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Gemeindevertretung Birkenwerder
BESCHLUSS
'I/
Status:
öffentlich
Einreicher:
DER BÜRGERMEISTER
Beal'beitender Amtsbel'eich:
Bauamt
Titel:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
NI', 30 "Birkenwerder Ost" entsprechend § 31 (2) BauGB
Bauvorhaben Hubertusstraße 30 (Klinikerweiterung West')
Beschlusstext:
Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag der Asklepios-Klinik auf Beft·eiung nach § 31 (2)
BauGB fiir das geplante Bauvorhaben Hubettusstraße 30 stattzugeben,
Die Abweichung ist städtebaulich vettretbar und die Durchftihrung des Bebauungsplans wtirde zu
einer offenbar nicht beabsichtigten Hätte ftihren,
Die unmittelbar betroffenen NachbargrundstUcke sind im Planungsprozess zu beteiligen.
Alle ftir das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundsttick anzuordnen und
vertraglich zwischen der Gemeinde uud dem Bauherren zu sichern.
Dem Bauherrn soll damit die Möglichkeit weiterfiihrender Investitionen zur Standortsicherung
eingeräumt werden.
Behandlung in den Ausschtissen
Hauptausschuss
Ortsentwicklung
Soziales
Finanzausschuss
am
20,01.2009
06,01.2009
Ergebnis
ja
5
4
Abgeordnete
nein
enthalten
0
3
I
0
Wirtschaftliche Auswirkungen:
künftige Haushaltsjahre:
Stellungnahm en:
Hauptausschuss:
20.01.09:
Ortscntwicklungsausschuss:
06.01.09:
5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen
3 Stimmenthaltungen
4 Ja-Stimmen, I Nein-Stimme
o Stimmenthaltungen
Sozial ausschuss:
Finanzallsschnss:
Verwaltung:
Ausgaben:
Außerplanmäßig/iibcrplanmäßig
Mehrcinnahmen:
Mindcrausgaben:
RH-Stelle:
Abstimm ungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder:
19
Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder:
16
Davon stimmberechtigt:
15
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Stinllncnthaltungen:
Ungültige Stimmen:
o
........................... ;:/. ..................... .
Datum
Heiko Friese /ci
vorsitzende:;;t'emeindevertretu ng
ANTRAG AUF BEFREIUNG ZUM BAUVORHABEN:
"KLINIKERWEITERUNG WEST"
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Neubau: schwarog'ekerlnzeichnet
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KLINIKERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN ASKLEPIOS KLINIK BIRKENWERDER
INHALT
1.
2.
3.
4.
Ausgangssituation
Gründe für eine Befreiung von den Festlegungen des B-Plan Nr. 30
Nutzungskonzept
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30
1. AUSGANGSSITUATION
Die Asklepios Klinik Birkenwerder ist eine Fachklinik für Orthopädie, Diabetologie,
Gefäßchirurgie und Plastisch-Ästhetische Chirurgie. Die Klinik verfügt über 175
akutstationäre Betten und beschäftigt rund 300 Mitarbeiter, deren Anzahl in den letzten 8
Jahren verdoppelt wurde.
Das Klinikareal an der Hubertusstr. 12-22 wurde seit 1997 kontinuierlich aufgewertet und
erweitert. Nach Vollendung des derzeit in Vorbereitung befindlichen 3. Bauabschnittes
wird schließlich auch der alte Gebäudebestand komplett saniert sein.
Insgesamt haben der Bund, das Land Brandenburg und Asklepios mittlerweile am
Standort Birkenwerder 40 Mio. € investiert. Die Asklepios Klinik Birkenwerder gehört
bereits heute zu den modernsten Kliniken im Großraum Berlin. Auch innerhalb des
Asklepioskonzerns gilt die Asklepios Klinik Birkenwerder als Musterklinik.
Zur weiteren Standortsicherung beabsichtigt die Asklepios Klinik Birkenwerder
klinikergänzende Einrichtungen am Standort Birkenwerder zu entwickeln. Insbesondere
sollen weitere Therapieeinrichtungen und Praxen im geplanten Neubauvorhaben der
Asklepios Klinik neu errichtet werden.
