2. Infoschreiben - Veiling Rhein-Maas

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2. Infoschreiben - Veiling Rhein-Maas
Information zur Veiling Rhein-Maas
Kunden/Anlieferer
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Anlieferzeiten Selbstanlieferer und Transporteure
a
Anlieferung Selbstanlieferer
Tag
Anlieferzeiten
Anlieferzeiten
Normalzeiten
Saisonzeiten
Montag
14:00 – 21:00
14:00 – 22:00
Dienstag
14:00 – 21:00
14:00 – 22:00
Mittwoch
14:00 – 21:00
14:00 – 22:00
Donnerstag
14:00 – 21:00
14:00 – 22:00
Samstag
08:00 – 15:00
08:00 – 15:00
Sonntag
18:00 – 21:00
18:00 – 22:00
KW
KW
KW
KW KW
1-10
11-23
24-34
35-43
44-52
Normalzeiten
Saisonzeiten
Normalzeiten
Saisonzeiten
Normalzeiten
Freitag
Anlieferung Transporteure/Spediteure
Dag
Anlieferzeiten
Anlieferzeiten
Normalzeiten
Saisonzeiten
Montag
14:00 – 04:00
14:00 – 04:00
Dienstag
14:00 – 04:00
14:00 – 04:00
Mittwoch
14:00 – 04:00
14:00 – 04:00
Donnerstag
14:00 – 04:00
14:00 – 04:00
Samstag
08:00 – 15:00
08:00 – 15:00
Sonntag
18:00 – 04:00
18:00 – 04:00
Freitag
Zu späte Anlieferung
Produkte, die zu spät angeliefert werden, werden in einem separaten Versteigerungsblock am Ende der
Versteigerung versteigert.
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Anliefergebühren-Struktur Veiling Rhein-Maas
b
b2
Anliefertyp
Vollanlieferer/Lid
1. Vertragsanlieferer/Contractzender
2. Vertragsanlieferer/Contractzender
3. Vertragsanlieferer/Contractzender
Gebühr (vom Netto-Warenwert)
2,3 %
5,3 %
6,8 %
8,8 %
Bezeichnung
Blumenwagen/Stapelwagen
CC Einzel- und Großpartie
CC Musterpartie
Gebühr
5,95 €
3,40 €
2,20 €
Partiegebühr Schnitt
Partiegebühr Topf
2,95 €
5,00 €
Übersicht Partieformen Veiling Rhein-Maas
Übersicht Partieformen Veiling Rhein-Maas
Erläuterung
Präsentation Uhr
Verkaufsart
Qualitäten
Noch nicht möglich
Noch nicht möglich
Noch nicht möglich
Alle Stapelwagen
Teilkauf möglich
A1, A2, B1
Stapelwagen
Teilkauf möglich
A1, A2, B1
1 Partie auf 7 bis 99 CC
Nur Muster-CC, nachfolgende CC
dieser Partie nicht vor die Uhr
Mindestabnahme 1 CC
Nur als A1 zugelassen
(A2/B1 wird Großpartie)
1 Partie auf 3 bis 6 CC (bei A2
und B1 bis max 99 CC)
Alle CC
Mindestabnahme 1 CC
A1, A2, B1
CC
Teilkauf möglich bei A1, mind.
1 CC Pflicht bei A2 / B1
A1, A2, B1
Versteigerungsreihenfolge
Schnittblumen: Stapelwagen
Musterpartie (MV)
Großpartie (GP)
Einzelpartie (EP)
Noch nicht möglich
1 Partie auf 2 bis 99
Stapelwagen
1 Stapelwagen mit 1 oder mehr
Partien
Topfpflanzen: CC-Container
Musterpartie (MV)
Großpartie (GP)
Einzelpartie (EP)
1 CC mit 1 Partie
Erst A1/A2 Qualitäten,
dann B1. Innerhalb
Versteigerungsgruppe
GP&EP durcheinander.
Erst A1, dann A2,
zum Schluss B1.
Innerhalb einer
Versteigerungsgruppe:
MP / GP / EP
Anmerkungen:
1) Topfpflanzen: Großpartie (GP) bedeutet minimal 3 CC. Anlieferung von 2 CC als Großpartie nicht möglich, ergeben zwei Einzelpartien von jeweils 1 CC.
2) Schnittblumen: Teilkauf Möglichkeit besteht; eine Einheit (Eimer/Karton) ist die kleinste Abnahmemenge.
3) Topfpflanzen: Teilkauf nur bei Einzelpartien, Mindestabnahmemenge ist eine Lage.
4) Nur 1 Partie je CC möglich.
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Einsatz Stapelwagen und CC
Schnittblumen auf Stapelwagen, Pflanzen auf CC
Bei Veiling Rhein-Maas werden an der Versteigerung Stapelwagen und CC verwendet. Schnittblumen
werden immer auf Stapelwagen angeliefert. Pflanzen werden immer auf CC angeliefert. Pflanzen dürfen
nicht auf Stapelwagen und Schnittblumen nicht auf CC angeliefert werden.
Stapelwagentypen
Veiling Rhein-Maas wird FloraHolland-Stapelwagen verwenden. Innerhalb der FloraHolland werden zwei
verschiedene Stapelwagen- und Schlossplattentypen verwendet:
• Aalsmeer-Stapelwagen (werden in Aalsmeer verwendet, zu erkennen am roten Bügel obenauf und der niedrigen Kupplung)
• frühere FloraHolland-Stapelwagen (verwendet bei den übrigen FloraHolland- Niederlassungen)
Ab 28. August 2010 wird die Veiling Rhein Maas nur die früheren FloraHolland-Stapelwagen und
Schlossplatten verwenden. Zur Anlieferung bei Veiling Rhein-Maas dürfen also keine Aalsmeer-Stapelwagen
und –Schlossplatten verwendet werden.
Projekt einheitliche Stapelwagen
Zur Zeit läuft innerhalb der FloraHolland ein Projekt, bei dem beide Stapelwagentypen angepasst und
zu einem einzigen Stapelwagenpool zusammengefügt werden. Dieses Projekt – ‚Uniforme Stapelwagen’
genannt – läuft bis Ende 2012. Im Rahmen dieses Projekts werden alle Stapelwagen technisch angepasst,
so dass sie bei allen Niederlassungen eingesetzt werden können. Da diese Anpassung der Stapelwagen
über mehrere Jahre verteilt ist, werden bei der Veiling Rhein-Maas sowohl angepasste als auch noch nicht
angepasste Stapelwagen eingesetzt.
Verwendung der 5 zusätzlichen Lagenbrettlöcher
Der angepasste frühere FloraHolland-Stapelwagen hat – im Vergleich zu den nicht angepassten Stapelwagen
- fünf extra Lagenbrettlöcher. Diese fünf zusätzlichen Löcher dürfen zu Beginn des Einsatzes der Stapelwagen
(zum 30. August) zur Anlieferung an die Uhr von Landgard Herongen/Veiling Rhein-Maas noch nicht gleich
verwendet werden. Die Arbeitsverfahren der Veiling Rhein Maas werden erst im Laufe der nächsten Monate
entsprechend angepasst. Diese Anpassungen sind im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes durchzuführen.
Nach vollständiger Durchführung aller Anpassungen wird die Verwendung der fünf extra Lagenbrettlöcher
erlaubt sein. Weitere Information zur Verwendung der fünf Lagenbrettlöcher lassen wir Ihnen im Herbst
dieses Jahres zukommen.
