LOGO! Preisliste 06/2011
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LOGO! Preisliste 06/2011
LOGO! Preisliste 06/2011 Bezeichnung Bestellnummer E-Nummer Preis in € Preis in SFr. LOGO! Programmiersoftware Programmiertool für das komfortable, effiziente und übersichtliche Erstellen und Simulieren (mit Status-anzeige) des Schaltprogrammes am PC. Einfach und schnell mit „drag and drop“. LOGO! Soft Comfort V7.x auf CD-ROM 6ED1 058-0BA02-0YA1 ohne ENummer 49.00 66.15 6ED1 058-0CA02-0YE1 ohne ENummer 19.00 25.65 Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! Ethernet, 2 Meter, gekreuzt 6XV1870-3RH20 ohne ENummer 19.00 25.65 LOGO! PC-Kabel RS 232 Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! basic 6ED1 057-1AA00-0BA0 560 903 009 75.00 101.25 LOGO! PC-Kabel USB Zur Übertragung des Programmes vom PC zu LOGO! basic Inkl. Treiber auf CD 6ED1 057-1AA01-0BA0 560 903 010 75.00 101.25 6ED1 050-1AA00-0AE7 6ED1 050-1AA00-0CE7 6ED1 050-1AA00-0EE7 560 990 139 560 990 149 560 990 159 11.00 11.00 11.00 14.85 14.85 14.85 6ED1 057-3AA02-0AA0 560 940 000 6ED1 057-3BA00-0AA5 560 940 007 155.00 155.00 209.25 209.25 6ED1 057-3BA10-0AA0 560 901 770 249.00 336.15 6ED1 055-4MH00-0BA0 560 999 109 130.00 175.50 LOGO! 12/24 RCE Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC Anschluss Ethernet RJ 45 8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1MD00-0BA7 ohne ENummer 194.00 261.90 LOGO! 230 RCE Versorgungsspannung AC/DC 115/230V Anschluss Ethernet RJ 45 8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1FB00-0BA7 ohne ENummer 194.00 261.90 Inkl. elektronischem Handbuch, 6-sprachig Upgrade LOGO! Soft Comfort auf CD-ROM Von LOGO! Soft Comfort V1.0, V2.0, V3.0, V4.0, V5.0, V6.x auf V7.x Industrial Ethernet TP XP cord cable Handbuch zu LOGO! ..0BA6 (LOGO! basic) Deutsch Französisch Italienisch LOGO! Starterkit Inhalt: LOGO! 230 RC oder 12/24 RC, USB Kabel PC-LOGO!, Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V6.x, Handbuch deutsch, LOGO! Schraubendreher News Box mit LOGO! 230 RC News Box mit LOGO! 12/24 RC LOGO! TD Starterkit Inhalt: LOGO! 12/24 RCo, Textdisplay LOGO! TD inkl. Verbindungskabel zu LOGO!, Programmierkabel USB PC-LOGO!, Programmiersoftware LOGO! Soft Comfort V6.x, Handbuch deutsch LOGO! TD News Box mit LOGO! 12/24 RCo Bedienen/Beobachten HMI Textdisplay LOGO! TD Inkl. Verbindungskabel 2,5m zu LOGO! CPU · Bis 50 Meldetexte · Bis 4 Zeilen à 24 Zeichen · Text-Ticker · Bargraph Grundgerät LOGO! Ethernet mit hinterleuchtetem Display und Tastatur Leistungsmerkmale: · Speicher für 400 Funktionsblöcke • Grosser Befehlsumfang: o 8 Grundfunktionen o 30 Sonderfunktionen o 50 Meldetexte • Integrierte Remanenz Grundgerät LOGO! Basic mit hinterleuchtetem Display und Tastatur Leistungsmerkmale: · Speicher für 200 Funktionsblöcke • Grosser Befehlsumfang: o 8 Grundfunktionen o 30 Sonderfunktionen o 50 Meldetexte • Integrierte Remanenz LOGO! 12/24 RC Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC 8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1MD00-0BA6 560 911 306 115.00 155.25 LOGO! 24 C Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 052-1CC01-0BA6 102.00 137.70 560 912 307 Seite 3 von 6 LOGO! 24 RC (AC/DC) Versorgungsspannung 24V AC/DC 8 Digitaleingänge 24V AC/DC 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1HB00-0BA6 560 911 307 115.00 155.25 LOGO! 230 RC Versorgungsspannung AC/DC 115/230V 8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-1FB00-0BA6 560 911 310 118.00 159.30 LOGO! 12/24 RCo Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC 8 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-2MD00-0BA6 560 911 316 92.00 124.20 LOGO! 24 Co Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC (Eingänge 1, 2, 7 und 8 sind auch als Analogeingänge 0..10V verwendbar) 