ZIM Infobroschüre Kooperationsprojekte

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ZIM Infobroschüre Kooperationsprojekte
Innovationspolitik, Informationsgesellschaft,
Telekommunikation
Herausgeber:
Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
www.bmwi.de
Gestaltung:
AiF · Geschäftsstelle Berlin
Zentrales Innovations­
programm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
www.zim-bmwi.de
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
Programmziel
Fördergegenstand
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm
­Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und
Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks
und der unternehmerisch tätigen freien Berufe,
nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zum
Wachstum der Unternehmen verbunden mit der
Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer
Produkte, Verfahren oder technischer Dienst­
leistungen ohne Einschränkung auf bestimmte
Technologien und Branchen.
Die Förderung von Kooperationsprojekten soll
dazu beitragen,
KF
33 KMU zu mehr Anstrengungen für marktorientierte Forschung, Entwicklung und Innovationen anzuregen,
33 mit Forschung und Entwicklung verbundene
technische und wirtschaftliche Risiken von
technologiebasierten Projekten zu mindern,
33 FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Innovationen umzusetzen,
33 die Zusammenarbeit von KMU und Forschungseinrichtungen zu stärken und den
Technologietransfer auszubauen,
33 das Engagement von KMU für FuE-Koopera­
tionen zu erhöhen,
33 das Innovations- und Kooperationsmanagement in KMU zu verbessern.
VP
Gefördert werden:
KU
KA
E
FuE-Kooperationsprojekte von mindestens
einem KMU und weiteren Unternehmen
FuE-Kooperationsprojekte von jeweils mindestens einem KMU und einer Forschungs­
einrichtung einschließlich
technologieübergreifender FuE-Verbund­
pro­jekte von mindestens vier KMU und
mindes­tens zwei Forschungseinrichtungen
FuE-Projekte von KMU mit der Vergabe
eines FuE-Auftrags an einen Forschungs­
partner
Einstiegsprojekte
einzelbetriebliche FuE-Projekte bisher
nicht inno­vierender KMU
Zur Umsetzung der FuE-Projekte können inno­
vationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU zusätzlich gefördert werden:
DL
Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der
Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
KU
KU
FuE-Kooperationsprojekte von KMU
Förderbedingungen
Zuwendungsfähige Projektkosten
Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte
zwischen KMU und weiteren Unter­nehmen, die in
einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt
werden und bei denen alle Partner innovative
Leistungen erbringen.
33 Personaleinzelkosten
33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
(max. 25 % der Personaleinzelkosten)
33 Übrige Kosten
(pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten;
bei transnationalen Projekten bis 120 %)
Bei bilateralen FuE-Kooperationsprojekten dürfen
auf einen Partner nicht mehr als 70 % der zuwendungsfähigen Kosten entfallen. Bei Projekten mit
mehr als zwei Partnern darf ein KMU nicht mehr
als 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten
beanspruchen.
Die FuE-Kooperationsprojekte müssen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig
erhöhen und damit neue Markchancen eröffnen
und Arbeitsplätze schaffen oder sichern.
Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame
Interessen an der und Potenziale zur Durchführung des FuE-Kooperationsprojekts, jedoch kein
Auftragsverhältnis. Jedes antragsberechtigte
Unternehmen stellt für sein Teilprojekt einen
Förderantrag.
Kooperationspartner können auch Unternehmen
sein, die nicht antragsberechtigt sind, z.B. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen oder
ausländische Unternehmen.
Maximal zuwendungsfähige Kosten pro KMU und
Teil­projekt: 350.000 €
Zuwendung
Die Förderung erfolgt bezogen auf die
zuwendungs­fähigen Kosten bis zu folgenden
Fördersätzen:
45 % für kleine Unternehmen*
in den alten Bundesländern
50 % für kleine Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
40 % für mittlere Unternehmen*
in den alten Bundesländern
45 % für mittlere Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
* Definition siehe Seite 18
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
KF
KF
FuE-Kooperationsprojekte
von jeweils ­min­des­tens einem KMU und einer
Forschungs­einrichtung
Förderbedingungen
Zuwendungsfähige Projektkosten
Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von
mindestens einem KMU und mindestens einer Forschungseinrichtung, die in einer ausgewogenen
Partnerschaft durchgeführt werden und bei denen
alle Partner innovative Leistungen erbringen.
