OTCDialog - DeutschesApothekenPortal
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Aktuelles Substitutionsausschlussliste: Wirkstoffe der zweiten Tranche festgelegt Aktuelles Formfehler-Retaxationen – Einigung erzielt Abgabe-Service Retax-Falle: Rezepturverordnungen g o l a i D t h e ke o p A n e h c s t n des Deu Das Magazi n Po r ta l s plus OTC Dialog azin des Das OTC-Mag MIT HTSPOSTER IC S R ÜBE eräte Blutzuckermessg und Zubehör Kontrazeptiva r oralen Alternativen zu Anwendung Schwerpunktthema: Frühe Nutzenbewertung s thekenPortal DeutschenApo 33 Ausgabe 33 Juni 2016 I N DI E S E R AUS G A BE L INHALT Frühe Nutzenbewertung – Eine Bilanz 3 Verordnungseinschränkung für Glinide – Das müssen Sie in der Apotheke beachten 8 NEU: DAP Premium mit umfassenden Retax-Services 14 Impressum 15 Substitutionsausschlussliste: Wirkstoffe der zweiten Tranche festgelegt 23 Formfehler-Retaxationen – Einigung erzielt 25 Retax-Falle: Rezepturverordnungen 29 Reiseapotheke 2016 – Was Sie in diesem Jahr zur Reiseapotheke wissen müssen 33 Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten 42 Die virtuelle Sichtwahl Das Richtige für Ihre Apotheke? 44 iebe Leserin, lieber Leser, in der letzten Ausgabe des DAP Dialogs hatten wir es bereits angekündigt – nun ist es soweit: Das Deutsche ApothekenPortal zeigt sich in einem neuem Look und mit erhöhter Nutzerfreundlich keit. Zudem wurde ein DAP Premium-Bereich einge führt, der registrierten Abonnenten umfassende Retax-Services bietet. Welche das im Einzelnen sind und wie Sie Zugang zu DAP Premium erhalten lesen Sie in dieser Ausgabe ab Seite 14. Der Hauptbeitrag ab Seite 3 widmet sich dem Thema „Frühe Nutzenbewertung“ und der Frage, was diese für die Apotheke bedeutet. Hier erfahren Sie nicht nur, welche Konsequenzen z. B. eine nega tive Nutzenbewertung haben kann, sondern auch, wer eigentlich was wie bewertet und was das für den weiteren Vertrieb der betreffenden Arzneimit tel heißt. Einen Schwerpunkt des OTC-Teils bilden diesmal die Rezepturverordnungen, die aufgrund der viel fältigen gesetzlichen Vorschriften zur Herstellung und Abrechnung einige Retax-Fallen bergen. Auch das Thema „Reiseapotheke“ hat derzeit bei uns natürlich Hochsaison. Ab Seite 33 finden Sie umfassende Informationen und aktuelle Pro duktempfehlungen. Im diesen Sinne: Eine schöne Ferien- bzw. Sommer zeit! Ihre Dagmar Engels Unsere Online-Medien: www.DeutschesApothekenPortal.de DAP E-Mail-Newsletter DAP Foren von Apothekern für Apotheker Bleiben Sie mit uns im Dialog! 2 2 www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Frühe Nutzenbewertung – Eine Bilanz B ereits seit fünf Jahren werden Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf ihren Zusatznutzen geprüft. Immer wieder kommt es zu negativen Bewertungen, nicht selten mit der Folge einer Marktrücknahme seitens des Herstellers, der den daraufhin geforderten Erstattungsbetrag nicht akzeptieren möchte oder kann. Was bedeutet aber die Nutzenbewertung für die Apotheke? Nutzenbewertung sind in der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) fest gelegt. Die frühe Nutzenbewertung wurde zum 01. Januar 2011 mit Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneu ordnungsgesetzes (AMNOG) eingeführt. Ziel des Gesetzes ist es, die Arzneimittelausgaben – insbe sondere für patentgeschützte Medikamente – zu senken. Die Preise für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen müssen sich seither an ihrem Zusatz nutzen gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichs therapie orientieren. Der pharmazeutische Unter nehmer kann den Preis für seine Neueinführung nur im ersten Jahr nach Markteintritt frei bestim men. Ab dem 13. Monat gilt ein Erstattungsbetrag, den er mit dem Spitzenverband Bund der Kranken kassen (GKV-Spitzenverband) entsprechend der Nutzenbewertung aushandelt. Die vereinbarten Preise gelten auch für die privaten Krankenversi cherungen. Bisher wurden insgesamt 175 Arznei mittel bewertet (Stand: April 2016). Laut AMNOG Report 2016 der DAK-Gesundheit sprach der G-BA nur etwa der Hälfte (52 %) der neuen Arzneimittel einen Zusatznutzen zu.* Der G-BA ist zudem ermächtigt, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits wesen (IQWiG) mit der Durchführung der Nutzen bewertung zu beauftragen. Das IQWiG ist ein fach lich unabhängiges wissenschaftliches Institut, das im Auftrag des G-BA oder des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Gutachten, z. B. zu Arznei mitteln, erstellt. Download Arzneimittel mit Nutzenbewertung 2015: www.DAPdialog.de/3312 G-BA entscheidet über den Zusatznutzen Nach § 35a SGB V ist der Gemeinsame Bundesaus schuss (G-BA) mit der Aufgabe betraut, den Nutzen bzw. Zusatznutzen neuer Arzneimittel zu bewer ten. Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahn ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland. Die Details zur www.DeutschesApothekenPortal.de § 35a Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen Satz 1, Fünftes Buch, Sozialgesetzbuch (SGB V): „Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Hierzu gehört insbesondere die Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, des Ausmaßes des Zusatznutzens und seiner therapeutischen Bedeutung.“ Definition Nutzen und Zusatznutzen gemäß § 2 AM-NutzenV „(3) Der Nutzen eines Arzneimittels im Sinne dieser Verordnung ist der patientenrelevante therapeutische Effekt insbesondere hinsichtlich der Verbesserung des Gesundheitszustands, der Verkürzung der Krankheitsdauer, der Verlängerung des Überlebens, der Verringerung von Nebenwirkungen oder einer Verbesserung der Lebensqualität. (4) Der Zusatznutzen eines Arzneimittels im Sinne dieser Verordnung ist ein Nutzen im Sinne des Absatzes 3, der quantitativ oder qualitativ höher ist als der Nutzen, den die zweckmäßige Vergleichstherapie aufweist.“ Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen werden bewertet Jedes ab dem 01. Januar 2011 eingeführte Arznei mittel mit einem neuen Wirkstoff oder einer neuen Wirkstoffkombination wird einer Nutzenbewer tung unterzogen. Erhält eines dieser Arzneimittel nach der ersten Bewertung ein neues Anwendungs gebiet, wird für dieses eine weitere Nutzenbewer tung durchgeführt. Arzneimittel mit geringer wirt schaftlicher Bedeutung (< 1 Mio. Euro Umsatz/Jahr mit der GKV) sind gänzlich von der Bewertung aus geschlossen. * Berücksichtigt 94 Verfahren, die von G-BA und IQWiG bewertet wurden (exkl. Orphan Drugs und Verfahren ohne Herstellerdossier) 3 S E RV IC E Darüber hinaus kann der pharmazeutische Unter nehmer frühestens ein Jahr nach dem Beschluss der Nutzenbewertung einen Antrag auf eine erneute Bewertung stellen. Bei Vorliegen neuer Erkennt nisse kann auch der G-BA eine Neubewertung initi ieren. Beispiel: Für den Wirkstoff Aclidiniumbromid (Eklira® Genuair, Bretaris® Genuair) konnte im Jahr 2013 kein Zusatznutzen festgestellt werden. Der Herstel ler initiierte schließlich 2015 unter Vorlage neuer Studien eine erneute Bewertung, bei der dem Medi kament bei COPD Schweregrad III ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen zuerkannt wurde. Sonderfall Orphan Drugs: Für Arzneimittel zur Behandlung seltener Erkran kungen gilt der Zusatznutzen schon mit der Zulas sung als belegt, sofern der Umsatz mit der GKV in der ambulanten Versorgung einen Schwellenwert von 50 Mio. Euro pro Jahr nicht überschreitet. Den noch wird ein Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens gefasst, der als Grundlage für die Verhandlungen zum Erstattungsbetrag dient. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft derzeit, ob die Nutzenbewertung auch für Kinder arzneimittel mit PUMA (Paediatric use marketing authorisation) vereinfacht werden kann. Bestimmung der zweckmäßigen Vergleichstherapie Die zweckmäßige Vergleichstherapie, die zur Beur teilung des Zusatznutzens dient, legt der G-BA fest. Es kann sich um ein Arzneimittel, aber auch eine andere Behandlungsmethode handeln. Die Ver pU G-BA 3 Monate spätestens bei Markteintritt Dossier 3 Monate gleichstherapie muss gemäß § 6 Abs. 2 AM-NutzenV „nach dem allgemein anerkannten Stand der medi zinischen Erkenntnisse eine zweckmäßige Thera pie im Anwendungsgebiet sein (§ 12 SGB V), vor zugsweise eine Therapie, für die Endpunktstudien vorliegen und die sich in der praktischen Anwen dung bewährt hat […].“ Entsprechen mehrere Ver gleichstherapien den Anforderungen, kann der Zusatznutzen gegenüber jeder dieser Therapien nachgewiesen werden. Arzneimittel einer Wirk stoffklasse werden anhand einer einheitlichen zweckmäßigen Vergleichstherapie bewertet. Ablauf der Nutzenbewertung Der pharmazeutische Unternehmer ist verpflichtet, den Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels nach zuweisen. Der G-BA hat hingegen keine Amtser mittlungspflicht. Spätestens bei Markteintritt muss der Unternehmer ein sog. Dossier (u. a. Stu dien) einreichen, welches dem G-BA und dem IQWiG als Bewertungsgrundlage dient. Zum Dossier: Legt der Hersteller ein unvollstän diges bzw. ungeeignetes oder kein Dossier vor, gilt der Zusatznutzen als nicht belegt. In 69 % der Fälle, in denen kein Zusatznutzen festgestellt wurde, waren formale Gründe ursächlich für die negative Bewertung (Quelle: AMNOG Report 2016, DAKGesundheit). Für die Nutzenbewertung und ihre Veröffent lichung haben das IQWiG und der G-BA drei Monate Zeit. Nach Veröffentlichung der Bewertung hat der pharmazeutische Unternehmer wiederum drei Monate Zeit, Stellung zu beziehen. Es folgt die Beschlussfassung des G-BA, an die sich ggf. Ver handlungen zum Erstattungsbetrag anschließen (Details siehe Abb. 1). GKV-SV pU Schiedsstelle GKV-SV, pU G-BA 6 Monate 3 Monate 2–6 Jahre mündliche Anhörung frühe Nutzenbewertung Anforderung nach Veröffentlichung im Internet G-BA VerfO Beschluss Scoping, (Versorgungsstudien) Verhandlung ➔ Erstattungsbetrag Festbetragsfähige AM ohne therapeutische Verbesserung ➔ Festbetragsgruppe AM OHNE Zusatznutzen und AM MIT Zusatznutzen Veröffentlichung im Internet Mögliche Anrufung Schiedsstelle Festsetzung ➔ Erstattungsbetrag Kosten-Nutzenbewertung Klagemöglichkeit Abb. 1: Ablauf der Nutzenbewertung, Quelle: GKV-Spitzenverband (AM = Arzneimittel, G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss, GKV-SV = GKV-Spitzenverband, pU = pharmazeutischer Unternehmer, VerfO = Verfahrensordnung) 4 www.DeutschesApothekenPortal.de SERV ICE Preisverhandlungen entsprechend der Bewertung Der pharmazeutische Unternehmer darf den Preis seines Medikaments für den Zeitraum von einem Jahr nach Markteintritt frei bestimmen. Ab dem 13. Monat gilt der zwischen Unternehmer und GKVSpitzenverband ausgehandelte Erstattungsbetrag. Abb. 2 zeigt anschaulich, wie sich die Höhe des Erstattungsbetrags am Ergebnis der Nutzenbewer tung orientiert. Verhandelt wird der Erstattungs betrag als Rabatt auf den ursprünglichen Herstel ler-Abgabepreis. Positive Nutzenbewertung: Es wird ein Zuschlag auf die Jahrestherapiekosten der Ver gleichstherapie ausgehandelt. Handelt es sich um ein mit Festbetragsarzneimitteln vergleichbares Arzneimittel mit neuem Wirkstoff, so muss der Zusatznutzen als therapeutische Verbesserung im Sinne der Festbetragsregelung nachgewiesen wer den, damit das Arzneimittel nicht der Festbetrags gruppe zugeordnet wird. Negative Nutzenbewertung: Konnte kein Zusatznutzen festgestellt werden, wird der Erstat tungsbetrag auf Festbetragsniveau bzw. auf das Niveau der Jahrestherapiekosten der Vergleichs therapie gesenkt. Zusatznutzen bei Subgruppen: Mischpreis Es kommt vor, dass z. B. nur für bestimmte Patien tengruppen ein Zusatznutzen festgestellt wird. Dann wird ein sog. Mischpreis ausgehandelt, der den partiellen Zusatznutzen berücksichtigt. Was ist ein Festbetrag? Festbeträge sind Erstattungshöchstgrenzen, bis zu denen Krankenkassen die Kosten für bestimmte Arzneimittelgruppen übernehmen. Senkt der Hersteller nach Einordnung seines Arzneimittels in eine Festbetragsgruppe dessen Preis nicht auf Festbetragsniveau, so müssen die Versicherten die Preisdifferenz zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung selbst bezahlen (sog. Mehrkosten). Auch von der gesetzlichen Zuzahlung befreite Versicherte müssen Mehrkosten tragen. Quantifizierung des Zusatznutzens Neben der reinen Feststellung des Zusatznutzens wird dieser zusätzlich nach seinem Ausmaß beur teilt. Nach AM-NutzenV kann das Ausmaß nach folgenden Kategorien eingeteilt werden: www.DeutschesApothekenPortal.de Bewertung des Zusatznutzens Arzneimittel ohne Zusatznutzen und mit Festbetragsgruppe Arzneimittel ohne Zusatznutzen und ohne Festbetragsgruppe Arzneimittel mit Zusatznutzen •Rahmenvereinbarungen nach § 130b SGB V zwischen GKV-SV und maßgeblichen Industrieverbänden •Vereinbarungen über Erstattungsbetrag im Einvernehmen mit PKV-Verband Festbetrag nach § 35 SGB V Erstattung nicht höher als Jahrestherapiekosten der Vergleichstherapie • Rabatt auf den APU • Verordnungsanforderungen Schiedsstelle zur Konfliktlösung •beratende Teilnahme der Patientenorganisationen nach § 140f SGB V •Stellungnahmerecht des PKV-Verbandes Abb. 2: Zusammenhang zwischen Ergebnis der Nutzenbewertung und Erstattungs betrag, Quelle: GKV-Spitzenverband (APU = Abgabepreis des Herstellers) Erheblicher Zusatznutzen = nachhaltige und gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bisher nicht erreichte große Verbesserung des the rapierelevanten Nutzens, insbesondere eine Hei lung der Erkrankung, eine erhebliche Verlängerung der Überlebensdauer, eine langfristige Freiheit von schwerwiegenden Symptomen oder die weitge hende Vermeidung schwerwiegender Nebenwir kungen. Beispiel: Propranolol (Hemangiol®) Beträchtlicher Zusatznutzen = eine gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierele vanten Nutzens, insbesondere eine Abschwächung schwerwiegender Symptome, eine moderate Ver längerung der Lebensdauer, eine für die Patientin nen und Patienten spürbare Linderung der Erkran kung, eine relevante Vermeidung schwerwiegender Nebenwirkungen oder eine bedeutsame Vermei dung anderer Nebenwirkungen. Beispiele: Fidaxomicin (Dificlir ®), Dolutegravir (Tivicay ®) Geringer Zusatznutzen = eine gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Ver besserung des therapierelevanten Nutzens, insbe sondere eine Verringerung von nicht schwerwie genden Symptomen der Erkrankung oder eine rele vante Vermeidung von Nebenwirkungen. Beispiele: Nintedanib (Ofev ®), Tiotropium/Oloda terol (Spiolto® Respimat), Emtricitabin / Rilpivirin / Tenofovirdisoproxil (Eviplera®) 5 S E RV IC E Nicht quantifizierbarer Zusatznutzen = wissen schaftliche Datengrundlage lässt eine Quantifizie rung nicht zu. Beispiele: Idebenon (Raxone®), Pirfenidon (Esbriet®) Zusatznutzen nicht belegt = kein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Beispiele: Ivermectin (Soolantra®), Evolocumab (Repatha®), Dimethylfumarat (Tecfidera®) Geringerer Nutzen = Nutzen des zu bewertenden Arzneimittels ist geringer als der Nutzen der Ver gleichstherapie. Erstattungssituation bei negativer Bewertung Arzneimittel ohne Zusatznutzen bleiben zulasten der GKV verordnungsfähig – zum vereinbarten Erstattungsbetrag. Der AMNOG-Report 2016 zeigt, dass Arzneimittel mit und ohne Zusatznutzen in vergleichbarem Ausmaß verordnet werden. Nach Ansicht der DAK-Gesundheit liegt es daran, dass die Ärzte nicht ausreichend über den Ausgang der Nutzenbewertung informiert sind. Aber auch Wirk stoffe ohne Zusatznutzen können mitunter eine the rapeutisch sinnvolle Option sein, wie z. B. Dime thylfumarat (Tecfidera®), das im Gegensatz zu den Vergleichstherapien, die in der Regel subkutan zu injizieren sind, als Hartkapsel oral eingenommen werden kann. Konnte bis zum 13. Monat nach Markteinführung keine Einigung zum Erstattungsbetrag erzielt wer den, kann die Apotheke das Arzneimittel weiterhin zu dem in der Lauer-Taxe gelisteten Preis abgeben. Kommt es rückwirkend zu einer Preissenkung, wird der Ausgleich zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller geregelt. Die Apotheke hat keine Rechnungskürzungen zu befürchten. Marktrückzug aufgrund negativer Bewertung Einige Unternehmer entschließen sich dazu, ein negativ bewertetes Medikament aus wirtschaftli chen Gründen nicht mehr in Deutschland zu ver treiben. Dieser Schritt kann entweder nach der Beschlussfassung des G-BA erfolgen („opt-out“ bis zu vier Wochen nach Beschlussfassung) oder spä ter, nach gescheiterten Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband (AV = außer Vertrieb). In beiden Fällen wurden bereits Patienten auf das neue Arzneimittel eingestellt, die dann wieder auf alternative Medikamente umgestellt werden müs sen. 6 „AV“-gesetztes Medikament erstattungsfähig? Laut AMNOG-Report 2016 der DAK-Gesundheit wurden von 104 bewerteten Arzneimitteln (2011– 2015) insgesamt 20 Mittel aus wirtschaftlichen Gründen vom deutschen Markt genommen. 40 % der Marktrücknahmen waren Arzneimittel zur Behandlung von Stoffwechselerkrankungen, z. B. Diabetes mellitus (Galvus®, Eucreas®, Icandra®, T resiba®). Die Schiedsverfahren konnten nur in zwei von elf Verfahren einen Interessensausgleich herbeiführen. Die Arzneimittel, die nach gescheiterten Ver handlungen den Markt verlassen, werden in der Regel vom Hersteller „AV“ gesetzt. Das bedeutet, dass der Hersteller das Arzneimittel nicht mehr ausliefert, die Verkehrsfähigkeit bleibt jedoch unberührt. Die Restbestände des Mittels können in der Regel bis zu zwei Jahre nach der AV-Meldung abgegeben werden, auch zulasten der GKV. Voraus setzungen hierfür sind, dass das Präparat weiter hin in der Lauer-Taxe gelistet und verkehrsfähig ist. Merke: Ein „AV“-gemeldetes Arzneimittel darf abgegeben werden, sofern es in der Lauer-Taxe mit dem Kennzeichen „AV“ gelistet ist. Ist das Produkt nicht mehr in der Taxe gelistet oder ist es als nicht verkehrsfähig (z. B. „N“) oder als zurückgerufen (z. B. „RW“) gekennzeichnet, darf es nicht mehr abgegeben werden. Beispiel: Vildagliptin/Metformin (Eucreas®) Das Arzneimittel Eucreas® wurde zum 01. Juli 2014 von der Fa. Novartis „AV“ gemeldet. Restbestände sollten bis zum 31. Dezember 2014 abgegeben wer den. Ab dem 01. Januar 2015 war das Originalprä parat nicht mehr in der Lauer-Taxe gelistet und durfte folglich gemäß § 131 SGB V nicht mehr abge geben werden. FAZIT Die frühe Nutzenbewertung ist seit 2011 ein Instru ment zur Kostensenkung im Gesundheitswesen. Laut AMNOG Report 2016 halten sich die Einsparungen für die GKV aber bisher in Grenzen. Das liegt unter ande rem daran, dass Ärzte die Arzneimittel bislang unab hängig von ihrer Nutzenbewertung verordnen. Dass Hersteller ihre Arzneimittel nach einer negativen Bewertung außer Vertrieb („AV“) nehmen, ist kritisch zu beurteilen, da ein neues Medikament für Patienten bzw. Patientengruppen dennoch eine sinnvolle the rapeutische Alternative darstellen kann (Beispiel Tecfidera®). www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DER INDUSTRIE Preise von Vesikur® auf Festbetragsniveau gesenkt S eit dem 01.04.2016 gilt für urologische Spasmolytika ein Festbetrag. Die Firma Astellas Pharma hat die Preise für Vesikur® entsprechend abgesenkt, wodurch sich sowohl die Apothekenverkaufspreise als auch die Zuzahlungen verringern. Vesikur ® ist ein Arzneimittel zur Therapie der Dranginkontinenz und/oder der Pollakisurie und des imperativen Harndrangs, wie sie bei Patienten mit dem Syndrom der überaktiven Blase auftreten können. Der in Vesikur® enthaltene Wirkstoff Soli fenacin wirkt spasmolytisch auf die glatte Musku latur der Harnleiter und der Harnblase und verbes sert damit Symptome einer überaktiven Blase.1 Alle Packungsgrößen erstattungsfähig Das Arzneimittel ist mit zwei Wirkstärken (5/10 mg) und jeweils drei Packungsgrößen (30, 50 und 90 Stück) im Handel. Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig – die genaue Einteilung der Norm bereiche kann mit dem DAP-Service „PZN-Check plus“ ermittelt werden. Zum PZN-Checkplus: www.DAPdialog.de/3321 • Die Zuzahlung hat sich verringert. • Ein Mehrkostenbetrag wird nicht fällig (s. Abb.). Abb.: Patientenateile für Vesikur® 5 mg 90 St., Stand 15.05.2016 Lieferengpass behoben Die Preisanpassung hatte eine unerwartet hohe Nachfrage an Vesikur®-Packungen zur Folge. Diese führte zu Lieferengpässen beim herkömmlichen Bestellweg über die Großhändler. Mit einer kurz fristigen und zeitlich begrenzten Direktbestell aktion konnte die Astellas Pharma GmbH Abhilfe schaffen und so die Patientenversorgung sichern. Mittlerweile hat sich die Situation normalisiert – alle Vesikur ®-Packungen sind wieder uneinge schränkt über den Großhandel zu beziehen. Artikel AVP alt AVP neu In % Vesikur® 5 mg 30 St. 61,80 € 30,43 € -50,8 6,18 € 5,00 € Vesikur 5 mg 50 St. 94,95 € 42,08 € -55,7 9,50 € 5,00 € Vesikur 5 mg 90 St. 153,21 € 64,38 € -58,0 10,00 € 6,44 € ® ® Zuzahlung alt Zuzahlung neu Festbetragsanpassung zum 01.04.2016 Vesikur 10 mg 30 St. 71,69 € 37,38 € -47,9 7,17 € 5,00 € Für die Gruppe der urologischen Spasmolytika, zu der auch Vesikur® gehört, wurde zum 01.04.2016 ein Festbetrag eingeführt. Das Unternehmen Astel las Pharma GmbH hat daraufhin die Preise für Vesikur ® auf das bestehende Festbetragsniveau abgesenkt, wodurch sich sowohl die Apothekenver kaufspreise als auch die Zuzahlungen verringert haben (siehe Tabelle). Vesikur® 10 mg 50 St. 108,92 € 53,18 € -51,2 10,00 € 5,32 € Vesikur 10 mg 90 St. 175,98 € 83,42 € -52,6 10,00 € 8,34 € Keine Mehrkosten und geringere Zuzahlung Durch die Absenkung der Vesikur®-Preise auf Fest betragsniveau ergibt sich für die Patienten gleich ein doppelter Vorteil: www.DeutschesApothekenPortal.de ® ® Tab.: Apothekenverkaufspreis (AVP) und Zuzahlung im Vergleich lt. Lauer-Taxe online, Stand 15.05.2016 FAZIT Durch die Absenkung der Preise von Vesikur® auf das seit 01.04.2016 gültige Festbetragsniveau ist eine kostengünstigere Versorgung der Patienten möglich. Zwischenzeitliche Lieferengpässe sind inzwischen behoben worden. 