4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 052-2CC01-0BA6 560 912 317 88.00 118.80 LOGO! 24 RCo (AC/DC) Versorgungsspannung 24V AC/DC 8 Digitaleingänge 24V AC/DC 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-2HB00-0BA6 560 911 317 92.00 124.20 LOGO! 230 RCo Versorgungsspannung AC/DC 115/230V 8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 4 Digitalausgänge Relais 10A (3A induktiv) 6ED1 052-2FB00-0BA6 560 911 320 94.00 126.90 LOGO! DM8 12/24 R Versorgungsspannung 12V DC oder 24V DC 4 Digitaleingänge 12V DC oder 24V DC 4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1 055-1MB00-0BA1 560 910 006 63.00 85.05 LOGO! DM8 24 Versorgungsspannung 24V DC 4 Digitaleingänge 24V DC 4 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 055-1CB00-0BA0 560 910 007 58.00 78.30 LOGO! DM8 24 R (AC/DC) Versorgungsspannung 24V AC/DC 4 Digitaleingänge 24V AC/DC 4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1055-1HB00-0BA0 560 910 017 63.00 85.05 LOGO! DM8 230 R Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V 4 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 4 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1 055-1FB00-0BA1 560 910 000 63.00 85.05 LOGO! DM16 24 Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC 8 Digitalausgänge Transistor 24V DC, 0.3A 6ED1 055-1CB10-0BA0 560 910 107 94.00 126.90 LOGO! DM16 24 R (DC) Versorgungsspannung 24V DC 8 Digitaleingänge 24V DC 8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1055-1NB10-0BA0 560 910 117 102.00 137.70 LOGO! DM16 230 R Versorgungsspannung AC/DC 115/230 V 8 Digitaleingänge AC/DC 115/230V 8 Digitalausgänge Relais 5A (3A induktiv) 6ED1 055-1FB10-0BA0 560 910 100 102.00 137.70 LOGO! AM2 2 Analogeingänge • Spannung 0...10 V • Strom 0...20 mA / 4...20 mA • Auflösung bis 10 bit 6ED1 055-1MA00-0BA0 560 910 016 76.00 102.60 LOGO! RTD 2 Analogeingänge • PT 100 und PT 1'000 (mischen der Sensoren zulässig) • -50... +200 °C • 2- oder 3-Leiter Anschluss • max. Abweichung 0.25 °C • Versorgungsspannung DC 12/24 V 6ED1 055-1MD00-0BA1 560 910 026 92.00 124.20 LOGO! AM2 AQ 2 Analogausgänge • Spannung 0...10 V • Strom 0...20 mA / 4...20 mA • Versorgungsspannung DC 24V 6ED1 055-1MM00-0BA1 560 910 027 109.00 147.15 LOGO! AS-Interface Über den Bus stehen dem Master 4 digitale Eingänge und 4 digitale Ausgänge auf dem LOGO! zur Verfügung 3RK1 400-0CE10-0AA2 560 920 006 76.30 103.01 LOGO! CM EIB / KNX Maximale Ein-/Ausgänge via EIB: • 16 digitale Eingänge • 12 digitale Ausgänge • 8 analoge Eingänge 6BK1 700-0BA00-0AA1 560 920 014 149.00 201.15 Grundgerät LOGO! Basic ohne hinterleuchtetes Display und Tastatur Leistungsmerkmale: • wie LOGO! mit Display Erweiterungsmodule digital Erweiterungsmodule analog Erweiterungsmodule Kommunikation Seite 4 von 6 Stromversorgungen LOGO! Power Geregelte Stromversorgungen zur Umwandlung der Netzspannung AC 85…264V sowie DC 110…300V in die Betriebsspannung 24V DC oder 12V DC (erforderlich bei LOGO! Varianten 12/24V oder 24V wie auch für die entsprechenden Erweiterungsmodul) LOGO! Power 24 / 1.3 Betriebsspannung 24V DC Nenn-Ausgangsstrom 1.3A 6EP1 331-1SH03 560 600 107 49.00 66.15 LOGO! Power 24 / 2.5 Betriebsspannung 24V DC Nenn-Ausgangsstrom 2.5A 6EP1 332-1SH43 560 600 117 65.00 87.75 LOGO! Power 24 / 4 Betriebsspannung 24V DC Nenn-Ausgangsstrom 4A 6EP1 332-1SH52 560 932 007 89.00 120.15 LOGO! Power 12 / 1.9 Betriebsspannung 12V DC Nenn-Ausgangsstrom 1.9A 6EP1 321-1SH03 560 932 006 69.00 93.15 LOGO! Power 12 / 4.5 Betriebsspannung 12V DC Nenn-Ausgangsstrom 4.5A 6EP1 322-1SH03 560 932 106 92.00 124.20 LOGO! Contact Brummfreies Schaltmodul für direktes Schalten ohmscher Verbraucher bis 20A und Motoren bis 4 KW LOGO! Contact 24 Schaltspannung 24V 6ED1 057-4CA00-0AA0 560 505 107 17.00 22.95 LOGO Contact 230 Schaltspannung 230V 6ED1 057-4EA00-0AA0 