Ottokraftstoff

Transcrição

Ottokraftstoff
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Hommel Merkblatt
Merkblatt
38
Formel:
UN-Nr: 1203
Summenformel:
Gefahrendiamant
Gesundheitsgefahr
Geringe Gefahren. Atemgerät wird empfohlen.
Brandgefahr
Entzündungsgefahr bei normalen Temperaturen.
Reaktionsgefahr
DG-EA-Code:
Unter normalen Bedingungen keine Gefahr.
3YE
DG-EA-Code:
Schaum. (Violent: Die Substanz kann heftig oder explosionsartig reagieren). Vollschutz; Eindeichen.
Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Stoffname
Deutsch
Englisch
Französisch
Spanisch
Ottokraftstoff,
unverbleit
Benzin, bleifrei
Super, bleifrei
Super Plus, bleifrei
Petroleumbenzin,
unverbleit
Petroleumnaphtha,
unverbleit
Vergaserkraftstoffe,
unverbleit
Gasolin, bleifrei
Motorkraftstoff,
unverbleit
Motorspirit, unleaded
Gasoline, unleaded
Petrol, unleaded
Super, unleaded
Super Plus, unleaded
Carburant pour
moteur d'automobile
et compris l'essence
sans plomb
Benzine (du pétrole)
sans plomb
Gazoline (du pétrole)
sans plomb
Carburante para
motores sin plomo
Petróleo sin plomo
Gasolina sin plomo
Feuerbekämpfungsdaten
Technische Daten
Siedepunkt:
30-215 °C
Flammpunkt:
<-20 °C*
Dampfdruck:
365-90 mbar
bei 20 °C
Zündfähiges Gemisch, Vol%:
0,6-8,0
Zündtemperatur:
220 °C
Dampfdichteverhältnis, Luft=1:
>1
Schmelzpunkt:
Mischbarkeit mit Wasser:
sehr
geringfügig*
Spez. Gewicht, Wasser=1:
0,78
Molare Masse:
Gefahrgut:
Klassifizierung:
Gefahrstoff:
IMDG-Code:
UN-Nr. 1203 Kl. 3 Verp.
Gr. II EMS: F-E; S-E
CAS Nr.:
86290-81-5
EG-Nr.:
289-220-8
UN-Nr. 1203 Kl. 3 Verp.
Gr. II
EG-Einstufung:
ja
Symbol:
F+, T, N
ICAO/IATA DGR:
ADR/RID/ADNR:
Gefahrzettel (Label):
UN-Nr. 1203 Kl. 3
Klassifiz. Code F1 Verp.
Gr. II
Nr. 3+umweltgef.
D-Lagerkl. (VCI)-Nr.:
RTECS-Nr.:
INDEX-Nr.:
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Signalwort:
Gefahr
Richtige Versandbezeichnung (PSN):
Land/BinSch: 1203 Benzin oder Ottokraftstoff
See/Luft: Motor spirit
GHS-Piktogramme: GHS08, GHS07, GHS09
R-Sätze: 45-38-48/20/21/22-65-67-51/53
R 45: Kann Krebs erzeugen.
R 38: Reizt die Haut.
R 48/20/21/22: Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken.
R 65: Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschucken Lungenschäden verursachen.
R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S-Sätze: (2)-53-45-16-23-29-62
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 53: Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
S 45: Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).
S 16: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
S 23: Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller
anzugeben).
S 29: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
S 62: Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung
oder dieses Etikett vorzeigen.
H-Sätze: H350, H315, H373, H304, H336, H411
H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr
bei keinem anderen Expositionsweg besteht).
H315: Verursacht Hautreizungen.
H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter
Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen
Expositionsweg besteht).
H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze: P201, P202, P261, P271, P273, P281, P301+P310
P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202: Vor Handhabung sämtliche Sicherheitsratschläge lesen und verstehen.
P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P281: Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Erscheinungsbild: Hellgelbe Flüssigkeit; typischer Benzingeruch. Bei Tankstellenbenzin wird als
optisches Unterscheidungsmerkmal von vielen Herstellern ein Farbzusatz beigemischt.
Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Luft: Gesundheitsschädliche und brennbare
Flüssigkeit. Dämpfe sehr leicht entzündbar. Flüssigkeit verdunstet sehr schnell. Dämpfe bilden mit Luft
gesundheitsschädliche und explosionsfähige Gemische. Sie sind schwerer als Luft, kriechen am Boden
entlang und können bei Zündung über weite Strecken zurückschlagen. Entzündung durch heiße
Oberflächen, Funken oder offene Flammen. Auch Funken statischer Elektrizität von verhältnismäßig
geringer Energie können bereits eine Entzündung hervorrufen.
Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Wasser: Löst sich nur sehr geringfügig in Wasser
und schwimmt als dünner Film auf der Wasseroberfläche. Der Film verringert den Sauerstoffaustausch
und kann das Absterben von Organismen zur Folge haben. Es bilden sich trotz großer Verdünnung
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gesundheitsschädliche Gemische mit Wasser. Über der Wasseroberfläche bilden sich schnell große
Mengen gesundheitsschädlicher und explosionsfähiger Gemische mit Luft. Bei Oberflächengewässern
verdunsten Benzine nach einiger Zeit bei normalen Temperaturen (20 °C) soweit, daß kein
explosionsfähiges Gemisch mit Luft mehr vorhanden ist. Für Ottokraftstoffe beträgt die Zeitdauer ca. 6
Stunden.
Gesundheitsgefährdung: Das Einatmen der Dämpfe über kurze Zeit führt in der Regel nicht zu
Vergiftungserscheinungen, solange genügend Luftsauerstoff vorhanden ist. In geschlossenen Räumen
kann durch die Dämpfe die Luft verdrängt werden (Erstickungsgefahr). Die Substanz wirkt entfettend
auf die Haut und kann dadurch zu Entzündungen führen. Der z. T. hohe n-Hexangehalt (bis 20%) kann
bei ständigem Einatmen der Dämpfe zu zentralnervösen Störungen führen. Bei Verschlucken der
Substanz: Schädigung der Lunge möglich (Aspirationsgefahr). Substanz kann Krebs erzeugen. Dämpfe
können Schläfrigkeit und Benommenheit bewirken.
Symptome: Längeres Einatmen führt zu Trunkenheitsgefühl, Kopfschmerzen, Rauschzuständen und
Erbrechen. Bei höheren Konzentrationen Bewußtlosigkeit und Atemstillstand möglich.
Nach Einatmen oder Hautkontakt in jedem Fall - auch bei Ausbleiben der Symptome - den
Arzt aufsuchen.
Arbeitsplatzgrenzwert: n-Hexan: 50 ppm (180 mg/m³); Spitzenbegrenzung 4
Geruchsschwelle:
Reaktivität/Bemerkungen: Ottokraftstoff unverbleit (Benzin bleifrei, Motorkraftstoff unverbleit) ist
eine Zubereitung. Sie besteht aus einem Kohlenwasserstoffgemisch mit paraffinischem,
cycloparaffinischem, aromatischem und olefinischem Kohlenwasserstoffen entsprechend DIN EN 228, sie
können sich in den Anteilen bei den verschiedenen Bezinarten verschieben. Gefährliche Inhaltsstoffe:
Benzin <100%, Benzolgehalt 0,1 bis 1% (Merkblatt 39), Methylen-tert.-Butylether max. 15% (Merkblatt
1064), Methanol max. 3% (Merkblatt 123), Tertiärbutylalkohol <7% (Merkblatt 55), Isopropanol <5%
(Merkblatt 167), Isobutanole <7% (Merkblatt 53). Zusätzliche Hinweise: Der Gesamtgehalt an
Sauerstoff an Mischungen der zugelassenen, sauerstoffhaltigen, organischen Verbindungen beträgt
max. 2,7%. Ottokraftstoff (Benzin, Motorkraftstoff) reagiert heftig bei Kontakt oder Mischung mit
starken Oxidationsmitteln, wie z. B. flüssigem Chlor oder konzentriertem Sauerstoff.
Sicherheitsmaßnahmen für Fahrzeugbesatzung, Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte:
Polizei und Feuerwehr alarmieren.
Im Gefahrenbereich: Maschine stoppen, Zündung abstellen, nicht rauchen, offenes Feuer löschen,
kein elektrisches Gerät und keinen Schalter mit Funkenbildung betätigen. Bei Gefahr hoher
Konzentrationen umluftunabhängiges (schweres) Atemschutzgerät tragen.
Wasserschutzpolizei und Feuerwehr: Kein Boot mit Ottomotor einsetzen. Bei Dieselantrieb
Sicherheitsschaltung veranlassen. Radar- und Kommandorufanlage nicht benutzen. Beim Retten nicht
ins Wasser springen.
