Der Mittelstand.
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6 | 2012 Dezember 2012 / Januar 2013 4,90 Euro Der Mittelstand. www.bvmw.de Das Unternehmermagazin Themenschwerpunkt: Mittelstand und Recht Auf der Überholspur: 100 Jahre Sixt Seite 72 Reformbedarf beim Datenschutz............................ S. 12 Europäisches Patent: Gemeinsam wird’s günstiger........................S. 24 Verzerrter Wettbewerb........................... S. 40 Brigitte Zypries Dr. Markus Bahmann Dr. Andreas Birkmann Mittelstandsbank Acht Jahre Vorsprung Seit 2004: die Mittelstandsbank der Commerzbank Warum nur entdecken andere deutsche Banken plötzlich ihre neue Liebe zum Mittelstand? Ist es vielleicht das Vorbild der Commerzbank? Schon 2004 haben wir einen eigenen Vorstandsbereich Mittelstandsbank etabliert und uns konsequent am Bedarf von Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 2,5 Millionen Euro orientiert. Der Mittelstand hat das honoriert und uns sein Vertrauen geschenkt. So wurden wir Marktführer im deutschen Außenhandel: Keine andere Bank wickelte 2011 so viele im Ausland zugunsten deutscher Exporteure eröffnete Akkreditive ab wie die Commerzbank. Außerdem begleiten wir Sie in über 50 Ländern mit eigenen Einheiten und stellen Ihnen ein weltumspannendes Netz von mehr als 7.000 Korrespondenzbanken zur Verfügung. Wir freuen uns für den Mittelstand über die Aufmerksamkeit, die er nun auch bei anderen Häusern genießt. Aber wir haben das Know-how und die Erfahrung. Dank acht Jahren Vorsprung – und den nutzen wir konsequent für unsere Kunden. Versprochen! www.commerzbank.de/mittelstandsbank F Foto: Silke Borek EDITORIAL Athens verlängertes Leiden Für die Griechenland-Krise gilt: Nach der Rettung ist vor der Rettung. Auch die frischen Milliarden aus Brüssel bringen Griechenland keine Gesundung, sondern verlängern lediglich den Leidensprozess. Ein indirekter Profiteur der Milliardenhilfe ist die Bundesregierung. Denn so wird Hellas künstlich über die Bundestagswahl im Herbst 2013 hinaus am Leben gehalten. Dennoch kommt es unweigerlich zum Kollaps. Erinnern wir uns: Vor rund drei Jahren löste die Beichte der Athener Regierung, mit geschönten Haushaltszahlen operiert zu haben, die Krise in der Eurzone aus. Seither gab es zwei Rettungspakete, einen Schuldenschnitt und unzählige Sparprogramme. Die erhoffte Wende zum Besseren blieb aus. Schlimmer noch: Im Ergebnis weist Griechenland heute mehr statt weniger Schulden auf. Schon deshalb wird sich das politische Ziel, die Schuldenquote von 190 Prozent des BIP bis 2020 auf 124 Prozent zu drücken, kaum erreichen lassen. Dem Vernehmen nach erwartet die EU-Kommission intern im Jahr 2014 einen Schuldenstand Athens von etwa 190 Prozent. Aber es kommt noch dicker: Das aberwitzige Versprechen der Euro-Länder, die griechische Schuldenlast bis 2022 auf unter (!) 110 Prozent der Wirtschaftsleistung senken zu wollen, setzt, will man sie auch nur ansatzweise einlösen, zwingend einen zweiten Schuldenschnitt voraus. Auch die Rechnung, Griechenland könnte sich durch einen trickreichen Schuldenrückkauf entlasten, kann nicht aufgehen. Der Plan scheint zunächst einleuchtend: Athen bietet privaten Gläubigern den Rückkauf seiner eigenen Staatsanleihen zu 35 Cent pro Euro Nominalwert an. Momentan werden sie zwischen 20 und 30 Cent gehandelt, also weit unter Ausgabewert. Das Modell hat jedoch einen Haken. Griechenland finanziert die Rücklaufaktion teilweise auf Pump. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Die Schulden werden von Athen zum Stabilitäsfonds EFSF nach Luxemburg verschoben. Für Deutschland wird es in jedem Fall teuer. Bereits 2013 fließt erstmals Geld direkt aus dem Bundeshaushalt nach Athen. Ein Schuldenschnitt von 50 Prozent zum jetzigen Zeitpunkt wäre mit rund 20 Milliarden Verlust noch eine vergleichsweise günstige Variante. Sonst werfen wir weiterhin gutes Geld schlechtem hinterher – solange solches überhaupt noch vorhanden ist. Die größte Bedrohung geht nämlich mittelfristig von der EZB-“Bazooka” aus. Mit militärischem Vokabular ist das so eine Sache. Bazooka beispielsweise meint eine rückstoßfreie Waffe. Auf den “Bazooka”-Kredit der EZB über eine Billion Euro für den europäischen Finanzsektor trifft eher der Begriff Rohrkrepierer zu. Denn der Rückstoß in Form der Rückzahlung 2014 und 2015 droht die Weltwirtschaft aus der Bahn zu werfen. Kaushik Basu, Chefvolkswirt der Weltbank, warnte bereits vor einer, so wörtlich, „Schulden-Wand, die auf uns zukommt.“ Oder um im Bild zu bleiben: Der Schuss der EZB ging glatt nach hinten los. Genauso verhält es sich bislang mit der Griechenland-Rettung. Den politischen Strategen in Brüssel und Berlin sei ein Blick in Carl von Clausewitz‘ Klassiker „Vom Kriege“ empfohlen. Da heißt es: „Der Angriff soll einem kräftig getriebenen Pfeil und nicht einer Seifenblase gleichen, die sich bis zum Zerplatzen ausdehnt.“ Ihnen wünsche ich ein friedvolles und erfolgreiches Neues Jahr. Ihr Mario Ohoven 3 INHALT POLITIK IBWF 11 Strom für Betriebe und Bürger 30Wehren Sie sich gegen bezahlbar und nachhaltig POLITIK IBWF 6Geld verdienen und dabei Gutes leisten 8Im Gespräch mit Spitzenpolitikern 11 Strom für Betriebe und Bürger bezahlbar und nachhaltig 12 Reformbedarf beim Datenschutz 14"Fachkräftemangel ist ein strukturelles Problem“ 28 enn zwei sich streiten, W hilft ein Dritter 30 Wehren Sie sich gegen schlechte Presse! 32 Selbstorganisation der Gläubiger SERVICE 16 Schutzwall AGB 18 Steuer statt Gebühr 19 Partner Bundeswehr 20 News aus Brüssel 22 Erhöhter Verwaltungsaufwand 24 Europäisches Patent: 34 Viel Gesetz, wenig Sicherheit 38 Erfolgs-Normen für den Mittelstand 40 Verzerrter Wettbewerb 42 Privat im Dienstgebrauch 43 Heimliche Helfer 44Produktexport bewirkt 26 Italienischer Mittelstandsverband 46Abmahnwellen – Gemeinsam wird’s günstiger feiert 50-jähriges Jubiläum 27 4 schlechte Presse! Mittelstandspräsident im Maghreb Der Mittelstand. | 6 | 2012 Haftungsimport Ärgernis für Mittelständler INHALT Service BVMW 46 Abmahnwellen – 64 Gelebte Visionen Ärgernis für Mittelständler 47Wenn der Geschäftsführer geht 48Klagen ohne Kostenrisiko 50Die besten Geschichten schreibt Ihr (Geschäfts-)Leben 52Buchtipps 54Neue Ziele für Anspruchsvolle 57Drohender Rechtsverlust BVMW 68 Erfolgreich auf neuem Terrain 69 Ausgezeichnete Nachfolgeregelung 69 Preis für nachhaltiges Wirtschaften 70 Engagiert für die Außenwirtschaft 70 Ernst Prost – Gewinner des Deutschen Mittelstandspreises 71 Platin für den „Frosch" 72 Sixt: Eine 100-jährige Erfolgsgeschichte 60Kurz vorgestellt 61 Gefahrenpotenzial IT-Sicherheit 62 Weltstars für Kinder in Not 64 Gelebte Visionen 66 An der Wiege von Zahnrädern Der Mittelstand. | 6 | 2012 73Spitzenbegegnung mit WTO-Chef Pascal Lamy 74Impressum 5 Politik I Geld verdienen und dabei Gutes leisten 6 In Entwicklungsländern entstehen 90 Prozent aller Arbeitsplätze im Privatsektor. Das ist das Ergebnis des Weltentwicklungsberichts 2013 der Weltbank zum Thema Beschäftigung. Die Privatwirtschaft ist damit nicht nur unabdingbar zur Armutsbekämpfung, die Arbeitsplätze führen auch zur Stärkung von bislang benachteiligten Personen und Gruppen, zu erhöhter Produktivität und zu einer verbesserten sozialen Integration. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Deshalb zielt die neue deutsche Entwicklungspolitik darauf, wirtschaftliche Rahmenbedingungen für private Investitionen zu verbessern. Diese Rahmenbedingungen sind entscheidend, damit entwicklungsfördernde und armutsmindernde Arbeitsplätze entstehen. Die neue deutsche Entwicklungspolitik vollzieht damit eine Abkehr von der klassischen GeberNehmer-Logik. Es geht mehr um Hilfe zur Selbsthilfe. Foto: ferkelraggae - Fotolia.com Die neue deutsche Entwicklungspolitik setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe Politik Win-Win-Situation Entwicklungspolitik, die die Privatwirtschaft geringschätzt, muss unweigerlich ihre Ziele verfehlen. Die neue deutsche Entwicklungspolitik handelt entsprechend: Im Senegal fördern wir im Rahmen unseres Programms DeveloPPP.de ein Solarenergie-Projekt für ländliche Gebiete – außerhalb der Städte hat nur ein Bruchteil der Menschen Zugang zum öffentlichen Stromnetz. Hier hatte nun das Münchener Unternehmen KAITO die Idee, mehrere solarbetriebene Energiekioske zu installieren. Dort können die Bewohner ihre Handys oder Solarlampen aufladen lassen oder sich zur Installation eines kompletten Solarenergie-Hausnetzes beraten lassen. Zusätzlich hat der Unternehmer ein Kühlhaus für Lebensmittel errichtet und eine Bewässerungsanlage – alles solarbetrieben. Von den Energiekiosken profitieren vor allem ärmere Bevölkerungsschichten, die sonst keinen Zugang zur öffentlichen Stromversorgung haben. Parallel dazu werden im Rahmen des Projekts örtliche Mitarbeiter in der Installation und Wartung von Solaranlagen ausgebildet. Der Münchner Unternehmer wiederum sieht seine Investition als große Chance für die Zukunft in einem sich dynamisch entwickelnden Markt. Das ist es, was wir uns von der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wünschen: Eine WinWin-Situation für beide Seiten. Foto: www.fdp-fraktion.de Wichtig ist aber – auch das illustriert dieses Beispiel: Wir fördern nicht jedes xbeliebige Projekt, sondern wir haben dafür ganz klare Kriterien formuliert. Vor allem müssen Projekte im Einklang stehen mit den entwicklungspolitischen Grundsätzen der Bundesregierung und umwelt- und sozialverträglich sein. Ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit mit Unternehmen ist das bereits erwähnte DeveloPPP.de-Programm: Damit fördern wir entwicklungspolitisch und betriebswirtschaftlich sinnvolle, gemeinsame Projekte von Entwicklungszusammenarbeit und Unternehmen. Allein im vergangenen Jahr konnten wir so circa 110 Entwicklungspartnerschaften vereinbaren. Über die Deutsche Investitionsund Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) unterstützen wir darüber hinaus Unternehmen beispielsweise durch die Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien, die der Vorbereitung von entwicklungspolitisch sinnvollen privatwirtschaftlichen Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern dienen sollen. Einbeziehung lokaler Zulieferer Gut ausgebaute Transportwege sowie eine zuverlässige Energie- und Wasserversorgung sind essentielle Standortfaktoren für Unternehmen, die letztlich für das „Gros“ der neuen Arbeitsplätze in unseren Partnerländern verantwortlich sind. Wir unterstützen die Schaffung einer solchen Infrastruktur und achten dabei auf eine beschäftigungsintensive Ausgestaltung von Bau und Betrieb sowie die Einbeziehung lokaler Zulieferer. Gleichzeitig müssen dabei Qualität und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen gegeben sein. In Namibia tragen wir durch ein Straßenbauvorhaben unter anderem dazu bei, die Investitionsbedingungen im vernachlässigten Norden des Landes attraktiver zu machen. In der Bauphase werden rund 1.500 temporäre Arbeitsplätze geschaffen und kleinere lokale Baufirmen einbezogen. Wenn es gelingt, den dabei Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte Kenntnisse zu vermitteln, können wir die Beschäftigung auch nachhaltig erhöhen. Mit verschiedenen Initiativen unterstützt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die gute Regierungsführung in unseren Kooperationsländern – also transparente Verwaltungen, klare Verfahren, die Einbindung der Menschen vor Ort bei der politischen Willensbildung und die Bekämpfung von Korruption. Gute Regierungsführung verbessert das Investitionsklima. Das lässt sich in Afrika besonders gut beobachten. Afrika hat eine enorme Entwicklung hinter sich. Deswegen wer- Der Mittelstand. | 6 | 2012 ben wir dafür, Afrika als einen Chancenkontinent zu begreifen – das gilt auch und besonders für den deutschen Mittelstand. Größeren Unternehmen fällt es naturgemäß leichter, sich auch in Länder vorzuwagen, die für sie bislang terra incognita waren. Wir möchten aber auch Mittelständler ermutigen, diesen Schritt zu gehen. Servicestelle für Mittelständler Wir im BMZ bieten umfassende Unterstützung: So haben wir unter anderem eine eigene Servicestelle für die Wirtschaft eingerichtet, die in allen Fragen rund um das wirtschaftliche Engagement in Entwicklungsländern mit Rat und Tat zur Seite steht – gerade auch interessierten Mittelständlern. Ich lade alle Unternehmen ein, sich bei Fragen oder Projektideen mit unserer Servicestelle telefonisch unter 022899535-3131 oder per E-Mail unter [email protected] in Verbindung zu setzen. Dirk Niebel Dirk Niebel, MdB Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung www.bmz.de 7 Politik Der Mittelstand will die dezentrale Energiewende Politik wandelt sich. Zum Glück. Als die BVMW-Energiekommission im Sommer 2011 ihr Konzept einer zukünftigen Energieversorgung „so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig“ entwickelte, spielte das Thema in Berlin noch keine Rolle. Dies hat sich grundlegend geändert: Heute vertritt auch Bundesumweltminister Peter Altmaier öffentlich die Meinung, dass die Energiewende so dezentral wie möglich gestaltet werden solle. Auch in den Bundestagsdebatten rücken die Vorteile von Dezentralität immer stärker in den Vordergrund. Dieser Bewusstseinswandel in der Politik ist auch ein Ergebnis der vielen Gespräche, die Mittelstandspräsident Mario Ohoven in Berlin mit Spitzenpolitikern führt. Der BVMW bündelt die Sorgen des Mittelstands über die stetig weiter steigenden Strompreise und wendet sich mit einer Petition „für bezahlbaren und nachhaltigen Strom“ an die Politik. Dabei haben die Befürworter von verbrauchsfernen Lösungen auf den ersten Blick viele Argumente auf ihrer Seite: Spitzentreffen in der Staatskanzlei Hannover: Mario Ohoven und der niedersächsische Ministerpräsident David McAllister. 8 Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: Przybila P Im Gespräch mit Spitzenpolitikern Politik Auf See und an der Küste weht der Wind stärker als im Binnenland. Im Süden Bayerns gibt es mehr Sonne als in anderen Regionen. Wenn dann alle Erzeugungsanlagen miteinander verbunden werden, so die Theorie, könnte ein Ausgleich zwischen Wind- und Sonnengebieten stattfinden. Was dieses Konzept für die Praxis bedeutet, zeigt sich an den derzeitigen Ausbauplänen für die Übertragungsnetze. Am Ende wird über drei Netze eine Vollversorgung möglich sein: Ein Netz für Solarstrom, ein Netz für Windstrom und ein Netz für konventionelle Kraftwerke. Ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur bestätigte vor der BVMW-Energiekommission, dass die Planungen in diese Richtung laufen. In Deutschland liegt zurzeit die Höchstlast bei etwa 90 GW. Nach den Planungen der Bundesländer sollen 2023 aber insgesamt Erzeugungsanlagen über 260 GW installiert sein. Gespräch im Bundesumweltministerium (v. li.): Mario Ohoven, Reinhard Schneider, Bundesminister Peter Altmaier; Reinhard Schneider ist Vorsitzender der BVMW-Energiekommission und geschäftsführender Gesellschafter der Werner & Mertz GmbH („Erdal“). Fotos: Bildschön Diese Dreifachversorgung ist teuer und treibt die Energiepreise hoch, denn die Investitionen werden über das EEG und die Netzentgelte auf alle Verbraucher umgelegt. Deshalb stimmte BVMWPräsident Mario Ohoven auch sofort zu, als Minister Peter Altmaier bei dem Spitzengespräch im Umweltministerium ankündigte, dass aus seiner Sicht zunächst zwei, und nicht vier der geplanten Nord-Süd-Stromtrassen gebaut werden sollten. Die Ausbaupläne von Schleswig-Holstein zeigen die Grenzen der verbrauchsfernen Konzeption exemplarisch: Die Kapazitäten zur Stromproduktion werden bald das Fünffache des eigenen Verbrauchs ausmachen. Der erzeugte Strom muss transportiert, die Netze entsprechend ausgebaut werden. In einem Arbeitsgespräch Mario Ohoven im persönlichen Gespräch mit FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Der Mittelstand. | 6 | 2012 9 Spitzentreffen mit der SPD im Reichstag (v. li.): Rainer Alzinger, SPD-Fraktionschef Dr. Frank-Walter Steinmeier, Mario Ohoven; Rainer Alzinger ist stellvertretender Vorsitzender der BVMW-Energiekommission und geschäftsführender Gesellschafter der Envi Con & Plant Engineering GmbH. bestätigte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister die Denkweise der Bundesländer: Energiepolitik ist mittlerweile auch Industriepolitik. Im Ergebnis zahlen die Verbraucher für Strom, der gar nicht bezogen wurde. Die Schwankungen von Strom aus Wind und Sonnenstrahlung erzeugen im Stromnetz weitere Herausforderungen. Die Spannung muss stabil bleiben, was bei starken Fluktuationen bei der Einspeisung aber immer schwieriger wird. So plant das Wirtschaftsministerium, dass Unternehmen, die ihren Strombezug kurzfristig aussetzen, mit einer zusätzlichen Prämie honoriert werden. Die Kosten für diese Prämie werden auf alle anderen Stromverbraucher umgelegt. Im Ergebnis zahlen die Verbraucher für Strom, der gar nicht bezogen wurde. Und es wird noch schlimmer. Durch ein weiteres Gesetzespaket, das die Haftungsübernahmen im Offshore-Bereich regelt, können Verbraucher auch noch für Strom herangezogen werden, der gar nicht eingespeist wurde. Ein ökonomischer Luxus, der zu Lasten des Mittelstands geht. Hinter der verbrauchsfernen Erzeugung stehen knallharte Industrieinteressen. Die Errichtung von Windparks auf hoher See ist eine Großanlagetechnologie. Die Energiekonzerne wollen sich ihren Anteil an der zukünftigen Stromprodukti- 10 on sichern und gleichzeitig die Risiken weitgehend auf die Allgemeinheit übertragen. Dabei ist Offshore wegen der hohen Investitionskosten pro Kilowattstunde etwa doppelt so teuer wie an Land erzeugter Strom in guten Lagen. Die für 2013 angekündigten Strompreiserhöhungen belegen, dass das heutige System an seine ökonomischen Grenzen stößt. Diese Auffassung wird von Spitzenpolitikern von Regierungsparteien und Opposition geteilt. Das zeigten die jüngsten Gespräche mit Bundesumweltminister Peter Altmaier, SPDFraktionsvorsitzender Dr. Frank-Walter Steinmeier, dem mittelstandspolitischen Sprecher der CDU, Christian von Stetten, und FDP-Generalsekretär Patrick Döring sehr deutlich. Obwohl in der Analyse Einigkeit besteht, sind die Schlussfolgerungen sehr unterschiedlich. Die FDP schlägt ein Mengenmodell vor, das die Preis- durch eine Mengensteuerung ersetzt. Ob damit die Kostenprobleme in den Griff zu bekommen sind, ist fraglich. Die BVMW-Energiekommission entwickelt zurzeit einen eigenen Vorschlag zu dem zukünftigen Marktdesign, bei dem eine Stetigkeitsprämie im Vordergrund steht. Sie ergänzt das Konzept „so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig“. Denn bezahlbarer und nachhaltiger Strom ist unser Leitmotiv für die Zukunft. Dr. Michael Vogelsang Chefvolkswirt BVMW Der Mittelstand. | 6 | 2012 Fotos: Bildschön Politik Politik re h I r ü f e k n Da ng! u z t ü t s r e t Un Strom für Betriebe und Bürger bezahlbar und nachhaltig Mittelstandspetition mit großer Resonanz gestartet Grüne Energie liegt im Trend: 93 Prozent der Bundesbürger halten den Ausbau von Erneuerbaren Energien für „wichtig“ bis „sehr wichtig“. Dies geht aus einer Umfrage der Agentur für Erneuerbare Energien hervor. Dennoch müssen für Bürger und Betriebe die Kosten für Strom begrenzt sein. Die Bezahlbarkeit von Strom spielt laut einer Umfrage des BVMW eine ausschlaggebende Rolle bei den Unternehmen. Ein Großteil würde bei einem weiteren Anstieg der Energiekosten die Preise ihrer Produkte erhöhen oder sogar Neuinvestitionen zurückstellen. Petition „Für bezahlbaren und nachhaltigen Strom“ gestartet. Mit dem Anliegen, den Strom bezahlbar, sicher und nachhaltig zu gestalten, richtet sich die Petition an die Politik in Berlin. Unser Verband setzt sich damit zugleich für eine direkte Mitgestaltung der Bürger bei der Energiewende ein. Der BVMW hat die Petition mit rund 30.000 Unterschriften beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Die Resonanz zeigt, dass die Petition auf eine breite gesellschaftliche Unterstützung stößt. Die Unternehmer begrüßen die Energiewende, jedoch nicht um jeden Preis. Im November 2012 hat der BVMW deshalb als stärkste Kraft des unternehmerischen Mittelstandes die Wie die Energiewende bezahlbar und nachhaltig gestaltet werden kann, erfahren Sie auf unserer Internetseite zum Thema Energie (www.bvmw.de/energie). Große Resonanz: Die gesammelten Unterschriften der Mittelstands-Petition. Der Mittelstand. | 6 | 2012 11 Politik Reformbedarf beim Datenschutz Probleme und Chancen der Vorschläge zum EU-Datenschutz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“. Es besteht in der Tat Reformbedarf. Die derzeit geltende Datenschutz-Richtlinie stammt aus dem Jahr 1998 und wird den Verhältnissen im Zeitalter des Internets nicht mehr gerecht. Seit ihrem Inkrafttreten haben sich Prozesse der Datensamm- lung und -verarbeitung grundlegend verändert und enorm weiterentwickelt. Es werden heute in weit größerem Ausmaß Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet als noch vor zehn oder fünfzehn Jahren. Und: Es gibt oft mehrere Stellen, die an einer Datenverarbeitung beteiligt sind. Sinnvolle Regelungen zum Datenschutz auf europäischer Ebene müssen diesen gewandelten Anforderungen einer Foto: alphaspirit - Fotolia.com Die EU-Kommission hat am 25. Januar den Entwurf einer Datenschutzreform vorgelegt. Ein Teil der angestrebten Reform bezieht sich auf den Datenschutz im Bereich der Strafverfolgung, den anderen Teil des Reformpaketes bilden Vorschläge für eine Datenschutz-Grundverordnung, die Wirtschaft und öffentliche Verwaltung betrifft: die „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates 12 Der Mittelstand. | 6 | 2012 Politik digitalen Gesellschaft und einer digitalen Wirtschaft angepasst werden. Das Ansinnen, den Datenschutz auf europäischer Ebene zu harmonisieren, ist also ausdrücklich zu begrüßen. Nur wenn wir Europäer einheitliche Standards haben, können wir Unter nehmen wie facebook auf diese verpflichten. Hohen Standard sichern Dennoch gibt es etliche Punkte, an denen aus deutscher Sicht nachgebessert werden muss. Der erste und wesentliche betrifft den Regelungsumfang. Für den Bereich der Wirtschaft ist es schon aus Gründen der Rechtssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit wichtig, durch eine Verordnung eine möglichst abschließende, gemeinsame europäische Regelung zu bekommen. Aber für den Bereich, der das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt, sollten die Parlamente der Mitgliedsstaaten die Möglichkeit behalten, nationale Datenschutzstandards selbst festzulegen. Es muss sichergestellt sein, dass durch die EU-Verordnung nicht zum Beispiel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das vom Bundesverfassungsgericht vor 29 Jahren entwickelt wurde, ausgehebelt wird und der hohe Datenschutzstandard, auf den wir in Deutschland zu Recht großen Wert legen, hinten herum abgeschafft wird. Wenn die Verordnung so in Kraft treten würde, stünden die Standards in sehr sensiblen Bereichen – wie Gesundheits- oder Sozialdaten – die abgestimmt und genau austariert sind, auf dem Spiel. Und: Der Europäische Gesetzgeber würde sich zu viel zumuten, wollte er vom Waffenregister über Grundbücher bis zu den Registern der Ausländerbehörden alles regeln. Gut wäre es also, würde