Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2013

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 10-2013
www.aerzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © Buffalo Women‘s and Children Hospital, USA
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 68. Jahrgang | Gentner Verlag
10 | 2013
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
Die BW-Bank präsentiert auf
der Titelseite radiologische Aufnahmen
des menschlichen Körpers:
Intrakranielles Projektil
Die Spitze eines Geschosses war bei diesem
zehnjährigen Jungen bis ins Schädelinnere
vorgedrungen, doch es gab weder Anzeichen
von Einblutungen ins Hirngewebe noch
von Verletzungen der Augenhöhle oder
des Augapfels.
Diese Aufnahme war Gewinner in der
Kategorie „Neuro“ beim Siemens Image
­
­Contest 2011.
Röntgendosis: 0,1 mSv
CT-Scanner:
SOMATOM Definition AS
Bildquelle:Buffalo Women’s and
Children Hospital, USA
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in den menschlichen
Körper: Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre
enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen
Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von
Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit
knapp 200 Filialen in allen Landesteilen vor
Ort. Beispielsweise in Hechingen berät
Sie Ihr VermögensManager Heilberufe
Jürgen Staiger (Tel. 0 74 71 / 98 73-10,
Fax -33) kompetent und umfassend.
Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in
Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter
www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 90 95.
432
Gesund von Anfang an
Kammern und KV
432
Gesundheitspolitik
nach der Bundestagswahl
433
eHealth Forum Freiburg
433
Mehr Frauen und Nachwuchs
in ärztliche Gremien
Arzt und Recht aktuell
440
Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher
Heilbehandlungsleistungen
Wirtschaft
442
Neues aus der Finanzwelt
Ethik
444
DSM-5:
Was ihr wollt.
Zurück zu
Foucault
434
Azubis sind jetzt
Medizinische Fachangestellte
435
Von Qualitätszirkeln
profitieren alle
Vermischtes
448
Neonatale Sterblichkeit im
deutschlandweiten Vergleich
448
Stiftungsprofessur
für Dr. Ebert
449
Neuer Impfkalender
435
Präsidenten-Hotline
436
Förderung Allgemeinmedizin –
erste Evaluationsergebnisse
437
Auswahlverfahren
zum Medizinstudium
437
150-jähriges Jubiläum
in Mannheim
438
Disease Management Programme
in Baden-Württemberg
449
Herzwochen 2013
450
Benefizkonzerte in Tübingen
und Memmingen
450
Ärztemangel im Mittelpunkt
Veranstaltungsübersicht
451
Bekanntmachungen
454
438
Neue Merkblätter
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise
­Service Deutschland GmbH, Kirchheim, bei.
10 | 2013
der Landesärztekammer
439
Erstprüfung in allen
24 Leberzentren abgeschlossen
439
Barrieren abbauen
Impressum
468
ÄBW 10 • 2013
431
Editorial
Geglückte Kindheit – auch in suchtbelasteten Familien
Gesund von Anfang an
I
Dr. med. Christoph
von Ascheraden
Dr. med. Andreas Oberle
n Baden-Württemberg wachsen
laut Sozialministerium rund
150 000 Kinder unter 15 Jahren
in suchtbelasteten Familien auf.
Bezogen auf die Bundesrepublik
Deutschland kann man diese Zahl
sicherlich mit zehn multiplizieren –
eine erschreckende Bilanz für einen
sozialen Rechtsstaat, der die Würde
des Menschen als oberste Priorität
staatlichen und gesellschaftlichen
Handelns definiert.
Wie geht es diesen Kindern?
Sie erfahren häufig körperliche und
seelische Gewalt, werden vernachlässigt, haben keinen Raum für eine
kindgerechte Entwicklung, kommen
selbst früh mit Alkohol, Drogen und
deren desaströsen Folgen in Kontakt.
Wir haben eine Vielzahl von unterstützenden Maßnahmen, die zum Teil
im familiären Umfeld, in der Regel
Gesundheitspolitik nach
der Bundestagswahl
B
Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
ereits am Tag nach der Bundestagswahl stellten alle
Teile der Ärzteschaft umfangreiche Forderungen an
die Politik. Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident
der Bundesärztekammer, sagte: „Die vor uns liegenden
Herausforderungen in der Gesundheitspolitik sind enorm,
­
unsere Gesellschaft des langen Lebens will eine gute
gesundheitliche Versorgung und Teilhabe am medizi­
nischen Fortschritt. Deshalb brauchen wir eine nachhaltige
Finanzierung des Gesundheitssystems, ausreichend finanzierte Krankenhäuser und eine angemessene Honorierung
der Ärzte und anderer Gesundheitsberufe.“
In
Baden-Württemberg
schafften acht Gesundheitspolitiker den (Wieder-)Einzug in den
Deutschen Bundestag: Für die
CDU Steffen Bilger (Ludwigsburg), Alois Gerig (OdenwaldTauber), Michael Hennrich (Nürtingen), Karin Maag (Stuttgart),
Lothar Riebsamen (Bodensee)
sowie Annette Widmann-Mauz
(Tübingen), für die SPD Hilde
Mattheis (Ulm) und für Die Linke
Karin Binder (Karlsruhe).
432
ÄBW 10 • 2013
aber niederschwellig über das Jugendamt bereitgestellt werden.
Trotzdem muss als letzte Konsequenz
immer wieder eine Inobhutnahme
erfolgen.
„Die Eltern sind schuld!“, so lautet
häufig die schnelle Diagnose. Sicherlich tragen diese die Hauptverantwortung für die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder. Sie selbst
kommen aber häufig auch schon aus
Familien, in denen Sucht und Gewalt
das Leben prägen und ihnen selbst
eine glückliche Kindheit und Jugendzeit verwehrt gewesen ist. Das Risiko,
selbst eine Suchtkrankheit zu entwickeln, und wiederum gegenüber der
nächsten Generation gewalttätig zu
werden, ist bei Kindern aus suchtbelasteten Familien um ein Vielfaches
erhöht.
Was tun? Sowohl auf Bundes- als
auch auf Landesebene hat sich die
Erkenntnis durchgesetzt, dass ein
strukturiertes Konzept zur Suchtund Gewaltprävention in den Familien möglichst frühzeitig zu etab­
lieren ist und dabei staatliche, medizinische und suchttherapeutische
Einrichtungen eng zusammenarbeiten müssen. Dies beginnt mit der
Betreuung und Beratung von
Schwangeren, um eine embryonale
Schädigung durch Alkohol, Medikamente, Nikotin und Drogen möglichst zu verhindern. Eine individuelle
Förderung und Begleitung von belasteten Familien muss sich anschließen. Ein Platz in der Kita und im
Kindergarten sind wichtige Bestandteile der weiteren Förderung für
Kinder aus belasteten Familien. Mögliche unterstützende Maßnahmen
sind frühzeitig zu bedenken und gegebenenfalls über das Jugendamt zu
koordinieren.
Sollte es trotz aller begleitenden
Hilfsmaßnahmen zu einer Eskalation,
insbesondere auch zur Gewaltanwendung gegen Kinder kommen,
sind auch schützende Maßnahmen
wie etwa die Inobhutnahme zu erwägen. Die vorübergehende oder dauerhafte Unterbringung und Versorgung der Kinder außerhalb der eigenen Familie muss jedoch die letzte
Möglichkeit bleiben: Die Verbesse-
rung der Situation in der eigenen
Familie, der Aufbau eines positiven
emotionalen Entwicklungsprozesses
und die Förderung eigener Talente
sind in jedem Fall zunächst anzu­
streben.
Und wir Ärztinnen und Ärzte?
Selbstverständlich haben die Kinderund Jugendärzte sowie die Kinderund Jugendpsychiater und -psychotherapeuten den häufigsten Kontakt
zu Kindern aus suchtbelasteten
Familien. Aber auch Hausärzte,
Gynäkologen und Neonatologen
­
sind immer wieder mit der Proble­
matik befasst. Im Grunde kann
jeder Arzt, der am Notfalldienst teilnimmt, in einer chirurgischen Ambulanz oder als HNO- oder Augenarzt
arbeitet, mit der Frage der Kindesmisshandlung und Vernachlässigung
konfrontiert werden. Deshalb richtet
sich das Symposium der Landes­
ärztekammer an alle Ärztinnen
und Ärzte in Baden-Württemberg.
Es wurde vom Ausschuss „Sucht­
medizin“ primär konzipiert. In Zukunft ist geplant, gemeinsam mit
dem Ausschuss „Gewalt gegen Kinder“, weitere wichtige Aspekte zu
beleuchten.
Wir wollen mit dem Symposium
(weitere Informationen hierzu auf
Seite 458) für die Problematik sensibilisieren. Nur wer um die Zusammenhänge, die Erscheinungsformen und
die Ursachen der frühkindlichen Gefährdung weiß, kann ihr auch professionell begegnen. Darüber hinaus soll
das Symposium einen intensiven
Meinungsaustausch zwischen verschiedenen Professionen fördern. Nur
in einer gemeinschaftlichen Anstrengung können wir die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder aus prekären Familien verbessern. Dazu sind
wir alle aufgerufen.
Dr. med. Christoph von Ascheraden,
Facharzt für Allgemeinmedizin, St. Blasien
Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Dr. med. Andreas Oberle,
Kinder- und Jugendarzt mit Schwerpunkt
Neuropädiatrie, Olgahospital Klinikum Stuttgart
Stv. Vorsitzender des Ausschusses
„Gewalt gegen Kinder“
Foto: Thinkstock (iStock)
Kammern und KV
Referenten und Vorträge gesucht
eHealth Forum Freiburg
D
as vierte „eHealth Forum Freiburg“ am 29. März 2014 bietet
der Ärzteschaft und Kliniken,
der Informations- und Telekommunikations-Branche, MedTech-Unternehmen und Krankenversicherungen eine Plattform für Information und
Meinungsaustausch. Durch innovative Produkte und effektive Prozesse
soll die Qualität und Effizienz des
Gesundheitswesens nachhaltig verbessert werden. Der Kongress wird
von der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg und bwcon süd-
west in Kooperation mit zahlreichen
Partnern veranstaltet.
Die Fachtagung bietet interessierten Vertretern und Einrichtungen der
Heilberufe sowie Firmen und Wissenschaftlern eine Plattform, eigene Projekte vorzustellen. Die thematische
Ausrichtung des Forums ist sehr praxis- und anwendungsorientiert. Beiträge und Best Practice Beispiele
müssen direkt im heutigen Gesundheitssystem anwendbar und im Alltag
des Gesundheitswesens angesiedelt
sein. Das Forum möchte auch auf visi-
onäre Themen, die erst in ferner Zukunft realisierbar sind, eingehen.
Das Call for Paper-Verfahren ist ab
sofort eröffnet. Interessierte haben bis
zum 8. November 2013 Gelegenheit,
sich mit einem Vortrag zu bewerben.
Themenbereiche für Einreichungen
sind „IT optimiert Prozesse in Kliniken“,
„IT optimiert Prozesse in Praxen“, „IT in
der Diagnostik und Behandlung“, „Therapiekonformität“ sowie „Selbstmanagement und Monitoring“.
Weitere Informationen:
C
www.ehealth-forum-freiburg.de
Beispielhafte Porträts engagierter Ärztinnen und Ärzte (4)
Mehr Frauen und Nachwuchs in ärztliche Gremien
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg möchte mehr Ärztinnen für die Mitarbeit in den
Gremien der Selbstverwaltung interessieren. Das ÄBW begleitet die
Initiative und veröffentlicht in loser
Folge beispielhafte Porträts, die
beweisen, dass das Engagement
für die Interessen der Ärzteschaft
Freude bereitet und sich neben
einem fordernden Klinik- oder Praxisalltag organisieren lässt.
Dr. Stephanie Gösele
Nach dem Abitur studierte ich
von 1990 bis 1995 an der Universität
Heidelberg Medizin. In den Semesterferien war ich unter anderem zu
Famulaturen in der Arbeitsmedizin
der BASF in Ludwigshafen oder in der
Chirurgie im Rambam-Hospital in
Haifa. Das anschließende Praktische
Jahr verbrachte ich teilweise im
Hôpital Necker in Paris, teilweise im
Kreiskrankenhaus Schwetzingen. Es
schloss sich die Facharztausbildung
zur Augenärztin an der Universität
Heidelberg und in einer Großpraxis in
Ludwigshafen bis 2002 an.
Nach meiner Niederlassung 2003
merkte ich schnell, dass die kas-
senärztliche Vergütung weder leistungsgerecht noch kostendeckend
ist. In dieser Phase empfahl mir ein
Kollege das Internet-Forum „facharzt.
de“. In diesem Forum konnte ich
mich mit Gleichgesinnten austauschen - verteilt im ganzen Bundes­
gebiet, quer durch alle Fachrichtungen. Das war eine schöne Erfahrung und motivierte mich. Ich begann, mich öffentlich zu wehren und
politisch aktiv zu werden: In der
­Folgezeit wurde ich Mitglied in der
„Freien Ärzteschaft“ und bei „MEDI“.
Das Internet-Forum und die Kollegentreffen machen mir bis heute
immer wieder große Freude: Dort
kann ich mich mit Gleichgesinnten
austauschen, um Rat fragen oder
selbst ein paar Tipps geben.
Durch die Unterstützung vieler
Kollegen wurde ich 2007 als Delegierte der Bezirksärztekammer Nordbaden gewählt (später in den Vorstand).
Inzwischen bin ich auch in die Vertreterversammlungen der Versorgungsanstalt und der Landesärztekammer
gewählt worden.
In diesen größeren Gremien sind
natürlich viele andere politische
Meinungen vertreten, die meine
­
eigene Position infrage stellen.
­
Aber genau das macht den Reiz politischer Arbeit aus: Erst im Diskurs
kommt es zu einer langsamen Annäherung, bis schließlich ein Kompromiss von einer Mehrheit getragen
werden kann.
In den Gremien wurde ich gut
aufgenommen und immer mit Respekt behandelt. Aber leider sind
wir Frauen dort oft in der Minderheit. Darum freue ich mich, wenn
sich noch viele andere Frauen mit
neuen Ideen in der Berufspolitik
­engagieren. Wer die täglichen Meldungen mit Interesse verfolgt und
alle paar Wochen etwas Zeit für die
Sitzungen aufbringt, ist immer herzlich willkommen.
ÄBW 10 • 2013
433
Kammern und KV
Dreijährige Ausbildung mit Prüfung vor Ärztekammern abgeschlossen
Azubis sind jetzt Medizinische Fachangestellte
D
Foto: Thinkstock (iStock)
ie Ausbildung zum/zur Medi­
zinischen
Fachangestellten
erfolgt im dualen System nach
dem Berufsbildungsgesetz, also
durch das zeitliche Nebeneinander
von Schulbesuch und praktischer
Anleitung in Arztpraxen bzw. Krankenhäusern. Die dreijährige Ausbildung schließt nach erfolgreicher
Prüfung bei der Ärztekammer mit
einem staatlich anerkannten Abschluss ab.
Im Sommer haben in den vier
Bezirksärztekammern in BadenWürttemberg die Abschlussprüfungen stattgefunden. Neben mündlich/praktischen Prüfungen waren im
schriftlichen Prüfungsteil Aufgaben
Berufsschule
Bad Mergentheim
(NW)
Zuständige Bezirks­
ärztekammer
Nordwürttemberg
Nordbaden
Südbaden
Südwürttemberg
Anzahl
Berufsschulen
10
 8
 6
 3
in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde, Behandlungsassistenz,
Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde zu lösen. Die Prüfungsergebnisse fasst obenstehende Tabelle
­zusammen.
Die Präsidenten der Bezirks­
ärztekammern gratulierten den jeweils Schulbesten (siehe nachste­
Anzahl
Auszubildende
546
414
310
259
Erfolgsquote
95,4 Prozent
98,7 Prozent
99,8 Prozent
92,5 Prozent
hende Tabelle) und überreichten
einen Preis. An dieser Stelle dan­
ken die Bezirksärztekammern ausdrücklich den Ausbildern der Medi­
zinischen Fachangestellten sowie
den Berufsschullehrerinnen und
-lehrern für ihr Engagement und
wünschen den „Ausgelernten“ recht
viel Erfolg für ihren weiteren
­Lebensweg!
Schulbeste
Daniela Gungl, Praxis Dr. Hans-Jürgen Stadler (Tauberbischofsheim) – Nadine Henneberger, Praxis Dr. Sabine Schmidt
(Tauberbischofsheim) – Julia Östreicher, Praxis Dr. Volker Christian Arnold (Schrozberg) – Renate Schuch
(externer Prüfling) – Sabine Schönian, Reha-Klinik Ob der Tauber (Bad Mergentheim)
Ellwangen (NW)
Vanessa Aranzulla, Praxis Dr. Rainer Pfau (Aalen) – Cassandra Ganser, Praxis Dr. Winfried Voigt (Ellwangen) –
Ramona ­Rieger, Praxis Dr. Matthias Krombholz (Ellwangen) – Ludmilla Sinkovski, Praxis Dr. Christine Fladerer, Ellwangen
Geislingen
Carina Krapf, Praxis Dr. Manfred Straßer (Uhingen) – Sina Schneider, Praxis Dr. Hans-Joachim Rost (Göppingen) –
an der Steige (NW) Bettina Wörner, Praxis Dr. Otto Dursch (Hattenhofen)
Heilbronn (NW)
Vanessa Blau, Praxis Axel Bemmerer (Heilbronn) – Nadine Braun, Praxis Dr. Ingeborg Klimm (Gemmingen) –
Katja Gannert, Praxis Dr. Fritz Gäckle (Neuenstadt) – Ariane Guttenson, Praxis Dr. Beate Kawaler-Hermann (Ingelfingen) –
Andreea Theiss, Praxis Dr. Thomas Jakob, Hardthausen
Ludwigsburg (NW) Kerstin Kurrle, Praxis Dr. Irmtraud Kruck (Ludwigsburg) – Marcel Müller, Praxis Dr. Michael Simon (Ludwigsburg) –
­Stefanie Stöffler, Praxis Ralph Kuhn (Markgröningen)
Nürtingen (NW)
Natalie Kaindl, Praxis Dr. Günter Tschürtz (Kirchheim unter Teck) – Marcus Mangold, Klinikum Esslingen –
Tanja Müller, Praxis Dr. Stefan Gölz (Esslingen) – Ana Ribeiro-Vides (Externer Prüfling)
Schorndorf (NW)
Anna Blank, Praxis Dr. Michael Belser (Schwäbisch Gmünd) – Vera Erlenbusch, Praxis Dr. Bernd Ebner (Murrhardt) –
­Sabrina Knapp, Praxis Dr. Klaus Holzäpfel (Winnenden) – Anja Martina Salcudean, Praxis Dr. Michael Fischer (Fellbach)
Sindelfingen (NW) Magdalena Bohr, Praxis Dr. Claus Werner (Holzgerlingen) – Hong Van Nguyen, Praxis Dr. Manfred Maurer (Böblingen)
Stuttgart (NW)
Svenja Aller, Praxis Dr. Stefan Hausser (Gaildorf) – Züleyha Ayas, Praxis Dr. Beate Renz (Stuttgart) – Katharina Herkner,
Praxis Dr. Jürgen Held (Neuhausen) – Reyhan Ogcu, Praxis Dr. Alfred Kuttruf (Leinfelden-Echterdingen) –
Tanja Pfeffer, Sportklinik Stuttgart GmbH – Silke Rottler, Praxis Dr. Manfred Heitz (Stuttgart) – Stefanie Schöppl,
­Marianum Ärztezentrum – Medizinisches Versorgungszentrum GmbH Stuttgart
Ulm
Mona Dauner, Praxis Dr. Hansjörg Gunsilius (Gerstetten)
(Azubis aus dem Kammerbereich NW)
Karlsruhe (NB)
Stefanie Stärk, Praxis Dr. Rosmarie Weber-Lauffer (Karlsruhe) – Sandra Wacker, Praxis Dr. Luiz Stephan (Karlsruhe) –
­Sabrina Weßbecher, Praxis Dr. Barbara Schäfer-Wegert (Durmersheim)
Calw (NB)
Tanja Branitsch, Praxis Dr. Beate Bretschneider (Bad Liebenzell)
Heidelberg (NB)
Alexandra Kalisch, Praxis Dr. Ulrich Sieben (Eppelheim) – Damaris Moser, Praxis Dr. Ulrike Pfisterer (Leimen)
Mannheim (NB)
Jasmin Overdieck, Praxis Dr. Marcus Fähnle (Mannheim)
Pforzheim (NB)
Santina Rau, Praxis Dr. Burkhart Hiller (Neuenbürg)
Achern (SB)
Natalie Weiss, Staufenburg Klinik, Hermann Renner, Chefarzt (Durbach) – Jessica Betsch,
Praxis Christine Schöttgen/Dr. Ulrike Schürmann (Achern)
Rottweil (SB)
Eine Auszubildende, Praxis Egbert Bold (Rottweil)
Waldshut (SB)
Ellen Mirkai, Praxis Dr. Sabine Bührer-Erz/Dr. Gudrun Goldemann (Rheinfelden)
Aulendorf (SW)
Marina Grüninger, Praxis Dr. Baldischwiler (Meßkirch)
Tübingen (SW)
Stefanie Egeler, Praxis Dr. Langanke (Reutlingen)
Ulm (SW)
Jasmin Demzik, Praxis Dr. von Dewitz (Ulm) – Anja Strobel, Praxis Dr. Frenzel (Ulm)
434
ÄBW 10 • 2013
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Foto: Thinkstock (Wavebreak Media)
Von Qualitätszirkeln
profitieren alle
R
und 41 
000 niedergelassene
Ärzte und Psychotherapeuten
nahmen allein in 2012 an einer
der 4551 Qualitätszirkelsitzungen teil,
die von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
mit rund einer halben Million Euro
gefördert werden.
