Flächennutzungsplan mit integriertem

Transcrição

Flächennutzungsplan mit integriertem
Begründung
Flächennutzungsplan
mit integriertem Landschaftsplan
Gemeinde Taching a.See
Grontmij GmbH
Valpichlerstraße 49
80686 München
T
F
E
W
+49 89 889497-70
+49 89 889497-80
[email protected]
www.grontmij.de
Impressum
Auftraggeber:
Gemeinde Taching a. See
Verwaltungsgemeinschaft Waging
Salzburgerstraße 1
83329 Waging
Auftragnehmer:
Grontmij GmbH
Valpichlerstraße 49
80686 München
Bearbeitung:
Prof. Dipl.-Ing. Fritz Auweck
Dipl.-Ing. Claudia Bosse
Dipl.-Ing. Anka Förster
Dipl.-Ing. Ulrich Bernard
Dipl.-Ing. Hannes Krauss
Bearbeitungszeitraum: März 2009 bis Februar 2012
Fassung vom 15.11.2011, festgestellt am 26.01.2012
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Auftrag
1
2
Vorbemerkungen
2
2.1
Inhalt und gesetzliche Grundlagen des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes
2
2.2
Rechtsverbindlichkeit, Geltungsdauer
3
2.3
Bearbeitungsschritte
4
2.4
Beziehung zu Fachplanungen
5
2.5
Träger öffentlicher Belange
6
3
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
8
3.1
Verwaltungsraum
8
3.2
Landesentwicklungsprogramm
8
3.3
3.3.1
3.3.2
3.3.3
3.3.4
3.3.5
3.3.6
Regionalplan
Natur und Landschaft
Siedlungswesen
Land- und Forstwirtschaft
Wasserwirtschaft
Tourismus und Erholung
Vorbehalts- und Vorranggebiete
11
11
12
13
13
14
14
4
Analyse des Gemeindegebietes
16
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.1.7
Siedlungsstruktur
Siedlungsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung
Wirtschafts- und Erwerbsgrundlagen
Infrastrukturausstattung
Grünflächen und Grünzüge
Verkehr
Altlastenverdachtsflächen
16
16
18
22
23
23
24
25
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
Natürliche Grundlagen
Naturraum und Landschaftsstruktur
Geologie und Böden
Gewässer und Wasserhaushalt
Klima
Tierwelt
Pflanzenwelt
Landschaftsökologische Raumeinheiten
26
26
26
30
37
38
41
46
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
Landnutzung
Landwirtschaft
Forstwirtschaft
Wasserwirtschaft
50
50
54
55
1
0400-08-013
•
111215_Erläuterungsbericht.doc
Inhaltsverzeichnis
4.3.4
4.3.5
4.3.6
Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen
Naturschutz und Landschaftspflege
Naherholung und Tourismus
58
58
60
5
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht
62
5.1
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
Siedlungskonzept
Grundsätze
Historische Siedlungsstruktur
Siedlungstypen
Ziele für die Festsetzung neuer Bauflächen
Entwicklungsflächen
62
62
62
63
64
64
5.2
5.2.1
5.2.2
Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung
Wohnflächenbedarf
Kurzbeschreibungen der wichtigsten Ausweisungen
67
67
67
5.3
Wirtschaftliche Entwicklung und gewerblich genutzte Flächen
71
5.4
Infrastrukturausstattung
71
5.5
5.5.1
5.5.2
5.5.3
Innerörtliche Grünflächen und Grünzüge
Grünflächen
Grünzüge
Erholungsflächen am See
71
71
71
72
5.6
5.6.1
5.6.2
5.6.3
Verkehr
Motorisierter Individualverkehr
Öffentlicher Personennahverkehr
Fuß- und Radwegenetz
73
73
74
74
5.7
Energie- und Abfallwirtschaft, Ver- und Entsorgung
74
6
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht
75
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
Landschaftsplanerisches Konzept
Siedlungsentwicklung und Bauleitplanung
Sicherung bestehender landschaftlicher Werte
Aufwertung landschaftlicher Qualitäten
75
75
75
76
6.2
6.2.1
Landwirtschaft
Verhältnis Landschaftsplan und Landwirtschaft
77
77
6.3
6.3.1
6.3.2
Forstwirtschaft
Aufforstungen
Ziele und Maßnahmen für die Waldwirtschaft
78
78
79
6.4
6.4.1
6.4.2
6.4.3
Wasserwirtschaft
Trinkwasserschutzgebiete
Überschwemmungsgebiete
Oberflächengewässer
80
80
80
81
6.5
6.5.1
6.5.2
Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen
Bodenschutz
Abgrabungen und Aufschüttungen
83
83
83
6.6
6.6.1
Naturschutz und Landschaftspflege
Schutz wertvoller Lebensräume
84
84
2
0400-08-013
•
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite II
Inhaltsverzeichnis
6.6.2
6.6.3
6.6.4
Schutz von gefährdeten Tierarten
87
Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 88
Schutzzonen am Tachinger See
88
6.7
6.7.1
6.7.2
Naherholung und Tourismus
Grundsätze
Ziele und Maßnahmen
6.8
6.8.1
6.8.2
Erneuerbare Energien
91
Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen 91
Windenergienutzung
95
7
Umsetzung
97
7.1
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.1.4
Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung
Empfehlungen für einzelne Baugebiete
Flächen-Management-Datenbank
Ausweitung der Übernachtungsangebote
Beteiligung Landwirtschaft
97
97
98
98
98
7.2
7.2.1
7.2.2
7.2.3
7.2.4
7.2.5
Empfehlung zur Landschaftsentwicklung
Verbesserung der Informationsgrundlagen
Langfristige Sicherung der Landwirtschaft
Gewässerläufe als „Lebensadern“ der Landschaft
Stärkung von Naherholung und Tourismus
Sicherung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung
98
98
99
99
100
101
7.3
Empfehlungen zur Bodenpolitik
101
8
Literaturverzeichnis
102
9
Datengrundlagen
104
89
89
90
Anhang
3
0400-08-013
•
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite III
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Die einzelnen Bearbeitungsschritte des Aufstellungsverfahrens im Überblick
4
Abb. 2: Gemeinde Taching a.See und angrenzende Gemeinden mit Gebietskategorien
9
Abb. 3: Raumstruktur
10
Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Taching a.See von 1960 bis 2008
19
Abb. 5: Wanderungssaldo und natürliches Saldo der Gemeinde Taching a.See von 2002 bis
2008
20
Abb. 6: Altersaufbau der Wohnbevölkerung der Gemeinde Taching a.See von 1998 bis 2008
20
Abb. 7: Übersichtskarte der landschaftsökologische Raumeinheiten
46
Abb. 8: Übersichtskarte der wassersensiblen Bereiche
56
Abb. 9: Übersichtskarte: Potentiell geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
93
Abb. 10: Übersichtskarte: Bereiche ohne Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen
96
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Flächenerhebung der Realnutzung, jeweils zum 31.12. des Berichtsjahres, in ha
16
Tab. 2: Gebäude- und Wohnungsbestand
17
Tab. 3: Zahl der Wohnungen je Wohngebäude
17
Tab. 4: Baufertigstellungen zum 31.12. jedes Bezugsjahres
17
Tab. 5: Bevölkerungsdaten für die Gemeinde Taching a.See
18
Tab. 6: Billeter – Maß zur demographischen Entwicklung
21
Tab. 7: Verteilung der Wohnbevölkerung nach Ortsteilen
21
Tab. 8: SVB am Arbeitsort Taching a.See zum 30.06. des Berichtsjahres
22
Tab. 9: Buslinien im Gemeindegebiet Taching a.See
25
Tab. 10: Kennzahlen des Tachinger und Waginger Sees
31
Tab. 11: Klimadaten der Gemeinde Taching a.See
38
Tab. 12: Tierhaltung Entwicklung der Stückzahlen
51
Tab. 13: Betriebsstatistik
51
Tab. 14: Bilanz der geplanten Bauflächen in ha nach Ortsteilen
65
Tab. 15: Übersicht der geplanten Bauflächen in ha nach Art der Fläche
66
4
0400-08-013
•
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite IV
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
1
Anlass und Auftrag
Anlass und Auftrag
Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Der momentan geltende Flächennutzungsplan wurde in den Jahren 1979 bis 1983 im Rahmen einer
Planungsgemeinschaft mit den Nachbargemeinden Waging am See, Petting und Wonneberg erstellt und
ist in vielerlei Hinsicht nicht mehr aktuell. Neben fachbezogener Information, z.B. Schutzgebieten,
entsprechen auch die damals festgesetzten Bodennutzungen nicht mehr dem aktuellen Stand und den
Zielsetzungen der Gemeinde. Zusätzlich ist der Plan aufgrund zahlreicher Änderungs- und
Ergänzungsverfahren nur noch schwer lesbar. Letztlich ist die von der Bauaufsichtsbehörde empfohlene
Bindungsdauer von etwa 15 Jahren überschritten.
Der Gemeinderat Taching a.See hat am 19.03.2009 beschlossen, für das Gemeindegebiet Taching
a.See gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
aufzustellen. Das Planungsbüro Grontmij GmbH, München wurde auf Grundlage des Honorarangebots
vom 18.02.2009 mit der Planung beauftragt.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 1
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Vorbemerkungen
2
Vorbemerkungen
2.1
Inhalt und gesetzliche Grundlagen des Flächennutzungs- und
Landschaftsplanes
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Baugesetzbuch sowie die Naturschutzgesetzgebung den rechtlichen Rahmen.
bilden
das
Baugesetzbuch
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der 9. Auflage, 2004, zuletzt geändert durch § 4 des
Gesetzes vom 31. Juli 2009, bildet die rechtliche Grundlage für die Aufstellung des
Flächennutzungsplans.
Es ist Aufgabe der Gemeinde als Träger der örtlichen Planungshoheit, Bauleitpläne aufzustellen (§ 1 Abs.
3 BauGB). Dabei wird zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindlicher
Bauleitplanung (Bebauungsplan) unterschieden (§ 1 Abs. 2 BauGB).
Der Flächennutzungsplan beinhaltet in Grundzügen die Art der Bodennutzung für das gesamte
Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen sowie
voraussehbarer Bedürfnisse der Gemeinde (§ 5 BauGB).
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sind abwägungsrelevante Belange zu berücksichtigen. Es
gilt, öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Gemäß
BauGB zählen dazu:
• die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
• die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung
• die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung
• die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Ortsund Landschaftsbildes
• die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
• die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse
für Gottesdienst und Seelsorge
• die Belange des Umweltschutzes gem. § 1a BauGB
• die Belange der Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, des Post- und
Fernemeldewesens, der Versorgung und der Abfallentsorgung
• die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes
• die Ergebnisse einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung
Mit Rücksicht auf die Belange des Umweltschutzes gilt es, mit Grund und Boden sparsam und schonend
umzugehen. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen soll durch
Maßnahmen für die Innenentwicklung, wie etwa Nachverdichtung oder Wiedernutzbarmachung von
Flächen, verringert werden. Bodenversiegelung soll auf das notwendige Maß begrenzt werden (§1a Abs.
2 BauGB).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 2
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Vorbemerkungen
Die Gemeinde Taching a.See stellt den Flächennutzungsplan in ihrer eigenen Verantwortung auf (§2
Abs. 1 BauGB). Planungsabsichten und Ziele sind mit folgenden Vorgaben des BauGB abgestimmt:
• Nach § 1 Abs. 4 BauGB ist der Planungsinhalt den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
anzupassen.
• Nach § 2 BauGB sind die planerischen Zielvorstellungen mit den benachbarten Gemeinden
abzustimmen.
• Nach § 3 BauGB sind die Bürger während den verschiedenen Entwicklungsstadien am
Planungsprozess zu beteiligen.
• Nach § 4 BauGB sind die von der Planungsabsicht betroffenen Träger öffentlicher Belange –
möglichst frühzeitig – zu beteiligen.
Naturschutzgesetzgebung
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 01.01.2010 (Inkrafttreten) sowie das
Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung vom 18. August 1998, zuletzt geändert
durch § 8 des Gesetzes vom 24. Dezember 2002, bilden die rechtliche Grundlage für den
Landschaftsplan.
Der Landschaftsplan konkretisiert die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 3 Abs. 2 BayNatSchG). § 2 BNatSchG sowie § 1
BayNatSchG formulieren diese Ziele:
• die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten und zu verbessern
• unbebaute Bereiche sind in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe zu erhalten
• Teile von Natur und Landschaft, auch begrünte Flächen und deren Bestände, sind in besiedelten
Bereichen in besonderem Maße zu schützen, pflegen und zu entwickeln
• die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen
• Boden ist zu erhalten
• Gewässer sind vor Verunreinigungen zu schützen, ihre natürliche Selbstreinigungskraft ist zu erhalten
oder wiederherzustellen
• Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden
• wild lebende Tiere und Pflanzen sind zu schützen, ihre Lebensräume (Biotope) sind zu schützen, zu
pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen
• für Erholung sind in ausreichendem Maße geeignete Flächen zu erschließen, zu gestalten und zu
erhalten
• die Bebauung ist an Natur und Landschaft anzupassen
• Landschaftsteile, die für einen ausgewogenen Naturhaushalt erforderlich sind oder sich durch ihre
Schönheit, Eigenart, Seltenheit und durch ihren Erholungswert auszeichnen, sind von einer Bebauung
freizuhalten
Der Landschaftsplan der Gemeinde Taching a.See wird in den Flächennutzungsplan integriert. Auf ein
selbstständiges Planwerk in der Landschaftsplanung wird verzichtet.
2.2
Rechtsverbindlichkeit, Geltungsdauer
Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung ist behördenverbindlich (§ 7 BauGB), besitzt
jedoch nur mittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger. Diese ergibt sich einerseits aus dem
Entwicklungsgebot für Bebauungspläne (§ 8 Abs. 2 BauGB), andererseits bei Genehmigungen von
Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 3
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Vorbemerkungen
Der Flächennutzungsplan wird für einen Planungszeitraum von 10 – 15 Jahren erstellt. Nach dieser
Zeitspanne wird er überprüft und bei Bedarf geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden.
Aufgrund des gemeinsamen Aufstellungsverfahrens für Flächennutzungs- und Landschaftsplan erhalten
beide gleichermaßen Rechtswirksamkeit.
2.3
Bearbeitungsschritte
Der Planungsprozess gliedert sich in folgende Bearbeitungsschritte:
Aufstellungsbeschluss Gemeinderat
Vergabe an Planungsbüro
frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
1.Workshop
Stärken / Schwächen / Schwerpunkte setzen
Bestandsaufnahmen vor Ort / Analyse
Informationsabend
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger
Bewertung / Ziele setzen
Konzepte für Landschaft und Siedlung
2. Workshop
Diskussion integriertes Konzept
Vorentwurf
Träger öffentlicher Belange
vorgezogene Bürgerbeteiligung
3. Workshop
Endabstimmung Vorentwurf
Entwurf
ggf. Wiederholung
öffentliche Auslegung
Satzungsbeschluss, Plangenehmigung, Ausfertigung
Quelle: eigene Darstellung
Abb. 1: Die einzelnen Bearbeitungsschritte des Aufstellungsverfahrens im Überblick
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 4
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Vorbemerkungen
Das Aufstellungsverfahren zeichnet sich besonders durch die enge Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen
und Bürgern sowie der Gemeinde aus. Bereits frühzeitig wurden diese in die Planung miteingebunden,
um deren Ziele und Vorstellungen zu integrieren. Dies geschah in Rahmen von Workshops und
Bürgerversammlungen.
Bei einem ersten Workshop am 28.04.2009 wurden gemeinsam mit Interessensvertretern aller relevanten
Bürgergruppen Stärken und Schwächen der Gemeinde analysiert und Schwerpunkte für die künftige
Entwicklung gesetzt. Dieses Vorgehen ermöglichte ein effizientes Arbeiten, gleichzeitig wurden alle
wichtigen Positionen in den Planungsprozess mit eingebunden. Folgende Schwerpunktthemen wurden
bearbeitet:
• Arbeit und Wirtschaft, Versorgung und Verkehr
• Bevölkerung, Wohnen, Siedlung
• Erholung und Tourismus
• Landnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Wasser
• Natur, Lebensräume, Kulturlandschaft
Nach der Bestandsaufnahme vor Ort sowie der umfassenden Analyse wurden alle Bürgerinnen und
Bürger mit einem Informationsabend am 22.07.2009 in den Planungsprozess eingebunden. Neben der
Vorstellung des Verfahrensablaufs, der allgemeinen Rahmenbedingungen und der Bestandsaufnahme
bestand war für alle Anwesenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Anliegen vorzubringen und
Anregungen mitzugeben.
Auf Grundlage der bis dahin erfolgten Bearbeitungsschritte erstellte das Planungsbüro ein integriertes
Siedlungs- und Landschaftskonzept. Im Rahmen eines zweiten Workshops am 29.10.2009 wurde dieses
diskutiert. Interessensvertretern war hier die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Ergänzungen erneut
in den Planungsprozess mit einfließen zu lassen.
In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2010 wurde der Vorentwurf dem Gemeinderat vorgestellt.
Änderungen und Ergänzungen aus der Diskussion sind in der jetzt vorliegenden Fassung eingearbeitet.
2.4
Beziehung zu Fachplanungen
Im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurden
nachfolgend aufgeführte Fachplanungen ausgewertet:
• Amphibienkartierung Bayern (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz)
• Amtliche Biotopkartierung (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen)
• Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Traunstein (Bayerisches Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen)
• Artenhilfsprogramm für stark bedrohte Pflanzenarten in der Region Südostoberbayern (Bayerisches
Landesamt für Umweltschutz)
• Beschreibung, Bewertung und Empfindlichkeiten der landschaftsökologischen Einheiten
(Landschaftsrahmenplan, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen)
• Gewässerpflegeplan Gemeinde Taching a. See
• Gewässerpflegeplan Waginger und Tachinger See (Wasserwirtschaftsamt Traunstein)
• Landwirtschaft und Gewässerschutz, Ergebnisse des Projekts „SeenLandWirtschaft“: Landwirtschaft
und Gewässerschutz in Grünlandregionen des bayerisch-österreichischen Alpenvorlandes
• Landwirtschaftliche Standortkartierung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten)
• Waldfunktionsplanung (Oberforstdirektion München)
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 5
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
2.5
Vorbemerkungen
Träger öffentlicher Belange
Die Träger öffentlicher Belange wurden am 04.05.09 frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden (§ 4
Abs. 1 BauGB).
• Landratsamt Traunstein, Kreisbaumeisterin (SG 4.50)
• Landratsamt Traunstein, Bauamt (SG 4.40)
• Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung (SG 4.13)
• Landratsamt Traunstein, Naturschutz (SG 4.14)
• Landratsamt Traunstein, Wasserrecht/Bodenschutz (SG 5.16)
• Landratsamt Traunstein, Kommunalaufsicht ( SG 2.20)
• Landratsamt Traunstein, Straßenverkehrsbehörde (SG 5.36)
• Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz und Abfallrecht (SG 4.41)
• Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt, Seuchen- und Unfallhygiene (SG 6.62)
• Landratsamt Traunstein, Kreisbrandinspektion Traunstein
• Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde
• Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern
• Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Regionalplanungsstelle der Regierung von
Oberbayern
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
• Finanzamt Traunstein, Bewertungsstelle
• Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau
• Wasserwirtschaftsamt Traunstein
• Vermessungsamt Traunstein
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmalpflege
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Praktische Denkmalpflege
• Bayerisches Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen
• Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
• Bayerischer Bauernverband
• Handwerkskammer für München und Oberbayern, Betriebsberatungsstelle Traunstein
• Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
• Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Traunstein
• Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Waginger / Tachinger See
• Deutsche Post AG, Bau- und Immobiliencenter
• E.ON Bayern AG
• E:ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg
• Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung Süd
• Verwaltungsgemeinschaft Waging am See, Abwasserreferat (I/15)
• Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe
• Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger-Gruppe
• Wasserbeschaffungsverband Taching
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 6
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Vorbemerkungen
• Stadt Tittmoning, Bauverwaltung
• Stadt Traunreut, Bauverwaltung
• Markt Waging am See, Bauverwaltung
• Gemeinde Palling, Bauverwaltung
• Gemeinde Kirchanschöring, Bauverwaltung
• Gemeinde Fridolfing, Bauverwaltung
• Katholisches Pfarramt Taching
• Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und
Bodenschutz
• Bezirksfinanzdirektion München
• Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 7
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
3
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
3.1
Verwaltungsraum
Die Gemeinde Taching a.See liegt in der Planungsregion 18 im Landkreis Traunstein. Sie besteht aus
den zwei bis zur Gebietsreform eigenständigen Ortsteilen Taching a.See und Tengling und grenzt im
Osten an den Tachinger See.
Das nächstgelegene Versorgungszentrum ist der Markt Waging am See, die nächstgelegene Kreisstadt
ist Traunstein.
An das Gemeindegebiet grenzen an:
• die Gemeinde Fridolfing im Nordosten
• die Gemeinde Palling im Nordwesten
• die Stadt Tittmoning im Norden
• der Markt Waging im Süden und Südosten
Die Gemeinde Taching a.See hat eine Einwohnerzahl von 1932 (Bevölkerungsstand am 31.12.2008,
Quelle Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) und umfasst eine Fläche von 2.676
ha.
Taching a.See wird durch die St 2105, die in Nord-Süd-Richtung parallel zum Tachinger See verläuft, an
das überörtliche Verkehrsnetz angebunden.
Ein direkter Anschluss an die Bahnlinie ist nicht vorhanden. Die Bahnstrecke Mühldorf – Freilassing
verläuft außerhalb des Gemeindegebiets östlich des Tachinger Sees.
3.2
Landesentwicklungsprogramm
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sind unter anderem die übergeordneten Zielvorgaben der
Landesplanung zu beachten.
Im Landesentwicklungsprogramm der Bayerischen Staatsregierung (LEP vom 08.08.2006) ist die
Gemeinde Taching a.See dem allgemeinen ländlichen Raum zugeordnet, ebenso wie die angrenzenden
Kommunen. Aufgrund vorhandener räumlicher und sozioökonomischer Strukturen ist dieser Raum
funktional weitgehend eigenständig entwicklungsfähig. Es sind keine spezifischen landesplanerischen
Ziele erforderlich. Die Festlegungen für die allgemeine Entwicklung im ländlichen Raum entsprechen den
Entwicklungserfordernissen umfassend (vgl. LEP 2006, Begründung A I 4.1.5).
Das LEP sieht für die allgemeine Entwicklung des ländlichen Raumes folgendes vor:
• Erhalt und Entwicklung als gleichwertigen und eigenständigen Lebensraum unter besonderer
Wahrung seiner Eigenart und gewachsenen Struktur.
• Im Sinne der nachhaltigen Raumentwicklung ergänzen sich Erfordernisse, welche die wirtschaftliche
Entwicklung des ländlichen Raumes vorantreiben mit der Sicherung der naturräumlichlandschaftlichen, siedlungsstrukturellen, sozialen und kulturellen Potentiale (vgl. LEP 2006
Begründung A I 4.1.1).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 8
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
Quelle: Regionaler Planungsverband Südostoberbayern 2002
Abb. 2: Gemeinde Taching a.See und angrenzende Gemeinden mit Gebietskategorien
Raumstruktur
Das Gebiet liegt in Südostoberbayern nahe der österreichischen Grenze. Zur Raumstruktur lassen sich
folgende Aussagen treffen:
• Das Gebiet liegt zwischen zwei Entwicklungsachsen:
Eine Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung (Salzburg – Traunstein – Mühldorf am Inn)
verläuft südlich von Ost nach West.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 9
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
Eine Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung (Berchtesgaden – Bad Reichenhall – Freilassing –
Altötting) verläuft östlich von Nordwest nach Südost.
• Zusätzlich liegt das Gebiet im Verflechtungsbereich der Mittelzentren Burghausen (3), Traunreut /
Trostberg (6), Traunstein (8) und Freilassing (9).
• Sie ist nicht als Gemeinde von zentralörtlicher Bedeutung ausgewiesen. Umliegende Orte mit
zentralörtlicher Bedeutung sind das Unterzentrum Waging am See, das gemeinsame Mittelzentrum
Traunreut – Trostberg sowie das mögliche Oberzentrum Traunstein (vgl. Karte A3:Strukturkarte LEP
2006).
Die Gemeinde Taching a.See ist dem Tourismusgebiet „Waginger See und Rupertiwinkel“ (Nr. 2, LEP
2006) zuzuordnen, ein Gebiet mit erheblichem Urlaubstourismus.
Quelle: Regionaler Planungsverband Südostoberbayern 2002
Abb. 3: Raumstruktur
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 10
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
3.3
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
Regionalplan
Der Regionalplan Südostoberbayern beschreibt spezifische raumplanerische Zielsetzungen für die
Region. Diese Ziele sind raumplanerische Vorgaben, die auf der Ebene von Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan konkretisiert werden sollen.
Nachfolgend dargelegte Zielsetzungen aus dem Regionalplan sind für den Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Taching a.See relevant und werden entsprechend
berücksichtigt.
3.3.1
Natur und Landschaft
Naturschutz und Landschaftsbild
Für Natur und Landschaft werden gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2 folgende Ziele festgelegt:
• Landschaftsprägende Bestandteile, insbesondere naturnahe Strukturen wie abwechslungsreiche
Waldränder, gewässerbegleitende Gehölzsäume, Hecken und Alleen, Wiesentäler sowie unverbaute
Fließ- und naturnahe Stillgewässer sollen erhalten und, soweit möglich, wiederhergestellt werden.
• Wesentliche, für die Teilräume der Region typische Biotope, sollen in Funktion und Umfang gesichert
werden.
• Ökologisch schutzwürdige Flächen, insbesondere Auwaldbereiche, Hang- und Leitenwälder,
Uferzonen und Feuchtgebiete, das Landschaftsbild prägende Elemente wie exponierte Kuppen und
Hänge sowie Überschwemmungsgebiete sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.
• Seeuferzonen sollen weiterhin von neuen Fremdenverkehrserschließungen freigehalten werden, für
bestehende ungeordnete Nutzungen von Seeuferbereichen sollen Sanierungspläne aufgestellt und
umgesetzt werden.
Siedlungsbereiche
Für die Siedlungsbereiche resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.1 folgende Ziele:
• Gliedernde Grünflächen und Freiräume im Ortsbereich und zwischen den Siedlungseinheiten sollen
erhalten, entwickelt und erweitert werden. Sie sollen untereinander und mit der freien Landschaft
verbunden werden.
• Auf eine gute Einbindung der Ortsränder in die Landschaft, die Bereitstellung der dafür notwendigen
Mindestflächen und auf die Erhaltung bestehender Obstgehölzpflanzungen soll geachtet werden.
• Die Versiegelung des Bodens soll so gering wie möglich gehalten und die Sickerfähigkeit besiedelter
Flächen verbessert werden.
• Überdeckte Gewässerstrecken sollen nach Möglichkeit wieder geöffnet und renaturiert, naturnahe
Kleinstrukturen, wie Ranken, Baumbestände, Hecken oder Gräben, erhalten werden.
Landwirtschaftliche Nutzflächen
Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.2 folgende Ziele:
• Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen soll darauf hingewirkt werden, dass sie den örtlichen
ökologischen Erfordernissen angepasst bewirtschaftet werden.
• Besonders in empfindlichen Bereichen sind Nutzungsextensivierungen und Formen des ökologischen
Landbaus anzustreben, der generell stärker gefördert werden soll.
• Auf Grünlandstandorten, wie z.B. Überschwemmungsgebieten und erosionsgefährdeten Lagen, soll
auf Grünlandumbruch verzichtet werden. Der Bodenerosion soll durch geeignete
Bewirtschaftungsformen entgegengewirkt werden. Kleinräumige Geländestrukturen und reliefbildende
Geländeformen sollen erhalten werden.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 11
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
• Hecken, Streuobstbestände und Feldgehölze sowie freistehende Einzelbäume sollen als wertvolle
Lebensräume und zur Bereicherung des Landschaftsbildes erhalten und in geeigneten Fällen ergänzt
werden.
Gewässer
Für die Gewässer resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.2 folgende Ziele:
• An den Gewässern der Region soll die Gewässergüte erhalten und weiter verbessert werden.
• Bei nicht ausreichender Gewässergüte sollen Verbesserungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen
vorgenommen werden.
• Nährstoff- bzw. Abwassereinträge sollen verhindert werden.
• Es sollen durchgängige Uferstreifen mit verringerter Nutzungsintensität erhalten bzw. geschaffen
werden.
• Überschwemmungsgebiete und Hochwasserrückhalteräume sollen vor weiterer Bebauung und
Besiedelung oder sonstiger intensiver Nutzung freigehalten oder den wasserwirtschaftlichen
Bedürfnissen entsprechend wieder freigemacht und erweitert werden.
• Nutzungsänderungen von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrückhalteräumen bedürfen
Ausgleichsmaßnahmen mit gleicher Wirkung, sofern nicht andere gewichtige Gründe des öffentlichen
Wohls entgegenstehen.
• Wasserbauliche Maßnahmen an Fließgewässern sollen naturnah ausgeführt werden.
Feuchtwiesen
Für die Feuchtwiesen resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.5 folgende Ziele:
• Streuwiesen sollen erhalten werden. Dabei soll eine regelmäßige Mahd in 1 – 2 jährigem Turnus und
eine extensive Nutzung ohne Düngung sichergestellt werden.
3.3.2
Siedlungswesen
Für die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Taching a.See resultieren gemäß Teil B, Kapitel II Punkt 1, 2
und 3 folgende Ziele:
• Die Siedlungsentwicklung in der Region soll sich an der Raumstruktur orientieren und unter
Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ressourcenschonend weitergeführt
werden.
• Dabei sollen die neuen Flächen nur im notwendigen Umfang beansprucht werden, die
Innenentwicklung bevorzugt werden und die weitere Siedlungsentwicklung an den vorhandenen und
kostengünstig zu realisierenden Infrastruktureinrichtungen ausgerichtet sein.
• Die Siedlungstätigkeit in der Region soll an der charakteristischen Siedlungsstruktur und der baulichen
Tradition der Teilräume der Region ausgerichtet sein.
• Die Zersiedlung der Landschaft soll verhindert werden. Bauliche Anlagen sollen schonend in die
Landschaft eingebunden werden. Eine ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung soll durch
ausreichende Freiflächen zwischen den Siedlungseinheiten verhindert werden. Das gilt vor allem für
Gebirgs-, Fluss-, Wiesentäler und Entwicklungsachsen.
• Die gewerbliche und wohnbauliche Siedlungsentwicklung soll in einem angemessenen Verhältnis
stehen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 12
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
3.3.3
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
Land- und Forstwirtschaft
Für Land- und Forstwirtschaft resultieren gemäß Teil B, Kapitel III Punkt 1, 2 und 3 folgende Ziele:
• Die Leistungsfähigkeit von Landwirtschaft und Forstwirtschaft soll nachhaltig erhalten und gesichert
werden, um die Region mit hochwertigen Nahrungsmitteln und Rohstoffen zu versorgen und die
Kulturlandschaft zu pflegen und zu gestalten. Dabei soll die bäuerliche Landwirtschaft auch in ihrem
Neben- und Zuerwerb erhalten bleiben.
• Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch raumbedeutsame Planungen
und Maßnahmen soll sich auf den notwendigen Umfang beschränken.
• Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten werden. Bei dauerhaft landwirtschaftlich genutzten
Erzeugungsflächen sollen Wasserregulierungsmaßnahmen möglich sein, sofern nachteilige Folgen für
den Wasser- und Naturhaushalt auszuschließen sind.
• Das Wasserrückhaltevermögen der landwirtschaftlich genutzten Flächen soll verbessert werden.
• Im Alpenraum und Alpenvorland soll die landschaftsprägende Grünlandwirtschaft bevorzugt werden.
• Der Wald in der Region soll in seinem Bestand erhalten und so bewirtschaftet werden, dass er seine
Funktionen bestmöglich erfüllen kann. Ortsnahe Wälder sollen erhalten und möglichst als
Erholungswald gestaltet werden.
• Bei Inanspruchnahme von Waldflächen soll zur nachhaltigen Sicherung ihrer Funktionen und zur
Verbesserung des ökologischen Gesamthaushalts gleichwertiger Ersatz geschaffen werden.
Durchschneidungen von Wäldern sollen vermieden werden.
3.3.4
Wasserwirtschaft
Grundwasser
Hinsichtlich der Wasserversorgung der Gemeinde Taching a.See werden gemäß Teil B, Kapitel IV Punkt
2.2 folgende Ziele festgelegt:
• Dem Erhalt von Grundwasser (Trinkwasser) kommt eine besondere Bedeutung zu.
• Aufgrund der für den Menschen existenziellen Bedeutung des Wassers, dem Erhalt einer möglichst
hohen Qualität und einem umfangreichen Angebot bei einem möglichst geringen
Erschließungsaufwand sind alle größeren Grundwasservorkommen grundsätzlich schutzwürdig.
Oberflächengewässer
Hinsichtlich der oberirdischen Gewässer der Gemeinde Taching a.See werden gemäß Teil B, Kapitel IV
Punkt 3.1 folgende Ziele festgelegt:
• Die Seen der Region sind bedeutende Anziehungspunkte für den Fremdenverkehr und die
Naherholung. Die größeren Seen sind mäßig nährstoffbelastet. Deshalb ist es notwendig,
ausreichende Maßnahmen zur Fernhaltung belasteter Nährstofffrachten insbesondere zur
entscheidenden Verminderung der Phosphatzufuhr einzuleiten, um Eutrophierungsvorgänge
zurückzudrängen.
• Darüber hinaus ist es erforderlich, eine bakteriologisch einwandfreie Wasserqualität zu schaffen, um
auch künftig die Badenutzung sicherzustellen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 13
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
Hockwasserschutz
Hinsichtlich des Themas Abflussregelung, Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft werden
gemäß Teil B, Kapitel IV Punkt 5.1 folgende Ziele festgelegt:
• Die Hochwässer der letzten Jahre haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, möglichst bereits im
Oberlauf der Flüsse über ausreichend Flächen zur Rückhaltung von Regenwasser zu verfügen.
Wasserrückhaltung in der Fläche soll den Abfluss verstetigen, die Hochwasserspitzen dämpfen, die
Gewässerökosysteme revitalisieren und Grundwasser neu bilden.
• Mit der Festlegung von Überschwemmungsgebieten sollen die zur Verbesserung des
Wasserrückhaltes und zur Regulierung des Hochwasserabflusses geeigneten aktivierbaren Flächen
weitreichend vor entgegenstehenden Nutzungen geschützt werden.
3.3.5
Tourismus und Erholung
Für Tourismus und Erholung in der Gemeinde Taching a.See resultieren gemäß Teil B, Kapitel III Punkt 2
und 4 folgende Ziele:
• Einerseits sollen Seeufer für die Erholung zur Verfügung stehen, andererseits muss die ökologische
Belastbarkeit berücksichtigt werden. Das Seeuferkonzept für den Tachinger und Waginger See
versucht, beiden Ansprüchen gerecht zu werden.
• Im Salzachhügelland mit Waginger See und Tachinger See (Gebiet 2) sind Auslastung, Intensität,
Kapazität und Bruttoinlandsproduktanteil noch unterdurchschnittlich entwickelt. Das Gebiet ist von den
natürlichen Gegebenheiten her auf den Sommerurlaub und hier besonders auf den Familienurlaub
ausgerichtet. Entsprechend groß ist die Zahl der Reitanlagen und Campingplätze. Verbesserungen
bieten sich neben landschaftsbezogenen Erholungsformen und dem Ausbau eines überörtlichen Radund Wanderwegenetzes auch nach Österreich, in einer weiteren Ausgestaltung des FreizeitAngebotes im Sport- und Erlebnisbereich an, verbunden mit einer Saisonverlängerung, die auch die
Nähe zu Salzburg nutzen könnte.
• Der Erholungsschwerpunkt in diesem Gebiet ist der Waginger- und Tachinger See. Die
Erholungsmöglichkeiten am See werden von Feriengästen und verstärkt auch von
Naherholungssuchenden wahrgenommen. Diese Nutzung führt zu einer hohen Belastung der
Seeufer. Für eine maßvolle Erholungsnutzung geeignete Uferbereiche sind in der Karte 3b Seeuferkonzept – des Regionalplans dargestellt.