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Das künftige Areal der klinikergänzenden Einrichtungen erstreckt sich auf 4
Grundstücken entlang der Hubertusstraße / Straße am Krankenhaus. Die
Grundstücksfläche der 4 Flurstücke 14, 15, 17 und 18 beträgt zusammen 3.570 m2 •
Das in Rede stehende Areal liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 der
Gemeinde Birkenwerder. Dieser Bebauungsplan zielt auf Einfamilienhaus-Bebauung
einer Gartenstadt im Umland von Berlin ab. Gegenwärtig schließt er die geplanten
klinikergänzenden Einrichtungen für die Asklepios Klinik Birkenwerder jedoch teilweise
aus. Um in dieser Situation Investitionsklarheit zu erhalten, wird nachfolgende
Bauvoranfrage in Verbindung mit der Bitte auf Erteilung einer Befreiung vom B-Plan Nr.
30 gestell~
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2. Gründe für eine Befreiung von den Festlegungen des B-Plan Nr. 30
,;~, Vorab:
Die betroffenen Festsetzungen sind im B-Plan Nr. 30 Punkt 1.2.1 (Grundfläche baulicher
Anlagen) und Punkt 2 (2) (Bauweise und bebaubare Grundstücksfläche) vermerkt. Die
erforderlichen Befreiungen sind somi.!...ß.usschließlich planungsrechtlicher Natur.
Die im B-Plan geforderte GRZ wird in jedem Falle eingehalten bzw. sogar unterschritten.
f
~~.} lst~Stand:
Die Asklepios-Klinik verfügt an diesem Standort über 4 zusammenhängende
Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3.570 m 2 • Es soll ein Gebäude für
klinikergänzende Einrichtungen mit ca. 1.000 m 2 Geschoßfläche (verteilt auf 2-3 Etagen)
errichtet werden.
Laut B-Plan Nr. 30 dürfen - als zusätzliche Einschränkung (Punkt 2.2) jedoch - pro
Grundstück / Flurstück max. 150 m 2 auf der jeweiligen Grundstücksfläche überbaut
werden. Auf Grundstücken mit Bestandsgebäuden und in Ausnahmefällen sogar bis zu
200 m2 •
Geht man nun davon aus, dass somit je unbebautes Flurstück/Grundstück die vollen
150 m 2 Gebäudegrundfläche ausgeschöpft werden könnten (und für das Bestandsobjekt
200 m 2 ), dann ergibt sich rein rechnerisch für die gesamten Asklepios Grundstücke eine
zu überbauende Grundfläche von ca. 650 m 2 • Dies entspriGA einer GRZ von ca. 0,18.
Bei dem geplanten Vorhaben werden jedoch nur ca 460 - 500 m Gebäudegrundfläche
erreicht. r--_ _ _ _ _ __
~
Argumente für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 30:
Unabhängig vom Vorgenannten ist die Zuordnung dieser Flurstücke sicherlich eher zu den nicht den B-Plan Nr. 30 umfassenden - Bereichen "Gesamtschule" und "Klinik" zuzurechnen,
denn dem eigentlichen Geltungsbereich, insbesondere die Wohnbebauung Richtung KarlMarx-Straße.
Insofern ist planungsrechtlich der räumliche Zusammenhang wohl eher mit der Klinik (und
der Gesamtschule) selbst zu sehen, da die "optischen Auswirkungen" des Neubauvorhabens
fast ausschließlich zur Hubertusstraße hin (und zwar zwischen Summter Straße und Straße
am Krankenhaus) wirken, in dem keine Wohngebäude stehen.
Das geplante Vorhaben kann somit nur dann sinnvoll von Asklepios genutzt werden, wenn
die möglichen 4 zu errichtenden Gebäude zu einem Gesamtkomplex verbunden werden,
sowie eine ausreichende Stellplatzsituation für die dort entstehenden Arbeitsplätze und
Besucher geschaffen werden kann. Das Flurstück 14 (Eigentümer: Asklepios) würde dann im
Zuge der geplanten Baumaßnahme weitestgehend als Grünfläche/Park hergestellt und
genutzt. Damit wäre eine "Abschirmung" zu den dahinterliegenden Nachbarn gegeben.