33 Personaleinzelkosten
33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
(max. 25 % der Personaleinzelkosten)
33 Übrige Kosten als Pauschale bezogen auf die
Personaleinzelkosten
KMU: bis 100 %
Forschungseinrichtung: bis 75 %
Bei bilateralen FuE-Kooperationsprojekten dürfen auf das KMU nicht mehr als 70 % und auf die
Forschungseinrichtung nicht mehr als 50 % der
zuwendungsfähigen Projektkosten beider Partner
entfallen. Bei FuE-Kooperationsprojekten mit mehr
als zwei Partnern dürfen auf einen Partner nicht
mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projekt­
kosten entfallen.
Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame
Interessen an der und Potenziale zur Durchführung des FuE-Kooperationsprojekts, jedoch kein
Auftragsverhältnis. Jeder antragsberechtigte Partner stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag.
Kooperationspartner können auch nicht antragsberechtigte Unternehmen und/oder ausländische
Forschungseinrichtungen sein.
Maximal zuwendungsfähige Kosten pro KMU und
Teil­projekt: 350.000 €
Zuwendung
Die Förderung erfolgt bezogen auf die
zuwendungs­fähigen Kosten bis zu folgenden
Fördersätzen:
33 KMU
45 % für kleine Unternehmen*
in den alten Bundesländern
50 % für kleine Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
40 % für mittlere Unternehmen*
in den alten Bundesländern
45 % für mittlere Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
33 Forschungseinrichtung
100 % wenn sie sich das Recht auf Veröffent­
lichung und Verbreitung der
­Forschungsergebnisse vorbehält und
diskriminierungsfrei ausübt
Maximale Zuwendung pro Forschungs­
einrichtung und Teil­projekt: 175.000 €
* Definition siehe Seite 18
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
VP
VP
Technologieübergreifende FuE-­Verbundprojekte
von mindestens vier KMU und mindestens zwei
Forschungsein­richtungen
Förderbedingungen
Zuwendungsfähige Projektkosten
Gefördert werden FuE-Verbundprojekte von
mindestens vier KMU und mindestens zwei Forschungseinrichtungen, die in disziplinübergreifender Zusammenarbeit unterschiedliche Technologien integrieren.
33 Personaleinzelkosten
33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
(max. 25 % der Personaleinzelkosten)
33 Übrige Kosten als Pauschale bezogen auf die
Personaleinzelkosten
KMU: bis 100 %
Forschungseinrichtung: bis 75 %
Bei FuE-Verbundprojekten dürfen auf einen Partner nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen
Projektkosten aller Partner entfallen.
Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame
Interessen an der Durchführung des FuE-Verbundprojekts, jedoch kein Auftragsverhältnis. Jeder
antragsberechtigte Partner stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag.
Kooperationspartner können auch nicht antragsberechtigte Unternehmen und/oder ausländische
Forschungseinrichtungen sein.
Die maximal zuwendungsfähigen Kosten für das
Gesamtprojekt ergeben sich aus der Anzahl der
Kooperationspartner multipliziert mit 350.000 €.
Zuwendung
Die Förderung erfolgt bezogen auf die
zuwendungs­fähigen Kosten bis zu folgenden
Fördersätzen:
33 KMU
45 % für kleine Unternehmen*
in den alten Bundesländern
50 % für kleine Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
40 % für mittlere Unternehmen*
in den alten Bundesländern
45 % für mittlere Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
33 Forschungseinrichtung
100 %
Die maximale Zuwendung für das Gesamtprojekt
ist auf 2.000.000 € begrenzt. Förderobergrenzen
für die einzelnen Teilprojekte gibt es nicht.
