productronica 12. – 15. November 2013 - ad.nmm.de

Transcrição

productronica 12. – 15. November 2013 - ad.nmm.de
Bestellformulare für Aussteller Services
productronica
12. – 15. November 2013
Messe München
Annahmeschluss: 01. Oktober 2013
Stand: März 2013
productronica
12. – 15. November 2013
Annahmeschluss: 01. Oktober 2013
Kontakt Projektleitung:
Projektleitung productronica 2013
Messe München GmbH
Messegelände
81823 München, Deutschland
Tel. +49 89 949 - 20318
Fax +49 89 949 - 20339
[email protected]
Zuständiges TAS Team:
Technische Organisation und Koordination
Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS 1
Tel. +49 89 949 - 21164
Fax +49 89 949 - 21169
[email protected]
I + K Beratung:
Telefon-, TV-, Internet-, LAN-Anschlüsse
Sonja Kiesel
Tel. +49 89 949-21251
[email protected]
Alexandra Stutz
Tel. +49 89 949-21250
[email protected]
Fax +49 89 949-21258
Auf- und Abbauzeiten:
Aufbau: ab Mi. 06.11.2013, 08:00 Uhr
bis Mo. 11.11.2013, 18:00 Uhr – konstruktiver Aufbau
bis Mo. 11.11.2013, 18:00 – 20:00 Uhr – dekorativer Aufbau (nur innerhalb der Standfläche)
Abbau: ab Fr. 15.11.2013, nach Messeende
bis Di. 19.11.2013, 18:00 Uhr
Stand: März 2013
Wichtige Informationen
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productronica
12. – 15. November 2013
Ergänzungen zu den Teilnahmebedingungen (siehe Anmeldeformular)
Der gesamte technische Aufbau wird von der Hauptabt. Techn. Ausstellerservice
(TAS) der Messe München GmbH (MMG) und von Vertragsfirmen durchgeführt.
Bitte reichen Sie Ihre Bestellvordrucke und Skizzen unverzüglich, jedoch
spätestens bis zum Annahmeschluss ein. Die MMG behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben.
ŷ Auf- und Abbau
a) Am letzten Aufbautag müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge bis
spätestens zum offiziellen Aufbauende aus dem Hallenbereich und den
Ladehöfen entfernt sein.
Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch im Messegelände befinden, werden von der MMG auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers
entfernt.
b) Eine Verlängerung der Abbauzeit ist leider nicht möglich.
ŷ Bestimmungen zum Standbau
a) Standgestaltung, Bauhöhen und Werbehöhen
Eingeschossige Bauweise:
Die maximale Bauhöhe beträgt 6 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt ebenfalls
6 m.
Zweigeschossige Bauweise:
Die maximale Bauhöhe beträgt 7,5 m. Die Werbehöhe (Oberkante) beträgt ebenfalls 7,5 m.
Bitte max. Bauhöhe an den Hallenwänden berücksichtigen (siehe Hallen- und
Freigelände-Beschreibung).
Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind ab einer Bauhöhe von
2,50 m neutral, weiß, sauber und frei von Installationsmaterial zu halten. Allen
Ausstellern wird empfohlen, Trennwände (Höhe: 2,50 m) an der Grenze zu Nachbarständen zu stellen. Trennwände werden nur auf Wunsch und Kosten des Ausstellers aufgestellt. Bestellungen dieser Wände bzw. weiterer Kojenwände (Höhe
2,50m) mit Vordruck 2.13 bis 2.17 einreichen. Bei Werbeträgern ist ein Abstand
von 2,00 m zum Nachbarstand einzuhalten, es sei denn, dass die Werbung in
keiner Weise auf den Nachbarstand hin ausgerichtet ist.
Werbeaufsetzer dürfen nicht mit Blink- oder Wechsellicht gestaltet werden.
Die Konzeption der Standgestaltung ist an die angemietete Standart (Block-,
Kopf-, Eck-, Reihenstand) anzupassen (z.B. mittels Trennwandsystemen). Der
Aussteller hat den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und
Ausstellung zu berücksichtigen. Die MMG ist befugt, im Zusammenhang damit
Änderungen in der Standgestaltung vorzuschreiben.
b) Planfreigaben
Grundsätzlich ist jeder Ersteller eines Messestandes für dessen Konstruktion,
Aufbau und Betrieb sowie die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
soweit diese für Messestände Anwendung finden, der Technischen Richtlinien
und der Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH eigenverantwortlich.
Bei der Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Planfreigabe durch die Messe
München GmbH nicht erforderlich:
– Stand- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m
– Standgröße kleiner als 100 m2
– keine Standabdeckung vorhanden.
Von den oben genannten Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens
6 Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) bei der Messe München
GmbH, Hauptabteilung TAS, zur Freigabe einzureichen (per E-Mail, als pdf-Datei
oder per Post).
Darüber hinaus sind mehrgeschossige Stände und Sonderkonstruktionen (z.B.
Brücken, Treppen, Kragdächer, Galerien usw.) grundsätzlich freigabepflichtig.
Weitere Hinweise finden Sie dazu in den „Baurechtlichen Bestimmungen“ unter
Vordruck 1.3.
Bitte beachten Sie in jedem Fall die Vordrucke 1.1 bis 1.3, die Vorgaben der
Technischen Richtlinien und die Informationen der einzelnen Merkblätter.
c) Vorschriften zum Brandschutz
Standabdeckungen < 30 m2 sind bei eingeschossiger Standbauweise nach Absprache mit der Hauptabteilung TAS möglich. Sollten größere Bereiche abgedeckt
werden, so ist eine Sprinkleranlage (siehe Vordruck 5.3) zu installieren.
Für die Halle B0 und die Eingangsbauwerke gelten abweichende Regelungen.
Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hauptabteilung TAS.
Sämtliche Materialien für Standabdeckungen und Dekorationszwecke müssen
mindestens schwer entflammbar (nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13 501-1) sein.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Elektroverteilungen, Feuerlöscheinrichtungen,
Hydranten etc. laut Weisung der Branddirektion München nicht verbaut werden
und müssen während der Laufzeit der Messe bzw. der Veranstaltung jederzeit frei
zugänglich sein!
Bitte überprüfen Sie daraufhin die Ihnen zugegangenen Hallenpläne und fordern Sie ggf. einen vergrößerten Planausschnitt bei der Messe München GmbH,
Hauptabteilung TAS, an.
Weitere Hinweise finden Sie dazu in dem Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen bei
Messeveranstaltungen“ und dem Vordruck 1.2.
ŷ Hallenböden, -decken und -wände/Freigelände
Die Hallenfußböden dürfen nicht gestrichen werden. Das Verkleben von jeder Art Bodenbelag auf Bodenflächen mit Kunststoffnoppen- oder Natursteinböden ist verboten;
auf Hallenböden ist das Verkleben von Bodenbelägen nur mit beidseitig klebenden
Textilbändern gestattet. Nach Messeschluss sind die Bodenbeläge und Klebebänder wieder zu entfernen. Fugen an Hallenwänden, -decken und -fußböden dürfen
unter keinen Umständen durch Stemm-, Fundamentierungs- oder ähnliche Arbeiten
beschädigt werden. Das Bohren und Einbringen von Bolzen und Verankerungen in
Böden (Verankerung von Sonderexponaten siehe Vordruck 11.6), Wände sowie in
Deckenkonstruktionen ist nicht gestattet.
Für Verankerungen von Zelten, Abspannungen, Fahnenmasten und für sonstige Arbeiten im Boden des Freigeländes sind der Hauptabteilung TAS genaue Lagepläne
zur schriftlichen Freigabe einzureichen. Ohne schriftliche Genehmigung ist jede Arbeit im Geländeboden untersagt.
Ein wichtiger Hinweis:
Auslaufendes Öl zersetzt den Asphaltbelag. Die Wiederinstandsetzung beschmutzter bzw. beschädigter Flächen geht zu Lasten des Ausstellers.
ŷ Genehmigungen, behördliche Vorschriften
Der Aussteller und die ggf. von ihm beauftragte Standbaufirma sind zur Einhaltung der
jeweils gültigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Insbesondere sind die Regelungen zu beachten, die sich aus der Sozialversicherungspflicht u.a. für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ergeben (Meldepflicht,
Sozialversicherungsausweis).
Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten und alle anderen Arbeiten mit offener
Flamme sind anzuzeigen.
In Abhängigkeit von der Standkonstruktion bzw. Standgestaltung sind Anschlüsse an den Schutzleiter nach VDE vorgeschrieben (s. auch Merkblatt für
Elektroinstallation in Messeständen).
Einleitungen in das Wassernetz dürfen die üblichen Schadstoffmengen für Haushalte
nicht übersteigen. Sollen öl-/fetthaltige Abwässer eingeleitet werden, welche diese
Mengen überschreiten (z.B. Produktionsabfälle, Einsatz von Gewerbespülmaschinen
etc.), ist der Einsatz von Öl-/Fettabscheidern notwendig.
Rundfunkantennen dürfen nur mit Genehmigung der Messeleitung durch eine Vertragsfirma installiert werden.
Für den Betrieb von Funkanlagen oder hochfrequenzabstrahlenden Gerätschaften ist
zur Vermeidung von gegenseitigen Störbeeinflussungen, unter Einhaltung der jeweils
gültigen europäischen EMV/EMI-Richtlinien, ein Kompatibilitätsnachweis im Hinblick
auf die im Gebäude/ Gelände im Einsatz befindlichen Einrichtungen zu erbringen.
Funkanlagen müssen demzufolge einen entsprechenden Frequenzabstand hinsichtlich der auf dem Messegelände bereits genutzten Frequenzen/Anwendungen aufweisen. Ein Funkfrequenzplan der Messe München ist auf Anfrage von der Hauptabteilung TAS erhältlich.
Wie in den Technischen Richtlinien/Allgemeinen Teilnahmebedingungen 5.6 und
5.9 beschrieben, bedürfen alle Vorführungen, akustische Werbung und die Inbetriebnahme von Maschinen und Geräten der vorherigen schriftlichen Zustimmung
der MMG und haben so zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört
werden. Die MMG ist berechtigt, trotz vorheriger Genehmigung diejenigen Vorführungen zu untersagen, die zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung
des Messebetriebs (z.B. durch Lärm) führen. Außerdem sind die behördlichen Vorschriften zu beachten. Über die Brandschutzmaßnahmen und die bei der Städt.
Branddirektion anmelde- und genehmigungspflichtigen Anlagen und Einrichtungen
informiert Sie der Vordruck 1.2.
Stand: März 2013
Wichtige Informationen
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12. – 15. November 2013
GEMA-Einwilligung
Bei Musikwiedergabe am Ausstellungsstand ist gemäß § 15 des Urheberrechtsgesetzes vom 9.9.1965 die Einwilligung der GEMA – Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – einzuholen.
GEMA Bezirksdirektion Stuttgart
Postfach 10 17 53
70015 Stuttgart
[email protected]
www.gema.de
Lautstärkebegrenzung bei Musikübertragungsanlagen
Der zugelassene max. Pegel bei der Benutzung von Musiküber tragungsanlagen mit
Lautsprechern beträgt 70 dB (A). Die Messe München GmbH behält sich jedoch für
besondere Fälle weitere Einschränkungen vor. Der Aussteller ist verpflichtet, auf die
Einhaltung des Pegels zu achten. Weiterhin ist dem MMG-Personal oder einem Beauftragten jederzeit Zutritt zum Stand zu gewähren, um evtl. Kontrollen bzw. Einstellungen der Lautstärke durchzuführen.
Bei Nichtbeachtung der Verpflichtungen des Ausstellers ist die MMG berechtigt, ohne
besondere Form die Musikübertragung zu beenden bzw. die Stromzufuhr des Standes zu sperren.
ŷ Beschäftigungsgenehmigung
Sofern im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau von Messeständen Arbeitnehmer
beschäftigt werden sollen, die weder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind noch die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen
Union besitzen, benötigen sie eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitserlaubnis). Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die unter Beibehaltung ihres gewöhnlichen
Aufenthalts im Ausland für ihren Arbeitgeber mit Sitz im Ausland firmeneigene Messestände auf- bzw. abbauen.
Die Arbeitserlaubnis ist beim Arbeitsamt München, Kapuzinerstraße 26 – 30, 80337
München, oder im Falle vorliegender Einsatzpläne beim Landesarbeitsamt Südbayern, Thalkirchner Str. 54, 80337 München, so rechtzeitig zu beantragen, dass vor
Beschäftigungsbeginn über den Antrag entschieden werden kann. Persönlich können
Anträge bei der Dienststelle des Arbeitsamtes in der Geyerstraße 32 gestellt werden.
Gemäß § 404 Absatz 2 des 3. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB III) handelt
ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig
– ohne Arbeitserlaubnis nach § 284 Absatz 1 Satz 1 SGB III als nichtdeutscher Arbeitnehmer eine Beschäftigung ausübt,
– entgegen § 284 Absatz 1 Satz 1 SGB III einen nichtdeutschen Arbeitnehmer ohne
Arbeitserlaubnis beschäftigt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR gegen den
Arbeitnehmer, bzw. 250.000,00 EUR gegen den Arbeitgeber geahndet werden. Für
Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ist die entsprechende Genehmigung bei der zuständigen Behörde einzuholen.
ŷ Reklamationen
sind der Messe München GmbH unverzüglich nach Bezug des Standes, spätestens
aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen, so dass die Messe München GmbH
etwaige Mängel abstellen kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt
werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die Messe München GmbH.
ŷ Versicherung
Der Aussteller haftet für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine
Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen
oder Sachen schuldhaft verursacht werden. Jeder Aussteller ist verpflichtet, eine derartige Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer abzuschließen und die anfallenden Prämien (einschließlich Versicherungssteuer) rechtzeitig zu entrichten. Der Abschluss
einer entsprechenden Versicherung kann unter Verwendung der Vordrucke aus dem
Bestellformulare für Ausstellerservices (siehe Vordruck 17.1) beantragt werden.
ŷ Anlieferung von Warensendungen
Wenn Sie Warensendungen für Ihren Stand adressieren, so bitten wir Sie, folgende
Daten auf der Sendung anzugeben bzw. Ihrem Spediteur mitzuteilen:
– Name der Veranstaltung
– Halle (Bezeichnung: A oder B oder C sowie die Nummer der Halle (1-6)) bzw. im
Freigelände (Bezeichnung: F und die Blocknummer (5-13))
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– Standnummer Ihres Messestandes
– Ausstellername
– Messegelände /Willy-Brandt-Allee, 81829 München, Deutschland
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Messe München GmbH keine für Ausstellungsstände/Dritte bestimmte Warensendungen in Empfang nehmen.
ŷ Messespeditionen
Die zugelassenen Messespeditionen sind:
Schenker Deutschland AG
Kühne & Nagel (AG & Co.) KG
Der Einsatz von Hebefahrzeugen und Mietkränen ist nur über die offiziellen Messespediteure gestattet. In besonderen Fällen hat zusätzlich eine Abstimmung mit der
Messe München GmbH, Hauptabteilung TAS, zu erfolgen.
ŷ Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen
a) Das Befahren des Geländes mit Kraftfahrzeugen aller Art erfolgt auf eigene Gefahr. Mit Ausnahme der unter Punkt b) genannten Fälle ist für die Dauer der Veranstaltung das Befahren des Messegeländes untersagt.
Während der Auf- und Abbauzeit ist das Einfahren mit PKW/LKW lediglich zum
Be- und Entladen erlaubt.
Für PKW/LKW, Lieferwagen, Anhänger, Container, Trailer etc. stehen zu den Aufund Abbauzeiten Parkplätze zur Verfügung (siehe Punkt Dauer-Parkplätze).
PKW sind während der Auf- und Abbauzeit aus Sicherheitsgründen und im Interesse einer reibungslosen Abwicklung von Aufbau, An- und Abtransport außerhalb der Ladehöfe abzustellen.
b) Erforderliche Anlieferungen sind während der Laufzeit über die Stirnseiten der
Hallen für jeweils eine Stunde möglich.
Sie erhalten vom Kontrollpersonal an den geöffneten Einfahrtstoren gegen Hinterlegung von 100,00 EUR Kaution eine zeitlich befristete Einfahrt-Erlaubnis. Die Bekanntgabe dieser Tore erfolgt in der Ausstellerinformation Verkehrs-Leitfaden,
welche noch gesondert versandt wird.
Mit einer zeitlich befristeten Einfahrt-Erlaubnis ist es Ihnen möglich, für eine Stunde in das Gelände einzufahren, Ihre Waren an der Halle auszuladen oder auch
körperbehinderte Kollegen in das Messegelände zu bringen. Da die Zufahrt zu
den Ladehöfen den Messebetrieb stört, ist eine Anlieferung über die Ladehöfe
täglich nur bis eine Stunde vor Messebeginn und jeweils nach Messeende
möglich. Daher sind alle Anlieferfahrzeuge bis spätestens eine Stunde vor
Messebeginn aus diesen Höfen zu entfernen.
Bei Einhaltung der festgelegten Ausfahrtszeit wird die hinterlegte Kaution bei der
Ausfahrt zurückgezahlt. (Die Einfahrt-Erlaubnis bitte gut sichtbar an der Windschutzscheibe anbringen.)
Erfolgt die Ausfahrt nicht innerhalb der festgesetzten Ausfahrtszeit, verfällt die
Kaution. Ihr Fahrzeug wird zusätzlich kostenpflichtig aus dem Gelände entfernt.
Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, Ihr Standpersonal und Ihre Lieferanten entsprechend.
Bei längeren Service-/Reparaturarbeiten ist eine Sondergenehmigung über die
Hauptabteilung TAS einzuholen.
Am letzten Messetag ist ab 12.00 Uhr bis zur offiziellen Abbaueinfahrt die
Einfahrt in das Messegelände nicht mehr möglich.
ŷ Dauer-Parkplätze
Für PKW
Das Parken im Gelände ist grundsätzlich verboten. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Dauerparkplätze können mit Bestellformular 8.2 bestellt werden.
Für LKW
Während der Laufzeit stehen für Ihre Fahrzeuge Parkplätze zur Ver fügung, die sich
im Umfeld des Messegeländes befinden. Sie erhalten weitere Informationen hierzu
mit einem gesonderten Ausstelleranschreiben rechtzeitig vor Messebeginn. LKWDauerparkplätze können mit Vordruck 8.2 bestellt werden.
ŷ Änderungen
Die Messe München GmbH behält sich alle die technische Abwicklung und Sicherheit
betreffenden Änderungen vor.
Stand: März 2013
Bedienungshinweise,
Stammdateneingabe
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12. – 15. November 2013
ŷ Bedienungshinweise
Bitte geben Sie zuerst Ihre Stammdaten ein. Anschließend wählen Sie über das Inhaltsverzeichnis ein Bestellformular aus. Füllen Sie dieses aus und berücksichtigen Sie eventuelle
Folgeseiten zu diesem Formular. Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es und
versehen Sie es mit Ihrem Firmenstempel.
Schicken Sie das ausgefüllte Formular per Post an die angegebene Adresse.
Wichtige Hinweise
Das Abspeichern der ausgefüllten Formulare ist mit dem kostenlosen Adobe Acrobat Reader ab
Version 8 oder der kostenpflichtigen Adobe Acrobat Vollversion möglich.
Mit Hilfe von Lesezeichen können Sie zu den jeweiligen Formularen springen. Klicken Sie auf die
Schaltfläche des Lesezeichens oder den Text in der Palette, um mit dem zugehörigen Lesezeichen
zu einem Thema zu springen.
Im Inhaltsverzeichnis werden alle ausgefüllten Formulare durch ein grünes Häkchen gekennzeichnet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser
Customer Interaction Centre per Telefon +49 89 949-11438 bzw. [email protected].
ŷ Stammdateneingabe
Bitte geben Sie hier Ihre Stammdaten ein, diese werden automatisch auf alle Formulare übernommen.
Sie können Ihre Eingaben jederzeit auch auf den einzelnen Bestellformularen korrigieren. Diese Korrekturen werden automatisch auch in Ihre Stammdaten übernommen.
Aussteller
Straße / Postfach
PLZ / Ort / Land
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
E-mail
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Stand: März 2013
Inhalt
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12. – 15. November 2013
ŷ Annahme bis 01. Oktober 2013
Die Bestellungen müssen spätestens bis zum obigen Datum eingegangen sein. Für die Durchführung verspätet eingesandter Bestellungen übernimmt die
Messeleitung keine Gewähr.
Die Messe München GmbH behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben.
Die Bezahlung des Beteiligungspreises ist Voraussetzung für die Bearbeitung der eingereichten Bestellungen.
Wichtige Hinweise
Plan der Serviceeinrichtungen
Hallen- und Freigeländebeschreibung
Merkblatt „Elektroinstallation in Messeständen“
Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“
Merkblatt „Einbau sprinklertauglicher Stoffe“
Merkblatt „Abhängungen von der Hallendecke“
(inkl. „Sicherheitshinweise Anschlagtechnik”)
Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“
Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen im Freigelände“
Merkblatt „Standbauten und Exponate im Freigelände“
Marketing Services Formulare
M1.1
M1.2
M1.3
M1.4
M1.5
M1.6
M1.7
M1.8
M1.9
M1.10
M1.11
M1.12
M1.13
M1.14
M1.15
M1.16
M1.17
M1.18
M1.19
M2
M3
M3.3
M5
M6
M7.1
M8
M9
Starter-Paket
Advanced-Paket
Premium-Paket
Mitaussteller-/GemStand-Paket
Ausstellerverzeichnis
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
Stichwortsuche
Logo im Hallenplan + Logo-Paket
Produkt-Highlight im Katalog
Elektronische Visitenkarte/Download
Anzeigen in Katalog (inkl. Lesezeichen)/Visitor Guide
Anzeige im productronica Newsletter
productronica Premiumletter
Banner-Anzeige in Besucher-E-Mailings
Banner auf der productronica Website
Banner im Online-Katalog
Banner in productronica App/Mobile-Katalog
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
AGB Media Services – jl.medien e.K.
Online-Gutschein
Gutschein
Lead Success
Werbemittel
Werbeflächen
Sponsoring
LEAD Erfassung
Pressefächer
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2.
2.0
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
2.10
2.11
2.12
2.13
2.14
2.15
2.16
2.17
2.18
3.
3.1
3.3
3.4
4.
4.1
4.2
4.3
Angaben zum Standbau
Vollmacht Anmeldung Standbau
Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz
Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen
Anmeldung von Schankanlagen
Abgabe von Speisen und Getränken
Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen
Standkonstruktionen/Trennwände
Übersicht Standbauleistungen
Miet-Systemstände Typ Easy, Maxi One
Miet-Systemstände Typ Start A, Start B
Miet-Systemstände Typ Innovation, Atrium
Miet-Systemstände Typ Economy, Glancer
Miet-Systemstände Typ Column, Delta
Miet-Systemstände Typ Royal, M2 farbig
Miet-Systemstände Typ Bridge, Fresh sight
Miet-Systemstände Typ Impression, Omega
Miet-Systemstände Typ Theta, Alpha
Übersicht Zusatzausstattung
AGB
Designstände
Trennwand, Holz neuwertig
Trennwand, Holz gebraucht
Informationen zu Holzwänden
System-Trennwände (weiße Kunststoffplatten)
Grundriss-Skizze für Trennwände
Container & Zelte Freigelände
Elektroinstallation
Elektro-Hauptanschluss Hallen
Zusätzliche Elektroinstallationen
Grundriss-Skizze für den Elektro-Hauptanschluss
Abhängungen/Rigging
Abhängekonstruktionen Hallen
Grundriss-Skizze für Abhängekonstruktionen Hallen
Beleuchtungs- und Traversensysteme
Stand: März 2013
Inhalt
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12. – 15. November 2013
5.
Sanitärinstallationen/Sprinkler/Druckluft
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Wasser- und Sanitäranschlüsse
Grundriss-Skizze für den Wasseranschluss
Sprinklerinstallation in den Hallen
Druckluft- und Vakuumanschluss
Grundriss-Skizze für den Druckluftanschluss
Wrasen- und Rauchgasabzüge Hallen
Grundriss-Skizze für Wrasen- und Rauchgasabzüge
6.
Informations- und Telekommunikationsleistungen
6.1
6.2
6.3
6.4
7.
7.1
7.2
8.
8.1
8.2
8.3
9.
9.1
10.
Telefon/Telefax/Modem/ISDN
Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV)
Zusätzliche Kommunikationsleistungen
Grundriss-Skizze für Informations-/ Telekommunikationsleistungen
Reinigung und Entsorgung
Standreinigung & Sonderleistungen
Abfallentsorgung
Aussteller- und Parkausweise
Ausstellerausweise
Parkausweise
MVV-Fahrkarten
Sicherheit/Bewachung
Seite 2 / 2
15. Büro-Services, Konferenzen
15.1 International Business Center IBC
15.2 Konferenz- und Besprechungsräume
16. Vermittlung von Personal
16.1 Hostessen/Hosts/Dolmetscher/Servicepersonal
17. Versicherungen
17.1 Haftpflicht für Aussteller
17.2 Transport- und Ausstellungsgüter versicherung
18. Hotel- und Eventservice
18.1 Hotelanforderung
18.2 Rahmenprogramm/Event/Incentive
18.3 Anmeldung für Abendveranstaltungen auf dem Messestand
19. Sonstiges
19.1 Mehrwertsteuer-Rückerstattungs-Service
19.2 Messeauftrittsberatung
Technische Richtlinien
Allgemeine Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen
der Messe München GmbH
Ausstellungsschutz für Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken
Standbewachung
Speditionsleistungen
10.1 Kran- und Hebefahrzeuge/Lagerung von Waren, Gütern
10.2 Arbeitsbühnen
11.
11.1
11.2
11.3
11.7
Raumausstattung
Teppiche, Bodenbeläge, Holzterrassenböden
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration, BEKRA Pflanzenservice
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration, Planter’s Punch GmbH
Vorgezogener Standaufbau
12. Mietmobiliar/Vitrinen/Elektrogeräte
12.1 Hummel Möbelverleih GmbH
12.2 Rappenglitz Messebau GmbH
13. Multimedia/Video/PC
13.1 Audio/Video/PC, Gahrens + Battermann GmbH
13.2 Audio/Video/PC/Licht, BTL Veranstaltungstechnik München GmbH
13.3 Audio/Video/PC, Neumann & Müller GmbH & Co. KG
14. Catering/Geschirr
14.1
14.2
14.3
14.4
Gastronomische Leistungen, Hoffmann Gastronomie & Catering
Gastronomische Leistungen, Käfer Service GmbH
Vermietung von Geschirr, Alles für Ihr Fest GmbH
Weitere Lieferanten von gastronomischen Leistungen
Stand: März 2013
Stichwortverzeichnis
Seite 1 / 1
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12. – 15. November 2013
A
Vordruck-Nr.
Abfallentsorgung
Abhängungen
AGBs
Arbeitsbühnen
Audiogeräte
Ausstellerausweise
Ausstellungsschutz
7.2
4.1
siehe letzte Seiten
10.2
13
8.1
siehe letzte Seiten
B
Bauerlaubnis
Beleuchtung
Besprechungsräume
Bewachung
Bodenbeläge
Brandschutz
Breitbandanschluss
Büroservices
1.3
3.3/4.3
15.2
9.1
11.1
1.2
6.2
15.1
C
Catering/Gastronomie
Container & Zelte, Freigelände
Computertechnik
14
2.18
13
D
Designstände
Druckluft- und Vakuumanschluss
Dolmetscher
2.12
5.4
16.1
E
Elektrogeräte (Miete)
Elektro-Hauptanschluss
Elektroinstallationen
Entsorgung
12.1/12.2
3
3.3
7.2
6.1
G
Gabelstapler
Gastronomische Leistungen
Geschirrverleih
Gutscheine für Tagestickets
10.1
14
14.3
M3
H
Haftpflichtversicherung
Hallen- und
Freigeländebeschreibung
Hebefahrzeuge
Hostessen
Hotel- und Eventservice
International Business Center
Internet
ISDN
Vordruck-Nr.
15.1
6.2
6.1
K
Komplettstände
Konferenzräume
Kran- und Hebefahrzeuge
Kühlmöbel
2.0–2.9
15.2
10.1/10.2
12.1/12.2
L
Lasereinrichtungen
Lampen/Leuchten
Lead Success
LEAD Erfassung
Leergut-Lagerung
Licht
1.5
3.3
M3.3
M8
10.1
13.2
M
Malerarbeiten
2.13–2.15
Media Services jl medien
M1.1–1.19
Mehrwertsteuer-Rückerstattung
19.1
Merkblätter
siehe nächste Seiten
Messeauftrittsberatung
19.2
Mietpflanzen
11.2/11.3
Miet-Systemstände
2.0–2.9
Möbel
12
Müllentsorgung
7.2
Multimedia/Video
13
MVV-Fahrkarten
8.3
0
Online-Gutscheine für Tagestickets
M2
P
F
Fax
I
17.1
Parkausweise
Personalanforderung
Pflanzen
Podeste
Pressefächer
8.2
16.1
11.2/11.3
11.1
M9
R
Rahmenprogramm
Rauchgasabzüge
Reinigung (Stand)
Röntgeneinrichtungen
S
Sanitärinstallation
Schankanlagen
Servicepersonal
Spedition
Sponsoring
Sprinkleranlage
Standbauanmeldung
Standbewachung
Standreinigung
Stapler
Systemstände
System-Trennwände
Vordruck-Nr.
5.1
1.4
16.1
10.1
M7.1
5.3
1.1/1.3
9.1
7.1
10.1
2.0–2.9
2.16
T
Tapezierarbeiten
Technische Richtlinien
Telefon/Telefax
Telekommunikation
Teppiche
Transportversicherung
Traversensysteme
Trennwände
TV-Anschluss
2.13–2.15
siehe letzte Seiten
6.1
6.3
11.1
17.2
4.3
2.13–2.15
6.2
V
Veranstaltungstechnik
13
Versicherungen
17
Vertragsbedingungen
siehe letzte Seiten
Vitrinen
12
Vollmacht Anmeldung Standbau
1.1
Vorbeugender Brandschutz
1.2
Vorgezogener Standaufbau
11.7
W
Wasseranschluss
Werbemittel
Werbeflächen
Wichtige Hinweise
Wrasenabzüge
5.1
M5
M6
siehe erste Seiten
5.6
Z
Zelte & Container Freigelände
2.18
Zweigeschossiger Standbau siehe nächste Seiten
18.2/18.3
5.6
7.1
1.5
siehe nächste Seiten
10.1
16.1
18
ŷ Hinweis
Weitere Serviceleistungen finden Sie auf unserer Homepage www.messe-muenchen.de.
Klicken Sie hierzu bitte den Button SERVICES & LEISTUNGEN.
Stand: März 2013
Personenaufzug
Lift
Rolltreppe/Treppe
Escalator/Stairs
Taxi
Flughafen-Bus
Airport shuttle bus
Linien-Bus
Public bus
U-Bahn
Underground
Parkplatz
Car park
Abhängekonstruktionen
Rigging/Suspension units
Ausstellerservice West
Exhibitor services West
Servicebüro Konferenzräume West
Service bureau confrerence rooms West
Speditionsbüro
Forwarding office
Backwaren
Bakery
Bank
Bank
Behindertentoilette
Toilet for the disabled
Briefkasten/Postbox
(Leerung nur zu Messezeiten/
Collection only during trade fairs)
Briefmarkenautomat/Stamp vend.
machine (Eingang West und Ost/
West and East Entrance)
Grafik
Artwork
Geschirrverleih
Tableware rental
Geldautomat
Cash dispenser (ATM)
Garderobe, Gepäckaufbewahrung
Cloakroom, left luggage
Fundbüro
Lost & found
Erste Hilfe
First aid
Multimedia
Multimedia
Ausstellerservice Nord
Exhibitor services North
veranstaltungsabhängig
depending on event
Ausstellerservice Ost
Exhibitor services East
Servicebüro Konferenzräume Ost
Service bureau confrerence rooms East
Aussteller-Shop
Exhibitors’ shop
Mietmobiliar
Furniture rentals
Internationales Business Center
International Business Center
Pflanzen/Blumen
Plants/Flowers
Telekommunikationsservice
Telecommunications service
veranstaltungsabhängig
depending on event
Service-Einrichtungen
am „Atrium“
Service facilities at the “Atrium”
veranstaltungsabhängig
depending on event
veranstaltungsabhängig
depending on event
Zoll
Customs
Wickelraum
Babycare room
Touristeninformation
Tourist information counter
Toiletten
Toilets
Standbau
Stand construction
Sicherheitszentrale
Security service
Messe-Parkservice
Trade-fair parking service
Kurierservice/Paketversand
Courier service/Despatch of parcels
Kiosk
Internationaler Gästeempfang
International Visitors Lounge
Information
Arbeitsvermittlung
Employment agency for fairs
Service
Biergarten
Beer garden
Imbiss/Café
Snack bar/Café
Gastronomie/Restaurants
West
Parkhaus West
Multi-storey car park west
Tore
Gates
Eingang
Entrance
Betrieb ist veranstaltungsabhängig
Services vary according to event
Allgemeine Information
General information
Tower
West
ICM
est t
r d w we s
o
N r th
No
West
U2
Messestadt West
Messesee
Lake
Messesee
Lake
traße
alme-S
Olof-P
Erdgeschoss/Ground floor
B0
Messehaus
Administration building
Messe München, Service-Einrichtungen
Munich Trade Fair Center, service facilities
A1
B2
B1
B4
B3
A2
A3
Pau
enr
i-S
B5
l-H
Willy-Brandt-Allee
A4
A5
A t r i u m
C4
Nord
North
C3
A t r i u m
C2
Servicebetriebe
Nord
Service companies north
C1
Riemer Straße
paa
k- S
traß
e
A6
B6
Servicebetriebe
Ost
Service
companies
east
Ausstellungsfreigelände
Outdoor exhibition area
Ausstellungsfreigelände Nord
Outdoor exhibition area North
Messeturm
Moving Tower
Stand/As of: 06/2012
U2
Messestadt Ost
Park &
Ride car
park
P+R
Parkhaus
Ost
East
Am Messefreigelände
Merkblatt
Hallen- und Freigeländebeschreibung
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Fußböden – Belastbarkeit – Tore
Allgemein
Mit Ausnahme der Halle B0 ist das Befahren der Hallen möglich, darf jedoch nur
im Schritttempo erfolgen. Die Installationskanäle sind in geschlossenem Zustand
befahrbar. Die Tragkraft entspricht bei gleichmäßiger Flächenlast der jeweiligen allgemeinen Hallenbodenbelastung. Die ausgewiesene maximale Punktbelastung des
Hallenbodens schließt den Bereich der Installationskanäle aus.
Die vorgeschriebene Belastungsgrenze darf für die Personen- und Lastenaufzüge
in keinem Fall überschritten werden, eine Lastenbeförderung in den Personenaufzügen und über die Rolltreppen ist nicht gestattet.
Hallen
Länge
A1 – A6
B1 – B5
Die durch Nichtbeachten dieser Vorschriften eingetretenen Beschädigungen müssen der MMG vom Aussteller und seinen Erfüllungsgehilfen ersetzt werden.
Für die Angaben zu den Eingangsbauwerken (Bodenbelastung max. 1 t/m2 [10 kN/m2]
im Erdgeschoss) kontaktieren Sie bitte den Technischen Ausstellerservice der Messe
München GmbH.
B6
(Hochhalle)
161 m
161 m
C1 – C3
C4
B0
143 m
139 m
65 m
Breite
71 m
71 m
71 m
71 m
54 m
Bruttoausstellungsfläche
ca. 11.000 m2
ca. 11.000 m2
ca. 10.000 m2
ca. 10.000 m2
ca. 3.500 m2
Lichte Höhe Hallenlängswand
(im Hallenrandbereich zwischen den Portalen)
ca. 5,70 m
ca. 7,80 m
ca. 5,70 m
ca. 5,70 m
ca. 4,00 m
(Hallenrand)
Lichte Höhe Auflager Hallenträger
(im Hallenseitenbereich)
ca. 10,75 m
ca. 15,25 m
ca. 10,75 m
ca. 10,75 m
–
Lichte Höhe Zugband
(im Hallenmittelbereich)
ca. 11,50 m
ca. 16,00 m
ca. 11,50 m
ca. 11,50 m
4,20 m
(Hallenmitte)
Hallenbodenbelag
Gussasphalt
Zulässige Bodenbelastung
5 t/m (50 kN/m )
5 t/m (50 kN/m )
5 t/m (50 kN/m )
5 t/m (50 kN/m )
2 t/m2 (20 kN/m2)
Zulässige Punktbelastung
(Auflagefläche 0,3 m x 0,3 m, Abstand ca. 1,5 m)
nicht gültig für Spartenkanalabdeckung
5 t (50 kN)
5 t (50 kN)
5 t (50 kN)
5 t (50 kN)
8 t (80 kN)
Zulässige, lotrechte Belastung
pro vorhandenem Abhängepunkt
100 kg (1 kN)
100 kg (1 kN)
100 kg (1 kN)
100 kg (1 kN)
100 kg (1 kN)
Hallentore: (Größe) und [Anzahl]
befahrbar
nicht befahrbar
(4,5 m x 4,5 m) [6]
(2,5 m x 4,5 m) [4]
(4,5 m x 4,5 m) [8]
(2,5 m x 4,5 m) [2]
(4,5 m x 4,5 m) [6]
(2,5 m x 4,5 m) [4]
(4,5 m x 4,5 m) [8]
(2,5 m x 4,5 m) [2]
(12,5 m x 4 m) [1]
Künstliche Beleuchtung
100 Lux/m2
100 Lux/m2
100 Lux/m2
100 Lux/m2
400 Lux/m2
2
Gussasphalt
2
2
Gussasphalt
2
2
Gussasphalt
2
2
Parkett
2
Raumlufttechnik
teilklimatisiert
teilklimatisiert
teilklimatisiert
teilklimatisiert
teilklimatisiert
Medienversorgung über Spartenkanäle quer zur
Hallenlängsrichtung im Achsmaßabstand von
5m
5m
4,5 m (*)
4,5 m
4,85 m
Breite der Spartenkanäle
Breite der Spartenkanalabdeckung
0,35 m
0,43 m
0,35 m
0,43 m
0,35 m
0,43 m
0,35 m
0,43 m
0,35 m
0,43 m
Anschlussmöglichkeit:
– Wasser
– Abwasser
– Sprinkler
– Druckluft
– Gas (nicht flächendeckend verlegt)
DN 25/min. 3,5 bar
DN 100
DN 50
DN 50/min. 10 bar
DN 25/20 mbar
DN 25/min. 3,5 bar
DN 100
DN 50
DN 50/min. 10 bar
DN 25/20 mbar
DN 25/min. 3,5 bar
DN 100
DN 50
DN 50/min. 10 bar
DN 25/20 mbar
DN 25/min. 3,5 bar
DN 100
DN 50
DN 50/min. 10 bar
DN 25/20 mbar
DN 25/min. 3,5 bar
DN 100
DN 50
DN 50/min. 10 bar
DN 25/20 mbar
Elektroversorgung
200 W/m2
200 W/m2
200 W/m2
200 W/m2
200 W/m2
300
300
300
300
100
Fernmeldetechnik (FMT)
– anwenderneutrale, drahtgebundene Anschlüsse
(Telefon, Fax, Analog, ISDN, DSL, LAN)
– schnurlose Telefonanschlüsse (DECT)
ca. 100
ca. 100
ca. 100
ca. 100
ca. 50
Breitbandanschlüsse (TV)
150
150
150
150
56
Lichtwellenleiter-Anschlüsse
(Monomode u./od. Gradientenfaser)
150
150
150
150
56
(*) Die Halle C1 verfügt zusätzlich über zwei Spartenkanäle in Hallenlängsrichtung.
Für das Foyer des ICM gelten gesonderte Technische Richtlinien
Stand: Juni 2012
Hallen- und Freigeländebeschreibung
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
Freigelände
Breite der Fahrstraßen
8 m bzw. 12 m
Straßenbelag
Asphalt
Bodenbelag – Ausstellungsfläche
Schotterkiesgemisch oder Schotterrasen (begrüntes Humus-Schottergemisch, partiell mit Splittanteil);
Teilbereiche asphaltiert
Zulässige Bodenbelastung
20 t/m2 (200 kN/m2) bis 50 t/m2 (500 kN/m2) (ausgenommen Bereich der Gleisstrasse)
Beleuchtung
30 Lux/m2
Anschlussmöglichkeit:
– Wasser
– Abwasser
DN 40/min. 3,5 bar
DN 100
Elektroversorgung
50 W/m2
Fernmeldetechnik (FMT)
– anwenderneutrale, drahtgebundene Anschlüsse
(Telefon, Fax, Analog, ISDN)
– schnurlose Telefonanschlüsse (DECT)
1400
ca. 200
Internetanschlüsse
auf Anfrage
Lichtwellenleiter-Anschlüsse
(Monomode u./od. Gradientenfaser)
ca. 100
Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte den Technischen Ausstellerservice der Messe München GmbH.
Stand: Juni 2012
Merkblatt
Elektroinstallation in Messeständen
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productronica
12. – 15. November 2013
Die Elektroinstallation in Messeständen ist generell nach den neuesten EN-, DINund VDE-Bestimmungen und nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Bei allen Arbeiten ist auf die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen der DIN VDE 0100 Teil 410, 520, 600 und 711,
VdS-Richtlinien und der Unfallverhütungsvorschriften BGV A1, A3 und C1 zu achten. Betriebsmittel müssen durch eine anerkannte europäische Zertifizierungsstelle
geprüft sein (anerkannte Prüfstellen sind z.B. VDE, OVE, usw.).
Folgende Punkte sind in diesem Zusammenhang besonders zu beachten:
Arbeiten an der Elektroinstallation dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften,
im Sinne der VDE 0100 T 100, ausgeführt werden. Die Elektrofachkräfte müssen
mit geeignetem Werkzeug und Arbeitshilfsmittel ausgerüstet sein. Ein Betrieb der
Elektroanlage ist nur bei Mängelfreiheit gestattet. Die Maßnahmen zur Betriebssicherheit müssen daher vor dem Zuschalten der Spannung erfolgt sein. Arbeiten
unter Spannung ist nicht gestattet.
Wer sich mit der Errichtung elektrischer Anlagen befasst, ist in jedem Einzelfall eigenverantwortlich (d.h. persönlich) für die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Elektrotechnik haftbar!
ŷ Stromversorgung/Hauptverteilung
Die gesamte Standinstallation muss über einen gemeinsamen Schalter (Hauptschalter) – Fehlerstromschutzschalter gelten nicht als Hauptschalter – abschaltbar
sein (Ausnahme: Kühlschränke, Telefaxgeräte, elektronische Speicher). Der Hauptschalter und die Elektroverteilung des Standes müssen so angebracht sein, dass sie
jederzeit zugänglich sind.
Störungen elektrischer Art müssen umgehend fachgerecht behoben werden.
Die Stromversorgung erfolgt im TN-S System (3 Phasen, 1 Neutralleiter, 1 Schutzleiter).
Wechselspannung: 230 V (± 10 %) / 50 Hz
Drehstromspannung: 400 V (± 10 %) / 50 Hz
Im Trittbereich sind die Kabel mechanisch zu schützen bzw. nur ausdrücklich hierfür zugelassene Leitungen hoher mechanischer Beanspruchung zu verwenden
(mindestens H05RN-F). Flachleitungen sind unzulässig (Ausnahme: durch eine
anerkannte europäische Zertifizierungsstelle zertifizierte Flachleitungen)! Stolperfallen durch Leitungen und Kabel sind zu vermeiden.
ŷ Leuchten allgemein
Leuchten müssen so befestigt sein, dass ein Herabfallen ausgeschlossen wird.
Sämtliche Leuchten müssen mit zwei voneinander unabhängigen Befestigungen
(Anmerkung: Sicherungsseile oder -ketten gelten als zweite Aufhängung) angebracht werden, die je das fünffache des Eigengewichtes tragen können. Sie sind
ab einer Montagehöhe von 2,50 m (siehe auch Strom-/Lichtschiene) oder einem
Gewicht ab 2 kg zwingend vorzusehen. Hierzu ist die Verwendung von Seilen und
Bändern aus natürlichen und synthetischen Fasern (z.B. Kabelbinder) unzulässig.
Sicherungsseile sind aus nicht brennbarem Material auszuführen. Dies gilt auch für
Lichtschienensysteme!
Sämtliche Leuchten sind mit einem mechanischen Schutz, z.B. Schutzkorb, Schutzscheibe, zu versehen oder müssen eine Fangeinrichtung besitzen, die das Herausfallen von Leuchtmitteln oder Leuchtenteilen verhindert.
Das Anbringen von Leuchten auf brennbaren Baustoffen (z.B. Holz) ist nur zulässig,
wenn:
a) die Leuchten eines der folgenden Zeichen haben:
ŷ Schutzmaßnahmen
Alle Stromkreise sind zusätzlich zur Absicherung durch Schmelzsicherungen oder
Leitungsschutzschalter mit einer Fehlerstromschutzschaltung (RCD residual current protective device) auszustatten.
Maximaler Differenzstrom 30 mA (I¨ = 0,03 A).
Frequenzgesteuerte Maschinen (z.B. Maschinen, Roboter, Motoren) sind mit
RCDs Typ B SK (allstromsensitiv) auszustatten (bitte Rücksprache mit den entsprechenden Vertragsfimen der Messe München GmbH halten).
An sämtlichen Geräten, Leuchten und anderen Betriebsmittel ist der Schutzleiter
anzuschließen. Ausnahme: Die Gegenstände sind „schutzisoliert“ (Schutzklasse 2)
oder sie werden mit „Schutzkleinspannung“ (Spannungsbereich 1, SELV) betrieben.
Standkonstruktionen aus Metall, leitend untereinander verbundene Metallteile und
größere metallische Teile, an denen elektrische Leitungen oder Betriebsmittel befestigt sind, sind an den Schutzpotentialausgleich anzuschließen („erden“). Bei Verwendung von Elektroverteiler der Messe München GmbH wird der Anschluss des
Schutzpotentialausgleichs ausschließlich von den zuständigen Elektrofachfirmen
der Messe München GmbH ausgeführt.
Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2) zu versehen
(VDE 0100 Teil 711). Dieser Schutzpotentialausgleich muss auf die Hauptpotentialausgleichseinrichtung im Spartenkanal aufgelegt werden (dies gilt gegebenenfalls
auch für leitende Standbauteile). Der Übergabepunkt am Hallenboden muss über
den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller
selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt
werden.
ŷ Leitungsanlage
Die Leitungsanlage ist fachgerecht zu verlegen und zu befestigen.
Die äußere Isolierung (Ummantelung) der Kabel ist in die Geräte, Lampen, Steckvorrichtungen usw. mit einzuführen. Sämtliche Leitungen müssen wirksam zugentlastet werden.
Die verwendeten Kabel und Leitungen müssen für die vorgesehene Verlegungsart
zugelassen und ausreichend dimensioniert sein (DIN 57298/VDE 298). Der Mindestquerschnitt beträgt 1,5 mm2.
Werden Leitungen nicht über zugelassene Steckverbindungen verbunden, müssen
Klemmverbindungen in allseitig geschlossenen Abzweigdosen erfolgen. Offen installierte Klemmen sind unzulässig.
Leuchten für Entladungslampen mit eingebautem Vorschaltgerät – geeignet zum Einbau in Möbel aus schwer oder normal entflammbaren Baustoffen (im Sinne von DIN 4102-1).
Deren Oberflächen können beschichtet, furniert oder lakkiert sein.
M
M
Leuchten
– für Glühlampen oder
– für Entladungslampen mit eingebautem Vorschaltgerät
zum Einbau in Möbel aus Baustoffen, über deren Entflammbarkeit nichts bekannt ist.
M
Neu
D
Bisher
F
F
Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur z.B. für
Betriebsstätten, die durch Staub oder Faserstoffe feuergefährdet sind.
b) die Leuchten einen Abstand von mindestens 35 mm von der Befestigungsfläche
haben oder
c) die Leuchten auf einer nicht brennbaren, Temperatur isolierenden Unterlage, deren Mindeststärke 10 mm beträgt, angebracht sind.
Dies gilt analog für Steckdosen oder andere Betriebsmittel, die auf brennbaren Baustoffen befestigt werden. Für in den Boden eingebaute Leuchten gelten dieselben
Bestimmungen.
Es ist ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialien nach Herstellerangaben (Kennzeichnung i. d. Regel auf der Leuchte) einzuhalten. Der Mindestabstand
beträgt 0,5 m!
z.B.
0,5
Mindestabstand zur angestrahlten Fläche
(im Beispiel: 0,5 m)
Beim Einsatz von Strom-/ Lichtschienen ist unbedingt darauf zu achten, dass die zugehörigen isolierenden Endstücke an der Stromschiene eingesetzt sind und damit
eine Berührung der spannungsführenden Leiter ausgeschlossen ist.
Die Mindesteinbauhöhe von Lichtschienen beträgt 2,50 m. Darunter ist ein Einbau
nur möglich, wenn die Schiene komplett abgedeckt ist. Ein kompletter Berührungsschutz muss gewährleistet sein!
Die Stromschiene ist mechanisch wirksam mit nicht brennbaren Verbindern (z.B.
Schrauben, Metallband etc.) auf dem Untergrund zu befestigen. Kunststoffkabelbinder sind nur als zusätzliche Montagehilfe zugelassen!
Stand: Juni 2012
Elektroinstallation in Messeständen
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Photovoltaikanlagen/ Elektrische Eigenerzeugungsanlagen
Bei Präsentationen von Photovoltaikanlagen oder anderen elektrischen Eigenerzeugungsanlagen muss eine Freischalteinrichtung (Feuerwehrschalter) zum Abschalten der Anlage im Gefahrenfall gut sichtbar an einer jederzeit frei zugänglichen
Position angebracht sein (Ausnahme: es wird keine Leerlaufspannung über 120 V
DC erzeugt). Die DIN VDE 0100 T 712 und DIN VDE 0126 sind zu beachten und ein
Prüfprotokoll nach VDE 0126-23 zu erstellen und auf Verlangen vorzulegen. Der
Stand ist beim Technischen Ausstellerservice anzumelden und mit einem Hinweisschild „PV-Anlage“ zu kennzeichnen.
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ŷ Hinweis
Den Anordnungen der von der Messe München GmbH beauftragten Elektrosachverständigen ist Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen die o.g. Bestimmungen und
Anordnungen wird der betreffende Messestand aus Sicherheitsgründen von der
Stromversorgung ausgeschlossen.
ŷ Niedervoltbeleuchtung
Bei Halogenbeleuchtung ist das Herausfallen der Leuchtmittel durch geeignete Halterungen zu verhindern (z.B. durch Klammern, Krallen oder Federn). Eine Steckverbindung im Sockel alleine reicht nicht als Halterung aus!
Sämtliche Leitungen bis zur Leuchte müssen isoliert sein. Lack gilt nicht als Isolierung! Dies gilt auch für Konstruktionsteile, die als spannungsführende Leiter verwendet werden.
Transformatoren (Trafos):
Es dürfen nur dem Einsatzzweck entsprechend zugelassene Sicherheitstransformatoren verwendet werden. Bei der Montage ist auf ungehinderte Wärmeabfuhr zu
achten (Abstände nach Aufdruck bzw. Herstellerangaben).
Transformatoren sind primärseitig und sekundärseitig abzusichern. Trafos ohne
Sekundärsicherungen müssen nachgerüstet werden. Die Sicherungsgröße darf,
abhängig von der Trafogröße, max. 25 A betragen.
Die Sicherung muss dem zu erwartenden Kurzschlußstrom mechanisch entgegenwirken.
Vorzugsweise sind Leistungswächter (Ansprechtoleranz im Fehlerfall ± 60 W) zu
verwenden!
Elektronische Trafos dürfen ohne Sekundärsicherung verwendet werden, wenn sie
durch eine anerkannte europäische Zertifizierungsstelle geprüft wurden.
Achtung: Maximale Leitungslänge bei elektronischen Trafos: 2 Meter!
ŷ Neonbeleuchtungsanlagen / Schriftzeichen
Anlagen mit elektrischen Entladungslampen: Anlagen mit jeglicher Art von Leuchtröhrenschriften oder Leuchten als Illuminationseinheit auf einem Stand oder als
Ausstellungsgegenstand mit Nennversorgungsspannung höher als AC 230/400V
müssen mit den nachfolgenden Bedingungen übereinstimmen: Die Leuchtschrift
oder die Leuchte muss ausserhalb des Handbereichs (Mindesthöhe 2,5 m) errichtet
oder ausreichend geschützt sein, um das Verletzungsrisiko zu verringern (bruchsichere, transparente Abdeckung).
Stand: Juni 2012
Merkblatt
Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen
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productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Alarmierung der Feuerwehr und Feuerlöscheinrichtungen
Brandschutztechnische Einrichtungen und Hinweise auf das Verhalten im Brandfall
finden Sie innerhalb der Halle neben jedem Ausgang.
Bei Brand oder Rauchentwicklung immer die Feuerwehr über einen Druckknopffeuermelder alarmieren.
Die in den Hallen vorhandenen Wandhydranten, Druckknopfmelder, Rauchabzugsauslöseeinrichtungen und Feuerlöscher dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden.
ŷ Fläche für Feuerwehr
ŷ Elektro-Installation und Elektrogeräte
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den Sicherheitsvorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) auszuführen.
Elektroverteilungen sind von Lagerungen frei zu halten.
Elektrische Kochplatten, Bügeleisen, Strahlungsöfen, Kocher, Tauchsieder u.a.
Elektrogeräte sind während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind
auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei
übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können.
ŷ Feuerlöscher
Die gekennzeichneten Feuerwehranfahrtszonen und Wendeschleifen sind ständig freizuhalten. Während den Auf- und Abbauzeiten dürfen Fahrzeuge, Auflieger,
Container, Behälter und/oder Leergut jeder Art nur auf den markierten Stellflächen
abgestellt werden.
Auf die Ausstellerinformation „Verkehrsleitfaden“ wird hingewiesen.
Werden Feuerlöscher auf dem Messestand bereit gehalten, so sind grundsätzlich
Wasserlöscher nach der EN 3 oder DIN 14406 einzusetzen (in Küchenbereichen
und Technikräumen sind Kohlendioxidlöscher nach der EN 3 oder DIN 14406 bereit
zu stellen).
ŷ Notausgänge, Hallengänge
Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen
Sicherheitsbeleuchtung, in Anlehnung an VDE 0100-718, DIN 50172 und DIN EN
1838. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden bis zu den allgemeinen
Rettungswegen gewährleistet ist.
Sämtliche planmäßig festgelegten Ausgänge und Gänge der Hallen sind ständig in
voller Breite freizuhalten. Die Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder in sonstiger
Weise unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden. Informationsstände, Tische
o.Ä. sind in ausreichender Entfernung von Zu- bzw. Ausgängen oder Treppenraumzugängen aufzustellen.
ŷ Standgestaltung
Stände mit einer Grundfläche von bis zu 100 m2 benötigen 1 Ausgang mit einer
lichten Breite von mindestens 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als
100 m2 benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten Breite von jeweils 0,90 m. Stände
mit einer Grundfläche von mehr als 200 m² benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten
Breite von jeweils 1,20 m. Bei Ständen mit einer Grundfläche von mehr als 400 m 2
schreibt die MMG, Hauptabteilung TAS, im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Anzahl der Ausgänge und deren jeweilige
lichte Breite vor.
Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine
Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg
haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), sind auf in den Hallen
gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende
sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur
Abnahme vorbehalten.
Beträgt innerhalb eines Standes die maximale Fluchtweglänge zu einem Hallengang mehr als 10 m, so ist ein zweiter Ausgang und/oder ein mindestens 2 m breiter
Gang innerhalb des Standes vorzusehen, der zu einem Hallengang führt.
Liegen Hallenausgänge innerhalb eines Standes, dürfen die Ausgangsbreiten nicht
eingeengt werden. Die Rettungswege der Halle müssen im Einvernehmen mit der
Branddirektion nachgewiesen werden. Die Sicht auf Ausgangshinweise darf nicht
beeinträchtigt werden.
Die festgelegten Hallengänge dürfen grundsätzlich nicht überbaut werden.
ŷ Dekorationen
Sämtliche für Dekorationszwecke verwendeten Materialien müssen mindestens
schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder DIN EN 13501-1) sein – der Prüfbescheid ist
vorzulegen. Soll diese Eigenschaft nachträglich erreicht werden, ist dies nur in geringen Mengen und in Absprache mit der Branddirektion München mit einem amtlich zugelassenen Flammschutzmittel unter Beachtung der Verarbeitungshinweise möglich.
Leicht entflammbare, brennend abtropfende, abschmelzende oder toxische Gase
bildende Materialien dürfen nicht verwendet werden.
Die Verwendung – im Brandfall stark rußender – Kunststoffe (z.B. Polystyrol, PUSchäume, Styropor usw.) ist nicht zulässig. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen.
ŷ Abgeschnittene Bäume und Pflanzen
Abgeschnittene Bäume und Pflanzen dürfen zu Dekorationszwecken nur in grünem
Zustand verwendet werden. Wenn während der Dauer der Ausstellung festgestellt
wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar
werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa 50 cm über dem Boden
astfrei sein. Torf ist stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!).
ŷ Sicherheitsbeleuchtung
ŷ Verpackungsmaterial
Verpackungsmaterial, Transportkisten oder sonstige während der Ausstellung nicht
benötigte Gegenstände sind außerhalb der Hallen und Ladehöfe unterzubringen.
Während der Auf- und Abbauzeit sind die Flucht- und Rettungswege in den Hallen
freizuhalten; nicht mehr benötigtes Transport-, Verpackungs- oder Ausrüstungsmaterial ist umgehend aus den Hallen zu entfernen.
ŷ Aschenablagen
In den Ständen sind Aschenablagen und Papierkörbe (Rauchzeugreste und Papier getrennt) in ausreichender Anzahl bereitzuhalten und in nicht brennbare, dicht
schließende Behälter zu entleeren.
ŷ Verbrennungsmotoren
Verbrennungsmotoren (z. B. bei Autos) dürfen in den Hallen nicht in Betrieb vorgeführt werden. Kraftstoffe dürfen nicht am Stand gelagert werden.
Der Tankinhalt von Fahrzeugen ist auf das für das Ein- und Ausfahren notwendige
Maß zu reduzieren.
Der Treibstofftank ist abzuschließen; auf Verlangen der MMG ist auch die Batterie
abzuklemmen.
ŷ Standabdeckungen
Standabdeckungen jeder Art sind unabhängig von ihrer Größe bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice (TAS), schriftlich anzumelden (s. Vordruck
in den Technischen Bestellformularen „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“). Alle Standabdeckungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des TAS der MMG.
Sie sind mindestens schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder DIN EN 13501-1) auszuführen – der Prüfbescheid ist vorzulegen – und ab einer zusammenhängend
überdeckten Fläche von mehr als 30 m2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Für
jede angefangenen 12 m2 überbauter bzw. abgedeckter Fläche ist ein Sprinklerkopf
vorzusehen und jeder auf dieser Fläche errichtete Raum ist in den Sprinklerschutz
mit einzubeziehen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf dem Merkblatt
zum Einbau sprinklertauglicher Stoffe.
Für die Halle B0 und die Eingangsbauwerke gelten abweichende Regelungen. Bitte
wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice.
ŷ Hinweise
Weitere Informationen erhalten Sie über die Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice der Messe München GmbH.
Weitergehende Auflagen, deren Notwendigkeit erst aus dem Betriebsablauf
ersichtlich wird, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Bitte beachten Sie auch den Vordruck 1.2 der Bestellformulare für Ausstellerservice!
Stand: Juni 2012
Merkblatt
Einbau sprinklertauglicher Stoffe
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12. – 15. November 2013
ŷ Standabdeckungen – allgemeine Informationen
Standabdeckungen in den Hallen A1-6, B1-6 und C1-4 sind generell mindestens
schwer entflammbar (nach der DIN 4102 oder nach der DIN EN 13501-1) auszuführen und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von 30 m2 mit einer
Sprinkleranlage zu versehen.
Auf eine Sprinkleranlage kann nur dann verzichtet werden,
– wenn es sich bei der Abdeckung um eine Raster- oder Metallgitterdecke, um
Gitterroste oder Lochbleche u.ä. handelt. Nach der Planungs- und Einbaurichtlinie des Verbandes der Schadenversicherer (VDS) muss die offene Fläche der
gesamten Deckenkonstruktion, einschließlich Lampenfassungen etc., mindestens 70% betragen. Der Öffnungsgrad der Konstruktion muss nachgewiesen
werden.
– wenn es sich um Textilien handelt, die von der VdS Schadenverhütung GmbH
Köln zum Einsatz innerhalb von gesprinklerten Risiken zugelassen sind. Bezugsquellen finden Sie unten auf dieser Seite.
Wichtig:
Standabdeckungen sind in jedem Fall (unabhängig von ihrer Größe und der Art der
Ausführung) über das Formular 1.2 der Bestellformulare für Ausstellerservices anzumelden und benötigen immer die schriftliche Zustimmung der Messe München
GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, in Absprache mit der Branddirektion München.
Für die Halle B0 und in den Eingangsbauwerken gelten abweichende Regelungen. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice.
ŷ Hinweis
Weitergehende Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ihr Team des Technischen Ausstellerservices.
ŷ Grundsätzliche Anforderungen an Gitternetzgewebe
und Stoffe mit Schmelzsicherung (Smoke-out)
Oben genannte Materialien können bei eingeschossigen Standbauten zur Abdekkung von Flächen über 30 m2 verwendet werden, sofern sie als schwerentflammbar
nach der DIN 4102 oder nach der EN 13501-1 zertifiziert und gleichzeitig von der
VdS Schadenverhütung GmbH Köln zum Einsatz innerhalb von gesprinklerten Risiken zugelassen sind.
Beim Einbau von Gitternetzen und Smoke-out am Messestand ist zu beachten:
– Ein Durchhängen der Gewebeplane ist durch starkes Verspannen zu vermeiden.
– Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen.
– Einbauhinweise des Herstellers zur Sicherstellung der Sprinklertauglichkeit der
Stoffe sind unbedingt zu beachten.
– Hallengänge dürfen nicht überspannt werden.
Beim Einbau von Gitternetzen ist außerdem zu beachten:
– Die maximal zulässige, frei (d.h. ohne Verstrebungen) überspannte Fläche beträgt 30 m2.
– Die maximal zulässige, zusammenhängende Abdeckung in den Messehallen
ist abhängig von der Einbauhöhe variabel und bewegt sich zwischen 100 m2
(h = 7,5 m) und 400 m2 (h = 3,0 m).
– Der vertikale Abstand zwischen Sprinkler und Gewebeplane darf an keiner Stelle 0,5 m unterschreiten.
Beim Einbau von Smoke-out ist außerdem zu beachten:
– Die maximal zulässige, frei (d.h. ohne Verstrebungen) überspannte Fläche beträgt 80 m2.
– Die maximal zulässige, zusammenhängende Abdeckung beträgt ebenfalls
80 m2. Größere Flächen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Branddirektion München.
– Die Abdeckung muss im unteren Drittel des Gesamtabstandes Sprinkler zum
Boden angebracht werden, in den Hallen der Neuen Messe München im Regelfall max. 5 m über dem Hallenboden.
– In der Halle B0 sind Stoffe mit Schmelzsicherung (Smoke-out) nicht zugelassen.
ŷ Bezugsquellen für sprinklertaugliche Stoffe
Dieter Cronenberg GmbH & Co. KG
Worringer Str. 17
40211 Düsseldorf
Deutschland
Tel. +49 211 1775012
Fax +49 211 1775050
[email protected]
www.cronenberg-buehnenbedarf.de
Procédés Chénel - Deutschland
Beilken Digital Printing Werbegesellschaft mbH
Flughafenstraße 4
27809 Lemwerder
Deutschland
Tel. +49 421 693520
Fax +49 421 6935214
[email protected]; www.procedes.de
GVW Interieur GmbH
Karl-Carstens-Str. 17
52146 Würselen
Deutschland
Tel. +49 2405 6016-18
Fax +49 2405 6016-17
www.flex-plain.com
Gerriets GmbH
Im Kirchenhürstle 5-7
79224 Umkirch bei Freiburg
Deutschland
Tel. +49 7665 960-0
Fax +49 7665 960-125
[email protected]
www.gerriets.com
Plaspack Netze GmbH
Dr.-Grobben-Str. 1
4690 Schwanenstadt
Österreich
Tel. +43 7673 2478-0
Fax +43 7673 2478-266
[email protected]
www.plaspack.at
MediaSol GmbH & Co. KG
Eusterbrockstr. 44
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Tel. +49 5242 377444
Fax +49 5242 377844
[email protected]
www.mediasol.de
Ellermann GmbH
Bokelerstr. 100
33397 Rietberg
Deutschland
Tel. +49 5244 9038-0
Fax +49 5244 9038-28
[email protected]
www.ellermann-konzepte.de
Rudolf Stamm GmbH
Sigmund-Riefler-Bogen 16
81829 München
Deutschland
Tel. +49 89 945483-3
Fax +49 89 945483-0
[email protected]
www.rs-stamm.de
Stand: Juni 2012
Information
Abhängungen von der Hallendecke
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Abhängungen von den Dachtragwerken dürfen nur von den zuständigen Servicefirmen der Messe München GmbH (nachfolgend MMG) durchgeführt und verändert
werden (z. B. Öffnen eines Bridle). Die Bestellung von Abhängungen muss schriftlich mit dem Vordruck 4.1 bei der MMG, HA Technischer Ausstellerservice (TAS)
erfolgen.
Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur innerhalb der Standgrenzen befinden.
Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann maximal mit 100 kg lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/
m2 Standfläche. Abhängungen für größere Lasten nur auf Anfrage. Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring.
Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen
nicht zulässig:
– Abhängungen von Standbauteilen
– Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder Exponate
müssen selbständig sicher stehen)
– Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung
zum Hallenboden
Die Verwendung von Hebezeugen (z. B. Kettenzüge, Motorzüge) ist unbedingt mit
der zuständigen MMG-Vertragsfirma abzustimmen.
Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen die BGV A1 (Allgemeine Vorschriften), BGV C1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung), die BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) zu beachten (s. a. IGVW SQ P1 Traversen).
Die folgenden Angaben/Aufzählungen dienen als Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
Scheinwerfer, Lautsprecher, Effektgeräte etc. sind grundsätzlich mit einer
zweiten unabhängigen Sicherung (Sicherungsseil) zu versehen! Bei der
Dimensionierung der Sicherungsseile ist die BGI 810-3 zu beachten. Die
Sicherheitsbefestigung ist so auszuführen, dass der Fallweg nicht mehr als
20 cm beträgt.
Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem
zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den
Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen
diesem Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom
Aussteller selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden.
ŷ Zulässige Anschlagmittel
Nennbelastung mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen
Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft. Seile und
Bänder dürfen höchstens mit einem Zwölftel der Mindestbruchkraft beansprucht werden.
Kantenschutz beachten! Der Kantenradius muß mindestens so groß wie der
Durchmesser des Anschlagmittels (Seil, Lastschlaufe…) sein. Anschlagmittel
aus synthetischen Fasern sind für die Verwendung in der Nähe von Scheinwerfern nicht geeignet.
– Drahtseile nach DIN EN 12385, i. d. R. Rundlitzenseil 6 x 19 FC nach EN 123854 mit Zulassung
– Kurzgliedrige Ketten mit zugelassenem Zubehör der Güteklasse 8 nach DIN
685 mit Zulassung
– Textile Lastschlaufen (z. B. Schlupfe) nach DIN EN 1492 mit Zulassung und Angabe der Tragfähigkeit unter Benutzung einer zusätzlichen Sicherung (Sicherungsseil) aus Drahtseil oder Kette
– Aluminium- oder Stahlschellen, die für die jeweiligen Traversen (Zubehör) zugelassen sind.
ŷ Zulässige Tragmittel
– Ketten-Motore nach BGV C1
– Ketten-Motore nach BGV D8 mit Drahtseil oder Kette „tot gehängt“ (parallele
Lastaufnahme zur Überbrückung des Motors)
– Ketten-Motoren D8 Plus gemäß IGVW SQ P2 mit Überlastüberwachung.
Nennbelastung: Herstellerangaben beachten.
ŷ Zulässige Verbindungsmittel
Nennbelastung mit dem 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit, höchstens mit einem Zehntel der Mindestbruchkraft.
– Schäkel, gerade und geschweift, Güteklasse 6, nach E DIN 13889 mit Tragfähigkeitsangabe, bei dynamischen Lasten (z. B. Abhängung von Lautsprechern) nur
mit Sicherungssplint oder Sicherungsmutter
– Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter (Kettennotglied) nach DIN 56 926
mit Tragfähigkeitsangabe
– Kobrahaken – nur in Verbindung mit Ketten nach DIN 685
– Spannschlösser mit geschlossenen Augen z. B. nach DIN 48334 mit Tragfähigkeitsangabe, nur mit Sicherungssplint und Sicherungsmutter
– O-Ringe geschlossen mit Tragfähigkeitsangabe.
ŷ Zulässige Seilendverbindungen
– Symmetrische Seilschlösser nach EN 13411-7, bei dynamischen Lasten (z. B.
Abhängung von Lautsprechern) nur mit Seilklemme (Frosch) nach DIN 1142
– Asymmetrische Seilschlösser (Keilendklemme) nach EN 13411-6, bei dynamischen Lasten (z. B. Abhängung von Lautsprechern) nur mit Seilklemme (Frosch)
nach EN 13411-5
– Pressklemmen nach DIN 3093 nur mit Kausche nach DIN 3090.
ŷ Unzulässige Anschlagmittel
– Drahtseile ohne Zulassung
– Ummantelte Drahtseile
– Langgliedrige Ketten (innere Länge des Kettengliedes > 3-facher Nenndurchmesser des Kettenmaterials)
– Nicht geprüfte Ketten
– Kabelbinder
– Textile Lastschlaufen ohne Zulassung und Angabe der Tragfähigkeit oder ohne
Benutzung einer zusätzlichen Sicherung (Safety) aus Drahtseil oder Kette
– Beschädigte Anschlagmittel (z. B. geknickte Seile, Lastschlaufen mit beschädigter Ummantelung, Lastschlaufen ohne Etikett/Anhänger)
– Drahtseilhalter (ausgenommen: Drahtseilhalter mit BGV-Prüfzertifikat-Aufkleber
nach Rücksprache mit der zuständigen MMG-Vertragsfirma).
ŷ Unzulässige Tragmittel
– Ketten-Motore nach BGV D8 ohne Sicherungsseil (d. h. nicht in Drahtseil oder
Kette „tot gehängt“).
ŷ Unzulässige Verbindungsmittel
–
–
–
–
–
Karabinerhaken unverschraubt
Karabinerhaken verschraubt
Offene Haken
Spannschlösser offene Form nach DIN 1480
Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter (Kettennotglied) ohne Tragfähigkeitsangabe
– Textilschlaufen als Verbindung zwischen zwei Traversenteilen
– Weitere Verbindungsmittel ohne Angabe der Tragfähigkeit.
ŷ Unzulässige Seilendverbindungen
– Seilklemmen (Frösche), auch Seilklemmen nach EN 13411-5
– Seilklemmen (Frösche) nach DIN 741.
Stand: Juni 2012
Sicherheitshinweise Anschlagtechnik
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Nicht erlaubt!
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Zulässig!
– Absicherung/Abhängung von Standbauteilen/Exponaten
– Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden
– Abhängungen für Lichtsysteme, Traversen und
Werbebanner
Zulässig!
Nicht erlaubt!
– Karabinerhaken unverschraubt/verschraubt
– Seilklemmen (Frösche)
– Spannschlösser ohne Sicherungssplint oder
ohne Sicherungsmutter
Nicht erlaubt!
– z.B. Schäkel mit Tragfähigkeitsmarke
– z.B. Schnellverbindungsglied mit Überwurfmutter („Kettennotglied“) mit Tragfähigkeitsangabe
Zulässig!
– Langgliedrige Ketten (innere Länge des Kettegliedes >
3-facher Nenndurchmesser des Kettenmaterials
– Textilseile / Kunststoffummantelte Stahlseile
– Kurzgliedrige Ketten Güteklasse 8/DIN 685
– Rundlitzenseil nach EN 12385
Stand: Juni 2012
Merkblatt
Zweigeschossige Standbauweise
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ŷHallen
ŷAllgemein
Zweigeschossiger Standbau ist in den folgenden Hallen in Absprache mit der Projektleitung, dem zuständigen Team der Hauptabt. Techn. Ausstellerservice und der
Branddirektion möglich:
A1-A6, B1-B6, C1-C4.
Die Genehmigung zur zweigeschossigen Standbauweise ist abhängig von der vorgesehenen Position in der Halle und der zugehörigen Grundfläche. Mit Rücksicht
auf die Gestaltung der Hallen, die Übersichtlichkeit von Hinweisschildern und die
Wahrnehmung angrenzender Nachbarstände können zweigeschossige Standbauten eingeschränkt oder untersagt werden.
Zweigeschossige Standbauten sind so zu konstruieren, dass sowohl Aufbau als
auch Abbau dieser Stände innerhalb der zur Veranstaltung vorgesehenen Aufbaubzw. Abbauzeiträume durchführbar ist.
Gangflächen dürfen nicht überbaut werden.
Die Berechnung der Nutzfläche im OG erfolgt prozentual zum jeweiligen Beteiligungspreis.
Bei einem Verstoß gegen die auf diesem Blatt aufgeführten Regeln und Bestimmungen behält sich die MMG Maßnahmen entsprechend den Allgemeinen Teilnahmebedingungen vor.
ŷGenehmigungsverfahren
Der Bauantrag ist an die Messe München GmbH – an die zuständige Abteilung des
Techn. Ausstellerservice – bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Aufbaus zu
richten. Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:
– Vordrucke 1.2 und 1.3 der Bestellformulare für Ausstellerservices, 2fach
– vermaßter Grundriss EG, 4fach
– vermaßter Grundriss OG, 4fach
– vermaßte Ansichtszeichnungen, 4fach
– vermaßte Schnittzeichnungen, 4fach
– geprüfte Statik mit Prüfbericht oder statische Berechnung, 2fach
– Baubeschreibung, 2fach
– ggf. Unterlagen zur Glaskonstruktion (Einbaulage der Glasscheibe/n, Materialart
und -stärke, Art der Halterung, Scheibengröße)
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache sowie die Zeichnungen maßstabsgetreu und vermaßt einzureichen – per Fax übermittelte Unterlagen können
nicht bearbeitet werden.
Die für die Genehmigung entstehenden Kosten hat der Aussteller zu tragen.
Unabhängig von der Erteilung einer Standbaugenehmigung ist der Errichter bzw.
Betreiber eines Messestandes für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. der Bayerischen Bauordnung (BayBO), soweit diese für Messestände Anwendung findet, und der Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH
selbst verantwortlich.
ŷStandkonstruktion
Standaufbauten können konventionell oder als Systembau errichtet werden. Für
Fußbodenbelag, Wandverkleidung und Decke sind die im Messebau üblichen Baustoffe zugelassen. Leicht entflammbare Materialien dürfen nicht verwendet werden.
Die lichte Höhe von Innenräumen bei zweigeschossiger Standbauweise muss sowohl im Erd- als auch im Obergeschoss mindestens 2,40 m betragen. Verankerungen im Hallenboden sind unzulässig.
Anordnung/Gestaltung des Obergeschosses
Der Mindestabstand für Treppen, offene Kabinen, Terrassen oder Bewirtungsflächen beträgt zur Standgrenze des Nachbarn 3 m. Ist eine Unterschreitung dieses
Abstands erforderlich, so ist ein Sichtschutz zum Nachbarn im betroffenen Bereich
von mind. 2 m Höhe zu errichten. Die dem Nachbarn zugewandte Seite ist hierbei in
Weiß, neutral und sauber auszuführen und kann vom Nachbarn zu Werbezwecken
genutzt werden.
Brüstungen
Die Höhe von Brüstungen hat mindestens 1,0 m zu betragen. Es müssen mindestens ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein Untergurt vorhanden sein. Im Bereich von
am Fußboden offenen Brüstungen ist eine Abrollsicherung am Fußboden (Höhe
욷 0,05 m) vorzusehen. Um ein Abstellen von Gegenständen (z. B. Gläsern) und die
Gefahr des Herabfallens auszuschließen, sind Handläufe bzw. obere Brüstungsabschlüsse entsprechend, z. B. rund oder halbrund, auszuführen.
Treppen/Rettungswege
Alle Treppen sind nach DIN 18065 auszuführen. Die Breite der Rettungswege (Ausgänge, Treppen, Gänge) sind nach der größtmöglichen Personenzahl zu bemessen.
Treppen müssen eine durchgängige lichte Mindestbreite von mindestens 1 m haben. Die Steigungshöhe darf maximal 19 cm und die Auftrittstiefe muss mindestens
26 cm betragen. Wendel- bzw. Spindeltreppen dürfen keine notwendigen Fluchtwegtreppen sein. Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos zu gestalten.
Ab einer Treppenbreite von mehr als 1,0 m sind jeweils zwei Handläufe anzubringen.
Notwendige Treppen bis 100 m2 Nutzfläche im OG: eine Treppe, deren Auslauf außerhalb der überbauten Standfläche zu enden hat.
Notwendige Treppen über 100 m2 Nutzfläche im OG: mindestens zwei entgegengesetzt angeordnete Treppenanlagen, wovon grundsätzlich eine der Treppen im nicht
überbauten Bereich der Standfläche zu enden hat.
Im Bereich von und unter Treppenläufen ohne Setzstufen dürfen keine Lagerungen
vorgenommen oder Regale eingebaut werden.
ŷNutzlasten/Lastannahmen
1. Deckenbelastung:
Für die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes innerhalb einer
Messehalle sind nach DIN EN 1991-1-1 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-11/NA (2010) Tabelle 6.1DE Nutzlasten anzusetzen. Bei Nutzung für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h. Möblierung mit Tischen und Stühlen in freier
Anordnung oder in Besprechungskabinen, muss die Geschossdecke für eine
Nutzlast von 3,0 kN/m² ausgelegt werden (Kategorie C1). Eine uneingeschränkte Nutzung als Ausstellungs- und Verkaufsraum, als Versammlungsraum ohne
oder mit dichter Bestuhlung erfordert die Auslegung der Geschossdecke für eine
Nutzlast von 5,0 kN/m² (Kategorie C3). Die Nutzung ist jeweils deutlich erkennbar in die Pläne, die zur Genehmigung eingereicht werden, einzutragen.
2. Treppenbelastung:
Treppen müssen immer für eine Nutzlast von 5 kN/m2 ausgelegt werden.
3. Belastung von Geländern/Brüstungen:
Für Brüstungen und Geländer sind 1 kN/m in Holmhöhe anzusetzen.
4. Bodenpressung:
Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressung der Stützen die zulässige BodenSUHVVXQJGHU+DOOHQIX‰E|GHQQLFKWEHUVFKUHLWHW ”N1P2).
5. Wind in Gebäuden (Hallenwind):
Für Konstruktionen mit einer Höhe > 4.0 m zu berücksichtigen: qw = 0,125 kN/m2.
6. Horizontale Stabilisierungen (Aussteifung):
Zusätzlich zum Hallenwind sind 1/20 bzw. 5% der Vertikallast (Nutzlast) als Horizontallast anzusetzen!
ŷBrandschutzbestimmungen
Nähere Erläuterungen siehe auch Vordruck 1.2 und Merkblatt „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“.
Maximale Fluchtwegslänge vom OG bis zum Erreichen eines Hallenhauptgangs
(Verbindung zwischen den gegenüberliegenden Hallentoren): 25 m.
Übersteigt die überbaute Fläche 30 m2, so ist eine Sprinkleranlage nach VDS-Richtlinien zu installieren. Für jede angefangenen 12 m² überbauter bzw. abgedeckter
Fläche ist ein Sprinklerkopf vorzusehen und jeder auf dieser Fläche errichtete Raum
ist in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen.
Sämtliche Flächen im OG dürfen nicht mit geschlossenen Decken/Segeln versehen
werden.
Metallrastergitter mit einem Rastermaß von mindestens 1 x 1 cm sind möglich. Einschließlich der Beleuchtungskörper muss die Luftdurchlässigkeit der offenen Fläche
mind. 70 % betragen.
Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine
Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg
haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), sind auf in den Hallen
gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit
beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten.
Stand: Juni 2012
Merkblatt
Zweigeschossiger Standbau
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ŷFreigelände
Bitte beachten Sie hinsichtlich der zweigeschossigen Standbauweise im Freigelände speziell die Merkblätter „Brandschutzmaßnahmen im Freigelände” und „Standbauten und Exponate im Freigelände”.
Stand: Juni 2012
Merkblatt
Brandschutzmaßnahmen im Freigelände
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12. – 15. November 2013
ŷ Allgemein
Fahrstraßen und Verkehrsflächen dürfen mit Aufbauten und sonstigen Einrichtungen auch während des Auf- und Abbaus nicht belegt werden. Sie sind als Feuerwehrzufahrten in der gesamten Breite ständig freizuhalten.
Hydranten, Notrufsäulen und andere Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit
zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt, zugebaut oder verändert
werden.
ŷ Standbau, Beschilderung
Auf die Regelungen und Richtlinien über den Bau und Betrieb Fliegender
Bauten (FlBauR) und die DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien für Bemessung und Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung wird besonders hingewiesen.
Jede Nutzungseinheit muss in jedem Geschoss über mindestens zwei voneinander
unabhängige Rettungswege verfügen. Von jeder Stelle muss ein Ausgang ins Freie
in höchstens 30 m Entfernung erreichbar sein.
Bei mehrgeschossigen Messebauten ist für jedes Geschoss mindestens ein Ausgang direkt ins Freie anzuordnen. Bezüglich der Ausbildung der Treppen wird auf
die DIN 18065 hingewiesen. Der Einsatz von Wendeltreppen ist nicht zulässig. Lagerungen unterhalb von Treppen sind nicht gestattet.
Zwischen baulichen Anlagen > 75 m2 (z.B. Zelte, Containeranlagen, etc.) wird
ein Mindestabstand von 10 m gefordert. Die notwendigen Abstandsflächen sind
grundsätzlich freizuhalten. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Positionierung von
baulichen Anlagen > 75 m2 mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn an die MMG,
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice. Gegebenfalls sind Abstimmungen
mit Nachbarständen zur Einhaltung des Mindestabstandes bzw. zusätzlichen baulichen Maßnahmen (z.B. Brandschutzwände) nötig.
Bei abgetrennten Aufenthaltsräumen (insbesondere Büros, Personal-, Besprechungsräume) ohne gesicherte Flucht und Rettungswege (ein baulicher Flur oder
direkter Ausgang ins Freie ist nicht vorhanden) ist die Gestaltung der Stände so
vorzunehmen, dass keine schwer zugänglichen, unübersichtlichen Bereiche, Winkel
und Nischen entstehen. Aufenthaltsräume / Besprechungsräume, die nur über einen
anderen abgetrennten Raum zugänglich sind (gefangene Räume), sind unzulässig.
Um eine frühzeitige Wahrnehmung von Gefahren (Brand, Feuer, Rauch) zu ermöglichen, sind Aufenthaltsräume mit einer ausreichend großen Sichtververbindung
(Klarglas) in Fluchtrichtung zu versehen. Der optische Bezug in den Flucht- und Rettungsweg muss im Sitzen und Stehen zu erkennen sein.
Sämtliche notwendigen Ausgänge sind mit Schildern gemäß BGV A8 und DIN 4844
zu kennzeichnen.
Die Rettungswegkennzeichnung muss gut sichtbar sein. In Abhängigkeit von der
Sichtweite beträgt die erforderliche Schildergröße:
für Sichtweiten bis
(DIN 4844-1:2005-05)
Ausführung
Schildgröße im mm a x b
(DIN 825:2004-12)
15 m
innenbleuchtet
beleuchtet
74 mm x 148 mm
148 mm x 297 mm
30 m
innenbleuchtet
beleuchtet
148 mm x 297 mm
297 mm x 594 mm
ŷ Baustoffe, Ausstattungen
Die Verwendung von brennbaren Baustoffen ist zulässig, leicht entflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden.
Zum Ausstatten (Dekorieren) und als Vorhänge dürfen nur mindestens schwer entflammbare (nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13 501-1) Gegenstände und Stoffe verwendet werden. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit ist im eingebauten Zustand
zu erbringen.
Soll diese Eigenschaft nachträglich erreicht werden, ist dies nur in geringen Mengen
und in Absprache mit der Branddirektion München mit einem geeigneten und zugelassenen Flammschutzmittel sowie unter Beachtung der Verarbeitungshinweise
möglich.
Ausschmückungen aus natürlichem Laub- und Nadelholz sind ausschließlich im
frischen Zustand zu verwenden.
ŷ Heizanlagen
Die Verwendung von Flüssiggas zu Heizwecken ist nicht zulässig. Geeignete Ölfeuerungen können im Einvernehmen mit der Branddirektion München verwendet
werden.
Heizanlagen sind außerhalb von Zelten in einem Mindestabstand von 2 m zur Zeltwand aufzustellen und dürfen nicht unmittelbar neben einem Ausgang angeordnet
werden. Heizstrahler müssen in Abstrahlrichtung von Gegenständen aus brennbaren Stoffen mindestens 3 m entfernt sein.
Von Austrittsöffnungen, die zu Heizgebläsen gehören, müssen Gegenstände aus
brennbaren Stoffen in Richtung des Luftstromes mindestens 2 m entfernt sein, sofern die Temperatur der Warmluft über 40°C beträgt. Die erforderlichen Abstände
dürfen nur bei einer entsprechenden Bauartzulassung der Heizung oder bei Abschirmung durch eine feuerhemmende und nicht brennbare Wand unterschritten
werden.
Sofern sich Feuerstätten bzw. Heizöltanks im Messebau befinden, sind diese mindestens feuerhemmend (Wände, Decken, Türen, Zu- und Abluftöffnungen) abzutrennen. Die Heizanlage ist gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
Im Umkreis von 5 m um die Feuerstätten dürfen brennbare Stoffe nicht gelagert
werden (vgl. FlBauR).
Heizanlagen und Feuerstätten bedürfen grundsätzlich der Abnahme durch die
Branddirektion.
ŷ Feuerlöscher
In jedem Messestand (Zelt, Container) und sonstigen Betrieben sind mindestens
bei jedem Ausgang ein Wasserlöscher (Inhalt mind. 9 l), im Küchenbereich ein Kohlendioxidlöscher (Inhalt mind. 2 kg), bei Betrieb einer Friteuse ein Fettbrandlöscher
(Inhalt mind. 6 l) nach der EN 3 oder DIN 14406 bereit zu halten.
ŷ Verwendung von Flüssiggas
Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt.
ŷ Weitergehende Anforderungen an Messestände mit
einer Gesamtgeschossfläche größer als 500 m2
Für Messestände im Freigelände ab einer Gesamtgeschossfläche von mehr als
500 m2 sind neben der Anzeige bei der Lokalbaukommision zusätzlich die nach Ziffer 2.2. FlBauR erforderlichen Bauvorlagen a, b & f an die Branddirektion der Stadt
München, in vierfacher Ausfertigung, an folgende Adresse zuzuleiten:
Landeshauptstadt München – Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung IV Branddirektion
Einsatzvorbeugung – Kontrolle
Brandschutzabschnitt Veranstaltungen
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München
Tel. +49 89 2353-4000
Fax +49 89 2353-6134
[email protected]
Um die notwendige Einverständniserklärung der Feuerwehr München und Planungssicherheit zu erhalten, sind Ihre Unterlagen rechtzeitig, spätestens 6 Wochen
vor Aufbaubeginn, einzureichen.
Eine brandschutztechnische Beratung durch die Feuerwehr München kann in Anspruch genommen werden.
Die Branddirektion München behält sich vor ergänzende Auflagen zu stellen,
sofern sich deren Notwendigkeit aus der Brandschutzabnahme oder während
des Betriebes ergibt.
Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.
Bitte beachten Sie auch den Vordruck 1.2 der Bestellformulare für Ausstellerservices!
Stand: Juni 2012
Merkblatt
Standbauten und Exponate im Freigelände
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12. – 15. November 2013
ŷ Genehmungspflichtige Standbauten
Alle veranstaltungsbezogenen Standbauten im Freigelände müssen die Anforderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sowie der Richtlinie über den Bau
und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) und der DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien für Bemessung und Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Für bauliche Anlagen, die eine überbaute Fläche von 50 m2 oder eine Höhe von 5 m
überschreiten, ist die Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München GmbH (MMG) einzuholen.
Ein Standsicherheitsnachweis ist für genehmigungspflichtige Standbauten nach
BayBO und FiBauR in der jeweils gültigen Fassung (z.B. mehrgeschossige Bauten
und Containeranlagen, Zelte ab einer Größe von 75 m2, Bühnen, Überdachungen
etc.) in jedem Fall zu erbringen.
ŷ Standsicherheit
Alle Standbauten und Exponate im Freigelände sind standsicher zu errichten. Für
die Tragfähigkeit und Standsicherheit dieser Anlagen ist der Aussteller verantwortlich, die örtlichen Gegebenheiten (Bodenbelastung, anzunehmende Wind- und
Schneelasten) sind zu beachten.
ŷ Verkehrslasten/Lastannahmen
Für mehrgeschossige Standbauten sind die in den Technischen Richtlinien genannten Verkehrslasten für Geschossdecken, Treppen und Geländer nach DIN 1055 Teil
3 Tabelle 1 anzusetzen (siehe auch: Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“).
ŷ Windlasten
Bei allen Standbauten und Exponaten im Freigelände sind die regulären Winddruckund Soglasten nach DIN EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA
(2010) für alle tragenden Überdachungen und Außenwände nachweislich zu berücksichtigen mit Staudruckansätzen bei:
Standbau-Höhe bis 10 m
q = 0,65 kN/m2
Standbau-Höhe 10 m < h 압 18 m
q = 0,75 kN/m2
Standbau-Höhe 18 m < h 압 25 m
q = 0,82 kN/m2
oder Windlasten nach DIN 1055 Teil 4 (Ausg. 03.2005) mit folgenden standortbezogenen Kennwerten zu ermitteln:
München: Geländehöhe < 600 m über NN
Wind-Zone II
Bezugswindgeschwindigkeit: vref,0 = 25 m/s
Bezugsstaudruck: qref = 0,39 kN/m2
Das Freigelände ist dazu in die Geländekategorie III (Vorstadt) einzustufen.
Abweichend davon sind Fliegende Bauten mit vermindertem Staudruck nach DIN
EN 13782 (2006) nachweisbar:
Standbau-Höhe bis 5 m
qred = 0,5 kN/m2
ŷ Windlasten für Krane
Bei Kranen außer Betrieb sind die regulären Winddruck- und Soglasten nach DIN
EN 1991-1-4 (2010) in Verbindung mit DIN-EN 1991-1-4/NA (2010) nachweislich zu
berücksichtigen.
ŷ Schneelasten
Für Standbaumaßnahmen in der schneefreien Periode (15. Mai bis 30. September)
müssen keine Schneelasten berücksichtigt werden.
Bei Standbaumaßnahmen in der Winterzeit (1. Oktober bis 14. Mai) sind die regulären Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-3/
NA (2010) für alle tragenden Überdachungen nachweislich zu berücksichtigen:
München: Geländehöhe < 540 m über NN
Schneelastzone Ia
Regelschneelast: s 0 = 1,15 kN/m2 (gemäß Rundschreiben LH München)
ŷ Schneeräumung
Sofern sich vor Aufbaubeginn eine geschlossene Schneedecke auf der Ausstellungsfläche befindet, kann das Abschieben des Schnees bei der MMG angemeldet
werden (Vorlauf vor Ausführung: 48 Stunden).
Diese Maßnahme wird von der MMG auf Wunsch des Ausstellers einmalig vor Bezug der Ausstellungsfläche durchgeführt, sofern die betreffende Fläche für übliches
Räumgerät frei befahrbar ist. Nach Bezug der Ausstellungsfläche ist der Aussteller
für die Schneeräumung auf seinem Stand selbst verantwortlich.
ŷ Warnung bei Unwetter
Bei zu erwartenden Unwetterereignissen mit vorhergesagten Windstärken von mehr
als 7 Bft (auch in Einzelböen) ergeht eine generelle Unwetterwarnung der Messe
München GmbH an alle Aussteller im Freigelände.
Danach sind die Aussteller mit windlastreduzierten Standbauanlagen bzw. Fliegenden Bauten sowie baulichen Anlagen, die eine Höhe von 5 m überschreiten,
unverzüglich aufgefordert, alle Maßnahmen zur Betriebseinstellung vorzunehmen.
Den Anweisungen der dann vor Ort tätigen Sicherheitsdienste und Mitarbeitern der
Messe München GmbH ist in jedem Fall und unverzüglich Folge zu leisten.
ŷ Betriebseinstellung
Zur Betriebseinstellung sind nachfolgende Maßnahmen unverzüglich durch den
Aussteller vorzusehen:
1. Sicherung der Standbauanlagen und Exponate, gem. Auflagen der Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch) bzw. der Betriebsanleitung.
2. Komplette Beräumung der Standbauanlage von Messebesuchern, Standgästen
und -personal.
3. Ggf. Beräumung der gesamten Freifläche und unverzügliches Aufsuchen der
Messehallen, nach Aufforderung und örtlicher Anleitung der Sicherheitsdienste
der Messe München GmbH.
ŷ Aufstellung von Exponaten
Sämtliche Exponate, die eine Höhe von mehr als 10 m erreichen, bedürfen der vorherigen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG.
ŷ Kennzeichnung von Exponaten ab 50 m Höhe
Die Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen ab 50 m Höhe ist für das Messgelände erforderlich. Als Tageskennzeichnung ist ein gelber, roter oder oranger Farbanstrich ausreichend. Bei anderer Farbgebung ist eine Warntafel (rot/weiß) an exponierter Stelle anzubringen. Für die Nachtkennzeichnung sind die Krane gemäß der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
vom 02.09.2004 zu befeuern.
ŷ Einbringung von Fundamenten
Für jegliche Fundamentierungsarbeiten sind Pläne, aus denen die genaue Lage und
Größe der Fundamente zu ersehen ist, rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bei
der MMG einzureichen.
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung, alle Einbauten nach Messeschluss restlos
zu beseitigen. Fundamente, die bei der nächsten Messe an der eingebrachten Stelle
wieder benötigt werden, können verbleiben, wenn sich ihre Bestandteile mindestens
30 cm unter der Erdoberfläche befinden und mit der MMG eine vertragliche Regelung getroffen wurde.
ŷ Übergabe der Standflächen nach Abbauende
Bis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprünglichen Zustand der MMG zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei
der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice zur Platzabnahme anzumelden.
Die Plätze im Freigelände sind gegebenenfalls zu planieren und die durch Erdarbeiten aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten.
Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der MMG auf Kosten
des betreffenden Ausstellers instandgesetzt.
Sollten die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nach Abbauende nicht ausgeführt worden sein, ist die MMG berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vornehmen zu lassen.
ŷ Sonstiges
In Abhängigkeit von der zu installierenden Infrastruktur ist auf Anforderung der
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG ein Abstand von 0,5 m zur
rückwärtigen Nachbarschaftsgrenze von festen Einbauten freizuhalten. Bei allen
Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Verteilerkästen usw.
Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen sie jederzeit zugänglich sein.
Zur Schadenverhütung dürfen Unterflurarbeiten erst nach Rücksprache mit der
MMG begonnen werden.
Ergänzend gelten die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.
Stand: Juni 2012
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Starter-Paket
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Ja, ich buche das Starter-Paket für EUR 440,– zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller
verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird.
440,–
Das Starter-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält folgende Leistungen:
• Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse,
Hallen- und Standnummer
• Eintrag im Ausstellerverzeichnis nach Ländern – Firmenname, PLZ, Ort, Hallen- und Standnummer
• 1 Logo im Ausstellerverzeichnis
• 5 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer
• Anzeigeneinklinker für Printanzeigen
• Gutschein-Banner
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Ihr Eintrag ins Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis:
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werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.03.02.01).
Kategorien (nur Ziffern eintragen, s. M1.18)
EUR
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Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen
Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen.
Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
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Ja, ich buche das Advanced-Paket für EUR 1.680,– zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller
verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird.
Das Advanced-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält folgende Leistungen:
• Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse,
Hallen- und Standnummer
• 6 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer
• 1 Logo-Paket (Logo im Austellerverzeichnis, Logo in einer gebuchten Produktgruppe, Logo in der Legende des Hallenplans, Logo im Hallenplan)
• 5 weitere Logos im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
• 1 Produktbild im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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• 250 Besucher-Flyer
• Mobiles Tracking mit einem Lesegerät
• 1 Online-Pressefach und 2 Pressefächer im Pressezentrum
• Halfsize-Banner im Online-Katalog (10.000 PI)
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is
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Kategorien (nur Ziffern eintragen, s. M1.18)
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Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen
Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen.
Ihr Logo für das Ausstellerverzeichnis, Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis, Hallenplan und Hallenplanlegende:
E-Mail an [email protected]
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Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
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Ja, ich buche das Premium-Paket für EUR 2.260,– zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller
verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird.
2.260,–
Das Premium-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthält folgende Leistungen:
• Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse,
Hallen- und Standnummer
• 7 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer
• 1 Logo-Paket (Logo im Austellerverzeichnis, Logo in einer gebuchten Produktgruppe, Logo in der Legende des Hallenplans, Logo im Hallenplan)
• 6 weitere Logos im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
• 1 Produktbild im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
• Anzeigeneinklinker für Printanzeigen
• Gutschein-Banner
• 250 Besucher-Flyer
• Eintrag im Redaktionsverzeichnis
• Mobiles Tracking mit einem Lesegerät
• 1 Online-Pressefach und 2 Pressefächer im Pressezentrum
• Halfsize-Banner im Online-Katalog (15.000 PI)
• Fullsize-Banner in einer Ausgabe des productronica Newsletters
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Categories in the product and service directory:
Please transfer those categories from the product and service directory (form M1.18) under which your company entry will be published. Please do not enter text, only
numbers (e.g. 01.03.02.01). Please assign the product picture which is included in your package to one category.
Categories
(use only numbers, see M1.18)
Product picture
(e.g. PictureName.eps)
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incl.
incl.
incl.
incl.
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incl.
Of course you may book additional categories and upgrades. Please use form M1.6 for this order. The prices listed there apply.
You can also order a top-of-the-list positioning for your listing in your categories in the product index.
This order becomes valid with your legally binding signature.
The attached terms and conditions of jl.medien e.K. are recognized as legally binding in all parts.
Place / Date
Company stamp and legally binding signature of exhibitor
Status: March 2013
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ŷ Mitaussteller-/Aussteller auf Gemeinschaftsstand-Paket
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EUR
Ja, ich buche das Mitaussteller-/Aussteller auf Gemeinschaftsstand-Paket für EUR 170,- zusätzlich zum obligatorischer Kommunikationsbeitrag, der für alle Aussteller verpflichtend ist und von der Messe München GmbH berechnet wird.
Das Mitaussteller-/Aussteller auf Gemeinschaftsstand-Paket zusammen mit dem obligatorischen Kommunikationsbeitrag
enthält folgende Leistungen:
• Eintrag im Ausstellerverzeichnis mit Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer,
Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse
• 3 Einträge im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis mit Firmenname, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer
• 1 Logo in einer Kategorie des Produkt- und Dienstleistungsverzeichnisses
• Gutschein-Banner
• Anzeigeneinklinker für Printanzeigen
170,–
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Preisvo
15 %
Ihr Eintrag ins alphabetische Ausstellerverzeichnis:
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Firma
Straße
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Fax
E-Mail
Internet
Stand: März 2013
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Bestellung Mitaussteller-Paket
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Ihr Eintrag ins Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis:
Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) die Produkte und Dienstleistungen, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht
werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.03.02.01). Ordnen Sie bitte das im Paket enthaltene Logo einer Kategorie zu.
Kategorien
(nur Ziffern eintragen, s. M1.18)
Logo
(z.B. Logoname.eps)
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inkl.
inkl.
Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen
Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen.
Ihr Logo für das Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis:
E-Mail an [email protected]
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Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi
Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
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Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
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Ausstellerverzeichnis
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Freigelände / Block
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E-Mail
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Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ 1.5.1 Obligatorischer Kommunikationsbeitrag
Der obligatorische Kommunikationsbeitrag für 435,– EUR ist Bestandteil Ihrer Messebeteiligung (siehe Teilnahmebedingungen B3) und wird von der Messe München
GmbH mit der Zulassungsrechnung berechnet.
Er beinhaltet im
• alphabetischen Ausstellerverzeichnis:
Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internetadresse (aktiviert), Hallen- und Standnummer
• Ausstellerverzeichnis nach Ländern:
Firmenname, PLZ, Ort, Hallen- und Standnummer
• Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis:
zwei Einträge mit Firmenname, PLZ, Ort, Hallen- und Standnummer
• Legende des Hallenplans im Visitor Guide:
Firmenname, Hallen- und Standnummer
Die Hallen- und Standnummer wird direkt von der Messe München GmbH eingesetzt.
Der obligatorische Kommunikationsbeitrag kann je nach Verzeichnis und Medium kostenpflichtig erweitert werden.
Ausstellerdaten:
Geben Sie hier bitte die Adressdaten an, die im Katalog veröffentlicht werden sollen. Ihre Korrespondenz- und Firmenadresse können Sie unter M1.5.5 angeben.
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Kategorien im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis:
Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) zwei Kategorien, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht werden soll. Bitte keinen
Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.01.01).
Kategorien (nur Ziffern eintragen, s. M1.18)
EUR
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inkl.
Selbstverständlich können Sie weitere Kategorien und Erweiterungen buchen. Bitte nehmen Sie diese Buchungen mit Formular M1.6 vor. Es gelten dann die angegebenen
Preise. Dort können Sie auch eine Positionierung Ihrer Kategorien innerhalb der Produktgruppen bestellen.
ŷ 1.5.2 Logo
Bitte ankreuzen
Beschreibung
EUR
Ja, bitte veröffentlichen Sie das Firmenlogo im Ausstellerverzeichnis.
290,–
Lieferung Ihrer Daten:
E-Mail an [email protected]
Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg
Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi
ŷ 1.5.3 QR-Code mit individuell hinterlegtem Link oder Ihren Adressdatenn
Bitte ankreuzen
Beschreibung
NEU!
EUR
Ja, bitte veröffentlichen Sie einen QR-Code bei meinem Eintrag im Ausstellerverzeichnis.
290,–
Er soll unsere Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
Er soll auf folgenden Link verweisen:
http://
Ihr QR-Code erscheint auch auf dem Schild mit Ihrer Standnummer direkt am Messestand.
Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
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Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
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ŷ 1.5.4 Unternehmensdarstellung
Die Unternehmensdarstellung kann in deutscher und/oder englischer Sprache in beliebigem Umfang eingereicht werden. Tragen Sie hier beispielsweise Informationen zu
Kerngeschäft, Zielgruppen oder Gründungsjahr ein.
Bitte ankreuzen
Beschreibung
EUR
Ja, bitte veröffentlichen Sie die folgende Unternehmensdarstellung
50,– pro Zeile mit max. 50 Zeichen inkl. Leerzeichen
Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
Ort / Datum
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ŷ 1.5.5 Korrespondenz- und Rechnungsadresse
Bitte geben Sie hier an, welche Korrespondenz- und Rechnungsadresse für die Bestellungen der Media Services gelten sollen.
Beachten Sie dabei, dass Adressänderungen nicht an die Messe München GmbH übermittelt werden.
Ihre Korrespondenzadresse
für den gesamte Schriftverkehr mit Media Services:
Ihre Rechnungsadresse
für die Media Services:
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PLZ/Ort
Land
Land
Telefon
Telefon
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Fax
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E-Mail
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Ansprechpartner Tel.
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Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ 1.6.1 Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
Ein Eintrag besteht aus Firmenname, Straße, PLZ, Ort, Land, Hallen- und Standnummer und wird je gebuchter Kategorie mit 75,- EUR berechnet. Sie sind natürlich auch im
Internet unter den ausgewählten Kategorien zu finden. Die ersten beiden Kategorien im Produktverzeichnis sind bereits im obligatorischen Kommunikationsbeitrag enthalten.
Positionierung im Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
In den Produktgruppen werden die Firmen alphabetisch gelistet. Unabhängig davon haben Sie die Möglichkeit sich an erster, an zweiter oder an dritter Position eintragen
zu lassen, d.h. Ihr Unternehmen erscheint für EUR 220,– an erster, für EUR 170,– an zweiter oder für EUR 120,– an dritter Stelle nach der Produktgruppenüberschrift. Die
Eintragung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen. Nutzen Sie diesen Platzvorteil! Kreuzen Sie bitte die jeweilige Position (1, 2, 3) an.
Bitte übertragen Sie hier aus dem Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis (Formular M1.18) die Produkte und Dienstleistungen, unter denen Ihr Eintrag veröffentlicht
werden soll. Bitte keinen Fließtext, nur Ziffern eintragen (z.B. 01.03.02.01).
Beachten Sie unsere Sonderpreise: ab 5 gebuchten Logos kostet jedes Logo nur noch 100,- EUR/Kategorie, ab 10 gebuchten Logos nur noch 89,- EUR/Kategorie.
Kategorien je EUR 75,–
(nur Ziffern eintragen, s. M 10)
Zusätzliche Eintragungen
je EUR 33,–
EUR
220,– 170,– 120,–
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Fax
E-Mail
Internet
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Tel.
Fax
E-Mail
Internet
Text
Logo
EUR 130,–
Bild
EUR 275,–
Stand: März 2013
M 1.6
Bestellung Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2/ 2
ŷ 1.6.2 Zusätzliche Eintragungen
Veröffentlichen Sie Ihren Text zum Preis von 33,- EUR je Kategorie und Zeile à max. 27 Zeichen im Produktverzeichnis. Diese Zusätze erscheinen im Katalog.
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Beschreibung
EUR
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die oben ausgewählten Kategorien.
EUR 33,– pro Kategorie und Zeile mit max. 27 Zeichen
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
Zusatztext
Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
Ort / Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M1.7
Bestellung
Stichwortsuche
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productronica
12. – 15. November 2013
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[email protected] www.productronica-mediaservices.de
Aussteller
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Freigelände / Block
Ansprechpartner
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Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Stichwortsuche
Sie haben die Möglichkeit Ihr Unternehmen für EUR 110,– pro Stichwort in einem Schlagwortverzeichnis im Online-Katalog mit Stichpunkten eintragen zu lassen.
Bei Eingabe der relevanten Stichpunkte wird Ihr Unternehmen als Treffer angezeigt.
Bitte
ankreuzen
Stichwörter
(jeweils ein Stichwort pro Zeile)
EUR
Bitte
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Stichwörter
(jeweils ein Stichwort pro Zeile)
EUR
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
110,–
Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
Ort / Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M1.8
Bestellung
Logo im Hallenplan und Logo-Paket
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
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Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Logo im Hallenplan
ŷ Logo-Paket
(Katalog, Visitor Guide, Internet)
Bitte ankreuzen Bezeichnung
Logo im Hallenplan
(Katalog, Visitor Guide, Internet)
(Katalog, Visitor Guide, Internet)
EUR
Bitte ankreuzen
220,–
Bitte beachten Sie:
Ab einer Standgröße von 200 qm wird versucht, das Logo im Hallenplan zu platzieren. Sollte aufgrund der Standgröße eine Platzierung in Ihrer Standfläche nicht möglich sein, so wird das Logo an den Seitenrand gesetzt und Ihrem Stand zugewiesen.
ŷ Logo in der Legende des Hallenplans
(Katalog, Visitor Guide)
Bezeichnung
Logo in der Legende des Hallenplans
(Katalog, Visitor Guide)
EUR
Bezeichnung
EUR
Logo-Paket
(Katalog, Visitor Guide, Internet)
Ihr Logo erscheint
‡ im alphabetischen Ausstellerverzeichnis
im Print-, Online- und Mobile-Katalog
‡ im Hallenplan des Print- und Online-Katalogs
und im Visitor Guide
‡ in der Legende des Hallenplans in Katalog und
Visitor Guide
‡ in einer gebuchten Produktgruppe:
.
Bitte ankreuzen
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
.
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585,–
Ihr
r teil:
is
re
P vo
25%
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(nur Ziffern eintragen, siehe M1.18)
145,–
Bitte beachten Sie:
Ihr Logo in der Legende zum Hallenplan erscheint mit einer max. Höhe von 15 mm.
Lieferung Ihrer Daten:
E-Mail an [email protected]
Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg
Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi
Lieferung Ihrer Daten:
E-Mail an [email protected]
Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg
Größe: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi
Dieser Auftrag wird mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift gültig.
Die beigefügten Vertragsbedingungen von jl.medien e.K. werden zur Kenntnis genommen und hiermit rechtsverbindlich anerkannt.
Ort / Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M1.9
Bestellung
Produkt-Highlight im Katalog
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productronica
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Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Ganzseitiges Produkt-Highlight im
ŷ Halbseitiges Produkt-Highlight im
Katalog (Print und online)
Bitte ankreuzen
Katalog (Print und online)
Bezeichnung
EUR
Ganzseitiges Produkt-Highlight
inkl. 3 Bildern und Logo
Ihr Produkt-Highlight auf einer ganzen Seite
im Katalog und online enthält:
1.950,–
N E U!
t
Erschein
auch
online!
‡ Ihre Adressdaten
‡ Ihr Logo
‡ QR-Code mit Internetadresse
‡ 1 Key Visual (122 x 62 mm)
‡ 2 Produktbilder (je 60 x 33 mm)
‡ je 1.000 Zeichen Text zu den Rubriken „Unternehmen“ und „Produkte“
‡ Hinterlegung von Download-PDFs im Online-Katalog
‡ Web-Inserat im Online-Katalog
Die Gestaltung des Produkt-Highlights übernehmen wir.
Lieferung Ihrer Daten:
E-Mail an [email protected]
Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg
Logogröße: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte ankreuzen
Bezeichnung
EUR
Halbseitiges Produkt-Highlight
inkl. Bild und Logo
Ihr Produkt-Highlight auf einer ganzen Seite
im Katalog und online enthält:
1.200,–
N E U!
t
Erschein
auch
online!
‡ Ihre Adressdaten
‡ Ihr Logo
‡ QR-Code mit Internetadresse
‡ 1 Key Visual (55 x 73 mm)
‡ je 500 Zeichen Text zu den Rubriken „Unternehmen“ und „Produkte“
‡ Hinterlegung von Download-PDFs im Online-Katalog
Die Gestaltung des Produkt-Highlights übernehmen wir.
Lieferung Ihrer Daten:
E-Mail an [email protected]
Grafikformat: .eps, .tif, .bmp, .jpg
Logogröße: 40 x 16 mm, 4-farbig, min. 800 dpi
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Bestellung
Elektronische Visitenkarte / Download
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Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
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Telefon mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Elektronische Visitenkarte
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Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Elektronischer Download
Bezeichnung
EUR
Aktivierung der elektronischen Visitenkarte
50,–
Bitte ankreuzen
Bezeichnung
Download (max. 5 MB)
EUR
100,–
Mit der elektronischen Visitenkarte, die auf Ihrer Seite im Online-Katalog erscheint,
können registrierte Besucher mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Das Download-Dokument (Text- oder PDF-Datei) erscheint auf Ihrer Seite im
Online-Katalog.
Lieferung Ihrer Daten: E-Mail an [email protected]
Ziel-E-Mail-Adresse:
Dateibezeichnung:
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M1.11
Bestellung
Anzeigen/Lesezeichen in den Printmedien
Seite 1 / 2
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Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Anzeigen und Lesezeichen im Messekatalog
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Größe
1/1 Seite
Bezeichnung
EUR
Kapiteltrennblatt Rückseite, Format: 210 mm x 297 mm
2.565,–
1/2 Seite
Kapiteltrennblatt Rückseite, Format: 210 mm x 148 mm
1.600,–
1/1 Seite
2. Umschlagseite (U2), Format: 205 mm x 297 mm
5.400,–
1/1 Seite
3. Umschlagseite (U3), Format: 205 mm x 297 mm
5.400,–
2/1 Seite
Umschlagklappe, Format: 400 mm x 297 mm
7.160,–
1/1 Seite
4. Umschlagseite (U4), Format: 210 mm x 297 mm
6.450,–
Lesezeichen, Format: max. 100 mm x 180 mm
(exkl. Produktion und Anlieferung)
5.400,–
Maximal zwei Lesezeichen können in einer Auflage von 10.000 Exemplaren zum Preis von je 5.400,- eingebunden werden (exkl. Produktion und Anlieferung).
Bitte beachten Sie, dass das Lesezeichen bis zum 01.10.2013 von Ihnen angeliefert werden muss. Wir übernehmen das Einkleben.
Bitte liefern Sie Ihre Daten wie folgt an [email protected]:
PDF/X-3 Standard, 4c
Beschnittzugabe: 3 mm an allen Seiten, 6 mm Klebebund
Alle anschnittgefährdeten Text- und Bildelemente mindestens 5 mm vom Beschnitt entfernt platzieren.
Um Farbabweichungen zu vermeiden, bitten wir Sie immer ein Proof beizufügen.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Anzeigenpaket zusammen.
Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte beraten werden.
Telefonnummer
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Stand: März 2013
Anzeigen / Lesezeichen in den Printmedien
M 1.11
Seite 2 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Anzeigen im Visitor Guide
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Größe
Bezeichnung
EUR
1/1 Seite
Sonderplatzierung neben Hallenplan oder in der Heftmitte, Format: 115 mm x 225 mm
2.750,–
1/1 Seite
Einzelseite, Format: 115 mm x 225 mm
2.490,–
1/1 Seite
2. Umschlagseite, Format: 115 mm x 225 mm
4.195,–
1/1 Seite
3. Umschlagseite, Format: 115 mm x 225 mm
3.500,–
1/1 Seite
4. Umschlagseite, Format: 115 mm x 225 mm
5.400,–
Bitte liefern Sie Ihre Daten wie folgt an [email protected]:
PDF/X-3 Standard, 4c
Beschnittzugabe: 3 mm an allen Seiten, 6 mm Klebebund
Alle anschnittgefährdeten Text- und Bildelemente mindestens 5 mm vom Beschnitt entfernt platzieren.
Um Farbabweichungen zu vermeiden, bitten wir Sie immer ein Proof beizufügen.
Gerne stellen wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles Anzeigenpaket zusammen.
Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte beraten werden.
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Stand: März 2013
M1.12
Bestellung
Anzeige im productronica Newsletter
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productronica
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Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Anzeige im productronica Newsletter
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EUR
Bezeichnung
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Fullsize-Banner
468 x 60 px
700,–
Rectangle
180 x 150 px
550,–
Halfsize-Banner
234 x 60 px
450,–
Button-Banner
120 x 90 px
250,–
Textanzeige mit Logo
300 Zeichen inkl. Leerzeichen + Firmenlogo 89 x 70 px
450,–
Ihre Anzeige (Text oder/und Banner) wird in einer Newsletterversendung an einem
zu vereinbarenden Termin veröffentlicht. Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen separat mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten. Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG – max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen. Animationen sind in einigen E-Mail-Programmen nicht darstellbar. Die
Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH.
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die redaktionellen Vorgaben, das Layout und der endgültige Versand.
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Stand: März 2013
M1.13
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productronica Premiumletter
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Freigelände / Block
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ŷ productronica Premiumletter
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Bezeichnung
Versandtermin
Verteiler
Empfänger
1. Premiumletter
KW 32
deutsch
12.000
4.300,–
EUR
1. Premiumletter
KW 32
englisch
8.000
2.900,–
2. Premiumletter
KW 36
deutsch
12.000
4.500,–
2. Premiumletter
KW 36
englisch
8.000
3.000,–
3. Premiumletter
KW 38
deutsch
12.000
4.700,–
3. Premiumletter
KW 38
englisch
8.000
3.100,–
4. Premiumletter
KW 40
deutsch
12.000
4.900,–
4. Premiumletter
KW 40
englisch
8.000
3.300,–
Inhalt: Den Inhalt inklusive Impressum liefern Sie.
Vorlaufzeit/Versandtermin: Produktionsvorlauf 10 Arbeitstage.
Versandtermin wie mit der Messe München GmbH abgestimmt.
Hinweis: Animationen sind in einigen E-Mail Programmen nicht darstellbar.
Dateiformate:
1. Logo + Bild mit 570 x 200 px
2. Bild: Grafik mit 89 px Breite x frei wählbarer Höhe
3. Textfeld: Text inkl. Fettung und Aufzählungen
4. Bild: Grafik mit 570 x 100 px
5. Kontakt: Adresse (Text)
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Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH.
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Banner in Besucher-E-Mailings
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ŷ Exklusive Banner in productronica Besucher-E-Mailings
Bitte ankreuzen
Bezeichnung
Größe
EUR
Banner in der Auftragsbestätigung der Besucher-Online-Registrierung unmittelbar nach der Ticketbestellung 120 x 600 px
4.000,–
Banner in den productronica Highlight Informationen ca. 5 Tage vor der Messe
234 x 60 px
1.600,–
Banner im Danke-E-Mailing nach der Veranstaltung
234 x 60 px
1.600,–
Ziel-URL:
http://
Die Frist zur Übersendung Ihrer Unterlagen wird Ihnen separat mitgeteilt und ist zwingend einzuhalten.
Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG – max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen.
Animationen sind in einigen E-Mail-Programmen nicht darstellbar. Die Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH.
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ŷ Anzeige im Einladungs-E-Mailing an ehemalige Besucher (5er-Frequenz)
Bitte ankreuzen
Bezeichnung
Größe
Halfsize-Banner
234 x 60 px
EUR
1.700,–
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die redaktionellen Vorgaben, das Layout und der endgültige Versand.
