mietvertrag - Martin-Luther-Bund
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mietvertrag - Martin-Luther-Bund
MIETVERTRAG Zwischen dem Martin-Luther-Bund e.V. als Vermieter und . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Heimatanschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .) als Mieter wird folgender Vertrag geschlossen: 1. 2. 3. 1. 2. 3. § 2 Mietzeit Die Vertragsschließenden sind sich darin einig, daß es sich bei der Zurverfügungstellung von Mieträumen in Studentenwohnheimen um eine indirekte staatliche bzw. kirchliche Förderung handelt und wegen der beschränkten Platzzahl in den Wohnheimen im Wege des Rotationsprinzips möglichst vielen Studenten ein Wohnheimplatz zur Verfügung gestellt werden soll. Daher gilt die Mietzeit nur für das . . . . . . semester 20 . . . Sie beginnt am . . . . . . . . . . . , 15 Uhr und endet am . . . . . . . . . . . , 9 Uhr. Wird das Mietverhältnis weder von seiten des Vermieters noch des Mieters zu dem im Abs. 2 genannten Termin gekündigt, verlängert sich die Mietzeit um ein Semester, d. h. sechs Monate. § 3 Kündigung Dieser Vertrag kann von jeder Partei zum 31. März bzw. 30. September mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Der Vermieter kann insbesondere kündigen, wenn der Mieter a) am Studienort nicht immatrikuliert ist bzw. sich nicht im Studienabschlußexamen befindet, b) nicht bis zum 31. Mai für das Sommersemester bzw. zum 30. November für das Wintersemester eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Anmeldung zum Studienabschlußexamen vorlegt, c) gegen Mietvertrag oder Hausordnung trotz vorangegangener Verwarnung verstößt, soweit die Schwere des Verstoßes nicht eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Abs. 4). Wird das Mietverhältnis weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters zu dem nächsten in Abs. 1 genannten Termin gekündigt, verlängert sich die Mietzeit um sechs Monate, d. h. ein Semester. Mit Ablauf des Monats . . . . . . . . 20 . . , d. h. nach einer Gesamtwohnzeit von 4 Semestern erlischt das Mietverhältnis automatisch, ohne daß es einer Kündigung bedarf. Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter a) den Mietgegenstand trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt, b) gröblichst gegen Mietvertrag oder Hausordnung verstößt c) in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der Entrichtung des Mietzinses in Verzug ist. M 4. R 2. § 1 Mietraum Vermietet wird im Studentenheim Fahrstraße 15, 91054 Erlangen, ab . . . . . . . . . ein möbliertes Zimmer. Der Mietraum wird für Wohnzwecke zum persönlichen vorübergehenden Gebrauch und zu dem besonderen Zweck des Studiums an der Universität Erlangen-Nürnberg vermietet. Dem Mieter stehen die der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Räume gemäß ihrer Zweckbestimmung gemeinsam mit allen anderen Heimbewohnern zur Verfügung. US TE 1. 1. 2. 3. § 4 Mietzins Der Mietzins beträgt . . . . . . . . . monatlich und ist im voraus bis zum 5. eines Monats in bar oder auf das Konto des Vermieters bei der Sparkasse Erlangen, Konto-Nr. 12304, BLZ 763 500 00 zu entrichten. Im Mietzins sind die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Reinigung der Gemeinschaftsanlagen enthalten. Der Mietzins kann, wenn die Kostenentwicklung es erforderlich macht, vom Vermieter angemessen erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt ab dem übernächsten Monat nach erfolgter schriftlicher Mitteilung an den Mieter. –1– 3. 1. 2. 3. R 2. § 5 Kaution Vor Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu hinterlegen. Der Vermieter hat das Recht, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zur Zahlung der Kaution zurückzutreten. Die Kaution wird beim Auszug bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Inventars sowie nach Entfernung allen persönlichen Eigentums aus allen Räumen und vom Grundstück des Vermieters sowie nach Vorlage der Um- bzw. Abmeldebescheinigung zurückerstattet, soweit nicht eine Aufrechnung mit einer Restforderung des Vermieters erfolgt. Ist zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses eine endgültige Abrechnung noch nicht möglich, kann ein angemessener Betrag der Kaution einbehalten werden. Der Vermieter verpflichtet sich, die Abrechnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Beim Auszug gibt der Mieter ein Bankkonto an, auf das ein Restkautionsbetrag überwiesen werden kann. Falls kein Konto angegeben wird, erfolgt die Überweisung auf Kosten des Mieters an die angegebene Heimatanschrift oder wird an einen schriftlich bevollmächtigten Dritten ausgezahlt. § 6 Benutzung der Mieträume Der Mieter darf die Mieträume nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken (Wohnzwecken) benutzen. Eine Übernachtung an Dritte ist grundsätzlich nicht statthaft, ebenso die gastweise Aufnahme zur Übernachtung. Eine Ausnahme bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Bei längerer Abwesenheit des Mieters in der vorlesungsfreien Zeit kann der Vermieter im Mietraum vorübergehend Tagungsgäste und Gäste des Martin-Luther-Bundes bzw. Gäste der Hausbewohner unterbringen. Der Raum ist vom Mieter entsprechend herzurichten. Für jede Übernachtung wird in diesem Falle ein Nachlaß von 3,00 Euro auf den Mietzins gewährt. US TE 1. § 7 Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Besucher verursacht werden, sofern sie nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Diese Schäden sind nach den Weisungen des Vermieters zu beseitigen. § 8 Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, die durch seine Bediensteten oder durch ihn Beauftragten schuldhaft am Besitz des Mieters verursacht wurden. Jede weitere Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. § 9 Betreten der Räume durch den Vermieter Zur Verhinderung drohender Schäden sowie zur laufenden Überwachung der technischen Einrichtungen und Anlagen ist der Vermieter berechtigt, die Mieträume durch seine Bediensteten jederzeit betreten zu lassen. Soweit durchführbar wird der Vermieter das Betreten der Räume dem Mieter vorher anzeigen. M § 10 Hausordnung Die Hausordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieses Vertrages; sie wird durch den Mieter als verbindlich anerkannt. § 11 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Erlangen. Erlangen, den . . . . . . . . . . . 20 . . Der Mieter Martin-Luther-Bund e.V. Erlangen Der Vermieter –2–