Groß Dölln Thema im Landtag

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Groß Dölln Thema im Landtag
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Groß Dölln Thema im Landtag
Presseinformation, 16. September 2008
Bei der anstehenden Landtagssitzung in dieser Woche wird meine Fraktion in der mündlichen Fragestunde die
regionale Diskussion um den ehemaligen Flugplatz Groß Dölln thematisieren. Der Flugplatz Groß Dölln wird seit längerer
Zeit durch das „Michelin Driving Center Groß Dölln“ als Fahrtrainingszentrum sowie zu Teilen als Mülldeponie genutz
Im Frühjahr dieses Jahres haben die Betreiber des Driving Centers eine Genehmigung für „Errichtung und Betrieb
einer ständigen Renn- oder Teststrecke“ beantragt. Nach Angaben des Driving Centers handelt es sich dabei um die
Errichtung neuer Fahrstrecken und die Ausweitung der betrieblichen Nutzung (bisher: Mo-Fr 8-17 Uhr, Sa 9-13 Uhr;
beantragt: täglich 6-22 Uhr, Nachtbetrieb bis 24 Uhr mit eingeschränkter Nutzung plus 10 Sonderbetriebstage pro Jahr).
Anwohner der umliegenden Gemeinden beklagen schon jetzt die enorme Belastung durch Lärm und Luftverschmutzung,
die vom Driving Center ausgeht. Mit der beantragten Kapazitäts- und Nutzungserweiterung würden Lärm- und
Schadstoffbelastung erheblich zunehmen. Parallel zur bekundeten Nutzungserweiterung des Flugplatzes für das
Driving Center haben Investoren Pläne für ein „Brandenburg Village“ mit Hotel, exklusiven Wohnanlagen, Golfanlagen
usw. vorgestellt, für dessen Bau ebenfalls Teile des Flugplatzgeländes genutzt werden sollen. Dazu kommt, dass die
Entsorgung des auf dem Flugplatzgelände gelagerten Mülls ungeklärt scheint.
Aus diesen Gründen ist die Landesregierung aufgefordert 21 Fragen zu diesem umfassenden Thema zu beantworten.
Zentral geht es dabei um die drei Komplexe Flughafengelände, Michelin Driving Center und den Anwohnerschutz.
Da in der Fragestunde jeweils nur eine Frage zulässig ist bringe ich parallel eine kleine Anfrage zur Thematik ein, für
deren Beantwortung die Landesregierung vier Wochen Zeit hat.
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Fragen zur Kenntnis:
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 1.    Flugplatzgelände
 1.1.           Der Grundstückskaufvertrag für den Flugplatz Groß Dölln enthält eine Investitionsverpflich
eine Umsetzungsfrist bis Ende 2008 vereinbart wurde. Was ist der Inhalt der Investitionsverpflichtung?
 1.2.           Für wie wahrscheinlich hält die Landesregierung die Erfüllung der Investitionsverpflichtung?
 1.3.           Welche Folgen hätte die Nichterfüllung der Investitionsverpflichtung?
 1.4.           Wurde für die Altlastensanierung wie vorgesehen eine Sanierungskonzeption erarbeitet? Wenn n
warum nicht?
 1.5.           Wie ist der Stand der Altlastensanierung?
 1.6.           Falls die Altlastensanierung noch nicht abgeschlossen ist: Inwieweit gehen Gefahren für Mensch
Umwelt von den Altlasten auf dem Gelände aus?
 1.7.           Wie haben die zuständigen Behörden auf Anzeigen von Bürgern reagiert, die auf die Nutzung
Teilflächen des Flugplatzes als Mülldeponie hinwiesen?
 1.8.           Inwieweit gehen Gefahren für Mensch und Umwelt von den auf dem Flugplatzgelände gelagert
aus?
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 2.    Driving Center
 2.1.           Welche Genehmigungen wurden bisher für den Betrieb des Driving Centers erteilt?
 2.2.           Inwieweit wurde die Einhaltung des Nutzungsumfangs auf der Basis vorliegender Genehmigungen
geprüft?
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 2.3.           Zu welchem Ergebnis kamen diese Prüfungen ggf.?
 2.4.           Inwieweit wurden in der Vergangenheit Nutzungsbeschränkungen ausgesprochen oder die Durch
von Veranstaltungen untersagt? Mit welcher Begründung?
 2.5.           In der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus der 3. Legislatur (3/5507) teilt die Landesregierung mit:
Nutzung des nicht mehr für den Flugbetrieb genutzten Teils des Flugplatzgeländes, zum Teil off road, als
Fahrübungsstrecke, Teststrecke oder für Motorsport ist entweder ein Baugenehmigungsverfahren oder ein
immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.“ Inwieweit wurde ein solches Verfahren durchgeführt
und mit welchem Ergebnis?
 2.6.           Falls kein Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde: Warum wurde kein Genehmigungsverfa
durchgeführt?
 2.7.           Falls kein Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde: Inwieweit ist der Betrieb des Geländes
Fahrtrainingszentrum zulässig?
 2.8.           Aus welchem Grund wurde der für den 09.07.2008 angekündigte Erörterungstermin abgesag
 2.9.           Welchen aktuellen Stand gibt es hinsichtlich der Bearbeitung des Antrags der Firma Driving Center
Dölln auf „Errichtung und Betrieb einer ständigen Renn- oder Teststrecke“?
 2.10.       Inwieweit hält die Landesregierung die Nutzung des Flugplatzes als Driving Center für vereinbar mit de
Plänen für ein „Brandenburg Village“?
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 3.    Anwohnerschutz
 3.1.           Wie bewertet die Landesregierung die vom Driving Center ausgehende Lärmbelastung für die A
sowie die Luftverschmutzung?
 3.2.           Wie werden die beantragten Betriebszeiten hinsichtlich des Lärmschutzes sowie der Luftverschm
bewertet?
 3.3.           Wie wird ein ausreichender Schutz der Anwohner vor Lärm und Luftverschmutzung gewährleist
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