Internationalen Führerschein - Rhein-Sieg

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Internationalen Führerschein - Rhein-Sieg
Datum
Schalterstunden:
montags
dienstags bis freitags
von
von
7.30 bis 18.00 Uhr
7.30 bis 12.00 Uhr
An die
Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises
- Straßenverkehrsamt Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
Hiermit bitte ich um Ausstellung eines Internationalen Führerscheines gemäß § 25 b der Verordnung über die
Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 18. August 1998 in der
zurzeit geltenden Fassung.
Gem. § 25a der Fahrerlaubnisverordnung vom 18.07.2008 in der 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist zur Ausstellung des Internationalen Führerscheines der Besitz des Karten-Führerscheins erforderlich.
Bitte bringen Sie Ihren Karten-Führerschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) mit. Der Internationale Führerschein kann im Regelfall unmittelbar ausgestellt werden.
Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich bzw. unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu erfolgen. Die
bevollmächtigte Person muss neben den vorg. Unterlagen auch den eigenen Personalausweis oder Reisepass
vorlegen.
Name, Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Anschrift
Unterschrift
© Rhein-Sieg-Kreis (I) W 36.3 – 1255A – 2.11
Nicht vom Antragsteller auszufüllen!
Datum
36.3 – 36 74 22
36.4 - 36 74 22
Bearbeitungsvermerke:
1.
Gebühr festsetzen – 15,30 € (Kreis) + 1,00 € (KBA)
2.
Internationalen Führerschein erhalten:
3.
Z.d.A.
Datum und Unterschrift
Im Auftrage