Sauerland BR 2015_Webversion_DEMO IGM BR 06

Transcrição

Sauerland BR 2015_Webversion_DEMO IGM BR 06
§ 37 (6) BetrVG und § 96 (4) SGB IX
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-192
Telefax: 0211 17523-197
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW ist
qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for Excellence 3 star
IG Metall Verwaltungsstellen
Arnsberg
Märkischer Kreis
Olpe
Olsberg
42
wissen und
bewegen
Seminare für betriebliche
InteressenvertreterInnen
IG Metall Verwaltungsstellen
Arnsberg
Märkischer Kreis
Olpe
Olsberg
42
2015
wissen und
bewegen 2015:
Vorwort | 3
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
„wissen und bewegen“ – unter diesem Motto stehen nun unsere Seminare für betriebliche Interessenvertretungen, die das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation mit der IG Metall
Bildungsregion Sauerland auch dieses Jahr wieder für dich
anbietet.
Kolleginnen und Kollegen, die Interessenvertretung kompetent angehen wollen, benötigen zuerst das Wissen ihrer Handlungsbedingungen. Dabei steht das Betriebsverfassungsgesetz an erster Stelle. Das Wissen über Paragraphen allein
reicht allerdings nicht aus. Deshalb ist es notwendig, sich
auch die praktische Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um etwas im Sinne der Interessen der
Kolleginnen und Kollegen im Betrieb bewegen zu können.
■ Arnsberg
■ Olsberg
■ Iserlohn
Unsere erfahrenen Referentinnen und Referenten der Grundlagenseminare sind in der Regel ebenfalls Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen in Betrieben aus der Region und
haben somit sowohl theoretisches Wissen, als auch jahrelange Praxiserfahrung. Bei Spezialthemen unterstützen uns
unsere handlungskompetenten Expertinnen und Experten.
■ Lüdenscheid
■ Olpe
Daher bekommst du in unseren Seminaren neben Antworten
auf Fragen rund um die betriebliche Interessenvertretung auch
jede Menge Unterstützung hinsichtlich konkreter Problemlagen, die dir in deinem Betrieb begegnen und du erhältst die
Möglichkeit, dich mit anderen Kolleginnen und Kollegen aus
anderen Betrieben über Lösungsstrategien auszutauschen.
Bildungsregion
Sauerland
Alle Interessierten sind in unseren Seminaren willkommen.
Wenn du noch Fragen hast, kannst Du uns jederzeit ansprechen. Auch wenn Du spezielle Themen hast, die wir noch
nicht in unser Seminarangebot aufgenommen haben, freuen
wir uns, gemeinsam mit Dir passende Lösungen zu finden.
Wir sehen uns!
Wolfgang Werth
IG Metall Arnsberg
Bernd Schildknecht
IG Metall Märkischer Kreis
Georg Keppeler
IG Metall Olpe
Helmut Kreutzmann
IG Metall Olsberg
Jürgen Reusch
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
4 | Inhalt
Inhalt | 5
Seminare
Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Gute Arbeit
Mitwirkung der Jugend- und
Auszubildendenvertretung (JAV I) ............................................. 8
Arbeits- und Gesundheitsschutz I ............................................ 34
Ausbildung checken und verbessern (JAV II) ............................ 9
Ausstieg aus dem Erwerbsleben:
Rente – was ist möglich vor 67? .............................................. 35
Wochenseminare für Betriebsräte
Ausstieg aus dem Erwerbsleben: Altersteilzeit –
Chancen durch gesetzliche und tarifliche Regelungen? ............ 36
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) ................................. 10
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) ....................... 14
Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) ........... 15
Informatives
Betriebsratshandeln in betrieblichen
Veränderungsprozessen I ......................................................... 17
Tagungshäuser ....................................................................... 38
Betriebsratshandeln in betrieblichen
Veränderungsprozessen II ........................................................ 18
Ratgeber Freistellung ............................................................... 44
Seminardurchführung .............................................................. 43
Der Weg zur Teilnahme ............................................................ 46
Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung
Vorgehen bei Streitigkeiten ...................................................... 49
Arbeitsrecht I ........................................................................... 20
Musterschreiben ...................................................................... 50
Arbeitsrecht II .......................................................................... 21
Unsere Referentinnen und Referenten ..................................... 52
Aktuelle Ergänzungen zum Arbeitsrecht ................................... 22
Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte
Entgeltgestaltung I ................................................................... 24
Leistungsbeurteilung im era. .................................................... 25
Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung im era. ................. 26
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für Betriebsräte ............. 27
Der Wirtschaftsausschuss ....................................................... 28
Die erfolgreiche Betriebsratssitzung: Ladung zur Sitzung
und Protokollführung ............................................................... 30
Betriebe ohne Tarifbindung I:
Auswirkungen auf die Beschäftigten,
Aufgaben des Betriebsrats ...................................................... 32
Betriebe ohne Tarifbindung II:
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats................................... 33
Anschriften der IG Metall vor Ort .............................................. 58
Seminaranmeldung ................................................................. 59
6 | Gute Arbeit
| 7
Seminare
Chris Hoffmann,
ALTRAD plettac assco GmbH, Plettenberg
Erfolgreiche Interessenvertretung benötigt Bildung!
„Ich habe mich entschieden, als Betriebsrat die Vertretung der Interessen meiner Kolleginnen und Kollegen zu übernehmen. Kein einfacher Job. Aber er
macht Spaß, wenn man weiß, wie er funktioniert
und man Erfolg hat. Da helfen die Seminare des
DGB-Bildungswerk NRW gemeinsam mit der
IG Metall schon immens.“
8 | Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse über die Arbeit der
Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Die TeilnehmerInnen befassen sich mit den Voraussetzungen
für die Arbeit einer JAV nach dem Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG). Es werden die vorhandenen betrieblichen Verhältnisse
thematisiert sowie die neueste Rechtsprechung zur Arbeit einer
JAV ausgewertet.
❚ Aufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
(§§ 60-64; § 70 BetrVG)
Geschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
Sprechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
Jugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
Gesamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
Beteiligung bei der Durchführung betrieblicher
Bildungsmaßnahmen (§§ 96-98 BetrVG)
❚ Zusammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66-68 BetrVG)
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Für Jugend- und Auszubildendenvertretungen | 9
Ausbildung checken und verbessern (JAV II)
Fragen der Berufsbildung gehören zum Alltag der Jugend- und
Auszubildendenvertretung. Es ist ihre Aufgabe, für die Qualität der
Berufsausbildung und für gute Übernahmemodelle zu sorgen. Dieses Seminar zeigt, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung
die Qualität der Berufsausbildung bewerten und verbessern kann.
Zudem werden Beispiele präsentiert, warum sich eine qualitativ
hochwertige Ausbildung nicht allein in den Prüfungsergebnissen
der Azubis zeigt. Nach diesem Seminar wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern leichter fallen, die Ausbildung im eigenen Betrieb zu checken und zu verbessern.
