Ulm Allen Kindern beide Eltern!
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Ulm Allen Kindern beide Eltern!
Situation • Fast jede 2. Ehe wird geschieden! • Jedes 3. Kind erlebt die Trennung oder Scheidung seiner Eltern. • Ca. 50 % davon verlieren dauerhaft den Kontakt zu einem Elternteil, meistens zu ihrem Vater, sowie den Großeltern und Verwandten väterlicherseits. • In Deutschland wachsen über 1,5 Mio. Kinder ohne ihren Vater auf! Ulm Kinder brauchen beide Eltern! Wir setzen uns ein für eine natürliche, gelebte KindVater-Beziehung im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Verantwortung vor wie nach der Trennung! Sowie für den Abbau der Benachteiligung von nichtehelichen Kindern und deren Vätern. Darüber hinaus sind wir Ansprechpartner für ausgegrenzte Angehörige inkl. Zweitfrauen (-männer). Das Kind steht im Mittelpunkt unseres Bemühens um Konfliktbefriedung. Wir definieren das Sorgerecht als Recht des Kindes, von beiden Eltern umsorgt zu werden, woraus sich für beide Elternteile Verpflichtungen und Rechte ableiten. Daten von OpenStreetMap - Veröffentlicht unter CC-BY-SA 2.0 Offener Treff für Betroffene und alle Interessierte: Jeden 1. Mittwoch im Monat 19:00 Uhr, 1. OG Jugendhaus Büchsenstadel Stadtmitte, Platzgasse 18 89073 Ulm Zielgruppe Kontakt sind von Trennung betroffene • Kinder • Eltern, Väter wie Mütter! • Zweitfrauen und -männer • Großeltern und weitere Verwandte è Väteraufbruch = „Elternaufbruch“ für Kinder Väteraufbruch für Kinder e.V., Kreisverein Ulm Wagnerstrasse 59 89077 Ulm Der Väteraufbruch für Kinder e.V. setzt sich mittlerweile aus etwa 100 Kreisvereinen mit über 3000 Mitgliedern, davon 10% Frauen, im gesamten Bundesgebiet zusammen. ' 0731-240 3643 Email: [email protected] Internet: ulm.vaeteraufbruch.de Allen Kindern beide Eltern! Eltern bleiben Eltern Wir setzen uns für die Rechte der Kinder und betroffenen Eltern, meist Vätern, ein. Mehr als die Erwachsenen glauben, sind beide Elternteile für die Entwicklung der Kinder wichtig. Der gleichteilige und häufige Kontakt der Kinder zu Vater und Mutter sollte möglichst in der Familie gelebt werden. Diesen gilt es auch nach der Paartrennung aufrecht zu erhalten, komplementäre Erziehung und gewachsene Liebesbeziehungen müssen beibehalten werden. Väteraufbruch zu einem neuen Elternbild – „neue Väter“ Wir setzen uns für das Aufbrechen alter Rollenzuweisungen »Mutter für die Erziehung, Vater für die Existenzsicherung« ein. Kinder brauchen beide Elternteile für ihre Entwicklung. Daher der Name »Väteraufbruch für Kinder«. Jedes Jahr müssen in Deutschland 300.000 Kinder unter der Trennung der Eltern leiden, dabei werden 150.000 Kinder zu Halbwaisen, weil Väter aus verschiedensten Gründen den Kind-Kontakt vollkommen verlieren. In Deutschland haben getrennt lebende Väter einen schweren Stand, wenn die Mutter* den Kontakt zu den gemeinsamen Kindern einschränkt oder ganz ablehnt. Die am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen ignorieren sehr häufig die Rechte der Kinder, einen ausgedehnten Kontakt zu ihrem Vater* zu erleben, insbesondere, wenn der andere Elternteil dies ablehnt. Somit ist Väterabwesenheit bei Trennung oder Scheidung durch das Rechtssystem aufgezwungen, da es einen Elternteil, der den anderen Elternteil ablehnt, im Namen des Kindeswohls stützt. Dies führt zu Entwicklungsstörungen bei den Kindern. * In einigen Fällen sind hier die Rollen von Vater und Mutter auch vertauscht. Auch betroffene Mütter sind bei uns willkommen! Familienpolitische Forderungen 1. Es fördert das Kindeswohl, wenn beide Eltern nach der Trennung für das Kind präsent bleiben. 