Rad-Gutachten
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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREY8__38 47783 NG9 11/2012 RE RE dark 7J x 17H2 LK 5x112 ET 38 TREY8SA38 TREY8KA38 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 11/2012 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 11/2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 47783*08 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 17 H2 Typ: TREY Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 47783*08 Die ABE-Nr. 47783 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ TREY, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0227-09-WIRD/N8 vom 19.06.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 87 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 19.06.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 16.08.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0227-09-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 30.07.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 47783*08 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 12-TAAP-1817 Seite: 1 von 1 TEIL EGUTACHTEN 366-0227-09-WIRD/N9 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Art: Sonderrad Typ: TREY Felgengröße: 7 J X 17 H2 Dieses Gutachten dient in Verbindung mit dem anhängenden, Informationsgutachten einschließlich der jeweils zutreffenden Anlagen als Arbeitsunterlage bei der Abnahme nach § 19 Abs. 3 oder Begutachtung nach § 21 StVZO. Für die beschriebenen Sonderräder wurde ein Nachtrag zur ABE beantragt. Die Leichtmetall-Sonderräder Typ TREY genügen den in den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 25.11.1998 gestellten Anforderungen. Unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise der jeweils zutreffenden Anlagen bestehen keine technischen Bedenken gegen die Abnahme des Umbaus nach § 19 Abs. 3 StVZO oder Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Dieses Gutachten gilt bis zur Erteilung der ABE. Sachverständiger Wien, 29.11.2012 Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 12-TAAP-1817 Seite: 1 von 11 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 47 783 366-0227-09-WIRD/N9 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Art: Sonderrad 7 J X 17 H2 Typ: TREY Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. TREY8SA45666 TREYHSA48634 TREY9SA41726 TREY3SA40634 TREYASA41566 TREY2SA38601 TREY6SA38561 TREY8SA45571 TREY6SA38541 TREY2SA38541 TREY9SA41671 TREY0SA48661 TREY7SA35651 TREY3SA25651 TREY2SA38566 TREY8SA38571 TREY0SA48671 TREYUSA43702 TREY8SA38651 TREY2SA38571 TREY8SA38666 I. Übersicht Ausführung Ausführungsbezeichnung TREY2SA38O581 TREY2SA38581 TREY2SA38O541 TREY2SA38541 TREY2SA38O561 TREY2SA38561 TREY2SA38O566 TREY2SA38566 TREY2SA38O571 TREY2SA38571 TREY2SA38O591 TREY2SA38591 Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø56.6 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø59.1 Ø60.1 Ø59.1 Lochkreis (mm) / -zahl 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 58,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,6 56,6 57,1 57,1 59,1 59,1 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 zul. Radlast (kg) 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 615 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 2007 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 TREY2SA38O601 TREY2SA38601 TREY3SA40O634 TREY3SA40634 TREY3SA25O651 TREY3SA25651 TREY3SA25651 TREY3SA25651 TREY6SA38O581 TREY6SA38581 TREY6SA38O541 TREY6SA38541 TREY6SA38O561 TREY6SA38561 TREY6SA38O571 TREY6SA38571 TREYASA41O566 TREYASA41566 TREYHSA48O601 TREYHSA48601 TREYHSA48O634 TREYHSA48634 TREYHSA48O651 TREYHSA48651 TREY7SA35O651 TREY7SA35651 TREY8KA38O651 TREY8KA38651 TREY8SA38O651 TREY8SA38651 TREY8KA38O571 TREY8KA38571 TREY8KA45O571 TREY8KA45571 TREY8SA38AO57 1 TREY8SA38A571 TREY8SA38O571 TREY8SA38571 TREY8SA38571 TREY8SA45O571 TREY8SA45571 TREY8KA38O666 TREY8KA38666 TREY8KA45O666 TREY8KA45666 TREY8SA38O666 TREY8SA38666 TREY8SA38666 TREY8SA45O666 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD108 ET40 PCD108 ET40 PCD108 ET25 PCD108 ET25 PCD108 ET25 PCD108 ET25 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD100 ET38 PCD105 ET41 PCD105 ET41 PCD108 ET48 PCD108 ET48 PCD108 ET48 PCD108 ET48 PCD108 ET48 PCD108 ET48 PCD110 ET35 PCD110 ET35 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET45 PCD112 ET45 PCD112 ET38 ohne ohne Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 ohne ohne ohne ohne Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø54.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø56.1 Ø60.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø57.1 ohne ohne Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø63.4 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 ohne ohne Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 ohne 100/4 100/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 105/5 105/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 110/5 110/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 60,1 60,1 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 58,1 58,1 54,1 54,1 56,1 56,1 57,1 57,1 56,6 56,6 60,1 60,1 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 38 38 40 40 25 25 25 25 38 38 38 38 38 38 38 38 41 41 48 48 48 48 48 48 35 35 38 38 38 38 38 38 45 45 38 615 615 615 615 615 605 615 623 715 715 715 715 715 715 715 715 715 715 715 715 703 703 715 715 715 715 715 715 715 715 715 715 715 715 715 2007 2007 2007 2007 2007 2037 2007 1976 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2141 2141 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET45 PCD112 ET45 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET45 PCD112 ET45 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET38 PCD112 ET45 ohne Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 38 38 38 38 45 45 38 38 45 45 38 38 38 45 715 715 700 715 715 715 715 715 715 715 715 670 715 715 2105 2105 2141 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2251 2105 2105 07/09 04/12 07/09 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 04/12 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 TREY8SA45666 TREY0KA48O601 TREY0KA48601 TREY0SA48O601 TREY0SA48601 TREY0KA48O641 TREY0KA48641 TREY0SA48O641 TREY0SA48641 TREY0KA48O661 TREY0KA48661 TREY0SA48O661 TREY0SA48661 TREY0KA48O666 TREY0KA48666 TREY0SA48O666 TREY0SA48666 TREY0KA48O671 TREY0KA48671 TREY0SA48O671 TREY0SA48671 TREYUSA43O702 TREYUSA43702 TREY9KA41BO67 1 TREY9KA41B671 TREY9SA41BO67 1 TREY9SA41B671 TREY9SA41671 TREY9KA41BO72 6 TREY9KA41B726 TREY9SA41BO72 6 TREY9SA41B726 TREY9SA41726 I.1. PCD112 ET45 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD114,3 ET48 PCD115 ET43 PCD115 ET43 PCD120 ET41 Ø70.1 Ø66.6 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø60.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø64.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.1 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø66.6 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 Ø71.6 Ø67.1 ohne ohne Ø72.6 Ø67.1 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 115/5 115/5 120/5 66,6 60,1 60,1 60,1 60,1 64,1 64,1 64,1 64,1 66,1 66,1 66,1 66,1 66,6 66,6 66,6 66,6 67,1 67,1 67,1 67,1 70,2 70,2 67,1 45 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 48 43 43 41 715 715 715 715 715 685 685 685 685 715 715 715 715 715 715 715 715 670 670 670 670 690 690 715 2105 2105 2105 2105 2105 2208 2208 2208 2208 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2105 2251 2251 2251 2251 2178 2178 2105 PCD120 ET41 PCD120 ET41 Ø72.6 Ø67.1 Ø72.6 Ø67.1 120/5 120/5 67,1 67,1 41 41 715 715 2105 07/09 2105 04/12 PCD120 ET41 PCD120 ET41 PCD120 ET41 Ø72.6 Ø67.1 Ø72.6 Ø67.1 ohne 120/5 120/5 120/5 67,1 67,1 72,6 41 41 41 715 715 715 2105 07/09 2105 07/09 2105 04/12 PCD120 ET41 PCD120 ET41 ohne ohne 120/5 120/5 72,6 72,6 41 41 715 715 2105 07/09 2105 04/12 PCD120 ET41 PCD120 ET41 ohne ohne 120/5 120/5 72,6 72,6 41 41 715 715 2105 07/09 2105 07/09 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Handelsmarke : Dezent RE Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 07/09 04/12 Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Masse des Rades I.2. : ca. 10,3 kg Radanschluß siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREY2SA38O571: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : TREY Radausführung : -- : PCD100 ET38 Radgröße : -- : 7 J X 17 H2 Typzeichen : KBA 47783 : -- Einpreßtiefe : -- : ET38 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 04.12 Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany ww. MII Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. CO Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen. II. Sonderradprüfung Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Technischer Bericht Technischer Bericht Berichtnummer RP-003901-C0-144 RP-004344-B0-144 Datum 15.01.2010 30.04.2012 Technischer Dienst TÜV