1 Angabe lt. Lauer-Taxe 7 AKTUELLES Verordnungseinschränkung für Glinide – Das müssen Sie in der Apotheke beachten G linide dürfen zukünftig nur noch in Ausnahmefällen zulasten der GKV verordnet werden. Die richtige Vorgehensweise bei der Rezeptbelieferung ist von der verordneten Substanz abhängig. Bereits im Juni 2010 hatte der G-BA beschlossen, die Wirkstoffe Nateglinid und Repaglinid aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, da ein Nutzen bei der Behandlung von Typ-2-Diabetes wissen schaftlich nicht nachgewiesen sei. Der Beschluss wurde jedoch vom Bundesministerium für Gesund heit (BMG) beanstandet und trat daher nicht in Kraft. Der G-BA hielt jedoch an seinem Vorhaben fest und forderte Anfang 2014 von den pharmazeuti schen Unternehmen, ergänzende versorgungsrele vante Studien nach § 92 Absatz 2a SGB V zur Bewertung der Zweckmäßigkeit von Gliniden ein zuleiten. Dieser Forderung ist jedoch kein Herstel ler nachgekommen und auch in dem daraufhin im März 2015 eingeleiteten Stellungnahmeverfahren wurden keine Studien zu patientenrelevanten End punkten vorgelegt. G-BA-Beschluss tritt am 01.07.2016 in Kraft Am 18. Februar 2016 gab der G-BA bekannt, dass die bereits 2010 beschlossene Änderung der Arz Arzneimittel und sonstige Produkte Rechtliche Grundlagen und Hinweise 50. G linide zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2. Hierzu zählen: - Nateglinid - Repaglinid Verordnungseinschränkung verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [4] Ausgenommen ist die Behandlung von niereninsuffizienten Patienten mit einer Kreatinin-Clearance < 25 ml / min mit Repaglinid, soweit keine anderen oralen Antidiabetika in Frage kommen und eine Insulintherapie nicht angezeigt ist. Tab. Änderung der Anlage III der AM-RL zum 1. Juli 2016 8 neimittel-Richtlinie (AM-RL) durch Veröffentli chung im Bundesanzeiger zum 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt wird. Das im März 2015 eingeleitete Stel lungnahmeverfahren ist damit gegenstandslos. Damit sind Glinide zukünftig von der Verord nung zulasten der GKV ausgeschlossen – mit einer Ausnahme: Bei schweren Nierenfunktionsstörun gen kann der Wirkstoff Repaglinid weiterhin ver ordnet werden (siehe Tabelle). Ein vollständiger Verordnungsausschluss gilt demnach nur für den Wirkstoff Nateglinid, bei Repaglinid handelt es sich um eine Verordnungseinschränkung. Diese Unterscheidung ist für die Apotheke von entscheidender Bedeutung: Da Repaglinid in Ausnahmefällen zulasten der GKV verordnet werden kann, können entsprechende Rezepte beliefert werden. Eine Prüfpflicht bezüg lich der Indikation besteht nicht. Rücksprache mit dem Arzt ist zu empfehlen Im Rahmen einer guten Zusammenarbeit ist eine Rücksprache mit dem Arzt aber zu empfehlen, da dieser bei Verordnung eines Arzneimittels mit Ver ordnungsausschluss, z. B. aufgrund einer nicht rechtzeitig aktualisierten Praxissoftware, einen Regress erhalten kann. Richtige Vorgehensweise in der Apotheke (Ab Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses am 01.07.2016) 1. Rezept über Nateglinid (Starlix®) Verordnungsausschluss Rücksprache mit dem Arzt Rezeptausstellung über ein alternatives Medikament 2. Rezept über Repaglinid (z. B. Novonorm®) Verordnungseinschränkung keine Prüfpflicht, Rezept kann beliefert werden Empfehlung: Rücksprache mit dem Arzt, ob es sich um eine zulässige Verordnung handelt ggf. Rezeptausstellung über ein alternatives Medika ment. www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E Retaxsicherer Umgang mit Mehrfach verordnungen am Beispiel von JANUVIA® B ei chronischen Erkrankungen wie Diabetes werden für eine längerfristige Versorgung der Patienten mitunter Mehrfachverordnungen ausgestellt. Wie diese beliefert werden können, wird am Beispiel von Sitagliptin (Januvia®) erläutert. Der DPP-4-Inhibitor Januvia® kann bei Diabetes mellitus Typ 2 in Kombinationstherapie eingesetzt werden, wenn der erhöhte Blutzucker durch Diät und Bewegung allein nicht ausreichend gesenkt werden kann oder als Monotherapie, wenn Metfor min aufgrund von Unverträglichkeit oder Kontra indikationen nicht geeignet ist. Als erster Vertreter der Gruppe der DPP-4-Inhibitoren, auch Gliptine genannt, wurde der Wirkstoff Sitagliptin 2007 in Deutschland zugelassen. Im Rahmen der ersten Bestandsmarkt-Nutzenbe wertung wurden 2013 die Gliptine Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin geprüft. Anhalts punkte für einen geringen Zusatznutzen wurden für Sitagliptin und Saxagliptin, nicht aber für Vildagliptin, festgestellt, die Anlage XII zur Arznei mittel-Richtlinie wurde entsprechend ergänzt. Wenig später wurden die Vildagliptin-Präparate in Deutschland vom Markt genommen, da Hersteller und GKV-Spitzenverband keine Einigung bezüglich des Erstattungsbetrags erzielten. Sitagliptin und Saxagliptin enthaltende Präparate sind hingegen weiterhin erhältlich. Herausforderung Mehrfachverordnung Bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes kann es vorkommen, dass Ärzte gleich mehrere Packun gen auf einem Rezept verordnen, um den Patienten über einen längeren Zeitraum mit seinem Arznei mittel zu versorgen. Bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke stellt sich dann jedoch die Frage, ob die verordnete Menge abgegeben werden kann. Beispiel Januvia® Das Präparat Januvia® (Sitagliptin) ist beispiels weise in drei Dosierungen (25 mg, 50 mg, 100 mg) jeweils in Packungen mit 28 (N1) und 98 Filmtab letten (N3) erhältlich, Packungen der Größe N2 gibt es nicht. www.DeutschesApothekenPortal.de Um eine mittlere Menge des Arzneimittels zu ver ordnen, stellen Ärzte mitunter Rezepte über 2 x 28 Filmtabletten aus. Ein Blick in die Packungsgrößen verordnung zeigt, dass die Gesamtmenge von 56 Filmtabletten in den für DPP-4-Inhibitoren gülti gen N2-Bereich fällt: Grafik aus „PZN-Checkplus“ (http://www.deutschesapothekenportal.de/pzn-checkplus.html, Stand 04/2016) Eine Stückelung in einen Normbereich ist nach § 6 Abs. 2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelver sorgung jedoch nicht zulässig, retaxsicher wäre hier daher nur die Abgabe einer Packung. Alterna tiv kann der Arzt das Rezept in eine reine Normgrö ßenverordnung 2 x N1 ohne Angabe der Stückzahl ändern, da sich der Rahmenvertrag nur auf Stück zahlverordnungen bezieht. Anders sieht es aus, wenn 3 x Januvia® 28 Film tabletten auf einem Rezept verordnet werden. Da die Gesamtmenge von 84 Filmtabletten keinem Normbereich zugeordnet werden kann und keine Packung dieser Größe im Handel ist, können 3 x 28 Filmtabletten abgegeben werden. Tipp: Hilfestellung bei Fragen zum Thema „Mehr fachverordnungen und Stückeln“ bieten die DAP Arbeitshilfen 14 a–e. Hier geht’s zu den DAP Arbeitshilfen: www.DAPdialog.de/3323 Mit freundlicher Unterstützung von MSD Sharp & Dohme GmbH 9 A B G A BE - S E RV IC E Fragen zur Arzneimittelabgabe Das DAP-Team antwortet bgabeprobleme begegnen uns in der Apotheke täglich. Häufig stellt sich die Frage, ob das ausgestellte Rezept so beliefert werden darf oder ob eine Retaxation droht. Viele interessante Fälle erreichen uns täglich per Mail, Telefon oder Fax. Einige dieser Fragen stellen wir hier vor, um Ihnen den Apothekenalltag zu erleichtern. Fall 1 Rolenium – Austausch auf Rabattarzneimittel verhindern? Frage: Ein Patient legt folgendes Rezept vor: „Rolenium 50/250 60 ED N1, Elpen Pharma“ Beim Kostenträger handelt es sich um die AOK Nordost (IK 109519005). Der Arzt hat kein Aut-idemKreuz gesetzt – nach Eingabe in das Kassensystem werden zwei Rabattarzneimittel angezeigt: Atmadisc und Viani. Dieser Patient wünscht jedoch ausdrücklich das verordnete Rolenium, weil das zugehörige Device (Elpenhaler) laut Arztempfehlung und aufgrund seiner gemachten Erfahrung besser für ihn geeignet ist. Auch wir sehen den Austausch im Einzelfall als kritisch und befürchten, dass dieser die Asthmatherapie des Patienten beeinträchtigen könnte. Können wir den Austausch verhindern? Antwort: kann, so hat der Apotheker im Einzelfall die Möglichkeit, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen. In diesem Fall kann das verordnete Arzneimittel (hier Rolenium) oder eines der drei preisgünstigsten, ggf. ein 15/15-Import abgegeben werden. Die gesetzliche Grundlage für Pharmazeutische Bedenken ist in § 4 (3) des Rahmenvertrages und in § 17 (5) der Apothekenbetriebsordnung verankert. Wichtig ist, dass die Entscheidung über das Umgehen des Rabattvertrages immer im Einzelfall und nach entsprechender Beratung bzw. Schulung getroffen werden sollte. Ist die Entscheidung gefällt, so ist folgende Vorgehensweise korrekt: •Dokumentation der individuellen Begründung auf dem Rezept mit Datum und Unterschrift •Aufdrucken der Sonder-PZN für Pharmazeutische Bedenken 02567024 und Faktor 6 Übrigens wird ein Austausch in der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e. V. im Einzelfall bei folgenden Arzneimittelgruppen als kritisch beurteilt: Antiarrhythmika, Antiasthmatika, Antidepressiva, Antiepileptika, Antikoagulantien, Herzwirksame Glykoside, Immunsuppressiva, Lithium, Neuroleptika, Opioid-Analgetika, Schilddrüsenhormone. Weitere Informationen finden Sie auf der diesem Heft beiliegenden Rolenium-Abgabehilfe. Sie können die Abgabehilfe auch downloaden. Abgabehilfe zu Rolenium® Elpenhaler® – Pharmazeutische Bedenken im Einzelfall – Der Austausch von Antiasthmatika kann nicht pauschal, sondern nur im Einzelfall beurteilt werden. Der G-BA* sieht keinen Anlass für ein generelles Substitutionsverbot bei inhalativen Kombinationen von Glucocorticoiden mit langwirksamen Beta-2-Sympathomimetika. Ein Austausch ist im Einzelfall unter verschiedenen Erwägungen zu entscheiden. Der/die Apotheker/in hat die Möglichkeit, von einer Substitution auf ein Rabattarzneimittel abzusehen und Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, wenn z. B. durch den Austausch der Therapieerfolg gefährdet sein kann. Weitere Informationen am Beispiel von Rolenium® Elpenhaler® im Folgenden: Ablaufschema Der Rahmenvertrag regelt in § 4 (2), dass die Apotheke vorrangig ein Rabattarzneimittel abgeben soll: „Die Apotheke hat vorrangig ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel abzugeben, für das ein Rabattvertrag nach § 130a Absatz 8 SGB V („rabatt begünstigtes Arzneimittel“) besteht […].“ Seite 2/2 1 Wenn Rolenium® Elpenhaler® kein Rabattarzneimittel beim vorliegenden Kostenträger ➔ Anzeige von Rabattarzneimitteln (mit anderem Device) 2 Kundengespräch führen, um Probleme zu lösen und Hilfestellung bei der Verwendung des Devices zu bieten 3 Wenn trotz Beratung, Schulung, Übung der Therapieerfolg und/oder die Arzneimittelsicherheit als gefährdet angesehen wird ➔ Möglichkeit, Pharmazeutische Bedenken geltend zu machen 4 Bei Pharmazeutischen Bedenken: Abgabe eines Arzneimittels nach § 4 (4) des Rahmenvertrages ➔ Abgabe des verordneten Rolenium® Elpenhaler® möglich 5 Stichwortartige Angabe des Grundes für Pharmazeutische Bedenken (Abzeichnen mit Datum und Unterschrift) 6 Aufdruck des Sonderkennzeichens 02567024 und Faktor 6 Pharmazeutische Bedenken – Gesetzliche Grundlage § 4 (3) des Rahmenvertrages und § 17 (5) der Apothekenbetriebsordnung Weitere Informationen zu Pharmazeutischen Bedenken: http://www.deutschesapothekenportal.de/ rezept-retax/pharmazeutische-bedenken/ *G-BA = Gemeinsamer Bundesausschuss Produktübersicht: Seite 1 © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Mai 2016 A Download der Abgabehilfe: Wenn jedoch durch den Austausch auf ein Rabattarzneimittel der Therapieerfolg gefährdet sein 10 www.DAPdialog.de/3324 www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E Fall 2 Arztstempel bei Urlaubsvertretung Frage: Muss ein Arzt, der einen Vertragsarzt im Urlaubsfall vertritt, im Arztstempel oder zusätzlich (von Hand, gestempelt) auch Namen, Vornamen, Berufsbezeichnung und den Vermerk „i. V.“ zu seiner Unterschrift angeben? Und wie sieht es bei einem Weiterbildungsassistenten (Arzt in Weiterbildung) aus, der unter Aufsicht des Praxisinhabers tätig ist? Lt. KV unterschreibt er Rezepte des Praxisinhabers „i. A.“? Muss auch er seinen Namen, Vornamen und die Berufsbezeichnung auf dem Rezept angeben oder reichen die Angaben des Praxisinhabers? Antwort: V orname, Name und die Berufsbezeichnung des Verordnenden müssen angegeben werden. Angestellte Ärzte müssen ihre eigene individuelle Arztnummer (LANR) auf das Rezept aufbringen. Für Ärzte in Weiterbildung gilt: Genehmigte Ärzte in Weiterbildung, Sicherstellungs assistenten und Praxisassistenten benutzen ebenfalls die Rezepte der Praxis bzw. des MVZ. Sie unterzeichnen in Vertretung (i. V.) und verwenden die LANR und den Vertragsarztstempel des vertretenen Arztes. Vorname, Name und Berufsbezeichnung des Verordnenden müssen auch hier angegeben sein (ggf. Zusatzstempel). Hier geht’s zu den FAQ Vertragsarztstempel: www.DAPdialog.de/3325 Grundsätzlich ist das Benutzen der Rezepte möglich durch •zugelassene Vertragsärzte •angestellte Ärzte bei Vertragsärzten und in MVZ •ermächtigte Ärzte im Rahmen des genehmigten Leistungskataloges Fall 3 •Assistenten in Weiterbildung, Sicherstellungsassistenten, Praxisassistenten Lucentis: Fertigspritze gegen Durchstech flasche tauschen? •Praxisvertreter Frage: Die Rezepte (in Verbindung mit dem Vertragsarztstempel) sind grundsätzlich nur für die Berechtigten bestimmt. Verordnet ist „Lucentis Injektionslösung Fertigspritze Eurim Pharm“ mit Aut-idem-Kreuz zulasten der AOK Thüringen. Was müssen wir abgeben? Dürfen Injektionslösung und Fertigspritzen gegeneinander ausgetauscht werden? Für die Urlaubsvertretung gilt: Wenn ein Arzt während seines Urlaubs oder bei Krankheit von einem anderen Arzt in seiner Praxis vertreten wird (Praxisvertreter), verwendet der Vertretungsarzt die Rezeptvordrucke des zu vertretenden Arztes und unterschreibt unter Angabe der Abkürzung „i. V.“. Vorname, Name und Berufsbe zeichnung des Vertreters sind zusätzlich aufzu führen. Der Praxisvertreter verwendet auch die LANR des Praxisinhabers. Antwort: Da das Original von Novartis rabattiert ist, ist es trotz Aut-idem-Kreuz und Importverordnung vorrangig abzugeben. Für angestellte Ärzte bei Vertragsärzten bzw. MVZ gilt: Angestellte Ärzte benutzen Rezeptformulare und Vertragsarztstempel der Praxis bzw. des MVZ. www.DeutschesApothekenPortal.de Abb.: Ausschnitt aus ADG-Software, Stand: Mai 2016 11 A B G A BE - S E RV IC E Die vorrangige Abgabe von Rabattarzneimitteln ergibt sich aus § 5 Absatz 1, Satz 3 und 4 des Rahmenvertrages: „Die Abgabe eines rabattbegünstigten Arzneimittels hat Vorrang vor der Abgabe eines nicht rabattbegünstigten importierten Arzneimittels. § 4 Absatz 2 und 3 gelten entsprechend.“ Darreichungsform verordnet ist. Von dieser ist dann bei der Auswahl des Arzneimittels (Original/Import) auszugehen. Hier geht’s zur DAP Arbeitshilfe 18: www.DAPdialog.de/3327 Im Kommentar des Deutschen Apothekerverbandes zum Rahmenvertrag wird erklärt, dass dies auch bei Verordnungen von Originalen oder Importen mit Aut-idem-Kreuz gilt: „Unverändert gilt, dass das Setzen eines Aut-idem Kreuzes die Abgabe eines Importes bzw. des Bezugsarzneimittels nicht hindert, da es sich bei der Abgabe von Importen im Verhältnis zum Bezugsarzneimittel nicht um eine Ersetzung, sondern um die Abgabe des „Gleichen“ handelt. Dies gilt nach der neuen Regelung zum Vorrang rabattbegünstigter Arzneimittel auch für die Abgabe von Rabattarzneimitteln.“ Entsprechende Regelungen wurden in verschiedene untergeordnete Arzneilieferverträge aufgenommen, z. B. in den vdek-Vertrag. Die Darreichungsformen Fertigspritze und Durchstechflasche haben zwar größtenteils gleiche Kürzel in der Lauer-Taxe (ILO), sind aber nicht gegeneinander austauschbar. Fall 4 Lixiana – von 100 St. auf 98 St. tauschen? Frage: Uns liegt eine Verordnung über Lixiana 60 mg 100 St. vor. Dürfen wir ohne Rezeptänderung die 98er-Packung abgeben? Antwort: Die 100er-Packung Lixiana ist als Klinikpackung im Handel und kann daher nicht zulasten der Gesetz lichen Krankenkasse abgegeben werden. Da jedoch beide Mengen 98 und 100 Stück dem N3-Bereich (95–100) zugeordnet werden können, gelten sie gemäß Rahmenvertrag als austauschbar: Rahmenvertrag § 4 Abs. 1c): „ c) identische Packungsgröße, als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.“ Demnach darf ohne Rezeptänderung die 98erPackung abgegeben werden. Zum DAP Retax-Forum: www.DAPdialog.de/3329 Abb.: Ausschnitt aus ADG-Software, Stand: Mai 2016 Deshalb ist immer genau darauf zu achten, welche 12 www.DeutschesApothekenPortal.de Patientenorientierte Pharmakologie Von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst Mutschler, Prof. Dr. Dr. Gerd Geisslinger, Dr. Sabine Menzel, Prof. Dr. Dr. Peter Ruth und Prof. Dr. Dr. Achim Schmidtko. Neu 2016. XX, 665 Seiten. 61 farbige Abbildungen. 99 Tabellen. Kartoniert. € 34,– [D] Subskriptionspreis gültig bis 31.10.2016: € 28,– [D] ISBN 978-3-8047-3551-4 E-Book, PDF: ISBN 978-3-8047-3594-1 E-Book, E-PUB: ISBN 978-3-8047-3595-8 Mit der „Pharmakologie kompakt“ schlagen Sie den Bogen von der Therapie zum Patienten: ■ didaktisch angelegte Abbildungen prägen sich Ihnen ein, ■ Studienergebnisse und Therapieoptionen schärfen Ihren Blick, ■ Hinweise auf Zusammenhänge vernetzen Ihr Wissen. Die Autoren bringen die Pharmakologie überzeugend auf den Punkt – und sie garantieren eine verlässliche Quelle sowohl für das Prüfungswissen von Studierenden der Medizin und der Pharmazie als auch für das pharmakotherapeutisches Praxiswissen von Ärzten und Apothekern. Bestellung Bitte liefern Sie mir: ─ Expl. Mutschler u.a., Pharmakologie kompakt. 2016. Kartoniert. € 34,– [D] Subskirptionspreis gültig bis 31.10.2016: € 28,– [D] Absender ISBN 978-3-8047-3551-4 Name / Vorname Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart Birkenwaldstr. 44 70191 Stuttgart Online-Shop: www.wissenschaftliche-verlagsgesellschaft.de Firma / Institution Straße / Hausnummer PLZ / Ort E-Mail Kunden-Nummer Datum / Unterschrift Aktuell durch Berücksichtigung der neu auf den Markt gekommenen Wirkstoffe sowie neuer Studienergebnisse altbewährter Substanzen. Benutzerfreundlich durch einheitliche Kapitelgliederung, übersichtliche Tabellen, schlüssige Erklärungen sowie verständliche Sprache. Kritisch durch objektive Medikamentenbewertung anhand evidenzbasierter Medizin sowie der Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften. www.wissenschaftliche-verlagsgesellschaft.de Widerrufsrecht Als Verbraucher haben Sie das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu widerrufen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verlag. Aktualisierungslieferungen werden automatisch vorgemerkt und nach Erscheinen berechnet und geliefert. Diese Fortsetzungen können jederzeit abbestellt werden. Ein Widerrufsrecht für elektronische Datenträger besteht nicht, wenn die Versiegelung der Alle Preise inklusive MwSt. [D], Verpackung entfernt wurde. sofern nicht anders angegeben. Sämtliche Informationen zu Ihrem gesetzLieferung erfolgt versandkostenlichen Widerrufsrecht, zu unseren AGBs frei innerhalb Deutschlands. und den Pflichtinformationen finden Sie Lieferung ins Ausland zzgl. auf www.wissenschaftliche-verlagsVersandkostenpauschale von gesellschaft.de/service/widerrufsbelehrung. € 8,90 pro Versandstück. Gerne senden wir Ihnen diese Informationen E-Books sind als PDF online auf Ihren Wunsch zu. Bitte rufen Sie uns an zum Download erhältlich unter unter Tel. 0711 2582-341. www.buchoffizin.de. Sofortbestellung Mo.-Fr. von 8-18 Uhr sind wir persönlich für Sie erreichbar: Tel. 0711 2582 341 Fax: 0711 2582 390 Bestell Service: 0800 2990 000 E-Mail: [email protected] AZ 200x294 Mutschler 2016-05-20 CRh. Die Wirkungen der Arzneimittel: ständig im Umbruch, immer faszinierend! I N E IGE N E R SAC H E NEU: DAP Premium mit umfassenden Retax-Services D as DeutscheApothekenPortal zeigt sich seit Mai im neuen Look und mit erhöhter Nutzerfreundlichkeit. Neu eingeführt wurde der DAP Premium-Bereich, der registrierten Abonnenten umfassende RetaxServices bietet. Seit fast zehn Jahren bietet das DeutscheApothe kenPortal praxisnahe Hilfestellungen bei Fragen rund um die Arzneimittelabgabe. Im Rahmen eines umfassenden Relaunches wurde die Website opti miert. Sie ist jetzt responsive und entspricht damit allen Anforderungen gebräuchlicher Endgeräte wie Smartphones und Tablets. Ein neues Design mit klarer Struktur und einfacher Navigation sorgt zusätzlich für eine hohe Nutzerfreundlichkeit. Was ist DAP Premium? Einhergehend mit dem Relaunch wurde das DAP-Angebot um einen PremiumBereich erweitert, in dem registrierte Abonnenten Zugriff auf umfassende Retax-Services haben und außerdem von einer besonders schnellen Bearbei tung ihrer Anfragen profitieren. Für die Nutzung fällt eine monatliche Gebühr von 19,50 Euro an, es genügt aber ein Zugang pro Apotheke, damit das ganze Team die DAP Premium-Services nutzen kann. PREMIUM Welche Services sind enthalten? Retaxierungs-Checkplus Der Retaxierungs-Checkplus ist eine Weiterentwicklung des früheren DAP Retaxierungs-Service. Neben den A T X Rabattverträgen (aktuell und Archiv) I RE werden nun auch Hinweise zur Abgabe von Importen, Biologicals und Wirkstof fen der Substitutionsausschlussliste T sowie zu rabattierten Alternativen VE G RTRA angezeigt. Auch die austauschbaren Darreichungsformen werden bei der Suche nun berücksichtigt. RetaxierungsCheckplus E RU B AT NG RA 14 Nur drei Angaben sind erforderlich: 1.PZN 2.K rankenkasse (optional die IK-Nummer) 3.Abgabedatum Beratungs-Center Der neue Service Beratungs-Center „Beratungs-Cen ter“ bietet DAP Premium-Abon nenten besonders schnelle und u n kompl i zier te Hilfe bei Fragen rund um die Arz neimittelabgabe. Die Anfragen können ganz einfach über ein vorge fertigtes Formular per E-Mail oder Fax an DAP gesandt werden. Die Beantwortung erfolgt stets zeitnah, meist noch am selben Tag. Nicht PremiumAbonnenten können ihre Fragen ebenfalls weiter hin an DAP stellen, müssen aber aufgrund des hohen Aufkommens unter Umständen etwas länger auf die Beantwortung warten. @ Lager-Alarm Der Lager-Alarm Lager-Alarm ist ein Service zur Optimierung der Lagerhaltung. DAP PremiumAbonnenten wer den schon vor Inkrafttreten neuer Arzneimit telrabattverträge über Zuschläge und auslaufende Verträge infor miert. So können sie frühzeitig mit einer Lagerbe vorratung bzw. -bereinigung beginnen und damit das Lager optimal anpassen. So lassen sich unnö tige Abschreibungsverluste vermeiden. DAP Premium: Jetzt abonnieren! www.DeutschesApothekenPortal.de I N E IGE N E R SAC H E Wie werde ich DAP Premium-Abonnent? DAP Premium-Abonnent zu werden ist ganz einfach. Wichtig ist die Frage, ob Sie bereits bei „Mein DAP“ (DAPs-Punkteprogramm) registriert sind: Bei „Mein DAP“ registriert: Wenn Sie bereits bei „Mein DAP“ (DAPs-Punkteprogramm) registriert sind, werden Sie nicht automatisch zum Premium-Abonnent. Sie können Ihren „Mein DAP“-Account aber ganz einfach ohne erneute Registrierung aufstocken. Loggen Sie sich dazu ein und gehen Sie in der Menüführung unter „Mein DAP“ zu „Meine Daten“. Dort klicken Sie dann auf „Konto aufstufen“. Nicht bei „Mein DAP“ registriert: Wenn Sie noch nicht am „Mein DAP“-Programm teilnehmen, müssen Sie sich zunächst bei DAP registrieren. Mit einer Registrierung für DAP Premium haben Sie automatisch auch Zugang zu „Mein DAP“ und können damit DAPs-Punkte für die Teilnahme an Wissensabfragen und Umfragen sammeln, die Sie anschließend gegen Amazon-Gutscheine eintauschen können. >> Zur Registrierung für DAP Premium inkl. „Mein DAP“: www.deutschesapothekenportal.de/registrierung-premium >> Zur Anmeldung nur für „Mein DAP“: www.deutschesapothekenportal.de/registrierung DAP Premium auf einen Blick 4 Monatliche Gebühr von 19,50 Euro pro Apotheke 4 Für die Nutzung durch mehrere Mitarbeiter reicht ein Zugang pro Apotheke! 