jahresübersicht reisen und freizeit 2016

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jahresübersicht reisen und freizeit 2016
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JAHRESÜBERSICHT REISEN UND FREIZEIT 2016
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Teilnahmebedingungen für unsere Angebote
Auskunft und Anmeldung erfolgen bei der unten angegebenen Anschrift.
Die Anmeldung muss schriftlich auf unserem Vordruck erfolgen. Der
Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn uns der Personenbogen vorliegt und
die Anmeldung von uns bestätigt worden ist. Wir behalten uns vor, die Gruppengröße
je nach Zusammensetzung und Unterstützungsbedarf anzupassen. Telefonische
Anmeldungen und Reservierungen sind nicht möglich. Mündliche Vereinbarungen sind
unwirksam, solange sie nicht schriftlich von der Lebenshilfe Breisgau bestätigt sind.
Bezahlung: Vorrangig rechnen wir über Verhinderungspflege, Betreuungsleistung
oder wenn möglich über Kurzzeitpflege ab. Nur wer diese aufgebraucht oder keinen
Anspruch hat, gilt als Selbstzahler. Ungefähr 6 Wochen vor dem gebuchten Angebot
erhalten sie eine Rechnung über die ausgewiesenen „Sachkosten“. Nach Beendigung
des Angebotes werden die Assistenzleistungen mit dem jeweiligen Kostenerstatter
abgerechnet oder dem/der TeilnehmerIn in Rechnung gestellt. Ausgenommen sind
Kursangebote. Diese werden komplett nach dem letzten Kurstermin abgerechnet.
Abfahrt und Ankunft erfolgen in der Regel,
- bei Angeboten der Offenen Hilfen Freiburg in der Belchenstr. 2 A
- bei Angeboten der Offenen Hilfen Emmendingen in der Geyer-zu-Lauf-Straße 34.
Rücktritt: Ihren Rücktritt müssen Sie grundsätzlich schriftlich bekannt geben.
Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Lebenshilfe Breisgau.
Gebühren bei Rücktritt:
Rücktritt nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung:
10 €
Rücktritt weniger als 28 Tage vor Angebotsbeginn:
Preis A = Sachkosten
Rücktritt weniger als 14 Tage vor Angebotsbeginn:
Preis B
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall. Ab einem
Selbstzahlerpreis (=Preis B) von 250 Euro können Sie eine solche Versicherung über
die Lebenshilfe Breisgau abschließen. Dies können Sie auf der Anmeldung ankreuzen.
Sollte ein/e TeilnehmerIn eine Reise vorzeitig abbrechen, so sind Sie selbst für die
Rückfahrt verantwortlich und tragen die entstehenden Kosten.
Bei Kursen
Rücktritt nach Erhalt der Bestätigung:
10 €
Rücktritt weniger als 5 Tage vor Kursbeginn:
komplette Kursgebühr
Rücktritt und Änderungen durch den Veranstalter: Wird eine ausgeschriebene oder
festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, das Freizeitangebot
auch kurzfristig abzusagen.
Preiserhöhungen durch unvorhergesehene Umstände, höhere Gewalt oder den Ausfall
von Zuschüssen behalten wir uns vor. Ebenso Programmänderungen oder die Absage
eines Angebotes.
Versicherung: Jede/r TeilnehmerIn unserer Angebote ist unfallversichert und bei einer
Aufsichtspflichtverletzung haftpflichtversichert. Bei Inlandsreisen besteht keine
Krankenversicherung über die Lebenshilfe Breisgau. Bei Auslandreisen haben Sie die
Möglichkeit, eine Auslandskrankenversicherung über das Anmeldformular abzuschließen.
Für nicht in ihrer Verantwortung liegende Unregelmäßigkeiten, insbesondere auf der
Fahrt und am Zielort, übernimmt die Lebenshilfe Breisgau keine Haftung.
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Zuschüsse: Mögliche Zuschüsse sind in den Teilnehmerbeiträgen bereits berücksichtigt.
Bei Ihrem zuständigen Sozialamt oder Ihrer Reha-Servicestelle (in Freiburg: Heinrich-vonStephan-Str. 3, Tel.: 07 61 - 20 70 71 01) können Sie einen Antrag auf Teilhabeleistungen
nach SGB IX stellen. Wir beraten Sie gerne.
Leitung: Wir setzen bei unseren Angeboten geschulte ehrenamtliche MitarbeiterInnen
zur Leitung oder Begleitung der TeilnehmerInnen ein. Diese Personen übernehmen für
die Dauer des jeweiligen Angebotes die gesetzliche Aufsichtspflicht und die nötigen
pflegerischen Tätigkeiten. Die Leitung ist in Rücksprache mit den Offenen Hilfen
berechtigt, einzelne TeilnehmerInnen, die sich bei einem Gruppenangebot dauerhaft
nicht an getroffene Absprachen halten, auf eigene Kosten zurück zu schicken. Dies gilt
auch, wenn TeilnehmerInnen aufgrund ihrer Verhaltensweisen oder aufgrund von
Krankheit im Rahmen des Gruppenangebots nicht angemessen begleitet werden
können. Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages oder eines Teiles
desselben besteht in diesem Fall nicht.