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Stand: März 2013
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productronica
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Inselkammerstraße 5 82008 Unterhaching Deutschland
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Freigelände / Block
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PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Banner auf der productronica Website
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(min. 20.000 PI)
Bezeichnung
Größe
.000 PI
Content-Banner
468 x 60 px
49,–/TPI
.000 PI
Banner in der Navigationsleiste
188 x 73 px
39,–/TPI
.000 PI
Skyscraper
120 x 600 px
89,–/TPI
Mindestbuchung: 20.000 Page Impressions
Dateiformate: GIF, JPG - max. 15 KB, Flash bis Version 8, hardcodierter Link
Die Banner rotieren bei mehreren zeitgleichen Buchungen.
Max. 10 Banner je Platzierung möglich.
Ziel-URL:
EUR
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zwingend einzuhalten. Ihre Texte und Grafiken (Format: HTML und Text; GIF, JPG
– max. 15 KB) werden ohne Änderung übernommen. Die Formatierung der Textanzeigen und Zweizeiler obliegt der Messe München GmbH.
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(min. 20.000 PI)
1 Stichwort
Bezeichnung
Größe
Keyword-Banner
468 x 60 px
http://
200,–
3 Stichworte
Keyword-Banner
468 x 60 px
500,–
5 Stichworte
Keyword-Banner
468 x 60 px
800,–
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Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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Nicht buchbare Kategorien
01
Halbleiter- und
Display-Fertigung
01.01
Wafer front-end processing
01.01.01
Wafer und Substrate
01.01.04.01.01
01.01.04.01.02
01.01.04.01.03
01.01.04.01.04
01.01.04.01.05
01.01.04.01.06
01.01.04.01.07
Epitaxie-Werkstoffe
Prozesswerkstoffe der Dünnfilmtechnik, sonstige
Aufdampfmaterialien
Stripper
Sputter-Targets
Läpp-, Polier- und Schleifmittel
Prozesschemikalien für die Feinstrukturierung, sonstige
01.01.01.01
Materialien
01.01.04.02
Fertigungsgeräte
01.01.01.01.01
01.01.01.01.02
01.01.01.01.03
01.01.01.01.04
01.01.01.01.05
01.01.01.01.06
01.01.01.01.07
Wafer aus Halbleiterwerkstoffen
Keramische Substrate
Dünnfilmsubstrate (Glas, Keramik)
Glas-Wafer
Halbleiter-Halbzeug, sonstiges
Keramische Folien
Prozessgase
01.01.04.02.01
01.01.04.02.02
01.01.04.02.03
01.01.01.02
Fertigungsgeräte
01.01.01.02.01
Kristallzuchtanlagen und Substratbearbeitung
01.01.01.02.01.01
01.01.01.02.01.02
01.01.01.02.01.03
01.01.01.02.01.04
Schmelzzüchtung
Gasphasenzüchtung
Lösungszüchtung
Temperöfen
01.01.01.02.02
01.01.01.02.03
01.01.01.02.04
Wafer-Sägen
Poliereinrichtungen
Sonstige Geräte zur Wafer-Bearbeitung
01.01.04.02.04
01.01.04.02.05
01.01.04.02.06
01.01.04.02.07
01.01.04.02.08
01.01.04.02.09
01.01.04.02.10
01.01.04.02.11
01.01.04.02.12
01.01.04.02.13
01.01.04.02.14
01.01.04.02.15
01.01.04.02.16
01.01.04.02.17
Diffusionsöfen
Dosiergeräte
Wärmebehandlungseinrichtungen für die Feinstrukturierung,
sonstige
Ionenimplantationsanlagen
Kathodenzerstäubungsanlagen (Sputtern, PVD)
CVD-Anlagen
Elektronenstrahl-Abscheidungssysteme
Hochvakuum-Bedampfungsanlagen
lonenstrahl-Beschichtungsanlagen
Oxydationseinrichtungen
Planar-Magnetrons für Zerstäubung
Plasma-Beschichtungssysteme
Plasma-Polymerisationsanlagen
Vakuum-Beschichtungseinrichtungen
Vakuum-Komponenten
Verdampfereinsätze
Epitaxie-Reaktoren
01.01.05
Ätz-Anlagen
01.01.02
Masken- und Vorlagenerstellung
01.01.02.01
01.01.02.02
Maskenherstellungsgeräte
Belackungssysteme
01.01.02.03
Strahlenquellen für Belichtungseinrichtungen
01.01.05.01
01.01.05.02
01.01.05.03
01.01.05.04
01.01.05.05
Ionenätzanlagen
Nassätzanlagen
Plasmageneratoren zum Ätzen
Sprühätzer
Plasma-, Sputter-Ätzanlagen
01.01.02.03.01
01.01.02.03.02
01.01.02.03.03
Laser für Belichtungseinrichtungen
UV-Lichtquellen für Belichtung
Ionenstrahlquellen
01.01.06
Trockenanlagen
01.01.02.04
01.01.02.05
01.01.02.06
Maskenhandhabungssysteme
Masken-Inspektionssysteme
Reparaturplätze für Masken/Vorlagen
01.01.06.01
01.01.06.02
01.01.06.03
01.01.06.04
Durchlauftrockner
UV-Trockner
IR-Trockner
Vakuum-Trockner
01.01.07
Geräte für die mechanische Bearbeitung
01.01.03
Lithographie
01.01.03.01
Lithographieanlagen
01.01.03.01.01
01.01.03.01.02
01.01.03.01.03
01.01.03.01.04
01.01.03.01.05
Mikrolithographieanlagen
Kontaktbelichtungsanlagen
Vollfeld-Projektionssysteme
Optische Stepper
Laserschreiber
01.01.03.02
Lithographiematerialien
01.01.07.01
01.01.07.02
01.01.07.03
01.01.07.04
01.01.07.05
01.01.07.06
01.01.07.07
01.01.07.08
01.01.07.09
Poliergeräte/-maschinen für die Halbleitertechnik
Ritzgeräte/-automaten
Läppeinrichtungen
Laser für Ritzen, Trennen, Trimmen
Wafer-Vorbehandlungseinrichtungen
Wafer-Schutzschichtentfernung
Wafer-Reinigungssysteme
Wafer-Sägen
Wafer-Vereinzelungseinrichtungen
01.01.03.02.01
01.01.03.02.02
01.01.03.02.03
Fotolacke, Resists, Haftvermittler
Antireflexbeschichtungen
Entwickler
01.01.08
Herstellungs- und Bearbeitungsgeräte, sonstige
01.01.04
Dünnschichterzeugung
01.01.04.01
Materialien
01.01.08.01
01.01.08.02
01.01.08.03
01.01.08.04
01.01.08.05
Plasmaanlagen, sonstige
Sprühprozessmaschinen, sonstige
Photoresist-Veraschungsanlagen
Substrat-Reinigungssysteme
Wafer-Wäscher
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
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Buchbare Kategorien
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
01.01.08.06
Anlagen zur Halbleiter-Feinstrukturierung, sonstige
01.02.02.06.05
01.02.02.06.06
01.02.02.06.07
01.02.02.06.08
Kontaktierungseinrichtungen, sonstige
Schweißgeräte für Mikroverbindungen
Widerstands-Löt-/Schweißeinrichtungen
Bondwerkzeuge, sonstige
01.01.09
Wafer-/Substrat-Handling
01.01.09.01
01.01.09.02
01.01.09.03
01.01.09.04
01.01.09.05
01.01.09.06
01.01.09.07
01.01.09.08
01.01.09.09
01.01.09.10
CTC-Wafer-Handhabungssysteme
Wafer-Kassettierungseinrichtungen
Wafer-Lagerungs-/-Transportbehälter
Wafer-Mounter
Wafer-/Tape-Laminatoren/De-Laminatoren
Wafer-Umhordesysteme
Wafer-/Chip-Manipulatoren
Modulkombinationen für Substrat-Handling
Substrat-Carrier
Wafer-/Substrat-Handhabungssysteme, sonstige
01.02.03
Chip Packaging
01.02.03.01
Gehäuse
01.02.03.02
Kappen und Verkapselungen, Verkapselungsanlagen
01.02.03.02.01
01.02.03.02.02
01.02.03.02.03
01.02.03.02.04
01.02.03.02.05
01.02.03.02.06
01.02.03.02.07
01.02.03.02.08
01.02.03.02.09
01.02.03.02.10
01.02.03.02.11
01.02.03.02.12
01.02.03.02.13
01.02.03.02.14
01.02.03.02.15
01.02.03.02.16
01.02.03.02.17
Schutzkappen für Bauelemente
Glas für Passivierung/Kapselung
Chip-Carrier-Umhüllungen
DIL-Umhüllungen
Flat-Pack-Umhüllungen
Ball-Grid-Array-Gehäuse
Formmassen für Umhüllung
QFP-Umhüllungen
PGA-Umhüllungen
Sonderumhüllungen für Bauelemente, sonstige
Hüllmittel, sonstige
Umhüllungen und Verkapselungsanlagen, sonstige
Epoxyd-Verarbeitungsanlagen
Dichtungsmittel
Molding-Pressen
Molding-Werkzeuge
Multi-Chip-Modul-geeignete Verkapselungen
01.02
Wafer back-end processing
01.02.01
Chip-Handhabung
01.02.01.01
01.02.01.02
01.02.01.03
01.02.01.04
01.02.01.05
01.02.01.06
01.02.01.07
01.02.01.08
01.02.01.09
01.02.01.10
01.02.01.11
01.02.01.12
01.02.01.13
01.02.01.14
01.02.01.15
Bauteil-Handler
Beschickungssysteme für Produktionslinien
Handhabungsmaschinen für Bauelemente, spezielle
Die-Sorter
Sortiereinrichtungen für Bauelemente
Hub-Module
Frogleg-Module
Koordinatentische
Piezo-Stellantriebe
Prozess-Carrier
Transport-Carrier
Mikromanipulatoren
Mikropositionierungen
Positioniersysteme, sonstige
Chip-Handhabungseinrichtungen, sonstige
01.02.03.03
Bauelemente-Schutz-Beschichtung
01.02.03.03.01
Imprägnieranlagen für Bauelemente
01.02.03.03.01.01
01.02.03.03.01.02
01.02.03.03.01.03
01.02.03.03.01.04
Metallimprägnieranlagen
Vakuumimprägnieranlagen
Atmosphärenimprägnieranlagen
Labor- und Spezialimprägnieranlagen
01.02.02
Bonding
01.02.02.01
01.02.02.02
Vorbereitungsverfahren zur Kontaktierung
Plasma Reinigungs- und Aktivierungsanlagen
01.02.03.04
Vergießanlagen
01.02.02.03
Systemträger
Anschlusslose Systemträger (LLCC)
Drahtbehaftete Systemträger (LCC)
Halbzeug für Systemträger (Metall/Kunststoff)
Handhabungseinrichtungen für Systemträger
Kunststoff-Systemträger (PCC)
Keramik-Systemträger (auch LTCC-Konfigurationen)
01.02.03.04.01
01.02.03.04.02
01.02.03.04.03
01.02.03.04.04
01.02.03.04.05
01.02.03.04.06
01.02.03.04.07
01.02.03.04.08
Durchlauf-Spritzgussautomaten
Misch-/Dosieranlagen zum Vergießen
Vakuumvergießanlagen
Atmosphärenvergießanlagen
Labor- und Spezialvergießanlagen
Druckgelieranlagen (ADG)
Lager und Fördereinrichtungen für Gießharze
Zusatzeinrichtungen der Vergießtechnik, sonstige
01.02.02.03.01
01.02.02.03.02
01.02.02.03.03
01.02.02.03.04
01.02.02.03.05
01.02.02.03.06
01.02.02.04
Anschlussmittel
01.02.03.05
Trockner und Aushärte Systeme
01.02.02.05
Innere Kontaktierung
01.03
01.02.02.05.01
01.02.02.05.02
01.02.02.05.03
01.02.02.05.04
Bonddrähte/-bänder
Die-Bonder
Flip-Chip-Bonder
Bonder, sonstige
Spezialitäten für die Herstellung von LeistungselektronikBauelementen (IGBT, Power-MOSFET, Thyristoren, etc.)
01.03.01
01.03.02
01.03.03
Materialien
Maschinen und Anlagen
Gehäuse und Komponenten
01.02.02.06
Werkzeuge
01.04
Displayfertigung
01.02.02.06.01
01.02.02.06.02
01.02.02.06.03
01.02.02.06.04
Ultraschallbonder
Ultraschallgeneratoren
Ultraschalltransducer
Ultraschallmesstechnik
01.04.01
Substratbearbeitung für Displays
01.04.01.01
01.04.01.02
Glaspoliermaschinen
Aligner, Entwickler für Displays
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
Seite 3 / 26
Buchbare Kategorien
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
01.04.01.03
01.04.01.04
01.04.01.05
01.04.01.06
CVD Anlagen für Displays
Kathodenzerstäubungsanlagen (Sputtering, PVD) für Displays
Laser Annealing Systeme
Substratbearbeitung für Displays, sonstige
02.01.05
02.01.06
02.01.07
02.01.08
02.01.09
02.01.10
02.01.11
02.01.12
02.01.13
02.01.14
02.01.15
02.01.16
02.01.17
02.01.18
02.01.19
Prozessgase
Prozess-Chemikalien
Sputter-Targets
Aufdampf-Materialien, CVD Materialien
Materialien für Beschichtungstechnik, sonstige
Lotpasten
Kassetten
Bänder
Rahmen
Kleber
Folien, Laminate für die Verkapselung / Modultechnik
Substrate (Glas, Kunststofffolien, ...) für die Dünnschichttechnik
Materialien für die Herstellung kristalliner Photovoltaik, sonstige
Materialien für Dünnschichtmodul-Fertigung, sonstige
Materialien für die Herstellung neuartiger Solarzellen, sonstige
01.04.02
Materialien, Teile
01.04.02.01
01.04.02.02
01.04.02.03
01.04.02.04
01.04.02.05
01.04.02.06
01.04.02.07
01.04.02.08
01.04.02.09
01.04.02.10
01.04.02.11
01.04.02.12
Substratmaterialen
Spacer für Displays
Flüssigkristalle
Phosphore
Funktionelle organische Materialien (OLED)
Fotomasken
Targetmaterialien
Farbfilter
Bildmasken
Funktionelle Filme, Laminate für Displays
Dichtmaterialien, Kleber für Displays
Materialien, Teile, sonstige
02.02
Photovoltaik-Fertigungsgeräte
02.02.01
Fertigungsgeräte für Photovoltaik auf Waferbasis
01.04.03
Panelbearbeitung
02.02.01.01
Ingot- und Wafer-Fertigung
01.04.03.01
Alignmentlayer-Beschichtung
01.04.03.02
Druckmaschinen
01.04.03.02.01
01.04.03.02.02
01.04.03.02.03
01.04.03.02.04
Siebdruckmaschinen
Inkjet-Drucker
Flexodruckmaschinen
Druckmaschinen, OLED
02.02.01.01.01
02.02.01.01.02
02.02.01.01.03
02.02.01.01.04
02.02.01.01.05
02.02.01.01.06
02.02.01.01.07
02.02.01.01.08
Kristallziehanlagen
Blockguss-Anlagen
Ingot-Fertigungsverfahren, sonstige
Wafer-Sägen
Wafer-Reinigung
Wafer-Schleif- und Poliermaschinen
Wafer-Inspektion
Wafer-Fertigungsgeräte, sonstige
01.04.03.03
01.04.03.04
01.04.03.05
01.04.03.06
01.04.03.07
01.04.03.08
01.04.03.09
Spacer-Sprühsysteme
Bondingsysteme für Displays
Display-Vereinzelungseinrichtungen
Flüssigkristall-Injektionssysteme
Geräte zur Aufbringung von Polarisatoren
Geräte zur Aufbringung, Ausrichtung von Farbfiltern
Panelbearbeitung, sonstige
02.02.01.02
Zellfertigung
01.05
Mess-, Melde- und Steuersysteme für die
Halbleiter- und Displayproduktion
01.05.01
01.05.02
01.05.03
01.05.04
01.05.05
Mess- und Regelgeräte in Reinraumtechnik
Überwachungssysteme, prozessspezifische
Leittechnik-Einrichtungen, sonstige
Positioniersteuerungen
Regeleinrichtungen, sonstige anwendungsspezifische
02.02.01.02.01
02.02.01.02.02
02.02.01.02.03
02.02.01.02.04
02.02.01.02.05
02.02.01.02.06
02.02.01.02.07
02.02.01.02.08
02.02.01.02.09
Wafer-Texturierung
Diffusionsöfen
Ätz-Equipment (Nass / Laser)
Beschichtungstechnik (PECVD, Sputtering)
Drucker für Front- und Rückkontakte
Drucksiebe für die Metallisierung
Trocknungs-/Sinteröfen
Zellcharakterisierung / Sortierer
Zell-Fertigungsgeräte, sonstige
02.02.01.03
Modulfertigung
02
Photovoltaik-Fertigung,
Fertigungstechnologien für
Batterien und elektrische
Energiespeicher
02.02.01.03.01
02.02.01.03.02
02.02.01.03.03
02.02.01.03.04
02.02.01.03.05
02.02.01.03.06
02.02.01.03.07
Glas-Reinigung
Tabber / Stringer / Lötöfen
Laminatoren
Rahmen-Stationen
Modultest / Endabnahme
Verpackungsstationen
Modul-Fertigungsgeräte, sonstige
02.02.01.04
Fertigungsgeräte für kristalline Photovoltaik, sonstige
02.02.01.04.01
02.02.01.04.02
02.02.01.04.03
02.02.01.04.04
Speichereinheiten
Belade-/Entladeeinheiten
Automatisierung, Montage- und Handhabungstechnik
Laser-Materialbearbeitung
(Sägen, Bohren, Kantenisolation, Markieren ...)
Widerstands-/Laser-Schweißanlagen
Oberflächenbehandlung / Grundierung / Konditionierung /
Belackung
02.01
Photovoltaik-Materialien
02.01.01
02.01.02
02.01.03
02.01.04
Anorganische Halbleiter
Organische Halbleiter
Schmelztiegel und Materialien für die Ingot-Fertigung
Materialien für Wafersägen, Polier- und Schleifmittel
02.02.01.04.05
02.02.01.04.06
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
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Buchbare Kategorien
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
02.02.01.04.07
02.02.01.04.08
Vakuumtechnik
Messgeräte / Prozessüberwachung / Umweltanalyse
02.02.02
Fertigungsgeräte für Dünnschicht-Module
02.02.02.01
02.02.02.02
02.02.02.03
02.02.02.04
02.02.02.05
02.02.02.06
02.02.02.07
02.02.02.09
02.02.02.10
02.02.02.11
02.02.02.12
02.02.02.13
02.02.02.14
02.02.02.15
02.02.02.16
02.02.02.17
Substrat-Belade-/Entladeeinheiten
Substrat-Schneidemaschinen
Substratprüfung
Speichereinheiten
Reinigungsgeräte
Beschichtungstechnik (CVD, PVD)
Oberflächenbehandlung / Grundierung / Konditionierung /
Belackung
Laser-Materialbearbeitung
(Ritzen, Randentschichtung, Markieren, Schneiden ...)
Mechanische Strukturierungsverfahren
Verkapselungs-Systeme / Laminierung
Lötstationen
Modultest / Endabnahme
Verpackungsstationen
Automatisierung, Montage- und Handhabungstechnik
Vakuumtechnik
Messgeräte / Prozessüberwachung / Umweltanalyse
Fertigungsgeräte für Dünnschicht-Module, sonstige
02.02.03
Fertigungsgeräte für neuartige Solarzellen
02.02.03.01
02.02.03.02
02.02.03.03
Fertigungsgeräte für organische Solarzellen
Fertigungsgeräte für Farbstoff-Solarzellen
Fertigungsgeräte für andere neuartige Solarkonzepte
02.03
Fabrikplanung und -ausrüstung
für die Photovoltaik-Herstellung
02.02.02.08
02.03.01
02.03.02
02.03.03
02.03.04
02.03.05
Abgas- und Abwasserbehandlung
Turnkey-Anlagen
Facility Management
Fabrikdesign und Inbetriebnahme
Reinraum- und Fabriklogistik
02.04
Materialien und Komponenten für Batterien
und elektrische Energiespeicher
02.04.01
02.04.02
02.04.03
02.04.04
02.04.05
02.04.06
02.04.07
02.04.08
02.04.09
02.04.10
02.04.11
02.04.12
Kathodenmaterial, Kathoden
Anodenmaterial, Anoden
Elektrolyte
Separatoren
Binder
Stromableiter
Elektrodenfolien
Russe / Graphite
Wasserstoff-absorbierende Legierungen
Gehäuse
Materialien und Komponenten für Batteriemodule
Andere Materialien / Komponenten
02.05
Fertigungsgeräte für Batterien und
elektrische Energiespeicher
02.05.01
Elektroden- und Separatoren-Fertigungsgeräte
02.05.01.01
02.05.01.02
02.05.01.03
Mühlen
Mischer
Beschichtungsanlagen
02.05.01.04
02.05.01.05
02.05.01.06
02.05.01.07
02.05.01.08
Foliengießanlagen
Trockenanlagen
Pressen
Kalandrieren
Slitting
02.05.02
Zellen-Fertigungsgeräte
02.05.02.01
02.05.02.02
02.05.02.03
02.05.02.04
02.05.02.05
02.05.02.06
02.05.02.07
02.05.02.08
02.05.02.09
02.05.02.10
Schneide Maschinen
Stanz-Maschinen
Elektroden-Montage-Equipment
Elektroden-Wickelmaschinen
Stapel-Maschinen
Elektrolyt-Füllanlagen
Ableiter-Schweißmaschinen
Zellen-Versiegelungsanlagen
Entgasungsanlagen
Anlagen zur Formation/Erstladung
02.05.03
02.05.04
Automatisierung
Montage- und Handhabungstechnik
02.05.05
Batteriemodul-Fertigungsgeräte, Batteriepack-Montage
02.05.05.01
02.05.05.02
02.05.05.03
02.05.05.04
02.05.05.05
02.05.05.06
Anlagen zur Kontaktierung Zellableiter
(Löten, Schweißen, Schrauben)
Battery Management System und Sensoren-Montageanlagen
Kühlplattenmontagegeräte
Gehäusemontagegeräte
Montage- und Handhabungstechnik Batteriepack
Verschraubungsgeräte Batteriepack
02.05.06
02.05.07
andere Fertigungsgeräte für Batterien und Energiespeicher
Reinraumtechnik
02.06
Inspektions- und Testsysteme für Batterien
und elektrische Energiespeicher
02.06.01
02.06.02
02.06.03
02.06.04
02.06.05
02.06.06
02.06.07
02.06.08
02.06.09
Füllstandsmessung
Lade- / Entlade-Test
Isolationskontrolle
Lebensdauer-Test, Ageing
Impedanzmessung
Messung innerer Widerstand
Dichtigkeitstestgeräte
Sicherheitsmessgeräte
Batteriesimulatoren für Systemtest
(Netzpuffer Erneuerbare Energien, e-mobility, usw.)
andere Inspektions- und Testsysteme für Batterien
und Energiespeicher
02.06.10
02.07
Batterie- / Speichertechnologien, Anwendungsbereiche
02.07.01
Primärbatterien (nicht wiederaufladbar)
02.07.02
Sekundärbatterien (Akkumulatoren)
02.07.02.01
02.07.02.02
02.07.02.03
02.07.02.04
02.07.02.05
02.07.02.06
Lithium-Ionen-Batterie
Lithium-Polymer-Batterie
Nickel-Metallhydid-Batterie
Nickel-Cadmium-Batterie
Bleiakkumulatoren
Natrium-Schwefel-/Lithium-Schwefel-Batterien
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Nicht buchbare Kategorien
02.07.03
02.07.04
Brennstoffzellen
Supercaps / Ultracaps
02.07.05
Anwendungsbereiche
02.07.05.01
Mobiler Einsatz, Hochleistungssegment
(Automotive, e-mobility)
Mobiler Einsatz, niedrige Leistung (Smart phone, Laptop, etc.)
Stationärer Einsatz
(Photovoltaik, regenerative Energien, Puffersysteme)
02.07.05.02
02.07.05.03
03.02.04
Werkzeug und Formenbau
03.02.04.01
03.02.04.02
03.02.04.03
03.02.04.04
Mikroformenbau
Prototypenbau, Musterfertigung
Rapid Prototyping
Rapid Tooling
03.02.05
Mikrobearbeitung und Ultrapräzisionsfertigung
Mikrowerkzeuge
Mikrofräsmaschinen
Bohrmaschinen für Mikromechanik
Sägemaschinen für Mikromechanik
Schleifmaschinen für Mikromechanik
Schweißgeräte für Mikroverbindungen
Sägeblätter für Mikromechanik
Laser zur Mikromaterialbearbeitung
Ultraschallmaschinen
Produktionsmaschinen für Mikrooptik
Produktionsmaschinen für Mikro-Heißprägen
Produktionsmaschinen für Mikro-Spritzgießen
Produktionsmaschinen für Mikrosystemtechnik, sonstige
Mikroreaktionssysteme
Mikrodosiersysteme
Produktionsmittel für Mikrosystemtechnik, sonstige
03
micronano-production
03.01
Werkstoffe und Materialien
03.01.01
03.01.02
03.01.03
Substratmaterialien für die Mikrotechnik
Nanomaterialien
Materialien für die Mikro- und Nanotechnik, sonstige
03.02
Fertigungsgeräte
03.02.01
Masken- und Vorlagenerstellung
03.02.01.01
03.02.01.02
CA-Maskenerstellung
Belackungssysteme
03.02.05.01
03.02.05.02
03.02.05.03
03.02.05.04
03.02.05.05
03.02.05.06
03.02.05.07
03.02.05.08
03.02.05.09
03.02.05.10
03.02.05.11
03.02.05.12
03.02.05.13
03.02.05.14
03.02.05.15
03.02.05.16
03.02.01.03
Belichtungsgeräte
03.02.06
Bonding für die Mikrotechnik
03.02.01.03.01
03.02.01.03.02
03.02.01.03.03
03.02.01.03.04
Pattern-Generatoren
Laserbelichter
Belichtungseinrichtungen, sonstige
CA-Systeme für Belichtungseinrichtungen
03.02.01.04
Maskenhandhabungssysteme
03.02.06.01
03.02.06.02
03.02.06.03
03.02.06.04
03.02.06.05
03.02.06.06
Substratbonden
Anodische Bonder
Silizium-Direktbonden
Glas-Reflow-Bonden
Klebebonden
Eutektisches Bonden
03.02.02
Lithographie, Substratbearbeitung
03.02.07
Mikro-Montage
03.02.02.01
03.02.02.02
03.02.02.03
03.02.02.04
03.02.02.05
03.02.02.06
Mikrolithographie-Anlagen
Kontaktbelichtungseinrichtungen
Laserschreiber
Elektronenstrahlschreiber
Ionenstrahlschreiber
Röntgenstrahl-Stepper
03.02.03
Produktionsverfahren für Mikrosysteme
03.02.07.01
03.02.07.02
03.02.07.03
03.02.07.04
03.02.07.05
03.02.07.06
03.02.07.07
03.02.07.08
03.02.07.09
Bestückungstechniken
Bauelement-Befestigung der Mikrotechnik
Montageanlage für die Mikrotechnik
Füge- und Verbindungstechniken
Integrationstechniken
Mikrogreifer
Mikrofilter
Mikrorobotik
Nanorobotik
03.02.03.01
03.02.03.02
03.02.03.03
03.02.03.04
03.02.03.05
03.02.03.06
03.02.03.07
03.02.03.08
03.02.03.09
03.02.03.10
03.02.03.11
03.02.03.12
03.02.03.13
03.02.03.14
03.02.03.15
Fotolithographie
Doppelseitige Lithographie
Röntgen-Tiefenlithographiesysteme
UV-Tiefenlithographiesysteme
Dünnschichttechnik
Epitaxie
Ätztechnik
Tiefenätzen mittels RIE
Laser-Ablationssysteme
Dotierungsverfahren
Galvanoformung
Polymerabformung
Abformung keramischer Materialien
Abformung, sonstige
Mikrofunkenerosion
03.02.08
Mikro-Antriebstechnik
03.02.08.01
03.02.08.02
03.02.08.03
03.02.08.04
Piezo-Stellantriebe
Mikromotoren
Mikrogetriebe
Mikropositionierungen
03.03
03.04
Mess-, Prüf- und Adaptionstechnik der Mikrotechnik
Prüfguthandhabung der Mikrotechnik
03.05
Aufbau- und Verbindungstechik, Mikrointegration
03.05.01
On-Chip Integration, System-on-chip (SoC),
Wafer-level packaging
On-Board Integration, Direktmontage
03.05.02
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03.05.03
03.05.04
Flip-Chip Montage
System-in-Package (SiP), Multi-Chip-Module, 3D-Integration
03.06
Anwendungen der Mikrotechnik
03.06.01
03.06.02
03.06.03
03.06.04
Mikrofertigung, Feinwerktechnik
Herstellung von RFID-Labeln
Lab-on-Chip
Domotik
03.07
Nanotechnologie
03.07.01
03.07.02
03.07.03
03.07.04
Nanochemie, -werkstoffe, -materialien
Nanowerkzeuge/Nanoanalytik
Nanoproduktion
Nanoelemente/Nanosysteme
04
Leiterplatten und
SchaltungsträgerFertigung
04.01
Basismaterial
04.01.01
Bänder
04.01.01.01
04.01.01.02
Bänder aus Cu und Cu-Legierungen
Leiterbänder
04.01.02
Folien
04.01.02.01
04.01.02.02
04.01.02.03
Cu/Al/Cu-Sandwichfoliensätze
Cu-Folien für Basismaterial
Trennfolien
04.01.03
Laminate
04.01.03.01
04.01.03.02
04.01.03.03
04.01.03.04
04.01.03.05
04.01.03.06
04.01.03.07
04.01.03.08
04.01.03.09
04.01.03.10
04.01.03.11
04.01.03.12
Papierlaminate, Cu-kaschiert
Composite-Laminate/-Prepregs, Cu-kaschiert
Epoxyd-Glas-Laminate/-Prepregs, Cu-kaschiert
Cyanatester-Laminate/-Prepregs
Polyamid-/Glas-Laminate/-Prepregs
PTFE-/Glas-Laminate
Metallkern-Verbundlaminate
Unkaschierte Laminate
Flexibles Basismaterial
Fotobeschichtete Laminate
Basismaterial für Sonderzwecke
Laminate, sonstige
04.01.04
Substrate
04.01.04.01
04.01.04.02
Keramiksubstrate
Metallsubstrate (auch emaillierte)
04.01.05
Maschinen und Werkzeuge zur Herstellung von Basismaterial
04.01.05.01
04.01.05.02
04.01.05.03
04.01.05.04
04.01.05.05
Laminatoren für Schichtstoffe, automatische
Pressen, LaminierVakuum-Laminierpressen
Beschichtungspressen
Walzen für Laminatoren
04.01.05.06
04.01.05.07
04.01.05.08
04.01.05.09
04.01.05.10
04.01.05.11
Laminier-Registriereinrichtungen für ML
Multilayer-Produktionsmittel, sonstige
Laminationshilfen
LTCC-Einrichtungen (für ML/SL)
Foliengießanlagen
Sonstige Produktionsmittel der ST-Herstellung
04.02
Druckwerkzeuge und -vorlagen
04.02.01
Fototechnische Schaltungsdruck-Herstellung
04.02.01.01
Materialien
04.02.01.01.01
04.02.01.01.02
04.02.01.01.03
Fotochemikalien
Filme/Fotopapiere
Fotomaterialien, sonstige
04.02.01.02
Belichtungseinrichtungen
04.02.01.02.01
04.02.01.02.02
04.02.01.02.03
04.02.01.02.04
04.02.01.02.05
04.02.01.02.06
04.02.01.02.07
Fotowerkzeuge
Punktlichtanlagen
UV-Belichtungsanlagen
UV-Kaltlicht-Belichtungssysteme
UV-Nachvernetzungsanlagen
Laser-Direkt-Belichtungssysteme
Belichtungseinrichtungen, sonstige
04.02.02
Schablonenerstellung
04.02.02.01
Layoutausgabe- und Kopiereinrichtungen
04.02.02.01.01
04.02.02.01.02
04.02.02.01.03
04.02.02.01.04
04.02.02.01.05
04.02.02.01.06
04.02.02.01.07
Fotoplotter
Schablonendrucker
Repro-/Kopiergeräte
Registriermaschinen für Filmvorlagen
Leiterplattenscanner
Feinleiter-Imaging-Einrichtungen
Kopiergeräte/Kopierhilfen, sonstige
04.02.02.02
Schablonenherstellung
04.02.02.02.01
04.02.02.02.02
04.02.02.02.03
04.02.02.02.04
04.02.02.02.05
04.02.02.02.06
04.02.02.02.07
04.02.02.02.08
Siebdruckformen
Siebdruckmasken
Siebdruck-Inspektionsgeräte
Laser für die Schablonenherstellung
Schablonenherstellungsmittel, sonstige
Metallschablonen
Beschichtungseinrichtungen, MaskenSchablonenherstellung, sonstige
04.03
Werkzeuge, Maschinen und Zubehör
zur Leiterplatten-Bearbeitung
04.03.01
04.03.02
04.03.03
04.03.04
04.03.05
04.03.06
04.03.07
04.03.08
04.03.09
04.03.10
04.03.11
Bohrmaschinen für Leiterplatten
Bohrer für Leiterplatten
Laserbohrmaschinen für Mikrovias
Fräsmaschinen für Leiterplatten
Fräser für Leiterplatten
Bohr-/Frässpindeln zur LTP-Bearbeitung
Schweißmaschinen für Leiterplatten
Bohrhilfsmittel für Leiterplatten
Presswerkzeuge
Schnittwerkzeuge
Spezialwerkzeuge zur LTP-Bearbeitung
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Nicht buchbare Kategorien
04.03.12
Durchsteigerfüller
04.04.02.02.04
04.04.02.02.05
Auftragseinrichtungen, sonstige
Trocken-Resist-Laminatoren
04.03.13
Nutzentrennmaschinen
04.03.13.01
04.03.13.02
Mechanische Nutzentrenner
Laser-Nutzentrenner
04.04.02.03
Belichtungssysteme
04.04.02.03.01
04.04.02.03.02
04.04.02.03.03
04.04.02.03.04
04.04.02.03.05
04.04.02.03.06
04.04.02.03.07
UV-Belichtungsgeräte
UV-Belichtungsgeräte, automatische
Registriersysteme für Schaltungsdruck
Direktbelichtungssysteme
Laserbelichtungssysteme
Hilfsmittel für Belichtungssysteme
Belichtungssysteme, sonstige
04.03.14
Werkzeuge, Maschinen und Zubehör, sonstige
04.04
Leiter-Strukturerzeugung
04.04.01
Strukturerzeugung durch Siebdruck
04.04.01.01
Dickschicht
04.04.01.01.01
04.04.01.01.02
04.04.01.01.03
04.04.01.01.04
04.04.01.01.05
Dickschichtpasten
Dielektrische Pasten
Leiterbahnpasten
No-Clean-Pasten
Widerstandspasten
04.04.02.04
Entwicklungseinrichtungen
04.04.02.04.01
04.04.02.04.02
04.04.02.04.03
04.04.02.04.04
Entwicklungsmaschinen
Destillieranlagen
Folien-Abziehvorrichtungen
Hilfsmittel für Entwickungseinrichtungen
04.04.01.02
Siebdruckmaterialien
04.04.03
Strukturerzeugung durch mechanische Bearbeitung
04.04.01.02.01
04.04.01.02.02
04.04.01.02.03
04.04.01.02.04
04.04.01.02.05
Siebrahmen
Siebgewebe
Siebdruck-Hilfsmittel
Rakelgummi
Siebdruckwerkstoffe, sonstige
04.04.03.01
04.04.03.02
Schaltungsbilderstellung durch Fräsplotter
Mikrostrukturierung durch Diamantwerkzeuge
04.04.04
Strukturerzeugung durch andere direkte Bearbeitung
04.04.01.03
Siebdruckeinrichtungen
04.04.04.01
04.04.04.02
Schaltungsbild-Direkterstellung durch Laserplotter
Direkte Schaltungsbilderstellung
04.04.01.03.01
04.04.01.03.02
04.04.01.03.03
04.04.01.03.04
04.04.01.03.05
Dickschichtdrucker
Hand-Siebdrucker
Siebdrucker
Hybrid-Printer
Siebdruckhilfsgeräte, sonstige
04.05
Chemische Bearbeitung von Leiterplatten
04.05.01
Chemikalien zum Ätzen
04.04.01.04
Ätz Resist
04.05.01.01
04.05.01.02
04.05.01.03
04.05.01.04
Ätzmittel
Ätz-Resists
Hilfsmittel der Ätztechnik
Chemische (spanlose) Bearbeitungsmittel, sonstige
04.04.02
Fotodruck
04.05.02
Anlagen zum Ätzen
04.04.02.01
Lacksysteme
04.04.02.01.01
Flüssige Fotolacke
04.04.02.01.02
Beschichtungseinrichtungen
04.05.02.01
04.05.02.02
04.05.02.03
04.05.02.04
Kleinätzgeräte für Leiterplatten
Ätzgeräte/-maschinen
Durchlauf-Ätzanlagen
Anlagen zum Ätzen, Beizen und für andere
chem. Bearbeitung, sonstige
04.04.02.01.02.01
04.04.02.01.02.02
04.04.02.01.02.03
04.04.02.01.02.04
04.04.02.01.02.05
Walzenlackiermaschinen
Gießeinrichtungen
Spritzeinrichtungen
InkJet direkt imaging
Beschichtungseinrichtungen, sonstige
04.05.03
Durchkontaktierung
04.05.04
Durchsteigerfüllung
04.04.02.01.03
Hilfsgeräte für Lackauftragseinrichtungen
04.05.04.01
04.05.04.02
Durchsteiger-Füllmaschinen
Durchsteigerfüller
04.04.02.01.03.01
04.04.02.01.03.02
04.04.02.01.03.03
04.04.02.01.03.04
Be- und Entladeeinrichtungen für Siebdruck
Dreiwalzenwerke für Siebdruck
Pastensysteme der Hybridtechnik
Registriersysteme für Schaltungsdruck
04.05.05
Endoberflächen für Leiterplatten
04.04.02.02
Trocken-Resists
04.04.02.02.01
04.04.02.02.02
04.04.02.02.03
Trocken-Film-Resist
Walzenbeschichtungsanlagen
Vakuumbeschichtungsanlagen
04.05.05.01
04.05.05.02
04.05.05.03
04.05.05.04
04.05.05.05
04.05.05.06
04.05.05.07
Heißluftverzinnungsanlagen
Chemische Verzinnung
Chemische Vergoldung, Versilberung
Chemisch Palladium
Antiox-Beschichtungsmittel für Cu
Kupferpassivierung
Passivierung, sonstige
04.05.06
Entschichtungseinrichtungen
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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04.05.06.01
04.05.06.02
04.05.06.03
04.05.06.04
04.05.06.05
04.05.06.06
Siebentschichtungseinrichtungen
Trockenfilmentferner
Fotolackstripp-Einrichtungen
Lötstoppmasken-Stripp-Einrichtungen
Zinnstripp-Einrichtungen
Entschichtungseinrichtungen, sonstige
04.09.02
Spritzgießen
04.09.02.01
04.09.02.02
04.09.02.03
04.09.02.04
Einkomponenten-Spritzguss
Zweikomponenten-Spritzguss
Folienhinterspritzen
Spritzgussformen
04.05.07
Leiterplattenreinigung
04.09.03
Metallisieren
04.05.07.01
04.05.07.02
04.05.07.03
04.05.07.04
04.05.07.05
Innenlagenreinigung von ML
Lochreinigung (de-smearing) von LTP
Spülprozesseinrichtungen
Nachreinigungssysteme für LTP
Plasmareinigung
04.09.03.01
04.09.03.02
04.09.03.03
Chemisch galvanische Metallisierung
Heißprägeverfahren zur LTP-Herstellung
Physical vapor deposition (PVD)
04.09.04
MID-Strukturierung
04.06
Wärmebehandlung, Trocknung
04.06.01
Wärmebehandlung
04.06.01.01
04.06.01.02
04.06.01.03
04.06.01.04
04.06.01.05
04.06.01.06
04.06.01.07
04.06.01.08
04.06.01.09
04.06.01.10
04.06.01.11
04.06.01.12
Durchlauferhitzer
Förderbandöfen
Einbrennöfen
Erwärmungseinrichtungen, sonstige
Hochtemperaturöfen
IR-Behandlungseinrichtungen
Mikrowellenöfen
Spiegelöfen
Strahlungsquellen, WärmeSonnensimulation für Prozesszwecke
Wärmeschränke
Wärmebehandlung, sonstige
04.09.04.01
04.09.04.02
04.09.04.03
04.09.04.04
04.09.04.05
MID-Fotostrukturierung
MID-Laserablation
MID-Laserbelichtung
MID-Laseraktivierung LDS
MID-Primertechnologie
04.09.05
MID-Montage
04.09.05.01
04.09.05.02
04.09.05.03
MID-Medienauftrag
3D-Bestückung
MID-Verbindungstechnik
04.09.06
Kunststoff-Formgebung
04.09.06.01
Werkzeuge und Maschinen
04.06.02
Trocknung
04.06.02.01
04.06.02.02
04.06.02.03
04.06.02.04
04.06.02.05
04.06.02.06
04.06.02.07
04.06.02.08
04.06.02.09
04.06.02.10
Abquetschtrockner
Dickschichttrockner
Heißluftgeräte für Trocknung/Härtung
Lufttrockner
Siebtrockenschränke
Tischtrockner
Trockenkammern
Trocknerventile
Trockner, Lötstoppmasken
Trockner, sonstige
04.09.06.01.01
04.09.06.01.02
04.09.06.01.03
04.09.06.01.04
04.09.06.01.05
04.09.06.01.06
Dosieranlagen für Spritzguss
Spritzgussmaschinen
Kunststoff-Schweißeinrichtungen
Spritzgegossene Schaltungsträger
Strukturierungsanlagen, dreidimensionale
Spritzgussmaschinen für kunststoffgebundene Dauermagneten
04.10
Handhabung für Leiterplatten (LTP)
04.10.01
04.10.02
04.10.03
04.10.04
Be-/Entladeautomaten für LTP
Stapelungseinrichtungen für LTP
Vereinzelungseinrichtungen für LTP
Handhabungsmittel für LTP, sonstige
04.11
04.07
Lötstopptechnik
04.07.01
04.07.02
04.07.03
Lötstoppmasken
Lacke für Lötstopp
InkJet direkt Lötstoppmaske
Sondermaschinen für die Herstellung
von Leistungselektronik-Baugruppen
Sondermaschinen für die Herstellung von
Hochfrequenz-Anwendungen
04.08
Bestückungsdruck
04.08.01
04.08.02
InkJet Bestückungsaufdruck
Siebdruck
04.09
Spritzgegossene Schaltungsträger (MID) Herstellung
04.09.01
Materialien zur MID-Herstellung
04.09.01.01
04.09.01.02
04.09.01.03
Kunststoffgranulate zur MID-Herstellung
Kunststofffolien zur MID-Herstellung
Heißprägefolien zur MID-Herstellung
04.12
05
Bestückungstechnologie
05.01
Bauteilvorbereitung
05.01.01
05.01.02
05.01.03
05.01.04
05.01.05
05.01.06
05.01.07
Verzinnungsanlagen für Bauelementanschlüsse
Biegegeräte für Bauelementanschlüsse
Schneidgeräte für Bauelementvorbereitung
Richtmaschinen für DIL-Bauelemente
Vereinzelungseinrichtungen für Bauelemente
Bauelement-Vorbereitungseinrichtungen, sonstige
Bondbarkeitstester
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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05.02
Bestückungstechniken, Bauelement-Befestigung
05.02.01
Manuelle Bestückung
05.02.01.01
05.02.01.02
05.02.01.03
Einrichtungen zur Handbestückung
Bestückungsbildanzeiger
Unterwerkzeuge für Bestückung
05.02.02
Automatisierte Bestückung
05.02.02.01
05.02.02.02
05.02.02.03
05.02.02.04
05.02.02.05
05.02.02.06
05.02.02.07
05.02.02.08
SMD-Bestückungssysteme
Bestückungssysteme für bedrahtete Bauelemente
Bestückungs-Halbautomaten
Einsetzmaschinen für Einzel-, Sonder-Bauelemente
Bestückungsautomaten für räumliche Schaltungsträger
Stift-Einsetzmaschinen
Zubehör für Bestückungseinrichtungen
Bestückungsmaschinen, sonstige
05.02.03
Bestückungseinrichtungen, spezielle
05.02.03.01
05.02.03.02
05.02.03.03
05.02.03.04
BGA-Bestückungseinrichtungen
Flip-Chip-Bestückungseinrichtungen
Waffle-Pack-Spender
Bestückungseinrichtungen, sonstige spezielle
05.03
Produktion
05.03.01
05.03.02
05.03.03
05.03.04
Bestückungslinien
Bestückungszellen
Fertigungsstraßen für Aufbau, Bestückung, Verbindung usw.
RoboterzeIlen für Verkettung
05.04
Handhabungstechnik
05.04.01
Materialzuführungssysteme
05.04.01.01
05.04.01.02
05.04.01.03
05.04.01.04
05.04.01.05
05.04.01.06
05.04.01.07
05.04.01.08
05.04.01.09
Vibrationsförderer
Greif- und Spannsysteme
Be- und Entladevorrichtungen für Maschinen/Stationen
Teile-Transfersysteme
Schüttgut-Bauelement-Zuführungsmodule
Rundtaktsysteme
Puffersysteme für Handling
Verkettungs-/Transfereinrichtungen, sonstige
Werkstückhandhabungsmittel, sonstige
05.04.02
Automatisierung
05.04.02.01
05.04.02.02
05.04.02.03
05.04.02.04
Handhabungseinrichtungen, BaugruppenBe- und Entladeeinrichtungen für Baugruppen
Bussysteme für die Automatisierung
Prozessautomatisierungsausstattungen, sonstige
05.04.03
Roboter- und Handhabungssysteme für Materialfluss,
Lager und Logistik
05.04.03.01
Roboter
05.04.03.01.01
05.04.03.01.02
05.04.03.01.03
05.04.03.01.04
05.04.03.01.05
05.04.03.01.06
Gelenkroboter
Industrieroboter, sonstige
Knickarmroboter
Koordinaten-Roboter
Portalroboter
Robotikzubehör
05.04.03.01.07
05.04.03.01.08
Schwenkarmroboter
TAB-Feeder
05.04.03.02
Handhabungssysteme für Materialfluss, Lager und Logistik
05.04.03.02.01
Handhabungseinrichtungen, Baugruppen-
05.04.03.02.02
05.04.03.02.03
05.04.03.02.04
05.04.03.02.05
05.04.03.02.06
05.04.03.02.07
Be- und Entladeeinrichtungen für Baugruppen
Werkstückhandhabungsmittel, sonstige
Führungselemente und -systeme
Ordnungseinrichtungen
Handling-Einrichtungen, sonstige
Inertgaslagerung
05.04.04
Leittechnik
05.04.04.01
05.04.04.02
05.04.04.03
05.04.04.04
05.04.04.05
05.04.04.06
05.04.04.07
05.04.04.08
Mess-, Melde- und Steuersysteme
Meldegeräte und -systeme
Überwachungssysteme, prozessspezifische
Anlagensicherungsgeräte und -systeme
Mess-, Melde- und Steuersysteme, sonstige
Positioniersteuerungen
Leittechnik-Einrichtungen, sonstige
Regeleinrichtungen, sonstige anwendungsspezifische
06
Löttechnik und Fügetechnik für Leiterplatten
06.01
Löt- und Hilfsstoffe
06.01.01
06.01.02
06.01.03
06.01.04
06.01.05
06.01.06
06.01.07
06.01.08
Lote, bleihaltig
Lote, bleifrei
Lotpasten, bleihaltig
Lotpasten, bleifrei
Flussmittel für das Löten
Lötanschlussteile
Inertgas, Reinigungsgase
Löthilfsstoffe, sonstige
06.02
Pastenauftragseinrichtungen
06.02.01
06.02.02
06.02.03
06.02.04
06.02.05
06.02.06
Dispenser für Lötpasten
Siebdruck-Einrichtungen
Auftragseinrichtungen, sonstige
Schablonen für Lötpastendruck
Schablonen für Lötpastenauftrag
Nanobeschichtete SMD-Schablonen
06.03
Auftragseinrichtungen
06.03.01
06.03.02
06.03.03
06.03.04
Flussmittelauftragseinrichtungen
Verzinnungseinrichtungen
Mikroflamm-Einrichtungen
Auftragseinrichtungen, sonstige
06.04
Lötgeräte
06.04.01
06.04.02
06.04.03
06.04.04
06.04.05
Lötkolben und -stationen
Heißluftlötgeräte
Impuls-Lötgeräte
Schutzgas-Handlötplätze
Lötgeräte, sonstige
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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06.05
Lötanlagen
06.05.01
06.05.02
06.05.03
06.05.04
06.05.05
06.05.06
06.05.07
06.05.08
06.05.09
06.05.10
06.05.11
06.05.12
06.05.13
06.05.14
Reflow-Lötmaschinen
Dampfphasen-Lötmaschinen
Laser-Lötsysteme
Licht-Lötsysteme
Wellenlötmaschinen
Flussmittelfreie Lötanlagen
Selektivlötanlagen
Lötroboter
Vakuum-Lötöfen
Induktions-Lötanlagen
Widerstandslötanlagen
Tauchlöteinrichtungen
Warmverstemmanlagen
Lötanlagen, sonstige
06.06
Löttechnik-Zubehör
06.06.01
06.06.02
06.06.03
06.06.04
06.06.05
06.06.06
06.06.07
06.06.08
06.06.09
Lötrahmen, -masken
Lötrahmen-Reinigungssysteme
Schutzgastechnik
Vorwärmemodule für Lötstraßen
Lötspitzenreinigungsgeräte
Nachschmelzeinrichtungen
Lötdampf-Absauggeräte
Lötspitzen
Löttechnik-Zubehör, sonstiges
06.07
Kleben, Dispensen
06.07.01
Kleb- und Hilfsstoffe
06.07.01.01
06.07.01.02
06.07.01.03
06.07.01.04
06.07.01.05
06.07.01.06
06.07.01.07
06.07.01.08
06.07.01.09
06.07.01.10
06.07.01.11
SMD-Klebstoffe
Acryl-/Epoxydklebstoffe
Schmelzklebstoffe
Klebstoffe, anisotrope
Klebstoffe, elektrisch leitende
Klebstoffe, wärmeleitende
Klebstoffteile, vorgeformte
Wärmeleitpasten
Klebebänder
Isolierbänder
Klebstoffe, sonstige
06.07.02
Klebstoff-Verarbeitungs- und Auftragseinrichtungen
06.07.02.01
06.07.02.02
06.07.02.03
06.07.02.04
06.07.02.05
06.07.02.06
06.07.02.07
06.07.02.08
06.07.02.09
06.07.02.10
Dispenser für Klebstoffe
Dosierautomaten
Kleinstmengen-Dosiereinrichtungen
Mehrkomponenten-Dosiereinrichtungen
Klebebandspender
Aushärtestrecken für Kleber
Heißsiegelpressen, KleberSchablonen für SMD-Klebstoffauftrag
Heißsiegelmaschinen
Klebstoff-Verarbeitungseinrichtungen, sonstige
07
Organische und
gedruckte Elektronik
07.01
Materialien und Komponenten
07.01.01
07.01.02
07.01.03
07.01.04
07.01.05
07.01.06
07.01.07
Substrate
Leitende Materialien
Halbleitende Materialien
Dielektrika
Verkapselungs-Materialien und Kleber
Komponenten für hybride Systeme
Andere Materialien / Komponenten
07.02
Fertigungsgeräte
07.02.01
Drucktechnik
07.02.01.01
07.02.01.02
07.02.01.03
07.02.01.04
07.02.01.05
07.02.01.06
Tiefdruck-Maschinen
Offset-Druck-Maschinen
Siebdruck-Maschinen
Flexodruck-Maschinen
Ink-Jet-Drucker
Nano-Imprint-Maschinen
07.02.02
07.02.03
07.02.04
07.02.05
07.02.06
07.02.07
Vakuumprozesse zur Beschichtung
Photolithographie
Laser-Beschichtungstechnik
Lösungsbasierte Beschichtung (Spin-coating, dip coating, usw.)
Verkapselungstechnik und Kleben
Rolle-zu-Rolle-Verfahren
07.02.08
Aufbau- und Verbindungstechnik, Systemintegration
07.02.08.01
07.02.08.02
07.02.08.03
07.02.08.04
07.02.08.05
Elektrische Kontaktierung (Flip Chip, Bonding, usw.)
Laminiergeräte
Systemintegration
Hybride Systeme (Polytronik)
andere Aufbau- und Verbindungstechnik, Systemintegration
07.02.09
andere Fertigungsgeräte
07.03
Inspektions- und Testsysteme
07.03.01
07.03.02
07.03.03
07.03.04
07.03.05
07.03.06
07.03.07
Elektrische Charakterisierung
Physikalische / Optische Charakterisierung
Chemische Charakterisierung
Simulation / Schaltkreisoptimierung
Lebensdauer Test
Qualitäts- / Prozesskontrolle
andere Inspektions- und Testsysteme
07.04
Anwendungen und Endgeräte
07.04.01
07.04.02
07.04.03
07.04.04
07.04.05
07.04.06
07.04.07
07.04.08
Integrierte Schaltkreise (IC)
Transistoren und Dioden
Passive Bauelemente
Antennen
Speicherbausteine
Batterien
RFID-Labels
Sensoren
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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Nicht buchbare Kategorien
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07.04.09
07.04.10
07.04.11
07.04.12
07.04.13
07.04.14
Displays und Beleuchtung
Organische Photovoltaik (OPV)
Lautsprecher
Intelligente Bausteine / Intelligente Textilien
Vollpolymere Elektronik, sonstige Anwendungen
Teilpolymere Elektronik (Polytronik), sonstige Anwendungen
08
Hybride Bauteile-Fertigung
08.01
Werkzeug- und Formenbau
08.01.01
08.01.02
08.01.03
08.01.04
08.01.05
Formenbau, Werkzeugbau
Modell- und Prototypenbau
Rapid Prototyping
Rapid Tooling
Werkzeug- und Formenbau, sonstige
08.02
Werkzeuge, Werkzeugtechnik
08.02.01
08.02.02
08.02.03
08.02.04
08.02.05
08.02.06
08.02.07
08.02.08
08.02.09
08.02.10
08.02.11
08.02.12
08.02.13
Erodiermaschinen und -anlagen
Folgeverbundwerkzeuge
Normalien für Stanz- und Formenwerkzeuge
Presswerkzeuge
Schnittwerkzeuge
Spritzgießwerkzeuge
Stanzwerkzeuge
Tiefziehwerkzeuge
Trennwerkzeuge
Werkzeughandling und Werkzeugbefestigungssysteme
Werkzeuge für die Biegeumformung
Werkzeugspannsysteme
Werkzeuge, sonstige
08.03
Montage- und Handhabungstechnik, Peripherie
08.03.01
08.03.02
08.03.03
08.03.04
08.03.05
08.03.06
08.03.07
08.03.08
08.03.09
08.03.10
08.03.11
08.03.12
08.03.13
08.03.14
08.03.15
08.03.16
08.03.17
08.03.18
08.03.19
08.03.20
08.03.21
08.03.22
Werkstoffe und Bandmaterialien
Ab- und Aufwickelmaschinen
Abstapelanlagen
Bandlaufregelsysteme
Bandspeichersysteme
Bandrichtmaschinen
Bandschmiersysteme
Bandschweißmaschinen
Behälterfüllsysteme
Beölungssysteme
Entnahmesysteme
Feeder, Vorschubtechnik
Fördersysteme
Haspeln
Heißkanalsysteme
Kunststoffzuführanlagen
Kühlgeräte und -anlagen
Montageeinrichtungen und -systeme
Roboter
Reinigungseinrichtungen
Schmieranlagen und -systeme
Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Montageund Handhabungstechnik und die Peripherie, sonstige
08.04
Stanztechnik
08.04.01
08.04.02
08.04.03
08.04.04
08.04.05
Pressen
Stanzen
Stanzautomaten und -anlagen
Dienstleister Stanzen
Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör
für die Stanztechnik, sonstige
08.05
Umformtechnik
08.05.01
08.05.02
08.05.03
08.05.04
08.05.05
08.05.06
Biegeautomaten und -anlagen
Drehmaschinen
Rundbiegemaschinen
Sondermaschinen
Dienstleister Umformen
Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die
Umformtechnik, sonstige
08.06
Oberflächentechnik, Veredelung
08.06.01
08.06.02
08.06.03
08.06.04
08.06.05
08.06.06
08.06.07
08.06.08
08.06.09
Ätzmaschinen und -anlagen
Beschichtungsmaschinen und -anlagen
Galvanisierungsmaschinen und -anlagen
Markierungssysteme und -einrichtungen
Poliermaschinen und -anlagen
Reinigungsmaschinen und -anlagen
Schleifmaschinen und -anlagen
Dienstleister Oberflächentechnik
Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die
Oberflächentechnik und Veredelung, sonstige
08.07
Kunststoffspritzgießtechnik
08.07.01
08.07.02
08.07.03
08.07.04
08.07.05
08.07.06
Aufbereitungsmaschinen und -anlagen
Extruder
Kühlgeräte
Spritzgießmaschinen und -anlagen
Dienstleister Kunststoffspritzen
Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die
Kunststoffspritzgießtechnik, sonstoge
08.08
Metall/Kunststoff-Verbundtechnologien
08.08.01
08.08.02
08.08.03
08.08.04
08.08.05
Assemblies (in Kunststoff montiert)
Insert (Kunststoff umspritzen)
Outsert (Kunststoff aufspritzen)
Integrierte Fertigungsverfahren
Metall/Kunststoff-Verbundtechnologien, sonstige
08.09
Prozess- und Qualitätskontrolle/Automatisierung
08.09.01
08.09.02
08.09.03
08.09.04
08.09.05
08.09.06
08.09.07
08.09.08
08.09.09
08.09.10
08.09.11
Automatisierungslösungen für Metall/Kunststoffverbindungen
BDE Betriebsdatenerfassungssysteme
Koordinatenmesstechnik und -geräte
Lichtschranken
MDE Maschinendatenerfassungssysteme
Mess- und Prüfgeräte
Presskraftsteuerung
Prozessmesstechnik
Prozesssteuerung und Automatisierung
Prozessüberwachung
Rückverfolgbarkeitseinrichtungen
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
08.09.12
08.09.13
08.09.14
08.09.15
08.09.16
Sensorik
Steuerungs- und Regeleinrichtungen
Werkzeugsicherung
Werkzeugüberwachung
Ausrüstungen, Ersatzteile und Zubehör für die Prozessund Qualitätskontrolle, sonstige
09
Wickelgüter-Fertigung,
LED-Fertigung und
diskrete Bauelemente
09.01
Werkstoffe der Wickeltechnik
09.01.01
09.01.02
09.01.03
09.01.04
09.01.05
09.01.06
Spulenkörper
Schnitt- und Ringbandkerne
Lackdrähte, Kupfer-, SilberSupraleitende Drähte
Transformatoren-Herstellungsmittel, sonstige
Werkstoffe der Wickeltechnik, sonstige
09.02
Fertigungsgeräte für Wickelgüter
09.02.01
09.02.02
09.02.03
09.02.04
09.02.05
09.02.06
09.02.07
09.02.08
09.02.09
09.02.10
09.02.11
09.02.12
09.02.13
09.02.14
09.02.15
09.02.16
09.02.17
09.02.18
09.02.19
09.02.20
09.02.21
09.02.22
09.02.23
09.02.24
09.02.25
Ankerwickelmaschinen
Statorspulenwickelmaschinen
Feindraht-Wickelautomaten
Fertigungsstraßen für Wickelgüter
Handwickelmaschinen
Kreuzwickelmaschinen
Lagenwickelmaschinen
Linear-Wickelautomaten
Modulare Wickelsysteme
Ringwickelmaschinen
Rundtisch-Wickelautomaten
Wendelwickelmaschinen
Schweiß-/Lötanlagen für Wickelgüteranschlüsse
Transfer-Wickelroboter
Verlegegetriebe für Wickeltechnik
Tischwickelmaschinen
Steuergeräte für Wickelmaschinen
Haspelgeräte
Biegewerkzeuge
Pressen
Schweißmaschinen für Blechpakete
Schachtelmaschinen für Blechpakete
Spulenwickelmaschinen, sonstige
Spulen-Herstellungsmittel, sonstige
Werkzeuge der Wickeltechnik, sonstige
09.03
Anwendungsbereiche für Wickelgüter
09.03.01
09.03.02
09.03.03
09.03.04
09.03.05
09.03.06
09.03.07
09.03.08
09.03.09
Elektromotoren
Generatoren
Transformatoren
Ablenkspulen
Lautsprecher
Relais
Elektromagnete
Wickelgüter für aktuatorische Zwecke, sonstige
Antennen
09.03.10
Wickelgüter für sensorische Zwecke, sonstige
09.04
Leuchtdioden (LED)-Fertigung
09.04.01
Materialien, Komponenten
09.04.01.01
09.04.01.02
09.04.01.03
09.04.01.04
09.04.01.05
09.04.01.06
09.04.01.07
09.04.01.08
09.04.01.09
Substrate (Saphir, SiC, Si, GaN, Komposite)
Material für Pufferschichten
Material für Emitter-Schichten, Verbindungshalbleiter
Phosphore
optische Komponenten
Reflektoren
Komponenten für LED-Package
Masken
Kleber, Versiegelung
09.04.02
Fertigungsgeräte
09.04.02.01
09.04.02.02
09.04.02.03
09.04.02.04
09.04.02.05
09.04.02.06
09.04.02.07
09.04.02.08
09.04.02.09
09.04.02.10
09.04.02.11
09.04.02.12
09.04.02.13
09.04.02.14
Saphir-Waferfertigung (Kristallzucht, sägen, schleifen)
Siliziumkarbid-Waferfertigung (Kristallzucht, sägen, schleifen)
Waferfertigung andere Halbleiter für LED-Anwendungen
Lithografie-Equipment
Ätzanlagen
Metallisierungsanlagen
Vereinzelung
Klasseneinteilung, Wave-Prober
Bestückung
Kleben
Bonden
Phosphor-Auftrag
Linsenauftrag, -formung
Versiegelung, Gehäuse-Montage
09.04.02.15
Epitaxie-Anlagen
09.04.02.15.01
09.04.02.15.02
09.04.02.15.03
Flüssigphasenepitaxie (LPE)
Molekularstrahlepitaxie (MBE)
organische / organometallische Gasphasenabscheidung
(OVPD, OMVPE, MOCVD)
09.04.03
Testsysteme
09.04.03.01
09.04.03.02
09.04.03.03
Lebensdauer-Testsysteme
Photometrische Testsysteme
andere Testsysteme für LED
09.05
Fertigung anderer diskreter Bauelemente
09.05.01
Werkstoffe für diskrete Bauelemente
09.05.02
Fertigungsgeräte für diskrete Bauelemente
09.05.02.01
09.05.02.02
09.05.02.03
09.05.02.04
09.05.02.05
09.05.02.06
09.05.02.07
09.05.02.08
09.05.02.09
09.05.02.10
09.05.02.11
09.05.02.12
Präzisionsherstellung kleiner Einzelteile, Anlagen zur
Vakuumtechnik
Laser-Bearbeitungseinrichtungen für diskrete Bauelemente
Oberflächenveredelungseinrichtungen
Durchlauföfen
Trocknungs-/Härtungsgeräte, sonstige
Konfektionierungseinrichtungen für diskrete Bauelemente
Fertigungsgeräte für Kondensatoren
Fertigungsgeräte für Widerstände
Fertigungsgeräte für Transistoren / Dioden
Foliengießanlagen
Fertigungsgeräte für diskrete Bauelemente, sonstige
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10
Fertigungstechnologien für
Kabel und Steckverbinder
10.06
Verarbeitungseinrichtungen für Kabelschutzeinrichtungen
10.06.01
10.06.02
Wellrohr
Wellrohr, geschlitzt
10.01
Kabel-, Drahtbearbeitung
10.07
Technik für lösbare Verbindungen, Steckverbinder
10.01.01
10.01.02
10.01.03
10.01.04
10.01.05
10.01.06
10.01.07
10.01.08
10.01.09
10.01.10
10.01.11
Abmantelungseinrichtungen
Abisoliereinrichtungen
Drahtabläng-Einrichtungen
Schneideinrichtungen für Drahtenden
Drahtbiegegeräte
Drahtkennzeichnungsgeräte
Kabelwickelanlagen
Kabelkonfektionieranlagen
Kabel- und Drahtbearbeitungsmittel, sonstige
Kabel-Konfektionierungseinrichtungen
Verdrillungsgeräte (Litzen)
10.01.12
Wärmebehandlung
10.01.12.01
10.01.12.02
10.01.12.03
Spannungsarmglühen
Oberflächenveredlung/Beschichtung
sonstige
10.02
Verdrahtungswerkzeuge
10.02.01
10.02.02
10.02.03
10.02.04
10.02.05
10.02.06
10.02.07
10.02.08
10.02.09
10.02.10
10.02.11
10.02.12
Draht-Quetschgeräte
Kabelbaum-Herstellungseinrichtungen
Ultraschall-Schweißanlagen für Kabelbäume
Widerstands-Schweißanlagen für Kabelbäume
Kabelstripper
Kabelspleißgeräte
Verdrahtungsmaschinen
Verdrahtungs-Hilfsmittel
Wickelpistolen, Wire-WrapKoax-Stripper
Kabelhalter und -führungen
Verdrahtungswerkzeuge, sonstige
10.07.01
10.07.02
10.07.03
10.07.04
10.07.05
10.07.06
10.07.07
10.07.08
10.07.09
10.07.10
10.07.11
10.07.12
10.07.13
10.07.14
10.07.15
10.07.16
10.07.17
10.07.18
10.07.19
10.07.20
10.07.21
10.07.22
10.07.23
10.07.24
10.07.25
10.07.26
Anschlussleisten
Anschlussverteiler
Anschlusssysteme für Faserleitungen
Einzel-Litzenverbinder
Flachkabelverbinder
Gerätestecker
Kabel mit Steckern
Kabelschuhe
Aderendhülsen
Kartenstecker
Kerbverbinder und Zubehör
Klemmen
Lackdrahtverbinder
Steckerstifte und -buchsen
Stecksockel/-fassungen aller Art
Steckverbinder für Büro-/Datentechnik
Steckverbinder für Hausgerätetechnik
Steckverbinder für Industrieelektronik
Steckverbinder für Kfz-Technik
Steckverbinder für Labor-/Prüftechnik
Steckverbinder für Luft- und Raumfahrt
Steckverbinder für Telekommunikation
Steckverbinder für Unterhaltungselektronik
Hilfsstoffe der Verbindungstechnik, sonstige
Steckverbindungselemente, sonstige
Steckverbinder, sonstige komplette
11
Materialbearbeitung
11.01
Mechanische Bearbeitung außer LTP-Bearbeitung
10.03
Kabelverarbeitungseinrichtungen
11.01.01
Bohren, Fräsen
10.03.01
10.03.02
10.03.03
10.03.04
10.03.05
10.03.06
10.03.07
Crimp-Werkzeuge
Crimp-Tischpressen
Crimp-Geräte/-Maschinen, sonstige
Post Crimp Lötmaschinen
IDC-Konfektionierwerkzeuge
Koax-Konfektionierwerkzeuge
LWL-Konfektionierwerkzeuge
10.04
Sonstiges
10.04.01
10.04.02
10.04.03
10.04.04
Kabelringbindemaschinen
Kontaktierungsgeräte, sonstige
Permanent-Verbindungsmittel, sonstige
Steuerungssysteme für Kabelkonfektionierungsanlagen
11.01.01.01
11.01.01.02
11.01.01.03
11.01.01.04
11.01.01.05
11.01.01.06
11.01.01.07
11.01.01.08
11.01.01.09
11.01.01.10
11.01.01.11
Passloch-Bohreinrichtungen
Einspindel-Bohrmaschinen
Mehrspindel-Bohrmaschinen
Sonderbohrmaschinen
Fräsmaschinen
Bohr-/Frässysteme, verkettungsgeeignete
3-D-Fräsmaschinen
Plasma-Bohreinrichtungen
CNC-Bearbeitungseinrichtungen
Koordinatentische
Bohrmaschinen/-zentren, sonstige
11.01.02
Schneiden, Trennen
10.05
Kabelschutzeinrichtungen
10.05.01
10.05.02
10.05.03
Wellrohrverarbeitungsmaschinen
Schrumpfschlauch
Kabelbaumschutzeinrichtungen, sonstige
11.01.02.01
11.01.02.02
11.01.02.03
11.01.02.04
11.01.02.05
11.01.02.06
11.01.02.07
11.01.02.08
Scheren
Kreissägen
Dekupiersägen
Bandsägen
Kappsägen
Sägen, sonstige
Laser-Schneidemaschinen
Kerbschnittmaschinen
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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Nicht buchbare Kategorien
11.01.02.09
Trennschleifmaschinen
11.01.03
Kantenbearbeitung
11.01.03.01
11.01.03.02
11.01.03.03
11.01.03.04
Entgratungsanlagen, mechanische
Anfas-Maschinen
Besäumanlagen
Kantenbearbeitungsmaschinen, sonstige
11.01.04
Oberflächenbearbeitung
11.01.04.01
11.01.04.02
11.01.04.03
11.01.04.04
11.01.04.05
11.01.04.06
Bürstmaschinen
Sandstrahlgeräte
Schleifgeräte
Nassschleifeinrichtungen
Poliereinrichtungen und -mittel
Maschinen zur Oberflächenbehandlung, sonstige
11.01.05
Werkzeuge und Zubehör
11.01.05.01
11.01.05.02
11.01.05.03
11.01.05.04
11.01.05.05
11.01.05.06
Bohrer
Fräser
Bohrhilfsmittel
Bürsten zur Oberflächenbehandlung
Schleifscheiben
Oberflächenbehandlungsmittel, sonstige
11.02
Thermische Bearbeitung
11.02.01
11.02.02
11.02.03
11.02.04
11.02.05
Trocknen
Aushärten
Tempern
Mikrowellenerwärmung
Mittel- und Hochfrequenzerwärmung
11.03
Schweißen
11.03.01
11.03.02
11.03.03
11.03.04
11.03.05
11.03.06
11.03.07
11.03.08
11.03.09
Punktschweißgeräte
Schutzgas-Schweißgeräte
Ultraschall-Schweißanlagen für Metall
Ultraschall-Schweißanlagen für Kunststoffe
Widerstands-Schweißanlagen
HF Schweißen
Thermokompressions-Schweißen
Schweißeinrichtungen, sonstige
Schweißschutzgase
11.04
Chemische und galvanische Bearbeitung
11.04.01
Chemische Bearbeitung
11.04.01.01
Chemikalien zum Ätzen und Beizen
11.04.01.01.01
11.04.01.01.02
11.04.01.01.03
11.04.01.01.04
11.04.01.01.05
Ätzmittel
Beizmittel
Ätz-Resists
Hilfsmittel der Ätztechnik
Chemische (spanlose) Bearbeitungsmittel, sonstige
11.04.01.02
Anlagen zum Ätzen, Beizen und für andere chem. Bearbeitung
11.04.01.02.01
11.04.01.02.02
11.04.01.02.03
Kleinätzanlagen
Ätzgeräte/-maschinen
Durchlauf-Ätzanlagen
11.04.01.02.04
11.04.01.02.05
11.04.01.02.06
11.04.01.02.07
11.04.01.02.08
11.04.01.02.09
11.04.01.02.10
Entfettung, chemisch/thermisch
Ultraschall-Entfettung
Entgratung, chemische
Desoxydationseinrichtungen
Black-Oxyd-Anlagen
Fotochemische Bearbeitung dünner Präzisionsteile
Anlagen zum Ätzen, Beizen und für andere chem. Bearbeitung,
sonstige
11.04.01.03
Peripherieanlagen
11.04.01.03.01
11.04.01.03.02
11.04.01.03.03
Elektrische Heizgeräte, eintauchbare
Vorbehandlungssysteme, chemische
Dosieranlagen
11.04.02
Galvanische Bearbeitung
11.04.02.01
Elektrodenmaterial
11.04.02.01.01
11.04.02.01.02
11.04.02.01.03
11.04.02.01.04
11.04.02.01.05
Kupferanoden
Zinnanoden
Zinn-Blei-Anoden
Silberanoden
Anoden, sonstige
11.04.02.02
Materialien, sonstige
11.04.02.02.01
11.04.02.02.02
11.04.02.02.03
11.04.02.02.04
Abdeckbänder für Galvanik
Hilfsmittel der Galvanotechnik
Verbundsysteme der LTP-Galvanik
Anodenhalter, Körbe
11.04.02.03
Elektrolyte
11.04.02.03.01
11.04.02.03.02
11.04.02.03.03
11.04.02.03.04
Goldbäder
Nickelbäder
Prozesschemikalien der Galvanotechnik
Galvano-Chemikalien, sonstige
11.04.02.04
Galvanisierungsanlagen
11.04.02.04.01
11.04.02.04.02
11.04.02.04.03
11.04.02.04.04
11.04.02.04.05
11.04.02.04.06
11.04.02.04.07
11.04.02.04.08
11.04.02.04.09
11.04.02.04.10
11.04.02.04.11
11.04.02.04.12
11.04.02.04.13
11.04.02.04.14
Galvanikanlagen, vertikale
Galvanikanlagen, horizontale
Partielle/selektive Galvanisierung
Edelmetall-Galvanisierung
Vibro-galvanische Systeme
Galvanogestelle
Trommeln für Galvanisierung
Elektroanlagen für die Galvanotechnik
Galvanikgleichrichter
Pulsgleichrichter
Wärmetauscher für Galvanik
Subsysteme für Galvanik
Kleingalvanikanlagen
Galvanikanlagen, sonstige
11.05
Befestigen, Verbinden
11.05.01
11.05.02
11.05.03
11.05.04
11.05.05
Verbindungselemente, mechanische
Schrauber und Schraubmaschinen
Niet-/Schraubautomaten
Einpress-Befestigungseinrichtungen
Befestigungselemente, sonstige
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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11.06
Bearbeitungsmaschinen, sonstige
12.03
Fertigungssoftware
11.06.01
Werkzeugmaschinen, spezialisierte
11.07
Laser-Materialbearbeitungssysteme
11.07.01
11.07.02
11.07.03
11.07.04
11.07.05
11.07.06
11.07.07
11.07.08
11.07.09
Laser-Schweißsysteme
Laser-Lötanlagen
Laser-Schneidesysteme
Laser-Bohrsysteme
Laser-Markierungs- und -Beschriftungssysteme
Laser-Trimmsysteme
Laser-Oberflächenbearbeitungssysteme
Laser Mikrobearbeitungs-Systeme
Laser-Materialbearbeitungssysteme, sonstige
12.03.01
12.03.02
12.03.03
12.03.04
12.03.05
12.03.06
12.03.07
Fertigungsleitstand, Prozessleitstand, BDE-Software, MDE
Manufacturing Execution Systems (MES)
Advanced Planning & Scheduling (APS)
Prozessoptimierung und -simulation
Materialfluss-Steuerungen
Automated Process Control (APC)
Instandhaltung / Wartung
12.04
Unternehmenssoftware
11.08
Systemperipherie der Laser-Fertigungstechnik
11.08.01
11.08.02
11.08.03
11.08.04
11.08.05
11.08.06
11.08.07
11.08.08
11.08.09
11.08.10
11.08.11
11.08.12
11.08.13
11.08.14
11.08.15
11.08.16
11.08.17
11.08.18
Antriebs- und Steuerungstechnik
Handhabungseinrichtungen
Laser-Roboter
Beobachtungs- und Erkennungssysteme
Kontrollsysteme
Fasersysteme
Gelenkarme
Härteoptiken
Laseroptiken aus Metall
Laser-Arbeitsköpfe und -Arbeitsadapter
Laser-Resonatoroptiken
Teleskope zur Strahlführung
Schneideoptiken
Schweißoptiken
Steuerungselektronik
Absaugsysteme für Laserrauch
Laser-Gase
Systemperipherie, sonstige
12.04.01
12.04.02
12.04.03
12.04.04
12.04.05
12.04.06
12.04.07
12.04.08
12.04.09
12.04.10
12.04.11
12.04.12
12.04.13
Engineering (CAD, CAM, CAE, EDM, PDM, VR, DMU, usw.)
Variantenkonfiguration
Material / Lager / Bestellwesen
Supply Chain Management (SCM)
ERP, PPS, Auftragsabwicklung
Geschäftsprozessmanagement
Projektmanagement
Business Intelligence
Qualitätsmanagement/-sicherung
Technische Produktdokumentation
Product Lifecycle Management
E-Business / E-Commerce / E-Market
Servicemanagement
12.05
Software-Dienstleistungen
12.05.01
12.05.02
12.05.03
12.05.04
12.05.05
Systementwicklung / -integration
Auftragsspezifische Software-Entwicklung
Qualitäts- und Projektmanagement
Dokumentationsdienste
Software-Pflege / -Wartung
12.06
Anwendungsspezifische Software
12
Fertigungs- und
Prozess-Software
12.06.01
12.06.02
12.06.03
Prozess-Software für die Halbleiter- und Displayfertigung
Prozess-Software für die Photovoltaikfertigung
Prozess-Software für die Fertigung elektrischer
Energiespeicher/Batterien
12.06.04
Prozess-Software für die Leiterplatten-Herstellung
12.01
Basissysteme und Entwicklungswerkzeuge
12.01.01
12.01.02
12.01.03
12.01.04
12.01.05
12.01.06
Embedded systems
Entwicklungswerkzeuge
Simulationssysteme
Programmiersysteme
Netzwerke und Kommunikation
Expertensysteme (KI-Technologien)
12.06.04.01
12.06.04.02
12.06.04.03
12.06.04.04
12.06.04.05
12.06.04.06
Gerberdaten-Verarbeitungsprogramme
Bohrdaten-Verarbeitungsprogramme
Fräsdaten-Verarbeitungsprogramme
Leiterplatten-Datengenerierungssysteme
Prüfdaten-Verarbeitungsprogramme
Software für Schaltungsdruckwerkzeuge, sonstige
12.06.05
Prozess-Software für die Bestückungstechnik
12.02
Maschinen-Software
12.02.01
12.02.02
12.02.03
12.02.04
12.02.05
12.02.06
12.02.07
12.02.08
12.02.09
Maschinen-Steuerungstechnik
Messtechnik (embedded, in Maschinen integriert)
NC / CNC-Bahnsoftware
Aktorik und Sensorik
Bussysteme
Bildverarbeitungs-Software
Mensch-Maschine-Schnittstelle
Informationssicherheit / Know-How-Schutz
Online-Dokumentationen
12.06.05.01
12.06.05.02
12.06.05.03
Software für die Automatisierung (Bestückungstechnik)
Visualisierungssoftware
Prozess-Software, sonstige
12.06.06
Mess- und Testsoftware
12.06.06.01
12.06.06.02
12.06.06.03
12.06.06.04
12.06.06.05
Simulatoren
Messtechnik-Software
ATE-Software/-Postprozessoren
Software zur Fehleridentifikation
Software mit Benutzerführung zur Fehlerbehebung
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
Seite 16 / 26
Buchbare Kategorien
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
12.06.07
Steuerungssoftware für die Materialbearbeitung
12.06.08
Software für die Materialflusssteuerung
12.06.08.01
12.06.08.02
12.06.08.03
12.06.08.04
12.06.08.05
Lagerverwaltungs- und -steuerungssysteme
Kommissioniersysteme
Produktionslogistiksysteme
Softwarelösungen für Flurförderfahrzeuge und Hebezeuge
Visualisierungssysteme für Materialfluss und Lagerlogistik
13
Mess- und Prüftechnik,
Qualitätssicherung
13.01.04.07
13.01.04.08
13.01.04.09
13.01.04.10
13.01.04.11
13.01.04.12
13.01.04.13
Elektronenmikroskope
Emissionsmikroskope
Ultraschallmikroskope
Weißlichtinterferometer
Mikroskope, sonstige
Mikroskopie-Hilfsmittel
Elektronenmikroskopie-Hilfsmittel
13.01.05
Optische Geräte und Systeme
13.01.05.01
13.01.05.02
13.01.05.03
13.01.05.04
13.01.05.05
13.01.05.06
13.01.05.07
13.01.05.08
13.01.05.09
13.01.05.10
13.01.05.11
13.01.05.12
13.01.05.13
13.01.05.14
13.01.05.15
13.01.05.16
Lupen
Scanner-Einrichtungen
Markierungsleser
Projektoren
Vergrößerungsgeräte
Faseroptiken
Automatisierte optische Testsysteme (AOI)
Automated X-ray inspection (AXI)
3D-Lasermess-Systeme
Technische Endoskope
Einrichtungen zur Schliffbildherstellung
Schliffbild-Untersuchungseinrichtungen
Röntgenfluoreszenzmessgeräte
Optische Testeinrichtungen, sonstige
Optische Messmittel, sonstige
Sichtprüfungshilfsmittel, sonstige
13.01.06
Beleuchtung
13.01.06.01
13.01.06.02
13.01.06.03
13.01.06.04
13.01.06.05
Mikroskopbeleuchtung
Beleuchtungssysteme für Bild-/Mustererkennungssysteme
Video-Beleuchtungseinrichtungen
Stroboskope
Geräte zur Bild-/Mustererkennung und -verarbeitung, sonstige
13.01
Inspektion und Bildverarbeitung
13.01.01
Inspektionssysteme
13.01.01.01
13.01.01.02
13.01.01.03
13.01.01.04
13.01.01.05
13.01.01.06
13.01.01.07
13.01.01.08
13.01.01.09
13.01.01.10
13.01.01.11
13.01.01.12
13.01.01.13
13.01.01.14
13.01.01.15
Lotpasten-Inspektionssysteme
Flux-Inspektionssysteme
Bump-Inspektionssysteme
Bestückungs-Inspektionseinrichtungen
Optische Inspektionssysteme
Oberflächen-Sichtprüfungssysteme
2D/3D-Inspektionssysteme, sonstige
Röntgen-Inspektionssysteme
Roboter-Sichtsysteme
Beinchengeometrie-Prüfer für ICs
Waferbond-Inspektionssysteme
Optische Inspektionssysteme, sonstige
Multilayer-Innenlagen-Inspektionssysteme
Fotomasken-Inspektionssysteme
Finish-Inspektionssysteme für unbestückte Leiterplatten
13.01.02
Bildverarbeitung
13.02
Werkstoffprüfung
13.01.02.01
13.01.02.02
13.01.02.03
13.01.02.04
13.01.02.05
13.01.02.06
13.01.02.07
13.01.02.08
13.01.02.09
13.01.02.10
13.01.02.11
Kamerasysteme zur Bildverarbeitung
Halbleiterkameras (CCD)
Kameras für Beobachtungszwecke, sonstige
Bildsysteme zur Registrierung
Selbstjustierende Bildsysteme
Wärmebildsysteme
Röntgenbildsysteme
Bildverarbeitungszubehör
Bildanalysesysteme, sonstige
Bildverarbeitungssysteme, sonstige
Druckbild-Kontrollsysteme
13.02.01
Stoffanalyse
13.02.01.01
13.02.01.02
13.02.01.03
13.02.01.04
13.02.01.05
13.02.01.06
13.02.01.07
13.02.01.08
13.02.01.09
Druck-/Zug-Prüfgeräte
Härteprüfer
Thermische Analysegeräte
Elektr. Eigenschaften, sonstige Testgeräte für
Gasanalysatoren
Kontaminierungs-Kontrolleinrichtungen
Diffusionslängen-Mapping-Einrichtungen
Wafer-Charakterisierungs-Einrichtungen
Analysegeräte, sonstige
13.01.03
Erkennungssysteme
13.02.02
Oberflächenanalyse
13.01.03.01
13.01.03.02
13.01.03.03
Teile/Muster erkennende Systeme
Positionserkennungssysteme
Farberkennungssysteme
13.01.04
Mikroskopie
13.01.04.01
13.01.04.02
13.01.04.03
13.01.04.04
13.01.04.05
13.01.04.06
Stereomikroskope
Kontroll-/Messmikroskope
Konfokale Mikroskopsysteme
Videomikroskope
Projektionsmikroskope
Rastersondenmikroskope
13.02.02.01
13.02.02.02
13.02.02.03
13.02.02.04
13.02.02.05
13.02.02.06
13.02.02.07
13.02.02.08
13.02.02.09
Strukturbreiten-Messgeräte
Sauberkeitsprüfer für Oberflächen
Ebenheitserfassungsgeräte
Mechanische Profilometer
Optische Profilometer
Rauhtiefenmessgeräte
Topographieprüfgeräte
Korrosionsprüfer
Oberflächenprüfgeräte, sonstige
13.02.03
Formanalyse
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
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Buchbare Kategorien
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
13.02.03.01
13.02.03.02
13.02.03.03
Passgenauigkeitsprüfer
Formprüfeinrichtungen
Profilometer
13.03
Messen nichtelektrischer Größen
13.03.01
Messen/Prüfen geometrischer Größen
13.03.01.01
13.03.01.02
13.03.01.03
13.03.01.04
Längenmessgeräte
Winkelmessgeräte
Schichtdickenmesser
Bohrlochprüfgeräte
13.03.02
Mechanische Größen
13.03.02.01
13.03.02.02
13.03.02.03
13.03.02.04
13.03.02.05
13.03.02.06
13.03.02.07
13.03.02.08
13.03.02.09
Kraftmesser
Druckmesseinrichtungen
Vakuum-Messgeräte
Wägeeinrichtungen
Drehmoment-Messeinrichtungen
Viskosimeter
Bondkrafttester (CAW, COB, COF)
Schertester
Scherspannungsmessung in Wafern
13.03.03
Zeit und zeitabhängige Größen
13.03.03.01
13.03.03.02
13.03.03.03
13.03.03.04
13.03.03.05
13.03.03.06
Zeitmessgeräte
Arbeitsmessgeräte
Geschwindigkeitsmesser
Drehzahlmessung
Durchflussmessung
Beschleunigungsmesser
13.03.04
Thermische Größen
13.03.04.01
13.03.04.02
13.03.04.03
13.03.07.03
13.03.07.04
13.03.07.05
13.03.07.06
13.03.07.07
13.03.07.08
13.03.07.09
13.03.07.10
13.03.07.11
13.03.07.12
13.03.07.13
13.03.07.14
13.03.07.15
Optische Leistungsmesser
Optische Spektrumanalysatoren
Optische Rückstreumessgeräte
Optische Netzwerkanalysatoren
Optische Polarisationsanalysatoren
Verstärker für optische Signale
Optische Multimeter
Lichtwellenleiter-Parameter-Messeinrichtungen
Dispersionsmesseinrichtungen für Lichtwellenleiter
Helligkeitsmesser
Lichtwellenleiter-Messtechnik, sonstige
Spektroskopie-Ausstattungen
Probenvorbereitung für Spektroskopie
13.03.08
13.03.09
Kalibriersysteme für nichtelektrische Systeme
Zubehör für nichtelektrische Mess-Systeme
13.04
Messen elektrischer Größen
13.04.01
Messgeräte der allgemeinen Messtechnik
Temperaturmesser
Temperaturprofilmesser
Mikrothermographen, berührungslose
13.04.01.01
13.04.01.02
13.04.01.03
13.04.01.04
13.04.01.05
13.04.01.06
13.04.01.07
13.04.01.08
13.04.01.09
13.04.01.10
13.04.01.11
13.04.01.12
13.04.01.13
13.04.01.14
13.04.01.15
13.04.01.16
13.04.01.17
Spannungsmesser
Strommesser
Leistungsmessgeräte
Multimeter, Voltmeter
Widerstandsmesser
Kapazitätsmesser
Induktivitätsmesser
Impedanzmessgeräte
Funktionsgeneratoren
Signalgeneratoren
Pulsgeneratoren
Oszilloskope, analoge
Oszilloskope, digitale
Transientenrekorder
Zeit-/Frequenz-Messgeräte
Stromsenken für Laborzwecke
Flickermessgeräte IEC 1000-3-3
13.03.05
Umwelt-Größen
13.04.01.18
Schaltsysteme
13.03.05.01
13.03.05.02
13.03.05.03
13.03.05.04
13.03.05.05
Raumklimamessgeräte
Klimamessgeräte
Klimasensorik
Schallpegelmesser
Schock-Vibrationsmesser
13.03.06
Chemische und biologische Größen
13.04.01.18.01
13.04.01.18.02
13.04.01.18.03
13.04.01.18.04
13.04.01.18.05
13.04.01.18.06
Relais-Schaltsysteme
PCI Schaltsysteme
PXI Schaltsysteme
LXI Schaltsysteme
VXI Schaltsysteme
GPIB / IEC-625 Schaltsysteme
13.03.06.01
13.03.06.02
13.03.06.03
13.03.06.04
13.03.06.05
13.03.06.06
13.03.06.07
13.03.06.08
13.03.06.09
Badanalysatoren für Galvanik
pH-/Redox-Bestimmung
O2-Überwachungssysteme
Gaskonzentrationsmesser
Reinstwasser-Monitore
DI-Wasserkontrollgeräte
Partikelmessgeräte für Fluide
Plasma-Ätzmonitore
Differential-Scanning-Calorimeter
13.04.01.19
13.04.01.20
13.04.01.21
Relais-Multiplexer
Messgeräte, sonstige
Kalibrier- und Eicheinrichtungen
13.04.02
Zubehör für die allgemeine Messtechnik
13.04.02.01
13.04.02.02
13.04.02.03
Testkabel
Tastköpfe
Zubehör, sonstiges
13.03.07
Optische Größen
13.04.03
Audio-Messgeräte
13.03.07.01
13.03.07.02
Optische Signalgeneratoren
Optische Abschwächer
13.04.04
HF-Messgeräte
13.04.04.01
Signalgeneratoren
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
13.04.04.02
13.04.04.03
13.04.04.04
13.04.04.05
13.04.04.06
13.04.04.07
13.04.04.08
13.04.04.09
13.04.04.10
13.04.04.11
Wobbelgeneratoren
Rauschgeneratoren
Leistungsmessgeräte
Frequenzzähler
Spektrumanalysatoren
Messempfänger
Netzwerkanalysatoren, skalar/vektoriell
Rauschzahl-Messgeräte
Reflektometer
HF-Messgeräte, sonstige
13.04.11
Bus-Testsysteme
13.04.11.01
13.04.11.02
13.04.11.03
13.04.11.04
CAN-Bus-Messsysteme
USB-Bus-Messsysteme
PCI-Bus-Messsysteme
Feld-Bus-Messsysteme
13.04.12
Peripherie
13.04.12.01
13.04.12.02
13.04.12.03
13.04.12.04
13.04.12.05
13.04.12.06
13.04.12.07
13.04.12.08
Labor-Netzgeräte
Messgrößenwandler
Multiplexer für Messzwecke
Messdatenübertragungseinrichtungen
Datenlogger
Labormesstechnik-Zubehör
Normale zum Messen/Prüfen
Messwerterfassungssysteme
13.04.05
Mikrowellen-Messeinrichtungen
13.04.06
Zubehör für HF-Messgeräte
13.04.06.01
13.04.06.02
13.04.06.03
13.04.06.04
13.04.06.05
13.04.06.06
13.04.06.07
13.04.06.08
13.04.06.09
HF-Messkabel
Messbrücken
Reflektionsmessbrücken
Kalibrier-Sätze
Hochfrequenz-Tastköpfe
Dämpfungsglieder, Leistungsteiler
Koppler
Mischer
Zubehör für HF-Messgeräte, sonstiges
13.04.13
Schutzmaßnahmen-Testgeräte
13.04.13.01
13.04.13.02
13.04.13.03
13.04.13.04
13.04.13.05
Erdungsprüfgeräte
Isolationsprüfer
Kurzschluss-Lokalisiergeräte
Sicherheitstestsysteme (VDE, UL, TÜV usw.)
Induktions-Hochspannungsprüfer
13.04.07
EMV-Messtechnik
13.05
Mess- und Prüfsysteme
13.04.07.01
13.04.07.02
13.04.07.03
13.04.07.04
13.04.07.05
13.04.07.06
13.04.07.07
13.04.07.08
Leistungsverstärker
Antennen
Messempfänger
Feldstärkemesser
Magnetfeld-Messeinrichtungen
EMV-Messplatzeinrichtungen
ESD-Tester
Prüfung elektr./magnet. Eigenschaften, sonstige Geräte für
13.05.01
Messsysteme zur Bauelementeprüfung
13.04.08
Mobilfunkmesstechnik
13.04.08.01
13.04.08.02
13.04.08.03
13.04.08.04
13.04.08.05
13.04.08.06
Messplätze für analoge Mobilfunksysteme
Messplätze für digitale Mobilfunksysteme
Signalgeneratoren für digitalen Mobilfunk
Analysatoren für digitalen Mobilfunk
Funkversorgungsmesssysteme
Typprüfsysteme
13.05.01.01
13.05.01.02
13.05.01.03
13.05.01.04
13.05.01.05
13.05.01.06
13.05.01.07
13.05.01.08
13.05.01.09
13.05.01.10
Testsysteme für passive Bauelemente
Testsysteme für Wickelgüter
Relais-Tester
Halbleitertestsysteme
IC-Tester, digitale
IC-Tester, analoge
Mixed-Signal-Testsysteme
CPU-Tester
Memory-IC-Tester
Halbleiter-Burn-in-Testsysteme
13.05.02
Testsysteme für Baugruppen und Hybride
13.04.09
Digitalmesstechnik
13.04.09.01
13.04.09.02
13.04.09.03
13.04.09.04
Logikgeneratoren, Wortgeneratoren
Logiktester
Logikanalysatoren
Digitalmessgeräte, sonstige
13.04.10
Kommunikationsmesstechnik
13.04.10.01
13.04.10.02
13.04.10.03
13.04.10.04
13.04.10.05
13.04.10.06
13.04.10.07
13.04.10.08
13.04.10.09
ISDN-Analysatoren
SDH/Sonet-Messtechnik
ATM-Messtechnik
LAN-Analysatoren
WAN-Analysatoren
SS#7-Signalisierungstester
PCM/PDH-Messtechnik
CATV-Messtechnik
Fernseh-/Rundfunkmesstechnik
13.05.02.01
13.05.02.02
13.05.02.03
13.05.02.04
13.05.02.05
13.05.02.06
13.05.02.07
13.05.02.08
13.05.02.09
13.05.02.10
13.05.02.11
13.05.02.12
13.05.02.13
13.05.02.14
13.05.02.15
13.05.02.16
13.05.02.17
Bare-Board-Tester
Durchkontaktierungsprüfer
Substrattester
Verdrahtungsprüfgeräte
Kabelbaumprüfgeräte
Signaturtester
In-Circuit-Tester
Funktionstester
Kombinationstester (In-Circuit + Funktion)
Adapterlose Testautomaten
Stromversorgungstester
Tastaturentester
Boundary-Scan-Tester
Burn-in-Baugruppentester
Wafer-Testsysteme
IC-Tester für verbogene Anschlüsse
TFT-Array-Tester
13.05.03
Testsysteme für die Photovoltaik
13.05.03.01
Solar-Simulatoren (Flasher)
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
13.05.03.02
13.05.03.03
13.05.03.04
PV-Simulatoren, Kennlinienanpassung für Wechselrichter
Testsysteme für Wechselrichter
Testsysteme für die Photovoltaik, sonstige
13.07
Labor-/Prüffeldausrüstung
13.07.01
Simulation der Rahmenbedingungen
13.05.04
Automatisierte Testsysteme für spezielle Aufgaben
13.07.01.01
13.07.01.02
13.07.01.03
13.07.01.04
Netzstörungs-Simulatoren
Sonnensimulationseinrichtungen für Testzwecke
Vibrationsprüfeinrichtungen
Prüffeldeinrichtungen, sonstige spezielle
13.05.04.01
Optischer Test
13.05.04.01.01
13.05.04.01.02
13.05.04.01.03
13.05.04.01.04
13.05.04.01.05
13.05.04.01.06
13.05.04.01.07
Optische Leiterplatten-Testsysteme
Röntgen-Testsysteme
Lötpastendruck-Testautomaten
Lötstellen-Inspektionsautomaten
Optischer Anzeigentest
LWL-Verbindergeometrie-Testsysteme
Optische Testmittel, sonstige
13.07.02
Umweltsimulation
13.07.02.01
13.07.02.02
13.07.02.03
13.07.02.04
Temperatur und Klimaprüfschränke
Stress-Screening und Schocktestkammern
Prüfstände und begehbare Großraumanlagen
Umweltsimulationsmittel, sonstige
13.05.04.02
Elektrischer Test
13.07.03
Labormesstechnik
13.05.04.02.01
13.05.04.02.02
13.05.04.02.03
13.05.04.02.04
13.05.04.02.05
13.05.04.02.06
Hochohm-Tester für R und I
Hochspannungsprüfautomaten
Leistungshalbleiter-Testautomaten
Elektro-optische Funktionstester
In-line-Teststationen
Elektrische Testautomaten, sonstige
13.07.03.01
13.07.03.02
13.07.03.03
Labormesstechnikhilfsmittel, elektrische
Labormesstechnikhilfsmittel, nichtelektrische
Labormesstechnik-Zubehör, sonstiges
14
Product Finishing
13.05.04.03
Prozessmesstechnik
14.01
Reparatur und Nacharbeit
13.05.04.03.01
13.05.04.03.02
13.05.04.03.03
Lötbarkeitsprüfer
Reflow Profiler
Prozessmesstechnik, sonstige
14.01.01
Verbrauchsmaterial
13.06
Förderung, Handhabung, Prüfadapter
13.06.01
Handhabung
13.06.01.01
13.06.01.02
13.06.01.03
13.06.01.04
13.06.01.05
13.06.01.06
13.06.01.07
13.06.01.08
13.06.01.09
SMD-Handler für Testzwecke
Beschickungseinrichtungen für Bauelemente-Prüfung
Sortiereinrichtungen, BauteilIn-line-Handling-Einrichtungen
Wafer-Prober
Fehlerortdarstellungssysteme
Stempeleinrichtungen
Board-Handling-Systeme
Handling-Systeme, sonstige
14.01.01.01
14.01.01.02
14.01.01.03
14.01.01.04
14.01.01.05
14.01.01.06
Sprays für die Elektronik
Reißverschlussummantelungen
Schrumpfprodukte
Schutzrohre und -schläuche
Isolierschläuche
Rework-Hilfsstoffe
14.01.02
Reparatursysteme
13.06.02
Testhilfen
14.01.02.01
14.01.02.02
14.01.02.03
14.01.02.04
14.01.02.05
14.01.02.06
14.01.02.07
14.01.02.08
Entlöt-/Nachlöteinrichtungen
Lötpastensysteme
SMT-Reparaturplätze
Teilautomatisierte Reparaturplätze
Laser-Reparaturarbeitsplätze
Schweißgeräte für die LTP-Reparatur
Heißluftgeräte
Reparaturplätze, sonstige
13.06.02.01
13.06.02.02
13.06.02.03
13.06.02.04
13.06.02.05
Teststifte
Probenhandhabungszubehör
Testsockel für Bauelemente
Probe Cards
Testkopf-Positioner
14.01.03
Handwerkzeuge
13.06.03
Adapter
14.01.03.01
14.01.03.02
14.01.03.03
14.01.03.04
14.01.03.05
Bestückungs-Handwerkzeuge
Druckluft-Handwerkzeuge
Elektro-Handwerkzeuge
Handwerkzeuge
Sonderhandwerkzeuge der Elektronik
13.06.03.01
13.06.03.02
13.06.03.03
13.06.03.04
13.06.03.05
13.06.03.06
Hydraulische Adapter für unbestückte Schaltungsträger
Vakuum-Nadeladapter
Niederhalteradapter
Pneumatische Adapter
Abtast-Testadapter (Moving Probe)
Nadelkarten
14.01.04
Werkzeuge, sonstige
14.01.04.01
14.01.04.02
14.01.04.03
14.01.04.04
Glasfaser-Brechgeräte
Pneumatikschneider
LWL-Spleißeinrichtungen
Sondermaschinen
14.02
Programmiergeräte, Speicher-BE
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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14.03
Schutzbeschichten und Vergießen
14.05.06.11
14.05.06.12
14.05.06.13
14.05.06.14
14.05.06.15
14.05.06.16
Filter, LuftGehäusezubehör, sonstiges
Gleitlager
Stromverteilungskomponenten
Griffe, GehäuseWärmeabschirmungsmittel
14.03.01
14.03.02
Anlagen zur Schutzlackierung
Schutzbeschichtungs-Laminatoren
14.03.03
Schutzbeschichtungs-Mittel
14.03.03.01
14.03.03.02
14.03.03.03
Schutzlacke
Vergussmassen
Schutzmittel, sonstige
14.06
Elektronik-Schutzmittel (EMV/ESD)
14.06.01
EMV-leitungsgeführt
14.04
Hybride
14.06.01.01
14.06.01.02
14.06.01.03
14.06.01.04
EMV-geschützte Steckverbinder
EMV-Leitungen
EMV-Filter
SM-EMV-Entstörfilter
14.04.01
14.04.02
14.04.03
Anlagen zur Dickschicht-Pastenverarbeitung
Einbrennöfen
Lasertrimmer
14.05
Gehäuse
14.06.02
EMV-gestrahlt
14.05.01
Systemschränke
14.06.02.01
14.06.02.02
14.06.02.03
14.06.02.04
14.06.02.05
14.06.02.06
Abschirmungen (EMV)
Gehäuse mit EMV-Schutz
HF-Dichtungsprofile
Metalldichtungen für Gehäuse
Polymer-Dichtungen für Gehäuse
Leitfähige Bonder/Gewebe
14.05.01.01
14.05.01.02
14.05.01.03
14.05.01.04
14.05.01.05
14.05.01.06
19-Zoll-Gestelle und -Schränke
HF-dichte Schränke
Schaltschränke
Aufbausysteme, metrische
Blechkonstruktionen
Systemschränke für die Telekommunikation
14.06.03
EMP-Schutzeinrichtungen
14.05.02
Wand- und Tischgehäuse
14.06.03.01
14.06.03.02
EMP-Schutzelemente/-module
NEMP-Schutzeinrichtungen
14.05.03
Kleingehäuse
14.06.04
ESD-Schutzeinrichtungen
14.05.03.01
14.05.03.02
14.05.03.03
14.05.03.04
14.05.03.05
Blechgehäuse
Kunststoffgehäuse
Handgehäuse
Fräsgehäuse
Kleingehäuse, sonstige
14.06.04.01
14.06.04.02
14.06.04.03
ESD-Matten
ESD-Böden
ESD-Schutzeinrichtungen, sonstige
14.06.05
Schutzkomponenten, sonstige
14.05.04
Sondergehäuse
14.05.04.01
14.05.04.02
14.05.04.03
14.05.04.04
14.05.04.05
Schaumkissen-Transportschutz
Sonderumhüllungen für Bauelemente
Koffergehäuse
Gehäuse für Geräte, sonstige
Sondergehäuse, sonstige
14.06.05.01
14.06.05.02
14.06.05.03
14.06.05.04
Funkentstördrosseln
Geschirmte Drosseln/Übertrager
Unterspannungsschutzeinrichtungen
Ferritkerne, EMV-
15
14.05.05
Durchführungen
Produktionslogistik und
Materialflusstechnik
14.05.05.01
14.05.05.02
14.05.05.03
Durchführungen, mechan. Übertragung
Isolierdurchführungen, GlasIsolierdurchführungen, Keramik-
15.01
Informationsbeschaffung
14.05.06
Gehäusezubehör
15.01.01
15.01.02
15.01.03
Demand Forcast Tools
Real-time Communication Platforms
Hilfsmittel zur Informationsgüte-Prüfung
14.05.06.01
14.05.06.02
14.05.06.03
14.05.06.04
14.05.06.05
14.05.06.06
14.05.06.07
14.05.06.08
14.05.06.09
14.05.06.10
Leiterplattenführungen
Blindplatten
Frontplatten für BG/Geräte
Frontplatten, kundenspezifische
Gehäusedichtungen
Drehknöpfe
Gummi- und Kunststoffteile für Gehäuse
Distanz-/Isolierdistanzmontageteile
Gehäuse-Abdeckkappen
Kabeldurchführungen
15.02
Einkauf
15.02.01
15.02.02
15.02.03
e-Commerce
Supply Chain Management
EDI
15.03
Warenwirtschaftssysteme
Stand: März 2013
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15.04
Logistikmanagement
15.05.02.04
Sonstige Kennzeichnungssysteme
15.04.01
Beratung und Planung für das Logistikmanagement
15.04.01.01
15.04.01.02
15.04.01.03
15.04.01.04
Forschung in der Logistik
Fachvereinigungen und -verbände
Informationsdienste und Schulung
Beratung für logistische Problemlösungen
15.04.02
Engineering, Entwicklung und Planung für die Logistik
15.04.02.01
15.04.02.02
15.04.02.03
15.04.02.04
15.04.02.05
15.04.02.06
15.04.02.07
15.04.02.08
15.04.02.09
Materialflussplanung
Informationsflussplanung
Produktionsplanung und -steuerung (PPS)
Modellierung und Simulation von Logistiksystemen
Entwicklung von Logistikstrategien und -konzepten
Training
Ausbildung für Logistik
Prozessoptimierung
Qualitätsanalyse
15.05.02.04.01
15.05.02.04.02
15.05.02.04.03
15.05.02.04.04
15.05.02.04.05
15.05.02.04.06
15.05.02.04.07
15.05.02.04.08
15.05.02.04.09
15.05.02.04.10
Berührungslose Kennzeichnungssysteme
PreMark Flaming Systeme
Codiersysteme
Laserbeschrifter
Datenträgersysteme für Kennzeichnung
Markierungstinten/-farben
Bedruckungssysteme für LTP
Etikettiereinrichtungen und -mittel, sonstige
Inker
Kennzeichnungsgeräte und -mittel, sonstige
15.05.03
Identifikation
15.05.03.01
15.05.03.02
15.05.03.03
15.05.03.04
15.05.03.05
Laser-Scanner
Kontaktlose Identifikationsmittel
Software für Kennzeichnung/Identifikation
Barcode-Leser
Identifikationssysteme, sonstige
15.04.03
Dokumentation und Information für die Logistik
15.06
Transport- und Fördertechnik
15.05
Materialflusssteuerung
15.05.01
Betriebsinformationssysteme
15.05.01.01
15.05.01.02
15.05.01.03
15.05.01.04
15.05.01.05
BDE-Einrichtungen
Industrie-Terminals
Informationsverbundsysteme zur CIM-Realisierung
Kommunikationseinrichtungen, sonstige
Organisationsmittel, sonstige
15.06.01
15.06.02
15.06.03
15.06.04
15.06.05
15.06.06
Vertikalförderer und Hubgeräte
Flurförderfahrzeuge
Stetigförderer
Hängebahnen
Transporteinrichtungen, sonstige
Lade- und Förderhilfsmittel, sonstige
15.07
Lagertechnik und Kommissionierungssysteme
15.05.02
Kennzeichnung und Identifikation
15.07.01
Paletten, Behälter und Container
15.05.02.01
Drucken, Beschriften
15.05.02.01.01
15.05.02.01.02
15.05.02.01.03
15.05.02.01.04
15.05.02.01.05
15.05.02.01.06
15.05.02.01.07
15.05.02.01.08
15.05.02.01.09
Bedruckungseinrichtungen
Siebdruck-Beschriftungsmittel
Strichcode-Drucksysteme
Tintenstrahl-Beschriftungseinrichtungen
Graviereinrichtungen
Geräte zur Oberflächenmarkierungs-Vorbereitung von BE
Tampondrucker
Laserbeschriftungssysteme für BE
Beschriftungseinrichtungen, sonstige
15.07.01.01
15.07.01.02
15.07.01.03
15.07.01.04
15.07.01.05
15.07.01.06
15.07.01.07
15.07.01.08
Magazine und Kassetten
Paletten und Palettiersysteme
Spulenablage, SMDBauelemente-Bereitstellungseinrichtungen
Kommissioniereinrichtungen
Lagereinrichtungen, sonstige
Rotormagazine für Bauteile
Transportbehälter
15.07.02
Behälter und Aufbewahrung für Leiterplatten
15.05.02.02
Schilder, Etikettierung
15.05.02.02.01
15.05.02.02.02
15.05.02.02.03
15.05.02.02.04
15.05.02.02.05
15.05.02.02.06
15.05.02.02.07
EPROM-Etiketten
Rollenetiketten
Selbstklebe-Etiketten/-Schilder
Strichcode-Etiketten
Farbaluminiumschilder
Metallschilder
Beschriftungen (Schilder)
15.07.02.01
15.07.02.02
15.07.02.03
15.07.02.04
15.07.02.05
15.07.02.06
Leiterplattenbehälter
Leiterplattenkoffer
Leiterplattenmagazine
Schablonenaufbewahrungseinrichtungen
Filmaufbewahrungseinrichtungen
Behälter, sonstige
15.07.03
Regale und Lagersysteme
15.05.02.03
RFID-Systeme
15.05.02.03.01
15.05.02.03.02
15.05.02.03.03
15.05.02.03.04
15.05.02.03.05
Transponder aktiv
Transponder passiv
Smart Label Systeme
Lesegeräte, -stationen
Systemintegration
15.07.03.01
15.07.03.02
15.07.03.03
15.07.03.04
15.07.03.05
15.07.03.06
15.07.03.07
15.07.03.08
Fachbodenregale
Durchlaufregale
Paletten- und Hochregallager
Karusselllager
Paternoster-Lagerautomaten
Verfahrbare Regale
Kragarm-Regale
Kleinteilelager
15.07.04
Kommissionier-, Sortier-, Verteiltechnik
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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Nicht buchbare Kategorien
15.07.04.01
15.07.04.02
15.07.04.03
Kommissionier-Regale
Kommissionier-Fahrzeuge und -Geräte
Automatische Kommissionier-Systeme
15.08
Verpackungstechnik
15.08.01
Materialien
15.08.01.01
15.08.01.02
15.08.01.03
15.08.01.04
15.08.01.05
15.08.01.06
15.08.01.07
15.08.01.08
Verpackungsmaterialien
Blistergurtbänder
Verdeckelungsband für Blistergurte
Bandspulen für Bauelement-Gurtung
Vakuum-Schrumpfverpackungseinrichtungen
Hüll-/Schutzmittel, sonstige
Wiederverwendbare Verpackungen
Kartonagen
16.02.01
Motoren
16.02.01.01
16.02.01.02
16.02.01.03
16.02.01.04
16.02.01.05
16.02.01.06
16.02.01.07
16.02.01.08
16.02.01.09
16.02.01.10
AC-Motoren
Bürstenlose Motoren
DC-Motoren
Drehmomentmotoren
Kleinstmotoren
Schrittmotoren
Allstrommotoren
Linearantriebe
Magnetantriebe
Stellantriebe, sonstige
16.02.02
Getriebe
Getriebemotoren
Lineargetriebe
Stellgetriebe, sonstige
15.08.02
Verpackungstechnik
16.02.02.01
16.02.02.02
16.02.02.03
15.08.02.01
Verpackungsmaschinen zur Bauelementeverpackung
16.02.03
Sonstige Antriebe
15.08.02.01.01
15.08.02.01.02
Gurtungseinrichtungen
Verpackungsmaschinen zur Bauelementeverpackung
15.08.02.02
Verpackungsmaschinen zur Geräteverpackung
16.02.03.01
16.02.03.02
16.02.03.03
16.02.03.04
Translatorische Direktantriebe
Resolver
Pneumatische Stellantriebe
Positionierantriebe, sonstige
15.08.02.03
Maschinen zur Einrichtung und Bildung von Ladeeinheiten
16.02.04
Zubehör für die Antriebstechnik
15.08.02.03.01
15.08.02.03.02
15.08.02.03.03
15.08.02.03.04
Folienschweißanlagen
Wärmeschrumpfanlagen
Streckfolienverpackungsanlagen
Umreifungsanlagen
15.08.03
15.08.04
15.08.05
15.08.06
Roboter für die Verpackungstechnik
Verpackungsmaschinen, sonstige
Zubehör für Lagertechnik
Waagen
16.02.04.01
16.02.04.02
16.02.04.03
16.02.04.04
16.02.04.05
16.02.04.06
16.02.04.07
16.02.04.08
16.02.04.09
Treiberplatinen
Elektromotor-Steuerungen/-Regelungen
Wälzlager
Schienenführungen
Kugelbüchsenführungen
Linearführungen
Linearsysteme
Gewindetriebe
Elektromotorische Geräteteile, sonstige
15.09
Komplettlösungen und schlüsselfertige Anlagen
für die Logistik
15.09.01
15.09.02
15.09.03
Planungsleistungen für Logistiksysteme
Consulting für Logistiksysteme
Lieferung schlüsselfertiger Anlagen
16
Produktionssubsysteme
16.01
Montage- und Handhabungstechnik
16.01.01
16.01.02
16.01.03
16.01.04
16.01.05
16.01.06
16.01.07
16.01.08
16.01.09
16.01.10
16.01.11
Montageanlagen, -zentren
Montagekomponenten, -hilfsmittel
Montageeinrichtungen
Verkettungs- und Transporteinrichtungen
Positioniersysteme
Montageautomaten
Industrieroboter
Serviceroboter
Komponenten für Robotersysteme
Robotik-Montagestrecken
Montage- und Handhabungstechnik, sonstiges
16.02
Antriebstechnik
16.03
Systeme zur Betriebsdatenerfassung (BDE)
16.03.01
Produktion
16.03.01.01
16.03.01.02
16.03.01.03
16.03.01.04
PPS-Einrichtungen
Fertigungslinien-Simulationssysteme
Fertigungsunterlagenerstellung, Hilfsmittel zur
Qualitätsmanagement-Systeme
16.03.02
16.03.03
16.03.04
16.03.05
16.03.06
16.03.07
Baugruppen zum Steuern und Regeln
Regler-Baugruppen
Mikrocomputer-Teilsysteme
SPS-Baugruppen
Steuerungen, programmierbare
Steuerungen, Stetigsignal-
17
Betriebsmittel, -ausrüstung,
Umwelttechnik und Reinraumtechnik
17.01
Vorprodukte und Halbzeug, metallisch
17.01.01
Bleche, Bänder
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
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Nicht buchbare Kategorien
17.01.01.01
17.01.01.02
Bänder, MetallBleche und Metallfolien
17.01.02
Drähte
17.01.02.01
17.01.02.02
17.01.02.03
17.01.02.04
17.01.02.05
Drähte, blanke
Drähte für Bauelemente-Anschlüsse
Kupferdraht, isoliert
Silberdraht, isoliert
Drähte, Profil-
17.01.03
Federn
17.01.04
Kunststoffe
17.01.04.01
17.01.04.02
Granulate
Leitfähige Granulate
17.01.05
Kabel, Leitungen
17.01.05.01
17.01.05.02
17.01.05.03
17.01.05.04
17.01.05.05
17.01.05.06
Flachkabel
HF-Litzen
Koaxialkabel
Rundkabel
Litzen für Netz-/Niederfrequenz
Kabel/Leitungen, sonstige
17.01.06
Vorprodukte
17.01.06.01
17.01.06.02
17.01.06.03
17.01.06.04
17.01.06.05
17.01.06.06
17.01.06.07
17.01.06.08
17.01.06.09
17.01.06.10
17.01.06.11
17.01.06.12
17.01.06.13
17.01.06.14
17.01.06.15
17.01.06.16
17.01.06.17
17.01.06.18
17.01.06.19
Ätzteile
Bimetallteile
Drehteile
Ferritteile
Ferroelektrische Keramika
Formgedächtnis-Bauteile
Galvano-Formteile
Graphitteile, rein/höchstrein
Kühl-Bauteile
Laserschnitt-Formteile
Mikrostruktur-Vorprodukte
Rohre aus Metall
Stanzbiegeteile
Ziehteile/-halbzeug
Kontaktteile/-halbzeug
Formteile, sonstige
Mechanische Bauteile, sonstige
Vorprodukte der Elektrotechnik, sonstige
Halbzeug, metallisch/mineralisch, sonstiges
17.02
Vorprodukte und Halbzeug, nichtmetallisch
17.02.01
Halbzeug
17.02.01.01
17.02.01.02
17.02.01.03
17.02.01.04
17.02.01.05
17.02.01.06
17.02.01.07
17.02.01.08
17.02.01.09
17.02.01.10
Durchführungen, VerbundwerkstoffDuroplast-Formteile/-Halbzeug
Formmassen aus Kunststoff (Elastomere)
Halbzeug, sonstiges organisches
Hartpapier-Formteile/-Halbzeug
Piezo-Keramika
Glas-Formteile/-Halbzeug
Hartgewebe
Kunststoff-Halbzeug
Technische Laminate (Tafeln, Rohre, Stäbe)
17.02.01.11
17.02.01.12
17.02.01.13
17.02.01.14
17.02.01.15
17.02.01.16
Thermoplast-Formteile/-Halbzeug
Silikone und Silikonteile
Keramik-Formteile/-Halbzeug, sonstige
Kunststoffteile, sonstige
Vorprodukte der Elektrotechnik, sonstige
Isolier-Formteile/-Halbzeug, sonstige
17.02.02
Werkstoffe, sonstige
17.02.02.01
17.02.02.02
17.02.02.03
17.02.02.04
Abdeckmassen (auch UV-härtbare)
Dichtstoffe
Dichtungen
Folien für Isolierzwecke
17.03
Betriebs- und Hilfsstoffe
17.03.01
Lacke
17.03.01.01
17.03.01.02
17.03.01.03
17.03.01.04
17.03.01.05
Fotolacke (Resists)
Lacke für Schutz
Lötstopplacke
Isolierlacke
Leitlacke
17.03.02
Metalle
17.03.02.01
17.03.02.02
17.03.02.03
17.03.02.04
17.03.02.05
17.03.02.06
Edelmetalle
Metalle/Legierungen, rein und höchstrein
Metallpulver
Formgedächtnislegierungen
Konstruktionsprofile, MetallMetalle, sonstige
17.03.03
Chemikalien
17.03.03.01
17.03.03.02
17.03.03.03
17.03.03.04
Elektronik-Chemikalien
Verfahrenschemikalien, sonstige
Lösungsmittel
Chemikalien, sonstige
17.03.04
Isolierstoffe
17.03.04.01
17.03.04.02
17.03.04.03
17.03.04.04
Isolierharze
Laminierharze
Tränk-Isoliermittel
Isolierstoffe, sonstige
17.03.05
Kunststoffe
17.03.05.01
17.03.05.02
17.03.05.03
17.03.05.04
17.03.05.05
17.03.05.06
Elastomere
Polyester-Werkstoffe
Polyamide
Polymer-Werkstoffe, sonstige
Antistatischer PE-Schaum
Kunststoffe, sonstige
17.03.06
Gase
17.03.06.01
17.03.06.02
17.03.06.03
17.03.06.04
FCKW-Ersatzstoffe
Gase für Halbleitertechnik
Technische Gase
Gase, sonstige
17.03.07
Dielektrika
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
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Nicht buchbare Kategorien
17.03.08
Betriebs- und Hilfsstoffe, sonstige
17.05.03
Stripper
17.03.08.01
17.03.08.02
17.03.08.03
17.03.08.04
Glaspulver
Keramikpulver
Kristall-Werkstoffe
Verbundwerkstoffe
17.05.03.01
17.05.03.02
17.05.03.03
17.05.03.04
Fotolackstripper
Lötstoppmasken-Stripper
Zinnstripper
Stripper, sonstige
17.04
Betriebsausrüstung
17.05.04
Anlagen und Systeme
17.04.01
Bekleidung
17.04.01.01
17.04.01.02
17.04.01.03
Antistatikbekleidung
Reinraumkleidung
Reinraumschuhe
17.04.02
Mobiliar
17.04.02.01
17.04.02.02
17.04.02.03
17.04.02.04
Büro-/LabormöbeI
Schwingungsfreie Tische
Labortische
Stehhilfen
17.04.03
Einrichtungen
17.04.03.01
17.04.03.02
17.04.03.03
17.04.03.04
17.04.03.05
17.04.03.06
Arbeitsplätze, spezialisierte
Beleuchtungseinrichtungen
Bodenbeläge, spezielle
Klimatechnik-Einrichtungen
Modularsysteme für Arbeitsplatzausstattung
Wartenraum-Ausstattungen
17.05.04.01
17.05.04.02
17.05.04.03
17.05.04.04
17.05.04.05
17.05.04.06
17.05.04.07
17.05.04.08
17.05.04.09
17.05.04.10
17.05.04.11
17.05.04.12
17.05.04.13
17.05.04.14
17.05.04.15
17.05.04.16
17.05.04.17
17.05.04.18
17.05.04.19
17.05.04.20
Endreinigungsanlagen (vor Beschichtung)
Entfettungssysteme
Entkeimungseinrichtungen, UVEntsalzungsanlagen
Halbwässrige Reinigungssysteme
Lead-Frame-Reinigungssysteme
Film-/Flächenreinigungsgeräte
Flachbaugruppen-Reinigungssysteme
Plasma-Reinigungssysteme
Siebwaschanlagen
Under-wipe-Reinigung
Spülmaschinen, spezielle
Substrat-Reinigungseinrichtungen
Umschmelz-Reinigungseinrichtungen
Werkstatt-Reinigungsgeräte/-maschinen
In-line-Waschstationen
Ionisierungsgeräte
Reinigungseinrichtungen, sonstige spezialisierte
Wasch-/Spüleinrichtungen, sonstige spezialisierte
Ultraschall-Reinigungssysteme
17.04.04
ESD-Schutz
17.05.05
Peripherieanlagen
17.04.04.01
17.04.04.02
17.04.04.03
17.04.04.04
17.04.04.05
17.04.04.06
17.04.04.07
17.04.04.08
ESD-Arbeitsplätze
ESD-Personenerdung
ESD-Bodensysteme
ESD-Reinraumprodukte
ESD-Schutzmittel
EGB-Ausstattungen
ESD-Verpackungen
Antistatik-Produkte, sonstige
17.05.05.01
17.05.05.02
Nachbehandlungsanlagen, sonstige
Vorreinigungseinrichtungen
17.05.06
Abluftentsorgung
17.05.06.01
17.05.06.02
17.05.06.03
17.05.06.04
Abgas-/Abluft-Entsorgungssysteme
Absauganlagen für Späne/Staub
Entsorgungseinrichtungen, sonstige
Umweltschutzeinrichtungen, sonstige
17.04.05
Arbeitssicherheitseinrichtungen
17.05.07
Verschrottung
17.04.06
Betriebseinrichtungen, sonstige
17.04.06.01
17.04.06.02
17.04.06.03
17.04.06.04
Stromversorgungen über 3 kW
Druckregelsysteme
Werkstatteinrichtungen, sonstige
Schutzmittel, sonstige
17.05.07.01
17.05.07.02
Demontageeinrichtungen für Elektronikschrott
Verschrottungseinrichtungen für Altelektronik
17.06
Kreislaufsysteme, Versorgung, Rückgewinnung
17.05
Dekontaminierung, Reinigung, Entsorgung
(Umweltmanagement)
17.06.01
Aufbereitungsanlagen
17.06.01.01
17.06.01.02
17.06.01.03
17.06.01.04
Abfallaufbereitungseinrichtungen
Aufbereitungsanlagen für hochreines Wasser
Aufbereitungseinrichtungen, sonstige
Wiederaufbereitungsanlagen, sonstige
17.06.02
Verbrauchsmaterial für Aufbereitungs- und Peripherieanlagen
17.06.02.01
17.06.02.02
17.06.02.03
17.06.02.04
17.06.02.05
Filtermaterialien
Filtersysteme für hochreines Wasser
Filtriereinrichtungen, sonstige
Resist-Filtersysteme im Kreislauf
Abgasabsorber
17.05.01
Dekontaminierung
17.05.02
Reiniger
17.05.02.01
17.05.02.02
17.05.02.03
17.05.02.04
17.05.02.05
17.05.02.06
Bürsten für Reinigung
Lösungs- und Waschmittel
Defluxer
Schablonenreiniger
Ultraschallreiniger
Reinigungsmittel, sonstige
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
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Nicht buchbare Kategorien
17.06.02.06
17.06.02.07
Abwasserchemikalien
Verbrauchsmaterialien, sonstige
17.06.03
Versorgungssysteme
17.06.03.01
17.06.03.02
17.06.03.03
17.06.03.04
17.06.03.05
Chemikalien-Versorgungssysteme
Reinstgasversorgungssysteme
Reinstwasserversorgungssysteme
Spülwasser-Kreislaufsysteme
Gas-Managementsysteme
17.06.04
Tauscher
17.06.04.01
17.06.04.02
17.06.04.03
17.06.04.04
Ionentauscher
Wärmetauscher
Kühlmaschinen
Tauscher, sonstige
17.06.05
Armaturen
17.06.05.01
17.06.05.02
17.06.05.03
17.06.05.04
17.06.05.05
17.06.05.06
17.06.05.07
Ventile, Armaturen
Vakuumventile
Fittings/Verschraubungen für Fluide
Pumpen und Pumpsysteme
Vakuumpumpen
Lecktestsysteme
Armaturen, sonstige
17.06.06
Reinigung
17.06.06.01
17.06.06.02
17.06.06.03
17.06.06.04
Prozesswasserreinigungsanlagen (Kreislauf)
Abwasseranlagen
Ätzmittel-Regenerierungsanlagen
Reinigungsanlagen, sonstige
17.06.07
Rückgewinnung
17.06.07.01
17.06.07.02
17.06.07.03
Metall-Recycling
Wärmerückgewinnungssysteme
Rückgewinnungsanlagen, sonstige
17.07
Reinraumtechnik
17.07.01
Reinräume
17.07.01.01
17.07.01.02
17.07.01.03
17.07.01.04
17.07.01.05
17.07.01.06
17.07.01.07
17.07.01.08
Reinräume, baugebundene
Handarbeitsbereiche, geschlossene
Reinraumboxen, auch begehbare
Clean Hoods
Flow-Boxen
Laminar-Flow-Einrichtungen
Staubfreie Arbeitsplätze
Vakuumboxen
17.07.02
Reinraumerzeugung und Kontrolle
17.07.02.01
17.07.02.02
17.07.02.03
17.07.02.04
17.07.02.05
17.07.02.06
17.07.02.07
17.07.02.08
Reinraum-Filterelemente
Partikelüberwachungseinrichtungen
Ionisationssysteme
Luftionisierungseinrichtungen, ozonfreie
De-Ionisierungsgeräte
Partikelfreie Ventile
Strömungsvisualisierung (Reinraum)
Ventile für die Reinraumtechnik
17.07.03
Reinraumausstattung
17.07.03.01
17.07.03.02
17.07.03.03
17.07.03.04
17.07.03.05
17.07.03.06
17.07.03.07
17.07.03.08
17.07.03.09
17.07.03.10
17.07.03.11
17.07.03.12
17.07.03.13
17.07.03.14
17.07.03.15
17.07.03.16
Nassprozess-Werkbänke
Reinraummatten
Reinraumöfen
Reinraumtrockner
Reinraumstaubsauger
Reinraumregale/-transportmittel
Reinraumschränke, stickstoffbespülte
Reinraum-Robotikausstattungen
Reinraum-Beschriftungstafeln
Reinraumtunnel
Reinraum-Verbrauchsmaterialien
Reinraumverpackungen
Elektrostatikbeherrschung, Einrichtungen zur
Reinraumzubehör, sonstiges
Fluid-Handhabungsmittel für Reinräume
Reinraumausstattungen, sonstige
17.07.04
Reinraumausstattung für Personal
17.07.04.01
17.07.04.02
17.07.04.03
17.07.04.04
17.07.04.05
17.07.04.06
Personen-Luftduschen
Reinraumkleidung
Reinraumschleusen
Schuhsohlen-Reinigungsautomaten
Elektrostatikbeherrschung, Hilfsmittel zur
Reinraumausstattung, sonstige
18
Electronic Manufacturing
Services (EMS)
18.01
Auftragsfertigung für Bauelemente-/
Schaltungsträgerherstellung
18.01.01
18.01.02
18.01.03
18.01.04
18.01.05
18.01.06
18.01.07
18.01.08
18.01.09
18.01.10
18.01.11
18.01.12
18.01.13
18.01.14
18.01.15
18.01.16
Layout-Dienste
Vorlagenerstellungsdienste
Siebherstellungsdienste
ML-Laminier-/-Bohrdienste
Kontaktierungsdienste
Beschichtungsarbeiten
Laserbeschriftung
Drahterodieren
Elektrolyt-Wiederaufbereitung
Laserschweißen
Laserschneiden und -trennen von Schaltungsträgern
Laserreparatur von Baugruppen
Lohngalvanisierung
Nachschmelzservice
Oberflächenbehandlung
Auftragsfertigung für Bauelemente-/
Schaltungsträgerherstellung, sonstige
18.02
Auftragsfertigung für Baugruppenherstellung und Gerätebau
18.02.01
18.02.02
18.02.03
18.02.04
18.02.05
18.02.06
Layout-Dienste
Vorlagenerstellungsdienste
Lötmaskenservice
Sieb-, Schablonenherstellungsdienste
Hybrid-Produktion
Leiterplattenbestückung
Stand: März 2013
Produkt- und Dienstleistungsverzeichnis
(Liste der Kategorien nach Gruppen)
M1.18
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Nicht buchbare Kategorien
Nicht buchbare Kategorien
18.02.07
18.02.08
18.02.09
18.02.10
18.02.11
18.02.12
18.02.13
18.02.14
18.02.15
18.02.16
18.02.17
18.02.18
18.02.19
18.02.20
Bonden von ungehäusten ICs auf LTPs
Flip-Chip-Bestückung
Bestückung unter Reinraumbedingungen
Metallbearbeitung
Erstellung von Präzisions-Dreh- und -Frästeilen
Gehäuse
Baugruppen- und Geräteproduktion
EMV-Abschirmung
Coating Services
Kabelkonfektionierung
Etikettenerstellung
Laserbeschriftungen
Auftragsfertigung für Baugruppenherstellung und Gerätebau,
sonstige
Lohnlackierung
19.02.05.01
19.02.05.02
19.02.05.03
Prüfdienste und Prüferstellung
Mess- und Kalibrierungsdienste
Abnahme- und Zulassungsdienste
19.03
Gebrauchte Maschinen, Systeme, Anlagen
19.03.01
19.03.02
19.03.03
19.03.04
Anlagen
Maschinen
Systeme
Gebrauchte Maschinen, Systeme und Anlagen, sonstige
19.04
Wissen und Vertrieb
19.04.01
Consulting
19.04.01.01
19.04.01.02
19.04.01.03
19.04.01.04
Forschungsstätten
Fachvereinigungen und -verbände
Informationsdienste und Schulung
Berater, sonstige
18.03
Entwicklungsbegleitende Dienstleistung
18.03.01
18.03.02
18.03.03
18.03.04
Prototypenbau Leiterplatten
Prototypenbau Gehäuse
Prototypenbau Geräte
Prototypenbau, sonstiger
19.04.02
Planungsleistungen
19.04.02.01
19.04.02.02
Fertigungslinien-Optimierung
Rüstkonzepte
19
Dienstleistungen
19.04.03
Prozessgestaltung
19.01
Informationswesen
19.01.01
19.01.02
19.01.03
19.01.04
19.01.05
19.01.06
Fachbücher
Fachzeitschriften
Verlagsprodukte, sonstige
Datenbanken, auch online abrufbar
Produkt-Informationssysteme
Informationen, sonstige
19.04.03.01
19.04.03.02
19.04.03.03
19.04.03.04
Training
Ausbildung
Prozessoptimierung
Qualitätsanalyse
19.04.04
Vertrieb
19.02
Auftragsfertigung außer EMS
19.02.01
Auftragsfertigung für Halbleiter
19.02.01.01
19.02.01.02
19.02.01.03
Chip-Bonding
Chip-Packaging
Kontaktierungsdienste
19.04.04.01
19.04.04.02
19.04.04.03
19.04.04.04
19.04.04.05
19.04.04.06
Baugruppenvertrieb
Gerätevertrieb
Gebrauchtelektronik-Vertrieb
Vermietung elektronischer Geräte
Vertrieb von Produktionsdienstleistungen
Vertrieb, sonstiger
19.05
Andere Dienstleistungen
19.02.02
Dienstleistungen der Materialbearbeitung
19.02.02.01
19.02.02.02
19.02.02.03
19.02.02.04
19.02.02.05
19.02.02.06
Drahterodieren
Laserschweißen/-schneiden
Lohngalvanisierung
Oberflächenbehandlung
Metallbearbeitung
Erstellung von Präzisions-Dreh- und -Frästeilen
19.02.03
Dienstleistungen zur Bauelementeherstellung
19.05.01
19.05.02
19.05.03
19.05.04
19.05.05
19.05.06
19.05.07
19.05.08
19.05.09
19.05.10
Beschaffungsdienste
Finanzdienstleistungen
Parylenebeschichtung
Wartungsdienste
Reparaturdienste
Entsorgungsdienste
Verpackung von Montageteilen (Sortimente)
Verpackung von Massen und Flüssigkeiten
Erstellung von Bauteildatenbanken
Andere Dienstleistungen, sonstige
19.02.03.01
19.02.03.02
19.02.03.03
Aufgurtservice
Induktive BE-/Wickelgüterherstellung im Auftrag
Prüfung/Nachrichtung von Bauelementanschlüssen
19.02.04
Dienstleistungen der Kabelverarbeitung
19.02.04.01
Kabelkonfektionierung
19.02.05
Mess- und Prüfdienste
Stand: März 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Media Services
M1.19
Seite 1 / 2
Vertragsbedingungen der jl.medien e.K. für kostenpflichtige Eintragungen,
Anzeigen- und sonstige Werbeschaltungen in Messepublikationen
1. Der Auftraggeber erkennt mit der Erteilung eines Auftrages für Eintragungen,
Anzeigen- oder sonstige Werbeschaltungen in den Messepublikationen einer
Veranstaltung die Vertragsbedingungen von jl.medien an. Diese gelten ausschließlich. Andere von diesen Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, jl.medien hätte
deren Geltung schriftlich zugestimmt.
2. Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftrageber und jl.medien gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Für Eintragungen wird der Auftrag rechtsverbindlich, sowie er bei jl.medien eingeht. Es bedarf nicht zwingend einer weiteren Auftragsbestätigung. Bei Anzeigen- und sonstigen Werbeschaltungen wird jeder Auftrag erst nach einer schriftlichen Bestätigung durch jl.medien rechtsverbindlich.
4. jl.medien ist berechtigt, diejenigen Werbeeinblendungen nicht auszustrahlen
bzw. einzutragen, die gegen die gesetzlichen Vorschriften oder die guten Sitten
verstoßen oder die weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Werden jl.medien derartige Werbeeinblendungen eingereicht, hat der Auftraggeber
die für diese Werbeeinblendungen gebuchten Werbezeiten und -plätze zu bezahlen, auch wenn die Werbeeinblendungen von jl.medien nicht ausgestrahlt
bzw. eingetragen werden. Die vorgenannten Gründe berechtigen jl.medien auch
zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur fristlosen Kündigung, wenn jl.medien erst
nach Annahme des Auftrags davon Kenntnis erlangt.
5. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass durch die Eintragungen und sonstigen
Werbeschaltungen keine Rechte Dritter, insbesondere keine Wettbewerbs-,
Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Des Weiteren
trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Eintragungen und Werbeschaltungen zur Verfügung
gestellten Texte und Bilder. Der Auftraggeber stellt jl.medien insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
6. Für Eintragungen und Werbeschaltungen in den Messepublikationen einer Veranstaltung sind die Vorgaben des Herausgebers (Messegesellschaft oder Veranstalter) maßgebend.
7. Für das Abführen eventuell anfallender Abgaben und Gebühren (z.B. Lizenz
oder GEMA-Gebühren) zu den Werbeschaltungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
8. Vorlagen für Werbeschaltungen in gedruckten oder elektronischen Medien sind
in den in den Mediadaten angegebenen Formaten zu liefern. Bei Abweichungen
hiervon oder erforderlichen Nachbearbeitungen werden gegebenenfalls Mehrkosten in Rechnung gestellt.
9. jl.medien ist bemüht, den Auftrag zu dem vorgesehenen Termin auszuführen,
haftet jedoch nicht für die Einhaltung des Erscheinungszeitpunktes.
10. jl.medien ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn dieser, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeführt wird.
Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen
und Leistung von Schadensersatz.
11. Agenturrabatte und/oder Mittlervergütungen werden von jl.medien nichtgewährt.
12. Mängelrügen müssen jl.medien bis spätestens 30 Tage nach Erscheinen/
Ausführung schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller
Anspruch. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen
nicht zu einem Preisnachlass. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung stehen, so ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen
kostenpflichtigen Auftrages zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig,
wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Bestellers unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
13. Der Auftraggeber räumt jl.medien und deren Erfüllungsgehilfen für die Dauer
des Vertrages das Recht ein, die jl.medien für die Durchführung des Vertrages
zur Verfügung gestellten Rohdaten zu digitalisieren, zu bearbeiten (Veredelung)
und für die Eingabe in elektronische Informationssysteme anzupassen.
14. jl.medien haftet auf Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen für
Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter
von jl.medien verursacht wurden, jedoch nicht für mangelnden wirtschaftlichen
Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und
Ansprüche Dritter. Ausserdem haftet jl.medien auf Schadensersatz nach den
gesetzlichen Bestimmungen wegen Arglist, für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. jl.medien haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens
für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
oder Kardinalpflichten sowie für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen
von jl.medien grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden. Im Übrigen ist jegliche
Haftung von jl.medien ausgeschlossen. jl.medien haftet für sämtliche Schadensfälle maximal in Höhe des jeweiligen Auftragvolumens.
15. Bedingung dieses Vertrages ist, dass dem Auftraggeber die Zulassung zu der
betreffenden Veranstaltung nicht entzogen wird. Wird dem Auftraggeber die Zulassung zu der betreffenden Veranstaltung nach dem Anmeldeschluss für die
Buchung von Eintragungen und Werbeschaltungen aus Gründen entzogen, die
er zu vertreten hat, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, jl.medien das Entgelt
für die gebuchten Eintragungen und Werbeschaltungen zu zahlen, ohne dass
die vertragsgegenständliche Leistung erfolgt. Wird der Mietvertrag über die
Standfläche nach Drucklegung der Messepublikationen aufgehoben, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, jl.medien das Entgelt für die gebuchte Media-Leistung
(Eintragung bzw. Werbeschaltung) zu zahlen, auch wenn die vertragsgegenständliche Leistung nicht vollständig erfolgt.
16. Bei Stornierung oder Reduktion erteilter Aufträge vor Drucklegung ist jl.medien
berechtigt, ohne weiteren Nachweis des Schadens eine Bearbeitungsgebühr bis
zu 50% der Auftragssumme zu verlangen. Dem Auftraggeber wird das Recht
eingeräumt, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die verlangte Gebühr ist.
17. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift ausdrücklich sein Einverständnis, dass jl.medien bzw. der Veranstalter personenbezogene Daten sowie
Geschäftsdaten des Auftraggebers gemäß Bundesdatenschutzgesetz - auch
unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung - zu auftragsgegenständlichen
Zwecken speichert, verarbeitet oder weitergibt. Der Auftraggeber erklärt sich
ferner damit einverstanden, dass seine in dem Auftrag übermittelten Daten (Eintragungen und Werbeschaltungen) in weiteren von jl.medien publizierten Medien
veröffentlicht werden. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis jederzeit
schriftlich widerrufen.
18. Erfüllungsort ist Unterhaching bei München.
19. Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder
der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik
Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein
Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
20. Die Preise für Eintragungen, Anzeigen- und sonstige Werbeschaltungen ergeben sich aus den Media-Unterlagen und Bestellformularen zu der jeweiligen
Veranstaltung.
21. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
22. Die Rechnungsstellung erfolgt, unabhängig von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Messepublikationen, nach der Bearbeitung des Auftrags. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang
zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche
Sollzinsen sowie Mahn- und Einziehungskosten berechnet. jl.medien kann bei
Zahlungsverzug die weitere Auftragsausführung bis zur Bezahlung zurückstellen und für weitere Aufträge Vorkasse verlangen. Bestehen berechtigte Zweifel
an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, so ist jl.medien berechtigt, die Bearbeitung weiterer Aufträge von der Vorauszahlung der Kosten und der Begleichung noch offener Rechnungen abhängig zu machen.
23. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto von jl.medien zu leisten.
Stand: März 2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Media Services
M1.19
Seite 2 / 2
Besondere Vertragsbedingungen
für Eintragungen und Werbung im Messekatalog
1. Sollte der Auftrag nach dem von jl.medien mitgeteilten Termin bei jl.medien eintreffen, behält sich jl.medien vor, diesen in den Nachtrag zum offiziellen PrintMessekatalog aufzunehmen.
2. Im Print-Messekatalog werden die Einträge in alphabetischer Reihenfolge bzw.
nach angegebenen Sortiernamen bzw. alphabetisch nach Ländern und Gebieten sortiert, im Verzeichnis der Produkt- und Dienstleistungs- bzw. Branchenangebote werden diese gemäß der Kategorienliste zusammengestellt und innerhalb dieser in alphabetischer Reihenfolge bzw. nach Sortiernamen geordnet. Für Anzeigen außerhalb des Fließtextes gelten Platzierungswünsche des
Kunden vorbehaltlich der Unterbringungsmöglichkeit. Änderungen bisheriger
Platzierungen behält sich jl.medien aus umbruchtechnischen Gründen vor, sie
berühren nicht die Gültigkeit des Auftrages.
3. Für die rechtzeitige Lieferung des Eintragungs- und Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Kunde verantwortlich.
Liefert der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig, so ermächtigt
er jl.medien, den Eintrag nach eigenem Ermessen – zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit – zu gestalten. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Der Kunde ist mit der
Kürzung des Textes einverstanden, wenn die bestellten Texte raummäßig nicht
unterzubringen sind.
4. Dem Eintrag in den Print-Katalog gleichgestellt ist ein Eintrag in den Katalognachtrag. Bei Nichtaufnahme in den Print-Katalog bzw. dessen Nachtrag
erfolgt mit befreiender Wirkung die Aufnahme in den Online-Katalog.
5. Als Druckvorlage werden Digitaldaten benötigt. Für den Katalog ist ein Logo in
elektronischer Form in dem in den Eintragungsunterlagen angegebenen Format
zu liefern. Anzeigen sind ebenfalls in dem in den Eintragungsunterlagen angegebenen Format zu liefern. Bei Auftragsausführung sind technisch bedingte Farbabweichungen von eventuell mitgelieferten Proofs vorbehalten und rechtfertigen
keinen Preisnachlass.
6. Die gelieferten Korrekturabzüge sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt
zum Druck freizugeben. Reichen diese 7 Kalendertage über den offiziellen Redaktionsschluss hinaus, so gilt dieser als Termin. Die Rückgabe von jl.medien
überlassenen Unterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nach Veröffentlichung. Die Rückgabe erfolgt in dem nach der Bearbeitung
üblichen Zustand. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Lithos und sonstigen Druckunterlagen endet zwei Monate nach Erscheinen des Kataloges.
7. jl.medien ist um sorgfältige Ausführung des Auftrages bemüht. Ist die in Auftrag gegebene Eintragung im Katalog durch Versehen ganz oder teilweise nicht
aufgenommen oder inhaltlich verändert, so beschränken sich die Ansprüche
des Kunden auf teilweisen oder vollständigen Erlass des Entgelts für diese
Eintragung. Weitergehende Ansprüche, z.B. Neudruck oder Zurückhaltung des
Werkes, Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen usw. sind
ausgeschlossen.
6. Weder jl.medien noch deren Angestellte, Erfüllungsgehilfen oder sonstige Hilfspersonen oder Vertreter gewährleisten, dass durch Online-Werbung bestimmte
Ergebnisse erzielt werden können. jl.medien übernimmt keine Haftung für technische Störungen, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich anderer Anbieter
(wie z.B. Internet-Provider) fallen. jl.medien übernimmt keine Haftung, dass der
Dienst ununterbrochen oder fehlerfrei zur Verfügung steht. Bei fehlerhaften Einträgen hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung. Setzt der Auftraggeber jl.medien eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist
er nach fruchtlosem Ablauf der Frist berechtigt, teilweisen oder vollständigen
Erlass des Entgelts für die fehlerhaften Einträge zu verlangen.
Besondere Vertragsbedingungen
für Eintragungen und Werbung in den Info-Terminals
(sofern diese bei der betreffenden Veranstaltung zum Einsatz kommen)
1. Außer rein unternehmens- und nicht produktbezogener Imagewerbung dürfen
sich die Werbeeinblendungen des Auftraggebers nur auf Produkte und Leistungen beziehen, die er auf der Veranstaltung ausstellt, für welche die vertragsgegenständlichen Info-Terminals eingerichtet werden.
2. Die Werbeeinblendungen können ein Imagebild oder -spot für den Aussteller
umfassen und je ein Bild oder Videospot für jedes im Angebotsverzeichnis aufgeführte Produkt des Ausstellers.
3. Bei den Infosäulen handelt es sich um multimediale Wiedergabegeräte. Die
Darstellung von Werbespots und -bildern in den Info-Terminals ist auch dann
vertragskonform, wenn sich farbliche Abweichungen gegenüber den Ausgabemedien, die der Auftraggeber jl.medien zur Verfügung stellt, ergeben.
4. Der Auftraggeber übergibt bis zum Redaktionsschluss die Werbespots und -bilder an jl.medien entsprechend der Vorgaben von jl.medien.
5. Ist die Laufzeit der eingesandten Werbespots länger als vereinbart, so sorgt der
Auftraggeber für die notwendige zeitliche Anpassung.
6. Für Systemausfälle sowie durch Netzüberlastung bedingte erschwerte Zugriffsmöglichkeiten auf die Eintragungen des Auftraggebers, insbesondere auf die
Werbeeintragungen, steht jl.medien nicht ein.
7. Der Auftraggeber wird die ihn betreffenden Eintragungen in den Info-Terminals
unverzüglich auf ihre Richtigkeit überprüfen. Fehler sind jl.medien unverzüglich
mitzuteilen.
8. Bei fehlerhaften Einträgen hat der Auftraggeber ein Recht auf Nachbesserung.
Setzt der Auftraggeber jl.medien eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Frist berechtigt, teilweisen oder
vollständigen Erlass des Entgelts für die fehlerhaften Einträge zu verlangen.
jl.medien e.K.
Besondere Vertragsbedingungen
für Eintragungen und Werbung im Online-Katalog
1. Jeder Aussteller wird zu der Veranstaltung, zu der er als Aussteller zugelassen
ist, entsprechend seinen Bestellungen für den Katalog auch im Online-Katalog
der jeweiligen Veranstaltung eingetragen.
2. Die Darstellung von Werbeeinträgen im Online-Katalog ist auch dann vertragskonform, wenn sich in Farbe und Satz Abweichungen gegenüber den Ausgabemedien, die der Auftraggeber jl.medien zur Verfügung stellt, ergeben.
3. Der Auftraggeber übergibt jl.medien die Daten für Eintragungen und Werbeschaltungen entsprechend der Angaben in der Media-Broschüre bzw. den Bestellformularen.
4. Für Systemausfälle sowie durch Netzüberlastung bedingte erschwerte Zugriffsmöglichkeiten auf die Eintragungen des Auftraggebers, insbesondere auf Werbeeintragungen, steht jl.medien nicht ein.
5. Der Auftraggeber wird die ihn betreffenden Eintragungen im Online- Katalog
unverzüglich auf ihre Richtigkeit überprüfen. Fehler sind jl.medien unverzüglich
mitzuteilen.
Stand: März 2013
M2
Online-Gutscheine
für Tagestickets
(Elektronischer Eintrittsgutschein)
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Customer Interaction Center
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-11438 Fax +49 89 949 - 9721859
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Mit den Online-Gutscheinen können Sie Ihre Kunden besonders einfach, schnell
und kosteneffizient zum Besuch an Ihrem Stand einladen. Nach Bestellung der Online-Gutscheine erhalten Sie von uns per E-Mail die Online-Gutschein-Nummern in
einer xls-Datei. Hiermit können Sie entsprechende E-Mailings durchführen.
Online-Gutscheine für Tagestickets sind für Sie als Aussteller in unbegrenzter Zahl
im Beteiligungspreis enthalten.
Voraussetzung für die Nutzung der Online-Gutscheine ist, dass Ihr Kunde vor dem
Messebesuch seine Online-Gutschein-Nummer unter www.productronica.com/
tickets einlöst. Nach erfolgreicher Registrierung wird ihm sein personalisiertes
Print@home Ticket online zur Verfügung gestellt. Das ausgedruckte Print@home
Ticket ist das Eintrittsticket, das direkt zum Messebesuch berechtigt.
Um Missbrauch von Online-Gutscheinen zu unterbinden, empfehlen wir Ihnen, die
Nummern nur an eine Ihnen bekannte Kontaktperson zu senden und darüber hinaus
die jeweilige Online-Gutschein-Nummer zu speichern.
Ort / Datum
M2
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte machen Sie beim Versand der Online-Gutscheine Ihre Kunden auf die notwendige Online-Registrierung unter www.productronica.com/tickets aufmerksam.
Wir bestellen gemäß vorstehenden Bedingungen
Anzahl
Online-Gutschein-Nummern. Weiterverkauf verboten.
ŷ Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Online-Gutscheine erst 24 Stunden nach Versand eingelöst werden können.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M3
Gutscheine für Tagestickets
(Eintrittsgutschein)
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Customer Interaction Center
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-11438 Fax +49 89 949 - 9721859
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Die Gutscheine geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kunden persönlich zum Besuch
an Ihrem Stand einzuladen. Jeder Gutschein ist nummeriert und wird von uns mit
Ihrem Firmeneindruck versehen.
Bitte machen Sie beim Versand der Gutscheine Ihre Kunden auf die notwendige
Online-Registrierung unter www.productronica.com/tickets aufmerksam. Dort kann
Ihr Kunde seine Gutschein-Nummer eingeben. Nach erfolgreicher Registrierung
wird ihm sein personalisiertes Print@home Ticket online zur Verfügung gestellt.
Das ausgedruckte Print@home Ticket ist das Eintrittsticket, das direkt zum Messebesuch berechtigt.
Gutscheine für Tagestickets sind für Sie als Aussteller in unbegrenzter Zahl im Beteiligungspreis enthalten.
Um Missbrauch der Gutscheine zu unterbinden, empfehlen wir Ihnen, die Karten nur
an eine Ihnen bekannte Kontaktperson zu senden und darüber hinaus die jeweilige
Gutschein-Nummer zu speichern.
Ort / Datum
M3
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte machen Sie beim Versand der Gutscheine Ihre Kunden auf die Online-Registrierung unter www.productronica.com/tickets aufmerksam.
Wir bestellen gemäß vorstehenden Bedingungen
Anzahl
Gutscheine.
Bitte beachten Sie die festgelegten letzten Bestelltermine für Ihr Land:
– Inland: 25. Oktober 2013
– Europa: 18. Oktober 2013
– Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
Nach diesen Terminen nehmen wir gerne weitere Bestellungen entgegen. Wir bitten
Sie jedoch, diese Gutscheine dann direkt vor Ort im Büro der productronica Projektleitung gegen Vorlage einer Firmenzugehörigkeitsbescheinigung zu bestellen und
abzuholen.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M3.3
expoCRM
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Katharina Rehm
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-28316 Fax +49 89 949-28159
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
USt-Id-Nr.
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Freigelände / Block
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Für Ihren Messeerfolg ist das Nachmessegeschäft entscheidend. Voraussetzung hierfür ist eine lückenlose Dokumentation der Gesprächskontakte. expoCRM erlaubt die
digitale Erfassung von Kontaktdaten und Gesprächsnotizen mit minimalem Aufwand. Die Messenacharbeit kann somit noch während der Messelaufzeit beginnen.
ŷ Kontakterfassung mit expoCRM
Vor der Messe erstellen Sie mit expoCRM schnell und einfach Ihre Gesprächsbögen
und drucken diese aus. Während der Messe füllen Ihre Mitarbeiter dann die Bögen
aus und Sie scannen diese Bögen mit einem handelsüblichen Scanner. expoCRM
übernimmt die Kontakt- und Gesprächsinformationen der gescannten Bögen und
erstellt eine Excel-Tabelle mit den Besucherdaten. Diese können Sie dann in Ihr
CRM-System integrieren oder direkt mit dem Versand von angefragten Informationen
beginnen.
Ihr Vorteil:
– Alle Daten werden erfasst – Kontaktdaten und Gesprächsinformationen der
Besucher
– Einfaches Erstellen der Gesprächsbögen
– Schnelles Digitalisieren der Messekontakte
– Excel-Tabelle mit allen Besucherdaten und Gesprächsinformationen
– 50 % weniger Zeitaufwand im Vergleich zu herkömmlichen LeadmanagementTools
Hiermit bestellen wir verbindlich folgende Leistungen:
expoCRM Software (450,00 EUR)
Sie wollen Ihre Leads nicht selber erfassen und digitalisieren? Wir bieten Ihnen
auch optionale Service-Leistungen
Bitte senden Sie mir kostenlos und unverbindlich ein Angebot für folgende Services:
1| Elektronische
Kontakterfassung
2| Digitalisierung der
Gesprächsbögen
3| Schnelle Reaktion
auf Messebesuch
ŷ Besucherzählung
Eine Zählung der Messestandbesucher bietet sich an, wenn Ihr Stand so groß ist,
dass Sie nicht mit allen Standbesuchern Gespräche führen können. In diesem Fall
wirkt Ihr Messeauftritt auf deutlich mehr Besucher, als die Auswertung Ihrer Messeleads vorgibt. Sie erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Planung und
Einteilung des Messestandteams (ab 590,00 EUR)
Deadline: 14.02.2014
Beratung zum Thema Leadmanagement
Erstellung Ihres Gesprächsbogens
Erfassung und Qualitätskontrolle der ausgefüllten Bögen
Auswertung und tägliche Erstellung von Statistiken zu Ihren Besucherkontakten
Versand von Informationen & telefonisches Nachfassen (Preis auf Anfrage)
Ort / Datum
M3.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Februar 2013
M5
Werbemittel
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Customer Interaction Center
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-11348 Fax +49 89 949 - 9721859
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Werbemittel
Beschreibung
Format
Bestellmenge
Besucherprospekt
Lieferbar ab Juli 2013
(kostenfrei, Gewicht 12 g)
10,5 x 21,0 cm deutsch
Bestelldeadlines
englisch
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
3,5 x 6,0 cm
Briefaufkleber mit Eindruck „Halle/Stand Nr.“
Lieferbar ab sofort
Lieferung mit getrennter Post, Lieferzeit mindestens 2 Wochen
(Schutzgebühr 25,00 EUR/1.000 Stück. Mindestabnahme 1.000 Stück)
deutsch
englisch
Inland: 11. Oktober 2013
Europa: 04. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 27. September 2013
Briefaufkleber ohne Eindruck
3,5 x 6,0 cm
Lieferbar ab sofort
(Schutzgebühr 20,00 EUR/1.000 Stück. Mindestabnahme 1.000 Stück)
zweisprachig (deutsch/englisch)
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
Geländeplan vierfarbig
Lieferbar ab Juli 2013
(kostenfrei)
29,7 x 21,0 cm zweisprachig (deutsch/englisch)
(DIN A4)
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
Plakat
Lieferbar ab sofort
(kostenfrei)
59,4 x 84,1 cm deutsch
(DIN A1)
Hotel Guide
Lieferbar ab sofort
(1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 122 g)
20,0 x 29,0 cm zweisprachig (deutsch/englisch)
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
Restaurant Guide
Lieferbar ab sofort
(1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 62 g)
11,4 x 21,0 cm
zweisprachig (deutsch/englisch)
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
City Map München
Lieferbar ab sofort
(1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 18 g)
10,5 x 14,8 cm zweisprachig (deutsch/englisch)
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
München City Guide
Lieferbar ab sofort
(1,00 EUR inkl. MwSt./Stück; Gewicht 58 g)
7,8 x 10,8 cm
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
englisch
zweisprachig (deutsch/englisch)
Inland: 25. Oktober 2013
Europa: 18. Oktober 2013
Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
ŷ Telefax-Bestellung
Wählen Sie bitte diese Nummer: +49 89 949-9721859
Für alle Werbemittel der productronica 2013: Bestellung bitte pdf Fax oder Post. Wichtig: Bei Bestellung per Fax das Original nicht nachsenden.
Ort / Datum
M5
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M6
Werbeflächen auf dem
Messegelände
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Media Sales
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-20593 Fax +49 89 949-9720592
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Ja, ich interessiere mich für die folgenden Möglichkeiten von Werbung auf dem Messegelände zur productronica 2013.
Bitte senden Sie mir hierzu Informationen und ein unverbindliches Angebot zu:
ŷ Innenbereich
Bitte
ankreuzen
Eingangsbereich
Megaposter im Eingang
ŷ Außenbereich
Größe
6,00 m x 6,00 m
Exponate in den Eingängen
Treppenstufen
EUR
8.000,00
auf Anfrage
2,50 m x 0,15 m
2.500,00
Stoffbahnen
Maß 1
4,50 m x 2,50 m
4.500,00
Maß 2
9,00 m x 2,50 m
6.500,00
Maß 3
10,00 m x 2,50 m
7.000,00
Wandflächen
5,90 m x 4,50 m
3.500,00
Maß 1
3,00 m x 4,50 m
2.900,00
Maß 2
5,90 m x 4,50 m
5.000,00
in den Eingängen
4,00 m x 1,00 m
2.200,00
in den Hallenübergängen
4,00 m x 1,00 m
2.100,00
Banner
Halleneingangsflächen
Größe
Megaposter am Parkhaus West 15,00 m x 8,00 m
EUR
16.500,00
Airframe
kleines Airframe
8,50 m x 7,65 m
15.000,00
großes Airframe
12,00 m x 7,40 m
17.500,00
Exponate
Preis auf
Anfrage
Werbetürme
kleiner Turm
1,30 m x 2,60 m
2.300,00
großer Turm
2,00 m x 4,00 m
4.500,00
XXL Turm
2,50 m x 5,00 m
5.500,00
Citylight-Poster (clp)
1,19 m x 1,75 m
Weg zum
Eingang
1.500,00
Banner am Glasdach
4,00 m x 1,00 m
1.800,00
Windmaster
0,84 m x 1,19 m
225,00
900,00
im Eingang
2,85 m x 4,50 m
1.600,00
im ExpressWay
2,50 m x 0,50 m
650,00
an den ExpressWay B-Hallen
1,00 m x 1,00 m
300,00
in den Hallenübergängen
1,00 m x 1,00 m
400,00
ŷ Hinweis
in den Eingängen
1,00 m x 1,00 m
600,00
Nutzen Sie die praktische Informationsanforderung im Exhibitor Center
www.productronica.com/ec > Marketing Services > Werbung > Werbeflächen
ExpressWay
0,84 m x 1,19 m
180,00
in den Hallenübergängen
0,84 m x 1,19 m
200,00
Eine ausführliche Beschreibung der Werbeflächen finden Sie unter:
http://media.nmm.de/00/productronica2013_werbeflaechenbroschuere_26984300.pdf
im Atrium
0,84 m x 1,19 m
160,00
Floorgraphics
Wechselrahmen
M6
Hallenbereich
2,04 m x 1,84 m
Abhänger
Ort / Datum
Bitte
ankreuzen
– Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. und Produktion der
Werbeflächen.
– Alle Werbeflächen können über Messe München GmbH produziert werden.
– Die Montage ist im Mietpreis inbegriffen.
– Änderungen vorbehalten.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M7.1
Messe-Sponsoring
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Media Sales
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-20593 Fax +49 89 949-9720592
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Messe-Sponsoring
ŷ Hinweis
Ja, ich interessiere mich für die folgenden Möglichkeiten von Sponsoring auf der
productronica 2013.
Bitte senden Sie mir hierzu Informationen und ein unverbindliches Angebot zu:
Nutzen Sie die praktische Online-Bestellung im Exhibitor Center
www.productronica.com/ec > Marketing Services > Sponsoring > MesseSponsoring
Bitte
ankreuzen
Preis/EUR
Tragetaschen
20.000 Stück
18.000,00 inkl. Produktion
Tragetaschen
40.000 Stück
Preis auf Anfrage
Lanyards
20.000 Stück
18.500,00
Lanyards
40.000 Stück
30.000,00
Gastronomiewerbung
Preis auf Anfrage
Sponsoring Flughafenshuttle
5.000,00
– Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
– Änderungen vorbehalten.
Ort / Datum
M7.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
M8
Bestellformular
LEAD Erfassung
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productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Sonja Kiesel
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-21251 Fax +49 89 949 21258
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Als Aussteller können Sie unter verschiedenen Scan2Lead-Modulen wählen, um die für Sie geeignete Leadtracking-Lösung zusammenzustellen:
ŷ Scan2Lead – die Besucher-
ŷ Besucher-Scanner – ein wichtiges
Auf Knopfdruck erhalten Sie damit die Daten, die der Besucher bei der Registrierung
angegeben hat. Sie haben sofort, die relevanten Kontaktdaten und können zu der
Person weitere wichtige Lead-Informationen speichern.
Mit Scan2Lead erhalten Sie als Aussteller mehrere ausgezeichnete Möglichkeiten,
Besucher auf Ihrem Stand zu scannen.
Alle Besucherinformationen, die Sie auf Ihrem Stand gescannt und erhoben haben, stehen zusätzlich sofort in Ihrem persönlichen Web-Portal übersichtlich zur
Verfügung.
Die Daten können von hier einfach in Ihr CRM oder andere Marketingsysteme übertragen und weiterverwendet werden. Eine zeitaufwendige und fehleranfällige Erfassung handgeschriebener Leadbögen entfällt.
Wenn Sie ein Smartphone besitzen (Android oder iPhone) können Sie sofort loslegen. Eine Liste der freigegebenen Smartphones finden Sie unter
http://www.scan2lead.com/product-portfolio/scan2lead-smart/list-of-approvedsmartphones.php.
Scanner-Lösung für Messe-Aussteller
Menge
Pos.-Nr.
Instrument für Ihren Messeerfolg
EUR/Stück zzgl. Mwst.
Beschreibung
1a
Scan2Lead-Smart – die Lösung für das Smartphone (iPhone und Android) und iPad*
Halten Sie einfach die Kamera Ihres Smartphones auf den Barcode des Besucherausweises und die Besucherdaten
werden sofort angezeigt. Zusatzinformationen und frei definierbare Interessensgebiete können komfortabel hinzuerfasst werden. Perfekt für beinahe alle Szenarien – Ideal für Gesprächsnotizen.
149,00
1b
wie oben unter 1a aber inklusive eines Leih-iPads mit dem für Scan2Lead notwendigen Internet-Zugang für die
gesamte Laufzeit der Messe.
299,00
2
Scan2Lead-Collect – die Lösung für das einfache Sammeln von Besucherdaten
Mit dem kleinen Scanner können hunderte Besucher schnell und komfortabel gescannt werden. Die Lösung ist
geeignet, wenn Sie zunächst keine Zusatzinformationen zum Besucher erfassen müssen. Dabei stehen auch die
einfachste Bedienung und die hohe Mobilität im Vordergrund.
199,00
3
Scan2Lead-Station – die Lösung für Ihre Stand-Theke*
Hiermit erhalten Sie ein vorkonfiguriertes Leih-Notebook mit einer anschließbaren Scanner-Pistole, für die gesamte
Laufzeit der Messe. Alle Besucher, die Ihren Stand betreten, können erfasst werden. Die Liste der aktuellsten 25 Besucher wird kontinuierlich angezeigt.
399,00
*Es wird ein Internetzugang benötigt. Dieser ist nicht enthalten.
Ort / Datum
M8
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juli 2013
M9
Pressefächer
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productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
productronica Media Services
c/o jl.medien e.K.
Tel. +49 89 666166-32 Fax +49 89 666166-95
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Pressefächer im Pressezentrum West
Wir bestellen zur productronica 2013 unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen und Hinweise zu Pressedienstleistungen Pressefach/-fächer im Pressezentrum
West zum Preis von 55,– EUR zzgl. MwSt. pro Pressefach.
Anzahl
Das Fach soll mit folgendem Namen beschriftet werden
Sprache
Das Pressezentrum West ist für Journalisten während der productronica 2013 die
erste Anlaufstelle auf der Suche nach relevanten Informationen für ihre Berichterstattung über die Messe. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pressemappen in den
Pressefächern auszulegen und damit die Medienvertreter bequem, umfassend und
übersichtlich über Ihr Unternehmen zu informieren. Wir empfehlen bei mehrsprachiger Auslage der Informationen die Anmietung von einem Fach pro Sprache.
Die Pressefächer werden während der Messelaufzeit von einer Hostess vor Ort betreut und bei Bedarf nachgefüllt. So ist eine vollständige und ansprechende Auslage
Ihrer Pressematerialien stets gewährleistet.
ŷ Annahmeschluss
05. November 2013
ŷ Anlieferung
Bitte senden Sie Ihr Pressematerial frei Haus, verzollt und versteuert bis Freitag,
08. November 2013, an SCHENKER DEUTSCHLAND AG (Hinweis „Aussteller
Pressematerial productronica 2013“).
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Am Montag, 11. November 2013, können Sie Ihr Material von 10.00 bis 16.00 Uhr
auch persönlich im Pressezentrum West anliefern. Natürlich haben Sie auch während der gesamten Messelaufzeit die Möglichkeit, Ihr Material im Pressezentrum
West abzugeben.
Schenker Deutschland AG
Aussteller Pressematerial productronica 2013
Paul-Henri-Spaak Str. 8, Tor 21
81829 München
Ansprechpartner für Deutschland:
Herr Mico Vrsajkovic
Tel. +49 89 949-24341
[email protected]
Ansprechpartner für internationale Sendungen:
Herr Andreas Stanglmair
Tel. +49 89 949-24351
[email protected]
ŷ Elektronisches Pressefach
Wir bestellen zur productronica 2013 ein elektronisches Pressefach zum Preis
von 55,– EUR zzgl. MwSt. Hier können wir beliebig viele Pressetexte in deutscher und englischer Sprache inkl. Firmenlogo und 3 Bildern online stellen.
ŷ Annahmeschluss
Keine Deadline.
ŷ Anlieferung
Unter folgendem Link können Sie Ihre Pressemeldungen online einpflegen:
http://www.productronica-mediaservices.de
Die Zugangsdaten sind dieselben wie beim Exhibitor Center.
Der Anliefertermin ist verbindlich. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Spedition Schenker bei verspäteter Ankunft der Sendungen zur Deckung zusätzlicher
Transportkosten eine Anlieferungspauschale in Höhe von 40,– EUR in Rechnung
stellen muss.
Ort / Datum
M9
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
1.1
Vollmacht
Anmeldung und Standbau
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productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bevollmächtigen hiermit
Firma
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte beachten Sie in jedem Fall den Vordruck 1.2 „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ und den Vordruck 1.3 „Anmeldung von besonderen
Standkonstruktionen“ sowie die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH.
b) Standbau
Ansprechpartner(in)
Anschrift
Wir haben einen Miet-Systemstand bestellt (s. Vordrucke 2.1 - 2.19)
Wir haben das unten genannte Messebauunternehmen beauftragt
(bitte unbedingt ausfüllen):
(Mobil-) Telefonnummer
folgende Leistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung zu bestellen:
Elektroanschlüsse/-installationen
Wasser-/Sanitäranschlüsse/-installationen
Druckluftanschlüsse/-installationen
Abhängekonstruktionen
Telekommunikationsleistungen
Baugenehmigung besondere Standkonstruktion
Systemstände/Trennwände
Abfallentsorgung
Zusätzliche Aufbautage
Firma
ŷ Angaben zu Standgestaltung/Standbau
Fax
a) Standgestaltung
E-Mail
Bei Einhaltung der folgenden Vorgaben ist eine Planfreigabe durch die Messe
München GmbH nicht erforderlich:
– Standbau- und Werbehöhe beträgt maximal 3 m
– Standgröße kleiner als 100 m2
– Keine Standabdeckung vorhanden
Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Erteilung einer Planfreigabe durch die
Hauptabt. Techn. Ausstellerservice der Errichter bzw. Betreiber eines Messestandes für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. der Bayerischen
Bauordnung (BayBO), soweit diese für Messestände Anwendung findet, und der
Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH selbst verantwortlich ist.
Von den o. g. Vorgaben abweichende Standkonzepte sind spätestens 6
Wochen vor dem offiziellen Aufbaubeginn mit maßstäblichen Standgestaltungsplänen (Grundriss- Ansichts- und Schnittzeichnungen) bei der Messe
München GmbH, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zur Freigabe
einzureichen (per E-Mail, als pdf-Datei oder per Post).
Offizieller Vertragspartner der Messe München GmbH und Rechnungsempfänger für die bevollmächtigten Dienstleistungen bleibt der Vollmachtgeber.
Ort / Datum
1.1
Ansprechpartner(in)
Anschrift
(Mobil-) Telefonnummer
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
1.2
Anmeldung
für vorbeugenden Brandschutz
Seite 1 / 3
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Dieser Vordruck ist nur dann einzureichen, sofern eine oder mehrere der unten
aufgeführten anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtigen Standbauten,
Anlagen/Einrichtungen oder Tätigkeiten für die oben genannten Standfläche zutreffend sind.
In diesem Fall sind die Merkblätter „Brandschutzmaßnahmen bei Messeveranstaltungen“ und „Brandschutzmaßnahmen im Freigelände“, sowie die auf der Rückseite angeführten Bestimmungen als Ergänzung zu den Technischen Richtlinien der
Messe München GmbH zu beachten. Auf die Versammlungsstättenverordnung
(VStättV) in der aktuellen Fassung (insbesondere die Betriebsvorschriften im Teil
4, §§ 31 mit 43) weisen wir besonders hin (kostenloser Download unter http://
www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/vorschriften/).
Die Branddirektion München behält sich vor, ergänzende Auflagen zu stellen, sofern
sich deren Notwendigkeit aus der Brandschutzabnahme oder während des Betriebes
ergibt.
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte beachten Sie:
– Maßstäbliche Pläne, sowie gegebenenfalls die Nachweise der Baustoffklasse der
verwendeten Materialien bzw. deren Sprinklertauglichkeit und/oder technische
Beschreibungen/Planunterlagen mit Größen- und Mengenangaben – zuzüglich
aller notwendigen Prüfbescheinigungen – sind dieser Anmeldung beizufügen.
– Bei zweigeschossigem Standbau in der Halle bzw. mehrgeschossigen Standbauten im Freigelände ist dieser Vordruck zusammen mit dem Vordruck 1.3 und
allen auf Vordruck 1.3 aufgeführten Unterlagen der Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice zuzusenden.
Dieser Vordruck wird von der Messe München GmbH mit allen relevanten von
Ihnen eingereichten Unterlagen an die Branddirektion München weitergeleitet.
Bitte Hinweise auf Seite 2 und 3 beachten.
Genehmigungspflichtig für Hallen
앮 Messestände mit einer Grundfläche größer 100 m2
앮 Zweigeschossige Standbauten
앮 Standbauten mit horizontalen Standabdeckungen
앮 Fahrzeuge und Container
Genehmigungspflichtig für Freigelände
앮 Standbauten mit einer Grundfläche größer 50 m2
앮 Mehrgeschossige Standbauten
Genehmigungspflichtig für Hallen und Freigelände
앮 Reihen- und Tischbestuhlungen für mehr als 200 Personen
앮 Projektions- bzw. Filmvorführungen in abgedunkelten Räumen
앮 Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten
앮 Umgang mit Schweißgeräten und Arbeiten mit offener Flamme
앮 Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen
앮 Pyrotechnik
앮 Verwendung radioaktiver Stoffe und Stoffe mit Biogefährdung
Ort / Datum
1.2
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
1.2
Anmeldung
für vorbeugenden Brandschutz
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Hinweise
zur Anmeldung von anzeige-, abnahme- und/oder genehmigungspflichtigen
Anlagen und Einrichtungen bei der Branddirektion München
– Dieser Vordruck wird von der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der
Messe München GmbH (TAS), sofern erforderlich an die Branddirektion München weitergeleitet.
– Die im folgenden Text genannten Verweise beziehen sich auf die Technischen
Richtlinien der Messe München GmbH, die den Bestellformularen für Ausstellerservices beiliegen.
ŷ Hallen
Messestände mit einer Grundfläche größer 100 m2
müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt. 4.2. „Standbaugenehmigung“). Insbesondere sind bei der Gestaltung dieser Stände der Abschnitt
4. „Standbaubestimmungen“ und hier die Punkte 4.4.4. „Aufenthaltsräume“ und 4.5.
„Ausgänge, Rettungswege, Türen“ zu beachten.
Zweigeschossige Standbauten
müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“). Insbesondere ist bei der Gestaltung dieser Stände der Abschnitt 4.
„Standbaubestimmungen“ und hier der Punkt 4.9. „Zweigeschossige Bauweise“ zu
beachten.
Standbauten mit horizontalen Standabdeckungen
Standabdeckungen jeder Art sind unabhängig von ihrer Größe bei der MMG, Hauptabteilung TAS, schriftlich anzumelden (s. Vordruck in den Technischen Bestellformularen „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“). Alle Standabdeckungen
bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des TAS der MMG. Insbesondere ist bei der Gestaltung dieser Stände der Punkt 4.4.2. „Standabdeckungen“ zu
beachten.
Informationen über zugelassene Materialien zur Standabdeckung und deren Bezugsquellen entnehmen Sie bitte dem „Merkblatt für sprinklertaugliche Stoffe“ der
Bestellformulare für Ausstellerservices.
Fahrzeuge und/oder Container
sind als Ausstellungsgegenstände in den Hallen genehmigungspflichtig (vgl. Punkt
4.2.2. „Fahrzeuge und Container“ sowie die Punkte 4.4.1.2. „Ausstellung von Kraftfahrzeugen“ und 4.4.2. „Standüberdachung).
Fahrbare Ausstellungsstände (Showtrucks, Omnibusse, Trailer etc.) sind ab einer
zusammenhängend abgedeckten Fläche größer 30 m2 mit einer Sprinkleranlage
zu versehen.
ŷ Freigelände
Standbauten mit einer Grundfläche größer 50 m2
müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“).
Die Regelungen und Richtlinien über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten
(FlBauR) und die DIN 4112 (Fliegende Bauten; Richtlinien für Bemessung und
Ausführung) in der jeweils gültigen Fassung wird hingewiesen. Insbesondere sind
bei der Gestaltung dieser Stände der Punkt 4.8. „Freigelände“ und das Merkblatt
„Standbauten und Exponate im Freigelände“ der Bestellformulare für Ausstellerservices zu beachten.
Messestände mit einer Gesamtgeschossfläche ab 500 m2 bedürfen einer Einverständniserklärung der Branddirektion München. Pläne in 4-facher Ausfertigung
sind der Branddirektion spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices unter „Wichtige Hinweise“ genannten Einsendeschluss zuzuleiten.
In jedem Messestand (Zelt, Container) und sonstigen Betrieben sind mindestens
bei jedem Ausgang ein Wasserlöscher (Inhalt mind. 9 l), im Küchenbereich ein Kohlendioxidlöscher (Inhalt mind. 2 l), bei Betrieb einer Friteuse ein Fettbrandlöscher
1.2
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Seite
(Inhalt mind. 6 l) nach EN3 oder DIN 14406 bereit zu halten. Die Branddirektion
behält sich vor ergänzende Auflagen zu stellen, sofern sich deren Notwendigkeit
aus der Brandschutzabnahme oder während des Betriebes ergibt.
Mehrgeschossige Standbauten
müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“).
Insbesondere sind bei der Gestaltung dieser Stände die Punkte 4.8. „Freigelände“
und, sofern für das Freigelände anwendbar, 4.9. „Zweigeschossige Bauweise“ der
Standbaubestimmungen zu beachten.
ŷ Ladehöfe
Während der Auf- und Abbauzeiten
sind zum Be- und Entladen nur die vorhanden und markierten Parkbuchten zu benutzen. Die Feuerwehrzufahrten sind stets frei zu halten.
Während der Messelaufzeit
dienen die Ladehöfe grundsätzlich vollständig als Flucht- und Rettungswege
(Feuerwehrzufahrten).
ŷ Hallen und Freigelände
Reihen- und Tischbestuhlungen für mehr als 200 Personen
müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden (vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“).
Sofern 200 Sitzplätze oder mehr vorgesehen sind, sind in einem gesonderten Plan
(Bestuhlungsplan Maßstab 1:200), der in 3-facher Ausfertigung bei der MMG einzureichen ist, die Gesamtzahl der Sitzplätze sowie die Rettungswege darzustellen,
wobei die Breite der Rettungswege nach der größtmöglichen Anzahl der Personen
zu bemessen ist, die sich in dem Raum aufhalten können. Eine Ausfertigung des für
die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs eines
jedes Versammlungsraumes gut sichtbar anzubringen.
Projektions- bzw. Filmvorführungen
in abgedunkelten Räumen müssen dem TAS zur Genehmigung vorgelegt werden
(vgl. Punkt 4.2. „Standbaugenehmigung“). Insbesondere ist bei der Planung der
Punkt 5.9. „Versammlungsräume“ („Film-, Lichtbild-, Televisionsvorführungen und
sonstige Präsentationen“) zu beachten.
Druckgasflaschen, brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggasanlagen
Die Verwendung von Druckgasflaschen und brennbaren Flüssigkeiten für die Präsentationen von Exponaten ist durch die Branddirektion München genehmigungspflichtig (vgl. Punkt 5.7. „Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten“). Nur der Tagesbedarf an technischen Gasen darf auf dem
Messestand bereit gehalten werden. Dieser ist beim TAS spätestens 2 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn anzumelden.
Die Verwendung von Flüssiggas ist grundsätzlich untersagt und bedarf im Einzelfall
der Zustimmung der Branddirektion München. Die Verwendung von Flüssiggas zu
Heizzwecken ist nicht zulässig.
Technische Beschreibungen und ggf. Planunterlagen mit Größen- und Mengenangaben sind diesem Vordruck beizufügen.
Umgang mit Schweißgeräten und Arbeiten mit offener Flamme
während der Auf- und Abbauzeiten müssen vor Arbeitsbeginn angezeigt und schriftlich beim TAS beantragt werden. Ein Erlaubnisschein ist bei den Halleninspektionen
erhältlich und vor Ort auszufüllen.
Leicht entflammbare Materialien wie loses Papier, Packmaterial u.ä. muss vom
Standbereich entfernt werden. Der Arbeitstisch muss aus nicht brennbarem Material
bestehen. Im Stand ist mindestens ein für Brandklasse C geeigneter und zugelassener Kohlendioxidfeuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN 3 bereitzuhalten. Insbesondere ist der Punkt 4.4.1.10. „Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener
Flamme“ zu beachten.
Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen
sind unzulässig und bedürfen im Einzelfall der Zustimmung der Branddirektion. Vgl.
hierzu Punkt 4.4.1. „Brandschutz und Sicherheitsbestimmungen“ sowie Punkt 5.7.
„Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten”. Die
Stand: Juni 2012
Anmeldung
für vorbeugenden Brandschutz
productronica
12. – 15. November 2013
Verwendung von einzelnen Kerzen oder Tischleuchten ist nur mit standsicheren,
nichtbrennbaren Kerzenhaltern bzw. -ständern zulässig. Zu brennbaren Stoffen
(Dekorationen, Vorhängen, brennbaren Lampenschirmen u.ä.) ist ein ausreichender
Sicherheitsabstand einzuhalten, so dass diese nicht entzündet werden können. Die
Kerzen sind ständig zu beaufsichtigen. Die Branddirektion und die Messe München
GmbH behalten sich vor, die Verwendung von brennenden Kerzen kurzfristig zu
unterbinden.
Pyrotechnik
Der Umgang mit Pyrotechnik ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Nähere Informationen finden Sie zum Download unter
www.feuerwehr-muenchen.de – Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz – Merkblätter & Formulare.
1.2
Page 3 / 3
Seite
In Apparaturen, Maschinen, Geräten oder sonstigen Gegenständen eingebaute
Strahlenquellen sind täglich nach Ausstellungsende auszubauen und im Einvernehmen mit der Messe München GmbH in einem Tresor einzulagern.
Stoffe mit Biogefährdung dürfen nur mit Zustimmung der Branddirektion eingelagert
und verwendet werden.
Bitte beachten Sie auch den Punkt 5.8. der Technischen Richtlinien „Asbest und
Gefahrenstoffe“.
Verwendung radioaktiver Stoffe und Stoffe mit Biogefährdung
Die Verwendung radioaktiver Stoffe ist der Branddirektion anzuzeigen, unter Voraussetzung der Zustimmung des
Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg, Deutschland
Tel. +49 821 9071-0
Fax +49 821 9071-5556
[email protected]
www.bayern.de/lfu/
(vgl. Punkt 5.10.1. „Radioaktive Stoffe“).
1.2
Stand: Juni 2012
1.3
Anmeldung
von besonderen Standkonstruktionen
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 2
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12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte nur ausfüllen, wenn die auf Seite 2 aufgeführten baurechtlichen Bestimmungen auf die Konstruktion zutreffen. Die Genehmigung ist mindestens
6 Wochen vor Beginn des Aufbaus zu beantragen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann eine Genehmigung nicht garantiert werden. Alle erforderlichen
Unterlagen sind in deutscher Sprache und per Post einzureichen.
Wir beantragen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – die
Erteilung einer für die Dauer der Messe befristeten Bauerlaubnis für nachfolgend
aufgeführten Messebau gemäß den auf Seite 2 beschriebenen Bedingungen.
Die tragende Konstruktion/Glaskonstruktion kann unverkleidet abgenommen werden am:
Datum
Kurzbeschreibung des Standbaus
Messebauunternehmen der Tragkonstruktion:
Firma, Anschrift
Größe der angemieteten Standfläche
Telefon, Telefax
m2
E-Mail
Größe der Erdgeschossfläche
m2
Entwurfsverfasser:
Größe der Obergeschossfläche
m2
Es wird Glas konstruktiv/tragend eingesetzt
Ja
Nein
Es sind für die Bearbeitung folgende Unterlagen erforderlich:
– Vermaßter Grundriss EG, 4fach
– Vermaßter Grundriss OG, 4fach (bei zweigeschossiger Bauweise)
– Vermaßte Ansichtszeichnungen, 4fach
– Vermaßte Schnittzeichnungen, 4fach
– Geprüfte (durch einen zugelassenen Prüfstatiker) Statik mit Prüfbericht oder
statische Berechnung, 2fach
– Baubeschreibung, 2fach
– Unterlagen zur Glaskonstruktion (Einbaulage der Glasscheibe/n, Materialart und
-stärke, Art der Halterung, Scheibengröße)
Bitte beachten: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache, die Zeichnungen
maßstabsgetreu und vermaßt, per Post einzureichen.
Alle Pläne und Berechnungen sind vom Verfasser mit Tagesangabe urschriftlich
zu unterzeichnen. Soweit keine Vollmacht vorliegt, ist dieses Formblatt auch vom
Aussteller zu unterzeichnen.
1.3
Name
Anschrift
Ersteller der statischen Berechnung:
Name, Anschrift
Telefon
E-Mail
Ort, Datum
Rechtsgültige Unterschrift Antragsteller
Rechtsgültige Unterschrift Bauleiter
Rechtsgültige Unterschrift Aussteller
Stand: Juni 2012
Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen
1.3
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Erklärung des für die Ausführung der besonderen Standkonstruktion verantwortlichen
Projektleiters, Meisters oder Bauleiters
Ich, der verantwortliche
Projektleiter
Meister
Bauleiter
Name
Mobilfunknummer zur Aufbauzeit
Anschrift
E-Mail
Telefon/Telefax
erkläre, dass bei oben genanntem Messestand die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die Teilnahmebedingungen der Messe München GmbH eingehalten werden.
ŷ Baurechtliche Bestimmungen
Jeder Veranstalter, Aussteller und Mieter ist verpflichtet, zu prüfen, ob von ihm
oder von Dritten geplante provisorische Ein- oder Aufbauten, gleich ob in den Hallen
oder im Freigelände, einer bauaufsichtlichen Genehmigung bedürfen.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Hauptabt. Techn. Ausstellerservice
(TAS) der Messe München GmbH (MMG).
Grundsätzlich sind genehmigungspflichtig:
a) mehrgeschossige Standbauten (s. auch Bestellformulare für Ausstellerservices, Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“)
b) Glaskonstruktionen wie z.B. Brüstungen/Wandelemente/Fußboden aus
Glas (s. auch Merkblatt „Glas und Acrylglas im Standbau innerhalb von
Messehallen“. Das Merkblatt ist auf Anfrage bei der TAS erhältlich)
c) bauliche Anlagen und Exponate, wenn sie außergewöhnliche Lasten oder
Kräfte aufzunehmen haben (z.B. Treppen, Podeste, Brücken, Galerien,
Kragdächer, Türme, Gerüste etc.)
d) bauliche Anlagen im Freigelände, die eine überbaute Fläche von 50 m2
oder eine Höhe von 5 m (auch nur in einem Teil der baulichen Anlage)
überschreiten (z.B. Zeltbauten, Pavillons, Tribünen, Reklamewände, Türme,
Stahlrohrgerüste etc.)
Sofern bauliche Anlagen dieser Art auf dem Münchner Messegelände errichtet werden sollen, ist unter Verwendung des Vordruck auf Seite 1 ein Genehmigungsantrag
bei der MMG, TAS, zu stellen.
Bitte beachten Sie, dass in der Ausstellungshalle B0 (ICM) eine zweigeschossige Standbauweise nicht möglich ist.
Die Aussteller haben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung ihrer
Anlagen voll eigenverantwortlich zu erfüllen.
Besonders wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anlagen, die keiner baurechtlichen Genehmigung unterliegen, der Aufsteller bzw. Betreiber für die Einhaltung
aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich ist. Zu beachten sind insbesondere auch die Arbeitsschutzvorschriften.
Für Gerüste, die nicht entsprechend den bauaufsichtlichen Zulassungen an Gebäuden verankert sind oder die nicht bestimmungsgemäß benutzt werden, sind
Standsicherheits- bzw. statische Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind am
Ausstellungsort zur Einsichtnahme der Behörden bereitzuhalten.
Prüfbücher für Zeltbauten ab 75 m2 sind mitzuführen. Diese Zeltbauten werden zusätzlich zur Freigabe durch die MMG gegen Gebühr von der Lokalbaukommission
(LBK) München abgenommen.
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV/12
Blumenstr. 28b
80331 München
Tel. +49 89 233-26441
Fax +49 89 233-24234
E-Mail: [email protected]
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
Entgelte
Die Erteilung der Baugenehmigung für besondere Standkonstruktionen ist kostenpflichtig und wird nach Zeitaufwand berechnet. Darunter fallen:
‡ die Einarbeitung in bereits durch einen zugelassenen Prüfstatiker geprüfte Unterlagen (Planzeichnungen, statische Berechnung und Prüfbericht)
‡ die Erstellung eines Prüfberichtes bei ungeprüften Unterlagen
‡ die Bearbeitung von Sonder- und Glaskonstruktionen
‡ die Abnahme der tragenden Konstruktion (beinhaltet eine Rohbauabnahme und
eine Endabnahme)
‡ zusätzliche Abnahmen
Pos.-Nr. 30321 Stundensatz 105,00 EUR.
Verspätungszuschlag
Liegen die statischen Unterlagen (Berechnung und Pläne) später als 15 Arbeitstage
(bei der bauma 8 Wochen) vor Aufbaubeginn vollständig vor, wird ein Verspätungszuschlag berechnet. Dabei erhöht sich der Stundensatz der gesamten anfallenden
Arbeitszeit um 50%.
Pos.-Nr. 30324 Verspätungszuschlag Statik, Stundensatz 157,50 EUR.
Ort / Datum
1.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
1.4
Anmeldung von Schankanlagen
Abgabe von Speisen und Getränken
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
Kreisverwaltungsreferat – HA I/331-1 (VVB)
Ruppertstraße 19 80466 München Deutschland
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Aus hygiene- und sicherheitsrechtlichen Gründen ist der Aussteller verpflichtet, die
Abgabe von Speisen und Getränken und auch den Betrieb von Getränkeschankanlagen anzumelden. Die Anmeldung kann nur für die angemietete Standfläche
erfolgen.
Hiermit zeigen wir an, dass Speisen/Getränke am Stand abgegeben werden:
unentgeltlich
gegen Bezahlung
als (entgeltliche) Kostprobe.
(Entgelt muss deutlich unter dem ortsüblichen Preis liegen.)
Die Speisen werden am Stand
hergestellt
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Die Schankanlage wird angemietet von:
Firma/Verleiher
Telefonnummer
Angebotene Speisen
fertig zubereitet angeliefert
Die Getränke werden am Stand ausgeschenkt
aus Flaschen/Dosen
aus einer Schankanlage
Größe der Bewirtungsfläche oder Anzahl der Sitzplätze
Zeitraum der tatsächlichen Abgabe
Bei Verwendung einer Schankanlage:
Die Schankanlage muss vor Veranstaltungsbeginn den Hygieneanforderungen
nach DIN 6650-4 Getränkeschankanlagen entsprechen. Die Schankanlage wird
entsprechend vor Veranstaltungsbeginn seitens des Ausstellers gereinigt.
Ja
Nein, wir benötigen ein Angebot der zuständigen Servicefirma der Messe München.
Zeitpunkt der Abnahme bzw. Reinigung
Sachkundiger Nachweis bzw. Schankbuch inkl. wiederkehrende Prüfung der
Schankanlage ist vorhanden.
Ja
Nein
Angebotene Getränke
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Sie für die Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle mit Gewinnerzielungsabsicht
nach § 12 Gaststättengesetz einer Gestattung bedürfen, welche Sie mit diesem
Vordruck beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, in einwandfreiem Zustand zu halten sind. Sie müssen leicht zu reinigen und
zu desinfizieren sein. Dabei sind glatte und abwaschbare Materialien zu verwenden
(gilt auch für Fußböden und Wände in diesem Bereich).
Werden Speisen am Stand zubereitet, so sind die Anforderungen an Betriebstätten
im Sinne des Art. 4 Abs. 2 in Verb. mit Anhang II Kap. 1 ff der Verordnung (EG)
852/2004 zu beachten. Dies umfasst u. a. die folgende Bereitstellung:
– angemessene Wasser- u. Abwasserversorgung
– geeignete Temperaturen für ein hygienisch einwandfreies Herstellen, Behandeln
und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
– geeignete Vorrichtungen zum Reinigen der Lebensmittel
– geeignete Vorrichtungen zum Reinigen der Arbeitsgeräte.
ŷ Hinweis
Grundsätzlich unterliegt jede Getränke- und Speisenabgabe den hygienerechtlichen Vorschriften und der Überprüfung durch die Lebensmittelaufsicht der Bezirksinspektion Ost.
Ort / Datum
1.4
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
1.4
Anmeldung von Schankanlagen
Abgabe von Speisen und Getränken
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Rechtliche Bestimmungen
Nach § 64 in Verbindung mit § 69 Gewerbeordnung ist auf einer festgesetzten Messe die Abgabe von Kostproben (Werbegaben, Proben von Getränken und Speisen)
nicht gestattungs-, aber anzeigepflichtig.
Werden Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt abgegeben und
handelt es sich nicht um Kostproben, liegt im Sinne des § 1 Abs. 1 Gaststättengesetz eine erlaubnispflichtige Tätigkeit vor. Hier ist dann auf jeden Fall eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz notwendig.
Bewirtung von Gästen, Kunden, Besuchern am Messestand:
Bei der Beurteilung der Bewirtung von Kunden eines Ausstellers, die unentgeltlich
erfolgt, ist der besondere Veranstaltungscharakter entscheidend mit zu berücksichtigen. Da die Gesamtveranstaltung primär den Charakter der Werbung hat, handelt
es sich bei der Getränke- und Speisenabgabe um eine Annexleistung zum eigentlichen Sinn und Zweck der Veranstaltung, nämlich der Kundenwerbung.
Nicht zuletzt aus arbeitstechnischen und wirtschaftspolitischen Gründen
sieht deshalb das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München
nach derzeitiger Sach- und Rechtslage bei der kostenlosen Abgabe von Speisen und Getränken auf Messen, auch wenn es sich nicht um Kostproben handelt, von einer gebührenpflichtigen Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz ab.
Information zum Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Personen, die bestimmte Lebensmittel (siehe letzter Absatz) herstellen, behandeln
oder in den Verkehr bringen und dabei mit ihnen in Berührung kommen oder in
Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung erstmalig tätig sind oder dort beschäftigt werden, dürfen diese Arbeiten
nur ausüben, wenn sie durch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines
vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nachweisen, dass sie
1. über die Tätigkeitsverbote des § 42 Abs. 1 IfSG
2. über die Verpflichtung nach § 43 Abs. 2, 4, 5 IfSG in mündlicher und schriftlicher
Form belehrt wurden und
3. nach der Belehrung schriftlich erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein
Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Von dieser erstmaligen Belehrungsverpflichtung ist befreit, wer bereits im
Besitz eines gültigen Gesundheitszeugnisses nach § 17 und § 18 Bundesseuchengesetz ist.
Die Bescheinigungen hinsichtlich des neuen IfsG und alte Gesundheitszeugnisse
nach dem BSG sind in deutscher Sprache vorzulegen. Personen, die folgende Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, fallen unter die Belehrungspflicht nach dem Infektionsschutzgesetz:
– Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
– Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
– Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
– Eiprodukte
– Säuglings- und Kindernahrung
– Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
– Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
– Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere
emulgierte Soßen, Nahrungshefen.
In Gastronomiebetrieben oder Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung
benötigt auch das Spülpersonal eine entsprechende Belehrungsbescheinigung.
Weitere Auskünfte und Informationen bzgl. Lebensmittelhygiene können Sie vom
zuständigen Sachbearbeiter der Behörde (Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA I/326, Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstr. 33, 81671 München)
Herrn Andreas Schweiger erhalten.
Tel. +49 89 23363533
Fax +49 89 23363531
[email protected]
Werden Vorschriften bzgl. der Lebensmittelhygiene nicht beachtet, behält sich die
Lebensmittelüberwachung der Stadt München weitergehende Maßnahmen vor, die
bis zur Untersagung der Lebensmittelzubereitung führen können.
1.4
Seite 2 / 2
ŷ Informationen zum Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Messegelände
1. Nicht ortsfeste Getränkeschankanlagen nach den Technischen Regeln für
Schankanlagen (TRSK) 400 Nr. 3.3.2 die örtlich neu errichtet werden, müssen der Behörde (siehe Ziffer 4) vom Betreiber formlos angezeigt werden. Vor
Inbetriebnahme muss die Schankanlage nach BetrSichV §10 Abs. 1 von einer
befähigten Person nach den Technischen Regeln der Betriebsicherheit (TRBS
1203) geprüft werden. Dies hat der Unternehmer (Verleiher oder Betreiber) zu
veranlassen.
Ein Durchschlag des Prüfergebnisses ist vor Ort aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen. Dies gilt auch, wenn die Anlage ausgeliehen ist.
Die Schankanlage muss vor Veranstaltungsbeginn nach der Verordnung (EG)
852/2004 gereinigt werden. Der Reinigungsnachweis und das Original der Prüfbescheinigung ist bei der Anlage aufzubewahren.
Ferner ist eine Betriebsanweisung nach TRSK 500 anzubringen.
2. Verwendungsfertige Anlagen nach TRSK 400 Nr. 3.3.1 müssen bei der Behörde
(siehe Ziffer 4) formlos angezeigt werden. Die wiederkehrende Prüfung gemäß
Betriebssicherheitsverordnung (§ 10 Abs. 2 BetrSichV) basierend auf der Gefährdungsbeurteilung (Betr.SichV.§3 ) muss alle zwei Jahre durch eine befähigte
Person durchgeführt werden. Die Prüfung ist primär vom Unternehmer (Verleiher oder Betreiber) nach BGV A1 der Anlage zu gewährleisten.
3. Die Druckgasbehälter sind stehend zu lagern und gegen Umfallen zu sichern.
4. Weitere Auskünfte und Informationen können Sie vom zuständigen Schankanlagenkontrollmeister der Behörde (Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat HA I / 322 AG 1, Ruppertstr. 19, 80466 München) Herrn Günter
Unterreithmaier erhalten.
Tel.
+49 89 23321299
Fax
+49 89 23325882
[email protected]
Werden Vorschriften bzgl. Schankanlagen nicht beachtet, behält sich das Kreisverwaltungsreferat weitergehende Maßnahmen vor, die bis zur Einstellung der Schankanlage führen können.
Servicefirmen der Messe München GmbH für die Reinigung und Prüfung von
Schankanlagen:
Für die Hallen B0 bis B6 und das Freigelände Block 5 bis 8
Getränke Widmann GmbH Schankanlagentechnik
Melchior-Huber-Str. 36, 85652 Ottersberg
Tel. +49 8121 8453
Fax +49 8121 78422
Mobil +49 177 2228453
[email protected], www.schanktec.de
Für die Hallen A1 bis A6 und C1 bis C4
Porta & Cortes GmbH & Co. KG
Ulmenstr. 9, 82131 Gauting
Tel. +49 89 14959596
Fax +49 89 14959597
[email protected]
Preisübersicht
Reinigung, Prüfung und Erstellung einer Prüfbescheinigung
für eine 1-leitige Schankanlage
EUR
75,00
für jede weitere Leitung
37,50
für eine 5-leitige Premixanlage
87,00
Prüfung nach Geräteschutzverordnung an einer
verwendungsfertigen oder aufgestellten Schankanlage
EUR
inkl. Hygieneprüfung für eine 1-leitige Schankanlage
auf Anfrage
für jede weitere Leitung
auf Anfrage
Arbeitsstunde
49,20
Stand: Juni 2012
1.5
Anmeldung
von Laser- und Röntgeneinrichtungen
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
Regierung von Oberbayern
Gewerbeaufsichtsamt 80534 München Deutschland
TÜV Süd Industrie Service GmbH
Abt.: IS-EG 3 Westendstraße 199 80686 München Deutschland
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor- / Durchwahl
Anmeldung für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4
Wir melden hiermit nachfolgende Lasereinrichtungen zur Inbetriebnahme an:
1. Funktionsart:
Laserproduktdemonstration
Lasershow
Anmeldung für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
nach der Röntgenverordnung (RöV)
Wir melden hiermit nachfolgende Röntgeneinrichtungen/Störstrahler zur Inbetriebnahme an:
1. Technische Angaben, Gerätedaten
2. Technische Angaben
Bezeichnung
Hersteller der Lasereinrichtung
Hersteller
Laserklasse
Typ
Klasse der Lasereinrichtung außerhalb evtl. vorhandener Schutzeinrichtungen
Baujahr
Verwendungszweck
Strahlungsleistung bzw. -energie
Strahler-Nr.
Wellenlänge
Bauartzulassungs-Nr.
Vorführgenehmigung
Impulsdauer bzw. -frequenz
3.
Telefax mit Vor- / Durchwahl
CE-Kennzeichnung nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
Standort
Name des Laserschutzbeauftragten
2.
3.
4.
Strahlenschutzverantwortliche
(bei juristischen Personen gesetzlicher Vertreter)
Strahlenschutzbeauftragte
Sonstige beim Betrieb der(s) Röntgeneinrichtung (Störstrahlers) tätige Personen
Von den Bestimmungen und Hinweisen auf Seite 2 haben wir Kenntnis
genommen.
Bitte Umsatzsteuer-ID angeben:
Ort / Datum
1.5
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
1.5
Anmeldung von
Laser- und Röntgeneinrichtungen
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Zu Lasereinrichtungen bitte beachten
ŷ Zu Röntgeneinrichtungen
3B
4
Anzeigepflicht
(§ 5 BGV B2)
X
X
X
Laserschutzbeauftragter
(§ 6 BGV B2)
X
X
X
Abgrenzung und Kennzeichnung des
Laserbereichs (§ 7 BGV B2)
X
X
X
Schutzmaßnahmen
(§ 8 BGV B2)
X
X
X
erforderliche
Unterlagen
mit Bauartzulassung
oder CE/MPG
ohne
Bauartzulassung
allgm.
Hochschutz
Vollschutz
Schulröntgengerät
1. Nach der RöV vom 8.1.1987 (BGBl I S. 114 ) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 30. April 2003 (BGBI I S. 604) bedarf der Betrieb von Röntgeneinrichtungen
der Genehmigung oder Anzeige (§§ 3,4 RöV). Auch bei bauartzugelassenen
Hochschutz- oder Vollschutzgeräten ist eine Anzeige an die zuständige Behörde
zumindest 2 Wochen vor der Inbetriebnahme zu richten. Die erforderlichen Unterlagen für die Anzeige und zum Betrieb der Anlage sind aus folgender Tabelle
ersichtlich:
3R
Abnahme durch Sachverständigen
X
X
X
Genehmigung
X
–
X
–
–
–
–
X
Anzeige 2
Wochen vor
Inbetriebnahme
–
X
–
X
X
X
X
–
Fachkundenachweis
X
X
X
X
X
–
X
X
Bescheinigung
mit Prüfbericht
des Sachverständigen
X
X
X
X
–
–
–
X
Nachweis der
Kenntnisse der
berechtigten
Personen
X
X
X*
X*
X*
–
X*
X*
Anfoderungen
Laserklasse
bzw. Störstrahlern bitte beachten
ohne
Bauartzulassung
1. Laser der Klassen 3R, 3B und 4, die im Rahmen der Produktpräsentation oder
zu werblichen Zwecken (Lasershow) in Funktion gezeigt werden, sind nach § 5
Abs. 1 der BG-Vorschrift BGV B2 „Laserstrahlung“ anzeigepflichtig (siehe auch
Durchführungsanweisungen zur BGV B2 in der aktualisierten Nachdruckfassung vom April 2007).
Wörtlich: „Der Unternehmer hat den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen
3B und 4 der Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen
Behörde vor der ersten Inbetriebnahme anzuzeigen.“
X = erforderlich
– = nicht erforderlich
2. Der Unternehmer hat für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3B
und 4 Sachkundige als Laserschutzbeauftragte schriftlich zu bestellen.
(1) Der Unternehmer hat dem Laserschutzbeauftragten folgende Aufgaben zu
übertragen:
1. Überwachung des Betriebs der Lasereinrichtungen
2. Unterstützung des Unternehmers hinsichtlich des sicheren Betriebs und
der notwendigen Schutzmaßnahmen
3. Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich Unterrichtung über wichtige Angelegenheiten des Laserstrahlenschutzes.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Unternehmer der Berufsgenossenschaft nachweist, dass er selbst die erforderliche Sachkunde besitzt und den Betrieb
der Lasereinrichtungen selbst überwacht.
3. Neuerungen
Die Norm DIN EN 60825-1 „Sicherheit von Laser-Einrichtungen“ wurde grundlegend überarbeitet und nunmehr in der Fassung Mai 2008 veröffentlicht. Dabei
wurden u.a. neue Laserklassen eingeführt. Die dadurch notwendige Änderung
bzw. Neufassung der BG-Vorschrift BGV B2 wird bald erwartet. Für die nach der
neuen Norm DIN EN 60825-1 eingeführte Laserklasse 3R (bereits in der Tabelle
oben aufgeführt) werden dabei Sicherheitsmaßnahmen zugrundegelegt, wie sie
für die alte Laserklasse 3B erforderlich sind.
4. Der Aussteller haftet gegenüber der MMG für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb der Lasereinrichtungen eintritt, auch soweit der Aussteller einen Dritten mit der Aufstellung oder dem Betrieb beauftragt.
Bitte verständigen Sie auch Ihren Haftpflichtversicherer, da eine allgemeine
Haftpflichtversicherung Schäden, die im Zusammenhang mit Laser- oder Maserstrahlen entstehen, möglicherweise nicht abdeckt.
1.5
Geräte
med.
Röntgeneinrichtung
technische Röntgeneinrichtung
mit Bauartzulassung
Störstrahler
U > 30 kV
ohne
Bauartzulassung
x = erforderlich
– = nicht erforderlich
* = Bestätigung des Strahlenschutzverantwortlichen oder -beauftragte über
Einweisung und Erfahrung im Anwendungsgebiet.
2. Der Messestand muss gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 4 RöV mit Personal besetzt sein,
das die notwendigen Kenntnisse über die mögliche Strahlengefährdung und die
anzuwendenden Schutzmaßnahmen besitzt. Ein nach der RöV notwendiger
Strahlenschutzbeauftragter muss während des Betriebes der Röntgeneinrichtung oder des genehmigungsbedürftigen Störstrahlers erreichbar sein.
3. Wenn die Voraussetzungen für einen Betrieb der Röntgenanlage/des Störstrahlers ohne Sachverständigenprüfung vor Ort nicht gegeben sind, muss nach
ordnungsgemäßer Anmeldung seitens des Ausstellers vor der Inbetriebnahme
die Einrichtung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Die zuständige
Behörde, das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern, kontrolliert
zu Beginn der Messe, ob die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ob
festgestellte Mängel beseitigt wurden, und erteilt erforderliche Genehmigungen zum Betrieb der Anlagen vor Ort. Diese Genehmigung ist für den Betreiber
kostenpflichtig. Auch für den genehmigungsfreien Betrieb ohne obligate Strahlenschutzprüfung vor Ort durch den Sachverständigen sind vom Betreiber die
notwendigen Unterlagen am Messestand bereitzuhalten.
4. Der Aussteller haftet gegenüber der MMG für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb der Röntgeneinrichtung eintritt, auch soweit der Aussteller einen Dritten mit der Aufstellung oder dem Betrieb beauftragt.
Bitte verständigen Sie auch Ihren Haftpflichtversicherer, da eine allgemeine
Haftpflichtversicherung Schäden, die im Zusammenhang mit Röntgenstrahlung
entstehen, möglicherweise nicht abdeckt.
Stand: Juni 2012
2.0
Standbauleistungen
Übersicht
Meplan GmbH
Seite 1 / 4
productronica
12. – 15. November 2013
Die abgebildeten Beispiele dienen zur vereinfachten Übersicht und sollen Ihnen
helfen, die richtige Standlösung zu finden. Vom einfachen Wandbaukonzept über
Systemstandbau bis hin zu mehrstöckigen Designständen, Containern oder Zelten
bieten wir maßgeschneiderte Konzepte. Eine Übersicht der Leistungen im Systemstandbau finden Sie auf den nächsten Seiten. Dort ist auch die Ausstattung der
Standtypen für verschiedene Standgrößen ersichtlich. Gerne entwickeln wir auf
Basis Ihrer Ideen und Vorstellungen nach einem gemeinsamen Gespräch ein individuelles Standbaukonzept für Designstände oder mehrgeschossige Architekturen.
Wir sind für Sie da und werden Ihr Konzept termingerecht und zu einem fairen Preis
verwirklichen. Meplan ist Ihr Partner für den professionellen Messeauftritt!
ŷ Vorschläge für Systemstand-Lösungen Formular 2.1 bis 2.9
bis 30 m2
Easy
2.1
52,00 EUR/m2
Maxi One
2.1
56,00 EUR/m2
Start A/B
2.2
66,20 EUR/m2
Atrium
2.3
88,30 EUR/m2
Economy
2.4
93,80 EUR/m2
Column
2.5
78,20 EUR/m2
Delta
2.5
105,90 EUR/m2
Royal
2.6
113,70 EUR/m2
108,40 EUR/m2
Bridge
2.7
140,00 EUR/m2
Impression
2.8
219,00 EUR/m2
Alpha
2.9
197,00 EUR/m2
bis 30 m2
über 30 m2
Fresh Sight
2.7
ŷ Vorschläge für Designstand-Lösungen Formular 2.12
Designstand
Segmentiertes Design
Kubische Lichtelemente
Klare Komposition
Mehrgeschossige Architektur
ŷ Trennwände
2.15 Trennwand Holz, roh ab 20,00 EUR / lfd. m
2.16 Trennwand-System, Aluminium/Kunststoff ab 35,00 EUR / lfd. m
2.0
Stand: Juni 2012
2.0
Standbauleistungen, Übersicht
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Im Umfang der Mietsystemstände sind die folgenden Leistungen enthalten:
– Montage und Demontage der Standkonstruktion in Aluminiumbauteilen, Durchgangshöhe Minimum 220 cm
– Beleuchtung inkl. Verkabelung ab dem Hauptanschluss
– 1 Stück Schriftblende je offene Standseite, in der Tabelle verzeichnetes Maß
bzw. umlaufend entlang der Gangseiten
Bezeichnung
Art.-Nr.
Easy
(2.1)
401
Maxi One
(2.1)
401
Start A/B
(2.2)
401
Innovation
(2.3)
401
Atrium
(2.3)
401
Economy
(2.4)
401
520
500
200
140
Glancer
(2.4)
Column
(2.5)
2.0
401
401
Seite 2 / 4
– Teppichboden inkl. Verlegung und Entfernung, Standardfarbe hellgrau, weitere
Farben (ohne Aufpreis) können auf den jeweiligen Formularen gewählt werden.
Sonderfarben für Teppich oder Wände, zusätzliche Ausstattung, Möblierung
oder Logos bieten wir gerne an.
Ausstattung
Strahler
Steckdose
Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang,
1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten
Strahler
Steckdose
Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang,
1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten
Strahler
Steckdose
Start A: Schriftblende weiß, 30 cm hoch, umlaufend entlang
der Standbegrenzung zu den Gangseiten
Start B: Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang,
1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten
Strahler
Steckdose
Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang,
1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten
Strahler
Steckdose
Kabine mit Tür
Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je
Standbegrenzung zu den Gangseiten
Garderobenleiste
Papierkorb
Strahler
Deckenleuchte
Steckdose
Kabine
Tisch 70 x 70 cm
Polsterstuhl
Sideboard
Ablage
Schriftblende weiß, 30 cm hoch, umlaufend an den
Gangseiten
Garderobenleiste
Papierkorb
Strahler
Steckdose
Kabine mit Tür
Sitzgruppe 3
Infotheke IF07, beleuchtet
Netzbarhocker BH12, schwarz
Prospektständer P3
Schriftblende weiß, 45 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je
Standbegrenzung zu den Gangseiten
Garderobenleiste
Papierkorb
Strahler
Steckdose
Standgröße bis 20 m2
bis 40 m2
ab 40 m2
je 3 m Standfläche 1 Stück
1
2
2
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
1
2
2
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
1
2
2
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
1
2
2
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
1
bis 1 x 2 m
2
bis 2 x 2 m
2
bis 3 x 3 m
1
1
1
1
1
1
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
je 6 m2 Standfläche 1 Stück
1
bis 1 x 2 m
1
4
1
4
1
1
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
1
bis 1 x 2 m
1
1
1
1
1
1
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
1
EUR/m2
52,00
2
56,00
66,20
75,10
88,30
93,80
2
bis 2 x 2 m
1
4
1
4
2
bis 3 x 3 m
1
4
1
4
1
1
1
1
2
bis 2 x 2 m
1
1
1
1
2
bis 2 x 3 m
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
130,00
78,20
Stand: Juni 2012
2.0
Standbauleistungen, Übersicht
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Bezeichnung
Art.-Nr.
Delta
(2.5)
Strahler (HQI 150 W)
Langarmstrahler
520
Bezeichnung
Royal
(2.6)
Art.-Nr.
401
520
500
200
140
M2 farbig
(2.6)
401
520
Bezeichnung
Bridge
(2.7)
Bezeichnung
Fresh Sight
(2.7)
2.0
Ausstattung
Art.-Nr.
520
500
Art.-Nr.
Steckdose
Kabine mit Tür
Tisch 70 x 70 cm
Lederstuhl grau
Infotheke
Barhocker grau
Schriftblende weiß, Dreiecksform, 1 Stück je Standbegrenzung zu den Gangseiten
Garderobenleiste
Papierkorb
Ausstattung
Strahler
Steckdose
Kabine mit Tür
Tisch 70 x 70 cm
Polsterstuhl
Sideboard
Ablage
Schriftblende weiß, 30 cm hoch, 150 cm lang, 1 Stück je
Standbegrenzung zu den Gangseiten
Garderobenleiste
Papierkorb
Strahler
Langarmstrahler
Steckdose
Kabine mit Tür
Tisch 70 x 70 cm
Lederstuhl, grau
Infotheke
Leder-Barhocker, grau
Garderobenleiste
Papierkorb
Ausstattung
Strahler (HQI 150 W)
Kabine mit Tür
Tisch 70 x 70 cm
Polsterstuhl
Steckdose
Garderobenleiste
Papierkorb
Ausstattung
Strahler (HQI 150 W)
Kabine mit Tür
Sitzgruppe Gliss
Theke Dax
Barhocker Hoop
Steckdose
Garderobenleiste
Papierkorb
Seite 3 / 4
Standgröße ab 20 m2
ab 40 m2
EUR/m2
je 6 m² Standfläche 1 Stück
je 1 Stück pro
2 Wandelemente
1
bis 1 x 2 m
1
4
1
4
Beleuchtung individuell abgestimmt auf Größe und Art
des Standbaus
2
bis 1 x 2 m
1
4
1
4
105,90
1
1
1
1
Standgröße bis 20 m2
bis 40 m2
ab 40 m2
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
1
bis 1 x 2 m
1
4
1
4
2
bis 2 x 2 m
1
4
1
4
2
bis 3 x 3 m
1
4
1
4
1
1
1
1
2
2
bis 2 x 2 m
1
4
1
1
1
1
2
2
bis 3 x 3 m
1
4
1
1
1
1
1
1
je 3 m2 Standfläche 1 Stück
2
1
bis 1 x 2 m
1
4
1
1
1
1
Standgröße ab 20 m2
ab 40 m2
je 5 m Standfläche 1 Stück
bis 1 x 2 m
1
4
2
1
1
bis 2 x 3 m
1
4
2
1
1
Standgröße ab 30 m2
ab 50 m2
je 5 m Standfläche 1 Stück
bis 2 x 2 m
1
1
1
2
1
1
bis 2 x 3 m
1
1
1
2
1
1
2
2
EUR/m2
113,70
94,90
EUR/m2
140,00
EUR/m2
108,40
Stand: Juni 2012
2.0
Standbauleistungen, Übersicht
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Bezeichnung
Art.-Nr.
Impression
(2.8)
401
Omega
(2.8)
401
Bezeichnung
Theta
(2.9)
Alpha
(2.9)
2.0
Art.-Nr.
Ausstattung
Strahler
Kabine mit Tür
Steckdose
Garderobenleiste
Papierkorb
Strahler (HQI 150 W)
Kabine mit Tür
Steckdose
Garderobenleiste
Papierkorb
Seite 4 / 4
Standgröße ab 75 m2
EUR/m2
je 4 m Standfläche 1 Stück
bis 3 x 3 m
3
1
1
je 5 m2 Standfläche 1 Stück
bis 3 x 3 m
3
1
1
219,00
2
Ausstattung
Strahler (HQI 150 W)
Kabine mit Tür
Steckdose
Garderobenleiste
Papierkorb
Strahler (HQI 150 W)
Kabine mit Tür
Steckdose
Garderobenleiste
Papierkorb
240,00
ab 50 m2
EUR/m2
je 5 m Standfläche 1 Stück
bis 3 x 3 m
2
1
1
je 5 m2 Standfläche 1 Stück
bis 3 x 3 m
2
1
1
175,00
2
197,00
Stand: Juni 2012
2.1
Miet-Systemstand
Typ Easy, Typ Maxi One
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Easy zum Grundpreis von 52,00 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Maxi One zum Grundpreis von 56,00 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S3 85,50
S15 139,50
S20 168,00
S11 265,00
S16 117,00
S21 336,00
S13 85,50
S17 133,00
S22 143,00
S14 158,50
S18 174,50
S23 305,00
Grafik/Beschriftung
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Wandfarbe
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Farbangabe
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15%
Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und
im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive.
Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0
verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Ort / Datum
2.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.1
Miet-Systemstand Typ Easy, Typ Maxi One
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Easy
Seite 2 / 2
Maxi One
S3
S11
S13
S14
S15
S16
S17
S18
S20
S21
S22
S23
2.1
Stand: Juni 2012
2.2
Miet-Systemstand
Typ Start A, Typ Start B
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Start A zum Grundpreis von 66,20 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Start B zum Grundpreis von 66,20 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S1 102,50
S5 130,00
S9 167,00
S2 68,50
S6 73,50
S10 186,00
S3 102,50
S7 140,50
S11 265,00
S4 100,50
S8 155,00
S12 181,50
Grafik/Beschriftung
Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender
Farbe (Sonderfarben auf Anfrage):
schwarz
blau
rot
grün
Text für Schriftblende
2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen
auf Anfrage.
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate
finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Wandfarbe
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Ort / Datum
2.2
Farbangabe
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Wir bestellen eine Kabine (verschließbar, bis 2 x 2 m) zum Preis von
113,00 EUR zzgl. ges MwSt.
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2 (kleinere Stände 15%
Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und
im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive.
Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0
verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.2
Miet-Systemstand Typ Start A, Typ Start B
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Start A
Seite 2 / 2
Start B
S1
S2
S3
S4
S5
S6
S7
S8
S9
S10
S11
S12
2.2
Stand: Juni 2012
2.3
Miet-Systemstand
Typ Innovation, Typ Atrium
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Innovation zum Grundpreis von 75,10 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Atrium zum Grundpreis von 88,30 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S1 102,50
S5 130,00
S9 167,00
S2 68,50
S6 73,50
S10 186,00
S3 102,50
S7 140,50
S11 265,00
S4 100,50
S8 155,00
S12 181,50
Grafik/Beschriftung
Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender
Farbe (Sonderfarben auf Anfrage):
schwarz
blau
rot
grün
Text für Schriftblende
2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen
auf Anfrage.
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate
finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Wandfarbe
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Ort / Datum
2.3
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2 (kleinere Stände 15%
Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und
im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive.
Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0
verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Farbangabe
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.3
Miet-Systemstand Typ Innovation, Typ Atrium
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Innovation
Seite 2 / 2
Atrium
S1
S2
S3
S4
S5
S6
S7
S8
S9
S10
S11
S12
2.3
Stand: Juni 2012
2.4
Miet-Systemstand
Typ Economy, Typ Glancer
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Economy zum Grundpreis von 93,80 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Glancer zum Grundpreis von 130,00 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S1 102,50
S5 130,00
S9 167,00
S2 68,50
S6 73,50
S10 186,00
S3 102,50
S7 140,50
S11 265,00
S4 100,50
S8 155,00
S12 181,50
Grafik/Beschriftung
Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender
Farbe (Sonderfarben auf Anfrage):
schwarz
blau
rot
grün
Text für Schriftblende
2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen
auf Anfrage.
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate
finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Wandfarbe
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Ort / Datum
2.4
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2 (kleinere Stände 15%
Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und
im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive.
Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0
verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Farbangabe
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.4
Miet-Systemstand Typ Economy, Typ Glancer
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Economy
Seite 2 / 2
Glancer
S1
S2
S3
S4
S5
S6
S7
S8
S9
S10
S11
S12
2.4
Stand: Juni 2012
2.5
Miet-Systemstand
Typ Column, Typ Delta
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Column zum Grundpreis von 78,20 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Delta zum Grundpreis von 105,90 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S1 102,50
S5 130,00
S9 167,00
S2 68,50
S6 73,50
S10 186,00
S3 102,50
S7 140,50
S11 265,00
S4 100,50
S8 155,00
S12 181,50
Grafik/Beschriftung
Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender
Farbe (Sonderfarben auf Anfrage):
schwarz
blau
rot
grün
Text für Schriftblende
2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen
auf Anfrage.
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate
finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Wandfarbe
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Ort / Datum
2.5
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2/20 m2 (kleinere Stände
15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich
und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular
2.0 verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Farbangabe
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.5
Miet-Systemstand Typ Column, Typ Delta
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Column
Seite 2 / 2
Delta
S1
S2
S3
S4
S5
S6
S7
S8
S9
S10
S11
S12
2.5
Stand: Juni 2012
2.6
Miet-Systemstand
Typ Royal, Typ M2 farbig
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Royal zum Grundpreis von 113,70 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ M2 farbig zum Grundpreis von 94,90 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
102,50
130,00
167,00
85,50
133,00
143,00
S2
S6
S10
S14
S18
S23
68,50
73,50
186,00
158,50
175,50
305,00
Wandfarbe
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Farbangabe
Teppichfarbe
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S1
S5
S9
S13
S17
S22
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
S3
S7
S11
S15
S20
102,50
140,50
265,00
139,50
168,00
S4
S8
S12
S16
S21
100,50
155,00
181,50
117,00
336,00
Grafik/Beschriftung
Wir bestellen eine Blendenbeschriftung mit Standardbuchstaben in folgender
Farbe (Sonderfarben auf Anfrage):
schwarz
blau
rot
grün
Text für Schriftblende
2,50 EUR pro Buchstabe (Helvetica bis 18 cm Schrifthöhe). Andere Schrifttypen
auf Anfrage.
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Wasseranschluss
Standreinigung
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 15 m2/20 m2 (kleinere Stände
15% Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich
und im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive. Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular
2.0 verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Ort / Datum
2.6
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.6
Miet-Systemstand Typ Royal,Typ M2 farbig
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
S1
S2
S3
S4
S5
S6
S7
S8
S9
S10
S11
S12
S13
S14
S15
S16
S17
S18
S20
S21
S22
S23
2.6
Stand: Juni 2012
2.7
Miet-Systemstand
Typ Bridge, Typ Fresh Sight
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Bridge zum Grundpreis von 140,00 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Fresh Sight zum Grundpreis von 108,40 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges MwSt.
S3 85,50
S15 139,50
S20 168,00
S11 265,00
S16 117,00
S21 336,00
S13 85,50
S17 133,00
S22 143,00
S14 158,50
S18 174,50
S23 305,00
Grafik/Beschriftung
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Bei dem Systemstand Typ Bridge/Fresh handelt es sich um ein hochwertiges
Standsystem mit individueller Zusatzausstattung, die nicht über das Formular 2.10, Übersicht Zusatzausstattung, zu bestellen ist. Gerne beraten wir Sie
in einem persönlichen Gespräch über das umfassende Angebot an Ausstattungsmöglichkeiten, die Ihren Wünschen entsprechen.
Wandfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar)
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Ort / Datum
2.7
Farbangabe
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar)
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15%
Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und
im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive.
Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0
verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.7
Miet-Systemstand Typ Bridge, Typ Fresh Sight
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Bridge
Seite 2 / 2
Fresh Sight
S3
S11
S13
S14
S15
S16
S17
S18
S20
S21
S22
S23
2.7
Stand: Juni 2012
2.8
Miet-Systemstand
Typ Impression, Typ Omega
Meplan GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Impression zum Grundpreis von 219,00 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Omega zum Grundpreis von 240,00 EUR/m2
zzgl. ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S3 85,50
S15 139,50
S20 168,00
S11 265,00
S16 117,00
S21 336,00
S13 85,50
S17 133,00
S22 143,00
S14 158,50
S18 174,50
S23 305,00
Grafik/Beschriftung
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Bei dem Systemstand Typ Impresssion/Omega handelt es sich um ein hochwertiges Standsystem mit individueller Zusatzausstattung, die nicht über das
Formular 2.10, Übersicht Zusatzausstattung, zu bestellen ist. Gerne beraten
wir Sie in einem persönlichen Gespräch über das umfassende Angebot an
Ausstattungsmöglichkeiten, die Ihren Wünschen entsprechen.
Wandfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar)
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Ort / Datum
2.8
Farbangabe
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe (nur für Standtyp Impression auswählbar)
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15%
Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und
im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive.
Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0
verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.8
Miet-Systemstand Typ Impression, Typ Omega
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Impression
Seite 2 / 2
Omega
S3
S11
S13
S14
S15
S16
S17
S18
S20
S21
S22
S23
2.8
Stand: Juni 2012
2.9
Miet-Systemstand
Typ Theta, Typ Alpha
Meplan GmbH
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productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
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Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
den Miet-Systemstand Typ Theta zum Grundpreis von 175,00 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
den Miet-Systemstand Typ Alpha zum Grundpreis von 197,00 EUR/m2 zzgl.
ges. MwSt.
Für Standflächen ab 30 m2 erhalten Sie einen Preisnachlass. Den aktuellen
Preis erhalten Sie mit Hilfe des Meplan Standkonfigurators unter www.meplan.com.
Oder Sie rufen uns einfach an, wir helfen gerne weiter.
Achtung: Der Strom- und Wasseranschluss sowie der jeweilige Verbrauch sind
nicht im Standpreis enthalten und müssen gesondert geordert werden. Der Aussteller kann die notwendigen Anschlüsse selbst bestellen. Gerne bereitet Meplan
die Bestellformulare kostenlos zur Unterschrift vor und sendet diese an den Aussteller. Der Aussteller muss dann die unterzeichneten Formblätter an den Technischen
Ausstellerservice faxen oder per Post senden. Es wird empfohlen, auch Standreinigung und Standbewachung zu bestellen.
ŷ Zusatzausstattung
Preise in EUR zzgl. ges. MwSt.
S3 85,50
S15 139,50
S20 168,00
S11 265,00
S16 117,00
S21 336,00
S13 85,50
S17 133,00
S22 143,00
S14 158,50
S18 174,50
S23 305,00
Grafik/Beschriftung
Bitte erstellen Sie ein Angebot für unser Logo.
Bitte Vorlage an Meplan senden. Informationen über die benötigten Dateiformate finden Sie im Downloadbereich unter www.meplan.com
Bei dem Systemstand Typ Theta/Alpha handelt es sich um ein hochwertiges
Standsystem mit individueller Zusatzausstattung, die nicht über das Formular 2.10, Übersicht Zusatzausstattung, zu bestellen ist. Gerne beraten wir Sie
in einem persönlichen Gespräch über das umfassende Angebot an Ausstattungsmöglichkeiten, die Ihren Wünschen entsprechen.
Wandfarbe
Standard weiß
RAL/Pantone/HKS
Aufpreis 49,00 EUR je lfm
Ort / Datum
2.9
Farbangabe
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Teppichfarbe
hellgrau (Standard)
anthrazit
blau
rot
grün
mint
Standinformation
Typ:
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Fläche:
Front x Tiefe in m
Kabine:
Größe: m x m
Bitte bereiten Sie für uns die Formblätter für die folgenden Leistungen vor:
Die Berechnung der Leistungen erfolgt über die Messe München GmbH direkt an
den Aussteller zu den in den Bestellformularen ausgewiesenen Preisen.
Elektrohauptanschluss
Standreinigung
Wasseranschluss
Standbewachung
Für die termingerechte Abwicklung der Bestellungen bitten wir Sie, das Formular
2.17 mit einer Handskizze des Grundrisses und Ihren genauen Vorstellungen
beizufügen. Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Mietpreis versteht sich ab einer Standfläche von 20 m2 (kleinere Stände 15%
Aufschlag) inklusive Montage und Demontage aller gelieferten Teile, Teppich und
im Standard befindliche Möbel. Der Mietpreis für die Standfläche ist nicht inklusive.
Die genaue Grundausstattung dieses Standtyps finden Sie auf dem Formular 2.0
verzeichnet.
Umsatzsteuer-ID
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.9
Miet-Systemstand Typ Theta, Typ Alpha
Meplan GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Theta
Seite 2 / 2
Alpha
S3
S11
S13
S14
S15
S16
S17
S18
S20
S21
S22
S23
2.9
Stand: Juni 2012
2.10
Übersicht
Zusatzausstattungen
Seite 1 / 3
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Standbau
301
Einbauvitr., 50 x 50 x 250, voll verglast,
3 Glasb., Beleuchtung 1)
245,00
Alle Maßangaben in cm, B x T x H, alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt.
302
Einbauvitr., 100 x 50 x 250, voll verglast,
3 Glasb., Beleuchtung 1)
296,00
303
Einbauvitr., 100 x 50 x 250, Glashöhe
100 cm, 1 Glasb., Bel. 1)
235,00
304
Einbauvitr., 50 x 50 x 250, Glashöhe
100 cm, 1 Glasb., Bel. 1)
195,00
305
Wandvitrine, 100 x 30 x 100, 1 Glasboden,
Beleuchtung 1)
135,00
306
Einbausäule, unverglast 1)
74,00
400
Steckdose, 230 V
16,00
401
Strahler, 100 W
18,00
Menge
2.10
Pos.-Nr.
Artikel
EUR
101
Wandelement, 100 x 250
105
Wandelement mit Lochplatte, 100 x 250 1)
40,00
102
Plexiglaswand, 100 x 250 1)
95,00
103
Gitterwand 1)
50,00
104
Blende, farbig: Aufpreis pro lfd. M.
10,00
140
Ablage, 100 x 30 1)
18,00
141
Schrägablage, 100 x 30 1)
23,00
142
Grafikplatte, ca. 100 x 100 1)
36,00
143
Kollektionsstange, 100 1)
20,00
1)
36,00
144
Garderobenleiste für Kabine
15,00
200
Sideboard, ca. 100 x 50 x 80
59,00
201
Infotheke, ca. 100 x 50 x 100
69,00
201a
Infotheke, geschlossen
80,00
202
Bartheke, ca. 100 x 50 x 120, mit Aufsatz,
Systembauweise
203a
Anbautisch, 100 x 50 x 80
203b
Anbautisch, 100 x 50 x 100 1)
1)
ŷ Möbel
Alle Maßangaben in cm, B x T x H, alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt.
Menge
135,00
30,00
Pos.-Nr.
Artikel
EUR
500
Polsterstuhl
17,00
501
Bürodrehstuhl
36,00
502
Barhocker, Z-line
23,00
520
Tisch, ca. 70 x 70
25,00
30,00
521
Tisch, ca. 120 x 70
26,00
522
Tisch, rund, ø 80, weiß
36,00
204
Anbauschrank, im System, 100 x 50 x 80
82,00
210
Dekopodest, ca. 50 x 50 x 50
39,00
524
Stehtisch, Platte ca. 60, weiß, Höhe 110
54,00
544
Stapelregal, 75 x 30, 5 Böden (Kunststoff)
29,00
546
Prospektständer, 56 x 65 x 130, 3 Schalen
35,00
211
Dekopodest, ca. 100 x 100 x 50
49,00
212
Videopodest, ca. 70 x 50 x 120, mit Fach
für Player
85,00
213
Stufenpodest, 100 x 100, Höhen ca. 50,
75, 100
145,00
215
Computertisch, PC02, 70 x 80 x 120
95,00
216
Computertisch, PC03, 70 x 30 x 120
169,00
300
Tischvitrine, ca. 100 x 50 x 100,
m. Unterbau
120,00
1)
Artikel bedingt bestellbar für Standtypen 2.2 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.18
Stand: Juni 2012
2.10
Übersicht
Zusatzausstattungen
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 3
ŷ Multimedia
ŷ Elektrogeräte
Alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt.
Alle Maßangaben in cm, B x T x H, alle Mietpreise für Messedauer zzgl. ges. MwSt.
Menge
Artikel
410,00
Set 1: Datenpräsentation 47“ LCD (1920x1080 Pixel,
Format 16:9, Bilddiagonale 1190 mm), mit Bodenstandfuß, integrierte Lautsprecher, Notebook
800,00
Set 2: Video Präsentation Standard 47“ LCD (1920x1080
Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1190mm), mit Bodenstandfuß, integrierte Lautsprecher, DVD Player
595,00
Video Präsentation Full HD: 47“ LCD Monitor bis
1920x1080 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1067 mm,
mit Bodenstandfuß, integrierte Lautsprecher, Blue-ray
Player
650,00
DVD Player, DVD, Audio-CD, Video-CD, Autorepeat,
C. Code 2
Menge
Pos.-Nr.
Artikel
EUR
600
Kühlschrank 140 l, ca. 55 x 60 x 85
63,00
601
Spüle mit Boiler, ca. 100 x 60 x 90
(zus. 2 kW Strom bestellen)
110,00
602
Messeküche, ca. 100 x 60 x 90
(zus. 5 kW Strom bestellen) (2 Herdplatten, Kühlschrank, Spüle, Boiler)
195,00
603
Kaffeemaschine, für 10 Tassen
(zus. 1 kW bestellen)
42,00
Mehr Details:
Möbel, Pflanzen, Technik und Accessoires finden Sie im Internet
unter www.meplan.de
45,00
32“ TFT Video und Datenmonitor (1280x768 Pixel,
Format 16:9, Bilddiagonale 762mm), mit Tischfuß,
Lautsprecher
260,00
50“ Plasma Monitor (1366x768 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1270mm), mit Bodenstandfuß, Lautsprecher
720,00
61“ Plasma Monitor (1366x768 Pixel, Format 16:9, Bilddiagonale 1549mm) mit Wandhalter, Lautsprecher
1.220,00
Set 3: Business Präsentation, LCD Projektor ~3000
ANSI Lumen, Leinwand 2,10 x 1,60 m (Aufprojektion),
Notebook mit Betriebssystem WinXP
640,00
Aktiv Beschallung für Stände bis 40 m2: Anschluss von
Mikrofon/Musikquelle möglich (inkl. drahtgebundenem
Handmikrofon
285,00
Live Beschallung für Stände bis 40 m2, Sprache und
Musik, 4 Lautsprecher, Verstärker, Tonpult, EQ, CD
Player, 1 Funkmikrofon
680,00
Ort / Datum
2.10
EUR
Small PC Office Notebook mit Betriebssystem WinXP,
Laserdrucker
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.10
Übersicht
Zusatzausstattungen
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 3
ŷ Abbildungen
301
302
303
304
305
215
216
300
200
201
202
141, 140, 203
142, 204
212
213
LCD Display
Beamer
VHS Video Präsenter
Plasma Displays
Set 2
Set 6
2.10
Stand: Juni 2012
2.11
AGB
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Mietbedingungen der Meplan GmbH
1. Allgemeines
1.1 Allen Rechtsgeschäften und Angeboten liegen nur unsere nachfolgenden
Geschäftsbedingungen zugrunde. Dies gilt auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte. Von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden haben keine Gültigkeit; dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Mietbedingungen gelten sowohl für vorgefertigte
Stände (Systemstände) als auch für individuell in Auftrag gegebene Stände
(Designstände).
1.2 Die überlassenen Messestände (System- oder Designstände) werden grundsätzlich nur mietweise überlassen. Daher sind ausdrücklich alle gelieferten
Teile lediglich vermietet, es sei denn im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung werden die Elemente ausdrücklich als Verkaufsteile ausgewiesen.
1.3 Angebote, die wir dem Kunden unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Der Vertragsschluss kommt dergestalt
zustande, dass wir dem Kunden auf sein Angebot eine Auftragsbestätigung
zukommen lassen.
1.4 Alle Vereinbarungen, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen
der Schriftform. Hat der Kunde bis 10 Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn
keine Auftragsbestätigung erhalten, so ist uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen. Mit der Auftragsbestätigung übermitteln wir einen Aufbauplan und
eine Aufstellung der bestellten Leistungen.
1.5 Wenn Montagen durch uns durchgeführt werden, so gelten für die Montageleistungen zusätzlich besondere Vereinbarungen.
2. Preise
2.1 Die Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, zuzüglich gesetzlicher
MwSt. Alle Preise verstehen sich zur mietweisen Gestellung, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.
2.2 Nicht im Preis enthalten sind, sofern nichts anderes vereinbart, die messeseitigen Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren (z. B. Statik)
sowie die Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften, Speditionen, Abfer tigungsorganen, Zollbehörden etc. erhoben werden.