Die Aussagen des Seeuferkonzeptes sind in die
Landschaftsplan dargestellten Schutzzonen eingeflossen.
3.3.6
im
Flächennutzungsplan
mit integriertem
Vorbehalts- und Vorranggebiete
Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
Gebiete, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht
zukommt, werden als landschaftliche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. In diesen sollen die
Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden. Die
Charakteristik der Landschaft und ihrer Teilbereiche soll erhalten werden. Größere Eingriffe in das
Landschaftsgefüge sollen vermieden werden, wenn sie die ökologische Bilanz deutlich verschlechtern.
Teil B, Kapitel I Punkt 3.1 stellt die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete dar, die zur Sicherung der
Landschaft im Regionalplan dargestellt sind. Die Darstellung wurde nachrichtlich in den
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan übernommen. Diejenigen Flächeneinheiten, die in
der Gemeinde Taching a.See als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen sind, decken sich mit
der Flächenkulisse des Landschaftsschutzgebietes „Waginger- Tachinger See und umliegende
Landschaft“.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 14
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben
Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete
Grundwasservorkommen, deren Umfang und Qualität ausreichend ist und bei denen eine Notwendigkeit
zur Entnahme vorliegt, werden als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete dargestellt. Die
wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete dienen der vorläufigen großräumigen Sicherung des
Grundwassers zur Trinkwassernutzung. Im Gemeindegebiet von Taching a.See befindet sich ein
wasserwirtschaftliches Vorranggebiet im Südwesten. Dieses ist im Flächennutzungsplan mit integriertem
Landschaftsplan dargestellt.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 15
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4
Analyse des Gemeindegebietes
4.1
Siedlungsstruktur
4.1.1
Siedlungsentwicklung
Analyse des Gemeindegebietes
Das Gemeindegebiet Taching a.See umfasst bei einer Gemeindegröße von rund 2.676 ha 49 Ortsteile,
zumeist Weiler und Einzelhöfe. Die beiden Hauptorte sind Taching a.See mit ca. 640 Einwohnern und
Tengling mit ca. 695 Einwohnern.
Die Gemeinde Taching a.See ist in ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur charakteristisch für die
historische Besiedelung des Landschaftsraums und eng mit der Entwicklung der bäuerlich geprägten
Kulturlandschaft Südost Bayerns verknüpft. Die Dörfer und zumeist auch die Weiler weisen die typische
lockere und unregelmäßige Stellung der Gebäude zueinander auf, bei denen die Freiflächen aus der
Landschaft kommend bis in die Siedlungsmitten hineinreichen.
4.1.1.1
Realnutzung
Die Realnutzung stellt sich in Taching a.See wie folgt dar:
Tab. 1: Flächenerhebung der Realnutzung, jeweils zum 31.12. des Berichtsjahres, in ha
Insge-
Wohnen
samt
Sonstige
Gewerbe
Grün-
Erho-
Straßen,
Gebäude
Industrie
anlagen
lungs-
Wege,
fläche
Plätze
mit Frei-
LW
Wald
Fried
hof
flächen
2008
2.676
36,6
56,4
2,8
6,3
6,4
65,5
1.847
632
0,3
2004
2.676
34,2
52,1
2,8
0,4
11,6
65,0
1.853
631
0,3
2000
2.676
31,9
49,2
2,8
0,2
11,6
64,3
1.859
632
0,3
1996
2.676
26,5
43,3
2,2
0,2
7,8
64,1
1.884
613
0,3
1992
2.676
-
67,9
-
-
8,0
63,7
1.889
613
0,3
1988
2.676
-
66,4
-
-
-
63,7
1.890
620
0,3
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis
Der Zuwachs an Wohnflächen beträgt von 1996 bis 2008 rund 10 ha bzw. 38%. Der größte Zuwachs fand
in den Jahren 1996 und 2000 statt. Der Bestand an sonstigen Gebäudeflächen mit Freiflächen wuchs
zwischen 1996 und 2008 um 13 ha, bzw. 30,2%.Im Bereich der Gewerbeflächen beträgt der Zuwachs
zwischen 1996 und 2000 0,6 ha, bzw. 27,3%. Seit 2000 erfolgte keine Erweiterung der Gewerbeflächen.
Die landwirtschaftliche Nutzfläche nahm in den 20 Jahren seit 1988 geringfügig um 43 ha bzw. 2.3% ab,
während die Waldflächen im gleichen Zeitraum um 12 ha, bzw. 1,9% zunahmen.
4.1.1.2
Städtebauliche Kennwerte
Im Folgenden werden wichtige städtebauliche Kennwerte untersucht, die den Wohnungsbestand und die
Bautätigkeit der zurückliegenden zehn Jahre näher analysieren.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 16
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Gebäude- und Wohnungsbestand
Tab. 2: Gebäude- und Wohnungsbestand
Anzahl
Wohngebäude
Anzahl
Wohnungen
Wohnfläche
Wohnflächenanteil
je Einwohner
(m2/E)
31.12.2008
560
802
98234
50,8
31.12.1998
511
702
87557
45,8
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis
Der Gebäude- und Wohnungsbestand hat zwischen 1998 und 2008 deutliche Zunahmen zu verzeichnen.
Die Gebäudezunahme liegt bei rund 9,6%, die Zunahme der Wohnungen bei 14,2%.
Die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate bei den Gebäuden beträgt somit rein rechnerisch rund 1% je
Jahr, bei der Zahl der Wohnungen je Jahr immerhin 1,4%. Der Wohnflächenanteil je Kopf der Einwohner
ist dabei in den letzten zehn Jahren von 45,8 m2/E auf rund 51 m2/E gestiegen.
Zahl der Wohnungen je Wohngebäude
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Blick auf die Entwicklung der Zahl der Wohnungen je
Wohngebäude zwischen 1998 und 2008.
Tab. 3: Zahl der Wohnungen je Wohngebäude
Insgesamt
1
Wohnung
2
Wohnungen
3
Wohnungen
und mehr
Belegungsziffer
je Wohnung (EW
pro Wohnung)
31.12.2008
560
400
125
35
3,45
31.12.1998
511
377
105
29
3,74
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis
Während die Wohngebäude mit einer Wohnung im Vergleichszeitraum um 6,1% zunahmen, liegt die
Zunahme von Gebäuden mit zwei und mehr Wohnungen bei 19,4%.
Die Belegungsdichte nimmt im Vergleichszeitraum von 3,74 Personen je Wohnung im Jahr 1998
geringfügig auf 3,45 Personen je Wohnung im Jahr 2008 ab. Sie liegt damit über dem Wert von 2,43 für
den Landkreis Traunstein bzw. 2,28 für den Regierungsbezirk Oberbayern. Es ist daher zu erwarten,
dass aus der Wohnbevölkerung der Gemeinde Taching a.See der Wunsch nach Baulandausweisungen
in den nächsten Jahren zunehmen wird.
Baufertigstellungen
In dem Vergleichszeitraum wurden trotz Schwankungen 54 neue Wohngebäude in Taching a.See fertig
gestellt, d.h. durchschnittlich 5 Gebäude je Jahr. Landwirtschaftliche Gebäude sowie Gewerbebauten
sind nicht berücksichtigt
Tab. 4: Baufertigstellungen zum 31.12. jedes Bezugsjahres
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
∑
Traunstein
494
481
577
423
446
257
341
504
225
466
254
4468
Taching a.See
3
2
5
8
4
6
1
5
5
10
5
54
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 17
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.1.1.3
Analyse des Gemeindegebietes
Abschätzung von städtebaulichen Potentialen im Innenbereich
Die städtebauliche Begehung sowie die Diskussion in den Arbeitsgruppen und im Gemeinderat hat ein
realistisches Potential von ca. 10 bis 15 baurechtlich möglichen Innenbereichsvorhaben nach §34 BauGB
in den Ortsteilen Tengling und Taching a.See aufgezeigt. Es gibt darüber hinaus einige wenige
unbebaute Grundstücke innerhalb der von Bebauungsplänen einbezogenen Gebiete (§30 BauGB).
Erfahrungsgemäß werden davon mittelfristig gesehen nur rund die Hälfte umgesetzt, zumal diese
Flächen in den seltensten Fällen frei vermarktet werden und zumeist in Familienbesitz bzw.
Privateigentum verbleiben. Für die Flächennutzungsplanperiode von 15 Jahren ist daher von einer
Nachverdichtung von max. 15 Gebäudeeinheiten auszugehen. D.h. in der Flächenberechnung kann von
einem Bauvorhaben im Rahmen der Nachverdichtung pro Jahr realistisch ausgegangen werden.
Weiter gehende Möglichkeiten hängen auf Dauer zudem von der betrieblichen Entwicklung der
innerörtlich vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ab.
4.1.1.4
Bau- und Bodendenkmäler
Im Gemeindegebiet liegt eine Vielzahl von kartierten Bau- und Bodendenkmälern.
Die Baudenkmäler sind im Plan lagegenau ausgewiesen und mit einem Symbol gekennzeichnet. Die
Bodendenkmäler nach Ausdehnung und Lage markiert.
Die Bodendenkmäler werden laut Denkmalschutzgesetz unterschieden in
• obertägige Erhaltung und
• untertägige Erhaltung
Bei den obertägig zu erhaltenden Bodendenkmälern handelt es sich um heute noch sichtbare
geschichtliche Zeugnisse. Diese genießen den besonderen Schutz und sind samt räumlichem Umgriff
unverändert zu belassen.
Bei den untertägig zu erhaltenden Denkmälern wäre eine Dauergrünlandnutzung aus
bodendenkmalpflegerischer Sicht begrüßenswert. Hier besteht bei Nutzungsveränderung bzw.
Bodeneingriffen nach Art. 7.1 DSchG (Denkmalschutzgesetz) eine Erlaubnispflicht.
4.1.2
Bevölkerungsentwicklung
4.1.2.1
Bevölkerungsdaten
Die Entwicklung der Tachinger Wohnbevölkerung (Erstwohnsitz) wird in nachfolgender Tabelle
dargestellt. Es fällt auf, dass von 1988 bis ca. 2000 ein stetes Wachstum vorliegt. Danach verflacht das
Wachstum – abgesehen von einzelnen Schwankungen – und pendelt sich auf einen Wert von rund 1930
Einwohnern ein.
Tab. 5: Bevölkerungsdaten für die Gemeinde Taching a.See
Jahr
Einwohner
zum 31.12.
1988
1678
1989
1721
1990
1745
1991
1775
0400-08-013
Geburten
zum 31.12.
111215_Erläuterungsbericht.doc
Sterbefälle
31.12.
Zuzüge
zum 31.12.
Fortzüge
zum 31.12.
SVB* am
Arbeitsort
zum 30.06.
Seite 18
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Jahr
Einwohner
zum 31.12.
1992
1822
1993
1837
1994
1855
1995
1849
1996
1862
1997
1871
1998
Analyse des Gemeindegebietes
Geburten
zum 31.12.
Sterbefälle
31.12.
Zuzüge
zum 31.12.
Fortzüge
zum 31.12.
SVB* am
Arbeitsort
zum 30.06.
1911
25
28
118
75
21
1999
1900
20
23
103
111
20
2000
1914
16
22
114
94
21
2001
1882
15
21
96
122
19
2002
1892
15
23
121
103
19
2003
1914
16
39
124
79
13
2004
1938
18
26
110
78
12
2005
1942
9
24
111
92
11
2006
1934
15
27
107
103
11
2007
1934
9
27
102
84
11
2008
1932
16
19
108
106
11
*SVB = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Bevölkerungsentwicklung 1960 bis 2000
Bevölkerungsentwicklung 2001 bis 2008
2000
1914
1800
1745
1600
1400
1639
1477
1504
+ 1,83 % + 8,98 % + 6,47 % + 9,68 %
1200
1960
1970
1980
1990
2000
2000
1980
1960
1940
1920
1900
1880
1860
1840
1820
1800
1938 1942 1934 1934 1932
1914
1882
1892
Zuwachs 2001 bis 2008: 0,94 %
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (eigene Darstellung)
Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Taching a.See von 1960 bis 2008
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 19
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Die natürliche Bevölkerungsdynamik aus Geburten und Todesfällen ist im Saldo negativ, während der
Saldo aus Zu- und Fortzügen insbesondere seit 2002 positiv ist.
Anzahl der Geburten und Sterbefälle in der
Gemeinde Taching
Zu- und Fortzüge über die Grenzen der
Gemeinde Taching
40
35
30
25
20
15
10
5
0
-5
-10
-15
-20
-25
140
120
100
80
60
40
20
0
2003
2004
Zuzüge
2005
2006
2007
2008
Fortzüge Wanderungssaldo
2002
2003 2004
Geburten
2005 2006 2007
Sterbefälle Saldo
2008
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (eigene Darstellung)
Abb. 5: Wanderungssaldo und natürliches Saldo der Gemeinde Taching a.See von 2002 bis 2008
Die Stabilisierung der Einwohnerzahl in Taching a.See ist in erster Linie auf die Wanderungsgewinne
zurückzuführen. Die z. T. hohe Zahl der Todesfälle kann durchaus auch mit dem überörtlich bekannten
Altenheim St. Georg in Taching a.See zusammenhängen.
4.1.2.2
Altersstruktur
Der Altersaufbau der Wohnbevölkerung wird in folgender Grafik verdeutlicht:
Einwohner je Altersgruppe
191
2000
1900
1914
1882
1892
1914
1938
1942
1934
1934 1932
1750
1500
1250
1000
750
500
250
0
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
Altersgruppen
unter 6
6 bis unter 15
15 bis unter 18
18 bis unter 25
25 bis unter 30
30 bis unter 40
40 bis unter 50
50 bis unter 65
65 oder älter
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (eigene Darstellung)
Abb. 6: Altersaufbau der Wohnbevölkerung der Gemeinde Taching a.See von 1998 bis 2008
Insgesamt nimmt die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahren seit etwa 2002 kontinuierlich
ab. Die Zahl der Einwohner mit einem Alter über 50 Jahren steigt hingegen an.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 20
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Billeter-Maß
Das Billeter-Maß drückt das Verhältnis der Differenz zwischen Kinder- (unter 15jährige) und
Großelterngeneration (50jährige und Ältere) zur Elterngeneration (15- unter 50jährige) aus. Es setzt die
noch nicht reproduktive Bevölkerung vermindert um die nicht mehr reproduktive Bevölkerung ins
Verhältnis zur Bevölkerung im aktiven generativen Alter. Somit bezieht es alle Bevölkerungsgruppen in
die Berechnung ein und kann angemessen auf Veränderungen der Fertilität und der Mortalität reagieren.
Je kleiner J ist, desto älter ist im demographischen Sinne die Bevölkerung. Negative Werte entstehen,
wenn der Anteil der älteren größer ist als der Anteil der jungen Bevölkerung. Die Fachliteratur stellt
diesen Index als eines der brauchbarsten Maße zur Quantifizierung demographischen Alters heraus.
Es lässt sich wie folgt berechnen:
Anzahl Pers. < 15J. – Anzahl Pers. > 50J.
Anzahl Pers. zw. 15-50J.
Die rechnerische Analyse und Überprüfung der demografischen Entwicklung durch das Billeter-Maß
zeigt, dass die „Alterung“ der Bevölkerung sich seit dem Jahr 2000 mit -0,376 graduell auf einen Wert von
-0,502 im Jahr 2008 zu bewegt hat. Dieser liegt vergleichsweise höher als z.B. der bayernweite Wert von
-0,473. Für 2020 prognostiziert das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in der
Bevölkerung einen Wert von -0,7.
Tab. 6: Billeter – Maß zur demographischen Entwicklung
Gemeinde Taching a.See
B2000
-0,376
B2008
-0,502
B2020 (Prognose)
Bayern
-0,473
-0,7
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis (eigene Berechnung)
4.1.2.3
Räumliche Verteilung der Einwohner
Räumlich verteilt sich die Wohnbevölkerung auf die einzelnen Ortsteile und Weiler wie folgt:
Tab. 7: Verteilung der Wohnbevölkerung nach Ortsteilen
Ortsteil
Einwohner
Anteilig
in
Prozent
Taching a.See
636
32,91
Tengling
695
35,97
Burg
48
2,48
Eging
33
1,70
Gessenhausen
95
4,91
Mauerham
67
3,46
Limberg
44
2,27
Mollstätten
38
1,96
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 21
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Der übrige Bevölkerungsanteil von 276 (= 14,28%) Einwohner lebt in den kleineren Weilern und
Einzelhöfen.
4.1.3
Wirtschafts- und Erwerbsgrundlagen
4.1.3.1
Erwerbsstruktur der Bevölkerung
Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB) am Arbeitsort Taching a.See verteilen sich jeweils
zum 30.06. des Berichtsjahres wie folgt auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche:
Tab. 8: SVB am Arbeitsort Taching a.See zum 30.06. des Berichtsjahres
Insgesamt
Land- und
Forstwirtschaft,
Fischerei
Produzierendes
Gewerbe
Handel,
Gastgewerbe,
Verkehr
Sonstige
Dienstleistungen
2007
114
7
40
32
35
2006
112
6
40
22
44
2005
119
4
36
29
49
2004
122
-
39
-
45
2003
131
5
41
33
52
2002
193
5
60
74
54
2001
199
4
63
80
52
2000
217
-
58
99
-
1999
209
-
62
95
-
1998
211
-
-
93
-
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis
Grundsätzlich feststellbar ist, dass seit 1998 ein Rückgang auf Werte von 114 SVB in Taching a.See
erfolgt ist. Bis auf die SVB in der Land-/Forstwirtschaft und Fischerei ist der Rückgang in den
Wirtschaftsbereichen Produzierendes Gewerbe/Handel/Gaststätten und Verkehr sowie sonstige
Dienstleistungen deutlich nachweisbar. Die Erwerbsquote, d.h. der Quotient aus SVB am Arbeitsort
insgesamt an der Gesamtbevölkerung liegt nur bei 6%. Dies ist ein außerordentlich niedriger Wert, der
auf werktägliche Pendelströme hinweist. 2008 hatte Taching a.See 608 Auspendler über die
Gemeindegrenzen zu verzeichnen, bei nur 75 Einpendlern. Der Pendlersaldo liegt bei rund 28% des
Pendlersaldos des LKR Traunstein.
4.1.3.2
Landwirtschaftliche Betriebsstrukturen
Im Zeitraum 1999 bis 2009 ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe von 81 auf 69
zurückgegangen. Prozentual sind dies rund 14,8%. Rein rechnerisch bedeutet dies einen Rückgang pro
Jahr um rund 1,5%. Dies entspricht dem allgemeinen Strukturwandel der Landwirtschaft im Landkreis
Traunstein. Für weitere Ausführungen wird auf Kapitel 4.3.1 verwiesen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 22
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.1.4
Analyse des Gemeindegebietes
Infrastrukturausstattung
Gemeinbedarfseinrichtungen
Im Gemeindegebiet gibt es folgende Einrichtungen des Gemeinbedarfs:
Taching a.See
• öffentliche Verwaltungsstelle mit Touristeninformation
• Altenheim St. Georg, GdbR
• Grundschule mit Sporthalle/Veranstaltungshalle
• 2 Kirchen, Pfarrhaus, Friedhofsanlage
• Feuerwehr
Tengling
• Kindergarten
• Kirche mit Friedhof
• Feuerwehr
umliegende Dörfern bzw. Weilern
• Burg: Kirche mit Parkplatz
• Coloman: Kirche
Einzelhandel
Die Einkaufstätten für den kurz- und langfristigen sowie periodischen Bedarf (Lebensmittel, Back- und
Wurstwaren, etc.) liegen in den Ortsmitten von Taching a.See und Tengling. Großflächiger Einzelhandel
ist nicht vorhanden. Verschiedene Dienstleister (Bank, EDV, etc.) sowie mittelständische Betriebe
(Schreinereien, KFZ-Betriebe, etc.) sind in die kleinteilige und lockere Ortsstruktur eingebunden. Mehrere
Gaststätten runden das Angebot ab.
Öffentliche Grün- und Sportflächen, Badeplätze
Das Strandbad Taching bietet mit Campingplatz, großer Liegewiese, Kinderspielplatz sowie Gaststätte
mit Kiosk ein ausreichendes Freizeitangebot. In Tengling gibt es Liegewiese mit Badeplatz. Spielbereich
und Gaststätte. Beide Badeplätze ermöglichen Wassersport mit Bootsliegeplatz. Sowohl in Taching
a.See als auch in Tengling gibt es Sportplätze mit Parkmöglichkeiten.
4.1.5
Grünflächen und Grünzüge
4.1.5.1
Grünflächen
Öffentliche Grünflächen sind gestaltete Freiflächen innerhalb der Siedlungsgebiete. Sie werden i.d.R.
unterteilt in Grün- und Parkanlagen, zentrale Grünflächen in den Wohngebieten, Straßenbegleitgrün,
Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe, Promenaden, Alleen etc.
Grünflächen dienen vor allem der Erholung, spielen aber auch eine wichtige Rolle für das Siedlungsbild.
In den Siedlungsgebieten von Taching a.See und Tengling spielen die öffentlichen Grünflächen eine eher
untergeordnete Rolle. Folgende wesentliche Grünflächen sind zu nennen:
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 23
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Grünflächen in Taching a.See
• Kirchenhügel Taching a.See mit besonderer Bedeutung für das Siedlungsbild, zu sichern und zu
erhalten
• Dorfanger als Freifläche für Spiel
Grünflächen in Tengling
• Friedhof Burg
• Friedhof Tengling
• Obstwiese vor Kirche
4.1.5.2
Grünzüge
Grünzüge sind meist natürlich gewachsene Grünstrukturen, die innerhalb der Siedlungsgebiete verlaufen.
Sowohl für Taching a.See als auch für Tengling nehmen die Grünzüge eine sehr wichtige Funktion ein,
da sie die Siedlungsfläche prägen und definieren. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Landschaft
und Siedlung. Die Sicherung der Grünzüge erfolgt meist über die Landwirtschaft.
Wichtige innerörtliche Grünzüge sind:
Taching a.See
• Grünzug Tachinger Mühlbach
• Grünzug zwischen Rambichler Straße und Wohngebiet
• Angerwiese in Obertaching
Tengling
• Grünzug Igelsbach
4.1.6
Verkehr
4.1.6.1
Motorisierter Individualverkehr (MIV) auf Staats (St) - und Kreisstraßen (Ts)
Durch das Gemeindegebiet verläuft die nord-südgerichtete Staatsstraße St 2105 als Hauptverkehrsachse
in Parallelführung zum Tachinger See am östlichen Ortsrand von Taching a.See vorbei und durch die
Ortsmitte von Tengling. Sie stellt die regionale Verbindung des Tachinger Gemeindegebiets nach Süden
hin über Waging a. See und Traunstein mit der Autobahn A8 (Salzburg – München) dar. Nach Norden
führt sie zur B 20 bei Tittmoning.
Die letzte Straßenverkehrszählung im Jahr 2005 (SVZ 2005) zeigt folgende DTV* – Mengen auf:
• - St 2105 südlich der Einmündung der Ts 26 :
8190 Kfz/24h
• - St 2105 nördlich Tengling
3282 Kfz/24h
• - Ts 26 vor Einmündung in die St 2105
4624 Kfz/24h
• - Ts 26 nach Abzweig der Ts 23
2004 Kfz/24h
• - Ts 23 nach Einmündung in Ts 26
2237 Kfz/24h
• - Ts 28 nach Abzweig von der Ts 26
980 Kfz/24h
• - Ts 26 westlich von Taching a.See
1936 Kfz/24h
• - Ts 18 westlich von Tengling
645 Kfz/24h
*DTV = durchschnittlicher täglicher Kfz – Verkehr
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 24
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Deutlich wird der überaus starke Verkehrsfluss zwischen Waging und Tettenhausen, der zwar nur
randlich das Gemeindegebiet tangiert, aber zu starken Emissionen im südlichen Seeufergelände führt.
Grundsätzlich sind die Verkehrsmengen der Zählstellen gegenüber den früheren Zählungen in der
Tendenz leicht bis stärker steigend. Dies gilt besonders für die Abbiegeverkehre von der St 2105 in und
aus Richtung Tettenhausen nach Süden. Hier ist ein Zuwachs zur letzten Zählung von über 7% zu
verzeichnen.
4.1.6.2
Öffentlicher Personennahverkehr
Der Bus ist alleiniger Träger des öffentlichen Personennahverkehrs im Gemeindegebiet Taching a.See.
Entlang der ST 2105 befahren folgende Linien das Gemeindegebiet:
Tab. 9: Buslinien im Gemeindegebiet Taching a.See
9518
Traunstein-Waging-Tittmoning (-Burghausen)
9436
Limberg- Waging-(Traunreut)
W 02
Traunstein- Waging-Taching a.See- Tengling- Kay- Tittmoning
W 06
Trostberg- Palling- Waging- Kirchanschöring
N2
Nachtexpress Traunstein- Waging- Tittmoning
Quelle: Regionalverkehr Oberbayern GmbH
Mit diesen Linien ist vor allem an Schultagen die Anbindung an Traunstein mit mehreren Fahrten
gewährleistet. Ein regelmäßiger Taktfahrplan existiert nicht. An außerschulischen Werktagen und
Samstagen ist die Häufigkeit der Verbindungen sehr ausgedünnt. An Sonn- und Feiertagen verkehrt
tagsüber kein Bus. Ein spezielles Angebot des Landkreises Traunstein ist der Nachtexpress. Diese
Buslinie verbindet in den Nachtstunden am Wochenende viele Orte des Landkreises mit Traunstein.
Dieses Angebot ist besonders gedacht für Jugendliche und um junge Autofahrer nachts zum Umsteigen
auf den ÖPNV zu motivieren.
4.1.7
Altlastenverdachtsflächen
Im Gemeindegebiet von Taching a.See liegen Altlastenverdachtsflächen vor. Hierbei kann es sich um
Altablagerungen (stillgelegte Deponien, Verfüllungen und Aufhaldungen) oder um Altstandorte
(stillgelegte Betriebe und sonstige Grundstücke, in bzw. auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen
umgegangen wurde) handeln. Altlastverdacht besteht, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche schädliche
Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen.
Die Zusammenstellung im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn Grundstücke mit Altlastenverdacht anders als bisher genutzt werden sollen, zum Beispiel als
Wohnbauflächen, muss geprüft werden, ob von den Verdachtsflächen eine Gefährdung für Mensch und
Umwelt ausgehen kann. Dazu sind meistens spezielle Untersuchungen des Bodens, der Bodenluft
und/oder des Grundwassers erforderlich.
Eine Liste der Altlastverdachtsflächen befindet sich im Anhang. Im Plan sind die Flurstücke mit einem
Symbol gekennzeichnet.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 25
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.2
Natürliche Grundlagen
4.2.1
Naturraum und Landschaftsstruktur
Analyse des Gemeindegebietes
Das Gemeindegebiet von Taching a.See liegt im Naturraum Salzach-Hügelland. Dieses ist der östlichste
Teil des voralpinen Moor- und Hügellandes, welches dem nördlichen Alpenrand vom Bodensee bis zur
Salzach vorgelagert ist.
Das Salzach-Hügelland erhielt seine landschaftliche Ausgestaltung durch den würmeiszeitlichen
Gletschervorstoß des Salzach-Vorlandgletschers und ist somit als typische Jungmoränenlandschaft zu
charakterisieren. Der landschaftsprägende Salzach-Vorlandgletscher reichte zur Zeit des
Würmmaximums vom Alpenrand etwa 30 km nach Norden und ist heute noch gut im Gelände an den
verschiedenen Endmoränenwällen im westlichen Teil der Einheit sichtbar. Diese ragen westlich von
Waging bis zu 600 m hoch auf und bilden die Wasserscheide zwischen Traun/Alz und Salzach.
Der Endmoränenkomplex ist gekennzeichnet durch ein Feinrelief mit Toteislöchern. Diese kommen in
Süddeutschland nur im Endmoränenkranz der Jungmoränen vor und sind oft mit sogenannten Toteisseen
gefüllt. Viele dieser Toteisseen sind allerdings bereits verschwunden oder stark eutrophiert. Reste finden
sich innerhalb größerer Waldgebiete, meist von bruchwaldartigen Beständen und Feuchtgebüschen mit
Großseggen bedeckt.
Im Zentrum der ehemaligen Gletscherzunge liegt die Grundmoränenlandschaft, die an ihrem Außenrand
von den Endmoränen begrenzt wird. Der Salzachvorlandgletscher fächerte sich vom stark übertieften
Salzburger Stammbecken fingerförmig in Zweigbecken auf. Auf bayerischer Seite sind dies das
Tittmoninger Becken, das Teisendorfer Zweigbecken und das Waginger-Tachinger Zweigbecken. Diese
durch die ausschürfende Wirkung des Eises entstandenen Depressionen enthalten Seen (Tachinger See)
und Moore (z.B. Schönramer Filz). Zwischen den Zweigbecken befinden sich langgestreckte meist NWSO-verlaufende walfischartige Rücken. Diese sogenannten Drumlins sind typische Reliefformen der
Grundmoränenlandschaft.
Das Salzach-Hügelland weist einen hohen Mooranteil mit zum Teil mächtigen Torfauflagen auf. In den
Wäldern, die teilweise noch großflächige Gebiete bedecken, dominiert die Fichte als häufigste Baumart
(80%), gefolgt von der Buche als zweithäufigste Baumart. Neben der vorherrschenden Forstwirtschaft
dominiert im südlichen Teil des Salzach-Hügellands die Grünlandnutzung, während im nördlichen
Abschnitt der Getreide- und Maisanbau überwiegt. Aufgrund der Verlandung von Seen oder ehemaligen
Moränenweihern sind die Endmoränenwälle immer wieder von kleinen Feuchtwiesen und Seggenrieden
mit Feuchtgebüschen durchsetzt.
4.2.2
Geologie und Böden
Die Entwicklung der Böden ist von vielen Faktoren abhängig. Auf der einen Seite sind es die natürlichen
Faktoren, wie Ausgangsgestein, Relief, Klima, Wasserhaushalt, Bodenfauna und Vegetation. Auf der
anderen Seite wird der Boden auch durch die menschliche Nutzung geprägt.
In der Gemeinde Taching a.See wurden die Böden maßgeblich durch die Ereignisse der letzten Eiszeiten
definiert. Das gesamte Gemeindegebiet war während der letzten Eiszeit vom Eis des Salzachgletschers
überdeckt. Nach dem Abschmelzen blieb das vom Gletscher mitgeführte Material in Form von Grundund Endmoränen zurück. Diese Moränenschotter kommen in unterschiedlicher Mächtigkeit vor und
bestehen meist aus sandig lehmigen bis schluffig kiesigen Böden.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 26
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.2.2.1
Analyse des Gemeindegebietes
Bodentypen
Durch Verwitterungsprozesse und im Hinblick auf die oben beschrieben Faktoren haben sich in Taching
a.See folgende Bodentypen entwickelt (siehe Konzeptbodenkarte im Anhang):
Braunerden und Parabraunerden
• aus verwittertem Schotter (ehem. carbonatreich) örtlich mit mittlerer Hockflutlehmdecke (Anteile an
Lößlehm möglich)
• aus überwiegend sandig-kiesiger, kalkalpin geprägter Jungmoräne
• aus überwiegend schluffig-kiesiger, kalkalpin geprägter Jungmoräne
Der Typ „Braunerde“ der sich aus der kalkalpine Jungmoräne entwickelt hat, nimmt den größten
Flächenanteil im Gemeindegebiet ein. Dieser Bodentyp ist sehr fruchtbar und stellt auch die Grundlage
für die Böden mit guten Erzeugungsbedingungen dar.
Pseudogley-Braunerde und Pseudogley-Parabraunerde
• aus überwiegend kiesig-schluffiger, z.T. aus tonig-schluffiger, kalkalpin geprägter Jungmoräne
• aus kiesig-schluffigem bis tonig-schluffigem Jungmoränenmaterial
Gleye und Pseudogleye
• Bodenkomplex der Hanggleye und Quellengleye aus verschiedenem Ausgangsmaterial
• Gley-Rendzina und Rendzina-Gley aus Kalktuff oder Alm
• Kalkanmoorgley aus Flußmergel oder Alm über carbonatreichem Schotter (meist tief)
• Kalknaßgley aus holozänen Seeablagerungen
• kalkgründige Gleye aus lehmigem Moränenmaterial
Die Bodentypen die durch den Begriff „Pseudogley“ definiert sind, gehören zu den Stauwasserböden.
Diese Böden sind durch den Wechsel von jahreszeitlich starker Staunässe und Austrocknung geprägt.
Dieser Bodentyp kommt im Gemeindegebiet im Bereich „Mühlthal“ und südöstlich von Mauerham vor und
spielt aufgrund der Flächenausdehnung eine eher untergeordnete Rolle
Anders verhält es sich bei dem Bodentyp „Gleye“. Deren Bildung wird durch permanent anstehendes
Grundwasser im Bodenkörper hervorgerufen. Der Gley ist somit ein vom Grundwasser beeinflusster
Boden. Im Gemeindegebiet kommt er vor allem in den Senken und Niederungen vor, die von kleinen
Bächen durchzogen werden.
Niedermoor und Übergangsmoor
Der Bodentyp „Niedermoor“ kommt im Gemeindegebiet nur in sehr kleinem Ausmaß am Nordwestufer
des Tachinger Sees vor. Niedermoore stellen die erste Entwicklungsstufe eines Moores dar. Bei
ungestörter Entwicklung verwandeln sie sich im Laufe der Jahrhunderte in ein Hochmoor. Sie entstehen
durch die Verlandung eines Gewässers. Demzufolge liegen die Niedermoorböden vermutlich in
Bereichen, die vor der Seeabsenkung als Seefläche ausgebildet waren. Die Niedermoorflächen am
Tachinger See sind durch landwirtschaftliche Nutzung und durch Entwässerung überformt und
degeneriert.
Sowohl Gley- als auch Niedermoorboden gehören zu den grundwasserbeeinflussten Böden und sollten
standortangepasst bewirtschaftet werden, um das Grundwasser nicht zu beeinträchtigen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 27
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.2.2.2
Analyse des Gemeindegebietes
Bodenfunktionen
Als Bodenfunktionen werden die Leistungen des Bodens bezeichnet, die er aufgrund seiner
unterschiedlichen Eigenschaften erbringen kann. Böden sind dabei echte „Multitalente“ und haben
vielfältige Funktionen für Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere, Menschen, aber auch für den Energie-,
Wasser- und Stoffhaushalt. Auf ihnen wachsen die meisten Lebensmittel. Sie bergen Bodenschätze
ebenso wie die Entwicklungsgeschichte der Erde und die Kulturgeschichte der Menschheit.
Die Bodenfunktionen, die auch im § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetztes dargelegt werden, lassen sich
zusammenfassend in folgende Funktionen unterteilen:
• Produktions- und Nutzungsfunktion für die Versorgung der Gesellschaft
• Lebensraum- und Standortfunktion
• Regelungsfunktion im Energie-, Wasser- und Stoffhaushalt
• Lagerstättenfunktion
• Informations- und Kulturfunktion
Aus diesen vielfältigen Funktionen des Bodens und seiner intensiven Nutzung resultiert aber auch ein
sogenanntes „Bodenparadoxon“: Die Bedeutung des Bodens für ein breites Spektrum menschlicher
Aktivität erhöht seine Anfälligkeit für vielfache Schäden und Erschöpfung.
Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte hinsichtlich der verschiedenen Funktionen erläutert.
Produktions- und Nutzungsfunktion
Unter der Produktionsfunktion versteht man die Fähigkeit des Bodens Biomasse zu produzieren. Somit ist
diese Funktion auch die entscheidende Grundlage für den Anbau von Nahrungsmitteln und Rohstoffen.
Die natürliche Ertragsfähigkeit bezeichnet hierbei die Eignung von Böden für die land- und
forstwirtschaftliche Produktion. Gemäß dem Agrarleitplanes bestehen im Gemeindegebiet
überdurchschnittlich viele Böden mit günstigen Erzeugungsbedingungen. Die Böden mit der größten
natürlichen Ertragsfähigkeit liegen im westlichen Gemeindegebiet.
Lebensraum- und Standortfunktion
Grundsätzlich stellt der Boden die Lebensgrundlage für pflanzliche und tierische Organismen dar. Aus
Sicht der Landschaftsplanung sind vor allem diejenigen Böden relevant, die eine besondere Bedeutung
für den Arten- und Biotopschutz besitzen.