Bitte beachten Sie, dass unsere MitarbeiterInnen nur dann auf gesundheitliche
Einschränkungen und andere Besonderheiten der TeilnehmerInnen eingehen können,
wenn diese vorab auf schriftlichem Wege an uns weitergegeben wurden. Bitte teilen
Sie uns daher mit, was für einen reibungslosen Ablauf der Angebote wichtig sein
könnte.
Eine ständige Betreuung und Aufsicht für einzelne Personen ist ausschließlich dann
möglich, wenn dies rechtzeitig vor Angebotsbeginn zwischen dem Veranstalter und
dem/der TeilnehmerIn abgesprochen wurde. Anfallende Mehrkosten müssen von den
TeilnehmerInnen getragen werden. Die Angebote der Lebenshilfe Breisgau halten
keine Nachtwache vor. Bei allen Reisen gibt es jedoch eine Rufbereitschaft.
Bitte beachten Sie:
Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahme von unserer Seite auch kurzfristig abgesagt
werden kann, wenn nicht genügend ehrenamtliche MitarbeiterInnen gefunden werden
oder diese kurzfristig absagen müssen. Sie sollten für diesen Fall Alternativen vorhalten.
Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen zurück erstattet.
Breisgau gemeinnützige GmbH
Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH · Freizeit und Bildung
Belchenstraße 2 A · 79115 Freiburg
Telefon: 07 61 - 47 99 98-0 · Fax: 0761 - 47 99 98-13
[email protected]
Impressum
Herausgegeben von der
Lebenshilfe Breisgau gemeinnützige GmbH
Redaktion: Beate Himmelspach, Bernadette Walter, Clemens Kern,
Kerstin Schlechtendahl, Petra Natolino
Grafik & Satz: ce.bra-atelier für werbung – Annette Pfau, Bötzingen
Druck:
Druckerei Weis/Lavori Verlag · Haus zur Medienwirtschaft, Freiburg i. Br.
© 2015/2016 Lebenshilfe Breisgau
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BITTE UNTERSTÜTZEN SIE UNSEREN KATALOG
DURCH IHRE SPENDE!
Die Kosten für unseren Katalog betragen dieses Jahr wieder mehrere
Tausend Euro.
Wir freuen uns, wenn Sie mit einer Spende helfen, ihn zu finanzieren.
Sie können den beigefügten Überweisungsträger nutzen und einen Betrag
eintragen, der Ihnen angemessen erscheint. Vielen Dank!
Die Bankverbindung der Lebenshilfe Breisgau:
Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE 19 6602 0500 0008 7730 00
BIC:
BFSWDE33KRL
Unterstützen Sie Ihre Lebenshilfe vor Ort –
durch Spenden oder Mitgliedschaft!
n
Wünschen Sie sich mehr Verständnis und Toleranz im täglichen Umgang
mit Menschen mit Behinderung?
n Möchten Sie etwas gegen Benachteiligung und Ausgrenzung von Menschen
mit Behinderung machen?
n Möchten Sie mithelfen, dass Eltern und Angehörige von Menschen mit
Behinderung begleitet und entlastet werden?
n Empfinden Sie menschliche Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Bereicherung
unserer Gesellschaft?
n Liegt Ihnen das Lebensrecht aller Menschen am Herzen und möchten Sie
verhindern, dass dieses Recht in Frage gestellt wird?
n Wollen Sie die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an möglichst allen
gesellschaftlichen Entwicklungen und Entscheidungen?
n Und sind Sie überzeugt, dass langfristig nur eine starke Gemeinschaft
Gleichgesinnter die Interessen von Menschen mit Behinderung und ihren
Familien wirksam vertreten kann?
Dann gibt es viele Gründe, Ihre Lebenshilfe vor Ort zu unterstützen.
Und bestimmt haben Sie auch noch Ihre ganz eigenen!
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Lebenshilfe für Menschen mit
Behinderungen Freiburg i.Br. und Umgebung e.V. interessieren,
wenden Sie sich bitte an: Susie Jensen, [email protected]
Telefon: 07 61 - 47 99 98 081
Wenn Sie sich für eine Mitgliedschaft in der Lebenshilfe Kreisvereinigung
Emmendingen e.V. interessieren, wenden Sie sich bitte an:
Florian Ruder, [email protected]
Telefon: 07 64 1 - 9 33 41 200
Die Mitgliedsanträge können Sie gerne auch von unserer Homepage
www.lebenshilfe-breisgau.de herunterladen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse!!!