Großbritannien / Vereinigtes Königreich - Robert
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Großbritannien / Vereinigtes Königreich - Robert
Großbritannien / Vereinigtes Königreich Reisehinweise des Auswärtigen Amts Einreisebestimmungen Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis oder vorläufigen Reisepass ist möglich. Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass es bei alten Kinderausweisen ohne Foto zu Problemen bei der Einreise kommen kann – es wird daher die Ausstellung eines Passes mit Foto empfohlen. Der deutsche Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Die gleichen Bestimmungen gelten für die Einreise auf die Kanalinseln und Isle of Man. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten. Besondere Zollvorschriften Haustier-Verkehrsregelung, Pet Travel Scheme (PETS)) Bei Haustieren, die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme (PETS) entsprechen, besteht nach wie vor eine sechsmonatige Quarantänefrist. Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen, gegen Tollwut geimpft und einer Blutuntersuchung unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und zwar in dieser Reihenfolge.Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf. Hunde und Katzen dürfen in den sechs Monaten vor der Einführung in das Vereinigte Königreich nicht außerhalb der EU oder der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein. 24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die Beförderung in das Vereinigte Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen müssen Hunde und Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EUHeimtierausweis eingetragen werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm bzw. www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/pets/procedures/support-info/routes_europe.htm Pflanzen Reisende aus EU Ländern, außer Kanarische Inseln, können Pflanzen, die frei von Symptomen von Schädlingsbefall oder Krankheit sind, zum privaten Gebrauch mitführen, sofern sie in einem EU Land erzeugt wurden.Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health Division, Foss House, King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01 2PX. Besondere strafrechtliche Bestimmungen Waffen Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die Folge. Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch verschärft worden. Der Besitz, die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen sind seitdem verboten: Großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen, selbstladende und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer anderen Waffe umgebaut worden sind, Streumunition. Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels. Medizinische Hinweise Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche. Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur Verfügung. Gesetzlich versicherteTouristen aus EU-Staaten, die während ihrer Reise in Großbritannien einen Arzt benötigen, müssen die European Health Insurance Card (EHIC) vorlegen. Die EHIC finden Sie in der Regel auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte oder Sie können sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Bisher reichte die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses, um über den National Health Service eine kostenlose Behandlung zu erhalten. Es wird zudem dringend empfohlen, vor der Reise eine private Auslands-Reise-Krankenversicherung abzuschließen. Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen. Mitnahme von Arzneimitteln Wenn Sie Arzneimittel nach Großbritannien mitbringen möchten, erkundigen Sie sich bitte im Voraus, dass diese lizenziert sind. Transportieren Sie die Arzneimittel stets in einem korrekt beschrifteten Behälter, wie sie vom Apotheker ausgehändigt werden. Anderenfalls bringen Sie ein ärztliches Schreiben oder einen Krankenbericht mit, in dem die verschriebenen Arzneimittel aufgeführt sind, für den Fall, dass Sie vom Zollbeamten befragt werden oder Sie Nachschub brauchen. Bitte denken Sie daran, dass manche Arzneimittel, die in anderen Ländern nicht rezeptpflichtig sind, in Großbritannien eventuell rezeptpflichtig sind und umgekehrt. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor. Auswärtiges Amt Bürgerservice Arbeitseinheit 040 D-11013 Berlin Tel.: (030) 5000-2000 Fax: (030) 5000-51000 Die jeweils aktuelle Version der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts finden Sie im Internet unter http://www.diplo.de. Allgemeine Reiseinformationen Zeitunterschied Ganzjährig 1 Stunde Zeitunterschied zwischen BRD und GB (z. B. 15:00 Uhr BRD entspricht 14:00 Uhr in GB). Währung/Zahlungsmittel 1 britisches Pfund (£) = 100 Pence = 1,17 € (Stand 04/13) Banknoten: £5, £10, £20, £50, £100 Münzen: £1, 50p, 20p, 10p, 5p, 2p, 1p Telefon D GB: Vorwahl 0044 GB D: Vorwahl 0049 Notrufe Feuerwehr/Krankenwagen/Polizei: 999 (und neu auch 112) Elektrische Anschlüsse 240V, 50Hz (Wechselstrom); Adapter notwendig (in Elektrogeschäften erhältlich oder teilweise im Hotel) Allgemeine Öffnungzeiten Banken: Mo - Fr 09.15 – 16.00 Uhr Geschäfte: Mo - Sa 09.00 – 17.30 Uhr (in größeren Geschäften und Shoppingcentren meist länger) Post: Mo – Fr 09.00 – 17.30 Uhr und Sa 09.00 – 12.30 Uhr Museen: Mo – Sa 10.00 – 17.00 Uhr und So 14.00 – 17.00 Uhr Pubs: Mo – Sa 11.00 – 14.30 Uhr + 17.00 Uhr – 23.00 Uhr und So 12.30 Uhr – 14.30 Uhr + 18.30 Uhr – 23.00 Uhr (Mindestalter 18 Jahre) Sonstiges Seit Juli 2007 gilt in Großbritannien ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Restaurants, Pubs, Cafés und öffentlichen Verkehrsmitteln. Zuständige deutsche Auslandsvertretungen: 1) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in London: Embassy of the Federal Republic of Germany, 23 Belgrave Square, London, SW1X 8PZ. Telefon: (0044 20) 78 24 13 00, Fax: (0044 20) 78 24 14 35, Internet: www.london.diplo.de 2) Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Edinburgh: Consulate General of the Federal Republic of Germany, 16 Eglinton Crescent, Edinburgh, EH12 5DG, Scotland. Telefon: (0044 131) 337 23 23, Fax: (0044 131) 346 15 78, Internet: www.edinburgh.diplo.de, E-Mail: [email protected] . Links für die Reisevorbereitung: www.visitbritain.com/de www.visitscotland.com Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Der Herausgeber übernimmt keine Haftung!