Im Gemeindegebiet von Taching a.See sind dies vor allem die Grund- oder quellwasserbeeinflussten
Böden.
Konkret lassen sich in der Gemeinde folgende Flächen benennen, die aufgrund ihrer Böden eine
besondere Bedeutung besitzen:
• Grundwasserbeeinflusste Böden am westlichen Seeufer des Tachinger Sees
• Grund- und Stauwasser beeinflusste Böden entlang der Bäche und Gräben
• Moorige Böden am Nordwestufer des Tachinger Sees
• Böden der Quellmoore und Feuchtwiesen gemäß der amtlichen Biotopkartierung
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 28
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Regelungsfunktion im Energie-, Wasser- und Stoffhaushalt
Hierunter werden vor allem folgende Fähigkeiten des Bodens verstanden:
• Versickerungsvermögen
• Filtervermögen
• Puffervermögen durch Bindung von Schadstoffen
• Biologisches Abbau- und Umsetzungsvermögen
Diese Funktion nimmt zum einen hinsichtlich der Grundwasserneubildung und des Wasserrückhaltes
eine wichtige Bedeutung ein. Zum anderen spielt sie auch hinsichtlich des Stoffeintrages in Grund- und
Oberflächengewässer eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass, abhängig von der
Bodenart große Unterschiede hinsichtlich der Filterfunktion bestehen. Es gibt Böden, die sehr gut in der
Lage sind, Schwermetalle, Pestizide und Düngemittel zurückzuhalten, andere Böden wiederum geben
diese Stoffe relativ zeitnah an das Wasser oder vorhandene Lebensgemeinschaften ab. Die Filter- und
Pufferfunktion ist von der Art der Substanz sowie von der Bodenart abhängig.
Bezogen auf das Gemeindegebiet bedeutet dies, dass vor allem für die flachgründigen Braunerden auf
den Moränenschottern und für die grundwasserbeeinflussten Gleyböden eine mittlere bis hohe
Auswaschungsgefahr von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser besteht.
Lagerstättenfunktion & Informations- und Kulturfunktion
Böden sind Lagerstätten abbaubarer Rohstoffe, wie z.B. Kiese, Sande und Erden etc. Diese Funktion
spielt im Gemeindegebiet Taching a.See eine untergeordnete Rolle. Lediglich in der Kiesgrube der Firma
Oppacher wurde Kies abgebaut. Diese Genehmigung läuft zum Ende des Jahres 2010 aus.
Informations- und Kulturfunktion
Böden sind gewissermaßen Fenster, die uns einen Blick in die erdgeschichtliche Entwicklung gewähren.
Im Gemeindegebiet von Taching a.See lässt sich beispielsweise noch heute die eiszeitliche
Entstehungsgeschichte ablesen. Weiterhin sind Böden, wichtige Träger kultureller Informationen. Vor
allem die Flächen der dargestellten Bodendenkmäler können hierzu wichtige Informationen beisteuern.
4.2.2.3
Problemanalyse Boden
Durch das menschliche Handeln und Wirtschaften können die Bodenfunktionen beeinträchtigt werden.
Die größte und zugleich meist irreversible Beeinträchtigung resultiert aus der Überbauung von Flächen
und der damit einhergehenden Versiegelung. Die schwerwiegendsten Folgewirkungen von Versiegelung
sind:
• Verringerung der Grundwasserneubildung
• Verringerung der Rückhaltefunktion hinsichtlich des auftretenden Oberflächenwassers verbunden mit
größeren Hochwasserereignissen
• Verkleinerung des Retentionsraumes
• Verlust der Lebensraumfunktion für Flora und Fauna
• Verlust der Kühlfunktion und in der Folge ein Aufheizen der Flächen
Noch immer ist in Bayern aufgrund von Überbauung mit Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen der
Flächenverbrauch unverhältnismäßig groß. Um den ungebremsten Verbrauch von Flächen Einhalt zu
gewähren, fordert das Umweltbundesamt für die Flächennutzungsplanung, „dass die
Siedlungsentwicklung auf solche Flächen gelenkt wird, auf denen die Beeinträchtigung der
Leistungsfähigkeit des Bodenhaushaltes und insbesondere der natürlichen Bodenfunktionen weniger
schwerwiegend sind“ (Umweltbundesamt 1995).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 29
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Weiterhin sollen „unter Berücksichtigung der örtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten anstelle der
Neuausweisungen von Bauflächen die Möglichkeiten der innerörtlichen Entwicklung, z.B. durch
Baulückenschließung und Nutzung von Brachflächen genutzt werden“ (Umweltbundesamt 1995).
Aber auch durch die nicht standortangepasste Landwirtschaft und Forstwirtschaft werden die
Bodenfunktionen beeinträchtigt. Konkret lassen sich im Gemeindegebiet Taching a.See folgende
Problemstellungen feststellen:
• Beeinträchtigung der Produktionsfunktion durch nicht standortangepasste Landwirtschaft
• Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion durch intensive Nutzung von grund- oder
stauwasserbeeinflussten Böden
• Beeinträchtigung der Regulationsfunktion durch nicht standortangepasste Land- und Forstwirtschaft.
Hieraus resultiert eine erhebliche Auswaschungsgefahr von Nähr- und Schadstoffen.
4.2.3
Gewässer und Wasserhaushalt
Gewässer, Wasserhaushalt und Grundwasserregime sind in vielerlei Hinsicht prägend für die Entwicklung
der Gemeinde Taching a.See. Aufgrund der spezifischen Geologie und der Bodenverhältnisse besteht im
Gemeindegebiet ein komplexes System in dem Oberflächenwasser und Grundwasser zusammenspielen.
Für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde gilt es in besonderem Masse auf diese natürlichen
Voraussetzungen Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sollte bei jeglicher Baulandausweisung oder auch
bei Einzelbauvorhaben die Auswirkungen auf den gesamten Gewässerhaushalt gut abgeklärt werden.
4.2.3.1
Grundwasser
Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde (Poren, Klüfte etc.)
zusammenhängend ausfüllt. Die Grundwasserverhältnisse stehen in engem Zusammenhang mit der
geologischen Situation. Der geologische Unterbau sowie die tektonischen Verhältnisse bestimmen
Vorkommen, Neubildung, Ergiebigkeit und Schutzbedürftigkeit des Grundwasserkörpers. Durch
Versickerung von Niederschlagswasser kann neues Grundwasser entstehen. Neben seinem Nutzen als
Trink- und Brauchwasser erfüllt das Grundwasser wichtige ökologische Funktionen.
Überregional gesehen gehört Taching a.See mit seiner Lage im Voralpenraum und den damit
verbundenen hohen Niederschlägen zu den sogenannten Grundwasserüberschussgebieten.
Im Gemeindegebiet werden die Grundwasserverhältnisse vor allem durch das geologische
Ausgangsmaterial der vorhandenen Grund- und Endmoränengebiete beeinflusst. Grundsätzlich bestehen
die Tendenzen, dass die Grundmoränen, die durch den Druck der eiszeitlichen Gletscher stark verpresst
wurden, wenig wasserdurchlässig sind. Hier bilden sich Bäche aus, die das Oberflächenwasser
aufnehmen. Dahingegen sind die Endmoränen deutlich wasserdurchlässiger. Dies führt dazu, dass das
Niederschlagswasser in den Moränenkörper eindringen kann und, sobald er auf wasserundurchlässige
Schichten trifft, als Quelle an die Oberfläche tritt.
Im Gemeindegebiet bestehen einige Flächen, die einen nur sehr geringen Grundwasserflurabstand
aufweisen. Dies bedeutet, dass der Grundwasserspiegel nahe der Oberfläche ist. Es handelt sich hierbei
in erster Linie um das Westufer des Tachinger Sees und um die kleinen Niederungen mit den
Bachtälchen. In diesen Bereichen besteht ein hohes Risiko der Grundwasserverunreinigung.
Die besondere Situation in den Gemeinde Taching a.See hat zu der Ausweisung eines
wasserwirtschaftlichen Vorranggebietes im Regionalplan geführt (vgl. 3.3.1).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 30
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.2.3.2
Analyse des Gemeindegebietes
Oberflächengewässer
Im Gemeindegebiet sind folgende Kategorien der Oberflächengewässer zu unterscheiden:
Tachinger See
Der eiszeitlich entstandene Tachinger See prägt den Landschaftsraum des Gemeindegebietes in hohem
Maße. Durch eine Engstelle bei Tettenhausen ist er mit dem Waginger See verbunden. Allerdings werden
die beiden Seen als deutlich getrennte Becken wahrgenommen.
Der Hauptzufluss des Tachinger Sees ist der Tenglinger Bach. Die Limnologie der beiden Seenbecken
unterscheidet sich grundlegend.
Tab. 10: Kennzahlen des Tachinger und Waginger Sees
Tachinger See
Waginger See
Wasserspiegel (m ü NN) (a)
442
442
Oberfläche (km²) (b)
2,38
6,61
Volumen (106 m³) (a)
21,6
90,4
Maximale Tiefe (m) (a)
16,5
27,0
Mittlere Tiefe (m) (a)
9,1
13,7
Theoretische Wassererneuerungszeit (a)
1,8
1
Oberirdisches Einzugsgebiet (km²)
(incl. Seefläche) (b)
31,37
122,61
Landwirtschaftliche Nutzfläche (km²)
im Einzugsgebiet (b)
20,06
52,55
Quelle: a) Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft 1982, b) Löschenbrand 2007
Die Seefläche des Tachinger Sees selbst gehört nicht zum Gemeindegebiet und wird deshalb als
„ausmärkisch“ bezeichnet, was soviel bedeutet wie „gemeindefrei“. Sie ist im Besitz des Freistaates
Bayern.
Der Tachinger Sees besitzt eine maximale Wassertiefe von 16,5 m. Die Engstelle, die ihn mit dem
Waginger See verbindet ist lediglich 5,5m tief. Der Tachinger See ist ein vergleichsweise flacher See.
Dadurch ist er einer schnelleren „natürlichen Alterung“ ausgesetzt als vergleichbare tiefere Seen.
Aufgrund der geringeren Wassertiefe besteht häufig eine Dauervereisung von Dezember bis März. Im
Frühjahr erwärmt sich das Wasser rasch und kann im Sommer Temperaturen bis zu 27°C erreichen. Der
Tachinger See gehört somit zu den wärmsten natürlichen Seen in Bayern.
Eine Interpretation der Landschaftsentwicklung zeigt, dass die Seefläche des Tachinger Sees zu Beginn
des 19. Jahrhunderts noch deutlich größer war. Um landwirtschaftliche Produktionsflächen zu erhalten,
wurde der See im Jahr 1867 künstlich um ca. 2 m abgesenkt. In der Folge fielen große, ehemalige
Verlandungs- und Röhrichtzonen unter landwirtschaftliche Nutzung. Auch wurde so die Voraussetzung
geschaffen, die Engstelle bei Tettenhausen zu überbrücken.
Heute beträgt die durchschnittliche Wasserspiegelschwankung zwischen Hoch- und Niedrigwasser
0,75m, in extremen Jahren bis zu 1,5m. Mit Verordnung vom 19.03.1990 wurde um den gesamten
Waginger-Tachinger See ein amtliches Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gemäß der Verordnung ist
es verboten, Anlagen und Pflanzungen zu errichten, durchzuführen und wesentlich zu ändern.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 31
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Wassereinzugsgebiet
Die Einzugsgebiete von Tachinger und Waginger See haben trotz der geografischen Nähe sehr
unterschiedliche hydrologische Merkmale. Da der Tenglinger Bach, als größter Seezufluss,
quellwasserdominiert ist, weist er deutlich niedrigere Abflussschwankungen auf, als die großen Zuflüsse
des Waginger Sees (Höllenbach, Schinderbach).
Das Wassereinzugsgebiet des Tachinger Sees wird durch die Endmoräne geprägt, während das
Einzugsgebiet des Waginger Sees durch die Grundmoräne beeinflusst wird. Daher versickert im
Einzugsgebiet des Tachinger Sees wesentlich mehr Wasser. Besonders im Bereich westlich des
Tachinger Sees gibt es viele ergiebige Quellen.
Trophische Entwicklung des Tachinger Sees
Erste umfassende Untersuchungen des Waginger-Tachinger Sees und seines Einzugsgebiets wurden
1970 bis 1972 durchgeführt. Damals wurde festgestellt, dass beide Seen stark überdüngt und
abwasserbelastet waren. Der Tachinger See wies dabei einen geringfügig besseren Zustand auf. Noch
bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts waren beide Seen nährstoffärmer als der Tachinger See heute
(HOFMANN 2002).
Angesicht der stark eutrophierten Seen war eine Sanierung unumgänglich. Die Gemeinden haben die
Abwasserbeseitigung geordnet und leiten die Abwässer größtenteils zur Kläranlage nach Spöck. Dadurch
hat sich die Situation in den beiden Seebecken spürbar verbessert, jedoch weniger als erhofft.
In den 60er Jahren wurden beide Seen als polytroph (Gewässergüteklasse IV) eingestuft. Heute werden
beide Seen grundsätzlich als eutroph bewertet. Zeitweise kann der Tachinger See, der etwas
nährstoffärmer als der Waginger See ist, als olig-mesotroph bis eutroph eingestuft werden.
Bachläufe und Gräben
Die meisten Bäche im Gemeindegebiet von Taching a.See sind Gewässer III. Ordnung. Im
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan werden zusätzlich auch die untergeordneten
Bäche und Gräben behandelt, da diese ebenso eine wichtige Rolle für die Ökologie spielen.
Die Bäche lassen sich dem Typus des „Alpenvorlandbaches“ bzw. dem „Jungemoränenbach“ zuordnen.
Deren Ausprägung kann sehr vielgestaltig sein (Molassebäche, Seetonbäche, kalkoligotrophe
Niedermoor-Quellbäche etc.). Dennoch lassen sich einige gemeinsame Merkmale feststellen:
• Hydrogencarbonat-Typ
• i.d.R. geringe Geschiebeführung
• unregelmäßige, wendungsreiche Tal- und Bachverläufe
• i.d.R. gedämpfte Abflussdynamik (aufgrund verzögerter Grundwasserspende aus durchlässigen,
glazialen Ablagerungen)
Obwohl die Bäche im Vergleich zu den Nachbargemeinden eher klein sind und geringe Wassermengen
führen, fällt diesen eine wichtige Rolle hinsichtlich der Charakteristik der Gemeinde zu.
Die Siedlungsentwicklung der beiden Hauptorte Taching a.See und Tengling wurde und wird
entscheidend durch die das Siedlungsgebiet durchquerenden Wasserläufe geprägt. So stellt die Nutzung
der Wasserkraft eine der wichtigsten Grundlagen für die Siedlungsentwicklung dar. Aus den plötzlich
auftretenden Hochwasserspitzen resultieren erhebliche Probleme für die angrenzenden Nutzflächen und
Bebauungen.
Auch auf die aktuelle Ausweisung von Baugebieten wirken sich die Bachläufe aus, indem sie Räume
definieren, die aufgrund der Überschwemmungsgefahr nicht überbaut werden sollten.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 32
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfüllen die Bäche und Gräben eine Vielzahl von
Funktionen und besitzen einen hohen Stellenwert im Hinblick auf den Charakter der Landschaft
(Landschaftsbild). In Verbindung mit bachbegleitenden Lebensräumen leisten Fließgewässer je nach
Aufnahmekapazität einen wesentlichen Beitrag zur Wasserrückhaltung.
Bei optimaler Wasserrückhaltung und Uferausbildung wird der vorhandene Eintrag von Bodenartikeln,
organischen Stoffen und Nährstoffen reduziert. Je größer der Spielraum eines Baches zur Ausuferung
und Sedimentation außerhalb seines Gerinnes ist, desto wirkungsvoller lassen sich witterungsbedingte
Abflußereignisse dämpfen und der Schadstofftransport mildern. Fließgewässer bilden mit dem
umgebenen Landschaftsraum ein Netzwerk, das Lebensraum für viel Pflanzen und Tiere bereithält. Sie
beleben als lockere lineare Strukturen das Landschaftsbild und sind ein zentrales Element in der
Biotopvernetzung, da sie Bewegungskorridore für Pflanzen und Tiere bilden. Sie dienen zahlreichen
Tierarten zur Nahrungsaufnahme, zum Ablaichen und zum Genaustausch.
Der Verlauf der meisten Bäche im Gemeindegebiet ist je nach Abschnitt unterschiedlich geprägt. Es gibt
wenige Bachläufe die in ihrer Gesamtheit der Kategorie „naturnah“ oder „naturfern“ zugeordnet werden
können. Grundsätzlich trifft die Tatsache zu, dass diejenigen Bachabschnitte, die im Wald verlaufen eher
als naturnah einzustufen sind und diejenigen die im Freiland verlaufen eher als naturfern.
Tenglinger Mühlbach
Der Tenglinger Mühlbach besitzt zwei Ursprünge. Einer befindet sich westlich von Stecken und der
andere südwestlich von Bermoos. Beide befinden sich im Wald und weisen anschließend einen
grabenartigen Verlauf auf. Dort wo die Bäche im Wald verlaufen, ist die Ausprägung relativ naturnah.
Zwischen Stecken und Steineck treffen sich die beiden Teilstrecken und bilden einen naturnahen und
strukturreichen Bachabschnitt innerhalb eines fichtenreichen Waldes. Nördlich von Burg verlässt der
Tenglinger Mühlbach den Wald und weist einen stark begradigten Verlauf auf, der mitunter stark verbaut
ist. Zusätzlich bestehen in diesem Gewässerabschnitt einige, für eine Vielzahl der Gewässerorganismen
unüberwindbare Wehre. Im Bereich des Zulaufes des Biberschwellbaches ist der Bach ebenfalls stark
verbaut. Allerdings besteht beidseitig ein ansprechender Bewuchs mit Weiden. Zwischen Burg und
Tengling besteht eine Ausleitung, die das Siedlungsgebiet quert. Der Bach ist hier stark begradigt und
weist zahlreiche Sohl- und Uferverbauungen auf.
Der ursprüngliche Bachabschnitt durchfließt das Siedlungsgebiet und wird von einem hochwertigen
Gehölzsaum begleitet. Der Bach weist hier einen naturnahen und strukturreichen Charakter auf, wird
aber von mehreren relativ hohen Wehren unterbrochen. In diesem Bereich stellt der Bachlauf eine
wichtige innerörtliche Grünachse dar.
Im zentralen Siedlungsbereich von Tengling ist der Bach sehr stark verbaut und stellenweise unterirdisch
fließend.
Im Bereich der Furtmühle mündet der Bach in einem Fallschacht und verläuft anschließend unterirdisch.
Nach der Furtmühle weist der Bach einen grabenartigen Verlauf auf und wird in zwei größere Fischteiche
umgeleitet, das eigentliche Bachbett führt ab hier nur noch sehr wenig bzw. gar kein Wasser. Östlich der
Teiche wird das Wasser aus den Teichen dem Bachbett zugeführt. Zunächst ist der Verlauf noch
grabenartig und ohne Begleitgehölz. Erst im letzten Abschnitt wird der Verlauf wieder naturnäher und
strukturreich. Der Verlauf durch das Strandbad ist zwar stellenweise verbaut, wirkt aber trotzdem
großteils natürlich und stellt ein attraktives Element im Freibad dar.
Frauenanger Graben
Nördlich vom Tengling befindet sich im Bereich des bestehenden Wasserschutzgebietes ein Quellgebiet
aus dem der Frauenanger Graben entspringt. Das Grabensystem durchfließt Grünland und
Weideflächen, mündet in einem kleinen Stauweiher und fließt anschließend unterirdisch südwärts zu
einer Turbinenanlage ab.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 33
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Biberschwellbach
Der Ursprung des Biberschwellgrabens liegt westlich des Dorfes Mollstätten. Der Bach heißt hier noch
„Wahbach“ und hat eine eher grabenartige Struktur.
Gleich zu Beginn ist ein längerer Bachabschnitt komplett verrohrt. Anschließend fließt der Bach durch
intensiv genutztes Grünland. Gehölzvegetation besteht keine. Stellenweise ist ein sehr schmaler
Hochstaudensaum erkennbar.
Ab der Höhe von Hörgassing verläuft der Bach innerhalb eines fichtenreichen Waldes und weist ein
naturnahes und strukturreiches Bachbett auf. Nach Verlassen des Waldes hat der Bach allerdings wieder
einen begradigten, grabenartigen Charakter ohne Begleitgrün. Nach Unterquerung der Kreisstraße
verläuft der Bach zunehmend naturnäher in einem fichtenreichen Mischwald.
Im Bereich der sogenannten Biberschwelle bestehen natürliche Abstürze und Aufstauungen, meist
verursacht durch das anstehende Nagelfluhgestein. Der gesamte Bereich ist biotopkartiert und zählt zu
den naturkundlich und landschaftlich wertvollsten Bereichen im gesamten Gemeindegebiet. Als absolute
Besonderheit können die Quellaustritte bezeichnet werden, die aufgrund ihrer ergiebigen Schüttung dazu
beitragen, dass die Wassermenge des Biberschwellbaches ab hier deutlich zunimmt.
Anschließend ist der Verlauf am fichtenreichen Waldrand südlich von Burg wieder stark begradigt und
häufig massiv verbaut. Der letzte Abschnitt quert den Siedlungsbereich von Burg und ist begradigt und
verbaut. Der Übergang in den Tenglinger Mühlbach ist komplett verrohrt.
Wilgeringer Bach
Der Wilgeringer Bach ist der einzige Bach der aus dem Raum Gessenhausen kommend in den Tachinger
See mündet. Sein Ursprung liegt in einem fichtenreichen Wäldchen. Zu Beginn ist sein Verlauf
grabenartig und durchquert intensive landwirtschaftliche Nutzfläche, In der zweiten Hälfte ist der Bach
meist beidseitig mit Ufergehölzen bestockt und hat etwas Raum zum Mäandrieren. Das Gewässerbett ist
hier strukturreich und meist schnell fließend.
Untersuchungen haben gezeigt, dass durch den Wilgeringer Bach relativ hohe Phosphat-Konzentrationen
in den See transportiert werden. Da das umliegende Gelände von beiden Seiten in Richtung Bach abfällt,
liegt die Vermutung nahe, dass sich im Bachbett die ausgewaschenen Düngemittel konzentrieren.
Moosmühlgraben
Der Moosmühlgraben erscheint südlich von Gröben, aus einem Rohr entspringend, an der Oberfläche
und verläuft anschließen begradigt inmitten von Wirtschaftswiesen.
Der weitere Verlauf bis zum Damwildgehege ist verrohrt. Innerhalb des Geheges wirkt das Gewässer
teilweise naturnah, wird allerdings z.T. stark durch Viehtritt mit anschließender Erosion beeinträchtigt.
Anschließend durchläuft der Moosmühlgraben ein Areal mit Fischteichnutzung und weist hier einige
Höhenversprünge auf.
Die Teilstrecke zwischen Fischwirtschaft und Straße wird durch standortgerechte Vegetation begleitet
und wirkt naturnah. Dieser naturnahe Verlauf setzt sich nach der Straße fort. Vor Moosmühle ist der Lauf
begradigt und mündet in einen Weiher. Nach dem Weiher strömt das Wasser in einen Fallschacht und
dient der Energiegewinnung.
Tachinger Mühlbach
Der Tachinger Mühlbach entspringt südlich von Eging in einem Wasserschutzgebiet. Er verläuft eine
kurze Strecke naturnah in einem Wäldchen mündet dann aber in einem kleinen Weiher. Der
anschließende Verlauf ist begradigt, naturfern und größtenteils verrohrt.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 34
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Erst nach Mühlthal kommt der Bach innerhalb des Naturdenkmals „Kalkquellmoor mit Bruchwaldstreifen
nördlich von Mühlthal“ zum Vorschein und ist hier sehr naturnah. Anschließend durchströmt der Bach
eine Fischteichanlage und fließt dann weiter durch das Siedlungsgebiet von Taching a.See. Hier ist der
Bach meist stark verbaut und begradigt und fließt teilweise verrohrt. In einer das Siedlungsbild prägenden
Grünfläche verläuft der Bach an der Oberfläche. Er weist hier einen standortgerechten Gehölzsaum auf
und hat ein naturnahes strukturreiches Gewässerbett.
Anschließend verläuft der Bach parallel zur Straße, ist kanalartig verbaut und wird einem Fallschacht
zugeführt. Nach der Hofmühle fließt der Bach begleitet von einem Gehölzsaum durch Wiesen in einem
naturnahen Bachbett bis zu seiner Mündung in den Tachinger See.
Huckinger Graben
Der Huckinger Graben entspringt einem Rohr und verläuft anschließen begradigt direkt an der südlichen
Grenze des Siedlungsgebietes „Dachsteinstraße“. In dem das Siedlungsbild prägenden Grünzug wird der
Verlauf naturnah und mündet in den Tachinger Mühlbach.
Rambichler Graben
Der Rambichler Graben entspringt bei Rambicheln einem Rohr und verläuft begradigt in einem teilweise
verbauten Bett. Der weitere Verlauf in einem kleinen Waldstück ist naturnah. Anschließend ist der Graben
größtenteils verrohrt und erscheint nur stellenweise in einigen Vorgärten in Untertaching. Nach der
Straße weist ein kurzer Abschnitt starke Beeinträchtigung durch Viehtritt mit Erosion auf. Der restliche
Abschnitt bis zur Mündung in den Tenglinger Mühlbach wird von standortgerechten Gehölzen begleitet
und ist naturnah.
Zintenbach
Der Zintenbach kommt aus der Gemeinde Waging und ist der südlichste Bach im Gemeindegebiet
Taching a.See. Zunächst verläuft der Bach strukturreich und mäandrierend im Wald oder am Waldrand.
Anschließend fließt der Bach, nur kurz unterbrochen durch eine Straße, durch landwirtschaftliche Flächen
und wird dabei aber immer von einem dichten, standortgerechtem Gehölzsaum begleitet. Der Verlauf ist
bis zur Mündung in den Tachinger See naturnah.
Quellen
Quellen stellen den Übergang von Grund- zu Oberflächenwasser dar. Sie bilden den Ausgangspunkt von
Fließgewässern.
Quellen zeichnen sich durch folgende Kriterien aus:
• geringe Temperaturschwankungen im Tages- und Jahresverlauf
• niedrige Durchschnittstemperaturen
• weitgehend Frostsicherheit
• Armut an organsicher Substanz
• Niedrige Sauerstoffsättigung des Wassers
An diese außergewöhnlichen Faktoren sind stark spezialisierte Lebensgemeinschaften gebunden.
Quellen werden meist von spezialisierten Pflanzengesellschaften, die man „Quellfluren“ nennt, begleitet.
In vielen Fällen ist das Quellwasser reich an kohlesaurem Kalk, der sich durch die Assimilationstätigkeit
verschiedener Quellmoose und Algen als Kalziumkarbonat an den Pflanzen niederschlägt.
Im Gemeindegebiete von Taching a.See treten die Quellen meist in Form von kleinen Quellmooren in
Erscheinung, die sehr wertvolle Biotoptypen darstellen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 35
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Optisch eindrucksvoll treten die Quellen in Erscheinung, die den Biberschwellgraben südwestlich von
Burg speisen. Die Quelltöpfe liegen im Wald und die Quellschüttung ist deutlich erkennbar.
Weiher, Teiche und Tümpel
Als Weiher bezeichnet man natürlich entstandene Gewässer mit einem Mindestdurchmesser von ca. 10
m und einer Maximaltiefe von etwas 3m. Teiche dagegen sind künstlich entstanden, komplett ablassbar
und dienen meist zur Fischzucht. Als Tümpel werden kleinflächige Stillgewässer mit stark schwankender
Wasserführung und gelegentlicher Austrocknung definiert.
Vor allem die Weiher bilden wichtige Laichbiotope für fast alle heimischen Amphibienarten. Ja nach
Nutzungsintensität
und
Ausstattung
mit
Röhrichtbeständen,
Flachwasserzonen
und
Unterwasservegetation kann man Erdkröte, Grasfrosch, Springfrosch, Kamm-, Berg- und Teichmolch und
alle drei Grünfroscharten antreffen.
4.2.3.3
Problemanalyse Wasser
Tachinger See
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass aufgrund der klimatischen und morphologischen Bedingungen
und aufgrund des oft intensiv landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebietes, der Tachinger See nie
Trophiebedingungen aufweisen wird, wie sie an anderen bayerischen Seen zu finden sind.
Viele der landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden durch Entwässerungsgräben oder Drainagen
melioriert. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Einzugsgebiet des Tachinger Sees ca. 1/6 der
landwirtschaftlich genutzten Flächen drainiert sind.
Angesichts der Tatsache, dass der Tachinger See noch bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nährstoffärmer
war als heute, sollten aus naturschutzfachlicher Sicht Bemühungen unternommen werden, sich dem
natürlichen nährstoffärmeren Zustand anzunähern. So schreibt die EU-Wasserrahmenrichtlinie
(Europäische Gemeinschaft, 2000) vor, dass der Waginger-Tachinger See bis spätestens 2015 einen
guten ökologischen Zustand erreichen muss. Diese Zielerreichung wird derzeit am Waginger See für
unwahrscheinlich, am Tachinger See für unklar eingeschätzt (Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2004).
Bäche
Die Mehrzahl der Bäche und Gräben sind aus Sicht der Ökologie und des Landschaftsbildes
verbesserungswürdig und sollten naturschutzfachlich optimiert werden. Konkret lassen sich folgende
Problemfelder benennen:
• Oftmals fehlen extensiv genutzte Uferstreifen.
• Die Sohle vieler Bachabschnitte ist verbaut und somit strukturarm.
• Die Profile vieler Bachabschnitte sind verbaut und somit nur bedingt als Lebensraum für Flora und
Fauna geeignet.
• Einige Gewässerabschnitte sind verrohrt und verlieren somit Ihre Funktion als Lebensraum.
• Einige Bachabschnitte weisen keinen Uferbewuchs und standortgerechte Gehölze auf. Dies wirkt sich
auf das Landschaftsbild, auf die Stabilität der Ufer und auf die Biotopvernetzung aus.
• Einige Bachabschnitte im Wald sind mit nicht standortgerechten Gehölzen (Fichte) bestockt.
Quellen
Quellbiotope sind seltene und hochwertige Biotoptypen. Im Gemeindegebiet von Taching a.See werden
Quellbiotope stellenweise durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 36
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Weiher, Teiche und Tümpel
Im Gemeindegebiet Taching a.See befinden sich kaum noch natürlich entstandene Weiher. Die meisten
bestanden in sogenannten Toteislöchern und sind inzwischen verlandet. Somit fällt den vorhandenen
Teichen eine wichtige Rolle als aquatisches Biotop zu. Allerdings werden die Teiche meist intensiv für die
Fischzucht genutzt und können deshalb ihrer Funktion als Lebensraum für Flora und Fauna nur bedingt
erfüllen.
Die Fischteiche werden überwiegend von den Bächen gespeist und beeinträchtigen aufgrund der
Wasserentnahme das Wasserregime des Baches. Futterreste und Fischfäkalien, die aus den
Fischteichen in die Bäche geleitet werden, belasten die Wasserqualität des Baches.
4.2.4
Klima
4.2.4.1
Übergeordnete klimatische Verhältnisse
Das Klima prägt mit seinen Faktoren Niederschlag, Temperatur, Wind, Sonnenscheindauer etc. das
Erscheinungsbild der Landschaft. Das Gemeindegebiet ist mit 7,2 °C Jahresdurchschnittstemperatur,
kalten Wintern, warmen Sommern und höheren Sommerniederschlägen als kontinental-gemäßigt
einzustufen. Es wird vor allem durch die geographische Lage im Alpenvorland definiert und ist dem
Klimabezirk „Oberbayerisches Alpenvorland“ zugeordnet.
Charakteristisch für das Klima des Alpenvorlandes ist der sogenannte Stauregen. Dabei stauen sich
feuchte Luftmassen am Alpenrand, werden dort zum Aufsteigen gezwungen und regnen dann ab. Daraus
resultieren erhöhte Niederschlagsmengen. In Taching a.See ist mit 1000 bis 1300 mm pro Jahr zu
rechnen. Das Maximum der Niederschläge fällt dabei in den Sommermonaten Juli und August.
Darüber hinaus prägt der Föhn das Klima in der Gemeinde. Dieser entsteht aufgrund spezieller
Luftströmungen in den Alpenregionen. Gebiete in Föhnlagen weisen im Vergleich zu anderen Regionen
ein verändertes Klima auf. Oftmals besteht eine größere Anzahl an Sommertagen und die
Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Frühjahrsanfangs ist gegeben.
Die vorherrschende Windrichtung in Bayern ist Südwest. Allerdings kann ein ausgeprägtes Relief zu
lokalen Windsystemen führen. Auch eine veränderte Oberflächengestaltung, vor allem durch Bebauung,
kann zu abweichenden Windrichtungen führen.
4.2.4.2
Gebietsklima
Das Gebietsklima ist aus lufthygienischer Sicht für den lokalklimatischen Ausgleich von besiedelten
Flächen von Bedeutung. In Taching a.See kommt es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu einer
Überlagerung
der
großklimatischen
Verhältnisse.
Insbesondere
bei
austauscharmen
Hochdruckwetterlagen bildet sich ein sogenanntes Geländeklima aus. Typische Ausprägungen des
Tachinger Geländeklimas sind:
• Kaltluftabfluß aus geneigten Lagen in Richtung Seebecken
• Kaltluftsammelbecken über dem Tachinger See
• Temperaturmildernder Wirkung des Wasserkörpers des Tachinger Sees
• Verstärkte Windgeschwindigkeiten auf Wallmoränenlagen
• Wechsel von Kaltlufttälern und erwärmten Geländekuppen
• Kaltluft- und Nebelbildung in Geländesenken
• Inversionswetterlage, v.a. im Bereich des Seebeckens
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 37
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Folgende Tabelle fasst weitere wichtige Klimadaten der Gemeinde Taching a.See zusammen:
Tab. 11: Klimadaten der Gemeinde Taching a.See
Vegetationsperiode
Tage
Frosttage
100 – 120 Tage
Nebeltage
20 – 60 Tage
Sommertage
25 – 40 Tage
Windgeschwindigkeit
1,8 – 3,5 m/s
Quelle: Bayerischer Klimaforschungsverbund
4.2.4.3
Problemanalyse Klima
Grundsätzlich bestehen im Gemeindegebiet von Taching a.See keine Problemfelder, die den
übergeordneten klimatischen Verhältnissen zugeordnet werden können. Zwar kann es bei
Inversionswetterlagen zur Anreicherung der Luft mit Feinstaub und Luftschadstoffen kommen, doch kann
dieser Problematik auf der Ebene des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nicht
begegnet werden.
Allerdings sollten folgende Aspekte hinsichtlich des Gebietsklimas bei weiterführenden Planungen
berücksichtigt werden:
• Beschränkung der Bodenversiegelung auf ein Minimum und somit Vermeidung von
Erwärmungseffekten
• Berücksichtigung des Kalt- und Frischluftabflusses (keine Entstehung von neuen
Durchlüftungsbarrieren durch Baustrukturen)
• Sicherung der bestehenden innerörtlichen Grünstruktur zur Verbesserung der Lufthygiene und zum
Ausgleich von Erwärmungseffekten
• Berücksichtigung neuer Grünstrukturen bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen
4.2.5
Tierwelt
Aus dem Gemeindegebiet von Taching a.See liegen nur wenige Daten zur Tierwelt vor. Die Aussagen zu
den einzelnen Tierarten werden anhand der Auswertung vorhandener Daten, Fachkartierungen und
eigener Erhebungen getroffen.
Insbesondere wird auf diejenigen Tierarten eingegangen, die aufgrund ihrer speziellen Ansprüche an den
Lebensraum als sogenannte Leit- oder Indikatorarten zur Bewertung von Landschaftsräumen und zur
Ableitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gut geeignet sind. Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung dieser Arten werten Lebensraumkomplexe auf und dienen so dem Schutz
vieler anderer Tierarten.
4.2.5.1
Säugetiere
Neben häufigen Säugetieren, wie Reh, Fuchs und Igel kommen im Gemeindegebiet vor allem in alten
Streuobstbeständen weitere Kleinsäuger, wie die Haselmaus vor.
