Betrieb Des Franz-Elbern-Stadions Durch SV Beuel Und JSG Beuel
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Betrieb Des Franz-Elbern-Stadions Durch SV Beuel Und JSG Beuel
Übernahme des Franz-Elbern-Stadions durch den SV Beuel und die JSG Beuel Motivation und Grobkonzept Ausgangslage • Das Franz-Elbern-Stadion wurde in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts erstellt. • Es gibt zwei Spielfelder, einen Tennenplatz und einen Rasenplatz • Die Anlage wird vom SV Beuel 06 (4 Seniorenmannschaften und der JSG Beuel (14 Juniorenmannschaften), von Schulen und vom Betriebssport genutzt Folie 2 Vor- und Nachteile des Standortes 2 Spielfelder zentrale Lage hohe Bevölkerungsdichte im Einzugsbereich gut erreichbar mit ÖPNV 3 Schulen, zwei Kindergärten und ein Jugendzentrum in der Nähe » traditionsreiche Sportstätte mit hohem historischen Wert » » » » » » Zustand der Plätze und Gebäude » geringe Nutzungszeiten (lange Wintersperre für Tennenund Rasenplatz) » Flutlicht nur am Tennenplatz Folie 3 Gründe für eine Übernahme • Die infrastrukturellen Voraussetzungen für leistungsorientierten Fußball sind nicht gegeben (Die Leistungsorientierung ist in der Satzung der JSG verankert) • Es ist kein ganzjähriger Trainings- und Spielbetrieb möglich • Die Vereine sind sportlich immer weniger konkurrenzfähig, d. h. es besteht eine eklatante Wettbewerbsverzerrung • Die Abwanderung zu Vereinen mit Kunstrasen hält insbesondere im Jugendbereich an • Die finanzielle Situation der Stadt Bonn lässt intensivere Pflege bzw. Modernisierung der Anlage nicht zu • Mehr Chancen für eine Verbesserung der Infrastruktur durch Übergang der Verantwortung auf den Verein • Der Betrieb in Eigenregie stärkt die Identifikation der Mitglieder mit dem Verein Folie 4 Weitere Gründe für eine Übernahme Zusätzliche Beweggründe, die in den letzten Jahren durch die Erfahrungen mit der Verwaltung und der Kommunalpolitik entstanden sind: • Mangelndes Vertrauen in den Umgang mit der mittels objektiver Kriterien aufgestellten Prioritätenliste für den Umbau von Tennenplätzen in Kunstrasen („Risikofaktor Kommunalpolitik“) • Konzeptlosigkeit beim Umgang mit Vereinen, die eine Sportanlage betreiben (wollen) oder lediglich mit finanzieller Selbstbeteiligung einen Umbau forcieren möchten (keine Planungssicherheit) Folie 5 Voraussetzungen für eine Übernahme • Verlässliche Bestimmung der Betriebskosten • Vertragliche Zusicherung – eines Betriebskostenzuschusses (s. Folie 8) – einer Kostenbeteiligung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur – einer langfristige Garantie (min. 30 Jahre), dass das Gelände als Sportstätte genutzt wird – eines vorrangingen Nutzungsrechts für beide Vereine Folie 6 Modell für die Übernahme • Vertrag zwischen beiden Vereinen über Rechte und Pflichten, die im Rahmen der Übernahme entstehen, u. a.: – Aufstellung eines gemeinsamen Betriebsbudgets (Umlage) – Aufteilung der Nutzungszeiten – Definition der jeweiligen Anteile an der Umlage (finanzieller Art und/oder Eigenleistung) • Dreiseitiger Vertrag zwischen Stadt Bonn, SV Beuel und JSG Beuel (s. vorige Seite). Folie 7 Finanzierbarkeit des Betriebes • Finanzierung durch die Vereine: – Mitgliedsbeiträge – Förderverein – Eigenleistung • Betriebskostenzuschuss unter Berücksichtigung – – – – der tatsächlichen standortspezifischen Kosten Bereitstellung der Anlage für Schulsport Bereitstellung der Anlage für den Betriebssport Bereitstellung freier Kapazitäten für andere Vereine Folie 8