AdVoice 02/2008 - Forum Junge Anwaltschaft

Transcrição

AdVoice 02/2008 - Forum Junge Anwaltschaft
080617 DAVerlag AdVoice Umschlag.qxd
17.06.2008
14:22 Uhr
Seite 1
Anwalt der Anwälte
G 48742
02 / 08
AdVoice
FORUM Junge Anwaltschaft im DeutschenAnwaltverein
Thema: FORUM+3
Das Heft für Anwälte mit erster Berufserfahrung
Aus dem Inhalt:
•
•
•
•
•
www.davforum.de
Kanzleiumzug plus Checkliste
Kanzleipartnerschaften
Messen und Mandanten
Zweigstellen
Das FORUM auf dem Deutschen Anwaltstag
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:18 Uhr
Seite 1
Editorial
FORUM+3, Internationales Netzwerk, DAT
FORUM+3, Informationen für Rechtsanwälte mit erster Berufserfahrung, ist ein großes Thema. Und es betrifft unsere Mitglieder, denn immer mehr Anwälte bleiben auch nach ihrem
Beitritt in den örtlichen Anwaltverein dem FORUM treu. Nicht nur der Umgang mit Erfolg (Seite 4) will gelernt sein. Der Erfolg will vorbereitet sein, Einstellungsgespräche führen sich nicht
von selbst (Seite 12), jegliche Art von Optimierung wird wichtig, größere Mandate und größere Verantwortung, Versicherungsfragen und technische Probleme, Soft Skills, Rhetorik (Seite 7) und höhere Gebühren, die Zahl der Themen ist riesig.
Wir können nur einige dieser Themen hier im Heft besprechen. Am 4. September 2008 wird
es deshalb in Fulda erstmals eine eigene Fortbildungsveranstaltung zum Thema FORUM+3 geben. Genau wie die regelmäßigen Existenzgründertreffen wird dieses Pilotprojekt vom Verein
Deutsche Anwaltakademie e.V. in Zusammenarbeit mit dem FORUM organisiert. Eine Umfrage auf den Webseiten des Forums hat bereits stattgefunden, das Interesse war groß. Sicher
ist, dass Ihr auch in den nächsten Heften immer wieder Beiträge zu FORUM+3 finden werdet.
Tobias Sommer
Ebenso werden wir immer wieder über unser internationales Netzwerk in Form der Länderbeauftragten berichten. Für das regionale Netzwerk gibt es die Stammtische und überregional die moderierte Mailingliste. Auf unseren Aufruf im letzten Heft „Internationales“ haben
sich viele Kolleginnen und Kollegen als Länderbeauftragte gemeldet. Als Ansprechpartner bei
grenzüberschreitenden Rechtsproblemen erweitern die Länderbeauftragten die Angebote unseres FORUMs-Netzwerks von Mitgliedern für Mitglieder (Seite 50).
Wer nicht auf dem diesjährigen Anwaltstag in Berlin sein konnte, erfährt, wie das FORUM dort
präsent war (Seite 32), und findet alle für das FORUM relevanten Fakten im Bericht unserer Vorsitzenden Silke Waterschek (Seite 34). Zum Thema Freiheit haben wir auf unserer FORUMseigenen Fortbildung heiß diskutiert (Seite 34) und außerdem eigene Positionspapiere zum Thema Bologna-Prozess und zur Novelle des BKA-Gesetzes und zu § 160a StPO präsentiert.
Bis demnächst im MailFORUM, bei FORUM+3 in Fulda oder beim DAT 2009 in Braunschweig,
Rechtsanwalt Tobias Sommer
AdVoice 02/08
1
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:18 Uhr
Seite 2
Inhalt
Inhalt
Thema: FORUM+3
• „Und plötzlich saß ich auf der anderen Seite“
Hürden auf dem Weg zum erfolgreichen Anwalt
Magazin
4-5
• Schöner umziehen!
Tipps zum Kanzleiumzug
5-6
• Checkliste Umzug
6-7
• Spart euer Geld – denkt selber nach!
Erfahrungen mit externen Beratungsangeboten
• Kanzleipartnerschaften:
Wichtig ist, dass der Laden läuft
Kanzleipartnerschaften sind mehr als Bürosharing
• Anwalt sucht den Superstar
Von den Schwierigkeiten, den passenden
Lehrling zu finden
• Fristen – was tun?
Kanzleiorganisation mit Büroanweisungen
8-10
10-11
12-14
18-20
AdVoice 02/08
• Zwei Parteien – ein Anwalt? Parteiverrat - §356 StGB
26-27
• Erfahrungsbericht Existenzgründung:
Hamburger Szenemagazin sorgte für Durchbruch
27-28
• Soldan-Gründerpreis
Diesjährige Preise gingen nach München,
Neumünster und Darmstadt
29
• Vergütungsregeln sichern Zugang zum Recht
Studie vergleicht Anwaltskosten in Europa
30
• Steckbrief Fachanwaltschaft
Bau- und Architektenrecht
• Forum regional:
• Neue Regionalbeauftragte für:
- Aschaffenburg
- Bad Kreuznach
- Berlin
- Frankfurt/M.
- Hanau
- Hildesheim
- Hof
- Itzehoe
• Forum international:
32-36
38
40-41
40
40
40
40
41
41
41
41
42-47
30-31
• Quo vadis – Länderbeauftragte?
• Messen machen Mandanten
Kontakte, Netzwerke, Aquise
2
• ...Zweigstelle Königsallee, Düsseldorf
Seit 2007 dürfen Anwälte unselbstständige
Zweigstellen unterhalten
• Das Forum auf dem Deutschen
Anwaltstag 2008 in Berlin
42
14-16
17-18
• Verschollen zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Warum Anwälte aussteigen
25
7-8
• Von Jungspunden und grauen Eminenzen
Über das Verhältnis zu älteren Kollegen
• Der Anwalt ist Rhetoriker –
Tipps zur praktischen Arbeit
• Wie aktuell ist Honoré Daumier heute?
Eine Ausstellung zum 200. Geburtstag
Euer FORUM
21-22
23-24
• Neue Länderbeauftragte für:
- Frankreich
- Iran
- Kroatien
- Luxemburg
- Mexiko
- Polen
- Schweden
- Spanien
- Venezuela
• Die neue Advoice – ein Relaunch
43
43
43-44
44
45
45
46
46
46-47
• Änderung des Strafrecht
Positionspapier des FORUMs
52-53
• Ein Wahlaufruf
Im September werden in NRW die Vertreter
des Versorgungswerkes gewählt
53-55
• Stellenbörse
55
Bücherforum
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing
Anwaltshandbuch Arbeitsrecht
Die Vorsorgemappe für Selbstständige und Freiberufler
Professionelle Büroorganisation und Mandatsführung
Strafverteidigung in der Praxis
Arbeitsrecht
Fachanwaltskommentar Familienrecht
Das 1x1 der Hauptverhandlung
Handbuch zum Strafverfahren
Berufsrecht, Bundesrechtsanwaltsordnung:
BRAO, Kommentar
56
56-57
57
57-58
58
58-60
60
61
61
62
Service
Links: hilfreiche Tipps für den jungen Anwalt plus 3
64
Das Letzte Wort
62
Autorenverzeichnis
63
Impressum
64
47
• Bunt, schrill und provokant
Die neue Werbekampagne für das FORUM
48-49
• Bologna-Prozess
Positionspapier des FORUMs
50-52
AdVoice 02/08
3
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 4
Thema
Thema
„Und plötzlich saß ich auf der anderen Seite“
sich nun neben seiner Arbeit am Gesetz stellen muss.
Vom angestellten Anwalt
zum Partner – das war ein
Über die Hürden auf dem Weg zum erfolgreichen Anwalt
Er ist jung, unter 40 Jahren, trägt einen
perfekt sitzenden Anzug, meist blau oder
schwarz, gern mit Nadelstreifen, natürlich
mit passender Krawatte. Die Haare sind
ordentlich geschnitten, kurz und mit ein
wenig Gel gerichtet. Keine Frage: Es handelt sich mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit um einen dieser erfolgreichen Junganwälte – jedenfalls stellen sich viele ihn so vor. Und diese Vorstellung trügt gar nicht so sehr, weiß einer
dieser erfolgreichen Anwälte: „In der Regel habe ich tatsächlich oft keine Probleme, einen mir vorher unbekannten Kollegen in einer Menschenmasse zu finden“,
sagt Michael Neugebauer aus Erfurt.
Er hat das hingelegt, was man im Allgemeinen als „erfolgreiche Anwaltskarriere“ bezeichnen mag. 1975 in der Lutherstadt Wittenberg geboren, besteht er 19 Jahre später
als Jahrgangsbester sein Abitur. Und er will
Jura studieren, um Anwalt zu werden. Darauf
arbeitet er hin – geradlinig und mit Erfolg.
Nach neun Semestern besteht er das 1.
Staatsexamen mit dem Freischuss. Aber, und
das beruhigt irgendwie, auch bei ihm hatten
sich Zweifel bezüglich seiner Berufswahl breit
gemacht: „Ich interessiere mich für Zahlen,
für Wirtschafts- und Steuerrecht. Wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und sachlich
am praktischen Fall diskutieren, das sind meine Stärken. Das Studium war so theoretisch,
und gerade Wirtschaftsrecht hat mir in der
Theorie gar keinen Spaß gemacht“, lächelt
Michael Neugebauer über seine Studienzeit.
Schon im Referendariat war das für ihn anders.
Seinem Ziel, Anwalt zu werden, schritt er unaufhaltsam entgegen. Und dann war es so
weit. Der erste Tag als richtiger Anwalt: „Das
war ein merkwürdiges Gefühl“, erinnert er
sich. Obwohl – so viel sei eigentlich gar nicht
anders gewesen. Den Anzug habe er schon
vorher getragen, und in der Kanzlei, bei der er
anfing, hatte er bereits die Wahlstation verbracht. Sie war ihm vertraut. Dennoch: „Plötzlich saß ich auf der anderen Seite des Schreibtisches, hatte eine eigene Rechtsanwaltsfachangestellte, und die Fälle waren die meinen,
inklusive der Verantwortung“, blickt er zurück.
Zwei Jahre habe es gedauert, bis er eine „gewisse Gelassenheit“ hatte. Im gleichen Atemzug schränkt er aber ein: „Aufgeregt bin ich
heute auch noch manchmal“, und das macht
ihn irgendwie sympathisch. Nach fünf Jahren
als angestellter Anwalt wird er Partner in der Sozietät FRH Rechtsanwälte in Erfurt. Vom angestellten Anwalt zum Partner – das war ein „gewaltiger Sprung“. Plötzlich ist er mit Dingen
konfrontiert, die vermeintlich so gar nichts mit
dem eigentlichen Anwaltsdasein zu tun haben.
Er befasst sich mit Fragen der Kanzleiausstattung und -einrichtung. Soll er die Technik finanzieren oder doch besser leasen? Welche
Software ist die beste? Mit welchem Personal
verstärke ich das Team? Zu diesen Fragen gab
es weder an der Uni noch im Referendariat ein
Seminar. Doch das sind Fragen, die sich für jeden Anwalt, der Erfolg hat, irgendwann auftun.
eignen Erfolg überrannt zu
…täglich drei Stunden mit
gewaltiger Sprung.
administrativen Aufgaben
Und das ist es wohl auch, was Rechtsanwalt
Dr. Arthur Waldenberger meinte, als er gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ äußerte, dass eine der größten Fallen für Anwälte
nach der Startphase darin liege, dass sie plötzlich von dem eigenen Erfolg überrannt würden. Berufsstartern rät der erfahrene Anwalt
deshalb, sich immer auch Gedanken darüber
zu machen, dass „das Unternehmen atmen
muss“. Es reiche nicht, den Status Quo zu erhalten. Das weiß auch Michael Neugebauer:
„Man ist 25, 30 Jahre alt und war bis dahin
nur in Ausbildung. 12 oder 13 Jahre Abitur,
dann Studium und Referendariat. Und dann
hat man das Ziel erreicht, ist Anwalt. Da musste ich mir überhaupt erst einmal neue Ziele
setzen.“ Eines dieser Ziele ist ganz banal: Erfolg haben. Nur, wer Erfolg haben möchte,
expandiert zwangsläufig früher oder später.
Und dann seien es, wie Waldenberger weiß,
die vom eigentlichen anwaltlichen Kernbereich entfernten Aufgaben, die plötzlich bewältigt werden wollen.
Diese Erfahrung macht auch Michael Neugebauer: „Ich könnte mich gut und gerne
täglich drei Stunden mit administrativen Aufgaben befassen“, erzählt er. Kaufmann, Personalchef und Anwalt in einer Person, das
will erst einmal unter einen Hut gebracht
werden. Gerade in Sachen Personal machte
Neupartner Neugebauer so seine Erfahrungen: „Es ist ein Unterschied, ob man eine
oder mehrere Büroangestellte hat. Die sind
AdVoice 02/08
werden. (Arthur Waldenberger)
befassen. (Neugebauer)
Michael Neugebauer aus Erfurt hat eine Bilderbuchkarriere hingelegt.
Foto: Anke Schiller-Mönch
nicht einfach nur da. Deren Aufgaben müssen auch verteilt, koordiniert und kontrolliert
werden. Auch das Arbeitsklima muss stimmen. Gute Bezahlung allein ist nicht alles“,
zählt er die Herausforderungen auf, denen er
Das alles sind Faktoren, über die sich der neu
gründende Anwalt zu selten Gedanken
macht. Menschlich ist das nachvollziehbar.
Denn seien wir doch mal ehrlich: Natürlich
gibt es diese erfolgreichen Anwälte wie Michael Neugebauer, denen man derlei Führungsarbeit früher oder später zwangsläufig
zuschreibt. Doch noch eine viel größere Zahl
der Berufsstarter hat kein Prädikatsexamen.
Die haben sich über Jahre durchs Studium gequält, am Ende einen Klausurenmarathon
hingelegt, ihr Bestes gegeben, scheinbar endlose Wochen auf das Ergebnis gewartet, wurden mit gerade so 3,6 oder 4 oder 5,3 Punkten zur mündlichen Prüfung zugelassen und
gingen am Ende mit „ausreichend“ oder „befriedigend“ nach Hause. So jedenfalls geht es
über der Hälfte derer, die irgendwann mal angefangen haben, Jura zu studieren.
Da soll man sich nun hinstellen und guten Gewissens sagen: Ich werde ein erfolgreicher Anwalt, der in spätestens drei Jahren expandiert?
Das kostet mindestens einiges an Überwindung. Lohnt sich aber. Denn spätestens, wenn
die Gedanken um eigene Stärken und erstrebenswerte Ziele kreisen, beginnen Punkte und
Noten in den Hintergrund zu treten. Vielmehr
wird dem Junganwalt bewusst, dass er sehr
viele Qualitäten für diesen Beruf mitbringt, die
sich per Examen gar nicht abprüfen lassen.
Und plötzlich ist auch die Hürde, an den eigenen Erfolg zu denken und diesen zu planen,
nicht mehr ganz so hoch. „Je besser der Plan,
desto besser ist es“, sagt Waldenberger und
rät: „Man muss immer daran denken, erweiterbar zu sein“. Denn nichts ist schlimmer, als
vom eigenen Erfolg überrannt zu werden.
Rechtsanwältin und Journalistin
Anke Schiller-Mönch, Weimar
Schöner umziehen!
Entspannter Einzug in neue Kanzleiräume
Umzug ist schon im privaten Bereich keine einfache Sache. Wenn es aber darum
geht, mitsamt der Kanzlei umzuziehen,
tut man schon aus Gründen anwaltlicher
Vorsicht in eigener Sache gut daran, noch
sorgfältiger zu planen, zu packen und zu
delegieren.
Der Einzug in neue Räumlichkeiten macht erst
Sinn, wenn die neuen Räume entsprechend
hergerichtet sind. Das bedeutet: falls es was
zu malern, verlegen, abzuhängen oder gar
Türen und Wände zu versetzen gibt, sollte
man das tunlichst vor dem Einzug erledigt haben. Da bekanntlich nichts länger hält als das
Provisorium, gibt es Kanzleien, die die Patina
des Erstbezugs noch Jahre später zur Schau
tragen, weil der Inhaber das Motto vertrat:
Erstmal rein, der Rest findet sich.
4
Nichts ist schlimmer, als vom
Also: mindestens acht Wochen vorher entweder professionelle Handwerker oder die privaten Heinzelmännchen in die neuen Räume lassen. Welche Personengruppe man bevorzugt,
ist nicht nur eine Sache des Geldbeutels, sondern auch des Nervenkostüms. Mal unabhängig davon, dass man bezahlte Handwerker in
Regress nehmen kann, wenn was schief geht,
kann man mit ihnen auch Fertigstellungstermine vereinbaren, wohingegen die privaten
Helferlein häufig mit der (nicht eigenen) Zeit
sehr generös verfahren und man sich ob der
Farbgestaltung der einzelnen Räume gelegentlich in Diskussionen verwickelt sieht, die
die Welt nicht braucht. Hat man dann noch
einen Feng-Shui-Lehrer im Bekanntenkreis,
wird es richtig kompliziert und spätestens
dann ist man froh, die Sache den Leuten zu
überlassen, die sich mit so was auskennen.
Rechtzeitig an Nachsendeaufträge und
Telefonumstellung denken
Vier Wochen vorher ist ein guter Zeitpunkt,
einen Nachsendeauftrag bei der Post und PIN
(sofern noch am Markt) für Geschäftskunden
zu schalten. Der kostet bei der Post um die 60
EUR für ein Jahr. Am besten leitet man die
Post schon drei Tage vor dem Einzug um. Lässt
man sich die Post mit Datum Einzug ins neue
Büro umleiten, sitzt man mindestens drei Tage ohne da. Grund: die Post für alle Nachsender geht an eine Zentrale und wird dort
neu etikettiert. Das dauert dann eben und
keine Menschenseele bei der Post macht einen darauf aufmerksam, wenn man den
Nachsendeauftrag stellt. Man erfährt es erst
nach dem Umzug, wenn man sich bei der Post
nach seiner selbigen erkundigt.
AdVoice 02/08
5
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 6
Thema
Thema
lichen Bewährungshilfe oder einer gemeinnützigen Einrichtung kann sich lohnen. Hier
werden oft Umzugsdienste angeboten.
Eine bis zwei Wochen vor dem Umzug gibt es
eine Menge zu tun: Man kann anfangen, die
ersten Kisten zu packen und zu beschriften.
Ablaufende Fristen sollten zumindest insoweit bearbeitet werden, dass man sie sich unter Hinweis auf den Umzug verlängern lässt
und Gerichtstermine sollten mindestens drei
Tage vor und drei Tage nach dem Tag X abgesagt werden.
Wer den Nachsendeauftrag nicht rechtzeitig beantragt, guckt in der neuen Kanzlei erstmal in
die Röhre. Foto: Andrea Vollmer
Mindestens vier Wochen sollte man auch den
Telekommunikations- und Netzanbietern geben, sich auf die neue Situation einzustellen.
Gut ist, wenn in den neuen Räumen schon
mal ein Telefonanschluss existiert, dann ist
man nicht auf die zum Teil wenig kompetenten Subunternehmer angewiesen, die vor Ort
zum Legen der Anschlüsse eingesetzt werden. Das Schreiben, in dem einem bestätigt
wird, dass dann und dann eine Freischaltung
erfolgt, sollte man gut aufheben. Man
braucht es spätestens, wenn man am Tage X
nicht frei geschaltet ist.
Auch hier gilt: die Freischaltung einen Tag vorher vornehmen, denn anders als versprochen
erfolgt die Freischaltung nicht um 0 Uhr des Tages X, sondern irgendwann bis ca. 18 Uhr, was
im Zweifel einen ruhigen ersten Tag bedeutet.
Mandanten und Gerichte wollen vom neuen
Reich unterrichtet werden. Hier empfiehlt
sich auf jedem Schreiben, das die (alte) Kanzlei verlässt, der Hinweis auf die neue Adresse. Zusätzlich kann man Postkarten mit dem
Hinweis auf den Umzug versenden. Damit erreicht man auch Mandanten, die gerade keine laufende Sache haben. Auch per Rundmail
lässt sich der Umzug verkünden, allerdings
mit geringerer Gewissheit, dass die Nachricht
die Empfänger auch erreicht.
Günstige Alternativen zu teuren Umzugsfirmen
Der Vormonat ist ein guter Zeitpunkt, das Umzugsteam zusammenzustellen. Neben in der
Regel hochpreisigen Umzugsunternehmen
gibt es eine Menge günstiger Möglichkeiten.
Wer nicht ganz alleine Kisten schleppen möchte, schart ein paar gute Freunde um sich und
macht ein Happening aus dem Ortswechsel,
indem er im Anschluss eine Fete in der neuen
Kanzlei schmeißt. Auch ein Anruf bei der ört-
Das Schild für die neue Kanzlei benötigt je
nach dem, wo man es in Auftrag gibt, mindestens eine Woche, ebenso die neuen Visitenkarten. Nicht vergessen, sich vorher einen
Korrekturabzug schicken zu lassen.
Beim Packen empfiehlt sich eine genaue
Beschriftung der Kartons.
Es sollte nicht nur draufstehen, wo der Karton
hin soll, sondern auch was drin ist. Akten, zu
denen kurz vor Umzug Post gekommen ist, gehören in einen gesonderten Karton, ebenso
solche, in denen Fristen ablaufen. Das erspart
eine Menge Sucherei. Der eigene Schreibtisch
gehört ebenfalls in gesonderte Kartons, damit
alles schnell seinen Platz findet.
Am Umzugstag sollte man nicht vergessen das
„Verzogen-nach-Schild“ an der alten Adresse
anzubringen und das neue Schild an der neuen anzubringen. Hält man dann noch seine
Umzugshelfer durch Kalt- und Warmgetränke
und leckeres Essen bei Laune, kann kaum
mehr etwas schief gehen und ehe man sich
versieht, ist man einer, der einzog.
Rechtsanwältin Kerstin Rueber, Koblenz
Checkliste Kanzleiumzug
1. Neue Räume suchen und vergleichen
2. Informationen zum neuen Umfeld zusammentragen – wichtig für das Marketing und die Konkurrenzsituation
3. Mietvertrag, alt und neu., u.a. Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen
4. Adresseinträge in offline-Medien ändern.
Rechtzeitig!
6
AdVoice 02/08
5. Angestellte informieren
6. Umzugskartons rechtzeitig besorgen
7. Handwerker für alte und neue Räume: Maler, Telefon, Computer, Einrichtung, Putzfee
8. Steuerberater informieren, um Umzug
steueroptimiert zu gestalten, Quittungen
sammeln
9. Entscheiden: Umzug in Eigenregie oder
durch Fremdfirma
10. Neue Büromöbel bestellen
11. Technik prüfen, ggf. erneuern
12. Aktenrevision gleich mit erledigen
13. Telefon und Fax umstellen – rechtzeitig
14. Umzugsfirma
15. Neue Visitenkarten
16. Kanzleischild
17. Einladung für Feier vorbereiten
18. Einladung für Feier versenden
19. Neues Marketing
20. Adressen und Mailadressen von Mandanten sammeln und archivieren
21. Mandaten informieren. Dabei Kanzleiumzug als Werbung nutzen: Rechtzeitig Texte vorbereiten
22. Neue Anfahrtsskizze
23. Abwesenheitsnotiz
24. Post: Nachsendeauftrag
25. Adresseinträge in online-Medien ändern,
u.a. per Suchmaschine, wo die eigene alte Adresse noch steht und ändern lassen
26. auf der eigenen Homepage Hinweis einbauen
27. Printwerbung anpassen
28. Briefkopf verändern. Sobald wie möglich
auf aktuellem Briefkopf auf neue Adresse hinweisen, ggf. durch bunten Zusatzzettel auf erster Seite.
29. Umzugshinweis auf altem Briefkasten, auf
Kanzleischild an alter Adresse
30. Wenn vorhanden: Anwaltsfachverteilungsstelle (Landgericht oder örtlicher Anwaltverein) informieren
31. E-mail-Adresszeile ändern
32. Adressmeldung: Kammer, Versorgungswerk, FORUM junge Anwaltschaft, DAV,
Krankenkasse, weitere Vereine und Verbände, wo Mitgliedschaften bestehen informieren, Bank, Versicherungen: u.a.
Haftpflichtversicherung, Büroinhaltsversicherung
33. Umzugsbudget festlegen, kalkulieren, immer wieder anpassen
34. Viel Spaß bei der Einweihungsfeier.
Zusammengestellt von den Rechtsanwälten
Tobias Sommer, Carolin Ott und Linda Schwarzer
Spart Euer Geld – denkt selber nach!
Ob die Einrichtung der neuen Kanzlei, das
Schreiben von Werbetexten oder Tipps
zur wirkungsvoller Rhetorik – für all das
gibt es eine wahre Flut von Angeboten externer Berater. Der Frage, ob sich solche
Investitionen tatsächlich lohnen, ist unser
Autor im Selbstversuch nachgegangen.
Viermal habe ich es versucht und dreimal hat
es nix genützt. Mein Resümee, um es gleich
vorweg zu nehmen, ist niederschmetternd.
Ein aufmerksamer Anwalt braucht nach meiner Erfahrung die externe Beratung nicht
wirklich. Wenn er sie aber umfangreich brauchen sollte, dann ist er für den Job ohnehin
nicht wirklich geeignet.
Ganz zu Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit hatte ich mich zu einem Rhetorik-Seminar angemeldet. Der Dozent war sehr von
sich überzeugt und hat auch nette Sachen erzählt. Allerdings kam es recht schnell so weit,
dass ich dem Dozenten Tipps gegeben habe
und eher mit ihm zusammen das Seminar leitete. So war es zwar ganz lustig, aber gebracht hat es nix. Wir Juristen haben schon
im Studium und Referendariat gelernt redegewandt zu sein, zusätzliche Seminare brauchen wir da sicherlich nicht.
Dann hatte ich einmal wen, der mir einen
wirtschaftlichen Business-Plan erstellt hat.
Das hat noch viel weniger geklappt, denn
letztendlich hat der praktizierende BWL´er
und Unternehmensberater nur mit irgendwelchen fiktiven Zahlen kalkuliert, die ich ihm
sagen musste, zum Beispiel wie viele Manda-
te ich zukünftig haben werde, wie viel Zeit
mich diese Mandate kosten werden, und was
ich an diesen Mandaten verdienen werde.
Diese Fragen einem Berufsanfänger zu stellen halte ich schlichtweg für Unsinn. Als Anwalt muss man für sich immer wieder wirtschaftliche Entscheidungen treffen, da hilft
einem auch kein anderer bei.
Interessanter, aber im Ergebnis auch überflüssig, war die Beratung zur Einrichtung und
Design der Kanzlei. Mit einem gesunden Verständnis für sowohl optische Harmonie, praktische Nutzbarkeit und dem, was die Mandanten von einer Anwaltskanzlei erwarten,
können wir das auch selbst.
„Als Anwalt muss man für
sich immer wieder wirtschaftliche Entscheidungen treffen,
da hilft einem auch kein anderer bei.“
Einzig sinnvoll war das Engagieren einer Journalistin zum Redigieren meiner ersten Werbetexte und Werbeartikel. Wir Juristen schreiben nun einmal juristisch für den Richter und
nicht unbedingt ansprechend für den Privatmann. Nachdem meine ersten eigenen Wer-
Professionelle Beratungen gibt’s für alle Lebenslagen und -fragen – doch längst nicht jedes
Angebot hält, was es verspricht. Foto: S. Hofschläger, www.pixeliode.de
AdVoice 02/08
7
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 8
Thema
betexte nicht so von Erfolg gekrönt waren,
überarbeitete eine Journalistin dann ein paar
Texte und sie waren wirklich besser. Jetzt mache ich es natürlich wieder selbst.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie erkenne ich im Vorfeld, ob mir ein Seminar oder eine
Beratung etwas bringt oder nicht? Das setzt eine genaue Prüfung der Erwartungen, aber auch
der Dozenten bzw. Berater voraus. Die Anbieter externer Hilfen versprechen einem nämlich
häufig das Blaue vom Himmel. Es ist unbestritten, dass auch wir Juristen von externen Fachleuten lernen können. Aber im Ergebnis zählt
insbesondere unser fachliches Können und wie
wir es den Mandanten vermitteln. Mir hat hier
das aufmerksame Lesen der AdVoice oder auch
des Anwaltblattes geholfen.
Zusammenfassend habe ich daher festgestellt,
dass man als Rechtsanwalt durchaus in der Lage ist, aufmerksam die eigene Kanzlei und die
eigene wirtschaftliche Planung betrachten zu
können und dann kommt man auf die richtigen Wege. Man muss sein Tun aber immer wieder in Frage stellen. Letztendlich haben viele
der externen Berater auch nicht wirklich mehr
Ahnung als wir. Das Geld kann man sich sparen. Und unabhängig davon gibt es auch immer wieder neue Situationen, die man dann
alleine entscheiden muss, schließlich sind wir
Rechtsanwälte und Vertreter von Mandanten.
Wenn wir uns nicht einmal selbst beraten können, wäre das schon ein Armutszeugnis. Daher mein Fazit: Wahrscheinlich könnt Ihr mehr
als Ihr Euch zutraut. Werft also Euer hart verdientes Geld nicht zum Fenster raus.
Thema
Es gibt nun einmal keine klare und allgemein
verbindliche Anleitung zum Anwalt Werden.
Es ist ein Learning by doing und der durchgängige und offene Kontakt zu Kollegen, der
mir nach wie vor hilft. Gerade das ist schließlich für sehr viele von uns auch ein positiver Aspekt für die Mitgliedschaft im Forum und die
Teilnahme an den Stammtischen. Hier erfährt
man immer wieder den ein oder anderen guten Tipp wenn man die Gespräche aufmerksam mit verfolgt. Solche Anregungen und
Tipps können einem im Ergebnis vielfach auch
nur Kollegen geben und nicht externe Fachleute die dann auch noch viel Geld kosten.
Rechtsanwalt Johannes Hakes, Krefeld
Wichtig ist, dass der Laden läuft
Jeder selbstständige Anwalt muss für sich
immer wieder die Frage beantworten,
welche Organisationsform für ihn die richtige ist: Einzelanwalt, Bürogemeinschaft,
Partnerschaft oder Sozietät? Rechtsanwältin Christine Glasemann hat nach
gründlicher Vorbereitung vor zwei Jahren
mit zwei Patentanwälten die Partnerschaftsgesellschaft adares gegründet. AdVoice hat sie zu ihren Überlegungen und
Erfahrungen befragt.
AdVoice: Wer sind „adares“? Und wer
kommt als zukünftiger Kollege in Betracht?
Glasemann: Die Kanzlei hat ihren Schwerpunkt im patentanwaltlichen Bereich. Schwerpunkt oder Bandbreite der Kanzlei bestimmen
auch die fachliche Ausrichtung zukünftiger
Kollegen, insofern werden es eher Patentanwälte sein. Wichtigstes Kriterium ist jedoch die
menschliche Ausstrahlung, der offene und
kommunikative Umgang miteinander. Da bei
uns der Teamgedanke gelebt wird, suchen wir
Partner auf Augenhöhe. Das bedeutet auch,
dass der Kollege in der Pflicht ist, unsere Partnerschaftsgesellschaft aktiv zu gestalten.
Das kann Kollegen auch überfordern, wie wir
kurz nach unserer Gründung schmerzlich erfahren mussten: Unser dritter Partner ist bald
8
AdVoice 02/08
wieder ausgeschieden. Ich will für die Zukunft
nicht ausschließen, dass wir auch reine Aktenbearbeiter aufnehmen. Nur sind die in einer Aufbauphase – und die dauert nun mal
ein paar Jahre – wenig gefordert.
AdVoice: Ihr habt Euch für die Organisationsform Partnerschaftsgesellschaft entschieden. Warum?
Glasemann: Die Partnerschaft ist die sinnvollste Alternative. Die Regelung der Haftung
ist gegenüber einer GbR der absolute Vorteil.
Vorteil ist auch die Pflicht zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages. Wer eine GbR ohne schriftlichen Vertrag eingeht, sollte seine
Tätigkeit als Anwalt noch einmal überdenken. Grob fahrlässiges Handeln in Fragen der
Haftung ist es wohl, gelinde ausgedrückt.
Man sollte sich nicht scheuen, den Vertrag
von anderen gegenlesen zu lassen und ausführlich – nicht nur an einem Tag – zu diskutieren und Änderungswünsche als positives
Signal aufzufassen.
GmbH und AG erscheinen mir immer etwas unseriös, aber das ist wohl eine Geschmacksfrage. Haftungsbeschränkungen, wie bei der
GmbH auf die Einlage, löst man meines Erachtens besser aktiv über eine Haftungsvereinbarung mit dem Mandanten. Man muss ja ohnehin eine Vergütungsvereinbarung abschließen.
AdVoice: Wie ausführlich muss ein guter
Kanzleivertrag sein?
Glasemann: Unser Partnerschaftsvertrag regelt
alles, wenn auch nicht alles bis ins Detail. Wir
sehen aber bereits jetzt den Änderungsbedarf
bei einigen Klauseln. Wir werden uns nicht
scheuen, den Vertrag bei Bedarf zu konkretisieren. Bei zwei Partnern geht die mündliche
Absprache schnell. Wo alles schriftlich fixiert
werden muss, fehlt wohl auch das Vertrauen.
Wichtige Beschlüsse, wie der Jahresabschluss,
werden protokolliert.
AdVoice: Wie groß ist denn der laufende
Anpassungsbedarf?
Glasemann: Anpassung an was oder wen?
Den Partner in seiner Persönlichkeit werde
ich nicht anpassen können. Ich kann nur die
Menschen sensibilisieren und auf eine offene Kommunikation bestehen und entsprechende Kommunikationsplattformen schaffen, wie etwa ein wöchentliches Meeting.
Wer dies nicht nutzt oder nutzen will, passt
nicht.
„Bei uns wird der Teamgedanke gelebt“. Christine Glasemann und Jan Reininger sind seit zwei Jahren Partner. Foto: Yvonne Hagenbach
te gedauert, bis wir uns für die Büroräume
entschieden hatten, die wir als erstes besichtigt hatten. Bis der Mietvertrag unterschrieben und der Umbau der Räume fertig war,
hat es weitere zehn bis zwölf Wochen gedauert. Für unseren Partnerschaftsvertrag haben wir bestimmt auch sechs Wochen gebraucht. Es bringt, glaube ich, nichts, so etwas zu überstürzen. Andererseits muss man
natürlich auch den Anfangsschwung für den
Start nutzen.
AdVoice: Habt Ihr Eure Zusammenarbeit
zeitlich begrenzt?
Glasemann: Eine zeitliche Begrenzung der Zusammenarbeit bringt wohl nichts. Der Partnerschaftsvertrag muss aber hinsichtlich des
Austritts flexibel sein.
AdVoice: Wie lange hat es gedauert, bis
Ihr gegründet wart?
AdVoice: Wie kam es zu der Entscheidung, die Kanzlei im Patentrecht und im
Gewerblichen Rechtsschutz zu positionieren?
Glasemann: Sobald wir wussten, wir wollen
zu dritt starten, hat es allein circa drei Mona-
Glasemann: Zu meinem Rechtsgebiet bin ich
gekommen, wie die Jungfrau zum Kinde
(lacht). Ich habe mich beworben, wurde genommen und habe mich – nicht immer mit
Freude – eingearbeitet. Spätestens nach einem
halben Jahr kam dann die Freude an der Spezialisierung, nämlich als ich merkte, wie ich mit
dem Recht „spielen“ konnte. Als wirtschaftlich denkender Mensch sehe ich natürlich,
dass mein Rechtsgebiet Gewerblicher Rechtsschutz auch monetär erfreulich ist. Nach meinen Erfahrungen sollte man daher offen sein
für Rechtsgebiete, die sich dem Normalbürger
nicht gleich erschließen.
AdVoice: Welche Überlegungen habt Ihr
angestellt, um Eure Kanzlei unter den zahlreichen Anbietern erkennbar zu machen?
Glasemann: Das gewählte Rechtsgebiet ist
per se das Unterscheidungsmerkmal eines
Rechtsanwalts. In meinem Bereich sind die
Kollegen ganz überwiegend männlich, insofern fällt frau schon mal auf. Patentanwaltskanzleien weisen üblicherweise recht hierarchische Strukturen auf – was nicht zwingend
schlecht sein muss! – die für Mandanten mit
ähnlichen Strukturen wunderbar passen. Für
Mandanten mit offenen Strukturebenen ist
das aber eher irritierend. Insofern sprechen
wir als adares andere Mandanten bewusst anders an. Marke und konsequent gelebte corporate identity sind in unserem Bereich zwar
kein Novum, haben aber Seltenheitswert.
