Flächennutzungsplan mit integriertem
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Flächennutzungsplan mit integriertem
Begründung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Gemeinde Taching a.See Grontmij GmbH Valpichlerstraße 49 80686 München T F E W +49 89 889497-70 +49 89 889497-80 [email protected] www.grontmij.de Impressum Auftraggeber: Gemeinde Taching a. See Verwaltungsgemeinschaft Waging Salzburgerstraße 1 83329 Waging Auftragnehmer: Grontmij GmbH Valpichlerstraße 49 80686 München Bearbeitung: Prof. Dipl.-Ing. Fritz Auweck Dipl.-Ing. Claudia Bosse Dipl.-Ing. Anka Förster Dipl.-Ing. Ulrich Bernard Dipl.-Ing. Hannes Krauss Bearbeitungszeitraum: März 2009 bis Februar 2012 Fassung vom 15.11.2011, festgestellt am 26.01.2012 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Auftrag 1 2 Vorbemerkungen 2 2.1 Inhalt und gesetzliche Grundlagen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes 2 2.2 Rechtsverbindlichkeit, Geltungsdauer 3 2.3 Bearbeitungsschritte 4 2.4 Beziehung zu Fachplanungen 5 2.5 Träger öffentlicher Belange 6 3 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 8 3.1 Verwaltungsraum 8 3.2 Landesentwicklungsprogramm 8 3.3 3.3.1 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5 3.3.6 Regionalplan Natur und Landschaft Siedlungswesen Land- und Forstwirtschaft Wasserwirtschaft Tourismus und Erholung Vorbehalts- und Vorranggebiete 11 11 12 13 13 14 14 4 Analyse des Gemeindegebietes 16 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.1.7 Siedlungsstruktur Siedlungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung Wirtschafts- und Erwerbsgrundlagen Infrastrukturausstattung Grünflächen und Grünzüge Verkehr Altlastenverdachtsflächen 16 16 18 22 23 23 24 25 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7 Natürliche Grundlagen Naturraum und Landschaftsstruktur Geologie und Böden Gewässer und Wasserhaushalt Klima Tierwelt Pflanzenwelt Landschaftsökologische Raumeinheiten 26 26 26 30 37 38 41 46 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 Landnutzung Landwirtschaft Forstwirtschaft Wasserwirtschaft 50 50 54 55 1 0400-08-013 • 111215_Erläuterungsbericht.doc Inhaltsverzeichnis 4.3.4 4.3.5 4.3.6 Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen Naturschutz und Landschaftspflege Naherholung und Tourismus 58 58 60 5 Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht 62 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 5.1.5 Siedlungskonzept Grundsätze Historische Siedlungsstruktur Siedlungstypen Ziele für die Festsetzung neuer Bauflächen Entwicklungsflächen 62 62 62 63 64 64 5.2 5.2.1 5.2.2 Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung Wohnflächenbedarf Kurzbeschreibungen der wichtigsten Ausweisungen 67 67 67 5.3 Wirtschaftliche Entwicklung und gewerblich genutzte Flächen 71 5.4 Infrastrukturausstattung 71 5.5 5.5.1 5.5.2 5.5.3 Innerörtliche Grünflächen und Grünzüge Grünflächen Grünzüge Erholungsflächen am See 71 71 71 72 5.6 5.6.1 5.6.2 5.6.3 Verkehr Motorisierter Individualverkehr Öffentlicher Personennahverkehr Fuß- und Radwegenetz 73 73 74 74 5.7 Energie- und Abfallwirtschaft, Ver- und Entsorgung 74 6 Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 75 6.1 6.1.1 6.1.2 6.1.3 Landschaftsplanerisches Konzept Siedlungsentwicklung und Bauleitplanung Sicherung bestehender landschaftlicher Werte Aufwertung landschaftlicher Qualitäten 75 75 75 76 6.2 6.2.1 Landwirtschaft Verhältnis Landschaftsplan und Landwirtschaft 77 77 6.3 6.3.1 6.3.2 Forstwirtschaft Aufforstungen Ziele und Maßnahmen für die Waldwirtschaft 78 78 79 6.4 6.4.1 6.4.2 6.4.3 Wasserwirtschaft Trinkwasserschutzgebiete Überschwemmungsgebiete Oberflächengewässer 80 80 80 81 6.5 6.5.1 6.5.2 Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen Bodenschutz Abgrabungen und Aufschüttungen 83 83 83 6.6 6.6.1 Naturschutz und Landschaftspflege Schutz wertvoller Lebensräume 84 84 2 0400-08-013 • 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite II Inhaltsverzeichnis 6.6.2 6.6.3 6.6.4 Schutz von gefährdeten Tierarten 87 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 88 Schutzzonen am Tachinger See 88 6.7 6.7.1 6.7.2 Naherholung und Tourismus Grundsätze Ziele und Maßnahmen 6.8 6.8.1 6.8.2 Erneuerbare Energien 91 Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen 91 Windenergienutzung 95 7 Umsetzung 97 7.1 7.1.1 7.1.2 7.1.3 7.1.4 Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung Empfehlungen für einzelne Baugebiete Flächen-Management-Datenbank Ausweitung der Übernachtungsangebote Beteiligung Landwirtschaft 97 97 98 98 98 7.2 7.2.1 7.2.2 7.2.3 7.2.4 7.2.5 Empfehlung zur Landschaftsentwicklung Verbesserung der Informationsgrundlagen Langfristige Sicherung der Landwirtschaft Gewässerläufe als „Lebensadern“ der Landschaft Stärkung von Naherholung und Tourismus Sicherung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung 98 98 99 99 100 101 7.3 Empfehlungen zur Bodenpolitik 101 8 Literaturverzeichnis 102 9 Datengrundlagen 104 89 89 90 Anhang 3 0400-08-013 • 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite III Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Die einzelnen Bearbeitungsschritte des Aufstellungsverfahrens im Überblick 4 Abb. 2: Gemeinde Taching a.See und angrenzende Gemeinden mit Gebietskategorien 9 Abb. 3: Raumstruktur 10 Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Taching a.See von 1960 bis 2008 19 Abb. 5: Wanderungssaldo und natürliches Saldo der Gemeinde Taching a.See von 2002 bis 2008 20 Abb. 6: Altersaufbau der Wohnbevölkerung der Gemeinde Taching a.See von 1998 bis 2008 20 Abb. 7: Übersichtskarte der landschaftsökologische Raumeinheiten 46 Abb. 8: Übersichtskarte der wassersensiblen Bereiche 56 Abb. 9: Übersichtskarte: Potentiell geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 93 Abb. 10: Übersichtskarte: Bereiche ohne Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen 96 Tabellenverzeichnis Tab. 1: Flächenerhebung der Realnutzung, jeweils zum 31.12. des Berichtsjahres, in ha 16 Tab. 2: Gebäude- und Wohnungsbestand 17 Tab. 3: Zahl der Wohnungen je Wohngebäude 17 Tab. 4: Baufertigstellungen zum 31.12. jedes Bezugsjahres 17 Tab. 5: Bevölkerungsdaten für die Gemeinde Taching a.See 18 Tab. 6: Billeter – Maß zur demographischen Entwicklung 21 Tab. 7: Verteilung der Wohnbevölkerung nach Ortsteilen 21 Tab. 8: SVB am Arbeitsort Taching a.See zum 30.06. des Berichtsjahres 22 Tab. 9: Buslinien im Gemeindegebiet Taching a.See 25 Tab. 10: Kennzahlen des Tachinger und Waginger Sees 31 Tab. 11: Klimadaten der Gemeinde Taching a.See 38 Tab. 12: Tierhaltung Entwicklung der Stückzahlen 51 Tab. 13: Betriebsstatistik 51 Tab. 14: Bilanz der geplanten Bauflächen in ha nach Ortsteilen 65 Tab. 15: Übersicht der geplanten Bauflächen in ha nach Art der Fläche 66 4 0400-08-013 • 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite IV Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 1 Anlass und Auftrag Anlass und Auftrag Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Der momentan geltende Flächennutzungsplan wurde in den Jahren 1979 bis 1983 im Rahmen einer Planungsgemeinschaft mit den Nachbargemeinden Waging am See, Petting und Wonneberg erstellt und ist in vielerlei Hinsicht nicht mehr aktuell. Neben fachbezogener Information, z.B. Schutzgebieten, entsprechen auch die damals festgesetzten Bodennutzungen nicht mehr dem aktuellen Stand und den Zielsetzungen der Gemeinde. Zusätzlich ist der Plan aufgrund zahlreicher Änderungs- und Ergänzungsverfahren nur noch schwer lesbar. Letztlich ist die von der Bauaufsichtsbehörde empfohlene Bindungsdauer von etwa 15 Jahren überschritten. Der Gemeinderat Taching a.See hat am 19.03.2009 beschlossen, für das Gemeindegebiet Taching a.See gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aufzustellen. Das Planungsbüro Grontmij GmbH, München wurde auf Grundlage des Honorarangebots vom 18.02.2009 mit der Planung beauftragt. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 1 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Vorbemerkungen 2 Vorbemerkungen 2.1 Inhalt und gesetzliche Grundlagen des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Baugesetzbuch sowie die Naturschutzgesetzgebung den rechtlichen Rahmen. bilden das Baugesetzbuch Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der 9. Auflage, 2004, zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009, bildet die rechtliche Grundlage für die Aufstellung des Flächennutzungsplans. Es ist Aufgabe der Gemeinde als Träger der örtlichen Planungshoheit, Bauleitpläne aufzustellen (§ 1 Abs. 3 BauGB). Dabei wird zwischen vorbereitender Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und verbindlicher Bauleitplanung (Bebauungsplan) unterschieden (§ 1 Abs. 2 BauGB). Der Flächennutzungsplan beinhaltet in Grundzügen die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet unter Berücksichtigung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen sowie voraussehbarer Bedürfnisse der Gemeinde (§ 5 BauGB). Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sind abwägungsrelevante Belange zu berücksichtigen. Es gilt, öffentliche und private Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Gemäß BauGB zählen dazu: • die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse • die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung • die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung • die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Ortsund Landschaftsbildes • die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege • die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge • die Belange des Umweltschutzes gem. § 1a BauGB • die Belange der Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Verkehrs, des Post- und Fernemeldewesens, der Versorgung und der Abfallentsorgung • die Belange der Verteidigung und des Zivilschutzes • die Ergebnisse einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung Mit Rücksicht auf die Belange des Umweltschutzes gilt es, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Eine zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen soll durch Maßnahmen für die Innenentwicklung, wie etwa Nachverdichtung oder Wiedernutzbarmachung von Flächen, verringert werden. Bodenversiegelung soll auf das notwendige Maß begrenzt werden (§1a Abs. 2 BauGB). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 2 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Vorbemerkungen Die Gemeinde Taching a.See stellt den Flächennutzungsplan in ihrer eigenen Verantwortung auf (§2 Abs. 1 BauGB). Planungsabsichten und Ziele sind mit folgenden Vorgaben des BauGB abgestimmt: • Nach § 1 Abs. 4 BauGB ist der Planungsinhalt den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. • Nach § 2 BauGB sind die planerischen Zielvorstellungen mit den benachbarten Gemeinden abzustimmen. • Nach § 3 BauGB sind die Bürger während den verschiedenen Entwicklungsstadien am Planungsprozess zu beteiligen. • Nach § 4 BauGB sind die von der Planungsabsicht betroffenen Träger öffentlicher Belange – möglichst frühzeitig – zu beteiligen. Naturschutzgesetzgebung Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 01.01.2010 (Inkrafttreten) sowie das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung vom 18. August 1998, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 24. Dezember 2002, bilden die rechtliche Grundlage für den Landschaftsplan. Der Landschaftsplan konkretisiert die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 3 Abs. 2 BayNatSchG). § 2 BNatSchG sowie § 1 BayNatSchG formulieren diese Ziele: • die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ist zu erhalten und zu verbessern • unbebaute Bereiche sind in für ihre Funktionsfähigkeit genügender Größe zu erhalten • Teile von Natur und Landschaft, auch begrünte Flächen und deren Bestände, sind in besiedelten Bereichen in besonderem Maße zu schützen, pflegen und zu entwickeln • die Naturgüter sind, soweit sie sich nicht erneuern, sparsam zu nutzen • Boden ist zu erhalten • Gewässer sind vor Verunreinigungen zu schützen, ihre natürliche Selbstreinigungskraft ist zu erhalten oder wiederherzustellen • Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden • wild lebende Tiere und Pflanzen sind zu schützen, ihre Lebensräume (Biotope) sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und wiederherzustellen • für Erholung sind in ausreichendem Maße geeignete Flächen zu erschließen, zu gestalten und zu erhalten • die Bebauung ist an Natur und Landschaft anzupassen • Landschaftsteile, die für einen ausgewogenen Naturhaushalt erforderlich sind oder sich durch ihre Schönheit, Eigenart, Seltenheit und durch ihren Erholungswert auszeichnen, sind von einer Bebauung freizuhalten Der Landschaftsplan der Gemeinde Taching a.See wird in den Flächennutzungsplan integriert. Auf ein selbstständiges Planwerk in der Landschaftsplanung wird verzichtet. 2.2 Rechtsverbindlichkeit, Geltungsdauer Der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung ist behördenverbindlich (§ 7 BauGB), besitzt jedoch nur mittelbare Rechtswirkung gegenüber dem Bürger. Diese ergibt sich einerseits aus dem Entwicklungsgebot für Bebauungspläne (§ 8 Abs. 2 BauGB), andererseits bei Genehmigungen von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 3 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Vorbemerkungen Der Flächennutzungsplan wird für einen Planungszeitraum von 10 – 15 Jahren erstellt. Nach dieser Zeitspanne wird er überprüft und bei Bedarf geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden. Aufgrund des gemeinsamen Aufstellungsverfahrens für Flächennutzungs- und Landschaftsplan erhalten beide gleichermaßen Rechtswirksamkeit. 2.3 Bearbeitungsschritte Der Planungsprozess gliedert sich in folgende Bearbeitungsschritte: Aufstellungsbeschluss Gemeinderat Vergabe an Planungsbüro frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 1.Workshop Stärken / Schwächen / Schwerpunkte setzen Bestandsaufnahmen vor Ort / Analyse Informationsabend Anregungen der Bürgerinnen und Bürger Bewertung / Ziele setzen Konzepte für Landschaft und Siedlung 2. Workshop Diskussion integriertes Konzept Vorentwurf Träger öffentlicher Belange vorgezogene Bürgerbeteiligung 3. Workshop Endabstimmung Vorentwurf Entwurf ggf. Wiederholung öffentliche Auslegung Satzungsbeschluss, Plangenehmigung, Ausfertigung Quelle: eigene Darstellung Abb. 1: Die einzelnen Bearbeitungsschritte des Aufstellungsverfahrens im Überblick 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 4 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Vorbemerkungen Das Aufstellungsverfahren zeichnet sich besonders durch die enge Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinde aus. Bereits frühzeitig wurden diese in die Planung miteingebunden, um deren Ziele und Vorstellungen zu integrieren. Dies geschah in Rahmen von Workshops und Bürgerversammlungen. Bei einem ersten Workshop am 28.04.2009 wurden gemeinsam mit Interessensvertretern aller relevanten Bürgergruppen Stärken und Schwächen der Gemeinde analysiert und Schwerpunkte für die künftige Entwicklung gesetzt. Dieses Vorgehen ermöglichte ein effizientes Arbeiten, gleichzeitig wurden alle wichtigen Positionen in den Planungsprozess mit eingebunden. Folgende Schwerpunktthemen wurden bearbeitet: • Arbeit und Wirtschaft, Versorgung und Verkehr • Bevölkerung, Wohnen, Siedlung • Erholung und Tourismus • Landnutzung, Land- und Forstwirtschaft, Wasser • Natur, Lebensräume, Kulturlandschaft Nach der Bestandsaufnahme vor Ort sowie der umfassenden Analyse wurden alle Bürgerinnen und Bürger mit einem Informationsabend am 22.07.2009 in den Planungsprozess eingebunden. Neben der Vorstellung des Verfahrensablaufs, der allgemeinen Rahmenbedingungen und der Bestandsaufnahme bestand war für alle Anwesenden die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Anliegen vorzubringen und Anregungen mitzugeben. Auf Grundlage der bis dahin erfolgten Bearbeitungsschritte erstellte das Planungsbüro ein integriertes Siedlungs- und Landschaftskonzept. Im Rahmen eines zweiten Workshops am 29.10.2009 wurde dieses diskutiert. Interessensvertretern war hier die Möglichkeit gegeben, Anregungen und Ergänzungen erneut in den Planungsprozess mit einfließen zu lassen. In der Gemeinderatssitzung am 28.01.2010 wurde der Vorentwurf dem Gemeinderat vorgestellt. Änderungen und Ergänzungen aus der Diskussion sind in der jetzt vorliegenden Fassung eingearbeitet. 2.4 Beziehung zu Fachplanungen Im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wurden nachfolgend aufgeführte Fachplanungen ausgewertet: • Amphibienkartierung Bayern (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz) • Amtliche Biotopkartierung (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) • Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Traunstein (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) • Artenhilfsprogramm für stark bedrohte Pflanzenarten in der Region Südostoberbayern (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz) • Beschreibung, Bewertung und Empfindlichkeiten der landschaftsökologischen Einheiten (Landschaftsrahmenplan, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) • Gewässerpflegeplan Gemeinde Taching a. See • Gewässerpflegeplan Waginger und Tachinger See (Wasserwirtschaftsamt Traunstein) • Landwirtschaft und Gewässerschutz, Ergebnisse des Projekts „SeenLandWirtschaft“: Landwirtschaft und Gewässerschutz in Grünlandregionen des bayerisch-österreichischen Alpenvorlandes • Landwirtschaftliche Standortkartierung (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) • Waldfunktionsplanung (Oberforstdirektion München) 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 5 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 2.5 Vorbemerkungen Träger öffentlicher Belange Die Träger öffentlicher Belange wurden am 04.05.09 frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden (§ 4 Abs. 1 BauGB). • Landratsamt Traunstein, Kreisbaumeisterin (SG 4.50) • Landratsamt Traunstein, Bauamt (SG 4.40) • Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung (SG 4.13) • Landratsamt Traunstein, Naturschutz (SG 4.14) • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht/Bodenschutz (SG 5.16) • Landratsamt Traunstein, Kommunalaufsicht ( SG 2.20) • Landratsamt Traunstein, Straßenverkehrsbehörde (SG 5.36) • Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz und Abfallrecht (SG 4.41) • Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt, Seuchen- und Unfallhygiene (SG 6.62) • Landratsamt Traunstein, Kreisbrandinspektion Traunstein • Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde • Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Regionalplanungsstelle der Regierung von Oberbayern • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein • Finanzamt Traunstein, Bewertungsstelle • Staatliches Bauamt Traunstein, Bereich Straßenbau • Wasserwirtschaftsamt Traunstein • Vermessungsamt Traunstein • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Bodendenkmalpflege • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Abteilung Praktische Denkmalpflege • Bayerisches Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen • Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern • Bayerischer Bauernverband • Handwerkskammer für München und Oberbayern, Betriebsberatungsstelle Traunstein • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Traunstein • Bund Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Waginger / Tachinger See • Deutsche Post AG, Bau- und Immobiliencenter • E.ON Bayern AG • E:ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg • Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung Süd • Verwaltungsgemeinschaft Waging am See, Abwasserreferat (I/15) • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe • Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger-Gruppe • Wasserbeschaffungsverband Taching 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 6 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Vorbemerkungen • Stadt Tittmoning, Bauverwaltung • Stadt Traunreut, Bauverwaltung • Markt Waging am See, Bauverwaltung • Gemeinde Palling, Bauverwaltung • Gemeinde Kirchanschöring, Bauverwaltung • Gemeinde Fridolfing, Bauverwaltung • Katholisches Pfarramt Taching • Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Agrarökologie, Ökologischen Landbau und Bodenschutz • Bezirksfinanzdirektion München • Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung München 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 7 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 3 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben 3.1 Verwaltungsraum Die Gemeinde Taching a.See liegt in der Planungsregion 18 im Landkreis Traunstein. Sie besteht aus den zwei bis zur Gebietsreform eigenständigen Ortsteilen Taching a.See und Tengling und grenzt im Osten an den Tachinger See. Das nächstgelegene Versorgungszentrum ist der Markt Waging am See, die nächstgelegene Kreisstadt ist Traunstein. An das Gemeindegebiet grenzen an: • die Gemeinde Fridolfing im Nordosten • die Gemeinde Palling im Nordwesten • die Stadt Tittmoning im Norden • der Markt Waging im Süden und Südosten Die Gemeinde Taching a.See hat eine Einwohnerzahl von 1932 (Bevölkerungsstand am 31.12.2008, Quelle Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) und umfasst eine Fläche von 2.676 ha. Taching a.See wird durch die St 2105, die in Nord-Süd-Richtung parallel zum Tachinger See verläuft, an das überörtliche Verkehrsnetz angebunden. Ein direkter Anschluss an die Bahnlinie ist nicht vorhanden. Die Bahnstrecke Mühldorf – Freilassing verläuft außerhalb des Gemeindegebiets östlich des Tachinger Sees. 3.2 Landesentwicklungsprogramm Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans sind unter anderem die übergeordneten Zielvorgaben der Landesplanung zu beachten. Im Landesentwicklungsprogramm der Bayerischen Staatsregierung (LEP vom 08.08.2006) ist die Gemeinde Taching a.See dem allgemeinen ländlichen Raum zugeordnet, ebenso wie die angrenzenden Kommunen. Aufgrund vorhandener räumlicher und sozioökonomischer Strukturen ist dieser Raum funktional weitgehend eigenständig entwicklungsfähig. Es sind keine spezifischen landesplanerischen Ziele erforderlich. Die Festlegungen für die allgemeine Entwicklung im ländlichen Raum entsprechen den Entwicklungserfordernissen umfassend (vgl. LEP 2006, Begründung A I 4.1.5). Das LEP sieht für die allgemeine Entwicklung des ländlichen Raumes folgendes vor: • Erhalt und Entwicklung als gleichwertigen und eigenständigen Lebensraum unter besonderer Wahrung seiner Eigenart und gewachsenen Struktur. • Im Sinne der nachhaltigen Raumentwicklung ergänzen sich Erfordernisse, welche die wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes vorantreiben mit der Sicherung der naturräumlichlandschaftlichen, siedlungsstrukturellen, sozialen und kulturellen Potentiale (vgl. LEP 2006 Begründung A I 4.1.1). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 8 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Quelle: Regionaler Planungsverband Südostoberbayern 2002 Abb. 2: Gemeinde Taching a.See und angrenzende Gemeinden mit Gebietskategorien Raumstruktur Das Gebiet liegt in Südostoberbayern nahe der österreichischen Grenze. Zur Raumstruktur lassen sich folgende Aussagen treffen: • Das Gebiet liegt zwischen zwei Entwicklungsachsen: Eine Entwicklungsachse von überregionaler Bedeutung (Salzburg – Traunstein – Mühldorf am Inn) verläuft südlich von Ost nach West. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 9 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Eine Entwicklungsachse von regionaler Bedeutung (Berchtesgaden – Bad Reichenhall – Freilassing – Altötting) verläuft östlich von Nordwest nach Südost. • Zusätzlich liegt das Gebiet im Verflechtungsbereich der Mittelzentren Burghausen (3), Traunreut / Trostberg (6), Traunstein (8) und Freilassing (9). • Sie ist nicht als Gemeinde von zentralörtlicher Bedeutung ausgewiesen. Umliegende Orte mit zentralörtlicher Bedeutung sind das Unterzentrum Waging am See, das gemeinsame Mittelzentrum Traunreut – Trostberg sowie das mögliche Oberzentrum Traunstein (vgl. Karte A3:Strukturkarte LEP 2006). Die Gemeinde Taching a.See ist dem Tourismusgebiet „Waginger See und Rupertiwinkel“ (Nr. 2, LEP 2006) zuzuordnen, ein Gebiet mit erheblichem Urlaubstourismus. Quelle: Regionaler Planungsverband Südostoberbayern 2002 Abb. 3: Raumstruktur 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 10 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 3.3 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Regionalplan Der Regionalplan Südostoberbayern beschreibt spezifische raumplanerische Zielsetzungen für die Region. Diese Ziele sind raumplanerische Vorgaben, die auf der Ebene von Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan konkretisiert werden sollen. Nachfolgend dargelegte Zielsetzungen aus dem Regionalplan sind für den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Taching a.See relevant und werden entsprechend berücksichtigt. 3.3.1 Natur und Landschaft Naturschutz und Landschaftsbild Für Natur und Landschaft werden gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2 folgende Ziele festgelegt: • Landschaftsprägende Bestandteile, insbesondere naturnahe Strukturen wie abwechslungsreiche Waldränder, gewässerbegleitende Gehölzsäume, Hecken und Alleen, Wiesentäler sowie unverbaute Fließ- und naturnahe Stillgewässer sollen erhalten und, soweit möglich, wiederhergestellt werden. • Wesentliche, für die Teilräume der Region typische Biotope, sollen in Funktion und Umfang gesichert werden. • Ökologisch schutzwürdige Flächen, insbesondere Auwaldbereiche, Hang- und Leitenwälder, Uferzonen und Feuchtgebiete, das Landschaftsbild prägende Elemente wie exponierte Kuppen und Hänge sowie Überschwemmungsgebiete sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. • Seeuferzonen sollen weiterhin von neuen Fremdenverkehrserschließungen freigehalten werden, für bestehende ungeordnete Nutzungen von Seeuferbereichen sollen Sanierungspläne aufgestellt und umgesetzt werden. Siedlungsbereiche Für die Siedlungsbereiche resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.1 folgende Ziele: • Gliedernde Grünflächen und Freiräume im Ortsbereich und zwischen den Siedlungseinheiten sollen erhalten, entwickelt und erweitert werden. Sie sollen untereinander und mit der freien Landschaft verbunden werden. • Auf eine gute Einbindung der Ortsränder in die Landschaft, die Bereitstellung der dafür notwendigen Mindestflächen und auf die Erhaltung bestehender Obstgehölzpflanzungen soll geachtet werden. • Die Versiegelung des Bodens soll so gering wie möglich gehalten und die Sickerfähigkeit besiedelter Flächen verbessert werden. • Überdeckte Gewässerstrecken sollen nach Möglichkeit wieder geöffnet und renaturiert, naturnahe Kleinstrukturen, wie Ranken, Baumbestände, Hecken oder Gräben, erhalten werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen Für die landwirtschaftlichen Nutzflächen resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.2 folgende Ziele: • Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen soll darauf hingewirkt werden, dass sie den örtlichen ökologischen Erfordernissen angepasst bewirtschaftet werden. • Besonders in empfindlichen Bereichen sind Nutzungsextensivierungen und Formen des ökologischen Landbaus anzustreben, der generell stärker gefördert werden soll. • Auf Grünlandstandorten, wie z.B. Überschwemmungsgebieten und erosionsgefährdeten Lagen, soll auf Grünlandumbruch verzichtet werden. Der Bodenerosion soll durch geeignete Bewirtschaftungsformen entgegengewirkt werden. Kleinräumige Geländestrukturen und reliefbildende Geländeformen sollen erhalten werden. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 11 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben • Hecken, Streuobstbestände und Feldgehölze sowie freistehende Einzelbäume sollen als wertvolle Lebensräume und zur Bereicherung des Landschaftsbildes erhalten und in geeigneten Fällen ergänzt werden. Gewässer Für die Gewässer resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.2 folgende Ziele: • An den Gewässern der Region soll die Gewässergüte erhalten und weiter verbessert werden. • Bei nicht ausreichender Gewässergüte sollen Verbesserungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. • Nährstoff- bzw. Abwassereinträge sollen verhindert werden. • Es sollen durchgängige Uferstreifen mit verringerter Nutzungsintensität erhalten bzw. geschaffen werden. • Überschwemmungsgebiete und Hochwasserrückhalteräume sollen vor weiterer Bebauung und Besiedelung oder sonstiger intensiver Nutzung freigehalten oder den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entsprechend wieder freigemacht und erweitert werden. • Nutzungsänderungen von Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrückhalteräumen bedürfen Ausgleichsmaßnahmen mit gleicher Wirkung, sofern nicht andere gewichtige Gründe des öffentlichen Wohls entgegenstehen. • Wasserbauliche Maßnahmen an Fließgewässern sollen naturnah ausgeführt werden. Feuchtwiesen Für die Feuchtwiesen resultieren gemäß Teil B, Kapitel I Punkt 2.5 folgende Ziele: • Streuwiesen sollen erhalten werden. Dabei soll eine regelmäßige Mahd in 1 – 2 jährigem Turnus und eine extensive Nutzung ohne Düngung sichergestellt werden. 3.3.2 Siedlungswesen Für die Siedlungsentwicklung der Gemeinde Taching a.See resultieren gemäß Teil B, Kapitel II Punkt 1, 2 und 3 folgende Ziele: • Die Siedlungsentwicklung in der Region soll sich an der Raumstruktur orientieren und unter Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen ressourcenschonend weitergeführt werden. • Dabei sollen die neuen Flächen nur im notwendigen Umfang beansprucht werden, die Innenentwicklung bevorzugt werden und die weitere Siedlungsentwicklung an den vorhandenen und kostengünstig zu realisierenden Infrastruktureinrichtungen ausgerichtet sein. • Die Siedlungstätigkeit in der Region soll an der charakteristischen Siedlungsstruktur und der baulichen Tradition der Teilräume der Region ausgerichtet sein. • Die Zersiedlung der Landschaft soll verhindert werden. Bauliche Anlagen sollen schonend in die Landschaft eingebunden werden. Eine ungegliederte, bandartige Siedlungsentwicklung soll durch ausreichende Freiflächen zwischen den Siedlungseinheiten verhindert werden. Das gilt vor allem für Gebirgs-, Fluss-, Wiesentäler und Entwicklungsachsen. • Die gewerbliche und wohnbauliche Siedlungsentwicklung soll in einem angemessenen Verhältnis stehen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 12 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 3.3.3 Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Land- und Forstwirtschaft Für Land- und Forstwirtschaft resultieren gemäß Teil B, Kapitel III Punkt 1, 2 und 3 folgende Ziele: • Die Leistungsfähigkeit von Landwirtschaft und Forstwirtschaft soll nachhaltig erhalten und gesichert werden, um die Region mit hochwertigen Nahrungsmitteln und Rohstoffen zu versorgen und die Kulturlandschaft zu pflegen und zu gestalten. Dabei soll die bäuerliche Landwirtschaft auch in ihrem Neben- und Zuerwerb erhalten bleiben. • Die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen soll sich auf den notwendigen Umfang beschränken. • Die Bodenfruchtbarkeit soll erhalten werden. Bei dauerhaft landwirtschaftlich genutzten Erzeugungsflächen sollen Wasserregulierungsmaßnahmen möglich sein, sofern nachteilige Folgen für den Wasser- und Naturhaushalt auszuschließen sind. • Das Wasserrückhaltevermögen der landwirtschaftlich genutzten Flächen soll verbessert werden. • Im Alpenraum und Alpenvorland soll die landschaftsprägende Grünlandwirtschaft bevorzugt werden. • Der Wald in der Region soll in seinem Bestand erhalten und so bewirtschaftet werden, dass er seine Funktionen bestmöglich erfüllen kann. Ortsnahe Wälder sollen erhalten und möglichst als Erholungswald gestaltet werden. • Bei Inanspruchnahme von Waldflächen soll zur nachhaltigen Sicherung ihrer Funktionen und zur Verbesserung des ökologischen Gesamthaushalts gleichwertiger Ersatz geschaffen werden. Durchschneidungen von Wäldern sollen vermieden werden. 3.3.4 Wasserwirtschaft Grundwasser Hinsichtlich der Wasserversorgung der Gemeinde Taching a.See werden gemäß Teil B, Kapitel IV Punkt 2.2 folgende Ziele festgelegt: • Dem Erhalt von Grundwasser (Trinkwasser) kommt eine besondere Bedeutung zu. • Aufgrund der für den Menschen existenziellen Bedeutung des Wassers, dem Erhalt einer möglichst hohen Qualität und einem umfangreichen Angebot bei einem möglichst geringen Erschließungsaufwand sind alle größeren Grundwasservorkommen grundsätzlich schutzwürdig. Oberflächengewässer Hinsichtlich der oberirdischen Gewässer der Gemeinde Taching a.See werden gemäß Teil B, Kapitel IV Punkt 3.1 folgende Ziele festgelegt: • Die Seen der Region sind bedeutende Anziehungspunkte für den Fremdenverkehr und die Naherholung. Die größeren Seen sind mäßig nährstoffbelastet. Deshalb ist es notwendig, ausreichende Maßnahmen zur Fernhaltung belasteter Nährstofffrachten insbesondere zur entscheidenden Verminderung der Phosphatzufuhr einzuleiten, um Eutrophierungsvorgänge zurückzudrängen. • Darüber hinaus ist es erforderlich, eine bakteriologisch einwandfreie Wasserqualität zu schaffen, um auch künftig die Badenutzung sicherzustellen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 13 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Hockwasserschutz Hinsichtlich des Themas Abflussregelung, Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft werden gemäß Teil B, Kapitel IV Punkt 5.1 folgende Ziele festgelegt: • Die Hochwässer der letzten Jahre haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, möglichst bereits im Oberlauf der Flüsse über ausreichend Flächen zur Rückhaltung von Regenwasser zu verfügen. Wasserrückhaltung in der Fläche soll den Abfluss verstetigen, die Hochwasserspitzen dämpfen, die Gewässerökosysteme revitalisieren und Grundwasser neu bilden. • Mit der Festlegung von Überschwemmungsgebieten sollen die zur Verbesserung des Wasserrückhaltes und zur Regulierung des Hochwasserabflusses geeigneten aktivierbaren Flächen weitreichend vor entgegenstehenden Nutzungen geschützt werden. 