Internationalen Führerschein - Rhein-Sieg
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Internationalen Führerschein - Rhein-Sieg
Datum Schalterstunden: montags dienstags bis freitags von von 7.30 bis 18.00 Uhr 7.30 bis 12.00 Uhr An die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises - Straßenverkehrsamt Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheines Hiermit bitte ich um Ausstellung eines Internationalen Führerscheines gemäß § 25 b der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung, FeV) vom 18. August 1998 in der zurzeit geltenden Fassung. Gem. § 25a der Fahrerlaubnisverordnung vom 18.07.2008 in der 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften ist zur Ausstellung des Internationalen Führerscheines der Besitz des Karten-Führerscheins erforderlich. Bitte bringen Sie Ihren Karten-Führerschein, Ihren Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) mit. Der Internationale Führerschein kann im Regelfall unmittelbar ausgestellt werden. Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich bzw. unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu erfolgen. Die bevollmächtigte Person muss neben den vorg. Unterlagen auch den eigenen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift Unterschrift © Rhein-Sieg-Kreis (I) W 36.3 – 1255A – 2.11 Nicht vom Antragsteller auszufüllen! Datum 36.3 – 36 74 22 36.4 - 36 74 22 Bearbeitungsvermerke: 1. Gebühr festsetzen – 15,30 € (Kreis) + 1,00 € (KBA) 2. Internationalen Führerschein erhalten: 3. Z.d.A. Datum und Unterschrift Im Auftrage