Das Kunstwort adares statt Abkürzung der Initialen oder gar Familiennamen als Marke sind
eine bewusste Abkehr von der Personifizierung der Anwälte in einer Kanzlei. Die Kanzlei steht bei uns im Vordergrund. Wenn die gut
läuft, wozu jeder beitragen muss, geht es allen gut – nicht nur den Anwälten, auch den
Mitarbeitern.
AdVoice: Stichwort Mitarbeiter: Welchen
Stellenwert haben die bei Euch? Was erwartet Ihr?
Glasemann: Die Mitarbeiter müssen, sollen
und wollen mitarbeiten. Die sollen und wollen auch Fragen stellen, fachliche, organisatorische und menschliche und wollen ernsthafte und sinnvolle Antworten bekommen.
Das heißt, wir nehmen unsere Mitarbeiter
ernst. Ein wöchentliches Orga-Treffen, das
natürlich auch dem reibungslosen und effek-
AdVoice 02/08
9
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 10
Thema
Thema
tiven Ablauf in der Kanzlei dienen soll, ist keine Zeitverschwendung.
klar, die neue Berliner Mitte ist für uns richtig.
AdVoice: Würdest Du beim nächsten Mal
etwas anders machen?
AdVoice: Eure Kanzleiräume wirken sehr
bewusst gestaltet. Das muss eine ordentliche Stange Geld gekostet haben!?
AdVoice: Wie haltet Ihr es mit dem Urlaub? Und habt Ihr Anwesenheitspflichten für die Partner vereinbart?
Glasemann: Es gibt keinen Plan B. Daher jetzt:
Plan A weiterverfolgen und adares großziehen.
Glasemann: Investiert hat jeder: 5.000 bis
6.000 EUR werden es wohl gewesen sein. Unsere Sachmittel haben wir uns erarbeitet: Kam
Geld, wurde investiert. Die Anwaltsräume
kann sich bei uns jeder nach seiner Façon einrichten. Die offenen Flächen müssen natürlich die corporate identity wiedergeben. Externe Berater, wie befreundete Architekten
und eine Designerin, haben uns sehr geholfen und frische Ideen eingebracht.
Glasemann: Das Ziel von 30 Arbeitstagen Urlaub pro Jahr hat noch keiner von uns erreicht.
Eine Anwesenheitspflicht ist Unsinn. Anwesenheit heißt nicht zwingend Gelderwirtschaftung. Manch einer braucht eben länger als der
andere. Wichtig ist, dass der Laden läuft.
konstruktiven Kommunikationsstil zu pflegen.
Wer all dies beherzigt und mit der Gründung
einer anwaltlichen Gemeinschaft schwanger
geht, sollte nun das tun, was wir Anwälte am
besten können – die Erstellung des Vertrages,
der die gemeinschaftliche Zusammenarbeit in
seinen Einzelheiten regelt.
Na, dann viel Erfolg!
AdVoice: Was hat sich bewährt?
AdVoice: Wie wichtig war Euch der Standort der Kanzlei?
Glasemann: adares im ehemaligen Westberlin hätte nicht gepasst. Daher war schnell
Glasemann: Vertrauen, Optimismus und Humor (lacht).
Das Gespräch für die AdVoice führte
RA Percy Ehlert.
AdVoice: Wie wird es weiter gehen mit
Euch?
Checkliste
Partnerschaften:
Wer ist der Erste am Telefon? Die Aufteilung der Mandate sollte zwischen Partnern vorher klar
geregelt werden. Foto: Andrea Vollmer
Glasemann: Wie es weiter geht, bestimmen
letztlich auch die Mandanten. Schließlich erfreuen sich auch die Mandanten an einem effizienten Büro. Ob ein papierloses Büro die Zukunft ist, wird sich zeigen. Wir arbeiten aber
schon mal daran.
Kanzleipartnerschaften sind mehr als Bürosharing
In einer Partnerkanzlei kann es plötzlich
zugehen wie in einer mürben Ehe. Kleinigkeiten werden zum Nebenkriegsschauplatz einer zerrütteten Beziehung.
Die Druckerpatrone ist schon wieder so
leer wie die eben noch volle Packung Papier. Der Kollege sitzt seit eineinhalb
Stunden im Café, während man selbst
keinen Satz zu Ende denken kann, weil
ständig das Telefon klingelt. Der Kanzleisegen hängt mehr als schief und von der
anwaltlichen Partnerschaft ist nur noch
ein wütendes Gegeneinander übrig.
„Wir Anwälte sind so blöd und glauben, dass
ausgerechnet uns so was nicht passieren
kann.“, beschreibt eine junge Anwältin ihre
Erfahrungen, die innerhalb kurzer Zeit zweimal vor den Trümmern eine Kanzleigemeinschaft stehen muss. „Wir denken, der wasserdichte Vertrag, den wir nach Hause getragen haben, schützt uns vor allem Ärger.“
Ein Vertrag ist schon mal eine gute Voraussetzung, wenn man mit dem Gedanke spielt,
mehr als eine reine Bürogemeinschaft zu
gründen. Der Wunsch mit einem Berufskollegen zusammenzugehen, scheint unter den
10
AdVoice 02/08
Rechtsanwältin Christel Hahne, Magdeburg
Gesichtspunkten der Kostenteilung und des
Synergieeffektes erstrebenswert. Dennoch
sollte jeder bedenken, dass dies nur zwei von
vielen Aspekten sind.
Wissen, wie der andere tickt
Zunächst muss es zwischenmenschlich stimmen. Schließlich beabsichtigt man, den lieben
langen Arbeitstag mit dem Kollegen oder der
Kollegin zu verbringen und dies wünschenswerter Weise länger als nur ein paar Monate.
Langjährige Bekanntschaften oder Freundschaften sind eine gute Basis. Man kennt sich,
man kennt seine und die Macken des Anderen. Kurzum: Im besten Fall weiß man, wie
der andere tickt. Eine Garantie ist es nicht.
Wohlüberlegte Kompromisse beim Arbeitsstil
Eine gute Voraussetzung ist, dass man mit der
anderen Person bereits über längere Zeit eng
zusammengearbeitet hat, eine ähnliche Philosophie im Umgang mit den Mandanten,
Kollegen, vor Gericht und in der Aktenbearbeitung pflegt.
Aber Vorsicht! Zu viele Kompromisse mit dem
Arbeitsstil des anderen können genauso
schädlich sein, wie zu wenige Kompromisse.
Hier einen goldenen Mittelweg zu finden, ist
nicht immer leicht, aber auch nicht unmöglich.
Eine offene, konstruktive Kommunikation gewürzt mit einer Brise Gelassenheit, wenn es
mal nicht so klappt, sind schon die halbe Miete. Von Beginn an sollte man es sich zum
Grundsatz erklären, Probleme offen anzusprechen und zu klären. Alles, was man auf die lange Bank schiebt, entwickelt sich in aller Regel
früher oder später zum unlösbaren Konflikt.
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Natürlich spielen für den Erfolg finanzielle
Fragen eine wesentliche Rolle. Jeder kennt
das: ,,Bei Geld hört die Freundschaft auf!“
Deshalb sollte man sich so früh wie möglich
gemeinsam um die Finanzen kümmern. Ratsam ist es, als Erstes gemeinsam eine Liste
über die zu erwartenden Kosten aufzustellen.
Die regelmäßig monatlich wiederkehrenden
Posten, wie Büromiete, Personal, Porto und
Telefon, den Steuerberater und Kontoführungsgebühren sind schnell erfasst.
Keinesfalls darf man jedoch vergessen, dass
im Kanzleibetrieb auch andere Kosten entstehen: Büromaterialien, Visitenkarten, Versicherungen, Zeitschriften, Werbekosten und diverse Neuanschaffungen im Kleinen und im
Großen schlagen in der Summe ganz ordentlich zu Buche. Wer wundert sich nicht, dass
bereits innerhalb kürzester Zeit von den 2500
Blatt Schreibpapier nur noch ein paar wenige
übrig sind oder der Drucker schon wieder nach
einer neuen Druckerpatrone verlangt? Dabei
könnte man schwören, dass man diese doch
erst gestern ausgewechselt hat. All diese Kosten sollte man keineswegs unterschätzen und
diesbezüglich anfangs höher kalkulieren.
Einer trage des anderen Last
Ist das geklärt, müssen zwei weitere ganz entscheidende Fragen gestellt werden: Werden
wir diese Kosten auch monatlich tragen können? Wie bauen wir für den Fall vor, dass die
Einnahmen mal nicht so sprudeln?
Ist der eine bereit, für den anderen einzuspringen und wenn ja, zu welchen Konditionen?
Wie soll überhaupt mit den Einnahmen verfahren werden: Jeder in seine eigene Tasche
oder in einen gemeinsamen Topf? Fragen
über Fragen, die aber ausdrücklich und vor allem gleich zu Anfang geklärt werden müssen.
Ebenso muss im Vorfeld schon klar sein, wer
für welche Sachgebiete zuständig ist und wie
die Aufteilung der Mandate erfolgen soll.
Auftritt nach außen
Auch ist es zwingend, seine eigenen Vorstellungen bezüglich der Kanzleiführung und des
Außenauftritts der Kanzlei deutlich zu machen und die Vorstellungen des anderen zu
hinterfragen. Selbst in diesem Bereich kann
es zu Konflikten kommen, die mit Fortschreiten der Zeit unlösbar scheinen und schlimmstenfalls zum Bruch führen können.
Lange Rede – kurzer Sinn! Das Erfolgsrezept
einer wie auch immer gearteten Kooperation
mit einem Satz verdeutlichen: Für eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit ist es unerlässlich, von Beginn an einen offenen und
- man kennt sich bereits länger und die
Chemie stimmt
- man hat bereits zusammengearbeitet
- gemeinsame intensive Vorbereitung des
Zusammengehens
- grundlegende Meinungsverschiedenheiten sind besprochen und geklärt
- Probleme sofort ansprechen
- gemeinsame Philosophie beim Umgang
mit Mandanten, Kollegen, dem Gericht
und der Aktenbearbeitung,
- Einigkeit über den Außenauftritt der
Kanzlei
- offenen Kommunikationsstil pflegen
- klare Dezernatsaufteilung und strikte Dezernatstrennung
- eindeutige Absprachen im Umgang mit
gemeinsamen Mandanten
- Bürovertrag
- Liste der zu erwartenden Kosten erstellen und insgesamt höher kalkulieren
- prüfen, ob Finanzkonzept tragfähig ist
- Szenario entwickeln, wenn Einnahmen
ausbleiben
- Entscheiden, ob Einnahmen trennen oder
in einen Topf werfen
Hinweis zu Notfallmanagement für den Einzelanwalt
Wenn man als Einzelanwalt unvorhergesehen krank wird beziehungsweise aus anderen Gründen ausfällt, muss jemand die Geschäfte weiterführen können. Die Zulassung der Vertretung erfolgt inzwischen bei den Kammern und nicht mehr bei den Gerichten. Damit sind auch die
Kammern alleine für die Vertreterbestellung zuständig.
Es muss auch kein Vertreter mehr kostenpflichtig bestellt werden, sondern ein kurzes Schreiben an die zuständige Kammer mit dem Namen
und der Adresse des Vertreters und, wenn notwendig, der Zeit, reicht aus.
Rechtsanwalt Bero Borutzky, Potsdam
AdVoice 02/08
11
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 12
Thema
Thema
Anwalt sucht den Superstar – Von den Schwierigkeiten,
den passenden Lehrling zu finden
Die Entscheidung ist gefallen: die
Kanzlei soll durch einen Lehrling bereichert werden. Doch die Flut der
eingereichten Bewerbungen ist lange kein Grund zum Händereiben. Die
Kandidaten müssen genau unter die
Lupe genommen werden und man
kann dabei so manches Wunder erleben.
Den Superstar zu finden ist ja schon im wahren Leben auf Partnerschaftsebene nicht
leicht. Hat man aber erst mal die wesentlichen
Eckdaten festgelegt, kann man zur Wahl
schreiten.
Im Beruf gilt Ähnliches, nur das man anstatt
eine Kontaktanzeige aufzugeben ( Das Leben
ist kurz und wer hat schon Zeit, sich in der
realen Welt umzusehen?) das Formular der
Arbeitsagentur ausfüllt. Hat man dies erledigt, weiß es kurze Zeit später jeder, der es
wissen will, dass man nicht länger ohne einen
echten Superstar arbeiten will und, sagen wir
mal, einen Lehrling braucht.
Bewerber im Gothic-Look und mit Gesichtspiercing raus
Hier lohnt es, eine erste Vorauswahl zu treffen.
Das geschieht anhand des mitgeschickten
Lichtbildes. Je nach Klientel dürfte es sich nicht
anbieten, junge Damen und Herren im GothicLook oder mit sichtbaren Gesichtspiercings
einzustellen. Nicht, dass man da Vorurteile hätte. Aber was wird die Kundschaft sagen? Also: Exoten aussortieren. Ausnahme: Man betreibt sein Büro im Keller, alle Mandanten sind
in Bezug auf Äußerlichkeiten tolerant und der
zukünftige Mitarbeiter darf nicht vor die Türe.
nicht auf die ausgeschriebene Stelle passt
(„Selbstverständlich verfüge ich über großes
handwerkliches Geschick, was ich durch mehrere Praktika in der Baubranche bereits unter
Beweis stellen konnte“).
Ende der Vorstellung ist für
die, die einen falschen Namen
in die Anredezeile schreiben
(RA Müller statt RA Meier)
oder für die, deren Text nicht
doch vermag dies alles ein „ausreichend“ in
Deutsch nicht wettzumachen.
Es lohnt sich immer auch ein Blick auf die Verhaltens- und Mitarbeitsnoten. Wer sich zwar
„sehr gut“ verhält, dessen Mitarbeit aber
„befriedigend“ ist, ist häufig in der Schule
wenig in Erscheinung getreten, weshalb sich
in diesem Zusammenhang ein Abgleich mit
den unentschuldigten und entschuldigten
Fehlstunden lohnt. Treten die nämlich hinzu,
ist der Fall klar: Der Kandidat war so selten
da, dass er gar nicht erst negativ auffallen
konnte, was sich auf die Verhaltensnote positiv und auf die Mitarbeitsnote negativ auswirkte.
Schwupps – da gehen sie hin, die nächsten
Aussortierten.
Probearbeiten für den Lehrling in spe
auf die ausgeschriebene StelWeiter geht's mit dem Anschreiben: Hier fliegen alle raus, die versehentlich einen falschen
Betreff wie „Bewerbung um einen Ausbildungsplatz als Arzthelferin“ verwendet haben. Derartige Schusseligkeiten lassen einen
erahnen, wie es um die Konzentrationsfähigkeit und die Sorgfalt bestellt ist. Ebenfalls Ende der Vorstellung ist für die, die einen falschen Namen in die Anredezeile schreiben (RA
Müller statt RA Meier) oder für die, deren Text
le passt („Selbstverständlich
verfüge ich über großes handwerkliches Geschick..)
Wer bis dahin noch im Rennen ist, sollte auf
Rechtschreibfehler untersucht werden. Die
beliebtesten und harmlosesten sind „Hobbys“
statt „Hobbies“ sowie „vorraussichtlich“ statt
„voraussichtlich“. Alles, was darüber hinaus
geht, sollte aussortiert werden. Will man den
Betreffenden für die weitere Zukunft etwas
Gutes tun, schickt man ihnen die Bewerbungsunterlagen mit dem üblichen Anschreiben („habe ich mich aus Gründen, die nicht
in Ihrer Person liegen für einen Mitbewerber
entschieden“ – natürlich liegen die Gründe in
der Person, aber man darf´s ja nicht schreiben)
zurück – allerdings korrigiert. Mit Rotstift, damit der verhasste Kollege um die Ecke, der die
Bewerbung in korrigierter Fassung vielleicht
als nächster bekommt, drauf reinfällt.
Weiter geht's mit den Castings, altdeutsch
Vorstellungsgesprächen. Hier schaffen es die
meisten, für die Dauer desselben einen halbwegs vernünftigen Eindruck zu hinterlassen.
Meist sind sie ordentlich angezogen (Mädels
mit allzu weiten Ausschnitten bei allzu unpassender Figur und/oder allzu langen Finger-
nägeln, die ein Tippen auf herkömmlichen
Tastaturen nicht erlauben sowie Jungs mit Hosenbund unterhalb der Kniekehlen bitte rechts
raustreten), duften gut (unbedingt Geruchsprobe nehmen – das falsche Parfum oder gar
Schweiß erträgt man vielleicht eine halbe
Stunde, sicher aber keine ganze Lehrzeit) und
geben artige Antworten („Ich habe immer davon geträumt, Reno zu werden. Schon meine
Oma väterlicherseits hat beim Anwalt gearbeitet.“). Meist sind sie auch geschult durch
die einschlägigen Gerichtssendungen, sich
aber natürlich völlig im Klaren darüber, dass
das „in echt“ alles ganz anders ist.
Die Eintrittskarte fürs Recall besteht in dem
Angebot, ein paar Tage Praktikum zu absolvieren. In dieser Zeit kann dem potentiellen
Lehrling dann richtig auf den Zahn gefühlt
werden. Hier zeigt sich, dass auch gute
Deutschnoten kein Garant dafür sind, dass
das Alphabet beherrscht wird. Einfach mal
den Kandidaten einen Aktenschrank sortieren lassen und anschließend ein blaues Wunder erleben. „Meier“ hängt vor „Mayer“,
„Schmitt“ vor „Schmidt“ und hat man gar
Doktoren in der Mandantschaft, sucht man
Als Rechtsanwalt
betreuen Sie
Ihre Mandanten
ERFOLGREICH
Der Stapel derer, die dann noch im Rennen
sind, nimmt ein überschaubares Maß an. Die
schaffen es bis zu den Zeugnissen. Häufig sind
es die gläubigen Sportskanonen mit künstlerischer Begabung, erfolgreicher Teilnahme an
der Arbeitsgemeinschaft Mofa und sonstiger
Talentfreiheit, die es als nächste erwischt. Sicher, ein „gut“ in Sport, Kunst und Religion
ist für sich genommen natürlich völlig in Ordnung, auch Mofafahren ist sozialadäquat, jeZukunft gestalten.Gemeinsam.
12
AdVoice 02/08
Einfach mal den Kandidaten
einen Aktenschrank sortieren lassen und anschließend
ein blaues Wunder erleben.
Die beginnen übrigens an der Tür. Der Praktikant sollte auf Schussfestigkeit begutachtet
werden. Allzu schreckhafte Kreaturen verschwinden nach dem Ertönen der Klingel unter dem Schreibtisch und trauen sich nicht an
die Tür. Dahinter könnte schließlich der Briefträger, ein Mandant, der Mann vom Paketdienst oder der Teufel persönlich lauern.
Wer öffnet, befindet sich flugs schon in der
nächsten Mottoshow, bei der Sozialverhalten
getestet wird. Zunächst sollte die Tageszeit benannt werden. Ein „Guten Morgen“ um 15
Uhr geht eben sowenig wie ein „Tach auch“.
sind Sie auch als Kanzleichef.
Denn mit der DATEV-Software
für Ihre Kanzlei haben Sie
Akten, Abläufe und Finanzen
jederzeit im Griff.
Mit DATEV-Software für Kanzleiorganisation
und Controlling führen Sie Ihre Kanzlei auch
unternehmerisch erfolgreich. Denn die
Software standardisiert und beschleunigt
die internen Arbeitsabläufe. Und sie versorgt
Sie jederzeit mit den aktuellen Daten. Zur
Ertragslage der Kanzlei ebenso wie zum
Aktenstatus und zu Fristen. So können Sie
das Haftungsrisiko minimieren und sich ganz
auf Ihre wichtigste Aufgabe konzentrieren –
die anwaltliche Betreuung Ihrer Mandanten.
Informieren Sie sich unter der Telefonnummer 0800 3283872.
www.datev.de/anwalt
Verhaltensnoten und Fehlzeiten checken
Die Suche nach dem passenden Personal ist Schwerstarbeit. Bewerber mit Punk- und GothicLook passen in den seltensten Fällen ins Kanzleiprofil. Foto: Andrea Vollmer
die am Besten unter „D“, sonstige Reihenfolge wie oben. Wer das nicht nach drei
Schubladen souverän beherrscht, schafft es
nicht in die Mottoshows.
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 14
Thema
Wegbeschreibungen zu den gekachelten Anlagen, der Garderobe und dem Wartezimmer
sollten wiedergegeben werden können.
Kaffee kochen, Briefe frankieren, Gerichtspost
holen und wegbringen und mal rasch durchfeudeln, wenn was verschüttet wird, sind Standardperformances. Gleiches gilt für das Fax.
Hier zeigt sich, dass im Schnitt nach dem fünften Fax und dem genervten Anruf des Vielfachempfängers nicht mehr gefragt wird, warum das Schreiben nebst 25 Anlagen denn immer wieder unten aus dem Gerät rauskommt
statt an den Empfänger geschickt zu werden.
Probe aufs Exempel: Telefonieren
Die letzte Mottoshow findet nicht am Computer (hier zeigt sich, dass man selbst vom Praktikanten viel lernen kann und es im Zweifel
nicht mal in den Recall schaffen würde), sondern am Telefon statt. Kann der Praktikant telefonieren? Das ist, obwohl man alles minutiös
erklärt und den üblichen Zettel ausgehändigt
hat (Anrufer/Datum/Uhrzeit/Sache/Telefonnummer/Verbleib), gar nicht so einfach. 90%
der Mottoshowkandidaten stehen mit dem Telefonhörer in der Hand vor einer der größten
Herausforderung ihres bisherigen Lebens. Hiervon sind 80% nicht in der Lage, den Namen
des Anrufers korrekt zu verstehen, geschweige denn zu notieren. Das wäre nicht weiter
schlimm, wenn sie freundlich nachfragen würden, was aber leider nur 20% schaffen.
Von dieser 20% wiederum gelingt es 10%,
nach dem Anliegen zu fragen, eine Rückrufnummer wird nur von höchstens 4% notiert,
sagte doch der Anrufer die liege einem vor.
Klar, sie liegt in der EDV, der Akte oder sonst
wo und muss rausgesucht werden. Warum
einfach, wenn es auch kompliziert geht? Von
den verbliebenen 4% scheitern etwa die Hälfte an den Tücken der Telefonanlage und der
Anruf geht irgendwo auf dem Weg vom Sekretariat zum Anwaltsschreibtisch verloren.
Am Ende der Mottoshows findet jeweils eine
Abstimmung statt, an der sich alle Kanzleimitarbeiter beteiligen können. Dies geschieht in
Form eines Telefonvotings unter Zuhilfenahme
des Anrufbeantworters. Während der Mittagspause kann jeder so oft er möchte für „seinen“ Kandidaten anrufen. Er erhält dann auch
eine automatische Dankes-sms auf sein Handy.
Wer die meisten Anrufe erhält, gewinnt den
Titel des „Superstar“ und erhält einen Ausbildungsvertrag. In diesem Sinne wünscht viel
Vergnügen beim Einstellen
Rechtsanwältin Kerstin Rueber, Koblenz.
Versäumte Fristen – immerwährendes Elend und was dagegen hilft
Wen packt nicht die Panik, wenn er am
Freitagabend feststellt, dass eine Frist in
einem wichtigen Fall mit hohem Streitwert versäumt wurde. Das Personal ist
längst ins Wochenende entschwunden
und somit kein Schuldiger da, den man zur
Rechenschaft ziehen könnte. Das eigene
Wochenende über zermartert man sich
den Kopf, wie der Karren wohl wieder aus
dem Dreck zu ziehen ist. Keine so seltene
Situation in Kanzleien – denn immerhin
ein Drittel aller anwaltlichen Haftungsfälle beschäftigen sich mit verschwitzten
Fristen. Klare, schriftlich niedergelegte
Anweisungen für die Kanzleiangestellten
zum Fristenmanagement können dem leidigen Übel abhelfen.
Rede von der „gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten
Angestellten“. Wie diese mittels einer Büroanweisung auszubilden, zu erproben und zu
überwachen ist, wird nachfolgend skizziert:
„ ... dass nämlich der Anwalt
Aus dem nachfolgenden Leitsatz einer zentralen BGH-Entscheidung lassen sich die wesentlichen rechtlichen Aspekte einer Büroanweisung zum Thema „Fristenkontrolle“ ableiten:
Dieser Entscheidung lässt sich zunächst entnehmen, was in der Rechtsprechung schon lange anerkannt war, dass nämlich der Anwalt keineswegs in jedem Einzelfall selbst dazu verpflichtet ist, die Erfassung und Einhaltung
jeglicher Frist selbst in eigener Person sicherzustellen. Er kann sich dabei einer Büroorganisation bedienen. Allerdings müssen zur Berechnung der Frist, ihrer Notierung, ihrer Eintragung
und ihrer Erledigung genaue und eindeutige
Anweisungen existieren. Wenn der Anwalt die
Einhaltung dieser Anweisungen dann auch
noch überwacht und kontrolliert, wird bei einem Fristenfehler ein entsprechendes Verschulden nicht gem. § 233 ZPO zugerechnet
und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
gewährt.
Bei der Organisation des Fristenwesens in seiner Kanzlei hat der Anwalt durch geeignete
Anweisungen sicherzustellen, dass die Berechnung einer Frist, ihre Notierung auf den
Handakten, die Eintragung im Fristenkalender
sowie die Quittierung der Kalendereintragung
Anlässlich der Neugründung unserer Sozietät
standen wir vor der Aufgabe, eine derartige
Büroanweisung zu erstellen. Ausgehend von
einer stichwortartigen Vorlage eines Kollegen
habe ich diese unter Berücksichtigung der
maßgeblichen Rechtsprechung ausformuliert.
keineswegs in jedem Einzelfall selbst dazu verpflichtet
ist, die Erfassung und Einhaltung jeglicher Frist selbst in
eigener Person sicherzustellen. Er kann sich dabei einer
Büroorganisation bedienen“.
Die haftungsträchtigen Folgen von versäumten Fristen im Anwaltsalltag sind mittlerweile fester Bestandteil der anwaltlichen Ausund Fortbildung. Dazu existiert eine respektable Aufsatzreihe in der NJW.* Nach einer
Erhebung bei Anbietern für Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen für Rechtsanwälte sind zirka 30 Prozent aller anwaltlichen
Haftungsfälle allein auf versäumte Fristen zurückzuführen.
In Zusammenhang mit den dann notwendigen Wiedereinsetzungsanträgen ist häufig die
14
AdVoice 02/08
durch einen Erledigungsvermerk auf den
Handakten von der zuständigen Bürokraft
zum frühestmöglichen Zeitpunkt und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang vorgenommen werden (BGH, Beschl. v. 5.2.2003 –
VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815).
Existenzgründerprogramm:
Ihre Ziele im Blick.
Firmen
www.hdi-gerling.de
Schutz von Anfang an.
Rechtsanwälte, die Mitglied im Forum Junger Anwaltschaft sind, und
ihre Karriere starten, profitieren von unserem Existenzgründerprogramm
in der Berufshaftpflicht besonders: Es bietet erstklassigen Schutz zu
äußerst günstigen Einstiegskonditionen in den ersten fünf Jahren. So
können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: die optimale
Beratung Ihrer Mandanten.
Mehr darüber erfahren Sie unter Telefon 0221 144-5354 oder unter
[email protected]
Bitte um Rückruf wegen eines Beratungstermins
Name
Adresse
Telefon
E-Mail
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 16
Thema
Weiter behilflich war auch der Vertreter unserer Haftpflichtversicherung, der wertvolle Praxistipps gab. Die Anweisung umfasst die nachfolgend dargestellten Arbeitsschritte:
1. Bearbeitung des Posteingangs
Zunächst muss aufgearbeitet werden, auf welchem Weg dem Mandanten oder dem Sachbearbeiter überhaupt eine Frist gesetzt werden
kann. Relativ trivial ist die Zustellung bspw. eines Urteils gegen Empfangsbekenntnis. Problematisch sind jedoch z.B. Termine und Fristen, die Anwälte bei Gerichtsterminen notieren
(müssten). Wie kann sichergestellt werden,
dass diese Termine und Fristen nicht erst nach
drei Monaten, wenn der Schreibdienst des Gerichts das Protokoll in Zusammenarbeit mit dem
überlasteten Richter angefertigt und zugesandt
hat, bei der Büroleitung panisches Entsetzen
auslösen? Oder wenn der Anwalt während seines Urlaubs die Abmahnung vom Mandanten
gescannt über seinen persönlichen E-Mail-Account erhält? Für solche Probleme sollte die Büroanweisung klare Vorgaben machen, damit
etwaige Schwächen in der internen Kommunikation nicht zu einem peinlichen Gespräch mit
der Haftpflichtversicherung führen.
2. Fristenberechnung
Hier muss klar geregelt werden, wer welche
Frist berechnet. Dabei ist zu beachten, dass
zumindest die „einfache“ Fristenberechnung
ebenfalls dem ausgebildeten Personal überlassen werden darf. Für alle denkbaren „komplizierten“ Fälle ist es jedoch ratsam, in der
Büroanweisung vorzusehen, dass Fristen nur
nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter eingetragen werden dürfen. Die
Eintragung von Vorfristen ist gleichfalls obligatorisch, wo nötig.
3. Fristenkontrolle
Selbstverständlich muss klar geregelt sein, dass
den Sachbearbeitern alle Fristen rechtzeitig
mitgeteilt werden; gleichfalls muss es klare Anweisungen geben, dass der für die Fristenkontrolle zuständige Mitarbeiter das Büro nicht
verlässt, bevor nicht alle Fristen erledigt sind.
4. Fristerledigung
Bei der falschen oder versehentlichen Streichung von Fristen ergeben sich erfahrungsge-
16
AdVoice 02/08
mäß die meisten Probleme. Hier sollten die Anweisungen daher besonders präzise sein. So
muss klar geregelt sein, wann bei einer Rechtsmittelfrist ausgehend vom Sendebericht des
Telefaxes die Erledigung der Frist verfügt werden darf (z.B. Kontrolle der Fax-Nummer des
Gerichts, Prüfung der Korrektheit und Vollständigkeit der Sendung, Kontrolle der Lesbarkeit – Seiten richtig herum eingelegt). Nach
wie vor unverzichtbar: ein Postausgangsbuch,
falls Fristen per Briefpost erledigt werden sollen. Ebenfalls einfach aber wirkungsvoll: Fristsachen möglichst frühzeitig versenden, am Tag
des Fristablaufs beim Gericht oder bei der Gegenseite anrufen und nachfragen, ob die Sendung angekommen ist.
Büroanweisung muss auch umgesetzt
werden
Das Ergebnis ist eine fünfseitige Büroanweisung, welche jetzt im Downloadbereich des
Internetauftritts des FORUMs zur Verfügung
gestellt wird. Diese muss jedoch nicht nur auf
die individuellen Gegebenheiten jeder Kanzlei angepasst werden (ein Einzelkämpfer
muss sich beispielsweise auch verstärkt Gedanken wegen einer Urlaubsvertretung machen, eine Kanzlei mit mehreren Angestellten
auch um die Überwachung der Arbeitsteilung. Der Fristenkalender muss elektronisch,
per Buch oder beides geführt werden. Das
sollte auch mit der eigenen Haftpflichtversicherung abgesprochen werden. Darüber hinaus ist es keineswegs ausreichend, einfach
eine Büroanweisung zu verfassen: Diese muss
auch im Büroalltag umgesetzt und deren Einhaltung überwacht und kontrolliert werden.
Zu beachten ist dabei auch, dass die Haftpflichtversicherer die Haftung bei „wissentlicher Pflichtverletzung“ ausschließen. Dabei ist
bislang in der Rechtsprechung ungeklärt, inwieweit die ordnungsgemäße Fristbehandlung
einschließlich des Bereithaltens einer Büroanweisung eine wissentliche Pflichtverletzung
ausschließt bzw. das Fehlen einer entsprechenden Dokumentation eine wissentliche Pflichtverletzung indiziert.
Wichtig ist auch, dass es im Falle eines Falles
essentiell ist, die Haftpflichtversicherung möglichst frühzeitig zu informieren: Zum einen
könnte es sich andernfalls um eine Obliegenheitsverletzung handeln. Zum anderen haben
Haftpflichtversicherungen auch das nötige
Thema
Know-how, einen Wiedereinsetzungsantrag
mit der nötigen Ruhe formal korrekt zu formulieren, die dem Betroffenen in dieser Situation begreiflicherweise fehlen könnte.
* (Müller, Typische Fehler bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 1993,
681, fortgesetzt durch: dies., Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den
vorigen Stand, NJW 1995, 3224, NJW 1998,
497 und NJW 2000, 322, weiter fortgesetzt
durch von Pentz, NJW 2003, 858, schließlich fortgesetzt durch von Born, NJW 2005,
2042 und NJW 2007, 2088).
Die Büroanweisung zum downloaden unter:
www.davforum.de/894
Rechtsanwalt Moritz Lang, Karlsruhe
Von Jungspunden und grauen Eminenzen
Der Umgang mit älteren Kollegen stellt
den Junganwalt oft auf eine harte Probe.
Obwohl der Anwaltsberuf sich seit Generationen nicht grundlegend gewandelt
hat, kommt es immer wieder zu Spannungen zwischen „alten Hasen“ und „Grünschnäbeln“. Während die einen über einen
großen Schatz an Erfahrung verfügen, finden die anderen sich in unserer globalisierten Welt besser zurecht. Eins steht aber
fest: Beide Seiten können viel voneinander
lernen.
Im Wohnzimmer einer Villa irgendwo in einem
gut situierten Stadtteil einer bayerischen Stadt
sitzen mir ein Ehepaar Mitte/Ende 60 und ihr
Anwalt im gleichen Alter gegenüber. Die Stimmung ist angespannt und das nicht nur, weil
die Dame des Hauses Teewasser aufgesetzt
hat, auf dessen Siedepunkt alle warten.
An den Wänden prangen Kunstschätze des
zurückliegenden 20-Jahrhunderts von bedeutendem Wert, Picasso, Chagall, Maler des
deutschen Expressionismus wie Marc und
Kirchner, keine billigen Reproduktionen, nein,
alles Originale. In einer Ecke steht eine Plastik, möglicherweise ein Rodin? Ich komme
nicht dazu, sie genauer unter die Lupe zu nehmen, denn ich bin im beruflichen Auftrag unterwegs, als Rechtsanwalt.
Es geht um ein Kunstgeschäft mit reichlich
rechtlichen Hürden zwischen dem Ehepaar
und meinem Mandanten. Nun steht eine Einigung nach wochenlangem Tauziehen und
bereits beschrittenem Gerichtsverfahren kurz
bevor. Ein großer Fall mit hohem Streitwert.
Der Tee wird gebracht und der Anwaltskollege erhebt das Wort. Während des Wartens
auf den Tee wurden bereits Höflichkeitsadressen bei kritischer Musterung ausgetauscht – hierbei deutlich die skeptischen Blicke des reifen Kollegen, Blicke die sagen: Dem
Jungspund werd ich's zeigen.
Sonor und voluminös fasst besagter Anwaltskollege den Sachverhalt zusammen, ohne sich unterbrechen zu lassen. Seine Aura,
die durch den klassischen Tweed-Stoff seines
Jacketts unterstrichen wird, wirkt und füllt die
großzügige Behausung gänzlich aus, empfinde ich. Dem ausführlichen Introitus folgt die
inhaltliche Auseinandersetzung mit einigem
Hin und Her, letztlich steht am Ende die Einigung. Der alt erfahrene Gegenanwalt verlässt
das Haus, und ich verweile noch, weil die
Gegner das wünschen. In einem angenehmen Plausch fällt die enorme Anspannung
von mir. Der Druck lag an der Präsenz des Kollegen, dessen bin ich mir sicher.
Lehrjahre sind keine Herrenjahre
So oder in ähnlicher Weise könnten etliche
junge Anwälte beim Start in ihre berufliche
Karriere beim ersten Aufeinandertreffen auf
einen „alten Hasen“ gefühlt haben. Ist es der
Respekt vor der juristischen Lebensleistung?
Der Anwaltsberuf hat sich nicht grundlegend geändert
Im Gespräch mit dem Kölner Rechtsanwalt
Gerd Fudicar (73) wird deutlich, dass zwar Musikstile und Moden wechseln, sich der Anwaltsberuf jedoch in seinem Erscheinungsbild
nicht grundlegend verändert hat. Natürlich
sieht der seit den 1960er Jahren tätige auf Apothekenrecht spezialisierte Jurist den Wandel in
Arbeitsabläufen, den die Modernisierung wie
Computer und Internet mit sich gebracht haben. Das Leben sei dadurch schnelllebiger, „leider“, wie er sagt, auch hektischer geworden.