NORD TÜV NORD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 2 CITROEN 1 FIAT 3 FORD Ausführung ET erstellt am TREY2SA38O581; TREY2SA38581 TREY2SA38O581; TREY2SA38581 TREY2SA38O581; TREY2SA38581 38 29.11.2012 Allg. Hinweise liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 4 PEUGEOT 7 DAIHATSU 5 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 9 KIA 6 MAZDA 10 OPEL / VAUXHALL 11 SUZUKI 8 TOYOTA 15 BMW AG 13 HONDA 12 KIA 14 MITSUBISHI 16 ROVER 17 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) 19 FIAT 18 OPEL, OPEL / VAUXHALL 85 SEAT 86 SKODA 20 VOLKSWAGEN 21 NISSAN 23 AUTOMOBILES DACIA S.A. 22 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) 24 RENAULT 26 FORD 25 MAZDA TREY2SA38O581; TREY2SA38581 TREY2SA38O541; TREY2SA38541 TREY2SA38O541; TREY2SA38541 TREY2SA38O541; TREY2SA38541 TREY2SA38O541; TREY2SA38541 TREY2SA38O541; TREY2SA38541 TREY2SA38O541; TREY2SA38541 TREY2SA38O541; TREY2SA38541 TREY2SA38O561; TREY2SA38561 TREY2SA38O561; TREY2SA38561 TREY2SA38O561; TREY2SA38561 TREY2SA38O561; TREY2SA38561 TREY2SA38O561; TREY2SA38561 TREY2SA38O566; TREY2SA38566 TREY2SA38O566; TREY2SA38566 TREY2SA38O566; TREY2SA38566 TREY2SA38O571; TREY2SA38571 TREY2SA38O571; TREY2SA38571 TREY2SA38O571; TREY2SA38571 TREY2SA38O591; TREY2SA38591 TREY2SA38O601; TREY2SA38601 TREY2SA38O601; TREY2SA38601 TREY2SA38O601; TREY2SA38601 TREY3SA40O634; TREY3SA40634 TREY3SA40O634; TREY3SA40634 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 40 29.11.2012 liegt bei 40 29.11.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 27 CITROEN 28 PEUGEOT 29 FIAT 31 FUJI HEAVY IND.(J) 30 TOYOTA 32 FUJI HEAVY IND.(J) 33 ROVER 88 TOYOTA 38 AUDI 34 CHRYSLER (USA) 37 SEAT 35 SKODA 36 VOLKSWAGEN 40 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) 39 OPEL, OPEL / VAUXHALL 41 RENAULT 44 FORD 43 JAGUAR 42 VOLVO 45 PEUGEOT 46 VOLVO 48 FIAT TREY3SA25O651; TREY3SA25651; TREY3SA25651; TREY3SA25651 TREY3SA25O651; TREY3SA25651; TREY3SA25651; TREY3SA25651 TREY6SA38O581; TREY6SA38581 TREY6SA38O541; TREY6SA38541 TREY6SA38O541; TREY6SA38541 TREY6SA38O561; TREY6SA38561 TREY6SA38O561; TREY6SA38561 TREY6SA38O561; TREY6SA38561 TREY6SA38O571; TREY6SA38571 TREY6SA38O571; TREY6SA38571 TREY6SA38O571; TREY6SA38571 TREY6SA38O571; TREY6SA38571 TREY6SA38O571; TREY6SA38571 TREYASA41O566; TREYASA41566 TREYASA41O566; TREYASA41566 TREYHSA48O601; TREYHSA48601 TREYHSA48O634; TREYHSA48634 TREYHSA48O634; TREYHSA48634 TREYHSA48O634; TREYHSA48634 TREYHSA48O651; TREYHSA48651 TREYHSA48O651; TREYHSA48651 TREY7SA35O651; TREY7SA35651 25 29.11.2012 liegt bei 25 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 41 29.11.2012 liegt bei 41 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 35 29.11.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 50 FIAT 49 OPEL, OPEL / VAUXHALL 51 OPEL, OPEL / VAUXHALL 47 SAAB 52 SAAB 87 AUDI 58 AUDI 59 AUDI 54 QUATTRO GmbH 57 FORD 60 FORD 56 SEAT 63 SEAT TREY8KA38O651; TREY8KA38651; TREY8SA38O651; TREY8SA38651 TREY7SA35O651; TREY7SA35651 TREY8KA38O651; TREY8KA38651; TREY8SA38O651; TREY8SA38651 TREY7SA35O651; TREY7SA35651 TREY8KA38O651; TREY8KA38651; TREY8SA38O651; TREY8SA38651 TREY8SA38AO571; TREY8SA38A571 TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571 TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571 TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571 TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571 TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571 TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571 TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571 38 29.11.2012 liegt bei 35 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 35 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 45 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 45 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 45 29.11.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 55 SKODA 62 SKODA 53 VOLKSWAGEN 61 VOLKSWAGEN 64 AUDI 67 AUDI 65 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 66 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ 68 SUZUKI 69 TOYOTA 70 HONDA 73 AUTOMOBILES DACIA S.A. TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571 TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571 TREY8KA38O571; TREY8KA38571; TREY8SA38O571; TREY8SA38571; TREY8SA38571 TREY8KA45O571; TREY8KA45571; TREY8SA45O571; TREY8SA45571 TREY8KA38O666; TREY8KA38666; TREY8SA38O666; TREY8SA38666; TREY8SA38666 TREY8KA45O666; TREY8KA45666; TREY8SA45O666; TREY8SA45666 TREY8KA38O666; TREY8KA38666; TREY8SA38O666; TREY8SA38666; TREY8SA38666 TREY8KA45O666; TREY8KA45666; TREY8SA45O666; TREY8SA45666 TREY0KA48O601; TREY0KA48601; TREY0SA48O601; TREY0SA48601 TREY0KA48O601; TREY0KA48601; TREY0SA48O601; TREY0SA48601 TREY0KA48O641; TREY0KA48641; TREY0SA48O641; TREY0SA48641 TREY0KA48O661; TREY0KA48661; TREY0SA48O661; TREY0SA48661 38 29.11.2012 liegt bei 45 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 45 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 45 29.11.2012 liegt bei 38 29.11.2012 liegt bei 45 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 71 Nissan International S. A. 72 RENAULT 89 CITROEN 75 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 77 KIA 78 KIA MOTORS (SK) 76 MAZDA 79 MITSUBISHI 90 PEUGEOT 74 DAIHATSU 81 GM DAEWOO (ROK) 80 OPEL, OPEL / VAUXHALL 91 GM KOREA (ROK) TREY0KA48O661; TREY0KA48661; TREY0SA48O661; TREY0SA48661 TREY0KA48O661; TREY0KA48661; TREY0SA48O661; TREY0SA48661 TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671 TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671 TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671 TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671 TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671 TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671 TREY0KA48O671; TREY0KA48671; TREY0SA48O671; TREY0SA48671 TREY0KA48O666; TREY0KA48666; TREY0SA48O666; TREY0SA48666 TREYUSA43O702; TREYUSA43702 TREYUSA43O702; TREYUSA43702 TREY9KA41BO671; TREY9KA41B671; TREY9SA41BO671; TREY9SA41B671; TREY9SA41671 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 48 29.11.2012 liegt bei 43 29.11.2012 liegt bei 43 29.11.2012 liegt bei 41 29.11.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 17 H2 Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 82 OPEL 83 SAAB 84 BMW, BMW AG V.2. TREY9KA41BO671; TREY9KA41B671; TREY9SA41BO671; TREY9SA41B671; TREY9SA41671 TREY9KA41BO671; TREY9KA41B671; TREY9SA41BO671; TREY9SA41B671; TREY9SA41671 TREY9KA41BO726; TREY9KA41B726; TREY9SA41BO726; TREY9SA41B726; TREY9SA41726 41 29.11.2012 liegt bei 41 29.11.2012 liegt bei 41 29.11.2012 liegt bei Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 29.11.2012 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Kappe Kappe Radbeschreibung Radmutter Radschraube Radzeichnung AEZP Bl.1-5 Radzeichnung CO Bl.1-5 Tabelle AEZ Ring System Technischer Bericht Technischer Bericht Zentrierring 72,6 Zentrierringe Zentrierringe Zentrierringe Unterlagen ZT2220 ZT2000 8. Ausfertigung AEZ MO1 AEZ SO1-01 TREY TREY -RP-004344-B0-144 RP-003901-C0-144 J02-325-1186-1 Ringe 60 Ringe 70 Ringe 71,6 und diverse Datum / Änderung / Datum 10.12.2004 15.08.2000 01.08.2012 22.11.1994 2/12.04.2002 31.10.1999 1/01.09.2002 04.06.2009 19.01.2012 09.08.2011 01.08.2012 28.08.2006 30.04.2012 15.01.2010 23.03.2006 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 09.08.2002 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: TREY des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG 29.11.2012 58809 Neuenrade-Küntrop Datum: Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 J 2.2 4 E D.1 D.2 3 - - 18 - 19 - 20 - G - /- T 12 - 13 - Q - - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - O.2 - - - O.1 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 5 - 14 P.3 - 10 - 22 - V.7 D.3 V.9 9 P.2 P.4 L - 14.1 P.1 - S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREY :Alu-Design GmbH & Co. KG :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27B: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREY :Alu-Design GmbH & Co. KG :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27H: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 681: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL FULDA GOODYEAR MICHELIN PIRELLI SEMPERIT TOYO UNIROYAL TOYO YOKOHAMA Reifengröße: 215/45R17 245/40R17 Typ: S-01, S-03 ContiSportContact 2 Carat Extremo Eagle F1 MXX3, Pilot Sport P ZERO Direction Sport Proxes T1-S Rainsport 1 Proxes T1-S AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 684: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREY :Alu-Design GmbH & Co. KG :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR FULDA MICHELIN PIRELLI SEMPERIT TOYO UNIROYAL YOKOHAMA 215/45R17 235/40R17 Typ: S-01, S-02, S-03 S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 SP Sport 8000 Y3000, Carat Extremo EAGLE F1 Carat Extremo MXX 3, Pilot Sport P7000 Direction-sport