* Definition siehe Seite 18
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
KA
KA
FuE-Projekte
von KMU mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an
einen Forschungspartner
Förderbedingungen
Zuwendungsfähige Projektkosten
Gefördert werden FuE-Projekte von KMU, die mit
der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner verbunden sind.
33 Personaleinzelkosten
33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
33 Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der
Personaleinzelkosten)
Der Anteil der (des) Forschungspartner(s) muss
mindestens 30 % und darf höchstens 70 % der
zuwendungsfähigen Personenmonate des Gesamtprojekts betragen.
Maximal zuwendungsfähige Kosten: 350.000 €
Zuwendung
Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Auftragsverhältnis. Den Förderantrag stellt das KMU, das
den FuE-Auftrag bezahlt.
Auftragnehmer können auch ausländische Forschungspartner sein.
Die Förderung erfolgt bezogen auf die
zuwendungs­fähigen Kosten bis zu folgenden
Fördersätzen:
40 % für kleine Unternehmen*
in den alten Bundesländern
45 % für kleine Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
35 % für mittlere Unternehmen*
in den alten Bundesländern
35 % für mittlere Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
* Definition siehe Seite 18
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
E
E
Einstiegsprojekte
einzelbetriebliche FuE-Projekte bisher nicht
innovierender KMU
Förderbedingungen
Zuwendungsfähige Projektkosten
Gefördert werden einzelbetriebliche FuEProjekte zur Entwicklung betriebsinterner
Innovationskompetenz und zur Mobilisierung und
Vorbereitung eines bisher nicht innovierenden
KMU auf künftige FuE-Kooperationsprojekte und
Teilnahme an innovativen Netzwerken.
33 Personaleinzelkosten
33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
(max. 25 % der Personaleinzelkosten)
33 Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der
Personaleinzelkosten)
Maximal zuwendungsfähige Kosten: 350.000 €
Das KMU muss eine mindestens fünfjährige
Geschäftstätigkeit nachweisen und erstmals oder
nach fünf Jahren wieder eigene Forschung und
Entwicklung betreiben wollen.
Ziel des Projekts muss eine nachhaltige Stärkung
der Wirtschaftskraft des Unternehmens sein, die
sich aus der Vermarktung der Ergebnisse des FuEProjekts ergibt.
Zuwendung
Die Förderung erfolgt bezogen auf die
zuwendungs­fähigen Kosten bis zu folgenden
Fördersätzen:
40 % für kleine Unternehmen*
in den alten Bundesländern
45 % für kleine Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
35 % für mittlere Unternehmen*
in den alten Bundesländern
35 % für mittlere Unternehmen*
in den neuen Bundesländern
* Definition siehe Seite 18
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
DL
Innovationsunterstützende Dienst- und
­Beratungsleistungen
Förderbedingungen
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Leistungen externer Dritter zur
Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung
der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte.
Kosten für vorgenannte Leistungen Dritter:
max. 50.000 €
Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, deren
FuE-Projekt bewilligt wurde.
Zu den förderfähigen Leistungen Dritter gehören
beispielsweise:
Betriebsführungsberatung
tech­nische Unterstützung
Technologietransferdienste
Ausbildung
Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb
und dem Schutz von und dem Handel mit Rechten
an geistigem Eigentum sowie bei Lizenz­ver­ein­
barungen
Beratung bei der Nutzung von Normen
Büroflächen
Datenbanken
Fachbüchereien
Marktforschung
Nutzung von Laboratorien
Güte­zeichen, Tests und Zertifizierungen
Anträge auf Förderung dieser Leistungen können
bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des
FuE-Projekts gestellt werden.
Zuwendung
50 % der zuwendungsfähigen Kosten
DL
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
Förder­vor­aus­setzungen
FuE-Projekte können gefördert werden, wenn sie
• nicht ohne Förderung oder nur mit deutlichem
Zeit­­verzug realisiert werden könnten,
• mit einem erheblichen technischen Risiko
behaftet sind,
• die Wettbewerbsfähigkeit der KMU nachhaltig
erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern,
• auf Ergebnisse abzielen, die mit ihren Funktionen und Parametern die bisherigen Produkte,
Verfahren oder technischen Dienstleistungen
deutlich übertreffen und sich am internatio­na­
len Stand der Technik orientieren,
• das technologische Leistungsniveau und die
Inno­vationskompetenz der KMU durch den
Einstieg in ein neues T
­ ech­nologiefeld oder eine
Kombination von modernen Technologie­n
erhöhen.
