Reisen und Tagesausflüge mit Herz 2016
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Reisen und Tagesausflüge mit Herz 2016
Reisen mit Herz 2015 Reisen und Tagesausflüge mit Herz 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Reisegäste, haben Sie schon Urlaubspläne geschmiedet? In unserem Reisekatalog präsentieren wir Ihnen die Reiseziele 2016 – sicherlich ist ja auch für Sie ein passendes Ziel dabei. Unsere „Reisen mit Herz“ sind besonders auf die Wünsche reisefreudiger Menschen in der zweiten Lebenshälfte ausgerichtet. Für eine herzliche Betreuung während der Fahrten sorgen unsere ehrenamtlichen Reisebegleiter/innen, die sich um den reibungslosen Ablauf des Urlaubs kümmern. Sie organisieren Ausflüge vor Ort und bieten Freizeitaktivitäten an, deren Kosten mit einem Wert von bis zu 45 € (abhängig von der Reise) bereits im Reisepreis enthalten sind. Wenn Sie mit uns verreisen möchten, ist es wichtig, dass Sie nicht pflegebedürftig sind und keiner ständigen ärztlichen Kontrolle bedürfen – denn eine persönliche Kranken- oder Grundpflege können und dürfen wir nicht leisten. Sollten Sie regelmäßig individuelle Betreuung benötigen, müssen Sie eine persönliche Bezugsperson mitbringen. Ob allein oder zu zweit – jeder ist uns herzlich willkommen, um in guter Gesellschaft seinen Urlaub zu verbringen. Eine AWO-Mitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte die Karte am Ende des Reisekatalogs, die wir in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigen. Gerne stellen wir auch Gutscheine für unsere Reisen aus. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Schmökern in unserem Reisekatalog und schon jetzt tolle Urlaubserlebnisse. Ihre Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe 2 Starten Sie mit uns in die Reisesaison 2016 Saisoneröffnungsfahrt zur Skihütte Schanze Donnerstag, 17.03.2016 Die Halbtagesfahrt führt durch das malerische Sieger- und Sauerland mit seinen Wiesen, Wäldern und den typischen Fachwerkhäusern auf den Kamm des Rothaargebirges zur Skihütte nach Schanze. Dort erwarten Sie Kaffee und leckere Waffeln mit Früchten, Eis und Sahne in urigem Hüttenambiente. Freuen Sie sich auf die Begegnung mit Ihren Reisebekannten und den Reisebegleitern und lernen Sie nette, neue Reiseteilnehmer kennen. Gerne stellen wir Ihnen an diesem Nachmittag alle unsere diesjährigen Reisen mit Herz und die Tagesfahrten vor. Ein kurzweiliges Programm rundet den Nachmittag ab. Lassen Sie sich überraschen! Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen, Anmeldeschluss: 16.02.2016 Leistungen: Busfahrt, Waffel mit Kaffeegedeck Preis: 20,00 € / Person Möchten Sie mehr wissen? Wir beraten Sie gerne ! AWO-Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe - Geschäftsstelle Koblenzer Straße 136 57072 Siegen Tel.: 02 71 - 33 86 - 167 Fax: 02 71 - 33 86 - 245 E-Mail: [email protected] Ihre Ansprechpartnerin: Monika Jung-Bieker 3 Insel Norderney Hotel Ennen 01.04. - 15.04.2016 Urlaubsziel: Als zweitgrößte ostfriesische Insel bietet Norderney alles, was das Herz begehrt: eine Brise frischer Wind, feiner Sandstrand unter den Füßen, rauschende Wellen, gemütliche Gassen zwischen reetgedeckten Fischerhäusern. Genießen Sie ausgedehnte Spaziergänge über Deiche oder am Meeressaum, treffen Sie sich zum Bocciaspiel am Strand. Auch im Ort bieten sich viele Freizeitaktivitäten: Badeeinrichtungen, Museen oder musikalische Veranstaltungen. Oder nehmen Sie sich Zeit für einen gemütlichen Einkaufsbummel. Abwechslungsreiche Urlaubstage sind garantiert, denn Norderney ist ein wahres Paradies für Meeresliebhaber. Unterkunft: Gastronomische Vielfalt und meeresnahe Erholung sind eine perfekte Mischung, die das Hotel Ennen bietet. Das modern ausgestattete und zentral gelegene Hotel ist ideal für einen erholsamen Urlaubsaufenthalt. Die komfortabel eingerichteten Zimmer verfügen über Dusche/WC, Telefon, Kabel-TV und sind per Lift zu erreichen. Nur wenige Minuten vom Hotel entfernt befinden sich Kurmittelhaus, Schwimmbad, Kurpark und der feine Sandstrand. Entspannen können Sie sich aber auch in der hauseigenen Wellnessabteilung. 