Der Mittelstand.

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Der Mittelstand.
6 | 2012
Dezember 2012 / Januar 2013
4,90 Euro
Der Mittelstand.
www.bvmw.de
Das Unternehmermagazin
Themenschwerpunkt: Mittelstand und Recht
Auf der Überholspur:
100 Jahre Sixt
Seite 72
Reformbedarf beim
Datenschutz............................ S. 12
Europäisches Patent: Gemeinsam
wird’s günstiger........................S. 24
Verzerrter
Wettbewerb........................... S. 40
Brigitte Zypries
Dr. Markus Bahmann
Dr. Andreas Birkmann
Mittelstandsbank
Acht Jahre Vorsprung
Seit 2004: die Mittelstandsbank der Commerzbank
Warum nur entdecken andere deutsche Banken plötzlich ihre neue Liebe zum Mittelstand? Ist es
vielleicht das Vorbild der Commerzbank? Schon 2004 haben wir einen eigenen Vorstandsbereich
Mittelstandsbank etabliert und uns konsequent am Bedarf von Unternehmen ab einem Jahresumsatz
von 2,5 Millionen Euro orientiert. Der Mittelstand hat das honoriert und uns sein Vertrauen geschenkt.
So wurden wir Marktführer im deutschen Außenhandel: Keine andere Bank wickelte 2011 so viele im
Ausland zugunsten deutscher Exporteure eröffnete Akkreditive ab wie die Commerzbank. Außerdem
begleiten wir Sie in über 50 Ländern mit eigenen Einheiten und stellen Ihnen ein weltumspannendes
Netz von mehr als 7.000 Korrespondenzbanken zur Verfügung.
Wir freuen uns für den Mittelstand über die Aufmerksamkeit, die er nun auch bei anderen Häusern
genießt. Aber wir haben das Know-how und die Erfahrung. Dank acht Jahren Vorsprung – und den
nutzen wir konsequent für unsere Kunden. Versprochen! www.commerzbank.de/mittelstandsbank
F
Foto: Silke Borek
EDITORIAL
Athens verlängertes Leiden
Für die Griechenland-Krise gilt: Nach der Rettung ist vor der Rettung. Auch die frischen
Milliarden aus Brüssel bringen Griechenland
keine Gesundung, sondern verlängern lediglich
den Leidensprozess. Ein indirekter Profiteur der
Milliardenhilfe ist die Bundesregierung. Denn so
wird Hellas künstlich über die Bundestagswahl
im Herbst 2013 hinaus am Leben gehalten.
Dennoch kommt es unweigerlich zum Kollaps.
Erinnern wir uns: Vor rund drei Jahren löste die
Beichte der Athener Regierung, mit geschönten
Haushaltszahlen operiert zu haben, die Krise in
der Eurzone aus. Seither gab es zwei Rettungspakete, einen Schuldenschnitt und unzählige
Sparprogramme. Die erhoffte Wende zum Besseren blieb aus. Schlimmer noch: Im Ergebnis
weist Griechenland heute mehr statt weniger
Schulden auf. Schon deshalb wird sich das politische Ziel, die Schuldenquote von 190 Prozent
des BIP bis 2020 auf 124 Prozent zu drücken,
kaum erreichen lassen.
Dem Vernehmen nach erwartet die EU-Kommission intern im Jahr 2014 einen Schuldenstand
Athens von etwa 190 Prozent. Aber es kommt
noch dicker: Das aberwitzige Versprechen der
Euro-Länder, die griechische Schuldenlast bis
2022 auf unter (!) 110 Prozent der Wirtschaftsleistung senken zu wollen, setzt, will man sie
auch nur ansatzweise einlösen, zwingend einen
zweiten Schuldenschnitt voraus.
Auch die Rechnung, Griechenland könnte sich
durch einen trickreichen Schuldenrückkauf entlasten, kann nicht aufgehen. Der Plan scheint
zunächst einleuchtend: Athen bietet privaten
Gläubigern den Rückkauf seiner eigenen Staatsanleihen zu 35 Cent pro Euro Nominalwert an.
Momentan werden sie zwischen 20 und 30 Cent
gehandelt, also weit unter Ausgabewert. Das
Modell hat jedoch einen Haken. Griechenland finanziert die Rücklaufaktion teilweise auf Pump.
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Die Schulden werden von Athen zum Stabilitäsfonds EFSF nach Luxemburg verschoben.
Für Deutschland wird es in jedem Fall teuer.
Bereits 2013 fließt erstmals Geld direkt aus
dem Bundeshaushalt nach Athen. Ein Schuldenschnitt von 50 Prozent zum jetzigen Zeitpunkt wäre mit rund 20 Milliarden Verlust noch
eine vergleichsweise günstige Variante. Sonst
werfen wir weiterhin gutes Geld schlechtem
hinterher – solange solches überhaupt noch vorhanden ist. Die größte Bedrohung geht nämlich
mittelfristig von der EZB-“Bazooka” aus.
Mit militärischem Vokabular ist das so eine Sache. Bazooka beispielsweise meint eine rückstoßfreie Waffe. Auf den “Bazooka”-Kredit der
EZB über eine Billion Euro für den europäischen
Finanzsektor trifft eher der Begriff Rohrkrepierer zu. Denn der Rückstoß in Form der Rückzahlung 2014 und 2015 droht die Weltwirtschaft
aus der Bahn zu werfen. Kaushik Basu, Chefvolkswirt der Weltbank, warnte bereits vor einer, so wörtlich, „Schulden-Wand, die auf uns
zukommt.“
Oder um im Bild zu bleiben: Der Schuss der EZB
ging glatt nach hinten los. Genauso verhält es
sich bislang mit der Griechenland-Rettung. Den
politischen Strategen in Brüssel und Berlin sei
ein Blick in Carl von Clausewitz‘ Klassiker „Vom
Kriege“ empfohlen. Da heißt es: „Der Angriff
soll einem kräftig getriebenen Pfeil und nicht
einer Seifenblase gleichen, die sich bis zum Zerplatzen ausdehnt.“
Ihnen wünsche ich ein friedvolles und erfolgreiches Neues Jahr.
Ihr Mario Ohoven
3
INHALT
POLITIK
IBWF
11
Strom für Betriebe und Bürger
30Wehren Sie sich gegen
bezahlbar und nachhaltig
POLITIK
IBWF
6Geld verdienen und dabei Gutes leisten
8Im Gespräch mit Spitzenpolitikern
11
Strom für Betriebe und Bürger
bezahlbar und nachhaltig
12
Reformbedarf beim Datenschutz
14"Fachkräftemangel ist ein
strukturelles Problem“
28
enn zwei sich streiten,
W
hilft ein Dritter
30
Wehren Sie sich gegen
schlechte Presse!
32
Selbstorganisation der Gläubiger
SERVICE
16 Schutzwall AGB
18 Steuer statt Gebühr
19 Partner Bundeswehr
20
News aus Brüssel
22 Erhöhter Verwaltungsaufwand
24
Europäisches Patent:
34
Viel Gesetz, wenig Sicherheit
38
Erfolgs-Normen für den Mittelstand
40
Verzerrter Wettbewerb
42
Privat im Dienstgebrauch
43
Heimliche Helfer
44Produktexport bewirkt
26
Italienischer Mittelstandsverband
46Abmahnwellen –
Gemeinsam wird’s günstiger
feiert 50-jähriges Jubiläum
27
4
schlechte Presse!
Mittelstandspräsident im Maghreb
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Haftungsimport
Ärgernis für Mittelständler
INHALT
Service
BVMW
46 Abmahnwellen –
64 Gelebte Visionen
Ärgernis für Mittelständler
47Wenn der Geschäftsführer geht
48Klagen ohne Kostenrisiko
50Die besten Geschichten schreibt
Ihr (Geschäfts-)Leben
52Buchtipps
54Neue Ziele für Anspruchsvolle
57Drohender Rechtsverlust
BVMW
68 Erfolgreich auf neuem Terrain
69 Ausgezeichnete Nachfolgeregelung
69 Preis für nachhaltiges Wirtschaften
70 Engagiert für die Außenwirtschaft
70
Ernst Prost – Gewinner des
Deutschen Mittelstandspreises
71 Platin für den „Frosch"
72
Sixt:
Eine 100-jährige Erfolgsgeschichte
60Kurz vorgestellt
61 Gefahrenpotenzial IT-Sicherheit
62 Weltstars für Kinder in Not
64 Gelebte Visionen
66 An der Wiege von Zahnrädern
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73Spitzenbegegnung mit
WTO-Chef Pascal Lamy
74Impressum
5
Politik
I
Geld verdienen und
dabei Gutes leisten
6
In Entwicklungsländern entstehen 90 Prozent aller Arbeitsplätze im Privatsektor.
Das ist das Ergebnis des Weltentwicklungsberichts 2013 der Weltbank zum
Thema Beschäftigung. Die Privatwirtschaft ist damit nicht nur unabdingbar
zur Armutsbekämpfung, die Arbeitsplätze führen auch zur Stärkung von bislang
benachteiligten Personen und Gruppen,
zu erhöhter Produktivität und zu einer verbesserten sozialen Integration.
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Deshalb zielt die neue deutsche Entwicklungspolitik darauf, wirtschaftliche Rahmenbedingungen für private Investitionen
zu verbessern. Diese Rahmenbedingungen sind entscheidend, damit entwicklungsfördernde und armutsmindernde
Arbeitsplätze entstehen. Die neue deutsche Entwicklungspolitik vollzieht damit
eine Abkehr von der klassischen GeberNehmer-Logik. Es geht mehr um Hilfe zur
Selbsthilfe.
Foto: ferkelraggae - Fotolia.com
Die neue deutsche Entwicklungspolitik setzt auf Hilfe zur Selbsthilfe
Politik
Win-Win-Situation
Entwicklungspolitik, die die Privatwirtschaft geringschätzt, muss unweigerlich
ihre Ziele verfehlen. Die neue deutsche
Entwicklungspolitik handelt entsprechend: Im Senegal fördern wir im Rahmen unseres Programms DeveloPPP.de
ein Solarenergie-Projekt für ländliche
Gebiete – außerhalb der Städte hat nur
ein Bruchteil der Menschen Zugang zum
öffentlichen Stromnetz. Hier hatte nun das
Münchener Unternehmen KAITO die Idee,
mehrere solarbetriebene Energiekioske zu
installieren. Dort können die Bewohner
ihre Handys oder Solarlampen aufladen
lassen oder sich zur Installation eines
kompletten Solarenergie-Hausnetzes
beraten lassen. Zusätzlich hat der Unternehmer ein Kühlhaus für Lebensmittel
errichtet und eine Bewässerungsanlage – alles solarbetrieben. Von den Energiekiosken profitieren vor allem ärmere
Bevölkerungsschichten, die sonst keinen
Zugang zur öffentlichen Stromversorgung
haben. Parallel dazu werden im Rahmen
des Projekts örtliche Mitarbeiter in der Installation und Wartung von Solaranlagen
ausgebildet. Der Münchner Unternehmer
wiederum sieht seine Investition als große Chance für die Zukunft in einem sich
dynamisch entwickelnden Markt. Das ist
es, was wir uns von der Zusammenarbeit
mit der Wirtschaft wünschen: Eine WinWin-Situation für beide Seiten.
Foto: www.fdp-fraktion.de
Wichtig ist aber – auch das illustriert dieses Beispiel: Wir fördern nicht jedes xbeliebige Projekt, sondern wir haben dafür
ganz klare Kriterien formuliert. Vor allem
müssen Projekte im Einklang stehen mit
den entwicklungspolitischen Grundsätzen
der Bundesregierung und umwelt- und sozialverträglich sein.
Ein wichtiges Instrument für die Zusammenarbeit mit Unternehmen ist das bereits erwähnte DeveloPPP.de-Programm:
Damit fördern wir entwicklungspolitisch
und betriebswirtschaftlich sinnvolle, gemeinsame Projekte von Entwicklungszusammenarbeit und Unternehmen. Allein
im vergangenen Jahr konnten wir so circa
110 Entwicklungspartnerschaften vereinbaren. Über die Deutsche Investitionsund Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG)
unterstützen wir darüber hinaus Unternehmen beispielsweise durch die Mitfinanzierung von Machbarkeitsstudien,
die der Vorbereitung von entwicklungspolitisch sinnvollen privatwirtschaftlichen Investitionen in Entwicklungs- und
Schwellenländern dienen sollen.
Einbeziehung lokaler Zulieferer
Gut ausgebaute Transportwege sowie
eine zuverlässige Energie- und Wasserversorgung sind essentielle Standortfaktoren für Unternehmen, die letztlich für
das „Gros“ der neuen Arbeitsplätze in
unseren Partnerländern verantwortlich
sind. Wir unterstützen die Schaffung
einer solchen Infrastruktur und achten
dabei auf eine beschäftigungsintensive
Ausgestaltung von Bau und Betrieb sowie die Einbeziehung lokaler Zulieferer.
Gleichzeitig müssen dabei Qualität und
Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen gegeben sein. In Namibia tragen wir durch
ein Straßenbauvorhaben unter anderem
dazu bei, die Investitionsbedingungen
im vernachlässigten Norden des Landes
attraktiver zu machen. In der Bauphase
werden rund 1.500 temporäre Arbeitsplätze geschaffen und kleinere lokale
Baufirmen einbezogen. Wenn es gelingt,
den dabei Beschäftigten auf dem Arbeitsmarkt nachgefragte Kenntnisse zu
vermitteln, können wir die Beschäftigung
auch nachhaltig erhöhen.
Mit verschiedenen Initiativen unterstützt
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die gute Regierungsführung in unseren Kooperationsländern – also transparente Verwaltungen, klare Verfahren,
die Einbindung der Menschen vor Ort bei
der politischen Willensbildung und die
Bekämpfung von Korruption. Gute Regierungsführung verbessert das Investitionsklima.
Das lässt sich in Afrika besonders gut
beobachten. Afrika hat eine enorme
Entwicklung hinter sich. Deswegen wer-
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ben wir dafür, Afrika als einen Chancenkontinent zu begreifen – das gilt auch
und besonders für den deutschen Mittelstand. Größeren Unternehmen fällt es
naturgemäß leichter, sich auch in Länder
vorzuwagen, die für sie bislang terra incognita waren. Wir möchten aber auch
Mittelständler ermutigen, diesen Schritt
zu gehen.
Servicestelle für Mittelständler
Wir im BMZ bieten umfassende Unterstützung: So haben wir unter anderem
eine eigene Servicestelle für die Wirtschaft eingerichtet, die in allen Fragen
rund um das wirtschaftliche Engagement
in Entwicklungsländern mit Rat und Tat
zur Seite steht – gerade auch interessierten Mittelständlern.
Ich lade alle Unternehmen ein, sich bei
Fragen oder Projektideen mit unserer
Servicestelle telefonisch unter 022899535-3131 oder per E-Mail unter [email protected] in Verbindung zu setzen.
Dirk Niebel
Dirk Niebel, MdB
Bundesminister für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung
www.bmz.de
7
Politik
Der Mittelstand will die dezentrale Energiewende
Politik wandelt sich. Zum Glück. Als die
BVMW-Energiekommission im Sommer
2011 ihr Konzept einer zukünftigen Energieversorgung „so dezentral wie möglich, so
zentral wie nötig“ entwickelte, spielte das
Thema in Berlin noch keine Rolle. Dies hat
sich grundlegend geändert: Heute vertritt
auch Bundesumweltminister Peter Altmaier öffentlich die Meinung, dass die Energiewende so dezentral wie möglich gestaltet
werden solle. Auch in den Bundestagsdebatten rücken die Vorteile von Dezentralität
immer stärker in den Vordergrund.
Dieser Bewusstseinswandel in der Politik ist auch ein Ergebnis der vielen Gespräche, die Mittelstandspräsident Mario Ohoven in Berlin mit Spitzenpolitikern
führt. Der BVMW bündelt die Sorgen des
Mittelstands über die stetig weiter steigenden Strompreise und wendet sich mit
einer Petition „für bezahlbaren und nachhaltigen Strom“ an die Politik.
Dabei haben die Befürworter von verbrauchsfernen Lösungen auf den ersten
Blick viele Argumente auf ihrer Seite:
Spitzentreffen in der Staatskanzlei Hannover: Mario Ohoven und der
niedersächsische Ministerpräsident David McAllister.
8
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Foto: Przybila
P
Im Gespräch mit
Spitzenpolitikern
Politik
Auf See und an der Küste weht der Wind
stärker als im Binnenland. Im Süden Bayerns gibt es mehr Sonne als in anderen
Regionen. Wenn dann alle Erzeugungsanlagen miteinander verbunden werden,
so die Theorie, könnte ein Ausgleich
zwischen Wind- und Sonnengebieten
stattfinden.
Was dieses Konzept für die Praxis bedeutet, zeigt sich an den derzeitigen
Ausbauplänen für die Übertragungsnetze. Am Ende wird über drei Netze eine
Vollversorgung möglich sein: Ein Netz für
Solarstrom, ein Netz für Windstrom und
ein Netz für konventionelle Kraftwerke.
Ein Mitarbeiter der Bundesnetzagentur
bestätigte vor der BVMW-Energiekommission, dass die Planungen in diese
Richtung laufen.
In Deutschland liegt zurzeit die Höchstlast bei etwa 90 GW. Nach den Planungen der Bundesländer sollen 2023 aber
insgesamt Erzeugungsanlagen über 260
GW installiert sein.
Gespräch im Bundesumweltministerium (v. li.):
Mario Ohoven, Reinhard Schneider, Bundesminister Peter Altmaier;
Reinhard Schneider ist Vorsitzender der BVMW-Energiekommission und geschäftsführender
Gesellschafter der Werner & Mertz GmbH („Erdal“).
Fotos: Bildschön
Diese Dreifachversorgung ist teuer und
treibt die Energiepreise hoch, denn die
Investitionen werden über das EEG und
die Netzentgelte auf alle Verbraucher
umgelegt. Deshalb stimmte BVMWPräsident Mario Ohoven auch sofort
zu, als Minister Peter Altmaier bei dem
Spitzengespräch im Umweltministerium
ankündigte, dass aus seiner Sicht zunächst zwei, und nicht vier der geplanten
Nord-Süd-Stromtrassen gebaut werden
sollten.
Die Ausbaupläne von Schleswig-Holstein
zeigen die Grenzen der verbrauchsfernen
Konzeption exemplarisch: Die Kapazitäten zur Stromproduktion werden bald
das Fünffache des eigenen Verbrauchs
ausmachen.
Der erzeugte Strom muss transportiert, die Netze entsprechend ausgebaut werden. In einem Arbeitsgespräch
Mario Ohoven im persönlichen Gespräch mit FDP-Generalsekretär Patrick Döring.
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Spitzentreffen mit der SPD im Reichstag (v. li.): Rainer Alzinger, SPD-Fraktionschef Dr. Frank-Walter Steinmeier, Mario Ohoven; Rainer Alzinger ist
stellvertretender Vorsitzender der BVMW-Energiekommission und geschäftsführender Gesellschafter der Envi Con & Plant Engineering GmbH.
bestätigte Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister
die Denkweise der Bundesländer: Energiepolitik ist mittlerweile auch Industriepolitik.
Im Ergebnis zahlen die
Verbraucher für Strom, der gar
nicht bezogen wurde.
Die Schwankungen von Strom aus Wind und Sonnenstrahlung
erzeugen im Stromnetz weitere Herausforderungen. Die Spannung muss stabil bleiben, was bei starken Fluktuationen bei der
Einspeisung aber immer schwieriger wird. So plant das Wirtschaftsministerium, dass Unternehmen, die ihren Strombezug
kurzfristig aussetzen, mit einer zusätzlichen Prämie honoriert
werden. Die Kosten für diese Prämie werden auf alle anderen
Stromverbraucher umgelegt.
Im Ergebnis zahlen die Verbraucher für Strom, der gar nicht
bezogen wurde. Und es wird noch schlimmer. Durch ein weiteres Gesetzespaket, das die Haftungsübernahmen im Offshore-Bereich regelt, können Verbraucher auch noch für Strom
herangezogen werden, der gar nicht eingespeist wurde. Ein
ökonomischer Luxus, der zu Lasten des Mittelstands geht.
Hinter der verbrauchsfernen Erzeugung stehen knallharte Industrieinteressen. Die Errichtung von Windparks auf hoher
See ist eine Großanlagetechnologie. Die Energiekonzerne
wollen sich ihren Anteil an der zukünftigen Stromprodukti-
10
on sichern und gleichzeitig die Risiken weitgehend auf die
Allgemeinheit übertragen. Dabei ist Offshore wegen der hohen
Investitionskosten pro Kilowattstunde etwa doppelt so teuer
wie an Land erzeugter Strom in guten Lagen.
Die für 2013 angekündigten Strompreiserhöhungen belegen,
dass das heutige System an seine ökonomischen Grenzen
stößt. Diese Auffassung wird von Spitzenpolitikern von Regierungsparteien und Opposition geteilt. Das zeigten die jüngsten
Gespräche mit Bundesumweltminister Peter Altmaier, SPDFraktionsvorsitzender Dr. Frank-Walter Steinmeier, dem mittelstandspolitischen Sprecher der CDU, Christian von Stetten,
und FDP-Generalsekretär Patrick Döring sehr deutlich.
Obwohl in der Analyse Einigkeit besteht, sind die Schlussfolgerungen sehr unterschiedlich. Die FDP schlägt ein Mengenmodell vor, das die Preis- durch eine Mengensteuerung ersetzt.
Ob damit die Kostenprobleme in den Griff zu bekommen sind,
ist fraglich. Die BVMW-Energiekommission entwickelt zurzeit
einen eigenen Vorschlag zu dem zukünftigen Marktdesign, bei
dem eine Stetigkeitsprämie im Vordergrund steht. Sie ergänzt
das Konzept „so dezentral wie möglich, so zentral wie nötig“.
Denn bezahlbarer und nachhaltiger Strom ist unser Leitmotiv
für die Zukunft.
Dr. Michael Vogelsang
Chefvolkswirt BVMW
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Fotos: Bildschön
Politik
Politik
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Strom für
Betriebe und Bürger
bezahlbar und nachhaltig
Mittelstandspetition mit großer Resonanz gestartet
Grüne Energie liegt im Trend: 93 Prozent der Bundesbürger
halten den Ausbau von Erneuerbaren Energien für „wichtig“
bis „sehr wichtig“. Dies geht aus einer Umfrage der Agentur für
Erneuerbare Energien hervor. Dennoch müssen für Bürger und
Betriebe die Kosten für Strom begrenzt sein. Die Bezahlbarkeit
von Strom spielt laut einer Umfrage des BVMW eine ausschlaggebende Rolle bei den Unternehmen. Ein Großteil würde bei
einem weiteren Anstieg der Energiekosten die Preise ihrer
Produkte erhöhen oder sogar Neuinvestitionen zurückstellen.
Petition „Für bezahlbaren und nachhaltigen Strom“ gestartet.
Mit dem Anliegen, den Strom bezahlbar, sicher und nachhaltig
zu gestalten, richtet sich die Petition an die Politik in Berlin.
Unser Verband setzt sich damit zugleich für eine direkte Mitgestaltung der Bürger bei der Energiewende ein.
Der BVMW hat die Petition mit rund 30.000 Unterschriften
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht. Die Resonanz zeigt, dass die Petition auf eine breite
gesellschaftliche Unterstützung stößt.
Die Unternehmer begrüßen die Energiewende, jedoch nicht
um jeden Preis. Im November 2012 hat der BVMW deshalb
als stärkste Kraft des unternehmerischen Mittelstandes die
Wie die Energiewende bezahlbar und nachhaltig gestaltet werden kann, erfahren Sie auf unserer Internetseite zum Thema
Energie (www.bvmw.de/energie).
Große Resonanz: Die gesammelten Unterschriften der Mittelstands-Petition.
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Politik
Reformbedarf
beim Datenschutz
Probleme und Chancen der Vorschläge zum EU-Datenschutz
zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten
und zum freien Datenverkehr“.
Es besteht in der Tat Reformbedarf. Die
derzeit geltende Datenschutz-Richtlinie
stammt aus dem Jahr 1998 und wird den
Verhältnissen im Zeitalter des Internets
nicht mehr gerecht. Seit ihrem Inkrafttreten haben sich Prozesse der Datensamm-
lung und -verarbeitung grundlegend verändert und enorm weiterentwickelt. Es
werden heute in weit größerem Ausmaß
Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet als noch vor zehn oder fünfzehn
Jahren. Und: Es gibt oft mehrere Stellen,
die an einer Datenverarbeitung beteiligt
sind. Sinnvolle Regelungen zum Datenschutz auf europäischer Ebene müssen
diesen gewandelten Anforderungen einer
Foto: alphaspirit - Fotolia.com
Die EU-Kommission hat am 25. Januar
den Entwurf einer Datenschutzreform
vorgelegt. Ein Teil der angestrebten Reform bezieht sich auf den Datenschutz im
Bereich der Strafverfolgung, den anderen
Teil des Reformpaketes bilden Vorschläge
für eine Datenschutz-Grundverordnung,
die Wirtschaft und öffentliche Verwaltung betrifft: die „Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates
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Politik
digitalen Gesellschaft und einer digitalen Wirtschaft angepasst werden. Das
Ansinnen, den Datenschutz auf europäischer Ebene zu harmonisieren, ist also
ausdrücklich zu begrüßen.
