Untermietvertrag für gewerbliche Räume - WAG
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Untermietvertrag für gewerbliche Räume - WAG
Untermietvertrag für gewerblicheRäume zwischen WAG-JOHNRW/ Deutschland, Lübbecker Str.35 - 39, 32584Löhne vertreten durchThiesmeier Axel,WattlerGerdPeterundWachsmuth Ralf alsVermieter- undder MajorisStiftung Lübbecker Str.35 - 39 32584Löhne vertretendurchWachsmuth Ralf als Mieter- $ 1 Mietobjekt DerVermieter vermietet an demMieterdie Gewerbefläche an der Lübbecker Str.35 -39 in 32584Löhne,bestehend aus2 Büroräumen und I Toilette. DieRäumehabeneineGesamtfläche von 32,00m2. $ 2 Mietzweck 1. DieVermietung erfolgtzumBetriebeinesStiftung. 2. DasMietobjekt darfauchzu einemanderenZweckgenutztwerden.Anderungen des Nutzungszweckes bedürfen nichtdervorherigen Zustimmung desVermieters. 3. DerVermieter hatdieeventuell für den BetriebdesGewerbes erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen, Konzessionen oderähnlichen aufeigeneKostenzu beschaffen. DerVermieter hatdarüberhinausinsbesondere alleerforderlichen Brandschutzmaßnahmen aufeigeneKostenzu treffenundzu Unterhalten, insbesondere dievondenAufsichtsbehörden aufgegebenen Auflagen etwahinsichtlich der Feuerlöscher in MengeundGüteaufeigeneKosteneinzuhalten. $ 3 Mietdauer/Kündigungsfrist 1. DasMietverhältnis begrnnt am 01.05.2012 undläuftbiszum31.12.2027. 2. EineKündigung istausgeschlossen. $ 4 Miete 1. Diemonatliche Mietebeträgt1,-Euro,in Worlen,,Ein"EuroNetto $ 5 Betriebskosten 1. DieBetriebskosten sindin der Mietegem.S 4 enthalten. $ 6 Zahlungvon Mieteund Betriebskosten 1. DieMieteundBetriebskosten von 1,00Eurosindmonatlich im voraus,spätestens am jeden 3. Werktageines Monats,Porto-undspesenfrei an denVermieter in bar auszuzahlen. 2. DerMieterkanngegenüber Ansprüchen ausdiesemVertrage nurmit unbestrittenen oderrechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oderein Zurückbehaltungsrecht ausüben. DasRechtauf Mietminderung bleibtunberührt. $ 7 Zustandder Mietsache 1. DerMieterübernimmt die Mietsache in denZustand, in demsiesichbefindet. Der MietererkenntdiesenZustandalsvertragsgemäß an. Hiervonunberührt bleibtdas Rechtdes Mietersauf Mängelbeseitigung. $ 8 Obhutspflichtdes Mieters 1. DerMieterverpflichtet sich,die Mieträume unddiegemeinschaftlichen Einrichtungen schonend undpfleglich zu behandeln. 2. Schädenam Hausundin denMieträumen sinddemVermieter oderseinem Beauftragten unverzüglich anzuzeigen. Fürdurchverspätete Anzeigen verursachte weitereSchädenhaftetder Mieter. 3. DerVermieter haftetdemMieterfür Schäden. 4. DerVermieter hatdasMietobjekt von Ungezieferbefall freizuhalten. und lnstandsetzung der Mieträume $ 9 Instandhaltung 1. DieInstandhaltung (Wartung) undInstandsetzung (Reparaturen) an der Mietsache innerhalb der Mieträume übernimmt derVermieter 2. DieInstandhaltung undlnstandsetzung (DachundFach),derdamit desGebäudes verbundenen technischen Einrichtungen undAnlagen, sowiederAußenanlagen obliegt demVermieter. 3. DerVermieter trägtaußerdem ohneRücksicht aufVerschulden die Instandhaltungskosten für diejenigen Gegenstände, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser,GasundHeizung, sanitäreEinrichtungen, Verschlüssen von Fenstern undTüren. 4. DieVornahme derSchönheitsreparaturen obliegtdemVermieter. 5. DerMieterhatauftretende Schäden oderMängelan der Mietsache demVermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen. DerVermieter verpflichtet sichzu sofortiger Mängelbeseitigung. 6. DerdemMieterzurVerfügung stehende Außenbereich istvomVermieter von Unkrautbefal I freizu halten. $ 10 ZulässigerMietgebrauch 1. DerMieterdarfdie baurechtlich zulässige Belastung vonStockwerksdecken nicht überschreiten. 2. DerMieterdarfdievorhandenen Leitungsnetze für Elektrizität, GasundWassernurin demUmfangein Anspruch nehmen, daßkeineÜberlastungen eintreten. Bauseitige Mängelsindhiervonausgenommen. Eineneventuellen Mehrbedarf darfder Mieter durchEruueiterungen derZuleitung auf KostendesVermieters ohneZustimmung des Vermieters decken. an Dritte(Untervermietung) $ 11 Gebrauchsüberlassung 1. DerMieterdarfdie Mieträume ohneschriftliche Erlaubnis desVermieters untervermieten $ 12Werbemaßnahmen 1. Vorrichtungen, diederWerbung oderdemVerkaufdienen(Firmenschilder, Firmenzeichen, Werbetexte, Schaukästen, Verkaufsautomaten usw.),dürfenan den Außenflächen des HausesohneEinwilligung desVermieters angebracht werden. Durchdie Erteilung der Einwilligung bleibtdieVerpflichtung desVermieters, gegebenenfalls erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen einzuholen, unberührt. 