3.3.5 Tourismus und Erholung Für Tourismus und Erholung in der Gemeinde Taching a.See resultieren gemäß Teil B, Kapitel III Punkt 2 und 4 folgende Ziele: • Einerseits sollen Seeufer für die Erholung zur Verfügung stehen, andererseits muss die ökologische Belastbarkeit berücksichtigt werden. Das Seeuferkonzept für den Tachinger und Waginger See versucht, beiden Ansprüchen gerecht zu werden. • Im Salzachhügelland mit Waginger See und Tachinger See (Gebiet 2) sind Auslastung, Intensität, Kapazität und Bruttoinlandsproduktanteil noch unterdurchschnittlich entwickelt. Das Gebiet ist von den natürlichen Gegebenheiten her auf den Sommerurlaub und hier besonders auf den Familienurlaub ausgerichtet. Entsprechend groß ist die Zahl der Reitanlagen und Campingplätze. Verbesserungen bieten sich neben landschaftsbezogenen Erholungsformen und dem Ausbau eines überörtlichen Radund Wanderwegenetzes auch nach Österreich, in einer weiteren Ausgestaltung des FreizeitAngebotes im Sport- und Erlebnisbereich an, verbunden mit einer Saisonverlängerung, die auch die Nähe zu Salzburg nutzen könnte. • Der Erholungsschwerpunkt in diesem Gebiet ist der Waginger- und Tachinger See. Die Erholungsmöglichkeiten am See werden von Feriengästen und verstärkt auch von Naherholungssuchenden wahrgenommen. Diese Nutzung führt zu einer hohen Belastung der Seeufer. Für eine maßvolle Erholungsnutzung geeignete Uferbereiche sind in der Karte 3b Seeuferkonzept – des Regionalplans dargestellt. Die Aussagen des Seeuferkonzeptes sind in die Landschaftsplan dargestellten Schutzzonen eingeflossen. 3.3.6 im Flächennutzungsplan mit integriertem Vorbehalts- und Vorranggebiete Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Gebiete, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt, werden als landschaftliche Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. In diesen sollen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild nachhaltig gesichert werden. Die Charakteristik der Landschaft und ihrer Teilbereiche soll erhalten werden. Größere Eingriffe in das Landschaftsgefüge sollen vermieden werden, wenn sie die ökologische Bilanz deutlich verschlechtern. Teil B, Kapitel I Punkt 3.1 stellt die landschaftlichen Vorbehaltsgebiete dar, die zur Sicherung der Landschaft im Regionalplan dargestellt sind. Die Darstellung wurde nachrichtlich in den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan übernommen. Diejenigen Flächeneinheiten, die in der Gemeinde Taching a.See als landschaftliches Vorbehaltsgebiet ausgewiesen sind, decken sich mit der Flächenkulisse des Landschaftsschutzgebietes „Waginger- Tachinger See und umliegende Landschaft“. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 14 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Grundwasservorkommen, deren Umfang und Qualität ausreichend ist und bei denen eine Notwendigkeit zur Entnahme vorliegt, werden als wasserwirtschaftliche Vorranggebiete dargestellt. Die wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete dienen der vorläufigen großräumigen Sicherung des Grundwassers zur Trinkwassernutzung. Im Gemeindegebiet von Taching a.See befindet sich ein wasserwirtschaftliches Vorranggebiet im Südwesten. Dieses ist im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dargestellt. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 15 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4 Analyse des Gemeindegebietes 4.1 Siedlungsstruktur 4.1.1 Siedlungsentwicklung Analyse des Gemeindegebietes Das Gemeindegebiet Taching a.See umfasst bei einer Gemeindegröße von rund 2.676 ha 49 Ortsteile, zumeist Weiler und Einzelhöfe. Die beiden Hauptorte sind Taching a.See mit ca. 640 Einwohnern und Tengling mit ca. 695 Einwohnern. Die Gemeinde Taching a.See ist in ihrer gewachsenen Siedlungsstruktur charakteristisch für die historische Besiedelung des Landschaftsraums und eng mit der Entwicklung der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft Südost Bayerns verknüpft. Die Dörfer und zumeist auch die Weiler weisen die typische lockere und unregelmäßige Stellung der Gebäude zueinander auf, bei denen die Freiflächen aus der Landschaft kommend bis in die Siedlungsmitten hineinreichen. 4.1.1.1 Realnutzung Die Realnutzung stellt sich in Taching a.See wie folgt dar: Tab. 1: Flächenerhebung der Realnutzung, jeweils zum 31.12. des Berichtsjahres, in ha Insge- Wohnen samt Sonstige Gewerbe Grün- Erho- Straßen, Gebäude Industrie anlagen lungs- Wege, fläche Plätze mit Frei- LW Wald Fried hof flächen 2008 2.676 36,6 56,4 2,8 6,3 6,4 65,5 1.847 632 0,3 2004 2.676 34,2 52,1 2,8 0,4 11,6 65,0 1.853 631 0,3 2000 2.676 31,9 49,2 2,8 0,2 11,6 64,3 1.859 632 0,3 1996 2.676 26,5 43,3 2,2 0,2 7,8 64,1 1.884 613 0,3 1992 2.676 - 67,9 - - 8,0 63,7 1.889 613 0,3 1988 2.676 - 66,4 - - - 63,7 1.890 620 0,3 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis Der Zuwachs an Wohnflächen beträgt von 1996 bis 2008 rund 10 ha bzw. 38%. Der größte Zuwachs fand in den Jahren 1996 und 2000 statt. Der Bestand an sonstigen Gebäudeflächen mit Freiflächen wuchs zwischen 1996 und 2008 um 13 ha, bzw. 30,2%.Im Bereich der Gewerbeflächen beträgt der Zuwachs zwischen 1996 und 2000 0,6 ha, bzw. 27,3%. Seit 2000 erfolgte keine Erweiterung der Gewerbeflächen. Die landwirtschaftliche Nutzfläche nahm in den 20 Jahren seit 1988 geringfügig um 43 ha bzw. 2.3% ab, während die Waldflächen im gleichen Zeitraum um 12 ha, bzw. 1,9% zunahmen. 4.1.1.2 Städtebauliche Kennwerte Im Folgenden werden wichtige städtebauliche Kennwerte untersucht, die den Wohnungsbestand und die Bautätigkeit der zurückliegenden zehn Jahre näher analysieren. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 16 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Gebäude- und Wohnungsbestand Tab. 2: Gebäude- und Wohnungsbestand Anzahl Wohngebäude Anzahl Wohnungen Wohnfläche Wohnflächenanteil je Einwohner (m2/E) 31.12.2008 560 802 98234 50,8 31.12.1998 511 702 87557 45,8 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis Der Gebäude- und Wohnungsbestand hat zwischen 1998 und 2008 deutliche Zunahmen zu verzeichnen. Die Gebäudezunahme liegt bei rund 9,6%, die Zunahme der Wohnungen bei 14,2%. Die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate bei den Gebäuden beträgt somit rein rechnerisch rund 1% je Jahr, bei der Zahl der Wohnungen je Jahr immerhin 1,4%. Der Wohnflächenanteil je Kopf der Einwohner ist dabei in den letzten zehn Jahren von 45,8 m2/E auf rund 51 m2/E gestiegen. Zahl der Wohnungen je Wohngebäude Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Blick auf die Entwicklung der Zahl der Wohnungen je Wohngebäude zwischen 1998 und 2008. Tab. 3: Zahl der Wohnungen je Wohngebäude Insgesamt 1 Wohnung 2 Wohnungen 3 Wohnungen und mehr Belegungsziffer je Wohnung (EW pro Wohnung) 31.12.2008 560 400 125 35 3,45 31.12.1998 511 377 105 29 3,74 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis Während die Wohngebäude mit einer Wohnung im Vergleichszeitraum um 6,1% zunahmen, liegt die Zunahme von Gebäuden mit zwei und mehr Wohnungen bei 19,4%. Die Belegungsdichte nimmt im Vergleichszeitraum von 3,74 Personen je Wohnung im Jahr 1998 geringfügig auf 3,45 Personen je Wohnung im Jahr 2008 ab. Sie liegt damit über dem Wert von 2,43 für den Landkreis Traunstein bzw. 2,28 für den Regierungsbezirk Oberbayern. Es ist daher zu erwarten, dass aus der Wohnbevölkerung der Gemeinde Taching a.See der Wunsch nach Baulandausweisungen in den nächsten Jahren zunehmen wird. Baufertigstellungen In dem Vergleichszeitraum wurden trotz Schwankungen 54 neue Wohngebäude in Taching a.See fertig gestellt, d.h. durchschnittlich 5 Gebäude je Jahr. Landwirtschaftliche Gebäude sowie Gewerbebauten sind nicht berücksichtigt Tab. 4: Baufertigstellungen zum 31.12. jedes Bezugsjahres 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 ∑ Traunstein 494 481 577 423 446 257 341 504 225 466 254 4468 Taching a.See 3 2 5 8 4 6 1 5 5 10 5 54 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 17 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.1.1.3 Analyse des Gemeindegebietes Abschätzung von städtebaulichen Potentialen im Innenbereich Die städtebauliche Begehung sowie die Diskussion in den Arbeitsgruppen und im Gemeinderat hat ein realistisches Potential von ca. 10 bis 15 baurechtlich möglichen Innenbereichsvorhaben nach §34 BauGB in den Ortsteilen Tengling und Taching a.See aufgezeigt. Es gibt darüber hinaus einige wenige unbebaute Grundstücke innerhalb der von Bebauungsplänen einbezogenen Gebiete (§30 BauGB). Erfahrungsgemäß werden davon mittelfristig gesehen nur rund die Hälfte umgesetzt, zumal diese Flächen in den seltensten Fällen frei vermarktet werden und zumeist in Familienbesitz bzw. Privateigentum verbleiben. Für die Flächennutzungsplanperiode von 15 Jahren ist daher von einer Nachverdichtung von max. 15 Gebäudeeinheiten auszugehen. D.h. in der Flächenberechnung kann von einem Bauvorhaben im Rahmen der Nachverdichtung pro Jahr realistisch ausgegangen werden. Weiter gehende Möglichkeiten hängen auf Dauer zudem von der betrieblichen Entwicklung der innerörtlich vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe ab. 4.1.1.4 Bau- und Bodendenkmäler Im Gemeindegebiet liegt eine Vielzahl von kartierten Bau- und Bodendenkmälern. Die Baudenkmäler sind im Plan lagegenau ausgewiesen und mit einem Symbol gekennzeichnet. Die Bodendenkmäler nach Ausdehnung und Lage markiert. Die Bodendenkmäler werden laut Denkmalschutzgesetz unterschieden in • obertägige Erhaltung und • untertägige Erhaltung Bei den obertägig zu erhaltenden Bodendenkmälern handelt es sich um heute noch sichtbare geschichtliche Zeugnisse. Diese genießen den besonderen Schutz und sind samt räumlichem Umgriff unverändert zu belassen. Bei den untertägig zu erhaltenden Denkmälern wäre eine Dauergrünlandnutzung aus bodendenkmalpflegerischer Sicht begrüßenswert. Hier besteht bei Nutzungsveränderung bzw. Bodeneingriffen nach Art. 7.1 DSchG (Denkmalschutzgesetz) eine Erlaubnispflicht. 4.1.2 Bevölkerungsentwicklung 4.1.2.1 Bevölkerungsdaten Die Entwicklung der Tachinger Wohnbevölkerung (Erstwohnsitz) wird in nachfolgender Tabelle dargestellt. Es fällt auf, dass von 1988 bis ca. 2000 ein stetes Wachstum vorliegt. Danach verflacht das Wachstum – abgesehen von einzelnen Schwankungen – und pendelt sich auf einen Wert von rund 1930 Einwohnern ein. Tab. 5: Bevölkerungsdaten für die Gemeinde Taching a.See Jahr Einwohner zum 31.12. 1988 1678 1989 1721 1990 1745 1991 1775 0400-08-013 Geburten zum 31.12. 111215_Erläuterungsbericht.doc Sterbefälle 31.12. Zuzüge zum 31.12. Fortzüge zum 31.12. SVB* am Arbeitsort zum 30.06. Seite 18 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Jahr Einwohner zum 31.12. 1992 1822 1993 1837 1994 1855 1995 1849 1996 1862 1997 1871 1998 Analyse des Gemeindegebietes Geburten zum 31.12. Sterbefälle 31.12. Zuzüge zum 31.12. Fortzüge zum 31.12. SVB* am Arbeitsort zum 30.06. 1911 25 28 118 75 21 1999 1900 20 23 103 111 20 2000 1914 16 22 114 94 21 2001 1882 15 21 96 122 19 2002 1892 15 23 121 103 19 2003 1914 16 39 124 79 13 2004 1938 18 26 110 78 12 2005 1942 9 24 111 92 11 2006 1934 15 27 107 103 11 2007 1934 9 27 102 84 11 2008 1932 16 19 108 106 11 *SVB = sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Bevölkerungsentwicklung 1960 bis 2000 Bevölkerungsentwicklung 2001 bis 2008 2000 1914 1800 1745 1600 1400 1639 1477 1504 + 1,83 % + 8,98 % + 6,47 % + 9,68 % 1200 1960 1970 1980 1990 2000 2000 1980 1960 1940 1920 1900 1880 1860 1840 1820 1800 1938 1942 1934 1934 1932 1914 1882 1892 Zuwachs 2001 bis 2008: 0,94 % 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (eigene Darstellung) Abb. 4: Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Taching a.See von 1960 bis 2008 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 19 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Die natürliche Bevölkerungsdynamik aus Geburten und Todesfällen ist im Saldo negativ, während der Saldo aus Zu- und Fortzügen insbesondere seit 2002 positiv ist. Anzahl der Geburten und Sterbefälle in der Gemeinde Taching Zu- und Fortzüge über die Grenzen der Gemeinde Taching 40 35 30 25 20 15 10 5 0 -5 -10 -15 -20 -25 140 120 100 80 60 40 20 0 2003 2004 Zuzüge 2005 2006 2007 2008 Fortzüge Wanderungssaldo 2002 2003 2004 Geburten 2005 2006 2007 Sterbefälle Saldo 2008 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (eigene Darstellung) Abb. 5: Wanderungssaldo und natürliches Saldo der Gemeinde Taching a.See von 2002 bis 2008 Die Stabilisierung der Einwohnerzahl in Taching a.See ist in erster Linie auf die Wanderungsgewinne zurückzuführen. Die z. T. hohe Zahl der Todesfälle kann durchaus auch mit dem überörtlich bekannten Altenheim St. Georg in Taching a.See zusammenhängen. 4.1.2.2 Altersstruktur Der Altersaufbau der Wohnbevölkerung wird in folgender Grafik verdeutlicht: Einwohner je Altersgruppe 191 2000 1900 1914 1882 1892 1914 1938 1942 1934 1934 1932 1750 1500 1250 1000 750 500 250 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Altersgruppen unter 6 6 bis unter 15 15 bis unter 18 18 bis unter 25 25 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 65 oder älter Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (eigene Darstellung) Abb. 6: Altersaufbau der Wohnbevölkerung der Gemeinde Taching a.See von 1998 bis 2008 Insgesamt nimmt die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis unter 18 Jahren seit etwa 2002 kontinuierlich ab. Die Zahl der Einwohner mit einem Alter über 50 Jahren steigt hingegen an. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 20 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Billeter-Maß Das Billeter-Maß drückt das Verhältnis der Differenz zwischen Kinder- (unter 15jährige) und Großelterngeneration (50jährige und Ältere) zur Elterngeneration (15- unter 50jährige) aus. Es setzt die noch nicht reproduktive Bevölkerung vermindert um die nicht mehr reproduktive Bevölkerung ins Verhältnis zur Bevölkerung im aktiven generativen Alter. Somit bezieht es alle Bevölkerungsgruppen in die Berechnung ein und kann angemessen auf Veränderungen der Fertilität und der Mortalität reagieren. Je kleiner J ist, desto älter ist im demographischen Sinne die Bevölkerung. Negative Werte entstehen, wenn der Anteil der älteren größer ist als der Anteil der jungen Bevölkerung. Die Fachliteratur stellt diesen Index als eines der brauchbarsten Maße zur Quantifizierung demographischen Alters heraus. Es lässt sich wie folgt berechnen: Anzahl Pers. < 15J. – Anzahl Pers. > 50J. Anzahl Pers. zw. 15-50J. Die rechnerische Analyse und Überprüfung der demografischen Entwicklung durch das Billeter-Maß zeigt, dass die „Alterung“ der Bevölkerung sich seit dem Jahr 2000 mit -0,376 graduell auf einen Wert von -0,502 im Jahr 2008 zu bewegt hat. Dieser liegt vergleichsweise höher als z.B. der bayernweite Wert von -0,473. Für 2020 prognostiziert das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung in der Bevölkerung einen Wert von -0,7. Tab. 6: Billeter – Maß zur demographischen Entwicklung Gemeinde Taching a.See B2000 -0,376 B2008 -0,502 B2020 (Prognose) Bayern -0,473 -0,7 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis (eigene Berechnung) 4.1.2.3 Räumliche Verteilung der Einwohner Räumlich verteilt sich die Wohnbevölkerung auf die einzelnen Ortsteile und Weiler wie folgt: Tab. 7: Verteilung der Wohnbevölkerung nach Ortsteilen Ortsteil Einwohner Anteilig in Prozent Taching a.See 636 32,91 Tengling 695 35,97 Burg 48 2,48 Eging 33 1,70 Gessenhausen 95 4,91 Mauerham 67 3,46 Limberg 44 2,27 Mollstätten 38 1,96 Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 21 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Der übrige Bevölkerungsanteil von 276 (= 14,28%) Einwohner lebt in den kleineren Weilern und Einzelhöfen. 4.1.3 Wirtschafts- und Erwerbsgrundlagen 4.1.3.1 Erwerbsstruktur der Bevölkerung Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SVB) am Arbeitsort Taching a.See verteilen sich jeweils zum 30.06. des Berichtsjahres wie folgt auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche: Tab. 8: SVB am Arbeitsort Taching a.See zum 30.06. des Berichtsjahres Insgesamt Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Gastgewerbe, Verkehr Sonstige Dienstleistungen 2007 114 7 40 32 35 2006 112 6 40 22 44 2005 119 4 36 29 49 2004 122 - 39 - 45 2003 131 5 41 33 52 2002 193 5 60 74 54 2001 199 4 63 80 52 2000 217 - 58 99 - 1999 209 - 62 95 - 1998 211 - - 93 - Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, Datenbank Genesis Grundsätzlich feststellbar ist, dass seit 1998 ein Rückgang auf Werte von 114 SVB in Taching a.See erfolgt ist. Bis auf die SVB in der Land-/Forstwirtschaft und Fischerei ist der Rückgang in den Wirtschaftsbereichen Produzierendes Gewerbe/Handel/Gaststätten und Verkehr sowie sonstige Dienstleistungen deutlich nachweisbar. Die Erwerbsquote, d.h. der Quotient aus SVB am Arbeitsort insgesamt an der Gesamtbevölkerung liegt nur bei 6%. Dies ist ein außerordentlich niedriger Wert, der auf werktägliche Pendelströme hinweist. 2008 hatte Taching a.See 608 Auspendler über die Gemeindegrenzen zu verzeichnen, bei nur 75 Einpendlern. Der Pendlersaldo liegt bei rund 28% des Pendlersaldos des LKR Traunstein. 4.1.3.2 Landwirtschaftliche Betriebsstrukturen Im Zeitraum 1999 bis 2009 ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe von 81 auf 69 zurückgegangen. Prozentual sind dies rund 14,8%. Rein rechnerisch bedeutet dies einen Rückgang pro Jahr um rund 1,5%. Dies entspricht dem allgemeinen Strukturwandel der Landwirtschaft im Landkreis Traunstein. Für weitere Ausführungen wird auf Kapitel 4.3.1 verwiesen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 22 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.1.4 Analyse des Gemeindegebietes Infrastrukturausstattung Gemeinbedarfseinrichtungen Im Gemeindegebiet gibt es folgende Einrichtungen des Gemeinbedarfs: Taching a.See • öffentliche Verwaltungsstelle mit Touristeninformation • Altenheim St. Georg, GdbR • Grundschule mit Sporthalle/Veranstaltungshalle • 2 Kirchen, Pfarrhaus, Friedhofsanlage • Feuerwehr Tengling • Kindergarten • Kirche mit Friedhof • Feuerwehr umliegende Dörfern bzw. Weilern • Burg: Kirche mit Parkplatz • Coloman: Kirche Einzelhandel Die Einkaufstätten für den kurz- und langfristigen sowie periodischen Bedarf (Lebensmittel, Back- und Wurstwaren, etc.) liegen in den Ortsmitten von Taching a.See und Tengling. Großflächiger Einzelhandel ist nicht vorhanden. Verschiedene Dienstleister (Bank, EDV, etc.) sowie mittelständische Betriebe (Schreinereien, KFZ-Betriebe, etc.) sind in die kleinteilige und lockere Ortsstruktur eingebunden. Mehrere Gaststätten runden das Angebot ab. Öffentliche Grün- und Sportflächen, Badeplätze Das Strandbad Taching bietet mit Campingplatz, großer Liegewiese, Kinderspielplatz sowie Gaststätte mit Kiosk ein ausreichendes Freizeitangebot. In Tengling gibt es Liegewiese mit Badeplatz. Spielbereich und Gaststätte. Beide Badeplätze ermöglichen Wassersport mit Bootsliegeplatz. Sowohl in Taching a.See als auch in Tengling gibt es Sportplätze mit Parkmöglichkeiten. 4.1.5 Grünflächen und Grünzüge 4.1.5.1 Grünflächen Öffentliche Grünflächen sind gestaltete Freiflächen innerhalb der Siedlungsgebiete. Sie werden i.d.R. unterteilt in Grün- und Parkanlagen, zentrale Grünflächen in den Wohngebieten, Straßenbegleitgrün, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe, Promenaden, Alleen etc. Grünflächen dienen vor allem der Erholung, spielen aber auch eine wichtige Rolle für das Siedlungsbild. In den Siedlungsgebieten von Taching a.See und Tengling spielen die öffentlichen Grünflächen eine eher untergeordnete Rolle. Folgende wesentliche Grünflächen sind zu nennen: 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 23 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Grünflächen in Taching a.See • Kirchenhügel Taching a.See mit besonderer Bedeutung für das Siedlungsbild, zu sichern und zu erhalten • Dorfanger als Freifläche für Spiel Grünflächen in Tengling • Friedhof Burg • Friedhof Tengling • Obstwiese vor Kirche 4.1.5.2 Grünzüge Grünzüge sind meist natürlich gewachsene Grünstrukturen, die innerhalb der Siedlungsgebiete verlaufen. Sowohl für Taching a.See als auch für Tengling nehmen die Grünzüge eine sehr wichtige Funktion ein, da sie die Siedlungsfläche prägen und definieren. Sie sind ein wichtiges Bindeglied zwischen Landschaft und Siedlung. Die Sicherung der Grünzüge erfolgt meist über die Landwirtschaft. Wichtige innerörtliche Grünzüge sind: Taching a.See • Grünzug Tachinger Mühlbach • Grünzug zwischen Rambichler Straße und Wohngebiet • Angerwiese in Obertaching Tengling • Grünzug Igelsbach 4.1.6 Verkehr 4.1.6.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) auf Staats (St) - und Kreisstraßen (Ts) Durch das Gemeindegebiet verläuft die nord-südgerichtete Staatsstraße St 2105 als Hauptverkehrsachse in Parallelführung zum Tachinger See am östlichen Ortsrand von Taching a.See vorbei und durch die Ortsmitte von Tengling. Sie stellt die regionale Verbindung des Tachinger Gemeindegebiets nach Süden hin über Waging a. See und Traunstein mit der Autobahn A8 (Salzburg – München) dar. Nach Norden führt sie zur B 20 bei Tittmoning. Die letzte Straßenverkehrszählung im Jahr 2005 (SVZ 2005) zeigt folgende DTV* – Mengen auf: • - St 2105 südlich der Einmündung der Ts 26 : 8190 Kfz/24h • - St 2105 nördlich Tengling 3282 Kfz/24h • - Ts 26 vor Einmündung in die St 2105 4624 Kfz/24h • - Ts 26 nach Abzweig der Ts 23 2004 Kfz/24h • - Ts 23 nach Einmündung in Ts 26 2237 Kfz/24h • - Ts 28 nach Abzweig von der Ts 26 980 Kfz/24h • - Ts 26 westlich von Taching a.See 1936 Kfz/24h • - Ts 18 westlich von Tengling 645 Kfz/24h *DTV = durchschnittlicher täglicher Kfz – Verkehr 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 24 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Deutlich wird der überaus starke Verkehrsfluss zwischen Waging und Tettenhausen, der zwar nur randlich das Gemeindegebiet tangiert, aber zu starken Emissionen im südlichen Seeufergelände führt. Grundsätzlich sind die Verkehrsmengen der Zählstellen gegenüber den früheren Zählungen in der Tendenz leicht bis stärker steigend. Dies gilt besonders für die Abbiegeverkehre von der St 2105 in und aus Richtung Tettenhausen nach Süden. Hier ist ein Zuwachs zur letzten Zählung von über 7% zu verzeichnen. 4.1.6.2 Öffentlicher Personennahverkehr Der Bus ist alleiniger Träger des öffentlichen Personennahverkehrs im Gemeindegebiet Taching a.See. Entlang der ST 2105 befahren folgende Linien das Gemeindegebiet: Tab. 9: Buslinien im Gemeindegebiet Taching a.See 9518 Traunstein-Waging-Tittmoning (-Burghausen) 9436 Limberg- Waging-(Traunreut) W 02 Traunstein- Waging-Taching a.See- Tengling- Kay- Tittmoning W 06 Trostberg- Palling- Waging- Kirchanschöring N2 Nachtexpress Traunstein- Waging- Tittmoning Quelle: Regionalverkehr Oberbayern GmbH Mit diesen Linien ist vor allem an Schultagen die Anbindung an Traunstein mit mehreren Fahrten gewährleistet. Ein regelmäßiger Taktfahrplan existiert nicht. An außerschulischen Werktagen und Samstagen ist die Häufigkeit der Verbindungen sehr ausgedünnt. An Sonn- und Feiertagen verkehrt tagsüber kein Bus. Ein spezielles Angebot des Landkreises Traunstein ist der Nachtexpress. Diese Buslinie verbindet in den Nachtstunden am Wochenende viele Orte des Landkreises mit Traunstein. Dieses Angebot ist besonders gedacht für Jugendliche und um junge Autofahrer nachts zum Umsteigen auf den ÖPNV zu motivieren. 4.1.7 Altlastenverdachtsflächen Im Gemeindegebiet von Taching a.See liegen Altlastenverdachtsflächen vor. Hierbei kann es sich um Altablagerungen (stillgelegte Deponien, Verfüllungen und Aufhaldungen) oder um Altstandorte (stillgelegte Betriebe und sonstige Grundstücke, in bzw. auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde) handeln. Altlastverdacht besteht, wenn Anhaltspunkte für eine mögliche schädliche Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen. Die Zusammenstellung im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn Grundstücke mit Altlastenverdacht anders als bisher genutzt werden sollen, zum Beispiel als Wohnbauflächen, muss geprüft werden, ob von den Verdachtsflächen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgehen kann. Dazu sind meistens spezielle Untersuchungen des Bodens, der Bodenluft und/oder des Grundwassers erforderlich. Eine Liste der Altlastverdachtsflächen befindet sich im Anhang. Im Plan sind die Flurstücke mit einem Symbol gekennzeichnet. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 25 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.2 Natürliche Grundlagen 4.2.1 Naturraum und Landschaftsstruktur Analyse des Gemeindegebietes Das Gemeindegebiet von Taching a.See liegt im Naturraum Salzach-Hügelland. Dieses ist der östlichste Teil des voralpinen Moor- und Hügellandes, welches dem nördlichen Alpenrand vom Bodensee bis zur Salzach vorgelagert ist. Das Salzach-Hügelland erhielt seine landschaftliche Ausgestaltung durch den würmeiszeitlichen Gletschervorstoß des Salzach-Vorlandgletschers und ist somit als typische Jungmoränenlandschaft zu charakterisieren. Der landschaftsprägende Salzach-Vorlandgletscher reichte zur Zeit des Würmmaximums vom Alpenrand etwa 30 km nach Norden und ist heute noch gut im Gelände an den verschiedenen Endmoränenwällen im westlichen Teil der Einheit sichtbar. Diese ragen westlich von Waging bis zu 600 m hoch auf und bilden die Wasserscheide zwischen Traun/Alz und Salzach. Der Endmoränenkomplex ist gekennzeichnet durch ein Feinrelief mit Toteislöchern. Diese kommen in Süddeutschland nur im Endmoränenkranz der Jungmoränen vor und sind oft mit sogenannten Toteisseen gefüllt. Viele dieser Toteisseen sind allerdings bereits verschwunden oder stark eutrophiert. Reste finden sich innerhalb größerer Waldgebiete, meist von bruchwaldartigen Beständen und Feuchtgebüschen mit Großseggen bedeckt. Im Zentrum der ehemaligen Gletscherzunge liegt die Grundmoränenlandschaft, die an ihrem Außenrand von den Endmoränen begrenzt wird. Der Salzachvorlandgletscher fächerte sich vom stark übertieften Salzburger Stammbecken fingerförmig in Zweigbecken auf. Auf bayerischer Seite sind dies das Tittmoninger Becken, das Teisendorfer Zweigbecken und das Waginger-Tachinger Zweigbecken. Diese durch die ausschürfende Wirkung des Eises entstandenen Depressionen enthalten Seen (Tachinger See) und Moore (z.B. Schönramer Filz). Zwischen den Zweigbecken befinden sich langgestreckte meist NWSO-verlaufende walfischartige Rücken. Diese sogenannten Drumlins sind typische Reliefformen der Grundmoränenlandschaft. Das Salzach-Hügelland weist einen hohen Mooranteil mit zum Teil mächtigen Torfauflagen auf. In den Wäldern, die teilweise noch großflächige Gebiete bedecken, dominiert die Fichte als häufigste Baumart (80%), gefolgt von der Buche als zweithäufigste Baumart. Neben der vorherrschenden Forstwirtschaft dominiert im südlichen Teil des Salzach-Hügellands die Grünlandnutzung, während im nördlichen Abschnitt der Getreide- und Maisanbau überwiegt. Aufgrund der Verlandung von Seen oder ehemaligen Moränenweihern sind die Endmoränenwälle immer wieder von kleinen Feuchtwiesen und Seggenrieden mit Feuchtgebüschen durchsetzt. 4.2.2 Geologie und Böden Die Entwicklung der Böden ist von vielen Faktoren abhängig. Auf der einen Seite sind es die natürlichen Faktoren, wie Ausgangsgestein, Relief, Klima, Wasserhaushalt, Bodenfauna und Vegetation. Auf der anderen Seite wird der Boden auch durch die menschliche Nutzung geprägt. In der Gemeinde Taching a.See wurden die Böden maßgeblich durch die Ereignisse der letzten Eiszeiten definiert. Das gesamte Gemeindegebiet war während der letzten Eiszeit vom Eis des Salzachgletschers überdeckt. Nach dem Abschmelzen blieb das vom Gletscher mitgeführte Material in Form von Grundund Endmoränen zurück. Diese Moränenschotter kommen in unterschiedlicher Mächtigkeit vor und bestehen meist aus sandig lehmigen bis schluffig kiesigen Böden. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 26 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.2.2.1 Analyse des Gemeindegebietes Bodentypen Durch Verwitterungsprozesse und im Hinblick auf die oben beschrieben Faktoren haben sich in Taching a.See folgende Bodentypen entwickelt (siehe Konzeptbodenkarte im Anhang): Braunerden und Parabraunerden • aus verwittertem Schotter (ehem. carbonatreich) örtlich mit mittlerer Hockflutlehmdecke (Anteile an Lößlehm möglich) • aus überwiegend sandig-kiesiger, kalkalpin geprägter Jungmoräne • aus überwiegend schluffig-kiesiger, kalkalpin geprägter Jungmoräne Der Typ „Braunerde“ der sich aus der kalkalpine Jungmoräne entwickelt hat, nimmt den größten Flächenanteil im Gemeindegebiet ein. Dieser Bodentyp ist sehr fruchtbar und stellt auch die Grundlage für die Böden mit guten Erzeugungsbedingungen dar. Pseudogley-Braunerde und Pseudogley-Parabraunerde • aus überwiegend kiesig-schluffiger, z.T. aus tonig-schluffiger, kalkalpin geprägter Jungmoräne • aus kiesig-schluffigem bis tonig-schluffigem Jungmoränenmaterial Gleye und Pseudogleye • Bodenkomplex der Hanggleye und Quellengleye aus verschiedenem Ausgangsmaterial • Gley-Rendzina und Rendzina-Gley aus Kalktuff oder Alm • Kalkanmoorgley aus Flußmergel oder Alm über carbonatreichem Schotter (meist tief) • Kalknaßgley aus holozänen Seeablagerungen • kalkgründige Gleye aus lehmigem Moränenmaterial Die Bodentypen die durch den Begriff „Pseudogley“ definiert sind, gehören zu den Stauwasserböden. Diese Böden sind durch den Wechsel von jahreszeitlich starker Staunässe und Austrocknung geprägt. Dieser Bodentyp kommt im Gemeindegebiet im Bereich „Mühlthal“ und südöstlich von Mauerham vor und spielt aufgrund der Flächenausdehnung eine eher untergeordnete Rolle Anders verhält es sich bei dem Bodentyp „Gleye“. Deren Bildung wird durch permanent anstehendes Grundwasser im Bodenkörper hervorgerufen. Der Gley ist somit ein vom Grundwasser beeinflusster Boden. Im Gemeindegebiet kommt er vor allem in den Senken und Niederungen vor, die von kleinen Bächen durchzogen werden. Niedermoor und Übergangsmoor Der Bodentyp „Niedermoor“ kommt im Gemeindegebiet nur in sehr kleinem Ausmaß am Nordwestufer des Tachinger Sees vor. Niedermoore stellen die erste Entwicklungsstufe eines Moores dar. Bei ungestörter Entwicklung verwandeln sie sich im Laufe der Jahrhunderte in ein Hochmoor. Sie entstehen durch die Verlandung eines Gewässers. Demzufolge liegen die Niedermoorböden vermutlich in Bereichen, die vor der Seeabsenkung als Seefläche ausgebildet waren. Die Niedermoorflächen am Tachinger See sind durch landwirtschaftliche Nutzung und durch Entwässerung überformt und degeneriert. Sowohl Gley- als auch Niedermoorboden gehören zu den grundwasserbeeinflussten Böden und sollten standortangepasst bewirtschaftet werden, um das Grundwasser nicht zu beeinträchtigen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 27 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.2.2.2 Analyse des Gemeindegebietes Bodenfunktionen Als Bodenfunktionen werden die Leistungen des Bodens bezeichnet, die er aufgrund seiner unterschiedlichen Eigenschaften erbringen kann. Böden sind dabei echte „Multitalente“ und haben vielfältige Funktionen für Mikroorganismen, Pflanzen, Tiere, Menschen, aber auch für den Energie-, Wasser- und Stoffhaushalt. Auf ihnen wachsen die meisten Lebensmittel. Sie bergen Bodenschätze ebenso wie die Entwicklungsgeschichte der Erde und die Kulturgeschichte der Menschheit. Die Bodenfunktionen, die auch im § 2 des Bundes-Bodenschutzgesetztes dargelegt werden, lassen sich zusammenfassend in folgende Funktionen unterteilen: • Produktions- und Nutzungsfunktion für die Versorgung der Gesellschaft • Lebensraum- und Standortfunktion • Regelungsfunktion im Energie-, Wasser- und Stoffhaushalt • Lagerstättenfunktion • Informations- und Kulturfunktion Aus diesen vielfältigen Funktionen des Bodens und seiner intensiven Nutzung resultiert aber auch ein sogenanntes „Bodenparadoxon“: Die Bedeutung des Bodens für ein breites Spektrum menschlicher Aktivität erhöht seine Anfälligkeit für vielfache Schäden und Erschöpfung. Nachfolgend werden die wichtigsten Aspekte hinsichtlich der verschiedenen Funktionen erläutert. Produktions- und Nutzungsfunktion Unter der Produktionsfunktion versteht man die Fähigkeit des Bodens Biomasse zu produzieren. Somit ist diese Funktion auch die entscheidende Grundlage für den Anbau von Nahrungsmitteln und Rohstoffen. Die natürliche Ertragsfähigkeit bezeichnet hierbei die Eignung von Böden für die land- und forstwirtschaftliche Produktion. Gemäß dem Agrarleitplanes bestehen im Gemeindegebiet überdurchschnittlich viele Böden mit günstigen Erzeugungsbedingungen. Die Böden mit der größten natürlichen Ertragsfähigkeit liegen im westlichen Gemeindegebiet. Lebensraum- und Standortfunktion Grundsätzlich stellt der Boden die Lebensgrundlage für pflanzliche und tierische Organismen dar. Aus Sicht der Landschaftsplanung sind vor allem diejenigen Böden relevant, die eine besondere Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen. Im Gemeindegebiet von Taching a.See sind dies vor allem die Grund- oder quellwasserbeeinflussten Böden. Konkret lassen sich in der Gemeinde folgende Flächen benennen, die aufgrund ihrer Böden eine besondere Bedeutung besitzen: • Grundwasserbeeinflusste Böden am westlichen Seeufer des Tachinger Sees • Grund- und Stauwasser beeinflusste Böden entlang der Bäche und Gräben • Moorige Böden am Nordwestufer des Tachinger Sees • Böden der Quellmoore und Feuchtwiesen gemäß der amtlichen Biotopkartierung 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 28 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Regelungsfunktion im Energie-, Wasser- und Stoffhaushalt Hierunter werden vor allem folgende Fähigkeiten des Bodens verstanden: • Versickerungsvermögen • Filtervermögen • Puffervermögen durch Bindung von Schadstoffen • Biologisches Abbau- und Umsetzungsvermögen Diese Funktion nimmt zum einen hinsichtlich der Grundwasserneubildung und des Wasserrückhaltes eine wichtige Bedeutung ein. Zum anderen spielt sie auch hinsichtlich des Stoffeintrages in Grund- und Oberflächengewässer eine wichtige Rolle. Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass, abhängig von der Bodenart große Unterschiede hinsichtlich der Filterfunktion bestehen. Es gibt Böden, die sehr gut in der Lage sind, Schwermetalle, Pestizide und Düngemittel zurückzuhalten, andere Böden wiederum geben diese Stoffe relativ zeitnah an das Wasser oder vorhandene Lebensgemeinschaften ab. Die Filter- und Pufferfunktion ist von der Art der Substanz sowie von der Bodenart abhängig. Bezogen auf das Gemeindegebiet bedeutet dies, dass vor allem für die flachgründigen Braunerden auf den Moränenschottern und für die grundwasserbeeinflussten Gleyböden eine mittlere bis hohe Auswaschungsgefahr von Nähr- und Schadstoffen in das Grundwasser besteht. Lagerstättenfunktion & Informations- und Kulturfunktion Böden sind Lagerstätten abbaubarer Rohstoffe, wie z.B. Kiese, Sande und Erden etc. Diese Funktion spielt im Gemeindegebiet Taching a.See eine untergeordnete Rolle. Lediglich in der Kiesgrube der Firma Oppacher wurde Kies abgebaut. Diese Genehmigung läuft zum Ende des Jahres 2010 aus. Informations- und Kulturfunktion Böden sind gewissermaßen Fenster, die uns einen Blick in die erdgeschichtliche Entwicklung gewähren. Im Gemeindegebiet von Taching a.See lässt sich beispielsweise noch heute die eiszeitliche Entstehungsgeschichte ablesen. Weiterhin sind Böden, wichtige Träger kultureller Informationen. Vor allem die Flächen der dargestellten Bodendenkmäler können hierzu wichtige Informationen beisteuern. 4.2.2.3 Problemanalyse Boden Durch das menschliche Handeln und Wirtschaften können die Bodenfunktionen beeinträchtigt werden. Die größte und zugleich meist irreversible Beeinträchtigung resultiert aus der Überbauung von Flächen und der damit einhergehenden Versiegelung. Die schwerwiegendsten Folgewirkungen von Versiegelung sind: • Verringerung der Grundwasserneubildung • Verringerung der Rückhaltefunktion hinsichtlich des auftretenden Oberflächenwassers verbunden mit größeren Hochwasserereignissen • Verkleinerung des Retentionsraumes • Verlust der Lebensraumfunktion für Flora und Fauna • Verlust der Kühlfunktion und in der Folge ein Aufheizen der Flächen Noch immer ist in Bayern aufgrund von Überbauung mit Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen der Flächenverbrauch unverhältnismäßig groß. Um den ungebremsten Verbrauch von Flächen Einhalt zu gewähren, fordert das Umweltbundesamt für die Flächennutzungsplanung, „dass die Siedlungsentwicklung auf solche Flächen gelenkt wird, auf denen die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Bodenhaushaltes und insbesondere der natürlichen Bodenfunktionen weniger schwerwiegend sind“ (Umweltbundesamt 1995). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 29 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Weiterhin sollen „unter Berücksichtigung der örtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten anstelle der Neuausweisungen von Bauflächen die Möglichkeiten der innerörtlichen Entwicklung, z.B. durch Baulückenschließung und Nutzung von Brachflächen genutzt werden“ (Umweltbundesamt 1995). Aber auch durch die nicht standortangepasste Landwirtschaft und Forstwirtschaft werden die Bodenfunktionen beeinträchtigt. Konkret lassen sich im Gemeindegebiet Taching a.See folgende Problemstellungen feststellen: • Beeinträchtigung der Produktionsfunktion durch nicht standortangepasste Landwirtschaft • Beeinträchtigung der Lebensraumfunktion durch intensive Nutzung von grund- oder stauwasserbeeinflussten Böden • Beeinträchtigung der Regulationsfunktion durch nicht standortangepasste Land- und Forstwirtschaft. Hieraus resultiert eine erhebliche Auswaschungsgefahr von Nähr- und Schadstoffen. 4.2.3 Gewässer und Wasserhaushalt Gewässer, Wasserhaushalt und Grundwasserregime sind in vielerlei Hinsicht prägend für die Entwicklung der Gemeinde Taching a.See. Aufgrund der spezifischen Geologie und der Bodenverhältnisse besteht im Gemeindegebiet ein komplexes System in dem Oberflächenwasser und Grundwasser zusammenspielen. Für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde gilt es in besonderem Masse auf diese natürlichen Voraussetzungen Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sollte bei jeglicher Baulandausweisung oder auch bei Einzelbauvorhaben die Auswirkungen auf den gesamten Gewässerhaushalt gut abgeklärt werden. 4.2.3.1 Grundwasser Grundwasser ist unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde (Poren, Klüfte etc.) zusammenhängend ausfüllt. Die Grundwasserverhältnisse stehen in engem Zusammenhang mit der geologischen Situation. Der geologische Unterbau sowie die tektonischen Verhältnisse bestimmen Vorkommen, Neubildung, Ergiebigkeit und Schutzbedürftigkeit des Grundwasserkörpers. Durch Versickerung von Niederschlagswasser kann neues Grundwasser entstehen. Neben seinem Nutzen als Trink- und Brauchwasser erfüllt das Grundwasser wichtige ökologische Funktionen. Überregional gesehen gehört Taching a.See mit seiner Lage im Voralpenraum und den damit verbundenen hohen Niederschlägen zu den sogenannten Grundwasserüberschussgebieten. Im Gemeindegebiet werden die Grundwasserverhältnisse vor allem durch das geologische Ausgangsmaterial der vorhandenen Grund- und Endmoränengebiete beeinflusst. Grundsätzlich bestehen die Tendenzen, dass die Grundmoränen, die durch den Druck der eiszeitlichen Gletscher stark verpresst wurden, wenig wasserdurchlässig sind. Hier bilden sich Bäche aus, die das Oberflächenwasser aufnehmen. Dahingegen sind die Endmoränen deutlich wasserdurchlässiger. Dies führt dazu, dass das Niederschlagswasser in den Moränenkörper eindringen kann und, sobald er auf wasserundurchlässige Schichten trifft, als Quelle an die Oberfläche tritt. Im Gemeindegebiet bestehen einige Flächen, die einen nur sehr geringen Grundwasserflurabstand aufweisen. Dies bedeutet, dass der Grundwasserspiegel nahe der Oberfläche ist. Es handelt sich hierbei in erster Linie um das Westufer des Tachinger Sees und um die kleinen Niederungen mit den Bachtälchen. In diesen Bereichen besteht ein hohes Risiko der Grundwasserverunreinigung. Die besondere Situation in den Gemeinde Taching a.See hat zu der Ausweisung eines wasserwirtschaftlichen Vorranggebietes im Regionalplan geführt (vgl. 3.3.1). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 30 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.2.3.2 Analyse des Gemeindegebietes Oberflächengewässer Im Gemeindegebiet sind folgende Kategorien der Oberflächengewässer zu unterscheiden: Tachinger See Der eiszeitlich entstandene Tachinger See prägt den Landschaftsraum des Gemeindegebietes in hohem Maße. Durch eine Engstelle bei Tettenhausen ist er mit dem Waginger See verbunden. Allerdings werden die beiden Seen als deutlich getrennte Becken wahrgenommen. Der Hauptzufluss des Tachinger Sees ist der Tenglinger Bach. Die Limnologie der beiden Seenbecken unterscheidet sich grundlegend. Tab. 10: Kennzahlen des Tachinger und Waginger Sees Tachinger See Waginger See Wasserspiegel (m ü NN) (a) 442 442 Oberfläche (km²) (b) 2,38 6,61 Volumen (106 m³) (a) 21,6 90,4 Maximale Tiefe (m) (a) 16,5 27,0 Mittlere Tiefe (m) (a) 9,1 13,7 Theoretische Wassererneuerungszeit (a) 1,8 1 Oberirdisches Einzugsgebiet (km²) (incl. Seefläche) (b) 31,37 122,61 Landwirtschaftliche Nutzfläche (km²) im Einzugsgebiet (b) 20,06 52,55 Quelle: a) Bayerisches Landesamt für Wasserwirtschaft 1982, b) Löschenbrand 2007 Die Seefläche des Tachinger Sees selbst gehört nicht zum Gemeindegebiet und wird deshalb als „ausmärkisch“ bezeichnet, was soviel bedeutet wie „gemeindefrei“. Sie ist im Besitz des Freistaates Bayern. Der Tachinger Sees besitzt eine maximale Wassertiefe von 16,5 m. Die Engstelle, die ihn mit dem Waginger See verbindet ist lediglich 5,5m tief. Der Tachinger See ist ein vergleichsweise flacher See. Dadurch ist er einer schnelleren „natürlichen Alterung“ ausgesetzt als vergleichbare tiefere Seen. Aufgrund der geringeren Wassertiefe besteht häufig eine Dauervereisung von Dezember bis März. Im Frühjahr erwärmt sich das Wasser rasch und kann im Sommer Temperaturen bis zu 27°C erreichen. Der Tachinger See gehört somit zu den wärmsten natürlichen Seen in Bayern. Eine Interpretation der Landschaftsentwicklung zeigt, dass die Seefläche des Tachinger Sees zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch deutlich größer war. Um landwirtschaftliche Produktionsflächen zu erhalten, wurde der See im Jahr 1867 künstlich um ca. 2 m abgesenkt. In der Folge fielen große, ehemalige Verlandungs- und Röhrichtzonen unter landwirtschaftliche Nutzung. Auch wurde so die Voraussetzung geschaffen, die Engstelle bei Tettenhausen zu überbrücken. Heute beträgt die durchschnittliche Wasserspiegelschwankung zwischen Hoch- und Niedrigwasser 0,75m, in extremen Jahren bis zu 1,5m. Mit Verordnung vom 19.03.1990 wurde um den gesamten Waginger-Tachinger See ein amtliches Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gemäß der Verordnung ist es verboten, Anlagen und Pflanzungen zu errichten, durchzuführen und wesentlich zu ändern. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 31 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Wassereinzugsgebiet Die Einzugsgebiete von Tachinger und Waginger See haben trotz der geografischen Nähe sehr unterschiedliche hydrologische Merkmale. Da der Tenglinger Bach, als größter Seezufluss, quellwasserdominiert ist, weist er deutlich niedrigere Abflussschwankungen auf, als die großen Zuflüsse des Waginger Sees (Höllenbach, Schinderbach). Das Wassereinzugsgebiet des Tachinger Sees wird durch die Endmoräne geprägt, während das Einzugsgebiet des Waginger Sees durch die Grundmoräne beeinflusst wird. Daher versickert im Einzugsgebiet des Tachinger Sees wesentlich mehr Wasser. Besonders im Bereich westlich des Tachinger Sees gibt es viele ergiebige Quellen. Trophische Entwicklung des Tachinger Sees Erste umfassende Untersuchungen des Waginger-Tachinger Sees und seines Einzugsgebiets wurden 1970 bis 1972 durchgeführt. Damals wurde festgestellt, dass beide Seen stark überdüngt und abwasserbelastet waren. Der Tachinger See wies dabei einen geringfügig besseren Zustand auf. Noch bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts waren beide Seen nährstoffärmer als der Tachinger See heute (HOFMANN 2002). Angesicht der stark eutrophierten Seen war eine Sanierung unumgänglich. Die Gemeinden haben die Abwasserbeseitigung geordnet und leiten die Abwässer größtenteils zur Kläranlage nach Spöck. Dadurch hat sich die Situation in den beiden Seebecken spürbar verbessert, jedoch weniger als erhofft. In den 60er Jahren wurden beide Seen als polytroph (Gewässergüteklasse IV) eingestuft. Heute werden beide Seen grundsätzlich als eutroph bewertet. Zeitweise kann der Tachinger See, der etwas nährstoffärmer als der Waginger See ist, als olig-mesotroph bis eutroph eingestuft werden. Bachläufe und Gräben Die meisten Bäche im Gemeindegebiet von Taching a.See sind Gewässer III. Ordnung. Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan werden zusätzlich auch die untergeordneten Bäche und Gräben behandelt, da diese ebenso eine wichtige Rolle für die Ökologie spielen. Die Bäche lassen sich dem Typus des „Alpenvorlandbaches“ bzw. dem „Jungemoränenbach“ zuordnen. Deren Ausprägung kann sehr vielgestaltig sein (Molassebäche, Seetonbäche, kalkoligotrophe Niedermoor-Quellbäche etc.). Dennoch lassen sich einige gemeinsame Merkmale feststellen: • Hydrogencarbonat-Typ • i.d.R. geringe Geschiebeführung • unregelmäßige, wendungsreiche Tal- und Bachverläufe • i.d.R. gedämpfte Abflussdynamik (aufgrund verzögerter Grundwasserspende aus durchlässigen, glazialen Ablagerungen) Obwohl die Bäche im Vergleich zu den Nachbargemeinden eher klein sind und geringe Wassermengen führen, fällt diesen eine wichtige Rolle hinsichtlich der Charakteristik der Gemeinde zu. Die Siedlungsentwicklung der beiden Hauptorte Taching a.See und Tengling wurde und wird entscheidend durch die das Siedlungsgebiet durchquerenden Wasserläufe geprägt. So stellt die Nutzung der Wasserkraft eine der wichtigsten Grundlagen für die Siedlungsentwicklung dar. Aus den plötzlich auftretenden Hochwasserspitzen resultieren erhebliche Probleme für die angrenzenden Nutzflächen und Bebauungen. Auch auf die aktuelle Ausweisung von Baugebieten wirken sich die Bachläufe aus, indem sie Räume definieren, die aufgrund der Überschwemmungsgefahr nicht überbaut werden sollten. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 32 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfüllen die Bäche und Gräben eine Vielzahl von Funktionen und besitzen einen hohen Stellenwert im Hinblick auf den Charakter der Landschaft (Landschaftsbild). In Verbindung mit bachbegleitenden Lebensräumen leisten Fließgewässer je nach Aufnahmekapazität einen wesentlichen Beitrag zur Wasserrückhaltung. Bei optimaler Wasserrückhaltung und Uferausbildung wird der vorhandene Eintrag von Bodenartikeln, organischen Stoffen und Nährstoffen reduziert. Je größer der Spielraum eines Baches zur Ausuferung und Sedimentation außerhalb seines Gerinnes ist, desto wirkungsvoller lassen sich witterungsbedingte Abflußereignisse dämpfen und der Schadstofftransport mildern. Fließgewässer bilden mit dem umgebenen Landschaftsraum ein Netzwerk, das Lebensraum für viel Pflanzen und Tiere bereithält. Sie beleben als lockere lineare Strukturen das Landschaftsbild und sind ein zentrales Element in der Biotopvernetzung, da sie Bewegungskorridore für Pflanzen und Tiere bilden. Sie dienen zahlreichen Tierarten zur Nahrungsaufnahme, zum Ablaichen und zum Genaustausch. Der Verlauf der meisten Bäche im Gemeindegebiet ist je nach Abschnitt unterschiedlich geprägt. Es gibt wenige Bachläufe die in ihrer Gesamtheit der Kategorie „naturnah“ oder „naturfern“ zugeordnet werden können. Grundsätzlich trifft die Tatsache zu, dass diejenigen Bachabschnitte, die im Wald verlaufen eher als naturnah einzustufen sind und diejenigen die im Freiland verlaufen eher als naturfern. Tenglinger Mühlbach Der Tenglinger Mühlbach besitzt zwei Ursprünge. Einer befindet sich westlich von Stecken und der andere südwestlich von Bermoos. Beide befinden sich im Wald und weisen anschließend einen grabenartigen Verlauf auf. Dort wo die Bäche im Wald verlaufen, ist die Ausprägung relativ naturnah. Zwischen Stecken und Steineck treffen sich die beiden Teilstrecken und bilden einen naturnahen und strukturreichen Bachabschnitt innerhalb eines fichtenreichen Waldes. Nördlich von Burg verlässt der Tenglinger Mühlbach den Wald und weist einen stark begradigten Verlauf auf, der mitunter stark verbaut ist. Zusätzlich bestehen in diesem Gewässerabschnitt einige, für eine Vielzahl der Gewässerorganismen unüberwindbare Wehre. Im Bereich des Zulaufes des Biberschwellbaches ist der Bach ebenfalls stark verbaut. Allerdings besteht beidseitig ein ansprechender Bewuchs mit Weiden. Zwischen Burg und Tengling besteht eine Ausleitung, die das Siedlungsgebiet quert. Der Bach ist hier stark begradigt und weist zahlreiche Sohl- und Uferverbauungen auf. Der ursprüngliche Bachabschnitt durchfließt das Siedlungsgebiet und wird von einem hochwertigen Gehölzsaum begleitet. Der Bach weist hier einen naturnahen und strukturreichen Charakter auf, wird aber von mehreren relativ hohen Wehren unterbrochen. In diesem Bereich stellt der Bachlauf eine wichtige innerörtliche Grünachse dar. Im zentralen Siedlungsbereich von Tengling ist der Bach sehr stark verbaut und stellenweise unterirdisch fließend. Im Bereich der Furtmühle mündet der Bach in einem Fallschacht und verläuft anschließend unterirdisch. Nach der Furtmühle weist der Bach einen grabenartigen Verlauf auf und wird in zwei größere Fischteiche umgeleitet, das eigentliche Bachbett führt ab hier nur noch sehr wenig bzw. gar kein Wasser. Östlich der Teiche wird das Wasser aus den Teichen dem Bachbett zugeführt. Zunächst ist der Verlauf noch grabenartig und ohne Begleitgehölz. Erst im letzten Abschnitt wird der Verlauf wieder naturnäher und strukturreich. Der Verlauf durch das Strandbad ist zwar stellenweise verbaut, wirkt aber trotzdem großteils natürlich und stellt ein attraktives Element im Freibad dar. Frauenanger Graben Nördlich vom Tengling befindet sich im Bereich des bestehenden Wasserschutzgebietes ein Quellgebiet aus dem der Frauenanger Graben entspringt. Das Grabensystem durchfließt Grünland und Weideflächen, mündet in einem kleinen Stauweiher und fließt anschließend unterirdisch südwärts zu einer Turbinenanlage ab. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 33 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Biberschwellbach Der Ursprung des Biberschwellgrabens liegt westlich des Dorfes Mollstätten. Der Bach heißt hier noch „Wahbach“ und hat eine eher grabenartige Struktur. Gleich zu Beginn ist ein längerer Bachabschnitt komplett verrohrt. Anschließend fließt der Bach durch intensiv genutztes Grünland. Gehölzvegetation besteht keine. Stellenweise ist ein sehr schmaler Hochstaudensaum erkennbar. Ab der Höhe von Hörgassing verläuft der Bach innerhalb eines fichtenreichen Waldes und weist ein naturnahes und strukturreiches Bachbett auf. Nach Verlassen des Waldes hat der Bach allerdings wieder einen begradigten, grabenartigen Charakter ohne Begleitgrün. Nach Unterquerung der Kreisstraße verläuft der Bach zunehmend naturnäher in einem fichtenreichen Mischwald. Im Bereich der sogenannten Biberschwelle bestehen natürliche Abstürze und Aufstauungen, meist verursacht durch das anstehende Nagelfluhgestein. Der gesamte Bereich ist biotopkartiert und zählt zu den naturkundlich und landschaftlich wertvollsten Bereichen im gesamten Gemeindegebiet. Als absolute Besonderheit können die Quellaustritte bezeichnet werden, die aufgrund ihrer ergiebigen Schüttung dazu beitragen, dass die Wassermenge des Biberschwellbaches ab hier deutlich zunimmt. Anschließend ist der Verlauf am fichtenreichen Waldrand südlich von Burg wieder stark begradigt und häufig massiv verbaut. Der letzte Abschnitt quert den Siedlungsbereich von Burg und ist begradigt und verbaut. Der Übergang in den Tenglinger Mühlbach ist komplett verrohrt. Wilgeringer Bach Der Wilgeringer Bach ist der einzige Bach der aus dem Raum Gessenhausen kommend in den Tachinger See mündet. Sein Ursprung liegt in einem fichtenreichen Wäldchen. Zu Beginn ist sein Verlauf grabenartig und durchquert intensive landwirtschaftliche Nutzfläche, In der zweiten Hälfte ist der Bach meist beidseitig mit Ufergehölzen bestockt und hat etwas Raum zum Mäandrieren. Das Gewässerbett ist hier strukturreich und meist schnell fließend. Untersuchungen haben gezeigt, dass durch den Wilgeringer Bach relativ hohe Phosphat-Konzentrationen in den See transportiert werden. Da das umliegende Gelände von beiden Seiten in Richtung Bach abfällt, liegt die Vermutung nahe, dass sich im Bachbett die ausgewaschenen Düngemittel konzentrieren. Moosmühlgraben Der Moosmühlgraben erscheint südlich von Gröben, aus einem Rohr entspringend, an der Oberfläche und verläuft anschließen begradigt inmitten von Wirtschaftswiesen. Der weitere Verlauf bis zum Damwildgehege ist verrohrt. Innerhalb des Geheges wirkt das Gewässer teilweise naturnah, wird allerdings z.T. stark durch Viehtritt mit anschließender Erosion beeinträchtigt. Anschließend durchläuft der Moosmühlgraben ein Areal mit Fischteichnutzung und weist hier einige Höhenversprünge auf. Die Teilstrecke zwischen Fischwirtschaft und Straße wird durch standortgerechte Vegetation begleitet und wirkt naturnah. Dieser naturnahe Verlauf setzt sich nach der Straße fort. Vor Moosmühle ist der Lauf begradigt und mündet in einen Weiher. Nach dem Weiher strömt das Wasser in einen Fallschacht und dient der Energiegewinnung. Tachinger Mühlbach Der Tachinger Mühlbach entspringt südlich von Eging in einem Wasserschutzgebiet. Er verläuft eine kurze Strecke naturnah in einem Wäldchen mündet dann aber in einem kleinen Weiher. Der anschließende Verlauf ist begradigt, naturfern und größtenteils verrohrt. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 34 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Erst nach Mühlthal kommt der Bach innerhalb des Naturdenkmals „Kalkquellmoor mit Bruchwaldstreifen nördlich von Mühlthal“ zum Vorschein und ist hier sehr naturnah. Anschließend durchströmt der Bach eine Fischteichanlage und fließt dann weiter durch das Siedlungsgebiet von Taching a.See. Hier ist der Bach meist stark verbaut und begradigt und fließt teilweise verrohrt. In einer das Siedlungsbild prägenden Grünfläche verläuft der Bach an der Oberfläche. Er weist hier einen standortgerechten Gehölzsaum auf und hat ein naturnahes strukturreiches Gewässerbett. Anschließend verläuft der Bach parallel zur Straße, ist kanalartig verbaut und wird einem Fallschacht zugeführt. Nach der Hofmühle fließt der Bach begleitet von einem Gehölzsaum durch Wiesen in einem naturnahen Bachbett bis zu seiner Mündung in den Tachinger See. Huckinger Graben Der Huckinger Graben entspringt einem Rohr und verläuft anschließen begradigt direkt an der südlichen Grenze des Siedlungsgebietes „Dachsteinstraße“. In dem das Siedlungsbild prägenden Grünzug wird der Verlauf naturnah und mündet in den Tachinger Mühlbach. Rambichler Graben Der Rambichler Graben entspringt bei Rambicheln einem Rohr und verläuft begradigt in einem teilweise verbauten Bett. Der weitere Verlauf in einem kleinen Waldstück ist naturnah. Anschließend ist der Graben größtenteils verrohrt und erscheint nur stellenweise in einigen Vorgärten in Untertaching. Nach der Straße weist ein kurzer Abschnitt starke Beeinträchtigung durch Viehtritt mit Erosion auf. Der restliche Abschnitt bis zur Mündung in den Tenglinger Mühlbach wird von standortgerechten Gehölzen begleitet und ist naturnah. Zintenbach Der Zintenbach kommt aus der Gemeinde Waging und ist der südlichste Bach im Gemeindegebiet Taching a.See. Zunächst verläuft der Bach strukturreich und mäandrierend im Wald oder am Waldrand. Anschließend fließt der Bach, nur kurz unterbrochen durch eine Straße, durch landwirtschaftliche Flächen und wird dabei aber immer von einem dichten, standortgerechtem Gehölzsaum begleitet. Der Verlauf ist bis zur Mündung in den Tachinger See naturnah. Quellen Quellen stellen den Übergang von Grund- zu Oberflächenwasser dar. Sie bilden den Ausgangspunkt von Fließgewässern. Quellen zeichnen sich durch folgende Kriterien aus: • geringe Temperaturschwankungen im Tages- und Jahresverlauf • niedrige Durchschnittstemperaturen • weitgehend Frostsicherheit • Armut an organsicher Substanz • Niedrige Sauerstoffsättigung des Wassers An diese außergewöhnlichen Faktoren sind stark spezialisierte Lebensgemeinschaften gebunden. Quellen werden meist von spezialisierten Pflanzengesellschaften, die man „Quellfluren“ nennt, begleitet. In vielen Fällen ist das Quellwasser reich an kohlesaurem Kalk, der sich durch die Assimilationstätigkeit verschiedener Quellmoose und Algen als Kalziumkarbonat an den Pflanzen niederschlägt. Im Gemeindegebiete von Taching a.See treten die Quellen meist in Form von kleinen Quellmooren in Erscheinung, die sehr wertvolle Biotoptypen darstellen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 35 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Optisch eindrucksvoll treten die Quellen in Erscheinung, die den Biberschwellgraben südwestlich von Burg speisen. Die Quelltöpfe liegen im Wald und die Quellschüttung ist deutlich erkennbar. Weiher, Teiche und Tümpel Als Weiher bezeichnet man natürlich entstandene Gewässer mit einem Mindestdurchmesser von ca. 10 m und einer Maximaltiefe von etwas 3m. Teiche dagegen sind künstlich entstanden, komplett ablassbar und dienen meist zur Fischzucht. Als Tümpel werden kleinflächige Stillgewässer mit stark schwankender Wasserführung und gelegentlicher Austrocknung definiert. Vor allem die Weiher bilden wichtige Laichbiotope für fast alle heimischen Amphibienarten. Ja nach Nutzungsintensität und Ausstattung mit Röhrichtbeständen, Flachwasserzonen und Unterwasservegetation kann man Erdkröte, Grasfrosch, Springfrosch, Kamm-, Berg- und Teichmolch und alle drei Grünfroscharten antreffen. 4.2.3.3 Problemanalyse Wasser Tachinger See Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass aufgrund der klimatischen und morphologischen Bedingungen und aufgrund des oft intensiv landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebietes, der Tachinger See nie Trophiebedingungen aufweisen wird, wie sie an anderen bayerischen Seen zu finden sind. Viele der landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden durch Entwässerungsgräben oder Drainagen melioriert. Es kann davon ausgegangen werden, dass im Einzugsgebiet des Tachinger Sees ca. 1/6 der landwirtschaftlich genutzten Flächen drainiert sind. Angesichts der Tatsache, dass der Tachinger See noch bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nährstoffärmer war als heute, sollten aus naturschutzfachlicher Sicht Bemühungen unternommen werden, sich dem natürlichen nährstoffärmeren Zustand anzunähern. So schreibt die EU-Wasserrahmenrichtlinie (Europäische Gemeinschaft, 2000) vor, dass der Waginger-Tachinger See bis spätestens 2015 einen guten ökologischen Zustand erreichen muss. Diese Zielerreichung wird derzeit am Waginger See für unwahrscheinlich, am Tachinger See für unklar eingeschätzt (Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2004). Bäche Die Mehrzahl der Bäche und Gräben sind aus Sicht der Ökologie und des Landschaftsbildes verbesserungswürdig und sollten naturschutzfachlich optimiert werden. Konkret lassen sich folgende Problemfelder benennen: • Oftmals fehlen extensiv genutzte Uferstreifen. • Die Sohle vieler Bachabschnitte ist verbaut und somit strukturarm. • Die Profile vieler Bachabschnitte sind verbaut und somit nur bedingt als Lebensraum für Flora und Fauna geeignet. • Einige Gewässerabschnitte sind verrohrt und verlieren somit Ihre Funktion als Lebensraum. • Einige Bachabschnitte weisen keinen Uferbewuchs und standortgerechte Gehölze auf. Dies wirkt sich auf das Landschaftsbild, auf die Stabilität der Ufer und auf die Biotopvernetzung aus. • Einige Bachabschnitte im Wald sind mit nicht standortgerechten Gehölzen (Fichte) bestockt. Quellen Quellbiotope sind seltene und hochwertige Biotoptypen. Im Gemeindegebiet von Taching a.See werden Quellbiotope stellenweise durch die angrenzende landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 36 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Weiher, Teiche und Tümpel Im Gemeindegebiet Taching a.See befinden sich kaum noch natürlich entstandene Weiher. Die meisten bestanden in sogenannten Toteislöchern und sind inzwischen verlandet. Somit fällt den vorhandenen Teichen eine wichtige Rolle als aquatisches Biotop zu. Allerdings werden die Teiche meist intensiv für die Fischzucht genutzt und können deshalb ihrer Funktion als Lebensraum für Flora und Fauna nur bedingt erfüllen. Die Fischteiche werden überwiegend von den Bächen gespeist und beeinträchtigen aufgrund der Wasserentnahme das Wasserregime des Baches. Futterreste und Fischfäkalien, die aus den Fischteichen in die Bäche geleitet werden, belasten die Wasserqualität des Baches. 4.2.4 Klima 4.2.4.1 Übergeordnete klimatische Verhältnisse Das Klima prägt mit seinen Faktoren Niederschlag, Temperatur, Wind, Sonnenscheindauer etc. das Erscheinungsbild der Landschaft. Das Gemeindegebiet ist mit 7,2 °C Jahresdurchschnittstemperatur, kalten Wintern, warmen Sommern und höheren Sommerniederschlägen als kontinental-gemäßigt einzustufen. Es wird vor allem durch die geographische Lage im Alpenvorland definiert und ist dem Klimabezirk „Oberbayerisches Alpenvorland“ zugeordnet. Charakteristisch für das Klima des Alpenvorlandes ist der sogenannte Stauregen. Dabei stauen sich feuchte Luftmassen am Alpenrand, werden dort zum Aufsteigen gezwungen und regnen dann ab. Daraus resultieren erhöhte Niederschlagsmengen. In Taching a.See ist mit 1000 bis 1300 mm pro Jahr zu rechnen. Das Maximum der Niederschläge fällt dabei in den Sommermonaten Juli und August. Darüber hinaus prägt der Föhn das Klima in der Gemeinde. Dieser entsteht aufgrund spezieller Luftströmungen in den Alpenregionen. Gebiete in Föhnlagen weisen im Vergleich zu anderen Regionen ein verändertes Klima auf. Oftmals besteht eine größere Anzahl an Sommertagen und die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Frühjahrsanfangs ist gegeben. Die vorherrschende Windrichtung in Bayern ist Südwest. Allerdings kann ein ausgeprägtes Relief zu lokalen Windsystemen führen. Auch eine veränderte Oberflächengestaltung, vor allem durch Bebauung, kann zu abweichenden Windrichtungen führen. 4.2.4.2 Gebietsklima Das Gebietsklima ist aus lufthygienischer Sicht für den lokalklimatischen Ausgleich von besiedelten Flächen von Bedeutung. In Taching a.See kommt es aufgrund der örtlichen Verhältnisse zu einer Überlagerung der großklimatischen Verhältnisse. Insbesondere bei austauscharmen Hochdruckwetterlagen bildet sich ein sogenanntes Geländeklima aus. Typische Ausprägungen des Tachinger Geländeklimas sind: • Kaltluftabfluß aus geneigten Lagen in Richtung Seebecken • Kaltluftsammelbecken über dem Tachinger See • Temperaturmildernder Wirkung des Wasserkörpers des Tachinger Sees • Verstärkte Windgeschwindigkeiten auf Wallmoränenlagen • Wechsel von Kaltlufttälern und erwärmten Geländekuppen • Kaltluft- und Nebelbildung in Geländesenken • Inversionswetterlage, v.a. im Bereich des Seebeckens 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 37 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Folgende Tabelle fasst weitere wichtige Klimadaten der Gemeinde Taching a.See zusammen: Tab. 11: Klimadaten der Gemeinde Taching a.See Vegetationsperiode Tage Frosttage 100 – 120 Tage Nebeltage 20 – 60 Tage Sommertage 25 – 40 Tage Windgeschwindigkeit 1,8 – 3,5 m/s Quelle: Bayerischer Klimaforschungsverbund 4.2.4.3 Problemanalyse Klima Grundsätzlich bestehen im Gemeindegebiet von Taching a.See keine Problemfelder, die den übergeordneten klimatischen Verhältnissen zugeordnet werden können. Zwar kann es bei Inversionswetterlagen zur Anreicherung der Luft mit Feinstaub und Luftschadstoffen kommen, doch kann dieser Problematik auf der Ebene des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan nicht begegnet werden. Allerdings sollten folgende Aspekte hinsichtlich des Gebietsklimas bei weiterführenden Planungen berücksichtigt werden: • Beschränkung der Bodenversiegelung auf ein Minimum und somit Vermeidung von Erwärmungseffekten • Berücksichtigung des Kalt- und Frischluftabflusses (keine Entstehung von neuen Durchlüftungsbarrieren durch Baustrukturen) • Sicherung der bestehenden innerörtlichen Grünstruktur zur Verbesserung der Lufthygiene und zum Ausgleich von Erwärmungseffekten • Berücksichtigung neuer Grünstrukturen bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen 4.2.5 Tierwelt Aus dem Gemeindegebiet von Taching a.See liegen nur wenige Daten zur Tierwelt vor. Die Aussagen zu den einzelnen Tierarten werden anhand der Auswertung vorhandener Daten, Fachkartierungen und eigener Erhebungen getroffen. Insbesondere wird auf diejenigen Tierarten eingegangen, die aufgrund ihrer speziellen Ansprüche an den Lebensraum als sogenannte Leit- oder Indikatorarten zur Bewertung von Landschaftsräumen und zur Ableitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gut geeignet sind. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung dieser Arten werten Lebensraumkomplexe auf und dienen so dem Schutz vieler anderer Tierarten. 4.2.5.1 Säugetiere Neben häufigen Säugetieren, wie Reh, Fuchs und Igel kommen im Gemeindegebiet vor allem in alten Streuobstbeständen weitere Kleinsäuger, wie die Haselmaus vor. Eine Besonderheit stellt das Vorkommen der Fledermausart „Großes Mausohr“ (Myotis myotis) im Dachboden der alten Kirche in Taching a.See dar. Das Vorkommen mit 221 Individuen gilt als überregional bedeutsam. