Beratungsstelle Mimikry Jahresbericht 2005

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Beratungsstelle Mimikry Jahresbericht 2005
Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
Gefördert durch:
Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
Inhalt
1
Vorwort………………………………………………………………...…………..3
2
Träger und Finanzierung………………………………………………………..5
3
Personalentwicklung…………………………………………………………....5
4
Arbeitsschwerpunkte………………………………………………………….…6
4.1 Beratung………………………………………………………………………….…6
4.1.1 Angebote unserer Beratungsstelle.......................................................6
4.1.2 Beratungsschwerpunkt im Berichtsjahr: Existenzsicherung.................7
4.2 Streetwork……………………………………………………………………….….8
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
Das Prositutionsmilieu als Subkultur....................................................8
Wo gehen wir hin?................................................................................8
Mit wem haben wir es zu tun?..............................................................8
Was wollen wir und was machen wir?..................................................9
Prävention von HIV und anderen übertragbaren Infektionen...............9
4.3 Öffentlichkeitsarbeit………………………………………………………….……11
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
Allgemein……………………………………………………………….….11
Aktuelle Entwicklung……………………………………………………...11
Interfraktioneller Arbeitskreis Prostitution………………………….…...12
Vortrag Sabine Skutella (Stadtratshearing)……………………….……13
4.4 Prävention von Minderjährigenprostitution……………………………………..17
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
5
Erfahrungen………………………………………………………………..17
Ziele…………………………………………………………………………17
Angebot…………………………………………………………………….18
Aktuelle Präventionsarbeit 2005…………………………………………19
Statistische Angaben………………………………..……………………….....20
5.1 Kontakte in der Beratungsstelle……………………………………………..…..20
5.2 Kontakte im Rahmen der aufsuchenden Arbeit………………………………..21
6
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung………………………………………..22
6.1 Arbeitskreise……………………………………………………………………….22
6.2 Kooperationen……………………………………………………………………..22
6.3 Medien…..…………………………………………………………………………23
7
Wir danken ………………………………………………………………………..24
8
Team………………………………………………………………………………..25
Impressum………………………………………………………..…………………….26
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
1
Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
ein bewegtes Jahr liegt hinter uns - viele politische und gesellschaftliche Themen
haben uns während des vergangenen Jahres beschäftigt und unsere Arbeit geprägt. Bevor ich Ihnen mit diesem Jahresbericht einige Schwerpunkte unserer Beratungsarbeit mit Prostituierten aufzeige, möchte ich die Gelegenheit nutzen, und
mich Ihnen als neue Dienststellenleiterin der Beratungsstelle Mimikry vorstellen.
Bis zu meinem Arbeitsplatzwechsel im Juli 2005 war ich in der „Villa“, der Entgiftungsstation für illegale Drogen im Schwabinger Krankenhaus, beschäftigt. An der
Position der Dienststellenleiterin von Mimikry interessierte mich besonders die
neue Herausforderung des eigenverantwortlichen Handelns, die Möglichkeit der
Mit- und Umgestaltung von Arbeitskonzepten sowie die neue fachliche Thematik.
Auch in diesem Jahr beschäftigten wir uns wieder mit der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes und der Sperrbezirksverordnung. Die Geschäfte der Frauen auf den
Straßenstrichs gehen schlecht. Immer mehr Prostituierte beschäftigen sich mit
Ausstiegsgedanken, ihr Einkommen sinkt, sie müssen für weniger Geld mehr anbieten. Andererseits bietet der momentane Arbeitsmarkt wenig Arbeitsplätze für
Frauen ohne Qualifizierung, ohne Ausbildung und langen Lücken im Lebenslauf.
Die meisten Frauen die aus der Prostitution ausgestiegen sind, erhalten Arbeitslosengeld II. Mangels Alternativen fühlen sich viele Frauen perspektivlos und bleiben trotz psychischer und physischer Überforderung in der Prostitution. Groß ist
der finanzielle Druck für Prostituierte, groß ist die Konkurrenz und vehement das
Auftreten so mancher Kunden. Vermehrt werden sexuelle Dienstleistungen ohne
Kondom nachgefragt und diesem Wunsch wird auch immer häufiger entsprochen.
Im Jahr 2005 wurde es zunehmend wichtiger, in Gesprächen während der Streetwork aber auch in Beratungen, die Frauen darin zu bestärken, auf ihre Gesundheit
zu achten und auf Safer Sex zu bestehen.
Die soziale Arbeit für Prostituierte fand auf unterschiedlichen Ebenen statt. Bei der
persönlichen Beratung stand häufig die Umstellung auf Hartz IV im Vordergrund.
Die Beraterinnen mussten sich in diesen Bereich neu einarbeiten, und die Frauen
mussten viele Anträge bewältigen und lernen mit wenig Geld zurecht zu kommen.
Soweit es uns in Zeiten immer knapper werdender Mittel und Ressourcen möglich
war, haben wir die Prostituierten die bereits ausgestiegen waren und diejenigen,
die aussteigen wollten, mit Geld- und Sachmitteln unterstützt.
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
Gründe für Proteste gab es genug, denn in München gilt noch immer die rigideste
Sperrbezirksverordnung bundesweit. Diese verbietet neben diskreten Haus- und
Hotelbesuchen auch das Ausüben der Prostitution in den ausgewiesenen „Toleranzzonen“. Die Stadtratsanträge, die von den Grünen/Bündnis 90 zur Lockerung
der Sperrgebietsverordnung gestellt wurden, wurden leider in diesem Jahr abgelehnt. Wieder ein Rückschlag, aber wir werden weiterhin für die Rechte von Prostituierten eintreten.
Sicherlich wird im Jahr 2006, durch die anstehende Fußball-Weltmeisterschaft und
dem damit zu erwartenden Anstieg von Prostituierten mehr Arbeit auf unsere Beratungsstelle zukommen. Wir hoffen, dass wir diesen Anforderungen gerecht werden können.
Besonders möchte ich mich bei allen Unterstützer(innen), Zuschussgeber(innen),
Politiker(innen), Fachkolleg(innen), sowie bei Medien und Behörden bedanken, die
sich für unsere Klientinnen und die Beratungsstelle Mimikry eingesetzt haben.
Den Mitarbeiterinnen von Mimikry danke ich besonders für ihre fachlich kompetente Arbeit, für ihr konstruktives Mitgestalten an den täglichen Arbeitsprozessen, ihre
flexible Arbeitsgestaltung und ihr Vertrauen zu mir als neue Leiterin der Beratungsstelle Mimikry.
München, Januar 2006
Carmen Jörg
Dienststellenleiterin
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Träger und Finanzierung
Die Beratungsstelle Mimikry ist eine Einrichtung des Evangelischen Hilfswerks
München, gGmbH, diese ist wiederum eine 100%ige Tochter der Inneren Mission
München, Diakonie in München und Oberbayern e.V..
Bis 1988 ausschließlich aus Eigenmitteln des Trägers finanziert, erhält die Beratungsstelle seither einen Zuschuss der Landeshauptstadt München für Ausstiegshilfenarbeit, seit 1993 im Umfang einer vollen Planstelle.
