Fragen und Antworten (FAQ) zum Gemüseabo der Genossenschaft

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Fragen und Antworten (FAQ) zum Gemüseabo der Genossenschaft
Fragen und Antworten (FAQ)
zum Gemüseabo der Genossenschaft Stadtlandnetz Uster
Gemüse ohne Genossenschaftsmitglied
F:
A:
Kann ich auch nur das Gemüse
Ja, das ist möglich. Genossenschaftsbeziehen ohne Genossenschaftsmitglieder profitieren jedoch von
mitglied zu werden?
vergünstigten Preisen.
Zunächst keine individuelle Gemüsewahl
F:
A:
Kann die Gemüselieferung
Momentan ist das nicht vorgesehen.
individuell zusammengestellt
Es wird geliefert was reif ist und
werden?
geerntet wird, alle Taschen haben
dieselbe Zusammensetzung. Falls in
Zukunft das Interesse besteht, kann
die Genossenschaft jedoch eine
zusätzliche Gemüsetasche im Depot
zur Verfügung stellen, aus dem
einzelne Produkte getauscht werden
können. Wenn du zum Beispiel den
Rosenkohl in deiner Gemüsetasche
nicht magst, könntest Du ihn gegen
ein anderes Gemüse in der
„Tauschtasche“ umtauschen, das
ungefähr den gleichen Wert hat
(Kartoffeln, Kopfsalat etc.).
Grosse oder kleine Gemüsetasche?
F:
Wie unterscheiden sich die kleinen
und grossen Lieferungen?
A:
Die Lieferungen unterscheiden sich
hauptsächlich in der Menge. Die
kleine enthält Gemüse für einen 1 - 2
Personen Haushalt, die grosse liefert
Gemüse für einen 3 - 5 Personen
Haushalt. Es werden wenn möglich
die gleichen Gemüsesorten geliefert.
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Wieviel Gemüse bekomme ich für mein Geld?
F:
Wieviel Gemüse enthält eine
Tasche?
A:
Das Gemüse wird nach seinem Wert
und nicht nach dem Gewicht
geliefert. So kann ein Kilogramm
Kartoffeln den gleichen Wert haben
wie 100 Gramm Nüsslisalat, obwohl
das Gewicht sich überhaupt nicht
entspricht.
Gemüse-Qualität
F:
Welche Qualität hat das Gemüse?
A:
Es handelt sich hierbei um DEMETER
Gemüse (biologisch-dynamischer
Anbau) von einem Produzentenhof
in Esslingen.
Demeter Gemüse
F:
Was ist DEMETER Gemüse?
A:
Hier findest Du eine genaue
Erklärung über die DEMETERRichtlinien.
Lieferung auch in den Ferien!
F:
Wie ist es in den Ferien, wenn ich
weg bin?
A:
Nachbarn oder Freunde freuen sich
sicher über das gute Gemüse.
Momentan gibt es noch keine
Möglichkeit, die Gemüselieferung zu
unterbrechen.
Bezahlung vierteljährlich im voraus
F:
Wie bezahle ich?
A:
Die Bezahlung erfolgt vierteljährlich
im Voraus gegen Rechnung.
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Abholen oder liefern der Gemüsetasche?
F:
Falls ich bei euch ein Gemüse-Abo
bestellen würde, kann ich das
jederzeit abholen oder wird es
geliefert?
A:
Das funktioniert so: Wenn Du ein
Gemüse-Abo beziehen möchtest,
kannst Du ein Probeabo abschliessen
(für die Dauer von 4 Wochen).
Möchtest Du das Abo danach weiter
beziehen, verlängert sich der Vertrag
bis zum Ende des Jahres. Die
Gemüse-Abos werden immer am
Dienstagvormittag in das Depot an
der Ackerstrasse 2 in Uster geliefert,
dort kann es dann bis am
Dienstagabend um 22:00 Uhr
abgeholt werden.
Gemüsetasche 1 x pro Woche
F:
Wie oft wird das Gemüse geliefert?
A:
Das Gemüse wird 1 x wöchentlich
während 33 Wochen pro Jahr
geliefert, vom 8. Mai bis am 18.
Dezember 2012.
Ab 2013 wird das Gemüse 1x
wöchentlich während 43 Wochen
pro Jahr geliefert, mit einer Pause im
Februar und März.
Freiwilligenbarbeit?
F:
Ich bin auch interessiert daran,
Freiwilligenarbeit zu leisten. Welche
Möglichkeiten gibt es da?
A:
Freiwillige sind willkommen, es gibt
immer etwas Sinnvolles zu tun.
Momentan fällt vor allem
Freiwilligenarbeit auf administrativer
Ebene an. Wir haben zur Zeit alle
zwei Wochen am Dienstagabend in
Uster um 19:00 Uhr eine Sitzung des
Kernteams. Dort werden die
Pendenzen besprochen und verteilt.
Interessierte dürfen sich also
melden. Es kann aber auch
Freiwilligenarbeit z.B. auf dem Feld
oder bei anderen Tätigkeiten, z.B.
bei der Organisation von Anlässen,
geleistet werden.
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Datenschutz
F:
Werden meine persönlichen Daten
bei StadtLandNetz Uster vertraulich
behandelt?
A:
Ja. Du meldest dich schriftlich per
Post bei uns an. Deine Angaben sind
nirgendwo öffentlich ersichtlich und
werden auch nicht an Dritte
weitergegeben.
Separate Verrechnung von Genossenschaftsbeitrag und Gemüseabo
F:
Im Falle einer GenossenschaftsMitgliedschaft: Ist mit dem Betrag
für den GenossenschaftsAnteilschein auch die
Gemüselieferung abgegolten?
A:
Der Betrag für den Anteilschein dient
dazu, der Genossenschaft Mittel zur
Verfügung zu stellen für künftige
Vorhaben, stellt in gewisser Weise
eine Kapitaleinlage dar. Diese
Zahlung ist nur einmal fällig und
zwar beim Eintritt in die
Genossenschaft. Wenn Du die
Genossenschaft als Mitglied verlässt,
wird der Betrag zurückgezahlt
gemäss den Bestimmungen in den
Statuten.
Der Betrag für das Gemüseabo wird
separat bezahlt und in vierteljährlichen Raten in Rechnung gestellt.
Auf der ersten Rechnung, die Du
bekommst, sind folgende Positionen
aufgeführt:
a.) der Einmalbetrag für den
Anteilschein (nur für
Genossenschaftsmitglieder) sowie
b.) der Betrag für das Gemüseabo.
Alle weiteren Rechnungen
(vierteljährlich) enthalten dann nur
noch den Betrag für das Gemüseabo
deiner Wahl.