4 Mindestlaufzeit: 12 Monate 4 Zahlweise: Monatlich per Lastschrift oder in Form einer Jahresrechnung 4 Nutzung der DAP Premium-Services und automatischer Zugang zu „Mein DAP“ IMPRESSUM DAP DIALOG Das Magazin des DeutschenApothekenPortals Ausgabe 33 Juni 2016 Verlag: DAP GmbH DeutschesApothekenPortal Geschäftsführung: Dr. Dagmar Engels, Nina Strathmann, Sarah Wessinger Agrippinawerft 22, 50678 Köln Tel. +49 (0)221 222 83 0 Fax:+49 (0)221 222 8 33 22 E-Mail: [email protected] ISSN: 2193-0449 Gestaltung: FAI GmbH Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin Vertrieb: Bauer Vertriebs KG Der DAP DIALOG ist IVW geprüft. Der Verlag DAP ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft LA-MED. Retax-Beratung: Dieter Drinhaus Urheber- und Verlagsrecht Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informationen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informationen in Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die Rechte für die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag. Redaktion: Juliane Brüggen, Nadine Graf, Marina Herpertz, Nina Strathmann, Heike Warmers, Gisela Will Gebrauchsnamen Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Redaktionsleitung: Johanna Krull Haftungsausschluss Der DAP Dialog ist eine Arbeitshilfe für Fachkreise. Trotz größter Sorgfalt und Expertise kann für die Richtigkeit der Inhalte keine Haftung übernommen werden. Chefredaktion: Dr. Dagmar Engels (verantwortlich) Agrippinawerft 22, 50678 Köln Anzeigenleitung: Gabriele H. Steinhauer www.DeutschesApothekenPortal.de 15 S E RV IC E Mit Arzneimitteln in den Urlaub – Was ist zu bedenken? V erreisen Patienten mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, müssen sie sich vorher über die jeweiligen Bedingungen informieren und bestimmte Vorkehrungen treffen. Dies gilt insbesondere für die Mitnahme von Betäubungsmitteln (BtM). Die Apotheke ist hier ein wichtiger Ansprechpartner. Vor allem chronisch Kranke mit einer Dauermedi kation müssen vor einer Reise, insbesondere wenn es ins Ausland geht, einiges beachten. Sie sollten sich z. B. rechtszeitig bezüglich der benötigten Menge Gedanken machen, damit gegebenenfalls noch der Arzt besucht werden kann. Des Weiteren müssen alle notwendigen Lagerbedingungen und länderspezifische Einfuhrbestimmungen in Erfah rung gebracht werden. Bei Reisen mit größerer Zeit verschiebung sollten die Patienten zudem die damit verbundene veränderte Einnahme des Arzneimit tels mit dem Arzt besprechen. Die richtige Menge In Bezug auf die benötigte Menge sollte immer ein Puffer eingeplant werden. Empfehlen Sie Ihren Kunden, ggf. nach Rücksprache mit dem Arzt, etwa doppelt so viel mitzunehmen, wie zu Hause ver braucht werden würde. So kann verhindert wer den, dass der Patient durch unvorhergesehene Ereignisse (z. B. wetterbedingte Flugverschiebun gen) in Not gerät. Es sollte auch immer ein Vorrat der benötigten Arzneimittel im Handgepäck mitge führt werden, falls der Koffer abhandenkommt oder erst später geliefert werden kann. Die Arzneimittel sollten temperaturgeschützt transportiert und ver wahrt werden, damit sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub weiter verwendet werden können. Die richtige Lagerung Insuline, proteinhaltige Präparate (z. B. Biologicals) und auch transdermale Systeme (z. B. Pflaster) sind äußerst temperaturempfindlich und können bei fal scher Lagerung ihre Wirkung verlieren oder sogar toxische Abbauprodukte bilden. Lagerhinweise und Erfahrungen bei Temperaturschwankungen 16 können der jeweiligen Fachinformation entnom men oder auch direkt bei den medizinischen Abtei lungen der Hersteller erfragt werden. Die benötigten Bescheinigungen für die Einreise Bei der Einreise ist die Vorlage einer ärztlichen, mehrsprachigen Bestätigung über die mitgeführ ten Arzneimittel empfehlenswert. Allerdings garantiert diese noch nicht, dass die Medikamente auch eingeführt werden dürfen. Auskunft über die Einreisevorschriften geben die jeweiligen Bot schaften. Diabetiker als besondere Patientengruppe Diabetiker können benötigtes Insulin, das Blutzu ckermessgerät, die Teststreifen und die Stechhilfen in der Regel im Handgepäck mitnehmen. Um ganz sicher zu gehen, sollten die aktuellen Vorschriften bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden. Des Weiteren sollten Diabetiker immer eine ärzt liche Bestätigung über ihren insulinpflichtigen Dia betes mellitus mitführen, am besten in mehreren Sprachen. Viele Hersteller von Diabetikerproduk ten und auch einige Krankenkassen bieten solche Vordrucke und mehrsprachige Formulare an, die gemeinsam mit dem Arzt ausgefüllt und von die sem bestätigt werden sollten. Wichtige Hinweise für die Kunden: Sind Trübungen, Schlieren, Ausfällungen und/ oder Farbveränderungen sichtbar, sollten die Ampullen bzw. Pens nicht verwendet werden. Außerdem sollten Diabetiker aufgrund der ggf. ungewohnten Bedingungen (u. a. anderes Klima, Essen, Tagesrhythmus) ihren Blutzucker engmaschiger kontrollieren. Sonderfall Betäubungsmittel Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel verschreibungsverordnung (BtMVV) für den Pati enten in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf verschrieben wurden, dürfen grundsätzlich mitgeführt werden. www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Reisen innerhalb des Schengen-Raumes Bei Reisen innerhalb der Länder des Schengener Abkommens ist eine vom behandelnden Arzt ausge füllte Bescheinigung (nach Artikel 75 des Schenge Bescheinigung 30 Tage gültig ner Durchführungsübereinkommens) mitzufüh ren. Die Gültigkeit der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage und ist vor Reiseantritt durch die zuständige Gesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Benötigt der Rei sende mehrere Betäubungsmittel, ist für jedes eine gesonderte Bescheinigung erforderlich. Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens Zu den Schengener Staaten gehören alle EU-Mitgliedsländer (mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Zypern) sowie die Länder Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein. Für die EU-Staaten Bulgarien, Rumänien und Kroatien können noch besondere Regelungen gelten, da sie den SchengenAcquis bislang nur teilweise anwenden. Reisen außerhalb der Schengen-Länder Da keine einheitlichen Bestimmungen für die Mit nahme von Betäubungsmitteln in Länder außer halb des Schengener Raumes bestehen, wird folgen des Vorgehen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfohlen: Tipps für Ihre Kunden Damit auch Kunden mit chronischen Krankheiten, die auf eine durchgehende Medikation angewiesen sind, sicher und entspannt verreisen können, sollten sie: - sich vorab genau bei der zuständigen diplomatischen Landesvertretung und Fluggesellschaft über die Einreisebestimmungen informieren und gegebenenfalls (mehrsprachig) die medizinische Notwendigkeit der Medikation durch einen Arzt bestätigen lassen, - alle erforderlichen Ausweise und Bescheinigungen immer direkt bei sich haben (z. B. Diabetiker-, Bluterausweis, Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens), - vor Reiseantritt eine Liste mit passenden Ärzten in der Urlaubsregion zusammenstellen, - die häufigsten Begriffe im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung in die Landessprache und ins Englische übersetzen lassen und gegebenenfalls eine Übersetzungs-App auf dem Smartphone installieren. Informationen und Vorlagen/Bescheinigungen - Kontaktmöglichkeiten zur Abklärung der Einfuhrmodalitäten über diplomatische Vertretung des Reiselandes über www.auswaertiges-amt.de - Weitere Informationen und Downloadmöglichkeiten der Bescheinigungen finden Sie unter der DAP-Rubrik „Reisen mit BtM“: www.DAPdialog.de/3332 - Abklärung der Einfuhrmodalitäten über die diplomatische Vertretung des Reiselandes FAZIT - Mehrsprachige Bescheinigung gemäß den „Richtlinien für Reisende“ des International Narcotics Control Board (INCB) vom verschrei benden Arzt ausstellen lassen, samt Angaben zur Wirkstoffbezeichnung, Einzel- und Tagesdo sen sowie der Dauer der Reise Wer mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verreisen will, muss bestimmte Vorschriften beachten. Dabei gibt es keine weltweit gültigen Vorgaben, die das Mit- und Einführen von Medikamenten regeln. Informatio nen über die aktuellen Bestimmungen der Reiseländer können bei den zuständigen Behörden und Fluggesellschaften eingeholt werden. Wichtig ist zudem, die Temperatur- und Lagerhinweise für die mitgeführten Arzneimit tel zu beachten, will man Wirkungsveränderungen oder gar -verluste aus schließen. - Bescheinigung sollte ebenfalls vor Reiseantritt von der zuständigen Gesundheitsbehörde beglaubigt werden www.DeutschesApothekenPortal.de 17 AUS DE R I N DUS T R I E Blutzuckerteststreifen auf vdek-Rezept Neue 50-%-Quote seit 01. April 2016 D ie seit April 2015 gültige 45-%-Quote für Blutzuckerteststreifen der Gruppe B wurde für Ersatzkassen (ausgenommen Barmer) mit Wirkung zum 01.04.2016 auf 50 % angehoben. Im Oktober wird sie nochmals auf 55 % erhöht werden, um Patienten langfristig mit qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Produkten versorgen zu können. Das bedeutet, die Apotheke ist verpflichtet, inner halb der sechs Monate bis zur Anhebung der Quote auf 55 % die Hälfte aller Blutzuckerteststreifen aus der Gruppe B zu beliefern. Ausgenommen sind Ver ordnungen, bei denen der Arzt durch Setzen des Aut-idem-Kreuzes einen Austausch verbietet. Wo findet man eine Liste der Blutzuckerteststreifen Gruppe B? Die Teststreifen der Gruppe B sind in der Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrags gelistet. Diese Liste preisgünstiger Teststreifen kann einvernehmlich auch wieder geändert werden. Umstellungsgebühr Wenn ein Versicherter zuletzt mit Produkten der Gruppe A versorgt wurde und die Apotheke zum Beispiel CONTOUR® NEXT Sensoren der Gruppe B abgibt, kann die Apotheke der Kasse für die mit der Umstellung verbundene Beratung und den Geräte austausch einen Pauschalbetrag in Höhe von 20,00 Euro in Rechnung stellen. Hierfür ist das Sonder kennzeichen 02567596 zu verwenden. Die Gebühr kann pro Versichertem maximal einmal innerhalb von zwei Jahren abgerechnet werden. Preisregelung Die Abrechnungspreise, die ebenfalls der Anlage 4 entnommen werden können, sind gestaffelt und unterscheiden sich mitunter von den Abgabeprei sen in der Apothekensoftware. Tipp: Eine Arbeitshilfe zu dem Thema finden Sie auf der Rückseite des Heftes. 18 Wann und wie darf eine Umstellung erfolgen? 1. G enerische Verordnung Blutzuckerteststreifen 150 St. Liegt eine generische Verordnung ohne Nennung eines Herstellers oder einer PZN vor, so kann die Apotheke unter den Teststreifen der Gruppe B wählen und diese zu den Preisen gemäß Liefervertrag abrechnen. Liegt eine Umstellung schon mehr als zwei Jahre zurück oder bekam der Patient zuletzt Teststreifen der Gruppe A, kann der Kasse zusätzlich die Umstellungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Eine ausführliche Beratung zur Funktion des neuen Blutzuckermessgeräts ist Voraussetzung. 2. N amentliche Verordnung Contour Next Sensoren 50 St. PZN 08884487 Sind Teststreifen der Gruppe B namentlich verordnet, werden die Teststreifen wie verordnet abgegeben. 3. Verordnung Preisgruppe A Hat die Apotheke die 50-%-Quote noch nicht erreicht, ist eine Umstellung auf ein Gerät mit Teststreifen der Gruppe B vorzunehmen. Die Blutzuckerteststreifen CONTOUR® NEXT Sensor gehören der Preisgruppe B an und verbinden somit Qualität (ISO-Norm 15197:2013) und Wirtschaftlichkeit. Sie eignen sich für alle CONTOUR® NEXT-Blutzuckermessgeräte. Die Auswahl des Geräts ist nicht vorgeschrieben, sollte jedoch zu den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Patienten passen. 4. V erordnung Preisgruppe A mit Aut-idem-Kreuz Da in diesem Fall kein Austausch möglich ist, sollte die Apotheke die Sonder-PZN 02567573 aufdrucken, damit die Verordnung nicht in die Quotenregelung eingeht. www.DeutschesApothekenPortal.de S E RV IC E Blutzuckermessgeräte & Zubehör DAP Poster jetzt für Sie aktualisiert DeutschesApothekenPortal A R B E I T S H I L FE Stand 06/2016 Die Service-Plattform für Apotheken CONTOUR NEXT Messgerät Set mg/dl PZN 09207493 Set mmol/l PZN 09207470 CONTOUR NEXT USB GlucoMen areo Set mg/dl PZN 08912982 Set mmol/l PZN 08913013 Set mg/dl PZN 10382209 Set mmol/l PZN 10382215 CONTOUR® NEXT Sensoren sind deutschlandweit mit vdek und BARMER GEK in Preisgruppe B bzw. 2 verhandelt. GlucoMen® areo Sensor Set mg/dl PZN 09396933 Set mmol/l PZN 09396927 alphacheck™ professional Teststreifen Set mg/dl PZN 08884429 Set mmol/l PZN 08884435 CONTOUR ® NEXT Sensoren Teststreifen GlucoMen® areo ® CONTOUR ® NEXT Sensoren Gluco-test DUO CONTOUR ® NEXT Sensoren MyStar ® OneTouch® Gluco-test DUO MyStar Extra® OneTouch Verio Flex™ OneTouch Verio® OneTouch Verio® IQ OneTouch Select ® Plus BIOTEST PRONTO STADA GLUCO RESULT® STADA GLUCO RESULT TO GO® PLUS Set mmol/l PZN 11563887 Set mg/dl PZN 11563893 Set mg/dl PZN 03800273 Set mmol/l PZN 03800327 Set mg/dl PZN 10966005 Set mmol/l PZN 10966011 Set mg/dl PZN 07146008 Set mmol/l PZN 07146014 Set mg/dl PZN 09671606 Set mmol/l PZN 09671581 Set mg/dl PZN 10963194 Set mmol/l PZN 10963202 Set mg/dl PZN 11341187 Set mmol/l PZN 11341193 Set mg/dl PZN 05879356 Set mmol/l PZN 05879362 Set mg/dl PZN 10169467 Set mmol/l PZN 10169473 BGStar ® Teststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Verio® Teststreifen OneTouch Select ® Plus Teststreifen Biotest PRONTO Teststreifen STADA Gluco Result® Blutzuckerteststreifen STADA Gluco Result® Blutzuckerteststreifen Gluco-test Gluco-test DUO TD-4285 DUO TD-4285 BlutzuckerBlutzuckerteststreifen teststreifen (Auswahl) BIOTEST STADA GLUCO RESULT Gluco-test DUO ® ABGABETIPPS Erstattungsfähigkeit zulasten der GKV Blutzuckermessgeräte und deren Zubehör sind Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (lt. §§ 31 und 33 des SGB V). Auszug § 31 (1) SGB V: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit […] Harn- und Blutteststreifen.“ Auszug § 33 SGB V: „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit […] anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern […].“ 50 St. PZN 09208529 Klassifizierung: Messgeräte und Zubehör gehören zur Übergruppe der Medizinprodukte, wobei einige Produkte auch den Zusatz „Hilfsmittel“ in der Taxe tragen. Weitere Informationen zur Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten auf GKV-Rezept: www.DAPdialog.de/3381 Abgabe auf Rezept Stechhilfe PZN 11280698 mit blickdichter Schutzkappe und Auswurfknopf Kontrolllösung 50 St. PZN 08884487 Microlet ® 2 Stechhilfe Microlet ® 2 Stechhilfe 50 St. PZN 10382178 25 St. PZN 11563924 50 St. PZN 11563930 25 St. PZN 11563924 50 St. PZN 11563930 50 St. PZN 06581340 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 06558223 1 x 50 St. PZN 10963219 2 x 25 St. PZN 11341201 Glucoject® Dual Plus Gluco-test Lanzettiergerät Gluco-test Lanzettiergerät MyStar SylkFeel™ Stechhilfe OneTouch Delica® Stechhilfe OneTouch Delica® Stechhilfe OneTouch Delica® Stechhilfe OneTouch Delica® Stechhilfe Stechhilfe zur Blutentnahme inkl. AST-Kappe im Gerät-Set enthalten (nicht separat erhältlich) 1 St. PZN 01097912 PZN 02141147 PZN 02141147 PZN 02141147 PZN 02141147 MyStar SylkFeel™ Lanzetten OneTouch Delica® Lanzetten OneTouch Delica® Lanzetten OneTouch Delica® Lanzetten OneTouch Delica® Lanzetten PZN 06691175 PZN 06691175 PZN 06691175 PZN 10018981 PZN 03865568 PZN 03865568 Microlet ® Lanzetten Microlet ® Lanzetten Microlet ® Lanzetten Glucoject® Lancets Plus 33G Gluco-test Lanzetten Gluco-test Lanzetten 100 St. farbig PZN 06691181 200 St. farbig PZN 06691206 100 St. farbig PZN 06691181 200 St. farbig PZN 06691206 100 St. farbig PZN 06691181 200 St. farbig PZN 06691206 50 St. PZN 03992373 100 St. PZN 03992396 200 St. PZN 03992404 CONTOUR ® CONTOUR ® CONTOUR ® GlucoMen ® alphacheck™ NEXT NEXT NEXT areo Control professional Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Normal: PZN 08884576 Hoch: PZN 08884613 Niedrig: PZN 08884607 Messzeit 5 Sek. Blutvol. 0,6 µl Einfach zu bedienen Farbig leuchtendes OLED-Display Einfache Dokumentation von Insulin und Kohlenhydraten direkt am Gerät Aufladbarer Akku USB-Stecker und Diabetes Management Software im Gerät integriert 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 100 St. PZN 02142715 200 St. PZN 02143011 Gluco-test Gluco-test BGStar ® OneTouch OneTouch OneTouch OneTouch DUO Kontroll- DUO Kontroll- Kontrolllösung Verio® Verio® Verio® Select ® Plus normal Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung lösung lösung H: 2,5 ml PZN 10382190 N: 2,5 ml PZN 10382184 normal 4 ml PZN 11563901 hoch 4 ml PZN 11563918 normal 4 ml PZN 11563901 hoch 4 ml PZN 11563918 2 x 3,8 ml PZN 06558387 6 ml PZN 06581357 2 x 3,8 ml PZN 06558387 2 x 3,8 ml PZN 06558387 1 x 3,75 ml PZN 11011722 STADA Gluco Result Stechhilfe Nur im StarterSet erhältlich Herstellerempfehlung: KLINION ® soft fine® colour Lanzetten Rezeptbeispiel: STADA Lanzetten 28G: 100 St. PZN 10637069 28G: 100 St. PZN 10637069 33G: 200 St. PZN 04932657 33G: 200 St. PZN 04932657 Biotest PRONTO Control STADA Gluco Result® Testlösung STADA Gluco Result® Testlösung normal 3 ml PZN 11341170 hoch 3 ml PZN 11341164 Level 2 PZN 05879422 Level 3 PZN 05879439 Level 2 PZN 05879422 Level 3 PZN 05879439 Messzeit 5 Sek. Messzeit durchschnittlich Blutvol. 0,7 µl 5 Sek. Messbereich: Blutvol. 1,0 µl 20–600 mg/dl / 3-farbige 1,1–33,3 mmol/l Bereichsanzeige, Plasmaindividuell kalibrierung festlegbare Einfache untere und obere Bedienung Bereichsgrenz500 Speicherwerte plätze MahlzeitenGut ablesbares markierung Display Hi-Mi-Pos.-Nr.*: Mit Micro-USB auslesbar 21.34.02.1233 (mg/dL), Empf. Software: DIABASS 5 21.34.02.1234 (mmol/L) Erfüllt die ISO-Norm 15197:2013 Erfüllen alle Anforderungen der ISO-Norm 15197:2013 Preisgruppe B Präzise Messung – Einfache Handhabung Bei den Ersatzkassen (Ausnahme Barmer GEK) gilt eine 50-%-Quote für Teststreifen der Gruppe B. Detaillierte Informationen zur Quote der Ersatzkassen: www.DAPdialog.de/3382 Bei der Abgabe zulasten der Primärkassen ist ebenfalls auf etwaige Quotenregelungen zu achten. Dieses Zubehör gehört zur Gruppe der Hilfsmittel in der Übergruppe der Medizinprodukte. Eine Verordnung gemeinsam mit Arzneimitteln auf einem Rezept ist nicht zulässig. Der Arzt hat auf der Verordnung die Diagnose anzugeben (lt. § 7 Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA). Ergänzungen müssen vom Arzt unter Angabe des Datums und der Unterschrift nachgetragen werden (lt. § 7 (4)). Der Empfang ist durch den Kunden auf der Rückseite der Verschreibung zu bestätigen. Die Abrechnung erfolgt nach den kassenspezifischen Vertragspreisen (keine Abrechnung des Apothekenverkaufspreises). Achtung: Bei einigen Krankenkassen ist eine Genehmigung bzw. ein Kostenvoranschlag erforderlich! vdek-Einteilung Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: Aristo Pharma · Ascensia · Berger Med · BIOTEST · LifeScan Sanofi-Aventis Deutschland · STADApharm Zum kostenlosen Download: PZN 8884487 TD–4285 141072_con_next_portfolioanz_186x55_dap_2.indd 1 Es existiert keine offizielle Verordnungs- und Abgabeobergrenze für Blutzuckerteststreifen zulasten der GKV. Es gibt aber Empfehlungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Stechhilfe, Lanzette und Kontrolllösung Weitere Infos # Die Abgabe mehrerer Packungen erfordert keinen Sondervermerk (z. B. „!“). Austausch auf günstigere Teststreifen (Preisgruppe B) Messzeit 4–7 Sek. Blutvol. 0,5 µl Einfache Bedienung Datenspeicher mit 500 Werten Angabe der Mittelwerte der letzten 7, 14 u. 30 Tage Beide Geräte erfüllen die ISO-Norm 15197:2015 Teststreifen gehören zur günstigeren Preisgruppe nach Ziffer II.1 (ehemals Gruppe B) des VdEK Top-Rabattpartner bei vielen Krankenkassen TeststreifenKompaktes auswurftaste Design Einstellbare Nur 4 cm groß Erinnerungen Kann auf die und KetonTeststreifendose warnsignal aufgeschraubt Ergonomisches werden Design * Hilfsmittelpositionsnummer Blutzuckermesssysteme der CONTOUR® NEXT Generation Eine Verordnung mit anderen Arzneimitteln auf einem Rezept ist zulässig. Die Abrechnung erfolgt nach den kassenspezifischen Vertragspreisen (keine Abrechnung des Apothekenverkaufspreises). 28G: 110 St., PZN 07336482 28G: 210 St., PZN 00870327 30G: 110 St. , PZN 05103532 30G: 210 St., PZN 05103495 Messzeit ~5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 8 Sek. Messzeit 5 Sek. Blutvol. 0,5 µl Blutvolumen 0,5 µl Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,4 µl Liefert HbA1cMessbereich: 20–600 mg/dl Einfach leicht farbige Trendmit3-farbige 3-farbige bzw. 1,1–33,3 mmol/l Blutzucker teilungen Bereichsanzeige Bereichsanzeige, Schätzwert & messen Trendpfeil Breite Teststreifen, große Anzeige, hochauflösendes schlank, leicht handlich mit flaches handliches Design Breiter TeststreiFarbdisplay und und robust großem, Intuitive 1-2-3 fen, beleuchtetes Speicher 450 Werte mit Uhrzeit/ beleuchteter beleuchtetem Klick Bedienung USB- und Display, MarkieTeststreifeneinDisplay und symbolDatum Bluetooth®rungen, Erinneschub für basiertes Menü ErfolgsmeldunKonnektivität, Datenauslese über DIABASS rungsalarme, Messungen im gen bestätigen NBZ-Trendpfeil kompatibel mit Temperaturanzeige für die Hypo- u. HyperDunkeln konstante der OneTouch Preisgruppe B, Umgebung ® alarm, vielfältige Messwerte Reveal Mobile VDEK Hi-Mi-Pos.-Nr.*: Möglichkeiten Keine Interferenz durch Sauerinnerhalb des App Alle Sanofi der Datenüberstoffsättigung in der Blutprobe 21.34.02.1191 Bereichs Blutzuckermess- Hi-Mi-Pos.-Nr.*: tragung (mg/dL), Hi-Mi-Pos.-Nr.*: Preisgruppe B ISO-Norm DIN EN ISO 15197: 2015 systeme erfüllen 21.34.02.1190 21.34.02.1231 die Kriterien der (mmol/L) 21.34.02.1219 (mg/dL), Erfüllt alle neuen DIN EN Preisgruppe B (mg/dL), Anforderungen 21.34.02.1232 ISO 15197:2013 der ISO-Norm 21.34.02.1220 (mmol/L) 15197:2015 (mmol/L) 2 x Contour next Teststreifen 50 St. Teststreifen gehören zu den Medizinprodukten, zählen aber abrechnungstechnisch zur Gruppe der Geltungsarzneimittel (lt. § 2 AMG). Nur im StarterSet erhältlich STADA Lanzetten Weitere Infos *NFC = moderne Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermesssysteme Nahfeldkommunikaentsprechen höchsten Qualitätskriterien und erfüllen tion – kabelloser alle Anforderungen der DIN EN ISO-Norm 15197:2013. Datentransfer 100 St. PZN 03865999 50 St. PZN 05879416 STADA Gluco Result Stechhilfe Messmethode und Besonderheiten Normal: Normal: PZN 08884576 PZN 08884576 Hoch: Hoch: PZN 08884613 PZN 08884613 Niedrig: Niedrig: PZN 08884607 PZN 08884607 erfüllt alle 6 Kriterien Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. der DIN EN ISO Norm Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,6 µl 15197:2013 (Studie s. Einfach zu Einfach zu www.bergermed.de) bedienen bedienen Preisgruppe B Erklärt sich Vertraut und Messzeit 5 Sek. selbst sicher – bietet Blutvol. 