2.3 Neue Belastungen der Mietsache, die durch Erhöhung der MwSt., Beförderungssteuer, Zölle, Ausfuhr-Abgaben, Überseefrachten oder ähnliche behördliche Maßnahmen oder Anordnungen nach Vertragsabschluss entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
2.4 Wir sind berechtigt, Erhöhungen unserer Einkaufspreise gegenüber dem
Stand zum Vertragsabschluss dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen,
soweit diese auf Änderungen gemäß Ziffer 2.3 beruhen.
2.5 Eine Preisanpassung kann jeder Vertragsteil nach Ablauf von 4 Monaten nach
Vertragsschluss verlangen, wenn sich die Preise für das benötigte Material
oder die Lohn- und Lohnnebenkosten durch gesetzliche oder tarifliche Veränderungen insgesamt um mehr als 5 % verändert haben. Der Vertragsteil, der
die Anpassung verlangt, hat die Voraussetzungen hierfür nachzuweisen.
2.6 Bei Systemständen werden Planänderungen nach der dritten Änderung mit
einer Pauschale von EUR 25,00 zzgl. MwSt. je Änderung berechnet. Ab dem
Aufbaubeginn werden Änderungen am Standlayout bei System- und Designständen nur unter Vorbehalt der Durchführbarkeit und mit zusätzlichen Kosten
(Stundensatz EUR 45,00 zzgl. Material zzgl. MwSt.) ausgeführt.
3. Lieferzeit und Lieferverzug
3.1 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch uns setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden
voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne,
keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist
angemessen verlängert.
3.2 Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer
der Behinderung und Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Entschädigungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, bei einer derartigen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung,
welche länger als 4 Wochen dauert, vom Vertrag zurückzutreten.
2.11
3.3 Wir sind nicht verantwortlich für Lieferverzögerungen, die durch staatliche Beschränkung der Einfuhr, wie Devisenbewirtschaftungen usw., hervorgerufen
werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insofern befugt, als sein
Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Zurückbehaltungsrechts – insbesondere des kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts im Sinne von § 369 HGB – ist
ausgeschlossen.
4.3 Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber in Zahlung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bis
zur Einlösung des Wechsels bleibt der Zahlungsanspruch bestehen.
4.4 Treten beim Kunden Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit entfallen lassen, sind wir berechtigt, die Zahlung sämtlicher noch offener, bereits fälliger
Forderungen sofort zu verlangen und, sofern eine entsprechende Zahlung
trotzt Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist unterbleibt, von dem Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Gegenstände zurückzunehmen.
4.5 Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
statt der Leistung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere wegen Verzögerung der Leistung, bleibt hiervon unberührt.
5. Sicherheitsvorkehrungen/Verpflichtungen des Kunden
5.1 Kabinen und abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Die
Schließmechanismen dienen allein als Sichtschutz. Es wird daher dringend
die Bestellung einer Standbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden zudem dringend empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache als auch Ausstellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca.
EUR 500,00 je m² - Standbau). Wir haften nicht für am Stand hinterlassene
Gegenstände.
5.2 Werden vom Kunden Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Kunde die Gewähr, dass auch
durch die Herstellung und Lieferung von nach seinen Unterlagen ausgeführten
Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet
nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und für alle Schäden
aufzukommen, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen.
5.3 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Standbegrenzungswände zu bestellen. Es ist nicht erlaubt, Rückwände vom Standnachbarn zu eigenen Begrenzungszwecken zu nutzen.
6.
Einlagerung
Grundsätzlich werden keine Gegenstände des Kunden für diesen eingelagert.
Sofern eine Einlagerung im Einzelfall gewünscht ist, setzt dies voraus, dass
ein entsprechender Einlagerungsschein ausgestellt wurde. Für die eingelagerten Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie
bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
7. Regelung für Mietverträge
7.1 Das Mietgut wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum
überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Die Untervermietung ist nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung
gestattet.
Stand: Juni 2012
AGB
productronica
12. – 15. November 2013
7.2 Der Zustand und die Vollzähligkeit des Mietguts sind vom Kunden beim Empfang zu prüfen. § 377 HGB gilt insoweit entsprechend. Über die Übergabe
(Abnahme) wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Abnahme erfolgt zum
vereinbarten Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 18.00 Uhr am Tag vor der Eröffnung der Messe. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die
Gesamtleistung nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
7.3 Da es sich beim Mietgut um gebrauchte Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch. Dies gilt auch für materialtypische Farb- und Oberflächenabweichungen.
7.4 Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von uns auf
den Mieter über, wenn das Mietgut übergeben wurde. Verlust und Beschädigungen am Mietgut sind vom Kunden unverzüglich an uns zu melden, um gemeinsame Maßnahmen zur Schadensminderung/-beseitigung abzustimmen.
Die Gefahrtragung des Kunden endet mit der Rückgabe an uns.
7.5 Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Verluste und Schäden am
Mietgut in der Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung/Reparatur des
Mietgutes, maximal bis zu dessen Wert bei der Übergabe an den Kunden. Wir
empfehlen dem Kunden, das Mietgut gegen Verlust, Beschädigung und Vandalismus auf seine Kosten zu versichern. Der Versicherungswert des Mietguts
wird von uns auf Wunsch mitgeteilt. Beschädigte Systemwände werden zum
Stückpreis von EUR 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
7.6 Das Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung (Messe)
und der Abbau beginnt unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anderes vereinbart ist. Am Mietstand hinterlassene Gegenstände werden ohne Wertersatz
entsorgt.
7.7 Dem Kunden obliegt die Obhut- und Aufsichtspflicht bezüglich des gesamten
Mietgegenstandes ab Übergabe bis 2 Stunden nach Messende. Verletzt der
Kunde die Obhut- und Aufsichtspflicht, hat er uns den hierdurch entstehenden
Schaden zu ersetzen.
7.8 Für die in der Grundausstattung enthaltenen Gegenstände, die der Kunde im
Einzelfall nicht benötigt, wird keine anteilige Mietrückzahlung geleistet. Diese
Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden.
8.
Haftungsbegrenzung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden
wird – vorbehaltlich Satz 3 – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Für fahrlässig verursachte sonstige Schäden, die auf der Verletzung
einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haften wir ebenfalls, allerdings
beschränkt auf die vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungsregelungen gelten sowohl für gesetzliche wie auch vertragliche
Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aufgrund von
Gewährleistungsvorschriften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
2.11
2.11
Seite 2 / 2
9. Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
9.1 Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben unser
geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne unsere Zustimmung
die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten
oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten
zu erstellen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
9.2 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 9.1 enthaltenen Verpflichtungen, so hat
er eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 % des zwischen den Parteien vereinbarten Mietentgelts für das betroffene Mietgut, mindestens EUR 5.000,00, zu
zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch
angerechnet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung,
bleiben unberührt.
9.3 Auch nach Zahlung des vereinbarten Entgelts verbleiben uns die Urheberrechte an den in Ziffer 9.1 genannten Unterlagen und an den von uns hergestellten
Werken.
9.4 Wir sind berechtigt, unseren Firmennamen in angemessener Größe an den
von uns oder nach den Plänen des Kunden hergestellten Gegenständen, insbesondere Messeständen anzubringen. Wir sind zudem berechtigt, kostenlos
und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten
Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.
10. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom
Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu
verarbeiten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist München.
11.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, unsere
Ansprüche gegen den Kunden bei dem Gericht geltend zu machen, das für
den Ort, an dem der Kunde seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, zuständig ist.
11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 (CISG), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz oder seinen
Wohnsitz im Ausland hat.
11.4 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.
Stand: Juni 2012
2.12
Designstände
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
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PLZ / Ort / Land
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ŷ MEPLAN DESIGN
Ein Team von Architekten, Designern und Marketingprofis sorgt für das optimale Zusammenspiel eines außergewöhnlichen Standdesigns, einer perfekt abgestimmten
Messevorbereitung und einer absolut verlässlichen Projektabwicklung.
Hochwertigste Standbautechnik, individuell gefertigte Unikate und exklusivste Ausstattungsdetails: MEPLAN DESIGN legt höchsten Wert auf das Besondere, das
Einzigartige, auf den puren Perfektionismus.
Hochwertigste Messearchitektur
– Kreativ
beeindruckende Standdesigns in Ihrer Corporate Identity
– Maßgeschneidert
individuelle, auf Ihre Messeziele abgestimmte Konzeption
– Exklusiv
hochwertigste Messearchitekturen mit exklusivster Ausstattung
– Zielorientiert
perfekt abgestimmte Projektabwicklung
– Professionell
Projektbetreuung durch ein Team von Architekten, Designern und Marketingprofis
Ort / Datum
2.12
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+49 89 949-24989
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Durch die Angabe Ihres Budgets stellen Sie sicher, dass wir Ihnen ein Standkonzept
basierend auf Ihren Vorstellungen und Anforderungen entwickeln können, welches
optimal auf Ihr Messeziel ausgerichtet ist.
Ihr Budget ca.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Designstände
productronica
12. – 15. November 2013
2.12
2.12
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Stand: Juni 2012
2.13
Trennwände / Malerarbeiten
Trennwand, Holz neuwertig,
Oberfläche glatt
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Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – für dessen Standfläche Standbegrenzungswände (Trennwand, Holz neuwertig
– unbehandelt) entsprechend der Standgröße zum Preis von 50,90 EUR/lfd.m zzgl. ges. MwSt.
ŷ Hinweis
Trennwand, Holz neuwertig (Oberfläche glatt, Deckschicht mit 10 mm rohen
Spanplatten): Dieses neu entwickelte Produkt ermöglicht Ihnen ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild mit glatten Oberflächen. Im Gegensatz zur Trennwand,
Holz gebraucht, Formular 2.14, ist hier ein ebenmäßiges Tapezieren und Streichen
möglich. Wir empfehlen Ihnen diese Form der Trennwand. Nähere Informationen
und Bildmaterial zu Trennwänden entnehmen Sie bitte Formular 2.15
ŷ Standtrennwände / Blenden / Türen
Beschreibung
Trennwand
(Kabinenwand und Stützwände)
Blende (ohne Deckschicht)
Ausführung gemäß Formular 2.12
Tür
* Bitte teilen Sie uns die Farbtonbezeichnung und die
entsprechende Farbtonnummer, sowie das Farbsystem (HKS, RAL, Pantone o.ä.) mit. Wir weisen
darauf hin, dass die Farbangaben nur als Richtwert
gesehen werden dürfen. Die aufgebrachte Farbe
kann vom angeforderten Farbton abweichen.
Oberfläche einseitig mit Raufaser tapeziert
ungestrichen
Oberfläche einseitig mit Dispersionsanstrich weiß
Oberfläche einseitig mit Dispersionsanstrich farbig
lfd.m à 62,10 EUR 1) 2)
lfd.m à 22,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 97,29 EUR 1) 2)
lfd.m à 63,65 EUR 1) 2)
lfd.m à 98,84 EUR 1) 2)
lfd.m à 73,82 EUR 1) 2)
lfd.m à 109,01 EUR 1) 2)
* Farbtonbezeichnung
Oberfläche einseitig mit Raufaser tapeziert
Dispersionsanstrich weiß
Oberfläche einseitig mit Raufaser tapeziert
Dispersionsanstrich farbig
* Farbtonbezeichnung
Oberfläche unbehandelt mit kundeneigener Tapete
tapeziert (Lieferung bis 3 KW vor Messebeginn)
Oberfläche unbehandelt
lfd.m à 67,71 EUR 1) 2)
lfd.m à 26,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 102,90 EUR 1) 2)
lfd.m à 75,75 EUR 1) 2)
lfd.m à 30,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 110,94 EUR 1) 2)
lfd.m à 67,64 EUR 1) 2)
lfd.m à 29,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 102,83 EUR 1) 2)
lfd.m à 50,90 EUR 1) 2)
lfd.m à 18,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 86,09 EUR 1) 2)
Kabine soll nicht von innen tapeziert sein (Innen-Tapezierung der Kabine wird standardmäßig ausgeführt und kostet zusätzlich 14,00 EUR/lfd.m Wand inkl.
Tür zzgl. ges. MwSt.)
Ort / Datum
2.13
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Trennwände / Malerarbeiten
Trennwand, Holz neuwertig, Oberfläche glatt
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Erläuterungen zum Holz Trennwandbau
ŷ Trennwand (unbehandelt) 2,50 m hoch
Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden. Bei
Wandlängen über 5,00 m sind Stützwände zwingend erforderlich. Die Preise für
Tapezieren und Streichen beziehen sich auf lfd.m und sind daher nur einseitig zu
verstehen. Für doppelseitig tapezierte oder gestrichene Wände (z.B. Kabinen- oder
Trennwände) gelten die tatsächlich bearbeiteten Laufmeter.
ŷ Blende (unbehandelt) 0,40 m hoch
Die Blenden sind in den Maßen 1,00; 1,50; 2,00; 3,00; 4,00; 5,00; 6,00 m vorhanden.
Die Blenden werden in einer Höhe von 2,50 m (Oberkante) an den Standwänden befestigt und haben eine Höhe von 40 cm. Die lichte Durchgangshöhe beträgt 2,10 m.
Für Blenden über 5 m Länge wird ein Stützpfeiler und ebenso eine Stützblende zur
Rückwand benötigt.
ŷ Türe (unbehandelt) 1,00 m breit, 2,50 m hoch
Die Türelemente sind mit gleichsperrenden Schlössern ausgestattet, für die individuelle Sperrung kann beim Bewachungsdienst eine Schlüssellochsperrung zum
Preis von 8,95 EUR erworben werden.
2.13
Seite 2 / 2
ŷ Hinweis zur Bestellung
Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind.
Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den
erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen:
1)
Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,00 EUR/Best.
2)
Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,00 EUR/Best.
Am letzten Aufbautag werden generell 75,00 EUR Verspätungszuschlag fällig.
Die Trennwände werden, sofern nicht anders bestellt, unbehandelt mit Gebrauchsspuren aufgebaut. Tapezierung und Anstrich müssen mit diesem Formular bestellt
werden. Bei selbst oder durch Dritte unzulässigerweise angebrachten Tapeten wird
die notwendige Wiederinstandsetzung des Trennwandmaterials mit 13,30 EUR
je m2 in Rechnung gestellt. Die verwendeten Anstrichmaterialien sind umweltfreundlich und frei von Schadstoffen. Vorarbeiten an ausstellereigenen Trennwänden sind
in den Preisen nicht enthalten. Für sonstige Maler- und Lackierarbeiten werden auf
Anfrage Preisangebote erstellt.
Bitte beachten: Die Bearbeitung der Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze
möglich (s. Formular 2.17). Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellver treterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
2.13
Stand: Juni 2012
2.14
Trennwände / Malerarbeiten
Trennwand, Holz gebraucht
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
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Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – für dessen Standfläche Standbegrenzungswände (Trennwand, Holz gebraucht
– unbehandelt) entsprechend der Standgröße zum Preis von 20,00 EUR/lfd.m zzgl. ges. MwSt.
ŷ Hinweis
Trennwand, Holz gebraucht: Diese Trennwand weist erhebliche Gebrauchsspuren durch Mehrfachverwendung auf und ist nicht undekoriert zu verwenden.
Die Unebenheiten in der Oberfläche lassen sich auch durch Tapezierung nicht
vollständig beheben. Holztrennwände mit glatter Oberfläche, die ein ebenmäßi-
ges Tapezieren und Streichen ermöglicht, können Sie mit Formular 2.13 bestellen.
Nähere Informationen und Bildmaterial zu Holztrennwänden entnehmen Sie bitte
Formular 2.15.
ŷ Standtrennwände / Blenden / Türen
Beschreibung
Trennwand
(Kabinenwand und Stützwände)
Tür
Blende
* Bitte teilen Sie uns die Farbtonbezeichnung und die
entsprechende Farbtonnummer, sowie das Farbsystem (HKS, RAL, Pantone o.ä.) mit. Wir weisen
darauf hin, dass die Farbangaben nur als Richtwert
gesehen werden dürfen. Die aufgebrachte Farbe
kann vom angeforderten Farbton abweichen.
Oberfläche gebraucht, einseitig mit Raufaser
tapeziert ungestrichen
lfd.m à 34,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 22,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 58,00 EUR 1) 2)
Oberfläche gebraucht, einseitig mit Raufaser
tapeziert mit Dispersionsanstrich weiß
lfd.m à 45,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 26,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 69,00 EUR 1) 2)
Oberfläche gebraucht, einseitig mit Raufaser
tapeziert mit Dispersionsanstrich farbig
* Farbtonbezeichnung
lfd.m à 59,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 30,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 83,00 EUR 1) 2)
Oberfläche gebraucht, unbehandelt (Gebrauchsspuren, nicht alleinstehend verwendbar, muss
dekoriert werden)
lfd.m à 20,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 18,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 44,00 EUR 1) 2)
Kabine soll nicht von innen tapeziert sein (Innen-Tapezierung der Kabine wird standardmäßig ausgeführt und kostet zusätzlich 14,00 EUR/lfd.m, Wand inkl.
Tür zzgl. ges. MwSt.)
Ort / Datum
2.14
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.14
Trennwände / Malerarbeiten
Trennwand, Holz gebraucht
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Erläuterungen zum Holz Trennwandbau
ŷ Trennwand (unbehandelt) 2,50 m hoch
Die Trennwände sind in den Maßen 0,25; 0,50; 0,75 und 1,00 m vorhanden. Bei
Wandlängen über 5,00 m sind Stützwände zwingend erforderlich. Die Preise für
Tapezieren und Streichen beziehen sich auf lfd.m und sind daher nur einseitig zu
verstehen. Für doppelseitig tapezierte oder gestrichene Wände (z.B. Kabinen- oder
Trennwände) gelten die tatsächlich bearbeiteten Laufmeter.
ŷ Blende (unbehandelt) 0,40 m hoch
Die Blenden sind in den Maßen 1,00; 1,50; 2,00; 3,00; 4,00; 5,00; 6,00 m vorhanden.
Die Blenden werden in einer Höhe von 2,50 m (Oberkante) an den Standwänden befestigt und haben eine Höhe von 40 cm. Die lichte Durchgangshöhe beträgt 2,10 m.
Für Blenden über 5 m Länge wird ein Stützpfeiler und ebenso eine Stützblende zur
Rückwand benötigt.
ŷ Türe (unbehandelt) 1,00 m breit, 2,50 m hoch
Die Türelemente sind mit gleichsperrenden Schlössern ausgestattet, für die individuelle Sperrung kann beim Bewachungsdienst eine Schlüssellochsperrung zum
Preis von 8,95 EUR erworben werden.
Seite 2 / 2
ŷ Hinweis zur Bestellung
Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind.
Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den
erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen:
1)
Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,00 EUR/Best.
2)
Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,00 EUR/Best.
Am letzten Aufbautag werden generell 75,00 EUR Verspätungszuschlag fällig.
Die Trennwände werden, sofern nicht anders bestellt, unbehandelt mit Gebrauchsspuren aufgebaut. Tapezierung und Anstrich müssen mit diesem Formular bestellt
werden. Bei selbst oder durch Dritte unzulässigerweise angebrachten Tapeten wird
die notwendige Wiederinstandsetzung des Trennwandmaterials mit 13,30 EUR
je m2 in Rechnung gestellt. Die verwendeten Anstrichmaterialien sind umweltfreundlich und frei von Schadstoffen. Vorarbeiten an ausstellereigenen Trennwänden sind
in den Preisen nicht enthalten. Für sonstige Maler- und Lackierarbeiten werden auf
Anfrage Preisangebote erstellt.
Bitte beachten: Die Bearbeitung der Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze
möglich (s. Formular 2.17). Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellver treterin
der Messe München GmbH handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen
Belangen, die dieses Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig,
wenn sie von Meplan eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
2.14
Stand: Juni 2012
2.15
Trennwände / Malerarbeiten
Informationen zu Holzwänden
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Erläuterung Trennwand, Holz neuwertig
Formular 2.13
ŷ Erläuterung Trennwand, Holz gebraucht
Formular 2.14
Diese neu entwickelte Trennwand ermöglicht Ihnen ein deutlich verbessertes Erscheinungsbild mit glatten Oberflächen und bietet eine hochwertige Alternative zur
bisherigen Trennwand, Holz gebraucht (Formular 2.14). Im Gegensatz zur Trennwand, Holz gebraucht, ist hier ein ebenmäßiges Tapezieren und Streichen möglich.
Diese Trennwand weist erhebliche Gebrauchsspuren durch Mehrfachverwendung
auf und ist nicht alleinstehend und undekoriert zu verwenden. Die Unebenheiten
in der Oberfläche dieser Holztrennwand lassen sich auch durch Tapezierung nicht
beheben. Wir empfehlen mit Formular 2.13 Trennwände, Holz neuwertig mit glatter,
ebenmäßiger Oberfläche zu bestellen. Nur hier ist ein ebenmäßiges Tapezieren und
Streichen möglich.
ŷ Bespielrechnung für Trennwandbau
ŷ Bespielrechnung für Trennwandbau
Holz neuwertig
Holz gebraucht
Beschreibung
Trennwand neuwertig
EUR
(A)
11 x 67,71 = 744,81
einseitig tapeziert und weiß gestrichen
Trennwand
(B)
2 x 20,00 = 40,00
1 x 102,90 = 102,90
(A)
11 x 45,00 = 495,00
Trennwand
(B)
2 x 20,00 = 40,00
Türe
1 x 69,00 = 69,00
einseitig tapeziert und weiß gestrichen
9 x 26,00 = 234,00
tapeziert, gestrichen (6 Front-, 3 Stützblenden)
Gesamt
Trennwand gebraucht
roh, unbehandelt (Kabine innen)
einseitig tapeziert und weiß gestrichen
Blende
EUR
einseitig tapeziert und weiß gestrichen
roh, unbehandelt (Kabine innen)
Türe
Beschreibung
Blende
9 x 26,00 = 234,00
tapeziert, gestrichen (6 Front-, 3 Stützblenden)
1.121,71
Gesamt
838,00
3m
6m
3m
Beispiel für Stützwände, unbehandelte Holztrennwand
Holzwand neuwertig
2.15
Holzwand unbehandelt
Stand: Juni 2012
2.15
Trennwände / Malerarbeiten
Informationen zu Holzwänden
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Geschäftsbedingungen für den Trennwandaufbau und Malerarbeiten
Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11
Auf diesem Vordruck können Trennwände, Türelemente und Blenden gegen Gebühr
bestellt werden. Das vorhandene Material ist kein Systemstandmaterial, die Trennwände bestehen aus einem mit Hartfaserplatten verkleideten Holzrahmen.
Die Messe München GmbH, vertreten durch die MEPLAN GmbH ist berechtigt, die
Trennwand- und Malerarbeiten durch eine Vertragsfirma der MEPLAN GmbH ausführen zu lassen.
Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind. Für Aufträge,
die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen:
1)
Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,– EUR je Bestellung
2)
Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,– EUR je Bestellung
Am letzten Aufbautag werden generell 75,– EUR Verspätungszuschlag fällig.
Die Trennwände sind ungestrichen und werden, wenn nicht anderweitig bestellt,
in bearbeitungsfähigem Zustand aufgebaut. Erforderliche Klebe-, Tapezier- und
Malerarbeiten dürfen jedoch nur von den zuständigen Vertragsfirmen der Meplan
GmbH ausgeführt werden.
Reklamationen wegen etwaiger Mängel oder Schäden, die auf die Trennwand- oder
Malerarbeiten zurückzuführen sind, sind der MEPLAN GmbH unverzüglich vor
Bezug des Standes, spätestens aber am letzten Aufbautag, schriftlich mitzuteilen,
damit der Mangel abgestellt werden kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die MEPLAN GmbH.
Die MEPLAN GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MEPLAN GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere für die Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MEPLAN GmbH für Folgeschäden nicht und im
übrigen der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Satz der Vergütung, den der
Aussteller an die MEPLAN GmbH für Tapezier- und Malerarbeiten zu zahlen hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht zugunsten der Betriebshaftpflichtversicherung der MEPLAN GmbH.
Wegen Unfallgefahr dürfen die bei der MEPLAN GmbH bestellten Trennwände
vom Aussteller oder dessen Beauftragten nicht ohne die ausdrückliche, schriftliche
Genehmigung der MEPLAN GmbH verändert oder abgebaut werden. Ergänzend
gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der
Messe München GmbH.
Zur Anbringung von schweren Gegenständen sind die Trennwände nicht geeignet,
leichte Gegenstände können mit Hilfe der Nagelleisten (s. Konstruktions- und Detailzeichnung) angebracht werden. Tackern ist aus Sicherheitsgründen strengstens
untersagt.
Auf Trennwänden und Blenden, die dem Aussteller von der MEPLAN GmbH zur
Verfügung gestellt werden, dürfen ohne vorherige Tapezierung keine Malerarbeiten
durchgeführt werden. Hat der Aussteller derartige Malerarbeiten für Trennwände
bzw. Blenden beauftragt, die ihm von der MEPLAN GmbH zur Verfügung gestellt
worden sind, so beinhaltet der Auftrag auch das Tapezieren der Wände bzw. Blenden zu den umseitigen Konditionen, selbst wenn ein solcher Auftrag vom Aussteller
nicht ausdrücklich erteilt worden ist. Bei selbst oder durch Dritte unzulässigerweise
angebrachten Tapeten wird die notwendige Wiederinstandsetzung des Trennwandmaterials mit 13,30 EUR je m2 in Rechnung gestellt.
2.15
Stand: Juni 2012
2.16
System-Trennwände
Füllung aus Kunststoffplatte
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – für dessen Standfläche Standbegrenzungswände (weiß) entsprechend der Standgröße zum Preis von 35,00 EUR/lfd.m zzgl. ges. MwSt.
ŷ Hinweis
Achtung! Das Tapezieren der Systemtrennwände ist NICHT möglich!
Der Wandaufbau kann auch auf Teilflächen des Standes erfolgen. Eine Bearbeitung dieser Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze (s. Formular 2.17) möglich.
ŷ Standtrennwände / Blenden / Türen
Beschreibung
wie oben beschrieben, weiß
wie oben beschrieben, grau
Trennwand
(Kabinenwand und Stützwände)
Tür
Blende
lfd.m à 35,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 31,00 EUR 1) 2)
Stück à 69,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 52,00 EUR 1) 2)
lfd.m à 46,00 EUR 1) 2)
Stück à 96,00 EUR 1) 2)
ŷ Erläuterungen zum System Trennwandbau ŷ Blende
Die Blenden sind in den Maßen von 1,00 bis 5,00 m lieferbar und gestaffelt in 0,5
m-Schritten. Für Blenden über 5 m Länge wird ein Stützpfeiler und ebenso eine
ŷ Trennwand
Stützblende zur Rückwand benötigt. Die Blenden werden in einer Höhe von 2,50 m
Die Trennwände sind in den Maßen 0,50 und 1,00 m vorhanden. Bei Wandlängen
über 4,00 m sind Stützwände zwingend erforderlich. Die Wandkonstruktion besteht
aus Aluminiumrahmen, weiß pulverbeschichtet. Die Höhe beträgt 2,50 m, die Elemente sind in den Breiten 1,0 m und auch in 0,5 m verfügbar. Die Wandstärke beträgt 32 mm, die Stärke der eingesetzten Kunststoff-Wandplatte beträgt 4 mm. Die
Materialien sind schwer entflammbar nach DIN 4102/B1.
Ort / Datum
2.16
(Oberkante) an den Standwänden befestigt und haben eine Höhe von 30 cm. Die
lichte Durchgangshöhe beträgt 2,20 m.
ŷ Türen
Die Türelemente sind mit gleichsperrenden Schlössern ausgestattet.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.16
System-Trennwände
Weiße Kunststoffplatte
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Beispielrechung für Trennwandbau – Systemwände
Beschreibung
EUR
Wandelement
13 x 35,00 = 450,00
weiß
Türe
1 x 69,90 =
69,90
weiß
Blende
9 x 21,60 = 194,00
weiß, 30 cm hoch, 9 lfd. m
Gesamt
718,00
ŷ Beschreibung
Konstruktion:
Abmessung:
Wandstärke:
Wandfüllung:
Blende:
Aluminiumrahmen, weiß, pulverbeschichtet
Höhe: 2,50 m; Breite: 0,50 m und 1,00 m
32 mm
Weiße Kunststoffplatte, 4 mm stark (schwer entflammbar
nach DIN 4102/B1)
Weiße Kunststoffplatte, Höhe 30 cm, Durchgangshöhe 2,20 m
Trennwandbau – Systemwände
3m
6m
3m
Beispiel für Stützwände, unbehandelte Holztrennwand
Weitere Informationen zu Trennwänden bekommen sie unter „Downloads“ auf unserer Website www.meplan.de
ŷ Geschäftsbedingungen für
Systemwandbau
Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11
Mit diesem Vordruck können Trennwände, Türelemente und Blenden gegen Gebühr
bestellt werden. Die Trennwände bestehen aus einem Aluminiumrahmen mit einer
weißen Kunststoffplatte als Wandfüllung.
Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind. Für Aufträge,
die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen:
1)
Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,– EUR je Bestellung
2)
Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,– EUR je Bestellung
Am letzten Aufbautag werden generell 75,– EUR Verspätungszuschlag fällig.
ŷ Hinweis zur Bestellung
Bitte bestellen Sie Ihre Trennwände rechtzeitig vor dem offiziellen Aufbaubeginn.
Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Wände rechtzeitig aufgebaut sind.
Für Aufträge, die nach dem offiziellen Aufbaubeginn eintreffen, müssen wir für den
erhöhten Aufwand folgende Zuschläge berechnen:
1)
Bei Aufbaubeginn 24 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 30,00 EUR/Best.
2)
Bei Aufbaubeginn 4 Stunden ab Auftragseingang zzgl. 75,00 EUR/Best.
Am letzten Aufbautag werden generell 75,00 EUR Verspätungszuschlag fällig.
Bitte beachten: Die Bearbeitung der Bestellung ist nur mit Plan oder Skizze
möglich (s. Formular 2.17). Unsere AGB finden Sie auf Formular 2.11.
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Messe München GmbH, Messegelände, 81823 München, zustande. Die Meplan GmbH, die als Stellvertreterin der
MMG handelt, ist für den Kunden Ansprechpartnerin in allen Belangen, die dieses
Vertragsverhältnis betreffen. Ihre Bestellung ist nur gültig, wenn sie von Meplan
eine Auftragsbestätigung bekommen haben.
Die Messe München GmbH vertreten durch die MEPLAN GmbH ist berechtigt, die
Trennwand- und Malerarbeiten durch eine Vertragsfirma der MEPLAN GmbH ausführen zu lassen. Die Systemwand dient zur optischen Abgrenzung und darf vom
Aussteller weder mit Exponaten versehen noch zur Abstützung von Standeinbauten
verwendet werden.
Das Einbringen von Nägeln etc. sowie das Streichen bzw. Bekleben der Wände ist
nicht gestattet. Bei Beschädigung wird dem Mieter die Wiederinstandsetzung des
Materials in Rechnung gestellt.
Reklamationen wegen etwaiger Mängel oder Schäden, die auf die Systemwandaufbauten zurückzuführen sind, sind unverzüglich nach Bezug des Standes, spätestens aber am letzten Aufbautag, der MEPLAN GmbH schriftlich mitzuteilen, damit
der Mangel abgestellt werden kann. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden und führen zu keinen Ansprüchen gegen die MEPLAN GmbH.
Wegen Unfallgefahr dürfen die bei der MEPLAN GmbH bestellten System-Trennwände vom Aussteller oder dessen Beauftragten nicht ohne die ausdrückliche,
schriftliche Genehmigung der MEPLAN GmbH verändert oder abgebaut werden.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH (MMG).
2.16
Stand: Juni 2012
2.17
Grundriss-Skizze
Trennwände
Seite 1 / 1
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Freigelände / Block
Ansprechpartner
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Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Standskizze
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge!
Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm)
1 : 50 (1 m = 2 cm)
2.17
Stand: Juni 2012
2.18
Container & Zelte
Freigelände
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ŷ Container
ŷ Zeltlösungen
Ausstattung
vollisoliert, PVC Bodenbelag, Wände fertig gestrichen, Türen, Fenster, Lager, Elektroinstallation komplett mit Leuchten, Schalter, Steckdosen, Heizlüfter, Telefonkabelöffnung.
Möblierung: 1 Tisch, 5 Polsterstapelstühle, 1 Aktenschrank, Garderobenleiste,
1 Kombiküche (2-Plattenherd, Spüle, Abtropfe, Kühlschrank) und Wandhängeschrank.
Bitte
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Beschreibung
Bitte
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EUR
Container Basic 1
4 x 2,4 m, inkl. Ausstattung
Preis auf
Anfrage
Container Basic 2
6 x 2,4 m, inkl. Ausstattung
ab
1.850,00
Beschreibung
Pavillons
gehobene Ausstattung, div. Größen
EUR
Preis auf
Anfrage
bestellbar in Kombination mit Container- und Zeltlösungen
Beschreibung
Splitt
ab 175,00
Terrasse
ab 85,00
Fahnenmasten
ab 319,00
Zäune
ab 57,002)
1)
2.18
Preis pro m2
Preis pro lfm
Preis auf
Anfrage
ab
25,501)
Pagodenzelt
mit Boden, 4 x 4 m
weitere Größen 5 x 5 m, 6 x 6 m auf Anfrage
ab
990,00
Glas-Pavillion
3x3m
weitere Größen 6 x 6 m, 9 x 9 m auf Anfrage
Preis auf
Anfrage
Doppelstockzelt
div. Größen
Preis auf
Anfrage
Preis pro m2
Ja
Ich habe Interesse an einer Zusammenarbeit. Bitte kontaktieren Sie mich bezüglich eines Angebots zu:
MEPLAN Container-Systeme
MEPLAN Zelt- und Pavillonlösungen
MEPLAN Specials
Nein
Ich habe kein Interesse an einer Zusammenarbeit oder einem unverbindlichen
Angebot.
ab 7,501)
Schirme
2)
Ort / Datum
EUR
EUR
Partyzelte
mit und ohne Boden, div. Größen
1)
ŷ Meplan Specials
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Beschreibung
Pavillion
ohne Boden, 3 x 3 m
weitere Größen 3 x 6 m, 4 x 4 m, 4 x 8 m auf Anfrage
ŷ Pavillons
Bitte
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1)
Grund
Jein
Ihr Angebot kommt noch etwas zu früh. Bitte kontaktieren Sie mich später.
Monat
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
2.18
Container & Zelte
Freigelände
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Zeltlösungen
vom kleinen Pavillon
bis zum Doppelstock
Pavillon
Partyzelt
Pagodenzelt
Glas-Pavillon
Splitt
Sonnenschirm
Doppelstockzelt
Container Systeme
von der Basic-Lösung
bis zum Doppelstock
Pavillons
Specials
Terrasse
2.18
Fahnenmasten
Zäune
Stand: Juni 2012
3.1
Elektro-Hauptanschluss
Hallen
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 3
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Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
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Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
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Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Vertragsbedingungen auf Seite 3:
Bitte ankreuzen
Pos.-Nr.
32102
Bitte ankreuzen
Bitte ankreuzen
Pos.-Nr.
Elektro-Hauptanschluss
EUR/St.
3 kW
nur Wechselstrom, kein Drehstrom
Einschließlich Elektroverteilung 1: 2 Wechselstromsteckdosen (230 V, 50 Hz)
1 Wechselstromsteckdose (6A) zur dauerhaften Stromversorgung
(Darstellung siehe Seite 2)
Elektro-Hauptanschluss
inkl. E-Verteilung 4 oder CEE-Kupplung - bitte angeben
5 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
E-Verteilung 4 (siehe Seite 2)
CEE 32 A
305,00
32110
10 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
E-Verteilung 4 (siehe Seite 2)
CEE 32 A
421,00
E-Verteilung 4 (siehe Seite 2)
CEE 32 A
548,00
32115
15 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
32120
20 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
CEE 32 A Kupplung
32130
30 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
CEE 63 A Kupplung
819,00
32140
40 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
CEE 63 A Kupplung
1.036,00
Pos.-Nr. Elektro-Hauptanschluss
EUR/St.
32150
50 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 125A 1.210,00
32165
65 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 125A 1.510,00
622,00
Wir bringen eine eigene Hauptverteilung mit
Ja, der Verteiler ist mit einem Hauptschalter und einem RCD 30 mA (FI-Schutzschalter) ausgestattet.
Nein, wir benötigen eine Sonderverteilung. Bitte rufen Sie mich an.
32185
85 kW (230 V/400 V, 50 Hz) CEE 125A 1.924,00
32210
100 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
2.189,00
32225
125 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
2.668,00
Telefonnummer
32250
150 kW (230 V/400 V, 50 Hz)
3.071,00
Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest
Bitte beachten Sie: Die Kosten für den Stromverbrauch der Stromanschlüsse
sind im Hauptanschlusspreis inbegriffen. Werden Bestellungen/Pläne später
als 5 Kalendertage vor dem offiziellem Aufbaubeginn eingereicht, wird ein
Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 32853) von 90,00 EUR berechnet.
Für die Bereitstellung eines Elektro-Hauptanschlusses ist das Einreichen einer
Planskizze (Vordruck 3.4) unbedingt erforderlich.
3.1
EUR/St.
32105
Die Stromversorgung erfolgt im TN-S System (3 Phasen, 1 Neutralleiter, 1 Schutzleiter). Bei Verwendung von Elektroverteilern der Messe München wird die Erdung
ausschließlich von den zuständigen Elektroservicepartnern ausgeführt. In Abhängigkeit von Art und Ausführung der Standkonstruktion sind Anschlüsse an den
Schutzleiter (Erdung/Potentialausgleich) nach DIN ENVDE 0100 vorgeschrieben
(siehe auch: Merkblatt für die Elektroinstallation in Messeständen).
Ort / Datum
159,00
Ja, die lichte Höhe zwischen Hallenboden und Podest beträgt ca.
cm
Nein
Ja, wir benötigen einen Potentialausgleich für eine Abhängekonstruktion (nur Übergabepunkt am Elektrohauptanschluss Hallenboden, Pos.-Nr. 32872 15,80 EUR).
Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Traversen mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller selbst angebracht werden oder
über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
3.1
Elektro-Hauptanschluss Hallen
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 3
ŷ Erklärung Elektroverteiler für den Hauptanschluss
Nachfolgend erhalten Sie eine Beschreibung und schematische Darstellung der im
Elektro-Hauptanschluss 3 kW enthaltenen E-Verteilung 1 und der in den ElektroHauptanschlüssen 5 kW bis 15 kW enthaltenen E-Verteilung 4. Wird im Vorfeld der
Veranstaltung bei den Elektro-Hauptanschlüssen bis 15 kW eine CEE 32 A-Kupplung bestellt, so wird bei einer nachträglichen Bestellung (während der Aufbauzeit)
der E-Verteilung 4 diese mit 128,00 EUR/St. berechnet.
Bis maximal 3 kW
Bis maximal 15 kW
E-Verteilung 4
2 Wechselstromsteckdosen (16 A) für Wechselstromverbraucher und
-geräte (z.B. Videogeräte etc.)
und
1 Wechselstromsteckdose (6 A) zur dauerhaften
Stromversorgung (zB. Kühlschrank, Faxgerät etc.)
331
276
Maße Gehäuse
E-Verteilung:
B = 276 mm
H = 637 mm
T = 211 mm
120
120
637
Maße Gehäuse
E-Verteilung:
B = 276 mm
H = 637 mm
T = 181 mm
637
331
276
276
1x CEE Steckdose 16 A für 230 V/400 V, 50 HzDrehstromanschlüsse,
2 Wechselstromsteckdosen (16 A),
1 Wechselstromsteckdose
(6 A) zur dauerhaften Stromversorgung (z.B.
Kühlschrank, Faxgerät etc.)
276
E-Verteilung 1
ŷ Zusätzliche Elektroverteiler für den Hauptanschluss
Sollte die E-Verteilung 4 den Anforderungen nicht genügen, kann im Austausch die
E-Verteilung 2 oder 3 bestellt werden. Diese wird zusätzlich zum Anschlusspreis
der Pos.-Nr. 32105-32115 verrechnet – eine Gutschrift für die E-Verteilung 4 kann
leider nicht erfolgen. Alle Elektroverteilungen sind mit einem Hauptschalter, einem
oder mehreren RCD 30 mA (FI-Schutzschalter) und Sicherungsautomaten mit BCharakteristik bestückt und können durch den mitgelieferten Haken an einer Wand
aufgehängt werden.
Bis maximal 15 kW
Bis maximal 20 kW
5 Wechselstromsteckdosen (16 A) für Wechselstromverbraucher
und -geräte (z.B. Videogeräte etc.)
und
1 Wechselstromsteckdose (6 A)
zur dauerhaften Stromversorgung (z.B. Kühlschrank, Fax etc.)
EUR/St.
Menge
Pos.-Nr.
32603
134,00
276
518
331
120
637
276
276
E-Verteilung 2
460
32602
827
Pos.-Nr.
Maße Gehäuse
E-Verteilung:
B = 276 mm
H = 637 mm
T = 181 mm
120
Menge
E-Verteilung 3
EUR/St.
9 Wechselstromsteckdosen (16 A) für Wechselstromverbraucher
und -geräte (z.B. Videogeräte etc.)
und
1 Wechselstromsteckdose (6 A) zur dauerhaften Stromversorgung (z.B. Kühlschrank,
Fax etc.)
341,00
Maße Gehäuse
E-Verteilung:
B = 276 mm
H = 827 mm
T = 181 mm
Es können auf Anfrage auch kundenspezifische Hauptverteilungen zusammengestellt werden.
Ort / Datum
3.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
3.1
Elektro-Hauptanschluss Hallen
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 3
ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität
1. Für die Bestellung eines Hauptanschlusses ist der Vordruck 3.1 zu benutzen. Die
Bestellung und die Standskizze sind spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn
bei der Messe München GmbH (MMG), Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, einzureichen. Eine Gewähr für termingerechte Ausführung von Installationen, die
nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden.
2. Werden Bestellungen/Pläne später als 5 Kalendertage vor dem offiziellem
Aufbaubeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 32853)
von 90,00 EUR berechnet. Darüber hinaus behält die MMG sich vor, für
nach Einsendeschluss eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu
erheben. Die Elektroinstallationen sind nur mietweise überlassen.
3. Die Verlegung der Zuleitung erfolgt soweit wie möglich in den Spartenkanälen,
von diesen aus bis zu dem – über Vordruck 3.4 bestellten – ebenerdigen Übergabepunkt. Elektroinstallationen innerhalb des Standes können ab dem Übergabepunkt MMG/Aussteller durch ausstellereigene Elektro-Fachkräfte oder
Elektro-Fachfirmen ausgeführt werden (siehe auch Vordruck 3.3). Die Benutzung der Spartenkanäle ist nur den Servicepartnern der MMG vorbehalten.
4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vorschriften (u. a. die DIN
VDE 0100) wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre erfolgt
keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden auf jeden Fall in Rechnung gestellt.
5. Alle Elektroinstallationen der Messestände werden von einem Sachverständigen nach den am Messeplatz München geltenden Bestimmungen geprüft und
abgenommen. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich behoben werden.
Die Kosten für die Abnahme durch den Sachverständigen sind im Anschlusspreis enthalten.
Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem
zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10mm²) zu versehen
(VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem
Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller
selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden.
3.1
6. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die
spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Messe
München GmbH, Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, geltend zu machen,
damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere
Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden
nicht anerkannt.
7. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht von der MMG vorgenommen
wurden, werden die Arbeitszeitkosten nach Aufwand verrechnet.
8. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbaubeginn möglich;
bei späterem Rücktritt werden die bestellten Anschlüsse berechnet.
9. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsende die gesamte
Stromversorgung durch den in den Hauptanschluss eingebauten Hauptschalter
abzuschalten. Ausgenommen hiervon sind die Stromkreise für Geräte, die dauerhaft mit Strom versorgt werden müssen (separate Steckdosen und Stromkreise nötig). Der Aussteller trägt die volle Haftung für seine Elektroinstallation und
deren Gebrauch innerhalb seiner Ausstellungsfläche.
10. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Messe München GmbH vor, nach
Veranstaltungsende die gesamte Stromversorgung der Aussteller abzuschalten.
11. Der bestellte Elektrohauptanschluss steht bereits im Rahmen der Aufbauzeit zur
Verfügung.
12. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der
Messe München GmbH sind Vertragsbestandteil.
Stand: Juni 2012
3.3
Zusätzliche
Elektroinstallation
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
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Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Mit diesem Vordruck können Sie ausgehend von Ihrem Elektro-Hauptanschluss (Bestellung über Vordruck 3.1 bzw. 3.2) Standinstallationen über die Messe München
GmbH (MMG) bestellen. Für Standinstallationen in größerem Umfang erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Achtung: Zum Abhängen geeignete Beleuchtungskörper/Lichtsysteme siehe Vordruck 4.3.
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Vertragsbedingungen auf Seite 2:
Menge
Pos.-Nr.
32802
Artikel
EUR/St. bzw. m
Halogenstrahler 300 W mit Ausleger (Abbildung s. S. 2)
32,00
32804
Halogenscheinwerfer bis 500 W (Abbildung s. S. 2)
28,00
32821
Klemmstrahler mit Ausleger HI-Spot 100 W (Abbildung s. S. 2)
26,00
32772
SCHUKO Tischsteckdose, 6fach, 5 m
19,50
32764
SCHUKO Verlängerungskabel bis 5 m
11,00
16,40
32766
SCHUKO Verlängerungskabel bis 10 m
32706
Leitung 3 x 1,5 mm2, fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung)
5,30
32707
Leitung 5 x 1,5 mm , fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung)
5,70
32708
Leitung 3 x 2,5 mm2, fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung)
5,90
32709
Leitung 5 x 2,5 mm2, fest verlegt – Kosten pro Laufmeter (ohne Stecker / Kupplung)
32785
Transformator 1 kVA / 110 V
208,00
32786
Transformator 2 kVA / 110 V
288,00
2
Bitte beachten Sie: Die genannten Preise beinhalten die mietweise Überlassung des Materials, Lieferung und Montage.
Anfrage über Erstellung eines Angebots, Sonderleistungen etc.
Bitte rufen Sie mich an. Ich möchte beraten werden.
Pos.-Nr.
32850
Arbeitszeitkosten
Arbeitszeiten für sonstige
Elektroinstallationen
6,85
EUR/Stunde
53,85
Die MMG behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen
Preisaufschlag zu erheben.
Telefonnummer
Ort / Datum
3.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
3.3
Zusätzliche Elektroinstallation
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Beispielabbildungen Standbeleuchtung
32802 Halogenstrahler 300 W mit Ausleger
32804 Halogenscheinwerfer, schwenkbar
bis 500 W
32821 Klemmstrahler mit Ausleger
HI-Spot 100 W
Die Elektroservicepartner der Messe München GmbH bieten Ihnen eine maßgeschneiderte und kostengünstige Elektroinstallation inkl. Beleuchtung für
Ihren Messestand.
Das Leistungsspektrum:
– Elektrotechnik komplett vom Hauptanschluss bis zum Verbraucher (Licht, Kraft,
Maschinen, usw.)
– Individuelle Stand- und Objektbeleuchtung
Ihr Vorteil:
– Kompetente Beratung und Planungsunterstützung durch messeeerfahrene
Fachkräfte
– Keine Materialinvestition, nur Anmietung des benötigten Materials
– Hohe Materialverfügbarkeit während der gesamten Aufbauzeit (auch am Wochenende/Feiertag)
– Flexibel verfügbares, messeerfahrenes Fachpersonal, d. h. keine Bereitschafts-,
Anfahrts- und Übernachtungskosten
– Ausschließliche Verwendung von zulässigem und geprüftem Material, somit keine kosten- und zeitintensiven Nachbesserungen (problemlose Abnahme durch
Sachverständigen)
– Absolute Termintreue
ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für zusätzliche Elektroinstallationen
1. Für die Bestellung von zusätzlichen Elektroinstallationen ist dieser Vordruck zu
benutzen. Die Bestellung und die Standskizze sind spätestens 6 Wochen vor
Aufbaubeginn bei der Messe München GmbH (MMG), Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, einzureichen. Eine Gewähr für termingerechte Ausführung von
Installationen, die nach diesem Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden.
2. Die Elektroinstallationen sind nur mietweise überlassen.
3. Elektroinstallationen innerhalb des Standes können ab dem Übergabepunkt
MMG/Aussteller durch ausstellereigene Elektro-Fachkräfte oder Elektro-Fachfirmen ausgeführt werden.
4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die gültigen Vorschriften (u. a. die
DIN VDE 0100) wird die Stromlieferung gesperrt. Bei einer Stromsperre
erfolgt keine Rückvergütung der Kosten für die bereits eingerichteten Installationen. Die Kosten für den Hauptanschluss werden auf jeden Fall in
Rechnung gestellt.
5. Alle Elektroinstallationen der Messestände werden von einem Sachverständigen nach den am Messeplatz München geltenden Bestimmungen geprüft und
abgenommen. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Die
Kosten für die Abnahme durch den Sachverständigen sind im Anschlusspreis
enthalten.
6. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die
spätere Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Liefe-
3.3
rungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der Messe
München GmbH, Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, geltend zu machen,
damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere
Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden
nicht anerkannt.
7. Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht durch die MMG vorgenommen
wurden, werden die Arbeitszeitkosten nach Aufwand verrechnet.
8. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem offiziellen Aufbaubeginn möglich;
bei späterem Rücktritt werden die bestellten Anschlüsse berechnet.
9. Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsende die gesamte
Stromversorgung durch den in den Hauptanschluss eingebauten Hauptschalter
abzuschalten. Ausgenommen hiervon sind die Stromkreise für Geräte, die dauerhaft mit Strom versorgt werden müssen (separate Steckdosen und Stromkreise nötig). Der Aussteller trägt die volle Haftung für seine Elektroinstallation und
deren Gebrauch innerhalb seiner Ausstellungsfläche.
10. Aus Sicherheitsgründen behält sich die Messe München GmbH vor, nach
Veranstaltungsende die gesamte Stromversorgung der Aussteller abzuschalten.
11. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Bestellformularen für AustellerServices sind Vertragsbestandteil.
Stand: Juni 2012
3.4
Grundriss-Skizze
Elektro-Hauptanschluss
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge, Halleneingänge und durch die Eintragung eines Nordpfeiles auf der Grundriss-Skizze!
Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm)
1 : 50 (1 m = 2 cm)
3.4
Stand: Juni 2012
4.1
Abhängekonstruktionen
Hallen
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Ansprechpartner:
Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen
der Messe München GmbH (MMG)
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2:
Stück
Pos.-Nr.
Leistung
EUR/St.
32900
Befestigungspunkt
(max. zulässige Belastung: 100 kg lotrecht)
148,00
32908
Befestigungspunkt für die Verwendung
von Hebezeugen (Hand- oder Motorkettenzüge, max. zulässige Belastung:
100 kg lotrecht). Hebezeuge sind im
Preis nicht inkludiert.
167,00
32979
Drop (Verlängerung eines Befestigungspunktes für vereinfachte Justierung)
25,55
Die maximale zulässige Belastung beträgt pro Befestigungspunkt 100 kg lotrecht.
Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/m2 Standfläche.
32900 Befestigungspunkt
32900 und 32979 Befestigungspunkt mit
Drop
Bitte beachten: Zur Bearbeitung der Bestellung ist eine genaue Positionsund Höhenangabe der benötigten Befestigungspunkte erforderlich.
Vermaßte Standskizze (Maßstab 1:100 oder 1:50) bitte unbedingt beifügen.
Abhängungen von Standbauteilen und die Absicherung von Standbauteilen oder
Exponaten mit Abhängungen sind nicht zulässig!
Stück
Pos.-Nr.
32980
Leistung
EUR/St.
Montage und Demontage eines Werbeträgers (Fahne, Banner) zuzüglich der
benötigten Befestigungspunkte (bei mehr
als einem Werbeträger bitte Angebot
anfordern)
230,00
ŷ Elektroanschlüsse und Verkabelung
für Beleuchtungssysteme
Grundsätzlich erfolgt die Stromverkabelung über eine Zuleitung von der Standfläche direkt zum Beleuchtungssystem. Der hierfür erforderliche Elektroanschluss
ist separat über Vordruck 3.1 zu bestellen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein
Angebot für die Stromzuführung von der Standfläche über die Hallendecke zum Beleuchtungssystem. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2)
zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Siehe Hinweise auf Seite 2 (Sicherheit Punkt 5).
Darüber hinaus umfasst unser Materialpark sämtliche Geräte der Veranstaltungstechnik. Gerne kontaktieren wir Sie für ein Beratungsgespräch.
Telefonnummer
ŷ Vertragsfirmen der Messe München GmbH
Für die Hallen A1-A2, B0-B2, C1-C3:
Neumann & Müller GmbH
Tel. +49 89 5003615-10
Fax +49 89 5003615-99
[email protected]
Für die Hallen A3-A6, B3-B6, C4:
True Logik GmbH
Tel. +49 89 949-28967
Fax +49 89 949-28962
[email protected]
Zur Bereitstellung der Befestigungspunkte ist das Einreichen von Planskizzen
erforderlich.
Werden Bestellungen später als 10 Tage vor dem offiziellen Aufbaubeginn
eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 32944: 25,00 EUR) pro
Befestigungspunkt berechnet!
Bitte Telefonnummer und Anschrift der Messebaufirma angeben:
Ort / Datum
4.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
4.1
Abhängekonstruktionen Hallen
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Geschäftsbedingungen zur Bereitstellung von Abhängungen von der Hallendecke
ŷ Sicherheit
ŷ Erforderliche Planunterlagen, Bestellfrist
1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen
nicht zulässig:
– Abhängungen von Standbauteilen
– Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder
Exponate müssen selbständig sicher stehen)
– Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen
Verbindung zum Hallenboden
2. Die Abhängekonstruktionen dürfen grundsätzlich nur von den zuständigen Servicepartnern der MMG geändert werden (z. B. Öffnen eines Bridle).
3. Die Verwendung von Hebezeugen (z.B. Kettenzüge, Motorzüge) ist unbedingt mit der zuständigen MMG-Vertragsfirma abzustimmen.
Bitte beachten Sie:
Seilendverbindungen zur Lastaufnahme
– die mit Drahtseilklemmen ausgeführt sind dürfen nicht verwendet werden
– müssen der DIN 56 921-11 entsprechen.
4. Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen die BGV A1 (Allgemeine
Vorschriften), BGV C1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
Darstellung), die BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte), die BGI 810-3 und gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) zu beachten (siehe
auch „Merkblatt für Anschlagtechnik“).
5. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm2) zu versehen
(VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem
Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller
selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden.
ŷ Technische Details – Wichtige Informationen
1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein
Befestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche und
innerhalb der Standgrenzen durch die Messe München GmbH zur Verfügung
gestellt.
Bitte beachten Sie: Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich
der Standfläche befinden. Die MMG prüft anhand der eingereichten Unter lagen
die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte.
2. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zuständigen
Vertragsfirmen der Messe München GmbH ausgeführt.
3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann
maximal mit 100 kg lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/m2 Standfläche. Abhängungen für größere Lasten nur auf Anfrage (die
entstehenden Planungskosten werden dem Aus-steller in Rechnung gestellt).
Liegt der bestellte Befestigungspunkt in den Hallen A1–A6, B1–B6, C1–C4 nicht
lotrecht unterhalb eines Abhängepunktes, wird der Befestigungspunkt durch
Verbindung von zwei oder drei Abhängepunkten konstruiert.
– Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring.
– Zur Abhängung werden Stahlseile mit einem Querschnitt von 6 mm (Pos-Nr.
32900) und 8 mm (Pos.-Nr. 32908) verwendet.
Angemietetes Material ist spätestens bis zum Ende der Abbauzeit direkt an
die Servicefirma zurückzugeben. Beschädigtes Material wird dem Aussteller in
Rechnung gestellt.
4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer, Banner, Fahnen etc.) obliegt dem Aussteller und kann auf Anfrage über
die Servicepartner der MMG ausgeführt werden.
Befestigungsmaterial zur Anbringung der abzuhängenden Gegenstände ist nicht
in der Leistung enthalten, kann jedoch bei Bedarf bei der MMG angemietet werden.
5. Der Elektro-Hauptanschluss für Beleuchtung etc. ist separat über Vordruck 3.1 zu bestellen.
6. Zusatzausstattung: Grundsätzlich erfolgt die Stromversorgung zum Beleuchtungssystem vom Hallenboden. Eine Stromversorgung über die Hallendecke ist auf Anfrage möglich (separates Angebot).
4.1
1. Für die Bearbeitung der Bestellung sind Planskizzen der Seitenansichten und
des Grundrisses der Standfläche mit der Projektion der Befestigungspunkte einzureichen (M 1:100 oder 1:50).
Das Gesamtgewicht der abzuhängenden Konstruktion, die Entfernung der Befestigungspunkte zu den Standgrenzen und deren Höhe über dem Hallenboden
ist gleichfalls in die Pläne einzutragen. Bitte tragen Sie einen Nordpfeil in die
Zeichnung ein oder geben Sie die Lage der Nachbarstände an und teilen Sie uns
das gewünschte Datum der Bereitstellung der Befestigungspunkte mit. Werden
keine Höhenangaben zu den benötigten Befestigungspunkten schriftlich mitgeteilt, so werden die Befestigungspunkte in einer Höhe von 6 m über Hallenboden
installiert.
2. Die Bestellung mit vollständigen Planunterlagen ist spätestens 6 Wochen vor
dem offiziellen Aufbautermin einzureichen.
Bei verspätet eingereichten Bestellungen/Planunterlagen kann eine Gewähr für
die Bereitstellung der Abhängungen nicht übernommen werden. Die MMG behält sich vor, für verspätet eingereichte Bestellungen einen Verspätungszuschlag von 25,00 EUR pro Befestigungspunkt zu erheben.
3. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbaubeginn möglich;
bei späterem Rücktritt werden die bestellten Leistungen berechnet. Die bestellten Leistungen werden ferner berechnet, wenn sie zum Zeitpunkt des Rücktritts
bereits erbracht worden sind. Gleiches gilt, wenn anstatt der ursprünglich bestellten Leistungen andere Leistungen bestellt werden.
4. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH. Zu beachten sind ferner die Informationen zu Abhängungen von der Hallendecke.
Preisinformation:
Pos.-Nr.
Leistung
EUR
32943
Fahr- und Steiggerüst/h
55,75
32940
Regie/Arbeitsstunde
44,80
32924
Kabel bis 6 kW/m
1,34
32925
Kabel bis 12 kW/m
2,63
32921
Stahlseil/Safety/St.
6,08
32926
Alu-Schelle mit O-Ring/St.
32914
Schäkel/St.
6,08
32915
Traversenadapter/Erdungsschelle/St.
6,08
32966
Stromversorgung Hallendecke Schuko 230 V/m
zzgl. Montagekosten
0,73
32967
Stromversorgung Hallendecke CEE 16 A/m
zzgl. Montagekosten
1,34
32969
Erdungskabel/m zzgl. Montagekosten
32912
Befestigungspunkt in Halle B0/St.
12,16
0,73
78,00
Stand: Juni 2012
4.2
Grundriss-Skizze
Abhängekonstruktionen
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Zur Bearbeitung der Bestellung werden unbedingt folgende Angaben benötigt:
– Vermaßte Positionen der Befestigungspunkte.
cm
– Höhe der Befestigungspunkte vom Hallenboden aus (maximale zulässige Bauhöhe beachten):
Kalkulieren Sie bitte die Länge der Stahlseile oder sonstiger Anschlagmaterialien mit ein.
cm
– Höhe der Drops (falls bestellt) vom Hallenboden aus:
kg (siehe auch: Formular 4.1, Seite 2 von 2, Punkt B3)
– Gesamtgewicht der abzuhängenden Konstruktion:
– Bitte tragen Sie einen Nordpfeil in die Zeichnung ein oder geben Sie die Lage der Nachbarstände an.
– Fertigstellung der Befestigungspunkte bis:
Die Verwendung von Hebezeugen ist unbedingt mit der jeweiligen Vertragsfirma abzustimmen!
cm
cm
Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm)
1 : 50 (1 m = 2 cm)
4.2
Stand: Juni 2012
4.3
Beleuchtungs- und
Traversensysteme
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der
Messe München GmbH (MMG)
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Die Preise für die Traversen- und Beleuchtungssysteme verstehen sich inklusive Miete, Montage/Demontage und Service, zuzüglich der benötigten Befestigungspunkte (inkl. Material) und der Ausrichtung der Scheinwerfer.
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2:
m
Stück
Pos.-Nr.
Bezeichnung
EUR/m
32916
3-Punkt-Lasttraverse
31,90
32917
4-Punkt-Lasttraverse
37,50
Pos.-Nr.
Bezeichnung
EUR/St.
32929
Fluter 500 W
37,65
32958
Fluter 1000 W
39,10
32922
Stufenlinse 1000 W
59,05
32927
Stufenlinse 2000 W
76,50
32923
Parstrahler 64, 500 W
38,05
32957
Parstrahler 64, 1000 W
40,15
32971
Handkettenzug pro Tag
30,90
32973
Kettenmotor 0,25 to D8 pro Tag
51,00
32974
Kettenmotor 0,5 to D8 pro Tag
62,50
32916 3-Punkt-Lasttraverse
32917 4-Punkt-Lasttraverse
Tageslichtscheinwerfer
150 W – 575 W
Fluter
Stufenlinse
Parstrahler
Kettenmotor
32971 Handkettenzug
Bei der Bestellung von Scheinwerfern und Strahlern ist die Stromverkabelung bis zum Elektrohauptanschluss inklusive (eine gewünschte Stromverkabelung über die Hallendecke wird zusätzlich separat berechnet).
Darüber hinaus umfasst unser Materialpark sämtliche Geräte der Veranstaltungstechnik. Gerne kontaktieren wir Sie für ein Beratungsgespräch.
Telefonnummer
ŷ Vertragsfirmen der Messe München GmbH
Für die Hallen A1-A2, B0-B2, C1-C3:
Neumann & Müller GmbH
Tel. +49 89 5003615-10
Fax +49 89 5003615-99
[email protected]
Ort / Datum
4.3
Für die Hallen A3-A6, B3-B6, C4:
True Logik GmbH
Tel. +49 89 949-28967
Fax +49 89 949-28962
[email protected]
Traversen- und Beleuchtungssyteme inkl. Transport, Auf-/ Abbau und Service zur
Laufzeit.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
4.3
Beleuchtungs- und Traversensysteme
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Geschäftsbedingungen zur Bereitstellung von Traversen- und Beleuchtungssystemen
ŷ Sicherheit
ŷ Bestellfrist
1. Folgende Ausführungen von Abhängungen sind aus Sicherheitsgründen
nicht zulässig:
– Abhängungen von Standbauteilen
– Absicherung von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile oder
Exponate müssen selbständig sicher stehen)
– Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen
Verbindung zum Hallenboden
2. Die Abhängekonstruktionen dürfen grundsätzlich nur von den zuständigen Servicepartnern der MMG geändert werden (z. B. Öffnen eines Bridle).
3. Die Verwendung von Hebezeugen (z.B. Kettenzüge, Motorzüge) ist unbedingt mit der zuständigen MMG-Vertragsfirma abzustimmen.
Bitte beachten Sie:
Seilendverbindungen zur Lastaufnahme,
– die mit Drahtseilklemmen ausgeführt sind, dürfen nicht verwendet werden
– müssen der DIN 56 921-11 entsprechen.
4. Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im Besonderen die BGV A1 (Allgemeine
Vorschriften), BGV C1 (Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische
Darstellung), die BGV D8 (Winden, Hub- und Zuggeräte), die BGI 810-3 und gegebenenfalls die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) zu beachten (siehe
auch „Merkblatt für Anschlagtechnik“).
5. Traversen mit Beleuchtungsanlagen sind vom Errichter der Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleich (Kupfer, mindestens 10 mm²) zu versehen
(VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenboden kann über den Vordruck 3.1 bestellt werden. Die Potentialausgleichsverbindung zwischen diesem
Übergabepunkt und der Traverse mit Beleuchtungsanlage kann vom Aussteller
selbst angebracht werden oder über die Servicefirma für Abhängungen beauftragt werden.
ŷ Technische Details – Wichtige Informationen
1. Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein
Befestigungspunkt an der gewünschten Position oberhalb der Standfläche und
innerhalb der Standgrenzen durch die Messe München GmbH zur Verfügung
gestellt.
Bitte beachten Sie: Die abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Bereich
der Standfläche befinden. Die MMG prüft anhand der eingereichten Unter lagen
die Realisierbarkeit der gewünschten Befestigungspunkte.
2. Abhängungen von der Hallendecke werden grundsätzlich durch die zuständigen
Vertragsfirmen der Messe München GmbH ausgeführt.
3. Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann
maximal mit 100 kg lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt
5 kg/m2 Standfläche. Abhängungen für größere Lasten nur auf Anfrage. Liegt der
bestellte Befestigungspunkt in den Hallen A1–A6, B1–B6, C1–C4 nicht lotrecht
unterhalb eines Abhängepunktes, wird der Befestigungspunkt durch Verbindung
von zwei oder drei Abhängepunkten konstruiert.
– Ende jedes Befestigungspunktes (Übergabepunkt) ist ein O-Ring.
– Zur Abhängung werden Stahlseile mit einem Querschnitt von 6 mm (Pos.-Nr.
32900) und 8 mm (Pos.-Nr. 32908) verwendet.
Angemietetes Material ist spätestens bis zum Ende der Abbauzeit direkt an die
Servicefirma zurückzugeben. Beschädigtes Material wird dem Aussteller in
Rechnung gestellt.
4. Das Befestigen der abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer, Banner, Fahnen etc.) obliegt dem Aussteller und kann auf Anfrage über
die Servicepartner der MMG ausgeführt werden.
Befestigungsmaterial zur Anbringung der abzuhängenden Gegenstände ist nicht
in der Leistung enthalten, kann jedoch bei Bedarf bei der MMG angemietet werden.
5. Der Elektro-Hauptanschluss für Beleuchtung etc. ist separat über Vordruck 3.1 zu bestellen.
6. Zusatzausstattung: Grundsätzlich erfolgt die Stromversorgung zum Beleuchtungssystem vom Hallenboden. Eine Stromversorgung über die Hallendecke ist auf Anfrage möglich (separates Angebot).
4.3
1. Die Bestellung ist spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbautermin einzureichen.
Bei verspätet eingereichten Bestellungen kann eine Gewähr für die Bereitstellung der Artikel nicht übernommen werden. Die MMG behält sich vor, bei verspätet eingehenden Bestellungen den entstehenden Mehraufwand zu prüfen und gegebenenfalls ein gesondertes Angebot für den Mehraufwand zu
erstellen.
2. Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbaubeginn möglich;
bei späterem Rücktritt werden die bestellten Leistungen berechnet.
3. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
Preisinformation:
Pos.-Nr.
Leistung
EUR
32943
Fahr- und Steiggerüst/h
55,75
32940
Regie/Arbeitsstunde
44,80
32924
Kabel bis 6 kW/m
1,34
32925
Kabel bis 12 kW/m
2,63
32921
Stahlseil/Safety/St.
6,08
32926
Alu-Schelle mit O-Ring/St.
32914
Schäkel/St.
6,08
32915
Traversenadapter / Erdungsschelle /St.
6,08
32966
Stromversorgung Hallendecke Schuko 230 V/m
zzgl. Montagekosten
0,73
32967
Stromversorgung Hallendecke CEE 16 A/m
zzgl. Montagekosten
1,34
32969
Erdungskabel/m zzgl. Montagekosten
0,73
12,16
Stand: Juni 2012
5.1
Wasser- und
Sanitäranschlüsse
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2:
Menge
Pos.-Nr.
Wasser-Hauptanschluss inkl. Anschluss
eines Verbrauchers
EUR/St.
38100
Wasser-Hauptanschluss für den Hallenbereich (ebenerdig)
288,00
38101
Wasser-Hauptanschluss im OG bei
zweigeschossigem Standbau
364,00
38200
Wasser-Hauptanschluss im Freigelände/
Ladehöfe, überflur
388,00
Der Wasser-Hauptanschluss beinhaltet: Zulauf: 1/2“ (DN 15), Ablauf: DN 50 Verlegung Anschluss über Flur ab Spartenkanal (Halle) bzw. ab Anschlussschacht (Freigelände). Inklusive Wasserverbrauch. Anschluss eines Verbrauchers, z.B. (Miet-)
Spüle.
Menge
Pos.-Nr.
38050
38051
Ort / Datum
5.1
Weitere Leistungen
Anschluss weiterer Verbraucher
z.B. Geschirrspülautomat, Boiler,
Kaffeemaschine, Armatur
Bitte beachten Sie: Dieser Preis hat
Gültigkeit, wenn sich der anzuschließende
Verbraucher nicht weiter als 1 m vom
Hauptanschluss entfernt befindet.
Mietspüle
Spüle mit Unterbau, Armatur,
5-l E-Boiler, Maße: B/H/T = 90/80/60 cm
38090
Regie-/Arbeitsstunde
38005
Beckenfüllung bis 3 m3 (inkl. Ablaufleitung
DN 50) (siehe Seite 2)
38006
Beckenfüllung 4 m3 bis 10 m3
(inkl. Ablaufleitung DN 50) (siehe Seite 2)
EUR/St.
52,35
38051 Mietspüle
(Abbildung ähnlich)
Bitte beachten Sie:
Bei Einsatz von Gewerbespülmaschinen, deren Spüldauer
höchstens 2 min beträgt, sowie bei der Herstellung und/
oder Vorführung von fett- bzw. ölhaltigen Produkten, sind die
anfallenden Abwässer über Fettabscheider (siehe Vordruck
5.8) zu führen (siehe dazu auf Seite 2 „Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasserinstallationen“).
Für Sonderinstallationen, wie z. B. Dimensionserhöhungen des Wasser-Hauptanschlusses, erhalten Sie auf Anfrage ein entsprechendes Angebot.
Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 38951) von 90,00 EUR berechnet.
Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest (für Leitungsverlegung mind.
80 mm lichte Höhe nötig):
Ja, die lichte Höhe zwischen Hallenboden und Podest beträgt ca.
126,00
cm
Nein
48,85
108,00
Für die Bereitstellung eines Wasser-Hauptanschlusses ist das Einreichen einer Planskizze (Vordruck 5.2) unbedingt erforderlich.
nach
Aufwand
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
5.1
Wasser- und Sanitäranschlüsse
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasserinstallationen
ŷ Bestellung des Wasser-Hauptanschlusses
Anschluss eines Verbrauchers
Die Bestellungen und die vermaßte Grundriss-Skizze für den Wasser-Hauptanschluss (Vordruck 5.2) sind bis spätestens 6 Wochen vor dem offiziellen Aufbautermin bei der Messe München GmbH (nachfolgend MMG) einzureichen.
Eine Gewähr für die termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem
Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden.
Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht,
wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 38951) von 90,00 EUR berechnet.
ŷ Informationen zum Wasseranschluss
Sämtliche Wasserinstallationen sind nur mietweise überlassen.
Die Ausführung und der Anschluss der Verbraucher an das Rohrleitungsnetz erfolgt
ausschließlich durch MMG-Vertragsfirmen.
Für Reparaturarbeiten an Installationen, Geräten und Exponaten, die nicht von der
MMG ausgeführt oder angemietet wurden, werden dem Aufwand entsprechend Regiestunden (Pos.-Nr. 38090) verrechnet.
Der Aussteller ist verpflichtet, täglich nach Ausstellungsende, die gesamte Wasserversorgung durch das im Wasserhauptanschluss eingebaute Absperrventil zu
schliessen.
Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung entstehen, haftet der Aussteller. Aus
Sicherheitsgründen behält sich die Messe München GmbH vor, nach Veranstaltungsende die gesamte Wasserversorgung der Aussteller abzuschalten. Von dieser
Sperrung sind die Toilettenanlagen in den Hallen ausgenommen.
Die MMG übernimmt keinerlei Haftung für Schäden.
– Im Allgemeinen steht ein Wasserdruck von 3,5 bar zur Verfügung.
– Der Wasserverbrauch ist in dem Gesamtpreis für einen Wasserhauptanschluss
enthalten.
– Chemisch verunreinigte sowie fetthaltige Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden.
Erforderliche Planunterlagen
Die Be- und Entwässerungsleitungen werden in den Hallen nach den Maßangaben
in der Grundriss-Skizze (Vordruck 5.2) installiert. Auf der Grundriss-Skizze ist unbedingt die Entfernung des Wasseranschlusses zu den Standgrenzen und die Lage
des Standes innerhalb der Halle anzugeben. Bestellungen ohne diese Angaben
können nicht bearbeitet werden!
Wasserhauptanschluss in den Hallen
Die Verlegung erfolgt soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen
jedoch oberirdisch, wenn die Lage des bestellten Anschlusspunktes dies erfordert.
Bei Wasserhauptanschlüssen für das Obergeschoss eines Standes sind max. 3 m
Zu-/Ablauf in vertikaler Verlegung im Anschlusspreis enthalten. Werden zusätzliche
horizontale Verlegungen (über den Hallenboden oder/und in der Zwischendecke)
erforderlich, werden dem Aufwand entsprechend Regiestunden und Materialkosten
verrechnet.
Wasserhauptanschluss im Ladehof
Die Leitungsverlegung erfolgt in jedem Fall über Flur im Ladehof. Sollte eine Ablaufleitung benötigt werden, ist für diese eine zusätzliche Hebeanlage nötig, deren
Kosten vom Aussteller zu tragen sind.
In den Wintermonaten besteht wegen Frostgefahr generell keine Anschlussmöglichkeit.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der MMG eine Rohrbegleitheizung einbauen zu lassen, deren Kosten vom Aussteller zu tragen sind.
Die MMG behält sich vor, außerhalb der Laufzeit die Wasserversorgung zu unterbrechen.
Wasserhauptanschluss im Freigelände
Die Leitungsverlegung erfolgt in jedem Fall über Flur im Freigelände F5 – F8.
In den Wintermonaten besteht im gesamten Freigelände wegen Frostgefahr generell keine Anschlussmöglichkeit.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach Rücksprache mit der MMG eine Rohrbegleitheizung einbauen zu lassen, deren Kosten vom Aussteller zu tragen sind.
Die MMG behält sich vor, außerhalb der Laufzeit die Wasser versorgung zu unterbrechen.
5.1
Der Anschluss eines Verbrauchers (z.B. einer Spüle) ist im Preis des Wasser-Hauptanschlusses enthalten. Jeder weitere Anschluss eines Verbrauchers (Montage/Demontage von mitgebrachten Messeküchen, Spülen, Boilern, Spülmaschinen, Kaffeeautomaten usw.) wird gesondert berechnet, Arbeitslohn und Kleinmaterial sind
im Preis enthalten.
Beträgt der Abstand des anzuschließenden Verbrauchers vom Wasser-Hauptanschluss mehr als 1 m, so wird dieser Verbraucheranschluss aufgrund des Mehraufwandes als Sonderinstallation berechnet.
Für den Anschluss eines freistehenden Verbrauchers (z.B. Theke) ist ein separater
Wasser-Hauptanschluss erforderlich.
Bei Mietspülen (Pos.-Nr. 38051) sind Lieferung, Wartung und Abholung im Preis
enthalten. Der Anschluss der Spüle ist im Mietpreis nicht enthalten.
Geschirrspülmaschinen ohne eingebaute Abwasserpumpe werden bei zu
geringem Ablaufgefälle aus Sicherheitsgründen nicht an das Wassernetz angeschlossen.
Beckenfüllung
Die Bestellung gilt für eine einmalige Befüllung inklusive Entleerung; die eigenmächtige Entleerung des Beckens über die Spartenkanäle ist untersagt. Es wird
keine feste Zulaufleitung installiert. Bitte reichen Sie bei Bestellungen unbedingt
einen Grundrissplan mit Positionsangaben für die Beckenfüllung ein.
ŷ Fettabscheider
Wer als Aussteller für seinen Stand einen bei der MMG zu bestellenden WasserHauptanschluss installieren lässt, ist verpflichtet, bis spätestens 4 Wochen vor Aufbaubeginn bei der MMG zusätzlich einen Fettabscheider zu bestellen, wenn er auf
seinem Stand fetthaltige Waren herstellt, verarbeitet oder vorführt. Gleiches gilt für
jeden Aussteller, der auf seinem Stand eine Gewerbespülmaschine betreibt, die innerhalb von höchstens zwei Minuten einen gesamten Spülgang durchführt.
Der Vordruck zur Bestellung eines Fettabscheiders kann bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice angefordert werden.
Für den Fall, dass die MMG nach Beginn der Aufbauzeit feststellt, dass ein Aussteller mit Cateringbetrieb oder mobiler Gastronomie einen Wasser-Hauptanschluss
ohne Fettabscheider bestellt hat, obwohl er nach diesen Anschluss- und Lieferbedingungen verpflichtet gewesen wäre, einen Fettabscheider zu bestellen, ist der
Aussteller damit einverstanden, dass die MMG auch ohne eine gesonderte Bestellung seitens des Ausstellers zu den für die Veranstaltung gültigen Preisen einen
passenden Fettabscheider installiert.
Sowohl in diesem Fall als auch in dem Fall, dass die Bestellung später als
4 Wochen vor Aufbaubeginn erfolgt, ist die MMG berechtigt, für den erforderlichen
Fettabscheider einen Verspätungszuschlag in Höhe von 50% des zur Veranstaltung gültigen Preises zu verlangen, es sei denn, der Aussteller weist nach, dass der
MMG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Ist die Installation eines Wasser-Hauptanschlusses mit Fettabscheider nicht oder
nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand möglich, kann die MMG dem Aussteller
untersagen, auf seinem Stand fetthaltige Waren herzustellen, zu verarbeiten, vorzuführen oder eine Gewerbegeschirrspülmaschine zu betreiben, die innerhalb von
höchstens zwei Minuten einen gesamten Spülgang durchführt.
ŷ Stornierung/Reklamation
Stornierungen sind nur bis 14 Tage vor dem allgemeinen Aufbautermin möglich, bei
späterem Rücktritt werden die bestellten Anschlüsse berechnet.
Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu prüfen
und unterschrieben zurückzugeben.
Die Aufmaßliste ist die spätere Rechnungsgrundlage.
Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der MMG, Hauptabt. Technischer Ausstellerservice, geltend zu
machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere
Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht
anerkannt.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für AusstellerServiceleistungen der Messe München GmbH.
Stand: Juni 2012
5.2
Grundriss-Skizze
Wasseranschluss
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Wasseranschluss und -abfluss bzw. das Wasch- oder Spülbecken angebracht werden sollen.
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge!
Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm)
1 : 50 (1 m = 2 cm)
5.2
Stand: Juni 2012
5.3
Sprinklerinstallation
in den Hallen
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
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Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Die Installation einer Sprinkleranlage ist dann erforderlich, wenn die Standabdeckung mehr als 30 m2 beträgt (s. Merkblatt „Zweigeschossige Standbauweise“ sowie
Vordruck 1.2 „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“).
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Sprinkleranlagen
auf Seite 2:
Installation einer Sprinkleranlage für überdeckte Standfläche.
Wichtig: Bitte fordern Sie vor der Standplanung einen Planauszug der Standfläche mit der Positionierung der Sprinklerleitungen in den Spartenkanälen
bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der Messe München
GmbH an.
Fläche der Standfläche in m2
Bitte
ankreuzen
Pos.-Nr.
38497
Menge
Pos.-Nr.
38499
Leistung
EUR
Sprinklerhauptanschluss (Grundinstallation inkl. 3 Sprinklerköpfen)
1.136,00
Leistung
EUR/St.
Zusätzliche Sprinklerköpfe
289,00
Bitte unbedingt Pläne im Maßstab mit Kennzeichnung einreichen (Nordpfeil,
Nachbarstände oder sonstige Bezugspunkte). Bitte in den Plänen auch die
Lage des Übergabepunktes vom Spartenkanal zur Standbaudecke (jederzeit
zugänglicher Absperrschieber mit Prüfeinheit auf der Standfläche) einzeichnen/angeben.
Die Messe München GmbH (MMG) behält sich vor, für nach Einsendeschluss
eingesandte Bestellungen und Pläne einen Preisaufschlag zu erheben.
Die genaue Festlegung der Anzahl und Position der Sprinklerköpfe erfolgt
erst nach Vorlage der Standzeichnung.
Die Grundinstallation ist mit zusätzlichen Sprinklerköpfen auf max. 18 Sprinklerköpfe erweiterbar.
Bitte beachten Sie:
Die Sprinklerleitungen eignen sich nicht zur Sichtverrohrung.
Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest (für Leitungsverlegung mind.
100 mm lichte Höhe nötig):
Ja, die lichte Höhe zwischen Hallenboden und Podest beträgt ca.
cm
Nein
Ort / Datum
5.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
5.3
Sprinklerinstallation in den Hallen
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Sprinkleranlagen
Die Sprinkleranlagen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik und in Ab- ŷ Auslegungsdaten:
stimmung mit der Städtischen Branddirektion errichtet werden.
Die aufgeführten Preise sind für Einbauhöhen bis 3 m gültig. Bei Einbauhöhen
über 3 m und bei besonderen Standkonstruktionen (Aufputzinstallationen,
Umfahren von Unterzügen und Standbauteilen, etc.) entstehende Mehrkosten
werden in Rechnung gestellt.
Die kompletten Unterlagen (wie auf Vordruck 1.3 beschrieben), Bestellungen und
Pläne sind spätestens zum angegebenen Termin (siehe „Wichtige Hinweise“), jedoch für doppelstöckige und überbaute Stände spätestens 6 Wochen vor Baubeginn
bei der Messe München GmbH einzureichen.
Eine Gewähr für die termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem
Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden.
Die MMG behält sich vor, für verspätet eingesandte Bestellungen einen Preisaufschlag zu erheben.
Die Sprinklerleitungen werden in den Hallen nach den Maßangaben im dazugehörigen Plan installiert. Im Erdgeschoss ist die Lage des Absperrschiebers durch den
Aussteller/Messebauer festzulegen. Die Verlegung der Zuleitung erfolgt soweit als
möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Absperrschiebers und der nachfolgenden Sprinklerinstallation dies erfordert
(Angabe der Position der Sprinklergrundleitung/Sprinklerabgang auf Anfrage). Die
eigentliche Sprinklerinstallation erfolgt in jedem Fall vor den Wänden und unter den
Hängedecken. Der verplombte Absperrschieber muß jederzeit zugänglich bleiben
und darf nicht verbaut oder verstellt werden.
Für Schäden, die infolge Nichtbeachtung entstehen, haftet der Aussteller.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für AusstellerServiceleistungen der Messe München GmbH.
5.3
– Messehallen nach VDS sind Brandgefahren-Klasse BG 2.3.
– Maximale Schutzfläche je Schirmsprinklerkopf 12 m2 mittels Glasfasssprinkler
DN 15, Nennöffnungstemperatur 68 °C, Farbe rot.
– Zusätzlich gesprinklert werden müssen auch abgetrennte Kabinen und Räume
unter Einhaltung der maximalen Schutzfläche von 12 m2/Kopf.
– Pro Anschlussleitung DN 50 im Spartenkanal dürfen maximal 18 Sprinklerköpfe
angeschlossen werden. Die Leitungsdimension der Zuleitungen zu den Köpfen
betragen ebenso DN 50.
– Alle von der Hallendecke abgehängten Konstruktionen (Traversen, etc.) können
nicht mit einer Sprinkleranlage versehen werden.
Stand: Juni 2012
5.4
Druckluft- und
Vakuumanschluss
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Zweifach einreichen!
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Anschluss- und Lieferbedingungen für Druckluft auf Seite 2:
Einzelanschluss Druckluft,
nur ein Abnehmer auf der Standfläche (10 bar Lieferdruck)
Bedarf in l/min
Vakuumanschluss
Bitte erstellen Sie uns ein Angebot für die Bereitstellung eines Vakuumanschlusses. Wir benötigen
Druckminderer benötigt
Ja
Nein
l/min.
Mehrfachanschluss Druckluft,
mehrere Abnehmer auf der Standfläche (10 bar Lieferdruck)
Wir verlegen auf unserem Stand ein Podest
Ja
Bitte Gesamtbedarf angeben
Nein
Ergänzungen:
l/min
Bitte Bedarf für jeden einzelnen Abnehmer angeben und in die Positionsskizze
5.5 einzeichnen.
Bedarf in l/min
Abnehmer
Druckminderer benötigt
1
Ja
Nein
2
Ja
Nein
3
Ja
Nein
4
Ja
Nein
5
Ja
Nein
6
Ja
Nein
In der Aufbauzeit steht die Druckluftversorgung zwei Tage vor Messebeginn und einen Tag nach Messeende in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Druckluftversorgung früher benötigt werden, so können zusätzliche Kosten
entstehen. Während der Veranstaltung steht die Druckluftversorgung ca. 1 Stunde
vor und nach den Öffnungszeiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht,
wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 36951) von 42,50 EUR berechnet.
Ab dem 2. Abnehmer werden zusätzlich zu den Kosten für den Gesamtbedarf (entspricht Kosten Einzelanschluss Pos.-Nr. 36001 ff auf Seite 2) 37,00 EUR (Pos.-Nr.
36200) pro Abnehmer berechnet.
Die Druckluftversorgung wird benötigt ab dem
Datum
Ort / Datum
5.4
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
5.4
Druckluft- und Vakuumanschluss
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Anschluss- und Lieferbedingungen für Druckluft
1. Die Verwendung eines eigenen Kompressors ist bei der Messe München GmbH
(MMG), Hauptabt. Technischer Ausstellerservice (TAS), anzuzeigen.
Für die Bestellung eines Druckluftanschlusses sind die Vordrucke 5.4 und 5.5
zu verwenden. Die Bestellung und die Standskizze/Pläne sind spätestens zu
dem in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Termin bei
der MMG, TAS, einzureichen.
Eine Gewähr für termingerechte Ausführung von Installationen, die nach diesem
Termin beantragt werden, kann nicht übernommen werden.
Werden Bestellungen/Pläne später als 2 Wochen vor Messebeginn eingereicht,
wird ein Verspätungszuschlag (Pos.-Nr. 36951) von 42,50 EUR berechnet.
Für Reparaturarbeiten an Installationen, die nicht von der MMG vorgenommen
wurden, wird ein Zuschlag auf den Regiestundensatz erhoben.
2. Die dem Aussteller oder Besteller vorgelegte Aufmaßliste ist unverzüglich zu
prüfen und unterschrieben zurückzugeben. Die Aufmaßliste ist die spätere
Rechnungsgrundlage. Reklamationen über den Umfang der Lieferungen und
Leistungen sind vor dem Abbau des Standes bei der MMG, TAS, geltend zu machen, damit die Gewähr einer ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Spätere
Reklamationen, die sich auf den Umfang der Leistungen beziehen, werden nicht
anerkannt.
3. Bei einer Kündigung, die später als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt,
werden 75% der Kosten für die bestellten Leistungen als pauschaler Aufwendungsersatz in Rechnung gestellt. Das Recht des Ausstellers, nachzuweisen,
dass die ersparten Aufwendungen der MMG größer waren, bleibt unbenommen.
4. Die Preise beinhalten je nach Positionsnummer folgende Leistungen:
Einzelanschluss
Anschluss für 1 Abnehmer, Verlegen der Druckluftleitungen bis zum Anschlusspunkt am Stand inkl. Anschluss eines Abnehmers, Kleinteile und Fittings, Wartung dieser Installationen.
Mehrfachanschluss
Anschluss für mehrere Abnehmer, Druckluftleitung, T-Verteilungen, Fittings,
Kleinteile, Wartung dieser Installationen und Montage, Demontage.
Druckminderer
Einbau und leihweise Überlassung eines Druckminderers inkl. Manometer für
Entnahmedruck von 0,5–10 bar.
5. Die Qualität der Druckluft am Übergabepunkt von der Kompressorstation in das
Rohrnetz der Messe München GmbH erfüllt folgende Klassifikation gemäß ISO
8573-1:
Ölgehalt
Klasse 1 = max. Ölkonzentration 0,01 mg/m3
)HVWVWRIIJHKDOW .ODVVH PD[3DUWLNHOJU|‰HȝP
max. Partikeldichte 0,1 mg/m3
:DVVHUJHKDOW .ODVVH 'UXFNWDXSXQNW”ƒ&
6. Berechnungsbeispiel
Einzelanschluss (nur ein Abnehmer)
Gesamtbedarf auf Standfläche: 300 l/min
Pos.-Nr.
36003
Abnehmer 1
300 l/min
Gesamt
Abnehmer 1
100 l/min
Abnehmer 3
100 l/min
5.4
Abnehmer 2
100 l/min
Pos.-Nr.
Druckluft / Einzelanschluss
inkl. Anschluss eines Abnehmers
St./EUR
36001
bis
100 l/min
410,00
36002
bis
200 l/min
503,00
36003
bis
300 l/min
613,00
36004
bis
450 l/min
722,00
36005
bis
600 l/min
1.114,00
36006
bis
800 l/min
1.341,00
36007
bis 1000 l/min
1.393,00
36008
bis 1500 l/min
1.648,00
36009
bis 2000 l/min
1.691,00
36010
bis 2500 l/min
1.806,00
36011
bis 3000 l/min
1.948,00
36012
bis 4000 l/min
2.084,00
36013
bis 5000 l/min
2.227,00
36014
bis 6000 l/min
2.558,00
36015
bis 8000 l/min
2.735,00
36016
bis 10000 l/min
3.244,00
36017
bis 15000 l/min
5.387,00
36090
Regiestunde für alle sonstigen Leistungen
Pos.-Nr.
36200
Pos.-Nr.
Mehrfachanschluss ab 2. Abnehmer
Mehrfachanschluss
Druckminderer/Stück
42,50
St./EUR
37,00
EUR
36400
bis 100 l/min
26,95
36401
bis 200 l/min
28,20
36402
bis 600 l/min
33,20
36403
bis 2500 l/min
40,35
Kosten
36404
bis 5000 l/min
57,30
613,00
36405
bis 8000 l/min
67,50
613,00
Mehrfachanschluss (mehrere Abnehmer)
Gesamtbedarf auf Standfläche: 300 l/min
7. Preise
Pos.-Nr.
Kosten
36003
613,00
36200
37,00
36200
37,00
Gesamt
687,00
8. Die Messe München GmbH behält sich (beispielsweise bei geringem Druckluftbedarf) das Recht vor, den Kompressor für die Druckluftversorgung auf dem
Stand oder in unmittelbarer Nähe des Standes zu installieren. Einwendungen,
z.B. wegen Geräuschbelästigungen durch den Kompressor, sind ausgeschlossen. Die Kompressoren werden mit einem Druck von 10 bar gefahren. Sofern
der Druckluftbedarf geringer ist, muss ein Druckminderer eingebaut werden, der
gesondert zu bestellen ist. Druckluftanschlüsse bis zu 60 bar oder Stickstoffanlagen können ebenfalls bestellt werden; hierfür muss jedoch ein gesondertes
Angebot eingeholt werden. Die gesamte Druckluftinstallation (inkl. Materialien)
ist dem Besteller nur mietweise überlassen. Auf die Haftungsregel unter Punkt 5
der Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen wird
hier nochmals hingewiesen.
9. Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
Stand: Juni 2012
5.5
Grundriss-Skizze
Druckluftanschluss
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12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der/die Einzelanschluss/Mehrfachanschlüsse angebracht werden soll/en. Bei Mehrfachanschlüssen kennzeichnen Sie die
Anschlüsse bitte gem. Nummerierung auf Seite 1 des Bestellformulars 5.4.
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge!
Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm)
1 : 50 (1 m = 2 cm)
5.5
Stand: Juni 2012
5.6
Wrasen- und
Rauchgasabzüge
Hallen
Zweifach einreichen!
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12. – 15. November 2013
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Messe München GmbH
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Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
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Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Beschreibung der von Ihnen benutzten Geräte:
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bitte teilen Sie uns Folgendes mit:
a) Geräteanschlussrohr:
Durchmesser in cm
b) Abzugsventilator ist im Gerät eingebaut bzw. wird mitgeliefert:
Ja
Für die Inbetriebnahme von Backöfen, Grillgeräten oder sonstigen Geräten für Vorführungs- und Demonstrationszwecke bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
Wrasen- und Rauchgase sowie Abgase sind entsprechend den behördlichen
Vorschriften aus den Aussteller- bzw. Hallenbereichen abzuführen.
Gasversorgte Anlagen sind örtlich mit Sicherheits-Schnellschlussventilen,
ggf. Brandschutzklappen auszustatten.
Im Bereich der Sprinkleranlagen sind Vorsorgemaßnahmen gegen Überhitzung erforderlich.
Strombedarf und Anschlusspunkt bitte über Vordrucke 3.1 und 3.4 bestellen.
Wir bestellen hiermit:
Menge
Ort / Datum
5.6
Pos.-Nr.
Bezeichnung
EUR
36961
Wrasenabzug 200 – 300 mm inkl.
Montage/Demontage, Kaminventilator
2.574,00
36962
Rauchgasabzug 200 mm inkl. Montage/
Demontage, 6 m Rohr in V2A-Stahl und
hitzebeständigem Kaminventilator
3.038,00
c)
Nein
Austrittstemperatur in °C
d) Die Installation soll über dem Messestand erfolgen:
Abstand in m
Wir bitten darüber hinaus um Angaben über Art der Wrasen, der Rauchgase sowie
der Abgase und um Beifügung der Prospektblätter für die vorgesehenen Geräte mit
technischen Daten. Weiterhin benötigen wir Angaben über Leistungsdaten der mitgelieferten Ventilatoren, die Luftleistung und den zur Verfügung stehenden Druck.
Zusätzliches Material bzw. Leistungen werden nach Aufmaß in Rechnung gestellt.
Im Preis ist der Anschluss an die Maschinen nicht enthalten.
Für weitere Abzugsvarianten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe München GmbH (MMG) zustande. Die Vertragsbedingungen
werden zwischen dem Aussteller der Vertragsfirma der MMG vereinbart.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
5.7
Grundriss-Skizze
Wrasen- und Rauchgasabzüge
Seite 1 / 1
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Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Standskizze mit genauer Maßangabe, wo der Abzug angebracht werden soll.
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge!
Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm)
1 : 50 (1 m = 2 cm)
5.7
Stand: Juni 2012
6.1
Telefon/Telefax/
Modem/ISDN
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Zweifach einreichen!
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K-Beratung
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949 - 21250/ -21251 Fax +49 89 949 - 21258
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor- / Durchwahl
Telefax mit Vor- / Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 3:
ŷ Anschlüsse mit Endgerät
Menge
Nr.
1.
Pos.-Nr.
34003
34004
Leistung
ŷ Sonstiges
EUR
Kombipaket
1 Komfortapparat (Festapparat
inkl. digitalem Anschluss)
1 Faxgerät (Normalpapierfax
inkl. analogem Anschluss)
345,00
2.
34005
Digitaler Anschluss inkl.
Komfortapparat
keine Anschlussmöglichkeit für
analoge oder ISDN-Endgeräte
126,50
3.
34006
Messe-Mobiltelefon (DECT)
inkl. Ladeschale
114,00
4.
34012
Faxgerät für Normalpapier inkl.
analoger Anschluss (ohne Papier)
280,50
ŷ Anschlüsse ohne Endgerät
(Anschluss nur mit RJ 45-Stecker oder Adapter möglich)
Menge
Leistung
EUR
Nr.
Pos.-Nr.
5.
34014
Analoger Nebenstellenanschluss
103,00
6.
34055
externer ISDN-MehrgeräteAnschluss inkl. NTBA
325,00
Menge
EUR
Nr.
Pos.-Nr.
Leistung
7.
34850
Regiestunde für sonstige/zusätzliche Leistungen
95,50
8.
34096
Verspätungszuschlag ab
Aufbaubegin
76,40
9.
34099
Änderungspauschale/Stornogebühr
82,50
Gewünschter Bereitstellungstermin der bestellten Einrichtungen
ŷ Bitte beachten
1. Positionen 1 – 6 inklusive Nutzungsentgelt
2. Für die Bereitstellung der Leistungen ist das Einreichen einer Planskizze (z.B.
Vordruck 6.4) unbedingt erforderlich!
3. Die o. g. Anschlüsse sind an den Sprach-Carrier der Messe München GmbH gebunden, kein Call by Call, bzw. Preselection möglich (keine 010...-Wahl möglich!)
4. ”0“-Vorwahl erforderlich bei den Positionen 1 – 5.
Benötigen Sie weitere Leistungen/Informationen, nennen Sie bitte den Namen Ihres
hierfür zuständigen Mitarbeiters.
Name
Telefon
Fax
Ort / Datum
6.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
6.1
Telefon/Telefax/Modem/ISDN
productronica
12. – 15. November 2013
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ŷ Allgemeine Hinweise zu den Informations- und Telekommunikationsleistungen
ŷ Perfekte Verbindungen, um miteinander zu reden!
– Lauthören
Modernste ISDN-Telekommunikationsanlagen und eine Beratung der Extraklasse
erwarten Sie in München. So sind gute Geschäfte beinahe selbstverständlich! Reden wir miteinander, damit Sie mit Ihren Kunden und Interessenten noch besser ins
Gespräch kommen.
ŷ 6.1 Telefon/Telefax/Modem/ISDN
Das Messegelände der Messe München GmbH ist mit modernster Kommunikationstechnik ausgestattet und bietet durch eine flächendeckende Infrastruktur mit
leistungsfähigen Kommunikationsanschlüssen/-einrichtungen optimale Voraussetzungen für die Übertragung von Sprach-, Daten- und Bildinformationen.
Die Versorgung des gesamten Messegeländes wird im Bereich Sprachkommunikation durch eine moderne ISDN-Telekommunikationsanlage gewährleistet. Neben
digitalen Anschlüssen, Komforttelefonen, Faxgeräten und Modems stellt Ihnen die
Messe München GmbH gegen Entgelt Mobilfunktelefone nach dem DECT-Standard
(Digital European Cordless Telecommunication) zur Verfügung, mit denen die Erreichbarkeit auf dem gesamten Messegelände gewährleistet ist. Durch Wahl der
Amtskennziffer „0“ werden Sie in die Lage versetzt, selbsttätig zu jedem Telekommunikationsanschluss weltweit eine Verbindung aufzubauen. Gleichzeitig sind Sie
für Ihre nationalen und internationalen Geschäftspartner direkt erreichbar und können somit Ihre Geschäftsverbindungen weiter ausbauen.
In Verbindung mit der Telekommunikationsanlage werden Ihnen durch die Endeinrichtungen auf Ihrem Messestand zahlreiche Leistungsmerkmale zur Verfügung
gestellt, die eine effektive Kommunikation unterstützen:
– schneller Verbindungsaufbau durch modernste Technologie und ISDN-Funktionalität
– Display-Anzeigen sowie menügeführte Bedienerhinweise zur optischen
Unterstützung Ihrer Kommunikation
– Funktions-/Zielwahltasten zur Hinterlegung häufig wiederkehrender Funktionen (z.B. Anwahl des Firmensitzes mit nur einem Tastendruck)
– Lauthören bei Komfortapparaten
– Rückfrage/Weitervermitteln von Gesprächen zu weiteren Anschlüssen innerhalb Ihrer Standorganisation (auch von und zu den Mobilfunktelefonen) sowie zu beliebigen Anschlüssen innerhalb des Messegeländes
– Wahlwiederholung
– Rückruffunktion (z.B. Hinterlegung eines Rückrufwunsches bei belegtem Anschluss)
– Anrufweiterleitung auf einen weiteren Anschluss (z.B. Ihr Messe-Mobiltelefon [DECT], um nicht an einen Ort gebunden zu sein)
– Sammelanschluss bei mehreren drahtgebundenen Anschlüssen, mehrfache Erreichbarkeit über eine Rufnummer, auch bei besetzten Anschlüssen
– elektronisches Sperrschloss zum Schutz der Endeinrichtung vor unbefugter
Benutzung
– Sprachspeicher/Voice-Box integrierte Anrufbeantworterfunktion für Komfortapparate und DECT-Telefone mit der Möglichkeit der gezielten Abfrage. Ein Anrufer, der Sie nicht sofort erreicht, kann Ihnen hier eine Nachricht hinterlassen.
Die bestellten Einrichtungen sowie Funktionen werden in den nachfolgend beschriebenen Varianten funktionsfähig (einschließlich Installation und Einweisung) an den
Stand geliefert.
ŷ Die Leistungen im Einzelnen
ŷ Kombipaket
enthält die Bereitstellung von einem Komfortapparat (digitaler Anschluss) und einem
Faxgerät für Normalpapier (analoger Anschluss).
ŷ Komfortapparat
beinhaltet die Bereitstellung des Telefongerätes einschließlich Anschluss auf Ihrem
Messestand mit folgenden Leistungsmerkmalen:
– Display
– Funktions-/Zielwahltasten
6.1
–
–
–
–
–
Wahlwiederholung
Anrufumleitung
Rückruf
Konferenzgespräch
Rückfrage/Weitervermitteln sowie den optionalen Zusatzfunktionen
ŷ Messe-Mobiltelefon (DECT)
einschließlich Ersatzakku und Ladeschale mit folgenden Leistungsmerkmalen:
– Telefon nach DECT-Standard
– drahtlose Erreichbarkeit innerhalb des gesamten Messegeländes
– Rufnummerspeicher
– Rückfrage/Weitervermitteln sowie den optionalen Zusatzfunktionen
ŷ Faxgerät einschließlich Anschluss
– Normalpapierfax
– einfache Bedienung
– lokale Kopierfunktion
ŷ Analoger Anschluss (ohne Endgerät)
ermöglicht ein Anschließen von Geräten des Ausstellers. (Anschluss nur mit RJ
45-Stecker oder Adapter möglich).
Mögliche Anschlüsse sind:
– Fax-/Modembetrieb
– Kombi-Fax
– Kreditkartenleser
– analoge Telefone
– Anrufbeantworter
ŷ ISDN-Anschluss (ohne Endgerät)
Der ISDN-Anschluss eignet sich besonders für die digitale Datenübertragung direkt
aus dem PC von oder zu Ihrem Messestand auf dem Messegelände. Dabei stehen
Ihnen alle Formen der Telekommunikation in Verbindung mit der geeigneten Software (Datenübertragungssoftware etc.) unmittelbar zur Verfügung.
Der ISDN-Anschluss entspricht dem europäischen Standard und wird ohne Endgerät geliefert. Sie haben somit z.B. die Möglichkeit, einen bereits vorkonfigurierten
PC aus Ihrem Unternehmen auf dem Messegelände einzusetzen und somit Ihre
gewohnte Arbeitsumgebung zu nutzen. (Anschluss nur mit RJ 45-Stecker oder Adapter möglich).
Der ISDN-Anschluss wird mit folgenden Leistungsmerkmalen zur Verfügung gestellt:
– DSS1-Protokoll
– 3 Rufnummern
– 2 B-Kanäle à 64 KB
– Netzabschluss (NT)
ŷ Elektronisches Sperrschloss
Das elektronische Sperrschloss zum Schutz vor unbefugter Benutzung kann bei
folgenden Geräten angeboten werden:
– im Kombipaket
– beim digitalen Anschluss inkl. Komfortapparat
– beim Messe-Mobiltelefon (DECT)
ŷ Sprachspeicherfunktion
Die Sprachspeicherfunktion ist bei folgenden Geräten möglich:
– im Komfortpaket
– beim digitalen Anschluss inkl. Komfortapparat
– beim Messe-Mobiltelefon (DECT)
ŷ Regiestunden
Für sonstige/zusätzliche Leistungen, die auf Wunsch des Ausstellers durchgeführt
werden sollen, werden die Preise der Bearbeitung auf Anfrage kalkuliert.
Stand: Juni 2012
6.1
Telefon/Telefax/Modem/ISDN
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ŷ Geschäftsbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
ŷ Bestellungen
Im Zuge der Nutzung der Internetanschlüsse (ADSL, IP-Anschlüsse, ISDN, etc.)
Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der Messe München GmbH (MMG) bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die MMG, die auch stillschweigend, z. B. durch
Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann.
Der Aussteller ist berechtigt, die Bestellung der umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ganz oder teilweise zu stornieren,
wenn die Stornierung spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der
MMG eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit
schriftlicher Zustimmung der MMG möglich. Die MMG ist nicht verpflichtet, der Vertragsaufhebung zuzustimmen. Die MMG wird ihre Zustimmung nur erteilen, wenn
der Aussteller 20% des vereinbarten Entgelts (zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
als pauschalen Aufwendungsersatz zahlt. Weist die MMG nach, dass sie höhere
Aufwendungen hatte, so ist die MMG berechtigt, gegenüber dem Aussteller statt des
pauschalen Aufwendungsersatzes den Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen zu
verlangen. Weist der Aussteller nach, dass die MMG geringere Aufwendungen hatte, so ist der pauschale Aufwendungsersatz entsprechend herabzusetzen.
Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die MMG insbesondere
auf dem Messestand bereits erbracht hat, so ist die MMG, soweit sie sich verpflichtet, die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung eine Änderungspauschale in Höhe von 82,50 EUR zuzügl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Auf verspätet eingereichte Aufträge wird ab Aufbaubeginn ein Verspätungszuschlag von
76,40 EUR zuzügl. MWSt. erhoben.
ŷ Bereitstellungszeitraum
Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während
der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung sowie sechs Stunden vor Beginn und
sechs Stunden nach Ende der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Bereitstellung gesondert bei
der MMG zu bestellen. Diese Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
ŷ Überlassung
Alle bestellten Leistungen werden durch die Messe München GmbH oder durch sie
beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt und dem Aussteller mietweise
überlassen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien
für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITTEmpfehlung i430, entsprechen. Bei analogen Anschlüssen handelt es sich um Nebenstellenanschlüsse mit vom öffentlichen Netz abweichendem Wählton.
Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen
auf, so ist die MMG insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist
ferner berechtigt, von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen,
von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt.
Für die Internetzugänge müssen die in dem PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die beantragten IP-Adressen aus dem Adressraum (Class-C-Adresse) der MMG werden dem
Aussteller mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Keinesfalls darf der
Aussteller andere als die ihm von der MMG zur Verfügung gestellten IP-Adressen
verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der
Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist
die MMG insbesondere berechtigt, vom Aussteller den Ersatz der Kosten für die
Störungsanalysen und die Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist ferner
berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen SubnetMasks benutzen, aus dem LAN auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen Kosten zu verlangen. Im Falle eines Angriffs auf die Funktion des Netzwerkes
oder anderen Attacken behält sich die MMG vor, den Anschluss vorübergehend
oder permanent zu sperren.
Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen
verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die MMG
auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen der MMG die Störung beheben.
Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert die MMG den PC, soweit ihr dies technisch
und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der
Veranstaltung gültigen Preisen der MMG.
6.1
ist unaufgeforderter E-Mail-Versand zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder
unaufgeforderter Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming)
an Dritte untersagt. Der Aussteller oder sonstige Nutzer erhalten mit dem InternetAnschluss einen permanenten Zugang zum Internet. Da die Daten transparent
über diese Anbindung übertragen werden (gem. RFC812 auf OSI-Ebene 3) hat
die MMG keinen Einfluss auf die übertragenen Inhalte und kann somit auch keine
unerwünschten Daten filtern, die die Nutzung des Internet-Zuganges beinflussen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der IP-Adressraum nicht weiter zu
nutzen.
Der Kunde (Nutzer) verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit recht- oder
sittenwidrigen Inhalten anzubieten und nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Dazu zählen vor allem Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB
der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder
verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind
oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in
ihrem Wohl zu beeinträchtigen.
ŷ Servicestelle
Für den Fall einer Störung ist eine Servicestelle auf dem Messegelände eingerichtet. Diese Servicestelle ist unter der Rufnummer (+49 89) 9 49-1 16 66 zu folgenden
Zeiten zu erreichen:
– Aufbau:
8.00 – 18.00 Uhr
– erster Messetag:
1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung bis
Ende der Veranstaltung
– während der Messe:
entsprechend den Öffnungszeiten der Veranstaltung
– letzer Messetag/erster Abbautag: von Beginn der Veranstaltung bis 20.00 Uhr
– Abbau:
9.00 – 14.00 Uhr
ŷ Haftung
Für abhanden gekommene oder zerstörte Endeinrichtungen wird der Wiederbeschaffungspreis, im Zweifel der maßgebliche Listenpreis des Herstellers, dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung
aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein
Verschulden trifft.
Für die Haftung der MMG gilt Ziffer 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für
Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der MMG ein, so übernimmt die MMG, wenn sie die Bestellung
annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die MMG in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag
über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
ŷ Gesprächsverbindungen
Anschlüsse innerhalb des Messenetzes verstehen sich inklusive Nutzungsentgelt.
Für Leistungen externer Netzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) gelten deren
Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. Diese sind Vertragsbestandteil.
ŷ Rücknahme von Endeinrichtungen
Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die Messe München GmbH. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller
bei der Messe München GmbH gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung
zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen.
ŷ Anschlussbedingungen
Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die Messe
München GmbH zur Verfügung gestellt. Die genannten Preise gelten für die BereitStand: Juni 2012
Telefon/Telefax/Modem/ISDN
productronica
12. – 15. November 2013
6.1
Seite 4 / 4
stellung in eingeschossigen Ständen. Bei mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im unteren Geschoss. Die Bereitstellung
des Anschlusses erfolgt vom zugewiesenen Anschlusspunkt bis zum gewünschten
Standort auf dem Stand, wobei die Anschlussleitung max. 12 m lang ist; dies gilt
auch bei der strukturierten Verkabelung für das Anschlusskabel an das LAN. Der
Aussteller ist gehalten, dies bei seiner Planung zu berücksichtigen. Eine Verlängerung dieser Anschlussleitung ist auf Anfrage möglich. Eine Verlängerung der Anschlussleitung oder eine Bereitstellung bei mehrgeschossigen Ständen im oberen
Standgeschoss kann nur auf Grundlage eines gesonderten Auftrages erfolgen.
Die Anschlüsse für Telefon, Fax, Modem, ISDN sowie für 2-/4-Draht-Verbindungen
werden über RJ45-Anschlusstechnik (gem. EIA/TIA) zur Verfügung gestellt. Private
Endeinrichtungen können nur am ISDN und Fax-/Modemanschluss betrieben werden. Glasfaserverbindungen (Mono-/Multimod) werden in E2000-Anschlusstechnik
ausgeführt. Bei Anwendungen, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als
2Mbit/s erfordern, sowie bei Leistungen, die nur auf Grundlage von Sonderaufträgen erfolgen können, bittet die MMG den Aussteller zur detaillierten Abstimmung
um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Beraterteam der MMG.
Kommunikationsverbindungen von außerhalb des Messegeländes liegenden
Standorten dürfen von dem entsprechenden Netzbetreiber nur bis zu einem zentralen, von der Messe München GmbH festgelegten Übergabepunkt auf dem Messegelände bereitgestellt werden. Die Weiterführung derartiger Verbindungen, vom
Übergabepunkt bis zu dem Stand des Ausstellers, erfolgt ausschließlich durch die
Messe München GmbH über das messeeigene Netz.
Die Beauftragung des externen Verbindungsweges bis zum Übergabepunkt (z.B.
bei der Deutschen Telekom AG) erfolgt durch die Messe München GmbH.
Die durch den Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden separat ausgewiesen
und berechnet.
Die Messe München GmbH übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung.
ŷ Allgemeine Vertragsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
6.1
Stand: Juni 2012
6.2
Internetzugang und
Breitbandanschluss (TV)
Seite 1 / 4
productronica
12. – 15. November 2013
Zweifach einreichen!
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K-Beratung
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949 - 21250/ -21251 Fax +49 89 949 - 21258
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 3:
ŷ Symmetrischer IP-Anschluss
Menge
Leistung
ŷ Breitbandanschluss (TV)
EUR
Nr.
Pos.-Nr.
1.
34110
2 Mbit/s flat, inkl. 1 feste
IP-Adresse
509,00
2.
34111
6 Mbit/s flat, inkl. 1 feste
IP-Adresse
639,00
3.
34112
10 Mbit/s flat, inkl. 1 feste
IP-Adresse
1.199,00
Nr.
Pos.-Nr.
4.
34088
5.
6.
Ort / Datum
6.2
34089
34090
Leistung
EUR
DSL 4 Mbit/s
(384 upload/4000 download in
kbit/s) inkl. Zugangskennung/
Flatrate und Router (dynamische
IP-Adresse)
369,00
DSL 8 Mbit/s
(768 upload/8000 download in
kbit/s) inkl. Zugangskennung/
Flatrate und Router (dynamische
IP-Adresse)
399,00
DSL 16 Mbit/s
(1024 upload/16000 download
in kbit/s) inkl. Zugangskennung/
Flatrate und Router (dynamische
IP-Adresse)
499,00
Nr.
Pos.-Nr.
7.
34019
EUR
Leistung
Übertragung in PAL B/G Standard
mit Nachbarkanalbelegung inkl.
BK-Anschlussdose
157,00
ŷ Sonstiges
Menge
ŷ Asymmetrischer Internet-Zugang
Menge
Menge
EUR
Nr.
Pos.-Nr.
8.
34096
Verspätungszuschlag ab Aufbaubeginn
Leistung
76,40
9.
34099
Änderungspauschale/Stornogebühr
82,50
Gewünschter Bereitstellungstermin der bestellten Einrichtungen
ŷ Bitte beachten
1. Für die Positionen 1 – 6 ist ein PC mit Standard-Ethernet-Karte (IEEE 802.3)
erforderlich! Anschlusstechnik RJ45!
2. Die oben genannten Preise beziehen sich ausschließlich auf Anschlüsse in den
Hallen; Internetzugänge und Breitbandanschlüsse im Freigelände auf Anfrage!
3. Für die Bereitstellung der Leistungen ist das Einreichen einer Planskizze (z.B.
Vordruck 6.4) unbedingt erforderlich!
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV)
6.2
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 4
ŷ Internet
ŷ Internetzugang: DSL asymmetrisch
nicht mehr wegzudenken.
Und auch auf Ihrem Messestand unverzichtbar.
Die Messe München GmbH stellt die Anschlüsse mit DSL-Router und Flatrate zur
Verfügung. Es kann nur die von der Messe München GmbH bereitgestellte Zugangskennung für die Einwahl ins Internet verwendet werden! Es wird eine dynamische IP-Adresse zugeteilt (DHCP), die Vergabe von zusätzlichen IP-Adressen
ist nicht möglich!
Nachrichten oder Produktinformationen suchen, finden und ausdrucken! Messages
empfangen! Und permanent digital erreichbar sein. Auch während der Messelaufzeit können Sie bequem auf das wichtige Informationsmedium Internet zugreifen
und zum Beispiel Post per E-Mail empfangen und absenden.
ŷ TV-Anschluss
Visueller Anziehungspunkt – TV-Programme nach Wahl.
Für die Ausstrahlung von TV-Programmen auf Ihrem Messestand stehen von Satelliten empfangene Fernsehsender (empfangbar mit jedem Fernsehgerät) zur Auswahl.
Gerne beraten wir Sie im Detail.
ŷ Internetzugang:
symmetrische IP-Anschlüsse
Die Messe München GmbH stellt den Anschluss mit 1 festen öffentlichen IP-Adresse
zur Verfügung, weitere IP-Adressen können auf Anfrage gegen Entgelt zugeteilt
werden. Das Nutzungsentgelt für die Dauer der Veranstaltung ist inklusive.
– DSL asymmetrisch 4000: Downstream 4000 Kbit/s, Upstream 384 Kbit/s
– DSL asymmetrisch 8000: Downstream 8000 Kbit/s, Upstream 768 Kbit/s
– DSL asymmetrisch 16000: Downstream 16000 Kbit/s, Upstream 1024 Kbit/s
Weitere Bandbreiten auf Anfrage
ŷ Breitband-Anschluss (TV)
Ein auf dem Messegelände installiertes, flächendeckendes und hyperbandtaugliches
Breitbandkommunikationsnetz ermöglicht den Empfang vielfältiger TV-Programme
für jeden Messestand.
Die Übertragung erfolgt in PAL, B/G-Standard mit Nachbarkanalbelegung.
Über die von uns erhältlichen Antennenanschlüsse (BK-Anschlussdosen) stehen
Ihnen ca. 25 Fernsehkanäle zur Verfügung, eine Programmübersicht ist auf Anforderung erhältlich.
Nicht im Messenetz eingespeiste Kanäle können auf Anfrage eingerichtet werden;
dies ist als gesonderte Beauftragung zu betrachten, die mindestens 14 Tage vor
Messebeginn vorliegen muss.
– symmetrischer IP-Anschluss 2 Mbit/s flat
– symmetrischer IP-Anschluss 6 Mbit/s flat
– symmetrischer IP-Anschluss 10 Mbit/s flat
6.2
Stand: Juni 2012
Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV)
productronica
12. – 15. November 2013
6.2
Seite 3 / 4
ŷ Geschäftsbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
ŷ Bestellungen
Im Zuge der Nutzung der Internetanschlüsse (ADSL, IP-Anschlüsse, ISDN, etc.)
Die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen können ausschließlich bei der Messe München GmbH (MMG) bestellt werden. Die Bestellung bedarf der Annahme durch die MMG, die auch stillschweigend, z. B. durch
Erbringung der bestellten Leistung, erklärt werden kann.
Der Aussteller ist berechtigt, die Bestellung der umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen ganz oder teilweise zu stornieren,
wenn die Stornierung spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der
MMG eingeht. In allen anderen Fällen ist eine Aufhebung des Vertrages nur mit
schriftlicher Zustimmung der MMG möglich. Die MMG ist nicht verpflichtet, der Vertragsaufhebung zuzustimmen. Die MMG wird ihre Zustimmung nur erteilen, wenn
der Aussteller 20% des vereinbarten Entgelts (zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer)
als pauschalen Aufwendungsersatz zahlt. Weist die MMG nach, dass sie höhere
Aufwendungen hatte, so ist die MMG berechtigt, gegenüber dem Aussteller statt des
pauschalen Aufwendungsersatzes den Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen zu
verlangen. Weist der Aussteller nach, dass die MMG geringere Aufwendungen hatte, so ist der pauschale Aufwendungsersatz entsprechend herabzusetzen.