4 Leistungen: Fahrt im Reisebus, Schiffsüberfahrt inkl. Gepäcktransport, 14 Übernachtungen mit Vollpension (Mittag- und Abendessen ohne Getränke), Freizeitaktivitäten vor Ort, Versicherungspaket (inkl. Reiserücktritt mit Selbstbeteiligung) Reiseveranstalter: AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Mindestteilnehmerzahl: 30 Anmeldeschluss: 15.02.2016 Preis pro Person: im Einzelzimmer normal 1.160,00 € im Einzelzimmer groß 1.230,00 € im Doppelzimmer 1.060,00 € Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen. 5 Ostseebad Zinnowitz / Insel Usedom Ferienstätte Casa Familia 24.05. - 05.06.2016 Urlaubsziel: Fahren Sie mit uns auf Erholungsreise zur sonnigsten Insel Deutschlands und entdecken Sie Usedom von den schönsten Seiten: endlose weiße Strände, salzige Wogen auf der einen Seite und Süßwasser auf der anderen oder glutrote Sonnenaufgänge. Das über 700 Jahre alte Zinnowitz gehört zu den schönsten Seebädern der Insel. Schon von fern erstrahlt in leuchtendem Weiß die Seebrücke mit ihrer schlichten Eleganz. Lassen Sie sich faszinieren vom Bummel durch die Seeorte Usedoms oder beleben von einem erfrischenden Meerwasserbad in der Bernstein-Therme. Zinnowitz gilt auch als Kulturhauptstadt der Insel und bietet ein vielseitiges Theater und Veranstaltungsprogramm. Grenzenlose Erholung und unvergessliche Augenblicke sind garantiert. Leistungen: Fahrt im Reisebus, 12 Übernachtungen mit Halbpension (inkl. Getränke zum Abendessen), Eintritt in das Meerwasserbad der benachbarten Bernsteintherme, Freizeitaktivitäten vor Ort, Versicherungspaket (inkl. Reiserücktritt mit Selbstbeteiligung) Reiseveranstalter: AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Mindestteilnehmerzahl: 27 Anmeldeschluss: 06.04.2016 Preis pro Person: im Einzelzimmer im Doppelzimmer 1.260,00 € 1.090,00 € Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen. Unterkunft: Sie wohnen in der Ferienstätte Casa Familia, die nur 80 m von Strand und Promenade entfernt in unmittelbarer Nähe des Bernstein-Thermalbads liegt. Trotz der ruhigen Lage am Waldrand befindet sich der Ortskern mit seinen Einkaufsmöglichkeiten und Cafés in kurzer Entfernung und ist auch für diejenigen, die nicht gut zu Fuß sind, in wenigen Gehminuten zu erreichen. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer und ausgestattet mit Telefon, SAT-TV, W-LAN, Dusche und WC. Von der Eingangstüre bis ins Zimmer ist das Haus vollständig barrierefrei. Sie erreichen jede Etage über geräumige Aufzüge. Alle Bäder besitzen bodenbündige Duschen und unterfahrbare Waschtische und bei Bedarf Haltegriffe. Ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm und eine ansprechende Gastronomie lassen den Urlaubstag nicht langweilig werden. 6 7 Reisen mit Herz 2015 Bad Wiessee / Tegernsee Hotel Ritter 31.07. - 08.08.2016 Urlaubsziel: Die Gemeinde Bad Wiessee liegt am westlichen Ufer des Tegernsees inmitten einer idyllischen Landschaft am Rande der bayerischen Alpen. Im Ortskern des bekannten Kurortes gibt es farbenfrohe Häuserzeilen, eine kilometerlange malerische Seepromenade und ein großzügiges Strandbad. Kleine Spaziergänge am Seeufer sind genauso möglich wie ausgedehnte Wanderungen. Genießen Sie eine Schifffahrt auf dem Tegernsee oder schweben Sie mit der Kabinengondelbahn auf den höchsten Berg des Tegernseer Tals, den Wallberg, mit