mietvertrag - Martin-Luther-Bund

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mietvertrag - Martin-Luther-Bund
MIETVERTRAG
Zwischen dem Martin-Luther-Bund e.V. als Vermieter und
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Heimatanschrift: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .)
als Mieter wird folgender Vertrag geschlossen:
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§ 2 Mietzeit
Die Vertragsschließenden sind sich darin einig, daß es sich bei der Zurverfügungstellung von
Mieträumen in Studentenwohnheimen um eine indirekte staatliche bzw. kirchliche Förderung handelt
und wegen der beschränkten Platzzahl in den Wohnheimen im Wege des Rotationsprinzips möglichst
vielen Studenten ein Wohnheimplatz zur Verfügung gestellt werden soll.
Daher gilt die Mietzeit nur für das . . . . . . semester 20 . . .
Sie beginnt am . . . . . . . . . . . , 15 Uhr und endet am . . . . . . . . . . . , 9 Uhr.
Wird das Mietverhältnis weder von seiten des Vermieters noch des Mieters zu dem im Abs. 2 genannten
Termin gekündigt, verlängert sich die Mietzeit um ein Semester, d. h. sechs Monate.
§ 3 Kündigung
Dieser Vertrag kann von jeder Partei zum 31. März bzw. 30. September mit einer Frist von zwei
Monaten schriftlich gekündigt werden.
Der Vermieter kann insbesondere kündigen, wenn der Mieter
a)
am Studienort nicht immatrikuliert ist bzw. sich nicht im Studienabschlußexamen befindet,
b)
nicht bis zum 31. Mai für das Sommersemester bzw. zum 30. November für das Wintersemester
eine Immatrikulationsbescheinigung bzw. eine Bescheinigung über die Anmeldung zum
Studienabschlußexamen vorlegt,
c)
gegen Mietvertrag oder Hausordnung trotz vorangegangener Verwarnung verstößt, soweit die
Schwere des Verstoßes nicht eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Abs. 4).
Wird das Mietverhältnis weder von Seiten des Mieters noch des Vermieters zu dem nächsten in
Abs. 1 genannten Termin gekündigt, verlängert sich die Mietzeit um sechs Monate, d. h. ein Semester.
Mit Ablauf des Monats . . . . . . . . 20 . . , d. h. nach einer Gesamtwohnzeit von 4 Semestern erlischt
das Mietverhältnis automatisch, ohne daß es einer Kündigung bedarf.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter
a)
den Mietgegenstand trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt,
b)
gröblichst gegen Mietvertrag oder Hausordnung verstößt
c)
in zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der Entrichtung des Mietzinses in Verzug ist.
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§ 1 Mietraum
Vermietet wird im Studentenheim Fahrstraße 15, 91054 Erlangen, ab . . . . . . . . . ein möbliertes
Zimmer.
Der Mietraum wird für Wohnzwecke zum persönlichen vorübergehenden Gebrauch und zu dem
besonderen Zweck des Studiums an der Universität Erlangen-Nürnberg vermietet.
Dem Mieter stehen die der gemeinschaftlichen Nutzung dienenden Räume gemäß ihrer
Zweckbestimmung gemeinsam mit allen anderen Heimbewohnern zur Verfügung.
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§ 4 Mietzins
Der Mietzins beträgt . . . . . . . . . monatlich und ist im voraus bis zum 5. eines Monats in bar oder auf
das Konto des Vermieters bei der Sparkasse Erlangen, Konto-Nr. 12304, BLZ 763 500 00 zu entrichten.
Im Mietzins sind die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Bettwäsche und Reinigung der
Gemeinschaftsanlagen enthalten.
Der Mietzins kann, wenn die Kostenentwicklung es erforderlich macht, vom Vermieter angemessen
erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt ab dem übernächsten Monat nach erfolgter schriftlicher Mitteilung
an den Mieter.
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§ 5 Kaution
Vor Beginn des Mietverhältnisses hat der Mieter eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete zu
hinterlegen. Der Vermieter hat das Recht, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist bis zur Zahlung
der Kaution zurückzutreten.
Die Kaution wird beim Auszug bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Inventars sowie nach Entfernung
allen persönlichen Eigentums aus allen Räumen und vom Grundstück des Vermieters sowie nach
Vorlage der Um- bzw. Abmeldebescheinigung zurückerstattet, soweit nicht eine Aufrechnung mit
einer Restforderung des Vermieters erfolgt.
Ist zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses eine endgültige Abrechnung noch nicht
möglich, kann ein angemessener Betrag der Kaution einbehalten werden. Der Vermieter verpflichtet
sich, die Abrechnung zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Beim Auszug gibt der Mieter
ein Bankkonto an, auf das ein Restkautionsbetrag überwiesen werden kann. Falls kein Konto angegeben
wird, erfolgt die Überweisung auf Kosten des Mieters an die angegebene Heimatanschrift oder wird
an einen schriftlich bevollmächtigten Dritten ausgezahlt.
§ 6 Benutzung der Mieträume
Der Mieter darf die Mieträume nur zu den vertraglich bestimmten Zwecken (Wohnzwecken) benutzen.
Eine Übernachtung an Dritte ist grundsätzlich nicht statthaft, ebenso die gastweise Aufnahme zur
Übernachtung. Eine Ausnahme bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
Bei längerer Abwesenheit des Mieters in der vorlesungsfreien Zeit kann der Vermieter im Mietraum
vorübergehend Tagungsgäste und Gäste des Martin-Luther-Bundes bzw. Gäste der Hausbewohner
unterbringen. Der Raum ist vom Mieter entsprechend herzurichten. Für jede Übernachtung wird in
diesem Falle ein Nachlaß von 3,00 Euro auf den Mietzins gewährt.
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§ 7 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Besucher verursacht werden, sofern sie nicht
auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Diese Schäden sind nach den Weisungen des Vermieters zu
beseitigen.
§ 8 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle Schäden, die durch seine Bediensteten oder durch ihn Beauftragten schuldhaft
am Besitz des Mieters verursacht wurden. Jede weitere Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
§ 9 Betreten der Räume durch den Vermieter
Zur Verhinderung drohender Schäden sowie zur laufenden Überwachung der technischen Einrichtungen
und Anlagen ist der Vermieter berechtigt, die Mieträume durch seine Bediensteten jederzeit betreten zu
lassen. Soweit durchführbar wird der Vermieter das Betreten der Räume dem Mieter vorher anzeigen.
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§ 10 Hausordnung
Die Hausordnung ist in ihrer jeweils geltenden Fassung Bestandteil dieses Vertrages; sie wird durch den
Mieter als verbindlich anerkannt.
§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Erlangen.
Erlangen, den . . . . . . . . . . . 20 . .
Der Mieter
Martin-Luther-Bund e.V. Erlangen
Der Vermieter
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