Seit Mitte 1994 erhalten wir für Beratungs- und Betreuungshilfen mit Schwerpunkt
HIV-Prävention Zuschussmittel für eine halbe Planstelle aus dem Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Wir möchten uns an dieser Stelle für die finanzielle Sicherstellung unserer Arbeit
mit Prostituierten bei unseren Zuschussgebern ausdrücklich bedanken.
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Personalentwicklung
Die Beratungsstelle Mimikry beschäftigt vier Diplom-Sozialpädagoginnen in Teilzeit, sowie eine Diplom-Sozialpädagogin in Teilzeit für Leitungsaufgaben.
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Arbeitsschwerpunkte
4.1 Beratung für Prostituierte:
Was steckt dahinter?
Sicherlich wird sich der eine oder andere Leser fragen, zu welchen Inhalten in einer Beratungsstelle für Prostituierte eigentlich beraten wird. Geht es dabei nur um
prostitutionsspezifische Themen? Welche Anliegen haben die Frauen? Und wie
kann darauf reagiert werden? Die folgende Aufstellung soll Aufschluss über mögliche Inhalte in der Beratungsarbeit geben und verdeutlichen, dass unsere Klientinnen mit den verschiedensten Themen unsere Einrichtung aufsuchen.
4.1.1 Angebote unserer Beratungsstelle
Zielgruppe
Die Beratungsstelle Mimikry bietet sozialpädagogische Hilfe für
• Frauen in der Sexarbeit
• Aussteigerinnen aus der Prostitution
• Ehemalige Prostituierte
Themen und Inhalte in der Beratung
Das Hilfsangebot richtet sich nach der konkreten Bedarfslage der Hilfesuchenden.
Ziele sind u.a. die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen
in der Prostitution sowie die Entwicklung und Förderung attraktiver Alternativen zur
Prostitutionstätigkeit. Die folgende Aufstellung zeigt Beispiele über mögliche Themen und Fragestellungen, die in der Beratung thematisiert und besprochen werden können.
Themen
Mögliche Fragestellungen
Recht und Steuern
•
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in der Prostitution
(z.B.
Prostitutionsgesetz,
Sperrbezirksverordnung)? Welchen Einfluss haben diese auf die
tägliche Arbeit?
Existenzsicherung
bei Prostituierten
•
Wie kann die Existenz langfristig gesichert werden,
z.Β. in den Bereichen Gesundheit, Alter, Vorsorge?
Existenzsicherung u. •
Berufsalternativen
be i Ausstieg
•
Auf welchem Wege kann die Existenz zukünftig gesichert werden (z.B. Minijob, Selbständigkeit, Sozialleistungen)?
Welche persönlichen und finanziellen Konsequenzen
hat der Ausstieg aus der Prostitution?
Welche beruflichen Perspektiven gibt es?
•
Gesundheit
•
Welche sexuell übertragbaren Krankheiten gibt es?
Wie kann die eigene Gesundheit geschützt werden?
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Finanzen
•
•
Wie gestaltet sich die aktuelle finanzielle Situation?
Ist evtl. ein Kontakt zu anderen Stellen, wie z.B.
Schuldnerberatung notwendig?
Sucht
•
•
Gibt es Hinweise auf ein Suchtproblem?
Ist evtl. eine Anbindung an eine Suchteinrichtung
notwendig?
4.1.2 Beratungsschwerpunkt im Berichtsjahr: Existenzsicherung
In der Beratungsarbeit wurden auch dieses Jahr vielfältige Themen angesprochen
– die meisten davon bewegten sich rund um das Thema Existenzsicherung. In
Zeiten wirtschaftlicher Stagnation, hoher Arbeitslosigkeit und der Tendenz, das
vorhandene Geld zu sparen, merken auch unsere Klientinnen den Rückgang von
Freierzahlen und verstärkter Konkurrenz. So formulierten die Frauen während der
Beratungsarbeit häufig den Wunsch nach Ausstieg, da sich viele aufgrund finanzieller Engpässe dazu gezwungen sahen, in Doppelschichten zu arbeiten oder
sich einen Zweitjob zu suchen. Gleichzeitig lässt sie jedoch die Angst vor den
Konsequenzen, wie z.B. der Abhängigkeit von Sozialleistungen oder Einschränkungen des momentanen Lebensstandards, ihre derzeitige Situation trotz ständiger Sorge weiter aushalten. Die Einführung von Hartz IV verunsicherte viele Klientinnen und bot ihnen aus ihrer Sicht kaum eine Alternative.
Dennoch war es uns auch in diesem Jahr ein Anliegen, Frauen bei der Gestaltung
ihrer Zukunft zu begleiten und sie beim Ausstieg, wenn sie sich dazu entschieden
hatten, intensiv zu unterstützen. Wir merkten in der Beratungsarbeit zunehmend,
dass es immer schwieriger wird, für Frauen in der Prostitution geeignete und vor
allem realistische Alternativen zu finden – vielfach stoßen wir an rechtliche, politische oder gesellschaftliche Grenzen und können aufgrund dessen oft nur in kleinen Schritten vorwärts gehen.
Das Thema Existenzsicherung spielte auch bei den Klientinnen eine Rolle, die
kurz vor oder nach dem Rentenantritt standen. Auch hier stellte sich die Frage,
wie der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert werden kann. Viele ältere Frauen,
die lange in der Prostitution tätig waren, haben keine andere Möglichkeit, als auf
Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung zurückzugreifen, denn eine gesetzliche
Rente steht ihnen nicht zu. Gerade bei dieser Zielgruppe leisteten wir eine „Rundumbetreuung“, die sich nicht nur mit der finanziellen Situation, sondern ebenso mit
Krankheit, persönlichen Problemen oder/und der zukünftigen Lebensperspektive
beschäftigte.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Themen wie Schulden, die Angst
vor Wohnungsverlust, die Frage nach dem zukünftigen Überleben und die Hoffnung auf bessere Zeiten die Beratungsarbeit prägen und die Frauen die Beratungsgespräche u.a. dazu nutzen, um ihren psychischen Druck, Ängste und Sorgen zu formulieren.
Petra Blumenstein
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4.2. Streetwork/
Aufsuchende Arbeit
4.2.1 Das Prostitutionsmilieu
als Subkultur
Prostituierte bewegen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit in einer ganz eigenen Welt,
deshalb ist es für Außenstehende nahezu unmöglich, Einblick und Zugang zu erhalten. Selbst Ordnungsbehörden, Prostitutionskunden oder auch wir als spezialisierte Hilfeeinrichtung erleben nur einen kleinen Ausschnitt dieser Szene. Innerhalb des Milieus herrschen eigene Regeln, gelten bestimmte Werte und Normen
und bestehen intensiv verflochtene Beziehungsgefüge.
Aufgrund nach wie vor bestehender moralischer Vorbehalte unserer Gesellschaft
gegenüber Prostituierten, haben die meisten Frauen keine oder nur sehr wenige
Kontakte außerhalb dieses Milieus. Dies führt zu einer gewissen sozialen Isolation, so dass Prostituierte in Problemsituationen nicht auf Netzwerke außerhalb des
Milieus zugreifen können.