Proxes T1, Proxes T1-S RainSport 1 AVS S1-Z, AVS Sport, A539 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 687: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP FULDA GOODYEAR MICHELIN TOYO UNIROYAL YOKOHAMA Reifengröße: 225/45R17 245/40R17 Typ: S-01, S-02, S-03 ContiSportContact, ContiSportContact 2 SP SPORT 8000, SP Sport 8080, SP Sport 9000 Carat Extremo Eagle F1 MXX3, Pilot Sport ProxesT1-S nicht an Fz. mit Antriebsschlupregelung RainSport 1 AVS Sport Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68E: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: BRIDGESTONE DUNLOP CONTINENTAL GOODYEAR MICHELIN PIRELLI YOKOHAMA Reifengröße: 225/45R17 255/40R17 Typ: S-01, S-02 Sp Sport 8000, SP Sport 9000, SP Sport 2000E ContiSportContact 2 EAGLE F1 MXX 3, Pilot Sport PZERO AVS Sport, AVS-S1-z Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :TREY :Alu-Design GmbH & Co. KG :29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Zu Auflage AEU: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Hersteller: Bridgestone MICHELIN Typ: RE040 MXX 3, PILOT SPORT,Pilot Alpin Zu Auflage FFT: Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: Dunlop SP Sport 8000 GOOGYEAR EAGLE GSC, EAGLE GSA UNIROYAL RTT1 Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. Zu Auflage SC6: Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind hierbei ausreichend: Hersteller: B. F. GOODRICH BRIDGESTONE MICHELIN DUNLOP Typ: Profiler G RE040 PILOT SPORT, Pilot Alpin SP Sport 8080E Bei Verwendung der o.g. Reifenfabrikate ist die Radabdeckung der Rad/Reifen-Kombination ausreichend. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 50 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O651 PCD112 ET38 TREY8KA38651 PCD112 ET38 TREY8SA38O651 PCD112 ET38 TREY8SA38651 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 65,1 65,1 65,1 65,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2105 gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFB Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm ALFA GIULIETTA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e3*2007/46*0027*.. 940 77 - 125 205/50R17 89W 51J 215/45R17 91 51J 225/45R17 91 FIAT CROMA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 194 85 - 147 215/50R17 51G 225/45R17 90W Auflagen Schrägheck 4-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; 76T Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FGC Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 50 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 50 FIAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O651 PCD112 ET38 TREY8KA38651 PCD112 ET38 TREY8SA38O651 PCD112 ET38 TREY8SA38651 PCD112 ET38 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 65,1 65,1 65,1 65,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2105 gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm ASTRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 A-H Auflagen zu Reifen QFA Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 225/45R17 90 51G 11A; 367 85 - 103 215/45R17 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Limousine; Stufenheck; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH e1*2007/46*0344*.. A-H/NB e1*2001/116*0454*.. ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 A-H 55 - 147 215/45R17 225/45R17 90 ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 A-H/C 215/45R17 87 55 - 147 215/45R17 225/45R17 91 55 - 177 225/45R17 177 205/50R17 215/45R17 87H M+S Auflagen zu Reifen QFA 51G 11A; 367 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Auflagen zu Reifen QFA 51G 11A; 367 51G 51G; 52J 52J Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0094*.. 177 A-H/C 205/50R17 215/45R17 87H M+S 225/45R17 ASTRA STATION WAGON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 A-H/SW Auflagen zu Reifen 12T; 51G; 52J 12N; 52J Auflagen Nur Astra OPC; Coupe; 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Auflagen zu Reifen QFA Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 11A; 367 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 225/45R17 90 ASTRA-G Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*97/27*0086*.., T98 60 - 108 215/40R17 87 e1*98/14*0086*.. T98/NB e1*97/27*0101*.., e1*98/14*0101*.. 62 - 108 205/40R17 84W 215/40R17 83W 141 - 147 215/40R17 T98/CNG T98/KOMBI e1*2001/116*0216*.. e1*97/27*0087*.., e1*98/14*0087*.. 55 - 147 215/45R17 60 - 108 215/40R17 87 62 - 108 205/40R17 84W 215/40R17 83W 141 - 147 215/40R17 ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0132*.. T98C 74 - 108 205/40R17 84W 205/45R17 84W 215/40R17 83W 215/40R17 87 140 - 147 215/40R17 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; Limousine; 24M Stufenheck; 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M; 5DW 721; 725; 73C; 74A; 10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 74P; 915 24C; 24M; 51G 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 11A; 21B; 22B; 24J; 5EA 721; 725; 73C; 74A; 11A; 21B; 22B; 24C; 74P; 915; 4QO 24M; 5DW 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA 11A; 21B; 22B; 22L; 5EA 11A; 21B; 22B; 22L; 5DW 11A; 21B; 22B; 22L 11A; 21B; 22B; 22L; 51G Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 COMBO-C Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2007/46*0291*.. Combo-C 48 - 74 COMBO-C e1*98/14*0179*.. e1*2001/116*0327*.. Combo-CCN e1*2007/46*0293*.. Combo-CCNG DE*2007/46*0129*.., Combo-C- Reifen 205/45R17 88 Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 21S; 22P Auflagen 5-Loch Radanschluss; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4PZ e1*2007/46*0129*.. Van COMBO-CVAN Combo-CVan-CNG COMBO-CVAN-CNG K886 DE*2007/46*0131*.. L620 CORSA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 S-D 205/45R17 84 88 - 110 215/45R17 225/45R17 91 S-D e1*2001/116*0379*.. 141 CORSA-C Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*98/14*0148*.. CORSA-C 74 CORSA-C-VAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW CORSA-C- L659 74 VAN 215/45R17 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen 51J 11A; 22M; 51G 11A; 21P; 22H; 22M; 24M; 362 Auflagen 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH 11A; 22M; 51G Nur Opel Corsa OPC; 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Reifen 205/40R17 80 215/35R17 83 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 Reifen 205/40R17 80 215/35R17 83 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21B; 22F; 24M; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21B; 22F; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 915 MERIVA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2007/46*0165*.. S55 - 103 205/50R17 89 D/MONOCA 215/45R17 87 BB 215/45R17 91 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen 5ET Auflagen 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 MERIVA VAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e4*2007/46*0271*.. S-D 55 - 103 MONOCAB B/ V MERIVA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 OMEGA-B Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW G684 OMEGA-B 74 - 100 e1*96/79*0077*.., V94 74 - 125 e1*98/14*0077*.. 74 - 155 Reifen 205/50R17 89 215/45R17 87 215/45R17 91 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen 5ET Reifen Auflagen zu Reifen 205/45R17 11A; 22Q; 24M; 51G 215/40R17 87W 11A; 21M; 22Q; 24M 205/45R17 215/40R17 87 11A; 22Q; 24M; 51G 11A; 21M; 22Q; 24M Reifen Auflagen zu Reifen 225/45R17-90 225/45R17-90W 225/45R17-90Y OMEGA-BCARAVAN G685 85 - 100 225/45R17-90 V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 74 - 160 225/45R17 91W bis 1200kg zul.Achslast SIGNUM Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G R, VECTRA 225/45R17 91W Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 74 - 184 215/50R17 51G 169 - 184 225/45R17 51G Auflagen 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Auflagen Nur Meriva OPC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Auflagen nur bis e1*98/14*0077*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P ab e1*98/14*0077*05; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 VECTRA-B Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0030*.., J96 55 - 100 215/45R17 87 J96/Kombi e1*95/54*0030*.., e1*98/14*0030*.. e1*95/54*0044*.., e1*98/14*0044*.. 