560 504 100 14.00 18.90 LOGO! Speichermodul violett (ab ..0BA4 einsetzbar) Programm kopieren oder schützen 6ED1 056-1DA00-0BA0 560 901 119 18.00 24.30 LOGO! Batteriemodul grün (ab ..0BA6 einsetzbar) Stützen der Uhrzeit während bis zu zwei Jahren 6ED1 056-6XA00-0BA0 560 999 119 18.00 24.30 LOGO! kombiniertes Speicher-/Batteriemodul braun (ab ..0BA6 einsetzbar) Programm kopieren oder schützen und stützen der Uhrzeit 6ED1 056-7DA00-0BA0 560 999 129 29.00 39.15 LOGO! Prommer für Versionen ..0BA1 bis 0BA5 Zum programmieren von bis zu acht Programmodulen gleichzeitig. 6AG1 057-1AA01-0BA5 560 999 009 346.00 467.10 LOGO! – Modem Adapterkabel Für die Kommunikation LOGO! – analoges Modem 6ED1 057-1CA00-0BA0 560 903 019 25.00 33.75 LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE Für ein LOGO! Grundgerät Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! 6AG1 057-1AA00-0AA0 560 999 059 43.00 58.05 6AG1 057-1AA00-0AA3 ohne ENummer 47.00 63.45 LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! 6AG1 057-1AA00-0AA1 560 930 000 73.00 98.55 LOGO! Fronttafeleinbausatz 8TE mit Bedientasten Für ein LOGO! Grundgerät und max. 2 Erweiterungsmodule Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! 6AG1 057-1AA00-0AA2 560 930 010 80.00 108.00 LOGO! TD-Kabel Ersatzteil für LOGO! TD, Länge 2.5m 6ED1 057-1BA00-0BA0 ohne ENummer 36.00 48.60 6ED1 057-1DA00-0BA0 ohne ENummer 10.00 13.50 6ED1 054-3CA10-0YB0 ohne Enummer. 499.00 673.65 6ED1 054-3CA10-0YB1 ohne Enummer. 529.00 714.15 Zubehör (für alle Varianten) LOGO! Fronttafeleinbausatz 4TE mit Bedientasten Für ein LOGO! Grundgerät Schutz IP30 ohne und IP65 mit aufgesetzter Frontscheibe! LOGO! TD Montagezubehör Ersatzteil für LOGO! TD LOGO! Insys GSM 4.1 Box GSM Modem für LOGO!, inkl. Parametriersoftware HS Comm, Antenne und Adapterkabel Für den Betrieb sind zusätzlich notwendig: SIM Karte LOGO! PC-Kabel LOGO! Insys GSM 4.1 Box Compact GSM Compact Modem für LOGO!, inkl. Parametriersoftware HS Comm, Antenne und Adapterkabel Für den Betrieb sind zusätzlich notwendig: SIM Karte LOGO! PC-Kabel Seite 5 von 6 Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 09.2008) 1. Allgemeines 1.1 Angebote, die keine Annahmefrist (Bindefrist) enthalten, sind unverbindlich. 1.2 Die vorliegenden Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie in unserem Angebot bzw. in unseren Produkt- / Preislisten oder in unserer Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn und soweit sie von uns ausdrücklich und schriftlich akzeptiert worden sind. 1.3 Sofern unsere Lieferung auch handelsübliche Softwareprogramme samt zugehöriger Dokumentation umfasst, gelten hierfür ausschliesslich die massgebenden Liefer- und Lizenzbedingungen der betreffenden Unterlieferanten. 1.4 Bei von uns zu erstellenden kundenspezifischen Anlagen / Produkten gelangen grundsätzlich unsere "Allgemeinen Lieferbedingungen für kundenspezifische Anlagen" zur Anwendung. 2. Werbeprospekte, Pläne und technische Unterlagen 2.1 Werbeprospekte und -kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind. 2.2 Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen, technischen Unterlagen und Softwareprogrammen vor, die sie der anderen Vertragspartei ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird Pläne, Unterlagen und Softwareprogramme ohne vorgängiges schriftliches Einverständnis der anderen Vertragspartei weder Dritten zugänglich machen noch ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind. 3. 3.2 Falls sich die der Preisbildung zugrundeliegenden Verhältnisse, insbesondere die Währungsparitäten oder die staatlichen / behördlichen Steuern, Abgaben, Gebühren, Zölle, etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten Liefertermin ändern, so sind wir berechtigt, unsere Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen anzupassen. Zahlungsbedingungen 4.