Stand-By Antrag

Transcrição

Stand-By Antrag
STAND-BY
KONTOERÖFFNUNGSANTRAG
쏽 01803-001 029
(0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz)
ZZZD.015.VI.040
100
PERSÖNLICHE ANGABEN
SOFORTIGE AUSZAHLUNG
(Bitte korrigieren, falls abweichend)
Welchen Betrag innerhalb Ihres Verfügungsrahmens
möchten Sie sofort auf Ihr u.g. Konto überwiesen haben?
5468 1299 V
€
Name:
Herr
Vorname:
Frau
Straße / Nr.:
IHRE PRIVATE BANKVERBINDUNG
Name der Bank:
PLZ / Ort:
Wohnhaft seit:
Wohnart:
Konto-Nr.:
T T MM J J
Haus-/Wohnungseigentum
zur Miete
Tel. privat:
geschäftlich:
Mobilfunk-Nr.:
E-Mail:
Geburtsdatum:
BLZ:
bei Eltern
T T MM J J
ec-Karte vorhanden?
Euro-/MasterCard
deutsch
ledig
Ja
Nein
VISA
Amex/Diners
Bankkarte ohne EC-Funktion
andere:
Anzahl der Kinder unter 18 Jahre:
Familienstand:
J
Girokonto/Dispo-Kredit eingeräumt: €
Geburtsort:
Staatsangehörigkeit:
M M J
Bankverbindung seit:
Alleinverdiener?
verheiratet
geschieden
getrennt lebend
Ja
Nein
verwitwet
Partnergemeinschaft
V O R H E R I G E A N S C H R I F T (falls jetzige kürzer als 3 Jahre)
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
ZAHLUNGSSCHUTZ
(GILT AUCH FÜR SELBSTÄNDIGE)
ZSN1
Dieser Zahlungsschutz schützt bei Zahlungsschwierigkeit infolge unverschuldeter Arbeitslosigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit und schützt die Erben im Todesfall.
Ich wünsche diesen Schutz nicht
.
Der Betrag in Höhe von 0,89% des monatlichen Saldos wird meinem Stand By Konto belastet.
Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VB-ZaSch-V 11.04 (D), Stand:
17.02.2005), die ich wenige Tage nach Einrichtung des Kontos oder auf Verlangen im voraus
erhalte.
Weitere Informationen entnehme ich der Rückseite.
BERUFLICHE ANGABEN/EINKOMMEN
PERSÖNLICHES KENNWORT
Derzeitige Tätigkeit als:
Für telefonische Überweisungen
(Z.B. GEBURTSNAME DER MUTTER)
(Unbedingt ausfüllen!)
Firmenname:
Straße / Nr.:
(max. 10 Stellen)
PLZ / Ort:
Beruf:
씲 Selbständiger
씲 Angestellter
씲 Rentner, Pensionär
씲 Auszubildender
씲 ohne Beschäftigung
씲 Arbeiter
씲 Freiberufler
씲 Beamter
씲 Student
Branche:
씲 Produktion, Industrie
씲 Handel
씲 öffentlicher Dienst
씲 Banken, Versicherung
씲 Sonstiges
Hier beschäftigt/selbständig seit
T T MM J J
Arbeitsverhältnis befristet 씲 ja
씲 nein
Falls ja, befristet bis:
씲 Bau, Bauhandwerk
씲 Handwerk
씲 EDV, Beratung
씲 sonstige Dienstleister
T T MM J J
Gewinn aus Gewerbebetrieb (jährlich): €
CC-SB-2N
Bitte unbedingt Steuerbescheid oder BWA des letzten Geschäftsjahres beifügen.
51525/0808/001M
Die monatliche Rate beträgt 2%, mindestens aber € 10,– des in Anspruch genommenen
Kreditbetrages (Saldo) ggfs. zzgl. des überzogenen Betrages. Sie ist 12 Tage nach dem
monatlichen Kontoabschluss fällig. Ich ermächtige die Bank widerruflich, die monatliche Rate
von meinem o.g. Konto einzuziehen. Für ausreichende Deckung auf meinem Konto werde
ich Sorge tragen.