Junge Kollegen, die heutzutage als Anwälte zu
arbeiten beginnen, hätten sein Mitleid, da insbesondere der Kostendruck erheblich zugenommen habe. Großkanzleien bezahlten zwar
Lehrjahre sind keine Herrenjahre. Die „Alten“ haben eine Gelassenheit, die die „Jungen“ sich
erst noch erarbeiten müssen. Foto: Andrea Vollmer
Sind es die zahlreichen Kontakte, die in lukrativen Mandaten münden, oder ist es eine gewisse Gelassenheit der Alten, die sich die
„Jungen“ erstmal verdienen müssen, getreu
dem Motto „Lehrjahre sind keine Herrenjahre“? Durch was unterscheiden sich die Altersgenerationen? Gibt es gar einen Konflikt zwischen den Jungen und den Alten gerade was
die Art der Berufsausübung angeht? Kommt
man mit älteren Rechtsanwälten ins Gespräch,
zeichnet sich ein Bild ab, das in einigen Punkten überrascht, weil es so gar nicht dem Klischee vom Altsozius entspricht. Denn dieses
orientiert sich eher an der eingangs beschrieben Szenerie, in der vor dem Alter ehrerbietig
der Hut gezogen wird.
enorme Einstiegsgehälter, doch dürften viele angestellte Rechtsanwaltskollegen noch nicht einmal an den Ergebnissen ihrer juristischen Arbeit
teilhaben. Sie erführen einfach nicht, wie die Fälle ausgingen. Auch sei nicht immer erwünscht,
dass die jungen 'Associates' bei Mandantenbesprechungen dabei seien. Sie seien mehr die
„grauen Eminenzen“, die im Hintergrund akribisch feine Aspekte herauszuarbeiten hätten.
Das große Ganze hätte sie nichts anzugehen.
„Talentierte Junganwälte werden zu Fachidioten degradiert“
Dies wurde ihm unmittelbar von Kindern von
Anwaltsfreunden berichtet, die in internatio-
AdVoice 02/08
17
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 18
Thema
nal operierende 'Law Firms' eingestiegen sind.
Er sei sich mit anderen Kollegen seines Alters
einig, dass etliche dieser jungen, hochtalentierten Juristen zu „Fachidioten“ degradiert
würden, für kleinere und mittlere Kanzleien,
wo eigenständiges Handeln gefragt sei, daher
nicht mehr interessant. Das hätte es „früher“,
betont Rechtsanwalt Fudicar, so nicht gegeben. Auf die Frage hin, ob sich dieser Druck
auf den kollegialen Umgang mit den jungen
Karrieristen ausgewirkt hätte, verneint er. Dies
sei kein Punkt, der das Alter oder die Generation betrifft. Dies liege ausschließlich am Charakter des Kollegen, der Kollegin und der dazugehörigen Kinderstube.
Auch was das äußere Erscheinungsbild anbelangt, so stünden die Jungen den Alten in
nichts nach. Die Mehrzahl verstehe es, sich
bei Gericht standesgemäß anzuziehen und
darauf zu verzichten mit offenem Hemdkragen in einer Verhandlung zu erscheinen. Der
offene Hemdkragen lässt mich an eine erst
kürzlich ausgestrahlte Fernsehtalkshow à la
Johannes B. Kerner denken, in der ein auf
Strafrecht spezialisierter Kollege um die vierzig Jahre mit seinen Mandanten auftrat. Sein
besonderes Markenzeichen war das unter
dem Nadelstreifenanzug getragene offene
Hemd, das von einer Art Lederkette mit Anhänger geziert wurde. Auf die Hose trug der
Strafverteidiger betont lässig Cowboystiefel –
also von wegen zurückhaltende, streng konforme Kleiderordnung. Der erfahrene Kölner
Rechtsanwalt, der eigentlich seinen Ruhestand genießen könnte, räumt ein, dass die
Zeiten inzwischen legerer seien, was die Bekleidung angeht. Auch im Ton sei das so,
gleichwohl es nie nach seiner Erfahrung unhöflich zwischen jung und alt wurde.
te spezialisieren muss. Weil Personal für viele
selbständige Berufstarter unbezahlbar ist, gehört Büroorganisation und 10-Finger-Schreiben zum selbstverständlichen Rüstzeug dazu.
Ferner dürfen BWL- und Fremdsprachenkenntnisse nicht fehlen – anders noch vor 30
Jahren, wo sich der juristische Alltag nahezu
ausschließlich auf dem Gebiet der alten Bundesländer abgespielt hat.
Die alten Hasen lernen von den Jungen
Die europäische Einigung hat neue globale
Märkte geöffnet – folgerichtig müssen Juristen flexibel darauf reagieren, weil es ihre Mandanten mit Firmensitzen in London, Rom und
Paris längst sind. Und schließlich – das werden
nicht alle alten Herrschaften zugeben – ist der
heutige Anwaltsberuf stärker denn je durch
das weibliche Geschlecht geprägt – männliches Reviergehabe kommt somit nicht mehr
dauernd und ungehindert zum Zuge, was sich
in mancher Sitzung höchst angenehm in
Puncto Dezibel niederschlägt. Das Berufsbild
ist über die Jahrzehnte in Bewegung geraten,
obgleich es in den Grundfesten traditionell
bleibt. Der Anwalt jungen Zuschnitts bleibt mit
jenem alten Zuschnitts erkennbar eng verwandt. Ein echter Generationenkonflikt ist daher trotz der Computerrevolution, dem Internet und Mobilfunk nicht festzustellen.
Die Frage, ob junge Anwälte von den erfahrenen Hasen lernen könnten, verneint Rechtsanwalt Fudicar kopfschüttelnd. „Und umgekehrt, will ich schließlich noch dazu lernen“.
Er bekomme in den nächsten Tagen ein Notebook für seinen Schreibtisch, damit er Schriftsätze zur Besprechung an Mandanten per
Email versenden könne. Die Nutzung des
Computers könne und wolle er von den Jungen lernen. Wenn man den Anekdoten des
73-jährigen Apothekenrechtlers gespannt
lauscht, dann scheinen Unterschiede zwischen den Anwaltsgenerationen geradezu
marginal zu sein.
Dieser Eindruck darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der durchschnittliche Junganwalt auch wegen der enormen Leistungsdichte sich auf mindestens zwei Rechtsgebie-
Rechtsanwalt und Journalist Patrick Ruppert, Köln
Messen machen Mandanten
Die Präsenz auf Messen zur Gewinnung
neuer Mandanten ist für den Anwaltsberuf Neuland. Nicht jede Messe eignet sich
dafür. Andererseits dienen solche Events,
ob groß oder eher regional, der Netzwerkbildung. Und auf die kommt es erstmal an.
Eines gleich vorweg – ohne hier die berufsrechtlichen Feinheiten aufdröseln zu wollen:
Ja, es ist zulässig, sich und seine Kanzlei auf
einer Messe zu präsentieren, sofern es nicht
„marktschreierisch“ erfolgt, was schon aus
Eigeninteresse selbstverständlich sein dürfte.
So muss jeder Anwalt stets aufpassen, dass
Werbebemühungen nicht negativ wirken.
Denn ein unseriöses Image dürfte gerade für
junge Kanzleien vernichtend sein. Ob und wie
eine Messe für die junge Kanzlei sinnvoll sein
18
AdVoice 02/08
kann, lässt sich nicht pauschal beantworten,
sondern kommt auf die Art von Messe an.
Als Fachberater für Unternehmen und
Verbände auftreten
So gibt es zunächst natürlich die großen überregionalen Messen. Hierzu gehören etwa die
CeBit oder die Hannovermesse, die ich dieses
Jahr erlebt habe. Diese Messen wenden sich
an mittelständische und große, nationale wie
internationale, Unternehmen. Als Ausstellungsmöglichkeit für (Jung-)Anwälte sind derartige Messen eher ungeeignet. Die Kosten
sind enorm. Die Standgebühren fangen erst
fünfstellig an, dazu kommen Messeaufbauten
etc., was für kleinere Kanzleien unrealistisch
sein dürfte. Ein schlechter Auftritt dürfte in die
Kategorie Negativwerbung fallen. Als kosten-
Die ersten Gipfel sind genommen.
Die nächsten kommen bestimmt.
FORUM +3
günstige Zwischenlösung gibt es bei großen
Messen jedoch die Möglichkeit, sich an Verbände oder ortsansässige Unternehmen als
Fachkompetenz anzuhängen. So war ich über
die Arbeitsgemeinschaft DAVit auf der diesjährigen CeBit in Hannover. Die DAVit hat sich
auf dem Mittelstandsforum präsentiert, ein
Unternehmen war hierbei federführend. Ausgewählte Mitglieder haben sich beim Standdienst abgewechselt. Aufgabe war es, interessierten Mittelständlern zu erklären, was die
DAVit macht und einen Einblick in die anwaltliche Tätigkeit im Bereich IT-Recht zu geben. Der Akquisenutzen war bei mir nicht sonderlich groß, aber die Erwartungshaltung war
es auch nicht. Kosten gab es keine und interessant war es allemal. Außerdem habe ich
weitere Kollegen aus dem Bereich IT-Recht
kennen gelernt, was auch nie schadet.
Die Veranstaltung für Anwältinnen und Anwälte mit erster Berufserfahrung.
Am 4. September 2008 im Maritim Hotel, Fulda.
Mit folgenden Themen:
•
•
•
•
Richtiges Abrechnen
Ausbauen des Kanzleiprofils
Der Anwalt als Arbeitgeber und Ausbilder
Anwaltliche Softskills
Infos und Anmeldung unter: www.davforum.de/forumplus3
Veranstalter:
Verein DeutscheAnwaltAkademie, eine Stiftung des Deutschen Anwaltvereins e.V.
in Kooperation mit dem FORUM Junge Anwaltschaft
Mit freundlicher
Unterstützung von:
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 20
Thema
Thema
Gemeinsame Messeauftritte organisieren
Bei großen Messen wie bei der CeBit lohnt es sich, sich als Anwalt einem Unternehmen anzuschließen. Foto: Lars Twelmeier
Nicht zu vernachlässigen ist der Marketingeffekt. Denn wenn man – wie wir – vorwiegend
Mandanten aus einem bestimmten Bereich vertritt, dann wird es als positiv empfunden, auf
Fachveranstaltungen Präsenz zu zeigen und
den Horizont zu erweitern. So war ich also insgesamt zwei Tage auf der CeBit: Einen Tag auf
dem Stand der DAVit und einen Tag zur Mandantenpflege sowie aus technischer Neugier.
Aufgrund der räumlichen Nähe war ich auch
für einen Tag auf der Hannovermesse. Man
sollte sich dort jedoch nicht für so wichtig
nehmen. Und von Stand zu Stand zu gehen
und Visitenkarten zu verteilen ist für einen
Anwalt in meinen Augen ein absolutes „NoGo“! Wenn es zwei gute Gespräche am Tag
gibt, wo der Gesprächspartner von sich aus
eine Visitenkarte möchte, dann empfinde ich
das schon als Erfolg.
Geringe Kosten auf Regionalmessen
Als nächstes gibt es die regionale Messe. Diese ist meistens eine Leistungsschau ortsansässiger kleiner und mittelständischer Unternehmen. Marktführer bei diesen Messen ist
die b2d (www.dialogmesse.de), die bundesweit in 10 Regionen stattfindet.
Wir waren mit unserer Kanzlei letztes Jahr auf
der b2d in Braunschweig. Die Kosten sind
überschaubar – für zwei Tage Präsenz mit einem kleinen Stand in mittlerer Lage zahlt man
etwa so viel wie für eine passable Anzeige in
einer Lokalzeitung. Dafür kommt man direkt
mit anderen Unternehmen in Kontakt. Vorteil
der b2d ist, dass sie sich nicht an Verbraucher
20
AdVoice 02/08
richtet, sondern Networking unter Unternehmen fördert. Jeder Aussteller kann Kunden
und Geschäftspartner einladen. Es empfiehlt
sich, das auch wahrzunehmen, denn davon
lebt diese Messe. Unsere gewerblichen Mandanten wurden von uns im Vorfeld informiert
und haben Gutscheine für den Eintritt erhalten. Das kam insgesamt sehr gut an, denn die
Tickets sind sonst recht teuer.
Für uns als neu gegründete Kanzlei war es dabei spannend zu erforschen, wie der eigene
Auftritt wirkt und ob man regional schon
wahrgenommen wurde. Das Gefühl vorm eigenen Stand zu stehen ist merkwürdig. Anfangs gab es Berührungsängste und auch Fragen wie „dürfen Anwälte das überhaupt?“,
später wurde locker über alles Mögliche geplaudert und teils konkret diskutiert. Unsere
Kanzleiausrichtung hat dabei sicherlich geholfen, da sie nicht ganz so klassisch wirkt.
Und es wurden auch nachhaltige Kontakte geknüpft. Der direkte Erfolg lässt sich aber kurzfristig kaum messen.
Es waren auch noch zwei andere Kanzleien auf
dieser Messe, die sich aber mit Unternehmen
zusammengetan hatten. Das macht manches
einfacher und den Auftritt etwas größer, aber
man wird auch nicht so differenziert wahrgenommen, wie es bei uns der Fall war.
Dann gibt es natürlich auch noch die juristische Fachmesse (z.B. www.juristenmesse.de
oder www.juracon.de). Diese ist jedoch nur
für Bewerber auf juristische Stellen – zumeist
bei Großkanzleien – interessant, nicht aber zu
Akquisezwecken.
Ein Messeauftritt erfordert intensive Planungen. Denn wir produzieren schließlich keine
Produkte, die sich ausstellen ließen. Ausstellungsobjekt ist der Anwalt selber. Also muss die
Dienstleistung abgebildet werden. Werbegeschenke und dezentes Catering sind sehr hilfreich, um eine positive Resonanz zu erhalten.
Auch ein Banner oder hochwertiges Plakat sollte man unbedingt haben, sowie angemessene
Möbel (die man vor Ort auch mieten kann). Unser Aufwand war nicht unerheblich – weniger
hätte man aber auch nicht machen dürfen. Außerdem haben wir noch zwei sehr freundliche
Mitarbeiterinnen, die toll mitgeholfen haben.
Für die Ein-Mann/Frau-Kanzlei dürfte es ziemlich schwierig sein, sich zu präsentieren, ohne
mitleidige Blicke auf sich zu ziehen. Kleine
Kanzleien sollten sich also zusammentun.
Abendveranstaltungen bringen gute Kontakte
Messen sind für Anwälte als Akquisemöglichkeit weitgehend Neuland. Jeder muss daher
seine Situation vorab genau analysieren und
sich dann passende Angebote genau ansehen.
Man führt auf einer Messe den ganzen Tag
Smalltalk und muss auf Menschen aktiv zugehen, was für networking schließlich immer
wichtig ist. Ein Tipp noch: Die Abendveranstaltungen sind in diesem Zusammenhang bei
Messen besonders zu empfehlen, denn dort
sind alle Aussteller sehr entspannt und wollen
vom doch recht anstrengenden langen Tag gemeinsam abschalten. Sofern die eigene Erwartungshaltung realistisch und alles gut geplant ist, kann sich der Aufwand also lohnen
– und wenn man nicht zwanghaft das konkrete neue Mandat sucht, dann macht es auch
noch richtig Spaß!
Rechtsanwalt Lars Twelmeier, LL.M., Braunschweig
„Der erste Eindruck ist entscheidend“
Der Anwalt als Rhetor – Tipps zur praktischen Arbeit
In kaum einem Beruf sind Erfolg und Misserfolg so eng mit den rhetorischen Fähigkeiten verknüpft wie in dem des Anwalts.
Hier geht es um Überzeugungsarbeit,
Glaubwürdigkeit und Authentizität. Rhetorik ist ein Handwerk, das man beherrschen muss – denn Interessenten sollen
überzeugt werden, ein Mandat zu erteilen. Mandanten sollen überzeugt werden,
zu klagen oder sich zu vergleichen. Gegnerische Anwälte sollen überzeugt werden, die Klage zurückzunehmen und Richter sollen überzeugt werden, im Sinne des
eigenen Mandanten zu entscheiden.
Die Rhetorik hat sich aus der Gerichtsrede entwickelt. Die Kraft, andere Menschen zu beeinflussen, hat nach Cicero nur der größte Rhetor,
ein Rhetor, der in der Lage ist, „Anspruchsloses
schlicht, Erhabenes wirkungsvoll und Durchschnittliches mit maßvoller Ausgeglichenheit“
zu behandeln. Ich möchte einige Punkte nennen, die mir für die praktische Tätigkeit des
Rechtsanwalts bedeutsam erscheinen – nicht
zuletzt deshalb, weil sie immer wieder ignoriert
werden. Dazu eine Vorbemerkung: Ich gehe
nicht davon aus, dass es eine eigene juristische
Rhetorik gibt. Es gibt aber fachspezifische Besonderheiten einzelner Aspekte. Daher nun drei
allgemeine Thesen, deren Bedeutung für den
Anwalt erläutert wird.
Wie schön wäre es, wenn es den ultimativen
Liebesbrief gäbe – einen Text der bei jedem
Leser bewirkt, sich in den Autor zu verlieben.
Dieser Wunsch ist ebenso absurd, wie der
Glaube, eine Rede würde auf jeden Adressaten die gleiche Wirkung haben. Vielmehr
muss sich der Redner auf sein Publikum einstellen, um überzeugen zu können.
Wer im Nerzmantel für Tierschutz eintritt, wird
ebenso wenig überzeugen wie jemand, der über
Sozialbetrug klagt und bekanntermaßen Steuern hinterzieht. Auch wenn die Argumente in
der Sache zutreffen sollten, wird die Person unglaubwürdig. Der Ruf nach Sachlichkeit kann
personenbezogene Aspekte nicht übertönen.
Wenn Menschen einer bestimmten Meinung
sind, werden sie diese nicht grundlos ändern.
Gute Rhetorik ist für jeden Anwalt ein Muss – denn es geht um Überzeugung.
Foto: S. Hofschläger, www.pixeliode.de
Je tiefer die Meinung auf grundlegenden Einstellungen einer Person beruht, umso schwerer wird es sein, deren Einstellung zu ändern.
Denn dies bedeutet ein Umdenken und erfordert Neuorientierung. Die meisten Menschen tun dies nur, wenn sie es für erforderlich halten. Daher neigen Menschen dazu, ihre Hypothesen beziehungsweise Meinungen
zu verifizieren und nicht nach Falsifikationsmöglichkeiten zu untersuchen. Es bedarf daher einer wahren Überzeugungsarbeit, die einige Zeit in Anspruch nehmen kann und selten in Minuten vollzogen wird.
Für den Rechtsanwalt ergeben sich daraus
folgende Konsequenzen: Als guter Anwalt
sollten Sie bei jedem Schriftsatz, jedem Plädoyer und jeder Besprechung darüber nachdenken, wen Sie wovon überzeugen möchten. Das klingt banal, wird aber nicht selten
missachtet. Ich beschränke mich hier auf zwei
besonders häufig begangene Fehler.
Fehlende Trennung von Mandant und Gericht
Ein Schriftsatz ans Gericht ist an Richter adressiert. Die Erfolgsaussichten sind nicht besser,
wenn der Anwalt die Ausführungen der Gegner nicht einfach bestreitet, sondern sie „ener-
gisch bestreitet.“ Was treibt Anwälte dazu, Behauptungen der Gegenseite „entschieden“
zurückzuweisen oder sie als „fabulöse Erfindungen ohne Realitätsbezug“ zu bezeichnen?
Auch wenn der Mandant von seinem „bissigen“ Anwalt begeistert ist, werden die Richter
diese Begeisterung nicht unbedingt teilen.
Schließlich dürfen sie selbst nach § 286 Abs. 1
ZPO darüber entscheiden, was „fabulös“ und
was glaubhaft ist. Auch rate ich davon ab,
Mandanten Korrektur lesen zu lassen. Wichtig
ist, Widersprüche in der Aussage der Gegner
aufzudecken und die Bewertung dem Gericht
zu überlassen – sonst wird er bei den Richtern
eher Trotz als Wohlwollen ernten.
Es ist ein Fehler, den eigenen Mandanten vor
Gericht beeindrucken zu wollen. Er ##wer?##
wird Gericht und Mandant nicht gleichermaßen imponieren. Der Mandant muss darauf
vorbereitet werden, wie das Verfahren ablaufen wird. Dazu einige Beispiele: „Ich kann Ihren Ärger verstehen, allerdings können wir
nicht beweisen, dass juristisch gesprochen ein
Betrug vorliegt. Daher kann ich Ihnen nicht raten, der Gesellschaft betrügerische Machenschaften vorzuwerfen. Ich kann Ihnen versprechen, dass es vor Gericht besser ankommt,
wenn wir zurückhaltender sind mit solchen Bewertungen. Dann liegen die Sympathien auf
AdVoice 02/08
21
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 22
Thema
Ihrer Seite. Wundern Sie sich nicht, wenn ich
mein Plädoyer ganz kurz halte. Ich habe vorhin mit dem Richter und der Staatsanwältin
schon besprochen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.“
Einfühlungsvermögen ins Publikum
Um sich auf Ihr Publikum einstellen zu können,
müssen Sie es kennen. Hierzu ist es erforderlich, sich in die andere Person oder ein größeres Publikum hineinversetzen zu können. Einer
Mandantin, die beraten werden möchte, sollten Sie nicht die Unterlagen aus der Hand reißen und sie väterlich beruhigen: „Machen Sie
sich keine Sorgen, wir erledigen das für Sie!“
Möchte ein Mandant eine Angelegenheit loswerden, wird er ein solches Vorgehen möglicherweise begrüßen. Möchte ein Mandant
wirklich seine Nachbarin verklagen oder ist dies
ein Versuch, einem persönlichen Gespräch zu
entgehen? Hier könnte eine Mediation eher
angebracht sein. Spielt für die Mandantin Geld
eine entscheidende Rolle? Wird von der Rechtsanwältin nur Rechtsbeistand erwartet oder
auch allgemeine Lebenshilfe? Was können Sie
und sind Sie bereit zu geben? Wie steht es mit
dem Richter? Ist er unter Zeitdruck? Ist er vom
vorherigen Verfahren genervt? Hat er ein Interesse an einem Vergleich? Möchte er endlich
zum Mittagessen? Hat er Probleme mit seiner
Tochter? Soweit Sie in der Lage sind, die Interessen und Bedürfnisse der Gegenseite zu erkennen und darauf einzugehen, werden Sie Ihr
Publikum erreichen.
Authentisch auftreten
Die Welt der Juristen ist erstaunlich klein und
es ist leicht, bekannt zu werden – im Positiven
wie im Negativen. Wer stolz darauf ist, einen
Kollegen „über den Tisch gezogen zu haben“, wird möglicherweise die Folgen eines
schlechten Rufs zu spüren bekommen. Mandanten fühlen sich nicht unbedingt aufgehoben bei einem Rechtsanwalt, der von seinen
Kollegen geschnitten wird. Vor Gericht werden Sie nur ernst genommen, wenn Sie etwas zu sagen haben. Wer unvorbereitet zu
Verhandlungen erscheint, sich von der Richterin über den Verfahrensablauf belehren lassen muss, unzulässige Anträge stellt und bei
deren Abweisung die Richterin für befangen
erklärt, wird schnell bekannt sein bei Gericht.
Mit einem solchen Ruf werden Sie keinen
Mandanten gut vertreten können – selbst
22
AdVoice 02/08
dann nicht, wenn Sie entgegen Ihrem Ruf etwas Sinnvolles vortragen.
Wenn bei Gericht bekannt ist, dass Ihre Verträge Hand und Fuß haben, werden Sie ernst
genommen. Sie müssen außerdem als Person
glaubwürdig und vor allem authentisch sein.
Einige Rhetorikschulen suggerieren, man
müsse immer lächeln und selbstbewusst auftreten. Inzwischen ist man weitestgehend von
diesen antrainierten Fassaden abgekommen
und empfiehlt ein authentisches Auftreten.
Das betrifft die innere Einstellung und die Situation. Wenn Sie bei jedem Mandanten behaupten, er sei unschuldig, werden Sie den
unschuldigen Mandanten nicht auf eine besondere Weise verteidigen können. Ebenso
wird der Richter nur dann an der Einschätzung
der Jugendgerichtshilfe interessiert sein, wenn
die Vertretung der Jugendgerichtshilfe sich
nicht bei jedem Heranwachsenden für die Anwendung des Jugendstrafrechts ausspricht.
Thema
schon verloren. Menschen denken in Geschichten, und diese muss langfristig konstruiert werden, um glaubhaft zu sein. Hat sich
beim Richter erst einmal eine Geschichte festgesetzt, ist es schwer, dagegen anzukämpfen.
Der erste Eindruck ist entscheidend, denn der
Mensch sucht nach Bestätigung. Folglich werden spätere Eindrücke soweit wie möglich als
Bestätigung des ersten Eindrucks interpretiert.
Die Überzeugungsarbeit beginnt daher bereits im Ermittlungsverfahren. Auch im Zivilprozess muss frühzeitig gezeigt werden, dass
der eigene Mandant den Anspruch völlig zu
recht stellt. Hier ist es sinnvoll, vor Klageerhebung noch Gesprächsangebote zu machen.
Zahlungen oder Handlungen anzumahnen,
um deutlich zu machen, dass man alles im Sinne einer gütlichen Einigung versucht hat und
es nur wegen der Starrköpfigkeit der Gegenseite zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Rechtsanwalt und Mediator Dr. Anusheh Rafi,
Berlin
Achten Sie bei den Reden vor Gericht auf die
Angemessenheit der Rede, das „aptum“. Vermeiden Sie es, „Anspruchsloses wirkungsvoll“
vorzutragen, um noch einmal auf Cicero einzugehen. „Wenn der Begriff Rechtsstaat mehr
ist als eine leere Worthülse, wenn unsere repräsentative Demokratie mehr bedeuten soll
als eine vierjährige Herrschaft über das Volk,
dann...“ – eine solche Ansprache passt vielleicht, um die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes zum Verbot von Studentendemonstrationen zu begründen. Sollen diese Worte aber
dazu dienen, die zuständige Behörde zu verpflichten, eine Demonstration von 50 Vogelschützern gegen Windenergie zur Hauptverkehrszeit auf der Friedrichstraße zu gestatten,
wirkt sie etwas lächerlich.
Zum entscheidenden Punkt kommen
Aus amerikanischen Gerichtsfilmen kennt
man die dramatischen Szenen, in denen in der
letzten Minute das ganze Geschehen umgedeutet wird: Der vermeintliche Täter ist unschuldig – das vermeintliche Opfer der Täter.
In den Filmen ist diese dramaturgische Wende dadurch gerechtfertigt, dass das entscheidende Beweismittel oder die Hauptbelastungszeugin erst zum Filmende auftaucht.
Kommen Sie nicht in Versuchung, ohne Not
die entscheidenden Punkte zurückzuhalten.
Wenn Sie den Richter erst im Schlussplädoyer
überzeugen wollen, haben Sie in der Regel
Den Text zur Rhetorik mit allen Literaturhinweisen findet ihr unter www.davforum.de/897,
Tucholskys Ratschläge für gute und schlechte
Redner unter www. davforum.de/898.
Verschollen zwischen Wunsch und Wirklichkeit
Anwalt zu werden ist nicht einfach. Nach
den Prüfungen durch das JPA haben sich
die hoffnungsfrohen Junganwälte der
Wirklichkeit zu stellen. Nach nur wenigen Jahren gibt so mancher die lang ersehnte Zulassung mehr oder weniger
freiwillig wieder ab.
Warum Rechtsanwälte ihren Beruf an den Nagel hängen, darüber gibt es gegenwärtig keine einheitliche Erhebung. Fragt man bei den
regionalen Rechtsanwaltskammern an, erhält
man lediglich den Verweis auf die regelmäßig
erscheinenden Kammermitteilungen mit den
Ab- und Zugängen zur Anwaltschaft. Gründe
und Motivationen sind nicht erfasst. Dabei
wäre es gerade in Hinblick auf die Planung der
eigenen Anwaltskarriere für Nachwuchskolleginnen und -kollegen eine nützliche Zusatzinformation. Unter den jungen Berufsträgern
entscheidet sich ein signifikant hoher Anteil
wieder für den Ausstieg – 18 Prozent der Unter-39-jährigen, so hat der Anwaltsverein Tübingen ermittelt. Möglicherweise spiegelt sich
darin die Abweichung der Vorstellung vom
Berufsbild mit der Realität wider. Rechtzeitige
Auseinandersetzung mit den Aufgaben des
Anwalts, aber auch mit den Gründen, nicht
Rechtsanwalt zu werden, könnten vorab vielen die Berufswahl erleichtern. Tatsächlich sind
die Gründe für die Beendigung der Rechtsanwaltstätigkeit so uneinheitlich wie die Bandbreite der verschiedenen juristischen Arbeitsfelder.
auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwältin.
Doch bereits nach einem Jahr war der Traumstart in die Selbständigkeit ausgeträumt. Zu unterschiedlich schienen die Interessen der vormals befreundeten Sozien. Über die Zielsetzung
der Kanzlei konnte keine tragfähige Einigung
gefunden werden, so dass sich die Partner für
eine Beendigung der gemeinsamen Zusammenarbeit entschieden. Mit dieser Art der Freiberuflichkeit sollte erstmal Schluss sein, befand
Kollegin Kreuz.
Sicherheiten einer Anstellung. Als Scheinselbständige entwarf sie Schriftsätze für den Senior, nicht selten unter Verzicht auf die übliche Freizeit. Angemessene Honorierung erhielt die Junganwältin dafür nicht. Mit Lob
und Anerkennung wurde gegeizt – stattdessen immer häufiger die cholerischen Auswüchse des Chefs. Nach eineinhalb Jahren
war Viola Kreuz körperlich und mental bedient. Sie verließ die Kanzlei. Bis heute wartet
sie auf einen nicht unerheblichen Anteil ihres
Honorars. Ihr ehemaliger Brötchengeber, bekannt durch zahlreiche Kammerverfahren wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber
Kollegen, sah sich nicht veranlasst, dem ab-
Das Team funktioniert nicht
Viola Kreuz* aus Köln ist Mitte 30. Sie hat ihre
Zulassung zwar behalten, übt jedoch seit rund
drei Jahren keine regelmäßige Rechtsberatung
mehr aus. Ihre Zulassung hat sie aber behalten,
denn sie möchte „auf dem Sprung bleiben“,
falls sich ein interessantes Mandat ankündigt.
Direkt nach dem Bestehen des zweiten Staatsexamens sah ihre Motivation gänzlich anders
aus. Voller Enthusiasmus startete die Kölnerin
gemeinsam mit einem AG-Kollegen eine kleine Sozietät. Diese sollte als kleine, aber feine
„Beratungs-Boutique“ Unternehmen am so
genannten Neuen Markt über die zahlreichen
rechtlichen Klippen hinweg helfen. Schwungvoll mit viel Arbeit ging es los, erinnert sich die
Die Robe an den Nagel gehängt. Manchmal passen Beruf und persönliche Lebensziele partout
nicht zu einander. Foto: Andrea Vollmer
Ausgebeutet als Scheinselbständige
Sie bemühte sich nun um eine feste Anstellung in einer Kanzlei. Doch statt eines ordentlichen Anstellungsverhältnisses nahm sie das
Angebot einer renommierten kleineren, überörtlich agierenden Sozietät an, als freie Mitarbeiterin auf Rechnungsbasis tätig zu werden.
Was sich ursprünglich als Teilzeitangebot ankündigte, wurde schließlich ein Fulltimejob zu
finanziell bescheidenen Konditionen ohne die
zuhelfen. Auch zeigte er wenig Einsicht darin,
für ordentliche Anstellungsverhältnisse bei angemessener Entlohnung zu sorgen. Die junge
Rechtsanwältin wählte nach diesen negativen
Erfahrungen gleich zum Anfang ihrer Karriere den Ausstieg aus dem Anwaltsberuf. In einem sich anschließenden Volontariat bei einer
Filmproduktionsgesellschaft entdeckte sie ihr
Faible für die journalistische Arbeit, der sie bis
heute treu geblieben ist. Sie betreut inzwischen eine Internetplattform redaktionell.
AdVoice 02/08
23
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 24
Thema
Gestartet im New-Economy-Rausch
Anders erging es Mirko Fromm* aus Neuss,
Jahrgang 1966, FDP-Mitglied, Typ jung, dynamisch, erfolgreich. Pünktlich zum Internetboom stand die eigene Kanzlei. Die Nachfrage
in Sachen Rechtsberatung war riesig. Phantasieunternehmen mit Phantasiegeschäftsideen
entstanden, die sich vertrauensvoll an Mirko
Fromm wandten. Zunächst lief alles wunderbar, die Mandate nahmen zu, die Volumina der
Kostennoten wuchsen. Doch irgendwann war
die Euphorie vorbei, der Hype um die Neuen
Medien ebbte ab, die Blase, wie die Börsianer
sagen, platzte. Vermeintliche Wunderfirmen
mit Kicker, Cola-Automat und flachen Hierarchien waren pleite. Als Folge blieb Mirko
Fromm auf einem Großteil seiner Vergütungsrechnungen sitzen. Nach dem Rausch, dem
auch konservative Banker erlegen waren, zog
Tristesse in das Büro von Mirko Fromm ein.
den Sprachkenntnissen ausgestattet, u.a. als
Muttersprachler für Französisch, trat er in eine
Kölner Kanzleigemeinschaft ein. Die zentrale
Lage in der Fußgängerzone bescherte ihm
reichlich Laufkundschaft unterschiedlichster
Art, welche er anfangs zu aller Zufriedenheit
mit solider Rechtsberatung bediente. Das war
am Anfang. Irgendwann arbeitete Christian
Breton aber nicht mehr und versuchte nur
noch, nach außen den Schein zu wahren. Was
Mandanten und Kollegen nicht wussten: Der
Fremdsprachenanwalt verfiel der Internetsucht und konnte nach dem Einloggen in den
Computer keine Konzentration mehr für seine
Mandate finden. Am Ende stand, nach geplatzten Fristen und wütenden Mandanten,
ein Berg voller Schulden, der Vermögensverfall
und der förmliche Widerruf seiner Zulassung.
Breton klagte durch alle Instanzen bis zum BGH
auf Erhalt seiner Zulassung, jedoch ohne Erfolg.
„Gewöhnliche“ Fälle mit niedrigen Streitwerten gehörten plötzlich in sein Portfolio. Doch
die Menge war nicht ausreichend, um die laufenden Kosten der Kanzlei zu tragen. Zur geschrumpften Liquidität gesellte sich noch eine
stetig sinkende Begeisterung für die anwaltliche Arbeit. Es schlichen sich immer häufiger
irreparable Fehler ein, die auch Mandanten
nicht unbemerkt blieben. Als Mirko Fromm,
der beinahe jeden Arbeitsantrieb verloren hatte, dennoch Mandate annahm, ohne diese ordentlich zu bearbeiten, war nach einem eingeleiteten Schadensersatzverfahren gegen
ihn Schluss. Der Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung folgte die Rückgabe der Zulassung wegen Vermögensverfalls. Danach verschwand Mirko Fromm von der Bildfläche. Das
letzte Lebenszeichen kam von einem ortsansässigen Umzugsunternehmen, bei dem er
gelegentlich als Möbelpacker auf Honorarbasis mithalf. Kurz vor dem finanziellen Fiasko
konnte Mirko Fromm noch von den Schwierigkeiten auf Kollegenebene berichten. Nach
seinem Ausscheiden aus der Rechtsanwaltschaft stand er jedoch nicht mehr für ein Gespräch zur Verfügung – zu groß seine Scham.
Tatjana D. (32) kehrte der Juristerei gänzlich
den Rücken, und das, obgleich sie zu den jungen Spitzenverdienern gehörte. Ihre Karriere
begann dank des mit Bravour abgeschlossenen Jurastudiums in England verheißungsvoll.
Als „Junior Associate“ stieg sie gleich nach
dem Examen in eine international operierende Großkanzlei ein. Ihr Spezialgebiet wurden
Firmenfusionen und -übernahmen, besser
bekannt unter M & A (Mergers & Acquisitions). Sie feilte akribisch an Vertragsklauseln,
formulierte Geheimhaltungsvereinbarungen
und übernahm in einem Team von Anwälten
die Korrespondenz mit den Wettbewerbsbehörden. Ein Zwölf-Stunden-Arbeitstag war
eher die Regel denn die Ausnahme. Vier Jahre hielt sie durch, bis sie nicht mehr konnte.
Sie kündigte. Im Gespräch mit einer Psychologin berichtet sie vom Gefühl der Leere, das
sie zum Schluss gehabt hätte. Der Sinn ihrer
Tätigkeit, so die ehemalige Anwältin, sei ihr
gänzlich abhanden gekommen. Dabei hatte
sie Jura nur deshalb studieren wollen, um
Menschen in Not helfen zu können. Geblieben sei von diesem Idealbild nichts mehr. Tatjana D. schrieb sich in Psychologie ein, um
künftig als Therapeutin in Sachen BurnoutSyndrom zu beraten.