Sicheres Kuppeln der Stapelwagen
Die bei der Veiling Rhein-Maas eingesetzten Stapelwagen müssen hoch angekuppelt werden. AalsmeerStapelwagen werden mit Hilfe des niedrigen Dreiecks niedrig gekuppelt. Der angepasste frühere
FloraHolland-Stapelwagen hat sowohl ein hohes als auch ein niedriges Dreieck. Bis Ende 2012 darf nur
das hohe Dreieck verwendet werden. Das niedrige Dreieck ist gesperrt. Um den sicheren Einsatz zu
gewährleisten, müssen die bei der Veiling Rhein-Maas verwendeten Stapelwagen hoch gekuppelt werden;
niedriges Kuppeln könnte zu Gefahren führen.
4 Schichten mit Produkten und losen Lagenbrettern
Die bei der Veiling Rhein-Maas verwendeten Stapelwagen sind mit 3 Lagenbrettern ausgestattet. Mit diesen
– und dem Boden - können also auf jedem Stapelwagen 4 Lagen Produkte angeliefert werden. Möchten
Sie mehr als 4 Lagen anliefern, können Sie lose Lagenbretter benutzen. Diese losen Lagenbretter sind am
Verpackungsdepot (Halle K) erhältlich und werden im Pfandsystem ausgegeben.
Verwendung loser Lagenbretter ab 4. Oktober
Im Zeitraum vom 30. August bis einschl. 1. Oktober, dürfen bei der Landgard Herongen noch keine losen
Lagenbretter verwendet werden, da die diesbezüglich unterstützenden EDV-Systeme noch nicht darauf
eingestellt sind. Zum 4. Oktober wird die Veiling Rhein-Maas neue EDV-Systeme in Betrieb nehmen und
wird somit auch die Verwendung loser Lagenbretter ermöglichen. Bis einschl. Freitag, den 1. Oktober,
können pro Stapelwagen also höchstens 4 Lagen Produkte angeliefert werden.
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Beladungsweise Stapelwagen bei mehr als 1 Partie auf einem Stapelwagen
Die Beladungsweise eines Stapelwagens mit mehr als einer Partie unterscheidet sich von den gegenwärtigen
Landgard Blumenwagen. Die Beladungsweise ist nachstehender Abbildung zu entnehmen. Man sieht, dass
die erste Partie immer rechts unten beginnt. Die letzte Partie endet dann links oben.
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4
4
4
3
3
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Partienummerierung Stapelwagen bei mehr als 1 Partie auf einem Stapelwagen
Für Schnittblumen besteht die Möglichkeit, auf einem Wagen gleich mehrere Partien anzuliefern. Wird diese
Möglichkeit genutzt, ist es wichtig, dass der Beginn der nächsten Partie genau angezeigt wird. Zu diesem
Zweck gibt es die sogenannten „Partiekärtchen“. An die Reihe, in der die zweite Partie (die dritte Partie, die
vierte Partie usw.) beginnt, stecken Sie in das Profil des Lagenbretts das entsprechende Partiekärtchen.
In einer Reihe darf jeweils nur eine Partie angeliefert werden. Das heißt, dass niemals zwei verschiedene
Partien hintereinander stehen können. Die Partiekärtchen sind beim Körmeister erhältlich.
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Rückgabe von „alten“ Landgard Blumenwagen mit Schloss
Rückgabe „alte“ Landgard Blumenwagen mit Schloss
Mit dem Übergang auf den FloraHolland Stapelwagen ist die Anlieferung zur Versteigerung mit alten
Landgard Blumenwagen nicht mehr erlaubt. Bitten geben Sie nicht mehr benötigte Landgard Blumenwagen
mit Schloss zurück.
ACHTUNG
Letzte Versteigerung mit Landgard Blumenwagen
Freitag, 27.08.2010
Erste Anlieferung mit FloraHolland Stapelwagen
Samstag + Sonntag, 28. + 29.08.2010
Erste Versteigerung mit FloraHolland Stapelwagen
Montag, 30.08.2010
Erste Ausgabe von FloraHolland Stapelwagen
Samstag, 21.08.2010
Ihre „alten“ Blumenwagen mit Schloss müssen Sie zurückgeben und diese entspr. ausbuchen lassen. Dazu
bringen Sie Ihre Blumenwagen mit Schloss wie gewohnt nach Herongen, sprechen die Mitarbeiter der
Anlieferung bzw. das Hallenpersonal an und lassen diese an den dort bekannten Stellen (auch Hallenbüro
Halle E), zurückbuchen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre „alten“ Landgard Blumenwagen mit Schloss nur während der
Ihnen bekannten Zeiten, in den Ihnen hierfür bekannten Bereichen (Hallenbüro Halle E, Kundenstrassen
usw.) zurückgegeben werden können.
Sie können keine „alten“ Landgard Blumenwagen mit Schloss in anderen Abteilungen abgeben!
Die Mietberechnung für Landgard Blumenwagen mit Schloss läuft bis zur Rückgabe weiter.
Sollten ab dem 01.01.2011 noch Landgard Blumenwagen mit Schloss nicht zurückgegeben worden sein,
so werden diese „offenen“ Landgard Blumenwagen als verloren angesehen und werden Ihnen zum entspr.
Abkauftarif in Rechnung gestellt.
Ausgabe „neue“ FloraHolland Schlossplatten
Zukünftig wird die Ausgabe und Rücknahme von Schlossplatten für FloraHolland Stapelwagen durch die
Mitarbeiter der Abteilung „logistische Mittel“ (ehemaliges Verpackungsbüro Halle K) vorgenommen.
Hierzu müssen Sie die Halle K (Verpackungs-Depot) aufsuchen.
Um Schlossplatten mieten zu können, benötigen Sie ab dem 21. August Ihre neue Veiling Rhein-Maas
Kunden-/Anlieferernummer (diese finden Sie im 1. Infoschreiben, welches Sie im Juli 2010 erhalten haben).
Weiter ist es notwendig, dass Sie immer einen Identitätsnachweis (Kundenkarte, Personalausweis usw.)
mit sich führen, damit Sie sich identifizieren können. In der Anfangsphase können Sie dann zu folgenden
Tagen/Zeiten Schlossplatten erhalten und zurückgeben.
Nach der Übergangsphase sind dann zukünftig die regulären Ausgabe-/Rückgabezeiten einzuhalten:
Für die Übergangsphase (vom 21.08.2010 – einschl. 05.09.2010) gilt:
Montag – Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
06:00 Uhr – 21:00 Uhr
06:00 Uhr – 14:00 Uhr
11:00 Uhr – 15:00 Uhr
17:00 Uhr – 19:00 Uhr
Nach der Übergangsphase sind dann zukünftig die regulären Ausgabe-/Rückgabezeiten einzuhalten
(ab dem 06.09.2010):
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Montag – Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
06:00 Uhr – 17:00 Uhr
06:00 Uhr – 14:00 Uhr
keine Ausgabe
keine Ausgabe
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Ausnahmeregelung für Schlossplattenbedarf außerhalb der regulären Ausgabezeiten (=Vorbestellung)
Um Ihnen in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu geben auch außerhalb der regulären Ausgabezeiten (nach
17:00 Uhr) Schlossplatten zu empfangen, haben Sie die Möglichkeit diese „Vorzubestellen“.