seiner traumhaften Aussicht auf die deutsch-österreichische Bergwelt. Unterkunft: Im Herzen von Bad Wiessee wohnen Sie im romantischen Hotel Ritter, das mit Geschichte und Flair besticht. Jedes Zimmer verfügt über Sat-TV, Radiowecker, Schreibtisch, Telefon, Safe und Dusche/WC. Alle Zimmer verfügen über einen Balkon. Ein Lift ist vorhanden. Zum Haus gehören ein hoteleigenes Panoramahallenbad, Sauna und Fitnessraum sowie eine Beautyoase. Leistungen: Fahrt im Reisebus, 8 Übernachtungen mit Halbpension (Frühstücksbuffet, 3-Gang-Wahl-Menü mit Salatbuffet), Freizeitaktivitäten vor Ort, Versicherungspaket (inkl. Reiserücktritt mit Selbstbeteiligung) Reiseveranstalter: AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Mindestteilnehmerzahl: 30 Anmeldeschluss: 01.05.2016 Preis pro Person: im Einzelzimmer im Doppelzimmer 745,00 € 745,00 € Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen. 8 9 Bad Füssing Kurhotel Füssinger Hof 10.10. - 23.10.2016 Urlaubsziel: Der Kurort Bad Füssing liegt im niederbayerischen Bäderdreieck. Drei Thermen mit wohltuender Heilkraft, wunderschöne Naturlandschaften und modernste Gesundheitsangebote prägen das Bild des Kurortes, der ganz nach den Bedürfnissen und Wünschen des Gastes ausgerichtet ist. In der Ortsmitte gibt es eine große Auswahl an Restaurants, Cafés, Bars und Boutiquen, die zum gemütlichen Einkaufsbummel einladen. Viel Raum zum Durchatmen bietet der großzügig angelegte Kurpark. Foto (3): Johannesbad Hotels Unterkunft: Der Füssinger Hof liegt mitten im Ortskern von Bad Füssing und verbindet Tradition und Moderne: Die Lobby ist stilvoll modern und die Zimmer laden vom ersten Augenblick an zum Wohlfühlen ein. Von der Hotellobby aus gelangen Sie im Füssinger Hof bequem mit dem Aufzug zu Ihrem Zimmer. Alle Zimmer des Hauses verfügen über Bad, WC, Dusche mit Föhn. Ein moderner Flat-TV-Screen, Radiowecker, Durchwahltelefon sowie kostenfreies WLAN im ganzen Haus vervollständigen die Ausstattung. Das Haus verfügt über einen hoteleigenen Wohlfühlbereich. Während Ihres Aufenthaltes können Sie einen kuscheligen Leihbademantel nutzen. Leistungen: Fahrt im Reisebus, 13 Übernachtungen mit Halbpension (inkl. Tischgetränk zum Abendessen), kostenfreier Transfer vom/zum Johannesbad, Freizeitaktivitäten vor Ort, Versicherungspaket (inkl. Reiserücktritt mit Selbstbeteiligung) Reiseveranstalter: AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Mindestteilnehmerzahl: 30 Anmeldeschluss: 25.08.2016 Fotos (2): Kur- & Gästeservice Bad Füssing Preis pro Person: im Einzelzimmer im Doppelzimmer 1.099,00 € 1.045,00 € Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen. 10 11 Bad Kissingen Villa Thea – Kur-Hotel am Rosengarten 02.12. - 07.12.2016 Urlaubsziel: Bad Kissingen liegt eingebettet in einer idyllischen Landschaft, in der Bayern, Hessen und Thüringen aneinandergrenzen. Bayerns größtes Staatsbad hat seine Tradition und Moderne miteinander vereint. Kulturinteressierte kommen voll auf ihre Kosten, denn die Konzertsäle sind bequem zu Fuß zu erreichen. Ein besonderes Flair strömt durch Gassen, Parkanlagen und Rosengärten – vor allem in der Vorweihnachtszeit. Die ersten Schneeflocken sorgen für winterliche Stimmung, Buden und Stände laden ein zum Bummel über den Weihnachtsmarkt, alles leuchtet in einem herrlichen Lichterglanz. Unterkunft: Sie wohnen in der Villa Thea - Kur-Hotel am Rosengarten, die 1864 erbaut wurde und direkt am herrlichen Rosengarten an der Fränkischen Saale liegt, in unmittelbarer Nähe zum berühmten Kurpark mit seiner Wandelhalle und dem Regentenbau. Helle, freundliche Zimmer mit persönlicher Note lassen schnell den Alltag vergessen und ermöglichen es Ihnen im stilvollen Ambiente des Hauses, abzuschalten und