sich in der Debatte in Brüssel durchsetzen: Verordnung privater Bereich, Richtlinie öffentlicher Bereich. Zu den positiven Ansätzen, die der Entwurf enthält, zählen die Vorschriften zur Verarbeitung der Daten von Kindern, das Recht auf Datenübertragbarkeit, die Regelungen zum Profiling, die Aufnahme der Verpflichtung, datensparsame Privatsphäre-Einstellungen in Soft- und Hardware von vornherein mit einzubauen (privacy by default), das Territorialprinzip und die Regelungen zur Verarbeitung, Weitergabe etc. von personenbezogenen Daten an Drittstaaten. Diese Regelungen sind sehr wichtig und dürfen aus unserer Sicht in den Verhandlungen des Rates nicht verwässert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion hat diese und weitere Punkte in einem Antrag nach Art. 23 GG zusammengestellt, der sich in den Beratungen des Bundestages befindet. Auch die Regierungsfraktionen haben einen Beschlussentwurf nach Art. 23 GG in den Bundestag eingebracht – beide Entwürfe des Parlaments zielen darauf, die Bundesregierung zu binden, die derzeit in den Ratsarbeitsgruppen verhandelt. Neben Deutschland haben auch andere Staaten der EU Probleme mit der Rechtsform, Schweden ist sogar durch einen Beschluss des Parlaments auf die Rechtsform einer Richtlinie festgelegt. Gleichwohl hält die Kommission an ihrem Ziel fest, das Datenschutzpaket vor dem Ende der Legislatur Mitte 2014 abzuschließen. Wichtig für den Mittelstand Eine grundlegende Datenschutzreform ist ein richtiger und notwendiger Schritt – nicht nur um einen besseren Datenschutzstandard innerhalb der Europäischen Union herzustellen, sondern Der Mittelstand. | 6 | 2012 auch, um Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit für die Unternehmen zu schaffen, das Vertrauen in die digitale Wirtschaft zu stärken und um den Datenschutz im globalen Kontext zu stärken. Nur wenn wir Europäer einheitliche Standards haben, können wir Unternehmen wie facebook auf diese verpflichten. Der vorgelegte Entwurf bietet die große Chance für Europa, sich auf ein gemeinsames Datenschutzniveau im Bereich der Wirtschaft zu verständigen. Auch und gerade für den Mittelstand sind europaweit einheitliche Datenschutzregelungen wichtig, sowohl für den Business-to-Business-Bereich als auch für das Business-to-Consumer-Geschäft. Kommission und nationale Regierungen sind aufgefordert, auf der Grundlage des Entwurfs für Bürger, Wirtschaft und Staat sachgerechte und praktikable Lösungen zu finden. Brigitte Zypries Brigitte Zypries, MdB Die frühere Bundesjustizministerin gehört dem Politischen Beirat des BVMW an. www.brigitte-zypries.de 13 Politik „Fachkräftemangel ist ein strukturelles Problem“ Baden-Württembergs stellvertretender Ministerpräsident Dr. Nils Schmid im Mittelstand-Interview ausgerichtet. Auch die Allianz für Fachkräfte zielt ganz exklusiv auf die Sicherung des Fachkräfteangebots für die mittelständische Wirtschaft. Gerade weil wir wissen, dass kleine und mittlere Unternehmen im Werben um Fachkräfte manchmal gegenüber Großunternehmen nicht die gleichen Möglichkeiten haben. Die neue Landesregierung setzt gleichzeitig sehr stark auf den Dialog und wir bekommen dafür durchweg eine sehr gute Resonanz aus der Wirtschaft. Ich stehe als Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Dr. Nils Schmidt, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg Der Mittelstand: Baden-Württemberg gilt als das Musterland des Mittelstands. Doch Arbeitskräfte fehlen, um die Auftragsbestände abzuarbeiten. Dr. Nils Schmidt: Nach dem Fachkräftemonitor der Industrie- und Handelskammern fehlen im Südwesten heute schon 190.000 berufliche Qualifizierte. Diese Zahl wird sich nach IHK-Angaben bis 2020 auf 320.000 erhöhen. Sicherlich sind einzelne Unternehmen unterschiedlich stark betrof- 14 fen. Aber gerade deswegen müssen wir die Sorgen der Unternehmen um ausreichenden Fachkräftenachwuchs ernst nehmen. Viele kleinere Unternehmen klagen, dass die großen wie Bosch und Mercedes die Mitarbeiter abspenstig machen. Kann eine Landesregierung hier steuernd eingreifen? Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung ist auf unseren starken Mittelstand Der Mittelstand. | 6 | 2012 Eine Landesregierung kann keine Arbeitsplätze schaffen … Deswegen haben wir ja in Baden-Württemberg eine Fachkräfte-Allianz gegründet, in der alle relevanten Akteure an einem Tisch sitzen. Dort haben wir gemeinsam mit den Partnern zehn Handlungsfelder definiert, allein das zeigt, wie vielschichtig das Thema Fachkräftesicherung ist. Mit den derzeit acht regionalen Fachkräfte-Allianzen haben wir das Thema in 2012 in die ganze Fläche Baden-Württembergs getragen. Wir haben da eine sehr gute regionale und überregionale Basis geschaffen. Beim Konzern mit dem Stern werden bereits die Produktionsplanungen zurückgefahren. Könnte es nicht sein, dass das Thema Fachkräfte demnächst weit weniger heiß gegessen werden muss? Ich möchte eines betonen: der Fachkräftemangel dreht sich nicht nur um die rein zahlenmäßige Nachfrage nach Arbeitskräften, sondern vielmehr um die Die Wirtschafts politik der Landesregierung ist auf unseren starken Mittelstand ausgerichtet. Nachfrage nach bestimmten Qualifikationen am Arbeitsmarkt oder die Vereinbarkeit von Arbeit und der Lebenswirklichkeit der Menschen im Land. Nehmen Sie den Ausbau der Kleinkindbetreuung als Beispiel, den ich für eines unserer mächtigsten Instrumente zur Sicherung des Fachkräfteangebots halte. Mit einer durchgehenden Betreuung bis hin zur Schule verbessern wir eben nicht nur das Fachkräfteangebot, weil mehr qualifizierte junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sondern wir verbessern ganz konkret die Lebenswirklichkeit einer Familie, bei der beide Elternteile erwerbstätig sein möchten. Fachkräftemangel ist kein konjunkturelles, sondern ein strukturelles Problem. Laut EU-Kommissar Günther Oettinger können in dem Bereich Erneuerbare Energien hunderttausende von Arbeitsplätzen entstehen. Was unternimmt hier die Landesregierung? Auch für Innovationen im Wachstumsfeld der Erneuerbaren Energien gilt, dass interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Forschung und den Produzenten gefordert ist. Deswegen setzt unsere Innovationspolitik an der Vernetzung von Unternehmen, Wissenschaft, Forschung und Verbänden an. Nehmen Sie die Elektromobilität als Beispiel. Die wird in Unternehmen und Forschungseinrichtungen erforscht und entwickelt. Letztlich wird es aber die Wirtschaft sein, die Elektromobilität produziert und Arbeitsplätze schafft. Wir unterstützen diesen Prozess. Bei der erfolgreichen Bewerbung Baden-Württembergs im bundesweiten Wettbewerb um die „Schaufenster Elektromobilität“ hat diese gemeinsame Anstrengung von Politik und Wirtschaft die Juroren überzeugt. Das Interview führte Dr. Ulrich Köppen, Landesbeaufragter BVMW Baden-Württemberg, Mitglied der Fachkräfte-Allianz im Südwest-Staat. Anzeige Kraftvollhybrid JETzT TESTEN: DIE NEUEN VOLLHYBRIDMODELLE GS 450h* UND RX 450h** Lassen Sie sich begeistern von einzigartiger Souveränität und Effizienz. Weitere Informationen unter 0 22 34/1 02 21 10 SIND SIE BEREIT? GS 450h mtl. Leasingrate1 rX 450h mtl. Leasingrate2 ab 636,– $ ab 684,– $ RX 450h GS 450h *GS 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk, ein Hochleistungs-Elektromotor, Gesamtsystemleistung: 254 kW (345 PS). **RX 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk und zwei drehmomentstarke Elektromotoren, Gesamtsystemleistung: 220 kW (299 PS). Kraftstoffverbrauch der hier gezeigten Modelle kombiniert 6,3–5,9 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 145–137 g/km (nach EU-Messverfahren). Abb. zeigt GS 450h F Sport und RX 450h F Sport. 1 Unser Mittelstandsleasingangebot3 für den GS 450h, Leasingsonderzahlung 0 §, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 45.000 km. 2 Unser Mittelstandsleasingangebot3 für den RX 450h, Leasingsonderzahlung 0 §, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 45.000 km. 3 Ein Leasingangebot der Lexus Financial Services (eine Marke der Toyota Leasing GmbH) für gewerbliche Kunden ab einem Fahrzeug im Bestand. Nur bei teilnehmenden Lexus Vertragshändlern. Gilt bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.12.2012. Auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH (Lexus Division) per September 2012 exkl. MwSt. und Überführung. Politik Schutzwall AGB In einer öffentlichen Anhörung der FDPBundestagsfraktion im Deutschen Bundestag stritten namhafte Experten über das Pro und Contra einer Reform des Gesetzes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB-Gesetz. Unter den Sachverständigen befand sich neben dem BVMW auch Prof. Dr. Friedrich Graf von Westphalen, Mitverfasser des Gesetzes und Autor eines der wichtigsten Kommentare zu dem Gesetz. Er zählt zu den Reformgegnern. 16 Im Lager der Befürworter einer Reform befinden sich Großkonzerne wie Siemens und eine Reihe westdeutscher Industrieund Handelskammern. Sie stoßen auf den geballten Widerstand der mittelständisch geprägten Verbände. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft läuft gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, des Deutschen Baugewerbes und 17 Industrieverbänden Sturm gegen eine Abschaffung der richterlichen Kontrolle des Kleingedruckten. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Das AGB-Gesetz zählt in seiner Intention zu den Verbraucherschutzgesetzen. Die Richter haben es jedoch in zahlreichen Entscheidungen immer mehr auch auf den geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen ausgedehnt. Mit gutem Grund: AGB-Verwender, die als marktbeherrschende Unternehmen rechtliche Vorteile gegenüber ihren schwächeren Vertragspartnern aus dem Mittelstand durchsetzen wollen, müssen sich einer richterlichen Fairness-Kontrolle unter- Foto: fotografiedk - Fotolia.com BVMW: Richterliche Kontrolle des Kleingedruckten muss bleiben EINZIGARTIGER MESSEVERBUND FÜR UMWELT UND ENERGIE. ziehen. Tatsächlich ist das AGB-Gesetz ein wichtiger Schutzwall kleiner und mittlerer Unternehmen gegen das Diktat der Großkonzerne. Diktat der Konzerne Schon heute verhandelt der Mittelstand mit den Konzernen nicht auf Augenhöhe. Da werden per AGB-Zahlungsziele von 90 Tagen den Subunternehmern aufs Auge gedrückt, übrigens ein Verstoß gegen die Zahlungsverzugsrichtlinie und damit eine gesetzeswidrige Praxis. Zahlt der Konzern vorher, werden üppige Skonti eingestrichen, die den schmalen Gewinn des Mittelständlers auffressen. Haftungsfreizeichnungs- und Vertragsstrafe-Klauseln werden Tür und Tor geöffnet. Die Risiken werden auf den Mittelstand abgewälzt, der sie an den privaten Verbraucher nicht weiter geben kann. Die AGB-Reformer bleiben handfeste Beweise für ein Versagen des AGBGesetzes schuldig Die AGB-Reformer bleiben handfeste Beweise für ein Versagen des AGB-Gesetzes schuldig. Angeblich fliehen immer mehr Vertragspartner in ausländisches Recht. Dies soll die Queen Mary Universität von London und die internationale Sozietät White & Case ausgemacht haben. Doch Hand aufs Herz: Ist das wirklich das Problem von kleinen und mittleren Unternehmen, die 98 Prozent der deutschen Unternehmen ausmachen? Einzig die von Richtern sehr streng gezogene Grenze zwischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und individuell ausgehandelten Verträgen – sie unterliegen nicht der Fairness-Kontrolle der Gerichte – bietet Ansatzpunkte für Reformüberlegungen. Nach der Rechtsprechung kann ein vorgefertigter Vertrag allenfalls unter besonderen Umständen als Ergebnis eines „Aushandelns“ gewertet werden, wenn es nach gründlicher Erörterung bei dem gestellten Entwurf verbleibt. Juristischer Glaubenskrieg Da sich heutzutage fast jeder Anwalt und Geschäftsmann vertraglicher Formularsammlungen bedient, ist der Nachweis eines individuell ausgehandelten Vertrages zuweilen schwierig. Doch zu Recht wies Prof. von Westphalen darauf hin, dass dies eine Frage der Dokumentation der Vertragsverhandlungen ist, um im Zweifel vor Gericht zu beweisen, dass die Partner auf Augenhöhe um die Vertragsbestimmungen gerungen haben. In einer Vorveranstaltung im Bundesjustizministerium wurden die Befürworter einer Reform als Protestanten, die Gegner scherzhaft als Katholiken tituliert. Bleibt zu hoffen, dass am Ende die beiden Lager sich in einem „westphälischen“ Frieden zu einer Einigung durchringen können. Der BVMW jedenfalls bleibt im Lager der Reformgegner, solange nicht eine nachweisbar bessere Lösung für kleine und mittlere Unternehmen präsentiert wird. Wie heißt es so schön: „Never change a winning team“ oder auf gut Deutsch, „Gib Altbewährtes erst dann auf, wenn die neue Lösung wirklich besser ist.“ 29.– 31. JANUAR 2013 2013 PARALLEL: Jahrestagung und Fachmesse des Fachverbandes Biogas e. V. elt- und der Umw n e m e h T > alle echnik Energiet ro g ra m m es Fachp ig t ä r a k eider > hoch ür Entsch f t k n u p f > Tref INTERNATIONALE FACHMESSE FÜR UMWELTTECHNIK UND -DIENSTLEISTUNGEN INTERNATIONALE FACHMESSE FÜR ENERGIEERZEUGUNG, ENERGIEVERTEILUNG UND -SPEICHERUNG RA Rüdiger Eisele BVMW www.terratec-leipzig.de www.enertec-leipzig.de Politik Kommentar Steuer statt Gebühr Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat die Chance zu ihrer Reform vertan Die Reform hätte eine optimale Grundlage geboten, auf die GEZ zu verzichten und die Bürger Deutschlands zu entlasten. Denn das Modell hat sich überlebt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaffen, um die Demokratie durch neutrale, unabhängige Medien zu festigen. Eine unabhängige Finanzierung sollte verhindern, dass der Staat oder Interessengruppen Einfluss auf die Massenmedien nehmen. Heutzutage sind Demokratie 18 und Pressefreiheit fester Bestandteil der Bundesrepublik. Moderne, diversifizierte Informationsquellen wie das Internet ermöglichen jedem den Zugang zu verschiedenen Medien. Eine konkrete Gefahr durch eine Beeinflussung der Rundfunkanstalten besteht nicht mehr. Mit der Reform nehmen die GEZ-Gebühren immer mehr die Form einer Steuer an. Sie müssen bezahlt werden, auch wenn man die Dienstleistung gar nicht in Anspruch nimmt; einfach weil man Bürger des Staates ist. Eine Gebühr hingegen bezieht sich auf eine konkrete Leistung. Da die Gebühren von 2013 an ohnehin die Form einer Steuer haben werden, ist es nur konsequent, diese auch so zu behandeln. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte durch ein auf Steuern basierendes System finanziert werden. Diese Steuer könnte dann von den Finanzämtern eingezogen werden. Das wird bei der Kirchensteuer erfolgreich betrieben, ohne dass die Kirchen vom Staat beeinflusst werden. Die deutliche Verringerung der Bürokratie er- Der Mittelstand. | 6 | 2012 möglichte es, die GEZ komplett abzuschaffen. So könnten auch die rein administrativen Kosten der Gebühreneinzugszentrale in Höhe von 163 Millionen Euro eingespart werden. Fazit: Es ist Aufgabe der Politik zu verhindern, dass Institutionen wie die GEZ unkontrolliert wachsen und zu ihrem eigenen Selbstzweck werden. Die Öffentlich-Rechtlichen können ohne weiteres aus Steuermitteln finanziert werden. Die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten wäre weiterhin gegeben. Der Gebühreneinzug durch eine eigens dafür geschaffene Institution ist weder zeitgemäß noch überhaupt erforderlich. Die Bürger sollten nicht weiter für eine Einrichtung zahlen müssen, die sich ihre eigene Überflüssigkeit nicht eingestehen will. Yannick Severin BVMW Foto: Marek Gottschalk - Fotolia.com Im Jahr 2013 tritt das neue Gebührensystem der GEZ in Kraft. Eine entscheidende Veränderung ist, dass die Gebühren nicht mehr wie bisher pro Gerät bezahlt werden. Stattdessen muss in Zukunft jeder Haushalt den Betrag von 17,98 Euro entrichten – egal, ob er das Angebot der Öffentlich-Rechtlichen nutzt oder nicht. Auch das Türschild wird ausgewechselt: Die GEZ wird in der Zukunft unter dem Namen „ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ weiterbestehen und sogar wachsen. Politik Partner Bundeswehr Mittelständler partizipieren von wehrtechnischen Projekten Als Ehrengast des Förderkreises Deutsches Heer (FKH) nahm BVMW-Präsident Mario Ohoven in Berlin an einem informellen Treffen in der Parlamentarischen Gesellschaft mit 40 Abgeordneten des Deutschen Bundestages teil. Die Keynote über seine Erfahrungen als Sprecher der ISAF in Afghanistan hielt Generalmajor Carsten J. Jacobson, Kommandeur der 1. Panzerdivision. Generalleutnant a. D. Roland Kather, Präsident des FKH; Brigadegeneral Fritz von Korff, Generalmajor Carsten J. Jacobson, Vizepräsident Prof. Dr. Manfred Hirt und BVMW-Präsident Mario Ohoven (v. li.). Mittelstandspräsident Ohoven würdigte die Bedeutung der Bundeswehr als Partner für Klein- und Mittelbetriebe. So kauften Heer, Luftwaffe und Marine jährlich Waren im Wert von drei Milliarden Euro ein; die meisten Anbieter stammten aus dem Mittelstand. Auch von den rund 40.000 Aufträgen profitiere ganz überwiegend das mittelständische Gewerbe am Standort. Schließlich leiste die Bundeswehr mit 3.000 Azubis in 50 Zivilberufen und zwei eigenen Hochschulen einen beachtlichen Beitrag zur (Aus-)Bildung in unserem Land. www.fkhev.de Anzeige Der Mittelstand. | 6 | 2012 19 Politik News aus Brüssel Bankenaufsicht Richtlinie zum Zahlungsverzug Brüssel macht Druck Täglich geraten in Europa dutzende kleine und mittlere Unternehmen in Insolvenz, weil ihre Rechnungen nicht beglichen werden. Der zuständige EUKommissar Antonio Tajani startet jetzt eine Informationskampagne in allen 27 Mitgliedsstaaten, um die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs schneller in nationales Recht umzusetzen. Nach seinen Informationen kämpfen 57 Prozent der Unternehmen in Europa mit Liquiditätsproblemen, die durch Zahlungsverzug verursacht werden. In den meisten EU-Staaten leiden die KMU immer noch unter den Folgen der Wirtschaftskrise. Nur in Deutschland und Österreich stehen diese Unternehmen heute besser da als vor 2008 und beschäftigen mehr Mitarbeiter. Der aktuelle Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz gegen Zahlungsverzug ist in der deutschen Wirtschaft umstritten. Der rechtliche Rahmen für eine europäische Bankenaufsicht soll bis zum 1. Januar 2013 stehen. Die Vorschläge der EU-Kommission stoßen aber bei den Europaabgeordneten auf Kritik. „Eine zentrale Aufsicht der Europäischen Zentralbank über alle 6.000 Banken in der Eurozone ist nicht möglich. Dieser bürokratische Wasserkopf wäre ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip“, meint der Europaabgeordnete Axel Voss (EVP) aus Bonn. Er kritisierte die Pläne der EU-Kommission, die Bankenaufsicht im Schnellverfahren ohne ausreichende Beteiligung des Europäischen Parlaments durchzupeitschen. Diese Reform brauche eine direkte demokratische Legitimation und nicht nur einen einstimmigen Ratsbeschluss. Nach deutscher Auffassung sollte nur die Aufsicht über große, systemrelevante Banken bei der EZB liegen, während Sparkassen oder Genossenschaftsbanken nach wie vor von nationalen Behörden kontrolliert werden sollten. Geklärt werden muss außerdem, wie bei der EZB die Zuständigkeitsbereiche zwischen Geld politik und Bankenaufsicht effektiv getrennt werden. www.eba.europa.eu www.ec.europa.eu/enterprise 20 EU-Rechnungshof Missbrauch und Verschwendung Jedes Jahr prangert der EU-Rechnungshof die Verschwendung von EU-Geldern in Milliardenhöhe an, ohne dass sich nachhaltig etwas ändert. Der Präsident der Behörde, Vitor Caldaeira (Portugal), kritisiert, dass von den knapp 130 Milliarden Euro des EU-Budgets 2011 rund fünf Milliarden Euro fehlerhaft ausgegeben wurden – kein Rückgang, sondern eine Steigerung von 0,2 Prozent. Die bestehenden Kontrollsysteme hält er für nur „bedingt wirksam“, Europa sei von einem verantwortlichen Umgang mit Steuergeld weit entfernt. Die größten Schwachstellen gibt es bei den Haushaltsposten Regionalförderung und Landwirtschaft: Von knapp 14 Milliarden Euro sind immerhin 7,7 Prozent nicht korrekt verwendet worden. Die Europaabgeordnete Dr. Inge Gräßle (EVP) macht das Problem darin aus, dass 80 Prozent der Fördermittel von den Mitgliedsstaaten verwaltet werden. Sie will erreichen, dass künftig nur Staaten mit seriöser und korruptionsfreier Selbstkontrolle EU-Gelder abrufen dürfen. www.eca.europa.eu Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: VRD - Fotolia.com (unten Mitte); K.-U. Häßler - Fotolia.com Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Gründlichkeit vor Schnelligkeit SEPA-Umstellung Der 1. Februar 2014 kommt bald Die SEPA-Idee eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs wird Realität. Die Umstellung soll am 1. Februar 2014 erfolgen. Gerade bei Klein- und Mittelbetrieben wird das Thema häufig stiefmütterlich vor sich hergeschoben, meint Reiner Ramacher, Mitglied des Vorstandes der Postbank. Dabei handle es sich bei SEPA „ um ein echtes Querschnittsthema“: Bei den notwendigen Korrekturen der unternehmenseigenen Kontonummern auf Briefbögen, Rechnungsformularen, Webseiten und anderen Dokumenten angefangen, bis hin zu strategischen Überlegungen beim CashManagement oder bei der Liquiditätssteuerung im Unternehmen. Mit der Umstellung der internen Buchungssysteme sollte man möglichst frühzeitig beginnen, um die Prozesse sicher im Griff zu haben. www.sepadeutschland.de Asylbewerber aus EU-Beitrittsländern Visafreiheit auf dem Prüfstand Seit September 2011 ist die Zahl der Asylbewerber insgesamt um 62 Prozent gestiegen. Alarmierend ist der Anstieg aus den EU-Beitrittskandidaten Serbien und Mazedonien auf mehr als 10.000 Antragssteller in diesem Jahr. Diese Zahl liegt erheblich über dem Zustrom aus Krisenländern wie Syrien, Afghanistan und Irak. „Das grundgesetzlich garantierte Asylrecht ist nicht dazu da, wirtschaftliche und soziale Unterschiede auszugleichen, sondern politisch Verfolgte zu schützen“, sagt dazu der CDUBundestagsabgeordnete Hans Peter Uhl. Offensichtlich hat die Aufstockung der Leistungen für Asylbewerber auf Sozialhilfe-Niveau zu dem drastischen Anstieg geführt. Für Uhl ist eine weitere Kürzung der Verfahrensdauer vor den Gerichten dringend notwendig, außerdem sollte möglichst wenig Bargeld ausgezahlt werden. Wenn der Zustrom aus Serbien und Mazedonien anhält, müsse man zu einer Aussetzung der Visa-Freiheit kommen. www.das-parlament.de/2012/44-45/europawelt Foto: h_lunke - Fotolia.com Foto: hainichfoto - Fotolia.com Politik Anzeige www.freiraum-im-mittelstand.de Darf’s ein bisschen Liquidität mehr sein? Umsatzchancen nachhaltig sichern. Kurzfristig Liquidität erhöhen. Vertrauen bei Kunden und Partnern festigen. Ausfallrisiken minimieren. Ärger mit Mahnungen vermeiden. Wie Sie das alles schaffen wollen, können Sie in dicken Strategiepapieren erörtern. Oder Sie nutzen gleich das Factoring der BFS finance GmbH, einem Unternehmen der arvato infoscore, dem bankenunabhängigen Finanzdienstleister der Bertelsmann-Gruppe. Wir übernehmen Ihre Kundenforderungen und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden von uns das Geld. Sie profitieren von einem 100 % ForderungsausfallMahnwesen und Inkasso. Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihr Mehr an Liquidität! BFS finance GmbH Stephan Klusmann Telefon: 05241 804 32 32 [email protected] A Bertelsmann Company schutz, dazu sparen Sie Personal- und Sachkosten, indem wir das Debitorenmanagement komplett nach Ihren Vorgaben für Sie übernehmen, inklusive Politik Erhöhter Verwaltungsaufwand Für und Wider einer neuen EU-Datenschutzverordnung Dazu soll es in Zukunft nicht nur ein EU-weites Gesamtregelwerk zum Datenschutz geben, die Verarbeiter sollen außerdem durch strenge Rechenschaftsberichte stärker in die Verantwortung genommen werden. Im Übrigen sollen Bürger in Zukunft einfacher auf ihre 22 eigenen Daten zuzugreifen können und sie beispielsweise beim Wechsel zu einem anderen Anbieter mitnehmen zu können (Datenportabilität). Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einführung des „Rechts auf Vergessenwerden“. Dieses richtet sich besonders an Onlinedienste, auch an solche, die wie Facebook oder Google außerhalb der EU ihren Sitz haben. Jeder soll das Recht haben, seine eigenen Daten löschen zu lassen, solange es keine Gründe gibt, diese zu speichern. Jeder soll das Recht haben, seine eigenen Daten löschen zu lassen. Der Mittelstand. | 6 | 2012 So sehr diese Initiative auch zu begrüßen ist, Kopfzerbrechen bereitet dem Mittelstand die Aussicht auf eine wesentliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Insoweit ist die pauschale Freistellung der KMU von der Pflicht, einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten (Controller) zu beschäftigen, nicht unbedingt hilfreich. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird der Mittelstand die Akteure im Europäischen Parlament und im Rat genau beobachten und seine Stimme hörbar artikulieren müssen. Lisa Lürken, Stefan Zickgraf Europäische Vereinigung nationaler Unternehmensverbände (CEA-PME) www.cea-pme.org Foto: Kirill_M - Fotolia.com Mit einer neuen Datenschutzverordnung will die EU-Kommission die Datenschutzrichtlinie von 1995 modernisieren. Die vorgeschlagenen Regelungen sollen dem raschen technologischen Fortschritt und den Herausforderungen des wachsenden Datenaustauschs Rechnung tragen. Personenbezogene Daten sollen durch entsprechende Maßnahmen über die Staatsgrenzen hinaus geschützt werden. Damit soll ein freier Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Wir fördern Ihr Unternehmen. Zinsgünstige Kredite, Fördermittel zum Ausgleich mangelnder Sicherheiten und EigenkapitalFinanzierungen: So fördern wir Ihr Unternehmen. Und mit Investitionen in mehr Energieeffizienz profitieren Sie jetzt sogar dreifach. Sie erhalten den besonders günstigen NRW.BANK.Effizienzkredit, sparen Energiekosten und schonen die Umwelt. 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Vielmehr sind im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) elf weitere Länder vertreten, die nicht der EU angehören, beispielsweise die Türkei und die Schweiz. 24 Daneben ist das EPA lediglich für die Prüfung von PatentAnmeldungen nach dem EPÜ und deren Erteilung zuständig. Überraschender Weise steht am Ende dieses einheitlichen Anmeldeprozesses einer Europäischen Patentanmeldung jedoch nicht ein Europäisches Patent. Vielmehr zerfällt die Europäische Patentanmeldung bei deren Erteilung in nationale Phasen. Bislang hohe Kosten Damit eine Europäische Patentanmeldung nach Erteilung in einem Land wirksam werden kann, hat der Erfinder eine Validierung vorzunehmen. Dieses Procedere ist regelmäßig mit hohen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden. Für einen Patentschutz in den 27 Mitgliedsländern der EU erreichen diese Kosten schnell einen Betrag von etwa 32.000 Euro. Dabei entfallen allein circa 23.000 Euro auf Übersetzungskosten. Eine Übersetzung der Patentschrift muss vorgenommen werden, weil Patente ihren Inhabern Ausschließlichkeitsrechte gewähren. Nur der Patentinhaber darf beispielsweise den patentgeschützten Gegenstand herstellen. Dritten kann dies untersagt werden. Nach bisheriger Ansicht konnte jedoch von Niemandem die Unterlassung eines Tuns verlangt werden, wenn dieser das Verbot nicht in seiner eigenen Sprache lesen und verstehen kann. Die Beträge für eine Validierung machen es deutlich: Die Übersetzungskosten machen das Vorhaben der Erlangung eines Patentschutzes in der gesamten EU teuer. Ein derartiges Vorhaben Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: Pavel Ignatov - Fotolia.com Im Bereich gewerblicher Schutzrechte existieren bereits zwei Schutzrechtsarten, die einen einheitlich in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union geltenden Schutz gewähren: seit 1995 die Gemeinschaftsmarke und seit 2003 das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Lediglich auf dem Gebiet des Patentrechts gibt es bislang noch keinen einheitlich geltenden Schutz. Dabei gehen die Bemühungen, ein derartiges Schutzrecht einzuführen, bis in die 1970-er Jahre zurück. Nun scheint dieses Vorhaben endlich Wirklichkeit zu werden. Politik für alle 27 Mitgliedstaaten der EU kann heutzutage, einschließlich der Verfahrenskosten, mit etwa 36.000 Euro zu Buche schlagen. Im Vergleich dazu kostet ein US-Patent durchschnittlich umgerechnet 1.850 Euro. Kosten und Verwaltungsaufwand werden deutlich reduziert und die Innovation in Europa bekommt einen Schub. Vor diesem Hintergrund hielten die Bemühungen um einen einheitlich in allen Mitgliedsländern der EU geltenden Patentschutz bereits seit langer Zeit an. Schon 1975 wurde ein Übereinkommen über das Europäische Patent unterzeichnet. Dieses trat jedoch ebenso wenig in Kraft wie ein ähnliches Übereinkommen aus dem Jahr 1989. Im Jahr 2010 wurde schließlich einer neuer Versuch initiiert, der nun trotz zahlreicher Streitereien erfolgsversprechender zu sein scheint. Im Dezember 2011 haben sich 25 der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Einführung eines Europaweiten Patentschutzes ausgesprochen. Lediglich Spanien und Italien verweigerten ihre Zustimmung, da sie sich sprachlich benachteiligt sahen. Weniger Bürokratie, mehr Innovation Offizielle Verlautbarungen dazu sind durchaus positiv: „Zweck des einheitlichen Patentschutzes ist es, für Unternehmen und Erfinder überall in Europa Innovationen zu erleichtern und die Kosten hierfür zu senken", erläuterte EU-Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier. „Kosten und Verwaltungsaufwand werden deutlich reduziert und die Innovation in Europa bekommt einen Schub. Der Patentschutz wird allen Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben. Ich hoffe nach wie vor, dass sich mit der Zeit alle Mitgliedstaaten für eine Beteiligung an dieser verstärkten Zusammenarbeit entscheiden werden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ohne Innovationen gibt. Und keine Innovation ohne einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums.“ Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung soll ebenfalls vom EPA erteilt und verwaltet werden. Auf Antrag soll es dann direkt Wirkung in den beteiligten Mitgliedstaaten entfalten. Verfahrenssprachen für das Gemeinschaftspatent sollen nach Wahl des Anmelders Deutsch, Englisch oder Französisch sein. Mit den nunmehr vorliegenden Vorschlägen würden die für Übersetzungen anfallenden und damit im Zusammenhang stehenden Kosten für den Patentschutz drastisch sinken. Die Übersetzungskosten für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in 25 Mitgliedstaaten beliefen sich dann langfristig auf lediglich 680 Euro. Dr. Markus Bahmann Rechtsanwalt Maiwald Patentanwalts GmbH www.maiwald.eu Der Mittelstand. | 6 | 2012 25 Politik Italienischer Mittelstandsverband feiert 50-jähriges Jubiläum Wir beglückwünschen unseren Kooperationspartner Apindustria zu 50 Jahren erfolgreicher Arbeit für den italienischen Mittelstand. Die Jubiläumsfeier, zu der Prof. Dr. Maurizio Casasco, Präsident von Confapi und Apindustria, eingeladen hatte, fand im Alten Theater von Brescia statt. Zu den Rednern und Gratulanten vor Ort gehörten der Vize-Präsident der Euro päischen Kommission, Antonio Tajani, und der Präsident von BVMW und CEA-PME, Mario Ohoven. 26 Der Mittelstand. | 6 | 2012 Politik Mittelstandspräsident im Maghreb Große Ehre: Tunesiens Regierungschef ernennt Mario Ohoven zum Persönlichen Berater In Rabat standen Gespräche mit dem marokkanischen Premierminister Abdelilah Benkirane, Außenminister Saad dine El Otmani sowie den Ressortchefs für Wirtschaft, Energie, Infrastruktur und Tourismus auf dem Programm. Mittelstandspräsident Ohoven würdigte den Beitrag des Königreichs zur Sicherung politischer Stabilität in Nordafrika. Mit Teilnehmern der Delegation wurden Perspektiven, aber auch Probleme wie der Zahlungsverzug im europäisch-marokkanischen Handel erörtert. Der marokkanische Energieminister Fouad Douiri und Mario Ohoven. Auf persönliche Einladung des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und EU-Industriekommissars Antonio Tajani nahm der deutsche und europäische Mittelstandspräsident Mario Ohoven an einer offiziellen Delegationsreise nach Marokko und Tunesien teil. Der hochkarätigen Abordnung gehörten in Brüssel akkreditierte Diplomaten, Spitzenvertreter der EU-Administration und Mitglieder von Handelskammern an. Höhepunkte der Maghreb-Reise waren Regierungsempfänge in den Hauptstädten der Gastgeberländer. In Tunis fanden Begegnungen mit Präsident Moncef Marzouki, Premierminister Hamadi Jebali und den Ministern für Industrie, Verkehr sowie Tourismus statt. Alle bekundeten das große Interesse Tunesiens, Partner aus dem deutschen Mittelstand für den Ausbau der Infrastruktur zu gewinnen. Als besonderer Ehrenerweis wurde Mario Ohoven auf Vorschlag Tajanis vom tunesischen Regierungschef Jebali zum Persönlichen Berater berufen. In seiner Dankesrede hob Ohoven die traditionell guten Beziehungen beider Länder hervor. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Driss El Azami El Idrissi, marokkanischer Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (3. v. re.); Antonio Tajani (3. v. li.)und Eneko Landáburu, Leiter der EU-Delegation für Marokko (2. v. li.). Mario Ohoven, Abdelkader Amara, Marokkos Minister für Industrie, Handel und Technologie; Antonio Tajani, EU-Kommissions-Vizepräsident. 27 IBWF Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter Mediation löst Konflikte mit emotionalem Ursprung: zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer, zwischen Gesellschaftern untereinander, bei Streitigkeiten innerhalb von Abteilungen oder zwischen Führungskräften und ihren Mitarbeitern. Auch bei familiären und finanziellen Verflechtungen und Abhängigkeiten wie Erbfolgeregelungen, Nachfolgefragen und Generationenkonflikten, also wenn soziale Strukturen erhalten werden müssen, bietet sich Mediation an. Sie ermöglicht den Konfliktparteien einen offenen Umgang mit dem Ergebnis. Niemand fühlt sich unterlegen. Einen Verlierer gibt es nicht, denn eine Lösung setzt voraus, dass beide Streitparteien einverstanden sind. Geschäftliche, rechtliche und persönliche Beziehungen bleiben erhalten und werden nicht dauerhaft belastet. 28 „Deutsche Unternehmen wenden viele Millionen Euro im Jahr für Konfliktkosten auf. Ein einzelnes Unternehmen hat einen Schaden von mehreren hunderttausend Euro“, ergab eine Konfliktkostenstudie von KPMG im Jahr 2009. Diese Kosten können durch Mediation und Konfliktmanagement signifikant gesenkt werden. Kosten für Sabotage oder Diebstahl, externe Beratungskosten, Rechtsanwaltskosten oder Vertragsstrafen, die ein nicht bearbeiteter Konflikt nach sich ziehen kann, wurden dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Besser als eine Gerichtsverhandlung Der Gang zum Gericht ist nicht immer der beste Lösungsansatz. Ein Gerichtsverfahren kann erhebliche Kosten verursachen, lange dauern und ist für alle Beteiligten fast immer belastend. Nicht selten werden soziale Bindungen beschädigt. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: pressmaster - Fotolia.com Jedes Ding hat drei Seiten: eine die du siehst, eine die ich sehe, und eine die wir beide nicht sehen. (Asiatische Weisheit) IBWF Die Kosten einer Mediation sind dagegen kalkulierbar. Ihre Dauer hängt vom Einigungswillen der Beteiligten ab. Der größte Anreiz für eine Mediation liegt jedoch darin, dass die Beteiligten für sich selbst sprechen und handeln. Sie brauchen keine Verantwortung zu delegieren. Vielmehr nehmen sie die Lösung von Problemen „in die eigene Hand“. Selbst bei noch offenen Gerichtsverfahren kann eine Mediation sinnvoll sein. Das gerichtliche Verfahren wird für die Dauer der Mediation unterbrochen. Zukunftslösung Mediation ist ein freiwilliges, nicht öffentliches, strukturiertes und konstruktives Verfahren zur Konfliktlösung, das seit Jahrtausenden funktioniert. Die streitenden Parteien suchen mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, eine Regelung ihres Konflikts, die ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht wird. Ziel der Mediation ist eine verbindliche Lösung für die Zukunft, während ein Rechtsstreit vergangenes Verhalten klärt und beurteilt. Es geht bei der Mediation also nicht um die Schuldfrage, sondern darum, einen gemeinsamen Weg konstruktiver Zusammenarbeit zu finden, um so schnell wie möglich wieder handlungsfähig zu werden. Ablauf einer Mediation: • Auftragsklärung: Es wird festgelegt, über welche Themen gesprochen werden soll. Die Parteien und der Mediator schließen einen Mediationsvertrag. • T hemensammlung: Jede Partei schildert dem Mediator ihre Sicht der Dinge im „Einzelgespräch in Gegenwart des anderen“. • Interessenklärung: Welche Bedürfnisse stehen hinter den Positionen? • L ösungsoptionen: Das Finden einer dauerhaften Win-Win-Situation. • A bschlussvereinbarung: Die Lösungen werden in einer rechtsverbindlichen Mediationsvereinbarung festgehalten, bei Bedarf mit notarieller Beurkundung. In der Regel wird für wenige Monate später ein Folgetermin vereinbart. Dabei wird geprüft, inwieweit die getroffene Vereinbarung positive Veränderungen bewirkt hat und ob Nachverhandlungen nötig sind. Akzeptanz der Ergebnisse Weil die Lösung von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wird, findet sie eine hohe Akzeptanz und führt zu nachhaltigem Rechtsfrieden. Selbst bei noch offenen Gerichtsverfahren kann eine Mediation sinnvoll sein. Das gerichtliche Verfahren wird für die Dauer der Mediation unterbrochen. Das „Projekt gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Justizministeriums und des Vereins Konsens e. V. hat über einen Zeitraum von drei Jahren Mediationen an verschiedenen niedersächsischen Gerichten bewertet. Im Abschlussbericht heißt es, dass bei „1.953 Klageverfahren, (die sich) für die Durchführung von Mediation entschieden (haben), die projektweite, mittlere Einigungsquote bei 76,4 Prozent liegt“. Und weiter: „Eine überwältigende Mehrzahl der bisher befragten Parteien zeigte sich zufrieden mit dem Verfahrensablauf (91 Prozent) und dem letztlich erzielten Ergebnis (84 Prozent).“ Mediation löst Konflikte und spart Zeit und viel Geld. Fazit Mediation ist ein sofort einsetzbares, erfolgsorientiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten. Dabei wird die Kommunikation zwischen den Parteien dauerhaft gestärkt und die gegenseitige Wertschätzung wiederhergestellt. Das nichtöffentliche Verfahren lebt von der Vertraulichkeit zwischen dem Mediator und den Parteien. Durch die gemeinsame Lösung werden langwierige, oft enttäuschende Gerichtsverfahren – zum Teil durch mehrere Instanzen – vermieden. Mediation löst Konflikte, spart Zeit und viel Geld. Sylvia Ahlers Mitglied im Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e. V. (IBWF) Mitglied Deutsche Stiftung Mediation und Bundesverband Mediation e. V. Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin und Wirtschaftsmediatorin Der Mittelstand. | 6 | 2012 29 IBWF Wehren Sie sich gegen schlechte Presse! Unternehmen sind bei Negativberichterstattung nicht schutzlos Positive Berichterstattung über ein Unternehmen oder eine Organisation ist willkommen. Ein negativer Bericht trifft Betroffene meist überraschend. Ist der in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf unberechtigt, muss das Unternehmen sofort und entschlossen handeln. Andernfalls droht nicht nur eine schnelle Weiterverbreitung der Meldung, sondern vor allem eine dauerhafte Belastung der Reputation. Journalistische Anfrage als Indikator Die Formulierung einer vorab gesandten journalistischen Anfrage lässt häufig bereits auf die Richtung der späteren Berichterstattung schließen. Bei einer kritischen Anfrage muss das Unternehmen sofort Maßnahmen ergreifen und folgende Personengruppen in Alarmbereitschaft versetzen: die Kommunikationsabteilung, externe Berater, die Rechtsabteilung und/oder erfahrene Presserechtsexperten, vor allem aber all diejenigen, Foto: mikelaptev - Fotolia.com Galt früher der Grundsatz: „Nichts ist so alt wie die Meldung von gestern“, bleiben Meldungen im Internetzeitalter grundsätzlich unbegrenzt abrufbar. Wer sich heute nicht vehement gegen unberechtigte Vorwürfe in der Presse zur Wehr setzt, riskiert, über Suchmaschinen auch Jahre später noch mit belastenden Altmeldungen konfrontiert zu werden. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung im Internet heute vor allem durch seine Nutzer stattfindet, nämlich in Blogs, Foren und Social Networks. So kann sich auch eine zunächst unbedeutende Situation für ein Unternehmen verheerend und in der Fläche auswirken, etwa in einem sogenannten Shitstorm, wenn die öffentliche Empörung nur groß genug ist. Diese Wirkung darf nicht unterschätzt werden und sollte bei der Abwägung rechtlicher Maßnahmen berücksichtigt werden. Wann ist negative Berichterstattung angreifbar? Nicht jede Berichterstattung, die für das Unternehmen unangenehm ist, ist auch rechtlich angreifbar. Angreifbar sind aber unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik. Auch bei der Berichterstattung über Verdachtsfälle, insbesondere im Zusammenhang mit möglichen strafrechtlich relevanten Handlungen, hat die Presse mit Zurückhaltung zu agieren und besondere Vorgehensweisen zu beachten – was sie oft genug nicht tut. Aufnahmen mit versteckter Kamera sind fast immer unzulässig, ebenso Berichte über die Intimsphäre von Personen (etwa Details zum möglichen Sexskandal eines Vorstandes). Auch gegen die Veröffentlichung von nicht autorisiertem Bildmaterial kann sich der Betroffene zumeist wehren. 30 Der Mittelstand. | 6 | 2012 IBWF die den gegenständlichen Sachverhalt zuverlässig aufarbeiten können. Durch Bildung eines entscheidungskompetenten Krisenteams können dann kurzfristige Maßnahmen erörtert und beschlossen werden. Die ersten Tage nach Veröffentlichung der Berichterstattung sind besonders kritisch, deshalb darf bei der Koordination keine Zeit verloren werden. Hier werden zumeist die Weichen für eine erfolgreiche Krisenbewältigung gestellt, denn erfahrungsgemäß verbreiten sich Meldungen in den ersten Tagen nach Erstmeldung am schnellsten. Auch gerichtliche Eilanträge können nur innerhalb weniger Wochen nach der Erstmeldung zum Erfolg führen. Später kommt nur noch das deutlich zeitaufwändigere Klageverfahren in Betracht. Unternehmen, die versuchen, solche Situationen auszusitzen, werden fast immer schlechte Erfahrungen machen und sich im Nachhinein wünschen, gleich Expertenrat geholt zu haben. Gegendarstellungen sind im digitalen Zeitalter der Massen verbreitung in der Regel nicht das Mittel der Wahl. Erstmeldung angreifen Reagiert das Unternehmen auf angreifbare Berichterstattung (insbesondere auf die Erstmeldung) nicht sofort, kann sich das dadurch erzeugte negative Bild in der Öffentlichkeit festsetzen. Nicht nur wird sich die Meldung in anderen Medien wiederholen und den Ersteller der Erstmeldung unter Umständen zu Fortsetzungen animieren, wenn sie entsprechendes Interesse weckt, „dank“ Google und Co. bleibt sie auch im öffentlichen Gedächtnis hängen. Unter- lassungserklärungen oder gerichtliche Verbote gegen den Erstmitteiler wirken sich auch vorteilhaft beim späteren Aufräumen des Internet aus. Folgemeldungen, welche die angreifbare Erstmeldung als Referenz benennen und die oft nicht auf eigenen Recherchen beruhen, werden bei Aufforderung durch den Betroffenen mit Nachweis eines erfolgreichen Vorgehens gegen den Erstmitteiler zumeist freiwillig gelöscht. Löschung von Beiträgen Zunächst wird sich der Betroffene an den Verbreiter einer beanstandeten Meldung wenden, um die Löschung und Unterlassung einer künftigen Verbreitung zu verlangen. Gegendarstellungen sind im digitalen Zeitalter der Massenverbreitung in der Regel nicht das Mittel der Wahl. Wird das vom Verbreiter verweigert, ist gerichtliche Hilfe erforderlich. Im Idealfall liegen zwischen der beanstandeten Erstmeldung und einem gerichtlichen Verbot im Eilverfahren maximal 48 Stunden, wenn Anwälte schnell arbeiten und die richtigen Gerichte auswählen. Meist sehr zeitaufwändig, aber unerlässlich ist es dann, systematisch die Folgeberichte einzusammeln, um die Meldung aus der Öffentlichkeit so weit wie möglich zu entfernen. Hierbei kann es unter Effizienzgesichtspunkten sinnvoll sein, auf kostenpflichtige Abmahnungen zugunsten von reinen Löschungsanfragen zu verzichten, um den Folgeverbreitern die Entscheidung für eine Löschung zu erleichtern. Dr. Oliver Scherenberg Mitglied im IBWF Rechtsanwalt für Reputationsmanagement und Krisenkommunikation, Presse- und Medienrecht Kanzlei PREU BOHLIG & PARTNER, Hamburg www.preubohlig.de Der Mittelstand. | 6 | 2012 31 IBWF Selbstorganisation der Gläubiger Kongress: Erste Erfahrungen mit dem ESUG ESUG ist nur erster Schritt Zum ersten Mal kamen in Köln alle am Insolvenzrecht beteiligten Berufsgruppen zu einer gemeinsamen Tagung zusammen. Gläubiger, Investoren, Schuldner, Insolvenzverwalter, Richter und Berater diskutierten, was das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bislang gebracht hat, wo noch gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und wie alle zusammen von der neuen Sanierungskultur profitieren können. In einem Grußwort betonte BVMW-Präsident Mario Ohoven die besondere Bedeutung der Reform für den Mittelstand. So sehr das ESUG als ein erster wichtiger Schritt begrüßt wurde, so deutlich wurde auch, dass die Teilnehmer des Kongresses dringenden Bedarf an weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen zur nachhaltigen 32 Unterstützung und Stärkung der Gläubigerrechte sehen. So fordern sie verbesserte Prozesse, mehr Transparenz in den Verfahren und eine höhere Professionalisierung der Beteiligten. Erst mit diesen weiteren Schritten werde Deutschland auch im internationalen Vergleich der Sanierungsstandorte wirklich wettbewerbsfähig. Die Sanierung unter Insolvenzschutz könnte dann auch eine strategische Option für Unternehmen in der Krise werden. Die Forderungen der Gläubiger sind ausführlich auf www.glaeubigerkongress.de zu finden. Die Sanierung unter Insolvenz schutz könnte eine strategische Option für Unternehmen in der Krise werden. Das Gläubigerforum als Sprachrohr Ein weiteres Ergebnis des Kongresses ist das Aufleben des Gläubigerforums. Das Forum hatte sich bereits vor zwei Jahren gebildet und die Gesetzgebung des Der Mittelstand. | 6 | 2012 ESUG maßgeblich begleitet. In regelmäßigen Sitzungen wurden, auch in offenen Diskussionen mit den beteiligten Ministerien, die Positionen der Gläubiger zu einer Reform des Insolvenzrechts bis hin zu einem gläubigerautonomen Verfahren entwickelt. Das Forum soll nunmehr zur Weiterentwicklung sowie Stärkung der Gläubigerrechte in Insolvenzverfahren genutzt werden. Es ist ein loser, informeller Zusammenschluss der Wirtschaftsverbände, so auch des BVMW. Ein weiteres Ziel ist eine gemeinsame Positionierung der deutschen Wirtschaft zu Fragen des Insolvenzrechts, jenseits der weiter zu verfolgenden und spezifischen Einzelinteressen der Verbände. Diese gemeinsamen Standpunkte müssen dann in die Gesetzgebung eingebracht werden. Prof. Dr. Hans Haarmeyer Leitender Direktor des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) www.diai.org www.glaeubigerkongress.de Foto: rubysoho - Fotolia.com Mit dem von mehr als 200 Teilnehmern aus allen Bereichen der Wirtschaft besuchten 1. Deutschen Gläubigerkongress wurde in Köln ein großer Schritt in Richtung einer gruppenübergreifenden Selbstorganisation der Gläubiger in Insolvenzverfahren gemacht. Nun sollen im Rahmen des „Gläubigerforums“ künftig die Gläubigerinteressen gebündelt und an den Gesetzgeber und die Öffentlichkeit herangetragen werden. MIT DEM BESSEREN IMAGE GLÄNZEN >> STELLENANZEIGE EMPLOYER BRANDING Unternehmen finden neue Mitarbeiter aus allen Berufen über OnlineStellenanzeigen. Bereits das Layout, die Inhalte und die emotionale Ansprache einer Anzeige entscheiden, ob sich Jobsuchende für Ihr Unternehmen interessieren. Angesichts des Fachkräftepotenzials liegen hier Ihre Chancen, sich von anderen Arbeitgebern abzuheben. Stellenanzeige Multi-Navigation mit bis zu fünf gestaltbaren Reitern Stellenanzeige Multi-Rotation mit rotierenden und interaktiven Bildern Stellenanzeige Multi-Video für die Darstellung von bis zu sechs Videos >> EIN KLARES PROFIL ZEIGEN Die Philosophie und Vision Ihres Unternehmens, seine Stärken sowie die Vorteile, die der Arbeitsplatz bietet, all das macht die Arbeitgebermarke aus. Diese verleiht Ihrem Unternehmen ein Gesicht am Arbeitsmarkt. Um den Charakter Ihres Unternehmens und alle wichtigen Informationen zu präsentieren, hat Monster eine neue Online-Stellenanzeige entwickelt: die Stellenanzeige Employer Branding. Durch emotional ansprechende und interaktive Elemente wie Videos oder Reiter werden die Interessenten stärker einbezogen. Videos zeigen das Unternehmen, die Mitarbeiter oder die Produkte. Bilder und Texte werden durch Reiter strukturiert und anschaulich dargestellt. Diese Elemente steigern die Attraktivität Ihres Unternehmens bei Jobsuchenden. >> UNTERSTÜTZUNG BEI DER UMSETZUNG Das Service-Team von Monster übernimmt die Gestaltung und die technische Abwicklung der neuen Employer-Branding-Anzeigen. Sie steuern die Stellenbeschreibung, Bilder oder Videos und das Firmenlogo bei. Telefon 0800.1.6667837 [email protected] SERVICE Viel Gesetz, wenig Sicherheit Der indirekte Geschäftsabschluss zwischen Käufer und Verkäufer ist Vertrauenssache. Er erfordert mehr und andere rechtliche Regelungen als die klassische Geschäftsbeziehung, wie sie im wirklichen Leben an der Ladenkasse entsteht. Dies ist die Ausgangslage, die den Gesetzgeber seit etwa zehn Jahren bewegt, strengere Regelungen für den „Vertrag, der unter körperlicher Abwesenheit der Parteien zustande kommt“, also den Fernabsatzvertrag, zu erlassen. 