Wünscht der Aussteller Änderungen von Leistungen, die die MMG insbesondere
auf dem Messestand bereits erbracht hat, so ist die MMG, soweit sie sich verpflichtet, die Änderungen durchzuführen, berechtigt, für jede Änderung eine Änderungspauschale in Höhe von 82,50 EUR zuzügl. Mehrwertsteuer zu berechnen. Auf verspätet eingereichte Aufträge wird ab Aufbaubeginn ein Verspätungszuschlag von
76,40 EUR zuzügl. MWSt. erhoben.
ŷ Bereitstellungszeitraum
Die bestellten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen werden während
der Laufzeit der jeweiligen Veranstaltung sowie sechs Stunden vor Beginn und
sechs Stunden nach Ende der jeweiligen Veranstaltung bereitgestellt. Wird außerhalb dieses Zeitraumes die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationsdienstleistungen gewünscht, so ist diese zusätzliche Bereitstellung gesondert bei
der MMG zu bestellen. Diese Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
ŷ Überlassung
Alle bestellten Leistungen werden durch die Messe München GmbH oder durch sie
beauftragte Subunternehmen zur Verfügung gestellt und dem Aussteller mietweise
überlassen. Sofern eigene Endeinrichtungen verwendet werden, müssen diese den
geltenden gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der geltenden EU-Richtlinien
für Endeinrichtungen sowie den CCITT-Empfehlungen, insbesondere der CCITTEmpfehlung i430, entsprechen. Bei analogen Anschlüssen handelt es sich um Nebenstellenanschlüsse mit vom öffentlichen Netz abweichendem Wählton.
Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen
auf, so ist die MMG insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der
Kosten für die Störungsanalysen und Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist
ferner berechtigt von dem Aussteller zu verlangen, dass er die Endeinrichtungen,
von denen Störungen ausgehen, unverzüglich vom Netz nimmt.
Für die Internetzugänge müssen die im PC des Ausstellers verwendeten Netzwerkkarten den Ethernet-Spezifikationen (IEEE 802.3) entsprechen. Die beantragten IP-Adressen aus dem Adressraum (Class-C-Adresse) der MMG werden dem
Aussteller mit der Auftragsbestätigung zur Verfügung gestellt. Keinesfalls darf der
Aussteller andere als die ihm von der MMG zur Verfügung gestellten IP-Adressen
verwenden oder die ihm vorgegebenen Subnet-Masks abändern. Hält sich der Aussteller nicht an diese Verpflichtung und treten dadurch Störungen auf, so ist die
MMG insbesondere berechtigt, von dem Aussteller den Ersatz der Kosten für die
Störungsanalysen und Fehlerbehebung zu verlangen. Die MMG ist ferner berechtigt, Aussteller, die trotz vorheriger Abmahnung andere als die ihnen zugewiesenen
IP-Adressen verwenden oder andere als die ihnen vorgegebenen Subnet-Masks
benutzen, aus dem LAN auszuschließen und den Ersatz der damit verbundenen
Kosten zu verlangen. Im Falle eines Angriffs auf die Funktion des Netzwerkes oder
anderen Attacken behält sich die MMG vor, den Anschluss vorübergehend oder
permanent zu sperren.
Treten im PC des Ausstellers, der andere als die ihm zugewiesenen IP-Adressen
verwendet oder die Subnet-Masks abgeändert hat, Störungen auf, so wird die MMG
auf Wunsch und Risiko des Ausstellers zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen der MMG die Störung beheben.
Auf Wunsch des Ausstellers konfiguriert die MMG den PC, soweit ihr dies technisch
und betrieblich möglich ist, auf Risiko des Ausstellers und zu den zum Zeitpunkt der
Veranstaltung gültigen Preisen der MMG.
6.2
ist unaufgeforderter E-Mail-Versand zu Werbezwecken (Mail-Spamming) oder
unaufgeforderter Versand von Nachrichten zu Werbezwecken (News-Spamming)
an Dritte untersagt. Der Aussteller oder sonstige Nutzer erhalten mit dem InternetAnschluss einen permanenten Zugang zum Internet. Da die Daten transparent
über diese Anbindung übertragen werden (gem. RFC812 auf OSI-Ebene 3) hat
die MMG keinen Einfluss auf die übertragenen Inhalte und kann somit auch keine
unerwünschten Daten filtern, die die Nutzung des Internet-Zuganges beinflussen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der IP-Adressraum nicht weiter zu
nutzen.
Der Kunde (Nutzer) verpflichtet sich, keine Informationsangebote mit rechts- oder
sittenwidrigen Inhalten anzubieten und nicht auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen. Dazu zählen vor allem Inhalte, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB
der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder
verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch oder
geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem
Wohl zu beeinträchtigen.
ŷ Servicestelle
Für den Fall einer Störung ist eine Servicestelle auf dem Messegelände eingerichtet. Diese Servicestelle ist unter der Rufnummer (+49 89) 9 49-1 16 66 zu folgenden
Zeiten zu erreichen:
– Aufbau:
8.00 – 18.00 Uhr
– erster Messetag:
1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung bis
Ende der Veranstaltung
– während der Messe:
entsprechend den Öffnungszeiten der Veranstaltung
– letzer Messetag/erster Abbautag: von Beginn der Veranstaltung bis 20.00 Uhr
– Abbau:
9.00 – 14.00 Uhr
ŷ Haftung
Für abhanden gekommene oder zerstörte Endeinrichtungen wird dem Aussteller der
Wiederbeschaffungspreis, im Zweifel der maßgebliche Listenpreis des Herstellers
in Rechnung gestellt.
Der Aussteller übernimmt die Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung
aller ihm zur Verfügung gestellten Kommunikationseinrichtungen. Soweit die Haftung Verschulden voraussetzt, obliegt dem Aussteller der Nachweis, dass ihn kein
Verschulden trifft.
Für die Haftung der MMG gilt Ziffer 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für
Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
Geht die Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt als fünf Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der MMG ein, so übernimmt die MMG, wenn sie die Bestellung
annimmt, keine Gewähr für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Leistungserbringung. Erbringt die MMG in diesen Fällen ihre Leistungen nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, so ist der Aussteller lediglich berechtigt, vom Vertrag
über die umseitig aufgeführten Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
zurückzutreten oder das vereinbarte Entgelt entsprechend herabzusetzen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
ŷ Gesprächsverbindungen
Anschlüsse innerhalb des Messenetzes verstehen sich inklusive Nutzungsentgelt.
Für Leistungen externer Netzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) gelten deren
Geschäftsbedingungen und Leistungsbeschreibungen. Diese sind Vertragsbestandteil.
ŷ Rücknahme von Endeinrichtungen
Die Rücknahme von Endeinrichtungen erfolgt spätestens am letzten Tag der Abbauzeit durch die Messe München GmbH. Sofern in Ausnahmefällen keine Rücknahme erfolgt ist, sind die noch vorhandenen Endeinrichtungen durch den Aussteller
bei der Messe München GmbH gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung
zurückzugeben. In Zweifelsfällen ist die Rückgabe durch Vorlage der Empfangsbestätigung zu belegen.
ŷ Anschlussbedingungen
Alle beauftragten Anschlüsse/Einrichtungen werden ausschließlich durch die Messe
München GmbH zur Verfügung gestellt. Die genannten Preise gelten für die BereitStand: Juni 2012
Internet-Zugang und Breitbandanschluss (TV)
productronica
12. – 15. November 2013
6.2
Seite 4 / 4
stellung in eingeschossigen Ständen. Bei mehrgeschossigen Ständen gilt der Bereitstellungspreis nur für eine Installation im unteren Geschoss. Die Bereitstellung
des Anschlusses erfolgt vom zugewiesenen Anschlusspunkt bis zum gewünschten
Standort auf dem Stand, wobei die Anschlussleitung max. 12 m lang ist; dies gilt
auch bei der strukturierten Verkabelung für das Anschlusskabel an das LAN. Der
Aussteller ist gehalten, dies bei seiner Planung zu berücksichtigen. Eine Verlängerung dieser Anschlussleitung ist auf Anfrage möglich. Eine Verlängerung der Anschlussleitung oder eine Bereitstellung bei mehrgeschossigen Ständen im oberen
Standgeschoss kann nur auf Grundlage eines gesonderten Auftrages erfolgen.
Die Anschlüsse für Telefon, Fax, Modem, ISDN sowie für 2-/4-Draht-Verbindungen
werden über RJ45-Anschlusstechnik (gem. EIA/TIA) zur Verfügung gestellt. Private
Endeinrichtungen können nur am ISDN und Fax-/Modemanschluss betrieben werden. Glasfaserverbindungen (Mono-/Multimod) werden in E2000-Anschlusstechnik
ausgeführt. Bei Anwendungen, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von mehr als
2Mbit/s erfordern, sowie bei Leistungen, die nur auf Grundlage von Sonderaufträgen erfolgen können, bittet die MMG den Aussteller zur detaillierten Abstimmung
um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Beraterteam der MMG.
Kommunikationsverbindungen von außerhalb des Messegeländes liegenden
Standorten dürfen von dem entsprechenden Netzbetreiber nur bis zu einem zentralen, von der Messe München GmbH festgelegten Übergabepunkt auf dem Messegelände bereitgestellt werden. Die Weiterführung derartiger Verbindungen, vom
Übergabepunkt bis zu dem Stand des Ausstellers, erfolgt ausschließlich durch die
Messe München GmbH über das messeeigene Netz.
Die Beauftragung des externen Verbindungsweges bis zum Übergabepunkt (z.B.
bei der Deutschen Telekom AG) erfolgt durch die Messe München GmbH.
Die durch den Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden separat ausgewiesen
und berechnet.
Die Messe München GmbH übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung.
ŷ Allgemeine Vertragsbedingungen
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
6.2
Stand: Juni 2012
6.3
Zusätzliche
Kommunikationsleistungen
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K Beratung
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949 - 21250/ -21251 Fax +49 89 949 - 21258
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor- / Durchwahl
Die Infrastruktur auf dem Messegelände ermöglicht, über die in den Vordrucken 6.1
– 6.2 angeführten Positionen hinaus, die Bereitstellung zusätzlicher interessanter
Kommunikationsleistungen. Sie können detaillierte Informationen zu diesen Produkten bei der Messe München GmbH anfordern. Bitte markieren Sie hierzu die gewünschten, nachfolgend aufgeführten Leistungen und senden uns diesen Vordruck
an die o.g. Adresse, wir informieren Sie gerne.
Telefax mit Vor- / Durchwahl
Nähere Informationen zu den vorstehenden Leistungen finden Sie auf Seite 2.
Bitte nennen Sie uns Ihren Ansprechpartner:
Name
Kommunikationsverbindungen innerhalb des Messegeländes
(z.B. Verbindung zwischen Ständen)
Telefon
Kommunikationsverbindungen zum Messegelände
(z.B. PMx-Anschlüsse, Datendirekt-/Standardfestverbindungen)
Fax
Video-Konferenzeinrichtungen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer
+49 89 949-21250 zur Verfügung.
Ort / Datum
6.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Zusätzliche Kommunikationsleistungen
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Kommunikationsverbindungen innerhalb des
Messegeländes
Die Messe München GmbH stellt mit einer flächendeckenden und anwendungsneutralen Kabelinfrastruktur auf dem neuen Messegelände eine Kommunikationsplattform zur Verfügung, die vielseitig heutige und zukünftige Kommunikationsformen/anwendungen ermöglicht.
Durch diese Infrastruktur können festgeschaltete Verbindungen auf dem gesamten
Messegelände, sowohl innerhalb eines Standes als auch zwischen verschiedenen
Ständen, zur Verfügung gestellt werden.
Damit Sie Ihre Anwendungen frei gestalten können, stellt Ihnen die Messe München
GmbH die hierzu erforderlichen physikalischen Verbindungen und Anschlusspunkte
zur Verfügung. Hierdurch kann z.B. bei der Realisierung eines LAN (Local Area
Network) der Aufwand für Ihre Standverkabelung reduziert werden.
Darüber hinaus ist die Gestaltung von virtuellen LANs möglich, wenn Sie z.B. mit
zwei Ständen vertreten sind und Ihre EDV- Systeme vernetzen möchten.
Die Übertragungsgeschwindigkeiten betragen in der Backbone mehrere GBit/s und
im Accessbereich 100 MBit/s.
6.3
Seite 2 / 2
ŷ Video-Konferenzeinrichtungen
Die Kommunikation über Video-Konferenzsysteme hat sich durchgesetzt. Es findet
immer mehr Akzeptanz, auf eine schnelle, direkte und kostengünstige Unternehmens-Kommunikation zu setzen.
Die Messe München GmbH bietet Ihnen komfortable, transportable Video-Konferenzeinrichtungen auf dem neuen Messegelände an. Sie erhalten von uns eine
Komplettlösung mit den erforderlichen Anschlüssen und Komponenten mit folgenden Vorzügen:
– flexibles ISDN-Videokonferenzsystem mit vollem Funktionsumfang zu einem
wirtschaftlichen Preis
– außergewöhnlich bedienungsfreundlich durch symbolorientierte Benutzeroberfläche, kabellose Infrarot-Fernbedienung und kontextbezogene Online-Hilfe
– optionaler Invers-Multiplexer zur Unterstützung von Übertragungsraten bis zu
384 kbit/s
– Unterstützung verschiedenster Konferenzsituationen bis hin zu MultipointMeetings
Folgende Verbindungen können zur Verfügung gestellt werden:
– Kupfer 2-/4-Draht (Anschlusstechnik RJ 45)
– Glasfaser Mono-Multimode (Anschlusstechnik E2000)
ŷ Zuführung externer Kommunikationsverbindungen
zum Messegelände (Datendirekt-/Festverbindungen,
Anschlüsse)
Zu dieser neuen Kommunikationsplattform gehört die Bereitstellung externer Verbindungen (Datendirekt-/Festverbindungen etc.) von öffentlichen Netzen entsprechender Netzbetreiber/Carrier von außerhalb des Messegeländes liegenden Standorten bis hin zu Ihrem Stand.
Kommunikationsverbindungen von außerhalb des Messegeländes liegenden
Standorten dürfen von dem entsprechenden Netzbetreiber nur bis zu einem
zentralen, von der Messe München GmbH festgelegten Übergabepunkt auf
dem Messegelände bereitgestellt werden. Die Weiterführung derartiger Verbindungen, vom Übergabepunkt bis zu Ihrem Stand, erfolgt ausschließlich
durch die Messe München GmbH über das messeeigene Netz.
Bei der Beauftragung externer Verbindungen werden Informationen über Art und
Verwendungszweck benötigt. Verwenden Sie hierzu diesen Vordruck und geben
Sie den gewünschten Bereitstellungstermin und Ihren Ansprechpartner für technische Rückfragen an.
Die Beauftragung des externen Verbindungsweges bis zum Übergabepunkt erfolgt
dann durch die Messe München GmbH.
Die durch den Netzbetreiber erbrachten Leistungen werden separat ausgewiesen
und berechnet.
Die Messe München GmbH übernimmt die Koordination der kompletten Bereitstellung.
6.3
Stand: Juni 2012
6.4
Grundriss-Skizze
Informations-/Telekommunikationsleistungen
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – I&K-Beratung
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949 - 21250/21251 Fax +49 89 949 - 21258
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Standskizze mit genauer Positionsangabe der bestellten Anschlüsse/Leistungen; bitte verwenden Sie dabei zur Kennzeichnung der Anschlüsse die folgenden Symbole:
„ Telefon/Fax/. . . d Internet z BK-Anschluss
Bitte kennzeichnen Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe der Nachbarstände, Besuchergänge oder Halleneingänge!
Maßstab 1 : 100 (1 m = 1 cm)
1 : 50 (1 m = 2 cm)
6.4
Stand: Juni 2012
7.1
Standreinigung
& Dienstleistung
Zweifach einreichen!
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der Messe München GmbH
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Für nachträgliche Adressänderungen nach Rechnungserhalt wird eine Aufwandsentschädigung von 35,00 EUR pro Rechnung erhoben.
ŷ Wir beauftragen die nachstehende Vertragsfirma der
Messe München GmbH und bitten um Weiterleitung
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Dienstleistung inklusive Beratung
Standgröße/m2
Gerne beraten wir Sie individuell vor Ort über Sonderleistungen und zusätzliche
Dienstleistungen.
Bitte ankreuzen
Herrmann & Schmidt - Dienstleistungen
Willy-Brandt-Allee 9 | 81829 München | Deutschland
Tel. +49 89 949-24700 | Fax +49 89 949-24707
[email protected] | www.standreinigung.de
Hallen A1 – A3, B1 – B2, C1 – C2, Eingang West
EUR
Reinigung von Möbeln, Vitrinen, Türen, Trennwänden und Zargen; Glasreinigung; Exponate,
Fahrzeuge, Teppich schamponieren/extrahieren
dias Gebäudemanagement GmbH
Willy-Brandt-Allee 9 | 81829 München | Deutschland
Tel. +49 89 949-24940 | Fax +49 89 949-24941
[email protected] | www.dias-service.de
Hallen A4 – A6, B3 – B6, C3 – C4, Eingang Ost und Nord, Freigelände
Folien ausschneiden inkl. Entsorgung
0,50/m2
Folien ausschneiden inkl. Entsorgung und Nachreinigung der Bodenflächen
0,85/m2
Standreinigung nach Standparty
Durch Ankreuzen können Sie eine der beiden Vertragsfirmen unabhängig von
der Hallenzuteilung auswählen.
Beratungstermin vor Ort am
ŷ Standreinigung
Ansprechpartner/Mobilnummer
Standgröße/m2
Die Reinigung erfolgt erstmals am letzten Aufbautag ab 18.00 Uhr und täglich
nach Messeschluss.
– Einmalige Reinigung der Bodenflächen und waagerechten Oberflächen von
Tischen, Stühlen und Theken
– Entleeren der Abfallbehälter und Aschenbecher
– Saugen der Textilbeläge und/oder Wischen der Hartbeläge
Für die Dauer der Veranstaltung
Ja
Nein, nur an folgenden Tagen
Preise:
– Erste Reinigung nach Aufbauende: 1,35 EUR/m2
– Jede weitere Reinigung: 0,53 EUR/m2 je Reinigung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bitte beachten: Der Mindestrechnungswert beträgt 25,00 EUR.
Ort / Datum
7.1
28,90/Std.
Zuschlag
0,50/m2
ŷ Wichtig
Werden Bestellungen später als 2 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag von 25 Prozent berechnet. Sollten sich
zu reinigende Bereiche innerhalb eines verschließbaren Bereiches (z.B. Kabinen) befinden, so sind die zugehörigen Schlüssel der Vertragsfirma zur Verfügung zu stellen.
In diesem Fall vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin zur Schlüsselübergabe
mit der zuständigen Vertragsfirma.
Der Aussteller hat einen Stromanschluss innerhalb des Standes zur Nutzung durch
das Reinigungspersonal bereitzustellen.
Eine Auftragsbestätigung wird an die oben angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
Reklamationen können nur am Tag nach der Ausführung bis 10.00 Uhr anerkannt werden. Die Vertragsfirmen sind zum Inkasso am Stand berechtigt.
Rechnungsempfänger (wenn abweichend vom Aussteller) Straße / Postfach / PLZ / Ort / Land
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
7.2
Abfallentsorgung
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Ansprechpartner:
Remondis Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG
Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949 - 24730 Fax +49 89 949 - 24739
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Abfallentsorgung während der Auf- und
Abbauzeit
Jeder Aussteller ist für die Entsorgung von Abfällen, die auf seinem Messestand anfallen, selbst verantwortlich. Für die Abfallentsorgung während der Auf- und Abbauzeit bieten wir Ihnen nachfolgend ein breites Spektrum an Leistungen zur umweltgerechten Entsorgung von Abfällen an. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen
enthalten auch stets die Entsorgung gemäß den Geschäftsbedingungen auf Seite
2. Haben Sie mit dem Standbau ein Messebauunternehmen beauftragt, informieren
Sie dieses bitte über unsere Richtlinien.
Rechnungsempfänger ist immer der offizielle Vertragspartner (Aussteller)
der Messe München GmbH. Rechnungstellung an Dritte ist nicht möglich.
Achtung! Die angemieteten Flächen sind nach der vorgegebenen Abbauzeit besenrein zu verlassen. Klebebänder und Verschmutzungen sind vom Aussteller
selbst oder einem von ihm beauftragten Unternehmen zu entfernen. Das Befüllen
der Abfallcontainer in den Ladehöfen ist nur den von der Messe München GmbH
(MMG) beauftragten Personen gestattet!
ŷ Bestellung
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen auf Seite 2:
Menge
Ort / Datum
7.2
Pos.-Nr. Bezeichnung
30840
120-l-Abfallsack für Mischabfälle
EUR/Einheit
13,95/Stück
30832
1,5 m Container für Mischabfälle*
196,00/Stück
30833
2,5 m3 Container für Mischabfälle*
262,00/Stück
30834
5 m3 Container für Mischabfälle*
388,00/Stück
30801
Entsorgung von Teppichboden
2,30/m2
30805
Entsorgung von Abdeckfolie
0,15/m2
30807
Entsorgung von Holz- und Spanplatten (inkl. Beladen und Transport)
30828
Abfall-Sondertransport (15/33 m3)
für Monofraktion (zzgl. Entsorgung)
30809
sonstige Abfälle
3
65,00m3
142,00/Stück
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
* Folgende Leistungen sind bei der Bestellung eines Containers inbegriffen:
Anlieferung und Abholung des Containers sowie die Entsorgung des Containerinhaltes. Bitte beachten Sie bei der Befüllung der Container, dass die
Containerdeckel noch komplett schließbar sein müssen. Sollte dies nicht
der Fall sein, wird eine Verwaltungsgebühr von 70,00 EUR (Pos.-Nr. 30806)
pro überfülltem Container erhoben.
Liefertermin
ŷ Abfallentsorgung während der Veranstaltung
Während der Veranstaltung werden graue Abfallsäcke für üblicherweise am Stand
anfallenden Abfall an die Stände verteilt (nicht für Produktionsabfälle). Die befüllten
Abfallsäcke sind abends an der Standgrenze abzustellen (bis 20 Uhr).
Achtung! Eine Abholung am Morgen ist nicht möglich!
Informationen hinsichtlich der Kosten für die Entsorgung des Laufzeitmülls entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen der Veranstaltung. Falls Sie noch weitere
Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Technischen Ausstellerservice. Darüber hinaus können Sie Glas kostenfrei über die in den Ladehöfen bereitgestellten
Wertstoffcontainer (Iglus) entsorgen.
Achtung! Abfälle des Ausstellers, seiner Kunden und sonstigen Beauftragten, die sich nach der vorgegebenen Abbauzeit noch auf dem Gelände der
MMG befinden, ohne dass deren Entsorgung bestellt worden ist, werden als
Mischabfälle (lose Mengen; Pos.-Nr. 30812) zu einem Entgelt von 90,00 EUR/m3
zzgl. MwSt. entsorgt, wobei zusätzlich noch eine gesonderte Verwaltungsgebühr (Pos.-Nr. 30806) in Höhe von 70,00 EUR zzgl. MwSt. erhoben wird. Jeder
angefangene Kubikmeter wird als 1 m3 berechnet. Als Abfälle des Ausstellers
gelten auch diejenigen Abfälle, die sich nach der vorgegebenen Abbauzeit auf
seinem Stand befinden. Gleiches gilt für Klebebänder oder Klebebandreste,
die bis zum Ablauf der vorgegebenen Abbauzeit noch nicht von den Hallenböden entfernt worden sind.
Preisänderungen durch höhere Entsorgungsgebühren bleiben der MMG vorbehalten. Alle genannten Preise sind Nettopreise und werden zzgl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH.
Preis auf Anfrage
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
7.2
Abfallentsorgung
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Geschäftsbedingungen
Abfallsack 120 l – Abfallsack für alle anfallenden Abfälle
Die Anlieferung erfolgt nach telefonischer Anforderung unter Tel. +49 89 949-24730.
Kaufpreis inkl. Abtransport und Entsorgung. Die befüllten Abfall- bzw. Foliensäcke
können in den Hallen verbleiben und werden von den Mitarbeitern unserer Reinigungsfirma abgeholt.
Entsorgung von Teppichboden (m2), Folie (m2) oder Holz/Spanplatten (m3)
Preis inkl. Abtransport und Entsorgung. Teppichboden kann nach Anmeldung zur
Entsorgung zusammengerollt oder gebündelt auf der Standfläche verbleiben. 1,0 m³
Foliensäcke für Abdeck- oder Verpackungsfolie werden nur noch auf Anfrage geliefert. Holz/Spanplatten werden nach telefonischer Anforderung unter Tel. +49 89
949-24730 gegen Lieferschein abtransportiert.
Abfallcontainer
Sämtliche Behälter sind abschließbar und werden nach telefonischer Anforderung
unter Tel. +49 89 949-24730 vor der Halle angeliefert und ebenfalls vor der Halle
abgeholt. Bei Abholung aus der Halle bzw. bei Überfüllung eines Containers (Containerdeckel ist nicht mehr komplett schließbar) wird eine Verwaltungsgebühr in
Höhe von 70,00 EUR (Pos.-Nr. 30806) in Rechnung gestellt. Bitte setzen Sie sich
diesbezüglich rechtzeitig mit unserem Entsorgungsunternehmen in Verbindung, das
Ihnen auch gerne weitere Auskünfte erteilt.
Containergröße
Beschreibung
1,5/2,5 m
Der Container ist mit Rollen ausgerüstet und kann von
Hand bewegt werden.
5,0 m3
1,5 m3
3
Der Container kann mittels Hubwagen bewegt werden. Bei
Verbringung in die Halle ist der Besteller verpflichtet, den
Container zur Abholung vor der Halle abzustellen
2,5 m3
Behälter für Speiseabfälle und Altfette
Die Behälter werden nach telefonischer Anforderung unter Tel. +49 89 949-24730
vor der Halle angeliefert. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig mit unserem
Entsorgungsunternehmen in Verbindung, das Ihnen auch gerne weitere Auskünfte erteilt. Alle Behälter sind mit Rollen ausgerüstet und können von Hand bewegt
werden.
Pos.-Nr.
Bezeichnung
30824
120-l-Behälter (Platzierung auf Standfläche möglich)
14,40 EUR
30825
240-l-Behälter (Platzierung auf Standfläche möglich)
21,40 EUR
30826
1,1-m -Behälter (Platzierung nur vor Halle möglich)
84,00 EUR
30827
60-l-Behälter für Altfette (Platzierung auf Standfläche möglich)
11,25 EUR
3
Preis/Behälter
Anlieferung und Abholung der Behälter werden separat berechnet, Preis auf
Anfrage unter Tel. +49 89 949-24730
Abfallberater
In den Hallen sind von der Messe München GmbH autorisierte und ausgewiesene
Abfallberater tätig, die für Sie Ansprechpartner in allen Entsorgungsfragen sind.
Über diese können Sie vor Ort Abfallsäcke beziehen, Container anmieten oder
Lösungen für Entsorgungsprobleme erfragen. Falls Sie einen Abfallberater vor Ort
benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung des Technischen Ausstellerservice.
Ergänzende Hinweise
Nach der Satzung der Landeshauptstadt München für die Entsorgung von Gewerbe- und Baustellenabfällen ist die Trennung von Abfällen in einzeln verwertbare
Stoffe zwingend vorgeschrieben. Daher sind alle Aussteller und Messebaufirmen
verpflichtet, in jeder Phase der Veranstaltung zur Abfallvermeidung, Abfalltrennung
sowie zur fachgerechten Entsorgung beizutragen.
– Einwegteppich ist zu vermeiden
– Auf Einweggeschirr soll verzichtet werden.
5,0 m3
Bitte beachten Sie bei der Befüllung der Container, dass die Containerdeckel
noch komplett schließbar sein müssen.
Falls Sie einen größeren Container als 5 m3-Container benötigen, setzen Sie sich
bitte für ein spezielles Angebot mit unserem Servicepartner, Fa. Remondis, in Verbindung.
7.2
Stand: Juni 2012
8.1
Ausstellerausweise
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
CIC – Customer Interaction Center
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-11438 Fax +49 89 949-9721859
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor- / Durchwahl
ŷ Ausstellerausweise
Ausstellerausweise gelten nur für einen Inhaber. Sie sind nicht übertragbar, nur für
das Standpersonal und nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt.
Jeder Aussteller erhält entsprechend seiner Standgröße eine bestimmte Anzahl von
Ausstellerausweisen kostenlos automatisch zugesandt:
bis
20 m 3 Ausweise
über 20 m2 zusätzlich 1 Ausweis für jede weiteren angefangenen 20 m2
Telefax mit Vor- / Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers –
gemäß vorstehenden Bedingungen zusätzlich:
Stück à 32,00 EUR
Zusendung
Abholung
2
Durch die Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen
erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise nicht.
Darüber hinaus benötigte Ausweise für Ihr Standpersonal kosten 32,00 EUR zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
Die kostenpflichtigen Ausweise werden mit der Schlussabrechnung berechnet.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe
München GmbH sind Vertragsbestandteil.
Bitte beachten Sie die festgelegten letzten Versandtermine für Ihr Land:
– Inland:
25. Oktober 2013
– Europa:
18. Oktober 2013
– Übersee inkl. Italien: 11. Oktober 2013
Nach diesem Termin nehmen wir gerne weitere Bestellungen entgegen. Wir bitten
Sie jedoch, diese Ausstellerausweise dann direkt vor Ort gegen Vorlage einer Firmenzugehörigkeitsbescheinigung abzuholen. Weitere Bestellungen sind außerdem
vor Ort möglich.
Die Ausstellerausweise berechtigen Sie zum Zutritt zum Messegelände Dienstag bis
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 19:00 Uhr, Freitag von 7.30 – 18.00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Ausstellerausweis Sie NICHT zur kostenlosen Nutzung
der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigt.
Die Ausgabe von Ausstellerausweisen erfolgt nur nach Bezahlung des Beteiligungspreises und der sonstigen noch offenen und fälligen Rechnungen der
Messe München GmbH.
Ort / Datum
8.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
8.2
Parkausweise
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung Verkehr und Sicherheit
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-20720 Fax +49 89 949 - 9723970
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Mobilnummer des Ansprechpartners zur Messelaufzeit
Hiermit gibt der oben genannte Aussteller folgende unwiderrufliche Bestellung über die Anmietung von Stellplätzen für die oben genannte Messe ab:
ŷ PKW / Kleintransporter
ŷ LKW / Anhänger
Für den Fall, dass Stellplätze an dem bevorzugten Standort ganz oder teilweise nicht verfügbar sind, gilt die Bestellung unabhängig von einer damit ggf.
verbundenen Erhöhung oder Verringerung des Mietzinses als Bestellung für
den jeweils verfügbaren Standort.
Gewünschte Parkkategorie (entsprechend zulässiges Fahrzeuggewicht nach
StVO.), Preis je Stellplatz für die gesamte Messedauer
Menge
Menge
Pos.-Nr. Beschreibung
EUR
40474
Dauerparkausweis Messe-Parkhaus
(Paul-Henri-Spaak-Straße, maximale
Einfahrtshöhe 2 m)
8,40 1)
40475
Dauerparkausweis Freigelände
6,72 1)
40472
Tagesgutschein Messe-Parkhaus
(Paul-Henri-Spaak-Straße, maximale
Einfahrtshöhe 2 m)
8,40 2)
40473
Tagesgutschein Freigelände
(nur für die Besucherparkplätze gültig)
6,72 2)
Preis pro Tag und Stellplatz (für die Dauer der Messelaufzeit)
2)
Preis pro Stellplatz
1)
Der Tagesgutschein (Besucher, Kunden oder Mitarbeiter) ist als Bezahlmittel beim
Kassierer oder Automaten zu verwenden.
Pos.-Nr. Beschreibung
EUR/St.
40476
Parkkategorie A bis 3,5 t (oder Anhänger)
46,22
40477
Parkkategorie B 3,6 t bis 7,5 t
75,63
40478
Parkkategorie C ab 7,5 t
117,65
Gewünschte Übergabeform / Versendung von Parkausweisen:
Zusendung per Brief (Zustellfristen siehe Einstellbedingungen Parkgebühren,
Punkt 5.)
Abholung vor Ort
per Einschreiben/Übergabe gegen eine erhöhte Bearbeitungsgebühr von 5,04 EUR
(Pos.-Nr. 40579).
Für den Fall, dass weniger Parkausweise als gewünscht verfügbar sind, gilt
die Bestellung als Bestellung über die jeweils verfügbare Anzahl.
Der Erstversand erfolgt frühestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn über
APCOA Autoparking GmbH: Rückfragen zum Versand unter:
Tel.: +49 89 949-28130
Zahlung erfolgt entsprechend der Abschlussrechnungstellung an die Messe
München GmbH.
Ort / Datum
8.2
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
8.2
Parkausweise
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Allgemeine Einstellbedingungen für Messeaussteller
ŷ Mietvertrag, verantwortliche Datenschutzstelle
4. Der Mieter hat außerdem die Haus- und Benutzungsordnung der MMG einzuhalten,
1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Stellplätzen in einer Parkgarage
oder auf einem Parkplatz im Freigelände der Messe München GmbH (MMG) an den
Aussteller (Mieter).
2. Der Vertrag kommt zustande durch die Bestellung des Mieters und deren Annahme
durch die MMG, die auch durch die Zusendung der Parkausweise bzw. durch die
Bereitstellung der Parkausweise zur Abholung durch den Mieter erklärt werden kann.
3. Bewachung, Überwachung, Verwahrung und die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Auch wenn in der Parkierungsanlage
Personal präsent ist oder diese mit optisch-elektronischen Einrichtungen beobachtet
wird (Videoüberwachung), ist hiermit keine Obhuts- oder Haftungsübernahme verbunden, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Bei Videoüberwachung ist die verantwortliche Stelle im Sinne des BDSG die Messe München GmbH,
Datenschutzbeauftragter, Messegelände, 81823 München, Tel. +49 89 949-20040,
[email protected].
ŷ Parkgebühren – Mietzeit – Öffnungszeiten – Parkschein
1. Die Anmietung von Stellplätzen ist für die gesamte Dauer oder für einen Tag der im
Bestellformular genannten Messe möglich (Mietzeit). Die Ein- bzw. Ausfahrt ist nur
während der vor Ort bekannt gegebenen Öffnungszeiten möglich.
2. Der Mieter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder einen Stellplatz
in einer bestimmten Parkierungsanlage.
3. Die Miete (Parkgebühr) bestimmt sich nach Anzahl der Tage und der im Bestellformular genannten Miete pro Stellplatz.
4. Der Mieter erhält für die Mietzeit je angemietetem Stellplatz einen unübertragbaren
Parkausweis (Codekarte oder sonstiger Berechtigungsausweis), der zur Einfahrt
in die Parkierungsanlage berechtigt. Für die MMG gilt der jeweilige Besitzer des
Parkausweises auch als zur Benutzung des betreffenden Fahrzeuges berechtigt;
die MMG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Berechtigung zu überprüfen.
Der Parkausweis ist – sofern es sich nicht um eine Codekarte handelt – von außen
gut lesbar hinter die Frontscheibe zu legen, oder – bei LKWs/Anhängern – auf das
Fahrzeug aufzukleben. Der Mieter ist angehalten, den Parkausweis sorgfältig zu verwahren; ein Ersatz verlorener Parkausweise ist ausgeschlossen.
5. Erfolgt auf Wunsch des Mieters eine Versendung der Parkausweise, geht das Risiko
des Verlustes der Parkausweise mit deren Übergabe an das Versandunternehmen
auf den Mieter über. Für einen verspäteten Zugang der Parkausweise (d.h. nach Messebeginn) übernimmt die MMG oder deren Vertragspartner für die Parkierungsanlagen keine Haftung, wenn die Parkausweise nachweislich nicht später als 7 Werktage
innerhalb Deutschlands, 2 Wochen innerhalb der EU und 6 Wochen außerhalb der
EU vor Messebeginn an das Versandunternehmen übergeben wurden.
ŷ Benutzungsbestimmungen
1. Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der Parkierungsanlage und innerhalb von markierten
Stellplätzen abgestellt werden. Ist Einweisungspersonal vorhanden, hat der Mieter
auf dem ihm zugewiesenen Platz zu parken. Sind Stellplätze Mietern mit besonderer
Berechtigung vorbehalten (z.B. Stellplatzreservierung, Behinderte), so hat der Mieter
diese auf Verlangen nachzuweisen.
2. Innerhalb der Parkierungsanlage darf das Fahrzeug höchstens mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
3. In der Parkierungsanlage ist nicht gestattet:
– das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von
Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie entleerten Betriebsstoffbehältern,
– die Belästigung der Nachbarschaft durch unnötiges Laufenlassen des Motors und
durch Hupen,
– das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehälter oder sonstwie verkehrsunsicherem Zustand,
– der Aufenthalt in der Parkierungsanlage, sofern er nicht ausschließlich im Zusammenhang mit dem Abstellen eines Fahrzeuges steht, insbesondere das Campieren,
– die Reparatur oder Wartung von Fahrzeugen,
– die Verunreinigung der Parkierungsanlage, insbesondere durch Reinigung des
Fahrzeuges, Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Öl,
– das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, es sei denn,
es sind keine Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden,
– das Rauchen und die Verwendung von Feuer,
– das Befahren mit Fahrrädern, Mofas, Inlineskates, Skateboards und sonstigen
Fahrzeugen oder Geräten sowie deren Abstellen in der Parkierungsanlage,
– die Einstellung polizeilich nicht zugelassener Fahrzeuge
– das Anbringen oder Verteilen von Firmenschildern, Wimpeln, Visitenkarten oder
sonstigen Werbemitteln.
8.2
die Anweisung des Personals zu befolgen und die Verkehrszeichen und Hinweisschilder vor Ort zu beachten.
5. Im Übrigen gelten die Vorschriften der StVO.
ŷ Haftung der MMG – Selbstbeteiligung – Ausschlussfristen
1. Die MMG haftet für Körperschäden (Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
MMG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die MMG haftet
darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung
von Kardinalpflichten durch die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet die MMG nur, wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt, und dann auch nur
bis zur Höhe der 5-fachen Summe der Miete; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden an seinem Kfz vor Verlassen der
Parkierungsanlage unverzüglich dem Personal über die markierten Sprech-/Notrufanlagen am Kassenautomaten, an der Ausfahrtseinrichtung oder an der Pforte
mitzuteilen und diesem Gelegenheit zur Untersuchung des Fahrzeuges zu geben. Ist
dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich oder nicht zumutbar, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach Schadensfall schriftlich bei der MMG zu erfolgen. Bei
nicht offensichtlichen Schäden hat die Anzeige schriftlich innerhalb von 14 Tagen
nach Entdeckung des Schadens zu erfolgen (Ausschlussfristen). Verstößt der Mieter
gegen seine Anzeigepflicht gemäß vorstehendem Absatz 1, sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den
Verstoß nicht zu vertreten. Dieser Haftungsausschluss greift nicht, wenn dem Mieter
ein Personenschaden entstanden ist oder die MMG den Schaden grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht hat.
3. Vorstehende Ziffern 1 und 2 gelten unabhängig davon, ob die Haftung von der MMG
aus dem Mietvertrag oder einem anderen Rechtsgrund beruht.
ŷ Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten
oder seine Begleitpersonen der MMG oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden.
Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkierungsanlage.
ŷ Vertragsende – Kündigung – Rücktritt – Räumung
1. Der Vertrag endet mit Ablauf des letzten Tages der in der Bestellung bezeichneten
Messe.
2. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund für die MMG ist insbesondere gegeben, wenn der Mieter trotz
Abmahnung wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstößt, es sei denn,
der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten.
3. Ein Rücktritt des Mieters vom Vertrag ist nur bei Zugang der Rücktrittserklärung bis
spätestens 12:00 Uhr des ersten Messetages zulässig. Die Erstattung der Miete setzt
die vorherige Rückgabe der Parkausweise voraus.
4. Bei Verstoß gegen die Benutzungsbestimmungen oder sonstigen Besitzstörungen ist
die MMG berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters abschleppen zu lassen.
Die MMG ist ferner berechtigt, das Fahrzeug im Falle drohender Gefahr aus der Parkierungsanlage zu entfernen.
ŷ Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist
München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat,
oder nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der
Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die MMG ist wahlweise auch berechtigt,
ihre Ansprüche gegen den Vertragspartner bei dem Gericht geltend zu machen, das für
den Ort, an dem dieser seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, zuständig ist.
Stand: Juni 2012
8.3
MVV-Fahrkarten
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
MVG Großkundenvertrieb
Emmy-Noether-Straße 2 80287 München Deutschland
Tel. +49 89 2191-2333/2331 Fax +49 89 2191-2391
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Bestellung von MVV-Fahrkarten
Menge
Ticket
EUR/Ticket
Single-Tageskarte, Innenraum
5,80
Single-Tageskarte, Gesamtnetz
11,20
Partner-Tageskarte, Innenraum
10,60
Partner-Tageskarte, Gesamtnetz
20,40
IsarCard Wochenkarte,
Zeitkartenringe 1 – 4 (= Innenraum)
18,90
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket)
Innenraum, 2 Tage
8,80
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket)
Innenraum, 3 Tage
12,10
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket)
Innenraum, 4 Tage
15,40
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket)
Gesamtnetz, 2 Tage
16,60
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket)
Gesamtnetz, 3 Tage
23,80
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket)
Gesamtnetz, 4 Tage
31,00
MVV-Event-Zusatzticket 1 Tag (Erweiterung Innenraum auf Gesamtnetz)
EUR
gesamt
Zustellung:
Abholung am
(Montag – Freitag: 8:00 – 11:00 Uhr, Montag – Donnerstag: 12:00 – 15:00 Uhr)
Zusendung an oben aufgeführte Adresse
Zusendung an folgende Adresse:
Bemerkungen:
3,90
Versandkosten
Innenraum = Stadtgebiet München inkl. Messe
Gesamtnetz = München mit Umland inkl. Flughafen
Mindestabnahme:
50 Karten bei MVV-Event-Tickets (Kongress-Ticket)
5 Karten bei Tageskarten
Bestellung bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Ort / Datum
8.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
8.3
MVV-Fahrkarten
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ Bedingungen für die Bestellung und den Kauf von MVV-Fahrkarten durch Großkunden
ŷ Single-Tageskarten
ŷ Bei Bestellung und Bezahlung von MVV-Fahrkarten
1. Single-Tageskarten werden für den Innenraum (weiße Zone, Ringe 1 - 4) und
das Gesamtnetz angeboten.
2. Innerhalb seiner örtlichen und zeitlichen Gültigkeit berechtigt die Single-Tageskarte zu beliebig vielen Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmittel im MVV.
3. Single-Tageskarten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung ab bis 6.00 Uhr des
folgenden Tages.
4. Single-Tageskarten sind vor Antritt der ersten Fahrt zu entwerten.
ŷ Partner-Tageskarten
1. Partner-Tageskarten werden für den Innenraum (weiße Zone, Ringe 1 – 4) und
das Gesamtnetz angeboten.
2. Die Partner-Tageskarte ermöglicht innerhalb ihrer örtlichen und zeitlichen Gültigkeit bis zu 5 Erwachsenen beliebig viele Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV.
3. Partner-Tageskarten gelten vom Zeitpunkt der Entwertung ab bis 6.00 Uhr des
folgenden Tages.
4. Partner-Tageskarten sind vor Antritt der ersten Fahrt zu entwerten.
ŷ IsarCard Wochenkarten
1. Die IsarCard Wochenkarte berechtigt zu beliebig vielen Fahrten mit beliebigem
Unterbrechen und Umsteigen innerhalb der auf der Zeitkarte angegebenen Zeitkartenringe.
2. Der Fahrpreis richtet sich nach der Zahl der in Anspruch genommenen zusammenhängenden Zeitkartenringe (z.B. Ringe 1 – 4 für den Geltungsbereich Innenraum/München).
3. Die IsarCard-Wochenkarte ist grundsätzlich übertragbar, kann aber immer nur
von einer Person zur Fahrt benutzt werden.
4. Die IsarCard-Wochenkarte wird für eine Kalenderwoche angeboten und gilt in
der betreffenden Kalenderwoche von Montag 00.00 Uhr bis zum ersten Werktag
der darauf folgenden Woche 12.00 Uhr.
5. Die IsarCard-Wochenkarte muss bei Antritt der Fahrt nicht entwertet werden.
6. Die Zeitkartenringe 1 – 4 entsprechen dem Geltungsbereich Innenraum beim
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) (= Stadtgebiet München inkl. Messe).
ŷ MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket)
1. Es werden besondere MVV-Event-Tickets (Kongress-Tickets) angeboten, und
zwar
– für den Innenraum und für das Gesamtnetz sowie
– für verschiedene Zeiträume (mindestens jedoch 2 Tage).
2. Innerhalb seiner örtlichen und zeitlichen Gültigkeit berechtigt das MVV-EventTicket (Kongress-Ticket) zu beliebig vielen Fahrten mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln im MVV.
3. Das MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) ist ein Angebot für die Teilnehmer an
Kongressen, Tagungen, Seminaren, Treffen und ähnlichen Veranstaltungen. Es
kann von den Veranstaltern – einschließlich Auftragsfirmen – der genannten
Veranstaltungen bei Abnahme von mindestens 50 Karten für die selbe Veranstaltung in Anspruch genommen werden.
Die Karten dürfen nur an die Teilnehmer dieser Veranstaltungen sowie deren
Begleiter weitergegeben werden. Der direkte Kauf von MVV-Event-Tickets (Kongress-Tickets) durch Teilnehmer der Veranstaltung ist nicht möglich.
4. Drei Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr können pro Ticket unentgeltlich
mitgenommen werden.
5. Das MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) ist bei Antritt der ersten Fahrt zu entwerten. Der Zeitpunkt des Entwertens ist der Beginn der Geltungsdauer. Das
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket) ist ab diesem Zeitpunkt zusammenhängend für die auf ihm angegebene Zahl von Tagen und bis 6.00 Uhr des folgenden
Tages zur Fahrt gültig.
6. Das MVV-Event-Zusatzticket, das ebenfalls bei Antritt der ersten Fahrt zu entwerten ist, ist ab dem Zeitpunkt der Entwertung bis 6.00 Uhr des folgenden Tages zur Fahrt gültig. Das MVV-Event-Zusatzticket ist nur in Verbindung mit dem
MVV-Event-Ticket (Kongress-Ticket), zu dem es gekauft wurde, zur Fahrt gültig
und erweitert das Innenraum-Ticket für einen Tag zum Gesamtnetz-Ticket.
8.3
ist zu beachten
1. Die Bestellung der MVV-Fahrkarten sollte spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn an folgende Stelle gerichtet werden:
Großkundenvertrieb der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG),
Emmy-Noether-Straße 2, 80287 München
Tel. +49 89 2191-2333/2331, Fax +49 89 2191-2391,
E-Mail: [email protected]
2. Die Lieferung der Bestellung erfolgt auf Rechnung und es kann eine Kommissionslieferung vereinbart werden. Besteht noch keine dauerhafte Kundenbeziehung so kann der Großkundenvertrieb die Zahlung vor Lieferung verlangen.
3. Bei Bestellungen aus anderen Ländern erfolgt die Bezahlung der Tickets mit
Vorkasse und ausschließlich in Form einer Banküberweisung. Die Kosten für die
Banküberweisung trägt der Besteller.
Name der Bank:
HypoVereinsbank München
Bankleitzahl:
700 202 70
Kontonummer der Bank: 91 600
Zahlungsempfänger:
Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG)
BIC:
HYVEDEMMXXX
IBAN:
DE33 7002 0270 0000 0916 00
Währung:
Euro
Adresse der Bank:
Kardinal-Faulhaber-Str. 14
Stadt der Bank:
München
PLZ der Bank:
80333
Land der Bank:
Deutschland
4. Die Kosten der Versendung der Tickets trägt der Besteller (z.B. Kosten des Wertpakets, mindestens aber eine Versandkostenpauschale in Höhe von 5 Euro)
5. Die Ausgabe aller Tickets an die Teilnehmer erfolgt durch den Besteller.
6. Der Besteller kann nicht ausgegebene MVV-Event-Tickets (Kongress-Tickets)
nach der Veranstaltung beim Großkundenvertrieb der MVG wieder zurückgeben. Die möglichen Rückgabetermine sind im Einzelfall zu vereinbaren.
7. Der Besteller kann nicht ausgegebene IsarCard Wochenkarten bis spätestens
am Dienstag der betreffenden Woche beim Großkundenvertrieb der MVG wieder
zurückgeben. Nicht bis zum Dienstag der betreffenden Woche zurückgegebene
IsarCard Wochenkarten werden zum vollen Fahrpreis in Rechnung gestellt.
8. Die Bezahlung der Tickets erfolgt nach Rückgabe nicht genutzter Tickets bzw.
nach einer Abschlussmeldung des Bestellers mit Rechnung.
ŷ Ansprechpartner für die Bestellung von MVV Fahrkarten für Großkunden
Großkundenvertrieb der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG),
Emmy-Noether-Straße 2, 80287 München
Tel. +49 89 2191-2333/2331, Fax +49 89 2191-2391,
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo – Fr 8 – 11 Uhr
Mo – Do 12 – 15 Uhr
Anfahrt für Abholung der Tickets
– U-Bahn U 1 Haltestelle Westfriedhof, im Anschluss ca. 5 Minuten zu Fuß
– Tram 20/21 Haltestelle Borstei, im Anschluss ca. 5 Minuten zu Fuß
Sie finden den MVG-Großkundenvertrieb im Gebäudeteil C, 4. Stock, Zimmer 59
In allen MVV-Fahrpreisen ist die Mehrwertsteuer mit dem ermäßigten Satz von 7% enthalten (gem. §12, Abs. 2, Ziff. 10 UStG 1967).
Im Übrigen gelten für die Beförderung von Personen in den Verkehrsmitteln im MVV die
Bestimmungen des MVV-Gemeinschaftstarifs in der jeweils gültigen Fassung, die unter
http://www.mvv-muenchen.de/de/tickets-preise/befoerderungsbestimmungen/index.html
in der aktuellen Fassung eingesehen werden können.
Stand: Juni 2012
9.1
Standbewachung
Seite 1 / 2
Zweifach einreichen!
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12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
Veranstaltungsdienst (VD)
Paul Mayr GmbH & Co. KG
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24500 www.vd-mayr.de
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung Verkehr und Sicherheit
Messegelände 81823 München Deutschland
Fax +49 89 949 - 9723970
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Die VD Mayr GmbH & Co. KG bietet Ihnen zur Bewachung des Standes und des Ausstellungsgutes folgende Leistungskategorien an.
Kategorie 1
EUR/Std. Kategorie 2
Stand-Sonderbewachung durch qualifiziertes Bewachungspersonal
(überwiegend zur Nachtzeit)
1)
EUR/Std.
22,351) Stand-Sonderbewachung durch qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter
mit Zusatzausbildung (Tages- und Nachtdienste, Tagesdienst auf
Wunsch in ziviler Business-Kleidung)
24,731)
alle Preise zuzügl. MwSt. Eventuelle Zuschläge entnehmen Sie bitte der Seite 2.
Die Bewachung erfolgt generell bis zum Eintreffen des Stand-, bzw. Auf- oder Abbaupersonals. Soll die Bewachung ohne Eintreffen des Standpersonals beendet
werden, bitten wir um Eintragung der gewünschten Uhrzeit in der Spalte Ende der
Bewachungszeit. Bitte beachten Sie, dass gemäß den Allgemeinen Teilnahmebe-
dingungen Sonderwachen nur durch die von der Messe München GmbH (MMG)
beauftragte Wachgesellschaft (VDM) gestellt werden dürfen.
Die Mindesteinsatzzeit beträgt 2,5 Stunden. Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
werden nicht erhoben.
Wir benötigen eine Stand-Sonderbewachung an den nachfolgend aufgeführten Terminen.
Anzahl
Sicherheitsmitarbeiter
Kat. 1
Kat. 2
Beginn der Bewachungszeit
Datum
/
Uhrzeit
Ende der Bewachungszeit
Datum
/
Uhrzeit
oder Eintreffen Stand-/bzw.
Auf-/Abbaupersonal
ab
/
Uhr
bis
/
Uhr
ab
/
Uhr
bis
/
Uhr
ab
/
Uhr
bis
/
Uhr
ab
/
Uhr
bis
/
Uhr
ab
/
Uhr
bis
/
Uhr
ab
/
Uhr
bis
/
Uhr
ab
/
Uhr
bis
/
Uhr
Bitte nennen Sie den Standleiter/Standverantwortlichen oder zuständigen Ansprechpartner vor Ort.
Name
Handy-Nr.
Die oben genannten Termine werden von VDM vorgemerkt. Änderungen der Bewachungszeiten können nur schriftlich erfolgen.
Für die Durchführung des Auftrages gelten die allg. Geschäftsbedingungen des
Veranstaltungsdienstes Paul Mayr GmbH & Co. KG (nachfolgend „die Firma“).
Besteller (wenn abweichend vom Aussteller)
Straße / Postfach / PLZ / Ort / Land
Ort / Datum
9.1
Bei Fremdbestellung (z.B. Standbauer) haftet bei Ablehnung des Auftrags bzw. der Kostenübernahme der Besteller.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
9.1
Standbewachung
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Zuschläge
Für kurzfristige Bestellungen werden pro Stunde folgende Zuschläge erhoben:
8 – 2 Tage vor Bewachungsbeginn: 15 %
2 – 0 Tage vor Bewachungsbeginn: 25 %
In der Nachtsperrzeit (eine Stunde nach Messeschluss bis eine Stunde vor Messebeginn) darf sich an den Ständen, in den Hallen und im Messegelände kein Aussteller-Personal oder vom Aussteller beauftragtes Fremdpersonal aufhalten.
Eine Versicherung des zu bewachenden Gutes ist mit der Anwesenheit eines Wachmannes grundsätzlich nicht gegeben.
Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG
zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem
Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden.
Die Vertragsfirma ist zum Inkasso am Stand berechtigt und führt diese auch
durch.
ŷ Allgemeine Geschäftsbedingungen (I)
Kaufleute/Firmen als Auftraggeber
Soweit wir für Kaufleute und Auftraggeber tätig werden, welche nach dem Gesetz
zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Kaufleuten
gleichgestellt sind, gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Für die Durchführung übernommener Aufträge werden nur zuverlässige Personen abgestellt. Alle Aufträge werden nach fachlichen Erfahrungen ausgeführt.
Sonderwünsche und Weisungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform,
ebenso nachträgliche Änderungen.
2. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung eines Auftrages beziehen, sind unverzüglich der Betriebsleitung der Firma zwecks Abhilfe mitzuteilen.
Handelt es sich um erhebliche, den Vertragszweck gefährdende Verstöße, so
kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis fristlos lösen, wenn er die Betriebsleitung umgehend schriftlich verständigt und diese nicht in angemessener
Frist für Abhilfe gesorgt hat.
3. In Fällen höherer Gewalt ist die Firma berechtigt, Aufträge, soweit deren Ausführung unmöglich wird, zu unterbrechen oder zweckentsprechend umzustellen.
Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, für die Dauer einer Unterbrechung in der
Ausführung des Auftrages das Entgelt zu entrichten.
4. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar nach erfolgter Dienstleistung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Ausübung von Kassendiensten ist die Firma berechtigt, in Höhe ihrer fälligen Vergütungsansprüche den entsprechenden Betrag aus
den Kassenbeständen einzubehalten.
5. Die Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche der Firma sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts des Auftraggebers wird ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene oder gerichtlich festgestellte Ansprüche handelt.
6. Die Firma haftet unbeschadet Ihrer Haftung aus § 276 Abs. 11 BGB nur für
Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender
Angestellter entstehen sollten.
Im übrigen wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen.
7. Die Firma unterhält eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Grenzen:
a) bei Personenschäden bis zum Höchstbetrag von 2.000.000 EUR.
b) für Sachschäden bis zum Höchstbetrag von 1.000.000 EUR.
c) für Abhandenkommen bewachter Sachen bis zum Höchstbetrag von 500.000
EUR.
d) bei Vermögensschäden bis zum Höchstbetrag von 100.000 EUR.
Sie verpflichtet sich, diese Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen
Haftung, deren Grenzen sich aus Punkt a – d ergeben, aufrechtzuerhalten und den
Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung auf Anforderung zu führen.
8. Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich der Firma schriftlich anzeigt und im Falle der Ablehnung durch
die Firma oder deren Versicherungsgesellschaft binnen 3 Monaten nach
Ablehnung gerichtlich geltend macht.
9. Der Auftraggeber darf Personal das ihm von der Firma gestellt wird, während der
Dauer des Vertrages und ein Jahr nach dessen Ablauf nicht selbst für gleichartige Zwecke beschäftigen.
9.1
Seite 2 / 2
10. Der Vertrag über die Ausführung eines Auftrages ist für die Firma von dem Zeitpunkt ab verbindlich, in welchem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Ein abgeschlossenes Vertragsverhältnis gilt auch für alle
etwaigen Rechtsnachfolger des Auftraggebers.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird München vereinbart.
Besondere Vereinbarungen
Zusätzliche Einsatzbedingungen A
1. Wir machen unsere Auftraggeber darauf aufmerksam, dass die in Absatz 7 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Haftungssummen nur
für Schadensfälle in Frage kommen, welche durch grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsführung oder leitender Angestellter entstehen sollten. Eine Versicherung
des zu bewachenden Gutes ist mit der Abstellung von Bewachungspersonal
grundsätzlich nicht gegeben.
2. Die Auftraggeber sind angehalten, das zu bewachende Gut selbst zu versichern.
3. Bei Sonderbewachungen müssen wir trotz Versicherung und Wachpersonal von
Ihnen erwarten, dass besonders wertvolle Stücke nicht offen und ungesichert im
Wachbereich belassen werden; treffen Sie bitte entsprechende Vorkehrungen.
Bei Ausstellungsständen empfiehlt es sich, alle Waren und Ausstellungsstücke
so gut als möglich durch Vorsichtsmaßnahmen zu schützen. Abdecken, Befestigen oder Zusammenhängen etc. erhöht die Sicherheit für die Gegenstände.
Auf keinen Fall Bargeld im Ausstellungsstand oder Wachbereich belassen und
absperrbare Räume, Schränke, Vitrinen und dergleichen verschlossen halten.
4. Reklamationen oder Schadensfälle die unseren Dienst betreffen, bitten wir unverzüglich an unsere Dienstleitung oder unsere Leitstelle zu melden. Zu spät
oder erst nach Auftragsende eingehende Meldungen können üblicherweise
nicht mehr bearbeitet und anerkannt werden!
Zusätzliche Einsatzbedingungen B
1. Unser Personal, das meist nur gelegentlich und auf kurze Zeit an einem
Dienstort eingesetzt ist, kann naturgemäß mit den örtlichen Anlagen nicht so
genau vertraut sein. Dies gilt besonders für Lokalitäten. Wir bitten deshalb alle
Veranstalter, einen von uns abgestellten Mann soweit als notwendig einzuweisen. Beim Einsatz mehrerer Leute ist von uns ein Dienstleiter benannt, dem Sie
Ihre Anordnungen geben sollten.
2. Ihre Weisungsbefugnis als Auftraggeber oder Veranstalter ist für unseren Einsatz selbstverständlich, jedenfalls solange sich diese im Rahmen des Üblichen
und Zumutbaren bewegt. Natürlich tragen Sie für die von Ihnen gegebenen Anweisungen auch die Verantwortung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie, besonders
auch in kritischen Situationen, Ihre Weisungen möglichst nur über den Ihrem
Dienst zugeteilten Obmann/Dienstleiter geben.
3. Unsere Leute haben Anweisung, Sie im Dienst nach bester Möglichkeit in der
Bewachung und Durchführung der Vorschriften von Polizei – Kreisverwaltungsreferat – Feuerpolizei – Jugendamt – und anderer einschlägiger Instanzen zu
unterstützen. Wir sind bestrebt, unsere Mannschaft so gut als möglich im großen
Rahmen informiert zu halten und sind überzeugt, dass dadurch bei den Veranstaltungen mancher Ärger erspart bleibt. Allerdings müssen wir darauf hinweisen, dass eine Verantwortlichkeit den Behörden gegenüber weder unsere Firma
noch unser Personal übernehmen kann, sondern dies Sache des Veranstalters
bzw. Hausherrn ist.
Zusätzliche Einsatzbedingungen C
1. Für diese Bestellung hat der Auftraggeber die Personalstärke selbst festgelegt
und ist demzufolge auch für die Einsatzplanung verantwortlich. Mängel und Fehler, die sich im Dienstablauf aufgrund personeller Unterbesetzung ergeben, sind
demnach nicht dem Veranstaltungsdienst anzulasten.
Die Durchführung und Beachtung aller amtlichen Auflagen und Vorschriften für den
Veranstaltungsort obliegt alleine dem Auftraggeber.
Sie haben als Auftraggeber Weisungsbefugnis für unseren Einsatz, jedenfalls solange sich dies im Rahmen des üblichen und zumutbaren bewegt. Selbstverständlich tragen Sie für die von Ihnen gegebenen Anweisungen auch die Verantwortung.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie, besonders in kritischen Situationen, Ihre Weisungen
möglichst nur über unseren Obmann/Dienstleiter geben und gegebenenfalls auch
mit diesem abstimmen.
Stand: Juni 2012
10.1
Kran- und Hebefahrzeuge/
Lagerung von Waren/Gütern
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der
Messe München GmbH (MMG)
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir beauftragen den nachstehend gekennzeichneten Vertragsspediteur der Messe München und bitten um Weiterleitung:
Schenker Deutschland AG
Messegelände, Tor 21 | 81829 München
Tel. +49 89 949-24300 | Fax +49 89 949-24339
www.dbschenker.com/de | [email protected]
Kühne + Nagel (AG & Co.) KG
Messegelände, Tor 21 | 81829 München
Tel. +49 89 949-24400 | Fax +49 89 949-24409
www.kuehne-nagel.com | [email protected]
Wir benötigen zum Ab-/Aufladen bzw. Montieren/Demontieren unserer Exponate und Ausstellungsgegenstände die nachstehenden Hebezeuge:
max. Stückgewicht
Stapler
Tragkraft
t
Autokran
Tragkraft
t
Einsatztag
Beginn Uhrzeit
Einsatzdauer Std.
Sonstiges
Die o.g. Messespediteure haben im Messegelände das alleinige Speditionsrecht. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Gabelstaplern und Autokranen.
Es ist uns bekannt, dass wir bei verspäteter Anmeldung zur Anlieferung/Abholung bei Auf-/Abbau mit erheblicher Verzögerung und höheren Kosten rechnen müssen.
Lagerung von Waren/Gütern
Abholtag
Stunde
Anzahl Colli/m3
Leergut (siehe Erläuterungen auf Seite 2)
Vollgut (siehe Erläuterungen auf Seite 2)
Einen Auszug aus den Speditionsentgelten finden Sie auf Seite 2.
Ich bin Unternehmer im Sinne des UStG.
Meine Ust.-Id.-Nr. lautet
Ich bin nicht Unternehmer im Sinne des UStG.
Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und dem vorstehend gekennzeichneten Vertragsspediteur der Messe München GmbH zustande.
Von den auf Seite 2 aufgeführten Bedingungen der Messespediteure haben wir Kenntnis genommen.
Abweichende Rechnungsanschrift
Besteller (wenn abweichend vom Aussteller) Straße / Postfach / PLZ / Ort / Land
Ort / Datum
10.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Kran- und Hebefahrzeuge/Lagerung von Waren/Gütern
productronica
12. – 15. November 2013
10.1
Seite 2 / 2
ŷ Bedingungen der Messespediteure
a) Für alle Aufträge der Aussteller an die Messespediteure gelten die Allgemeinen
Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung. Informationen über
die Speditionsentgelte für Messen und Ausstellungen liegen bei den aufgeführten
Messespeditionen aus und werden auf Anforderung zugestellt. Es gilt deutsches
Recht, Gerichtsstand ist München. Bei Bestellung der Kräne und Hubstapler ist
zu beachten, dass die Messespediteure nur im Rahmen der ADSp eine Haftung
übernehmen. Es wird daher dringend zum Abschluss einer Transport- und Montageversicherung geraten.
Für alle Schäden und Folgeschäden, die durch unrichtige Gewichtsangaben (Einzelgewichte) entstehen, haftet ausschließlich der Aussteller.
b) Die Messespediteure können nach erfolgter Auftragserteilung unter Wahrung der
Interessen des Ausstellers in Eilfällen nach ihrem Ermessen handeln, wenn von
Seiten des Ausstellers kein Beauftragter am Stand anwesend ist. Dieses gilt auch
beim Einsatz der Kräne und Hubstapler. Auch die nicht bescheinigten Leistungen
müssen in besonderen Fällen, falls der Einsatz im Interesse des Gutes erforderlich war, nach den Speditionsentgelten honoriert werden.
c) Die Haftung der Messespediteure endet mit dem Abstellen der Ausstellungsgüter
am Stand des Ausstellers, auch dann, wenn der Aussteller oder sein Beauftragter
nicht anwesend ist; beim Rücktransport beginnt sie erst mit der Abholung der im
Stand vorhandenen Güter, auch dann, wenn die Versandpapiere schon vorher im
Büro der Messespediteure abgegeben wurden. Eine Überlagernahme durch die
Messespediteure erfolgt nur auf besonderen Auftrag und gegen Entgelt.
ŷ Auszug
d) Speditionsrechnungen sind sofort und ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum zahlbar. Da es sich bei den Rechnungen in den meisten Fällen
um Barvorlagen handelt, ist diese Zahlungsfrist unbedingt einzuhalten.
Die Messespeditionen sind berechtigt, die Auslagen und Gebühren während der
Laufzeit der Veranstaltung zu kassieren, zumindest in Form einer Akontozahlung.
ŷ Erläuterungen
1. Als Leergut können nur tatsächlich leere Packstücke bezeichnet und berechnet
werden. Das Verpackungsmaterial muss transportfähig, gegebenenfalls gebündelt, am Stand bereitgestellt werden. Der Preis bezieht sich ausschließlich auf
Leergut.
Für im Leergut verbliebenes Vollgut besteht keine Haftung.
2. Alle Leergüter/Packmittel müssen mit Anschrift der Firma, Halle und Standnummer bezeichnet sein, da sonst eine ordnungsgemäße Rückführung nicht gewährleistet werden kann.
3. Der Einsatz von Hebefahrzeugen und Mietkränen ist nur über die offiziellen Messespediteure gestattet. In besonderen Fällen hat zusätzlich eine Abstimmung mit
der Messe München, Hauptabt. Techn. Ausstellerservice, zu erfolgen.
4. Die auf der Vorderseite genannten Angaben werden für eine ordnungsgemäße Abwicklung dringend benötigt. Um sorgfältige Ausführung wird gebeten.
5. Bei mehrtägigen Einsätzen bitten wir um separate Bestellung per Fax.
ŷ Überstundenzuschläge Personal
Auszug aus den offiziellen Speditionsentgelten für den
Messeplatz München
EUR
3,0 t Gabelstapler
je Std.
105,00
5,0 t Gabelstapler
je Std.
115,00
30 t Kran
je Std.
180,00
40 t Kran
je Std.
195,00
Leergutlagerung
je Kollo und angefang. m3
44,50
Vollgutlagerung
je Kollo und angefang. m³/100 kg
62,00
Zeitraum
%
Montag bis Freitag von 17.00 – 20.00 Uhr
25
Samstag bis 20.00 Uhr
25
Montag bis Samstag ab 20.00 Uhr
50
Sonntag bis 20.00 Uhr
50
Sonntag ab 20.00 Uhr, Feiertag ganztägig
100
Alle Preise zzgl. Speditionsversicherung/Hakenlastversicherung und gesetzlicher
MwSt.
Angefangene halbe Einsatzstunden werden voll berechnet; An- und Abfahrtzeiten
sowie Rüstzeiten für Teleskopkräne zählen zur Einsatzzeit. Für Geräte wird ein Minimumeinsatz von 1 Stunde berechnet, bei Leergut ein Minimum von 2 m³, bei Vollgut
ein Minimum von 2 m³ oder 200 kg (1 m³ entspricht 100 kg).
Die kompletten Speditionsentgelte für den Messeplatz München erhalten Sie
bei unseren Servicepartnern unter den umseitig angegebenen Kontaktdaten.
ŷ Anlieferung von Warensendungen
ŷ Hierzu bieten unsere Messespediteure
Wenn Sie Warensendungen für Ihren Stand adressieren, so bitten wir Sie folgende
Daten auf der Sendung anzugeben bzw. Ihrem Spediteur mitzuteilen:
– Annahme und Einlagerung von Warenlieferungen bis zum Eintreffen des Aufbaupersonals
– Lieferservice an den Stand
– Einlagerung von Leergut und Anlieferung zum Abbau
– Einlagerung Ihrer Güter nach Veranstaltungsende bis zum Versandtermin
direkt an Ihren Stand
– Name der Veranstaltung
– Halle (Bezeichnung: A, B oder C sowie die Nummer der Halle (1-6)) bzw. im Freigelände (Bezeichnung: F und die Blocknummer (5-13))
– Standnummer Ihres Messestandes
– Ausstellername
– Messegelände /Willy-Brandt-Allee, 81829 München, Deutschland
Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiter der Messe München GmbH keine für
Ausstellungsstände/Dritte bestimmte Warensendungen in Empfang nehmen.
Dies kann nur durch den Aussteller oder durch von ihm autorisiertes Personal erfolgen.
10.1
Ihnen folgenden Leistungen an:
Weitere Informationen zu den Speditionsleistungen der Messespediteure erhalten
Sie auf der Seite 1 dieses Vordruckes.
Wir empfehlen unseren Ausstellern während des Auf-/Abbaus keine Warenlieferungen/Gegenstände ungesichert in der Halle oder im Freigelände zu deponieren. Gegebenenfalls erforderliches Wachpersonal können Sie mit Vordruck 9.1 bestellen.
Stand: Juni 2012
10.2
Arbeitsbühnen
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
Eine der unten aufgeführten Vertragsfirmen der
Messe München GmbH (MMG)
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Rechnungsempfänger
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Freigelände / Block
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir beauftragen die nachstehend gekennzeichnete Vertragsfirma der Messe München und bitten um Weiterleitung:
Materiallift
Gardemann Arbeitsbühnen GmbH
Stahlgruberring 21 | 81829 München
Tel. +49 2802 9490 | Fax +49 2802 949349
Mobil +49 175 5801329
[email protected] | www.gardemann.de
Roggermaier Arbeitsbühnen
Benzstraße 10 | 85551 Kirchheim
Tel. +49 89 905006-0 | Fax +49 89 905006-55
Messe-Hotline +49 89 905006-25
[email protected] | www.roggermaier.de
*Mietpreis/EUR zzgl. MwSt. pro Tag bei Mietdauer
Wir bestellen folgende Arbeitsbühne(n):
Personal-Lift
Scheren-Bühne
Gelenk-Telelift
Telelift
Typ/Arbeitsbühne
1–2
Tage*
ab 3
Tage*
Material-Lift bis 6,00 m
101,00
66,00
Material-Lift bis 7,50 m
119,00
75,00
Personal-Lift bis 9,40 m
136,00
106,00
Personal-Lift bis 11,00 m
167,00
116,00
Personal-Lift bis 13,50 m
189,00
133,00
Scheren-Bühne bis 8,00 m
148,00
110,00
Scheren-Bühne bis 10,00 m
177,00
142,00
Scheren-Bühne bis 12,00 m
221,00
167,00
Gelenk-Telelift bis 14 m
285,00
211,00
Gelenk-Telelift bis 16 m
381,00
284,00
Gelenk-Telelift bis 19 m
394,00
307,00
Telelift bis 20 m
410,00
306,00
Telelift bis 22 m
430,00
322,00
Telelift bis 25 m
484,00
381,00
Aufbau Datum/Uhrzeit
Anzahl
von
Ist eine kurzfristige Bereitstellung von Arbeitsbühnen erforderlich (Lieferung innerhalb von 4 Stunden nach Eingang der Bestellung), so wird ein Transportzuschlag
von 83,00 EUR pro gelieferter Arbeitsbühne erhoben. Für kurzfristige Stornierung
bei Geräteanlieferung wird eine Gebühr von 48,00 EUR/Gerät berechnet. Weitere
Gerätetypen, Sondergeräte, Kurzeinsätze etc. auf Anfrage.
bis
Abbau Datum/Uhrzeit
Anzahl
von
bis
Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG
zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem
Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden.
Umsatzsteuer-ID
Die Vertragsfirmen sind zum Inkasso am Stand berechtigt. Bitte beachten:
Die Zahlung kann vor Ort bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte bei Übergabe der
Geräte erfolgen. Alternativ ist eine Vorabüberweisung möglich; dazu benötigen wir jedoch den Überweisungsbeleg.
Ansprechpartner für Rückfragen bzw. beim Auf-/Abbau vor Ort, Tel.-Nr.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die von der MMG angebotenen
Arbeitsbühnen/-lifte auf dem Messegelände eingesetzt werden dürfen.
Ort / Datum
10.2
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
11.1
Teppiche, Bodensysteme,
Holzterrassenböden
Hummel Möbelverleih GmbH
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Hummel Möbelverleih GmbH
Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24930 Fax +49 89 949-24933
[email protected] www.hummel-mietmoebel.de
Messebüro: Im Atrium vor Halle B3
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Umsatzsteuer-ID (Auch für Kunden aus EU-Ländern)
Wir bestellen zu den genannten AGBs (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 2 erforderlich ist): Achtung! Preise sind Nettopreise zzgl. MwSt. Preise
gelten nur bei Flächenverlegung. Für Sonderverlegungen (Treppen, Räume, Podeste etc.) wird der Zeitaufwand und zusätzliches Material gesondert verrechnet.
ŷ Rips-Bahnenware fabrikneu
Menge/m2
m
Beschreibung
2
EUR/m2
Auswahlmöglichkeiten/Farben
silber
rot
Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten, Folienabdeckung und Entsorgung
anthrazit
grün
schwarz
beige
blau
gelb
8,75
ŷ Velours-Soft-Bahnenware fabrikneu
Menge/m2
Beschreibung
EUR/m2
Auswahlmöglichkeiten/Farben
silber
rot
m2 Verkauf inkl. Verlegungsarbeiten, Folienabdeckung und Entsorgung
anthrazit
grün
schwarz
beige
blau
gelb
9,95
ŷ Primo-Systemboden
Menge/m2
EUR/m2
Beschreibung
m2 Bauhöhe 92 – 175 mm/Bodenfreiheit 52 – 120 mm/Platte 500 x 500 mm inkl. 2 Kabeldeckel Ø 130 mm/Antistatisch/
Brandklasse B1 Flächenlast pro Platte 500 kg/Punktlast (100 x 100 mm) 200 kg (100% nivellierbar mit Lasertechnik)
bis 100 m2 25,50
ab 100 m2 22,50
Zusatzausstattung auf Anfrage (Abschlussleisten/Rollstuhlrampen/Kabelverlegung usw.)
ŷ Holzterrassenboden
Menge/m2
EUR/m2
Beschreibung
m2 Holzterrassenboden, Holzart Fichte/Lärche, längs geriffelt mit Unterkonstruktion auf Kiesschüttung,
inkl. Montage, Demontage und Rücknahme (Achtung Kiesschüttung erfolgt durch Kunden)
ab 85,00
Zusatzausstattung auf Anfrage (Ausschnitte/Verblendungen/Stufen usw.)
Bitte um Angabe der genauen Quadratmeter, sowie Farbangabe und Verlegetermin.
Länge x Breite (in Meter)
Bodenverlegung bis spätestens (Datum, Uhrzeit)
Weitere Qualitäten, Farben, Laminate oder Aufdruck auf Anfrage.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot. Bitte tragen Sie hierfür den Namen des Ansprechpartners und dessen Rufnummer ein. Wir rufen gerne zurück.
Name
11.1
Tel.-Nr.
Stand: Juni 2012
Teppiche, Bodensysteme, Holzterrassenböden
Hummel Möbelverleih GmbH
11.1
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 2
ŷ AGBs
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum
zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche
Miete in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen
Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die
Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes
die jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt. Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei
Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während
einer Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird
eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug,
können Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese
Gebühr wird mit der neu auszustellenden Rechnung verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die
Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet
mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von
dort. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet
spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut
wurde nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen,
es sei denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit
einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das
Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist
der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu
stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür
geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des
Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes
zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und
Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle
höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige
oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragspartner der
Messe München GmbH zustande.
ŷ Zahlungsweise
Die in Rechnung gestellten Preise sind grundsätzlich ohne jeden Abzug vor Messebeginn zahlbar.
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Kreditkarte
(Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt)
MasterCard
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut
(Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt)
Visa Card
Bankinstitut
Name
Bankleitzahl
Kartennummer
Konto-Nr.
gültig bis
Überweisung vorab, nach Erhalt der Rechnung, auf unten aufgeführtes Konto
Bank: Stadtsparkasse München
BLZ: 701 50 000 Konto-Nr.: 16-257677
IBAN: DE26 7015 0000 0016 2576 77 SWIFT (BIC): SSKMDEMM
Ort / Datum
11.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
11.2
Mietpflanzen, Floristik,
Blumendekoration
BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH
Seite 1 / 5
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH Pflanzenservice
Purfinger Str. 9 85598 Baldham Deutschland
Tel. +49 89 4313026 Fax +49 89 4315045
[email protected] www.bekra.de
Messebüro: Im Atrium vor Halle B5
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist):
ŷ Mietpflanzen
Menge
11.2
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Pflanze
Wuchs
Höhe in cm
10
Areca-Palme
Wedel, buschig
150
32,00
20
Areca-Palme
Wedel, buschig
200
40,00
30
Areca-Palme
Wedel, buschig
230
52,00
40
Bambus
Busch
160
32,00
50
Bambus
Busch
200
35,00
60
Bambus
Busch
250
42,00
70
Bergpalme
Wedel, buschig
100
27,00
80
Buchs-Kugel
Formschnitt
Ø 40
27,00
90
Buchs-Kugel
Formschnitt
Ø 60
32,00
100
Buchs-Pyramide
Formschnitt
100
27,00
110
Buchs-Pyramide
Formschnitt
130
35,00
120
Chamaerops-Palme
Kl. Stamm mit Wedel
180 – 200
50,00
130
Chamaerops-Palme
Stamm mit Wedel
220 – 250
75,00
195,00
140
Ficus benjamina (Baum)
Hochstamm
400 – 450
150
Ficus benjamina
Busch
120
160
Ficus benjamina
Busch
150
27,00
170
Ficus benjamina
Busch
180
31,00
18,00
180
Ficus benjamina
Busch
200
40,00
190
Ficus „Amstel King”
Busch, längliches Blatt
150
27,00
200
Ficus „Amstel King”
Busch, längliches Blatt
180
31,00
210
Ilex-Kugel
Hochstamm
180 / Ø 65
40,00
220
Kentia-Palme
Wedel
180
38,00
230
Lorbeer-Kugel
Hochstamm
160 / Ø 55
32,00
240
Lorbeer-Kugel
Hochstamm
200 / Ø 50
40,00
250
Lorbeer-Pyramide
Formschnitt
150
32,00
260
Lorbeer-Pyramide
Formschnitt
170
38,00
270
Lorbeer-Hecke / + Nr. 910
Hecke 100 x 40 cm
150 – 160
60,00
280
Phoenix roebelenii Palme
Stamm mit Wedel
140
32,00
290
Phoenix roebelenii Palme
Stamm mit Wedel
270
60,00
Stand: Juni 2012
11.2
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 5
300
Steineibe / im Gefäß grau
Bonsai Stil
310
310
Thuja-Kugel
Hochstamm
180 / Ø 60
295,00
40,00
320
Zypressen-Spirale
Formschnitt
160
32,00
330
Zypressen-Spirale
Formschnitt
200
42,00
Übertopf
Größe / Ø in cm
Information
910
TerraPlast (terrakottabraun)
alle Größen
Standardgefäß
920
Weiß
Ø bis 40
6,00
930
Farbe terrakotta-impruneta
Ø bis 60
7,50
ŷ Übertopf für Mietpflanzen
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
3,00
940
Grau
Ø bis 50
7,50
950
Schwarz
Ø bis 60
7,50
960
Edelstahl
Ø 37/50
14,00
ŷ Mietarrangements – komplett
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Komplettgefäß
Höhe in cm
410
Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Bergpalme
145
60,00
420
Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Buchs-Kugel
125
60,00
430
Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Buchs-Pyramide
150
60,00
440
Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Phoenix-Palme
180
60,00
450
Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Zamioculcas
130
60,00
460
Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Ficus microcarpa
165
60,00
200
60,00
75
40,00
470
Bodengefäß 40 x 40 cm / H 75 cm – mit Zypressen-Spirale
480
Bodengefäß 30 x 30 cm / H 55 cm – mit Farn
490
Bodengefäß „Banana“ 45 x 45 cm / H 90 cm – mit Buchs-Kugel
140
68,00
500
Bodengefäß 30 x 30 cm / H 55 cm – mit Schachtelhalmen
125
85,00
510
Langes Gefäß TRIO 100 x 32 cm / H 34 cm – mit 3 Stück Bambus
160
110,00
ŷ Kaufware – Blumen, Floristik
Menge
Pos.-Nr.
610
Blumen, Floristik
Pflanzschale komplett, Keramik weiß, blühend und grün bepflanzt
620
11.2
Verwendungsmöglichkeit
Ø 20
z.B. Tische, Vitrinen oder
Counter / Theken
26,00
z.B. Counter/Theken
48,00
Ø 30
630
640
Ø 40
Pflanzschale Glas mit Orchidee weiß
EUR/Stück
Größe / Ø in cm
Ø 27/H 50
15,50
42,00
710
Floristik – kleines Gesteck
Ø 8 – 10/H 12 – 15
z.B. Bistrotische
720
Floristik – Countergesteck
Ø 25/H 30 – 40
z.B. Counter
29,00
8,50
730
Floristik – kleiner Glasquader mit Calla weiß
H 20/8 x 8
z.B. kleine Tische
16,00
740
Floristik – kleiner Glasquader mit Gerbera, z.B. rot
H 20/8 x 8
z.B. kleine Tische
14,00
750
Floristik - kleiner Glasquader mit Heliconia
H 25 – 30/8 x 8
z.B. kleine Tische
14,00
760
Floristik – großer Glasquader mit Calla weiß
14 x 14/H 40 – 50
z.B. Counter
42,00
770
Floristik – großer Glasquader mit Gerbera, z.B. rot
14 x 14/H 40 – 50
z.B. Counter
36,00
780
Floristik – großer Glasquader mit Heliconia
14 x 14/H 40
z.B. Counter
36,00
790
Floristik – Glas-Bodenvase mit Füllung, z.B. Calla orange
H 70
z.B. am Boden oder Counter
70,00
800
Floristik – großer Glasquader mit Orchidee, z.B. lila
14 x 14/H 40 – 50
z.B. Counter
42,00
810
Floristik-Glas-Kugelvase 24 cm, mit Calla weiß
Ø 24/H 20
z.B. Counter/Theken
68,00
820
Farn
Ø 30 – 35
13,50
830
Farn
Ø 40 – 45
18,50
Stand: Juni 2012
11.2
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 5
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir wünschen ein individuelles Angebot über:
Individuelle Floristik
Jahreszeitliche Topfblüher
Komplettgestaltung
Beetbepflanzung, Balkonkästen
Kastenbepflanzung (für am Stand vorhandene Kästen)
Eigene Angaben:
Bestellen Sie Blumensträuße für besondere Anlässe rechtzeitig im Voraus.
ŷ Geschäftsbedingungen
1. Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Mietpreise berechnen sich für die Dauer der Messeveranstaltung. Im Mietpreis sind Anlieferung und Abholung enthalten. Der Miet-/ Kaufpreis ist ohne Abzug bei Anlieferung fällig. Bei besonders vereinbarter Rechnungstellung zahlbar
sofort ohne Abzug. Bei Rechnungstellung ins Ausland wird eine pauschale Bankbearbeitungsgebühr von netto 15,00 EUR (Europa) erhoben. Wir behalten uns
vor, in einzelnen Fällen eine Vorauszahlung zu verlangen. Aufträge unmittelbar
vor und während der Messe sind bei Auftragserteilung zu bezahlen.
2. Der Auftraggeber haftet ab Anlieferung oder Übergabe am Messestand für Verlust oder Beschädigung der Mietware bis zur Rücknahme durch den Vermieter.
Dies gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Mietware ist durch den
Vermieter nicht versichert. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden
Versicherung. Fehlende oder beschädigte Mietware wird zum Neuwert berechnet.
3. Eine Stornierung des Mietauftrages ist bis zum 7. Tag vor Auslieferung möglich.
Bei späterer Stornierung wird der volle Mietpreis berechnet. Vorbestellte Kaufwaren, die nicht abgenommen werden, werden mit dem vollen Kaufpreis berechnet.
4. Mietware wird nur für den vereinbarten Zweck zur Nutzung während der Messeveranstaltung zur Verfügung gestellt. Bei gekauften Schnittblumen sollte das
Wasser alle zwei Tage gewechselt werden.
5. Der Vermieter behält sich im Falle höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der
bestellten Mietware gleichwertige oder bessere Ersatzware zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
6. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma BEKRA Hydrokulturen
Vertriebs-GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7. Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der
Messe München GmbH zustande.
ŷ Zahlungsweise
Wir bezahlen mit Kreditkarte
MasterCard
Visa Card
Diners Club Card
AMEX Card
Name
Kartennummer
Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf der Rückseite)
gültig bis
Besteller (wenn abweichend vom Aussteller)
Ansprechpartner
E-Mail
Straße / Postfach
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
PLZ / Ort / Land
Ort / Datum
11.2
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
11.2
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 4 / 5
10/20/30 Areca-Palme
40/50/60 Bambus
70 Bergpalme
80/90 Buchs-Kugel
100/110 Buchs-Pyramide
120/130 Chamaerops
Palme
140 Ficus benjamina Baum
150/160/170/180
Ficus benjamina
190/200 Ficus
„Amstel King“
210 Ilex-Kugel
220 Kentia Palme
230/240 Lorbeer-Kugel
250/260 Lorbeer-Pyramide
270 Lorbeer-Hecke
280/290 Phoenix
roebelenii Palme
300 Steineibe
310 Thuja-Kugel
320/330 Zypressen-Spirale
910 Übertopf TerraPlast
920 Übertopf weiß
930 Übertopf Terrakotta –
impruneta
940 Übertopf grau
950 Übertopf schwarz
410 Bergpalme
Komplettgefäß
420 Buchs-Kugel
Komplettgefäß
430 Buchs-Pyramide
Komplettgefäß
440 Phoenix-Palme
Komplettgefäß
470 Zypressen-Spirale
Komplettgefäß
480 Farn
Komplettgefäß
490 Buchs-Kugel Komplettgefäß „Banana“
500 Schachtelhalm
Komplettgefäß
Übertopf
Mietarrangements
komplett
960 Übertopf Edelstahl
450 Zamioculcas
Komplettgefäß
11.2
460 Ficus microcarpa
Komplettgefäß
Stand: Juni 2012
11.2
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
BEKRA Hydrokulturen Vertriebs-GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 5 / 5
Kaufware –
Blumen, Floristik
510 Bambus Komplettgefäß
610/620/630 Pflanzschale
(Muster)
640 Pflanzschale –
Glas, Orchidee weiß
710 Floristik – kleines
Gesteck (Beispiel)
720 Floristik – Countergesteck (Beispiel)
770 Floristik – großer Glasquader, Gerbera rot
780 Floristik - großer Glasquader, Heliconia
730 Floristik – kleiner Glasquader, Calla weiß
740 Floristik – kleiner Glasquader, Gerbera rot
750 Floristik - kleiner Glasquader, Heliconia
760 Floristik – großer Glasquader, Calla weiß
790 Floristik – Bodenvase
70 cm, Calla orange
800 Floristik – großer Glasquader, Orchidee lila
810 Floristik – große GlasKugelvase, Calla weiß
820/830 Farn
Impressionen
Impression – Palmenstrand
11.2
Impression – Gartenszene
Stand: Juni 2012
11.3
Mietpflanzen, Floristik,
Blumendekoration
Planter’s Punch GmbH
Seite 1 / 6
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Planter’s Punch GmbH
Klausnerring 14 85551 Heimstetten Deutschland
Tel. +49 89 9006808-0 Fax +49 89 9006808-9
[email protected] www.planterspunch.de
Messebüro: Im Atrium vor Halle B2
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist):
ŷ Palmen
Menge
Pflanze
Areca-Palme
Kentia-Palme
Phoenix-Palme
Dracaena-Palme
Chamerops-Palme
Höhe in cm
EUR/Stück
150
32,00
180
40,00
210
48,00
250
60,00
300
70,00
150
32,00
180
40,00
210
48,00
250
59,00
300
70,00
200
46,00
250
58,00
300
70,00
150
25,00
180
35,00
240
60,00
400
190,00
ŷ Laubgehölze
Menge
Pflanze
Ficus benjamina
Ficus allii
Buchs-Kegel
11.3
Buchs-Kugel
20,00
150
42,00
Buchs-Kegel
in „Lechuzza cubico“
140
60,00
Lorbeer-Pyramide
130
28,00
Lorbeer-Hochstamm
Bambus
Citrus-Baum
Olivenbaum
Höhe in cm
80
EUR/Stück
180
40,00
220
55,00
250
70,00
140
28,00
180
42,00
220
55,00
180
35,00
220
46,00
260
50,00
300
55,00
400
70,00
140
35,00
210
60,00
240,
dicker Stamm
140,00
140
25,00
200
40,00
150
25,00
250
60,00
180
35,00
300
100,00
210
45,00
Heckenelement
140
25,00
Thuja-Säule
180
35,00
80
20,00
120
30,00
150
50,00
80 x 30
190
ab 60,00
35,00
Stand: Juni 2012
11.3
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
Planter’s Punch GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 6
ŷ Kakteen
Menge
Pflanze
ŷ Tischgestecke
Höhe in cm
EUR/Stück
Menge
Euphorbia-Kaktus
150
45,00
Tischgesteck 01*
28,00
Echino-Kaktus
40
25,00
Tischgesteck 02*
33,00
Tischgesteck 03*
38,00
Tischgesteck 04*
18,00
EUR/Stück
Tischgesteck 05*
17,00
8,50
Tischgesteck 06*
je 16,00
50 – 68
15,00
Tischgesteck 07*
je 18,00
bis 43
8,50
Tischgesteck 08*
je 10,00
50 – 68
15,00
Tischgesteck 09*
13,00
75 x 40
25,00
Tischgesteck 10*
13,00
40
12,00
Tischgesteck 11*
13,00
50
15,00
Tischgesteck 12*
17,00
60
25,00
Tischgesteck 13*
11,00
80 x 40
25,00
Tischgesteck 14*
21,00
120 x 30
25,00
Tischgesteck 15*
20,00
ca. 200
110,00
Tischgesteck 16*
17,00
Tischgesteck 17*
11,00
ŷ Gefäße
Menge
Gefäße
Lechuza classico
„silber matt“
Lechuza
„weiß“
Lechuza Cubico „sillber“
Maße in cm
bis 43
Kubus
„anthrazit“
Hochgefäß
„anthrazit“
Raumtrenner, fertig gestaltet
mit grünen Bambusstangen
Terracotta
„hell/dunkel“
Lechuza classico
„anthrazit“
bis 45
7,50
50 – 68
15,00
bis 43
8,50
50 – 68
15,00
Lechuza Cararo „anthrazit“
30 x 75
30,00
Zinkvase
75 x 30
15,00
95 x 40
20,00
150 x 63
40,00
Leuchttopf
Rednerpultgestecke
nach Absprache
Bodenvasen
Fertigung nach Wunsch
ŷ Thekengestecke
Menge
Thekengestecke
EUR/Stück
Thekengesteck 01*
40,00
Thekengesteck 02*
60,00
50,00
Thekengesteck 04*
60,00
Thekengesteck 05*
55,00
Thekengesteck 06*
60,00
EUR/Stück
Thekengesteck 07*
40,00
ab 100,00
Thekengesteck 08*
40,00
Thekengesteck 09*
40,00
Thekengesteck 10*
85,00
EUR/Stück
Thekengesteck 11*
70,00
ab 150,00
Thekengesteck 12*
70,00
ŷ Bodenvasen
Menge
*siehe Abbildungen auf Seite 5
Thekengesteck 03*
ŷ Rednerpultgestecke
Menge
EUR/Stück
Tischgestecke
*siehe Abbildungen auf Seite 6
Menge
Floristik für
Farbe
Preisvorstellung
Zusatzinformation
Tisch
Theke
Boden
Individuelle Gestaltungen, Bepflanzungen, Florale Arrangements auf Anfrage.
11.3
Stand: Juni 2012
11.3
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
Planter’s Punch GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 6
ŷ AGBs für Mietwaren und Floristik der Planter’s Punch GmbH (gültig auf dem Gelände der Neuen Messe München)
Die Mietgüter werden für die Dauer der Messeveranstaltung zur Verfügung gestellt.
Im Preis enthalten ist die Anlieferung und die Abholung. Der Rechnungsbetrag ist
fällig vor oder bei Anlieferung des Mietguts. Alle Artikel aus dem Bereich Mietpflanzen und Gefäße sind Mietware und bleiben Eigentum der Planter‘s Punch GmbH.
Wir behalten uns vor, insbesondere bei ausländischen Auftraggebern, gegen Vorauszahlung oder Kreditkartenabbuchung zu liefern.
Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass das
Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht.
Rücktritt von der Bestellung ist bis 8 Tage vor Messebeginn möglich. Danach berechnen wir den vollen Preis. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, wird dem Mieter voll in Rechnung gestellt.
Die Haftung beginnt mit Übernahme des Mietguts und endet 2 Stunden nach dem
offiziellen Veranstaltungsende, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
Der Auftragnehmer muss ungehinderten Zugang zu den Mietgütern haben. Bei verschlossenen Mietgütern wird jede weitere Anfahrt gesondert verrechnet. Reklamationen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden.
Der Vermieter behält sich bei höherer Gewalt vor, anstelle der bestellten Mietware
gleichwertige oder höherwertige Ware zu liefern. Bei Schnittblumen und Kleinpflanzen können saisonbedingt Alternativen verwendet werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz des
Vermieters.
Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland, auch für Geschäfte
mit ausländischen Kunden.
Bei Bestellungen unter 40,00 EUR verrechnen wir 10,00 EUR Lieferpauschale.
Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der MMG zustande.
Übertöpfe für Mietpflanzen bitte extra auf Formular Seite 2 bestellen. Für
Dekoration und Gestaltung erstellen wir Ihnen gerne ein Angebot.
Alle im Bestellschein aufgeführten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzl.
MwSt.
Fax:
E-Mail:
+49 89 9006808-9
[email protected]
ŷ Zahlungsweise
Wir bezahlen mit Kreditkarte
MasterCard
Visa Card
AMEX Card
Name
Kartennummer
Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf der Kartenrückseite)
gültig bis
Besteller (wenn abweichend vom Aussteller)
Ansprechpartner
E-Mail
Straße / Postfach
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
PLZ / Ort / Land
Ort / Datum
11.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
11.3
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
Planter’s Punch GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 4 / 6
Palmen
Areca-Palme
Kentia-Palme
Phoenix-Palme
Dracaena-Palme
Chamerops-Palme
Ficus benjamina
Ficus allii
Buchs-Kegel
Buchs-Kugel
Buchs-Kegel
in „Lechuza cubico“
Lorbeer-Hochstamm
Bambus
Citrus-Baum
Olivenbaum
Heckenelement
Laubgehölze
Lorbeer-Pyramide
Kakteen
Thuja-Säule
Gefäße
Euphorbia-Kaktus
Echino-Kaktus
Lechuza „weiß“
Lechuza Cubico
„silber“
Kubus „anthrazit”
Hochgefäß „anthrazit”
Lechuza classico
„anthrazit“
Lechuza Cararo
„anthrazit“
Zinkvase
Leuchttopf
11.3
Lechuza classico
„silber matt“
Raumtrenner
Terracotta „hell/dunkel“
Stand: Juni 2012
11.3
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
Planter’s Punch GmbH
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12. – 15. November 2013
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Tischgestecke
(Muster)
Tischgesteck 01
Tischgesteck 02
Tischgesteck 03
Tischgesteck 04
Tischgesteck 05
Tischgesteck 06
Tischgesteck 07
Tischgesteck 08
Tischgesteck 09
Tischgesteck 10
Tischgesteck 11
Tischgesteck 12
Tischgesteck 13
Tischgesteck 14
Tischgesteck 15
Tischgesteck 16
Tischgesteck 17
11.3
Stand: Juni 2012
11.3
Mietpflanzen, Floristik, Blumendekoration
Planter’s Punch GmbH
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Seite 6 / 6
Thekengestecke
(Muster)
Thekengesteck 06
Thekengesteck 01
Thekengesteck 02
Thekengesteck 03
Thekengesteck 04
Thekengesteck 05
Thekengesteck 07
Thekengesteck 08
Thekengesteck 09
Thekengesteck 10
Thekengesteck 11
Thekengesteck 12
11.3
Stand: Juni 2012
11.7
Vorgezogener Standaufbau
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice – Abteilung TAS1
Messegelände l 81823 München l Deutschland
Tel. +49 89 949-21164 l Fax +49 89 949-21169
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Ergänzend gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Ausstellerserviceleistungen der Messe München GmbH.
Wir bestellen im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers unter Anerkennung der Lieferbedingungen und Preise:
ŷ Kostenpflichtiger vorgezogener Aufbau
Halle(n)
Pos.-Nr.
möglicher Zeitraum
A1 – A4, B1 – B3
00580
04.11.2013
550,00
A1 – A4, B1 – B3
00580
05.11.2013
550,00
Bestellung:
Datum von
Anzahl Tage:
bis
EUR/Tag
ŷ Bitte beachten Sie
Vorraussetzung für einen vorgezogenen Standaufbau ist:
– eine termingerechte Bestellung der von Ihnen benötigten technischen
Leistungen ( wie z.B. Strom, Wasser, Abhängekonstruktionen etc...).
– die Planfreigabe Ihres Standes durch die Messe München, Abteilung TAS.
Wir bitten zu beachten, dass währende des vorgezogenen Aufbaus mit Behinderungen (z.B. Installations- und Wandaufbauarbeiten der Messe München) zu rechnen
ist.
Der vorgezogene Standaufbau, kann nur auf der beantragten/angemieteten Standfläche erfolgen.
Es können nur zusammenhängende Tage vor dem offiziellen Aufbau bestellt werden.
Die Zufahrt auf das Messegelände erfolgt über Tor 21.
Während dem vorgezogenen Aufbau sind die Hallen von 8 bis 22 Uhr geöffnet.
Bitte geben Sie diese Informationen an Ihre Messebaufirma/ Standbaupersonal
weiter.
Die Kosten werden dem Aussteller mit der Schlussrechnung verrechnet.
Ort / Datum
11.7
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
Seite 1 / 14
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Hummel Möbelverleih GmbH
Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24930 Fax +49 89 949-24933
[email protected] www.hummel-mietmoebel.de
Messebüro: Im Atrium vor Halle B3
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner(in)
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Umsatzsteuer-ID (Auch für Kunden aus EU-Ländern)
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 10 erforderlich ist):
ŷ Sitzmöbel
Menge
12.1
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
schwarz
54,00
rot
112
Sessel „Manta“, Polster Stoff
113
Sessel „Well“, Gestell Chrom, Polster Stoff
114
Sessel „Ro“, Gestell Metall, grau, Polster Stoff
115
Sessel „Laja“, Gestell Aluminium weiß, Sitzschale Kunststoff,
Polster Stoff grau
119
Stuhl „Meran“, Gestell Metall, Sitzschale Polypropylen
120
Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kunststoff
121
Sessel „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff
rot
122
Hocker „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff
schwarz
123
Hocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall,
Sitz Kunststoff transluzent
rot
blau
klar
37,00
124
Hocker „Plastic“, Polyethylen
rot
blau
silber
18,00
190
Hocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder
weiß
schwarz
125
Stuhl „Bonni“, Gestell Chrom, Polster Stoff
rot
blau
schwarz
19,50
126
Stuhl „Wood“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche
natur
weiß
schwarz
18,00
128
Stuhl „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken
Kirsche natur
Nussbaum natur
31,00
129
Stuhl „Linde“, Gestell Chrom, Sitzschale Buche
59,00
schwarz
grau
86,00
schwarz
82,00
weiß
20,00
anthrazit
14,00
weiß
blau
24,00
schwarz
14,00
36,00
natur
21,00
130
Stuhl „Noa“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff, Polster
Stoff grau
weiß
38,00
131
Stuhl „Vitra.03“, Gestell Metall grau, Sitzschale Kunststoff
schwarz
62,00
31,00
132
Stuhl „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
rot
blau
weiß
133
Stuhl „Gliss“, Gestell Chrom, Sitzschale Polypropylen
rot
weiß
schwarz
134
Stuhl „Catifa“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
weiß
33,00
135
Stuhl „Felix.3“, Gestell Metall weiß, Sitzschale Kunststoff
weiß
33,00
136
Stuhl „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff
137
Stuhl „Lola“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
138
Stuhl „Body to Body“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
rot
opal
weiß
weiß-schwarz
weiß
rot-transparent
blau-transparent
grau
35,00
schwarz
25,00
35,00
27,00
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 14
139
Sessel „Jet“, Kunststoff
weiß
schwarz
46,00
143
Sitzbank „Sidus“, Kunststoff
weiß
schwarz
56,00
144
Sessel „Nami“, Gestell Chrom, Sitz Polypropylen
weiß
schwarz
41,00
147
Stuhl „Cloud“, Gestell Alu, Sitz Kunststoff
rot
anthrazit
148
Sessel „PoppyStar“, Thermoplastik
rot
hellgrau
blau
creme
schwarz
26,50
149
Stuhl „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken Kunststoff
blau
schwarz
weiß
grau
rot
30,50
176
Klappstuhl „Pocket“, Gestell Metall grau, Sitz und Rücken
Kunststoff
blau
weiß
anthrazit
13,00
177
Klappstuhl „Pocket“, Gestell Metall schwarz, Sitz und Rücken
Holz
183
Stuhl „Platero“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu
184
Sessel „Cuba“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Korbgeflecht
31,50
blau
13,00
natur
21,00
schwarz
28,00
blau
ŷ Barhocker
Menge
12.1
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
weiß
orange
38,00
410
Barhocker „Miura“, Polypropylen
rot
blau
schwarz
411
Barhocker „Rio“, Gestell Chrom, Polster Stoff
blau
schwarz
29,00
412
Barhocker „Move“, drehbar, Gestell Chrom, Sitz Leder
schwarz
rot
41,00
414
Barhocker „Bilbao“, Gestell Alu, Sitz Buche
415
Barhocker „Kuadra“, Gestell Chrom matt, Sitzschale Kunststoff
weiß
schwarz
416
Barhocker „Z“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder
weiß
schwarz
418
Barhocker „Malaga“, Gestell Alu, Sitz und Rücken Alu
420
Barhocker „Cube“, Gestell Chrom matt, Polster Kunstleder
421
Barhocker „Bitter“, Gestell Alu, Sitz Alu
423
Barhocker „Noon“, Gestell Chrom, höhenverstellbar,
Sitz Technopolymer
rot
creme
anthrazit
424
Barhocker „Hoop“, Gestell Chrom, Sitzschale Kunststoff
weiß
blau
rot
425
Barhocker „TX“, Gestell Chrom matt, Sitz Kunstleder
weiß
schwarz
426
Barhocker „Stella“, Gestell Chrom, Sitz Formholz
blackwood
427
Barhocker „Mambo“, höhenverstellbar, Gestell Metall,
Sitz Kunststoff transluzent
rot
428
Barhocker „Breeze“, Gestell Aluminium, Sitz und Rücken
Kunststoff
429
Barhocker „Lem“, Gestell Chrom matt, höhenverstellbar,
Sitz Buche
429
Barhocker „Lem Nature“, Gestell Chrom matt,
höhenverstellbar, Sitz Acryl
430
Barhocker „Leo“, Gestell Alu, Sitz Leder
natur
38,00
39,00
Buche natur
23,00
28,50
weiß
schwarz
dunkelbraun
51,00
45,00
69,00
grau
47,00
49,00
moccawood
65,00
blau
klar
70,00
blau
schwarz
weiß
grau
rot
42,00
weiß
Nussnaum
schwarz
natur
Stoff schwarz
70.00
70,00
weiß
schwarz
56,00
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 14
ŷ Sitztische
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
200
Tisch „70/70“, Gestell Chrom, 70/70 cm/72 cm hoch
Platte weiß
201
Tisch „Square“, Gestell schwarz, 70/70 cm/75 cm hoch
Platte weiß
210
Tisch „120/70“, Gestell Chrom, 120/70 cm/72 cm hoch
Platte weiß
30,00
Platte Buche
58,00
211
Tisch „ Semi“, klappbar, Gestell Chrom, 120/40 cm/74 cm hoch
215
Tisch „Mondo“, klappbar, Gestell Chrom, 120/80 cm/75 cm
hoch
25,00
Platte schwarz
36,00
Platte weiß
28,00
Platte weiß
Platte schwarz
36,00
Platte Buche, natur
217
Konferenztisch „Bonni“, klappbar, Gestell Chrom,
160/80 cm/72 cm hoch
Platte weiß
Platte schwarz
110,00
229
Tisch „Tonda“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/75 cm hoch
Platte weiß
Platte schwarz
37,00
229
Tisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch
230
12.1
55,00
Tisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 74 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
Ø 80
36,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
Ø 80
38,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
Ø 80
38,00
Platte Buche, natur
Ø 60
Ø 80
48,50
Platte Glas
Ø 60
Ø 70
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
Ø 80
37,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
Ø 80
39,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
Ø 80
39,00
Platte Buche, natur
Ø 60
Ø 80
48,50
Platte weiß
Platte schwarz
69,50
38,00
230
Tisch „Inox“, Gestell Chrom matt, 70/70 cm/74 cm hoch
231
Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen weiß,
Platte weiß Ø 90/73 cm hoch
55,00
231
Tisch „Ikon“, rund, Gestell Polypropylen schwarz,
Platte schwarz Ø 90/73 cm hoch
55,00
234
Tisch „Urbis“ rund, Gestell Chrom matt, 75 cm hoch
235
Tisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 73 cm hoch, Ø 80
236
Tisch „Step“ rund, Gestell schwarz, 72 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 80
36,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 80
38,00
Platte Buche, natur
Ø 60
Ø 80
49,00
Platte schwarz
52,00
Platte weiß
Ø 90
Ø 100
41,00
Platte schwarz
Ø 90
Ø 100
41,00
Platte weiß
Ø 110
Ø 120
55,00
Platte weiß
Platte anthrazit
238
Tisch „Major“ rund, Gestell schwarz, 75 cm hoch
240
Tisch „Plastic“ oval, Polyethylen, 47/65 cm/76 cm hoch
rot
241
Tisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, Platte Alu kompakt,
80/80 cm/75 cm hoch
Platte schwarz
282
Tisch „Greece“ rund, Gestell Alu, Ø 60/73 cm hoch
Platte Inox
28,00
283
Tisch „Avangard“ rund, Gestell Alu, Ø 70/73 cm hoch
Platte Inox
45,50
blau
silber
39,00
Platte grau
53,00
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 4 / 14
ŷ Stehtische
Menge
Pos.-Nr.
285
Beschreibung
Stehtisch „Tall“ rund, Gestell schwarz, 114 cm hoch
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
Platte Buche-Imitat
Ø 60
36,00
36,00
36,00
286
Stehtisch „Greece“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch
Platte Inox
287
Stehtisch „Tonda“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
54,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
54,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
Platte Nussbaum
Ø 60
Platte Buche, natur
Ø 60
Platte Glas
Ø 60
287
Stehtisch „Tonda“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch
44,00
54,00
54,00
64,00
Ø 70
78,00
Platte weiß
54,00
Platte schwarz
54,00
Platte Nussbaum
weiß
57,00
graphit
25,50
288
Stehtisch „Quickstep“ rund Ø 70, 113 cm hoch,
(für Außenbereich geeignet)
289
Stehtisch „Quadro“, Gestell Chrom matt, 60/60 cm/113 cm
hoch
Platte Inox
290
Stehtisch „Inox“ rund, Gestell Chrom matt, 114 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
54,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
54,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
54,00
Platte Nussbaum
Ø 60
54,00
Platte Buche, natur
Ø 60
59,00
290
Stehtisch „Inox“ Gestell Chrom matt, 60/60 cm/114 cm hoch
64,00
Platte weiß
54,00
Platte schwarz
54,00
Platte Nussbaum
57,00
291
Stehtisch „Vienna“ rund, Gestell Alu, Ø 60/113 cm hoch
Platte Inox
293
Stehtisch „Sea“ rund, Gestell Alu poliert, 108 cm hoch
Platte weiß
Ø 60
Ø 70
60,00
57,00
Platte schwarz
Ø 60
Ø 70
60,00
Platte anthrazit
Ø 60
Ø 70
60,00
110,00
120,00
295
Stehtisch „Toledo“, Holz laminiert weiß
296
Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen weiß,
Platte weiß Ø 60/110 cm hoch
72,00
296
Stehtisch „Ikon“ rund, Gestell Polypropylen schwarz,
Platte schwarz Ø 60/110 cm hoch
72,00
130/60 cm/110 cm hoch
170/60 cm/110 cm hoch
ŷ Loungemöbel
Menge
12.1
Pos.-Nr.
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
090
Hocker „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 36/36 cm
schwarz
weiß
EUR/Stück
33,00
091
Sitzbank „Wow“ eckig, Polster Kunstleder, 91/36 cm
schwarz
weiß
55,00
092
Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 40 cm
schwarz
weiß
33,00
093
Hocker „Wow“ rund, Polster Kunstleder, Ø 65 cm
schwarz
weiß
52,00
095
Hocker „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
80,00
096
1-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
95,00
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 5 / 14
097
2-Sitzer „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
120,00
098
Ecksitz „Host-Modular“ Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
100,00
100
Clubsessel „Curve“, Gestell Chrom, Sitz und Rücken Kirsche
101
Hocker „AP“, Eiche
natur
39,00
schwarz
gebleicht
schwarz
weiß
56,00
102
Sitzwürfel „Ben“, Kunstleder
103
Clubsessel „Tamago“, Gestell Chrom, Polster Stoff
104
Clubsessel „Slide“, Gestell Chrom, Polster Stoff
schwarz
blau
41,00
105
Clubsessel „Slide“ mit Armlehne, Gestell Chrom, Polster Stoff
schwarz
blau
50,00
106
2-Sitzer „Nero“, Polster Stoff
106
2-Sitzer „Nero“, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
107
1-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff
grau
rot
schwarz
163,00
108
2-Sitzer „Delta“, Füße Alu, Polster Stoff
grau
rot
schwarz
295,00
109
Hocker „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
80,00
110
Sessel „Host“, Gestell Chrom, Polster Kunstleder
schwarz
weiß
95,00
910
1-Sitzer "Vega" Gestell Chrom matt, Polster Leder
schwarz
168,00
911
2-Sitzer "Vega" Gestell Chrom matt, Polster Leder
schwarz
336,00
912
1-Sitzer „Bahama“, Rattangeflecht braun, Polster Stoff
beige
90,00
913
2-Sitzer „Bahama“ Rattangeflecht braun, Polster Stoff
beige
180,00
218
Beistelltisch „Alpha“, Füße Alu, 55/55 cm/27 cm hoch
Platte grau
55,00
219
Beistelltisch „Capo“, höhenverstellbar, Gestell Alu lichtgrau,
Ø 50 cm/54 cm – 74 cm hoch
Platte Alu kompakt
56,00
220
Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 67/67 cm/34 cm hoch
Platte weiß
74,00
221
Beistelltisch "Tria", Gestell Chrom matt, 57/50 cm/37 cm hoch
222
Beistelltisch „Bahama“, Rattangeflecht braun,
51/51cm / 42 cm hoch
Platte Glas
45,00
223
Club-Tisch „Slide“, Gestell Chrom, 64/64 cm/38 cm hoch
Platte weiß
33,00
224
Beistelltisch „Toe“, Gestell Chrom matt, 128/67 cm/34 cm hoch
Platte weiß
94,00
225
Beistelltisch „Eileen Gray“, höhenverstellbar, Gestell Chrom,
Ø 51 cm/60 cm – 100 cm hoch
Platte Glas
54,00
226
Club-Tisch „Barcelona“, Gestell Chrom, 90/90 cm/46 cm hoch
Platte Glas
117,00
227
Club-Tisch „Granada“, Gestell Chrom, Ø 70 cm/53 cm hoch
Platte Glas
117,00
228
Club-Tisch „Ronda“, Gestell Chrom matt, Ø 50 cm/51 cm hoch
Platte Glas
54,00
20,00
anthrazit
58,00
schwarz
190,00
Platte schwarz
Platte Nussbaum
190,00
Platte weiß
73,00
ŷ Büromöbel/PC Arbeitsplätze
Menge
12.1
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Auswahlmöglichkeiten
weiß
schwarz
71,00
302
Schreibtisch „Mondo“, Rollcontainer, Metall 120/80 cm/75 cm
hoch
320
Bürodrehstuhl „Office“, höhenverstellbar, Polster Stoff
schwarz
36,00
324
Bürodrehsessel „Delby”, höhenverstellbar, Gestell schwarz,
Polster Stoff
schwarz
55,00
326
Bürodrehsessel „Luxy“, höhenverstellbar, Gestell Metall,
Sitz Leder
schwarz
85,00
343
Rollcontainer „Steel“, Metall, 42/59 cm/56 cm hoch
schwarz
silber
weiß
54,00
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 6 / 14
ŷ Sideboards/Schränke/Regale
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
330
Aktenregal, 3 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/86 cm hoch
17,50
370
Schließfachschrank „Big“, 4 Fächer, Metall, grau, 68/50 cm/180 cm hoch
94,00
371
Schließfachschrank „Silver“, 4 Fächer, Metall, grau, 36/50 cm/180 cm hoch
84,00
530
Mehrzweckregal, 5 Böden, Kunststoff weiß, 75/30 cm/170 cm hoch
31,00
584
Sideboard „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke, 100/50 cm/75 cm hoch
585
Sideboard „Syma Easy-408“, Profil weiß, Füllung weiß, 100/50 cm/75 cm hoch
80,00
585
Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung weiß, 100/50 cm / 75 cm hoch
80,00
585
Sideboard „Syma New“, Profil Alu, Füllung schwarz, 100/50 cm / 75 cm hoch
85,00
125,00
ŷ Infotheken/Bartheken
Menge
Pos.-Nr.
Auswahlmöglichkeiten
Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/125 cm hoch
Füllung weiß
105,00
406
Eckelement-Bartheke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/125 cm hoch
Füllung weiß
93,00
401
Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/125 cm hoch
406
Eckelement-Bartheke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/125 cm hoch
Füllung weiß
110,00
Füllung schwarz
115,00
Füllung weiß
Füllung schwarz
95,00
100,00
407
Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 145/80 cm/111 cm hoch (für Außenbereich geeignet)
180,00
408
Eckelement-Bartheke „Tetris“ Kunststoff weiß, 89/97 cm/111 cm hoch,
(für Außenbereich geeignet)
160,00
587
Theke „All Round“, verschließbar, Korpus Kunststoff blau, transluzent,
Platte Multiplex Birke, Ø 80 cm/110 cm hoch (auch als Thekensystem verwendbar,
siehe Homepage)
175,00
588
Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 100/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
89,00
589
Eckelement-Theke „Syma Easy-408“, Profil weiß, 50/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
68,00
588
Theke „Syma-New“, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch
589
12.1
EUR/Stück
Beschreibung
401
Eckelement-Theke „Syma-New“, Profil Alu, 50/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
92,00
Füllung schwarz
97,00
Füllung weiß
70,00
Füllung schwarz
75,00
591
Theke „Octanorm“, verschließbar, Profil Alu, 100/50 cm/100 cm hoch
Füllung weiß
80,00
592
Theke „Real“, verschließbar, Korpus Edelstahl, Deckplatte Ahorn, 100/84 cm/120 cm hoch
290,00
593
Rundtheke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke,
170/50 cm/100 cm hoch
305,00
594
Theke „Dax“, verschließbar, Korpus silber, Deckplatte Multiplex Birke,
150/50 cm/100 cm hoch
205,00
609
Theke „Punkalive ®“ Korpus Kerto®, 215/66 cm/92 cm hoch
350,00
610
Theke „Nea“, Korpus weiß, Deckplatte weiß, 150/44 cm/110 cm hoch
350,00
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 7 / 14
ŷ Vitrinen
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
EUR/Stück
570
Vitrine „Octa“, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/95 cm hoch
82,00
580
Vitrine „Octa“ mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu,
100/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
102,00
581
Vitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil weiß,
100/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
120,00
581
Vitrine „Syma-New“, mit Unterbau, verschließbar ohne Beleuchtung, Profil Alu,
100/50 cm/95 cm hoch
Füllung weiß
120,00
Füllung schwarz
125,00
595
Schrankvitrine „Trend“ mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch
165,00
596
Schrankvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß,
100/50 cm/180 cm hoch
Füllung weiß
210,00
596
Schrankvitrine „Kappa“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu,
100/50 cm/180 cm hoch
Füllung weiß
210,00
597
Säulenvitrine „Syma Easy-408“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil weiß,
50/50 cm/180 cm hoch
Füllung weiß
190,00
597
Säulenvitrine „Syma New“, mit Unterbau, mit Beleuchtung, Profil Alu,
50/50 cm /180 cm hoch
Füllung weiß
190,00
598
Säulenvitrine „Nice“, mit Beleuchtung, Profil Alu, 39/39 cm/180 cm hoch
190,00
602
Schrankvitrine „Forum“, komplett Glas, mit Beleuchtung, Profil Alu, 100/50 cm/180 cm hoch
250,00
ŷ Prospektständer
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
532
Prospektständer „Pino 6“, Gestell Metall grau, 6 DIN A4-Ablagen, 44/40 cm/157 cm hoch
45,00
534
Prospektständer „Shell“, Gestell Chrom matt, 3 Aluschalen, 65/56 cm/130 cm hoch
41,50
535
Prospektständer „PZ 6“, Acryl klar, 6 DIN A4-Ablagen, 42/30 cm/154 cm hoch
80,00
537
Prospektständer „Twin“, Gestell Chrom matt, 3 doppelseitige Aluschalen, 51/50 cm/150 cm hoch
47,00
538
Prospektständer „Punto 4“, Gestell Metall grau, 4 DIN A4-Ablagen, 30/60 cm/166 cm hoch
61,50
539
Prospektständer „Punto 8“, Gestell Metall grau, 8 DIN A4-Ablagen, 35/54 cm/150 cm hoch
66,50
ŷ Garderoben
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
500
Garderobenständer „Tube“
19,00
501
Garderobenständer „Bambu“, Gestell Metall, silber
30,50
700
Konfektionsständer „Milano“, höhenverstellbar, Gestell Chrom, 180 cm, 140 – 180 cm hoch
22,50
750
Standspiegel auf Rollen
42,00
ŷ Küchenausstattung
Menge
12.1
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
550
Küchenunterschrank, weiß
55,00
551
Spüle mit Doppelbecken und 5 l Boiler
105,00
553
Industrie-Gläserspülmaschine
510,00
554
Industrie-Geschirrspülmaschine
620,00
555
Messeküche: Kühlschrank 140 l, Spülbecken, 5 l Boiler, 2-Platten-Herd (2 x 1,5 kW)
195,00
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 8 / 14
557
Haushaltsspülmaschine, Programm: 60 min
205,00
559
Elektroherd, 4-Platten-Herd, Backofen (5 kW)
120,00
565
Kaffee-Filterautomat inkl. 1 Packung Filter
42,00
Elektro- bzw. Wasseranschluss durch Halleninstallateur.