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 38 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.2.5.2 Analyse des Gemeindegebietes Vögel Informationen über die Avifauna können der Artenschutzkartierung, der amtlichen Biotopkartierung und dem ABSP Landkreis Traunstein 2008 entnommen werden. Wichtige Grundlagen bzgl. Der Wasservögel und Schilfbrüter liefert die ornithologische Seeuferkartierung aus dem Jahr 2001. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass sich das Vorkommen der einzelnen Arten stark an dem unterschiedlich strukturierten Gemeindegebiet orientiert. Besondere Bedeutung fällt dem Tachinger See mit seinen angrenzenden Uferbereichen zu, da hier gute Lebensraumbedingungen für verschiedene Arten bestehen. Wasservögel Wasservögel sind Vogelarten, die den Großteil ihres Lebens auf dem freien Wasser verbringen. Sie können als Leitarten für Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung von bestimmten Seeabschnitten herangezogen werden. Am Tachinger See konnten von insgesamt acht Wasservogelarten Brutnachweise erbracht werden. Drei davon sind in der Roten Liste gefährdeter Tiere in Bayern aufgelistet und werden nach dem ABSP Landkreis Traunstein als landkreisbedeutsame Arten eingestuft. • Blessralle • Stockente • Teichralle • Höckerschwan • Brautente • Haubentaucher (Rote Liste Bayern 4) • Zwergtaucher (Rote Liste Bayern 3) • Wasserralle (Rote Liste Bayern 2) Neben den Brutvögeln können weitere Wasservogelarten nachgewiesen werden, die den See als sogenannte „Übersommerer“ in den Sommermonaten bevölkern. Weiterhin spielt der See eine gewisse Rolle für Zugvögel, die den See als Durchzügler oder als Nahrungsgäste nutzen. Folgende Arten wurden bisher nachgewiesen: • Schwarzhalstaucher (Rote Liste Bayern 3) • Kormoran (Rote Liste Bayern 4) • Graureiher (Rote Liste Bayern 4) • Reiherente • Flussuferläufer (Rote Liste Bayern 1) • Lachmöwe • Weißkopfmöwe Damit beherbergt der Tachinger See ein für den südbayerischen Gesamtbestand bedeutendes Brutvorkommen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass selbst für weit verbreiteten Arten in Teilen Süddeutschlands in den letzten Jahren besorgniserregende Bestandseinbrüche zu verzeichnen waren. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 39 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Schilfbrüter Bei den sogenannten Schilfbrütern handelt es sich um spezialisierte Vogelarten, die Ihre Nester in Schilfund Röhrichtgebieten anlegen und dort Ihre Jungen großziehen. Schilfbrüter wie der Schilfrohrsänger oder der Teichrohrsänger eignen sich als Leitart, um Aussagen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Schilf- und Röhrichtzonen abzuleiten. Im Planungsgebiet konnten von insgesamt sechs Schilfbrütern Brutnachweise erbracht werden. Vier davon sind in der Roten Liste gefährdeter Tiere in Bayern aufgelistet: • Teichrohrsänger • Rohrammer • Zwergdommel (Rote Liste Bayern 1) • Rohrschwirl (Rote Liste Bayern 2) • Schilfrohrsänger (Rote Liste Bayern 2) • Drosselrohrsänger (Rote Liste Bayern 2) Wiesenbrüter Wiesenbrüter sind Vogelarten, die Ihre Nester auf dem Boden in geeigneten meist extensiv genutzten Wiesen anlegen. Es handelt sich um Vogelarten, die in Bayern mit drastischen Bestandseinbrüchen konfrontiert sind. Grund dafür ist der rasch voranschreitende Verlust geeigneter Lebensräume und die Zunahme von Störungen durch Erholungssuchende sowie freilaufende Hunde. 4.2.5.3 Amphibien & Reptilien Amphibien und Reptilien sind zur Fortpflanzung weitgehend an aquatische Lebensräume gebunden. Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) und in der Bayerischen Biotopkartierung werden wertvolle Lebensräume und Laichplätze für Amphibien genannt. Es handelt sich dabei meist um Tümpel oder Feuchtstrukturen. Gemäß der Amphibienkartierung Bayern für den Landkreis Traunstein kann festgestellt werden, dass die Kiesgrube Oppacher zu den wertvollsten Biotopen des Landkreises Traunstein gehört. Die Kiesgrube bietet vor allem im südöstlichen Teil verschiedene Gewässerstrukturen, die wichtige Habitate für folgende Arten darstellen: • Gelbbauchunke (Bombina variegata, Rote Liste Bayern 2) • Laubfrosch (Hyla arborea, Rote Liste Bayern 2) • Grasfrosch (Rana temporaria) • Erdkröte (Bufo bufo) • Bergmolch (Ichthyosaura alpestris) • Kleiner Teichfrosch (Rana lessonae) 4.2.5.4 Sonstige Tierarten Im Gemeindebereich kommen ebenfalls seltene Mollusken- und Insektenarten vor. Folgende Tierarten konnten im Schlenkenbereich des Kalkquellmoores Naturdenkmal Maisentalmoos nachgewiesen werden: • Österreichische Quellschnecke (Bythinella austriaca, Rote Liste Bayern 3) • Quellmosaikjungfer (Cordulegaster boltoni, Rote Liste Bayern 3) • Mädesüß-Perlmuttfalter (Brenthis ino, Rote Liste Bayern 3) 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 40 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.2.5.5 Analyse des Gemeindegebietes Problemanalyse Wasservögel Auch wenn am Tachinger See einige Arten der Roten Liste Bayern nachgewiesen werden können, so muss das Artenspektrum angesichts des Lebensraumpotentials als verarmt bezeichnet werden. Zudem sind die Bestandsdichten der einzelnen Arten als gering einzustufen. Mögliche Ursache hierfür ist zum einen ein erhöhter Nutzungsdruck im Vergleich zum Waginger See (proportional höherer Zahl an Seezugängen, 2/3 aller Boots- und Landangler). Zum anderen besteht am Tachinger See ein höheres Defizit an Uferbereichen mit großflächig naturnahen Vegetationsbeständen, wie sie am Süd- und zum Teil am Ostufer des Waginger Sees noch zu finden sind. Auf Grundlage der avifaunistischen Ausstattung und des Entwicklungspotential der Uferabschnitte werden deshalb im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan wasser- und landseitige Schutzzonen vorgeschlagen (vgl. Kapitel 6.6.4). Wiesenbrüter Obwohl die Flächen am Nordwestufer des Tachinger Sees ein großes Potential für Wiesenbrüter aufweisen und deshalb auch schon als Wiesenbrütergebiet ausgewiesen waren, können derzeit im Planungsgebiet Wiesenbrüter nur noch temporär nachgewiesen werden. Lediglich am Südufer des Waginger Sees lasen sich regelmäßig Kiebitz und Brachvogel feststellen. Angesichts der grundsätzlichen Eignung der Flächen am Nordufer des Tachinger Sees, sollten in diesem Bereich Anstrengungen unternommen werden, die Flächen so aufzuwerten, dass die Wiederansiedelung von Wiesenbrütern gelingen kann. Amphibien & Reptilien Die Gelbbauchunke war ursprünglich über den ganzen Landkreis verteilt, musste aber in den letzten Jahren starke Bestandeseinbrüche hinnehmen. Sie bevorzugt flache, vegetationsarme, besonnte Tümpel. Viele Vorkommen sind erloschen, da die Biotope zerstört würden. Zum einen durch Verfüllung von Kies- und Sandgruben, zum anderen durch starke Veränderungen der Habitatbedingungen. Für die Kiesgrube Oppacher liegt kein Rekultivierungsplan vor. Daher kenn derzeit ein Fortbestand der wertvollen Habitate nicht sichergestellt werden. Grundsätzlich werden die meisten aquatischen Biotope in der Gemeinde Taching a.See zu intensiv genutzt. Die Eignung als Lebensraum für Amphibien und Reptilien ist dadurch stark reduziert. 4.2.6 Pflanzenwelt 4.2.6.1 Potentiell natürliche Vegetation Die potentiell natürliche Vegetation ist diejenige Vegetation, die sich unter den heutigen Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn sich die Natur ohne Eingriffe des Menschen entwickeln könnte. Sie gibt Aufschluss über den Grad und die Intensität anthropogener Veränderungen und liefert Hinweise für eine standortgerechte Artenauswahl im Rahmen notwendiger Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen. Die sich im Gemeindegebiet von Taching a.See einstellende potentiell natürliche Vegetation wären verschiedene Waldgesellschaften. Ein Großteil der Flächen wäre mit einem Waldmeister-TannenBuchenwald (Asperulo Fagetum) mit den Hauptbaumarten Buche, Fichte und Tanne bestockt. Auf flachgründigen, wasserdurchlässigen Kuppenlagen würde sich ein wärmeliebender OrchideenBuchenwald (Carici-Fagetum) einfinden. An feuchten Hängen tief eingeschnittener Bachtäler könnten sich Laubmischwälder entwickeln, die reich an Bergahorn und Esche sind (Aceri-Fraxinetum). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 41 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes An feuchten bis moorigen Standorten der Bachufer würden sich Bestände des Erlen-Eschen-Auwaldes (Pruno-Fraxinetum) entwickeln. 4.2.6.2 Reale Vegetation Die reale Vegetation bezeichnet die heute ausgeprägte Pflanzendecke im Gemeindegebiet. Sie ist durch Jahrhunderte lange menschliche Nutzung entstanden und spiegelt die aktuellen Nutzungseinflüsse und Belastungen wider. Im Gemeindegebiet wird die reale Vegetation vor allem durch die landwirtschaftliche Nutzung (Grünland und Acker) geprägt. Es handelt sich dabei überwiegend um mehrschürige, oftmals drainierte Wirtschaftswiesen oder Mähweiden. Der geringere Teil wird durch Dauergrünland und Ackerland gebildet. Auf den zumeist ertragsärmeren Standorten, insbesondere im Bereich von Geländekuppen, bestehen meist kleinere Waldflächen. Wald hat sich ebenfalls auf Steilhanglagen tieferer Bachtäler ausgebildet. Beim Wald handelt es sich meistens um fichtenreiche Forst-Ersatzgesellschaften und seltener um ursprüngliche naturnahe Laub- du Mischwaldbestände. Im Gemeindebereich von Taching a.See sind noch verhältnismäßig viele naturnahe Wälder vorhanden, die ein großes Spektrum der potentiell natürlichen Vegetation abdecken. Zum Beispiel: BuchenHainbuchenwald bei Kolomann, Eichen-Hainbuchenwald im Mühltal bei Taching a.See, Erlenaue bei Fisching, Buchenwald am Schlossberg gegenüber Mauerham, Schluchtwald in der Biberschwelle. Hauptsächlich dort wo aufgrund des Reliefs oder aufgrund von starker Vernässung keine intensive landwirtschaftliche Nutzung möglich ist, haben sich artenreiche Pflanzengesellschaften wie Röhrichte, Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren etc. ausgebildet. Die meisten Bestände sind im Rahmen der amtlichen Bayerischen Biotopkartierung erfasst und werden im Anschluss kurz erläutert. Nass- und Feuchtwiesen Nass- und Feuchtwiesen finden sich auf Standorten mit hoher Bodenfeuchte. Solche Flächen entstehen durch Nähe zum Grundwasser, durch Nachbarschaft zu Gewässern, die regelmäßig Hochwasser führen oder dadurch, dass Regenwasser sich in Geländemulden sammelt, von wo aus es nicht mehr abfließen kann. Feuchtwiesen sind Lebensräume, die durch regelmäßige Mahd vom Menschen geschaffen und erhalten werden. Wenn auf diesen Flächen keine Bewirtschaftung mehr stattfindet, entstehen nach und nach zunächst Hochstaudenfluren, dann Gebüsche, die später in Bruch- und Auwälder übergehen. Je nach Standort ergeben sich verschiedenen Feuchtwiesengesellschaften, in Abhängigkeit vom Feuchtigkeitsgehalt, Nährstoffgehalt und Nutzung. Feuchtwiesen beherbergen eine große Artenvielfalt. Bis zu 3500 verschiedene Tierarten wurden schon auf Feuchtwiesen gezählt. Die meisten von ihnen gehören den Insekten und Spinnentieren an, wie Fliegen, Mücken, Zikaden, Schlupfwespen, Tagfalter, Blatt- und Rüsselkäfer, Milben, Wildbienen, Hummeln, Libellen, Schildwanzen, Sumpfschrecken und Tausendfüßler. In Feuchtwiesen finden sich wichtige Raupenfutterpflanzen für sehr spezialisierte Schmetterlingsarten (Lungenenzian = Kleiner Moorbläuling, Großer Wiesenknopf = Schwarzblauer und Großer Moorbläuling, Mädesüß = Violetter Perlmuttfalter, Pfeifengras = Spiegelfleck-Dickkopffalter). Darüber hinaus sind sie ein wichtiger Teillebensraum für den Grasfrosch. Auch Reptilien, wie z.B. Bergeidechse und Ringelnatter suchen bevorzugt diesen Biotoptyp auf. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 42 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Röhrichte Röhricht wächst i.d.R. im flachen Wasser an der Schnittstelle zwischen Wasser und Land und ist ein sogenanntes Verlandungsbiotop. Bei ungestörter Entwicklung wächst es in den freien Wasserkörper hinein. Zwischen den Röhrichthalmen sammeln sich abgestorbene organische Substanz wodurch im laufe der Zeit Substrat für nachwachsende Landpflanzen entsteht. Röhrichte bestehen in der Hauptsache aus konkurrenzstarken Pflanzen. Je nach Lebensraum unterscheidet sich die Zusammensetzung der Arten. Der Hauptbestand eines Röhrichts besteht aus Schilf (Phragmites australis). Weitere Arten sind Teichbinse, Rohrkolben, Schneidried, Wasserschwaden, Igelkolben, Rohrglanzgras u.a. Obwohl Röhrichte aus nur wenigen Arten bestehen, beherbergen sie eine vielfältige Tierwelt. Dies hängt mit den speziellen, stark von der Flächengröße abhängigen Lebensbedingungen im Röhricht zusammen. Von den Randbereichen aus nach innen verändert sich das Mikroklima einer Röhrichtfläche sehr stark. Im Randbereich kann z.B. der Wind direkt angreifen, im Zentrum eines ausgedehnten Röhrichts ist er stark abgemildert. Dies hat wiederum enorme Auswirkungen auf Lufttemperaturen und Luftfeuchtigkeit. Das zentrale Röhricht wurzelt teilweise bereits auf Land wurzeln und teilweise stehen die Wurzelbereiche noch komplett unter Wasser. Röhrichte sind ausgesprochen wichtig für den Vogelschutz. Ein großer Teil (> 70 %) der dort brütenden Vogelarten gilt als gefährdet. Typische Vögel, die die seeseitige Röhrichtgrenze bewohnen sind Haubentaucher, Höckerschwan, zahlreiche Entenarten (Krick-, Stock-, Knäk-, Löffel-, Kolben-, Tafel-, Reiherente), Schwarzhalstaucher und Zwergtaucher. Im zentralen Röhricht, das noch im Wasser wurzelt, findet sich der Drosselrohrsänger. Im landseitigen Röhricht siedeln Bartmeise, Teich- und Schilfrohrsänger, sowie verschiedene Bodenbrüter wie Feld- und Rohrschwirl oder Rohrammer. Weitere Röhrichtbewohner sind Zwergdommel, Bekassine, Wasserralle, Teichralle, Blässralle, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Rohrdommel und Rohrweihe. Fließgewässer mit Begleitgehölz Ein naturnahes Fließgewässer weist i.d.R. einen begleitenden Gehölzsaum mit heimischen Baum- und Straucharten auf. Die Gehölze erfüllen dabei verschiedene ökologische Funktionen. Die Überschattung verhindert ein Überhitzen des Gewässers, was für viele Bachorganismen negativ wäre. Weiterhin stabilisieren die Wurzeln die Ufer und schützen so vor Erosion. Grundsätzlich bilden die linearen Gehölzstrukturen wichtig ökologische Vernetzungselemente in der freien Landschaft. Auch tragen diese zu einem attraktiven Landschaftsbild bei. Bruchwälder Bei Bruchwäldern handelt es sich um den natürlichen Waldbestand auf Standorten die von lang anhaltender Staunässe geprägt sind. Die Überstauung im Winter und Frühjahr schafft einen nahezu sauerstofffreien Wurzelraum mit meist aus Torf bestehenden Böden. Der Erlenbruchwald bildet das dauerhafte Endstadium der Verlandung von eutrophen Gewässern, bzw. Nassstandorten. Es entsteht ein verzahntes, von den jeweiligen Wasserständen beeinflusstes Mosaik aus Erlen, Eschen und der Krautschicht. In letzterer dominieren Sumpfpflanzen, wie Seggen, Farne und Waldmoose, aber auch Bitterschaumkraut in den Quellfluren, und Sumpfdotterblume oder Schwertlilie in lichteren Bereichen. Bruchwälder haben sowohl für den Arten- und Biotopschutz, als auch für das Landschaftsbild eine wichtige Bedeutung. Die in der Gemeinde Taching a.See vorkommenden Bruchwaldfragmente haben nur noch eine sehr kleine Flächenausdehnung und sind im Rahmen der Biotopkartierung erfasst. Unterwasser- und Schwimmblattvegetation Die Unterwasser- und Schwimmblattzone findet sich am Tachinger See in Form eines Gürtels vor der Röhrichtzone. Schwimmblattgesellschaften werden von Pflanzen gebildet, die im Seegrund wurzeln (Wassertiefen bis 3m), deren Blätter aber als Schwimmblätter auf der Wasseroberfläche liegen. Hier wachsen See- und Teichrosen, das schwimmende Laichkraut und weitere Pflanzen, die ihre Blätter an der Wasseroberfläche ausbreiten. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 43 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Quellmoore Quellmoore entstehen, wenn aus dem Untergrund Quellwasser aus dem Boden tritt. Sind die Quellausschüttungen ergiebig, dauerhaft und gleichmäßig, so dass eine permanente Wassersättigung gegeben ist, kann sich Torf und damit ein Quellmoor bilden. Je nach topographischer Lage sind die Moore als Hangquellmoore an flachen Unterhängen oder als Niederungsquellmoore in Tälern ausgebildet. Bei hohem Kalkgehalt des Quellwassers, wie es in Gebieten mit Kalkstein oder Geschiebemergel anzutreffen ist, können sich Kalksinterquellen bilden. Aufgrund dieser speziellen Lebensraumbedingungen beherbergen Quellmoore seltene Pflanzenarten, die an den Standort angepasst sind. Besonders hervorgehoben werden muss das Vorkommen des Pyrenäen-Löffelkrautes (Cochlearia pyrenaica). Diese Art ist ein bayernweit gefährdetes Eiszeitrelikt. Es ist streng an kräftig und gleichmäßig schüttende Quellen mit sauerstoffreichem Wasser gebunden. Durch Teichanlage, Quellfassung, Drainage, Verfüllung und Aufforstung wurden die meisten Löffelkraut-Vorkommen zerstört oder beeinträchtigt. Jeder verbliebene Standort muss unbedingt geschützt und optimiert werden. Im Gemeindegebiet von Taching a.See kommt das Löffelkraut an zwei Standorten vor: In dem stark beeinträchtigten Hangquellmoor westlich Moosmühle besiedelt das Löffelkraut Quellmoosfluren. Es handelt sich um einen vor längerer Zeit ausgehobenen Teich, in den Quellbäche und Entwässerungsgräben einmünden. Das Quellmoor ist stark durch Entwässerungsmaßnahmen beeinträchtigt. Das Areal ist im Rahmen der Biotopkartierung mit der Biotop-Nummer 8042-1067 erfasst. In dem Kalkquellmoor nördlich Mühlthal bei Taching a.See bestehen größere Bestände des Löffelkrautes. Der Bereich ist als Naturdenkmal ausgewiesen und im Rahmen der Biotopkartierung mit der BiotopNummer 8042-1054 erfasst. Hecken, Gebüsche und Feldgehölze Hecken, Gebüsche und Feldgehölze gehören zu den artenreichsten Lebensräumen unserer Region. Sie stellen in der landwirtschaftlichen Feldflur wichtige Vernetzungsbiotope dar. Sie bieten Lebensraum, Versteck und Nahrung für verschiedenen Vogelarten, Insekten, Reptilien, Kleinsäuger und Niederwild. Grundsätzlich gilt, dass die ökologische Bedeutung des Gehölzes umso höher ist, desto naturnäher es ist und umso reicher die Artenzusammensetzung ist. Weiterhin nimmt die ökologische Wertigkeit vor allem dann zu, wenn begleitende Stauden- und Grassäume vorhanden sind. Neben der Ökologie spielen Hecken und Feldgehölze auch eine wichtige Rolle für ein ansprechendes Landschaftsbild, da sie den visuellen Eindruck des Naturraumes bereichern. Streuobstwiesen Streuobstwiesen sind ein Element der traditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft und ein besonders strukturreicher, artenreicher Lebensraum. Dieser Biotoptyp ist grundsätzlich nicht in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Allein die Bäume können bis zu 1000 verschiedenen Arten von wirbellosen Tieren Lebensraum bieten. Blüten, Blätter und Holz sind Nahrungsgrundlage besonders für Insekten. Daneben sind Streuobstwiesen vor allem als Rückzugsraum für die Vogelwelt von großer Bedeutung. Dazu trägt besonders der Höhlenreichtum alter Obstbäume bei. Deshalb sollten Bäume auch bei abnehmendem Ertrag bzw. in der Sterbephase so lange wie möglich im Bestand belassen werden. In extensiv gepflegtem Grünland innerhalb der Streuobstbestände lassen sich bis zu 2.000 Tierarten, besonders Insekten, nachweisen. Eine extensive Beweidung steht einer artenreichen Tierbesiedlung grundsätzlich nicht entgegen. Bei der Bestandsaufnahme hat sich gezeigt, dass einige der Streuobstbestände in keinem sehr guten Zustand sind. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 44 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Bei den meisten Streuobstwiesen in Taching a.See handelt es sich um überalterte Bestände, deren natürliche Lebenserwartung selbst bei kontinuierlicher Pflege nur noch wenige Jahre bis Jahrzehnte betragen dürfte. Aufgrund unterbliebener Nachpflanzungen fehlt es vor allem an den für einen gesunden Bestand besonders wichtigen und für eine Verwertung besonders interessanten 10-50 jährigen Bäumen. Ein grundsätzliches Problem scheint zu sein, dass das Interesse an der Obstselbstversorgung in der Bevölkerung stark nachlässt. Gründe hierfür liegen vermutlich im Wohlstand der Gesellschaft sowie an den preisgünstigen Obstangeboten aus den globalisierten Märkten. Landschaftsbildprägende Einzelbäume Landschaftsbildprägende Einzelbäume sind nicht in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Es handelt sich hierbei um Bäume, die aufgrund ihres Erscheinungsbildes eine wichtige Rolle für das Landschaftsbild spielen. Erfreulicherweise bestehen in der Gemeinde Taching a.See eine Vielzahl derartige Bäume. Vor allem die großgewachsenen Eichen in den landwirtschaftlichen Flächen schaffen kleine Rückzugsbiotope für diverse Vogelarten und ggf. Kleinsäuger. Hangweiden Hangweiden mit extensivem Grünland haben sich im Gemeindegebiet von Taching a.See in reliefreichem Gelände etabliert und sind nicht in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Es handelt sich hierbei entweder um kleine Hügelstrukturen, oder um kleine Talzüge. In der Regel sind die Lagen zu steil, um sie einer intensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zu unterziehen. Insofern der Nährstoffeintrag durch das weidende Vieh nicht zu groß ist, bildet sich eine artenreiche Gras- und Blumenflora aus. Die Hangweiden erfüllen eine wichtige Lebensraumfunktion für die Tierwelt, insbesondere für Tagfalter, Heuschrecken und Grillen. Weiterhin spielen die Hangweiden als charakteristische Nutzung der bäuerlichen Kulturlandschaft eine wichtige Rolle für das Landschaftsbild und somit für die Erholungsfunktion der Region. 4.2.6.3 Problemanalyse Einige der im Gemeindegebiet vorkommenden wertvollen Pflanzengesellschaften sind in keinem guten ökologischen Zustand. Vor allem folgende Problemstellungen sind dafür verantwortlich: • Direkte Zerstörung der Pflanzengesellschaften durch die Landwirtschaft mit komplettem Verlust oder dem Verlust von Teilflächen • Veränderung der Standortbedingungen durch Nährstoffeintrag • Veränderung der Standortbedingungen durch Entwässerung • Beeinträchtigung von Pflanzengesellschaften am Ufer des Tachinger Sees durch Erholungssuchende und Angler • Rückgang der Streuobstbestände durch Überalterung und mangelnde Pflege 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 45 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.2.7 Analyse des Gemeindegebietes Landschaftsökologische Raumeinheiten Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 1978/79 (eigene Darstellung) Abb. 7: Übersichtskarte der landschaftsökologische Raumeinheiten Landschaftsökologische Raumeinheiten sind Teilräume, die einheitliche standörtliche und ökologische Verhältnisse aufweisen. Es handelt sich somit um Räume mit gleichartigem oder ähnlichem Gesamtcharakter. Landschaftsökologische Raumeinheiten können anhand der Analyse der Standortmerkmale ausgeschieden werden. In der Regel werden dabei die Parameter Geologie, Relief, Klima, Wasser, Boden und Vegetation untersucht. Für die Landschaftsplanung hat die Ausweisung der landschaftsökologischen Raumeinheiten insofern Relevanz, da sich so Planungsvorgaben für einheitliche Teilräume des Gemeindegebiets ableiten lassen (siehe Hinweise zur Anlage von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, Kapitel 6.9.1). Der im Folgenden dargelegten Abgrenzung der Raumeinheiten liegen die Voruntersuchungen zur Landschaftsrahmenplanung für die Region 18 zugrunde. Hierbei wurden von Ringler (Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen 1978/79) landschaftsökologische Einheiten abgegrenzt und standörtliche Gegebenheiten charakterisiert. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 46 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Gemäß Ringler gliedert sich das Gemeindegebiet von Taching a.See in 6 landschaftsökologische Einheiten auf. Allerdings wird ein Großteil des Gemeindegebietes durch 2 Raumeinheiten abgedeckt, die somit die größte Relevanz haben. 4.2.7.1 Tachinger Hügelgebiet Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet einen großen Flächenanteil des Gemeindegebiets. Es handelt sich hierbei um den gesamten Raum westlich des Sees zwischen Taching a.See und Tengling. Geologie: Grundlage bildet die überfahrene und verbackene Endmoräne der Würm-Eiszeit. Darüber liegt die Grundmoräne des Saalach-Eisstroms. Diese wiederum wird durch Moränenwälle und Eisrandterrassen von Rückzugstadien des Saalach-Eisstroms aufgegliedert. Relief: Das Relief wird durch großzügige Wallmoränenzüge mit Steilterassen (z.B. südlich von Eging) charakterisiert. Der Südumgriff von Taching a.See wird durch steile Hangkanten geprägt Klima: Die zum See geneigte Lage ermöglicht guten Kaltluftabfluß in Richtung des Seebeckens. Die Wallmoränen schützen vor starken Westwinden. Wasser: Die Raumeinheit weist einen geringen Anteil an Oberflächengewässern auf. Der Tenglinger Bach ist größter Zulauf des Tachinger Sees. Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden entwickelt. Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimse-Buchenwald und Erlen-Eschenwald Reale Vegetation: Die reale Vegetation wird vor allem durch die Grünlandnutzung geprägt. In geringerem Umfang wird Ackerbau betrieben. Weiterhin bestehen Waldflächen bei denen die Fichte dominiert. Zusätzlich bestehen zahlreiche kleine Biotopflächen, die im Rahme der amtlichen Biotopkartierung erfasst sind. 4.2.7.2 Moränenbogen Harpfetsham-Zoiselham Diese landschaftsökologische Raumeinheit schließt im Westen der Raumeinheit „Tachinger Hügelgebiet“ an und erstreckt sich bis zur westlichen Gemeindegrenze. Sie bildet den größten Flächenanteil des Gemeindegebiets. Geologie: Die Geologie wird durch die Moränenwälle des Salzachgletschers geprägt. Bei Burg (Tengling) treffen drei moränenradiale Schmelzwassertäler zusammen. Die Verwitterungsschicht der Böden beträgt maximal nur 0,5 m und ist meist kalkarm. Relief: Das Relief wird durch großflächige meist flache Wallmoränenzüge charakterisiert. Lokal sind diese Moränenzüge durch windungsreichen Talungen gegliedert. Klima: Da die seitlichen Wallmoränenbereiche des Salzachgletschers bis zu 100m über dem Seebereich liegen, ist diese Raumeinheit durch verstärkten Wind und durch längere Schneedauer geprägt. Wasser: Es bestehen wenige Oberflächengewässer, da die sandigen und schluffigen Kiese stark wasserdurchlässig sind. Allerdings ist mit hohem Rückhalt des Niederschlagswassers vor allem bei Starkniederschlag in den Mulden und Senken zu rechnen. Boden: Es dominieren Parabraunerden bzw. Braunerden. Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 47 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Reale Vegetation: Die reale Vegetation wird vor allem durch Grünlandnutzung geprägt. In geringerem Umfang wird Ackerbau betrieben. Weiterhin bestehen Waldflächen bei denen die Fichte dominiert. Zusätzlich bestehen einige kleine Biotopflächen, die im Rahme der amtlichen Biotopkartierung erfasst sind. 4.2.7.3 Waginger Seebecken Diese landschaftsökologische Raumeinheit entspricht der Seefläche des Tachinger Sees. Geologie: Das Waginger Seebecken ist geologisch gesehen ein vom Salzachgletscher überformtes Flusstal und war während der Eiszeit das Zungenbecken des Saalach-Eisstromes. Der Bereich liegt höher als das Salzburger Stammbecken, da der Gletscher nicht mehr die Kraft hatte, auf die Tiefe des Salzburger Beckens zu erodieren. Die Uferbereich des Tachinger Sees sind z.T. Verlandungszone und z.T. Deltakegel (z.B. Tengling, St. Colomann) eines späteiszeitlich aufgestauten Schmelzwassersees („sogenannter“ Ursee). Der Beckenboden ist mit abdichtendem Material der Grundmoräne ausgekleidet. Relief: Die Ostseite des Tachinger Sees ist als Hochufer ausgeprägt. Stellenweise stehen hier Tertiärsandsteine kliffartig an. Klima: Das Zusammenfließen kalter Luft im Seebecken führt zu Bodeninversionslagen. Generell sind die Temperaturjahresschwankungen sehr hoch. Die Winter sind mit im Schnitt 120 Frosttagen sehr kalt. Die Beckenlage schwächt den Wind ab. Der Wasserkörper des Tachinger Sees wirkt temperaturmildernd. Wasser: Die tiefste Stelle des Tachinger Sees ist mit 16,5 m deutlich geringer als die des Waginger See mir 27m Tiefe. Beiden Seen sind durch eine Engstelle, die lediglich 5,5m Tiefe aufweist miteinander verbunden. Da der Tachinger See eine relativ kleine Tiefenzone aufweist ist er stark eutrophierungsanfällig. Der Hauptzufluss des Tachinger Sees ist der Tenglinger Bach Boden: Der Seeboden wird durch Seetone und lehmige Substarte abgedichtet. Aufliegend finden sich Seekreide, Mudde und Faulschlamm. Die Uferbereiche bestehen aus Gleyen, Niedermoor- und Auenböden. Ursprünglich natürliche Vegetation: Erlen-Eschenwald in der Uferzone Reale Vegetation: Grünlandnutzung, Schilfgürtel, Teichrosengürtel, Laichkrautrasen, Großseggenried, Kopfried und Schneidried 4.2.7.4 Lampodinger Drumlinfeld Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet nur einen sehr geringen Flächenanteil des Gemeindegebiets. Es handelt sich hierbei um den Raum um Gessenhausen. Geologie: Die Geologie wird durch ein großes Drumlinfeld aus der Grundmoräne des Saalach und Salzacheisstromes geprägt. Stellenweise finden sich durch Eisdruck stark verpresste Ausgangsmaterialien. Relief: Das Relief wird durch sogenannte Drumlins geprägt. Hierbei handelt es sich um durch den Gletscher geschaffene Hügelstrukturen. die eine stromlinienförmigen Rücken aufweisen und sich immer in Süd-Nord-Richtung erstrecken. Der Hochreiter Rücken bildet einen imposanten Absturz in Richtung Tachinger See. Der schönste Drumlin, der Sauberg, liegt außerhalb des Gemeindegebietes von Taching a.See. Klima: Die durch das Relief definierten Senken neigen zu Kaltluft- und Nebelbildung. Wasser: Die Schotterkerne der Drumlins führen Grundwasser. Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden entwickelt. In den Senken bestehen stellenweise Pseudogleye. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 48 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald auf Braunerden. In den staunassen Bodenbereichen Winkelseggen-Eschenwald Reale Vegetation: Grünland, Fichtenforst, Mischwald 4.2.7.5 Innenmoränen von Kay Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet nur einen sehr geringen Flächenanteil des Gemeindegebiets. Es handelt sich hierbei um den Raum am Nordende des Tachinger Sees zwischen Tengling und der nördlichen Gemeindegrenze. Geologie: Die Geologie wird von älteren Randmoränen geprägt, die durch die Grundmoränen jüngerer Eiszeiten lückenhaft überzogen wurden. Durch das erste Rückzugsstadium des Salzachgletschers wurden flache Endmoränen gebildet. Relief: Das Relief wird durch teilweise mächtige breitgedrückte Hügel und zum Teil durch schmälere, flache Wälle geprägt. Klima: Die zunehmende Alpenentfernung wirkt sich in geringeren Niederschlagsmengen aus. Die starke Reliefbewegung führt zu einem Wechsel von Kaltlufttälern und stark erwärmten, luftumspülten Kuppen. Wasser: Die Schotterkerne der Grundmoränen enthalten Grundwasserkörper. Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden entwickelt. Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald Reale Vegetation: Grünland, Ackerland, Kohldistelweisen, Pfeifengraswiesen 4.2.7.6 Moränenbogen Wimpasing-Wallmoning Diese landschaftsökologische Raumeinheit bildet nur einen sehr geringen Flächenanteil des Gemeindegebiets von Taching a.See. Es handelt sich hierbei um den Raum nordwestlich von Tengling. Geologie: Die Geologie wird durch Schmelzschottertälchen untergliedert sind. mehrere Endmoränenwallzüge geprägt, die durch Relief: Das Relief ist außerordentlich bewegt und deshalb überwiegend bewaldet. Es bestehen viele Toteiskessel. Klima: Da die seitlichen Wallmoränenbereiche des Salzachgletschers bis zu 100m über dem Seebereich liegen, ist diese Raumeinheit durch verstärkten Wind und durch längere Schneedauer geprägt. Wasser: Da nahezu das komplette anfallende Niederschlagswasser versickert bestehen nahezu keine Oberflächengewässer. Boden: Auf überwiegend sandig-schluffigem Lehm haben sich Para-Braunerden bzw. Braunerden entwickelt. Ursprünglich natürliche Vegetation: Hainsimsen-Buchenwald Reale Vegetation: Wald, Grünland, Ackerland, Steifseggenried 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 49 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes 4.3 Landnutzung 4.3.1 Landwirtschaft 4.3.1.1 Landwirtschaftliche Erzeugungsbedingungen Im Agrarleitplan des Regierungsbezirkes Oberbayern werden die Erzeugungsbedingungen der landwirtschaftlichen Nutzflächen beurteilt. Bei Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen handelt es sich um besonders ertragsfähige, eben bis leicht geneigte landwirtschaftliche Nutzflächen. In den Zielen des Agrarleitplanes ist festgehalten, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen vorwiegend der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben sollen. Im Gemeindegebiet von Taching a.See befinden sich gemäß dem Agrarleitplan überwiegend Standorte mit günstigen Erzeugungsbedingungen, die insbesondere als Ackerstandorte geeignet sind. Diese Böden befinden sich durchwegs auf Braunerden, die sich auf den kalkalpin geprägten Jungmoränen ausgebildet haben. Im Gemeindegebiet lassen sich vier zusammenhängende Flächen ausmachen, die günstige Erzeugungsbedingungen aufweisen: im Westen bei den Weilern Mollstätten und Limberg, im Norden ein Streifen von Wimpasing im Westen bis zur östlichen Gemeindegrenze bei Coloman, im Osten der Raum um Gessenhausen und in der Mitte ein Streifen der von Eging im Süden bis Pertenham im Norden verläuft. Im Gemeindegebiete befinden Erzeugungsbedingungen. sich nur relativ wenige Flächen mit durchschnittlichen Flächen mit ungünstigen Erzeugungsbedingungen gibt es ebenfalls nur wenige. Diese konzentrieren sich in erster Linie am Westufer des Tachinger Sees. Die Flächen weisen Böden mit Grundwassereinfluss (Gleye, Niedermoor) auf und es ist anzunehmen, dass sie sich größtenteils im Bereich der durch die Seeabsenkung trocken gelegten Landmassen befinden. 