Dazu senden Sie bitte Montag – Donnerstag bis 17:00 Uhr und Freitags bis 13:00 Uhr an
+49 (0) 2839 / 59 – 1445 ein Fax mit folgenden Angaben:
• Anlieferer- oder Käufernummer
• Art der Schlossplatte (Saldoschlossplatte oder Schlossplatte auf Name)
• Menge der Schlossplatten
• Angabe des gewünschten Mietzeitraum (Tag, Woche, Quartal, Monat, Jahr)
• Angabe des Abholorts
Montag - Donnerstag = Abteilung log. Mittel oder Warenannahme
Freitag = nur bis 14:00 Uhr in der Abteilung log. Mittel
Samstag = Abteilung log. Mittel oder Warenannahme
Sonntag = nur Warenannahme
• Angabe des Abhol-Datums
Diese Schlossplatten werden dann am entspr. Abholort, mit dem durch Sie zu unterzeichnenden
Schlossplattenbeleg, hinterlegt. Bei der Abholung müssen Sie sich ausweisen können.
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Einheitliche Überprüfungsmöglichkeit für gesamte FloraHolland
und Veiling Rhein-Maas
Seit einiger Zeit wurden sowohl von der Veiling Rhein-Maas als auch der FloraHolland diverse Maßnahmen
ergriffen, die einen Mangel an Stapelwagen verhindern sollen. Beispiele dafür wären die regelmäßigen
Kontrollen des richtigen Einsatzes der Stapelwagen und Schlossplatten bei Lieferanten und Abnehmern,
die Besuche bei (Großhandels-) Märkten im In- und Ausland, regelmäßige Besuche bei Schrotthändlern
und Überprüfung von Tipps. Ziel dieser Kontrollen ist, Missbrauch, Miethinterziehung und Diebstahl
vorzubeugen. Da jetzt auch die Veiling Rhein-Maas die Stapelwagen der FloraHolland verwenden wird,
werden die Kontrollen inventarisiert. Das könnte bedeuten, dass auch Sie kontrolliert werden. Sollten Sie
gegen die Regeln verstoßen, werden Sie außerdem mit der für derartige Fälle zutreffenden einheitlichen
Sanktionspolitik konfrontiert. In diesem Schreiben möchten wir Ihnen erläutern, was Sie bei einer Kontrolle
Ihres Betriebs, Ihres Personals oder Ihrer Fahrzeuge erwartet:
Verstöße:
Sie begehen einen Verstoß, wenn Sie an folgenden Stellen einen Stapelwagen benutzen, an dem keine
Schlossplatte oder eine Schlossplatte nicht ordentlich befestigt ist oder aber wenn Sie keine Ermächtigung
zur Verwendung einer anderen als Ihrer eigenen Schlossplatte vorlegen können:
1. In den Versteigerungsgebäuden: In Fahrzeugen;
2. Außerhalb der Versteigerungsgebäude: Überall.
Ferner gilt:
➩ Die Person/das Unternehmen, die/das den Stapelwagen benutzt, wird an erster Stelle dafür zur Verantwortung gezogen.
➩ Selbstverständlich gilt auch, dass Schlossplatten des Typs Aalsmeer nicht auf Stapelwagen des Typs FloraHolland – und umgekehrt – verwendet werden dürfen.
Kontrollen
Bei allen Niederlassungen der FloraHolland und bei der Veiling Rhein-Maas werden Mitarbeiter der Veiling
– Mitarbeiter der Logistik und des Betriebsschutzes - Kontrollen durchführen. Die Kontrollen finden u.a. in
Boxen der Kunden, aber auch in Fahrzeugen statt. Zu bestimmten Zeitpunkten werden die kontrollierenden
Mitarbeiter an ankommenden und abfahrenden Fahrzeugen Stichproben durchführen und Sie bitten, die
Ladeklappe oder Tür Ihres Fahrzeugs zu öffnen. Eventuell könnte sogar verlangt werden, dass Sie Ihr
Fahrzeug vollständig ausladen.
Ferner wird zu Kontrollen ein mobiles Kontrollteam eingesetzt. Diese Kontrollen finden meistens vor Ort
statt, also eventuell in Ihrem Geschäft, Lager oder Halle, der Gärtnerei, dem Markt usw. Die Kontrollen
können an allen 7 Wochentagen und zu jeder Tages- und Nachtzeit stattfinden. Es ist Ihre Pflicht, an diesen
Kontrollen mitzuarbeiten.
Vereinheitlichen
Da zahlreiche unserer Geschäftspartner bei verschiedenen Niederlassungen einkaufen, haben FloraHolland
und Veiling Rhein-Maas entschieden, eine einheitliche Überprüfungsmöglichkeit einzuführen. Für die
Niederlassungen der FloraHolland ist diese Überprüfungsmethode bereits in Kraft. Zum 21. August 2010
wird sie dann auch für Geschäftspartner der Veiling Rhein-Maas, die nicht bei der FloraHolland angemeldet
sind, in Kraft treten. Bei der einheitlichen Überprüfungsmethode zählt also nicht, wo Sie einen Verstoß
begangen haben; alle Verstöße werden nämlich zusammengezählt. Alle Verstöße werden in einer zentralen
Datenbank erfasst und nach einem Punkteplan abgewickelt.
Punkteplan bei Verstößen
Bei Feststellung eines Verstoßes wird folgendes Verfahren eingeleitet:
Bei Feststellung eines Verstoßes durch einen Mitarbeiter der FloraHolland/Veiling Rhein-Maas, wird dieser
immer einen Beleg ausstellen. Sie bekommen eine Kopie dieses Belegs. Die Daten dieses Belegs werden in
einer zentralen Datenbank verarbeitet. Anschließend werden Sie mit einem offiziellen Schreiben nochmals
auf den begangenen Verstoß hingewiesen:
1. Verstoß: Sie werden schriftlich informiert.
2. Verstoß: Sie werden schriftlich verwarnt.
3. Verstoß: FloraHolland/Veiling Rhein-Maas wird Sie ansprechen. Sie können darlegen, welche Maßnahmen Sie zur Vermeidung einer Wiederholung ergreifen werden.
4. Verstoß: Sie werden mit einer Strafe belegt.
5. Und jeder weitere Verstoß: Werden einzeln beurteilt.
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Strafen werden 4 Wochen nach einem Schreiben der FloraHolland/Veiling Rhein-Maas in Rechnung gestellt.
Ein Verstoß bleibt ein Jahr lang registriert. Wird während dieses Zeitraums von Ihnen ein erneuter Verstoß
begangen und festgestellt, wird dieser Verstoß hinzugezählt. Dann tritt der nächste Punkt des Punkteplans
in Kraft.
Sanktionen/Strafen
Die Strafen sind unterschiedlich: Von 150,00 € pro Stapelwagen für eine nicht ordnungsgemäß befestigte
Schlossplatte, bis 300,00 € für einen Stapelwagen ohne Schlossplatte. Wird eine nicht Ihnen zugeschriebene
Schlossplatte verwendet und können Sie dafür keine entsprechende Ermächtigung vorlegen, gilt ebenfalls
eine Strafe in Höhe von 300,00 €. Bei schweren Verstößen kann die FloraHolland/Veiling Rhein-Maas von
diesen Beträgen abweichen und umfassendere Sanktionen verhängen. Beispiele davon wären höhere
Verwaltungsabgaben, Verbot des Mietens von Schlossplatten und/oder des Benutzens von Stapelwagen. Zu
den Möglichkeiten zählt auch das Zutrittsverbot zu den Geländen der FloraHolland/Veiling Rhein-Maas. Die
Sanktionspolitik ist Teil der Allgemeinen Bedingungen Stapelwagen der FloraHolland.