Genau an diesem Punkt setzt unser Angebot an: Wir suchen die Frauen innerhalb
ihrer Lebenswelt, nämlich an ihrem Arbeitsplatz auf. Dadurch stellen wir ein (oft
einziges) Bindeglied zwischen dieser Subkultur und der Welt außerhalb und deren
Hilfe- und Unterstützungsangebot dar.
4.2.2 Wo gehen wir hin?
In regelmäßigen Abständen suchen wir Straßenstrichs, Apartments und TerminWohnungen, Clubs, Studios und Bordelle sowie Laufhäuser auf. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei aktuelle Entwicklungen wie z.B. Eröffnungen und
Schließungen verschiedener Etablissements, Sperrbezirksveränderungen oder
Verlagerungen der Szene. Schwerpunktmäßig sind wir in München unterwegs,
darüber hinaus auch im Raum Augsburg. Dabei richten wir uns nach den jeweiligen Arbeitszeiten der Frauen und sind damit zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten „im Einsatz“.
4.2.3 Mit wem haben wir es zu tun?
In erster Linie wollen wir an den in Punkt 4.2.2 beschriebenen Örtlichkeiten mit
den Prostituierten in Kontakt kommen. Dies ist jedoch bei Prostitutionsbetrieben
nur möglich, wenn uns die BetreiberInnen/ VermieterInnen/ EigentümerInnen/
BarkeeperInnen/ GeschäftsführerInnen den Zutritt gestatten. Wir sind also gezwungen mit diesen Personen des milieuspezifischen Umfeldes einen positiven
Kontakt herzustellen und aufrecht zu erhalten.
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Beratungsstelle Mimikry
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Wir befinden uns daher auf einer Art Gratwanderung: Einerseits bieten wir parteiliche Unterstützung für die Frauen an und wollen auch als Ansprechpartnerin zur
Verfügung stehen, wenn es um schlechte Arbeitsbedingungen geht, andererseits
müssen wir jedoch auch die geschäftlichen Interessen der BetreiberInnen respektieren. Diese extrem schwierigen Rahmenbedingungen sind kennzeichnend für die
aufsuchende Arbeit im Rotlichtmilieu.
Bei dieser Arbeit lässt es sich nicht vermeiden, auch mit den Prostitutionskunden
konfrontiert zu werden. In der Regel werden wir von diesen Männern als dem Milieu zugehörig eingeordnet und dementsprechend auch angesprochen. Unsere
Aufgabe ist es dann, uns einerseits klar abzugrenzen, andererseits diese potentiellen Kunden auch nicht abzuschrecken, um nicht geschäftsschädigend zu sein.
4.2.4 Was wollen wir und was machen wir?
Zunächst treten wir mit den Frauen vor Ort in Kontakt, um uns und das Angebot
unserer Beratungsstelle bekannt zu machen, aber auch, um Einblick in ihre Arbeitssituation zu bekommen. Wir sind bestrebt, durch Gespräche und durch regelmäßige Präsenz eine vertrauensvolle Atmosphäre und Akzeptanz in der Szene
herzustellen.
Unser Ziel ist es, dass die Frauen im Bedarfsfall auf unser Angebot zurückgreifen.
Die Bereitstellung unseres Beratungsangebotes direkt vor Ort ermöglicht es, dass
auch Frauen unsere Unterstützung erhalten können, die aus unterschiedlichen
Gründen (Scham, Hemmungen, Ängste, Repressalien, Zwang) daran gehindert
werden, telefonisch oder persönlich Kontakt mit unserer Beratungsstelle aufzunehmen.
Wir sind uns darüber bewusst, dass wir an den Arbeitsorten der Frauen nur zu
Gast sind. In den Gesprächen und Kontakten achten wir darauf, die Intimsphäre
der Frauen nicht zu stören, wir halten die Schweigepflicht ein und wahren die Diskretion. Wir verteilen Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen und klären
über HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen auf. Wir motivieren die
Frauen zur Durchsetzung von Safer-Sex-Praktiken gegenüber ihren Kunden.
4.2.5 Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen (STI´s) im Rahmen der aufsuchenden Arbeit
Durch die Zuschussmittel des Bayerischen Staatsministeriums konnten wir auch
dieses Jahr unsere dringend notwendige Präventionsarbeit fortsetzen. Im Gegensatz zu allen anderen möglichen Beratungsinhalten ist die Aufklärung über HIV
und STI´s ein Thema, mit dem wir aktiv auf die Frauen zugehen. Wir bedienen uns
dabei ausgesuchter Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen, welche
wir den Frauen zur Verfügung stellen. Dies kann jedoch auf keinen Fall das persönliche individuelle Gespräch zu dieser Thematik ersetzen.
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Die Nachfrage der Kunden nach unsafen Sexualpraktiken steigt von Jahr zu Jahr
und dementsprechend steigt auch die Anzahl der Risikokontakte. Vor allem Oralverkehr scheint nahezu standardmäßig ohne Kondom gewünscht zu werden.
In unseren Gesprächen stellen wir fest, dass es immer mehr Frauen gibt, die unzureichend über Ansteckungswege und STI´s informiert sind oder aber bekannte
Risiken verdrängen. Der größer werdende wirtschaftliche Druck tut sein Übriges.
Es mehrten sich Beschwerden von Frauen, die von BetreiberInnen durch verharmlosende und ungenaue Informationen über Ansteckungswege von STI´s zu gesundheitsgefährdender Arbeitsweise ermutigt werden. Obwohl seit 1987 der § 6
der Bayerischen Hygieneverordnung Prostituierten und ihren Kunden den Kondomzwang auferlegt, machen wir auch hier die Erfahrung, dass die wenigsten
Prostituierten davon Kenntnis haben. Häufig erfahren sie erstmalig durch den Kontakt mit uns davon.
Unser Ziel ist es, mit den Frauen über ihr individuelles Verhalten und dessen Risiken ins Gespräch zu kommen, qualitativ geeignet (also auf die Empfängerin abgestimmt) über Ansteckungswege und Gefahren zu informieren und die Frauen zur
konsequenten Durchsetzung von Safer Sex zu motivieren. Wir leisten diese Präventionsarbeit unter schwierigen Bedingungen, was für die aufsuchende Arbeit im
Prostitutionsmilieu charakteristisch ist. Wir brauchen sehr viel Geduld und einen
langen Atem, um nachhaltige Verhaltensveränderungen bewirken zu können.
Hierfür sind wir weiterhin dringend auf Unterstützung angewiesen.
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns für die bisher zur Verfügung gestellten
finanziellen Mittel beim Bayerischen Staatsministerium ganz herzlich zu bedanken.
Natascha Fuchs
Sabine Skutella
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4.3 Öffentlichkeitsarbeit/Lobbyarbeit
4.3.1 Allgemein
Durch Nutzung von Printmedien, Funk und Fernsehen, öffentlichen Auftritten, Interviews, Veröffentlichungen, eigenen Veranstaltungen stellen wir unsere Arbeit
professionell nach außen dar.