0,5 µl sehr hohe Beleuchtetes Teststreifenauswurf Messgenauigkeit Display LCD Display mit und dabei die Beleuchtungsfunkt. Macht auf zu Einfachheit und Alarmfunktionen Vertrautheit von hohe / zu niedrige BlutzuckermessMini-USB CONTOUR® werte aufmerkDIABASS/ sam, führt mit MedImport-fähig verständlichen Bio-Sensor Technol. Hinweisen durch NFC App: smartlog die Blutzuckerund andere messung Batteriedauer: 3.000 Messwerte A (niedrig): PZN 09208506 B (hoch): PZN 09208512 100 St. PZN 03865999 28G: 25 St. PZN 00927636 28G: 100 St. PZN 00950865 33G: 25 St. PZN 00989330 33G: 100 St. PZN 01097898 Blutzuckerteststreifen 50 St. PZN 05879416 Kontrolllösung Messmethode und Besonderheiten 28G: 200 St. PZN 03296834 30G: 200 St. PZN 06911352 33G: 200 St. PZN 10332588 50 St. PZN 08884487 Microlet ® 2 Stechhilfe Lanzette Lanzette alphacheck™ droplet® Lanzetten 50 St. PZN 08884487 Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH Auch einzeln verblistert erhältlich: PZN 10329014 alphacheck™ professional Stechhilfe Stechhilfe Die aktuelle Neuauflage des Übersichtsposters bie tet einen schnellen Überblick über Messgeräte und Zubehör, wie z. B. Teststreifen. Auf einen Blick fin den Sie beispielsweise Angaben zu Messmethoden, Kodierung, Messzeit und -genauigkeit, aber auch zu Anwendungsbesonderheiten sowie zur Kennzeich nung gemäß ISO-Norm. Durch zusätzliche Weiter verlinkungen zur Firmenhomepage erhalten Sie weitere Informationen. Mit Hilfe der „Abgabetipps“ sind Sie zudem für die Abgabe zulasten der GKV gewappnet. alphacheck™ CONTOUR XT professional NFC* ® Teststreifen er aktuellen Ausgabe des DAP Dialogs liegt eine aktualisierte Fassung des beliebten Übersichtsposters „Blutzuckermessgeräte & Zubehör“ für Sie zur Beratungsunterstützung in der Apotheke bei. ® Messgerät D Blutzuckermessgeräte & Zubehör CONTOUR ® NEXT alphacheck ™ 05.04.16 12:05 Teaser_Plakat_Gluco-test DUO_135x40_20160420_RZ.indd 1 20.04.2016 09:51:07 www.DAPdialog.de/3333 DAP Poster – Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen Anwendung Neuauflage des praktischen Übersichtsposters n Deutschland ist die „Pille“ die beliebteste Verhütungsmethode. Immer mehr Frauen nutzen jedoch alternative Verhütung. Das DAP Poster „Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen Anwendung“ stellt die wichtigsten Methoden vor. Inzwischen stehen viele alternative Verhütungsme thoden zur Verfügung, die teils hormonell, teils ohne Hormongabe wirksam sind. Das DAP Poster gibt eine Übersicht der wichtigsten Methoden. Sie erhalten einen Überblick über ausgewählte Produkte wie z. B. Persona® Verhütungsmonitor, die Gold-Kupfer-Spirale femena® gold oder auch die Kupfer-Spirale IUB™ SCu300B. Das Poster fasst beratungsrelevante Informatio nen wie beispielsweise zur Wirkweise und Anwen dung, aber auch Angaben zum Pearl-Index und zur Aufbewahrung zusammen. www.DeutschesApothekenPortal.de A R B E I T S H I L FE Stand 06/2016 Die Service-Plattform für Apotheken Kontrazeptiva: Alternativen zur oralen Anwendung Procter & Gamble Hexal Persona femena® / femena® gold Produkt Darreichungsform Verhütungsmonitor PZN PZN 09760149 Pearl-Index Wirkstoff/ Zusammensetzung Besonderheiten 6 – Ohne Hormone und Nebenwirkungen Meda Meda Meda Cupraluna® Silver Cu 380 Ag Cupraluna® Omega Cu 375 Cupraluna® Safe T Cu 380 A Intrauterinpessar (IUP) T-Form 1 St. PZN 10519246 Pfizer Janssen-Cilag MSD DEPO-CLINOVIR® EVRA® NuvaRing® Intrauterinpessar (IUP) U-Form 1 St. PZN 01260967 10 St. PZN 01260973 1 St. PZN 01260884 (gold) 0,9 Intrauterinpessar (IUP) Y-Form 1 St. PZN 10519192 0,9 0,9 0,9 0,3–0,8** 0,3–0,88** 0,72–0,9** 0,64–0,96 femena®/femena® gold: Kupfer, Polyethylen, EVA, Bariumsulfat femena® gold: zusätzlich Gold Verhütungssicherheit ist Complianceunabhängig; kein Wirkverlust bei Durchfall/Erbrechen Kupfer, Silber, Polyethylen, Bariumsulfat, Nylon Kupfer, Polyethylen, Bariumsulfat, Nylon Kupfer, Polyethylen, Bariumsulfat, Nylon Kupfer (mit einer wirksamen Kupferoberfläche von 300 mm2), Nitinol, Polyethylenterephthalat, Polyamid Flexible Kugelform nach Freisetzung aus Einführungsröhrchen, bewährtes Formgedächtnis-Prinzip aus der Stent-Technologie, keine Verankerung in der Uteruswand 1 Fertigspritze (1 ml) enthält 150 mg Medroxyprogesteronacetat in steriler wässriger Suspension 3 Monate anhaltende Verhütungswirkung Östrogenfrei Jedes transdermale 20-cm2-Pflaster enthält 6 mg Norelgestromin (NGMN) und 600 µg Ethinylestradiol (EE) 11,7 mg Etonogestrel und 2,7 mg Ethinylestradiol Verhütungssicherheit ist Complianceunabhängig; kein Wirkverlust bei Durchfall/Erbrechen; schonende, schmerzarme Insertion/Entfernung; verbesserte Korrosionsstabilität durch Silberkern Intrauterinpessar (IUP) U-Form 1 St. PZN 10519217 (Auswahl) mibe IUB™ SCu300B Verhütungssicherheit ist ComplianceVerhütungssicherheit ist Complianceunabhängig; kein Wirkverlust bei unabhängig; kein Wirkverlust bei Durchfall/Erbrechen; hohe Fundusstabi- Durchfall/Erbrechen; klassische T-Form, lität; Einhandtechnik erleichtert das von der WHO empfohlen; Ladehilfe Einführen „Safe Load“; niedrigster Pearl-Index unter den Kupferspiralen Intrauterinpessar (IUP) 1 St. PZN 11875210 Injektionssuspension (zur intramuskulären Injektion) 1 St. PZN 02405793 Transdermales Pflaster Vaginales Freisetzungssystem 0,120 mg Etonogestrel/0,015 mg Ethinylestradiol pro 24 h 3 St. PZN 02564267 1 St. PZN 02080977 3 St. PZN 02081008 Genauso sicher wie die Pille* Anwendung erfolgt einmal im Monat durch die Anwenderin Kein First-Pass-Effekt Hohe Zyklusstabilität * Pearl-Index < 1 Selbstanwendung Anwend. nach ärztlicher Unterweisung Arztanwendung Anwendung x Nicht notwendig x x Wenn der Persona Monitor zu einem Test auffordert, hält die Anwenderin ein Teststäbchen in den Urinstrahl oder alternativ in eine Urinprobe und führt dieses anschließend zur Auswertung in den Mini-Computer ein. Nach dem Test erscheinen blaue Linien auf den Teststreifen, deren Intensität Rückschlüsse auf die Konzentration der beiden Fruchtbarkeitshormone LH und E3G im Urin zulässt. Diese Linien kann das in den Persona-Mini-Computer integrierte optische Lesegerät analysieren und auf dieser Grundlage die tägliche Verhütungsempfehlung abgeben. Gleichzeitig prüfen Kontrollmechanismen, ob der Test ordnungsgemäß abgelaufen ist. 07:15 Roter Tag Tag 26 - Grüner Tag M 23 30 D M D F 24 25 26 27 9 10 1 3 8 15 21 22 23 24 25 28 29 30 31 1 Mai S S 28 29 4 7 14 5 6 11 12 13 18 19 20 26 27 2 3 Grüner Tag x Die Uteruslage und die Größe des 1. Folie bis unterhalb des Cavum uteri sollten mit Hilfe einer gelben Rings öffnen. IUP und sorgfältig durchgeführten Hysterometrie Einführröhrchen bleiben in festgestellt werden, um eine korrekte Verpackung. Röhrchen Einführung des IUP sicherzustellen. festhalten, Fäden vom femena® / femena® gold sollte nur bei Markierungsring lösen. Beide einer Uterussondenlänge zwischen 6 Fäden halten, IUP langsam ins Röhrchen und 9 cm eingelegt werden. ziehen, bis die verdickten Seitenarmenden auf der Öffnung des Röhrchens aufsitzen. Die Sondenlänge des Uterus kann mit Hilfe des Schiebers auf dem Einfüh2. Gelben Markierungsring rungsröhrchen markiert werden. innerhalb der Verp. auf die gemessene Uterustiefe Dann wird femena® / einstellen. Folie anschliefemena® gold behutsam ßend entfernen. Vorsichtieingeführt, bis der ges Einführen des vorbeSchieber den Gebärreiteten Röhrchens durch den Zervikalkanal, mutterhals berührt. Jetzt bis das IUP den Fundus berührt und der gelbe hat die Spitze des IUP Markierungsring am äußeren MM anliegt. den Fundus uteri erreicht. 3. Stab mit einer Hand halten. Mit der anderen Anschließend wird der Hand das Einführröhrchen Applikator herausgezozurückziehen, bis es den gen. geriffelten Teil des Stabes berührt. Damit wird der Markierungsring vom MM entfernt und die Arme des IUP sind nun horizontal ausgebreitet. 4. Vorschieben des Einführröhrchens, bis der Markierungsring wieder am MM anliegt. Das IUP berührt nun den Fundus. Die Fäden werden auf eine intravaginale Länge von 1–2 cm gekürzt. Testtag OK Rote Tage ¬ Die Anwenderin befindet sich in der fruchtbaren Phase. Wird der LH-Schub feststellt, der dem Eisprung Die erste Kontrolluntersuchung erfolgt vorausgeht, zeigt das System der Anwenderin ein „O“-Symbol (Ovulation) üblicherweise 4 Wochen nach dem Einlegen bzw. nach der 1. Regel. auf dem Display an. Danach sind weitere Kontrollen im Grüne Tage ¬ Es müssen keine weite- halbjährlichen Abstand vorzunehmen. ren Verhütungsmittel beim Geschlechtsverkehr angewendet werden. Testtage ¬ Es werden weitere Informationen benötigt, um zu bestimmen, ob es sich um einen „grünen“ oder „roten“ Tag handelt. Wirkungsdauer – Wirkungsweise Persona misst hormonelle Veränderungen im Urin und identifiziert die Tage des Menstruationszyklus, an denen man bei Geschlechtsverkehr schwanger werden kann. Nebenwirkungen Lagerung/ Haltbarkeit Zubehör 5 Jahre PERSONA Teststäbchen 16 St. PZN 09760155 32 St. PZN 09760161 x 6 7 Gebärmutterhöhle 3. Röhrchen nach 3. Wenn das IUP den entfaltet. oben heben und in Fundus berührt, die Richtung des IUP Die Freisetzung sollte fundusnah wird das Einführschieben. Beide röhrchen vorsichtig stattfinden, um eine Dislozierung zu Enden der Seitenherausgezogen. Der vermeiden. arme müssen in das Einführröhrchen passen. korrekte Sitz sollte Die Kupfermanschetten an den zwei Seitenmittels Ultraschall überprüft werden. 3. Ziehen Sie den armen bleiben außerhalb des Röhrchens. 4. Die Fäden sollten violetten Kolben 4. Das Einführröhrso gekürzt werden, heraus und entfernen chen wird nun um dass sie etwa 3 bis Sie anschließend das 90 Grad (in beliebige 4 cm aus dem Einführungsröhrchen. Richtung) gedreht äußeren MM Schneiden Sie die und mitsamt der herausragen. Fäden etwa 2 cm vom äußeren geladenen Kupferspirale aus dem „Safe Load“ Muttermund entfernt ab. gezogen. 5. Der blaue Markierungsring wird noch in der Packung steril auf die zuvor mit Ultraschall gemessene Uterustiefe eingestellt. 5. Zurückziehen des Röhrchens bis zum Anschlag bei fest gehaltenem Stab. x x x x x Das Pflaster soll am ersten Tag der 1. Zum Einlegen sollte die Anwenderin Menstruation auf saubere, trockene, eine möglichst bequeme Haltung unbehaarte und gesunde Hautstellen wählen, zum Beispiel stehend mit wie: Gesäß, Bauch, Außenseite des einem Bein erhöht, hockend oder Oberarms oder Oberkörpers in Bereiliegend. Sie führt den NuvaRing® chen, in denen es nicht durch zu enge zusammen1. Blisterpapier der inneren Fertigsprit- Kleidung zur Reibung kommt, aufgegedrückt mit zenumhüllung vollständig abziehen, klebt werden. Das Pflaster niemals auf einer Hand vorsichtig in 2. 15–20 Sekunden kräftig schütteln, bis die Brüste kleben. Um die Haftfähigkeit nicht zu beeinträchtigen, sollte in der die Scheide sich eine gleichförmige Suspension Nähe des Pflasters auf Cremes, ein. gebildet hat, Lotionen, Make-up oder andere 3. Verschlusskappe entfernen, Kosmetika verzichtet werden. Das Pflaster muss fest angedrückt werden, 2. Falls notwendig, kann sie die Scham4. Kanüle steril aufsetzen, lippen mit der anderen Hand spreibis die Ränder gut haften, und verbleibt zen. Der Ring sollte bequem in der an dieser Stelle für eine Woche. Sitz 5. Kanülenschutzkappe entfernen. Vagina sitzen; wenn er sich unangeund Haftung des Pflasters sollten jeden nehm anfühlt, sollte er vorsichtig Die Fertigspritze ist dann gebrauchsTag überprüft werden. noch etwas fertig und sollte umgehend zur AnwenNach jeweils einer Woche – immer am tiefer in die dung kommen. gleichen Wochentag – wird das Pflaster Vagina hineingewechselt und sollte immer an einer geschoben anderen Körperstelle neu angebracht werden.1 werden. Der Wechsel kann an diesem Tag zu einer beliebigen Uhrzeit erfolgen. Depo-Clinovir wird tief in einen Muskel (Gesäß oder Oberarm) gespritzt. Die erste Injektion sollte während der ersten 5 Tage des normalen Monatszyklus erfolgen. Der Wochentag, an dem das erste 3. Zum Entfernen wird der NuvaRing® Pflaster aufgeklebt wird, legt die darauf am gleichen Wochentag wie bei der folgenden Wechseltage fest. Der Applikation mit dem Zeigefinger Wechsel erfolgt alle 7 Tage, zum 8. und eingehakt oder mit Zeige und 15. Zyklustag. Am 22. Zyklustag wird Mittelfinger angefasst und vorsichtig das Pflaster entfernt und es folgt eine wieder aus „pflasterfreie“ Woche, in der die der Vagina Entzugsblutung eintritt. Wichtig ist, gezogen.1 dass das Pflaster immer am gleichen Wochentag gewechselt wird. 4. Nach der Insertion führen Sie eine Ultraschall-Untersuchung durch, um sich zu vergewissern, dass sich der IUB™ im Zentrum der Gebärmutterhöhle befindet. 1 NuvaRing® Fachinformation, Stand November 2014. Sollte der IUB™ nicht korrekt platziert sein, muss er entfernt und ersetzt werden. 6. Weißen Stab langsam zurückziehen und Entfernen des Röhrchens aus dem Zervikalkanal. Kürzen der Fäden auf sichtbare 3–4 cm ab äußerem MM. 5 Jahre x 1. Nach der Beurtei1. Die „Safe lung des Uterus Load“-Ladehilfe wird markieren Sie die in der transTiefe der Gebärmutter parenten Kunststoffmithilfe der Messskala hülle mit Daumen und des violetten und Zeigefinger Rings am Einführungsröhrchen. festgehalten. Mit der anderen Hand wird das Einführröhrchen mit dem IUP in das „Safe Schieben Sie das mit dem IUB™ Load“ geschoben. Wichtig ist, dass sich die beladene Einführungsröhrchen durch horizontalen Seitenarme der Spirale korrekt in den Zervikalkanal, bis der Markierungs2. IUP vorsichtig in das vorgeformte Profil des „Safe Load“ legen. ring den äußeren Muttermund berührt. den Uterus 2. Das Einführeinführen, bis es röhrchen so weit den Fundus berührt 2. Um den IUB™ zurückziehen, bis und der Markiefreizugeben, schieben sich die Enden der rungsring am Sie den violetten KolIUP-Seitenarme äußeren MM anliegt. Dabei ist wichtig, dass die ben vorwärts. Dadurch oberhalb der „Safe Load“-Ladehilfe befinden. Uterusachse gerade ausgerichtet ist. wird der IUB™ in der 1. Der vertikale Korpus der Spirale befindet sich bereits im Einführinstrument, die Seitenarme müssen nicht in das Röhrchen geschoben werden. Die Uterustiefe kann mithilfe des blauen Markierungsringes eingestellt werden. 5 Ein ganz oder teilweise ausgestoßener IUB™ darf niemals wieder eingesetzt werden. 5 Jahre 10 Jahre 5 Jahre Ein reduzierter Transport und reduzierte Ein reduzierter Transport und reduzierte Ein reduzierter Transport und reduzierte Freigesetzte Kupferionen schwächen Ein reduzierter Transport u. reduzierte Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen die Beweglichkeit der Spermien und Befruchtungsfähigkeit der Keimzellen hemmen die Befruchtung und treten hemmen die Befruchtung und treten hemmen die Befruchtung und treten verhindern so die Befruchtung der hemmen die Befruchtung u. treten auf, auf, bevor die Eizelle die Uterushöhle auf, bevor die Eizelle die Uterushöhle auf, bevor die Eizelle die Uterushöhle Eizelle. bevor die Eizelle die Uterushöhle erreicht. erreicht. erreicht. Zusätzl. Wirkung auf das Endo- erreicht. metrium verhindert die Implantation. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Der Monitor enthält Magnete. Darf nicht in der Nähe von Quellen mit starker elektromagnetischer Strahlung verwendet werden (z. B. Mobiltelefonen), da diese die Funktionsfähigkeit des Monitors einschränken können. x 4 3 Monate – Die zweite und jede weitere Injektion müssen in einem Abstand von jeweils 12 bis 13 Wochen erfolgen. Das synthetische Gelbkörperhormon (Gestagen) Medroxyprogesteronacetat erhöht die Viskosität des Zervixschleims, hemmt die estrogenbedingte Proliferation der Uterusschleimhaut und unterdrückt die LH-Ausschüttung der Hypophyse und damit die Ovulation. 7 Tage Gonadotropin Unterdrückung durch estrogene und gestagene Wirkung von Ethinylestradiol und Norelgestromin. Primär: Ovulation wird gehemmt, Veränderung des Zervikalschleims und des Endometriums. 1 Monat – 3 Wochen verbleibt der Ring ununterbrochen in der Scheide, danach folgt eine Woche Pause. Lokale Hormonabgabe. Hauptsächlich Hemmung der Ovulation. Bei 15–30 °C lagern. Vor direkter Sonnenbestrahlung und Feuchtigkeit schützen. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Bei allen kombinierten hormonellen Sie bitte die Fachinformation. Sie bitte die Fachinformation. Sie bitte „Information für den Arzt“. Sie bitte die Fachinformation. Sie bitte die Fachinformation. Verhütungsmitteln ist das Risiko für Thrombosen erhöht. Zu weiteren Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Fachinformation. Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnen- Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnen- Unter 30 °C lagern. Vor Hitze, Sonnen- Bei 15–30 °C lagern. Vor direktem Nicht einfrieren, haltbar laut Angabe auf In der Originalverpackung aufbewahren. Vor Abgabe: 36 Monate. Im Kühllicht, Wasser und mechanischen licht, Wasser und mechanischen licht, Wasser und mechanischen Sonnenlicht und Feuchtigkeit schützen. der Packung (ca. 60 Monate). Inhalt vor Licht und Feuchtigkeit schrank lagern (2 °C – 8 °C) Erschütterungen geschützt lagern. Erschütterungen geschützt lagern. Erschütterungen geschützt lagern. schützen. Haltbarkeit 3 Jahre. Das Verfalldatum bezieht sich auf den Bei Abgabe: Die Apotheke vermerkt Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter Kann bei ungeöffneter, unbeschädigter letzten Tag des angegebenen Monats. Nicht im Kühlschrank lagern oder das Abgabedatum auf der Packung. Verpackung bis zum Ablauf des auf der Verpackung bis zum Ablauf des auf der Verpackung bis zum Ablauf des auf der einfrieren. Nach Abgabe: 4 Monate. Bei ZimmerVerpackung angegebenen Verwendbar- Verpackung angegebenen Verwendbar- Verpackung angegebenen VerwendbarDie Haltbarkeit beträgt 2 Jahre. temperatur nicht über 30 °C lagern. In keitsdatums angewendet werden. keitsdatums angewendet werden. keitsdatums angewendet werden. der Originalverpackung aufbewahren. Aufklärungsbogen Patientenbroschüre Patientenpass Aufklärungsbogen Kupferspiralen Patientenbooklet mit integriertem IUP-Pass Aufklärungsbogen Kupferspiralen Patientenbooklet mit integriertem IUP-Pass Aufklärungsbogen Kupferspiralen Patientenbooklet mit integriertem IUP-Pass Patientenbroschüre, Aufklärungsbogen, IUB-Pass NuvaRing® Reminder App Weitere Informationen www.clearblue.com/verhuetung PERSONA-Anwendungsvideo www.femena.de www.medapharma.de www.medapharma.de Hier geht es zum Poster: www.medapharma.de www.kupferperlenball.de www.pfizer.de www.janssen-deutschland.de www.msd-gyn.de NuvaRing® Fachinformation erhältlich unter www.msd.de Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH I DeutschesApothekenPortal **Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe Juli 2004, pro familia Folgende Unternehmen haben durch ihre Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: Hexal · MEDA Pharma · mibe · Procter & Gamble www.DAPdialog.de/3334 19 JETZT UMSTELLEN Ein neuer Begleiter. Ein vertrautes Gefühl. Bayer Diabetes Care heißt jetzt Ascensia Diabetes Care Einige Geräte und Sensoren gibt es bald nicht mehr. Die Übergangsfrist für die neue DIN EN ISO Norm 15197:2013 endet voraussichtlich* im Mai 2016. Daher werden einige ältere Messsysteme bald nicht mehr verfügbar sein. OneTouch Ultra® 2 GlucoMen® GlycÓ CONTOUR® + LifeScan OneTouch Ultra Teststreifen (PZN: 01448808) + Menarini GlucoMen Teststreifen (PZN: 00495645) + CONTOUR® Sensoren (PZN: 6690974) OneTouch UltraEasy® GlucoMen® Vision BREEZE 2® + LifeScan OneTouch® Ultra Teststreifen (PZN: 01448808) + Menarini GlucoMen® Visio Teststreifen (PZN: 01063942) + BREEZE 2® Sensorenscheibe (PZN: 6690997) OneTouch Vita® Accu-Chek® Sensor ELITE® ® + LifeScan OneTouch Vita Teststreifen (PZN: 00585940) ® ® + Roche Diagnostics Accu-Chek Sensor Comfort Teststreifen (PZN: 04042076) ® + Ascensia ELITE® Sensoren (PZN: 6691011) Blutzuckermesssystemen! Jetzt bei allen CONTOUR® NEXT Blut Die zweite Chance macht den praktischen praktisch Unte Unterschied. * Stand: Anfang Mai 2016 Ihre Vorteile: Die intelligente Nachfülloption, als zweite Chance, ist in allen CONTOUR® NEXT Messsystemen enthalten Bis zu 30 Sekunden um erneut Blut in denselben CONTOUR® NEXT Sensor nachzufüllen Kein lästiges Nachstechen ce Ascensia Diabetes Servi Ökonomischer Umgang mit den CONTOUR® NEXT Sensoren nfrei) b 080 0 7 26 18 80 (koste Genaue Messwerte nach DIN EN ISO Norm 15197:2013 auch bei Nutzung a.de nsi sce s.a ete iab ww w.d der Nachfülloption e a.d nsi E info@asce AUS DE R I N DUS T R I E Eisenkomplexe zur i.v. Applikation – gleich oder doch unterschiedlich? P arenteral applizierbare Eisen(III)-Kohlenhydrat-Präparate werden zur Behandlung von Eisenmangelzuständen eingesetzt, wenn orale Eisenpräparate unwirksam sind oder nicht angewendet werden können. Da sich die Eisenkomplexe in ihrer Struktur und damit in ihren Eigenschaften stark unterscheiden können, ist die Aut-idem-Substitution verschiedener Präparate aus pharmazeutischer Sicht als kritisch zu betrachten. Im Gegensatz zu älteren Studien kam der Aus schuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA 2013 zu dem Schluss, dass der Nutzen einer i.v.Eisenapplikation mögliche Risiken überwiegt. Wei tere klinische Studien bestätigten, dass eine rasche Behebung einer Anämie nicht nur die Lebensquali tät der Patienten, sondern auch die Rehospitalisie rungsrate und Zahl der Bluttransfusionen senken kann.1,2 Unterschiede Eisen(III)-haltige Nanopartikel sollen die therapeu tisch indizierte Eisenmenge von 1000 mg in relativ kurzer Zeit zugänglich machen und zugleich so sta bil sein, dass möglichst wenig toxische Eisenionen (Fe3+) freigesetzt werden. Unterschieden werden dextranfreie und dext ranbasierte Eisen(III)-Nanopartikel. Dextrane sind Kohlenhydrate bzw. Biopolysaccharide, die aus mehreren Glucose-Einheiten bestehen. 1. Dextranfreie Eisen(III)-Kohlenhydrate:3 • Eisen(III)-natrium-gluconat (Ferrlecit®, 38 kDa), • Eisen(III)-hydroxid-Sucrose (Venofer® u. Fermed®, 45 kDa) • Eisencarboxymaltose (Ferinject®, 150 kDa) 2. Dextranbasierte Eisen(III)-Kohlenhydrate:3 • Eisen(III)-hydroxid-Dextran (Cosmofer®) • Eisen(III)-Derisomaltose (Monofer®) Vorteilhaft ist bei den dextranfreien Eisen(III)Kohlenhydraten eine hohe Molekularmasse, da die Stabilität linear zur Molmasse steigt. So können größere Mengen in kürzerer Zeit infundiert w erden. Unterschiede gibt es auch in der Verträglichkeit. Alle dextranbasierten Komplexe haben das Poten www.DeutschesApothekenPortal.de zial, mit präformierten Dextran-Antikörpern zu reagieren, was dextraninduzierte anaphylaktische Reaktionen provizieren kann.3,4 Eisencarboxymaltose: Gutes Sicherheitsprofil Eisencarboxymaltose wird in einer retrospektiven Erhebung an 405 geriatrischen Patienten ein sehr gutes Sicherheitsprofil und die Abwesenheit ana phylaktischer Reaktionen bestätigt. Auch die Infusionszeit von 1000 mg in mindes tens 15 Minuten (Ferinject®) ist im Vergleich zu mehreren Stunden (Venofer®) vorteilhaft.5 Austausch kritisch Obwohl es viele Unterschiede zwischen den ver schiedenen Eisen-Komplexen gibt, wird bei einer Aut-idem-Betrachtung nur das Eisen als Wirkstoff bewertet und die Kohlenhydrate nur als Komplex bildner um das Eisen. Dies ist aus pharmazeuti scher Sicht unverständlich, da sie von erheblicher Bedeutung für die Wirkung, Verträglichkeit und die Pharmakokinetik sind. Dieser Aut-idem-Ansatz wird mit der Austausch barkeit nach Rahmenvertrag von verschiedenen Salzen, Estern, Ethern, Isomeren, Mischungen von Isomeren, Komplexen und Derivaten eines Wirk stoffes als ein und derselbe Wirkstoff begründet. FAZIT Ein ähnliches Verfahren wie bei den Biosimilars wäre auch für Eisen(III)Komplexe aufgrund der physiko-chemischen und pharmakologischen Unterschiede zu begrüßen. In der Leitlinie „Gute Substitutionspraxis“ der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft wird der Austausch sog. Non Biological Complex Drugs, zu denen Eisenkomplexe gehören, bereits als kritisch beurteilt. 1 Lee ES, et al. Comparison of adverse event profile of intravenous iron sucrose and iron sucrose similar in postpartum and gynecologic operative patients. Curr Med Res Opin 2013;29(2):141–147 2 Ponikowski P, et al. Beneficial effects of long-term intravenous iron therapy with ferric carboxymaltose in patients with symptomatic heart failure and iron deficiency. Eur Heart J 2015;36(11):657–668 3 Breymann C. Iron Deficiency and Anaemia in Women in the Gynaecological and Obstetrical Practice (with Case Reports). 1.12 Parenteral iron preparations. UNI-MED-Verlag, Bremen 2015: 22–23 4 Wang C, et al. Comparative Risk of Anaphylactic Reactions Associated With Intravenous Iron Products. JAMA 2015;314:2062–2068 5 Lipp HP. Peroral und intravenös anwendbare Eisenpräparate. Krankenhaus pharmazie 2011;32:450–459 21 AKTUELLES Das Antikorruptionsgesetz § 299a und b StGB – Bestechlichkeit im Gesundheitswesen A m 14. April 2016 hat der Bundestag das sogenannte „Antikorruptionsgesetz“ beschlossen, mit dessen Inkrafttreten Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen zukünftig strafbar sind. Die Zunft der Apotheker ist von dem neuen Gesetz allerdings nur wenig betroffen. dieser Patienten direkt der betroffenen Apotheke zuweist. Auch in Fällen der Bestechung und Bestechlichkeit nach § 300 StGB in besonders schweren Fällen, wenn der Apotheker gewerbsmä ßig oder als Mitglied einer Bande agiert, ist er natürlich „Täter“ und zu bestrafen. Ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, das sowohl Bestechung als auch Bestechlichkeit im Gesundheitswesen unter Strafe stellt, wurde vor allem vor dem Hintergrund als notwendig erachtet, dass Ärzte für das Anneh men von Zuwendungen nicht belangt werden kön nen. Diese Lücke im Strafrecht soll mit dem Anti korruptionsgesetz nun geschlossen werden. In vielen Apotheken besteht die große Sorge, dass den Kunden keine kleinen Geschenke mehr mitge geben werden dürfen. Muss auf den Kalender zum Jahreswechsel oder die Mitgabe von Taschen tüchern beim Kauf eines Nasensprays verzichtet werden? Da die Strafbarkeit des Apothekers an eine Ver letzung der Pflicht zur unabhängigen Beratung geknüpft ist, bleibt die Abgabe solch kleiner Geschenke auch nach Inkrafttreten der neuen Strafbestände zulässig. Verboten ist jedoch – und das ist nicht neu – eine Zugabe allein an das Einlösen einer Verordnung zu knüpfen (Rx-BoniVerbot). Auch die Berufsordnungen der Länder setzten der Werbung Grenzen: Nach diesen dürfen Wer bung und Zugaben nicht übertrieben sein. Seit dem Wegfall der Zugabeverordnung (2001) sind aller dings auch Zugaben oberhalb der sog. Geringwer tigkeitsschwelle von einen Euro erlaubt. Die Zugabe z. B. einer Tasse ist demnach gestattet, darf jedoch nicht an den Kauf bestimmter Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen geknüpft sein. Bei einem Produktbezug darf die Zugabe den Wert von einem Euro nicht überschreiten. Die Zugabe einer Packung Taschentücher ist und bleibt somit erlaubt! Der Weg zum Beschluss Ein erster Referentenentwurf für das Antikorrup tionsgesetz lag dem Bundesjustizministerium bereits im Februar 2015 vor. Dieser wurde im November im Bundestag verlesen und anschlie ßend lange im Rechtsausschuss diskutiert, bis man sich schließlich auf die Form des Gesetzes einigte, die am 14. April 2016 vom Bundesstag beschlossen wurde. Da das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist, tritt es nach Unterzeichnung vom Bundespräsi denten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am darauf folgenden Tag in Kraft. Wer ist betroffen? Ursprünglich sollte sich das Gesetz auf alle Angehö rige von Heilberufen beziehen – diese Reichweite wurde in der endgültigen Version jedoch wieder eingeschränkt. So ist die Abgabe von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln und damit auch weitgehend der Apotheker gehören nicht zum Täterkreis Berufsstand der Apotheker aus dem Antikorrup tionsgesetz ausgenommen. Apotheker gehören somit nur noch in speziellen Konstellationen zum potenziellen „Täterkreis“, wenn ein Apotheker z. B. den Arzt bezahlt oder großzügig beschenkt, damit 22 Was ist erlaubt – was nicht? FAZIT Für Apotheken hat das Antikorruptionsgesetz nur geringe Auswirkungen. Vor allem die Sorge, dass kleine Geschenke für die Kunden zum Problem werden, kann ad Acta gelegt werden. Solche Zugaben dürfen nur nicht an bestimmte Arzneimittel oder allein an das Einlösen einer Verordnung geknüpft sein. www.DeutschesApothekenPortal.de AKTUELLES Substitutionsausschlussliste: Wirkstoffe der zweiten Tranche festgelegt D er Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat laut Pressemitteilung vom 21. April 2016 die Wirkstoffe festgelegt, die mit der zweiten Tranche in die Substitutionsausschlussliste (Anlage VII AM-RL) aufgenommen werden sollen. Derzeit liegt der Beschluss beim Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung und tritt frühestens vier Wochen nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.1 Die Substitutionsausschlussliste enthält Wirk stoffe, bei denen schon der Austausch unter wirk stoffgleichen Präparaten zu Therapieproblemen führen könnte. Dies sind z. B. Wirkstoffe mit gerin ger therapeutischer Breite oder retardierte Arznei formen, die eine genaue Einstellung erfordern. Seit Dezember 2014 sind bereits sieben Wirkstoffe und eine Wirkstoffkombination von der Substitution ausgeschlossen (1. Tranche). 2. Tranche: Opioid-Analgetika, Antikonvulsiva und Phenprocoumon Tabelle 1 zeigt, für welche Wirkstoffe der G-BA (unter Vorbehalt) einen Substitutionsausschluss beschlossen hat: Darunter befinden sich Betäu bungsmittel mit unterschiedlicher Applikations höchstdauer, Antikonvulsiva und Phenprocoumon, das eine geringe therapeutische Breite aufweist. Nach Inkrafttreten des Beschlusses dürfen auch diese acht Wirkstoffe nicht mehr gegen wirkstoff gleiche Arzneimittel ausgetauscht werden, z. B. im Rahmen von Rabattverträgen. Von der Substitution ausgeschlossene Arzneimit tel müssen immer namentlich verordnet werden, d. h., Produktname und/oder Hersteller sind Pflichtangaben. Abgaberegeln bei Arzneimitteln mit Substitutionsausschluss - Wirkstoffverordnung = unklare Verordnung Rücksprache mit dem Arzt, Rezeptänderung erforderlich www.DeutschesApothekenPortal.de Arzneimittelgruppe Wirkstoff Darreichungsform Opioid-Analgetika Buprenorphin Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshöchstdauer (z. B. bis zu 3 bzw. bis zu 4 Tage) Oxycodon Retardtabletten, soweit sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit aufweisen Hydromorphon Retardtabletten, soweit sie eine unterschiedliche Applikationshöchstdauer bzw. -häufigkeit aufweisen Carbamazepin Retardtabletten Phenobarbital Tabletten Primidon Tabletten Valproinsäure Retardtabletten Phenprocoumon Tabletten Antikonvulsiva Antikoagulantien Tab. 1: Übersicht der mit der 2. Tranche vom G-BA festgelegten Wirkstoffe und Darreichungsformen - Nichtlieferbarkeit des verordneten Präparats Rücksprache mit dem Arzt, Rezeptänderung erforderlich - Original/Import verordnet Rabattverträge über Original/ Import? Wenn ja, vorrangige Abgabe eines Rabattarzneimittels; wenn nein, Preisanker bei Importverordnung beachten (gilt für Ersatzkassen; bei Verordnungen zulasten von Primärkassen gelten die regionalen Liefervereinbarungen) Der Austausch von Original und Import ist für Arz neimittel der Substitutionsausschlussliste bisher nur für Ersatzkassen eindeutig geregelt (§ 4 Abs. 13 vdek-AVV). Original und Import/e sind demnach trotz Substitutionsausschluss gegeneinander aus tauschbar, da sie als identisch gelten. FAZIT Bis zum Inkrafttreten des Beschlusses vergeht sicherlich noch etwas Zeit. In der Übergangsphase müssen Apotheken dann verstärkt auf die neu aufge nommenen Wirkstoffe achten. Insgesamt ist die Mehrzahl der Apotheken (ca. 61 %) der Meinung, dass die Substitutionsausschlussliste die Rezeptbeliefe rung vereinfacht, da sich die Anwendung Pharmazeutischer Bedenken erüb rigt.2 1 Stand bei Redaktionsschluss 2 DAP-Umfrage vom 26. April 2016, n = 654 23 S E RV IC E Anti-Baby-Pille: Richtige Einnahme bei Reisen mit Zeitverschiebung S ommer ist Reisezeit – für viele Frauen geht es mit Pille im Gepäck in den Urlaub. Um den Empfängnisschutz zu gewährleisten, muss das Einnahmeintervall eingehalten werden – bei Fernreisen mit Zeitverschiebung sind einige Faktoren zu berücksichtigen. Was eine Fernreise für die Einnahme der Pille bedeutet, ist vor allem davon abhängig, ob es sich um ein Kombipräparat oder eine Minipille handelt. Kombinierte orale Kontrazeptiva (KOK) Der Schutz von Kombinationspräparaten, die ein Östrogen und ein Gestagen enthalten, ist erst dann beeinträchtigt, wenn der Abstand zwischen der Einnahme von zwei Dragees mehr als 36 Stunden beträgt. Wenn also die Zeitverschiebung nicht grö ßer als zwölf Stunden ist, kann die Pille am Urlaubs ort zur gewohnten Zeit eingenommen werden. Bei einer Zeitverschiebung von mehr als zwölf Stunden sollte allerdings nach circa zwölf Stunden eine „Zwischenpille“ eingenommen werden. Die Ein nahme der nächsten Pille kann dann wieder zur gewohnten Zeit erfolgen. Zeitverschiebung ≤ 12 Stunden 7:00 Uhr 7:00 Uhr Einnahme zu Hause Einnahme am Reiseziel 24 Zeitverschiebung ≤ 3 Stunden 7:00 Uhr Einnahme zu Hause 7:00 Uhr Einnahme am Reiseziel Zeitverschiebung > 3 Stunden 12 h Einnahme „Zwischenpille“ ➔ bei nächstem Tagesanbruch (Flug nach Osten) ➔ bei Ankunft/Zwischenlandung (Flug nach Westen) 7:00 Uhr 7:00 Uhr Einnahme am Reiseziel Alternative Verhütungsmittel empfehlenswert 12 h Einnahme „Zwischenpille“ 7:00 Uhr Bei Minipillen, die nur ein Gestagen enthalten, darf von der üblichen Einnahmezeit nicht mehr als drei Stunden abgewichen werden, sonst ist der Emp fängnisschutz beeinträchtigt. Damit ergibt sich ein maximaler Zeitabstand zwischen zwei Pillenein nahmen von 27 (24 + 3) Stunden. Deshalb sollte bei einer Zeitverschiebung von mehr als drei Stunden nach zwölf Stunden eine „Zwischenpille“ genom men und dann die Einnahme zur gewohnten Ein nahmezeit gemäß Ortszeit fortgesetzt werden. Einnahme zu Hause Zeitverschiebung > 12 Stunden Einnahme zu Hause Reine Gestagenpräparate (Minipille) 7:00 Uhr Einnahme am Reiseziel Grundsätzlich empfiehlt es sich, zur Sicherheit zusätzlich alternative Verhütungsmittel wie zum Beispiel Kondome mitzuführen, da auch bei Reise durchfall oder bei Antibiotikaeinnahme die Wirk samkeit von hormonellen Kontrazeptiva beein trächtigt sein kann. www.DeutschesApothekenPortal.de AKTUELLES Formfehler-Retaxationen – Einigung erzielt Rahmenvertragsänderung zum 01. Juni 2016 V ielen Apothekern sind Retaxationen aufgrund von formalen Fehlern bekannt. Auch wenn es sich um unbedeutende Fehler handelte und Patienten korrekt versorgt wurden, beharrten die Kassen in vielen Fällen unter Berufung auf entsprechende Gesetze und Verträge auf ihrem Standpunkt. Zum 01. Juni 2016 wurde endlich im Rahmen vertrag geregelt, welche Formfehler zukünftig nicht mehr retaxiert werden dürfen. Lange konnten sich der Deutsche Apothekerver band (DAV) und der GKV-Spitzenverband bezüg lich der vertraglichen Regelung von FormfehlerRetaxationen nicht einigen, sodass ein Schiedsstel lenverfahren eingeleitet wurde. Die Schiedsstelle kam nun am 24. Mai 2016 zu einer Einigung. 2. Umfassende Heilungsmöglichkeiten: Krankenkassen dürfen nicht mehr retaxieren, wenn der Apotheker nach Rücksprache mit dem Arzt fehlerhafte, unleserliche oder fehlende Anga ben gemäß AMVV bzw. BtMVV korrigiert oder ergänzt hat. Dies gilt nur für die Heilung vor der Abrechnung. 3. Rezeptbelieferung trotz fehlender bzw. fehlerhafter Angaben: Retaxationen dürfen nicht ausgesprochen werden, wenn Daten zum Versicherten fehlen, aber ander weitig ersichtlich sind, die Telefonnummer des Arz tes fehlt oder Daten zum ausstellenden Arzt fehlen, wenn dieser aus der Verordnung eindeutig erkenn bar ist. 4. Sonderkennzeichen: Neufassung von § 3 Rahmenvertrag Für Apotheker ist erfreulich, dass viele Retaxatio nen seit dem 01. Juni 2016 nicht mehr zulässig sind. Dies gilt auch für die am 01. Juni noch laufenden Verfahren. Niedergeschrieben sind die Regelungen in § 3 des Rahmenvertrages, der bislang eher vage den Zahlungsanspruch der Apotheker gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen regelte. Katalog der „Retax-Verbote“ Der neu gefasste § 3 Rahmenvertrag enthält eine Auflistung der Formfehler, die von Kassen nicht mehr beanstandet werden dürfen. Im Folgenden werden einige wichtige Punkte vorgestellt, eine detaillierte Zusammenfassung steht zum Down load zur Verfügung. Download FAQ zur Retax-Regelung: www.DAPdialog.de/3344 Fehlt das Sonderkennzeichen 02567024 auf dem Rezept, ist aber ein Vermerk vorhanden, darf eben falls nicht mehr retaxiert werden. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall, wenn das Sonderkennzei chen vorhanden ist, aber der Vermerk fehlt. Fehlen Sonderkennzeichen (Nichtverfügbarkeit, Akutver sorgung, Pharmazeutische Bedenken) und Begrün dung auf dem Rezept, so kann die Apotheke im Beanstandungsverfahren einen objektivierbaren Nachweis nachreichen. 5. Original vs. Import: Es wird festgelegt, dass Original- und Importarz neimittel auch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz aus tauschbar sind. Retaxationen sind unzulässig, wenn die Apotheke das namentlich verordnete Ori ginal- bzw. Importarzneimittel abgibt (Ausnahme: Rabattverträge über Original/Importe). FAZIT 1. Keine Retaxationen bei unbedeutenden Fehlern: Wenn bei der Abgabe Arzneimittelsicherheit und Wirtschaftlichkeit gewährleistet waren, dürfen Krankenkassen unbedeutende Formfehler nicht mehr retaxieren. www.DeutschesApothekenPortal.de Es ist sehr begrüßenswert, dass DAV und GKV-Spitzenverband eine Regelung in Bezug auf Formfehler-Retaxationen gefunden haben. Zu beachten ist, dass nur definiert wurde, in welchen Fällen Retaxationen unzulässig sind, nicht jedoch die zugrunde liegenden Vorgaben geändert wurden. Es bleibt abzu warten, ob der Neufassung des § 3 Rahmenvertrag weitere Anpassungen folgen. 25 S E RV IC E Richtiger Umgang mit den drei Preisgünstigsten K ommt die vorrangige Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht zustande, darf stattdessen entweder das verordnete oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abgeben werden. Welche Situationen sind damit gemeint? Wie werden die drei Preisgünstigsten ermittelt und was gilt es bei der Rezeptbedruckung zu beachten? Gibt es hingegen nur zwei Arzneimittel mit identischem niedrigem Preis, so zählen die Artikel mit dem nächstliegenden Preis zum Auswahlbereich. Nachfolgend z. B. umfasst der Bereich der drei Preisgünstigsten sechs Arzneimittel: 2 Arzneimittel à 25 € 4 Arzneimittel à 26 € 2 Arzneimittel à 27 € Gesetzliche Grundlage Gemäß § 4 (2) Rahmenvertrag hat die Apotheke vorrangig rabattierte Arzneimittel abzugeben. Allerdings ist dies nicht immer möglich. In folgen den Fällen kommt die Abgabe eines Rabattartikels zum Beispiel nicht zustande: Der Auswahlbereich vergrößert sich jeweils um die Arzneimittel der drittniedrigsten Preisstufe, wenn in der ersten und zweiten nur insgesamt zwei Arzneimittel ermittelt wurden: 1 Arzneimittel à 25 € • Nichtlieferbarkeit des Rabattarzneimittels 1 Arzneimittel à 26 € •Akutfall/Notfall 4 Arzneimittel à 27 € • Pharmazeutische Bedenken In diesen Fällen kann entweder das verordnete oder eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel abge geben werden. Die gesetzliche Grundlage dafür fin det sich im § 4 (4) Rahmenvertrag: Richtige Rezeptbedruckung Wird anstelle eines Rabattarzneimittels eines aus dem Auswahlbereich der drei Preisgünstigsten abgegeben, müssen neben der PZN des abgegebenen Arzneimittels auch das Sonderkennzeichen (PZN „Kommt eine vorrangige Abgabe rabattbegünstigter Arzneimittel […] 02567024) und der dazugehörige Faktor auf das nicht zustande, stehen unter den Voraussetzungen […] die drei preisRezept gedruckt werden. Je nach Fall ist eine günstigsten Arzneimittel und im Falle der aut idem – Ersetzung zusätzliche Dokumentation auf dem Rezept erfor zusätzlich das namentlich verordnete Arzneimittel, [...] zur Auswahl derlich. […].“ DeutschesApothekenPortal Die DAP Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen richtig Die Service-Plattform für Apotheken anwenden“ bietet Hilfestellung beim richtigen ARBEITSHILFE 50 Umgang mit der Sonder-PZN und dem dazugehöri Ermittlung der „drei Preisgünstigsten“ gen Faktor.richtig anwenden Sonderkennzeichen Haben unter den preisgünstigen Arzneimitteln Originalverordnung Importverordnung mehrere denselben Preis, kommt es aufRabattarzneimittel die Konstel Rabattarzneimittel Akutversorgung/ Pharmazeutische Wuns und 15/15-Importe nicht lieferbar* Preisgünstige Verordneter Import Notdienst Bedenken arzneim nicht lieferbar* lation 15/15-Importe an, welche davonundzu den drei preisgünstigs preisgünstigere nicht lieferbar* Importe nicht ten zählen: lieferbar* Sonder-PZN 02567024 Sonder-PZN 02567024 Sonder-PZN 02567024 Sonder-PZN 02567024 + Faktor 4 + Faktor 2 + Faktor 5 + Faktor 6 Gibt esSonder-PZN genau drei Arzneimittel mit 02567024 + Faktor 3 identischem Preis, so sind diese die Abb.: aus §der DAP4 Arbeitshilfe Abgabe des NachAusschnitt Rahmenvertrag 4 Abs. Abgabe des: „Sonderkenn Abgabe Original Abgabe eines „drei Preisgünstigsten“: oder „nicht preishöherpreisigen • namentlich verord- zeichen namentlich oder eines der drei preisgünstigsten richtigverordneten anwenden“ günstiger“ Import Arzneimittels 3 Arzneimittel à 25 (Original/Import) € 2 Arzneimittel Zusätzlicherà 26 € Ersatzkassen: Vermerk nicht Arztrücksprache mit erforderlich! à 27 € handschriftlichem 5 Arzneimittel 26 Vermerk auf dem Rezept (mit Datum und Unterschrift) erforderlich (vdek-AVV § 4 Abs. 8)! Regionalverträge der Primärkassen prüfen! Emselex 7,5 mg 98 Ret. N3 Veron Pharma neten oder • eines der drei preisgünstigsten Arzneimittel Vorsicht: Preisanker beachten! Zusätzlicher Vermerk empfehlenswert! Sonder 02567 + Fakt • Patient bez den Gesam • Rezept mit Arzneimittel PZN und PZ oder eines preisgünstigen Importes gem. § 5 Arzneimitte Download Arbeitshilfe „Sonder (Betrag „0“ Vorsicht: „Taxe“) Preisanker beachten, falls dasanwenden“: verordnete bereits zu den drei kennzeichen richtig • Rezept wird preisgünstigsten Arzneimitteln gehört! der Apothe das Rechen abgerechne Zusätzlicher Zusätzlicher Vermerk erforderlich: • Patient erh Vermerk nicht Stichpunktartige Begründung Kopie des b erforderlich! (mit Datum und Unterschrift) Rezeptes u Kassenbon rechnung m Doxycyclin 100 mg AL HKP Krankenkas 10 St. N1 Dringender Fall, sofortigerTherapiebeginn erforderlich! Gut zu w 20.01.2016 www.DeutschesApothekenPortal.de Die Apothe pro Rezept Stalevo 50/12,5/200 Fta Orion 30 St. N1 wandsentsc www.DAPdialog.de/3345 I N E IGE N E R SAC H E Einspruch stattgegeben – mit Hilfe des DAP D as DeutscheApothekenPortal unterstützt die Arbeit in der Apotheke nicht nur mithilfe von Datenbanken, Arbeitshilfen oder Beratungskarten. Das DAP-Team beantwortet regelmäßig auch konkrete Anfragen zu Abgabeproblemen und Retaxierungen. Erfreulicherweise führt die Unterstützung oft zum Happy End. „Ich wollte Ihnen nur Bescheid geben, dass der Ein spruch anerkannt wurde. Vielen Dank nochmals für Ihre Mühe!“ – solche oder ähnliche Nachrichten liest das DAP-Team immer wieder gerne. Begonnen hatte der Fall im März, als die reta xierte Apothekerin zunächst telefonischen Kontakt mit uns aufnahm und uns anschließend die RetaxUnterlagen zur genaueren Überprüfung zusandte: schreibungen und den damit verbundenen Vor schriften entsprechen müssen (§ 17 ApoBetrO). Das DAP-Team riet der Apothekerin zum Ein spruch und stellte ihr dafür einige Argumentati onsansätze und Vertragsabschnitte per E-Mail zur Verfügung: Vertragliche Grundlagen Nach § 4 (1) des Rahmenvertrags sind bei Vorliegen einer Wirkstoffverordnung preisgünstige Arznei mittel auszuwählen, die den „Aut-idem-Kriterien“ entsprechen. Ein Kriterium ist nach § 4 (1) c) die identische Packungsgröße. Hierzu ist Folgendes definiert: „als identisch gelten auch Packungsgrößen, die nach der geltenden Fassung der Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 4 SGB V (Packungsgrößenverordnung) dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zuzuordnen sind.“ Da sowohl Aripiprazol 98 Stück als auch 100 Stück dem gleichen N-Bereich zuzuordnen sind (N3), gel ten diese als identisch. Somit war die Abgabe der 100 Stück zulässig. Hinzu kommt, dass die Apotheke unter rabattier ten Arzneimitteln gemäß § 4 (2) Satz 5 Rahmenver trag frei wählen darf: „Treffen die Voraussetzungen nach Satz 1 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Arzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen frei wählen.“ Krankenkasse: Barmer GEK (IK 9580001) Verordnet: Aripiprazol 15 mg 98 Tbl. (N3) Datum: 14.04.2015 Die Apotheke hatte aufgrund der gesetzlichen Bestimmung zur Packungsgrößenverordnung ein lagervorrätiges, wirtschaftliches Rabattarzneimit tel mit 100 St. abgegeben, da sowohl die 98er- als auch die 100er-Packungsgröße dem N3-Bereich angehören. Dennoch wurde die Apotheke um den Differenz betrag von 141,22 € retaxiert – mit der Begrün dung, dass die abgegebenen Arzneimittel den Ver www.DeutschesApothekenPortal.de Zusätzlich erschien im März ein DAP Newsletter, der den Einspruch nochmals unterstützen sollte. Die Argumentation wurde von der Krankenkasse offenbar eingesehen. Wir freuen uns mit der Kolle gin über den erfolgreichen Einspruch! Sollten Sie ebenfalls eine Retaxierung nicht nach vollziehen können oder für ungerechtfertigt halten, wenden auch Sie sich gerne an das DeutscheApo thekenPortal! Besonders schnelle Hilfe erhalten Sie als Premium-Abonnent unter dem Menüpunkt „Beratungs-Center“. Hier geht’s zum Beratungs-Center: www.DAPdialog.de/3346 27 U M F R AGE Nachweis der Nichtlieferfähigkeit des Herstellers – Eine unlösbare Aufgabe? A ls eine Krankenkasse jüngst Defekt belege des Großhandels im Rahmen von Retaxationen nicht als Nachweis der Nichtlieferfähigkeit des Herstellers anerkannte, kam es zu einer Debatte um besagten Nachweis. Mittlerweile akzeptiert auch diese Kasse die Großhandelsbelege, aber das Problem bleibt bestehen. Das DAP hat Apotheken gefragt, ob Hersteller auf Anfrage ihre Nichtlieferfähigkeit schriftlich mitteilen – mit einem überraschenden Ergebnis. Hintergrund ist eine Formulierung in § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag, die Apotheken bei Nichtlieferbar keit eines Rabattarzneimittels dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass der pharmazeutische Unter nehmer nicht lieferfähig war. 52 % der Befragten erhielten keinen Nachweis vom Hersteller Eine aktuelle DAP-Umfrage bestätigt, dass die Her steller nicht immer bereit sind, ihre Nichtlieferfä higkeit zu bekunden (s. Abb.). Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer (52,22%) gab an, dass pharmazeutische Unternehmer auf ihre Anfrage hin die Nichtlieferbarkeit eines Arzneimittels nicht, z. B. durch Zusendung eines Defektbelegs, nachwiesen. Wie aber sollen Apotheken den gefor derten Nachweis erbringen, wenn Hersteller keine Defektbelege versenden? Und wie ist vorzugehen, wenn der Hersteller zwar formal lieferfähig ist, der Patient das Arzneimittel jedoch in kürzerer Zeit benötigt, als eine Direktbestellung in Anspruch nähme? § 4 Abs. 2 Rahmenvertrag: FAZIT „Dass ein rabattbegünstigtes Arzneimittel zum Zeitpunkt der Vorlage der Verordnung vom pharmazeutischen Unternehmer nicht geliefert werden konnte, hat die Apotheke nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden.“ Die Umfrage zeigt, dass bei diesem Thema dringender Regelungsbedarf besteht. Es sollte rahmenvertraglich vereinbart werden, dass die Defektbelege der Groß händler zur Dokumentation der Nichtlieferbarkeit von Rabatt- bzw. Importarzneimitteln ausreichen. Die Ver pflichtung der Apotheken zum Nachweis der Nichtlie ferfähigkeit des Herstellers sollte gänzlich gestrichen werden. In der Praxis dokumentieren Apotheken die Nicht lieferbarkeit von Arzneimitteln mit den Defektbele gen der Großhändler, aus denen nicht immer ein deutig hervorgeht, dass der Hersteller nicht liefer fähig war. Es wäre aber praktisch unmöglich, bei jedem einzelnen nicht lieferbaren Rabatt- oder Importarzneimittel den Hersteller anzuschreiben und einen schriftlichen Nachweis der Nichtlieferfä higkeit zu erbitten. DAP-Umfrage: Weisen pharmazeutische Hersteller auf Ihre Anfrage hin die Nichtlieferbarkeit eines Präparates, z. B. durch Zusendung eines Defektbeleges, nach? Ja Nein 48 % 52 % Abb.: DAP-Umfrage vom 23. Februar 2016, n = 699 28 www.DeutschesApothekenPortal.de Im OTC Dialog werden unter anderem Abgabeprobleme bei erstattungs fähigen OTC-Arzneimitteln und Medizinprodukten aufgegriffen g o l a i D OTC im DAP ik r b u -R C T O Die Dialog Retax-Falle: Rezepturverordnungen R ezepturherstellungen sind eine ureigene Aufgabe von Apotheken und ermöglichen eine individuelle Patientenversorgung. Häufig sind sie aber auch mit einem hohen Aufwand verknüpft und durch die vielfältigen gesetzlichen Vorschriften rund um die Herstellung und Abrechnung können sie einige Retax-Fallen bergen. Rezeptur als Arzneimittel Mit der Anfertigung einer Rezeptur auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung wird diese zum apo thekenpflichtigen bzw. zum verschreibungspflich tigen Arzneimittel. Demnach gelten für die Verord nung und Erstattung individuell hergestellter Arz neimittel (Rezepturen) die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für Fertigarzneimittel. 1. Retax-Falle: Erstattungsfähigkeit Erwachsene Rezepturen können für Erwachsene nur zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden, sofern sie verschreibungs pflichtig sind. Dafür reicht die Verarbeitung min destens einer verschreibungspflichtigen Substanz in der Rezeptur aus. Merke: Ob eine Rezeptur verschreibungspflich tig ist, hängt von den enthaltenen Wirkstoffen und unter Umständen von der verordneten Menge bzw. Konzentration ab. Angaben zur Verschreibungs pflicht findet man in der Anlage I der Arzneimittel verschreibungsverordnung (AMVV). www.DeutschesApothekenPortal.de Beispiel – Hydrocortison und seine Ester (Auszug aus der Anlage I AMVV): Verschreibungspflichtig „– ausgenommen in Zubereitungen zum äußeren Gebrauch a) in einer Konzentration bis zu 0,25 % Hydrocortison oder Hydrocortisonacetat, berechnet als Base und in Packungsgrößen bis zu 50 g […].