Mietausfall
Sollten Sie Stapelwagen ohne Schlossplatten in Ihrem Besitz haben, wird Ihnen die FloraHolland/ Veiling
Rhein-Maas über den Zeitraum, in dem Sie diesen Stapelwagen in Ihrem Besitz hatten, immer die ausstehende
Miete in Rechnung stellen.
Einführung
Um allen neuen Benutzern der FloraHolland Schlossplatten bei der Veiling Rhein Maas Gelegenheit zu
bieten, sich daran zu gewöhnen, werden in den ersten beiden Monaten zwar Belege ausgestellt und auch
die diesbezüglichen Schreiben versandt, die eigentlichen Sanktionen aber erst ab 1. November 2010 in
Kraft treten. Bei schweren Verstößen wird die Sanktionspolitik der FloraHolland allerdings sofort Anwendung
finden. Für Schlossplattenbenutzer, die bereits bei der FloraHolland angemeldet sind, wird sich nichts ändern.
Verstöße betreffend den falschen Einsatz der alten Landgard Blumenwagen, werden in den FloraHolland
Datenbeständen verarbeitet und bei den Sanktionen für eventuelle Verstöße bei der Veiling Rhein-Maas
mitzählen.
Fragen?
Mit eventuellen Fragen zur einheitlichen Überprüfungsmethode wenden Sie sich bitte an Jaap van ’t Hof,
Mitarbeiter der Abteilung Concern Logistik FloraHolland, T +31 (0)174-63 41 58 oder Mark Ledwig, Abteilung
Logistische Mittel Herongen, T +49 (0)2839-59 12 42.
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Inventur Stapelwagen – Schlossplatten
Sechs Mal jährlich Zählungen
Nachdem bei der Veiling Rhein-Maas die Stapelwagen der FloraHolland verwendet werden, werden sechs
Mal jährlich Zählungen, wie auch bei den FloraHolland-Niederlassungen durchgeführt. Zu diesen werden
alle, auf dem Gelände der Veiling Rhein-Maas tatsächlich anwesenden Stapelwagen gezählt.
Mit diesen Zählungen soll sichergestellt werden, dass die FloraHolland tatsächlich die benötigte Anzahl
Stapelwagen besitzt, so dass in jeder Situation genügend Stapelwagen zur Verfügung gestellt werden
können. Bei einem plötzlich hohen Bedarf an Stapelwagen können außerdem schnell Maßnahmen ergriffen
werden, die eine Übersicht über diesen hohen Bedarf und dessen Hintergründe verschaffen.
Was bedeuten diese Zählungen für Sie?
Verfügen Sie auf dem Versteigerungsgelände Herongen über eine Box, werden Sie gebeten, am Tag der
Zählung Ihren Raum zu öffnen und die darin befindlichen Stapelwagen von Mitarbeitern der Veiling RheinMaas zählen zu lassen. Haben Sie von der FloraHolland oder Veiling Rhein-Maas Schlossplatten gemietet,
wird man Sie anrufen und fragen, wie viele lose Schlossplatten Sie am Ende des Tages (nach Schließung
des Schlossplattenbüros) im Besitz haben. Die Gesamtzahl der losen Schlossplatten ist für das Ergebnis
der Stapelwageninventur von größter Bedeutung. An diesen Schlossplatten befinden sich schließlich keine
Stapelwagen. Würden diese jedoch mitgezählt, würden sie das Ergebnis verfälschen.
Die Zählungen werden immer an jährlich vorab festgelegten Freitagen durchgeführt. Sollte das Ergebnis über
oder unter einer bestimmten Marge liegen, könnte die FloraHolland/Veiling Rhein-Maas eine erneute Zählung
beschließen. FloraHolland und Veiling Rhein-Maas bitten Sie, an diesen Inventuren ernsthaft mitzuwirken, so
dass die Kosten möglichst niedrig gehalten werden können.
Haben Sie zu den Stapelwageninventuren der Veiling Rhein Maas weitere Fragen, wenden Sie sich damit
bitte an Mark Ledwig, T +49 (0)2839 59 1442.
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Umstellung von Landgard Mehrwegverpackung auf FloraHolland
Mehrwegverpackung
Allgemein
Mit dem Start von Veiling Rhein-Maas wird, durch die Teilnahme am Verpackungspool von FloraHolland, die
Verpackung vereinheitlicht. Dazu werden die aktuellen Landgard „Eimer“ aus dem Umlauf genommen und
durch FloraHolland „Eimer“ ersetzt.
ACHTUNG
Letzte Versteigerung mit Landgard „Eimern“ (grün/braun):
Freitag, 01.10.2010
Erste Versteigerung mit FloraHolland „Eimern“ (creme):
Montag, 04.10.2010
Erste Ausgabe in Herongen von FloraHolland „Eimern“ (creme):
Montag, 13.09.2010
Letzte Rücknahme von Landgard „Eimern“ (grün/braun):
Freitag, 31.12.2010
Mit der Ausgabe von FloraHolland „Eimern“ (creme) wird ab Montag, 13.09.2010 begonnen.
Sollten Sie in der Zeit bis 01.10.2010 anliefern, erhalten Sie für diese Zeit noch die Landgard „Eimer“ (grün/
braun). Nach dem 04.10.2010 erhalten Sie nur noch FloraHolland “Eimer” (creme).
Nachfolgend möchten wir Sie über die Änderungen im Zusammenhang mit der Umstellung von Landgard
„Eimern“ (grün/braun) auf FloraHolland „Eimer“ (creme) informieren:
Welche Mehrwegverpackungen sind betroffen?
Sämtliche aktuellen bei Landgard gebräuchlichen Mehrwegverpackungen (sämtliche Eimertypen und
Leihkartons) sind hiervon betroffen.
Das sind im Einzelnen:
VP-Code 001
kleine runde Eimer (grün/braun)
VP-Code 002 mittlere runde Eimer (grün/braun)
VP-Code 004
niedrige Tulpencontainer (grün)
VP-Code 005
hohe Tulpencontainer (grün)
VP-Code 006
kleiner Standcontainer (grün)
VP-Code 007
kleiner Aufsatz (grün)
VP-Code 010 großer Standcontainer (grün/braun)
VP-Code 011
großer Aufsatz (grün/braun)
VP-Code 014 Leihkarton
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Systemen?
Der entscheidende Unterschied zwischen den Systemen liegt vor allem in der unterschiedlichen Höhe/
Tarife der Pfandgelder und Benutzungsgebühren. Mit Einführung der FloraHolland „Eimer“ werden auch
die aktuellen Tarife der FloraHolland hierzu übernommen. Ab dem 04.10.2010 gelten die VP-Codes der
FloraHolland, welche bei Veiling Rhein-Maas identisch sein werden.
Wie ist der genaue Ablauf der Rückgabe von Landgard-„Eimern“ geregelt?
Generell gilt, dass nur Pfandgelderstattung für Rückgaben erfolgen, sofern vom Kunden (= Anlieferer +
Käufer) auch Nachweislich (lt. Bestandsführung Landgard) für diese Mengen Pfandgeld eingezahlt wurde;
diese Vorgehensweise regeln die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden von Landgard
(sehen Sie hierzu §7 Verpackung, Blumenwagen).
