SRAS 0015 Personen-Notsignal-Anlage (PNA)

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SRAS 0015 Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
SRAS 0015
Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
- Mindestanforderungen -
Wird eine gefährliche Arbeit1 von einer Person (z.B. Servicetechniker, Wartungsmonteure, Laboranten, Prüffeldtechniker usw.) alleine ausgeführt, so hat der Unternehmer (§10 ArbSchG und
gemäß BGV A1 §8, Abs. 2) über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen (Rettungskette) zu sorgen.
Eine solche Maßnahme kann eine mobile Personen-Notsignal-Anlage
(PNA) sein. Im Rahmen einer durch den Vorgesetzten zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung müssen auf Grund der Einsatzbedingungen die Zuverlässigkeit der eingesetzten Geräte und die mit
diesen Geräten realisierbaren Reaktionszeiten beurteilt werden.
Ist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften eine Einrichtung von
Einzelarbeitsplätzen nicht zulässig, darf dieses Verbot auch durch
eine PNA nicht umgangen werden.
Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) besteht aus einem PersonenNotsignal-Gerät (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Im Alarmfall sendet das PNG einen Alarmruf an eine PNEZ und übermittelt ggf.
zusätzlich zur Ortung des Verunglückten die Koordinaten des Unfallortes. Abhängig von dem
eingesetzten PNA-System kann die PNAZ den Aufenthaltsort des Verunglückten lokalisieren. Zunächst wird eine Gesprächsverbindung zwischen der PNEZ und dem PNA (Mitarbeiter) aufgebaut
um die genauen Umstände zu erfahren. Ist eine Sprechverbindung, da der Mitarbeiter zum Beispiel bewusstlos ist, nicht möglich, leitet ein Mitarbeiter der PNEZ die Rettungskette ein. Das Prozedere der Rettungskette muss individuell zwischen Auftraggeber und der PNEZ definiert und
dokumentiert werden.
In dieser SRAS 0015 werden Mindestanforderungen für eine Personen-Notsignal-Anlage festgelegt. Es dürfen in unserem Unternehmen nur Personen-Notsignal-Anlagen zum Einsatz kommen,
die den Mindestanforderungen dieser SRAS entsprechen!
Für am Standort eingesetzte PNA (also für PNA, die örtlich begrenzte Bereiche absichern) gilt die
BGR 139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“. Für außerhalb vom Standort eingesetzte
PNA fehlen in Bezug auf die Reaktionszeiten derzeit noch berufsgenossenschaftliche Vorgaben.
Diese müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung entsprechend der individuellen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Für den Einsatz bei einem Kunden kann es sein, dass der
Kunde den Einsatz seines lokalen PNA-Systems vorschreibt. Dieses ist dann nach vorheriger Unterweisung zu nutzen.
Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit,
den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung gegeben sein kann. Was eine gefährliche Arbeit ist,muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden.
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Siemens Regeln zum Arbeitsschutz
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BGR 139
Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
-Mindestanforderungen-
1.
Mindestanforderungen für mobile Personen-Notsignal-Anlagen PNA2
Die Mindestanforderungen beschreiben die geforderten Funktionen, nicht aber die Technische Ausführung. Diese sind jeweils Geräte- bzw. Hersteller-spezifisch.
1.1 Personen-Notsignal-Gerät (PNG)
Mobilteil
Große rote und eindeutig zu ertastende Notruftaste. Akustikortung mit min. 120 dB Signalstärke.
Vibrationsalarm, Lauthören / Freisprechen, Robustes Gehäuse mit Gürtelclip. Ladeschale. Schutzklasse IP 65.
GPS Zusatzgerät
Wenn der GPS-Empfänger nicht Bestandteil des Mobilteiles ist, kann ein entsprechendes Zusatzgerät, zum Beispiel zum Einbau in das Kfz, zum Einsatz kommen.
Willensabhängige Alarmart
Druckalarm (Notruftaste, Reißleine und/oder Sprechtaste) ausgelöst durch den Träger des Mobilteils.