“ Gemäß § 34 SGB V sind seit Januar 2004 nicht ver schreibungspflichtige Arzneimittel für Erwach sene von der Verordnung zulasten der GKV ausge schlossen. Dies gilt auch für Rezepturen, die keine verschreibungspflichtigen Bestandteile enthalten. Verordnungen nicht verschreibungspflichtiger Arz neimittel sind aber ausnahmsweise zulasten der GKV erstattungsfähig, wenn der jeweilige Wirk stoff bei der Behandlung „schwerwiegender Erkran kungen“ als Therapiestandard gilt und in der sogenannten OTC-Ausnahmeliste (Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL)) aufgeführt ist. Beispiele für Ausnahmen gemäß Anlage I AM-RL für Rezepturverordnungen: - Topische Anästhetika und/oder Antiseptika, nur zur Selbstbehandlung schwerwiegender generalisierter blasenbildender Hauterkrankungen - Antihistaminika, nur zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urticarien und bei schwerwiegender allergischer Rhinitis, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glukokortikoiden nicht ausreichend ist sowie bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus - Harnstoffhaltige Dermatika mit einem Harnstoffgehalt von mind. 5 %, nur bei gesicherter Diagnose bei Ichthyosen, wenn keine therapeutischen Alternativen indiziert sind - Iodverbindungen, nur zur Behandlung von Ulcera und Dekubitalgeschwüren 29 A B G A BE - S E RV IC E - Nystatin, nur zur Behandlung von Mykosen bei immunsupprimierten Patienten - Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2 % Salicylsäure) in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme - Synthetischer Speichel, nur zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei onkologischen oder Autoimmunerkrankungen Entspricht keiner der verordneten Rezepturbe standteile dieser Ausnahmeliste, muss der Patient die Kosten für die Rezeptur selber übernehmen. Kinder und Jugendliche Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebens jahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind auch apo thekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Rezepturen zulasten der GKV erstattungsfähig. 2. Retax-Falle: Prüfpflicht Ersatzkassen Im vdek-Arzneiversorgungsvertrag (AVV) ist gemäß § 4 (6) festgelegt, dass Apotheken eine Prüf pflicht auf nicht verschreibungspflichtige Rezep turverordnungen haben. § 4 (6) vdek-AVV (Auszug): „Verordnungen von […] 6. Rezepturen, die als abgabefähiges Endprodukt nicht der Verschreibungspflicht unterliegen und die nicht von der Richtlinie nach § 34 Absatz 1 Satz 2 SGB V (OTC-Übersicht) als Ausnahme erfasst sind, für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden, […] dürfen nicht zu Lasten der Ersatzkassen beliefert werden [...].“ Primärkassen Bei Primärkassen gibt es z. T. regional abweichende Regelungen. Es ist daher vorher zu klären, ob für die betroffene Primärkasse nach dem Regionalvertrag des jeweiligen Bundeslandes eine Prüfpflicht für Rezepturen mit nicht rezeptpflichtigen Bestandtei len besteht. 30 Prüfung der Verordnungsfähigkeit Im Übrigen sind die Apotheken nicht zur Überprü fung der Verordnungsfähigkeit des verordneten Mittels verpflichtet. Das heißt, ob die vorgegebenen Indikationen für die vorliegende Verordnung erfüllt sind, muss und kann die Apotheke nicht überprü fen. Im Zweifel sollte die Apotheke allerdings mit dem verordnenden Arzt Rücksprache halten und diese kurz auf der Verordnung dokumentieren. 3. Retax-Falle: Rezepturgrundlagen Rezepturgrundlagen müssen apothekenpflichtige Arzneimittel sein oder Arzneimittelqualität auf weisen. Nicht apothekenpflichtige Grundlagen, wie zum Beispiel Kosmetika, dürfen nur dann als Aus gangsstoff verwendet werden, wenn der jeweilige Hersteller ein Prüfzertifikat nach § 6 (3) und § 11 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und eine Methode zur Identitätsprüfung zur Verfügung stellt. Merke: Rezepturen mit geprüften Kosmetika als Grundlage sind erstattungsfähig. 4. Retax-Falle: Formalien/Formfehler Anweisung erforderlich Bei einer Rezepturverordnung ist nach § 2 (1) AMVV festgelegt, dass die Rezepturzusammenset zung nach Art und Menge sowie eine Gebrauchs anweisung auf dem Rezept vorhanden sein müssen. Ausschnitt aus § 2 (1) AMVV: „Die Verschreibung muss enthalten: [...] 4a. bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem Teilmengen abgegeben werden sollen […] 7. Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen [...].“ www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E Bedenkliche Rezepturarzneimittel § 5 (1) AMG verbietet, „bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden“. Eine verordnete Rezep tur, die einen der bedenklichen Stoffe enthält, darf nicht hergestellt werden. Tipp: Die DAP Retax-Arbeitshilfe „Bedenkliche Rezepturarzneimit tel“ beinhaltet eine Auflistung der von der Arzneimittel kommission (AMK) als bedenklich ein gestuften Stoffe. Bedenkliche Rezepturarzneimittel Das Arzneimittelgesetz (AMG) verbietet es, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder am Menschen anzuwenden (AMG § 5 (1)). Eine Bedenklichkeit ist gegeben, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass nach dem jeweils aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen auftreten können, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Die Frage nach der Bedenklichkeit stellt sich vor allem im Rahmen der Rezepturanfertigung. Auch die Apotheken‐Betriebsordnung ApBetrO verbietet in § 17 (5) Verschreibungen zu beliefern, wenn bestehende Bedenken nicht beseitigt werden können. Im Folgenden finden Sie eine Liste der von der Arzneimittelkommission als bedenklich eingestuften Stoffe. Steht ein Stoff nicht in der Liste, so ist daraus nicht generell zu schließen, dass er unkritisch in Rezepturen verarbeitet werden darf. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rezepturarzneimittel Amygdalin: siehe Mandelonitril Aristolochiasäurehaltige Drogen (alle Drogen der Gattungen Aristolochia und Asarum) ausgenommen Homöopathika ab D10 Amine, aliphatische Arnikablüten zum Einnehmen ausgenommen Homöopathika ab D4 Bärenklau: siehe Heracleum‐Arten Barbiturate: siehe Bromide und Barbiturate Benzol ausgenommen Homöopathika ab D6 Borsäure sowie deren Ester und Salze ausgenommen Mineralwässer und Puffer in Augentropfen, ausgenommen Homöopathika ab D4 Risiko kanzerogen (multiple Karzinome) unvermeidliche Nitrosamin‐Bildung Dyspnoe, Tachykardie und Kollaps, Gastroenteritis myelotoxisch, kanzerogen mangelhafte Wirksamkeit, resorptive Vergiftungen Bromide und Barbiturate in Kombination als Sedativum Bufexamac Calomel: siehe Quecksilber(I)‐chlorid Cäsiumsalze (in der alternativen Krebstherapie) Chelidonii herba, radix, Chelidonin: siehe Schöllkraut kumulative Anreicherung von Bromiden/Barbituraten häufige Kontaktallergien Chloroform Chrom(VI)‐Verbindungen Chrysanthemum vulgare: siehe Rainfarn Crotonöl Diethanolamin: siehe Amine, aliphatische Epinephrin und seine Salze, hochkonzentriert (> 1 ‰) zur Blutstillung im Dentalbereich hepato‐, nephrotoxisch, kanzerogen kanzerogen Zur Arbeitshilfe „Bedenkliche Rezepturarzneimittel“: www.OTCdialog.de/2351 nannten Hilfstaxe sind für die Preisberechnung bindend. Sind dort keine Angaben zu finden, nimmt man die tatsächlichen Einkaufspreise der jeweili gen Apotheke als Berechnungsgrundlage. Außerdem müssen die Einzelbeträge, aus denen sich der endgültige Abgabepreis zusammensetzt, gemäß § 9 AMPreisV angegeben werden. Falls die Rezeptvorderseite für diese Angaben nicht aus reicht, kann die Rezeptrückseite genutzt werden. Es empfiehlt sich ein entsprechender Vermerk auf der Rezeptvorderseite, da Retaxationen i. d. R. nur ein Image der Vorderseite beiliegt. lebensbedrohliche Arrhythmien stark hautreizend, kokarzinogen systemische kardiovaskuläre Reaktionen Seite 1 FAZIT Die Erstattung einer Rezeptur durch die GKV ist vom Arzneimittelstatus (verschreibungspflichtig/nicht verschreibungspflichtig) abhängig. Um Retaxationen zu vermeiden, ist außerdem eine Prüfung auf Vollständigkeit der Verordnung und Plausibilität unerlässlich. Die Prüfung und Abwägung des Apothekers, ob die Rezeptur hergestellt und wie sie abgerechnet werden darf, obliegt einer strengen Beurteilung unter Berücksichtigung verschiedenster recht licher und vertraglicher Vorgaben. DeutschesApothekenPortal Die Service-Plattform für Apotheken ARBEITSHILFE 5. Retax-Falle: Plausibilitätsprüfung Die Verpackungseinheit der verschriebenen Rezep tur soll laut ApBetrO sinnvoll in Bezug auf Kompa tibilität, mikrobielle Stabilität und therapeutische Indikation sein. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Wirkstoffart für die Applikation geeignet und wirk sam ist. So kann zum Beispiel eine Rezeptur mit Triamcinolon in Basiscreme DAC auf Null retaxiert werden, weil nur das Triamcinolonacetonid kutan vollständig wirksam ist. Merke: Die Wirkstärke von Wirkstoffen kann vom Applikationsort abhängig sein. So sind z. B. Betamethason und Clobetasol kutan nicht oder nur wenig wirksam, während Betamethasonvalerat und Clobetasolpropionat kutan wirksam sind. Weitere retaxvermeidende Tipps zu Rezepturverordnungen erhalten Sie zusammengefasst auf der DAP RetaxArbeitshilfe 15. ➔ Rezepturen ohne Rx-Bestandteile Sie sind für Erwachsene ab dem 18. Geburtstag grundsätzlich nicht mehr verordnungsfähig. Die Verordnung dieser Arzneimittel ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der „Behandlung schwerwiegender Erkrankungen“ als „Therapiestandard“ gelten ➔ Siehe „OTC-Ausnahmeliste“ (Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie) des G-BA ➔ Bei Rezepturverordnungen sieht die „OTC-Ausnahmeliste“ folgende Ausnahmen vom Verordnungsverbot für Erwachsene vor: - Topische Anästhetika und/oder Antiseptika - Antihistaminika - Harnstoffhaltige Dermatika (mind. 5 %) - Iod-Verbindungen - Nystatin - Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2 %) - Synthetischer Speichel Für die Abgabe durch die Apotheke ist es ausreichend, dass die Arzneimittel in der EDV als „bedingt erstattungsfähig“ gekennzeichnet sind. Ob die vorgegebenen Indikationen für die vorliegende Verordnung erfüllt sind, muss und kann die Apotheke nicht überprüfen. ➔ Prüfung auf nicht verschreibungspflichtige Rezepturverordnungen Vdek-Kassen: Prüfpflicht auf nicht verschreibungspflichtige Rezepturverordnungen laut § 4 (5) im vdek-Liefervertrag festgelegt! RVO-Kassen: Abklären, ob nach dem Regionalvertrag Ihres Bundeslandes eine Prüfpflicht besteht. Die Prüfung der Verordnungsfähigkeit liegt im Grundsatz beim Arzt, aber es gibt Versorgungsverträge, die diese Prüfpflicht der Apotheke auferlegen (z. B. AOK Plus vom 01.02.11 für Sachsen und Thüringen). ➔ Prüfung auf bedenkliche Rezepturarzneimittel § 5 Abs. 1 AMG verbietet, „bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden“. Eine Liste „bedenklicher Rezepturarzneimittel“ finden Sie hier: http://www.deutschesapothekenportal.de/fileadmin/bedenkliche-rezepturen.pdf ➔ Prüfung auf Einnahme-/Anwendungsanweisung Laut AMVV § 2 muss die Verschreibung eine „Gebrauchsanweisung bei Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt werden sollen“ enthalten. ➔ Angabe der Einzelbestandteile, aus denen sich der Abgabepreis zusammensetzt Laut AMPreisV § 9 müssen die Einzelbeträge des Apothekenabgabepreises auf der Verordnung angegeben werden. ➔ Zur DAP Arbeitshilfe 15: Vermeidung von „Verwurfs“-Retaxationen bei teuren Substanzanbrüchen • Substanzanbrüche nicht grundsätzlich sofort verwerfen, sondern entsprechend der Haltbarkeit für eine eventuelle künftige Verordnung aufbewahren. Um eine versehentliche routinemäßige Entsorgung zu vermeiden, empfiehlt es sich, entsprechende Hinweise auf dem Gefäß zu vermerken. • Verwurfsmenge möglichst klein halten und von der kleinsten benötigten Packung ausgehen. Der spätere Verwurf größerer Mengen würde zu Diskussionen mit der Rezeptprüfstelle führen. • Rezeptkopie der Erst- und Folgeverordnungen aufbewahren • Anbruchdatum dokumentieren • Unterlagen zur Haltbarkeit aufbewahren © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Juni 2015 www.OTCdialog.de/2353 6. Retax-Falle: Taxation Caelo-Service für Apotheken § 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) regelt die Preisberechnung von Rezepturen. Auf die Summe der mengenanteiligen Einkaufspreise der verwendeten Stoffe und Verpackungen werden 90 % aufgeschlagen. Dazu kommt der Herstellungs preis bzw. Rezepturzuschlag und die Mehrwert steuer (19 %). Die festen Einkaufspreise in der soge Bei Fragen rund um die Herstellung von Individualrezepturen können Sie sich an die Caelo Rezeptur-Hotline wenden Tel.: 0 21 03/49 94 222 (Montag bis Freitag 9–12 h und 16–18 h) oder das Caelo Rezepturforum nutzen: www.rezepturforum.de www.DeutschesApothekenPortal.de 15 Retax-Vermeidung bei Rezepturverordnungen 31 Wir haben die HV-Produkte. Sie haben die Wahl! Das umfangreiche Sortiment der Caelo OTC-Linie umfasst wirksame und beliebte Hausmittel aus der Natur. Vertrauen Sie den Naturarzneimitteln von Caelo und lernen Sie unsere HV-Produkte kennen! Caesar & Loretz GmbH | Herderstr. 31 | D-40721 Hilden | Tel: +49 (0)21 03/49 94 0 | Mail: [email protected] | www.caelo.de HYLO-FRESH v1.indd 1 Der Frischekick für müde und gestresste Augen Monate nach Anbruch verwendbar • Zur Linderung gereizter Augen • Hyaluronsäure und Euphrasia • Ohne Konservierungsmittel • Exklusiv in Ihrer Apotheke 25.05.2016 08:45:15 ® S E RV IC E Reiseapotheke 2016 Was Sie in diesem Jahr zur Reiseapotheke wissen müssen J edes Jahr aufs Neue, pünktlich zur Hauptferienzeit, ist die Reiseapotheke ein großes Thema in der Offizin. Einerseits gibt es den vielfachen Kundenwunsch nach einfachen, möglichst universellen Lösungen, andererseits muss auch jede Reiseapotheke den individuellen Bedürfnissen der Reisenden angepasst sein. Und dann gibt es da ja auch ein paar Spezialfälle wie Betäubungsmittel oder die „Pille danach“… Keine Frage, eine Reiseapotheke muss in jedem Fall individuell zusammengestellt werden – dass der 60-Jährige auf Kreuzfahrt in diesem Zusammen hang andere Bedürfnisse hat als die 25-jährige Ext remsportlerin für ihre Himalaya-Wanderung, ver steht sich von selbst. Nichtsdestotrotz gibt es auch ein paar Klassiker, die einfach nicht aus der Mode kommen: Schmerzmittel, eine Magen-DarmGrundausstattung und Erste-Hilfe-Material wie Desinfektionsmittel, Verbandmaterial und Wund heilsalbe gehören einfach zu den Basics und auch Sonnenschutzmittel sowie Insektenabwehr stehen bei Reisenden in aller Regel hoch im Kurs. Klassiker in der Reiseapotheke: Sonnenschutz u. Après Sun Individuelle Details bestimmen Wie und wodurch die grundlegende Reiseapotheke jeweils individuell erweitert werden sollte, gilt es, im Beratungsgespräch mit dem Kunden gemeinsam herauszufinden. Entscheidend sind dafür viele unterschiedliche Faktoren, wie etwa das Reiseziel, die Art der Reise, die (Mit-)Reisenden und natürlich die Unternehmungen, die während des Urlaubs geplant sind. Nicht zuletzt ist von besonderer Wich tigkeit, ob es chronische Erkrankungen oder regel mäßige Medikamenteneinnahmen zu bedenken gilt. Fragen für Ihr Beratungsgespräch: Wohin geht die Reise (Medikamentenverfügbarkeit, gesundheitliche Versorgung, Sprache)? Handelt es sich um eine Fernreise (ggf. Langstreckenflug)? Wie ist die Reise geartet (z. B. Wanderung, Kreuzfahrt, Strandurlaub)? Für wen ist die Reiseapotheke gedacht (z. B. Familie mit Kindern, Single, Freundesclique, Pärchen; Alter)? Welche Aktivitäten stehen im Mittelpunkt und wo finden diese statt (z. B. Wandern, Tauchen, Feiern, Sonnenbaden)? Bestehen Vorerkrankungen der Reisenden oder chronische Beschwerden? Schmerzmittel Fiebersenker Impfbedarf rechtzeitig prüfen Insektenschutz Im Rahmen des Beratungsgesprächs kann dem Kunden auch ein Besuch beim Arzt empfohlen wer den, um ggf. abzuklären, ob noch Impfungen oder Prophylaxen für die Reise notwendig sind. Damit ein eventuell notwendiger Impfschutz noch recht zeitig aufgebaut werden kann, sollte die Konsulta tion eines Reisearztes etwa einen Monat vor dem Urlaub erfolgen. Chronisch kranken Patienten wird sogar empfohlen, noch etwas früher zu kommen, nämlich ca. zwei Monate vor Reiseantritt. Mittel gegen Reiseübelkeit „Magen-Darm-Grundausstattung“: Abführmittel, Durchfallpräparat, ggf. Mittel gegen Sodbrennen Erste-Hilfe-Material: Desinfektions mittel, Verbandmaterial, Pflaster, Wundheilsalbe www.DeutschesApothekenPortal.de 33 S E RV IC E Vorschriften und Einfuhr bestimmungen beachten Schwangerschaftsverhütung – „Pille danach“ für den Notfall? Gerade Patienten, die auf eine regelmäßige Medika menteneinnahme angewiesen sind, sollten ihre Rei seapotheke frühzeitig und besonders sorgfältig durchdenken – und vor allem mit der damit einher gehenden Bürokratie vertraut sein. So können sich vor allem bei Fernreisen die Einfuhrbestimmungen von verschreibungspflichtigen Medikamenten oder sogar Betäubungsmitteln mitunter erheblich unter scheiden. Wer hier nicht gründlich plant, riskiert unter Umständen seine Einreiseerlaubnis! Das Aus wärtige Amt und/oder der behandelnde Arzt kön nen im Einzelfall Aufschluss geben und weiterhel fen. Genauere Einsichten zum Thema Rx und BtM auf Reisen und welche Dokumentationspflichten es in diesem Zusammenhang gibt, gewährt auch unser Beitrag ab Seite 16 in diesem Heft. Kondome sind oft ein selbstverständlicher Bestand teil der Reiseapotheke, denn natürlich ist Schwan gerschaftsverhütung auch (oder sogar gerade) im Urlaub ein Thema. Gerade bei Fernreisen mit grö ßeren Zeitverschiebungen kann es außerdem zu Unsicherheiten oder Compliance-Schwierigkeiten bei der Anwendung oraler Kontrazeptiva kommen (mehr zum Thema siehe auch Seite 24). Wenn die genannten Kontrazeptionsmaßnah men versagen und es zum ungeschützten Geschlechtsverkehr kommt, kann die „Pille danach“ auch nachträglich eine Schwangerschaft verhindern. Seit einiger Zeit ist das Medikament in Deutschland aus der Verschreibungspflicht entlas sen, also frei verkäuflich in der Apotheke erhältlich. Theoretisch kann die „Pille danach“ also durchaus für einen eventuellen Notfall auf die Reise mitge nommen werden. Ob die „Pille danach“ als Bestand teil einer Reiseapotheke aktiv empfohlen wird, hängt am Ende wohl an der persönlichen Überzeu gung des oder der Beratenden. Ausschneiden und kopieren ✁ Checkliste Reiseapotheke Arzneimittel ¨ Abführmittel ¨ Allergiepräparat ¨ Augentropfen ¨ Creme gegen Herpes ¨ Durchfallpräparat ¨ Fiebersenker ¨ Gel gegen Insektenstiche ¨ Gel gegen Sonnenbrand ¨ Hustensaft ¨ Insektenschutzmittel ¨ Lutschtabletten gegen Halsschmerzen ¨ Mittel gegen Sodbrennen/Völlegefühl ¨ Mittel gegen Übelkeit/Reisekrankheit ¨ abschwellendes Nasenspray ¨ Ohropax ¨ Präparat gegen Pilzerkrankung ¨ Pulver zum Elektrolytausgleich ¨ Schlafmittel ¨ schmerzstillendes Medikament ¨ Sonnenschutz ¨ Sportsalbe ¨ Wund-und Heilsalbe Eine gute Reise wünscht Wundversorgung ¨ Blasenpflaster ¨ Heftpflaster ¨ Mullbinden ¨ sterile Kompressen ¨ Desinfektionsspray FAZIT An der Grundausstattung der Reiseapotheke hat sich auch in diesem Jahr nicht viel geändert – nach wie vor bleibt die individuelle Beratung in der Apotheke entscheidend. Für nützliche Hinweise zu eventuell notwendigen Dokumentationspflichten oder Impfungen sind die Kunden dabei immer dankbar. Bestimmte Empfehlungen, wie etwa die „Pille danach“, muss jeder für sich selbst und im Einzelfall bewerten. Sonstiges ¨ Fieberthermometer ¨ Impfungen ¨ Pinzette/sterile Nadel ¨ Reisekrankenversicherung ¨ Verbandsschere ¨ ggf. ärztliche Bescheinigung zum BtM-Transport Individuelle Medikation Medikamente zur regelmäßigen Einnahme: ¨ ¨ ¨ Ihre Apotheke 34 www.DeutschesApothekenPortal.de Arzneimittel/Hersteller Anwendung/Dosierung ➔ Wirkt schnell & zuverlässig gegen akuten Durchfall ➔ Normalisiert den Stuhlgang ➔ Hemmt nicht den Darm ➔ Lindert durchfallbedingte Bauchbeschwerden ➔ Erreger können ausgeschieden werden1 Myrrhinil-Intest überzogene Tabletten PZN 00697337 50 St. N2 PZN 02756251 100 St. N3 PZN 06612810 200 St. PZN 00697343 500 St. REPHA GmbH Biologische Arzneimittel • Traditionelles pflanzl. Arzneimittel zur Unterstützung der Magen-Darm-Funktion • Erw. und Jugendl. über 12 J.: 3 x täglich 4 Tabletten • Die Tabletten unzerkaut mit etwas Flüssigkeit vor den Mahlzeiten einnehmen. • Die Anwendungsdauer ist nicht begrenzt. • Gerade vor oder auf der Reise zur Unterstützung der Magen-Darm-Funktion ➔Multi-Target-Wirkprinzip ➔Kaffeekohle – wirkt adstringierend und absorbierend und führt so zu einer verminderten Flüssigkeitsbildung im Darm und bindet schädliche Stoffe. ➔Myrrhe – wirkt antientzündlich, abdichtend auf die Darmschleimhaut und krampflösend. ➔Kamille – wirkt antientzündlich und anti bakteriell. • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 1–3 x täglich einen Beutel • Kinder unter 12 Jahren: Anwendung nicht empfohlen • Inhalt des Beutels in 125 ml Wasser (1/2 Glas Wasser) auflösen und trinken • Einnahme zu jeder Tageszeit und unabhängig von den Mahlzeiten möglich ➔Wirkt osmotisch und dadurch abführend ➔Kaum Aufnahme des Wirkstoffes in den Körper ➔Schonende Wirkung ohne zusätzliche Belastung des Körpers ➔Langzeiteinnahme möglich ➔Neu im Juni erhältlich: MOVICOL® trinkfertig zur gebrauchsfertigen Einnahme für unterwegs • Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren: 1 x täglich 1–2 Filmtabletten • FTS abends vor dem Schlafengehen unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit einnehmen • Wirkungseintritt nach 8–12 h • Stimulierende Abführmittel dürfen ohne ärztlichen Rat nicht über einen längeren Zeitraum (mehr als 1–2 Wochen) eingenommen werden. ➔ Guter Erfolg durch zweifache Wirksamkeit ➔ Direkte Anregung der Darmbewegung ➔ Vermehrung der Flüssigkeit im Darm und dadurch Erweichung von hartem Stuhl ➔ Mit hochwertigem Konzentrat aus Sennesfrüchten • Vor dem Einsetzen werden die Lärmschutzstöpsel (4 Stück, mehrfachverwendbar) einige Sekunden zwischen den Fingern gerollt, dabei zusammengedrückt und anschließend in den Gehörgang eingesetzt. • Die beiliegende Windschutzwolle (12 Pfropfen) bewahrt den äußeren Gehörgang zuverlässig vor Auskühlung durch kalte Luft aus Klimaanlagen oder durch kaltes Wetter. ➔ Die verwendete Spezialwolle ist ein schadstoffgeprüftes Naturprodukt (Öko-Tex 100). ➔ Die vielschichtig aufgebauten Wollfasern passen sich dem Gehörgang vollständig an und halten die körperwarme Luft im Ohr, ohne dass die Belüftung unterbunden wird. ➔ Das Hörvermögen wird nicht beeinträchtigt. Racecadotril Akuter Durchfall Myrrhe, Kamille, Kaffeekohle Ohrwolle & Ohrstöpsel Sennesfrüchte Verstopfung Macrogol Magen & Darm ® Lärmschutz Hinweise/Vorteile Vaprino Gegen akuten Durchfall • Erster Behandlungstag: 2 Kapseln auf einmal einnehPZN 09938311 6 St. men, danach vor den übrigen PZN 09938328 10 St. Hauptmahlzeiten je 1 Kapsel Boehringer Ingelheim Pharma (insgesamt max. 4 Kapseln) GmbH & Co. KG • Ab dem zweiten Behandlungstag: 3 x täglich 1 Kapsel • Maximale Behandlungsdauer: 3 Tage •N ur für Erwachsene (für Kinder ist Racecadotril 10 mg und 30 mg bereits ab 3 Monaten auf Rezept erhältlich) ® MOVICOL® Beutel Pulver PZN 01215719 10 St. PZN 07548876 20 St. PZN 07722044 50 St. PZN 07548882 100 St. Norgine GmbH Grünwalder Sennalax® F ilmtabletten PZN 04483900 30 St. Grünwalder Gesundheits produkte GmbH Akustika® Holiday Windschutzwolle- und Lärmschutz PZN 09384700 4 St. Südmedica GmbH Weitere Informationen: www.vaprino.de www.selfmedic.de 1 Duval-Iflah et al., Aliment Pharmacol The 1999; 13 (Suppl 6): 9–14 Weitere Informationen: www.myrrhinil.de www.repha.de Weitere Informationen: www.movicol.de www.otcdialog.de/2361 s Mehr Info nder e g ie il auf be karte s g n tu Bera s Mehr Info nder e g ie il e b f u a karte s g n Beratu Weitere Informationen: www.gruenwalder.de Weitere Produkte: • Akustika Windschutz • Akustika Wasserschutz ✁ Weitere Informationen: www.suedmedica.de Arzneimittel/Hersteller Anwendung/Dosierung Hinweise/Vorteile Rodavan S Grünwalder abletten T PZN 04533035 10 St. PZN 03240176 20 St. Grünwalder Gesundheits produkte GmbH •E rw. u. Jugendl. über 14 J.: 3–4 x täglich 1–2 Tabl., max. 8 Tabl. pro Tag •K inder u. Jugendl. von 6 bis 14 J.: 3–4 x täglich 0,5–1 Tabl., max. 3 Tabl. pro Tag •D ie Tabletten sollen unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit eingenommen werden. •Z ur Vorbeugung von Reiseübelkeit: Einnahme 0,5–1 Stunde vor Reisebeginn ➔ Teilbare und gut schluckbare Tabletten ➔ Für Kinder ab 6 Jahren geeignet ➔ Zusätzlich beruhigende Wirkung Maaloxan® z. B. als Liquid PZN 03885364 10 x 10 ml PZN 03885370 20 x 10 ml Zentiva Pharma GmbH • Bei Bedarf mehrmals täglich einen Beutel einnehmen, max. 4–6 Beutel pro Tag • Vor Gebrauch Beutel kräftig durchkneten und schütteln • Einnahme anderer Arznei mittel im Abstand von 2 h • Behandlungsdauer: max. 2 Wochen ➔ Doppelwirkung durch Wirkstoffkombination ➔ Magnesiumhydroxid bindet überschüssige Magensäure und lindert so den Schmerz ➔ Algeldrat legt sich wie ein Schutzfilm auf die empfindliche Schleimhaut und unterstützt die Selbstheilung1,2,3 ➔ Optimale Säurebindungskapazität von 20 bis 25 mVal leitfaden Beratungs auf S . 