Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung
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Landtag von Baden-Württemberg Mitteilung
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 12. Wahlperiode 07. 06. 99 4097 Mitteilung der Landesregierung Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Schließung des Schöpflin-Standortes Lörrach Landtagsbeschluss Der Landtag hat am 11. November 1998 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 12/3433): Die Landesregierung zu ersuchen, unverzüglich im Nachgang zu den schon schriftlich durch den Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Wirtschaftsminister unterbreiteten Gesprächsangeboten mit der Unternehmensleitung des Quelle-Schickedanz-Konzerns Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel, die Schließung des Versandhauses Schöpflin GmbH abzuwenden und eine Stabilisierung des Wirtschaftsund Arbeitsplatzstandortes Lörrach im Dreiländereck Deutschland/Frankreich/Schweiz anzustreben. Bericht Mit Schreiben vom 27. Mai 1999 Az.: III 4235. berichtet das Staatsministerium wie folgt: I. Wie bereits bekannt, wird das zur Quelle-Gruppe gehörende Versandhaus Schöpflin den Versand zum 31. Juli 1999 einstellen. Bei zuvor geführten Gesprächen, u.a. des Ministerpräsidenten und des Wirtschaftsministers, hatte sich diese Haltung der Konzernleitung abgezeichnet. Quelle hat für die fast 900 Mitarbeiter von Schöpflin in Lörrach ca. 150 Ersatzarbeitsplätze geschaffen, rund die Hälfte davon befristet. Nach Auskunft der Gewerkschaft HBV und des Betriebsrates wird für die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen ab 55 Jahre eine Vorruhestandsregelung auf der Basis von 90 % des letzten Nettoeinkommens bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn ermöglicht. Alle Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen Eingegangen: 07. 06. 99 / Ausgegeben: 28. 06. 99 1 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 4097 unter 55 Jahre, die nach dem 1. März 1999 gekündigt wurden oder im Einvernehmen ihr Arbeitsverhältnis beendet haben, erhalten eine Abfindung, die für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit ein halbes Bruttoarbeitsentgelt und einen Zuschlag, gestaffelt nach Lebensalter, vorsieht. Dazu kommen für jedes Kind DM 5000, Schwerbehinderte erhalten ebenfalls einen Zuschlag von DM 10.000. Alle Arbeitnehmer, die betriebsbedingt gekündigt wurden und keine neue Arbeit gefunden haben, haben die Möglichkeit in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft zu wechseln, ohne dass dadurch die Abfindung geschmälert wird. Die Verweildauer in der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft ist zunächst für 12 Monate vorgesehen. Beide Parteien haben bei der Ausgestaltung ihr besonderes Augenmerk auf die Qualifizierung gelegt. In der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft erhalten die Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen eine Absicherung auf Basis von 80 % ihres Nettoeinkommens. Besondere Härten werden durch einen Fonds geregelt, für den ein Etat von ca. DM 4 Mio. vorgesehen ist. Über dessen Verwendung entscheidet eine paritätische Kommission. Das Gesamtvolumen des Sozialplans wird auf ca. DM 18 Mio. beziffert und von Betriebsrat und Gewerkschaft als gut bewertet. II.Zur Unterstützung der Stadt Lörrach und des Landkreises hat sich die Landesregierung bereit erklärt, das so genannte „Regionale Impulsprogramm für die Wirtschaftsregion Dreiländereck“ im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu unterstützen mit dem Ziel, neue Arbeitsplätze zu schafffen und Strukturprobleme zu bereinigen. Die Umsetzung der Projekte des Impulsprogramms liegt überwiegend in der Kompetenz der verantwortlichen Kommunen und Kammern im Landkreis. Das Land ist insbesondere über folgende Leitprojekte tangiert: – „Verkehrs- und Logistikdrehscheibe Weil am Rhein“ – „Regionales Ausbildungszentrum Haltingen“ – „Zukunftskozept Bad Bellingen“ – „InnovationsCentrum Lörrach“ – „Ausbau der Berufsakademie“. Insbesondere soll der Ausbau der Berufsakademie als zentrale Maßnahme zur dauerhaften Stärkung des Raumes erfolgen. Dabei geht es um die Einrichtung eines zusätzlichen Kurses in der Fachrichtung Wirtschaftsinformatik mit dem Schwerpunkt Softwareentwicklung/Multimedia, einem zusätzlichen Kurs in der Fachrichtung Handel sowie Einrichtung eines internationalen Studiengangs im Bereich Betriebswirtschaftslehre gemeinsam mit der Universität Colmar. Die Einrichtung eines Softwarezentrums Lörrach/Bad Säckingen wird dieses neue Angebot wirksam ergänzen. Es fügt sich in eine Reihe ähnlicher Einrichtungen in Heilbronn, Pforzheim, Mannheim und Friedrichshafen ein. Insgesamt sind im Rahmen der Zukunftsoffensive für Softwarezentren DM 5,5 Mio. bereitgestellt worden. 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 12 / 4097 Das Wirtschaftsministerium wird zusammen mit den fachlich berührten Stellen das o.g. Impulsprogramm eingehend bewerten und danach das Ergebnis den regionalen Akteuren bekannt geben. Darüber hinaus hilft die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch mit, die Verkehrsinfrastruktur im Raum Lörrach weiter zu verbessern. Der Bau der Hochrhein-Autobahn schreitet weiter voran. Vorrangiges Ziel ist es, den Neubau in verkehrswirksamen Teilabschnitten zu forcieren. Der Standort Weil am Rhein ist im Förderprogramm des Landes zur Förderung des Schienenverkehrs und der Binnenschifffahrt in besonderem Maße berücksichtigt worden. Insgesamt sind mehr als DM 10 Mio. dafür bewilligt worden. In erheblichem Umfang hat der Landkreis Lörrach auch am ELR-Programm partizipiert. Zwischen 1995 und 1998 haben die Gemeinden des Landkreises Fördermittel in Höhe von fast DM 15 Mio. erhalten. Damit konnten private und kommunale Investitionen von über DM 80 Mio. ermöglicht und ca. 170 Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Für 1999 ist ein Landeszuschuss von DM 2,9 Mio. eingeplant. Damit wird durch private und kommunale Vorhaben ein Investitionsvolumen von ca. DM 17 Mio. angestoßen und rund 60 Arbeitsplätz gesichert oder neu geschaffen. Aufgrund der geographisch und landschaftlich reizvollen Lage kommt dem Tourismus eine besondere Bedeutung zu. Durch die Wiedereinführung der Projektförderung und eine Mittelaufstockung leistet die Landesregierung dazu einen wichtigen Beitrag. So erhält Bad Bellingen aus dem Programm zur Förderung der Tourismusinfrastruktur einen Landeszuschuss in Höhe von ca. DM 5 Mio. (50 % der Investitionskosten). 3