1. MÄRZ 2015 1 MARZO BRENNER(O)
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1. MÄRZ 2015 1 MARZO BRENNER(O)
1. MÄRZ 2015 1o MARZO BRENNER(O) Ausgehend von einem transnationalen Migrant_innenstreik in den USA hat sich die Bewegung des 1. Märzes als Tag der Massenproteste für die Rechte von Migrant_innen auch in Europa und Italien verbreitet. Dieser Tag ist ein gemeinsamer Moment der kritischen Auseinandersetzung und des Engagements gegen Diskriminierung und Ausbeutung von Migrant_innen: Es gibt Rechte, die für alle Menschen gelten und die nicht aufgrund von Staatsgrenzen oder ethnischer, kultureller oder religiöser Zugehörigkeit unterschieden oder verwehrt werden dürfen. Warum ein 1. März am Brenner? Der Brenner ist heute eine jener innereuropäischen Grenzen, die die Problempunkte der aktuellen europäischen Asyl- und Aufnahmepolitik aufzeigen. Aufgrund von Rückführungsübereinkommen zwischen Italien und Österreich, ebenso wie EU-Regulierungen (Dublin ΙΙΙ), wurden im Jahr 2014 ca. 6000 Personen von der österreichischen Polizei nach Italien zurückgeschoben. Seit November 2014 wurden trilaterale Kontrollen italienischer, österreichischer und deutscher Polizeibeamt_innen entlang der sogenannten „Brennerroute“ verstärkt. Diese Patrouillen verweisen Personen noch vor ihrer Ausreise aus Italien des Zuges, häufig bereits in Bozen. Unterschriftensammlung Ausgehend von der Situation an der italienisch-österreichischen Grenze am Brenner haben wir beschlossen den Aufruf des „Netzwerkes des 1. Märzes“ zu unterstützen. In Anlehnung an den Aufruf fordern wir die Schaffung humanitärer Korridore und die Revision der Richtlinien, die das Recht auf Asyl bestimmen. Mit dieser Aktion wollen wir aufzeigen, dass ein Umdenken für ein anderes Europa notwendig ist und fordern als Zivilgesellschaft neue Antworten von politischen Entscheidungsträger_innen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene. Im speziellen fordern wir: von Europa Aufhebung der Verordnung (Dublin III), die Flüchtlinge verpflichtet im ersten europäischen Staat internationalen Schutz zu beantragen und gleichzeitig nur die Länder der EU an den europäischen Außengrenzen verpflichtet diese Flüchtlinge aufzunehmen. Effiziente Familienzusammenführungen auch innerhalb Europas. Bewegungsfreiheit und freie Wohnsitz- und Arbeitswahl für Menschen mit Schutzstatus innerhalb des Schengen Raums. Sichere, legale Zugänge nach Europa für Asylbewerber_innen, ohne Lebensriskio. von Italien, Österreich und Deutschland im Rahmen der transnationalen Zusammenarbeit Schaffung einer innereuropäischen Zusammenarbeit im Bereich der Solidarität und Aufnahme. Öffentliche Einsicht in die Abkommen, welche die trilateralen Kontrollen zur sogenannten „Bekämpfung der illegalen Migration“ regulieren. Kontrollen ohne „racial profiling“. von Italien Die Schaffung eines funktionierenden Aufnahmesystems, das auch fähig ist Integrationsmaßnahmen zu garantieren von Österreich-Tirol Unabhängige Rechtsberatung im Flüchtlingszentrum Plon. von Südtirol Einhaltung der Rechtsvorschriften und Abschaffung des Wohnsitz-Kriteriums als Voraussetzung um in der Quästur Bozen um internationalen Schutz anzusuchen zu können. Einbindung der Autonomen Provinz Bozen in das nationale Netzwerk lokaler Körperschaften der SPRAR, System der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerber_innen. Legale Beratung und Unterstützung für Personen, die nicht nur am Brenner sondern auch in Bozen aufgehalten werden. Zugang zu den Schlafplätzen der Winterunterkünfte (Schlafstätte für obdachlose Männer) für Personen, die in den Abendstunden aufgehalten werden (unabhängig von deren AufenthaltsStatus); Nachtunterkunft für besonders schutzbedürftige Personen. GLEICHE RECHTE FÜR ALLE!