4.3.1.2 Betriebsstrukturen und landwirtschaftliche Nutzung Die Gesamtgröße der landwirtschaftlichen genutzten Fläche in der Gemeinde Taching a.See beläuft sich derzeit auf 1.764 ha. Davon werden 1.084 ha als Grünland genutzt (61,5 % der Fläche) und 680 ha als Ackerland (38,5 % der Fläche). Auf etwa der Hälfte der ackerbaulich genutzten Flächen wird Silomais angebaut (ca. 328 ha). Auf etwa 220 ha wird Getreide kultiviert. Der große Grünlandanteil bzw. die Relation von Grün- und Ackerland fällt insofern auf, da die Flächen gemäß dem Agrarleitplan eine gute Eignung als Ackerstandort aufweisen. In der realen Nutzung ist der Ackerbau eindeutig untergeordnet. Dies liegt daran, dass die derzeit wichtigste landwirtschaftliche Nutzung die Rinderhaltung (Milchvieh) ist. Demzufolge ist der Großteil der Flächen als Grünlandstandort ausgeprägt. Ein weiterer Einkommenszweig in der Landwirtschaft ist die Mutterkuhhaltung, wobei diese nur von einem geringen Anteil der Landwirte nachgegangen wird. Grundsätzlich kann bei der Rinderhaltung ein deutlicher Rückgang bzgl. der Stückzahlen festgestellt werden. So gab es 1999 im Gemeindegebiet von Taching a.See noch 4.084 Rinder und 2006 nur noch 3.805 Stück. Dies entspricht einem Rückgang von 6,8%. Dieser Trend lässt sich auch bei den Milchkühen und besonders drastisch bei den Schafen feststellen. Einzig bei den Pferden gehen die Stückzahlen deutlich nach oben. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 50 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Tierzahlen: Tab. 12: Tierhaltung Entwicklung der Stückzahlen 1996 2006 Änderung in Prozent Rinder 4084 3805 -6,83 Milchkühe 1766 1698 -3,85 Schafe 107 3 -97,20 Pferde 17 64 +276,47 Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Aus nachfolgend angeführter Betriebsstatistik können die Flächengrößen entnommen werden, die die einzelnen Betriebe bewirtschaften. Mit rund 49 % liegt die Zahl der Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LF) deutlich über dem bayerischen Vergleichswert von rund 39 %. Die 14 Betriebe mit bis zu 10 ha Betriebsgröße sind mit rund 20 % nahezu vergleichbar mit dem bayerischen Wert von 18 %. Weiterhin wird die Zu- und Abnahme der Betriebe innerhalb der einzelnen Kategorien ersichtlich. Tab. 13: Betriebsstatistik Anzahl Betriebe 1999 2009 bis 5 ha 8 7 5 – 10 ha 6 7 10 – 20 ha 20 21 20 – 40 ha 39 23 Über 40 ha 8 11 Summe Betriebe 81 69 Quelle: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein Folgende Sachverhalte können aus der Tabelle abgeleitet werden: • Aufgabe von 12 landwirtschaftlichen Betrieben innerhalb der letzten 10 Jahre, das entspricht einem Rückgang von fast 15 % • Nahezu die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe bewirtschaftet entweder Flächen von 10 – 20 ha oder 20 – 40 ha • Betriebe, die 20-40 ha bewirtschaften, erfahren eine drastische Abnahme von 41 % • Betriebe, die über 40 ha bewirtschaften, erfahren die größte Zunahme von 37,5 % 4.3.1.3 Strukturwandel in der Landwirtschaft Derzeit bestehen in der Gemeinde Taching a.See 70 aktive Landwirtschaftbetriebe. Es ist allerdings davon auszugehen, dass sich der oben dargestellte Trend fortsetzen wird und die Anzahl der aktiven Betriebe weiterhin abnimmt. Letztendlich zeichnet sich so auch in Taching a.See der landesweit voranschreitenden Strukturwandel in der Landwirtschaft ab. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 51 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Eine große Rolle spielt dabei sicherlich auch der niedrige Milchpreis, der dazu führt, dass ein Betriebserhalt selbst bei einem Aufstocken der Tierzahlen nicht möglich ist. Um die Betriebe im europaweiten Marktwettbewerb konkurrenzfähig zu halten, wären oftmals betriebliche Investitionen notwendig, die die Nachfolger im Falle einer Betriebsübergabe davor abschrecken, den landwirtschaftlichen Betrieb weiterzuführen. Angesichts der globalen marktwirtschaftlichen und politischen Entwicklungen muss befürchtet werden, dass die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde Taching a.See noch weiter zurückgehen wird. Vorsichtige Schätzungen lassen vermuten, dass in den nächsten 10 Jahren weitere 10 landwirtschaftliche Betriebe aufhören werden. Gleichzeitig zeigen die Statistiken aber auch, dass die gesamte landwirtschaftliche Fläche bei weitem nicht im gleichen Maße zurückgeht, wie die landwirtschaftlichen Betriebe. In den vergangenen 6 Jahren ist die Gesamtsumme der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsfläche von 1779 ha auf 1764 ha zurückgegangen. Dies entspricht lediglich einem Rückgang von 15 ha. Angesichts der prognostizierten Betriebsaufgaben ist deshalb zu vermuten, dass in Zukunft die übrig bleibenden landwirtschaftlichen Betriebe deutlich größerer Flächen bewirtschaften als heute. In der Gemeinde Taching a.See haben einige landwirtschaftliche Betriebe auf den Strukturwandel reagiert, indem sie im touristischen Sektor aktiv geworden sind. Unter dem Motte „Urlaub auf dem Bauernhof“ werden Ferienwohnungen angeboten und vermarktet. 4.3.1.4 Problemanalyse aus betriebswirtschaftlicher Sicht Die Rahmenbedingungen, die in Taching a.See zu einem Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe führen, sind größtenteils nicht gemeindespezifisch, sondern spiegeln die Situation in gesamt Bayern wieder. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig. Unter anderem lassen sich folgende Problemstellungen als Gründe für die nicht zufriedenstellende Situation in der Landwirtschaft anführen: • Starke Abhängigkeiten vom Lebensmittelhandel und dessen Willkür • „Preisdumping“ von Großabnehmern (Discounter) • Günstige Konkurrenzprodukte aus der globalisierten Wirtschaft • Mangelnde Wertschätzung qualitativ hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte • Zu hohe Bürokratisierung im landwirtschaftlichen Förderwesen • (zu) teure Kredite Die Probleme innerhalb der Landwirtschaft können damit nicht allein auf der Ebene des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gelöst werden. Da aber die über Generationen gepflegte Landwirtschaft für die Landwirte die Lebensgrundlage darstellt, sollten auch auf Gemeindeebene alle möglichen Maßnahmen ausgeschöpft werden, um möglichst viele Betriebe zu erhalten. In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass die in der Gemeinde Taching a.See vorherrschende traditionelle Kulturlandschaft in hohem Maße durch die landwirtschaftliche Nutzung geprägt wurde und wird. Der anhaltende Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe wird sich auch in einer veränderten Kulturlandschaft widerspiegeln. Vor allem die Tatsache, dass einige wenige Betriebe deutlich größere Flächen bewirtschaften, könnte dazu führen, dass Elemente der Kulturlandschaft wie z.B. Einzelbäume und Feldgehölze einer effizienteren Bewirtschaftung mit größeren Maschinen zum Opfer fallen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 52 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.3.1.5 Analyse des Gemeindegebietes Problemanalyse aus naturschutzfachlicher Sicht Wie auch an anderer Stelle beschrieben, bieten die Gemeindeflächen von Taching a.See im Großen und Ganzen einen strukturreichen Eindruck. Große ausgeräumte Agrarlandschaften existieren nicht. Somit verbleiben zwei Hauptkonfliktpunkte, die in der Gemeinde Taching a.See zwischen Naturschutz und Landwirtschaft bestehen. Landwirtschaft und Biotopschutz In der Gemeinde bestehen zahlreiche Biotopstrukturen, die auch im Rahmen der amtlichen Biotopkartierung erfasst sind. Die Bestandesaufnahme hat gezeigt, dass der ökologische Zustand einiger Biotope nicht optimal ist. Oftmals geht die landwirtschaftliche Nutzung zu nahe an das Biotop heran bzw. greift sogar in das Biotop ein. Landwirtschaft und Gewässerschutz Hierbei handelt es sich um ein klassisches Konfliktfeld, das aus der landwirtschaftlichen Wirtschaftweise einerseits und der Sensibilität des Schutzgutes Wasser andererseits resultiert. Die Produktion von Nahrungsmitteln macht es erforderlich, dass Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Aus der Viehhaltung resultiert die Nutzung des Grünlandes als Weiden. Insbesondere im Hinblick auf die Gewässerqualität des Waginger und Tachinger See wurde auch das Gemeindegebiet Taching a.See in das Projekt „SeenLandWirtschaft“ eingebunden. Die wichtigsten Ergebnisse sind folgende: • Die Phosphoreintragungen in den Tachinger See sind um ein vielfaches geringer als die Eintragungen in den Waginger See. • Die größten Phosphoreintragungen in den Tachinger See erfolgen durch den Tenglinger Bach. • Der meiste Phosphoreintrag in die Gewässer erfolgt bei Hochwasserereignissen (im März bei Schneeschmelze). • Die Grünlandnutzung verringert die Auswaschung von Phosphormengen, da das Element in den Pflanzen gespeichert wird. • Im Herbst steigt die ausgewaschen Phosphorkonzentration infolge abnehmender pflanzlicher Phosphoraufnahme. • In steilerem Gelände steigt der Austrag von Phosphor auch bei Grünlandnutzung. • Eine lückenhafte Grasnarbe führt zu größeren Phosphorauswaschungen. Weiterhin können folgende Problemstellungen im Bereich Landwirtschaft und Gewässerschutz festgestellt werden: • intensive Bewirtschaftung von grundwassersensiblen Bereichen an Seeufer und Bächen • stellenweise keine Einhaltung von extensiv bewirtschafteten Gewässerrandstreifen • Anbau von Mais in sensiblen Lagen, insbesondere im Landschaftsschutzgebiet 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 53 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.3.2 Forstwirtschaft 4.3.2.1 Waldflächenverteilung Analyse des Gemeindegebietes Die Gemeinde Taching a.See hat eine Waldfläche von 623 ha. Der Waldflächenanteil liegt mit 23,6 % relativ deutlich unter dem Landkreisdurchschnitt der bei ca. 37% liegt. Die bestehenden Waldflächen sind relativ klein, gleichzeitig aber relativ gleichmäßig im Gemeindegebiet verteilt, wodurch der Eindruck einer durchaus waldreichen Gemeinde entsteht. Die Waldflächen sind, gewachsen aus der historischen Nutzung, so angeordnet, dass sie nahezu ringförmig größere Landschaftskammern umgeben. 4.3.2.2 Besitzverhältnisse Der gesamte Wald der Gemeinde Taching a.See, also 623 ha, befindet sich in Privatbesitz. 4.3.2.3 Waldtypen Die meisten Waldflächen im Gemeindegebiet werden von der Baumart Fichte dominiert, mit wechselnden Anteilen von Buche, Eiche und Kiefer. Kleinflächig haben sich relativ naturnahe Laubholzbestände auf eher trockenen Kuppenlagen oder auf feucht beeinflussten Hanglagen etabliert. Da dieser Waldtyp im Gemeindegebiet selten ist, wurde er meist in der amtlichen Biotopkartierung erfasst. Eine Besonderheit und ebenfalls in der Biotopkartierung erfasst, sind die Erlenbruchwäldchen auf staunassen Böden. 4.3.2.4 Waldfunktionen Für die Region 18 (Südost-Oberbayern) liegt ein Waldfunktionsplan vor, in dem für die Waldflächen der Gemeinde Taching a.See folgende Waldfunktionen dargestellt sind: • Wald mit besonderer Bedeutung als Biotop Diese Wälder dienen dem Schutz von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen und stellen ökologischer Ausgleichsräume in der vom Menschen genutzten Flur dar. Im Gemeindegebiet fallen vor allem der Wald am Ostufer des Tachinger Sees sowie einige kleinere naturnahe Waldflächen in diese Kategorie. • Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild Diese Wälder tragen durch ihre Lage (Leitenwälder, Kuppen), durch ihre Verteilung (ausgeräumte Feldflur) und durch ihren Aufbau entscheidend zur Eigenart und Schönheit der Landschaft bei. In Taching a.See sind dies vor allem der Leitenwald am Ostufer des Tachinger Sees sowie der Wald bei Weiherhaus. • Wald mit besondere Bedeutung für den Wasserschutz Hierbei handelt es sich um Waldflächen, die außerhalb amtlicher Wasserschutzgebiete und wasserwirtschaftlicher Vorranggebiete liegen. Sie sind für die Reinhaltung des Grundwassers sowie stehende und fließender Oberflächengewässer von großer Wichtigkeit. Sie verbessern die Stetigkeit der Wasserspende und wirken ausgleichend auf den Wasserhaushalt. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 54 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.3.3 Wasserwirtschaft 4.3.3.1 Trinkwasserschutzgebiete Analyse des Gemeindegebietes Im Gemeindegebiet von Taching a.See bestehen zwei Trinkwasserschutzgebiete. Es sind diese das Trinkwasserschutzgebiet für den Brunnen Tengling, festgesetzt mit der Verordnung vom 13.02.1987, und das Trinkwasserschutzgebiet für den Brunnen und Quelle Eging, festgesetzt mit der Verordnung vom 18.07.1999 und geändert mit der Verordnung vom 25.07.2003. Beide Schutzgebiete sind per Verordnung des Landratsamtes Traunstein geschützt. Das Trinkwasserschutzgebiet Tengling weist einen sehr sensiblen Grundwasserkörper auf, der u.a. auch durch artesische Wasserspannungen charakterisiert ist. Eine Beeinträchtigung des Wasserschutzgebietes ist zu vermeiden. Derzeit bestehen Bestrebungen das Trinkwasserschutzgebiet Tengling nach Westen hin zu vergrößern. 4.3.3.2 Überschwemmungsgebiete Entlang des Tachinger Sees besteht ein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet. In dem dazugehörigen Bescheid aus dem Jahr 1990 heißt es, dass durch die Erklärung eines Gebietes zum Überschwemmungsgebiet eine Beeinträchtigung der Wasserverhältnisse verhindert werden soll. Alle Vorhaben im Überschwemmungsgebiet bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 55 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.3.3.3 Analyse des Gemeindegebietes Wassersensible Bereiche Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt (eigene Darstellung) Abb. 8: Übersichtskarte der wassersensiblen Bereiche Wassersensible Bereiche sind durch den Einfluss von Wasser geprägt. Nutzungen können hier durch über die Ufer tretende Flüsse und Bäche, Wasserabfluss in sonst trockenen Tälern oder hoch anstehendes Grundwasser beeinflusst werden. Da es sich um kein amtlich festgesetztes Überschwemmungsgebiet handelt, kann weder ein definiertes Risiko angegeben werden, noch existieren rechtliche Vorschriften wie Verbote oder Nutzungseinschränkungen im Sinne des Hochwasserschutzes. Die Grundlage für die Erarbeitung der wassersensiblen Bereiche bildet die Konzeptbodenkarte (M 1:25.000). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 56 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.3.3.4 Analyse des Gemeindegebietes Seeuferkartierung und Seeuferkonzept Im Rahmen der Seeuferuntersuchung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz in den Jahren 1984/86 wurden anhand der Untersuchung von Flora und Fauna drei Funktionsbereiche am Seeufer unterschieden. Das Seeuferkonzept übernimmt die Ergebnisse der Seeuferkartierung und setzt diese im Rahmen des Regionalplanes verbindlich fest. Folgende Funktionsbereiche werden unterschieden: • Schutzbereiche • Schonbereiche • Erholungsbereiche & sonstige Nutzungsbereiche Als Schutzbereich werden wertvolle, für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt besonders gut geeignete Lebens- und Rückzugsräume gekennzeichnet. Diese Bereiche sollten grundsätzlich frei von jeglicher Erholungsnutzung sein. Bauliche Anlagen stellen eine Beeinträchtigung des Schutzbereiches dar und sind im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen. Als Schonbereiche werden Uferabschnitte mit Bedeutung für die Erhaltung der naturnahen Uferlandschaft und damit für die Erhaltung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit gekennzeichnet. Ihre Belastungsfähigkeit ist uneinheitlich, weshalb im Schonbereich vereinzelt eine geringfügige, nicht zwangsläufig an Infrastruktureinrichtungen gebundene, Erholungsnutzung möglich ist. Bauliche Anlagen stellen in der Regel eine Beeinträchtigung des Schonbereiches dar und sind ggf. zu beseitigen. Erholungs- und sonstige Nutzungsbereiche dienen der Freizeitnutzung für die Allgemeinheit oder auch wirtschaftlichen Belangen. In diesen Bereichen sind bauliche Anlagen in der Regel möglich, ausgenommen in Biotopflächen nach Art. 13d im Geltungsbereich dieser Nutzungskategorien. 4.3.3.5 Gewässerpflegeplan Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hat in den Jahren 1987/1988 einen Gewässerpflegeplan für den Tachinger und Waginger See ausgearbeitet. Vorhabensträger war der Freistatt Bayern, zuständige Fachbehörde das Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Die Planung besteht aus einem allgemeinen Teil mit Beschreibung und Bewertung des Sees mit Einzugsgebiet und dem speziellen Teil mit Maßnahmenvorschlägen in den einzelnen Uferabschnitten. Die Entwicklungsziele beschäftigen sich aus dem gewässerökologischen Blickwinkel mit dem Lebensraum rund um den Tachinger See. Es wird dabei herausgestellt, dass die Einflüsse auf den See eng mit den Nutzungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Freizeit und Erholung, sowie Siedlungs- und Verkehrsentwicklung verbunden sind. Konkret fordert der Gewässerentwicklungsplan, die stoffliche Belastung des Gewässers durch Abwässer und andere Eintragungspfade zu minimieren. Gleichzeitig soll die Funktionsfähigkeit des Tachinger Sees im Naturhaushalt gestärkt bzw. erhalten werden. Einige Maßnahmen finden sich auch im Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Traunstein wieder, das die fachlichen Vorgaben für die Naturschutzverwaltung formuliert. Insofern sind die wasserwirtschaftlichen Probleme themenübergreifend und können nur in einem gemeinsamen Grundkonsens gelöst werden. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 57 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.3.4 Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen 4.3.4.1 Bodenschutz Analyse des Gemeindegebietes Die natürliche Ressource „Boden“ stellt zahlreiche Funktionen zur Verfügung, die für das Leben und Wirtschaften des Menschen unabdingbar sind. Im Hinblick auf die mannigfaltigen Funktionen gilt es die natürliche Ressource Boden bestmöglich zu schützen. 4.3.4.2 Abgrabungen und Aufschüttungen Im Regionalplan Südostoberbayern sind keine Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Kiesabbau dargestellt. Außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten ist ein großflächiger Abbau (> 4 ha) nur in begründeten Einzelfällen möglich. Der kleinflächige Abbau (< 4 ha) ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, bedarf jedoch einer Überprüfung. Aus geologischer Sicht bestehen im Gemeindegebiet Taching a.See Flächen, die sich grundsätzlich für den Kiesabbau eignen. Derzeit gibt es nur ein größeres Abbaugebiet mit Genehmigung. Es handelt sich um das Kiesabbaugebiet der FA Oppacher & Sohn, Frischbeton GmbH, auf den Grundstücken mit der Flurnummer 827, 828 und 830 der Gemarkung Tengling. Der Abbau wurde per Bescheid vom 21.07.1983 genehmigt. In den folgenden Jahren wurde die Abbaugenehmigung ordnungsgemäß verlängert. Die Genehmigung läuft am 31.12.2010 aus. Derzeit wird auf den Flächen kein Kies abgebaut. Allerdings betreibt die FA Oppacher & Sohn eine Kiesaufbereitungsanlage. Die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid besagen, dass im Zuge der Rekultivierung das gesamte Abbaugebiet wieder aufgeforstet werden muss. Im Hinblick auf die dargelegten überregional bedeutsamen Amphibienvorkommen ergibt sich hieraus eine naturschutzfachliche Konfliktsituation. Eine Aufforstung würde der Zielsetzung, die Amphibienvorkommen zu erhalten, zuwiderlaufen. Derzeit sind, initiiert durch die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Traunstein, Abklärungen zur Lösung dieser Konfliktsituation in Gange. 4.3.5 Naturschutz und Landschaftspflege 4.3.5.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BayNatSchG Im Gemeindegebiet von Taching a.See befinden sich folgende Schutzgebiete, die gemäß den Kategorien des Bayerischen Naturschutzgesetzes ausgewiesen sind: Tachinger See mit Uferbereichen • Landschaftsschutzgebiet Waginger und Tachinger See gemäß Art. 10 BayNatSchG, Verordnung vom 14.03.1980. • Ziel der Verordnung ist die Erhaltung des typischen Landschaftsbildes sowie der Tier- und Pflanzenwelt. • Ziele und Maßnahmen: o Berücksichtigung der Schutzgebietsverordnung in allen Belangen o Extensivierung der Flächenbewirtschaftung im Bereich des LSG o Kanalisierung der Erholungsnutzung im Bereich des LSG o Umsetzten geeigneter Landschaftspflegemaßnahmen Buchenwald am Schlossberg von Tengling • Geschützter Landschaftsbestandteil gemäß Art. 12 BayNatSchG 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 58 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Verlandeter Moränenweiher südöstlich von Haus • flächenhaftes Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG (Biotop-Nr. 7942-0143) • Ziele und Maßnahmen: o Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung o Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen Kalkquellmoor mit Bruchwaldstreifen nördlich von Mühlthal • Flächenhaftes Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG (Biotop-Nr. 8042-0008) • Ziele und Maßnahmen: o Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung o Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen Hangquellmoor und Kalkflachmoor südlich von Bermoos • Flächenhaftes Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG (Biotop-Nr. 8042-1054) • Ziele und Maßnahmen: 4.3.5.2 o Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung o Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen Amtliche Biotopkartierung Bayern Für das Gemeindegebiet von Taching a.See liegt die Biotopkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz vor. Die Biotopkartierung wurde je nach Flächen in unterschiedlichen Jahren angefertigt. Ein Großteil der Flächen wurde bereits 1985 kartiert, der Rest in den Jahren 2001 und 2002. Die Aufgabe der Biotopkartierung ist es, anhand der Beschreibung und Abgrenzung von ökologisch wertvollen Lebensräumen ein strukturelles Bild vom Biotopbestand des Gebietes zu liefern. Im Rahmen der Biotopkartierung werden naturnahe Vegetationstypen kartiert, die aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes eine hohe Bedeutung haben. Die im Gemeindegebiet Taching a.See erfassten Biotope sind mit Nummerierung im Landschaftsplan dargestellt. Eine Liste der im Gemeindegebiet vorkommenden Biotope ist dem Anhang zu entnehmen. Die wichtigsten in der Biotopkartierung erfassten Biotoptypen im Gemeindegebiet von Taching a.See werden im Kapitel 4.2.6.2.dargestellt. Die meisten in der Biotopkartierung erfassten Biotope enthalten Biotoptypen, die gemäß § 13 d BayNatSchG gesetzlich geschützt sind. Da für das Gemeindegebiet Taching a.See keine eigene 13drelevante Kartierung vorliegt, können im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan keine präzisen Aussagen zum 13d Status getroffen werden. Grundsätzliche Aussagen können allerdings auf Grundlage der amtlichen Biotopkartierung und anhand der eigenen Erhebungen getroffen werden. Der Biotopliste im Anhang kann entnommen werden, in welchen Biotopen Biotoptypen gemäß Art. 13d BayNatSchG vorkommen. Bei der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass vor allem diejenigen Flächen, die 1985 kartiert wurden gewisse Ungenauigkeiten aufweisen. Folgende Gründe sind vermutlich dafür verantwortlich: • Die Biotopkartierung ist relativ alt und müsste dringend aktualisiert werden • Die Biotope sind durch Nutzungen überformt und beeinträchtigt 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 59 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 4.3.5.3 Analyse des Gemeindegebietes Geschützte Flächen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetztes gilt seit diesem Jahr § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes und nicht mehr der Artikel 13d des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Der § 30 BNatSchG bezieht sich auf gesetzlich geschützte Biotope. Es handelt sich hierbei um Biotoptypen, die aus Sicht des Naturschutzes besonders wertvoll sind. Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser wertvollen Biotope führen können, sind unzulässig. Eine eigene Schutzverordnung ist für diese Flächen nicht erforderlich. Folgende im Gesetzestext angeführten Biotoptypen treten im Gemeindegebiet von Taching a.See auf: • Röhrichte, z.B. seeuferbegleitendes Wasserröhricht, kartierte Biotope mit Landröhricht • Seggen- oder binsenreiche Nass- und Feuchtwiesen, z.B. verlandeten Moränenweiher südlich von Haus • Quellbereiche • Quellmoore, z.B. Kalkquellmoor nördlich Mühlthal • Bruchwälder • Natürliche oder naturnahe Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation • Magerrasen • Schluchtwälder, z.B. im Bereich „Biberschwelle“ 4.3.6 Naherholung und Tourismus Das Landschaftsbild stellt ein wichtiges Kriterium für die Erholungseignung einer Landschaft dar. In Studien wurde nachgewiesen, dass Landschaften mit einem vielfältigen Landschaftsbild als attraktiver gelten und somit besser für die Erholung geeignet sind. In spezifischen landschaftsplanerischen Verfahren kann unter Einsatz entsprechender Methoden die Qualität des Landschaftsbildes für einen Landschaftsraum bestimmt werden. Dabei wird das Landschaftsbild anhand schlüssiger Kriterien, wie z.B. „Vielfalt“, „Naturnähe“ und „Eigenart“ flächenhaft bewertet. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch bei der Verwendung objektiver Bewertungskriterien eine subjektive Komponente mitschwingt, da jeder Mensch die Landschaft unterschiedlich wahrnimmt. Grundsätzlich lässt sich für das Gemeindegebiet von Taching a.See festhalten, dass die Region aufgrund ihrer Naturausstattung und dem durchaus attraktiven Landschaftsbild eine große Erholungseignung aufweist. Wichtigstes Element der Erholungslandschaft innerhalb der Gemeinde ist der Tachinger See mit seinen Ufern. Der See vermittelt mit seinen teilweise noch naturnahen Ufern, der ansprechenden Wasserfarbe und der Alpenkulisse eine natürliche Attraktivität. Am See spielt vor allem der Sommertourismus eine Rolle, der durch den bestehenden Campingplatz, durch die beiden Freibäder und durch die lokalen Übernachtungsanbieter getragen wird. Außerdem spielt der See eine wichtige Rolle für die Naherholung der Bewohner aus der Region. Doch auch das übrige Gemeindegebiet weist aufgrund seiner zahlreichen Landschaftselemente eine gute Eignung für die Erholung aus. Die bewegte, reliefreiche Landschaft mit einer guten Ausstattung mit Landschaftselementen lädt zum Wandern, Joggen und Spazieren ein. Auch die bäuerliche Kulturlandschaft mit der überwiegenden Grünland- und Weidenutzung, befriedigt den Wunsch des Erholungssuchenden nach intakter, idyllischer Landschaft. Abgerundet wird das Angebot durch einige Aussichtspunkte, die einen weiten Blick über das Gemeindegebiet bis hin zur nahen Alpenkette gewähren. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 60 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Analyse des Gemeindegebietes Besonders geeignet ist das Gemeindegebiet für den Radtourismus. Dies bestätigt sich auch darin, dass die Gemeinde von einem Netz überregional bedeutsamer Rad-Routen durchquert wird. 4.3.6.1 Problemanalyse Naherholung und Tourismus Die Erholungsnutzung der Landschaft kann zu verschiedenen anderen Nutzungen in Konkurrenz stehen. Aus Sicht der Landwirtschaft steht die optimale Flächennutzung im Sinne der Ertragssteigerung im Mittelpunkt. Aus Sicht der Kommunalpolitik ist eine größere Einwohnerzahl und somit eine Vermehrung des Baulandes wünschenswert. Die Fischereiwirtschaft basiert auf der fischwirtschaftlichen Produktivität des Gewässers und der Naturschutz strebt eine möglichst intakte und ungestörte Landschaft an. Im Rahmen der Bestandesaufnahme hat sich gezeigt, dass das größte Konfliktpotential zwischen der Erholungsnutzung und dem Naturschutz besteht. Konkret lassen sich folgende Problemfelder benennen. • wilde Badenutzung in sensiblen Uferabschnitten inkl. Trampelpfade mit Trittschäden in Röhricht- und Schwimmblattzone • wildes Parken entlang der Zubringerstraßen • Benutzung sensibler Uferabschnitte durch Angler inkl. Trampelpfade mit Trittschäden in Röhrichtzonen => Nutzung der Pfade durch Erholungssuchende • Seeseitige Befahrung sensibler Uferabschnitte durch Boote • Begehung sensibler Landschaftsabschnitte durch Spaziergänger mit z.T. freilaufenden Hunden (Gefahr für Wiesenbrüter) Das Konfliktpotential zwischen Erholungsnutzung und Landwirtschaft ist nicht sehr ausgeprägt. Folgende Problemfelder können genannt werden: • Verschlechterung der Badewasserqualität durch Eintrag von Nähr- und Schadstoffen • Verunreinigung des Grünlandes durch Hundekot aufgrund freilaufender Hunde • Im Tachinger See wirtschaftet ein Berufsfischer. Aus Sicht der Fischerei stellen sich vor allem folgende Probleme dar: • Negative Beeinflussung der Fischpopulation durch überhandnehmende Badenutzung • Negative Beeinflussung der Fischpopulation durch Befahrung des Sees mit Booten Allerdings weist auch die bestehende Erholungsinfrastruktur einige Schwächen auf, die behoben werden sollten: • Unattraktive Parkplatzsituation am Tenglinger Freibad • Zu starke Vermischung von Camping- und Badenutzung im Tachinger Freibad • Fehlende Vermarktungsstrategien bzw. fehlendes Tourismuskonzept für die Gemeinde Taching a.See • Bestehende Lücken im Radwegenetz • Fehlende Anbindung der Aussichtspunkte in einem Fußwegekonzept • Fehlende Aufwertung der Aussichtspunkte mit attraktiven Sitzgelegenheiten 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 61 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 5 Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht 5.1 Siedlungskonzept 5.1.1 Grundsätze Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen Die Begehungen, Vorortrecherchen und Analysen des Planungsgebietes haben deutlich werden lassen, dass Siedlung, Landschaft, Wege- und Flurnetze sowie die sozioökonomischen und landschaftskulturellen Faktoren in Taching a.See eng miteinander verknüpft sind. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan baut daher auf die gewachsenen Strukturen und Örtlichkeiten der bäuerlich geprägten Kulturlandschaft auf. Das grundsätzliche Ziel ist das Weiterentwickeln der vorhandenen Siedlungsstruktur und eine maßvolle Ausweisung neuer Siedlungsflächen an den ortsplanerisch und topografisch richtigen Schnittstellen mit der vorhandenen Bebauung. Dabei gilt es, die vorhandenen landschaftlichen und siedlungsstrukturellen Qualitäten aufzugreifen, zu sichern und weiter zu entwickeln. Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll die Leitlinie für die Siedlungsentwicklung in der Gemeinde sein. Die besonderen Anforderungen ergeben sich aus der Siedlungsstruktur der Gemeinde. 5.1.2 Historische Siedlungsstruktur Die historisch gewachsene Siedlungsstruktur mit ihren charakteristischen Gestaltqualitäten lässt sich deutlich am Siedlungsbild und der Einbindung der Ortslagen in die teilweise sehr komplexe Topografie der Landschaft ablesen. Es gibt insgesamt 56 Ortsteile, vom Einzelhof bis zu den Dörfern. Die eng mit der Entwicklung der Kulturlandschaft verbundenen Siedlungstypen sind: • der Einzelhof mit arrondiertem Besitzstand (1-3 Wohnstätten) • der Weiler (Hausgruppe mit 3-20 Wohnstätten) • das Dorf überwiegend in der Form des oberbayerischen Haufendorfes mit einer relativ lockeren Siedlungsstruktur. Die landwirtschaftlichen Hoftypen sind: • der Langhof (ein zentrales Gebäude) • der Winkelhof • der Dreiseithof • Vierseithöfe (kommen im Gemeindegebiet nicht vor) Die Einzelhöfe weisen geschichtlich sehr oft einen arrondierten Grundbesitz auf, das heißt die Bebauung und die Flurstruktur sind direkt miteinander verknüpft. Die Weiler und Dörfer weisen die für Oberbayern typische lockere und unregelmäßige Stellung der Gebäude auf, bei denen die Freiflächen von der Landschaft bis in die Siedlungsmitte hineinreichen und Siedlung und Landschaft damit eng verknüpft sind. Einzelhöfe und Weiler sind somit nicht nur landwirtschaftliche Betriebsstätten, sondern ein charakteristisches Merkmal der Kulturlandschaft. Siedlungsentwicklung ist somit Kulturlandschaftsentwicklung. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 62 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht Das Konzept baut auf diesen landschaftlichen und kulturellen Qualitäten auf und hat zum Ziel einerseits die zukünftigen Nutzungsanforderungen zu ermöglichen und andererseits die geschichtliche Identität gemeinsam zu sichern. 