Verloren im Internet
Andere Prioritäten
Auch Rechtsanwalt Christian Breton* schaffte
irgendwann nicht mehr den Spagat zwischen
Anspruch und Wirklichkeit. Mit hervorragen-
Aber nicht nur Frustration über mangelnde
kollegiale Anerkennung, Forderungsausfälle
und Suchterkrankung führen zum Ausstieg. Ei-
Viel zu kleine Brötchen
Magazin
ne Babypause kann bei begrenzter Motivation
die anwaltliche Tätigkeit nicht nur vorübergehend zum Erliegen bringen. Ein interessantes
Jobangebot in der freien Wirtschaft, bei der die
anwaltliche Zulassung nicht aufrecht erhalten
werden kann, mag ebenso Anlass sein, die Robe an den Nagel zu hängen. Auch wechseln
etliche Anwälte in den öffentlichen Dienst, der
die freie Advokatur qua Gesetz nicht zulässt.
Die juristische Ausbildung bereitet die angehenden Assessoren nach wie vor nur sehr eingeschränkt auf die selbständige Anwaltstätigkeit vor. Wahrscheinlich kann man niemandem
ersparen, die entscheidenden Erfahrungen
selbst zu machen. Wer rechtzeitig erkennt,
dass selbständige Anwaltstätigkeit und die
persönlichen Lebensziele zu sehr voneinander
abweichen, sollte prüfen, welche anderen
Möglichkeiten ihr oder ihm offen stehen.
Ist Honoré Daumier heute noch aktuell?
Ausstellung und Symposion am 1.5.2008
zum 200. Geburtstag von Honoré Daumier:
Es hat schon besonderen Charme, dass über
Daumiers Bedeutung für Juristen im Bundesministerium für Justiz öffentlich nachgedacht
wurde, denn Daumier ist zwar der Gerechtigkeit wohl gesonnen, nicht aber den Juristen.
Richter verachtete er, Anwälte hasste er, – sagt
man. Ob das in dieser Schärfe stimmt, darf bezweifelt werden, denn wer so großartig zeichnend „hasst“ wie Daumier, muss auch einiges
für den Gegenstand seines Hasses übrig gehabt haben. Darüber und über seine Aktualität sprachen im Rahmen des Anwaltstages in
Berlin drei Experten unterschiedlicher Provenienz: „Daumier und die Juristen“ (Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans Jürgen Hellwig, Frankfurt
als bedeutender Daumier-Sammler), „Die
zeichnerische Qualität Daumiers“ (em. Prof.
Fritz Weigle, – F.W. Bernstein, Berlin, Lehramt
Zeichnen und Karikatur an der UDK), „Daumiers Bedeutung für das Ethos der Juristen
heute“ (Rechtsanwalt Dr. Henning Hübner,
Bremerhaven, Berufsausschuss der BRAK).
Rechtsanwalt Patrick Ruppert, Köln
AdVoice 02/08
Wie steht es um das Verhältnis (anonymer)
Staat zum Bürger, wie um den Wissensvorsprung der Juristen in einer immer mehr verkomplizierten Welt? Und das Ethos des Anwalts. Wie sauber ist sein Rechtsrat? Denkt er
als selbstständiges Organ der Rechtspflege an
die Auswirkungen seines Tuns allgemein oder
dient er beliebig jedem Interesse?
Genug Gedanken, deren Vertiefung beim
Symposion angesagt war und deren Ergebnisse demnächst publiziert werden sollen.
In der gleichzeitig eröffneten Ausstellung kommen auch Enkel des Meisters „zu Wort“, bzw.
zum Ausdruck, – Zeichner, die sich immer wieder mit den Themen „Recht und Gerechtigkeit
beschäftigen“ unter ihnen Stuttmann, Hachfeld, Hanel, Poth, Staeck oder Wössner.
* Die Eigennamen der dargestellten Personen sind frei erfunden. Namentliche
Übereinstimmungen mit irgendwelchen
Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
Wer die Ausstellung sehen möchte, kann dies
wegen der Sicherheitslage im Ministerium nur
nach Vereinbarung mit mir. So die ausdrückliche Weisung des Ministeriums.
Philipp Heinisch 030 / 82 70 41 63
„Die große Treppe“ von Honoré Daumier
„Ist Daumier noch aktuell“ von Philipp Heinisch
[email protected]
Der richtige Weg: Gute Organisation
Wir sorgen dafür, dass Ihre Arbeit von Anfang an
wirtschaftlichen Erfolg bringt.
I
I
I
I
24
Würde Daumier heute milder über die Juristen urteilen, wenn er die sozialen Fortschritte sähe, die auch Minderbemittelten erlauben, ihre Sache erfolgreich vor Gericht auszufechten? Oder würde er sich weiterhin mit
den Fassaden von Juristen befassen, die vielleicht heute etwas feiner sind als vor 150 Jahren? Was ist heute wirklich anders und was
von dem Anderssein ist reine Oberfläche?
Richtiger Umgang mit Mandanten
Personalmanagement
EDV-Auswahl und -Einsatz
Ablauforganisation
Nutzen Sie das Förderprogramm für Beratungs-Dienstleistungen
www.abc-anwalt.de
Freecall 0800.ABC ANWALT
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
AdVoice 02/08
25
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 26
Magazin
… Zweigstelle Königsallee, Düsseldorf
Seit einem Jahr ist es den Anwälten gestattet, unselbständige Zweigstellen ihrer Kanzleien zu unterhalten. Wer nutzt
diese Möglichkeit, und wofür?
Der Anwalt hat zu einer Besprechung in seiner neuen Zweigstelle geladen und eine repräsentative Adresse in Berlin-Mitte angegeben. Ein standesgemäß in Marmor getäfelter
Eingangsbereich mit großen Messingschildern
empfängt den Mandanten. Doch vergeblich
sucht dieser auf den Schildern den Namen seines Rechtsanwalts. Die einzige Hoffnung ist
der große Touchscreen mit alphabetischer
Suchleiste gleich an der Eingangstür. Doch wo
die Suche beginnen? Unter A wie Anwalt, K
wie Kanzlei oder R wie Rechtsanwalt? Vielleicht auch unter dem Namen des Anwalts?
Hat der Mandant Erfolg und findet seinen Anwalt, wird er von einer freundlichen Stimme
begrüßt und in die richtige Etage gelotst. Im
ebenfalls edel marmorierten Flur weist ihm ein
Pappschild auf einem Ständer mit dem Namen
des Anwalts den Weg. Die freundliche Stimme von eben verkörpert sich zu einer freundlichen Mitarbeiterin, die den Mandanten in
den Besprechungsraum geleitet: ein gediegener Konferenzraum, aber ohne jede Kanzleiaura. Keine Gesetzessammlung, keine juristische Zeitschrift, kein Sammelband oberge-
richtlicher Entscheidungen weisen darauf hin,
dass hier ein Anwalt berät.
Touchscreen, Pappschild und fehlende Anwaltsutensilien sind schnell erklärt. Der Kollege lässt seine Zweigstelle von einem Bürodienstleister betreuen, der die Räume nicht nur
Anwälten anbietet, sondern jeder Art von Unternehmen. Der Bürodienstleister gewährleistet den Empfang von Telefonanrufen und
Briefsendungen und vermietet bei Bedarf stundenweise den Besprechungsraum. Büroräume
für den Anwalt sucht man hier vergeblich.
Der Anwaltskollege sichert sich so zu überschaubaren Kosten eine repräsentative Zweigstellenadresse. Wenn er dort Mandanten empfängt, sind die hoffentlich durch Touchscreen,
Pappschild und fehlende juristische Ausstattungsmerkmale nicht allzu irritiert, weil sie sich
unter einer Anwaltskanzlei eigentlich etwas
anderes vorgestellt haben.
Stimmt das Verhältnis von Aufwand und
Nutzen?
Jede Kanzlei, die eine Zweigstelle einrichten
möchte, muss die Frage klären, ob der persönliche, personelle und finanzielle Aufwand
in einem angemessenen Verhältnis zum er-
Magazin
hofften Nutzen steht. Der Fortfall des Zweigstellenverbots vor einem Jahr scheint keine
Massenbewegung ausgelöst zu haben. Aber
es gibt etliche Pioniere, die die neue Freiheit
erproben. So sind bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main etwa 300 Zweigstellen registriert, in Düsseldorf sind es etwa 160.
Die RAK Berlin meldet 152 Zweigstellen, davon 103, die von auswärtigen Kanzleien eingerichtet wurden. 116 Berliner Kolleginnen
und Kollegen haben in anderen Kammerbezirken Zweigstellen eingerichtet, 52 davon im
Bereich der RAK Brandenburg.
Größere Sozietäten werden an einem viel versprechenden Standort wohl weiterhin eine
selbständige Präsenz mit einem ortsansässigen
Partner einrichten. Als Nutznießer der neuen
Zweigstellenfreiheit kommen vor allem Kleinund Einzelkanzleien in Betracht. Die können
mit dem Fortfall des Zweigstellenverbots ihren
Wirkungsbereich ausdehnen. Gerade für sie ist
es aber eine besondere Herausforderung, den
Aufwand für einen weiteren Standort zu stemmen. Es entstehen Raumkosten, ein Berufsträger muss immer wieder präsent sein um den
Standort zu entwickeln.
Aus der BRAO ergeben sich keine ausdrücklichen Anforderung an Ausstattung und Präsenz. Der anhaltenden Diskussion über den gegenwärtigen und den anzustrebenden Regelungszustand ist als gesichert zu entnehmen,
dass jedenfalls der Empfang von Telefonanrufen und Briefsendungen während der üblichen
Bürozeiten ständig gewährleistet sein muss.
Die Regelung des § 27 BRAO zur Kanzlei und
die dazu ergangene Rechtsprechung sind auch
für Zweigstellen maßgeblich.
se an verschiedenen Orten ansprechen wollen, kann eine Zweigstelle lohnend sein. Da
kann es um familienrechtliche Mandate unter
in Deutschland stationierten US-Soldaten
oder um aus Russland stammende Einwanderer gehen.
Auch mutige Entwicklungshelfer soll es geben
unter den Zweigstellenbetreibern. Wer sich in
einer Region niederlässt, die von Anwälten
bislang nur spärlich besiedelt ist, sollte sich fragen, ob es dafür Gründe gibt. Womöglich
handelt es sich um reine Wohngegenden und
die potentiellen Mandanten haben alle schon
einen Anwalt an ihrem Arbeitsort? Anwesenheit bei den örtlichen Feuerwehrfesten ist jedenfalls Pflicht, wenn man ankommen und
wahrgenommen werden möchte.
Manch ein Kollege mag vielleicht nur mit einer schicken Adresse renommieren wollen.
Wer aber seine Hauptstelle in Mettmann unterhält, sollte überlegen, ob eine Zweigstelle
auf der Düsseldorfer Kö' nicht unfreiwillig komisch wirkt.
Womöglich bietet die Zweigstellenfreiheit auch
die eine oder andere steuerliche Gestaltungsmöglichkeit. Mit einer Zweigstelle am Wohnort
lassen sich vielleicht Raumkosten und die PKWFahrt zur Hauptstelle steuerlich absetzen.
Einige Rechtsanwaltskammern bereiten sich
bereits auf einen Wettbewerb untereinander
als Folge der Zweigstellenfreiheit vor. Sie stellen sich darauf ein, dass Anwälte zukünftig
auch mit Blick auf Kammerbeiträge und
Dienstleistungen der jeweiligen Kammer Entscheidungen über Haupt- und Nebenstellen
ihrer Kanzleien treffen werden.
Rechtsanwalt Percy Ehlert, Berlin
Gründerbericht: Veröffentlichung in Hamburger
Magazin sorgte für den Durchbruch
Jennifer Schmidberger gründete 2005 ihre eigene Kanzlei. Doch bevor es soweit
war, untersuchte die Familienrechtlerin,
die sich unter anderem auf eingetragene
Lebenspartnerschaften spezialisiert hat,
ihre Zielgruppe aufs Genauste und knüpfte wertvolle Kontakte zu ehrenamtlichen
Verbänden. Als dann ein Hamburger
Stadtmagazin über die junge Anwältin
und ihr Arbeitsfeld berichtete, stand das
Telefon nicht mehr still.
schung und eine Konkurrenzanalyse zur Vorbereitung einer gut konzipierten Unternehmensgründung und damit eine Voraussetzung
für die Aufnahme in das Gründungsprogramm
forderte. Damit begann meine genaue Auseinandersetzung mit dem Thema Kanzleigründung. Schließlich konnte ich kaum damit rechnen, mit der Idee als „selbständige Rechtsanwältin“ eine innovative Gründungsidee
anbieten zu können und in das Programm aufgenommen zu werden.
„Du willst Deine Zukunft in die eigenen Hände nehmen? Du hast eine Idee und glaubst daran, dass sie sich umsetzen lässt? Du bist bereit, Risiko und Verantwortung zu tragen?“
Diese und andere Fragen eines Flyers für ein
Existenzgründungsprogramm stellte ich mir
vor dreieinhalb Jahren am Anfang meiner
Kanzleigründung. Zu diesem Zeitpunkt war
mir zwar mein Ziel, eine Kanzlei mit dem
Schwerpunkt Familienrecht zu gründen, klar.
Genauso bewusst war mir aber auch die extreme Konkurrenzsituation unter über 7.800
zugelassenen Rechtsanwälten in Hamburg.
Umso dankbarer war ich für die Tipps des
Gründungsprogramms, das eine Marktfor-
Gäste der lesbisch-schwulen Filmtage befragt
Professioneller
Telefonservice für
Ihre Kanzlei!
Mit dem Telefonservice von TopBüro ist
Ihre Kanzlei täglich von 7.00 bis 19.00
Uhr telefonisch optimal präsentiert.
Leiten Sie Ihre Anrufe, immer wenn Sie
selbst nicht erreichbar sind, einfach per
Anrufweiterschaltung zu TopBüro um.
Alle Anrufe werden im Namen Ihrer
Kanzlei entgegengenommen.
Ihre Kanzlei wird durch den
persönlichen Empfang am Telefon
positiv aufgewertet.
Sie werden per Fax, eMail, SMS oder
Internet immer aktuell informiert.
Mit durchschnittlich 146,- EURO
pro Monat liegen Sie weit unter den
Kosten für eine eigene Sekretärin.
TopBüro hat seit 1996 bundesweit
Erfahrung mit mehreren hundert
zufriedenen Kunden.
Wozu eine Zweigstelle?
Für wen lohnt es sich, den Aufwand für eine
Zweigstelle zu betreiben? In erster Linie sind
es Kollegen, die im transnationalen Rechtsverkehr zwischen Deutschland und einem anderen Land tätig sind. Eine Zweigstelle in diesem Land oder in Deutschland erhöht die Wirkungsmöglichkeiten. Diese Gruppe hat das
Zweigstellenverbot zum Kippen gebracht. Mit
Blick auf die Niederlassungsfreiheit des Europarechts war der alte § 28 BRAO nicht mehr
zu rechtfertigen.
„Suchen Sie noch oder klingeln Sie schon?“ Dieses Klingelschild in einem Bürogebäude an der
Berliner Friedrichstraße setzt einiges technisches Grundwissen voraus. Foto: Andrea Vollmer
26
AdVoice 02/08
Auch für Kollegen, die Mandate in einer sehr
präzise definierten Zielgruppe suchen und die-
Weitere Informationen unter
www.topbuero.de
oder telefonisch unter
Meine im Studium gewählte Spezialisierung
auf Familienrecht brachte mir die Idee, das
bislang wenig beachtete Gebiet der Eingetragenen Lebenspartnerschaft aufzugreifen.
Insbesondere die in der Öffentlichkeit zunehmende Diskussion der Ausweitung der Rechte für gleichgeschlechtliche Partnerschaften
und die damit in Verbindung stehende Gesetzesänderung zum 1.Januar 2005 sah ich
mir nun unter dem Aspekt einer Kanzleigründung genauer an. Da das Existenzgründungsprogramm ohnehin eine Marktfor-
05251-172916
BÜRO
TopBüro - Alte Torgasse 9 - 33098 Paderborn
www.topbuero.de - [email protected]
Fon 05251/172916 - Fax 05251/172919
AdVoice 02/08
27
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 28
Magazin
Magazin
des Gründungsprogramms „Garage.de“. Ich
erhielt eine neunmonatige Förderung der
Stadt Hamburg und konnte mit professioneller Hilfe losstarten.
Kontakte zu
Verbänden
In dem Hamburger Szenemagazin „Hinnerk“
veröffentlichte Jennifer Schmidberger einen
Beitrag zu eingetragenen Lebenspartnerschaften. Danach stand das Telefon in ihrer
neu gegründeten Kanzlei nicht mehr still.
schung forderte, erstellte ich einen Fragebogen für meine Zielgruppe. Drei Nächte lang
befragte ich die Besucher der lesbisch-schwulen Filmtage im Oktober 2004 in Hamburg
mit dem positiven Ergebnis, dass 58 von 70
befragten Personen das Erfordernis einer speziellen Rechtsberatung für gleichgeschlechtliche Partner eindeutig bejahten. Unter diesen 58 Befragten gab der Großteil an, die
Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt im Bedarfsfall über persönliche Empfehlungen auswählen zu wollen. Auch die Frage nach der
Erreichbarkeit brachte mir die wichtige Erkenntnis, dass bei der späteren Auswahl des
Kanzleistandorts der Anschluss öffentlicher
Verkehrsmittel ausschlaggebend ist. Die Antwort auf meine Frage nach der anwaltlichen
Vergütung hingegen bewahrheitete sich zu
meiner großen Erleichterung nicht. Anderenfalls hätte ich mit einem durchschnittlichen
Stundensatz von 40,00 EUR schwarze Zahlen
schreiben müssen.
Die positiven Ergebnisse der Marktforschung
bestätigte meine Gründungsidee und überzeugte auch die Jury des Assessement Centers
28
AdVoice 02/08
ehrenamtlichen
Zunächst erstellte ich eine Konkurrenzanalyse für den Großraumbereich Hamburg mit dem
Ziel, die Standortfrage weiter einzugrenzen und den Erfolg der
Kanzleiidee besser darstellen zu
können. Positiver Effekt dieser
Analyse war – neben der beruhigenden Information, lediglich fünf
ernstzunehmende Konkurrenten
zu haben – eine Verstärkung der
Kontakte zu den ehrenamtlichen Verbänden. Dadurch entstand die Idee,
diesen Verbänden Vorträge zu dem
Thema „Gleichgeschlechtliche Paare –
Gesetzesänderung 2005“ anzubieten. In dieser frühen Phase der Gründung leistete mir
auch meine Kontaktfähigkeit gute Dienste. So
lernte ich in dieser Zeit unter anderem beim
Stammtisch des jungen Forums einen Kollegen
kennen, der mir einen Kontakt zu einem Redakteur eines Hamburger Szene-Magazins
vermittelte. Wie sich später herausstellte, sollte mir dieser Kontakt zum „ersten Durchbruch“ verhelfen. Bevor es jedoch so weit kam,
suchte ich mir einen Kollegen, mit dem ich die
Kanzlei gründete. Den Vorteil einer Bürogemeinschaft im Gegensatz zu einer Einzelkanzlei sah ich hauptsächlich in der Kostenteilung
und der Möglichkeit des fachlichen Austausches. So gründete ich „fristgerecht“ zu Beginn des Jahres 2005 – zeitgleich mit der Änderung des Lebenspartnerschaftsrechts – meine Kanzlei.
Das Telefon stand nicht mehr still
Genau zu diesem Zeitpunkt erschien dann in
der Januar-Ausgabe 2005 eines Hamburger
Szene-Magazins mein Artikel zu den Änderungen des Lebenspartnerschaftsrechts. Der
Redakteur veröffentlichte meine Kontaktdaten und tatsächlich: Das Telefon stand nicht
mehr still. Plötzlich hatte ich pro Woche drei
bis vier Beratungen zum Thema der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Die meisten
Paare wollten entweder über die Rechte und
Pflichten ihrer bereits eingetragenen Partner-
schaft informiert werden und einen Lebenspartnerschaftsvertrag schließen oder vor der
Eintragung über die sich daraus ergebenden
Konsequenzen informiert werden.
Soldan-Gründerpreis soll Mut zur Gründung machen
Diesjährige Preise gingen nach München, Neumünster und Darmstadt
Mein Kollege und ich hatten zu dieser Zeit ein
kleines Büro mit vier Zimmern angemietet. Wir
arbeiteten ohne Sekretärin und ohne Rechtsanwaltsoftware. Für das Telefon hatten wir in
Zeiten unserer Abwesenheit ein externes CallCenter beauftragt, das die Anrufe entgegennahm. Diese Möglichkeit ist insbesondere in
der Anfangsphase aufgrund der geringen
Kosten sehr zu empfehlen und war – zumindest für uns – völlig ausreichend.
Märkten mit entsprechender Vorqualifikation
zum gewünschten Ergebnis führen kann.
Als strahlender Gewinner mit dem ersten
Platz ging die Darmstädter Kanzlei Stapelfeldt, Zweschper, Krumb aus dem Wettbewerb hervor. Das Konzept dieser jungen und
erfolgreichen Kollegen basiert gemäß der
Laudatio des Juryvorsitzenden „auf einer genauen Analyse des Beratungsbedarfs öffentlicher Auftraggeber und mündet unter anderem im Angebot einer „externen Rechtsabteilung für Kommunen“. Dies hatte zur Folge,
dass die Kanzlei mittlerweile bei einer Kostenquote von knapp 28 Prozent einen sechsstelligen Umsatz pro Kopf der Partner erwirtschaftet.
Freie Mitarbeit für Familienrechtler
Nachdem der erste Ansturm vorüber war, bekam ich das Angebot eines „Konkurrenten“
in seiner seit über 20 Jahren bestehenden
Kanzlei mit dem Schwerpunkt Familienrecht
als freie Mitarbeiterin tätig zu werden. Nachdem wir vereinbart hatten, dass ich für zwei
Tage die Woche in seiner Kanzlei und den Rest
der Woche in meiner Kanzlei arbeiten konnte, begann meine insgesamt eineinhalb Jahre
dauernde Mitarbeit. Erst als meine eigene
Kanzlei und meine weiterlaufende Akquise einen derart großen Mandatsstamm umfasste,
endete meine überaus lehrreiche Tätigkeit bei
dem Kollegen. Diese Zeit war für mich in zweierlei Hinsicht besonders positiv: Zum einen
hatte ich eine sichere finanzielle Einnahmequelle, die meine geringen Anfangsgewinne
aufstocken konnte, zum anderen bekam ich
viele praktische Hinweise und Unterstützung,
die ich dringend für den Aufbau meiner eigenen Kanzlei beziehungsweise in prozessrechtlicher Hinsicht einsetzen konnte.
Zwischenzeitlich habe ich eine Ganztagskraft
eingestellt, meinen Fachanwalt für Familienrecht gemacht und einen soliden Mandantenstamm aufgebaut. Gleichwohl gibt es
selbstverständlich auch jetzt noch Zweifel
und Unsicherheiten, die aber nichts an meiner großen Freude für diesen Beruf und die
Selbständigkeit ändern. Und ungeachtet all
der – immer wiederkehrenden Schwierigkeiten – kann ich mir keinen anderen Beruf vorstellen, der eine so große Spannbreite an
Möglichkeiten bietet – man muss sie nur nutzen!
Rechtsanwältin Jennifer Schmidberger, Hamburg
Die Preisträger und Jury-Mitglieder des 4. Soldan-Gründerpreises, der am 6. Juni dieses Jahres im
Französischen Dom in Berlin verliehen wurde: RA Dr. Ole Damm, Kanzlei Dr. Damm & Partner, RA
Joachim Krumb, Kanzlei Rechtsanwälte SZK Stapelfeldt Zweschper Krumb, RAin Silke Waterschek,
Vorsitzende des GFAs des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV, RA Dr. Alfred Stapelfeldt, Kanzlei
Rechtsanwälte SZK Stapelfeldt Zweschper Krumb, RA Dr. Thomas Küffner, Kanzlei Küffner, Maunz,
Langer und Zugmaier, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (v.l.n.r.)
Für alle jungen Kolleginnen und Kollegen und
alle , die es werden wollen, ist die Verleihung
des Kanzlei-Gründerpreises mehr als nur Ansporn. Der Preis fungiert als Ideengeber, Informationsquelle und Stütze bei der individuellen Entscheidung zum Schritt in die Selbständigkeit.
Auch in diesem Jahr wurde deutlich, dass es
selbst in einem immer dichter werdenden Anwaltsmarkt immer noch möglich ist, Fuß zu
fassen, sofern ein ausgefeiltes Konzept vorliegt und vor allem: man von der eigenen Idee
überzeugt ist und diese konsequent umsetzt.
Die Jury, bestehend aus der Vorsitzenden des
FORUM Junge Anwaltschaft im DAV, Frau
RAin Silke Waterschek, dem Präsidenten des
DAV, Herrn RA Hartmut Kilger, dem Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer,
Herrn RA Axel C. Filges, Herrn Dr. Joachim
Jahn von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Herrn René Dreske, dem Geschäftsführer der Hans Soldan GmbH und Herrn Prof.
Dr. Christoph Hommerich vom Soldan Institut für Anwaltsmanagement prämierte am
6. Juni im Französischen Dom in Berlin zum
vierten Mal im vorgenannten Sinne drei besonders innovative und erfolgversprechende
Gründungen, denen eines gemeinsam ist: der
Beruf des Rechtsanwalts wird von den jeweiligen Gründern nicht als Verlegenheitsbeschäftigung betrachtet, sondern vielmehr
und zu Recht als Berufung empfunden.
Der Kanzlei – Gründerpreis soll aber nicht nur
zeigen, dass durchdachte Ideen auf der
Grundlage eines guten Geschäftsplanes nach
wie vor überdurchschnittlich erfolgreich sein
können. Vor allem soll der Preis allen Junganwälten Mut zur Gründung machen.
Ich würde mich in diesem Sinne sehr darüber
freuen, wenn auch bei der Verleihung des 5.
Gründerpreises wiederum zahlreiche FORUMsMitglieder ihre Konzepte einreichen würden –
denn: wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
RAin Silke Waterschek, Heilbronn
Gezielte Orientierung am Markt führt
zum Erfolg
Die drei Preisträger haben diesen Gedanken
verinnerlicht und umgesetzt. Den dritten
Platz erhielt die Kanzlei Küffner, Maunz, Langer und Zugmaier – eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München, die auf Umsatzsteuerrecht spezialisiert ist. Den zweite Platz
erhielt die Kanzlei Dr. Damm & Partner in Neumünster, deren erfolgreiche Spezialisierung
auf Onlinehandel in der heutigen Zeit beweist, dass die gezielte Orientierung an den
AdVoice 02/08
29
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:19 Uhr
Seite 30
Magazin
Magazin
Gesetzliche Regelung der Anwaltsvergütung sichert Zugang zum Recht
Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft vergleicht Anwaltskosten in Europa
land sind, überwiegend liegen sie – teilweise
sogar deutlich – höher.
Bundesrechtsanwaltskammer, Berlin. Auch bei
einem Wegfall der anwaltlichen Vergütungsregeln werden in Deutschland die Kosten für
einen Anwalt nicht sinken. Das hat eine Studie
ergeben, die das Institut der Wirtschaft in Köln
im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer
erstellt hat. Nach diesem Gutachten liegen die
anwaltlichen Gebühren in Deutschland nicht
höher als in Ländern mit einer noch weitergehenden Freigabe der Anwaltsvergütung. Zahlen der Weltbank belegen, dass nur in vier von
21 Ländern die Kosten niedriger als in Deutsch-
Besonders vorteilhaft zeigen sich die hiesigen
gesetzlichen Regelungen bei Streitigkeiten
mit niedrigeren Streitwerten. Das deutsche
System ist so gestaltet, dass auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen um geringe Geldsummen der Bürger einen Anwalt
findet und so zu seinem Recht kommt. Gerade hier zeigen Vergleiche mit anderen europäischen Ländern, dass eine fehlende Regulierung der Anwaltsvergütung eher zu einem Preisanstieg als zu einer Kostensenkung
führt.
Die Bundesrechtsanwaltskammer wird sich
deshalb – im Interesse der Verbraucher – auch
weiterhin für eine Beibehaltung unseres Gebührensystems einsetzen. Eine gesetzlich geregelte Anwaltsvergütung bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen dient dem Bürger und
sichert den Zugang zum Recht.
Berlin, den 22.Februar 2008
Ansprechpartner für Rückfragen und nähere
Informationen: Rechtsanwältin Peggy Fiebig
und Frauke Karlstedt, Littenstr. 9, D-10179
Berlin, Tel. (0 30) 28 49 39-0, Fax (0 30) 28
49 39-11, E-Mail: [email protected]
Steckbrief Fachanwaltschaften: Bau- und Architektenrecht
„Ein Fachanwaltskurs im Bau- und Architektenrecht lohnt sich, wenn man sich für
das Gebiet interessiert, wenn man Wert
darauf legt, die Bezeichnung Fachanwalt
zu führen und sich ein Bild machen möchte, welche Voraussetzungen die Kollegen
so mitbringen.“
Für Ortsansässige gab es sonst keine Zusatzkosten.
Die meist ausführlichen Materialien der Dozenten eignen sich durchaus auch als Hilfe für
die tägliche Arbeit.
Klausuren
Schwerpunkte
Percy Ehlert ist seit 2006 Rechtsanwalt in Berlin und derzeit in Bürogemeinschaft mit zwei
Kollegen tätig. [email protected]
Die Klausuren fand ich nicht leicht. Aber jeder, der sich ein paar Stunden mit den Materialien der Dozenten beschäftigt hat, dürfte
auf die Klausur ordentlich vorbereitet gewesen sein. Durchfaller sind mir nicht begegnet.
Die Klausuren wurden zügig korrigiert.
Eckdaten
Kollegen
Privates Baurecht, insbesondere BGB-Werkvertragsrecht und VOB-B; Forderungssicherung;
Bauträgerrecht; Architektenrecht (HOAI) und
Architektenurheberrecht; Bauplanungs- und
Bauordnungsrecht; Vergaberecht; WEG-Recht;
Zivilprozessrecht, insbesondere Beweisrecht;
Schlichtung und Mediation; Insolvenzrecht.
Zusatzaufwand
Steuerrecht
Das gedrängte Programm – sechs Einheiten
zu drei Tagen über das Wochenende in weniger als vier Monaten – war schon eine Herausforderung.
Warum Bau- und Architektenrecht?
Unterschiedliche Gründe haben mich zu dieser Wahl geführt: 1) Im Bauwesen müssen im
Streitfall regelmäßig beide Parteien ein Interesse daran haben, zu einer Lösung zu kommen. Das bietet Spielraum für die von mir bevorzugte außergerichtliche Konfliktlösung. 2)
Das Baurecht ermöglicht eine Tätigkeit sowohl im Zivil- als auch im Öffentlichen Recht.
Das ist mir wichtig. 3) Die Streitwerte sind oft
nicht ganz unerheblich. 4) Ein Kollege, mit
dem ich eng zusammenarbeite, hat sich im
Miet- und WEG-Recht spezialisiert. Da können wir uns gut ergänzen.
Wie im richtigen Leben: junge bis alte, forsche
und schüchterne, Durchblicker und Langsame, reservierte und extrovertierte, Pünktliche
und Langschläfer, Einzelkämpfer und Großkanzlisten. Wichtig: viele Angenehme und
keine Arroganzler.
Allgemeine Bewertung
Service und Betreuung
Der Service war gut. An den Unterrichtstagen
war vom Veranstalter immer jemand zu erreichen. Wasser, Kaffee und Tee gab es jederzeit
reichlich und in den Pausen standen Obst und
Süßigkeiten bereit.
Zusatzkosten
Für die Mittagsverpflegung musste jeder selbst
sorgen. Gesetzestexte waren mitzubringen.
30
AdVoice 02/08
Die Referenten waren sehr ordentlich bis gut
und sehr engagiert. Der Co-Autor eines Standardwerks würzte seinen Vortrag mit vielen
Anekdoten. Das war sehr unterhaltsam, es hätte aber gerne juristisch etwas gehaltvoller sein
dürfen. Einen Dozenten fand ich ungenügend.
Die meisten Referenten haben Frontalunterricht abgehalten. Das erlaubt, eine große
Stofffülle in kurzer Zeit zu durchpflügen. Drei
Tage Beschallung von früh bis spät waren für
mich aber ein harter Brocken.
Kanzleibesteuerung kompakt
Von RA Dr. Marc Schrameyer,
EMBA/LL.M.
1. Auflage 2008, 360 Seiten,
broschiert, 46,00 €
ISBN 978-3-8240-0967-1
Soeben erschienen
Fazit
Ich wollte einen konzentrierten Überblick über
Theorie und Praxis in baurelevanten Rechtsgebieten bekommen. Diese Erwartung hat sich
weitgehend erfüllt. Ich bin auch zuversichtlich,
dass die Fortbildung hilfreich für die Akquise
sein wird. Ich meine, der Kurs hat sich gelohnt.
Rechtsanwalt Percy Ehlert, Berlin
Bisher erschienen!
Der Kurs fand von Oktober 2007 bis Februar
2008 in sechs Blöcken zu drei Tagen (Freitag
bis Sonntag) in Berlin statt. Veranstalter waren die „Juristischen Fachseminare“, Bonn.
Der Preis: 1.750 EUR, für Anwälte bis zu drei
Jahre nach der Zulassung 1.500 EUR und für
Referendare 1.200 EUR.
Schlagen Sie dem Fiskus
ein Schnippchen!
Viele Anwälte überlassen sowohl die Steueroptimierung der
eigenen Kanzlei als auch die Beratung der Mandanten in
steuerlichen Belangen dem Steuerberater. Dabei ist jeder
Anwalt tagtäglich selbst als Steuersubjekt dem Steuerrecht
ausgesetzt.
Die Kenntnis des Steuerrechts ist nicht nur für die tägliche
Mandatsarbeit, sondern insbesondere auch für die betriebswirtschaftliche Optimierung der Kanzlei von immenser
Bedeutung. Vater Staat nimmt nicht nur, er eröffnet auch
vielfach Gestaltungsspielräume, die zu nutzen es sich lohnt.
Werbung
Auf meiner Internetseite weise ich auf die Fortbildung hin und erwähne sie auch im Gespräch
mit Mandanten. Nach dem Kurs gehe ich selbstbewusster in die Akquise im Bereich des Baurechts. Bei unentschlossenen Mandanten und
Interessenten scheint der Hinweis auf die Qualifikation für zusätzliches Vertrauen zu sorgen.
Fallzahlen
Für die Anerkennung als Fachanwalt sind 80
Fälle vorzulegen, davon mindestens 40 Gerichtsverfahren, darunter sechs oder mehr
selbstständige Beweisverfahren. Mindestens
fünf Fälle müssen sich auf das Bauvertragsrecht beziehen, weitere fünf oder mehr auf
das Recht der Architekten und Ingenieure.
(Vgl. §§ 5 lit. l), 14e FAO)
Die AdVoice hat bislang folgende Fachanwaltschaften per Steckbrief vorgestellt:
Arbeitsrecht, Erbrecht, gewerblicher
Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und
WEG-Recht, Sozialrecht, Steuerrecht,
Versicherungsrecht (alle Heft 2/2006), Familienrecht (Heft 1/2007), IT-Recht und
Medien- und Urheberrecht (Heft 2/2007)
und Strafrecht (1/2008). Nach Bau- und
Architektenrecht in dieser Ausgabe wird
die Reihe in Heft 3/2008 mit Bank- und Kapitalmarktrecht fortgesetzt.
Dieses Buch führt übersichtlich und verständlich in die für
eine Anwaltskanzlei relevanten steuerrechtlichen Tatbestände ein, erläutert Gestaltungen und zeigt in Musterrechnungen deren Auswirkungen. Praxishilfen ergänzen
das Buch und machen es damit zu einem unverzichtbaren
Begleiter eines jeden Anwalts.
Im Buchhandel oder
direkt beim Verlag:
Tel. 02 28 919 11 -0
Fax 02 28 919 11 -23
www.anwaltverlag.de
[email protected]
perfekt beraten
AdVoice 02/08
31
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 32
Euer FORUM
Euer FORUM
Anwaltstag
FORUM
Berlin
Das
Deutschen
auf
in
dem
2008
32
AdVoice 02/08
AdVoice 02/08
33
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 34
Euer FORUM
Euer FORUM
und entsprechende Erläuterungen findet Ihr
ebenfalls in diesem Heft (Seite 53)
Das Forum auf dem DAT 2008 in Berlin
Projekt Juristenausbildung:
Es gibt Stammtische, da heißt es „Ja ich will“.
Und es gibt Stammtische, da sollen auch
schon Anwälte gesichtet worden sein, die der
Altersgrenze des FORUM entwachsen sind.