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort fällig und bis spätestens am 30. Tag nach Rechnungsdatum zu bezahlen, ohne Skonto und ohne jeden anderen Abzug. Die Zahlungen sind auf eines unserer Konti bei den in den Rechnungen aufgeführten Banken zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der fällige Betrag einem dieser Konti in Schweizerfranken gutgeschrieben ist und uns zur freien Verfügung steht. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. 4.2 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so gerät er ohne Mahnung in Verzug und hat ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten. 5. 6. 8.2 Der Besteller hat Lieferung und Leistungen innert angemessener Frist zu prüfen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gelten Lieferung und Leistungen - unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel - als genehmigt. 8.3 Wir werden die uns gemäss Ziff.8.2 mitgeteilten Mängel nach unserer Wahl durch Instandstellung oder Ersatzlieferung so rasch als möglich beheben. Der Besteller hat uns die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Soweit dabei fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über. 8.4 Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff.8 und den in Ziff.9 (Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel) ausdrücklich genannten. 9. Lieferfrist 6.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Eingang einer schriftlichen, technisch und kaufmännisch bereinigten Bestellung, sofern sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt bzw. erfüllt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt bzw. deren Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist. 6.2 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen: - wenn uns die Angaben, die wir zur Vertragserfüllung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Besteller nachträglich Änderungen oder Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferungen oder Leistungen verursacht; - wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, ungeachtet, ob diese bei uns, beim Besteller oder bei einem Dritten entstehen. Als solche Hindernisse gelten beispielsweise behördliche Massnahmen oder Unterlassungen; Aufruhr, Mobilmachung, Krieg; Arbeitskonflikte, Aussperrungen, Streiks, Unfälle und andere erhebliche Betriebsstörungen; Epidemien, Naturereignisse; terroristische Aktivitäten. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Falle für eine entsprechende Anpassung des Vertrages Hand bieten; Für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab deren Ersatz oder Abschluss der Reparatur, falls die Gewährleistungsfrist gemäss vorstehendem Absatz für den Liefergegenstand früher abläuft. 9.2 Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. 9.3 Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile des Liefergegenstandes, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die beanstandeten Teile sind uns auf Verlangen zuzustellen. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Ziff.9.1 Abs.1 erstreckt sich die Gewährleistung für ersetzte oder reparierte Teile (Ziff.9.1 Abs.2) des Liefergegenstandes nur auf die betreffenden ersetzten oder reparierten Teile. Die Kosten für Ausbau, Transport und Wiedereinbau solcher Teile sind vom Besteller zu übernehmen. 9.4 Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch uns. Hierzu hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, so hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass er nicht innert angemessener Frist behoben werden kann, und sind Lieferung oder Leistungen zum bekanntgegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Masse brauchbar, so hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils der Lieferung zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Wir können nur dazu verpflichtet werden, diejenigen Beträge zurückzuerstatten, die uns für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind. 9.5 Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von uns ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. 