Nur wenn wir
Europäer einheit­liche
Standards haben,
können wir Unter­
nehmen wie
facebook auf diese
verpflichten.
Hohen Standard sichern
Dennoch gibt es etliche Punkte, an denen aus deutscher Sicht nachgebessert
werden muss. Der erste und wesentliche
betrifft den Regelungsumfang. Für den
Bereich der Wirtschaft ist es schon aus
Gründen der Rechtssicherheit und der
Wettbewerbsfähigkeit wichtig, durch
eine Verordnung eine möglichst abschließende, gemeinsame europäische Regelung zu bekommen. Aber für den Bereich,
der das Verhältnis zwischen Bürger und
Staat regelt, sollten die Parlamente der
Mitgliedsstaaten die Möglichkeit behalten, nationale Datenschutzstandards
selbst festzulegen. Es muss sichergestellt
sein, dass durch die EU-Verordnung nicht
zum Beispiel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das vom
Bundesverfassungsgericht vor 29 Jahren
entwickelt wurde, ausgehebelt wird und
der hohe Datenschutzstandard, auf den
wir in Deutschland zu Recht großen Wert
legen, hinten herum abgeschafft wird.
Wenn die Verordnung so in Kraft treten
würde, stünden die Standards in sehr sensiblen Bereichen – wie Gesundheits- oder
Sozialdaten – die abgestimmt und genau
austariert sind, auf dem Spiel. Und: Der
Europäische Gesetzgeber würde sich zu
viel zumuten, wollte er vom Waffenregister über Grundbücher bis zu den Registern
der Ausländerbehörden alles regeln. Gut
wäre es also, würde sich in der Debatte in
Brüssel durchsetzen: Verordnung privater
Bereich, Richtlinie öffentlicher Bereich.
Zu den positiven Ansätzen, die der Entwurf enthält, zählen die Vorschriften zur
Verarbeitung der Daten von Kindern, das
Recht auf Datenübertragbarkeit, die Regelungen zum Profiling, die Aufnahme der
Verpflichtung, datensparsame Privatsphäre-Einstellungen in Soft- und Hardware
von vornherein mit einzubauen (privacy
by default), das Territorialprinzip und die
Regelungen zur Verarbeitung, Weitergabe etc. von personenbezogenen Daten an
Drittstaaten. Diese Regelungen sind sehr
wichtig und dürfen aus unserer Sicht in den
Verhandlungen des Rates nicht verwässert werden. Die SPD-Bundestagsfraktion
hat diese und weitere Punkte in einem
Antrag nach Art. 23 GG zusammengestellt,
der sich in den Beratungen des Bundestages befindet. Auch die Regierungsfraktionen haben einen Beschlussentwurf nach
Art. 23 GG in den Bundestag eingebracht
– beide Entwürfe des Parlaments zielen
darauf, die Bundesregierung zu binden,
die derzeit in den Ratsarbeitsgruppen verhandelt. Neben Deutschland haben auch
andere Staaten der EU Probleme mit der
Rechtsform, Schweden ist sogar durch
einen Beschluss des Parlaments auf die
Rechtsform einer Richtlinie festgelegt.
Gleichwohl hält die Kommission an ihrem
Ziel fest, das Datenschutzpaket vor dem
Ende der Legislatur Mitte 2014 abzuschließen.
Wichtig für den Mittelstand
Eine grundlegende Datenschutzreform ist ein richtiger und notwendiger
Schritt – nicht nur um einen besseren
Datenschutzstandard innerhalb der
Europäischen Union herzustellen, sondern
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auch, um Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit für die Unternehmen zu
schaffen, das Vertrauen in die digitale
Wirtschaft zu stärken und um den Datenschutz im globalen Kontext zu stärken. Nur
wenn wir Europäer einheitliche Standards
haben, können wir Unternehmen wie facebook auf diese verpflichten. Der vorgelegte Entwurf bietet die große Chance für
Europa, sich auf ein gemeinsames Datenschutzniveau im Bereich der Wirtschaft
zu verständigen. Auch und gerade für den
Mittelstand sind europaweit einheitliche
Datenschutzregelungen wichtig, sowohl
für den Business-to-Business-Bereich als
auch für das Business-to-Consumer-Geschäft. Kommission und nationale Regierungen sind aufgefordert, auf der Grundlage des Entwurfs für Bürger, Wirtschaft
und Staat sachgerechte und praktikable
Lösungen zu finden.
Brigitte Zypries
Brigitte Zypries, MdB
Die frühere Bundesjustizministerin
gehört dem Politischen Beirat des
BVMW an.
www.brigitte-zypries.de
13
Politik
„Fachkräftemangel ist ein
strukturelles Problem“
Baden-Württembergs stellvertretender Ministerpräsident
Dr. Nils Schmid im Mittelstand-Interview
ausgerichtet. Auch die Allianz für Fachkräfte zielt ganz exklusiv auf die Sicherung des Fachkräfteangebots für die
mittelständische Wirtschaft. Gerade
weil wir wissen, dass kleine und mittlere
Unternehmen im Werben um Fachkräfte
manchmal gegenüber Großunternehmen
nicht die gleichen Möglichkeiten haben.
Die neue Landesregierung setzt gleichzeitig sehr stark auf den Dialog und wir
bekommen dafür durchweg eine sehr
gute Resonanz aus der Wirtschaft. Ich
stehe als Ansprechpartner gerne zur
Verfügung.
Dr. Nils Schmidt, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für
Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg
Der Mittelstand: Baden-Württemberg
gilt als das Musterland des Mittelstands.
Doch Arbeitskräfte fehlen, um die Auftragsbestände abzuarbeiten.
Dr. Nils Schmidt: Nach dem Fachkräftemonitor der Industrie- und Handelskammern fehlen im Südwesten heute schon
190.000 berufliche Qualifizierte. Diese Zahl
wird sich nach IHK-Angaben bis 2020 auf
320.000 erhöhen. Sicherlich sind einzelne
Unternehmen unterschiedlich stark betrof-
14
fen. Aber gerade deswegen müssen wir die
Sorgen der Unternehmen um ausreichenden Fachkräftenachwuchs ernst nehmen.
Viele kleinere Unternehmen klagen, dass
die großen wie Bosch und Mercedes die
Mitarbeiter abspenstig machen. Kann
eine Landesregierung hier steuernd eingreifen?
Die Wirtschaftspolitik der Landesregierung ist auf unseren starken Mittelstand
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Eine Landesregierung kann
keine Arbeitsplätze schaffen …
Deswegen haben wir ja in Baden-Württemberg eine Fachkräfte-Allianz gegründet, in der alle relevanten Akteure
an einem Tisch sitzen. Dort haben wir
gemeinsam mit den Partnern zehn Handlungsfelder definiert, allein das zeigt, wie
vielschichtig das Thema Fachkräftesicherung ist. Mit den derzeit acht regionalen Fachkräfte-Allianzen haben wir
das Thema in 2012 in die ganze Fläche
Baden-Württembergs getragen. Wir
haben da eine sehr gute regionale und
überregionale Basis geschaffen.
Beim Konzern mit dem Stern werden
bereits die Produktionsplanungen zurückgefahren. Könnte es nicht sein, dass
das Thema Fachkräfte demnächst weit
weniger heiß gegessen werden muss?
Ich möchte eines betonen: der Fachkräftemangel dreht sich nicht nur um
die rein zahlenmäßige Nachfrage nach
Arbeitskräften, sondern vielmehr um die
Die Wirtschafts­
politik der
Landesregierung
ist auf unseren
starken Mittelstand
aus­gerichtet.
Nachfrage nach bestimmten Qualifikationen am Arbeitsmarkt oder die Vereinbarkeit von Arbeit und der Lebenswirklichkeit der Menschen im Land. Nehmen
Sie den Ausbau der Kleinkindbetreuung
als Beispiel, den ich für eines unserer
mächtigsten Instrumente zur Sicherung
des Fachkräfteangebots halte. Mit einer durchgehenden Betreuung bis hin
zur Schule verbessern wir eben nicht
nur das Fachkräfteangebot, weil mehr
qualifizierte junge Menschen auf dem
Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Sondern wir verbessern ganz konkret
die Lebenswirklichkeit einer Familie, bei
der beide Elternteile erwerbstätig sein
möchten. Fachkräftemangel ist kein konjunkturelles, sondern ein strukturelles
Problem.
Laut EU-Kommissar Günther Oettinger
können in dem Bereich Erneuerbare
Energien hunderttausende von Arbeitsplätzen entstehen. Was unternimmt hier
die Landesregierung?
Auch für Innovationen im Wachstumsfeld der Erneuerbaren Energien gilt,
dass interdisziplinäre Zusammenarbeit
zwischen Forschung und den Produzenten gefordert ist. Deswegen setzt unsere
Innovationspolitik an der Vernetzung von
Unternehmen, Wissenschaft, Forschung
und Verbänden an. Nehmen Sie die Elektromobilität als Beispiel. Die wird in Unternehmen und Forschungseinrichtungen
erforscht und entwickelt. Letztlich wird
es aber die Wirtschaft sein, die Elektromobilität produziert und Arbeitsplätze
schafft. Wir unterstützen diesen Prozess. Bei der erfolgreichen Bewerbung
Baden-Württembergs im bundesweiten Wettbewerb um die „Schaufenster
Elektromobilität“ hat diese gemeinsame
Anstrengung von Politik und Wirtschaft
die Juroren überzeugt.
Das Interview führte Dr. Ulrich Köppen,
Landesbeaufragter BVMW Baden-Württemberg,
Mitglied der Fachkräfte-Allianz im Südwest-Staat.
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*GS 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk, ein Hochleistungs-Elektromotor, Gesamtsystemleistung: 254 kW (345 PS).
**RX 450h: 3,5-l-V6-Benzintriebwerk und zwei drehmomentstarke Elektromotoren, Gesamtsystemleistung: 220 kW (299 PS). Kraftstoffverbrauch der hier gezeigten Modelle
kombiniert 6,3–5,9 l/100 km, CO2-Emissionen kombiniert 145–137 g/km (nach EU-Messverfahren). Abb. zeigt GS 450h F Sport und RX 450h F Sport.
1
Unser Mittelstandsleasingangebot3 für den GS 450h, Leasingsonderzahlung 0 §, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 45.000 km.
2
Unser Mittelstandsleasingangebot3 für den RX 450h, Leasingsonderzahlung 0 §, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 45.000 km.
3
Ein Leasingangebot der Lexus Financial Services (eine Marke der Toyota Leasing GmbH) für gewerbliche Kunden ab einem Fahrzeug im Bestand. Nur bei teilnehmenden
Lexus Vertragshändlern. Gilt bei Anfrage und Genehmigung bis zum 31.12.2012. Auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH (Lexus
Division) per September 2012 exkl. MwSt. und Überführung.
Politik
Schutzwall AGB
In einer öffentlichen Anhörung der FDPBundestagsfraktion im Deutschen Bundestag stritten namhafte Experten über
das Pro und Contra einer Reform des
Gesetzes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB-Gesetz. Unter den
Sachverständigen befand sich neben dem
BVMW auch Prof. Dr. Friedrich Graf von
Westphalen, Mitverfasser des Gesetzes
und Autor eines der wichtigsten Kommentare zu dem Gesetz. Er zählt zu den
Reformgegnern.
16
Im Lager der Befürworter einer Reform
befinden sich Großkonzerne wie Siemens
und eine Reihe westdeutscher Industrieund Handelskammern. Sie stoßen auf den
geballten Widerstand der mittelständisch
geprägten Verbände. Der Bundesverband
mittelständische Wirtschaft läuft gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, des Deutschen Baugewerbes und 17 Industrieverbänden Sturm
gegen eine Abschaffung der richterlichen
Kontrolle des Kleingedruckten.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Das AGB-Gesetz zählt in seiner Intention
zu den Verbraucherschutzgesetzen. Die
Richter haben es jedoch in zahlreichen
Entscheidungen immer mehr auch auf
den geschäftlichen Verkehr zwischen
Unternehmen ausgedehnt. Mit gutem
Grund: AGB-Verwender, die als marktbeherrschende Unternehmen rechtliche
Vorteile gegenüber ihren schwächeren
Vertragspartnern aus dem Mittelstand
durchsetzen wollen, müssen sich einer
richterlichen Fairness-Kontrolle unter-
Foto: fotografiedk - Fotolia.com
BVMW: Richterliche Kontrolle des Kleingedruckten muss bleiben
EINZIGARTIGER
MESSEVERBUND
FÜR UMWELT
UND ENERGIE.
ziehen. Tatsächlich ist das AGB-Gesetz
ein wichtiger Schutzwall kleiner und mittlerer Unternehmen gegen das Diktat der
Großkonzerne.
Diktat der Konzerne
Schon heute verhandelt der Mittelstand
mit den Konzernen nicht auf Augenhöhe.
Da werden per AGB-Zahlungsziele von 90
Tagen den Subunternehmern aufs Auge
gedrückt, übrigens ein Verstoß gegen die
Zahlungsverzugsrichtlinie und damit eine
gesetzeswidrige Praxis. Zahlt der Konzern vorher, werden üppige Skonti eingestrichen, die den schmalen Gewinn des
Mittelständlers auffressen. Haftungsfreizeichnungs- und Vertragsstrafe-Klauseln
werden Tür und Tor geöffnet. Die Risiken
werden auf den Mittelstand abgewälzt,
der sie an den privaten Verbraucher nicht
weiter geben kann.
Die AGB-Reformer
bleiben handfeste
Beweise für ein
Versagen des AGBGesetzes schuldig
Die AGB-Reformer bleiben handfeste Beweise für ein Versagen des AGB-Gesetzes
schuldig. Angeblich fliehen immer mehr
Vertragspartner in ausländisches Recht.
Dies soll die Queen Mary Universität von
London und die internationale Sozietät
White & Case ausgemacht haben. Doch
Hand aufs Herz: Ist das wirklich das Problem von kleinen und mittleren Unternehmen, die 98 Prozent der deutschen Unternehmen ausmachen?
Einzig die von Richtern sehr streng gezogene Grenze zwischen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und individuell
ausgehandelten Verträgen – sie unterliegen nicht der Fairness-Kontrolle der Gerichte – bietet Ansatzpunkte für Reformüberlegungen. Nach der Rechtsprechung
kann ein vorgefertigter Vertrag allenfalls
unter besonderen Umständen als Ergebnis
eines „Aushandelns“ gewertet werden,
wenn es nach gründlicher Erörterung bei
dem gestellten Entwurf verbleibt.
Juristischer Glaubenskrieg
Da sich heutzutage fast jeder Anwalt und
Geschäftsmann vertraglicher Formularsammlungen bedient, ist der Nachweis eines individuell ausgehandelten Vertrages
zuweilen schwierig. Doch zu Recht wies
Prof. von Westphalen darauf hin, dass dies
eine Frage der Dokumentation der Vertragsverhandlungen ist, um im Zweifel vor
Gericht zu beweisen, dass die Partner auf
Augenhöhe um die Vertragsbestimmungen gerungen haben.
In einer Vorveranstaltung im Bundesjustizministerium wurden die Befürworter
einer Reform als Protestanten, die Gegner
scherzhaft als Katholiken tituliert. Bleibt
zu hoffen, dass am Ende die beiden Lager
sich in einem „westphälischen“ Frieden
zu einer Einigung durchringen können.
Der BVMW jedenfalls bleibt im Lager der
Reformgegner, solange nicht eine nachweisbar bessere Lösung für kleine und
mittlere Unternehmen präsentiert wird.
Wie heißt es so schön: „Never change
a winning team“ oder auf gut Deutsch,
„Gib Altbewährtes erst dann auf, wenn die
neue Lösung wirklich besser ist.“
29.– 31. JANUAR 2013
2013 PARALLEL:
Jahrestagung und Fachmesse
des Fachverbandes Biogas e. V.
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INTERNATIONALE FACHMESSE FÜR UMWELTTECHNIK
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BVMW
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Politik
Kommentar
Steuer statt Gebühr
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hat die Chance zu ihrer Reform vertan
Die Reform hätte eine optimale Grundlage
geboten, auf die GEZ zu verzichten und die
Bürger Deutschlands zu entlasten. Denn
das Modell hat sich überlebt. Nach dem
Ende des Zweiten Weltkrieges wurde ein
öffentlich-rechtlicher Rundfunk geschaffen, um die Demokratie durch neutrale,
unabhängige Medien zu festigen. Eine
unabhängige Finanzierung sollte verhindern, dass der Staat oder Interessengruppen Einfluss auf die Massenmedien
nehmen. Heutzutage sind Demokratie
18
und Pressefreiheit fester Bestandteil der
Bundesrepublik. Moderne, diversifizierte
Informationsquellen wie das Internet ermöglichen jedem den Zugang zu verschiedenen Medien. Eine konkrete Gefahr durch
eine Beeinflussung der Rundfunkanstalten
besteht nicht mehr.
Mit der Reform nehmen die GEZ-Gebühren
immer mehr die Form einer Steuer an. Sie
müssen bezahlt werden, auch wenn man
die Dienstleistung gar nicht in Anspruch
nimmt; einfach weil man Bürger des Staates ist. Eine Gebühr hingegen bezieht sich
auf eine konkrete Leistung. Da die Gebühren von 2013 an ohnehin die Form einer
Steuer haben werden, ist es nur konsequent, diese auch so zu behandeln.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte
durch ein auf Steuern basierendes System
finanziert werden. Diese Steuer könnte
dann von den Finanzämtern eingezogen
werden. Das wird bei der Kirchensteuer
erfolgreich betrieben, ohne dass die Kirchen vom Staat beeinflusst werden. Die
deutliche Verringerung der Bürokratie er-
Der Mittelstand. | 6 | 2012
möglichte es, die GEZ komplett abzuschaffen. So könnten auch die rein administrativen Kosten der Gebühreneinzugszentrale
in Höhe von 163 Millionen Euro eingespart
werden.
Fazit: Es ist Aufgabe der Politik zu verhindern, dass Institutionen wie die GEZ
unkontrolliert wachsen und zu ihrem eigenen Selbstzweck werden. Die Öffentlich-Rechtlichen können ohne weiteres
aus Steuermitteln finanziert werden. Die
Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten
wäre weiterhin gegeben. Der Gebühreneinzug durch eine eigens dafür geschaffene Institution ist weder zeitgemäß noch
überhaupt erforderlich. Die Bürger sollten
nicht weiter für eine Einrichtung zahlen
müssen, die sich ihre eigene Überflüssigkeit nicht eingestehen will.
Yannick Severin
BVMW
Foto: Marek Gottschalk - Fotolia.com
Im Jahr 2013 tritt das neue Gebührensystem der GEZ in Kraft. Eine entscheidende Veränderung ist, dass die Gebühren nicht mehr wie bisher pro Gerät
bezahlt werden. Stattdessen muss in
Zukunft jeder Haushalt den Betrag von
17,98 Euro entrichten – egal, ob er das
Angebot der Öffentlich-Rechtlichen
nutzt oder nicht. Auch das Türschild
wird ausgewechselt: Die GEZ wird in
der Zukunft unter dem Namen „ARD,
ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“
weiterbestehen und sogar wachsen.
Politik
Partner Bundeswehr
Mittelständler partizipieren von wehrtechnischen Projekten
Als Ehrengast des Förderkreises Deutsches Heer (FKH) nahm BVMW-Präsident
Mario Ohoven in Berlin an einem informellen Treffen in der Parlamentarischen
Gesellschaft mit 40 Abgeordneten des
Deutschen Bundestages teil. Die Keynote
über seine Erfahrungen als Sprecher der
ISAF in Afghanistan hielt Generalmajor
Carsten J. Jacobson, Kommandeur der 1.
Panzerdivision.
Generalleutnant a. D. Roland Kather, Präsident des FKH; Brigadegeneral Fritz von Korff, Generalmajor
Carsten J. Jacobson, Vizepräsident Prof. Dr. Manfred Hirt und BVMW-Präsident Mario Ohoven (v. li.).
Mittelstandspräsident Ohoven würdigte die Bedeutung der Bundeswehr als
Partner für Klein- und Mittelbetriebe. So
kauften Heer, Luftwaffe und Marine jährlich Waren im Wert von drei Milliarden
Euro ein; die meisten Anbieter stammten
aus dem Mittelstand. Auch von den rund
40.000 Aufträgen profitiere ganz überwiegend das mittelständische Gewerbe am
Standort. Schließlich leiste die Bundeswehr mit 3.000 Azubis in 50 Zivilberufen
und zwei eigenen Hochschulen einen beachtlichen Beitrag zur (Aus-)Bildung in
unserem Land.
www.fkhev.de
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Der Mittelstand. | 6 | 2012
19
Politik
News aus Brüssel
Bankenaufsicht
Richtlinie zum Zahlungsverzug
Brüssel macht Druck
Täglich geraten in Europa dutzende
kleine und mittlere Unternehmen in Insolvenz, weil ihre Rechnungen nicht
beglichen werden. Der zuständige EUKommissar Antonio Tajani startet jetzt
eine Informationskampagne in allen 27
Mitgliedsstaaten, um die EU-Richtlinie
zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs
schneller in nationales Recht umzusetzen. Nach seinen Informationen kämpfen 57 Prozent der Unternehmen in Europa mit Liquiditätsproblemen, die durch
Zahlungsverzug verursacht werden. In
den meisten EU-Staaten leiden die KMU
immer noch unter den Folgen der Wirtschaftskrise. Nur in Deutschland und Österreich stehen diese Unternehmen heute
besser da als vor 2008 und beschäftigen
mehr Mitarbeiter. Der aktuelle Entwurf
der Bundesregierung für ein Gesetz gegen Zahlungsverzug ist in der deutschen
Wirtschaft umstritten.
Der rechtliche Rahmen für eine europäische
Bankenaufsicht soll bis zum 1. Januar 2013
stehen. Die Vorschläge der EU-Kommission
stoßen aber bei den Europaabgeordneten
auf Kritik. „Eine zentrale Aufsicht der Europäischen Zentralbank über alle 6.000
Banken in der Eurozone ist nicht möglich.
Dieser bürokratische Wasserkopf wäre ein
Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip“,
meint der Europaabgeordnete Axel Voss
(EVP) aus Bonn. Er kritisierte die Pläne
der EU-Kommission, die Bankenaufsicht
im Schnellverfahren ohne ausreichende
Beteiligung des Europäischen Parlaments
durchzupeitschen. Diese Reform brauche
eine direkte demokratische Legitimation
und nicht nur einen einstimmigen Ratsbeschluss. Nach deutscher Auffassung sollte
nur die Aufsicht über große, systemrelevante Banken bei der EZB liegen, während
Sparkassen oder Genossenschaftsbanken nach wie vor von nationalen Behörden
kontrolliert werden sollten. Geklärt werden muss außerdem, wie bei der EZB die
Zuständigkeitsbereiche zwischen Geld­
politik und Bankenaufsicht effektiv
getrennt werden.
www.eba.europa.eu
www.ec.europa.eu/enterprise
20
EU-Rechnungshof
Missbrauch
und Verschwendung
Jedes Jahr prangert der EU-Rechnungshof die Verschwendung von EU-Geldern
in Milliardenhöhe an, ohne dass sich
nachhaltig etwas ändert. Der Präsident
der Behörde, Vitor Caldaeira (Portugal),
kritisiert, dass von den knapp 130 Milliarden Euro des EU-Budgets 2011 rund fünf
Milliarden Euro fehlerhaft ausgegeben
wurden – kein Rückgang, sondern eine
Steigerung von 0,2 Prozent. Die bestehenden Kontrollsysteme hält er für nur
„bedingt wirksam“, Europa sei von einem
verantwortlichen Umgang mit Steuergeld
weit entfernt. Die größten Schwachstellen gibt es bei den Haushaltsposten Regionalförderung und Landwirtschaft: Von
knapp 14 Milliarden Euro sind immerhin
7,7 Prozent nicht korrekt verwendet worden. Die Europaabgeordnete Dr. Inge
Gräßle (EVP) macht das Problem darin
aus, dass 80 Prozent der Fördermittel von
den Mitgliedsstaaten verwaltet werden.
Sie will erreichen, dass künftig nur Staaten mit seriöser und korruptionsfreier
Selbstkontrolle EU-Gelder abrufen dürfen.
www.eca.europa.eu
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Foto: VRD - Fotolia.com (unten Mitte); K.-U. Häßler - Fotolia.com
Foto: B. Wylezich - Fotolia.com
Gründlichkeit vor
Schnelligkeit
SEPA-Umstellung
Der 1. Februar 2014
kommt bald
Die SEPA-Idee eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs wird Realität. Die
Umstellung soll am 1. Februar 2014 erfolgen. Gerade bei Klein- und Mittelbetrieben
wird das Thema häufig stiefmütterlich vor
sich hergeschoben, meint Reiner Ramacher, Mitglied des Vorstandes der Postbank. Dabei handle es sich bei SEPA „ um
ein echtes Querschnittsthema“: Bei den
notwendigen Korrekturen der unternehmenseigenen Kontonummern auf Briefbögen, Rechnungsformularen, Webseiten und
anderen Dokumenten angefangen, bis hin
zu strategischen Überlegungen beim CashManagement oder bei der Liquiditätssteuerung im Unternehmen. Mit der Umstellung
der internen Buchungssysteme sollte man
möglichst frühzeitig beginnen, um die Prozesse sicher im Griff zu haben.
www.sepadeutschland.de
Asylbewerber aus
EU-Beitrittsländern
Visafreiheit auf dem Prüfstand
Seit September 2011 ist die Zahl der Asylbewerber insgesamt um 62 Prozent gestiegen. Alarmierend ist der Anstieg aus den
EU-Beitrittskandidaten Serbien und Mazedonien auf mehr als 10.000 Antragssteller
in diesem Jahr. Diese Zahl liegt erheblich
über dem Zustrom aus Krisenländern wie
Syrien, Afghanistan und Irak. „Das grundgesetzlich garantierte Asylrecht ist nicht
dazu da, wirtschaftliche und soziale Unterschiede auszugleichen, sondern politisch
Verfolgte zu schützen“, sagt dazu der CDUBundestagsabgeordnete Hans Peter Uhl.