ZINSEN
Brutto-Einkommen (jährlich): €
Netto-Einkommen/Rente/Pension (monatlich): €
Bei Selbständigen
RÜCKZAHLUNG
Der Zinssatz beträgt in den ersten 6 Monaten ab Erstausstellung des Kontos 5,75% nominal,
der anfängliche effektive Jahreszins 5,9% p.a.. Danach erfolgt die Zinsberechnung nach der
Formel Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF) der Europäischen Zentralbank plus 8,02%. Der
anfängliche Zinssatz beträgt dann 13,27%, der effektive Jahreszins 14,11% (derzeitige SRF von
5,25% zugrunde gelegt). Stand: 01.08.2008.
KUNDENINFORMATIONSSERVICE
Ich erkläre mich unter dem Vorbehalt jederzeitigen schriftlichen Widerrufs damit einverstanden,
von der RBS (RD Europe) GmbH (Bank) und/oder deren Beauftragten schriftlich, telefonisch,
per Fax, SMS oder E-Mail beworben zu werden. Diese Erlaubnis bezieht sich auf bankeigene
Produkte, aber auch auf sonstige von der Bank vermittelte Finanzdienstleistungen, Dienstleistungen und Produkte jeglicher Art.
nein, ich bin mit der obigen Werbung nicht einverstanden.
ALLGEMEINE ERKLÄRUNGEN
Ich beantrage die Einrichtung eines Stand By Kontos mit einem Verfügungsrahmen von bis zu
€ 7.000,– sowie die Ausstellung einer MasterCard. Mit Einrichtung des Kontos bin ich bis auf
weiteres berechtigt, Kredite bis zur Höhe des eingeräumten Verfügungsrahmens zu den
umseitigen Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Ich verzichte hiermit gemäß § 151 BGB auf
den Zugang der Annahmeerklärung durch die Bank.
Angaben nach § 8 Geldwäschegesetz: Ich handele für eigene Rechnung. Sofern ich nicht für
eigene Rechnung handele, handele ich für:
Name, Anschrift:
Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben.
Die Ermächtigungen, insbesondere zur Bank- und SCHUFA-Auskunft, sowie die umseitigen Vertragsbedingungen habe ich gelesen und bin damit einverstanden. Ferner gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Bank sowie die Vertragsbedingungen zur MasterCard. Diese erhalte
ich spätestens mit der Übersendung der MasterCard oder auf Wunsch kostenlos vorab.
Ich ermächtige die RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend -RBS- genannt) bis auf Widerruf, die
für die Erteilung und Benutzung des Stand By Kontos erforderlichen Bankauskünfte bei
meiner angegebenen Bank, die ich zur Auskunfterteilung an die RBS ermächtige, soweit es
für Abschluss und Fortbestand des Vertrages erforderlich ist, bei anderen Kreditinformationsdiensten einzuholen.
Bei Zahlungsverzug oder zum Zwecke der Ermittlung der aktuellen Anschrift ermächtige ich
die RBS auch bei meinem Arbeitgeber Auskünfte einzuholen. Bei der Einholung von
Auskünften darf die RBS nur die von mir selbst angegebenen Personen-Daten mitteilen.
Soweit die Bank zur Einholung von Auskünften befugt ist, gestatte ich die Speicherung der
mich betreffenden Daten.
Gemäß der umseitig abgedruckten Erklärung zum Zahlungsschutz entbinde ich schweigepflichtige Personen von der Schweigepflicht und willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen
Daten ein. Die Erklärung enthält auch Hinweise auf mein Widerrufsrecht.
ORT, DATUM
UNTERSCHRIFT
✘
WIDERRUFSBELEHRUNG (GESONDERT ZU UNTERSCHREIBEN!)
Widerrufsrecht: Sie können Ihre vorstehende Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: RBS (RD Europe) GmbH, Vermillionring
5, 40878 Ratingen, per Telefax an 02102/15-1840 oder per E-Mail an [email protected].
Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann
dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen
Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt
ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.
ORT, DATUM
UNTERSCHRIFT
✘
Einfach ausfüllen und zurücksenden an: RBS (RD Europe) GmbH · Antragsbearbeitung · Postfach 12 51 · 63502 Langenselbold
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ERMÄCHTIGUNG ZUR SCHUFA-AUSKUNFT
1. Beim Stand By Konto handelt es sich um ein in laufender Rechnung (Kontokorrent gem.
§ 355 HGB) geführtes Konto mit monatlichem Rechnungsabschluss. Zinsen werden auf den
tatsächlichen Saldo berechnet und monatlich kapitalisiert. Die Bank erteilt monatlich eine
Saldenmitteilung. Die Bank darf die Auskunft darüber verweigern, warum sie einen Kontoeröffnungsantrag nicht angenommen hat.