ŷ Kühlmöbel
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
560
Kühlschrank 140 l
63,00
561
Flaschenkühlschrank 260 l, 60/60 cm/120 cm hoch
125,00
562
Flaschenkühlschrank 360 l, 60/60 cm/159 cm hoch
160,00
563
Kühlschrank 160 l, 3-Sterne Gefrierfach
86,00
564
Gefrierschrank 140 l
86,00
568
Tiefkühltruhe mit Deckel 190 l
122,50
569
Flaschenkühlschrank 180 l, Isolierglastür
120,00
ŷ Sonstige Möbel und Zubehör
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
EUR/Stück
510
Papierkorb
6,50
519
Standaschenbecher „Ellipse“, Chromeinsatz, Gestell Alu
520
Standaschenbecher „Rex“
schwarz
38,00
521
Schirmständer „Rex“
schwarz
32,00
543
Bandabsperrung „Flex“, Bandlänge 2 m, Fuß Chrom matt
(Mindestabnahme 2 Pylonen)
545
Müllständer inkl. 3 Mülltüten
548
Rednerpult „Talk“, Gestell Chrom, 56/35 cm/110 cm hoch
549
Tütenhalter „Chromato“, Gestell Chrom matt
800
Raumteiler, freistehend, Leichtbauweise, Profil Alu, HPL-Platte 19 mm, weiß, 62 cm breit
(Mindestabnahme: 2 Elemente)
41,50
40,00
Band blau
Band schwarz
26,00
115,00
34,00
210 cm hoch
42,00
105 cm hoch
21,00
ŷ Kombinationen/Sitzgruppen
Menge
12.1
EUR/Stück
Pos.-Nr.
Beschreibung
Auswahlmöglichkeiten
176 / 229
Kombination „Pocket“
4 x Stuhl „Pocket“ (Pos.-Nr. 176)
1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229)
blau
weiß
anthrazit
125 / 229
Kombination „Bonni“
4 x Stuhl „Bonni“ (Pos.-Nr. 125)
1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229)
blau
schwarz
rot
102,50
133 / 229
Kombination „Gliss“
4 x Stuhl „Gliss“ (Pos.-Nr. 133)
1 x Tisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 229)
weiß
schwarz
rot
158,50
134 / 230
Kombination „Catifa“
4 x Stuhl „Catifa“ weiß (Pos.-Nr. 134)
1 x Tisch „Inox“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 230)
149 / 235
Kombination „Breeze“
4 x Stuhl „Breeze“ (Pos.-Nr. 149)
1 x Tisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 80 cm (Pos.-Nr. 235)
mint
79,00
153,00
weiß
schwarz
blau
grau
156,50
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
12.1
Seite 9 / 14
416 / 285
Kombination Barhocker „Z“
2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416)
1 x Stehtisch „Tall“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 285)
weiß
schwarz
73,50
424 / 287
Kombination Barhocker „Hoop“
2 x Barhocker „Hoop“ (Pos.-Nr. 424)
1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287)
weiß
blau
133,00
428 / 293
Kombination Barhocker „Breeze“
2 x Barhocker „Breeze“ (Pos.-Nr. 428)
1 x Stehtisch „Sea“ rund, Platte weiß Ø 70 cm (Pos.-Nr. 293)
weiß
schwarz
129,50
429 / 287
Kombination Barhocker „Lem“
2 x Barhocker „Lem“ (Pos.-Nr. 429)
1 x Stehtisch „Tonda“ rund, Platte weiß Ø 60 cm (Pos.-Nr. 287)
weiß
schwarz
174,50
416 / 401
Kombination Bartheke „Syma New“
2 x Barhocker „Z“ (Pos.-Nr. 416)
1 x Bartheke „Syma New“, weiß (Pos.-Nr. 401)
weiß
schwarz
140,50
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 10 / 14
ŷ Mietbedingungen
1. Das Mietgut wird nur für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum
zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die schriftliche
Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, eine zusätzliche Miete
in Rechnung zu stellen, wenn das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt wieder zur Verfügung steht.
2. Die Mietpreise berechnen sich nach der Mietdauer aufgrund der jeweils gültigen
Preisliste und verstehen sich netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist hinzuzurechnen. Bei Messegeschäften enthalten die Preise neben dem Mietpreis die
Kosten für die Anlieferung und Rückholung des Mietgutes innerhalb des Messegeländes. Ansonsten werden bei Anlieferung und Rückholung des Mietgutes die
jeweils gültigen Transportkostensätze neben dem Mietpreis in Rechnung gestellt.
Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind ohne jeden Abzug zahlbar. Soweit
nicht anders vereinbart, werden sie bei Rechnungslegung, spätestens bei Auslieferung des Mietgutes fällig. Direktaufträge unmittelbar vor und während einer
Messe sind bei Auftragserteilung zu zahlen. Bei Auslandsschecks wird eine Inkassogebühr von EUR 15,00 erhoben. Spesen bei Auslandsüberweisungen gehen zu Lasten des Mieters. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, können
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank geltend gemacht werden. Für Rechnungsumschreibungen durch falsche oder fehlerhafte Angaben des Antragstellers können Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 50,00 zzgl. MwSt. erhoben werden. Diese Gebühr wird mit
der neu auszustellenden Rechnungen verrechnet.
3. Für Schäden am Mietgut und Verluste kann der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Anspruch genommen werden, bzw. in Höhe des Reparaturaufwandes, sofern dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die
Haftung beginnt mit der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter und endet
mit der Rücknahme durch den Vermieter. Bei Messeaufträgen beginnt die Haftung mit der Anlieferung zum Messestand und endet mit der Rückholung von dort.
Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Die Haftung endet spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsschluss, es sei denn, das Mietgut wurde
nicht abholbereit zur Verfügung gestellt oder es wurde ein anderer Rückholtermin vereinbart. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden
im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgutes ist ausgeschlossen, es sei
denn, dass dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
4. Das Mietgut ist nicht versichert. Eine Versicherung des Mietgutes für die Laufzeit
einer Veranstaltung einschließlich Auf- und Abbauzeit wird empfohlen.
Bitte beachten und ankreuzen:
Das Mietgut ist durch den Service-Partner zu versichern. Der Versicherungsbeitrag beträgt 3% des Mietpreises, sie wird dem Mieter zusätzlich
berechnet.
Wir wünschen keine Versicherung und haften für Schäden und Verluste
entsprechend obiger Mietbedingungen.
5. Die Auslieferung aller Aufträge ohne Terminangabe erfolgt so rechtzeitig, dass
das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Nach Veranstaltungsschluss wird das Mietgut schnellstmöglich zurückgeholt. Der Mieter hat das
Mietgut abholbereit zur Verfügung zu stellen. Wird die Anlieferung oder Rückholung des Mietgutes durch schuldhaftes Verhalten des Mieters verhindert, ist
der Vermieter berechtigt, den zusätzlich entstehenden Aufwand in Rechnung zu
stellen. Selbstabholer werden darauf hingewiesen, dass das Mietgut nur in dafür
geeigneten, geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden darf. Im Falle des
Zahlungsverzuges behält sich der Vermieter vor, die Auslieferung des Mietgutes
zu verweigern, bzw. bereits ausgeliefertes Mietgut vorzeitig zurückzuholen.
6. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen wird, muss dem
Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung
möglich, so trägt der Auftraggeber die entstandenen Kosten für den An- und Abtransport sowie den möglichen Mietausfall. Der Vermieter behält sich im Falle
höherer Gewalt vor, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige
oder bessere Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus derartigen Ersatzleistungen nicht geltend gemacht werden.
7. Reklamationen seitens des Mieters müssen innerhalb von 24 Stunden nach Anlieferung erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Mieter und Vermieter ist der Firmensitz
des Vermieters. Maßgeblich ist die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland,
auch für Geschäfte mit ausländischen Kunden.
Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragspartner der MMG
zustande.
ŷ Zahlungsweise
Auslandszahlungen werden grundsätzlich durch spesenfreie Überweisung per Vorkasse erbeten. Auslandsschecks müssen mit einer Inkassogebühr von EUR 15,00 belastet werden. Achtung: Für in Schränken etc. verbleibendes Eigentum des Standinhabers wird keine Haftung übernommen.
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben.
Die in Rechnung gestellten Mietpreise sind grundsätzlich ohne jeden Abzug vor Messebeginn zahlbar.
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Kreditkarte (Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt)
MasterCard
Visa Card
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut
(Originalrechnung wird Ihnen zugeschickt)
Bankinstitut
Name
Bankleitzahl
Kartennummer
Konto-Nr.
gültig bis
Ort / Datum
12.1
Überweisung vorab, nach Erhalt der Rechnung, auf unten aufgeführtes Konto
Bank: Stadtsparkasse München
BLZ: 701 50 000 Konto-Nr.: 16-257677
IBAN: DE26 7015 0000 0016 2576 77 SWIFT (BIC): SSKMDEMM
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 11 / 14
Sitzmöbel
112 Sessel „Manta“
113 Sessel „Well“
114 Sessel „Ro“
119 Stuhl „Meran“
120 Stuhl „Bonni“
123 Hocker „Mambo“
124 Hocker „Plastic“
190 Hocker „TX“
125 Stuhl „Bonni“
126 Stuhl „Wood“
128 Stuhl „Curve“
129 Stuhl „Linde“
131 Stuhl „Vitra.03“
132 Stuhl „Hoop“
133 Stuhl „Gliss“
134 Stuhl „Catifa“
136 Stuhl „Kuadra“
137 Stuhl „Lola“
138 Stuhl „Body to Body“
139 Sessel „Jet“
143 Bank „Sidus“
144 Sessel „Nami“
147 Stuhl „Cloud“
Barhocker
148 Stuhl „PoppyStar“
149 Stuhl „Breeze“
176 Klappstuhl „Pocket“
184 Sessel „Cuba“
412 Barhocker „Move“
414 Barhocker „Bilbao“
415 Barhocker „Kuadra“
416 Barhocker „Z“
12.1
410 Barhocker „Miura“
418 Barhocker „Malaga“
420 Barhocker „Cube“
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
423 Barhocker „Noon“
424 Barhocker „Hoop“
425 Barhocker „TX“
Seite 12 / 14
426 Barhocker „Stella“
427 Barhocker „Mambo“
428 Barhocker „Breeze“
200 Tisch „70/70“
201 Tisch „Square“
210 Tisch „120/70“
229 Tisch „Tonda“
230 Tisch „Inox “
234 Tisch „Urbis“
Sitztische
429 Barhocker „Lem“
430 Barhocker „Leo“
215 Tisch „Mondo“
217 Konferenztisch
„Bonni“
229 Tisch „Tonda“
Stehtische
235 Tisch „Sea“
236 Tisch „Step“
240 Tisch „Plastic“
241 Tisch „Quadro“
283 Tisch „Avangard“
285 Stehtisch „Tall“
287 Stehtisch „Tonda“
289 Stehtisch „Quadro“
290 Stehtisch „Inox“
291 Stehtisch „Vienna“
293 Stehtisch „Sea“
100 Clubsessel „Curve“
102 Sitzwürfel „Ben“
103 Clubsessel „Tamago“
107 1-Sitzer „Delta“
Loungemöbel
295 Stehtisch „Toledo“
12.1
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
108 2-Sitzer „Delta“
110 Sessel „Host“
910 1-Sitzer „Vega“
Seite 13 / 14
911 2-Sitzer „Vega“
218 Beistelltisch „Alpha“
219 Beistelltisch „Capo“
Büromöbel
PC Arbeitsplätze
221 Beistelltisch „Tria“
225 Beistelltisch
„Eileen Gray“
226 Clubtisch „Barcelona“
227 Clubtisch „Granada“
228 Clubtisch „Ronda“
Sideboards
Schränke
Regale
320 Drehstuhl „Office“
324 Bürodrehsessel
„Delby“
343 Rollcontainer „Steel“
371 Schließfachschrank
„Silver“
584 Sideboard “Dax“
406 Bartheken Eckelement „Syma New”
587 Theke „All Round“
Infotheken
Bartheken
585 Sideboard „Syma
Easy-408“
588 Theke „Syma Easy408“
588 Theke „Syma New“
401 Bartheke „Syma
Easy-408“
401 Bartheke „Syma New“
589 Eckelement-Theke
„Syma New“
591 Theke „Octanorm“
581 Vitrine „Syma Easy408“
581 Vitrine „Syma New“
Theke „Real“
593 Rundtheke „Dax“
Vitrinen
594 Theke „Dax“
12.1
595 Schrankvitrine „Trend“
596 Schrankvitrine „Syma
Easy-408“
Stand: Juni 2012
12.1
Mietmobiliar
Hummel Möbelverleih GmbH
Seite 14 / 14
Prospektständer
597 Säulenvitrine „Syma
Easy-408“
598 Säulenvitrine „Nice“
602 Schrankvitrine
„Forum“
532 Prospektständer
„Pino 6“
534 Prospektständer
„Shell“
Garderoben
535 Prospektständer
„PZ 6“
538 Prospektständer
„Punto 4“
539 Prospektständer
„Punto 8“
Garderobenständer
„Tube“
Küchenausstattung
700 Konfektionsständer
„Milano“
501 Garderobenständer
„Bambu“
Kühlmöbel
554 Industriegeschirrspülmaschine
555 Messeküche
557 Haushaltsspülmaschine
Sonstige
Möbel und Zubehör
560 Kühlschrank
561 Flaschenkühlschrank
519 Standaschenbecher
„Ellipse“
543 Bandabsperrung
„Flex“
548 Rednerpult „Talk“
Kombinationen
und
Sitzgruppen
549 Tütenhalter
„Chromato“
800 Raumteiler
Kombination „Gliss“
Kombination Barhocker
“Breeze”
12.1
Kombination „Z“
Kombination „Pocket“
Kombination „Bonni“
Kombination „Breeze“
Kombination „Hoop“
Kombination „Lem“
Kombination Bartheke
”Syma New”
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
Seite 1 / 14
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Max Rappenglitz GmbH
Messegelände 81823 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24929 Fax +49 89 949-24927
[email protected] www.rappenglitz.de
Messebüro: Im Atrium vor Halle B4
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 8 erforderlich ist):
ŷ Sitzmöbel
Menge
12.2
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Farbauswahl
21,00
ST 2
Polsterstuhl Asti, Gestell: Chrom, Polster: anthrazit,
Sitzhöhe: 47 cm, Stuhlbreite: 45 cm
ST 3
Kunststoff-Stuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 48 cm,
Stuhlbreite: 52 cm
schwarz
ST 4
Holz-Schalenstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 43 cm,
Stuhlbreite: 43 cm
ST 6
Bistro-Stuhl, Gestell: Stahlrohr, Sitzfläche Kunststoffgeflecht,
40 cm Ø, Sitzhöhe: 47 cm
ST 7
Klappstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 47 cm, Stuhlbreite: 47 cm, schwarz
Sitz/Rücken Leder
ST 8
Kunststoff-Schalensessel, Sitzhöhe: 44 cm,
Stuhlbreite: 60 cm
ST 9
Sessel, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm, Stuhlbreite: 51 cm,
Schale Kunststoff
elfenbein
27,50
ST 10
Schwingsessel, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 44 cm,
Stuhlbreite: 56 cm, Sitz/Rücken Leder
schwarz
22,50
ST 11
Polsterstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 46 cm,
Stuhlbreite: 50 cm
schwarz
grau
ST 12
Netzstuhl, Gestell: Chrom matt, Sitzhöhe: 44 cm,
Stuhlbreite: 40 cm
grau
schwarz
ST 13
Stuhl Catifa, Gestell: Chrom, Rückseite: grau, Sitzhöhe: 45 cm,
Stuhlbreite: 55 cm
ST 14
Kufenstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm,
Stuhlbreite: 43 cm, Sitz/Rücken Leder
ST 15
Kufenstuhl mit Armlehnen, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm,
Stuhlbreite: 58 cm, Sitz/Rücken Leder
grau
23,50
ST 19
Sessel mit Armlehnen, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 45 cm,
Stuhlbreite: 53 cm
Buche
28,50
ST 22
Bankettstuhl, Sitzhöhe: 47 cm, Stuhlbreite: 46 cm
schwarz
13,50
D9
Drehstuhl, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 42 – 52 cm,
Stuhlbreite: 58 cm, Schale Kunststoff
elfenbein
39,50
gelb
grau
13,00
schwarz
weiß
Buche natur
blau
pink
18,00
weiß/weiß
schwarz/beige
rot
26,50
orange
elfenbein
27,00
transparent
schwarz
braun
blau
18,50
22,50
34,00
weiß
weiß
14,50
grau
21,50
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 14
ŷ Barhocker
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
Farbauswahl
BH 1
Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 86 cm,
Stuhlbreite: 34 cm Ø, Sitzpolster Kunstleder
weiß
BH 2
Klapp-Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 74 cm,
Stuhlbreite: 33 x 33 cm, Sitz Holzplatte
weiß
schwarz
natur
19,00
BH 3
Barhocker Z-Form, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 82 cm,
Stuhlbreite: 35 cm Ø, Sitzpolster Kunstleder
weiß
schwarz
Buche
23,00
BH 4
Kufen-Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 71 cm,
Stuhlbreite: 42 cm, Sitz/Rücken Leder
grau
34,00
BH 5
Barhocker, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 77 cm,
Stuhlbreite: 34 cm Ø, Sitz Kunstleder
schwarz
28,00
BH 6
Barhocker, Gestell: Kunststoff, Sitzhöhe: 78 cm,
Stuhlbreite: 47 cm
schwarz
36,00
BH 8
Barhocker höhenverstellbar, Gestell: Chrom matt,
Sitzhöhe: 48 – 79 cm, Stuhlbreite: 38 cm, Sitz Kunststoff
transparent
62,00
BH 12
Netz-Barhocker, Gestell: Chrom matt, Sitzhöhe: 77 cm,
Stuhlbreite: 40 cm
grau
BH 13
Barhocker Catifa, Gestell: Chrom, Rückseite: grau,
Sitzhöhe: 76 cm, Stuhlbreite: 62 cm
weiß/grau
45,00
BH 14
Barhocker Lem, Gestell: Chrom Edelstahl, höhenverstellbar,
Sitzhöhe: 66 – 74 cm, Stuhlbreite: 37 cm, Sitz lackiert
weiß
72,00
BH 15
Barhocker Cube, Gestell: Chrom, Sitzhöhe: 80 cm
Stuhlbreite: 33 x 33 cm, Sitzpolster: Kunstleder
weiß
20,00
33,50
schwarz
42,00
schwarz
ŷ Sitztische
Menge
12.2
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
Farbauswahl
T2
Tisch, Gestell: Stahlrohr weiß
Maße: 70 x 70 cm, Höhe: 72 cm
Platte weiß
25,00
T3
Tisch, Gestell: Stahlrohr weiß
Maße: 160 x 70 cm, Höhe: 72 cm
Platte weiß
38,00
T4
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 70 cm, Höhe: 72 cm
Platte weiß
Platte schwarz
24,00
T6
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 110 x 70 cm, Höhe: 72 cm
Platte weiß
Platte schwarz
29,00
T5
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 80 x 80 cm, Höhe: 72 cm
Platte grau, schwarze Kante
28,00
T 12
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 120 x 80 cm, Höhe: 72 cm
Platte grau, schwarze Kante
35,50
T7
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 65 x 130 cm, Höhe: 72 cm
T8
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 80 cm Ø, Höhe: 74 cm
Platte weiß, schwarze Kante
36,50
T9
Bistro-Tisch, Gestell: Stahlrohr weiß, Maße: 80 cm Ø,
Höhe: 72 cm
Platte weiß
27,50
T 10
Tisch, Gestell: Chromgitter, Maße: 80 cm Ø, Höhe: 75 cm
Platte grau, schwarze Kante
41,00
T 11E
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 70 cm, Höhe: 74 cm
Platte weiß
Platte schwarz
37,00
T 18
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø / 80 cm Ø, Höhe: 75 cm
Platte schwarz
Platte Glas satiniert
72,00
T 19
Tisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø, Höhe: 76 cm
Platte Buche
T 21wn
Sitztisch Levante, Maße: 120 x 60 cm, Höhe: 75 cm
walnuss
Platte weiß
T 25
Klapptisch, Gestell: Chrom, Maße: 80 x 120 cm,
Höhe: 75 cm
Platte grau
Platte weiß, schwarze Kante
T 32
Tisch, Gestell: Aluminium poliert, Maße: 60 cm Ø, Höhe: 72 cm
Platte weiß
T 40
Konferenztisch, Gestell: Chrom, bootsform,
Maße: 80/70 x 160 cm, Höhe: 72 cm
Platte lichtgrau
Platte schwarz
30,00
44,00
127,00
31,00
Platte schwarz
48,00
149,00
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 14
T 50
Tisch, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74 cm hoch
Platte weiß
79,00
T 55
Tisch, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74 cm hoch
Platte weiß
89,00
T 50mB
Tisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74cm hoch Platte weiß
109,00
T 55mB
Tisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74cm hoch Platte weiß
119,00
K-1
Klapptisch / Arbeitstisch mit stabiler Holzplatte, Gestell: Eisen
Maße: K-1 150 cm breit
K-2 200 cm breit
50 cm tief, 80 cm hoch
Holz
Beschreibung
Farbauswahl
T 13
Stehtisch, Gestell: Chromgitter, Maße: 60 cm Ø,
Höhe: 107 cm
Platte grau, schwarze Kante
T 15
Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø,
Höhe: 110 cm
Platte weiß
Platte schwarz
42,00
T 15E
Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 70 cm,
Höhe: 110 cm
Platte weiß
Platte schwarz
42,00
T 16
Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 x 160 cm,
Höhe: 110 cm
Platte weiß
Platte schwarz
79,00
T 28
Stehtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm Ø,
Höhe: 110 cm
Platte Glas satiniert
78,00
T 29
Stehtisch, Gestell: Chrom/Buche, Maße: 70 cm Ø,
Höhe: 115 cm
Platte Buche natur
53,00
T 30
Klapp-Stehtisch, Gestell: weiß, Maße: 70 cm Ø,
Höhe: 110 cm,
weiß
26,00
T 33
Stehtisch, Gestell: Alu poliert, Maße: 60 cm Ø, Höhe: 110 cm
weiß
schwarz
THUS
Tisch mit Stretchhusse, Tisch: Artikel T30, Maße: 70 cm Ø,
Höhe: 110 cm
blau
weiß
grün
anthrazit
T 120
Stehtisch Levante, Gestell: lackiert / furniert,
Maße: 120 x 60 cm, Höhe: 110 cm
weiß
walnuss
T 170
Stehtisch Levante, Gestell: lackiert / furniert,
Maße: 170 x 60 cm, Höhe: 110 cm
K-2
15,00
15,00
ŷ Stehtische
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
49,00
53,00
gelb
rot
51,00
130,00
weiß
140,00
ŷ Loungemöbel
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Farbauswahl
CB 1
Leder-Armsessel, Gestell: Chrom, Maße: 80 x 77 cm,
72 cm hoch, Polster Leder/Kunstleder
schwarz
weiß
149,00
CB 2
Doppelsitz-Couch, Gestell: Chrom, Maße: 130 x 77 cm,
72 cm hoch, Polster Leder/Kunstleder
schwarz
weiß
299,00
ST16
Sessel Rondo, Maße: 70 cm breit, 58 cm tief, 79 cm hoch,
Kunstleder
schwarz
weiß
66,00
ST26
Sessel Arena, Maße: 67 cm breit, 68 cm tief, 75 cm hoch,
Kunstleder
schwarz
weiß
59,00
ST27
Sessel Cubico, Maße: 63 cm breit, 55 cm tief, 74 cm hoch,
Kunstleder
schwarz
weiß
schwarz
rot
72,00
SW
Sitzwürfel, Maße: 43 cm lang, 43 cm tief, 43 cm hoch,
Polster Kunstleder
SL
Sitz Lümmel, mit Stoffüberzug, Maße: 31 cm breit, 53 cm tief,
69 cm hoch
schwarz
rot
45,00
Loungebank, Textilleder,
Maße: 45 x 45 cm, Sitzhöhe: 45 cm
schwarz
weiß
27,00
LB 45
12.2
Beschreibung
14,50
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 4 / 14
LB 90
Loungebank, Textilleder,
Maße: 90 x 45 cm, Sitzhöhe: 45 cm
schwarz
weiß
55,00
LB 160
Loungebank, Textilleder,
Maße: 160 x 45 cm, Sitzhöhe: 45 cm
schwarz
weiß
95,00
LT
Loungetisch, Höhe: 45 cm, Breite: 45 cm, Länge: 90 cm,
Lack
schwarz
rot
LW
Loungetisch, beleuchtet, Höhe: 46 cm,
Breite: 43 cm, Länge: 43 cm
CTR
Couchtisch, Gestell: Chrom, Maße: 70 cm / 80 cm Ø,
Höhe: 60 cm
weiß
weiß
Platte Glas satiniert
79,00
48,00
Platte schwarz
75,00
CT
Couchtisch, Gestell: Chrom, Maße: 90 cm lang, 90 cm tief,
46 cm hoch
Platte Glas
130,00
EG
Beistelltisch, Gestell: Chrom, Maße: 51 cm Ø, höhenverstellbar,
56 bis 90 cm hoch
Platte Glas
55,00
EL
Stehleuchte, Gestell: Chrom, Maße: 102 cm hoch
85,00
ŷ Büromöbel / PC-Arbeitsplätze
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Beschreibung
Farbauswahl
D1
Bürodrehstuhl, Gestell: Kunststoff schwarz, Sitz/Rücken Polster,
Sitzhöhe: von 49 – 60 cm, verstellbar, Sitzbreite: 48 cm
anthrazit
37,00
D2
Drehstuhl, Sitz: Leder, Sitzhöhe: von 45 – 52 cm,
Sitzbreite: 59 cm
schwarz
98,00
SCT120
Schreibtisch, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74 cm hoch
weiß
99,00
SCT160
Schreibtisch, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74 cm hoch
weiß
109,00
SCT120 mB Schreibtisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 120 x 80 cm, 74 cm hoch
weiß
129,00
SCT160 mB Schreibtisch mit Blende, Gestell: silber, Maße: 160 x 80 cm, 74 cm hoch
weiß
139,00
RC
Rollcontainer, Maße: 43,5 cm breit, 55 cm tief, 60 cm hoch
Korpus Ahorn
grau
65,00
AKgr
Aktenschrank, verschließbar, Holz, Maße: 80 x 38 cm, 190 cm hoch
lichtgrau
T 35
Stehpult, Gestell: Chrom matt, Maße: 85 x 59 cm, Höhe verstellbar
von 78 bis 111 cm
Ahorn
55,00
RP
Rednerpult, Höhe und Plattenneigung verstellbar, Gestell: verchromt bzw. pulverbeschichtet
Ahorn
99,00
PC-Arbeitsplatz, verschließbar, Rahmen: Alu natur, Maße: 70 cm breit, 30 cm tief,
100/120 cm hoch
dunkelgrau/Buche
PC 3
130,00
179,00
ŷ Sideboards / Schränke
Menge
12.2
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
SB
Sideboard, verschließbar, Farbe: weiß, Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 80 cm hoch
69,00
SB 15
Sideboard, verschließbar, Farbe: weiß, Maße: 95 cm breit, 45 cm tief, 100 cm hoch
145,00
SBG
Sideboard, verschließbar, Farbe: grau, Maße: 80 cm breit, 40 cm tief, 80 cm hoch
72,00
TS
Thekenschrank, Farbe: grau-weiß, Maße: 100 cm breit, 50 cm tief, 108 cm hoch, verschließbar
89,00
TS2
Thekenschrank, Farbe: weiß, Maße: 100 cm breit, 50 cm tief, 106 cm hoch, verschließbar
99,00
DG
Direktionsschrank, Farbe: weiß, Profil: Alu natur, Maße: 130 cm breit, 46 cm tief, 92 cm hoch, verschließbar
75,00
RW
Rollschrank, verschließbar, Farbe: weiß, Maße: 53 cm breit, 42,5 cm tief, 62,5 cm hoch
26,00
SF
Schließfachschrank, 4 Fächer, Maße: 45 cm breit, 50 cm tief, 180 cm hoch
98,00
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 5 / 14
ŷ Bartheken / Infocounter
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
Farbauswahl
B1
Bartheke, verschließbar, Alu weiß, Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, weiß
80/110 cm hoch
95,00
B2
Bartheke, Rahmen: Alu natur, Maße: 102 cm breit, 52 cm tief,
85/110 cm hoch
weiß
85,00
BE
Bartheke Eckelement, passend zu B2, Maße: 52 x 52 cm
gerundet, 85/110 cm hoch
weiß
90,00
B3
Bartheke halbrund mit Kühlschrank kombinierbar,
abschließbarer Schrank, Ablage schiefergrau,
Maße: 120 x 107 cm, 90/108 cm hoch
weiß
178,00
IF
Infotheke, Rahmen: Alu weiß, Maße: 103 cm breit, 52 cm tief,
108 cm hoch
IFms: abschließbar mit Schiebetüren
weiß
69,00
Infotheke, Rahmen: Alu natur, Maße: 103 cm breit, 52 cm tief,
108 cm hoch
IFSms: abschließbar
schwarz
IFmS
IFS
IFSmS
95,00
75,00
105,00
IF 07
Beleuchtete Infotheke, Plexiglas beleuchtet, Alu/Holz,
Maße: 108 cm breit, 68 cm tief, 91 cm hoch
weiß
blau
rot
grün
gelb
250,00
BT 07
Leuchttheke, Plexiglas beleuchtet, Alu/Holz,
Maße: 108 cm breit, 68 cm tief, 91/111 cm hoch
weiß
blau
rot
grün
gelb
280,00
Bartheken-Eckelement, passend zu BT 07, Plexiglas
beleuchtet, Alu/Ablage Birke, Maße: 68 cm breit, 68 cm tief,
91/111 cm hoch
weiß
blau
rot
grün
gelb
220,00
BT 08 E
BT 09
Bar exclusiv, Ablage natur, Maße: 130 cm breit, 56 – 76 cm tief,
90/111 cm hoch
340,00
BT 13
Ice-Cube Bar, Ablage grau, Maße: 115,5 cm breit, 55,5 cm tief,
115,5 cm hoch
225,00
BT 15
Bartheke, verschließbar, Maße: 95 cm breit, 60 cm tief,
90 / 110 cm hoch
BTM
Bartheke Typ Munich, Gestell: weiß, Front: halbrund,
Maße: 173 cm breit, 70 cm tief, 92 / 117 cm hoch
weiß
Rohr rot
175,00
Rohr blau
215,00
ŷ Vitrinen
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Farbauswahl
TV 1
Tischvitrine verschließbar, Gestell: Alu natur, Maße: 102 cm breit, 52,5 cm tief, 90 cm hoch,
Glashöhe: 20 cm
TV 2
Tischvitrine verschließbar, mit Unterschrank,
TV2 Gestell: Alu natur, TV3 Gestell: Alu weiß,
Maße: 102 x 52,5 cm tief, 90 cm hoch, Glashöhe: 20 cm
120,00
TV 4
Tischvitrine verschließbar, Gestell: Alu natur,
Maße: 144,5 cm breit, 70 cm tief, 90 cm hoch, Glashöhe: 22 cm
150,00
TV 5
Tischvitrine verschließbar, mit Unterschrank, Gestell: Alu natur,
Maße: 144,5 cm breit, 70 cm tief, 90 cm hoch, Glashöhe: 22 cm
190,00
TV 6
Tischvitrine verschließbar, mit Unterschrank, Gestell: Alu weiß,
Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 105 cm hoch, Glashöhe: 22 cm
110,00
TV 7
Säulenvitrine, Holz/Plexiglas, Korpus abschließbar,
Maße: 38 x 38 x 143 cm
TV 15
Tischvitrine, verschließbar, Maße: 95 x 45 cm, 100 cm hoch
SV 1
Schrankvitrine verschließbar, mit Beleuchtung,
SV 2: mit Unterschrank
Gestell: Alu natur, Maße: 104,5 cm x 55 cm, 180 cm hoch, Glashöhe: 110 cm
TV 3
SV 2
12.2
Beschreibung
80,00
120,00
schwarz
weiß
weiß
190,00
235,00
150,00
195,00
Stand: Juni 2012
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
SV 3
12.2
Seite 6 / 14
Schrankvitrine verschließbar, mit Beleuchtung,
SV 4: mit Unterschrank
Gestell: Alu natur, Maße: 154 cm x 55 cm, 180 cm hoch, Glashöhe: 110 cm
230,00
SV 5
Schrankvitrine verschließbar, ohne Beleuchtung, mit Unterschrank, Gestell: Alu weiß,
Maße: 90 cm breit, 45 cm tief, 185 cm hoch, Glashöhe: 100 cm
170,00
SV 7
Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung, Gestell: Alu, Maße: 50 cm breit, 50 cm tief,
180 cm hoch
190,00
SV 8
Ganzglasvitrine verschließbar, mit Beleuchtung, Gestell: Alu, Maße: 101,4 cm breit,
50 cm tief, 180 cm hoch
260,00
SV 4
275,00
ŷ Prospektständer
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
P1
Prospektständer, 3 Ablagen weiß, Gestell: Aluminium, Maße: 80 cm breit, 140 cm hoch
41,00
P2
Prospektständer, 12 Fächer, drehbar, für DIN A4 Hochformat, Gestell: Chrom, Höhe: 170 cm
59,00
P3
Prospektständer, für 6 DIN A4 Prospekte, Gestell und Ablagen: anthrazit, Säule mit Buchenleiste,
Maße: 118 cm hoch, 50 cm tief, 46 cm breit
59,00
P4
Prospektständer, 6 Fächer DIN A4 Hochformat, Farbe: hellgrau, Fuß: schwarz, Maße: 44 cm breit, 160 cm hoch
58,00
P5
Prospektständer, 2 Fächer DIN A4 Hochformat, silber eloxiertes Alupanel, Maße: 27 cm breit, 29 cm tief, 128 cm hoch
72,00
P6
Prospektständer, 4 Fächer DIN A4 Hochformat, silber eloxiertes Alupanel, Fächer: Acrylglas,
Maße: 25 cm breit, 158 cm hoch
82,00
PLS
Plakatständer DIN A3, höhenverstellbar, Farbe: silber/schwarz
28,00
PW 1
Pinwand, spezielle Oberfläche (H=120 cm), Farbe: silbergrau
Maße: PW 1 95 cm breit, PW 1,5 136 cm breit, 250 cm hoch
51,00
PW 1,5
67,00
ŷ Küchenausstattung
Menge
Pos.-Nr.
EUR/Stück
Messeküche mit eingebautem 140 l Kühlschrank, Spülbecken, Schwenkhahn, 2-Platten-Herd u. Boiler, 5,5 kW,
Maße: ca. 100 cm breit, 90 cm hoch, 60 cm tief
195,00
MK2
Messeküche mit eingebautem 140 l Kühlschrank, Spülmaschine, Waschbecken (kein Boiler),
Maße: 120 cm breit, 90 cm hoch, 60 cm tief
395,00
Spülschrank mit Becken, Abtropffläche, Armatur, und Boiler – 1,5 kW, Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief
110,00
SP
12.2
Beschreibung
MK
A100
Küchenanrichte mit 2 Schubläden und 2 Türen, Maße: 100 cm breit, 85 cm hoch, 50 cm tief
60,00
ISM
Industrie-Spülmaschine, Anschlusswert: 230 V/3,5 kW, Spüldauer: ca. 3 Minuten, Maße: 62 cm breit, 60 cm tief,
84 cm hoch
620,00
GSM
Gläser-Spülmaschine, Anschlusswert: 230 V/3 kW, Spüldauer: ca. 3 Minuten, Maße: 42,5 cm breit, 43,5 cm tief,
75 cm hoch
510,00
EWB
Eiswürfelbereiter, Leistung 24 kg in 24 h, Maße: 55 cm breit, 56 cm tief, 59 cm hoch
220,00
MW
Mikrowelle, Leistung 700 Watt, Maße: 45 cm breit, 34 cm tief, 30 cm hoch
60,00
KM
Kaffeemaschine, Anschlusswert: 230 V/1 kW, für 10 Tassen
39,00
WK
Wasserkocher 1,5 l, Anschlusswert 230 V/1 kW
36,00
KMS
Saeco Royal Cappuccino Kaffeevollautomat mit integriertem Mahlwerk, Wassertank, Bohnenfach, integrierte
Aufschäumdüse zum Milchaufschäumen
KMT
Tassimo Kaffeediscautomat für die schnelle Zubereitung von Espresso und Café Crema
67,00
DISC A
Café Crema (Tassimo), 80 Disc für 80 Tassen Café Crema, 150 ml
39,00
DISC B
Espresso (Tassimo), 80 Disc für 80 Tassen Espresso, 75 ml
39,00
350,00
KMN
Kaffeediscautomat Nespresso, Premium Espressomaschine 1,2KW, Maße: 19 x 38 cm
109,00
KMN2
Kaffeediscautomat Nespresso2, Doppelte Espressomaschine 2,4KW, Maße: 33 x 38 cm
149,00
Stand: Juni 2012
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
12.2
Seite 7 / 14
KAD
Nespresso „Decaffeinato“, koffeinfreier Espresso, 1Pck = 10 Kapseln
4,70
KAL
Nespresso „Livanto“, ausgewogener Espresso, 1Pck = 10 Kapseln
4,70
KAR
Nespresso „Ristretto“, kräftiger Espresso, 1Pck = 10 Kapseln
4,70
KAV
Nespresso „Vivalto“, ausgewogener Lungo (110ml), 1Pck = 10 Kapseln
4,90
HPL
2- Platten Tischherd, Anschlusswert: 230 V/2,5 kW
31,00
MÜ
Müllsackständer inkl. 5 Müllsäcke à 120 l, Gestell: Kunststoff anthrazit
33,00
ŷ Kühlmöbel
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
KS 140
Kühlschrank 140 l, mit Eisfach, Maße: ca. 55 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch
KS 300
Kühlschrank 300 l, mit extra Gefrierabteil, Maße: ca. 55 cm breit, 60 cm tief, 162 cm hoch
EUR/Stück
61,00
136,00
FKS 180
Flaschen-Kühlschrank 180 l, Maße: ca. 60 cm breit, 60 cm tief, 85 cm hoch
FKG 360
Flaschen-Kühlschrank 360 l, mit Glastür, Maße: 60 cm breit, 55 cm tief, 159 cm hoch
300,00
FKS 360
Flaschen-Kühlschrank 360 l, Maße: ca. 60 cm breit, 60 cm tief, 159 cm hoch
173,00
FKU 360
Umluft Flaschenkühlschrank 360l, Umluftkühlung, Maße: ca. 60 cm breit, 61 cm tief, 164 cm hoch
230,00
Weinkühlschrank, 3 Temperaturbereiche, schwarz, Edelstahltür, 53 Flaschenkapazität, Maße: 50 x 59 x 142 cm
310,00
Gefrierschrank 300 l, Maße: ca. 70 cm breit, 72 cm tief, 157 cm hoch
155,00
WKS
GFS 300
83,00
ŷ Verschiedenes
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
R 1n
Lagerregal, 5 Böden weiß, Gestell: Aluminium, Maße: 95 cm breit, 30 cm tief, 185 cm hoch
35,00
R2
Kunststoffregal, Farbe: weiß, Maße: 75 cm breit, 30 cm tief, 170 cm hoch
32,00
AB
Absperrbänder, Pfosten: silber, Höhe: 76 cm, Band: schwarz, max. Länge: 230 cm, Mindestabnahme 2 Stück
43,00
S
Standspiegel, fahr- und schwenkbar, Gestell: Chrom, Höhe: 175 cm, Breite: 60 cm
49,00
PK
Papierkorb
STA
Standascher, Gestell: schwarz, Höhe: 60 cm
SOT
Sonnenschirm mit Tisch, Holz/Textil, Durchmesser Tisch: 90 cm
TH
Taschenhalter, Maße: 40 cm breit, 80 cm hoch
7,00
29,00
148,00
35,00
ŷ Garderobe
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
G1
Garderobenständer, Gestell: Chrom/schwarz, 175 cm hoch
20,00
G2
Garderobenständer, Gestell: Chrom/Buche, 180 cm hoch
20,00
G3
Garderobenständer, Gestell: silber-grau, 170 cm hoch
20,00
RV
Konfektionsständer, Gestell: verchromt, Höhe: verstellbar von 130 bis 180 cm, Länge: 150 cm
20,00
RR
Konfektionsständer rund, Gestell: verchromt, Höhe: verstellbar, 80 cm Ø
38,00
ŷ Möbelkombinationen
Menge
12.2
Pos.-Nr.
Beschreibung
EUR/Stück
SG 1
Sitzgruppe, 1 Tisch T10, 4 Stühle ST14 grau
114,50
SG 3
Sitzgruppe, 1 Tisch T4, 4 Stühle ST3 schwarz
68,50
SG 5
Stehgruppe, 1 Stehtisch T15 schwarz, 2 Barhocker BH12 schwarz
98,50
Stand: Juni 2012
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 8 / 14
SG 6
Stehgruppe, 1 Stehtisch T15 weiß, 2 Barhocker BH3 schwarz
SG 7
Stehgruppe, 1 Stehtisch T120 weiß, 4 Barhocker BH14
376,50
L1
Small Lounge, 2 Sessel CB1, 1 Couchtisch CTR
336,00
L4
Loungekombination, 2 Loungebänke LB90 weiß, Loungebank LB160 weiß, 1 Loungetisch LT schwarz
256,00
L5
12.2
12.2
79,50
Sitzgruppe, 1 Loungetisch CTR, 3 Sessel ST16w
246,00
BK 1
Barthekenkombination, 1 Bartheke B03 mit Kühlschrank KS140, 1 Barhocker BH3 schwarz
236,00
BK 2
Barthekenkombination, 1 Bartheke BT7 mit Hintergrundbeleuchtung, 1 Barhocker BH8, Stromanschluss notwendig
308,00
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 9 / 14
ŷ Mietbedingungen
1. Der Mietpreis versteht sich für die Dauer der Ausstellung, längstens 14 Tage,
und beeinhaltet Anlieferung und Rückholung innerhalb des Messegeländes.
2. Der Mietpreis erhöht sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer und ist vor
bzw. während der Messe fällig.
3. Falls der Mieter keine Versicherung durch den Vermieter wünscht, haftet
er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückholung, auch
wenn er den Stand schon verlassen hat.
4. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis
berechnet.
5. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar kann nur bis spätestens 14 Tage vor
der Veranstaltung storniert werden. Bei späterem Rücktritt wird die volle
Mietgebühr berechnet.
6. Der Vermieter behält sich im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem
Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern.
7. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden.
8. Gerichtsstand für beide Teile ist Fürstenfeldbruck.
Wichtiger Hinweis:
Das Leihmobiliar wird versichert. Die Prämie beträgt 3% des Mietpreises,
sie wird dem Mieter zusätzlich berechnet.
Wir wünschen keine Versicherung und haften entsprechend obiger Mietbedingungen.
ŷ Zahlungsweise
Bei Bestellungen 3 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 30% auf die Mietpreise erhoben.
Die erforderlichen Elektro- bzw. Wasseranschlüsse sind gesondert mit den dafür vorgesehenen Formularen des Veranstalters zu bestellen. Für Kühlgeräte
ist ein Nachtstromanschluss erforderlich.
Bitte wählen Sie Ihre Zahlungsweise:
Kreditkarte
MasterCard
Lastschrift-Einzug von einem deutschen Bankinstitut
Visa Card
AMEX Card
Bankinstitut
Name
Bankleitzahl
Kartennummer
Konto-Nr.
gültig bis
Bitte Umsatzsteuer-ID angeben
Ort / Datum
12.2
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 10 / 14
Sitzmöbel
ST 8 KunststoffSchalensessel
ST 2 Polsterstuhl Asti
ST 3 Kunststoff-Stuhl
ST 4 Holz-Schalenstuhl
ST 6 Bistro-Stuhl
ST 7 Klappstuhl
ST 9 Sessel
ST 10 Schwingsessel
ST 11 Polsterstuhl
ST 12 Netzstuhl
ST 13 Stuhl Catifa
Barhocker
ST 14 Kufenstuhl
ST 15 Kufenstuhl mit
Armlehnen
ST 19 Sessel mit
Armlehnen
ST 22 Bankettstuhl
D 9 Drehstuhl
BH 1 Barhocker
BH 2 Klapp-Barhocker
BH 3 Barhocker Z-Form
BH 4 Kufen-Barhocker
BH 5 Barhocker
BH 6 Barhocker
Sitztische
BH 8 Barhocker
höhenverstellbar
BH 12 Netz-Barhocker
BH 13 Barhocker Catifa
BH 14 Barhocker Lem
T 3 Tisch
T 4 Tisch
T 6 Tisch
T 5 Tisch
12.2
T 2 Tisch
T 12 Tisch
T 7 Tisch
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 11 / 14
T 8 Tisch
T 9 Bistro-Tisch
T 10 Tisch
T 11E Tisch
T 18 Tisch
T 19 Tisch
T 21wn Sitztisch
T 25 Klapptisch
T 32 Tisch
T 40 Konferenztisch
T 50 Tisch
T 50mB Tisch mit Blende
T 13 Stehtisch
T 15 Stehtisch
T 15E Stehtisch
T 16 Stehtisch
T 30 Klapp-Stehtisch
T33 Stehtisch
THUS Tisch
mit Stretchhusse
T 120 Stehtisch Levante
CB 1 Leder-Armsessel
CB 2 Doppelsitz-Couch
ST 16 Sessel Rondo
ST26 Sessel Arena
SL Sitz Lümmel
LB 45 / LB 90 / LB 160
Loungebank
LT Loungetisch
LW Leuchttisch
Stehtische
K-1 / K-2 Klapptisch
T 28 Stehtisch
T 29 Stehtisch
Loungemöbel
T 170 Stehtisch Levante
ST27 Sessel Cubico
12.2
SW Sitzwürfel
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 12 / 14
Büromöbel /
PC-Arbeitsplätze
CTR Couchtisch
CT Couchtisch
EG Beistelltisch
EL Stehleuchte
D 1 Bürodrehstuhl
D 2 Drehstuhl
SCT120 Schreibtisch
SCT160mB Schreibtisch
mit Blende
RC Rollcontainer
AKgr Aktenschrank,
verschließbar
T 35 Stehpult
SB Sideboard
SB15 Sideboard
SBG Sideboard
Sideboards /
Schränke
RP Rednerpult
PC 3 PC-Arbeitsplatz
Bartheken /
Infocounter
TS Thekenschrank
TS2 Thekenschrank
DG Direktionsschrank
RW Rollschrank
SF Schließfachschrank
B 1 Bartheke
B 2 Bartheke
BE Bartheke Eckelement
B 3 Bartheke halbrund
IF / IFmS Infotheke
IFS / IFSmS Infotheke
IF 07 Beleuchtete
Infotheke
BT 07 Leuchttheke
BT 07 E BarthekenEckelement
BT 09 Bar exklusiv
BT 13 Ice-Cube Bar
BT 15 Bartheke
12.2
Stand: Juni 2012
12.2
Mietmobiliar
Max Rappenglitz GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 13 / 14
Vitrinen
BTM Bartheke Typ Munich
TV 6 Tischvitrine
TV 7 Säulenvitrine
TV 1 Tischvitrine
TV 2 / TV 3 Tischvitrine
TV 4 Tischvitrine
TV 5 Tischvitirne
TV 15 Tischvitrine
SV 1 Schrankvitrine
SV 2 Schrankvitrine
SV 3 Schrankvitrine
Prospektständer
SV 4 Schrankvitrine
SV 5 Schrankvitrine
SV 7 Ganzglasvitrine
SV 8 Ganzglasvitrine
P 1 Prospektständer
P 2 Prospektständer
P 3 Prospektständer
P 4 Prospektständer
P 5 Prospektständer
P 6 Prospektständer
PLS Plakatständer DIN A3
MK Messeküche
MK2 Messeküche
SP Spülschrank
A100 Küchenanrichte
EWB Eiswürfelbereiter
MW Mikrowelle
KM Kaffeemaschine
KMN Kaffeeautomat
Nespresso
Küchenausstattung
PW 1 / PW 1,5 Pinwand
ISM IndustrieSpülmaschine
12.2
GSM Gläser-Spülmaschine
Stand: Juni 2012
12.2
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 14 / 14
Kühlmöbel
KMN2 Kaffeeautomat
Nespresso 2
KMS Saeco Royal Cappuccino Kaffeevollautomat
KMT Tassimo
Kaffeevollautomat
KS 140 Kühlschrank 140 l
KS 300 Kühlschrank 300 l
FKS 180 FlaschenKühlschrank 180 l
FKG 360 Flaschen-Kühlschrank 360 l m. Glastür
FKS 360 Flaschen-Kühlschrank 360 l
FKU 360 Umluft FlaschenKühlschrank 360 l
WKS Weinkühlschrank
GFS 300 Gefrierschrank
300 l
R 1n Lagerregal
R 2 Kunststoffregal
AB Absperrbänder
S Standspiegel
SOT Sonnenschirm mit
Tisch
G1 Garderobenständer
G 2 Garderobenständer
G 3 Garderobenständer
RV Konfektionsständer
SG 1 Sitzgruppe
SG 3 Sitzgruppe
SG 5 Sitzgruppe
SG 6 Sitzgruppe
L 4 Loungekombination
L5 Sitzgruppe
BK 1 Barthekenkombination
BK 2 Barthekenkombination
Verschiedenes
Garderobe
TH Taschenhalter
Möbelkombinationen
RR Konfektionsständer
SG 7 Stehgruppe
12.2
L 1 Small Lounge
Stand: Juni 2012
13.1
Audio/Video/PC
Gahrens + Battermann GmbH
Seite 1 / 4
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Gahrens + Battermann GmbH
Daimlerstraße 18 85748 Garching bei München Deutschland
Tel. +49 89 614557-0 Fax +49 89 614557-57
[email protected] www.gb-mediensysteme.de
Messebüro: Im Atrium vor Halle B4 Tel. +49 89 949-24915
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Umsatzsteuer-ID (Auch für Kunden aus EU-Ländern)
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist):
Alle Preise sind Komplettpreise (in Euro) und beinhalten die Kosten für Miete, Transport, Auf- und Abbau, zuzügl. MwSt.
ŷ LCD-Displays
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
9 Tage
01
23“/58,4 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080,
FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
183,00
212,00
226,00
237,00
244,00
259,00
269,00
02
32“/80 cm, LED-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080,
FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
281,00
336,00
364,00
385,00
406,00
419,00
440,00
03
40“/101,6 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1366 x 768,
inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
314,00
396,00
436,00
467,00
487,00
515,00
599,00
04
40“/101,6 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080,
FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
338,00
439,00
489,00
527,00
552,00
585,00
640,00
05
46“/117 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080,
FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
362,00
482,00
542,00
587,00
617,00
654,00
722,00
06
55“/138,8 cm, LED-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080,
FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
557,00
749,00
845,00
917,00
965,00
1.020,00
1.133,00
07
60“/152 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080,
FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
617,00
857,00
977,00
1.067,00
1.127,00
1.194,00
1.337,00
08
70“/178 cm, LCD-Display, 16:9, Video/Daten bis 1920 x 1080,
FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
731,00
1.062,00
1.227,00
1.351,00
1.434,00
1.524,00
1.724,00
09
Steglos-LCD-Displays
auf Anfrage
ŷ Touch-Displays
Menge
13.1
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
9 Tage
10
32“/80 cm, LCD-Display Touch, 16:9, Video/Daten bis
1366 x 768, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
422,00
590,00
674,00
737,00
779,00
828,00
926,00
11
40“/102 cm, LCD-Display Dual Touch, 16:9, Video/Daten
bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
482,00
698,00
806,00
887,00
941,00
1.002,00
1.130,00
12
46“/117 cm,LCD-Display, Prime Touch, 16:9, Video/Daten
bis 1920 x 1080, FULL HD, inkl. Wandhalterung und Lautsprechern
632,00
968,00
1.136,00
1.262,00
1.346,00
1.437,00
1.640,00
Stand: Juni 2012
13.1
Audio/Video/PC
Gahrens + Battermann GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 4
ŷ zusätzlich in Verbindung mit bereits aufgeführten Geräten
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
13
Designbodenständer 32“ – 55“
14
Designbodenständer 60“
15
Designbodenständer 70“
16
DVD Player (für DVD, Audio CD, Video CD), Multinorm
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
9 Tage
46,00
82,00
100,00
114,00
123,00
132,00
155,00
91,00
164,00
200,00
228,00
246,00
264,00
310,00
105,00
189,00
231,00
263,00
284,00
305,00
357,00
18,00
28,00
32,00
36,00
40,00
44,00
50,00
ŷ Video-/Daten-Großbildprojektoren
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
9 Tage
17
3000 ANSI Lumen, Auflösung 1024 x 768,
inkl. Standardobjektiv (Ultraportabel)
151,00
222,00
246,00
270,00
288,00
305,00
335,00
18
4000 ANSI Lumen, Auflösung 1920 x 1080, FULL HD,
inkl. Standardobjektiv
302,00
554,00
638,00
722,00
785,00
848,00
953,00
19
6500 ANSI Lumen, Auflösung 1920 x 1200, FULL HD,
inkl. Wechselobjektiv
538,00
1.024,00
1.186,00
1.348,00
1.469,00
1.591,00
1.793,00
20
10000 ANSI Lumen, Auflösung 1920 x 1080, FULL HD,
inkl. Wechselobjektiv
1.817,00
3.796,00
4.399,00
5.045,00
5.529,00
6.013,00
6.820,00
21
Leinwände von 78” x 60” / 200 x 150 cm bis
240” x 180” / 610 x 457 cm
auf Anfrage
ŷ Licht- und LED-Technik auf Anfrage
ŷ Notebooks und Computer (ohne Monitor) alle mit aktuellem Betriebssystem und aktueller Software in Deutsch
Menge
13.1
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
9 Tage
152,00
200,00
224,00
242,00
254,00
266,00
296,00
22
HP EliteBook, Intel Core 2 Duo P8600, 2 x 2,4 GHz,
1066 MHz FSB, Arbeitsspeicher (RAM): 2048 MB DDR,
800 MHz, Festplatte: 250 GB S-ATA mit 7200 U/min.,
Windows XP, MS Office 2007
23
Mac Book Pro 15“, Intel Core i5, 2,53 GHz, Arbeitsspeicher:
4 GB (zwei 2 GB SO-DIMMs), 1066 MHz DDR3 SDRAM,
Windows XP, MS Office 2007
170,00
232,00
263,00
286,00
302,00
318,00
357,00
24
Apple Mac Mini, Mini-Desktop-PC, Intel Core 2 Duo, 2,66 GHz,
Arbeitsspeicher: 4 GB DDR3 SDRAM, 1066 MHz, Windows
XP, MS Office 2007
164,00
221,00
250,00
271,00
286,00
300,00
336,00
25
Apple iMac 21,5“, All-in-One, 1920 x 1080, Intel Core 2 Duo,
3,6 GHz, Arbeitsspeicher (RAM): 4 GB DDR3 SDRAM,
Windows XP, MS Office 2007
179,00
248,00
283,00
309,00
326,00
344,00
387,00
26
Apple iMac 24“, All-in-one-System, 1920 x 1200, Intel Core 2
Duo, 2,8 GHz, Arbeitsspeicher (RAM): 2 GB DDR2 SDRAM,
Windows XP, MS Office 2007
200,00
286,00
329,00
361,00
383,00
405,00
459,00
27
Pauschale für Installation anderer Software / anderes Betriebssystem (z.B. WinXP Engl. oder OfficeXP Engl.)
30,00 / Rechner
Stand: Juni 2012
13.1
Audio/Video/PC
Gahrens + Battermann GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 4
ŷ PC Terminals
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
9 Tage
28
G+B Designterminal, Intel Dual Core, 1,83 GHz,
Arbeitsspeicher (RAM): 2 GB Festplatte: 80 GB
(Bitte Bild und Infos anfordern)
399,00
665,00
798,00
931,00
1.019,00
1.064,00
1.197,00
29
Profil No. 3, Intel Core 2 Duo, 2,53 GHz,
Arbeitsspeicher (RAM): 2,0 GB, Festplatte: 250 GB
(Bitte Bild und Infos anfordern)
302,00
512,00
617,00
722,00
792,00
827,00
932,00
ŷ Beschallungssysteme alle mit Tonmischpult, Aktivlautsprechern, Kabelmikrophon, CD-Spieler oder Cassettendeck
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
9 Tage
30
K+H PAS100 Akku Lautsprecher, All-in-one-System,
inkl. Drahtloses Mikrofon (Handsender) und CD-Player
155,00
237,00
263,00
290,00
309,00
329,00
362,00
31
Für bis zu 50 Personen/ 30 m² Standfläche
346,00
471,00
513,00
551,00
579,00
607,00
656,00
32
Für bis zu 100 Personen/ 50 m² Standfläche
605,00
885,00
978,00
1.068,00
1.135,00
1.201,00
1.315,00
33
DJ Equipment, 2x DJ CD Player, 1x DJ Mischpult
(nur in Verbindung mit Pos. 31 bzw. 32)
155,00
350,00
396,00
481,00
530,00
580,00
661,00
34
Zusätzlich: drahtloses Mikrofon (wahlweise Handsender/
Ansteckmikrofon oder Kopfbügelmikrofon)
42,00
92,00
109,00
126,00
139,00
151,00
172,00
Wir bestellen im Namen und Auftrag des obigen Ausstellers unter Anerkennung der nachstehenden Bedingungen aus Ihrem obigen Angebot:
Videomaterial PAL
Videomaterial NTSC
Videomaterial anderes Format
Aufbaudatum (Bitte Wunschtermin mit angeben – Vormittag/Nachmittag)
Ansprechpartner mit Mobilfunknummer
Ort / Datum
13.1
Weitere Präsentationstechnik wie Monitorwände, Rückprojektionswände,
Kameras, Projektoren, Beschallungsanlagen und Effektbeleuchtung auf Anfrage. Bitte fordern Sie unseren Medien-Miet-Service-Katalog an, wir beraten
Sie ausführlich.
Senden Sie uns bitte mit der Bestellung einen detallierten Standplan zu. Nach
Eingang der Bestellung senden wir Ihnen umgehend eine schriftliche Auftragsbestätigung zu.
Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe München GmbH (MMG) zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können
deshalb nur zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG vereinbart
werden. Um Ihre Bestellung bestätigen zu können, benötigen wir die Details Ihrer
Kreditkarte, also das Karteninstitut, die Kartennummer, den Karteninhaber und das
Gültigkeitsdatum. Bei einer American Express Card benötigen wir außerdem die
Anschrift des Karteninhabers.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Audio/Video/PC
Gahrens + Battermann GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
13.1
Seite 4 / 4
ŷ Mietbedingungen
1. Vertragsgegenstand
Die Vermietung erfolgt neben den individuell vereinbarten Bestimmungen im
Miet- oder Service-Mietvertrag in Unterordnung zu den dortigen Bestimmungen
zusätzlich zu den nachstehenden Bedingungen. Spätestens mit der Anlieferung
der Geräte am Einsatzort gelten die nachstehenden Bedingungen, die auch auf
der Rückseite des die Geräte begleitenden Mietlieferscheins abgedruckt sind,
als anerkannt. Vertragsgegenständlich sind die im Mietlieferschein im Einzelnen
aufgeführten Geräte.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird nach Tagen/Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt
einen Tag. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt spätestens mit
dem Eintreffen der Geräte am Verwendungsort. Sie endet mit dem Wiedereintreffen der Geräte beim Vermieter.
3. Transport/Versand und Kosten
Der Transport/Versand der Geräte erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem kostengünstigsten Weg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte
Transport-/Versandart vorgeschrieben. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Sämtliche Logistikkosten können im vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrag
enthalten sein. Zusätzliche Logistikkosten, die durch eine vom Mieter veranlasste oder zu verantwortende Veränderung der Gerätemenge, der geplanten
zeitlichen Abfolge des vom Mieter bestellten Gebrauchs der Geräte oder des
Einsatzortes der Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters und werden
gesondert berechnet.
4. Gefahrübergang
Der Gefahrübergang tritt ein bei Abholung oder Anlieferung (Mietlieferschein)
der Mietsachen und endet mit deren Rückgabe beim Vermieter oder Abholung
durch den Vermieter.
5. Geräte-Sicherung
Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte vom Gefahrübergang an bis zu
dessen Ende gegen Beschädigung und Verlust zu sichern.
6. Geräte-Versicherung
Um sich vor den Folgen von Beschädigung und Verlust der gemieteten Geräte
zu schützen, sollte eine entsprechende Schadensversicherung durch den Mieter
abgeschlossen werden.
7. Gebrauch der Mietsache
Die gemieteten Geräte sind Eigentum des Vermieters. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz,
dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und
die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen des Vermieters zu befolgen. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten
Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprüfung der Geräte.
8. Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte
im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie
folgt: Hat das vermietete Gerät im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Fehler,
der seine Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch aufhebt oder in einem
Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann der Vermieter nach
seiner Wahl den Fehler beheben, das fehlerhafte Gerät austauschen oder vom
Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit mindert sich
der Miet- oder Service-Mietbetrag in entsprechendem Umfang. Für Schäden,
die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter
nur, soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch
den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit
die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter oder
dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.
9. Haftung des Mieters
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht
bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im
Falle eines Totalschadens hat der Mieter vorbehaltlich der Bestimmungen in der
nachfolgenden Ziffer 16. den Wiederbeschaffungswert der gemieteten Geräte
zu ersetzen.
10. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und Audiosystemen dürfen vom Mieter eingesetzte
Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei EDV-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das
einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf
mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen
13.1
der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht
bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien sowie von Software
von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.
11. Rücktritt des Mieters
Tritt der Mieter aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom
Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % des Auftragswertes als pauschaler
Schadenersatz berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei
weniger als einer Woche 100 % des Miet- bzw. Service-Mietbetrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren
Schaden nachzuweisen.
12. Rechte Dritter
Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen,
wenn während der Vertragslaufzeit die gemieteten Geräte dennoch gepfändet
oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden.
Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen den Vermieter richteten.
13. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder bei einem seiner Lieferanten, wie z.B.
Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc., berechtigen den
Vermieter – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters –, vom
Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
14. Sicherheitsleistung
Übersteigt der vereinbarte Miet- oder Service-Mietbetrag die Summe von
2.500,00 EUR, ist der Vermieter berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe von 2/3
des vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrages zu verlangen. Der Vermieter
kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Kaution bis zur Höhe des Zeitwertes der gemieteten Geräte
beim Vermieter hinterlegt. Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses und Wiedereintreffen der gemieteten Geräte beim Vermieter unverzinst zurückgezahlt.
15. Zahlung des Miet- oder Service-Mietbetrages
Der Miet- oder Service-Mietbetrag, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, ist sofort bei Rechnungstellung fällig und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Vermieters von mehr als
fünf Tagen berechnet der Vermieter vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen
in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
Der Mieter kann gegen die Forderungen des Vermieters nur aufrechnen oder ein
Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist.
16. Rückgabe der Mietsache
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der
vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an den Vermieter
zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.). Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet darüber
hinausgehender Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für
die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten
Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.
17. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.) wird der
Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen.
18. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen
des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Bedingungen nicht wirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist der
Sitz der Niederlassung des Vermieters. Als Gerichtsstand für beide Teile sind
die nächstliegenden Amts- bzw. Landgerichte, in dessen Bezirken der Vermieter
seine Niederlassung hat, vereinbart.
Bei Vermietungen nach außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen.
Bergisch Gladbach, Januar 2010
Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Stand: Juni 2012
13.2
Audio/Video/PC/Licht
BTL Veranstaltungstechnik GmbH
Seite 1 / 4
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungsstellung:
BTL Veranstaltungstechnik GmbH
Lerchenstraße 14/Haus 2A 80995 München Deutschland
Tel. +49 89 354760-0 Fax +49 89 354760-29
Messebüro: Im Atrium vor Halle B3
Tel. +49 89 949-24910 Fax +49 89 949-24914
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist):
Inklusivpreise für Aufbautag, Messe, Abbautag. Diese Preise beinhalten: Anlieferung, Installation, Abbau und Stand-by-Austauschservice während der Messe!
Alle Preise in EUR zuzüglich MwSt.
ŷ LCD-Displays
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
01
19“ LCD-TFT-Monitor, 4:3 Seitenverhältnis 1280 x 1024,
inklusive Tischfuß
60,00
90,00
105,00
115,00
120,00
126,00
02
22“ LCD-TFT-Monitor, 16:10 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080,
inklusive Tischfuß
90,00
150,00
180,00
195,00
210,00
225,00
03
32“ LCD-TFT-Display, 16:9 Seitenverhältnis, 1366 x 768 HD ready,
inklusive Wandhalter und Lautsprecher
160,00
220,00
250,00
265,00
280,00
295,00
04
46“/47“ LCD-TFT-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080,
inklusive Wandhalter und Lautsprecher
260,00
380,00
440,00
470,00
500,00
525,00
05
60“ LCD-TFT Display, 16:9 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080,
inklusive Wandhalter und Lautsprecher
540,00
940,00
1.140,00
1.240,00
1.340,00
1.420,00
06
Design-Standfußsystem für LCD-Monitore
verschiedene Systeme, bis 60“
60,00
120,00
150,00
165,00
180,00
192,00
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
ŷ Plasma-Displays
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
07
42“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video/Daten 1024 x 768,
inklusive Wandhalter und Lautsprecher
220,00
300,00
340,00
360,00
380,00
396,00
08
50“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video/Daten bis 1366 x 768
HD ready, inklusive Wandhalter und Lautsprecher
290,00
440,00
515,00
553,00
590,00
620,00
09
61“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video Daten bis 1366 x 768
HD ready, inklusive Wandhalter und Lautsprecher
480,00
780,00
930,00
1.005,00
1.080,00
1.140,00
10
65“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Video/Daten bis 1366 x 768
HD ready, inklusive Wandhalter und Lautsprecher
520,00
840,00
1.000,00
1.080,00
1.160,00
1.225,00
11
103“ Plasma-Display, 16:9 Seitenverhältnis, Full HD 1920 x 1080,
inklusive Wandhalter und Lautsprecher
2.660,00
4.620,00
5.600,00
6.090,00
6.580,00
6.975,00
12
Design-Standfußsystem für Plasma-Monitore
verschiedene Systeme, bis 65“
60,00
120,00
150,00
165,00
180,00
192,00
Stand: Juni 2012
13.2
Audio/Video/PC/Licht
BTL Veranstaltungstechnik GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 4
ŷ Steglos-Monitor-Wände
Menge
Pos.-Nr.
13
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
Plasma- & LCD-Steglos-Wände
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
6 Tage
7 Tage
auf Anfrage
ŷ LED-Wände
Menge
Pos.-Nr.
14
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
LED-Indoor- & Outdoor-Wände
4 Tage
5 Tage
auf Anfrage
ŷ Abspielgeräte, Computer & Zubehör
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
15
Apple MacBook, diverse Modelle ab
16
Apple iMac 20“ all in one Computer mit 20“ Display
17
Apple iPad 32 GB Wifi
18
Notebook, aktuelles Modell
19
POI Terminal, aktuelles Modell
20
DVD-Player
21
Blu-ray-Player
22
Drucker, schwarz/weiß, Farbe, inkl. 50 Seiten pro Einsatztage, jede
weitere Seite 0,10 EUR. Ohne Papier! Diverse Modelle
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
120,00
210,00
255,00
278,00
300,00
318,00
100,00
170,00
205,00
223,00
240,00
254,00
60,00
110,00
135,00
148,00
160,00
170,00
80,00
140,00
170,00
185,00
200,00
212,00
340,00
640,00
790,00
865,00
940,00
1.000,00
10,00
20,00
25,00
28,00
30,00
32,00
30,00
60,00
75,00
83,00
90,00
96,00
auf Anfrage
ŷ Daten- und Videoprojektoren
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
23
3.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Standardoptik
24
4.500 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Standardoptik
25
5.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Wechseloptik
26
6.000 ANSI Lumen Video/Daten, Full HD, inklusive Wechseloptik
27
12.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Wechseloptik
28
15.000 ANSI Lumen Video/Daten, 1024 x 768, inklusive Wechseloptik
29
Leinwände, diverse Größen und Formate ab 210 x 160 cm
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
90,00
150,00
180,00
195,00
210,00
222,00
120,00
210,00
255,00
278,00
300,00
318,00
580,00
1.030,00
1.255,00
1.370,00
1.480,00
1.570,00
680,00
1.230,00
1.505,00
1.645,00
1.780,00
1.890,00
1.200,00
2.200,00
2.700,00
2.950,00
3.200,00
3.400,00
1.460,00
2.720,00
3.350,00
3.665,00
3.980,00
4.235,00
60,00
100,00
120,00
130,00
140,00
148,00
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
520,00
555,00
ŷ Dolmetschertechnik/Führungsanlagen
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
30
Dolmetschertechnik für Simultanübersetzung,
inklusive Dolmetscherkabine
31
Personenführungsanlage bestehend aus 1x Sender, 20x Empfänger
auf Anfrage
200,00
360,00
440,00
480,00
Stand: Juni 2012
13.2
Audio/Video/PC/Licht
BTL Veranstaltungstechnik GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 4
ŷ Beschallungsanlagen
Menge
Pos.-Nr.
32
Beschreibung
Aktiv-Beschallung, Design-Lautsprecher bis 40 m
Aktivlautsprecher (z.B. BOSE L1-System)
33
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
120,00
210,00
255,00
278,00
300,00
318,00
LIVE-Beschallung bis 40 m , SET inkl. 2 Lautsprecher, Equalizer +
315,00
530,00
640,00
695,00
745,00
790,00
350,00
600,00
725,00
790,00
850,00
900,00
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
7 Tage
35,00
50,00
58,00
62,00
65,00
68,00
30,00
40,00
45,00
48,00
50,00
52,00
6 Tage
7 Tage
6 Tage
7 Tage
2
Verstärker, Funkmikrofon; Tonregiepult CD-Player
34
1 Tag
2
LIVE-Beschallung bis 60 m2 und mehr, SET inkl. 4 Lautsprecher,
Equalizer + Verstärker, Funkmikrofon; Tonregiepult, CD-Player
ŷ Beleuchtung
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
35
LED Scheinwerfer Floorspot, z.B. TOURLED 42 cm
36
Tageslicht HQI Scheinwerfer, ab 150 Watt
37
Effekt-Scheinwerfer, diverse Ausführungen
auf Anfrage
ŷ Traversentechnik
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
38
Traversen 3punkt, silber
auf Anfrage
39
Traversen 4punkt, wahlweise schwarz oder silber
auf Anfrage
ŷ Videoproduktion
Menge
Pos.-Nr.
40
Beschreibung
1 Tag
Aufnahmen / Dokumentationen auf dem Messestand
3 Tage
4 Tage
5 Tage
ab 450 EUR, auf Anfrage
ŷ BTL Veranstaltungstechnik München GmbH
Wir beraten Sie gerne bei der Planung und bieten Ihnen kompletten Service vor,
während und nach der Messe!
24-Std.-Full-Service
Beratung – Planung – Organisation – Operating
Ausführung aller Mediendienstleistungen
Die angegebenen Mietpreise gelten nur bei Bestellung mindestens 1 Woche vor
Messebeginn. Bei kurzfristigen Bestellungen 30 % Aufschlag. Angebot freibleibend
solange der Vorrat reicht, gültig nur für Messen der MMG auf dem Messegelände
der Messe München. Technische Änderungen vorbehalten.
Tel. +49 89 354760-0
Fax +49 89 354760-29
email [email protected]
www.btl.info
Auf den vorangegangenen Seiten bieten wir Ihnen Ausschnitte aus unserem Programm. Bitte rufen Sie an oder faxen Sie uns diese Seite.
Ja, ich bestelle die angegebenen Produkte für den auf Seite 1 genannten
Aussteller
Bitte Umsatzsteuer-ID angeben
Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der MMG
zustande.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen der BTL Veranstaltungstechnik München GmbH.
Ich bitte um Rückruf, unter folgender Telefonnummer
Telefonnummer
gewünschter Aufbautag
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Ort / Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
13.2
Audio/Video/PC/Licht
BTL Veranstaltungstechnik GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 4 / 4
LCD-Displays
Plasma-Displays
01 - 02 19“/22“ LCD-TFT
Monitor
03 32“ LCD-TFT-Display
04 46“ LCD-TFT-Display
06 Design-Standfußsystem für LCD-Monitore
SteglosMonitor-Wände
07-10 Plasma Displays
42“-65“
11 103“ Plasma-Display
12 Design-Standfußsystem
für Plasma-Monitore
LED-Wände
13 Plasma & LCD SteglosWände
Abspielgeräte,
Computer &
Zubehör
14 LED-Indoor- & OutdoorWände
18 Notebook, aktuelles
Modell
19 POI Terminal, aktuelles
Modell
20 DVD-Player
Daten- und
Videoprojektoren
22 Drucker, diverse
Modelle
Beschallungsanlagen
23 - 24 3.000 ANSI/4.500
ANSI Lumen
25 - 28 5.000-15.000 ANSI
Lumen
29 Leinwand
Beleuchtung
32 Aktiv-Beschallung,
Design-Lautsprecher
33 - 34 LIVE-Beschallung
21 Blu-ray-Player
Videoproduktion
36 Tageslicht-HQIScheinwerfer
37 Effekt-LED-Scheinwerfer
40 Aufnahmen / Dokumentationen
Stand: Juni 2012
13.3
Audio/Video/PC
Neumann & Müller GmbH & Co. KG
Seite 1 / 3
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Neumann & Müller GmbH & Co. KG
Wettersteinstraße 1 82024 München Deutschland
Tel. +49 89 500361510 Fax +49 89 500361599
[email protected] www.NeumannMueller.com
Messebüro: Im Atrium vor Halle B1
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 3 erforderlich ist):
Alle Preise gelten inkl. Materialmiete, Lieferung sowie Auf- und Abbau in EUR zuzüglich MwSt.
ŷ LCD-Displays auch für Logodarstellung und Standbildpräsentation geeignet
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
01
27“/68 cm, LCD-TV
02
32“/82 cm, LCD-TV
03
40“/42“ 102 cm/106 cm, LCD-TV
04
40“/102 cm, professionelles Display, z.B. NEC P401
05
46“/117 cm, LCD-TV
06
46“/117 cm, professionelles Display, z.B. NEC P461
07
55“/139 cm, LCD-TV
08
55“/139 cm, professionelles Display, NEC X551S
09
60“/152 cm, LCD-TV
10
82“/212 cm, professionelles Display, z.B. NEC LCD8205
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
105,00
155,00
195,00
220,00
240,00
145,00
205,00
225,00
240,00
260,00
180,00
260,00
290,00
310,00
330,00
225,00
365,00
410,00
450,00
485,00
230,00
340,00
390,00
435,00
470,00
320,00
515,00
585,00
635,00
685,00
295,00
450,00
515,00
555,00
585,00
360,00
570,00
675,00
780,00
840,00
400,00
650,00
710,00
760,00
790,00
1.200,00
2.145,00
2.460,00
2.730,00
2.990,00
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
180,00
285,00
325,00
345,00
370,00
490,00
880,00
990,00
1.095,00
1.190,00
2.290,00
3.990,00
4.590,00
5.190,00
5.690,00
Displays in den Größen 32“, 40“, 46“ und 65“ auch als Touch-Display erhältlich.
ŷ Plasma-Displays nur für bewegte Bilder geeignet wegen Einbrenneffekt
Menge
13.3
Pos.-Nr.
Beschreibung
11
42“/106,7 cm, z.B. Panasonic TH42
12
65”/165 cm, z.B. Panasonic TH65
13
103”/262 cm, Wandmontage o. Screen-Lifter, z.B. Panasonic TH103
Stand: Juni 2012
13.3
Audio/Video/PC
Neumann & Müller GmbH & Co. KG
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 3
ŷ Zubehör & Zuspieler
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
14
Standfuß, höhenverstellbar für Displays 40“ – 61”, Alu-Design
15
DVD-Player, in Verbindung mit einem Display (Pos. 1–13)
16
HDD Player HD/SD
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
55,00
110,00
140,00
170,00
190,00
10,00
15,00
15,00
20,00
20,00
35,00
45,00
45,00
50,00
50,00
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
100,00
150,00
180,00
195,00
210,00
125,00
185,00
225,00
245,00
265,00
135,00
200,00
250,00
270,00
290,00
115,00
160,00
190,00
205,00
215,00
Weitere Zuspieler auf Anfrage
ŷ PC Technik
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
17
Laptop 15,1“, standard SXGA
18
Laptop 15,1“, stark WXGA
19
Laptop 17“, Multimedia
20
Business PC, 2 x 3,00 GHz, 2.048 MB RAM, 500 GB HD, 512 MB Grafik
21
Multimedia-PC, 4 x 2,5 GHz, 4 GB RAM, 1 TB HD, 1.024 MB Grafik
140,00
205,00
245,00
270,00
290,00
22
All-in-One-PC, 21,5“ TFT, 2 x 2,1 GHz, 3 GB RAM, 500 GB HD, LAN, WLAN,
drahtl. Maus + Tastatur
150,00
220,00
275,00
295,00
315,00
23
All-in-One-PC TouchSmart, 22“ TFT, 2 x 2,0 GHz, 4 GB RAM, 500 GB HD, LAN,
WLAN, drahtl. Maus + Tastatur
160,00
240,00
295,00
320,00
345,00
24
PC-Terminal, 19“ Touch
390,00
670,00
770,00
860,00
915,00
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
230,00
410,00
470,00
520,00
560,00
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
105,00
170,00
215,00
250,00
280,00
245,00
355,00
425,00
490,00
560,00
335,00
510,00
595,00
670,00
735,00
140,00
160,00
Weitere PC Technik auf Anfrage
ŷ Führungsanlage / Dolmetschtechnik
Menge
Pos.-Nr.
25
Beschreibung
Audio Guide (Personenführungsanlage)
1 x Sender + 20 x Empfänger (inkl. Kopfhörer)
Weitere Dolmetsch- und Konferenztechnik auf Anfrage
ŷ Beschallungssysteme
Menge
13.3
Pos.-Nr.
Beschreibung
26
A Kompaktsystem, 1 Aktivlautsprecher inkl. Hand-Funkmikro, CD-Player, Stativ
27
B Anlage klein, für ca. 40 m2, 2 Lautsprecher, inkl. 1 Funkmikro
28
C Anlage mittel, für ca. 60 m , 2 – 4 Lautsprecher, inkl. 1 Funkmikro
29
D Anlage individuell nach Ihrem Bedarf konfiguriert
30
Zusatz-Funk-Mikrofon, Handsender / Headset
2
nach Umfang
50,00
90,00
115,00
Stand: Juni 2012
13.3
Audio/Video/PC
Neumann & Müller GmbH & Co. KG
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 3
ŷ Projektoren
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
31
LCD Projektor 4:3, 2.000 ANSI Lumen, < 2 kg
32
LCD Projektor 4:3, 3.600 ANSI Lumen, 3,4 kg
33
DLP Projektor 16:9, 6.000 ANSI Lumen, 1.920 x1.080, inkl. Objektiv
34
LCD Projektor 4:3, 12.000 ANSI Lumen, 1.024 x 768, inkl. Objektiv
35
DLP Projektor 16:9, 10.000 ANSI Lumen, 1.920 x 1.080, inkl. Objektiv
36
Leinwände, 4:3/16:9, verschiedene Größen
1 Tag
3 Tage
4 Tage
5 Tage
6 Tage
130,00
210,00
240,00
260,00
280,00
165,00
280,00
325,00
350,00
375,00
690,00
1.230,00
1.415,00
1.550,00
1.680,00
1.200,00
2.100,00
2.415,00
2.640,00
2.865,00
1.750,00
3.100,00
3.575,00
3.910,00
4.245,00
auf Anfrage
ŷ Steglos-Displays Beispielkonfiguration
Menge
Pos.-Nr.
Beschreibung
37
Steglos LCD 46“, 2 x 2 Displays, 2,05 x 1,16 m
38
Steglos LCD 46“, 3 x 3 Displays, 3,08 x 1,74 m
3 Tage
4 Tage
5 Tage
2.695,00
3.265,00
3.575,00
5.570,00
6.650,00
7.305,00
ŷ LED
Menge
Pos.-Nr.
39
Beschreibung
Für Ihren individuellen Bedarf erstellen wir selbstverständlich gerne ein kostenfreies Angebot.
ŷ Licht & Traversen
Menge
Pos.-Nr.
40
Beschreibung
Für Ihren individuellen Bedarf erstellen wir selbstverständlich gerne ein kostenfreies Angebot.
Sie erreichen uns telefonisch unter +49 89 500361510 oder per Mail unter
[email protected].
Nach Eingang Ihrer Bestellung nehmen wir umgehend mit Ihnen Kontakt auf, um alle
notwendigen Detailfragen zu klären.
Zu einer Beratung rufen wir Sie gerne an unter folgender Telefonnummer:
Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne eine Versicherung. Bei Verlust haftet der
Mieter.
Bei kurzfristigen Bestellungen können evtl. zusätzliche Transportkosten und ein
Verspätungszuschlag berechnet werden.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Neumann&Müller GmbH &
Co. KG.
Weitere Präsentationstechnik erhalten Sie auf Anfrage. Wir beraten Sie gerne in
unserem Messebüro oder telefonisch.
(LQ9HUWUDJNRPPWGLUHNW]ZLVFKHQGHP$XVVWHOOHUXQGGHU9HUWUDJV¿UPDGHU00*
zustande. Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem AusVWHOOHUXQGGHU9HUWUDJV¿UPDGHU00*YHUHLQEDUWZHUGHQ
Bitte reichen Sie bei Ihrer Bestellung einen Standplan mit geplanten Positionen der
Technik sowie der Stromverteilung ein.
Ort / Datum
13.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
14.1
Gastronomische Leistungen
Hoffmann Gastronomie & Catering
GmbH & Co. KG
Seite 1 / 4
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG
Am Messesee 4 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24100 Fax +49 89 949-24190
[email protected] www.hoffmann-events.de
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen zu den genannten Lieferbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 4 erforderlich ist):
Nachfolgende Bestellung wird gültig nach Auftragsbestätigung der Firma HOFFMANN. Wir bitten um Rücksendung bis spätestens sechs Werktage vor Messebeginn.
Wir berechnen pro Liefertag eine einmalige Transportkostenpauschale in Höhe von 20,00 EUR. Die genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt..
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie auf unserer Homepage unter www.hoffmann-events.de einsehen und downloaden können.
ŷ 1/2 Brötchen – dekorativ garniert
Menge
Bezeichnung
Set I – 15 x 1/2 Brötchen belegt mit
ŷ Partybrötchen – dekorativ garniert
EUR
Menge
30,00
33,00
Set II – 15 x Partybrötchen belegt mit
33,00
Set I – 10 x Mini-Kornspitzstange belegt mit
Bezeichnung
Set I – 15 x Baguetteschnitte belegt mit
25,00
EUR
EUR
37,50
– Italienischem Bresaola-Schinken
– Graved Lachs mit Sahnemeerrettich
– Brie
Set II – 15 x Baguetteschnitte belegt mit
ŷ Mini-Brotstangen - dekorativ garniert
Bezeichnung
ŷ Baguetteschnitten – dekorativ garniert
Menge
– Luftgetrocknetem italienischen Schinken tipo Parma
– Gemüseaufstrich
Menge
40,50
– Italienischer Salami Mailänder Art
– Rosa gebratenem Roastbeef
– Kräuterfrischkäse
– Geräucherter Truthahnbrust
– Rosa gebratenem Roastbeef
– Emmentaler Käse
Set IV – 10 x 1/2 Vollkornbrötchen belegt mit
37,50
– Luftgetrocknetem italienischen Schinken tipo Parma
– Geräuchertem Lachs
– Französischem Weichkäse
– Italienischer Salami Mailänder Art
– Luftgetrocknetem italienischen Schinken tipo Parma
– Tomate, Mozzarella und Basilikum
Set III – 15 x 1/2 Brötchen belegt mit
EUR
Set I – 15 x Partybrötchen belegt mit
– Gekochtem Schinken
– Gouda
– Geräuchertem Lachs
Set II – 15 x 1/2 Brötchen belegt mit
Bezeichnung
40,50
– Rosa gebratenem Roastbeef
– Coppa di Parma
– Cambozola
25,00
– Geräucherter Truthahnbrust
– Kräuterbergkäse
Set II – 10 x Mini-Laugenstange belegt mit
25,00
– Aufgeschnittenem Leberkäse
– Emmentaler Käse
14.1
Stand: Juni 2012
Gastronomische Leistungen
Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 4
ŷ Brötchen, Brezen, Baguette
Menge
ŷ Tortilla-Wrap-Spezialitäten
Bezeichnung
Einheit
EUR
Laugenbreze
10 Stk.
10,00
Laugenbreze gebuttert
10 Stk.
16,00
Brötchen
10 Stk.
8,00
1 Stk.
4,20
Baguette (350 g)
ŷ Mini-Ciabatta – dekorativ garniert
Menge
Menge
EUR
– Brie
– Geräuchertem Putenschinken
27,00
– Italienischem Bresaola-Schinken
– Mediterran mariniertem Grillgemüse
ŷ Fingerfood (alle Sets werden kalt angeliefert)
EUR
Set I – Mediterran
(30 Teile – empfohlen für bis zu 5 Personen)
10 Stk.
28,00
mit kalifornischem Geflügelsalat
10 Stk.
28,00
mit Gemüsesalat
10 Stk.
28,00
Bezeichnung
EUR
Set I – 3 x Dessert
8,40
Bezeichnung
Menge
EUR
Münchner Weißwurst mit süßem Senf
1 Paar
2,80
Wiener Würstel mit mittelscharfem Senf
1 Paar
2,80
Bereitstellung Würstelkocher inkl. Zange*
1 Stk.
30,00
Einheit
EUR
1,00 l
14,00
1 Stk.
30,00
Einheit
EUR
Bezeichnung
Abnahmemenge 6 l/9 l/12 l/15 l
inkl. 4 Stück Partybrötchen per Liter
Ungarische Gulaschsuppe
90,00
Badische Kartoffelsuppe mit Lauch
– Mozzarellarolle mit Lachs
– Hähnchen Yakitori
– Garnelencocktail in Dillmayonnaise
– Marinierter Fischspieß mit Lachs
und Shrimps in Kräutermarinade
– Salat von Oliven, Fetakäse und Kirschtomaten
Rindfleischeintopf mit Gemüse
Karotten-Ingwersuppe
Set III – Bayerisch
(30 Teile – empfohlen für bis zu 5 Personen)
Bereitstellung Thermosuppentopf inkl. Kelle*
Die Anlieferung erfolgt in einem Wärmebehälter,
Kalkulation pro Person 250 ml = 4 Portionen per
Liter
*Mietgebühr für die Dauer der Messe
Geschirr und Besteck sind NICHT enthalten!
90,00
– Tegernseer Rauchforelle auf Walnussbrottaler mit Kren
– 2 Stück Mini-Fleischpflanzerl mit Kräutersenf
– Rinderröllchen ‚Hausfrauenart‘ auf Blaukrautsalat
– Leberkäsebällchen mit Senfdip
– Käsepraline vom Obatzd‘n im Pumpernickelmantel
ŷ Kuchen, Gebäck & Obst
Menge
ŷ Gourmetsalate (Dressing und Gabel inklusive)
Bezeichnung
Mini-Plundergebäck, verschiedene Sorten
10 Stk.
14,00
Mini-Croissant, nature
10 Stk.
12,00
Mini-Croissant mit süßer Füllung
10 Stk.
13,00
Einheit
EUR
Muffin
10 Stk.
20,00
Gourmetsalat vegetarisch
1 Stk.
5,00
Obsttörtchen
10 Stk.
25,00
Gourmetsalat mit Thunfisch
1 Stk.
5,00
Mini-Blechkuchen, verschiedene Sorten
10 Stk.
18,00
Gourmetsalat mit Schinken und Käse
1 Stk.
5,00
Mini-Guglhupf
10 Stk.
14,00
Petit fours
10 Stk.
28,00
3 kg
43,50
Bezeichnung
Obst der Saison
14.1
Einheit
ŷ Suppen
– Vitello Tonnato auf Olivencrostini
– Hähnchenbrustspieß mit Paprika und Olive
– Lammspieß mit Thymian und Honig auf Gemüsesalat
– Paprika-Ziegenkäse-Türmchen mit Minze
– Lolli von Mozzarella und Pumpernickel
Menge
mit Rauchlachs und Rucola
*Mietgebühr für die Dauer der Messe
Geschirr und Besteck sind NICHT enthalten!
90,00
Set II – International
(30 Teile – empfohlen für bis zu 5 Personen)
EUR
ŷ Würstel (Anlieferung erfolgt kalt)
Menge
Bezeichnung
Einheit
– Mousse au Chocolat
– Ananas-Melonencocktail
– Mango-Chili-Mousse
27,00
Set II – 10 x Mini-Ciabatta belegt mit
Bezeichnung
ŷ Desserts
Menge
Bezeichnung
Set I – 10 x Mini-Ciabatta belegt mit
Menge
14.1
Stand: Juni 2012
14.1
Gastronomische Leistungen
Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 4
ŷ Kekse & Süßigkeiten
Menge
Bezeichnung
Bahlsen Teegebäck, gemischt
Bahlsen Salzgebäck, gemischt
ŷ Biere
Einheit
EUR
1 kg
16,50
Münchner Hell
24 x 0,33 l
28,80
Flaschen/Kiste
EUR
1 kg
16,50
Münchner Hell alkoholarm
24 x 0,33 l
28,80
1,4 kg
19,50
Münchner Hefeweißbier
24 x 0,33 l
28,80
Celebration, Packung
1,5 kg
28,50
Erdinger Hefeweißbier alkoholfrei
24 x 0,33 l
28,80
Haribo Goldbären, 100 Minibeutel
980 g
12,50
Beck‘s Pils
24 x 0,33 l
28,80
Beck‘s Gold
24 x 0,33 l
28,80
Bezeichnung
Flaschen/Kiste
EUR
Siegsdorfer Petrusquelle medium
20 x 0,25 l
16,00
Siegsdorfer Petrusquelle naturell
20 x 0,25 l
16,00
Siegsdorfer Petrusquelle spritzig
12 x 0,70 l
18,00
Siegsdorfer Petrusquelle naturell
12 x 0,70 l
18,00
6 x 1,50 l
18,00
Vittel
ŷ Weine
Menge
Bezeichnung
12,00
Hauswein rot
0,75 l
12,00
ŷ Sekt, Prosecco
Menge
Bezeichnung
12 x 0,20 l
14,40
Apfelsaft DIETZ
12 x 0,20 l
14,40
Prosecco Valdo Marca Oro
Orangensaft DIETZ
6 x 1,00 l
18,00
Apfelsaft DIETZ
6 x 1,00 l
18,00
Coca-Cola
24 x 0,33 l
31,20
Coca-Cola light
24 x 0,33 l
31,20
Fanta
24 x 0,33 l
31,20
Menge
Bezeichnung
24 x 0,33 l
31,20
Coca-Cola
12 x PET 1,00 l
24,00
Kaffeemaschine* für Kaffeefertigfilter
Coca-Cola light
12 x PET 1,00 l
24,00
Fanta
12 x PET 1,00 l
24,00
Tee, verschiedene Sorten (25 Beutel)
inkl. Portionskaffeesahne, Zucker, Süßstoff
und Portionszitrone
Sprite
12 x PET 1,00 l
24,00
Bereitstellung Wasserkocher*
Lift Apfelschorle
* Mietgebühr für die Dauer der Messe
Geschirr und Besteck sind NICHT enthalten!
24,00
12 x 0,33 l
16,80
Bionade Kräuter
12 x 0,33 l
16,80
Einheit
EUR
0,75 l
14,00
0,75 l
16,00
ŷ Kaffee, Tee
Kaffeefertigfilter 60 g (ergibt ca. 1,7 l)
inkl. Portionskaffeesahne,
Zucker und Süßstoff
12 x PET 1,00 l
EUR
0,75 l
Orangensaft DIETZ
Bionade Holunder
Einheit
Hauswein weiß
Mumm Sekt, trocken
Sprite
14.1
Bezeichnung
Mini-Ritter Sport, 84 Stk. Karton
ŷ Alkoholfreie Getränke
Menge
Menge
Einheit
EUR
1 Stk.
9,00
1 Stk.
30,00
1 Packung
10,00
1 Stk.
15,00
Stand: Juni 2012
Gastronomische Leistungen
Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG
productronica
12. – 15. November 2013
Bestellung Speisen für den ersten Messetag
Die Bestellungen für den Folgetag werden bis spätestens 14.30 Uhr per Fax
+49 89 949-24190 oder telefonisch +49 89 949-24100 entgegengenommen.
Bestellung Speisen durchlaufend
Speisenbestellung für die tägliche Lieferung für die Dauer der Messe. Bestelländerungswünsche bis spätestens 14.30 Uhr für den Folgetag.
14.1
Seite 4 / 4
Erstbestellung Getränke
Aus logistischen Gründen erfolgt die Auslieferung der Getränkeerstbestellung
einen Tag vor Messebeginn. Getränke können jederzeit telefonisch nachbestellt werden. Am Nachmittag des letzten Messetages erfolgt eine unaufgeforderte Retournahme des Leergutes und des Inventars.
Es können nur volle Getränkekästen zurückgenommen werden. Pro OriginalKasten berechnen wir eine Rücknahmegebühr von 5,00 EUR. Unvollständige
Kästen oder einzelne Flaschen werden nicht gutgeschrieben.
ŷ Zahlungsweise
Nach Rechnungsstellung buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrer Kreditkarte
ab und senden Ihnen die Originalrechnung und den Abbuchungsbeleg per Post zu.
Der Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller (Auftraggeber) und dem
Vertragspartner (HOFFMANN Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG) der
Messe München GmbH zustande.
Bitte geben Sie uns nachstehend Ihre Kreditkartendaten bekannt:
EuroCard/MasterCard
Visa Card
Diners Club Card
AMEX Card
Name
Kartennummer
Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code)
gültig bis
Unterschrift Karteninhaber
ŷ Ansprechpartner am Stand
Name
Telefon-/Handynummer am Stand
Sie planen eine Pressekonferenz, Standparty oder brauchen Unterstützung bei der Organisation eines Standcaterings mit kompletter Ausstattung?
Das HOFFMANN TEAM steht Ihnen sehr gerne beratend zur Seite und erstellt Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Individualangebot.
Tel. +49 89 949-24100 [email protected] www.hoffmann-events.de
Wir freuen uns auf Sie!
Bitte geben Sie uns hier die komplette Postanschrift des Rechnungsempfängers an:
Fimenname
Ansprechpartner/Abteilung
Straße
PLZ/Ort
Ort / Datum
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
14.1
Stand: Juni 2012
14.2
Gastronomische Leistungen
Käfer Service GmbH
Seite 1 / 5
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Käfer Service GmbH – Messegastronomie
Am Messeturm 3 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24203 Fax +49 89 949-24209
[email protected] www.feinkost-kaefer.de
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor- / Durchwahl
Telefax mit Vor- / Durchwahl
Mobilfunknummer während der Messe
Wir bestellen zu den genannten Lieferbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 4 erforderlich ist):
Bitte liefern Sie am
Uhrzeit frühestens:
Die Getränke und das Equipment für Ihr tägliches Standcatering liefern wir Ihnen am Aufbautag.
spätestens:
ŷ Herzhafte Snacks
Menge
Bezeichnung
Einheit
EUR
Körnige Gourmet Canapés belegt mit:*
Stück
3,20
Menge
Bezeichnung
Einheit
EUR
Saftiges Kartoffelbrot-Sandwich belegt mit:*
Stück
3,50
Stück
3,50
Stück
2,40
Shrimps & Cocktailsauce
Räucherlachs
Räucherlachs mit Dillsahne
Italienischem Schinken & Rucola
Parmaschinken mit Melone
Geräucherter Putenbrust und Coleslaw-Salat
Mailänder Salami mit Olivencreme
Salami und Frischkäse
Lachsschinken mit Feigensenf
Tomate & Mozzarella mit Pesto
Französischer Weichkäse mit Trauben
Tomate und Mozzarella mit Pesto
Polarbrot-Wraps gefüllt mit:*
Geräucherte Entenbrust mit Mango Chutney
Lachs-Frischkäse & Dill
Roast Beef mit Remouladensauce
Putenbrust & Peppersweet-Frischkäse
Kräuterfrischkäse mit Schnittlauch
Thunfisch & Oliven
Obazda
Knackigem Gemüse, Tomaten & Rucola
Backfrische „Partybrötchen“ belegt mit:*
Stück
3,20
Herzhaftes „Pain Carré“ belegt mit:*
Räucherlachs und Meerrettich
Räucherlachs, Schnittlauch & Meerrettich
Gekochtem Beinschinken mit Gurke
Kochschinken & Kräuterfrischkäse
Geräuchertem Putenbrustfilet
Putenschinken & Guacamole
Französischem Weichkäse
Salami & Olivenfrischkäse
Mini-Laugensemmel mit Obazda
Leberkäse mit süßem Senf
Pastrami & Peppersweet-Frischkäse
Emmentaler Käse & Schnittlauch
*Mindestbestellmenge: 10 Stück pro Sorte & Belag
Änderung der Produkte vorbehalten
14.2
Stand: Juni 2012
14.2
Gastronomische Leistungen
Käfer Service GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 5
ŷ Herzhafte Snacks
Menge
ŷ Snacks für Zwischendurch
Bezeichnung
EUR
Menge
Cocktailhappen & Finger Food*
Teegebäck (verpackt)
1,0 kg
17,00
Erdnüsse, gesalzen
1,0 kg
16,00
Mini Croustaden mit Lachstartar & Dill
3,20
Salzletten
150 g
2,50
Tomaten-Mozzarella-Spieß mit Basilikum
3,20
Paprikachips
200 g
3,00
Tête de Moine mit Feigensenf
3,20
Mini-Schokoriegel
1,5 kg
25,00
Oliven-Croustade mit Gemüse „Macédoine“
2,70
Pikant marinierter Hühnchen-Paprika-Spieß
2,70
Fleischpflanzerl mit Sauce BBQ
2,70
Mini Schnitzel (Huhn) Wiener Art mit Remouladensauce
2,70
Mürbeteigtaschen mit herzhafter Fleischfüllung
2,70
ŷ Würstl
Menge
Bezeichnung
Einheit
EUR
Weißwurst (Pkg. mit 7 Port.)
Pkg.
23,00
Wiener Würstchen (Pkg. mit 10 Port.)
Pkg.
24,00
inkl. süßem oder mittelscharfem Senf
– „Lorraine” mit Speck & Zwiebeln
2,80
– mit sonnengereiften Tomaten & Lauch
2,80
– mit Spinat & Feta
2,80
ŷ Suppen
Menge
Bezeichnung
Einheit
EUR
Saisonale Cremesuppe mit Croûtons
(vegetarisch)
pro l
15,00
Einheit
EUR
Münchner Kartoffelsuppe mit Speckwürfeln
pro l
15,00
Französische „Macarons”
Stück
2,30
Pikante Gulaschsuppe mit feinstem Rindfleisch
pro l
20,00
Petit Fours, gemischt
Stück
2,30
Mindestbestellmenge pro Suppe: 5 Liter
Saisonale Obst-Fours, gemischt
Stück
2,60
Aus Qualitätsgründen werden die Würstchen und Suppen kalt, in einem Einwegbehälter, angeliefert. Sie sind von Ihnen selbst zu erhitzen. Sollten Sie nicht über das
entsprechende Equipment verfügen, bieten wir Ihnen dieses gerne separat mit an.
Einheit
EUR
Dekorativer Obstkorb mit frischem Hand-Obst
der Saison (ca.3,5 kg)
Stück
32,00
ŷ Kaffee & Co
Frischer Obstsalat im Becher* (180 ml)
Stück
3,60
Bezeichnung
ŷ Frisch & Fruchtig
Bezeichnung
ŷ Aus der Backstube*
Menge
EUR
3,20
ŷ Süße Verführung aus der Patisserie*
Menge
Einheit
Gebratene Riesengarnele mit Sauce „Rouille“
Mini Quiche:
Menge
Bezeichnung
Menge
Bezeichnung
Einheit
Kaffeebohnen
1 kg
35,00
Espressobohnen
1 kg
35,00
Kaffeemaschine für Filterkaffee**
Bezeichnung
Einheit
EUR
Knusprige Weizenbrötchen
Stück
0,70
Brez‘n
Stück
0,90
Butterbrez‘n
Stück
1,80
Mini Brez‘n
Stück
0,70
Mini Butterbrez‘n
Stück
1,60
Französische Butter-Croissants
Stück
1,60
Mini-Plunder
Stück
1,70
EUR
Stück
30,00
10 x 70 g
19,00
Stück
60,00
Kaffeetabs Lavazza
100 Stück
98,00
Espressotabs Lavazza
100 Stück
98,00
Stück
30,00
20 Beutel
9,50
Kaffeepulver (Burkhof)
Lavazza matinée**
(nur für Kaffee & Espresso, Tab-System)
Wasserkocher**
Eilles Tea Diamonds, EarlGrey
Eilles Tea Diamonds, Kräutergarten
20 Beutel
9,50
20 Beutel
9,50
Mini-Muffins, gemischt
Stück
1,60
Eilles Tea Diamonds, Sonne Asiens
(Grüntee)
Muffins, verschiedene Sorten gemischt
Stück
2,40
Eilles Tea Diamonds, Sommerbeeren
20 Beutel
9,50
240 Stück
12,50
1,0 l
2,30
1000 Stück
25,00
Süß gefüllte Mini-Croissants
Stück
1,50
Portions-Kaffeesahne
Backfrischer Blechkuchen, ca. 6 x 6 cm
Stück
1,90
H-Milch, 1,5%
Portions-Zucker
**Mietgebühr pro Messe
*Mindestbestellmenge: 10 Stück pro Sorte & Belag
Änderung der Produkte vorbehalten
14.2
Stand: Juni 2012
14.2
Gastronomische Leistungen
Käfer Service GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 5
ŷ Getränke
Menge
Bezeichnung
Einheit
EUR
Menge
Frisch gepresste Säfte & Co.
(bis 6° C gekühlt 2 Tage haltbar)
Mindestbestellmenge: 6 Liter
Orangensaft
Einheit
EUR
Rotweine (Käfer Lizenz)
Käfer Pinotage, Südafrika
1,0 l
0,75 l
14,50
11,00
Käfer Montepulciano d‘Abruzzo, Italien
0,75 l
13,50
Käfer Cabernet Sauvignon, Chile
0,75 l
13,00
0,75 l
15,00
Laurent-Perrier Brut
0,75 l
56,00
Laurent-Perrier Brut
0,20 l
19,50
Kiwirun (Kiwi, Apfel)
1,0 l
11,00
Orient Express (Brombeere, Himbeere,
Orange)
1,0 l
11,00
Prosecco
Käfer Prosecco di Conegliano
Vino Spumante Extra Dry
Erfrischungsgetränke
1 Kiste à
Acqua Panna (ohne Kohlensäure)
24 x 0,25 l
25,00
Acqua Panna (ohne Kohlensäure)
12 x 1,00 l
25,00
San Pellegrino (mit Kohlensäure)
24 x 0,25 l
25,00
San Pellegrino (mit Kohlensäure)
12 x 1,00 l
25,00
Coca Cola
24 x 0,33 l
28,00
Münchner Biere
1 Kiste à
Champagner
Coca Cola
12 x 1,00 l
28,00
Helles (Lager)
20 x 0,50 l
30,50
Coca Cola light
24 x 0,33 l
28,00
Weißbier hell
20 x 0,50 l
34,00
Coca Cola light
12 x 1,00 l
28,00
Pils
24 x 0,33 l
32,00
Vaihinger Apfelsaft
24 x 0,20 l
27,00
Alkoholfreies Bier
24 x 0,33 l
30,50
Vaihinger Apfelsaft
6 x 1,00 l
21,00
Vaihinger Orangensaft
24 x 0,20 l
27,00
Münchner Biere vom Fass
Vaihinger Orangensaft
6 x 1,00 l
21,00
Helles (Lager)
30 l
98,00
Weißbier hell
30 l
101,00
Pils
30 l
101,00
Einheit
EUR
Limonaden
Limonata (San Pellegrino)
24 x 0,20 l
25,00
Aranciata (San Pellegrino)
24 x 0,20 l
25,00
Bionade Holunder
24 x 0,33 l
28,00
Bionade Litschi
24 x 0,33 l
28,00
Bionade Kräuter
24 x 0,33 l
28,00
Schwarze Dose 28
24 x 0,25 l
39,00
Weiße Dose 28, ohne Zucker
24 x 0,25 l
39,00
1 Fass à
ŷ Zapfanlagen
Menge
Energydrink in der Dose von der Açaí-Beere
Bezeichnung
Zapfanlage Auftisch einleitig
Stück
190,00
Zapfanlage Auftisch zweileitig
Stück
250,00
Kohlensäure
6 kg
31,00
Nach Verfügbarkeit,
Mietgebühr pro Messe inklusive Aufbau und Montage
ŷ Sonstiges
Weißweine (Käfer Lizenz)
Menge
Bezeichnung
Einheit
EUR
Käfer Pinot Grigio, Italien
0,75 l
14,50
Käfer Grüner Veltliner, Österreich
0,75 l
14,00
Servietten, weiss (24 x 24cm)
13,50
Geschirr, Gläser und Besteck
Preis auf Anfrage
Servicepersonal
Preis auf Anfrage
Käfer Chardonnay Grave, Italien
14.2
Bezeichnung
0,75 l
200 Stück
10,00
Stand: Juni 2012
14.2
Gastronomische Leistungen
Käfer Service GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 4 / 5
ŷ Wichtige Hinweise
Bestellvorgang, Nachbestellungen
Wir bitten um Rücksendung bis spätestens 7 Werktage vor Messebeginn. Bitte
beachten Sie die Mindestbestellmenge bei den Speisen. Während der Messe nehmen wir Nachbestellungen für den Folgetag bis 14.00 Uhr unter der
Tel. Nr. +49 89 949-24203 entgegen.
Retoure
Am letzten Messetag erfolgt eine Retournahme des Leer- und Vollgutes. Bitte beachten Sie, dass wir nur original verpackte Gebinde gut schreiben. Noch am Stand
befindliches Inventar werden wir nach Messeschluss abholen. Sie sind verpflichtet,
Ihnen überlassenes Equipment bis zur Abholung am Stand sicher zu verwahren und
dieses durch eine autorisierte Person an unsere Logistiker zu übergeben.
Lieferumfang
Im Lieferumfang ist die Anlieferung an den Messestand enthalten. Eine Transportkostenpauschale von 23,00 EUR wird einmalig pro Liefertag berechnet und beinhaltet keine weiteren personellen Dienstleistungen. Diese können gesondert geordert
werden. Lieferungen in Konferenzräume oder Restaurants auf dem Messegelände
sind nur im Zusammenhang mit einer Personalbestellung möglich. Hier erstellen wir
Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Alle Preise verstehen sich in EUR zuzüglich
der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
ŷ Zahlungsweise
Schnell & einfach
Per Rechnung
Nach Messeschluss buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrer Kreditkarte
ab und senden Ihnen die Rechnung per Post zu.
Wir akzeptieren AMERICAN EXPRESS, MASTERCARD und VISA.
Bitte geben Sie uns nachstehend Ihre Kreditkartennummer bekannt:
AMEX Card
MasterCard
Visa Card
Nach Messeschluss erhalten Sie die Rechnung per Post. Der vollständige
Betrag ist sofort zur Zahlung fällig. Bei Auftragssummen über 3.000,00 EUR
netto oder Kunden mit Firmensitz außerhalb Deutschlands erlauben wir uns,
Ihnen 75% Vorauskasse in Rechnung zu stellen (bitte beachten Sie den Punkt
Zahlung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
Rechnungsanschrift
Name
Kartennummer
Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf Kartenrückseite)
gültig bis
Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragspartner der MMG
zustande.
Für Ihr Standcatering, Ihre Standparty oder auch die Betreuung Ihrer Konferenz mit entsprechender Ausstattung, erstellen wir Ihnen auf Anfrage gerne ein detailliertes
Angebot. Sie erreichen uns unter (+49 89) 9 49-2 42 03 oder [email protected].
Die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil akzeptiert.
Ort / Datum
14.2
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Gastronomische Leistungen
Käfer Service GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
14.2
Seite 5 / 5
ŷ Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei einer Überschreitung des Zeitraums von 4 Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn behält sich die Käfer Service GmbH/Messegastronomie das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für
den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung
bei der Käfer Service GmbH/Messegastronomie führen würden (insbesondere
Steigerung des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktions- und Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).
2. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
3. Teilnehmerzahl
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Käfer Service GmbH/Messegastronomie
die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich schriftlich
mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden
bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Darüber hinausgehende
Bestellungen von Speisen, Getränken, zusätzlichem Material, Personal, etc.
werden nach den Listenpreisen der Käfer Service GmbH gesondert berechnet.
4. Reklamation
Offensichtliche Mängel über gelieferte Ware können nur berücksichtigt werden,
wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware beziehungsweise
unmittelbar bei der Abholung erfolgt. Spätere Reklamationen können nicht mehr
berücksichtigt werden. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren
ist bei Lebens- und Genussmitteln nicht möglich.
Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns
unverzüglich nach der Entdeckung mitgeteilt werden.
Für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber übernimmt die Käfer Service GmbH/Messegastronomie keine Haftung.
5. Zahlung
a) Bei Aufträgen mit geschätztem Netto-Umsatzvolumen über 3.000,00 EUR
oder bei Kunden mit Firmensitz außerhalb Deutschlands ist eine Anzahlung
von 75 % der Gesamtkosten fällig. Sollte die Anzahlung in Höhe von 75 % der
Gesamtkosten nicht spätestens am Tag der Veranstaltung bei der Käfer Service GmbH/Messegastronomie eingegangen sein, so behält sich die Käfer
Service GmbH das Rücktrittsrecht vom Vertrag vor.
Der verbleibende Restbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt fällig.
b) Gelieferte Ware wird am letzten Veranstaltungstag in Rechnung gestellt und
ist sofort zahlbar. Wir buchen den Betrag von Ihrer Kreditkarte ab und senden
Ihnen die Rechnung sowie den Kreditkartenbeleg per Post zu. Wir akzeptieren VISA, AMEXCO, EUROCARD und MASTERCARD.
c) Rechnungen ab einer Höhe von 3.000,00 EUR netto senden wir Ihnen gerne
per Post zu. Als Bestellgarantie benötigen wir Ihre Kreditkartendetails. Die
Kreditkarte wird nur im Falle einer ausbleibenden Zahlung innerhalb von
14 Tagen nach Erhalt der Rechnung belastet.
d) Bitte teilen Sie uns die korrekte Rechnungsanschrift mit. Für das nochmalige Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger
(Name und/oder Anschrift) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00
EUR zzgl. Mwst.
e) Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben.
14.2
6. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme
bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers oder ihm zurechenbares Verschulden, insbesondere seiner Angestellten oder Gäste, werden die Kosten der Wiederbeschaffung
beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, einen Nachweis darüber zu führen, dass
ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem
Fall beschränkt sich die Erstattungspflicht des Auftraggebers auf den von ihm
nachgewiesenen Betrag.
7. Eigentumsvorbehalt
Bei allen Aufträgen behält sich die Käfer Service GmbH das Eigentumsrecht an
gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
8. Stornierung
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Bei einer Stornierung des Auftrages sind vom Auftraggeber folgende Kosten zu tragen:
– Stornierung bis 4 Monate vor Auftragsdatum:
5 % des kalkulierten Netto-Umsatzes
– 4 Monate bis 3 Monate vor Auftragsdatum:
10 % des kalkulierten Netto-Umsatzes
– 3 Monate bis 2 Monate vor Auftragsdatum:
25 % des kalkulierten Netto-Umsatzes
– 2 Monate bis 4 Wochen vor Auftragsdatum:
40 % des kalkulierten Netto-Umsatzes
– 4 Wochen bis 2 Wochen vor Auftragsdatum:
60 % des kalkulierten Netto-Umsatzes
– weniger als 2 Wochen vor Auftragsdatum:
85 % des kalkulierten Netto-Umsatzes
9. Schriftform
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, für beide Teile München.
Mit der Unterschrift auf Seite 4 werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt.
Stand: Juni 2012
14.3
Vermietung von Geschirr
Alles für Ihr Fest GmbH
Seite 1 / 7
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
Alles für Ihr Fest GmbH Geschirrverleih & Getränkeservice
Auf dem Messegelände Servicebetriebe Nord
Willy-Brandt-Allee 9 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24900, -24902, -24920 Fax +49 89 949-24901
[email protected] www.mietgeschirr.de
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen zu den genannten Mietbedingungen (bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift auf Seite 5 erforderlich ist):
ŷ Komplettpakete für Ihre Standausstattung
Die Komplettpakete sind nicht veränderbar und gelten für die Dauer einer Messe oder Veranstaltung inkl. Anlieferung/Abholung an den bzw. vom Stand und
Endreinigung. Farbige Abbildungen unseres Verleihsortiments im Internet: www.mietgeschirr.de
Menge
Artikel
Beschreibung
„Gläser und Geschirr“
12 Kaffeetassen mit Unterteller, 12 Teller, 12 Kaffeelöffel, 24 Universalgläser, 1 Aschenbecher und
1 Flaschenöffner
35,00
EUR
„Italienisches
Kaffeegeschirr“
12 Cappuccinotassen mit Unterteller, 24 Espressotassen mit Unterteller, 12 Latte-Macchiato-Gläser mit Unterteller, 12 Kaffeelöffel, 24 Espressolöffel, 12 Latte-Macchiato-Löffel
65,00
„Jura Espresso
Vollautomat“
Espressomaschine Jura X90 mit automatischer Milchaufschäumung, 1 kg Espressobohnen, 2 l Vollmilch,
100 Portionszucker und 800 g italienisches Kaffeegebäck
„Küchenzubehör“
1 Schneidbrett, 1 Brotmesser, 1 großes Küchenmesser, 1 kleines Küchenmesser, 1 Schere, 1 Dosenöffner,
2 Flaschenöffner, 1 Korkenzieher
20,00
„Kaffeemaschine Klein“
Kaffeemaschine (10 Tassen) mit Filtertüten, 500 g Kaffee gemahlen, 20 Kaffeesahne & Zucker
35,00
„Kaffeemaschine Groß“
Kaffeemaschine Melitta 171 M inkl. 10 Filtertüten, 10 x 70 g Kaffee gemahlen, 100 Kaffeesahne & Zucker
80,00
ŷ Glasserie „Mondial“
Menge
Art.-Nr.
02.01
Bezeichnung
ŷ Spezialgläser
Einheit
EUR/Stück
14.3
Menge
Art.-Nr.
02.02
Weißweinglas „Mondial“
24
0,55
04.12
Whiskybecher „Disco“
24
0,55
02.03
Rotweinglas „Mondial“
24
0,55
09.20
Cocktailglas GRAN CRUE
24
0,55
09.21
Caipirinha-Glas „Granity Becher“
24
0,55
Einheit
40
EUR/Stück
0,55
Bezeichnung
Longdrinkglas (Wasserglas lang)
Einheit
33
Art.-Nr.