Entspannung zu finden. Alle Zimmer sind mit dem Aufzug erreichbar und teilweise mit seniorengerechten Betten ausgestattet. Jedes Zimmer verfügt zudem über Bad/Dusche, WC, Telefon und TV. Leistungen: Fahrt im Reisebus, 5 Übernachtungen mit Halbpension (3-GängeWahl-Menü), Spaziergang über den Kissinger Weihnachtsmarkt mit einem Becher Glühwein inklusive, Busfahrt durch das winterliche Frankenland, unterhaltsamer Abend mit Musik und Feuerzangenbowle, Verabschiedung durch den Nikolaus, Versicherungspaket (inkl. Reiserücktritt mit Selbstbeteiligung) Reiseveranstalter: AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Mindestteilnehmerzahl: 20 Anmeldeschluss: 02.10.2016 Preis pro Person: im Einzelzimmer im Doppelzimmer 450,00 € 450,00 € Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen. 12 13 Insel Norderney AWO-Kurzentrum 19.12.2016 - 02.01.2017 Urlaubsziel: Die ostfriesische Insel Norderney liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“. Sie ist ein Erlebnis für alle, die Sonne, Wind und Wasser lieben und die besondere Stimmung am Meer suchen. Dort können Sie beschauliche und ruhige Weihnachtstage erleben und mit viel frischer Nordseeluft den Jahreswechsel genießen. Das Reizklima der Insel wirkt sich positiv auf den allgemeinen Gesundheitszustand aus. Nicht nur deshalb ist das Seeheilbad Norderney, welches auf eine über 200-jährige Geschichte zurück blickt, ein beliebtes Reiseziel. Norderney bietet neben weißem Sandstrand und Meer auch vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Unterkunft: Sie wohnen im AWO-Kurzentrum, das in erholsamer Lage direkt hinter den Dünen des Nordstrandes liegt. Es ist ein idealer Ausgangspunkt für Spaziergänge am Meeressaum und Inselerkundungen. Die Gästezimmer sind ausgestattet mit Dusche/WC, Fernseher und Telefon. Alle Zimmer sind mit einem Aufzug erreichbar. Im AWO-Kurzentrum können Sie Hallenbad und Sauna nutzen, um neue Kraft zu schöpfen. An Weihnachten und Silvester erwartet Sie ein stimmungsvolles Festessen. Leistungen: Fahrt im Reisebus, Schiffsüberfahrt inkl. Gepäcktransport, 14 Übernachtungen mit Vollpension (inkl. Nachmittagskaffee), Weihnachtsüberraschung, Festessen an Weihnachten und Silvester, Freizeitaktivitäten vor Ort, Versicherungspaket (inkl. Reiserücktritt mit Selbstbeteiligung) Reiseveranstalter: AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe Mindestteilnehmerzahl: 30 Anmeldeschluss: 15.10.2016 Preis pro Person: im Einzelzimmer im Doppelzimmer 1.290,00 € 1.190,00 € Die Kurtaxe ist vor Ort zu zahlen. 14 15 Tagesausflüge mit Charme „Pause vom Alltag machen“ – mit den Tagesausflügen des AWO-Kreisverbands Siegen-Wittgenstein/Olpe als Reiseveranstalter ist das ganz einfach: Einsteigen, abfahren und einen schönen Tag erleben. Und jedes Mal ist ein besonderer Höhepunkt im Preis inklusive: ob Stadtführung, Schiffstour oder Besichtigung. Wichtig: Die Kosten für Getränke und Verpflegung sind nicht im Preis enthalten! Selbstverständlich bleibt Ihnen ausreichend Zeit, während der Fahrt in einem Lokal Ihrer Wahl einzukehren. Bitte melden Sie sich auch für die Tagesfahrten mit der Anmeldekarte (letzte Katalogseite) an. Saisoneröffnung – Skihütte Schanze Donnerstag, 17.03.2016 Starten Sie mit uns in die Reisesaison bei einer Halbtagesfahrt zur Skihütte nach Schanze. Nach Anreise durch Sieger- und Sauerland erwarten Sie Kaffee und leckere Herzwaffeln in urigem Hüttenambiente. Mehr Infos auf Seite 3. Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Anmeldeschluss: 16.02.2016 Leistungen: Busfahrt, Waffel mit Kaffeegedeck Preis: 20,00 € / Person eignet ist. Am Nachmittag geht die Reise weiter zu einer Schifffahrt auf dem Möhnesee. Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen, Anmeldeschluss: 23.05.2016 Leistungen: Busfahrt, Stadtführung, Schifffahrt Preis: 39,00 € / Person. Ahrweiler und Ahrtal Donnerstag, 11.08.2016 Romantische Weindörfer reihen sich im Ahrtal wie Perlen auf einer Schnur. Früh- und Spätburgunder-, Portugieser-, Dornfelder-, Riesling- und Müller-Thurgautrauben wachsen auf den steilen, schroffen Schieferhängen des Ahrtals und reifen in den Kellern der verschiedenen Weingüter. Lernen Sie bei einem Blick hinter die Kulissen die Kunst des Weinanbaus und der Kelterei kennen. Ein Aufenthalt in Ahrweiler rundet das Programm ab. Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen Anmeldeschluss: 11.07.2016 Leistungen: Busfahrt, Besichtigung Winzerhof mit Weinprobe Preis: 34,00 € / Person. Xanten mit Weihnachtsmarkt Donnerstag, 01.12.2016 Soest und Möhnesee Donnerstag, 23.06.2016 Die unverwechselbare Turmsilhouette heißt Sie schon von Weitem willkommen und lädt dazu ein, das weltweit einmalige GrünsandsteinEnsemble „Altstadt Soest“ zu entdecken. Erleben Sie live das Flair der alten Hansestadt bei der Stadtführung „Gemütliche Bummeltour für Senioren“, die auch für Menschen mit Gehbehinderung ge16 Die Stadt Xanten – idyllisch am Niederrhein gelegen – ist immer wieder eine Reise wert und seit der Zeit, als Cäsar, Nero und Augustus den Lauf der Geschichte prägten, bekannt. Wir bieten Ihnen eine ca. 2-stündige Stadtrundfahrt mit Domführung. Anschließend können Sie eintauchen in die stimmungsvolle Atmosphäre auf dem Weihnachtsmarkt, dessen Buden und Stände direkt auf dem großen Marktplatz vor dem Dom auf Sie warten. Genießen Sie die mittelalterliche Atmosphäre in der alten Römerstadt. Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen, Anmeldeschluss: 02.11.2016 Leistungen: Busfahrt, Stadtrundfahrt, Domführung Preis: 36,00 € / Person. 17 Weitere Angebote des Referats Bürgerdienste: tungen im Kreis Siegen-Wittgenstein, die von unseren Partnern gestiftet werden. Gäste von KULTUR: live sind Menschen mit nachweislich geringem Einkommen. Mutter-Kind-Kuren, Vater-KindKuren, Mütterkuren Die Belastungen im Alltag wachsen: Erschöpfung, körperliche Beschwerden und psychische Probleme sind häufig die Folge. Tun Sie etwas für Ihre Gesundheit! Wir bieten Ihnen eine kostenlose Kurberatung an und sind gerne bei der Beantragung einer Kur sowie bei der Vermittlung des Kurplatzes behilflich. Möchten Sie mehr wissen? Sprechen Sie uns an! Ihre Ansprechpartnerin: Monika Jung-Bieker, Tel. 02 71 / 33 86 - 1 67, [email protected] Ihre Ansprechpartnerin: Anja Dillmann, Tel. 0271/3386-142, [email protected] Bürgerservice Brückenbauer Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen eines Formulars oder verstehen einen Bescheid nicht? Sie haben Fragen zu Sozialleistungen oder finanzielle Probleme? Ehrenamtliche bieten Sprechstunden für Ratsuchende an. Kostenlos, vertraulich und an sieben Standorten in den Kreisen SiegenWittgenstein und Olpe. Gut versichert in den Urlaub Wir schließen bei den Mehrtagesfahrten für alle Reiseteilnehmer ein umfangreiches Versicherungspaket ab, das – abhängig von der Reisedauer – mit einem Wert von bis zu 33 € bereits im Reisepreis enthalten ist. Das Versicherungspaket beinhaltet eine kombinierte Unfall-Haftpflicht-Versicherung, eine Rücktrittskostenversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 20 % sowie die Reiseveranstalter-Haftpflicht und -Insolvenzversicherung. Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis: Die Reiserücktrittskostenversicherung tritt ein, wenn Sie plötzlich erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen die Reise nicht antreten können. Bitte beachten Sie, dass bei Reisebuchung schon bestehende Erkrankungen als späterer Rücktrittsgrund ausgeschlossen sind. Wenn bei Ihnen eine chronische Erkrankung vorliegt, lassen Sie sich bitte vor Buchung von Ihrem behandelnden Arzt die Reisefähigkeit zum Zeitpunkt der Buchung bestätigen. Mit diesem Nachweis übernimmt die Reiserücktrittskostenversicherung trotz Vorerkrankung die anfallenden Stornokosten, falls Sie nicht mitfahren können. Wenn Sie mehr Informationen benötigen, rufen Sie uns bitte an. ken – Urlaub zu verschen erhältlich Gutschein bei uns R e is e g ut s c h e in für einen ganz bes Ihr Ansprechpartner: Peter Bahnschulte, Tel. 02 71 / 33 86 - 1 44 (Di. vormittags), [email protected] KULTUR: live Sie können sich Karten für Theater und Konzert nicht leisten? Werden Sie Gast bei KULTUR: live. Unsere Ehrenamtlichen vermitteln Ihnen kostenfreie Karten für kulturelle Veranstal- 18 Oder besuchen Sie uns: AWO-Geschäftsstelle Referat Bürgerdienste Koblenzer Straße 138 57072 Siegen onderen Menschen Kreisverband in und Olpe Siegen-Wittgenste e: Wir beraten Sie gern e gen-Wittgenstein/Olp Sie d an erb isv Kre AWOsiegen.de oaw @ · E-Mail: reisen 167 86 33 71 02 .: Tel 19 Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich hingewiesen werden muss. 4. Rücktritt durch den Teilnehmer 6. Beschränkung der Haftung Vor Reisebeginn ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin berechtigt, jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Teilnehmer/ die Teilnehmerin von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch oder tritt er/sie die Reise nicht an, ohne vom Reisevertrag zurückgetreten zu sein, so kann der Reiseveranstalter nicht mehr den vereinbarten Reisepreis, sondern eine Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Entschädigung, welche der Reiseveranstalter vom Reisenden bei dessen Rücktritt gemäß § 651 i Abs. 2 BGB verlangen kann, wird gemäß § 651 i Abs. 3 BGB wie folgt pauschalisiert: Bei Rücktritt bis zum 85. Tag vor Reisebeginn zahlt der Teilnehmer/die Teilnehmerin an den Reiseveranstalter eine Entschädigung (Stornogebühr) in Höhe von 25,00 ¤. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, gilt folgende Staffelung (in Prozent vom Reisepreis, aufgerundet auf volle EURO): 84. - 42. Tag/10 %, 41. - 40. Tag/30 %, 39. - 30. Tag/50 %, 29. - 22. Tag/60 %, 21. - 15. Tag/80 %, ab 14. Tag/90 % des Gesamt-Reisepreises. (Die Rücktrittserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform). Bei Flugreise/-Schiffsreise-Angeboten tritt die AWO lediglich als Vermittler auf. Es gelten dort die einzelnen Bestimmungen des jeweiligen Vertragspartner. Die Rücktrittspauschale ermäßigt sich, wenn und soweit der Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin nachweist, dass dem Reiseveranstalter durch den Rücktritt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als der nach den vorstehenden Bestimmungen zu zahlende Pauschalbetrag entstanden ist. 6.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers/der Teilnehmerin weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt worden ist. Das gleiche gilt, wenn und soweit der Reiseveranstalter für einen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 6.2 Die Haftung des Reiseveranstalters aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden. Sofern der Reiseveranstalter für den entstandenen Schaden einzustehen hat, haftet er in voller Höhe. 6.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Theaterbesuch, Ausstellungen usw.), in der Reiseausschreibung auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet und tatsächlich als solche erbracht worden sind. Dies gilt nur, soweit den Reiseveranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich eines eigenen Verschuldens (z. B. der Auswahl der Fremdleister) trifft. 