Ein Höhepunkt unserer jährlichen Mitgliederversammlung anlässlich des Deutschen Anwaltstages 2008 in Berlin war die Präsentation unserer neuen Werbekampagne, siehe Seite 48.
Auch am Info-Stand des FORUM auf der AdvoTec, der juristischen Fachmesse anlässlich
des Anwaltstags, waren die Motive und Slogans Dauerthema.
Auch dieses Jahr hat sich das FORUM mit einem eigenen Stand auf dem Deutschen Anwaltstag präsentiert, der wie gehabt von unseren Regionalbeauftragten betreut wurde.
Und wie auch in den vergangenen Jahren
haben zahlreiche junge Juristen direkt am
Stand ihre Mitgliedschaft erklärt. Unsere
Werbemittel wie Schuhputzset, eigene Stifte, aber auch unsere Flyer fanden reißenden
Absatz.
Die Vorsitzende des FORUM, Silke Waterschek, ist von einem Termin zum nächsten
gehastet, um die Interessen der Junganwäl-
te in allen möglichen Gremien wie unter anderem dem DAV-Vorstand zu vertreten.
In unserer eigenen Fachveranstaltung zum
Thema Anwaltstags „Freiheit“ hat Dr. Andreas
Hohnel zum Thema „Parteiverrat“ vorgetragen. Bei der anschließenden Diskussion wurde schnell klar: Das Thema ist nicht nur aus
strafrechtlicher Perspektive interessant, sondern muss auch aus Sicht der Anwaltskammern und aus zivilrechtlicher Perspektive betrachtet werden. Hierzu ist eine Fortsetzung
in den nächsten Ausgaben geplant.
Bericht der Vorsitzenden 2007/2008
Vorstellung neuer und geplanter Projekte
des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV
Für alle Daheimgebliebenen und zur Erinnerung und Vertiefung auch für alle vor Ort gewesenen Mitglieder des FORUMs, möchte ich
hier noch einmal einige wichtige Themen aus
der Mitgliederversammlung, die anlässlich
des DAT in Berlin am 2.5.08 in Berlin stattgefunden hat, zusammenfassen:
Dabei sei mir zu Beginn der Hinweis erlaubt,
dass wir im GFA viel geschafft haben, in den
meisten Ressorts hat sich sehr viel getan und
wir sind stolz, dass viele von Euch uns auch
dabei so tatkräftig unterstützt haben. Herzlichen Dank dafür, unsere Arbeit ist auch dank
Eurer Hilfe so erfolgreich.
Wenn sich jemand unter Euch findet, der an
einem aktuellen Projekt gerne aktiv teilhaben
möchte, so teilt uns dies bitte mit, am einfachsten per mail an: [email protected].
Wir freuen uns immer über rege Zu- und Mitarbeit. Auch Anregungen Eurerseits sind uns
immer sehr wichtig. Wir haben ein offenes
Ohr für Euer Anliegen und Eure Meinungen.
Das FORUM wird innerhalb des DAV immer
stärker wahrgenommen, die Stimme der jungen Kolleginnen und Kollegen wird gehört
und bei den Diskussionen innerhalb des DAVVorstands, an dessen Sitzungen ich als Vorsit-
34
AdVoice 02/08
zende regelmäßig teilnehme, um die Interessen der jungen Anwaltschaft einzubringen, zu
vertreten und zu verdeutlichen, immer stärker
mit einbezogen.
Auf der Vorstandssitzung des DAV, die dem
diesjährigen DAT voranging, konnte ich beispielsweise bewirken, dass das FORUM mit
dem eigenen Thesenpapier zum Thema Bologna-Prozess (siehe Seite 50) in der Juristenausbildung gefragt und gehört wird, sondern
auch darauf hinweisen, dass wir ein eigenes
Thesenpapier zu den aktuellen Änderungen
im Strafrecht – dem bereits in Kraft getretenen § 160a StPO und dem kommenden § 20a
BKA-Gesetz – entwickelt haben.
Die Papiere findet ihr auch online unter:
http://www.davforum.de/880/ (Bologna-Prozess in der Juristenausbildung) und http://
www.davforum.de/895/ (Positionspapier des
FORUM Junge Anwaltschaft zur Novelle des
BKA-Gesetzes und zu § 160a StPO). Zudem
findet Ihr entsprechende Berichte in diesem
Heft.
„Junge Anwaltschaft in die Gremien“
In diesem Zusammenhang wurden auf der Mitgliederversammlung das Projekt „Junge Anwaltschaft in die Gremien“ und die Wahlen zur
Vertreterversammlung des Versorgungswerkes in NRW angesprochen:
Es ist wichtig, dass wir uns weiter Gehör
schaffen. Nicht nur in der Satzungsversammlung. Daher bitte ich Euch alle, uns weiter mitzuteilen, wenn eine Wahl ansteht und welche
Posten es dabei zu vergeben gibt. Wenn Ihr
selber nicht kandidieren wollt, lasst uns gemeinsam ein anderes interessiertes FORUMsMitglied finden und dieses dabei unterstützen. Informationen über anstehende Wahlen
in Eurem Bezirk sendet bitte an: [email protected].
Besonders stolz bin ich auf das gelungene
Projekt des FORUMs zur Frage der Umsetzung
des Bologna-Prozesses in der Juristenausbildung (http://www.davforum.de/880/).
Der Vorstand des DAV hatte im Februar diesen
Jahres ein Thesenpapier vorgelegt, über das bereits zu diesem Zeitpunkt abgestimmt werden
sollte. Hier habe ich für das FORUM deutlich
machen können, dass es sich um eine Frage
handelt, die ohne die Beteiligung der jungen
Anwaltschaft nicht entschieden werden darf.
Die Abstimmung wurde daraufhin vertagt und
es wurde zeitnah eine FORUM-Projektgruppe
eingerichtet (Edda Steinmetz, Carolin Ott und
Malte Dedden), welche auf Hochdruck gearbeitet hat, um schließlich ein eigenes Thesenpapier des FORUMS vorzulegen, das maßgeblich Berücksichtigung und Eingang bei der Erstellung des endgültigen Thesenpapiers des
DAV zu dieser Frage gefunden hat.
Es war mir besonders wichtig, dass wir hier
zu Wort kommen, denn wir sind diejenigen,
die betreffend das Thema Juristenausbildung
das meiste sagen können und unsere Ohren
am Puls der Zeit haben. Ganz herzlichen Dank
hierfür an Euch alle für die vielen interessanten Diskussionsbeiträge!
Treffen des Präsidenten des DAV mit den
Vorsitzenden der örtlichen Anwaltvereine, Vorstellung des FORUMs:
Um weiterhin an Bekanntheit zu gewinnen
und das FORUM öffentlichkeitswirksam vorzustellen, habe ich an dem Gespräch des Präsidenten des DAV mit den örtlichen Vorsitzenden der Anwaltvereine teilgenommen und
hierbei auf unsere Belange hingewiesen.
Mitgliederversammlung des FORUM während des DATs in Berlin.
In naher Zukunft steht auch die Wahl der Vertreterversammlung des Versorgungswerks
NRW an, hierzu wurde auf der Mitgliederversammlung unser Ehrenmitglied und Mitglied
im DAV-Vorstand, sowie Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerks in NRW, Axel
Thoennessen, gehört. Seinen Wahlaufruf
nen Existenzgründerbericht halten wollen und
über ihre Erfahrungen berichten möchten,
dann meldet Euch bitte unter: waterschek@
davforum.de bei mir.
Website abrufen, dort findet ihr auch die Themen, über die in Fulda referiert werden wird.
Projekt: Zusammenarbeit mit anderen Arbeitsgemeinschaften:
Projekt FORUM+3:
Die Idee einer weiteren Veranstaltung des
FORUMs in Zusammenarbeit mit dem Verein
Deutsche Anwaltakademie e.V., welche sich
vorwiegend an junge Kolleginnen/Kollegen
richten soll, die bereits Berufserfahrung haben,
wurde vorgestellt. Eine solche Veranstaltung
sollte sich speziell den Interessen derjenigen
Bero Borutzky im Gespräch mit den Jungs von
der HDI. Foto: Andrea Vollmer
Kolleginnen und Kollegen widmen, die nicht
mehr mit den typischen Einsteigerproblemen
zu tun haben, sondern sich beispielsweise mit
den Fragen nach Spezialisierung, Entwicklung
der Kanzlei, Netzwerkoptimierung, Weiterbildungen, Mitarbeiter, etc. befassen.
Auf Initiative des GFAs des FORUMs Junge
Anwaltschaft wurde eine entsprechende Veranstaltung mit dem Titel Forum+3 ins Leben
gerufen, die zum ersten Mal am Donnerstag, den 4.9.2008 als eintägiges Seminar im
Maritim-Hotel in Fulda stattfinden wird. Informationen hierzu könnt Ihr über unsere
Ich habe alle Arbeitsgemeinschaften im DAV
angeschrieben und angeboten, die Zusammenarbeit mit dem FORUM zu intensivieren
bzw. in Gang zu bringen, wo noch nicht geschehen.
Auf diese Schreiben haben sich bislang folgende Reaktionen ergeben:
Frank Bodewig und Falk von Braun von der
DKV im Kooperationsgespräch mit Silke Waterschek und Linda Schwarzer von FORUM
Junge Anwaltschaft. Foto: Andrea Vollmer
ARGE Verkehrsrecht – Unsere äußerst fruchtbare Kooperation wird fortgesetzt, die nächste
gemeinsame Fortbildungsveranstaltung samt
Kartbahn-Rennen wird am 7.3.2009 im engeren Umkreis von München stattfinden, Einzelheiten hierzu werden Euch frühzeitig bekannt
gegeben.
ARGE Sozialrecht: Die Arbeitsgemeinschaft
hat einen Vertreter des FORUMs freundlicherweise zur Teilnahme an der eigenen Herbsttagung 08, vom 30.10.2008 bis 1.11.2008, ein-
Unsere Existenzgründerforen, die zweimal
jährlich in Zusammenarbeit mit dem Verein
Deutsche Anwaltakademie e.V. stattfinden, erfreuen sich größtmöglichen Zulaufs, die nächste Veranstaltung findet am 31.10. und 1.11.08
in Nürnberg im dortigen Maritim-Hotel statt.
Bewerbt diese Veranstaltung bitte bereits jetzt
unter Euren Kolleginnen und Kollegen und
falls unter Euch Existenzgründer sind, die ei-
Mitgliederversammlung des FORUM während des DAV in Berlin. Foto: Andrea Vollmer
AdVoice 02/08
35
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 36
Euer FORUM
Ein Tag auf dem DAT: …erst lernen mit Dr. Andreas Hohnel, dann kommunizieren mit Silke Waterschek und abends feiern mit Eva Kreienberg…
geladen, der GFA hat bereits Kontakt mit einer
unserer Spezialistinnen in diesem Fachgebiet
aufgenommen, die vermutlich für das FORUM
an der Tagung teilnehmen wird, um Kontakte
aufzubauen und Kooperationsmöglichkeiten
zu erfragen.
ARGE Insolvenzrecht: Die Regionalbeauftragte des FORUMs für den LG-Bezirk Koblenz, Ilka Spriestersbach, hat erfolgreich für
das FORUM an der diesjährigen Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft teilgenommen
und wird sich als Projektbeauftragte hier weiter einsetzen, um eine Gruppe der „jungen
Insolvenzrechtler“ aufzubauen.
Die Konditionen für die Teilnahme an dieser
Gruppe sind hervorragend, wir werden Euch
über alle Einzelheiten weiter unterrichten, bei
Fragen wendet Euch bitte an: [email protected]
ARGE Erbrecht – Linda Schwarzer hat das
FORUM als Mitglied des GFAs auf dem deutschen Erbrechtstag vertreten, wir stehen mit
der Arbeitsgemeinschaft nunmehr in sehr engem und nettem Kontakt und werden Euch
weiter berichten.
ARGE Familienrecht: Zu einem Treffen auf
dem DAT war ich als Vorsitzende des FORUMs
eingeladen, wir werden weiter mit der Arbeitsgemeinschaft in Kontakt bleiben und
möchten Euch auf die besonders günstigen
Konditionen dieser Arbeitsgemeinschaft speziell für FORUMs-Mitglieder bei der Teilnahme an deren Veranstaltungen hinweisen!
ARGE Sportrecht: Diese hat sich auf mein Anschreiben an alle ARGEs ebenfalls zurückgemeldet, auch diese Arbeitsgemeinschaft steht
einer Zusammenarbeit grds. positiv gegenüber, es ist geplant, unsere ehemalige Regionalbeauftragte für den LG-Bezirk Stuttgart,
Conny Blankenfeld, hier als Kontaktperson zu
etablieren, vielen Dank, Conny!
ARGE Arbeitsrecht: Die Arbeitsgemeinschaft
hat angeboten, uns einen Referenten für eine
Veranstaltung zur Verfügung zu stellen, innerhalb des GFAs ist Kerstin Rueber für die weitere Organisation und Planung einer gemeinsamen Veranstaltung zuständig, bei Fragen kontaktiert sie bitte unter: [email protected]
ARGE Bank- und Kapitalmarktrecht: Auch
diese Arbeitsgemeinschaft hat sehr freundlich und zuvorkommend auf mein Anschreiben reagiert und auf Sonderkonditionen für
FORUMs-Mitglieder beim 5. Bank- und Kapitalmarktsrechtstag am 20. und 21.11.2008 in
Karlsruhe hingewiesen. Weitere Informationen hierzu erfragt bitte über die Website der
Arbeitsgemeinschaft, zu finden über: http://
www.anwaltverein.de./
Insgesamt bin ich sehr erfreut über die zahlreichen positiven Reaktionen der weiteren Arbeitsgemeinschaften im DAV und möchte
mich hierfür im Namen des FORUM Junge Anwaltschaft ganz herzlich bedanken. Es ist uns
ein wichtiges Anliegen, für unsere Mitglieder,
die weitestgehend Berufsstarter sind, die
bestmöglichen Konditionen für die Teilnahme
an Veranstaltungen auszuhandeln und die Inhalte der verschiedenen Arbeitsgemeinschaften zu vermitteln.
Projekt Landesverbände:
Die Landesverbände sind ein Zusammenschluss der örtlichen Anwaltvereine und damit quasi der auf Landesebene tätige Dachverband der örtlichen AV.
Die Zusammenarbeit der Landesverbände im
DAV und des FORUM Junge Anwaltschaft soll
intensiviert werden. Dazu hat das FORUM für jedes Bundesland, und damit pro jeweiligen Landesverband einen Ansprechpartner benannt,
damit die Zusammenarbeit künftig gebündelt
vonstatten gehen kann. Die Landesverbände
wurden von mir angeschrieben und die jeweiligen Kontaktpersonen des FORUMs benannt.
Derzeit laufen die Rückmeldungen bei mir zusammen, einige der Ansprechpartner wurden
zu den nächsten Sitzungen der Landesverbände eingeladen, es tut sich also etwas. Diese Ansprechpartner der einzelnen Länder sollen zum
einen als direkter Kontakt vor Ort dienen, andererseits auch untereinander in Kontakt stehen, um einen Austausch der Informationen zu
gewährleisten. Die Landesverbände engagieren sich auch auf legislativer Ebene und geben
auch Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben ab, so jüngst hinsichtlich der geplanten Änderungen zum Beratungshilfegesetz.
Es ist geplant, dass zu derartigen Stellungnahmen auch die Ansicht des FORUMs eingeholt
wird. Hierzu wird sich der jeweilige Ansprechpartner des einzelnen Bundeslandes für die
Landesverbände dieser Anfragen annehmen
und sich nach Möglichkeit mit den anderen Ansprechpartnern für die Landesverbände kurzschließen, sofern dies notwendig erscheint und
Rücksprache mit dem Projektleiter für das gesamte Bundesgebiet Alexander Elsmann
([email protected]) halten. Etwaige
Stellungnahmen sind zum Zwecke der bundesweiten Koordination zuvorderst an den Projektleiter Alexander Elsmann weiterzuleiten, sodann vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe an die Landesverbände an den GFA zur
Kenntnisnahme zu senden.
Für die rege Teilnahme an der Mitgliederversammlung möchte ich mich auch auf diesem
Wege bei Euch allen bedanken, ich hoffe auf ein
Wiedersehen auf dem nächsten DAT, der 2009
in Braunschweig stattfinden wird, und werde
mich weiterhin ganz gezielt für die Belange der
jungen Kolleginnen und Kollegen einsetzen.
Seit 100 Jahren an der Seite von
Rechtsanwälten und Notaren
RA Silke Waterschek, Heilbronn
Vorsitzende des GfA
soldan.de
36
AdVoice 02/08
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 38
Euer FORUM
Zwei Parteien – ein Anwalt? – Der Parteiverrat
Der Parteiverrat gem. § 356 StGB verbietet
dem Anwalt zwei Parteien in einer Rechtssache pflichtwidrig zu dienen. Seit Einführung
der Prävarikation 1871 in das StGB sind bis
heute über 70 Entscheidungen des RG und
des BGH zum Parteiverrat ergangen. Dabei
wurde die Rechtsprechung zum Verbotsirrtum i. S. v. § 17 StGB maßgeblich anhand des
Parteiverrats entwickelt. In vielen Fällen war
klar, ein Anwalt hat zwei Parteien beraten (Innenverhältnis) oder Beistand geleistet (Außenverhältnis). Sodann haben sich viele angeklagte Rechtsanwälte dahingehend eingelassen, die Parteien hätten alle Umstände der
Rechtssache gekannt und ihr Einverständnis
erklärt, es sei sogar ihr Wunsch gewesen. Deswegen sei die Pflichtwidrigkeit entfallen, widerstreitende Interessen hätten nicht mehr
vorgelegen. Der BGH hat dazu erklärt, ein Ein-
verständnis sei stets wirkungslos, da das
Rechtsgut des § 356 StGB nicht disponibel
sei. Als Rechtsgut wurde in obergerichtlichen
Entscheidungen immer wieder genannt:
1. das Vertrauen des Mandanten in die anwaltliche Treue,
2. der Berufsstand der Rechtsanwälte und das
Vertrauen der Allgemeinheit in dessen Integrität,
3. die Rechtspflege.
In vielen Fällen befanden sich die angeklagten Rechtsanwälte mithin in einem Verbotsirrtum, sodass sich die Frage stellte, ob dieser
vermeidbar war – und das bei einem Rechtskundigen. Den Anwälten wurde aufgegeben,
sich in Zweifelfragen bei einem Kollegen, der
sich besser auskenne, zu erkundigen oder die
Rechtsanwaltskammer zu fragen.
Dem Rechtsanwalt ist zudem nach § 43 Abs.
4 BRAO verboten, widerstreitende Interessen
zu vertreten. Ein Verstoß kann zu einem standesrechtlichen Verfahren vor dem Anwaltsgericht führen. Bemerkenswert ist, dass bereits
leichte Fahrlässigkeit bei der Doppelvertre-
tung genügt, um dem Täter ein Verschulden
vorzuwerfen, § 113 Abs. 1 BRAO; § 356 StGB
verlangt dem gegenüber bedingten Vorsatz.
Das Sozietätsproblem: Vertreten zwei Mitglieder einer Sozietät jeweils eine Partei in einer Rechtssache, ist dies auch bei widerstreitenden Interessen kein Verstoß gegen § 356
StGB. Allerdings ist dies standesrechtlich nach
§ 3 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 BORA ausgeschlossen und kann ein berufsrechtliches Verfahren
nach sich ziehen. An dieser Stelle soll betont
sein, § 3 Abs. 2 BORA erstreckt das Verbot,
widerstreitende Interessen zu vertreten, auch
auf die Bürogemeinschaft.
An Cüppers Einschätzung, NJW 1947/48, 4,
5 kann festgehalten werden:
„Es ist eine beschämende Tatsache, dass der
Durchschnittsanwalt von der Gefahr, in der er
ständig schwebt, keine Ahnung hat, ja sich
sogar unter „Parteiverrat“ nicht einmal etwas
vorstellen kann.“
Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Hohnel, Frankfurt/M.
Tun Sie doch mal
was für sich.
Steuern schlagen in jeder Kanzlei
maliger Betriebsprüfer gerade mit
als erheblicher Kostenfaktor zu
den speziellen Problemen der An-
Buche und können Ihren Gewinn
waltschaft bestens vertraut. In sei-
empfindlich schmälern. Selbst ein
nem Handbuch behandelt er alles,
Steuerberater kann Sie nur dann
was Sie betriebswirtschaftlich und
optimal beraten, wenn er alle steuer-
steuerlich für eine vorteilhafte Füh-
relevanten Sachverhalte kennt.
rung Ihrer Kanzlei wissen müssen.
Das praxisbezogene Handbuch –
Am besten, Sie nehmen die
Regionalbeauftragte gesucht:
An die Forumskolleginnen und -kollegen in den LG-Bezirken Amberg, Arnsberg, Aurich, Bautzen, Bückeburg, Cottbus, Kleve, Landau,
Mainz, Mühlhausen, Rottweil und Zweibrücken!
In diesen Bezirken ist diese interessante Position des Regionalbeauftragten nicht oder nur kommissarisch besetzt. Welche engagierten
FORUMsmitglieder möchten diese Lücken schließen?
Der Regionalbeauftragte (RB) ist der Ansprechpartner des FORUM Junge Anwaltschaft vor Ort und organisiert in erster Linie den monatlichen Stammtisch zur Vernetzung der Mitglieder im eigenen Landgerichtsbezirk. Es obliegt dem/der RB, hierzu die Mitglieder, Neuzugänge
und Interessenten einzuladen. Als RB kannst Du auch gelegentlich zu Rate gezogen werden bei Fragen betreffend die Zulassung, die Anwaltschaft, das FORUM. Der/Die RB wirkt darüber hinaus als Schnittstelle zwischen dem Geschäftsführenden Ausschuss und den Mitgliedern vor Ort und steht ferner in Kontakt mit den übrigen Regionalbeauftragten bundesweit.
Es ist ein spannender und interessanter Job, wobei jedem Regionalbeauftragten grundsätzlich die Ausübung der Tätigkeiten in eigener Regie überlassen wird. Viele RBs organisieren zusätzlich noch Seminare und Vorträge, die eigentliche Arbeit hängt oftmals sehr von der Resonanz vor Ort ab und auch von dem Engagement der Mitglieder. Der Kontaktaufbau vor Ort ist ein wichtiger Punkt in der Tätigkeit des Regionalbeauftragten, durch die Stammtische bilden sich Netzwerke junger Kollegen, die sich auch gegenseitig helfen und ergänzen können.
Sache selbst in die Hand. Informie-
mit vielen Hinweisen, Beispielen
ren Sie sich rasch und zuverlässig
und Tabellen bestückt – ist Anlei-
über die steuerlichen Pflichten
tung und Nachschlagewerk zugleich.
Ihrer Kanzlei und beginnen Sie
Die aktuelle Auflage ist selbst-
dann, die dafür bedeutsamen
verständlich rundum auf dem neu-
Sachverhalte möglichst günstig zu
esten Stand.
Tun Sie also mal was für sich.
gestalten. Mit dem bewährten
Bestellen Sie das Buch von Holger
Buch von Holger Meyer: Die Be-
Meyer. Das wird Sie steuerlich ent-
steuerung der Anwaltskanzlei.
Der Autor ist als Volljurist, erfahrener Steuerberater und ehe-
Meyer, H. Die Besteuerung der Anwaltskanzlei
Von StB Prof. Holger Meyer. 3., vollständig überarbeitete Auflage 2007, 377 Seiten Lexikonformat,
gbd. 49,80 2. ISBN 978-3-504-18963-1
lasten. Leseprobe?
www.otto-schmidt.de
Bestellschein ausfüllen und faxen (02 21) 9 37 38-9 43
씲
Ja, ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht Meyer, H. Die Besteuerung der Anwaltskanzlei
3. Auflage, gbd. 49,80 2 plus Versandkosten. ISBN 978-3-504-18963-1
Warum also Regionalbeauftragter werden? Weil das FORUM von der Vernetzung aller Mitglieder lebt, weil der Regionalbeauftragte ein
wichtiges Bindeglied vor Ort ist und vor allem, weil der Job Spaß macht und jede Menge Kontakte mit sich bringt.
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Name
Straße
PLZ
Ort
Interesse? Oder weitere Fragen? Dann melde Dich bitte unter [email protected]
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Fax
2/08
Telefon
Datum
Unterschrift
B e s t e l l e n S i e b e i I h r e r B u c h h a n d l u n g o d e r b e i m V e r l a g D r. O t t o S c h m i d t · P o s t f a c h 5 1 1 0 2 6 · 5 0 9 4 6 K ö l n
38
AdVoice 02/08
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 40
Euer FORUM
Euer FORUM
FORUM regional
RB für den LG-Bezirk Aschaffenburg
Bis vor ein paar Monaten war das FORUM im
LG-Bezirk Aschaffenburg leider „unbemannt“. Seither versuche ich mich hier als
neuer Regionalbeauftragter. Ich bin 32 Jahre
alt und seit 2003 als Rechtsanwalt in der familieneigenen Kanzlei Dr. Hufnagel Rechtsanwälte in Aschaffenburg als Fachanwalt für
Verkehrsrecht tätig. Daneben führe ich noch
ein allgemein zivilrechtliches Dezernat in Teilen.
RB für den LG-Bezirk Bad-Kreuznach
Seit März bin ich Regionalbeauftragter im LGBezirk Bad Kreuznach (Rh.-Pfalz). Ich bin seit
Juni 2006 Rechtsanwalt und in meiner eigenen, kleinen Kanzlei in Idar-Oberstein tätig.
Meine Schwerpunkte liegen im Zivilrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Forderungseinzug etc.,
also alles, was so anfällt. In meiner Freizeit
fahre ich Motorrad, gehe schwimmen und
Badminton spielen. Im Herbst wird geheiratet.
RB für den LG-Bezirk Berlin
Ich möchte mich als Regionalbeauftragter des
FORUM Junge Anwaltschaft für den LG-Bezirk Berlin vorstellen. Mein Name ist Karsten
U. Bartels. Zusammen mit zwei Partnern habe ich 2007 die auf IT- und Medienrecht spezialisierte Kanzlei Bartels Kim Wollenhaupt
gegründet.
Der Stammtisch ist Plattform für Fortbildung,
Austausch und Feierabend zugleich. Wir treffen uns an jedem 3. Montag im Monat um
RB für den LG-Bezirk Frankfurt/M.
Als neuer Regionalbeauftragter für den LG-Bezirk Frankfurt/M. trete ich die Nachfolge von Katja Elsässer an. Ich bin 38 Jahre alt und stamme
aus Ravensburg. Ich studierte in Marburg, Würzburg und Saarbrücken, wo meine Tätigkeit als
Anwalt begann. Neben dem Studium engagierte ich mich bei der European Law Students' Association. Inzwischen bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht und arbeite für die Kanzlei Putzek in
Schöneck bei Frankfurt. Weitere Schwerpunkte
40
AdVoice 02/08
In meiner neuen Position als „Regi“ möchte
ich versuchen, den Kontakt zwischen den
FORUMs-Mitgliedern meines Bezirks zu intensivieren. Ich hoffe, dass der monatliche
Stammtisch (jeder letzte Donnerstag eines
Monats ab 20 Uhr in der Gaststätte „Hofgarten“ in Aschaffenburg) einen Teil zu dieser
Zielrichtung beitragen wird.
Zum Schluss möchte ich noch ein bisschen
Werbung für unser schönes Aschaffenburg
machen. Unser wunderschönes RenaissanceSchloss, der Nachbau einer alten römischen Vil-
la („Pompejanum“) und der englische Landschaftsgarten „Park Schönbusch“ sind nur ein
paar der Gründe, einen Abstecher in unser
„Nizza des Nordens“ zu wagen.
Ein FORUM gibt es offenbar in unserem LGBezirk nicht, zumindest habe ich davon noch
nichts gehört. Einen Lichtblick gibt es aber:
In Idar-Oberstein findet in unregelmäßigen
Abständen ein Juristentreffen statt. Mein Ziel
ist es, einen regelmäßigen Stammtisch zu organisieren. Ich kann mir vorstellen, dass der
Kontakt zu Referendaren und Kollegen, die
eine oder andere Akquisition für das FJA
nach sich ziehen könnte, obwohl ein Referendar andere Probleme hat als ein Junganwalt.
Fragen und Anregungen an badkreuznach@
davforum.de, mehr Infos unter www.davforum.de/badkreuznach oder bei:
19:30 Uhr im Restaurant „Cum Laude“ der
Humboldt-Universität zu Berlin, Universitätsstraße 4. Zu unserem Stammtisch kommen interessante Referenten, die über aktuelle und
grundlegende anwaltliche Themen sprechen.
Vorträge gab es bisher über Zwangsvollstreckungsverfahren, elektronisches Mahnverfahren, Anwaltshaftung und Haftpflichtversicherung, anwaltliche Fehler im Zivilverfahren,
Gründungskonzept und Businessplan sowie
Qualitätsmanagement. Geplant sind Beiträge
zur Zusammenarbeit von ReNos und Steuer-
beratern mit Anwälten, Ordnungswidrigkeitenrecht, Zeitmanagement.
sind Arbeits-, Wirtschafts- und Zivilrecht.
Als Regionalbeauftragter will ich den Kontakt
zu örtlichen Anwaltvereinen, dem Landesverband, dem DAV und FORUM-Gruppen anderer Bezirke verstärken. Zudem will ich das FORUM stärker publik machen, um angestellte
Anwälte, Firmen- und Consulting-Juristen anzusprechen. Ich bin auch für gemeinsame
Veranstaltungen mit nahen Berufsgruppen
wie (Jung-) Richtern.
Außerdem liegen mir die Arbeitsbedingungen junger Kollegen am Herzen.
Der Termin für den Stammtisch ist an jedem
ersten Mittwoch im Monat, 20 Uhr.
Sven Hufnagel
Sven
Hufnagel
RB für den LG-Bezirk Hanau
Seit kurzem bin ich RB im LG Bezirk Hanau.
Nach ersten Rückmeldungen lag der Bezirk
lange Zeit brach. Es wird wohl eine Weile dauern, bis sich wieder ein regelmäßiger Stammtisch etabliert. Ich werde versuchen, einen
Beitrag dazu zu leisten und demnächst zum
ersten Stammtisch einladen.
Ich bin 36 Jahre alt, verheiratet und habe nach
12 Jahren Bundeswehr den Entschluss, noch
Stefan Wache
[email protected]
Stefan
Wache
RA Karsten U. Bartels
[email protected]
www.allmedialaw.de
Karsten U.
Bartels
Henrik Franz
[email protected]
Henrik
Franz
RB für den LG-Bezirk Hildesheim
Seit Dezember 2007 bin ich Regionalbeauftragter des FORUM Junge Anwaltschaft im
Landgerichtsbezirk Hildesheim.
Als erstes möchte ich den Anwaltsstammtisch
wiederbeleben, der in den letzten Jahren etwas
stiefmütterlich behandelt wurde. Deshalb lade
ich alle Kollegen zum monatlichen Stammtisch
ein. Infos unter www.davforum. de/ hildesheim.
Ich bin 30 Jahre alt und habe in Hannover studiert. Mein Referendariat und mein erstes Be-
RB für den LG-Bezirk Hof
Ich möchte mich als neuer Regionalbeauftragter des LG-Bezirk Hof vorstellen. Hof – das
ist die Stadt in Oberfranken – der schöne Flecken Land, ganz im Norden Bayerns.
Ich bin 29 Jahre alt und seit Mitte 2006 als Anwalt hauptsächlich im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig. Als neuer Regionalbeauftragter möchte ich die Traditionen des FORUMs
festigen und neue Mitglieder gewinnen. Bei
RB für den LG-Bezirk Itzehoe
Ich habe vor kurzem das Amt der Regionalbeauftragten für den Landgerichtsbezirk Itzehoe
übernommen. Ich bin 31 Jahre alt und stamme aus Itzehoe in Schleswig-Holstein. Studiert
habe ich in Kiel. Seit Oktober 2004 arbeite ich
als angestellte Rechtsanwältin in Schenefeld
bei Itzehoe. Mein Schwerpunkt liegt im Zivilrecht. Mir hat das FORUM den Berufseinstieg
sehr erleichtert. Diese Erfahrung möchte ich
weitergeben. Außerdem möchte ich vor Ort
einmal Jura zu studieren, in die Tat umgesetzt.
Während meiner Zeit bei der Bundeswehr habe ich eine ganze Menge von der Welt gesehen, u.a. war ich mehrere Monate in den
USA, in Norwegen, Dänemark, Spanien und
auf Kreta.
Seit Studienbeginn war mein Ziel, Anwalt zu
werden. Ich habe in Frankfurt studiert und bin
derzeit Referendar am LG Hanau. Inzwischen
stehe ich kurz vor meinem zweiten Staatsexamen. Ich koche und lese gern. Meine Lei-
denschaft gehört der Stadt Rom, wegen ihrer
Geschichte und den überreichlichen Kunstschätzen. Mit meiner Frau versuche ich, einmal im Jahr dorthin zu reisen.
Referendar Thorsten Wünschmann
Thorsten
Wünschmann
rufsjahr habe ich im nordrhein-westfälischen
Hagen verbracht. Dort war ich angestellter
Rechtsanwalt einer Steuerberatungsgesellschaft mit ausgelagerter Rechtsabteilung.
Schwerpunkte waren Gesellschafts- und Vertragsrecht mit steuerrechtlichen Bezügen. Im
Juni 2007 trat ich in die Kanzlei Baak & Reichelt in Burgdorf (bei Hannover) ein. Dort
kam als Schwerpunkt Mietrecht hinzu.
In meiner Amtszeit möchte ich das Netzwerk
FORUM Junge Anwaltschaft wieder aufbauen. Im Vordergrund steht zunächst der An-
waltsstammtisch; Fortbildungen und Vorträge sollen folgen.
unseren Veranstaltungen ist jeder willkommen. Ich hoffe, unser FORUM weiter bekannt
zu machen, Ideen zu transportieren und die Zusammenarbeit mit dem DAV voranzutreiben.
Einzelheiten findet Ihr demnächst auf der
Homepage unter dem LG-Bezirk Hof.
Zunächst werde ich einen monatlichen
Stammtisch ins Leben rufen, der sich an jedem ersten Dienstag im Monat trifft. Um dem
LG-Bezirk Hof, seiner Ausdehnung und der
ländlichen Prägung Rechnung zu tragen, ist
angedacht, die Treffpunkte nicht nur in Hof,
sondern auch in der Umgebung zu wählen.
ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch, zur
Terminvertretung, Mandatsübernahme, Hilfestellung etc. errichten. Mein Ziel ist, den
Stammtisch im LG-Bezirk auszubauen. Zurzeit
existiert ein Jungjuristenstammtisch, wobei
dort die Anwälte und vor allem die Anwältinnen in der Minderzahl sind. Daher sollen möglichst viele Kollegen vom Stammtisch erfahren.
Wichtig ist mir, den Kontakt zum Itzehoer Anwaltsverein und zu den anderen LG-Bezirken
des FORUMs in Schleswig-Holstein und Hamburg herzustellen, um einen Erfahrungsaus-
Rüdiger Hahn
[email protected]
Rüdiger
Hahn
Christian Semmler
[email protected]
Christian
Semmler
tausch und gemeinsame Veranstaltungen zu
ermöglichen.
Julia Salzwedel
[email protected]
Julia
Salzwedel
AdVoice 02/08
41
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 42
Euer FORUM
Euer FORUM
Quo Vadis Länderbeauftragte?
Was sollte ein deutscher Anwalt über den
Iran wissen?
Länderbeauftragte stellen sich vor
blemen des grenzüberschreitenden Verkehrsund Familienrechts beschäftigen.
Frankreich
Was verbindet Dich mit dem Land?
Ich habe einen mittlerweile 15-jährigen halbfranzösischen Sohn, der in einer Pariser Vorstadt
lebt. Damit zusammenhängend habe ich zirka
vier Jahre in Frankreich gelebt, in der Ausbildung
alle Praktika und die Wahlstation in Paris gemacht, ein Jahr in Nanterre Paris X studiert und
eineinhalb Jahre in Pariser Kanzleien gearbeitet.
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Martin
Heitmüller
Was sollte ein deutscher Anwalt über
Frankreich wissen?
Treffen der Länderbeauftragten auf dem DAT. Foto: privat
Auf den Bericht über die Arbeit der Länderbeauftragten (LBs) des FORUMs in der letzten
AdVoice gab es eine riesige Resonanz und innerhalb von wenigen Tagen hatten sich viele
neue LBs gemeldet. Neue Länder wurden abgedeckt, andere konnten mehrfach besetzt
werden, um so zu garantieren, dass Fragen
bezüglich dieser Länder auch schnell und kompetent geklärt werden können.
Derzeit gibt es 40 LBs. Die genaue Liste kann
auf unserer Internetseite eingesehen werden.