04.20
Bezeichnung
Sektkelch „Mondial“
ŷ Exklusiv-Glasserie „Fine“
Menge
345,00
0,55
09.11
Schnapsstamperl 2 cl
15
0,55
EUR/Stück
09.12
Cognacschwenker CASINO
12
0,55
09.13
Amari-/Ramazottiglas 2 cl/4 cl
20
0,55
04.01
Sektglas „Fine“
33
0,65
04.02
Weißweinglas „Fine“
24
0,65
04.03
Rotweinglas „Fine“
24
0,65
04.04
Wasserglas „Fine“
33
0,65
Stand: Juni 2012
14.3
Vermietung von Geschirr
Alles für Ihr Fest GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 7
ŷ Biergläser
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
Einheit
EUR/Stück
09.14
Bierseidel „Gambrinus“ – 0,3 l
24
0,55
09.07
Bierseidel „Gambrinus“ – 0,4 l
20
0,55
09.01
Bierseidel „Gambrinus“ – 0,5 l
18
0,55
09.02
Bierglas „Willy“ – 0,25 l
40
0,55
09.03
Bierglas „Willy“ – 0,5 l
24
0,55
09.04
Weizenbierglas „Bavaria“ – 0,3 l
33
0,55
09.05
Weizenbierglas „Bavaria“ – 0,5 l
24
0,55
09.06
Biertulpe „Hector“ – 0,3 l
33
0,55
09.09
Bierstange „Kölsch“ – 0,2 l
40
0,55
Bezeichnung
Einheit
Menge
EUR/Stück
12.01
Brotteller 16 cm
48
0,55
12.02
Dessertteller 20 cm
36
0,55
12.03
Speiseteller 25 cm
30
0,55
12.05
Suppenteller 21 cm
36
0,55
12.06
Suppentasse
15
0,55
12.07
Kaffee-/Cappuccinotasse mit
Unterteller
12
1,00
12.09
Espressotasse mit Unterteller
24
1,00
12.26
Latte-Macchiato-Glas mit
Unterteller
12
1,00
12.13
Zuckerdose mit Deckel
0,55
12.14
Milchkännchen 0,15 l
0,55
12.17
Aschenbecher
0,55
12.32
Salz- und Pfefferstreuer, gefüllt
2,00
19.01
Kaffeehaferl (Kaffeebecher)
24
0,55
19.00
Teeglas
24
0,55
ŷ RAK-Porcelain „Classic Gourmet“
14.3
Art.-Nr.
Bezeichnung
Einheit
3,00
Art.-Nr.
Bezeichnung
Einheit
EUR/Stück
13.01
Brotteller 16 cm
48
0,60
13.02
Dessertteller 20 cm
36
0,60
13.03
Speiseteller 28 cm
24
0,60
13.05
Teller tief mit Fahne 17 cm
48
0,60
13.06
Teller tief mit Fahne 26 cm
24
0,60
13.13
Platte – coup 33 cm
1
1,00
13.14
Platte – tailliert 32 cm
1
1,00
13.15
Platte – oval 29 cm
1
1,00
13.16
Platte – tailliert 16 cm
1
0,60
13.17
Platte – oval 14 cm
1
0,60
13.20
Tapas-Teller mit 8 Edelstahllöffeln
4,00
13.40
Salatschale – eckig, hoch 14 cm
0,60
13.41
Salatschale – eckig, hoch 28 cm
4,00
13.42
Salatschale – eckig, hoch 35 cm
6,00
13.43
Salatschale – eckig, flach 40 cm
6,00
13.50
Brotkorbschiffchen – 32 cm
1,50
13.51
Brotkorbschiffchen – 45 cm
2,00
13.52
Brotkorbschiffchen – 70 cm
3,00
ŷ Exklusiv-Porzellan „Fingerfood“
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
10.10
Schälchen oval „Signature“ – 11 cm
EUR/Stück
0,50
10.11
Oliventeller oval „Signature“ – 9 cm
0,50
10.20
Schälchen eckig „Fine Dining“ – 13 cm
0,50
EUR/Stück
10.21
Schälchen oval „Fine Dining“ – 12,5 cm
0,50
10.30
Gourmetschälchen „Pronto“ – 12 cm
0,50
Cremefarbenes Hotelporzellan
Menge
1,00
Salz- und Pfefferstreuer, gefüllt
Weißes Hotelporzellan im innovativen Design
Rundes Porzellan in frischem Design
Art.-Nr.
Aschenbecher
ŷ Exklusiv-Porzellan Schönwald „Event“
ŷ Porzellan Schönwald „Avanti“
Menge
16.17
16.32
16.01
Brotteller 16 cm
48
0,55
16.02
Dessertteller 20 cm
36
0,55
10.31
Beilagenschale „Karma“ – oval 16 cm
0,50
10.32
Wellenformschale „Avignon“ 19 cm
0,50
16.03
Mittelteller 23,5 cm
30
0,55
16.04
Speisenteller 27 cm
24
0,55
10.33
Tropfenformschale „Avignon“ 20,5 cm
0,50
Dipschälchen „Anna“ – oval
0,50
16.05
Teller Tief mit Fahne 26 cm
24
1,00
10.34
16.06
Suppentasse mit Unterteller
45
1,00
14.04
Yin-Yang-Schale „Unlimited“ – 15 cm
0,60
14.10
Schale oval, hoch „Unlimited“ – 16 cm
0,60
14.13
Schale oval, flach „Unlimited“ – 22 cm
0,60
16.07
Kaffee-/Cappuccinotasse mit
Unterteller
12
1,60
16.09
Espressotasse mit Unterteller
24
1,00
14.20
Teekanne „Unlimited“ – 0,50 l
3,00
16.13
Zuckerdose mit Deckel
1,00
14.21
Teeschale „Unlimited“ – 0,15 l
0,60
16.14
Milchkännchen 0,15 l
1,00
Stand: Juni 2012
14.3
Vermietung von Geschirr
Alles für Ihr Fest GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 7
ŷ Besteck „Hepp Premium“
20.20
Salatbesteck „Standard“
1,00
passend für Schönwald „Avanti“ & „Generation“
20.21
Saucenlöffel „Standard“
1,00
20.24
Tortenheber „Standard“
1,00
0,55
20.25
Käsebeil „Standard“
1,00
33.20
Sektkübel Edelstahl
2,00
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
Einheit
22.01
Speisemesser
12
EUR/Stück
22.02
Speisegabel
12
0,55
22.03
Suppenlöffel
12
0,55
22.04
Dessertmesser
12
0,55
22.05
Dessertgabel
12
0,55
22.06
Dessertlöffel
12
0,55
22.07
Kaffeelöffel
12
0,55
22.08
Espressolöffel
12
0,55
22.09
Kuchengabel
12
0,55
22.11
Latte-Macchiato-Löffel
12
0,55
ŷ Kaffeemaschinen
Menge
ŷ Exklusiv-Besteck „Hepp Profile“
passend für Schönwald „Event“ & „Unlimited“
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
Einheit
EUR/Stück
21.01
Speisemesser
12
0,65
21.02
Speisegabel
12
0,65
21.03
Suppenlöffel
12
0,65
21.04
Dessertmesser
12
0,65
21.05
Dessertgabel
12
0,65
21.06
Dessertlöffel
12
0,65
EUR/Stück
35.01
Kaffeemaschine Melitta 171 M/125 Tassen/
Std. mit 1 Glaskanne 1,8 l und 10 Filtertüten
45,00
35.02
Weitere Glaskanne 1,8 l für Melitta 171 M
5,00
53.41
100 Filtertüten 202 für Melitta 171 M und
171 MT
9,50
35.10
Wasserkocher 1,7 l
10,00
33.41
ISO-Kaffeekanne 1 l
47.22
Espressomaschine Jura X90 –
230 V/1,35 kW, ca. 30 Tassen pro Std.
309,00
2,50
47.23
Espressomaschine Jura XF 50 –
230 V/1,35 kW, ca 20 Tassen pro Std.
250,00
47.24
Festwasseranschluß für X90 und X9
47.25
Espressomaschine Jura X9 Vollautomat mit
automatischer Milchaufschäumung –
230 V/2,5 kW, ca. 60 Tassen pro Std.
50,00
695,00
ŷ Kaffee & Tee & Milch & Zucker & Snacks
21.07
Kaffeelöffel
12
0,65
Moccalöffel
12
0,65
21.09
Kuchengabel
12
0,65
21.11
Gourmetlöffel
12
0,65
51.56
Espressobohnen – 1000 g
0,65
51.28
Schwarzer Tee – 25 x 1,75 g
Teebeutel
4,50
51.14
Vollmilch 1 l
2,10
Buttermesser
12
ŷ Servicezubehör
14.3
Bezeichnung
21.08
21.14
Menge
Art.-Nr.
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
Menge
Art.-Nr.
51.29
Bezeichnung
Einheit
Kaffee Burkhof gemahlen – 70 g
EUR/Stück
2,80
21,00
51.21
Kaffeesahne – 250 ml
1,80
51.24
Kaffeesahne Port. 20 x 10 g
2,50
51.23
Kaffeesahne Port. 240 x 7,5 g
51.27
Portionszucker – 100 Stück
4,50
51.25
Zucker – 500 g
1,50
51.34
Salzgebäckmischung – 250 g
Pack.
3,00
51.36
Salzstangen – 250 g
Pack.
2,50
51.35
Erdnusskerne gesalzen – 500 g
Pack.
5,00
51.32
Chips – 250 g
Pack.
4,00
30.10
Dessertschale „Fleur“ Ø 12 cm
0,80
30.11
Glasschüssel „Fleur“ Ø 18 cm
1,50
30.12
Glasschüssel „Fleur“ Ø 23 cm
2,00
30.13
Glasschüssel „Fleur“ Ø 27 cm
2,50
33.01
Glaskanne 1,3 l
1,80
30.30
Porzellanschüssel „Tangram“ Ø 20 cm
1,50
30.31
Porzellanschüssel „Tangram“ Ø 24 cm
2,00
30.32
Porzellanschüssel „Tangram“ Ø 28 cm
2,50
18.02
Weißwurstterrine „Löwenkopf“ 2,5 l
5,00
31.08
Etagere, 3-stöckig, 50 x 38 x 32 cm
15,00
51.31
Teegebäck – 500 g
Pack.
6,00
31.05
Edelstahlplatte – eckig, 53 x 32 cm
4,00
51.30
Ital. Kaffeegebäck
„Cantuccini“ – 800 g
Pack.
14,00
31.15
Käsebrett – Rindenbaumscheibe, oval
4,00
31.35
Serviertablett rutschfest, schwarz Ø 32 cm
3,00
32.10
Brotkorb (klein ca. Ø 20 cm)
0,50
32.11
Brotkorb (groß ca. Ø 35 cm)
2,00
13,50
Stand: Juni 2012
14.3
Vermietung von Geschirr
Alles für Ihr Fest GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 4 / 7
ŷ Getränke
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
50.00
Mineralwasser – mit Kohlensäure 12 x 1 l
18,00
50.05
Mineralwasser – ohne Kohlensäure 6 x 1,5 l
18,00
50.06
Johannisbeerschorle 20 x 0,5 l
26,00
50.07
Rhabarberschorle 20 x 0,5 l
26,00
50.08
Holunder-Apfel-Schorle 20 x 0,5 l
26,00
50.10
Orangensaft – 6 x 1 l
18,00
50.14
Apfelsaft – 6 x 1 l
18,00
50.20
Coca-Cola – 12 x 1 l
26,00
50.21
Coca-Cola light – 12 x 1 l
26,00
50.25
Fanta – 12 x 1 l
26,00
50.27
Sprite – 12 x 1 l
26,00
50.22
Mix: 4 x 1 l Coca-Cola/4 x 1 l Fanta/4 x 1 l
Sprite
26,00
50.30
Pils – 24 x 0,33 l
26,00
50.35
Helles Bier (Export) – 20 x 0,5 l
26,00
50.36
Weißbier – 20 x 0,5 l
26,00
50.37
Weißbier – 24 x 0,33 l
26,00
50.40
Prosecco 0,75 l
12,00
Menge
ŷ Konferenzgetränke
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
50.80
Mineralwasser „Gourmet“ – 20 x 0,25 l
30,00
50.81
Mineralwasser „Naturell“ – 20 x 0,25 l
30,00
50.82
Orangensaft – 30 x 0,2 l
32,00
50.83
Apfelsaft – 30 x 0,2 l
32,00
50.84
Coca Cola – 24 x 0,2 l
30,00
50.85
Coca Cola light 24 x 0,2 l
30,00
50.18
Bionade 24 x 0,33 l Litschi
32,00
50.19
Bionade 24 x 0,33 l Holunder
32,00
Art.-Nr.
51.90
51.91
Bezeichnung
Eiswürfel – im Thermobehälter 15 l
Crushed Ice – im Thermobehälter 15 l
14.3
Art.-Nr.
Bezeichnung
8,00
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
32.57
Suppentopf elektr. 10 l
– Altern. Würstelkocher
30,00
35.24
Mikrowelle 800 W/17 l
30,00
35.40
Einzelkochplatte 220 V
20,00
35.41
Doppelkochplatte 220 V
25,00
35.48
Induktionskochfeld 30 cm/230 V
35,00
35.49
Salamander 2 kW/230 V
80,00
35.50
Elektroherd 2-Platten „Gastro“ –
5,2 kW/380 V
150,00
35.69
Hockerkocher – 40 cm, 5,2 kW/16 A/380 V
120,00
33.72
Wärmewagen – 20 x 1/1 GN, 0,76 kW/230 V
240,00
33.81
Bain-Marie (Wasserbad) mit Ablaufhahn 1/1
Auftisch –1,5 kW/230 V
50,00
35.63
Rational Combidämpfer CM 61 6 x 1/1 GN
– 16 A/380 V
400,00
35.60
Rational Combidämpfer CM 101 auf Hordengestell 10 x 1/1 GN – 32 A/380 V
800,00
47.50
Gewerbliche Spühlmaschine inkl. Zubehör
– 16 A/380 V 60*60*85
614,00
47.51
Gläserspühlmaschine inkl. Wasserfilter und
Zubehör – 16 A/380 V
664,00
35.72
Kühlschrank 135 l/85 x 55 x 60 cm/
0,6 kWh/24
60,00
35.70
Kühlschrank 226 l/134 x 55 x 60 cm/
0,6 kWh/24
80,00
35.71
Kühlschrank mit Gefrierfach in Blau
144 x 55 x 60 cm
80,00
ŷ Mobiliar für Standparty
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
Bistrostehtisch klappbar „Hammerschlag“
Ø 85 cm
8,50
36.52
Barhocker „Chrome“ mit weißem Sitzpolster
6,50
15,00
36.45
Multitisch hoch 200 x 80 x 110
40,00
15,00
36.44
Multitisch 200 x 80 x 75
35,00
36.46
Beleuchtung weiß für Multitisch
10,00
36.45
Thekenaufsatz für Multitisch
EUR/Stück
ŷ Küchenzubehör
Menge
5,00
Kochtopf (groß)
36.02
ŷ Eis
Menge
Kochtopf (klein)
34.21
ŷ Küchengeräte
Weitere Getränke auf Anfrage
Menge
34.20
EUR/Stück
32.35
Geschirrhandtuch
2,50
34.01
Brotmesser
3,00
34.02
Großes Küchenmesser
3,00
34.03
Kleines Küchenmesser
1,00
34.04
Schneidbrett
3,00
34.10
Gebäck- oder Wurstzange
2,00
5,00
Tischwäsche auf Anfrage verfügbar! Diese Preise gelten nur für
Standpartys oder Tageslieferung! Preise für die gesamte Messedauer auf Anfrage!
Stand: Juni 2012
14.3
Vermietung von Geschirr
Alles für Ihr Fest GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 5 / 7
ŷ Wasserspender / Watercooler
ŷ Getränkespender
Wasserspender für gekühltes/ungekühltes Wasser
Menge
Art.-Nr.
33.65
Bezeichnung
Watercooler Tower mit Becherspender
50.70
Wasser in der 18,9 l Flasche
53.95
100 Becher
für alkoholfreie Getränke
EUR/Stück
Menge
100,00
15,00
5,00
ŷ Verbrauchsartikel
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
47.02
Premix Oberthekenkühler „Senator 150”
fünfleitig – B 40,5 x H 51,5 x T 63,5 cm
384,00
50.55
Coca-Cola – 18 l PRE-Mix
45,00
50.59
Coca-Cola Light – 18 l PRE-Mix
45,00
50.56
Fanta – 18 l PRE-Mix
45,00
50.57
Bonaqua – 18 l PRE-Mix
42,00
ŷ Getränkespender
53.50
Flaschenöffner
0,50
53.51
Korkenzieher mit Flaschenöffner
3,50
53.52
Dosenöffner
3,50
53.53
Sektflaschenverschluss
3,50
53.54
Schere
3,50
53.55
Gläserspülbürste – 3-fach kurz mit
Saugknöpfen
8,50
53.60
Aschenbecher Glas/rund
1,50
50.51
Pils 30-l-Fass
90,00
53.31
Vliestuch „Tetra“ 38 x 40 cm
1,00
50.53
Weißbier 30-l-Fass
90,00
53.32
Handspülmittel – Konzentrat 500 ml
3,00
53.39
Küchenpapierrolle – 2 Stück
3,00
53.35
Servietten, weiß – 250 Stück
9,50
53.92
Müllbeutel 20 Stück
5,00
für Bier
Menge
Art.-Nr.
Bezeichnung
EUR/Stück
47.01
Bierdruckanlage „Junior 120” mit 2 Hähnen
inkl. CO2 -Flasche – unter- und oberbaufähig
50.50
Münchner Hell 30-l-Fass
384,00
90,00
Die angegebenen Preise beziehen sich pro Stück für die Dauer einer Messe oder
Veranstaltung inkl. Anlieferung/Abholung an den bzw. vom Stand und Endreinigung.
Für Standpartys oder Tageslieferungen berechnen wir 50% des Leihpreises!
Nach Rechnungstellung buchen wir den Rechnungsbetrag von Ihrer Kreditkarte ab und senden Ihnen die Originalrechnung und den Abbuchungsbeleg
per Post zu.
Tägliche Reinigung
Zusätzlich bieten wir Ihnen den Service, die Mietgegenstände (Gläser/Geschirr/
Besteck) täglich nach Messeschluss zu reinigen und vor Messebeginn wieder anzuliefern.
Hierfür berechnen wir einen Aufschlag von 25% pauschal des Gesamtleihpreises
(von Gläsern/Geschirr/Besteck) pro Wechsel inkl. Lieferung und Abholung.
Bitte geben Sie uns nachstehend Ihre Kreditkartennummer bekannt:
Wir wünschen die tägliche Reinigung unserer bestellten Mietgegenstände (Gläser/Geschirr/Besteck).
Farbige Abbildung unseres Verleihsortiments im Internet: www.mietgeschirr.de
Euro-Card
MasterCard
Visa Card
Name
Kartennummer
Kartenprüfnummer (3- oder 4-stelliger Code auf Kartenrückseite)
gültig bis
Ort / Datum
14.3
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Vermietung von Geschirr
Alles für Ihr Fest GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
14.3
Seite 6 / 7
ŷ Liefer- und Geschäftsbedingungen
§ 1 Die gemieteten Artikel und Geräte sind Eigentum der Firma „Alles für Ihr Fest
GmbH“ Verleih- und Veranstaltungsservice München.
§ 2 Die Mietpreise verstehen sich als Nettopreise zuzügl. der gesetzl. MwSt.
Die Anlieferung im Messegelände München erfolgt ab 20,00 EUR kostenfrei. Der Mietpreis wird vor Übernahme fällig, ansonsten bei Übernahme
zuzüglich einer Kaution in Höhe des dreifachen Brutto-Mietbetrages.
§ 3 Bei Rechnungstellung ins Ausland wird eine pauschale Bankbearbeitungsgebühr von 15,00 EUR (Europa) netto erhoben.
§ 4 Der Vermieter haftet in keiner Weise für eventuell auftretende Schäden an Leib
und Garderobe durch die Benutzung der Mietartikel. Eventuelle Schadensersatzansprüche dritter Personen trägt der Mieter. Die Haftung des Mieters beginnt mit der Anlieferung an den Stand. Dies gilt auch, wenn der Stand nicht
besetzt ist.
§ 5 Die Gegenstände sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Bruch sind vom Mieter offen zu legen und in Höhe des Bruchpreises zu ersetzen.
§ 6 Eine Stornierung des Leihauftrages durch den Mieter ist bis zum 7. Tag vor
Auslieferung möglich. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet.
Bei Bestellungen 2 Tage vor Messebeginn wird ein Zuschlag von 20% erhoben.
Ausgenommen hiervon sind Zusatzbestellungen zu bestehenden Aufträgen.
Rücknahme von Getränken (Heiß- und Kaltgetränke) erfolgt nur in kompletten
Gebinden und gegen Rücknahmegebühr!
14.3
§ 7 Bei Messeschluss ist das Mietinventar in die dafür vorgesehenen Transportkisten zur Abholung bereit zu stellen (gilt auch für täglichen Wechsel).
– Geschirr und Transportkisten sind in einwandfreiem Zustand, sortenrein und
korrekt gepackt zurückzugeben.
– Gläser mit der Öffnung nach oben in die vorgesehene Transportkiste mit Gefache stellen.
– Lebensmittelreste sind vom Geschirr zu entfernen und Getränkereste auszuschütten.
– Die Gefache der Transportkisten nicht entfernen und die Messestandaufkleber
nicht beschädigen.
Bei Nichtbeachtung behalten wir uns eine erhöhte Reinigungsgebühr und Schadensersatz vor.
§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.
§ 9 Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der Messe
München GmbH (MMG) zustande.
Für weitere Servicedienstleistungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Stand: Juni 2012
14.3
Vermietung von Geschirr
Alles für Ihr Fest GmbH
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 7 / 7
Gläser
Glasserie „Mondial“
Exklusiv Glasserie „Fine“
Spezialgläser
Spezialgläser
Porzellan
Besteck
Porzellan
Schönwald „Avanti“
Exklusiv Porzellan
Schönwald „Event“
Exklusiv Porzellan
Schönwald „Event“
Exklusiv Porzellan
„Fingerfood“
Servicezubehör
Besteck „Hepp Premium“
Biergläser
Exklusiv-Besteck „Hepp
Profile“
Kaffeemaschinen
Servicezubehör
Servicezubehör
Küchengeräte
Kaffeemaschine
Melitta 171 M
Espressomaschine
Jura X90
Espressomaschine
Jura X9 Vollautomat
Küchengeräte
Küchengeräte
Mobiliar
für Standparty
Küchengeräte
14.3
Bistrotisch, Barhocker
Mobiliar
Stand: Juni 2012
Weitere Lieferanten
von gastronomischen Leistungen
14.4
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productronica
12. – 15. November 2013
Neben den Servicepartnern Hoffmann Gastronomie & Catering GmbH & Co. KG, Käfer Service GmbH und Alles für Ihr Fest GmbH unterstützen Sie auch folgende
Servicepartner mit Getränken, Schankanlagen und Catering gerne bei Ihrem Messeauftritt:
ŷ Getränke und Schankanlagen
Agnes Bernrieder GmbH
Getränkevertrieb, Schankanlagen
Münchener Straße 30, 85667 Oberpframmern
Tel. +49 8093 5224, Fax +49 8093 2953
Mobil +49 179 7837074
[email protected],
www.bernrieder-getraenke.de
getraenke-maX GmbH
Getränkevertrieb
Hauptstraße 14, 85737 Ismaning
Tel. +49 89 967224, Fax +49 89 963805
[email protected]
Getränke Widmann GmbH
Schankanlagen
Melchior-Huber-Straße 36, 85652 Ottersberg
Tel. +49 8121 8453
Mobil +49 177 2228453
[email protected], www.schanktec.de
North Market GmbH
Getränke
Untere Dorfstraße 7a, 85405 Nandlstadt
Tel. +49 8756 913859, Fax +49 8756 913887
Mobil +49 171 1773296
[email protected]
Porta & Cortes GmbH & Co. KG
Schankanlagen
Ulmenstraße 9, 82131 Gauting
Tel. +49 89 14959596, Fax +49 89 14959597
Mobil +49 177 2447028
[email protected]
ŷ Catering
Arena One GmbH
Catering & Events
Spiridon-Louis-Ring 7, 80809 München
Tel. +49 89 350948540, Fax +49 89 350948541
[email protected], www.arena-one.com
Falken Feinkost Party-Service H. Draxler
Koppstraße 4, 81379 München
Tel. +49 89 658953, Fax +49 89 655881
Mobil +49 170 4087113
[email protected], www.falkenfeinkost.de
Impuls & Catering Service Josef Able
Hardenstraße 11a, 80935 München
Tel. +49 89 31288674, Fax +49 89 31288673
Mobil +49 171 4212911
[email protected], www.able-muenchen.de
LPS Event Catering GmbH
Einsteinstraße 14, 85716 Unterschleißheim
Tel. +49 89 37405021, Fax +49 89 37405026
Mobil +49 170 7636702
[email protected], www.lps.de
Stürzer Catering GmbH
Ehamostraße 12, 85658 Egmating
Tel. +49 8095 906670, Fax +49 8095 2577
[email protected], www.stuerzer-service.de
14.4
Stand: Juni 2012
15.1
IBC
Kopier-, Druck-, Fax-,
Internet- und Bürodienstleistungen
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Außerhalb der Messelaufzeiten: Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-24989
Während der Messe: Neue Messe Halle B3, Raum 3.1 (Atrium)
Tel. +49 89 949-27402/06 Fax +49 89 949-27403
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor- / Durchwahl
Telefax mit Vor- / Durchwahl
ŷ IBC Services
Kopieren, Faxen, Drucken, Scannen, PC- und Internetnutzung
Bezeichnung
Papier/Format
Anzahl
Blatt/EUR1)
schwarz/weiß
farbig
1x
2,50
DIN A4, Papier 80–90 g/m2
je Stück
0,30
DIN A3, Papier 80–90 g/m2
je Stück
0,60
DIN A4, Papier 80–90 g/m2
je Stück
0,80
DIN A3, Papier 80–90 g/m2
je Stück
1,60
Bezeichnung
Anzahl
Blatt/EUR1)
je Blatt
1,50
Heft
4,00
Overhead Folien
DIN A4, wie Kopien, Digital-Prints, zzgl.
Bindearbeiten
Ringwire (Drahtbindung)
Bezeichnung
Papier/Format
Anzahl
Blatt/EUR1)
Laminierungen beidseitig stark, 125 my
1x
5,00
DIN A4
je Stück
2,50
DIN A3
je Stück
3,50
Papier/Format
Anzahl
Blatt/EUR1)
1. Seite
Bezeichnung
Poster/Plakate ab druckfähiger Datei
1x
Setup
8/0 farbig
15.1
Anzahl
Blatt/EUR1)
75 mm breit 40 mm hoch wahlweise mit Nadel oder Clip
je Stück
8,50
Bezeichnung
Anzahl
Blatt/EUR1)
Namensschilder Acryl-Profiglas, inkl. Beschriftung
Digital-Prints ab druckfertiger Datei
Kopien ab Aufsichtsvorlage
1. Druck
Bezeichnung
10,00
Papier 120 g/m2
lfm
42,50
Fotopapier 190 g/m2
lfm
49,90
PCV selbstklebend
lfm
64,90
Papier/Format
Scans (jpg, pdf, tiff)
1. Scan
DIN A4
schwarz/weiss
DIN A4
je Motiv
1,00
farbig
DIN A4
je Motiv
2,00
Anzahl
Blatt/EUR1)
CD
je Stück
1,50
CD brennen
je Stück
7,00
DVD
je Stück
3,00
DVD brennen
je Stück
9,00
Bezeichnung
5,00
CD/DVD
USB Stick
15,00
4.0 GB inkl. Daten kopieren
Internet
2,00
Internetnutzung/je 10 min
Fax
Empfang und Druckservice
je Seite
0,20
1x
1,00
je Seite
0,50
Versand-Service innerhalb Europas
je Seite
1,00
Versand-Service außerhalb Europas
je Seite
1,50
Versand-Service Grundgebühr
Versand-Service im Inland
1)
Preise sind Bruttopreise inkl. MwSt.
Stand: Juni 2012
IBC
Kopier-, Druck-, Fax-, Internet- und Bürodienstleistungen
productronica
12. – 15. November 2013
15.1
Seite 2 / 2
ŷ Druckservices
ŷ IBC Office Services
Flyer, Broschüren und Visitenkarten
Bezeichnung
Drucksachen, die Sie für Ihren Messeauftritt benötigen, produzieren wir gerne vorab
mit Lieferung an Ihren Messestand.
Hierzu senden Sie uns Ihre Anfrage einfach per Mail, wir werden diese umgehend
bearbeiten.
[email protected]
Sekretariat-Service auf Anfrage
Dokumenterstellung nach Vorlage, je angefangene DIN A4-Seite
Dokumenterstellung nach Diktat
Aufschlag für Englisch / je Seite
Sonderleistungen
Bitte
Bezeichnung
ankreuzen
Express-Zuschlag, 24 Stunden
EUR2
+ 100 %
einfacher Datencheck
20,00
Korrekturabzug
Die Preise verstehen sich ab druckfähiger Datei (pdf)
15,00
Stapelschnitt je Schnitt
2,00
Preise sind Bruttopreise inkl. MwSt.
2)
Preise sind Nettopreise zzgl. 19 % MwSt.
1)
ŷ Anfrage für Ihre sonstigen Wünsche:
Ort / Datum
15.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
15.2
Konferenz- und
Besprechungsräume
Seite 1 / 3
productronica
12. – 15. November 2013
Zweifach einreichen!
Bitte senden an:
Team CRS
Tel. +49 89 949-21231 Fax +49 89 949-9721231
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und Auftrag des vorgenannten Ausstellers – bei der Messe München GmbH (MMG) folgende anzumietenden Räumlichkeiten: Der Miet vertrag
kommt erst nach Bestätigung durch die MMG, die der Textform bedarf, zustande. Die Bestätigung der MMG hängt u.a. auch davon ab, ob die Räum lichkeiten zur gewünschten Zeit zur Verfügung stehen.
Raumbeschilderung oder Titel der Veranstaltung
ŷ Hinweise
ŷ Besprechungsräume
– Bitte beachten Sie, dass die Konferenz- und Besprechungsräume ausschließlich
an Aussteller vermietet werden.
– Bitte beachten Sie, dass in unseren Konferenz- und Besprechungsräumen
absolutes Rauchverbot herrscht.
– Lastenaufzugführer erforderlich (30,00 EUR pro Stunde zzgl. MwSt.)?
(Mietdauer 1 Tag, Standardbestuhlung in Blockform)
der A-Hallen bzw. C-Hallen
Bitte
ankreuzen
Grundfläche
in m2
Sitzplätze im Tischblock
EUR
ca. 17
4
210,00
ŷ Konferenzräume der A-Hallen
ca. 21
8
260,00
ca. 27
10
334,00
(Mietdauer: 0,5 Tage/1 Tag)
ca. 34
14
420,00
ca. 37
12
457,00
Ja
Bitte
ankreuzen
Nein
Grundfläche
in m2
Sitzplätze mit
Tischbestuhlung
Sitzplätze mit
Reihenbestuhlung
EUR
60
15
30
556,00/742,00
120
45
90
1.112,00/1.483,00
180
80
160
1.669,00/2.225,00
ca. 42
18
519,00
ca. 51
24
630,00
ŷ Mietzeitraum
Bitte den gewünschten Mietzeitraum eintragen.
ŷ Konferenzräume der B-Hallen
Datum
Ort / Datum
15.2
Datum
Datum
Datum
Ganzer Tag
(Mietdauer: 0,5 Tage/1 Tag)
Bitte
ankreuzen
Datum
Grundfläche
in m2
Sitzplätze mit
Tischbestuhlung
Sitzplätze mit
Reihenbestuhlung
EUR
62
15
30
575,00/766,00
91
40
80
844,00/1.125,00
124
70
140
1.168,00/1.557,00
Messebeginn
bis 13 Uhr
Ab 14 Uhr
bis Messeende
Mit dem Angebot erhalten Sie die entsprechenden Bestellformulare für die gegebenenfalls benötigte Ausstattung sowie Kommunikations- und Medientechnik. Mit der Einreichung der Bestellung werden die Allgemeinen Mietbedingungen für Konferenz- und
Besprechungsräume auf Seite 2 rechtsverbindlich anerkannt. Sämtliche vorgenannten
Preise sind Nettopreise, die sich um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
15.2
Konferenz- und Besprechungsräume
productronica
12. – 15. November 2013
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ŷ Allgemeine Mietbedingungen für Konferenz- und Besprechungsräume
1. Die Einreichung der Bestellung bei der MMG stellt das Vertragsangebot dar,
von dem der Mieter nach dessen Eingang bei der MMG nicht mehr zurücktreten kann. Der Vertrag über die Anmietung der Räumlichkeiten kommt erst mit
der Bestätigung der MMG, die der Textform bedarf, zustande. Die Bestätigung
durch die MMG stellt zugleich auch die Vertragsannahme dar, die grundsätzlich
erst nach der Zulassung des Mieters als Aussteller zu der während der Mietzeit
auf dem Gelände der Messe München stattfindenden Messe erfolgen kann. Die
MMG ist berechtigt, dem Mieter innerhalb der von ihm gewählten Kategorie einen Konferenz- und Besprechungsraum zuzuweisen.
2. Die Miete wird mit der Schlussrechnung in Rechnung gestellt. In der Miete sind die
Nebenkosten des normalen Energieverbrauchs, Belüftung, sowie die Aufbauendund Schlussreinigung enthalten. Ein darüber hinausgehender Energieverbrauch,
z. B. Zusatzbeleuchtung, sowie eine über eine normale Reinigung hinausgehende
Verschmutzung von Boden und Wänden werden dem Mieter gesondert zu den
während der Mietzeit gültigen MMG-Preisen in Rechnung gestellt.
3. Die Räumlichkeiten sind in der Regel mit Konferenzraumtischen und -stühlen
ausgestattet. Etwaige vom Mieter gewünschte Änderungen der Einrichtungen
werden, soweit sie von der MMG vorgenommen werden können, zu den zur
Mietzeit gültigen Preisen vorgenommen. Telefon-, Telefaxanschlüsse, audiovisuelle Anlagen und andere Einrichtungen werden, soweit vorhanden, dem Mieter durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen zu den zur Mietzeit gültigen Preisen
zur Ver fügung gestellt.
4. Sofern erforderlich ist der Mieter verpflichtet, den von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen angebotenen Ordnungs-, Garderoben- und Toilettendienst einzusetzen. Diese Dienste werden dem Mieter zu den zum Zeitpunkt der Veranstaltung
gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
5. Die MMG ist berechtigt, dem Mieter die Überlassung des Mietgegenstandes so
lange zu verweigern, bis er sämtlichen bis zum Beginn der Mietzeit fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MMG nachgekommen ist.
6. Die MMG übergibt den Mietgegenstand und die mitzubenutzenden Gemeinschaftseinrichtungen zu Beginn der Mietzeit in gereinigtem und für die vertragsgegenständliche Nutzung geeignetem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, die
Mieträume und die mitzubenutzenden Gemeinschaftseinrichtungen schonend
und pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Dem Mieter ist es insbesondere nicht gestattet, Nägel und sonstige Befestigungen an den Decken, Wänden, Türen und Böden anzubringen. Der Zustand der
Mieträume wird vor Beginn und nach Beendigung der Mietzeit von der MMG
festgestellt.
7. Die Belegung von Konferenzräumen hat nach dem jeweils gültigen, von der städtischen Branddirektion genehmigten Bestuhlungs- und/oder Tischplan zu erfolgen. Zusätzliche Einbauten sowie Änderungen im gültigen Bestuhlungs- und/
oder Tischplan bedürfen der vorherigen Genehmigung der städtischen Branddirektion, welche die MMG im Auftrag des Mieters auf Kosten des Mieters einholt.
Der Mieter hat der MMG diesbezüglich die geeigneten Pläne zur Verfügung zu
stellen. Eventuell mit der Genehmigung verbundene Auflagen sind vom Mieter
ebenfalls zu seinen Lasten zu erfüllen. Sofern für Besprechungsräume genehmigte Bestuhlungs- und/oder Tischpläne vorliegen müssen, gilt die vorstehende
Regelung entsprechend. Dem Mieter obliegt insoweit eine Erkundigungspflicht.
Änderungen der Möblierung der Büroräume sind mit der MMG abzustimmen.
Wünsche bezüglich der Bestuhlung sind der MMG bis spätestens 10 Tage vor
Mietbeginn mitzuteilen. Bei Änderungen nach diesem Termin ist die MMG berechtigt, für jede Änderung eine Änderungspauschale in Höhe von 50,00 EUR
zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Änderungen erforderlich sind, nachdem die
Leistungen bereits erbracht wurden. Sollte der Mieter die gesetzlichen Bestimmungen verletzen, so stellt er die MMG in jeder Hinsicht schad- und klaglos.
8. Sofern die MMG dem Mieter Schlüssel für die vertragsgenständlichen Räumlichkeiten ausgehändigt hat, ist der Mieter verpflichtet, mit Ablauf der Mietzeit
die ihm ausgehändigten Schlüssel dem von der MMG benannten Beauftragten
zurückzugeben. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist die MMG berechtigt, die Schließungen der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, die mit den nicht oder nicht rechtzeitig zurückgegebenen
Schlüsseln geschlossen werden können, gegen die Zahlung einer Gebühr in
Höhe von 120,00 EUR umzuprogrammieren. Die MMG ist befugt, für jeden ausgehändigten Schlüssel eine angemessene Kaution zu verlangen, die verfällt,
wenn der Mieter den Schlüssel nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt.
9. Veränderungen an den Räumen und an den haustechnischen Installationen darf
der Mieter nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der MMG durchführen.
15.2
Nach Beendigung der Mietzeit ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Mit der Durchführung derartiger Maßnahmen dürfen nur die MMG oder ihre
Vertragsfirmen beauftragt werden.
10. Der Mieter ist nicht befugt, die Einrichtungsgegenstände, mit denen die MMG die
Räumlichkeiten versehen hat, ohne vorherige Zustimmung der MMG aus den
Räumlichkeiten zu entfernen. Bei Verstoß ist die MMG berechtigt, vom Mieter
eine Aufwendungspauschale in Höhe von 50,00 EUR zu verlangen.
11. Der Mieter darf die Räume nur als Konferenz-, Besprechungsräume bzw. Büros
nutzen. Andere Nutzungen, wie z. B. Übernachtungen, sind nicht gestattet.
12. Die Verkehrsflächen und Andienungszonen dürfen von der MMG, den Mietern
im Messegelände und deren Kunden mitbenutzt werden. Der Mieter hat dafür
zu sorgen, dass durch seine Veranstaltung, die er in den mietgegenständlichen
Räumlichkeiten durchführt, der Betrieb auf dem Messegelände nicht behindert
wird. Der Mieter hat weiterhin dafür zu sorgen, dass die übrigen Nutzer des Messegeländes nicht belästigt werden.
13. Der Mieter darf die Mieträume nur mit vorheriger Zustimmung der MMG, die der
Textform bedarf, untervermieten. Im Falle der Untervermietung ist den Untermietern die Erfüllung der dem Mieter nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen aufzuerlegen. Der Mieter haftet gegenüber der MMG für die Erfüllung der
Vertragsbestimmungen durch die Untermieter. Auch im Fall der Untervermietung
bleibt der Mieter gleichwohl für die Erfüllung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen verantwortlich.
14. Der Mieter tritt der MMG zur Sicherung ihrer Forderungen aus diesem Vertrag
seine sich aus den Untermietverhältnissen ergebenden Ansprüche gegen die
Untermieter ab. Der Mieter ist berechtigt und ermächtigt, diese Forderungen
gegen die Untermieter jederzeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
einzuziehen und auch gerichtlich geltend zu machen. Dies gilt so lange bis der
Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MMG in Verzug gerät,
die MMG den betreffenden Untermietern die Forderungsabtretung im Außenverhältnis offen gelegt und den Mieter hierüber benachrichtigt hat. Bevor die MMG
die Sicherungsabtretung gegenüber den Untermietern offenlegt, unterrichtet sie
den Mieter, dass die MMG dies zu tun beabsichtigt. Die MMG wird die abgetretenen Ansprüche insoweit an den Mieter zurückabtreten, als die aus diesem
Vertrag resultierenden Forderungen der MMG gegen den Mieter erfüllt werden.
15. Drahtgebundene Telekommunikationseinrichtungen dürfen nur von der MMG
bereitgestellt werden. Die MMG darf ihre Leistungen durch Subunternehmer erbringen. Kommunikations- und Medientechnik können über das entsprechende
Bestellformular bestellt werden.
16. Der Mieter gestattet den von der MMG auf dem Messegelände zugelassenen
Firmen, dass sie innerhalb und außerhalb des Mietobjektes auf dem Messegelände im Rahmen ihrer mit der MMG geschlossenen Verträge gewerblich tätig
werden. Der Mieter hat das Recht, anderen als den von der MMG auf dem Messegelände zugelassenen Firmen den Zutritt zu den von ihm gemieteten Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dieser Regelung andere Regelungen dieses Mietvertrages nicht entgegenstehen.
17. Speisen und Getränke sind insbesondere aus abwicklungstechnischen Gründen
ausschließlich von den zuständigen Messegastronomen und den von der MMG
zugelassenen Catering- und Getränkediensten zu beziehen. Bei Bewirtungen ist
ausschließlich Mehrweggeschirr zu verwenden. Eine evtl. notwendige Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz für die Abgabe von Speisen und Getränken
ist beim Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80313 München, zu beantragen.
18. Während der Mietzeit leistet die MMG den Anordnungen und Weisungen des
Mieters im Rahmen der technischen Gegebenheiten Folge. Der Mieter haftet für
sämtliche Schäden, die das MMG-eigene Personal in Erfüllung der Weisungen
des Mieters verursacht, gleichgültig ob mit oder ohne Verschulden, es sei denn,
dass der Schadensverursacher vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
19. Der Mieter hat die Haus- und Benutzungsordnung für das Messegelände
(Messe München) zu beachten. Außerdem verpflichtet sich der Mieter, die am
01.01.2008 in Kraft getretene Versammlungsstättenverordnung (VStättV) einzuhalten.
20. Im Bereich der Landeshauptstadt München ist durch städtische Satzung die
Trennung aller gewerblichen Abfälle in bestimmte recyclingfähige Stoffgruppen
(Papier, Pappe, Kartonagen; Holz; Metalle; Kunststoffe; Glas) sowie brennbaren
und nicht brennbaren Restmüll zwingend vorgeschrieben. Der Mieter ist verpflichtet, die Trennung der bei ihm anfallenden gewerblichen Abfälle selbst vorzunehmen. Sollte der Mieter zur Trennung der Abfälle nicht in der Lage sein, so
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hat er die Kosten für die Sortierung der Abfälle zu tragen. Der Mieter hat in jedem
Fall die Kosten für den Transport der Abfälle, die im Rahmen seiner Veranstaltung anfallen, sowie für die Entgelte der Wiederverwertungsunternehmen, Deponien und Heizwerke zu zahlen. Dem Mieter wird empfohlen, gegebenenfalls in
Abstimmung mit der MMG alle Möglichkeiten zur Abfallvermeidung, zur direkten
und getrennten Erfassung der Abfälle sowie zur direkten Wiederverwertung auszuschöpfen.
21. Das Anbringen von Dach- und Außenantennen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der MMG gestattet und darf nur durch fachkundige Kräfte vorgenommen
werden. Hochfrequenzgeräte dürfen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde in Betrieb genommen werden.
22. Die MMG ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn der Mieter fällige
Zahlungen, die er aufgrund dieses Vertrages zu leisten hat, nicht geleistet hat,
die MMG ihn unter Setzung einer Nachfrist von 5 Tagen zur Zahlung aufgefordert hat und die Zahlung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist. In diesem Fall
ist die MMG auch berechtigt, vom Mieter die vertraglich vereinbarte Miete als
pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Das Recht der MMG, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Mieter kann eine
Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes fordern, wenn er nachweist,
dass der MMG nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht der MMG,
Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.
23. Die MMG ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten bzw. den Mietvertrag
außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter eine wesentliche Pflichtverletzung begangen hat und der MMG ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Die in Nr. 22 Satz 2 – 5 getroffene Schadensersatzregelung gilt
entsprechend.
24. Hat der Mieter seine Teilnahme als Aussteller oder Mitaussteller an der während
der Mietzeit auf dem Gelände der Messe München stattfindenden Messe abgesagt oder hat der Mieter bis zum Beginn des letzten Aufbautages dieser Messe
seine Standfläche nicht in Besitz genommen, ist die MMG berechtigt, von dem
Vertrag über Konferenz- und Besprechungsräume zurückzutreten oder diesen
Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
25. Kann der Mieter aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, von der Mietsache nicht den vereinbarten Gebrauch machen, so bleibt er grundsätzlich zur
Zahlung der Miete verpflichtet. Gleiches gilt, wenn der Mieter infolge höherer
Gewalt oder aus anderen von der MMG nicht zu vertretenden Gründen von der
Mietsache nicht den vereinbarten Gebrauch machen kann. Zeigt er der MMG
seine Verhinderung an, so gilt hinsichtlich der zu zahlenden Ausfallentschädigung in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Zugangs der Anzeige vor dem offiziellen Messebeginn Folgendes:
Zugang der Anzeige
bis 6 Wochen vor Messebeginn: 25% der vertraglich vereinbarten Miete
bis 2 Wochen vor Messebeginn: 50% der vertraglich vereinbarten Miete
für die Zeit danach:
100% der vertraglich vereinbarten Miete
Die MMG wird sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen
Vorteile anrechnen lassen, welche sie aus einer anderweitigen Verwertung des
Gebrauchs erlangt, und zwar im Verhältnis der nach der vorstehenden Staffel
reduzierten Miete zur vertraglich vereinbarten Miete.
26. Die MMG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt,
Streiks oder sonstige von ihr nicht zu vertretenden Ausfälle oder Leistungsschwankungen in der Energieversorgung eintreten. Das gilt auch für die Benutzung der elektroakustischen Anlagen. Die MMG haftet für Körperschäden
(Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer
Pflichtverletzung beruhen, die die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der MMG, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die MMG haftet ferner für sonstige
Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
durch die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
In diesen Fällen haftet die MMG nur, wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt, und dann auch nur bis zur
Höhe der 3-fachen Nettomiete; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber
Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.
27. Der Mieter verpflichtet sich, die MMG von allen Ansprüchen, die im Verantwortungs- und Risikobereich des Mieters ohne Rücksicht auf ein Verschulden
entstehen und gegen die MMG geltend gemacht werden, insoweit freizustellen, als der Mieter der MMG in Anwendung der gesetzlichen Regelungen im
Innenverhältnis zum Ersatz verpflichtet wäre, wenn die MMG die Schadensersatzansprüche des Dritten erfüllen würde.
15.2
15.2
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28. Der Mieter haftet der MMG für alle im oder am Mietgegenstand, den Gemeinschaftseinrichtungen sowie an den übrigen Gebäude- und Freigeländeteilen
des Messegeländes entstehenden Schäden, die von ihm, seinen Untermietern,
Erfüllungsgehilfen, sonstigen Beauftragten oder Besuchern verursacht werden.
Dies gilt auch für Schäden an den technischen Einrichtungen und Ausstattungen, die sich während der Mietzeit in den gemieteten Räumlichkeiten befinden.
Soweit eine Haftung nach dem Gesetz Verschulden voraussetzt, obliegt dem
Mieter der Beweis, dass schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat. Soweit
eine Haftung nach dem Gesetz kein Verschulden voraussetzt, haftet der Mieter
auch ohne Verschulden. Die MMG kann den Schaden durch einen öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen auf Kosten des Mieters schätzen
lassen.
29. Auf Verlangen der MMG hat der Mieter den Nachweis zu erbringen, dass für die
Laufzeit des Mietvertrages eine Haftpflichtversicherung besteht, die die vertraglichen Risiken des Mieters abdeckt und für die er auch die anfallenden Prämien
(einschl. Versicherungssteuer) rechtzeitig entrichtet hat. Für das eingebrachte
Gut des Mieters und seiner Untermieter, Erfüllungsgehilfen, sonstigen Beauftragten oder Besucher wird eine Feuer- und Einbruchdiebstahlversicherung
empfohlen.
30. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
31. Jede Ergänzung oder Abänderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform.
Mündliche Abreden bestehen nicht. Diese Abrede kann nur durch schriftliche
Vereinbarung geändert werden.
32. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck
der Parteien am nächsten kommen.
33. Der Erfüllungsort ist München.
34. Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand vereinbart. Die
MMG ist nach ihrer Wahl auch berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Mieter bei
dem Gericht geltend zu machen, das für den Ort, an dem der Mieter seinen Sitz
oder seine Niederlassung hat, zuständig ist.
Stand: März 2013
16.1
Hostessen / Hosts/
Dolmetscher /
Servicepersonal
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
the fair agency gmbh Agentur für Messedienstleistungen
Neumarkter Str. 34 81673 München Deutschland
Tel. +49 89 244419370 Fax +49 89 244419379
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
the fair agency gmbh stellt Ihnen geschultes und engagiertes Personal für Messeauftritte/Kongresse zur Verfügung. Unser Personal ist flexibel und besitzt Erfahrung
im Veranstaltungswesen. Wir setzen Ihre Vorstellungen um und unterstützen Sie in der
Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen mit gezielter Personaleinteilung.
Unsere Leistungen im Einzelnen
– Planung und Organisation von Personalschulungen
– Beratung bei der Umsetzung Ihrer Vorstellungen
– Auswahl des Personals gemäß Ihrer Anforderungen anhand von Karteikarten
– Lieferung von individueller Leihbekleidung
– Während der Veranstaltungsdauer erreichen Sie uns über unsere Servicehotline
24 Std./Tag
– Bei Bedarf Übernahme des kompletten Projektmanagements vor Ort
Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot für
Weiblich
Alter ca.
Anzahl
Promotion
Meet & Greet
Service
Küche
VIP-Betreuung
Andere (bitte spezifizieren)
Dolmetscher/Übersetzer (halbtags/ ganztags buchbar)
Professioneller Dolmetscher (simultan/konsekutiv)
Gesprächsübersetzer (Muttersprachler/Sprachstudenten)
Geforderte Sprachkenntnisse
Deutsch
Englisch
Französisch
Italienisch
Portugiesisch
Spanisch
16.1
An den Messetagen
Erster Tag
von
bis
Anzahl Stunden
Mittlere Messetage
von
bis
Anzahl Stunden
Letzter Messetag
von
bis
Anzahl Stunden
Bekleidung wird vom Aussteller gestellt
Leihuniformen oder Leihkleidung
Information
Ort / Datum
Briefing am Vortag notwendig (normalerweise ca. 1 Stunde)
Standard (Hosenanzug/Kostüm schwarz, weiße Bluse oder rotes Top mit Halstuch)
Aufgaben
Andere Sprache
Einsatzzeiten (Pausen inklusive)
Gewünschte Bekleidung
Hostessen/ Servicepersonal
Männlich
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
bitte spezifizieren
ŷ Hinweise
Dies ist ein unverbindliches Anfrageformular.
Auf Grund Ihrer oben aufgelisteten Anforderungen werden wir innerhalb von
3 Arbeitstagen ein spezifisches Angebot erstellen und Ihnen geeignete Personen
mittels Karteikarten vorschlagen.
Der Vertrag kommt nach Angebotsbestätigung direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der Messe München GmbH zustande.
the fair agency gmbh stellt Personal nach den Bestimmungen des AüG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) zur Verfügung. Die verrechneten Preise beinhalten die
gesetzlich vorgeschriebenen Sozialabgaben und Steuern. Die Leistungserbringung
wird während der Messe regelmäßig kontrolliert. Sollte für die Messedauer überlassenes Personal krankheitshalber ausfallen, wird dieses ohne Aufpreis ersetzt.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Hostessen/Hosts/Dolmetscher/Servicepersonal
productronica
12. – 15. November 2013
16.1
Seite 2 / 2
ŷ Buchungsbedingungen für Messehostessen und Event-Professionals
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Buchungsbedingungen (BB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von unseren BB abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei
denn, die Agentur hätte ausdrücklich und schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere BB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis von entgegenstehenden oder
von unseren BB abweichenden Bestimmungen des Bestellers unsere Leistungen erbringen.
2. Alle von unseren BB abweichenden Vereinbarungen, die zwischen uns und dem
Besteller zwecks Ausführung der Bestellung getroffen werden, sind nur gültig,
wenn sie schriftlich niedergelegt und von uns rechtsgültig unterschrieben wurden. Änderungen der ursprünglichen Buchung, Nebenabreden und zusätzliche
Buchungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen und rechtsgültig unterschriebenen Form.
Unsere BB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem
Besteller.
§ 2 Angebot und Buchung
1. Die Gültigkeit unserer Angebote ist im Allgemeinen auf 4 Wochen beschränkt,
kann aber nach gegenseitiger Absprache bis zum Beginn des entsprechenden
Einsatzes verlängert, oder aber, je nach Lage der Termine, auch verkürzt werden.
2. Mit der Buchung der angebotenen Leistungen erklärt sich der Buchende ausdrücklich und uneingeschränkt mit der Leistungsbeschreibung und den Rahmenbedingungen des Angebotes einverstanden, akzeptiert unsere Zahlungskonditionen und Preise sowie die vorliegenden BB.
3. Zu Ihrer Gültigkeit bedarf die Buchung der schriftlichen und rechtsgültig unterschriebenen Form. Ein vom Buchenden datiertes und rechtsgültig gegengezeichnetes Angebot gilt als rechtsgültige Buchung. Als Übermittlungsform der
Buchung wird neben der eigenhändigen Überreichung und der postalischen
Zustellung ausdrücklich auch die Übermittlung per Fax anerkannt. Buchungen
über Internet werden nur anerkannt, sofern sie die bindende Verpflichtung des
Buchenden enthalten, die elektronisch geleistete Unterschrift auch in einem
eventuellen Rechtsverfahren anzuerkennen.
4. Eine Buchung gilt als von uns angenommen, wenn der gesamte im Angebot als
“bei Auftragsbestätigung fällig“ aufgeführte Betrag auf unserem Konto eingegangen ist, und wir nicht innerhalb 48 Stunden nach Eingang schriftlich die Annahme verweigert haben. Als Grund für eine Verweigerung der Buchungsannahme
können der Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer des Angebotes, wesentliche Irrtümer in der Leistungsbeschreibung oder der Preisangabe, sowie die
Notwendigkeit, zur Ausführung der Bestellung ungesetzliche oder sittenwidrige
Handlungen begehen zu müssen, angeführt werden.
§ 3 Formen der Buchung
1. Optionen: Optionen sind terminverbindliche Anfragen. Diese werden von der
Agentur in der Terminplanung berücksichtigt. Spätestens 8 Tage vor dem reservierten Termin sind Optionen in Festbuchungen umzuwandeln. Für später umgewandelte Optionen kann keine Leistungspflicht von der Agentur eingefordert
werden.
2. Festbuchungen: Festbuchungen begründen ein Vertragsverhältnis zwischen
Buchendem und der Agentur. Sie unterliegt dem in den § 1 und § 2 hiervor festgelegten Bedingungen.
3. Wetterbedingte Buchungen: Wetterbedingte Buchungen gelten als verbindlich,
wenn sie nicht 24 Std. vor dem Einsatzbeginn annulliert werden. Falls eine Veranstaltung wegen unsicherer oder schlechter Wetterlage weniger als 24 und bis
maximal 2 Stunden vor dem in der Buchung vereinbarten Termin abgesagt wird
und damit die Agenturleistungen hinfällig werden, gelten 50 % der vereinbarten
Gesamtentschädigung abzüglich der Fahrtkosten trotzdem als vom Buchenden
geschuldet.
4. Last Minute Buchungen: Leistungen, die erst 24 Std. oder kürzer vor einem Einsatz gebucht werden, unterliegen, sofern ein solcher Auftrag von der Agentur
angenommen wird, einem Zuschlag von 20 % auf den normalen Tarif.
§ 4 Annullierung von Buchungen
1. Optionen gem. § 3.1. können jederzeit ohne Kostenfolge für den Buchenden
annulliert werden.
2. Festbuchungen gem. § 3.2. können nur aus wichtigen Gründen annulliert werden. Die Annullierung ist unter Angabe dieser Gründe unmittelbar nach deren
Auftreten mündlich, mit umgehender schriftlicher Bestätigung, an die Agentur
zu melden. Geht eine solche Annullierung bis 5 Werktage vor Einsatzbeginn bei
der Agentur ein, wird eine Stornogebühr von 30,00 EUR pro gebuchter Person
16.1
fällig. Erfolgt die Annullierung bis 2 Werktage vor Einsatzbeginn, werden 50 %
der vereinbarten Gesamtentschädigung abzüglich Fahrtkosten per sofort fällig.
Bei Annullierung bis 1 Werktag vor Einsatzbeginn sind 75 % der vereinbarten
Gesamtentschädigung abzüglich Fahrtkosten per sofort geschuldet.
§ 5 Arbeitsunfähigkeit von eingeplantem Personal
Fallen eine oder mehrere von der Agentur für einen Einsatz verpflichtete Personen aus Gründen aus, die nicht der Buchende zu vertreten hat, sorgt die Agentur
für adäquaten Ersatz. Dem Buchenden entstehen aus diesem Vorgang keine
Kosten.
§ 6 Einsatzzeiten
1. Die Einsatzzeiten richten sich nach den im Angebot gemachten Angaben.
2. Bei Einsätzen ab 6 Stunden steht dem Personal eine bezahlte Pause von mindestens 30 Minuten zu.
3. Arbeitszeiten über die vereinbarte Einsatzzeit hinaus werden im Stundensatz als
Überstunden in Rechnung gestellt. Für Nachteinsätze werden Zuschläge gemäß
dem jeweiligen Angebot erhoben.
4. Einweisung, Briefing und Styling gelten als Arbeitszeit und müssen, sofern sie
nicht in der vereinbarten Einsatzzeit erfolgen, separat bezahlt werden.
§ 7 Fahrtkosten
Die Anfahrt zu den Einsatzorten ist bis zu einer Dauer von 1 Stunde pro Fahrt in
der Fahrtkostenentschädigung enthalten. Bei längerer Fahrtdauer wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Bei Nachteinsätzen wird eine der Einsatzlokalität
entsprechende Transportpauschale unabhängig von der Fahrtdauer erhoben.
§ 8 Reklamationen
1. Entspricht das eingesetzte Personal in erheblichem Maße nicht den im Angebot
zugesicherten Qualifikationen, hat der Buchende dies vor Einsatzbeginn, spätestens aber nach der ersten Einsatzstunde, der Agentur mitzuteilen. Die Agentur
wird sich bemühen, schnellstmöglich einen den vereinbarten Qualifikationen
entsprechenden Ersatz zu stellen.
2. Verhält sich das eingesetzte Personal so, dass der Buchende sich zu Recht
beschweren kann, ist diese Reklamation unmittelbar nach einem entsprechenden Vorfall, unter Angabe der Beanstandung, der Agentur mitzuteilen. Wird
begründet Ersatz gefordert, so ist die betroffene Person unmittelbar von ihrer
Arbeitspflicht frei zu stellen. Arbeitet die beanstandete Person weiter, verfällt ein
Ersatzanspruch.
3. Durch das Personal schuldhaft verpasste Arbeitszeit muss nachgeleistet werden. Ist dies nicht möglich, wird die Entschädigung pro rata temporis gekürzt.
§ 9 Arbeitseinsätze mit potentiellem Risiko
Einsätze, die ein mögliches Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für das Agentur-Personal beinhalten, sind vorgängig mit der Agentur abzusprechen. Der Buchende hat für eine umfassende Versicherung der eingesetzten Personen zu
sorgen. Ist keine vorherige Absprache mit der Agentur erfolgt, hat das AgenturPersonal das Recht solche Einsätze zu verweigern. Die vereinbarte Entschädigung ist in diesem Fall trotzdem zu 75 % geschuldet.
§ 10 Haftung
Die Agentur haftet grundsätzlich nur für die im Angebot aufgeführten Angaben
zur Personalqualifikation. Die Haftung der Agentur ist auf ihr zweifaches Gesamthonorar beschränkt. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorschreiben, besteht kein weitergehender Haftungsanspruch des Buchenden.
§ 11 Zahlungsbedingungen
1. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den im Angebot festgelegten Konditionen.
2. Wird in Ausnahmefällen nur ein mündliches Angebot unterbreitet und dieses in
mündlicher Absprache angenommen, ist die Gesamtentschädigung vor Einsatzbeginn an die Agentur zu bezahlen.
3. Alle Zahlungen sind in Euro ausschließlich auf das Konto der Agentur zu leisten.
§ 12 Geltendes Recht
Die aus einer Buchung entstehende vertragliche Bindung zwischen Buchendem
und Agentur untersteht dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der
Agentur als vereinbart.
§ 13 Teilwirksamkeit
Sollte eine der Bestimmungen dieser Buchungsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
München, Juni 2003
Stand: Juni 2012
17.1
Haftpflicht
für Aussteller
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Allianz Versicherungs-AG
Abt. S03-HB-FHB1 85769 Unterföhring Deutschland
Tel. +49 89 92529-63210 Deutschland Fax 0800 4 400101 Ausland Fax +49 89 207002911
[email protected]
(dt. Festnetz 6 Cent je Anruf, Mobilfunk max. 42 Cent je Minute)
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Versicherungsanmeldung zur Aussteller-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschein-Nummer AS-0470301199
Im Rahmen und Umfang des von der Messe München GmbH abgeschlossenen Versicherungsvertrages wird folgender Versicherungsschutz beantragt:
Aussteller-Haftpflichtversicherung
Versichert wird die gesetzliche Haftpflicht aus Anlass der Beteiligung an der Ausstellung einschließlich Auf- und Abbau innerhalb des Ausstellungsgeländes.
Die Versicherungssumme je Versicherungsfall beträgt
3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Diese Versicherungssumme ist der Höchstbetrag für alle Versicherungsfälle zusammen.
Vertragsgrundlagen, Hinweise und Bestandteile dieses Antrages siehe Seite 2.
Der Beitrag beträgt 11,80 EUR je am Ausstellungsstand tätiger Person, mindestens
jedoch 58,97 EUR, zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer (derzeit 19 % VSt.).
Maximale Anzahl der am Ausstellungsstand tätigen
Bitte überweisen Sie den Beitrag auf folgendes Konto:
Bankverbindung Allianz Bank München
Konto-Nr.
954 172 000 0
Bankleitzahl 700 350 00
SWIFT-Code OLBO DE H 2700
IBAN-Code DE76 7003 5000 9541 7200 00
Bitte unbedingt Verwendungszweck AS-0470301199 angeben!
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist der Brutto-Beitrag frei von Bankspesen zu
bezahlen.
ŷ Bitte beachten Sie folgende Hinweise
EUR
– Dieses Formular ist gleichzeitig der Versicherungsschein, daher erfolgt weder
eine Ausfertigung eines Versicherungsscheines noch eine Ausstellung einer
Rechnung.
– Der Überweisungsbeleg gilt als Nachweis für das Bestehen des Versicherungsvertrages, bitte halten Sie diesen bei einer Schadensmeldung bereit.
Mindestbeitrag 58,97 EUR
Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der MMG zustande.
0,00
Personen
Bitte beantragen Sie die erforderliche Versicherung rechtzeitig vor Beginn der Ausstellung, da der Versicherungsschutz erst nach Eingang des Beitrages beim
Versicherer in Kraft tritt.
x 11,80 EUR =
0,00
zuzüglich Versicherungsteuer
EUR
0,00
Brutto-Beitrag (einmaliger und vor Beginn der Ausstellung zu zahlender Beitrag)
EUR
Für Umsatzsteuerzwecke: USt-ID-Nr.: DE 811 150 709; Versicherungsbeiträge sind umsatzsteuerfrei i.S. des UStG und der 6. EG Richtlinie.
Ort / Datum
17.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
17.1
Haftpflicht für Aussteller
productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Vertragsgrundlagen
Die Grundlage des Versicherungsvertrages bilden dieser Antrag mit den nachstehenden Besonderen Bedingungen, die Besonderen Bedingungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (H 6161), ÖkoHaftungsversicherung für Betriebe/Berufe Baustein I (H 6162), die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) und die sonstigen
gesetzlichen Bestimmungen.
Die AHB und die Bedingungen H 6161 und H 6162 werden auf Wunsch übersandt.
Der Aussteller verzichtet auf die Ausstellung eines Versicherungsscheines.
Eine Antragskopie wurde ausgehändigt.
ŷ Schriftform, Vollständigkeit des Antrags
Grundlage für Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ist allein der schriftlich
beantragte Vertragsinhalt. Ihre mündlichen Erklärungen hierzu sind nur wirksam,
wenn sie vom Versicherer schriftlich bestätigt werden.
ŷ Einwilligungserklärung zur
Datenverarbeitung
Ich willige ein, dass der Versicherer Daten aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (zu Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen)
im erforderlichen Umfang übermittelt, und zwar
– zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung an Rückversicherer sowie
– zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer auf direktem Weg oder über den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft oder den Verband der privaten Krankenversicherung.
Letzteres gilt auch für die Risikoprüfung zu Verträgen, die ich hier oder bei anderen Versicherern künftig beantrage. Es gilt in der Personenversicherung außerdem
unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages. Ich willige ferner ein, dass
die deutschen Gesellschaften der Allianz Gruppe meine allgemeinen Antrags-,
Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an
den für mich zuständigen Vermittler zur Speicherung weitergeben, soweit dies der
ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass
personenbezogene Daten im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung, auch zu
Finanzdienstleistungen, beim Vermittler oder der Gesellschaft gespeichert und den
Vermittlern und den anderen deutschen Gesellschaften der Allianz Gruppe übermittelt werden können. Meine Einwilligung ist nur wirksam, wenn ich die Möglichkeit
hatte, vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis zu nehmen.
17.1
Seite 2 / 2
ŷ Besondere Bedingungen
1. Versichert ist
die gesetzliche Haftpflicht des Ausstellers, seines Vorstands oder der mit der
Verrichtung bestimmter Geschäfte betrauten Personen in dieser Eigenschaft
aus Festsetzung, Leitung und Überwachung der Ausstellung.
2. Mitversichert ist/sind
2.1 die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Angestellten des Ausstellers aus
ihrer Tätigkeit anlässlich der Ausstellung. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle
oder Berufskrankheiten im Betrieb des Ausstellers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt. Das gleiche gilt für solche Dienstunfälle gemäß den
beamtenrechtlichen Vorschriften, die in Ausübung oder infolge des Dienstes
Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt werden.
2.2 Auf- und Abbau: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Ausstellers aus
Auf- und Abbau üblicher Messegegenstände (z. B. Stände, Beleuchtung,
Dekoration). Nicht versichert sind Schäden an den Gegenständen sowie die
Haftpflicht der Fremdfirmen.
3. Nicht versichert ist/sind – unbeschadet der Ausschlüsse in den AHB –
3.1 das Abhandenkommen (Verlust) von Sachen jeder Art,
3.2 die Beschädigung von ausgestellten oder zur Aufbewahrung (in einer Garderobe oder sonstwo) abgegebenen Sachen und alle sich daraus ergebenden
Vermögensschäden,
3.3 Schäden aller Art an den Kleidern der mitwirkenden Personen, an Fahnen
und sonstigen Ausstellungsstücken und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
3.4 Schäden infolge ansteckender Tierkrankheiten,
3.5 Schäden durch Luftfahrzeuge aller Art, gleichgültig, ob der Halter, Führer
oder der Aussteller haftbar ist,
3.6 Schäden an den zu der Ausstellung hinzugezogenen oder verwendeten
Kraftfahrzeugen, Wasser- und Luftfahrzeugen sowie an Tieren, Fahrzeugen,
Geschirren und Sattelzeug und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
3.7 Schäden der Reiter und Fahrer sowie der Insassen von Kraft-, Wasser- und
Luftfahrzeugen,
3.8 die Haftpflicht der Halter und Führer bzw. Lenker von Kraft- und Wasserfahrzeugen,
3.9 die Haftpflicht als Halter von Pferden.
4. Die Bestimmungen der Ziffer 3.1 (3) und Ziffer 4 AHB gelten für diese Versicherung nicht.
Stand: Juni 2012
17.2
Transport- und Ausstellungsgüterversicherung
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
esa cargo & logistics GmbH
in Vollmacht der Allianz Versicherungs-AG
Abt. Fachberatung Transport Uhlandstr.2 70182 Stuttgart Deutschland
Frau Ines Schröder Tel. +49 711 1292-33377 Fax +49 711 1292-8-33377
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Die Messe München GmbH übernimmt nach Ziffer 9 der Allgemeinen Teilnahmebedingungen A keine Haftung für Schäden und Verluste an dem eingebrachten Ausstellungsgut.
Sie hat mit der Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin, Deutschland
2. Die Prämie erhöht sich um die jeweils gültige gesetzliche Versicherungssteuer.
einen Versicherungs-Rahmenvertrag abgeschlossen, der für Rechnung und zu
Gunsten der einzelnen Aussteller einen den Erfordernissen entsprechenden weitgehenden Versicherungsschutz bietet.
4. Nur bei inländischen Geldinstituten möglich:
Bitte beantragen Sie die erforderlichen Versicherungen rechtzeitig vor Beginn des
Risikos, da erst nach Zahlung der Prämie der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
Im Rahmen des von der Messe München GmbH abgeschlossenen Versicherungsvertrages wird folgender Versicherungsschutz beantragt:
1. Ausstellungsversicherung
(ausgenommen Schmuck, Gold- und Silbersachen, Kleinuhren sowie Briefmarken und Fahrzeuge, für deren Versicherung Sondervereinbarungen und
-prämien von Fall zu Fall festzulegen sind.)
Gesamtversicherungssumme/EUR
(laut Wertverzeichnis, siehe Rückseite)
Grundprämien für den Aufenthalt und für den
– An- und Rücktransport innerhalb Münchens
– An- und Rücktransport innerhalb Deutschlands
– An- und Rücktransport aus/in an Deutschland
angrenzende Länder
– restliches Europa (ohne GUS)
– übrige Länder
Mindestprämie 51,00 EUR
Ort / Datum
17.2
Einzugsermächtigung
Die Beiträge sollen von dem angegebenen Konto eingezogen werden. Diese jederzeit widerrufliche Einzugsermächtigung gilt auch für Ersatzverträge.
Konto-Nr.
Bankleitzahl
Name und Anschrift des Geldinstituts/Filiale
Name, Unterschrift, wenn Kontoinhaber abweicht
3,0‰
4,0‰
4,5‰
5,5‰
nach Vereinbarung
Bruchzulage für hoch bruchempfindliche Gegenstände, wie z.B. Glas, Porzellan, Terrakotta, Gips, Marmor, Neonröhren, Vitrinen usw. sowie Modelle
aus dem Teilwert von
3. Für die vorstehend genannten Versicherungsarten finden die einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen Anwendung.
EUR 20‰
Bei Überweisungen aus dem Ausland sind die Beiträge frei von Bankspesen zu
bezahlen.
Bankverbindung Allianz Bank München
Konto-Nr.
954 172 000 0
Bankleitzahl 700 350 00
SWIFT-Code OLBO DE H 2700
IBAN-Code DE76 7003 5000 9541 7200 00
Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und Vertragsfirma der MMG zustande.
ŷ Hinweis
2. Seite immer ausfüllen und beim Faxen berücksichtigen.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
Transport- und Ausstellungsgüterversicherung
productronica
12. – 15. November 2013
Transport- und Ausstellungsversicherung
Der Versicherungsschutz wird ohne Unterbrechung für den An- und Abtransport
(fachgemäße Verpackung und Verladung vorausgesetzt) und für den Aufenthalt im
Ausstellungsgelände während der Dauer der Ausstellung selbst, einschließlich einer
Vor- und Nachlagerung zum Auf- und Abbau der Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände, geboten.
Gedeckt sind Schäden, die insbesondere entstehen durch
– Transportmittelunfall, Betriebsunfall, höhere Gewalt, Feuer, Einbruchdiebstahl,
einfachen Diebstahl, Leitungswasser, Leckage, gewöhnlichen Bruch und gewöhnliche Beschädigung, auch mut- und böswilliger Art seitens Dritter.
17.2
Seite 2 / 2
Für Aussteller aus Ländern, mit denen keine Prämienvereinbarungen getroffen sind,
ist es zweckmäßig, das Anmeldeformular rechtzeitig einzusenden, damit vor Beginn
des Risikos ein Angebot unterbreitet werden kann.
Auf dem Messegelände untergebrachte Sachen sind unabhängig von besonders
vereinbarten Sicherungen gegen die Gefahren des Diebstahls in allen Begehungsformen nur dann versichert, wenn der Ausstellungsstand während des Auf- und
Abbaus und der Besuchszeit bis zur Hallenschließung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder besonders beauftragte Wächter beaufsichtigt ist und wenn
während der Nachtzeit die Ausstellungshallen bewacht sind.
Nicht unter den Versicherungsschutz fallen jedoch Schäden an Ausstellungsobjekten, die während der Inbetriebnahme und Vorführung entstehen, sowie Schäden
durch Witterungseinflüsse und Sturm an dem im Freien aufgestellten Ausstellungsgut.
Vom Versicherungsschutz sind lebende Tiere und Pflanzen ausgeschlossen.
ŷ Wertverzeichnis
Ausstellungsgegenstände
(Auflistung der Ausstellungsgegenstände, die wir für Sie versichern sollen, Einzelwertangabe)
Einrichtungsgegenstände
(Auflistung der Einrichtungsgegenstände, die wir für Sie versichern sollen, Einzelwertangabe)
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich
aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, zur Beurteilung des Risikos und
der Ansprüche an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für
entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen
und bei künftigen Anträgen.
Ich willige ferner bis auf Widerruf ein, dass darüber hinaus personenbezogene
Daten im Rahmen der regelmäßigen Kundenbetreuung beim Vermittler oder der
Gesellschaft gespeichert und den Unternehmen und Vermittlern der Allianz-Gruppe
übermittelt werden können. Dabei werden alle Mitarbeiter und Vermittler der AllianzGruppe ihre allgemeinen und besonderen Verschwiegenheitspflichten beachten.
Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der Allianz-Gruppe, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsame Datensammlungen führen und an ihre Vermittler zur Speicherung weitergeben.
Ort / Datum
17.2
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise vom
Inhalt des vom Versicherer bereit gehaltenen Merkblattes zur Datenverarbeitung
Kenntnis zu nehmen.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
18.1
Hotelanforderung
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Ansprechpartner und Rechnungstellung:
DERTOUR GmbH & Co. KG TRADEFAIRS
Emil-von-Behring-Str. 6 60439 Frankfurt Deutschland
Tel. +49 69 9588-3616 Fax +49 69 9588-1913
[email protected] www.messe-muenchen.tradefairs.com
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.30 Uhr
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Bei TRADEFAIRS können Sie einfach, schnell und direkt Ihre Hotelzimmer online
buchen. Besuchen Sie unsere Website www.messe-muenchen.tradefairs.com
Antragsteller/Personen/Firmendaten
Registrieren Sie sich gleich jetzt auf der Website und buchen Sie direkt Ihren Zimmerbedarf online. Oder schicken Sie Ihre Anforderung mit diesem Formular.
Firma
Abteilung
Messe
Ansprechpartner
Frau
Herr
Titel
Anreisedatum
Vorname
Abreisedatum
Nachname
Zimmeranzahl
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Straße
Hotelkategorie
5 *****
4 ****
3 ***
2 **
PLZ/Ort
max. Zimmerpreis/EUR
Hotellage
Messenähe
Umkreis bis 30 km
Land
Innenstadt
Umkreis bis 50 km
Flughafen
Umkreis bis 80 km
Sonstiges
gute Erreichbarkeit der Messe mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Zahlungswunsch
Kostenübernahme Übernachtung/Frühstück durch Antragsteller
Gesamtkostenübernahme inkl. aller Nebenleistungen (z.B. auch Garage, Minibar, Restaurant etc.) durch Antragsteller
Telefon (mit Vorwahl)
Fax (mit Vorwahl)
E-Mail
ŷ Hinweis
Bei der Buchung von mehreren Zimmern benötigt TRADEFAIRS eine Namensliste der Übernachtungsgäste.
Der Vertrag kommt direkt zwischen Aussteller und DERTOUR GmbH & Co.
KG/TRADEFAIRS als Vertragsfirma der MMG zustande.
Ort / Datum
18.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
18.2
Rahmenprogramm /
Event / Incentive
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Messe München GmbH
Messegelände 81823 München Deutschland
Fax +49 89 949 - 20059 [email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Von der Pressekonferenz bis hin zum exklusiven Kunden-Event – Sie suchen noch die
passende Location bzw. die richtige Agentur?
MMGevent – ein neues Serviceangebot der Messe München GmbH (www.mmgevent.de).
MMGevent konzipiert, organisiert und realisiert Ihre Veranstaltung – kreativ in der Konzeption, professionell in der Umsetzung. Lassen Sie unser Know-how und unser
Netzwerk für sich arbeiten.
Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch für:
Events
Ich interessiere mich für eine Standparty
Anzahl Personen
Ich interessiere mich für einen Corporate Event
Personal (Hostessen, Stylisten, Models ...)
Bitte schicken Sie mir Informationen
Shuttle-Service
Bitte schicken Sie mir Informationen
Hotelbuchungen
Bitte schicken Sie mir Informationen
Anzahl Personen
Ich interessiere mich für eine Produktpräsentation
Anzahl Personen
Ich interessiere mich für eine Pressekonferenz
ŷ Hinweis
Für alle Ihre Fragen und Wünsche steht Ihnen das MMGevent-Team zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter +49 89 949-20051 oder schreiben Sie eine E-Mail an
[email protected]
Anzahl Personen
Ort / Datum
18.2
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
18.3
Anmeldung
für Abendveranstaltungen
auf dem Messestand
Seite 1 / 2
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Fax +49 89 949 - 9723970
[email protected]
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
Wir bestellen – im Namen und im Auftrag des vorgenannten Ausstellers – unter Anerkennung der auf der Seite 2 aufgeführten Regeln und wichtigen Hinweise
für Abendveranstaltungen am Messestand:
Handy-Nr. des Ansprechpartners
Technik
Standgröße (m2)
Firma
ŷ Daten und Zeiten der Abendveranstaltung(en)
Ansprechpartner
Datum
Uhrzeit (bis max. 22.00)
Di, 12.11.2013
18.00 –
Mi, 13.11.2013
18.00 –
Do, 14.11.2013
18.00 –
Geplante
Teilnehmerzahl
Telefon
Geplantes Personal
Sonstige
Firma
ŷ Durchführende und mitwirkende Firmen
Ansprechpartner
Telefon
Geplantes Personal
Catering
ŷ Besonderheiten
Firma
Ansprechpartner
Telefon
Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Regeln und wichtigen Hinweise für
Abendveranstaltungen am Messestand.
Geplantes Personal
ŷ Kosten
Musik
Firma
Ansprechpartner
Geplantes Personal
Ort / Datum
18.3
Einsatz von offenem Feuer, Pyrotechnik
Einsatz von Nebeltechnik, Laseranlagen
Einsatz von Sicherheitsgas
Telefon
Die Kosten hierfür werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen je Aussteller:
350,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.
bei einer Standgröße bis 99 m2 / pro Abendveranstaltung
550,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.
bei einer Standgröße ab 100 m2 / pro Abendveranstaltung
Mit den Regeln für Abendveranstaltungen am Messestand erklären wir uns einverstanden.
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: März 2013
Anmeldung
für Abendveranstaltungen auf dem Messestand
productronica
12. – 15. November 2013
18.3
Seite 2 / 2
ŷ Regeln und wichtige Hinweise für Abendveranstaltungen am Messestand
ŷ Zeitliche Rahmenvorgaben
ŷ Einfahrt für Fahrzeuge
Abendveranstaltungen bzw. Standfeiern am eigenen Messestand müssen bis spätestens 5. November 2013 mit dem beiliegenden Formular angemeldet werden und
bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Messe München GmbH. Ein
Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht, soweit sich aus dem Gesetz
ein solcher nicht ergibt.
Die Veranstaltung darf jeweils ab 18.00 Uhr beginnen und muss bis spätestens
22.00 Uhr beendet sein. Bis 22.30 Uhr besteht die Möglichkeit, not wendige Aufräumarbeiten auf der Standfläche vorzunehmen.
Bis spätestens 23.00 Uhr müssen alle Personen das Messegelände verlassen haben.
Die Einfahrt ins Messegelände für Catering-Fahrzeuge, Veranstaltungstechnik oder
Musik-Bands ist ab 16.00 Uhr ohne gesonderte Voranmeldung über die geöffneten
Einfahrtstore möglich. Voraussetzung dafür ist, dass Ihre Veranstaltung angemeldet
und genehmigt ist und sich die Fahrzeuginsassen als Teilnehmer Ihrer Veranstaltung legitimieren können (z.B. durch Kopie der Genehmigung, Catering-Auftrag
etc.). Bitte beachten Sie, dass alle Fahr zeuge das Messegelände bis spätestens
23.00 Uhr des jeweiligen Tages wieder verlassen müssen. Fahrzeuge, die nach
23.00 Uhr auf dem Messegelände verbleiben, werden aus Sicherheitsgründen kostenpflichtig entfernt.
Wir bitten um Verständnis, dass die Einfahrt ins Messegelände ausschließlich für
Liefer- und Transportfahrzeuge möglich ist. Insbesondere Pkw und Fahrzeuge zum
Personentransport fahren bitte direkt die ausgewiesenen Parkplätze an.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit weisen wir darauf hin, dass ab 23.00 Uhr im
Parkhaus West nur noch die Notbeleuchtung funktioniert und die Lifte ausgeschaltet sind.
ŷ Musikalische Darbietungen (GEMA)
Musikalische Darbietungen am Messestand (von Tonträgern oder live) sind erst ab
18.00 Uhr gestattet. Für die Einholung der Einwilligungen der GEMA sind Sie verantwortlich.
Die Lautstärke der Beschallung darf während der Abendveranstaltungen 90 dB
nicht überschreiten.
ŷ Sicherheits- und Ordnungsdienst
Während der Veranstaltung muss gewährleistet sein, dass Gangflächen und benachbarte Standflächen nicht in Ihre Aktivitäten einbezogen werden. Zum Schutz
der benachbarten Standflächen vor unbefugtem Betreten, Beschädigungen, etc.,
werden von der Messe München GmbH Ordnungskräfte in ausreichender Anzahl
eingeplant. Für entstandene Schäden und Reinigungskosten, die auf Ihre Veranstaltung zurückzuführen sind, haften Sie.
Bitte beachten Sie die Weisungen des von der Messe München GmbH eingesetzten
Sicherheits- und Ordnungsdienstes.
ŷ Kosten
Während der Abendveranstaltungen sorgt die Messe München GmbH für die Öffnung der Toilettenanlagen, Garderoben, Parkplätze, den Sanitätsdienst etc. sowie
für den notwendigen Sicherheits- und Ordnungsdienst in den Messehallen und Eingängen.
Die Kosten hierfür werden Ihnen pauschal mit der Schlussabrechnung berechnet und betragen je Aussteller:
– 350,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. bei einer Standgröße bis 99 m2 / pro
Abendveranstaltung
– 550,00 EUR zzgl. gesetzlicher MwSt. bei einer Standgröße ab 100 m2 / pro
Abendveranstaltung
ŷ Technik/Catering
Der Einsatz von Nebelmaschinen, Laseranlagen, Sicherheitsgas sowie die Verwendung von Pyrotechnik oder anderen brennbaren Materialien ist genehmigungspflichtig, muss rechtzeitig, jedoch spätestens bis eine Woche vor der Abendveranstaltung, angemeldet werden und vom Technischen Ausstellerservice der Messe
München in Abstimmung mi den zuständigen Behörden genehmigt werden. Sämtliche Dekorationsmaterialien müssen schwerentflammbar sein (Klasse B1 nach DIN
4102, bzw. Klasse B nach EN 13501-1).
Für die Veranstaltung darf ausschließlich die von Ihnen angemietete Fläche genutzt
werden. Sämtliche Flucht- und Rettungswege müssen jederzeit freigehalten werden
und dürfen nicht durch Aufbauten oder Lagerflächen blockiert werden. Änderungen an der vom Technischen Ausstellerservice genehmigten Standaufplanung (z.B.
durch Bestuhlung, Änderung der Fluchtwegeführung innerhalb des Standes) sind
rechtzeitig, jedoch spätestens bis eine Woche vor der Abendveranstaltung, mit dem
Technischen Ausstellerservice abzustimmen. Der Aufbau von Zelten in den Beschickungshöfen ist nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung durch den Technischen Ausstellerservice der Messe München möglich.
18.3
ŷ Zutritt für Servicepersonal/Gäste
Sollten Sie externes Servicepersonal für Ihre Abendveranstaltung erwarten, bitten
wir Sie, auch dieses mit dem von uns versandten Genehmigungsschreiben oder mit
einem gültigen Eintrittsticket auszustatten. Am Veranstaltungstag erhält dann das
von Ihnen legitimierte Personal ab 16.00 Uhr in den Eingängen die erforderlichen
Zutrittsberechtigungen.
Sind zu Ihrer Veranstaltung Gäste eingeladen, die das Messegelände erst nach
18.00 Uhr betreten, müssen sich diese mit einer Einladung o.ä. als Gast Ihres Unternehmens legitimieren. Um dem Sicherheits- und Ordnungsdienst die Zutrittskontrolle zu erleichtern, bitten wir um rechtzeitige Zusendung eines Musters dieses
personalisierten Einladungsschreibens und einer Namensliste der nach Messeende
von außerhalb erwarteten Gäste.
ŷ Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen der Messe
München GmbH sind Vertragsbestandteil. Insbesondere weisen wir daraufhin, dass
die Technischen Richtlinien der Messe München GmbH und die Verordnung über
den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (BayVStättV) zu beachten sind.
ŷ Ansprechpartner für Rückfragen
Bei Fragen zum organisatorischen Ablauf Ihrer Abendveranstaltungen steht Ihnen
die Abteilung Verkehr und Sicherheit jederzeit gerne zur Verfügung:
Katja Hartmair
Tel. +49 89 949-21214
E-Mail: [email protected]
Das Team der Messe München GmbH wünscht Ihnen und Ihren Gästen bereits heute viel Vergnügen und einen erfolgreichen und harmonischen Verlauf Ihrer Abendveranstaltung.
Messe München GmbH
Abt. Verkehr und Sicherheit
Stand: März 2013
19.1
MehrwertsteuerRückerstattungs-Service
Seite 1 / 1
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Marion Milde c/o Dr. Jochen M. Schäfer
Am Kapellenberg 21 85604 Zorneding Deutschland
Tel. +49 8106 3772334 Fax +49 8106 3772329
[email protected] www.vat-refund-services.de
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Senkung Ihrer Messekosten durch die Rückerstattung der Mehrwertsteuer an
ausländische Aussteller!
– Ausgaben, die Sie als ausländischer Aussteller im Rahmen eines Messeauftrittes bei der Messe München GmbH tätigen, unterliegen der deutschen Mehrwertsteuer. Diese Steuern können rückerstattet werden. Das gilt z. B. für Kosten in
Bezug auf Standreinigung, Standbewachung, in Deutschland gebuchte Flüge,
Taxifahrten, Verpflegung und Getränke für Ihren Messestand, Benzin, Hotels und
Restaurants etc.
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ Hinweise
Ein Vertrag kommt direkt zwischen dem Aussteller und der Vertragsfirma der Messe
München GmbH zustande.
Die näheren Vertragsbedingungen können deshalb nur zwischen dem Aussteller und
der Vertragsfirma der MMG vereinbart werden.
Die Serviceleistung erfolgt durch unseren Vertragspartner, Rechtsanwalt Dr. Jochen
Schäfer.
– Alle Rechnungen müssen auf Ihre/eine Firma und NICHT auf eine Person
ausgestellt werden. Bei Rechnungen über 150,00 EUR muss die Mehrwertsteuer separat in Prozent und als Betrag ausgewiesen werden.
– Detailinformationen finden Sie unter www.vat-refund-services.de
– Unser Mehrwertsteuer-Rückerstattungs-Service bietet Ihnen folgende Vorteile
- Online abrufbare Informationen, Registrierung und Servicedurchführung (soweit
praktikabel)
- Abwicklung der Erstattung über Rechtsanwaltsanderkonto und Kanzlei, damit
erhöhte Sicherheit im Verfahren
- Langjährige Erfahrung in diesem Bereich und individuelle Betreuung mit dem
Ziel einer Optimierung der Erstattungsbeträge
- Honorarzahlung in Höhe von 15% des Erstattungsbetrages (mindestens 99,00
EUR) erfolgt erst nach Eingang des entsprechenden Betrages auf dem Rechtsanwaltsanderkonto.
Ort / Datum
19.1
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
19.2
Messeauftrittsberatung
und Services für mehr Messeerfolg
Seite 1 / 3
productronica
12. – 15. November 2013
Bitte senden an:
Meplan GmbH
Initiative Messeerfolg
Willy-Brandt-Allee 1 81829 München Deutschland
Tel. +49 89 949-24980 Fax +49 89 949-28159
www.meplan.com
Aussteller
Halle / Stand-Nr.
Freigelände / Block
Ansprechpartner
Straße / Postfach
E-Mail
PLZ / Ort / Land
Telefon mit Vor-/ Durchwahl
Telefax mit Vor-/ Durchwahl
ŷ 1. Messekonzept-Beratung
Bitte
ankreuzen
Beschreibung
EUR
Messekonzept-Startpaket
Sie haben wenig oder keine Messeerfahrung und benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihres Messekonzepts? Die Messeprofis der
Initiative Messeerfolg beraten Sie individuell, wie Sie Ihre Messebeteiligung optimal vorbereiten.
ab 200,00
Messekonzept-Audit
Sie haben bereits Messeerfahrung und möchten hinterfragen, ob und in welchen Bereichen Sie Ihre Messeplanung optimieren können?
Die Messeprofis der Initiative Messeerfolg identifizieren im Gespräch mit Ihnen Optimierungspotenzial für Ihr Messekonzept. Schrittweise
wird mit Ihnen zusammen ein Messekonzept entwickelt, das den Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens gerecht wird und konsequent
auf Ihre Messezielsetzungen ausgerichtet ist.
ab 500,00
ŷ 2. Messetraining
Bitte
ankreuzen
Beschreibung
EUR
Das Trainingsangebot der Initiative Messeerfolg bereitet Ihr Standteam bestmöglich auf die kommunikativen Aspekte Ihrer Messebeteiligung
vor. Alle Workshops werden von einem Initiative Messeerfolg zertifizierten Trainier durchgeführt.
19.2
Inhouse-Workshop zur Vorbereitung Ihres Standteams
Der Inhouse-Workshop der Initiative Messeerfolg bereitet Ihr Standteam auf die kommunikativen Herausforderungen auf dem Messestand
vor. Typische Themen, die im Workshop behandelt werden, umfassen z.B.:
– Bedeutung der Messeziele für das Verhalten auf dem Messestand
– Kontaktanbahnung mit Besuchern
– Gesprächsanbahnung, -führung und -abschluss
– Wirkung von Körpersprache auf Besucher
– Umgang mit kritischen Situationen
– Nachbereitung der Messegespräche
Ihr Standteam erlebt anhand praxisorientierter Beispiele, Rollenspielen und weiteren interaktiven Elementen, wie mit Besuchern auf dem
Messestand zielgerichtet kommuniziert wird. Die Inhalte und Dauer des Workshops werden an Ihre Zielsetzungen angepasst.
Preis nach
Absprache
Kick-off Training kurz vor Messebeginn
Das Kick-off Training der Initiative Messeerfolg gibt Ihrem Standteam kurz vor Messebeginn einen ordentlichen Motivationsschub, Zusammengehörigkeitsgefühl und schafft Lust auf die bevorstehende Messe. Typische Themen, die im Kick-off Training komprimiert behandelt
werden:
– Potenziale Ihrer Messebeteiligung
– Bedeutung Ihrer Messeziele für das Standteam
– Messe-Spielregeln
– Image und Messebotschaft
– Anreize für Mitarbeiter
Ihr Standteam erlebt, wie erfolgreich die bevorstehenden Tage werden können und was jeder Einzelne zum Unternehmenserfolg beitragen
kann. Die Inhalte und Dauer des Workshops werden an Ihre Zielsetzungen angepasst.
Preis nach
Absprache
Stand: Juni 2012
Messeauftrittsberatung und Services
für mehr Messeerfolg
19.2
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 2 / 3
ŷ 3. Besuchereinladung
Bitte
ankreuzen
Beschreibung
EUR
Die Weichen für Messeerfolg werden nicht ausschließlich auf der Messe, sondern insbesondere im Vorfeld gelegt. Mit einem durchdachten
und kreativen Einladungsprozess generieren Sie schon vor Messebeginn Aufmerksamkeit und Gesprächstermine.
Profitieren Sie von unserer Kreativität und unserem umfangreichen Besuchermarketing-Fundus. Die Macher der Initiative Messeerfolg
unterstützen Sie dabei mit folgenden Services für Print-, E-Mail- und Cross-medialen Messeeinladungen:
– Adressmaterial für Messeeinladungen an Ihre Zielgruppe
– kreative Einladungskonzepte, an die sich Ihre Besucher erinnern
– Produktion und Versand Ihrer Besuchereinladung
– telefonische Terminvereinbarung mit Ihren Zielgruppen
Preis nach
Absprache
ŷ 4. Terminvereinbarung mit ExpoEasyContact
Bitte
ankreuzen
Beschreibung
EUR
Einrichtung von ExpoEasyContact für Ihr Unternehmen
Mit ExpoEasyContact erleichtern Ihnen alle an der Initiative Messeerfolg teilnehmenden Messen die Terminvereinbarung mit Ihren Besuchern schon vor Messebeginn. Ihre potenziellen Besucher gelangen über Mailings oder Ihre Homepage auf die von Ihnen konfigurierten
Online-Terminkalender Ihrer Standmitarbeiter oder Unternehmensbereiche. In der Terminübersicht können Besucher ihre Wunschtermine
wählen und diese bei Ihnen anfragen.
ExpoEasyContact lässt sich flexibel in Ihre Messekommunikation einbinden und ermöglicht den automatisierten Versand von Terminbestätigungen und Online-Gutscheinen für ein Tagesticket. Generieren Sie zusätzliche qualifizierte Messekontakte für Ihr Unternehmen und
vereinfachen Sie Ihre Terminkoordination sowie Kapazitätenplanung!
ab 99,00
ŷ 5. Leadmanagement und Kontakterfassung
Bitte
ankreuzen
Beschreibung
EUR
Visitenkarten-Scanner
Miete eines Visitenkartenscanners inkl. Software für die Dauer der Messe
99,00
LeadSuccess Leadmanagement-Software
Erfassung und Digitalisierung der Kontaktdaten Ihrer Besucher und Gesprächsnotizen. LeadSuccess liefert Ihnen in Tabellenform eine saubere Datenbasis für Ihre Follow-up Maßnahmen. Per Mouseclick sehen Sie jederzeit, wie erfolgreich Ihre Messebeteiligung ist.
– Basic-Package (inkl. Software und Visitenkartenscanner)
349,00
– Premium-Package (inkl. Software, Visitenkartenscanner, Gesprächsprotokollscanner, Notebook-Installation)
990,00
Dankesschreiben
Versendung von E-Mail-Dankesschreiben an Messebesucher. Mit einer schnellen Reaktion auf Ihre Standbesucher verlängern Sie den
positiven Eindruck, den Sie im Gespräch hinterlassen haben und setzen sich von Ihren Mitbewerbern ab.
Basis-Paket:
– Entwurf eines Dankesschreibens
– Versendung des personalisierten Dankesschreibens per E-Mail an Ihre Besucher
ab 200,00
ŷ 6. Evaluation des Messeerfolgs
Bitte
ankreuzen
19.2
Beschreibung
EUR
Mystery Visits – Analyse der Servicequalität
Die Servicequalität Ihrer Standmitarbeiter beeinflusst Ihren Messeerfolg maßgeblich. Als interessierte Messebesucher beobachten die
Mystery Visitor der Initiative Messeerfolg Ihr Standgeschehen und nehmen daran teil. Dabei werden unterschiedliche Aspekte wie z.B.
Dauer bis zur Kontaktaufnahme, Gesprächsinitiative, allgemeines Verhalten, Körpersprache, Gesprächsführung und die Informationsvermittlung Ihres Standpersonals ebenso wie die Einhaltung von Kommunikationsvorgaben untersucht. Die Ergebnisse der Mystery Visits enthalten
konkrete Handlungsempfehlungen für die Schulung Ihres Standteams und können noch während der Messelaufzeit zur Motivationssteigerung Ihrer Mitarbeiter eingesetzt werden.
Inhalt und Umfang der Mystery Visits werden an Ihre Zielsetzungen angepasst.
ab 290,00
Messestand-Feedback
Für eine objektive Betrachtung und strukturierte Bewertung Ihres eigenen Messestandes fehlt Ihnen häufig die Zeit während der Messe.
Messestand-Spezialisten der Initiative Messeerfolg geben Ihnen Feedback zu Ihrem Messeauftritt. Die Analyse Ihres Standes erfolgt mittels
eines umfangreichen Kriterienkatalogs in den Bereichen Funktionalität, Gestaltung und Kommunikation und stellt Entwicklungspotenziale für
Folgeveranstaltungen heraus.
Inhalt und Umfang des Messestand-Feedbacks werden an Ihre Zielsetzungen angepasst.
ab 290,00
Stand: Juni 2012
19.2
Messeauftrittsberatung und Services
für mehr Messeerfolg
productronica
12. – 15. November 2013
Seite 3 / 3
Benchmark-Analyse
Die objektive Analyse des eigenen Messestandes lässt sich im Rahmen einer Benchmark-Analyse auch auf die Messeauftritte Ihrer Marktbegleiter ausweiten. So erhalten Sie strukturiertes Feedback, wie sich Ihr Unternehmen im direkten Vergleich zum Marktumfeld präsentiert.
Die gewonnenen Erkenntnisse bieten Ihnen Markttransparenz und unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen bei Folgeveranstaltungen noch
besser zu positionieren.
Inhalt und Umfang der Benchmark-Analyse werden an Ihre Zielsetzungen angepasst.
ab 290,00
Besucherzählung
Eine Zählung der Messestandbesucher bietet sich an, wenn Ihr Stand so groß ist, dass Sie nicht mit allen Standbesuchern Gespräche führen können. In diesem Fall wirkt Ihr Messeauftritt auf deutlich mehr Besucher, als die Auswertung Ihrer Messeleads vorgibt.
Die Besucherzählung der Initiative Messeerfolg ermittelt die gesamte Frequentierung Ihres Standes (Brutto-Aufmerksamkeit) und zeigt
Ihnen Besucherströme nach Tagen sowie Tageszeiten auf.
Darüber hinaus erlangen Sie Erkenntnisse über die Zulaufwege zu Ihrem Messestand und erhalten eine fundierte Entscheidungsgrundlage
für Planung und Einteilung des Messestandteams.
ab 590,00
Besucherbefragungen
Wie beurteilen die Standbesucher Ihren Messeauftritt? Konnten Sie die Erwartungen Ihrer Zielgruppen erfüllen? Wie zufrieden ist Ihre Zielgruppe mit Ihrer Servicequalität? Wird Ihr Unternehmen von Ihren Besuchern so wahrgenommen, wie Sie es geplant haben?
Diese und viele weitere Fragen zur Besucherzufriedenheit, Besucherstruktur, Besucherverhalten und Investitionsabsichten lassen sich mit
einer Besucherbefragung der Initiative Messeerfolg beantworten.
Vor-Ort-Befragung
Die Befragung wird von geschulten Interviewern auf Ihrem Messestand während der Messelaufzeit durchgeführt. Das MarktforschungsTeam der Initiative Messeerfolg berät Sie bei der Erstellung des Fragebogens, programmiert die Befragung auf mobile Endgeräte, führt
die Befragung auf Ihrem Messestand durch und wertet die Ergebnisse statistisch aus. In einer Präsentation werden die Analyseergebnisse
zusammengefasst und Ihnen persönlich präsentiert.
Preis nach
Absprache
Online-Befragung
Mit Onlinebefragungen der Initiative Messeerfolg generieren Sie nach Messeende bei Ihren Besuchern Feedback zu Einstellungen, Zielsetzungen und Zufriedenheit. Das Markforschungsteam der Initiative Messeerfolg berät Sie bei der Erstellung des Fragebogens, programmiert die Befragung in einem Online-Befragungstool, führt die Befragung auf Wunsch für Sie durch und wertet die Ergebnisse statistisch
aus. In einer Präsentation werden die Analyseergebnisse zusammengefasst und Ihnen persönlich präsentiert.
Ort / Datum
19.2
Basis-Paket:
– Auswahl von Fragen aus dem Initiative Messeerfolg Fragenpool
– Programmierung des Fragebogens
– Auswertung der Befragungsergebnisse und telefonische Präsentation der Ergebnisse
790,00
Option E-Mail-Versand:
– Leistungen des Basis-Pakets
– Versendung des Links in einem Anschreiben an Ihre Besucher
190,00
Option Benchmarking:
– Leistungen des Basis-Pakets
– Vergleich Ihrer Befragungsergebnisse mit einer Messe-Befragungsdatenbank mit mehr als 100.000 Vergleichsdaten
320,00
Firmenstempel und rechtsgültige Unterschrift des Ausstellers
Stand: Juni 2012
TECHNISCHE RICHTLINIEN
Messe München GmbH
Inhaltsverzeichnis
1.
Vorbemerkungen
1.1.
1.2.
1.2.1.
1.2.2.
Hausordnung
Öffnungszeiten
Auf- und Abbauzeiten
Veranstaltungslaufzeit
2.
Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen
2.1.
2.2.
2.2.1.
2.2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
3.
3.1.
3.1.1.
3.1.2.
3.1.3.
3.1.4.
3.1.5.
3.1.6
3.2.
3.3.
4.
4.1.
4.2.
4.2.1.
4.2.2.
4.2.3.
4.2.4.
4.3.
4.4.
4.4.1.
4.4.1.1.
4.4.1.2.
4.4.1.3.
4.4.1.4.
4.4.1.5.
4.4.1.6.
4.4.1.7.
4.4.1.8.
4.4.1.9.
4.4.1.10.
4.4.1.11.
4.4.2.
4.4.3.
4.4.4.
4.5.
4.5.1.
4.5.2.
4.6.
4.7.
4.7.1.
4.7.2.
4.7.3.
4.7.4.
4.7.5.
4.7.5.1.
4.7.5.2.
4.7.6.
4.7.7.
4.8.
4.8.1.
4.8.2.
4.8.3.
4.8.4.
4.9.
4.9.1.
4.9.2.
4.9.3.
4.9.4.
4.9.5.
4.9.6.
4.10.
Verkehrsordnung
Rettungswege
Feuerwehrbewegungszonen, Hydranten
Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Sicherheitseinrichtungen
Standnummerierung
Bewachung
Evakuierung
Technische Daten und Ausrüstung der Hallen und des Freigeländes
Hallendaten
Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung
Druckluft-, Elektro-, Gas- und Wasserversorgung
Kommunikationseinrichtungen
Sprinkleranlagen
Heizung, Lüftung
Störungen
Freigelände
Durchfahrtshöhen
Standbaubestimmungen
Standsicherheit
Standbaugenehmigung
Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten
Fahrzeuge und Container
Beseitigung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten
Haftungsumfang
Bauhöhen
Brandschutz
Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen
Standbau- und Dekorationsmaterialien
Ausstellung von Kraftfahrzeugen
Explosionsgefährliche Stoffe, Munition
Pyrotechnik
Verwendung von Ballons, Luftschiffen und sonstigen Flugobjekten
Nebelmaschine
Aschenbehälter, Aschenbecher
Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
Spritzpistolen, Nitrolacke,Reinigungsmittel, Lösungsmittel
Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme
Leergut
Standüberdachung
Glas und Acrylglas
Aufenthaltsräume
Ausgänge, Rettungswege, Türen
Ausgänge, Rettungswege
Türen
Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege
Standgestaltung
Erscheinungsbild
Prüfung der Mietfläche
Eingriff in die Bausubstanz
Hallenfußböden
Abhängungen von der Hallendecke
Bereitstellung von Befestigungspunkten
Anbringung von Gegenständen an den Befestigungspunkten
Standbegrenzungswände
Werbemittel/Präsentationen
Freigelände
Prüfung der Mietfläche
Aufbau
Abbau
Sonstige Regelungen
Zweigeschossige Bauweise
Bauanfrage
Bauhöhe, Auflagen zur Standflächenüberdachung, Höhe der
Standinnenräume, Mindestabstände
Nutzlasten/Lastannahmen
Rettungswege/Treppen
Baumaterial
Obergeschoss
Abbau der Stände
5.
5.1.
5.1.1.
5.2.
5.3.
5.3.1.
5.3.2.
5.3.3.
5.3.4.
5.3.5.
5.4.
5.4.1.
5.4.2.
5.5.
5.5.1.
5.5.2.
5.5a
5.5a.1.
5.5.a.2.
5.5.b
5.6.
5.6.1.
5.6.2.
5.6.2.1.
5.6.2.2.
5.6.2.3.
5.6.3.
5.6.3.1.
5.6.3.2.
5.6.3.3.
5.6.3.4.
5.6.4.
5.6.5.
5.7.
5.7.1.
5.7.2.
5.7.3
5.8.
5.9.
5.10.
5.10.1.
5.10.2.
5.10.3.
5.10.4.
5.11.
5.12.
5.13.
5.14.
5.15.
6.
6.1.
6.1.1.
6.1.2.
6.1.3.
6.1.4.
6.2.
6.2.1.
6.2.2.
6.3.
Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften, Versorgung
Allgemeine Vorschriften
Schäden
Einsatz von Arbeitsmitteln
Elektroinstallation
Anschlüsse
Standinstallation
Montage- und Betriebsvorschriften
Sicherheitsmaßnahmen
Sicherheitsbeleuchtung
Wasser- und Abwasserinstallation
Anschlüsse
Standinstallation
Druckluftinstallation
Anschlüsse
Standinstallation
Gasinstallation
Anschlüsse
Standinstallation
Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
Maschinengeräusche
Geräte- und Produktsicherheit
Schutzvorrichtungen
Prüfverfahren
Betriebsverbot
Druckbehälter
Abnahmebescheinigung
Prüfung
Leihgeräte
Überwachung
Abgase und Dämpfe
Abgasanlagen
Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten
Druckgas
Flüssiggas
Brennbare Flüssigkeiten
Gefahrstoffe
Versammlungsräume/ Szenenflächen
Strahlenschutz
Radioaktive Stoffe
Röntgenanlagen und Störstrahler
Laseranlagen
Hochfrequenzgeräte, Funkanlagen, Elektromagnetische Felder
Krane, Stapler, Ausstellungsgut, Verpackungsgut, Warensendungen
Musikalische Wiedergaben
Getränkeschankanlagen
Lebensmittelüberwachung
Belästigungen durch Ausstellungsgut
Umweltschutz
Abfallwirtschaft
Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle
Mitgebrachte Abfälle
Entgelte
Wasser, Abwasser, Bodenschutz
Öl-, Fettabscheider
Reinigung/Reinigungsmittel
Umweltschäden
1. Vorbemerkungen
Die Messe München GmbH – MMG – hat für die stattfindenden Messen und sonstigen Veranstaltungen
Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern/Veranstaltern optimale Gelegenheit zu geben, ihre
Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen.
Die Technischen Richtlinien sind Vertragsbestandteil der Verträge, die die MMG mit ihren Ausstellern,
Veranstaltern, Servicefirmen, Standbaufirmen und Dienstleistern schließt. Diese Aussteller, Veranstalter, Servicefirmen und Dienstleister stehen dafür ein, dass sich alle ihre Vertragspartner, die auf dem
Messegelände tätig sind oder sich dort aufhalten, an diese Technischen Richtlinien halten. Die MMG
kann von jedem, der auf dem Messegelände tätig ist oder sich dort aufhält, die Einhaltung der Technischen Richtlinien verlangen. Bei Messen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen, die ein anderer Veranstalter als die MMG ausrichtet, ist neben der MMG der Veranstalter berechtigt und verpflichtet,
von seinen Kunden und deren Vertragspartnern die Einhaltung der Technischen Richtlinien zu verlangen.
Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller
und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der
Veranstaltung bieten sollen.
Mit den zuständigen Bauaufsichtsämtern der Landeshauptstadt München als örtliche Ordnungsbehörden für Messeaufbau und Messeabnahme sind die Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt.
Die MMG behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen und bei einem Verstoß gegen
die Bestimmungen die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen. Die gesetzlichen Bestimmungen in der
jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
Die MMG ist berechtigt, zur Sicherheit und zum Standbau Anordnungen zu treffen, die über die in den
Technischen Richtlinien enthaltenen Bestimmungen hinausgehen.
Die Bestellformulare für Ausstellerservices werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt; diese sind auszufüllen und spätestens bis zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Terminen
zurückzusenden. In Abhängigkeit von der Veranstaltungskonzeption besteht auch die Möglichkeit,
elektronische Bestellungen über das im Internet bereitgestellte Online-Bestellsystem zu tätigen.
Bestellungen bedürfen der Annahme. Die Annahme kann auch stillschweigend – durch Erbringung der
bestellten Leistung – erklärt werden. Auf die Annahme der Bestellung besteht kein Anspruch, soweit sich
nicht ein solcher aus dem Gesetz ergibt. Die Annahme der Bestellung kann insbesondere gegenüber
Ausstellern/Veranstaltern verweigert werden, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der MMG
z.B. aus früheren Veranstaltungen nicht erfüllt haben. Außerdem behält sich die MMG vor, bei verspätet
eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag entsprechend der Angaben in den Bestellformularen
für Ausstellerservices auf die Entgelte zu erheben.
Nach der Standzuteilung werden die Aussteller durch Rundschreiben über weitere Einzelheiten der
Vorbereitung und Durchführung der Messe unterrichtet.
Diese Technischen Richtlinien sind mit den Messegesellschaften
Deutsche Messe AG Hannover
Koelnmesse GmbH
Leipziger Messe GmbH
Messe Berlin GmbH
Messe Düsseldorf GmbH
Messe Frankfurt GmbH
Messe München GmbH
Messe Nürnberg GmbH
besprochen und in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst.
Im Übrigen behält sich die MMG Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich.
1.1. Hausordnung
Das Messegelände ist ein Privatgelände. Eigentümer ist die Messe München GmbH – MMG –, Messegelände, 81823 München, Tel. (089) 949-01. Sie übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht
aus.
Im gesamten Messegelände sowie auf den messeeigenen Parkplätzen gelten die Bestimmungen der
Straßenverkehrsordnung (StVO) sinngemäß. Die im Messegelände zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. In den Hallen darf stets nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden; diese Regelung gilt während der Veranstaltungen auch für das übrige Messegelände. Das Befahren der Hallen ist
nur zum Be- und Entladen gestattet. Vorhandene Versorgungsanschlüsse und sonstige tech. Infrastruktur dürfen hierbei nicht beschädigt werden. Die festgelegte Belastbarkeit der Hallenböden sowie die
Höhe und Breite der Tore sind zu beachten. Während des Be- und Entladens ist der Motor abzustellen.
Das Abstellen von Fahrzeugen in den Hallen ist grundsätzlich verboten. Die MMG behält sich das Recht
vor, aus sachlich gerechtfertigten Gründen das Befahren der Hallen zu untersagen.
Auf Fußgänger ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Gesperrte Wege und Grünflächen dürfen nicht
befahren werden.
Wohnmobile und Wohnwagen dürfen zum Zwecke der Übernachtung nicht ins Messegelände verbracht
werden. Flächen, die von der MMG veranstaltungsbezogen als Campingplatz ausgewiesen werden,
sind von dieser Regelung ausgenommen.
Im gesamten Messegelände besteht außer auf den gesondert ausgewiesenen Flächen absolutes Halteverbot. Die MMG behält sich das Recht vor, in den Halteverbotszonen oder in sonstiger Weise widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Auflieger, Container, Behälter und sonstiges Voll-/Leergut jeder Art auf
Kosten und Gefahr des Verursachers, Halters bzw. Besitzers zu entfernen.
Ergänzend gelten die Bestimmungen und Einfahrtsregelungen der zur jeweiligen Veranstaltung gültigen
Bestellformulare für Ausstellerservices („Wichtige Hinweise“) sowie der Ausstellerinformation Verkehr,
die rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn versandt wird.
Um einen reibungslosen Verkehrsablauf während der Auf- und Abbauzeit und der Veranstaltungsdauer gewährleisten zu können, sind verkehrsordnende und verkehrslenkende Regeln der MMG
einschließlich der Anweisungen des Ordnungspersonals unbedingt zu beachten. Die MMG behält sich
insbesondere vor, den Zugang der Aussteller bzw. ihrer Standbau- und sonstigen Vertragsfirmen zu den
einzelnen Ständen zu regeln.
Bei Messen und Ausstellungen wird empfohlen, die gesamte Aufbauzeit zu nutzen, da erfahrungsgemäß
an den letzten beiden Aufbautagen das Messegelände überfüllt ist. Ansprüche gegen die MMG bestehen nicht, wenn es wegen Überfüllung des Messegeländes oder infolge von Anordnungen der MMG zur
Regelung des Verkehrs auf dem Messegelände bzw. des Zugangs zu den Ständen zu Verzögerungen
für den Aussteller, seine Standbau- oder sonstigen Vertragsfirmen kommen sollte.
2.2. Rettungswege
)HXHUZHKUEHZHJXQJV]RQHQ+\GUDQWHQ
Die gekennzeichneten Feuerwehrbewegungszonen, Rettungswege und Sicherheitszonen müssen
ständig freigehalten werden. Sie dürfen insbesondere auch während der Auf- und Abbauzeiten nicht
durch abgestellte oder parkende Kraftfahrzeuge oder durch die Lagerung von Ausstellungsgut, Bau-,
Verpackungsmaterial o.ä. eingeengt werden.
Fahrzeuge und Gegenstände, die auf Feuerwehrbewegungszonen, Rettungswegen oder Sicherheitszonen abgestellt sind, können kostenpflichtig entfernt werden. Für dabei auftretende Sachschäden haftet die MMG nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Hydranten in den Hallen und im Freigelände dürfen nicht verbaut, unkenntlich oder unzugänglich gemacht werden.
2.2.2. Notausgänge, Notausstiege, Hallengänge
Sämtliche in den Hallenplänen festgelegten Ausgänge und Gänge der Hallen sind in voller Breite freizuhalten. Sie dienen im Notfall als Rettungswege und dürfen deshalb nicht durch abgestellte oder hineinragende Gegenstände eingeengt werden. Die Türen im Zuge von Rettungswegen müssen von innen
leicht in voller Breite geöffnet werden können. Die Ausgangstüren und Notausstiege und deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder in sonstiger Weise unkenntlich oder
unzugänglich gemacht werden. Informationsstände, Tische und sonstiges Mobiliar dürfen nur in einem
ausreichenden Sicherheitsabstand von Zu- und Ausgängen bzw. Treppenraumzugängen aufgestellt
werden.
Die Haus- und Benutzungsordnung gilt für alle Personen, die das Privatgelände der MMG betreten oder
befahren. Sie ist an den Zugängen zum Messegelände sichtbar angebracht.
Die festgelegten Hallengänge dürfen nicht überbaut oder in welcher Weise auch immer beeinträchtigt
werden. Dies gilt auch dann, wenn die MMG dem Aussteller gestattet hat, zu einem Hallengang gehörige
Flächen in seine Standgestaltung einzubeziehen. Solche Flächen sind optisch so zu gestalten, dass sie
als zu einem Hallengang gehörige Flächen erkennbar sind.
1.2. Öffnungszeiten
2.3. Sicherheitseinrichtungen
1.2.1. Auf- und Abbauzeiten
Sprinkleranlagen, Feuermelder, Notrufsäulen, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen sowie die grünen
Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein; sie dürfen nicht zugestellt
oder zugebaut werden.
Während der allgemeinen Auf- und Abbauzeiten kann in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich
in der Zeit von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr gearbeitet werden, soweit nicht messespezifisch andere Zeiten
festgelegt werden.
Am letzten Aufbautag ist der konstruktive Standbau bis 18.00 Uhr, der dekorative Standbau bis 20.00
Uhr abzuschliessen. Angrenzende Gangflächen sind am letzten Aufbautag ab 18 Uhr freizuhalten.
Aus Gründen der allgemeinen Sicherheit im Messegelände bleiben die Hallen und das Messegelände
insgesamt außerhalb dieser Zeiten verschlossen. Eine Verlängerung ist nur in Ausnahmefällen mit
schriftlicher Erlaubnis der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zulässig.
1.2.2. Veranstaltungslaufzeit
Während der Veranstaltungslaufzeit werden die Hallen eine Stunde vor Messebeginn geöffnet und eine
Stunde nach Messeschluss verschlossen. Die MMG behält sich Sonderregelungen vor. Aussteller, die
in begründeten Einzelfällen über diesen Zeitpunkt hinaus auf ihrem Stand tätig sein müssen, bedürfen
einer besonderen schriftlichen Erlaubnis der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice.
2. Verkehr im Messegelände, Rettungswege, Sicherheitseinrichtungen
2.1. Verkehrsordnung
Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen aller Art geschieht auf eigene Gefahr und ist nur mit
entsprechender Erlaubnis, gültiger Einfahrtsgenehmigung oder gültigem Parkausweis gestattet. Während der Veranstaltung ist das Befahren des Messegeländes sowie das Abstellen von Fahrzeugen im
Messegelände grundsätzlich untersagt. Die MMG kann hiervon Ausnahmen machen und entsprechende
Park- oder Einfahrtserlaubnisse erteilen. Die MMG ist berechtigt, die Erteilung von Park- oder Einfahrtserlaubnissen von der Zahlung eines Entgeltes abhängig zu machen.
Die Park- oder Einfahrtserlaubnis ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des entsprechenden
Fahrzeuges anzubringen. Die Regelungen, die sich aus den Park- oder Einfahrtserlaubnissen ergeben,
sind strikt einzuhalten. Park- oder Einfahrtserlaubnisse sind auf Anforderung des zur Verkehrsordnung
und Verkehrslenkung eingeteilten Personals der MMG oder des Bewachungspersonals jederzeit
zurückzugeben. Die Park- bzw. Einfahrtserlaubnis gilt nur für das Fahrzeug, für das sie ausgestellt ist.