2. DieBeachtung derallgemeinen technischen undbehördlichen Vorschriften für dieArt derAnbringung undErhaltung sowiediedeswegen erforderlichen Maßnahmen obliegen ausschließlich demVermieter. und Ausbesserungen $ 13 BaulicheVeränderungen 1. DerMieterdarfbauliche Anderungen innerhalb undaußerhalb der Mietsache, insbesondere Um-undEinbauten, Umgestaltungen, Installationen ohneEinwilligung desVermieters vornehmen. DerVermieter für die Einholung der baurechtlichen Genehmigung undsonstigen behördlichen Erlaubnisse bzw.Anzeigen verantwortlich undhatalleKostenzu tragen. 2 . DerVermieter darfAusbesserungen undbauliche Anderungen an der Mietsache, die zu derenErhaltung, zurAbwendung drohender Gefahren oderzur Beseitigung von Schädennotwendig werden,nurmit Zustimmung des Mieters vornehmen. Ausbesserungen undbauliche Anderungen, die nichtnotwendig aberzweckmäßig sind,dürfennurmitZustimmung Mieters des vorgenommen werden. 4 . DerVermieter haftetfür sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mitdervon ihm veranlassten Baumaßnahmen entstehen. $ 14 Verkehrssicherungspflicht DerVermieter haftetfür die Einhaltung derVerkehrssicherungspflichten undstelltden Mietervoneventuellen Ansprüchen ausderVerletzung der Verkehrssicherungspflicht in Bezugaufdas Mietobjekt im Innenverhältnis frei.Das umfaßtauchdie Streupflicht. Dasgiltnicht,wenneinSchaden durchMangeldes baulichen Zustandes des Mietobjektes entstanden ist,dessenBehebung derVermieter unterlassen hat,obgleich ihmderSchaden trotzschriftlicher Anzeigebekanntwurde. $ 15 Betretendes Mietobjektesdurch den Vermieter 1. DerVermieter kanndie Mieträume nurmitZustimmung desMietersbetreten. 2. WillderVermieter dasAnwesenverkaufen, so darfer die Mieträume zusammen mit Kaufinteressenten an Wochentagen zu denüblichen Geschäftszeiten nurmit Zustimmung desMietersbetreten. der Mietzeit $ 16 Beendigung 1. BeiBeendigung desMietverhältnisses geräumtundin sinddie Mieträume vollständig denZustanddes Übergabeprotokolls zurückzugeben. 2. Hatder Mieterbauliche Veränderungen vorgenommen, ister nichtverpflichtet, den ursprünglichen Zustandder Mieträume wiederherzustellen. DerMieterkannjedoch verlangen, dassderVermieter dieVeränderungen und Aufi,vendungen des Mietersin Höhedes Zeitwertes leistet. Kündigung $ 17Außerordentliche 1. EineAußerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses vorVertragsende istvöllig ausgeschlossen. Veräußerung des Betriebes $ 18 Anderungder Rechtsform/ 1. BeiVeräußerung des Betriebes des Mietersim Gesamten oderin Teilenbedarfes wegendes Überganges desVertrages aufden Rechtsnachfolger einervorherigen Vereinbarung mitdemVermieter. EinAnspruch auf Übergang diesesVertrages besteht. einzelnerVertragsbestimmungen $ 19 Abänderungund Unwirksamkeit 1. Anderungen undErgänzungen desVertrages bedürfen zu ihrerRechtswirksamkeit keineSchriftform. 2. SollteneinzelneBestimmungen ganzoderteilweise diesesVertrages rechtlich unwirksam oderundurchführbar seinoderwerden,so berührtdiesdieWirksamkeit des Vertrages im übrigennicht.DieParteien verpflichten sichvielmehr, in einemderartigen Falleinewirksame oderdurchführbare Bestimmung an dieStelleder unwirksamen oderundurchführbaren zu setzen,diedemGeistundZweckderzu ersetzenden Bestimmung so weitwie möglichentspricht; giltfür etwaigeVertragslücken. dasselbe 3. Es giltdeutsches Rechtvoreinemdeutschen staatlichen Gericht. Dergesetzliche Richterdarfnichtentzogen werden.(vgl Art.101GG iV S 16 GVG/ analog). DieserPassuswurdeaufWunschdes MieterszumGegenstand des Mietvertrages gemacht L ö h n ed e n 6 . 0 1. 2 0 1 2 l,rtftrlrn o'///'((" Wachsmuth Ralf / / 1^, n U/t' .,i (z[/ /t ^ A /lt4a i/ // V'tt. 7,.? //' //, //+- t({ t}, JOHVorstandWachsmuth Ralf