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Analyse der Qualität der Berufsausbildung
Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung
Problemlösungsstrategien
Das Berufsbildungsgesetz und die qualitativen
Anforderungen an die Berufsausbildung
❚ Beurteilungssysteme
❚ Berufsbilder und deren Entwicklung
❚ Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen,
Ausbildungsnachweise
23.03. – 27.03.2015
Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151231-064
04.05. – 08.05.2015
Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151232-064
19.10. – 23.10.2015
30.11. – 04.12.2015
Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151233-064
Sprockhövel, IG Metall-Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151234-064
10 | Wochenseminare für Betriebsräte
Wochenseminare für Betriebsräte | 11
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des
Betriebsrates. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten
werden behandelt.
❚ Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
❚ Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer
Rechtsordnung
❚ Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes
❚ Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von
Interessen der ArbeitnehmerInnen
❚ Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Einführung in Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach
dem Betriebsverfassungsgesetz:
❙ § 80 Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
❙ §§ 33 + 37 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds
❙ § 74 Grundsätze der Zusammenarbeit
❙ § 87 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
❙ §§ 99 - 102 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
bspw. Einstellungen / Kündigungen und andere
19.01. – 23.01.2015
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151235-064
23.03. – 27.03.2015
Oeding, Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151236-064
13.04. – 15.04.2015 und 11.05. – 13.05.2015
Meschede, Hotel Hennedamm
Seminarkostenpauschale: jeweils 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: jeweils ca. 265,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151237-064 und D2-151238-064
15.06. – 19.06.2015
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151239-064
14.09. – 18.09.2015
Oeding, Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151240-064
12 | Gute Arbeit
13 | BR-kompakt
Wochenseminare Betriebsräte | 12
Sigrid Thomas,
Steinau KG, Arnsberg
Praxiswissen für die
Betriebsratsarbeit!
BR kompakt
Eine Ausbildungsreihe
für Betriebsräte
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)«. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten wir Dir damit
eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.
Sieben Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e.V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.
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„Tarifverträge und Gesetze – eine trockene Materie!
Doch in den Seminaren habe ich erlebt, wie aufregend
und spannend dies in der Praxis aussieht. Z.B. im
Rollenspiel zur Betriebsversammlung! Eine sehr gute
Vorbereitung für den Ernstfall.“
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Einführung in die
Betriebsratsarbeit
(BR I)*
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* »Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)« kann beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort besucht werden; siehe Seite 10 und 11
** Diese BR kompakt Seminare können wahlweise beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Kooperation
mit Deiner IG Metall vor Ort, siehe Seite 14 und 15 oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht
werden. Die beiden BR kompakt Seminare entsprechen dem BR II Seminar.
*** Diese BR kompakt Seminare werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten.
14 | Wochenseminare für Betriebsräte
Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)
In diesem Seminar befassen sich die TeilnehmerInnen mit dem Kernstück der Beteiligung und Mitbestimmung, den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für die Arbeit
im Betrieb eingeübt.
❚ Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
❚ Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
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Einigungsstellenverfahren
Vereinbarungsformen, Regelungsabsprache, Betriebsvereinbarung
Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
nach §§ 87 + 88 BetrVG
Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und
Gesetzgebung
Wochenseminare für Betriebsräte | 15
Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln (BR II)
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten
gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die TeilnehmerInnen lernen unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.
❚ Beteiligung der Interessenvertretung in personellen Angelegenheiten
❚ Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen
Maßnahmen
❚ Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen
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nach § 99 BetrVG:
❙ Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung
Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigung nach §§ 102 ff. BetrVG
Personalplanung und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
Konfliktregelung im BetrVG: Das arbeitsgerichtliche Verfahren
09.03. – 13.03.2015
13.04. – 17.04.2015
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151241-064
Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151242-064 buchbar!
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151242-064
Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151241-064 buchbar!
18.05. – 22.05.2015
08.06. – 12.06.2015
Meschede, Welcome Hotel
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151243-064
Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151244-064 buchbar!!
Meschede, Welcome Hotel
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 655,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151244-064
Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151243-064 buchbar!
19.10. – 23.10.2015
09.11. – 13.11.2015
Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151245-064
Hinweis: : Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151246-064 buchbar!
Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151246-064
Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151245-064 buchbar!
Wochenseminare für Betriebsräte | 17
Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen I (Aufbauseminar nach BR II)
Franz Levenig und Robert Spitz.
Sie sind zwei von etwa 2000 Referentinnen und Referenten, die jährlich unsere
45.000 Teilnehmenden souverän durch das Seminarprogramm führen.
Wir sind einfach dankbar.
Dass wir so großartige Referentinnen
und Referenten verpflichten dürfen:
Mit bestem Fachwissen, persönlicher
Erfahrung in der beruflichen Praxis
und immer up to date. Danke für euer
Engagement!
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Im ersten Teil dieses zweiwöchigen Seminars geht es um die
rechtzeitige und umfassende Einbindung des Betriebsrats in betriebliche Veränderungsprozesse. Wir möchten den Betriebsrat in
die Lage versetzen aus den Veränderungsprozessen Stärke zu
entwickeln, um dementsprechend auch für die Kolleginnen und
Kollegen positive Ergebnisse zu erzielen. Das bedeutet vor allem,
wo und von wem bekomme ich meine Informationen über Leiharbeit, Werkverträge und zu den allgemeinen personellen Angelegenheiten?
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„Rechtzeitige und umfassende“ Informationen
Anspruch über den Inhalt von Abmahnungen
Wie gehe ich als BR mit Zielvereinbarungen um?
Wie bekomme ich als BR Informationen vom Wirtschaftsausschuss?
Was sind Subunternehmer und Soloselbstständige?
Leiharbeit, Befristung und geringfügig Beschäftigte
Personalplanung nach § 92 BetrVG
Beschäftigungssicherung
Stellenausschreibung
Personalfragebogen und Beurteilungsgrundsätze
Zu allen Schwerpunktthemen gibt es aktuelle Urteile vom
Arbeitsgericht, LAG und BAG.
Extra: Geplanter Besuch beim Arbeitsgericht mit Teilnahme
am Verfahren, Vor- und Nachbereitung der Verhandlung mit
dem Anwalt und fallbezogener Diskussion im Seminar.
17.08. – 21.08.2015
Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151247-064
Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151248-064 buchbar!
18 | Wochenseminare für Betriebsräte
Betriebsratshandeln in betrieblichen Veränderungsprozessen II
(Aufbauseminar nach BR II)
Auch der zweite Teil ist für eine interessengerechte Vertretung der
Kolleginnen und Kollegen unerlässlich und bietet viele praktische
Hilfen für die tägliche Betriebsratsarbeit. Der Professionalisierungsgrad, den eine effektive betriebliche Interessenvertretungsarbeit erfordert, führt dazu, dieses Fachwissen zu stärken und zu
vertiefen. Dies wollen wir bei personellen Einzelmaßnahmen, Betriebsänderung, Interessenausgleich / Sozialplan und Kündigungen vermitteln.
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Was sind personelle Einzelmaßnahmen?
Wie formuliere ich eine Zustimmungsverweigerung?
Erkennen und Vorgehensweise bei einer Betriebsänderung
Ziele des Arbeitgebers bei einer Betriebsänderung
Formulieren von Interessenausgleich und Sozialplan
Welche Aufgaben hat der Insolvenzverwalter und wie wird sein
Honorar bemessen?