Eine Besonderheit stellt das Vorkommen der Fledermausart „Großes Mausohr“ (Myotis myotis) im
Dachboden der alten Kirche in Taching a.See dar. Das Vorkommen mit 221 Individuen gilt als
überregional bedeutsam.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 38
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.2.5.2
Analyse des Gemeindegebietes
Vögel
Informationen über die Avifauna können der Artenschutzkartierung, der amtlichen Biotopkartierung und
dem ABSP Landkreis Traunstein 2008 entnommen werden. Wichtige Grundlagen bzgl. Der Wasservögel
und Schilfbrüter liefert die ornithologische Seeuferkartierung aus dem Jahr 2001. Grundsätzlich kann
festgehalten werden, dass sich das Vorkommen der einzelnen Arten stark an dem unterschiedlich
strukturierten Gemeindegebiet orientiert.
Besondere Bedeutung fällt dem Tachinger See mit seinen angrenzenden Uferbereichen zu, da hier gute
Lebensraumbedingungen für verschiedene Arten bestehen.
Wasservögel
Wasservögel sind Vogelarten, die den Großteil ihres Lebens auf dem freien Wasser verbringen. Sie
können als Leitarten für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von bestimmten Seeabschnitten
herangezogen werden. Am Tachinger See konnten von insgesamt acht Wasservogelarten Brutnachweise
erbracht werden. Drei davon sind in der Roten Liste gefährdeter Tiere in Bayern aufgelistet und werden
nach dem ABSP Landkreis Traunstein als landkreisbedeutsame Arten eingestuft.
• Blessralle
• Stockente
• Teichralle
• Höckerschwan
• Brautente
• Haubentaucher (Rote Liste Bayern 4)
• Zwergtaucher (Rote Liste Bayern 3)
• Wasserralle (Rote Liste Bayern 2)
Neben den Brutvögeln können weitere Wasservogelarten nachgewiesen werden, die den See als
sogenannte „Übersommerer“ in den Sommermonaten bevölkern. Weiterhin spielt der See eine gewisse
Rolle für Zugvögel, die den See als Durchzügler oder als Nahrungsgäste nutzen. Folgende Arten wurden
bisher nachgewiesen:
• Schwarzhalstaucher (Rote Liste Bayern 3)
• Kormoran (Rote Liste Bayern 4)
• Graureiher (Rote Liste Bayern 4)
• Reiherente
• Flussuferläufer (Rote Liste Bayern 1)
• Lachmöwe
• Weißkopfmöwe
Damit beherbergt der Tachinger See ein für den südbayerischen Gesamtbestand bedeutendes
Brutvorkommen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass selbst für weit verbreiteten Arten
in Teilen Süddeutschlands in den letzten Jahren besorgniserregende Bestandseinbrüche zu verzeichnen
waren.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 39
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Schilfbrüter
Bei den sogenannten Schilfbrütern handelt es sich um spezialisierte Vogelarten, die Ihre Nester in Schilfund Röhrichtgebieten anlegen und dort Ihre Jungen großziehen. Schilfbrüter wie der Schilfrohrsänger
oder der Teichrohrsänger eignen sich als Leitart, um Aussagen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Schilf- und Röhrichtzonen abzuleiten. Im Planungsgebiet konnten von insgesamt sechs
Schilfbrütern Brutnachweise erbracht werden. Vier davon sind in der Roten Liste gefährdeter Tiere in
Bayern aufgelistet:
• Teichrohrsänger
• Rohrammer
• Zwergdommel (Rote Liste Bayern 1)
• Rohrschwirl (Rote Liste Bayern 2)
• Schilfrohrsänger (Rote Liste Bayern 2)
• Drosselrohrsänger (Rote Liste Bayern 2)
Wiesenbrüter
Wiesenbrüter sind Vogelarten, die Ihre Nester auf dem Boden in geeigneten meist extensiv genutzten
Wiesen anlegen. Es handelt sich um Vogelarten, die in Bayern mit drastischen Bestandseinbrüchen
konfrontiert sind. Grund dafür ist der rasch voranschreitende Verlust geeigneter Lebensräume und die
Zunahme von Störungen durch Erholungssuchende sowie freilaufende Hunde.
4.2.5.3
Amphibien & Reptilien
Amphibien und Reptilien sind zur Fortpflanzung weitgehend an aquatische Lebensräume gebunden. Im
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) und in der Bayerischen Biotopkartierung werden wertvolle
Lebensräume und Laichplätze für Amphibien genannt. Es handelt sich dabei meist um Tümpel oder
Feuchtstrukturen.
Gemäß der Amphibienkartierung Bayern für den Landkreis Traunstein kann festgestellt werden, dass die
Kiesgrube Oppacher zu den wertvollsten Biotopen des Landkreises Traunstein gehört. Die Kiesgrube
bietet vor allem im südöstlichen Teil verschiedene Gewässerstrukturen, die wichtige Habitate für folgende
Arten darstellen:
• Gelbbauchunke (Bombina variegata, Rote Liste Bayern 2)
• Laubfrosch (Hyla arborea, Rote Liste Bayern 2)
• Grasfrosch (Rana temporaria)
• Erdkröte (Bufo bufo)
• Bergmolch (Ichthyosaura alpestris)
• Kleiner Teichfrosch (Rana lessonae)
4.2.5.4
Sonstige Tierarten
Im Gemeindebereich kommen ebenfalls seltene Mollusken- und Insektenarten vor. Folgende Tierarten
konnten im Schlenkenbereich des Kalkquellmoores Naturdenkmal Maisentalmoos nachgewiesen werden:
• Österreichische Quellschnecke (Bythinella austriaca, Rote Liste Bayern 3)
• Quellmosaikjungfer (Cordulegaster boltoni, Rote Liste Bayern 3)
• Mädesüß-Perlmuttfalter (Brenthis ino, Rote Liste Bayern 3)
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 40
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.2.5.5
Analyse des Gemeindegebietes
Problemanalyse
Wasservögel
Auch wenn am Tachinger See einige Arten der Roten Liste Bayern nachgewiesen werden können, so
muss das Artenspektrum angesichts des Lebensraumpotentials als verarmt bezeichnet werden. Zudem
sind die Bestandsdichten der einzelnen Arten als gering einzustufen.
Mögliche Ursache hierfür ist zum einen ein erhöhter Nutzungsdruck im Vergleich zum Waginger See
(proportional höherer Zahl an Seezugängen, 2/3 aller Boots- und Landangler). Zum anderen besteht am
Tachinger See ein höheres Defizit an Uferbereichen mit großflächig naturnahen Vegetationsbeständen,
wie sie am Süd- und zum Teil am Ostufer des Waginger Sees noch zu finden sind.
Auf Grundlage der avifaunistischen Ausstattung und des Entwicklungspotential der Uferabschnitte
werden deshalb im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wasser- und
landseitige Schutzzonen vorgeschlagen (vgl. Kapitel 6.6.4).
Wiesenbrüter
Obwohl die Flächen am Nordwestufer des Tachinger Sees ein großes Potential für Wiesenbrüter
aufweisen und deshalb auch schon als Wiesenbrütergebiet ausgewiesen waren, können derzeit im
Planungsgebiet Wiesenbrüter nur noch temporär nachgewiesen werden. Lediglich am Südufer des
Waginger Sees lasen sich regelmäßig Kiebitz und Brachvogel feststellen.
Angesichts der grundsätzlichen Eignung der Flächen am Nordufer des Tachinger Sees, sollten in diesem
Bereich Anstrengungen unternommen werden, die Flächen so aufzuwerten, dass die Wiederansiedelung
von Wiesenbrütern gelingen kann.
Amphibien & Reptilien
Die Gelbbauchunke war ursprünglich über den ganzen Landkreis verteilt, musste aber in den letzten
Jahren starke Bestandeseinbrüche hinnehmen. Sie bevorzugt flache, vegetationsarme, besonnte
Tümpel. Viele Vorkommen sind erloschen, da die Biotope zerstört würden. Zum einen durch Verfüllung
von Kies- und Sandgruben, zum anderen durch starke Veränderungen der Habitatbedingungen.
Für die Kiesgrube Oppacher liegt kein Rekultivierungsplan vor. Daher kenn derzeit ein Fortbestand der
wertvollen Habitate nicht sichergestellt werden.
Grundsätzlich werden die meisten aquatischen Biotope in der Gemeinde Taching a.See zu intensiv
genutzt. Die Eignung als Lebensraum für Amphibien und Reptilien ist dadurch stark reduziert.
4.2.6
Pflanzenwelt
4.2.6.1
Potentiell natürliche Vegetation
Die potentiell natürliche Vegetation ist diejenige Vegetation, die sich unter den heutigen
Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn sich die Natur ohne Eingriffe des Menschen entwickeln
könnte. Sie gibt Aufschluss über den Grad und die Intensität anthropogener Veränderungen und liefert
Hinweise für eine standortgerechte Artenauswahl im Rahmen notwendiger Pflege- und
Gestaltungsmaßnahmen.
Die sich im Gemeindegebiet von Taching a.See einstellende potentiell natürliche Vegetation wären
verschiedene Waldgesellschaften. Ein Großteil der Flächen wäre mit einem Waldmeister-TannenBuchenwald (Asperulo Fagetum) mit den Hauptbaumarten Buche, Fichte und Tanne bestockt. Auf
flachgründigen, wasserdurchlässigen Kuppenlagen würde sich ein wärmeliebender OrchideenBuchenwald (Carici-Fagetum) einfinden. An feuchten Hängen tief eingeschnittener Bachtäler könnten
sich Laubmischwälder entwickeln, die reich an Bergahorn und Esche sind (Aceri-Fraxinetum).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 41
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
An feuchten bis moorigen Standorten der Bachufer würden sich Bestände des Erlen-Eschen-Auwaldes
(Pruno-Fraxinetum) entwickeln.
4.2.6.2
Reale Vegetation
Die reale Vegetation bezeichnet die heute ausgeprägte Pflanzendecke im Gemeindegebiet. Sie ist durch
Jahrhunderte lange menschliche Nutzung entstanden und spiegelt die aktuellen Nutzungseinflüsse und
Belastungen wider.
Im Gemeindegebiet wird die reale Vegetation vor allem durch die landwirtschaftliche Nutzung (Grünland
und Acker) geprägt. Es handelt sich dabei überwiegend um mehrschürige, oftmals drainierte
Wirtschaftswiesen oder Mähweiden. Der geringere Teil wird durch Dauergrünland und Ackerland
gebildet.
Auf den zumeist ertragsärmeren Standorten, insbesondere im Bereich von Geländekuppen, bestehen
meist kleinere Waldflächen. Wald hat sich ebenfalls auf Steilhanglagen tieferer Bachtäler ausgebildet.
Beim Wald handelt es sich meistens um fichtenreiche Forst-Ersatzgesellschaften und seltener um
ursprüngliche naturnahe Laub- du Mischwaldbestände.
Im Gemeindebereich von Taching a.See sind noch verhältnismäßig viele naturnahe Wälder vorhanden,
die ein großes Spektrum der potentiell natürlichen Vegetation abdecken. Zum Beispiel: BuchenHainbuchenwald bei Kolomann, Eichen-Hainbuchenwald im Mühltal bei Taching a.See, Erlenaue bei
Fisching, Buchenwald am Schlossberg gegenüber Mauerham, Schluchtwald in der Biberschwelle.
Hauptsächlich dort wo aufgrund des Reliefs oder aufgrund von starker Vernässung keine intensive
landwirtschaftliche Nutzung möglich ist, haben sich artenreiche Pflanzengesellschaften wie Röhrichte,
Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren etc. ausgebildet. Die meisten Bestände sind im Rahmen der amtlichen
Bayerischen Biotopkartierung erfasst und werden im Anschluss kurz erläutert.
Nass- und Feuchtwiesen
Nass- und Feuchtwiesen finden sich auf Standorten mit hoher Bodenfeuchte. Solche Flächen entstehen
durch Nähe zum Grundwasser, durch Nachbarschaft zu Gewässern, die regelmäßig Hochwasser führen
oder dadurch, dass Regenwasser sich in Geländemulden sammelt, von wo aus es nicht mehr abfließen
kann. Feuchtwiesen sind Lebensräume, die durch regelmäßige Mahd vom Menschen geschaffen und
erhalten werden. Wenn auf diesen Flächen keine Bewirtschaftung mehr stattfindet, entstehen nach und
nach zunächst Hochstaudenfluren, dann Gebüsche, die später in Bruch- und Auwälder übergehen.
Je nach Standort ergeben sich verschiedenen Feuchtwiesengesellschaften, in Abhängigkeit vom
Feuchtigkeitsgehalt, Nährstoffgehalt und Nutzung.
Feuchtwiesen beherbergen eine große Artenvielfalt. Bis zu 3500 verschiedene Tierarten wurden schon
auf Feuchtwiesen gezählt. Die meisten von ihnen gehören den Insekten und Spinnentieren an, wie
Fliegen, Mücken, Zikaden, Schlupfwespen, Tagfalter, Blatt- und Rüsselkäfer, Milben, Wildbienen,
Hummeln, Libellen, Schildwanzen, Sumpfschrecken und Tausendfüßler. In Feuchtwiesen finden sich
wichtige Raupenfutterpflanzen für sehr spezialisierte Schmetterlingsarten (Lungenenzian = Kleiner
Moorbläuling, Großer Wiesenknopf = Schwarzblauer und Großer Moorbläuling, Mädesüß = Violetter
Perlmuttfalter, Pfeifengras = Spiegelfleck-Dickkopffalter). Darüber hinaus sind sie ein wichtiger
Teillebensraum für den Grasfrosch. Auch Reptilien, wie z.B. Bergeidechse und Ringelnatter suchen
bevorzugt diesen Biotoptyp auf.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 42
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Röhrichte
Röhricht wächst i.d.R. im flachen Wasser an der Schnittstelle zwischen Wasser und Land und ist ein
sogenanntes Verlandungsbiotop. Bei ungestörter Entwicklung wächst es in den freien Wasserkörper
hinein. Zwischen den Röhrichthalmen sammeln sich abgestorbene organische Substanz wodurch im
laufe der Zeit Substrat für nachwachsende Landpflanzen entsteht. Röhrichte bestehen in der Hauptsache
aus konkurrenzstarken Pflanzen. Je nach Lebensraum unterscheidet sich die Zusammensetzung der
Arten. Der Hauptbestand eines Röhrichts besteht aus Schilf (Phragmites australis). Weitere Arten sind
Teichbinse, Rohrkolben, Schneidried, Wasserschwaden, Igelkolben, Rohrglanzgras u.a.
Obwohl Röhrichte aus nur wenigen Arten bestehen, beherbergen sie eine vielfältige Tierwelt. Dies hängt
mit den speziellen, stark von der Flächengröße abhängigen Lebensbedingungen im Röhricht zusammen.
Von den Randbereichen aus nach innen verändert sich das Mikroklima einer Röhrichtfläche sehr stark.
Im Randbereich kann z.B. der Wind direkt angreifen, im Zentrum eines ausgedehnten Röhrichts ist er
stark abgemildert. Dies hat wiederum enorme Auswirkungen auf Lufttemperaturen und Luftfeuchtigkeit.
Das zentrale Röhricht wurzelt teilweise bereits auf Land wurzeln und teilweise stehen die Wurzelbereiche
noch komplett unter Wasser.
Röhrichte sind ausgesprochen wichtig für den Vogelschutz. Ein großer Teil (> 70 %) der dort brütenden
Vogelarten gilt als gefährdet. Typische Vögel, die die seeseitige Röhrichtgrenze bewohnen sind
Haubentaucher, Höckerschwan, zahlreiche Entenarten (Krick-, Stock-, Knäk-, Löffel-, Kolben-, Tafel-,
Reiherente), Schwarzhalstaucher und Zwergtaucher. Im zentralen Röhricht, das noch im Wasser wurzelt,
findet sich der Drosselrohrsänger. Im landseitigen Röhricht siedeln Bartmeise, Teich- und
Schilfrohrsänger, sowie verschiedene Bodenbrüter wie Feld- und Rohrschwirl oder Rohrammer. Weitere
Röhrichtbewohner sind Zwergdommel, Bekassine, Wasserralle, Teichralle, Blässralle, Tüpfelsumpfhuhn,
Kleines Sumpfhuhn, Rohrdommel und Rohrweihe.
Fließgewässer mit Begleitgehölz
Ein naturnahes Fließgewässer weist i.d.R. einen begleitenden Gehölzsaum mit heimischen Baum- und
Straucharten auf. Die Gehölze erfüllen dabei verschiedene ökologische Funktionen. Die Überschattung
verhindert ein Überhitzen des Gewässers, was für viele Bachorganismen negativ wäre. Weiterhin
stabilisieren die Wurzeln die Ufer und schützen so vor Erosion. Grundsätzlich bilden die linearen
Gehölzstrukturen wichtig ökologische Vernetzungselemente in der freien Landschaft. Auch tragen diese
zu einem attraktiven Landschaftsbild bei.
Bruchwälder
Bei Bruchwäldern handelt es sich um den natürlichen Waldbestand auf Standorten die von lang
anhaltender Staunässe geprägt sind. Die Überstauung im Winter und Frühjahr schafft einen nahezu
sauerstofffreien
Wurzelraum
mit
meist
aus
Torf
bestehenden
Böden.
Der Erlenbruchwald bildet das dauerhafte Endstadium der Verlandung von eutrophen Gewässern, bzw.
Nassstandorten. Es entsteht ein verzahntes, von den jeweiligen Wasserständen beeinflusstes Mosaik
aus Erlen, Eschen und der Krautschicht. In letzterer dominieren Sumpfpflanzen, wie Seggen, Farne und
Waldmoose, aber auch Bitterschaumkraut in den Quellfluren, und Sumpfdotterblume oder Schwertlilie in
lichteren Bereichen.
Bruchwälder haben sowohl für den Arten- und Biotopschutz, als auch für das Landschaftsbild eine
wichtige Bedeutung. Die in der Gemeinde Taching a.See vorkommenden Bruchwaldfragmente haben nur
noch eine sehr kleine Flächenausdehnung und sind im Rahmen der Biotopkartierung erfasst.
Unterwasser- und Schwimmblattvegetation
Die Unterwasser- und Schwimmblattzone findet sich am Tachinger See in Form eines Gürtels vor der
Röhrichtzone. Schwimmblattgesellschaften werden von Pflanzen gebildet, die im Seegrund wurzeln
(Wassertiefen bis 3m), deren Blätter aber als Schwimmblätter auf der Wasseroberfläche liegen. Hier
wachsen See- und Teichrosen, das schwimmende Laichkraut und weitere Pflanzen, die ihre Blätter an
der Wasseroberfläche ausbreiten.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 43
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Quellmoore
Quellmoore entstehen, wenn aus dem Untergrund Quellwasser aus dem Boden tritt. Sind die
Quellausschüttungen ergiebig, dauerhaft und gleichmäßig, so dass eine permanente Wassersättigung
gegeben ist, kann sich Torf und damit ein Quellmoor bilden. Je nach topographischer Lage sind die
Moore als Hangquellmoore an flachen Unterhängen oder als Niederungsquellmoore in Tälern
ausgebildet. Bei hohem Kalkgehalt des Quellwassers, wie es in Gebieten mit Kalkstein oder
Geschiebemergel anzutreffen ist, können sich Kalksinterquellen bilden.
Aufgrund dieser speziellen Lebensraumbedingungen beherbergen Quellmoore seltene Pflanzenarten, die
an den Standort angepasst sind.
Besonders hervorgehoben werden muss das Vorkommen des Pyrenäen-Löffelkrautes (Cochlearia
pyrenaica). Diese Art ist ein bayernweit gefährdetes Eiszeitrelikt. Es ist streng an kräftig und gleichmäßig
schüttende Quellen mit sauerstoffreichem Wasser gebunden. Durch Teichanlage, Quellfassung,
Drainage, Verfüllung und Aufforstung wurden die meisten Löffelkraut-Vorkommen zerstört oder
beeinträchtigt. Jeder verbliebene Standort muss unbedingt geschützt und optimiert werden.
Im Gemeindegebiet von Taching a.See kommt das Löffelkraut an zwei Standorten vor:
In dem stark beeinträchtigten Hangquellmoor westlich Moosmühle besiedelt das Löffelkraut
Quellmoosfluren. Es handelt sich um einen vor längerer Zeit ausgehobenen Teich, in den Quellbäche und
Entwässerungsgräben einmünden. Das Quellmoor ist stark durch Entwässerungsmaßnahmen
beeinträchtigt. Das Areal ist im Rahmen der Biotopkartierung mit der Biotop-Nummer 8042-1067 erfasst.
In dem Kalkquellmoor nördlich Mühlthal bei Taching a.See bestehen größere Bestände des Löffelkrautes.
Der Bereich ist als Naturdenkmal ausgewiesen und im Rahmen der Biotopkartierung mit der BiotopNummer 8042-1054 erfasst.
Hecken, Gebüsche und Feldgehölze
Hecken, Gebüsche und Feldgehölze gehören zu den artenreichsten Lebensräumen unserer Region. Sie
stellen in der landwirtschaftlichen Feldflur wichtige Vernetzungsbiotope dar. Sie bieten Lebensraum,
Versteck und Nahrung für verschiedenen Vogelarten, Insekten, Reptilien, Kleinsäuger und Niederwild.
Grundsätzlich gilt, dass die ökologische Bedeutung des Gehölzes umso höher ist, desto naturnäher es ist
und umso reicher die Artenzusammensetzung ist. Weiterhin nimmt die ökologische Wertigkeit vor allem
dann zu, wenn begleitende Stauden- und Grassäume vorhanden sind.
Neben der Ökologie spielen Hecken und Feldgehölze auch eine wichtige Rolle für ein ansprechendes
Landschaftsbild, da sie den visuellen Eindruck des Naturraumes bereichern.
Streuobstwiesen
Streuobstwiesen sind ein Element der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft und ein besonders
strukturreicher, artenreicher Lebensraum. Dieser Biotoptyp ist grundsätzlich nicht in der amtlichen
Biotopkartierung erfasst. Allein die Bäume können bis zu 1000 verschiedenen Arten von wirbellosen
Tieren Lebensraum bieten. Blüten, Blätter und Holz sind Nahrungsgrundlage besonders für Insekten.
Daneben sind Streuobstwiesen vor allem als Rückzugsraum für die Vogelwelt von großer Bedeutung.
Dazu trägt besonders der Höhlenreichtum alter Obstbäume bei. Deshalb sollten Bäume auch bei
abnehmendem Ertrag bzw. in der Sterbephase so lange wie möglich im Bestand belassen werden.
In extensiv gepflegtem Grünland innerhalb der Streuobstbestände lassen sich bis zu 2.000 Tierarten,
besonders Insekten, nachweisen. Eine extensive Beweidung steht einer artenreichen Tierbesiedlung
grundsätzlich nicht entgegen.
Bei der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass einige der Streuobstbestände in keinem sehr guten
Zustand sind.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 44
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Bei den meisten Streuobstwiesen in Taching a.See handelt es sich um überalterte Bestände, deren
natürliche Lebenserwartung selbst bei kontinuierlicher Pflege nur noch wenige Jahre bis Jahrzehnte
betragen dürfte. Aufgrund unterbliebener Nachpflanzungen fehlt es vor allem an den für einen gesunden
Bestand besonders wichtigen und für eine Verwertung besonders interessanten 10-50 jährigen Bäumen.
Ein grundsätzliches Problem scheint zu sein, dass das Interesse an der Obstselbstversorgung in der
Bevölkerung stark nachlässt. Gründe hierfür liegen vermutlich im Wohlstand der Gesellschaft sowie an
den preisgünstigen Obstangeboten aus den globalisierten Märkten.
Landschaftsbildprägende Einzelbäume
Landschaftsbildprägende Einzelbäume sind nicht in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Es handelt
sich hierbei um Bäume, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes eine wichtige Rolle für das
Landschaftsbild spielen. Erfreulicherweise bestehen in der Gemeinde Taching a.See eine Vielzahl
derartige Bäume. Vor allem die großgewachsenen Eichen in den landwirtschaftlichen Flächen schaffen
kleine Rückzugsbiotope für diverse Vogelarten und ggf. Kleinsäuger.
Hangweiden
Hangweiden mit extensivem Grünland haben sich im Gemeindegebiet von Taching a.See in reliefreichem
Gelände etabliert und sind nicht in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Es handelt sich hierbei
entweder um kleine Hügelstrukturen, oder um kleine Talzüge. In der Regel sind die Lagen zu steil, um sie
einer intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu unterziehen. Insofern der Nährstoffeintrag durch
das weidende Vieh nicht zu groß ist, bildet sich eine artenreiche Gras- und Blumenflora aus. Die
Hangweiden erfüllen eine wichtige Lebensraumfunktion für die Tierwelt, insbesondere für Tagfalter,
Heuschrecken und Grillen.
Weiterhin spielen die Hangweiden als charakteristische Nutzung der bäuerlichen Kulturlandschaft eine
wichtige Rolle für das Landschaftsbild und somit für die Erholungsfunktion der Region.
4.2.6.3
Problemanalyse
Einige der im Gemeindegebiet vorkommenden wertvollen Pflanzengesellschaften sind in keinem guten
ökologischen Zustand. Vor allem folgende Problemstellungen sind dafür verantwortlich:
• Direkte Zerstörung der Pflanzengesellschaften durch die Landwirtschaft mit komplettem Verlust oder
dem Verlust von Teilflächen
• Veränderung der Standortbedingungen durch Nährstoffeintrag
• Veränderung der Standortbedingungen durch Entwässerung
• Beeinträchtigung von Pflanzengesellschaften am Ufer des Tachinger Sees durch Erholungssuchende
und Angler
• Rückgang der Streuobstbestände durch Überalterung und mangelnde Pflege
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 45
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.2.7
Analyse des Gemeindegebietes
Landschaftsökologische Raumeinheiten
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 1978/79 (eigene Darstellung)
Abb. 7: Übersichtskarte der landschaftsökologische Raumeinheiten
Landschaftsökologische Raumeinheiten sind Teilräume, die einheitliche standörtliche und ökologische
Verhältnisse aufweisen. Es handelt sich somit um Räume mit gleichartigem oder ähnlichem
Gesamtcharakter. Landschaftsökologische Raumeinheiten können anhand der Analyse der
Standortmerkmale ausgeschieden werden. In der Regel werden dabei die Parameter Geologie, Relief,
Klima, Wasser, Boden und Vegetation untersucht.
Für die Landschaftsplanung hat die Ausweisung der landschaftsökologischen Raumeinheiten insofern
Relevanz, da sich so Planungsvorgaben für einheitliche Teilräume des Gemeindegebiets ableiten lassen
(siehe Hinweise zur Anlage von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Kapitel 6.9.1).
Der im Folgenden dargelegten Abgrenzung der Raumeinheiten liegen die Voruntersuchungen zur
Landschaftsrahmenplanung für die Region 18 zugrunde. Hierbei wurden von Ringler (Bayerisches
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 1978/79) landschaftsökologische Einheiten
abgegrenzt und standörtliche Gegebenheiten charakterisiert.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 46
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Gemäß Ringler gliedert sich das Gemeindegebiet von Taching a.See in 6 landschaftsökologische
Einheiten auf. Allerdings wird ein Großteil des Gemeindegebietes durch 2 Raumeinheiten abgedeckt, die
somit die größte Relevanz haben.
4.2.7.1
Tachinger Hügelgebiet
Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet einen großen Flächenanteil des Gemeindegebiets. Es
handelt sich hierbei um den gesamten Raum westlich des Sees zwischen Taching a.See und Tengling.
Geologie: Grundlage bildet die überfahrene und verbackene Endmoräne der Würm-Eiszeit. Darüber liegt
die Grundmoräne des Saalach-Eisstroms. Diese wiederum wird durch Moränenwälle und
Eisrandterrassen von Rückzugstadien des Saalach-Eisstroms aufgegliedert.
Relief: Das Relief wird durch großzügige Wallmoränenzüge mit Steilterassen (z.B. südlich von Eging)
charakterisiert. Der Südumgriff von Taching a.See wird durch steile Hangkanten geprägt
Klima: Die zum See geneigte Lage ermöglicht guten Kaltluftabfluß in Richtung des Seebeckens. Die
Wallmoränen schützen vor starken Westwinden.
Wasser: Die Raumeinheit weist einen geringen Anteil an Oberflächengewässern auf. Der Tenglinger
Bach ist größter Zulauf des Tachinger Sees.
Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden
entwickelt.
Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimse-Buchenwald und Erlen-Eschenwald
Reale Vegetation: Die reale Vegetation wird vor allem durch die Grünlandnutzung geprägt. In
geringerem Umfang wird Ackerbau betrieben. Weiterhin bestehen Waldflächen bei denen die Fichte
dominiert. Zusätzlich bestehen zahlreiche kleine Biotopflächen, die im Rahme der amtlichen
Biotopkartierung erfasst sind.
4.2.7.2
Moränenbogen Harpfetsham-Zoiselham
Diese landschaftsökologische Raumeinheit schließt im Westen der Raumeinheit „Tachinger Hügelgebiet“
an und erstreckt sich bis zur westlichen Gemeindegrenze. Sie bildet den größten Flächenanteil des
Gemeindegebiets.
Geologie: Die Geologie wird durch die Moränenwälle des Salzachgletschers geprägt. Bei Burg
(Tengling) treffen drei moränenradiale Schmelzwassertäler zusammen. Die Verwitterungsschicht der
Böden beträgt maximal nur 0,5 m und ist meist kalkarm.
Relief: Das Relief wird durch großflächige meist flache Wallmoränenzüge charakterisiert. Lokal sind
diese Moränenzüge durch windungsreichen Talungen gegliedert.
Klima: Da die seitlichen Wallmoränenbereiche des Salzachgletschers bis zu 100m über dem Seebereich
liegen, ist diese Raumeinheit durch verstärkten Wind und durch längere Schneedauer geprägt.
Wasser: Es bestehen wenige Oberflächengewässer, da die sandigen und schluffigen Kiese stark
wasserdurchlässig sind. Allerdings ist mit hohem Rückhalt des Niederschlagswassers vor allem bei
Starkniederschlag in den Mulden und Senken zu rechnen.
Boden: Es dominieren Parabraunerden bzw. Braunerden.
Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 47
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Reale Vegetation: Die reale Vegetation wird vor allem durch Grünlandnutzung geprägt. In geringerem
Umfang wird Ackerbau betrieben. Weiterhin bestehen Waldflächen bei denen die Fichte dominiert.
Zusätzlich bestehen einige kleine Biotopflächen, die im Rahme der amtlichen Biotopkartierung erfasst
sind.
4.2.7.3
Waginger Seebecken
Diese landschaftsökologische Raumeinheit entspricht der Seefläche des Tachinger Sees.
Geologie: Das Waginger Seebecken ist geologisch gesehen ein vom Salzachgletscher überformtes
Flusstal und war während der Eiszeit das Zungenbecken des Saalach-Eisstromes. Der Bereich liegt
höher als das Salzburger Stammbecken, da der Gletscher nicht mehr die Kraft hatte, auf die Tiefe des
Salzburger Beckens zu erodieren. Die Uferbereich des Tachinger Sees sind z.T. Verlandungszone und
z.T. Deltakegel (z.B. Tengling, St. Colomann) eines späteiszeitlich aufgestauten Schmelzwassersees
(„sogenannter“ Ursee). Der Beckenboden ist mit abdichtendem Material der Grundmoräne ausgekleidet.
Relief: Die Ostseite des Tachinger Sees ist als Hochufer ausgeprägt. Stellenweise stehen hier
Tertiärsandsteine kliffartig an.
Klima: Das Zusammenfließen kalter Luft im Seebecken führt zu Bodeninversionslagen. Generell sind die
Temperaturjahresschwankungen sehr hoch. Die Winter sind mit im Schnitt 120 Frosttagen sehr kalt. Die
Beckenlage schwächt den Wind ab. Der Wasserkörper des Tachinger Sees wirkt temperaturmildernd.
Wasser: Die tiefste Stelle des Tachinger Sees ist mit 16,5 m deutlich geringer als die des Waginger See
mir 27m Tiefe. Beiden Seen sind durch eine Engstelle, die lediglich 5,5m Tiefe aufweist miteinander
verbunden. Da der Tachinger See eine relativ kleine Tiefenzone aufweist ist er stark
eutrophierungsanfällig. Der Hauptzufluss des Tachinger Sees ist der Tenglinger Bach
Boden: Der Seeboden wird durch Seetone und lehmige Substarte abgedichtet. Aufliegend finden sich
Seekreide, Mudde und Faulschlamm. Die Uferbereiche bestehen aus Gleyen, Niedermoor- und
Auenböden.
Ursprünglich natürliche Vegetation: Erlen-Eschenwald in der Uferzone
Reale Vegetation: Grünlandnutzung, Schilfgürtel, Teichrosengürtel, Laichkrautrasen, Großseggenried,
Kopfried und Schneidried
4.2.7.4
Lampodinger Drumlinfeld
Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet nur einen sehr geringen Flächenanteil des
Gemeindegebiets. Es handelt sich hierbei um den Raum um Gessenhausen.
Geologie: Die Geologie wird durch ein großes Drumlinfeld aus der Grundmoräne des Saalach und
Salzacheisstromes geprägt. Stellenweise finden sich durch Eisdruck stark verpresste
Ausgangsmaterialien.
Relief: Das Relief wird durch sogenannte Drumlins geprägt. Hierbei handelt es sich um durch den
Gletscher geschaffene Hügelstrukturen. die eine stromlinienförmigen Rücken aufweisen und sich immer
in Süd-Nord-Richtung erstrecken. Der Hochreiter Rücken bildet einen imposanten Absturz in Richtung
Tachinger See. Der schönste Drumlin, der Sauberg, liegt außerhalb des Gemeindegebietes von Taching
a.See.
Klima: Die durch das Relief definierten Senken neigen zu Kaltluft- und Nebelbildung.
Wasser: Die Schotterkerne der Drumlins führen Grundwasser.
Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden
entwickelt. In den Senken bestehen stellenweise Pseudogleye.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 48
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald auf Braunerden. In den staunassen
Bodenbereichen Winkelseggen-Eschenwald
Reale Vegetation: Grünland, Fichtenforst, Mischwald
4.2.7.5
Innenmoränen von Kay
Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet nur einen sehr geringen Flächenanteil des
Gemeindegebiets. Es handelt sich hierbei um den Raum am Nordende des Tachinger Sees zwischen
Tengling und der nördlichen Gemeindegrenze.
Geologie: Die Geologie wird von älteren Randmoränen geprägt, die durch die Grundmoränen jüngerer
Eiszeiten lückenhaft überzogen wurden. Durch das erste Rückzugsstadium des Salzachgletschers
wurden flache Endmoränen gebildet.
Relief: Das Relief wird durch teilweise mächtige breitgedrückte Hügel und zum Teil durch schmälere,
flache Wälle geprägt.
Klima: Die zunehmende Alpenentfernung wirkt sich in geringeren Niederschlagsmengen aus. Die starke
Reliefbewegung führt zu einem Wechsel von Kaltlufttälern und stark erwärmten, luftumspülten Kuppen.
Wasser: Die Schotterkerne der Grundmoränen enthalten Grundwasserkörper.
Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden
entwickelt.
Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald
Reale Vegetation: Grünland, Ackerland, Kohldistelweisen, Pfeifengraswiesen
4.2.7.6
Moränenbogen Wimpasing-Wallmoning
Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet nur einen sehr geringen Flächenanteil des
Gemeindegebiets von Taching a.See. Es handelt sich hierbei um den Raum nordwestlich von Tengling.
Geologie: Die Geologie wird durch
Schmelzschottertälchen untergliedert sind.
mehrere
Endmoränenwallzüge
geprägt,
die
durch
Relief: Das Relief ist außerordentlich bewegt und deshalb überwiegend bewaldet. Es bestehen viele
Toteiskessel.
Klima: Da die seitlichen Wallmoränenbereiche des Salzachgletschers bis zu 100m über dem Seebereich
liegen, ist diese Raumeinheit durch verstärkten Wind und durch längere Schneedauer geprägt.
Wasser: Da nahezu das komplette anfallende Niederschlagswasser versickert bestehen nahezu keine
Oberflächengewässer.
Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden
entwickelt.
Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald
Reale Vegetation: Wald, Grünland, Ackerland, Steifseggenried
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 49
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
4.3
Landnutzung
4.3.1
Landwirtschaft
4.3.1.1
Landwirtschaftliche Erzeugungsbedingungen
Im Agrarleitplan des Regierungsbezirkes Oberbayern werden die Erzeugungsbedingungen der
landwirtschaftlichen Nutzflächen beurteilt. Bei Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen handelt es
sich um besonders ertragsfähige, eben bis leicht geneigte landwirtschaftliche Nutzflächen. In den Zielen
des Agrarleitplanes ist festgehalten, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit günstigen
Erzeugungsbedingungen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben sollen.
Im Gemeindegebiet von Taching a.See befinden sich gemäß dem Agrarleitplan überwiegend Standorte
mit günstigen Erzeugungsbedingungen, die insbesondere als Ackerstandorte geeignet sind. Diese Böden
befinden sich durchwegs auf Braunerden, die sich auf den kalkalpin geprägten Jungmoränen ausgebildet
haben.
Im Gemeindegebiet lassen sich vier zusammenhängende Flächen ausmachen, die günstige
Erzeugungsbedingungen aufweisen: im Westen bei den Weilern Mollstätten und Limberg, im Norden ein
Streifen von Wimpasing im Westen bis zur östlichen Gemeindegrenze bei Coloman, im Osten der Raum
um Gessenhausen und in der Mitte ein Streifen der von Eging im Süden bis Pertenham im Norden
verläuft.
Im Gemeindegebiete befinden
Erzeugungsbedingungen.
sich
nur
relativ
wenige
Flächen
mit
durchschnittlichen
Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen gibt es ebenfalls nur wenige. Diese konzentrieren sich
in erster Linie am Westufer des Tachinger Sees. Die Flächen weisen Böden mit Grundwassereinfluss
(Gleye, Niedermoor) auf und es ist anzunehmen, dass sie sich größtenteils im Bereich der durch die
Seeabsenkung trocken gelegten Landmassen befinden.
4.3.1.2
Betriebsstrukturen und landwirtschaftliche Nutzung
Die Gesamtgröße der landwirtschaftlichen genutzten Fläche in der Gemeinde Taching a.See beläuft sich
derzeit auf 1.764 ha. Davon werden 1.084 ha als Grünland genutzt (61,5 % der Fläche) und 680 ha als
Ackerland (38,5 % der Fläche).
Auf etwa der Hälfte der ackerbaulich genutzten Flächen wird Silomais angebaut (ca. 328 ha). Auf etwa
220 ha wird Getreide kultiviert.
Der große Grünlandanteil bzw. die Relation von Grün- und Ackerland fällt insofern auf, da die Flächen
gemäß dem Agrarleitplan eine gute Eignung als Ackerstandort aufweisen. In der realen Nutzung ist der
Ackerbau eindeutig untergeordnet. Dies liegt daran, dass die derzeit wichtigste landwirtschaftliche
Nutzung die Rinderhaltung (Milchvieh) ist. Demzufolge ist der Großteil der Flächen als Grünlandstandort
ausgeprägt. Ein weiterer Einkommenszweig in der Landwirtschaft ist die Mutterkuhhaltung, wobei diese
nur von einem geringen Anteil der Landwirte nachgegangen wird.
Grundsätzlich kann bei der Rinderhaltung ein deutlicher Rückgang bzgl. der Stückzahlen festgestellt
werden. So gab es 1999 im Gemeindegebiet von Taching a.See noch 4.084 Rinder und 2006 nur noch
3.805 Stück. Dies entspricht einem Rückgang von 6,8%.
Dieser Trend lässt sich auch bei den Milchkühen und besonders drastisch bei den Schafen feststellen.
Einzig bei den Pferden gehen die Stückzahlen deutlich nach oben.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 50
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Tierzahlen:
Tab. 12: Tierhaltung Entwicklung der Stückzahlen
1996
2006
Änderung in
Prozent
Rinder
4084
3805
-6,83
Milchkühe
1766
1698
-3,85
Schafe
107
3
-97,20
Pferde
17
64
+276,47
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
Aus nachfolgend angeführter Betriebsstatistik können die Flächengrößen entnommen werden, die die
einzelnen Betriebe bewirtschaften. Mit rund 49 % liegt die Zahl der Betriebe mit mehr als 20 ha
landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) deutlich über dem bayerischen Vergleichswert von rund 39 %. Die 14
Betriebe mit bis zu 10 ha Betriebsgröße sind mit rund 20 % nahezu vergleichbar mit dem bayerischen
Wert von 18 %.
Weiterhin wird die Zu- und Abnahme der Betriebe innerhalb der einzelnen Kategorien ersichtlich.
Tab. 13: Betriebsstatistik
Anzahl Betriebe
1999
2009
bis 5 ha
8
7
5 – 10 ha
6
7
10 – 20 ha
20
21
20 – 40 ha
39
23
Über 40 ha
8
11
Summe Betriebe
81
69
Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein
Folgende Sachverhalte können aus der Tabelle abgeleitet werden:
• Aufgabe von 12 landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb der letzten 10 Jahre, das entspricht einem
Rückgang von fast 15 %
• Nahezu die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe bewirtschaftet entweder Flächen von 10 – 20 ha
oder 20 – 40 ha
• Betriebe, die 20-40 ha bewirtschaften, erfahren eine drastische Abnahme von 41 %
• Betriebe, die über 40 ha bewirtschaften, erfahren die größte Zunahme von 37,5 %
4.3.1.3
Strukturwandel in der Landwirtschaft
Derzeit bestehen in der Gemeinde Taching a.See 70 aktive Landwirtschaftbetriebe. Es ist allerdings
davon auszugehen, dass sich der oben dargestellte Trend fortsetzen wird und die Anzahl der aktiven
Betriebe weiterhin abnimmt. Letztendlich zeichnet sich so auch in Taching a.See der landesweit
voranschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft ab.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 51
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Eine große Rolle spielt dabei sicherlich auch der niedrige Milchpreis, der dazu führt, dass ein
Betriebserhalt selbst bei einem Aufstocken der Tierzahlen nicht möglich ist. Um die Betriebe im
europaweiten Marktwettbewerb konkurrenzfähig zu halten, wären oftmals betriebliche Investitionen
notwendig, die die Nachfolger im Falle einer Betriebsübergabe davor abschrecken, den
landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuführen.
Angesichts der globalen marktwirtschaftlichen und politischen Entwicklungen muss befürchtet werden,
dass die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde Taching a.See noch weiter
zurückgehen wird. Vorsichtige Schätzungen lassen vermuten, dass in den nächsten 10 Jahren weitere 10
landwirtschaftliche Betriebe aufhören werden.
Gleichzeitig zeigen die Statistiken aber auch, dass die gesamte landwirtschaftliche Fläche bei weitem
nicht im gleichen Maße zurückgeht, wie die landwirtschaftlichen Betriebe. In den vergangenen 6 Jahren
ist die Gesamtsumme der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsfläche von 1779 ha auf 1764 ha
zurückgegangen. Dies entspricht lediglich einem Rückgang von 15 ha.
Angesichts der prognostizierten Betriebsaufgaben ist deshalb zu vermuten, dass in Zukunft die übrig
bleibenden landwirtschaftlichen Betriebe deutlich größerer Flächen bewirtschaften als heute.
In der Gemeinde Taching a.See haben einige landwirtschaftliche Betriebe auf den Strukturwandel
reagiert, indem sie im touristischen Sektor aktiv geworden sind. Unter dem Motte „Urlaub auf dem
Bauernhof“ werden Ferienwohnungen angeboten und vermarktet.
4.3.1.4
Problemanalyse aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Die Rahmenbedingungen, die in Taching a.See zu einem Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe
führen, sind größtenteils nicht gemeindespezifisch, sondern spiegeln die Situation in gesamt Bayern
wieder. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig.
Unter anderem lassen sich folgende Problemstellungen als Gründe für die nicht zufriedenstellende
Situation in der Landwirtschaft anführen:
• Starke Abhängigkeiten vom Lebensmittelhandel und dessen Willkür
• „Preisdumping“ von Großabnehmern (Discounter)
• Günstige Konkurrenzprodukte aus der globalisierten Wirtschaft
• Mangelnde Wertschätzung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte
• Zu hohe Bürokratisierung im landwirtschaftlichen Förderwesen
• (zu) teure Kredite
Die Probleme innerhalb der Landwirtschaft können damit nicht allein auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gelöst werden. Da aber die über Generationen
gepflegte Landwirtschaft für die Landwirte die Lebensgrundlage darstellt, sollten auch auf
Gemeindeebene alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um möglichst viele Betriebe zu
erhalten.
In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass die in der Gemeinde Taching a.See
vorherrschende traditionelle Kulturlandschaft in hohem Maße durch die landwirtschaftliche Nutzung
geprägt wurde und wird. Der anhaltende Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe wird sich auch in
einer veränderten Kulturlandschaft widerspiegeln. Vor allem die Tatsache, dass einige wenige Betriebe
deutlich größere Flächen bewirtschaften, könnte dazu führen, dass Elemente der Kulturlandschaft wie
z.B. Einzelbäume und Feldgehölze einer effizienteren Bewirtschaftung mit größeren Maschinen zum
Opfer fallen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 52
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.3.1.5
Analyse des Gemeindegebietes
Problemanalyse aus naturschutzfachlicher Sicht
Wie auch an anderer Stelle beschrieben, bieten die Gemeindeflächen von Taching a.See im Großen und
Ganzen einen strukturreichen Eindruck. Große ausgeräumte Agrarlandschaften existieren nicht.
Somit verbleiben zwei Hauptkonfliktpunkte, die in der Gemeinde Taching a.See zwischen Naturschutz
und Landwirtschaft bestehen.
Landwirtschaft und Biotopschutz
In der Gemeinde bestehen zahlreiche Biotopstrukturen, die auch im Rahmen der amtlichen
Biotopkartierung erfasst sind. Die Bestandesaufnahme hat gezeigt, dass der ökologische Zustand einiger
Biotope nicht optimal ist. Oftmals geht die landwirtschaftliche Nutzung zu nahe an das Biotop heran bzw.
greift sogar in das Biotop ein.
Landwirtschaft und Gewässerschutz
Hierbei handelt es sich um ein klassisches Konfliktfeld, das aus der landwirtschaftlichen Wirtschaftweise
einerseits und der Sensibilität des Schutzgutes Wasser andererseits resultiert. Die Produktion von
Nahrungsmitteln macht es erforderlich, dass Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Aus
der Viehhaltung resultiert die Nutzung des Grünlandes als Weiden.
Insbesondere im Hinblick auf die Gewässerqualität des Waginger und Tachinger See wurde auch das
Gemeindegebiet Taching a.See in das Projekt „SeenLandWirtschaft“ eingebunden. Die wichtigsten
Ergebnisse sind folgende:
• Die Phosphoreintragungen in den Tachinger See sind um ein vielfaches geringer als die Eintragungen
in den Waginger See.
• Die größten Phosphoreintragungen in den Tachinger See erfolgen durch den Tenglinger Bach.
• Der meiste Phosphoreintrag in die Gewässer erfolgt bei Hochwasserereignissen (im März bei
Schneeschmelze).
• Die Grünlandnutzung verringert die Auswaschung von Phosphormengen, da das Element in den
Pflanzen gespeichert wird.
• Im Herbst steigt die ausgewaschen Phosphorkonzentration infolge abnehmender pflanzlicher
Phosphoraufnahme.
• In steilerem Gelände steigt der Austrag von Phosphor auch bei Grünlandnutzung.
• Eine lückenhafte Grasnarbe führt zu größeren Phosphorauswaschungen.
Weiterhin können folgende Problemstellungen im Bereich Landwirtschaft und Gewässerschutz
festgestellt werden:
• intensive Bewirtschaftung von grundwassersensiblen Bereichen an Seeufer und Bächen
• stellenweise keine Einhaltung von extensiv bewirtschafteten Gewässerrandstreifen
• Anbau von Mais in sensiblen Lagen, insbesondere im Landschaftsschutzgebiet
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 53
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.3.2
Forstwirtschaft
4.3.2.1
Waldflächenverteilung
Analyse des Gemeindegebietes
Die Gemeinde Taching a.See hat eine Waldfläche von 623 ha. Der Waldflächenanteil liegt mit 23,6 %
relativ deutlich unter dem Landkreisdurchschnitt der bei ca. 37% liegt.
Die bestehenden Waldflächen sind relativ klein, gleichzeitig aber relativ gleichmäßig im Gemeindegebiet
verteilt, wodurch der Eindruck einer durchaus waldreichen Gemeinde entsteht. Die Waldflächen sind,
gewachsen aus der historischen Nutzung, so angeordnet, dass sie nahezu ringförmig größere
Landschaftskammern umgeben.
4.3.2.2
Besitzverhältnisse
Der gesamte Wald der Gemeinde Taching a.See, also 623 ha, befindet sich in Privatbesitz.
4.3.2.3
Waldtypen
Die meisten Waldflächen im Gemeindegebiet werden von der Baumart Fichte dominiert, mit wechselnden
Anteilen von Buche, Eiche und Kiefer.
Kleinflächig haben sich relativ naturnahe Laubholzbestände auf eher trockenen Kuppenlagen oder auf
feucht beeinflussten Hanglagen etabliert. Da dieser Waldtyp im Gemeindegebiet selten ist, wurde er
meist in der amtlichen Biotopkartierung erfasst.
Eine Besonderheit und ebenfalls in der Biotopkartierung erfasst, sind die Erlenbruchwäldchen auf
staunassen Böden.
4.3.2.4
Waldfunktionen
Für die Region 18 (Südost-Oberbayern) liegt ein Waldfunktionsplan vor, in dem für die Waldflächen der
Gemeinde Taching a.See folgende Waldfunktionen dargestellt sind:
• Wald mit besonderer Bedeutung als Biotop
Diese Wälder dienen dem Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen und stellen ökologischer
Ausgleichsräume in der vom Menschen genutzten Flur dar. Im Gemeindegebiet fallen vor allem der
Wald am Ostufer des Tachinger Sees sowie einige kleinere naturnahe Waldflächen in diese
Kategorie.
• Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild
Diese Wälder tragen durch ihre Lage (Leitenwälder, Kuppen), durch ihre Verteilung (ausgeräumte
Feldflur) und durch ihren Aufbau entscheidend zur Eigenart und Schönheit der Landschaft bei. In
Taching a.See sind dies vor allem der Leitenwald am Ostufer des Tachinger Sees sowie der Wald bei
Weiherhaus.
• Wald mit besondere Bedeutung für den Wasserschutz
Hierbei handelt es sich um Waldflächen, die außerhalb amtlicher Wasserschutzgebiete und
wasserwirtschaftlicher Vorranggebiete liegen. Sie sind für die Reinhaltung des Grundwassers sowie
stehende und fließender Oberflächengewässer von großer Wichtigkeit. Sie verbessern die Stetigkeit
der Wasserspende und wirken ausgleichend auf den Wasserhaushalt.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 54
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.3.3
Wasserwirtschaft
4.3.3.1
Trinkwasserschutzgebiete
Analyse des Gemeindegebietes
Im Gemeindegebiet von Taching a.See bestehen zwei Trinkwasserschutzgebiete. Es sind diese das
Trinkwasserschutzgebiet für den Brunnen Tengling, festgesetzt mit der Verordnung vom 13.02.1987, und
das Trinkwasserschutzgebiet für den Brunnen und Quelle Eging, festgesetzt mit der Verordnung vom
18.07.1999 und geändert mit der Verordnung vom 25.07.2003. Beide Schutzgebiete sind per Verordnung
des Landratsamtes Traunstein geschützt.
Das Trinkwasserschutzgebiet Tengling weist einen sehr sensiblen Grundwasserkörper auf, der u.a. auch
durch
artesische
Wasserspannungen
charakterisiert
ist.
Eine
Beeinträchtigung
des
Wasserschutzgebietes ist zu vermeiden.
Derzeit bestehen Bestrebungen das Trinkwasserschutzgebiet Tengling nach Westen hin zu vergrößern.
4.3.3.2
Überschwemmungsgebiete
Entlang des Tachinger Sees besteht ein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet. In dem
dazugehörigen Bescheid aus dem Jahr 1990 heißt es, dass durch die Erklärung eines Gebietes zum
Überschwemmungsgebiet eine Beeinträchtigung der Wasserverhältnisse verhindert werden soll.
Alle Vorhaben im Überschwemmungsgebiet bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 55
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.3.3.3
Analyse des Gemeindegebietes
Wassersensible Bereiche
Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (eigene Darstellung)
Abb. 8: Übersichtskarte der wassersensiblen Bereiche
Wassersensible Bereiche sind durch den Einfluss von Wasser geprägt. Nutzungen können hier durch
über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder hoch
anstehendes Grundwasser beeinflusst werden.
Da es sich um kein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet handelt, kann weder ein definiertes
Risiko angegeben werden, noch existieren rechtliche Vorschriften wie Verbote oder
Nutzungseinschränkungen im Sinne des Hochwasserschutzes.
Die Grundlage für die Erarbeitung der wassersensiblen Bereiche bildet die Konzeptbodenkarte (M
1:25.000).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 56
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.3.3.4
Analyse des Gemeindegebietes
Seeuferkartierung und Seeuferkonzept
Im Rahmen der Seeuferuntersuchung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in den Jahren
1984/86 wurden anhand der Untersuchung von Flora und Fauna drei Funktionsbereiche am Seeufer
unterschieden. Das Seeuferkonzept übernimmt die Ergebnisse der Seeuferkartierung und setzt diese im
Rahmen des Regionalplanes verbindlich fest. Folgende Funktionsbereiche werden unterschieden:
• Schutzbereiche
• Schonbereiche
• Erholungsbereiche & sonstige Nutzungsbereiche
Als Schutzbereich werden wertvolle, für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt besonders gut geeignete
Lebens- und Rückzugsräume gekennzeichnet. Diese Bereiche sollten grundsätzlich frei von jeglicher
Erholungsnutzung sein.
Bauliche Anlagen stellen eine Beeinträchtigung des Schutzbereiches dar und sind im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen.
Als Schonbereiche werden Uferabschnitte mit Bedeutung für die Erhaltung der naturnahen Uferlandschaft
und damit für die Erhaltung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit gekennzeichnet. Ihre
Belastungsfähigkeit ist uneinheitlich, weshalb im Schonbereich vereinzelt eine geringfügige, nicht
zwangsläufig an Infrastruktureinrichtungen gebundene, Erholungsnutzung möglich ist.
Bauliche Anlagen stellen in der Regel eine Beeinträchtigung des Schonbereiches dar und sind ggf. zu
beseitigen.
Erholungs- und sonstige Nutzungsbereiche dienen der Freizeitnutzung für die Allgemeinheit oder auch
wirtschaftlichen Belangen. In diesen Bereichen sind bauliche Anlagen in der Regel möglich,
ausgenommen in Biotopflächen nach Art. 13d im Geltungsbereich dieser Nutzungskategorien.
4.3.3.5
Gewässerpflegeplan
Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat in den Jahren 1987/1988 einen Gewässerpflegeplan für den
Tachinger und Waginger See ausgearbeitet. Vorhabensträger war der Freistatt Bayern, zuständige
Fachbehörde das Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Die Planung besteht aus einem allgemeinen Teil mit
Beschreibung und Bewertung des Sees mit Einzugsgebiet und dem speziellen Teil mit
Maßnahmenvorschlägen in den einzelnen Uferabschnitten.
Die Entwicklungsziele beschäftigen sich aus dem gewässerökologischen Blickwinkel mit dem
Lebensraum rund um den Tachinger See. Es wird dabei herausgestellt, dass die Einflüsse auf den See
eng mit den Nutzungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung, sowie Siedlungs- und
Verkehrsentwicklung verbunden sind. Konkret fordert der Gewässerentwicklungsplan, die stoffliche
Belastung des Gewässers durch Abwässer und andere Eintragungspfade zu minimieren. Gleichzeitig soll
die Funktionsfähigkeit des Tachinger Sees im Naturhaushalt gestärkt bzw. erhalten werden.
Einige Maßnahmen finden sich auch im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Traunstein
wieder, das die fachlichen Vorgaben für die Naturschutzverwaltung formuliert. Insofern sind die
wasserwirtschaftlichen Probleme themenübergreifend und können nur in einem gemeinsamen
Grundkonsens gelöst werden.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 57
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.3.4
Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen
4.3.4.1
Bodenschutz
Analyse des Gemeindegebietes
Die natürliche Ressource „Boden“ stellt zahlreiche Funktionen zur Verfügung, die für das Leben und
Wirtschaften des Menschen unabdingbar sind. Im Hinblick auf die mannigfaltigen Funktionen gilt es die
natürliche Ressource Boden bestmöglich zu schützen.
4.3.4.2
Abgrabungen und Aufschüttungen
Im Regionalplan Südostoberbayern sind keine Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Kiesabbau dargestellt.
Außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist ein großflächiger Abbau (> 4 ha) nur in begründeten
Einzelfällen möglich. Der kleinflächige Abbau (< 4 ha) ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, bedarf
jedoch einer Überprüfung.
Aus geologischer Sicht bestehen im Gemeindegebiet Taching a.See Flächen, die sich grundsätzlich für
den Kiesabbau eignen. Derzeit gibt es nur ein größeres Abbaugebiet mit Genehmigung. Es handelt sich
um das Kiesabbaugebiet der FA Oppacher & Sohn, Frischbeton GmbH, auf den Grundstücken mit der
Flurnummer 827, 828 und 830 der Gemarkung Tengling. Der Abbau wurde per Bescheid vom 21.07.1983
genehmigt. In den folgenden Jahren wurde die Abbaugenehmigung ordnungsgemäß verlängert. Die
Genehmigung läuft am 31.12.2010 aus. Derzeit wird auf den Flächen kein Kies abgebaut. Allerdings
betreibt die FA Oppacher & Sohn eine Kiesaufbereitungsanlage.
Die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid besagen, dass im Zuge der Rekultivierung das gesamte
Abbaugebiet wieder aufgeforstet werden muss.
Im Hinblick auf die dargelegten überregional bedeutsamen Amphibienvorkommen ergibt sich hieraus eine
naturschutzfachliche Konfliktsituation. Eine Aufforstung würde der Zielsetzung, die Amphibienvorkommen
zu erhalten, zuwiderlaufen. Derzeit sind, initiiert durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes
Traunstein, Abklärungen zur Lösung dieser Konfliktsituation in Gange.
4.3.5
Naturschutz und Landschaftspflege
4.3.5.1
Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BayNatSchG
Im Gemeindegebiet von Taching a.See befinden sich folgende Schutzgebiete, die gemäß den Kategorien
des Bayerischen Naturschutzgesetzes ausgewiesen sind:
Tachinger See mit Uferbereichen
• Landschaftsschutzgebiet Waginger und Tachinger See gemäß Art. 10 BayNatSchG, Verordnung vom
14.03.1980.
• Ziel der Verordnung ist die Erhaltung des typischen Landschaftsbildes sowie der Tier- und
Pflanzenwelt.
• Ziele und Maßnahmen:
o
Berücksichtigung der Schutzgebietsverordnung in allen Belangen
o
Extensivierung der Flächenbewirtschaftung im Bereich des LSG
o
Kanalisierung der Erholungsnutzung im Bereich des LSG
o
Umsetzten geeigneter Landschaftspflegemaßnahmen
Buchenwald am Schlossberg von Tengling
• Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß Art. 12 BayNatSchG
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 58
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Verlandeter Moränenweiher südöstlich von Haus
• flächenhaftes Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG (Biotop-Nr. 7942-0143)
• Ziele und Maßnahmen:
o
Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung
o
Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen
Kalkquellmoor mit Bruchwaldstreifen nördlich von Mühlthal
• Flächenhaftes Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG (Biotop-Nr. 8042-0008)
• Ziele und Maßnahmen:
o
Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung
o
Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen
Hangquellmoor und Kalkflachmoor südlich von Bermoos
• Flächenhaftes Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG (Biotop-Nr. 8042-1054)
• Ziele und Maßnahmen:
4.3.5.2
o
Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung
o
Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen
Amtliche Biotopkartierung Bayern
Für das Gemeindegebiet von Taching a.See liegt die Biotopkartierung des Bayerischen Landesamtes für
Umweltschutz vor. Die Biotopkartierung wurde je nach Flächen in unterschiedlichen Jahren angefertigt.
Ein Großteil der Flächen wurde bereits 1985 kartiert, der Rest in den Jahren 2001 und 2002. Die Aufgabe
der Biotopkartierung ist es, anhand der Beschreibung und Abgrenzung von ökologisch wertvollen
Lebensräumen ein strukturelles Bild vom Biotopbestand des Gebietes zu liefern. Im Rahmen der
Biotopkartierung werden naturnahe Vegetationstypen kartiert, die aus Sicht des Arten- und
Biotopschutzes eine hohe Bedeutung haben. Die im Gemeindegebiet Taching a.See erfassten Biotope
sind mit Nummerierung im Landschaftsplan dargestellt. Eine Liste der im Gemeindegebiet
vorkommenden Biotope ist dem Anhang zu entnehmen. Die wichtigsten in der Biotopkartierung erfassten
Biotoptypen im Gemeindegebiet von Taching a.See werden im Kapitel 4.2.6.2.dargestellt.
Die meisten in der Biotopkartierung erfassten Biotope enthalten Biotoptypen, die gemäß § 13 d
BayNatSchG gesetzlich geschützt sind. Da für das Gemeindegebiet Taching a.See keine eigene 13drelevante Kartierung vorliegt, können im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem
Landschaftsplan keine präzisen Aussagen zum 13d Status getroffen werden. Grundsätzliche Aussagen
können allerdings auf Grundlage der amtlichen Biotopkartierung und anhand der eigenen Erhebungen
getroffen werden. Der Biotopliste im Anhang kann entnommen werden, in welchen Biotopen Biotoptypen
gemäß Art. 13d BayNatSchG vorkommen.
Bei der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass vor allem diejenigen Flächen, die 1985 kartiert
wurden gewisse Ungenauigkeiten aufweisen. Folgende Gründe sind vermutlich dafür verantwortlich:
• Die Biotopkartierung ist relativ alt und müsste dringend aktualisiert werden
• Die Biotope sind durch Nutzungen überformt und beeinträchtigt
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 59
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
4.3.5.3
Analyse des Gemeindegebietes
Geschützte Flächen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz
Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes gilt seit diesem Jahr § 30 des
Bundesnaturschutzgesetzes und nicht mehr der Artikel 13d des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Der §
30 BNatSchG bezieht sich auf gesetzlich geschützte Biotope. Es handelt sich hierbei um Biotoptypen, die
aus Sicht des Naturschutzes besonders wertvoll sind. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder
sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser wertvollen Biotope führen können, sind unzulässig. Eine
eigene Schutzverordnung ist für diese Flächen nicht erforderlich.
Folgende im Gesetzestext angeführten Biotoptypen treten im Gemeindegebiet von Taching a.See auf:
• Röhrichte, z.B. seeuferbegleitendes Wasserröhricht, kartierte Biotope mit Landröhricht
• Seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, z.B. verlandeten Moränenweiher südlich von
Haus
• Quellbereiche
• Quellmoore, z.B. Kalkquellmoor nördlich Mühlthal
• Bruchwälder
• Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer
Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation
• Magerrasen
• Schluchtwälder, z.B. im Bereich „Biberschwelle“
4.3.6
Naherholung und Tourismus
Das Landschaftsbild stellt ein wichtiges Kriterium für die Erholungseignung einer Landschaft dar. In
Studien wurde nachgewiesen, dass Landschaften mit einem vielfältigen Landschaftsbild als attraktiver
gelten und somit besser für die Erholung geeignet sind.
In spezifischen landschaftsplanerischen Verfahren kann unter Einsatz entsprechender Methoden die
Qualität des Landschaftsbildes für einen Landschaftsraum bestimmt werden. Dabei wird das
Landschaftsbild anhand schlüssiger Kriterien, wie z.B. „Vielfalt“, „Naturnähe“ und „Eigenart“ flächenhaft
bewertet. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch bei der Verwendung objektiver
Bewertungskriterien eine subjektive Komponente mitschwingt, da jeder Mensch die Landschaft
unterschiedlich wahrnimmt.
Grundsätzlich lässt sich für das Gemeindegebiet von Taching a.See festhalten, dass die Region aufgrund
ihrer Naturausstattung und dem durchaus attraktiven Landschaftsbild eine große Erholungseignung
aufweist.
Wichtigstes Element der Erholungslandschaft innerhalb der Gemeinde ist der Tachinger See mit seinen
Ufern. Der See vermittelt mit seinen teilweise noch naturnahen Ufern, der ansprechenden Wasserfarbe
und der Alpenkulisse eine natürliche Attraktivität. Am See spielt vor allem der Sommertourismus eine
Rolle, der durch den bestehenden Campingplatz, durch die beiden Freibäder und durch die lokalen
Übernachtungsanbieter getragen wird. Außerdem spielt der See eine wichtige Rolle für die Naherholung
der Bewohner aus der Region.
Doch auch das übrige Gemeindegebiet weist aufgrund seiner zahlreichen Landschaftselemente eine gute
Eignung für die Erholung aus. Die bewegte, reliefreiche Landschaft mit einer guten Ausstattung mit
Landschaftselementen lädt zum Wandern, Joggen und Spazieren ein. Auch die bäuerliche
Kulturlandschaft mit der überwiegenden Grünland- und Weidenutzung, befriedigt den Wunsch des
Erholungssuchenden nach intakter, idyllischer Landschaft. Abgerundet wird das Angebot durch einige
Aussichtspunkte, die einen weiten Blick über das Gemeindegebiet bis hin zur nahen Alpenkette
gewähren.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 60
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Analyse des Gemeindegebietes
Besonders geeignet ist das Gemeindegebiet für den Radtourismus. Dies bestätigt sich auch darin, dass
die Gemeinde von einem Netz überregional bedeutsamer Rad-Routen durchquert wird.
4.3.6.1
Problemanalyse Naherholung und Tourismus
Die Erholungsnutzung der Landschaft kann zu verschiedenen anderen Nutzungen in Konkurrenz stehen.
Aus Sicht der Landwirtschaft steht die optimale Flächennutzung im Sinne der Ertragssteigerung im
Mittelpunkt. Aus Sicht der Kommunalpolitik ist eine größere Einwohnerzahl und somit eine Vermehrung
des Baulandes wünschenswert. Die Fischereiwirtschaft basiert auf der fischwirtschaftlichen Produktivität
des Gewässers und der Naturschutz strebt eine möglichst intakte und ungestörte Landschaft an.
Im Rahmen der Bestandesaufnahme hat sich gezeigt, dass das größte Konfliktpotential zwischen der
Erholungsnutzung und dem Naturschutz besteht. Konkret lassen sich folgende Problemfelder benennen.
• wilde Badenutzung in sensiblen Uferabschnitten inkl. Trampelpfade mit Trittschäden in Röhricht- und
Schwimmblattzone
• wildes Parken entlang der Zubringerstraßen
• Benutzung sensibler Uferabschnitte durch Angler inkl. Trampelpfade mit Trittschäden in
Röhrichtzonen => Nutzung der Pfade durch Erholungssuchende
• Seeseitige Befahrung sensibler Uferabschnitte durch Boote
• Begehung sensibler Landschaftsabschnitte durch Spaziergänger mit z.T. freilaufenden Hunden
(Gefahr für Wiesenbrüter)
Das Konfliktpotential zwischen Erholungsnutzung und Landwirtschaft ist nicht sehr ausgeprägt. Folgende
Problemfelder können genannt werden:
• Verschlechterung der Badewasserqualität durch Eintrag von Nähr- und Schadstoffen
• Verunreinigung des Grünlandes durch Hundekot aufgrund freilaufender Hunde
• Im Tachinger See wirtschaftet ein Berufsfischer. Aus Sicht der Fischerei stellen sich vor allem
folgende Probleme dar:
• Negative Beeinflussung der Fischpopulation durch überhandnehmende Badenutzung
• Negative Beeinflussung der Fischpopulation durch Befahrung des Sees mit Booten
Allerdings weist auch die bestehende Erholungsinfrastruktur einige Schwächen auf, die behoben werden
sollten:
• Unattraktive Parkplatzsituation am Tenglinger Freibad
• Zu starke Vermischung von Camping- und Badenutzung im Tachinger Freibad
• Fehlende Vermarktungsstrategien bzw. fehlendes Tourismuskonzept für die Gemeinde Taching a.See
• Bestehende Lücken im Radwegenetz
• Fehlende Anbindung der Aussichtspunkte in einem Fußwegekonzept
• Fehlende Aufwertung der Aussichtspunkte mit attraktiven Sitzgelegenheiten
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 61
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
5
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
5.1
Siedlungskonzept
5.1.1
Grundsätze
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
Die Begehungen, Vorortrecherchen und Analysen des Planungsgebietes haben deutlich werden lassen,
dass Siedlung, Landschaft, Wege- und Flurnetze sowie die sozioökonomischen und
landschaftskulturellen Faktoren in Taching a.See eng miteinander verknüpft sind. Der
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan baut daher auf die gewachsenen Strukturen und
Örtlichkeiten der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft auf.
Das grundsätzliche Ziel ist das Weiterentwickeln der vorhandenen Siedlungsstruktur und eine maßvolle
Ausweisung neuer Siedlungsflächen an den ortsplanerisch und topografisch richtigen Schnittstellen mit
der vorhandenen Bebauung. Dabei gilt es, die vorhandenen landschaftlichen und siedlungsstrukturellen
Qualitäten aufzugreifen, zu sichern und weiter zu entwickeln.
Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll die Leitlinie für die Siedlungsentwicklung in der Gemeinde
sein. Die besonderen Anforderungen ergeben sich aus der Siedlungsstruktur der Gemeinde.
5.1.2
Historische Siedlungsstruktur
Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur mit ihren charakteristischen Gestaltqualitäten lässt sich
deutlich am Siedlungsbild und der Einbindung der Ortslagen in die teilweise sehr komplexe Topografie
der Landschaft ablesen.
Es gibt insgesamt 56 Ortsteile, vom Einzelhof bis zu den Dörfern. Die eng mit der Entwicklung der
Kulturlandschaft verbundenen Siedlungstypen sind:
• der Einzelhof mit arrondiertem Besitzstand (1-3 Wohnstätten)
• der Weiler (Hausgruppe mit 3-20 Wohnstätten)
• das Dorf überwiegend in der Form des oberbayerischen Haufendorfes mit einer relativ lockeren
Siedlungsstruktur.
Die landwirtschaftlichen Hoftypen sind:
• der Langhof (ein zentrales Gebäude)
• der Winkelhof
• der Dreiseithof
• Vierseithöfe (kommen im Gemeindegebiet nicht vor)
Die Einzelhöfe weisen geschichtlich sehr oft einen arrondierten Grundbesitz auf, das heißt die Bebauung
und die Flurstruktur sind direkt miteinander verknüpft. Die Weiler und Dörfer weisen die für Oberbayern
typische lockere und unregelmäßige Stellung der Gebäude auf, bei denen die Freiflächen von der
Landschaft bis in die Siedlungsmitte hineinreichen und Siedlung und Landschaft damit eng verknüpft
sind.
Einzelhöfe und Weiler sind somit nicht nur landwirtschaftliche Betriebsstätten, sondern ein
charakteristisches Merkmal der Kulturlandschaft. Siedlungsentwicklung ist somit Kulturlandschaftsentwicklung.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 62
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
Das Konzept baut auf diesen landschaftlichen und kulturellen Qualitäten auf und hat zum Ziel einerseits
die zukünftigen Nutzungsanforderungen zu ermöglichen und andererseits die geschichtliche Identität
gemeinsam zu sichern.
5.1.3
Siedlungstypen
Für die Weiterentwicklung der historischen Siedlungsstruktur werden vier Besiedelungstypen gebildet, die
mit spezifischen Zielen verbunden sind (siehe Karte Siedlungskonzept im Anhang).
