Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg

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Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/9860
20. Wahlperiode
12.11.13
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christiane Blömeke (GRÜNE) vom 05.11.13
und
Betr.:
Antwort des Senats
Neuorganisation der Jugendämter – was planen Bezirke und Senat?
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Bezirks Hamburg-Wandsbek
am 30. Oktober 2013 sollen Vertreter der Verwaltung auf Nachfrage Planungen bestätigt haben, denen zufolge die Zuständigkeit für die Kinder- und
Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit im Bezirksamt Wandsbek aus dem Jugendamt herausgelöst und auf das Fachamt für Sozialraummanagement übertragen werden soll.
Ich frage den Senat:
1.
Trifft es zu, dass im Bezirksamt Wandsbek die Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit vom Jugendamt auf das Fachamt für Sozialraummanagement übertragen werden soll?
a)
Wenn ja, welche Vorteile verspricht man sich von dieser Neuorganisation der Aufgaben?
b)
Bis wann soll die Neuorganisation der Aufgaben abgeschlossen
sein?
Ja. Das Bezirksamt Wandsbek beabsichtigt, nach Beteiligung des Jugendhilfeausschusses, des Personalrats, der Bezirksaufsichtsbehörde und der zuständigen Fachbehörde eine Verlagerung der Zuständigkeit für die Kinder- und Jugendarbeit mit Ausnahme der Erziehungsberatung an das Fachamt Sozialraummanagement. Die Anbindung soll voraussichtlich zum 1. Januar 2014 vorerst modellhaft für die Dauer von
zwei Jahren erfolgen.
Die sozialräumliche Betrachtungsweise der integrierten Sozial- und Jugendhilfeplanung soll in der Zusammenführung den Prozess der konzeptionellen Neuausrichtung
der Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit erleichtern. Zugleich werden die
Jugendamts- und Regionalleitungen zugunsten anderer Regelaufgaben entlastet.
c)
Wenn ja, wird beziehungsweise wurde der Jugendhilfeausschuss in
Wandsbek an den Planungen beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
d)
Wenn ja, welche Folgen hat eine Übertragung der Zuständigkeit für
die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit auf das Fachamt
für Sozialraummanagement für die Beschlussrechte des Jugendhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII?
Der Jugendhilfeausschuss wurde am 30. Oktober 2013 über die Planungen informiert,
eine schriftliche Unterrichtung ist nach Mitteilung des Bezirksamts Wandsbek für die
Sitzung am 20. November 2013 vorgesehen. Die Beschlussrechte des Jugendhilfeausschusses nach § 71 SGB VIII bleiben davon unberührt.
Drucksache 20/9860
2.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Besteht auch in anderen Bezirksämtern die Absicht, die Zuständigkeit für
die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit von den Jugendämtern
auf die Fachämter für Sozialraummanagement zu übertragen?
a)
Wenn ja, in welchen Bezirken?
b)
Wenn ja, werden beziehungsweise wurden die Jugendhilfeausschüsse jeweils an den Planungen beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
3.
Bis wann soll die Neuorganisation der Aufgaben in den Bezirken jeweils
abgeschlossen sein?
Im Bezirksamt Hamburg-Mitte sowie im Bezirksamt Bergedorf ist die Zuständigkeit für
die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit bereits 2011 beziehungsweise 2007
auf die Fachämter für Sozialraummanagement übertragen worden. In den anderen
Bezirksämtern bestehen zurzeit keine entsprechenden Absichten.
4.
Werden mit der Übertragung der Zuständigkeiten auch Personalstellen
von den Jugendämtern auf die Fachämter für Sozialraummanagement
übertragen werden?
a)
Wenn ja, in welchem Umfang jeweils?
b)
Wenn nein, warum nicht?
Ja. Die Stellen sollen grundsätzlich mit den Aufgaben zwischen den Fachämtern verlagert werden. Der genaue Umfang wird noch ermittelt. Im Übrigen: entfällt.
5.
Inwieweit ist die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration an
der Neuorganisation der jugendamtlichen Aufgaben beteiligt?
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wird parallel zur Befassung
des Jugendhilfeausschusses der Bezirksversammlung Wandsbek informiert werden.
Siehe auch Antwort zu 1. c) und 1. d).
6.
Wie bewertet die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
eine Übertragung der Zuständigkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit von den Jugendämtern auf die Fachämter für
Sozialraummanagement?
Die Entscheidung fällt in den originären Entscheidungs- und Organisationsbereich der
Bezirksämter.
Die zuständige Behörde hat keine Bedenken.
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