2. Der Kontoinhaber kann innerhalb des eingeräumten Rahmens Verfügungen zu Lasten
seines Stand By Kontos treffen. Sofern bei Durchführung einer Verfügung des Kontoinhabers dieser Rahmen überschritten würde, führt die Bank den Auftrag unter vollständiger
Ausschöpfung des Verfügungsrahmens teilweise aus. Überschreitet der Saldo der Monatsrechnung den vereinbarten Verfügungsrahmen (Höchstkredit), so wird die Differenz nicht
kreditiert, sofort zur Zahlung fällig und ist unverzüglich auszugleichen. Forderungen aus der
Verwendung der MasterCard/VISA Karte sowie ggfs. ausgegebener Zusatzkarten werden
unmittelbar dem Konto belastet. Fernmündliche Aufträge führt die Bank aus, wenn bei
Auftragserteilung das persönliche Kennwort sowie die übrigen abgefragten Identifikationsdaten zutreffend genannt und etwaige Sicherheitsfragen richtig beantwortet werden.
3. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses
hat der Kontoinhaber spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dessen Zugang zu erheben;
macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der Frist.
Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Die Bank wird bei
Saldenmitteilungen, Rechnungsabschlüssen sowie sonstigen Abrechnungen und Anzeigen
auf die Folge der Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen besonders hinweisen. Der
Kontoinhaber kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Rechnungsabschlusses
verlangen, muss dann aber beweisen, dass sein Konto zu Unrecht belastet oder eine ihm
zustehende Gutschrift nicht erteilt wurde.
4. Befindet sich der Kontoinhaber mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Rückzahlungsraten ganz oder teilweise und mit mindestens 10 v.H. des in Anspruch genommenen Kreditbetrages in Verzug und wird der rückständige Betrag nicht innerhalb einer gesetzten Frist von
2 Wochen gezahlt, kann die Bank das Darlehen zur sofortigen Rückzahlung des Saldos kündigen. Die Gesamtfälligkeit der Restforderung tritt durch das Kündigungsschreiben der Bank ein.
Kontoinhaber und Bank können aus sonstigen wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis
fristlos kündigen. Die Bank ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch berechtigt, den
Kreditrahmen zu reduzieren und / oder weitere Verfügungen abzulehnen. Grundsätzlich kann
die Bank jederzeit die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse anhand von Selbstauskünften und/oder aktuellen Verdienstnachweisen verlangen. Darüber hinaus gelten die
Kündigungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RBS (RD Europe) GmbH.
5. Werden fällige monatliche Raten oder bei einer Kündigung der fällige Gesamt-Darlehensbetrag nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt, ist die Bank berechtigt, ihren Verzugsschaden auf die
rückständigen Beträge ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Fälligkeit in Rechnung zu stellen. In
allen Fällen, in denen die Bank den Ersatz eines Schadens geltend macht, bleibt dem Kontoinhaber der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht oder niedriger entstanden.
6. Die Bank erhebt für die Bereitstellung des Kontos eine nach § 315 BGB angemessene Kontoführungsgebühr.
Die karteneinsatzabhängigen Entgelte betragen zur Zeit:
a) für den Bargeldauszahlungsservice (für jede einzelne Bargeldauszahlung): 3,5% des
abgehobenen Betrages, mindestens € 5,75;
b) für den Auslandseinsatz: 1,75% des Umsatzes (bar/unbar). Der Einsatz der Karte(n) im
Ausland ist eine weitere Dienstleistung, für die die Bank ein gesondertes Entgelt fordert.
Das Entgelt für den Einsatz der Karte(n) im Ausland entfällt für Transaktionen in Euro.
7. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen wird die Bank durch schriftliche
Benachrichtigung bekanntgeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kontoinhaber nicht
Widerspruch erhebt oder nach entsprechender Mitteilung die Kreditkarte weiter benutzt oder
zu Lasten seines Stand By Kontos Verfügungen trifft. Auf diese Folge wird ihn die Bank bei
Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Kontoinhaber muss den Widerspruch innerhalb von
6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an die Bank absenden.
8. Der Kontoinhaber ist damit einverstanden, dass die Bank zur Sicherung der
ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung im Interesse aller Beteiligten alle Telefongespräche
mit ihm aufnimmt und die Aufzeichnungen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt.