Offensichtlich hat die Aufstockung der
Leistungen für Asylbewerber auf Sozialhilfe-Niveau zu dem drastischen Anstieg
geführt. Für Uhl ist eine weitere Kürzung der
Verfahrensdauer vor den Gerichten dringend notwendig, außerdem sollte möglichst
wenig Bargeld ausgezahlt werden. Wenn
der Zustrom aus Serbien und Mazedonien
anhält, müsse man zu einer Aussetzung der
Visa-Freiheit kommen.
www.das-parlament.de/2012/44-45/europawelt
Foto: h_lunke - Fotolia.com
Foto: hainichfoto - Fotolia.com
Politik
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Politik
Erhöhter
Verwaltungsaufwand
Für und Wider einer neuen EU-Datenschutzverordnung
Dazu soll es in Zukunft nicht nur ein
EU-weites Gesamtregelwerk zum Datenschutz geben, die Verarbeiter sollen
außerdem durch strenge Rechenschaftsberichte stärker in die Verantwortung
genommen werden. Im Übrigen sollen
Bürger in Zukunft einfacher auf ihre
22
eigenen Daten zuzugreifen können und sie
beispielsweise beim Wechsel zu einem
anderen Anbieter mitnehmen zu können
(Datenportabilität). Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einführung des
„Rechts auf Vergessenwerden“. Dieses
richtet sich besonders an Onlinedienste,
auch an solche, die wie Facebook oder
Google außerhalb der EU ihren Sitz haben.
Jeder soll das Recht haben, seine eigenen
Daten löschen zu lassen, solange es keine
Gründe gibt, diese zu speichern.
Jeder soll das Recht
haben, seine eigenen
Daten löschen
zu lassen.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
So sehr diese Initiative auch zu begrüßen
ist, Kopfzerbrechen bereitet dem Mittelstand die Aussicht auf eine wesentliche
Erhöhung des Verwaltungsaufwands beim
Umgang mit personenbezogenen Daten.
Insoweit ist die pauschale Freistellung der
KMU von der Pflicht, einen betriebsinternen Datenschutzbeauftragten (Controller)
zu beschäftigen, nicht unbedingt hilfreich.
Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens wird der Mittelstand die Akteure im Europäischen Parlament und im
Rat genau beobachten und seine Stimme
hörbar artikulieren müssen.
Lisa Lürken, Stefan Zickgraf
Europäische Vereinigung
nationaler Unternehmensverbände
(CEA-PME)
www.cea-pme.org
Foto: Kirill_M - Fotolia.com
Mit einer neuen Datenschutzverordnung
will die EU-Kommission die Datenschutzrichtlinie von 1995 modernisieren. Die vorgeschlagenen Regelungen
sollen dem raschen technologischen
Fortschritt und den Herausforderungen des wachsenden Datenaustauschs
Rechnung tragen. Personenbezogene
Daten sollen durch entsprechende Maßnahmen über die Staatsgrenzen hinaus
geschützt werden. Damit soll ein freier
Datenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes gewährleistet
werden.
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Politik
Europäisches Patent:
Gemeinsam wird’s günstiger
Die Signale für einen einheitlich geltenden Schutz stehen auf Grün
In München residiert nicht nur das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sondern auch das Europäische Patentamt (EPA).
Die bayerische Landeshauptstadt wird damit zum Mittelpunkt
des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Da es bereits
ein EPA gibt, stellt sich die Frage: Wir haben doch ein Europäisches Patentamt, also haben wir doch auch einen Europäischen
Patentschutz?
Das ist so nicht ganz zutreffend. Das EPA ist eine zwischenstaatliche Einrichtung der Europäischen Patentorganisation mit
derzeit 38 Mitgliedern. Schon diese Zahl zeigt, dass die Grundlage, auf der heute das EPA betrieben wird, nicht identisch mit
den 27 Mitgliedsländern der EU sein kann. Vielmehr sind im
Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) elf weitere Länder
vertreten, die nicht der EU angehören, beispielsweise die Türkei
und die Schweiz.
24
Daneben ist das EPA lediglich für die Prüfung von PatentAnmeldungen nach dem EPÜ und deren Erteilung zuständig.
Überraschender Weise steht am Ende dieses einheitlichen Anmeldeprozesses einer Europäischen Patentanmeldung jedoch
nicht ein Europäisches Patent. Vielmehr zerfällt die Europäische
Patentanmeldung bei deren Erteilung in nationale Phasen.
Bislang hohe Kosten
Damit eine Europäische Patentanmeldung nach Erteilung in einem Land wirksam werden kann, hat der Erfinder eine Validierung
vorzunehmen. Dieses Procedere ist regelmäßig mit hohen Übersetzungs- und Verwaltungskosten verbunden. Für einen Patentschutz in den 27 Mitgliedsländern der EU erreichen diese Kosten
schnell einen Betrag von etwa 32.000 Euro. Dabei entfallen allein
circa 23.000 Euro auf Übersetzungskosten. Eine Übersetzung der
Patentschrift muss vorgenommen werden, weil Patente ihren
Inhabern Ausschließlichkeitsrechte gewähren. Nur der Patentinhaber darf beispielsweise den patentgeschützten Gegenstand
herstellen. Dritten kann dies untersagt werden. Nach bisheriger
Ansicht konnte jedoch von Niemandem die Unterlassung eines
Tuns verlangt werden, wenn dieser das Verbot nicht in seiner
eigenen Sprache lesen und verstehen kann.
Die Beträge für eine Validierung machen es deutlich: Die Übersetzungskosten machen das Vorhaben der Erlangung eines Patentschutzes in der gesamten EU teuer. Ein derartiges Vorhaben
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Foto: Pavel Ignatov - Fotolia.com
Im Bereich gewerblicher Schutzrechte existieren bereits
zwei Schutzrechtsarten, die einen einheitlich in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union geltenden Schutz gewähren: seit 1995 die Gemeinschaftsmarke und seit 2003 das
Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Lediglich auf dem Gebiet
des Patentrechts gibt es bislang noch keinen einheitlich geltenden Schutz. Dabei gehen die Bemühungen, ein derartiges
Schutzrecht einzuführen, bis in die 1970-er Jahre zurück. Nun
scheint dieses Vorhaben endlich Wirklichkeit zu werden.
Politik
für alle 27 Mitgliedstaaten der EU kann heutzutage, einschließlich
der Verfahrenskosten, mit etwa 36.000 Euro zu Buche schlagen.
Im Vergleich dazu kostet ein US-Patent durchschnittlich umgerechnet 1.850 Euro.
Kosten und Verwaltungsaufwand
werden deutlich reduziert und
die Innovation in Europa
bekommt einen Schub.
Vor diesem Hintergrund hielten die Bemühungen um einen einheitlich in allen Mitgliedsländern der EU geltenden Patentschutz
bereits seit langer Zeit an. Schon 1975 wurde ein Übereinkommen
über das Europäische Patent unterzeichnet. Dieses trat jedoch
ebenso wenig in Kraft wie ein ähnliches Übereinkommen aus dem
Jahr 1989. Im Jahr 2010 wurde schließlich einer neuer Versuch
initiiert, der nun trotz zahlreicher Streitereien erfolgsversprechender zu sein scheint. Im Dezember 2011 haben sich 25 der
27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Einführung
eines Europaweiten Patentschutzes ausgesprochen. Lediglich
Spanien und Italien verweigerten ihre Zustimmung, da sie sich
sprachlich benachteiligt sahen.
Weniger Bürokratie, mehr Innovation
Offizielle Verlautbarungen dazu sind durchaus positiv: „Zweck
des einheitlichen Patentschutzes ist es, für Unternehmen und
Erfinder überall in Europa Innovationen zu erleichtern und die
Kosten hierfür zu senken", erläuterte EU-Binnenmarkt- und
Dienstleistungskommissar Michel Barnier. „Kosten und Verwaltungsaufwand werden deutlich reduziert und die Innovation
in Europa bekommt einen Schub. Der Patentschutz wird allen
Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen, unabhängig davon,
wo sie ihren Sitz haben. Ich hoffe nach wie vor, dass sich mit der
Zeit alle Mitgliedstaaten für eine Beteiligung an dieser verstärkten Zusammenarbeit entscheiden werden. Ich bin zutiefst davon
überzeugt, dass es kein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ohne
Innovationen gibt. Und keine Innovation ohne einen wirksamen
Schutz des geistigen Eigentums.“
Das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung soll ebenfalls
vom EPA erteilt und verwaltet werden. Auf Antrag soll es dann
direkt Wirkung in den beteiligten Mitgliedstaaten entfalten. Verfahrenssprachen für das Gemeinschaftspatent sollen nach Wahl
des Anmelders Deutsch, Englisch oder Französisch sein.
Mit den nunmehr vorliegenden Vorschlägen würden die für Übersetzungen anfallenden und damit im Zusammenhang stehenden
Kosten für den Patentschutz drastisch sinken. Die Übersetzungskosten für ein Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in
25 Mitgliedstaaten beliefen sich dann langfristig auf lediglich
680 Euro.
Dr. Markus Bahmann
Rechtsanwalt
Maiwald Patentanwalts GmbH
www.maiwald.eu
Der Mittelstand. | 6 | 2012
25
Politik
Italienischer Mittelstandsverband
feiert 50-jähriges Jubiläum
Wir beglückwünschen unseren Kooperationspartner Apindustria zu 50 Jahren erfolgreicher
Arbeit für den italienischen Mittelstand. Die
Jubiläums­feier, zu der Prof. Dr. Maurizio Casasco, Präsident von Confapi und Apindustria,
eingeladen hatte, fand im Alten Theater von
Brescia statt. Zu den Rednern und Gratulanten vor Ort gehörten der Vize-Präsident der
Euro­
päischen Kommission, Antonio Tajani,
und der Präsident von BVMW und CEA-PME,
Mario Ohoven.
26
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Politik
Mittelstandspräsident
im Maghreb
Große Ehre: Tunesiens Regierungschef ernennt Mario Ohoven zum Persönlichen Berater
In Rabat standen Gespräche mit dem marokkanischen Premierminister Abdelilah
Benkirane, Außenminister Saad dine El
Otmani sowie den Ressortchefs für Wirtschaft, Energie, Infrastruktur und Tourismus auf dem Programm. Mittelstandspräsident Ohoven würdigte den Beitrag
des Königreichs zur Sicherung politischer
Stabilität in Nordafrika. Mit Teilnehmern
der Delegation wurden Perspektiven, aber
auch Probleme wie der Zahlungsverzug
im europäisch-marokkanischen Handel
erörtert.
Der marokkanische Energieminister Fouad Douiri und Mario Ohoven.
Auf persönliche Einladung des Vizepräsidenten der Europäischen Kommission
und EU-Industriekommissars Antonio Tajani nahm der deutsche und europäische
Mittelstandspräsident Mario Ohoven an
einer offiziellen Delegationsreise nach
Marokko und Tunesien teil. Der hochkarätigen Abordnung gehörten in Brüssel
akkreditierte Diplomaten, Spitzenvertreter der EU-Administration und Mitglieder
von Handelskammern an.
Höhepunkte der Maghreb-Reise waren
Regierungsempfänge in den Hauptstädten
der Gastgeberländer. In Tunis fanden Begegnungen mit Präsident Moncef Marzouki, Premierminister Hamadi Jebali und
den Ministern für Industrie, Verkehr sowie
Tourismus statt. Alle bekundeten das große Interesse Tunesiens, Partner aus dem
deutschen Mittelstand für den Ausbau der
Infrastruktur zu gewinnen. Als besonderer Ehrenerweis wurde Mario Ohoven
auf Vorschlag Tajanis vom tunesischen
Regierungschef Jebali zum Persönlichen
Berater berufen. In seiner Dankesrede hob
Ohoven die traditionell guten Beziehungen
beider Länder hervor.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Driss El Azami El Idrissi, marokkanischer Staatssekretär des Ministeriums für Wirtschaft und
Finanzen (3. v. re.); Antonio Tajani (3. v. li.)und
Eneko Landáburu, Leiter der EU-Delegation für
Marokko (2. v. li.).
Mario Ohoven,
Abdelkader Amara, Marokkos Minister
für Industrie, Handel und Technologie;
Antonio Tajani, EU-Kommissions-Vizepräsident.
27
IBWF
Wenn zwei sich streiten,
hilft ein Dritter
Mediation löst Konflikte mit emotionalem Ursprung: zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführer, zwischen Gesellschaftern untereinander, bei Streitigkeiten innerhalb
von Abteilungen oder zwischen Führungskräften und ihren
Mitarbeitern. Auch bei familiären und finanziellen Verflechtungen und Abhängigkeiten wie Erbfolgeregelungen, Nachfolgefragen und Generationenkonflikten, also wenn soziale
Strukturen erhalten werden müssen, bietet sich Mediation an. Sie ermöglicht den Konfliktparteien einen offenen
Umgang mit dem Ergebnis. Niemand fühlt sich unterlegen.
Einen Verlierer gibt es nicht, denn eine Lösung setzt voraus,
dass beide Streitparteien einverstanden sind. Geschäftliche,
rechtliche und persönliche Beziehungen bleiben erhalten
und werden nicht dauerhaft belastet.
28
„Deutsche Unternehmen wenden viele Millionen Euro im Jahr für
Konfliktkosten auf. Ein einzelnes Unternehmen hat einen Schaden
von mehreren hunderttausend Euro“, ergab eine Konfliktkostenstudie von KPMG im Jahr 2009. Diese Kosten können durch Mediation
und Konfliktmanagement signifikant gesenkt werden. Kosten für
Sabotage oder Diebstahl, externe Beratungskosten, Rechtsanwaltskosten oder Vertragsstrafen, die ein nicht bearbeiteter Konflikt nach
sich ziehen kann, wurden dabei noch nicht einmal berücksichtigt.
Besser als eine Gerichtsverhandlung
Der Gang zum Gericht ist nicht immer der beste Lösungsansatz.
Ein Gerichtsverfahren kann erhebliche Kosten verursachen,
lange dauern und ist für alle Beteiligten fast immer belastend.
Nicht selten werden soziale Bindungen beschädigt.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Foto: pressmaster - Fotolia.com
Jedes Ding hat drei Seiten: eine die du siehst, eine die ich sehe,
und eine die wir beide nicht sehen. (Asiatische Weisheit)
IBWF
Die Kosten einer Mediation sind dagegen kalkulierbar. Ihre Dauer
hängt vom Einigungswillen der Beteiligten ab. Der größte Anreiz
für eine Mediation liegt jedoch darin, dass die Beteiligten für sich
selbst sprechen und handeln. Sie brauchen keine Verantwortung
zu delegieren. Vielmehr nehmen sie die Lösung von Problemen
„in die eigene Hand“.
Selbst bei noch offenen
Gerichtsverfahren kann eine
Mediation sinnvoll sein.
Das gerichtliche Verfahren
wird für die Dauer der Mediation
unterbrochen.
Zukunftslösung
Mediation ist ein freiwilliges, nicht öffentliches, strukturiertes und konstruktives Verfahren zur Konfliktlösung, das seit
Jahrtausenden funktioniert. Die streitenden Parteien suchen
mit Unterstützung eines Dritten, des Mediators, eine Regelung
ihres Konflikts, die ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht
wird. Ziel der Mediation ist eine verbindliche Lösung für die
Zukunft, während ein Rechtsstreit vergangenes Verhalten klärt
und beurteilt. Es geht bei der Mediation also nicht um die Schuldfrage, sondern darum, einen gemeinsamen Weg konstruktiver
Zusammenarbeit zu finden, um so schnell wie möglich wieder
handlungsfähig zu werden.
Ablauf einer Mediation:
• Auftragsklärung: Es wird festgelegt, über welche Themen
gesprochen werden soll. Die Parteien und der Mediator
schließen einen Mediationsvertrag.
• T hemensammlung: Jede Partei schildert dem Mediator
ihre Sicht der Dinge im „Einzelgespräch in Gegenwart
des anderen“.
• Interessenklärung: Welche Bedürfnisse
stehen hinter den Positionen?
• L ösungsoptionen: Das Finden einer
dauerhaften Win-Win-Situation.
• A bschlussvereinbarung: Die Lösungen werden in einer
rechtsverbindlichen Mediationsvereinbarung festgehalten,
bei Bedarf mit notarieller Beurkundung.
In der Regel wird für wenige Monate später ein Folgetermin
vereinbart. Dabei wird geprüft, inwieweit die getroffene Vereinbarung positive Veränderungen bewirkt hat und ob Nachverhandlungen nötig sind.
Akzeptanz der Ergebnisse
Weil die Lösung von den Konfliktparteien selbst erarbeitet wird,
findet sie eine hohe Akzeptanz und führt zu nachhaltigem Rechtsfrieden. Selbst bei noch offenen Gerichtsverfahren kann eine Mediation sinnvoll sein. Das gerichtliche Verfahren wird für die Dauer
der Mediation unterbrochen.
Das „Projekt gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Justizministeriums und des Vereins Konsens e. V.
hat über einen Zeitraum von drei Jahren Mediationen an verschiedenen niedersächsischen Gerichten bewertet. Im Abschlussbericht
heißt es, dass bei „1.953 Klageverfahren, (die sich) für die Durchführung von Mediation entschieden (haben), die projektweite,
mittlere Einigungsquote bei 76,4 Prozent liegt“. Und weiter: „Eine
überwältigende Mehrzahl der bisher befragten Parteien zeigte sich
zufrieden mit dem Verfahrensablauf (91 Prozent) und dem letztlich
erzielten Ergebnis (84 Prozent).“
Mediation löst Konflikte und
spart Zeit und viel Geld.
Fazit
Mediation ist ein sofort einsetzbares, erfolgsorientiertes Verfahren
zur Lösung von Konflikten. Dabei wird die Kommunikation zwischen
den Parteien dauerhaft gestärkt und die gegenseitige Wertschätzung wiederhergestellt. Das nichtöffentliche Verfahren lebt von der
Vertraulichkeit zwischen dem Mediator und den Parteien. Durch
die gemeinsame Lösung werden langwierige, oft enttäuschende
Gerichtsverfahren – zum Teil durch mehrere Instanzen – vermieden.
Mediation löst Konflikte, spart Zeit und viel Geld.
Sylvia Ahlers
Mitglied im Institut für Betriebsberatung,
Wirtschaftsförderung und -forschung e. V. (IBWF)
Mitglied Deutsche Stiftung Mediation und
Bundesverband Mediation e. V.
Diplom-Betriebswirtin, Steuerberaterin und
Wirtschaftsmediatorin
Der Mittelstand. | 6 | 2012
29
IBWF
Wehren Sie sich gegen
schlechte Presse!
Unternehmen sind bei Negativberichterstattung nicht schutzlos
Positive Berichterstattung über ein Unternehmen oder eine
Organisation ist willkommen. Ein negativer Bericht trifft Betroffene meist überraschend. Ist der in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf unberechtigt, muss das Unternehmen sofort
und entschlossen handeln. Andernfalls droht nicht nur eine
schnelle Weiterverbreitung der Meldung, sondern vor allem
eine dauerhafte Belastung der Reputation.
Journalistische Anfrage als Indikator
Die Formulierung einer vorab gesandten journalistischen Anfrage lässt häufig bereits auf die Richtung der späteren Berichterstattung schließen. Bei einer kritischen Anfrage muss
das Unternehmen sofort Maßnahmen ergreifen und folgende
Personengruppen in Alarmbereitschaft versetzen: die Kommunikationsabteilung, externe Berater, die Rechtsabteilung und/oder
erfahrene Presserechtsexperten, vor allem aber all diejenigen,
Foto: mikelaptev - Fotolia.com
Galt früher der Grundsatz: „Nichts ist so alt wie die Meldung
von gestern“, bleiben Meldungen im Internetzeitalter grundsätzlich unbegrenzt abrufbar. Wer sich heute nicht vehement gegen
unberechtigte Vorwürfe in der Presse zur Wehr setzt, riskiert,
über Suchmaschinen auch Jahre später noch mit belastenden
Altmeldungen konfrontiert zu werden. Dabei ist zu beachten,
dass die Verbreitung im Internet heute vor allem durch seine
Nutzer stattfindet, nämlich in Blogs, Foren und Social Networks.
So kann sich auch eine zunächst unbedeutende Situation für ein
Unternehmen verheerend und in der Fläche auswirken, etwa
in einem sogenannten Shitstorm, wenn die öffentliche Empörung nur groß genug ist. Diese Wirkung darf nicht unterschätzt
werden und sollte bei der Abwägung rechtlicher Maßnahmen
berücksichtigt werden.
Wann ist negative Berichterstattung angreifbar?
Nicht jede Berichterstattung, die für das Unternehmen unangenehm ist, ist auch rechtlich angreifbar. Angreifbar sind aber unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen und Schmähkritik.
Auch bei der Berichterstattung über Verdachtsfälle, insbesondere
im Zusammenhang mit möglichen strafrechtlich relevanten Handlungen, hat die Presse mit Zurückhaltung zu agieren und besondere Vorgehensweisen zu beachten – was sie oft genug nicht tut.
Aufnahmen mit versteckter Kamera sind fast immer unzulässig,
ebenso Berichte über die Intimsphäre von Personen (etwa Details
zum möglichen Sexskandal eines Vorstandes). Auch gegen die
Veröffentlichung von nicht autorisiertem Bildmaterial kann sich
der Betroffene zumeist wehren.
30
Der Mittelstand. | 6 | 2012
IBWF
die den gegenständlichen Sachverhalt zuverlässig aufarbeiten
können. Durch Bildung eines entscheidungskompetenten Krisenteams können dann kurzfristige Maßnahmen erörtert und
beschlossen werden.
Die ersten Tage nach Veröffentlichung der Berichterstattung sind
besonders kritisch, deshalb darf bei der Koordination keine Zeit
verloren werden. Hier werden zumeist die Weichen für eine erfolgreiche Krisenbewältigung gestellt, denn erfahrungsgemäß
verbreiten sich Meldungen in den ersten Tagen nach Erstmeldung
am schnellsten. Auch gerichtliche Eilanträge können nur innerhalb
weniger Wochen nach der Erstmeldung zum Erfolg führen. Später
kommt nur noch das deutlich zeitaufwändigere Klageverfahren in
Betracht. Unternehmen, die versuchen, solche Situationen auszusitzen, werden fast immer schlechte Erfahrungen machen und
sich im Nachhinein wünschen, gleich Expertenrat geholt zu haben.
Gegendarstellungen sind im
digitalen Zeitalter der Massen­
verbreitung in der Regel nicht
das Mittel der Wahl.
Erstmeldung angreifen
Reagiert das Unternehmen auf angreifbare Berichterstattung (insbesondere auf die Erstmeldung) nicht sofort, kann sich das dadurch
erzeugte negative Bild in der Öffentlichkeit festsetzen. Nicht nur
wird sich die Meldung in anderen Medien wiederholen und den
Ersteller der Erstmeldung unter Umständen zu Fortsetzungen animieren, wenn sie entsprechendes Interesse weckt, „dank“ Google
und Co. bleibt sie auch im öffentlichen Gedächtnis hängen. Unter-
lassungserklärungen oder gerichtliche Verbote gegen den Erstmitteiler wirken sich auch vorteilhaft beim späteren Aufräumen des
Internet aus. Folgemeldungen, welche die angreifbare Erstmeldung
als Referenz benennen und die oft nicht auf eigenen Recherchen
beruhen, werden bei Aufforderung durch den Betroffenen mit
Nachweis eines erfolgreichen Vorgehens gegen den Erstmitteiler
zumeist freiwillig gelöscht.
Löschung von Beiträgen
Zunächst wird sich der Betroffene an den Verbreiter einer beanstandeten Meldung wenden, um die Löschung und Unterlassung
einer künftigen Verbreitung zu verlangen. Gegendarstellungen
sind im digitalen Zeitalter der Massenverbreitung in der Regel
nicht das Mittel der Wahl. Wird das vom Verbreiter verweigert,
ist gerichtliche Hilfe erforderlich. Im Idealfall liegen zwischen der
beanstandeten Erstmeldung und einem gerichtlichen Verbot im Eilverfahren maximal 48 Stunden, wenn Anwälte schnell arbeiten und
die richtigen Gerichte auswählen. Meist sehr zeitaufwändig, aber
unerlässlich ist es dann, systematisch die Folgeberichte einzusammeln, um die Meldung aus der Öffentlichkeit so weit wie möglich zu
entfernen. Hierbei kann es unter Effizienzgesichtspunkten sinnvoll
sein, auf kostenpflichtige Abmahnungen zugunsten von reinen
Löschungsanfragen zu verzichten, um den Folgeverbreitern die
Entscheidung für eine Löschung zu erleichtern.