Qualitätszirkel haben ihre Wurzel
als Fachforum für Ärzte aus Einzelpraxen. Heute sind sie im ambulanten
medizinischen Bereich als Qualitätssicherungsmaßnahme nicht mehr
wegzudenken. Die längste Tradition
im moderierten Erfahrungs- und Wissensaustausch hat die sprechende
Medizin. Überwiegend bleiben die
Fachgruppen unter sich, es gibt aber
auch interdisziplinäre und sektorenübergreifende Qualitätszirkel.
Neben den von der KVBW geförderten Qualitätszirkeln existiert eine
Vielzahl weiterer registrierter Gruppen. „Wir schätzen, dass jedes zweite
Mitglied an einem der 1200 bis 1400
Qualitätszirkel teilnimmt. Konkret
geht es um die kollegiale Wissens­
vermittlung in einem Freiraum,
den wir so gestaltet haben, dass er
durch Zweitinteressen nicht beeinflussbar ist. Hier wird eine produktneutrale Medizin gelehrt und
gelebt, wovon das innerärztliche und
-psychotherapeutische Fehler- und
Wissensmanagement, und damit
auch die Qualität der Patientenversorgung, immens profitieren“, erläutert KVBW-Vorstand Dr. Norbert
Metke. Und weiter: „Gerade in interdisziplinären oder sektorenübergreifenden Qualitätszirkeln sehen wir ein
großes Potenzial. Je besser die Vernetzung ist zwischen stationärer und
ambulanter Behandlung, desto zielführender und wirtschaftlicher können wir die knappen Ressourcen Geld
und Arztzeit für die medizinische
Versorgung einsetzen.“
Die KVBW förderte im vergangenen Jahr 858 Qualitätszirkel. Die Fördermittel fließen in die Aus- und
Fortbildung der Moderatoren. Außerdem erhalten die Moderatoren pro
Sitzung eine Aufwandsentschädigung für die Organisation und Durchführung. In Zukunft soll die Qualitätszirkelarbeit noch intensiver betreut
werden. Angedacht ist ein elektronischer Newsletter als Informationsservice für die Moderatoren.
Die Qualitätszirkelarbeit ist ein
auf Eigenverantwortung basierendes Verfahren zur Evaluation, Sicherung und Verbesserung der Prozessund Ergebnisqualität im Sinne der
Patienten. Im Rahmen der Fortbildungsverpflichtung der Ärzte und
Psychotherapeuten ist die Teilnahme
an Qualitätszirkeln eine von den Kammern anerkannte Maßnahme. Die
ersten Qualitätszirkel wurden in
Deutschland Anfang der Neunziger
Jahre gebildet. 1996 zählte die damalige Kassenärztliche Vereinigung Südwürttemberg bereits 13 Qualitätszirkel. Neben den Haus- und Fachärztlichen sowie Psychotherapeutischen
Qualitätszirkeln gibt es auch „sonstige
Qualitätszirkel“ zu ausgefallenen
Themen wie Tauchermedizin und
Hypnose. Erwähnenswert ist die
schon seit Jahren hohe Anzahl von
Qualitätszirkeln zur Akupunktur –
ein Thema, das offenbar von hohem
Interesse für die teilnehmenden
­Ärztinnen und Ärzte ist.
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Business Know-how für Ärzte:
Das ABC der erfolgreichen Praxisführung
Ziele:
Um die Existenzfähigkeit des Unternehmens „Praxis“ dauerhaft
am Markt zu sichern, kommt es heutzutage auf mehr als nur
­medizinisches Fachwissen an. Der Arzt bzw. Psychotherapeut
steht bei steigenden Kosten immer stärker budgetierten Ein­
nahmen gegenüber. Er kann daher auf betriebswirtschaftliches
Know-how ebenso wenig verzichten wie auf profunde Kenntnisse in Personalmanagement, Praxisorganisation und Markt­
forschung. In diesem Seminar vermitteln wir grundlegendes
­Wissen zu verschiedenen Aspekten moderner Praxisführung.
Wichtige Schwerpunkte werden dabei die Optimierungs­
möglichkeiten im Bereich der Praxisorganisation sowie Fragen
der Personalauswahl und -motivation sein.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referentin:
• Annette Kruse-Keirath, Unternehmensberaterin
für Heilberufler, IWP – Institut für Wirtschaft
und Praxis Bicanski GmbH, Münster
Termin und Veranstaltungsort:
• 13. November 2013 (15.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr)
apoBank Stuttgart, Alexanderstraße 5, 70184 Stuttgart
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus.
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Präsidenten-Hotline
W
o drückt Sie der Schuh
und wie kann sich die
Ärztekammer noch mehr
für Sie stark machen? Haben Sie
Anregungen, Ideen oder vielleicht
auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident
Dr. Ulrich Clever ermöglicht den
Mitgliedern die direkte Kontakt­aufnahme. Am 15. Oktober
wird der Prä­sident der Landes­ärztekammer Baden-Württemberg
wieder von 12.00 bis 14.00 Uhr
direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an!
ÄBW 10 • 2013
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
KVBW fördert Erfahrungs- und Wissensaustausch auch finanziell
Veranstaltungshinweis
435
Kammern und KV
Note „gut“ für die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Baden-Württemberg
Förderung Allgemeinmedizin –
erste Evaluationsergebnisse
S
Dr. M. Eissler
eit 2010 wird die Weiterbildung
im Fachgebiet Allgemeinmedizin durch die Kassenärztliche
Vereinigung und die Krankenhausgesellschaft finanziell gefördert. Dies soll
die Bereitschaft, einen Arzt oder eine
Ärztin in Weiterbildung zu beschäftigen sowohl in der Klinik als auch im
ambulanten Bereich erhöhen und
dazu beitragen, dass die Ärztinnen
und Ärzte in Weiterbildung eine tariforientierte Bezahlung bekommen.
Verbunden damit ist eine Befragung
der Weiterzubildenden durch die Landesärztekammer bezüglich der Qualität der Weiterbildung.
Es wurden zwei bundeseinheitliche Fragebögen (A und B) konzipiert. Idealerweise sollte Fragebogen
A nach dem stationären Weiterbildungsabschnitt beantwortet werden
und Fragebogen B am Ende der Weiterbildung.
0
50
100
150
200
Allgemeinmedizin
223
Innere Medizin
220
Chirurgie
68
Kinder- u. Jugendmedizin
8
Psychiatrie
8
Gynäkologie
5
Neurologie
5
Dermatologie
2
HNO
1
Sonstige
250
12
Abb. 2: Fragebogen A: Fachgebiete der Weiterbildungsabschnitte
Für jeden Weiterbildungsabschnitt wurde nach der Zufriedenheit
mit der Weiterbildung und der Zufriedenheit mit der Arbeitssituation gefragt. Abbildung 3 zeigt die Bewertung in Schulnoten für die Fachge1
2
3
biete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Chirurgie sowie Kinder- und
Jugendmedizin (sehr kleine Fallzahl).
Insgesamt errechnet sich eine Durchschnittsnote von 2,0. Ärzte bewerteten im Vergleich zu Ärztinnen etwas
4
5
6
Fragebogen A
Im Zeitraum März bis Juni 2013
wurde Fragebogen A an alle 482 im
Jahr 2012 geförderten Ärztinnen und
Ärzte verschickt. 165 (34 Prozent)
haben geantwortet und Angaben zu
546 Weiterbildungsabschnitten gemacht (= 3,3 Abschnitte pro Ärztin/
Arzt). Im Mittel waren die Ärzte 37,3
und die Ärztinnen 38,3 Jahre alt. Das
Geschlechterverhältnis zeigt Abbildung 1. Die Verteilung der Weiterbildungsabschnitte auf die verschiedenen Fachgebiete zeigt Abbildung 2.
1,74
Allgemeinmedizin
2,06
2,24
Innere Medizin
2,22
2,38
Chirurgie
2,47
26%
Ärzte
74% Ärztinnen
1,67
Kinder- u.
Jugendmedizin
1,2
Abb. 1: Fragenbogen A:
Anteil Ärztinnen und Ärzte
436
ÄBW 10 • 2013
Arzt
Ärztin
Abb. 3:
­Bewertung
in Schulnoten
Kammern und KV
besser. Die ambulanten Tätigkeitsabschnitte erhielten im Durchschnitt
etwas bessere Noten als die stationären Abschnitte.
Bemerkenswert ist, dass nur 23
Prozent der Assistenten bei Antritt
eines ambulanten Abschnitts ein
strukturierter
Weiterbildungsplan
vom Befugten ausgehändigt wurde,
im stationären Bereich sogar noch
etwas seltener. Dies widerspricht klar
den Vorgaben der Ärztekammer und
der Weiterbildungsordnung; die Aushändigung und Besprechung des
Weiterbildungsplans gehört zu den
Pflichten der Weiterbilder.
88 Prozent der Befragten gaben
an, dass sie ein Gehalt von mindestens 3500 Euro brutto pro Monat bei
Vollzeitbeschäftigung erhielten. Ob in
den übrigen Fällen tatsächlich eine zu
geringe Vergütung erfolgte oder
Missverständnisse bei der Beantwortung der Frage zugrunde liegen, wird
derzeit noch eruiert.
Exemplarische Freitext-Antworten sowohl positiver als auch negativer Bewertungen sind in nebenstehender Tabelle aufgeführt. Insgesamt
überwiegen die positiven Anmerkungen deutlich.
Fragebogen B
Im ersten Halbjahr 2013 erhielten
30 Ärztinnen und Ärzte den Fragenbogen B mit der Einladung zum
Fachgespräch. Davon haben bis zum
Stichtag 16 geantwortet (53 Prozent).
Auch wenn diese Zahl noch zu gering
ist für aussagekräftige Auswertungen,
bestätigt sich beispielsweise, dass
Ärztinnen eher zu einer Praxisgemeinschaft, einer Anstellung in einer Praxis
oder einem MVZ tendieren. Erfreulicherweise können sich drei Ärztinnen
und ein Arzt auch eine Tätigkeit in
einer Landarztpraxis vorstellen.
Die Evaluation wird kontinuierlich fortgesetzt, sodass immer aus­
sagekräftigere Daten zusammenkommen werden. Insgesamt wird die
Weiterbildung in Allgemeinmedizin
mit der Note „gut“ bewertet, was ein
erfreuliches Ergebnis ist. Deshalb an
dieser Stelle ein ausdrückliches
­Dankeschön an alle Weiterbilder in
Baden-Württemberg!
Dr. Manfred Eissler
Facharzt für Allgemeinmedizin in Reutlingen
Vizepräsident der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fragebogen A:
Beispiele für Freitextangaben Zufrieden
mit der Weiterbildung
• Sehr gute WB mit großem Engagement
durch Vorgesetzte sehr gutes Arbeits­
klima.
• Tägliche Nachbesprechung der Fälle, ideales Mittelmaß
­zwischen selbstständiger Arbeit und doch überwacht.
• Intensive Anleitung auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien,
Erlernen der Diagnostik.
• Herr Dr. XXX ist fachlich und sozial hoch kompetent, als
Ausbilder hervorragend.
Fragebogen A:
Beispiele für Freitextangaben
­Unzufrieden mit der Weiterbildung
• Es erfolgte keine Einweisung, durch die
Oberärzte, auf Nachfragen gab es die
Antwort, Medizin lerne man am besten durch Ausprobieren.
• Keine Einarbeitung, nach 2 Tagen alleine auf Station,
kein persönlicher Betreuer/Ansprechpartner, Gut: 1 Woche
Sonografie.
• Es gibt bis heute keine strukturierte WB, trotz exzellenter
Geräteausstattung (Ultraschall), man lernt somit deren
­
­Anwendung nicht.
• Dr. XXX ist sowohl zwanghaft als auch cholerisch und damit
als Ausbilder und Vorgesetzter völlig ungeeignet.
• Gutsherrenartiger Führungsstil, kaum WB in der Allgemein­
medizin, fast nur Homöopathie.
Stärkere Berücksichtigung empathischer Komponenten und Charaktereigenschaften
Auswahlverfahren zum Medizinstudium
I
n einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit hat
Landesärztekammer-Präsident Dr.
Ulrich Clever gefordert, dass im Auswahlverfahren für das Medizinstudium künftig stärker soziale und em­
pathische Komponenten und Charaktereigenschaften als Ausdruck der
späteren „ärztlichen Haltung“ Berücksichtigung finden sollten.
In seiner Antwort schreibt Staatssekretär Thomas Ilka: „Vom Bundesmi-
nisterium für Gesundheit wird dieser
Ansatz geteilt.“ Erwartet werde zudem eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Wartezeitquote, die eine Neuregelung der Zulassung zum Medizinstudium erfordern könnte.
Der Staatssekretär lobte auch
die bisherigen Beschlüsse des Deutschen Ärztetags zum Thema und
resümierte: „Durch finanzielle För­
­
derung und entsprechende Begleit-
forschung können gute Anreize gesetzt werden, die Auswahlkriterien
auszuweiten und besser auf die
späteren Anforderungen des ärzt­
lichen Berufs abzustimmen. Ich werde mich hierfür gerne weiter politisch
einsetzen.“ – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wird die
weitere Entwicklung genau beob­
achten und das Ministerium zu
gegebener Zeit an diese Stellung­
­
nahme erinnern.
„Gesellschaft der Ärzte“ in der Quadratestadt feierte Geburtstag
150-jähriges Jubiläum in Mannheim
A
nlässlich des 150-jährigen Jubiläums der Gründung der „Gesellschaft der Ärzte“ – einer
Vorgängerorganisation der heutigen Ärzteschaft – trafen sich Vorstand und Delegierte
der Ärzteschaft Mannheim am 24. September 2013 zu einer außerordentlichen Vorstandssitzung (Foto) im historischen Lokal Schneeberg – heute Klenk’s Weinbar –, das bereits
seit dem 18. Jahrhundert existiert. Zur Gründung heißt es in der 1987 erschienenen „Chronik
der Ärzte Mannheims“: „Etwa ab September 1863 trafen sich im Cafe Français einige Mann­
heimer Ärzte regelmäßig zu gesellschaftlich-wissenschaftlichen Zusammenkünften.“
Kammern und KV
Ärzte können ihre DMP-Dokumentationsdaten online weiterleiten
D
ie Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW)
hat sich mit den Verbänden
aller Krankenkassen in Baden-Württemberg auf einen neuen Service
verständigt, der die Praxen seit dem
1. Oktober 2013 erheblich entlastet.
Seit diesem Datum können Ärzte die
Daten der DMP-Dokumentationen
über das Mitgliederportal der KVBW
an die Datenstellen übertragen.
Mehr als 8000 Ärzte in BadenWürttemberg nehmen an einem oder
mehreren DMP in Baden-Württemberg teil. Viele Praxen kennen das
Problem: Kaum sind Disketten oder
CDs mit DMP-Dokumentationsdaten
versendet, folgt die Bitte der Datenannahmestelle, die Datei noch einmal
zu erstellen und eine neue CD/Diskette nachzusenden, weil die Daten nicht
lesbar waren. Bei jeder zehnten CD/
Diskette gab es Probleme mit der
Lesbarkeit der Daten.
Dieses Verfahren ist nun Geschichte, denn die Ärzte können ab
Oktober ihre DMP-Dokumentationsdaten mittels ihrer Praxisverwaltungssoftware erstellen. Diese muss
ein von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zertifiziertes DMPModul beinhalten. Die Software prüft,
ob die Eingaben vollständig und
plausibel sind. Die fertige Dokumentation wird dabei als Datensatz gespeichert und verschlüsselt. Über die
Versandoption der DMP-Software
lassen sich die Dateien abspeichern,
um sie später für den Versand auswählen zu können.
Wenn die Dateien erstellt sind,
müssen sich die Ärzte nur noch beim
Mitgliederportal der KVBW anmelden und die Daten hochladen. Die
KVBW leitet diese täglich an die DMPDatenstellen in Baden-Württemberg
weiter; der Datenschutz bleibt gewahrt. Eine neue Versandmöglich-
Foto: Thinkstock (iStock)
Disease Management Programme
in Baden-Württemberg
keit, die den Praxen Zeit und Versandkosten spart.
Alle Ärzte in Baden-Württemberg wurden im Vorfeld über den
Ablauf von der KVBW informiert. KV
und Kassenverbände leisten mit dieser Übermittlungsmethode einen
weiteren Beitrag, um Ärzte und das
Praxispersonal in Baden-Württemberg von unnötigem Bürokratieaufwand zu entlasten. Ein weiterer Effekt
besteht darin, das Handling bei den
Disease Management Programmen
für die Arztpraxen weiter zu verein­
fachen.
Aufklärungs- und Informationspflichten des Arztes / Medizinerverzeichnisse
Neue Merkblätter der Landesärztekammer
D
ie Landesärztekammer BadenWürttemberg mit den Bezirks­
ärztekammern stellt ihren Mitgliedern in neuen Merkblättern wichtige Informationen zur Verfügung:
„Aufklärungs- und Informationspflichten des Arztes“: Die Aufklärungspflicht ist eine Hauptpflicht
des Arztes aus dem Behandlungsvertrag. Die Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufklärung resultiert aus dem
elementaren
Selbstbestimmungsrecht des Patienten, außerdem ist sie
Berufspflicht des Arztes. Gesetzlich ist
sie seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 im
Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Das Merkblatt informiert zunächst,
wer aufklären muss und wer aufge-
438
ÄBW 10 • 2013
klärt werden muss. Außerdem wird
ausführlich dargestellt, wann, wie
und worüber Aufklärung zu erfolgen
hat. Ferner beschreibt die Publikation
die Voraussetzungen für das Entfallen
der und den Verzicht auf die Aufklärung und gibt Tipps zur Dokumentation. Schließlich werden auch mögliche Rechtsfolgen fehlerhafter Aufklärung dargestellt.
„Medizinerverzeichnisse“: Immer wieder treten Anbieter von
Branchenbüchern, Ärzte- oder Gewerbeverzeichnissen an Ärztinnen
und Ärzte in oftmals unlauterer Absicht heran, um diese zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein Verzeichnis zu veranlassen. Hinter den
Offerten, die oft den Anschein erwe-
cken, es handele sich um Einträge in
amtliche Register oder vertraute Verzeichnisse, verbirgt sich jedoch häufig
ein Geschäftsmodell, das mittlerweile
als „Adressbuch-Schwindel“ oder
„Branchenbuch-Abzocke“ bekannt
ist. Das Merkblatt informiert über das
Geschäftsmodell, stellt die Rechtslage
dar und gibt Empfehlungen, wie sich
Ärztinnen und Ärzte verhalten können, wenn ihnen derartige Offerten
unterbreitet werden.
Beide Merkblätter stehen im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg zum Download bereit.
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
(WebCode: 4100)
C�
Kammern und KV
Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin greifen
Erstprüfungen in allen 24 Leberzentren
abgeschlossen
D
ie Vor-Ort-Prüfungen aller
24 Lebertransplantationsprogramme in Deutschland
durch die Prüfungskommission und
die Überwachungskommission von
Bundesärztekammer, Deutscher Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband sind abgeschlossen. In
vier Transplantationszentren wurden
schwerwiegende Richtlinienverstöße
unterschiedlicher Ausprägung festgestellt. In zwanzig Transplantationszentren, darunter die baden-württembergischen Einrichtungen in Heidelberg
und Tübingen, wurden keine Richtlinienverstöße festgestellt (beziehungsweise nur solche, bei denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls
oder der geringen Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab).
Die Prüfungen sind Teil des nach
dem Transplantationsskandal im Sommer 2012 auf neuer gesetzlicher Grundlage ausgeweiteten Kontrollsystems im
Transplantationswesen. Nach einer
Vor-Ort-Prüfung wird ein Bericht erstellt, der die Feststellungen und Wertungen der Kommissionen enthält.
Dieser Bericht wird zur Gewährung
rechtlichen Gehörs unter Fristsetzung
an die für das Lebertransplantationsprogramm eines Zentrums verantwortlichen Ärzte übersandt. Die Kliniken
haben Gelegenheit, zu wesentlichen
Kritikpunkten Stellung zu beziehen.
Der abschließende Kommissionsbericht wird anschließend jeweils dem
Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums, den zuständigen Landesbehörden sowie der Landesärztekammer und
gegebenenfalls der zuständigen
Staatsanwaltschaft zugeleitet.
Leichter Zugang für alle Menschen zur medizinischen Versorgung
Barrieren abbauen
D
ie bessere medizinische Versorgung von Menschen mit
Behinderung stand im Fokus
einer gemeinsamen Veranstaltung
von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Bundesärztekammer, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung
und Bundeszahnärztekammer. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur an Rampen und Fahrstühle zu denken, sondern allen Menschen einen leichten
Zugang zu medizinischer Versorgung
zu ermöglichen. Unter den 9,6 Millionen Menschen mit Behinderung sind
auch Patienten mit Sehbehinderung,
Hörschädigung oder geistiger Behinderung. Für sie ist es wichtig, sich in
Krankenhäusern und Arztpraxen einfach zurechtzufinden. Dabei hilft es
schon, sich klar und deutlich gegenüber Patienten mit Behinderung
auszudrücken oder gut sichtbare
Schilder anzubringen.