Ferner ist er damit einverstanden, dass ihn die Bank über aktuelle Entwicklungen auch
telefonisch unterrichtet.
9. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist Ratingen.
Ich/Wir willige(n) ein, dass RBS der SCHUFA HOLDING AG, Komoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
Daten über die Beantragung, den Abschluss und die Beendigung dieses Kreditkartenvertrages
übermittelt.
Unabhängig davon wird RBS der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen
Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung, Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese
Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der
Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Insoweit befreie(n) ich/wir RBS zugleich vom Bankgeheimnis.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt,
um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu
geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und
Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA
Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur
Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren).
Ich/Wir kann/können Auskunft bei der SCHUFA über die mich/uns betreffenden gespeicherten
Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover.
ERMÄCHTIGUNG ZUR EINHOLUNG
VON AUSKÜNFTEN
Ich/Wir willige(n) ein, dass RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend RBS genannt) zum Zwecke
der Bonitätsprüfung einen Datenaustausch mit „Auskunfteien“ vornimmt, deren Name und
Adressen die Bank auf Anfrage mitteilt. Unabhängig davon wird RBS den Auskunfteien auch
Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z. B. Forderungsbetrag nach Kündigung,
Kreditkartenmissbrauch) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen
zulässig ist. Insoweit befreie(n) ich/wir RBS zugleich vom Bankgeheimnis. Die Auskunfteien
speichern und übermitteln die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen
Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben.
Vertragspartner der Auskunfteien sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilen die Auskunfteien auch Auskünfte an Handels, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren.
Die Auskunfteien stellen personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes
Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung geben die
Auskunfteien Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften können die Auskunfteien
ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Ich/Wir kann/können
Auskunft bei den Auskunfteien über die mich/uns betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
Ich/Wir willige(n) ein, dass im Falle eines Wohnsitzwechsels die vorgenannten Auskunfteien die
Daten an die dann zuständigen Auskunfteien übermitteln.
INFORMATIONEN (BEITRITTSERKLÄRUNG)
ZUM ZAHLUNGSSCHUTZ
(ES
ABTRETUNG
Sicherungszweck: Die Abtretung dient zur Sicherung sämtlicher Ansprüche der Bank, die ihr aus
diesem Vertrag zustehen. Gegenstand der Abtretung: Der Kreditnehmer tritt hiermit
folgende gegenwärtige und künftige Ansprüche an die Bank ab.
a) die pfändbaren Ansprüche auf Arbeitsentgelt jeder Art einschließlich Pensionsansprüche,
Provisionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen sowie Abfindungen gegen seinen
jeweiligen Arbeitgeber bzw. die jeweils auszahlenden Stellen.
b) die pfändbaren Ansprüche auf Sozialleistungen gemäß §§ 18-29 Sozialgesetzbuch I (insbesondere Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Übergangsgeld, Leistungen der gesetzlichen
Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich eventueller Beitragserstattungsansprüche, Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit) gegen die jeweiligen Leistungsträger.
Die Abtretung ist begrenzt („Höchstbetrag“) auf den aus diesem Vertragsverhältnis
geschuldeten Gesamtbetrag zuzüglich 20% und besteht, bis die Bank aufgrund der Abtretung
diesen Betrag von dem Arbeitgeber/der auszahlenden Stelle/dem Leistungsträger (Drittschuldner) erhalten hat. Der Drittschuldner hat aufgrund einer Offenlegung Zahlungen auf die abgetretenen Forderungen nur bis zu dem genannten Höchstbetrag zu leisten. Der Höchstbetrag vermindert sich um die von dem Drittschuldner aufgrund der Offenlegung an die Bank erbrachten
Leistungen.
Einziehungsberechtigung der Bank: Die Bank ist berechtigt, die abgetretenen Ansprüche beim
Drittschuldner einzuziehen, wenn der Kreditnehmer mit einem Betrag, der mindestens zwei Raten entspricht, in Verzug ist und mindestens zweimal schriftlich und/oder telefonisch gemahnt
worden ist. Freigabe der Abtretung: Die Bank wird ihre Rechte aus der Abtretung
zurückübertragen, wenn ihre Ansprüche gegenüber dem Kreditnehmer getilgt sind. Sobald und
soweit der Gesamtbetrag der gesicherten Forderungen sich nicht nur vorübergehend um jeweils
20% ermäßigt, ist die Bank auf Verlangen des Kreditnehmers zu einer Teilfreigabe der Abtretung
durch entsprechende Herabsetzung des obengenannten Höchstbetrages verpflichtet.