Interessenten sind jederzeit weiter willkommen. Wendet Euch einfach an Linda Schwarzer ([email protected]) oder Urs Breitsprecher ([email protected]).
Den neuen Schwung haben die LBs gleich genutzt, um sich die vitale Frage zu stellen: QUO
VADIS LBs?
Hierbei ist unstreitig, dass die LBs eine Bereicherung für das FORUM darstellen, und dass
die internationale Arbeit viele Chancen für die
einzelnen Mitglieder, aber auch für unsere Organisation bietet.
42
AdVoice 02/08
Spontan hat sich hierfür ein Gruppe der LBs
am Rande des DAT 2008 in Berlin getroffen.
Teilgenommen haben die LBs für Finnland –
Anja Kinderling, Iran – Kourosh Aminyan, Norwegen – Christoph Morck, Polen – Claudia Sebastiani, Spanien – Steffen Küntzler, Venezuela – Djamila Strößner und England/Canada – Urs Breitsprecher.
Bei diesem Treffen wurde an der Idee und
dem Konzept für die LBs gearbeitet, die sich
wie folgt zusammenfassen lässt.
Wir wollen mit dem Arbeitskreis Internationales des FORUMs eine Anlaufstelle zu Verfügung
stellen für deutsche Junganwälte, die ein
Rechtsproblem im Ausland haben oder Kontakte zum dortigen Rechtsmarkt aufbauen wollen. Umgekehrt wollen wir Anwälten, insbesondere Junganwälten aus dem Ausland, den
Zugang zum deutschen Rechtsmarkt erleichtern durch die Vermittlung deutscher Junganwälte, die Ihre Landessprache sprechen. Außerdem wollen wir das Forum im Rahmen internationaler Gremien (EYBA, IBA, andere
Junganwaltsorganisationen, etc.) vertreten. Es
soll langfristig für das FORUM ein flächendeckendes Netzwerk etabliert werden, da die Internationalisierung auf dem heutigen Rechtsberatungsmarkt immer weiter voranschreitet.
Das Konzept wird derzeit ausgearbeitet und
in der nächsten AdVoice vorgestellt werden.
Kurzfristig soll aber der Internetauftritt bearbeitet werden. Dieser soll eine ausführlichere
Vorstellung der LBs, Länderinformationen,
Kontaktadressen und Informationen über Veranstaltungen beinhalten. Auch soll ein Leitfaden „Länderbeauftragte/r“ entstehen.
Aus diesem Grund können wir die Mitglieder
des FORUMs nur ermuntern, sich bei Fragen
vertrauensvoll an die jeweiligen LBs zu wenden.
Rechtsanwalt Urs Breitsprecher,
Zunächst ist zu sagen, dass es eine Menge
deutscher Kollegen gibt, die in Frankreich insbesondere in der Pariser Region praktizieren.
Wenn man sich jedoch dazu entscheidet, in
Frankreich zu arbeiten, muss man einkalkulieren, dass man sich weitgehend von der Anwendung des deutschen Rechts verabschiedet. Wenn man in Frankreich arbeitet, wendet
man hauptsächlich französisches Recht an.
Die meisten deutschen Anwälte, die in Frankreich insbesondere in Paris arbeiten, betreuen vorwiegend mittelständische Firmen und
gründen zum Beispiel für deren Vertrieb in
Frankreich Tochtergesellschaften und kümmern sich etwa um die anfallenden arbeitsrechtlichen Fragen.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen,
dass in Frankreich auch die Anwälte (Avocats
à la Cour) Gesellschaften wie GmbHs (= franz.
SARL) oder Aktiengesellschaften gründen
können. Einen Notar wie in Deutschland benötigt man für derartiges in Frankreich nicht.
Eine ganze Reihe von französischen Rechtsproblemen lässt sich von Deutschland aus lösen, auch über Fundstellen im Internet, wenn
man weiß, wo man sie findet. Hier bin ich gerne behilflich. Ich bin zwar zur Zeit in Hannover
in einer Bürogemeinschaft tätig, habe aber von
meinen beruflichen Aufenthalten in Paris noch
sehr gute Kontakte zu befreundeten Anwälten
und Kanzleien in Paris. Eine Einschaltung eines
französischen Anwalts vor Ort ist zum Beispiel
notwendig, wenn das Rechtsproblem zu sehr
in die Tiefe geht und vertiefte Literatur benötigt wird. Auch hier bin ich gerne behilflich.
Wie kannst Du bei einem internationalen
Problem helfen?
Martin Heitmüller, Hannover
[email protected]
Iran
Ich kann bei Fragen hinsichtlich länderübergreifender Tätigkeit Tipps geben, gegebenenfalls auch eine erste Einschätzung der Rechtslage. Ferner kann ich im Iran Kontakte zu Behörden und Rechtsanwälten herstellen.
Was verbindet Dich mit dem Land?
Kourosh Aminyan, Köln
Ich bin gebürtiger Perser und in Deutschland
aufgewachsen. Ich weiß meine persischen
Wurzeln mit den deutschen Tugenden zu verbinden. Diese Kombination eignet sich hervorragend für länderübergreifende Tätigkeit
als Rechtsanwalt. Auf beiden Seiten sind spezielle Charakteristiken zu beachten, welche
für sich gesehen schon eine Kunst darstellen.
[email protected]
Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Anwaltstätigkeit in Frankreich für einen deutschen Anwalt sehr reizvoll ist und dass insbesondere wirtschaftsrechtliche Tätigkeit gefragt
ist. Es gibt aber auch einige kleine deutschfranzösische Kanzleien, die sich mit den Pro-
Zwei Aspekte bedürfen der erhöhten Aufmerksamkeit, sobald ein deutscher Anwalt
mit dem Iran in Berührung kommt: Zum einen ist da das Deutsch-iranische Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929, das nach
wie vor in Kraft ist und in seinem Anwendungsbereich gem. Art. 3 Abs. 2 EGBGB dem
deutschen Internationalen Privatrecht vorgeht. Zum anderen ist das Recht der islamischen Republik Iran religiös geprägt und daher nicht ohne Weiteres mit der deutschen
Rechtsordnung vergleichbar. Ohne eine
gründliche Prüfung des anwendbaren Rechts
sollte man ein solches Mandat nicht angehen.
Nicht zuletzt sollte man sich auf eine sehr lange Dauer der Bearbeitung eines Mandats einstellen.
Kourosh
Aminyan
[email protected]
Kroatien
Was verbindet Dich mit Kroatien?
Meine Mutter stammt aus dem ehemaligen
Jugoslawien, genauer aus Dubrovnik bzw. Zagreb, der heutigen Hauptstadt Kroatiens. Als
Junge habe ich einige Zeit in Dubrovnik gelebt und fast jedes Jahr dort Urlaub gemacht.
Von daher habe ich neben den – mangels
Übung leider nicht mehr so guten – Sprachkenntnissen natürlich eine gewisse Affinität
zu dem Land.
AdVoice 02/08
43
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 44
Euer FORUM
Euer FORUM
Luxemburg
Was verbindet Dich mit diesem Land?
Christian
Weiß
Was sollte ein deutscher Anwalt über Kroatien wissen?
Kroatien ist juristisch ein spannendes Land,
dessen Rechtssystem man seit dem Bürgerkrieg eine gewisse Skepsis entgegenbringt.
Kroatien bemüht sich jedoch nicht nur um einen politischen EU-Beitritt. Auffallend ist zum
Beispiel, dass diverse Institutionen und Ministerien auch Informationen auf englischer Sprache anbieten – sprich: dieses Land bemüht sich
um Offenheit.
Als Anwalt finde ich das Immobilienrecht am
spannendsten. Nicht zuletzt deshalb, weil die
Branche boomt und man davon ausgeht, dass
etwa Dubrovnik das neue Monaco werden
wird.
Ich habe die Wahlstation innerhalb meines
Rechtsreferendariats in Luxemburg in einer renommierten Wirtschaftskanzlei absolviert und
bin seitdem auch in dieser Kanzlei als Rechtsanwältin tätig.
Der Grund für solch eine langfristige Entscheidung war insbesondere die Geschichte und
das kulturelle Erbe der Mehrsprachigkeit dieses Landes sowie die zentrale geographische
Lage neben Deutschland, Belgien und Frankreich – ein weiterer, nicht von der Hand zu weisender Vorteil Luxemburgs als einer der größten Wirtschafts- und Finanzräume der Welt.
Was sollte ein deutscher Anwalt über Luxemburg wissen?
Ein weitergehender Ausbau in fachlicher Hinsicht, sprich im Kroatischen Recht, wird für
die Bereiche Forderungsmanagement und Insolvenzrecht nach meinem Examen im Oktober jedenfalls erfolgen. Jedoch halte ich diesbezüglich eine Absprache mit den „FORUMsverantwortlichen“ bzw. Zoran und Daniel,
meinen LB-Kollegen für Kroatien, vorhergehend für sinnvoll.
Christian Weiß, Bonn
[email protected]
Das Luxemburgische Rechtssystem (insbesondere das Privat- und Strafrecht) basiert auf
dem Code Napoléon, während das Verwaltungsrecht eher dem deutschen Vorbild entspricht.
Den obersten Platz in der Hierarchie der ordentlichen Gerichtsbarkeit nimmt der Oberste
Gerichtshof ein, zu dem ein Kassationsgerichtshof und ein Appellationsgerichtshof sowie eine Staatsanwaltschaft gehören. Eine Hierarchieebene tiefer befinden sich die beiden
Distriktsgerichte in Diekirch und Luxemburg.
Die Landessprache Luxemburgs ist Luxemburgisch (welches sich aus einem moselfränkischen Dialekt unter starkem französischen Einfluss entwickelt hat). Während die Rechtssprache Französisch ist, sind die Gerichtssprachen
Französisch, Deutsch und Luxemburgisch.
Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu erwähnen, dass attraktive steuerliche und ge-
44
AdVoice 02/08
Mexiko
Was verbindet Dich mit Mexiko?
Ich habe in Mexiko ein knappes Jahr verbracht,
später meine Wahlstation in einer Anwaltskanzlei in Mexiko-Stadt absolviert. Meine Frau
ist Mexikanerin und es verschlägt uns immer
mal wieder im Urlaub nach Mexiko.
Inzwischen habe ich auch die Zulassung an
der Luxemburgischen Rechtsanwaltskammer
erhalten.
MevlüdeAysum
Tokbag
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
setzliche Rahmenbedingungen sowie der direkte und schnelle Kontakt zu den staatlichen
Aufsichtsbehörden zu den größten Vorteilen
Luxemburgs als neunter ##???## internationaler Finanzplatz zählen.
Florian
Wörtz
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Meine direkte Ansässigkeit in Luxemburg, meine seit mehreren Jahren erlangten Kenntnisse
vom Luxemburgischen Recht, (insbesondere
im Luxemburgischen Gesellschaftsrecht, Bankund Finanzrecht, sowie Investmentfonds und
Versicherungsrecht) sowie meine vielfältigen
Kontakte im international orientierten Luxemburg stellen eine gute Anlaufstelle für Fragen
zum Luxemburgischen Recht dar.
Aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit als
Rechtsanwältin in einer Luxemburgischen
Kanzlei kann ich ferner bei allen erdenklichen
Rechtsgebieten, welche ich nicht selbst bearbeite, auf meine Kollegen verweisen. Hierbei
dürften aufgrund der etwa 17 verschiedenen
Nationalitäten sowie etwa 14 unterschiedlichen gesprochenen Sprachen in der Kanzlei
kulturelle sowie Sprachbarrieren grundsätzlich kein Thema sein.
Ferner ist zu erwähnen, dass ich aufgrund
meiner türkischen Herkunft auch mit Luxemburgisch-Türkischen wie auch Deutsch-Türkischen Rechtsangelegenheiten jeglicher Art
bestens vertraut bin und bei Bedarf auch hierbei mit Rat und Tat zur Seite stehen kann.
Mevlüde-Aysun Tokbag, Düsseldorf, Luxembourg
Was sollte ein deutscher Anwalt über
Mexiko wissen?
die Grenzen hinweg gepflegte Freundschaften
haben sich zahlreiche Geschäftsbeziehungen
entwickelt und gefestigt. Die Kenntnisse des für
internationale Geschäftsbeziehungen erforderlichen Rechts beziehungsweise der Abläufe
habe ich mir inzwischen in mehreren Schulungen in Wroclaw angeeignet. Das Wesentliche
an Rechtskenntnissen erfährt man „by doing“.
Patrycja
Gerhardy
Was sollte ein deutscher Anwalt über Polen wissen?
Es gibt in Mexiko kein Einwohnermeldewesen
wie in Deutschland. Nicht nur deshalb dürften
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Mexiko
meistens ziemlich erfolglos erscheinen.
Historisch bedingt sind die Zivilprozessordnung sowie das Zivilgesetzbuch (BGB) ähnlich
aufgebaut wie in Deutschland. Grundstücksgeschäfte werden beinahe identisch abgewickelt.
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Es gibt allerdings regelmäßigen Veränderungen unterliegende prozessuale Raffinessen,
die ein Auftreten deutscher Anwälte vor polnischen Gerichten, obschon die Möglichkeit
unter gewissen Voraussetzungen besteht,
eher schwierig gestalten. Es bedarf spezifischer Kenntnisse. Verfahren vor den Zivilgerichten dauern, sofern sie ins streitige Verfahren gelangen, im Schnitt fünf Jahre. Es kann
schon bis zu einem halben Jahr dauern, um
einen Mahnbescheid zu erwirken. Polnische
Gerichte stellen auch in Deutschland zu.
Bei internationalen Rechtsproblemen bin ich
gerne bereit, einen geeigneten Rechtsanwalt
für ein spezielles Rechtsgebiet zu vermitteln.
Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg
[email protected]
Die Anwaltsgebühren sind ebenfalls gesetzlich geregelt. Sie fallen streitwertabhängig
oder nach Vereinbarung an, wobei Vereinbarungen die Regel sind. In Polen gibt es weitaus weniger Rechtsanwälte als hier, so dass die
Inanspruchnahme eines polnischen Rechtsanwaltes durchaus teurer sein kann, als in
Deutschland.
Polen
Was verbindet Dich mit Polen?
[email protected]
Mein stärkstes Bindeglied zu Polen ist die Herkunft. Ich bin in Wroclaw (Breslau) geboren und
bin 1981 kurz vor Ausruf des Kriegsrechts mit
meinen Eltern nach Deutschland gezogen. Ein
Teil der Familie lebt noch in Wroclaw. Es immer
noch „meine“ Stadt. Durch langjährige, über
Auch wenn viele Polen Deutsch und Englisch
sprechen, ist es absolut ratsam, sich für die
Kommunikation mit polnischen Rechtsanwälten etc. eines Dolmetschers mit Rechtskenntnissen zu bedienen. Die juristischen Begrifflichkeiten sind in Übersetzung leicht
misszuverstehen, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann.
© Kurt F. Domnik / PIXELIO
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
Ansonsten ist die Kommunikation mit Behörden meist unproblematisch. Der Verwaltungsdschungel ähnelt dem unsrigen. Praktisch
ist, dass es ein landesweites Gewerberegister
gibt. Viele andere Register sind noch nicht elektronisiert, so dass manche Auskünfte viel Zeit
kosten können. Möchte man Geld ins Land
bringen durch Investitionen, kann man aber mit
sehr kurzen Bearbeitungszeiten rechnen.
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Zunächst wird der Bedarf ermittelt. Ich erstelle
mit dem Mandanten bzw. mit dessen Kontaktperson einen Problemaufriss, bei dem die
erforderlichen Schritte im Licht der polnischen Rechtsmöglichkeiten festgestellt werden. Außergerichtliche Korrespondenz übernehme ich, soweit ich das Rechtsgebiet abdecken kann (Handelsrecht, Vertragsrecht,
Grundstücksrecht, Forderungs- bzw. Schadensersatzrecht). Zur gerichtlichen oder sonst
von mir nicht zu leistenden Interessenwahrnehmung schalte ich geeignete Kolleginnen/
Kollegen aus Polen ein, wobei ich auch in dieser Phase bei Bedarf begleitend zur Seite stehe, damit die Kommunikation gewährleistet
bleibt. Für komplexe Gestaltungen, beispielsweise bei Investitionen in Polen suche ich
ebenfalls geeignete Personen, die vor Ort alle Wege erledigen. Auch hier sorge ich für reibungslose Kommunikation und für die Verhandlung und Überwachung des Kostenaufwands.
Andersherum stehe ich Personen aus Polen
bei Rechtsproblemen in Deutschland uneingeschränkt zur Verfügung.
Rechtsanwältin Patrycja Gerhardy, Göttingen
[email protected]
AdVoice 02/08
45
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 46
Euer FORUM
Euer FORUM
Dabei kenne ich beide Rechtsordnungen und
gerade auch die Mentalität und Anforderungen der deutschen Mandanten.
Schweden
Was verbindet Dich mit Schweden?
Ich habe im Studium zwei Semester in Lund
studiert.
Was sollte ein deutscher Anwalt über
Schweden wissen?
mmkk / aboutpixel.de
Die Ursprünge der Rechtsordnung beruhen
auf germanischen Rechtstraditionen. Es ist ein
eigenständiger Rechtskreis, der einige Ähnlichkeiten mit dem kontinentaleuropäischen
Zivilrechtssystem und dem angloamerikanischen Common-Law-System aufweist.
Carmen
López
Salaver
Was sollte ein deutscher Anwalt über Spanien wissen?
Das Grundbuch hat nur deklaratorische Wirkung; es gibt zahlreiche zivil- und steuerrechtliche Besonderheiten beim Erwerb unbeweglicher Sachen, vor allem beim Immobilienkauf
und der Bestellung von Grundpfandrechten.
Gleiches gilt für das Erbrecht: Hier gibt es keinen Von-Selbst-Erwerb wie in Deutschland;
vielmehr verlangt das spanische Recht eine
ausdrückliche Annahmeerklärung der Erben,
und das in der Praxis auch bei deutschem Erbstatut! Erbschaftssteuererklärungen sind in
der Regel binnen eines halben Jahres abzugeben; andernfalls drohen hohe Säumniszuschläge, die grundsätzlich – anders als die
Steuerlast selbst – in Deutschland nicht angerechnet werden können.
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg
[email protected]
Was verbindet Dich mit Spanien?
Ich bin in Barcelona geboren und habe dort
an der Universitat Autonóma Rechtswissenschaft studiert. 1999 nahm mich die Rechtsanwaltskammer Barcelona als Abogada auf.
In den Jahren 2001 und 2002 studierte ich
deutsches Recht an der Johannes-GutenbergUniversität in Mainz, Abschluss als LL.M.
Inzwischen bin ich auch in Deutschland als
Rechtsanwältin zugelassen und Partnerin der
Kanzlei Dr. Artz, Fuchs, Lopez – Rechtsanwälte und Steuerberater, die auf den deutschspanischen Rechtsverkehr spezialisiert ist.
46
AdVoice 02/08
Gelegentlich leiste ich deutschen und spanischen Kollegen Schützenhilfe, wenn sie ein
Rechtsgutachten zum spanischen Recht oder
auf Spanisch für Prozesse benötigen.
Rechtsanwältin & Abogada
Carmen López Salaver, Koblenz
Bei gerichtlicher Zustellung müssen die extrem kurzen Fristen penibel beachtet werden;
Fristverlängerungen sind in der Regel nur mit
Einverständnis der Gegenseite möglich.
gen und Anwaltsgebühren die Kosten sehr
schnell steigen. Zudem kann nicht immer ein
zufrieden stellendes Ergebnis erstritten werden. Der Vorwurf der Korruption besteht, genauso wie der schlechte Zustand der Gefängnisse. Es bedarf mithin eines guten Rechtsbeistands vor Ort.
Gerichtsverfahren sind oftmals langwierig
und teils kostenintensiv. Zwar schreibt die Verfassung von 1999 grundsätzlich ein kostenfreies Gerichtsverfahren vor. Jedoch können
aufgrund besonderer weiterer Aufwendun-
Djamila Strößner, Leipzig
[email protected]
Die „neue“ Advoice
Ein neues Zeitschriftenlayout ist eine Gratwanderung. Seit Ausgabe III/2007 erscheint die AdVoice, Mitgliederzeitschrift des FORUM junge
Anwaltschaft, wieder vierteljährlich und in neuem Gewand. Doch was hat es mit der „neuen“
AdVoice auf sich? Ein Blick hinter die Kulissen.
Venezuela
Das „karibische“ System
Djamila
Strößner
Mit Venezuela verbinde ich herzliche Menschen und wertvolle Erfahrungen, die ich in
zweieinhalb Jahren Aufenthalt gewinnen durfte. Ich habe dort den Aufbaustudiengang „Internationales Wirtschaftsrecht und Integration“ belegt. Ich hatte zuvor meine Wahlstation
in Caracas absolviert und wollte gerne mehr
über das Land erfahren. So habe ich unter Palmen Wirtschaftsrecht gepaukt und gleichzeitig die Sichtweise von Praktikern sowie Studenten in lehrreichen Diskussionen erfahren.
Ausländisches Recht wird im spanischen Zivilprozess als Tatsache behandelt und muss
dargelegt und bewiesen werden!
Wie kannst Du bei einem internationalen
Rechtsproblem helfen?
Durch Beratung in Deutschland und Vertretung vor Ort, und das besonders bei Erbschaftsannahmen und Vermögensplanung,
bei Immobiliengeschäften und auch im Familienrecht.
grundsätzlich Anwaltszwang herrscht. Auch
bestimmte Kaufverträge, z.B. über einen Pkw,
bedürfen der notariellen Beurkundung. Bedeutet: Der Rechtsanwalt bereitet in aller Regel das Dokument vor und der Notar beglaubigt die Übereinkunft.
[email protected]
Was verbindet Dich mit Venezuela?
Bei internationalen Rechtsproblemen bin ich
gerne bereit, einen geeigneten Rechtsanwalt
für ein spezielles Rechtsgebiet zu vermitteln.
Spanien
Bei der Realisierung von Forderungen bin ich
mit den Besonderheiten des spanischen Prozess- und Zwangsvollstreckungsrechts vertraut.
verständnis. Es beruht auf den Prinzipien des
„Code Napoléon“. Man vermag das deutsche BGB teilweise im „Codigo Civil“ wieder
zu erkennen. In der Praxis wird man allerdings
schnell merken, dass dies aber auch schon die
Gemeinsamkeiten sind. Einen Prozess von
Deutschland aus führen zu wollen, erachte
ich als sehr schwierig. Man hüte sich vor allem, „deutsche Praxis“ auf Venezuela anwenden zu wollen. Das juristische System ist
in vielen Punkten anders. Das gilt insbesondere unter der Prämisse, dass bei Gericht
Was sollte ein deutscher Anwalt über Venezuela wissen?
Das venezolanische Recht ähnelt dem europäischen Recht und damit unserem Rechts-
Neu sind die Schwerpunkte, die pro Heft ein
Thema von verschiedenen Seiten beleuchten
soll. Dazu wurden die Schwerpunkte in der
jüngeren Vergangenheit immer weiter ausgebaut. Das Thema, der Magazinteil sowie
die Rubrik Euer Forum stehen so inzwischen
in etwa gleichem Umfang nebeneinander. Ergänzt werden diese Rubriken auch weiterhin
durch Rezensionen, Linktipps und Das letzte
Wort. Auch den regelmäßigen Erfahrungsberichten und den Serien wie den Steckbriefen
zu Fachanwaltschaften und dem „Best of
Mailingliste“, die unsere Leser lieb gewonnen
haben, gilt weiterhin unser Augenmerk.
Setkom, die Agentur die für den Satz der AdVoice verantwortlich ist, hat die neue Gestaltung Schritt für Schritt umgesetzt. Ziel war,
der Zeitschrift zu einem frischeren und moderneren Auftritt zu verhelfen. Hierdurch sollte die Akzeptanz in der jungen Leserschaft erhöht werden, sowie eine Anpassung an die
Zielgruppe, Referendare und Anwälte bis 40
Jahre, erfolgen. Mehr Platz und mehr Bilder
war die Vorgabe.
Die wichtigsten Layoutänderungen sind ein
neues Deckblatt und ein neu gestaltetes Inhaltsverzeichnis. Das Editorial hat eine eigene Seite bekommen. Im Inhaltsverzeichnis
dient der strukturierte Aufbau der besseren
Übersichtlichkeit und der schnelleren sowie
Titel AdVoice 1/2006
Titel AdVoice 1/2008
besseren Erfassung der einzelnen Elemente.
Es bleibt mehr Freiraum. Damit wirkt das Heft
– hoffentlich – lockerer und frischer. Bilder sollen als Blickfang dienen, durch Bildunterschriften wird ein zusätzlicher Leseanreiz geschaffen. Zudem wird jeder Text eingeleitet
und ist durch Zwischenüberschriften schneller zu erfassen, gelegentlich lockern Zitate die
Flut der Worte auf.
innerhalb der Zeitschrift wird durch die Nennung der jeweiligen Rubrik am oberen Bildrand vereinfacht. Letztendlich ist es durch die
höhere Anzahl an Abbildungen und einer kleineren Schriftgröße gelungen, den Umfang
des Magazins beizubehalten, was die Kosten,
trotz mehr Inhalt, gleich hält.
Um die Wiedererkennung nicht zu gefährden,
wurden aber auch eine ganze Reihe von Elementen beibehalten. Auf dem Titel präsentieren einige Bilder aus dem Heft den Inhalt. Die
Aufteilung der Seiten in 1/3 zu 2/3 zeigt die
Zugehörigkeit zum Deutschen Anwaltverein
und ist ein grundlegender Bestandteil des Corporate Design. Größere Überschriften sorgen
für eine bessere und damit deutlichere Abgrenzung der einzelnen Beiträge. Die Suche
Junge Juristen kommen an der Zeitschrift inzwischen nicht mehr vorbei. Referendare stoßen immer wieder auf die AdVoice, da sie in
Bibliotheken, Universitäten und Referendarausbildungsstellen präsent ist. Auch im Begrüßungspaket des DAV für alle neu zugelassenen Anwälte liegt das jeweils aktuelle Heft
bei. Mit vielen Bildern und lockeren Texten
nimmt sie dabei mehr und mehr den Charakter eines Anwaltsmagazins an.
Von Rechtsanwalt Tobias Sommer
AdVoice 02/08
47
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 48
Euer FORUM
Bunt, schrill und provokant
Neue Werbekampagne des FORUM Junge Anwaltschaft
Mit der neuen Werbekampagne will das FORUM Junge Anwaltschaft im DAV sich ein modernes Outfit und Image geben und damit neue
Mitglieder werben. Bei neu konzipierten Printund Online-Sujets stehen Menschen im Mittelpunkt, die das junge Zielpublikum lautstark,
bunt und schrill, provokant, aber auch spielerisch und mit Anspielungen ansprechen. Dieser
muntere und ausdrucksstarke Auftritt bleibt
dabei dennoch seriös. Ziel ist es, mit frischen
und überraschenden Motiven und Claims die
visuelle Aufmerksamkeit und Neugierde des
Publikums zu erzeugen, mit einer kurzen, prägnanten Angebotsauflistung die Vorzüge bzw.
das Vorteilspaket des FORUM Junge Anwaltschaft darzustellen, und Interessierte damit auf
die Website des FORUMs zu bringen. Diese
Werbekampagne dient auch dazu, den Bekanntheitsgrad des FORUMs zu erhöhen, mit
einem attraktiven Angebot neue Mitglieder zu
gewinnen und diese auch zu halten.
Schönfelder etc. wurde ganz bewusst abgesehen, ebenso von langen Textorgien. Vielmehr sollte der Mensch im Mittelpunkt der
Kampagne stehen, der zusammen mit den
Claims eine schnell aufnehmbare Botschaft
transportiert oder auch durch eine überraschende Kombination von Sujet und Text die
notwendige Aufmerksamkeit beim Adressaten erzeugt. Darüber hinaus wurde mit den
gewählten fünf Sujets ein homogener Werbeauftritt mit einem hohen Wiedererkennungswert erreicht. Ziel war es auch, eine klare, selbstbewusste, und unkonventionelle
Werbung für eine junge Zielgruppe (Jura-Studenten, Referendare, junge Anwälte m/w) zu
entwerfen, die durchaus auch kontroverse
Diskussionen auslösen mag.
Euer FORUM
was marktschreierisch auf die Vorzüge einer
FORUMs-Mitgliedschaft aufmerksam machen.
Während die ersten beiden Sujets des jungen
Mannes und der jungen Frau auch vor dem
Hintergrund von Gleichberechtigung/Antidiskriminierung und Proporz (m/w) entworfen
wurden, zielt die ältere Dame mehr auf den
Überraschungseffekt und Kontrast ab, der
durch die Kombination und Widersprüchlichkeit des Claims mit dem Visual entsteht. Die
gewünschte Aufmerksamkeit dürfte damit erreicht werden. Diese drei Sujets richten sich
generell und primär an das Klientel Junge Anwälte, eignen sich langfristig jedoch auch
Image bildend für Jura-Studenten und Referendare (m/w).
nicht ausschließen. Zum „Ja. Ich will.“ ist es
(nach einem gelungenen Stammtisch) dann
nicht mehr weit.
Mit den gewählten fünf Sujets wurde ein erster Schritt hin zu einer neuen und einheitlichen Print-Werbelinie getan, die darüber hinaus ein Höchstmaß an Flexibilität bietet. Die
Sujets sind geeignet, auch mit neuen Claims
und Botschaften versehen zu werden. Weitere Motive können flexibel und leicht in diese
Werbelinie integriert werden, ohne die Gesamtlinie zu verlassen.
Die FORUM-Werbekampagne wird von April
2008 bis zunächst Ende 2008 mit ausgesuchten Sujets in verschiedenen Medien mit Fokus
auf juristische Fachzeitschriften, auf Plakaten,
zum Aushang an Gerichten, Behörden, Universitäten, FORUMs-Veranstaltungen etc. sowie
Online-Werbung auf der eigenen FORUM Junge Anwaltschaft Website www.davforum.de
geschaltet.
Die neue Kampagnenidee, die Sujets, Claims
und das Design hat die Unternehmensberatung KeyIssues Management Consulting aus
München realisiert und dabei mit der Münchner Werbeagentur Projektil kooperiert.
Bernhard Pfoh, KeyIssues
Management Consulting, München
Wir suchen Länderbeauftragte…
Diese Werbekampagne ist das Resultat einer
Reihe von attraktiven Kampagnenvorschlägen, auf das sich der Vorstand des FORUMs
verständigte und das auch unter finanziellen
Aspekten vertretbar ist.
Leitidee. Genereller Leitgedanke für die Konzeption der neuen Werbekampagne war, auf
alle klassischen und ausgereizten Symbole
anwaltlicher Tätigkeit zu verzichten und sich
ein Stück weit von der meist spröden und eher
konservativen Anwaltswerbung abzuheben.
Von den üblichen und bereits abgegriffenen
Visuals wie Paragrafen, Waagschalen, Roben,
48
AdVoice 02/08
Es sei kurz erwähnt, dass das Sujet Deutschlandkarte die neu konzipierte Werbelinie verlässt, jedoch aus ganz pragmatischen Gründen vom FORUM für die Regionalbeauftragten explizit gewünscht wurde.
Die ersten drei Sujets mit dem Claim „Die
Stimme junger Anwälte“ sollen auffallend in
Gestik und Farbe, gewollt aggressiv und et-
Das vierte Sujet mit dem Claim „Durchstarten. Mit uns.“ spricht primär Referendare und
junge Anwälte an, die für ihren Berufsstart eine erste Orientierung, den Informationsaustausch und Unterstützung suchen. Das FORUM sieht sich hier in der Funktion, jedem
Newcomer ein gewisses Starthilfepaket anbieten zu können. Mit der abgestimmten Visual/Text-Botschaft erschließt sich das FORUMs-Angebot und der damit verbundene
Service ganz unmittelbar.
Das fünfte Sujet, das mit dem Claim „Stammtisch. Mal anders.“ bzw. „Ja. Ich will.“ eine
kleine Bettszene etwas kokett und doppelbödig interpretiert, spielt im Fall des Stammtischs auf die Vielfalt unkonventioneller Kommunikationsmöglichkeiten und Meetings an.
Informationsaustausch und Spaß müssen sich
Kanzleimanagement
Was hat es auf sich mit dem Amt des Länderbeauftragten? Wir suchen nach Kolleginnen und Kollegen, die eine besondere
Beziehung zu einem Land haben, idealerweise auch die Sprache beherrschen,
Grundkenntnisse des materiellen Rechts
dieses Landes haben und bereit sind, anderen Kollegen mit ihren Kontakten und
Kenntnissen zu helfen. Verfügst Du eventuell sogar über Fachliteratur oder kannst
Du diese zur weiteren Information eines
Mitglieds benennen? Kennst Du dich im
Internet bezüglich der wichtigsten Rechtsquellen des Landes aus?
Dann bewirb Dich doch unter [email protected]! Einen Bericht zu den Länderbeauftragten auf dem DAT findest Du auf
Seite 44 in diesem Heft.
Für Ihren erfolgreichen
Berufsstart
Erfolgreich starten als Rechtsanwalt
Hrsg. von RA Dieter Trimborn v. Landenberg
3. Auflage 2007, 420 Seiten, broschiert,
36,00 €
ISBN 978-3-8240-0900-8
Der Rechtsanwalt steht zu Beginn seiner Karriere vor vielen
praktischen Fragen rund um den Berufseinstieg. Dieses Buch
holt den Junganwalt dort ab, wo er steht, und weist den Weg
in den spannendsten aller juristischen Berufe.
Die Autoren – größtenteils selbst Kanzleigründer – geben
ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus erster Hand weiter.
Die Informationspalette ist entsprechend breit:
• Kanzleigründung mit System
• Rationelle Kanzleiführung
• Marketing bei Kanzleigründung
• Informationsmanagement
• Einnahmequellen für Junganwälte
• In Kosten steckt Gewinn
• Buchführung und Steuern im Anwaltsbüro
• Umgang mit Mandanten, Kollegen, Gerichten etc.
Ob in eigener Kanzlei oder als angestellter Anwalt – das Handbuch bietet umfassende Hilfestellung aus der Praxis für die
Praxis. Es ist ein echter Coach für den erfolgreichen Start als
Rechtsanwalt.
Im Buchhandel oder
direkt beim Verlag:
Tel. 02 28 919 11 -0
Fax 02 28 919 11 -23
www.anwaltverlag.de
[email protected]
Neue Homepage!
www.anwaltverlag.de
perfekt beraten
AdVoice 02/08
49
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 50
Euer FORUM
FORUM – Thesen zum Bologna-Modell
Das FORUM nimmt als Arbeitsgemeinschaft im DAV die Interessenvertretung
der Jungen Anwaltschaft wahr und vertritt diese sowohl innerhalb des DAV als
auch nach außen. Dabei ist das FORUM
aufgrund seiner Mitgliederstruktur geradezu dafür prädestiniert, sich mit dem
Thema der Juristenausbildung zu beschäftigen, da gerade wir jungen Anwälte uns nur allzu gut an die Studien- und
Referendarszeit und unsere Examina erinnern können.
lich nicht darum, den Anwaltsmarkt für nachfolgende Generationen vollständig abzuriegeln
und einen „closed shop“ herbeizuführen.
Thesenpapier des FORUMs zum Thema
Juristenausbildung:
Das FORUM hat sich anlässlich des Regionalbeauftragtentreffens am 22./23.2.08 in Köln intensiv mit dem Thema Juristenausbildung auseinandergesetzt und dabei zunächst folgende
gemeinsame Position zu dem Unterpunkt Studium – Stichwort: Bologna-Prozess – gefasst:
1.) Beurteilung der derzeitigen Situation:
Das FORUM sieht die derzeitige Ausbildungssituation vor allem im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage für Berufsanfänger als dringend reformbedürftig an. Nachdem seit vielen Jahren
Juristen (vor allem wegen Einstellungsstopps in
Justiz und Verwaltung und der zunehmenden
Besetzung früherer juristisch geprägter Positionen durch Betriebswirtschaftler) zunehmend
aus Mangel an Alternativen in den Anwaltsberuf drängen, plädiert das FORUM für eine frühzeitige und umfassende Information der
Abiturienten und Studenten, damit diese sich
bewusst und gezielt für eine Tätigkeit als
Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin entscheiden
können. Damit geht es dem FORUM ausdrück-
50
AdVoice 02/08
FORUM Junge Anwaltschaft im DAV
Das FORUM ist: Die Stimme der jungen Juristen. Eine der größten Arbeitsgemeinschaften innerhalb des Deutschen
Anwaltvereins (DAV).
Vielmehr setzt sich das FORUM ein für die Förderung zukünftiger Anwälte aus Leidenschaft und Überzeugung, denen es durch
eigenen Einsatz und faire Zugangs- und Arbeitsbedingungen möglich sein muss, die eigene Existenz sowie die von Kanzlei und Familie zu sichern.