Dr. Christoph von Ascheraden,
Bundesärztekammer-Vorstandsmitglied und Präsident der Bezirksärztekammer Südbaden, wies darauf hin,
dass viele Vorgaben des Gesetzes über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen mittlerweile auf den Weg
gebracht worden seien. „Wir sind jedoch noch weit davon entfernt, alle
Inhalte und Zielsetzungen des Gesetzes verwirklicht zu haben. Auf dem
Symposium konnten wir Bilanz ziehen
und neue Initiativen entwickeln.“
Auf der Tagung kamen in verschiedenen Vorträgen nicht nur Betroffene und Ärzte zu Wort, sondern
unter anderem auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung,
Wolfgang Zöller, MdB, und der Ehemalige Vorsitzende des Rates der
Evangelischen Kirche in Deutschland,
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Huber. Am
Nachmittag gab es in Arbeitsgruppen
Schwerwiegende Richtlinienverstöße stellten die Prüfer in der Universitätsklinik Göttingen und Leipzig
sowie in zahlenmäßig geringerem
Ausmaß in München rechts der Isar
und Münster fest.
Um dem Auftrag des Gesetz­
gebers und dem besonderen Informationsinteresse der Öffentlichkeit
zu entsprechen, veröffentlichen
die Prüfungskommission und die
Überwachungskommission in ihrem
Jahresbericht auch sämtliche Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen. Vorgesehen ist, dass alle
46 Zentren mit ihren gut 140
Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum
von 36 Monaten vor Ort geprüft
werden.
Weitere Informationen:
www.bundesärztekammer.de
C
PraxisWissen
Ein sErvicE dEr KassEnÄ
bundEsvErEiniGunG
rztlichEn
barriErEn abbauEn
idEEn und
vorschlÄGE für
ihrE Praxis
praxisnahe Hinweise, beispielsweise
hausärztliche Tipps für den Praxisumbau. Mit einer Podiumsdiskussion
unter dem Motto „Blick zurück nach
vorn“ endete die Veranstaltung.
Die Kassenärztliche Bundesver­
einigung hat zum Thema eine Broschüre mit dem Titel „Barrieren abbauen – Ideen und Vorschläge für
Ihre Praxis“ erstellt, die online kostenlos verfügbar ist.
Weitere Informationen:
www.kbv.de
C
ÄBW 10 • 2013
439
Arzt und Recht aktuell
Umsatzsteuerfreiheit
ärztlicher Heilbehandlungsleistungen
Foto: Thinkstock (iStock)
Dr. Björn Demuth,
Präsident
des Landesverbandes
der Freien Berufe
Baden-Württemberg e. V.
Ärztliche
Heilbehandlungsleistungen sind seit langem umsatzsteuerfrei. Eine Vorgängerregelung befand sich bereits im Umsatzsteuergesetz des Jahres 1919. Nach vielfachen
Änderungen gilt die derzeitige
Rechtslage seit 2009. Trotz der langen
Zeit einer Umsatzsteuerbefreiung
ärztlicher Heilbehandlungsleistungen
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Veranstaltungshinweise
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
an verschiedenen Standorten im Land ein Fachseminar
für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine und Veranstaltungsorte:
16. Oktober 2013 (18.00 Uhr) in Stuttgart
6. November 2013 (19.00 Uhr) in Göppingen
27. November 2013 (18.00 Uhr) in Tübingen
Information und Anmeldung:
BW-Bank Stuttgart, Carola Schütz,
Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected]
BW-Bank Göppingen, Andrea Kemmner,
Telefon (0 71 61) 67 22-40, E-Mail: [email protected]
BW-Bank Tübingen, Melanie Spörl,
Telefon (0 70 71) 1 58-1 66, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Karlsruhe
lädt zu einer Veranstaltung für niedergelassene Ärzte ein.
Seminartitel:
Praxisabgabe bei Heilberuflern.
Seminarinhalte:
• Planung und Organisation der Praxisabgabe
• Ermittlung des Praxiswertes
• Rechtsfragen
• Steuerliche Aspekte
• Check-Liste zur Praxisabgabe
Referenten:
VermögensManager Heilberufe:
Axel Schmidt und Stefan Uhlenbruck
Steuerberater: N.N.
Rechtsanwalt: N.N.
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 23. Oktober 2013 um 17.30 Uhr
BW-Bank Karlsruhe, Friedrichsplatz 1– 3, 76133 Karlsruhe
Information und Anmeldung:
BW-Bank Karlsruhe, Stefan Uhlenbruck,
Telefon (07 21) 1 42-2 47 16, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
muss konstatiert werden, dass über
den Zweck der Umsatzsteuerbefreiung ärztlicher Heilbehandlungsleistungen keine Einigkeit besteht. Jedenfalls bis zur Neuregelung des
Umsatzsteuergesetzes in 2009 ging
die überwiegende Ansicht davon aus,
dass das Ziel der Umsatzsteuerbefreiung allein die Entlastung der Sozialversicherungsträger von der Umsatzsteuer sei.
Dabei blieb die unionsrechtliche
Perspektive der Umsatzsteuer aus­
geblendet. Die Umsatzsteuer steht
nämlich seit 1967 nicht mehr dem
nationalen deutschen Gesetzgeber
für Änderungen zur Verfügung.
Die Regelungen zur Umsatzsteuer
sind vielmehr in der gesamten
­Europäischen Union mit Ausnahme
des Steuersatzes bis auf Details einheitlich. Der für das Umsatzsteuer­
gesetz maßgebenden Richtlinie liegt
aber ein anderes Ziel zugrunde.
Die unionsrechtliche Regelung bezweckt ganz allgemein eine Senkung
der Kosten von Heilbehandlungen
und will diese Behandlungen dem
Einzelnen zugänglicher machen.
Ärztliche Heilbehandlungen sollen
nicht durch Umsatzsteuern verteuert
werden. Von dieser Zweckbestimmung geht inzwischen auch der
Bundesfinanzhof aus. Folge dieser
Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte ist
aber auch der Ausschluss eines Vorsteuerabzugs.
Für den Bereich der Humanmedizin definiert der Europäische Gerichtshof ärztliche Heilbehandlungen
als Handlungen, die der Diagnose,
Behandlung und, soweit möglich, der
Heilung von Krankheiten und Gesundheitsstörungen dienen und einen therapeutischen Zweck haben.
Auch vorbeugende Leistungen und
Leistungen zum Schutz einschließlich
der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung (Rehabilitation) der
menschlichen Gesundheit fallen unter den Begriff der ärztlichen Heilbehandlung.
Leistungen zur Prävention und
Selbsthilfe sind dagegen keine ärztlichen Heilbehandlungen, da sie keinen direkten Krankheitsbezug aufweisen. Dabei können sich im Einzelfall schwierige Abgrenzungsfragen
zwischen einer umsatzsteuerbefreiten vorbeugenden Leistung mit
Krankheitsbezug und einer umsatzpflichtigen Präventionsleistung er­
geben.
Trotz der weiten Definition der
ärztlichen Heilbehandlung wird von
der Finanzverwaltung gelegentlich
als Voraussetzung der Umsatzsteuerfreiheit ein weiteres (willkürliches)
Kriterium eingeführt: Danach soll
die Umsatzsteuerfreiheit davon abhängen, dass die Kosten der Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Eine solche
Einschränkung widerspricht der
Arzt und Recht aktuell
Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs. Denn der Umfang der Kosten­
erstattungspflicht der gesetzlichen
Krankenkassen dient der Sicherstellung einer Mindestversorgung, auf
die jeder einen Anspruch gegenüber der Allgemeinheit hat. Auch als
Indiz taugt die Erstattungsfähigkeit
nur bedingt. Insbesondere bei
schwierigen Abgrenzungen zwischen vorbeugender Leistung und
Prävention hilft eine fehlende Er­
stattungsfähigkeit nicht weiter, zumal zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen auch die Prävention gehört.
Diese Auslegung wird auch durch
die Qualifizierung des Arztes als Freier Beruf gefordert. Ein Arzt übt, unabhängig davon, ob er einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Einkünfte aus
Gewerbebetrieb (etwa in einer GmbH)
erzielt oder ob er als Angestellter
Einkünfte aus nicht selbstständiger
Tätigkeit erzielt, einen Freien Beruf
aus. Wesentliche Kennzeichen eines
Freien Berufes sind neben der Erbringung einer höchstpersönlichen Leistung, die sowohl durch eine gewisse
persönliche und sachliche Berufsunabhängigkeit als auch durch eine
besondere Vertrauensbeziehung zum
Empfänger der beruflichen Leistung
gekennzeichnet ist. Daneben sind
auch das Vorhandensein eines gewissen Berufsethos und eine besondere
Verantwortung für das Gemeinwohl
prägend.
Unabhängig kann der Arzt aber
nur agieren, wenn er seinem Patienten auch Heilbehandlungen anbieten kann, die zwar nicht für jeden zum
erforderlichen Mindeststandard gehören, aber nach seiner Einschätzung
eine Heilung oder Linderung herbeiführen können. Nimmt der Patient
dieses Angebot an, könnte ihn die
Verteuerung der Heilbehandlung von
einer Inanspruchnahme dieser Leistung abhalten. Eine optimale Patientenversorgung durch einen unabhängigen Arzt wäre gefährdet.
Wie bereits erwähnt, gehört zu
den wesentlichen Kennzeichen eines
Freien Berufes auch das Vorhandensein eines gewissen Berufsethos.
Ein solches ist bei Ärzten unzweifelhaft durch den Hippokratischen Eid
vorhanden. Es kann daher davon
ausgegangen werden, dass Ärzte
die Möglichkeit nicht erstattungsfähiger umsatzsteuerfreier Heilbe-
Zeile
An das Finanzamt
– Bitte weiße Felder ausfüllen oder
2012
ankreuzen, Anleitung beachten –
Eingangsstempel
1
2
Steuernummer
3
4
Umsatzsteuererklärung
5
Berichtigte Steuererklärung (falls ja, bitte eine „1“ eintragen)
6
A. Allgemeine Angaben
121
110
50
12
1
99 11
Name des Unternehmers
7
ggf. abweichender Firmenname
8
Art des Unternehmens
9
Straße, Haus-Nr.
10
Ort
PLZ
11
Telefon
12
E-Mail-Adresse
13
14
15
16
17
18
Dauer der Unternehmereigenschaft
(nur ausfüllen, falls nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2012)
vom
bis zum
1. Zeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
T T MM
T T MM
2. Zeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
T T MM
T T MM
Die Abschlusszahlung ist binnen einem Monat nach der Abgabe der Steuererklärung
zu entrichten (§ 18 Abs. 4 UStG). Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto
überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.
Verrechnung des Erstattungsbetrages erwünscht / Erstattungsbetrag ist abgetreten
(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
129
19
Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt an oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“.
20
Ein Umsatzsteuerbescheid ergeht nur, wenn von Ihrer Berechnung der Umsatzsteuer abgewichen wird.
21
Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze: Die mit der Steuererklärung angeforderten Daten werden auf Grund der
§§ 149 ff. der Abgabenordnung sowie der §§ 18, 18b des Umsatzsteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-MailAdresse ist freiwillig.
22
B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)
23
Die Zeilen 24 und 25 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2011 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als
17 500 € betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG nicht verzichtet worden ist.
24
Umsatz im Kalenderjahr 2011
}
...............................................
(Berechnung nach § 19 Abs. 1 und 3 UStG)
25
Umsatz im Kalenderjahr 2012
26
Ich habe dieser Steuererklärung die Anlage UR
27
X
beigefügt.
28
X
nicht beigefügt, weil ich darin keine Angaben zu machen hatte.
...............................................
Unterschrift
Betrag
volle EUR
238
239
Bei der Anfertigung dieser
Steuererklärung einschließlich
der Anlagen hat mitgewirkt:
29
30
Datum, eigenhändige Unterschrift des Unternehmers
2012USt2A501
- Mai 2012 -
2012USt2A501
handlungen nicht dazu missbrauchen, im Deckmantel einer medizinisch indizierten Heilbehandlung
Leistungen vorzunehmen, die – wie
etwa Schönheitsoperationen – nicht
als Heilbehandlungen zu qualifizieren sind. Von Angehörigen eines
Freien Berufs muss und kann erwartet werden, dass sie den Patienten in
den Mittelpunkt stellen und diesem
nur aus ihrer Sicht notwendige nichterstattungsfähige Maßnahmen vorschlagen.
Bei einer Verneinung der Umsatzsteuerfreiheit hätte der Arzt zwar einen Vorsteueranspruch. Es muss aber
beachtet werden, dass dieser den Arzt
kaum entlastet und damit auch nur
eine geringere Weiterleitung des
Vorteils an den Patienten möglich ist.
Des Weiteren wird hierdurch bei
Ärzten, die lediglich medizinisch indizierte Heilbehandlungen vornehmen
durch die Pflicht zur regelmäßigen
Umsatzsteuererklärungsabgabe und
zur Aufteilung der Vorsteuern eine
weitere Schwelle der Bürokratisierung erreicht.
Die verantwortungsvolle Heilbehandlung durch Ärzte wird aber auch
im Bereich von Krankenhausleistungen durch die Umsatzsteuer
eingeschränkt. Trotz des klaren
Zweckes der unionsrechtlichen Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungsleistungen sind Krankenhausleistungen von Privatkliniken nach
dem deutschen Umsatzsteuergesetz
nur umsatzsteuerfrei, wenn sie nach
SGB V zugelassen sind oder besondere Verträge mit den Gesetzlichen
Krankenkassen bestehen. Damit wird
die Möglichkeit des Patienten, sich
von der Einrichtung seiner Wahl be-
handeln zu lassen, durch die Belastung mit Umsatzsteuern verteuert,
obwohl das Unionsrecht dem Patienten jede Art von Heilbehandlung
ohne Zugangshindernis einräumen
möchte.
Der Gesetzgeber ist hier aufgefordert, das Umsatzsteuergesetz zu ändern, bevor dies durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
erzwungen wird. Denn die bis dahin
bestehende Rechtsunsicherheit belastet Ärzte sowie Privatkliniken ebenso
wie Patienten und steht einer bestmöglichen Versorgung des Patienten
durch einen unabhängigen und frei
seinem Berufsethos unterworfenem
Arzt im Wege.
Dr. Björn Demuth
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht
und Steuerberater;
Partner bei CMS Hasche Sigle, Stuttgart
Präsident des Landesverbandes
der Freien Berufe Baden-Württemberg e. V.
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm
veranstaltet ein Fachseminar für Mediziner.
Seminartitel:
Steuerliche, rechtliche und finanzielle Besonderheiten
bei Kooperationen und Transaktionen von Arztpraxen
Seminarinhalte:
• Besonderheiten und Fallstricke bei der Auflösung
und Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
• Besonderheiten und Fallstricke bei Übernahme
oder Verkauf einer Praxis
• Methoden der Praxisbewertung
• Standortbewertung mit der BW Standortanalyse
Referenten:
Arbeitsgemeinschaft der Fachberater für den Heilberufebereich
Ulrich Bartoleit (Steuerberater, Ulm)
Jens Gassner (Steuerberater, Senden)
René Dachner (Steuerberater, Ehingen)
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 23. Oktober 2013 um 19:00 Uhr
BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm
Information und Anmeldung:
BW-Bank Ulm, Kathrin Russ,
Telefon (07 31) 14 24-1 21, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
ÄBW 10 • 2013
441
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
SEPA – was geht mich das
als Arzt an?
Christian Cieslik
Baden-Württembergische
Bank
SEPA-Experte
E-Mail: christian.cieslik@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/sepa
Die Bankleitzahl geht, IBAN und
BIC kommen – am 31. Januar 2014
endet der deutsche Zahlungsverkehr
in seiner jetzigen Form. Er wird endgültig abgelöst von der „Single Euro
Payments Area“, kurz SEPA. Mit SEPA
beginnt ein einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für den Euro mit mehr
Transparenz. Zahlungen innerhalb
der Euroländer werden so schneller,
günstiger und effizienter. Zum 1. Februar 2014 stellen alle Länder im
Euroraum die bisherigen nationalen
Zahlverfahren ein – zugunsten einer
europaweit standardisierten Lösung.
Unterschiedliche gesetzliche und
vertragliche Regelungen bei grenzüberschreitenden Lastschriften sind
dann Vergangenheit. Zeitgleich wird
SEPA für Unternehmen, Vereine,
Selbstständige wie Ärzte, sonstige
Heil- und Freiberufler sowie Privatleute in der Europäischen Union
rechtsverbindlich.
SEPA-Umstellung betrifft jeden
In Größe und Ausmaß erinnert die
SEPA-Umstellung auf den ersten Blick
an die Einführung des Euro-Bargelds
im Jahr 2002 – mit dem wesentlichen
Unterschied, dass alte DM-Bestände
bis heute umgetauscht werden können. Wie damals die Euro-Einführung
geht auch die SEPA-Umstellung jeden
an. Allerdings sind die Betroffenen
weit mehr gefordert, um auch nach
dem Stichtag, dem 31. Januar 2014,
am Zahlungsverkehr teilnehmen zu
können. Die Umstellung auf SEPA
kann je nach Nutzungsumfang in den
Arztpraxen sehr zeit- und arbeitsintensiv ausfallen. Aussitzen ist keine
Alternative – der Countdown läuft.
IBAN und BIC
Ab dem 1. Februar 2014 sind
Überweisungen und Lastschriften nur
noch für jene Praxisinhaber möglich,
die ihren bargeldlosen Zahlungsverkehr SEPA-tauglich gemacht haben.
Bis dahin müssen die Zahlungssysteme auf IBAN (internationale Bankkontonummer) und BIC (internationale Bankleitzahl) umgestellt werden.
Schon heute ist die IBAN bekannt: Sie
setzt sich zusammen aus dem Ländercode DE für Deutschland, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl
sowie der bisherigen Kontonummer.
Bankkunden können ihre IBAN und
BIC auf den Kontoauszügen beziehungsweise auf neueren Bankkarten
nachlesen.
Um selbst Überweisungen tätigen zu können, müssen IBAN und BIC
auch für die Konten von Geschäftspartnern sowie Mitarbeitern erhoben
und zum Beispiel in das Lohn- und
Finanzbuchhaltungssystem eingepflegt werden. Bei der Umwandlung
in SEPA-fähige Datensätze ist ein PCProgramm hilfreich. Damit können
auch große Datenmengen wie beispielsweise Mitgliedskonten in der
Vereinsarbeit konvertiert werden.
Elektronisches Lastschrift­
verfahren bleibt vorerst
In einer Arztpraxis müssen zum
Beispiel alle Anwendungssysteme,
die Bankdaten erstellen oder elektronisch auslesen, umgestellt werden.
Verträge, Geschäftspapiere und Rechnungsformulare sollten überarbeitet
werden – und vieles mehr. Mitunter
bezahlen Patienten Sonderleistungen
in der Arztpraxis per Elektronischem
Lastschriftverfahren (ELV). Dabei wird
mittels Kartenzahlung eine Einzugsermächtigung generiert. Dieses Verfahren wird in der Bundesrepublik
häufig genutzt und bleibt vorerst bis
zum 1. Februar 2016 bestehen.
442
ÄBW 10 • 2013
Mit der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in
Europa (SEPA: Single Euro Payments Area = Einheitlicher
Euro-Zahlungsverkehrsraum) ersetzt die IBAN
(International Bank Account Number = Internationale
Bankkontonummer) künftig die in Deutschland
gewohnten Kontonummern und Bankleitzahlen.
Die IBAN muss ab Februar 2014 grundsätzlich bei
Überweisungen und Lastschriften angegeben werden.
Mehr erfahren Sie unter
www.sepadeutschland.de
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01.11.12 11:20
SEPA-Lastschrift:
­Gläubigeridentifikation und
­Inkassovereinbarung
Ein besonderes Augenmerk gilt
dem SEPA-Lastschriftverfahren. Hier
gibt es zahlreiche Besonderheiten,
von denen nur einige genannt werden. Künftig müssen Zahlungspflichtige in der Regel mindestens 14 Tage
vor der Belastung über den Einzug
informiert werden – es sei denn, es
wurde vertraglich eine kürzere Frist
vereinbart. Um SEPA-Lastschriften
einziehen zu können, müssen Bankkunden mit der Hausbank eine Inkassovereinbarung schließen sowie bei
der Deutschen Bundesbank unter
www.glaeubiger-id.bundesbank.de
elektronisch eine Gläubigeridentifikationsnummer beantragen. Offenbar wurde dies bislang von vielen
Betrieben versäumt, denn bis Anfang
September 2013 wurden bei der
Deutschen Bundesbank lediglich
rund 800 000 dieser Nummern beantragt. Zum Vergleich: In Deutschland
existieren mehr als drei Millionen
Unternehmen, dazu 1,2 Millionen
Selbstständige und rund 580 000
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Vereine. Diese Zahlen lassen ahnen, für wie viele Betroffene die
SEPA-Umstellung am Jahresende
noch zu einem Kraftakt werden
könnte.