Bei der Beurteilung ist unter Umständen zu berücksichtigen, dass der Eigentümer des
Flurstücks 19 als unmittelbarer Nachbar mit zu beteiligen ist.
Da dieser jedoch nur bedingt vom geplanten Bauvorhaben betroffen ist (denn ein Gebäude
mit ca. 150 m 2 und 2-3 geschossiger Bauweise auf dem Flurstück 18 würde hier wegen der
Abstandsflächen und eventuellen-Garagen) eventuell sogar noch-mehrbeeinlrächtigen!'J;-wäre eine Beteiligung unseres Erachtens nicht zwingend notwendig. Insbesondere dann,
wenn die Einschätzung der Gemeinde zum selben Ergebnis kommt, wie wir es in den
vorgenannten Ausführungen bereits beschrieben haben.
Selbstverständlich würden bei einer solchen Beteiligung, entsprechende Maßnahmen
zugesichert, damit dem Eigentümer des Flurstücks 19 keinerlei Beeinträchtigungen
entstehen.
St0ffpl~riz-Situation:
Für dieses Vorhaben sind ca. 25-30 eigene Stellplätze auf dem Gesamtgrundstück geplant.
Die Gemeinde Birkenwerder verfügt nicht über eine Stellplatzsatzung. Die hier vorgesehenen
Stellplätze sollen vor allem der Entlastung der vorhandenen öffentlichen Stellflächen an der
Hubertusstraße dienen.
Da auch hier durch die Beschränkungen des B-Plan Nr. 30 - hinsichtlich der überbaubaren
Flächen von der Hubertusstraße aus max. 24 m - eine Umfahrt hinter dem geplanten
Neubauvorhaben mit Stellplatzanbindung unmöglich ist, bitten wir ebenfalls um Befreiung
von dieser Festsetzung. Da die Stellplätze fast ausschließlich tagsüber (während der
Sprechzeiten) genutzt werden, ist auch mit keinerlei lärm belästigenden Beeinträchtigungen
für die anliegenden Nachbarn zu rechnen.
(,
Insgesamt gesehen, würden bei Nichterteilung der entsprechenden Befreiungen damit
weitere Investitionen von Asklepios (außer den bereits geplanten) am Standort Birkenwerder
auf längere Sicht vorerst wohl verhindert werden.
3. Nutzungskonzept
Das Nutzungskonzept der Asklepios Klinik Birkenwerder sieht vor, das bestehende
Gebäude Hubertusstr. 30 abzutragen und einen 2-3 -geschossigen Neubau zu errichten.
Die vorgenannten Maßnahmen sollen im Frühjahr/Frühsommer 2009 beginnen und nach
ca. 10-12 Monaten abgeschlossen sein.
Innerhalb des geplanten Vorhabens sollen voraussichtlich folgende Nutzungsbereiche
errichtet w.erden:
1.
2.
3.
4.
Dialysezentrum
Physiotherapie und Rückenzentrum
Praxis
Praxis 2
(
Die Gesamtnutzfläche des Gebäudes wird ca. 900-1.000 m2 betragen. 25-30 Stellplätze auf
eigenem Grundstück sollen für die Patienten und Besucher erstellt werden.
4. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 30
Der Bebauungsplan Nr. 30 lässt das Maß der Nutzung - insbesondere die
Grundfläche baulicher Anlagen und die überbaubare Grundstücksfläche - der
geplanten Baumaßnahme der klinikergänzenden Einrichtungen des ambulanten
Operationszentrums mit Arztpraxen der Asklepios Klinik Birkenwerder nicht zu.
