Großbritannien / Vereinigtes Königreich - Robert

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Großbritannien / Vereinigtes Königreich - Robert
Großbritannien / Vereinigtes Königreich
Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen
Reisepass oder Personalausweis. Eine Mindestgültigkeit des Passes oder Personalausweises ist nicht
erforderlich. Die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis oder vorläufigen Reisepass ist
möglich. Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt. Das Auswärtige Amt weist
darauf hin, dass es bei alten Kinderausweisen ohne Foto zu Problemen bei der Einreise
kommen kann – es wird daher die Ausstellung eines Passes mit Foto empfohlen. Der deutsche
Kinderreisepass wird ebenfalls anerkannt. Es bestehen keine besonderen Vorschriften für
alleinreisende Minderjährige oder bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil. Die
gleichen Bestimmungen gelten für die Einreise auf die Kanalinseln und Isle of Man.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden
Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie
einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 Britischen Pfund pro illegal Einreisendem belegt. Bei
Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Besondere Zollvorschriften
Haustier-Verkehrsregelung, Pet Travel Scheme (PETS))
Bei Haustieren, die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme (PETS) entsprechen,
besteht nach wie vor eine sechsmonatige Quarantänefrist.
Hunde (auch Führ- und Hörhunde) und Katzen können unter bestimmten Bedingungen aus
Deutschland in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, ohne zunächst unter Quarantäne gestellt
zu werden. Hierzu müssen sie mit einem Mikrochip versehen, gegen Tollwut geimpft und einer
Blutuntersuchung unterzogen werden und einen EU-Heimtierausweis ausgestellt bekommen, und
zwar in dieser Reihenfolge.Im Rahmen des PETS besteht eine Sechs-Monate-Wartefrist ab dem Tag
der Blutprobe, bevor das Heimtier ins Vereinigte Königreich einreisen darf. Hunde und Katzen dürfen
in den sechs Monaten vor der Einführung in das Vereinigte Königreich nicht außerhalb der EU oder
der aufgelisteten Nicht-EU-Länder gewesen sein. 24 bis 48 Stunden vor der Abfertigung für die
Beförderung in das Vereinigte Königreich in zugelassenen Verkehrsunternehmen müssen Hunde und
Katzen gegen Zecken und Bandwürmer behandelt werden. Diese Behandlung muss in den EUHeimtierausweis eingetragen werden. Weitere Informationen finden Sie unter
www.britischebotschaft.de/de/embassy/agriculture/pets.htm bzw.
www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/pets/procedures/support-info/routes_europe.htm
Pflanzen
Reisende aus EU Ländern, außer Kanarische Inseln, können Pflanzen, die frei von Symptomen von
Schädlingsbefall oder Krankheit sind, zum privaten Gebrauch mitführen, sofern sie in einem EU Land
erzeugt wurden.Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat
vorgelegt werden. Informationen darüber erteilt die zuständige Plant Health Division, Foss House,
King’s Pool, 1-2 Peasholm Green, York, England Y01 2PX.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Waffen
Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben
werden können, verboten: CS-Gas Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender
Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm. Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich
Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise auf einem britischen
Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine
Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geldstrafe sind in der Regel die
Folge.
Darüber hinaus ist das britische Waffenrecht im Jahre 1997 drastisch verschärft worden. Der Besitz,
die Einfuhr, der Erwerb, der Kauf, die Herstellung, der Verkauf und die Weitergabe folgender Waffen
sind seitdem verboten: Großkalibrige Handfeuerwaffen, kleinkalibrige Handfeuerwaffen, selbstladende
und automatische Gewehre, Waffen der o.g. Art, die zu einer anderen Waffe umgebaut worden sind,
Streumunition.
Dieses gilt auch beim Durchqueren des Eurotunnels.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für
Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und
Jugendliche.
Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens (National Health
Service) stehen Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich, im Notfall aber auch Touristen zur
Verfügung. Gesetzlich versicherteTouristen aus EU-Staaten, die während ihrer Reise in
Großbritannien einen Arzt benötigen, müssen die European Health Insurance Card (EHIC) vorlegen.
