Informationen zur Eintragung einer Auslandseheschließung ins

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Informationen zur Eintragung einer Auslandseheschließung ins
Informationen zur Eintragung einer Auslandseheschließung ins
Eheregister (Stand: 01/2014)
In Deutschland wird eine Eheschließung von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen
wurde, seit dem 01.01.2009 nur noch im sog. Eheregister beurkundet. Auf der Grundlage dieses
Eheregisters wird die Heiratsurkunde ausgestellt. Ein Familienbuch wird nicht mehr angelegt.
Bei einer im Ausland geschlossenen Ehe besteht auf Antrag die Möglichkeit einer nachträglichen
Beurkundung. Teil dieses Antrages auf Eintragung ins Eheregister kann auch die Bestimmung eines
gemeinsamen Ehenamens sein, sofern Sie dies wünschen und dies nicht schon bei der Trauung vor
dem Standesbeamten erfolgt ist. Sollten Sie eine Erklärung zur Namensführung abgegeben wollen,
müssen die Unterschriften der Eheleute beglaubigt werden. Die Unterschriftsbeglaubigung erhalten
Sie beim Generalkonsulat.
Die Anträge auf Eintragung ins Eheregister werden vom Generalkonsulat an die Botschaft Bagdad zur
weiteren Bearbeitung gesendet. Von dort aus wird der Antrag an das zuständige Standesamt in
Deutschland weitergeleitet. Sofern Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist das Standesamt Ihres
Wohnsitzes zuständig; sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, dann ist das Standesamt I
in Berlin zuständig.
Das Antragsformular steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Dem Antrag sind im Regelfall folgende Unterlagen im Original und je einer Kopie beizufügen, wobei
das Standesamt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen kann:
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ausländische Heiratsurkunde,
Reisepässe beider Eheleute,
irakische ID-Karten und ggf. Staatsangehörigkeitsausweise beider Eheleute,
Geburtsurkunde beider Eheleute bzw. Auszug aus dem Zivilstandsregister für irakische
Eheleute;
sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet war: Eheurkunden aller Vorehen sowie
Auflösungsnachweise dieser Vorehen (z.B. Scheidungsurteil),
Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehegatten,
Melde- bzw. Abmeldebescheinigung aus Deutschland,
Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder.
Alle Kopien sind im DIN-A4-Format vorzulegen.
Alle irakischen Urkunden müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und vom irakischen
Außenministerium überbeglaubigt sein. Die Übersetzungen müssen mit den Kopien untrennbar
verbunden sein.
Die irakischen Originalurkunden werden der Botschaft Bagdad zur Prüfung übersandt. Die Originale
werden anschließend nach Erbil zurückgesandt und dort ausgehändigt.
Die Höhe der Gebühren für den Eintrag ins Eheregister ist bundeseinheitlich nicht geregelt. Es
ist mit Gebühren ab 60,- Euro für den eigentlichen Eintrag zu rechnen, zusätzlich werden für
die Ausstellung einer Eheurkunde bzw. eines beglaubigten Eheregisterausdrucks ca. 10,- Euro
berechnet.
In der Regel benachrichtigt das Standesamt die Botschaft Bagdad über die Höhe der zu
zahlenden Gebühr. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung. Die Gebühr kann nicht bei der
Botschaft oder dem Generalkonsulat direkt bezahlt werden, die Begleichung sollte durch eine
Überweisung auf das Konto des Standesamtes erfolgen. Bei Abholung der Heiratsurkunde
legen Sie dann einen Nachweis über die erfolgte Bezahlung vor, damit Ihnen die Urkunde
ausgehändigt werden kann.
Davon unabhängig fallen Gebühren für die Beglaubigung der Unterschrift unter der
Namenserklärung (20,- Euro) und Beglaubigung von Kopien (mind. 25,- Euro) bei Abgabe des
Antrages in Erbil an.
Die Gebühren für die Beglaubigungen sind bei der Antragstellung in US-Dollar bar zu
zahlen. Eine Zahlung in Euro oder in irakischen Dinar oder mit EC-/Kreditkarte ist nicht möglich.
Für Rückfragen steht Ihnen das Generalkonsulat selbstverständlich zur Verfügung.

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