Sauerland BR 2015_Webversion_DEMO IGM BR 06
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§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-192 Telefax: 0211 17523-197 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 3 star IG Metall Verwaltungsstellen Arnsberg Märkischer Kreis Olpe Olsberg 42 wissen und bewegen Seminare für betriebliche InteressenvertreterInnen IG Metall Verwaltungsstellen Arnsberg Märkischer Kreis Olpe Olsberg 42 2015 wissen und bewegen 2015: Vorwort | 3 Liebe Kollegin, lieber Kollege, „wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die das DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit der IG Metall Bildungsregion Sauerland auch dieses Jahr wieder für dich anbietet. Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst das Wissen ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können. ■ Arnsberg ■ Olsberg ■ Iserlohn Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten. ■ Lüdenscheid ■ Olpe Daher bekommst du in unseren Seminaren neben Antworten auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen. Bildungsregion Sauerland Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen. Wenn du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden. Wir sehen uns! Wolfgang Werth IG Metall Arnsberg Bernd Schildknecht IG Metall Märkischer Kreis Georg Keppeler IG Metall Olpe Helmut Kreutzmann IG Metall Olsberg Jürgen Reusch DGB-Bildungswerk NRW e.V. 4 | Inhalt Inhalt | 5 Seminare Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Gute Arbeit Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) ............................................. 8 Arbeits- und Gesundheitsschutz I ............................................ 34 Ausbildung checken und verbessern (JAV II) ............................ 9 Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Rente – was ist möglich vor 67? .............................................. 35 Wochenseminare für Betriebsräte Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? ............ 36 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 14 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ........... 15 Informatives Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen I ......................................................... 17 Tagungshäuser ....................................................................... 38 Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen II ........................................................ 18 Ratgeber Freistellung ............................................................... 44 Seminardurchführung .............................................................. 43 Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 46 Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 49 Arbeitsrecht I ........................................................................... 20 Musterschreiben ...................................................................... 50 Arbeitsrecht II .......................................................................... 21 Unsere Referentinnen und Referenten ..................................... 52 Aktuelle Ergänzungen zum Arbeitsrecht ................................... 22 Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Entgeltgestaltung I ................................................................... 24 Leistungsbeurteilung im era. .................................................... 25 Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung im era. ................. 26 Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte ............. 27 Der Wirtschaftsausschuss ....................................................... 28 Die erfolgreiche Betriebsratssitzung: Ladung zur Sitzung und Protokollführung ............................................................... 30 Betriebe ohne Tarifbindung I: Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats ...................................................... 32 Betriebe ohne Tarifbindung II: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats................................... 33 Anschriften der IG Metall vor Ort .............................................. 58 Seminaranmeldung ................................................................. 59 6 | Gute Arbeit | 7 Seminare Chris Hoffmann, ALTRAD plettac assco GmbH, Plettenberg Erfolgreiche Interessenvertretung benötigt Bildung! „Ich habe mich entschieden, als Betriebsrat die Vertretung der Interessen meiner Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen. Kein einfacher Job. Aber er macht Spaß, wenn man weiß, wie er funktioniert und man Erfolg hat. Da helfen die Seminare des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsam mit der IG Metall schon immens.“ 8 | Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer JAV ausgewertet. ❚ Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder (§§ 60-64; § 70 BetrVG) Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (§§ 96-98 BetrVG) ❚ Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66-68 BetrVG) ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen | 9 Ausbildung checken und verbessern (JAV II) Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann. Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern. ❚ ❚ ❚ ❚ Analyse der Qualität der Berufsausbildung Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung Problemlösungsstrategien Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen Anforderungen an die Berufsausbildung ❚ Beurteilungssysteme ❚ Berufsbilder und deren Entwicklung ❚ Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise 23.03. – 27.03.2015 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151231-064 04.05. – 08.05.2015 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151232-064 19.10. – 23.10.2015 30.11. – 04.12.2015 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151233-064 Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151234-064 10 | Wochenseminare für Betriebsräte Wochenseminare für Betriebsräte | 11 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. ❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten ❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung ❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes ❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der ArbeitnehmerInnen ❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen ❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz: ❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds ❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit ❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bspw. Einstellungen / Kündigungen und andere 19.01. – 23.01.2015 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151235-064 23.03. – 27.03.2015 Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151236-064 13.04. – 15.04.2015 und 11.05. – 13.05.2015 Meschede, Hotel Hennedamm Seminarkostenpauschale: jeweils 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: jeweils ca. 265,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151237-064 und D2-151238-064 15.06. – 19.06.2015 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151239-064 14.09. – 18.09.2015 Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151240-064 12 | Gute Arbeit 13 | BR-kompakt Wochenseminare Betriebsräte | 12 Sigrid Thomas, Steinau KG, Arnsberg Praxiswissen für die Betriebsratsarbeit! BR kompakt Eine Ausbildungsreihe für Betriebsräte Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. ** *** „Tarifverträge und Gesetze – eine trockene Materie! Doch in den Seminaren habe ich erlebt, wie aufregend und spannend dies in der Praxis aussieht. Z.B. im Rollenspiel zur Betriebsversammlung! Eine sehr gute Vorbereitung für den Ernstfall.“ *** ** Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)* *** *** *** * »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10 und 11 ** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 14 und 15 oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar. *** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. 14 | Wochenseminare für Betriebsräte Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit im Betrieb eingeübt. ❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte ❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Einigungsstellenverfahren Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Wochenseminare für Betriebsräte | 15 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. ❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten ❚ Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Maßnahmen ❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen ❚ ❚ ❚ ❚ nach § 99 BetrVG: ❙ Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren 09.03. – 13.03.2015 13.04. – 17.04.2015 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151241-064 Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151242-064 buchbar! Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151242-064 Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151241-064 buchbar! 18.05. – 22.05.2015 08.06. – 12.06.2015 Meschede, Welcome Hotel Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151243-064 Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151244-064 buchbar!! Meschede, Welcome Hotel Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151244-064 Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151243-064 buchbar! 19.10. – 23.10.2015 09.11. – 13.11.2015 Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151245-064 Hinweis: : Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151246-064 buchbar! Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151246-064 Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151245-064 buchbar! Wochenseminare für Betriebsräte | 17 Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen I (Aufbauseminar nach BR II) Franz Levenig und Robert Spitz. Sie sind zwei von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich unsere 45.000 Teilnehmenden souverän durch das Seminarprogramm führen. Wir sind einfach dankbar. Dass wir so großartige Referentinnen und Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der beruflichen Praxis und immer up to date. Danke für euer Engagement! Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Im ersten Teil dieses zweiwöchigen Seminars geht es um die rechtzeitige und umfassende Einbindung des Betriebsrats in betriebliche Veränderungsprozesse. Wir möchten den Betriebsrat in die Lage versetzen aus den Veränderungsprozessen Stärke zu entwickeln, um dementsprechend auch für die Kolleginnen und Kollegen positive Ergebnisse zu erzielen. Das bedeutet vor allem, wo und von wem bekomme ich meine Informationen über Leiharbeit, Werkverträge und zu den allgemeinen personellen Angelegenheiten? ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ „Rechtzeitige und umfassende“ Informationen Anspruch über den Inhalt von Abmahnungen Wie gehe ich als BR mit Zielvereinbarungen um? Wie bekomme ich als BR Informationen vom Wirtschaftsausschuss? Was sind Subunternehmer und Soloselbstständige? Leiharbeit, Befristung und geringfügig Beschäftigte Personalplanung nach § 92 BetrVG Beschäftigungssicherung Stellenausschreibung Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze Zu allen Schwerpunktthemen gibt es aktuelle Urteile vom Arbeitsgericht, LAG und BAG. Extra: Geplanter Besuch beim Arbeitsgericht mit Teilnahme am Verfahren, Vor- und Nachbereitung der Verhandlung mit dem Anwalt und fallbezogener Diskussion im Seminar. 