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Kennenlernen aller elf Kündigungsarten
Kündigung: Stellungnahme / Widerspruch des Betriebsrats
Was sind Massenentlassungen und wie gehe ich damit um?
Kündigung und Versetzung von BR-Mitgliedern
Zu allen Schwerpunktthemen gibt es aktuelle Urteile vom
Arbeitsgericht, LAG und BAG.
Extra: Geplanter Besuch beim Arbeitsgericht mit Teilnahme
am Verfahren, Vor- und Nachbereitung der Verhandlung mit
dem Anwalt und fallbezogener Diskussion im Seminar.
07.09. – 11.09.2015
Arnsberg, Waldhaus Rodelhaus
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151248-064
Hinweis: Dieses Seminar ist nur in Kombination mit
D2-151247-064 buchbar!
In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele.
Wir lassen uns gern messen:
Qualitätssicherung und -entwicklung
ist ein kontinuierlicher Prozess, hinter
dem wir voll und ganz stehen.
Im März 2013 erhielten wir erstmals
das begehrte Zertifikat „Recognised for
Excellence“ der European Foundation
for Quality Management (EFQM).
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
20 | Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung
Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung | 21
Arbeitsrecht I
Arbeitsrecht II
Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich im Seminar mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie erhalten einen Einblick in die Rechte
und Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie in
die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen in arbeitsrechtlichen Belangen. Schwerpunkt
des Seminars ist der Aufbau des Arbeitsrechts sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungsschutz.
Aufbauend auf dem Seminar „Arbeitsrecht I“ erhalten die TeilnehmerInnen einen Überblick über mögliche Sonderfälle bei Beginn
und Ende von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen der Interessenvertreter. Aufgrund der
stetigen Zunahme sogenannter prekärer Beschäftigungsverhältnisse gibt es einen Einblick in die arbeitsrechtlichen Zusammenhänge der Leiharbeit und der Werkverträge.
❚ Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen
❙ Der Umfang des Arbeitsrechts
❙ Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt
❚ Der Aufbau der Arbeitsordnung
❚ Der Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten
❙ Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
❙ Schuldrechtsverhältnis
❙ Direktionsrecht
❙ Teilzeit und Befristung
❙ Urlaub
❙ Entgeltfortzahlung
❚ Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse
❙ Beendigungsarten
❙ Aufhebungsverträge
❙ Kündigungsschutzgesetz
❙ Formen und Fristen
❚ Sonderfälle bei Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen
❙ Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
❙ Betriebsbedingte Kündigung und Massenentlassung
❙ Änderungskündigung und ultima ratio Prinzip
❚ Leiharbeit und Werkverträge
❙ Besonderheiten der Arbeitsverträge
❙ Dreiecksverhältnis im Arbeitsvertrag / Weisungsbefugnis
❚ Anspruch des BR aus Sachkostenerstattung
❚ Sachverständige und Berater
23.02. – 27.02.2015
02.11. – 06.11.2015
Sundern, Sunderland Hotel
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 605,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151249-064
Sundern, Sunderland Hotel
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 605,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151250-064
22 | Arbeitsrechtliche Grundlagenbildung
Aktuelle Ergänzungen zum Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ständigen Veränderungen unterworfen, die
sich unmittelbar auf die betriebliche Praxis auswirken. Doch wer
kann schon in der täglichen Arbeit genau verfolgen, was sich
durch die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des
Bundesarbeitsgerichts verändert hat bzw. welche gesetzlichen
Neuerungen zu berücksichtigen sind?
Der Fachanwalt Thomas Kircher stellt in diesem Seminar die wichtigsten neuen Entscheidungen des BAG und deren kollektivrechtliche und arbeitsvertragliche Relevanz für die praktische Betriebsratsarbeit vor.
Bildungsurlaub ist die Freistellung von der Arbeit
nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz.
❚ Videoüberwachung und Schrankkontrollen – Was muss der
Betriebsrat beachten?
❚ Freiwillige und jederzeit widerrufbare Zulagen, Sonderzahlung
und Einmalzahlung
❚ Vertrauensarbeitszeit – Wirksamkeit der Vereinbarung,
Festlegung der Sollarbeitszeit und Kündigung bei berharrlicher
Arbeitsverweigerung
❚ Überstunden und Darlegungslast
❚ Ordnungsgemäße Unternehmensführung – Die Haftung des
Betriebsrats für finanzielle Leistungen
Bildungsurlaub –
5 Tage, die den Kopf verändern und
Kraft geben. Mal raus aus dem Alltag,
dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist gesetzlich verankert und geschützt. Wir
informieren gern dazu ...
Euer
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
08.07. – 10.07.2015
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 260,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151251-064
24 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte
Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte | 25
Entgeltgestaltung I
Leistungsbeurteilung im era.
Veränderte ökonomische Rahmenbedingungen und Angriffe der
Unternehmen auf die Arbeits- und Leistungsbedingungen erfordern von den Betriebsräten, sich intensiv mit den tarifvertraglichen
Handlungsmöglichkeiten vertraut zu machen. Das Seminar bietet
neu gewählten Betriebsräten einen ersten Überblick über die tariflichen Bestimmungen von Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregulierung. Anhand von Fallbeispielen wird
der Umgang mit den zuvor diskutierten Bestimmungen trainiert.
Die Abgrenzung von betrieblichen und tarifvertraglichen Handlungsebenen ist ein weiterer Gegenstand der Diskussion.
Nach der Einführung von era. in den Betrieben der Metall- und
Elektroindustrie werden im nächsten Schritt die bis dahin geltenden Leistungsbestandteile des Entgelts verhandelt. Dabei geht es
insbesondere um das Beurteilungsverfahren und die Anwendung
der Kriterien bei der individuellen Leistungsbeurteilung.
❚ Bedeutung von Tarifverträgen und rechtliche Grundlagen des
Tarifvertragssystems
Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Prinzipien der Grundentgeltdifferenzierung
Kennenlernen der unterschiedlichen Entgeltgrundsätze und
Entgeltmethoden
❚ Möglichkeiten der Leistungsregulation
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❚ Leistungsbezogene Entgelte im era.
❚ Überblick Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden –
neue Regelungen im era.
❚ Überleitungsregelungen bei leistungsbezogenen Entgelten
❚ Die neue Leistungsbeurteilung:
❙ Wie funktioniert die Leistungszulage praktisch?
❚ Arbeitgeberstrategien zur Umsetzung
❚ Leistungsbeurteilung und Leistungszulage:
❙ Durchschnittsvorgaben, tarifliche Bandbreite,
Korrekturmöglichkeiten, persönliche Entgeltsicherung
❚ Beanstandungen und Reklamationsverfahren
❚ Regelungspunkte einer Betriebsvereinbarung
16.03. – 20.03.2015
Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 340,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151252-064
24.08. – 28.08.2015
26.10. – 30.10.2015
Oeding, Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151253-064
Oeding, Burghotel Pass
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 410,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151254-064
26 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte
Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte | 27
Aufgabenbeschreibung und Eingruppierung im
era.