2.) Reform des juristischen Studiums:
Dies ist auch der Grund, weshalb sich das FORUM bei einem der aktuellsten berufspolitischen Themen – der Juristenausbildung – mit
eigenen Gedanken und Vorschlägen zu Wort
meldet. Auf der Grundlage intensiver Vorarbeit wurde anlässlich des Regionalbeauftragtentreffens in Köln am 22./23.2.2008 über
die Möglichkeiten der Neuordnung des juristischen Studiums diskutiert, wobei dann von
den Regionalbeauftragten die nachfolgenden Thesen zum Thema „Bologna-Modell“
mehrheitlich verabschiedet wurden.
nischen Studium vergleichbaren – frühzeitigen
Leistungskontrolle wüssten die Studenten wesentlich früher, welchen Leistungstand sie haben und könnten sich gezielter auf eine eventuell anstehende Abschlussprüfung vorbereiten.
Dieses Leitbild kann aus Sicht des FORUMs
nur erreicht werden, wenn nicht lediglich eine Reform des Referendariats, sondern auch
einen grundlegende Änderung des juristischen Studiums vorgenommen wird. Zwar
unterliegt die Ausgestaltung der Studieninhalte dem Hochschulrecht, jedoch ist dieser
Punkt aus Sicht des FORUMs von zentraler Bedeutung, da im Rahmen des Bologna-Prozesses in absehbarer Zeit mit einer Neuausrichtung auch des Jurastudiums zu rechnen ist,
welche die aus FORUMs Sicht wichtigen Elemente durchaus berücksichtigen sollte.
Das FORUM spricht sich für die Umsetzung des
Bologna-Prozesses grundsätzlich auch im Jurastudium aus und erhofft sich davon eine weitergehende internationale Akzeptanz sowie
verbesserte Zugangsbedingungen zu weiterführenden Studiengängen und Arbeitsplätzen
im Wirtschaftsbereich im In- und Ausland.
Dabei favorisiert das FORUM ein 4+1-Modell,
da eine mit dem jetzigen Studium vergleichbare Ausbildungsqualität nach Einschätzung
des FORUMs nicht in einem dreijährigen Studium erzielt werden kann. Dabei spielen auch
weitere Überlegungen zum Inhalt des Studiums eine Rolle, die nachfolgend näher erläutert werden sollen.
Das FORUM plädiert für eine Zwischenprüfung, die den Studenten eine realistische Einschätzung ihrer eigenen Leistungen ermöglicht. Die derzeitige Studiensituation führt zu
einer extremen Verlagerung der Anforderungen an das Ende des Studiums, die Prüfungsängste nährt und den Repetitorien einen steten Zulauf garantiert. Mit einer – dem medizi-
Erfahrungen mit Semesterabschlussprüfungen haben gezeigt, dass dadurch zugleich ein
kontinuierlicheres Lernen gefördert wird.
Das FORUM bietet: Fortbildungen. Ein Netzwerk. Eine Lobby. Antworten und Hilfe für den Berufsstart und die ersten
Anwaltsjahre.
Daneben hält es das FORUM für unerlässlich,
dass durch die obligatorische Vermittlung von
nicht-juristischen Studieninhalten ein Blick
über den Tellerrand ermöglicht und fachliche
Kompetenz auch in anderen Bereichen erworben wird.
Weiterhin sollte durch so genannte Soft skills
den Studenten soziale Kompetenz vermittelt
werden, die bei der Ausübung einer anwaltlichen – und auch einer richterlichen – Tätigkeit
oftmals erforderlich ist, derzeit aber im Studium überhaupt keine Berücksichtigung findet.
Überdies sollte es den Studenten auferlegt
werden, während des Studiums ernstzunehmende Praktika in verschiedenen juristischen
Bereichen zu absolvieren, damit sie frühzeitig
entscheiden können, welche konkrete Tätigkeit sie später ergreifen möchten. Dies erscheint im Hinblick auf eine künftig mögliche
Spartenausbildung umso wichtiger, da dann
die bisher im Referendariat mögliche Orientierung entfiele und sich bereits der Hochschulabsolvent auf ein konkretes Berufsbild
festlegen müsste, welches er deshalb schon
im Studium kennen gelernt haben sollte.
Das FORUM wertet es als kritisch, wenn die
Bachelor-Abschlüsse zukünftig ausschließlich
von den einzelnen Universitäten verliehen
werden, da es dann möglicherweise an einer
Vergleichbarkeit der Ausbildungsqualität fehlen wird. Daher plädiert das FORUM für eine
staatliche Abschlussprüfung am Ende des
Studiums, um ein einheitliches Ausbildungsniveau der Absolventen zu gewährleisten.
Nach Abschluss des 4-jährigen Studiums soll
es dem Bachelor möglich sein, die weitere Juristenausbildung anzutreten, ohne dass es
hierzu eines Master-Abschlusses bedarf. Der
Master-Abschluss sollte demnach als zusätzlicher Abschluss gewertet werden und der
Freiwilligkeit unterliegen. Dadurch könnte
Eine Mitgliedschaft zahlt sich aus:
1.
Kostenlos: Mitgliederzeitschrift AdVoice
2.
Kostenlos: Eine Antwort auf fast jede Frage aus dem Anwaltalltag – Teilnahme an der moderierten Mailingliste des FORUMs
3.
Kostenlos: 11x jährlich Anwaltsblatt
4.
Günstige Konditionen bei der Krankenversicherung, Altersversorgung und Krankentagegeld
5.
Z.B. bei der Gerling Versicherung AG besteht ein Abkommen exklusiv nur für FORUMs-Mitglieder, welches unseren
Mitgliedern sehr günstige Konditionen für die Berufshaftpflichtversicherung einräumt. www.davforum.de/866
6.
Fortbildung: eigene Seminare und günstigere Konditionen bei anderen Anbietern
7.
Z.B. Mitglieder-Rabatt, teilweise bis zu 50% bei der Deutschen Anwaltakademie, teils Vergünstigungen bei Veranstaltungen anderer ARGEs im DAV
8.
Rahmenabkommen: Kostenlose Kreditkarten AnwaltCard EUROCARD, VISA, ANWALT-Card (leider nicht für Referendare)
9.
Rahmenabkommen: Mobilfunk-Rabatte T-Mobile D1, D2 Vodafone und Telego
10. NJW-Abo-Ermäßigung um 22 EUR jährlich (Referendare erhalten vom Verlag weitere Ermäßigungen)
11. Vergünstigte Teilnahmegebühr beim Deutschen Anwaltstag. Dauerkarte für 41 Euro (statt Normalpreis 190 EUR,
DAV-Mitglieder 82 EUR)
12. Netzwerk und Erfahrungsaustausch: Regelmäßige Stammtische in fast allen LG-Bezirken, Präsenz beim Deutschen Anwaltstag
13. Viele örtliche Anwaltvereine bieten FORUMs-Mitgliedern weitere Vergünstigungen an
14. Internationales Netzwerk durch Mitgliedschaft in der European Young Lawyers Bar Association und zahlreiche
Länderbeauftragte als erste Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen
15. Und nicht zuletzt engagieren wir uns in der Berufspolitik und der anwaltlichen Selbstverwaltung und wahren dort die
Interessen der jungen Anwaltschaft
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
Junge Anwältin oder junger Anwalt unter 40 Jahren
Referendare und Assessoren
Jährlicher Mitgliedsbeitrag 50 EUR, bei Eintritt ab Juli eines Jahres 25 Euro. Ermäßigung für Mitglieder eines dem DAV
angeschlossenen Anwaltvereins auf 25 EUR.
Beitritt online: www.davforum.de/anmeldung
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 52
Euer FORUM
der Master-Abschluss als eine spezielle qualifizierende, individuelle Fortbildungsmöglichkeit ausgestaltet werden.
3.) Resümee:
Es erscheint sinnvoll, die Reform des Studiums
für eine darauf abgestimmte Reform des Referendariats bzw. der weiterführenden juristischen Ausbildung zu nutzen, um so ein in
sich schlüssiges System zu gewährleisten.
Aus Sicht des FORUMs ist es in jedem Fall erforderlich, dass auch für die zukünftigen
Rechtsanwälte eine hochwertige Ausbildung
gewährleistet bleibt, damit diese ihrer Funktion als selbständiges und unabhängiges Organ
der Rechtspflege gerecht werden können. Es
erscheint unerlässlich, den angehenden Juristen eine frühe Orientierung – vorzugsweise
schon während des Studiums – zu ermöglichen, um eine bewusste Entscheidung für den
Anwaltsberuf, so wie sie derzeit leider häufig
die Ausnahme darstellt, zu fördern.
Zwischenzeitlich hat anlässlich des DAT in Berlin der DAV-Vorstand seine Thesen zur Neuordnung des juristischen Studiums bekannt
gegeben. Erfreulicherweise weisen beide Konzepte in den wesentlichen Punkten weit reichende Übereinstimmungen auf. Auch der
DAV plädiert für eine Neuausrichtung des Studiums („Lernen lernen“), eine 4-jährige Studiendauer, ein freiwilliges Master-Studium zur
weiteren Qualifizierung, die Beibehaltung der
postuniversitären Ausbildung (Referendariat)
sowie für eine einheitliche Prüfung für die Aufnahme in das Referendariat, welche allerdings
nicht als Ausgangs- sondern als Eingangsprüfung ausgestaltet werden soll.
Der Vorschlag des FORUMs geht allerdings insoweit über dieses Konzept hinaus, als wir
uns dafür stark machen, dass während des
Euer FORUM
Studiums auch nichtjuristische Erfahrungen
(sog. Soft skills) gesammelt werden sollen. Zudem soll durch Praktika während des Studiums schon frühzeitig ein Einblick in die Tätigkeit des Juristen vermittelt werden. Dies ist
umso wichtiger, wenn man die Pläne für eine
mögliche Neuorganisation des Referendariats
als Spartenausbildung berücksichtigt. Dann
sollte nämlich der angehende Jurist schon
frühzeitig den jetzt durch das Referendariat
gewährleisteten Einblick in die verschiedenen
Berufsbereiche erhalten, um sich später ruhigen Gewissens für eine Ausbildungssparte
(Richter, Rechtsanwalt oder Verwaltung) entscheiden zu können. Mit den Chancen und
Möglichkeiten der Neuausrichtung des Referendariats wird sich das FORUM gleichfalls intensiv befassen und sich – auch an dieser Stelle – zu Wort melden.
Einleitung und Nachbemerkung von
Rechtsanwältin Carolin Ott, Landshut
den angesichts dieser Kriterien vermag niemand sicher zu sagen, ob er abgehört oder
gar groß und klein ausgespäht und digital
durchsucht werden dürfte oder nicht. Gerade
diese Unsicherheit dürfte auch Ermittlungsbehörden dazu verführen, in der Zukunft erst mal
die Grenzen der neuen Regelung auszutesten
und einige Kollegen umfassend zu überwachen. Da es in der Bundesrepublik kein umfassendes Verwertungsverbot für unrechtmäßig erlangte Beweismittel gibt, wäre der betroffene Mandant in solch einem Fall auch
nahezu schutzlos gestellt.
Sollte sich der eingeschlagene Weg vor dem
BVerfG als gangbar erweisen, müsste zumindest, zur Wahrung der Chancengleichheit, eine neue Debatte über Beweisverwertungsverbote auch für mittelbar erlangte Erkenntnisse (Kontaminierte Beweismittel) geführt
werden, um die Ermittlungsbehörden zu sensibilisieren und notfalls zu disziplinieren.
nahmen geben darf, Anwälte bedürfen auch
in Zukunft eines umfassenden Schutzes ihrer
Vertraulichkeit. Insbesondere die freie Auswahl des Mandanten ist nur so zu gewährleisten. Andernfalls wären Mandanten gezwungen, sich zukünftig nur noch an reine
alteingesessene Strafverteidiger zu wenden,
dies käme für junge Berufsanfänger praktisch
einem Berufsverbot gleich bzw. ist als schwerer Wettbewerbsnachteil anzusehen, für den
es auch im Hinblick auf Art. 12 des Grundgesetzes keine Rechtfertigung gibt.
Nur ganz am Rande: Auch andere bekannte
Fälle lehren, dass durchaus Kollegen, die nicht
ihren Schwerpunkt im Strafrecht haben,
durchaus mit spektakulären Mandanten in
Berührung kommen. So wurde der „Kannibale von Rothenburg“ von seinem Hausanwalt vertreten, einem Kollegen, der sonst keine Strafmandate bearbeitet.
Argumente (Zusammenfassung):
- Ungleichbehandlung von alteingesessenen
Kanzleien gegenüber Newcomern
- Mandant kann, da er im Zweifel eine überwachbare nicht von einer nicht überwachbaren Kanzlei unterscheiden kann, sein
Recht auf Vertraulichkeit nicht effektiv wahrnehmen
- Mit einer einheitlichen Regelung schützen
wir den ganzen Berufsstand von den „Versuchen“ der Ermittlungsbehörden, die Grenzen noch weiter aufzuweichen oder überhaupt auszutesten.
Unsere Position daher:
Novelle des BKA-Gesetzes: Position des FORUMs zu § 160 a StPO
Keine Diskriminierung von jungen Anwälten gegenüber alten Anwälten:
Vor diesem Hintergrund ist für das FORUM
Junge Anwaltschaft klar, dass es keine Aus-
Bis zum 31.12.2007 waren u.a. Rechtsanwälte vor staatlichen Abhörmaßnahmen umfassend geschützt. Durch eine Gesetzesänderung der StPO zum 1.1.2008 wurde in diesen
unbedingten Schutzbereich eingegriffen und
es ist nun unter bestimmten Umständen die
Telekommunikationsüberwachung zwischen
Mandanten und Anwalt erlaubt. Eine Ausnahme gilt nunmehr nur für Strafverteidiger.
Diese sind weiterhin umfassend geschützt.
Mit der Novelle des BKA-Gesetzes ist geplant,
dass diese widersinnige und künstliche Aufspaltung der Anwaltschaft zementiert und
staatliche Eingriffe in den Mandatsbereich
noch ausgeweitet werden.
Denn mit Einführung der neuen Fahndungsmittel „Online-Durchsuchung“ mittels des
sog. „Bundestrojaners“, sowie des großen
und kleinen Lausch- und Spähangriffes soll
nun auch die Anwaltschaft, die nicht Strafverteidigung betreibt, umfänglich überwacht
werden, wenn Gefahr für Leib und Leben
oder den Bestand des Staates besteht.
Es muss noch nicht einmal ein hinreichender
Tatverdacht bestehen, sondern es reicht aus,
52
AdVoice 02/08
„wenn bestimmte Tatsachen auf eine drohende Gefahr hinweisen.
Fehlender Schutz des Mandanten:
Man muss u.E. gar nicht erst auf die (Un-)zulässigkeit und teilweise evidente Verfassungswidrigkeit der neuen Fahndungsmethoden eingehen, um das größte Problem zu beschreiben.
Denn in der Praxis und insbesondere für den
Bürger stellt sich das Problem, wer nun als
Strafverteidiger anzusehen ist. Genügt es hierfür, wenn man diesen Tätigkeitsbereich nur
bewirbt, oder muss man bereits Fachanwalt
sein oder muss ein bestimmter Prozentsatz der
Mandate aus diesem Bereich stammen? Der
Mandant kann gerade im Strafrecht dies im
Zweifel nicht korrekt unterscheiden und wird
damit der Möglichkeit beraubt, diese Rechte
effektiv durchzusetzen.
Dies völlig unabhängig davon, dass sich in vielen Fällen erst im Rahmen einer zivilrechtlichen
Streitigkeit besonders im Zusammenhang mit
dem Handels- und Gesellschaftsrecht herausstellt, dass auch eine Strafverteidigung benötigt wird.
Auch stellt sich die Tatsache, wie der ermittelnde Polizist es einschätzen will, ob nun
Strafverteidigung oder bloße anwaltliche Vertretung vorliegt.
Dies unabhängig von der Frage, dass es doch
mehr als fragwürdig ist anzunehmen, dass ein
Terrorist zunächst seinen Anwalt in seine Pläne einweiht. Als völlig unsinnig und nutzlos
werden diese Befugnisse aber dann entlarvt,
wenn noch die Möglichkeit besteht die Terrorpläne mit Priestern und Strafverteidigern
„zu diskutieren“.
In der Konsequenz des BMJ und des BMI
müssten diesen Gruppen auch noch überwacht werden dürfen, oder es müsste zugegeben werden, dass ggf. doch andere Ziele,
nämlich die totale Überwachung der Bürger,
eigentlicher Beweggrund für diese Novellierungen und „Liedllisierungen“ (H. Prantl in
der SZ) der Fahndungsmethoden ist.
Schutz der gesamten Anwaltschaft von
versuchten „Grenzüberschreitungen“:
All diese Fragen erzeugen ein Klima der Unsicherheit bei Mandanten und im Kollegenkreis,
Telefone von Anwälten, gleich welchen Tätigkeitsschwerpunktes dürfen grundsätzlich
und ohne Ausnahme nicht abgehört werden!
Wahl zur Vertreterversammlung des Versorgungswerks in NRW
Ein Wahlaufruf!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in diesem Jahr im September findet die Wahl
zu der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande
Nordrhein-Westfalen statt. Wie bei der vorangegangenen Wahl tritt auch in diesem
Jahr in allen drei Wahlbezirken (Köln, Hamm
und Düsseldorf) eine „Liste Junger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ an. Auf dieser Liste kandidieren engagierte junge Kolleginnen und Kollegen, insbesondere viele Regionalbeauftragte des FORUMs.
Anfang September 2008 erhalten alle Mitglieder des Versorgungswerkes einen Wahlzettel.
Bitte nehmt Euer Wahlrecht wahr, sobald der
Stimmzettel im September auf Eurem Schreibtisch landet (bitte nicht erst beiseite legen und
denken: ‚Das mache ich später', häufig ist es
dann zu spät!) und erhöht durch Eure Stimme
die Anzahl der Mitglieder der „Liste Junger
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ in der
Vertreterversammlung signifikant!
Warum solltet Ihr wählen?
Die Verantwortung uns selbst und unserer Familie gegenüber gebietet es, dafür Sorge zu
tragen, dass wir im Alter, bei Berufsunfähigkeit und Tod abgesichert sind. Die anwaltlichen Versorgungswerke bieten hierfür eine
ausgezeichnete Möglichkeit. Ich möchte dies
mit den nachfolgend dargestellten 10 Guten
Gründen für die Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung belegen:
1. Absicherung im Alter
Die Absicherung durch die Versorgungswerke verbindet die vorteilhaften Elemente der
gesetzlichen Rentenversicherung mit denen
der privaten Lebensversicherung bei gleichzeitigem Ausschluss einer Vielzahl der Nachteile der beiden Systeme.
Die gesetzliche Rentenversicherung muss die
eingehenden Beiträge sofort an die Leistungsbezieher auszahlen (Umlageverfahren). Der
größte Teil der Leistungen der Versorgungswerke ist anwartschaftsgedeckt. Nur ein kleiner Teil wird umgelegt (bspw. zur Erbringung
von Renten wegen Berufsunfähigkeit, wenn
erst wenige Beiträge eingezahlt wurden).
Eine Lebensversicherungsgesellschaft, deren
Produkte nach dem reinen Anwartschaftsdeckungsverfahren gestaltet sind, muss Ausgaben für Werbung und Provisionen tätigen und
Gewinne für die Aktionäre erwirtschaften, was
bei den Versorgungswerken nicht der Fall ist.
Die Versorgungswerke sind aber, genauso
wie die Versicherungsgesellschaften, an das
AdVoice 02/08
53
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 54
Euer FORUM
Versicherungsaufsichtsgesetz gebunden. Sie
funktionieren auf der Basis eines technischen
Geschäftsplanes, erstellen einen Jahresabschluss, berechnen ihre Deckungsrückstellung mithilfe eines versicherungsmathematischen Gutachtens, haben interne Kontrollsysteme eingerichtet und werden durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Die Versorgungswerke sind ferner, genauso
wie die Versicherungsgesellschaften, verpflichtet, einen Garantiezins, der derzeit in der
Regel zwischen 3,25 % und 4 % beträgt und
von den meisten Werken übertroffen wird, zu
erwirtschaften.
2. Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Die Versorgungswerke bieten einen umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz. Anders als
bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt die Aufnahme in das Versorgungswerk und damit auch die Leistungsgewährung im Falle der Berufsunfähigkeit ohne
vorherige Gesundheitsprüfung und ohne Beitragszuschläge bei erhöhtem Risiko.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beläuft sich die Wartezeit für den Berufsunfähigkeitsschutz in der Regel auf lediglich einen bis drei Monate. In der gesetzlichen
Rentenversicherung erfordert der Anspruch
auf eine Erwerbsminderungsrente eine Wartezeit von fünf Jahren. Und, wie der Name schon
sagt, handelt es sich dort nicht um eine Berufsunfähigkeitsrente, d.h. es gibt keinen sog.
Verweisungsschutz. Im Leistungsrecht der Versorgungswerke kommt eine Verweisung jedoch nur im Rahmen des versicherten Berufes
in Frage.
Auch wenn die sogenannte Verweisungsklausel aus den meisten Bedingungswerken
der privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen verschwunden ist, verlangen die Berufsunfähigkeitsversicherer nicht selten eine weitgehende Umorganisation der Berufstätigkeit,
bevor sie Leistungen gewähren.
Die meisten Versorgungswerke unterstützen
zudem Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiedererlangung der vollen Berufsfähigkeit.
Einziger Wermutstropfen: Voraussetzung einer dauernden Berufsunfähigkeitsrente ist die
Rückgabe der Zulassung, was allerdings auch
54
AdVoice 02/08
Sinn macht, wenn Krankheit oder Schwäche
der körperlichen oder geistigen Kräfte vorliegen und die ordnungsgemäße Ausübung der
Berufstätigkeit gefährdet ist.
3. Absicherung der Hinterbliebenen bei
Tod
Die Versorgungswerke gewähren in der Regel
eine Witwen-/Witwerrente sowie eine Halbund Vollwaisenrente, im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sogar ohne Anrechnung eigener Einkünfte der Hinterbliebenen.
Die Versorgungswerke bieten zudem im Todesfall häufig eine Leistung, mit der zumindest die Beerdigungskosten abgedeckt werden können.
4. Unabhängigkeit und Eigenverantwortung
Die berufsständischen Versorgungswerke erfüllen ihre Aufgaben als Selbsthilfeeinrichtung. Die Organe, welche im Rahmen von Gesetz, Satzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung autonom über das Mitgliedschafts-,
Beitrags- und Leistungsrecht beschließen, setzen sich aus Mitgliedern des eigenen Berufsstandes zusammen.
Die Einflussmöglichkeiten des Staates beschränken sich auf die Gewährung der Rechtsgrundlagen und auf die Rechts- und Versicherungsaufsicht.
5. Aufbau einer ununterbrochenen Versorgungsbiographie
Es besteht Pflichtmitgliedschaft aller angestellten und selbständig tätigen Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte sowie die Befreiungsmöglichkeit der angestellt Tätigen von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Dies führt dazu, dass ein Wechsel zwischen angestellter und selbständiger Berufstätigkeit die
Versorgungsbiographie nicht unterbricht.
Für die bundesland-übergreifend umziehenden und aus dem Berufsstand ausscheidenden
Mitglieder der Versorgungswerke bieten diese
das Ruhen, aber auch eine Fortsetzung der
Mitgliedschaft auf freiwilliger Basis an.
Zwischen einigen Versorgungswerken bestehen Überleitungsabkommen, so dass die er-
Euer FORUM / Stellenbörse
worbenen Anwartschaften bei einem Wechsel des Wohn- oder Kanzleiortes zwischen
den Einzugsgebieten der einzelnen Versorgungswerke auf fristgebundenen Antrag hin
auch „mitgenommen“ werden können.
6. Flexibilität bei der Beitragsbemessung
Die Beitragserhebung der Versorgungswerke
erfolgt einkommensbezogen. Bei niedrigem
Einkommen sind niedrige Beiträge zu entrichten, jedoch bei den meisten Werken ein Mindestbeitrag, bei hohem Einkommen hohe Beiträge, allerdings pflichtweise maximal der
Höchstbetrag, den die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen müssen.
Wie die Aufnahme in das Versorgungswerk erfolgt auch die später mögliche Erhöhung der
Beiträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne
Risikoaufschlag. Anders bei einem Lebensoder Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag:
Dort muss sich der Versicherungsnehmer bei
Vertragsabschluss auf einen bestimmten Beitrag festlegen, der in den Folgejahren nur nach
erneuter Gesundheitsprüfung und ggf. gegen
Risikoaufschlag erhöht werden kann.
7. Hohe Rendite
Versorgungswerke sind non-profit- und leanmanagement-Unternehmen, die sich auf ihr
Kerngeschäft, die Gewährung von Alters-,
Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten, beschränken. Sie zahlen unter kostenfreiem Einschluss der Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenversorgung eine höhere und
dynamischere Altersrente als die gesetzliche
Rentenversicherung und private Versicherungsgesellschaften.
Im Rahmen der durch das Alterseinkünftegesetz eingeführten nachgelagerten Besteuerung können im Gegenzug gegen die stufenweise Besteuerung der Rente von dem
steuerpflichtigen Einkommen Sonderaufwendungen für die Altersvorsorge abgezogen werden.
8. Bestandssicherheit und Sicherheit der
Anwartschaften und Leistungen
Die berufsständischen Versorgungswerke sind
Bestandteil der ersten Säule des Alterssicherungssystems. Ihre Gründung beruht, wie es
heute gelegentlich zu hören ist, nicht darauf,
dass sich eine elitäre Gruppe aus der Gesamtverantwortung für die gesetzliche Rentenversicherung gestohlen hat.
Vielmehr wurde die Grundlage für die Errichtung der Mehrzahl der Versorgungswerke im
Jahre 1957 im Rahmen der großen Reform
der Alterssicherungssysteme gelegt: Selbständige und Freiberufler sollten nicht mehr
an den Segnungen der gesetzlichen Rentenversicherung teilhaben, sondern nunmehr
selbständig für ihre Alterssicherung sorgen.
Dies haben sie dann in der Folgezeit auch, und
zwar recht erfolgreich, getan.
Renten und Anwartschaften sowie die Einrichtungen der Versorgungswerke selbst sind
durch die Grundrechte nach Art. 14 GG, Art.
12 GG, Art. 3 GG und Art. 2 GG geschützt.
Zudem würde beispielsweise eine Auflösung
aller Reserven der berufsständischen Versorgungswerke (600.000 Mitglieder) lediglich zu
einer Senkung des Beitrages der gesetzlichen
Rentenversicherung (50.000.000 Mitglieder)
in Höhe von 0,1 % und zu ganz erheblichen
Anwartschaften der Mitglieder der freien Berufe führen, die 1. eine um zwei bis drei Jahre höhere Lebenserwartung haben als gesetzlich Versicherte, 2. in der Regel später (nach
der Existenzgründungs- und Karrierephase)
und auch mehr Kinder erziehen und 3. einen
größeren Altersunterschied zwischen den
Ehepartnern aufweisen.
Die Versorgungswerke erbringen zudem alle
Leistungen aus eigenen Mitteln und ohne
staatliche Zuschüsse. Hingegen ist die gesetzliche Rentenversicherung kontinuierlich auf
einen Bundeszuschuss angewiesen.
9. Berücksichtigung der Besonderheiten
des Berufsstandes
Die Vereinbarkeit von Pflichtmitgliedschaft
und Freiem Beruf wurde von dem Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt und
mit den besonderen Aufgaben, die gerade
die Freien Berufe wahrnehmen, begründet.
Den hohen Leistungsstandard bei der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben kann nur ein
Berufsstand erbringen, in dem der Einzelne
gegen die Risiken des Lebens ausreichend abgesichert ist.
Die Satzungsautonomie kann flexibel auf die
Bedürfnisse des Berufsstandes reagieren. Damit können regionale Besonderheiten ebenso Berücksichtigung finden wie Sonderentwicklungen.
10. Hilfe für den Einzelnen, Verantwortung für die Allgemeinheit
Die Versorgungswerke leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Altersstruktur des Berufsstandes, da sie es den Mitgliedern ab einem Alter von i. d. R. 62 Jahren
ermöglichen, Altersrente zu beziehen und
sich damit, ggf. schrittweise, aus dem aktiven
Berufsleben zurückzuziehen.
Bevölkerung an der Finanzierung der Renten
der Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung.
Fazit und Aufruf
Wie Ihr seht, bietet Euch Euer Versorgungswerk ein ganz erhebliches Leistungsspektrum,
insbesondere für die umfassende Risikovorsorge zu Beginn der Berufstätigkeit, und zwar
zu einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Ich rufe Euch daher auf, Euch aktiv oder passiv, insbesondere durch die Unterstützung und
Wahl junger Kandidatinnen und Kandidaten,
an den Wahlen zu den Vertreterversammlungen der Versorgungswerke zu beteiligen – es
geht um Eure finanzielle Zukunft!
Gerne stehe ich Euch für Fragen und Informationen zur Verfügung und komme auch
gerne einmal zu einem Stammtisch zu Euch.
Axel Thoenneßen MBA
Rechtsanwalt und Mediator, Düsseldorf
Die ungekürzte Version dieses Artikels findet Ihr
im Internet unter http://www.davforum.de/279/
Die Mitgliedschaft in den berufsständischen
Versorgungswerken ist auch über die Grenzen
des eigenen Berufsstandes hinaus solidarisch,
denn die Mitglieder der Versorgungswerke beteiligen sich über die von ihnen entrichteten direkten und indirekten Steuern sowie die Beschäftigung von Arbeitnehmern in weit überdurchschnittlicherem Maße als der Rest der
Stellengesuch
Fachanwalt Arbeitsrecht / Schwerpunkt Wirtschafts- und Zivilrecht
RA und FA ArbR, 38 J., sucht verantwortungsvolle Position in Unternehmen (z. B. Personalreferent, Vorstandsassistenz), Verband oder Kanzlei gerne auch Bürogemeinschaft in Frankfurt/Main und Umgebung. Schwerpunkte: Arbeits-, Bau-, Kauf-, Medizin-, Vertrags-, Wirtschaftsund Zivilrecht. Ich biete überdurchschnittliche Examina (1. Ex. 8,66, 2. Ex. 7,68), über 5 Jahre Berufserfahrung als Anwalt (u. a. über 250
arbeitsrechtliche Fälle), 2,5 Jahre als Dokumentar bei Juris, sowie 2,5 Jahre im kaufmännischen Bereich und operativen Personalwesen am
Centre juridique franco-allemand (Universität des Saarlandes). Fundierte Kenntnisse in Acquise und Werbung ebenfalls vorhanden, zudem
Organisationsvermögen, Kommunkations- und Teamfähigkeit aufgrund des Ehrenamtes des Regionalbeauftragten für einen LG-Bezirk.
Sehr gute Englischkennnisse, Grundkenntnisse in Französisch und Italienisch. Bitte kontaktieren Sie mich unter << [email protected] >>
AdVoice 02/08
55
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 56
Bücherforum
Bücherforum
Anwaltsstrategien beim Kanzleimarketing
Axmann/Degen, 2006, 143 Seiten,
19,80 EUR, Richard Boorberg Verlag
Die Verfasser wollen mit dem Band
Anwaltsstrategien
beim Kanzleimarketing eine praxisgerechte Anleitung
und
Empfehlung
für Marketingmaßnahmen geben. Auf
143 Seiten widmen sie sich den drei Schwerpunkten: Marketingstrategien, anwaltliches
Werberecht und Spezialisierung. Mussten
sich Anwälte früher nicht um die Mandatsakquise kümmern, ist sie heute nicht nur für
Berufsanfänger unentbehrlich. Bei einem steigenden Wettbewerbsdruck im Anwaltsmarkt
zeigen die Autoren Strategien auf, um sich
mit einem individuellen Kanzleiprofil und
Marketingkonzept auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt zu behaupten.
Im ersten Teil zeigen die Autoren, wie sich
neue Marketingstrategien entwickeln und bestehende verbessern lassen. Grundlage einer
durchdachten Mandantenakquise ist die Entwicklung eines Marketingplans, der Schritt für
Schritt erläutert wird und für eine effektive Akquise nach Durchführung der Werbemaßnahmen auch evaluiert werden soll.
Der zweite Teil beleuchtet die rechtlichen
Grundlagen des anwaltlichen Werberechts
und geht auf alle denkbaren Werbungsinstrumente ein. Wer sich in Zeiten des liberalisierten Werberechts schon immer mal überlegt
hat, seine Kanzleifassade mit greller Neon-Reklame zu schmücken, Trikotsponsor des lokalen Fußballklubs zu werden oder seinen Schriftzug an der Straßenbahn zu platzieren findet
hier die Antwort zur rechtlichen Zulässigkeit.
Werbung ist die eine Sache – die Qualität der
Rechtsdienstleistung die andere. Aus diesem
Grund runden die Autoren das Werk mit Aus-
führungen zur Spezialisierung ab. Neben den
Vorteilen einer nach außen kommunizierten
Spezialisierung werden die Voraussetzungen
zur Verleihung eines Fachanwaltstitels oder
der Zugang zum Anwaltsnotar, Steuerberater
oder Wirtschaftsprüfer erläutert.
Axmann und Degen verfügen über eine breite publizistische und didaktische Erfahrung,
unter anderem in den Bereichen Existenzgründung und Anwaltsmarketing. Das Buch
handelt prägnant und kompakt alle wichtigen
Aspekte des Themenbereichs Kanzleimarketing ab. Es sorgt für einen schnellen Überblick
und gibt dem Leser eine Fülle von Informationen und Ideen.
Fazit: ein sehr praktischer Leitfaden zu einem
erschwinglichen Preis. Das Buch überzeugt
nicht zuletzt dank seines guten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Rechtsanwalt Florian Wörtz, Ludwigsburg
Anwaltshandbuch Arbeitsrecht mit CD-ROM
Ulrich Tschöpe, (Hrsg.)
5. Aufl. 2007, 3.144 Seiten,
129,00 EUR
Verlag Dr. Otto Schmidt
Das Anwaltshandbuch Arbeitsrecht in
der 5. Auflage zeigt,
dass das Arbeitsrecht ein schnelllebiges Rechtsgebiet ist.
Aufgrund des reformfreudigen Gesetzgebers ist die
schnelle Auflagenfolge nötig, um das ambitionierte Ziel zu erreichen, ein Handbuch zu
verfassen, das den aktuellen Stand der sich dynamisch entwickelnden Rechtsprechung, der
Gesetzgebung und der Literatur praxisgerecht
aufbereitet.
„Dem Tschöpe“ gelingt es, dieses Ziel zu erreichen. Die Autoren bereiten in über 3.000
Seiten sowohl das materielle als auch das formelle Arbeitsrecht systematisch auf. Daher
56
AdVoice 02/08
wird der Nutzer des Anwaltshandbuchs Arbeitsrecht wohl nur noch selten ergänzend
Kommentare und Formularbücher hinzuziehen müssen. Der Herausgeber und sein 22köpfiges Autorenteam sind allesamt langjährig praktizierende Fachanwälte für Arbeitsrecht und Arbeitsrichter, die neben ihren
dienstlichen Aufgaben regelmäßig in der Fachpresse publizieren und Rechtsanwälte fortbilden.
Das Handbuch ist konsequent an den Bedürfnissen des beratenden Anwalts orientiert. Charakteristisch ist für das Werk, dass das gesamte Arbeitsrecht am zeitlichen Ablauf eines
Mandats und des Arbeitsverhältnisses erläutert
wird. Diverse optisch hervorgehobene Hinweise, Übersichten, Fallbeispiele, Formulierungsentwürfe, Prüfungsschemata und Checklisten
dienen dazu, verschiedenste arbeitsrechtliche
Probleme zu lösen.
Teil 1 erläutert die Begründung des Arbeitsverhältnisses und dessen vertragliche Gestaltung, gefolgt von Regelungen innerhalb eines
bestehenden Arbeitsverhältnisses sowie der
Änderung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Die Teile 4 und 5 decken das kollektive Arbeitsrecht und das Arbeitsgerichtsverfahren ab. Schließlich werden die Themen
des Arbeitnehmerschutzes, der Arbeitsförderung und des Rentenrechts nicht ausgespart.
Die gesetzgeberischen Neuerungen erforderten es, das Buch in einigen Teilen neu zu konzipieren. Dem seit Sommer 2006 geltenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist
ein eigenes umfangreiches Kapitel gewidmet.