17.08. – 21.08.2015 Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151247-064 Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151248-064 buchbar! 18 | Wochenseminare für Betriebsräte Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen II (Aufbauseminar nach BR II) Auch der zweite Teil ist für eine interessengerechte Vertretung der Kolleginnen und Kollegen unerlässlich und bietet viele praktische Hilfen für die tägliche Betriebsratsarbeit. Der Professionalisierungsgrad, den eine effektive betriebliche Interessenvertretungsarbeit erfordert, führt dazu, dieses Fachwissen zu stärken und zu vertiefen. Dies wollen wir bei personellen Einzelmaßnahmen, Betriebsänderung, Interessenausgleich / Sozialplan und Kündigungen vermitteln. ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Was sind personelle Einzelmaßnahmen? Wie formuliere ich eine Zustimmungsverweigerung? Erkennen und Vorgehensweise bei einer Betriebsänderung Ziele des Arbeitgebers bei einer Betriebsänderung Formulieren von Interessenausgleich und Sozialplan Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter und wie wird sein Honorar bemessen? Was ist ein Nachteilsausgleich? Kennenlernen aller elf Kündigungsarten Kündigung: Stellungnahme / Widerspruch des Betriebsrats Was sind Massenentlassungen und wie gehe ich damit um? Kündigung und Versetzung von BR-Mitgliedern Zu allen Schwerpunktthemen gibt es aktuelle Urteile vom Arbeitsgericht, LAG und BAG. Extra: Geplanter Besuch beim Arbeitsgericht mit Teilnahme am Verfahren, Vor- und Nachbereitung der Verhandlung mit dem Anwalt und fallbezogener Diskussion im Seminar. 07.09. – 11.09.2015 Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151248-064 Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit D2-151247-064 buchbar! In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele. Wir lassen uns gern messen: Qualitätssicherung und -entwicklung ist ein kontinuierlicher Prozess, hinter dem wir voll und ganz stehen. Im März 2013 erhielten wir erstmals das begehrte Zertifikat „Recognised for Excellence“ der European Foundation for Quality Management (EFQM). Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 20 | Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung | 21 Arbeitsrecht I Arbeitsrecht II Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich im Seminar mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie erhalten einen Einblick in die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie in die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen in arbeitsrechtlichen Belangen. Schwerpunkt des Seminars ist der Aufbau des Arbeitsrechts sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungsschutz. Aufbauend auf dem Seminar „Arbeitsrecht I“ erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über mögliche Sonderfälle bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen der Interessenvertreter. Aufgrund der stetigen Zunahme sogenannter prekärer Beschäftigungsverhältnisse gibt es einen Einblick in die arbeitsrechtlichen Zusammenhänge der Leiharbeit und der Werkverträge. ❚ Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen ❙ Der Umfang des Arbeitsrechts ❙ Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt ❚ Der Aufbau der Arbeitsordnung ❚ Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten ❙ Anbahnung des Arbeitsverhältnisses ❙ Schuldrechtsverhältnis ❙ Direktionsrecht ❙ Teilzeit und Befristung ❙ Urlaub ❙ Entgeltfortzahlung ❚ Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ❙ Beendigungsarten ❙ Aufhebungsverträge ❙ Kündigungsschutzgesetz ❙ Formen und Fristen ❚ Sonderfälle bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen ❙ Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung ❙ Betriebsbedingte Kündigung und Massenentlassung ❙ Änderungskündigung und ultima ratio Prinzip ❚ Leiharbeit und Werkverträge ❙ Besonderheiten der Arbeitsverträge ❙ Dreiecksverhältnis im Arbeitsvertrag / Weisungsbefugnis ❚ Anspruch des BR aus Sachkostenerstattung ❚ Sachverständige und Berater 23.02. – 27.02.2015 02.11. – 06.11.2015 Sundern, Sunderland Hotel Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 605,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151249-064 Sundern, Sunderland Hotel Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 605,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151250-064 22 | Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung Aktuelle Ergänzungen zum Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen, die sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Doch wer kann schon in der täglichen Arbeit genau verfolgen, was sich durch die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts verändert hat bzw. welche gesetzlichen Neuerungen zu berücksichtigen sind? Der Fachanwalt Thomas Kircher stellt in diesem Seminar die wichtigsten neuen Entscheidungen des BAG und deren kollektivrechtliche und arbeitsvertragliche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit vor. Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. ❚ Videoüberwachung und Schrankkontrollen – Was muss der Betriebsrat beachten? ❚ Freiwillige und jederzeit widerrufbare Zulagen, Sonderzahlung und Einmalzahlung ❚ Vertrauensarbeitszeit – Wirksamkeit der Vereinbarung, Festlegung der Sollarbeitszeit und Kündigung bei berharrlicher Arbeitsverweigerung ❚ Überstunden und Darlegungslast ❚ Ordnungsgemäße Unternehmensführung – Die Haftung des Betriebsrats für finanzielle Leistungen Bildungsurlaub – 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen. Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir informieren gern dazu ... Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. 08.07. – 10.07.2015 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151251-064 24 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte | 25 Entgeltgestaltung I Leistungsbeurteilung im era. Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Das Seminar bietet neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert. Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion. Nach der Einführung von era. in den Betrieben der Metall- und Elektroindustrie werden im nächsten Schritt die bis dahin geltenden Leistungsbestandteile des Entgelts verhandelt. Dabei geht es insbesondere um das Beurteilungsverfahren und die Anwendung der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung. ❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des Tarifvertragssystems Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden ❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation ❚ ❚ ❚ ❚ ❚ Leistungsbezogene Entgelte im era. ❚ Überblick Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden – neue Regelungen im era. ❚ Überleitungsregelungen bei leistungsbezogenen Entgelten ❚ Die neue Leistungsbeurteilung: ❙ Wie funktioniert die Leistungszulage praktisch? ❚ Arbeitgeberstrategien zur Umsetzung ❚ Leistungsbeurteilung und Leistungszulage: ❙ Durchschnittsvorgaben, tarifliche Bandbreite, Korrekturmöglichkeiten, persönliche Entgeltsicherung ❚ Beanstandungen und Reklamationsverfahren ❚ Regelungspunkte einer Betriebsvereinbarung 16.03. – 20.03.2015 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 340,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151252-064 24.08. – 28.08.2015 26.10. – 30.10.2015 Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151253-064 Oeding, Burghotel Pass Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151254-064 26 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte | 27 Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung im era. Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder aus Betrieben, in denen era. bereits eingeführt wurde. Dabei liegt der Schwerpunkt des Seminars auf dem Aufbau von Aufgabenbeschreibungen. Insbesondere der Umgang mit Änderungen von Arbeitsaufgaben wird behandelt und vertieft. Die Frage, wie man als Betriebsrat solche Änderungen erkennt und welche Konsequenzen diese womöglich haben, wird anhand konkreter Beispiele vermittelt. Weiterhin wird die Rolle der Betriebsräte in der paritätischen Kommission, als ein mögliches Reklamationsverfahren, anhand von Fallbeispielen und Rollenspielen skizziert. Es werden die Risiken und Chancen in der betrieblichen Praxis erörtert. Praktische Hinweise zu den kollektiven Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, aber auch den individuellen Reklamationsrechten der Beschäftigten werden herausgearbeitet. Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretung stehen immer wieder vor einer Vielzahl an Informationen über die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens, die nur allzu häufig dazu genutzt werden, Beschäftigungsabbau, Arbeitszeitverlängerung oder Lohnkürzungen durchzusetzen. Argumentiert wird mit Sachzwängen der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Umso wichtiger ist es für die betriebliche Interessenvertretung, die wirtschaftliche Situation „ihres Unternehmens“ selbst einschätzen zu lernen. ❚ Aufbau und Bewertung von Aufgabenbeschreibungen ❙ Wiederholung und Vertiefung der wichtigsten Inhalte ❚ Änderungen von Arbeitsaufgaben ❙ Was ist eine Änderung der Arbeitsaufgaben ❚ Welche Aufgaben habe ich als Interessenvertreter ❙ Jährliche Prüfung als Aufgabe des Betriebsrats ❚ Reklamationsverfahren bei era. ❙ Paritätische Kommission und meine Rolle als Betriebsrat ❙ Konfliktregelungsmechanismen bei Meinungsverschiedenheite ❙ Fallbeispiele und Rollenspiele ❚ Rechtsformen eines Unternehmens ❚ Gestaltbare und feststehende Bedingungen bei der Entwicklung der Unternehmenspolitik ❚ Einführung in das Rechnungswesen und Berechnung einfacher Kennzahlen in der Praxis ❚ Kostenrechnung und Deckungsbeitrag ❚ Informationsanspruch und Informationsquellen des Betriebsrats ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz 16.11. – 18.11.2015 30.11. – 04.12.2015 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151255-064 Meschede, Hotel Hennedamm Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 495,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151256-064 28 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Betriebliche Gesundheitsförderung | 29 Der Wirtschaftsausschuss Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Wirtschaftsausschusstätigkeit. Es vermittelt grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen. ❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses ❚ Die Organisation des Wirtschaftsausschusses: ❙ Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und Sitzungsgestaltung (§ 106 Abs. 1; §§ 107 und 108 BetrVG) Modulare Fortbildung: Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG) bzw. Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG) Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden, die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)” zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt. ❚ Was sind »wirtschaftliche Angelegenheiten«? (§ 106 Abs. 2 und 3 BetrVG) ❚ Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für den Wirtschaftsausschuss ❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz), Grundlage und Bewertung ❚ Kommunikation und Information: Verhandlungsführung zur Informationsgewinnung ❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven Informationspolitik (§§ 109, 110 BetrVG) Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung. Sie wünschen weitere Informationen? Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anne Wellnitz-Kraus Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-269 Fax: 0211 17523-197 [email protected] Qualität ist uns wichtig: Wir sind EFQM – zertifiziert www.dgb-bildungswerk-nrw.de Ein Kooperationsprojekt mit: 31.08. – 04.09.2015 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151257-064 DER GEWERKSCHAFTEN Gemeinsam weiterbilden 30 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Die erfolgreiche Betriebsratssitzung: Ladung zur Sitzung und Protokollführung Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung zu dienen. Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft. Dies ist kein „Schreibseminar“, es geht vielmehr um die juristischen Aspekte des Protokolls. Rainer Stuwe, Grohe AG, Hemer Wer durchblickt, kann besser handeln! ❚ ❚ ❚ ❚ Einberufung von Sitzungen: Wer ist wie und wann einzuladen? Aufgaben des/der Schriftführers/in Rechtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift: ❙ Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll ❚ Praktische Übungen zum Erstellen von Protokollen ❚ Checkliste für die Tagesordnung ❚ Rechtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift 23.06. – 24.06.2015 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 408,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 150,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151258-064 „Ich finde Bildungsarbeit gut. Jeder Betriebsrat hat einen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Gesetzgeber misst diesem Amt also eine hohe Bedeutung zu. Viel wichtiger aber ist, dass nur der Interessenvertreter gute Arbeit leisten kann, der sich stets und ständig weiterbildet. Dafür bietet das DGB-Bildungswerk NRW die besten Möglichkeiten.“ 32 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte Betriebe ohne Tarifbindung I: Auswirkungen auf die Beschäftigten, Aufgaben des Betriebsrats Grundlagenseminar Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder verlässt die Tarifbindung, führt dies zunächst zu großen Verunsicherungen in der Belegschaft und im Betriebsratsgremium. Welche Tarifverträge gelten noch und wie lange? Welche Bedingungen gelten für neu eingestellte KollegInnen? Was tun, wenn der Arbeitsgeber neue Arbeitsverträge verlangt? Was bedeutet der Begriff „Nachwirkung des Tarifvertrags“? Wenn der Arbeitgeber noch nie tarifgebunden war: auf welche allgemeingültigen Gesetze oder Verträge kann der Betriebsrat sich beziehen? Was muss, was darf und was sollte er regeln? ❚ Überblick über geltende Tarifverträge ❚ Wirkung von Tarifverträgen und Voraussetzungen für deren Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte | 33 Betriebe ohne Tarifbindung II: Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Aufbauseminar In Betrieben ohne Tarifbindung sind Betriebsräte in besonderem Maß gefordert, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen. Entgelterhöhung, tarifliche Arbeitszeitverkürzung, Regelungen zur Arbeitszeit müssen innerbetrieblich durchgesetzt werden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Handlungsoptionen und Mitbestimmungsrechte für Betriebe ohne Tarifbindung kennen. ❚ Anlehnung an den Tarifvertrag ❚ Wirkung von Betriebsvereinbarungen – die erzwingbare und die freiwillige Betriebsvereinbarung ❚ Was ist eine Regelungsabrede? ❚ Einbeziehung der Belegschaft bei der Durchsetzung betrieblicher Forderungen Wirkung ❚ Auswirkungen auf Entgelt und Tariferhöhung ❚ Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers: Nachwirkung ❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats Hinweis: Dieses Seminar ist ein Aufbauseminar und kann nur nach voriger Teilnahme am Grundlagenseminar „Betriebe ohne Tarifbindung I“ gebucht werden. 31.08. – 02.09.2015 23.11. – 25.11.2015 Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 260,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151259-064 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151260-064 34 | Gute Arbeit Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. ❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (§§ 80–82 BetrVG) ❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten ❚ Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 BetrVG) ❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz ❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen, wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) Hinweis: Im Bildungszentrum Sprockhövel gibt es eine kostenfreie Kinderbetreuung. Diese kann optional angefragt werden. Gute Arbeit | 35 Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Rente – was ist möglich vor 67? In den letzten Jahren hat es im Rentensystem mehrfache Veränderungen gegeben. Die Rente mit 67, die Abschläge und die Besteuerung, das Auslaufen der Förderung von Altersteilzeit, Änderungen bei der Arbeitslosigkeit mit den Hartz-Reformen, Übergang von der Berufsunfähigkeitsrente zur Erwerbsminderungsrente. Dadurch gibt es viele Fehleinschätzungen darüber, wie früh man in Rente gehen kann und wie hoch die Rente sein wird. Für Betriebsräte und die