wissen wandeln wachsen

Transcrição

wissen wandeln wachsen
Lehrgangsdauer
Information und Beratung
Teilzeit 16 Wochen
Vollzeit 8 Wochen
Unterrichtszeiten
Um Sie umfassend über unser Angebot sowie Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, vereinbaren Sie
bitte telefonisch mit uns Ihren persönlichen Beratungstermin.
Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 20 Stunden
in Teilzeit und 40 Stunden in Vollzeit, sowohl während
der Praktikumszeiten sowie während der theoretischen
Ausbildung.
Deutsche Angestellten-Akademie
DAA Mainz
Binger Straße 17
55116 Mainz
Unterricht
Montag bis Freitag 8:30 – 11:45 Uhr in Teilzeit
8:30 – 15.30 Uhr in Vollzeit
Ansprechpartner/-in
Kerstin Bergen-Zahlmann
E-Mail [email protected]
Praktikum
Die praktische Ausbildung findet in ambulanten
Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Einrichtungen
mit einer Tagespflege in Mainz, Worms und im Landkreis Mainz - Bingen und Alzey - Worms statt. Jedem
Teilnehmer wird ein Praktikumsplatz zur Verfügung gestellt.
Die konkrete Einsatzstelle bekommen Sie während
der theoretischen Ausbildung genannt. Die tägliche
Arbeitszeit beträgt in der Regel 4 Stunden in Teilzeit
und 8 Stunden in Vollzeit, in Abstimmung mit der
Einsatzstelle.
Jörg Hofmann
E-Mail [email protected]
Fördermöglichkeiten
Der Lehrgang kann nach den Bestimmungen gemäß
§ 85 SGB III gefördert werden. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Kostenträger, z.B.: Agentur
für Arbeit, JobCenter usw. in Verbindung. Die Kosten
der Ausbildung können evt. durch die Ausgabe eines
Bildungsgutscheines übernommen werden.
Telefon
Fax
E-Mail
Internet
06131 1438853
06131 1438854
[email protected]
www.daa-mainz.de
Qualitätssiegel
Die Deutsche Angestellten-Akademie ist ein bundesweit
tätiger Anbieter von beruflicher Weiterbildung.
Die DAA sowie das vorliegende Bildungsangebot sind
gemäß der AZWV anerkannt und zertifiziert! Sie ist eine
gemeinnützige Bildungseinrichtung.
Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
www.daa-mainz.de
Stand: 11/2011
wissen wandeln wachsen
Kompetenz für Ihren Erfolg
Ausbildung
Betreuungskraft
in Pflegeheimen
nach § 87 b
in Voll- und Teilzeit
www.daa-mainz.de
Teilnahmevoraussetzungen
Inhalte
Aufgaben und Tätigkeiten
An der Trainingsmaßnahme können alle in Arbeitslosigkeit
befindlichen Menschen teilnehmen, ganz besonders aber
solche, die sich im so genannten „ALG II“ befinden.
Diese Ausbildung baut auf mehreren Modulen auf
und wird in enger Zusammenarbeit mit den stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt, die die
Praktikumsplätze zur Verfügung stellen.
Betreuungskraft in Pflegeheimen nach § 87 b
Auf Initiative des Gesundheitsministeriums und der
Bundesagentur für Arbeit bietet die DAA im Auftrag
der örtlichen Agentur für Arbeit und den örtlichen
Jobcentern die Kenntnisvermittlung Betreuungskraft in
Pflegeheimen an.
Besonders richtet sich dieses Ausbildungsangebot auch
an ältere Arbeitssuchende, also über 50-Jährige oder
auch an Arbeitssuchende ohne Berufsausbildung.
Modul 1: Eignungsfeststellung
• Einführung in die Maßnahme
• Hauptschulabschluß oder vergleichbarer Abschluß
Modul 2: Kenntnisvermittlung – Basiskurs
Schwerpunkte dieser Tätigkeit sind die zusätzliche
Betreuung an Demenz erkrankter älterer Menschen,
die unterschiedlich pflegebedürftig sind.
Zu den zusätzlichen Aufgaben in der Betreuung gehören alle Tätigkeiten und Hilfestellungen, die den
Demenzkranken einen „humaneren Alltag“ ermöglichen:
• ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
• Grundkenntnisse über Kommunikation und • Begleit- und Schiebedienste (Spaziergänge)
• Polizeiliches Führungszeugnis, aus dem keine
einschlägigen Eintragungen hervorgehen (Körperverletzung, Raub/Diebstahl)
Interaktion
• Freizeitgestaltung
• Grundkenntnisse über Demenz und psychische • Biographiearbeit
Erkrankungen
• die Bereitschaft, sich mit älteren, an Demenz
• Vorlese- und Spieltätigkeiten (Gedächtnistraining)
• Grundkenntnisse über körperliche und geistige Folgende weitere Voraussetzungen sind zu beachten:
• Überblick über berufsbezogene Situationen
• Mindestalter 18 Jahre
• Orientierungspraktikum
• körperliche und psychische Belastbarkeit • Auswertung der gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke
(Gesundheitszeugnis)
erkranken Menschen zu beschäftigen
Behinderungen
Abschluss
• Grundkenntnisse über typische Alterserkrankungen
Während der gesamten Ausbildungsdauer werden
Leistungskontrollen zur Ermittlung des Wissensstandes
und Beurteilungen durchgeführt.
Am Ende der Ausbildung werden die erlernten Fertigkeiten
geprüft und durch den Träger des Praktikums wird Ihre
Eignung für diese Tätigkeit beurteilt.
Die erfolgreiche Abschlussprüfung endet mit einem Zeugnis der DAA und der Bestätigung zur/zum
Betreuungskraft in Pflegeheimen nach § 87 b sowie der
Bestätigung über die absolvierte Ersthelferausbildung.
• Erste Hilfe Kurs
Modul 3: Praktikum (Betreuungspraktikum)
Modul 4: Kenntnisvermittlung – Aufbaukurs
• Vertiefung der Kenntnisse und Methoden
• Rechtliche Grundkenntnisse
• Hauswirtschaft
• Ernährungslehre
• Beobachtung und Hilfestellung bei der Essens oder Getränkeaufnahme
Arbeitsmarktchancen
Es besteht auch eine große Chance, dass nach erfolgreichem Abschluss eine Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit entweder auf
Vollzeit- oder auf Teilzeitbasis gewährleistet wird. Die
Arbeitsmarktperspektiven sind in diesem Berufsfeld
sehr positiv. Ein entsprechender Bedarf ist in den
Pflegeeinrichtungen vorhanden.
Bei entsprechender Eignung kann dieser Abschluss
auch als Einstieg zu einer weiterführenden Ausbildung
(Altenpflegehelfer/-in, Altenpfleger/-in) dienen.