Dr. Oliver Scherenberg
Mitglied im IBWF
Rechtsanwalt für Reputationsmanagement und
Krisenkommunikation, Presse- und Medienrecht
Kanzlei PREU BOHLIG & PARTNER, Hamburg
www.preubohlig.de
Der Mittelstand. | 6 | 2012
31
IBWF
Selbstorganisation
der Gläubiger
Kongress: Erste Erfahrungen mit dem ESUG
ESUG ist nur erster Schritt
Zum ersten Mal kamen in Köln alle am
Insolvenzrecht beteiligten Berufsgruppen
zu einer gemeinsamen Tagung zusammen.
Gläubiger, Investoren, Schuldner, Insolvenzverwalter, Richter und Berater diskutierten, was das Gesetz zur weiteren
Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) bislang gebracht hat, wo
noch gesetzlicher Handlungsbedarf besteht und wie alle zusammen von der neuen Sanierungskultur profitieren können.
In einem Grußwort betonte BVMW-Präsident Mario Ohoven die besondere Bedeutung der Reform für den Mittelstand.
So sehr das ESUG als ein erster wichtiger
Schritt begrüßt wurde, so deutlich wurde
auch, dass die Teilnehmer des Kongresses
dringenden Bedarf an weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen zur nachhaltigen
32
Unterstützung und Stärkung der Gläubigerrechte sehen. So fordern sie verbesserte Prozesse, mehr Transparenz in den
Verfahren und eine höhere Professionalisierung der Beteiligten. Erst mit diesen
weiteren Schritten werde Deutschland
auch im internationalen Vergleich der
Sanierungsstandorte wirklich wettbewerbsfähig. Die Sanierung unter Insolvenzschutz könnte dann auch eine strategische
Option für Unternehmen in der Krise werden.
Die Forderungen der Gläubiger sind ausführlich auf www.glaeubigerkongress.de
zu finden.
Die Sanierung
unter Insolvenz­
schutz könnte eine
strategische Option
für Unternehmen in
der Krise werden.
Das Gläubigerforum als Sprachrohr
Ein weiteres Ergebnis des Kongresses ist
das Aufleben des Gläubigerforums. Das
Forum hatte sich bereits vor zwei Jahren gebildet und die Gesetzgebung des
Der Mittelstand. | 6 | 2012
ESUG maßgeblich begleitet. In regelmäßigen Sitzungen wurden, auch in offenen
Diskussionen mit den beteiligten Ministerien, die Positionen der Gläubiger zu
einer Reform des Insolvenzrechts bis hin
zu einem gläubigerautonomen Verfahren
entwickelt.
Das Forum soll nunmehr zur Weiterentwicklung sowie Stärkung der Gläubigerrechte in Insolvenzverfahren genutzt
werden. Es ist ein loser, informeller Zusammenschluss der Wirtschaftsverbände, so auch des BVMW. Ein weiteres Ziel
ist eine gemeinsame Positionierung der
deutschen Wirtschaft zu Fragen des Insolvenzrechts, jenseits der weiter zu verfolgenden und spezifischen Einzelinteressen
der Verbände. Diese gemeinsamen Standpunkte müssen dann in die Gesetzgebung
eingebracht werden.
Prof. Dr. Hans Haarmeyer
Leitender Direktor des Deutschen
Instituts für angewandtes
Insolvenzrecht (DIAI)
www.diai.org
www.glaeubigerkongress.de
Foto: rubysoho - Fotolia.com
Mit dem von mehr als 200 Teilnehmern
aus allen Bereichen der Wirtschaft besuchten 1. Deutschen Gläubigerkongress wurde in Köln ein großer Schritt
in Richtung einer gruppenübergreifenden
Selbstorganisation der Gläubiger in Insolvenzverfahren gemacht. Nun sollen im
Rahmen des „Gläubigerforums“ künftig
die Gläubigerinteressen gebündelt und
an den Gesetzgeber und die Öffentlichkeit
herangetragen werden.
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Viel Gesetz,
wenig Sicherheit
Der indirekte Geschäftsabschluss zwischen
Käufer und Verkäufer ist Vertrauenssache.
Er erfordert mehr und andere rechtliche
Regelungen als die klassische Geschäftsbeziehung, wie sie im wirklichen Leben an
der Ladenkasse entsteht. Dies ist die Ausgangslage, die den Gesetzgeber seit etwa
zehn Jahren bewegt, strengere Regelungen
für den „Vertrag, der unter körperlicher Abwesenheit der Parteien zustande kommt“,
also den Fernabsatzvertrag, zu erlassen.
34
Die Käufe per Mausklick machen mittlerweile zwei Drittel des Umsatzes im
Versandhandel aus – 2007 waren es
noch knappe 40 Prozent. Das Marktforschungsinstitut TNS Infratest prognostiziert für 2012 eine weitere Steigerung
um 16,5 Prozent. Rechtssicherheit im
E-Commerce ist also dringend geboten.
Doch die Onlinehändler sehen sich mit
einer Vielzahl von Verordnungen konfrontiert, die sich zum Teil widerspre-
Der Mittelstand. | 6 | 2012
chen und ständig Änderungen unterliegen. „Diese uneinheitliche und unklare
Rechtsprechung ist vor allem ein deutsches Problem und führt dazu, dass der
Händler am Ende nicht weiß, was er
machen soll“, sagt Andreas Arlt, Vorstandsvorsitzender des Onlinehandelsverbandes Händlerbund. Die rechtlichen
Unsicherheiten betreffen vor allem die
Informationspflichten, denen ein Händler nachzukommen hat. Diese unter-
Foto: kwarner - Fotolia.com
Der Onlinehandel unterliegt dem Fernabsatzrecht.
Dieses Recht ist kompliziert und händlerunfreundlich
SERVICE
Foto: Maximo Sanz - Fotolia.com
scheiden sich nur unwesentlich von den
Informationen, wie sie im Ladengeschäft
verlangt werden. Doch im Netz werden
auch die kleinsten Fehler brisant, denn
sie sind blitzschnell recherchierbar und
lückenlos dokumentierbar. Konkurrenzbeobachtung mit anschließender Abmahnung ist ein Kinderspiel.
Ein Dauerbrenner
des deutschen
Fernabgaberechts ist
die Widerspruchs­
belehrung, mit der
das Rückgaberecht
einhergeht.
Es geht um klare Formulierungen
Zu den Informationspflichten gehören
zuallererst die AGB, ein vollständiges
Impressum, die Angabe der Zahlungsarten, Produktbeschreibungen, korrekte
Preisangaben, Versandkosten sowie Lieferzeitangaben, Datenschutzerklärung,
aber auch branchenabhängige Angaben,
etwa gemäß Textilkennzeichnungsverordnung oder Batteriegesetz. Ein Dauerbrenner des deutschen Fernabgaberechts ist die Widerspruchsbelehrung,
mit der das Rückgaberecht einhergeht.
Sie ist gleichsam die Diva unter den Informationspflichten, da sie wesentlich
zum Verbraucherschutz beiträgt. Dies
ist durchaus im Interesse der Anbieter:
Ohne das Recht, Artikel innerhalb von
zwei Wochen zurückzusenden, erzielte
der Onlinehandel gewiss nicht seinen
Umsatz. Eben weil diese Information so
zentral ist, muss sie eindeutig formuliert
werden. Doch was „eindeutig“ heißt, ist
selbst dem Gesetzgeber nicht ganz klar:
2004 veröffentlichte das Justizministerium eine Musterwiderrufsbelehrung,
die alle Onlinehändler vertrauensvoll
verwendet haben, um sie dann von sich
aus wieder als zu unpräzise, nicht verwendungsfähig und damit abmahnfähig
zurückzuziehen und mehrfach zu überarbeiten.
Jüngstes Beispiel: Seit August dieses
Jahres gilt die „Button-Lösung“, die vorschreibt, all jene obligatorischen Informationen in übersichtlicher Form auf der
Bestellübersichtsseite vor den Kaufabschluss zu verlegen. Die juristisch korrekte Auslegung der Button-Lösung grenzt
indes an die Exegese von Bibeltexten:
Was sind denn „wesentliche Merkmale
einer Ware“? Was heißt „übersichtlich“?
Passen all die Produktdetails, Versandinformationen und Widerrufsbelehrungen
nicht mehr auf eine Bildschirmseite, muss
der Kunde scrollen. Ist das unübersichtlich und mithin ein Rechtsverstoß? Neben
dem Händler gerät jetzt auch der Webdesigner ins Schwitzen. „Es wird noch
eine Weile dauern, bis hier Rechtssicherheit herrscht. Inzwischen muss man die
Rechtsprechung intensiv verfolgen“, rät
Arlt.
Amazon, eBay & Co. –
mitgehangen, mitgefangen
Da nimmt es nicht Wunder, dass vor allem
kleinere Anbieter vom eigenen Shop Abstand nehmen und über große Plattformen
wie Amazon, eBay oder Hood verkaufen.
Diese Internetriesen können für kleine
Einzelhändler durchaus ein Segen sein.
Da Kunden in der Regel nach dem Pro-
Der Mittelstand. | 6 | 2012
dukt, selten nach Hersteller und schon gar
nicht nach dem Händler suchen, werden
Produkte eher auf großen Plattformen gefunden. Doch ein großer Partner an der
Seite bietet keine juristische Geborgenheit, im Gegenteil. Amazon und andere
kommen zwar den Informationspflichten
nach, folgen aber ihrer eigenen Rechtsauslegung. Gleichwohl ist es der Händler,
der bei und nach Vertragsabschluss haftet. Auch nur eine falsche Formulierung
in den AGB des Vertriebspartners, und
missliebige Konkurrenten können den
Händler für etwas abmahnen, das er gar
nicht zu verantworten hat. Einzelhändler
auf großen Plattformen sind eine Art Versuchskaninchen: Eben weil die Rechtslage
unklar ist, bestehen eBay, Hood und Amazon erst mal auf ihrer Rechtsmeinung– und
hangeln sich notfalls von Landgericht zu
Bundesgericht, um so letztinstanzliche
Rechtssicherheit zu erlangen. Das ist ihr
gutes Recht, geht aber auf Kosten der
kleinen Einzelhändler, denn die, so die
Meinung der Richter, müssen ja nicht Drittanbieter wie Amazon nutzen.
35
SERVICE
Plattformängste und andere Sorgen
Auf diese Erkenntnis folgt gerne die „Plattformangst“, wie Martin Rätze, Mitarbeiter
der Rechtsabteilung des Online Dienstleisters Trusted Shops, sie nennt. Viele Händler sind sich dieser Haftungsgefahr gar
nicht bewusst. Auf seinen Vorträgen über
die rechtlichen Stolperfallen des Onlinehandels bemerkt Rätze oft diese Angst,
die aus Unwissenheit entsteht. Ob eigener
Shop oder große Plattform: Viele dieser
Fallen sind leicht zu umgehen, wenn man
sie nur kennt. Wer etwa Newsletter per
E-Mail versendet, muss garantieren, dass
der Empfänger eine gerichtsfeste Einwilligung gegeben hat. Wer auf Facebook präsent ist, unterliegt der Impressumspflicht,
da es sich um einen „geschäftlichen Unternehmensauftritt“ handelt. Wer seine
Preise reduziert und mit dem alten Preis
wirbt, muss klarmachen, was genau der
alte Preis ist – die UVP, der Preis beim
Konkurrenten, das eigene Angebot etc.
Alles kein Hexenwerk, meint Rätze, doch
die Summe dieser Details verursacht bei
kleineren Shopbetreibern und Anfängern
erhebliche Verunsicherung.
Zahlreiche Anwaltskanzleien haben sich
zu diesem Thema spezialisiert und verfolgen sehr genau die Rechtsprechung. Verbände wie eben der Händlerbund oder der
Bundesverband des Deutschen Versandhandels bieten Informationen und Beratung. Eine vertrauensbildende Maßnahme
kann die Zertifizierung durch ein Siegel
sein. Doch hierbei entstehen Kosten. Zertifizierer wie Trusted Shops oder das EHI
Retail Institute bieten Pakete mit Monatsgebühren ab etwa 60 Euro im Monat an. Je
nach jährlichem Bruttoumsatz kann dieser
Tarif bis zu 2.800 Euro im Jahr betragen.
Dafür wird die Onlinepräsenz überwacht
und die Shopinformationen der sich ändernden Rechtsprechung angepasst.
Licht ins juristische Dunkel bringen
Kleinhändler haben weder eine Rechtsabteilung, die auf Onlinehandelsrecht spezialisiert ist, noch einen Webdesigner, der
sofort die allerletzten Beschlüsse etwa
zum Abstand zwischen Textzeile und
„Kaufen“-Button umsetzt. Ohne rechtliche Unterstützung geht es aber nicht.
Weniger ist mehr –
auch in der Rechtsprechung
Egal, wie das volatile Onlinerecht sich
ändert: Im Moment trifft es mit schöner
Regelmäßigkeit die Händler. Die Rechtsprechung fällt eindeutig zugunsten der
Verbraucher aus. Doch Andreas Arlt hat
Hoffnung: Im Herbst 2013 soll die EU-Ver-
36
Würde der Gesetzgeber die Flut von
Informationspflichten eindämmen, blieben
nur jene sinnvollen Informationen, die der
Kunde für seinen Einkauf wirklich braucht.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Bernd Ratmeyer
Wissenschaftsjournalist
und Lektor
Foto: thanatip - Fotolia.com
braucherechte-Richtlinie umgesetzt werden. Künftig sollen auch Rechte der Händler vereinheitlicht und festgeschrieben
werden, zum Beispiel sollen sich auch die
Kunden an den Kosten einer Rücksendung
beteiligen. Martin Rätze wünscht sich eine
Win-Win-Situation für Verbraucher und
Händler. Würde der Gesetzgeber die Flut
von Informationspflichten eindämmen,
blieben nur jene sinnvollen Informationen,
die der Kunde für seinen Einkauf wirklich
braucht. „Alles andere liest er sich eh
nicht durch.“ So könnten viele Onlinehändler von der prognostizierten Umsatzsteigerung im E-Commerce profitieren. Doch
Achtung: Auch wenn das deutsche und
das EU-Recht klarer und einfacher formuliert werden – einen Teil des Gewinnes
muss jeder Shopbetreiber auch künftig in
juristische Beratung investieren.
Advertorial
Das richtige raD auf Lager
sie sind cool, extravagant und auf jeder strecke vorn: Die kulträder
des regensburger herstellers Pg trade & sales gmbh machen Bikerträume wahr. Besonders stolz sind die Oberpfälzer auf ihr neues
elektrorad, das mit bis zu 100 km/h durch die straßen jagt. Jedes exemplar ist handgefertigt, die kunden können zwischen 60 millionen
kombinationen wählen – kein Wunder, dass die räder der renner
sind. geschäftsführer manuel Ostner gibt die richtung vor: »Wir
wollen Weltmarktführer werden.« aber der Weg an die spitze ist
steil. gut, dass Pg auch seiner it einen motor eingebaut hat – die
geschäftssoftware saP Business One.
Die Balance halten
Es ist ein Szenario, das viele Unternehmer fürchten: Eine Bestellung
geht ein, doch der Blick ins Lager offenbart lückenhafte Bestände. Die
Abläufe geraten ins Stocken, wertvolle Zeit verstreicht, mitunter müssen
Aufträge abgelehnt werden. Oder andersherum: Das Depot ist randvoll, doch die Bestellungen bleiben aus. Das erste Etappenziel von PG
war es, Risiken wie diese zu mindern. Schließlich möchte die exklusive
Kundschaft ihr Bike schnell in Händen halten – maximal drei Wochen
sollte eine Lieferung dauern. Wenig Zeit, denn die Produktions- und
Lagerstätten von PG sind über ganz Deutschland verteilt. Die Abläufe
müssen perfekt ineinander greifen.
WieDer Wie geschmiert: Die lieferkette
Innovationskraft, Flexibilität und handwerkliche Perfektion haben ihren Preis.
Das weiß der Mittelstand besonders gut. Vor allem Lagerverwaltung und
Beschaffung bedeuten enorme logistische Anstrengungen: Lange Lieferketten und volatile Rohstoffpreise verlängern die Wiederbeschaffungszeiten
und erzeugen Engpässe in der Versorgung. Hinzu kommen die gestiegenen
Ansprüche der Kunden: Durch Onlinehandel und wachsende Produktvielfalt verwöhnt, fordern Sie kürzere Reaktionszeiten, individuelle Angebote
und einen umfassenden Service.
PG hat eine Lösung gefunden: SAP Business One. »Mit der SAP-Software
bekommt jeder genau die Informationen, die er braucht. So werden unsere Mitarbeiter nicht mit irrelevanten Details zugeschüttet und können
dennoch übergreifende Zusammenhänge erkennen«, erklärt Ostner. Seine
Mitarbeiter disponieren Material und Produkte, steuern Bestände bedarfsund kostenorientiert und bestellen erforderliche Produkte per Knopfdruck.
So weiß der Logistiker im Lager jederzeit, welche Waren unterwegs sind.
Der Einkäufer hat immer im Blick, was er bestellt hat. Der Mitarbeiter im
Vertrieb kennt die genauen Stückzahlen der Bikes. Und der Geschäftsführer?
Behält die Übersicht: »Ich bin viel unterwegs. Dank der Reports weiß ich
trotzdem immer genau, was im Unternehmen gerade vor sich geht.«
für Den mittelstanD entWickelt: saP Business One
SAP Business One ist eine ERP-Lösung, die speziell auf die Bedürfnisse des
Mittelstands zugeschnitten ist. Mit der Software integrieren Unternehmen
ihre Kernfunktionen in eine einheitliche Plattform, behalten ihre Lager-
Wie Pg seine BestänDe verWaltet
Hat das Rad neu erfunden: Visionär Manuel Ostner
fest im sattel
Darüber hinaus spart PG die langwierige und teure Pflege seiner Software.
Denn ein echter Profi tritt in die Pedale: Ein SAP-Partner kümmert sich
um Wartung und Updates und fügt auf Wunsch neue Funktionen hinzu.
Ostner : »Obwohl wir nur 20 Mitarbeiter haben, handeln wir wie ein
großer Mittelständler. Wir haben die meisten Zwischenschritte automatisiert,
Handarbeit gibt es nur in der Fertigung.«
Wie PG vereinfachen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen mit
integrierten Standardanwendungen ihre Abläufe. Vereinbarte Lieferantenkonditionen sind immer zur Hand, dank automatischer Nachbestellungen
ist stets das Richtige auf Lager. Fällt ein Bestand unter eine bestimmte
Grenze, werden die Mitarbeiter sofort benachrichtigt. So bestellen sie nur
die Materialien, die sie tatsächlich benötigen.
mit erP einen gang hOchschalten
Veraltete Software bremst die interne Kommunikation und Zusammenarbeit.
Mit den neuesten ERP-Lösungen dagegen lassen sich die Prozesse beschleunigen. Lager, Produktion, Vertrieb und Finanzwesen werden verknüpft.
Die Mitarbeiter kommissionieren alle Waren zeitnah und liefern termintreu
an den Kunden. Die Ergebnisse lassen sich messen – in optimierter Kapitalbindung, kürzeren Auftragsdurchlaufzeiten und höherem Gewinn. Und das
Ziel jedes Logistikers rückt in greifbare Nähe: die perfekte Balance zwischen
Auftragslage und Bestand. Gute Gründe, den alten Drahtesel zu entsorgen
und auf ein modernes High-End-Bike umzusatteln.
haltung im Griff und steuern ihre Prozesse zentral – von der Bestellung
bis zum Warenausgang.
erfahren sie mehr unter: www.sap.de/businessone
Der Mittelstand. | 6 | 2012
37
SERVICE
Erfolgs-Normen für
den Mittelstand
Wie die Bundesregierung Klein- und Mittelbetrieben
hilft, das Potenzial der Normung zu nutzen
Normung ist für den Mittelstand als
strategisches Instrument der Unternehmenspolitik hoch attraktiv. Normen
öffnen Märkte und stärken die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit von
Unternehmen. Ab dem Jahr 2013 wird
eine neue Normungsverordnung diese
Zielstellungen für Europa unterstützen.
Großes Potenzial liegt auch in der Nutzung der Normung als Instrument des
Wissens- und Technologietransfers, um
die Entwicklung marktfähiger Produkte
und Dienstleistungen zu beschleunigen.
Normung spielt für den exportorientierten Mittelstand als Motor für Wachstum
und Innovation eine große Rolle. Denn
sie ist ein wichtiges Instrument für den
Zugang zu neuen Märkten und zur Überführung von Innovationen in marktfähige
Produkte oder Dienstleistungen. So wurde in Deutschland mit Beginn der 1980-er
Jahre durch frühe entwicklungsbegleitende Standardisierung die Erarbeitung
von Mess- und Prüfnormen in der Lasertechnik stark vorangetrieben – die spätere Grundlage internationaler Normen.
Heute beträgt der Weltmarktanteil von
Laserstrahlquellen deutscher Hersteller
etwa 40 Prozent.
38
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Foto: © www.fotolia.com
Unser Wirtschaftswachstum wird durch
Normen stark beeinflusst. Die wirtschaftlichen Chancen und Möglichkeiten, die
Normung bei intelligenter Nutzung bietet,
werden jedoch insbesondere von kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) häufig
noch unterschätzt.
SERVICE
Normungspolitisches Konzept
Fast jedes (99,7 Prozent) der 3,7 Millionen deutschen Unternehmen ist dem Mittelstand zuzurechnen. Ein gewichtiger Grund
für die Bundesregierung, im Rahmen ihres 2009 verabschiedeten Normungspolitischen Konzepts die Optimierung von
Informations-, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten der
interessierten Kreise in der Normung und Standardisierung
als wegweisende Zielstellung zu verankern.
Nur wer sich aktiv an der Normung beteiligt, kann Ergebnisse
mitgestalten und sich somit Wettbewerbsvorteile sichern.
Hierzu gehören unter anderem reduzierte Markteintrittskosten, verminderte Anpassungskosten und geringere Vertragskosten im Handel. Projekte selbst anzustoßen oder „dabei
zu sein“ ist aufgrund der damit verbundenen Wissens- und
Zeitvorteile für Unternehmen wichtiger denn je.
Im Jahr 2009 wurde die „Kommission Mittelstand“ (KOMMIT)
im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. gegründet, um die
besonderen Bedürfnisse und Interessen des Mittelstands in
der Normung aufzunehmen. Viele Interessenvertretungen des
Mittelstandes wirken in der Kommission mit. Die kostenfreie
Online-Kommentierung von Norm-Entwürfen oder die Nutzung
von Webkonferenzen gehören heute zu einer Reihe von Angeboten, die KMU die Mitwirkung in der Normung auf einfache
Weise erleichtern.
Katalysator für Forschung und Innovationen
Die deutschen KMU zählen zu den innovativsten in Europa.
Mindestens jedes zweite deutsche mittelständische Unternehmen brachte in den vergangenen drei Jahren eine Produktoder Prozessinnovation auf den Markt, im EU-Mittel waren es
nur 34 Prozent. Normung und Standardisierung eigenen sich
bestens, um Innovationen zeitnah auf dem Markt zu verbreiten
und neue Wachstumsfelder zu erschließen.
In Europa übernimmt die Normung als Instrument zum Ausbau
des Binnenmarktes eine wichtige Rolle. Am 01. Januar 2013
wird eine neue Verordnung zur europäischen Normung in Kraft
treten, die in vielen Punkten auch deutsche Wirtschafts- und
Mittelstandsinteressen berührt. So wird die Angleichung der
Dienstleistungs- an die Produktnormung neue Impulse für grenzüberschreitende Dienstleistungsangebote und die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Dienstleister setzen.
Reformvorhaben zur europäischen Normung
Wichtig ist: Die dezentrale und marktnahe Organisation der europäischen Normung sowie das nationale Delegationsprinzip
stellen auch weiterhin die Beteiligung der interessierten Kreise
auf nationaler Ebene sicher. Auf diese Weise können sich KMU
in örtlicher Nähe und ohne Sprachbarrieren in den Normungsprozess einbringen.
International einheitliche Standards schaffen Rahmenbedingungen für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Gerade dem
exportorientierten Mittelstand kommt die marktöffnende Funktion von Normen und Standards auf globalen Märkten zugute.
Innovative Unternehmen können durch Normung und Standardisierung die Umsetzung und Verbreitung von neuen Technologien
effektiv vorantreiben.
Um diese Wirkungen zu erzielen, müssen Normung und Standardisierung intelligent eingesetzt werden. Es ist ein Anliegen der
Bundesregierung, hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen
zu schaffen – damit Normung auch für Ihr Unternehmen zum
Erfolgsfaktor wird.
Tipps und Hinweise zur Normung speziell für KMU und Verbände finden sich unter www.mittelstand.din.de
Die Bundesregierung bindet daher Normung systematisch in
die Technologieförderung ein, um die Rahmenbedingungen für
Forschung und Innovationen weiter zu verbessern.
Dr. Sven Halldorn
Ministerialdirektor
Leiter der Abteilung
Technologiepolitik
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
www.bmwi.de
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Foto: © Kopiekä
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierten Projekte "Innovation mit Normen und Standards" (INS)
und "Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen
durch Normung und Standardisierung" (TNS) unterstützen
dieses Ziel. Beide Förderprogramme sind technologieoffen und
wirken in unterschiedlichen Phasen des Innovationsprozesses:
TNS richtet sich an forschende Institutionen und Unternehmen,
um Normung und Standardisierung in den Entwicklungsprozess
einzubeziehen und so als Transferinstrument zu nutzen; INS
unterstützt die Markteinführung innovativer Produkte und
sichert damit die Vorreiterrolle der deutschen Wirtschaft bei
Zukunftstechnologien.