38 en Sodbrenn XyloDuo-ratiopharm® Nasenspray PZN 10848547 ratiopharm GmbH • Erwachsene und Kinder ab 6 Jahre: bis zu 3-mal täglich je ein Sprühstoß in jede Nasenöffnung • Das Nasenspray sollte nicht länger als 7 Tage angewendet werden, es sei denn auf ärztliche Anordnung. Weitere Informationen: www.gruenwalder.de Weitere Informationen und Pflichttext: www.maaloxan.de 1 Tarnawski A et al. (2013) 19:126-132 2 Gasbarrini G et al. (1990) 10: 173-178 3 Konturek SJ et al. (1990) Dig Dis Sci 35: 1121-1129 ➔ Abschwellend ➔ Pflegend, heilungsfördernd ➔ Schnelle Hilfe mit gleichzeitiger Pflege ➔ Ohne Konservierungsstoffe Weitere Informationen: www.xyloduo-ratiopharm-nasenspray.de Pflichttext: www.otcdialog.de/2362 XyloDuo - arte k Beratungs AP D i e b online HYLO-FRESH® befeuchtende Augentropfen PZN 01927006 10 ml URSAPHARM Arzneimittel GmbH Anti Brumm® Forte Pumpzerstäuber PZN 02830579 75 ml PZN 02830585 150 ml HERMES ARZNEIMITTEL GmbH • Augentropfen zur Linderung gereizter Augen • Bei leichteren, nicht dauer haften Beschwerden • Im Allgemeinen: 3 x tgl. 1 Tropfen in den Bindehautsack tropfen, bei stärkeren Beschwerden auch öfter am Tag • Ist für eine Daueranwendung geeignet ➔Lindert und erfrischt zuverlässig gereizte Augen ➔Mit harten und weichen Kontaktlinsen verträglich ➔Hochergiebig, mehr als 300 Tropfen pro Packung ➔Im praktischen COMOD®-System ➔Konservierungsmittel- und phosphatfrei ➔Nach Anbruch 6 Monate haltbar Erwachsene und Kinder über 3 Jahre: • Gleichmäßig auf ungeschützte Hautstellen aufsprühen • Sparsam auftragen: für eine handflächengroße Hautfläche, etwa 3 Pumpstöße • Kontakt mit den Augen vermeiden, nicht auf Wunden und Schleimhäute auftragen • Frühestens 30 Min. nach dem Auftragen von Sonnencreme anwenden ➔Schützt bis zu 6 Stunden vor Mücken und bis zu 5 Stunden vor Zecken ➔Gute Hautverträglichkeit (dermatologisch getestet) ➔Dezenter, angenehmer Duft ➔Schon für Kinder ab 3 Jahren geeignet ➔Für alle Regionen geeignet, inkl. der Tropen Weitere Informationen: www.hylo.de leitfaden Beratungs chtung u Augenbefe AP D i e b e n onli Weitere Informationen: www.antibrumm.com ✁ Dimenhydrinat Magnesiumhydroxid, Algeldrat Dexpanthenol, Xylometazolinhydrochlorid Hyaluronsäure, Euphrasia DEET Mückenschutz Auge Nase Sodbrennen Übelkeit ® Jetzt Mitmachen ! Einfach beim interaktiven E-Learning von VIGANTOLETTEN® anmelden: www.dap-wissenscheck-vigantoletten.de Holen Sie sich bis zu 50 Punkte und Ihr persönliches Teilnahmezertifikat! » DIE BESTE BERATUNG BEGINNT MIT EINEM LÄCHELN. « Teilnahme Nur Bis 30.0Mö6g.li2ch0! 16 >> Bereits Mehr Als 3.000 Teilnehmer ! VIGANTOLETTEN®. Ihre Empfehlung für Kunden, die müde und erschöpft sind1,2. Apothekenexklusives Arzneimittel www.vigantoletten.de Bezeichnung: Vigantoletten® 500 I.E./1000 I.E. Vitamin D3 Tabletten. Pharmazeutischer Unternehmer: Merck Selbstmedikation GmbH, Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt. Zusammensetzung: 1 Tablette 500 I.E./1000 I.E. enthält 12,5 µg/25 µg Colecalciferol, entspr. 500 I.E./1000 I.E. Vitamin D. Die Tablette kann in gleiche Hälften geteilt werden. Sonstige Bestandteile: Hochdisperses Siliciumdioxid (Ph. Eur.), Maisstärke (Ph. Eur.), Carboxymethylstärke-Natrium (Typ C) (Ph. Eur.), Talkum (Ph. Eur.), Magnesiumstearat (Ph. Eur.), Natriumascorbat (Ph. Eur.), mittelkettige Triglyceride (Ph. Eur.), mikrokristalline Cellulose (Ph. Eur.), Mannitol (Ph. Eur.), modifizierte Stärke, Sucrose (Ph. Eur.), α-Tocopherol (Ph. Eur.). Anwendungsgebiete: Zur Vorbeugung gegen Rachitis und Osteomalazie bei Kindern und Erwachsenen. Zur Vorbeugung gegen Rachitis bei Frühgeborenen. Zur Vorbeugung bei erkennbarem Risiko einer Vitamin-D-Mangelerkrankung bei ansonsten Gesunden ohne Resorptionsstörung bei Kindern und Erwachsenen. Zur unterstützenden Behandlung der Osteoporose bei Erwachsenen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Colecalciferol od. sonst. Bestandteile. Hypercalcämie u./od. Hypercalciurie, Pseudohypoparathyreoidismus. Nur mit besond. Vorsicht anwenden bei: Neigung zur Bildung calciumhaltiger Nierensteine, gestörter renaler Calcium- u. Phosphatausscheidung, Behandl. mit Benzothiadiazin-Derivaten, immobilisierten Pat., Pat. mit Sarcoidose od. Niereninsuff. Nebenwirkungen: Stoffwechsel- u. Ernährungsstör.: Hypercalcämie u. Hypercalciurie. Erkrank. des Gastrointest.-trakts: Gastrointest. Beschwerden wie Obstipation, Flatulenz, Übelk., Abdominalschmerzen od. Diarrhö. Erkrank. der Haut u. des Unterhautfettgewebes: Überempfindlichkeitsreakt. wie Pruritus, Hautausschlag od. Urtikaria. Warnhinweise u. Vorsichtsmaßnahmen: Enthält Sucrose (Zucker). Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren. Apothekenpflichtig. Stand: Dezember 2015. Merck Selbstmedikation GmbH, Frankfurter Straße 250, 64293 Darmstadt, www.merckselbstmedikation.de 1 2 Ein unzureichender Vitamin-D-Spiegel kann zu einer erhöhten Infektanfälligkeit führen – dies kann Symptome wie Erschöpfung und Müdigkeit zur Folge haben. Zur Vorbeugung bei erkennbarem Risiko einer Vitamin-D-Mangelerkrankung bei ansonsten Gesunden ohne Resorptionsstörung bei Kindern und Erwachsenen. Beratungsleitfaden – Sodbrennen 1 – Schmerzhaftes Brennen in der Speiseröhre bzw. Magengegend Fragen für das Beratungsgespräch Für wen ist das Mittel? • Wie häufig und wann treten die Symptome auf? • Sind weitere Erkrankungen/Begleitumstände vorhanden? • Muss auf Unverträglichkeiten geachtet werden? Symptome Brennen und Schmerzen im Bereich der Magengegend und Speiseröhre, Reflux, saures Aufstoßen ACHTUNG: Kinder < 7 Jahre oder Patienten mit Schluckbeschwerden, akute Gewichtsreduktion, häufiges oder blutiges Erbrechen, schwarzgefärbter Stuhl, verhärteter oder geschwollener Bauch, immer wiederkehrende Beschwerden, keine Besserung nach 2-wöchiger Therapie ➔ ARZT! Therapie in der Selbstmedikation Neutralisation oder Bindung des Magensaftes ➔Antazida • Algeldrat • Aluminium/Magnesium-Silicat • Hydrotalcit • Magaldrat Bildung einer physikalischen Schutzbarriere zwischen Mageninhalt und Speiseröhre ➔Alginate • Alginsäure (i. d. R. in Fixkombination mit Antazida) Verminderung der Magensäureproduktion ➔H2-Antihistaminika • Ranitidin ➔Protonenpumpenhemmer • Omeprazol • Pantoprazol Hinweis: Es kann zu einer Verzögerung/Verminderung der Resorption anderer Arzneimittel kommen, die pH-abhängig resorbiert werden ➔ daher generell 2 h Einnahmeabstand einhalten! Zusatztipps: Kaffee, Alkohol, fettige, stark gewürzte, säurehaltige, süße und üppige Speisen meiden; Essen gründlich kauen; vor dem Schlafen möglichst nur leichte Kost zu sich nehmen; ggf. Gewicht reduzieren; Stress meiden; erhöhte Schlafposition einnehmen; engsitzende Kleidung meiden Produktsteckbrief – Maaloxan® Maaloxan® 25 mVal Kautablette, Maaloxan® 25 mVal Kautablette lemon, Maaloxan® Soft Tabs, Maaloxan® 25 mVal Liquid, Maaloxan® 25 mVal Suspension, Maaloxan® 25 mVal Suspension 250 ml Wirkstoffe: Algeldrat, Magnesiumhydroxid. Zusammens.: - 25 mVal Kautablette: 1 Kautbl. enth.: Arzneil. wirks. Bestandt.: Algeldrat 400 mg (entspr. Al-oxid 200 mg), Mg-hydroxid 400 mg. (entspr. Neutralisationskap. v. ca. 25 mVal Salzsäure). Sonst. Bestandt.: Mannitol, Sorbitol, Saccharin-Na, Kartoffelstärke, Minzaroma, Mg-Stearat, Sucrose. - 25 mVal Kautablette lemon: 1 Kautbl. enth.: Arzneil. wirks. Bestandt.: Algeldrat 370–400 mg (entspr. Al-oxid 200 mg), Mg-hydroxid 400 mg (entspr. Neutralisationskapazität v. ca. 25 mVal Salzsäure). Sonst. Bestandt.: Maltitol, Sorbitol, Talkum, Glycerol, Mg-Stearat, Saccharin-Na, Zitronenaroma. - Soft Tabs: 1 Kautbl. enth.: Arzneil. wirks. Bestandt.: Algeldrat 350–400 mg (entspr. Al-oxid 200 mg), Mg-hydroxid 400 mg. (entspr. Neutralisationskap. v. ca. 25 mVal Salzsäure). Sonst. Bestandt.: Sucrose, Glucosesirup, Sorbitol, Hartfett, Glycerolmonostearat, entölte Phospholipide (Soja), Minzaroma, gerein. Wasser. - 25 mVal Liquid: 10 ml Susp. enth.: Arzneil. wirks. Bestandt.: Algeldrat als Al-hydroxid-Gel (entspr. 230 mg Al-oxid), Mg-hydroxid 400 mg. (entspr. einer Neutralisationskap. v. ca. 25 mVal Salzsäure). Sonst. Bestandt.: Zitronensäure Monohydrat, Saccharin-Na, Mannitol, Sorbitol, Pfefferminzöl, Wasserstoffperoxid-Lsg., gerein. Wasser, Salzsäure 10 %, Sahne-, Karamell-Aroma. Chlorhexidin-digluconat. - 25 mVal Susp., - 25 mVal Susp. 250 ml: 10 ml Suspens. enth.: Arzneil. wirks. Bestandt.: Algeldrat aus Al-hydroxid-Gel (entspr. 230 mg Al-oxid), Mg-hydroxid 400 mg entspr. e. Neutralisationskap. v. ca. 25 mVal Salzsäure. Sonst. Bestandt.: Citronensäure Monohydrat, Saccharin-Na, Mannitol, Sorbitol, Pfefferminzöl, Wasserstoffperoxid-Lsg., gerein. Wasser, Salzsäure 10 %, Methyl-4--, Propyl-4--, Butyl-4-hydroxybenzoat. Anw.-geb.: Symptom. Behandl. von: Sodbrennen u. säurebed. Magenbeschw., Magen- od. Zwölffingerdarmgeschwüren. Gegenanz.: Überempfindl. gg. Inhaltsstoffen. Schwere Niereninsuff., Hypophosphatämie. Warnhinw. u. Vorsichtsm.: Bei wiederkehr. Beschwerden pept. Ulcus od. Malignität ausschließen. Auslösg. v. intestin. Obstruktion mögl. Risiko e. Phosphatverarmung, Hyperkalziurie, Osteomalazie, Anstieg. S.-Al-Spiegel. LZT m. hohen Dos. b. Niereninsuff. vermeiden. B. eingeschränkt. Nierenfkt. und LZT regelm. Kontr. von Al und Mg i. Serum. B. Porphyrie und Hämodialyse kann Algeldrat ein Risiko darstellen. Nicht anw. b. Kdr. < 12 J. Anw. kann schädlich für d. Zähne sein (nur -Kautbl, -Soft Tabs). Zusätzl. - 25 mVal Kautbl.; -lemon/Soft Tabs: enth. Sorbitol u. Sucrose, nicht einnehmen b. hereditärer Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption od. Saccharase-Isomaltase-Mangel. Zusätzl. - 25 mVal Kautbl. lemon/Liquid/25 mVal Suspension: enth. Malitol u./od. Sorbitol, nicht einnehmen b. hereditärer Fructose-Intoleranz. Schwangersch. u. Stillz.: Nutzen-Risiko-Verhältnis sorgf. abwägen. Einnahme i. d. Stillz. mögl. Nebenw.: Immunsyst.: Nicht bek. Überempf.-reakt. (Pruritus, Urtikaria, Angioödem, anaphylakt. Reakt.). GIT: Häufig weicher Stuhl. Gelegentl. Diarrhö od. Obstipation. Stoffw. u. Ernährg.: Nicht bek. Hypermagnesiämie, erhöht. Al-Blutspiegel, Hypophosphatämie, erhöh. Knochenresorption, Hyperkalzurie, Osteomalazie. Zusätzl. Soft Tabs: Sehr selten allerg. Reakt. durch Phospholipide a. Sojabohnen. Zusätzl. Kautabl., Suspension: Minzaroma kann Überempfindl.reakt. hervorrufen. Zusätzl. - 25 mVal Suspension 250 ml: Methyl- / Propyl- u. Butyl(-4-hydroxybenzoat) kann Überempfindl.reakt. hervorrufen. Apothekenpflichtig. Winthrop Arzneimittel GmbH, 65927 Frankfurt am Main. Mitvertrieb: Zentiva Pharma GmbH, 65927 Frankfurt am Main; Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, 65926 Frankfurt am Main. Stand: 25 mVal Kautablette: Februar 2015, 25 mVal Kautablette lemon: Februar 2015, 25 mVal Liquid: Februar 2015, 25 mVal Suspension: Februar 2015, Soft Tabs: November 2014, 25 mVal Suspension 250ml: März 2013 (SADE.MAALZ.16.03.0872) In Kooperation mit 1 Sämtliche Inhalte wurden von der DAP GmbH erstellt. Trotz größter Sorgfalt und Expertise kann DAP keine Haftung übernehmen. In Kooperation mit der Zentiva Pharma GmbH ✁ ✔ Wirkstoff: Algeldrat und Magnesiumhydroxid ✔Anwendungsgebiete: Zur symptomatischen Behandlung von Erkrankungen, bei denen die Magensäure gebunden werden soll: Sodbrennen, säurebedingte Magenbeschwerden, Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüre ✔Packungen: • Maaloxan® 25 mVal Suspension mit Pfefferminz-Geschmack • Maaloxan® 25 mVal Liquid mit Sahne-Karamell-Geschmack • Maaloxan® 25 mVal Kautablette mit Pfefferminz- oder Zitronen-Geschmack ✔Dosierung: Je nach Bedarf 4–6 Beutel bzw. Kautabletten täglich ✔Anwendung: Beutel vor dem Aufreißen kräftig durchkneten und den Beutelinhalt unverdünnt mit einem Löffel oder direkt in den Mund einnehmen. Die Kautabletten möglichst gut zerkauen. ✔Weitere Informationen: www.maaloxan.de AUS DE R I N DUS T R I E Gelassen in Stresssituationen mit der Kraft der Passionsblume S tress führt bei vielen Menschen zu Anspannungen, Nervosität und Schlafstörungen. Mit der natürlichen Kraft der Passionsblume lässt sich die innere Ruhe oft wieder herstellen. Stresssymptome wie Ein- oder Durchschlafstörun gen, Nervosität, innere Unruhe und Anspannung lassen sich in vielen Fällen gut mit pflanzlichen Mit teln, wie z. B. Pascoflair® von Pascoe Naturmedizin, behandeln. Der in Pascoflair ® enthaltene Pas sionsblumenkraut-Extrakt verstärkt die Wirkung des Neurotransmitters GABA (Gamma-Amino buttersäure), der in hektischen Situationen beruhi gende und entspannende Effekte auslöst. Die Wirkung ähnelt damit der der Benzodiazepine – jedoch auf rein pflanzlicher Basis, weshalb auch eine Langzeitanwendung möglich ist. Pascoflair® von Pascoe Naturmedizin •wirkt schnell bei nervösen Unruhezuständen •erhält die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit •ist rein pflanzlich und sehr gut verträglich •ist lactose- und gelatinefrei Neue Beratungskarte g OTC Dialo 46 BER ATU NG SKA RTE Pascoflair® Diesem Heft liegt eine Bera tungskarte mit den wich tigsten Informationen zu Pascoflair ® bei. Diese steht auch online zur Verfügung. Wirkstoff: GUT ZU WISSEN: n Passionsblumen-Trockenextrakt u Rein pflanzliches Arzneimittel Anwendungsgebiete: u Zur Behandlung von nervösen Unruhezuständen bei - Leistungsdruck - Prüfungsangst - Schulstress - Lampenfieber - Flugstress und Flugangst - Ängstlichkeit vor Operationen n Nervöse Unruhezustände Packungsgrößen: n 30 St. Tabletten N1 n 100 St. Tabletten N3 Anwendung und Dosierung: n Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 2- bis 3-mal täglich 1 Tablette n Tabletten werden unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit gleichmäßig über den Tag verteilt eingenommen Hinweise: Pascoflair® von Pascoe Naturmedizin n Wirkt schnell bei nervösen Unruhezuständen n Erhält die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit n Rein pflanzlich und sehr gut verträglich n Lactose- und gelatinefrei n Nicht für Kinder unter 12 Jahren geeignet Weitere Informationen auf www.pascoe.de Download der Beratungskarte : www.OTCdialog.de/2363 2016 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der PASCOE Naturmedizin. g OTC Dialo 47 BER ATU NG SKA RTE MOVICOL® Zitrone/Limone Wirkstoff: n Macrogol 3350 und Elektrolyte (Natriumchlorid, Natriumhydrogencarbonat, Kaliumchlorid) GUT ZU WISSEN: Anwendungsgebiete: n Akute und chronische Verstopfung u MOVICOL® wirkt osmotisch und dadurch abführend Packungsgrößen: Ginkgo biloba – Pflanzenkraft bei demenziellen Erkrankungen I n Deutschland erreichen immer mehr Menschen ein Alter, in dem Demenzerkrankungen häufig auftreten. Zusätzlich zu nichtmedikamentösen Maßnahmen können Ginkgo-biloba-haltige Arzneimittel die Symptome einer leichten Demenz und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern. Mit der Behandlung von Gedächtnisstörungen sollte möglichst frühzeitig begonnen werden. Nichtmedikamentöse Maßnahmen wie Gehirntraining sind hierbei ein wichtiger Teil der Therapie. Zusätz lich kann die regelmäßige Einnahme von Ginkgo blätter-Trockenextrakt die Symptome der altersbe dingten kognitiven Beeinträchtigung und der leich ten Demenz verbessern. Noch untersucht werden eine verbesserte Durchblutung sowie eine antioxi dative und neuroprotektive Wirkung. www.DeutschesApothekenPortal.de n n n n u Macrogol erhöht das Stuhlvolumen ➔ Darmperistaltik wird angeregt ➔ es kommt zur Stuhlentleerung (Defäkation) 10 St. Beutel 20 St. Beutel 50 St. Beutel 100 St. Beutel u Elektrolythaushalt bleibt im Gleichgewicht u Schonende und gut verträgliche Wirkung u Langzeiteinnahme möglich Anwendung und Dosierung: n Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren: 1- bis 3-mal täglich einen Beutel n Inhalt des Beutels in 125 ml Wasser (1/2 Glas Wasser) auflösen und trinken n Einnahme zu jeder Tageszeit und unabhängig von den Mahlzeiten möglich Hinweise: n Nicht für Kinder unter 12 Jahren geeignet MOVICOL® Produktfamilie – für jeden Patient und Geschmack die passende Lösung n n n n n n MOVICOL® Zitrone/Limone MOVICOL® Schoko MOVICOL® aromafrei MOVICOL® flüssig Orange MOVICOL® Junior Schoko NEU im Juni erhältlich: MOVICOL® trinkfertig Weitere Informationen auf www.movicol.de und auf der MOVICOL® Abgabehilfe: www.otcdialog.de/2375 2016 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der Norgine Pharma GmbH. EMA-konformer Extrakt GINKGOVITAL Heumann Filmtabletten enthalten einen acetonischen Ginkgoblätter-Trockenextrakt (35-67:1), der den Anforderungen der EMA-Mono graphie entspricht. Für diesen Extrakt sind Wirk samkeit und Sicherheit wissenschaftlich aner kannt. Zudem sind GINKGOVITAL Heumann Film tabletten zur Behandlung der log Dia TC SKA O RTE 44 Demenz bedingt erstattungs BER ATU NG GINKGOVITAL Heumann Filmtabletten fähig. Viele Informationen zu GINKGOVITAL Heumann sind auf der beiligenden Bera tungskarte zu finden. Wirkstoff: Empfehlungen bei Demenz: Ginkgoblätter-Trockenextrakt (35-67:1), extrahiert mit Aceton Gedächtnistraining/Gehirnjogging zum Trainieren der Gedächtnisfunktion Bewegung an der frischen Luft und Pflegen sozialer Kontakte Verzicht auf Nikotin zur Verbesserung der Durchblutung Wirkstärken und Packungsgrößen: 40 mg, 80 mg: 30 Stück (N1), 60 Stück (N2), 120 Stück (N3) 120 mg: 30 Stück (N1), 60 Stück (N2), 120 Stück (N3), 200 Stück 240 mg: 30 Stück (N1), 80 Stück (N2), 120 Stück (N3) Darreichungsform: Filmtabletten Anwendungsgebiete: Zur Verbesserung einer altersbedingten kognitiven Beeinträchtigung und der Lebensqualität bei leichter Demenz Dosierung: Erwachsene 40 mg: 3-mal täglich zwei Tabletten 80 mg: 3-mal täglich eine Tablette 120 mg: 2-mal täglich eine Tablette 240 mg: 1-mal täglich eine Tablette Die Beratungskarte steht auch zum Download zur Verfügung: Einnahmehinweise: Unzerkaut mit Flüssigkeit, am besten mit einem Glas Trinkwasser Behandlung über mindestens 8 Wochen GUT ZU WISSEN: GINKGOVITAL Heumann Filmtabletten enthalten einen Monographie-konformen acetonischen Ginkgobiloba-Blätter Trockenextrakt1 entsprechen in Auszugsmittel und Droge-Extrakt-Verhältnis dem Wettbewerbsprodukt Tebonin® können die Symptome einer Alzheimer-Demenz und vaskulärer Demenz mindern sind zur Behandlung der Demenz verordnungsfähig zulasten der GKV2 gibt es in vier Wirkstärken für die persönlichen Anforderungen der Patienten sind in den Stärken 80 mg, 120 mg und 240 mg dosisgleich teilbar können aufgrund der Teilbarkeit leicht geschluckt werden 1 EMA-Monographie, Gingko biloba 2 OTC-Ausnahmeliste zu § 34 SGB V, Arzneimittel-Richtlinie, Anlage 1, Nr. 20 Weitere Informationen auf www.heumann.de 2016 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung von Heumann Pharma GmbH. www.OTCdialog.de/2364 39 AUS DE R I N DUS T R I E Behandlung von Nagelpilz bei Diabetikern besonders wichtig N agelpilz ist weit verbreitet, etwa 10 Millionen Betroffene gibt es allein in Deutschland.1 Diabetiker sind dabei überdurchschnittlich häufig betroffen. Daher ist eine frühe und konsequente Behandlung, z. B. mit einem ciclopiroxhaltigen Nagellack, bei ihnen besonders wichtig. Tatsächlich ist unter den lokalen Antimykotika ein ciclopiroxhaltiger Lack, wie z. B. Ciclopirox Winthrop® Nagellack, eine gute Empfehlung. Der Wirkstoff ist nachweislich für Diabetiker geeignet2 und verfügt zudem über ein breites Wirkspektrum. Untersuchungen haben gezeigt, dass Ciclopirox gegen alle wichtigen Erreger von Nagelpilz (Derma tophyten, Hefepilze, Schimmelpilze) wirkt3. Diabetiker gezielt ansprechen Weitere Kriterien für die Empfehlung Studien zufolge haben Diabetes-Patienten ein fast 3-fach erhöhtes Risiko, an einer Onychomykose zu erkranken. Dies liegt unter anderem an den bei Dia betikern häufig vorkommenden Durchblutungsstö rungen sowie der verminderten Immunabwehr. Auch erhöhte Blutzuckerwerte bei schlechter Ein stellung können Pilzinfektionen begünstigen. Erschwerend kommt hinzu, dass es bei Diabetikern besonders leicht zu Rezidiven und auch zu gefährli chen Sekundärinfektionen kommen kann. Daher sollten Diabetes-Patienten gezielt auf das Thema Nagelpilz angesprochen werden. Dies tun einer aktuellen, von DAP und Zentiva durchgeführ ten Umfrage zufolge bislang jedoch nur etwa 10 % aller Apothekenmitarbeiter (216 von insgesamt 2.160 Umfrageteilnehmern). Die Behandlung von Nagelpilz mit einem lokalen Antimykotikum erfordert eine hohe PatientenCompliance, denn nur die regelmäßige und ausrei chend lange Anwendung führt zum Erfolg. Bei der Bewertung von Produkteigenschaften, die nach Meinung der Umfrageteilnehmer eine gute Com pliance fördern, lag eine einfache Anwendung an erster Stelle, gefolgt von einer geringen Anwen dungsfrequenz. Auch einen günstigen Preis halten viele für wichtig, wohingegen die Mitlieferung von Zusatzmaterialien wie Feilen und Desinfektions mittel und die Möglichkeit, gleichzeitig einen kos metischen Nagellack anwenden zu können, eine untergeordnete Rolle spielen. Wenn auch von eher geringer Bedeutung für die Compliance, wird die Mitlieferung von Zusatzmate rialien wie Alkoholtupfer nach Ansicht der Umfra geteilnehmer von den Kunden sehr geschätzt (Abb. 2). Apotheker setzen auf Ciclopirox Ist eine Nagelpilzerkrankung erkannt, gilt es, ein geeignetes Mittel auszuwählen. Bei Diabetikern empfehlen 79 % der befragten Apothekenmitarbei ter bevorzugt den Wirkstoff Ciclopirox (Abb. 1). 9 % 11 % 79 % 1 % 7 % 45 % ¢ Amorolfin ¢ Bifonazol ¢ Ciclopirox ¢ Keine Präferenz 48 % ¢ Positiv ¢ Eher positiv ¢ Negativ Abb. 2: „Wie bewerten Ihre Kunden Präparate, bei denen auch Desinfektionsmaterialien mitgeliefert werden?“ N = 2.160 Abb. 1: „Welchen Wirkstoff empfehlen Sie Diabetes-Patienten zur Behandlung von Nagelpilz bevorzugt?