Betriebswirtschaftliches Grundwissen für
Betriebsräte
Das Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder aus Betrieben, in denen era. bereits eingeführt wurde. Dabei liegt der
Schwerpunkt des Seminars auf dem Aufbau von Aufgabenbeschreibungen. Insbesondere der Umgang mit Änderungen von
Arbeitsaufgaben wird behandelt und vertieft. Die Frage, wie man
als Betriebsrat solche Änderungen erkennt und welche Konsequenzen diese womöglich haben, wird anhand konkreter Beispiele vermittelt. Weiterhin wird die Rolle der Betriebsräte in der
paritätischen Kommission, als ein mögliches Reklamationsverfahren, anhand von Fallbeispielen und Rollenspielen skizziert.
Es werden die Risiken und Chancen in der betrieblichen Praxis
erörtert. Praktische Hinweise zu den kollektiven Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, aber auch den individuellen Reklamationsrechten der Beschäftigten werden herausgearbeitet.
Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretung stehen immer
wieder vor einer Vielzahl an Informationen über die wirtschaftliche
Lage eines Unternehmens, die nur allzu häufig dazu genutzt werden, Beschäftigungsabbau, Arbeitszeitverlängerung oder Lohnkürzungen durchzusetzen. Argumentiert wird mit Sachzwängen
der Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit. Umso wichtiger
ist es für die betriebliche Interessenvertretung, die wirtschaftliche
Situation „ihres Unternehmens“ selbst einschätzen zu lernen.
❚ Aufbau und Bewertung von Aufgabenbeschreibungen
❙ Wiederholung und Vertiefung der wichtigsten Inhalte
❚ Änderungen von Arbeitsaufgaben
❙ Was ist eine Änderung der Arbeitsaufgaben
❚ Welche Aufgaben habe ich als Interessenvertreter
❙ Jährliche Prüfung als Aufgabe des Betriebsrats
❚ Reklamationsverfahren bei era.
❙ Paritätische Kommission und meine Rolle als Betriebsrat
❙ Konfliktregelungsmechanismen bei Meinungsverschiedenheite
❙ Fallbeispiele und Rollenspiele
❚ Rechtsformen eines Unternehmens
❚ Gestaltbare und feststehende Bedingungen bei der Entwicklung
der Unternehmenspolitik
❚ Einführung in das Rechnungswesen und Berechnung einfacher
Kennzahlen in der Praxis
❚ Kostenrechnung und Deckungsbeitrag
❚ Informationsanspruch und Informationsquellen des Betriebsrats
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz
16.11. – 18.11.2015
30.11. – 04.12.2015
Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151255-064
Meschede, Hotel Hennedamm
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 495,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151256-064
28 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte
Betriebliche Gesundheitsförderung | 29
Der Wirtschaftsausschuss
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen Fragen zu den Aufgaben
des Wirtschaftsausschusses und seiner Funktion innerhalb der
betrieblichen Interessenvertretung. Das Seminar bietet, ausgehend von den typischen Problemen der Wirtschaftsausschusstätigkeit in den Unternehmen, Hilfen für eine verbesserte Organisation der Wirtschaftsausschusstätigkeit. Es vermittelt grundlegende
betriebswirtschaftliche Kenntnisse zum Unternehmensrecht und
eine Einführung in das betriebliche Rechnungswesen.
❚ Stellung und Aufgaben des Wirtschaftsausschusses
❚ Die Organisation des Wirtschaftsausschusses:
❙ Grundlinien einer Geschäftsordnung, Arbeitsteilung und
Sitzungsgestaltung (§ 106 Abs. 1; §§ 107 und 108 BetrVG)
Modulare Fortbildung:
Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG)
bzw.
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
Institut für Gesundheitsförderung (IfG) in Kooperation mit dem
DGB-Bildungswerk NRW und der AOK NordWest
Zur Unterstützung und Begleitung der betrieblichen Gesundheitsförderung ist eine modular gegliederte Fortbildung entwickelt worden,
die die Qualifizierung zum „Betrieblichen Gesundheitsberater (IfG)”
zum Ziel hat und mit einem entsprechenden Zertifikat abschließt.
❚ Was sind »wirtschaftliche Angelegenheiten«? (§ 106 Abs. 2
und 3 BetrVG)
❚ Entscheidungsprozesse im Unternehmen – externes und internes Rechnungswesen als Informationsquellen, Kennzahlen für
den Wirtschaftsausschuss
❚ Aufbau und Bestandteile des Jahresabschlusses (Bilanz),
Grundlage und Bewertung
❚ Kommunikation und Information: Verhandlungsführung zur
Informationsgewinnung
❚ Rechtliche und betriebspolitische Durchsetzung einer aktiven
Informationspolitik (§§ 109, 110 BetrVG)
Ziel: Vermitteln von Basiskenntnissen und -kompetenzen zu arbeitsbezogenen Gesundheitsstörungen (insbesondere psychische Störungen und suchtbezogene Belastungen) und eine von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannte Ersthelfer-Ausbildung.
Sie wünschen weitere Informationen?
Bitte melden Sie sich und/oder fordern Sie unseren Flyer an:
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anne Wellnitz-Kraus
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-269
Fax: 0211 17523-197
[email protected]
Qualität ist uns wichtig:
Wir sind EFQM – zertifiziert
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Ein Kooperationsprojekt mit:
31.08. – 04.09.2015
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 455,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151257-064
DER GEWERKSCHAFTEN
Gemeinsam weiterbilden
30 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte
Die erfolgreiche Betriebsratssitzung:
Ladung zur Sitzung und Protokollführung
Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches
formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung zu dienen.
Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen
Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft.
Dies ist kein „Schreibseminar“, es geht vielmehr um die juristischen Aspekte des Protokolls.
Rainer Stuwe,
Grohe AG, Hemer
Wer durchblickt, kann
besser handeln!
❚
❚
❚
❚
Einberufung von Sitzungen: Wer ist wie und wann einzuladen?
Aufgaben des/der Schriftführers/in
Rechtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll
Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift:
❙ Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll,
Ergebnisprotokoll
❚ Praktische Übungen zum Erstellen von Protokollen
❚ Checkliste für die Tagesordnung
❚ Rechtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift
23.06. – 24.06.2015
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 408,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 150,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151258-064
„Ich finde Bildungsarbeit gut. Jeder Betriebsrat hat
einen gesetzlichen Anspruch darauf. Der Gesetzgeber
misst diesem Amt also eine hohe Bedeutung zu.
Viel wichtiger aber ist, dass nur der Interessenvertreter gute Arbeit leisten kann, der sich stets
und ständig weiterbildet.
Dafür bietet das DGB-Bildungswerk NRW die
besten Möglichkeiten.“
32 | Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte
Betriebe ohne Tarifbindung I:
Auswirkungen auf die Beschäftigten,
Aufgaben des Betriebsrats
Grundlagenseminar
Tritt ein Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband aus oder verlässt die Tarifbindung, führt dies zunächst zu großen Verunsicherungen in der Belegschaft und im Betriebsratsgremium. Welche
Tarifverträge gelten noch und wie lange? Welche Bedingungen
gelten für neu eingestellte KollegInnen? Was tun, wenn der Arbeitsgeber neue Arbeitsverträge verlangt? Was bedeutet der Begriff „Nachwirkung des Tarifvertrags“?