39
SERVICE
Verzerrter Wettbewerb
Kartellverstöße können für Unternehmen teuer werden
Foto: olly - Fotolia.com
Unternehmer liefern sich häufig einen ruinösen Preiskampf. Um
Marktanteile zu behaupten und auszubauen, sind oft nicht einmal
kostendeckende Preise zu erzielen. Was liegt näher, als dass die
Unternehmen versuchen, zu einer Preisberuhigung zu gelangen.
Da ist der erste Schritt, sich auf feste Quoten zu verständigen,
die bei der Präsentierung am Markt möglichst eingehalten werden. Da ist der zweite Schritt, Preise am Markt zu erzielen, die
zumindest kostendeckend sind. Dem dienen Preisabsprachen. Da
ist der dritte Schritt, ein System zur Umsetzung der vereinbarten
Quoten und der Preisabsprachen zu entwickeln.
Die getroffenen Maßnahmen sind im höchsten Maße kartellrechtswidrig, weil sie gegen elementare Grundsätze des Wettbewerbsrechts verstoßen. Rechtlich bedeutet dies, dass das
Bundeskartellamt als oberste Behörde der Wettbewerbsaufsicht
allen Verdächtigungen nachgeht und, falls sich Verdachtsmomente als zutreffend erweisen, Bußgeldverfahren einleitet.
Spektakuläre Fälle spiegeln sich in Verfahren und Entscheidungen
vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt wider: Preisabsprachen zwischen Herstellern von Weichen, Schwellen und
Schienen für die Deutsche Bahn, Absprachen zwischen Unternehmen
im Starkstromgerätebau, Preisabsprachen zwischen Zementunternehmen. In diesen Fällen wurden
zum Teil erhebliche Bußgelder
40
verhängt, so im „Schienenkartell“ für ein Unternehmen 103 Millionen Euro und ein weiteres Unternehmen 8,5 Millionen Euro, im Fall
der Transformatoren insgesamt Geldbußen über 24,3 Millionen
Euro, im Zementkartell Bußgelder in Höhe von 660 Millionen Euro.
Wettbewerbsverstöße sind verboten
Nach § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, auch
Kartellgesetz (GWB) genannt, sind „Vereinbarungen zwischen
Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und
auf einander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verboten“.
Auf EU-Ebene kommt Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Anwendung. Nach §
22 GWB gilt das entsprechende Verbot des § 1 GWB auch auf
EU-Ebene.
Bußgeldverfahren
Bei Kartellverstößen leitet das Bundeskartellamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, das, wenn die Vorwürfe nachgewiesen
sind, zu einem Bußgeldbescheid gemäß § 66 OWiG führt.
Nach § 81 Abs. 4 GWB kann gegen Unternehmen oder eine Unternehmensvereinigung über den für Einzelpersonen festgesetzten
Höchstbetrag von einer Millionen Euro hinaus eine höhere Geldbuße verhängt werden. Diese darf zehn Prozent des gesamten
Umsatzes des Unternehmens im vorausgegangenen Geschäftsjahr
Der Mittelstand. | 6 | 2012
SERVICE
nicht übersteigen. Einzelheiten hierzu hat das Bundeskartellamt
in Bußgeldleitlinien festgelegt. Danach berücksichtigt der Grundbetrag die Schwere und die Dauer des Verstoßes. Er kann bis zu
30 Prozent des Tatbezogenen Umsatzes betragen.
Zum Zwecke der Abschreckung kann der Grundbetrag bis zu
100 Prozent erhöht werden. Auch sind mildernde Umstände in
Betracht zu ziehen, so das Nachverhalten (Ausgleich finanzieller
Einbußen Dritter).
Nach § 81 Abs. 5 GWB kann auch der wirtschaftliche Vorteil zur
Grundlage der Höhe der Geldbuße gemacht werden.
Das Bundeskartellamt kann Kartellteilnehmern, die dazu beitragen,
ein Kartell aufzudecken, die Geldbuße erlassen oder reduzieren.
Diese Maßnahmen erfolgen durch Setzung eines Markers und die
Stellung eines Bonusantrages. Es handelt sich um die Anwendung
der rechtlichen Gesichtspunkte des Kronzeugen. Dabei ist zu differenzieren zwischen demjenigen, der als erster ein Kartellvergehen
aufdeckt und ein Bußgeldverfahren ermöglicht, und demjenigen,
der anschließend durch Unterstützung des Bußgeldverfahrens
und Einsicht in das kartellrechtswidrige Verhalten zur Aufklärung
beiträgt. Im ersten Fall kann dies zum Erlass der Geldbuße führen,
im zweiten Fall zu einer Reduzierung um bis zu 50 Prozent. Den Kartellbehörden ist es gestattet, im Rahmen ihrer Ermittlungstätigkeit
auch Durchsuchungen anzuordnen und durchzuführen.
Schadenersatzrechtliche Konsequenzen
Nach § 33 GWB bzw. 823 BGB i. V. mit § 1 GWB stehen den durch
das Kartell Geschädigten Schadenersatzansprüche zu.
Dabei kommen, da es in der Praxis Unternehmen und Verbrauchern
nur schwerlich möglich ist, eine Verletzung von § 1 GWB bzw. Art.
101 AEUV durch ein Kartell nachzuweisen, den Geschädigten Beweiserleichterungen zu. Da sind zum einen die Bindungswirkung
der Behördenentscheidung nach § 33 Abs. 4 Satz 1 GWB – sprich
der Bußgeldbescheid –, zum anderen aber auch Beweiserleichte-
rungen, wider Anscheinsbeweis. Dabei gilt jedoch der Grundsatz,
dass die Schadensverursachung vom Schädiger nachzuweisen ist.
Bei der Inanspruchnahme im Wege eines Schadenersatzanspruches ist zu berücksichtigen, dass die Kartellanten als Gesamtschuldner haften. Für den Geschädigten bzw. Kunden bedeutet
es eine erhebliche Erleichterung, sich einen der Kartellanten herauszusuchen – in der Regel den finanzstärksten – oder aber alle
Kartellanten zusammen zu verklagen.
Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen haben
die Geschädigten die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen.
Jedoch ist – durch Rechtsprechung gerechtfertigte – Praxis des
Bundeskartellamtes, keine Einsicht in die Angaben des Kronzeugen bzw. des Bonusantrags zu gewähren.
Nicht nur schwerwiegende Kartelle nehmen die Ermittler des
Bundeskartellamts ins Visier, sondern auch geringere Verstöße
wie Marktinformationssysteme. Die Grenzen eines allgemeinen
Marktinformationssystems, das nicht wettbewerbswidrig ist, über
ein gezieltes Marktinformationssystem, das dem wettbewerbswidrigen Verhalten schon dienen soll, bis hin zu Absprachen
über Quoten und Preisen sind fließend. Hier ist dringend
empfohlen, sich durch einen in Wettbewerbssachen
erfahrenen Anwalt beraten zu lassen.
Dr. Andreas Birkmann
Rechtsanwalt, BGH-Richter a. D., Justizminister a. D.
Kartell- und Wettbewerbsrecht, Produkthaftrecht,
Schadenersatzrecht
SPILKER & COLLEGEN Rechtsanwälte
www.spilkerundcollegen.de
Der Mittelstand. | 6 | 2012
41
SERVICE
Privat im Dienstgebrauch
Was zu beachten ist, wenn Mitarbeiter ihre eigenen Smartphones,
Tablets und Notebooks bei der Arbeit benutzen
Diese Einsparungen können aber nur bei
einer verbindlichen Einführung von BYOD
erreicht werden. Ist die Nutzung von Privatgeräten dem Arbeitnehmer lediglich
freigestellt, muss der Arbeitgeber trotzdem die erforderlichen Geräte vorhalten.
Wird der Einsatz von Privatgeräten vom
Arbeitgeber vorgegeben, sind mehrere
Aspekte zu bedenken: Zumindest sollte
geregelt werden, wie der Einsatz privater
Geräte ausgeglichen wird, und wer im
Falle eines Verlustes oder bei Beschädigung haftet.
Bei BYOD sind außerdem eine Vielzahl
datenschutz- und fernmelderechtlicher
Probleme zu beachten. Knackpunkt sind
meist personenbezogene Daten, etwa
von Kunden des Arbeitgebers, das private Adressbuch oder die privaten E-Mails
des Arbeitnehmers. Kompliziert werden
Lösungen, welche das Administrieren von
Geräten aus der Ferne oder im Fall des
Verlusts von Geräten das Löschen von Daten ermöglichen. Hier hilft die Trennung
42
der privaten von den betrieblichen Daten.
Spezifisch arbeitsrechtlich ist etwa
das Thema Haftung. Kommt es durch
die Geräte zu Schäden bei Kunden oder
beim Arbeitgeber selbst, etwa wegen
unsachgemäßer Nutzung oder Einsatz
schädlicher Programme – Jailbreak,
Spyware – ist Folgendes zu beachten:
Arbeitnehmer haften bei betrieblicher
Nutzung der Geräte wegen arbeitsrechtlicher Prinzipien regelmäßig nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Im Übrigen haftet der Arbeitgeber. Es
liegt folglich im Interesse des Arbeitgebers, für Sicherheit bei Verwendung
der Geräte zu sorgen.
Es liegt im
Interesse des
Arbeitgebers,
für Sicherheit bei
Verwendung der
Geräte zu sorgen.
Schwierigkeiten drohen überdies aus
dem Bereich des Arbeitsschutzrechts.
Liest ein Arbeitnehmer auf dem Gerät,
das er ständig mit sich führt, dienstliche
Der Mittelstand. | 6 | 2012
E-Mails, kann dies die tägliche Arbeitszeit
im Sinne des Arbeitszeitgesetzes verlängern. Damit ist eine Überschreitung der
maximal erlaubten täglichen Arbeitszeit
programmiert. Dem Arbeitgeber drohen
Bußgelder, in schweren Fällen kann er
sich sogar strafbar machen.
In mitbestimmten Unternehmen sind
schließlich betriebsverfassungsrechtliche Pflichten zu beachten. Bei der
Einführung von BYOD und der Festlegung von Nutzungsregeln bestehen regelmäßig Mitbestimmungsrechte des
Betriebsrats. Zudem sind bereits im
Vorfeld der Einführung Unterrichtungsund Beratungsrechte des Betriebsrats
zu beachten. Andererseits können einige
datenschutzrechtlichen Probleme durch
kluge Gestaltung von Betriebsvereinbarungen vermieden werden.
Thomas Hey
Partner und Fachanwalt für
Arbeitsrecht
Dr. Philipp Schäuble
Rechtsanwalt
www.cliffordchance.com
Foto: Brian Jackson - Fotolia.com
Die Nutzung privater Smartphones, Tablets und Notebooks für die Arbeit, häufig
"Bring Your Own Device" (BYOD) genannt,
ist in Unternehmen zunehmend populär.
Arbeitnehmer können für Arbeit und Privates dieselben Geräte verwenden, und
Arbeitgeber profitieren vom großen Einsparungspotenzial durch wegfallende
IT-Anschaffungen.
SERVICE
Heimliche Helfer
Wie Übersetzer und Dolmetscher zum erfolgreichen Export beitragen
Foto: pmphoto - Fotolia.com
Deutsche Exportunternehmen stehen angesichts der konjunkturellen Turbulenzen im Euroraum vergleichsweise gut da.
Insbesondere die Exporte in Länder außerhalb der Europäischen Union stiegen
dem Statistischen Bundesamt zufolge im
ersten Halbjahr 2012 um 11,1 Prozent auf
231,4 Milliarden Euro im Vergleich zum
entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ihr
Anteil an den gesamten deutschen Ausfuhren beträgt damit aktuell 42 Prozent.
Den internationalen Erfolg verdanken
deutsche Unternehmen nicht nur ihren
Produkten, hohen Qualitätsstandards,
Strategen und Entwicklern, sondern
auch einer Berufsgruppe, die eher im
Hintergrund wirkt – den Übersetzern
und Dolmetschern. Sie sorgen dafür,
dass die kulturspezifische Kommunikation mit ausländischen Unternehmen
funktioniert und so schließlich Aufträge
akquiriert werden. Wohl kaum ein Unter-
nehmen kommt im Zeitalter der Globalisierung ohne Übersetzungsdienste aus.
Verhandlungssicher auf
internationalem Parkett
Englisch ist zwar für die meisten Geschäftsleute kein Buch mit sieben Siegeln mehr. Doch wenn es um offizielle
Vertragsverhandlungen oder komplexe
Geschäftsabschlüsse geht, ist ein professioneller Dolmetscher unverzichtbar.
Gleiches gilt erst recht für Geschäftsbeziehungen zu bestimmten außereuropäischen Unternehmen, denn welcher
Unternehmer spricht schon fließend und
verhandlungssicher Japanisch, Chinesisch oder Russisch? Bereits bei den ersten Gesprächen mit künftigen Geschäftspartnern leisten Dolmetscher wertvolle
Dienste: Ein ausgebildeter Dolmetscher
beherrscht nicht nur die jeweilige Landessprache, er kennt auch die gesellschaftlichen und kulturellen Besonder-
Der Mittelstand. | 6 | 2012
heiten des Landes und sorgt dafür, dass
das erste Treffen ohne Missverständnisse und Tritt ins Fettnäpfchen verläuft.
Fehler mit fatalen Folgen
Missverständnisse kann es aber auch
dann geben, wenn ein Unternehmen aus
Kostengründen auf unzureichend qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher
zurückgreift oder Texte von Nichtmuttersprachlern oder scheinbar sprachkundigen Mitarbeitern übersetzen lässt. Diese
Entscheidung kann fatale Folgen haben
und sehr teuer werden, vom Imageverlust
ganz zu schweigen.
Sabine Milowan
Fachverband der Berufsübersetzer
und Berufsdolmetscher ATICOM e. V.
www.aticom.de
43
SERVICE
Produktexport bewirkt
Haftungsimport
Die straf- und zivilrechtliche Haftung von Führungskräften in
Unternehmen wurde in den letzten Jahren durch die Gesetzgebung massiv verschärft. Es vergeht kaum ein Tag, an dem
die Medien nicht über einen Skandal, ein Ermittlungsverfahren
oder ein Gerichtsurteil berichten. Dabei setzt sich zunehmend
die Erkenntnis durch, dass Führungskräfte für Fehlverhalten
ihrer Mitarbeiter persönlich haftbar gemacht werden können.
In diesem Fall hilft oft nur noch der Nachweis, bereits präventiv alles Zumutbare und Erforderliche getan zu haben, um
einen Gesetzesverstoß zu verhindern. Hier setzt Compliance an.
Dieses präventive Risikomanagement bedeutet, innerhalb des
Unternehmens dafür zu sorgen, dass die Einhaltung von Recht
und Gesetz durch jeden Mitarbeiter gewährleistet wird.
44
Eine richtig strukturierte und gelebte Compliance setzt zunächst immer eine Risikoanalyse voraus, bei der zahlreiche
Rechtsgebiete zu betrachten sind. Firmen mit internationalem
Betätigungsfeld und im Ausland ansässigen Produktionsund/oder Vertriebsgesellschaften betrifft die Problematik
noch mehr: Denn Produkt­e xport bewirkt Haftungsimport.
Dies gilt nicht nur für das potentiell fehlerhafte und damit
schadenverursachende Produkt selbst, sondern auch für alle
damit im Zusammenhang stehenden vertraglichen Vereinbarungen. Daher soll es im Folgenden um mögliche Risiken
im Zusammenhang mit steuer- und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen bei internationalen VersicherungsprogrammLösungen gehen.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Foto: denis_pc - Fotolia.com
Compliance im Mittelstand: präventives Risikomanagement
SERVICE
Entsprechend den EU-Versicherungsrichtlinien aus den Jahren
1988 und 1992 gilt in Europa das Belegenheitsprinzip. Dieses
besagt, dass im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Versicherungssteuer in dem Land abzuführen ist, in dem sich das
versicherte Risiko befindet. Für die Erhebung und Abführung der
Versicherungssteuer ist innerhalb des EWR das Versicherungsunternehmen verantwortlich. Steuerschuldner bleibt aber der
Versicherungsnehmer. Außerhalb des EWR muss er also selbst
dafür zu sorgen, dass anfallende Versicherungssteuern abgeführt werden. In der Regel werden auf das Ausland entfallende
Prämienanteile vom deutschen Mutterhaus auf die Auslandstöchter umgelegt. Diese Umlagen werden bei Betriebsprüfungen
von den europäischen Finanzbehörden aber zunehmend stärker
kontrolliert, weil sich das darin enthaltene Steuerpotential herumgesprochen hat.
Ungleich wichtiger, weil unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen drohen, ist die Frage, in welche Länder mit einer
deutschen Police hineinversichert werden darf. Dies ist eine
Frage des im jeweiligen Land anzuwendenden Versicherungsaufsichtsrechts. Grundsätzlich kann man sagen, dass das Aufsichtsrecht die Interessen der Versicherungsnehmer im jeweiligen Land zu berücksichtigen hat, in einem gewissen Rahmen
auch die Belange der Versicherungswirtschaft. Es fällt aber auf,
dass in der Praxis letztere im Vordergrund zu stehen scheinen.
Dabei handelt es sich häufig um rein wirtschaftlich motivierten
Protektionismus.
Viele Unternehmen machen
heute ihre geschäftlichen
Beziehungen von ComplianceBestätigungen abhängig.
Sicher ist jedoch eins: Es gibt Länder, die verbieten und stellen
es zum Teil sogar unter Strafe, Risiken aus dem Ausland zu versichern. An erster Stelle seien hier die BRIC-Staaten (Brasilien,
Russland, China, Indien) genannt, aber auch viele andere, in
Europa etwa die Schweiz. So ist es durchaus möglich, dass der
Verantwortliche im Ausland nur aufgrund einer fehlerhaften
Versicherungskonzeption wegen aufsichtsrechtlicher Verstöße
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird. Auch ein vermeintlicher Nebenkriegsschauplatz, wie das Thema Versicherungen, birgt also immenses Haftungspotential. Für alle beschriebenen Problematiken gibt es rechtssichere Lösungen. Im Zweifel
empfiehlt es sich, einen versierten Industrieversicherungsmakler
mit internationaler Expertise einzuschalten.
Bei der Compliance ist jedoch auch ein anderer Aspekt wichtig:
Viele Unternehmen machen heute ihre geschäftlichen Beziehungen von Compliance-Bestätigungen abhängig. In der mo-
dernen Mediengesellschaft möchte niemand im Zusammenhang
mit einem Skandal genannt werden. Durch den Nachweis eines
implementierten und gelebten Risikomanagements kann sich
der mittelständische Unternehmer daher entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern. Gerade im internationalen Geschäftsverkehr hat dies hohe Bedeutung.
Johannes Berger
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Mitglied der Geschäftsleitung SÜDVERS GMBH, NL Köln
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45
SERVICE
Abmahnwellen –
Ärgernis für Mittelständler
Was Unternehmer im Internet beachten müssen
Geschäftsführer bzw. Vorstand mit vollem
Namen sowie das Registergericht nebst
Registernummer anzugeben. Zu beachten
ist, dass auch auf gewerblich genutzten
Seiten bei Facebook oder XING ein Impressum und nicht bloß eine Verlinkung zu der
eigenen Homepage vorhanden sein muss.
Der effektivste Schutz vor zumeist teuren Abmahnungen ist die Vorbeugung.
Die Abmahnkanzleien verfolgen in ihrem
Massenprozess die üblichen Verstöße.
Kleine Abweichungen und Verstöße gegen
sonstige Pflichtangaben oder irreführende
Werbeaussagen werden hingegen überwiegend von Wettbewerbern verfolgt, die
mit dem Unternehmen in direkter Konkurrenz stehen oder aktuelle Meinungsverschiedenheiten austragen.
Auch die Neuregelung im Bereich des
Kaufabschlusses macht es nicht einfacher: Die Button-Lösung führt derzeit zu
einer neuen Abmahnwelle. Der Gesetzgeber hatte in § 312g Abs. 3 BGB eine neue
Formvorschrift für Verbraucherverträge
eingeführt, die mittels elektronischer Medien abgeschlossen werden. Unternehmer müssen nunmehr einem Verbraucher
nach § 312g Abs. 2 BGB die wichtigsten
Eckpunkte des Vertrags klar, verständlich
und in hervorgehobener Form mitteilen,
unmittelbar bevor der Verbraucher seine
Bestellung abschickt. Zu den wesentlichen
Information zählen nach wie vor insbesondere die wesentlichen Merkmale der
Produktbeschreibung, sofern notwendig
die Mindestlaufzeit des Vertrages, der
Gesamtpreis sowie Versand- und Zusatzkosten. Erfolgt die Bestellung über eine
Zunächst hat das Impressum alle notwendigen Angaben nach § 5 TMG zu enthalten.
Hierzu zählen insbesondere der (richtige)
Name des Unternehmens, die vollständige
Anschrift sowie die Kommunikationsdaten
wie Telefon, Telefax und Mail. Bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) sind
zudem die Vertretungsberechtigten wie
46
Ein weiteres Ärgernis ist die Formulierung der Widerrufsbelehrung: Durch einen komplizierten Gesetzestext wird es
dem Unternehmen nicht einfach gemacht,
sämtliche Informations- und Belehrungspflichten insbesondere nach den §§ 312 ff.
BGB zu befolgen. Hier ist es nahezu unabdingbar, den Vorgaben des Art. 246 EGBGB
zu folgen und die dortigen Formulierungen
zu übernehmen.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Schaltfläche, muss diese nach § 312g Abs.
3 BGB (n.F.) gut lesbar mit nichts anderem
als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung (wie „kostenpflichtig
bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag
schließen“ oder „kaufen“) beschriftet sein.
Nicht zulässig sind hingegen insbesondere
die Bezeichnungen „Anmeldung“, „weiter“,
„bestellen“ oder „Bestellung abgeben“.
Aber auch die Verwendung von Logos, Fotos
oder Werbetexten Dritter auf der eigenen
Homepage oder im Rahmen von Verkaufsplattformen stellt ohne die notwendige
Erlaubnis bzw. eine Lizenzierung einen Verstoß gegen Marken- und/oder Urheberrechte Dritter dar und wird häufig abgemahnt.
Besondere Vorsicht ist zudem vor dem
Versenden von E-Mails geboten, da sowohl aus wettbewerbs- als auch aus datenschutzrechtlicher Sicht eine zumeist
ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegen muss.
Unternehmerisches Fazit: Abmahnwellen
sind ein Ärgernis, jedoch durch eine ordnungsgemäße Compliance auf ein Minimum zu reduzieren.
Tim Günther
Fachanwalt für gewerblichen
Rechtsschutz
Römermann Rechtsanwälte AG
www.roemermann.com
Foto: Klaus Eppele - Fotolia.com
Die Zahl der Abmahnkanzleien steigt rapide. Alle mittelständischen Unternehmen,
insbesondere wenn sie im Internet aktiv
sind, haben hier mit einer permanenten
Rechtsunsicherheit zu leben. Beliebte
Abmahnbereiche sind nach wie vor die
Angaben in Widerrufsbelehrungen, unzureichende oder falsche Impressumsangaben, fehlende Datenschutzerklärungen, unzureichende Preisangaben,
der Newsletterversand ohne ausdrückliche Einwilligung oder der Umgang mit
der Button-Lösung. Zudem kommt es
wiederholt zu Abmahnungen wegen der
Verwendung fremder Bilder oder Texte
sowie beim Filesharing zur Verfolgung
des Uploads von Filmen, Games und
MP3s sowie neuerdings von e-books.
SERVICE
Wenn der
Geschäftsführer geht
Von Niederlegungserklärung und Handelregisteranmeldung
Foto: Kaarsten - Fotolia.com
tungsbefugt für die Gesellschafterversammlung ist, so besteht doch eine
Treuepflicht, die eine zuverlässige
Weiterleitung und Information gewährleistet.
Grundsätzlich kann ein Geschäftsführer jederzeit und fristlos seine Organstellung bei der GmbH durch eine
Niederlegungserklärung beenden. Die
GmbH-Satzung kann jedoch Regelungen
vorsehen, die diese Niederlegung an besondere Voraussetzungen knüpfen, zum
Beispiel hinsichtlich der Form. Im Falle
einer rechtsmissbräuchlichen Niederlegung oder einer Niederlegung zur
Unzeit können sich Ansprüche der Gesellschaft gegen den Geschäftsführer
ergeben. In der Ein-Mann-GmbH, in welcher der einzige Gesellschafter auch
gleichzeitig Geschäftsführer ist, soll die
Amtsniederlegung des GesellschafterGeschäftsführers ohne gleichzeitige
Bestellung eines neuen Geschäftsführers rechtsmissbräuchlich und deshalb
unwirksam sein. Die Registergerichte
werden hier die Eintragung der Amtsniederlegung verweigern.
Der Geschäftsführer muss seine Amtsniederlegung an das Bestellungsorgan
richten, üblicherweise die Gesellschafterversammlung. Die Übermittlung der
Erklärung an einen der Gesellschafter
reicht aus, wenn sie den anderen im
Anschluss zur Kenntnis gebracht wird.
Auch wenn der einzelne Gesellschafter im rechtlichen Sinne nicht vertre-
Tückisch ist,
dass die
Handels­register­
anmeldung nur ein
Geschäftsführer der
Gesellschaft
vornehmen kann.