9.6 Voraussetzung für eine Gewährleistung bei fehlerhaften Softwareprogrammen ist, dass der Fehler in der unveränderten Originalfassung des betreffenden Softwareprogrammes reproduzierbar und überdies möglichst detailliert dokumentiert ist. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten und /oder Datenträgermaterial umfasst die Gewährleistung nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. 9.7 Wegen Mängel in Material, Konstruktion oder Ausführung wie auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in Ziff.9.1 bis Ziff.9.4 ausdrücklich genannten. 10. Nach Erreichen des Maximums der Verzugsentschädigung hat uns der Besteller schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Wird diese Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht eingehalten, so ist der Besteller berechtigt, die Annahme des verspäteten Teils der Lieferung zu verweigern. Ist ihm eine Teilannahme wirtschaftlich nicht zumutbar, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen gegen Rückgabe erfolgter Lieferungen zurückzufordern. 6.4 Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziff.6 ausdrücklich genannten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht und nur insoweit, als die vorstehende Verzugsentschädigung zur Deckung des Schadens nicht ausreicht. 7. Übergang von Nutzen und Gefahr Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Werk auf den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab unserem Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert. Weitere Haftung Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit oder rechtswidriger Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegen steht. - wenn der Besteller oder von ihm beigezogene Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, oder wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält. 6.3 Der Besteller ist berechtigt, bei verspäteter Lieferung eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit eine Verspätung nachweisbar durch uns verschuldet wurde und der Besteller einen Schaden als Folge dieser Verspätung glaubhaft machen kann. Wird dem Besteller durch rechtzeitige Ersatzlieferung ausgeholfen, fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin. Die Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche der Verspätung höchstens 0,5%, insgesamt aber nicht mehr als 5%, berechnet auf dem Vertragspreis des verspäteten Teils der Lieferung. Die ersten zwei Wochen der Verspätung geben keinen Anspruch auf eine Verzugsentschädigung. Gewährleistung, Haftung für versteckte Mängel 9.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) für den Liefergegenstand 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Werk zu laufen. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Eigentumsvorbehalt Wir bleiben Eigentümer unserer gesamten Lieferungen, bis wir die vereinbarten Zahlungen vollständig erhalten haben. Mit Zustandekommen des Vertrages ermächtigt uns der Besteller, die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in den amtlichen Registern gemäss den betreffenden Landesgesetzen vornehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Prüfung und Abnahme 8.1 Die Lieferung wird bei uns soweit üblich vor Versand geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese separat zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Die Durchführung einer besonderen Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der dafür geltenden Bedingungen bedürfen einer separaten Vereinbarung. Preise 3.1 Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich unsere Preise in Schweizer-Franken. Für Lieferungen an Besteller in der Schweiz gilt: Ware ab unserem Werk (d.h. unser jeweiliger schweizerischer Lagerort) gemäss INCOTERMS 2000. 