6.4 Die Entstehung und/oder die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. 10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 7. Mitwirkungspflichten 12. Versicherungen Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung oder Minderung der Schäden beizutragen. Er/Sie ist insbesondere verpflichtet, die örtliche Reiseleitung über seine/ihre Beanstandungen unverzüglich zu informieren, soweit eine solche vorhanden ist und die Behebung der Störung nicht erkennbar aussichtslos ist. Ein Anspruch auf Minderung tritt nicht ein, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin es schuldhaft unterlässt, einen Mangel anzuzeigen. Zur Sicherheit des Kunden/der Kundin empfiehlt der Reiseveranstalter den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe, Koblenzer Str. 136, 57072 Siegen, Tel. 02 71 / 33 86 - 0 Grundsätzliches An unseren Reisen kann jeder teilnehmen, der voll reisefähig ist, nicht pflegebedürftig oder krank ist und keiner (ständigen) ärztlichen Kontrolle bedarf. Sollte eine regelmäßige individuelle Betreuung erforderlich sein, muss eine persönliche Bezugsperson mitfahren, die diese/n Teilnehmer/in begleitet. Unsere ehrenamtliche Reisebegleitung wäre überfordert, wenn sie diese Betreuungsaufgabe übernehmen müsste! Für Mitreisende, die diese Grundsätze missachten, werden – sofern notwendig – auf Kosten des Teilnehmers vor Ort ambulante oder stationäre Pflegeleistungen gebucht bzw. ein Rücktransport auf eigene Kosten organisiert. 1. Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der Arbeiterwohlfahrt der AWO Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe – nachfolgend Reiseveranstalter – den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder/die Anmelderin auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer/-innen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder/die Anmelderin wie für seine/ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er/sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Dieser bedarf der Schriftform (Reisebestätigung/Rechnung). Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter gegenüber die Annahme erklärt. 2. Bezahlung Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist verpflichtet, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung bzw. nach Eingang der Annahmeerklärung bei dem Reiseveranstalter, frühestens jedoch nach Erhalt des Sicherungsscheines, eine Anzahlung bis zur Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 250,00 ¤, zu leisten. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss grundsätzlich vier Wochen vor Reisebeginn bezahlt sein, frühestens jedoch erst nach Erhalt der vollständigen Reiseunterlagen einschließlich Sicherungsschein und der Rechnung. 3. Leistungen Der Umfang der Reiseleistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt gemachten Angaben sind grundsätzlich für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, auf die der 20 Der Kunde/die Kundin hat in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung. erbringen. Diese berechnet sich aus dem Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Reise- und Geschäftsbedingungen 5. Rücktritt oder Kündigung durch den Reiseveranstalter 5.1 Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl, auf die in der Ausschreibung für die betreffende Reise und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wird, nicht erreicht, ist der Reiseveranstalter bis zu vier Wochen vor Reisebeginn berechtigt, die Reise abzusagen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen von der Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis zu setzen und ihm/ihr eine schriftliche Rücktrittserklärung zuzusenden. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält den von ihm/ihr gezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. 