SEPA-Überweisungen
für Löhne und Gehälter
über Onlinebanking
Mit der SEPA-Umstellung können Sammelüberweisungen und
Lastschriften ab 1. Februar 2014
nur noch beleglos über Internet
eingereicht werden. Das wirkt
sich im Praxisbetrieb zum Beispiel
auf Gehaltszahlungen der Praxismitarbeiter aus. Praxen, für die
bisher noch kein OnlinebankingZugang eingerichtet ist, sollten
deshalb aktiv werden. Zum einen
benötigen sie eine SEPA-fähige
Finanzsoftware, zum anderen eine Onlinebanking-Vereinbarung
mit der Hausbank.
Welche Vorbereitung
für die Umstellung müssen
­Privatpersonen treffen?
Privatleute sind die einzigen,
die sich auf die SEPA-Umstellung
nicht aktiv vorbereiten müssen:
Für sie übernehmen die Banken
die Umstellungsarbeit – zum Teil
sogar weitere zwei Jahre lang.
Zum Beispiel konvertieren sie
automatisch alte Überweisungsbelege und bieten Hilfestellungen im Onlinebanking. Als
Privatperson muss ein niedergelassener Arzt beispielsweise lediglich seine IBAN wissen und,
wer Auslandsüberweisungen tätigen will, zusätzlich den BIC. Als
Praxisinhaber dagegen muss er
handeln.
SEPA – ein Stück Geschichte
im Euroland
Die SEPA-Ära im Euroraum
ist längst eingeläutet worden:
Seit 2008 gibt es die SEPA-Überweisung, seit 2009 die SEPALastschrift. Derzeit laufen die
Zahlungssysteme parallel. Das
ändert sich bald: Ende Januar
werden die alten Systeme abge­
schaltet. Wer in Sachen SEPA
bislang nicht aktiv wurde, sollte
nun zügig die Initiative ergreifen, um nicht im Februar zahlungsunfähig zu werden. Informationen, Handlungsempfehlungen und Arbeitslisten zur
Vor­bereitung einer reibungslosen
SEPA-Umstellung geben unter
anderem die IHKs, Berufsver­
bände und natürlich auch Banken. Interessierte finden Inform­
ationen und Check­
listen bei
der BW-Bank im Internet unter
www.bw-bank.de/sepa
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Ethik
117
Verschwimmt die Grenze zwischen Krankheit und Gesundheit?
DSM-5: Was ihr wollt. Zurück zu Foucault
S
Dr. phil. Galia Assadi
Dr. med. Dr. phil.
Orsolya Friedrich
Redaktion:
Prof. Dr. med.
Dr. phil. Urban Wiesing
und Dr. phil. Diana Aurenque
Universität Tübingen,
Institut für Ethik
und Geschichte
der Medizin,
Gartenstraße 47
72074 Tübingen
www.iegm.uni-tuebingen.de
444
pätestens seit der Veröffentlichung der fünften Ausgabe des Diagnostischen und Statistischen Handbuchs Psychischer Störungen (DSM-5) der American
Psychiatric Association (APA) im Mai 2013 wird das Thema
psychische Krankheit auch in deutschen Publikumszeitschriften kritisch diskutiert.
Eine besondere Veränderung im DSM-5 ist, dass das
für eine Diagnose notwendige zeitliche Auftreten bestimmter Symptome anders festgelegt wird als zuvor. So
können beispielsweise Symptome einer Aufmerksamkeitsdefizit- / Hyperaktivitätsstörung (ADHS) deutlich später zum
ersten Mal auftreten als in der bisherigen Fassung des DSM,
um zur gleichen Diagnose zu führen. Umgekehrt darf jetzt
eine Depression trotz eines Trauerfalls schon viel früher
diagnostiziert werden. So ist auch für die Binge-Eating
Disorder jetzt eine geringere Häufigkeit der Essanfälle und
ein kürzeres Auftreten (statt sechs jetzt drei Monate)
­diagnostisch erforderlich.
Zudem kennt das DSM-5 neue Störungsbilder:
­Hoarding Disorder, Excoriation (skin-picking) Disorder oder
Gambling Disorder [1]. Den neu aufgenommenen Störungen ist gemeinsam, dass sie extreme Ausprägungen
von Verhaltensweisen beziehungsweise von deren Ergebnissen darstellen, die zum Erlebnishorizont gesunder
Menschen gehören: die gelegentliche Unordnung im
Haushalt, eine unangemessene Beschäftigung mit Hautunreinheiten oder Versuche, durch Glücksspiel Geld zu
gewinnen. Dadurch scheint die Grenze zwischen Krankheit
und Gesundheit zu verschwimmen und Kritik an der Ausweitung psychiatrischer Diagnosen ertönt.
Zwar wird in Deutschland primär nach der zehnten
Fassung der Internationalen statistischen Klassifikation der
Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD10) diagnostiziert. Dennoch gilt auch hier das DSM als
relevant und einflussreich, an dem sich wohl auch die für
2015 erwartete Neuauflage ICD-11 orientieren wird. Durch
die bedeutenden Veränderungen im DSM-5 steigt die
medial transportierte Sorge, viele bisher als unbedenklich
erachtete Verhaltensweisen könnten vorschnell als pathologisch erfasst und dadurch einer psychiatrischen Behandlung zugeführt werden. Damit einher ginge eine fortschreitende Psychiatrisierung und Medikalisierung der Gesellschaft, auch mit der Folge, schwer kranke Patienten aufgrund mangelnder Ressourcen nicht mehr adäquat
therapieren zu können [10, 11].
Für den philosophisch-ethischen Diskurs zum Thema
psychische Krankheit und somit auch für die Kontroverse
um den DSM-5 liefern die Beiträge des französischen
Philosophen Michel Foucault (1926 – 1984) besonders
hilfreiche und ethisch relevante Überlegungen. Diese
könnten Kritikern des DSM-5 helfen, ihre oft lose dargebotenen Argumente zu sortieren und sie in größere gesellschaftliche Kontexte einzubinden. Um die in Anlehnung
an Foucault entworfenen kritischen Perspektiven auf das
DSM-5 zu verdeutlichen, skizzieren wir zunächst einige
allgemeine Aspekte und Probleme bei der Bestimmung
von Krankheit.
ÄBW 10 • 2013
Amerikanische Ausgabe „Diagnostic and Statistical Manual
of Mental Disorders“, fünfte Auflage (Copyright © 2013;
­Abdruck mit freundlicher Genehmigung der American
­Psychiatric Association. Alle Rechte vorbehalten).
Wie ist psychische Krankheit bestimmbar?
Lässt sich überhaupt eine allgemeingültige Krankheitsdefinition für psychische Störungen finden? Viele
Kritiker des Begriffes psychischer Krankheit (wird hier synonym für Störung verwendet) berufen sich auf historische
Argumente und versuchen zu zeigen, dass dieser Begriff
immer kulturrelativ und von geschichtlichen Entwicklungen abhängig ist. Damit einher geht zumeist auch die
Behauptung, seine Verwendung wäre von Interessen geleitet [2, 15]. Die Annahme, dass psychiatrische Diagnostik
auch gesellschaftliche Interessen widerspiegelt, impliziert
zudem, dass die Bestimmung psychischer Krankheit immer
an Normen gebunden ist. Dies ist in der philosophischethischen Debatte jedoch nicht unumstritten. Gewöhnlich
wird dort zwischen naturalistischen und normativistischen
Theorieansätzen unterschieden.
Unter naturalistisch werden die Verständnisweisen von
Krankheit zusammengefasst, die gemeinsam davon ausgehen, psychische Krankheiten anhand der Natur beziehungsweise ohne evaluative Normen bestimmen zu können. Zu
dieser Gruppe zählen auch Ansätze, die psychische Krankheiten als real zu erfassende Dinge, als klar abgegrenzte
Ethik
natürliche Entitäten sehen. Andere naturalistische Theorien
postulieren, dass Krankheit ein Phänomen ist, das objektiv
an der Natur ablesbar ist. Dabei sind insbesondere jene
Theorien mit einem funktionalistischen Krankheitsbegriff
relevant, die naturwissenschaftlich bestimmbare Parameter in den Vordergrund rücken und Krankheit durch eine
Abweichung von biostatistischen Normen der Funktionsfähigkeit des Organismus bestimmen. Normativisten gehen
bei der Beschreibung von Krankheit den umgekehrten Weg.
Sie schließen biologische sowie funktionelle Defizite nicht
aus, aber ein Zustand gilt dann als krank, wenn dieser
entweder durch die Person selbst oder durch die Gesellschaft negativ beurteilt wird [12, 13, 15, 16, 17].
Im DSM sowie im ICD-System vermengen sich bei der
Bestimmung psychischer Störungen verschiedene Krankheitskonzepte. Da subjektives Leiden nicht zwingend zu
einer Diagnose führt, sondern vielmehr als Indikator dient,
kann man die aktuellen Diagnosesysteme in Bezug auf
deren Krankheitsverständnis als funktionalistisch und
normativ-objektiv ansehen. Um eine psychische Krankheit
zu diagnostizieren, muss das individuelle Verhalten demnach von den im DSM aufgestellten Normen abweichen
und / oder mithilfe psychologischer oder biologischer
Methoden als Resultat einer Funktionseinschränkung
­bestimmt werden.
Klassische Argumente gegen die Verwendung
des Begriffs der psychischen Krankheit
Gegen die Verwendung des Begriffs der psychischen
Krankheit sind neben dem historischen weitere Typen von
Argumenten vorgestellt worden. Thomas Szasz zeigt beispielsweise, dass zwischen körperlichen und psychischen
Krankheiten eine eindeutige Disanalogie vorliegt, die auch
dazu führt, dass psychische Krankheit als Begriff nicht verwendet werden sollte. Andere Kritiker lehnen den Begriff
psychischer Krankheit zwar nicht in Gänze ab, argumentieren jedoch für ein anderes, interpretatives Verständnis der
Verhaltensweisen der Betroffenen, das auch deren Lebensweise einbezieht. Die Argumente, die in der aktuellen Berichterstattung über das DSM-5 am häufigsten vorgebracht
werden, sind funktionalistischer Natur und können sich eher
im Rahmen einer normativistischen Krankheitskonzeption
entfalten. Sie verdeutlichen, dass die Rede von psychischer
Krankheit zu negativen Auswirkungen führen könne, wie
etwa zur Objektivierung subjektiven Leidens, oder zur Medikalisierung menschlichen Lebens [15]. Foucaults Werke
unterstützen all diese Argumentationstypen, stellen jedoch
auch größere Zusammenhänge zwischen psychiatrischen
Diagnosen und deren gesellschaftlichen und theoretischen
Möglichkeitsbedingungen her. Darüber hinaus zeigen sie
spezifische historische Veränderungen innerhalb der psychiatrischen Diagnostik auf, die zum Teil auf heutige Entwicklungen übertragen werden könnten. Damit liefern seine
Schriften auch wegweisende Beobachtungen, um medizinethisch über das DSM-5 zu reflektieren.
Einige Beobachtungen Foucaults
zur Entwicklung psychiatrischer Diagnostik
Diagnosen wie die der Excoriation (skin-picking)
­Disorder decken sich mit Foucaults These, dass in die psychiatrische Diagnostik vermehrt Phänomene der Lebenswelt hineingezogen werden, indem Verhaltensweisen zu
Syndromkomplexen zusammengefasst werden, die an sich
nicht pathologisch sind. Foucault zeigt, dass es in Folge
dieser Entwicklung prinzipiell möglich wird, jedes Verhalten, das etwa mit Unordnung, Unbeherrschtheit oder
Mangel an Empathie einhergeht, in den Gegenstandsbereich der Psychiatrie zu überführen. Um eine zunächst als
normal wahrgenommene Verhaltensweise als pathologisch zu bewerten, reicht es demnach aus, festzustellen,
dass sie in der gegebenen Konstellation nicht vorkommen
sollten. Sie erscheinen zu früh, zu spät oder zu unkontrolliert. Hierzu passen auch Persönlichkeitsstörungen, bei
denen bestimmte Eigenschaften von Personen in extremerer Ausprägung als gewöhnlich, oder in auffälliger
Konstellation zu beobachten sind. Diagnostiziert man in
dieser Form, besteht die Gefahr, dass der Bereich der Verhaltensweisen, die als psychische Störung betrachtet
werden, erheblich ausgeweitet werden könnte.
Foucault zeigt zudem, wie gerade die Verbindung von
normativistischen und naturalistischen Elementen von
Krankheit dazu beitragen kann, psychiatrische Befugnisse
auszuweiten und naturwissenschaftlich zu legitimieren.
Für ihn stellt die Fokussierung auf die Kindheit einen
solchen Knotenpunkt dar. Entscheidend ist hierbei, dass
eine bestimmte Perspektive auf die kindliche Erfahrung
eingenommen wird. Diese wird als Scharnier interpretiert,
das normativ bestimmbare und naturalistisch erfahrbare
Aspekte der Krankheit verbindet. Diese Verbindung wird
auch dort vermutet, wo psychotherapeutische Ergebnisse,
die in Form von „Geständnissen“ erzeugt werden, mit
naturwissenschaftlichen Untersuchungen gepaart werden [6]. Sieht man sich die neuen Diagnosen im DSM-5
an, erscheinen auch diese Beobachtungen Foucaults
plausibel. So sind beispielsweise neurowissenschaftliche
Studien zur Untersuchung vom Binge-Eating-Verhalten
genauso zahlreich wie durch „Geständnisse“ gewonnene
Überlegungen zu dessen Entstehung durch Erfahrungen
in der Kindheit.
Wissen, Wahrheit und Macht in der Psychiatrie
Solche Beschreibungen von Knotenpunkten und
­ euen Entwicklungen der Psychiatrie eröffnen für Foucault
n
die für seine Werke wesentlichere Ebene, nämlich psy­
chiatrisches Wissen und psychiatrische Macht in ihrer
Grundsätzlichkeit ins Visier zu nehmen [6, 8]. Für ihn besteht ein eindeutiges Verhältnis zwischen Wissen, Wahrheit, Macht, Subjekt und Gesellschaft, welches in Folge für
die Psychiatrie kurz dargestellt wird. Er beschreibt in seinen
Werken mehrere Formen von Macht, die auch einen Bezug
zur psychiatrischen Praxis aufweisen. Insbesondere die
Disziplinar- und die Biomacht sind für Überlegungen
­hinsichtlich des DSM-5 bedeutsam.
Wesentlicher Ansatzpunkt der Disziplinarmacht ist die
Normalisierung. Macht am Einzelnen wird nicht mehr
ausgeübt, um jemanden zu quälen oder zu unterdrücken,
sondern eher, um ihn zu disziplinieren und den herrschenden gesellschaftlichen Normen zu unterwerfen. Die dis­
ziplinierenden Maßnahmen haben hier die Psyche, die
Anomalien, die Triebe und den Charakter zum Objekt. Im
Hinblick auf Diagnosen wie etwa der der Gambling Disorder könnten durchaus solche Annahmen ins Feld geführt
werden. Wichtig ist für Foucault zu zeigen, dass diese
Machtform auch produktive Anteile enthält, die sowohl
die Konstitution eines bestimmten, gesellschaftlich funk-
ÄBW 10 • 2013
445
Ethik
Die Autorinnen
sind wissenschaftliche
Mitarbeiterinnen
am Institut für Ethik,
Geschichte und Theorie
der Medizin der LudwigMaximilians-Universität,
Lessingstr. 2,
80336 München
446
ÄBW 10 • 2013
Was folgt nach Foucault?
Foucaults Analysen ermöglichen, die aktuell medial
geäußerten Argumente gegen das DSM-5 – wie zum Beispiel die Psychiatrisierung der Gesellschaft und die damit
verbundene Problematik der gerechten und sinnvollen
Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen – zu ordnen
und in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext zu stellen.
Damit regen sie im besten Fall zu einer breiteren Diskussion über die Stellung der Psychiatrie in der Gesellschaft
an. Die Analysen legen aber auch nahe, dass sie die Nöte
der Betroffenen nicht ernst genug nehmen. Kritiker bemängeln, dass Foucaults Werke eine schlüssige Moral
vermissen lassen und keine Möglichkeit aufzeigen, den
beschriebenen Machtformen zu entrinnen.
Entgegen dieser populären Deutung lässt sich jedoch
auch eine andere Lesart Foucaults vertreten. Durch seine
Analysen der theoretischen und sozialen Bedingungen,
die die Entstehung bestimmter Formen der Psychiatrie
erst ermöglichen, zeigt Foucault, dass das individuelle
Handeln als Antwort auf eine Rahmenordnung gesellschaftlicher Bedingungen verstanden werden kann, die
sowohl das Handeln des Psychiaters als auch das des
„psychisch Kranken“ erst ermöglichen und somit formen.
Im Anschluss an Foucaults Analysen lässt sich der Ethik
auch der Gegenstandsbereich der gesellschaftlichen Bedingungen individuellen Handelns zuordnen. So kann
eine zweistufige Ethikkonzeption entwickelt werden, die
sowohl die sozialen Bedingungen individuellen Handelns
als auch das ethische Selbstverhältnis des Einzelnen in
ihren Wechselwirkungen in den Blick nimmt, zumal
Foucault in der Hermeneutik des Subjekts selbst ein „Gegenmittel“ zu seinen Machtkonzeptionen etabliert: den
Selbstbezug des Subjekts. Dabei erkennt sich das Subjekt
jedoch nicht im Spiegel einer vermeintlich allgemeingülFoto: Wikipedia
tionalen Subjekttyps als auch eine spezifische Form wissenschaftlichen Wissens ermöglichen. Dabei sind Orte der
Machtausübung gleichzeitig auch Orte der Wissens- und
Wahrheitsproduktion über den Gegenstand Mensch.
Diese Verbindung zeigt sich sehr deutlich, wenn man die
wachsende Zahl von Institutionen sieht, die sich wissenschaftlich mit abweichendem menschlichem Verhalten,
dessen Ursachen, aber auch dessen Therapie beschäftigen. Zentral für die Disziplinarmacht ist die Technik der
permanenten Beobachtung, welche auch jenseits der
Psychiatrie von Laien fortgeführt werden kann [3, 4, 7, 14].
Es ergibt sich ein ganzer Kreis an möglichen Beobachtern,
indem das psychiatrische Wissen für Laien zugänglich
gemacht wird, wodurch Verhaltensauffälligkeiten von
Laien in psychiatrischen Kategorien klassifiziert werden
können. Ein Entrinnen aus diesem System scheint kaum
möglich.
Der Eindruck verstärkt sich, wenn man Foucaults Konzept der Biomacht berücksichtigt. Das Wissen, das durch
Techniken der Disziplinarmacht über Einzelne gewonnen
wird, kann laut Foucault in der Summe auch zur Regulierung des Gesellschaftskörpers benutzt werden. Das scheint
auch die Sorge zu sein, die etliche Kommentatoren zur
Einführung des DSM-5 formulieren, wenn sie etwa von
einer Medikalisierung oder Psychiatrisierung der Gesellschaft sprechen. Foucault führt solche Überlegungen jedoch weiter. Im Sinne der Biomacht könnten potenziell
vermehrte Objektivierungstendenzen seitens der Psychiatrie auch verwendet werden, um die Gesellschaft gegen
vermeintliche Gefahren zu schützen, die von Personen in
einem anormalen „Zustand“ ausgehen könnten [6]. Bei der
Rede von Biomacht steht also immer die Gesamtheit der
Gesellschaft im Vordergrund. Diese Machttechnik befasst
sich mit dem Menschen als Lebewesen und mit dem
„Gattungs-Menschen“. Für Foucault rücken damit gleichzeitig beispielsweise Fragen nach Krankheit, Leben, Sterberate und Fruchtbarkeit in den Vordergrund. Die Aufmerksamkeit gilt hierbei dem gesamten Lebenslauf. Unfälle,
Mangelerscheinungen oder andere Unzulänglichkeiten
sollen vermieden, Zufälle zum Wohle der Gesellschaft
ausgeschaltet werden [5, 14].
Neuere Diagnosen des DSM-5 scheinen in dieses Verständnis Foucaults gut integrierbar zu sein. Zu Recht
würde jedoch jeder aktive Psychiater solche Motivationen
von sich weisen. In Foucaults Konzeption verlaufen die
beschriebenen Prozesse aber systemimmanent, ohne dass
sie in der Absicht oder der Macht des Einzelnen stünden.
Die Psychiatrie gerät in den Augen Foucaults ohne „böse
Absicht“ und ohne Wissen der Akteure gewissermaßen zur
Wissenschaft über den wissenschaftlichen Schutz der
Gesellschaft. Dabei wird die Technik der Disziplinarmacht
– obwohl auf anderer Ebene agierend – ebenfalls benutzt,
um die Biomacht zu etablieren. Die Medizin und insbesondere die Psychiatrie dabei als Bindeglied zwischen diesen
zwei Techniken anzusehen, liegt nahe, da sie aktiv an der
Bestimmung des Krankheitsbegriffs mitwirken. Um zu
unterscheiden, was als gesund und was als krank bezeichnet werden kann, stellen sie Normen auf, die über den
Bereich der Medizin und der Psychiatrie hinaus gesellschaftliche Machteffekte erzeugen. Eine Norm kann sowohl auf den zu disziplinierenden Körper als auch auf die
zu regulierende Bevölkerung angewendet werden und
stellt damit eine wichtige Verbindung für diese zwei
Machttechniken dar [5, 14].
Michel Foucault war französischer Philosoph des Poststrukturalismus, Psychologe, Historiker, Soziologe und Begründer
der Diskursanalyse. Er war zwischen 1970 und 1984
­Inhaber des Lehrstuhls für die Geschichte der Denksysteme
am Collège de France in Paris.