4. 8. 11. Ausfuhrbestimmungen 11.1 Unsere Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, sowie keine Embargos oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Der Besteller verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräusserung und/oder des Exports von vertraglichen Lieferungen die Bestimmungen des Schweizer Güterkontrollgesetzes und der Güterkontrollverordnung, die Exportbestimmungen an seinem Sitz sowie die Bestimmungen der US Export Administration Regulations und Commerce Control List einzuhalten. Er verpflichtet sich des Weiteren, diese Verpflichtungen seinem Abnehmer zu überbinden. 11.2 12. Anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (sogen. Wiener Kaufrecht) vom 11.4.1980 gelangt für dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. 13. Gerichtsstand Gerichtsstand für den Besteller und für uns ist Zürich. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Sitz zu belangen. Siemens Schweiz AG Allgemeine Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG für das Produktegeschäft (Version 09.2008) Ergänzungen zu den "Allgemeinen Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG" für alle Produktlinien der Automatisierungs- und Antriebstechnik (Industry Automation and Drive Technologies) ______________________________________________________________________________________________________________________ 14. Preise (Ergänzung zu Art. 3 ALB-P) Die Preise basieren auf der EURO-Listenpreisliste. Bei Bestellungen in Schweizer Franken gilt die Paritätsklausel gemäss aktueller Schweizer Preisliste oder gültigem Angebot. Die angebotenen Preise verstehen sich DDP (Incoterms 2000) für die Schweiz und EU, exkl. MWST und rein netto, ohne jegliche Skontoabzüge. Als Preisberechnungsgrundlage gelten die in unseren Katalogen und Preislisten publizierten unverbindlichen Bruttopreise. Auf die Preise der Erzeugnisse, die Silber, Blei, Aluminium und/oder Kupfer enthalten, können, wenn die jeweiligen Grenzwerte der Basisnotierungen überschritten werden, Zuschläge verrechnet werden. Für die Verrechnung der Zuschläge ist die jeweilige Notierung für verarbeitetes Siber, Blei in Kabeln, Aluminium in Kabeln bzw. die Elektrolytkupfer am Tage des Bestelleinganges massgebend. Wir behalten uns das Recht vor, bei Änderungen die Listenpreise anzupassen und die Nettopreise neu zu verhandeln. 15. Zahlungsbedingungen (Ergänzung zu Art. 4 ALB-P) Liegt der Auftragswert über CHF 50’000.- oder beträgt die vom Kunden gewünschten Lieferfrist mehr als drei Monate, so gilt für die Zahlung des Preises - 1/3 des Auftragswertes zahlbar bei Auftragserteilung - 2/3 des Auftragswertes zahlbar bei Lieferung. 16. Mengenrabatt Es gelten die im Angebot offerierten Rabatte. Beträgt der Wert einer Bestellung mit einem Listenpreis weniger als CHF 150.-, wird grundsätzlich kein Rabatt gewährt. Erfolgt die Bestellung in elektronischer Form (über A&D Mall (Internet), Mail2Edi oder mittels Edifact-Anbindung) werden die Rabatte auch auf Bestellungen gewährt, die weniger als CHF 150.- betragen. 17. Lieferzeiten (Ergänzung zu Art. 11 ALB-P) Lieferzeit gemäss unserer Auftragsbestätigung. 