Wir arbeiten in unterschiedlichen Gremien mit, sind vernetzt und kooperieren mit
anderen Einrichtungen, Institutionen und Selbsthilfeorganisationen. Dies dient
dem fachlichen Austausch, der Gewinnung von Synergieeffekten sowie der politischen Einflussnahme und Lobbyarbeit.
Wir kooperieren überwiegend mit:
• Kreisverwaltungsreferat
• Stadtratsmitgliedern
• Büro 3. Bürgermeister
• Gesundheitsreferat
• regionalen und überregionalen Facharbeitskreisen
• anderen Einrichtungen und Organisationen
4.3.2 Aktuelle Entwicklung
Die Sperrbezirksverordnung München – eine „never ending story“!
Seit Jahren setzen wir uns für eine Veränderung der Münchner Sperrbezirksverordnung ein, da sie die Arbeitsbedingungen für Prostituierte verschlechtert. Unsere Bemühungen um eine Liberalisierung der Sperrbezirksverordnung haben jedoch 2004 einen herben Rückschlag erlitten, als mit Wirkung zum 1.1.2004 die
Sperrbezirksverordnung nochmals verschärft wurde. Dies hat uns jedoch nicht
entmutigt, sondern im Gegenteil dazu geführt, im Jahr 2005 viel Kraft darauf zu
verwenden, in diesem Bereich endliche eine positive Veränderung herbeizuführen.
Auf Vorschlag des 3. Bürgermeisters wurde vom Kreisverwaltungsreferat im Februar ein öffentliches Hearing organisiert, zu dem insbesondere der Münchner
Stadtrat sowie Presse und Medien geladen waren.
Thema: „Prostitution in München“
Ziel des Hearings: Fundierte Information über den Umgang von Politik und Verwaltung mit Prostitution in anderen bundesdeutschen Großstädten außerhalb Bayerns
mit besonderem Schwerpunkt auf Sperrbezirksverordnungen
Die Veranstaltung fand in Form einer Podiumsdiskussion statt.
Auf dem Podium saßen:
• 3. Bürgermeister Hep Monatzeder (Bündnis 90/Die Grünen)
• Wilfried Blume-Beyerle, Kreisverwaltungsreferent
• Karl Traunspurger, Regierung von Oberbayern
• Gunter Hauch Polizeipräsidium München
• Sabine Skutella, Beratungsstelle Mimikry (siehe Veröffentlichung S. 13-16)
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Jahresbericht 2005
•
•
•
•
Heike Rudat, Landeskriminalamt Berlin
Ortwin Schäfer, Ordnungsamt Dortmund
Margarete v.Galen, Rechtsanwältin und Expertin für Strafrecht
Stefanie Klee, Bundesverband sexuelle Dienstleistungen, Berlin
Die Erfahrung in anderen Städten zeigt, dass auch ohne Sperrbezirksverordnung
oder auch mit weniger rigider Sperrbezirksverordnung keine größere Begleitkriminalität zu verzeichnen ist. Das Prostitutionsmilieu ist auch ohne Sperrbezirksverordnung überschaubar und kontrollierbar, dafür gibt es einschlägige Gesetze, wie
z.B. das Polizeiaufgabengesetz. Der eigentliche Sinn einer Sperrbezirksverordnung ist der Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes. Die Sperrbezirksverordnung ist nicht das geeignete Mittel um Kriminalität zu verhindern.
Bereits am 11.11.2003 wurde von der Stadträtin Lydia Dietrich (B90/Die Grünen)
ein Antrag zur Liberalisierung der Sperrbezirksverordnung an die Stadtverwaltung
München gestellt. Das Kreisverwaltungsreferat als zuständige Behörde hat diesen
Antrag im September 2005 an uns zur Stellungnahme weitergeleitet. Selbstverständlich haben wir uns für eine Lockerung der Sperrbezirksverordnung ausgesprochen. Leider wurde der Antrag in der Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses vom 25. Oktober 2005 abgelehnt. Auch bei anderen Stadtratsanfragen- oder –
anträgen bezüglich Prostitution wurden wir mit der Bitte um Stellungnahme als
Expertinnen hinzugezogen.
4.3.3 Interfraktioneller Arbeitskreis Prostitution
Regelmäßig wird dieser Arbeitskreis vom Büro des 3. Bürgermeisters koordiniert.
Die Sitzungen sind im Rathaus unter dem Vorsitz unseres 3. Bürgermeisters Hep
Monatzeder. TeilnehmerInnen sind VertreterInnen aller Stadtratsfraktionen, VertreterInnen zuständiger Ämter und Behörden, Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle
Mimikry, Prostituierte und Betreiber von Prostitutionsbetrieben sowie zu besonderen Themen eingeladene Gäste.
Bei der diesjährigen Sitzung am 1. Juli referierten die eingeladenen VertreterInnen
des Baureferates und der Lokalbaukommission über baurechtliche Vorschriften für
Prostitutionsbetriebe in München. Dabei ging es z.B. um Fragen der Größe, Lage
oder Mindestausstattung der Betriebe und inwieweit künftig dafür Baugenehmigungen erteilt werden sollten. Auch hierzu wurden wir als Expertinnen befragt.
Weitere Themen waren der aktuelle Stand der Umsetzung des Prostitutionsgesetzes sowie die Ergebnisse der Begleitforschung, die nach wie vor nicht veröffentlicht wurden.
Besonders intensiv diskutiert wurde über die bevorstehende Fußballweltmeisterschaft 2006 und die damit verbundenen Befürchtungen über den großen Zustrom
von Prostituierten und die Zunahme von Zwangsprostitution und Menschenhandel.
Vor diesem Hintergrund werden im Jahr 2006 neue, große Herausforderungen auf
uns zu kommen. Die ersten Aktionen zu den Themen Gesundheitsprävention und
Freieraufklärung die während der WM stattfinden sollen, sind bereits mit unserer
Beteiligung in Planung.
Sabine Skutella
Carmen Jörg
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4.3.4 Vortrag von Frau Sabine Skutella,
Beratungsstelle Mimikry
Stadtratshearing am 4.02.2005:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf mich kurz vorstellen: mein Name ist Sabine Skutella. Ich bin Dipl.Sozialpädagogin und arbeite in der Beratungsstelle Mimikry, der einzigen Fachberatungsstelle für Prostituierte in ganz Bayern. Dies mache ich nun schon seit über
fünfzehn Jahren und konnte in dieser langen Zeit, die Entwicklung der Prostitution
in München gut beobachten.
Ich möchte heute einen menschlichen Blick auf die Prostitution und insbesondere
auf die Prostituierten werfen. Prostituierte sind Singles, Freundinnen, Ehefrauen,
Mütter, Alleinerziehende, pflegende Angehörige und sie haben eines gemeinsam:
Sie sind berufstätige Frauen. Sie müssen, wie andere Menschen auch, am Ersten
des Monats ihre Miete bezahlen, kurzum, sie müssen für sich und ihre Familien
das notwendige Geld für den Lebensunterhalt verdienen. Ganz nebenbei haben
sie auch noch einen Haushalt zu versorgen. Prostituierte haben die gleichen alltäglichen Pflichten wie andere auch: Sie müssen morgens aufstehen und ihre Kinder versorgen, sie bringen sie in den Kindergarten, zur Schule, zum Arzt oder zum
Sportverein und besuchen selbstverständlich auch den Elternabend. Sie müssen
einkaufen, kochen, putzen und Wäsche waschen und sich um den täglichen Papierkram kümmern. Natürlich zeigen sie auch Verständnis für die großen und kleinen Nöte ihrer Familienangehörigen, geben Zuwendung und bemühen sich stets
um ein ausgeglichenes Wesen.
