Antragsverfahren

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Antragsverfahren
Weitere Informationen finden Sie auf der
Internetseite der deutschen Vertretungen
in Kasachstan: www.kasachstan.diplo.de
Alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie kostenfrei bei den Visastellen oder über die
Internetseite der Auslandsvertretungen.
Falls Sie Fragen und / oder Anregungen haben, stehen wir Ihnen unter der Hotline in Astana + 7-7172- 791 280 (montags bis
donnerstags von 13.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 12.00 bis 13.30 Uhr) und der Hotline in Almaty +7-727-262 83 57
(montags bis donnerstags von 13.00 bis 16.45 Uhr) sowie über unsere Homepage www.kasachstan.diplo.de gerne zur
Verfügung!
Visumerteilung an Spätaussiedler
nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Die deutschen Vertretungen stellen auf der Grundlage von Aufnahme- und Einbeziehungsbescheiden
des Bundesverwaltungsamts in Köln UMP-Bescheinigungen (Sprawka) und Visa für Spätaussiedler
und deren Angehörige aus.
Antragsverfahren
Terminvergabe zur Antragstellung
Um einen Visumantrag zur Ausreise zu stellen, muss zunächst ein Termin vereinbart werden.
Genaue Informationen zur Terminvereinbarung finden Sie auf unserer Internetseite
www.kasachstan.diplo.de. Dort wählen Sie bitte die für Sie zuständige Auslandsvertretung (Botschaft
Astana oder Generalkonsulat Almaty) aus.
Bitte vergessen Sie nicht, auch für Mitreisende (auch Kinder!) einen Termin zu vereinbaren. Die
Vertretungen weisen darauf hin, dass gelegentlich längere Wartezeiten auf einen Termin entstehen
können. Es wird daher um rechtzeitige Vereinbarung gebeten.
Antragstellung
Die Visumbeantragung erfolgt durch persönliche Vorsprache der im Bescheid
Familienmitglieder.
Eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht zulässig.
Mitausreisende Kinder müssen ebenfalls persönlich in der Visastelle vorsprechen.
genannten
Zur Visabeantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

je Antragsteller ein vollständig in deutscher Sprache ausgefüllter und eigenhändig
unterschriebener Antrag
Hinweis: Die Formulare sind kostenlos am Eingang zur Konsularabteilung erhältlich.

2 aktuelle Passfotos, Größe 3,5 x 4,5 cm (1 in den Antrag eingeklebt, 1 lose)

Unterschriebener Reisepass sowie Kopie der Datenseite/n des Passes; der Pass muss noch
mindestens 3 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein und innerhalb der letzten
10 Jahre ausgestellt sein.

Original bzw. beglaubigte Kopie des Aufnahme-/Einbeziehungsbescheides und dessen
Kopie. Bitte beachten Sie, dass die beglaubigte Kopie aktuellen Datums sein muss.

aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate; mit Geburtsnamen und
früheren Ehenamen). Bei einer Vorstrafe: die entsprechenden gerichtlichen Urteile mit
Übersetzung ins Deutsche




Original und Kopie der Geburtsurkunde mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins
Deutsche
Original und Kopie der apostillierten Heiratsurkunde mit einer notariell beglaubigten
Übersetzung ins Deutsche
falls zutreffend: Original und Kopie der apostillierten Scheidungsurkunde, ggf. apostilliertes
Scheidungsurteil mit einer notariell beglaubigten Übersetzung ins Deutsche
falls zutreffend: Original und Kopie der apostillierten Sterbeurkunde des Ehegatten mit einer
notariell beglaubigten Übersetzung ins Deutsche
bei minderjährigen Kindern
o Originale und Kopien der Reisepässe bzw. Personalausweise beider Eltern
o Original und Kopie der apostillierten Heiratsurkunde der Eltern mit notariell beglaubigter
Übersetzung ins Deutsche
o ggf. Original und Kopie der apostillierten Vaterschaftsanerkennungsurkunde mit
Übersetzung ins Deutsche
o ggf. Original und Kopie der apostillierten Adoptionsurkunde bzw. des apostillierten
Adoptionsurteils mit der Übersetzung ins Deutsche
o bei Ausreise mit nur einem Elternteil: notariell beglaubigte Einverständniserklärung des
in Kasachstan verbleibenden Elternteils
o bei Kindern die das 14. Lebensjahr vollendet haben: aktuelles polizeiliches
Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

aktuelle Meldebescheinigung
Falls die Bezugsperson (§ 4 BVFG) bereits im Bundesgebiet wohnhaft ist:

aktuelle deutsche Meldebescheinigung der Bezugsperson (nicht älter als 1 Monat)

Bescheinigung nach § 15 BVFG bzgl. der Bezugsperson
Bitte beachten Sie, dass Ihr Visumantrag nicht bearbeitet werden kann, solange Ihre
Antragsunterlagen unvollständig sind! Die Vertretungen behalten sich die Nachforderung
weiterer Unterlagen vor.
Visumerteilung
Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums vorliegen, erhalten Sie von uns – wenn
erforderlich - eine UMP-Bescheinigung zur Vorlage bei den kasachischen Behörden zur Beantragung
der kasachischen Ausreisegenehmigung. Für die Ausstellung der UMP-Bescheinigung wird eine
Gebühr in Höhe von 25 Euro zum aktuellen Wechselkurs in KZT erhoben.
Sobald Sie die kasachische Ausreisegenehmigung erhalten haben, kann das Einreisevisum für das
Bundesgebiet erteilt werden. Hierfür müssen Sie Ihren Reisepass im Original, Ausreisegenehmigung
(Original und Kopie) und eine Reisekrankenversicherung gültig für alle Schengener Staaten, mit der
Mindestdeckung von 30.000,- € und der Gültigkeitsdauer von 1 Monat vorlegen.
Den Pass können Sie – ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung
in Astana: montags bis donnerstags zwischen 13.00 – 14.00 Uhr
in Almaty: montags bis freitags zwischen 8.30 – 11.30 Uhr
abgeben. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2-3 Arbeitstage.
Sollten
Sie
Fragen
zum
Spätaussiedlerverfahren
haben,
so
stehen
www.bundesverwaltungsamt.de Informationen sowie weitere Kontaktdaten zur Verfügung.
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