Willensunabhängige Alarmarten
Lagealarm: Auslösung in Horizontallage, einstellbare Zeitspanne (z.B. bei Bewegungsunfähigkeit).
Ruhealarm: Auslösung bei Nichtbewegen, einstellbare Zeitspanne (z.B. bei Ohnmacht ohne Lageveränderung). Zeitalarm: Auslösung nach fest eingestellter Zeit, muss durch Tastendruck bestätigt
werden. Alle Alarme werden akustisch durch einen Voralarm signalisiert
Alarmauslösung
Sprechverbindung, SMS-Versand oder Funksignal.
Meldungen
Alarm-Meldung entsprechend der Alarmart.
Automatische Status-Meldungen an die PNEZ beim Ein- und Ausschalten des PNG und bei Erreichen
einer Akkuspannung < 20%. Sensortest bei Inbetriebnahme Zyklischer Life-Check
Ortung
Zur Übermittlung der Position des Verunglückten warden verschiedene Systeme genutzt, wie Global
Positioning System (GPS), HiPath Positioning System (HPS) im DECT/ WLAN-Standard oder Stech- bzw.
Quitierstellen.
Zulassung der Berufsgenossenschaft
Die eingesetzten Geräte müssen die Freigabe der Berufsgenossenschaften haben.
2 Die verwendeten Begriffe sind überwiegend der BGR 139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ entnommen und detaillierter
erklärt.
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Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
-Mindestanforderungen-
Gerätebeispiele (Auswahl)
Beispiele für ein GSM/GPS-Mobilteil
Beispiele für ein GPS-Zusatzgerät
(GPS Fahrzeugtransceiver gmt)
Beispiele für ein HPS-Mobilteil
1.2 Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ)
Hard- und Software
Die Hard- und Software muss einen ordnungsgemäßen Betrieb der unter Punkt 1.1 beschriebenen
Funktionalitäten einer PNG gewährleisten.
Ortung
Eine Ortung darf nur im Notfall nach Alarmauslösung des Verunglückten durchgeführt werden. Das
Notrufsystem darf nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter eingesetzt werden.
Prozedere Notrufkette
Das gesamte Prozedere, was im Falle einer Alarm-Meldung zu tun ist, muss zwischen dem Nutzer
der PNG (Auftraggeber) und der PNEZ festgelegt und dokumentiert werden. Dieses Prozedere muss
den Vorgaben gemäß des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, § 27 der Arbeitsstättenverordnung und
§§ 8 und 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) hinsichtlich der
Überwachung von allein arbeitenden Personen, die gefährliche Arbeiten ausführen entsprechen.
PNA-Beispiele
Beispiel für eine PNEZ auf der Basis GSM (SMS)
und GPS-Ortung
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Beispiel für eine PNEZ auf der Basis HiPath Positioning
System (HPS) im DECT/ WLAN-Standard.
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BGR 139
-Mindestanforderungen-
2.
Anforderungen an den Betrieb und Umgang eines Personen-Notsignal-Gerät
(PNG)
Unterweisung der Mitarbeiter
Die verantwortliche Führungskraft muss den Mitarbeiter über die Funktion des PNG und den Umgang damit unterweisen.
Akkuladestand
Der Mitarbeiter muss für einen ausreichenden Ladestand sorgen.
Aufenthalt des Mitarbeiters nicht im Empfangsbereich des PNG
Ein Mitarbeiter, der sich aus dem Empfangsbereich der PNG (zum Beispiel beim Betreten eines Werkgeländes ohne Kontakt zum GPS-Emfänger) muss seinen geplanten Aufenthaltsort einem definierten Ansprechpartner (Pförtner etc.) mitteilen.
Alarmübung
Die verantwortliche Führungskraft hat die Wirksamkeit der geplanten betrieblichen Hilfsmasnahmen
mindestens einmal jährlich mit Hilfe einer Alarmübung zu prüfen.
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