Die Amtsniederlegung ist grundsätzlich
an keine besondere Form gebunden, es
sei denn, die Satzung der GmbH stellt
entsprechende Erfordernisse auf, wohl
aber die notwendige Eintragung der
Amtsniederlegung im Handelsregister.
Zwar sind Anmeldung und Eintragung
keine Wirksamkeitsvoraussetzung für
die Amtsniederlegung, dennoch ist die
Löschung der Geschäftsführerstellung
im Handelsregister wesentlich. Den Geschäftsführer, der sein Amt gegenüber
der Gesellschaft zwar wirksam niedergelegt hat, können allein aufgrund des
Handelsregisters, das ihn weiter als
Geschäftsführer ausweist, unliebsame
Überraschungen ereilen, etwa gegenüber Dritten.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
§ 39 Abs. 2 GmbHG bestimmt, dass der
Handelsregisteranmeldung die Urkunden
über die Beendigung der Vertretungsbefugnis „in Urschrift oder öffentlich beglaubigter Abschrift“ beizufügen sind.
In der Praxis wird daher eine schriftliche oder gar notarielle Niederlegungserklärung der Regelfall sein. Dabei muss
nach herrschender Auffassung ebenfalls
formgerecht nachgewiesen werden,
dass die Mitteilung der Amtsniederlegung dem zuständigen Organ der Gesellschaft zugegangen ist.
Tückisch dabei ist, dass die Handelsregisteranmeldung nur ein Geschäftsführer
der Gesellschaft vornehmen kann. Der
Geschäftsführer, der die Amtsniederlegung wirksam erklärt hat, ist dazu aber
selbst nicht mehr befugt. Die Anmeldung
kann nur ein weiterer Geschäftsführer
vornehmen, der gegebenenfalls bestellt
werden muss. Um dieses Problem zu
umgehen, kann der niederlegende Geschäftsführer die Amtsniederlegung mit
Wirkung zum Eintragungszeitpunkt im
Handelsregister erklären.
Dr. Christian Dittert
Rechtsanwalt
Kaufmann Lutz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
www.kaufmannlutz.com
47
Foto: Gina Sanders - Fotolia.com
SERVICE
Klagen ohne Kostenrisiko
Berechtigte Forderungen in gewichtiger
Größenordnung abzuschreiben, können
sich die wenigsten Unternehmen leisten. Diese aber vor Gericht einzuklagen,
kostet Zeit und Geld. Unternehmer, die
für einen Gerichtsprozess keine finanziellen Mittel aufbringen wollen oder
können, finden in der Prozessfinanzierung eine interessante Alternative.
Wenn ein Vertragspartner die Zahlung
verweigert, ein Lieferant für den Mangel
an seinen gelieferten Produkten nicht
einsteht, oder die Versicherung sich
vor der Begleichung eines Schadens
drückt, stehen Unternehmer vor der unangenehmen Entscheidung, entweder
auf Geld zu verzichten oder vor Gericht
zu ziehen. Doch die Finanzierung eines
Gerichtsverfahrens ist nicht risikolos
und erst recht nicht billig. Hier kann
eine Prozessfinanzierung eine sinnvolle Alternative sein: Der Finanzierer
übernimmt das finanzielle Risiko eines
Rechtsstreits gegen eine vorher vereinbarte Erfolgsbeteiligung. Das schont die
Liquidität von Unternehmen und schützt
sie vor unerwarteten Kosten bei einem
Prozessverlust.
48
Bei einer Zivilklage gehen Kläger erheblich in finanzielle Vorleistung. Die Höhe
der Prozesskosten ist abhängig vom
Streitwert des Verfahrens, also von der
Höhe des geltend gemachten Anspruchs.
Beträgt der Streitwert 200.000 Euro,
summieren sie sich in der ersten Instanz
auf rund 15.000 Euro, durch alle Instanzen
auf knapp 57.000 Euro. Kosten für Sachverständige und Zeugen sind hier noch
nicht berücksichtigt. Jeder Rechtsstreit
birgt außerdem das Risiko, den Prozess
zu verlieren und damit neben den eigenen
Anwalts- und Gerichtskosten auch noch
die des Gegners tragen zu müssen.
Für die nicht selten mehrjährige Verfahrensdauer ist also Kapital gebunden, und
es müssen Rückstellungen für zukünftige
entstehende Kosten gebildet werden. Das
belastet wieder die Liquidität und die Bilanz.
Prozesskostenrisiko
Streitwert
Kostenrisiko
I. Instanz
I.+II. Instanz
I.-III. Instanz
200.000 Euro
15.220 Euro
33.194 Euro
56.945 Euro
500.000 Euro
26.741 Euro
58.578 Euro
100.502 Euro
1 Mio. Euro
40.166 Euro
87.999 Euro
150.989 Euro
2 Mio. Euro
67.016 Euro
146.841 Euro
251.963 Euro
5 Mio. Euro
147.566 Euro
323.367 Euro
554.885 Euro
Kostenrisiko eines Zivilrechtsstreits mit einem Kläger und einem Beklagten, ohne Zeugen- und
Sachverständigenkosten, Quelle: FORIS Prozesskostenrechner
Der Mittelstand. | 6 | 2012
SERVICE
Kostenrisiko auslagern
Das finanzielle Risiko von Rechtsstreitigkeiten – auch vor Schiedsgerichten – können Unternehmen an einen Prozessfinanzierer auslagern. Ab einem Streitwert von
200.000 Euro trägt die FORIS-Prozessfinanzierung sämtliche Prozesskosten wie
Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gutachterhonorare. Im Falle einer Niederlage
zahlt sie zudem die Kosten der gegnerischen Partei. Im Gegenzug erhält sie dafür im Erfolgsfall einen zuvor festgelegten
Anteil am Erlös. In der Regel liegt dieser
zwischen 20 und 30 Prozent.
Geeignet für eine Finanzierung sind Ansprüche dann, wenn drei Voraussetzungen
erfüllt sind: Zum einen die Mindeststreitwerthöhe von 200.000 Euro. Die zweite Voraussetzung ist eine positive Beurteilung
der Erfolgsaussichten des Falles vor Gericht, und als dritter Punkt muss der Gegner
über eine gute Bonität verfügen. Wer einen
Prozessfinanzierer ins Boot holt, muss auch
nicht auf den Anwalt seines Vertrauens
verzichten: Im Regelfall fragt der Anwalt
mit einem Klageentwurf beim Prozessfinanzierer an. Nach positiver Prüfung unterbreitet dieser ein Finanzierungsangebot.
Vorteile für Unternehmen
Die Vorteile liegen wie bei einer Finanzierung von Immobilien, Maschinen oder dem
Fuhrpark auf der Hand: Die Kapitalbindung
wird reduziert, der Cashflow entlastet, die
Liquidität erhöht und Ressourcen entlastet. Das Unternehmen lagert die finanzielle Belastung auf einen Dritten aus und
kann das Geld ins operative Kerngeschäft
investieren, anstatt es für Anwalts- und
Gerichtkosten parken zu müssen.
Wer einen Prozessfinanzierer einschaltet,
muss keine Rückstellung für Prozesskosten mehr bilden, mit positivem Effekt auf
die Bilanz. Die bestehende Forderung wird
lediglich einmalig um den voraussichtlichen
Erlösanteil des Prozessfinanzierers reduziert.
Hervorzuheben ist ein weiterer Effekt: Ein
Prozessfinanzierer stärkt die eigene Position in einem Gerichtsprozess – insbesondere gegen finanzkräftige Gegner, die das
Kostenrisiko einer Klage häufig zu instrumentalisieren versuchen. Hier stärkt der
Prozessfinanzierer die Position des wirtschaftlich Unterlegenen. Dieser Effekt kann
auch die Bereitschaft zu einem wirtschaftlich fairen Vergleich erhöhen.
Dr. Edgar Stieglitz
Rechtsanwalt und
Syndikus der FORIS
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SERVICE
Die besten
Geschichten schreibt
Ihr (Geschäfts-)Leben
Glaubwürdig werben mit Kunden-Referenzen und Erfolgsstories
Die beste Werbung sind zufriedene Kunden – diese Binsenweisheit stimmt in
Zeiten von Suchmaschinenmarketing
und Social Media mehr denn je. Sowohl in der B2B- als auch in der B2CKommunikation werden Produkte und
Dienstleistungen für die Kunden immer
leichter vergleichbar. Gleichzeitig führt
die steigende Auswahl auch zu Verunsicherungen und (unausgesprochenen)
Fragen wie: „Welchem Anbieter kann ich
50
vertrauen?“, „Wie zufrieden sind andere
Kunden?“, „Welche Erfahrungen hat das
Unternehmen mit ähnlichen Projekten
wie meinem?“, „Welchen Nutzen habe
ich von dem Angebot?“
Verwendern. Da ist es verwunderlich,
dass immer noch so viele Mittelständler darauf verzichten und maximal einige Kunden­namen in ihrer Referenzliste
aufführen.
Auch wenn die Werbebotschaften auf
Webseiten, Anzeigen und Broschüren
noch so gut getextet sind, die höchste
Glaubwürdigkeit haben echte Aussagen
von Kunden und Erfolgsgeschichten von
Dabei hat die Werbung mit Kunden-Referenzen und Erfolgsstories gleich mehrere
Vorteile: Sie ist glaubwürdig, günstig in
der Herstellung sowie schnell auf die verschiedenen Werbe- und Präsentations-
Der Mittelstand. | 6 | 2012
SERVICE
medien umsetzbar. Und positive Kundenaussagen wirken nicht nur nach außen,
auch bei Ihren Mitarbeitern steigern sie
Motivation und Identifikation mit Ihrem
Unternehmen.
Testimonials: Lassen Sie
Kunden zu Wort kommen
Egal wie zufrieden Ihre Kunden mit Ihrer
Leistung sind, nur die Wenigsten werden
von sich aus lobende Worte in druckfähiger Form liefern. Positive Kundenmeinungen müssen also von Ihnen aktiv eingefordert werden. Der einfachste Weg ist
ein Anschreiben oder – noch besser – ein
Anruf kurz nach dem Kauf. Fragen Sie
direkt danach, was Ihrem Kunden gefällt
an dem Produkt und der Zusammenarbeit,
welchen Nutzen Ihre Leistung hat (z. B.
Zeit- oder Geldeinsparung). Fragen Sie,
ob Sie das Feedback für Ihre Unternehmenswerbung nutzen dürfen. Idealerweise ist Ihr Kunde auch damit einverstanden, dass Sie ein nettes Foto von ihm
sowie Namen und Wohnort veröffentlichen. In der B2B-Kommunikation sind
zusätzlich Nennung des Unternehmens
und der Position hilfreich und unterstreichen die Glaubwürdigkeit.
Wenn Ihr Testimonial nicht der Geschäftsführer oder Inhaber ist, kann es
allerdings in großen Unternehmen länger
dauern, bis eine Genehmigung zur Veröffentlichung vorliegt.
Erfolgs­geschichten
Ihrer Kunden
Ihre Produkte oder Leistungen lösen Probleme bei Ihren Kunden – machen Sie
daraus eine Geschichte. Vor allem
komplexe Anwendungen können in
Fallstudien (auch Case Studies genannt) aufmerksamkeitsstark aufbereitet werden. Besonders erfolgreiche
oder außergewöhnliche Geschichten
sollten Sie zusätzlich mit dem Prädikat „Best-Practice“ hervorheben. Fallstudien werden anders als Werbe­
broschüren meist gerne von potentiellen
Kunden gelesen. Denn sie vermitteln
einen Blick hinter die Kulissen und zeigen,
welche Probleme Andere in einer ähnlichen Situation hatten und wie sie diese
gelöst haben.
Praxis Tipp
Checkliste für Ihre Fallstudie
• Umfang: maximal 2 Seiten DIN-A-4
• Zusatzmaterial: Fotos,
Unternehmens­fakten, Zitate,
Studienergebnisse, Logo des Kunden
• Sprachstil: Sachlich, aber spannend und lebendig. Kein Werbetext!
• Aufbau:
1. Vorstellen Ihres Kunden
als Anwender
2. Definition von Aufgabe
bzw. Kundenproblem
3. Beschreiben von Lösungssuche
inkl. Kriterien für Entscheidung
4. Erklären, wie gefundene Lösung
aussieht und wie sie implementiert wurde
5. Wenn Schwierigkeiten auftraten:
Aufzeigen, wie diese bewältigt
wurden.
6. Nennen der Vorteile, die Ihr
Kunde im Praxiseinsatz hat
7. Ausblick in die Zukunft und Fazit
Wo veröffentlichen?
Veröffentlichen Sie die Aussagen Ihrer
Referenzkunden als Zitate auf Ihrer Webseite, in Broschüren, Präsentationen, Angeboten, Kunden-und Mitarbeiterzeitungen, Mailings oder Newslettern.
Fallstudien sind sowohl für potentielle
Kunden interessant als auch für Ihre Mitarbeiter oder die (Fach-)Presse relevant.
Veröffentlichen Sie Ihre Fallstudien unbedingt auch auf Ihrer Webseite, und zwar
nicht nur als pdf zum Download, sondern
zusätzlich als kompletten Text. Damit liefern Sie den Suchmaschinen von Google
& Co. wertvolle Inhalte, und Ihr Unternehmen wird von Ihren Kunden noch besser
gefunden.
Bewegende Referenzen:
Machen Sie Kurzfilme zu
Ihren Kundenprojekten
Nutzen Sie die Macht der Bilder und des
gesprochenen Wortes und porträtieren
Sie Kunden und die Einsatzgebiete Ihrer
Produkte in kurzen Videos. Diese können
Sie wirkungsvoll z. B. auf Ihrer Webseite,
auf Social-Media-Kanälen wie facebook
und YouTube sowie in Ihren internen und
externen Präsentationen sowie auf Messen nutzen.
Werben mit Referenzen:
Ist das überhaupt erlaubt?
Nur den Namen eines Kunden-Unternehmens auf der eigenen Referenzliste zu
nennen, ist meist kein Problem – außer,
es gibt eine Geheimhaltungsvereinbarung
oder sonstige Gründe, warum es nachteilig
sein könnte, wenn bekannt wird, dass Ihre
Leistung in Anspruch genommen wurde.
Sobald Sie aber Details zu dem Kundenauftrag, persönliche Statements oder
Fallstudien veröffentlichen gilt: Holen
Sie sich dafür immer die schriftliche Zustimmung Ihres Kunden ein. Lassen Sie
sich möglichst gleich die Veröffentlichung
in mehreren Werbemedien genehmigen,
also für Broschüren, Präsentationen und
Webseite etc. Im Zweifel gilt: Fragen Sie
Ihren Anwalt, ob Sie gegen das Marken-,
Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen könnten. Und beachten Sie auch,
dass Ihr Kunde jederzeit seine Zustimmung zur Nennung als Referenz widerrufen kann.
Claudia Mattheis
Geschäftsführerin
mattheis werbeagentur GmbH
www.mattheis-berlin.de
Der Mittelstand. | 6 | 2012
51
SERVICE
Den Tag meistern
Wie ein Buch (noch) ohne Inhalt Ihnen zu mehr Zeit verhelfen kann
Einer der beliebtesten Vorsätze lautet zu
jedem Jahresanfang: Mehr Zeit haben.
Unzählige Zeit-Plan-Techniken leben genau davon. Meist stellt man aber rasch
fest, dass das Leben viel zu dynamisch
und voller Überraschungen ist, als dass
man den Tag in ein enges Planungskonzept
pressen kann.
Denn jeden Tag warten aufs Neue unzählige unerledigte Aufgaben, Telefonate,
E-Mails, wichtige Termine und Verpflichtungen auf uns. Dem täglich gerecht zu
werden, ist eine unserer größten Herausforderungen. Um das zu meistern, müssen
wir uns immer wieder bewusst machen,
wie man wichtige von unwichtigen Handlungen unterscheidet. Es kommt darauf
an, neben all den Alltagsgeschäftigkeiten auch das Wichtige zu tun. Doch wie
schafft man das im hektischen Alltag?
Die überraschende Einfachheit des Systems verführt allerdings zu einer schlichten
Zettelwirtschaft. Nach Jahren der eigenen
Anwendung hat eine Runde erfolgreicher
Unternehmer, Coaches und Trainer jetzt das
Modell von Herrn Lee in die heutige Zeit übersetzt und in eine handliche Buchform (12 x 18
cm) transformiert. Ohne Trainingsaufwand
kann die 6-Punkte-Liste so von einem Tag
zum anderen eingesetzt werden.
Fazit: Ein hilfreicher Begleiter durch den Tag,
der wohltuend analog und einfach ist. Der
große Vorteil gegenüber allen komplizierten
Zeit-Systemen ist, dass Sie ständig vor sich
sehen, was zu tun ist, vor allem aber auch,
was schon geschafft wurde.
Dr. G. Huhn und O. Seltmann
Die 6-Punkte-Liste
Den Tag meistern
Ganz einfach: Mit dem simplen aber genialen
System der 6-Punkte-Liste. Ein Instrument,
das der amerikanische Unternehmensberater Ivy Lee bereits in den 1920er Jahren für
Unternehmerlegenden wie die Rockefellers
entwickelt hat. Grundidee ist: Nehmen Sie
sich jeden Abend nur 10 Minuten Zeit, die
6 wichtigen Aufgaben des nächsten Tages
sortiert nach ihrer Wichtigkeit in die Liste
zu tragen.
24,90 €
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52
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Seiten 6 Punkte-Block geleimt
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Unternehmens­entwicklung
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Der Mittelstand. | 6 | 2012
SERVICE
Die Nimmersatten
Die Wahrheit über das System ARD und ZDF
Die bloßen Zahlen beeindrucken: 7,5 Milliarden Euro Umsatz, 25.000 feste und zehn
Tausende freier Mitarbeiter, ein erfolgreiches Großunternehmen, sollte man
meinen. Tatsächlich verbirgt sich dahinter Deutschlands öffentlich-rechtlicher
Rundfunk.
Deutschland überhaupt Sportler entsendet hat? Und schließlich die Gretchenfrage, aus welchem Grund alle politischen
Parteien an diesem erwiesenermaßen
ineffizienten System festhalten. Hinweise darauf könnte die Zusammensetzung
der Gremien geben …
Mit 22 Fernsehsendern, 67 Radioprogrammen und einer Flut von Websites leisten
wir uns das mit Abstand teuerste Rundfunksystem der Welt. Allein zwischen
2013 und 2016 dürfen ARD, ZDF und
Deutschlandradio rund 35 Milliarden Euro
ausgeben, den Löwenanteil von fast 30
Milliarden Euro bringen die Gebührenzahler auf. Noch einmal knapp drei Milliarden
Euro gehen für Pensionslasten drauf.
Grund genug, die Öffentlich-Rechtlichen
einmal kritisch unter die Lupe zu nehmen.
In seinem Buch „Die Nimmersatten“ legt
Medienexperte Hans-Peter Siebenhaar
eine ebenso gründlich recherchierte
wie schonungslose Analyse vor. Misswirtschaft, politischer Filz, Skandale,
kriminelle Machenschaften – die Liste der Vorwürfe ist lang. Und sie wirft
Fragen auf: Muss ein Fernsehintendant
mehr als die Bundeskanzlerin verdienen? Oder warum schickten die Anstalten zu den Olympischen Sommerspielen
2012 in London mehr Mitarbeiter, als
Eine Alternative zur medialen Zwangsbeglückung qua Haushaltsabgabe sieht
Siebenhaar bei den Kirchen. So zahlen
rund 25 Millionen Katholiken und 24 Millionen Protestanten jährlich neun Milliarden Euro an Kirchensteuer, ohne jeden
staatlichen Zwang. Der Autor plädiert
dafür, das Modell der Freiwilligkeit auf
die Öffentlich-Rechtlichen zu übertragen.
Dann nähme die Qualität der Sendungen
zu, und die Gebührenverschwendung ab.
Der promovierte Kommunikationswissenschaftler Hans-Peter Siebenhaar
arbeitet seit 2000 für das „Handelsblatt“.
Hans-Peter Siebenhaar
Die Nimmersatten
Eichborn Verlag
240 Seiten
14,99 €
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Der Mittelstand. | 6 | 2012
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53
SERVICE
Melnik – das romantische Weinörtchen ist
ein Geheimtipp für Touristen.
Neue Ziele für Anspruchsvolle
Bulgarien lockt Golfspieler, Skifahrer, Kultur- und Wellness-Touristen
Bulgarien gilt bei vielen als touristischer Geheimtipp unter den
Balkanländern. Die abwechslungsreiche Landschaft zwischen
Küste und den Gebirgsketten des Südens lässt kaum Wünsche
offen. Auch bei den Unterkünften findet man hier für jeden Geschmack und für jeden Geldbeutel das Richtige, zu insgesamt
günstigen Preisen (30 bis 40 Prozent niedriger als in Deutschland);
2011 reisten fast 840.000 deutsche Touristen nach Bulgarien.
Jahrzehntelang war Bulgarien als Reiseziel für Billigurlaube an der
Schwarzmeerküste bekannt. Schon vor dem Beitritt zur Europäischen
Union im Jahr 2007 hatte das Land an touristischer Vielfalt gewonnen
– bis hin zu exklusiven Angeboten für aktive Sportler. Immer beliebter
werden die Ziele vor allem bei Skifahrern. Dies gilt besonders für die
Region um den Höhenkurort Banzko, am Fuße des Pirin-Gebirges, die
ein hohes Maß an Schneesicherheit bietet. Hier werden große Events
geboten wie alpine Ski-Weltcup-Rennen. Seit Neuestem kommen von
Frühjahr bis Herbst auch Golfspieler in diese dann grüne Hochebene.
Zwischen Pinien und Kiefern sind zwei Golfplätze (18- und 9-Loch) entstanden, die mit ihrer einmaligen Bergkulisse beeindrucken. Hier richten
auch namhafte europäische Konzernfilialen von Mercedes Benz bis
Metro ihre Turniere aus.
54
Nach der Golfrunde kann man von der Terrasse des luxuriösen Clubhauses den Blick auf die Höhen des Rila-Gebirges genießen. Nur 800 Meter
entfernt liegt der Pirin Golf & Country Club. Hier errichtete ein mutiger
Investor ein idyllisches Feriendorf mit Appartments, Restaurants, Geschäften und einem Supermarkt. Und mittendrin ein Fünf-Sterne-Hotel
mit 75 Zimmern, das an Ausstattung und Qualität keinen internationalen
Vergleich scheuen muss. Zum Relaxen lockt das über 4.000 Quadratmeter
große Spa- und Wellness-Center mit einem Innen- und drei Außenpools.
Allerdings versteht das bulgarische Hotel- und Service-Personal kaum
Englisch, so dass schon einfache Getränkebestellungen Missverständnisse verursachen. Dieses Manko ist ärgerlich, wenn auch die Hotelpreise
vorteilhaft sind. Da das Hotel erst vor wenigen Monaten eröffnet hat,
bleibt die Hoffnung, dass die Crew sich sprachlich dem Fünf-SterneNiveau anpasst.
Ein Nationalheiligtum: Das Rila-Kloster
Eine gute Autostunde vom Pirin Golfhotel entfernt liegt das weltbekannte
Rila-Kloster. Es versteckt sich in einem engen Seitental des Struma-Flusses, umgeben von dicht bewaldeten Berghängen. Der offizielle kirchliche
Name des Klosters lautet „Kloster des Heiligen Iwan Rilski“. Dieser Mönch
lebte im 10. Jahrhundert als Einsiedler und wurde durch zahlreiche Wun-
Der Mittelstand. | 6 | 2012
SERVICE
Das Rila Kloster ist für Bulgaren ein Nationalheiligtum.
derheilungen bekannt. So bildete sich um ihn herum eine kleine Gemeinde,
die hier zwischen 927 und 941 die erste Kirche aus Stein errichtete.
Das Rila-Kloster hat für Bulgaren eine ganz besondere Bedeutung,
weil es seit dem 18. Jahrhundert bis zur Befreiung des Landes von der
osmanisch-türkischen Herrschaft im Jahr 1878 die einzige funktionierende gesamtbulgarische Institution war. Es galt als einflussreiches
Zentrum für die „bulgarische Wiedergeburt“ und für die Aufklärung.
Vor einigen Jahren wurde die prächtige Klosteranlage ins UNESCOWeltkulturerbe aufgenommen. Jeden Nachmittag um fünf Uhr können
Sie in einer Andacht den Gebeten von noch sieben dort lebenden
Mönchen lauschen. Zuvor wird auf dem Kirchturm per Hand die Glocke
geschlagen.
Melnik – malerisch und geschichtsträchtig
Wer sich für Geschichte und Tradition des Landes interessiert,
sollte auch einen Abstecher nach Melnik machen. Die mit 275
Einwohnern kleinste Stadt Bulgariens liegt südlich des Pirin-Gebirges nahe der griechischen Grenze. Malerisch schmiegen sich
in der Sonne leuchtende Wohnhäuser an den Berghang. Bunt
und farbenfroh ist das Leben auf der Dorfstraße, rote Geranien,
gelbe Kürbisse und tiefblaue Weintrauben erfreuen das Auge.
