Fragen und Antworten (FAQ) zum Gemüseabo der Genossenschaft
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Fragen und Antworten (FAQ) zum Gemüseabo der Genossenschaft
Fragen und Antworten (FAQ) zum Gemüseabo der Genossenschaft Stadtlandnetz Uster Gemüse ohne Genossenschaftsmitglied F: A: Kann ich auch nur das Gemüse Ja, das ist möglich. Genossenschaftsbeziehen ohne Genossenschaftsmitglieder profitieren jedoch von mitglied zu werden? vergünstigten Preisen. Zunächst keine individuelle Gemüsewahl F: A: Kann die Gemüselieferung Momentan ist das nicht vorgesehen. individuell zusammengestellt Es wird geliefert was reif ist und werden? geerntet wird, alle Taschen haben dieselbe Zusammensetzung. Falls in Zukunft das Interesse besteht, kann die Genossenschaft jedoch eine zusätzliche Gemüsetasche im Depot zur Verfügung stellen, aus dem einzelne Produkte getauscht werden können. Wenn du zum Beispiel den Rosenkohl in deiner Gemüsetasche nicht magst, könntest Du ihn gegen ein anderes Gemüse in der „Tauschtasche“ umtauschen, das ungefähr den gleichen Wert hat (Kartoffeln, Kopfsalat etc.). Grosse oder kleine Gemüsetasche? F: Wie unterscheiden sich die kleinen und grossen Lieferungen? A: Die Lieferungen unterscheiden sich hauptsächlich in der Menge. Die kleine enthält Gemüse für einen 1 - 2 Personen Haushalt, die grosse liefert Gemüse für einen 3 - 5 Personen Haushalt. Es werden wenn möglich die gleichen Gemüsesorten geliefert. Seite 2 Wieviel Gemüse bekomme ich für mein Geld? F: Wieviel Gemüse enthält eine Tasche? A: Das Gemüse wird nach seinem Wert und nicht nach dem Gewicht geliefert. So kann ein Kilogramm Kartoffeln den gleichen Wert haben wie 100 Gramm Nüsslisalat, obwohl das Gewicht sich überhaupt nicht entspricht. Gemüse-Qualität F: Welche Qualität hat das Gemüse? A: Es handelt sich hierbei um DEMETER Gemüse (biologisch-dynamischer Anbau) von einem Produzentenhof in Esslingen. Demeter Gemüse F: Was ist DEMETER Gemüse? A: Hier findest Du eine genaue Erklärung über die DEMETERRichtlinien. Lieferung auch in den Ferien! F: Wie ist es in den Ferien, wenn ich weg bin? A: Nachbarn oder Freunde freuen sich sicher über das gute Gemüse. Momentan gibt es noch keine Möglichkeit, die Gemüselieferung zu unterbrechen. Bezahlung vierteljährlich im voraus F: Wie bezahle ich? A: Die Bezahlung erfolgt vierteljährlich im Voraus gegen Rechnung. Seite 3 Abholen oder liefern der Gemüsetasche? F: Falls ich bei euch ein Gemüse-Abo bestellen würde, kann ich das jederzeit abholen oder wird es geliefert? A: Das funktioniert so: Wenn Du ein Gemüse-Abo beziehen möchtest, kannst Du ein Probeabo abschliessen (für die Dauer von 4 Wochen). Möchtest Du das Abo danach weiter beziehen, verlängert sich der Vertrag bis zum Ende des Jahres. Die Gemüse-Abos werden immer am Dienstagvormittag in das Depot an der Ackerstrasse 2 in Uster geliefert, dort kann es dann bis am Dienstagabend um 22:00 Uhr abgeholt werden. Gemüsetasche 1 x pro Woche F: Wie oft wird das Gemüse geliefert? A: Das Gemüse wird 1 x wöchentlich während 33 Wochen pro Jahr geliefert, vom 8. Mai bis am 18. Dezember 2012. Ab 2013 wird das Gemüse 1x wöchentlich während 43 Wochen pro Jahr geliefert, mit einer Pause im Februar und März. Freiwilligenbarbeit? F: Ich bin auch interessiert daran, Freiwilligenarbeit zu leisten. Welche Möglichkeiten gibt es da? A: Freiwillige sind willkommen, es gibt immer etwas Sinnvolles zu tun. Momentan fällt vor allem Freiwilligenarbeit auf administrativer Ebene an. Wir haben zur Zeit alle zwei Wochen am Dienstagabend in Uster um 19:00 Uhr eine Sitzung des Kernteams. Dort werden die Pendenzen besprochen und verteilt. Interessierte dürfen sich also melden. Es kann aber auch Freiwilligenarbeit z.B. auf dem Feld oder bei anderen Tätigkeiten, z.B. bei der Organisation von Anlässen, geleistet werden. Seite 4 Datenschutz F: Werden meine persönlichen Daten bei StadtLandNetz Uster vertraulich behandelt? A: Ja. Du meldest dich schriftlich per Post bei uns an. Deine Angaben sind nirgendwo öffentlich ersichtlich und werden auch nicht an Dritte weitergegeben. Separate Verrechnung von Genossenschaftsbeitrag und Gemüseabo F: Im Falle einer GenossenschaftsMitgliedschaft: Ist mit dem Betrag für den GenossenschaftsAnteilschein auch die Gemüselieferung abgegolten? A: Der Betrag für den Anteilschein dient dazu, der Genossenschaft Mittel zur Verfügung zu stellen für künftige Vorhaben, stellt in gewisser Weise eine Kapitaleinlage dar. Diese Zahlung ist nur einmal fällig und zwar beim Eintritt in die Genossenschaft. Wenn Du die Genossenschaft als Mitglied verlässt, wird der Betrag zurückgezahlt gemäss den Bestimmungen in den Statuten. Der Betrag für das Gemüseabo wird separat bezahlt und in vierteljährlichen Raten in Rechnung gestellt. Auf der ersten Rechnung, die Du bekommst, sind folgende Positionen aufgeführt: a.) der Einmalbetrag für den Anteilschein (nur für Genossenschaftsmitglieder) sowie b.) der Betrag für das Gemüseabo. Alle weiteren Rechnungen (vierteljährlich) enthalten dann nur noch den Betrag für das Gemüseabo deiner Wahl.