2. Der kontinuierliche Kontakt mit dem getrennt lebenden Elternteil muss für das Kind garantiert werden. 3. Eltern müssen in die Pflicht genommen werden, im Kindesinteresse die gemeinsame Sorge und Erziehung des Kindes aufrechtzuerhalten. 4. Jugendämter und Familiengerichte sollen verstärkt innovativ arbeiten, um Kindern beide Eltern als Bezugspersonen zu erhalten. 5. Die Bereitschaft der Eltern zur Teilnahme an Beratungen muss verstärkt gefördert werden. 6. Unverzügliche und konsequente Umsetzung und Durchsetzung getroffener Vereinbarungen und rechtskräftiger Entscheidungen. 7. Tatsächliche Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern, d. h. auch gemeinsames Sorgerecht für beide Elternteile eines nichtehelichen Kindes ab Geburt. 8. Der Anspruch des Kindes auf weit reichenden, möglichst hälftigen Kontakt mit beiden Elternteilen wie auch der Anspruch beider Eltern auf eine gelebte Beziehung zu ihren Kindern muss in Gesetzgebung und Rechtsprechung gestärkt werden. 9. Wir brauchen eine Umorientierung in der Familienrechtspraxis: Bisher wurden die Rechte des Kindes überwiegend dadurch garantiert, dass man meist der Mutter alle Rechte zuordnete. Das Recht des Kindes auf beide Eltern muss umgesetzt werden. 10. Sorgerecht ist das Recht des Kindes auf Umsorgt werden. Daraus ergibt sich für beide Eltern die Verpflichtung zur Sorge. 11. Eingriffe des Staates sind nur angebracht bei Pflichtverletzung und wenn ein Elternteil den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt (fehlende Bindungstoleranz) zugunsten des kompromissbereiten Elternteils. 12. Forderung von konsensfördernden Verfahren bei Streitigkeiten um die Sorge und Kontakt zu den Kindern. Unsere Angebote Prävention „Je früher desto besser!“ Wir unterstützen Jeden bei Konfliktlösung: Väter, Mütter und Großeltern! Die soll die Kinder nicht höher belasten als notwendig: Denn die Eltern hatten den Wunsch, sich zu trennen, das war und ist nicht der Wunsch oder sogar Schuld der Kinder! Selbsthilfe „Raus aus dem schwarzen Loch!“ Kommen Sie zu uns: bei geselligen informellen Abenden hören wir Ihnen zu. Wir verstehen Sorgen und Probleme von (Groß-)Eltern getrennter Kindern, denn diese Erfahrung haben wir bereits machen müssen. Beratung „Konfliktbereinigung durch Gespräche zu dritt!“ Warum Gerichte einschalten, wenn man alles selber regeln kann? Wir helfen und unterstützen (Groß-) Eltern nach der Trennung durch mediative Gespräche, um vor allem dem Kind gerecht werdende Lösungen zu finden. Beistand „Erfahrung nutzen, Kosten sparen!“ Wir stehen Ihnen auf Wunsch in Konfliktsituationen zur Seite und begleiten Sie zu Terminen beim Jugendamt und bei Familiengerichten. Information „Nur wer sich selbst bewegt, kann etwas bewegen!“ Allen Kindern beide Eltern! Für dieses Menschenrecht & Grundrecht treten wir ein: Bei Medien, Behörden und der Politik durch Informationen, Publikationen, Interviews und Aktionen!