Kategorie 1: Ortsteile mit örtlicher Zentralität
Die zwei „Dörfer“ Taching a.See und Tengling sind die Schwerpunktsiedlungen im Plangebiet. Sie
bezeichnen die ehemaligen eigenständigen Gemeinden. Hier gilt es durch geeignete Maßnahmen und
behutsame Ausweisung von Ergänzungsflächen in den Bereichen Wohnen und Gewerbe die vorhandene
Zentralität und infrastrukturelle Ausstattung dauerhaft zu sichern und zu stärken. Eine besondere
ortsplanerische Herausforderung ist in diesem Zusammenhang die künftig stärker werdende
Innenentwicklung aus dem Auflockerungsbedarf der ansässigen Bevölkerung. Nachverdichtungen sind
besonders in Taching a.See aufgrund des ortsspezifischen baulichen Gefüges im konkreten Fall
städtebaulich abzuklären. Die Umsetzung der ausgewiesenen Neubauflächen ist über qualifizierte
Bebauungspläne mit Grünordnungplänen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang gilt dies besonders
für den Kirchberg, dessen Hangbereiche mit Kirche und Friedhofsmauer als Wahrzeichen und
Landmarke von Eingriffen freizuhalten sind.
Kategorie 2: Ortsteile mit maßvoller Eigenentwicklung
Burg, Eging, Gessenhausen, Haus und Mauerham bilden angesichts ihrer Größenordnungen eine
Zwischenkategorie von den Dörfern zu den Weilern. Hier werden kleinflächige Entwicklungen im
baulichen Zusammenhang durch Neuausweisungen ermöglicht. Eine Grundversorgung ist nicht mehr
gegeben, jedoch kann eine maßvolle ortsgebundene Entwicklung vorgenommen werden. Die Einfügung
in das Ortsbild und die örtliche Baustruktur soll über Ortsentwicklungspläne gesichert werden. Besonders
in Mauerham ist über qualifizierte Bebauungsplanung die Einbindung des Gewerbegebietes und die
Ortsabrundung durch die Misch- und Dorfgebietsflächen zu sichern.
Kategorie 3: Ortsteile im Außenbereich
Die Ortsteile weisen deutlich weniger als 100 Einwohner auf und entsprechen in der Siedlungstypologie
dem Weiler oder Einzelhof. Sie unterscheiden sich im Detail hinsichtlich der Bedeutung der
Landwirtschaft im Siedlungsgefüge.
Kategorie 3a: Ortsteile sowie Einzelanwesen mit vorherrschend landwirtschaftlicher Funktion
In den Weilern und Einzelhöfen mit vorherrschender landwirtschaftlicher Funktion ist der Fortbestand der
landwirtschaftlichen Betriebsstätten auch mittelfristig (über 15 Jahre) weitgehend gesichert.
Einzelbauliche Entwicklungen können nur unter der Vorgabe der Sicherung der landwirtschaftlichen
Betriebstätten erfolgen. Reine Wohnfunktionen ohne Bindung zum Landwirtschaftsbetrieb sind dort nicht
möglich. Funktional erforderliche bauliche Erweiterungen können über Ortssatzungen geregelt werden.
Kategorie 3b: Ortsteile mit gemischter Funktion
In den Ortsteilen mit gemischter Funktion können Vorhaben entwickelt werden, die den Zusammenhang
von Wohnen und Arbeiten in einem weiteren Sinne räumlich ausformen und unmittelbare soziale
Bindungen aufweisen. In diesen Weilern und Einzelhöfen ist zu erwarten, dass der landwirtschaftliche
Strukturwandel kurz- bis mittelfristig voranschreitet. Dies könnte zu Betriebsschließungen und
Umnutzungen der Gebäude führen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 63
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
Die Siedlungen sollen jedoch als Bestandteil der Kulturlandschaft erhalten werden. Daher sollen sie nicht
mehr allein den privilegierten Vorhaben aus Land- und Forstwirtschaft vorbehalten bleiben, sondern auch
Entwicklungen ermöglichen, die siedlungs- und kulturlandschaftsverträglich sind. Denkbar ist ein Mix aus
klassischer Landwirtschaft und einer zunehmend modernen Variante der Dienstleistungslandwirtschaft,
die auch zum Ziel haben könnte, Angebote zur Ferienerholung und Freizeitgestaltung zu führen.
Grundsätzlich wird aber der Außenbereich mit Weilern und Einzelhöfen nicht in eine
Siedlungsentwicklung über Ausweisungen von Bauflächen einbezogen. Hier sind im konkreten Fall
Einzelbeurteilungen über städtebauliche Satzungen und/oder einfache Bebauungspläne vorzunehmen.
Kategorie 4: Ortsteile mit spezifischen Freizeit- und Erholungsfunktionen
Die beiden Bereiche Tachinger und Tenglinger Bad sollen ausschließlich im Funktionsspektrum
Badebetrieb, Freizeit- und Erholungsangebote, Spielfläche, etc. weiter entwickelt werden. Hierzu gehören
Erweiterungsbedarfe der Gastronomie, der Versorgungseinrichtungen, der Sportflächen und des
Sportangebots, des Campingplatzes in Taching a.See sowie der Einrichtungen für den ruhenden
Verkehr.
Insbesondere
im
Tachinger
Badebereich
wird
eine
Rahmenkonzeption
zu
Nutzungsüberlegungen und Gestaltfindung für nötig erachtet.
5.1.4
Ziele für die Festsetzung neuer Bauflächen
Mit der Festsetzung neuer Baugebiete vorwiegend in den beiden Ortsteilen Taching a.See und Tengling
sollen die zentralörtlichen Funktionen und die vorhandene Infrastruktur gesichert und durch eine
steigende Nachfrage darüber hinaus gestärkt werden. Schwerpunkt bei der Siedlungsentwicklung für den
Wohnbedarf in beiden Orten ist eine behutsame Erweiterung der Siedlungsfläche durch Anfügen der
Ausweisungsflächen an Bestandsgebiete. Die parallel zum Städtebau laufende integrierte
Landschaftsplanung stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass die Belange von Natur und Landschaft,
von Landschaftsbild und ökologischen Kriterien bereits in der Phase der Bauflächendiskussion
eingebracht und berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise konnten Flächen, die aus
unterschiedlichen Gründen und Vorstellungen einbezogen wurden, im Vorfeld, sei es aus
städtebaulichen, erschließungstechnischen oder auch landschaftlich-ökologischen Kriterien, fachlich und
in Diskussion mit Verwaltung und Workshop-Teilnehmern ausgeschieden werden. Die geplanten
Ausweisungsflächen wurden mit der Verwaltung und in den Workshops intensiv beraten, diskutiert und im
Gemeinderat als Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher
Belange (TÖB) beschlossen.
Das vorgelegte Flächenkonzept unterscheidet dabei
• Flächen, die im Flächennutzungsplan festgesetzt werden
• Flächen, die langfristig als weiterführendes Konzept einer geordneten Siedlungsentwicklung dienen
können (siehe Karten langfristige Erweiterungsflächen im Anhang).
5.1.5
Entwicklungsflächen
Folgende Entwicklungsflächen sollen im künftigen FNP festgesetzt werden:
Taching a.See:
• Kleinteilige Wohnbauflächen zur Ergänzung, Abrundung bzw. innerörtliche Lückenfüllung in
Untertaching entlang der Rambichler Straße und im Mühlthal westlich der Huckinger Straße.
• Innerörtlicher Lückenschluss durch eine dörflich strukturierte Bebauung als MD-Gebiet „Am
Pfarranger“
• Bauliche Neudefinition und Verbesserung der Ortseingangssituation durch zwei Mischgebietsflächen
(MI) beidseits der Pallinger Straße auf Höhe des Einmündungsbereichs zur St 2105.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 64
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
• Kleine Erweiterungsfläche mit gemischter Nutzung zur bereits im aktiven FNP vorgesehenen
Mischgebietsfläche an der Mühlstraße im Entwicklungsbereich Mühlthal.
Tengling:
• Abrundung des vorhandenen Wohngebiets Steingrub durch Aufsiedlung (WA) südlich der Burgstraße
• Kleinteilige Arrondierungsfläche südlich des Bebauungssporns am Igelsbach
• Kleinteilige Arrondierungsfläche östlich zum Gebiet der Graf-Törring-Straße gelegen
• Südlich der Straße Thalwies soll auf gemeindeeigenen Grundstücken in den nach Südosten fallenden
Hang ein Wohngebiet (WA) als baulicher Ortsabschluss ausgewiesen werden.
• Der vom Hauptort abgesetzt gelegene Bereich Furthmühle wird durch die Ausweisung einer MDFläche baulich abgerundet.
Eging: Der westliche Ortsrand wird durch eine kleinteilige MD-Fläche gefestigt und aufgewertet.
Mauerham: Im Norden und Süden Mauerhams werden durch zwei kleinere Gebiete (MD sowie MI) klare
Ortsränder bzw. Lückenschlüsse ausgebildet. Die vorhandenen gewerblichen Betriebsflächen im
Nordwesten werden durch die Ausweisung eines klar umrissenen GE-Gebiets gestärkt und
weiterentwickelt.
Gessenhausen: Der nördliche Ortsrand wird durch eine ausgewiesene MD-Fläche abgerundet und dient
der örtlichen Bevölkerung.
Haus: Südlich vom Dorfgebiet soll östlich der Erschließungsstraße eine gewerbliche Nutzungsfläche
angeordnet werden.
Taching Bad: Der Tachinger Bade- und Sportbereich soll durch die Ausweisung einer
Erweiterungsfläche Möglichkeiten zur zukunftssichernden Weiterentwicklung des Bade-, Spiel- und
Sportangebots sowie Flächen zur Parkplatzerweiterung erhalten.
Tenglinger Bad und Sportplatz: Für beide Bereiche sollen durch kleinräumige Flächenerweiterungen /
Bereiche für eine behutsame Erweiterung der Angebotspalette geschaffen werden.
In nachfolgender Tabelle sind die geplanten Bauflächen für die Flächennutzungsplanperiode bis 2025
enthalten. Diese sind nach Art der Nutzung aufgeführt und den Ortslagen zugeordnet.
Tab. 14: Bilanz der geplanten Bauflächen in ha nach Ortsteilen
Ortsteil
Gebiet
Taching a.See
0400-08-013
Art der
Nutzung
Fläche
Mühlthal
WA
3,67
Obertaching, nordwestlicher Ortsrand
WA
1,52
Untertaching, südlicher Ortsrand
WA
1,61
Rambicheln
MD
1,88
Obertaching, nördlicher Ortsrand
MD
0,18
Am Pfarranger
MD
0,56
Obertaching, nördlicher Ortsrand
MD
nördlich Florianweg
MI
0,50
Am Weidenweg
MI
0,31
Mühlthal
MI
0,34
111215_Erläuterungsbericht.doc
Fläche
langfristig
1,65
Seite 65
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
Ortsteil
Gebiet
Erweiterung Erholungsgebiet
Art der
Nutzung
Fläche
Grünfläche
2,03
Fläche
langfristig
Eging
West
MD
0,18
Mauerham
Süd
MD
0,09
Nord
MI
0,23
Gewerbe Nord
GE
1,75
östliche Graf-Törring-Straße
WA
0,49
Thalwies
WA
2,11
Steingrub
WA
2,05
Steingrub, nördlich Hofanger
WA
0,09
südlicher Ortsrand Steingrub
WA
0,77
Mönchspointner Feld
WA
3,34
nordöstlicher Ortsrand
WA
2,80
Furthmühle
MD
0,76
Erweiterung Sportplatzgelände West
Grünfläche
0,16
Erweiterung Erholungsgebiet
Grünfläche
1,51
Tengling
Burg
Südost
MD
0,15
Gessenhausen
Nord
MD
0,72
GE
1,79
Haus
Quelle: eigene Berechnung
Insgesamt werden folgende Flächengrößen in den einzelnen Nutzungsarten ausgewiesen:
Tab. 15: Übersicht der geplanten Bauflächen in ha nach Art der Fläche
Zusammenstellung
WA
MI / MD
GE
Grünfl.
FNP
langfristig
FNP
langfristig
FNP
langfristig
FNP
8,41
10,04
5,90
1,65
3,54
0
3,70
Quelle: eigene Berechnung
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 66
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
5.2
Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung
5.2.1
Wohnflächenbedarf
Bedarf an Wohnbauflächen
Mit einer durchschnittlichen Fertigstellungsrate von 5 Wohngebäuden je Jahr kann auch mittelfristig
gerechnet werden. Damit ergibt sich ein Wachstumspfad für Taching a.See, der sich zwischen 0,5 %
Einwohnerzuwachs (aus Zuzug) und 1,0 % Einwohnerzuwachs (ebenfalls vor allem aus Zuzug)
einpendeln dürfte.
Damit könnte die Zahl der Einwohner von heute 1930 aus baulicher Entwicklung bis 2025 um ca. 210 bis
225 Personen auf 2140 - 2155 Einwohner anwachsen.
In diesem Szenario mit ca. 75 - 80 zusätzlichen Wohngebäuden und einer dem ländlichen Raum
angemessenen mittleren Grundstücksgröße von 850 m2 bis 1000 m2 läge der Flächenbedarf für
Wohnbauflächen zwischen 7,5 und 9,5 ha Bruttobaugebietsfläche.
Auflockerungsbedarf
Aus der relativ hohen Belegungsdichte von ca. 3,45 Einwohnern je Wohnung könnte sich ein zusätzlicher
Bedarf an Wohnfläche ergeben, ohne dass die Einwohnerzahl nennenswert stiege. Bei Zugrundelegen
einer erwartbaren rechnerischen Belegungsdichte von 3,0 Einwohnern je Wohnung entstünde ein
mittelfristiger Bedarf an Wohnbauflächen von zusätzlich insgesamt 0,5 - 1,0 ha.
Räumliche Zuordnung der Ausweisungen
Im Sinne des Siedlungskonzeptes für eine geordnete städtebauliche Entwicklung sind die Neubauflächen
schwerpunktmäßig in den Ortsteilen Taching a.See und Tengling ausgewiesen. Dies dient vor allem der
zentralörtlichen
Sicherung
der
bereits
vorhandenen
sozialen
und
sozioökonomischen
Infrastrukturausstattung mit Handelseinrichtungen und Dienstleistungen.
Kleine Ergänzungsflächen sind in Eging und Gessenhausen vorgesehen.
In Mauerham rundet eine Ergänzungsfläche das bestehende Ortsgefüge ab.
5.2.2
Kurzbeschreibungen der wichtigsten Ausweisungen
5.2.2.1
Taching a.See
• Entwicklungsgebiet Mühlthal
Das ausgewiesene Wohngebiet hat eine Bruttofläche von 3,67 ha. Bei einer GFZ von max. 0,4
können ca. 40-50 WE realisiert werden. Die besondere städtebauliche Eignung des Gebiets für
Wohnfunktion liegt zum einen in der nahen Zuordnung zur Ortsmitte Tachings, zum anderen an den
guten Vorraussetzungen aus Belichtung und Besonnung, dem günstigen Kleinklima durch die leichte
Hangneigung und den hervorragenden Sichtbezügen auf den Tachinger Kirchberg, den Tachinger
See und die Berge.
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung
erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei
Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und
zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und
Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 67
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan.
• Entwicklungsgebiet Rambicheln / Untertaching
Mit ca. 1,88 ha Bruttofläche stellt die als MD-Gebiet ausgewiesene Fläche eine auf längere Zeit
städtebaulich bedeutende Entwicklungsperspektive insbesondere für Untertaching dar. Das geplante
Entwicklungsgebiet liegt südlich der Rambichlerstraße und westlich der vorhandenen Ortsbebauung
von Untertaching. Es wird durch den vorhandenen und aktiv tätigen landwirtschaftlichen Betrieb mit
den entsprechenden Abstandsflächen in einen kleinen westlichen und einen größeren östlichen
Abschnitt gegliedert. Über die Entwicklungsabsichten des bäuerlichen Betriebs liegen derzeit keine
abschließenden Informationen vor.
Für die Ortsentwicklung von Untertaching ist das geplante östliche Baugebiet in unmittelbarem
Anschluss an die vorhandene Bebauung eine städtebauliche Abrundung und im Sinne einer
nachhaltigen Ortsentwicklung bedeutsam. Die besonderen natürlichen und topografischen
Gegebenheiten, der Gehölzbestand sowie die bestehende Gebäude– und Betriebssituation müssen
bei den Planungen sorgfältig berücksichtigt und durch einen qualifizierten Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan geregelt werden. Eine qualitätsvolle und belastbare städtebauliche
Konzeption muss dabei sicher stellen, dass die Einbindung der neuen Gebäude und
Erschließungsflächen in die Hangsituation und die vorhandene Bebauung ortsbildverträglich erfolgt.
• Nördlich Florianweg
Um die Ortseingangssituation zu verdeutlichen, ist über einen Bebauungsplan die städtebauliche
Gestaltung und architektonische Ausformung der Gebäudestrukturen sicherzustellen. Zur
Abschirmung der Wohnbebauung gegenüber der Staatstraße wird die Anbauverbotszone bei der
Planung berücksichtigt.
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung
erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei
Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und
zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und
Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die
näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan.
• Weidenweg
Die bauliche Nutzung der ausgewiesenen MI - Fläche ist aus städtebaulichen Gründen geboten. Zum
einen kann mit einer Bebauung zusammen mit der baulichen Nutzung der gegenüberliegenden MI Fläche eine bisher fehlende Ortseingangssituation gestaltet werden. Zum anderen wird damit dem
Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Innenbereich nachgekommen.
Um die Ortseingangssituation zu verdeutlichen, ist über einen Bebauungsplan die städtebauliche
Gestaltung und architektonische Ausformung der Gebäudestrukturen sicherzustellen. Zur
Abschirmung der Wohnbebauung gegenüber der Staatstraße wird die Anbauverbotszone bei der
Planung berücksichtigt.
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung
erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei
Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und
zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und
Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die
näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 68
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
• Am Pfarranger
Am Pfarranger mit rund 0,6 ha soll durch eine dörflich strukturierte Bebauung der Kernbereich
Tachings, der Kirchberg, weiterentwickelt werden. Hier ist auf das prägende Ortsbild der
Kirchbergbebauung durch eine qualitätvolle Gebäudearchitektur und eine miteinander verzahnte
Gebäudestellung zu achten.
Bei Bauflächen in Hanglage müssen Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur
Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und
Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die
näheren Regelungen trifft der jeweilige Bebauungsplan.
• Obertaching, nördlicher Ortsrand
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung
erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei
Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und
zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und
Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die
näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan.
5.2.2.2
Tengling
• Wohnbaugebiet östliche Graf-Törring-Straße
Das Wohnbaugebiet östliche Graf-Törring-Straße dient der Abrundung der Siedlung im Norden
Tenglings. Auf Grund der Lage und Gebäudesituation sollte die Bebauung nicht zu dicht werden, eine
GFZ von 0,25 erscheint hier angebracht. Aufgrund der besonderen landschaftlichen und
städtebaulichen Situation ist ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan erforderlich.
• Entwicklungsgebiet Thalwies
Das Gebiet Thalwies rundet den nordwestlichen Ortsrand ab. Aufgrund der Tatsache, dass die
Gemeinde hier großflächig bereits vor Jahren Grund erworben hat, ist eine Aufsiedlung aus Sicht der
Gemeinde wünschenswert. Vorstellbar wäre eine lockere Bebauung, die sich allerdings auf die
nördlichen Randlagen des Gebiets beschränkt und nur behutsam in den Hang eingreift. Hier könnte
beispielsweise ein Siedlungstyp entwickelt werden, der auf die schwierige Gesamtsituation in
beispielhafter Weise reagiert. Ein verbindlicher Testentwurf, der die bauliche Struktur, die
Erschließung und die Nutzung des Freiraums aufzeigt, könnte zur sicheren Beurteilung der
Flächenausweisung entscheidend beitragen.
Das Gebiet liegt zum größten Teil in der Wasserschutzzone III. Laut vorhandener
Schutzgebietsverordnung ergibt sich keine Einschränkung für eine Wohnbebauung bei geordneter
Abführung des Abwassers. Jedoch liegt das Gebiet in einer landschaftlich kritischen Zone mit hoher
Sensibilität was die Geologie und den Wasserhaushalt anbelangt. Vor Weiterführung der
Bauleitplanung sind Gutachten zu Geologie und gebietsbezogenem Wasserhaushalt einzuholen.
Diese sind Grundlage für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, der hier
insbesondere auf eine landschaftsgerechte und an die Gesamtsituation angepasste großflächige
Eingrünung abstellen muss.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 69
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
• Entwicklungsgebiet Steingrub:
Die Wohnbaufläche Steingrub ist 2,05 ha groß und weist eine nach Südost ausgerichtete Hanglage
mit hervorragender Sicht auf See, Berge und umgebende bäuerliche Kulturlandschaft auf. Die
Erschließung ist über die Burgstraße gesichert, ebenso die technische Ver- und Entsorgung.
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung
erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei
Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und
zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und
Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die
näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit
integriertem Grünordnungsplan.
• Furthmühle
Das Gebiet Furthmühle liegt abgesetzt vom Hauptort Tengling und besteht aus einer auslaufenden
landwirtschaftlichen Nutzung sowie vorhandenen Wohngebäuden. Durch die Ausweisung einer MDFläche soll eine bestandsorientierte Abrundung erfolgen. Städtebauliches Ziel ist es, eine Umnutzung
der landwirtschaftlichen Gebäude unter Erhalt dieser Strukturen zu erreichen. Zur Stützung dieses
Vorhabens werden durch die Ausweisung als MD - Fläche die Chancen einer geordneten
städtebaulichen Umsetzung erhöht.
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung
erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Die
konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan.
5.2.2.3
Eging
Die ausgewiesene Erweiterungsfläche in Eging ist für den Eigenbedarf bei der weiteren Ortsentwicklung
vorgesehen. Da es sich hier um maximal 2 Gebäude handelt, ist die Einbindung in die Geländesituation
problemlos. Eine geeignete landschaftsgerechte Eingrünung ist erforderlich und über den Bebauungsplan
sicherzustellen.
5.2.2.4
Mauerham Nord
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich.
Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Die konkrete
Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan.
5.2.2.5
Gessenhausen
Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich.
Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei Bauflächen in
Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur
Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasser-wirtschaftlichen
Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden
Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die näheren Regelungen sowie die
konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 70
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
5.3
Wirtschaftliche Entwicklung und gewerblich genutzte Flächen
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind keine noch zu bebauenden gewerblichen Bauflächen mehr
enthalten. Um der Gemeinde eine gemäßigte gewerbliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, werden
3,86 ha gewerbliche Bauflächen ausgewiesen.
Mauerham
Der örtlich vorhandene Gewerbekern wird durch eine gewerbliche Fläche mit einer Größe von 1,75 ha in
direktem Anschluss gestützt.
Haus
Die neu entstandene Situation durch die errichtete Biogasanlage wird eine Nutzungskombination mit
Gewerbe durch die Ausweisung einer Gewerbefläche von 1,79 ha ermöglicht.
Für die Gebiete ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich.
Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Für die Bauflächen
in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur
Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen
Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden
Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Für die Gewerbebauten wird eine
extensive Dachbegrünung empfohlen. Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der
jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan.
5.4
Infrastrukturausstattung
Infrastruktureinrichtungen und Flächen für den Gemeinbedarf wurden gegenüber dem bisherigen
Flächennutzungsplan an die bestehende heutige Nutzung und Gemeinderatsbeschlüsse angepasst.
5.5
Innerörtliche Grünflächen und Grünzüge
5.5.1
Grünflächen
Flächen, die für die innerörtliche Siedlungs- und Grünstruktur wesentlich sind, sind im
Flächennutzungsplan dargestellt als „Grünflächen im Siedlungsbereich“. Sie sind möglichst von
Bebauung freizuhalten, um die Durchgrünung der Ortschaft sicherzustellen. Ihre konkrete Gestaltung wird
in den Bebauungsplänen festgelegt. Bebauung, öffentliche Grünflächen und naturschutzfachliche
Belange werden miteinander in Einklang gebracht und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung
gesichert.
Innerörtliche Grünflächen sind auch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Für deren Nutzung ergeben sich
keinerlei Einschränkungen.
In den Siedlungsgebieten von Taching a.See und Tengling spielen die öffentlichen Grünflächen eine eher
untergeordnete Rolle. Im Plan wurde im Wesentlichen der Bestand aktualisiert und gesichert.
5.5.2
Grünzüge
Funktionen sichern
Die Grünzüge in den Ortschaften Taching a.See und Tengling prägen und definieren die Siedlungsfläche.
Sie übernehmen vielfältige Funktionen und sind wichtige Bindeglieder zwischen Landschaft und Siedlung.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 71
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
Die bestehenden Grünzüge und ihre Funktionen müssen auch weiterhin gesichert werden. Diese
Aufgabe übernehmen im Gemeindegebiet jetzt schon vor allem die Landwirte.
Grünzug in Taching a.See entlang Tachinger Mühlbach und Huckinger Graben:
• Gliedernde städtebauliche Wirkung
• Aufwertung Siedlungsbild
• Hochwasserrückhalteraum (vgl. Kapitel 6.4.2.1)
• Lebensraumfunktion für Flora und Fauna
Grünzug in Taching a.See am Kappellenhügel bis Obertaching:
• Gliedernde städtebauliche Wirkung
• Aufwertung Siedlungsbild
Grünzug in Tengling entlang Tenglinger Mühlbach:
• Gliedernde städtebauliche Wirkung
• Aufwertung Siedlungsbild
• Lebensraumfunktion für Flora und Fauna
• Erholungsfunktion insbesondere im Bereich des Fußgängerübergangs
Maßnahmen zur Sicherung
Folgende Maßnahmen tragen wesentlich zur Sicherung der Grünzüge bei:
• Die Grünzüge müssen von Bebauung freigehalten werden.
• Entlang der Bachläufe sollen Abstandsstreifen von mindestens 5 m eingehalten werden.
• Grünzüge sollen aufgewertet werden in ihrer Gestaltung, um im Sinne einer sanften Erholung genutzt
werden zu können.
5.5.3
Erholungsflächen am See
Eine große Chance der Gemeinde Taching a.See liegt darin, in den Bereichen Tourismus und
Naherholung durch Attraktivitätssteigerungen des Angebots mehr Außenwirkung zu erzielen. Der
wichtige Standortfaktor, Sport- und Erholungsmöglichkeiten in Seenähe zu bieten, ist zu nutzen. Die
Attraktivität der Gemeinde als Erholungsgebiet soll ausgebaut (siehe dazu auch Kap. 6.7) und die zwei
Badestandorte am See weiterentwickelt werden. Dazu werden für das Tachinger Bad 2,03 ha und für das
Tenglinger Bad 1,51 ha Erweiterungsfläche vorgesehen.
Die beiden bestehenden Freizeitgelände eignen sich hervorragend für eine landschaftsverträgliche
Sportnutzung bzw. für nicht bauliche Freizeiteinrichtungen für Jung und Alt. Die vorgesehenen
Erweiterungsflächen ermöglichen einen Ausbau von vielfältigen sportorientierten Grünanlagen, die sich in
Art einer Parklandschaft gut in die Gesamtsituation einbinden. Die Freizeitnutzung wird durch die
Ausweisungen kanalisiert und konzentriert. Die Wegeverbindungen zwischen den beiden
Freizeitgeländen und den Ortslagen sind darüber hinaus zu optimieren.
Die Ausweisung von Grünflächen sieht keine baulichen Anlagen vor. Den Belangen von Natur- und
Landschaftsschutz wird durch die geplante Art und Lage der ausgewiesenen Grünflächen mit nichtbaulicher Nutzung Rechnung getragen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 72
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
5.6
Verkehr
5.6.1
Motorisierter Individualverkehr
Staatsstraße 2105
Entlang der Staatsstraße St 2105 herrscht das stärkste Verkehrsaufkommen und damit die höchste
Lärmbelastung im Gemeindegebiet vor. Im Zuge der allgemeinen Zunahme des Individualverkehrs in
Bayern ist für den Planungszeitraum zu erwarten, dass sich diese Belastung noch erhöhen wird. Der
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan rückt deshalb neu festzusetzende
Wohnbauflächen von der Staatsstraße ab und sieht einen Abstandsstreifen für Lärmschutzmaßnahmen
vor.
Gemeindlicher Straßenverkehr
Die ausgewiesenen Wohngebietsflächen binden mit ihrer inneren Erschließung an den verkehrstechnisch
geeigneten Stellen an das vorhandene gemeindlichen Hauptstraßennetz der beiden Hauptorte Taching
a.See und Tengling an, ohne dass es in den morgendlichen und abendlichen Verkehrsspitzen zu
Problemen bei der Verkehrsabwicklung führen wird.
Im Rahmen der einzelnen Aufsiedlungsschritte ist es allerdings erforderlich, dass besonders die
Einmündungsbereiche in die St 2105 auf Funktionsfähigkeit überprüft werden.
Insbesondere sind folgende neue Linksabbiegespuren bzw. Kreisverkehrsanlagen nötig:
• Linksabbiegespur auf Höhe des Feuerwehrhauses Taching a. See
• Kreisverkehrsanlage an der nördlichen Zufahrt zu Mauerham (erforderlich ist hierbei auch die
Ertüchtigung der Erschließungsstrasse für den Ortsteil und für das ausgewiesene Gewerbegebiet)
Vorbehaltskorridor südlich Taching a.See
Im Süden des Gemeindegebiets plant der Landkreis Traunstein eine Straßenbaumaßnahme. Im
Verkehrsentwicklungsplan ist als Lückenschluss eine Verbindung der St 2104 östlich Holzhausen mit der
St 2105 im Einmündungsbereich der Ts 26 enthalten. Sollte diese Maßnahme in die Wege geleitet
werden, ist planerisch dafür zu sorgen, dass das Straßennetz von Taching a.See mit diesem
Mehrverkehr nicht belastet wird. Eine Verkehrsführung über die in den Ortsteilen Untertaching und
Obertaching von der St 2105 abgehenden Ortsstraßen (Seeblickstraße, Rambichler Straße, Mühlstraße
und Pallinger Straße) wird aus städtebaulichen Gründen und wegen der engen baulichen
Gesamtsituation sowie der schwierigen Topographie abgelehnt. Aus Sicht der Gemeinde wäre eine
Trassenführung im Süden der Gemeinde am sinnvollsten.
Für die Gemeinde ist die Realisierung dieser Maßnahme zum einen vorteilhaft, da damit ein Ausbau der
Rambichlerstraße vermieden werden kann und nachhaltig der gewachsenen Ortsstruktur mit den
beengten Verkehrsituationen von Untertaching Rechnung getragen wird.
Andererseits wird die Gemeinde Taching a.See sehr wahrscheinlich mit erhöhtem Verkehrsaufkommen
belastet. Insbesondere sind zusätzliche Verkehrsströme, unter anderem auch Schwerlastverkehr, auf der
heute schon stark befahrenen St 2105 zu erwarten.
Es ist anzuraten, im Vorfeld dieser Maßnahme ein Verkehrsgutachten für den gesamten Raum erstellen
zu lassen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 73
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus ortsplanerischer Sicht
5.6.2
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Angebot des Öffentlichen Busverkehrs, was z.B. Fahrplangestaltung und die Fahrthäufigkeit auch in
den verkehrsschwachen Tageszeiten besonders aber an Sonn- und Feiertagen anbelangt, ist
insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu verbessern. Darüber hinaus ist die
Steigerung der Attraktivität durch Komfortverbesserungen der Busse selbst, aber besonders der
Haltestellenausgestaltung wichtig. Hinzu kommt die Anregung besonders für den Ferien- und
Freizeitverkehr, aber auch den Berufspendlern per Rad eine Mitnahmemöglichkeit für Fahrräder durch
den Busverkehr technisch vorzusehen und sicherzustellen.
5.6.3
Fuß- und Radwegenetz
Das vorhandene Fuß- und Radwegenetz ist an einzelnen Stellen zu erweitern bzw. durch eine moderne,
durchgängige und überörtlich bezogene Beschilderung zu ertüchtigen. Besonders wichtig ist der
Radwegeneubau von der Ortsmitte Tengling bis zur Gemeindegrenze nördlich von Haus (evtl. in
Kombination mit dem mittelfristig erforderlichen Bau des noch nicht vorhandenen Abwasserkanals von
Haus mit Anschluss an das Tenglinger Netz) sowie die Anlage einer sicheren und gefahrlosen Anbindung
des Tachinger Bade- und Sportbereichs für Fußgänger und Radfahrer über die St 2105.
5.7
Energie- und Abfallwirtschaft, Ver- und Entsorgung
Die Darstellung in dieser Flächenkategorie beinhaltet im Wesentlichen den Bestand. Neu ist die
Kompostieranlage unterhalb von Thalpoint an der TS 26.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 74
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.1
Landschaftsplanerisches Konzept
Die Landschaft der Gemeinde Taching a.See wird durch den Tachinger See, durch das
abwechslungsreiche Relief und durch verschiedene Landschaftselemente wie Einzelbäume, Feldgehölze,
Bachläufe und Streuobstwiesen geprägt. Sie ist ein durch die Jahrhunderte gewachsenes Produkt der
landwirtschaftlichen Wirtschaftsweise.
Der Landschaftsplan ist die Grundlage für eine umweltgerechte Entwicklung der Gemeinde Taching
a.See. Er dient der nachhaltigen Sicherung der gewachsenen Kulturlandschaft und schützt die
natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Neben dem Schutz der natürlichen Ressourcen und der
Pflanzen- und Tierwelt ist die Inwertsetzung der Landschaft im Sinne einer nachhaltigen
Erholungsnutzung eine wichtiges Anliegen der Landschaftsplanung.
Als Planungsinstrument koordiniert der Landschaftsplan auf kommunaler Ebene die verschiedenen
Ansprüche an Natur und Landschaft und stimmt diese auf die Belastbarkeit des Naturraumes ab. Er
ermöglicht der Gemeinde eine sachgerechte Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten
Belange.
Das landschaftsplanerische Konzept für die Gemeinde Taching a.See beruht im Wesentlichen auf drei
fachlichen Säulen, die im Anschluss näher erläutert werden.
6.1.1
Siedlungsentwicklung und Bauleitplanung
Die Landschaftsplanung trägt dazu bei, den umfangreichen Anforderungen des Baugesetzbuches
Rechnung zu tragen. Im Mittelpunkt stehen dabei eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und die
Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
Bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Gemeinde
Taching a.See fand dies insbesondere bei der Flächenausscheidung der Bauflächen Berücksichtigung.
Die Flächen wurden stets auch auf landschaftsplanerische Belange geprüft und erst nach sorgfältiger
Abwägung aufgenommen. Vor allem der Schutz von Grund- und Oberflächengewässern, des
Landschaftsbildes sowie von Flora und Fauna spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Weiterhin war es Anliegen der Landschaftsplanung die vorhandenen Grünzüge und somit die historisch
gewachsenen Siedlungsstrukturen zu erhalten.
Außerdem werden im Rahmen des Landschaftsplanes Flächen dargestellt, die im Zuge der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bevorzugt als Ausgleichsflächen zum Einsatz kommen sollen
(vgl. Kapitel 6.6.3).
6.1.2
Sicherung bestehender landschaftlicher Werte
Die Landschaft der Gemeinde Taching a.See ist ein Produkt der letzten Eiszeit und wird in hohem Maße
durch die bäuerliche Kulturlandschaft geprägt. Die Gemeinde Taching a.See präsentiert sich als eine
abwechslungsreiche klein gekammerte Landschaft. Das bewegte Relief verbunden mit der
landschaftlichen Ausstattung (Einzelbäume, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Bäche etc.) formen eine
ansprechende Landschaft. Großräumige, ausgeräumte Agrarlandschaften bestehen keine.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 75
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Taching a.See insbesondere im landesweiten Vergleich
eine intakte Landschaft besitzt, sollten große Bemühungen aufgewendet werden, diese Werte durch
geeignete Maßnahmen zu sichern und langfristig zu erhalten.
Dabei spielen neben den naturschutzfachlichen Zielsetzungen, vor allem auch Überlegungen zur
Erholungseignung der Landschaft eine wichtige Rolle. Die Ausstattung der Landschaft mit
abwechslungsreichen Landschaftselementen erhöht die Attraktivität der Landschaft und findet somit
höheren Anklang bei Erholungssuchenden.