An dieser Stadt, die heute unter Denkmalschutz steht, lässt sich die
äußerst wechselvolle Geschichte Bulgariens ablesen: Die osmanische Herrschaft, die Eroberung durch die russische Armee 1877, die
Vertreibung der griechischen Bevölkerung, der erste Balkankrieg,
der im Oktober 1912 die osmanische Herrschaft über Melnik endgültig
beendete. Zurück geblieben sind tiefe Spuren. Noch 1880 hatte die
Stadt 22.000 Einwohner, davon 18.000 Griechen, 2.000 Türken und
2.000 Bulgaren. Von den ursprünglich siebzig Kirchen verschiedener
Glaubensrichtungen werden heute noch drei genutzt. Sehenswert
ist das Kordopulow-Haus, das 1754 von einem wohlhabenden griechischen Händler gleichen Namens erbaut wurde. Das dreistöckige
Gebäude ist heute ein Museum und kann besichtigt werden. Die
Einrichtungsgegenstände wurden sorgfältig restauriert, zahlreiche
Wandmalereien und Schnitzereien und Glasmalereien lassen den
Reichtum der früheren Besitzer erahnen. Besonders originell ist
der Weinkeller, der in den sandigen Boden der angrenzenden Hügel
getrieben wurde, mehrere unterirdische Gänge sind direkt mit dem
Kordopulow-Haus verbunden.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
55
SERVICE
Nach wie vor bestreitet die Bevölkerung von Melnik ihren Lebensunterhalt hauptsächlich mit Wein- und Tabakanbau, aber auch mit
dem Tourismus, der sich mit mehreren kleinen Hotels und Boutiquen
etabliert hat. Denn immer mehr Urlauber besuchen Melnik, und
Hobbymaler schätzen die romantische Kulisse als Motiv für ihre
Aquarelle.
2007 wurde Bulgarien Mitglied in der Europäischen Union. Ob dieser
Schritt richtig oder falsch war, ist bei Experten noch heute umstritten.
Denn bereits im November 2008 musste die EU wegen mangelnder
Bulgarien Infos:
www.bulgariatravel.org
www.bulgariaholidays-bg.com
www.piringolf.bg
www.reiselandbulgarien.de
Stabilisierender Faktor auf dem Balkan
Aber der Balkanstaat kann auch gute Zahlen aufweisen. So beträgt der
aktuelle Schuldenstand nur 16,3 Prozent, das ist der zweitniedrigste
Wert in der EU nach Estland. Ferner hofft man in Brüssel, dass Bulgarien einen stabilisierenden Einfluss auf die angrenzenden politisch
fragilen Länder ausüben kann, wie Mazedonien, Serbien, das Kosovo
und neuerdings Griechenland. Die Zahl der griechischen Touristen
geht seit einem Jahr dramatisch zurück.
Die Bulgaren wissen, dass gerade die Tourismuswirtschaft nur in
einem prosperierenden Umfeld funktioniert. Andererseits braucht
Bulgarien dringend den Tourismus als weiteres wirtschaftliches
Standbein. Mit seinen ganz speziellen Angeboten für Wintersportler,
Golfspieler, Wanderer oder kulturinteressierte Urlauber ist das Land
auf dem richtigen Weg.
Tipp:
Rotger H. Kindermann
Korrespondent
Foto: cult12 - Fotolia.com
Das Park Hotel Pirin (5*) in Sandanski
(50 km von Melnik) erhielt als erstes bulgarisches
Hotel eine Zertifizierung des Europäischen
Heilbäder Verbandes als „Europespa-Wellness-Haus“.
www.parkhotelpirin.com
Fortschritte in der Korruptionsbekämpfung geplante Fördergelder
einfrieren. Die Arbeitslosigkeit ist noch immer hoch, im März 2012
betrug sie 12,6 Prozent.
Auch im Winter ist Bulgarien ein
attraktives Urlaubsziel.
56
Der Mittelstand. | 6 | 2012
SERVICE
Foto: sulupress - Fotolia.com
Drohender
Rechtsverlust
Achtung beim Redesign von Bestandsmarken
Es kommt regelmäßig vor, dass Unternehmen ihr Logo leicht abwandeln. Marken
müssen jedoch, um Marken zu bleiben,
auch verwendet werden. Es stellt sich
also die Frage, ob der Schutz einer alten
Marke verloren geht, wenn nur noch die
neue, abgeänderte Variante verwendet
wird. Diese Frage muss der Europäische
Gerichtshof (EuGH) nun klären.
Zwei beim EuGH anhängige Verfahren, „Proti“ und „Stofffähnchen II“, können erhebliche Auswirkungen für Markeninhaber nach
sich ziehen. Denn Markeninhabern droht
beim Schutz eines modernisierten Logos der
Verlust älterer Markenrechte. Jahrzehntealte Marken könnten so ihren Schutz verlieren
und erhebliche Werte vernichtet werden.
Die EuGH-Urteile werden Auswirkungen für
Rechteinhaber, deren Rechtemanagement
wie auch für Werbeagenturen haben.
Den Verfahren liegt folgender Sachverhalt
zugrunde: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat
dem EuGH zwei Verfahren vorgelegt (Beschlüsse I ZR 84/09-Proti, I ZR 2006/10):
Markeninhaber hatten ihre Marken einem
Redesign unterzogen. Es stellt sich die Frage, ob durch die alleinige Nutzung der abgewandelten Marke gleichzeitig auch die
alte, in dieser Form nicht mehr verwendete
Marke, rechtserhaltend benutzt wird oder
ob ein Rechtsverlust droht. Bisher galt die
rechtserhaltende Markenbenutzung durch
ein abgewandeltes, ebenfalls eingetragenes Zeichen in Deutschland als gesichert.
Hintergrund für die Vorlagen des BGH ist
ein Urteil des EuGH aus dem Jahr 2007. Damals hatten die europäischen Richter entschieden, dass eine ältere eingetragene
Marke nicht durch die Verwendung eines
abgewandelten Zeichens rechtserhaltend
benutzt wird, wenn dieses abgewandelte
Zeichen ebenfalls als Marke eingetragen ist.
Die BVMW-IBWF-Rechtshotline
erreichen Sie:
Mo und Mi 10:00 bis 15:00 Uhr,
Do 10:00 bis 17:00 Uhr
Tel.: 030. 533206-63
Fax: 030. 533206-50
[email protected]
Die deutsche Rechtsprechung ist dieser
„Bainbridge“-Entscheidung nicht oder nur
zurückhaltend gefolgt. Es ist derzeit nicht
abzusehen, ob der EuGH die markeninhaberfreundliche deutsche Praxis für gemeinschaftswidrig erklärt. Die Fortführung
der Bainbridge-Rechtsprechung des EuGH
könnte zu dem kuriosen Ergebnis führen,
Der Mittelstand. | 6 | 2012
dass ein Unternehmen bei Schutz eines
modernisierten Logos seine Rechte an dem
älteren Zeichen verliert. Es droht sogar ein
vollständiger Verlust der Marke, also auch in
der abgewandelten Form, wenn zuvor Dritte
mit der neuen Marke identische oder zum
Verwechseln ähnliche Zeichen angemeldet haben. Die verlorene Ursprungsmarke
kann nicht mehr schützend ins Feld geführt
werden.
Es empfiehlt sich daher, bis zur Entscheidung
des EuGH vorsichtshalber die eingetragenen
Altmarken ebenfalls zu benutzen, um in Fällen der Veränderung von Bestandsmarken
keinen Rechtsverlust zu riskieren. Man kann
die alte Marke etwa im Rahmen des InternetAuftritts geeignet aufscheinen lassen. Auf
jeden Fall muss bei jedem Redesign geprüft
werden, wie es sich auf Bestandsmarken
auswirkt.
Dr. Kai Zapfe
Fachanwalt für gewerblichen
Rechtsschutz
Dr. Benjamin Weiler
Mitglied im IBWF
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57
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Uhlenbrock Elektronik GmbH
Leistungen: Das Regionale IT-Servicecenter
Friedrichshafen bietet modernste cloudbasierte IT-Dienstleistungen für kleine und
mittlere Unternehmen. Durch die Nutzung
von Anwendungen über das Internet können Kunden in einem zertifizierten lokalen
Rechenzentrum am Bodensee ihre E-Mails,
Kontakte und Kalender verwalten lassen,
Rechenleistung und Speicherplatz buchen
sowie auf den aktuellsten Versionen von
Microsoft Office arbeiten.
Leistungen: Die TURM-Sahne GmbH ist eines
der führenden Unternehmen in der Herstellung und im Vertrieb von sterilisierten Produkten in Flaschen. Zu den Produkten zählen
Kaffeesahne, Kondensmilch, sterilisierte
Milchmischgetränke sowie Dessertsaucen.
Darüber hinaus bieten wir ein breites Sortiment an Handelswaren an. Auch artfremde
Produkte können auf Kundenwunsch abgefüllt werden. Modernste Technologien tragen
wirkungsvoll zur Energieeinsparung bei.
Leistungen: Die Uhlenbrock Elektronik GmbH
wurde 1977 gegründet. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Entwicklung und
Fertigung von digitalen Steuerungen für Modelleisenbahnen. Des Weiteren haben wir
Elektronik für Kraftfahrzeuge, Kokereifahrzeuge, Lokomotiven sowie Signalanlagen und
medizinische Geräte entwickelt und gefertigt.
Produziert wird ausschließlich in Deutschland.
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60
Der Mittelstand. | 6 | 2012
BVMW
Gefahrenpotenzial
IT-Sicherheit
Foto: Bildschön
– der BVMW hilft
Auftaktveranstaltung in Berlin: Dr. Waldemar Grudzien, Direktor Bankenverband; Dr. Marianne Janik, Senior Director Public Sector, Microsoft; Stefan
Beißwenger, BVMW Bundesgeschäftsführer; Brigitte Zypries, MdB, Justizministerin a.D.; Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär
beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (v. li).
Die Frage, wie viel IT-Sicherheit möglich
und wie viel tatsächlich nötig ist, zog sich
wie ein roter Faden durch die Roadshow
„mIT Sicherheit“. IT-Sicherheit soll kein
Selbstzweck sein; vielmehr sollen kleine
und mittlere Unternehmen dank sicherer IT
wirtschaftlicher arbeiten können.
„IT-Sicherheit wird von Unternehmen in erster Linie als Kostenfaktor betrachtet. Es wird
außer Acht gelassen, dass damit Geschäfte
gemacht werden können. IT-Sicherheit muss
von den Unternehmen als Business-Enabler
erkannt werden“, brachte Brigitte Zypries,
ehemalige Bundesjustizministerin und Mitglied des Politischen Beirats des BVMW,
das Thema bei der Auftaktveranstaltung der
Roadshow auf den Punkt.
Rund 40.000 Unternehmer haben sich bislang auf der Online-Plattform „mIT Sicherheit“ informiert, in welchen Bereichen sich
eine Investition lohnt. Denn das Angebot
an IT-Produkten ist groß, und der Vergleich
fällt schwer. Je schwerer die Auswahl,
desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, das
falsche Produkt zu wählen. „Wir brauchen
keine Ameisenbein-Tätowierer“, räumte
dann auch der Live-Hacker und Geschäftsführer der Antago GmbH Mark Semmler ein.
„Jedes Unternehmen muss sich die Frage
stellen, welche Bereiche im Unternehmen
unbedingt geschützt werden müssen.“
Auch auf politischer Ebene setzt sich der
BVMW mit IT-Sicherheit auseinander, da
eine Vielzahl politisch bedingter Faktoren
die Nutzung von IT-Produkten für kleine und
mittelständische Unternehmen erschwert.
Je schwerer die
Auswahl, desto
höher ist die
Wahrscheinlichkeit,
das falsche Produkt
zu wählen.
Die Rekapitalisierung von IT ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Diskussion. IT ist
heute aus dem gesamten Produktions- und
Dienstleistungsprozess nicht mehr wegzudenken. Und doch wird ihr im Gegensatz zu
klassischen Produktionsmitteln bei Unternehmensbewertungen oder Bonitätsratings
Der Mittelstand. | 6 | 2012
kaum Wert beigemessen. Diese Unterbewertung ist dann auch die Ursache dafür,
dass mittelständische Unternehmen mit ihrem klaren Fokus auf die eigene Kernkompetenz wichtigen Randbereichen der Informations- und Kommunikationstechnik nur wenig
Beachtung schenken. Brächten Qualität und
Sicherheit von IT-Lösungen nicht nur operative Vorteile, sondern würden diese auch als
Asset gewertet, würde sich der Mittelstand
fast automatisch mit IT-Sicherheit und Datenschutz auseinandersetzen. Diese Frage
diskutiert der BVMW im Rahmen des Projekts auch mit den Finanziererverbänden, die
als Brückenbauer und Multiplikatoren eine
entscheidende Rolle spielen.
Auch wenn hundertprozentige IT-Sicherheit
ein unrealistisches Szenario bleibt, wird der
BVMW kleine und mittelständische Unternehmen auch weiterhin unterstützen, die
jeweils beste Sicherheitslösung zu finden.
Alexandra Horn
Arife Yildiz, LL.M.
www.mit-sicherheit.bvmw.de
61
BVMW
Weltstars für Kinder in Not
Megastar Jennifer Lopez auf der 21. UNESCO Charity-Gala für soziales Engagement geehrt
Wenn UNESCO-Sonderbotschafterin Dr. h.c.
Ute-Henriette Ohoven für die gute Sache einlädt, lassen sich die Weltstars nicht lange bitten.
So brachte auch die 21. UNESCO Charity-Gala
zu Gunsten der Kinder in Not internationales
Flair nach Deutschland. Die Ehrung von Jennifer Lopez für ihr herausragendes Engagement
bildete den Höhepunkt des glanzvollen Abends.
Der Megastar hatte eigens seine Welttournee
unterbrochen. Ausgezeichnet wurden auch die
Schauspielikonen Iris Berben und Mario Adorf
sowie die internationalen Paten der diesjährigen Gala: Frankreichs Film-Idol Carole Bouquet,
62
Supermodel Eva Herzigova und der Weltstar
und Sänger Jared Leto. Die 1.200 Gäste, zu
denen wieder viele Persönlichkeiten aus Film,
Sport und Politik zählten, erlebten einen Abend
der Superlative und der großen Emotionen und
dankten dem unermüdlichen Einsatz Ute Ohovens für notleidende Kinder in aller Welt mit
stehenden Ovationen. Für die Bundesregierung
würdigte Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler das vorbildliche Engagement der Gastgeberin.
Die Gala-Gäste, darunter rund 40 Wirtschaftssenatoren des BVMW, öffneten ihre Herzen –
Der Mittelstand. | 6 | 2012
und ihre Portemonnaies, um die wichtigen Projekte des UNESCO Programms – Bildung für
Kinder in Not zu unterstützen. Beim Losverkauf
stellten sich wieder zahlreiche nationale und
internationale Prominente in den Dienst der
guten Sache.
In den vergangenen 20 Jahren sammelte UteHenriette Ohoven mehr als 50 Millionen Euro
für Kinder in Not. Davon konnte die Stiftung
UNESCO bisher mehr als 420 Projekte in 98
Ländern verwirklichen und somit Millionen
Kindern den Weg in eine sichere Zukunft
ebnen.
Fotos: Susanne Weiland
Preisverleihung für soziales Engagement (v. li.): Filmproduzent Michael Ohoven, Weltstar Jared Leto, Vizekanzler und Bundeswirtschafts­m inister
Dr. Philipp Rösler, Supermodell Eva Herzigova, UNESCO-Sonderbotschafterin Dr. h. c. Ute-Henriette Ohoven, Schauspiel-Idol Mario Adorf, Pilar
Álvarez-Laso, UNESCO, und die französische Schauspielerin Carole Bouquet.
BVMW
Foto: Jürgen Markus
Legenden: Fußballstar Günter Netzer und Schauspieler Mario Adorf.
Handshake: Weltstar Jennifer Lopez, Charity-Lady Ute-Henriette
Ohoven, Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Dr. Philipp Rösler.
Charmante Gastgeberin: Ute-Henriette Ohoven mit Topmodel
Eva Herzigova und Partner Marsiaj Gregorio.
Für eine gute Sache: Jennifer Lopez und
Ute-Henriette Ohoven.
Soziale Unternehmer: BVMW-Vorstände
Manfred Gebhardt und Dr. Helmut Baur.
Mr. Mittelstand mit Megastar: Mario Ohoven und Jennifer Lopez.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
63
BVMW
Gelebte Visionen
Mosaik: Eine Erfolgsgeschichte der besonderen Art
„Wurstwaren“ aus der Schneiderei.
Aus vielen Teilen wird ein Ganzes, beim
Mosaik-Unternehmensverbund ist der
Name Programm. In den Berliner Werkstätten wird gewaschen und gekocht,
Salz aus Ibiza in Handarbeit gereinigt,
abgefüllt, verpackt und etikettiert. Hergestellt werden Würste aus Stoff oder
Pappbrillen für Berliner Start-up-Unternehmen. Es wird getischlert und fakturiert. Dem Angebot sind fast keine Grenzen gesetzt.
Dekorative Katzenpapierkörbe.
64
Im Jahre 1965 gründeten elf engagierte
Damen der „Welfare Group“ des deutschamerikanischen Frauenclubs den Verein
„Das Mosaik“ e. V. Er war die Keimzelle
des heutigen Mosaik-Unternehmensverbundes. Die Hauptaufgabe des Vereins
bestand in der Schaffung einer Tagesstätte für junge Menschen mit geistiger
und körperlicher Beeinträchtigung. Mit
dem Erreichen des 25. Lebensjahres endete die Fürsorge städtischer Jugendwerkheime. Es ging darum, für die jungen Menschen einen Ort zu schaffen,
an dem sie sich aufhalten können und
um mögliche Rehabilitation. Die Damen
des Vereins nähten, bastelten, machten
Handarbeiten, backten Kuchen mit ihren
Schützlingen und verkauften die Produkte. Damals war nicht abzusehen, dass
daraus einst ein mittelständischer Unternehmenszusammenschluss mit mehr
als 2000 Beschäftigten werden würde.
Mitte der 1980er Jahre nahm der Verein mit
dem Geschäftsführer Dr. Hans-Joachim Peters so richtig Fahrt auf und begann, sich zu
einem modernen Unternehmen zu entwickeln. Wohnangebote, Werkstätten sowie
Der Mittelstand. | 6 | 2012
eigene Integrationsbetriebe in diversen
Branchen und ein Demeter Hof bilden die
vier Säulen des Unternehmens. Heute gibt
es eine Vielzahl von Standorten in Berlin und
Brandenburg. Mosaik ist zu einer der größten Einrichtungen dieser Art gewachsen,
die es ermöglicht, dass Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt gelangen. „Hier werden die jungen Menschen
gefordert und gefördert. Wir fördern die individuelle Entwicklung und ebnen den Weg
für eine berufliche Karriere “, sagt Cornelia
Heinemann, die seit 2011 als Geschäftsführerin an der Spitze des Unternehmens steht.
Wer als junger Mensch mit Handicap eine
Ausbildung bei Mosaik anstrebt, dessen Fähigkeiten werden zunächst einmal in einem
dreimonatigen Eingangsverfahren ermittelt.
Entsprechend der Wünsche und Neigungen
wird ein Bildungsplan mit beruflichen Perspektiven erarbeitet. Das erste Jahr der
Ausbildung dient der Orientierung in der
Arbeitswelt. Es gilt herauszufinden, wo die
Begabungen des Auszubildenden liegen. Im
zweiten Jahr werden die erworbenen Kenntnisse vertieft, und die Teilnehmer werden
auf die Arbeitswelt vorbereitet. Selbststän-
BVMW
Unter dem Dach des gemeinnützigen Mosaik-Unternehmensverbundes sind die strategischen Bereiche Mosaik e. V., Mosaik-Werkstätten für Behinderte gGmbH, Ökohof
Kuhhorst gGmbH und die Mosaik-Services Integrationsgesellschaft mbH vereinigt.
Neben Auftragsarbeiten für den ersten Arbeitsmarkt umfasst das Angebot diverse
Eigenprodukte und Dienstleistungen wie Garten- und Landschaftspflege, Malerei,
Gebäudereinigung und das Betreiben von Kantinen und eigenen Restaurants.
Mitarbeiter: 2200
Leitsatz: Jeder ist ein Teil des Ganzen.
www.mosaik-berlin.de
shop.mosaik-berlin.de
digkeit, Ausdauer und Belastbarkeit wollen
erlernt sein. Wer bei Mosaik eine Ausbildung
im Berufsbildungsbereich durchlaufen hat,
wird in den Arbeitsbereich übernommen und
erhält ein monatliches Entgelt. Beschäftigte,
die ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und
für die eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aussichtsreich erscheint,
erhalten über Praktika mit fachkompetenter Unterstützung zunächst die Gelegenheit
sich zu erproben. Aus manchem Werkstattbeschäftigtem wurde auf diesem Weg ein
tariflich beschäftigter Mitarbeiter.
staurants und Catering, Bäckerei, Wäscherei, Holzwerkstatt, Schneiderei, Gärtnerei,
Gebäudereinigung, Malereibetrieb, Kunstwerkstatt – mit national und international
anerkannten und ausgezeichneten Künstlern – Buchhaltung und Büroservice bis hin
zum landwirtschaftlichen Öko-Betrieb Kuhhorst in Brandenburg. Die Kuhhorster wurden vor ein paar Jahren mit dem Förderpreis
Ökologischer Landbau ausgezeichnet. Der
landwirtschaftliche Betrieb bietet mehr als
80 Menschen einen Arbeitsplatz und sorgt
für soziale Integration.
Für die regionale Wirtschaft hat sich Mosaik in den Jahren zu einem wichtigen
Geschäftspartner entwickelt. Heute erstreckt sich das Leistungsangebot über Re-
Die Liste der Cafés und Restaurants in Berlin
ist lang. Am bekanntesten dürften das Café
im Pergamon-Museum und das Café am
Konzerthaus (Gendarmenmarkt) sein.
Pappmaché-Lolas aus der Kunstwerkstatt.
Seit 2006 wird sogar ein in Vergessenheit
geratener Weinberg im Park Sanssouci in
Potsdam wieder nutzbar gemacht. Bisher
sind bereits 700 Reben angepflanzt, außerdem werden alte Obstsorten kultiviert. Die
ersten Flaschen Wein wurden im vergangenen Sommer versteigert. Der Erlös floss in
die Wiederherstellung und Erhaltung des
Gartens. Wer möchte, kann Patenschaften
für Reben und Obstbäume übernehmen, um
auf diesem Weg den historischen Garten
und die Beschäftigung von Menschen mit
Handicap zu unterstützen.
Geschäftsführerin Heinemann hat noch
viele Visionen, aber besonders liegt ihr
derzeit die Kunstwerkstatt am Herzen.
Der Kunstkatalog mit dem eigenwilligen
Titel „Kunst kommt aus dem Schnabel wie
er gewachsen ist“ zeigt die Arbeiten professioneller Künstler mit Assistenzbedarf.
Bei Mosaik ist man sich einig: Eine Ausstellung, in der Menschen mit Behinderung
ihre Werke ganz selbstverständlich neben
anderen Künstlern präsentieren könnten,
das wäre gelebte Inklusion.
Aus der Tischlerei: handbemaltes Brettspiel mit Schafen als Spielfiguren.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Friederike Pfann
BVMW
65
BVMW
An der Wiege
von Zahnrädern
Die Härterei des Magdeburger Unternehmers
Peter Harms sucht in Europa ihresgleichen
66
Der Mittelstand. | 6 | 2012
BVMW
Auf Peter Harms muss man sich einlassen.
Der Magdeburger Unternehmer nimmt
kein Blatt vor den Mund. Geht es im Gespräch um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für seine Firma, Bürokratie
und politische Verantwortung, dann poltert er los. Ein sympathischer Dickkopf
muss sich auch einmal Luft machen, hält
mit Kritik nicht hinterm Berg.
Eigentlich könnte sich der 70-Jährige zur
Ruhe setzen. Das liegt ihm jedoch nicht.
Ideen und Pläne hat er im Kopf. Er will
sie umsetzen. Ein Macher im besten Sinn
des Wortes, dessen Lohnhärterei in ganz
Europa ihresgleichen sucht. Riesige Zahnräder mit bis zu sechs Metern Durchmesser werden bearbeitet. Die Öfen und die
Verfahren hat er selbst entwickelt und
sich dabei Fachleute unter anderem von
der Magdeburger Universität mit ins Boot
geholt. Bei 940 Grad und somit kurz vor
dem Schmelzpunkt erhält der Stahl seine besondere Härte. Unterschiedlichste
Wärmebehandlungen wie Vakuumhärten,
Gasnitrieren, Karbonitrieren und Glühen
unter Schutzgas werden angewendet. Die
Getriebe-Bauteile kommen auf der ganzen
Welt zum Einsatz. Sie treiben Bagger im
Suezkanal an, bringen Bohrgeräte beim
Tunnelbau zum Laufen oder sorgen für den
richtigen Schub von Öltankern.
Fotos: Klaus-Peter Voigt
„Alle meine
Gewinne flossen
zurück in die Firma.
Deshalb bin ich auch
nie reich geworden.“
Im Büro des Geschäftsführers liegt ein
Stapel Dokumente im Regal. Peter Harms
holt sie hervor, zeigt auf Seiten mit vietnamesischen Schriftzeichen. Ein 30-Millionen-Dollar-Projekt in dem asiatischen
Land geht auf seine Initiative zurück. Für
ein Unternehmen in Aschersleben habe
er den Auftrag akquiriert. Es konzipiert
Ihre Härte erhalten die Stahlteile nach einer Hitzebehandlung und dem maßgeschneiderten Prozess
der Abkühlung.
und baut nun Anlagen, auf denen Terrassendielen und andere Holzteile produziert
werden sollen, die unter anderem durch
die Beimischung von Reisschalen entstehen. Zulieferungen für die neue Firma
kommen aus Magdeburg.