Wo erfolgt die Rückgabe der Landgard „Eimer“?
Anlieferer müssen ihre Landgard „Eimer“ stets am Verpackungsbüro (Halle K) zurückgeben.
Kunden können im normalen Ablauf ihre Landgard „Eimer“ noch bis zum 30.09.2010 in den entsprechenden
Kundenstraßen (G, H, E) zurückgeben.
Ab dem 04.10.2010 ist auch für die Kunden eine Rückgabe von Landgard „Eimern“ nur noch am
Verpackungsbüro (Halle K) möglich.
Somit werden ab dem 04.10.2010 nur noch FloraHolland „Eimer“ in den Kundenstrassen zurück genommen
(Landgard „Eimer“ werden hier dann nicht mehr angenommen!!).
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Wie erfolgt die Rückgabe der Landgard “Eimer”?
Landgard „Eimer“ sind nach den bekannten Rücknahmebedingungen der Landgard zurück zu geben, das
sind im Wesentlichen:
- Rückgabe bitte nach Farbe sortiert (grün bzw. braun für sich)
- Rückgabe bitte nach Größe sortiert (Code 010 für sich, Code 011 für sich)
- Rückgabe bitte immer kopfgestapelt (Öffnung nach unten)
- Bei allen Stapelwagen vor Beladung die Bleche/Böden nach unten lassen!
Was geschieht, wenn mehr oder weniger Landgard „Eimer“ zurückgegeben werden, als Pfandgeld
nachweislich eingezahlt wurde?
Mehrrückgaben werden zwar angenommen, jedoch zur Auszahlung „eingefroren“; hier erfolgt dann lediglich
die Ausstellung eines ordentlichen Handbelegs über die „eingefrorenen“ Mengen (= nicht ausgezahlte
Menge an Landgard „Eimern“) = keine Auszahlungen von Mehrrückgaben!
Werden insgesamt mehr Leihverpackungen (gesamt in € dargestellt) zurückgegeben, als ausgegeben
wurden, erhält der Kunde nur eine Quote bis zur Höhe des eingezahlten Bestandes (= Rückstellungswert
Gesamt)
Werden insgesamt weniger Leihverpackungen (gesamt in € dargestellt) zurückgegeben, als ausgegeben
wurden, erhält der Kunde die volle Höhe der „überhängigen/eingefrorenen“ Rückgaben ausgezahlt.
Generell gilt jedoch, dass Unstimmigkeiten (zuviel zurück, zu wenig zurück, usw.) direkt mit den Mitarbeitern
des Verpackungsbüros (Halle K), Herrn Ledwig bzw. Herrn Westphal, unmittelbar bei der Rückgabe mit
dem Kunden geklärt werden!
Bis wann können noch Landgard „Eimer“ gegen Pfandgelderstattung zurückgegeben werden?
Gegen Pfandgelderstattung können Landgard „Eimer“ noch bis zum 31.12.2010 zurückgegeben werden.
Ab dem 01.01.2011 werden keine Pfandgelder mehr erstattet.
Wo kann ich allgemeine Informationen zu den FloraHolland „Eimern“ finden?
Ausführliche Informationen (z.B. VP-Code, VP-Preise, Maße von Verpackungen usw.) hierzu finden sie auf
der Webseite von FloraHolland unter dem Link „Fustcatalogus“.
Gehen Sie hierzu wie folgt vor:
1)
gehen Sie auf: www.floraholland.com
2)
klicken Sie links auf den Link: Aanvoeren
3)
klicken Sie links auf den Link: Logistiek
4)
klicken Sie links auf den Link: Fust
Was geschieht, wenn man vor dem 04.10.10 bereits FloraHolland „Eimer“ bzw. nach dem 04.10.10 noch
Landgard „Eimer“ anliefert?
Unsere Abläufe und System lassen diese beiden Möglichkeiten nicht zu.
Der entsprechende Anlieferer muss in diesen Fällen immer seine Ware umpacken oder diese wieder mit in
den Betrieb nehmen und dort umpacken.
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! !
Anlieferung von FloraHolland „Eimern“ vor dem 04.10.10 =
UMPACKEN; Anlieferung nicht möglich; wird abgewiesen!!
! !
! !
Anlieferung von Landgard „Eimern“ nach dem 04.10.10 =
UMPACKEN; Anlieferung nicht möglich; wird abgewiesen!!
! !
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Umstellung vom Landgard Einwegverpackungssystem (Kartonagen) auf
FloraHolland Einwegverpackungssystem
Allgemein
Mit dem Start von Veiling Rhein-Maas wird das aktuelle Landgard „Einwegverpackungssystem“ (Kartonagen)
eingestellt und auf das FloraHolland „Einwegverpackungssystem“ (Kartonagen) gewechselt.
Dies bedeutet aber auch, dass ab dem 04.10.2010, neben Landgard/Veiling Rhein-Maas Einwegkartonagen
auch FloraHolland Einwegkartonagen zur Anlieferung verwendet werden können. Mögliche Einschränkungen
hierzu kann es geben, wenn dies durch die Geschäftsführung von Veiling Rhein-Maas gewünscht bzw.
veranlasst wird.
ACHTUNG
Letzte Versteigerung nach Landgard „Einwegkartonagenverrechnungssystem“:
Freitag, 01.10.2010
Erste Versteigerung nach FloraHolland „Einwegkartonagenverrechnungssystem“:
Montag, 04.10.2010
Nachfolgend möchten wir Sie über die Änderungen im Zusammenhang mit der Umstellung vom bisherigen
Landgard „Einwegkartonagensystem“ auf das FloraHolland „Einwegkartonagensystem“ informieren.
Welche Einwegkartonagen sind betroffen?
Sämtliche aktuellen von Landgard gebräuchlichen Einwegkartonagen (sämtliche Kartontypen) sind hiervon
betroffen, da sie künftig anders abzurechnen sind.
Alle Kartonagentypen und deren Aufdrucke, wie Sie derzeit bei Landgard im Einsatz sind, wird es zukünftig
weiter geben (lediglich das Landgard Logo wird durch das Veiling Rhein-Maas Logo ersetzt).
Ziel ist es aber, sich langfristig auch beim Layout und den Größen immer mehr dem Standard der FloraHolland
anzunähern.
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Systemen?
Der entscheidende Unterschied zwischen den Systemen liegt neben den unterschiedlichen Verkaufs- und
Vergütungspreisen, vor allem in der unterschiedlichen Abrechnungsweise mit den Anlieferern bzw. Kunden.
Sollte im Einzelfall eine Vergleichsübersicht hierzu benötigt werden, erhalten Sie diese auf Anfrage am
Verpackungsbüro in der Halle K, unter Telefon: +49 (0)2839-59 1443.
Das Landgard Einwegkartonagensystem sah vor, dass der Anlieferer seine Einwegkartonagen „kostenlos“ von
Landgard rein zur Anlieferung zur Verfügung gestellt bekommen hat; er war stets zu einer ordnungsgemäßen
Bestandsangabe verpflichtet und wurde kontrolliert. Bei der Anlieferung erhielt der Anlieferer dann natürlich
auch keine Vergütung.
Das Einwegkartonagensystem von FloraHolland sieht vor, dass der Anlieferer bei Abholung der Kartonagen
(auch „Direktlieferung am Betrieb“) diese in Rechnung gestellt bekommt. Bei der Anlieferung erhält der
Anlieferer dann aber auch die entsprechende Vergütung.