55 - 125 215/45R17 225/45R17-90 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 24J; 24M; 681; 684 11A; 22B; 24J; 24M; 631; 681; 684 11A; 22B; 24J; 24M VECTRA-C, VECTRA-C-CC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L Z02 / Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; e11*2001/116*0235*.. Z18XE Z-C 225/45R17 91W 11A; 22L e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L 74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 225/45R17 91W 11A; 22L VECTRA-C-STATION WAGON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 215/50R17 91 M+S 225/45R17 91W Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 74 - 184 215/50R17 51G 74 - 206 225/45R17 51G ZAFIRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM A- 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4PW 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4GH Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0497*.. H/Monocab e1*2001/116*0378*.. AH/MonocabCNG 205/50R17 93 215/45R17 91W 225/45R17 91 225/45R17 94 69 - 110 205/50R17 93 225/45R17 94 QF1 QF1; 5GG QF1; 5FI QF1 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH ZAFIRA VAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0595*.. A74 - 147 205/50R17 89W H/Monocab/V 205/50R17 93 215/45R17 91W 225/45R17 91 225/45R17 94 Auflagen zu Reifen QF1; 5FM QF1 QF1; 5GG QF1; 5FI QF1 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GH Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 ZAFIRA-A Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/50R17-89 AB 215/45R17 87 225/45R17-90 T98MONOC e1*98/14*0110*.. AB 63 - 147 205/50R17 89 Auflagen zu Reifen 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D 11A; 21B; 22B; 22N 215/45R17 87W 11A; 22B; 22N 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22N Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Nur Zafira A OPC und Edition; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4GH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4PW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ( nur e11*2001/116*0214*..,e11*2001/116*0235*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ( nur DE*2007/46*0129*..,DE*2007/46*0131*..,e1*2001/116*0327*..,e1*2007/46*0129*..,e1*2007/46*0291*..,e 1*2007/46*0293*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4QO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 10 10 709 ( nur e1*2001/116*0216*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1140kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 51 OPEL Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 52 SAAB Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O651 PCD112 ET38 TREY8KA38651 PCD112 ET38 TREY8SA38O651 PCD112 ET38 TREY8SA38651 PCD112 ET38 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 Ø70.1 Ø65.1 65,1 65,1 65,1 65,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2105 gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm SAAB 900 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*95/54*0012*.. YS3D 96 - 136 205/45R17 88 G511 900/II 215/40R17 G783 900/II CABRIO SAAB 9-3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*95/54*0012*.., YS3D 85 - 113 215/40R17 87 e4*98/14*0012*.. YS3F YS3F???? e4*2001/116*0065*.. e4*2001/116*0065*.. Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M 85 - 136 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 22L 85 - 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 367; 54A 136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M 165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 51G 88 - 154 215/50R17 51G 88 - 184 205/50R17 51G 225/45R17 51G 88 - 206 205/50R17 51G; 52J 215/50R17 51G; 52J Auflagen nur bis e4*95/54*0012*03; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen ab e4*95/54*0012*04; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4FW Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 52 SAAB Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 SAAB 9-3 (CABRIO) Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W YS3F?7?? 110 - 184 205/50R17 51G 225/45R17 51G Auflagen Saab 9-3; Saab 9-3 Aero; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4FM SAAB 9-5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 YS3E YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21P; 22I; 22M; 24M; Kombi; Limousine; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4FN 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B Kombi; Limousine; 88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 52 SAAB Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4FM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 131 72 5 67 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4FN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 133 48 3 93 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4FW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 128 25 0 85 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 52 SAAB Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 17 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O571 PCD112 ET38 TREY8KA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38O571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 700 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2141 2105 gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 3c; 16; 1KP; 7N; 3BG; 13; 1t; 3BS; 3CC; AU; 1KM; 1F; 5N; 2KN; 3B; 1K; 2K; 3C; 1T Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 13; 16; 2K; 2KN; 3B; 3BG; 3BS; 3c; 3C; 3CC; 5N 140 Nm für Typ : 7N 170 Nm für Typ : 7M CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0252*.. 62 - 103 205/50R17 93 2K e1*2007/46*0217*.., 2KN 215/45R17 91 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 5HA 11A; 24J; 24M; 5GG Auflagen Nur Caddy Maxi; langer Radstand; L320 225/45R17 91 225/45R17 94 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 51 - 103 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 90 225/45R17 94 11A; 24J; 24M; 5GG 11A; 24J; 24M; 5HI Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22I; 24J; 24M Nicht Caddy Maxi; 11A; 22I; 24J; 24M; 5GG nur bis 11A; 22I; 24J; 24M; 5GA WV2ZZZ2K?8?05280 0; 11A; 22I; 24J; 24M kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 17 EOS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0349*.. 1F GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2007/46*0623*.. AU 1K e1*2001/116*0242*.. kW Reifen Auflagen zu Reifen 85 - 147 215/45R17 87W 215/45R17 91 225/45R17 91 11A; 22M; 24M 85 - 184 205/50R17 11A; 22M; 51G; 52J Auflagen Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S kW Reifen 63 - 110 205/45R17 88 205/50R17 89 215/45R17 87 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen 103 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M; 51J 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 51J 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M Auflagen nur Golf 7; ab e1*2007/46*0623*01; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Nur Golf 6; Ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Nur Golf R (6er); Ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Nur Golf 5; Nur bis e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R17 89 215/45R17 91 225/45R17 91 1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 215/45R17 91 225/45R17 91 1K 1K 11A; 245; 248; 26P; 27H 11A; 245; 248; 26P; 27H 11A; 245; 248; 26P; 27H 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M; 51G 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 51J 11A; 22H; 22Q; 24J; 24M 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; 51J 55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 55 - 184 205/50R17 93 11A; 22P; 24J; 24M M+S 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; Ab e1*2001/116*0242*.. e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 205/50R17 215/45R17 91 225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; 24M; 51G 11A; 22P; 24J; 24M 11A; 22H; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 17 GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2001/116*0242*.. 1K kW Reifen Auflagen zu Reifen 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 24J; 26P; 27H; 5ET 77 - 155 205/50R17 93 11A; 21T; 24J; 248; 26P; 27H 215/45R17 91 11A; 21S; 24J; 26P; 27H 225/45R17 91 11A; 21T; 241; 246; 248; 26P; 27H GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 1KP 215/45R17 87 215/45R17 91 225/45R17 91 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 55 - 125 205/50R17 89 215/45R17 91 225/45R17 90 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 e1*2007/46*0491*.. 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 91 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 205/50R17 89 215/45R17 87 215/45R17 91 225/45R17 91 JETTA, BEETLE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0539*.. 16 77 - 147 205/50R17 89 215/45R17 91 215/50R17 91 225/45R17 91 Auflagen Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; Nur CrossGolf; Nur 24M bis 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13; 24M; 5ET Frontantrieb; 11A; 21P; 22H; 22M; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 12A; 51A; 573; 71C; 24M 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22P; 24J; 5ET; 51J Nicht CrossGolf; 11A; 22P; 24J; 24M; 51J Nur Golf Plus; Nur 11A; 22P; 24J; 51J bis 11A; 22P; 24J; 24M e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Nur Golf Plus 6; Ab 51J e1*2001/116*0304*14; 11A; 21P; 22M; 24J; 248; Frontantrieb; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 21P; 22M; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71C; 51J 71K; 721; 725; 73C; 11A; 21P; 22H; 22L; 24J; 74A; 74P; 76S 244 11A; 21P; 22H; 22M Nur CrossGolf 6; Ab 11A; 21P; 22H; 22M; 5ET e1*2001/116*0304*21; 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb; 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 24J; 248; 270 11A; 21P; 245; 248; 270 11A; 21B; 24J; 248; 260; 271 11A; 21P; 24J; 248; 270 Auflagen Nur Jetta (Stufenheck); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 17 JETTA, BEETLE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0539*.. 