5.1.3 Siedlungstypen Für die Weiterentwicklung der historischen Siedlungsstruktur werden vier Besiedelungstypen gebildet, die mit spezifischen Zielen verbunden sind (siehe Karte Siedlungskonzept im Anhang). Kategorie 1: Ortsteile mit örtlicher Zentralität Die zwei „Dörfer“ Taching a.See und Tengling sind die Schwerpunktsiedlungen im Plangebiet. Sie bezeichnen die ehemaligen eigenständigen Gemeinden. Hier gilt es durch geeignete Maßnahmen und behutsame Ausweisung von Ergänzungsflächen in den Bereichen Wohnen und Gewerbe die vorhandene Zentralität und infrastrukturelle Ausstattung dauerhaft zu sichern und zu stärken. Eine besondere ortsplanerische Herausforderung ist in diesem Zusammenhang die künftig stärker werdende Innenentwicklung aus dem Auflockerungsbedarf der ansässigen Bevölkerung. Nachverdichtungen sind besonders in Taching a.See aufgrund des ortsspezifischen baulichen Gefüges im konkreten Fall städtebaulich abzuklären. Die Umsetzung der ausgewiesenen Neubauflächen ist über qualifizierte Bebauungspläne mit Grünordnungplänen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang gilt dies besonders für den Kirchberg, dessen Hangbereiche mit Kirche und Friedhofsmauer als Wahrzeichen und Landmarke von Eingriffen freizuhalten sind. Kategorie 2: Ortsteile mit maßvoller Eigenentwicklung Burg, Eging, Gessenhausen, Haus und Mauerham bilden angesichts ihrer Größenordnungen eine Zwischenkategorie von den Dörfern zu den Weilern. Hier werden kleinflächige Entwicklungen im baulichen Zusammenhang durch Neuausweisungen ermöglicht. Eine Grundversorgung ist nicht mehr gegeben, jedoch kann eine maßvolle ortsgebundene Entwicklung vorgenommen werden. Die Einfügung in das Ortsbild und die örtliche Baustruktur soll über Ortsentwicklungspläne gesichert werden. Besonders in Mauerham ist über qualifizierte Bebauungsplanung die Einbindung des Gewerbegebietes und die Ortsabrundung durch die Misch- und Dorfgebietsflächen zu sichern. Kategorie 3: Ortsteile im Außenbereich Die Ortsteile weisen deutlich weniger als 100 Einwohner auf und entsprechen in der Siedlungstypologie dem Weiler oder Einzelhof. Sie unterscheiden sich im Detail hinsichtlich der Bedeutung der Landwirtschaft im Siedlungsgefüge. Kategorie 3a: Ortsteile sowie Einzelanwesen mit vorherrschend landwirtschaftlicher Funktion In den Weilern und Einzelhöfen mit vorherrschender landwirtschaftlicher Funktion ist der Fortbestand der landwirtschaftlichen Betriebsstätten auch mittelfristig (über 15 Jahre) weitgehend gesichert. Einzelbauliche Entwicklungen können nur unter der Vorgabe der Sicherung der landwirtschaftlichen Betriebstätten erfolgen. Reine Wohnfunktionen ohne Bindung zum Landwirtschaftsbetrieb sind dort nicht möglich. Funktional erforderliche bauliche Erweiterungen können über Ortssatzungen geregelt werden. Kategorie 3b: Ortsteile mit gemischter Funktion In den Ortsteilen mit gemischter Funktion können Vorhaben entwickelt werden, die den Zusammenhang von Wohnen und Arbeiten in einem weiteren Sinne räumlich ausformen und unmittelbare soziale Bindungen aufweisen. In diesen Weilern und Einzelhöfen ist zu erwarten, dass der landwirtschaftliche Strukturwandel kurz- bis mittelfristig voranschreitet. Dies könnte zu Betriebsschließungen und Umnutzungen der Gebäude führen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 63 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht Die Siedlungen sollen jedoch als Bestandteil der Kulturlandschaft erhalten werden. Daher sollen sie nicht mehr allein den privilegierten Vorhaben aus Land- und Forstwirtschaft vorbehalten bleiben, sondern auch Entwicklungen ermöglichen, die siedlungs- und kulturlandschaftsverträglich sind. Denkbar ist ein Mix aus klassischer Landwirtschaft und einer zunehmend modernen Variante der Dienstleistungslandwirtschaft, die auch zum Ziel haben könnte, Angebote zur Ferienerholung und Freizeitgestaltung zu führen. Grundsätzlich wird aber der Außenbereich mit Weilern und Einzelhöfen nicht in eine Siedlungsentwicklung über Ausweisungen von Bauflächen einbezogen. Hier sind im konkreten Fall Einzelbeurteilungen über städtebauliche Satzungen und/oder einfache Bebauungspläne vorzunehmen. Kategorie 4: Ortsteile mit spezifischen Freizeit- und Erholungsfunktionen Die beiden Bereiche Tachinger und Tenglinger Bad sollen ausschließlich im Funktionsspektrum Badebetrieb, Freizeit- und Erholungsangebote, Spielfläche, etc. weiter entwickelt werden. Hierzu gehören Erweiterungsbedarfe der Gastronomie, der Versorgungseinrichtungen, der Sportflächen und des Sportangebots, des Campingplatzes in Taching a.See sowie der Einrichtungen für den ruhenden Verkehr. Insbesondere im Tachinger Badebereich wird eine Rahmenkonzeption zu Nutzungsüberlegungen und Gestaltfindung für nötig erachtet. 5.1.4 Ziele für die Festsetzung neuer Bauflächen Mit der Festsetzung neuer Baugebiete vorwiegend in den beiden Ortsteilen Taching a.See und Tengling sollen die zentralörtlichen Funktionen und die vorhandene Infrastruktur gesichert und durch eine steigende Nachfrage darüber hinaus gestärkt werden. Schwerpunkt bei der Siedlungsentwicklung für den Wohnbedarf in beiden Orten ist eine behutsame Erweiterung der Siedlungsfläche durch Anfügen der Ausweisungsflächen an Bestandsgebiete. Die parallel zum Städtebau laufende integrierte Landschaftsplanung stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass die Belange von Natur und Landschaft, von Landschaftsbild und ökologischen Kriterien bereits in der Phase der Bauflächendiskussion eingebracht und berücksichtigt werden. Durch diese Vorgehensweise konnten Flächen, die aus unterschiedlichen Gründen und Vorstellungen einbezogen wurden, im Vorfeld, sei es aus städtebaulichen, erschließungstechnischen oder auch landschaftlich-ökologischen Kriterien, fachlich und in Diskussion mit Verwaltung und Workshop-Teilnehmern ausgeschieden werden. Die geplanten Ausweisungsflächen wurden mit der Verwaltung und in den Workshops intensiv beraten, diskutiert und im Gemeinderat als Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) beschlossen. Das vorgelegte Flächenkonzept unterscheidet dabei • Flächen, die im Flächennutzungsplan festgesetzt werden • Flächen, die langfristig als weiterführendes Konzept einer geordneten Siedlungsentwicklung dienen können (siehe Karten langfristige Erweiterungsflächen im Anhang). 5.1.5 Entwicklungsflächen Folgende Entwicklungsflächen sollen im künftigen FNP festgesetzt werden: Taching a.See: • Kleinteilige Wohnbauflächen zur Ergänzung, Abrundung bzw. innerörtliche Lückenfüllung in Untertaching entlang der Rambichler Straße und im Mühlthal westlich der Huckinger Straße. • Innerörtlicher Lückenschluss durch eine dörflich strukturierte Bebauung als MD-Gebiet „Am Pfarranger“ • Bauliche Neudefinition und Verbesserung der Ortseingangssituation durch zwei Mischgebietsflächen (MI) beidseits der Pallinger Straße auf Höhe des Einmündungsbereichs zur St 2105. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 64 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht • Kleine Erweiterungsfläche mit gemischter Nutzung zur bereits im aktiven FNP vorgesehenen Mischgebietsfläche an der Mühlstraße im Entwicklungsbereich Mühlthal. Tengling: • Abrundung des vorhandenen Wohngebiets Steingrub durch Aufsiedlung (WA) südlich der Burgstraße • Kleinteilige Arrondierungsfläche südlich des Bebauungssporns am Igelsbach • Kleinteilige Arrondierungsfläche östlich zum Gebiet der Graf-Törring-Straße gelegen • Südlich der Straße Thalwies soll auf gemeindeeigenen Grundstücken in den nach Südosten fallenden Hang ein Wohngebiet (WA) als baulicher Ortsabschluss ausgewiesen werden. • Der vom Hauptort abgesetzt gelegene Bereich Furthmühle wird durch die Ausweisung einer MDFläche baulich abgerundet. Eging: Der westliche Ortsrand wird durch eine kleinteilige MD-Fläche gefestigt und aufgewertet. Mauerham: Im Norden und Süden Mauerhams werden durch zwei kleinere Gebiete (MD sowie MI) klare Ortsränder bzw. Lückenschlüsse ausgebildet. Die vorhandenen gewerblichen Betriebsflächen im Nordwesten werden durch die Ausweisung eines klar umrissenen GE-Gebiets gestärkt und weiterentwickelt. Gessenhausen: Der nördliche Ortsrand wird durch eine ausgewiesene MD-Fläche abgerundet und dient der örtlichen Bevölkerung. Haus: Südlich vom Dorfgebiet soll östlich der Erschließungsstraße eine gewerbliche Nutzungsfläche angeordnet werden. Taching Bad: Der Tachinger Bade- und Sportbereich soll durch die Ausweisung einer Erweiterungsfläche Möglichkeiten zur zukunftssichernden Weiterentwicklung des Bade-, Spiel- und Sportangebots sowie Flächen zur Parkplatzerweiterung erhalten. Tenglinger Bad und Sportplatz: Für beide Bereiche sollen durch kleinräumige Flächenerweiterungen / Bereiche für eine behutsame Erweiterung der Angebotspalette geschaffen werden. In nachfolgender Tabelle sind die geplanten Bauflächen für die Flächennutzungsplanperiode bis 2025 enthalten. Diese sind nach Art der Nutzung aufgeführt und den Ortslagen zugeordnet. Tab. 14: Bilanz der geplanten Bauflächen in ha nach Ortsteilen Ortsteil Gebiet Taching a.See 0400-08-013 Art der Nutzung Fläche Mühlthal WA 3,67 Obertaching, nordwestlicher Ortsrand WA 1,52 Untertaching, südlicher Ortsrand WA 1,61 Rambicheln MD 1,88 Obertaching, nördlicher Ortsrand MD 0,18 Am Pfarranger MD 0,56 Obertaching, nördlicher Ortsrand MD nördlich Florianweg MI 0,50 Am Weidenweg MI 0,31 Mühlthal MI 0,34 111215_Erläuterungsbericht.doc Fläche langfristig 1,65 Seite 65 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht Ortsteil Gebiet Erweiterung Erholungsgebiet Art der Nutzung Fläche Grünfläche 2,03 Fläche langfristig Eging West MD 0,18 Mauerham Süd MD 0,09 Nord MI 0,23 Gewerbe Nord GE 1,75 östliche Graf-Törring-Straße WA 0,49 Thalwies WA 2,11 Steingrub WA 2,05 Steingrub, nördlich Hofanger WA 0,09 südlicher Ortsrand Steingrub WA 0,77 Mönchspointner Feld WA 3,34 nordöstlicher Ortsrand WA 2,80 Furthmühle MD 0,76 Erweiterung Sportplatzgelände West Grünfläche 0,16 Erweiterung Erholungsgebiet Grünfläche 1,51 Tengling Burg Südost MD 0,15 Gessenhausen Nord MD 0,72 GE 1,79 Haus Quelle: eigene Berechnung Insgesamt werden folgende Flächengrößen in den einzelnen Nutzungsarten ausgewiesen: Tab. 15: Übersicht der geplanten Bauflächen in ha nach Art der Fläche Zusammenstellung WA MI / MD GE Grünfl. FNP langfristig FNP langfristig FNP langfristig FNP 8,41 10,04 5,90 1,65 3,54 0 3,70 Quelle: eigene Berechnung 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 66 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht 5.2 Bevölkerungs- und Wohnbauentwicklung 5.2.1 Wohnflächenbedarf Bedarf an Wohnbauflächen Mit einer durchschnittlichen Fertigstellungsrate von 5 Wohngebäuden je Jahr kann auch mittelfristig gerechnet werden. Damit ergibt sich ein Wachstumspfad für Taching a.See, der sich zwischen 0,5 % Einwohnerzuwachs (aus Zuzug) und 1,0 % Einwohnerzuwachs (ebenfalls vor allem aus Zuzug) einpendeln dürfte. Damit könnte die Zahl der Einwohner von heute 1930 aus baulicher Entwicklung bis 2025 um ca. 210 bis 225 Personen auf 2140 - 2155 Einwohner anwachsen. In diesem Szenario mit ca. 75 - 80 zusätzlichen Wohngebäuden und einer dem ländlichen Raum angemessenen mittleren Grundstücksgröße von 850 m2 bis 1000 m2 läge der Flächenbedarf für Wohnbauflächen zwischen 7,5 und 9,5 ha Bruttobaugebietsfläche. Auflockerungsbedarf Aus der relativ hohen Belegungsdichte von ca. 3,45 Einwohnern je Wohnung könnte sich ein zusätzlicher Bedarf an Wohnfläche ergeben, ohne dass die Einwohnerzahl nennenswert stiege. Bei Zugrundelegen einer erwartbaren rechnerischen Belegungsdichte von 3,0 Einwohnern je Wohnung entstünde ein mittelfristiger Bedarf an Wohnbauflächen von zusätzlich insgesamt 0,5 - 1,0 ha. Räumliche Zuordnung der Ausweisungen Im Sinne des Siedlungskonzeptes für eine geordnete städtebauliche Entwicklung sind die Neubauflächen schwerpunktmäßig in den Ortsteilen Taching a.See und Tengling ausgewiesen. Dies dient vor allem der zentralörtlichen Sicherung der bereits vorhandenen sozialen und sozioökonomischen Infrastrukturausstattung mit Handelseinrichtungen und Dienstleistungen. Kleine Ergänzungsflächen sind in Eging und Gessenhausen vorgesehen. In Mauerham rundet eine Ergänzungsfläche das bestehende Ortsgefüge ab. 5.2.2 Kurzbeschreibungen der wichtigsten Ausweisungen 5.2.2.1 Taching a.See • Entwicklungsgebiet Mühlthal Das ausgewiesene Wohngebiet hat eine Bruttofläche von 3,67 ha. Bei einer GFZ von max. 0,4 können ca. 40-50 WE realisiert werden. Die besondere städtebauliche Eignung des Gebiets für Wohnfunktion liegt zum einen in der nahen Zuordnung zur Ortsmitte Tachings, zum anderen an den guten Vorraussetzungen aus Belichtung und Besonnung, dem günstigen Kleinklima durch die leichte Hangneigung und den hervorragenden Sichtbezügen auf den Tachinger Kirchberg, den Tachinger See und die Berge. Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 67 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. • Entwicklungsgebiet Rambicheln / Untertaching Mit ca. 1,88 ha Bruttofläche stellt die als MD-Gebiet ausgewiesene Fläche eine auf längere Zeit städtebaulich bedeutende Entwicklungsperspektive insbesondere für Untertaching dar. Das geplante Entwicklungsgebiet liegt südlich der Rambichlerstraße und westlich der vorhandenen Ortsbebauung von Untertaching. Es wird durch den vorhandenen und aktiv tätigen landwirtschaftlichen Betrieb mit den entsprechenden Abstandsflächen in einen kleinen westlichen und einen größeren östlichen Abschnitt gegliedert. Über die Entwicklungsabsichten des bäuerlichen Betriebs liegen derzeit keine abschließenden Informationen vor. Für die Ortsentwicklung von Untertaching ist das geplante östliche Baugebiet in unmittelbarem Anschluss an die vorhandene Bebauung eine städtebauliche Abrundung und im Sinne einer nachhaltigen Ortsentwicklung bedeutsam. Die besonderen natürlichen und topografischen Gegebenheiten, der Gehölzbestand sowie die bestehende Gebäude– und Betriebssituation müssen bei den Planungen sorgfältig berücksichtigt und durch einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan geregelt werden. Eine qualitätsvolle und belastbare städtebauliche Konzeption muss dabei sicher stellen, dass die Einbindung der neuen Gebäude und Erschließungsflächen in die Hangsituation und die vorhandene Bebauung ortsbildverträglich erfolgt. • Nördlich Florianweg Um die Ortseingangssituation zu verdeutlichen, ist über einen Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltung und architektonische Ausformung der Gebäudestrukturen sicherzustellen. Zur Abschirmung der Wohnbebauung gegenüber der Staatstraße wird die Anbauverbotszone bei der Planung berücksichtigt. Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. • Weidenweg Die bauliche Nutzung der ausgewiesenen MI - Fläche ist aus städtebaulichen Gründen geboten. Zum einen kann mit einer Bebauung zusammen mit der baulichen Nutzung der gegenüberliegenden MI Fläche eine bisher fehlende Ortseingangssituation gestaltet werden. Zum anderen wird damit dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden im Innenbereich nachgekommen. Um die Ortseingangssituation zu verdeutlichen, ist über einen Bebauungsplan die städtebauliche Gestaltung und architektonische Ausformung der Gebäudestrukturen sicherzustellen. Zur Abschirmung der Wohnbebauung gegenüber der Staatstraße wird die Anbauverbotszone bei der Planung berücksichtigt. Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 68 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht • Am Pfarranger Am Pfarranger mit rund 0,6 ha soll durch eine dörflich strukturierte Bebauung der Kernbereich Tachings, der Kirchberg, weiterentwickelt werden. Hier ist auf das prägende Ortsbild der Kirchbergbebauung durch eine qualitätvolle Gebäudearchitektur und eine miteinander verzahnte Gebäudestellung zu achten. Bei Bauflächen in Hanglage müssen Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die näheren Regelungen trifft der jeweilige Bebauungsplan. • Obertaching, nördlicher Ortsrand Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. 5.2.2.2 Tengling • Wohnbaugebiet östliche Graf-Törring-Straße Das Wohnbaugebiet östliche Graf-Törring-Straße dient der Abrundung der Siedlung im Norden Tenglings. Auf Grund der Lage und Gebäudesituation sollte die Bebauung nicht zu dicht werden, eine GFZ von 0,25 erscheint hier angebracht. Aufgrund der besonderen landschaftlichen und städtebaulichen Situation ist ein Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan erforderlich. • Entwicklungsgebiet Thalwies Das Gebiet Thalwies rundet den nordwestlichen Ortsrand ab. Aufgrund der Tatsache, dass die Gemeinde hier großflächig bereits vor Jahren Grund erworben hat, ist eine Aufsiedlung aus Sicht der Gemeinde wünschenswert. Vorstellbar wäre eine lockere Bebauung, die sich allerdings auf die nördlichen Randlagen des Gebiets beschränkt und nur behutsam in den Hang eingreift. Hier könnte beispielsweise ein Siedlungstyp entwickelt werden, der auf die schwierige Gesamtsituation in beispielhafter Weise reagiert. Ein verbindlicher Testentwurf, der die bauliche Struktur, die Erschließung und die Nutzung des Freiraums aufzeigt, könnte zur sicheren Beurteilung der Flächenausweisung entscheidend beitragen. Das Gebiet liegt zum größten Teil in der Wasserschutzzone III. Laut vorhandener Schutzgebietsverordnung ergibt sich keine Einschränkung für eine Wohnbebauung bei geordneter Abführung des Abwassers. Jedoch liegt das Gebiet in einer landschaftlich kritischen Zone mit hoher Sensibilität was die Geologie und den Wasserhaushalt anbelangt. Vor Weiterführung der Bauleitplanung sind Gutachten zu Geologie und gebietsbezogenem Wasserhaushalt einzuholen. Diese sind Grundlage für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan, der hier insbesondere auf eine landschaftsgerechte und an die Gesamtsituation angepasste großflächige Eingrünung abstellen muss. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 69 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht • Entwicklungsgebiet Steingrub: Die Wohnbaufläche Steingrub ist 2,05 ha groß und weist eine nach Südost ausgerichtete Hanglage mit hervorragender Sicht auf See, Berge und umgebende bäuerliche Kulturlandschaft auf. Die Erschließung ist über die Burgstraße gesichert, ebenso die technische Ver- und Entsorgung. Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. • Furthmühle Das Gebiet Furthmühle liegt abgesetzt vom Hauptort Tengling und besteht aus einer auslaufenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie vorhandenen Wohngebäuden. Durch die Ausweisung einer MDFläche soll eine bestandsorientierte Abrundung erfolgen. Städtebauliches Ziel ist es, eine Umnutzung der landwirtschaftlichen Gebäude unter Erhalt dieser Strukturen zu erreichen. Zur Stützung dieses Vorhabens werden durch die Ausweisung als MD - Fläche die Chancen einer geordneten städtebaulichen Umsetzung erhöht. Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. 5.2.2.3 Eging Die ausgewiesene Erweiterungsfläche in Eging ist für den Eigenbedarf bei der weiteren Ortsentwicklung vorgesehen. Da es sich hier um maximal 2 Gebäude handelt, ist die Einbindung in die Geländesituation problemlos. Eine geeignete landschaftsgerechte Eingrünung ist erforderlich und über den Bebauungsplan sicherzustellen. 5.2.2.4 Mauerham Nord Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. 5.2.2.5 Gessenhausen Für das Gebiet ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Bei Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasser-wirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 70 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht 5.3 Wirtschaftliche Entwicklung und gewerblich genutzte Flächen Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind keine noch zu bebauenden gewerblichen Bauflächen mehr enthalten. Um der Gemeinde eine gemäßigte gewerbliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, werden 3,86 ha gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Mauerham Der örtlich vorhandene Gewerbekern wird durch eine gewerbliche Fläche mit einer Größe von 1,75 ha in direktem Anschluss gestützt. Haus Die neu entstandene Situation durch die errichtete Biogasanlage wird eine Nutzungskombination mit Gewerbe durch die Ausweisung einer Gewerbefläche von 1,79 ha ermöglicht. Für die Gebiete ist eine ausreichende Ortsrandeingrünung zur landschaftlichen Einbindung erforderlich. Diese muss Landschaft und Ort verbinden und darf keine trennende Wirkung haben. Für die Bauflächen in Hanglage müssen außerdem Konzepte zur Ableitung des Niederschlagswassers und zur Oberflächenentwässerung ausgearbeitet werden. Aus ökologischen und siedlungswasserwirtschaftlichen Gründen sind Möglichkeiten zu untersuchen, um die auf die Dach- und Verkehrsflächen entfallenden Niederschlagswässer möglichst oberflächlichnah zu versickern. Für die Gewerbebauten wird eine extensive Dachbegrünung empfohlen. Die näheren Regelungen sowie die konkrete Gestaltung regelt der jeweilige Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan. 5.4 Infrastrukturausstattung Infrastruktureinrichtungen und Flächen für den Gemeinbedarf wurden gegenüber dem bisherigen Flächennutzungsplan an die bestehende heutige Nutzung und Gemeinderatsbeschlüsse angepasst. 5.5 Innerörtliche Grünflächen und Grünzüge 5.5.1 Grünflächen Flächen, die für die innerörtliche Siedlungs- und Grünstruktur wesentlich sind, sind im Flächennutzungsplan dargestellt als „Grünflächen im Siedlungsbereich“. Sie sind möglichst von Bebauung freizuhalten, um die Durchgrünung der Ortschaft sicherzustellen. Ihre konkrete Gestaltung wird in den Bebauungsplänen festgelegt. Bebauung, öffentliche Grünflächen und naturschutzfachliche Belange werden miteinander in Einklang gebracht und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung gesichert. Innerörtliche Grünflächen sind auch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Für deren Nutzung ergeben sich keinerlei Einschränkungen. In den Siedlungsgebieten von Taching a.See und Tengling spielen die öffentlichen Grünflächen eine eher untergeordnete Rolle. Im Plan wurde im Wesentlichen der Bestand aktualisiert und gesichert. 5.5.2 Grünzüge Funktionen sichern Die Grünzüge in den Ortschaften Taching a.See und Tengling prägen und definieren die Siedlungsfläche. Sie übernehmen vielfältige Funktionen und sind wichtige Bindeglieder zwischen Landschaft und Siedlung. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 71 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht Die bestehenden Grünzüge und ihre Funktionen müssen auch weiterhin gesichert werden. Diese Aufgabe übernehmen im Gemeindegebiet jetzt schon vor allem die Landwirte. Grünzug in Taching a.See entlang Tachinger Mühlbach und Huckinger Graben: • Gliedernde städtebauliche Wirkung • Aufwertung Siedlungsbild • Hochwasserrückhalteraum (vgl. Kapitel 6.4.2.1) • Lebensraumfunktion für Flora und Fauna Grünzug in Taching a.See am Kappellenhügel bis Obertaching: • Gliedernde städtebauliche Wirkung • Aufwertung Siedlungsbild Grünzug in Tengling entlang Tenglinger Mühlbach: • Gliedernde städtebauliche Wirkung • Aufwertung Siedlungsbild • Lebensraumfunktion für Flora und Fauna • Erholungsfunktion insbesondere im Bereich des Fußgängerübergangs Maßnahmen zur Sicherung Folgende Maßnahmen tragen wesentlich zur Sicherung der Grünzüge bei: • Die Grünzüge müssen von Bebauung freigehalten werden. • Entlang der Bachläufe sollen Abstandsstreifen von mindestens 5 m eingehalten werden. • Grünzüge sollen aufgewertet werden in ihrer Gestaltung, um im Sinne einer sanften Erholung genutzt werden zu können. 5.5.3 Erholungsflächen am See Eine große Chance der Gemeinde Taching a.See liegt darin, in den Bereichen Tourismus und Naherholung durch Attraktivitätssteigerungen des Angebots mehr Außenwirkung zu erzielen. Der wichtige Standortfaktor, Sport- und Erholungsmöglichkeiten in Seenähe zu bieten, ist zu nutzen. Die Attraktivität der Gemeinde als Erholungsgebiet soll ausgebaut (siehe dazu auch Kap. 6.7) und die zwei Badestandorte am See weiterentwickelt werden. Dazu werden für das Tachinger Bad 2,03 ha und für das Tenglinger Bad 1,51 ha Erweiterungsfläche vorgesehen. Die beiden bestehenden Freizeitgelände eignen sich hervorragend für eine landschaftsverträgliche Sportnutzung bzw. für nicht bauliche Freizeiteinrichtungen für Jung und Alt. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen ermöglichen einen Ausbau von vielfältigen sportorientierten Grünanlagen, die sich in Art einer Parklandschaft gut in die Gesamtsituation einbinden. Die Freizeitnutzung wird durch die Ausweisungen kanalisiert und konzentriert. Die Wegeverbindungen zwischen den beiden Freizeitgeländen und den Ortslagen sind darüber hinaus zu optimieren. Die Ausweisung von Grünflächen sieht keine baulichen Anlagen vor. Den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz wird durch die geplante Art und Lage der ausgewiesenen Grünflächen mit nichtbaulicher Nutzung Rechnung getragen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 72 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht 5.6 Verkehr 5.6.1 Motorisierter Individualverkehr Staatsstraße 2105 Entlang der Staatsstraße St 2105 herrscht das stärkste Verkehrsaufkommen und damit die höchste Lärmbelastung im Gemeindegebiet vor. Im Zuge der allgemeinen Zunahme des Individualverkehrs in Bayern ist für den Planungszeitraum zu erwarten, dass sich diese Belastung noch erhöhen wird. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan rückt deshalb neu festzusetzende Wohnbauflächen von der Staatsstraße ab und sieht einen Abstandsstreifen für Lärmschutzmaßnahmen vor. Gemeindlicher Straßenverkehr Die ausgewiesenen Wohngebietsflächen binden mit ihrer inneren Erschließung an den verkehrstechnisch geeigneten Stellen an das vorhandene gemeindlichen Hauptstraßennetz der beiden Hauptorte Taching a.See und Tengling an, ohne dass es in den morgendlichen und abendlichen Verkehrsspitzen zu Problemen bei der Verkehrsabwicklung führen wird. Im Rahmen der einzelnen Aufsiedlungsschritte ist es allerdings erforderlich, dass besonders die Einmündungsbereiche in die St 2105 auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Insbesondere sind folgende neue Linksabbiegespuren bzw. Kreisverkehrsanlagen nötig: • Linksabbiegespur auf Höhe des Feuerwehrhauses Taching a. See • Kreisverkehrsanlage an der nördlichen Zufahrt zu Mauerham (erforderlich ist hierbei auch die Ertüchtigung der Erschließungsstrasse für den Ortsteil und für das ausgewiesene Gewerbegebiet) Vorbehaltskorridor südlich Taching a.See Im Süden des Gemeindegebiets plant der Landkreis Traunstein eine Straßenbaumaßnahme. Im Verkehrsentwicklungsplan ist als Lückenschluss eine Verbindung der St 2104 östlich Holzhausen mit der St 2105 im Einmündungsbereich der Ts 26 enthalten. Sollte diese Maßnahme in die Wege geleitet werden, ist planerisch dafür zu sorgen, dass das Straßennetz von Taching a.See mit diesem Mehrverkehr nicht belastet wird. Eine Verkehrsführung über die in den Ortsteilen Untertaching und Obertaching von der St 2105 abgehenden Ortsstraßen (Seeblickstraße, Rambichler Straße, Mühlstraße und Pallinger Straße) wird aus städtebaulichen Gründen und wegen der engen baulichen Gesamtsituation sowie der schwierigen Topographie abgelehnt. Aus Sicht der Gemeinde wäre eine Trassenführung im Süden der Gemeinde am sinnvollsten. Für die Gemeinde ist die Realisierung dieser Maßnahme zum einen vorteilhaft, da damit ein Ausbau der Rambichlerstraße vermieden werden kann und nachhaltig der gewachsenen Ortsstruktur mit den beengten Verkehrsituationen von Untertaching Rechnung getragen wird. Andererseits wird die Gemeinde Taching a.See sehr wahrscheinlich mit erhöhtem Verkehrsaufkommen belastet. Insbesondere sind zusätzliche Verkehrsströme, unter anderem auch Schwerlastverkehr, auf der heute schon stark befahrenen St 2105 zu erwarten. Es ist anzuraten, im Vorfeld dieser Maßnahme ein Verkehrsgutachten für den gesamten Raum erstellen zu lassen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 73 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus ortsplanerischer Sicht 5.6.2 Öffentlicher Personennahverkehr Das Angebot des Öffentlichen Busverkehrs, was z.B. Fahrplangestaltung und die Fahrthäufigkeit auch in den verkehrsschwachen Tageszeiten besonders aber an Sonn- und Feiertagen anbelangt, ist insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zu verbessern. Darüber hinaus ist die Steigerung der Attraktivität durch Komfortverbesserungen der Busse selbst, aber besonders der Haltestellenausgestaltung wichtig. Hinzu kommt die Anregung besonders für den Ferien- und Freizeitverkehr, aber auch den Berufspendlern per Rad eine Mitnahmemöglichkeit für Fahrräder durch den Busverkehr technisch vorzusehen und sicherzustellen. 5.6.3 Fuß- und Radwegenetz Das vorhandene Fuß- und Radwegenetz ist an einzelnen Stellen zu erweitern bzw. durch eine moderne, durchgängige und überörtlich bezogene Beschilderung zu ertüchtigen. Besonders wichtig ist der Radwegeneubau von der Ortsmitte Tengling bis zur Gemeindegrenze nördlich von Haus (evtl. in Kombination mit dem mittelfristig erforderlichen Bau des noch nicht vorhandenen Abwasserkanals von Haus mit Anschluss an das Tenglinger Netz) sowie die Anlage einer sicheren und gefahrlosen Anbindung des Tachinger Bade- und Sportbereichs für Fußgänger und Radfahrer über die St 2105. 5.7 Energie- und Abfallwirtschaft, Ver- und Entsorgung Die Darstellung in dieser Flächenkategorie beinhaltet im Wesentlichen den Bestand. Neu ist die Kompostieranlage unterhalb von Thalpoint an der TS 26. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 74 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6 Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.1 Landschaftsplanerisches Konzept Die Landschaft der Gemeinde Taching a.See wird durch den Tachinger See, durch das abwechslungsreiche Relief und durch verschiedene Landschaftselemente wie Einzelbäume, Feldgehölze, Bachläufe und Streuobstwiesen geprägt. Sie ist ein durch die Jahrhunderte gewachsenes Produkt der landwirtschaftlichen Wirtschaftsweise. Der Landschaftsplan ist die Grundlage für eine umweltgerechte Entwicklung der Gemeinde Taching a.See. Er dient der nachhaltigen Sicherung der gewachsenen Kulturlandschaft und schützt die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Neben dem Schutz der natürlichen Ressourcen und der Pflanzen- und Tierwelt ist die Inwertsetzung der Landschaft im Sinne einer nachhaltigen Erholungsnutzung eine wichtiges Anliegen der Landschaftsplanung. Als Planungsinstrument koordiniert der Landschaftsplan auf kommunaler Ebene die verschiedenen Ansprüche an Natur und Landschaft und stimmt diese auf die Belastbarkeit des Naturraumes ab. Er ermöglicht der Gemeinde eine sachgerechte Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange. Das landschaftsplanerische Konzept für die Gemeinde Taching a.See beruht im Wesentlichen auf drei fachlichen Säulen, die im Anschluss näher erläutert werden. 6.1.1 Siedlungsentwicklung und Bauleitplanung Die Landschaftsplanung trägt dazu bei, den umfangreichen Anforderungen des Baugesetzbuches Rechnung zu tragen. Im Mittelpunkt stehen dabei eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für die Gemeinde Taching a.See fand dies insbesondere bei der Flächenausscheidung der Bauflächen Berücksichtigung. Die Flächen wurden stets auch auf landschaftsplanerische Belange geprüft und erst nach sorgfältiger Abwägung aufgenommen. Vor allem der Schutz von Grund- und Oberflächengewässern, des Landschaftsbildes sowie von Flora und Fauna spielen dabei eine entscheidende Rolle. Weiterhin war es Anliegen der Landschaftsplanung die vorhandenen Grünzüge und somit die historisch gewachsenen Siedlungsstrukturen zu erhalten. Außerdem werden im Rahmen des Landschaftsplanes Flächen dargestellt, die im Zuge der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bevorzugt als Ausgleichsflächen zum Einsatz kommen sollen (vgl. Kapitel 6.6.3). 6.1.2 Sicherung bestehender landschaftlicher Werte Die Landschaft der Gemeinde Taching a.See ist ein Produkt der letzten Eiszeit und wird in hohem Maße durch die bäuerliche Kulturlandschaft geprägt. Die Gemeinde Taching a.See präsentiert sich als eine abwechslungsreiche klein gekammerte Landschaft. Das bewegte Relief verbunden mit der landschaftlichen Ausstattung (Einzelbäume, Streuobstwiesen, Feldgehölze, Bäche etc.) formen eine ansprechende Landschaft. Großräumige, ausgeräumte Agrarlandschaften bestehen keine. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 75 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde Taching a.See insbesondere im landesweiten Vergleich eine intakte Landschaft besitzt, sollten große Bemühungen aufgewendet werden, diese Werte durch geeignete Maßnahmen zu sichern und langfristig zu erhalten. Dabei spielen neben den naturschutzfachlichen Zielsetzungen, vor allem auch Überlegungen zur Erholungseignung der Landschaft eine wichtige Rolle. Die Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen erhöht die Attraktivität der Landschaft und findet somit höheren Anklang bei Erholungssuchenden. Um diesen Ansatz zu unterstützen werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan relevante Elemente der Kulturlandschaft dargestellt um diese nachhaltig zu sichern. Im Einzelnen sind dies: • Landschaftsbildprägende Einzelbäume • Feldgehölze • Streuobstwiesen • Hangweiden • Landschaftsbildprägende Reliefstrukturen • Elemente der Kulturlandschaft Im Rahmen der Umsetzung des Landschaftsplanes gilt es nun die dargestellten Elemente zu sichern und im Sinne der Langfristigkeit für rechtzeitigen Ersatz zu sorgen. 