Eines unterscheidet sie aber von anderen berufstätigen Frauen: Sie üben eine
Tätigkeit aus, über die sie nicht sprechen können. Dabei arbeiten Prostituierte unter schwierigsten Bedingungen. Sie leisten eine körperlich sehr anstrengende Arbeit, die gesundheitliche Risiken birgt und in der sie fremden Menschen sehr nahe
kommen. Sie müssen in der Lage sein, unbekannte Personen in Sekundenschnelle einschätzen zu können. Sie sind für ihre Kunden Seelsorgerinnen, Therapeutinnen, Psychologinnen und vieles mehr. Prostituierte sind steuerpflichtig und tragen
zum Bruttosozialprodukt bei. Obwohl sie eine wichtige gesellschaftliche Ventilfunktion erfüllen, fehlt es ihnen jedoch an sozialer Absicherung, von sozialer Anerkennung ganz zu schweigen. Sie führen einen tagtäglichen Existenzkampf und werden mit Kriminellen in einen Topf geworfen, obwohl sie selbst häufig Opfer von
Gewalt werden. Prostituierte werden registriert, überwacht und kontrolliert, ob sie
wollen oder nicht. Rechte, die anderen Erwerbstätigen ganz selbstverständlich
zustehen, werden Prostituierten gänzlich abgesprochen.
Ein wesentlicher Bestandteil der schlechten Arbeitsbedingungen für Münchner
Prostituierte ist die derzeit geltende Sperrbezirksverordnung. Ich möchte Ihnen
kurz skizzieren, welche Auswirkungen die Sperrbezirksverordnung auf die in München arbeitenden Prostituierten hat. Fast das gesamte Gebiet der Stadt München
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ist Sperrbezirk, das heißt, die Anbahnung und Ausübung der Prostitution ist hier
verboten.
Ausgenommen von diesem Verbot sind unter anderem einige sogenannte „Toleranzzonen“. Dabei handelt es sich um Straßenstrichs, auf denen jedoch lediglich
die Anbahnung der Prostitution erlaubt ist. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, befinden sich diese Toleranzzonen am Stadtrand oder in Industrie- und Gewerbegebieten, sowie in der Nähe von Gleisanlagen. Allesamt keine Orte, an denen sich die
Frauen sicher oder geschützt fühlen können. Im Gegenteil, schon tagsüber sind
hier außer den wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ansässigen Gewerbebetriebe kaum Passanten unterwegs. Nachts sind diese Gebiete ausgestorben.
Dazu kommt, dass es keinerlei Infrastruktur für die Prostituierten gibt. Es fehlen
sanitäre Anlagen, ausreichende Beleuchtung, Notrufsäulen und die Möglichkeit
sich zwischendurch aufzuwärmen und einen Imbiss einzunehmen.
Beispielhaft möchte ich hier die Straßenstrichs an der Ingolstädter Straße und der
Freisinger Landstraße nennen. Die Prostituierten dürfen sich dort also nur aufhalten und die Kontakte zu ihren Kunden herstellen. Zur Ausübung der Prostitution
müssen sie ein Haus außerhalb des Sperrbezirkes aufsuchen. Dabei handelt es
sich in der Regel um Clubs, Bordelle oder Apartments, die den Frauen zu diesem
Zweck ein Zimmer gegen Bezahlung vermieten. Wenn ein entsprechendes Haus
nicht in der Nähe ist, müssen die Frauen also eventuell nicht nur einen längeren
Anfahrtsweg bei jeder Tageszeit und Witterung in Kauf nehmen, sondern sind auf
dem Weg dorthin, unter Umständen auch gewalttätigen Übergriffen von Seiten der
Kunden ausgeliefert. In dieser Situation kann keine Kollegin zu Hilfe kommen.
Könnten die Frauen an Ort und Stelle, das heißt, an ihrem Standplatz in ihrem Auto die Prostitution ausüben, dann würden sie sich nicht nur Zeit und Geld sparen,
sondern wären vor allem wesentlich sicherer. Im übrigen handelt es sich bei Prostitutionskunden, die einen Straßenstrich aufsuchen um einen völlig anderen Kundenkreis als die Männer, die es bevorzugen einen Prostitutionsbetrieb, also z.B.
einen Club oder ein Bordell zu besuchen. Doch zurück zu den Frauen. Prostituierte, die dennoch ihre Dienste am Standplatz in ihrem Auto anbieten, begehen also
eine Ordnungswidrigkeit, die zunächst ein nicht unerhebliches Bußgeld zur Folge
hat. Im Wiederholungsfall liegt sogar eine Straftat vor, die mit Geld- oder Haftstrafe geahndet wird. Jahrelang konnten die Frauen auf den Straßenstrichs an der
Ingolstädter Straße und Freisinger Landstraße an ihrem Standplatz unbehelligt der
Ausübung der Prostitution nachgehen, ohne dass die Öffentlichkeit daran Anstoß
genommen hat. Anfang der neunziger Jahre wurde die Sperrbezirksverordnung
dahingehend geändert, dass die betroffenen Frauen dort die Prostitution nicht
mehr ausüben sondern nur noch anbahnen dürfen.
Ziel einer Sperrbezirksverordnung ist laut Gesetz der „Schutz der Jugend oder des
öffentlichen Anstandes“. Wenn man nun betrachtet, welche Bereiche in der Stadt
München in den Sperrbezirk fallen, dann muss die Frage gestattet sein, welche
Jugend und welcher öffentliche Anstand hier geschützt werden müssen, wo sich
Fuchs und Hase gute Nacht sagen. Die einzigen, die hier schutzbedürftig sind,
sind die Prostituierten. Es ist ein Anachronismus, vom Schutz der Jugend und des
öffentlichen Anstandes zu sprechen, in einer Zeit, in der an jedem Kiosk reihen-
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weise Hochglanzmagazine „nackte Tatsachen“ präsentieren, das Medium Internet
Jugendlichen problemlos den Zugang zu pornographischen Inhalten ermöglicht
und so genannte Soft-Erotik-Filme selbst im Fernsehen gezeigt werden. Inwieweit
die Schutzabsicht der Sperrbezirksverordnung auch für die diskreteste Form der
Prostitution, nämlich Haus- und Hotelbesuche von Prostituierten, von Relevanz ist,
ist nicht mehr nachvollziehbar. Ich frage Sie, inwiefern muss hier die Jugend und
der öffentliche Anstand geschützt werden, wo doch diese Form von Prostitution
jenseits aller Öffentlichkeit stattfindet? Dennoch sind Haus- und Hotelbesuche
aufgrund der geltenden Sperrbezirksverordnung verboten.
