Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung

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Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 12 /
12. Wahlperiode
07. 06. 99
4097
Mitteilung
der Landesregierung
Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des
Landtags;
hier: Schließung des Schöpflin-Standortes Lörrach
Landtagsbeschluss
Der Landtag hat am 11. November 1998 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 12/3433):
Die Landesregierung zu ersuchen,
unverzüglich im Nachgang zu den schon schriftlich durch den Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Wirtschaftsminister unterbreiteten Gesprächsangeboten mit der Unternehmensleitung des Quelle-Schickedanz-Konzerns
Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Schließung des Versandhauses Schöpflin GmbH abzuwenden und eine Stabilisierung des Wirtschaftsund Arbeitsplatzstandortes Lörrach im Dreiländereck Deutschland/Frankreich/Schweiz anzustreben.
Bericht
Mit Schreiben vom 27. Mai 1999 Az.: III 4235. berichtet das Staatsministerium wie folgt:
I. Wie bereits bekannt, wird das zur Quelle-Gruppe gehörende Versandhaus
Schöpflin den Versand zum 31. Juli 1999 einstellen. Bei zuvor geführten
Gesprächen, u.a. des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers,
hatte sich diese Haltung der Konzernleitung abgezeichnet.
Quelle hat für die fast 900 Mitarbeiter von Schöpflin in Lörrach ca. 150 Ersatzarbeitsplätze geschaffen, rund die Hälfte davon befristet.
Nach Auskunft der Gewerkschaft HBV und des Betriebsrates wird für die
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen ab 55 Jahre eine Vorruhestandsregelung
auf der Basis von 90 % des letzten Nettoeinkommens bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn ermöglicht. Alle Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen
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unter 55 Jahre, die nach dem 1. März 1999 gekündigt wurden oder im Einvernehmen ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, erhalten eine Abfindung,
die für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttoarbeitsentgelt
und einen Zuschlag, gestaffelt nach Lebensalter, vorsieht. Dazu kommen
für jedes Kind DM 5000, Schwerbehinderte erhalten ebenfalls einen Zuschlag von DM 10.000.
Alle Arbeitnehmer, die betriebsbedingt gekündigt wurden und keine neue
Arbeit gefunden haben, haben die Möglichkeit in eine Beschäftigungs- und
Qualifizierungsgesellschaft zu wechseln, ohne dass dadurch die Abfindung
geschmälert wird. Die Verweildauer in der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ist zunächst für 12 Monate vorgesehen. Beide Parteien
haben bei der Ausgestaltung ihr besonderes Augenmerk auf die Qualifizierung gelegt. In der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft erhalten die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen eine Absicherung auf Basis von
80 % ihres Nettoeinkommens.
Besondere Härten werden durch einen Fonds geregelt, für den ein Etat von
ca. DM 4 Mio. vorgesehen ist. Über dessen Verwendung entscheidet eine
paritätische Kommission.
Das Gesamtvolumen des Sozialplans wird auf ca. DM 18 Mio. beziffert und
von Betriebsrat und Gewerkschaft als gut bewertet.
II.Zur Unterstützung der Stadt Lörrach und des Landkreises hat sich die Landesregierung bereit erklärt, das so genannte „Regionale Impulsprogramm
für die Wirtschaftsregion Dreiländereck“ im Rahmen der bestehenden
Möglichkeiten zu unterstützen mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze zu schafffen und Strukturprobleme zu bereinigen.
Die Umsetzung der Projekte des Impulsprogramms liegt überwiegend in
der Kompetenz der verantwortlichen Kommunen und Kammern im Landkreis. Das Land ist insbesondere über folgende Leitprojekte tangiert:
– „Verkehrs- und Logistikdrehscheibe Weil am Rhein“
– „Regionales Ausbildungszentrum Haltingen“
– „Zukunftskozept Bad Bellingen“
– „InnovationsCentrum Lörrach“
– „Ausbau der Berufsakademie“.
Insbesondere soll der Ausbau der Berufsakademie als zentrale Maßnahme
zur dauerhaften Stärkung des Raumes erfolgen. Dabei geht es um die Einrichtung eines zusätzlichen Kurses in der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik mit dem Schwerpunkt Softwareentwicklung/Multimedia, einem zusätzlichen Kurs in der Fachrichtung Handel sowie Einrichtung eines internationalen Studiengangs im Bereich Betriebswirtschaftslehre gemeinsam mit
der Universität Colmar.
Die Einrichtung eines Softwarezentrums Lörrach/Bad Säckingen wird dieses neue Angebot wirksam ergänzen. Es fügt sich in eine Reihe ähnlicher
Einrichtungen in Heilbronn, Pforzheim, Mannheim und Friedrichshafen
ein. Insgesamt sind im Rahmen der Zukunftsoffensive für Softwarezentren
DM 5,5 Mio. bereitgestellt worden.
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Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit den fachlich berührten
Stellen das o.g. Impulsprogramm eingehend bewerten und danach das Ergebnis den regionalen Akteuren bekannt geben.
Darüber hinaus hilft die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten
auch mit, die Verkehrsinfrastruktur im Raum Lörrach weiter zu verbessern.
Der Bau der Hochrhein-Autobahn schreitet weiter voran. Vorrangiges Ziel
ist es, den Neubau in verkehrswirksamen Teilabschnitten zu forcieren. Der
Standort Weil am Rhein ist im Förderprogramm des Landes zur Förderung
des Schienenverkehrs und der Binnenschifffahrt in besonderem Maße berücksichtigt worden. Insgesamt sind mehr als DM 10 Mio. dafür bewilligt
worden.
In erheblichem Umfang hat der Landkreis Lörrach auch am ELR-Programm partizipiert. Zwischen 1995 und 1998 haben die Gemeinden des
Landkreises Fördermittel in Höhe von fast DM 15 Mio. erhalten. Damit
konnten private und kommunale Investitionen von über DM 80 Mio. ermöglicht und ca. 170 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Für 1999 ist ein
Landeszuschuss von DM 2,9 Mio. eingeplant. Damit wird durch private
und kommunale Vorhaben ein Investitionsvolumen von ca. DM 17 Mio. angestoßen und rund 60 Arbeitsplätz gesichert oder neu geschaffen.
Aufgrund der geographisch und landschaftlich reizvollen Lage kommt dem
Tourismus eine besondere Bedeutung zu. Durch die Wiedereinführung der
Projektförderung und eine Mittelaufstockung leistet die Landesregierung
dazu einen wichtigen Beitrag. So erhält Bad Bellingen aus dem Programm
zur Förderung der Tourismusinfrastruktur einen Landeszuschuss in Höhe
von ca. DM 5 Mio. (50 % der Investitionskosten).
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