Wichtig ist, dass mit Beginn von Veiling Rhein-Maas ab dem 04. Oktober 2010 neben der Übernahme des
Einwegkartonagensystem von FloraHolland auch alle Verkaufs- und Vergütungspreise von FloraHolland
übernommen werden und Gültigkeit haben.
Werden bei Veiling Rhein-Maas anderweitige Kartonagen (z.B. der breite Amarylliskarton) geführt, gelten
hier natürlich die eigenen Preise von Veiling Rhein-Maas.
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Wie ist der genaue Ablauf zur Umstellung der Abrechnungsweise geregelt?
- Sämtliche bei den Anlieferern im Bestand befindlichen Kartonagen können uneingeschränkt „aufgebraucht“ werden.
- Sämtliche bei Landgard auf Lager befindlichen Kartonagen werden uneingeschränkt „aufgebraucht“.
- Neubestellungen werden zeitnah auf das Logo von Veiling Rhein-Maas umgestellt.
- Sämtliche bei den Anlieferern im Bestand befindlichen Kartonagenmengen zum 01.10.2010
(= Sollbestand von Landgard lt. EDV) werden dann somit ab dem 04.10.2010 zu den entspr.
FloraHolland Verkaufspreisen den Anlieferern in Rechnung gestellt.
- Für Anlieferungen/Verkäufe ab dem 04.10.2010 werden dann den Anlieferern die Vergütungspreise der FloraHolland für Kartonagen gewährt.
- Für Kartonagen die KG laufen (kein Gebot/durch die Uhr) werden keine Vergütungspreise gewährt.
- Ab dem 04.10.2010 gelten die VP-Codes der FloraHolland (ab VP-Code 201), welche bei Veiling Rhein-Maas identisch sein werden. Sie finden diese auf der Webseite der FloraHolland unter www.floraholland.com
Welche Einwegkartonagen (FloraHolland und/oder Landgard/Veiling Rhein-Maas) können zur
Anlieferung verwendet werden?
Bei Veiling Rhein-Maas können neben den weiter bestehenden Veiling Rhein-Maas/Landgard Kartonagen
auch die FloraHolland Kartonagen angeliefert werden.
Veiling Rhein-Maas behält sich jedoch das Recht vor, in bestimmten Fällen, nach Rücksprache mit den
betroffenen Anlieferern, die zu verwendenden Kartonagen vorzugeben.
Einwegverpackung Topfpflanzen
Die Gebührentabelle für Einwegverpackungen für Topfpflanzen ist ebenso im Verpackungsbüro in Halle K
erhältlich: T +49 (0)2839-59 14 43.
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Qualitätsabteilung Veiling Rhein-Maas und Zuverlässigkeit (BI)
Kontrolle und Begleitung der Lieferanten in Bezug auf die Liefervorschriften
In Bezug auf die bei der Veiling Rhein-Maas geltenden Liefervorschriften ist die Qualitätsabteilung
der Veiling Rhein-Maas für die Kontrolle und Begleitung der Anlieferer zuständig. Zusätzlich zu den
VBN-Produktspezifikationen, geht es dabei u.a. auch um Versteigerungsgruppen, Prüfungscodes,
Informationscodes und logistische Anliefervorschriften. Die 7 Warenprüfer Schnittblumen werden das
Produkt morgens – vor Beginn der Versteigerung - prüfen. Nachmittags und samstags wird für die (Sortier-)
Kontrollen und als Ansprechpartner für Lieferanten und Käufer, ein Warenprüfer anwesend sein.
Die 11 Warenprüfer Pflanzen prüfen die Produkte gleich bei ihrer Ankunft im Anlieferbereich (Docks und
Halle Selbstanlieferer). Somit ist während der Anlieferzeiten und des Versteigerungsvorgangs immer ein
Warenprüfer anwesend.
Die Warenprüfer erfüllen ihre Aufgaben entsprechend der noch abzufassenden Versteigerungsordnung der
Veiling Rhein-Maas. Dieses wird die Rechte und Pflichten der Anlieferer und (Fernversteigerungs-) Kunden
in Bezug auf Qualität und Neuprüfung, genauestens beschreiben.
Sobald die Versteigerungsordnung fertig ist, wird über die praktische Umsetzung weiter informiert.
Anlieferer trägt selbst Verantwortung für korrekte Lieferung des Produktes
Innerhalb der Veiling Rhein-Maas zählen Qualität und Zuverlässigkeit der gelieferten Produkte zu
den wichtigsten Werten. Der Anlieferer ist dabei selbst für die korrekte Anlieferung seiner Produkte zur
Versteigerung verantwortlich. Wichtig ist, dass auch die vom Anlieferer erteilten Informationen korrekt sind.
Der Anlieferer ist also selbst für die Qualitätsangaben (A1, A2, B1) und die Verwendung der Prüfungscodes
zuständig. Innerhalb von FloraHolland wird dieses System bereits seit einigen Jahren angewandt.
Lieferanten der Landgard sind mit dieser Form des Systems jedoch noch nicht vertraut. Die Warenprüfer
der Qualitätsabteilung werden Sie diesbezüglich gerne informieren und begleiten, so dass Sie Ihrer Partie
die richtige Information mitgeben können. Sollte dies erforderlich sein, sind die Warenprüfer auch befugt,
Anlieferinformation zu ändern. Bezüglich dieser Änderungen werden Sie durch Ihren Softwareanbieter und
den Tagesauszug des betreffenden Versteigerungstages unterrichtet. Außerdem ist geplant, einen SMS-/
Mailservice, wie es diesen bei FloraHolland-bereits gibt, einzurichten. Mit diesem können Ihnen Änderungen
des Lieferscheins und Neuprüfungen direkt mitgeteilt werden.
Voraussetzung zum optimalen Versteigerungsverfahren: Zuverlässigkeit (BI) der Lieferung
Einer der wichtigsten Punkte der Selbstkörung ist der Zuverlässigkeitsindex (BI = Betrouwbaarheidsindex).
Mit dem Zuverlässigkeitsindex soll dem Lieferanten Einblick in die Zuverlässigkeit seiner Produktgruppe
verschafft werden. Außerdem hat sich erwiesen, dass durch die verstärkte Aufmerksamkeit auf die
Zuverlässigkeit der Produkte, der gesamte Versteigerungsvorgang schneller und effizienter abläuft, woraus
sich wiederum eine positive Auswirkung auf den Verkaufspreis ergibt.
Die Qualitätsabteilung führt die Kontrollen der Produkte der Lieferanten zur Zuverlässigkeit stichprobenweise
durch. Auf diese Weise setzt der Warenprüfer seine Fachkenntnisse für Produkte ein, die die besondere
Aufmerksamkeit der Warenprüfer brauchen. Auf Basis des Verursacherprinzips (‚Kostenmacher ist auch
Kostenträger’) werden innerhalb von FloraHolland für die von den Warenprüfern durchgeführten Änderungen
der Lieferangaben, bereits seit Jahren Korrekturkosten in Rechnung gestellt. Momentan betragen diese
Kosten 10 Euro pro Partie. Demzufolge ist z.B. in Venlo der Anteil der korrekten Lieferungen im Laufe der
vergangenen 3 Jahre von 80 % auf 95 % gestiegen und der Neuprüfungsanteil um 15 % zurückgegangen.
