VfB Friedrichshafen e.V. GESCHÄFTSSTELLE Hinweise zur

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VfB Friedrichshafen e.V. GESCHÄFTSSTELLE Hinweise zur
VfB Friedrichshafen e.V.
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE 23ZZZ00000241473
GESCHÄFTSSTELLE
88045 Friedrichshafen, Teuringer Str. 2
Telefon: 07541-55441 / Fax: 07541-52555
[email protected]
www.vfb-friedrichshafen.de
Hinweise zur Mitgliedschaft im VfB Friedrichshafen e.V.
Nach § 4 der Satzung vom 26. April 2005 gliedert sich der Verein zur Ausübung der verschiedenen
Sportarten in einzelne Abteilungen. Dies bedeutet, dass die Mitgliedschaft im VfB Friedrichshafen e.V.
besteht und keine Mitgliedschaft in den einzelnen Abteilungen. Lediglich die Ausübung der jeweiligen
Sportarten findet in den einzelnen Abteilungen statt.
Nach § 6 ist die Mitgliedschaft schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung beim jeweiligen
Abteilungsleiter oder der Geschäftsstelle zu beantragen. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet
der Abteilungsausschuss. Bei Aufnahmeanträgen nicht volljähriger Personen ist die vorherige schriftliche
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Nach § 9 der Satzung endet die Mitgliedschaft durch schriftliche Austrittserklärung an den Verein über
die Abteilungsleitung und/oder an die VfB-Geschäftsstelle bis spätestens 31.10. mit Wirkung zum 31.12.
des gleichen Jahres oder durch die dort weiter genannten Beendigungsgründe. Der Zugang der
Kündigung muss im Zweifelsfall durch das Mitglied nachgewiesen werden. Empfohlen wird Kündigung
per Einschreiben mit Rückschein.
Jedes Mitglied schuldet den GESAMTJAHRESBEITRAG, der sich anteilig aus Grundbeitrag und
Abteilungsbeitrag zusammensetzt bis spätestens 31.03. des Jahres.
Dieser Betrag wird am Anfang jeden Jahres (1. Quartal) eingezogen. Bei einer Mitgliedschaft ab 01.07.
wird der hälftige Betrag berechnet. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung bereits bezahlter
Mitgliedsbeiträge bei unterjähriger Kündigung besteht nicht.
Die aktuellen Beitragssätze können jederzeit bei der Geschäftsstelle erfragt bzw. auf unserer Homepage
www.vfb-friedrichshafen.de eingesehen werden.
Die nächste Anpassung der Grundbeiträge erfolgt zum 01.01.2014.
Sofern die jeweilige Abteilung den Einzug der Abteilungsbeiträge selbst durchführt, erfolgt die
Abbuchung des Grundbeitrages und des Abteilungsbeitrages in zwei getrennten Abbuchungen. Anteilige
Abteilungsbeiträge richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Abteilung.
Mit Aufnahme in den Verein verpflichtet sich das Mitglied, die fälligen Beiträge durch Teilnahme am
Bankeinzugsverfahren abbuchen zu lassen, sollten hierbei, mangels Deckung des Kontos oder wegen
unberechtigten Rücklastschriften, dem Verein Kosten entstehen, so gehen diese zu Lasten des
jeweiligen Mitglieds.
Mitglieder, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, haben den erhöhten Verwaltungsaufwand im
Rahmen einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. Euro 5,00 pro Jahr zusätzlich zum Beitrag zu tragen. Im
Verzugsfall kann der Verein den gesetzlichen Zinssatz ab 01.04. des Jahres geltend machen.
Nach Eingang des Gesamtjahresbeitrages erhält das Mitglied einen Vereinsausweis. Dieser wird ihm
direkt durch die jeweilige Abteilung überreicht. Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Ausweis mit der
schriftlichen Austrittserklärung an den Verein zurückzugeben. Im Falle des Verlustes wird ein ErsatzMitgliedsausweis gegen eine Bearbeitungsgebühr von Euro 10,00 erstellt.
Stand 01.01.2014