Betrieb Des Franz-Elbern-Stadions Durch SV Beuel Und JSG Beuel

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Betrieb Des Franz-Elbern-Stadions Durch SV Beuel Und JSG Beuel
Übernahme des Franz-Elbern-Stadions durch
den SV Beuel und die JSG Beuel
Motivation und Grobkonzept
Ausgangslage
• Das Franz-Elbern-Stadion wurde in den
dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts
erstellt.
• Es gibt zwei Spielfelder, einen Tennenplatz und
einen Rasenplatz
• Die Anlage wird vom SV Beuel 06 (4 Seniorenmannschaften und der JSG Beuel (14
Juniorenmannschaften), von Schulen und vom
Betriebssport genutzt
Folie 2
Vor- und Nachteile des
Standortes
2 Spielfelder
zentrale Lage
hohe Bevölkerungsdichte im Einzugsbereich
gut erreichbar mit ÖPNV
3 Schulen, zwei Kindergärten und ein Jugendzentrum in
der Nähe
» traditionsreiche Sportstätte mit hohem historischen Wert
»
»
»
»
»
» Zustand der Plätze und Gebäude
» geringe Nutzungszeiten (lange Wintersperre für Tennenund Rasenplatz)
» Flutlicht nur am Tennenplatz
Folie 3
Gründe für eine Übernahme
• Die infrastrukturellen Voraussetzungen für leistungsorientierten
Fußball sind nicht gegeben (Die Leistungsorientierung ist in der
Satzung der JSG verankert)
• Es ist kein ganzjähriger Trainings- und Spielbetrieb möglich
• Die Vereine sind sportlich immer weniger konkurrenzfähig, d. h. es
besteht eine eklatante Wettbewerbsverzerrung
• Die Abwanderung zu Vereinen mit Kunstrasen hält insbesondere im
Jugendbereich an
• Die finanzielle Situation der Stadt Bonn lässt intensivere Pflege bzw.
Modernisierung der Anlage nicht zu
• Mehr Chancen für eine Verbesserung der Infrastruktur durch
Übergang der Verantwortung auf den Verein
• Der Betrieb in Eigenregie stärkt die Identifikation der Mitglieder mit
dem Verein
Folie 4
Weitere Gründe für eine Übernahme
Zusätzliche Beweggründe, die in den letzten Jahren
durch die Erfahrungen mit der Verwaltung und der
Kommunalpolitik entstanden sind:
• Mangelndes Vertrauen in den Umgang mit der mittels
objektiver Kriterien aufgestellten Prioritätenliste für den
Umbau von Tennenplätzen in Kunstrasen („Risikofaktor
Kommunalpolitik“)
• Konzeptlosigkeit beim Umgang mit Vereinen, die eine
Sportanlage betreiben (wollen) oder lediglich mit finanzieller
Selbstbeteiligung einen Umbau forcieren möchten (keine
Planungssicherheit)
Folie 5
Voraussetzungen für eine Übernahme
• Verlässliche Bestimmung der Betriebskosten
• Vertragliche Zusicherung
– eines Betriebskostenzuschusses (s. Folie 8)
– einer Kostenbeteiligung bei Maßnahmen zur
Verbesserung der Infrastruktur
– einer langfristige Garantie (min. 30 Jahre), dass
das Gelände als Sportstätte genutzt wird
– eines vorrangingen Nutzungsrechts für beide
Vereine
Folie 6
Modell für die Übernahme
• Vertrag zwischen beiden Vereinen über Rechte und
Pflichten, die im Rahmen der Übernahme entstehen,
u. a.:
– Aufstellung eines gemeinsamen Betriebsbudgets
(Umlage)
– Aufteilung der Nutzungszeiten
– Definition der jeweiligen Anteile an der Umlage
(finanzieller Art und/oder Eigenleistung)
• Dreiseitiger Vertrag zwischen Stadt Bonn, SV Beuel
und JSG Beuel (s. vorige Seite).
Folie 7
Finanzierbarkeit des Betriebes
• Finanzierung durch die Vereine:
– Mitgliedsbeiträge
– Förderverein
– Eigenleistung
• Betriebskostenzuschuss unter Berücksichtigung
–
–
–
–
der tatsächlichen standortspezifischen Kosten
Bereitstellung der Anlage für Schulsport
Bereitstellung der Anlage für den Betriebssport
Bereitstellung freier Kapazitäten für andere Vereine
Folie 8