Beratung von Betroffenen bzw. am vorzeitigen Ausstieg interessierten Beschäftigten gilt es, ein möglichst genaues Bild der individuellen Ausgangslage zu erarbeiten, um Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden. ❚ Möglichkeiten und Inhalte der Beratung von Beschäftigten durch Betriebsräte und/oder Gewerkschaften (z.B. Versicherungsälteste) ❙ die 6 verschiedenen Altersrenten als Optionen für den Ausstieg ❙ Berechnung des frühestmöglichen und abschlagsfreien Rentenbeginns ❙ Neue Optionen nach der Rentenreform ❙ Altersteilzeit: Dauer und Lage (Gesetz, Tarif) und mögliche Auswirkungen auf die Rente ❙ ALG I + II: Höhe und Bezugsdauer von Krankengeld und mögliche Auswirkungen auf die Rente ❙ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung, Besteuerung ❙ Voraussetzung und Höhe der Erwerbsminderungsrente ❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe auf excelbasierten Programmen ❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen, die einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben berühren Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. 22.06. – 26.06.2015 04.03. – 06.03.2015 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Lüdenscheid, Mercure Hotel Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 290,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151262-064 Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-151261-064 36 | Gute Arbeit Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? Dieses Seminar behandelt die geltende Altersteilzeit, die durch die tariflichen und gesetzlichen Regelungen seit 2010 deutlich verändert wurde. Dadurch müssen bestehende Betriebsvereinbarungen überprüft und ggf. angepasst werden bzw. Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung aufgenommen werden. Grundlegende Kenntnisse (z.B. zur Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit und von Aufstockungsbeträgen) für Beratungsgespräche im Betrieb werden vermittelt und anhand excelbasierter Programme erprobt. ❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen ❚ ❚ ❚ ❚ (TV FlexÜ, TV ATZ, TV Beschäftigungsbrücke, TV Bruttoaufstockungsmodell) der Altersteilzeit Einführung in die Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit dem individuellen Rentenbeginn Möglichkeiten und Inhalte der Beratung von Beschäftigten durch Betriebsräte ❙ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche Rentenbeiträge ❙ Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Aufstockung (häufige Berechnungsfehler) ❙ Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen auf die Aufstockung Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit Praktische Berechnungsübungen auf excelbasierten Programmen Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen. 23.09. – 25.09.2015 Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.) Seminarnummer: D2-141263-064 | 37 Informatives 38 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 39 Tagungshäuser IG Metall-Bildungszentrum, Sprockhövel Hotel & Restaurant Seegarten Otto-Brenner-Str. 100 45549 Sprockhövel Tel.: 02324 706-0 Fax: 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de [email protected] Zum Sorpedamm 21 59846 Sundern-Langscheid Tel.: 02935 964-60 Fax: 02935 7192 www.hotel-seegarten.com [email protected] Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume, bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen, Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio, TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal. Hennedamm Hotel Am Stadtpark 6 59872 Meschede Tel.: 0291 9960-0 Fax: 0291 9960-60 www.hennedamm-hotel.de [email protected] Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. Alle Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkon oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage, finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umgebung zu zahlreichen Freizeitaktivitäten ein. Die herrliche Lage zwischen Sorpesee und Kurpark zeichnet dieses exklusive Tagungshotel aus. Die ideenreiche, leichte Küche des Fernsehkochs Olaf Baumeister gehört zu den besten der Region. Für die Zeit nach dem Seminar bieten individuell zugeschnittene Rahmenprogramme wie z.B. Kanufahrten, Naturfelsklettern oder Bogenschießen Möglichkeiten der Entspannung. Im nahe gelegenen Haus des Gastes können die TeilnehmerInnen kostenlos schwimmen. Alle Zimmer verfügen über TV, Dusche, WC, Telefon und sind teilweise mit Balkon ausgestattet. Gartenterrasse, Bistro und Strandbar runden das Angebot ab. Sunderland Hotel Rathausplatz 2 59846 Sundern Tel.: 02933 987-0 Fax: 02933 987-111 www.sunderlandhotel.de [email protected] Das Sunderland Hotel liegt im Herzen von Sundern in Nordrhein Westfalen, am Tor zum Sauerland in verkehrsgünstiger Lage im Dreieck Arnsberg, Winterberg und Meschede. Das Haus mit 55 Zimmern, Restaurant, Bierstube, kostenfreies WLAN, Catering und vier hellen Tagungs- und Banketträumen ist bekannt für seinen individuellen Service und sein afrikanisches Flair. Das Restaurant ist ausgestattet mit original afrikanischen Möbeln und Dekorationselementen aus verschiedenen afrikanischen Ländern. Das Speisenangebot besteht aus sauerländischer & internationaler Küche mit afrikanischen Einflüssen. Diese sind inspiriert von der Küche des afrikanischen Schwesterhotels und mit eigens für das Sunderland Hotel importierten Gewürzen. 