Das FuE-Projekt darf nicht
• im Rahmen anderer Förderungen unterstützt,
• vor bestätigtem Antragseingang begonnen,
• im Auftrag Dritter durchgeführt werden.
Zwischen den beteiligten Partnern ist eine Kooperationsvereinbarung bzw. ein FuE-Vertrag abzuschließen, der jedoch nicht vor dem bestätigten
Antragseingang wirksam werden darf.
Bei den Partnern darf es sich nicht um Partner­
unternehmen oder ver­bundene Unternehmen
gemäß der EU-Definition handeln.
Innovationsunterstützende Dienst- und
Beratungsleistungen dürfen nicht im Rahmen
anderer Förderungen unterstützt werden und die
entsprechenden Aufträge dürfen nicht vor dem
bestätigten Antragseingang vergeben werden.
Die KMU müssen
• über ausreichend qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal verfügen oder
Neueinstellungen vorsehen oder
das eigene Personal durch vertraglich geregelte zeitweilige Personalaufnahmen aus Forschungseinrichtungen verstärken,
• nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt
durch die verbleibende Personalkapazität den
weiteren Geschäfts­gang im Unternehmen
sicherstellen können,
• die Gründung ab­ge­schlossen haben und in der
Lage sein, den erforder­lichen finanziellen
Eigenanteil aufzubringen,
• vorausgegangene Förderprojekte ordnungs­
gemäß abgeschlossen haben und ihrer
Verwertungs­pflicht nachgekommen sein.
Die KMU/Forschungseinrichtungen müssen über
ein geordnetes Rech­nungs­wesen verfügen.
Über ihr Vermögen darf kein Insolvenz­ver­fah­ren
beantragt oder eröffnet sein.
Am FuE-Projekt mitarbeitende Personen können
gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte
Qualifikation und Beschäftigung belegt und anerkannt werden kann.
Sie können nicht gefördert werden, wenn
• sie im Rahmen anderer Förderprogramme
unterstützt werden, wenn diese Förderung in
den Bewilligungs­zeitraum fällt und arbeitszeitmäßig eine Doppelförderung darstellen w
­ ürde,
• sie durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen,
Lohn­kosten­­zuschüsse oder vergleichbare Maß­
nah­men finanziert werden,
• in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes
Personal (oh­ne Ersatzpersonal) eingesetzt werden soll.
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
Antragsberechtigte
33 Unternehmen aller Rechtsformen mit
−− Geschäftsbetrieb in Deutschland,
−− weniger als 250 Mitarbeitern und
−− max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max.
43 Mio. € Jahresbilanz,
die den weiteren Kriterien der Definition der
Kleinst­unternehmen sowie der kleinen und
mittleren Unternehmen gemäß Empfehlung der
EU-Kommission vom 6. Mai 2003 genügen.
Weitere Informationen unter www.zim-bmwi.de
KMU-Definition1
Beschäftigte
Jahresumsatz
oder
Jahresbilanzsumme
kleine
Unternehmen
mittlere
Unternehmen
unter 50
unter 250
bis 10 Mio. €
bis 50 Mio. €
bis 10 Mio. €
bis 43 Mio. €
Bei Antragstellern, die in einer Unternehmensgruppe eingebundenen sind, gelten die entsprechenden Werte der Unternehmensgruppe.