16 77 - 147 215/50R17 91 215/55R17 94 225/50R17 94 235/50R17 96 JETTA, GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 1KM 75 - 147 205/50R17 89 215/45R17 87W 225/45R17 91 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 215/45R17 87W 215/45R17 91 225/45R17 91 1KM e1*2001/116*0328*.., 59 - 118 205/50R17 89 e1*2007/46*0492*.. 215/45R17 87W 215/45R17 91 225/45R17 91 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 215/45R17 87W 225/45R17 90 Auflagen zu Reifen Auflagen Nur Beetle (Schrägheck); 11A; 26P; 27I Frontantrieb; 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M; 51J 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 5ET; 51J 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M; 51J 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 5ET; 51J 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51J 11A; 21B; 22H; 22L; 24J; 24M Auflagen GOLF (Variant); nur bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GOLF 6 (Variant); ab e1*2001/116*0328*15; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P GOLF 6 (Variant); ab e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P JETTA (Limousine); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 17 PASSAT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen DE*2007/46*0547*.., 77 - 100 205/50R17 89 3c 3C 3C 3c 3C Auflagen zu Reifen 11A; 22P Auflagen Nicht Passat 11A; 22P Alltrack (Cross); 225/45R17 91 77 - 220 205/50R17 205/50R17 93 225/45R17 91Y 11A; 22P 11A; 22P; 51G 11A; 22P 11A; 22P 75 - 110 205/50R17 89 75 - 147 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 91 75 - 220 205/50R17 225/45R17 91 M+S 11A; 22P 11A; 22P 11A; 22P 11A; 22P 11A; 22P; 51G 11A; 22P ab e1*2001/116*0307*24; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4KS; 4QY nur bis e1*2001/116*0307*23; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0547*.. e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91 e1*2007/46*0502*.. e1*2001/116*0307*.. e1*2007/46*0547*.. 103 - 155 205/50R17 93 12T e1*2001/116*0307*.., 205/55R17 91W 12A e1*2007/46*0502*.. 215/45R17 91W 215/50R17 91W 225/45R17 91W 225/50R17 94 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GB Nur Passat Alltrack (Cross); 12O 12O 12O 11A; 12A; 22M 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 4KJ; 4QY PASSAT CC, CC Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0468*.. 100 - 147 225/45R17 91W 3CC 100 - 220 205/50R17 225/45R17 91Y Auflagen zu Reifen 12A 12R; 51G 12A Auflagen Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CA SCIROCCO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0471*.. 90 - 118 205/50R17 89 13 215/45R17 87 215/45R17 87 90 - 147 205/50R17 225/45R17 Auflagen zu Reifen 51J 57E; 681; 684 51J 51G; 52J 51G Auflagen Coupe; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 17 TIGUAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 215/60R17 96 5N Auflagen zu Reifen 51J Auflagen Allradantrieb; 11A; 24M; 51J 11A; 24M; 51J 11A; 22I; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4CA Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M; 5FM Auflagen nicht CrossTouran; 11A; 24J; 24M; 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 11A; 24J; 24M; 5GG 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 5GG 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 52J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0487*.. 225/55R17 97 225/60R17 99 235/55R17 99 TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen DE*2007/46*0506*.., 66 - 103 205/50R17 89 1t 1T 1t 1T e1*2007/46*0506*.. e1*2001/116*0211*.., e1*2007/46*0357*.. DE*2007/46*0506*.., e1*2007/46*0506*.. e1*2001/116*0211*.., e1*2007/46*0357*.. 215/45R17 91 225/45R17 91 66 - 125 205/50R17 93 215/45R17 91W 225/45R17 225/45R17 94 75 - 125 205/50R17 91 225/45R17 91 nur CrossTouran; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76U; 76Z VW PASSAT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*95/54*0043*.., 3B 81 - 92 225/45R17-90 11A; 22B; 24J e1*98/14D0043*.., 110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 24J e1*98/14*0043*.. 3B e1*95/54*0043*.., e1*98/14D0043*.., e1*98/14*0043*.. 3BG e1*2001/116*0157*.., 74 - 132 205/50R17 89W 5FM e1*98/14*0157*.. 3BS 66 - 92 215/45R17 87 225/45R17-90 66 - 142 215/45R17 91 110 - 142 225/45R17-90W 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C; 24M 11A; 22B; 24J 11A; 22B; 24C; 24M 74 - 142 205/50R17 89Y 5FM 205/50R17 93 225/45R17 91 e1*2001/116*0173*.., 202 205/50R17 51G; 52J Auflagen Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4QF 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0173*.. 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z; 4RU Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 17 VW SHARAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 7M e1*98/14*0023*.. 7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.. 66 - 128 225/45R17 94 7N e1*2007/46*0401*.., e1*2007/46*0434*.. 85 - 125 225/45R17 94 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0023*12; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis e1*98/14*0023*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Allradantrieb; 85 - 147 225/45R17 94W 225/50R17 51G; 67F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 17 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 17 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 17 Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4GB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4KJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B ( nur e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4KS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 3AA 907 275 B ( nur DE*2007/46*0547*..,e1*2007/46*0502*..,e1*2007/46*0547*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4QF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0157*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4QY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4RU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0173*..) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 17 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 17 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 17 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: VW AU e1*2007/46*0623*.. GOLF Variante(n): Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: VW 16 e1*2007/46*0539*.. JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: VW AU e1*2007/46*0623*.. GOLF Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 5-türig Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 53 VW Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 17 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: VW 1K e1*2001/116*0242*.. GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I 26B 26B 26P 26P 26B 26P Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 300 y = 350 x = 250 y = 300 x = 350 y = 300 x = 300 y = 250 x = 300 y = 300 x = 300 y = 300 x = 250 y = 250 x = 250 y = 250 x = 280 y = 380 x = 230 y = 330 Achse VA VA HA HA VA VA VA VA VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27F 27H 26J 26J 26N 26N 27F 27F 27H 26J 27H 26N 27F 27H Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 300 y = 350 x = 300 y = 350 x = 350 y = 300 x = 350 y = 300 x = 300 y = 300 x = 300 y = 300 x = 300 y = 300 x = 300 y = 300 x = 400 y = 310 x = 400 y = 310 x = 400 y = 310 x = 280 y = 380 x = 400 y = 310 x = 280 y = 380 x = 260 y = 310 x = 260 y = 310 Aufweiten um [mm] 18,5 8 26,5 8 25 25 8 8 25 25 8 16 8 8 36 8 Achse VA VA HA HA VA VA VA VA HA HA HA VA HA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 54 QUATTRO Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : QUATTRO GmbH Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O571 PCD112 ET38 TREY8KA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38O571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 700 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2141 2105 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm AUDI A4,S4,RS4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0243*.. 253 QB6 215/50R17 225/45R17 91 M+S Auflagen zu Reifen 12T; 51G; 52J 12M; 51J gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 Auflagen Cabrio; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BD Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 54 QUATTRO Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 55 SKODA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O571 PCD112 ET38 TREY8KA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38O571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 700 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2141 2105 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 SKODA OCTAVIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22M; 22P; 24J; 1Z e11*2007/46*0012*.. 