Untermietvertrag für gewerbliche Räume - WAG

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Untermietvertrag für gewerbliche Räume - WAG
Untermietvertrag
für gewerblicheRäume
zwischen
WAG-JOHNRW/ Deutschland,
Lübbecker
Str.35 - 39, 32584Löhne
vertreten
durchThiesmeier
Axel,WattlerGerdPeterundWachsmuth
Ralf
alsVermieter-
undder
MajorisStiftung
Lübbecker
Str.35 - 39
32584Löhne
vertretendurchWachsmuth
Ralf
als Mieter-
$ 1 Mietobjekt
DerVermieter
vermietet
an demMieterdie Gewerbefläche
an der
Lübbecker
Str.35 -39 in 32584Löhne,bestehend
aus2 Büroräumen
und I Toilette.
DieRäumehabeneineGesamtfläche
von 32,00m2.
$ 2 Mietzweck
1. DieVermietung
erfolgtzumBetriebeinesStiftung.
2. DasMietobjekt
darfauchzu einemanderenZweckgenutztwerden.Anderungen
des
Nutzungszweckes
bedürfen
nichtdervorherigen
Zustimmung
desVermieters.
3. DerVermieter
hatdieeventuell
für den BetriebdesGewerbes
erforderlichen
öffentlichrechtlichen
Genehmigungen,
Konzessionen
oderähnlichen
aufeigeneKostenzu
beschaffen.
DerVermieter
hatdarüberhinausinsbesondere
alleerforderlichen
Brandschutzmaßnahmen
aufeigeneKostenzu treffenundzu Unterhalten,
insbesondere
dievondenAufsichtsbehörden
aufgegebenen
Auflagen
etwahinsichtlich
der Feuerlöscher
in MengeundGüteaufeigeneKosteneinzuhalten.
$ 3 Mietdauer/Kündigungsfrist
1. DasMietverhältnis
begrnnt
am 01.05.2012
undläuftbiszum31.12.2027.
2. EineKündigung
istausgeschlossen.
$ 4 Miete
1. Diemonatliche
Mietebeträgt1,-Euro,in Worlen,,Ein"EuroNetto
$ 5 Betriebskosten
1. DieBetriebskosten
sindin der Mietegem.S 4 enthalten.
$ 6 Zahlungvon Mieteund Betriebskosten
1. DieMieteundBetriebskosten
von 1,00Eurosindmonatlich
im voraus,spätestens
am
jeden
3. Werktageines
Monats,Porto-undspesenfrei
an denVermieter
in bar
auszuzahlen.
2. DerMieterkanngegenüber
Ansprüchen
ausdiesemVertrage
nurmit unbestrittenen
oderrechtskräftig
festgestellten
Forderungen
aufrechnen
oderein
Zurückbehaltungsrecht
ausüben.
DasRechtauf Mietminderung
bleibtunberührt.
$ 7 Zustandder Mietsache
1. DerMieterübernimmt
die Mietsache
in denZustand,
in demsiesichbefindet.
Der
MietererkenntdiesenZustandalsvertragsgemäß
an. Hiervonunberührt
bleibtdas
Rechtdes Mietersauf Mängelbeseitigung.
$ 8 Obhutspflichtdes Mieters
1. DerMieterverpflichtet
sich,die Mieträume
unddiegemeinschaftlichen
Einrichtungen
schonend
undpfleglich
zu behandeln.
2. Schädenam Hausundin denMieträumen
sinddemVermieter
oderseinem
Beauftragten
unverzüglich
anzuzeigen.
Fürdurchverspätete
Anzeigen
verursachte
weitereSchädenhaftetder Mieter.
3. DerVermieter
haftetdemMieterfür Schäden.
4. DerVermieter
hatdasMietobjekt
von Ungezieferbefall
freizuhalten.
und lnstandsetzung
der Mieträume
$ 9 Instandhaltung
1. DieInstandhaltung
(Wartung)
undInstandsetzung
(Reparaturen)
an der Mietsache
innerhalb
der Mieträume
übernimmt
derVermieter
2. DieInstandhaltung
undlnstandsetzung
(DachundFach),derdamit
desGebäudes
verbundenen
technischen
Einrichtungen
undAnlagen,
sowiederAußenanlagen
obliegt
demVermieter.
3. DerVermieter
trägtaußerdem
ohneRücksicht
aufVerschulden
die
Instandhaltungskosten
für diejenigen
Gegenstände,
wie Installationsgegenstände
für
Elektrizität,
Wasser,GasundHeizung,
sanitäreEinrichtungen,
Verschlüssen
von
Fenstern
undTüren.
4. DieVornahme
derSchönheitsreparaturen
obliegtdemVermieter.
5. DerMieterhatauftretende
Schäden
oderMängelan der Mietsache
demVermieter
unverzüglich
schriftlich
anzuzeigen.
DerVermieter
verpflichtet
sichzu sofortiger
Mängelbeseitigung.
6. DerdemMieterzurVerfügung
stehende
Außenbereich
istvomVermieter
von
Unkrautbefal
I freizu
halten.
$ 10 ZulässigerMietgebrauch
1. DerMieterdarfdie baurechtlich
zulässige
Belastung
vonStockwerksdecken
nicht
überschreiten.
2. DerMieterdarfdievorhandenen
Leitungsnetze
für Elektrizität,
GasundWassernurin
demUmfangein Anspruch
nehmen,
daßkeineÜberlastungen
eintreten.
Bauseitige
Mängelsindhiervonausgenommen.