34 Die Käufe per Mausklick machen mittlerweile zwei Drittel des Umsatzes im Versandhandel aus – 2007 waren es noch knappe 40 Prozent. Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest prognostiziert für 2012 eine weitere Steigerung um 16,5 Prozent. Rechtssicherheit im E-Commerce ist also dringend geboten. Doch die Onlinehändler sehen sich mit einer Vielzahl von Verordnungen konfrontiert, die sich zum Teil widerspre- Der Mittelstand. | 6 | 2012 chen und ständig Änderungen unterliegen. „Diese uneinheitliche und unklare Rechtsprechung ist vor allem ein deutsches Problem und führt dazu, dass der Händler am Ende nicht weiß, was er machen soll“, sagt Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Onlinehandelsverbandes Händlerbund. Die rechtlichen Unsicherheiten betreffen vor allem die Informationspflichten, denen ein Händler nachzukommen hat. Diese unter- Foto: kwarner - Fotolia.com Der Onlinehandel unterliegt dem Fernabsatzrecht. Dieses Recht ist kompliziert und händlerunfreundlich SERVICE Foto: Maximo Sanz - Fotolia.com scheiden sich nur unwesentlich von den Informationen, wie sie im Ladengeschäft verlangt werden. Doch im Netz werden auch die kleinsten Fehler brisant, denn sie sind blitzschnell recherchierbar und lückenlos dokumentierbar. Konkurrenzbeobachtung mit anschließender Abmahnung ist ein Kinderspiel. Ein Dauerbrenner des deutschen Fernabgaberechts ist die Widerspruchs belehrung, mit der das Rückgaberecht einhergeht. Es geht um klare Formulierungen Zu den Informationspflichten gehören zuallererst die AGB, ein vollständiges Impressum, die Angabe der Zahlungsarten, Produktbeschreibungen, korrekte Preisangaben, Versandkosten sowie Lieferzeitangaben, Datenschutzerklärung, aber auch branchenabhängige Angaben, etwa gemäß Textilkennzeichnungsverordnung oder Batteriegesetz. Ein Dauerbrenner des deutschen Fernabgaberechts ist die Widerspruchsbelehrung, mit der das Rückgaberecht einhergeht. Sie ist gleichsam die Diva unter den Informationspflichten, da sie wesentlich zum Verbraucherschutz beiträgt. Dies ist durchaus im Interesse der Anbieter: Ohne das Recht, Artikel innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden, erzielte der Onlinehandel gewiss nicht seinen Umsatz. Eben weil diese Information so zentral ist, muss sie eindeutig formuliert werden. Doch was „eindeutig“ heißt, ist selbst dem Gesetzgeber nicht ganz klar: 2004 veröffentlichte das Justizministerium eine Musterwiderrufsbelehrung, die alle Onlinehändler vertrauensvoll verwendet haben, um sie dann von sich aus wieder als zu unpräzise, nicht verwendungsfähig und damit abmahnfähig zurückzuziehen und mehrfach zu überarbeiten. Jüngstes Beispiel: Seit August dieses Jahres gilt die „Button-Lösung“, die vorschreibt, all jene obligatorischen Informationen in übersichtlicher Form auf der Bestellübersichtsseite vor den Kaufabschluss zu verlegen. Die juristisch korrekte Auslegung der Button-Lösung grenzt indes an die Exegese von Bibeltexten: Was sind denn „wesentliche Merkmale einer Ware“? Was heißt „übersichtlich“? Passen all die Produktdetails, Versandinformationen und Widerrufsbelehrungen nicht mehr auf eine Bildschirmseite, muss der Kunde scrollen. Ist das unübersichtlich und mithin ein Rechtsverstoß? Neben dem Händler gerät jetzt auch der Webdesigner ins Schwitzen. „Es wird noch eine Weile dauern, bis hier Rechtssicherheit herrscht. Inzwischen muss man die Rechtsprechung intensiv verfolgen“, rät Arlt. Amazon, eBay & Co. – mitgehangen, mitgefangen Da nimmt es nicht Wunder, dass vor allem kleinere Anbieter vom eigenen Shop Abstand nehmen und über große Plattformen wie Amazon, eBay oder Hood verkaufen. Diese Internetriesen können für kleine Einzelhändler durchaus ein Segen sein. Da Kunden in der Regel nach dem Pro- Der Mittelstand. | 6 | 2012 dukt, selten nach Hersteller und schon gar nicht nach dem Händler suchen, werden Produkte eher auf großen Plattformen gefunden. Doch ein großer Partner an der Seite bietet keine juristische Geborgenheit, im Gegenteil. Amazon und andere kommen zwar den Informationspflichten nach, folgen aber ihrer eigenen Rechtsauslegung. Gleichwohl ist es der Händler, der bei und nach Vertragsabschluss haftet. Auch nur eine falsche Formulierung in den AGB des Vertriebspartners, und missliebige Konkurrenten können den Händler für etwas abmahnen, das er gar nicht zu verantworten hat. Einzelhändler auf großen Plattformen sind eine Art Versuchskaninchen: Eben weil die Rechtslage unklar ist, bestehen eBay, Hood und Amazon erst mal auf ihrer Rechtsmeinung– und hangeln sich notfalls von Landgericht zu Bundesgericht, um so letztinstanzliche Rechtssicherheit zu erlangen. Das ist ihr gutes Recht, geht aber auf Kosten der kleinen Einzelhändler, denn die, so die Meinung der Richter, müssen ja nicht Drittanbieter wie Amazon nutzen. 35 SERVICE Plattformängste und andere Sorgen Auf diese Erkenntnis folgt gerne die „Plattformangst“, wie Martin Rätze, Mitarbeiter der Rechtsabteilung des Online Dienstleisters Trusted Shops, sie nennt. Viele Händler sind sich dieser Haftungsgefahr gar nicht bewusst. Auf seinen Vorträgen über die rechtlichen Stolperfallen des Onlinehandels bemerkt Rätze oft diese Angst, die aus Unwissenheit entsteht. Ob eigener Shop oder große Plattform: Viele dieser Fallen sind leicht zu umgehen, wenn man sie nur kennt. Wer etwa Newsletter per E-Mail versendet, muss garantieren, dass der Empfänger eine gerichtsfeste Einwilligung gegeben hat. Wer auf Facebook präsent ist, unterliegt der Impressumspflicht, da es sich um einen „geschäftlichen Unternehmensauftritt“ handelt. Wer seine Preise reduziert und mit dem alten Preis wirbt, muss klarmachen, was genau der alte Preis ist – die UVP, der Preis beim Konkurrenten, das eigene Angebot etc. Alles kein Hexenwerk, meint Rätze, doch die Summe dieser Details verursacht bei kleineren Shopbetreibern und Anfängern erhebliche Verunsicherung. Zahlreiche Anwaltskanzleien haben sich zu diesem Thema spezialisiert und verfolgen sehr genau die Rechtsprechung. Verbände wie eben der Händlerbund oder der Bundesverband des Deutschen Versandhandels bieten Informationen und Beratung. Eine vertrauensbildende Maßnahme kann die Zertifizierung durch ein Siegel sein. Doch hierbei entstehen Kosten. Zertifizierer wie Trusted Shops oder das EHI Retail Institute bieten Pakete mit Monatsgebühren ab etwa 60 Euro im Monat an. Je nach jährlichem Bruttoumsatz kann dieser Tarif bis zu 2.800 Euro im Jahr betragen. Dafür wird die Onlinepräsenz überwacht und die Shopinformationen der sich ändernden Rechtsprechung angepasst. Licht ins juristische Dunkel bringen Kleinhändler haben weder eine Rechtsabteilung, die auf Onlinehandelsrecht spezialisiert ist, noch einen Webdesigner, der sofort die allerletzten Beschlüsse etwa zum Abstand zwischen Textzeile und „Kaufen“-Button umsetzt. Ohne rechtliche Unterstützung geht es aber nicht. Weniger ist mehr – auch in der Rechtsprechung Egal, wie das volatile Onlinerecht sich ändert: Im Moment trifft es mit schöner Regelmäßigkeit die Händler. Die Rechtsprechung fällt eindeutig zugunsten der Verbraucher aus. Doch Andreas Arlt hat Hoffnung: Im Herbst 2013 soll die EU-Ver- 36 Würde der Gesetzgeber die Flut von Informationspflichten eindämmen, blieben nur jene sinnvollen Informationen, die der Kunde für seinen Einkauf wirklich braucht. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Bernd Ratmeyer Wissenschaftsjournalist und Lektor Foto: thanatip - Fotolia.com braucherechte-Richtlinie umgesetzt werden. Künftig sollen auch Rechte der Händler vereinheitlicht und festgeschrieben werden, zum Beispiel sollen sich auch die Kunden an den Kosten einer Rücksendung beteiligen. Martin Rätze wünscht sich eine Win-Win-Situation für Verbraucher und Händler. Würde der Gesetzgeber die Flut von Informationspflichten eindämmen, blieben nur jene sinnvollen Informationen, die der Kunde für seinen Einkauf wirklich braucht. „Alles andere liest er sich eh nicht durch.“ So könnten viele Onlinehändler von der prognostizierten Umsatzsteigerung im E-Commerce profitieren. Doch Achtung: Auch wenn das deutsche und das EU-Recht klarer und einfacher formuliert werden – einen Teil des Gewinnes muss jeder Shopbetreiber auch künftig in juristische Beratung investieren. Advertorial Das richtige raD auf Lager sie sind cool, extravagant und auf jeder strecke vorn: Die kulträder des regensburger herstellers Pg trade & sales gmbh machen Bikerträume wahr. Besonders stolz sind die Oberpfälzer auf ihr neues elektrorad, das mit bis zu 100 km/h durch die straßen jagt. Jedes exemplar ist handgefertigt, die kunden können zwischen 60 millionen kombinationen wählen – kein Wunder, dass die räder der renner sind. geschäftsführer manuel Ostner gibt die richtung vor: »Wir wollen Weltmarktführer werden.« aber der Weg an die spitze ist steil. gut, dass Pg auch seiner it einen motor eingebaut hat – die geschäftssoftware saP Business One. Die Balance halten Es ist ein Szenario, das viele Unternehmer fürchten: Eine Bestellung geht ein, doch der Blick ins Lager offenbart lückenhafte Bestände. Die Abläufe geraten ins Stocken, wertvolle Zeit verstreicht, mitunter müssen Aufträge abgelehnt werden. Oder andersherum: Das Depot ist randvoll, doch die Bestellungen bleiben aus. Das erste Etappenziel von PG war es, Risiken wie diese zu mindern. Schließlich möchte die exklusive Kundschaft ihr Bike schnell in Händen halten – maximal drei Wochen sollte eine Lieferung dauern. Wenig Zeit, denn die Produktions- und Lagerstätten von PG sind über ganz Deutschland verteilt. Die Abläufe müssen perfekt ineinander greifen. WieDer Wie geschmiert: Die lieferkette Innovationskraft, Flexibilität und handwerkliche Perfektion haben ihren Preis. Das weiß der Mittelstand besonders gut. Vor allem Lagerverwaltung und Beschaffung bedeuten enorme logistische Anstrengungen: Lange Lieferketten und volatile Rohstoffpreise verlängern die Wiederbeschaffungszeiten und erzeugen Engpässe in der Versorgung. Hinzu kommen die gestiegenen Ansprüche der Kunden: Durch Onlinehandel und wachsende Produktvielfalt verwöhnt, fordern Sie kürzere Reaktionszeiten, individuelle Angebote und einen umfassenden Service. PG hat eine Lösung gefunden: SAP Business One. »Mit der SAP-Software bekommt jeder genau die Informationen, die er braucht. So werden unsere Mitarbeiter nicht mit irrelevanten Details zugeschüttet und können dennoch übergreifende Zusammenhänge erkennen«, erklärt Ostner. Seine Mitarbeiter disponieren Material und Produkte, steuern Bestände bedarfsund kostenorientiert und bestellen erforderliche Produkte per Knopfdruck. So weiß der Logistiker im Lager jederzeit, welche Waren unterwegs sind. Der Einkäufer hat immer im Blick, was er bestellt hat. Der Mitarbeiter im Vertrieb kennt die genauen Stückzahlen der Bikes. Und der Geschäftsführer? Behält die Übersicht: »Ich bin viel unterwegs. Dank der Reports weiß ich trotzdem immer genau, was im Unternehmen gerade vor sich geht.« für Den mittelstanD entWickelt: saP Business One SAP Business One ist eine ERP-Lösung, die speziell auf die Bedürfnisse des Mittelstands zugeschnitten ist. Mit der Software integrieren Unternehmen ihre Kernfunktionen in eine einheitliche Plattform, behalten ihre Lager- Wie Pg seine BestänDe verWaltet Hat das Rad neu erfunden: Visionär Manuel Ostner fest im sattel Darüber hinaus spart PG die langwierige und teure Pflege seiner Software. Denn ein echter Profi tritt in die Pedale: Ein SAP-Partner kümmert sich um Wartung und Updates und fügt auf Wunsch neue Funktionen hinzu. Ostner : »Obwohl wir nur 20 Mitarbeiter haben, handeln wir wie ein großer Mittelständler. Wir haben die meisten Zwischenschritte automatisiert, Handarbeit gibt es nur in der Fertigung.« Wie PG vereinfachen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen mit integrierten Standardanwendungen ihre Abläufe. Vereinbarte Lieferantenkonditionen sind immer zur Hand, dank automatischer Nachbestellungen ist stets das Richtige auf Lager. Fällt ein Bestand unter eine bestimmte Grenze, werden die Mitarbeiter sofort benachrichtigt. So bestellen sie nur die Materialien, die sie tatsächlich benötigen. mit erP einen gang hOchschalten Veraltete Software bremst die interne Kommunikation und Zusammenarbeit. Mit den neuesten ERP-Lösungen dagegen lassen sich die Prozesse beschleunigen. Lager, Produktion, Vertrieb und Finanzwesen werden verknüpft. Die Mitarbeiter kommissionieren alle Waren zeitnah und liefern termintreu an den Kunden. Die Ergebnisse lassen sich messen – in optimierter Kapitalbindung, kürzeren Auftragsdurchlaufzeiten und höherem Gewinn. Und das Ziel jedes Logistikers rückt in greifbare Nähe: die perfekte Balance zwischen Auftragslage und Bestand. Gute Gründe, den alten Drahtesel zu entsorgen und auf ein modernes High-End-Bike umzusatteln. haltung im Griff und steuern ihre Prozesse zentral – von der Bestellung bis zum Warenausgang. erfahren sie mehr unter: www.sap.de/businessone Der Mittelstand. | 6 | 2012 37 SERVICE Erfolgs-Normen für den Mittelstand Wie die Bundesregierung Klein- und Mittelbetrieben hilft, das Potenzial der Normung zu nutzen Normung ist für den Mittelstand als strategisches Instrument der Unternehmenspolitik hoch attraktiv. Normen öffnen Märkte und stärken die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Ab dem Jahr 2013 wird eine neue Normungsverordnung diese Zielstellungen für Europa unterstützen. Großes Potenzial liegt auch in der Nutzung der Normung als Instrument des Wissens- und Technologietransfers, um die Entwicklung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen. Normung spielt für den exportorientierten Mittelstand als Motor für Wachstum und Innovation eine große Rolle. Denn sie ist ein wichtiges Instrument für den Zugang zu neuen Märkten und zur Überführung von Innovationen in marktfähige Produkte oder Dienstleistungen. So wurde in Deutschland mit Beginn der 1980-er Jahre durch frühe entwicklungsbegleitende Standardisierung die Erarbeitung von Mess- und Prüfnormen in der Lasertechnik stark vorangetrieben – die spätere Grundlage internationaler Normen. Heute beträgt der Weltmarktanteil von Laserstrahlquellen deutscher Hersteller etwa 40 Prozent. 38 Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: © www.fotolia.com Unser Wirtschaftswachstum wird durch Normen stark beeinflusst. Die wirtschaftlichen Chancen und Möglichkeiten, die Normung bei intelligenter Nutzung bietet, werden jedoch insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) häufig noch unterschätzt. SERVICE Normungspolitisches Konzept Fast jedes (99,7 Prozent) der 3,7 Millionen deutschen Unternehmen ist dem Mittelstand zuzurechnen. Ein gewichtiger Grund für die Bundesregierung, im Rahmen ihres 2009 verabschiedeten Normungspolitischen Konzepts die Optimierung von Informations-, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten der interessierten Kreise in der Normung und Standardisierung als wegweisende Zielstellung zu verankern. Nur wer sich aktiv an der Normung beteiligt, kann Ergebnisse mitgestalten und sich somit Wettbewerbsvorteile sichern. Hierzu gehören unter anderem reduzierte Markteintrittskosten, verminderte Anpassungskosten und geringere Vertragskosten im Handel. Projekte selbst anzustoßen oder „dabei zu sein“ ist aufgrund der damit verbundenen Wissens- und Zeitvorteile für Unternehmen wichtiger denn je. Im Jahr 2009 wurde die „Kommission Mittelstand“ (KOMMIT) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. gegründet, um die besonderen Bedürfnisse und Interessen des Mittelstands in der Normung aufzunehmen. Viele Interessenvertretungen des Mittelstandes wirken in der Kommission mit. Die kostenfreie Online-Kommentierung von Norm-Entwürfen oder die Nutzung von Webkonferenzen gehören heute zu einer Reihe von Angeboten, die KMU die Mitwirkung in der Normung auf einfache Weise erleichtern. Katalysator für Forschung und Innovationen Die deutschen KMU zählen zu den innovativsten in Europa. Mindestens jedes zweite deutsche mittelständische Unternehmen brachte in den vergangenen drei Jahren eine Produktoder Prozessinnovation auf den Markt, im EU-Mittel waren es nur 34 Prozent. Normung und Standardisierung eigenen sich bestens, um Innovationen zeitnah auf dem Markt zu verbreiten und neue Wachstumsfelder zu erschließen. In Europa übernimmt die Normung als Instrument zum Ausbau des Binnenmarktes eine wichtige Rolle. Am 01. Januar 2013 wird eine neue Verordnung zur europäischen Normung in Kraft treten, die in vielen Punkten auch deutsche Wirtschafts- und Mittelstandsinteressen berührt. So wird die Angleichung der Dienstleistungs- an die Produktnormung neue Impulse für grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Dienstleister setzen. Reformvorhaben zur europäischen Normung Wichtig ist: Die dezentrale und marktnahe Organisation der europäischen Normung sowie das nationale Delegationsprinzip stellen auch weiterhin die Beteiligung der interessierten Kreise auf nationaler Ebene sicher. Auf diese Weise können sich KMU in örtlicher Nähe und ohne Sprachbarrieren in den Normungsprozess einbringen. International einheitliche Standards schaffen Rahmenbedingungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade dem exportorientierten Mittelstand kommt die marktöffnende Funktion von Normen und Standards auf globalen Märkten zugute. Innovative Unternehmen können durch Normung und Standardisierung die Umsetzung und Verbreitung von neuen Technologien effektiv vorantreiben. Um diese Wirkungen zu erzielen, müssen Normung und Standardisierung intelligent eingesetzt werden. Es ist ein Anliegen der Bundesregierung, hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen zu schaffen – damit Normung auch für Ihr Unternehmen zum Erfolgsfaktor wird. Tipps und Hinweise zur Normung speziell für KMU und Verbände finden sich unter www.mittelstand.din.de Die Bundesregierung bindet daher Normung systematisch in die Technologieförderung ein, um die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovationen weiter zu verbessern. Dr. Sven Halldorn Ministerialdirektor Leiter der Abteilung Technologiepolitik Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: © Kopiekä Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierten Projekte "Innovation mit Normen und Standards" (INS) und "Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Normung und Standardisierung" (TNS) unterstützen dieses Ziel. Beide Förderprogramme sind technologieoffen und wirken in unterschiedlichen Phasen des Innovationsprozesses: TNS richtet sich an forschende Institutionen und Unternehmen, um Normung und Standardisierung in den Entwicklungsprozess einzubeziehen und so als Transferinstrument zu nutzen; INS unterstützt die Markteinführung innovativer Produkte und sichert damit die Vorreiterrolle der deutschen Wirtschaft bei Zukunftstechnologien. 