Auch die Situation für die Prostituierten auf den Straßenstrichs Hansastraße und
Zamdorfer Straße hat sich durch die Novellierung der Sperrbezirksverordnung
zum 1.1.2004 verschlechtert. In diesen Toleranzzonen gelten feste Betriebszeiten,
in denen die Anbahnung der Prostitution gestattet ist. Abhängig von der Jahreszeit
war früher die Anbahnung ab Einbruch der Dunkelheit, jedoch nicht vor 20 Uhr
erlaubt. Dies wurde mit Wirkung zum 1.1.2004 von 20 Uhr auf 22 Uhr nach hinten
verschoben und hatte für die betroffenen Frauen massive Auswirkungen. Die
Kunden, die bisher nach Feierabend in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr gekommen sind, sind weggeblieben. Um die daraus entstehenden Einkommenseinbußen
auffangen zu können, müssen die Frauen ihre Arbeitszeit nach hinten ausdehnen,
das heißt, die Frauen arbeiten bis in die späte Nacht und versuchen so, auf ihren
notwendigen Verdienst zu kommen. Es hat sich aber gezeigt, dass die Ausdehnung der Arbeitszeit auf die späten Nachtstunden keinen Einkommensausgleich
schafft, da so spät nur noch wenige Kunden kommen. Zudem steigt die Gefahr für
die Frauen, Opfer von gewalttätigen Übergriffen zu werden. Auf den genannten
Straßenstrichs sind grundsätzlich nur wenige Passanten unterwegs, so dass sich
zu später Stunde dort fast kein Mensch mehr aufhält und gewaltbereite Männer
sich relativ sicher fühlen und leichteres Spiel haben. Zusätzlich zu den Einkommenseinbußen und der verstärkten Gefahr bedeutet diese Veränderung für Mütter
und Frauen, die noch eine andere berufliche Tätigkeit ausüben, eine weitere Belastung. Da sie morgens früh aufstehen müssen um ihre Kinder zu versorgen oder
zur Arbeit zu gehen, haben sie durch die Ausdehnung der Arbeitszeit in die späte
Nacht weniger Schlaf. Dieser dauerhafte Schlafmangel führt langfristig zu gesundheitlichen Folgeschäden und hat negative Auswirkungen auf die Familiensituation.
Aber auch Frauen, die in unterschiedlichen Prostitutionsbetrieben arbeiten, haben
unter der geltenden Sperrbezirksverordnung zu leiden. Sie müssen ständig damit
rechnen ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn das Gebiet in dem ihr Arbeitsplatz
liegt, plötzlich in die Sperrbezirksverordnung aufgenommen wird. Wie das Beispiel
des Gebietes Am Krautgarten zeigt, haben hier viele Prostituierte fast von heute
auf morgen mit Inkrafttreten der neuen Sperrbezirksverordnung ihren Arbeitsplatz
und damit ihre Existenzgrundlage ersatzlos verloren. Die hier tätigen Frauen haben meist in 1- bis 3-Zimmerwohnungen gearbeitet. So haben sich in der Regel
mehrere Frauen eine Wohnung geteilt und konnten daher ganz selbstbestimmt in
angenehmer privater Atmosphäre arbeiten. Sie haben viel Engagement und Geld
in die ansprechende Ausstattung ihres Arbeitsplatzes investiert und in gutem
Glauben langfristige Mietverträge abgeschlossen.
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
Schon einzelne Beschwerden reichen aus, um die Existenz vieler Betroffener zu
vernichten. Die berechtigten Interessen von Prostituierten und Betreibern von
Prostitutionsbetrieben werden dabei nicht berücksichtigt. Sie werden bei geplanten
Änderungen der Sperrbezirksverordnung im Vorfeld nicht in den Entscheidungsprozeß miteinbezogen. Durch die eng gefasste Sperrbezirksverordnung sind
für die Betroffenen keine Ausweichmöglichkeiten vorhanden. In den wenigen für
die Prostitution vorgesehenen Gebieten gibt es so gut wie keine geeigneten Immobilien mehr für einen Prostitutionsbetrieb. Sollte es im Ausnahmefall mal ein
passendes Objekt geben, so werden dafür völlig überhöhte Mietpreise gefordert.
Darüber hinaus sind die behördlichen Auflagen für einen Prostitutionsbetrieb so
hoch, dass es kaum möglich ist, sie zu erfüllen.
Wir wissen, dass es auch in München Fälle von Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt, und wir verurteilen dies aufs Schärfste. Es ist überaus wichtig,
dass die zuständigen Polizeibehörden in diesem Bereich mit aller gebotenen Härte
und den dafür zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Täter vorgehen, aber
die Sperrbezirksverordnung ist dafür nicht das geeignete Instrument. Wie bereits
erwähnt, ist laut Gesetz Sinn und Zweck einer Sperrbezirksverordnung der Schutz
der Jugend und des öffentlichen Anstandes. Sie darf nicht als Mittel zur Bekämpfung von Menschenhandel missbraucht werden und damit die Mehrheit aller professionellen Prostituierten kriminalisieren. Das Prostitutionsgesetz soll die Situation der Prostituierten verbessern, die Münchner Sperrbezirksverordnung läuft dieser Intention jedoch völlig entgegen. Meine Damen und Herren, es ist an der Zeit,
in München menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Prostituierte zu schaffen.
Dies ist jedoch nur möglich durch eine Liberalisierung der Sperrbezirksverordnung.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
4.4 Prävention von Minderjährigenprostitution
und sexualisierter Gewalt gegen
Mädchen und junge Frauen
4.4.1 Erfahrungen
Aus den Lebensgeschichten unserer Klientinnen wissen wir, dass viele bereits in
jugendlichem Alter mit dem Thema Prostitution konfrontiert worden sind. Unsere
Beobachtungen im Rahmen der Streetwork der Beratungsstelle Marikas (für
männliche und weibliche Jugendliche in der Prostitution) bestätigen dies.
Dabei konnten wir feststellen, dass sich die Geschichten wie folgt ähneln: Mädchen und junge Frauen kommen mit dem Prostitutionsmilieu in der Regel dadurch
in Kontakt, dass sie entweder diesbezügliche Angebote erhalten oder über einen
Partner bzw. ihren Freundeskreis Zugang zur Prostitution bekommen.
Mädchen werden auf der Straße, auf öffentlichen Plätzen, in Schulumgebung oder an sonstigen Örtlichkeiten angesprochen und mehr oder weniger
direkt zur Prostitution aufgefordert. Oft fühlen sich die Mädchen von solchen Angeboten überrumpelt und es fehlen ihnen Strategien damit umzugehen bzw. eine gut überlegte Entscheidung zu treffen. Die Verlockung des
gebotenen Geldes und/oder die situative Verunsicherung können dazu führen, dass sie sich auf das Angebot einlassen.
Häufig geraten junge Frauen auch durch ihren männlichen Beziehungspartner ins Rotlichtmilieu. Dabei nutzen die Männer ihre oft gut entwickelten
psychologischen Fähigkeiten, um die jungen Frauen durch Lügengeschichten und Versprechungen dazu zu bewegen, dieser Tätigkeit nachzugehen.