Wenn der Arbeitgeber noch nie tarifgebunden war: auf welche allgemeingültigen Gesetze oder Verträge kann der Betriebsrat sich
beziehen? Was muss, was darf und was sollte er regeln?
❚ Überblick über geltende Tarifverträge
❚ Wirkung von Tarifverträgen und Voraussetzungen für deren
Aufgabenbezogene Weiterbildung für Betriebsräte | 33
Betriebe ohne Tarifbindung II:
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Aufbauseminar
In Betrieben ohne Tarifbindung sind Betriebsräte in besonderem
Maß gefordert, die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen
durchzusetzen. Entgelterhöhung, tarifliche Arbeitszeitverkürzung,
Regelungen zur Arbeitszeit müssen innerbetrieblich durchgesetzt
werden. In diesem Seminar lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Handlungsoptionen und Mitbestimmungsrechte für
Betriebe ohne Tarifbindung kennen.
❚ Anlehnung an den Tarifvertrag
❚ Wirkung von Betriebsvereinbarungen – die erzwingbare
und die freiwillige Betriebsvereinbarung
❚ Was ist eine Regelungsabrede?
❚ Einbeziehung der Belegschaft bei der Durchsetzung
betrieblicher Forderungen
Wirkung
❚ Auswirkungen auf Entgelt und Tariferhöhung
❚ Rechtsfolgen des Austritts/Übertritts des Arbeitgebers:
Nachwirkung
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Hinweis: Dieses Seminar ist ein Aufbauseminar und kann
nur nach voriger Teilnahme am Grundlagenseminar
„Betriebe ohne Tarifbindung I“ gebucht werden.
31.08. – 02.09.2015
23.11. – 25.11.2015
Sundern-Langscheid, Hotel Seegarten
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 260,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151259-064
Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151260-064
34 | Gute Arbeit
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeitssicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.
❚ Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des
Arbeitsschutzes (§§ 80–82 BetrVG)
❚ Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
❚ Arbeitsschutz und Mitbestimmung des Betriebsrats
(§ 87 BetrVG)
❚ Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem neuen
Arbeitsschutzgesetz
❚ Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen
Stellen, wie Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
Hinweis: Im Bildungszentrum Sprockhövel gibt es eine
kostenfreie Kinderbetreuung. Diese kann optional angefragt
werden.
Gute Arbeit | 35
Ausstieg aus dem Erwerbsleben:
Rente – was ist möglich vor 67?
In den letzten Jahren hat es im Rentensystem mehrfache Veränderungen gegeben. Die Rente mit 67, die Abschläge und die Besteuerung, das Auslaufen der Förderung von Altersteilzeit, Änderungen bei der Arbeitslosigkeit mit den Hartz-Reformen, Übergang
von der Berufsunfähigkeitsrente zur Erwerbsminderungsrente.
Dadurch gibt es viele Fehleinschätzungen darüber, wie früh man
in Rente gehen kann und wie hoch die Rente sein wird.
Für Betriebsräte und die Beratung von Betroffenen bzw. am vorzeitigen Ausstieg interessierten Beschäftigten gilt es, ein möglichst
genaues Bild der individuellen Ausgangslage zu erarbeiten, um
Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen zu vermeiden.
❚ Möglichkeiten und Inhalte der Beratung von Beschäftigten
durch Betriebsräte und/oder Gewerkschaften
(z.B. Versicherungsälteste)
❙ die 6 verschiedenen Altersrenten als Optionen für den Ausstieg
❙ Berechnung des frühestmöglichen und abschlagsfreien
Rentenbeginns
❙ Neue Optionen nach der Rentenreform
❙ Altersteilzeit: Dauer und Lage (Gesetz, Tarif) und mögliche
Auswirkungen auf die Rente
❙ ALG I + II: Höhe und Bezugsdauer von Krankengeld und
mögliche Auswirkungen auf die Rente
❙ Brutto- und Nettorente, Kranken- und Pflegeversicherung,
Besteuerung
❙ Voraussetzung und Höhe der Erwerbsminderungsrente
❚ Praktische Berechnungsübungen zu Rentenbeginn und
Rentenhöhe auf excelbasierten Programmen
❚ Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen, die einen vorzeitigen
Ausstieg aus dem Erwerbsleben berühren
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen.
22.06. – 26.06.2015
04.03. – 06.03.2015
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Lüdenscheid, Mercure Hotel
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 290,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151262-064
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 650,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-151261-064
36 | Gute Arbeit
Ausstieg aus dem Erwerbsleben:
Altersteilzeit – Chancen durch gesetzliche und
tarifliche Regelungen?
Dieses Seminar behandelt die geltende Altersteilzeit, die durch die
tariflichen und gesetzlichen Regelungen seit 2010 deutlich verändert wurde. Dadurch müssen bestehende Betriebsvereinbarungen
überprüft und ggf. angepasst werden bzw. Verhandlungen zu einer neuen Betriebsvereinbarung aufgenommen werden. Grundlegende Kenntnisse (z.B. zur Berechnung von Dauer und Lage der
Altersteilzeit und von Aufstockungsbeträgen) für Beratungsgespräche im Betrieb werden vermittelt und anhand excelbasierter
Programme erprobt.
❚ Einführung in die gesetzlichen und tariflichen Grundlagen
❚
❚
❚
❚
(TV FlexÜ, TV ATZ, TV Beschäftigungsbrücke, TV Bruttoaufstockungsmodell) der Altersteilzeit
Einführung in die Berechnung von Dauer und Lage der Altersteilzeit in Verbindung mit dem individuellen Rentenbeginn
Möglichkeiten und Inhalte der Beratung von Beschäftigten
durch Betriebsräte
❙ Antragstellung, Anspruch, Quoten, Abfindung, zusätzliche
Rentenbeiträge
❙ Altersteilzeitentgelt, Regelarbeitsentgelt, Aufstockung (häufige
Berechnungsfehler)
❙ Einfluss steuerrechtlicher Bestimmungen auf die Aufstockung
Krankheit, Insolvenz, Kurzarbeit
Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur Altersteilzeit
Praktische Berechnungsübungen auf excelbasierten Programmen
Für praktische Berechnungsübungen ist es hilfreich, wenn die Teilnehmenden Taschenrechner und Laptops (mit Excel) mitbringen. Realitätsnahe Berechnungen können durchgeführt werden, wenn anonymisierte Entgeltabrechnungen vorliegen.
23.09. – 25.09.2015
Lennestadt-Kirchveischede, Landhotel Laarmann
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 190,- Euro (zzgl. USt.)