18. Ausfuhrbestimmung (Ergänzung zu Art. 11 ALB-P) Die mit „AL/EKN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen bei der Ausfuhr aus der Schweiz den schweizerischen Ausfuhrvorschriften, aus der EU der europäischen bzw. deutschen Ausfuhrgenehmigungspflicht. Die mit „ECCN ungleich N“ gekennzeichneten Güter unterliegen der US-Reexportgenehmigungspflicht. Auch ohne Kennzeichen, bzw. bei Kennzeichen „EKN:N“, „AL:N“ oder „ECCN:N“ kann sich eine Genehmigungspflicht, unter anderem durch den Endverbleib und Verwendungszweck der Güter, ergeben. In der Regel sind EKN und ECCN unserer Rechnung bzw. unserem Lieferschein zu entnehmen, andernfalls können wir Sie bei deren Ermittlung unterstützen. Um einen effizienten und zuverlässigen Service bieten zu können bitten wir den Besteller, Rücksendungen wie folgt zu adressieren: Siemens Schweiz AG Verfügung IA&DT c/o PostLOGISTICS AG Heinrich Stutz-Str. 27 8902 Urdorf 21. Reparaturen und Austausch Defekte Komponenten werden nach unserem Ermessen ausgetauscht oder repariert, wobei im Regelfall ein Austausch vorgenommen wird. Der Austausch defekter Komponenten hat den Vorteil, dass bei einem Ausfall die Anlage schnell wieder verfügbar ist. Der Besteller erhält von uns ein Ersatzteil im Austausch (gleiche Artikelnummer) in der Regel innert drei Arbeitstagen (Standard-Austausch). Auf Wunsch des Bestellers und gegen separate Bezahlung ist ein Ersatzteil innert eines Arbeitstages (Express- Austausch per Postexpress oder mittels Kurierdienst) verfügbar, sofern das Teil an Lager ist. Der Besteller ist verpflichtet, uns die defekten Komponenten innert zehn Arbeitstagen nach Erhalt des Austausch-Ersatzteils in reparaturfähigem Zustand zurückzusenden. Ansonsten wird dem Besteller der volle Listenpreis für das gelieferte Austausch-Ersatzteil in Rechnung gestellt. Reparaturen erfolgen zu den folgenden Bedingungen: Die Normalreparatur dauert ca. 3-5 Wochen. Auf Wunsch wird dem Besteller kostenlos ein Reparaturbericht in deutscher oder englischer Sprache mitgeliefert. Für besonders dringende Fälle bieten wir zusätzlich gegen Aufpreis die Schnellreparatur an. Auf Wunsch des Bestelelrs liefern wir die reparierte Komponente mit spezifischen Einstellungen gegen Aufpreis nach Aufwand zurück. Besteht bezüglich defekten Komponenten zwischen dem Besteller und uns ein gültiger Wartungsvertrag, so sind dessen Bestimmungen vorbehalten. Reparatur-Rücksendungen bitte immer mit Fehlerbeschreibung (Formular siehe www.siemens.ch/automation/repairs) an folgende Adresse senden: Siemens Schweiz AG Reparaturen und Ersatzteile c/o PostLOGISTICS AG 19. Softwareprodukte Für Nutzung und Gewährleistung von Softwareprodukten gelten zusätzlich die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen, die jedem Software-Paket beigelegt sind. 20. Rücksendungen Von uns irrtümlich gelieferte Liefergegenstände (Mengenüberschreitung oder Lieferung eines anderen als des bestellten Produktes) werden von uns zurückgenommen und dem Besteller eine bereits geleistete Zahlung vollständig zurück vergütet, vorausgesetzt, die Rücksendung der Liefergegenstände erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Datum des Lieferscheins. Danach gelten die Liefergegenstände als vom Besteller angenommen und sind von diesem zu bezahlen. Für den Fall, dass der Besteller Liefergegenstände irrtümlich bestellt („Falschbestellung“) oder der eine Bestellung annullieren möchte („Storno“), sind wir nicht verpflichtet, Rücksendungen entgegenzunehmen oder zu bereits geleistete Zahlungen zurück zu vergüten. Eine Rücknahme der Produkteklassen C und D wird von uns in keinem Fall akzeptiert. In begründeten Einzelfällen sind wir nach unserem Ermessen und gemäss den nachfolgenden Bedingungen bereit, Liefergegenstände der Klassen A und B zurückzunehmen und allfällig bereits geleistete Zahlungen dem Besteller zurück zu vergüten: • Falschbestellung: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 85%, solche der Klasse B zu 70% zurück vergütet. • Storno: Im Falle einer von uns akzeptierten Rücknahme bei den Produktklassen A und B werden Liefergegenstände der Klasse A zu 100%, solche der Klasse B zu 70% zurückvergütet. • Die Liefergegenstände müssen in der wiederverwendbaren Originalverpackung und originalversiegelt an uns zurückgeschickt werden. • Der Mindestwert der Rücksendungen muss mindestens CHF 250.