vollständige Definition: Amtsblatt der EU Nr. L 124 v. 20.5.2003
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33 Forschungseinrichtungen aus Deutschland
als Ko­ope­­­rations­partner von antragstellenden
KMU (bei KF/VP):
öffentliche Forschungseinrichtungen:
Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen
und ­deren Ein­richtungen
Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft
Institute der Wilhelm-Leibniz-­Gemeinschaft,
der Max-Planck-Gesellschaft und der
Fraunhofer-Gesellschaft
private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, sofern
−− deren wissenschaftliche Kompetenz allgemein anerkannt ist, durch wissenschaftliche Vorlaufforschung erhalten wird und
über einen längeren Zeitraum Leistungen
der industriellen Forschung erbracht worden sind, die qualitativ mit denen der
öffentlichen Forschungseinrichtungen vergleichbar sind,
−− diese über ausreichendes, qualifiziertes wissenschaftlich-technisches FuE-Personal mit
einem Anteil von mindestens 50 % an den
Gesamtbeschäftigten (mindestens zehn Personen) verfügen und die notwendige technische Infrastruktur aufweisen und
−− diese mehr als 50 % ihrer wirtschaftlichen
Wertschöpfung aus der Durchführung von
Forschungsaufträgen oder öffentlichen
FuE-Projekten erzielen.
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Fördermodul Kooperationsprojekte
Antrags- und Bewilligungsverfahren
Die Antragstellung ist formgebunden. Antragsformulare sind im Internet unter www.zim-bmwi.de
oder in Papierform kosten­los beim Projektträger,
der AiF-Geschäfts­stelle Berlin, erhältlich.
Anträge können ab dem 1.7.2008 bis zum 31.12.2013
laufend gestellt ­werden.
Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich
von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab. Potenzielle Antragsteller können
sich vor Antragstellung beim Projektträger beraten bzw. eine Projektskizze prüfen lassen.
Anträge sind zu richten an:
AiF-Geschäftsstelle Berlin
Tschaikowskistraße 49
13156 Berlin
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zim-bmwi.de
Über die Förderung entscheidet das BMWi auf
Vorschlag des Pro­jekt­­trägers. Ein Anspruch des
Antrag­stellers auf Gewährung einer Zuwendung
besteht nicht.
Als Antrag sind einzureichen::
• Antragsformular mit den Anlagen
−− Angaben zu den Kooperationspartnern
−− Darstellung des Antragstellers
−− rechtliche Erklärungen
−− Auflistung der Förderungen in anderen
­Programmen in den letzten drei Jahren
bei KMU zusätzlich:
−− aktueller Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung
−− Erklärung zur Einstufung als KMU
bei privaten Forschungseinrichtungen
zusätzlich:
−− Vereinsregisterauszug, Satzung,
Mitgliederliste
−− aktueller Handelsregisterauszug bei einer
gemeinnützigen GmbH
−− Nachweis der Gemeinnützigkeit
• Darstellung des Projektinhalts
−− Beschreibung der Zielstellung des Projekts
und seiner Wirkungen (Verwertungsplan),
−− Planung des Arbeitsablaufs,
−− Entwurf der Kooperationsvereinbarung.
• Untersetzung der beantragten Förderung
−− Personal- und Kostenplanung
−− Angaben zur Bonität und Finanzierung des
Eigenanteils
• Konzept für die Erfolgskontrolle.
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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Projektträger
AiF · Geschäftsstelle Berlin
Tschaikowskistraße 49, 13156 Berlin
Telefon: 030 48163-451, Fax: 030 48163-402
E-Mail: [email protected]
Internet:www.zim-bmwi.de
Ansprechpartner
Für eine kostenlose Beratung wenden Sie sich bitte
an folgende Mitarbeiter:
KU, E, DL
Thomas Dietrich
Telefon: 030 48163-460
E-Mail: [email protected]
KF/VP, KA, DL
Dr. Klaus-Rüdiger Sprung
Telefon: 030 48163-484
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen: www.zim-bmwi.de
• Förderrichtlinie
• Aktuelles zum Förderprogramm
• Veranstaltungshinweise
• Downloads u.a. für Antrags- und Abrechnungsunterlagen, Infomaterial
• Hinweise und Hilfe zur Einstufung als KMU
• Beispiele geförderter Projekte
• Informationen zum Fördermodul
Netzwerkprojekte
Fördermodul Kooperationsprojekte
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