Um dieser Realität entgegenzuwirken, bieten wir Präventionsveranstaltungen für
Schulen, Jugendhilfeeinrichtungen sowie Informationsveranstaltungen für MultiplikatorInnen und Eltern an.
4.4.2 Ziele
Durch unsere Veranstaltungen
sensibilisieren wir die Mädchen für alltägliche Grenzüberschreitungen
klären wir die Mädchen über die Gefahren der Prostitution auf
lernen die Mädchen Handlungsstrategien zum Umgang mit entsprechenden
Angeboten und Aufforderungen kennen
sind Mädchen auf mögliche Angebote vorbereitet
sind Mädchen dazu befähigt, sich Hilfe und Unterstützung zu holen
signalisieren MultiplikatorInnen und Eltern Offenheit im Umgang mit dem
Thema Prostitution
können MultiplikatorInnen und Eltern Mädchen und junge Frauen mit Fragen zu diesem Thema an dafür zuständige Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen weitervermitteln
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
setzen sich die Zielgruppen dieses Präventionsangebotes mit dem Thema
Prostitution und sexualisierte Gewalt auseinander
4.4.3 Angebot
Wir bieten sowohl Gruppenveranstaltungen für Mädchen an Schulen oder Jugendhilfeeinrichtungen, als auch Einzelberatungen und Informations- und Beratungsveranstaltungen für MultiplikatorInnen und Eltern an. Unser Angebot richtet
sich in sehr hohem Maße nach den Bedürfnissen unserer Zielgruppe und findet
vor Ort zu flexiblen Terminen und Zeiten statt.
Dieses Präventionsangebot ist nicht Teil unserer regulären Arbeit und kann daher
nur bei vorhandener Finanzierung durchgeführt werden. Im Falle einer gesicherten
Finanzierung ist es für die Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen sowie für die
MultiplikatorInnen und Eltern kostenlos.
Die Präventionsarbeit besteht aus drei kombinierbaren Bausteinen:
1.
Gruppenangebote in Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen
Unser Gruppenangebot mit Workshopcharakter richtet sich an Mädchen
und junge Frauen ab 14 Jahren bzw. ab der 8. Jahrgangsklasse. Die Veranstaltungen werden von zwei Sozialpädagoginnen ohne Beisein von Lehrpersonal oder sonstigen Betreuungspersonen geleitet, um den Teilnehmerinnen den für dieses Thema erforderlichen geschützten Raum bieten zu
können. Die Dauer der Veranstaltung richtet sich nach dem Bedürfnis der
Einrichtung bzw. Schule, umfasst jedoch mindestens 1,5 Zeitstunden. Inhalte unserer Veranstaltungen sind u.a.:
- Formen der Kontaktaufnahme von Freiern zu Mädchen
- Aufklärung über die tatsächlichen Absichten von Freiern
- Mögliche Folgen für Mädchen und junge Frauen, wenn sie sich auf diese
Kontakte einlassen
- typische Wege in die Prostitution
- Informationen zu sexuellen Begriffen und Handlungen
- praktische Handlungsmöglichkeiten bei Freierangeboten, alltäglichen
- Grenzüberschreitungen und sexualisierter Gewalt
Die Inhalte werden gemeinsam mit den Teilnehmerinnen unter Verwendung
verschiedener Methoden erarbeitet.
2.
Einzelberatung von Mädchen und jungen Frauen auf Anfrage
Bei Bedarf können Mädchen und junge Frauen in Einzelgesprächen mit einer Sozialpädagogin der Beratungsstelle Mimikry ihre persönlichen Erfahrungen besprechen. Dieses Angebot soll besonders Mädchen erreichen,
die bereits Kontakt mit Freiern bzw. Prostitutionserfahrung haben. Auch
Mädchen, die sich nicht in einer Gruppe äußern wollen, bekommen die
Möglichkeit der Unterstützung durch Einzelberatung. Diese Gespräche finden bei Bedarf an der jeweiligen Schule/Jugendhilfeeinrichtung im Anschluss an die Gruppenveranstaltungen statt.
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
3.
Information und Beratung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie
Eltern
Da die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in ihrer täglichen Arbeit unmittelbar mit gefährdeten Mädchen konfrontiert sind, bieten wir bei Bedarf
und Interesse Informationen und kollegiale Beratung an. Wir informieren auf
Wunsch Eltern zu unseren Veranstaltungen und dem Thema „Minderjährigenprostitution“ im allgemeinen. Zudem bieten wir für betroffene Eltern eine
Angehörigenberatung an.
4.4.4 Aktuelle Präventionsarbeit 2005
Dank unseres ehemaligen Sponsors Privatinstitut für Paradontologie & Implantologie München IPI GmbH, konnten wir Anfang des Jahres 2005 Präventionsveranstaltungen an zwei Münchener Schulen durchführen.
Zu unserem großen Bedauern endete die Finanzierung im Mai dieses Berichtsjahres. Im Sommer 2005 erhielten wir jedoch die Zusage über eine befristete Finanzierung unseres Präventionsangebotes bis einschließlich März 2006 durch Kirchgelder. Dies ermöglicht uns die Weiterführung dieser äußerst notwendigen Arbeit.
Wir möchten uns dafür sehr herzlich bedanken.
Natascha Fuchs
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
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Statistische Angaben
Aufgrund der Fertigstellung einer differenzierten Leistungsbeschreibung im Jahr
2005 haben wir begonnen unser Dokumentationssystem zu verändern und an die
Leistungsbeschreibung anzupassen.
5.1 Kontakte in der Beratungsstelle
Im Berichtszeitraum hatten wir 1.083 Kontakte zu Frauen. Davon waren 367 persönliche Kontakte in den Räumen der Beratungsstelle, sowie 673 telefonische
Kontakte. Bei 43 Kontakten handelte es sich um Beratung von Angehörigen.
Ein Viertel der Gesamtkontakte entspricht dem Teilleistungsbereich „Integrationsmanagement“. Dabei handelt es sich um umfassende, überwiegend zeitintensive
Unterstützungsmaßnahmen, die über den Rahmen einer allgemeinen Sozialberatung und Krisenberatung hinausgehen. Durch lebenspraktische Hilfen, Casemanagement, Begleitungen etc. sollen die Klientinnen befähigt werden, ihren Alltag
selbständig bewältigen zu können.
Beratungsschwerpunkte
A rbe its bed ingun gen
2 4%
A u ss tie g
20%
H artz IV
26 %
G e sun dheit
24%
K ris en
6%
Grafik 1
Durch die tiefgreifende Reform der sozialen Sicherungssysteme und die Einführung von Hartz IV wurde die Auseinandersetzung mit diesem Thema zu einem
Beratungsschwerpunkt mit 26%. Diese Veränderung bedeutete für alle Beteiligten,
d.h. die MitarbeiterInnen der zuständigen Ämter und Behörden, unser sozialpädagogisches Fachpersonal und unsere Klientinnen eine große Herausforderung, die
einen hohen Zeitaufwand mit sich brachte. Weitere Beratungsschwerpunkte in
diesem Jahr waren mit 24% die Arbeitsbedingungen in der Prostitution, sowie mit
24% die Beratung zu Gesundheitsfragen. Der Anteil der Beratungen zum Thema
Ausstieg aus der Prostitution lag in diesem Jahr bei 20%. Meist sind mehrere dieser Themen Inhalt eines Beratungsgespräches.