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tigen Wahrheit der Psychiatrie oder in der Differenz zwischen seinem psychiatrisch benannten Ist- und Sollzustand, sondern durch verschiedene Selbstpraktiken [9,
14]. Vielleicht lassen sich psychiatrische Praxis und Foucaults Kritik daran konstruktiv verbinden, wenn man die
diagnostischen und therapeutischen Angebote der Psychiatrie als eine dieser Selbstpraktiken, als einen Weg der
Selbstsorge interpretiert und gleichzeitig eine Deutungshoheit der Psychiatrie über die menschliche Psyche stets
kritisch und im gesamtgesellschaftlichen Kontext hinterfragt. Der Rekurs auf Foucault kann demnach als innovativer Impuls für die aktuelle medizinethische Debatte
dienen. Mit dessen Hilfe können die Kritik am DSM-5 und
die Verbesserungsvorschläge neu fundiert und effektiver
gestaltet und ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die
psychiatrische Hilfe denen vorbehalten bleibt, die sie
dringend benötigen.
Strategisch denken.
Taktisch punkten.
Orsolya Friedrich
Galia Assadi
Literatur:
 [1] American Psychiatric Association (2013): Highlights of Changes
from DSM-IV-TR to DSM-5. www.dsm5.org/Documents/changes%20
from%20dsm-iv-tr%20to%20dsm-5.pdf.(17. 07. 2013)
 [2] Boorse, Christopher (1977): Health as a theoretical concept. In:
­Philosophy of science, 44, S. 542 – 560.
  [3] Fink-Eitel, Hinrich (2002): Michel Foucault zur Einführung. Hamburg:
Junius, S. 63 – 95.
  [4] Foucault, Michel (1999): Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte
des Wahns im Zeitalter der Vernunft. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
 [5] Foucault, Michel (2001): In Verteidigung der Gesellschaft. Vor­
lesungen am Collège de France (1975 – 1976). Frankfurt am Main:
Suhrkamp, S. 282 – 311.
  [6] Foucault, Michel (2003): Die Anormalen. Vorlesungen am Collège de
France (1974 – 1975). Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 380 – 420.
  [7] Foucault, Michel (2005): Überwachen und Strafen. Die Geburt des
Gefängnisses. Frankfurt am Main: Suhrkamp.
 [8] Foucault, Michel (2005): Die Macht der Psychiatrie. Vorlesungen
am Collège des France (1973 – 1974). Frankfurt am Main: Suhrkamp.
 [9] Foucault, Michel (2009): Hermeneutik des Subjekts. Frankfurt
am Main: Suhrkamp.
[10] Frances, Allen (2013): Normal: Gegen die Inflation psychiatrischer
Diagnosen. Köln: DuMont.
[11] Habekuß, Fritz (2013): Heute noch normal, morgen schon verrückt.
In: Zeit Online, www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-05/dsm-5bibel-der-psychatrie.
[12] Hoff, Paul (2005): Autonomie und psychiatrische Krankheitsmodelle.
Die historische und aktuelle Perspektive. In: Rössler, W., Hoff, P. (Hrsg.),
Psychiatrie zwischen Autonomie und Zwang, Heidelberg: Springer,
S. 8 – 25.
[13] Lanzerath, Dirk (2000): Krankheit und ärztliches Handeln. Zur Funktion des Krankheitsbegriffs in der medizinischen Ethik. Freiburg:
­Alber, S. 89 – 147.
[14] Sarasin, Philipp (2005): Michel Foucault zur Einführung. Hamburg:
Junius, S. 122 – 196.
[15] Schramme, Thomas (2000): Patienten und Personen. Zum Begriff der
psychischen Krankheit. Frankfurt am Main: Fischer-TaschenbuchVerlag, S. 32 – 66 und S. 105 – 113.
[16] Schramme, Thomas (2004): Zur Funktion des Krankheitsbegriffs für
ein gerechtes Gesundheitssystem. In: Mazouz, N., Werner, M., Wiesing,
U. (Hrsg.), Krankheitsbegriff und Mittelverteilung, Baden-Baden:
Nomos, S. 71 – 84.
[17] Wiesing, Urban (2004): Kritische Anmerkungen zu einer Krankheitsdefinition anhand objektiver Kriterien. In: Mazouz, N., Werner, M.,
Wiesing, U. (Hrsg.), Krankheitsbegriff und Mittelverteilung, BadenBaden: Nomos, S. 47 – 55.
Dr. Christian Georg, Radiologe,
Neustadt a.d. Weinstraße,
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Vermischtes
Pädiater aus dem Südwesten zum Focus-Beitrag „Wo die Frühchen sterben“
Foto: Thinkstock (iStock)
Neonatale Sterblichkeit
im deutschlandweiten Vergleich
I
m „Focus“ (Heft 36/2013) werden mit 15,4 % gefolgt von Baden-Württplakativ mit „Wo die Frühchen emberg mit 16,5 % auf.
sterben“ bessere ÜberlebenschanBei der Auswertung der vergleichcen für Früh- und Neugeborene in baren Anzahl von Totgeborenen
den neuen Bundesländern beschrie- <1000g bezogen auf alle Geburten
ben. Dabei wird auf Zahlen des Statis- <1000g zeigt sich ein entgegengetischen Bundesamtes zur neonatalen setztes Bild: Die höchste Rate fand
Sterblichkeit verwiesen, wonach die sich in Brandenburg mit 30,8 %, die
neuen Bundesländer zum Teil deut- niedrigste Rate wies das Saarland mit
lich besser abschneiden als die alten 14,4 % auf, gefolgt von Baden-WürttBundesländer. Im Artikel wird die emberg mit 14,6 %. Insgesamt lag die
5-Jahresdaten
2007-2011
desStat.
Stat.Bundesamtes,
Bundesamtes,
gewichtsadaptiert
5-Jahresdaten
des
Notwendigkeit 2007-2011
der
Zentralisierung
Rate
in den neuengewichtsadaptiert
Bundesländern mit
der Frühgeborenenversorgung in 27,8 % deutlich schlechter als 17,3 %
große Zentren abgeleitet, da in den in den alten Bundesländern (Medianeuen Bundesländern weniger Peri- ne, p=0,006, s.a. Tabelle).
Fazit: Der im Durchschnitt niednatalzentren vorgehalten würden.
Sterblichkeit der
Betrachtet man diese Zahlen ge- rigeren neonatalen
0,006
pp==0,006
Hochrisikofrühgeborenen
in den neunauer, so zeigen sich
zwei
Seiten
der
p=
0,03
p=
0,03
Medaille: Von 2007 bis 2011 lag die en Bundesländern steht eine höhere
neonatale Sterblichkeit von Hochrisi- Rate an Totgeborenen gegenüber. In
kofrühgeborenen (<1000g Geburts- Baden-Württemberg zeigen sich für
gewicht) in den neuen Bundeslän- beide Entitäten im Bundesvergleich
dern bei 18,0 % versus 24,7 % in sehr gute Ergebnisse. Aus diesen Daten
Sterblichkeit
Frühgeborenen<1000g
<1000gGeburtsgewicht
Geburtsgewichtsowie
sowieder
Anteilder
der Totgeborenen
Totgeborenen an
an allen
allen Geburten
Geburten
Sterblichkeit
derder
Frühgeborenen
Anteil
lassendersich
keine
Schlussfolgerungen
den
alten
Bundesländern
(Mediane,
<1000g
alten
und
neuen
Bundesländer.Jedes
JedesBundesland
Bundeslandististdurch
durcheinen
einenPunkt
Punktrepräsentiert
repräsentiert (Überlagerung
(Überlagerung
<1000g
fürfür
diedie
alten
und
neuen
Bundesländer.
von
Punkten
bei
nahezu
gleichen
Werten).
Die
horizontalen
Balken
entsprechen
dem
jeweiligen
Median
(generiert
aus
hinsichtlich
der
Versorgungsqualität
inaus
p=0,03,
Mann-Whitney
U
Test).
Die
von Punkten bei nahezu gleichen Werten). Die horizontalen Balken entsprechen dem jeweiligen Median (generiert
Daten
Statistischen
Bundesamtes).
Daten
desdes
Statistischen
Bundesamtes).
niedrigste
Sterblichkeit
wies Sachsen großen und kleinen Kliniken ableiten.
Sterblichkeit(n)
(n)
Sterblichkeit
(Lebendgeborene<1000g,<28d)
<1000g,<28d)
(Lebendgeborene
Totgeborene(n)
(n)
Totgeborene
<1000g)
(Totgeburten/alle
/alleGeb.
Geb.<1000g)
(Totgeburten
Alte
NeueBL
BL
Alte
BLBL
Neue
3.462
/
15.293
388
/
2.223
3.462 / 15.293
388 / 2.223
22,6
17,5%%
22,6
%%
17,5
AlteBL
BL
Alte
NeueBL
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Neue
3.268/18.561
18.561
3.268/
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17,6
806//3.029
3.029
806
26,6%
%
26,6
Eine sachliche Darstellung in den
Medien und Diskussion innerhalb der
Fachgesellschaft wäre wünschenswert, um eine unnötige Polarisierung
zu vermeiden. Grundsätzlich geht es
um ein besseres Überleben mit möglichst geringen Folgeproblemen von
allen Risikofrüh- und Reifgeborenen.
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes beleuchten ausschließlich den
Faktor Sterblichkeit. Die Initiative des
Aqua-Institutes, risikoadaptierte Ergebnisdaten zu gewichten, ist der
richtige Weg.
Prof. Dr. Andreas Trotter (Singen),
Prof. Dr. Christian v. Schnakenburg (Esslingen),
Prof. Dr. Manfred Teufel (Böblingen),
für den Vorstand des Verbandes leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen
Deutschlands. VLKKD (e. V), Landesvereinigung
Baden-Württemberg.
Angeborene urogenitale Fehlbildungen und Funktionsstörungen bei Kindern im Fokus
Stiftungsprofessur für Dr. Ebert
D
ie Urologische Universitäts­
klinik Ulm hat die deutschlandweit einzige BerndtUlrich Scholz W3-Stiftungsprofessur
für Kinderurologie eingeworben, die
von der Deutschen Gesellschaft für
Urologie gemeinsam mit der Stiftung Urologische Forschung ausgeschrieben wurde. Die Kinderurologin
Prof. Dr. Anne-Karoline Ebert (Foto)
wird sich hier angeborenen uro­
genitalen Fehlbildungen und Funk­
tionsstörungen mit operativ-rekon-
448
ÄBW 10 • 2013
struktivem Schwerpunkt widmen.
Zuvor hatte sie als Leitende Oberärztin am Krankenhaus Barmherzige
Brüder in Regensburg das dortige
durch die Europäische Gesellschaft
für Kinderurologie zertifizierte universitäre Zentrum für Kinderurologie
mit aufgebaut. Als eine der ersten
Urologen in Deutschland erwarb sie
zudem die internationale Facharztweiterbildung, den Fellow of the
European Academy of Paediatric
Urology.
Besondere Expertise hat Prof.
Ebert bei der operativen Behandlung
seltener Fehlbildungen, unter anderem dem Blasenekstrophie-Epispadie-Komplex, bei dem durch eine
Fehlentwicklung der unteren Bauchwand die Harnblase nach außen hin
offen liegt und die Harnröhre gespalten ist. Hier leitet die Medizinerin
das deutschlandweite CURE-Netzwerk mit dem Ziel, die Behandlung
dieser Erkrankung nachhaltig zu verbessern.
Vermischtes
Ständige Impfkommission gibt neue Empfehlungen
der nicht mehr mit einer Spritze verabreicht, sondern in die Nase gesprüht wird. Damit erhofft sich die
STIKO eine höhere Akzeptanz der
jährlich zu wiederholenden Influenza-Impfung bei Kindern und Eltern
und aufgrund der besseren Wirksamkeit eine größere Zahl vermiedener
Krankheitsfälle. Im Vergleich zum
Vorjahr wird die Influenza-Impfung
jetzt nicht nur Personen empfohlen,
die eine ungeimpfte Risikoperson
betreuen, sondern auch Personen, die
eine geimpfte Risikoperson betreuen.
Grund ist, dass die Influenza-Impfung
keinen hundertprozentigen Schutz
bietet. Das gilt insbesondere für ältere
oder immungeschwächte Menschen,
die somit auch bei Impfung indirekt
von einem Impfschutz der sie betreuenden Personen profitieren.
Weitere Informationen:
Herzwochen November 2013
Bundesweite Informationskampagne
Schwaches
der Deutschen
Herzstiftung im November
?!
Schwaches
?!
Herzwochen 2013
Herz
www.herzstiftung.de
D
ie Deutsche Herzstiftung hat
die Herzinsuffizienz zum TheNovember
2013Herzwochen 2013 gema der
wählt, die unter dem Motto „Das
schwache Herz“ stehen und bundesweit vom 1. bis
zum 30. November
Schwaches
stattfinden werden.
In Deutschland wird die Zahl der
www.herzstiftung.de
Patienten mit Herzschwäche
auf zwei
bis drei Millionen geschätzt. Allein
2010 wurden in Deutschland über 371
300 Patienten mit einer Herzschwäche
in ein Krankenhaus eingeliefert; über
48 300 starben an einer Herzinsuffizienz. Das Übersehen der Beschwerden
oder die Symptome der chronischen
?!
Herz
?!
Schwaches
Herz
www.herzstiftung.de
www.herzstiftung.de
Herzschwäche nicht wahr haben zu um umfassend über den neuesten
wollen ist einer der Gründe für die Stand bei der Vorbeugung, ErkenNovember 2013
November 2013
hohe Sterblichkeit.
Viele Patienten nung und Behandlung der Herzneigen dazu, krankheitstypische An- schwäche zu informieren. Beteiligt
zeichen wie Atemnot, Leistungsabfall sind mehrere Tausend AktionspartSchwaches
und geschwollene Beine
mit Knöchel- ner, darunter Krankenhäuser,
HerzSchwaches
ödemen nicht ernst zu nehmen oder zentren, niedergelassene Kardioloresigniert auf das Alter zu schieben. gen, Gesundheitsämter, Krankenkaswww.herzstiftung.de
www.herzstiftung.de
Vielen sind zudem die Ursachen
einer sen, Volkshochschulen, Apotheken
Herzschwäche nicht bekannt.
und Betriebe. Insgesamt werden daMit dem Ziel, die Lebensqualität bei mehr als 1100 Veranstaltungen
und Lebenserwartung der Betrof- wie Vorträge, Seminare, Telefonaktifenen zu verbessern, startet die Deut- onen und Gesundheitstage zu diesem
sche Herzstiftung im November mit Thema organisiert.
Weitere Informationen:
ihren diesjährigen Herzwochen eine
www.herzstiftung.de
bundesweite Aufklärungskampagne,
Herzwochen
Herz
C
www.stiko.de
Herzwochen November 2013
Herzwochen November 2013
Herzwochen
Bei der Hepatitis B-Impfung hat
die STIKO die Dauer des Impfschutzes
mithilfe einer systematischen Literaturübersicht über die weltweit verfügbaren Daten bewertet. Aus den
Daten wird vor dem Hintergrund der
epidemiologischen Situation in
Deutschland die Schlussfolgerung
abgeleitet, dass nach einer in der
Kindheit oder im Erwachsenenalter
erfolgreich durchgeführten Grundimmunisierung im Allgemeinen keine
Auffrischimpfung notwendig ist. Wie
bisher wird die Kontrolle des Impferfolgs empfohlen; dabei wird untersucht, ob im Blut eine bestimmte
Konzentration von Antikörpern erreicht wird. Die STIKO hat außerdem
die in der bisherigen Hepatitis BImpfempfehlung aufgeführten acht
Indikationsgruppen in drei Indikationsgruppen zusammengefasst (die
„Standardimpfung“ gegen Hepatitis B
im Säuglingsalter war nicht Gegenstand der Überarbeitung).
Bei der Influenza-Impfung empfiehlt die STIKO nun, bei Kindern im
Alter von zwei bis sechs Jahren, bei
denen wegen einer Grundkrankheit
eine Impfung empfohlen ist, bevorzugt einen Impfstoff zu verwenden,
?!
Herz
Herzwochen
D
ie STIKO, die Ständige Impfkommission am Robert KochInstitut, hat im Epidemiologischen Bulletin 34/2013 den neuen
Impfkalender veröffentlicht. Hinzugekommen ist gegenüber dem Impfkalender von 2012 die Empfehlung für
eine Rotavirus-Schutzimpfung bei
Säuglingen. Veränderungen gibt es
auch bei den Empfehlungen zur Hepatitis-B- und zur Influenza-Impfung.
Die neu empfohlene RotavirusImpfung wird als Schluckimpfung
gegeben, die Impfserie sollte im Alter
von sechs bis zwölf Wochen beginnen
und je nach Impfstoff bis zur vollendeten 24. oder 32. Lebenswoche beendet sein. Die Impfung kann zusammen mit anderen Standardimpfungen des Säuglingsalters erfolgen.
Rotaviren sind die häufigste Ursache
von Magen-Darm-Infektionen bei
Kindern unter fünf Jahren. Jährlich
kamen bislang etwa 20 000 Kinder in
Deutschland aufgrund einer Rotavirus-Infektion ins Krankenhaus. Die
STIKO empfiehlt, die Impfserie frühzeitig zu beginnen. Grund ist ein
möglicherweise geringfügig erhöhtes
Risiko für Darminvaginationen, das
mit dem Alter der Impflinge zunimmt.
Foto: Thinkstock (Ingram Publishing)
Neuer Impfkalender
?!
Herz
C
ÄBW 10 • 2013
449
Vermischtes
Gemeinsame Premiere für Deutschen Ärztechor und Tübinger Ärzteorchester
Benefizkonzerte in Tübingen und Memmingen
D
as Tübinger Ärzteorchester,
das sich seit seiner Gründung
auf musikalische Raritäten
spezialisiert hat und damit beim Publikum und in der Fachwelt große
Erfolge ernten konnte, wird erstmalig
mit dem Deutschen Ärztechor am
Freitag, den 25. Oktober in der Stiftskirche, Tübingen und am 26. Oktober
2013 in der St. Martinskirche, Mem-
mingen das Te Deum von Louis Hector
Berlioz und die Cäcilien-Messe von
Charles Gounod als Benefizkonzerte
aufführen.
Beide Werke sind in der Kirchenmusik einzigartig und versprechen
mit ihren grandiosen FortissimoStellen, den eindrucksvoll weiträumigen Dialogen von Orchester und
Chor mit der großen Orgel sowie mit
der Zartheit und edlen Melodik mancher Andantesätze die Kirchenräume
bis an den Rand zu füllen.
Das Benefizkonzert in Tübingen ist
konzipiert für das im Aufbau befindliche Psychiatrisch-psychotherapeutische Rehabilitationszentrum „grund.
stein“ und die Schlussrenovierung der
Stiftskirche. Mit dem Benefizkonzert in
Memmingen soll – neben einer Zuwendung für die St. Martinskirche –
vor allem das Kinderhospiz in Bad
Grönenbach unterstützt werden.
Das Tübinger Ärzteorchester wurde 1984 durch Norbert Kirchmann
gegründet. Professoren, Studenten,
Assistenten, niedergelassene Ärzte,
medizinisches Personal und deren
Angehörige musizieren miteinander
und erarbeiten jährlich zwei bis drei
Programme. Der Deutsche Ärztechor
hat seine Wurzeln im Deutschen Ärzteorchester und wurde im Jahre 2007
aus dem Wunsch heraus gegründet,
Oratorien und große Werke für Chor
und Orchester mit Medizinern aufführen zu können. Die inzwischen über
300 Mitglieder des Chores sind musikalisch hochbegabte Mediziner und
Studierende der Medizin sowie Angehörige medizinverwandter Berufe aus
allen Teilen Deutschlands.
Kartenverkauf für das Konzert
am 25. Oktober:
Verkehrsamt Tübingen,
Telefon (0 70 71) 9 13 60
Kartenverkauf für das Konzert
am 26. Oktober:
Kinderhospiz im Allgäu e. V.,
Telefon (0 83 31) 49 06 80-0 oder
Stadtinformation Memmingen,
Telefon (0 83 31) 8 50-1 77
Weitere Informationen:
www.aerztechor.de
C
Jede vierte Kommune hat Probleme mit der ärztlichen Versorgung
Ärztemangel im Mittelpunkt
D
er Mangel an Haus- und Fachärzten beschäftigt Kommunen in der Gesundheitspolitik
derzeit am meisten. Dies hat eine
Befragung des Staatsanzeigers Baden-Württemberg unter allen 1101
Kommunen im Land ergeben. Die
Auswertung von insgesamt 212 vollständig beantworteten Fragebögen
zeigt: In fast der Hälfte dieser Kommunen (98) hat sich der Gemeinderat
innerhalb der letzten zwölf Monate
mit Fragen der Gesundheitsversorgung beschäftigt.
Die Auswertung der Wochenzeitung ergab, dass in mehr als der
Hälfte der Gemeinden, in denen sich
die Politik mit der Gesundheit befasste, das Thema die hausärztliche
(45) oder fachärztliche (9) Versorgung
450
ÄBW 10 • 2013
war. „In vielen Fällen berieten die
Vertreter der Bürgerschaft darüber,
wie Nachfolger für Ärzte gefunden
oder welche Anwerbemaßnahmen
sinnvoll sein könnten“, berichtete das
Blatt in seiner Ausgabe vom 13. September. Neun Gemeinden diskutierten über die stationäre Versorgung
und jeder zehnte Gemeinderat befasste sich mit den Hilfsfristen für den
Rettungsdienst oder den Notarzt.