Um diesen Ansatz zu unterstützen werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
relevante Elemente der Kulturlandschaft dargestellt um diese nachhaltig zu sichern. Im Einzelnen sind
dies:
• Landschaftsbildprägende Einzelbäume
• Feldgehölze
• Streuobstwiesen
• Hangweiden
• Landschaftsbildprägende Reliefstrukturen
• Elemente der Kulturlandschaft
Im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsplanes gilt es nun die dargestellten Elemente zu sichern und
im Sinne der Langfristigkeit für rechtzeitigen Ersatz zu sorgen.
6.1.3
Aufwertung landschaftlicher Qualitäten
Auch wenn, wie unter Punkt 6.1.2 dargestellt, die Landschaft in der Gemeinde Taching a.See relativ
intakt ist, so offenbaren sich bei einer genaueren Untersuchung der Schutzgüter einige
naturschutzfachliche Defizite. Da diese in anderen Kapiteln detailliert dargestellt werden, sollen hier nur
die wichtigsten Aspekte stichpunktartig angeführt werden:
• Ökologische und optische Aufwertung der begradigten und verbauten Bäche im Gemeindegebiet
• Verbesserung der Wasserqualität des Tachinger Sees und der Bäche
• Verbesserter Biotopschutz
• Aufwertung der Erholungsfunktion der Landschaft
Um hinsichtlich der o.a. Aufgaben eine naturschutzfachliche Verbesserung zu erreichen, werden im
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Flächen dargestellt, auf denen durch geeignete
Maßnahmen Verbesserungen erzielt werden sollten. Vor allem folgende Darstellungen dienen der
naturschutzfachlichen Optimierung:
• Landwirtschaftlicher Flächen mit besonderer Bedeutung für die Ökologie
• Extensivierung angrenzender Nutzflächen
• Ufergehölz Planung
• Verbesserung von Profil und Durchgängigkeit von Bächen
• Flächen für Maßnahmen zur Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 76
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.2
Landwirtschaft
6.2.1
Verhältnis Landschaftsplan und Landwirtschaft
Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan stellt in erster Linie einen
naturschutzrechtlichen Fachplan dar. Der Landschaftsplan hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes sowie die Nutzungsfähigkeit von Naturgütern zu erhalten bzw. zu verbessern. In diesem
Zusammenhang wird auch die landwirtschaftliche Nutzung im Gemeindegebiet von Taching a.See
betrachtet.
Im Landschaftsplan werden grundsätzlich keine verbindlichen Maßnahmen für die Landwirtschaft
dargestellt, die über die rechtlichen Verpflichtungen, die durch das geltende Naturschutzrecht bereits
bestehen, hinausgehen.
Für die im Kapitel 4.3.1.4 dargestellten übergeordneten Problemfelder die in der Landwirtschaftspolitik
bestehen, können im Rahmen der Landschaftsplanung keine Lösungen erarbeitet werden. Sollte aus
Sicht der Gemeinde in diese Richtung weiter gedacht werden, müssten entsprechende fachspezifische
Planungen und Vorhaben angegangen werden (Landwirtschaftliche Entwicklungskonzepte, Beratungen
der landwirtschaftlichen Betriebe).
6.2.1.1
Entwicklungsziele aus betrieblicher Sicht
Angesichts der übergeordneten Rahmenbedingungen, die für die Situation der Landwirtschaft
verantwortlich sind, stellen Lösungsmöglichkeiten eine große Herausforderung für die Gemeinde dar.
Grundsätzlich sollten folgende Ziele verfolgt werden:
• Erhalt von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen durch Sicherung sowohl der hauptberuflichen als auch
der nebenberuflichen landwirtschaftlichen Betriebe
• Sicherung der Böden mit guten Erzeugungsbedingungen für die landwirtschaftliche Nutzung
• Sicherung der unterschiedlichen Angebote der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe
• Sicherung der naturnahen, standortbezogenen Landbewirtschaftung
• Aufbau, Förderung und Sicherung von Direkt- und Regionalvermarktung
• Schaffung von kreativen Produkten mit Alleinstellungsmerkmal
• Aufbau, Förderung und Sicherung des Konzepts „Urlaub auf dem Bauernhof“
6.2.1.2
Entwicklungsziele aus naturschutzfachlicher Sicht
Um die negativen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf den Naturhaushalt zu
reduzieren, sollen folgende Ziele und Maßnahmen umgesetzt werden:
• Sicherung wertvoller Biotoptypen (Gehölzstrukturen, Feuchtweisen, Quellmoore) durch eine
standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung
• Sensibler Umgang mit grundwasserempfindlichen Bereichen vor allem im Uferbereich des Tachinger
Sees und entlang der Ufer von Bächen und Gräben
• Schutz der Oberflächengewässer durch Reduktion der Eintragungen aus Dünger und chemischen
Pflanzenschutz
• Gewässerrandstreifen ohne Düngung auf Acker und Grünland
• Vermeidung von Herbstdüngung vor allem auf stark durchlässigen flachgründigen Böden
• Frühjahrsdüngung erst ab sichtbarem oberirdischen Pflanzenwachstum
• Einsatz von Methoden der bodennahe Gülleausbringung auf drainierten Flächen
• Weidemanagement und gewässerschonende Viehtränken
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 77
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
• Sicherstellung einer dichten geschlossen Grasnarbe als Schutzmaßnahme gegen
Nährstoffauswaschung
• Untersaat Mais mit nichtwendender Bodenbearbeitung und ganzjährig geschlossener
Vegetationsdecke
• Verzicht von Mais- und Hackfruchtanbau in Hanglagen mit mehr als 8% Neigung
Leider bestehen in vielen Fällen für die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Fördermöglichkeiten oder
die Ausgleichszahlungen aus den staatlichen Programmen sind zu gering.
Damit die o.a. Maßnahmen umgesetzt werden können, müssen Landwirte eine angemessene
Entschädigung für Produktionseinbußen oder Mehraufwand erhalten.
Grundsätzlich ist es schwierig Empfehlungen zu relevanten Förderprogrammen zu unterbreiten, da die
Instrumente einer großen Schnelllebigkeit unterliegen.
Es soll jedoch an dieser Stelle auf das Kulturlandschaftsprogramm, Teil A (KULAP-A) hingewiesen
werden, das für den Förderzeitraum von 2010 bis 2014 gültig ist.
Der Punkt 2.3 bezieht sich auf „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen
sensiblen Gebieten“. Gemäß Aussage des Amtes für Landwirtschaft, Traunstein, befindet sich das
Gemeindegebiet von Taching a.See in der Förderkulisse. Somit kann empfohlen werden, vor allem die
seenahen Flächen in das Programm einzubringen.
Für die Flächen bestehen keine GV-Einschränkungen allerdings bestehen im Falle einer Förderung
folgende Auflagen:
• Verzicht auf jeglichen Dünger
• Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel
• Beweidungsverbot
Weitere Auskünfte können beim Amt für Landwirtschaft in Traunstein eingeholt werden.
6.3
Forstwirtschaft
6.3.1
Aufforstungen
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dient der Gemeinde als Bewertungs- und
Entscheidungsgrundlage für Erstaufforstungen. Deshalb werden Flächen für die Erstaufforstung
dargestellt. Diese potentiellen Erstaufforstungsflächen grenzen an bestehende Waldflächen an und
bieten dort auch die Möglichkeit strukturierte Waldränder aufzubauen. Grundsätzlich wurde bei der
Situierung dieser Flächen das Ziel verfolgt, die Strukturen der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft
aufzugreifen. Deshalb wurden die Flächen so gewählt, dass diese die die Landschaftkammern
umrahmenden Waldflächen vervollständigen.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Beurteilung von Erstaufforstungsanträgen immer die
Belange der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes abgewogen werden müssen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 78
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Im folgende werden Flächentypen dargestellt, in denen keine Erstaufforstungen bzw. nur im
Ausnahmefalls stattfinden sollen:
• Landwirtschaftliche Flächen mit guten Erzeugungsbedingungen
• Potentielle Überschwemmungsflächen und Retentionsflächen
• Flächen mit möglicher Eignung als Baulandreserve
• Aussichtspunkte
• Besondere Ortsansichten
• Landschaftsbildprägender Seeuferbereiche
• Bodendenkmäler
• Flächen nach Artikel 13d BayNatSchG
• Flächen mit Vorkommen von bedrohten Arten der roten Liste
• Flächen mit schützenswerten Pflanzengesellschaften
6.3.2
Ziele und Maßnahmen für die Waldwirtschaft
Die Waldwirtschaft erfüllt wie keine andere Bodennutzung Aufgaben zum Schutz der natürlichen
Ressourcen. Besonders wichtig ist die Funktion des Waldes als Wasserfilter und Wasserspeicher.
Darüber hinaus leistet der Wald einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt naturnaher Lebensräume und
damit für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt sowie für die Erholung. Die Bewirtschaftung des Waldes
dient der Erhaltung und Schaffung standortgerechter, stabiler und leistungsfähiger Mischwälder unter
Wahrung aller Waldfunktionen.
Ein besonders wichtiger Aspekt resultiert aus dem technischen Report „Soforthilfe Baumarteneignung –
Anbaurisiko- Klimawandel“ der bayerischen Landesanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Gemäß dem
Report wird bereits in 50 Jahren das Anbaurisiko für die Baumart Fichte östlich des Waginger-Tachinger
Sees als mittelhoch bis deutlich erhöht eingeschätzt. Westlich des Sees wird ein erkennbares Risiko
festgestellt. Nach 100 Jahren wird nach dieser Prognose die Fichte östlich des Sees fast ganz
verschwunden sein. Westlich des Sees ist die Fichte nur noch als Mischbaumart in mäßigen Anteilen
möglich.
Für die Gemeinde Taching a.See ergeben sich daraus folgende Ziele für die Waldwirtschaft:
• Orientierung der Waldwirtschaft an ökologischen und ökonomischen Zielsetzungen
• Sicherung der Nachhaltigkeit der Waldnutzung durch standortgerechte Baumartenmischung
• Anlegen artenreicher Bestände mit gemischter Altersstruktur
• Sicherung der Naturverjüngung
• Umbau der Fichtenforste in standortgerechte Mischwälder, im Rahmen der Waldbewirtschaftung und
nach Rücksprache mit dem Forstamt
• Schutz bestehender und Aufbau neuer gestufter Waldränder
• Aktiver Umbau der Fichtenreinbestände in Mischbestände aus standortangepassten Baumarten
• Senkung des Fichtenanteils bis 2050 auf etwa 60%
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 79
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.4
Wasserwirtschaft
6.4.1
Trinkwasserschutzgebiete
Die bestehenden Trinkwasserschutzgebiete
Landschaftsplan dargestellt.
sind
im
Flächennutzungsplan
mit
integriertem
• Landschaftsplanerische Zielsetzung für die Trinkwasserschutzgebiete
• Einhaltung der in den Verordnungen genannten Verbote und Nutzungseinschränkungen
6.4.2
Überschwemmungsgebiete
Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist das amtlich festgesetzte
Überschwemmungsgebiet am Tachinger See dargestellt. Alle Vorhaben im Überschwemmungsgebiet
bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Weiterhin werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan potentielle
Überschwemmungsflächen dargestellt. Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Abgrenzung der
wassersensiblen Bereiche, aufgrund von Angaben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, aufgrund des
hydrotechnischen Gutachtens des Ing.-Büros AquaSoli, Traunstein vom 01.12.2009 sowie aufgrund von
Aussagen des Gewässerpflegeplanes der Gemeinde Taching a.See. Es handelt sich hierbei um Flächen
entlang des Mittellaufes des Tachinger Mühlbaches und des Huckinger Grabens, inmitten des
Siedlungsgebiets von Taching a.See. Die dargestellten Flächen sind bei extremem Hochwasser
überflutet. Sie stellen gewissermaßen einen natürlichen Retentionsraum dar. Es wird dringend
empfohlen, die dargestellten Flächen von Bebauung frei zu halten. Wenn die Baumaßnahme nicht
vermieden werden kann, sollte dafür Sorge getragen werden, dass der verfügbare Retentionsraum durch
geeignete Maßnahmen aufrecht erhalten werden kann.
6.4.2.1
Wasserrückhaltung
Um für das Tachinger Siedlungsgebiet die Gefahr von Hochwasserspitzen zu entspannen, sollte geprüft
werden, ob im Einzugsbereich von Tachinger Mühlbach und Huckinger Graben geeignete
Retentionsanlagen angelegt werden können. So empfiehlt das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nördlich
von Hucking durch geeignete bauliche Maßnahmen ein Retentionsbecken anzulegen. Außerdem sollte
geprüft werden, inwieweit die bestehende Fischzuchtanlage bei Mühlthal in eine Anlage zur Retention
von Hochwasserspitzen umfunktioniert werden könnte.
Grundsätzlich ist es auch in diesem Zusammenhang wichtig, alle Feuchtgebiete im Gemeindegebiet zu
sichern, um deren Fähigkeiten zum Rückhalt des Wassers zu erhalten.
Ziele und Maßnahmen:
• Das im Landschaftsplan dargestellten Überschwemmungsgebiete am Tachinger See ist entsprechend
der Vorgabe im Bescheid zu beachten
• Keine Bau- oder Erschließungsmaßnahmen im Hochwasserabflussbereich von Tachinger Mühlbach
und Huckinger Graben. Sollten bauliche Nutzungen unvermeidbar sein, wird empfohlen das Vorhaben
anhand entsprechender Gutachten zu prüfen.
• Keine weiter Entwässerung von Streuweisen, Quellmooren und Feuchtwiesen
• Rückbau von Drainagen
• Prüfen von Möglichkeiten des Umbaus von Fischteichen in Wasserrückhaltebecken
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 80
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.4.3
Oberflächengewässer
6.4.3.1
Tachinger See
Seeuferkartierung und Seeuferkonzept
Das Seeuferkonzept mit seinen verbindlichen Festsetzungen im Regionalplan stellt eine entscheidende
fachliche Grundlage für die im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dargestellten
Schutzzonen dar. Diese befinden sich vollumfänglich im Bereich der im Regionalplan verankerten
„Schutzbereiche“ (vgl. Kapitel 3.3.1.5 und 6.6.4).
Landschaftsplanerische Zielsetzung:
• Kennzeichnung von wertvollen Lebens- und Rückzugsräumen für die freilebende Tier- und
Pflanzenwelt
• Fernhaltung von Erholungsnutzung durch geeignete Maßnahmen
Gewässerentwicklungsplan
Einige der Ziele und Maßnahmen, die im Kapitel 6.6 „Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt
werden stützen sich auf die Erkenntnisse des Gewässerentwicklungsplanes ab.
Übergeordnete landschaftsplanerische Zielsetzungen, sind folgende:
• Umwandlung von erosionsgefährdeten Ackerflächen in Grünland
• Extensivierung der Grünlandnutzung.
6.4.3.2
Bäche und Gräben
Die Fließgewässer im Gemeindegebiet von Taching a.See erfüllen wichtige Funktionen für Natur und
Landschaft. Da aufgrund der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme festgestellt werden muss, dass die
einzelnen Bäche diese Funktionen nicht mehr uneingeschränkt erfüllen können, werden im Rahmen des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Ziele und Maßnahmen zur Optimierung
vorgeschlagen. Diese wurden mit den Aussagen des Gewässerpflegeplanes, der 1995 vom
Planungsbüro Hopfner & Schuardt erstellt wurde, abgeglichen.
Grundsätzlich werden im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan folgende
Zielsetzungen verfolgt:
• Sicherung von naturnahen Bachabschnitte
• Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes der Bäche
• Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität der Bäche
• Verbesserung der ökologischen Wirksamkeit und Lebensraumfunktion der Bäche
• Förderung des Retentionsvermögens der Bäche
Tenglinger Mühlbach, Ziele und Maßnahmen
• Erhalt des naturnahen und siedlungsbildprägenden Bachabschnittes im Siedlungsbereich von
Tengling
• Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m
• Umbau fichtenreicher Waldbestockung am Bachufer in einen naturnahen Erlen-Eschen-Saum
• Naturnahe Gestaltung der Einmündung des Biberschwellgrabens
• Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte
• Sicherung einer Mindestwassermenge im Mühlbach
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 81
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
• Durchführung von Strukturverbesserungen
• Anlage eines standortgerechten Uferbewuchses
• Klärung vorbelasteten Wassers aus der Fischzuchtanlage vor Rückführung in den Bach
• Aufwertung der Erlebbarkeit in der Ortsmitte von Tengling
Frauenanger Graben, Ziele und Maßnahmen
• Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m
• Wiedereinführung einer sachgerechten Pflege der Quellbiotope (Mahd)
• Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte
• Bepflanzung des Fischteiches mit standortgerechten Gehölzen
Biberschwellbach, Ziele und Maßnahmen
• Sicherung von Naturnähe und Eigenart der Bachschlucht im Bereich der Biberschwelle => ggf. sanfte
Erschließung und Inszenierung dieser Naturschönheit
• Sicherung der klaren und sauberen Quellaustritte
• Umbau fichtenreicher Waldbestände am Bachufer in einen naturnahen Laubmischwald
• Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m
• Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte
• Durchführung von Strukturverbesserungen im Bereich „Wabach“
• Anlage eines standortgerechten Uferbewuchses v.a. im Bereich Wabach
Wilgeringer Bach, Ziele und Maßnahmen
• Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m
• Östlicher Bachabschnitt Durchführung von Strukturverbesserungen des Bachbettes im östlichen
Bachabschnitt
• Sorgfältige Düngemittelbewirtschaftung der Umgebung
Moosmühlgraben, Ziele und Maßnahmen
• Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m
• Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte
• Ausgrenzung der Beweidung und Anlage von Tränkebecken
• Klärung des Wassers aus der Fischzuchtanlage vor Rückführung in den Bach
Tachinger Mühlbach, Ziele und Maßnahmen
• Prüfen von Retentionsmaßnahmen im Bereich des Retentionsraumes von Mühlthal
• Erhalt des naturnahen und siedlungsbildprägenden Bachabschnittes im Siedlungsbereich von Taching
a.See
• Freihalten des Retentionsraumes im Siedlungsgebiet von Taching a.See
• Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte
• Einhaltung eines beidseitigen ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifens von mindestens
5m
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 82
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Huckinger Graben, Ziele und Maßnahmen
• Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m
• Aufwertung im Bereich der Siedlung „Dachsteinstrasse“ mit naturnahen Pflanzungen und durch
Erhöhung der Strukturvielfalt, ggf. Verbreiterung des Querschnittes
• Freihalten des Retentionsraumes im Siedlungsgebiet von Taching a.See
Rambichler Graben, Ziele und Maßnahmen
• Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte
• Wiederherstellung einer naturnahen Fließstrecke
Zintenbach, Ziele und Maßnahmen
• Ausgrenzen des Weideviehs am Ufer
• Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m
• Umbau fichtenreicher Waldbestockung am Bachufer in einen naturnahen Erlen-Eschen-Saum
6.5
Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen
6.5.1
Bodenschutz
Um die natürliche Ressource Boden bestmöglich zu sichern, werden im Rahmen
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan vor allem folgende Ziele verfolgt:
des
• Sparsamer Umgang mit der Ressource Boden bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten,
sowie bei Erschließungs- und Verkehrsanlagen
Weiterhin gilt es die Bodenfunktionen zu sichern. Hierzu sollten folgende Ziele verfolgt werden:
• Erhalt der Produktionsfunktion auf den Böden mit günstigen Erzeugungsbedingungen
• Erhalt der Filterfunktion der Böden
• Verbesserung der Wasserrückhaltefunktion der Böden
• Erhalt der Böden mit besondere Bedeutung für Biotop- und Artenschutz
• Sicherung der geologisch bedingten landschaftsbildprägenden Geländeformen sowie
Bodendenkmäler
6.5.2
Abgrabungen und Aufschüttungen
• Für den Bereich der Kiesgrube Oppacher & Sohn, Frischbeton GmbH, gelten folgende
landschaftsplanerische Zielsetzungen:
• Festlegung der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche im Rahmen eines Rekultivierungsplanes
• Sicherung, Schutz und Pflege der überregional bedeutsamen Amphibienbestände
Grundsätzlich gelten für zukünftige Abbauvorhaben im Gemeindegebiet von Taching a.See folgende
Zielsetzungen:
• Vermeidung von langfristigem Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Böden
• Vermeidung von wesentlicher und langfristiger Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
• Sicherstellung des Grundwasserschutzes bei Nassabbau
• Vermeidung von Auffüllungen von Grundwasseraufschlüssen
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 83
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
• Prüfen der Altlastensituation
• Vermeidung von Abbau im Bereich von Biotopen und 13d-Flächen
• Sicherung von Biotopstrukturen, die als Folge der Abbaunutzung entstanden sind
• Grundsätzliche Ausarbeitung von Abbau- und Rekultivierungsplänen und ggf. Bebauungsplänen um
eine noch größere Rechtssicherheit herbeizuführen und die Umsetzung der
Rekultivierungsmaßnahmen festzusetzen
• Bevorzugte Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme auf der Abbaufläche
6.6
Naturschutz und Landschaftspflege
6.6.1
Schutz wertvoller Lebensräume
6.6.1.1
Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BayNatSchG
Bzgl. der im Gemeindegebiet von Taching a.See bestehenden Schutzgebiete gemäß Bayerischem
Naturschutzgesetzt gelten folgende Ziele und Maßnahmen:
• Berücksichtigung der Schutzgebietsverordnung in allen Belangen
• Extensivierung der Flächenbewirtschaftung im Bereich des LSG
• Kanalisierung der Erholungsnutzung im Bereich des LSG zur Entlastung naturschutzfachlich sensibler
Bereiche
• Umsetzten geeigneter Landschaftspflegemaßnahmen
• Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung
• Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen
• Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung
• Extensivierung der Landwirtschaft im großräumigen Umgriff des ND Kalkquellmoor mit
Bruchwaldstreifen nördlich von Mühltal
6.6.1.2
Schutzwürdige Biotope & Amtliche Biotopkartierung Bayern
Da die amtliche Biotopkartierung aus dem Jahre 1985 gewissen Ungenauigkeiten aufweist, wird
empfohlen für die Gemeinde Taching a.See die Biotopkartierung zu aktualisieren. Hinsichtlich der
Biotopkartierung ergeben sich folgend Ziele und Maßnahmen:
• Aktualisierung der Biotopkartierung
• Schutz, Pflege und Entwicklung der bestehenden Biotope
• Berücksichtigung des 13d Status der kartierten Biotope
• Für die unterschiedlichen im Gemeindegebiet vorkommenden Biotoptypen ergeben sich nachfolgend
dargestellten Ziele und Maßnahmen
Nass- und Feuchtwiesen
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung der bestehenden Nass-und Feuchtwiesen
• Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter Nass- und Feuchtwiesen
• Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang von Nass- und Feuchtwiesen
• Keine Erstaufforstung
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 84
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Röhrichte
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung der bestehenden Röhrichtflächen
• Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter Röhrichtbereiche insbesondere am Ufer des
Tachinger Sees
• Kanalisierung der Erholungsnutzung und Schaffung von Schutzzonen die nicht betreten werden
• Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang Röhrichtflächen
Fließgewässer mit Begleitgehölz
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung der naturnahen Bachabschnitte als Rückgrat eines Biotopverbundes
• Renaturierung bereits beeinträchtigter Fließgewässer
• Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang von Fließgewässern
• Ergänzen von Begleitgehölz zur Ufersicherung, für die Ökologie und für das Landschaftsbild
Bruchwälder
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung der bestehenden Bruchwälder
• Stabilisierung des Wasserhaushaltes auf das erforderliche Niveau
• Ersatz der standortfremden Gehölze
Unterwasser- und Schwimmblattvegetation
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung der bestehenden Unterwasser- und Schwimmblattvegetation
• Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter relevanter Vegetationseinheiten
• Kanalisierung der Erholungsnutzung und Schaffung von Schutzzonen die nicht betreten werden
Quellmoore
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung der bestehenden Quellmoore, insbesondere der Quellmoore westlich
Moosmühle und nördlich Mühlthal zur Sicherung der Bestände von Cochlearia pyrenaica
• Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter Quellmoore
• Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang von Nass- und Feuchtwiesen
• Keine Erstaufforstung
Spezifische Ziele und Maßnahmen für das Hangquellmoor westlich Moosmühle:
• Sicherung des Quellmoores durch Grabeneinstau
• Biotoppflege, gelegentliches Entbuschen für lichten Zustand
Spezifische Ziele und Maßnahmen für das Kalkquellmoor nördlich Mühlthal:
• Beobachtung Ausbreitung Schilfbestand, ggf. Entgegenwirken durch schonende Streumahd
• Schaffen einer Pufferzone, ggf. Flächenankauf und Auflösen einiger Fischteiche
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 85
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Hecken, Gebüsche und Feldgehölze
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung vorhandener natürlicher Hecken, Gebüsche und Feldgehölze
• Entwicklung von extensiven Heckenrändern mit Altgras oder Hochstaudenflur in Abstimmung mit den
Landwirten
6.6.1.3
Nicht in der Biotopkartierung erfasste Biotoptypen:
Streuobstwiesen
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt und Sicherung der wertvollen und großflächigen Streuobstbestände
• Pflege der Streuobstbestände
• Rechtzeitige Verjüngung von Streuobstwiesen
• Ggf. Neuanlage => Förderkulisse
Um ganz grundsätzlich die Daseinsberechtigung von Streuobstbeständen zu verbessern, könnten
folgende Strategien eingeschlagen werden:
• Einrichten und pflegen regionaler Vermarktungsstrukturen für Tafelobst, Apfelsaft, Obstschnaps etc.
• Einsetzten von geeigneten Fördermitteln zur Anlage und Unterhalt von Streuobstweisen
• Letztendlich gilt allerdings, dass ohne den Einsatz der Grundeigentümer, der Schutz als wertvoller
Biotoptyp der Kulturlandschaft nicht gewährleistet werden kann.
Die Gemeinde Taching a.See ist Mitglied im Landschaftspflegeverband (LPV). Für Besitzer von
Streuobstwiesen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Unterstützung durch den LPV sowohl beim
Neukauf von Bäumen, als auch bei der Pflege.
Landschaftsbildprägende Einzelbäume
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt der landschaftsbildprägenden Einzelbäume
• Schaffen von rechtzeitigem Ersatz
Hangweiden
Ziele und Maßnahmen:
• Erhalt der bestehenden Hangweiden, keine Intensivierung
6.6.1.4
Geschützte Flächen nach § 30 BNatSchG (Art. 13d BayNatSchG)
Für das Gemeindegebiet liegt keine 13d-Kartierung vor. Da diese Flächen per se jedoch Schutzstatus
besitzen und dem Verbotstatbestand unterworfen sind, werden folgende Ziele und Maßnahmen
empfohlen:
• Durchführung einer Kartierung gemäß Kartierschlüssel aller 13d-relevanten Flächen
• Schutz und Sicherung aller 13d Flächen
• Information von Grundeigentümern und Landbewirtschaftern bzgl. Vorkommen und Verbotstatbestand
von 13d Flächen
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 86
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.6.2
Schutz von gefährdeten Tierarten
6.6.2.1
Säugetiere
Das Vorkommen der Fledermausart „Großes Mausohr“ (Myotis myotis) im Dachboden der alten Kirche in
Taching a.See gilt es unbedingt zu schützen. Folgende Ziele und Maßnahmen sollten eingeschlagen
werden:
• Erhalt der Kirche mit Wochenstube
• Frühzeitige Rücksichtnahme auf Fledermausbestände bei Umbau bzw. Sanierung der Kirche
• Erhalt geeigneter Jagdgebiete im Umgriff, sowie Erhalt der Strukturen (Bäumen, Hecken,
Feldgehölze) entlang der gewohnten Flugstrecken
6.6.2.2
Wasservögel und Schilfbrüter
Aufgrund des Vorkommens von seltenen und gefährdeten schilfbrütenden Vogelarten kommt dem
Waginger-Tachinger See eine überregionale bis landesweite Bedeutung zu. Die in Bayern vom
Aussterben bedrohte Zwergdommel sowie die stark gefährdeten Arten Blaukehlchen und Rohrweihe sind
im Anhang I der Europäischen-Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) als prioritäre Arten eingestuft. Zu
Ihrem Schutz sind nach Artikel 4 besondere Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden,
um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen.
Ziele und Maßnahmen:
• Ausweisung von Uferschutzzonen am Tachinger See
• Konzentration der Freizeitnutzung auf das Strandbad Taching, den unmittelbaren Badeplatz bei
Moosmühle und den nördlich daran angrenzenden Bereich
• Auflösung landseitiger Zugänge
• Reglementierung bzgl. seeseitiger Annäherung, keine Annäherung unter 100m
• Beruhigung der größeren Schilffelder auf der Höhe von Gessenhausen landseitig und wasserseitig
• Beruhigung des Bereich zwischen Strandbad Taching bis zur Steganlage bei Moosmühle
• Ausbildung einer natürlichen ungestörten Ufervegetation
• Erhalt der reich strukturierten Uferzonen und der ausgedehnten Bestände der
Schwimmblattvegetation westlich des Strandbads Tengling bis auf Höhe Pertenham
6.6.2.3
Amphibien und Reptilien
Ziele und Maßnahmen:
• Sicherung der Biotopstrukturen für Gelbbauchunke und Laubfrosch, insbesondere für den Bereich des
„Kiesabbau Oppacher“ im Rahmen Pflege und Entwicklungsplan
• Entwicklung von Abbaustellen zu artgerechten Sekundärlebensräumen für Gelbbauchunke und
Laubfrosch
• Erhalt und Pflege der Biotopstrukturen
• Sicherung der Bestände der Roten Liste Arten
• Verzicht auf fischereiliche Nutzung kleiner Stillgewässer
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 87
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.6.3
Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft
Im Gemeindegebiet von Taching a.See bestehen einige Flächen, auf denen eine Verbesserung im Sinne
des Arten- und Biotopschutzes wünschenswert und sinnvoll ist. Ein Großteil dieser Flächen befindet sich
zum einen im westlichen Uferbereich des Tachinger Sees und zum anderen an den Ufern der Bäche.
Eine Entwicklung dieser Flächen im Sinne einer naturschutzfachlichen Aufwertung verfolgt zwei
Zielsetzungen. Zum einen können so neue Biotopstrukturen eingerichtet werden, die eine wichtige Rolle
in der Biotopvernetzung spielen. Zum anderen werden so an den Gewässern Abstandsräume
geschaffen, die negative Einflüsse, wie Stoffeinträge fernhalten oder filtern.
Der § 21 Abs. 1 des BNatSchG sieht für die Bauleitplanung die Anwendung der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung vor, wenn aufgrund dieser Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu
erwarten sind.
In der Regel stellen Bauleitpläne Eingriffe im Sinne des Gesetzes dar, weil sie Werte und Funktion von
Natur und Landschaft beeinträchtigen. Vorrangiges Ziel sollte es sein, die Eingriffe soweit wie möglich
einzuschränken bzw. zu minimieren (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Da jedoch nicht alle
Eingriffe vermieden werden können, müssen diese kompensiert werden.
Im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan werden Flächen aufgezeigt,
die in besonderem Maße als Ausgleichsflächen geeignet sind. Die Darstellung der Flächen erfolgt in
sogenannten Suchräumen. Diese beschränken sich auf Flächen die eine eher geringe Rolle für die
Landwirtschaft spielen, aber eine große Rolle für Naturschutz und Wasserwirtschaft. Es soll so vermieden
werden, dass der Landwirtschaft Flächen mit guten Erzeugungsbedingungen verloren gehen.
Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan sind u.a. folgende Suchräume dargestellt:
• Westufer des Tachinger Sees
• Flächen am Tenglinger Mühlbach
• Flächen am Biberschwellbach / Wabach
• Flächen am Bach/Graben östlich von Gessenhausen
Der Gemeinde wird empfohlen im Sinne eines Ökokontos eine aktive Bodenbevorratung zu betreiben.
Dabei sollten bevorzugt Flächen erworben oder eingetauscht werden, die im Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft“ dargestellt sind.
Wenn auf diesen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen für spätere Eingriffe vorgenommen
werden, könne diese auf dem Ökokonto gutgeschrieben werden
Ein weiterer Vorteil aus Sicht der Gemeinde ist, dass auf diese Weise die erforderlichen
Ausgleichsflächen ohne Zeitdruck erworben werden können. Dies führt in der Regel zu gewissen
Kostenvorteilen, da der Grundstückeigentümer keine Sachzwänge als Verhandlungsbasis verwenden
kann.
6.6.4
Schutzzonen am Tachinger See
Auf Grundlage der avifaunistischen Ausstattung und des Entwicklungspotential der Uferabschnitte
werden wasser- und landseitigen Schutzzonen vorgeschlagen. Abgestützt wird dieser Vorschlag auf das
im Regionalplan dargestellte Seeuferkonzept, welches die für eine maßvolle Erholungsnutzung
geeigneten Uferbereiche darstellt.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 88
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Als naturschutzfachlich wertvolle Uferabschnitte, die als Schutzzone im Flächennutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan dargestellt sind, gelten folgende Bereiche:
• Nordwestufer des Tachinger Sees zwischen Strandbad Tengling und Bereich Pertenham
• Ostufer des Tachinger Sees auf Höhe Gessenhausen
• Uferabschnitt zwischen dem Strandbad Taching und der Brücke Tettenhausen
Grundsätzlich gelten für die dargestellten Schutzzonen folgende Ziele und Maßnahmen:
Uferabschnitt bei Gessenhausen:
• Beruhigung Uferabschnitt bei Gessenhausen von Landseite und Wasserseite
Zwischen Strandbad Tengling und Bereich Pertenham:
• Sperrung von landseitigen Zugängen
• Konzentration der Freizeitnutzung auf den Bereich nördlich von Mauerham
• Seeseitiger Schutz durch Einhaltung von 100m Abstand zum Ufer (Leihboote)
Zwischen dem Strandbad Taching und der Brücke Tettenhausen:
• Sperrung von landseitigen Zugängen
• Konzentration der Freizeitnutzung auf das Strandbad Taching
• Seeseitiger Schutz durch Einhaltung von 100 m Abstand zum Ufer (Leihboote)
6.7
Naherholung und Tourismus
6.7.1
Grundsätze
Grundsätzlich ist bei der landschaftsplanerischen Auseinandersetzung mit dem Thema zwischen
Tourismus und Naherholung zu unterscheiden. Unter Naherholung versteht man die Erholungsnutzung
der Bewohner der Region, die das Ziel für einige Stunden aufsuchen, ohne dort zu übernachten. Die
Touristen dahingegen kommen i.d.R. aus weiter entfernt liegenden Regionen oder aus dem Ausland und
übernachten dann am Zielort für mehrere Tage.
Hinsichtlich der Naherholung geht es aus Sicht der Landschaftsplanung vor allem darum Flächen und
Angebote darzustellen, die das Grundbedürfnis der Einwohner nach Erholung befriedigen. Aus dem
Blickwinkel des Tourismus sollte es Zielsetzung sein, anhand des touristischen Angebotes eine monetäre
Wertschöpfung zu erzielen.
In diesem Zusammenhang muss im Rahmen der Landschaftsplanung zwischen den sogenannten
„harten“ und „weichen“ Standortfaktoren unterschieden werden. Zu den harten Standortfaktoren gehört
u.a. die Erholungsinfrastruktur wie Hotels, Schwimmbäder, Seilbahnen etc. Zu den weichen
Standortfaktoren gehört vor allem die naturräumliche Ausstattung.
Im Rahmen der Landschaftsplanung werden vornehmlich Aussagen zu den weichen Standortfaktoren,
und zu den Nutzungskonflikten getroffen.