Zur Realisierungen des Vorhabens wird die Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 30 beantragt. Befreiungen sind in folgenden Bereichen (B-Plan
Nr. 30 Punkt 1.2.1 und Punkt 2.2) erforderlich:
Bebauungsplan Nr. 30
beantragtes Bauvorhaben
WA - allgemeines Wohngebiet
Anlagen fOr gesundheitliche
Zwecke
WA - allgemeines Wohngebiet
Anlage fOr gesundheitliche
Zwecke
---------
Planungsrechtliche
Festsetzungen
Art der baulichen
Nutzung
Allgemein zulässige Nutzungen
Maß d. baulichen
Nutzung
GRZ - Grundßächenzahl
GR - Grundfläche (m') von
baulichen Anlagen pro
Baugrundstück - zulässig
bis
GR - Grundfläche (m') von
baulichen Anlagen pro
Baugrundstück ausnahmsweise zulässig
Zahl der Vollgeschosse
Bauweise und
überbaubare
GrundstOcksfläche
Bauweise
Oberbaubare Grundstücksfläche - Baugrenzen
0,2
150 (600 m' bei 4
Baugrundstücken)
0,2
ca. 500 m' (auf 4
Baugrundstücken)
200 (800 m' bei 4
Baugrundstükken) (die
maximal Geschossfläche
beträgt 2.400 m')
Max. ca. 500 m' (auf 4
Baugrundstücken) (die
geplante Geschossfläche
beträgt max. ca. 1.000 m')
111
2-3 geschossiger Neubau
offene Bauweise
das Gebäude ist länger als
25m
zwischen 4 m und ca. 35 m
von der Straßengrenze
Hubertusstr.
Zwischen 4m und
unbegrenzt von der Straße
am Krankenhaus
zwischen 4 mund 24 m von
der Straßengrenze
Flächen für Stellplätze
und Garagen
Errichtung von Garagen,
Carports und Stellplätze
innerhalb der Oberbaubaren
Grundstocksfläche
Bindung für Bepflanzung
und für die Erhaltung von
Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Beplanzungen
--
Fazit:
--
-
Je angefangene 500 m' Baugrundstücksfläche ist
mindestens ein
hochstämmiger
standortgerechter Laubbaum
oder Obstbaum oder eine
Kiefer auf dem Baugrundstück zu erhalten und bei
-----Äo-qahlfzüersetzen
teilweise außerhalb der Oberbau baren Grundstücksfläche
wird gewährleistet
-- -
-- -
- ----
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Flurstücke für das geplante Vorhaben soweit es von der Kommune gewollt ist - zwar in den B-Plan 30 aufgenommen wurden,
jedoch aufgrund der besonderen örtlichen Situation, außerhalb dieser Festlegungen zu
sehen sind. Dieses Vorhaben hätte auch in keinem Falle planungsrechtliche Nachteile oder
negative Auswirkungen auf die übrigen Bereiche des B-Plan Nr. 3D, da es - wie gesagt - nur
zur Hubertusstraße hin eine Wirkung entfaltet.
Die hier beantragten Befreiungen zum B-Plan Nr. 30 sind nicht nur städtebaulich vertretbar,
sondern sichern und schaffen darüber hinaus auch ortsansässige Arbeitsplätze.
Mit den vorgesehenen Investitionen wird die bereits vorhandene, attraktive und moderne
ärztliche Versorgung gesichert, erweitert und sinnvoll ergänzt. Diese Erweiterungsmaßnahmen mit den bereits bestehenden Klinikeinrichtungen entfalten zusätzlich auch eine
weit über das Gemeindegebiet hinausgehende Wirkung.
Aufgrund der zeitlich gebundenen Investitionen seitens Asklepios, ist dieser Antrag auf
Befreiung die für alle Beteiligten sinnvollste und kostengünstigste Lösung, statt eine
ebenfalls planungsrechtlich mögliche Änderung des B-Plan Nr. 30 herbeizuführen.
Wir bitten deshalb die Gemeindevertretung und die empfehlenden Ausschüsse um eine
wohlwollende Prüfung des vorliegenden Befreiungsantrages.
Demmin, den 17.12.2008
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17109 Demmln . AudoH-Breilocheld-Str. 25
Tel.: 03998-258300
Fax: 03998· 250382
E-MQfl: lof~lfa.de
Interne I: www.acentra.de
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