5.2Der Reiseveranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten oder den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er/ sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Macht der Reiseveranstalter von diesem Recht Gebrauch, so verliert er den Anspruch auf den Reisepreis. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, eine Entschädigung für die erbrachten Teilleistungen zu 8. Insolvenzschutz Der Reiseveranstalter hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass dem Kunden erstattet werden: der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses ausfallen und notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise. 9. Verjährung Die Verjährung der Ansprüche des Reisenden aus dem § 651 c – 651 f BGB wird gemäß § 651 m Satz 2 BGB auf ein Jahr verkürzt. Der Reiseveranstalter wird den Teilnehmer/die Teilnehmerin rechtzeitig vor Abgabe seiner Buchungserklärung über die wesentlichen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften selbst informieren oder, sofern diese nicht Staatsangehörige des Staates sind, in dem die Reise angeboten wird, ausdrücklich auf die Notwendigkeit der Einholung weiterer Informationen beim zuständigen Konsulat hinweisen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin ist für die Einhaltung aller folgenden, für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich: (Eine Auflistung der Vorschriften wird dem Teilnehmer/der Teilnehmerin mit dem Reiseangebot übermittelt). Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, einschließlich der Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen/ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch-, Nicht- oder nicht vollständige Information durch den Reiseveranstalter bedingt sind oder wenn der Reiseveranstalter es unterlassen hat, den Teilnehmer/die Teilnehmerin auf die Notwendigkeit zusätzlicher Informationen hinzuweisen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. 11.Ergänzende Vorschriften 11.1 Sofern abweichende Regelungen nicht getroffen sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften über den Reisevertrag (§§ 651 a ff. BGB) in der jeweils gültigen Fassung. 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 13. Gerichtsstand Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Reiseveranstalter und Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Reiseveranstalters als Gerichtsstand maßgebend. Stand: 2015 21 Reiseanmeldung Wir suchen Sie als ehrenamtliche Reisebegleiter Reiseziele/Tagesfahrten 1. Reisedatum 2. 3. Teilnehmer 1 Name, Vorname Sie sind … reisefreudig ein Organisationstalent zuverlässig und verantwortungsbewusst und lieben den Umgang mit Menschen Straße PLZ/Ort Telefon Geburtsdatum Teilnehmer 2 Die folgenden Aufgaben liegen Ihnen und machen Ihnen Spaß: Name, Vorname Straße PLZ/Ort Betreuung während der An- und Abreise Ansprechpartner für Fragen, Probleme, Wünsche etc. vor Ort Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten, Programm und Ausflügen Unterstützung im Krankheitsfall wie z. B. Begleitung zum Arzt Telefon Geburtsdatum Ich möchte gerne buchen: Einzelzimmer Doppelzimmer mit Frau/Herrn Dann melden Sie sich gerne für weitere Informationen bei uns: AWO-Kreisverband Siegen-Wittgenstein/Olpe - Geschäftsstelle Ihre Ansprechpartnerin: Monika Jung-Bieker Koblenzer Straße 136 57072 Siegen Tel.: 02 71 - 33 86 - 167 Fax: 02 71 - 33 86 - 245 E-Mail: [email protected] Ich wünsche: Gewünschter Einstiegsort: (bitte ankreuzen) Siegen Weidenau Geisweid Kreuztal Olpe Wilnsdorf Was wir wissen sollten: z. B. Mitnahme Rollator Wichtig: Ansprechpartner mit Telefonnummer zur Benachrichtigung in Notfällen Ort, Datum 22 Unterschrift 23