Schutz- und Einsatzmaßnahmen:
Alle unbeteiligten Personen nach Luv (gegen den Wind) entfernen. Achtung, falls auslaufendes Gut in
das Kanalisationsnetz oder in Abwasserleitungen von Schiffen gerät, entsteht Explosionsgefahr. Auf
Wasserstraßen Schiffahrtssperre und Ölalarm. An Land gefährdetes Gebiet absperren. In Wohn- und
Industriegebieten Anwohner warnen. Alle tiefliegenden Zündquellen, auch in größerer Entfernung,
beseitigen. Die Dämpfe kriechen über weite Strecken am Boden entlang und können bei Entzündung
durch fremde Zündquellen zurückschlagen und Explosionen verursachen. Bei warmer oder heißer
Witterung große Sicherheitszone bilden. Auf Windstärke und umspringenden Wind achten.
Konzentrationsmessung explosionsfähiger, giftiger oder ätzender Gase bzw. Dämpfe siehe Tabelle
(Anhang 6 der Erläuterungen).
Zuständige Behörden unterrichten.
Bekämpfung der Unfallfolgen:
Feuer: Bei kleinem Brandherd Löschpulver oder Kohlensäure. Bei großem Brandherd Schaum oder
Wassersprühstrahl. Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone
ziehen.
Leckage: Leck schließen, wenn ohne Risiko möglich.
Fließendes Gewässer: Trink-, Brauch- und Kühlwasserentnehmer verständigen. Weisung von
Experten einholen.
Stehendes Gewässer: Absperren. Alle Zündquellen beseitigen. Fahrzeuge im gefährdeten Gebiet
räumen. Weisung von Experten einholen. Ölbindemittel einsetzen für nicht verdampfende Rückstände.
An Land: Auffangen und eindeichen. Kanalisation abdichten. In geschlossenem Behälter
abtransportieren. In Wohn- und Industriegebieten alle tiefliegenden Räume abdichten. Alle Zündquellen
beseitigen. Restmengen mit nicht brennbarem, saugfähigem Material wie z.B. trockener Erde, Sand,
Vermiculit, Kieselgur, Universalbinder oder gemahlenem Kalkstein abdecken und in geschlossenem
Behälter an sicheren Deponieort zur Vernichtung transportieren. Erforderlichenfalls Schaum einsetzen,
um weitere Verdunstung zu verhindern. Experten hinzuziehen.
Gewässerverunreinigung:
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GefStoffV/EG: Gefahrensymbol: N Umweltgefährlich, R 51/53: giftig für Wasserorganismen, kann in
Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Gesamtbewertung nach Unfall: Gruppe IV, hohe bis sehr hohe (extrem hohe) toxische Wirkung
unabhängig von der Turbulenz des Gewässers (siehe auch Erläuterungen Abschnitt 16.4/5).
Einzelwerte siehe Anhang 9 der Erläuterungen.
Einstufung des Stoffes nach VwVwS:
Wassergefährdungsklasse: 3 – stark wassergefährdender Stoff.
Erste Hilfe:
Verletzte an die frische Luft bringen, bequem lagern, beengende Kleidungsstücke lockern. Bei
Atemstillstand sofort Atemspende oder Gerätebeatmung, gegebenenfalls Sauerstoffzufuhr. Benetzte
Kleidungsstücke, Schuhe und Strümpfe sofort ausziehen und entfernen. Betroffene Körperstellen mit
viel Wasser spülen. Bei Augenkontakt die Augen sofort 10 bis 15 Minuten mit Wasser spülen. Augenlider
dazu mit Daumen und Zeigefinger aufspreizen und gleichzeitig das Auge nach allen Seiten bewegen
lassen. Arzt zum Unfallort rufen. Verletzte nicht auskühlen lassen. Bei Erbrechen oder Gefahr der
Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Hinweise für den Arzt:
Adrenalin/Noradrenalin vermeiden, weil das Herz gegen adrenerge, arrhythmogene Wirkungen
sensibilisiert ist. (Gefahr des Kammerflimmerns!). Bei starker Erregung zur Sedierung z. B. Diazepam
geben. Zentrale Lähmung möglich. Bei erheblicher inhalativer Aufnahme prophylaktische
Antibioticagabe.
Fußnoten:
Mischbarkeit mit Wasser: <0,150 g/l.
Flammpunkt: Nach Angaben Esso AG <-35 °C.
Handbuch der gefährlichen Güter © by Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1970, 1974, 1980, 1987,
1993, 1997 und 2005 Kopieren, Vervielfältigen und Speichern in Datenverarbeitungsanlagen (auch
auszugsweise) ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages gestattet.
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