39 SERVICE Verzerrter Wettbewerb Kartellverstöße können für Unternehmen teuer werden Foto: olly - Fotolia.com Unternehmer liefern sich häufig einen ruinösen Preiskampf. Um Marktanteile zu behaupten und auszubauen, sind oft nicht einmal kostendeckende Preise zu erzielen. Was liegt näher, als dass die Unternehmen versuchen, zu einer Preisberuhigung zu gelangen. Da ist der erste Schritt, sich auf feste Quoten zu verständigen, die bei der Präsentierung am Markt möglichst eingehalten werden. Da ist der zweite Schritt, Preise am Markt zu erzielen, die zumindest kostendeckend sind. Dem dienen Preisabsprachen. Da ist der dritte Schritt, ein System zur Umsetzung der vereinbarten Quoten und der Preisabsprachen zu entwickeln. Die getroffenen Maßnahmen sind im höchsten Maße kartellrechtswidrig, weil sie gegen elementare Grundsätze des Wettbewerbsrechts verstoßen. Rechtlich bedeutet dies, dass das Bundeskartellamt als oberste Behörde der Wettbewerbsaufsicht allen Verdächtigungen nachgeht und, falls sich Verdachtsmomente als zutreffend erweisen, Bußgeldverfahren einleitet. Spektakuläre Fälle spiegeln sich in Verfahren und Entscheidungen vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt wider: Preisabsprachen zwischen Herstellern von Weichen, Schwellen und Schienen für die Deutsche Bahn, Absprachen zwischen Unternehmen im Starkstromgerätebau, Preisabsprachen zwischen Zementunternehmen. In diesen Fällen wurden zum Teil erhebliche Bußgelder 40 verhängt, so im „Schienenkartell“ für ein Unternehmen 103 Millionen Euro und ein weiteres Unternehmen 8,5 Millionen Euro, im Fall der Transformatoren insgesamt Geldbußen über 24,3 Millionen Euro, im Zementkartell Bußgelder in Höhe von 660 Millionen Euro. Wettbewerbsverstöße sind verboten Nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, auch Kartellgesetz (GWB) genannt, sind „Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und auf einander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten“. Auf EU-Ebene kommt Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Anwendung. Nach § 22 GWB gilt das entsprechende Verbot des § 1 GWB auch auf EU-Ebene. Bußgeldverfahren Bei Kartellverstößen leitet das Bundeskartellamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, das, wenn die Vorwürfe nachgewiesen sind, zu einem Bußgeldbescheid gemäß § 66 OWiG führt. Nach § 81 Abs. 4 GWB kann gegen Unternehmen oder eine Unternehmensvereinigung über den für Einzelpersonen festgesetzten Höchstbetrag von einer Millionen Euro hinaus eine höhere Geldbuße verhängt werden. Diese darf zehn Prozent des gesamten Umsatzes des Unternehmens im vorausgegangenen Geschäftsjahr Der Mittelstand. | 6 | 2012 SERVICE nicht übersteigen. Einzelheiten hierzu hat das Bundeskartellamt in Bußgeldleitlinien festgelegt. Danach berücksichtigt der Grundbetrag die Schwere und die Dauer des Verstoßes. Er kann bis zu 30 Prozent des Tatbezogenen Umsatzes betragen. Zum Zwecke der Abschreckung kann der Grundbetrag bis zu 100 Prozent erhöht werden. Auch sind mildernde Umstände in Betracht zu ziehen, so das Nachverhalten (Ausgleich finanzieller Einbußen Dritter). Nach § 81 Abs. 5 GWB kann auch der wirtschaftliche Vorteil zur Grundlage der Höhe der Geldbuße gemacht werden. Das Bundeskartellamt kann Kartellteilnehmern, die dazu beitragen, ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen oder reduzieren. Diese Maßnahmen erfolgen durch Setzung eines Markers und die Stellung eines Bonusantrages. Es handelt sich um die Anwendung der rechtlichen Gesichtspunkte des Kronzeugen. Dabei ist zu differenzieren zwischen demjenigen, der als erster ein Kartellvergehen aufdeckt und ein Bußgeldverfahren ermöglicht, und demjenigen, der anschließend durch Unterstützung des Bußgeldverfahrens und Einsicht in das kartellrechtswidrige Verhalten zur Aufklärung beiträgt. Im ersten Fall kann dies zum Erlass der Geldbuße führen, im zweiten Fall zu einer Reduzierung um bis zu 50 Prozent. Den Kartellbehörden ist es gestattet, im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit auch Durchsuchungen anzuordnen und durchzuführen. Schadenersatzrechtliche Konsequenzen Nach § 33 GWB bzw. 823 BGB i. V. mit § 1 GWB stehen den durch das Kartell Geschädigten Schadenersatzansprüche zu. Dabei kommen, da es in der Praxis Unternehmen und Verbrauchern nur schwerlich möglich ist, eine Verletzung von § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV durch ein Kartell nachzuweisen, den Geschädigten Beweiserleichterungen zu. Da sind zum einen die Bindungswirkung der Behördenentscheidung nach § 33 Abs. 4 Satz 1 GWB – sprich der Bußgeldbescheid –, zum anderen aber auch Beweiserleichte- rungen, wider Anscheinsbeweis. Dabei gilt jedoch der Grundsatz, dass die Schadensverursachung vom Schädiger nachzuweisen ist. Bei der Inanspruchnahme im Wege eines Schadenersatzanspruches ist zu berücksichtigen, dass die Kartellanten als Gesamtschuldner haften. Für den Geschädigten bzw. Kunden bedeutet es eine erhebliche Erleichterung, sich einen der Kartellanten herauszusuchen – in der Regel den finanzstärksten – oder aber alle Kartellanten zusammen zu verklagen. Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen haben die Geschädigten die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen. Jedoch ist – durch Rechtsprechung gerechtfertigte – Praxis des Bundeskartellamtes, keine Einsicht in die Angaben des Kronzeugen bzw. des Bonusantrags zu gewähren. Nicht nur schwerwiegende Kartelle nehmen die Ermittler des Bundeskartellamts ins Visier, sondern auch geringere Verstöße wie Marktinformationssysteme. Die Grenzen eines allgemeinen Marktinformationssystems, das nicht wettbewerbswidrig ist, über ein gezieltes Marktinformationssystem, das dem wettbewerbswidrigen Verhalten schon dienen soll, bis hin zu Absprachen über Quoten und Preisen sind fließend. Hier ist dringend empfohlen, sich durch einen in Wettbewerbssachen erfahrenen Anwalt beraten zu lassen. Dr. Andreas Birkmann Rechtsanwalt, BGH-Richter a. D., Justizminister a. D. Kartell- und Wettbewerbsrecht, Produkthaftrecht, Schadenersatzrecht SPILKER & COLLEGEN Rechtsanwälte www.spilkerundcollegen.de Der Mittelstand. | 6 | 2012 41 SERVICE Privat im Dienstgebrauch Was zu beachten ist, wenn Mitarbeiter ihre eigenen Smartphones, Tablets und Notebooks bei der Arbeit benutzen Diese Einsparungen können aber nur bei einer verbindlichen Einführung von BYOD erreicht werden. Ist die Nutzung von Privatgeräten dem Arbeitnehmer lediglich freigestellt, muss der Arbeitgeber trotzdem die erforderlichen Geräte vorhalten. Wird der Einsatz von Privatgeräten vom Arbeitgeber vorgegeben, sind mehrere Aspekte zu bedenken: Zumindest sollte geregelt werden, wie der Einsatz privater Geräte ausgeglichen wird, und wer im Falle eines Verlustes oder bei Beschädigung haftet. Bei BYOD sind außerdem eine Vielzahl datenschutz- und fernmelderechtlicher Probleme zu beachten. Knackpunkt sind meist personenbezogene Daten, etwa von Kunden des Arbeitgebers, das private Adressbuch oder die privaten E-Mails des Arbeitnehmers. Kompliziert werden Lösungen, welche das Administrieren von Geräten aus der Ferne oder im Fall des Verlusts von Geräten das Löschen von Daten ermöglichen. Hier hilft die Trennung 42 der privaten von den betrieblichen Daten. Spezifisch arbeitsrechtlich ist etwa das Thema Haftung. Kommt es durch die Geräte zu Schäden bei Kunden oder beim Arbeitgeber selbst, etwa wegen unsachgemäßer Nutzung oder Einsatz schädlicher Programme – Jailbreak, Spyware – ist Folgendes zu beachten: Arbeitnehmer haften bei betrieblicher Nutzung der Geräte wegen arbeitsrechtlicher Prinzipien regelmäßig nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet der Arbeitgeber. Es liegt folglich im Interesse des Arbeitgebers, für Sicherheit bei Verwendung der Geräte zu sorgen. Es liegt im Interesse des Arbeitgebers, für Sicherheit bei Verwendung der Geräte zu sorgen. Schwierigkeiten drohen überdies aus dem Bereich des Arbeitsschutzrechts. Liest ein Arbeitnehmer auf dem Gerät, das er ständig mit sich führt, dienstliche Der Mittelstand. | 6 | 2012 E-Mails, kann dies die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes verlängern. Damit ist eine Überschreitung der maximal erlaubten täglichen Arbeitszeit programmiert. Dem Arbeitgeber drohen Bußgelder, in schweren Fällen kann er sich sogar strafbar machen. In mitbestimmten Unternehmen sind schließlich betriebsverfassungsrechtliche Pflichten zu beachten. Bei der Einführung von BYOD und der Festlegung von Nutzungsregeln bestehen regelmäßig Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Zudem sind bereits im Vorfeld der Einführung Unterrichtungsund Beratungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Andererseits können einige datenschutzrechtlichen Probleme durch kluge Gestaltung von Betriebsvereinbarungen vermieden werden. Thomas Hey Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Philipp Schäuble Rechtsanwalt www.cliffordchance.com Foto: Brian Jackson - Fotolia.com Die Nutzung privater Smartphones, Tablets und Notebooks für die Arbeit, häufig "Bring Your Own Device" (BYOD) genannt, ist in Unternehmen zunehmend populär. Arbeitnehmer können für Arbeit und Privates dieselben Geräte verwenden, und Arbeitgeber profitieren vom großen Einsparungspotenzial durch wegfallende IT-Anschaffungen. SERVICE Heimliche Helfer Wie Übersetzer und Dolmetscher zum erfolgreichen Export beitragen Foto: pmphoto - Fotolia.com Deutsche Exportunternehmen stehen angesichts der konjunkturellen Turbulenzen im Euroraum vergleichsweise gut da. Insbesondere die Exporte in Länder außerhalb der Europäischen Union stiegen dem Statistischen Bundesamt zufolge im ersten Halbjahr 2012 um 11,1 Prozent auf 231,4 Milliarden Euro im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ihr Anteil an den gesamten deutschen Ausfuhren beträgt damit aktuell 42 Prozent. Den internationalen Erfolg verdanken deutsche Unternehmen nicht nur ihren Produkten, hohen Qualitätsstandards, Strategen und Entwicklern, sondern auch einer Berufsgruppe, die eher im Hintergrund wirkt – den Übersetzern und Dolmetschern. Sie sorgen dafür, dass die kulturspezifische Kommunikation mit ausländischen Unternehmen funktioniert und so schließlich Aufträge akquiriert werden. Wohl kaum ein Unter- nehmen kommt im Zeitalter der Globalisierung ohne Übersetzungsdienste aus. Verhandlungssicher auf internationalem Parkett Englisch ist zwar für die meisten Geschäftsleute kein Buch mit sieben Siegeln mehr. Doch wenn es um offizielle Vertragsverhandlungen oder komplexe Geschäftsabschlüsse geht, ist ein professioneller Dolmetscher unverzichtbar. Gleiches gilt erst recht für Geschäftsbeziehungen zu bestimmten außereuropäischen Unternehmen, denn welcher Unternehmer spricht schon fließend und verhandlungssicher Japanisch, Chinesisch oder Russisch? Bereits bei den ersten Gesprächen mit künftigen Geschäftspartnern leisten Dolmetscher wertvolle Dienste: Ein ausgebildeter Dolmetscher beherrscht nicht nur die jeweilige Landessprache, er kennt auch die gesellschaftlichen und kulturellen Besonder- Der Mittelstand. | 6 | 2012 heiten des Landes und sorgt dafür, dass das erste Treffen ohne Missverständnisse und Tritt ins Fettnäpfchen verläuft. Fehler mit fatalen Folgen Missverständnisse kann es aber auch dann geben, wenn ein Unternehmen aus Kostengründen auf unzureichend qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher zurückgreift oder Texte von Nichtmuttersprachlern oder scheinbar sprachkundigen Mitarbeitern übersetzen lässt. Diese Entscheidung kann fatale Folgen haben und sehr teuer werden, vom Imageverlust ganz zu schweigen. Sabine Milowan Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher ATICOM e. V. www.aticom.de 43 SERVICE Produktexport bewirkt Haftungsimport Die straf- und zivilrechtliche Haftung von Führungskräften in Unternehmen wurde in den letzten Jahren durch die Gesetzgebung massiv verschärft. Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Medien nicht über einen Skandal, ein Ermittlungsverfahren oder ein Gerichtsurteil berichten. Dabei setzt sich zunehmend die Erkenntnis durch, dass Führungskräfte für Fehlverhalten ihrer Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden können. In diesem Fall hilft oft nur noch der Nachweis, bereits präventiv alles Zumutbare und Erforderliche getan zu haben, um einen Gesetzesverstoß zu verhindern. Hier setzt Compliance an. Dieses präventive Risikomanagement bedeutet, innerhalb des Unternehmens dafür zu sorgen, dass die Einhaltung von Recht und Gesetz durch jeden Mitarbeiter gewährleistet wird. 44 Eine richtig strukturierte und gelebte Compliance setzt zunächst immer eine Risikoanalyse voraus, bei der zahlreiche Rechtsgebiete zu betrachten sind. Firmen mit internationalem Betätigungsfeld und im Ausland ansässigen Produktionsund/oder Vertriebsgesellschaften betrifft die Problematik noch mehr: Denn Produkte xport bewirkt Haftungsimport. Dies gilt nicht nur für das potentiell fehlerhafte und damit schadenverursachende Produkt selbst, sondern auch für alle damit im Zusammenhang stehenden vertraglichen Vereinbarungen. Daher soll es im Folgenden um mögliche Risiken im Zusammenhang mit steuer- und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen bei internationalen VersicherungsprogrammLösungen gehen. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: denis_pc - Fotolia.com Compliance im Mittelstand: präventives Risikomanagement SERVICE Entsprechend den EU-Versicherungsrichtlinien aus den Jahren 1988 und 1992 gilt in Europa das Belegenheitsprinzip. Dieses besagt, dass im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Versicherungssteuer in dem Land abzuführen ist, in dem sich das versicherte Risiko befindet. Für die Erhebung und Abführung der Versicherungssteuer ist innerhalb des EWR das Versicherungsunternehmen verantwortlich. Steuerschuldner bleibt aber der Versicherungsnehmer. Außerhalb des EWR muss er also selbst dafür zu sorgen, dass anfallende Versicherungssteuern abgeführt werden. In der Regel werden auf das Ausland entfallende Prämienanteile vom deutschen Mutterhaus auf die Auslandstöchter umgelegt. Diese Umlagen werden bei Betriebsprüfungen von den europäischen Finanzbehörden aber zunehmend stärker kontrolliert, weil sich das darin enthaltene Steuerpotential herumgesprochen hat. Ungleich wichtiger, weil unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist die Frage, in welche Länder mit einer deutschen Police hineinversichert werden darf. Dies ist eine Frage des im jeweiligen Land anzuwendenden Versicherungsaufsichtsrechts. Grundsätzlich kann man sagen, dass das Aufsichtsrecht die Interessen der Versicherungsnehmer im jeweiligen Land zu berücksichtigen hat, in einem gewissen Rahmen auch die Belange der Versicherungswirtschaft. Es fällt aber auf, dass in der Praxis letztere im Vordergrund zu stehen scheinen. Dabei handelt es sich häufig um rein wirtschaftlich motivierten Protektionismus. Viele Unternehmen machen heute ihre geschäftlichen Beziehungen von ComplianceBestätigungen abhängig. Sicher ist jedoch eins: Es gibt Länder, die verbieten und stellen es zum Teil sogar unter Strafe, Risiken aus dem Ausland zu versichern. An erster Stelle seien hier die BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, China, Indien) genannt, aber auch viele andere, in Europa etwa die Schweiz. So ist es durchaus möglich, dass der Verantwortliche im Ausland nur aufgrund einer fehlerhaften Versicherungskonzeption wegen aufsichtsrechtlicher Verstöße strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Auch ein vermeintlicher Nebenkriegsschauplatz, wie das Thema Versicherungen, birgt also immenses Haftungspotential. Für alle beschriebenen Problematiken gibt es rechtssichere Lösungen. Im Zweifel empfiehlt es sich, einen versierten Industrieversicherungsmakler mit internationaler Expertise einzuschalten. Bei der Compliance ist jedoch auch ein anderer Aspekt wichtig: Viele Unternehmen machen heute ihre geschäftlichen Beziehungen von Compliance-Bestätigungen abhängig. In der mo- dernen Mediengesellschaft möchte niemand im Zusammenhang mit einem Skandal genannt werden. Durch den Nachweis eines implementierten und gelebten Risikomanagements kann sich der mittelständische Unternehmer daher entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern. Gerade im internationalen Geschäftsverkehr hat dies hohe Bedeutung. Johannes Berger Niederlassungsleiter Mitglied der Geschäftsleitung SÜDVERS GMBH, NL Köln www.suedvers.de Jesko Trahms Fachanwalt für Strafrecht Peters Rechtsanwälte, Düsseldorf www.peters-legal.com Anzeige Freiburg · Leonberg · Köln · Chemnitz · München · Hamburg · Wien · Graz · Klagenfurt · Villach · Bregenz · Linz · St. Pölten · Zagreb Nationale und internationale Versicherungslösungen, Risk Management und Finanzdienstleistungen: Für Sie und Ihr Unternehmen Industrieversicherungen Risk Management Internationale Lösungen Vorsorge Credit Management Ich berate Sie gern in einem persönlichen Gespräch Rainer Schuler, Niederlassungsleiter SÜDVERS-GRUPPE - Niederlassung Leonberg Tel. +49 71 52 92 62-250, [email protected] Der Mittelstand. | 6 | 2012 Hauptsitz: 79280 Au · Am Altberg 1-3 Tel. +49 761 4582-0 · www.suedvers.de 45 SERVICE Abmahnwellen – Ärgernis für Mittelständler Was Unternehmer im Internet beachten müssen Geschäftsführer bzw. Vorstand mit vollem Namen sowie das Registergericht nebst Registernummer anzugeben. Zu beachten ist, dass auch auf gewerblich genutzten Seiten bei Facebook oder XING ein Impressum und nicht bloß eine Verlinkung zu der eigenen Homepage vorhanden sein muss. Der effektivste Schutz vor zumeist teuren Abmahnungen ist die Vorbeugung. Die Abmahnkanzleien verfolgen in ihrem Massenprozess die üblichen Verstöße. Kleine Abweichungen und Verstöße gegen sonstige Pflichtangaben oder irreführende Werbeaussagen werden hingegen überwiegend von Wettbewerbern verfolgt, die mit dem Unternehmen in direkter Konkurrenz stehen oder aktuelle Meinungsverschiedenheiten austragen. Auch die Neuregelung im Bereich des Kaufabschlusses macht es nicht einfacher: Die Button-Lösung führt derzeit zu einer neuen Abmahnwelle. Der Gesetzgeber hatte in § 312g Abs. 3 BGB eine neue Formvorschrift für Verbraucherverträge eingeführt, die mittels elektronischer Medien abgeschlossen werden. Unternehmer müssen nunmehr einem Verbraucher nach § 312g Abs. 2 BGB die wichtigsten Eckpunkte des Vertrags klar, verständlich und in hervorgehobener Form mitteilen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abschickt. Zu den wesentlichen Information zählen nach wie vor insbesondere die wesentlichen Merkmale der Produktbeschreibung, sofern notwendig die Mindestlaufzeit des Vertrages, der Gesamtpreis sowie Versand- und Zusatzkosten. Erfolgt die Bestellung über eine Zunächst hat das Impressum alle notwendigen Angaben nach § 5 TMG zu enthalten. Hierzu zählen insbesondere der (richtige) Name des Unternehmens, die vollständige Anschrift sowie die Kommunikationsdaten wie Telefon, Telefax und Mail. Bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) sind zudem die Vertretungsberechtigten wie 46 Ein weiteres Ärgernis ist die Formulierung der Widerrufsbelehrung: Durch einen komplizierten Gesetzestext wird es dem Unternehmen nicht einfach gemacht, sämtliche Informations- und Belehrungspflichten insbesondere nach den §§ 312 ff. BGB zu befolgen. Hier ist es nahezu unabdingbar, den Vorgaben des Art. 246 EGBGB zu folgen und die dortigen Formulierungen zu übernehmen. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Schaltfläche, muss diese nach § 312g Abs. 3 BGB (n.F.) gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“) beschriftet sein. Nicht zulässig sind hingegen insbesondere die Bezeichnungen „Anmeldung“, „weiter“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“. Aber auch die Verwendung von Logos, Fotos oder Werbetexten Dritter auf der eigenen Homepage oder im Rahmen von Verkaufsplattformen stellt ohne die notwendige Erlaubnis bzw. eine Lizenzierung einen Verstoß gegen Marken- und/oder Urheberrechte Dritter dar und wird häufig abgemahnt. Besondere Vorsicht ist zudem vor dem Versenden von E-Mails geboten, da sowohl aus wettbewerbs- als auch aus datenschutzrechtlicher Sicht eine zumeist ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegen muss. Unternehmerisches Fazit: Abmahnwellen sind ein Ärgernis, jedoch durch eine ordnungsgemäße Compliance auf ein Minimum zu reduzieren. Tim Günther Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Römermann Rechtsanwälte AG www.roemermann.com Foto: Klaus Eppele - Fotolia.com Die Zahl der Abmahnkanzleien steigt rapide. Alle mittelständischen Unternehmen, insbesondere wenn sie im Internet aktiv sind, haben hier mit einer permanenten Rechtsunsicherheit zu leben. Beliebte Abmahnbereiche sind nach wie vor die Angaben in Widerrufsbelehrungen, unzureichende oder falsche Impressumsangaben, fehlende Datenschutzerklärungen, unzureichende Preisangaben, der Newsletterversand ohne ausdrückliche Einwilligung oder der Umgang mit der Button-Lösung. Zudem kommt es wiederholt zu Abmahnungen wegen der Verwendung fremder Bilder oder Texte sowie beim Filesharing zur Verfolgung des Uploads von Filmen, Games und MP3s sowie neuerdings von e-books. SERVICE Wenn der Geschäftsführer geht Von Niederlegungserklärung und Handelregisteranmeldung Foto: Kaarsten - Fotolia.com tungsbefugt für die Gesellschafterversammlung ist, so besteht doch eine Treuepflicht, die eine zuverlässige Weiterleitung und Information gewährleistet. Grundsätzlich kann ein Geschäftsführer jederzeit und fristlos seine Organstellung bei der GmbH durch eine Niederlegungserklärung beenden. Die GmbH-Satzung kann jedoch Regelungen vorsehen, die diese Niederlegung an besondere Voraussetzungen knüpfen, zum Beispiel hinsichtlich der Form. Im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Niederlegung oder einer Niederlegung zur Unzeit können sich Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer ergeben. In der Ein-Mann-GmbH, in welcher der einzige Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführer ist, soll die Amtsniederlegung des GesellschafterGeschäftsführers ohne gleichzeitige Bestellung eines neuen Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich und deshalb unwirksam sein. Die Registergerichte werden hier die Eintragung der Amtsniederlegung verweigern. Der Geschäftsführer muss seine Amtsniederlegung an das Bestellungsorgan richten, üblicherweise die Gesellschafterversammlung. Die Übermittlung der Erklärung an einen der Gesellschafter reicht aus, wenn sie den anderen im Anschluss zur Kenntnis gebracht wird. Auch wenn der einzelne Gesellschafter im rechtlichen Sinne nicht vertre- Tückisch ist, dass die Handelsregister anmeldung nur ein Geschäftsführer der Gesellschaft vornehmen kann. Die Amtsniederlegung ist grundsätzlich an keine besondere Form gebunden, es sei denn, die Satzung der GmbH stellt entsprechende Erfordernisse auf, wohl aber die notwendige Eintragung der Amtsniederlegung im Handelsregister. Zwar sind Anmeldung und Eintragung keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Amtsniederlegung, dennoch ist die Löschung der Geschäftsführerstellung im Handelsregister wesentlich. Den Geschäftsführer, der sein Amt gegenüber der Gesellschaft zwar wirksam niedergelegt hat, können allein aufgrund des Handelsregisters, das ihn weiter als Geschäftsführer ausweist, unliebsame Überraschungen ereilen, etwa gegenüber Dritten. Der Mittelstand. | 6 | 2012 § 39 Abs. 2 GmbHG bestimmt, dass der Handelsregisteranmeldung die Urkunden über die Beendigung der Vertretungsbefugnis „in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift“ beizufügen sind. In der Praxis wird daher eine schriftliche oder gar notarielle Niederlegungserklärung der Regelfall sein. Dabei muss nach herrschender Auffassung ebenfalls formgerecht nachgewiesen werden, dass die Mitteilung der Amtsniederlegung dem zuständigen Organ der Gesellschaft zugegangen ist. Tückisch dabei ist, dass die Handelsregisteranmeldung nur ein Geschäftsführer der Gesellschaft vornehmen kann. Der Geschäftsführer, der die Amtsniederlegung wirksam erklärt hat, ist dazu aber selbst nicht mehr befugt. Die Anmeldung kann nur ein weiterer Geschäftsführer vornehmen, der gegebenenfalls bestellt werden muss. Um dieses Problem zu umgehen, kann der niederlegende Geschäftsführer die Amtsniederlegung mit Wirkung zum Eintragungszeitpunkt im Handelsregister erklären. Dr. Christian Dittert Rechtsanwalt Kaufmann Lutz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH www.kaufmannlutz.com 47 Foto: Gina Sanders - Fotolia.com SERVICE Klagen ohne Kostenrisiko Berechtigte Forderungen in gewichtiger Größenordnung abzuschreiben, können sich die wenigsten Unternehmen leisten. Diese aber vor Gericht einzuklagen, kostet Zeit und Geld. Unternehmer, die für einen Gerichtsprozess keine finanziellen Mittel aufbringen wollen oder können, finden in der Prozessfinanzierung eine interessante Alternative. Wenn ein Vertragspartner die Zahlung verweigert, ein Lieferant für den Mangel an seinen gelieferten Produkten nicht einsteht, oder die Versicherung sich vor der Begleichung eines Schadens drückt, stehen Unternehmer vor der unangenehmen Entscheidung, entweder auf Geld zu verzichten oder vor Gericht zu ziehen. Doch die Finanzierung eines Gerichtsverfahrens ist nicht risikolos und erst recht nicht billig. Hier kann eine Prozessfinanzierung eine sinnvolle Alternative sein: Der Finanzierer übernimmt das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits gegen eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Das schont die Liquidität von Unternehmen und schützt sie vor unerwarteten Kosten bei einem Prozessverlust. 