Die MMG ist berechtigt, für die Einfahrt ins Messegelände eine Kaution zu erheben und die maximale
Aufenthaltszeit zu befristen. Bei Überschreitung der festgesetzten Aufenthaltszeit verfällt die hinterlegte
Kaution. Diese Regelung gilt während der Auf- und Abbauzeit sowie in den Fällen, in denen die MMG
das Befahren des Messegeländes während der Veranstaltungszeit gestattet.
2.4. Standnummerierung
Alle Stände werden vom Veranstalter mit Standnummern gekennzeichnet, die nicht ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters entfernt werden dürfen.
2.5. Bewachung
Die MMG bzw. der von ihr für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst sorgt für
Wachen an den Toren und in den Hallen. Die MMG übernimmt keine Gewähr für eine lückenlose Bewachung und Kontrolle des Messegeländes. Die MMG ist berechtigt, die zur Kontrolle und Bewachung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die Bewachung des Standes, des Ausstellungsguts und der sonstigen auf dem Stand befindlichen Gegenstände ist nicht Aufgabe der MMG. Eine Bewachung des Standes muss im Bedarfsfall der Aussteller selbst
organisieren. Standwachen dürfen nur durch den von der MMG für das Messegelände zugelassene Sicherheits- und Ordnungsdienst gestellt werden.
Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut und die sonstigen von den Ausstellern eingebrachten Gegenstände bestehen. Wertvolle bzw. leicht bewegliche Gegenstände sollten nachts stets unter Verschluss genommen werden.
2.6. Evakuierung
Aus Sicherheitsgründen, insbesondere aufgrund behördlicher Anordnungen, kann die Schließung von
Räumen, Gebäuden, Hallen und/oder Ausstellungsbereichen im Freien und deren Räumung von der
MMG angeordnet werden. Der Aussteller hat seine Mitarbeiter über dieses Verfahren zu informieren.
Er hat, soweit durch Gesetz vorgeschrieben oder von der Behörde bzw. der MMG angeordnet, eigene
Räumungspläne zu erstellen und bekannt zu machen. Er trägt dafür Sorge, dass im Ereignisfall sein
Stand geräumt wird.
3. Technische Daten und Ausrüstung der Hallen und des Freigeländes
3.1. Hallendaten
Die Hallen besitzen eine Bruttoausstellungsfläche von jeweils:
A1-A6, B1-B6
C1 – C4
B0
ca. 11.000 m2
ca. 10.000 m2
ca. 3.500 m2
Die Versorgung der Stände mit Strom-, Wasser/Abwasseranschlüssen erfolgt im Freigelände aus
Bodenanschlusspunkten.
Wasser: max. DN 40/ min. 3,5 bar
Abwasser: max. DN 100
Elektroversorgung: 50 W/m2
Die Versorgung der Stände mit Telefon, Telefax, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt im Freigelände
aus Bodenanschlusspunkten. Anschlusstechnik RJ 45 bzw. E 2000 bei Lichtwellenleiter-Anschlüssen.
Hallentormaße
3.3. Durchfahrtshöhen
Die Hallen sind (ausgenommen die Halle B0) befahrbar und verfügen hierfür über jeweils mindestens
6 Tore mit den Abmessungen 4,50 m x 4,50 m. Die Halle B0 verfügt über ein Tor mit den Abmessungen
12,50 x 4,00 m.
Die Durchfahrtshöhe der Tore zu den Beschickungshöfen beträgt ca. 5,00 m. Der Verbindungstunnel Ost
hat eine Durchfahrtshöhe von 4,30 m und der Verbindungstunnel West eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m.
Höhen der Hallen
4.1. Standsicherheit
Alle Hallen (ausgenommen die Halle B0 im ICM und die nördliche Stirnseite der Hallen C1-4) sind stützenfrei. Sämtliche Hallen sind mit einer Sprinkleranlage ausgestattet.
Ausstellungsstände einschließlich Einrichtungen und Exponate sowie Werbeträger sind so standsicher
zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht
gefährdet werden. Die Standsicherheit muss für jeden Bauzustand (Aufbau, Änderung, Abbau) gewährleistet sein.
Die lichte Höhe der Hallenlängswand zwischen den Einfahrtstoren beträgt ca. 5,70 m (Ausnahme B6Hochhalle ca. 7,80 m).
Die lichte Höhe im Hallenseitenbereich beträgt ca. 10,75 m (Ausnahme B6-Hochhalle ca. 15,25 m).
Die Hallenhöhe im Mittelbereich beträgt ca. 11,50 m (Ausnahme B6-Hochhalle ca. 16,00 m). Die lichte
Höhe der Halle B0 beträgt im Hallenrandbereich ca. 4,00 m und im Hallenmittelbereich ca. 4,20 m. Die
lichte Höhe der nördlichen Stirnseite der Hallen C1-4 beträgt ca. 4,50 m.
Abhängepunkte sind in allen Hallen vorhanden. Die maximale Belastung pro Abhängepunkt beträgt 100
kg (1 kN) lotrecht.
Belastbarkeit der Hallenböden
Der Hallenboden besteht aus Gussasphalt. Die maximal zulässige Bodenbelastung in allen Hallen beträgt
5 t/m2 (50 kN/m2). Eine Lkw-Belastung bis 60 t (600 kN) ist zulässig. Die zulässige Staplerbelastung beträgt
14 t (140 kN). Die maximale Punktlast auf einer Grundfläche von 30 cm x 30 cm (Abstand ca. 1,5 m) beträgt
5 t (50 kN; Bodenpressung 500kN/m²). Die Punktlast gilt jedoch nicht für die Spartenkanalabdeckung.
Der Boden der Halle B0 besteht aus Parkett. Die maximal zulässige Bodenbelastung beträgt 2 t/m2
(20 kN/m2). Die maximale Punktlast beträgt 8 t/m2 (80 kN/m2). Die Punktlast gilt jedoch nicht für die
Spartenkanalabdeckung.
Für die Angaben zu den Eingangsbauwerken (Bodenbelastung max. 1 t/m2 (10 kN/m2) im Erdgeschoss)
kontaktieren Sie bitte die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice.
3.1.1. Allgemeinbeleuchtung, Stromart, Spannung
Für die allgemeine Beleuchtung der Hallen sorgt die MMG. Die allgemeine künstliche Beleuchtung in den
Hallen zur Messelaufzeit beträgt ca. 50 Lux/m2 (Messung: 1,00 m über dem Hallenfußboden).
In jeder Halle gibt es Tages- und Kunstlicht.
Vorhandene Stromart und Spannung auf dem Messegelände:
Netzart: TN-S-System
Wechselstrom 230 Volt (± 10%)/50 Hz
Drehstrom 3 x 400 Volt (± 10%)/50 Hz
3.1.2. Druckluft-, Elektro-, Gas- und Wasserversorgung
Die Druckluft-, Elektro-, Gas- und Wasserversorgung der Stände erfolgt in den Hallen aus den Versorgungskanälen im Hallenboden im Abstand von ca. 5,00 m (bzw. ca. 4,50 m für die Hallen C1-C4 und
ca. 4,85 m für die Halle B0); in der Halle B0 besteht keine Möglichkeit der Gasversorgung. Maße der
Spartenkanalabdeckung ca. 43 cm x 43 cm, (Breite des Spartenkanals ca. 35 cm).
Die Halle C1 verfügt zusätzlich über zwei Spartenkanäle in Hallenlängsrichtung.
Elektroversorgung 200 W/m2
Wasseranschluss mit DN 25/min. 3,5 bar
Abfluss DN 100
Anschluss für Sprinkler DN 50, Anschlüsse in jedem zweiten Kanal vorhanden
Druckluftanschluss DN 50/min. 10 bar, Anschluss in jedem zweiten Kanal vorhanden
Gasanschluss DN 25/20 mbar
3.1.3. Kommunikationseinrichtungen
Die Versorgung der Stände mit Telefon-, Telefax-, Daten- und Antennenanschlüssen erfolgt in den Hallen aus Bodenanschlusspunkten. Anschlusstechnik RJ 45 bzw. E 2000 bei Lichtwellenleiter-Anschlüssen.
4. Standbaubestimmungen
Für die statische Sicherheit der Stände ist der Aussteller verantwortlich und gegebenenfalls nachweispflichtig.
Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, Standbauten, Exponate, Werbeträger etc. auf Kosten des Ausstellers auf ihre Stand- und Verkehrssicherheit zu überprüfen oder von Sachverständigen
überprüfen zu lassen, sofern begründete Zweifel bestehen, dass die Stand- oder Verkehrssicherheit
nicht gewährleistet ist, auch wenn zuvor eine Genehmigung erteilt worden ist.
Standaufbauten in den Hallen mit einer Höhe von mehr als 4,00 m müssen eine Standsicherheit für einen
Staudruck von 0,125 kN/m2 („Hallenwind“) haben. Auf Verlangen der MMG ist ein statischer Nachweis
zu erbringen.
Standaufbauten im Freigelände sind für die entsprechenden Wind- und gegebenenfalls Schneelasten
zu bemessen. (Lastannahmen für Podeste siehe Punkt 4.6, für zweigeschossige Stände s. Punkt 4.9.3)
Die Sicherung von Standbauten durch Abhängungen von der Hallendecke ist nicht zulässig (Zur Anbringung von Gegenständen an Befestigungspunkten siehe Punkt 4.7.5.2.).
4.2. Standbaugenehmigung
Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes
eingehalten werden, ist es bei eingeschossigen Standbauten in den Hallen, soweit sie eine Grundfläche
von nicht mehr als 100 m2 haben und nicht höher sind als 3,00 m, nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Auf Wunsch bietet die MMG dem Aussteller an, die (in zweifacher Ausführung)
eingereichten Standbaupläne zu prüfen.
Alle anderen Standbauten (insbesondere Stände ab einer Grundfläche von mehr als 100 m2 oder einer
Höhe von mehr als 3,00 m, mehrgeschossige Stände (s. Punkt 4.9.), mobile Stände; Stände mit Brücken,
Treppen, Kragdächern, Galerien, geneigte Wände etc.) und Bauten im Freigelände (s. Punkt 4.8.) sind
genehmigungspflichtig.
Sofern 200 oder mehr Sitzplätze vorgesehen sind, sind in einem gesonderten Plan (Bestuhlungsplan
Maßstab 1:200), der in 3-facher Ausfertigung bei der MMG einzureichen ist, die Gesamtzahl der Sitzplätze sowie die Rettungswege darzustellen, wobei die Breite der Rettungswege nach der größtmöglichen
Anzahl der Personen zu bemessen ist, die sich in dem Raum aufhalten können. (Siehe auch Punkt 5.9.).
Eine Ausfertigung des für die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs
eines jeden Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.
4.2.1. Prüfung und Freigabe genehmigungspflichtiger Bauten
Jeder Veranstalter, Aussteller, Mieter, Servicepartner oder sonstiger Dienstleister ist verpflichtet zu prüfen, ob von ihm geplante provisorische Ein- oder Aufbauten, gleich ob in den Hallen oder im Freigelände,
einer Genehmigung bedürfen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice der MMG.
Standflächen in den Hallen:
Vermaßte Standpläne für eingeschossige Standbauten ab einer Grundfläche von mehr als 100 m2 bzw.
ab einer Höhe von mehr als 3,00 m müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices genannten Termin der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG in 2-facher Ausfertigung (Grundriss und Ansichtsskizzen mindestens im Maßstab 1:100) zur Genehmigung vorgelegt
werden. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, geht ein Exemplar mit dem Genehmigungsvermerk der
MMG versehen an den Aussteller/Messebauer zurück. Damit ist die Baufreigabe erteilt.
3.1.5. Heizung, Lüftung
Zweigeschossige Standbauten müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices
genannten Termin mit dem Vordruck „Anmeldung von besonderen Standkonstruktionen” bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG beantragt werden. Der Vordruck ist in deutscher
Sprache ausgefüllt zusammen mit den im Vordruck geforderten Unterlagen, die ebenfalls in deutscher
Sprache erstellt sein müssen, in den geforderten Ausfertigungen bei der MMG einzureichen. Sofern eine
Genehmigung erteilt wird, ist der Standbau erst dann freigegeben, wenn das Genehmigungsschreiben
an den Aussteller/Messebauer ausgehändigt ist und die statischen Unterlagen an den Aussteller/
Messebauer zurückgegeben worden sind.
Für die allgemeine Beheizung und Belüftung der Hallen sorgt die MMG. Alle Hallen sind teilklimatisiert.
Standflächen im Freigelände:
3.1.4. Sprinkleranlagen
Die Hallen sind mit Sprinkleranlagen ausgestattet. Jeder zweite Spartenkanal ist mit einer Sprinklergrundleitung zur Standversorgung versehen.
(Hinsichtlich Sprinkleranlagen bei Standabdeckungen siehe Punkt 4.4.2 bzw. 4.9.2)
3.1.6. Störungen
Bei Störungen der technischen Versorgung (z.B. Elektro, Wasser, Druckluft, Heizung, Lüftung, Kommunikation usw.) ist unverzüglich die Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG zu informieren.
Die MMG übernimmt keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass bei Leistungsschwankungen oder höherer Gewalt Störungen auftreten oder auf Anordnung der Behörden bzw. der Strom-,
Wasser- oder Energielieferanten die Lieferung unterbrochen wird.
3.2. Freigelände
Freigelände F5-F8 ca. 103.000 m2.
Sonderfreifläche F9-13 ca. 150.000 m2.
Bodenbelag der Ausstellungsfläche: Schotterrasen (begrüntes Humus-Schottergemisch, partiell mit
Splittanteil)
Straßenbelag: Asphalt
Breite der Fahrstraßen: 8,00 m bzw. 12,00 m
Zulässige Bodenbelastung: 50 t/m2 (500 kN/m2) ausgenommen der Bereich der Gleistrasse, für den
die zulässige Bodenbelastung geringer ist; Details sind bei der MMG, Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice, zu erfragen.
Beleuchtung: 30 Lux/m2
Freigelände N5-N10 ca. 115.000 m2
Zulässige Bodenbelastung: 20 t/m2 (200 kN/m2)
Eingeschossige Standbauten im Freigelände ab einer Grundfläche von mehr als 50 m2 bzw. ab einer
Höhe von mehr als 5,00 m müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices
genannten Termin der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG in 2-facher Ausfertigung
(Grundriss und Ansichtsskizzen mindestens im Maßstab 1:100) zur Genehmigung vorgelegt werden.
Sofern eine Genehmigung erteilt wird, geht ein Exemplar mit dem Genehmigungsvermerk der MMG
versehen an den Aussteller/Messebauer zurück. Damit ist die Baufreigabe erteilt.
Mehrgeschossige Standbauten, Sonderkonstruktionen, Räume mit Bestuhlung für 200 oder mehr Personen, abgedunkelte Räume für Projektions-/Filmvorführungen müssen spätestens zum in den Bestellformularen für Ausstellerservices genannten Termin mit dem Vordruck „Anmeldung von besonderen
Standkonstruktionen“ bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG beantragt werden. Der Vordruck ist in deutscher Sprache ausgefüllt zusammen mit den im Vordruck geforderten Unterlagen, die ebenfalls in deutscher Sprache erstellt sein müssen, in den geforderten Ausfertigungen bei
der MMG einzureichen. Sofern eine Genehmigung erteilt wird, ist der Standbau erst dann freigegeben,
wenn das Genehmigungsschreiben an den Aussteller/Messebauer ausgehändigt und die statischen
Unterlagen an den Aussteller/Messebauer zurückgegeben worden sind.
Das Aufstellen fliegender Bauten, die nach Art. 72 BayBO einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, ist
der Landeshauptstadt München - Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV - Lokalbaukommission - unter Vorlage des Prüfbuches und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen anzuzeigen.
Postanschrift:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission
Blumenstraße 28 b
80331 München
www.muenchen.de
4.4.1.3. Explosionsgefährliche Stoffe, Munition
Explosionsgefährliche Stoffe im Sinne des Sprengstoffgesetzes und Munition im Sinne des Waffengesetzes dürfen auf Messen und Ausstellungen nicht ausgestellt werden.
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Die Kosten des Standbaugenehmigungsverfahrens (siehe Rückseite des Vordrucks „Anmeldung von
besonderen Standkonstruktionen“) werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Der Umgang mit Pyrotechnik ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Eine Genehmigung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu beantragen ist, kann von
den zuständigen Sicherheitsbehörden erteilt werden. Auf die Erteilung der Genehmigung besteht kein
Anspruch.
4.2.2 Fahrzeuge und Container
4.4.1.5. Verwendung von Ballons, Luftschiffen und sonstigen Flugobjekten
Fahrzeuge und Container sind als Ausstellungsgegenstände in den Hallen genehmigungspflichtig (siehe
Punkt 4.4.1.2. und 4.4.2.).
Fahrbare Ausstellungsstände (Show Trucks, Omnibusse, Trailer etc.) sind, wenn sie eine zusammenhängende Fläche von mehr als 30 m2 bilden, mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Zu einer solchen
zusammenhängenden Fläche gehören auch die zwischen zwei fahrbaren Ausstellungsständen befindlichen Flächen, es sei denn, die Abstände zwischen den beiden fahrbaren Ausstellungsständen sind so
groß, dass die in der Halle installierten Sprinkler in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt sind.
4.2.3. Beseitigung nicht vorschriftsgemäßer Standbauten
Standbauten, die nicht genehmigt sind, den Technischen Richtlinien oder den Gesetzen nicht entsprechen, müssen auf Verlangen der MMG geändert oder beseitigt werden.
Bei nicht fristgerechter Ausführung ist die MMG berechtigt auf Kosten und Gefahr des Ausstellers selbst
Änderungen vorzunehmen oder, soweit dies erforderlich sein sollte, die Standbauten zu beseitigen.
4.2.4. Haftungsumfang
Sofern der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Standbauer die vorstehenden Standbaubestimmungen nicht einhält, haftet er für sämtliche Schäden, die aus der Verletzung der Standbaubestimmungen resultieren.
Ferner hat der Aussteller bzw. der vom ihm beauftragte Standbauer die MMG von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aufgrund der Verletzung der vorstehenden Standbaubestimmungen
geltend gemacht werden.
4.3. Bauhöhen
Die Normalhöhe für Standbauten und Werbekörper beträgt 3,00 m.
Die Aufbauhöhe ist veranstaltungsspezifisch festgelegt und kann entweder den Besonderen Teilnahmebedingungen oder den „Wichtigen Hinweisen“ in den jeweils gültigen Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen oder beim zuständigen technischen Veranstaltungsteam erfragt werden.
Die Verwendung von Ballons, Luftschiffen und sonstigen Flugobjekten ist in den Hallen und im Freigelände grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG. Sofern die Genehmigung erteilt wird, dürfen
die Ballons und Luftschiffe nur mit nicht brennbaren und ungiftigen Gasen befüllt werden. Die Ballons
und Luftschiffe müssen sich innerhalb der Standgrenzen befinden; die maximale Standbauhöhe und
Höhe für Werbematerialien ist einzuhalten.
4.4.1.6. Nebelmaschine
Der Einsatz von Nebelmaschinen ist mit der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG
abzustimmen.
4.4.1.7. Aschenbehälter, Aschenbecher
Sofern für den Ausstellungsstand oder Teile desselben kein ausdrückliches Rauchverbot angeordnet
ist, muss für die Bereitstellung einer ausreichenden Zahl von Aschenbechern oder Aschenbehältern aus
nichtbrennbarem Material und für deren regelmäßige Entleerung in nichtbrennbare, dicht schließende
Behälter Sorge getragen werden.
4.4.1.8. Abfall-, Wertstoff-, Reststoffbehälter
In den Ständen dürfen keine Abfall-, Wertstoff- und Reststoffbehälter aus brennbaren Materialien aufgestellt werden. In den Ständen anfallende Abfall-, Wert- und Reststoffe sind regelmäßig, spätestens
am Abend eines jeden Veranstaltungstages in geeignete Behältnisse einzufüllen, die dem Aussteller
auf Anfrage von der MMG gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, und zur Entsorgung an die zum
Gang gelegene Standgrenze zu stellen. Leicht brennbare Werkstoffe wie Hobelspäne, Holzreste, Sägemehl und dgl. sind in verschlossenen Behältern unterzubringen und täglich, bei größerer Anhäufung
auch mehrmals täglich, zu entfernen.
Die ausgegebenen Abfall-, Wert- und Reststoffbeutel werden am Abend eines jeden Veranstaltungstages von der Reinigungsfirma entfernt.
Die von der MMG festgelegte Höhenbegrenzung darf beim Standaufbau nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der MMG überschritten werden.
Weitergehende Informationen zur Abfallentsorgung siehe auch Punkt 6 „Umweltschutz“ sowie in den
Bestellformularen für Ausstellerservices, Vordruck „Abfallentsorgung“.
Exponate unterliegen dieser Beschränkung grundsätzlich nicht, sind aber der MMG, Hauptabteilung
Technischer Ausstellerservice, im Vorfeld anzuzeigen.
4.4.1.9 Spritzpistolen, Nitrolacke, Reinigungsmittel, Lösungsmittel
4.4. Brandschutz
Der Gebrauch von Spritzpistolen sowie die Verwendung lösungsmittelhaltiger Stoffe und Farben ist
verboten.
4.4.1. Brandschutz- und Sicherheitsbestimmungen
4.4.1.10. Trennschleifarbeiten und alle Arbeiten mit offener Flamme
4.4.1.1. Standbau- und Dekorationsmaterialien
Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleifarbeiten müssen vor Arbeitsbeginn angezeigt und
schriftlich bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, beantragt werden. Dabei ist die
Umgebung gegen möglichen Funkenflug zu schützen. Fugen und Ritzen sind mit geeigneten, nichtbrennbaren Stoffen abzudichten. Im Stand ist mind. ein für die Brandklasse C geeigneter und zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw. EN3 bereitzuhalten.
Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen während der Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“
zu beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch.
Leichtentflammbare, brennend abtropfende, abschmelzende, toxische Gase oder stark rauchbildende
Materialien dürfen nicht verwendet werden. Die Verwendung im Brandfall stark rußender Kunststoffe
(z.B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor usw.) ist nicht zulässig. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen.
Dekorationsmaterialien müssen entsprechend DIN 4102 oder DIN EN 13501-1 mind. schwerentflammbar sein. Die MMG kann die nachträgliche Herstellung der Schwerentflammbarkeit von Dekorationsmaterialien nur dann zulassen, wenn dies in Absprache mit der Branddirektion München mit einem
geeigneten und zugelassenen Flammschutzmittel sowie unter Beachtung der Verarbeitungshinweise
geschieht. Die Zustimmung der MMG kann insbesondere von den zu berücksichtigenden Brandlasten
abhängig gemacht werden.
4.4.1.11. Leergut
In Teilbereichen dürfen normalentflammbare Dekorationsmaterialien verwendet werden, wenn diese
durch den Einbau ausreichend gegen Entflammen geschützt sind. Ein Prüfzeugnis über die Baustoffklasse des eingesetzten Materials kann gefordert werden. Hängende Raumdekorationen müssen mindestens 2,5 m vom Fußboden entfernt sein. Brennbares Material muss von Zündquellen, wie Scheinwerfern
oder Heizstrahlern, so weit entfernt sein, dass das Material durch diese nicht entzündet werden kann.
Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Packmittel) in den Hallen (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Standes) und in den Ladehöfen ist untersagt. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen.
An tragende Konstruktionsteile können im Einzelfall aus Gründen der Sicherheit besondere Anforderungen gestellt werden (z.B. nicht brennbar). Standfußbodenbeläge müssen fugendicht verlegt sein.
Die MMG ist berechtigt, falls der Aussteller einer Aufforderung zur Beseitigung widerrechtlicher Lagerung nicht nachkommt, die Entfernung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen.
Der Einsatz von Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet.
Bäume und Pflanzen dürfen zu Dekorationszwecken nur verwendet werden, wenn sie frisch geschnitten
worden sind. (Die Blätter bzw. Nadeln müssen grün und saftig sein.) Wenn während der Dauer der
Ausstellung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leichter entflammbar
werden, so sind sie zu entfernen. Bäume müssen bis etwa 50 cm über dem Boden astfrei sein. Torf ist
stets feucht zu halten (Entzündungsgefahr durch Rauchzeug!).
Bambus, Ried, Heu, Stroh, Rindenmulch, Torf oder ähnliche Materialien genügen in der Regel nicht den
vorgenannten Anforderungen und sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen
Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG.
Die Leergutlagerung auf dem Messegelände kann über die von der MMG vertraglich verpflichteten
Spediteure erfolgen. Dieser Service ist kostenpflichtig.
4.4.2. Standüberdachung
Die Hallen der Messe München sind mit einer automatischen Feuerlöschanlage ausgestattet, deren
Wirkung durch Standabdeckungen nicht beeinträchtigt werden darf. Standabdeckungen jeder Art sind
unabhängig von ihrer Größe bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, schriftlich
anzumelden (s. Vordruck in den Technischen Bestellformularen „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“). Alle Standabdeckungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG.
Hallen A1-6, B1-6, C1-4:
Abfälle sind grundsätzlich umgehend zu entfernen und zu entsorgen bzw. in geeigneten Behältern zu
sammeln und der fachgerechten Entsorgung zu zuführen.
Standabdeckungen sind mindestens schwer entflammbar (gem. DIN 4102 bzw. DIN EN 13501-1)
auszuführen (der Prüfbescheid ist vorzulegen bzw. am Stand bereitzuhalten) und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von mehr als 30 m2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen.
4.4.1.2. Ausstellung von Kraftfahrzeugen
In diesem Fall ist für jede angefangenen 12 m2 überdeckter Fläche ein Sprinklerkopf vorzusehen; von der
Standabdeckung überspannte Räume/Kabinen sind in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen.
In den Hallen dürfen Kraftfahrzeuge grundsätzlich weder in Betrieb genommen noch abgestellt werden.
Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu
beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch.
In Ausstellungshallen ist der Tankinhalt der Fahrzeuge auf das für das Ein- und Ausfahren notwendige
Maß zu reduzieren. Der Treibstofftank ist abzuschließen; auf Verlangen der MMG ist auch die Batterie
abzuklemmen.
Verbrennungsmotoren dürfen in den Hallen und in eigenen Bauten der Aussteller nicht in Betrieb vorgeführt werden. Bei Vorführungen im Freien müssen sie mit Auspufftöpfen versehen sein. Kraftstoffe
dürfen nicht am Stand gelagert werden. Bei Fahrzeugen mit Gasantrieben bzw. Energiegewinnung
mit Brennstoffzellen ist auch Punkt. 5.7 zu beachten. Fahrbare Ausstellungsstände (Show Trucks,
Omnibusse, Trailer etc.) sind, wenn sie eine zusammenhängende Fläche von mehr als 30 m² bilden,
mit einer Sprinkleranlage zu versehen. Zu einer solchen zusammenhängenden Fläche gehören auch
die zwischen zwei fahrbaren Ausstellungsständen befindlichen Flächen, es sei denn, die Abstände
zwischen den beiden fahrbaren Ausstellungsständen sind so groß, dass die in der Halle installierten
Sprinkler in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt sind.
Auf die Sprinkleranlage für Standabdeckungen von mehr als 30 m2 kann unter folgenden Voraussetzungen und nach Zustimmung der Branddirektion München verzichtet werden:
• Metallraster- oder Metallgitterdecken
Bei der Abdeckung handelt es sich um eine Raster- oder Metallgitterdecke, um Gitterroste oder Lochbleche u.Ä. Nach der Planungs- und Einbaurichtlinie der VdS Schadenverhütung GmbH muss die offene
Fläche der gesamten Deckenkonstruktion, einschließlich Lampenfassungen etc., mindestens 70%
betragen. Der Öffnungsgrad der Konstruktion muss nachgewiesen werden.
• Textile Deckenbespannungen
Die Abdeckung ist von der VdS Schadenverhütung GmbH zum horizontalen Einbau unter Sprinklerebenen zugelassen (Weitmaschiges Gitternetz bzw. Stoff mit eingewebtem Schmelzfaden). Die schriftliche
Zustimmung der VdS Schadenverhütung GmbH ist der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, vorzulegen; die Einbauvorschriften der VdS Schadenverhütung GmbH sind zu beachten.
Zu Abdeckungen im Obergeschoss von zweigeschossigen Ständen siehe Punkt 4.9.6.
Halle B0 und Eingänge Nord, Ost, West und Nordwest:
Es dürfen nur VdS-geprüfte sprinklertaugliche Gitternetz-Materialien verwendet werden.
In der Halle B0 sind Stoffe mit Schmelzsicherung (Smoke-out) nicht zugelassen.
Horizontale Abdeckungen in den Eingangsbauwerken dürfen max. 1,00 m breit sein und sind grundsätzlich mit der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, abzustimmen.
Weitergehende Informationen über zugelassene Materialien zur Standabdeckung und deren Bezugsquellen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zum Einbau sprinklertauglicher Stoffe.
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Es darf nur für den jeweiligen Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas verwendet werden. Für Konstruktionen aus Glas darf nur Sicherheitsglas verwandt werden. Bitte fordern Sie bei Bedarf unser
Merkblatt „ Glas und Acrylglas im Standbau innerhalb von Messehallen“ bei der MMG, Hauptabteilung
Technischer Ausstellerservice, an oder nutzen Sie den Download-Service auf der Homepage der Messe
München (www.messe-muenchen.de/Services/Ausstellerservices/downloads).
Kanten von Glasscheiben müssen so bearbeitet oder geschützt sein, dass eine Verletzungsgefahr
ausgeschlossen ist. Ganzglasbauteile sind in Augenhöhe zu markieren.
4.4.4 Aufenthaltsräume
Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung
in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume),
sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die die Sichtverbindung in
Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten.
Haben Standbauten im Freigelände Aufenthaltsräume, die keine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum
nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben, oder Räume, die ausschließlich über einen anderen
abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume), ist in jedem dieser
Räume ein unmittelbar ins Freie führender Notausstieg (Fensteröffnung mindestens 60 cm x 100 cm,
Brüstungshöhe maximal 110 cm, unvergittert und ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen) vorzusehen. Sind
die Aufenthaltsräume, die keine Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Rettungsweg
haben, oder die gefangenen Räume nicht ebenerdig, ist von jedem dieser Räume statt eines ins Freie
führenden Notausstiegs eine ins Freie führende Treppe vorzusehen. Gefangene Räume dürfen keine
Aufenthaltsräume sein.
Beim Bau der Stände wird empfohlen, auf Barrierefreiheit zu achten, so dass Stände und deren Einrichtungen auch für behinderte Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
4.7.2. Prüfung der Mietfläche
Die Mietfläche wird von der MMG auf dem Hallenboden eingemessen und an den Ecken markiert.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maß etwaiger Einbauten,
insbesondere Feuermelder, Verlauf der Versorgungskanäle, Lüftungssysteme usw. selbst zu informieren und gegebenenfalls den Standbauer zu unterrichten.
Die Grenzen der Mietfläche sind unbedingt einzuhalten.
(siehe auch Punkt 4.7.4. Hallenböden)
4.7.3. Eingriff in die Bausubstanz
Hallenteile und technische Einrichtungen dürfen nicht beschädigt, verschmutzt oder auf andere Art
verändert werden (z.B. Bohren, Nageln, Schrauben). Auch das Streichen, Tapezieren und Bekleben
ist nicht gestattet.
Durch Standaufbauten und Exponate dürfen keine Hallenteile und technische Einrichtungen belastet
werden, die dafür nicht bestimmt sind. Hallensäulen/Hallenstützen können aber innerhalb der Standfläche ohne Beschädigung derselben im Rahmen der zulässigen Bauhöhe umbaut werden.
Fugen an Hallenwänden, -decken und -fußböden dürfen unter keinen Umständen durch Stemm-,
Fundamentierungs- oder ähnliche Arbeiten beschädigt werden. Das Einbringen von Bolzen und Verankerungen für Standbauten ist nicht gestattet.
Die Befestigung von Exponaten durch Bodenverankerungen ist nur in begründeten Ausnahmefällen und
nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der MMG, Hauptabteilung TAS, möglich. Hierzu sind spätestens zwei Wochen vor Aufbaubeginn die benötigten Bodenverankerungen bei der MMG, TAS,
schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sind maßstäbliche Pläne mit Angabe der Lage, Verankerungsart
und Bohrungsdurchmesser sowie Anzahl der Verankerungen beizufügen. Die Anzahl der Verankerungen ist auf die unbedingt notwendige Menge zu begrenzen. Ein Anspruch auf das Einbringen und die
Nutzung von Bodenverankerungen besteht nicht. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor,
die zur Verankerung zu verwendenden Materialien vorzuschreiben. Bei Verwendung von nicht genehmigten Materialien und/oder bei Einbringung von Bodenverankerungen ohne schriftliche Genehmigung
der MMG wird eine Reparaturkostenpauschale von 90 EUR/Bohrloch zzgl. MwSt. erhoben. Für weitere
Informationen wenden Sie sich bitte an die MMG, TAS.
4.7.4. Hallenböden
Andernfalls dürfen gefangene Räume von der jeweiligen Nutzungseinheit nur durch Glaswände abgetrennt werden, so dass optisch ein Raum erhalten bleibt.
Teppiche und andere Fußbodenbeläge sind unfallsicher zu verlegen und dürfen nicht über die Mietfläche
hinausragen.
4.5. Ausgänge, Rettungwege, Türen
Es darf zum Fixieren nur Klebeband verwendet werden, das rückstandsfrei zu entfernen ist. Ansonsten
darf der Hallenfußboden weder beklebt noch bestrichen werden.
4.5.1. Ausgänge, Rettungswege
Stände mit einer Grundfläche von mehr als 100 m2, einer Fluchtwegslänge von mehr als 10,00 m
oder einer Standaufplanung, bei der der Ausgang/Fluchtweg nicht von jedem Punkt aus sichtbar ist,
müssen mindestens zwei voneinander getrennte und möglichst weit voneinander entfernte Ausgänge/
Fluchtwege haben.
Stände mit einer Grundfläche von bis zu 100 m² benötigen 1 Ausgang mit einer lichten Breite von mindestens 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 100 m² benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten
Breite von jeweils 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 200 m² benötigen 2 Ausgänge mit
einer lichten Breite von jeweils 1,20 m. Bei Ständen mit einer Grundfläche von mehr als 400 m² schreibt
die MMG, Hauptabteilung TAS, im Einklang mit den bestehenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Anzahl der Ausgänge und deren jeweilige lichte Breite vor.
Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung
in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume),
sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, die Sichtverbindung in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen,
sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische
Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten. (siehe Punkt 4.4.4.).
Beträgt innerhalb eines Standes die maximale Fluchtwegslänge zu einem Hallengang mehr als 10,00 m,
so ist ein zweiter Ausgang und/oder ein mindestens 2,00 m breiter Gang innerhalb des Standes vorzusehen, der zu einem Hallengang führt.
Die Fluchtwege sind nach DIN 4844 zu kennzeichnen.
4.5.2. Türen
Alle eingesetzten Materialien müssen rückstandslos entfernt werden. Substanzen wie Öl, Fette, Farben
und Ähnliches müssen sofort vom Fußboden entfernt werden.
Versorgungskanäle sind in Hallenquerrichtung im Achsmaßabstand von ca. 5,00 m (C-Hallen ca.
4,50 m, B0 ca. 4,85 m) zwischen den Portalabschnitten vorhanden. Die Halle C1 verfügt neben den
Spartenkanälen in Hallenquerrichtung zusätzlich noch über zwei Spartenkanäle in Hallenlängsrichtung.
Die Nutzung der Spartenkanäle ist ausschließlich den zuständigen Servicepartnern der MMG vorbehalten.
4.7.5. Abhängungen von der Hallendecke
Abhängungen sind nur an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich und nach BGV
C1 auszuführen.
4.7.5.1 Bereitstellung von Befestigungspunkten
Abhängungen von der Hallendecke und die Bereitstellung von Befestigungspunkten werden ausschließlich von der MMG ausgeführt. Änderungen dieser Abhängekonstruktionen dürfen nur von der MMG
durchgeführt werden. Die MMG wird hierzu Fachfirmen als Subunternehmer heranziehen.
Dem Aussteller wird, sofern es die baulichen Voraussetzungen zulassen, ein Befestigungspunkt an der
gewünschten Position in dem Luftraum oberhalb der Standfläche zur Verfügung gestellt. Der Bestellung (Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices) sind Pläne beizufügen, aus denen die
gewünschte Platzierung der Befestigungspunkte einschließlich der Höhenangabe ersichtlich ist. Die
abzuhängende Konstruktion darf sich nur im Luftraum oberhalb der Standfläche befinden. Bau- und
Werbehöhen sind zu beachten. Die MMG prüft anhand der eingereichten Unterlagen die Realisierbarkeit
der gewünschten Befestigungspunkte.
Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren, Schiebetüren, Hebetüren sowie sonstiger
Vorrichtungen, die als Zugangssperren wirken können, ist in Rettungswegen nicht zulässig.
Jeder vorgesehene Abhängepunkt an der Deckenkonstruktion der Hallen kann maximal mit 100 kg
lotrecht belastet werden. Die maximale Flächenlast beträgt 5 kg/m2 Standfläche. Abhängungen für
schwerere Lasten nur auf Anfrage.
4.6. Podeste, Leitern, Aufstiege, Stege
4.7.5.2 Anbringung von Gegenständen an den Befestigungspunkten
Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen,
sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,00 m hoch sein. Es müssen mindestens
ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein Untergurt vorhanden sein.
Die abzuhängenden Gegenstände (Beleuchtungsträger, Scheinwerfer etc.) an den bestellten Befestigungspunkten dürfen nur von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen unter Beachtung
der in Deutschland bzw. der EU geltenden Vorschriften nach dem Stand der Technik angebracht werden.
Für ein Podest ab einer Bauhöhe von 0,5 m ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Die Podestfläche
muss je nach Nutzung gemäß DIN EN 1991-1-1 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA (2010)
Tabelle 6.1DE gemäß Kategorie C1 bzw. C 3 ausgelegt werden. Dies entspricht einer Nutzlast von qk= 3
kN/m² für Cafés und Empfangsräume, für Flächen mit großen Menschenansammlungen gelten 5 kN/m².
Hinsichtlich der Anbringung der abzuhängenden Gegenstände sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie im besonderen die BGV A 1 (Allgemeine Vorschriften) die BGV C 1 (Veranstaltungs- und
Produktionsstätten für szenische Darstellung) die BGV D 8 (Winden, Hub- und Zuggeräte) und, sofern
einschlägig, die Versammlungsstättenverordnung (VstättV) zu beachten.Seilverbindungen zur Lastaufnahme müssen der DIN 56-921-11 entsprechen; Drahtseilklemmen dürfen nicht verwendet werden.
Einstufig begehbare Podeste dürfen höchstens 0,20 m hoch sein.
Leitern, Treppen und Stege müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
4.7. Standgestaltung
4.7.1. Erscheinungsbild
Die Ausstattung und Gestaltung des Standes und der dazu notwendige Aufbau ist Sache des Ausstellers. Der Aussteller hat jedoch dabei den Charakter und das Erscheinungsbild einer jeden Messe und
Ausstellung zu berücksichtigen. Die MMG ist befugt, im Zusammenhang damit Änderungen in der
Standgestaltung vorzuschreiben. Sie behält sich außerdem vor, bei einzelnen Messeveranstaltungen
den Rahmenaufbau in den Besonderen Teilnahmebedingungen vorzuschreiben. Produkte, die in ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden, dürfen nicht zur Gestaltung und Ausstattung des Standes verwandt werden.
Wände, die an den Besuchergängen gelegen sind, sind durch den Einbau von Vitrinen, Nischen, Displays u.Ä. aufzulockern.
Name und Sitz des Ausstellers müssen deutlich sichtbar am Stand angebracht sein. Die den Nachbarständen zugewandten Standseiten sind oberhalb einer Bauhöhe von 2,50 m neutral, weiß, sauber und
frei von Installationsmaterial zu halten.
Weitergehende Informationen über zugelassene Befestigungsmaterialien entnehmen Sie bitte den
Bestellformularen für Ausstellerservices (s. „Merkblatt für Anschlagtechnik“) oder nutzen Sie den
Download-Service auf der Homepage der Messe München (www.messe-muenchen.de/Services/Ausstellerservices/downloads).
Aus Sicherheitsgründen sind darüber hinaus folgende Bestimmungen zu beachten. Grundsätzlich nicht
zulässig sind:
– Abhängungen von Standbauteilen sowie Exponaten
– Absicherungen von Standbauteilen oder Exponaten (Standbauteile bzw. Exponate müssen selbständig sicher stehen)
– abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden
Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MMG.
Das Anbringen der abzuhängenden Gegenstände sowie die Bereitstellung und Befestigung von Lichttechnik-Komplettsystemen etc. kann auch bei der MMG bestellt werden.
4.7.6. Standbegrenzungswände
Trennwände können über die Bestellformulare für Ausstellerservices bestellt werden.
Die Trennwände und Stützen dürfen vom Aussteller weder verändert noch verarbeitet werden. Der
Aussteller haftet im Falle eines Verstoßes für alle dadurch entstehenden Personen- und Sachschäden.
4.7.7. Werbemittel/Präsentationen
Stand- und Exponatbeschriftung, Firmen- und Markenzeichen dürfen die vorgeschriebene Bauhöhe
nicht überschreiten. Bei Werbeträgern ist ein Abstand von 2,00 m zum Nachbarstand einzuhalten, es sei
denn, dass die Werbung in keiner Weise auf den Nachbarstand hin ausgerichtet ist.
Alle Arten von Vorführungen und Präsentationen sowie alle Formen optischer, sich bewegender oder
akustischer Werbung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der MMG. Sie dürfen andere
Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen Ausrufanlagen in den Hallen nicht übertönen. Die
Lautstärke darf 70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten.
Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken
oder zu untersagen, die Lärm, optische Belästigungen, Schmutz, Staub, Erschütterungen oder sonstige
Emissionen verursachen oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Veranstaltung oder von Veranstaltungsteilnehmern führen.
Blinkende, sich drehende oder sich schnell bewegende Werbeträger sowie Laufschriften an der Standgrenze sind nicht gestattet.
Vorbehaltlich abweichender Regelungen in den Teilnahmebedingungen ist die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln nur auf der eigenen Standfläche zulässig.
Alle Einbauten wie Fundamente, eingerammte Pfähle, Versorgungsleitungen sind bis zum festgesetzten Abbautermin zu entfernen, es sei denn, dass mit der MMG eine anderweitige Absprache getroffen
worden ist und diese Einbauten mind. 0,3 m unter Geländeniveau eingebaut sind. In diesen Fällen sind
Pläne, aus denen die genaue Lage und Größe dieser Einbauten zu ersehen sind, bei der Hauptabteilung
Technischer Ausstellerservice der MMG unverzüglich einzureichen.
Sollten bis zum festgesetzten Abbautermin die geschuldeten Instandsetzungsarbeiten nicht ausgeführt
worden sein, ist die MMG berechtigt, diese auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen bzw. von Dritten
vornehmen zu lassen.
4.8.4 Sonstige Regelungen
Aussteller, deren Stände an die Einfriedung des Messegeländes grenzen, dürfen den Zaun nicht für ihre
Zwecke verwenden. Es ist nicht gestattet, die Zaunaußenseite als Werbefläche zu benutzen. Dies gilt
auch für die Auf- und Abbauzeit.
Bauelemente, Standbeschilderung und Fahnen müssen so angebracht sein, dass eine unzumutbare
Beeinträchtigung anderer, insbesondere anderer Aussteller und Besucher, unterbleibt. Irreführende
Firmenschilder müssen auf Verlangen der Messeleitung entfernt werden.
Exponate mit einer Höhe von mehr als 30 m sind mit dem entsprechenden Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices bei der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice spätestens 12
Wochen vor Messebeginn anzumelden.
Die MMG behält sich jedoch für besondere Fälle weitere Einschränkungen vor. Die MMG ist berechtigt,
den Stand zu betreten, um die Einhaltung der vorstehenden Regelungen zu prüfen.
Turmdrehkrane usw. sind vorschriftsmäßig abzusichern. Das Anhängen von Werbeträgern oder
sonstigen Lasten (ausgenommen Fahnen) an Kranen, Arbeitsbühnen und Exponaten ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Die MMG ist berechtigt, Werbung, die gegen die vorgenannten Regelungen verstößt, zu entfernen,
abzudecken oder anderweitig auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu unterbinden.
Die Verwendung von Flüssiggas zu Heizzwecken ist nicht zulässig. Geeignete Ölfeuerungen können im
Einvernehmen mit der Branddirektion verwendet werden.
Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der MMG durchgeführt, ist der
jeweilige Veranstalter berechtigt, die vorstehend beschriebenen Rechte der MMG wahrzunehmen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Regelungen und die Regelungen für den Hallenbereich, sofern diese
sinngemäß auf das Freigelände anwendbar sind, auch für das Freigelände.
4.8. Freigelände
4.9. Zweigeschossige Bauweise
4.8.1. Prüfung der Mietfläche
4.9.1. Bauanfrage
Die Mietfläche wird von der MMG auf dem Boden des Freigeländes eingemessen und an den Ecken markiert.
Zweigeschossige Messestände können nur nach vorheriger Genehmigung der Branddirektion München, der zuständigen Projektleitung der MMG und der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice
in den Hallen A1-A6, B1-B6, C1-C4 gebaut werden. Die Genehmigung ist auch abhängig von der vorgesehenen Position in der Halle und der zugehörigen Grundfläche. Maßgeblich für eine Genehmigung ist
auch, wie sich der zweigeschossige Stand auf die Gestaltung und die Übersichtlichkeit der Halle sowie
auf die Nachbarstände auswirkt.
Jeder Aussteller ist verpflichtet, sich nach der Standzuteilung über Lage und Maß etwaiger Einbauten,
insbesondere Versorgungsleitungen, Fundamente, Gleise, Verteilerkästen usw. selbst zu informieren
und gegebenenfalls den Standbauer zu unterrichten.
Die Grenzen der Mietfläche sind unbedingt einzuhalten. Es ist sicherzustellen, dass keine sich auf der
Mietfläche befindlichen Gegenstände über die Mietfläche hinausragen. Ausnahmen kann die MMG,
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, für Turmdrehkräne aus Sicherheitsgründen erteilen;
sie kann die Ausnahmegenehmigung davon abhängig machen, dass sämtliche betroffenen Aussteller
darin eingewilligt haben, dass der betreffende Turmdrehkran in ihren Stand hineinragt. Weigert sich ein
Aussteller, diese Einwilligung zu erteilen, so ist die Weigerung unbeachtlich, wenn es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, dass der betreffende Turmdrehkran in seine Mietfläche hineinragt.
4.8.2 Aufbau
Bauliche Anlagen ab einer Grundfläche von mehr als 50 m2 oder ab einer Höhe von mehr als 5,00 m
sowie Sonderkonstruktionen (z.B. Werbetürme) die im Freigelände errichtet werden sollen, bedürfen
der vorherigen Genehmigung der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG und sind mit
dem entsprechenden Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices und den darin genannten
Unterlagen bei der Messe München GmbH spätestens 6 Wochen vor Messebeginn anzumelden.
Für Verankerungen von Zelten, Abspannungen, Fahnenmasten und für sonstige Arbeiten im Boden
des Freigeländes sind der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG genaue Lagepläne
zur schriftlichen Genehmigung einzureichen. Ohne schriftliche Genehmigung ist jede Arbeit im Geländeboden untersagt. Vor Beginn der Arbeiten im Geländeboden ist die Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice der MMG zu benachrichtigen.
Bei der Errichtung von Anlagen, insbesondere von baulichen Anlagen, sind sämtliche öffentlichrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Einzuhalten sind ferner die einschlägigen Sicherheitsvorschriften
der technischen Überwachungsvereine.
Das Aufstellen fliegender Bauten, die nach Art. 72 BayBO einer Ausführungsgenehmigung bedürfen,
ist der Landeshauptstadt München - Referat für Stadtplanung und Bauordnung - Hauptabteilung IV Lokalbaukommission - unter Vorlage des Prüfbuches und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
anzuzeigen.
Postanschrift:
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Hauptabteilung IV – Lokalbaukommission
Blumenstraße 28 b
80331 München
www.muenchen.de
Bei allen Aufbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Fundamente, Verteilerkästen usw.
Rücksicht zu nehmen. Soweit solche innerhalb einzelner Standflächen liegen, müssen sie jederzeit
zugänglich sein. Arbeiten an Gleisanlagen, die im Freigelände verlegt sind, sind nicht gestattet.
In der Halle B0 (ICM) ist eine zweigeschossige Bauweise nicht möglich.
4.9.2. Bauhöhe, Auflagen zur Standflächenüberdachung, Höhe der Standinnenräume,
Mindestabstände
Die maximale Aufbauhöhe wird für jede Veranstaltung gesondert festgelegt und in den Teilnahmebedingungen bzw. in den „Wichtigen Hinweisen“ der Bestellformulare für Ausstellerservices.
Die lichte Höhe von Innenräumen bei zweigeschossiger Bauweise muss sowohl im Erd- als auch im
Obergeschoss mindestens 2,40 m betragen.
Ist die überbaute Fläche größer als 30 m2, so ist eine Sprinkleranlage nach VDS-Richtlinien zu installieren. Für jede angefangenen 12 m2 überbauter bzw. abgedeckter Fläche ist ein Sprinklerkopf vorzusehen
und jeder auf dieser Fläche errichtete Raum ist in den Sprinklerschutz mit einzubeziehen.
Der Mindestabstand für Treppen, offene Kabinen, Terrassen/Bewirtungsflächen beträgt, zur Standgrenze des Nachbarstandes 3,00 m. Ist eine Unterschreitung des Abstandes zum Nachbarstand erforderlich,
so ist ein Sichtschutz zum Nachbarn im betroffenen Bereich von mindestens 2,00 m Höhe zu errichten.
4.9.3. Nutzlasten/Lastannahmen
Für die Geschossdecke eines zweigeschossigen Messestandes innerhalb einer Messehalle sind nach
DIN EN 1991-1-1 (2010) in Verbindung mit DIN EN 1991-1-1/NA (2010) Tabelle 6.1DE als Nutzlasten
anzusetzen. Bei Nutzung für Besprechungen und Kundenbetreuung, d.h. Möblierung mit Tischen und
Stühlen in freier Anordnung oder in Besprechungskabinen, muss die Geschossdecke für eine Nutzlast
von 3,0 kN/m² ausgelegt werden (Kategorie C1). Eine uneingeschränkte Nutzung als Ausstellungs- und
Verkaufsraum, als Versammlungsraum ohne oder mit dichter Bestuhlung erfordert die Auslegung der
Geschossdecke für eine Nutzlast von 5,0 kN/m² (Kategorie C3).Zur Erzielung einer ausreichenden
Längs-Quer-Stabilität ist eine Horizontallast von H = P/20 (P = Nutzlast) anzusetzen. Die Nutzung ist
jeweils deutlich erkennbar in die Pläne, die zur Genehmigung eingereicht werden, einzutragen.
Treppen müssen immer für eine Nutzlast von 5,0 kN/m2 ausgelegt werden. Für Brüstungen und Geländer sind 1 kN/m in Holmhöhe anzusetzen. Es ist nachzuweisen, dass die Bodenpressung der Stützen
die zulässige Bodenpressung der Hallenfußböden nicht überschreitet, siehe Punkt 3.1. Hallendaten.
4.9.4. Rettungswege/Treppen
Zweigeschossige Stände bis 100 m2 überbauter Fläche benötigen nur eine Treppe, deren Auslauf
außerhalb der Überbauung enden muss. Die maximale Fluchtweglänge vom Obergeschoss bis zum
Erreichen eines Hallenhauptganges im Erdgeschoss darf 25,00 m nicht überschreiten.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der Positionierung von baulichen Anlagen > 75 m² mindestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn an die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice.
Stände mit einer Grundfläche von bis zu 100 m2 benötigen 1 Ausgang mit einer lichten Breite von mindestens 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 100 m2 benötigen 2 Ausgänge mit einer lichten
Breite von jeweils 0,90 m. Stände mit einer Grundfläche von mehr als 200 m2 benötigen 2 Ausgänge
mit einer lichten Breite von jeweils 1,20 m. Bei Ständen mit einer Grundfläche von mehr als 400 m2
schreibt die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, im Einklang mit den bestehenden
gesetzlichen und behördlichen Vorgaben die Anzahl der Ausgänge und deren jeweilige lichte Breite vor.
Gegebenenfalls sind Abstimmungen mit Nachbarständen zur Einhaltung der Mindestabstände (10 Meter)
bzw. zusätzliche bauliche Maßnahmen (z.B. Brandschutzwände) erforderlich.
Wendel- bzw. Spindeltreppen dürfen keine notwendigen Treppen sein. Die Steigungshöhe der Treppenstufe darf nicht mehr als 0,19 m, die Auftrittstiefe nicht weniger als 0,26 m betragen.
Straßen dürfen mit Aufbauten und sonstigen Einrichtungen auch während des Auf- und Abbaues nicht
belegt werden, sie sind als Feuerwehrzufahrten in der gesamten Breite freizuhalten.
Die Breite der Rettungswege (Ausgänge, Treppen, Gänge) sind nach der größtmöglichen Anzahl von
Personen zu bemessen, die im Ereignisfall auf die Rettungswege angewiesen sind. Treppen benötigen
eine lichte Mindestbreite von 1,00 m.
Standbauten dürfen nicht näher als 0,50 m zu den Grenzen der Nachbarstände gebaut werden, es sei denn, dass
die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, hierüber eine schriftliche Ausnahme erteilt.
An jedem Messestand sind geeignete Feuerlöscher nach DIN EN 3 oder DIN 14406 in angemessener
Anzahl bereit zuhalten.
Sämtliche notwendigen Ausgänge sind mit Schildern gemäß der Unfallverhütungsvorschrift BGV A8
zu kennzeichnen.
4.8.3 Abbau
Bis zum festgesetzten Abbautermin sind sämtliche Ausstellungsflächen im ursprünglichen Zustand der
MMG zu übergeben. Hierzu sind die Flächen zur Rückgabe bei der MMG, Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice, zur Platzabnahme anzumelden.
Die Plätze im Freigelände sind zu planieren und die durch Erdarbeiten aufgelockerten Flächen maschinell zu verdichten. Asphaltierte und begrünte Flächen werden ausschließlich von der MMG auf Kosten
des betreffenden Ausstellers instandgesetzt.
Bei allen Abbauarbeiten ist auf vorhandene Versorgungsleitungen, Fundamente, Verteilerkästen usw.
Rücksicht zu nehmen. Arbeiten an Gleisen, die im Freigelände verlegt sind, sind nicht gestattet.
Ist die Obergeschossfläche größer als 100 m2, sind mindestens zwei entgegengesetzt angeordnete
Treppen erforderlich. Die Hälfte dieser Treppen darf nur in nicht überbaute Bereiche auslaufen.
Bei mehrgeschossigen Standbauten im Freigelände muss jede Nutzungseinheit in jedem Geschoss
über mindestens zwei von einander unabhängige Rettungswege verfügen. Von jeder Stelle muss ein
Ausgang ins Freie in höchstens 30 m Entfernung erreichbar sein.
Für jedes Geschoss ist zudem mindestens ein Ausgang ins Freie so anzuordnen bzw. auszubilden, dass
er gefahrlos als Rettungsweg benutzt werden kann (eigener Treppenraum oder Außentreppe).
Alle Treppenanlagen sind nach DIN 18065 auszuführen. Im Bereich von und unter Treppenläufen ohne
Setzstufen dürfen keine Lagerungen vorgenommen oder Regale eingebaut werden.
Handläufe müssen griffsicher sein und sind endlos auszuführen. Ab einer Treppenbreite von mehr als
1,00 m sind zwei Handläufe anzubringen.
4.9.5. Baumaterial
Bei zweigeschossigen Ständen sind die tragenden Bauteile, Decken des Erdgeschosses und der
Fußboden des Obergeschosses aus mindestens schwerentflammbaren (gem. DIN 4102 oder EN DIN
13501-1) Baustoffen zu erstellen.
Für Fußbodenbelag und Wandverkleidung sind die im Messebau üblichen Baustoffe zugelassen. Verankerungen im Hallenboden sind unzulässig.
Die allgemeinen baurechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Eventuell notwendig werdende weitere sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben bis zur Abnahme vorbehalten.
4.9.6. Obergeschoss
Auf in den Hallen gelegenen Ständen müssen abgetrennte Aufenthaltsräume eine Sichtverbindung
in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Aufenthaltsräume, die ausschließlich über einen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Räume),
sind auf in den Hallen gelegenen Ständen unzulässig. Alle Maßnahmen, welche die Sichtverbindung in
Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten. (siehe Punkt 4.4.4.).
Umwehrungen müssen mit Fußleisten von mindestens 0,05 m Höhe versehen sein und durch Knieleisten,
Gitter, feste Ausfüllungen oder auf andere geeignete Weise so ausgeführt sein, dass ein Hindurchfallen
von Personen verhindert wird. Um ein Abstellen von Gegenständen (z.B. Gläsern) und die Gefahr des
Herabfallens auszuschließen, sind Handläufe bzw. obere Brüstungsabschlüsse entsprechend, z.B. rund
oder halbrund, auszuführen. Brüstungen sind entsprechend Punkt 4.6. und Punkt 4.9.3. auszuführen.
Bei Abdeckungen über Obergeschossflächen wenden Sie sich bitte an die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice.
4.10. Abbau der Stände
Bis zum Ende der für jede Veranstaltung bekannt gegebenen Abbauzeit (s. Teilnahmebedingungen
und „Wichtige Hinweise“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices) hat der Aussteller sämtliches
Standbaumaterial, sämtliche Ausstellungsstücke und -gegenstände und auch sein gesamtes sonstiges
Ausstellungsgut rückstandslos zu entfernen und den ursprünglichen Zustand der Ausstellungsfläche
wieder herzustellen.
Die MMG ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Ausstellungsgut, das sich nach Schluss der Abbauzeit
noch auf den Ständen befindet, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers sowie gegen Berechnung einer
angemessenen Handling-Fee vom Messespediteur abzutransportieren und einzulagern. Die MMG ist
berechtigt, Ausstellungsgut und sämtliche sonstigen Gegenstände, die der Aussteller nach Schluss der
Abbauzeit zurückgelassen hat, auf seine Kosten zu entsorgen.
5. Betriebssicherheit, Technische Sicherheitsbestimmungen, Vorschriften, Versorgung
5.1. Allgemeine Vorschriften
Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur im Rahmen der jeweils gültigen arbeits- und gewerberechtlichen
Bestimmungen durchgeführt werden.
Elektroinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw.
ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden.
Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf
Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden.
5.3.3. Montage- und Betriebsvorschriften
Die gesamte elektrische Einrichtung ist nach den neuesten Sicherheitsvorschriften des VDE auszuführen. Besonders zu beachten sind VDE 0100, 0108, 0128 und die IEC-Norm 60364-7-711.
Der Anteil von hoch- oder niederfrequenten, in das Netz abgegebenen Störungen, darf die in VDE 0160
und VDE 0838 (EN 50 006) und EN 61 000-2-4 angegeben Werte nicht überschreiten.
Leitfähige Bauteile sind in die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren mit einzubeziehen
(Standerdung).
Die im „Merkblatt für die Elektroinstallation in Messeständen“ genannten Regelungen sind zu beachten.
Das Merkblatt ist in den Bestellformularen für Ausstellerservices enthalten.
Alle Elektroinstallationen der Messestände werden von einem Sachverständigen nach den am Messeplatz München geltenden Bestimmungen geprüft und abgenommen. Die Abnahme wird durch die
MMG veranlasst.
5.3.4. Sicherheitsmaßnahmen
Zum besonderen Schutz sind alle wärmeabgebenden Elektrogeräte (Kochplatten, Scheinwerfer,
Transformatoren usw.) auf nichtbrennbarer wärmebeständiger asbestfreier Unterlage zu montieren und
während des Betriebes ausreichend zu beaufsichtigen.
Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Materialien
sicherzustellen so dass diese nicht entzündet werden können.
Beleuchtungskörper dürfen nicht an brennbaren Dekorationen o. Ä. angebracht werden.
5.3.5. Sicherheitsbeleuchtung
Stände, in denen durch die Besonderheit ihrer Bauweise die vorhandene allgemeine Sicherheitsbeleuchtung nicht wirksam ist, bedürfen einer zusätzlichen eigenen Sicherheitsbeleuchtung, in Anlehnung
an VDE 0100-718, DIN 50172 und DIN EN 1838. Sie ist so anzulegen, dass ein sicheres Zurechtfinden
bis zu den allgemeinen Rettungswegen gewährleistet ist.
5.4. Wasser- und Abwasserinstallation
Alle Installationen innerhalb der Stände müssen den jeweils gültigen Trinkwasserbestimmungen
entsprechen, so dass durch Installation und Betrieb eines Anschlusses eine Einschränkung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen ist.
Das Wasser wird vor Einspeisung in das Hallennetz durch eine Wasserkonditionierungsanlage (Chlordioxid) geleitet. Das Verfahren entspricht der Trinkwasserverordnung.
5.1.1. Schäden
5.4.1. Anschlüsse
Jede durch Aussteller oder deren Beauftragte verursachte Beschädigung im Messegelände, seinen
Gebäuden oder Einrichtungen wird nach Beendigung der Veranstaltung auf Kosten der betreffenden
Aussteller durch die MMG beseitigt.
Wasser- und Abwasserinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw.
ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Wasser- und Abwasserinstallationen gehören der
Wasserhauptanschluss (Be- und Entwässerungsanschluss) mit Zu- und Ablaufrohren sowie ggf. der
Wasserzähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Wasser für seinen Stand von Personen zu beziehen,
die von der MMG hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Wasser von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem
Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Wasser, das ihm von der MMG geliefert
wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der
MMG geliefertem Wasser zu versorgen.
5.2. Einsatz von Arbeitsmitteln
Der Gebrauch von Bolzen-Schussgeräten ist verboten.
Der Einsatz von Holzbearbeitungsmaschinen ohne Späneabsaugung ist nicht zulässig.
Es dürfen nur Krane, Gabelstapler und Arbeitsbühnen eingesetzt werden, die von den zuständigen
Servicepartnern der MMG zur Verfügung gestellt werden. In besonderen Fällen hat eine Abstimmung
mit der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, zu erfolgen.
5.3. Elektroinstallation
5.3.1. Anschlüsse
Elektroinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den ausschließlich von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchzuführenden Elektroinstallationen gehören der Hauptanschluss mit Elektroleitung, Hauptsicherung sowie
ggf. Hauptschalter/Stromzähler. Die MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, behält sich
das Recht vor, den Elektroanschluss aus Sicherheitsgründen auf einen Grundanschluss pro Standfläche zu begrenzen. Die Verwendung von Generatoren auf den Ständen ist ohne vorherige schriftliche
Genehmigung der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, nicht gestattet. Der Aussteller
ist nicht berechtigt, den Strom für seinen Stand von Personen zu beziehen, die von der MMG hierfür nicht
ermächtigt worden sind. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, Strom von benachbarten
Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Strom zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet,
benachbarte Stände mit Strom zu versorgen.
Den Bestellungen (Vordrucke in den Bestellformularen für Ausstellerservices) ist eine Grundrissskizze
beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Elektroinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Ist das nicht der Fall, ist die MMG auch
ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Elektroinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den
Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen so nachzurüsten, dass sämtliche Stromverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können.
Die Verlegung der Elektroinstallationen erfolgt soweit als möglich in den Spartenkanälen; sie erfolgt über
Flur, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. Die MMG ist berechtigt, Elektroleitungen und
-anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn,
dass der MMG der Elektroanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und
Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist.
Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt
werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen.
Soweit der Stromverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten Zähler ermittelten Verbrauch je kW/h zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen
Preisen berechnet.
Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Stromversorgung der Aussteller aus
Sicherheitsgründen einzustellen.
5.3.2. Standinstallation
Innerhalb der Stände können Installationen von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen
Fachfirmen entsprechend den VDE-Vorschriften (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e.V.), den VdS Richtlinien sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden.
Den Bestellungen (Vordrucke in den Bestellformularen für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne
beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Wasser- und Abwasserinstallation so bemessen ist, dass
sämtliche Wasserverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die MMG
fest, dass die vom Aussteller bestellte Wasser- und Abwasserinstallation den gleichzeitigen Betrieb
sämtlicher Wasserverbraucher auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die MMG auch ohne Auftrag
des Ausstellers berechtigt, die Wasser- und Abwasserinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in
den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen nachzurüsten.
Die Verlegung der Wasser- und Abwasserinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den
Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies
erfordert. Im Freigelände sind Wasser- und Abwasserinstallationen grundsätzlich möglich; die Leitungsverlegung kann überirdisch auf dem Boden oder unterirdisch erfolgen.
In Ausnahmefällen kann es bei ungünstiger Lage vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist.
Die MMG ist berechtigt, Wasser- und Abwasserleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen
dienen, durch den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MMG der Wasser- bzw. Abwasseranschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf
dem Stand des Ausstellers zu gleichen oder geringeren Kosten möglich ist.
Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt
werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen.
Soweit der Wasserverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten
Zähler ermittelten Verbrauch je m3 zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen
Preisen berechnet.
Chemisch verunreinigte Abwässer dürfen nicht in das Kanalsystem eingeleitet werden. (Siehe auch
Punkt 6.2.1.).
Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Wasserversorgung der Aussteller aus
Sicherheitsgründen einzustellen.
5.4.2. Standinstallation
Innerhalb der Stände können Sanitärinstallationen (Wasser- und Abwasserinstallationen) von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw.
den in der EU geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden.
Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw.
ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden.
Sofern die Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräten mit Wasser- bzw. Abwasseranschluss wie z.B. Spülen) gehören, nicht durch die
MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hat der Aussteller der MMG rechtzeitig vor Beginn
der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn, darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw.
Fachkräfte die Sanitärinstallationsarbeiten durchführen werden. Liegen der MMG diese Informationen
nicht rechtzeitig vor, wird die MMG die Verbraucher auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen anschließen.
Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf
Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden.
Geschirrspülmaschinen ohne eingebaute Abwasserpumpe werden bei zu geringem Ablaufgefälle aus
Sicherheitsgründen nicht an das Wassernetz angeschlossen.
Der Anschluss von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf ist der MMG, Hauptabteilung Technischer
Ausstellerservice, anzuzeigen. Der Wasserverbrauch wird über Zähler zu den in den Bestellformularen
für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die MMG behält sich das Recht vor, die
Nutzung von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf zu untersagen.
5.5. Druckluftinstallation
5.5.1. Anschlüsse
Die Versorgung der Ausstellungsstände mit Druckluft ist in den Hallen und im Freigelände möglich.
Die Versorgung erfolgt im allgemeinen über einen Anschluss an eine Kompressorstation. Die MMG
behält sich vor, einen Kompressor für die Druckluftversorgung am Stand, beispielsweise bei geringem
Druckluftbedarf, zu installieren. Die Verwendung eines vom Aussteller zu stellenden Kompressors ist
der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG spätestens 4 Wochen vor Aufbaubeginn
der jeweiligen Veranstaltung anzuzeigen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Druckluft für seinen Stand
von Personen zu beziehen, die von der MMG hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere ist
es dem Aussteller nicht gestattet, Druckluft von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist
ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Druckluft,
die ihm von der MMG geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet,
benachbarte Stände mit von der MMG gelieferter Druckluft zu versorgen.
Druckluftinstallationen vom Messedruckluftnetz bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw. ihren
Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Druckluftinstallationen gehören der Drucklufthauptanschluss mit Druckluftleitungen.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Druckluftinstallation so bemessen ist, dass sämtliche
Druckluftverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die MMG fest, dass die
vom Aussteller bestellte Druckluftinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Druckluftverbraucher
auf dem Stand nicht gewährleistet, so ist die MMG auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die
Druckluftinstallation auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices
angegebenen Preisen nachzurüsten.
Die Verlegung erfolgt soweit als möglich in den Spartenkanälen, unter Umständen jedoch überirdisch,
wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert.
Die MMG ist berechtigt, Druckluftleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch
den Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MMG der Druck luftanschluss des benachbarten Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu
gleichen oder geringeren Kosten möglich ist.
Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt
werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen.
Den Bestellungen (Vordrucke in den Bestellformularen für Ausstellerservices) ist die Grundrissskizze
beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Druckluftversorgung der Aussteller
aus Sicherheitsgründen einzustellen.
5.5.2. Standinstallation
Innerhalb der Stände können Druckluftinstallationen von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw. den in der EU geltenden Vorschriften sowie
dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden.
Druckluftinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw.
ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden.
Sofern die Druckluftinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräten mit Gasanschluss) gehören, nicht durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hat der Aussteller die MMG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn,
darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw. Fachkräfte die Druckluftinstallationsarbeiten durchführen
werden. Liegen der MMG diese Informationen nicht rechtzeitig vor, wird die MMG die Verbraucher auf Kosten
des Mieters zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preisen anschließen.
Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf
Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden.
5.5a Gasinstallation
5.5a.1. Anschlüsse
Gasinstallationen von den Sparten bis zu den Ständen dürfen nur von der MMG bzw. ihren Vertragsfirmen durchgeführt werden. Zu den Gasinstallationen gehören der Gashauptanschluss mit Gasleitungen
und Kugelhahnabsperrung sowie ggf. der Gaszähler. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Gas für seinen
Stand von Personen zu beziehen, die von der MMG hierfür nicht ermächtigt worden sind. Insbesondere
ist es dem Aussteller nicht gestattet, Gas von benachbarten Ständen zu beziehen. Der Aussteller ist
ferner nicht berechtigt, auf dem Messegelände Dritte mit Ausnahme seiner Mitaussteller mit Gas, das
ihm von der MMG geliefert wird, zu versorgen. Insbesondere ist es dem Aussteller nicht gestattet, benachbarte Stände mit von der MMG geliefertem Gas zu versorgen.
Den Bestellungen (Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der
Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG) sind Anschlusspläne beizufügen, aus der die
gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
Der Aussteller hat dafür zu sorgen, dass die Gasinstallation so bemessen ist, dass sämtliche Gasverbraucher auf dem Stand gleichzeitig betrieben werden können. Stellt die MMG fest, dass die vom
Aussteller bestellte Gasinstallation den gleichzeitigen Betrieb sämtlicher Gasverbraucher auf dem Stand
nicht gewährleistet, so ist die MMG auch ohne Auftrag des Ausstellers berechtigt, die Gasinstallation auf
Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen
nachzurüsten.
Die Verlegung der Gasinstallationen erfolgt in den Hallen soweit als möglich in den Spartenkanälen,
unter Umständen jedoch überirdisch, wenn die Lage des Anschlusspunktes dies erfordert. In Abhängigkeit von der Position der Standfläche kann es vorkommen, dass der bestellte Anschluss nicht installiert
werden kann bzw. mit Mehrkosten zu rechnen ist.
Die MMG ist berechtigt, Gasleitungen und -anschlüsse, die benachbarten Ständen dienen, durch den
Stand des Ausstellers zu führen, es sei denn, dass der MMG der Gasanschluss des benachbarten
Standes ohne die Verlegung von Leitungen und Anschlüssen auf dem Stand des Ausstellers zu gleichen
oder geringeren Kosten möglich ist.
Wünscht der Aussteller die Verlegung von Leitungen, die Verkehrsgänge oder Fremdstände überqueren, so bedarf dies der vorherigen Zustimmung der MMG. Die Leitungen müssen verkehrssicher verlegt
werden. Die Kosten hat der Aussteller zu tragen.
Soweit der Gasverbrauch nicht pauschal berechnet wird, wird er nach dem über den eingebauten
Zähler ermittelten Verbrauch je m2 zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen
Preisen berechnet.
Die Verwendung von Gas zu Beleuchtungs-/Heizungszwecken (z.B. Strahlungsheizgeräte) als ein
Element der Standgestaltung ist nicht statthaft. Exponate sind von dieser Regelung grundsätzlich
ausgenommen. Sämtliche Brenner müssen mit Kleinstellern oder automatischen Zündvorrichtungen
ausgestattet werden.
Für die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ist der Aussteller selbst verantwortlich.
Insbesondere zu beachten sind die Vorschriften von DVWG, TÜV, Branddirektion München, Stadtwerke
München.
Die MMG behält sich das Recht vor, nach Veranstaltungsende die Gasversorgung der Aussteller aus
Sicherheitsgründen einzustellen.
5.5a.2. Standinstallation
Innerhalb der Stände können Gasinstallationen von ausstellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw. den in der EU geltenden Vorschriften sowie
dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden.
Gasinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die MMG bzw. ihre
Vertragsfirmen ausgeführt werden.
Sofern die Gasinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräte mit Gasanschluss) gehören, nicht durch die MMG bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt
werden, hat der Aussteller der MMG rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor
Aufbaubeginn, darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw. Fachkräfte die Gasinstallationsarbeiten
durchführen werden. Liegen der MMG diese Informationen nicht rechtzeitig vor, wird die MMG die
Verbraucher auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen anschließen.
Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der MMG auf
Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden.
5.5b Informations- und Kommunikationsdienstleistungen
Sämtliche drahtgebundenen Anschlüsse für Informations- und Kommunikationsdienstleistungen zum
Stand werden ausschließlich von der MMG zur Verfügung gestellt.
Den Bestellungen (Vordruck in den Bestellformularen für Ausstellerservices) sind Anschlusspläne
beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist.
5.6. Maschinen-, Druckbehälter-, Abgasanlagen
5.6.1. Maschinengeräusche
Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der MMG. Er darf andere Veranstaltungsteilnehmer nicht belästigen, keine Besucheransammlungen hervorrufen, die zu Stauungen auf den Gängen führen, und die messeeigenen Ausrufanlagen in
den Hallen nicht übertönen. Lärmverursachende Maschinen und Geräte dürfen nur in kurzen Intervallen
betrieben werden und nur so lange und so häufig, wie es der Vorführzweck erfordert. Die Lautstärke darf
70 dB(A) an der Standgrenze nicht überschreiten.
Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen Vorführungen einzuschränken
oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen oder aus sonstigen Gründen
zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Veranstaltung bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen.
Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der MMG durchgeführt, ist der
jeweilige Veranstalter berechtigt, die vorstehend beschriebenen Rechte der MMG wahrzunehmen.
5.6.2. Geräte- und Produktsicherheit
Der Aussteller ist grundsätzlich verpflichtet nur Produkte zu zeigen, die den europäischen Anforderungen an die Bereitstellung auf dem Markt (wie z.B. spezifische EU-Richtlinien wie Maschinenrichtlinie,
Spielzeugrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, Medizinprodukterichtlinie, PSA-Richtlinie etc.) und der
darauf beruhenden nationalen Gesetzgebung (wie z.B. dem Produktsicherheitsgesetz – ProdSG)
entsprechen. Abweichend hiervon dürfen auf Messen und Ausstellungen auch Produkte ausgestellt
werden, deren Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen noch nicht hergestellt ist. Allerdings muss in diesem Fall mit einem am Produkt angebrachten Schild darauf hingewiesen
werden, dass eine Bereitstellung auf dem Markt in der EU und im Europäischen Wirtschaftraum (EWR)
erst bei Einhaltung aller maßgeblichen Rechtsvorschriften möglich ist oder das Produkt nur für den
Export in Nicht-EU-Staaten und Nicht-EWR-Staaten vorgesehen ist.
Der Aussteller ermächtigt die MMG, in Abstimmung mit der zuständigen Behörde auch in seinem Namen
öffentlich zu erklären, dass bei Exponaten, an denen die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung fehlt, das
Konformitätsbewertungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, und dass diese Exponate noch nicht
den formalen und sicherheitstechnischen Anforderungen der einschlägigen Vorschriften entsprechen
und in den Ländern der EU und des EWR erst in den Verkehr gebracht und erworben werden können,
wenn die Übereinstimmung mit diesen Vorschriften hergestellt ist.
Produkte dürfen (und müssen) nur dann mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn sie
spezifischen EU-Richtlinien unterliegen, die eine solche CE-Kennzeichnung vorschreiben. Für diese
Produkte muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt worden sein, technische Unterlagen für den
Nachweis der Konformität erstellt, eine EG-Konformitätserklärung ausgestellt und die CE-Kennzeichnung angebracht sein. Betriebsanleitung, Sicherheitshinweise etc. sind in der Landessprache des
Nutzers bereit zu halten bzw. anzubringen.
Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen durch das Standpersonal zu treffen.
Das Standpersonal ist auch für die Gewährleistung des Ausschlusses von unbefugten Schaltvorgängen
verantwortlich.
5.6.2.1. Schutzvorrichtungen
Maschinen- und Apparateteile dürfen nur mit allen Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden.
Die normalen Schutzvorrichtungen können durch eine sichere Abdeckung aus geeignetem Glas/transparenten Material ersetzt werden.
Werden Geräte nicht in Betrieb genommen, können die Schutzvorrichtungen abgenommen werden, um
dem Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile erkennbar zu machen.
Die Schutzvorrichtungen müssen dann neben der Maschine sichtbar aufgestellt bleiben.
5.6.2.2. Prüfverfahren
Die ausgestellten technischen Arbeitsmittel werden hinsichtlich ihrer unfallschutz- und sicherheitstechnischen Ausführung von der zuständigen Aufsichtsbehörde – dem Gewerbeaufsichtsamt – gegebenenfalls gemeinsam mit den zuständigen berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen besichtigt und auf
die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen hin überprüft. Zur Überprüfung der CE-Kennzeichnung
durch das Amt ist es geboten, die EG-Konformitätserklärung auf dem Messestand zur Einsichtnahme
bereitzuhalten. In Zweifelsfällen sollen sich Aussteller frühzeitig vor Messebeginn mit dem zuständigen
Amt in Verbindung setzen.
5.6.2.3. Betriebsverbot
5.8. Gefahrstoffe
Darüber hinaus ist die MMG berechtigt, jederzeit den Betrieb von Maschinen, Apparaten und Geräten
zu untersagen, wenn nach ihrer Einschätzung durch den Betrieb Gefahren für Personen und Sachen
zu befürchten sind.
Der Einsatz und die Verwendung asbesthaltiger Baustoffe oder asbesthaltiger Erzeugnisse sowie
anderer Gefahrenstoffe ist verboten. Auf das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit der Chemikalien-Verbotsverordnung
(Chem.Verbots V) sowie der Gefahrenstoffverordnung (GefStoff V) in der jeweils gültigen Fassung wird
hingewiesen.
5.6.3. Druckbehälter
5.6.3.1. Abnahmebescheinigung
Druckbehälter dürfen auf dem Stand nur betrieben werden, wenn die gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten Prüfungen durchgeführt wurden. Die darüber ausgestellten
Prüfnachweise (Bescheinigungen bzw. Aufzeichnungen) sind am Ausstellungsort beim Druckbehälter
aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
5.6.3.2. Prüfung
Die Bescheinigung über die Bau- und Wasserdruck-Prüfung oder über eine vergleichbare Prüfung
von Druckbehältern jeglicher Art reicht nicht aus. Bei Anmeldung bis 4 Wochen vor Messebeginn
können prüfpflichtige Druckbehälter bis einen Tag vor Messeeröffnung unter Vorlage der Bau- und
Wasserdruck-Prüfungsbescheinigung und der Gestellung eines Monteurs auf dem Messestand der
Abnahmeprüfung durch den Technischen Überwachungsverein unterzogen werden.
5.6.3.3. Leihgeräte
Werden Leihgeräte am Stand eingesetzt, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.
Insbesondere sind die ausgestellten Prüfnachweise (5.6.3.1.) am Ausstellungsort beim Druckbehälter
aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
5.6.3.4. Überwachung
Die erforderlichen Abnahmebescheinigungen sind während der Veranstaltung für das Gewerbeaufsichtsamt bereitzuhalten.
5.6.4. Abgase und Dämpfe
Von Exponaten und Geräten abgegebene brennbare, gesundheitsschädliche oder die Veranstaltungsteilnehmer belästigende Dämpfe und Gase dürfen nicht in die Hallen eingeleitet werden. Sie müssen
über entsprechende Rohrleitungen nach Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes ins Freie
abgeführt werden.
5.6.5. Abgasanlagen
Brennbare, gesundheitsschädliche oder die Veranstaltungsteilnehmer belästigender Dämpfe und Gase
müssen über eine Abgasleitung abgeleitet werden. Die Abzüge dürfen ausschließlich von der MMG oder
einer von ihr beauftragten Firma montiert werden. Den Bestellungen (Vordruck in den Bestellformularen
für Ausstellerservices bzw. auf Anfrage bei der Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice der MMG)
ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Abzüge ersichtlich ist.
5.7. Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten
Die Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen und brennbaren Flüssigkeiten ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahmebewilligung, die mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ zu
beantragen ist, kann von der Branddirektion München erteilt werden. Voraussetzung für eine Ausnahmebewilligung der Branddirektion München ist, dass die beantragte Verwendung von Druckgasen, Flüssiggasen oder brennbaren Flüssigkeiten für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erforderlich
sind. Auf die Erteilung der Ausnahmebewilligung besteht kein Anspruch.
Leere Behälter, in denen Druckgase, Flüssiggase oder brennbare Flüssigkeiten enthalten waren, dürfen
nicht am Stand und in der Halle aufbewahrt oder gelagert werden. Für Geräte und Anlagen, die nicht zur
Vorführung betrieben werden, sind nur Leerflaschen zulässig. Diese sind augenscheinlich als solche
zu kennzeichnen.
Eine Vorratslagerung in der Halle ist grundsätzlich verboten.
5.7.1. Druckgas
Entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften sind Druckgasflaschen gegen Stoß, Umfallen, Zugriff
Unbefugter sowie vor Erwärmung zu schützen. Druckgasflaschen sind stehend zu lagern.
5.7.2. Flüssiggas
Unter der Voraussetzung, dass für die Präsentationen von Exponaten keine Elektro- oder ErdgasAnlagen betrieben werden können, kann unter folgenden Auflagen einer Flüssiggas-Anlage im Einzelfall
zugestimmt werden:
5.9. Versammlungsräume/ Szenenflächen
Vorführungen und akustische Werbung bedürfen der vorherigen Zustimmung der MMG und haben so
zu erfolgen, dass die benachbarten Aussteller nicht gestört werden. Die Lautstärke darf 70 dB(A) an der
Standgrenze nicht überschreiten. Die MMG ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung diejenigen
Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die Lärm oder optische Belästigung verursachen
oder aus sonstigen Gründen zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung der Veranstaltung
bzw. von Veranstaltungsteilnehmern führen. Die behördlichen Vorschriften sind zu beachten.
Offenes Feuer und brandgefährliche Handlungen sind unzulässig und bedürfen im Einzelfall der
Zustimmung der Branddirektion. Elektrische Schaltanlagen dürfen für Besucher nicht zugänglich sein.
Sofern 200 oder mehr Sitzplätze vorgesehen sind, sind in einem gesonderten Plan (Bestuhlungsplan
Maßstab 1:200), der in 3-facher Ausfertigung bei der MMG einzureichen ist, die Gesamtzahl der Sitzplätze sowie die Rettungswege darzustellen, wobei die Breite der Rettungswege nach der größtmöglichen
Anzahl der Personen zu bemessen ist, die sich in dem Raum aufhalten können. Eine Ausfertigung des
für die jeweilige Nutzung genehmigten Plans ist in der Nähe des Haupteingangs eines jeden Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen. Abgetrennte Versammlungsräume müssen eine Sichtverbindung
in Fluchtrichtung zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg haben. Versammlungsräume, die
ausschließlich über einen anderen abgetrennten Raum betreten oder verlassen werden können (gefangene Versammlungsräume), sind unzulässig. Alle Maßnahmen, die Sichtverbindung in Fluchtrichtung
zum nächstgelegenen Flucht- und Rettungsweg oder dessen Erreichbarkeit beeinträchtigen, sind
unzulässig. Eventuell zusätzlich notwendig werdende sicherheits- bzw. feuersicherheitstechnische
Forderungen bleiben der MMG bis zur Abnahme vorbehalten (siehe Punkt 4.4.4).
Die MMG behält sich vor, ergänzende Auflagen zu erstellen, sofern sich die Notwendigkeit ergibt.
Auf die gültige Versammlungsstättenverordnung (VStättV) (insbesondere die Betriebsvorschriften im
Teil 4 mit §§ 31 mit 43, sowie § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 3 und § 19 Abs 6) wird besonders hingewiesen.
Die Breite der Rettungswege in Versammlungsräumen ist nach der größtmöglichen Anzahl der Personen zu bemessen, die sich in dem Raum aufhalten können. Die lichte Breite eines jeden Teils von
Rettungswegen muss für die darauf angewiesenen Personen mindestens 1,20 m je 200 Personen
betragen. Staffelungen sind nur in Schritten von 0,60 m zulässig. Die erforderlichen Rettungswegbreiten
sind bis zur Verkehrsfläche rechnerisch nachzuweisen.
Die Ausgänge in abgedunkelten Räumen sind ausreichend zu beleuchten (Beschilderung nach DIN
4844 bzw. BGV A8). Vorhänge im Bereich der Ausgänge müssen leichtgängig auf die vorgeschriebene
Mindestausgangsbreite zu öffnen sein, 10 cm über dem Boden enden und schwer entflammbar sein.
Die Teilungskanten sind farbig zu kennzeichnen. Das Verschließen (Verschnüren o. ä.) während der
Betriebszeit ist unzulässig. Die Anmeldung hat mit dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices zu erfolgen.
Versammlungsräume müssen mindestens zwei Ausgänge unmittelbar zu den Gängen der Hallen haben. Diese Ausgänge sind so weit wie möglich voneinander entfernt anzuordnen.
In Reihen angeordnete Sitzplätze müssen unverrückbar befestigt sein; werden nur vorübergehend
Stühle aufgestellt, so sind sie in den einzelnen Reihen fest miteinander zu verbinden. Sitzplätze müssen
mindestens 0,50 m breit sein. Zwischen den Sitzplatzreihen muss eine lichte Durchgangsbreite von
mindestens 0,40 m vorhanden sein. Sitzplätze müssen in Blöcken von höchstens 30 Sitzplatzreihen
angeordnet sein. Hinter und zwischen den Blöcken müssen Gänge mit einer Mindestbreite von 1,20 m
vorhanden sein. Seitlich eines Gangs dürfen höchstens zehn Sitzplätze angeordnet sein. Der Bestuhlungsplan muss alle Sitz- und Stehplätze ausweisen. Von jedem Tischplatz darf der Weg zu einem Gang
nicht länger als 10 m sein. Der Abstand von Tisch zu Tisch soll 1,50 m nicht unterschreiten. Die Plätze
für Rollstuhlfahrer sind besonders zu kennzeichnen.
Türen in Rettungswegen in Versammlungsräumen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und dürfen
keine Schwellen haben. Während des Aufenthalts von Personen in Versammlungsräumen, müssen die
Türen der jeweiligen Rettungswege jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können. Bei Szenenflächen im Sinne der gültigen Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist gegenüber
der MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, ein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik bzw. eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik (gem. §§ 39,40 VStättV) namentlich zu benennen.
5.10. Strahlenschutz
• Der Aufstellungsort ist mit der Branddirektion München festzulegen.
5.10.1. Radioaktive Stoffe
• Die maximal zulässige Flüssiggasmenge am Stand beträgt 11 kg.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Die
Genehmigung ist nach der Strahlenschutzverordnung bei der zuständigen Behörde zu beantragen
und mindestens 6 Wochen vor Messebeginn der MMG vorzulegen. Soweit bereits eine Genehmigung
vorhanden ist, ist nachzuweisen, dass der beabsichtige Umgang mit radioaktiven Stoffen auf dem Messegelände von dieser Genehmigung umfasst ist.
• Die in Benutzung befindliche Flüssiggasflasche ist gegen den Zugriff Unbefugter sowie gegen Erwärmung durch Aufbewahrung in einem allseits geschlossenen, gekennzeichneten Blechschrank (gelbes
Schild mit schwarzem „G“) mit Bodenlüftung zu schützen.
• Die ordnungsgemäße Beschaffenheit und die Dichtigkeit ist von einem Sachkundigen zu prüfen und
gem. Unfallverhütungsvorschrift BGV D34 zu bescheinigen.
• Schläuche und Leitungen der Flüssiggasanlage sind so zu verlegen, dass sie zugentlastet und gegen
mechanische Belastung geschützt sind.
• Die Verwendung zu Heiz- und Kochzwecken ist nicht zulässig.
Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung für vorbeugenden Brandschutz“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden.
5.10.2. Röntgenanlagen und Störstrahler
• Unfallverhütungsvorschriften BGV D34 und TRG 280 sind einzuhalten
Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Es ist die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen zu beachten.
Der Betrieb von Röntgenanlagen und Störstrahlern ist genehmigungs- oder anzeigepflichtig gemäß §§
3,4,5,8 RöV. Die zuständige Behörde für den Ausstellungsort München ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt München, bei dem die Anträge oder Anzeigen einzureichen sind. Die Anzeige hat mit dem
Vordruck „Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices zu erfolgen.
5.7.3. Brennbare Flüssigkeiten
5.10.3. Laseranlagen
Die Genehmigung zur Verwendung brennbarer Flüssigkeiten kann nur für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erteilt werden. Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung für
vorbeugenden Brandschutz” in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden.
Anlagen, die mit brennbaren Flüssigkeiten betrieben oder vorgeführt werden, sind an den Einfüllstutzen
sowie an den Stellen, an denen Flüssigkeiten austreten können, mit nichtbrennbaren Auffangbehältern
zu versehen. Da beim Einfüllen der Flüssigkeiten ein besonderes Gefahrenmoment eintritt, ist hier mit
größter Sorgfalt und Vorsicht zu verfahren. Betriebswarme Geräte dürfen nicht mit brennbaren Flüssigkeiten gefüllt werden.
Ausgelaufene brennbare Flüssigkeiten sind wegen der möglichen Brand- oder Explosionsgefahr
sofort aus den Behältern zu entfernen und gefahrlos zu beseitigen. Am Einsatzort herrscht absolutes
Rauchverbot. Für entsprechende Beschilderung ist zu sorgen. Der Zugang darf nur befugten Personen
ermöglicht werden. Im Stand ist ein geeigneter und zugelassener Feuerlöscher nach DIN 14406 bzw.
EN3 bereitzuhalten.
Der Betrieb von Laseranlagen ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen. Der Betrieb
von Laseranlagen ist gem. BGV B 2 bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Anzeige hat mit dem
Vordruck „Anmeldung von Laser- und Röntgeneinrichtungen“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices zu erfolgen.
• Auf dem Messestand ist ein amtlich zugelassener Feuerlöscher PG 6 nach DIN 14406 bzw. DIN EN3
bereitzuhalten.
• Jedes gasbetriebene Verbrauchsgerät muss unmittelbar am Gerät ein jederzeit gut erreichbares
Absperrventil haben. Das Lagern von Flüssiggasflaschen in Messehallen ist nicht erlaubt.
Der Betrieb von Lasern wird durch einen Sachverständigen begutachtet. Die Lasereinrichtung darf nur in
Betrieb genommen werden, wenn die Auflagen des Sachverständigen eingehalten werden.
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Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten, Funkanlagen und Elektromagnetischen Feldern ist genehmigungspflichtig und mit der MMG abzustimmen.
Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist nur dann gestattet, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über Fernmeldeanlagen sowie des Gesetzes über elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) entsprechen.
Es dürfen Personensuchanlagen, Mikroportanlagen, Gegensprechanlagen und Fernwirkfunkanlagen
nur mit Genehmigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) betrieben
werden. Eine Kopie der Genehmigungsunterlagen der Regulierungsbehörde ist der MMG rechtzeitig vor
Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Der Betrieb von Hochfrequenzgeräten und Funkanlagen ist ferner nur dann gestattet, wenn sie nachweislich einen ausreichend großen Frequenzabstand zu den auf dem Messegelände bereits genutzten
Frequenzen/Anwendungen aufweisen. Dieser Nachweis ist gegenüber der MMG zu erbringen. Angaben
zu den auf dem Messegelände genutzten Frequenzen/Anwendungen sind über die Hauptabteilung
Technischer Ausstellerservice der MMG erhältlich.
5.11. Krane, Stapler, Ausstellungsgut, Verpackungsgut, Warensendungen
Die von der MMG vertraglich verpflichteten Spediteure, im folgenden Messespediteure genannt, üben im
Messegelände das alleinige Speditionsrecht aus, d.h. z.B. Verbringen von Exponaten, Standaufbauten
usw. in den Stand inkl. Gestellung eventueller Hilfsgeräte (Gabelstapler, Krane) sowie Zollabfertigung
zur temporären bzw. definitiven Einfuhr. Für Speditionsleistungen innerhalb des Messegeländes dürfen
nur die Messespediteure beauftragt werden.
Eine Haftung der MMG für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Messespediteure ergeben können,
ist ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist verboten.
Der Aussteller ist nicht berechtigt, die MMG als Empfänger von Warensendungen (Ausstellungsgut,
Standbaumaterial, Informationsmaterial und dergleichen) oder sonstigen Sendungen zu bezeichnen,
die nicht für die MMG, sondern für den Aussteller oder Dritte bestimmt sind. Die MMG ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Ausstellers und gegen Erstattung sämtlicher Aufwendungen diese Sendungen anzunehmen und zu lagern oder den zuständigen Messespediteur mit der
Lagerung solcher Sendungen, insbesondere mit der Lagerung von Ausstellungs- und Verpackungsgut
zu beauftragen. Gegen die MMG können keine Ansprüche daraus abgeleitet werden, dass sie derartige
Sendungen ohne Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit annimmt, Fracht- und Speditionsrechnungen nicht überprüft oder die Ware nicht ordnungsgemäß lagert oder verwahrt.
5.12. Musikalische Wiedergaben
Für musikalische Wiedergaben aller Art ist unter den Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes
die Erlaubnis der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
GEMA erforderlich.
Kontakt:
GEMA Bezirksdirektion Stuttgart
Postfach 10 17 53
70015 Stuttgart, Germania
[email protected]
www.gema.de
Nicht angemeldete Musikwiedergaben können Schadenersatzansprüche der GEMA zur Folge haben
(§ 97 Urheberrechtsgesetz).
5.13. Getränkeschankanlagen
Für die Errichtung und den Betrieb von Getränkeschankanlagen auf dem Stand sind die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere die Technischen Regeln für Schankanlagen (TRSK) 400 Nr. 3.3.1 und
3.3.2 und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten.
Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung von Schankanlagen, Abgabe von Speisen
und Getränken“ in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden.
5.14. Lebensmittelüberwachung
Bei der Abgabe von Kostproben zum Verzehr an Ort und Stelle und dem Verkauf von Speisen und
Getränken an Ort und Stelle sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, insbesondere die
Lebensmittel-Hygiene-Verordnung.
Bei gewerbsmäßiger Herstellung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln hat der Aussteller das
Infektionsschutzgesetz zu beachten. Es ist Sache des Ausstellers, sich über alle einschlägigen Vorschriften, auch die der örtlichen Sicherheitsbehörden, zu unterrichten und sie zu beachten. Weitere Informationen können dem Vordruck „Anmeldung von Schankanlagen, Abgabe von Speisen und Getränken“
in den Bestellformularen für Ausstellerservices entnommen werden.
5.15 Belästigungen durch Ausstellungsgut
Ausstellungsgut, das durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften eine erhebliche Störung des Veranstaltungsbetriebs hervorruft, insbesondere zu einer erheblichen
Gefährdung oder Beeinträchtigung von Veranstaltungsteilnehmern oder von Gegenständen Dritter
führt, ist auf Verlangen der MMG sofort zu entfernen. Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht auch
dann, wenn er in der Anmeldung auf derartige Eigenschaften hingewiesen hat und ihm trotzdem die
Zulassung erteilt wurde. Kommt der Aussteller seiner Verpflichtung, Ausstellungsgut zu entfernen, nicht
unverzüglich nach, so ist die MMG berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf Kosten und
Gefahr des Ausstellers zu entfernen oder dessen Messestand zu schließen, ohne dass dem Aussteller
hieraus Ansprüche gegen die MMG bzw. den jeweiligen Veranstalter erwachsen. Der Abbauzeitpunkt
für den geschlossenen Stand wird von der MMG bestimmt.
Wird eine Messe, Ausstellung oder sonstige Veranstaltung nicht von der MMG durchgeführt, ist der
jeweilige Veranstalter berechtigt, die vorstehend beschriebenen Rechte der MMG wahrzunehmen.
6. Umweltschutz
Die MMG hat sich dem vorsorgenden Schutz der Umwelt verpflichtet.
Der Aussteller ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sämtliche den Umweltschutz betreffenden Bestimmungen und Vorgaben auch von seinen Auftragnehmern verbindlich eingehalten werden.
Auf dem Messegelände sollen möglichst Materialien und Erzeugnisse eingesetzt werden, die sich durch
Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit und Wiederverwendbarkeit oder -verwertbarkeit auszeichnen,
im Vergleich zu anderen Materialien und Erzeugnissen zu weniger oder entsorgungsfreundlicheren
Abfällen führen bzw. aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt sind.
Bei Bewirtungen sollte auf Einweggeschirr verzichtet werden. Getränke sollten soweit möglich in Mehrwegbehältnissen beschafft werden. Falls dennoch in Einzelfällen Einweggeschirr eingesetzt wird, dürfen
nur Materialien verwandt werden, die grundwasserneutral verrotten oder in Müllheizkraftwerken ohne
umweltschädliche Rückstände verbrannt werden können.
6.1. Abfallwirtschaft
Jeder Aussteller ist für die ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle verantwortlich, die bei ihm oder seinen Auftragnehmern (z.B. Standbauer, Caterer etc.) auf dem Messegelände
anfallen. Mit der Entsorgung von Abfällen auf dem Messegelände darf der Aussteller nur die MMG
beauftragen. Der Aussteller sorgt dafür, dass seine Auftragnehmer mit der Entsorgung von Abfällen auf
dem Messegelände ausschließlich die MMG beauftragen. Die MMG ist berechtigt, zur Entsorgung der
Abfälle auf dem Messegelände ihre Vertragspartner zu beauftragen.
In jeder Phase der Veranstaltung, einschließlich der Auf- und Abbauzeit, ist darauf hinzuwirken, dassnach Möglichkeit Abfälle vermieden werden. Dieses Ziel muss bereits bei der Planung und in Koordination aller Beteiligten verfolgt werden. Generell sind für Standbau und -betrieb wiederverwendbare und
die Umwelt möglichst wenig belastende Materialien einzusetzen.
6.1.1. Abfallentsorgung
Der Aussteller teilt der MMG im Zuge der Beauftragung rechtzeitig mit, ob er die während der Auf- und
Abbauzeit bzw. während der Laufzeit der Veranstaltung anfallenden Abfälle von der MMG als Mischabfall entsorgen lässt, oder ob er sie zunächst nach verschiedenen Wertstofffraktionen (z.B. Holz, Glas,
Papier, Kartonagen, Kunststoff, Folien) vorsortiert und sie dann als vorsortierte, sortenreine Wertstoffe
von der MMG entsorgen lässt. Küchen- und Bewirtungsabfälle und sonstige Abfälle, die mit Küchen- und
Bewirtungsabfällen verunreinigt sind, können nur als Mischabfall entsorgt werden. Besonders überwachungsbedürftige Abfälle (Punkt 6.1.2.) sowie Öle und Fette (Punkt 6.2.1.) hat der Aussteller gesondert
von der MMG entsorgen zu lassen.
Der Aussteller hat die Abfälle in geeignete Behältnisse einzufüllen, die ihm auf Anfrage von der MMG
gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Soweit vorsortierte, sortenreine Wertstoffe nicht in die von
der MMG zur Verfügung gestellten Behältnisse eingefüllt werden können, wird sich der Aussteller mit der
MMG wegen der Art und Weise der Bereitstellung dieser Wertstoffe ins Benehmen setzen.
Der Aussteller hat bei ihm anfallende Produktionsabfälle und Vorführungsrückstände rechtzeitig unter
Angabe des Materials und der Menge bei der MMG zur Entsorgung anzumelden.
Der Aussteller sorgt dafür, dass seine auf dem Messegelände tätigen Auftragnehmer sich so verhalten,
wie sich nach den vorstehenden Regelungen der Aussteller zu verhalten hat.
6.1.2. Gefährliche Abfälle
Der Aussteller ist verpflichtet, der MMG Abfälle die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem
Maße gesundheits- oder umweltgefährdend, explosiv oder leicht entzündlich sind (z.B. Batterien, Lacke,
Lösungsmittel, Schmierstoffe, Maschinenöle, Kühlmittel, Druckerfarben bzw. -tinten, Farben), rechtzeitig mit Angabe des Datensicherheitsblattes zu melden und von ihr entsorgen zu lassen.
6.1.3. Mitgebrachte Abfälle
Materialien und Abfälle, die nicht im Zusammenhang mit der Veranstaltungslaufzeit, Auf- oder Abbau
entstehen, dürfen nicht auf das Gelände gebracht werden.
6.1.4. Entgelte
Zur Entsorgung angemeldete Abfälle werden von der MMG zu den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen
Preisen der MMG entsorgt. Die MMG behält sich vor, für die Entsorgung von Mischabfall ein höheres
Entgelt zu verlangen als für die Entsorgung von vorsortierten, sortenreinen Wertstoffen.
Die MMG ist berechtigt, für vom Aussteller oder seinen Auftragnehmern verursachte Abfälle, die nicht
bei der MMG zur Entsorgung angemeldet worden sind, einen pauschalen Schadensersatz in doppelter
Höhe des Entgeltes zu verlangen, das die MMG für die Entsorgung der gleichen Menge Mischabfalls
verlangen würde. Das Recht der MMG, einen weitergehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt
unberührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes fordern, wenn er
nachweist, dass der MMG nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Als vom Aussteller oder seinen
Auftraggebern verursachte Abfälle gelten alle Abfälle, die sich auf der Standfläche des Ausstellers
befinden, es sei denn, der Aussteller weist nach, dass sie nicht von ihm oder seinen Auftragnehmern
verursacht worden sind.
Alle Gegenstände, die sich auf der Standfläche des Ausstellers befinden, nachdem der Aussteller
erkennbar die Standfläche geräumt hat, werden als vom Aussteller oder seinen Auftragnehmern verursachte Abfälle, die nicht bei der MMG zur Entsorgung angemeldet worden sind, behandelt, es sei denn der
Aussteller weist nach, dass diese Gegenstände während der gesamten Laufzeit einschließlich der Aufund Abbauzeit der Veranstaltung weder in seinem Besitz noch im Besitz seiner Auftragnehmer waren.
Der Aussteller hat die Möglichkeit, sich von der MMG innerhalb der in den Teilnahmebedingungen
festgelegten Abbauzeit in der Zeit von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr die ordnungsgemäße Räumung seines
Messestandes bestätigen zu lassen.
6.2. Wasser, Abwasser, Bodenschutz
6.2.1. Öl-, Fettabscheider
Der Aussteller, der auf seinem Messestand öl- oder fetthaltige Speisen oder sonstige Waren in mehr als
haushaltsüblichen Mengen herstellt, verarbeitet, vorführt oder verabreicht, hat vor der Entsorgung dieser
Speisen und Waren die anfallenden Öle und Fette gesondert aufzufangen, sie getrennt von sonstigen
Abfällen in geeignete Behältnisse, die ihm auf Anfrage von der MMG gegen Entgelt zur Verfügung gestellt
werden, einzufüllen und an seiner Standgrenze zur Abholung durch die MMG bereitzustellen.
Der Aussteller, der auf seinem Messestand Spül- und sonstige Kücheneinrichtungen hat, die keine haushaltsüblichen Spül- bzw. Kücheneinrichtungen sind, hat die auf seinem Messestand anfallenden Abwässer
über Fettabscheider abzuführen. Der Bestellvordruck für die Installation eines Fettabscheiders kann bei der
MMG, Hauptabteilung Technischer Ausstellerservice, angefordert werden.
6.2.2. Reinigung/Reinigungsmittel
Die MMG sorgt für die Reinigung der Verkehrsflächen und der sonstigen Flächen auf dem Messegelände, soweit sie sie nicht Ausstellern oder sonstigen Dritten überlassen hat. Die Reinigung des Messestandes obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Messe- bzw. Veranstaltungsbeginn beendet sein.
Lässt der Aussteller nicht durch sein eigenes Personal reinigen, dürfen nur von der MMG zugelassene
Unternehmen damit beauftragt werden. Von der MMG nicht zugelassene Reinigungsunternehmen
werden aus den Ausstellungsbereichen verwiesen.
Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich mit biologisch abbaubaren Produkten durchzuführen. Flüssigkeiten, Substanzen oder sonstige Stoffe, die zur Reinigung des Standes bzw. zur Reinigung, zum
Betrieb und zum Unterhalt des Exponate unumgänglich notwendig sind, sind so fach- und sachgerecht
einzusetzen, dass umweltschädigende Einwirkungen unterbleiben. Restbestände einschließlich verwendeter Hilfsmittel (z.B. getränkte Putzwolle) sind fachgerecht als Sonderabfälle zu entsorgen. Reinigungsmittel, die gesundheitsschädigende Lösungsmittel enthalten, sind den Vorschriften entsprechend
nur im Ausnahmefall zu verwenden.
6.3. Umweltschäden
Umweltschäden/Verunreinigungen (z.B. durch Benzin, Öl, Lösungsmittel, Farbe) sind unverzüglich der
MMG zu melden.
Stand: September 2012
Messe München GmbH
Allgemeine Vertragsbedingungen
für Aussteller-Serviceleistungen der Messe München GmbH
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productronica
12. – 15. November 2013
1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Aussteller-Serviceleistungen gelten
im Verhältnis Aussteller/Messe München GmbH (im folgenden MMG genannt).
Soweit die Aussteller direkt Verträge mit den MMG-Vertragsfirmen schließen,
gelten die zwischen dem Aussteller und der MMG-Vertragsfirma vereinbarten
Vertragsbedingungen.
2. Die MMG leitet bei Fremdleistungen die Bestellformulare, Genehmigungsanträge und dergleichen an eine Vertragsfirma oder an eine zuständige Dienststelle
bzw. Behörde weiter. Eigene Rechte und Pflichten der MMG werden hierdurch
nicht begründet. Bei Eigenleistungen der MMG ist diese berechtigt, Subunternehmer einzuschalten. Bei Gastveranstaltungen kann der jeweilige Veranstalter
zum Inkasso ermächtigt werden.
3. Die MMG ist nicht verpflichtet, die vom Aussteller gemachten Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Zweifel gehen zu Lasten des Ausstellers.
4. Bei sämtlichen Preisen, die in diesen Ausstellerserviceformularen angegeben sind
und bei denen nichts Abweichendes ausdrücklich vermerkt ist, handelt es sich um
Nettopreise, die sich um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.
5. Die mietweise Überlassung von Gegenständen an den Aussteller erfolgt nur für
den vereinbarten Zweck (Benutzung am Messestand während der Dauer der
Messe) und für die vereinbarte Zeit (Dauer der Messe einschließlich Auf- und
Abbauzeit).
Für Schäden und Verluste an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit
eintreten, haftet der Aussteller. Sofern seine Haftung Verschulden voraussetzt, hat
er zu beweisen, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat. Die Mietzeit beginnt
mit der Anlieferung am Stand und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch
die MMG bzw. ihre Subunternehmer, auch wenn der Aussteller den Stand schon
vorher verlassen hat. Es wird empfohlen, die Mietgegenstände für die Dauer der
Mietzeit gegen Diebstahl zu versichern. Nicht zurückgegebene Mietgegenstände
werden dem Aussteller zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei
Beschädigungen werden auch die Reparaturkosten berechnet, soweit nicht eine
Wiederbeschaffung erforderlich ist. Die Kosten des An- und Abtransportes der
Mietgegenstände sind in der Miete enthalten, sofern in den Bedingungen zu dem
jeweiligen Bestellformular nicht etwas anderes geregelt ist.
6. Die MMG haftet für Körperschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit), die auf einer Pflichtverletzung beruhen, die die MMG, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben, sowie für sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der MMG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Die MMG haftet darüber hinaus lediglich für sonstige Schäden, die auf einer
fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten durch die MMG, ihre gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesen Fällen haftet die MMG nur,
wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt, und auch nur bis zur Höhe von 100.000,00 EUR; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
7. Bestellungen bedürfen der Annahme. Die Annahme kann auch stillschweigend –
durch Erbringung der bestellten Leistung – erklärt werden. Auf die Annahme der
Bestellung besteht kein Anspruch, soweit sich ein solcher nicht aus dem Gesetz
ergibt. Die Annahme der Bestellung kann insbesondere gegenüber Ausstellern
verweigert werden, die ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber der MMG,
z.B. aus früheren Veranstaltungen, nicht erfüllt haben.
Wird die Bestellung angenommen, so wird die Bestellung so rechtzeitig ausgeführt, dass sie dem Aussteller zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.
Die MMG ist allerdings berechtigt, die geschuldete Leistung einschließlich der
Lieferung von Elektrizität, Wasser, Druckluft etc. so lange zu verweigern, bis der
Aussteller seine finanziellen Verpflichtungen gegenüber der MMG, insbesondere aus früheren Veranstaltungen, erfüllt hat. Der Aussteller hat die Vergütung
sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Die MMG ist unbeschadet
weitergehender Regelungen in den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen der MMG, die für Messeveranstaltungen der MMG gelten, berechtigt,
auf die bestellte Leistung schon vor Rechnungserteilung eine Abschlagszahlung
bis zur vollen Höhe der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die MMG ist be-
rechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die von ihr zur Verfügung gestellten Sachleistungen einzuziehen bzw.
zu verweigern, wenn der Aussteller fällige Zahlungen, die er aufgrund dieses
Vertrages zu leisten hat, nicht geleistet hat; die MMG ihn ferner unter Setzung
einer Nachfrist von 5 Tagen zur Zahlung aufgefordert hat und die Zahlung innerhalb der Nachfrist nicht erfolgt ist. Macht die MMG von dem Recht Gebrauch,
vom Vertrag zurückzutreten bzw. das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen,
haftet der Aussteller für den der MMG entstehenden Schaden.
Inkasso am Ausstellungsstand ist zulässig. Wünscht der Aussteller, dass eine
Rechnung umgeschrieben wird, weil sich der Name, die Rechtsform oder die
Adresse des Rechnungsempfängers geändert haben, so hat der Aussteller für
jede Rechnungsänderung einen Betrag in Höhe von 50,00 EUR zzgl. MwSt.
zu zahlen, es sei denn, dass die in der ursprünglichen Rechnung enthaltenen
Angaben über den Namen, die Rechtsform oder die Adresse des Rechnungsempfängers unrichtig waren und die MMG die unrichtigen Angaben zu vertreten
hat. Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen ist es der MMG nicht möglich, Rechnungen für Leistungen, die die MMG an den Aussteller als ihren Vertragspartner erbracht hat bzw. erbringen wird, auf einen vom Aussteller abweichenden
Rechnungsempfänger auszustellen oder umzuschreiben. Hat die MMG einem
Aussteller, der seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat,
eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer erteilt, und hätte die MMG diese
Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer erteilen können, wenn der Aussteller
der MMG rechtzeitig die erforderlichen Angaben gemacht hätte, dann kann die
MMG, wenn sie auf Wunsch des Ausstellers die mit deutscher Umsatzsteuer
erteilte Rechnung durch eine Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer ersetzt,
vom Aussteller einen Betrag in Höhe von EUR 50,00 verlangen. Alle Ansprüche
des Ausstellers aus dem vertragsgegenständlichen Rechtsverhältnis verjähren innerhalb von sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende
des Monats, in den der Schlusstag der Messe fällt. Unbeschadet der in Ziffer 8
getroffenen Regelungen müssen Beanstandungen von Rechnungen innerhalb
einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Zugang schriftlich geltend gemacht werden.
8. Der Aussteller ist verpflichtet, die für ihn erbrachten Leistungen so rasch wie
möglich auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel hat er
zur Vermeidung des Verlustes sämtlicher Ansprüche sofort schriftlich zu rügen.
Sind Einrichtungen, Anlagen oder Messegüter des Ausstellers besonderen Gefährdungen oder Risiken ausgesetzt (z.B. Beschädigungen durch die Einflüsse
von Temperatur, Feuchtigkeit, Erschütterungen, Druckabfall, Stromschwankungen und dgl.), so hat der Aussteller selbst für die erforderlichen Schutzmaßnahmen Sorge zu tragen.
Auf besondere Gefahren, die von seinen Anlagen, Einrichtungen oder Messegütern für dritte Personen oder für das Eigentum von Dritten ausgehen könnten,
hat der Aussteller bereits im Bestellformular/Antrag hinzuweisen.
9. Kommt der Aussteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist die
Geldforderung der MMG, mit deren Begleichung der Aussteller in Verzug geraten
ist, ab Verzugseintritt mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
10. Erfüllungsort ist München.
11. Sofern der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München als Gerichtsstand vereinbart. Die MMG ist nach ihrer Wahl auch berechtigt, ihre Ansprüche
gegen den Aussteller bei dem Gericht geltend zu machen, das für den Ort, an
dem der Aussteller seinen Sitz oder seine Niederlassung hat, zuständig ist.
12. Die Bedingungen in den Bestellformularen sind zu berücksichtigen. Sie gehen
im Zweifel diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Ausstellerserviceformularen vor.
Der Aussteller verpflichtet sich, neben den Technischen Richtlinien auch die Regelungen zu beachten, die auf dem Blatt „Wichtige Hinweise“ enthalten sind, welches
in den Ausstellerserviceformularen unmittelbar hinter dem Stichwortverzeichnis zu
finden ist.
Stand: Juni 2012
Ausstellungsschutz
für Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken
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productronica
12. – 15. November 2013
ŷ Zur Information
Für diese Messe haben wir Ausstellungsschutz (Messepriorität) beantragt. Messepriorität kann für Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken in Anspruch genommen werden. Die Prioritätsbescheinigung ist für den Aussteller ein
Beweismittel, seine darin beschriebene Neuheit auf der Messe oder Ausstellung
präsentiert zu haben und damit Ausstellungsschutz zu genießen. Die weitere
Bedeutung der Messeprioritätsbescheinigung liegt darin, dass für eine erstmals
während einer Messe oder Ausstellung präsentierte Neuheit noch bis zu 6 Monate
nach dem ersten Messetag nachträglich der gesetzliche Schutz vor unberechtigter
Nachahmung oder Nachbildung durch Einreichung der Gebrauchs-, Geschmacksmuster- oder Markenanmeldung beantragt werden kann. Als Anmeldetag wird der
Tag der ersten Schaustellung auf der Messe zuerkannt. Dadurch besteht zum einen
ausreichend Zeit für die Ausarbeitung der Anmeldung und die Entscheidung über
die damit verbundenen Kosten, zum anderen der Vorteil, dass abgewartet werden
kann, ob anhand der Messe-Aufträge die Gebrauchs-, Geschmacksmuster- oder
Markenanmeldung lohnend ist.
Wegen der dabei zu beachtenden besonderen Erfordernisse empfehlen wir, einen
Patentanwalt zu konsultieren.
Die Messepriorität gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Ob und in welchem ausländischen Staat sie ebenfalls geltend gemacht werden kann, muss von Fall zu Fall
festgestellt werden.
Die Messeprioritätsbescheinigungen stellt ein von uns beauftragter Patentanwalt
gegen Gebühr aus. Wo und wann der Patentanwalt während der Veranstaltung erreichbar ist, wird rechtzeitig mitgeteilt.
Der Patentanwalt sucht den an einer Messeprioritätsbescheinigung interessierten
Aussteller an seinem Stand auf und überzeugt sich davon, dass der Gegenstand,
für den die Messepriorität beansprucht wird, ausgestellt ist. Da der Patentanwalt
nur den Tag, an dem er sich von der Ausstellung des Gegenstandes am Stand des
Ausstellers überzeugt hat, als Tag der ersten Schaustellung bescheinigen kann,
empfehlen wir dem Aussteller, sich bereits an diesem Tag mit dem Patentanwalt in
Verbindung zu setzen. Er gibt dem Aussteller Auskunft über alle im Zusammenhang
mit der Messepriorität stehenden Fragen.
Damit in einem möglichen späteren Prioritätsstreit ausreichende Beweismittel für
die berechtigte Inanspruchnahme der Messepriorität zur Verfügung stehen, wird
empfohlen, dem Patentanwalt druckschriftliche Unterlagen (Beschreibung, Prospekte, Fotos, Zeichnung usw.) über den ausgestellten Gegenstand in dreifacher
Ausfertigung zu übergeben, die dann der Messeprioritätsbescheinigung beigefügt
werden. Diese wird dem Aussteller etwa innerhalb von vier Wochen zugeschickt.
Für Patente können in der Bundesrepublik (seit dem 1.7.1980) Messeprioritäten
nicht mehr in Anspruch genommen werden. Es wird deshalb denjenigen Ausstellern, die eine Neuheit vor Messebeginn nicht mehr anmelden können aber ausstellen wollen, empfohlen, noch am ersten Tag der Messe eine Patentanmeldung beim
Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt in München
einzureichen. Zur Prioritätssicherung kann diese Anmeldung mit provisorischen Unterlagen hinterlegt werden. Selbst wenn die Anmeldung dann wegen formaler Mängel
zurückgewiesen wird, kann sie eine Unionspriorität begründen. Die Anmeldung am
ersten Tag der Messe stellt sicher, dass die Schaustellung des Anmeldungsgegenstandes an diesem Tage weder im In- noch im Ausland als neuheitsschädliche Handlung gewertet werden darf. Wegen der dabei zu beachtenden besonderen Erfordernisse empfehlen wir dem Aussteller, seinen Patentanwalt zu konsultieren.
Stand: Juni 2012

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