40 | Tagungshäuser Tagungshäuser | 41 Landhotel Laarmann Burghotel Pass Westfälische Str. 52 57368 LennestadtKirchveischede Tel.: 02721 98503-0 Fax: 02721 9850355 www.landhotel-laarmann.de [email protected] Burgplatz 1 46354 Oeding Tel.: 02862 5830 Fax: 02862 58370 www.burghotel-pass.de [email protected] Das Landhotel Laarmann im Sauerland-Örtchen Kirchveischede ist ein traditioneller Tagungsort verschiedener IG Metall-Verwaltungsstellen. Die 20 Doppel- und Einzelzimmer sind alle mit Dusche, WC, Fön, TV, Radio, Wecker, Minibar und Telefon ausgestattet. Berühmt ist das Haus für seine ausgezeichnete Küche: Nicht nur mittags stehen 3-4 Menüs zur Auswahl, auch abends hat man noch einmal die Wahl. VegetarierInnen kommen auch nicht zu kurz. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im Haus selbst noch eine Kegelbahn, eine Sauna, ein Solarium, Fahrradverleih, Tischtennis und Fitnessgeräte. Vom Burghotel Pass – unweit der niederländischen Grenze – fällt zuerst der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum und eine Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegenheit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet Waldhaus Rodelhaus Mercure Hotel Lüdenscheid Parkstraße 66 58509 Lüdenscheid Tel.: 02351 156-0 Fax: 02351 156-444 www.mercure.com [email protected] Durch die zentrale Lage in der Stadt ist das Mercure Hotel Lüdenscheid gut erreichbar und ein idealer Ausgangspunkt für private und geschäftliche Termine. Die Innenstadt sowie viele Sehenswürdigkeiten und Museen wie das Deutsche Drahtmuseum Altena und das Phänomenta Lüdenscheid sind innerhalb kurzer Zeit zu Fuß oder mit dem Auto erreichbar. Alle 170 neu renovierten Zimmer verfügen über kostenfreies WLAN sowie Flatscreen TVs mit einer großen Auswahl an internationalen Kanälen. Die Sauna und der Fitnessraum in der 11. Etage sind für Gäste inklusive. Für weitere sportliche Aktivitäten oder zur wohltuenden Entspannung kann das beheizte Hallenbad benutzt werden. Zu den drei Bänken 59757 Arnsberg Tel.: 02932 9704-0 Fax: 02932 22437 www.rodelhaus.de [email protected] Das Rodelhaus-Hotel verfügt über 21 geschmackvoll eingerichtete Zimmer, die alle mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet sind. Der komfortable und gemütliche Stil des Hauses zieht sich durch das ganze Hotel und lässt die Gäste eine erholsame Zeit verleben. Auch die Sauna, die den Hotelgästen zur Verfügung steht, trägt zur Entspannung bei. Die Küche ist gutbürgerlich und sehr vielfältig. 42 | Tagungshäuser Seminardurchführung | 43 Seminardurchführung Welcome Hotel Meschede Berghausen 14 59872 Meschede Tel.: 0291 2000-0 Fax: 0291 2000-100 www.welcome-hotels.com [email protected] Entspannen und aktiv sein, beides verbindet das WELCOME HOTEL MESCHEDE/HENNESEE perfekt. Mitten im Naturparadies Sauerland direkt am Hennesee gelegen, bietet das 4-Sterne-Superior-Haus mit nostalgischen 50er-Jahre-Elementen Businessgästen wie Freizeitliebhabern Übernachtungsmöglichkeiten mit erstklassigem Komfort. Die Zimmer sind alle mit Fön, Dusche, WC, Minibar, Schreibtisch, Telefon und einen Zimmersafe ausgestattet. Entspannen kann man im Wellnessbereich, z.B. in der Sauna oder bei einer Massage. Die wunderbare Umgebung mit zahlreichen Freizeitaktivitäten laden zu einem Spaziergang oder einer Fahrradtour ein. Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Christoph Kurre. Kosten Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40 BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW. Besser ist es, sich früher anzumelden! Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4) SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6) BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Lösung zu finden. 44 | Ratgeber Freistellung Ratgeber Freistellung Erforderliches Wissen Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche Beschränkung. Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien: Grundlagen- und Spezialwissen Grundlagenwissen Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: ❚ Betriebsverfassungsgesetz ❚ Allgemeines Arbeitsrecht ❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B konkrete Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. Ratgeber Freistellung | 45 Beschlussfassung Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam! Der Beschluss umfasst folgende Punkte: ❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen) ❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) ❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) ❚ Anbieter ❚ Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 49) Weiterführende Literatur/Links: ❙ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber ❙ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag 46 | Der Weg zur Teilnahme Der Weg zur Teilnahme für Betriebsrats-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG Der Weg zur Teilnahme | 47 Der Weg zur Teilnahme für Schwerbehindertenvertretungen nach § 96 (4) SGB IX Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/ der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein. Auswahl Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind. Entscheidung Beschluss Anmeldung Mitteilung an Arbeitgeber Ausfallkosten Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehrgangsteilnahme. Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat (gerne auch per Fax 0211 17523-197) mit Anmeldebogen in diesem Heft. BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). Ausfallkosten Einladung/ Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind. BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Siehe Seite 43 Siehe Seite 43 Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten. Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Vorgehen bei Streitigkeiten | 49 48 | Die Seminarprofis Das DGB-Bildungswerk NRW: die Seminarprofis! Christoph Kurre Gary Purcell Jürgen Reusch Vorgehen bei Streitigkeiten. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Erforderlichkeit des Lehrgangs. Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend berücksichtigt. Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will. Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und die Erforderlichkeit ordentlich begründen. Den Beschluss mit der Begründung dem Arbeitgeber mitteilen. Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen. Beschließen, dass der BR an der Schulung festhält und entsprechend begründen. Kompetenz Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien, Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung und allen Fragen der Freistellung. Zugehörigkeit Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen. Vertrauen Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund 2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen. Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne vorherige Ankündigung die Seminarteilnahme verhindern will. wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am Seminar verhindern will. Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung der Seminarkosten und des Entgeltausfalls. Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. Weitere Informationen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de oder Telefon: 0211 17523-187 DER GEWERKSCHAFTEN Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. 50 | Musterschreiben Musterschreiben | 51 Musterschreiben BETRIEBSRATSBESCHLUSS gem. § 37 Abs. 6 BetrVG Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ............................................... die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am ...................................................................... entschieden, dass ........................................................................... in seiner Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an der Schulungsveranstaltung .................................................................................................. MITTEILUNG AN ARBEITGEBER Sehr geehrte Damen und Herren, der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name) ................................................................................................ gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel) vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden. Die Veranstaltung findet statt in ................................................ die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen. Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt. Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Mit freundlichem Gruß Unterschrift 52 | Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten | 53 Unsere Referentinnen und Referenten Unsere ehren- und hauptamtlichen Referentinnen und Referenten sind erfahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung im Sauerland aus der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein. Gudrun Gerhardt IG Metall Märkischer Kreis, 2. Bevollmächtigte Zu unseren ReferentInnen zählen beispielsweise: Annette Droste IG Metall Olsberg, Verwaltungsangestellte Gerd Grawe Uli Flasshoff IG Metall Märkischer Kreis, Gewerkschaftssekretär Andreas Hartschwager Betriebsrat, HASCO, Hasenclever GmbH & Co. KG, Lüdenscheid Manuel Fritsch Betriebsrat, M. Busch GmbH & Co. KG, Bestwig Dirk Hecker Betriebsratsvorsitzender, HASCO, Hasenclever GmbH & Co. KG, Lüdenscheid 54 | Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten | 55 Faruk Ikinci Betriebsratsvorsitzender, Dura Automotive Leisten und Blenden GmbH, Plettenberg Dieter Radtke Betriebsrat, KM Europa Metal AG, Menden Tom Kircher IG Metall Arnsberg, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dirk Rullich IG Metall Olpe, Gewerkschaftssekretär Helmut Kreutzmann IG Metall Olsberg, 1. Bevollmächtigter Manuela Sauerländer Betriebsratsvorsitzende, HMT Heldener Metalltechnik GmbH & Co. KG, Attendorn Ingo Leopold IG Metall Arnsberg, Gewerkschaftssekretär Ulrike Schäfer ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichterin, Hemer 56 | Unsere Referentinnen und Referenten Unsere Referentinnen und Referenten | 57 Thorsten Schnabel IG Metall Märkischer Kreis, Gewerkschaftssekretär Peter Weyers Betriebsrat, Helios GmbH, Neuenrade Dieter Schutzeichel ehrenamtlicher Arbeitsrichter, Menden Sandra Wiegen stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, Lumberg Connect GmbH, Schalksmühle Christoph Schwarzer Betriebsratsvorsitzender, Flühs Drehtechnik GmbH, Lüdenscheid Peter Thesing IG Metall Olpe, Gewerkschaftssekretär 58 | Anschriften Die Anschriften der IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort IGM-Verwaltungsstelle Arnsberg Schobbostraße 54, 59755 Arnsberg Ingo Leopold Tel.: 02932 9793-0, Fax: 02932 9793-50 e-mail: [email protected] www.igmetall-arnsberg.de IGM-Verwaltungsstelle Märkischer Kreis Büro: Augustastraße 10, 58509 Lüdenscheid Thorsten Schnabel Tel.: 02351 3658-0, Fax: 02351 3658-36 e-mail: [email protected] www.mk.igmetall.de IGM-Verwaltungsstelle Märkischer Kreis Büro: Von-Scheibler-Straße 7 - 9, 58636 Iserlohn Gudrun Gerhardt Tel.: 02371 8183-0, Fax: 02371 8183-22 e-mail: [email protected] www.mk.igmetall.de IGM-Verwaltungsstelle Olpe Josefstraße 19, 57462 Olpe Peter Thesing Tel.: 02761 9391-17, Fax: 02761 9391-10 e-mail: [email protected] www.igm-olpe.de IGM-Verwaltungsstelle Olsberg Bigger Platz 5, 59939 Olsberg Helmut Kreutzmann Tel.: 02962 9746-0, Fax: 02962 9746-20 e-mail: [email protected] www.igmetall-olsberg.de