Seminarnummer: D2-141263-064
| 37
Informatives
38 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 39
Tagungshäuser
IG Metall-Bildungszentrum,
Sprockhövel
Hotel & Restaurant
Seegarten
Otto-Brenner-Str. 100
45549 Sprockhövel
Tel.: 02324 706-0
Fax: 02324 706-330
www.igmetall-sprockhoevel.de
[email protected]
Zum Sorpedamm 21
59846 Sundern-Langscheid
Tel.: 02935 964-60
Fax: 02935 7192
www.hotel-seegarten.com
[email protected]
Der Neubau des Bildungszentrums bietet in 126 Zimmern gehobenen
Hotelkomfort in kollegialer Atmosphäre. Das Haus verfügt über 15 mit
zeitgemäßer Multimedia-Konferenztechnik ausgestattete Seminarräume,
bietet mit Sportplatz, Bibliothek, Bar, Kicker, Tischtennisplatte und Kegelbahn aber auch zahlreiche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer
entspannen möchte, kann dies im großen Wellnessbereich mit Massagen,
Sauna und Dampfbad tun. Alternativ trainiert man die Muskeln und Kondition im Fitnessbereich oder auf dem Mietfahrrad bei einer Tour durch die
schöne Natur. Auch das neue Bildungszentrum bietet in Kooperation mit
der AWO ganzjährig eine kostenlose Kinderbetreuung an, deren Bedarf
vorher angemeldet werden muss. Die Zimmer bieten Dusche, WC, Radio,
TV, Internet und Telefon. Sprockhövel liegt am Südrand des Ruhrgebietes
in waldiger, hügeliger Umgebung. Die Wege in die benachbarten Städte
sind kurz, sei es nach Hattingen oder Bochum, Essen oder Wuppertal.
Hennedamm Hotel
Am Stadtpark 6
59872 Meschede
Tel.: 0291 9960-0
Fax: 0291 9960-60
www.hennedamm-hotel.de
[email protected]
Das Hotel liegt in Meschede, direkt am Hennesee im Hochsauerland. Alle
Gästezimmer sind mit Dusche oder Bad/WC, Wireless-LAN, Minibar, Safe
sowie TV ausgestattet. Überwiegend verfügen die Zimmer über Balkon
oder Terrasse. Das Hotel bietet u.a. ein Hallenbad mit Gegenstromanlage,
finnische Sauna, Dampfsauna sowie Crosstrainer, Elektrolaufband, Rudergerät und ein Solarium. Darüber hinaus lädt die herrliche Umgebung zu
zahlreichen Freizeitaktivitäten ein.
Die herrliche Lage zwischen Sorpesee und Kurpark zeichnet dieses exklusive Tagungshotel aus. Die ideenreiche, leichte Küche des Fernsehkochs
Olaf Baumeister gehört zu den besten der Region. Für die Zeit nach dem
Seminar bieten individuell zugeschnittene Rahmenprogramme wie z.B.
Kanufahrten, Naturfelsklettern oder Bogenschießen Möglichkeiten der
Entspannung. Im nahe gelegenen Haus des Gastes können die TeilnehmerInnen kostenlos schwimmen. Alle Zimmer verfügen über TV, Dusche, WC,
Telefon und sind teilweise mit Balkon ausgestattet. Gartenterrasse, Bistro
und Strandbar runden das Angebot ab.
Sunderland Hotel
Rathausplatz 2
59846 Sundern
Tel.: 02933 987-0
Fax: 02933 987-111
www.sunderlandhotel.de
[email protected]
Das Sunderland Hotel liegt im Herzen von Sundern in Nordrhein Westfalen,
am Tor zum Sauerland in verkehrsgünstiger Lage im Dreieck Arnsberg,
Winterberg und Meschede. Das Haus mit 55 Zimmern, Restaurant, Bierstube, kostenfreies WLAN, Catering und vier hellen Tagungs- und Banketträumen ist bekannt für seinen individuellen Service und sein afrikanisches Flair.
Das Restaurant ist ausgestattet mit original afrikanischen Möbeln und Dekorationselementen aus verschiedenen afrikanischen Ländern. Das Speisenangebot besteht aus sauerländischer & internationaler Küche mit afrikanischen Einflüssen. Diese sind inspiriert von der Küche des afrikanischen
Schwesterhotels und mit eigens für das Sunderland Hotel importierten Gewürzen.
40 | Tagungshäuser
Tagungshäuser | 41
Landhotel Laarmann
Burghotel Pass
Westfälische Str. 52
57368 LennestadtKirchveischede
Tel.: 02721 98503-0
Fax: 02721 9850355
www.landhotel-laarmann.de
[email protected]
Burgplatz 1
46354 Oeding
Tel.: 02862 5830
Fax: 02862 58370
www.burghotel-pass.de
[email protected]
Das Landhotel Laarmann im Sauerland-Örtchen Kirchveischede ist ein
traditioneller Tagungsort verschiedener IG Metall-Verwaltungsstellen. Die
20 Doppel- und Einzelzimmer sind alle mit Dusche, WC, Fön, TV, Radio,
Wecker, Minibar und Telefon ausgestattet. Berühmt ist das Haus für seine
ausgezeichnete Küche: Nicht nur mittags stehen 3-4 Menüs zur Auswahl,
auch abends hat man noch einmal die Wahl. VegetarierInnen kommen
auch nicht zu kurz. Für die Freizeitgestaltung befinden sich im Haus selbst
noch eine Kegelbahn, eine Sauna, ein Solarium, Fahrradverleih, Tischtennis und Fitnessgeräte.
Vom Burghotel Pass – unweit der niederländischen Grenze – fällt zuerst
der mächtige Burgturm auf. Innerhalb des gar nicht altertümlichen Gebäudes gibt es dann moderne Seminarräume, die eine gute Lernatmosphäre
zulassen. Für die Zeit nach dem Seminar bieten ein Fitnessraum und eine
Kegelbahn (Turnschuhe nicht vergessen!) die Gelegenheit zur Entspannung. Wer lieber die Umgebung erkunden möchte, kann dies zu Fuß oder
per Fahrrad machen; Fahrräder stehen kostenlos zur Verfügung. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet
Waldhaus Rodelhaus
Mercure Hotel Lüdenscheid
Parkstraße 66
58509 Lüdenscheid
Tel.: 02351 156-0
Fax: 02351 156-444
www.mercure.com
[email protected]
Durch die zentrale Lage in der Stadt ist das Mercure Hotel Lüdenscheid
gut erreichbar und ein idealer Ausgangspunkt für private und geschäftliche Termine. Die Innenstadt sowie viele Sehenswürdigkeiten und Museen
wie das Deutsche Drahtmuseum Altena und das Phänomenta Lüdenscheid sind innerhalb kurzer Zeit zu Fuß oder mit dem Auto erreichbar.
Alle 170 neu renovierten Zimmer verfügen über kostenfreies WLAN sowie
Flatscreen TVs mit einer großen Auswahl an internationalen Kanälen.
Die Sauna und der Fitnessraum in der 11. Etage sind für Gäste inklusive.
Für weitere sportliche Aktivitäten oder zur wohltuenden Entspannung
kann das beheizte Hallenbad benutzt werden.