Die EHIC finden Sie in der Regel auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte oder Sie können
sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern. Bisher reichte die Vorlage eines Personalausweises oder
Reisepasses, um über den National Health Service eine kostenlose
Behandlung zu erhalten. Es wird zudem dringend empfohlen, vor
der Reise eine private Auslands-Reise-Krankenversicherung
abzuschließen.
Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der
Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland unter der
Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie von Ihrer
Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Mitnahme von Arzneimitteln
Wenn Sie Arzneimittel nach Großbritannien mitbringen möchten, erkundigen Sie sich bitte im Voraus,
dass diese lizenziert sind. Transportieren Sie die Arzneimittel stets in einem korrekt beschrifteten
Behälter, wie sie vom Apotheker ausgehändigt werden. Anderenfalls bringen Sie ein ärztliches
Schreiben oder einen Krankenbericht mit, in dem die verschriebenen Arzneimittel aufgeführt sind, für
den Fall, dass Sie vom Zollbeamten befragt werden oder Sie Nachschub brauchen. Bitte denken Sie
daran, dass manche Arzneimittel, die in anderen Ländern nicht rezeptpflichtig sind, in Großbritannien
eventuell rezeptpflichtig sind und umgekehrt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht
übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen
vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im
Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich
zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die
Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes
wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit
Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das
Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (030) 5000-2000
Fax: (030) 5000-51000
Die jeweils aktuelle Version der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen
Amts finden Sie im Internet unter http://www.diplo.de.
Allgemeine Reiseinformationen
Zeitunterschied
Ganzjährig 1 Stunde Zeitunterschied zwischen BRD und GB (z. B. 15:00 Uhr BRD entspricht 14:00
Uhr in GB).
Währung/Zahlungsmittel
1 britisches Pfund (£) = 100 Pence = 1,17 € (Stand 04/13)
Banknoten: £5, £10, £20, £50, £100
Münzen: £1, 50p, 20p, 10p, 5p, 2p, 1p
Telefon
D  GB: Vorwahl 0044
GB  D: Vorwahl 0049
Notrufe
Feuerwehr/Krankenwagen/Polizei:
999 (und neu auch 112)
Elektrische Anschlüsse
240V, 50Hz (Wechselstrom); Adapter notwendig (in Elektrogeschäften erhältlich oder teilweise im
Hotel)
Allgemeine Öffnungzeiten
Banken: Mo - Fr 09.15 – 16.00 Uhr
Geschäfte: Mo - Sa 09.00 – 17.30 Uhr (in größeren Geschäften und Shoppingcentren meist länger)
Post: Mo – Fr 09.00 – 17.30 Uhr und Sa 09.00 – 12.30 Uhr
Museen: Mo – Sa 10.00 – 17.00 Uhr und So 14.00 – 17.00 Uhr
Pubs: Mo – Sa 11.00 – 14.30 Uhr + 17.00 Uhr – 23.00 Uhr und So 12.30 Uhr – 14.30 Uhr + 18.30 Uhr
– 23.00 Uhr (Mindestalter 18 Jahre)
Sonstiges
Seit Juli 2007 gilt in Großbritannien ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden,
Restaurants, Pubs, Cafés und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Zuständige deutsche Auslandsvertretungen:
1) Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in London:
Embassy of the Federal Republic of Germany, 23 Belgrave Square, London, SW1X 8PZ.
Telefon: (0044 20) 78 24 13 00, Fax: (0044 20) 78 24 14 35, Internet: www.london.diplo.de
2) Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Edinburgh:
Consulate General of the Federal Republic of Germany, 16 Eglinton Crescent, Edinburgh,
EH12 5DG, Scotland.
Telefon: (0044 131) 337 23 23, Fax: (0044 131) 346 15 78, Internet: www.edinburgh.diplo.de, E-Mail:
[email protected] .
Links für die Reisevorbereitung:
www.visitbritain.com/de
www.visitscotland.com
Diese Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben ohne Gewähr.
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