Das Stimmungsbild zeigte aber
auch, dass die Gesundheitsversorgung in den Kommunen in der überwiegenden Mehrzahl als optimal oder
fast optimal (67 Prozent) beurteilt
wird. Nur zwei Bürgermeister bezeichneten die Lage in ihrer Kommune als mangelhaft, elf weitere als
ausreichend, 54 (26 Prozent) sahen
die Situation als befriedigend an. Allerdings rechnet ein gutes Viertel der
Befragten damit, dass sich die Gesundheitsversorgung in ihrer Kommune in den kommenden fünf Jahren
verschlechtern wird. 61 Prozent gehen davon aus, dass sie gleich bleibt,
13 Prozent rechnen sogar mit Ver­
besserungen.
Das Blatt resümiert: „Mit ihrem
Ziel, die Gesundheit in den Städten
und Gemeinden flächendeckend zum
institutionalisierten Thema zu machen, hat die Landesregierung noch
einen weiten Weg vor sich, wie die
Befragung weiter ergeben hat: Ein
Viertel der befragten Kommunen
beteiligt sich an einer Gesundheitskonferenz oder einem -dialog. Der
Rest tut dies bislang nicht.“
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07. 12. 2013
8.30 – 16.00 Uhr
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für Psychosomatische
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15. 01. 2014, 29. 01. 2014,
12. 02. 2014, 12. 03. 2014
(SINOVA Klinik
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14. 05. 2014, 25. 06. 2014
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Aulendorf),
jeweils 17.00 – 20.00 Uhr
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ÄrztInnen, die im Rahmen der Facharztweiterbildung Kenntnisse
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Darüber hinaus erfüllt der Kurs die Anforderungen der Psychotherapie-Vereinbarung, um in der vertragsärztlichen Versorgung
Maß­nahmen der psychosomatischen Grundversorgung erbringen
zu können (Leistungsinhalt der Ziffern 35100 und 35110 BMV-Ä).
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ist bei der Ärztekammer beantragt.
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Klinik für Anästhesiologie,
Universitätsklinikum Ulm
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Tel. +49 731 / 500-60007
Fax +49 731 / 500-60008
E-Mail: [email protected]
Anmeldung bitte bis 15. 12. 2013:
Schussental-Klinik gGmbH
Frau Dudik
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Freudenstadt
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Heidelberg
Dr. med. Marianne Brieskorn,
Waldshut-Tiengen
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Prof. Dr. med. Wolfgang Wesiack,
Göppingen
Dr. med. Josef Hartmann,
Schorndorf
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Dr. med. Helke Klar, Stuttgart
Dr. med. Klaus-Peter Kleiser,
Geislingen
Dr. med. Thomas Allgaier,
Heitersheim
Dr. med. Anna Ochsenschläger,
Mannheim
Dr. med. Werner Ehrmann,
Göppingen
Dr. med. Rolf Hegele, Waldstetten
Dr. med. Cornelia Weber-Jensen,
Wiesloch
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Dr. med. Gisela Benz, Stuttgart
Dr. med./Univ. Olmütz Milan Hraba,
Rheinfelden
Dr. med. Elisabeth Heners,
Karlsruhe
Dr. med. Franz Eichstetter, Rottweil
Dr. med. Walther Heinz, Aalen
Dr. med. Bernhard Stief, Igersheim
454
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 07. 08. 1948 † 06. 05. 2013
* 14. 10. 1919 † 25. 06. 2013
* 01. 03. 1924 † 26. 06. 2013
* 06. 04. 1960 † 04. 07. 2013
* 16. 06. 1951 † 20. 07. 2013
* 15. 02. 1928 † 28. 07. 2013
* 21. 02. 1924 † 28. 07. 2013
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Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 01. 10. 1918 † 28. 07. 2013
* 11. 07. 1956 † 30. 07. 2013
* 16. 03. 1948 † 02. 08. 2013
* 15. 05. 1960 † 03. 08. 2013
*
*
*
*
*
14. 11. 1922
02. 01. 1944
11. 05. 1935
27. 12. 1919
20. 04. 1944
†
†
†
†
†
04. 08. 2013
04. 08. 2013
04. 08. 2013
06. 08. 2013
07. 08. 2013
* 03. 08. 1924 † 08. 08. 2013
* 27. 07. 1960 † 08. 08. 2013
* 29. 05. 1913 † 10. 08. 2013
* 29. 05. 1938 † 10. 08. 2013
* 29. 03. 1924 † 10. 08. 2013
* 21. 11. 1955 † 12. 08. 2013
* 17. 08. 1944 † 13. 08. 2013
* 14. 04. 1939 † 13. 08. 2013
* 09. 04. 1944 † 13. 08. 2013
* 17. 09. 1954 † 15. 08. 2013
* 04. 07. 1921 † 15. 08. 2013
* 09. 06. 1918 † 16. 08. 2013
* 13. 04. 1925 † 16. 08. 2013
* 26. 02. 1943 † 16. 08. 2013
* 21. 09. 1913 † 17. 08. 2013
* 21. 08. 1937 † 18. 08. 2013
* 20. 10. 1930 † 19. 08. 2013
*
*
*
*
21. 11. 1954
19. 04. 1919
10. 08. 1925
25. 07. 1915
ÄBW 10 • 2013
†
†
†
†
21. 08. 2013
24. 08. 2013
28. 08. 2013
03. 09. 2013
Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß
§ 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen
sowie medizinisch-technische
Angestellte, deren berufliches
Betätigungsfeld im Umgang mit
Röntgenstrahlen liegt.
Termin:
Dienstag, 19. November 2013
11.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr
Kursort: Landesärztekammer
­Baden-Württemberg, großer
­Sitzungssaal.
Seminarziel: Bescheinigung zum
Erhalt der Fachkunde (der Kurs
ist gemäß § 18a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium
Tübingen als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
­(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärztekammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer BadenWürttemberg, Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
­großer Sitzungssaal
Teilnahmegebühr: 100 Euro;
Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird
­eine Bearbeitungsgebühr von
30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter
hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung: Eine schriftliche
Anmeldung unter Angabe von
Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau
­Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89 67,
Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail:
[email protected] ist
­erforderlich. Die Teilnehmerzahl
ist begrenzt. Anmeldungen
­werden in der Reihenfolge des
Eingangs berücksichtigt.
Bekanntmachungen
Gehaltstarifvertrag für
Medizinische Fachangestellte/­
Arzthelferinnen
Zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten, Herbert-Lewin-Platz 1,
10623 Berlin, und dem Verband
medizinischer Fachberufe e. V.,
Gesundheitscampus 33, 44801
Bochum, wird folgender Gehaltstarifvertrag abgeschlossen:
Wegen der besseren Lesbarkeit wird bei der
Verwendung der Begriffe Arzthelferin, Medizinische Fachangestellte, Arbeitgeber und
Arzt jeweils die männliche bzw. weibliche
Form mitgedacht.
2
Die Berufsbezeichnung Medizinische Fachangestellte umfasst auch Arzthelferinnen.
1
§1
Geltungsbereich
(1) Dieser Tarifvertrag gilt für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen1, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind.
(2) Medizinische Fachangestellte2
im Sinne des Tarifvertrages sind
die Angestellten, deren Tätigkeit
dem Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin entspricht und die die
entsprechenden Prüfungen vor
der Ärztekammer bestanden
­haben.
Sprechstundenschwestern und
Sprechstundenhelferinnen sowie
staatlich geprüfte Kranken- und
Kinderkrankenschwestern/­
Gesundheits- und Krankenpflege-
rinnen und Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegerinnen sind
Medizinischen Fachangestellten/
Arzthelferinnen im Sinne dieses
Tarifvertrages gleichgestellt,
­sofern sie eine solche Tätigkeit
­ausüben.
(3) Dieser Tarifvertrag gilt entsprechend auch für Auszubil­
dende.
§2
Anwendungsbereich
(1) Dieser Gehaltstarifvertrag
­bestimmt unmittelbar und
­zwingend den Inhalt aller Arbeitsverträge zwischen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zur
Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/­
Medizinischen Fachangestellten
und Mitgliedern der tarifvertragschließenden Arbeitnehmerorganisation.
(2) Sind nicht beide Partner des
Arbeitsvertrages Mitglied der
­Tarifvertragspartner, so gelten
die tariflichen Bestimmungen,
wenn im Arbeitsvertrag auf
­diesen ­Gehaltstarifvertrag oder
auf den G
­ ehaltstarifvertrag in
der ­jeweils gültigen Fassung
­Bezug genommen wird oder
die tariflichen B
­ estimmungen
­betriebsüblich Anwendung
­finden.
§3
Gehälter für voll- und teil­
zeitbeschäftigte Medizinische
­Fachangestellte
(1) a) Ab 01. 09. 2013 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte:
Berufsjahr
1. Stufe:
1.–4.
2. Stufe:
5.–8.
3. Stufe:
9.–12.
4. Stufe:
13.–16.
5. Stufe:
Ab dem 17.
Tätigkeitsgruppe I
(Euro)
1634,12
Tätigkeitsgruppe II
(Euro)
1756,68
Tätigkeitsgruppe III
(Euro)
1838,38
Tätigkeitsgruppe IV
(Euro)
1960,94
Tätigkeitsgruppe V
(Euro)
2124,35
Tätigkeitsgruppe VI
(Euro)
2451,18
1774,41
1907,49
1996,21
2129,29
2306,73
2661,62
1887,27
2028,82
2123,18
2264,72
2453,45
2830,91
1940,57
2086,11
2183,14
2328,68
2522,73
2910,85
2146,88
2307,90
2415,24
2576,26
2790,94
3220,32
b) Ab 01. 04. 2014 gilt folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte:
Berufsjahr
1. Stufe:
1.–4.
2. Stufe:
5.–8.
3. Stufe:
9.–12.
4. Stufe:
13.–16.
5. Stufe:
Ab dem 17.
Tätigkeitsgruppe I
(Euro)
1683,14
Tätigkeitsgruppe II
(Euro)
1809,38
Tätigkeitsgruppe III
(Euro)
1893,54
Tätigkeitsgruppe IV
(Euro)
2019,77
Tätigkeits-gruppe V
(Euro)
2188,09
Tätigkeitsgruppe VI
(Euro)
2524,71
1827,64
1964,72
2056,10
2193,17
2375,93
2741,46
1943,89
2089,68
2186,87
2332,67
2527,05
2915,83
1998,78
2148,69
2248,63
2398,54
2598,42
2998,17
2211,29
2377,13
2487,70
2653,54
2874,67
3316,93
(2) Für die Zeit vom 01. 04. 2013
bis 31. 08. 2013 gelten die Ge­
hälter für vollzeitbeschäftigte
Medizinische Fachangestellte
­gemäß dem Gehaltstarifvertrag
vom 01. 03. 2012 weiter fort.
(3) Vollzeitbeschäftigte Medizini­
sche Fachangestellte/Arzthelferin­
nen erhalten für die Monate April
bis August 2013 e­ ine Einmalzahlung in Höhe von 375 Euro, zahlbar
mit dem Gehalt September 2013.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die
Zahlung anteilig im Verhältnis zu
der vereinbarten wöchentlichen
Arbeitszeit.
Beginnt oder endet das Beschäftigungsverhältnis in der Zeit von
April bis August 2013, ist die Einmalzahlung anteilig zu zahlen.
In diesem Fall erhält die Medizinische Fachangestellte für jeden
vollen Kalendermonat, in dem
das Beschäftigungsverhältnis be-
ÄBW 10 • 2013
455
Bekanntmachungen
standen hat, 1/5tel der Einmalzahlung und für jeden angefangenen Kalendermonat hiervon 1/30stel pro Kalendertag.
(4) Teilzeitbeschäftigte erhalten
pro Stunde der mit ihnen ver­
einbarten Arbeitszeit 1/167stel
des jeweiligen Monatsgehaltes
für Vollzeitbeschäftigte ihrer
­Tätigkeitsgruppe.
Es wird folgende Berechnungsformel zugrunde gelegt:
Bruttogehalt bei Vollzeitbeschäftigung:
167 Stunden pro Monat ×
­Wochenstundenzahl der Teilzeit­
beschäftigung × 4,33 = Bruttogehalt der Teilzeitbeschäftigung.
(5) Für die Eingruppierung in die
Tätigkeitsgruppen ist vom Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten3, wie es sich aus der Ausbildungsverordnung ergibt, sowie
von den ihr in rechtlich zulässiger
Weise übertragenen Tätigkeiten
(Delegationsfähigkeit) auszugehen. In diesem Rahmen trägt die
Medizinische Fachangestellte die
Verantwortung für die fachgerechte Durchführung der ihr
übertragenen Aufgaben. Die medizinische wie haftungsrechtliche
Gesamtverantwortung des Arztes
bleibt dabei unberührt. Unter Zugrundelegung dieses rechtlichen
Rahmens gelten für die Eingruppierung folgende Definitionen:
Tätigkeitsgruppe I
Ausführen von Tätigkeiten nach
allgemeinen Anweisungen, wobei Fertigkeiten, Kenntnisse und
Fähigkeiten vorausgesetzt werden, wie sie durch eine abgeschlossene Berufsausbildung als
Medizinische Fachangestellte mit
der Prüfung vor der Ärztekammer erworben wurden.
In diese Tätigkeitsgruppe fallen
Tätigkeiten gemäß Ausbildungsverordnung.
Tätigkeitsgruppe II
Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei
gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse vorausgesetzt
werden, die durch Aneignung
spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem
3
Bis Juli 2006 Berufsbild der Arzthelferin
456
Arbeitsbereich erworben wurden.
Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 40 Stunden und/oder
entsprechende Berufserfahrung.
Fortbildungsmaßnahmen sind
zum Beispiel:
– Ambulante Versorgung älterer
Menschen
– Wundbehandlung/Wund­
management
– Hygienemanagement
– Qualitätsmanagement
– Patientenbegleitung und
­Koordination
– Datenschutz und Daten­
sicherheit
– Informations- und Kommunikationstechnik
– Notfallmanagement/Erweiterte
Notfallkompetenz
– Impfassistenz
– Disease-Management-­
Programme
Tätigkeitsgruppe III
Weitgehend selbstständiges Ausführen von Tätigkeiten, wobei
gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse vorausgesetzt
werden, die durch Aneignung
spezialisierter Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einem
oder mehreren Arbeitsbereich(en)
erworben wurden. Voraussetzung
sind Fortbildungsmaßnahmen
von insgesamt mindestens 80
Stunden und/oder entsprechende
Berufserfahrung und/oder Tätigkeiten in der Durchführung der
Ausbildung der Medizinischen
­Fachangestellten.
Fortbildungsmaßnahmen sind
zum Beispiel:
– Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
– Prävention bei Jugendlichen
und Erwachsenen
– Prävention im Kindes- und
­Jugendalter
– Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2)
Röntgenverordnung (90 Stunden)
Tätigkeitsgruppe IV
Selbstständiges Ausführen von
Tätigkeiten, wobei besonders
gründliche und/oder vielseitige
Fachkenntnisse vorausgesetzt
werden, die durch Aneignung
­zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei-
ÄBW 10 • 2013
ten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden.
­Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 120 Stunden und/oder
Tätigkeiten in der systematischen
Planung, Durchführung und
­Koordination der Ausbildung der
Medizinischen Fachangestellten.
Fortbildungsmaßnahmen sind
zum Beispiel:
– Ambulantes Operieren
– Ambulantes Operieren in der
Augenheilkunde
– Augenheilkundlich-technische
Assistenz
– Dialyse
– Ernährungsmedizin
– Gastroenterologische Endo­
skopie
– Onkologie
– Palliativversorgung
– Pneumologie
– Strahlenschutzkurs lt. § 24 (2)
Röntgenverordnung
(120 Stunden)
– Qualitätsmanagement
– Hygienemanagement
Tätigkeitsgruppe V
Ausführen von leitungsbezogenen Tätigkeiten, wobei besonders gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse vorausgesetzt
werden, die durch Aneignung
­zusätzlicher umfassender Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig­
keiten in komplexen Arbeitsbereichen erworben wurden.
­Voraussetzung sind Fortbildungsmaßnahmen von insgesamt mindestens 360 Stunden und entsprechende Berufserfahrung.
Hierbei sind eine Fortbildung von
mindestens 120 Stunden und
weitere Fortbildungseinheiten
von mindestens 40 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 5
Jahren zu erbringen. Dieser Zeitraum verlängert sich um die in
Anspruch genommene Elternzeit.
Ein Beispiel für eine solche Fort­
bildungsmaßnahme ist:
– Fachwirtin für ambulante
­medizinische Versorgung/Arztfachhelferin gem. § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Tätigkeitsgruppe VI
Ausführen von leitungs- und
­führungsbezogenen Tätigkeiten,
­wobei besonders umfassende,
gründliche und vielseitige Fach-
kenntnisse vorausgesetzt werden,
die durch zusätzliche Fertigkeiten,
Kenntnisse und Fähigkeiten zur
Organisation und Steuerung
mehrerer umfassender Arbeitsbereiche erworben wurden. Die Tätigkeiten sind mit hoher Problemlösungs- und Sozialkompetenz
verbunden. Voraussetzung ist
­eine Fortbildungsmaßnahme von
mindestens 600 Stunden und
entsprechende Berufserfahrung.
Ein Beispiel für eine solche Fort­
bildungsmaßnahme ist:
– Betriebswirtin für Management
im Gesundheitswesen gem.
§ 54 BBiG
(6) a) Die Eingruppierung in eine
Tätigkeitsgruppe erfolgt nach den
in den Tätigkeitsgruppen I bis VI
jeweils genannten Kriterien und
soll im jeweiligen Einzelarbeits­
vertrag vereinbart werden. In den
­Tätigkeitsgruppen II bis V können
die erforderlichen Fortbildungsstunden auch durch mehrere
Fortbildungsmaßnahmen angesammelt werden.
Vertretungen in Zeiten von Erholungsurlaub oder Krankheit bis
zu sechs Wochen führen nicht zu
einer Höhergruppierung.
b) Fortbildungen können z. B. sein:
– Maßnahmen auf Basis der
(Muster-)Fortbildungscurricula
der Bundesärztekammer oder
andere gleichwertige Maßnahmen (siehe Beispiele in den
­Tätigkeitsgruppen) oder
– Kurse auf Basis zertifizierter
Angebote von Kassenärztlichen Vereinigungen, Kammern, ärztlichen Fachverbänden, des Bildungswerkes für
Gesundheitsberufe e. V.
und anderen anerkannten
­Bildungsträgern im Gesundheitswesen.
c) Die in Fortbildungsmaßnahmen erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind nur dann vergütungs­
relevant, wenn sie arbeitsplatzund/oder einrichtungsbezogen
angewendet werden.
d) Der Zuschlag auf die Vergütung
nach Tätigkeitsgruppe I beträgt:
– in Tätigkeitsgruppe II
7,5 Prozent
– in Tätigkeitsgruppe III
12,5 Prozent
– in Tätigkeitsgruppe IV
20 Prozent
Bekanntmachungen
– in Tätigkeitsgruppe V
30 Prozent
– in Tätigkeitsgruppe VI
50 Prozent
§4
Ausbildungsvergütung
(1) a) Die Ausbildungsvergütung
beträgt ab dem 01. 09. 2013
im 1. Jahr monatlich 640 Euro
im 2. Jahr monatlich 680 Euro
im 3. Jahr monatlich 730 Euro.
b) Die Ausbildungsvergütung
­beträgt ab dem 01. 04. 2014
im 1. Jahr monatlich 670 Euro
im 2. Jahr monatlich 710 Euro
im 3. Jahr monatlich 760 Euro.
c) Die Ausbildungsvergütung
­beträgt ab dem 01. 04. 2015
im 1. Jahr monatlich 700 Euro
im 2. Jahr monatlich 740 Euro
im 3. Jahr monatlich 790 Euro.
(2) Für die Zeit vom 01. 04. 2013
bis 31. 08. 2013 gelten die
­Ausbildungsvergütungen gemäß
dem Gehaltstarifvertrag vom
01. 03. 2012 weiter fort.
(3) Auszubildende erhalten für
die Monate April bis August 2013
eine Einmalzahlung in Höhe von
150 Euro, zahlbar mit der Zahlung der Ausbildungsvergütung
für September 2013.
Beginnt oder endet das Ausbildungsverhältnis in der Zeit von
April bis August 2013, ist die Einmalzahlung anteilig zu zahlen. In
diesem Fall erhält die Auszubildende für jeden vollen Kalendermonat, in dem das Ausbildungsverhältnis bestanden hat, 1/5tel
der Einmalzahlung und für jeden
angefangenen Kalendermonat
hiervon 1/30stel pro Kalendertag.
§5
Betriebliche Altersversorgung
Medizinische Fachangestellte haben die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung nach Maßgabe
des Tarifvertrages zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung.
§6
Abrechnung
Medizinische Fachangestellte
­haben Anspruch auf eine
s­chriftliche Abrechnung ihrer
­Bezüge.
§7
Zuschläge
(1) Für Überstunden, Samstags-,
Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie Arbeit am 24. und
am 31. 12. ab 12.00 Uhr sind Zuschläge zu zahlen, die nach Arbeitsstunden berechnet werden.