Zu den drei Bänken
59757 Arnsberg
Tel.: 02932 9704-0
Fax: 02932 22437
www.rodelhaus.de
[email protected]
Das Rodelhaus-Hotel verfügt über 21 geschmackvoll eingerichtete Zimmer,
die alle mit Dusche, WC, TV und Telefon ausgestattet sind. Der komfortable und gemütliche Stil des Hauses zieht sich durch das ganze Hotel und
lässt die Gäste eine erholsame Zeit verleben. Auch die Sauna, die den
Hotelgästen zur Verfügung steht, trägt zur Entspannung bei. Die Küche ist
gutbürgerlich und sehr vielfältig.
42 | Tagungshäuser
Seminardurchführung | 43
Seminardurchführung
Welcome Hotel Meschede
Berghausen 14
59872 Meschede
Tel.: 0291 2000-0
Fax: 0291 2000-100
www.welcome-hotels.com
[email protected]
Entspannen und aktiv sein, beides verbindet das WELCOME HOTEL
MESCHEDE/HENNESEE perfekt. Mitten im Naturparadies Sauerland
direkt am Hennesee gelegen, bietet das 4-Sterne-Superior-Haus mit nostalgischen 50er-Jahre-Elementen Businessgästen wie Freizeitliebhabern
Übernachtungsmöglichkeiten mit erstklassigem Komfort.
Die Zimmer sind alle mit Fön, Dusche, WC, Minibar, Schreibtisch, Telefon
und einen Zimmersafe ausgestattet. Entspannen kann man im Wellnessbereich, z.B. in der Sauna oder bei einer Massage. Die wunderbare Umgebung mit zahlreichen Freizeitaktivitäten laden zu einem Spaziergang
oder einer Fahrradtour ein.
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der Seminare
liegt beim DGB-Bildungswerk NRW in Händen von Christoph Kurre.
Kosten
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarpauschale,
Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Vollpension, bei
Tagesseminaren Seminarpauschale und Verpflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Kosten
sind gemäß § 37 (6) bzw. § 65 (1) BetrVG in Verbindung mit § 40
BetrVG sowie gemäß § 96 (4) in Verbindung mit § 96 (8) SGB IX
vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung
der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen.
Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW.
Besser ist es, sich früher anzumelden!
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn bei MehrtagesLehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d. h. 20–4 Tage vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Absagen, die 1–3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen
wir 100% der Seminargebühr in Rechnung. Werden dem Bildungswerk wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten (für
Unterkunft und Verpflegung) in Rechnung gestellt, so sind diese
ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche
vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab
6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr und
ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach
Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte (nach
§ 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen (§ 96 (4)
SGB IX) und Jugend- und Auszubildendenvertretungen (nach § 37 (6)
BetrVG/§ 65 (1) BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Sollten Fragen offen bleiben, kann man uns ansprechen, wir werden
versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
Lösung zu finden.
44 | Ratgeber Freistellung
Ratgeber Freistellung
Erforderliches Wissen
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung
erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, sondern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessenvertretungsarbeit,
muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme bezahlt freistellen,
sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang
mit der Seminarteilnahme entstehen.
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus dem § 37 (6) BetrVG in Verbindung mit § 40 (1) BetrVG, für Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus dem § 65 (1) BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen
aus dem § 96 (4) SGB IX in Verbindung mit dem § 96 (8) SGB IX. Es
gibt keine zeitliche Beschränkung.
Unterteilen kann man das erforderliche Wissen in zwei Kategorien:
Grundlagen- und Spezialwissen
Grundlagenwissen
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unabhängig
von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums
– einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als gewähltes
Mitglied der Interessenvertretung nachzukommen. Hierbei dreht es
sich um folgende Themenfelder:
❚ Betriebsverfassungsgesetz
❚ Allgemeines Arbeitsrecht
❚ Arbeitssicherheit/Unfallverhütung
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist)
muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.
Insbesondere neu gewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B konkrete Hinweise
auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts
der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
Ratgeber Freistellung | 45
Beschlussfassung
Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Interessenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht
nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schulung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit ausschlaggebend.
Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft das Gremium die
Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der Qualität. Weder muss
das billigste, noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter
Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den
Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6
P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeitgeber hieran Zweifel und will
deswegen die Teilnahme verhindern, muss er sehr konkret darlegen,
worauf sich seine Zweifel gründen.
Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h.
auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechenden Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – mit Benennung des/der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare geben.
Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam!
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
❚ Wer fährt zum Seminar? (ggf. ErsatzteilnehmerIn beschließen)
❚ Termin (Achtung: eine Terminverschiebung macht einen
erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
❚ Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch
Reisekosten hinzukommen)
❚ Anbieter
❚ Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung ist
abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte (siehe Seite 49)
Weiterführende Literatur/Links:
❙ www.dgb-bildungswerk-nrw.de/bwratgeber
❙ Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
46 | Der Weg zur Teilnahme
Der Weg zur Teilnahme
für Betriebsrats-Mitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Weg zur Teilnahme | 47
Der Weg zur Teilnahme
für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 96 (4) SGB IX
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/
der Teilnehmenden und des/der Seminars/Seminare
frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
Auswahl
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums
und für die (Ersatz-) TeilnehmerInnen erforderlich sind
und die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage)
genug berücksichtigen.
Achtung: eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich. Daher immer zuerst klären,
ob im konkreten Seminar noch freie Plätze sind.
Entscheidung
Beschluss
Anmeldung
Mitteilung an
Arbeitgeber
Ausfallkosten
Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung
über die Lehrgangsteilnahme.
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehindertenvertretung (gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
Mitteilung an
Arbeitgeber
Die Schwerbehindertenvertretung teilt dem Arbeitgeber die Entscheidung mit (siehe Musterschreiben in
diesem Heft).
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW
e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 17523-197)
mit Anmeldebogen in diesem Heft.
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
Ausfallkosten
Einladung/
Unterlagen
Die Schwerbehindertenvertretung wählt selbst infrage
kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Siehe Seite 43
Siehe Seite 43
Seminarkosten: Wenn der Arbeitgeber im Anschluss an das Seminar die
Bezahlung der Schulungskosten verweigert und Gespräche nicht weiterhelfen, ist nach Rücksprache mit dem DGB Bildungswerk NRW e.V. und
der IG Metall durch die Schwerbehindertenvertretung ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren einzuleiten.
Entgeltausfall: Die einzelne Schwerbehindertenvertrauensperson muss
ihren Entgeltausfall im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen.
Dazu die IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Vorgehen bei Streitigkeiten | 49
48 | Die Seminarprofis
Das DGB-Bildungswerk NRW:
die Seminarprofis!
Christoph Kurre
Gary Purcell
Jürgen Reusch
Vorgehen bei Streitigkeiten.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die
Erforderlichkeit des Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die betrieblichen Belange für nicht genügend
berücksichtigt.
Der Arbeitgeber kann ein arbeitsgerichtliches Verfahren einleiten, wenn
er die Schulungsteilnahme des BRMitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die Einigungsstelle anrufen. Sie entscheidet über
die zeitliche Teilnahme. Daher frühzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung einberufen. Beschließen,
dass der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit der
Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung der betrieblichen Belange bestreitet, zeitnah eine BR-Sitzung einberufen.