Harms weiß: Man muss auch loslassen
können. Stieftochter Janine Gotsch gründete ein eigenes Unternehmen. In ihm
werden Teile der künftigen Fertigung hergestellt, und auch die letzten Öfen des eigenen Unternehmens entstanden dort. Die
Kontakte von Harms nach Vietnam reichen
lange zurück. Zu DDR-Zeiten arbeitete der
Elbestädter als Ingenieur im Walzwerksbau des Schwermaschinenbaukombinats
SKET. Sein Weg führte ihn zum Aufbau
eines Stahl- und Walzwerks in den Norden
Vietnams, wo damals noch Krieg herrschte. Die Kontakte hielten bis heute.
Von der Elbe in alle Welt
Gleich nach der Wende war für den Magdeburger klar, dass er seinen eigenen Weg
gehen muss. Das Aus für das Kombinat
schien sicher. "Ich wollte nicht entlassen
werden", lautet seine Erklärung für den
Mut zur Firmengründung. In der Euphorie
der Aufbruchsjahre ging es Harms auch
um den Beweis, dass die DDR gute Ingenieure hatte, die sich in der Marktwirtschaft
behaupten können. Mit den Plänen für den
eigenen Betrieb in der Tasche begann eine
Der Mittelstand. | 6 | 2012
einjährige Tour. Er erlebte viele Banker, die
über den Elan des Ostdeutschen staunten.
Letztlich stand die Finanzierung für die
Startphase.
Rund 30 Millionen Euro flossen von 1992
bis heute in die Harms Lohnhärterei GmbH
& Co. KG und in deren technische Entwicklungen. Der Firmenchef berichtet davon,
dass seine Frau in den ersten Monaten
den Kran fuhr und er selbst den Stapler
manövrierte. Zeitweise wohnten sie sogar
in der Firma. Die Mühen scheinen heute
vergessen. Das Unternehmen mit seinen
fünfzig Mitarbeitern liefert an Kunden
in Italien, Frankreich, den Niederlanden
und Deutschland. Über sie gelangen die
Zahnräder in alle Welt. Harms sieht die
Globalisierung der Wirtschaft nüchtern.
Während mancher in der boomenden Industrie Chinas eine Gefahr sieht, winkt der
Ingenieur ab. "Diese Dynamik nutzt uns.
Es entsteht Kaufkraft und die befördert
Exportgeschäfte", lautet seine Einschätzung. Für ihn hat die Politik dieses Potenzial längst nicht in vollem Umfang begriffen.
Klaus-Peter Voigt
BVMW-Pressesprecher
Sachsen-Anhalt
67
BVMW
Erfolgreich auf
neuem Terrain
BVMW-Vorstandsmitglied Iris Gess führt Künstler und Unternehmer zusammen
„Wir fördern mittlerweile mehr als 40 Künstlerinnen und Künstler
aus ganz Europa und Übersee“, sagt die Düsseldorferin. So fanden
zuletzt Skulpturen wie „Fukushima“ der Erfurterin Edel Vostry, der
„Große Fuß“ des Düsseldorfers Till Hausmann, oder „The Street
Dancers“ des spanischen Malers Eduard Bigas den Weg in die
„heiligen Hallen“.
Über 20 Ausstellungen in Düsseldorf-Unterbach allein in diesem Jahr schufen neue Kontakte zwischen Kunstschaffenden, Medienvertretern, aber auch Kunstliebhabern, die sich
als Mäzene engagieren oder als Erwerber zeitgenössischer
Artefakte am Kunstmarkt aktiv beteiligen. Die Kunst liege darin,
Angebot und Nachfrage zu koordinieren, weiß Iris Gess.
Eine besonders reizvolle Variante, das Unternehmensumfeld attraktiv zu gestalten, bietet sich durch individuelle Mietoptionen:
„Wir statten Unternehmen gemeinsam mit den Künstlern nach den
Wünschen und Vorstellungen der Interessenten aus.“ So schlägt
Iris Gess die Brücke zwischen Kunstförderung und Management
– eine Win-win-Situation.
www.gess-kunstmanagement.de
Bei der Gründung von Gess Kunstmanagement stand ein Leitgedanke Pate: Das Interesse an Kunst wächst und korrespondiert
mit der Suche nach erfüllter Lebensführung. Die Kunst liegt darin, wie immer im Leben, Angebot und Nachfrage zu koordinieren.
Gess Kunstmanagement
KiP Kunst im Pool – Galerie
Auf´m Hitzberg 26
40627 Düsseldorf
www.gess-kunstmanagement.de
Thomas Kolbe
BVMW-Pressesprecher Nordrhein-Westfalen
Bilder und Skulpturen im trockengelegten Pool.
68
Der Mittelstand. | 6 | 2012
Foto: Daniel König
Kunst bringt Menschen miteinander in Dialog. Die Grundidee einer
partnerschaftlichen Kunstförderung reifte vor Jahren bei BVMWVorstandsmitglied Iris Gess, die ihr Leben lang selbst Kunstschaffende war. Die begeisterte Unternehmerin erfüllte sich nach dem
Verkauf ihrer Personaldienstleistungsfirma 2010 einen Traum und
gründete die Kunstschmiede „Gess Kunstmanagement“.
BVMW
Ausgezeichnete
Nachfolgeregelung
BVMW-Preis für Oldenburger Pianobauer
Foto: Michael Ihle
Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln, das ist für viele
mittelständische Unternehmer ein schwieriger, emotionsgeladener Prozess. Gerade bei familiengeführten Unternehmen
wird die Stabübergabe oft auf die lange Bank geschoben – mit
fatalen Folgen. Zu späte oder ungeplante Übergaben gefährden
schnell den Bestand eines Betriebes. Um auf die Bedeutung
rechtzeitiger Führungswechsel aufmerksam zu machen, vergibt
der BVMW in der Region Oldenburg-Bremen-Nordwesten alle
zwei Jahre einen Preis für die beste Nachfolgeregelung.
Preisverleihung für eine gelungene Stabübergabe: Linda Rosenkranz, Detlef Blome (BVMW, Wirtschaftsregion Bremen-OldenburgNordwesten), die neuen Geschäftsführer Ulrich Punke und Nicholas
Claaßen (v. li.).
In diesem Jahr ging die Auszeichnung an das Oldenburger
Unternehmen Piano Rosenkranz. Linda Rosenkranz, erste Klavierbaumeisterin Deutschlands, führte das von ihrem Vater 1924
gegründete Unternehmen seit 35 Jahren. Planvoll vorbereitet
übergab sie jetzt die Geschäftsführung an ihre beiden langjährigen Mitarbeiter Ulrich Punke und Nicholas Claaßen.
www.piano-rosenkranz.de
Preis für
nachhaltiges Wirtschaften
Gemeinsam mit Thomas Merten, Inhaber und Geschäftsführer der
Trifolium-Beratungsgesellschaft, sowie mit der Sparkasse Oberhessen und der OVAG hat Katja Weigand, Leiterin des BVMW Wetterau,
die Initiative „Nachhaltige Wirtschaft Oberhessen“ gegründet.
Rainer Schwarz, Vorstandsvorsitzender der OVAG, trugen als
Mitinitiatoren dazu bei, dass bereits in diesem Jahr der erste Förderpreis „Nachhaltige Wirtschaft Oberhessen“ ausgeschrieben
werden kann.
Ziel der Initiative ist es, das nachhaltige Wirtschaften noch stärker
in die Strategie von mittelständischen Unternehmen zu implementieren. „Mittelständische Unternehmen sind von ihrer Philosophie
her sehr nachhaltig geprägt“, so Katja Weigand. „Regionales Engagement, familienfreundliche Arbeitsbedingungen und eine solide
Firmenbasis zeichnen die Unternehmen oft aus.“Gemeinsam mit
Thomas Merten entstand die Idee eines Förderpreises. Günter
Sedlak, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Oberhessen, und
Mittelständische Unternehmen im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens können sich bis zum 31. Januar 2013 bewerben. Der Preis
ist mit 3.000 Euro dotiert und steht unter der Schirmherrschaft
der Landräte Joachim Arnold (Wetteraukreis) und Manfred Görig
(Vogelsbergkreis); er wird am 14. Mai 2013 in der Keltenwelt am
Glauberg verliehen.
Informationen unter www.nachhaltige-wirtschaft-oberhessen.de.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
69
BVMW
Engagiert für die Außenwirtschaft
Das langjährige BVMW-Mitglied InterGest SAS begeht sein 40-jähriges Firmenjubiläum
Foto: Alexa Kirsch Fotographie, Saarbrücken
Geboren aus der Erkenntnis, dass mittelständische deutsche
Unternehmen am französischen Markt erfolgreich bestehen
können, ihnen jedoch meist Kapazität und Know-how zur Überwindung der Hürden bei der Geschäftsgründung fehlen, entwi-
Prof. Peter Anterist, Jürgen Dippe (BVMW), Prof. Dr. Heinz Anterist
(v. li.) bei der Festveranstaltung in Saarbrücken.
ckelte Firmengründer Prof. Dr. Heinz Anterist bereits 1972 die
Idee, diese Verwaltungstätigkeiten in Form eines "administrativen Outsourcing" anzubieten. So kann sich der Intergest-Kunde
auf seine Kernkompetenz konzentrieren. Verwaltungsarbeiten wie Firmengründung, Buchhaltung, Verzollung, Rechtsberatung, Lohn- und Gehaltsabrechung bis zur Erstellung der
Schlussbilanz erledigt das Intergest-Team.
Das ganzheitliche Konzept hat sich derart bewährt, dass Intergest diesen Service mittlerweile in mehr als fünfzig Ländern
anbieten kann. Auch der BVMW profitiert von der Kompetenz
der Intergest. Eine erste Zusammenarbeit gab es bereits 1989
in Belgien. Mittlerweile fungiert das Unternehmen auch in der
Türkei, in Mexiko und im Großherzogtum Luxemburg als ständige Repräsentanz des BVMW.
Den zahlreichen Gratulanten zum Jubiläum hat sich natürlich
auch der BVMW angeschlossen. In zwei Jahren steht schon
das nächste Jubiläum an: 25 Jahre Mitgliedschaft im BVMW.
Ernst Prost – Gewinner des
Deutschen Mittelstandspreises
‘markt intern‘ ehrt sozialen Unternehmer
sich zum Produktionsstandort Deutschland und setze ein Zeichen
mit dem Zeugnis "Auch unsere Steuern bezahlen wir hier", heißt es
in der Laudatio. Prost lasse sich als Unternehmer von der Prämisse
leiten, erfolgreich zu wirtschaften und dem Gemeinwohl zu dienen.
Mittelstandspräsident Mario Ohoven nahm an der Preisverleihung
teil und gratulierte dem BVMW-Wirtschaftssenator.
Foto: Roland Scheidemann
Zu den über 4.000 Produkten von Liqui Moly, die in mehr als 100 Länder exportiert werden, zählen vor allem Motoren- und Getriebeöle.
In Deutschland kooperiert Liqui Moly mit rund 25.000 Autohändlern
und Kfz-Werkstätten, die in einem Beirat „mitregieren“ können.
Ausgezeichnet: Unternehmer Ernst Prost und Gratulant Mario Ohoven.
Mit dem „Unternehmerpreis des Deutschen Mittelstandes“ hat
die Verlagsgruppe 'markt intern' Ernst Prost, Geschäftsführender
Gesellschafter der Liqui Moly GmbH, ausgezeichnet. Prost sei ein
herausragender Unternehmer mit sozialem Gewissen, bekenne
70
Die Düsseldorfer Verlagsgruppe 'markt intern' ist Europas größter Brancheninformationsdienst. Ein Team von mehr als 100 Mitarbeitern, darunter mehr als 45 Juristen, Diplom-Kaufleute und
-Volkswirte, setzt sich mit Wirtschaftsbriefen seit 40 Jahren für die
Belange der mittelständischen Freiberufler, Gewerbetreibenden,
Einzelhändler und Handwerker ein.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
BVMW
Platin für den „Frosch“
Werner & Mertz („Erdal“) erhält höchste internationale Auszeichnung für nachhaltiges Bauen
Reinhard Schneider, Vorsitzender der
Geschäftsführung der Werner & Mertz
GmbH, und Mitglied im BVMW-Wirtschaftssenat betont: „Statt hohe Summen
in die absolute Perfektionierung einer einzelnen guten Eigenschaft zu investieren,
achten wir darauf, möglichst viele ökologische Aspekte und Elemente der Nachhaltigkeit voranzutreiben. In Summe entsteht
so ein herausragendes Gesamtresultat.“
Die Werner & Mertz Hauptverwaltung besticht durch ihr Energiekonzept: Mittels
Windkraft, Photovoltaik und geothermischer Grundwassernutzung erzeugt der
Neubau 20 Prozent mehr Energie, als er für
den laufenden Betrieb benötigt.
LEED ist das international führende Zertifizierungssystem für hochwertige ökologi-
Foto: Herbert Piel
Die neue Hauptverwaltung von Werner
& Mertz ist seit 2010 der markante Orientierungspunkt in der Mainzer Rheinallee. Das Gebäude entspricht höchsten
internationalen Maßstäben für umweltbewusstes Bauen. Jetzt erhielt Werner
& Mertz dafür mit „LEED Platinum“ die
anspruchsvollste Nachhaltigkeits‐Zertifizierung für Gebäude. Der Neubau ist
Deutschlands einzige Industrieverwaltung in dieser höchsten Auszeichnungsklasse.
TV-Moderator Cherno Jobatey; Dr. Michael Vogelsang, Chefvolkswirt BVMW; Olaf Tschimpke, NABUPräsident; Reinhard Schneider, Vorsitzender der Geschäftsführung Werner & Mertz; BVMW-Verbandsbeauftragter Horst Schneider; Sabine Christiansen, Erstes Beiratsmitglied Initiative Frosch (v. li.)
sche Gebäude. Entwickelt wurde es in den
USA von der gemeinnützigen Gesellschaft
U.S. Green Building Council.
Zu den Bewertungskriterien gehören
nachhaltiger Standort, Wassereffizienz,
Energieverbrauch, umweltbewusste Ma-
terialien und Ressourcen, Innenraumqualität sowie innovative Lösungen. Es können vier Qualitätsstufen (zertifiziert, Silber,
Gold und Platin) erreicht werden. In diesem
Jahr wurde Reinhard Schneider zugleich
mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis
ausgezeichnet.
Bewerbung als Mitglied für den BVMW-Wahlausschuss nach § 2 der BVMW-Wahlordnung
Bei Interesse senden Sie bitte Ihre Bewerbungs­unterlagen mit folgenden Angaben:
•Name, Anschrift
•Beruf, Dauer der BVMW-Mitgliedschaft
•Leiter Ihres Kreisverbandes
•F achliche Qualifikationsnachweise für die
Durchführung von Wahlen
•Nachweis 2. Juristisches Staatsexamen
•E rklärung, für Sitzungen des Wahlausschusses
uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen
an die Bundesgeschäftsstelle Berlin:
Anschrift:
BVMW-Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V.
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Der Mittelstand. | 6 | 2012
71
Sixt: Eine 100-jährige
Erfolgsgeschichte
Das 100-jährige Firmenjubiläum der Firma Sixt wurde in der Kaisersaal Residenz in München festlich begangen: Erich Sixt, Martin Zeil, Bayerischer
Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Stellvertreter des Ministerpräsidenten, Regine Sixt, Mario Ohoven (v. li.).
Das mittelständische Vorzeigeunternehmen Sixt feierte sein
100-jähriges Bestehen in der Kaisersaal Residenz in München.
Als erste Autovermietung Deutschlands gründete Martin Sixt
1912 „Sixt Autofahrten und Selbstfahrer“ in München. Nach dem
Zweiten Weltkrieg startete das Unternehmen neu und wurde in
„Auto Sixt“ umbenannt. Der heutige Vorstandsvorsitzende Erich
Sixt übernahm 1969 die Leitung.
Zusammen mit seiner Frau Regine Sixt baute er das Unternehmen
kontinuierlich aus. So startete Sixt die Präsenz an allen deutschen Flughäfen und knüpfte Beziehungen zu Hotels und Fluggesellschaften weltweit. Im Jahr 1986 ging Sixt an die Börse und
firmiert seitdem als Sixt Aktiengesellschaft. Zu Beginn der 1990er Jahre erreichte Sixt die Marktführerschaft in Deutschland.
Foto: brauerphotos.de
Vom lokalen Anbieter zum weltweit präsenten Mobilitätsdienstleister
Regine Sixt, die dem Bundeswirtschaftssenat des BVMW angehört, startete 1991 die internationale Expansion. Heute ist
Sixt in mehr als 100 Ländern weltweit präsent. Im Jahr 2009
trat die vierte Generation in das Unternehmen ein: Alexander
Sixt übernahm die Leitung der Konzernentwicklung, Konstantin
Sixt verantwortet das Internetgeschäft.
Erich Sixt bekräftigte das Ziel, mittelfristig zum führenden
Mobilitätsdienstleister in Europa zu werden. Darüber hinaus
plant Sixt, seine Marktstellung weltweit auszubauen. Der
Sixt-Konzern erwirtschaftete 2011 Umsatzerlöse von 1,56 Milliarden Euro und beschäftigt weltweit rund 3.000 Mitarbeiter (ohne Lizenznehmer). Die Flotte umfasst mehr als 66.000
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BVMW
Spitzenbegegnung mit
WTO-Chef Pascal Lamy
Der Wirtschaftssenat zu Besuch in Genf
Der neue Botschafter der Europäischen Union für die Schweiz
und Liechtenstein Richard Jones würdigte in seinem Vortrag
die Rolle der Schweiz für die EU, sein Botschaftsrat Ulrich
Trautmann lobte die Schweiz als das innovativste europäische
Land. Im Anschluss präsentierte der BVMW-Landesbeauftragte
Schweiz, Oskar G. Loewe, drei dieser innovativen Unternehmen.
Der BVMW-Unternehmerpreis Schweiz 2012 ging an die IDSuisse AG aus St. Gallen. Ihre siebzig Mitarbeiter entwickelten,
verkauften und installierten innerhalb von zwei Jahren Software zur Dokumentation von Patientendaten in mehr als hundert
Schweizer Krankenhäusern.
Fotos: Oskar G. Loewe
Nach einer Begrüßung der Delegation des Wirtschaftssenats
startete CERN-Generaldirektor Prof. Dr. Rolf-Dieter Heuer nach
Japan. Das asiatische Land interessiert sich für eine Vollmitgliedschaft. Derzeit hat das CERN zwanzig Mitgliedstaaten und
beschäftigt rund 3.200 Mitarbeiter. Mit fast 21 Prozent steuert
Deutschland den größten Teil des Jahresbudgets von mehr als
850 Millionen Euro bei.
Mario Ohoven und WTO Generaldirektor Pascal Lamy.
Eine Delegation von BVMW-Wirtschaftssenatoren und Spitzendiplomaten reiste nach Genf, um sich am CERN (Europäische Organisation für Kernforschung) gemeinsam ein Bild vom größten
wissenschaftlichen Experiment der Welt zu machen. Bei diesem
Anlass erfolgte auch die BVMW-Unternehmerpreisverleihung
Schweiz 2012.
Ein Bild von der hohen Lebensqualität der Region Genf vermittelte Mittelstandspräsident Mario Ohoven den Teilnehmern
bei einem Besuch auf Schloss Allaman, einem repräsentativen
Herrensitz aus dem Jahre 1253. „Nachbarn“ sind die AgnelliFamilie, Michael Schumacher und andere Prominente. Hier
wurde die Vorläuferorganisation der heutigen UNO gegründet.
Nach einer Weinverkostung der schlosseigenen Domäne stand
ein Besuch bei JP Morgan Genf auf dem Programm. Andrea
Tardy, Generaldirektor von GP Morgan Schweiz, gab in seiner
profunden Keynote einen Ausblick zur Zukunft der Schweizer
Banken.
Im noblen Yachtclub Société Nautique de Genève beeindruckte der Generaldirektor der World Trade Organization (WTO),
Pascal Lamy, die Zuhörer mit seiner substanzreichen und
überzeugenden Analyse zur Lage auf den internationalen
Finanzmärkten. Der frühere EU-Außenhandelskommissar und
Generaldirektor der französischen Großbank Crédit Lyonnais
gehört zu den weltweit gefragtesten Referenten.
Forschungsschwerpunkte sind der Large Hadron Collider (LHC),
die Darstellung der spektakulären Neutrino-Geschwindigkeit und
das Großexperiment Compact Muon Solenoid (CMS). Highlights
im streng bewachten CERN-Inneren waren der nicht zuletzt
durch den Film „Illuminati“ berühmt gewordene Iris-Scanner,
die Antimaterie-Experimente und das CERN-Rechenzentrum.
Für den Wirtschaftssenat sprach Mittelstandspräsident Mario
Ohoven dem Generalintendanten der Genfer Oper, Prof. Tobias
Richter, besonderen Dank für die künstlerische Umrahmung des
festlichen Abends im Genfer Yachtclub aus.
BVMW-Unternehmerpreis Schweiz 2012 (v. li.): BVMW-Bundesgeschäfts­
führer Dr. Stefan Dittrich; Geschäftsführer ID-Suisse AG, Harald Kohlmann;
Stv. Leiter BVMW-Landesverband Schweiz, Rolf Nothdurft;
Leiter BVMW-Landesverband Schweiz, Oskar G. Loewe.
Der Mittelstand. | 6 | 2012
73
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Die blätterbare page2flip-Ausgabe des Magazins wurde
von der wissenswerft GmbH erstellt (www.wissenswerft.net)
und ist abrufbar unter: www.bvmw.de
Impressum
Der Mittelstand.
Unternehmermagazin des BVMW
Herausgeber
BVMW – Bundesverband
mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschlands e. V.
Präsident Mario Ohoven
Mosse Palais, Leipziger Platz 15
10117 Berlin
www.bvmw.de
Redaktion
Tel.: 030 / 53 32 06-16
Fax: 030 / 53 32 06-50
[email protected]
74
Eberhard Vogt (Chefredakteur)
Rotger H. Kindermann (Korrespondent)
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Titelbild: brauerphotos.de
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Der Mittelstand. | 6 | 2012
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* Die IBWF-Zertifizierung der Unternehmensberater wird vom Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Voraussetzung für geförderte Beratung anerkannt.
Gestaltung: www.modus-vm.de
www.ibwf.org
www.mittelstandsberater.de
IBWF
Institut
für Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.V.
im Verbund mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.
Bundesgeschäftsstelle: Leipziger Platz 15 · 10117 Berlin · Tel. 030 /53 32 06 11 · [email protected]
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Laut connect-Leserwahl Heft 07/2012
lt. Heft 08/2012
lt. Heft 07/2012
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1) Monatlicher Grundpreis für Business Mobile Data M beträgt 33,57 € netto/39,95 € brutto (mit Endgerät). Einmaliger Bereitstellungspreis 25,17 € netto/29,95 € brutto. Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Gilt nur im Inland mit unbegrenztem Nutzungsvolumen für Datenverkehr. Ab einem Datenvolumen von 3 GB pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Mit SpeedOn haben Sie die
Möglichkeit, die Bandbreitenbeschränkung aufzuheben. Weitere Informationen erhalten Sie im Kundenservice. Die HotSpot Flatrate gilt nur an deutschen HotSpots (WLAN) der Telekom. Die Flatrate kann nicht für BlackBerry, VoIP
(Voice over IP), Instant Messaging und Peer-to-peer Verkehre genutzt werden. Nicht in Verbindung mit MultiSIM buchbar.
2) Das Aktions-Angebot gilt bis 31.12.2012. Wird in diesem Zeitraum der Tarif Business Mobile Data M gebucht, entfällt der einmalige Bereitstellungspreis in Höhe von 25,17 € netto und der Grundpreis im ersten Monat in Höhe von
25,17 € netto bzw. 33,57 € mit Endgerät und 41,98 € mit Premiumendgerät. Bei Buchung der SpeedOn Option wird die Bandbreitenbeschränkung aufgehoben. Übertragungsgeschwindigkeit und Datenvolumen werden gemäß
Ausgangstarif wiederhergestellt. Die Speed On Option gilt im Inland für ein- und ausgehende paketvermittelte Datenübertragung im Mobilfunknetz der Telekom. Nach Verbrauch des Datenvolumens wird die Bandbreite wieder auf
max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Nicht verbrauchtes Datenvolumen verfällt am Monatsende. Abrechnung erfolgt in 100-KB-Datenblöcken. Am Ende jeder Verbindung, mindestens jedoch einmal täglich,
wird auf den begonnenen Datenblock aufgerundet. Die HotSpot Flatrate gilt nur an dt. HotSpots (WLAN) der Telekom. Der Tarif hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Die Flatrate kann nicht für BlackBerry Optionen, Instant Messaging und Peer-to-Peer- Verkehre genutzt werden. Nicht in Verbindung mit MultiSIM buchbar. Nutzung von LTE mit Mobile IP VPN ist nicht möglich.
Das Angebot gilt für die Mitglieder im BVMW Rahmenvertrag 21754.
Weitere Infos unter der Rufnummer 0800 330 6009 per Mail an GK32-verbaende.de
oder auf www.t-vertrieb-geschaeftskunden.de/bvmw