5FM; 51J 215/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J; 51J 55 - 147 205/50R17 93 11A; 22M; 22P; 24J; M+S 5FM; 51J; 52J 225/45R17 91 11A; 22M; 22P; 24J 1Z Auflagen Nicht Octavia Scout; Kombi; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 5FM; 51J Limousine; e11*2007/46*0012*.. 215/45R17 91 55 - 147 225/45R17 91 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 205/50R17 91 e11*2007/46*0012*.. 205/55R17 91 215/50R17 91 225/45R17 91 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 51J 11A; 22P; 24J 11A; 24J; 52J 11A; 22M; 22P; 24J; 52J 11A; 22M; 22P; 24J; 24M; 52J 11A; 24J; 52J 11A; 22M; 22P; 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Nur Octavia Scout; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 55 SKODA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 SKODA SUPERB Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e11*98/14*0187*.. 3U 74 - 110 205/50R17 89 74 - 142 205/50R17 93 225/45R17 51G 142 205/50R17 89Y 5FM Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P SUPERB Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 205/50R17 93Y 11A; 245; 51J 3T Auflagen Kombi; e11*2007/46*0014*.. 225/45R17 94 3T e11*2001/116*0326*.., 77 - 191 225/45R17 94 e11*2007/46*0014*.. 11A; 245 11A; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S YETI Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2007/46*0010*.., 77 - 125 205/50R17 5L Auflagen zu Reifen 51G; 52J Auflagen Allradantrieb; 11A; 246; 248; 51J 11A; 246; 248; 51J Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P e11*2007/46*0034*.. 215/50R17 95 215/55R17 94 225/45R17 94 225/50R17 94 11A; 24J; 248 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 55 SKODA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 55 SKODA Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 56 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 7 Fahrzeughersteller : SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O571 PCD112 ET38 TREY8KA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38O571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 700 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2141 2105 gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 5PN; 1P; 7N; 3RN; 3R; 5F; 5P Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7MS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 3R; 3RN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : 7N 170 Nm für Typ : 7MS ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2007/46*0012*.. 5PN 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J 63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J 63 - 147 225/45R17 91 11A; 24C; 24M 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 215/50R17 91 225/45R17 91 225/50R17 94 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 215/50R17 91 225/45R17 91 225/50R17 94 Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack; Frontantrieb; 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 56 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 7 ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 215/45R17 87W 11A; 24J; 5ET; 51J 5P 63 - 125 205/50R17 89 11A; 24J; 24M; 51J 63 - 147 225/45R17 91 11A; 24C; 24M 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 215/50R17 91 225/45R17 91 225/50R17 94 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 215/50R17 91 225/45R17 91 225/50R17 94 Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea Freetrack; Frontantrieb; 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 22P; 24J; 24M; 52J Altea 4 Freetrack; Allradantrieb; 11A; 22P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P EXEO, EXEO ST Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*2001/116*0072*.. 75 - 147 205/50R17 93 3R e9*2007/46*0011*.. 3RN 215/45R17 91 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen 51J 51J 3R 3RN 51J 51J e9*2001/116*0072*.. e9*2007/46*0011*.. LEON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e9*2001/116*0052*.. 1P 75 - 147 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 91 kW Reifen Auflagen zu Reifen 63 - 155 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 215/45R17 87Y 11A; 22P; 24J; 24M; 5ET; 51J 215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 51J 225/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M SEAT ALHAMBRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0036*.., 66 - 150 225/45R17 94 7MS e1*98/14*0036*.. Auflagen Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Stufenheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*98/14*0036*08; 5HI 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 56 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 7 SEAT ALHAMBRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0036*.., 7MS 66 - 110 225/45R17 94 e1*98/14*0036*.. 7N e1*2007/46*0402*.., e1*2007/46*0435*.. 85 - 125 225/45R17 94 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis e1*98/14*0036*07; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Allradantrieb; 85 - 147 225/45R17 94W 225/50R17 51G; 67F SEAT LEON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e9*2007/46*0094*.. 5F 66 - 110 205/45R17 88 205/50R17 89 215/45R17 87 225/45R17 91 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76S Auflagen zu Reifen Auflagen ab 11A; 245; 248; 26P; 27H e9*2007/46*0094*01; 11A; 245; 248; 26P nicht Leon ST; 11A; 245; 248; 26P; 27H Kombi; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 56 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 7 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 56 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 7 Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 67F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R17 Hinterachse: 225/50R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 56 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 7 Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 56 SEAT Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: SEAT 5F e9*2007/46*0094*.. SEAT LEON Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 300 y = 300 x = 250 y = 250 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27F 27H Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 300 y = 300 x = 300 y = 300 x = 400 y = 310 x = 400 y = 310 Aufweiten um [mm] 25 8 25 8 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 57 FORD Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O571 PCD112 ET38 TREY8KA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38O571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 700 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2141 2105 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm FORD GALAXY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0024*.., 66 - 150 225/45R17 94 WGR e1*95/54*0024*.. WGR e1*93/81*0024*.., e1*95/54*0024*.. 66 - 128 225/45R17 94 gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 Auflagen zu Reifen Auflagen 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; ab e1*95/54*0024*12; 5HI Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 4KQ 11A; 22B; 24D; 24J; 5HI nur bis e1*95/54*0024*11; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 57 FORD Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4KQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 8G92 1A159-AC ( nur e1*2001/116*0024*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 57 FORD Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O571 PCD112 ET38 TREY8KA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38O571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 TREY8SA38571 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 700 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2141 2105 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : B5 120 Nm für Typ : D2; 4B; 4F; 4F1; 8E; 8H; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 200 Nm für Typ : 8U erhöhtes Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment AUDI A3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0607*.. 8V 90 - 132 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 91 AUDI A3 CABRIOLET Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 205/50R17 89 8P Auflagen zu Reifen 11A; 245; 248; 26B 11A; 26P 11A; 245; 248; 26B Auflagen zu Reifen 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 51J 75 - 147 205/50R17 89Y 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 51J 215/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M; 51J 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; 24J; 24M gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 Auflagen 2-türig; Frontantrieb; MehrlenkerHinterachse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen Cabrio; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 13 AUDI A3,S3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 8P e1*2001/116*0418*.. 