Dabei wird ein Stundensatz von
1/167
des Monatsgehaltes für Vollzeitbeschäftigte zugrunde gelegt.
(2) Der Zuschlag beträgt je Stunde
a) für Überstunden, für Arbeit am
Samstag 25 Prozent
b) für Sonn- und Feiertagsarbeit
50 Prozent
c) für Arbeit am 24. und 31. Dezember ab 12.00 Uhr 50 Prozent
d) für Arbeiten am Neujahrstag,
dem 1. Mai sowie an den Oster-,
Pfingst- und Weihnachtsfeiertagen 100 Prozent
e) für Nachtarbeit 50 Prozent
(3) Besteht für dieselbe Zeit Anspruch auf mehrere Zuschlag­
sätze, so ist nur der höchste Zuschlag zu zahlen.
(4) Als Überstunden gelten die
über die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit hinaus
geleisteten Arbeitsstunden, soweit
innerhalb eines Zeitraumes von
vier, längstens zwölf Wochen keine
entsprechende Freizeit für diese
Arbeitsstunden gewährt wird. Freizeitausgleich hat mit dem entsprechenden Zeitzuschlag zu erfolgen.
§8
Wahrung des Besitzstandes/
Überleitung
(1) Soweit die Vergütungen nach
diesem Gehaltstarifvertrag in einzelnen Berufsjahren geringer als
die bisherige Vergütung gemäß
§ 3 des Gehaltstarifvertrages vom
01. 03. 2012 sind, gelten diese
­weiter, bis sich eine Höherstufung
auf der Basis dieses Gehaltstarif­
vertrages ergibt.
(2) Medizinische Fachangestellte,
die aufgrund des Gehaltstarif­
vertrages vom 01. 03. 2012 in die
Tätigkeitsgruppe II bis IV eingestuft sind, sind bei Vorliegen der
Voraussetzungen ab dem 01. 09.
2013 in die Tätigkeitsgruppen III
bis VI einzustufen.
(3) Medizinische Fachangestellte,
die bei Inkrafttreten dieses
­Gehaltstarifvertrages in einem
­Arbeitsverhältnis stehen und in
eine der Tätigkeitsgruppen II bis
IV eingruppiert sind, dürfen aufgrund dieses Gehaltstarifvertrages
nicht herabgruppiert werden,
auch wenn die in § 3 (5) genannten Anforderungen für die Tätigkeitsgruppen nicht bzw. nicht
mehr erfüllt sind. Änderungen
der Eingruppierung aus anderen
Gründen bleiben unberührt.
§9
Inkrafttreten und Laufzeit
(1) Dieser Gehaltstarifvertrag
­ersetzt den Gehaltstarifvertrag
vom 01. 03. 2012. Er tritt am
01. 04. 2013 in Kraft.
(2) Dieser Gehaltstarifvertrag
kann mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden, frühestens zum 31. 03. 2016.
Protokollnotizen:
I. Zu § 1 (2) (Geltungsbereich)
Angestellte ohne Lehrabschlussprüfung in der Tätigkeit von
­Medizinischen Fachangestellten/
Arzthelferinnen, die am 1. April
1969 das 21. Lebensjahr vollendet hatten und die an diesem
Stichtage mindestens fünf Jahre
als Medizinische Fachangestellte/
Arzthelferin tätig waren, werden
diesen gleichgestellt.
II. Zu § 3 (1) (Berufsjahre)
Die Berufsjahre zählen vom Ersten
des Monats an, in dem die Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin bestanden
wurde. Die Berufsjahre der Sprechstundenschwestern, Sprechstundenhelferinnen und Krankenschwestern in den neuen Bundesländern werden anerkannt.
Unterbrechen Medizinische
­Fachangestellte/Arzthelferinnen
­ihre berufliche Tätigkeit wegen
Erziehungsurlaub/Elternzeit,
so ist diese Zeit zur Hälfte auf
die Berufsjahre anzurechnen.
Hat die Medizinische Fachange-
stellte/Arzthelferin vor ihrer Ausbildung eine berufsnahe Tätigkeit
ausgeübt, so ist diese Zeit zur
Hälfte auf die Berufsjahre anzurechnen.
Werden Angestellte ohne Lehr­
abschlussprüfung gem. Protokollnotiz I Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferinnen gleich­
gestellt, so sind die ersten zwei
­Jahre der Berufstätigkeit bei der
Ermittlung der Berufsjahre nicht
anzurechnen.
Die Berufsjahrberechnung gemäß
§ 11 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrags vom 12. 09. 1997 gilt für
alle Arbeitsverträge, die ab dem
01. 11. 1997 abgeschlossen werden. Für Arbeitsverhältnisse, die
vor dem 01. 11. 1997 bestanden
haben, gelten die Regelungen
des § 10 (2) Satz 3 des Manteltarifvertrages vom 16. 09. 1992.
III. Zu § 3 (5) (Eingruppierung in
die Tätigkeitsgruppen)
Bei den Begriffen „allgemeine
Anweisung“, „weitgehend selbstständig“ sowie „selbstständig“ im
Sinne des Ausführens von Tätigkeiten nach den Tätigkeitsgruppen I bis VI sind die Verordnung
der Bundesregierung über die
Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur
­Medizinischen Fachangestellten
vom 26. April 2006 (BGBl. Jahrgang 2006, Teil I, Nr. 22, S. 1097
bis 1108) sowie die gemeinsame
Stellungnahme von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und
Bundesärztekammer zur „Persönlichen Leistungserbringung –
Möglichkeiten und Grenzen der
Delegation ärztlicher Leistungen“
vom 29. 08. 2008 zu berücksichtigen (Dtsch Arztebl 2008; 105[41]:
A 2173–7).
IV. Zu § 8 (3) Satz 2 (Wahrung des
Besitzstandes/Überleitung)
Die Besitzstandsregelung ist ausschließlich in der neuen Tarifstruktur begründet. Sie gilt nicht
bei Änderungen der Vergütung
und Eingruppierung aus anderen
Gründen. Solche Änderungen aus
anderen (betrieblichen, persönlichen oder sonstigen) Gründen
können einvernehmlich oder
auch einseitig unter Beachtung
der gesetzlichen Anforderungen
erfolgen.
Berlin, 09. 07. 2013
ÄBW 10 • 2013
457
Bekanntmachungen
Symposium
„Gesund von Anfang an“
Geglückte Kindheit –
auch in suchtbelasteten Familien
Eine Veranstaltung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg.
Termin:
Mittwoch, 20. November 2013
9.30–16.00 Uhr
In Baden-Württemberg wachsen
nach Angaben des Sozialministeriums rund 150 000 Kinder unter
15 Jahren in suchtbelasteten Familien auf.
Diese Kinder haben ein bis zu
sechsfach erhöhtes Risiko, selbst
eine Suchterkrankung oder eine
andere psychische Störung zu
entwickeln; ihre Entwicklungschancen sind eingeschränkt. Sie
haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe – unabhängig davon, ob ihre Eltern bereits Hilfeangebote in Anspruch nehmen.
Eine Herausforderung an alle, die
in den Bereichen der medizinischen Versorgung, der Jugendhilfe, der Suchthilfe, in Kindertagesstätten und Schulen tätig
sind.
Das Symposium der Landesärztekammer widmet sich diesem Problem aus unterschiedlichen Blickrichtungen und gibt Impulse, wie
diese besonders gefährdeten Kinder von Anfang an begleitet und
gefördert werden können.
Programm
9.30 Uhr
Begrüßung, Einführung und
Moderation
Dr. med. Christoph von Ascheraden, St. Blasien, Vorsitzender
des Ausschusses „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Matthias Felsenstein, Leiter
der Abteilung Fortbildung und
Qualitätssicherung
Grußwort
Frau Katrin Altpeter (MdL)
Ministerin für Arbeit und
­Sozialordnung, Familie, Frauen
und Senioren
Baden-Württemberg
9.50–10.45 Uhr
458
Frühe Weichenstellungen in
die falsche Richtung?
Strukturelle und systematische
Probleme der selektiven Prävention
Prof. Dr. Michael Klein, Deutsches
Institut für Sucht- und Präventionsforschung der Katholischen
Hochschule Nordrhein-Westfalen,
Köln
10.45–11.20 Uhr
Belastete Schwangerschaft –
Alkohol, Medikamente, Nikotin
und Drogen
Dr. med. Regina Rasenack, Klinik
für Geburtshilfe und Perinatologie der Universitäts-Frauenklinik,
Freiburg
11.20–11.50 Uhr
Begleitung von Schwangeren
und jungen Familien in der
Substitutionspraxis
Dr. med. Rüdiger Gellert,
­Schwerpunktpraxis, Freiburg
11.50–12.40 Uhr Imbiss
12.40–13.10 Uhr
„Drogenbabys“ –
die medizinische und psychosoziale Begleitung
Dr. med. Jens-Uwe Folkens,
­Ortenauklinikum Offenburg-­
Gengenbach, Kinderheilkunde
und Jugendmedizin, Offenburg
13.10–13.50 Uhr
Belastete Kindheit (Alkohol,
Rauchen, Drogen und Substitution) – Früherkennung und
Frühintervention durch den
Kinderarzt?
Dr. med. Matthias Brockstedt,
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes
Berlin-Mitte
13.50–14.20 Uhr Kaffeepause
14.20–15.10 Uhr
Kinderschutzgesetz und
­Jugendamt: Möglichkeiten und
Grenzen staatlichen Handelns
Isabel Fezer, Bürgermeisterin des
Referats „Soziales, Jugend und
Gesundheit“ der Stadt Stuttgart
15.10–15.50 Uhr
Plädoyer für „Glückliche Kindheit – gesund von Anfang an“
Prof. Dr. med. Ute Spiekerkötter,
Klinik für Allgemeine Kinder- und
Jugendmedizin des Universitätsklinikums Freiburg
15.50–16.00 Uhr
ÄBW 10 • 2013
Resümee
Dr. med. Christoph von Ascheraden
Veranstaltungsort: in den Räumen des CVJM Stuttgart e. V.,
Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei – Anmeldung erforderlich.
Fortbildungspunkte: Die Ver­
anstaltung ist mit 6 Punkten
auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.
Bitte abtrennen
Anmeldung und Programmanforderung bitte an:
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg
Faxantwort: Abteilung Fortbildung
(07 11) 7 69 89-82
und Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
Frau Mangold
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected]
70597 Stuttgart
Anmeldung
Ich nehme verbindlich am Symposium
„Gesund von Anfang an“ Geglückte Kindheit –
auch in suchtbelasteten Familien teil.
Termin: Mittwoch, 20. November 2013, 9.30–16.00 Uhr
Veranstaltungsort: In den Räumen des CVJM,
Büchsenstraße 37, 70174 Stuttgart-Mitte
Titel, Name, Vorname
Facharztbezeichnung
Anschrift
TelefonFax
E-Mail
DatumUnterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Offene Rechnungen in der
­Arztpraxis – wie gehe ich
damit um?
Das Seminar soll den praktischen
Umgang mit offenen Rechnungen in einer Arztpraxis aufzeigen und optimieren.
Gemeinsam werden sinnvolle
Mahnläufe, verschiedene Formulierungsmöglichkeiten des Mahnschreibens sowie zwingende
Rechnungsinhalte besprochen.
Auch wird aufgezeigt, wie Praxismitarbeiter/innen in diversen Situationen mit Patienten im Zusammenhang mit offenen Rechnungen umgehen sollten. Hier
wird insbesondere die Vereinbarung von Ratenzahlungen vertieft.
Führt dies alles nicht zum gewünschten Erfolg, ist an den gerichtlichen Mahnbescheid zu
denken. Gemeinsam wird in
einem Workshop ein gerichtlicher
Mahnbescheid erstellt. Hierbei
werden einzelne Problemstellungen sowie Verfahrensabläufe
besprochen. Des Weiteren werden die wichtigsten Vollstreckungsmöglichkeiten mit diversen Beispielen und Mustertexten erarbeitet.
Auch wird auf die Kosten und Risiken eingegangen, wenn Sie beabsichtigen, offene Rechnungen
an einen Dienstleister (z. B.
Rechtsanwalt, Inkassounternehmen) abzugeben.
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2013
10.00–16.15 Uhr
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
­Medizinische Fachangestellte,
Abrechnungspersonal
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Anmeldung: Frau Lisa Objartel,
Telefon (07 11) 7 69 81-5 62,
Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected]
Weiterbildungsinitiative für
Facharztanwärter/-innen in der
­Anästhesiologie
Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die
sich in der Vorbereitung zur
Facharztprüfung Anästhesiologie
befinden, sowie an Fachärzte, die
die Veranstaltung zur Wiederholung relevanter klinischer Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen wollen.
In vier relevanten Themenbereichen präsentieren hochkarätige Referenten der Weiterbildungsinitiative Anästhesiologie
interaktive Fallberichte, wie sie
auch in Facharztprüfungen abgefragt werden. Parallel dazu finden simulierte Facharztgespräche
zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung statt.
Termin:
9. November 2013
9.00–12.30 Uhr
Programm:
9.00–9.45 Uhr
Fallvorstellungen „Atemweg
und ARDS“
Prof. Dr. Andreas Walther, Klinikum Stuttgart-Katharinenhospital
9.45–10.30 Uhr
Fallvorstellungen „Neue orale
Antikoagulantien (NOAK) und
kardiales Risiko“
Dr. Christian Schlottke, Prof. Dr.
Götz Geldner, Klinikum Ludwigsburg
10.30–11.00 Uhr Pause
11.00–11.45 Uhr
Fallvorstellungen „Neuro-­
Notfälle und erhöhter ICP“
Dr. Peter Zaar, Klinikum Sindelfingen-Böblingen
11.45–12.30 Uhr
Fallvorstellungen „Geburts­
hilfliche Notfälle“
Prof. Dr. Torsten Schroeder,
­Paracelsus Krankenhaus
Parallel finden simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nord­
württemberg, Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Facharztanwärter/-innen in der
Anästhesiologie
Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 815 62, Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected]
Degerlocher Ethikgespräche:
Grundlagen ethischer Urteils­
bildung
Ethische Fragen bestimmen zunehmend den medizinischen Alltag im Krankenhaus, der Praxis
sowie der Öffentlichkeit. Grundlegende Konzepte des Lebens
und Handelns zum Wohlergehen
und Willen des einzelnen Patienten müssen besonders im Hinblick auf die neuen Handlungsmöglichkeiten immer wieder neu
aufgearbeitet und diskutiert werden. Mit der neuen Fortbildungsreihe „Degerlocher Ethikgespräche“ eröffnet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg ein
Dialogforum, um ethische Fragestellungen aus dem Behandlungs- und Pflegealltag interdisziplinär und multiprofessionell zu
erörtern. Pro Jahr sind drei bis
vier Gesprächstermine geplant,
die jeweils einem Schwerpunkt-
thema gewidmet sind. Das Tagesthema des ersten Degerlocher
Ethikgesprächs lautet „Grundlagen ethischer Urteilsbildung“.
Termin:
16. November 2013
9.00–12.45 Uhr
Programm:
9.00–9.30 Uhr
Begrüßung, Einführung und
Vorstellung des Curriculums
Medizinethik der Bayerischen
Landesärztekammer
9.30–10.15 Uhr
Impulsvortrag: Grundlagen
ethischer Urteilsbildung
Prof. Annette Riedel
10.15–10.30 Uhr
Pause
10.30–11.30 Uhr
Arbeitsgruppen: Ethische
­Entscheidungssituationen im
Behandlungsalltag
11.30–12.45 Uhr
Diskussion der Ergebnisse
Moderation Prof. Annette Riedel
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen, Vertreter von anderen Gesundheitsfachberufen (Pflege, Medizinische
Fachangestellte, etc.) können auf
Anfrage zugelassen werden.
Teilnehmerzahl:
maximal 20 Personen
Teilnahmegebühr: keine Teilnahmegebühr
Fortbildungspunkte: 5 Fortbildungspunkte (beantragt)
Veranstalter: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Anmeldung: Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 815 62, Fax (07 11) 7 69 81-5 00,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 10 • 2013
459
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Fortbildung: „Neue gesetzliche
­Regelungen im Arzt-Patienten-­
Verhältnis“
Referenten: Reinhold Buhr, Direktor des Amtsgerichts a. D.,
Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nordbaden
Dr. rer. publ. Jörg Schlachter, Direktor des Amtsgerichts, Stellv.
Vorsitzender der Gutachterkommission für Fragen ärztlicher
Haftpflicht der Bezirksärztekammer Nordbaden
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe, Keßler­straße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr: 20,– Euro
Durch das am 26. Februar 2013
in Kraft getretene Patientenrechtegesetz wurde eine umfassende rechtliche Grundlage für
das Arzt-Patienten-Verhältnis geschaffen.
Auch die seit 2009 gesetzlich geregelte Patientenverfügung und
Änderungen im Betreuungsrecht
haben Auswirkungen auf das
Verhältnis zwischen Arzt und Patient.
Diese aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen Arzt
und Patient sind Thema der Fortbildung am 23. Oktober 2013.
Mit dem Patientenrechtegesetz
wurde vor allem die Informations- und Aufklärungspflicht von
Ärztinnen und Ärzten neu geregelt, was sich unter anderem in
Dokumentationspflichten niederschlägt.
Die Zahl aufklärungs- und einwilligungsunfähiger Patienten steigt
– auch im Zuge des demografischen Wandels – kontinuierlich
an. Hierauf unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung Kranker zu reagieren ist ein Ziel der
gesetzlichen Änderungen.
Welche Auswirkungen dies auf
den praktischen Alltag in Arztpraxis und Klinik hat, soll in dieser Fortbildung veranschaulicht
werden.
Termin:
Mittwoch, 23. Oktober 2013
19.30–ca. 22.00 Uhr
460
Fortbildungspunkte: Für die
Veranstaltung werden 3 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
beantragt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, Telefon (07 21)
59 61-13 60, Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Hygienebeauftragter Arzt
Die 40-stündige Fortbildung wird
vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die
Teilnahmebescheinigungen für
den Fortbildungskurs erteilt die
Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene
und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind
Krankenhäuser, Einrichtungen für
ambulantes Operieren sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den
Krankenhäusern vergleichbare
ÄBW 10 • 2013
medizinische Versorgung erfolgt,
verpflichtet, hygienebeauftragte
Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen.
Als hygienebeauftragte Ärztin
oder hygienebeauftragter Arzt
darf nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und
an einer Fortbildung zum Erwerb
der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der
Bundesärztekammer mit Erfolg
teilgenommen hat.
Termin:
4.–8. November 2013
(ausgebucht)
10.–14. Februar 2014
5.–9. Mai 2014
10.–14. November 2014
jeweils Montag bis Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Eberhard
Kniehl, Leiter der Abteilung für
Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum
Karlsruhe
Ort: Städtisches Klinikum
­Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90,
76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl, Telefon
(07 21) 974-18 01, E-Mail:
eberhard.kniehl@klinikum-­
karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz, Telefon
(07 21) 974-75 40, E-Mail:
[email protected]
Fortbildungsreihe „Notfall“
Nach dem erfolgreichen Start der
Fortbildungsreihe Notfall im ersten Halbjahr 2013 werden die
Veranstaltungen ab Oktober
2013 mit drei weiteren Themen
fortgeführt.
Die Fortbildungsreihe soll sowohl
auf mögliche Notfälle in der eigenen Praxis vorbereiten, als
auch den im Bereitschaftsdienst
tätigen Ärztinnen und Ärzten als
Auffrischung dienen. Die Veranstaltungstermine sind einzeln
buchbar.
Eine Vielzahl von Patienten lässt
sich über den Notfalldienst/Bereitschaftsdienst behandeln.
Auch in der Arztpraxis kann es
jederzeit zu einem Notfall kommen. Grund genug, für engagierte Ärztinnen und Ärzte sich stetig
zu diesem Thema fortzubilden.
Im Notfall werden Ärztinnen und
Ärzte mit verschiedensten Krankheitsbildern konfrontiert. Gezielte
Diagnostik und schnelles medizinisches Handeln sind gefragt. Die
Konzeption der Fortbildungsreihe
orientiert sich an häufig auftretenden Krankheitssymptomen,
welche zu Themenkomplexen
und Leitsymptomen summiert
wurden.
Ziel der Fortbildung ist es, niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten Hilfestellungen zur Vorgehens- und Behandlungsweise gebündelt darzustellen und Orientierungshilfen für die mitunter
herausfordernden und komplexen medizinischen Begebenheiten eines Notfalls aufzuzeigen.
Termine Block II:
jeweils donnerstags,
19.30–ca. 22.00 Uhr
14. November 2013
Leitsymptom Akutes Abdomen
12. Dezember 2013
Augen, Haut, HNO
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe, Keßler­straße 1, 76185 Karlsruhe, KarlWilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Bekanntmachungen
Fortbildungspunkte: Jede Veranstaltung ist mit 3 Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
­angemeldet.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, Telefon (07 21)
59 61-13 60, Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Wissenskontrolle vorbereiten, um
die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung
nachweisen zu können.