DATENSCHUTZ/WIDERSPRUCHSRECHT
Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten nur für eigene Zwecke gemäß Bundesdatenschutzgesetz
bzw. ergänzender Rechtsvorschriften. Sie haben jederzeit das Recht, der Nutzung oder Übermittlung
Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung zu widersprechen.
GELTEN DIE
ALLGEMEINEN VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN VB-ZASCH-V 11.04 (D).)
1. Widerrufsrecht des Versicherten: Der Versicherte kann die Beitrittserklärung innerhalb
von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens
mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an die RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend RBS
genannt) zu richten. Der Versicherte wird dann von der RBS von der ZahlungsschutzVersicherung abgemeldet.
2. Der Versicherte willigt in die Weitergabe von personenbezogenen Daten durch die RBS an
CARDIF sowie zwischen CARDIF und anderen Versicherern der CARDIF-Gruppe und Rückversicherern nach dem Datenschutzgesetz ein.
3. Der Versicherte ermächtigt CARDIF zur Prüfung und Verwertung der von ihm im Rahmen seines Leistungsantrages über seine Gesundheitsverhältnisse gemachten Angaben, alle Ärzte,
Krankenhäuser/Krankenanstalten, bei denen er in Behandlung war, sowie andere Versicherer
und Behörden – mit Ausnahme von Sozialversicherungsträgern – über Ursache, Beginn, Art,
Verlauf, Grad und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie über diejenigen
Krankheiten, die zur Arbeitsunfähigkeit bzw. zum Tod geführt haben, zu befragen. Insoweit
entbindet er alle, die hiernach befragt werden, von der Schweigepflicht auch über seinen Tod
hinaus. Darüber hinaus ermächtigt er CARDIF, zur Prüfung und Verwertung der von ihm über
seine Einkommensverhältnisse und Arbeitsunfähigkeitszeiten gemachten Angaben seinen
Arbeitgeber zu befragen.
4. Beratungshinweis zum Versicherungsschutz: Die RBS (Versicherungsnehmer) ist
von der Cardif Lebensversicherung, Zweigniederlassung der Cardif Assurance Vie, Paris /
Cardif Allgemeine Versicherung, Zweigniederlassung für Deutschland der Assurances
Risques Divers, Paris damit betraut, Versicherungsschutz im Zusammenhang mit
Zahlungsverpflichtungen zu vermitteln.
Aus Anlass des zugrunde liegenden Vertrages und der sich daraus ergebenden
Zahlungsverpflichtungen wurden mit dem Kunden die Möglichkeiten zur Absicherung der
jeweiligen Zahlungsverpflichtungen unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation
durch nachfolgenden Versicherungsschutz erörtert: Absicherung gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit bzw. Arbeitslosigkeit.
Im Falle des Eintritts der genannten Risiken leistet die Versicherung Zahlungsausfallschutz
gemäß dem jeweiligen Versicherungsprodukt.
Bei Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages per Internet wurde der Kunde auf den zur
Verfügung gestellten Internetseiten über vorstehende Möglichkeiten zur Absicherung der
Zahlungsverpflichtungen informiert.
Der Kunde hat sich nach der Beratung bzw. nach dem Studium der Internetseiten für den sich
aus dem Kreditantrag ergebenden Versicherungsschutz entschieden.
Stand: 22.05.2007
ERMÄCHTIGUNG ZUR BANK-AUSKUNFT
Ich ermächtige die RBS (RD Europe) GmbH (nachfolgend RBS genannt) bis auf Widerruf, die
für die Erteilung und Benutzung erforderlichen Bankauskünfte bei meiner genannten Bank, die
ich zur Auskunftserteilung an RBS ermächtige, soweit es für Abschluss und Fortbestand des
Kreditkartenvertrages erforderlich ist, bei anderen Kreditinformationsdiensten einzuholen. Zum
Zwecke der Ermittlung der aktuellen Anschrift ermächtige ich die RBS auch bei meinem
Arbeitgeber Auskünfte einzuholen. Bei der Einholung von Auskünften darf RBS nur die von mir
selbst angegebenen Personen-Daten ermitteln. Soweit RBS zur Einholung von Auskünften
befugt ist, gestatte ich die Speicherung der mich betreffenden Daten.