48 Bei einer Zivilklage gehen Kläger erheblich in finanzielle Vorleistung. Die Höhe der Prozesskosten ist abhängig vom Streitwert des Verfahrens, also von der Höhe des geltend gemachten Anspruchs. Beträgt der Streitwert 200.000 Euro, summieren sie sich in der ersten Instanz auf rund 15.000 Euro, durch alle Instanzen auf knapp 57.000 Euro. Kosten für Sachverständige und Zeugen sind hier noch nicht berücksichtigt. Jeder Rechtsstreit birgt außerdem das Risiko, den Prozess zu verlieren und damit neben den eigenen Anwalts- und Gerichtskosten auch noch die des Gegners tragen zu müssen. Für die nicht selten mehrjährige Verfahrensdauer ist also Kapital gebunden, und es müssen Rückstellungen für zukünftige entstehende Kosten gebildet werden. Das belastet wieder die Liquidität und die Bilanz. Prozesskostenrisiko Streitwert Kostenrisiko I. Instanz I.+II. Instanz I.-III. Instanz 200.000 Euro 15.220 Euro 33.194 Euro 56.945 Euro 500.000 Euro 26.741 Euro 58.578 Euro 100.502 Euro 1 Mio. Euro 40.166 Euro 87.999 Euro 150.989 Euro 2 Mio. Euro 67.016 Euro 146.841 Euro 251.963 Euro 5 Mio. Euro 147.566 Euro 323.367 Euro 554.885 Euro Kostenrisiko eines Zivilrechtsstreits mit einem Kläger und einem Beklagten, ohne Zeugen- und Sachverständigenkosten, Quelle: FORIS Prozesskostenrechner Der Mittelstand. | 6 | 2012 SERVICE Kostenrisiko auslagern Das finanzielle Risiko von Rechtsstreitigkeiten – auch vor Schiedsgerichten – können Unternehmen an einen Prozessfinanzierer auslagern. Ab einem Streitwert von 200.000 Euro trägt die FORIS-Prozessfinanzierung sämtliche Prozesskosten wie Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gutachterhonorare. Im Falle einer Niederlage zahlt sie zudem die Kosten der gegnerischen Partei. Im Gegenzug erhält sie dafür im Erfolgsfall einen zuvor festgelegten Anteil am Erlös. In der Regel liegt dieser zwischen 20 und 30 Prozent. Geeignet für eine Finanzierung sind Ansprüche dann, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind: Zum einen die Mindeststreitwerthöhe von 200.000 Euro. Die zweite Voraussetzung ist eine positive Beurteilung der Erfolgsaussichten des Falles vor Gericht, und als dritter Punkt muss der Gegner über eine gute Bonität verfügen. Wer einen Prozessfinanzierer ins Boot holt, muss auch nicht auf den Anwalt seines Vertrauens verzichten: Im Regelfall fragt der Anwalt mit einem Klageentwurf beim Prozessfinanzierer an. Nach positiver Prüfung unterbreitet dieser ein Finanzierungsangebot. Vorteile für Unternehmen Die Vorteile liegen wie bei einer Finanzierung von Immobilien, Maschinen oder dem Fuhrpark auf der Hand: Die Kapitalbindung wird reduziert, der Cashflow entlastet, die Liquidität erhöht und Ressourcen entlastet. Das Unternehmen lagert die finanzielle Belastung auf einen Dritten aus und kann das Geld ins operative Kerngeschäft investieren, anstatt es für Anwalts- und Gerichtkosten parken zu müssen. Wer einen Prozessfinanzierer einschaltet, muss keine Rückstellung für Prozesskosten mehr bilden, mit positivem Effekt auf die Bilanz. Die bestehende Forderung wird lediglich einmalig um den voraussichtlichen Erlösanteil des Prozessfinanzierers reduziert. Hervorzuheben ist ein weiterer Effekt: Ein Prozessfinanzierer stärkt die eigene Position in einem Gerichtsprozess – insbesondere gegen finanzkräftige Gegner, die das Kostenrisiko einer Klage häufig zu instrumentalisieren versuchen. Hier stärkt der Prozessfinanzierer die Position des wirtschaftlich Unterlegenen. Dieser Effekt kann auch die Bereitschaft zu einem wirtschaftlich fairen Vergleich erhöhen. Dr. Edgar Stieglitz Rechtsanwalt und Syndikus der FORIS AG, Bonn www.foris-prozessfinanzierung.de Anzeige NEU: Inklusive dem neuen Bonitätsindex [NG] www.buergel.de/bonitaetsindex Die Premiumklasse der Wirtschaftsinformationen: BÜRGEL Vollauskunft mit Bilanzgrade nach Euler Hermes Methodik – Exklusiv bei BÜRGEL: Bilanzgrades für bis zu 4 Jahre möglich – Berechnung und Darstellung von Bilanzkennziffern – Alle wichtigen Daten zur Finanzlage auf einen Blick – Ausfallwahrscheinlichkeiten von Unternehmen und Ausfallrisiken von Branchen – Darstellung von Bilanzen und Geschäftszahlen Minimieren Sie bestehende Risiken innerhalb Ihrer Geschäftsbeziehungen zuverlässig mit der BÜRGEL Vollauskunft! www.buergel.de Foto: Marek - Fotolia.com SERVICE Die besten Geschichten schreibt Ihr (Geschäfts-)Leben Glaubwürdig werben mit Kunden-Referenzen und Erfolgsstories Die beste Werbung sind zufriedene Kunden – diese Binsenweisheit stimmt in Zeiten von Suchmaschinenmarketing und Social Media mehr denn je. Sowohl in der B2B- als auch in der B2CKommunikation werden Produkte und Dienstleistungen für die Kunden immer leichter vergleichbar. Gleichzeitig führt die steigende Auswahl auch zu Verunsicherungen und (unausgesprochenen) Fragen wie: „Welchem Anbieter kann ich 50 vertrauen?“, „Wie zufrieden sind andere Kunden?“, „Welche Erfahrungen hat das Unternehmen mit ähnlichen Projekten wie meinem?“, „Welchen Nutzen habe ich von dem Angebot?“ Verwendern. Da ist es verwunderlich, dass immer noch so viele Mittelständler darauf verzichten und maximal einige Kundennamen in ihrer Referenzliste aufführen. Auch wenn die Werbebotschaften auf Webseiten, Anzeigen und Broschüren noch so gut getextet sind, die höchste Glaubwürdigkeit haben echte Aussagen von Kunden und Erfolgsgeschichten von Dabei hat die Werbung mit Kunden-Referenzen und Erfolgsstories gleich mehrere Vorteile: Sie ist glaubwürdig, günstig in der Herstellung sowie schnell auf die verschiedenen Werbe- und Präsentations- Der Mittelstand. | 6 | 2012 SERVICE medien umsetzbar. Und positive Kundenaussagen wirken nicht nur nach außen, auch bei Ihren Mitarbeitern steigern sie Motivation und Identifikation mit Ihrem Unternehmen. Testimonials: Lassen Sie Kunden zu Wort kommen Egal wie zufrieden Ihre Kunden mit Ihrer Leistung sind, nur die Wenigsten werden von sich aus lobende Worte in druckfähiger Form liefern. Positive Kundenmeinungen müssen also von Ihnen aktiv eingefordert werden. Der einfachste Weg ist ein Anschreiben oder – noch besser – ein Anruf kurz nach dem Kauf. Fragen Sie direkt danach, was Ihrem Kunden gefällt an dem Produkt und der Zusammenarbeit, welchen Nutzen Ihre Leistung hat (z. B. Zeit- oder Geldeinsparung). Fragen Sie, ob Sie das Feedback für Ihre Unternehmenswerbung nutzen dürfen. Idealerweise ist Ihr Kunde auch damit einverstanden, dass Sie ein nettes Foto von ihm sowie Namen und Wohnort veröffentlichen. In der B2B-Kommunikation sind zusätzlich Nennung des Unternehmens und der Position hilfreich und unterstreichen die Glaubwürdigkeit. Wenn Ihr Testimonial nicht der Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann es allerdings in großen Unternehmen länger dauern, bis eine Genehmigung zur Veröffentlichung vorliegt. Erfolgsgeschichten Ihrer Kunden Ihre Produkte oder Leistungen lösen Probleme bei Ihren Kunden – machen Sie daraus eine Geschichte. Vor allem komplexe Anwendungen können in Fallstudien (auch Case Studies genannt) aufmerksamkeitsstark aufbereitet werden. Besonders erfolgreiche oder außergewöhnliche Geschichten sollten Sie zusätzlich mit dem Prädikat „Best-Practice“ hervorheben. Fallstudien werden anders als Werbe broschüren meist gerne von potentiellen Kunden gelesen. Denn sie vermitteln einen Blick hinter die Kulissen und zeigen, welche Probleme Andere in einer ähnlichen Situation hatten und wie sie diese gelöst haben. Praxis Tipp Checkliste für Ihre Fallstudie • Umfang: maximal 2 Seiten DIN-A-4 • Zusatzmaterial: Fotos, Unternehmensfakten, Zitate, Studienergebnisse, Logo des Kunden • Sprachstil: Sachlich, aber spannend und lebendig. Kein Werbetext! • Aufbau: 1. Vorstellen Ihres Kunden als Anwender 2. Definition von Aufgabe bzw. Kundenproblem 3. Beschreiben von Lösungssuche inkl. Kriterien für Entscheidung 4. Erklären, wie gefundene Lösung aussieht und wie sie implementiert wurde 5. Wenn Schwierigkeiten auftraten: Aufzeigen, wie diese bewältigt wurden. 6. Nennen der Vorteile, die Ihr Kunde im Praxiseinsatz hat 7. Ausblick in die Zukunft und Fazit Wo veröffentlichen? Veröffentlichen Sie die Aussagen Ihrer Referenzkunden als Zitate auf Ihrer Webseite, in Broschüren, Präsentationen, Angeboten, Kunden-und Mitarbeiterzeitungen, Mailings oder Newslettern. Fallstudien sind sowohl für potentielle Kunden interessant als auch für Ihre Mitarbeiter oder die (Fach-)Presse relevant. Veröffentlichen Sie Ihre Fallstudien unbedingt auch auf Ihrer Webseite, und zwar nicht nur als pdf zum Download, sondern zusätzlich als kompletten Text. Damit liefern Sie den Suchmaschinen von Google & Co. wertvolle Inhalte, und Ihr Unternehmen wird von Ihren Kunden noch besser gefunden. Bewegende Referenzen: Machen Sie Kurzfilme zu Ihren Kundenprojekten Nutzen Sie die Macht der Bilder und des gesprochenen Wortes und porträtieren Sie Kunden und die Einsatzgebiete Ihrer Produkte in kurzen Videos. Diese können Sie wirkungsvoll z. B. auf Ihrer Webseite, auf Social-Media-Kanälen wie facebook und YouTube sowie in Ihren internen und externen Präsentationen sowie auf Messen nutzen. Werben mit Referenzen: Ist das überhaupt erlaubt? Nur den Namen eines Kunden-Unternehmens auf der eigenen Referenzliste zu nennen, ist meist kein Problem – außer, es gibt eine Geheimhaltungsvereinbarung oder sonstige Gründe, warum es nachteilig sein könnte, wenn bekannt wird, dass Ihre Leistung in Anspruch genommen wurde. Sobald Sie aber Details zu dem Kundenauftrag, persönliche Statements oder Fallstudien veröffentlichen gilt: Holen Sie sich dafür immer die schriftliche Zustimmung Ihres Kunden ein. Lassen Sie sich möglichst gleich die Veröffentlichung in mehreren Werbemedien genehmigen, also für Broschüren, Präsentationen und Webseite etc. Im Zweifel gilt: Fragen Sie Ihren Anwalt, ob Sie gegen das Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Und beachten Sie auch, dass Ihr Kunde jederzeit seine Zustimmung zur Nennung als Referenz widerrufen kann. Claudia Mattheis Geschäftsführerin mattheis werbeagentur GmbH www.mattheis-berlin.de Der Mittelstand. | 6 | 2012 51 SERVICE Den Tag meistern Wie ein Buch (noch) ohne Inhalt Ihnen zu mehr Zeit verhelfen kann Einer der beliebtesten Vorsätze lautet zu jedem Jahresanfang: Mehr Zeit haben. Unzählige Zeit-Plan-Techniken leben genau davon. Meist stellt man aber rasch fest, dass das Leben viel zu dynamisch und voller Überraschungen ist, als dass man den Tag in ein enges Planungskonzept pressen kann. Denn jeden Tag warten aufs Neue unzählige unerledigte Aufgaben, Telefonate, E-Mails, wichtige Termine und Verpflichtungen auf uns. Dem täglich gerecht zu werden, ist eine unserer größten Herausforderungen. Um das zu meistern, müssen wir uns immer wieder bewusst machen, wie man wichtige von unwichtigen Handlungen unterscheidet. Es kommt darauf an, neben all den Alltagsgeschäftigkeiten auch das Wichtige zu tun. Doch wie schafft man das im hektischen Alltag? Die überraschende Einfachheit des Systems verführt allerdings zu einer schlichten Zettelwirtschaft. Nach Jahren der eigenen Anwendung hat eine Runde erfolgreicher Unternehmer, Coaches und Trainer jetzt das Modell von Herrn Lee in die heutige Zeit übersetzt und in eine handliche Buchform (12 x 18 cm) transformiert. Ohne Trainingsaufwand kann die 6-Punkte-Liste so von einem Tag zum anderen eingesetzt werden. Fazit: Ein hilfreicher Begleiter durch den Tag, der wohltuend analog und einfach ist. Der große Vorteil gegenüber allen komplizierten Zeit-Systemen ist, dass Sie ständig vor sich sehen, was zu tun ist, vor allem aber auch, was schon geschafft wurde. Dr. G. Huhn und O. Seltmann Die 6-Punkte-Liste Den Tag meistern Ganz einfach: Mit dem simplen aber genialen System der 6-Punkte-Liste. Ein Instrument, das der amerikanische Unternehmensberater Ivy Lee bereits in den 1920er Jahren für Unternehmerlegenden wie die Rockefellers entwickelt hat. Grundidee ist: Nehmen Sie sich jeden Abend nur 10 Minuten Zeit, die 6 wichtigen Aufgaben des nächsten Tages sortiert nach ihrer Wichtigkeit in die Liste zu tragen. 24,90 € Sylvia Nasar Josef Maiwald & Christine Köppel Hans-Lothar Merten Markt und Moral SmarterLife: Gesundheit! Für Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen Steuerflucht C. Bertelsmann 656 Seiten 49,99 € 52 Verlag Seltmann + Söhne Hardcover-Notizblock, 150 Seiten Notizblock Edelstahlspirale + 150 Seiten 6 Punkte-Block geleimt www.seltmannundsoehne.de A-BiS Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH 162 Seiten Linde international 264 Seiten 19,95 € 19,90 € Der Mittelstand. | 6 | 2012 SERVICE Die Nimmersatten Die Wahrheit über das System ARD und ZDF Die bloßen Zahlen beeindrucken: 7,5 Milliarden Euro Umsatz, 25.000 feste und zehn Tausende freier Mitarbeiter, ein erfolgreiches Großunternehmen, sollte man meinen. Tatsächlich verbirgt sich dahinter Deutschlands öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Deutschland überhaupt Sportler entsendet hat? Und schließlich die Gretchenfrage, aus welchem Grund alle politischen Parteien an diesem erwiesenermaßen ineffizienten System festhalten. Hinweise darauf könnte die Zusammensetzung der Gremien geben … Mit 22 Fernsehsendern, 67 Radioprogrammen und einer Flut von Websites leisten wir uns das mit Abstand teuerste Rundfunksystem der Welt. Allein zwischen 2013 und 2016 dürfen ARD, ZDF und Deutschlandradio rund 35 Milliarden Euro ausgeben, den Löwenanteil von fast 30 Milliarden Euro bringen die Gebührenzahler auf. Noch einmal knapp drei Milliarden Euro gehen für Pensionslasten drauf. Grund genug, die Öffentlich-Rechtlichen einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen. In seinem Buch „Die Nimmersatten“ legt Medienexperte Hans-Peter Siebenhaar eine ebenso gründlich recherchierte wie schonungslose Analyse vor. Misswirtschaft, politischer Filz, Skandale, kriminelle Machenschaften – die Liste der Vorwürfe ist lang. Und sie wirft Fragen auf: Muss ein Fernsehintendant mehr als die Bundeskanzlerin verdienen? Oder warum schickten die Anstalten zu den Olympischen Sommerspielen 2012 in London mehr Mitarbeiter, als Eine Alternative zur medialen Zwangsbeglückung qua Haushaltsabgabe sieht Siebenhaar bei den Kirchen. So zahlen rund 25 Millionen Katholiken und 24 Millionen Protestanten jährlich neun Milliarden Euro an Kirchensteuer, ohne jeden staatlichen Zwang. Der Autor plädiert dafür, das Modell der Freiwilligkeit auf die Öffentlich-Rechtlichen zu übertragen. Dann nähme die Qualität der Sendungen zu, und die Gebührenverschwendung ab. Der promovierte Kommunikationswissenschaftler Hans-Peter Siebenhaar arbeitet seit 2000 für das „Handelsblatt“. Hans-Peter Siebenhaar Die Nimmersatten Eichborn Verlag 240 Seiten 14,99 € Bitte richten Sie Ihre Bestellungen an: BVMW-Servicegesellschaft mbH, Berlin [email protected], www.shop.bvmw.de Tel. 030-533206-26 Alle Bücher erhalten Sie versandkostenfrei! Steven Reiss/Alexander Reyss Karlheinz A. Geißler Rainer Hank/Werner Plumpe Behindert!? Enthetzt Euch! Weniger Tempo – mehr Zeit Wie wir reich wurden Rass’sche Verlagsgesellschaft mbH 324 Seiten 29,90 € S. Hirzel Verlag Stuttgart 246 Seiten 19,90 € Der Mittelstand. | 6 | 2012 Theiss Stuttgart 240 Seiten 24,95 € 53 SERVICE Melnik – das romantische Weinörtchen ist ein Geheimtipp für Touristen. Neue Ziele für Anspruchsvolle Bulgarien lockt Golfspieler, Skifahrer, Kultur- und Wellness-Touristen Bulgarien gilt bei vielen als touristischer Geheimtipp unter den Balkanländern. Die abwechslungsreiche Landschaft zwischen Küste und den Gebirgsketten des Südens lässt kaum Wünsche offen. Auch bei den Unterkünften findet man hier für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel das Richtige, zu insgesamt günstigen Preisen (30 bis 40 Prozent niedriger als in Deutschland); 2011 reisten fast 840.000 deutsche Touristen nach Bulgarien. Jahrzehntelang war Bulgarien als Reiseziel für Billigurlaube an der Schwarzmeerküste bekannt. Schon vor dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2007 hatte das Land an touristischer Vielfalt gewonnen – bis hin zu exklusiven Angeboten für aktive Sportler. Immer beliebter werden die Ziele vor allem bei Skifahrern. Dies gilt besonders für die Region um den Höhenkurort Banzko, am Fuße des Pirin-Gebirges, die ein hohes Maß an Schneesicherheit bietet. Hier werden große Events geboten wie alpine Ski-Weltcup-Rennen. Seit Neuestem kommen von Frühjahr bis Herbst auch Golfspieler in diese dann grüne Hochebene. Zwischen Pinien und Kiefern sind zwei Golfplätze (18- und 9-Loch) entstanden, die mit ihrer einmaligen Bergkulisse beeindrucken. Hier richten auch namhafte europäische Konzernfilialen von Mercedes Benz bis Metro ihre Turniere aus. 54 Nach der Golfrunde kann man von der Terrasse des luxuriösen Clubhauses den Blick auf die Höhen des Rila-Gebirges genießen. Nur 800 Meter entfernt liegt der Pirin Golf & Country Club. Hier errichtete ein mutiger Investor ein idyllisches Feriendorf mit Appartments, Restaurants, Geschäften und einem Supermarkt. Und mittendrin ein Fünf-Sterne-Hotel mit 75 Zimmern, das an Ausstattung und Qualität keinen internationalen Vergleich scheuen muss. Zum Relaxen lockt das über 4.000 Quadratmeter große Spa- und Wellness-Center mit einem Innen- und drei Außenpools. Allerdings versteht das bulgarische Hotel- und Service-Personal kaum Englisch, so dass schon einfache Getränkebestellungen Missverständnisse verursachen. Dieses Manko ist ärgerlich, wenn auch die Hotelpreise vorteilhaft sind. Da das Hotel erst vor wenigen Monaten eröffnet hat, bleibt die Hoffnung, dass die Crew sich sprachlich dem Fünf-SterneNiveau anpasst. Ein Nationalheiligtum: Das Rila-Kloster Eine gute Autostunde vom Pirin Golfhotel entfernt liegt das weltbekannte Rila-Kloster. Es versteckt sich in einem engen Seitental des Struma-Flusses, umgeben von dicht bewaldeten Berghängen. Der offizielle kirchliche Name des Klosters lautet „Kloster des Heiligen Iwan Rilski“. Dieser Mönch lebte im 10. Jahrhundert als Einsiedler und wurde durch zahlreiche Wun- Der Mittelstand. | 6 | 2012 SERVICE Das Rila Kloster ist für Bulgaren ein Nationalheiligtum. derheilungen bekannt. So bildete sich um ihn herum eine kleine Gemeinde, die hier zwischen 927 und 941 die erste Kirche aus Stein errichtete. Das Rila-Kloster hat für Bulgaren eine ganz besondere Bedeutung, weil es seit dem 18. Jahrhundert bis zur Befreiung des Landes von der osmanisch-türkischen Herrschaft im Jahr 1878 die einzige funktionierende gesamtbulgarische Institution war. Es galt als einflussreiches Zentrum für die „bulgarische Wiedergeburt“ und für die Aufklärung. Vor einigen Jahren wurde die prächtige Klosteranlage ins UNESCOWeltkulturerbe aufgenommen. Jeden Nachmittag um fünf Uhr können Sie in einer Andacht den Gebeten von noch sieben dort lebenden Mönchen lauschen. Zuvor wird auf dem Kirchturm per Hand die Glocke geschlagen. Melnik – malerisch und geschichtsträchtig Wer sich für Geschichte und Tradition des Landes interessiert, sollte auch einen Abstecher nach Melnik machen. Die mit 275 Einwohnern kleinste Stadt Bulgariens liegt südlich des Pirin-Gebirges nahe der griechischen Grenze. Malerisch schmiegen sich in der Sonne leuchtende Wohnhäuser an den Berghang. Bunt und farbenfroh ist das Leben auf der Dorfstraße, rote Geranien, gelbe Kürbisse und tiefblaue Weintrauben erfreuen das Auge. An dieser Stadt, die heute unter Denkmalschutz steht, lässt sich die äußerst wechselvolle Geschichte Bulgariens ablesen: Die osmanische Herrschaft, die Eroberung durch die russische Armee 1877, die Vertreibung der griechischen Bevölkerung, der erste Balkankrieg, der im Oktober 1912 die osmanische Herrschaft über Melnik endgültig beendete. Zurück geblieben sind tiefe Spuren. Noch 1880 hatte die Stadt 22.000 Einwohner, davon 18.000 Griechen, 2.000 Türken und 2.000 Bulgaren. Von den ursprünglich siebzig Kirchen verschiedener Glaubensrichtungen werden heute noch drei genutzt. Sehenswert ist das Kordopulow-Haus, das 1754 von einem wohlhabenden griechischen Händler gleichen Namens erbaut wurde. Das dreistöckige Gebäude ist heute ein Museum und kann besichtigt werden. Die Einrichtungsgegenstände wurden sorgfältig restauriert, zahlreiche Wandmalereien und Schnitzereien und Glasmalereien lassen den Reichtum der früheren Besitzer erahnen. Besonders originell ist der Weinkeller, der in den sandigen Boden der angrenzenden Hügel getrieben wurde, mehrere unterirdische Gänge sind direkt mit dem Kordopulow-Haus verbunden. Der Mittelstand. | 6 | 2012 55 SERVICE Nach wie vor bestreitet die Bevölkerung von Melnik ihren Lebensunterhalt hauptsächlich mit Wein- und Tabakanbau, aber auch mit dem Tourismus, der sich mit mehreren kleinen Hotels und Boutiquen etabliert hat. Denn immer mehr Urlauber besuchen Melnik, und Hobbymaler schätzen die romantische Kulisse als Motiv für ihre Aquarelle. 2007 wurde Bulgarien Mitglied in der Europäischen Union. Ob dieser Schritt richtig oder falsch war, ist bei Experten noch heute umstritten. Denn bereits im November 2008 musste die EU wegen mangelnder Bulgarien Infos: www.bulgariatravel.org www.bulgariaholidays-bg.com www.piringolf.bg www.reiselandbulgarien.de Stabilisierender Faktor auf dem Balkan Aber der Balkanstaat kann auch gute Zahlen aufweisen. So beträgt der aktuelle Schuldenstand nur 16,3 Prozent, das ist der zweitniedrigste Wert in der EU nach Estland. Ferner hofft man in Brüssel, dass Bulgarien einen stabilisierenden Einfluss auf die angrenzenden politisch fragilen Länder ausüben kann, wie Mazedonien, Serbien, das Kosovo und neuerdings Griechenland. Die Zahl der griechischen Touristen geht seit einem Jahr dramatisch zurück. Die Bulgaren wissen, dass gerade die Tourismuswirtschaft nur in einem prosperierenden Umfeld funktioniert. Andererseits braucht Bulgarien dringend den Tourismus als weiteres wirtschaftliches Standbein. Mit seinen ganz speziellen Angeboten für Wintersportler, Golfspieler, Wanderer oder kulturinteressierte Urlauber ist das Land auf dem richtigen Weg. Tipp: Rotger H. Kindermann Korrespondent Foto: cult12 - Fotolia.com Das Park Hotel Pirin (5*) in Sandanski (50 km von Melnik) erhielt als erstes bulgarisches Hotel eine Zertifizierung des Europäischen Heilbäder Verbandes als „Europespa-Wellness-Haus“. www.parkhotelpirin.com Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung geplante Fördergelder einfrieren. Die Arbeitslosigkeit ist noch immer hoch, im März 2012 betrug sie 12,6 Prozent. Auch im Winter ist Bulgarien ein attraktives Urlaubsziel. 