6.1.3 Aufwertung landschaftlicher Qualitäten Auch wenn, wie unter Punkt 6.1.2 dargestellt, die Landschaft in der Gemeinde Taching a.See relativ intakt ist, so offenbaren sich bei einer genaueren Untersuchung der Schutzgüter einige naturschutzfachliche Defizite. Da diese in anderen Kapiteln detailliert dargestellt werden, sollen hier nur die wichtigsten Aspekte stichpunktartig angeführt werden: • Ökologische und optische Aufwertung der begradigten und verbauten Bäche im Gemeindegebiet • Verbesserung der Wasserqualität des Tachinger Sees und der Bäche • Verbesserter Biotopschutz • Aufwertung der Erholungsfunktion der Landschaft Um hinsichtlich der o.a. Aufgaben eine naturschutzfachliche Verbesserung zu erreichen, werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Flächen dargestellt, auf denen durch geeignete Maßnahmen Verbesserungen erzielt werden sollten. Vor allem folgende Darstellungen dienen der naturschutzfachlichen Optimierung: • Landwirtschaftlicher Flächen mit besonderer Bedeutung für die Ökologie • Extensivierung angrenzender Nutzflächen • Ufergehölz Planung • Verbesserung von Profil und Durchgängigkeit von Bächen • Flächen für Maßnahmen zur Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 76 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.2 Landwirtschaft 6.2.1 Verhältnis Landschaftsplan und Landwirtschaft Der in den Flächennutzungsplan integrierte Landschaftsplan stellt in erster Linie einen naturschutzrechtlichen Fachplan dar. Der Landschaftsplan hat zum Ziel, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die Nutzungsfähigkeit von Naturgütern zu erhalten bzw. zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird auch die landwirtschaftliche Nutzung im Gemeindegebiet von Taching a.See betrachtet. Im Landschaftsplan werden grundsätzlich keine verbindlichen Maßnahmen für die Landwirtschaft dargestellt, die über die rechtlichen Verpflichtungen, die durch das geltende Naturschutzrecht bereits bestehen, hinausgehen. Für die im Kapitel 4.3.1.4 dargestellten übergeordneten Problemfelder die in der Landwirtschaftspolitik bestehen, können im Rahmen der Landschaftsplanung keine Lösungen erarbeitet werden. Sollte aus Sicht der Gemeinde in diese Richtung weiter gedacht werden, müssten entsprechende fachspezifische Planungen und Vorhaben angegangen werden (Landwirtschaftliche Entwicklungskonzepte, Beratungen der landwirtschaftlichen Betriebe). 6.2.1.1 Entwicklungsziele aus betrieblicher Sicht Angesichts der übergeordneten Rahmenbedingungen, die für die Situation der Landwirtschaft verantwortlich sind, stellen Lösungsmöglichkeiten eine große Herausforderung für die Gemeinde dar. Grundsätzlich sollten folgende Ziele verfolgt werden: • Erhalt von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen durch Sicherung sowohl der hauptberuflichen als auch der nebenberuflichen landwirtschaftlichen Betriebe • Sicherung der Böden mit guten Erzeugungsbedingungen für die landwirtschaftliche Nutzung • Sicherung der unterschiedlichen Angebote der vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebe • Sicherung der naturnahen, standortbezogenen Landbewirtschaftung • Aufbau, Förderung und Sicherung von Direkt- und Regionalvermarktung • Schaffung von kreativen Produkten mit Alleinstellungsmerkmal • Aufbau, Förderung und Sicherung des Konzepts „Urlaub auf dem Bauernhof“ 6.2.1.2 Entwicklungsziele aus naturschutzfachlicher Sicht Um die negativen Auswirkungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung auf den Naturhaushalt zu reduzieren, sollen folgende Ziele und Maßnahmen umgesetzt werden: • Sicherung wertvoller Biotoptypen (Gehölzstrukturen, Feuchtweisen, Quellmoore) durch eine standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung • Sensibler Umgang mit grundwasserempfindlichen Bereichen vor allem im Uferbereich des Tachinger Sees und entlang der Ufer von Bächen und Gräben • Schutz der Oberflächengewässer durch Reduktion der Eintragungen aus Dünger und chemischen Pflanzenschutz • Gewässerrandstreifen ohne Düngung auf Acker und Grünland • Vermeidung von Herbstdüngung vor allem auf stark durchlässigen flachgründigen Böden • Frühjahrsdüngung erst ab sichtbarem oberirdischen Pflanzenwachstum • Einsatz von Methoden der bodennahe Gülleausbringung auf drainierten Flächen • Weidemanagement und gewässerschonende Viehtränken 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 77 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht • Sicherstellung einer dichten geschlossen Grasnarbe als Schutzmaßnahme gegen Nährstoffauswaschung • Untersaat Mais mit nichtwendender Bodenbearbeitung und ganzjährig geschlossener Vegetationsdecke • Verzicht von Mais- und Hackfruchtanbau in Hanglagen mit mehr als 8% Neigung Leider bestehen in vielen Fällen für die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Fördermöglichkeiten oder die Ausgleichszahlungen aus den staatlichen Programmen sind zu gering. Damit die o.a. Maßnahmen umgesetzt werden können, müssen Landwirte eine angemessene Entschädigung für Produktionseinbußen oder Mehraufwand erhalten. Grundsätzlich ist es schwierig Empfehlungen zu relevanten Förderprogrammen zu unterbreiten, da die Instrumente einer großen Schnelllebigkeit unterliegen. Es soll jedoch an dieser Stelle auf das Kulturlandschaftsprogramm, Teil A (KULAP-A) hingewiesen werden, das für den Förderzeitraum von 2010 bis 2014 gültig ist. Der Punkt 2.3 bezieht sich auf „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“. Gemäß Aussage des Amtes für Landwirtschaft, Traunstein, befindet sich das Gemeindegebiet von Taching a.See in der Förderkulisse. Somit kann empfohlen werden, vor allem die seenahen Flächen in das Programm einzubringen. Für die Flächen bestehen keine GV-Einschränkungen allerdings bestehen im Falle einer Förderung folgende Auflagen: • Verzicht auf jeglichen Dünger • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel • Beweidungsverbot Weitere Auskünfte können beim Amt für Landwirtschaft in Traunstein eingeholt werden. 6.3 Forstwirtschaft 6.3.1 Aufforstungen Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dient der Gemeinde als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage für Erstaufforstungen. Deshalb werden Flächen für die Erstaufforstung dargestellt. Diese potentiellen Erstaufforstungsflächen grenzen an bestehende Waldflächen an und bieten dort auch die Möglichkeit strukturierte Waldränder aufzubauen. Grundsätzlich wurde bei der Situierung dieser Flächen das Ziel verfolgt, die Strukturen der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft aufzugreifen. Deshalb wurden die Flächen so gewählt, dass diese die die Landschaftkammern umrahmenden Waldflächen vervollständigen. Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei der Beurteilung von Erstaufforstungsanträgen immer die Belange der Landwirtschaft, der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes abgewogen werden müssen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 78 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Im folgende werden Flächentypen dargestellt, in denen keine Erstaufforstungen bzw. nur im Ausnahmefalls stattfinden sollen: • Landwirtschaftliche Flächen mit guten Erzeugungsbedingungen • Potentielle Überschwemmungsflächen und Retentionsflächen • Flächen mit möglicher Eignung als Baulandreserve • Aussichtspunkte • Besondere Ortsansichten • Landschaftsbildprägender Seeuferbereiche • Bodendenkmäler • Flächen nach Artikel 13d BayNatSchG • Flächen mit Vorkommen von bedrohten Arten der roten Liste • Flächen mit schützenswerten Pflanzengesellschaften 6.3.2 Ziele und Maßnahmen für die Waldwirtschaft Die Waldwirtschaft erfüllt wie keine andere Bodennutzung Aufgaben zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Besonders wichtig ist die Funktion des Waldes als Wasserfilter und Wasserspeicher. Darüber hinaus leistet der Wald einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt naturnaher Lebensräume und damit für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt sowie für die Erholung. Die Bewirtschaftung des Waldes dient der Erhaltung und Schaffung standortgerechter, stabiler und leistungsfähiger Mischwälder unter Wahrung aller Waldfunktionen. Ein besonders wichtiger Aspekt resultiert aus dem technischen Report „Soforthilfe Baumarteneignung – Anbaurisiko- Klimawandel“ der bayerischen Landesanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Gemäß dem Report wird bereits in 50 Jahren das Anbaurisiko für die Baumart Fichte östlich des Waginger-Tachinger Sees als mittelhoch bis deutlich erhöht eingeschätzt. Westlich des Sees wird ein erkennbares Risiko festgestellt. Nach 100 Jahren wird nach dieser Prognose die Fichte östlich des Sees fast ganz verschwunden sein. Westlich des Sees ist die Fichte nur noch als Mischbaumart in mäßigen Anteilen möglich. Für die Gemeinde Taching a.See ergeben sich daraus folgende Ziele für die Waldwirtschaft: • Orientierung der Waldwirtschaft an ökologischen und ökonomischen Zielsetzungen • Sicherung der Nachhaltigkeit der Waldnutzung durch standortgerechte Baumartenmischung • Anlegen artenreicher Bestände mit gemischter Altersstruktur • Sicherung der Naturverjüngung • Umbau der Fichtenforste in standortgerechte Mischwälder, im Rahmen der Waldbewirtschaftung und nach Rücksprache mit dem Forstamt • Schutz bestehender und Aufbau neuer gestufter Waldränder • Aktiver Umbau der Fichtenreinbestände in Mischbestände aus standortangepassten Baumarten • Senkung des Fichtenanteils bis 2050 auf etwa 60% 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 79 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.4 Wasserwirtschaft 6.4.1 Trinkwasserschutzgebiete Die bestehenden Trinkwasserschutzgebiete Landschaftsplan dargestellt. sind im Flächennutzungsplan mit integriertem • Landschaftsplanerische Zielsetzung für die Trinkwasserschutzgebiete • Einhaltung der in den Verordnungen genannten Verbote und Nutzungseinschränkungen 6.4.2 Überschwemmungsgebiete Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet am Tachinger See dargestellt. Alle Vorhaben im Überschwemmungsgebiet bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung. Weiterhin werden im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan potentielle Überschwemmungsflächen dargestellt. Die Abgrenzung erfolgt aufgrund der Abgrenzung der wassersensiblen Bereiche, aufgrund von Angaben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein, aufgrund des hydrotechnischen Gutachtens des Ing.-Büros AquaSoli, Traunstein vom 01.12.2009 sowie aufgrund von Aussagen des Gewässerpflegeplanes der Gemeinde Taching a.See. Es handelt sich hierbei um Flächen entlang des Mittellaufes des Tachinger Mühlbaches und des Huckinger Grabens, inmitten des Siedlungsgebiets von Taching a.See. Die dargestellten Flächen sind bei extremem Hochwasser überflutet. Sie stellen gewissermaßen einen natürlichen Retentionsraum dar. Es wird dringend empfohlen, die dargestellten Flächen von Bebauung frei zu halten. Wenn die Baumaßnahme nicht vermieden werden kann, sollte dafür Sorge getragen werden, dass der verfügbare Retentionsraum durch geeignete Maßnahmen aufrecht erhalten werden kann. 6.4.2.1 Wasserrückhaltung Um für das Tachinger Siedlungsgebiet die Gefahr von Hochwasserspitzen zu entspannen, sollte geprüft werden, ob im Einzugsbereich von Tachinger Mühlbach und Huckinger Graben geeignete Retentionsanlagen angelegt werden können. So empfiehlt das Wasserwirtschaftsamt Traunstein nördlich von Hucking durch geeignete bauliche Maßnahmen ein Retentionsbecken anzulegen. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit die bestehende Fischzuchtanlage bei Mühlthal in eine Anlage zur Retention von Hochwasserspitzen umfunktioniert werden könnte. Grundsätzlich ist es auch in diesem Zusammenhang wichtig, alle Feuchtgebiete im Gemeindegebiet zu sichern, um deren Fähigkeiten zum Rückhalt des Wassers zu erhalten. Ziele und Maßnahmen: • Das im Landschaftsplan dargestellten Überschwemmungsgebiete am Tachinger See ist entsprechend der Vorgabe im Bescheid zu beachten • Keine Bau- oder Erschließungsmaßnahmen im Hochwasserabflussbereich von Tachinger Mühlbach und Huckinger Graben. Sollten bauliche Nutzungen unvermeidbar sein, wird empfohlen das Vorhaben anhand entsprechender Gutachten zu prüfen. • Keine weiter Entwässerung von Streuweisen, Quellmooren und Feuchtwiesen • Rückbau von Drainagen • Prüfen von Möglichkeiten des Umbaus von Fischteichen in Wasserrückhaltebecken 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 80 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.4.3 Oberflächengewässer 6.4.3.1 Tachinger See Seeuferkartierung und Seeuferkonzept Das Seeuferkonzept mit seinen verbindlichen Festsetzungen im Regionalplan stellt eine entscheidende fachliche Grundlage für die im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dargestellten Schutzzonen dar. Diese befinden sich vollumfänglich im Bereich der im Regionalplan verankerten „Schutzbereiche“ (vgl. Kapitel 3.3.1.5 und 6.6.4). Landschaftsplanerische Zielsetzung: • Kennzeichnung von wertvollen Lebens- und Rückzugsräumen für die freilebende Tier- und Pflanzenwelt • Fernhaltung von Erholungsnutzung durch geeignete Maßnahmen Gewässerentwicklungsplan Einige der Ziele und Maßnahmen, die im Kapitel 6.6 „Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt werden stützen sich auf die Erkenntnisse des Gewässerentwicklungsplanes ab. Übergeordnete landschaftsplanerische Zielsetzungen, sind folgende: • Umwandlung von erosionsgefährdeten Ackerflächen in Grünland • Extensivierung der Grünlandnutzung. 6.4.3.2 Bäche und Gräben Die Fließgewässer im Gemeindegebiet von Taching a.See erfüllen wichtige Funktionen für Natur und Landschaft. Da aufgrund der Erkenntnisse der Bestandsaufnahme festgestellt werden muss, dass die einzelnen Bäche diese Funktionen nicht mehr uneingeschränkt erfüllen können, werden im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Ziele und Maßnahmen zur Optimierung vorgeschlagen. Diese wurden mit den Aussagen des Gewässerpflegeplanes, der 1995 vom Planungsbüro Hopfner & Schuardt erstellt wurde, abgeglichen. Grundsätzlich werden im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan folgende Zielsetzungen verfolgt: • Sicherung von naturnahen Bachabschnitte • Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes der Bäche • Sicherung und Verbesserung der Wasserqualität der Bäche • Verbesserung der ökologischen Wirksamkeit und Lebensraumfunktion der Bäche • Förderung des Retentionsvermögens der Bäche Tenglinger Mühlbach, Ziele und Maßnahmen • Erhalt des naturnahen und siedlungsbildprägenden Bachabschnittes im Siedlungsbereich von Tengling • Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m • Umbau fichtenreicher Waldbestockung am Bachufer in einen naturnahen Erlen-Eschen-Saum • Naturnahe Gestaltung der Einmündung des Biberschwellgrabens • Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte • Sicherung einer Mindestwassermenge im Mühlbach 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 81 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht • Durchführung von Strukturverbesserungen • Anlage eines standortgerechten Uferbewuchses • Klärung vorbelasteten Wassers aus der Fischzuchtanlage vor Rückführung in den Bach • Aufwertung der Erlebbarkeit in der Ortsmitte von Tengling Frauenanger Graben, Ziele und Maßnahmen • Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m • Wiedereinführung einer sachgerechten Pflege der Quellbiotope (Mahd) • Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte • Bepflanzung des Fischteiches mit standortgerechten Gehölzen Biberschwellbach, Ziele und Maßnahmen • Sicherung von Naturnähe und Eigenart der Bachschlucht im Bereich der Biberschwelle => ggf. sanfte Erschließung und Inszenierung dieser Naturschönheit • Sicherung der klaren und sauberen Quellaustritte • Umbau fichtenreicher Waldbestände am Bachufer in einen naturnahen Laubmischwald • Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m • Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte • Durchführung von Strukturverbesserungen im Bereich „Wabach“ • Anlage eines standortgerechten Uferbewuchses v.a. im Bereich Wabach Wilgeringer Bach, Ziele und Maßnahmen • Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m • Östlicher Bachabschnitt Durchführung von Strukturverbesserungen des Bachbettes im östlichen Bachabschnitt • Sorgfältige Düngemittelbewirtschaftung der Umgebung Moosmühlgraben, Ziele und Maßnahmen • Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m • Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte • Ausgrenzung der Beweidung und Anlage von Tränkebecken • Klärung des Wassers aus der Fischzuchtanlage vor Rückführung in den Bach Tachinger Mühlbach, Ziele und Maßnahmen • Prüfen von Retentionsmaßnahmen im Bereich des Retentionsraumes von Mühlthal • Erhalt des naturnahen und siedlungsbildprägenden Bachabschnittes im Siedlungsbereich von Taching a.See • Freihalten des Retentionsraumes im Siedlungsgebiet von Taching a.See • Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte • Einhaltung eines beidseitigen ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifens von mindestens 5m 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 82 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Huckinger Graben, Ziele und Maßnahmen • Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m • Aufwertung im Bereich der Siedlung „Dachsteinstrasse“ mit naturnahen Pflanzungen und durch Erhöhung der Strukturvielfalt, ggf. Verbreiterung des Querschnittes • Freihalten des Retentionsraumes im Siedlungsgebiet von Taching a.See Rambichler Graben, Ziele und Maßnahmen • Öffnung und Renaturierung verrohrter und verbauter Gewässerabschnitte • Wiederherstellung einer naturnahen Fließstrecke Zintenbach, Ziele und Maßnahmen • Ausgrenzen des Weideviehs am Ufer • Einhaltung eines ungedüngten, extensiv genutzten Uferschutzstreifen von mindestens 5 m • Umbau fichtenreicher Waldbestockung am Bachufer in einen naturnahen Erlen-Eschen-Saum 6.5 Bodenschutz, Abgrabungen und Aufschüttungen 6.5.1 Bodenschutz Um die natürliche Ressource Boden bestmöglich zu sichern, werden im Rahmen Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan vor allem folgende Ziele verfolgt: des • Sparsamer Umgang mit der Ressource Boden bei der Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten, sowie bei Erschließungs- und Verkehrsanlagen Weiterhin gilt es die Bodenfunktionen zu sichern. Hierzu sollten folgende Ziele verfolgt werden: • Erhalt der Produktionsfunktion auf den Böden mit günstigen Erzeugungsbedingungen • Erhalt der Filterfunktion der Böden • Verbesserung der Wasserrückhaltefunktion der Böden • Erhalt der Böden mit besondere Bedeutung für Biotop- und Artenschutz • Sicherung der geologisch bedingten landschaftsbildprägenden Geländeformen sowie Bodendenkmäler 6.5.2 Abgrabungen und Aufschüttungen • Für den Bereich der Kiesgrube Oppacher & Sohn, Frischbeton GmbH, gelten folgende landschaftsplanerische Zielsetzungen: • Festlegung der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche im Rahmen eines Rekultivierungsplanes • Sicherung, Schutz und Pflege der überregional bedeutsamen Amphibienbestände Grundsätzlich gelten für zukünftige Abbauvorhaben im Gemeindegebiet von Taching a.See folgende Zielsetzungen: • Vermeidung von langfristigem Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Böden • Vermeidung von wesentlicher und langfristiger Beeinträchtigung des Landschaftsbildes • Sicherstellung des Grundwasserschutzes bei Nassabbau • Vermeidung von Auffüllungen von Grundwasseraufschlüssen 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 83 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht • Prüfen der Altlastensituation • Vermeidung von Abbau im Bereich von Biotopen und 13d-Flächen • Sicherung von Biotopstrukturen, die als Folge der Abbaunutzung entstanden sind • Grundsätzliche Ausarbeitung von Abbau- und Rekultivierungsplänen und ggf. Bebauungsplänen um eine noch größere Rechtssicherheit herbeizuführen und die Umsetzung der Rekultivierungsmaßnahmen festzusetzen • Bevorzugte Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme auf der Abbaufläche 6.6 Naturschutz und Landschaftspflege 6.6.1 Schutz wertvoller Lebensräume 6.6.1.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BayNatSchG Bzgl. der im Gemeindegebiet von Taching a.See bestehenden Schutzgebiete gemäß Bayerischem Naturschutzgesetzt gelten folgende Ziele und Maßnahmen: • Berücksichtigung der Schutzgebietsverordnung in allen Belangen • Extensivierung der Flächenbewirtschaftung im Bereich des LSG • Kanalisierung der Erholungsnutzung im Bereich des LSG zur Entlastung naturschutzfachlich sensibler Bereiche • Umsetzten geeigneter Landschaftspflegemaßnahmen • Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung • Umsetzen relevanter Pflegemaßnahmen • Einhalten von Abstandsflächen mit extensiver Bewirtschaftung • Extensivierung der Landwirtschaft im großräumigen Umgriff des ND Kalkquellmoor mit Bruchwaldstreifen nördlich von Mühltal 6.6.1.2 Schutzwürdige Biotope & Amtliche Biotopkartierung Bayern Da die amtliche Biotopkartierung aus dem Jahre 1985 gewissen Ungenauigkeiten aufweist, wird empfohlen für die Gemeinde Taching a.See die Biotopkartierung zu aktualisieren. Hinsichtlich der Biotopkartierung ergeben sich folgend Ziele und Maßnahmen: • Aktualisierung der Biotopkartierung • Schutz, Pflege und Entwicklung der bestehenden Biotope • Berücksichtigung des 13d Status der kartierten Biotope • Für die unterschiedlichen im Gemeindegebiet vorkommenden Biotoptypen ergeben sich nachfolgend dargestellten Ziele und Maßnahmen Nass- und Feuchtwiesen Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung der bestehenden Nass-und Feuchtwiesen • Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter Nass- und Feuchtwiesen • Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang von Nass- und Feuchtwiesen • Keine Erstaufforstung 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 84 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Röhrichte Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung der bestehenden Röhrichtflächen • Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter Röhrichtbereiche insbesondere am Ufer des Tachinger Sees • Kanalisierung der Erholungsnutzung und Schaffung von Schutzzonen die nicht betreten werden • Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang Röhrichtflächen Fließgewässer mit Begleitgehölz Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung der naturnahen Bachabschnitte als Rückgrat eines Biotopverbundes • Renaturierung bereits beeinträchtigter Fließgewässer • Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang von Fließgewässern • Ergänzen von Begleitgehölz zur Ufersicherung, für die Ökologie und für das Landschaftsbild Bruchwälder Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung der bestehenden Bruchwälder • Stabilisierung des Wasserhaushaltes auf das erforderliche Niveau • Ersatz der standortfremden Gehölze Unterwasser- und Schwimmblattvegetation Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung der bestehenden Unterwasser- und Schwimmblattvegetation • Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter relevanter Vegetationseinheiten • Kanalisierung der Erholungsnutzung und Schaffung von Schutzzonen die nicht betreten werden Quellmoore Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung der bestehenden Quellmoore, insbesondere der Quellmoore westlich Moosmühle und nördlich Mühlthal zur Sicherung der Bestände von Cochlearia pyrenaica • Optimierung und Renaturierung bereits beeinträchtigter Quellmoore • Einrichten von extensiv bewirtschafteten Streifen entlang von Nass- und Feuchtwiesen • Keine Erstaufforstung Spezifische Ziele und Maßnahmen für das Hangquellmoor westlich Moosmühle: • Sicherung des Quellmoores durch Grabeneinstau • Biotoppflege, gelegentliches Entbuschen für lichten Zustand Spezifische Ziele und Maßnahmen für das Kalkquellmoor nördlich Mühlthal: • Beobachtung Ausbreitung Schilfbestand, ggf. Entgegenwirken durch schonende Streumahd • Schaffen einer Pufferzone, ggf. Flächenankauf und Auflösen einiger Fischteiche 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 85 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Hecken, Gebüsche und Feldgehölze Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung vorhandener natürlicher Hecken, Gebüsche und Feldgehölze • Entwicklung von extensiven Heckenrändern mit Altgras oder Hochstaudenflur in Abstimmung mit den Landwirten 6.6.1.3 Nicht in der Biotopkartierung erfasste Biotoptypen: Streuobstwiesen Ziele und Maßnahmen: • Erhalt und Sicherung der wertvollen und großflächigen Streuobstbestände • Pflege der Streuobstbestände • Rechtzeitige Verjüngung von Streuobstwiesen • Ggf. Neuanlage => Förderkulisse Um ganz grundsätzlich die Daseinsberechtigung von Streuobstbeständen zu verbessern, könnten folgende Strategien eingeschlagen werden: • Einrichten und pflegen regionaler Vermarktungsstrukturen für Tafelobst, Apfelsaft, Obstschnaps etc. • Einsetzten von geeigneten Fördermitteln zur Anlage und Unterhalt von Streuobstweisen • Letztendlich gilt allerdings, dass ohne den Einsatz der Grundeigentümer, der Schutz als wertvoller Biotoptyp der Kulturlandschaft nicht gewährleistet werden kann. Die Gemeinde Taching a.See ist Mitglied im Landschaftspflegeverband (LPV). Für Besitzer von Streuobstwiesen besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Unterstützung durch den LPV sowohl beim Neukauf von Bäumen, als auch bei der Pflege. Landschaftsbildprägende Einzelbäume Ziele und Maßnahmen: • Erhalt der landschaftsbildprägenden Einzelbäume • Schaffen von rechtzeitigem Ersatz Hangweiden Ziele und Maßnahmen: • Erhalt der bestehenden Hangweiden, keine Intensivierung 6.6.1.4 Geschützte Flächen nach § 30 BNatSchG (Art. 13d BayNatSchG) Für das Gemeindegebiet liegt keine 13d-Kartierung vor. Da diese Flächen per se jedoch Schutzstatus besitzen und dem Verbotstatbestand unterworfen sind, werden folgende Ziele und Maßnahmen empfohlen: • Durchführung einer Kartierung gemäß Kartierschlüssel aller 13d-relevanten Flächen • Schutz und Sicherung aller 13d Flächen • Information von Grundeigentümern und Landbewirtschaftern bzgl. Vorkommen und Verbotstatbestand von 13d Flächen 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 86 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.6.2 Schutz von gefährdeten Tierarten 6.6.2.1 Säugetiere Das Vorkommen der Fledermausart „Großes Mausohr“ (Myotis myotis) im Dachboden der alten Kirche in Taching a.See gilt es unbedingt zu schützen. Folgende Ziele und Maßnahmen sollten eingeschlagen werden: • Erhalt der Kirche mit Wochenstube • Frühzeitige Rücksichtnahme auf Fledermausbestände bei Umbau bzw. Sanierung der Kirche • Erhalt geeigneter Jagdgebiete im Umgriff, sowie Erhalt der Strukturen (Bäumen, Hecken, Feldgehölze) entlang der gewohnten Flugstrecken 6.6.2.2 Wasservögel und Schilfbrüter Aufgrund des Vorkommens von seltenen und gefährdeten schilfbrütenden Vogelarten kommt dem Waginger-Tachinger See eine überregionale bis landesweite Bedeutung zu. Die in Bayern vom Aussterben bedrohte Zwergdommel sowie die stark gefährdeten Arten Blaukehlchen und Rohrweihe sind im Anhang I der Europäischen-Vogelschutz-Richtlinie (79/409/EWG) als prioritäre Arten eingestuft. Zu Ihrem Schutz sind nach Artikel 4 besondere Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Ziele und Maßnahmen: • Ausweisung von Uferschutzzonen am Tachinger See • Konzentration der Freizeitnutzung auf das Strandbad Taching, den unmittelbaren Badeplatz bei Moosmühle und den nördlich daran angrenzenden Bereich • Auflösung landseitiger Zugänge • Reglementierung bzgl. seeseitiger Annäherung, keine Annäherung unter 100m • Beruhigung der größeren Schilffelder auf der Höhe von Gessenhausen landseitig und wasserseitig • Beruhigung des Bereich zwischen Strandbad Taching bis zur Steganlage bei Moosmühle • Ausbildung einer natürlichen ungestörten Ufervegetation • Erhalt der reich strukturierten Uferzonen und der ausgedehnten Bestände der Schwimmblattvegetation westlich des Strandbads Tengling bis auf Höhe Pertenham 6.6.2.3 Amphibien und Reptilien Ziele und Maßnahmen: • Sicherung der Biotopstrukturen für Gelbbauchunke und Laubfrosch, insbesondere für den Bereich des „Kiesabbau Oppacher“ im Rahmen Pflege und Entwicklungsplan • Entwicklung von Abbaustellen zu artgerechten Sekundärlebensräumen für Gelbbauchunke und Laubfrosch • Erhalt und Pflege der Biotopstrukturen • Sicherung der Bestände der Roten Liste Arten • Verzicht auf fischereiliche Nutzung kleiner Stillgewässer 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 87 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.6.3 Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Im Gemeindegebiet von Taching a.See bestehen einige Flächen, auf denen eine Verbesserung im Sinne des Arten- und Biotopschutzes wünschenswert und sinnvoll ist. Ein Großteil dieser Flächen befindet sich zum einen im westlichen Uferbereich des Tachinger Sees und zum anderen an den Ufern der Bäche. Eine Entwicklung dieser Flächen im Sinne einer naturschutzfachlichen Aufwertung verfolgt zwei Zielsetzungen. Zum einen können so neue Biotopstrukturen eingerichtet werden, die eine wichtige Rolle in der Biotopvernetzung spielen. Zum anderen werden so an den Gewässern Abstandsräume geschaffen, die negative Einflüsse, wie Stoffeinträge fernhalten oder filtern. Der § 21 Abs. 1 des BNatSchG sieht für die Bauleitplanung die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vor, wenn aufgrund dieser Verfahren nachfolgend Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind. In der Regel stellen Bauleitpläne Eingriffe im Sinne des Gesetzes dar, weil sie Werte und Funktion von Natur und Landschaft beeinträchtigen. Vorrangiges Ziel sollte es sein, die Eingriffe soweit wie möglich einzuschränken bzw. zu minimieren (Vermeidungs- und Minimierungsgebot). Da jedoch nicht alle Eingriffe vermieden werden können, müssen diese kompensiert werden. Im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan werden Flächen aufgezeigt, die in besonderem Maße als Ausgleichsflächen geeignet sind. Die Darstellung der Flächen erfolgt in sogenannten Suchräumen. Diese beschränken sich auf Flächen die eine eher geringe Rolle für die Landwirtschaft spielen, aber eine große Rolle für Naturschutz und Wasserwirtschaft. Es soll so vermieden werden, dass der Landwirtschaft Flächen mit guten Erzeugungsbedingungen verloren gehen. Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan sind u.a. folgende Suchräume dargestellt: • Westufer des Tachinger Sees • Flächen am Tenglinger Mühlbach • Flächen am Biberschwellbach / Wabach • Flächen am Bach/Graben östlich von Gessenhausen Der Gemeinde wird empfohlen im Sinne eines Ökokontos eine aktive Bodenbevorratung zu betreiben. Dabei sollten bevorzugt Flächen erworben oder eingetauscht werden, die im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan als „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt sind. Wenn auf diesen Flächen Ausgleichs- und Ersatzmaßnehmen für spätere Eingriffe vorgenommen werden, könne diese auf dem Ökokonto gutgeschrieben werden Ein weiterer Vorteil aus Sicht der Gemeinde ist, dass auf diese Weise die erforderlichen Ausgleichsflächen ohne Zeitdruck erworben werden können. Dies führt in der Regel zu gewissen Kostenvorteilen, da der Grundstückeigentümer keine Sachzwänge als Verhandlungsbasis verwenden kann. 6.6.4 Schutzzonen am Tachinger See Auf Grundlage der avifaunistischen Ausstattung und des Entwicklungspotential der Uferabschnitte werden wasser- und landseitigen Schutzzonen vorgeschlagen. Abgestützt wird dieser Vorschlag auf das im Regionalplan dargestellte Seeuferkonzept, welches die für eine maßvolle Erholungsnutzung geeigneten Uferbereiche darstellt. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 88 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Als naturschutzfachlich wertvolle Uferabschnitte, die als Schutzzone im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan dargestellt sind, gelten folgende Bereiche: • Nordwestufer des Tachinger Sees zwischen Strandbad Tengling und Bereich Pertenham • Ostufer des Tachinger Sees auf Höhe Gessenhausen • Uferabschnitt zwischen dem Strandbad Taching und der Brücke Tettenhausen Grundsätzlich gelten für die dargestellten Schutzzonen folgende Ziele und Maßnahmen: Uferabschnitt bei Gessenhausen: • Beruhigung Uferabschnitt bei Gessenhausen von Landseite und Wasserseite Zwischen Strandbad Tengling und Bereich Pertenham: • Sperrung von landseitigen Zugängen • Konzentration der Freizeitnutzung auf den Bereich nördlich von Mauerham • Seeseitiger Schutz durch Einhaltung von 100m Abstand zum Ufer (Leihboote) Zwischen dem Strandbad Taching und der Brücke Tettenhausen: • Sperrung von landseitigen Zugängen • Konzentration der Freizeitnutzung auf das Strandbad Taching • Seeseitiger Schutz durch Einhaltung von 100 m Abstand zum Ufer (Leihboote) 6.7 Naherholung und Tourismus 6.7.1 Grundsätze Grundsätzlich ist bei der landschaftsplanerischen Auseinandersetzung mit dem Thema zwischen Tourismus und Naherholung zu unterscheiden. Unter Naherholung versteht man die Erholungsnutzung der Bewohner der Region, die das Ziel für einige Stunden aufsuchen, ohne dort zu übernachten. Die Touristen dahingegen kommen i.d.R. aus weiter entfernt liegenden Regionen oder aus dem Ausland und übernachten dann am Zielort für mehrere Tage. Hinsichtlich der Naherholung geht es aus Sicht der Landschaftsplanung vor allem darum Flächen und Angebote darzustellen, die das Grundbedürfnis der Einwohner nach Erholung befriedigen. Aus dem Blickwinkel des Tourismus sollte es Zielsetzung sein, anhand des touristischen Angebotes eine monetäre Wertschöpfung zu erzielen. In diesem Zusammenhang muss im Rahmen der Landschaftsplanung zwischen den sogenannten „harten“ und „weichen“ Standortfaktoren unterschieden werden. Zu den harten Standortfaktoren gehört u.a. die Erholungsinfrastruktur wie Hotels, Schwimmbäder, Seilbahnen etc. Zu den weichen Standortfaktoren gehört vor allem die naturräumliche Ausstattung. Im Rahmen der Landschaftsplanung werden vornehmlich Aussagen zu den weichen Standortfaktoren, und zu den Nutzungskonflikten getroffen. Die Aussagen zum Tourismus sind eher grundsätzlicher Art und sind als weiterführende Empfehlung zu verstehen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 89 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.7.2 Ziele und Maßnahmen Konfliktfeld Erholungsnutzung und Naturschutz • Konzentration der Badenutzung in den bestehenden Strandbädern • Erarbeiten von Regelungen zur Angelnutzung • Einrichten von Schutzzonen für Flora und Fauna / Reduktion der Erholungsnutzung • Aufklärung der Hundebesitzer bzgl. der Problematik mit freilaufenden Hunden Konfliktfeld Erholungsnutzung und Landwirtschaft • Extensivierung von see- und bachnahen Flächen zur Verringerung des Nährstoffeintrages • Sichern der landschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen (Einzelbäume, Gehölze, naturnahe Bachläufe, Streuobstwiesen etc.) und landschaftsbildprägende Geländestrukturen • Aufklärung der Hundebesitzer bzgl. der Problematik mit freilaufenden Hunden Konfliktfeld Erholungsnutzung und Fischerei • Konzentration der Badenutzung in den bestehenden Strandbädern • Einrichten von Schutzzonen für Flora und Fauna / Reduktion der Erholungsnutzung Erholungsinfrastruktur • Attraktivere Parkplatzgestaltung beim Strandbad Tengling durch fachgerechte Baumpflanzung • Verbesserte Gestaltung des Campingplatzes im Bereich des Strandbad Taching • Trennung von Camping und Badenutzung • Vorbehalt Uferstreifen für Badenutzung • Attraktivere Gestaltung des Campingplatzes • Schließen der Lücken im Radwegenetz • Attraktive und nachvollziehbare Aufarbeitung der kulturgeschichtlichen Aspekte in Form von Themenwegen • z.B. gotische Kirche St. Petrus, Kirche „Mariae Himmelfahrt“, Wallgräben der alten Burganlage der „Tenglinger“, Kirche St. Colomann • Naturkundliche Themenwege: Biberschwelle • Anbindung der Aussichtspunkte in einem Fußwegekonzept • Aufwertung der Aussichtspunkte mit attraktiven Sitzgelegenheiten • Fehlende Vermarktungsstrategien bzw. fehlendes Tourismuskonzept für die Gemeinde Taching a.See • Bestehende Tourismusunterlagen stellen keine Alleinstellungsmerkmale der Gemeinde heraus • Herausstellen von touristischen Anziehungspunkten in der Umgebung (Salzburg, Nationalpark Berchtesgaden mit Watzmann, Herrenchiemsee etc.) 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 90 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.8 Erneuerbare Energien 6.8.1 Rahmenbedingungen für die Ausweisung von PhotovoltaikFreiflächenanlagen 6.8.1.1 Ausweisung von Angebotsflächen für Photovoltaikanlagen im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan Im Hinblick auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen stehen die Kommunen vor der Herausforderung, sich einerseits der Förderung regenerativer Energien nicht zu verschließen, andererseits aber eine planlose, den Landschaftsraum einer Gemeinde beanspruchende Entwicklung, zu vermeiden. Grundsätzlich ist die Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen den Zielen der Raumordnung anzupassen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und dem Regionalplan zu. Gemäß dem LEP ist es anzustreben, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Der Regionalplan führt hierzu aus, dass neben der Einsparung von Energie der Sonnenenergie eine besondere Bedeutung zukommt. Gleichzeitig fordert das Landesentwicklungsprogramm jedoch auch, die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern. Auch fordert das LEP den Erhalt einer flächendeckenden, vielfältigen und nachhaltigen Landwirtschaft. Dabei soll die natürliche Ertragsfähigkeit des Bodens als Grundlage für die Erzeugung hochwertiger landwirtschaftlicher Produkte sichergestellt werden. Angesichts der Abwägung dieser divergierenden Vorgaben aus der Raumordnung kann die Gemeinde im Rahmen der Flächennutzungsplanung mit integriertem Landschaftsplan hinsichtlich der Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen eine aktive, steuernde Rolle übernehmen. In Form eines schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzeptes können Flächen, die für die Nutzung durch Photovoltaikanlagen geeignet sind, als sogenannte „Angebotsflächen“ dargestellt werden. 6.8.1.2 Handlungshinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat mit Schreiben vom 19.11.2009 Handlungshinweise zur Errichtung von Photovoltaikanlagen herausgegeben (vgl. Bayerisches Staatsministerium des Inneren 2009). Diese Handlungshinweise geben eine dreistufige Prüfreihenfolge zur Ermittlung geeigneter Flächen vor. Bei der Identifizierung potentieller Flächen für Photovoltaikanlagen ist demnach folgende Reihenfolge einzuhalten: • Anbindung der Photovoltaikflächen an geeignete Siedlungseinheiten • Errichtung der Photovoltaikanlagen auf vorbelasteten Standorten • Auswahl nicht angebundener Standorte ohne Vorbelastung mit Begründung und Alternativenprüfung Grundsätzlich verlangt das LEP im Regelfall die Anbindung von Photovoltaikanlagen an eine geeignete Siedlungseinheit. Von einer geeigneten Sieldungseinheit kann nur dann gesprochen werden, wenn im Verhältnis zur Größe der geplanten Anlage eine Bebauung von einigem Gewicht vorhanden ist. Eine vertretbare Größe ist dann noch gegeben, wenn die geplante Anlage sich der bestehenden Siedlung unterordnet. Folgende Einheiten gelten als nicht geeignete Siedlungseinheiten: • Einzelne landwirtschaftliche Hofstellen • Weiler mit wenigen Anwesen • Splitterbebauung im Außenbereich 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 91 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Kann die Gemeinde nach Prüfung von Standortalternativen das Fehlen städtebaulich geeigneter angebundener Standorte nachweisen, erscheinen grundsätzlich auch solche Standorte denkbar, bei denen bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen. Folgende Flächen sind denkbar: • Brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen • Konversionsflächen • Flächen in räumlichen Zusammenhang mit großen Gewerbegebieten • Deponien • Ehemalige Abbauflächen von Rohstoffen, soweit hier nicht Auflagen zur Nachfolgenutzung und Rekultivierung entgegenstehen Ein von Siedlungseinheiten abgesetzter Standort ohne Vorbelastung kommt für Photovoltaikanlagen nur dann in Frage, wenn nachfolgend angeführte Punkte zutreffen: • Geeignete angebundene oder vorbelastete Standorte sind nicht vorhanden (Nachweis durch Alternativenprüfung). • Der relevante Standort beeinträchtigt keinerlei sonstige öffentliche Belange. Unter den sonstigen öffentlichen Belang fallen auch alle Flächen, die einen besonderen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. 6.8.1.3 Alternativenprüfung und Schlussfolgerungen für die Gemeinde Taching a.See Anbindung der Photovoltaikflächen an geeignete Siedlungseinheiten Geeignete Siedlungseinheiten im Sinne der Handlungshinweise sind im Gemeindegebiet in erster Linie die beiden Hauptorte Tengling und Taching a.See und nachgeordnet die Ortschaften Gessenhausen, Burg und Eging. Eine Abwägung der Flächenbelange im Bereich der beiden Hauptorte ergibt, dass keine Flächen zur Nutzung durch Photovoltaik ausgewiesen werden können. Beide Orte liegen in relativer Nähe zum Uferbereich des Tachinger Sees. Der gesamte Landschaftsraum inklusive der beiden Hauptorte steht in einem optischen Bezug zum Seebecken. Die Einrichtung von Photovoltaikanlagen würde das Landschaftsbild in einem nicht vertretbaren Masse stören. Beide Hauptorte sind durch ein stark ausgeprägtes Relief, das sich in Bachtälern mit angrenzenden Kuppen und Hügelstrukturen definiert, geprägt. Auch diesbezüglich wäre das Ausweisen von Photovoltaikflächen ein nicht vertretbarer Eingriff in das Landschaftsbild. Grundsätzlich können weiterhin alle Flächen ausgeschlossen werden, die im Osten der beiden Hauptorte angrenzen, da diese im Landschaftsschutzgebiet „Waginger-Tachinger-See“ liegen. Für die Weiler Gessenhausen, Burg und Eging gilt, dass auch diese in direktem Bezug zum See liegen und im Falle von Burg und Eging durch ein stark landschaftsbildprägendes Relief charakterisiert sind. Die Anbindung von Photovoltaikflächen ist faktisch nicht möglich. Errichtung der Photovoltaikanlagen auf vorbelasteten Standorten Im Gemeindegebiet von Taching a.See liegen keine geeigneten vorbelasteten Standorte vor. Die Hauptorte Tengling und Taching a.See sind relativ kleine Ortschaften im ländlichen Raum, die noch nie einer großen wirtschaftlichen Entwicklung unterworfen waren. In Frage kommende Flächenkategorien wie brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen, Deponien, oder Flächen mit Bezug zu großen Gewerbebetrieben liegen nicht vor. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 92 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Auswahl nicht angebundene Standorte ohne Vorbelastung Im Rahmen der Flächennutzungsplanung mit integriertem Landschaftsplan wird ein Bereich identifiziert, in welchem entsprechend den Kriterien aus 6.8.1 potentiell geeignete Flächen für PhotovoltaikFreiflächananlagen liegen können. Dieser befindet sich im Westen des Gemeindegebiets. (siehe Abb. 9). In diesem Bereich besteht kein optischer Bezug zum Seebecken mehr. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist als vertretbarer Eingriff in das Landschaftsbild zu bewerten. Seebecken und Flächen mit Sichtbezug zum See im restlichen Gemeindegebiet sind frei zu halten Ein Eingriff in das Landschaftsbild mit dem typischen bewegten Relief, den kleinen Bachtälchen und den markanten Hügeln ist im östlichen Gemeindegebiet nicht vertretbar.. Die konkrete Ausweisung von Photovoltaikanlagen im angegebenen Bereich ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und kann nur unter den nachfolgend angeführten Vorgaben erfolgen. . Quelle: eigene Darstellung Abb. 9: Übersichtskarte: Potentiell geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 93 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht 6.8.1.4 Vorgaben und Empfehlungen Dimensionierung Um sicherzustellen, dass die flächenmäßige Ausdehnung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen das landschaftsverträgliche Maß nicht überschreitet, wird vorgeschlagen, die durchschnittliche Größe eines ortstypischen Flurstückes als Bezugsgröße zu wählen. Die Flurstücksgrößen sind das Produkt der geschichtlichen Entwicklung der Kulturlandschaft und prägen das Erscheinungsbild der Landschaft in hohem Maß. Eine Einzelanlage darf daher eine Größe von 2 ha nicht überschreiten. Die Gesamtfläche aller Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet wird auf maximal 30 ha begrenzt. Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Böden Es sollen bevorzugt Flächen mit geringer Bonität zur Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden. Flächen mit hoher Bonität sollen in der Regel nicht überbaut werden. Auszuschließende Flächen innerhalb der ausgewiesenen Angebotsflächen Nachfolgend angeführte Flächen dürfen auch im Bereich der dargestellten Angebotsflächen nicht mit einer Photovoltaikanlagen überbaut werden: • Gesetzlich geschützte Biotope nach Art 13d BayNatSchG • Amtlich kartierte Biotope • Rechtlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzflächen • Landschaftsbildprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen • Bodendenkmäler • Vorranggebiete für andere Nutzungen, die mit Photovoltaik nicht vereinbar sind Gestaltungsvorgaben Folgende Gestaltungsvorgaben werden für die konkrete Errichtung von Photovoltaikanlagen empfohlen: • Grundsätzliche Ausbildung der Anlagen als bodennahe, flache Modulanlagen zum besseren Einfügen in das Landschaftsbild. Die Höhe der Module kann jedoch an die Erfordernisse der Bewirtschaftung (Mähen mit Maschinen, Beweidung mit Schafen) angepasst werden. • Vermeidung von größeren Erdmassenbewegungen und Veränderungen der Oberflächenformen. • Festsetzungen zu Höhe der Module, Abstände, freizuhaltende Flächen, Grüngliederung, Verzicht auf Zaunsockel, Sicherstellung der Durchgängigkeit für Kleinsäuger. Weiterführende planerische Hinweise • Erfordernis der Bauleitplanung Die Errichtung von Photovoltaikanlagen, die in das öffentliche Stromversorgungsnetz einspeisen, ist kein nach §35 Abs. 1 BauGB privilegiertes Vorhaben. Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Freiflächen-Photovoltaikanlagen als sonstige Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB ist in der Regel nicht gegeben. Somit ist bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Als Festsetzung bzw. Darstellung der Art der baulichen Nutzung bietet sich ein „sonstiges Sondergebiet“ im Sinn von §11 Abs. 2 BauNVO an. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 94 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht • Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Da zur Errichtung von Photovoltaikanlagen die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich ist, greift die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Im Rahmen der Eingriffsregelung sind die Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Wasser, Boden, Luft und Klima, Landschaftsbild und Erholung zu beschreiben und zu bewerten. Für die Ermittlung des konkreten Kompensationsbedarfs wird auf die jeweils gültigen Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren verwiesen. • Rückbauverpflichtung Es wird empfohlen, dass generell zur Absicherung der Rückbauverpflichtung diese in geeigneten Vertragswerken verankert wird. • Einspeisevergütung Aus den Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ergibt sich, dass eine Vergütungspflicht des Netzbetreibers für Strom aus einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nur dann besteht, wenn die Anlage im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wird und sich auf einer versiegelten Fläche, einer Konversionsfläche oder einer Grünfläche befindet, die sich zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes in den drei vorangegangenen Jahren als Ackerland genutzt wurde. 6.8.2 Windenergienutzung Die wirtschaftliche Nutzung der Windenergie ist, nach dem heutigen Stand der Technik, erst ab einem Jahresmittel von ungefähr 4 m/s Windgeschwindigkeit lohnend. Da im Gemeindegebiet die durchschnittliche Windgeschwindigkeit zwischen 1,8 bis 3,5m/s liegt, ist die Errichtung von Windrädern zur Windenergienutzung in freien Lagen daher nur begrenzt effizient. Die Auswirkungen von Windkraft-Anlagen auf das Landschaftsbild werden unterschiedlich bewertet. Das Voralpenland und das Gemeindegebiet Taching a.See, vor allem das Seebecken, dienen der Erholungsnutzung. Ein unbeeinträchtigtes Landschaftsbild ist hier ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Die verschiedenen Interessen, Nutzung regenerativer Energien und Erhalt der typischen Landschaftsstrukturen und Blickbezüge, sind besonders sorgfältig abzuwägen. Im Rahmen der Flächennutzungsplanung wird daher ein Bereich dargestellt, in welchem keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, der Topographie und der Sichtbezüge zum Seebecken durch Windkraftanlagen zu erwarten sind. Der Bereich wird in der nachfolgenden Skizze dargestellt (siehe. Abb. 10). 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 95 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Konzeptionen, Ziele und Maßnahmen aus landschaftsplanerischer Sicht Quelle: eigene Darstellung Abb. 10: Übersichtskarte: Bereiche ohne Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 96 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 7 Umsetzung 7.1 Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung Umsetzung Das aufgestellte Siedlungskonzept gibt Leitlinien für die Weiterentwicklung der Gemeinde Taching a.See. Durch die beabsichtigte Konzentration der neuen Wohnbauflächen auf die beiden Hauptorte kann sowohl einer Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt werden, als auch eine Stärkung und Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsinfrastruktur erreicht werden. Die demografische Entwicklung der Wohnbevölkerung ist zwar nicht dramatisch, aber auch in Taching a.See nimmt der Anteil der über 50-jährigen an der Gesamtbevölkerung stetig zu. Die gut zu den Ortsmitten gelegenen und attraktiven neuen Wohngebiete erhöhen die Chance, den dringend benötigten Zuzug von Außen mit z.B. jungen Familien zu generieren. Das Angebot an zusätzlichen gewerblichen Flächen in Mauerham bietet die Möglichkeit, mehr gewerbliche Arbeits- und Ausbildungsplätze in der Gemeinde anzusiedeln, was wiederum die Attraktivität der Gemeinde erhöht. Aus diesen eher grundsätzlichen Erwägungen heraus lassen sich nachfolgende Empfehlungen ableiten: 7.1.1 Empfehlungen für einzelne Baugebiete Mühlthal - Rahmenkonzept und schrittweise Umsetzung Schrittweise Umsetzung des Entwicklungsgebiets „Mühlthal“ auf der Basis eines Rahmenkonzepts für den Gesamtbereich einschließlich der Mischgebiete und Gewerbeflächen (Erschließung, Baustruktur und Grünordnung). Damit kann die Qualität des neuen Wohngebiets herausgearbeitet und wirksam sichergestellt werden. Rambicheln – Abrundung Ortsbereich Die Umsetzung des Gebiets Rambicheln / Untertaching hängt stark von der zukünftigen Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs ab. Eine schrittweise Bebauung kann den Ortsbereich abrunden. Tengling – Priorität für innerörtliche Gebiete In Tengling sollten zuerst die beiden innerörtlichen Gebiete bebaut werden. Mittelfristig sollte ein erster Realisierungsschritt im Gebiet Steingrub eingeleitet werden. Die Entwicklungen in Thalwies sollte ebenfalls mittelfristig angestrebt werden. Die Lage einer Teilfläche im Wasserschutzbereich III macht eine sorgfältige Vorplanung in Abstimmung mit den Fachbehörden erforderlich. Tengling- Furthmühle Das Gebiet Furthmühle liegt abgesetzt vom Hauptort Tengling und besteht aus einer auslaufenden landwirtschaftlichen Nutzung sowie vorhandenen Wohngebäuden. Durch die Ausweisung einer MDFläche soll eine bestandsorientierte Abrundung erfolgen. Städtebauliches Ziel ist es, eine Umnutzung der landwirtschaftlichen Gebäude unter Erhalt dieser Strukturen zu erreichen. Zur Stützung dieses Vorhabens werden durch die Ausweisung als MD - Fläche die Chancen einer geordneten städtebaulichen Umsetzung erhöht. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 97 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 7.1.2 Umsetzung Flächen-Management-Datenbank Grundsätzlich wird angeregt, mit der Vermarktung der Wohnbauflächen gezielt zu werben. Eine Möglichkeit, neben vielen anderen, besteht beispielsweise darin, die Flächen in die bayernweite FlächenManagement-Datenbank der LfU einzubringen. 7.1.3 Ausweitung der Übernachtungsangebote Der mittelfristige Ausbau bzw. die Erweiterung der Angebotspalette der beiden Bade- und Freizeitbereiche am Tachinger See trägt zur Erhöhung der Nachfrage in der Tageserholung bzw. mehrtägigem Tourismus bei. Überlegungen zur Erweiterung der Übernachtungsangebote, seien es Ferienwohnungen oder ein Appartementhotel o.ä., sollten parallel dazu angestellt werden. Z.B. könnte der Bereich Furthmühle geeignete Standorte bereitstellen. 7.1.4 Beteiligung Landwirtschaft Bei allen Maßnahmen in der Gemarkungsfläche und in den Dörfern und Weilern sind die betrieblichen Bedürfnisse der aktiven Landwirte zu berücksichtigen, Dies gilt im Besonderen für innerörtliche Entwicklungsmaßnahmen. Eventuell entstehende Betriebseinschränkungen bei Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben in den Ortslagen selbst als Folgewirkungen durch zu nahe herangerückte neue Wohnbebauung sind zu vermeiden. Die heutige schöne und abwechslungsreiche bäuerlich geprägte Kulturlandschaft Tachings ist auch ein Verdienst der aktiv tätigen Landwirte in der Gemeinde. 7.2 Empfehlung zur Landschaftsentwicklung Die Gemeinde Taching a.See kann im bayernweiten Vergleich eine relativ intakte, bäuerlich geprägte Kulturlandschaft vorweisen. Die Analyse des Gemeindegebietes hat jedoch Defizite aufgezeigt. Im Sinne der Erhaltung der natürlichen Ressourcen und einer umweltgerechten Entwicklung der Landschaft gilt es diese zu beheben. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass die Optimierung vor allem hinsichtlich der Sicherung der Lebensgrundlage der dort lebenden Menschen und nicht nur im Sinne des Schutzes von Flora und Fauna durchzuführen ist. Im Zuge des Klimawandels wird sich Landschaft und Landnutzung verändern. Die genauen Auswirkungen können zwar noch nicht konkretisiert werden. Trotzdem wird es in Zukunft eine wesentliche Aufgabe sein, Naturhaushalt und Landschaft so zu stärken, dass sie langfristig gesichert werden können. Sie sind Lebensgrundlage aber auch Erwerbsgrundlage für die Landwirtschaft und den Erholungstourismus. Die Landschaftsentwicklung hat außerdem die Aufgabe, zwischen den unterschiedlichen Landnutzungen abzuwägen. Bestehende sowie zukünftige Nutzungsanforderungen müssen langfristig sichergestellt werden. Um Landschaft in diesem Sinne zu entwickeln, sind Handlungsansätze auf verschiedenen Ebenen erforderlich. 7.2.1 Verbesserung der Informationsgrundlagen Aktualisierung der Bestandskartierungen beantragen Die Bestandesaufnahme hat gezeigt, dass die Biotopkartierung veraltet und oftmals ungenau ist. Weiterhin liegt keine Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope gemäß Artikel 13d BayNatSchG bzw. neu gemäß §30 BNatSchG vor. Es wird empfohlen, über die relevanten Fachbehörden (UNB Traunstein, 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 98 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Umsetzung LfU) entsprechende Kartierungen zu beantragen, um eine eindeutige und rechtssichere Informationsgrundlage bzgl. der naturschutzfachlichen Werte im Gemeindegebiet zu haben. Bevölkerung informieren Wenn die Ergebnisse, insbesondere die einer 13d-Kartierung vorliegen, wird angeregt, die Bevölkerung, vor allem die Grundbesitzer und die Grundbewirtschafter, über Vorkommen und rechtlichen Rahmenbedingungen der gesetzlich geschützten Biotope zu informieren. 7.2.2 Langfristige Sicherung der Landwirtschaft Es wurde dargelegt, dass ein Großteil der Probleme in der Landwirtschaft nicht im Rahmen des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan gelöst werden können. Da aber die Landwirtschaft als Flächenbewirtschafter und Landschaftsgestalter eine große Rolle für das Erscheinungsbild der Gemeinde spielt, sollten aus Sicht der Gemeinde alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, möglichst viele Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu erhalten. Innovative Konzepte entwickeln Zusammen mit den Landwirten sollten innovative Konzepte zur Entwicklung der Landwirtschaft bis 2020 sowie zur Produktentwicklung und Produktvermarktung erarbeitet werden. Dies gilt auch für den Flächentyp „Extensivgrünland und Hangweiden mit besonderer ökologischer Funktion“. Für diese Bereiche sind mit den landwirtschaftlichen Betrieben ökonomisch tragfähige Betriebslösungen zu erarbeiten, die die Flächenfunktion mittelfristig sichern. Fördermöglichkeiten ausschöpfen Auch wenn die gängigen landwirtschaftlichen Förderprogramme großen Änderungen unterworfen sind und die Beteiligung oftmals mit einem hohen bürokratischen Aufwand einhergeht, so sollten doch die aktuellen Fördermöglichkeiten so weit wie möglich ausgeschöpft werden. Die Landwirte können sich beim zuständigen Landwirtschaftsamt Traunstein beraten lassen. Insbesondere sollte abgeklärt werden, inwieweit das aktuelle KULAP-Programm mit dem Punkt 2.3 „Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten“ genutzt werden kann. 7.2.3 Gewässerläufe als „Lebensadern“ der Landschaft Der größte Handlungsbedarf hinsichtlich einer naturschutzfachlichen Aufwertung besteht an den Bächen im Gemeindegebiet. Es wurde im Rahmen der Analyse dargelegt, dass die Gewässer, auch wenn sie klein sind, eine wichtige Rolle für die Ökologie und für das Landschaftsbild spielen. Allerdings wurde festgestellt, dass an den Bächen naturschutzfachliche Defizite bestehen. Als vorrangiges naturschutzfachliches Ziel sollte eine Aufwertung dieser Gewässer sein. Folgende Kriterien stehen dabei im Fordergrund: • Verbesserung der Lebensbedingungen für Flora und Fauna • Verbesserung der Biotopvernetzung • Verbesserung der Gewässerqualität • Verbesserung des Landschaftsbildes 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 99 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Umsetzung Ausgleichsflächen an Gewässerläufen ausweisen Im Rahmen der Umsetzung der Landschaftsplanung in der Gemeinde Taching a.See bietet es sich an, die gesetzlich erforderlichen Ausgleichsflächen dort vorzusehen, wo sie einer Aufwertung der Bäche dienen. In diesem Zuge wurde im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan entlang der Bachläufe Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt, die als Suchräume für potentielle Ausgleichsflächen herangezogen werden können. Flächenbewirtschaftung in den Uferzonen abstimmen In Absprache mit der Landwirtschaft gilt es, die Flächenbewirtschaftung insbesondere in den Uferbereichen der Bäche und des Tachinger Sees auf den Schutz des Wassers und des Bodens sowie auf den Arten- und Biotopschutz abzustimmen. Lenkung und Information zum Schutz von Uferbereichen am See Eine weitere wichtige Maßnahme, die der naturschutzfachlichen Entwicklung der Landschaft dient, ist die Darstellung von Schutzzonen im Uferbereich des Tachinger Sees. Es wird empfohlen, aus Sicht der Gemeinde Informations- und Lenkungsmaßnahmen zu entwickeln, die zur Umsetzung der dargestellten Schutzzonen beitragen. Vorrangig gilt es in den gekennzeichneten Bereichen die Benutzung durch Erholungssuchende und Angler zu reduzieren, damit sich Flora und Fauna ungestört entwickeln kann. Bedeutsame Tier- und Pflanzenvorkommen sichern Große Bedeutung im Sinne einer naturschutzfachlich abgestützten Landschaftsentwicklung kommt der Sicherung von bedeutsamen Tier- und Pflanzenvorkommen zu. Insbesondere sollten Anstrengungen unternommen werden, die Gelbbauchunkenbiotope auf den ehemaligen Kiesabbauflächen der Kiesgrube Oppacher zu sichern. Die wertvollen Bestände des Pyrenäen-Löffelkrautes (Cochlearia pyrenaica) an den vorhandenen Standorten sollten durch geeignete Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bewahrt werden. 7.2.4 Stärkung von Naherholung und Tourismus Angesichts der Tatsache, dass die Arbeitsplätze in der Landwirtschaft weiterhin zurückgehen werden und die Gemeinde Taching a.See auch in Zukunft keinen großen Zuwachs im Gewerbesektor erhalten wird, wird empfohlen, die Bemühungen im Bereich Naherholung und Tourismus zu verstärken. Tourismuskonzept erstellen Das touristische Potential der Gemeinde Taching a.See ist groß und es gilt, Ideen zu entwickeln, wie dieses Potential marktwirksam eingesetzt werden kann. Hierzu sollte ein entsprechendes professionelles Tourismuskonzept erstellt werden, das die regionalen Ansätze der Tourismusregion örtlich konkretisiert und umsetzt. Auf dieser Grundlage können dann Vermarktungsstrategien entwickelt werden. Erholungsgebiete qualitativ aufwerten Die beiden lokalen Entwicklungsgebiete in Tengling und Taching a.See sind qualitativ weiterzuentwickeln. Im Erholungsgebiet Tengling ist der dörfliche Charakter zu erhalten (z.B. Parkplätze mit Hartbelag). Im Erholungsgebiet Taching a.See ist die gesamte Struktur so weiter zu entwickeln, dass das „billige“ Campingplatz-Image nicht mehr die Gesamtanlage prägt. Ausbau Rad- und Wanderwegenetz Der weitere Ausbau des vorhandenen Netzes an Wander- und Radrundwegen sowie überörtliche Radwegverbindungen erhöht die Attraktivität für den Erholungssuchenden und dient einer aktiven Freizeitgestaltung. Das vorhandene Angebot ist zu überprüfen und gezielt zu ertüchtigen. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 100 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 7.2.5 Umsetzung Sicherung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung Grünordnungspläne aufstellen Um eine qualitätsvolle und umweltgerechte Siedlungsentwicklung sicherzustellen wird empfohlen, bei der Erstellung von Bebauungsplänen Grünordnungspläne aufzustellen. Über die Grünordnungspläne können die Aussagen des Landschaftsplanes konkretisiert werden, indem ökologische Belange in die verbindliche Bauleitplanung integriert werden. Insbesondere bei der Ausweisung von Gewerbegebieten sollte der Ausarbeitung eines Grünordnungsplanes große Bedeutung beigemessen werden. Freiflächengestaltungspläne fordern Bei Einzelbauvorhaben mit ortsbildprägenden Charakter wird empfohlen, Freiflächengestaltungspläne einzufordern. 7.3 Empfehlungen zur Bodenpolitik Eine zukunfts- und ressourcensichernde Bodenpolitik ist ein zentrales Element der gemeindlichen Aufgaben, um die Bauleitplanung nachhaltig und erfolgreich gestalten zu können. Zukünftige Siedlungsflächen erwerben Grundsätzlich sollen nur Baugebiete auf Flächen ausgewiesen werden, die im Besitz der Gemeinde sind. Um die Bauleitplanung gemäß dem vorliegenden Plan erfolgreich gestalten zu können, soll die Gemeinde möglichst alle darin enthaltenen Wohn- und Gewerbeflächen erwerben. Von den im Erläuterungsbericht dargestellten langfristig möglichen Erweiterungsflächen (siehe Abbildungen langfristige Erweiterungsflächen im Anhang) für die Siedlungsentwicklung soll die Gemeinde als Vorsorgemaßnahme Flächen erwerben, wenn sie angeboten werden. Ökokonto anlegen Um die Umsetzung von Bauvorhaben zu erleichtern, soll die Gemeinde eine Vorsorgepolitik betreiben. Ein wesentliches Element ist dabei der Erwerb von potentiellen Ausgleichsflächen und die Installierung eines Ökokontos. Im Flächennutzungsplan sind mit der Flächenkategorie „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft“ Raumkulissen definiert, in denen Ausgleichsflächen fachlich sinnvoll situiert sind. In diesen Bereichen können langfristig vernetzende Effekte erzielt werden. Zur Anlage eines Ökokontos soll die Gemeinde in diesen Kulissen Flächen erwerben. Uferrandstreifen erwerben Ferner soll die Gemeinde anstreben, Randstreifen an den Flussgewässern (Breite 10-15m) zur Verbesserung der Funktion und Qualität sowie des Erholungswertes zu erwerben. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 101 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 8 AMT Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT Stand: April 2010 UND FORSTEN TRAUNSTEIN, zentrale InVeKoS Datenbank online, BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der 9. Auflage, 2004, zuletzt geändert durch § 4 des Gesetzes vom 31. 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Dezember 2002, BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN: Bezugsschreiben vom 19.11.2009. „FreiflächenPhotovoltaikanlagen“, München, 2009 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.): Beschreibung, Bewertung und Empfindlichkeiten der landschaftsökologischen Einheiten, Ringler: Landschaftsrahmenplan, 1978/79. 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 102 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See Literaturverzeichnis BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.): Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan, Materialien 32, München 1984 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (HRSG.): Arten- und Biotopschutzprogramm, Bayern, Landkreis Traunstein, München 1993 BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, INFRASTRUKTUR, VERKEHR Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006, München UND TECHNOLOGIE(HRSG.): BOHNER, DR. ANDREAS, BUCHMEIER, MAG. 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Schriftenreihe BAW, S. 80-93, München, 2007 OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES Straßeninformationssystem BAYSIS online, Stand: März 2010 INNEREN, Bayerisches REGIONALVERKEHR OBERBAYERN GMBH, Busfahrpläne online, Stand: April 2010 REGIONALER PLANUNGSVERBAND SÜDOSTOBERBAYERN (HRSG.): Regionalplan Südostoberbayern (18), Traunstein 2002 WASSERWIRTSCHAFTSAMT TRAUNSTEIN (HRSG.): Gewässerpflegeplan Waginger See und Tachinger See, Traunstein 1998 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 103 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Taching a.See 9 Datengrundlagen Datengrundlagen Datenmaterial wurde zur Verfügung gestellt von: • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat Oberbayern/München, Praktische Denkmalpflege, Bodendenkmäler • Bayerisches Landesamt für Umwelt, Datenstelle Umweltinformationen • Bayerisches Landesamt für Umwelt, Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz (FIS-Natur) • Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz • E.ON Bayern AG Freilassing • Erdgas Südbayern GmbH, Regional Center Traunreut • Kießling, Gotthard und Reinmann, Dorit (2007): Denkmäler in Bayern • Landesamt für Vermessung und Geoinformation • Landratsamt Traunstein • Oberste Baubehörde im Bayerisches Staatsministerium des Inneren, Bayerisches Straßeninformationssystem BAYSIS • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern • Verwaltungsgemeinschaft Waging am See • Wasserbeschaffungsverband Taching • Wasserwirtschaftsamt Traunstein • Zweckverband zur Wasserversorgung der Otting-Pallinger Gruppe • Zweckverband zur Wasserversorgung der Achengruppe 0400-08-013 111215_Erläuterungsbericht.doc Seite 104