Innerhalb der Veiling Rhein-Maas wird bezüglich der neuen Liefer- und Qualitätsvorschriften die Priorität
vorerst der Begleitung und Unterrichtung der Lieferanten gelten. Im Laufe des nächsten Jahres (2011) wird
innerhalb der Veiling Rhein-Maas dann - in verschiedenen Phasen - das Korrekturkostensystem eingeführt.
Danach tragen nur noch Lieferanten, die zu ihren Partien (konsequent) falsche Information mitgeben, die
diesbezüglichen Kosten.
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BI)
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VBN-Spezifikationen
Die Veiling Rhein-Maas folgt den Produktspezifikationen des VBN (Verband niederländischer
Blumenversteigerungen). Diese weltweit maßgebenden Produktspezifikationen bestimmen die Bedingungen,
zu welchen Anlieferer bei den Versteigerungen am Verkaufsverfahren teilnehmen dürfen. Außerdem
machen die Produktspezifikationen das Angebot bei den Versteigerungen für Kunden auf objektive Weise
übersichtlicher. Gleichzeitig bilden sie auch die Grundlage der Qualitätsgarantie. Die gegenwärtig gültigen
Produktspezifikationen finden Sie auf der www.landgard.de unter Blumen & Pflanzen/Anlieferer/VBNSysteem oder www.vbn.nl/de-DE.
Die wichtigsten Produktgruppen werden von den Warenprüfern schon jetzt nach praktischen Gesichtspunkten
innerhalb der neuen Veiling Rhein-Maas inventarisiert.
Nötigenfalls werden Spezifikationen – in Zusammenarbeit mit FloraHolland – angepasst oder geändert. In
den VBN-Spezifikationen konnten aber nicht alle Themen aufgeführt werden. In diesem Zusammenhang
würde dann ausschließlich von der Veiling Rhein-Maas von den Spezifikationen abgewichen werden. Diese
Abweichungen werden allerdings vorab mit dem Fachbeirat und der Käufervertretung abgestimmt.
Erwartungsgemäß wird es sich dabei aber nur um Ausnahmen handeln. Bei der ersten Bestandsaufnahme
hat sich gezeigt, dass die meisten Qualitätspunkte (einschl. der Qualitätsnormen) ohne große Probleme
eingeführt werden können. Nötigenfalls werden den Lieferanten eventuelle Änderungen von der
Qualitätsabteilung gezielt und rechtzeitig mitgeteilt.
Zum möglichst schnellen und optimalen Ablauf dieses Verfahrens, hat der Teamleiter Qualität eine direkte
Verbindung zum Managementteam Qualitätsabteilung der FloraHolland. Hier hat die Veiling Rhein-Maas
bezüglich der Einführung und Änderung von VBN-Spezifikationen direkte Mitsprache.
Die Organisation der Qualitätsabteilung Veiling Rhein-Maas präsentiert sich wie folgt:
Abteilungsleiter Sortiment & Qualität
René Siebers
Teamleiter Qualitätsdienst
Esther de Jong
Warenprüfer Schnittblumen:
Marcel Janssen
Wilfred Knipping
Bernd Kunze
Leon Puijn
Nico Pubben
John Sillekens
Gottfried Theunissen
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Leiter Pflanzen:
Thomas Roiek
Warenprüfer Pflanzen:
Heinz Cornelissen
Jos Custers
Anja Heekeren
Walter Hörkens
Bettina Hünnekens
John Smits
Bruno Tiede
Dirk Tuithof
Johannes Wetzig
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Prioritätsverladung und docksharing
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Die Veiling Rhein-Maas möchte ihren Kunden – auf deren Wunsch – die Möglichkeit bieten, gekaufte Ware
zügig zu verladen. Da die Zahl der Verladerampen und Hallenverladeplätze jedoch beschränkt ist, wird nicht
jeder Kunde direkt an einem Dock oder an seinem idealen Verladeplatz laden können. Die Rampen müssen
täglich von mehreren Kunden benutzt werden. Um den Wünschen der Kunden entsprechen zu können, wird
von der Veiling Rhein-Maas ab 4. Oktober der Service ‚Prioritätsverladung auf Jahres- oder Tagesbasis’
und ‚Docksharing’ angeboten. Dieser Service steht sowohl Dockverladern als auch Hallenverladern zur
Verfügung.
Prioritätsverladung für Rampenverladung und Hallenverladung
Möchten Sie eine ‚Prioritätsverladung auf Jahresbasis’ beanspruchen, so mieten Sie für einen oder mehrere
Wochentage, eine Laderampe oder einen Verladeplatz. Die Anmeldung gilt für das gesamte Kalenderjahr.
Bei ‚Prioritätsverladung auf Tagesbasis’ mieten Sie eine Rampe oder einen Verladeplatz für einen Tag,
müssen sich dann aber für jeden weiteren Tag erneut anmelden. Vorteil der Prioritätsverladung ist, dass Ihr
eingekauftes Produkt direkt an Ihrem bestimmten Dock bzw. Verladeplatz abgeliefert wird und Sie gleich mit
dem Laden beginnen können. Mit dem Service der Prioritätsverladung sind Kosten verbunden.
Keine Prioritätsverladung
Sind Sie Dockverlader und wollen Sie die Prioritätsverladung nicht beanspruchen, steht Ihnen Docksharing
zur Verfügung. Docksharing bedeutet, dass Sie als Käufer zusammen mit anderen Käufern ein gemeinsames
Dock benutzen. Ihr Produkt wird an einem Hallenplatz gesammelt und Sie können es dort umpacken und
verdichten. Im Gegensatz zur Prioritätsverladung entstehen für diesen Dienst keine zusätzlichen Kosten.
Auch Hallenverlader haben die Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten zu verladen. In diesem Fall wird
Ihnen von der Veiling Rhein-Maas ein Verladeplatz zugeteilt. Sie werden dann nicht immer den gleichen
Verladeplatz haben, von der Verfügbarkeit abhängig sein und nicht auf einen von Ihnen bevorzugten
Verladeplatz rechnen können. Entscheiden Sie sich gegen die Prioritätsverladung, müssen Sie zum
Verladen Ihres Produktes eventuell eine Wartezeit einkalkulieren.
Weitere Informationen
Mitarbeiter aus Lüllingen, Herongen und Venlo, die künftig auch bei der Veiling Rhein-Maas arbeiten, werden
in Kürze Kontakt zu Kunden aufnehmen, um ihnen das Prinzip der Prioritätsverladung und des Docksharing
ausführlicher zu erläutern. Gleichzeitig haben diese dann die Möglichkeit, sich mit einem Anmeldeformular
zur Prioritätsverladung anzumelden. Entschieden wird vom Kunden – also Ihnen. Entscheiden Sie sich für
Prioritätsverladung, ist das Dock oder der Verladeplatz ausschließlich für Sie reserviert. Prioritätsverladung
bedeutet Zeitgewinn. Verzichten Sie auf die Prioritätsverladung, haben Sie keine zusätzlichen Kosten, aber
auch nicht die zur Prioritätsverladung zählenden Vorteile. Sollten Sie schon jetzt nähere Informationen
wünschen wenden Sie sich bitte an:
Herongen
B. Nitschke
T +49 (0)2839-59 14 10
Lüllingen
U. Trumpold
T +49 (0)2832-92 11 39
Venlo
G. van Bruggen
T +31 (0)77-323 97 62
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Die Abteilung Klokservice der Veiling Rhein-Maas
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Die Veiling Rhein-Maas wird zum 4. Oktober 2010 die Abteilung „Klokservice” einführen. Möchte ein
Versteigerungskunde neben der an der Uhr erhältlichen Ware weitere Produkte kaufen, kann er sich an
die Mitarbeiter des „Klokservice” wenden. An der Uhr eventuell fehlende oder in zu geringen Mengen
angebotene Produkte können zu den Tarifen des Klokservice bestellt werden.