Beschließen, dass der BR an der
Schulung festhält und entsprechend
begründen.
Kompetenz
Seit mehr als 20 Jahren bietet das DGB-Bildungswerk NRW e.V. arbeitsweltorientierte Seminare, Studien-Seminare und Projekte an. Damit schaffen
wir das Basiswissen und die notwendige Kompetenz für eine wirkungsvolle
Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit passgenauen Lösungen und der Vermittlung von Spezialkenntnissen für Gremien,
Gremienvorsitzende, Wirtschaftsausschussmitglieder und andere Fachleute
stellen wir Augenhöhe zwischen Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern
her. Ergänzt wird unser Angebot durch Beratung in Sachen Weiterbildung
und allen Fragen der Freistellung.
Zugehörigkeit
Als Bildungswerk der Gewerkschaften in Nordrhein-Westfalen orientieren
wir uns an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Ihre Interessen und
Rechte stehen im Mittelpunkt unseres Bildungsangebotes. Unsere Seminare
richten sich an Betriebs- und Personalräte, Vertrauensleute, Mitarbeitervertreterinnen und -vertreter, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten, aber
auch an alle anderen interessierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die sich für ihre Rechte interessieren und einsetzen wollen.
Vertrauen
Vertrauen ist die wichtigste Voraussetzung für eine Beziehung, auch oder
besonders für eine Lernbeziehung. Jedes Jahr vertrauen mehr als 45.000
Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das Wissen und Können von rund
2.000 Referentinnen und Referenten. Mit etwa 2.500 Bildungsveranstaltungen jährlich sind wir der größte Anbieter politischer Bildung in NordrheinWestfalen.
Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
wenn der Arbeitgeber kein gerichtliches Verfahren einleitet oder nicht
auf den Beschluss des Betriebsrates
reagiert oder kurzfristig ohne vorherige
Ankündigung die Seminarteilnahme
verhindern will.
wenn der Arbeitgeber die Einigungsstelle nicht anruft oder kurzfristig
(ca. 2 Wochen vorab) trotz frühzeitiger Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung durch den
Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
Weitere Informationen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
oder Telefon: 0211 17523-187
DER GEWERKSCHAFTEN
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die IG Metall
einschalten und Rechtsschutz beantragen.
50 | Musterschreiben
Musterschreiben | 51
Musterschreiben
BETRIEBSRATSBESCHLUSS
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum ......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
FÜR SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNGEN
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung
am ...................................................................... entschieden,
dass ........................................................................... in seiner
Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson an
der Schulungsveranstaltung
..................................................................................................
MITTEILUNG AN ARBEITGEBER
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn (Name)
................................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung (Titel)
vom ........................... bis zum .......................... zu entsenden.
Die Veranstaltung findet statt in ................................................
die Kosten werden ca. ....................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie
beiliegenden Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
vom .............................. bis zum ............................... teilnimmt.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Mit freundlichem Gruß
Unterschrift
52 | Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten | 53
Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere ehren- und hauptamtlichen Referentinnen und Referenten
sind erfahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenenbildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen
und gewerkschaftlichen Interessenvertretung im Sauerland aus
der eigenen Praxis gut kennen. Sie sind Expertinnen und Experten
bei der Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten in den Betrieben, sie setzen sich aktiv für Demokratie, Chancengleichheit und
Gerechtigkeit, Frieden und Antirassismus ein.
Gudrun Gerhardt
IG Metall Märkischer Kreis,
2. Bevollmächtigte
Zu unseren ReferentInnen zählen beispielsweise:
Annette Droste
IG Metall Olsberg,
Verwaltungsangestellte
Gerd Grawe
Uli Flasshoff
IG Metall Märkischer Kreis,
Gewerkschaftssekretär
Andreas Hartschwager
Betriebsrat,
HASCO, Hasenclever GmbH & Co. KG,
Lüdenscheid
Manuel Fritsch
Betriebsrat,
M. Busch GmbH & Co. KG, Bestwig
Dirk Hecker
Betriebsratsvorsitzender,
HASCO, Hasenclever GmbH & Co. KG,
Lüdenscheid
54 | Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten | 55
Faruk Ikinci
Betriebsratsvorsitzender, Dura Automotive
Leisten und Blenden GmbH, Plettenberg
Dieter Radtke
Betriebsrat, KM Europa Metal AG,
Menden
Tom Kircher
IG Metall Arnsberg,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dirk Rullich
IG Metall Olpe,
Gewerkschaftssekretär
Helmut Kreutzmann
IG Metall Olsberg,
1. Bevollmächtigter
Manuela Sauerländer
Betriebsratsvorsitzende,
HMT Heldener Metalltechnik GmbH & Co.
KG, Attendorn
Ingo Leopold
IG Metall Arnsberg,
Gewerkschaftssekretär
Ulrike Schäfer
ehrenamtliche Arbeits- und Sozialrichterin,
Hemer
56 | Unsere Referentinnen und Referenten
Unsere Referentinnen und Referenten | 57
Thorsten Schnabel
IG Metall Märkischer Kreis,
Gewerkschaftssekretär
Peter Weyers
Betriebsrat, Helios GmbH,
Neuenrade
Dieter Schutzeichel
ehrenamtlicher Arbeitsrichter,
Menden
Sandra Wiegen
stellvertretende Betriebsratsvorsitzende,
Lumberg Connect GmbH,
Schalksmühle
Christoph Schwarzer
Betriebsratsvorsitzender,
Flühs Drehtechnik GmbH, Lüdenscheid
Peter Thesing
IG Metall Olpe,
Gewerkschaftssekretär
58 | Anschriften
Die Anschriften der
IG Metall Verwaltungsstellen vor Ort
IGM-Verwaltungsstelle Arnsberg
Schobbostraße 54, 59755 Arnsberg
Ingo Leopold
Tel.: 02932 9793-0, Fax: 02932 9793-50
e-mail: [email protected]
www.igmetall-arnsberg.de
IGM-Verwaltungsstelle Märkischer Kreis
Büro: Augustastraße 10, 58509 Lüdenscheid
Thorsten Schnabel
Tel.: 02351 3658-0, Fax: 02351 3658-36
e-mail: [email protected]
www.mk.igmetall.de
IGM-Verwaltungsstelle Märkischer Kreis
Büro: Von-Scheibler-Straße 7 - 9, 58636 Iserlohn
Gudrun Gerhardt
Tel.: 02371 8183-0, Fax: 02371 8183-22
e-mail: [email protected]
www.mk.igmetall.de
IGM-Verwaltungsstelle Olpe
Josefstraße 19, 57462 Olpe
Peter Thesing
Tel.: 02761 9391-17, Fax: 02761 9391-10
e-mail: [email protected]
www.igm-olpe.de
IGM-Verwaltungsstelle Olsberg
Bigger Platz 5, 59939 Olsberg
Helmut Kreutzmann
Tel.: 02962 9746-0, Fax: 02962 9746-20
e-mail: [email protected]
www.igmetall-olsberg.de

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