Eineneventuellen
Mehrbedarf
darfder Mieter
durchEruueiterungen
derZuleitung
auf KostendesVermieters
ohneZustimmung
des
Vermieters
decken.
an Dritte(Untervermietung)
$ 11 Gebrauchsüberlassung
1. DerMieterdarfdie Mieträume
ohneschriftliche
Erlaubnis
desVermieters
untervermieten
$ 12Werbemaßnahmen
1. Vorrichtungen,
diederWerbung
oderdemVerkaufdienen(Firmenschilder,
Firmenzeichen,
Werbetexte,
Schaukästen,
Verkaufsautomaten
usw.),dürfenan den
Außenflächen
des HausesohneEinwilligung
desVermieters
angebracht
werden.
Durchdie Erteilung
der Einwilligung
bleibtdieVerpflichtung
desVermieters,
gegebenenfalls
erforderliche
öffentlich-rechtliche
Genehmigungen
einzuholen,
unberührt.
2. DieBeachtung
derallgemeinen
technischen
undbehördlichen
Vorschriften
für dieArt
derAnbringung
undErhaltung
sowiediedeswegen
erforderlichen
Maßnahmen
obliegen
ausschließlich
demVermieter.
und Ausbesserungen
$ 13 BaulicheVeränderungen
1. DerMieterdarfbauliche
Anderungen
innerhalb
undaußerhalb
der Mietsache,
insbesondere
Um-undEinbauten,
Umgestaltungen,
Installationen
ohneEinwilligung
desVermieters
vornehmen.
DerVermieter
für die Einholung
der baurechtlichen
Genehmigung
undsonstigen
behördlichen
Erlaubnisse
bzw.Anzeigen
verantwortlich
undhatalleKostenzu tragen.
2 . DerVermieter
darfAusbesserungen
undbauliche
Anderungen
an der Mietsache,
die
zu derenErhaltung,
zurAbwendung
drohender
Gefahren
oderzur Beseitigung
von
Schädennotwendig
werden,nurmit Zustimmung
des Mieters
vornehmen.
Ausbesserungen
undbauliche
Anderungen,
die nichtnotwendig
aberzweckmäßig
sind,dürfennurmitZustimmung
Mieters
des
vorgenommen
werden.
4 . DerVermieter
haftetfür sämtliche
Schäden, die im Zusammenhang
mitdervon ihm
veranlassten
Baumaßnahmen
entstehen.
$ 14 Verkehrssicherungspflicht
DerVermieter
haftetfür die Einhaltung
derVerkehrssicherungspflichten
undstelltden
Mietervoneventuellen
Ansprüchen
ausderVerletzung
der
Verkehrssicherungspflicht
in Bezugaufdas Mietobjekt
im Innenverhältnis
frei.Das
umfaßtauchdie Streupflicht.
Dasgiltnicht,wenneinSchaden
durchMangeldes
baulichen
Zustandes
des Mietobjektes
entstanden
ist,dessenBehebung
derVermieter
unterlassen
hat,obgleich
ihmderSchaden
trotzschriftlicher
Anzeigebekanntwurde.
$ 15 Betretendes Mietobjektesdurch den Vermieter
1. DerVermieter
kanndie Mieträume
nurmitZustimmung
desMietersbetreten.
2. WillderVermieter
dasAnwesenverkaufen,
so darfer die Mieträume
zusammen
mit
Kaufinteressenten
an Wochentagen
zu denüblichen
Geschäftszeiten
nurmit
Zustimmung
desMietersbetreten.
der Mietzeit
$ 16 Beendigung
1. BeiBeendigung
desMietverhältnisses
geräumtundin
sinddie Mieträume
vollständig
denZustanddes Übergabeprotokolls
zurückzugeben.
2. Hatder Mieterbauliche
Veränderungen
vorgenommen,
ister nichtverpflichtet,
den
ursprünglichen
Zustandder Mieträume
wiederherzustellen.
DerMieterkannjedoch
verlangen,
dassderVermieter
dieVeränderungen
und Aufi,vendungen
des Mietersin
Höhedes Zeitwertes
leistet.
Kündigung
$ 17Außerordentliche
1. EineAußerordentliche
Kündigung
des Mietverhältnisses
vorVertragsende
istvöllig
ausgeschlossen.
Veräußerung
des Betriebes
$ 18 Anderungder Rechtsform/
1. BeiVeräußerung
des Betriebes
des Mietersim Gesamten
oderin Teilenbedarfes
wegendes Überganges
desVertrages
aufden Rechtsnachfolger
einervorherigen
Vereinbarung
mitdemVermieter.
EinAnspruch
auf Übergang
diesesVertrages
besteht.
einzelnerVertragsbestimmungen
$ 19 Abänderungund Unwirksamkeit
1. Anderungen
undErgänzungen
desVertrages
bedürfen
zu ihrerRechtswirksamkeit
keineSchriftform.
2. SollteneinzelneBestimmungen
ganzoderteilweise
diesesVertrages
rechtlich
unwirksam
oderundurchführbar
seinoderwerden,so berührtdiesdieWirksamkeit
des
Vertrages
im übrigennicht.DieParteien
verpflichten
sichvielmehr,
in einemderartigen
Falleinewirksame
oderdurchführbare
Bestimmung
an dieStelleder unwirksamen
oderundurchführbaren
zu setzen,diedemGeistundZweckderzu ersetzenden
Bestimmung
so weitwie möglichentspricht;
giltfür etwaigeVertragslücken.
dasselbe
3. Es giltdeutsches
Rechtvoreinemdeutschen
staatlichen
Gericht.
Dergesetzliche
Richterdarfnichtentzogen
werden.(vgl Art.101GG iV S 16 GVG/
analog).
DieserPassuswurdeaufWunschdes MieterszumGegenstand
des Mietvertrages
gemacht
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