Hierbei überzeugt die Übersicht zur Zulässigkeit
des Fragerechts des Arbeitgebers mit den Auswirkungen bezüglich des AGG. Ferner hat die
AGB-Kontrolle von Arbeitsverträgen eine ihrer
Bedeutung entsprechende eigene Darstellung
erhalten. Ein Kapitel „Kündigungen von A-Z“
gibt einen schnellen Überblick für Kündigungsstreitigkeiten. In den Ausführungen zum
Arbeitsgerichtsverfahren erklärt das Kapitel
„Typische Klageziele“ die Stoßrichtungen der
Klagearten, um die korrekte Antragstellung zu
vermitteln. Taktische Hinweise erleichtern es
nicht nur dem Anfänger mit einer strategischen
Prozessführung ein optimales Ergebnis für den
Mandanten zu erstreiten. Gerade dies ist für
den anwaltlichen Neuling hervorragend.
Die mitgelieferte CD-ROM enthält den Buchtext verlinkt mit etwa 6.000 zitierten Gerichtsentscheidungen im Volltext sowie die
wichtigsten Arbeitsgesetze. Das 53-seitige
Stichwortverzeichnis führt den Leser zu allen
typischen arbeitsrechtlichen Problemen.
Fazit: Das Anwaltshandbuch Arbeitsrecht ist
ein äußerst wertvolles Handbuch und ist mittlerweile zum Standardwerk avanciert. Die 5.
Auflage bringt „den Tschöpe“ auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und der Rechtsprechung. Er liefert auf die unterschiedlichsten Fragen und Problemstellungen innerhalb
eines arbeitsrechtlichen Mandats die passende
Antwort. Insbesondere die verständliche Sprache mit der umfassenden Aufbereitung des gesamten Arbeitsrechts aus anwaltlicher Sicht,
die verschiedenen Formulierungshilfen, die
Übersichten sowie die diversen Checklisten
runden das Werk ab. Die Investition von
129,00 EUR ist meines Erachtens nicht nur dem
arbeitsrechtlichen Spezialisten sondern besonders dem anwaltlichen Neuling oder Kanzleigründer uneingeschränkt zu empfehlen.
Rechtsanwalt Jens Jenau,
Schloß Holte-Stukenbrock
Die Vorsorgemappe für Selbstständige und Freiberufler mit CD-ROM
Susanne Christ
2008, 243 S., 29,80 EUR, Haufe Verlag
Das Buch wendet
sich nicht an den
Rechtsanwalt als Berater, sondern an
den Freiberufler. Oft
wird im Tagesgeschäft
vergessen,
dass auch für einen
kurz- oder längerfristigen Berufsausfall vorgesorgt werden muss.
In diesen Fällen sollte ein Notfallplan existieren,
nach dem die Kanzlei weiterarbeiten kann, ohne dass der Inhaber eingreifen muss. Hier soll
das vorgestellte Buch helfen.
Es enthält wichtige Formulare, Hinweise, Todo- und Checklisten, die dem Leser die Erstellung einer Vorsorge- oder besser Notfallmappe ermöglichen. Die Formulare und Checklis-
ten, sowie weitere Organisationshilfen sind
auf der mitgelieferten CD hinterlegt und können zum Bearbeiten in die eigene Textverarbeitung übernommen werden.
Im Formularteil sind Formulare über die Vorsorgeverfügung, Betreuungsverfügung, Bankvollmachten usw. enthalten, die an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden können.
Interessanter, da nicht so oft zu finden, sind
die Checklisten und To-do-Listen. So wird in
der Checkliste für die Suche nach einem geeigneten Bevollmächtigten unter anderem
auch gefragt, unter welchen Einschränkungen der Bevollmächtigte die Vollmacht übernehmen will.
To-do-Listen gibt es u.a. für den Ausfall des
Unternehmers, Fristen und Termine, wichtige
Kontaktpersonen, Passwörter und Geheimzahlen, Schlüsselordnung, Vertretungs- und
Organisationsplan, Versicherungen usw.
Bei den Fristen und Terminen geht es nicht nur
um die Fristen des täglichen Geschäftes sondern auch um die steuerlichen Fristen und Zahlungen (Umsatzsteuervor-, Lohnsteueranmeldungen, Zahlung von Umsatzsteuer, Einkommensteuer usw.), Zahlungsverpflichtungen,
-ansprüche der Kanzlei oder wo der Terminkalender hinterlegt ist und wer Ansprechpartner
ist.
Auch wenn nicht jede einzelne Variante im
Buch vorkommt, so ist es doch äußerst hilfreich, möglichst wenig zu vergessen, um den
Ausfall des Kanzleiinhabers ohne Schaden zu
überbrücken. Und dies gilt nicht nur für die
Kanzlei mit Mitarbeitern oder Kollegen, sondern gerade auch für den Einzelkämpfer. Das
Buch ist empfehlenswert, auch wenn man
noch die Spezifika des Rechtsanwaltsberufes
einarbeiten und beachten muss.
Rechtsanwalt Bero Borutzky, Potsdam
Anwaltsstrategien für das Kanzleimanagement. Professionelle
Büroorganisation und Mandatsführung.
Degen/Riem,
2007, 145 Seiten, 19,80 EUR,
Richard Boorberg Verlag
Thema des Buches
ist der Aufbau eines
Managementsystems für die Kanzlei. Ausgangspunkt
ist, dass Haftungsfälle und Verfahrensfehler oft auf
ein Organisationsverschulden zurückgehen.
Daher soll die tägliche Praxis in standardisierbaren Abläufen dargestellt und mit einem geringen Aufwand überwachbar gemacht werden. Zum Einstieg ins Thema sind Grundbegriffe (die Kanzlei an sich, Organisation und
Management, Verwaltungsaufgaben) erläutert.
Weiter geht es mit dem Organigramm und
knapp drei Seiten zum Zeitmanagement. Das
reicht aus, um die wichtigsten Zeitfresser zu
benennen, auf die Vorteile der Zeiterfassung
für Vergütungsvereinbarungen hinzuweisen
und die Grundsätze des Zeitmanagements
aufzulisten. Diese knappe, konzentrierte Darstellung zieht sich durch das gesamte Buch.
Die Themen werden auf den Punkt gebracht,
in Übersichten zusammengefasst und mit
Praxistipps versehen. So wird der Hinweis auf
wöchentliche Besprechungen gleich durch je
eine Checkliste für die Kanzleibesprechung
und für die Vorbereitung eines Meetings ergänzt.
AdVoice 02/08
57
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 58
Bücherforum
Auch bei den konkreten Arbeitsabläufen geht
es um Praxisnähe. Die Darstellung führt vom
ersten Mandantentelefonat über Gesprächsvorbereitung, Aktenanlage bis zur Archivierung der Unterlagen und der Aktenherausgabe. Sodann folgen die regelmäßig in der Kanzlei anfallenden Tätigkeiten. Weitere Themen
sind Büroraumausstattung, Kanzleitechnik,
Wissensmanagement und Informationsbeschaffung, Veranstaltungsmanagement, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Qualitätsmanagement und Kanzleizertifizierung.
Fazit: Die Autoren wissen als Rechtsanwälte
und Geschäftsführer bzw. Präsident der
Rechtsanwaltskammer Stuttgart, worüber sie
schreiben. Degen ist einer der Herausgeber der
Reihe Anwaltsstrategien. Durch die Verzahnung der einzelnen Bände kommt es mitunter
zu Verweisen auf andere Titel der Reihe. Dies
fällt jedoch nicht allzu schwer ins Gewicht, da
es hier gerade um den schnellen Überblick
geht. Trotz thematischer Überschneidungen
zum „DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte“ sind die 19,80 EUR
eine sinnvolle Ausgabe. Die Anwaltsstrategien
für das Kanzleimanagement sind, gerade wegen ihrer kompakten und konzentrierten Darstellung, ein gutes Hilfsmittel für die Praxis.
Rechtsanwalt Malte Dedden, Kehl
Strafverteidigung in der Praxis
Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle,
4. Auflage 2007, 1.584 Seiten,
148,00 Euro, DeutscherAnwaltVerlag
Erstmals fasst das
Handbuch Strafverteidigung in der
Praxis in einem
Band sämtliche für
die
Strafverteidigung notwendigen
Rechtsgebiete zusammen. Ziel der
Autoren ist es, dem Verteidiger in allen Situationen des Verfahrens zuverlässiges Wissen und Praxishinweise zu vermitteln. Daher
legen die Bearbeiter – fast ausschließlich Anwälte – besonderes Augenmerk auf die Verteidigungstechnik, die Verteidigungstaktik
und die Verteidigungsstrategien.
Zunächst werden die Phasen des Strafverfahrens umfassend aufbereitet. Ein gesondertes
Kapitel gilt dem Thema der Vergütung des
Strafverteidigers, in dem die Vergütung des
Wahl- und des Pflichtverteidigers eingängig bearbeitet wird. Des Weiteren sind die besonderen Verfahrensarten, zum Beispiel das Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren, das Betäubungsmittel- und Jugendstrafverfahren, das
Verkehrsstrafverfahren oder das Umweltstrafverfahren dargestellt. Dabei beleuchten die Autoren das Strafverfahren ständig aus der Sicht
des Verteidigers, ohne die wissenschaftliche
Fundiertheit zu vernachlässigen. Abgerundet
wird das Handbuch mit einem Kapitel, das sich
der forensischen Psychiatrie und der immer
wichtiger werdenden Kriminaltechnik widmet.
Äußerst nutzerfreundlich ist das Handbuch gestaltet. Die Kapitel sind in Paragraphen unterteilt, denen jeweils eine ausführliche Gliederung
vorangestellt ist. Vor den eigentlichen Ausführungen sind weiterführende Literaturhinweise
platziert. Die Texte sind übersichtlich und angenehm lesbar gestaltet. Den Autoren ist ein Praxishandbuch gelungen, mit vielen optisch hervorgehobenen Hinweisen, (Taktik-) Beispielen
und Aufzählungen besonderer Fallgruppen. Zusätzliche Angaben zu aktueller Rechtsprechung
und Literatur befinden sich in den Fußnoten.
Damit wird es dem Verteidiger leicht gemacht,
optimal für den Mandanten zu agieren.
Das Handbuch Strafverteidigung in der Praxis
von Brüssow/Gatzweiler/Krekeler/Mehle überzeugt mit einer gelungen Gewichtung aus Verständlichkeit und dogmatischem Anspruch.
Trotz seines Preises ist die Anschaffung des
Werks nicht nur dem Schwerpunktstrafverteidiger anzuraten. Insbesondere dem jüngeren
Anwalt, der nicht nur im Strafrecht tätig ist, ist
das Werk uneingeschränkt zu empfehlen, da
es ein umfassender Praxisratgeber in Sachen
Verteidigungstaktik mit einer außergewöhnlichen Wissensvermittlung ist. Bereits bei der
ersten Strafverteidigung weiß man das Werk
zu schätzen. Somit ist es die Grundlage der effizienten Strafverteidigung.
Rechtsanwalt Jens Jenau,
Schloß Holte-Stukenbrock
Arbeitsrecht – Handbuch für die Praxis
Kittner/Zwanziger (Hrsg.)
4. Auflage 2007, 2.960 Seiten mit CD-ROM,
189,00 EUR, BUND-Verlag
In sieben Teilen deckt
das Werk umfassend
den weiten Bereich
des Arbeitsrechtes
ab. Es erläutert die
Grundlagen des Arbeitsrechts, die Begründung und Be-
58
AdVoice 02/08
endigung von Arbeitsverhältnissen, die übergreifenden Fragen zu Besonderheiten im Arbeitsrecht, das internationale Arbeitsrecht und
das Arbeitsgerichtsverfahren. Die Hälfte des
Handbuchs widmet sich den ersten drei der sieben Abschnitte und bietet damit eine gute Gewichtung für die Leser, die auch die eine oder
andere Spezialfrage zu lösen versuchen.
Besonders hervorheben möchte ich das gute
Stichwortverzeichnis, welches mit 158 Seiten
Umfang alles schnell finden lässt, was nicht
schon durch die ausführliche Gliederung zu
finden war.
Die Bearbeitung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist umfassend. Interessant
und wichtig ist dabei der Hinweis, dass nach
§ 15 Abs. 4 AGG die Frist zur Geltendmachung etwaiger Schadensersatzansprüche
zwar schon mit der Ablehnung zu laufen beginnt. Diese bundesdeutsche Gesetzesregelung ist aber europarechtswidrig und löst daher einen Schadensersatzanspruch gegen den
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:20 Uhr
Seite 60
Bücherforum
Staat aus. Die diesbezüglichen Verfahrenskosten sind somit seitens der Rechtsschutzversicherung zu tragen.
Ein häufiger Fehler des Arbeitgebers ist es, den
Betriebsrat vor einer einseitigen Regelung
nicht ordnungsgemäß oder gar nicht anzuhören. Die genaue Prüfung der Einhaltung dieser
Voraussetzung sollte daher für jeden Arbeitsrechtler zur Pflicht gehören. Hier hilft das Buch,
wenn es sowohl in einer Positiv- wie auch einer Negativliste die Hauptpunkte darstellt,
wann beispielsweise eine Mitbestimmung des
Betriebsrats bei Widerruf oder Anrechnung
von Zulagen vorliegen muss oder nicht.
Überzeugend ist, dass die Autoren dauerhaft
während der Bearbeitungen nicht nur viele
Gesetzesangaben sondern auch regelmäßig
verschiedene Fundstellen oder Entscheidungen in den Fußnoten aufführen.
Das Werk ist nicht für einen Kurzeinstieg konzipiert, dafür wäre es auch zu teuer. Es ist für
den Anwalt, der im Arbeitsrecht vertieft arbeitet und sich auch mit Spezialfragen zu be-
Bücherforum
schäftigen hat, ein probater Ratgeber. Die überwiegend aus der Praxis stammenden Autoren
haben ein umfassendes und äußerst hilfreiches
Handbuch für die Praxis erarbeitet. Wenn auch
die Installation der beigefügten CD-ROM nicht
ganz einfach ist, so ist das Werk dennoch jedem Anwalt, der sich regelmäßig mit den verschiedenen Facetten des Arbeitsrechts zu beschäftigen hat oder dem Kollegen, der gerade
diese Spezialisierung anstrebt, zu empfehlen.
Rechtsanwalt Mag. rer. publ.
Johannes Hakes, Krefeld
Fachanwaltskommentar Familienrecht
Weinreich/Klein,
3. Auflage 2008, 2.625 Seiten,
124,00 EUR, Luchterhand
nen ausführlicheren Text mit reichhaltigen Informationen.
Nach 3 Jahren ist
das Werk von Weinreich und Klein neu
erschienen und als
Gesetzeskommentar formal von den
Bearbeitern – 9 Richter und 4 Anwälte –
aufgebaut worden.
Die wichtigsten familienrechtlichen Vorschriften der verschiedensten Gesetze sind aufgeführt und erläutert worden.
Das 67-seitige Stichwortverzeichnis versucht
diesen Mangel zu überdecken. Doch bedauerlicherweise ist häufig zu einem Stichwort
nur eine Seitenangabe angeführt. Hier hätte
man sich verschiedene Angaben gewünscht.
Zum Beispiel ist unter dem Stichwort Trennungsunterhalt nicht einmal ein Verweis auf
§ 1361 BGB zu finden, obwohl dieser die gesetzliche Grundlage dafür bildet. Hilfreich
wäre es für einen Kommentar eher gewesen,
dass sofort bei der Lektüre des Gesetzestextes zu erkennen ist, ab welcher Randnummer
der jeweilige Punkt erläutert ist.
Auffällig ist, dass innerhalb der Kommentierungen der Normen der Textaufbau an ein
Fachbuch erinnert. Das hat einerseits zur Folge, dass der Leser nicht so schnell die exakte
Stelle findet, die er sucht. Für den schnell und
effektiv arbeitenden Rechtsanwalt erweist
sich dies als umständlich. Andererseits liest er
aber zu dem gesuchten speziellen Thema ei-
Erfreulicherweise befassen sich die Autoren in
dem Werk ausführlich mit der neuen Unterhaltsreform. Bei den einschlägigen Paragrafen sind der alte und der neue Gesetzestext
als Synopse gegenübergestellt. Die Änderungen sind durch Kursivdruck hervorgehoben.
In den nachfolgenden Erläuterungen ist dann
regelmäßig wie selbstverständlich nur noch
60
AdVoice 02/08
die aktuelle Rechtslage kommentiert und erläutert. Soweit es bereits möglich war, sind
weiterführende Fundstellen angegeben.
Es bleibt festzuhalten, dass das Werk umfassend und viele Bereiche der verschiedenen einschlägigen Gesetze erläutert. Insofern ist es erneut zu loben. Wichtige Urteile werden benannt, beispielsweise die Entscheidung des
BGH vom 22.11.2006 hinsichtlich der Änderung der Anrechnung von Wohnrechten im
Zugewinnausgleich – ein fortbestehendes
Wohnrecht wird ja inzwischen mit fortschreitendem Alter des Rechtsinhabers weniger wert
und so steigert sich der Zugewinn. Bedauerlich
ist aber, dass die durchaus an vielen Stellen sehr
guten Inhalte leider in einer nur schwer zu
durchschauenden Systematik versteckt sind.
Praxistauglichkeit für den häufig unter Zeitdruck stehenden Anwalt kann daher leider
nicht voll bescheinigt werden. Für den Anwalt
mit viel Zeit ist das Buch eher geeignet.
Rechtsanwalt Mag. rer. publ.
Johannes Hakes, Krefeld
Das 1x1 der Hauptverhandlung
Frank K. Peter
2008, 350 Seiten, 39,00 EUR,
Deutscher Anwaltverlag
Das „1x1 der Hauptverhandlung“: Ein
nützliches Buch für
jeden Strafrechtler.
Auf 350 Seiten beschreibt Rechtsanwalt Frank K. Peter,
Fachanwalt für Strafrecht, den Gang der
Hauptverhandlung aus der strafprozessualen
Sicht eines Verteidigers. Dabei werden in 48 Kapiteln kleine und große Alltagsprobleme dargestellt: Terminierungswünsche des Verteidigers,
Wartepflicht des Gerichts zu Beginn der Hauptverhandlung, Sitzplatz des Angeklagten, Beset-
zungsrüge, Aussetzung wegen unvollständiger
Akteneinsicht, Beweisanträge, Beweisverbote,
Gegenvorstellung, Anwesenheitsrechte, Befangenheitsanträge, Plädoyer u.v.m.
Das umfangreichste Kapitel des Werkes widmet sich den Zeugen: Von der Suche nach Zeugen durch den Verteidiger bis zur Würdigung
der Zeugenaussage vermittels Realkennzeichenanalyse, der Leser erhält fundierte Kenntnisse zur Lösung der eigenen Rechtsfrage. Das
Buch ist klar strukturiert und wird durch 62
Musteranträge abgerundet.
Es beschäftigt sich mit der Darstellung der
Rechtsprechung und verzichtet auf die Wiedergabe von Streitständen der Rechtswissenschaft. Der Autor hat die Strafprozessordnung
vollständig durchdrungen und besitzt die sel-
tene Gabe, schwierige rechtliche Zusammenhänge einfach und genau niederzuschreiben.
Das „1 x 1“ besticht durch seine schnörkellose Sprache und vermittelt auch dadurch dem
Leser in kurzer Zeit auffallend viele Informationen.
Das Buch ist besonders für Berufseinsteiger
oder „Strafverteidigungsquereinsteiger“ geeignet, denn in der Hauptverhandlung entstehen oftmals unvorhersehbare Situationen,
die eine augenblickliche souveräne Reaktion
verlangen. Um richtig zu reagieren, bedarf es
des richtigen Handwerkzeuges und das „1 x
1 der Hauptverhandlung“ gehört dazu.
Rechtsanwalt Dr. iur. Andreas Hohnel,
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht,
Frankfurt/M.
Handbuch zum Strafverfahren
Heghmanns/Scheffler
2008, 1.274 Seiten, 125,00 EUR,
Verlag C. H. Beck
Jemand, der ein
Handbuch sucht, das
ihm im Eilfall ein Formular samt Erläuterungen zur Verfügung stellt, wird bei
dem vorliegenden
Werk nicht fündig
werden. Angesichts
der Intention der in Praxis und Lehre beheimateten Herausgeber schadet dies aber nicht, richten sie ihr Werk doch an alle am Strafverfahren
beteiligten Personen. Dass somit im Vergleich zu
anderen Handbüchern keine Mustertexte oder
Checklisten enthalten sind, ist zum einen nicht
bedauerlich, da es gerade für Anwälte gute Formularbücher gibt, die diesen Zweck erfüllen.
Zum anderen ist der Vorteil dieses Werkes, dass
dem Leser durch die Betrachtung einzelner Verfahrenspunkte aus verschiedenen Blickwinkeln
zahlreiche Anregungen und eigene Lösungs-
ideen für die tägliche Praxis eröffnet werden.
In den insgesamt 13 Kapiteln werden ausgehend vom ersten Kapitel, der „Einleitung und
Einstellung des Ermittlungsverfahrens“, über
das umfangreichste Kapitel „Hauptverhandlung“ bis hin zum letzten Kapitel „Kosten und
Entschädigung“ alle Stationen eines Strafverfahrens praxisrelevant abgehandelt. Dabei
werden in den jeweiligen Kapiteln die Anforderungen und Möglichkeiten, auf die die einzelnen Verfahrensbeteiligten treffen, fundiert
erläutert.
So finden sich beispielsweise im Kapitel VI
„Zwischenverfahren und Vorbereitung der
Hauptverhandlung“ anschauliche und praxisrelevante Erklärungen zu den Handlungsmöglichkeiten der Verteidiger, der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger im Zwischenverfahren. Letztlich spiegeln die dargestellten
Sichtweisen nichts anderes wider als einen
wichtigen Teil der anwaltlichen Arbeit. Ist der
Anwalt doch stets gezwungen, das mögliche
Verhalten der Staatsanwaltschaft und des Ge-
richts im Rahmen der Verteidigung zu berücksichtigen, um die Gefahr von Überraschungen
zu verringern. Unter Berücksichtigung der
Rechtsprechung bis Mitte 2007 bietet das
Handbuch in den einzelnen Punkten einen vertieften Einstieg in Problemfelder der strafrechtlichen Praxis, so z.B. im VII. Kapitel „Verständigung“. Der Autor erläutert neben dem
Begriff der Verständigung, deren Zulässigkeit,
die Rechtsfolgen einer fehlgeschlagenen Verständigung und den aktuellen Diskussionsstand zum Thema samt der dazugehörigen
Gesetzesentwürfe.
Abschließend ist festzuhalten, dass diese Neuerscheinung insgesamt durch Autorenbeiträge von hoher fachlicher Kompetenz gekennzeichnet ist und dem Leser eingehend die Systematik des Strafverfahrens veranschaulicht
wird. Kurz: „Dieses Buch fördert das eigene
Denken!“
Rechtsanwalt Sascha Brandt, Duisburg
AdVoice 02/08
61
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:21 Uhr
Seite 62
Bücherforum / Das Letzte Wort
Autorenverzeichnis
Bundesrechtsanwaltsordnung: BRAO, Kommentar
Feuerich/Weyland,
7. Auflage 2008, 1688 Seiten,
160,00 EUR, Verlag Franz Vahlen
Der
BRAO-Kommentar von Feuerich/Weyland ist ein
Standardwerk. Auf
1.688 Seiten, gut 3/4
allein für die BRAO,
werden in der 7. Auflage mit Stand November 2007 vermutlich alle wesentlichen Fragen zum anwaltlichen Berufsrecht kommentiert. Das ab
1.7.2008 geltende RDG ist mit abgedruckt, das
Gesetz zur Neureglung des Rechtsberatungsrechts von Dezember 2008 wurde kurzfristig
eingearbeitet.
Ebenfalls kommentiert werden die BORA samt
dem neuen § 3 für den Fall der Interessenkollision, die FAO mit den neuen Fachanwaltschaften, PartGG, EuRAG, PAO, einschlägige
EU-Richtlinien und kleinere Nebengesetze wie
die Verordnung über die Eignungsprüfung für
die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (RAEigPrV). Letzteres ist eine Berufszugangsregel,
die dem jeweiligen Landesrecht vorgeht.
Nachgewiesene Berufserfahrung, sprich Falllisten, können beispielsweise zum Erlass von
Prüfungsleistungen führen, vgl. § 5.
Das grundlegend veränderte Zulassungsrecht
– die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgt inzwischen durch die Anwaltskammern – ist genauso berücksichtigt, wie wesentliche Entscheidungen aus jüngerer Zeit; zum Beispiel
die BGH-Entscheidung zur Abtretbarkeit anwaltlicher Honorarforderungen (BGH NJW
2007, 1196) oder das BVerfG-Urteil zur erfolgsabhängigen Vergütung (BVerfG NJW
2007, 979).
Das Werk besticht durch eine erschöpfende
Darstellung der Einzelthemen. Für die Gestaltung der Kanzlei-AGB ist die gut strukturierte
Darstellung zu den Haftungsfragen hilfreich.
So sind zum Thema Berufshaftpflichtversicherung die Versicherungsbedingungen der R+V
Versicherung abgedruckt. Fett hervorgehoben ist der wichtige Hinweis: „Vorformulierte
LG Paderborn 12.10.89 1 S 197/89 NJW 1990;260
Vorsatztat Unterschenkelfraktur mit geringer
Verschiebung der Frakturfragmente, vier Rissplatzwunden und diverse Prellungen
Schmerzensgeld: 00,00 EUR
„Trifft ein Mann im Schlafzimmer der Ehewohnung seine Frau mit einem Dritten an und
verprügelt ihn, so entfällt dessen Schmerzensgeldanspruch wegen überwiegendem Mitverschuldens.“
Slizyk Becksche Schmerzensgeldtabelle A 11
K Rn.1054
Vertragsbedingungen, die den Anforderungen des § 51a Abs. 1 Nr. 2 (BORA) nicht entsprechen, sind insgesamt unwirksam.“
Völlig neu gefasst ist auch § 3 BORA, das Verbot der anwaltlichen Vertretung bei Interessenkollision, das auch für Bürogemeinschaften
gilt. Auf 10 eng bedruckten Seiten wird diese
Regelung dargestellt, sogar die Begründung
der Satzungsversammlung ist zitiert. Die Frage, ob im konkreten Fall eine Kollision vorliegt
oder nicht, kann dank der konkreten Verweisungen auf die BRAO gelöst werden. Inhaltlich
neu ist die Möglichkeit der Einzelfallabwägung. Hier verweist die Kommentierung auf
die Meinung der Satzungsversammlung: „Lediglich länger zurückliegende Gelegenheitstätigkeiten lösen kein Tätigkeitsverbot mehr
aus.“
Fazit: erschöpfende Darstellung. Ein Standardwerk eben. Für die Details bei der Gestaltung der Kanzlei-AGB sehr zu empfehlen.
Für Berufsrechtsfragen unverzichtbar.
Philipp Heinisch war bis 1991 Strafverteidiger, seitdem
ist er freier Künstler in Berlin. Er macht Zeichnungen und
Karikaturen zu Recht und Gerechtigkeit, Steuern und Bürokratie Vorträge, Gestaltung von Projekten, freie Malerei.
www.kunstundjustiz.de
[email protected]
Anna Wellmann LL.M., M.A., ist seit zehn Jahren Rechtsanwältin und seit drei Jahren zusätzlich Mediatorin auf
dem Gebiet des Bau- und Immobilienrechts. Sie ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zu den Themen „Mediation im Bauwesen“ und „Konfliktmanagement in deutschen Unternehmen“. [email protected]
Dr. Anusheh Rafi ist Mediator und Rechtsanwalt der
Kanzlei Mitte. Er leitet Schulungen zur Rhetorik und Gruppenleitung und ist Dozent für die Juristischen Repetitoren
Heimann & Ritter sowie die Alice-Salomon Fachhochschule
Berlin.
[email protected]
Anke Schiller-Mönch ist seit Mai 2007 Anwältin mit eigener Kanzlei. Ihre Schwerpunkte sind Medien- und Urheberrecht sowie Sportrecht. Außerdem ist sie als freie
Journalistin für verschiedenste Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.
[email protected]
Percy Ehlert ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin. Der
Arbeitsschwerpunkt liegt im Bau- und Architektenrecht.
Bevorzugte Methode ist die außergerichtliche Konfliktbearbeitung.
www.anwalt-ehlert.de
Christel Hahne ist selbständige Rechtsanwältin in Magdeburg mit den Beratungsschwerpunkten Internet-UrheberMarkenrecht sowie Arbeitsrecht. Sie war für den LG Magdeburg tätig und ist jetzt im GfA des FORUMs 20sowie Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerkes Sachsen-Anhalt.
[email protected]
Patrick Ruppert (37), Rechtsanwalt und freier Journalist,
betreibt in Köln mit Rechtsanwältin Söhret Gök eine Rechtsanwaltsbürogemeinschaft. Zu den Beratungsfeldern zählen
u.a. Medien- und Urheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz. Als Autor war Ruppert bereits für verschiedene Medien tätig. www.lawyal.de
Axel Thoeneßen ist Rechtsanwalt und Mediator in Düsseldorf und spezialisiert auf Verkehrs- und Versicherungsrecht. Er ist außerdem Mitglied des Vorstandes des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im NRW und Mitglied
des Vorstandes des Deutschen AnwaltVereins.
[email protected]
Dr. iur. Andreas Hohnel ist Rechtsanwalt für Strafrecht in
Frankfurt/M. und arbeitet in Kooperation mit seiner Frau,
Dr. iur. Brigitta Hohnel in Limburg zusammen.
[email protected]
Bernhard Pfoh ist Gründer der Münchener Unternehmensberatung Keylssues Consulting, die international auf
dem Gebiet von Strategie und Kommunikation tätig ist.
Das Unternehmen entwickelte die Werbestrategie für das
FORUM.
[email protected]
Urs Breitsprecher ist Rechtsanwalt in Düsseldorf sowie
englischer Anwalt (Solicitor) bei der Law Society of England and Wales zugelassen und Partner in einer Kanzlei.
Seine Spezialisierung liegt im Wirtschafts- und Steuerrecht. Außerdem engagiert er sich bei den Wirtschaftsjunioren und beim DAV. Im FORUM ist er für internationale
Fragen zuständig. [email protected]
Kerstin Rueber ist Rechtsanwältin und Mediatorin, Fachanwältin für Strafrecht. Weitere Schwerpunkte sind Verkehrs- und Familienrecht. Seit 1999 betreibt sie eine eigene Kanzlei und ist zudem Regionalbeauftragte der ARGE
Verkehrsrecht für den Landgerichtsbezirk Koblenz und
Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM
Junge Anwaltschaft. [email protected]
Moritz Lang ist Rechtsanwalt und Partner der auf Medienrecht spezialisierten Sozietät NÜMANN+LANG Rechtsanwälte Partnerschaft in Karlsruhe (www.nuemann-lang.de).
Andrea Vollmer lebt und arbeitet als freie Fotografin in
Berlin. Sie studierte an der Fachhochschule für Design und
Medien in Hannover Fotojournalismus. Für das AdVoice
Magazin arbeitet Sie als Fotografin und Bildredakteurin.
www.andreavollmer.de
Rechtsanwalt Tobias Sommer, Berlin
Jennifer Schmidberger ist als selbständige Rechtsanwältin in Hamburg tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht mit dem besonderen Schwerpunkt der Beratung
Eingetragener Lebenspartnerschaften.
www.kanzlei-rotermund.de
[email protected]
62
AdVoice 02/08
Lars Twelmeier ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen.
Berufsbegleitend machte er einen Master of Laws in Taxation an der Universität Münster. Nach einer Anstellung
gründete er 2007 eine Kanzlei jurawerk in Braunschweig,
die insbesondere im Bereich IT / IP tätig ist.
(www.jurawerk.de).
AdVoice 02/08
63
080617 DAVerlag AdVoice Inhalt.qxd
17.06.2008
14:21 Uhr
Seite 64
Links / Impressum
Links: Ein paar Hilfen für den praktizierenden Anwalt
http://www.dav-mm.de/
DAV-Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement (ironisch auch „Forum Ü40“ genannt)
https://www.xing.com/net/fja
Xing-Netzwerkgruppe Forum Junge Anwaltschaft
http://www.mylifeorganized.net
Das für mich „beste Zeitmanagementprogramm der Welt“
http://www.rechtsanwaltsregister.org
BRAK: „Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis“
http://www.jurablogs.com
Die Welt juristischer Blogs
http://www.soldaninstitut.de/index.php?
id=downloads0
Soldan Institut für Anwaltsmanagement (u.a.
mit Businessplan und Forschungsberichten
(„Wie die Deutschen Anwälte wahrnehmen
und erleben“)
http://www.nyulawglobal.org/
globalex/Germany.htm
Legal Research in Germany between Print and
Electronic Media: An Overview (February
2008)
http://www.bund.de/nn_167538/
Microsites/Protokoll/Anschriften-undAnreden/Ratgeber-anl,templateId=raw,
property=publicationFile.pdf
„Der Ratgeber für Anschriften und Anreden ist
1975 aus der protokollarischen Praxis entstanden. Fast täglich eingehende Anfragen aus den
verschiedensten Bereichen zeigen, dass hinsichtlich der Gestaltung von Anschriften, Anreden und Schlussformeln Unsicherheiten bestehen. Die vorliegenden Hinweise sollen Orientierungshilfen für Formulierungen im Umgang
mit Persönlichkeiten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens geben.“
http://blog.larrybodine.com/
LawMarketingBlog: Englisch verbessern und
die neuesten US-Trends zum Anwaltsmarketing kennenlernen
http://voiceberlin.blogspot.com
„Digital diktieren am Computer mit Spracherkennung und digitalen Diktiergeräten: Tipps
und Tricks, Erfahrungsberichte und Links“
http://rak-koeln.de/datapool/page/39/
Info_Broschuere.pdf
Broschüre der Anwaltskammer Köln für die
Reno-Ausbildung.
http://www.rechtsanwaltskammerberlin.de/site/DE/int/PDF_Mitglieder/
Berufsausbildungsvertrag.pdf
Vertrag für eine Rechtsanwaltsfachangestellte.
http://www.gesetze-im-internet.de/
renopatausbv/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/
bbig_2005/index.html
Die wichtigsten Gesetze, wenn es um die
Reno-Ausbildung geht.
http://www.rhetorik-netz.de/
Rhetorik zum Selbststudium. Auf der Webseite ist das Handbuch der Rhetorik – Vom
Handwerk der Redekunst nachzulesen.
http://www.ummelden.de/ratgeber/chec
klisten0.html
Hier gibt es viele hilfreiche Tipps bis hin zum
Kartonaufkleber zum Thema Umzug.
http://www.leadershipforlawyers.
typepad.com/
„A source of leadership ideas for lawyers from
Mark Beese“
Zusammengetragen von
Rechtsanwalt Martin Lang und ergänzt
von Rechtsanwalt Tobias Sommer
http://www.makinglaweasy.com
Wie man mit einer vorbildlich gestalteten Website neue Mandanten gewinnt („Pensylvania's
First Virtual Law Firm“)
Ausblick
Schwerpunkt in Heft 3/2008:
u.a. mit folgenden Themen: Steuererklärung leicht gemacht und Geld im Recht
Schwerpunkt in Heft 4/2008: Marketing
Redaktionsschluss
Heft 3/2008 (XXX-Ausgabe): 10.07.2008
Impressum
AdVoice – Mitteilungsblatt des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V.
Herausgeber: Geschäftsführender Ausschuss des FORUMS Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein e. V.
Kontakt: Deutscher Anwaltverein • Littenstraße 11 • 10179 Berlin • Frau Brünner • Tel.: (0 30) 72 61 52-132
Redaktion verantwortlich für diese Ausgabe: Stefanie Salzmann
Chefredaktion: RA Tobias Sommer, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss des FORUM Junge Anwaltschaft im DAV
Redaktionsanschrift: Redaktion AdVoice • Deutscher Anwaltverlag • Beate Eschbach • Wachsbleiche 7, 53111 Bonn • Tel.: (02 28) 9 19 11 18
Anzeigenverwaltung: sales friendly Verlagsdienstleistungen, Bettina Roos, Siegburger Str. 123, 53229 Bonn, Tel.: (02 28) 9 78 98-10, Fax: (02 28) 9 78 98-20,
E-Mail: [email protected]
Es gilt Anzeigenpreisliste Nr. 12 vom 1.1.2008
Erscheinungsweise: vierteljährlich (März/Juni/September/Dezember)
Bezugspreis: 47 EUR (inkl. MwSt.) zzgl. Versandkosten für 4 Ausgaben. Einzelheft: 14,50 EUR.
Für Mitglieder des FORUM Junge Anwaltschaft im Deutschen Anwaltverein ist der Bezug der Zeitschrift im Mitgliedsbeitrag enthalten.
ISSN 1437-3084
Druck: Hans Soldan Druck GmbH, Essen • Auflage: 14.000
Artikel und Beiträge sind Meinungsäußerungen der Autoren und geben nicht immer die Meinung der Redaktion bzw. des Deutschen Anwaltvereins und seiner Gremien wieder.
64
AdVoice 02/08