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
5.2 Kontakte im Rahmen der aufsuchenden Arbeit
Im Rahmen der aufsuchenden Arbeit wurden im Berichtsjahr 385 Gespräche auf
Straßenstrichs und in Prostitutionsbetrieben geführt. 295 Gespräche dienten der
Bekanntmachung unseres Angebotes und 110 Gespräche waren Beratungsgespräche. Hierbei handelte es sich um Gespräche mit zielgerichteten Inhalten aufgrund konkreter Anfragen zu bestimmten Themen an eine Sozialarbeiterin.
Insgesamt wurden 142 Prostitutionsbetriebe aufgesucht. Davon handelte es sich
bei 127 Adressen um sogenannte Apartments oder Terminwohnungen, in denen
eine bis maximal sieben Frauen tätig sind. 76 Adressen suchten wir im Bereich
München auf und 41 im Bereich Augsburg. Bei den verbleibenden Prostitutionsbetrieben handelt sich um Clubs, Laufhäuser, Bordelle und Bars.
In München wurden 7 Straßenstrichs regelmäßig aufgesucht und 4 Straßenstrichs
in Augsburg.
Es ist zu berücksichtigen, dass wir bei der Streetwork in den Arbeitsbereich der
Frauen eindringen. Es passiert daher immer wieder, dass wir kaum Kontakt zu
den Frauen haben, wenn verstärkt Freier vor Ort anwesend sind. In dieser Situation nutzen wir dennoch die Möglichkeit, wenigstens unser Informationsmaterial für
die Frauen zu hinterlassen.
Ausstiegsmöglichkeit
8%
Gesundheitsprävention
20%
Weitergabe v.
Infomaterial
47%
Arbeitsbedingungen
25%
Grafik 2
Wie aus Grafik 2 ersichtlich, werden wir im Rahmen der aufsuchenden Arbeit
schwerpunktmäßig zu den Arbeitsbedingungen in der Prostitution, zur Gesundheitsprävention sowie zum Ausstieg aus der Prostitution angefragt. Auch hier sind
meist mehrere der Themen Inhalt der Gespräche.
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
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(Fach-) Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung mit
anderen Einrichtungen
Im Jahr 2005 führten wir regelmäßige Informationsgespräche
Veranstaltungen für die interessierte (Fach-) Öffentlichkeit durch.
bzw.
6.1 Arbeitskreise
An folgenden Gremien und Arbeitskreisen nahmen wir regelmäßig teil:
Arbeitsgemeinschaft AIDS
Arbeitskreis akzeptierende Drogenarbeit
Runder Tisch gegen Männergewalt
Fraueneinrichtungen im NSM/Sozialreferat
AG Recht (Vernetzung der Prostituiertenprojekte deutschlandweit)
Interfraktioneller AK Prostitution im Rathaus
AK Rechte für Frauen
Fachtagung Prostitution
Fachbasis 2 Ludwigsvorstadt/Isarvorstadt
Fachforum Münchner Mädchenarbeit
6.2 Kooperationen
Für die gute Kooperation und Beratung u.a. mit folgenden Fachdiensten, Institutionen und Personen möchten wir uns ganz herzlich bedanken:
Kofiza
Jadwiga
Imma
Karla 51
SchülerInnen des Freiwilligen Sozialen Jahres
StudentInnen
verschiedene Berufsschulen
Planungsreferat
Gewerkschaft Verdi
Staatsanwaltschaft München
Bezirk Oberbayern
Allgemeiner Sozialdienst
Agentur für Arbeit
Jugendhilfe - Einrichtungen
Sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut (Soffi K)
IOM (International organisation for migration)
Frauenhäuser
Sittendezernat
Kreisverwaltungsreferat München
Steuerberater/Steueranwälte
BetreiberInnen von Prostitutionsbetrieben
Fachhochschulen für Sozialwesen in Bayern und Österreich
Referat für Gesundheit und Umwelt München
Gesundheitsämter
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–
Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
Sozialreferat
Sozialbürgerhäuser
Arge für Beschäftigung
Diakonisches Werk der EKD, Stuttgart und Berlin
diverse Prostituiertenprojekte in Deutschland
politische Entscheidungsträger, StadträtInnen, Landtagsabgeordnete
6.3 Medien
Im Jahr 2005 gab es regelmäßige Kooperationen mit freien JournalistInnen und
VertreterInnen folgender Medien, vordergründig ging es um die Themen Prostitution während des Oktoberfestes und um die Sperrgebietsverordnung.
Süddeutsche Zeitung
Münchner Merkur
Bayerischer Rundfunk
Abendzeitung
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
7 Wir bedanken uns bei allen Spendern und
Spenderinnen, die Mimikry 2005 mit Sachund Geldspenden unterstützt haben.
o Adventskalender der Süddeutschen Zeitung e.V.
o Völklinger Kreis e.V.
o Wirtschaftsweiber e.V.
o Süddeutsche Zeitung
o Münchner Tafel e.V.
o Kleiderkammer der Inneren Mission
o Diakonisches Werk der EKD e.V.
o Olga Film GmbH
o Praxis Dr. Jäger
o Firma net integration
o Firma Comet Communications GmbH
o Privatinstitut für Paradontologie & Implantologie München
IPI GmbH
o anonyme Spenderinnen und Spender
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
Team
(v.l.n.r. oben Sandra Ender, Carmen Jörg
unten: Sabine Skutella, Natascha Fuchs, Petra Blumenstein)
Leitung
Heike Schütte, Dipl. Sozialpäd. (FH) (bis 8.04.05)
Carmen Jörg, Dipl. Sozialpäd. (FH) (ab 1.07.05)
Stellvertretende Leitung
Sabine Skutella, Dipl. Sozialpäd. (FH)
Hauptamtliche Mitarbeiterinnen
Natascha Fuchs, Dipl. Sozialpäd. (FH)
Sandra Ender, Dipl. Sozialpäd. (FH)
Petra Blumenstein, Dipl. Sozialpäd. (FH) (ab 1.11.05)
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Beratungsstelle Mimikry
Jahresbericht 2005
Impressum
Herausgeberin
Beratungsstelle Mimikry
Evangelisches Hilfswerk München gGmbH
Dreimühlenstr. 1
80469 München
Tel: 089 / 725 90 83
Fax: 089 / 74 79 39 43
[email protected]
Homepage: www.mimikry.org
Auflage
50 Stück
Weitere Jahresberichte (auch aus vergangenen Jahren) können Sie zum Preis
von 2,-- € zuzüglich Versandkosten bei unser Beratungsstelle anfordern oder kostenlos von unserer Homepage als pdf-Datei herunterladen.
Spendenkonto
Evangelisches Hilfswerk München gGmbH
HypoVereinsbank München
Konto Nummer: 275 44 44
BLZ: 700 202 70
Bei Spende bitte immer „Verwendungszweck Mimikry“ angeben.
Über Ihre Spende freuen wir uns!
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