Termin:
Samstag, 16. November 2013
9.00–ca. 16.30 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Sabine Hentze, Fach­
ärztin für Humangenetik, Praxis
für Humangenetik Heidelberg/
Ludwigshafen
Veranstaltungsort:
Max-Planck-Haus (Konferenz­
zentrum), Gerhart-HauptmannStr. 36, 69120 Heidelberg
Gebühr: 48,– Euro
Auffrischungskurs „Qualifikation
zur fachgebundenen genetischen
Beratung“ (inkl. Wissenskontrolle)
gemäß GenDG für FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fortbildungspunkte: Die Fortbildung (inkl. Wissenskontrolle)
ist mit 9 Punkten von der Landesärztekammer Baden-Württemberg ausgezeichnet.
Mit dem am 1. Februar 2010 in
Kraft getretenen Gendiagnostikgesetz (GenDG) hat der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen
und Grenzen genetischer Untersuchungen neu geregelt sowie
auch die genetische Beratung auf
eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Ab 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch Ärztinnen
und Ärzte durchführen, die sich
speziell in der fachgebundenen
genetischen Beratung qualifiziert
haben (§ 7 Abs. 3 GenDG), soweit
sie nicht bereits über eine Anerkennung im Gebiet Humangenetik oder der Zusatzbezeichnung
Medizinische Genetik verfügen.
Im Rahmen einer Übergangslösung kann die Qualifikation
durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden.
Der 6-stündige Auffrischungskurs
soll auf die sich anschließende
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe, Telefon (07 21)
59 61-13 60, Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung:
Ärzte-Seminare Karlsruhe
Die Bezirksärztekammer Nordbaden freut sich, im Jahr 2013 erstmals die Ärzte-Seminare Karlsruhe mitzugestalten.
Seit über 19 Jahren veranstalten
die Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH und das Städtische
Klinikum Karlsruhe gemeinsam
die Ärzte-Seminare im Kongresszentrum Karlsruhe. Dieses Jahr
beteiligt sich erstmals auch die
Bezirksärztekammer Nordbaden
mit dem Thema „Onkologie und
Hämatologie für Hausärzte“.
Die Seminare wenden sich an
Ärztinnen und Ärzte, die sich praxisnah auf einen aktuellen Wissensstand bringen wollen. Dabei
verfolgen die Vorträge immer die
Intention, aktuelles Wissen – wissenschaftlich fundiert und begründet – dem konkreten Alltagsbedarf entsprechend aufzubereiten und zu vermitteln.
Diesen Herbst finden parallel
2-Tages-Intensivkurse statt, zu
den Themen
• Neurologie
• Onkologie und Hämatologie
für Hausärzte
sowie ein 1-Tages-Intensivkurs
(am Freitag, den 29. November
2013)
• Osteoporose.
Außerdem wird am Samstag,
den 30. November 2013, jeweils vormittags und nachmittags ein Workshop Notfallmedizin angeboten, der über Aktuelles aus diesem wichtigen Bereich informiert und praktisches
Handeln übt. Dies ist auch für
Praxisteams interessant.
Detailliertere Informationen zum
Programm und zur Anmeldung
können Sie dem im Ärzteblatt
beiliegenden Informationsflyer
entnehmen.
Termin:
29.–30. November 2013
Veranstaltungsort:
Kongresszentrum Karlsruhe,
Stadthalle, Festplatz 9,
76137 Karlsruhe
Fortbildungspunkte:
Notfall-Workshop: 3 Punkte;
1-tägiger Kurs Osteoporose:
8 Punkte; 2-tägige Kurse: Neurologie 14 Punkte, Onkologie und
Hämatologie 15 Punkte
Kontakt: congress & more |
Klaus Link GmbH; Frau Silvia
Scholz-Amend; E-Mail: [email protected];
www.aerzte-seminarekalrsurhe.de
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/Anmeldeformulare finden Sie auf
unserer Homepage www.baeksb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt und auf
das Fortbildungszertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte Stress­
bewältigung für Ärztinnen und
Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje
Posch, Freiburg, Fachärztin für
Psychiatrie und Psychotherapie,
MBSR/MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing.
(BA) Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdruckstherapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten innere Ruhe und Stabilität zu bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit
bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen Augenblick bewusst und nicht wertend wahrzunehmen. Wir lernen
innezuhalten, unbewusste oder
automatische Verhaltensweisen
zu erkennen und gelassener und
kreativer mit dem Berufsalltag
umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen und
Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und
­Reflexionen
ÄBW 10 • 2013
461
Bekanntmachungen
– Achtsamkeitsübungen für den
Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz im
beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 29. November 2013
– Vertiefungstag
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Prof. Dr. med. Franz
Daschner, Freiburg; Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner,
Deutsches Beratungszentrum für
Hygiene (BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige
Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet
der Hygiene und der medizini­
schen Mikrobiologie erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Ab Herbst 2013 wird ein neuer
Weg beschritten, der es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die vierzigstündige Weiterbildung sicherzustellen. Hierzu dient
der als Blended Learning veranstaltete Kurs. 20 Kurseinheiten
werden über ein E-Learning Modul vermittelt, das heißt, die Teilnehmer erwerben das erforderliche Wissen online, unabhängig
von Zeit und Ort. Erforderlich hierfür sind ein PC mit I­nternetzugang
und eine eigene E-Mail-Adresse.
Die internetbasierten Lerneinheiten stehen ab dem 2. Dezember 2013 zur Verfügung. Die
verbleibenden 20 Lerneinheiten
werden in einem 2-Tages-Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich,
wenn zuvor die E-Learning-Einheiten absolviert wurden. Die
­Präsenzveranstaltung findet am
462
13./14. März 2014 im Haus der
Ärzte in Freiburg statt.
Termin:
Online-Phase
ab 2. Dezember 2013
Präsenztage
13. und 14. März 2014
Zeit: Donnerstag und Freitag,
9.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
­Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. Uwe H. Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop
werden auf der Basis aktueller
neurophysiologischer Erkenntnisse
wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei
akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen,
Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus
praktisch erfahrbar vermittelt. In
der täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze in
der Behandlung dieser Störungen
ist zudem, dass sie – konsequent
ressourcen- und lösungsorientiert
eingesetzt – vermehrt die unwillkürliche, unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und
unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur
­Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 12. April 2014
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
­Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
ÄBW 10 • 2013
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und
internationale Impferfolge – die
Ausrottung der Pocken und die
Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende
Impfraten und in deren Folge
Masern-Epidemien sowie jedes
Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim
Impfen kaum mithalten. So sind
beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten
in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen
Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen
Vergleich steht Deutschland weit
hinten, was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein
defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen.
Trotz des schon bestehenden
Fortbildungsangebots finden wir
in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent, bei
den Frauenärzten mögen sich die
Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent.
In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl
Impfleistungen budgetneutral
sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
­Epidemiologie-Impfstoff­typen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Test
Termin:
Samstag, 8. Februar 2014
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 14.00 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 30,– Euro
Refresher-Kurs Notfalltraining
für Notärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
­Emmendingen
Diese modulare Seminarreihe
wendet sich an Ärztinnen und
Ärzte, die vor längerer Zeit die
Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben, jedoch aufgrund ihrer beruflichen
und/oder privaten Situation nicht
wirklich in diesem Einsatzbereich
tätig sein konnten. Die schnelle,
gezielte und effektive Intervention und die sich ständig verändernden Therapie-Leitlinien erfordern es, für eine optimale und
sichere Patientenversorgung auf
dem neuesten Stand zu sein.
Mit diesem viertägigen praxisorientierten Refresher-Seminar bringen wir Sie auf den Leistungsstand, der heute nach Meinung
aller Fachgesellschaften erwartet
werden muss. Nach diesem Training sind Sie in der Lage, mit
den notwendigen Fertigkeiten
selbstsicher die geläufigen Notfallsituationen zu beherrschen.
Vorträge und Diskussionen sowie
Erfahrungssammlung, Praxistraining und Fallbesprechungen sorgen für die Einbindung aller Anwesenden.
Termine:
Teil 1: 21./22. Februar 2014
Teil 2: 25./26. April 2014
Zeit: Freitag/Samstag,
9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
(Teil 1 und Teil 2)
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
­Emmendingen
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten.
Bekanntmachungen
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge
– Beatmung – Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 8. März 2014
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen und
geeignete Sofortmaßnahmen
einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente –
EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-CodeTraing Erw. gemäß ERC – AirwayManagement (Larynxmaske;
Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2013
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Basiskurs Palliativmedizin
Fallseminar Palliativmedizin
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund
von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit,
in welcher der Patient nicht die
­benötigte Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende
Ärztinnen und Ärzte in die Lage
versetzen, akute Lebensgefahr bei
durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die
Vitalfunktionen zu sichern. Durch
rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulentrauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominaltrauma –
Bodycheck – Immobilisation –
Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – MegaCode-Training Erw. gemäß ERC
Termin:
Samstag, 7. Dezember 2013
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
­Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als
Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im
beruflichen (und vielleicht auch
persönlichen) Alltag sein.
Termine:
29./30. November 2013
10./11. Januar 2014
31. Januar/1. Februar 2014
Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30
Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Leitung: PD Dr. Gerhild Becker,
Univ.-Klinik, Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin e.
V. und der Bundesärztekammer,
die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des
German Programm in Palliative
Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche
Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der
Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Die wissenschaftliche Leitung erfolgt durch PD Dr. med.
Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. G.
Becker, Master of Science in Palliative Care (King’s College London)
und Oberärztin der Palliativstation der Universitätsklinik Freiburg.
Das Fallseminar besteht aus drei
Modulen à 40 Kurseinheiten, die
sich über jeweils fünf Tage erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und
das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln in der
Palliativmedizin
Termine:
Modul 1: 12.–16. Mai 2014
Modul 2: 21.–25. Juli 2014
Modul 3: 10.–14. November
2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Notfalltraining für
Arzt und Praxisteam
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen in
diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige
Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 16. April 2014
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Basiskurs Palliativmedizin
Leitung: Prof. Dr. Dr. G. Becker,
Univ.- Klinik, Freiburg
Termin:
3.–7. Februar 2014
Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca.
17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
ÄBW 10 • 2013
463
Bekanntmachungen
Unser Seminar Palliative Care
Update „Was gibt es Neues in
der Palliativmedizin?“ findet
einmal jährlich statt. Es richtet
sich an interessierte Ärztinnen
und Ärzte, die sich gerne über
die aktuellen Entwicklungen in
der Palliativmedizin informieren
bzw. ihre Kenntnisse auffrischen
möchten.
Termin:
Donnerstag, 28. November
2013
Zeit: 15.00–18.15 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei – Anmeldung
erforderlich!
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie,
30 Stunden verbale Intervention
sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch
den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener
Wahl nachgewiesen. Alternativ
können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs
PGV kombiniert werden. Dieser
findet dreimal pro Jahr in der
Reha-Klinik Glotterbad bei Freiburg statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von
Ärzten erbracht werden, die eine
Qualifikation durch Teilnahme an
einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit
dem Blockkurs sind die Vorgaben
der Psychotherapievereinbarung
bez. der balint- oder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
464
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für die
Qualifikation Psychosomatik anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
30. November 2013
Psychische Aspekte des Metabolischen Syndroms und des Diabetes
25. Januar 2014
Angsterkrankungen
15. Februar 2014
Psychoonkologie am Beispiel des
Mamma-Carcinoms
15. März 2014
Spezifische Aspekte psychischer
und psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen
17. Mai 2014
Chronische Schmerzen: Rückenschmerzen
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 90,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Stunden)
Termin:
10.–14. März 2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
­Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Aufbauseminare Reisemedizin
„Risikogruppen und Reisen/Reisen
mit chronischen Krankheiten“
Im Rahmen des Curriculums bieten wir nun die Aufbaumodule
„Risikogruppen und Reisen“
(Modul 7) und „Reisen mit chronischer Krankheit“ (Modul 8, 9
und 10) an.
Ärztinnen und Ärzte, die neben
dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben,
können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.
(DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen.
ÄBW 10 • 2013
Selbstverständlich ist die Fortbildung auch für die Kolleginnen
und Kollegen gedacht, die sich
nur für bestimmte Themen des
Fachzertifikats interessieren.
Termine:
Teil I: 22./23. November 2013
Teil II: 14./15. März 2014
Zeit: ganztägig, freitags und
samstags
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro (je Teil)
Basisseminar Reisemedizin gemäß
Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte,
auf individuelle Bedürfnisse
zugeschnittene reisemedizinische
Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der
Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und
die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den
Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur
Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu
erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem
Multiple-Choice-Test teilnehmen.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „Reise-Gesundheits-Beratung“
vom Deutschen Fachverband
Reisemedizin (DFR) anerkannt
wird.
Termine:
Teil I: 21./22. Februar 2014 und
Teil II: 21./22. März 2014
Zeit: ganztägig, freitags und
samstags
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 380,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg und Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen
Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin,
jedem Arzt, ob in der Praxis oder
im Krankenhaus tätig. Besonders
der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten
bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für
die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis
der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol,
Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug
aller Ärztinnen und Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine
50-stündige Kursweiterbildung
und abschließender Prüfung. Ab
2013 wird das Seminar als Wochenkurs angeboten. Die Module
(Bausteine I bis V, Grundlagen I
und II, Alkohol/Tabak/Medikamente, Illegale Drogen, Wahlthemen und Motivierende Gesprächsführung) können gesondert gebucht werden.
Termin:
5.–9. Mai 2014
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
DVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der
beiliegenden Fragen, die sich auf
die Beiträge beziehen, können
vier Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Kurse der Bezirksärztekammer
­Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen frei
entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CMEPunkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“ können 10
Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD „
Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hat die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-Doppel-
Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allen Dingen in
ländlichen Gebieten auf bekannte Weise besorgniserregend. Um
wieder mehr Ärztinnen und Ärzte
zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Schulungsprogramm anzubieten,
welches in 12 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Notdienst möglich.
Termine und Themen 2013:
Samstag, 7. Dezember 2013
9.00–16.00 Uhr
Häufige psychische Störungen
in der Hausarztpraxis
(Anmeldungs-Nr. 13/2013)
Termine und Themen 2014:
Samstag, 22. März 2014
9.00–17.00 Uhr
Spezielle Aspekte der
­hausärztlichen Tätigkeit
(Anmeldungs-Nr. 21/2014)
Samstag, 24. Mai 2014
9.00–17.00 Uhr
Therapie chronisch kranker
­Patienten und die DMP´s
(Anmeldungs-Nr. 22/2014)
Samstag, 22. November 2014
9.00–17.00 Uhr
Palliativmedizin/Rehabilitation
(Anmeldungs-Nr. 23/2014)
Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für
Allgemeinmedizin und Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt
Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro
Teilnehmer. Die Gebühr ist am
Tag der Veranstaltung bar bei der
Registrierung zu entrichten.
Punkte: 8
Tabakentwöhnung mit strukturiertem Therapieprogramm nach
dem Curriculum „Qualifikation
­Tabakentwöhnung“ der Bundes­
ärztekammer
In diesem Aufbaumodul werden
Kenntnisse über verhaltenstherapeutische Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch Absol-
vieren dieses Kurses erfüllen teilnehmende Ärzte die Anforderungen zum Anbieten von
Tabakentwöhnungskursen nach
§ 20 SGB V.
Voraussetzung für die Teilnahme
an diesem Aufbaumodul ist die
erfolgreiche Teilnahme am
20-stündigen Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der
Bundesärztekammer.
Termin:
Samstag, 7. Dezember 2013
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2013)
Leitung:
Frau Dipl.-Psych. Martina S­chröter,
Arbeitskreis Raucherentwöhnung,
Herrenberger Str. 23,
72070 Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 15
Gebühr: 90,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt werden.
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ÄBW 10 • 2013
465
Bekanntmachungen
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2013
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 32/2013)
Leitung: Ursel Bachmann,
­Managementtraining und
­Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
­Tage vor Kursbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Ab­
sage oder Nichterscheinen wird
die vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt werden.
Power Point-Seminar
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2013
9.00–12.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2013)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
­Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 5
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich. Bei
einer Abmeldung bis drei Tage
vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent
erhoben. Bei späterer Absage
466
oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und
Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder
Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 23. November 2013
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2013)
Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
Punkte: 10
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich. Bei
einer Abmeldung bis drei Tage
vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent
erhoben. Bei späterer Absage
oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
fünf Tage vorher nicht erreicht
ist, kann der Kurs abgesagt werden.
ÄBW 10 • 2013
Absage der Fortbildung
„Demenz aktuell 2013“
Von Juni 2013 bis Juli 2014 führen in Kooperation die Universitätsstadt Tübingen, der Landkreis
Tübingen, die gerontopsychiatrischen Beratungsstellen und das
Geriatrische Zentrum UKT unter
dem Titel „Demenz – mitten unter uns“ eine Informations- und
Aktionsreihe mit circa 80 Veranstaltungen, wie Fachvorträgen,
Konzerten und Lesungen durch.
Deshalb wird die Akademie für
ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg ihre alljährliche Fortbildung
„Demenz aktuell“, geplant für
den 4. Dezember 2013, in diesem
Jahr nicht durchführen, sondern
die Reihe erst wieder 2014 fortsetzen.
Informationen und das Programmheft zu „Demenz – mitten
unter uns“ gibt es im Internet.
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der
organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die
Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer
Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für
ambulantes Operieren, Vorsorgeoder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare, medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie
Tageskliniken verpflichtet sind,
hygienebeauftragte Ärztinnen
und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen besonders für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
an zwei Wochenenden anbietet:
Termine:
10.–12. Januar 2014 (Fr–So)
und
31. Januar–2. Februar 2014
(Fr–So)
Leitung: PD Dr. med. Klaus
Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50
Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Psychoonkologie 2014:
Im Zeichen der DRG´s, der „blutigen
Entlassung“, des Case Managements der Krankenkassen und des
BEM (berufliche Eingliederungsmaßnahmen des Arbeitgebers)
Termin:
Samstag, 18. Januar 2014
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung auf
das DMP-Mamma-Carcinom angemeldet.
Punkte: beantragt
Bekanntmachungen
Grundlagen der Medizinischen
­Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und
gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten beantragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32
Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 7. Februar 2014
9.00–16.50 Uhr
Samstag, 8. Februar 2014
9.00–17.30 Uhr
Freitag, 21. Februar 2014
9.00–17.35 Uhr
Samstag, 22. Februar 2014
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 4/2014)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Rechtsanwalt und ehem. Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kursunterlagen und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50
Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die
Absolvierung eines 40-stündigen
Kurses erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 14. März 2014
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 15. März 2014
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 16. März 2014
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 4. April 2014
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 5. April 2014
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 6. April 2014
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungsnummer 5/2014)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin,
­Zusatzbezeichnung
­Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50
Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
12-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit in
Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten.
Termine:
Modul I: 28. Juni–1. Juli 2014
(Sa–Di)
Modul II: 2.–5. Juli 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 8/2014)
Gebühr Module I und II: jeweils
890,– Euro
Termin:
Modul III: 14.–17. Mai 2014
(Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2014)
Modul III: 24.–27. September
2014 (Mi–Sa)
(Anmeldungsnummer 9/2014)
Gebühr Modul III:
jeweils 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Punkte: jeweils 40
Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50
Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren
­Patientinnen und Patienten haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete
sind geriatrische Fragen und die
besonderen Probleme des älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der
Geriatrie interessierte Ärztinnen
und Ärzte können seit geraumer
Zeit die Zusatzweiterbildung
­„Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten
bei einem zur Weiterbildung
­befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie
fast nur von den Fachärztinnen
und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt
wird.
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ÄBW 10 • 2013
467
Bekanntmachungen
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt, das sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete richtet, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse
über wesentliche Aspekte der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in neun Module gegliedert, die als Gesamtpaket oder unabhängig voneinander einzeln absolviert werden
können. Durch die bundeseinheitliche Struktur ist es auch
möglich, die verschiedenen
­Module im Bereich anderer
­deutscher Ärztekammern zu
­ergänzen. Da die Inhalte und
die Zeitdauer der Module sehr
unterschiedlich sind, bewegt
sich die Teilnahmegebühr in
einem Rahmen von 50,– Euro
bis 110,– Euro.
Termine:
Freitag, 17. Januar 2014
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 18. Januar 2014
9.00–18.00 Uhr
Sonntag, 19. Januar 2014
9.00–13.30 Uhr
Freitag, 21. Februar 2014
14.00–17.15 Uhr
Samstag, 22. Februar 2014
9.00–17.45 Uhr
Sonntag, 23. Februar 2014
9.00–12.30 Uhr
Freitag, 28. März 2014
13.00–18.30 Uhr
Samstag, 29. März 2014
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 30. März 2014
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungsnummer 12/2014)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
­Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul)
Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro
(je nach Modul)
Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50
Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Baustein Psychotherapie
­(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 1
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach
den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder in
Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum angeboten
werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer
­Baden-Württemberg ab.
Termin:
25.–31. Mai 2014 (So–Sa)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und
Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro (Kosten
für Unterkunft und Verpflegung
sind in der Kursgebühr nicht
­enthalten)
Punkte: beantragt
Impressum
Vorankündigung
17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
„... was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Termin:
Samstag, 10. Mai 2014
10.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 24/2014)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: Veranstaltungsort wird noch
bekannt gegeben.
Gebühr: Wir bitten um einen Unkostenbeitrag von 20,– Euro pro
Teilnehmer. Die Gebühr ist am
Tag der Veranstaltung bar bei der
Registrierung zu entrichten.
Punkte: beantragt
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
­Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Christoph von Ascheraden, PD Dr. med. Christian
­B enninger, Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes
Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
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gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
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ÄBW 10 • 2013
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Anzeigenschluss für die Ausgabe 11/2013 ist der
31. Oktober 2013