Ansprechpartner
Das Team Klokservice wird sich aus folgenden Mitarbeitern zusammensetzen:
John Vermasen
Verkauf Schnittblumen
Jeannette Rocker
Verkauf Pflanzen
Marcel Klinkenberg
Verkauf Pflanzen
Christina Simon
Verkauf Pflanzen/Schnittblumen
Mindestabnahme
Bei Topfpflanzen soll es mindestens 1 CC-Container sein, bei Schnittblumen mindestens eine Lage vom
Stapelwagen.
Wer kann den Klokservice beanspruchen?
Der Klokservice kann von allen Uhrkunden der Veiling Rhein-Maas, die ihre Bezahlung mittels einer
Bankbürgschaft mit Abbuchungsauftrag geregelt haben, beansprucht werden.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich damit bitte an Els Claessens, Abteilungsleiterin Import &
Klokservice, Tel. +31 (0)77 323 98 66.
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Bereich Versteigerung
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Team Versteigerer
Das neue Team der Versteigerer ist in den letzten Wochen intensiv mit den Vorbereitungen zum Start der
Veiling Rhein–Maas beschäftigt. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden derzeit die Themenschwerpunkte
• Aufstellung von Schnittblumen und Topfpflanzen
• Verkaufsreihenfolge an den Uhren
• Bildung und Zuordnung der Versteigerungsgruppen
• Mengenabgabe und Ansage beim Verkauf
besprochen und ausgearbeitet. Bis Ende August sollen die Ergebnisse dieser Themenbereiche der
Käuferkommission vorgestellt werden, um diese dann auch bei den Informationsveranstaltungen für Kunden
und Anlieferer im September zu kommunizieren.
Das Team Versteigerer der Veiling Rhein–Maas setzt sich aus den folgenden Mitarbeitern zusammen:
Trü Elbers Diana Feder Kathrin Gade
Sabrina Hönning-Küppers Xandra Kafo Laura Menick-
Herbert Boss-
Jos Haenen-
Heinz Hovestädt-
Wolfgang Maas-
Jan Peters-
Dagmar van de Locht- Antony van Latestein Rene van Rijswoud-
Eef Verhoeckx Topfpflanzen
Topfpflanzen
Schnittblumen
Schnittblumen
Topfpflanzen
Schnittblumen
Schnittblumen
Schnittblumen
Topfpflanzen
Schnittblumen
Topfpflanzen
Topfpflanzen
Topfpflanzen
Schnittblumen
Topfpflanzen
Vorstellung Team Kundenbetreuung
Mit Ruud Görtjes als Teamleiter setzt sich das Team der Kundenbetreuung ebenfalls aus der Gruppe der
Versteigerer zusammen. Sabrina Hönning-Küppers, Xandra Kafo und Antoni van Latesteijn kümmern sich
dabei um den Bereich Fernkauf. Wolfgang Maas, Rene van Rijswoud und Eef Verhoeckx ergänzen das Team
entsprechend. Natürlich können sie bereits jetzt jederzeit mit den Mitarbeitern Kontakt aufnehmen.
Ruud Görtjes
T + 31 (0) 77-323 96 22
Sabrina Hönning-Küppers Xandra Kafo
Antoni van Latestein
Wolfgang Maas
René van Rijswoud Eef Verhoeckx
T + 49 (0) 2839-59 12 04
T + 49 (0) 2832-92 11 37
T + 31 (0) 77-323 58 06
T + 49 (0) 2839-59 13 42
T + 31 (0) 77-323 96 45
T + 49 (0) 2832-92 11 27
Teamleiter
Aktuelle Kurzinformationen zur Versteigerungstribüne
Bilddarstellung in Herongen
Seit Freitag, 30.07.2010, erfolgt sowohl an den Bildschirmen der Versteigerer als auch oberhalb der zukünftigen
Uhr 1 die Bilddarstellung der jeweils zum Verkauf anstehenden Partie gemäß Foto aus dem
VKC - Katalog. Testweise laufen die Bilder der zum Verkauf anstehenden Partie von Uhr 3 dort mit.
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Fernkaufraum
Der Multifunktions- oder Fernkaufraum hinter dem ICT-Bereich ist bautechnisch fertig gestellt. In Kürze
beginnen wir mit der Einrichtung und der technischen Ausstattung. Es ist geplant, bis zum Beginn der
Versteigerungsaktivitäten im November Bildschirmplätze dort fertig einzurichten, die an den Versteigerungstagen
als Fernkaufplätze genutzt werden können. Außerdem bietet sich der klimatisierte Raum zur Durchführung
kleinerer Veranstaltungen wie Produkt- oder Informationsveranstaltungen an.
Nichtraucherbereich
Wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass mit dem Start der Veiling Rhein–Maas am
02.11.2010, in den Hallen der Veiling Rhein-Maas ein generelles Rauchverbot gilt. Dies gilt selbstverständlich
auch für den Bereich der Versteigerungstribüne. Die bisherige Regelung mit separatem Raucherbereich der
oberen 5 Sitzplatzreihen entfällt ab diesem Zeitpunkt.
Testphase beginnt
Mit einem ersten Test am Donnerstag, 05.08.2010, beginnt die Testphase zur Vorbereitung auf die Umstellung
auf Flora-Holland Stapelwagen und dem neuen Lieferschein für die Veiling Rhein–Maas. Wir werden ab
diesem Zeitpunkt regelmäßig alle Abläufe und Systeme in Vorbereitung auf die anstehenden Änderungen
testen.
Infoveranstaltungen Kunden
Wir weisen hiermit noch einmal auf die geplanten Informationsveranstaltungen für alle Kunden hin, die am 15.
und am 22. September jeweils von 12.00 bis 14.00 Uhr in Herongen stattfinden. An diesen Terminen wollen
wir allen Kunden die Möglichkeit bieten, den betrieblichen Ablauf und die technischen Funktionen kennen zu
lernen.
Darstellung einer Uhrenfront als Beispiel
Siehe Anlage Darstellung Uhr (b.w.).
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Darstellung einer Uhrenfront
i
Darstellung der Aktuellen Partie
Anlieferername
Herkunftsland
Produktname
GP
Label
Blockzähler
STW
BW / Tiris-Nr.
Sortierungscode
Länge
Topfgröße
Qualität
Qualitätsbemerkung I
Sonstige
Höhe
Eigen-
Qualitätsbemerkung II
Schnittreife
kontrolle
Sonstige
Mehrwert
BI-Index
(Selfkeur)
Sonstige
Anzeige Anzahl
Stapelwagen oder
CC bei
Musterpartien
und Großpartie.
~
Feld GES-EH:
bei CC Darstellung
der Einheiten je CC.
Bei GP Schnitt
Darstellung
Gesamteinheiten
dieser Partie.
Feld EH-Menge:
Synonym Inhalt je
Verkaufs-einheit
Nachfolgende Partien
Anlieferer
Produkt
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Anzeige der 3
nachfolgenden
Partien.
Länge
Gewicht
Land
Sonst.
Qualität
Einh. X Einh.Menge
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