-, bezogen auf den Verrechnungspreis je Position, betragen. • Voraussetzung für jede Rücknahme und Rückvergütung ist, dass die Liefergegenstände innert sechs Wochen ab Lieferscheindatum an uns zurückgesandt werden. Bei Überseelieferungen gilt für den Beginn der Rücksendefrist das Lieferscheindatum plus ein Monat. • Der Originallieferschein muss der Rücksendung beiliegen. • Rücksendungen haben innerhalb Europas "Frei Haus" zu erfolgen, d.h. die Transportkosten trägt der Rücksender. * Produktklassen A: problemlos, kurzfristig wiederverwendbar B: eingeschränkt bzw. nur mittelfristig wiederverwendbar C: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte/beschaffte Produkte und i. d. R. nicht wiederverwendbar bzw. -verwertbar D: auftrags-/kundenspezifisch gefertigte Produkte mit erforderlicher Engineeringleistung und nicht wiederverwend- bzw. -verwertbar (Design for Customer) Heinrich Stutz-Str. 27 8902 Urdorf Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, Preisen und Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie unter: Tel: +41 (0)848 822 811 Fax: +41 (0)848 822 815 E-mail: [email protected] 22. Preise und weitere Angaben zu unserem Service Leistungskatalog Detaillierte Angaben zum Bestellvorgang, zu den Preisen der einzelnen Dienstleistungen und Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie unter: Tel: +41 (0)848 822 811 Fax: +41 (0)848 822 815 E-mail: [email protected] www.siemens.ch/automation/service&support www.siemens.ch/automation/serviceguide Die direkte Verbindung zu Industry Automation and Drive Technologies Bestellungen / Auftragsbearbeitung Retourware Bestellungen [email protected] Fax +41 (0)848 822 855 Lieferadresse für Retourware Siemens Schweiz AG Retourware IA&DT c/o PostLogistics AG Heinrich Stutz-Strasse 27 CH-8902 Urdorf E-Business - Die IA&DT Shopping Mall Während 7 Tagen rund um die Uhr: www.siemens.ch/mall Auftragsbearbeitung Tel. +41 (0)848 822 833 Fax +41 (0)848 822 855 [email protected] E-Business - Die IA&DT Shopping Mall www.siemens.ch/mall Getriebe und Motoren: Service und Retourwaren Gebrüder Meier AG Allmendstrasse 10 CH-8105 Regensdorf www.gebrueder-meier.ch Assistance-Center / Technical Support Service / Einsatzteile / Reparaturen Verkaufsberatung / Technical Consulting Tel. +41 (0)848 822 844 Fax +41 (0)848 822 855 [email protected] www.siemens.ch/adassistance Service Helpline Tel. +41 (0)848 822 866 Fax +41 (0)848 822 876 [email protected] Technical Support Tel. +41 (0)848 822 888 Fax +41 (0)848 822 876 Technische Anfragen während 7 Tagen rund um die Uhr: www.siemens.ch/automation/support-request Training Sitrain Trainings-Center IA&DT Tel. +41 (0)848 822 800 Fax +41 (0)848 822 801 [email protected] www.siemens.ch/sitrain Reparaturservice Tel. +41 (0)848 822 811 Fax +41 (0)848 822 815 [email protected] Ersatzteilservice Tel. +41 (0)848 822 812 Fax +41 (0)848 822 815 [email protected] Getriebe und Motoren: Gebrüder Meier AG Tel. +41 (0)44 870 93 93 Fax +41 (0)44 870 93 94 [email protected] Allgemeine Lieferbedingungen Es gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für das Produktegeschäft der Siemens Schweiz AG, inkl. den Ergänzungen zu den «Allgemeinen Lieferbedingungen der Siemens Schweiz AG» für alle Produktelinien der Automatisierungs- und Antriebstechnik, Version September 2008. Wechselkursvorbehalt Die Preise basieren auf einem Kalkulationsfaktor (Devisenverkaufskurs) von EURO 1.– = CHF 1.35. Bei Paritätsänderungen von mehr als zwei Punkten bis zum Tag der Lieferung werden die Preise angepasst. www.siemens.ch/automation Siemens Schweiz AG Industry Sector Industry Automation and Drive Technologies Freilagerstrasse 40 CH-8047 Zürich Tel. +41 (0)848 822 844