“ N = 2.160 40 www.DeutschesApothekenPortal.de AUS DE R I N DUS T R I E g OTC Dialo 44 BE RATU NG SK AR TE GINKGOVITAL Heumann Filmtabletten Wirkstoff: Empfehlungen bei Demenz: n Ginkgoblätter-Trockenextrakt (35-67:1), extrahiert mit Aceton n Gedächtnistraining/Gehirnjogging zum Trainieren der Gedächtnisfunktion n Bewegung an der frischen Luft und Pflegen sozialer Kontakte n Verzicht auf Nikotin zur Verbesserung der Durchblutung Wirkstärken und Packungsgrößen: n 40 mg, 80 mg: 30 Stück (N1), 60 Stück (N2), 120 Stück (N3) n 120 mg: 30 Stück (N1), 60 Stück (N2), 120 Stück (N3), 200 Stück n 240 mg: 30 Stück (N1), 80 Stück (N2), 120 Stück (N3) GUT ZU WISSEN: GINKGOVITAL Heumann Filmtabletten Darreichungsform: Medizinischer Nagellack verträgt sich mit kosmetischem Nagellack n Filmtabletten u enthalten einen Monographie-konformen acetonischen Ginkgobiloba-Blätter-Trockenextrakt1 Anwendungsgebiete: u können die Symptome einer leichten Demenz mindern Machen Sie sich fit für die Beratung! Zur Verbesserung einer altersbedingten kognitiven Beeinträchtigung und der Lebensqualität bei leichter Demenz u sind zur Behandlung der Demenz eingeschränkt verordnungsfähig zulasten der GKV2 Dosierung: u gibt es in vier Wirkstärken für die persönlichen Anforderungen der Patienten Erwachsene n 40 mg: 3-mal täglich zwei Tabletten n 80 mg: 3-mal täglich eine Tablette n 120 mg: 2-mal täglich eine Tablette n 240 mg: 1-mal täglich eine Tablette u sind in den Stärken 80 mg, 120 mg und 240 mg dosisgleich teilbar Zur Unterstützung Ihres Beratungsgesprächs ste Einnahmehinweise: hen eine Beratungskarte zu Ciclopirox Winthrop® Nagellack sowie ein Beratungsleitfaden „Nagelpilz“ mit einer Präpara log TC SKDARia teübersicht zum O TE 45 BE RATU NG kostenlosen Down Ciclopirox Winthrop Nagellack load zur Verfü Wirkstoff: Anwendungsgebiete: GUT ZU WISSEN: gung. u können aufgrund der Teilbarkeit leicht geschluckt werden 1 EMA-Monographie, Ginkgo biloba 2 OTC-Ausnahmeliste zu § 34 SGB V, Arzneimittel-Richtlinie, Anlage 1, Nr. 20, unter Berücksichtigung der S3-Leitlinie „Demenzen“ (wirtschaftliche Verordnung) n Unzerkaut mit Flüssigkeit, am besten mit einem Glas Trinkwasser n Behandlung über mindestens 8 Wochen Weitere Informationen auf www.heumann.de 2016 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der Heumann Pharma GmbH. Auch die Möglichkeit einer kosmetischen Verschö nerung der Nägel während der Behandlung wird häufig von Patientinnen nachgefragt. Gerade im Sommer haben viele den Wunsch, die erkrankten Nägel beim Tragen von offenen Schuhen zu kaschie ren. Daher sollte solch ein Produktvorteil nicht außer Acht gelassen werden. Ciclopirox Winthrop Nagellack – immer eine gute Empfehlung ® Bei der Empfehlung eines topischen Arzneimittels zur Behandlung von Nagelpilz sind viele Aspekte von Bedeutung. ® n Ciclopirox n Pilzerkrankungen der Nägel (Finger- und Zehennägel gleichermaßen) Ciclopirox Winthrop® Nagellack Packungsgrößen: u Wirksam gegen die wichtigsten Pilzerreger1 (Dermatophyten, Hefeund Schimmelpilze) n 3 g (N1), 6 g (N2) Wirkstärke: n 80 mg/g, entspricht 8 % u Einfach anzuwenden, wie ein normaler Nagellack Anwendung: u Bewährt in der Anwendung (ab dem 3. Anwendungsmonat nur noch 1 x wöchentlich) n Vor Behandlungsbeginn erkrankten Nagel möglichst kurz schneiden und feilen n Nagellack auftragen: • 1. Monat: Jeden 2. Tag • 2. Monat: Mind. 2 x wöchentlich • Ab dem 3. Monat: 1 x wöchentlich n 1 x pro Woche Lackschicht mit Alkoholtupfer entfernen und kontaminiertes Nagelmaterial wegschneiden und -feilen u Ermöglicht zusätzliche Anwendung von kosmetischem Nagellack nach dem Trocknen u Für Diabetiker geeignet2 u Kann bei ausgedehntem Pilzbefall mit verschreibungspflichtigen Tabletten/Kapseln kombiniert werden u Als Komplettpaket inklusive Einmalfeilen und Alkoholtupfer erhältlich Hinweis: Die Dauer der Anwendung ist abhängig vom Schweregrad des Pilzbefalls. Die Behandlung sollte ohne Unterbrechung und konsequent fortgesetzt werden, bis die betroffenen Nägel gesund nachgewachsen sind. Der Behandlungszeitraum sollte ohne Rücksprache mit dem Arzt sechs Monate nicht überschreiten. Download Beratungskarte Ciclopirox Winthrop® Nagellack: 1 Tietz HJ (2011) – Pilzinfektionen sind heilbar – Deutsche Apotheker Zeitung 20: 2428–2433 2 Seebacher C et al. (2001) Cutis 68: 17–22 Weitere Informationen auf www.ciclopirox-winthrop.de 2016 © DAP DeutschesApothekenPortal. Mit freundlicher Unterstützung der Zentiva Pharma GmbH. www.OTCdialog.de/2366 Ein guter medizinischer Nagellack … Beratungsleitfaden – Nagelpilz (Onychomykose) ü ist gegen die wichtigsten Pilzerreger (Dermatophyten, Hefe- und Schimmelpilze) wirksam3 Durch Pilze hervorgerufene Erkrankung der Nägel Fragen für das Beratungsgespräch Für wen ist das Mittel? • Welche Beschwerden sind vorhanden? • Wie viele Nägel sind betroffen? • Wurde vom Arzt bereits eine Diagnose gestellt? • Was wurde schon unternommen? • Sind weitere Erkrankungen vorhanden? • Muss auf Unverträglichkeiten geachtet werden? Symptome Verfärbungen (gelb-braun), Absplitterung, starke Verhornung, Veränderung der Nagelplatte ACHTUNG: Kinder, Schwangere, Stillende, Immungeschwächte, Diabetiker sowie Patienten mit starken Durchblutungsstörungen, Erstinfektion (zur Abgrenzung anderer Erkrankungen), immer wiederkehrende Beschwerden (Rezidiv), keine Besserung trotz Therapie, Befall > 3 Nägel und starke Schmerzen ➔ ARZT! ü ist für Diabetiker geeignet2 Nagelpilztherapie in der Selbstmedikation Regeldauer Nagelpilzbehandlung: 3–6 Monate Harnstoffhaltige Creme ➔ entfernt infiziertes Nagelmaterial, verkürzt die Behandlungsdauer ü ist einfach anzuwenden, wie ein normaler Nagellack Harnstoff Harnstoff mit • Fixkombi 1 % Bifonazol mit 40 % Harnstoff: 1 x täglich Azol-Derivat: • als Okklusivverband über 7–14 Tage • anschließend: 1 x täglich Bifonazol-Creme Bifonazol1 ü hat eine geringe Anwendungsfrequenz (z. B. bei Ciclopirox Winthrop® Nagellack: ab dem 3. Anwendungsmonat nur noch 1 x wöchentlich) ü ist wasserunlöslich üe rmöglicht die zusätzliche Anwendung von kosmetischem Nagellack nach dem Trocknen ü ist als Komplettpaket inklusive Einmalfeilen und Alkoholtupfer erhältlich ü k ann bei ausgedehntem Pilzbefall mit verschreibungspflichtigen Tabletten/ Kapseln kombiniert werden Antimykotischer Lack ➔ durchsichtig, versiegelt den Nagel 1–2 x pro Woche vor der 1. Behandlung: erkrankte Nagelbereiche so gut wie möglich abfeilen wasserunlösliche Lacke im Handel Lack ca. 5 Minuten trocknen lassen vor dem Auftragen: immer Nagel abfeilen/anrauen und Lackreste entfernen MorpholinDerivate: Amorolfin1 • • • • • PyridonDerivate: Ciclopirox1 • 1 x täglich abends und evtl. nach Wasserkontakt, je nach Hersteller auch seltener möglich • vor der 1. Behandlung: erkrankte Nagelbereiche so gut wie möglich abfeilen • wasserlösliche und -unlösliche Lacke im Handel • Lack ca. 30 Sekunden trocknen lassen • umgebende Haut kann mitbehandelt werden, damit das weitere Eindringen von Pilzen und Sporen verhindert wird • in der Regel kein Feilen nötig • vor dem Auftragen: ggf. Lackreste entfernen 1 Arzneimittel-Beispiele in der Übersichtstabelle (Folgeseite) Download Beratungsleitfaden Nagelpilz: ✁ üd ringt schnell und dauerhaft in den Nagel ein und versiegelt diesen • 40 %, in der Regel im Set mit Pflastern • als Okklusivverband über 7 Tage bis 3 Wochen • anschließend: Weiterbehandlung mit lokalem Antimykotikum, z. B. Nagellack Zusatzhinweise: Handtuch täglich wechseln, Socken und Wäsche bei mind. 60° C waschen (ggf. Hygienespüler verwenden), Schuhe mind. 24 h auslüften lassen (ggf. desinfizieren), für eine gute Durchblutung sorgen (ggf. Massage), „Barfuß-Zonen“ meiden (ggf. Schlappen anziehen), Einwegnagelfeilen und -spatel verwenden (ggf. mit Alkoholtupfer desinfizieren) Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Dermo Kosmetik GmbH, ratiopharm GmbH www.OTCdialog.de/2368 Pflichttext Ciclopirox Winthrop® Nagellack: www.OTCdialog.de/2369 1 R heinen H, Runnebaum M. Pilzfrei mit Medizin und Geduld. Der Hausarzt 2004; 20: 45–51 2 Seebacher C et al. (2001) Cutis 68: 17–22 3 Tietz HJ (2011) – Pilzinfektionen sind heilbar – Deutsche Apotheker Zeitung 20: 2428–2433 All diese Produktanforderungen sind z. B. im Ciclopirox Winthrop® Nagellack vereint. www.DeutschesApothekenPortal.de 41 A B G A BE - S E RV IC E Abgabeprobleme bei OTC-Präparaten A uch im OTC-Bereich stellen sich die Apotheken jeden Tag neuen Herausforderungen und Problemen. Was darf zulasten der GKV abgegeben werden? Und unter welchen Bedingungen ist es erstattungsfähig? Die nachfolgenden Beispiele aus der Praxis zeigen, dass es auch hier Aufklärungsbedarf gibt. FALL 1 GeloRevoice – zulasten der BG? Frage: Wir sind uns unsicher, ob wir GeloRevoice zulasten der Landwirtschaftl. BG Baden-Württemberg abgeben dürfen oder nicht. Ist es erstattungsfähig? Antwort: GeloRevoice ist als Medizinprodukt im Handel. Was von der BG erstattet wird, ist dem Liefervertrag der Berufsgenossenschaften zu entnehmen: Nach § 1 Abs. 1 werden also neben Arznei- und Verbandmitteln auch Medizinprodukte und sonstige apothekenübliche Waren erstattet. „§ 1 Gegenstand des Vertrages (1) Dieser Vertrag regelt die Sicherstellung der Versorgung gem. § 27 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII der in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherten (im folgenden „Versicherte“ genannt) mit a. Arzneimitteln, b. Verbandmitteln sowie c. Medizinprodukten und sonstigen apothekenüblichen Waren (§ 1a Absatz 10 Apothekenbetriebsordnung) einschließlich Hilfsmitteln.“ Für Berufsgenossenschaften wird nicht zwischen erstattungsfähigen und nicht erstattungsfähigen Medizinprodukten unterschieden. Dies gilt nur für gesetzliche Versicherungen. Demnach sollte es bei der Erstattung von Gelo Revoice keine Probleme geben. FALL 2 Vitamin-B-Präparate Frage: Wir würden gerne wissen, ob folgende Vitamin-BPräparate zulasten der AOK erstattungsfähig sind: 1. Vitamin B Lichtenstein Kombi Dragees, PZN 03108324 2. Vitamin B Komplex forte Hevert Tabletten, PZN 05003931 Antwort: Beim ersten Vitamin-B-Präparat handelt es sich um ein Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel: Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel werden grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, der Patient muss das Präparat immer selbst bezahlen. Beim zweiten Vitamin-B-Präparat handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, welches unter den Bedingungen der Anlage I der AM-RL (OTC-Übersicht) Nr. 43 auch für Erwachsene verordnungs- und erstattungsfähig ist. Diese Bedingung gemäß Arzneimittelrichtlinie (AM-RL) muss und kann die Apotheke jedoch nicht prüfen. Nur wenn der Arzt eine Diagnose auf dem Rezept angegeben hat, muss die Apotheke prüfen, ob diese auch zur Ausnahmeregelung der Anlage I passt. Hier geht’s zum Archiv der A bgabeprobleme: www.OTCdialog.de/2372 Hier geht’s zum Service „Verordnungsfähige Medizinprodukte“: www.OTCdialog.de/2371 42 www.DeutschesApothekenPortal.de A B G A B E - S E RV IC E FALL 3 Prontosan Wound Gel X – erstattungsfähig? Frage: Uns liegt ein Rezept zulasten der TK über Prontosan Wound Gel X 250 g (PZN 06464893) vor. Das Produkt ist in unserer EDV als Nichtarzneimittel/Medizinprodukt gelistet. Unserer Meinung nach müsste es der Kunde daher privat bezahlen. Ist das richtig oder kann es doch zulasten der TK abgegeben werden? Es ist nicht in der „Medizinprodukte-Ausnahmeliste“ (Anlage V) geführt. Antwort: Prontosan Wound Gel X wird zu den Medizinprodukten (Verbandstoffe und Pflaster) gezählt. Unter den Begriff „Medizinprodukt“ fallen neben den Medizinprodukten mit Arzneicharakter, die nur verordnungsfähig sind, wenn sie in der Anlage V („Übersicht der verordnungsfähigen Medizinprodukte“) der AM-RL gelistet sind, auch: 1. Teststreifen 2. Hilfsmittel 3. Verbandmittel (= Verbandstoffe und Pflaster) Diese sind erstattungsfähig, auch ohne in der Anlage V gelistet zu sein. In § 31 SGB V ist außerdem die Erstattung von Verbandstoffen wie folgt verankert: „(1) Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, soweit die Arzneimittel nicht nach § 34 oder durch Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ausgeschlossen sind, und auf Versorgung mit Verbandmitteln, Harn- und Blutteststreifen.“ Die Preise können allerdings von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein, sind aber in den meisten Fällen in der Apothekensoftware hinterlegt (s. Abb. rechts oben). Die Abgabe zulasten der TK ist somit möglich. Hier geht’s zur Arbeitshilfe 40: www.OTCdialog.de/2373 Abb.: Ausschnitt aus ADG-Software, Stand: Mai 2016 FALL 4 Calcium/Vitamin D: Stückzahl passt nicht zu N-Größe Frage Uns liegt folgende Verordnung vor: Calcium Sandoz D Osteo KTA 100 St. N3 Die Normgröße passt nicht zur Stückzahl. Was hat also Vorrang: Stückzahl oder N-Größe? Antwort: Im Rahmenvertrag ist für einen solchen Fall geregelt, dass die Stückzahl für die Auswahl der Packungsgröße ausschlaggebend ist: § 4 Abs. 1 c) Rahmenvertrag: „Werden Arzneimittel unter Angabe einer N-Bezeichnung und der Menge, z. B. der Stückzahl, verordnet, und ist diese Menge nicht der angegebenen N-Bezeichnung zuzuordnen, ist die verordnete Menge für die Auswahl maßgeblich.“ Es gilt also die Menge von 100 Stück zu beachten. Diese Packungsgröße hat keine Normgröße, da die Menge von 100 St. zwischen dem N2- und N3-Bereich gemäß Packungsgrößenverordnung liegt: N1: 16–24 N2: 45–55 N3: 114–120 Dennoch kann die Packung ohne Normkennzeichen abgegeben werden, denn die verordnete Menge liegt unterhalb der größten Messzahl Nmax. Eine Abgabe zulasten der GKV darf also erfolgen. Weitere Infos auf der Abgabehilfe Calcium-/Vitamin-D-Kombinationen: www.OTCdialog.de/2374 www.DeutschesApothekenPortal.de 43 AUS DE R I N DUS T R I E Die virtuelle Sichtwahl Das Richtige für Ihre Apotheke? enn Sie im Oktober 2015 auf der Expopharm in Düsseldorf waren, konnten sie die Anbieter elektronischer Sichtwahlsysteme kaum übersehen. Pioniere der virtuellen Sichtwahl kooperieren mit Kommissionier automaten-Herstellern. Andere Anbieter wiederum agieren eher als Einzelkämpfer im Markt. Grundsätzlich kommunizieren die Hersteller, dass ihre Systeme kompatibel sind – mit allen Automaten und Warenwirtschaftssystemen. Experten schätzen, dass ca. 200 Apotheken in Deutschland bereits über großflächige Bildschirme in der Sichtwahl verfügen. Laut einer Umfrage der Fachzeitung APOTHEKE+MARKETING im April 2015 planen weitere 9 % der öffentlichen Apothe ken die Investition in eine elektronische Sichtwahl. Bereits heute hat das weltweit tätige Informationsund Technologie-Unternehmen IMS HEALTH die Möglichkeit, den Erfolg virtueller Sichtwahlsys teme zu messen. Vor diesem Hintergrund sind wir der Frage nachge gangen: Für welche Apotheken lohnt sich die Inves tition in eine elektronische Sichtwahl? Es über rascht wenig – es sind vor allem die Inhaber stark frequentierter Apotheken, in guten Lagen und mit vielen „Schnelldrehern“, die die Investition in die neue Technologie nicht scheuen. In jedem Fall soll ten interessierte Apothekerinnen und Apotheker vor einer entsprechenden Anschaffung verschie dene Apotheken mit einer virtuellen Sichtwahl besuchen. Wie wirkt die elektronische Sichtwahl von außen und von innen? Ergibt sich ein harmonischer Ein druck in Verbindung mit dem „analog gestalteten“ Freiwahlbereich? Welche Vor- und Nachteile hat ein kombinierter Sichtwahlbereich? Insbesondere in einer größeren Apotheke besteht die Möglichkeit, traditionelle und virtuelle Sichtwahl miteinander zu kombinieren. Sie spielen mit dem Gedanken, entsprechende großflächige Bildschirme in ihrer Apotheke zu ins tallieren? Auf dem richtigen Weg sind Sie, wenn … Montag und Dienstag sind die favorisierten Tage für Arztbesuche. Am Samstag gehen die Kunden shoppen Vor-Ort-Apotheken in Deutschland: Verteilung Kaufakte auf einzelne Wochentage * … Apotheke insgesamt Rezeptpflichtige Arzneimittel OTC Arzneimittel Kosmetik & Körperpflege Medizinischer Sachbedarf Nutrition (u.a. Nahrungsergänzung) 0,7% 0,4% 0,5% 0,5% 18,8% 17,7% 18,7% 19,3% 17,6% 17,3% 18,3% 18,3% Sonntag 0,9% 0,4% Montag 19,2% 20,4% Dienstag 18,7% 20,6% Mittwoch 16,5% 16,9% 16,1% 16,4% 16,7% 16,2% Donnerstag 18,0% 19,9% 16,9% 16,8% 17,8% 17,6% Freitag 17,4% 17,2% 17,5% 17,8% 17,9% 17,3% 9,6% 4,6% 12,3% 13,5% 10,0% 10,9% Samstag ! ! IMS Health Auf Knopfdruck wird die Sichtwahl geändert È Ç Einflussfaktoren: Ziele, Standort, Saison, Top-Produkte nach „IMS-Zahlen“, regionale Besonderheiten Abb.: Auf Knopfdruck wird die Platzierung in der Sichtwahl geändert. Kunde und Angebot in der Sichtwahl werden „miteinander synchronisiert“. 44 www.DeutschesApothekenPortal.de Quelle: APO TV W AUS DE R I N DUS T R I E • die virtuelle Sichtwahl zur Apotheke, zum Image bzw. zur Apothekenmarke passt • Architektur und Einrichtung der Apotheke mit der virtuellen Sichtwahl harmonieren • die neue Sichtwahl in die (automatisierten) Prozesse der Apotheke integriert ist • abgebildete Artikel und Schriftzüge auf den Bildschirmen überall gut zu erkennen sind • die elektronische Sichtwahl die Neugierde der Kunden weckt Selbstverständlich geht auch Liebgewonnenes ver loren. Sprechen Sie daher mit Ihrem Apotheken team. In Zeiten eines professionellen CategoryManagements sollte die Sichtwahl ohnehin mehr sein als ein bequemes Ablageregal. Zum vollständigen Artikel: www.OTCdialog.de/2376 Frank Weißenfeldt ist Senior Manager bei IMS Health in Frankfurt am Main und blickt auf über 20 Jahre Erfahrung in der Beratung, im Projektmanagement und im Marketing zurück. Der Diplom-Betriebswirt und MBA der University of Bradford ist seit dem Jahr 2000 bei dem weltweit tätigen Beratungs- und Marktforschungsunternehmen. Nach der Wahrnehmung verschiedener Aufgaben im Produktmanagement leitet er seit April 2010 u. a. das Apotheken-Panelmanagement bei IMS HEALTH. Darüber hinaus organisiert er Management Consulting- und ProduktentwicklungsProjekte, moderiert Arbeitsgruppen und Spezial-Foren. Frank Weißenfeldt ist Autor zahlreicher Fachpublikationen und regelmäßig als Referent zu Themen mit gesundheitspolitischem bzw. betriebswirtschaftlichem Bezug tätig. Frank Weißenfeldt, IMS HEALTH GmbH & Co. OHG Darmstädter Landstraße 108, 60598 Frankfurt/Main [email protected] Jetzt abonnieren: »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« OTC-Quartalsbericht als neuer Newsletter von IMS Health Z unehmend erreichen DAP Fragen zum OTC-Markt. Gemeinsam mit IMS Health – einem führenden Anbieter von Informationen zum Gesundheitsmarkt – bietet DAP den OTC-Quartalsbericht »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« an – eine präzise Unterstützung in Form von gebündelten, analysierten Healthcare-Daten. einen exklusiven Überblick über den OTC-Markt mit wichtigen Daten. Ferner warten spannende Arti kel und interes sante Inter views auf Sie. Der Bericht »Einblicke – Apothekenmarkt KOMPAKT« erscheint viermal im Jahr und bietet Besser planen mit OTC-Daten: • Einblicke in den OTC-Pharmamarkt in Deutschland • OTC-Ranking und Preisvergleiche (Min./Max.) • Preisentwicklungen in den einzelnen Distributionskanälen • Rohertragsinformationen für Ihre Platzierung www.DeutschesApothekenPortal.de Zum Abonnement des OTC-Quartalsberichts: www.OTCdialog.de/2377 45 I N E IGE N E R SAC H E DAP Interaktiv – Wissen auffrischen, Meinung kundtun und Punkte sammeln D as DeutscheApothekenPortal bietet vielfältige interaktive Services, bei denen Sie Ihr Wissen zu apothekenrelevanten Themen und Indikationen testen, auffrischen und vertiefen können. Außerdem ist Ihre Meinung oder Erfahrung gefragt, die Sie im Rahmen von Umfragen kundtun können. Dabei besteht die Möglichkeit, DAPs-Punkte zu sammeln, die gegen Amazon-Gutscheine eingetauscht werden können. Interaktive DAP-Services zur Wissensauffrischung und -vertiefung Apo-Frage des Tages Jeden Tag gibt es eine neue Fachfrage zu ganz unter schiedlichen Themen. Jedem registrierten Teilneh mer werden 5 DAPs gutgeschrieben. Unter den Teil nehmern mit der richtigen Antwort werden zusätz lich täglich 1.000 DAPs verlost. Zur Apo-Frage des Tages: www.OTCdialog.de/2381 Zu den DAP-Wissens-Checks: www.OTCdialog.de/2383 NEU: DAPs-Fortbildung Jetzt gibt es auch DAPs-Fortbildungen! Mit der ers ten DAPs-Fortbildung können Sie Ihr Wissen zum Thema „Nervenschäden durch Chemotherapie“ auffrischen und vertiefen. Registrierte Teilnehmer werden für die erfolgreiche Teilnahme mit 100 DAPs und einem Teilnahmezertifikat belohnt. Zur Fortbildung „Nervenschäden durch Chemotherapie“: www.OTCdialog.de/2384 Zertifizierte Fortbildung DAP bietet regelmäßig kostenlose, von der Bun desapothekerkammer (BAK) zertifizierte Fortbil dungen zu ausgewählten Themen an. Um daran teilzunehmen, drucken Sie sich im DeutschenApo thekenPortal die entsprechenden Unterlagen aus und faxen Sie den ausgefüllten Fragebogen an die angegebene Nummer zurück. Zu den zertifizierten Fortbildungen: Abgabe-Frage des Monats Hier stellen wir einmal monatlich problematische Verordnungen aus der Apothekenpraxis vor. Jedem registrierten Teilnehmer werden automatisch 10 DAPs gutgeschrieben. Unter den Teilnehmern mit der richtigen Antwort verlosen wir zusätzlich 10.000 DAPs. Zur Abgabe-Frage des Monats: www.OTCdialog.de/2382 DAP-Wissens-Check Bei den DAP-Wissens-Checks werden 10 MultipleChoice-Fragen zu speziellen Themengebieten gestellt. Nach erfolgreicher Beantwortung der Fra gen erhalten die Teilnehmer ein persönliches Zerti fikat. Registrierte Teilnehmer erhalten zusätzlich 50 DAPs. 46 www.OTCdialog.de/2385 Interaktive DAP-Services zur Meinungsund Erfahrungsevaluierung Um Sie in Ihrer Beratungsfunktion zu unterstützen und das Angebot zu optimieren, schaltet DAP immer wieder auch Umfragen zu ganz unterschied lichen Themen. Auch hier haben Sie die Möglich keit, sofern Sie bei Mein DAP registriert sind, DAPsPunkte zu sammeln. Zu den Umfragen: www.OTCdialog.de/2386 Hier kostenlos für Mein DAP (DAPsPunkteprogramm) registrieren: www.OTCdialog.de/2387 www.DeutschesApothekenPortal.de Anzeige Sommer für Ihre Seele Neurapas balance ® Drei starke Heilpflanzen für mehr Lebensfreude und Ausgeglichenheit ng ku •Ne ä hr s Desi • gn ue bew Johanniskraut stärkt die Nerven und hellt die Stimmung auf Passionsblume wirkt entspannend und beruhigend Baldrian hil bei Unruhe und Einschlafstörungen t e W ir Neurapas® balance – Filmtabletten. Pflanzliches Arzneimittel bei depressiver Verstimmung mit nervöser Unruhe. 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Non-Nucleosid Reverse-Transcriptase-Inhibitoren wie Nevirapin) oder von Zytostatika (Imatinib, Irinotecan); Ausnahme: monoklonale Antikörper. Wg. fehlender Erfahrung nicht anwenden in Schwangerscha, Stillzeit (auch b. Frauen im gebärf. Alter ohne Verhütung, außer bei Ausschl. einer Frühschwangerscha) u. bei Personen unter 18 Jahren. Nebenwirkungen: Allergische Exantheme, gastrointestinale Beschwerden, Müdigkeit, Unruhe, Parästhesien möglich. Vor allem bei hellhäutigen Personen: Photosensibilisierung nach starker Bestrahlung (Sonne, Solarium) möglich. Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH · D-35383 [email protected] www.pascoe.de Die Service-Plattform für Apotheken DeutschesApothekenPortal ARBEITSHILFE 27 Ersatzkassen: Rezeptbelieferung mit Blutzuckerteststreifen (lt. Anlage 4 des Arzneiversorgungsvertrages) Namentliche Verordnung (Teststreifen aus Preisgruppe B) Wie sind die Teststreifen verordnet? oder ja 50-%-Quote: Apotheken sollen 50 % der verordneten Packungen à 50 St. mit Teststreifen der Preisgruppe B beliefern. ➔ Beratung und ggf. Umstellung des Patienten auf anderes Blutzuckermessgerät erforderlich (keine Verpflichtung) ➔ bei Nichtumstellung: Abrechnung von Preisgruppe A ➔ bei Umstellung: Abrechnung einer Pauschale pro Versichertem innerhalb von 2 Jahren: 20 v ➔ Verwendung der Sonder-PZN 02567596 ➔ Abgabe und Berechnung von Teststreifen der Preisgruppe B nein Es liegt eine namentliche Verordnung von Teststreifen der Preisgruppe A vor. Hat der Arzt ein Aut-idem-Kreuz oder ein Austauschverbot gesetzt? nein Diese Arbeitshilfe verschafft einen Überblick, wie bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke vorzugehen ist, wenn Blutzuckerteststreifen verordnet sind. Die Arbeitshilfe bezieht sich dabei ausschließlich auf die Regelungen der Ersatzkassen*, da bei diesen eine bundeseinheitliche Regelung existiert. Die Einteilung der Teststreifen erfolgt in zwei Preisgruppen: Preisgruppe B = günstigere Teststreifen, Preisgruppe A= teurere Teststreifen. ja Generische Verordnung (ohne Nennung des Herstellers und/oder der PZN) Abgabe von Teststreifen der Preisgruppe B Abrechnung zu folgenden Preisen (Nettopreis je 50 St.) bis 102 St.: 23,45 L / ab 103 St.: 20,95 L / ab 300 St.: 20,10 L Abgabe des verordneten Produktes Verwendung der Sonder-PZN 02567573 auf dem Rezept Abrechnung zu folgenden Preisen der Gruppe A (Nettopreis je 50 St.): bis 102 St.: 26,35 L ab 103 St.: 24,30 L ab 300 St.: 22,95 L ➔ Diese Verordnungen gehen nicht in die Quotenrechnung ein. Quoten-Malus: Bei Nichterreichen der Quote pro Kalenderhalbjahr muss die Apotheke die entstandene Preisdifferenz von 2,95 H je Packung à 50/51 St. erstatten Wichtiger Hinweis: Welche Teststreifen zur Preisgruppe A bzw. B gehören, ist ebenfalls der Anlage 4 zu entnehmen. *Gültigkeit des Vertrages bei folgenden Kassen: DAK, HEK, hkk, KKH und TK (Barmer GEK hat eigenen Vertrag) © DAP DeutschesApothekenPortal / ohne Gewähr / Stand: Mai 2016 ✁