Die Aussagen zum Tourismus sind eher grundsätzlicher Art und sind als weiterführende Empfehlung zu
verstehen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 89
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.7.2
Ziele und Maßnahmen
Konfliktfeld Erholungsnutzung und Naturschutz
• Konzentration der Badenutzung in den bestehenden Strandbädern
• Erarbeiten von Regelungen zur Angelnutzung
• Einrichten von Schutzzonen für Flora und Fauna / Reduktion der Erholungsnutzung
• Aufklärung der Hundebesitzer bzgl. der Problematik mit freilaufenden Hunden
Konfliktfeld Erholungsnutzung und Landwirtschaft
• Extensivierung von see- und bachnahen Flächen zur Verringerung des Nährstoffeintrages
• Sichern der landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen (Einzelbäume, Gehölze, naturnahe
Bachläufe, Streuobstwiesen etc.) und landschaftsbildprägende Geländestrukturen
• Aufklärung der Hundebesitzer bzgl. der Problematik mit freilaufenden Hunden
Konfliktfeld Erholungsnutzung und Fischerei
• Konzentration der Badenutzung in den bestehenden Strandbädern
• Einrichten von Schutzzonen für Flora und Fauna / Reduktion der Erholungsnutzung
Erholungsinfrastruktur
• Attraktivere Parkplatzgestaltung beim Strandbad Tengling durch fachgerechte Baumpflanzung
• Verbesserte Gestaltung des Campingplatzes im Bereich des Strandbad Taching
• Trennung von Camping und Badenutzung
• Vorbehalt Uferstreifen für Badenutzung
• Attraktivere Gestaltung des Campingplatzes
• Schließen der Lücken im Radwegenetz
• Attraktive und nachvollziehbare Aufarbeitung der kulturgeschichtlichen Aspekte in Form von
Themenwegen
• z.B. gotische Kirche St. Petrus, Kirche „Mariae Himmelfahrt“, Wallgräben der alten Burganlage der
„Tenglinger“, Kirche St. Colomann
• Naturkundliche Themenwege: Biberschwelle
• Anbindung der Aussichtspunkte in einem Fußwegekonzept
• Aufwertung der Aussichtspunkte mit attraktiven Sitzgelegenheiten
• Fehlende Vermarktungsstrategien bzw. fehlendes Tourismuskonzept für die Gemeinde Taching a.See
• Bestehende Tourismusunterlagen stellen keine Alleinstellungsmerkmale der Gemeinde heraus
• Herausstellen von touristischen Anziehungspunkten in der Umgebung (Salzburg, Nationalpark
Berchtesgaden mit Watzmann, Herrenchiemsee etc.)
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 90
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.8
Erneuerbare Energien
6.8.1
Rahmenbedingungen für die Ausweisung von PhotovoltaikFreiflächenanlagen
6.8.1.1
Ausweisung von Angebotsflächen für Photovoltaikanlagen im Rahmen des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan
Im Hinblick auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen stehen die Kommunen vor der Herausforderung,
sich einerseits der Förderung regenerativer Energien nicht zu verschließen, andererseits aber eine
planlose, den Landschaftsraum einer Gemeinde beanspruchende Entwicklung, zu vermeiden.
Grundsätzlich ist die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen den Zielen der Raumordnung
anzupassen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und
dem Regionalplan zu. Gemäß dem LEP ist es anzustreben, erneuerbare Energien verstärkt zu
erschließen und zu nutzen. Der Regionalplan führt hierzu aus, dass neben der Einsparung von Energie
der
Sonnenenergie
eine
besondere
Bedeutung
zukommt.
Gleichzeitig
fordert
das
Landesentwicklungsprogramm jedoch auch, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Auch fordert
das LEP den Erhalt einer flächendeckenden, vielfältigen und nachhaltigen Landwirtschaft. Dabei soll die
natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens als Grundlage für die Erzeugung hochwertiger landwirtschaftlicher
Produkte sichergestellt werden.
Angesichts der Abwägung dieser divergierenden Vorgaben aus der Raumordnung kann die Gemeinde im
Rahmen der Flächennutzungsplanung mit integriertem Landschaftsplan hinsichtlich der Errichtung von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine aktive, steuernde Rolle übernehmen. In Form eines schlüssigen
gesamträumlichen Planungskonzeptes können Flächen, die für die Nutzung durch Photovoltaikanlagen
geeignet sind, als sogenannte „Angebotsflächen“ dargestellt werden.
6.8.1.2
Handlungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat mit Schreiben vom 19.11.2009 Handlungshinweise
zur Errichtung von Photovoltaikanlagen herausgegeben (vgl. Bayerisches Staatsministerium des Inneren
2009). Diese Handlungshinweise geben eine dreistufige Prüfreihenfolge zur Ermittlung geeigneter
Flächen vor.
Bei der Identifizierung potentieller Flächen für Photovoltaikanlagen ist demnach folgende Reihenfolge
einzuhalten:
• Anbindung der Photovoltaikflächen an geeignete Siedlungseinheiten
• Errichtung der Photovoltaikanlagen auf vorbelasteten Standorten
• Auswahl nicht angebundener Standorte ohne Vorbelastung mit Begründung und Alternativenprüfung
Grundsätzlich verlangt das LEP im Regelfall die Anbindung von Photovoltaikanlagen an eine geeignete
Siedlungseinheit. Von einer geeigneten Sieldungseinheit kann nur dann gesprochen werden, wenn im
Verhältnis zur Größe der geplanten Anlage eine Bebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Eine
vertretbare Größe ist dann noch gegeben, wenn die geplante Anlage sich der bestehenden Siedlung
unterordnet.
Folgende Einheiten gelten als nicht geeignete Siedlungseinheiten:
• Einzelne landwirtschaftliche Hofstellen
• Weiler mit wenigen Anwesen
• Splitterbebauung im Außenbereich
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 91
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Kann die Gemeinde nach Prüfung von Standortalternativen das Fehlen städtebaulich geeigneter
angebundener Standorte nachweisen, erscheinen grundsätzlich auch solche Standorte denkbar, bei
denen bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen. Folgende Flächen sind denkbar:
• Brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen
• Konversionsflächen
• Flächen in räumlichen Zusammenhang mit großen Gewerbegebieten
• Deponien
• Ehemalige Abbauflächen von Rohstoffen, soweit hier nicht Auflagen zur Nachfolgenutzung und
Rekultivierung entgegenstehen
Ein von Siedlungseinheiten abgesetzter Standort ohne Vorbelastung kommt für Photovoltaikanlagen nur
dann in Frage, wenn nachfolgend angeführte Punkte zutreffen:
• Geeignete angebundene oder vorbelastete Standorte sind nicht vorhanden (Nachweis durch
Alternativenprüfung).
• Der relevante Standort beeinträchtigt keinerlei sonstige öffentliche Belange. Unter den sonstigen
öffentlichen Belang fallen auch alle Flächen, die einen besonderen naturschutzfachlichen Wert
aufweisen.
6.8.1.3
Alternativenprüfung und Schlussfolgerungen für die Gemeinde Taching a.See
Anbindung der Photovoltaikflächen an geeignete Siedlungseinheiten
Geeignete Siedlungseinheiten im Sinne der Handlungshinweise sind im Gemeindegebiet in erster Linie
die beiden Hauptorte Tengling und Taching a.See und nachgeordnet die Ortschaften Gessenhausen,
Burg und Eging.
Eine Abwägung der Flächenbelange im Bereich der beiden Hauptorte ergibt, dass keine Flächen zur
Nutzung durch Photovoltaik ausgewiesen werden können. Beide Orte liegen in relativer Nähe zum
Uferbereich des Tachinger Sees. Der gesamte Landschaftsraum inklusive der beiden Hauptorte steht in
einem optischen Bezug zum Seebecken. Die Einrichtung von Photovoltaikanlagen würde das
Landschaftsbild in einem nicht vertretbaren Masse stören.
Beide Hauptorte sind durch ein stark ausgeprägtes Relief, das sich in Bachtälern mit angrenzenden
Kuppen und Hügelstrukturen definiert, geprägt. Auch diesbezüglich wäre das Ausweisen von
Photovoltaikflächen ein nicht vertretbarer Eingriff in das Landschaftsbild.
Grundsätzlich können weiterhin alle Flächen ausgeschlossen werden, die im Osten der beiden Hauptorte
angrenzen, da diese im Landschaftsschutzgebiet „Waginger-Tachinger-See“ liegen.
Für die Weiler Gessenhausen, Burg und Eging gilt, dass auch diese in direktem Bezug zum See liegen
und im Falle von Burg und Eging durch ein stark landschaftsbildprägendes Relief charakterisiert sind. Die
Anbindung von Photovoltaikflächen ist faktisch nicht möglich.
Errichtung der Photovoltaikanlagen auf vorbelasteten Standorten
Im Gemeindegebiet von Taching a.See liegen keine geeigneten vorbelasteten Standorte vor. Die
Hauptorte Tengling und Taching a.See sind relativ kleine Ortschaften im ländlichen Raum, die noch nie
einer großen wirtschaftlichen Entwicklung unterworfen waren. In Frage kommende Flächenkategorien wie
brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen, Deponien, oder Flächen mit Bezug zu großen
Gewerbebetrieben liegen nicht vor.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 92
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Auswahl nicht angebundene Standorte ohne Vorbelastung
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung mit integriertem Landschaftsplan wird ein Bereich identifiziert,
in welchem entsprechend den Kriterien aus 6.8.1 potentiell geeignete Flächen für PhotovoltaikFreiflächananlagen liegen können. Dieser befindet sich im Westen des Gemeindegebiets. (siehe Abb. 9).
In diesem Bereich besteht kein optischer Bezug zum Seebecken mehr. Die Errichtung von
Photovoltaikanlagen ist als vertretbarer Eingriff in das Landschaftsbild zu bewerten.
Seebecken und Flächen mit Sichtbezug zum See im restlichen Gemeindegebiet sind frei zu halten Ein
Eingriff in das Landschaftsbild mit dem typischen bewegten Relief, den kleinen Bachtälchen und den
markanten Hügeln ist im östlichen Gemeindegebiet nicht vertretbar..
Die konkrete Ausweisung von Photovoltaikanlagen im angegebenen Bereich ist jeweils im Einzelfall zu
prüfen und kann nur unter den nachfolgend angeführten Vorgaben erfolgen.
.
Quelle: eigene Darstellung
Abb. 9: Übersichtskarte: Potentiell geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 93
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
6.8.1.4
Vorgaben und Empfehlungen
Dimensionierung
Um sicherzustellen, dass die flächenmäßige Ausdehnung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen das
landschaftsverträgliche Maß nicht überschreitet, wird vorgeschlagen, die durchschnittliche Größe eines
ortstypischen Flurstückes als Bezugsgröße zu wählen. Die Flurstücksgrößen sind das Produkt der
geschichtlichen Entwicklung der Kulturlandschaft und prägen das Erscheinungsbild der Landschaft in
hohem Maß.
Eine Einzelanlage darf daher eine Größe von 2 ha nicht überschreiten. Die Gesamtfläche aller
Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet wird auf maximal 30 ha begrenzt.
Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Böden
Es sollen bevorzugt Flächen mit geringer Bonität zur Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden.
Flächen mit hoher Bonität sollen in der Regel nicht überbaut werden.
Auszuschließende Flächen innerhalb der ausgewiesenen Angebotsflächen
Nachfolgend angeführte Flächen dürfen auch im Bereich der dargestellten Angebotsflächen nicht mit
einer Photovoltaikanlagen überbaut werden:
• Gesetzlich geschützte Biotope nach Art 13d BayNatSchG
• Amtlich kartierte Biotope
• Rechtlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzflächen
• Landschaftsbildprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen
• Bodendenkmäler
• Vorranggebiete für andere Nutzungen, die mit Photovoltaik nicht vereinbar sind
Gestaltungsvorgaben
Folgende Gestaltungsvorgaben werden für die konkrete Errichtung von Photovoltaikanlagen empfohlen:
• Grundsätzliche Ausbildung der Anlagen als bodennahe, flache Modulanlagen zum besseren Einfügen
in das Landschaftsbild. Die Höhe der Module kann jedoch an die Erfordernisse der Bewirtschaftung
(Mähen mit Maschinen, Beweidung mit Schafen) angepasst werden.
• Vermeidung von größeren Erdmassenbewegungen und Veränderungen der Oberflächenformen.
• Festsetzungen zu Höhe der Module, Abstände, freizuhaltende Flächen, Grüngliederung, Verzicht auf
Zaunsockel, Sicherstellung der Durchgängigkeit für Kleinsäuger.
Weiterführende planerische Hinweise
• Erfordernis der Bauleitplanung
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die in das öffentliche Stromversorgungsnetz einspeisen, ist
kein nach §35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Vorhaben. Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen als sonstige Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB ist in der Regel nicht
gegeben.
Somit ist bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen die Aufstellung eines Bebauungsplanes
erforderlich. Als Festsetzung bzw. Darstellung der Art der baulichen Nutzung bietet sich ein „sonstiges
Sondergebiet“ im Sinn von §11 Abs. 2 BauNVO an.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 94
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
• Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Da zur Errichtung von Photovoltaikanlagen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist,
greift die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Im Rahmen der Eingriffsregelung sind die
Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Wasser, Boden, Luft und
Klima, Landschaftsbild und Erholung zu beschreiben und zu bewerten.
Für die Ermittlung des konkreten Kompensationsbedarfs wird auf die jeweils gültigen Bestimmungen
des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren verwiesen.
• Rückbauverpflichtung
Es wird empfohlen, dass generell zur Absicherung der Rückbauverpflichtung diese in geeigneten
Vertragswerken verankert wird.
• Einspeisevergütung
Aus den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergibt sich, dass eine
Vergütungspflicht des Netzbetreibers für Strom aus einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nur dann
besteht, wenn die Anlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wird und sich auf einer
versiegelten Fläche, einer Konversionsfläche oder einer Grünfläche befindet, die sich zum Zeitpunkt
des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes in den drei vorangegangenen Jahren als
Ackerland genutzt wurde.
6.8.2
Windenergienutzung
Die wirtschaftliche Nutzung der Windenergie ist, nach dem heutigen Stand der Technik, erst ab einem
Jahresmittel von ungefähr 4 m/s Windgeschwindigkeit lohnend.
Da im Gemeindegebiet die durchschnittliche Windgeschwindigkeit zwischen 1,8 bis 3,5m/s liegt, ist die
Errichtung von Windrädern zur Windenergienutzung in freien Lagen daher nur begrenzt effizient.
Die Auswirkungen von Windkraft-Anlagen auf das Landschaftsbild werden unterschiedlich bewertet. Das
Voralpenland und das Gemeindegebiet Taching a.See, vor allem das Seebecken, dienen der
Erholungsnutzung. Ein unbeeinträchtigtes Landschaftsbild ist hier ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Die
verschiedenen Interessen, Nutzung regenerativer Energien und Erhalt der typischen
Landschaftsstrukturen und Blickbezüge, sind besonders sorgfältig abzuwägen.
Im Rahmen der Flächennutzungsplanung wird daher ein Bereich dargestellt, in welchem keine
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Topographie und der Sichtbezüge zum Seebecken durch
Windkraftanlagen zu erwarten sind. Der Bereich wird in der nachfolgenden Skizze dargestellt (siehe. Abb.
10).
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 95
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen
aus landschaftsplanerischer Sicht
Quelle: eigene Darstellung
Abb. 10: Übersichtskarte: Bereiche ohne Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 96
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
7
Umsetzung
7.1
Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung
Umsetzung
Das aufgestellte Siedlungskonzept gibt Leitlinien für die Weiterentwicklung der Gemeinde Taching a.See.
Durch die beabsichtigte Konzentration der neuen Wohnbauflächen auf die beiden Hauptorte kann sowohl
einer Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt werden, als auch eine Stärkung und Sicherung der
zentralörtlichen Versorgungsinfrastruktur erreicht werden.
Die demografische Entwicklung der Wohnbevölkerung ist zwar nicht dramatisch, aber auch in Taching
a.See nimmt der Anteil der über 50-jährigen an der Gesamtbevölkerung stetig zu. Die gut zu den
Ortsmitten gelegenen und attraktiven neuen Wohngebiete erhöhen die Chance, den dringend benötigten
Zuzug von Außen mit z.B. jungen Familien zu generieren.
Das Angebot an zusätzlichen gewerblichen Flächen in Mauerham bietet die Möglichkeit, mehr
gewerbliche Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Gemeinde anzusiedeln, was wiederum die Attraktivität
der Gemeinde erhöht.
Aus diesen eher grundsätzlichen Erwägungen heraus lassen sich nachfolgende Empfehlungen ableiten:
7.1.1
Empfehlungen für einzelne Baugebiete
Mühlthal - Rahmenkonzept und schrittweise Umsetzung
Schrittweise Umsetzung des Entwicklungsgebiets „Mühlthal“ auf der Basis eines Rahmenkonzepts für
den Gesamtbereich einschließlich der Mischgebiete und Gewerbeflächen (Erschließung, Baustruktur und
Grünordnung). Damit kann die Qualität des neuen Wohngebiets herausgearbeitet und wirksam
sichergestellt werden.
Rambicheln – Abrundung Ortsbereich
Die Umsetzung des Gebiets Rambicheln / Untertaching hängt stark von der zukünftigen Entwicklung des
landwirtschaftlichen Betriebs ab. Eine schrittweise Bebauung kann den Ortsbereich abrunden.
Tengling – Priorität für innerörtliche Gebiete
In Tengling sollten zuerst die beiden innerörtlichen Gebiete bebaut werden. Mittelfristig sollte ein erster
Realisierungsschritt im Gebiet Steingrub eingeleitet werden. Die Entwicklungen in Thalwies sollte
ebenfalls mittelfristig angestrebt werden. Die Lage einer Teilfläche im Wasserschutzbereich III macht eine
sorgfältige Vorplanung in Abstimmung mit den Fachbehörden erforderlich.
Tengling- Furthmühle
Das Gebiet Furthmühle liegt abgesetzt vom Hauptort Tengling und besteht aus einer auslaufenden
landwirtschaftlichen Nutzung sowie vorhandenen Wohngebäuden. Durch die Ausweisung einer MDFläche soll eine bestandsorientierte Abrundung erfolgen. Städtebauliches Ziel ist es, eine Umnutzung der
landwirtschaftlichen Gebäude unter Erhalt dieser Strukturen zu erreichen. Zur Stützung dieses
Vorhabens werden durch die Ausweisung als MD - Fläche die Chancen einer geordneten städtebaulichen
Umsetzung erhöht.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 97
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
7.1.2
Umsetzung
Flächen-Management-Datenbank
Grundsätzlich wird angeregt, mit der Vermarktung der Wohnbauflächen gezielt zu werben. Eine
Möglichkeit, neben vielen anderen, besteht beispielsweise darin, die Flächen in die bayernweite FlächenManagement-Datenbank der LfU einzubringen.
7.1.3
Ausweitung der Übernachtungsangebote
Der mittelfristige Ausbau bzw. die Erweiterung der Angebotspalette der beiden Bade- und
Freizeitbereiche am Tachinger See trägt zur Erhöhung der Nachfrage in der Tageserholung bzw.
mehrtägigem Tourismus bei. Überlegungen zur Erweiterung der Übernachtungsangebote, seien es
Ferienwohnungen oder ein Appartementhotel o.ä., sollten parallel dazu angestellt werden. Z.B. könnte
der Bereich Furthmühle geeignete Standorte bereitstellen.
7.1.4
Beteiligung Landwirtschaft
Bei allen Maßnahmen in der Gemarkungsfläche und in den Dörfern und Weilern sind die betrieblichen
Bedürfnisse der aktiven Landwirte zu berücksichtigen, Dies gilt im Besonderen für innerörtliche
Entwicklungsmaßnahmen. Eventuell entstehende Betriebseinschränkungen bei Haupt- und
Nebenerwerbsbetrieben in den Ortslagen selbst als Folgewirkungen durch zu nahe herangerückte neue
Wohnbebauung sind zu vermeiden. Die heutige schöne und abwechslungsreiche bäuerlich geprägte
Kulturlandschaft Tachings ist auch ein Verdienst der aktiv tätigen Landwirte in der Gemeinde.
7.2
Empfehlung zur Landschaftsentwicklung
Die Gemeinde Taching a.See kann im bayernweiten Vergleich eine relativ intakte, bäuerlich geprägte
Kulturlandschaft vorweisen. Die Analyse des Gemeindegebietes hat jedoch Defizite aufgezeigt. Im Sinne
der Erhaltung der natürlichen Ressourcen und einer umweltgerechten Entwicklung der Landschaft gilt es
diese zu beheben. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Optimierung vor allem hinsichtlich der
Sicherung der Lebensgrundlage der dort lebenden Menschen und nicht nur im Sinne des Schutzes von
Flora und Fauna durchzuführen ist.
Im Zuge des Klimawandels wird sich Landschaft und Landnutzung verändern. Die genauen
Auswirkungen können zwar noch nicht konkretisiert werden. Trotzdem wird es in Zukunft eine
wesentliche Aufgabe sein, Naturhaushalt und Landschaft so zu stärken, dass sie langfristig gesichert
werden können. Sie sind Lebensgrundlage aber auch Erwerbsgrundlage für die Landwirtschaft und den
Erholungstourismus.
Die Landschaftsentwicklung hat außerdem die Aufgabe, zwischen den unterschiedlichen Landnutzungen
abzuwägen. Bestehende sowie zukünftige Nutzungsanforderungen müssen langfristig sichergestellt
werden.
Um Landschaft in diesem Sinne zu entwickeln, sind Handlungsansätze auf verschiedenen Ebenen
erforderlich.
7.2.1
Verbesserung der Informationsgrundlagen
Aktualisierung der Bestandskartierungen beantragen
Die Bestandesaufnahme hat gezeigt, dass die Biotopkartierung veraltet und oftmals ungenau ist.
Weiterhin liegt keine Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope gemäß Artikel 13d BayNatSchG bzw.
neu gemäß §30 BNatSchG vor. Es wird empfohlen, über die relevanten Fachbehörden (UNB Traunstein,
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 98
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Umsetzung
LfU) entsprechende Kartierungen zu beantragen, um eine eindeutige und rechtssichere
Informationsgrundlage bzgl. der naturschutzfachlichen Werte im Gemeindegebiet zu haben.
Bevölkerung informieren
Wenn die Ergebnisse, insbesondere die einer 13d-Kartierung vorliegen, wird angeregt, die Bevölkerung,
vor allem die Grundbesitzer und die Grundbewirtschafter, über Vorkommen und rechtlichen
Rahmenbedingungen der gesetzlich geschützten Biotope zu informieren.
7.2.2
Langfristige Sicherung der Landwirtschaft
Es wurde dargelegt, dass ein Großteil der Probleme in der Landwirtschaft nicht im Rahmen des
Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gelöst werden können. Da aber die
Landwirtschaft als Flächenbewirtschafter und Landschaftsgestalter eine große Rolle für das
Erscheinungsbild der Gemeinde spielt, sollten aus Sicht der Gemeinde alle Möglichkeiten ausgeschöpft
werden, möglichst viele Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu erhalten.
Innovative Konzepte entwickeln
Zusammen mit den Landwirten sollten innovative Konzepte zur Entwicklung der Landwirtschaft bis 2020
sowie zur Produktentwicklung und Produktvermarktung erarbeitet werden.
Dies gilt auch für den Flächentyp „Extensivgrünland und Hangweiden mit besonderer ökologischer
Funktion“. Für diese Bereiche sind mit den landwirtschaftlichen Betrieben ökonomisch tragfähige
Betriebslösungen zu erarbeiten, die die Flächenfunktion mittelfristig sichern.
Fördermöglichkeiten ausschöpfen
Auch wenn die gängigen landwirtschaftlichen Förderprogramme großen Änderungen unterworfen sind
und die Beteiligung oftmals mit einem hohen bürokratischen Aufwand einhergeht, so sollten doch die
aktuellen Fördermöglichkeiten so weit wie möglich ausgeschöpft werden.
Die Landwirte können sich beim zuständigen Landwirtschaftsamt Traunstein beraten lassen.
Insbesondere sollte abgeklärt werden, inwieweit das aktuelle KULAP-Programm mit dem Punkt 2.3
„Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“ genutzt werden
kann.
7.2.3
Gewässerläufe als „Lebensadern“ der Landschaft
Der größte Handlungsbedarf hinsichtlich einer naturschutzfachlichen Aufwertung besteht an den Bächen
im Gemeindegebiet. Es wurde im Rahmen der Analyse dargelegt, dass die Gewässer, auch wenn sie
klein sind, eine wichtige Rolle für die Ökologie und für das Landschaftsbild spielen. Allerdings wurde
festgestellt, dass an den Bächen naturschutzfachliche Defizite bestehen. Als vorrangiges
naturschutzfachliches Ziel sollte eine Aufwertung dieser Gewässer sein. Folgende Kriterien stehen dabei
im Fordergrund:
• Verbesserung der Lebensbedingungen für Flora und Fauna
• Verbesserung der Biotopvernetzung
• Verbesserung der Gewässerqualität
• Verbesserung des Landschaftsbildes
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 99
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Umsetzung
Ausgleichsflächen an Gewässerläufen ausweisen
Im Rahmen der Umsetzung der Landschaftsplanung in der Gemeinde Taching a.See bietet es sich an,
die gesetzlich erforderlichen Ausgleichsflächen dort vorzusehen, wo sie einer Aufwertung der Bäche
dienen. In diesem Zuge wurde im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan entlang der
Bachläufe Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt, die
als Suchräume für potentielle Ausgleichsflächen herangezogen werden können.
Flächenbewirtschaftung in den Uferzonen abstimmen
In Absprache mit der Landwirtschaft gilt es, die Flächenbewirtschaftung insbesondere in den
Uferbereichen der Bäche und des Tachinger Sees auf den Schutz des Wassers und des Bodens sowie
auf den Arten- und Biotopschutz abzustimmen.
Lenkung und Information zum Schutz von Uferbereichen am See
Eine weitere wichtige Maßnahme, die der naturschutzfachlichen Entwicklung der Landschaft dient, ist die
Darstellung von Schutzzonen im Uferbereich des Tachinger Sees. Es wird empfohlen, aus Sicht der
Gemeinde Informations- und Lenkungsmaßnahmen zu entwickeln, die zur Umsetzung der dargestellten
Schutzzonen beitragen. Vorrangig gilt es in den gekennzeichneten Bereichen die Benutzung durch
Erholungssuchende und Angler zu reduzieren, damit sich Flora und Fauna ungestört entwickeln kann.
Bedeutsame Tier- und Pflanzenvorkommen sichern
Große Bedeutung im Sinne einer naturschutzfachlich abgestützten Landschaftsentwicklung kommt der
Sicherung von bedeutsamen Tier- und Pflanzenvorkommen zu. Insbesondere sollten Anstrengungen
unternommen werden, die Gelbbauchunkenbiotope auf den ehemaligen Kiesabbauflächen der Kiesgrube
Oppacher zu sichern. Die wertvollen Bestände des Pyrenäen-Löffelkrautes (Cochlearia pyrenaica) an den
vorhandenen Standorten sollten durch geeignete Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bewahrt werden.
7.2.4
Stärkung von Naherholung und Tourismus
Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft weiterhin zurückgehen werden und
die Gemeinde Taching a.See auch in Zukunft keinen großen Zuwachs im Gewerbesektor erhalten wird,
wird empfohlen, die Bemühungen im Bereich Naherholung und Tourismus zu verstärken.
Tourismuskonzept erstellen
Das touristische Potential der Gemeinde Taching a.See ist groß und es gilt, Ideen zu entwickeln, wie
dieses Potential marktwirksam eingesetzt werden kann. Hierzu sollte ein entsprechendes professionelles
Tourismuskonzept erstellt werden, das die regionalen Ansätze der Tourismusregion örtlich konkretisiert
und umsetzt. Auf dieser Grundlage können dann Vermarktungsstrategien entwickelt werden.
Erholungsgebiete qualitativ aufwerten
Die beiden lokalen Entwicklungsgebiete in Tengling und Taching a.See sind qualitativ weiterzuentwickeln.
Im Erholungsgebiet Tengling ist der dörfliche Charakter zu erhalten (z.B. Parkplätze mit Hartbelag). Im
Erholungsgebiet Taching a.See ist die gesamte Struktur so weiter zu entwickeln, dass das „billige“
Campingplatz-Image nicht mehr die Gesamtanlage prägt.
Ausbau Rad- und Wanderwegenetz
Der weitere Ausbau des vorhandenen Netzes an Wander- und Radrundwegen sowie überörtliche
Radwegverbindungen erhöht die Attraktivität für den Erholungssuchenden und dient einer aktiven
Freizeitgestaltung. Das vorhandene Angebot ist zu überprüfen und gezielt zu ertüchtigen.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 100
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
7.2.5
Umsetzung
Sicherung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung
Grünordnungspläne aufstellen
Um eine qualitätsvolle und umweltgerechte Siedlungsentwicklung sicherzustellen wird empfohlen, bei der
Erstellung von Bebauungsplänen Grünordnungspläne aufzustellen. Über die Grünordnungspläne können
die Aussagen des Landschaftsplanes konkretisiert werden, indem ökologische Belange in die
verbindliche Bauleitplanung integriert werden. Insbesondere bei der Ausweisung von Gewerbegebieten
sollte der Ausarbeitung eines Grünordnungsplanes große Bedeutung beigemessen werden.
Freiflächengestaltungspläne fordern
Bei Einzelbauvorhaben mit ortsbildprägenden Charakter wird empfohlen, Freiflächengestaltungspläne
einzufordern.
7.3
Empfehlungen zur Bodenpolitik
Eine zukunfts- und ressourcensichernde Bodenpolitik ist ein zentrales Element der gemeindlichen
Aufgaben, um die Bauleitplanung nachhaltig und erfolgreich gestalten zu können.
Zukünftige Siedlungsflächen erwerben
Grundsätzlich sollen nur Baugebiete auf Flächen ausgewiesen werden, die im Besitz der Gemeinde sind.
Um die Bauleitplanung gemäß dem vorliegenden Plan erfolgreich gestalten zu können, soll die Gemeinde
möglichst alle darin enthaltenen Wohn- und Gewerbeflächen erwerben. Von den im Erläuterungsbericht
dargestellten
langfristig
möglichen
Erweiterungsflächen
(siehe
Abbildungen
langfristige
Erweiterungsflächen im Anhang) für die Siedlungsentwicklung soll die Gemeinde als Vorsorgemaßnahme
Flächen erwerben, wenn sie angeboten werden.
Ökokonto anlegen
Um die Umsetzung von Bauvorhaben zu erleichtern, soll die Gemeinde eine Vorsorgepolitik betreiben.
Ein wesentliches Element ist dabei der Erwerb von potentiellen Ausgleichsflächen und die Installierung
eines Ökokontos.
Im Flächennutzungsplan sind mit der Flächenkategorie „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung der Landschaft“ Raumkulissen definiert, in denen Ausgleichsflächen fachlich sinnvoll
situiert sind. In diesen Bereichen können langfristig vernetzende Effekte erzielt werden. Zur Anlage eines
Ökokontos soll die Gemeinde in diesen Kulissen Flächen erwerben.
Uferrandstreifen erwerben
Ferner soll die Gemeinde anstreben, Randstreifen an den Flussgewässern (Breite 10-15m) zur
Verbesserung der Funktion und Qualität sowie des Erholungswertes zu erwerben.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 101
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
8
AMT
Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
FÜR
ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT
Stand: April 2010
UND
FORSTEN TRAUNSTEIN, zentrale InVeKoS Datenbank online,
BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der 9. Auflage, 2004, zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes
vom 31. Juli 2009,
BAYERISCHES GEOLOGISCHES LANDESAMT (HRSG.): Geologische Karte von Bayern, Blatt 667 Bad
Reichenhall, M 1:100.000, München 1978
BAYERISCHER KLIMAFORSCHUNGSVERBUND (HRSG.): Klimaatlas von Bayern, München 1996
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG (HRSG.): Statistik kommunal, München
2001
BAYERISCHES LANDESAMT
April 2010
FÜR
STATISTIK
UND
DATENVERARBEITUNG, Datenbank Genesis online, Stand:
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.): Landschaftsinformationssystem, Seeuferkartierung
Waginger – Tachinger See, München 1987
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.): Planungshilfen für die Landschaftsplanung, Bodenschutz
durch den Landschaftsplan. Merkblätter zur Landschaftspflege und zum Naturschutz 3.1,
München 1990
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.): Artenhilfsprogramm für stark bedrohte Pflanzenarten in
der Region Südostoberbayern, Christian Niederbichler, Dipl.-Geogr., München, 1995/96
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.): Amphibienkartierung Bayern Ilse Englmaier, Dipl.Biologin..: Aktualisierung der Amphibienkartierung Bayern, Landkreis Traunstein,
Augsburg, 2001.
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (HRSG.): Biotopkartierung Bayern, Flachland, München 1985,
2001, 2002
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT, Homepage, Daten und Information zu Arten und Lebensräumen
online, Stand: März 2010
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR WASSERWIRTSCHAFT (HRSG.): Verzeichnis der Seen in Bayern. Teil 1.
München, 1982
BAYERISCHES NATURSCHUTZGESETZ (BAYNATSCHG) in der Fassung vom 18. August 1998, zuletzt
geändert durch § 8 des Gesetzes vom 24. Dezember 2002,
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN: Bezugsschreiben vom 19.11.2009. „FreiflächenPhotovoltaikanlagen“, München, 2009
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.): Beschreibung,
Bewertung und Empfindlichkeiten der landschaftsökologischen Einheiten, Ringler:
Landschaftsrahmenplan, 1978/79.
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 102
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
Literaturverzeichnis
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.): Integration des
Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan, Materialien 32, München 1984
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.): Arten- und
Biotopschutzprogramm, Bayern, Landkreis Traunstein, München 1993
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR
Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006, München
UND
TECHNOLOGIE(HRSG.):
BOHNER, DR. ANDREAS, BUCHMEIER, MAG. GEORGIA, DIEPOLDER, DR. MICHAEL ET AL.: Landwirtschaft und
Gewässerschutz. Ergebnisse des Projekts „SeenLandWirtschaft“: Landwirtschaft und
Gewässerschutz in Grünlandregionen des bayerisch-österreichischen Alpenvorlandes,
2007.
BUNDESNATURSCHUTZGESETZ (BNATSCHG) in der Fassung vom 01.01.2010 (Inkrafttreten)
DÖHLA BERNHARD: Freizeitnutzung & Ökologie am Waginger-Tachinger See, Diplomarbeit der TU
München, 2005.
GEMEINDE FRAUENBERG, BEREICH ZENTRALE AUFGABEN BZA, DIREKTION FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
(HRSG.): Entwicklungs- und Handlungskonzept für die Gemeinde Frauenberg,
Frauenberg 2003
HENATSCH, BRIGITTE UND WALTER, KORNELIA: Ornithologische Seeuferkartierung Waginger See,
Wasservögel und Schilfbrüter, Grundlagenermittlung zur Entwicklung eines
Schutzkonzeptes. Traunstein 2001
LANDKREIS TRAUNSTEIN (HRSG.): Amtsblatt, Verordnung des Landkreises Traunstein über das
Überschwemmungsgebiet Waginger – Tachinger See, Traunstein 1990
LANDKREIS TRAUNSTEIN (HRSG.): Amtsblatt Nr. 8, Verordnung zum Schutz des Waginger und Tachinger
Sees und umliegender Landschaft (Landschaftsschutzgebiet, Traunstein
LÖSCHENBRAND, F. ET AL.: Modellierung der Phosphorgesamtausträge im Einzugsgebiet des WagingerTachinger Sees. Schriftenreihe BAW, S. 80-93, München, 2007
OBERSTE
BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES
Straßeninformationssystem BAYSIS online, Stand: März 2010
INNEREN,
Bayerisches
REGIONALVERKEHR OBERBAYERN GMBH, Busfahrpläne online, Stand: April 2010
REGIONALER PLANUNGSVERBAND SÜDOSTOBERBAYERN (HRSG.): Regionalplan Südostoberbayern (18),
Traunstein 2002
WASSERWIRTSCHAFTSAMT TRAUNSTEIN (HRSG.): Gewässerpflegeplan Waginger See und Tachinger See,
Traunstein 1998
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 103
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See
9
Datengrundlagen
Datengrundlagen
Datenmaterial wurde zur Verfügung gestellt von:
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat Oberbayern/München, Praktische Denkmalpflege,
Bodendenkmäler
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Datenstelle Umweltinformationen
• Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur)
• Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
• E.ON Bayern AG Freilassing
• Erdgas Südbayern GmbH, Regional Center Traunreut
• Kießling, Gotthard und Reinmann, Dorit (2007): Denkmäler in Bayern
• Landesamt für Vermessung und Geoinformation
• Landratsamt Traunstein
• Oberste Baubehörde im Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Bayerisches
Straßeninformationssystem BAYSIS
• Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
• Verwaltungsgemeinschaft Waging am See
• Wasserbeschaffungsverband Taching
• Wasserwirtschaftsamt Traunstein
• Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger Gruppe
• Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe
0400-08-013
111215_Erläuterungsbericht.doc
Seite 104

Documentos relacionados