2014 suche Haus Oyten, Achim - Bley Immobilien, zur Startseite

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2014 suche Haus Oyten, Achim - Bley Immobilien, zur Startseite
04207 - 90 97 361
0421 - 16 7676 17
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[email protected]
Onlinesuche
Kompetenz ist bei uns kein Zufall!
WIR SUCHEN....
Häuser oder Eigentumswohnungen
Eigentumswohnung
in Oyten, Achim und Fischerhude
zum Verkauf oder Vermietung
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? - Unser Team unterstützt Sie gerne.
Wir bieten:
persönliche, seriöse Betreuung
Ermittlung eines marktfähigen Verkaufspreises
Erstellung von professionellen Verkaufsunterlagen
Ausstellung eines Energieausweises
Werbemaßnahmen gem. individueller Absprache
Ansprache von registrierten, solventen Kontakte auf
Ihr Angebot
Besichtigung
htigung nach Vorauswahl der Interessenten
Betreuung über den Termin beim Notar hinaus
Sicherung der Kaufpreiszahlung
ImmoService Oyten:
04207/90 97
7 361
ImmoService Bremen: 0421 / 16 7676 17
Rechtlicher Hinweis:
Hinweis Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
MEHRFAMILIENHÄUSER - HÄUSER - STADTVILLEN - KAPITALANALGEN · EIGENTUMSWOHNUNGEN · MIETWOHNUNGEN · GRUNDSTÜCKE · GEWERBE OBJEKTE
Ulrich Bley e.K. Immobilien · Ochtumstraße 23 · 28876 Oyten - Immobilienservice Tel. 04207 - 90 97 361 - E-Mail [email protected] - Homepage www.bley-immobilien.de
Handelsregister
Amtsgericht
Walsrode HRA
200147
USt.-Id.Nr. DE 116 689 774 Ulrich Bley e.K.
Berufsbezeichnung: Immobilienmakler
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Kompetenz ist bei uns kein Zufall!
Allgemein Geschäftsbedingungen
Ein Maklervertrag mit uns kommt bereits durch eine Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeiten, in Bezug auf die Erstellung eines
Objektexposés und seinen Bedingungen zu Stande. Alternativ oder ergänzend kann zwischen den Vertragsparteien ein schriftlicher
Maklervertrag geschlossen werden. Grundsätzlich gilt eine Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten als vereinbart. Jede Vertragspartei
Vert
hat
dass Recht, unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils vor Vertragsende, diesen Vertrag zu kündigen. Sollte keine rechtzeitige
rech
Kündigung erfolgen, verlängert der Maklervertrag jeweils um weitere sechs Monate. Sämtliche von uns getätigten Angaben basieren
bas
ausschließlich auf den Informationen, die uns unsere Auftraggeber mitgeteilt hat. Für die Aktualität, die Richtigkeit und / oder
o
für die
Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung. Unsere Angebote und Mitteilungen sind freibleibend, unverbindlich,
unv
vertraulich
und ausnahmslos für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung und/ oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
gest
Durch
Zuwiderhandlungen haften Sie für den uns entstandenen Schaden und den entgangenen Gewinn. Das Recht, die genannte Immobilie oder
Grundstück während laufender Verhandlungen anderweitig zu vermitteln, behalten wir uns vor. Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind
wir berechtigt unsere Kontakte zu nutzen und auch für die andere Partei des Hauptvertrages
Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Bei
erfolgreicher Vermittlung eines Objektes zum Kauf, sind die NotarNotar und Gerichtskosten sowie die Grunderwerbssteuer und die fällige
Maklerprovision in Höhe von 5,95 % des Kaufpreises (inklusive 19% MwSt.), zzgl. der gesetzlicher MwSt. von derzeit 19%, vom Käufer zu tragen.
Mit Abschluss eines Mietvertrages werden 2,38 Monatskaltmieten inkl. 19% MwSt. (2 Monatskaltmieten zzgl. 19% MwSt.) als Provision
Provi
zahlbar
vom Mieter an Ulrich Bley e.K. Immobilien fällig.
fällig Nach Vereinbarung eines gewerblichen Mietvertrages erhalten wir eine Courtage in Höhe von
2,5 %, der auf die Gesamtvertragsdauer entfallende Bruttomietsumme, vom Mieter. Für Optionsrechte und Reservierungen für jeweils
jewe 10
Wochentage, erhalten wir vom Mieterr / Käufer eine Gebühr in Höhe von 30%, zzgl. 19% gesetzliche MwSt., der fälligen Provision bei
erfolgreicher Vermittlung. Diese Gebühr kann bei erfolgreicher Vermittlung dieses Objektes, mit der dann fälligen Maklerprovision
Maklerprovi
verrechnet
werden. Ohne erfolgreiche
greiche Vermittlung des reservierten Objektes an den Interessenten, verfällt das Verrechnungsrecht. Ist das nachgewiesene
Objekt bereits anderweitig angeboten, so ist dies meiner Firma unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so gilt unser
Nachweis als anerkannt und verpflichtet Sie bei Vertragsabschluss zur Zahlung der ortsüblichen Gebühr. Die Aufnahme von Verhandlungen
Verha
bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung der vorstehenden Bedingungen. Auch direkte Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer
Eigentü
oder dessen
Verfügungsberechtigten ist provisionspflichtig, falls es zu einem Vertrag kommt. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Geschäftssitz von
uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, festgelegt. Zur Hausverwaltung: Unsere Leistungen der Hausverwaltung verstehen wir als individuelle
Dienstleistung für unsern Kunden bzw. Wohneigentümergemeinschaft. Die Eigentümer werden ausdrücklich gebeten unsere Leistungen
Leistunge zu
prüfen und zu bewerten. Eine Haftung wird daher grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten
llten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden,
bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll
diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die
di die
Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten
entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Rechtlicher Hinweis:
Hinweis Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
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