56 Der Mittelstand. | 6 | 2012 SERVICE Foto: sulupress - Fotolia.com Drohender Rechtsverlust Achtung beim Redesign von Bestandsmarken Es kommt regelmäßig vor, dass Unternehmen ihr Logo leicht abwandeln. Marken müssen jedoch, um Marken zu bleiben, auch verwendet werden. Es stellt sich also die Frage, ob der Schutz einer alten Marke verloren geht, wenn nur noch die neue, abgeänderte Variante verwendet wird. Diese Frage muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun klären. Zwei beim EuGH anhängige Verfahren, „Proti“ und „Stofffähnchen II“, können erhebliche Auswirkungen für Markeninhaber nach sich ziehen. Denn Markeninhabern droht beim Schutz eines modernisierten Logos der Verlust älterer Markenrechte. Jahrzehntealte Marken könnten so ihren Schutz verlieren und erhebliche Werte vernichtet werden. Die EuGH-Urteile werden Auswirkungen für Rechteinhaber, deren Rechtemanagement wie auch für Werbeagenturen haben. Den Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem EuGH zwei Verfahren vorgelegt (Beschlüsse I ZR 84/09-Proti, I ZR 2006/10): Markeninhaber hatten ihre Marken einem Redesign unterzogen. Es stellt sich die Frage, ob durch die alleinige Nutzung der abgewandelten Marke gleichzeitig auch die alte, in dieser Form nicht mehr verwendete Marke, rechtserhaltend benutzt wird oder ob ein Rechtsverlust droht. Bisher galt die rechtserhaltende Markenbenutzung durch ein abgewandeltes, ebenfalls eingetragenes Zeichen in Deutschland als gesichert. Hintergrund für die Vorlagen des BGH ist ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2007. Damals hatten die europäischen Richter entschieden, dass eine ältere eingetragene Marke nicht durch die Verwendung eines abgewandelten Zeichens rechtserhaltend benutzt wird, wenn dieses abgewandelte Zeichen ebenfalls als Marke eingetragen ist. Die BVMW-IBWF-Rechtshotline erreichen Sie: Mo und Mi 10:00 bis 15:00 Uhr, Do 10:00 bis 17:00 Uhr Tel.: 030. 533206-63 Fax: 030. 533206-50 [email protected] Die deutsche Rechtsprechung ist dieser „Bainbridge“-Entscheidung nicht oder nur zurückhaltend gefolgt. Es ist derzeit nicht abzusehen, ob der EuGH die markeninhaberfreundliche deutsche Praxis für gemeinschaftswidrig erklärt. Die Fortführung der Bainbridge-Rechtsprechung des EuGH könnte zu dem kuriosen Ergebnis führen, Der Mittelstand. | 6 | 2012 dass ein Unternehmen bei Schutz eines modernisierten Logos seine Rechte an dem älteren Zeichen verliert. Es droht sogar ein vollständiger Verlust der Marke, also auch in der abgewandelten Form, wenn zuvor Dritte mit der neuen Marke identische oder zum Verwechseln ähnliche Zeichen angemeldet haben. Die verlorene Ursprungsmarke kann nicht mehr schützend ins Feld geführt werden. Es empfiehlt sich daher, bis zur Entscheidung des EuGH vorsichtshalber die eingetragenen Altmarken ebenfalls zu benutzen, um in Fällen der Veränderung von Bestandsmarken keinen Rechtsverlust zu riskieren. Man kann die alte Marke etwa im Rahmen des InternetAuftritts geeignet aufscheinen lassen. Auf jeden Fall muss bei jedem Redesign geprüft werden, wie es sich auf Bestandsmarken auswirkt. Dr. Kai Zapfe Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Benjamin Weiler Mitglied im IBWF Rechtsanwalt 57 UnternehmerService Ihre Einkaufsvorteile als BVMW Mitglied Aktuelle Serviceinformation: Strom und Gas werden zum 1. Januar deutlich teurer! Handeln Sie jetzt: Nutzen Sie die Rahmenabkommen des BVMW mit vielen Strom- und Gasanbietern, um die Kosten Ihres Unternehmens zu senken! So einfach funktioniert`s: Senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer Strom- oder Gasrechnung: wir berechnen kostenlos für Sie, wie viel Geld Sie mit den BVMW Sonderkonditionen sparen. Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie unser UnternehmerService-Team unter der Rufnummer 0228 / 684 770 an oder senden die Unterlagen direkt an BVMW UnternehmerService, Heussallee 40, 53113 Bonn, Fax 0228 / 68 4 7750 Strom-Voucher Bitte senden Sie mir eine kostenlose Vergleichsrechnung, wie hoch die Einsparungen meiner Strom- oder Gaskosten sind: BVMW Mitgliedsnummer (falls zur Hand) BVMW Kreisgeschäftsführer (falls zur Hand) Firma Ansprechpartner Straße, PLZ Ort Telefon Telefax Bitte unbedingt Kopie der Strom- oder Gasrechnung beilegen, da sonst kein Vergleich möglich ist. Alle Daten werden strikt vertraulich und nur zur internen Berechnung verwandt. UnternehmerService Ihre Einkaufsvorteile als BVMW Mitglied Aktuelle Serviceinformation: Gebührenerhöhung der GEMA 2013! Mit der neuen Tarifstruktur erhöht die GEMA ihre Gebühren in bestimmten Bereichen um bis zu 150 Prozent. Auch Sie als Mittelständler sind hiervon betroffen! Schlagen Sie der Gebührenerhöhung ein Schnippchen! Nutzen Sie den 20 % GEMA-Nachlass für Inhaber der BVMW UnternehmerCard. So einfach funktioniert`s: Senden Sie uns einfach diesen Voucher und informieren parallel die GEMA – und schon reduziert sich Ihre Rechnung dauerhaft. Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie unser UnternehmerService-Team unter der Rufnummer 0228 / 684 770 an oder senden die Unterlagen direkt an BVMW UnternehmerService, Heussallee 40, 53113 Bonn, Fax 0228 / 68 4 7750 GEMA-Voucher Ich möchte die 20 % BVMW-Nachlass auf die GEMA-Gebühren nutzen. BVMW Mitgliedsnummer (falls zur Hand) BVMW Kreisgeschäftsführer (falls zur Hand) Firma Ansprechpartner Straße, PLZ Ort Telefon Telefax BVMW Kurz vorgestellt Foto: José Carlos Pires Pereira - istockphoto.com Hier bieten wir Mitgliedern unseres Verbands die Möglichkeit, ihr Unternehmen vorzustellen Bardusch GmbH & Co. KG Becker Behälter GmbH Finanzstratege Antonio Sommese Leistungen: Wir bieten die textile Versorgung für Industrie & Handwerk, Gesundheitswesen, Gastronomie, Hotellerie und persönlichem Arbeitsschutz sowie Branchenlösungen nach intensiver Analyse der Arbeitsplätze mit fachkompetenter Beratung. Die ständige Aktualisierung unserer Arbeitsprozesse ermöglicht stabile und moderne Dienstleistung. Wir verschaffen Ihnen die Zeit, sich auf Ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und Ihren Erfolg zu steigern. Leistungen: Seit 50 Jahren steht Becker Behälter für individuelle Transport- und Lagerlösungen, für anspruchsvolle IndustrieBranchen wie der Automobil-Industrie. Von der Konstruktion über die Qualitätsfertigung bis zur termingerechten Lieferung verstehen wir uns als Systempartner für stapelbare und klappbare Behälter, Gitterboxen, Schüttgutund Langgutbehälter, Rungengestelle und viele Sonderlösungen in Farbe, Form und Ausstattung. Leistungen: Die individuelle und unabhängige Betreuung in allen Fragen ist die Grundlage für die richtige Finanzentscheidung. Im Erstgespräch werden die Prioritäten festgelegt: Absicherung der Existenz, Vorsorge für Krankheit, Altersvorsorge mit Investmentfonds zur Absicherung der Rente, Anschaffung einer Immobilie mit dem Ziel, mietfrei zu wohnen, Vermögensaufbau über Wertpapiere oder Steuern sparen. Hauptsitz: Ettlingen (Baden-Württemberg) Hauptsitz: Haiger-Dillbrecht (Hessen) Hauptsitz: Mainz (Rheinland-Pfalz) www.bardusch.de www.becker-behaelter.de www.sommese.de RegITs Regionales IT-Servicecenter GmbH TURM-Sahne GmbH Uhlenbrock Elektronik GmbH Leistungen: Das Regionale IT-Servicecenter Friedrichshafen bietet modernste cloudbasierte IT-Dienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen. Durch die Nutzung von Anwendungen über das Internet können Kunden in einem zertifizierten lokalen Rechenzentrum am Bodensee ihre E-Mails, Kontakte und Kalender verwalten lassen, Rechenleistung und Speicherplatz buchen sowie auf den aktuellsten Versionen von Microsoft Office arbeiten. Leistungen: Die TURM-Sahne GmbH ist eines der führenden Unternehmen in der Herstellung und im Vertrieb von sterilisierten Produkten in Flaschen. Zu den Produkten zählen Kaffeesahne, Kondensmilch, sterilisierte Milchmischgetränke sowie Dessertsaucen. Darüber hinaus bieten wir ein breites Sortiment an Handelswaren an. Auch artfremde Produkte können auf Kundenwunsch abgefüllt werden. Modernste Technologien tragen wirkungsvoll zur Energieeinsparung bei. Leistungen: Die Uhlenbrock Elektronik GmbH wurde 1977 gegründet. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Entwicklung und Fertigung von digitalen Steuerungen für Modelleisenbahnen. Des Weiteren haben wir Elektronik für Kraftfahrzeuge, Kokereifahrzeuge, Lokomotiven sowie Signalanlagen und medizinische Geräte entwickelt und gefertigt. Produziert wird ausschließlich in Deutschland. Der Verkauf erfolgt weltweit. Hauptsitz: Friedrichshafen (Baden-Württemberg) Hauptsitz: Oldenburg (Niedersachsen) Hauptsitz: Bottrop (Nordrhein-Westfalen) www.regits.de www.turm-sahne.de www.uhlenbrock.de 60 Der Mittelstand. | 6 | 2012 BVMW Gefahrenpotenzial IT-Sicherheit Foto: Bildschön – der BVMW hilft Auftaktveranstaltung in Berlin: Dr. Waldemar Grudzien, Direktor Bankenverband; Dr. Marianne Janik, Senior Director Public Sector, Microsoft; Stefan Beißwenger, BVMW Bundesgeschäftsführer; Brigitte Zypries, MdB, Justizministerin a.D.; Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (v. li). Die Frage, wie viel IT-Sicherheit möglich und wie viel tatsächlich nötig ist, zog sich wie ein roter Faden durch die Roadshow „mIT Sicherheit“. IT-Sicherheit soll kein Selbstzweck sein; vielmehr sollen kleine und mittlere Unternehmen dank sicherer IT wirtschaftlicher arbeiten können. „IT-Sicherheit wird von Unternehmen in erster Linie als Kostenfaktor betrachtet. Es wird außer Acht gelassen, dass damit Geschäfte gemacht werden können. IT-Sicherheit muss von den Unternehmen als Business-Enabler erkannt werden“, brachte Brigitte Zypries, ehemalige Bundesjustizministerin und Mitglied des Politischen Beirats des BVMW, das Thema bei der Auftaktveranstaltung der Roadshow auf den Punkt. Rund 40.000 Unternehmer haben sich bislang auf der Online-Plattform „mIT Sicherheit“ informiert, in welchen Bereichen sich eine Investition lohnt. Denn das Angebot an IT-Produkten ist groß, und der Vergleich fällt schwer. Je schwerer die Auswahl, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das falsche Produkt zu wählen. „Wir brauchen keine Ameisenbein-Tätowierer“, räumte dann auch der Live-Hacker und Geschäftsführer der Antago GmbH Mark Semmler ein. „Jedes Unternehmen muss sich die Frage stellen, welche Bereiche im Unternehmen unbedingt geschützt werden müssen.“ Auch auf politischer Ebene setzt sich der BVMW mit IT-Sicherheit auseinander, da eine Vielzahl politisch bedingter Faktoren die Nutzung von IT-Produkten für kleine und mittelständische Unternehmen erschwert. Je schwerer die Auswahl, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das falsche Produkt zu wählen. Die Rekapitalisierung von IT ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion. IT ist heute aus dem gesamten Produktions- und Dienstleistungsprozess nicht mehr wegzudenken. Und doch wird ihr im Gegensatz zu klassischen Produktionsmitteln bei Unternehmensbewertungen oder Bonitätsratings Der Mittelstand. | 6 | 2012 kaum Wert beigemessen. Diese Unterbewertung ist dann auch die Ursache dafür, dass mittelständische Unternehmen mit ihrem klaren Fokus auf die eigene Kernkompetenz wichtigen Randbereichen der Informations- und Kommunikationstechnik nur wenig Beachtung schenken. Brächten Qualität und Sicherheit von IT-Lösungen nicht nur operative Vorteile, sondern würden diese auch als Asset gewertet, würde sich der Mittelstand fast automatisch mit IT-Sicherheit und Datenschutz auseinandersetzen. Diese Frage diskutiert der BVMW im Rahmen des Projekts auch mit den Finanziererverbänden, die als Brückenbauer und Multiplikatoren eine entscheidende Rolle spielen. Auch wenn hundertprozentige IT-Sicherheit ein unrealistisches Szenario bleibt, wird der BVMW kleine und mittelständische Unternehmen auch weiterhin unterstützen, die jeweils beste Sicherheitslösung zu finden. Alexandra Horn Arife Yildiz, LL.M. www.mit-sicherheit.bvmw.de 61 BVMW Weltstars für Kinder in Not Megastar Jennifer Lopez auf der 21. UNESCO Charity-Gala für soziales Engagement geehrt Wenn UNESCO-Sonderbotschafterin Dr. h.c. Ute-Henriette Ohoven für die gute Sache einlädt, lassen sich die Weltstars nicht lange bitten. So brachte auch die 21. UNESCO Charity-Gala zu Gunsten der Kinder in Not internationales Flair nach Deutschland. Die Ehrung von Jennifer Lopez für ihr herausragendes Engagement bildete den Höhepunkt des glanzvollen Abends. Der Megastar hatte eigens seine Welttournee unterbrochen. Ausgezeichnet wurden auch die Schauspielikonen Iris Berben und Mario Adorf sowie die internationalen Paten der diesjährigen Gala: Frankreichs Film-Idol Carole Bouquet, 62 Supermodel Eva Herzigova und der Weltstar und Sänger Jared Leto. Die 1.200 Gäste, zu denen wieder viele Persönlichkeiten aus Film, Sport und Politik zählten, erlebten einen Abend der Superlative und der großen Emotionen und dankten dem unermüdlichen Einsatz Ute Ohovens für notleidende Kinder in aller Welt mit stehenden Ovationen. Für die Bundesregierung würdigte Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler das vorbildliche Engagement der Gastgeberin. Die Gala-Gäste, darunter rund 40 Wirtschaftssenatoren des BVMW, öffneten ihre Herzen – Der Mittelstand. | 6 | 2012 und ihre Portemonnaies, um die wichtigen Projekte des UNESCO Programms – Bildung für Kinder in Not zu unterstützen. Beim Losverkauf stellten sich wieder zahlreiche nationale und internationale Prominente in den Dienst der guten Sache. In den vergangenen 20 Jahren sammelte UteHenriette Ohoven mehr als 50 Millionen Euro für Kinder in Not. Davon konnte die Stiftung UNESCO bisher mehr als 420 Projekte in 98 Ländern verwirklichen und somit Millionen Kindern den Weg in eine sichere Zukunft ebnen. Fotos: Susanne Weiland Preisverleihung für soziales Engagement (v. li.): Filmproduzent Michael Ohoven, Weltstar Jared Leto, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsm inister Dr. Philipp Rösler, Supermodell Eva Herzigova, UNESCO-Sonderbotschafterin Dr. h. c. Ute-Henriette Ohoven, Schauspiel-Idol Mario Adorf, Pilar Álvarez-Laso, UNESCO, und die französische Schauspielerin Carole Bouquet. BVMW Foto: Jürgen Markus Legenden: Fußballstar Günter Netzer und Schauspieler Mario Adorf. Handshake: Weltstar Jennifer Lopez, Charity-Lady Ute-Henriette Ohoven, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler. Charmante Gastgeberin: Ute-Henriette Ohoven mit Topmodel Eva Herzigova und Partner Marsiaj Gregorio. Für eine gute Sache: Jennifer Lopez und Ute-Henriette Ohoven. Soziale Unternehmer: BVMW-Vorstände Manfred Gebhardt und Dr. Helmut Baur. Mr. Mittelstand mit Megastar: Mario Ohoven und Jennifer Lopez. Der Mittelstand. | 6 | 2012 63 BVMW Gelebte Visionen Mosaik: Eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art „Wurstwaren“ aus der Schneiderei. Aus vielen Teilen wird ein Ganzes, beim Mosaik-Unternehmensverbund ist der Name Programm. In den Berliner Werkstätten wird gewaschen und gekocht, Salz aus Ibiza in Handarbeit gereinigt, abgefüllt, verpackt und etikettiert. Hergestellt werden Würste aus Stoff oder Pappbrillen für Berliner Start-up-Unternehmen. Es wird getischlert und fakturiert. Dem Angebot sind fast keine Grenzen gesetzt. Dekorative Katzenpapierkörbe. 64 Im Jahre 1965 gründeten elf engagierte Damen der „Welfare Group“ des deutschamerikanischen Frauenclubs den Verein „Das Mosaik“ e. V. Er war die Keimzelle des heutigen Mosaik-Unternehmensverbundes. Die Hauptaufgabe des Vereins bestand in der Schaffung einer Tagesstätte für junge Menschen mit geistiger und körperlicher Beeinträchtigung. Mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres endete die Fürsorge städtischer Jugendwerkheime. Es ging darum, für die jungen Menschen einen Ort zu schaffen, an dem sie sich aufhalten können und um mögliche Rehabilitation. Die Damen des Vereins nähten, bastelten, machten Handarbeiten, backten Kuchen mit ihren Schützlingen und verkauften die Produkte. Damals war nicht abzusehen, dass daraus einst ein mittelständischer Unternehmenszusammenschluss mit mehr als 2000 Beschäftigten werden würde. Mitte der 1980er Jahre nahm der Verein mit dem Geschäftsführer Dr. Hans-Joachim Peters so richtig Fahrt auf und begann, sich zu einem modernen Unternehmen zu entwickeln. Wohnangebote, Werkstätten sowie Der Mittelstand. | 6 | 2012 eigene Integrationsbetriebe in diversen Branchen und ein Demeter Hof bilden die vier Säulen des Unternehmens. Heute gibt es eine Vielzahl von Standorten in Berlin und Brandenburg. Mosaik ist zu einer der größten Einrichtungen dieser Art gewachsen, die es ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt gelangen. „Hier werden die jungen Menschen gefordert und gefördert. Wir fördern die individuelle Entwicklung und ebnen den Weg für eine berufliche Karriere “, sagt Cornelia Heinemann, die seit 2011 als Geschäftsführerin an der Spitze des Unternehmens steht. Wer als junger Mensch mit Handicap eine Ausbildung bei Mosaik anstrebt, dessen Fähigkeiten werden zunächst einmal in einem dreimonatigen Eingangsverfahren ermittelt. Entsprechend der Wünsche und Neigungen wird ein Bildungsplan mit beruflichen Perspektiven erarbeitet. Das erste Jahr der Ausbildung dient der Orientierung in der Arbeitswelt. Es gilt herauszufinden, wo die Begabungen des Auszubildenden liegen. Im zweiten Jahr werden die erworbenen Kenntnisse vertieft, und die Teilnehmer werden auf die Arbeitswelt vorbereitet. Selbststän- BVMW Unter dem Dach des gemeinnützigen Mosaik-Unternehmensverbundes sind die strategischen Bereiche Mosaik e. V., Mosaik-Werkstätten für Behinderte gGmbH, Ökohof Kuhhorst gGmbH und die Mosaik-Services Integrationsgesellschaft mbH vereinigt. Neben Auftragsarbeiten für den ersten Arbeitsmarkt umfasst das Angebot diverse Eigenprodukte und Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftspflege, Malerei, Gebäudereinigung und das Betreiben von Kantinen und eigenen Restaurants. Mitarbeiter: 2200 Leitsatz: Jeder ist ein Teil des Ganzen. www.mosaik-berlin.de shop.mosaik-berlin.de digkeit, Ausdauer und Belastbarkeit wollen erlernt sein. Wer bei Mosaik eine Ausbildung im Berufsbildungsbereich durchlaufen hat, wird in den Arbeitsbereich übernommen und erhält ein monatliches Entgelt. Beschäftigte, die ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aussichtsreich erscheint, erhalten über Praktika mit fachkompetenter Unterstützung zunächst die Gelegenheit sich zu erproben. Aus manchem Werkstattbeschäftigtem wurde auf diesem Weg ein tariflich beschäftigter Mitarbeiter. staurants und Catering, Bäckerei, Wäscherei, Holzwerkstatt, Schneiderei, Gärtnerei, Gebäudereinigung, Malereibetrieb, Kunstwerkstatt – mit national und international anerkannten und ausgezeichneten Künstlern – Buchhaltung und Büroservice bis hin zum landwirtschaftlichen Öko-Betrieb Kuhhorst in Brandenburg. Die Kuhhorster wurden vor ein paar Jahren mit dem Förderpreis Ökologischer Landbau ausgezeichnet. Der landwirtschaftliche Betrieb bietet mehr als 80 Menschen einen Arbeitsplatz und sorgt für soziale Integration. Für die regionale Wirtschaft hat sich Mosaik in den Jahren zu einem wichtigen Geschäftspartner entwickelt. Heute erstreckt sich das Leistungsangebot über Re- Die Liste der Cafés und Restaurants in Berlin ist lang. Am bekanntesten dürften das Café im Pergamon-Museum und das Café am Konzerthaus (Gendarmenmarkt) sein. Pappmaché-Lolas aus der Kunstwerkstatt. Seit 2006 wird sogar ein in Vergessenheit geratener Weinberg im Park Sanssouci in Potsdam wieder nutzbar gemacht. Bisher sind bereits 700 Reben angepflanzt, außerdem werden alte Obstsorten kultiviert. Die ersten Flaschen Wein wurden im vergangenen Sommer versteigert. Der Erlös floss in die Wiederherstellung und Erhaltung des Gartens. Wer möchte, kann Patenschaften für Reben und Obstbäume übernehmen, um auf diesem Weg den historischen Garten und die Beschäftigung von Menschen mit Handicap zu unterstützen. Geschäftsführerin Heinemann hat noch viele Visionen, aber besonders liegt ihr derzeit die Kunstwerkstatt am Herzen. Der Kunstkatalog mit dem eigenwilligen Titel „Kunst kommt aus dem Schnabel wie er gewachsen ist“ zeigt die Arbeiten professioneller Künstler mit Assistenzbedarf. Bei Mosaik ist man sich einig: Eine Ausstellung, in der Menschen mit Behinderung ihre Werke ganz selbstverständlich neben anderen Künstlern präsentieren könnten, das wäre gelebte Inklusion. Aus der Tischlerei: handbemaltes Brettspiel mit Schafen als Spielfiguren. Der Mittelstand. | 6 | 2012 Friederike Pfann BVMW 65 BVMW An der Wiege von Zahnrädern Die Härterei des Magdeburger Unternehmers Peter Harms sucht in Europa ihresgleichen 66 Der Mittelstand. | 6 | 2012 BVMW Auf Peter Harms muss man sich einlassen. Der Magdeburger Unternehmer nimmt kein Blatt vor den Mund. Geht es im Gespräch um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für seine Firma, Bürokratie und politische Verantwortung, dann poltert er los. Ein sympathischer Dickkopf muss sich auch einmal Luft machen, hält mit Kritik nicht hinterm Berg. Eigentlich könnte sich der 70-Jährige zur Ruhe setzen. Das liegt ihm jedoch nicht. Ideen und Pläne hat er im Kopf. Er will sie umsetzen. Ein Macher im besten Sinn des Wortes, dessen Lohnhärterei in ganz Europa ihresgleichen sucht. Riesige Zahnräder mit bis zu sechs Metern Durchmesser werden bearbeitet. Die Öfen und die Verfahren hat er selbst entwickelt und sich dabei Fachleute unter anderem von der Magdeburger Universität mit ins Boot geholt. Bei 940 Grad und somit kurz vor dem Schmelzpunkt erhält der Stahl seine besondere Härte. Unterschiedlichste Wärmebehandlungen wie Vakuumhärten, Gasnitrieren, Karbonitrieren und Glühen unter Schutzgas werden angewendet. Die Getriebe-Bauteile kommen auf der ganzen Welt zum Einsatz. Sie treiben Bagger im Suezkanal an, bringen Bohrgeräte beim Tunnelbau zum Laufen oder sorgen für den richtigen Schub von Öltankern. Fotos: Klaus-Peter Voigt „Alle meine Gewinne flossen zurück in die Firma. Deshalb bin ich auch nie reich geworden.