8PA e13*2007/46*1082*.. 8PB 66 - 147 Reifen 205/50R17 89 Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 215/45R17 87W 11A; 22L; 24J; 24M; 5ET 205/50R17 93 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 215/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 66 - 184 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 66 - 195 205/50R17 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M; 51G; 52J 225/45R17 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24J; M+S 24M; 52J AUDI A4, AUDI S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0013*.., B5 55 - 92 215/45R17 87 e1*98/14*0013*.. 225/45R17-90 110 - 132 215/45R17 110 - 142 225/45R17 B5 e1*93/81*0013*.., e1*98/14*0013*.. 81 - 92 215/45R17 87 225/45R17-90 110 - 132 215/45R17 110 - 142 225/45R17 AUDI A4 CABRIOLET Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0177*.., 96 - 188 225/45R17 8H Auflagen zu Reifen 11A; 21B; 22B 11A; 21B; 22B; 24J nicht für TDI V6; 11A; 21B; 22B; 5ET; 631 11A; 21B; 22B; 24J; 631 11A; 21B; 5ET 11A; 21B; 24J nicht für TDI V6; 11A; 21B; 5ET; 631 11A; 21B; 24J; 631 Auflagen zu Reifen 12T; 51G; 51J Auflagen Sportback (4-türig); Schrägheck 2-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Reifen mit e1*98/14*0177*.. 8H 8H e1*2001/116*0177*.., 96 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J e1*98/14*0177*.. e1*2001/116*0177*.. 96 - 162 225/45R17 91 51J 253 12T; 51G; 52J 12M; 51J 215/50R17 225/45R17 91 M+S Schneeketten; Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4MN Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4MN Cabrio; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 13 AUDI A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0151*.., 74 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J 8E Auflagen nur bis e1*98/14*0151*.. 74 - 125 205/50R17 89W 5FM; 51J 74 - 162 225/45R17 91 AFI; 51J 8E e1*2001/116*0151*.., 253 e1*98/14*0151*.. 225/45R17 225/45R17 51G; 52J 8E e1*2001/116*0151*.. 253 8E e1*2001/116*0151*.. 75 - 110 215/45R17 87W Frontantrieb; 5ET; 51J 75 - 120 205/50R17 89W 5FM; 51J 75 - 188 225/45R17 91 AFI; 51J AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 4B 51G; 52J Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0151*09; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4ML AUDI S4; nur bis e1*2001/116*0151*09; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 76Z; 4ML AUDI S4; ab e1*2001/116*0151*10; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 76Z; 4BD ab e1*2001/116*0151*10; Kombi; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4BD Auflagen nicht Allroad; e1*98/14*0051*.. nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF6; 4KN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 13 AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 4B Auflagen zu Reifen Auflagen ab e1*98/14*0051*17; e1*98/14*0051*.. 4B 4B Serienbereifung mit 215/55R16; schmale Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF6; 4KN nicht Allroad; e1*2001/116*0051*.., 110 - 184 225/45R17 91 e1*98/14*0051*.. e1*2001/116*0051*.., 85 - 162 225/45R17 91 e1*98/14*0051*.. 5GG 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 81 - 142 225/45R17 91 11A; 22F; 24J; 24M nicht für gepanzerte Fz; ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF5; 4KN ab e1*98/14*0051*17; Serienbereifung ohne 215/55R16; breite Achsen; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; AF5; 4KN nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 13 AUDI A6, S6, ALLROAD Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0051*.., 4B 81 - 142 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen 11A; 24J; 24M e1*98/14*0051*.. 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 169 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 110 - 142 225/45R17 91 11A; 24J; 24M 4B e1*96/27*0051*.., e1*98/14*0051*.. 169 11A; 22F; 24J; 24M 225/45R17 91 AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 215/55R17 4F 51G; 52J 4F1 e13*2007/46*1080*.. e13*2007/46*1080*.. 225/55R17 51G; 52J Auflagen nur bis e1*98/14*0051*16; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; AUDI A6 2.7 Biturbo; Kombi; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nicht Allroad; nicht für gepanzerte Fz; nur bis e1*98/14*0051*16; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P nur bis e1*98/14*0051*16; Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen Nur Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z; 4BD Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 13 AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 225/50R17 4F 12A; 51G 4F1 e13*2007/46*1080*.. e13*2007/46*1080*.. Auflagen Limousine u. Kombi; Front- u. Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4BD AUDI A8 / S8 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0005*.., D2 110 - 250 225/55R17-97 e1*98/14*0005*.. 110 - 265 225/55R17 Auflagen zu Reifen 11A; 22B 11A; 22B; 51G Auflagen nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P AUDI Q3 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0591*.. 8U 100 - 155 215/60R17 e13*2007/46*1163*.. 8U1 225/55R17 97 Auflagen zu Reifen 12R; 51G 12A; 51J 235/55R17 99 11A; 12A; 26P; 27I Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; Kombilimousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 76S Reifen 225/50R17 Auflagen zu Reifen 51G; 52J AUDI TT Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0369*.. 200 8J 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 225/50R17 e1*2001/116*0374*.. 51G; 52J Auflagen Cabrio; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 13 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 13 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 13 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 4BD) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4KN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 907 275 C ( nur e1*2001/116*0051*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4ML) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0151*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4MN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ( nur e1*2001/116*0177*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 13 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. AF5) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (breite Hinterachse) nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AF6) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, wenn die Reifengröße 215/55R16 (schmale Hinterachse) serienmäßig vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeugpapieren bereits eingetragen ist, es sei denn dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. AFI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugen mit 6-Zylinder-Motoren nur mit M+S-Profil zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 13 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: AUDI 8U e1*2007/46*0591*.. AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 290 y = 390 x = 240 y = 340 x = 335 y = 400 x = 285 y = 355 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27F 27H Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 290 y = 390 x = 290 y = 390 x = 335 y = 400 x = 335 y = 400 Aufweiten um [mm] 30 10 30 10 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 13 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: AUDI 8U1 e13*2007/46*1163*.. AUDI Q3 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombilimousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 290 y = 390 x = 240 y = 340 x = 335 y = 400 x = 285 y = 355 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26J 26N 27F 27H Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 290 y = 390 x = 290 y = 390 x = 335 y = 400 x = 335 y = 400 Aufweiten um [mm] 30 10 30 10 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 58 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 13 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: AUDI 8V e1*2007/46*0607*.. AUDI A3 Variante(n): Frontantrieb, 2-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 400 y = 400 x = 400 y = 400 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 400 y = 400 x = 400 y = 400 x = 400 y = 400 x = 400 y = 400 Aufweiten um [mm] 8 24 8 30 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 64 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O666 PCD112 ET38 TREY8KA38666 PCD112 ET38 TREY8SA38O666 PCD112 ET38 TREY8SA38666 PCD112 ET38 TREY8SA38666 PCD112 ET38 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 670 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2251 2105 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8A Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : B8; B81 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment AUDI A5,S5,A4,S4 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 225/50R17 B8 Auflagen zu Reifen 51G B8 B81 e1*2001/116*0430*.. e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 225/50R17 51G B8 B81 e1*2001/116*0430*.. e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 225/50R17 51G B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 225/50R17 51G gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 Auflagen AUDI A4; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z AUDI A4; Nicht A4 Allroad Quattro; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z AUDI A4; Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z AUDI A4; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 64 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 AUDI Q5 Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0473*.., 100 - 200 235/65R17 8R Auflagen zu Reifen 12T; 51G; 52J Auflagen erhöhtes e13*2007/46*1083*.. Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76S; 76Z; 4KX AUDI Q5 HYBRID Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 235/65R17 8R2 Auflagen zu Reifen 12T; 51G; 52J Auflagen erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740; 75I; 76S; 76Z; 4KX Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 64 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 4KX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 4D0 601 361 ( nur e13*2007/46*1083*..,e13*2007/46*1179*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 64 AUDI Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad TREY8KA38O666 PCD112 ET38 TREY8KA38666 PCD112 ET38 TREY8SA38O666 PCD112 ET38 TREY8SA38666 PCD112 ET38 TREY8SA38666 PCD112 ET38 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 715 715 715 670 715 zul. Abroll umf. (mm) 2105 2105 2105 2251 2105 gültig ab Fertig datum 04/12 07/09 04/12 07/09 07/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 203 CL; 208; 414; 210; 203 K; 171; 170; 203; 168; 210 K; H0 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212; 169; 204; 176; 246; 172; 207; 204 K; 245 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM9 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 168; 170; 171; 203; 203 CL; 203 K; 208; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 169; 172; 176; 204; 204 K; 207; 211; 212; 245; 246; 414 A-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/79*0073*.. 168 44 - 103 205/40R17-80 169 e1*2001/116*0288*.. 176 e1*2007/46*0928*.. 60 - 103 205/45R17 84 60 - 142 205/45R17 84W 205/45R17 88 215/45R17 87 225/45R17 90 80 - 125 205/50R17 93 80 - 155 205/50R17 215/45R17 91 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen MA0; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 22I; 24J; 24M 11A; 21B; 22B; 24C; 24D 11A; 248; 26P 11A; 248; 26P; 51G; 52J 11A; 248; 26P 11A; 248; 26P Auflagen kurzer Radstand; langer Radstand; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76C; 915 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 B-Klasse Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0751*.. 246 80 - 115 205/50R17 93 215/45R17 91 225/45R17 91 B-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0314*.. 70 - 142 205/45R17 88 245 205/50R17 89 215/45R17 87 225/45R17 90 Auflagen zu Reifen 11A; 26P 11A; 26P 11A; 248; 26N; 26P Auflagen Kombi; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*92/53*0001*.., H0 55 - 145 225/45R17 G363 Auflagen zu Reifen Nacharbeit VA ab Werk; 10N; 51G 225/45R17-90 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 681; 684 75 - 160 215/45R17 87Y 51J; 681; 684 75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 203 e1*98/14*0139*.. 203 e1*98/14*0139*.. 125 - 170 225/45R17 91 203 CL e1*98/14*0159*.. 75 - 145 215/45R17 87W 51J; 681; 684 75 - 160 225/45R17 91 10N; 68E; 687 203 K e1*98/14*0158*.. 75 - 125 215/45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 75 - 170 225/45R17 91 10N; 68E; 687 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 170 225/45R17 91 Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R Nur 4-MATIC; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R Nur bis e1*98/14*0159*18; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76R Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 C-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0431*.. 150 - 170 225/45R17 91 204 Auflagen zu Reifen 204 e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91 11A; 26P 204 K e1*2001/116*0457*.. 88 - 170 205/50R17 91 225/45R17 91 51J CLC-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*98/14*0159*.. 203 CL 75 - 150 215/45R17 87W 51J 225/45R17 51G E-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e1*93/81*0022*.. 210 55 - 110 215/45R17 5ET; 631 215/45R17 87 57E; 681; 684 55 - 125 225/45R17 91 130 - 165 225/45R17 91W 210 K e1*93/81*0033*.. 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 170 225/50R17 94 e1*98/14*0183*.. 212 e1*2001/116*0501*.. 83 - 165 225/45R17-93W 100 - 150 225/50R17 94W Auflagen Nur 4-MATIC; Limousine; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 76U; 4GR Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR Kombi; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR Auflagen Ab e1*98/14*0159*19; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T Auflagen nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4AR Heckantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76T; 4ME; 4MT Stufenheck; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 E-KLASSE COUPE, CABRIO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0502*.. 125 - 215 205/50R17 93 207 215/45R17 91 225/45R17 91 Auflagen zu Reifen 51J 51J 51J Auflagen Coupe; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR MERCEDES-BENZ CLK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*96/27*0054*.. 208 100 - 142 215/45R17 100 - 160 225/45R17 Auflagen zu Reifen 631 11A; 21B; 367; 631 Auflagen Cabrio; Coupe; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Auflagen zu Reifen Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR Reifen mit Schneeketten; 10B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 4GR Cabrio; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S; 76T; 4GR SLK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*95/54*0039*.. 170 kW Reifen 100 - 142 215/45R17 87 225/45R17-90 100 - 160 225/45R17 171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 225/45R17 90 171 e1*2001/116*0262*.. 120 215/45R17 87 225/45R17 172 e1*2007/46*0548*.. 135 - 225 205/50R17 89 215/45R17 87 225/45R17 91 VANEO Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0185*.., 55 - 92 414 11A; 21B; 367 10N; 51G 12G 12T; 51G Reifen Auflagen zu Reifen 205/40R17 84W 11A; 22D; 24J Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 85 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P e1*98/14*0185*.. 11A; 22D; 24J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4AR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4GR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 000 905 4100 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*2001/116*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 4MT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 002 540 6717 ( nur e1*98/14*0183*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: DAIMLER 204 e1*2001/116*0431*.. C-KLASSE Variante(n): Coupe, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26B 26P 27B 27I Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 350 x = 195 y = 300 x = 340 y = 260 x = 290 y = 210 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 245 y = 350 x = 245 y = 350 x = 340 y = 260 x = 340 y = 260 Aufweiten um [mm] 8 17 8 28 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: DAIMLER 176 e1*2007/46*0928*.. A-KLASSE Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B 27I 27B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 200 y = 310 x = 250 y = 350 x = 240 y = 315 x = 290 y = 350 Achse VA VA HA HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 250 y = 350 x = 250 y = 350 x = 290 y = 350 x = 290 y = 350 Aufweiten um [mm] 8 20 8 22,5 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0227-09-WIRD/N9 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47783 ANLAGE: 65 DAIMLER, MERCEDES Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Radtyp: TREY Stand: 29.11.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Fahrzeug: Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: DAIMLER 246 e1*2007/46*0751*.. B-Klasse Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26P 26B Nacharbeit im Bereich von [mm] bis [mm] x = 305 y = 335 x = 355 y = 385 Achse VA VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen 26N 26J 27H 27F Im Bereich von [mm] bis [mm] x = 355 y = 385 x = 355 y = 385 x = 310 y = 295 x = 310 y = 295 Aufweiten um [mm] 8 18 8 13 Achse VA VA HA HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.