“ Im Büro des Geschäftsführers liegt ein Stapel Dokumente im Regal. Peter Harms holt sie hervor, zeigt auf Seiten mit vietnamesischen Schriftzeichen. Ein 30-Millionen-Dollar-Projekt in dem asiatischen Land geht auf seine Initiative zurück. Für ein Unternehmen in Aschersleben habe er den Auftrag akquiriert. Es konzipiert Ihre Härte erhalten die Stahlteile nach einer Hitzebehandlung und dem maßgeschneiderten Prozess der Abkühlung. und baut nun Anlagen, auf denen Terrassendielen und andere Holzteile produziert werden sollen, die unter anderem durch die Beimischung von Reisschalen entstehen. Zulieferungen für die neue Firma kommen aus Magdeburg. Harms weiß: Man muss auch loslassen können. Stieftochter Janine Gotsch gründete ein eigenes Unternehmen. In ihm werden Teile der künftigen Fertigung hergestellt, und auch die letzten Öfen des eigenen Unternehmens entstanden dort. Die Kontakte von Harms nach Vietnam reichen lange zurück. Zu DDR-Zeiten arbeitete der Elbestädter als Ingenieur im Walzwerksbau des Schwermaschinenbaukombinats SKET. Sein Weg führte ihn zum Aufbau eines Stahl- und Walzwerks in den Norden Vietnams, wo damals noch Krieg herrschte. Die Kontakte hielten bis heute. Von der Elbe in alle Welt Gleich nach der Wende war für den Magdeburger klar, dass er seinen eigenen Weg gehen muss. Das Aus für das Kombinat schien sicher. "Ich wollte nicht entlassen werden", lautet seine Erklärung für den Mut zur Firmengründung. In der Euphorie der Aufbruchsjahre ging es Harms auch um den Beweis, dass die DDR gute Ingenieure hatte, die sich in der Marktwirtschaft behaupten können. Mit den Plänen für den eigenen Betrieb in der Tasche begann eine Der Mittelstand. | 6 | 2012 einjährige Tour. Er erlebte viele Banker, die über den Elan des Ostdeutschen staunten. Letztlich stand die Finanzierung für die Startphase. Rund 30 Millionen Euro flossen von 1992 bis heute in die Harms Lohnhärterei GmbH & Co. KG und in deren technische Entwicklungen. Der Firmenchef berichtet davon, dass seine Frau in den ersten Monaten den Kran fuhr und er selbst den Stapler manövrierte. Zeitweise wohnten sie sogar in der Firma. Die Mühen scheinen heute vergessen. Das Unternehmen mit seinen fünfzig Mitarbeitern liefert an Kunden in Italien, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland. Über sie gelangen die Zahnräder in alle Welt. Harms sieht die Globalisierung der Wirtschaft nüchtern. Während mancher in der boomenden Industrie Chinas eine Gefahr sieht, winkt der Ingenieur ab. "Diese Dynamik nutzt uns. Es entsteht Kaufkraft und die befördert Exportgeschäfte", lautet seine Einschätzung. Für ihn hat die Politik dieses Potenzial längst nicht in vollem Umfang begriffen. Klaus-Peter Voigt BVMW-Pressesprecher Sachsen-Anhalt 67 BVMW Erfolgreich auf neuem Terrain BVMW-Vorstandsmitglied Iris Gess führt Künstler und Unternehmer zusammen „Wir fördern mittlerweile mehr als 40 Künstlerinnen und Künstler aus ganz Europa und Übersee“, sagt die Düsseldorferin. So fanden zuletzt Skulpturen wie „Fukushima“ der Erfurterin Edel Vostry, der „Große Fuß“ des Düsseldorfers Till Hausmann, oder „The Street Dancers“ des spanischen Malers Eduard Bigas den Weg in die „heiligen Hallen“. Über 20 Ausstellungen in Düsseldorf-Unterbach allein in diesem Jahr schufen neue Kontakte zwischen Kunstschaffenden, Medienvertretern, aber auch Kunstliebhabern, die sich als Mäzene engagieren oder als Erwerber zeitgenössischer Artefakte am Kunstmarkt aktiv beteiligen. Die Kunst liege darin, Angebot und Nachfrage zu koordinieren, weiß Iris Gess. Eine besonders reizvolle Variante, das Unternehmensumfeld attraktiv zu gestalten, bietet sich durch individuelle Mietoptionen: „Wir statten Unternehmen gemeinsam mit den Künstlern nach den Wünschen und Vorstellungen der Interessenten aus.“ So schlägt Iris Gess die Brücke zwischen Kunstförderung und Management – eine Win-win-Situation. www.gess-kunstmanagement.de Bei der Gründung von Gess Kunstmanagement stand ein Leitgedanke Pate: Das Interesse an Kunst wächst und korrespondiert mit der Suche nach erfüllter Lebensführung. Die Kunst liegt darin, wie immer im Leben, Angebot und Nachfrage zu koordinieren. Gess Kunstmanagement KiP Kunst im Pool – Galerie Auf´m Hitzberg 26 40627 Düsseldorf www.gess-kunstmanagement.de Thomas Kolbe BVMW-Pressesprecher Nordrhein-Westfalen Bilder und Skulpturen im trockengelegten Pool. 68 Der Mittelstand. | 6 | 2012 Foto: Daniel König Kunst bringt Menschen miteinander in Dialog. Die Grundidee einer partnerschaftlichen Kunstförderung reifte vor Jahren bei BVMWVorstandsmitglied Iris Gess, die ihr Leben lang selbst Kunstschaffende war. Die begeisterte Unternehmerin erfüllte sich nach dem Verkauf ihrer Personaldienstleistungsfirma 2010 einen Traum und gründete die Kunstschmiede „Gess Kunstmanagement“. BVMW Ausgezeichnete Nachfolgeregelung BVMW-Preis für Oldenburger Pianobauer Foto: Michael Ihle Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln, das ist für viele mittelständische Unternehmer ein schwieriger, emotionsgeladener Prozess. Gerade bei familiengeführten Unternehmen wird die Stabübergabe oft auf die lange Bank geschoben – mit fatalen Folgen. Zu späte oder ungeplante Übergaben gefährden schnell den Bestand eines Betriebes. Um auf die Bedeutung rechtzeitiger Führungswechsel aufmerksam zu machen, vergibt der BVMW in der Region Oldenburg-Bremen-Nordwesten alle zwei Jahre einen Preis für die beste Nachfolgeregelung. Preisverleihung für eine gelungene Stabübergabe: Linda Rosenkranz, Detlef Blome (BVMW, Wirtschaftsregion Bremen-OldenburgNordwesten), die neuen Geschäftsführer Ulrich Punke und Nicholas Claaßen (v. li.). In diesem Jahr ging die Auszeichnung an das Oldenburger Unternehmen Piano Rosenkranz. Linda Rosenkranz, erste Klavierbaumeisterin Deutschlands, führte das von ihrem Vater 1924 gegründete Unternehmen seit 35 Jahren. Planvoll vorbereitet übergab sie jetzt die Geschäftsführung an ihre beiden langjährigen Mitarbeiter Ulrich Punke und Nicholas Claaßen. www.piano-rosenkranz.de Preis für nachhaltiges Wirtschaften Gemeinsam mit Thomas Merten, Inhaber und Geschäftsführer der Trifolium-Beratungsgesellschaft, sowie mit der Sparkasse Oberhessen und der OVAG hat Katja Weigand, Leiterin des BVMW Wetterau, die Initiative „Nachhaltige Wirtschaft Oberhessen“ gegründet. Rainer Schwarz, Vorstandsvorsitzender der OVAG, trugen als Mitinitiatoren dazu bei, dass bereits in diesem Jahr der erste Förderpreis „Nachhaltige Wirtschaft Oberhessen“ ausgeschrieben werden kann. Ziel der Initiative ist es, das nachhaltige Wirtschaften noch stärker in die Strategie von mittelständischen Unternehmen zu implementieren. „Mittelständische Unternehmen sind von ihrer Philosophie her sehr nachhaltig geprägt“, so Katja Weigand. „Regionales Engagement, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine solide Firmenbasis zeichnen die Unternehmen oft aus.“Gemeinsam mit Thomas Merten entstand die Idee eines Förderpreises. Günter Sedlak, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Oberhessen, und Mittelständische Unternehmen im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens können sich bis zum 31. Januar 2013 bewerben. Der Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und steht unter der Schirmherrschaft der Landräte Joachim Arnold (Wetteraukreis) und Manfred Görig (Vogelsbergkreis); er wird am 14. Mai 2013 in der Keltenwelt am Glauberg verliehen. Informationen unter www.nachhaltige-wirtschaft-oberhessen.de. Der Mittelstand. | 6 | 2012 69 BVMW Engagiert für die Außenwirtschaft Das langjährige BVMW-Mitglied InterGest SAS begeht sein 40-jähriges Firmenjubiläum Foto: Alexa Kirsch Fotographie, Saarbrücken Geboren aus der Erkenntnis, dass mittelständische deutsche Unternehmen am französischen Markt erfolgreich bestehen können, ihnen jedoch meist Kapazität und Know-how zur Überwindung der Hürden bei der Geschäftsgründung fehlen, entwi- Prof. Peter Anterist, Jürgen Dippe (BVMW), Prof. Dr. Heinz Anterist (v. li.) bei der Festveranstaltung in Saarbrücken. ckelte Firmengründer Prof. Dr. Heinz Anterist bereits 1972 die Idee, diese Verwaltungstätigkeiten in Form eines "administrativen Outsourcing" anzubieten. So kann sich der Intergest-Kunde auf seine Kernkompetenz konzentrieren. Verwaltungsarbeiten wie Firmengründung, Buchhaltung, Verzollung, Rechtsberatung, Lohn- und Gehaltsabrechung bis zur Erstellung der Schlussbilanz erledigt das Intergest-Team. Das ganzheitliche Konzept hat sich derart bewährt, dass Intergest diesen Service mittlerweile in mehr als fünfzig Ländern anbieten kann. Auch der BVMW profitiert von der Kompetenz der Intergest. Eine erste Zusammenarbeit gab es bereits 1989 in Belgien. Mittlerweile fungiert das Unternehmen auch in der Türkei, in Mexiko und im Großherzogtum Luxemburg als ständige Repräsentanz des BVMW. Den zahlreichen Gratulanten zum Jubiläum hat sich natürlich auch der BVMW angeschlossen. In zwei Jahren steht schon das nächste Jubiläum an: 25 Jahre Mitgliedschaft im BVMW. Ernst Prost – Gewinner des Deutschen Mittelstandspreises ‘markt intern‘ ehrt sozialen Unternehmer sich zum Produktionsstandort Deutschland und setze ein Zeichen mit dem Zeugnis "Auch unsere Steuern bezahlen wir hier", heißt es in der Laudatio. Prost lasse sich als Unternehmer von der Prämisse leiten, erfolgreich zu wirtschaften und dem Gemeinwohl zu dienen. Mittelstandspräsident Mario Ohoven nahm an der Preisverleihung teil und gratulierte dem BVMW-Wirtschaftssenator. Foto: Roland Scheidemann Zu den über 4.000 Produkten von Liqui Moly, die in mehr als 100 Länder exportiert werden, zählen vor allem Motoren- und Getriebeöle. In Deutschland kooperiert Liqui Moly mit rund 25.000 Autohändlern und Kfz-Werkstätten, die in einem Beirat „mitregieren“ können. Ausgezeichnet: Unternehmer Ernst Prost und Gratulant Mario Ohoven. Mit dem „Unternehmerpreis des Deutschen Mittelstandes“ hat die Verlagsgruppe 'markt intern' Ernst Prost, Geschäftsführender Gesellschafter der Liqui Moly GmbH, ausgezeichnet. Prost sei ein herausragender Unternehmer mit sozialem Gewissen, bekenne 70 Die Düsseldorfer Verlagsgruppe 'markt intern' ist Europas größter Brancheninformationsdienst. Ein Team von mehr als 100 Mitarbeitern, darunter mehr als 45 Juristen, Diplom-Kaufleute und -Volkswirte, setzt sich mit Wirtschaftsbriefen seit 40 Jahren für die Belange der mittelständischen Freiberufler, Gewerbetreibenden, Einzelhändler und Handwerker ein. Der Mittelstand. | 6 | 2012 BVMW Platin für den „Frosch“ Werner & Mertz („Erdal“) erhält höchste internationale Auszeichnung für nachhaltiges Bauen Reinhard Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung der Werner & Mertz GmbH, und Mitglied im BVMW-Wirtschaftssenat betont: „Statt hohe Summen in die absolute Perfektionierung einer einzelnen guten Eigenschaft zu investieren, achten wir darauf, möglichst viele ökologische Aspekte und Elemente der Nachhaltigkeit voranzutreiben. In Summe entsteht so ein herausragendes Gesamtresultat.“ Die Werner & Mertz Hauptverwaltung besticht durch ihr Energiekonzept: Mittels Windkraft, Photovoltaik und geothermischer Grundwassernutzung erzeugt der Neubau 20 Prozent mehr Energie, als er für den laufenden Betrieb benötigt. LEED ist das international führende Zertifizierungssystem für hochwertige ökologi- Foto: Herbert Piel Die neue Hauptverwaltung von Werner & Mertz ist seit 2010 der markante Orientierungspunkt in der Mainzer Rheinallee. Das Gebäude entspricht höchsten internationalen Maßstäben für umweltbewusstes Bauen. Jetzt erhielt Werner & Mertz dafür mit „LEED Platinum“ die anspruchsvollste Nachhaltigkeits‐Zertifizierung für Gebäude. Der Neubau ist Deutschlands einzige Industrieverwaltung in dieser höchsten Auszeichnungsklasse. TV-Moderator Cherno Jobatey; Dr. Michael Vogelsang, Chefvolkswirt BVMW; Olaf Tschimpke, NABUPräsident; Reinhard Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung Werner & Mertz; BVMW-Verbandsbeauftragter Horst Schneider; Sabine Christiansen, Erstes Beiratsmitglied Initiative Frosch (v. li.) sche Gebäude. Entwickelt wurde es in den USA von der gemeinnützigen Gesellschaft U.S. Green Building Council. Zu den Bewertungskriterien gehören nachhaltiger Standort, Wassereffizienz, Energieverbrauch, umweltbewusste Ma- terialien und Ressourcen, Innenraumqualität sowie innovative Lösungen. Es können vier Qualitätsstufen (zertifiziert, Silber, Gold und Platin) erreicht werden. In diesem Jahr wurde Reinhard Schneider zugleich mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet. Bewerbung als Mitglied für den BVMW-Wahlausschuss nach § 2 der BVMW-Wahlordnung Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit folgenden Angaben: •Name, Anschrift •Beruf, Dauer der BVMW-Mitgliedschaft •Leiter Ihres Kreisverbandes •F achliche Qualifikationsnachweise für die Durchführung von Wahlen •Nachweis 2. Juristisches Staatsexamen •E rklärung, für Sitzungen des Wahlausschusses uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen an die Bundesgeschäftsstelle Berlin: Anschrift: BVMW-Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V. Leipziger Platz 15, 10117 Berlin Der Mittelstand. | 6 | 2012 71 Sixt: Eine 100-jährige Erfolgsgeschichte Das 100-jährige Firmenjubiläum der Firma Sixt wurde in der Kaisersaal Residenz in München festlich begangen: Erich Sixt, Martin Zeil, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Regine Sixt, Mario Ohoven (v. li.). Das mittelständische Vorzeigeunternehmen Sixt feierte sein 100-jähriges Bestehen in der Kaisersaal Residenz in München. Als erste Autovermietung Deutschlands gründete Martin Sixt 1912 „Sixt Autofahrten und Selbstfahrer“ in München. Nach dem Zweiten Weltkrieg startete das Unternehmen neu und wurde in „Auto Sixt“ umbenannt. Der heutige Vorstandsvorsitzende Erich Sixt übernahm 1969 die Leitung. Zusammen mit seiner Frau Regine Sixt baute er das Unternehmen kontinuierlich aus. So startete Sixt die Präsenz an allen deutschen Flughäfen und knüpfte Beziehungen zu Hotels und Fluggesellschaften weltweit. Im Jahr 1986 ging Sixt an die Börse und firmiert seitdem als Sixt Aktiengesellschaft. Zu Beginn der 1990er Jahre erreichte Sixt die Marktführerschaft in Deutschland. Foto: brauerphotos.de Vom lokalen Anbieter zum weltweit präsenten Mobilitätsdienstleister Regine Sixt, die dem Bundeswirtschaftssenat des BVMW angehört, startete 1991 die internationale Expansion. Heute ist Sixt in mehr als 100 Ländern weltweit präsent. Im Jahr 2009 trat die vierte Generation in das Unternehmen ein: Alexander Sixt übernahm die Leitung der Konzernentwicklung, Konstantin Sixt verantwortet das Internetgeschäft. Erich Sixt bekräftigte das Ziel, mittelfristig zum führenden Mobilitätsdienstleister in Europa zu werden. Darüber hinaus plant Sixt, seine Marktstellung weltweit auszubauen. Der Sixt-Konzern erwirtschaftete 2011 Umsatzerlöse von 1,56 Milliarden Euro und beschäftigt weltweit rund 3.000 Mitarbeiter (ohne Lizenznehmer). Die Flotte umfasst mehr als 66.000 Fahrzeuge. Anzeige Inkassounternehmen für gewerbliches und privates Forderungswesen Markt 9 / König Albert Haus / 04109 Leipzig Tel.: 0341 . 962 77 83 / Fax: 03222 . 241 36 57 Mail: [email protected] persönlich, kompetent & zuverlässig wir bearbeiten Klein- und Großforderungen, Einzel- und Massenforderungen wir bieten Ihnen: Forderungsmanagement Mahnwesen gerichtliches Mahnverfahren Zwangsvollstreckung Forderungsanmeldung im Insolvenzfall Vergleichsabschluss Langzeitüberwachung Ermittlungen über Ihren Schuldner in streitigen Verfahren arbeiten wir mit einer Rechtsanwaltskanzlei als Kooperationspartner zusammen Vertragspartner der Schufa Holding AG Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. und dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft Informationen und Formulare finden Sie unter: www.postulatio-inkasso.eu BVMW Spitzenbegegnung mit WTO-Chef Pascal Lamy Der Wirtschaftssenat zu Besuch in Genf Der neue Botschafter der Europäischen Union für die Schweiz und Liechtenstein Richard Jones würdigte in seinem Vortrag die Rolle der Schweiz für die EU, sein Botschaftsrat Ulrich Trautmann lobte die Schweiz als das innovativste europäische Land. Im Anschluss präsentierte der BVMW-Landesbeauftragte Schweiz, Oskar G. Loewe, drei dieser innovativen Unternehmen. Der BVMW-Unternehmerpreis Schweiz 2012 ging an die IDSuisse AG aus St. Gallen. Ihre siebzig Mitarbeiter entwickelten, verkauften und installierten innerhalb von zwei Jahren Software zur Dokumentation von Patientendaten in mehr als hundert Schweizer Krankenhäusern. Fotos: Oskar G. Loewe Nach einer Begrüßung der Delegation des Wirtschaftssenats startete CERN-Generaldirektor Prof. Dr. Rolf-Dieter Heuer nach Japan. Das asiatische Land interessiert sich für eine Vollmitgliedschaft. Derzeit hat das CERN zwanzig Mitgliedstaaten und beschäftigt rund 3.200 Mitarbeiter. Mit fast 21 Prozent steuert Deutschland den größten Teil des Jahresbudgets von mehr als 850 Millionen Euro bei. Mario Ohoven und WTO Generaldirektor Pascal Lamy. Eine Delegation von BVMW-Wirtschaftssenatoren und Spitzendiplomaten reiste nach Genf, um sich am CERN (Europäische Organisation für Kernforschung) gemeinsam ein Bild vom größten wissenschaftlichen Experiment der Welt zu machen. Bei diesem Anlass erfolgte auch die BVMW-Unternehmerpreisverleihung Schweiz 2012. Ein Bild von der hohen Lebensqualität der Region Genf vermittelte Mittelstandspräsident Mario Ohoven den Teilnehmern bei einem Besuch auf Schloss Allaman, einem repräsentativen Herrensitz aus dem Jahre 1253. „Nachbarn“ sind die AgnelliFamilie, Michael Schumacher und andere Prominente. Hier wurde die Vorläuferorganisation der heutigen UNO gegründet. Nach einer Weinverkostung der schlosseigenen Domäne stand ein Besuch bei JP Morgan Genf auf dem Programm. Andrea Tardy, Generaldirektor von GP Morgan Schweiz, gab in seiner profunden Keynote einen Ausblick zur Zukunft der Schweizer Banken. Im noblen Yachtclub Société Nautique de Genève beeindruckte der Generaldirektor der World Trade Organization (WTO), Pascal Lamy, die Zuhörer mit seiner substanzreichen und überzeugenden Analyse zur Lage auf den internationalen Finanzmärkten. Der frühere EU-Außenhandelskommissar und Generaldirektor der französischen Großbank Crédit Lyonnais gehört zu den weltweit gefragtesten Referenten. Forschungsschwerpunkte sind der Large Hadron Collider (LHC), die Darstellung der spektakulären Neutrino-Geschwindigkeit und das Großexperiment Compact Muon Solenoid (CMS). Highlights im streng bewachten CERN-Inneren waren der nicht zuletzt durch den Film „Illuminati“ berühmt gewordene Iris-Scanner, die Antimaterie-Experimente und das CERN-Rechenzentrum. Für den Wirtschaftssenat sprach Mittelstandspräsident Mario Ohoven dem Generalintendanten der Genfer Oper, Prof. Tobias Richter, besonderen Dank für die künstlerische Umrahmung des festlichen Abends im Genfer Yachtclub aus. BVMW-Unternehmerpreis Schweiz 2012 (v. li.): BVMW-Bundesgeschäfts führer Dr. Stefan Dittrich; Geschäftsführer ID-Suisse AG, Harald Kohlmann; Stv. Leiter BVMW-Landesverband Schweiz, Rolf Nothdurft; Leiter BVMW-Landesverband Schweiz, Oskar G. Loewe. Der Mittelstand. | 6 | 2012 73 Wer die Entscheider im Mittelstand erreichen will, schaltet hier! Mit Ihrer Anzeige im BVMW-Unternehmermagazin sprechen Sie zielgenau die Unternehmer und Führungskräfte im Mittelstand an. Und das 6 Mal pro Jahr mit einer Druckauflage von jeweils 30.000 Exemplaren! 1/1 Seite Satzspiegel 186 x 233 mm Anschnitt 210 x 297 mm Listenpreis 2.900,00 € 2. und 3. Umschlagseite 4. 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Präsident Mario Ohoven Mosse Palais, Leipziger Platz 15 10117 Berlin www.bvmw.de Redaktion Tel.: 030 / 53 32 06-16 Fax: 030 / 53 32 06-50 [email protected] 74 Eberhard Vogt (Chefredakteur) Rotger H. Kindermann (Korrespondent) Friederike Pfann Frithjof Siebert Titelbild: brauerphotos.de Verlag mattheis. werbeagentur gmbh Kastanienallee 4 10435 Berlin Tel.: 030 / 34 80 633-0 Fax: 030 / 34 80 633-33 [email protected] www.mattheis-berlin.de Layout und Gestaltung, Mediadaten, Vermarktung v. Anzeigen & Beilagen mattheis. werbeagentur gmbh Tel.: 030 / 34 80 633-0 Fax: 030 / 34 80 633-33 [email protected] Rechnungsstelle BVMW Servicegesellschaft mbH Mosse Palais, Leipziger Platz 15 10117 Berlin Tel.: 030 / 53 32 06-26 Fax: 030 / 53 32 06-50 [email protected] Druckerei enka-druck GmbH Großbeerenstraße 2, 12107 Berlin Der Mittelstand. | 6 | 2012 Das Magazin „Der Mittelstand.” ist das offizielle Organ des BVMW. Mitglieder des Verbandes erhalten das Magazin im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Die Redaktion übernimmt keine Haftung für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge sowie Selbstdarstellungen von Unternehmen müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen. Nachdruck und Verbreitung mit Angabe der Quelle gestattet. Druckauflage: 30.000 3/2012 Wagen Sie den Qualitätssprung! Als Unternehmensberater* Rechtsanwalt / Notar / Patentanwalt Steuerberater / Wirtschaftsprüfer im IBWF-Beraternetzwerk genießen Sie das Vertrauen in Ihre Erfahrung und Zuverlässigkeit als Mittelstandsberater – bei Beraterkollegen und Klienten. * Die IBWF-Zertifizierung der Unternehmensberater wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Voraussetzung für geförderte Beratung anerkannt. Gestaltung: www.modus-vm.de www.ibwf.org www.mittelstandsberater.de IBWF Institut für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.V. im Verbund mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V. Bundesgeschäftsstelle: Leipziger Platz 15 · 10117 Berlin · Tel. 030 /53 32 06 11 · [email protected] Das neue iPad gibt’s bei uns im besten Netz. Aktion bis : 31.12.201n2dpreis ru 2 Monate G tellungss it und Bere ren² kosten spa iPad99nur 83, € rif Business netto im Ta ta M Mobile Da Mit Datentarifen, die mehr können. optimale Daten-Flatrate mit voller Kostenkontrolle unterwegs superschnell surfen mit bis zu 21,6 MBit/s inklusive deutschlandweiter HotSpot Flatrate Wechseln Sie jetzt ins beste Netz. 1 1. Platz Mobilfunk-Anbieter des Jahres 2012 Laut connect-Leserwahl Heft 07/2012 lt. Heft 08/2012 lt. Heft 07/2012 chip.de/netztest2012 1) Monatlicher Grundpreis für Business Mobile Data M beträgt 33,57 € netto/39,95 € brutto (mit Endgerät). Einmaliger Bereitstellungspreis 25,17 € netto/29,95 € brutto. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Gilt nur im Inland mit unbegrenztem Nutzungsvolumen für Datenverkehr. Ab einem Datenvolumen von 3 GB pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Mit SpeedOn haben Sie die Möglichkeit, die Bandbreitenbeschränkung aufzuheben. Weitere Informationen erhalten Sie im Kundenservice. Die HotSpot Flatrate gilt nur an deutschen HotSpots (WLAN) der Telekom. Die Flatrate kann nicht für BlackBerry, VoIP (Voice over IP), Instant Messaging und Peer-to-peer Verkehre genutzt werden. Nicht in Verbindung mit MultiSIM buchbar. 2) Das Aktions-Angebot gilt bis 31.12.2012. Wird in diesem Zeitraum der Tarif Business Mobile Data M gebucht, entfällt der einmalige Bereitstellungspreis in Höhe von 25,17 € netto und der Grundpreis im ersten Monat in Höhe von 25,17 € netto bzw. 33,57 € mit Endgerät und 41,98 € mit Premiumendgerät. Bei Buchung der SpeedOn Option wird die Bandbreitenbeschränkung aufgehoben. Übertragungsgeschwindigkeit und Datenvolumen werden gemäß Ausgangstarif wiederhergestellt. Die Speed On Option gilt im Inland für ein- und ausgehende paketvermittelte Datenübertragung im Mobilfunknetz der Telekom. Nach Verbrauch des Datenvolumens wird die Bandbreite wieder auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Nicht verbrauchtes Datenvolumen verfällt am Monatsende. Abrechnung erfolgt in 100-KB-Datenblöcken. Am Ende jeder Verbindung, mindestens jedoch einmal täglich, wird auf den begonnenen Datenblock aufgerundet. Die HotSpot Flatrate gilt nur an dt. HotSpots (WLAN) der Telekom. Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Die Flatrate kann nicht für BlackBerry Optionen, Instant Messaging und Peer-to-Peer- Verkehre genutzt werden. Nicht in Verbindung mit MultiSIM buchbar. Nutzung von LTE mit Mobile IP VPN ist nicht möglich. Das Angebot gilt für die Mitglieder im BVMW Rahmenvertrag 21754. Weitere Infos unter der Rufnummer 0800 330 6009 per Mail an GK32-verbaende.de oder auf www.t-vertrieb-geschaeftskunden.de/bvmw