Schülerbeförderung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach
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Schülerbeförderung - Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Schülerbeförderung (Stand 2014) ADS Hargesheim Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch der ADS als nächstgelegene Schule in privater Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung: Durch den langjährigen „ gewachsenen Einzugsbereich der ADS Hargesheim „ besteht für viele Schüler/innen eine direkte Beförderungsmöglichkeit (s. Seite 3). Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur/ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Die Fahrten zur ADS Hargesheim erfolgen ausnahmslos im ÖPNV durch die ORN bzw. VGK Bad Kreuznach. Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Fahrpläne Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen in den Orten zu entnehmen. -1- Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 VGK: 0671 – 89 804 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Aus folgenden Orten bestehen direkte ÖPNV-Fahrmöglichkeiten zum Besuch der ADS Hargesheim (bitte Fahrzeiten an den Haltestellen beachten) (Rückfahrten nach 13. 20 Uhr teilweise in anderer Zusammensetzung) Rheinböllen, Erbach, Dichtelbach, Seibersbach, Dörrebach, --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Schöneberg, Eckenroth, Stromberg, Roth, Schweppenhausen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Warmsroth, Daxweiler, Schweppenhausen, Windesheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entenpfuhl, Winterbach, Gebroth, Allenfeld, Argenschwang , Hergenfeld , Wallhausen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winterburg, Gebroth, Winterbach, Münchwald, Spall, Argenschwang, Spabrücken, Dalberg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Wallhausen, Gutenberg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Laubenheim, Guldental -------------------------------------------------------------------------------------------------------- -----------------Bad Sobernheim, Oberstreit, Waldböckelheim, Burgsponheim , Bockenau Sponheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mandel, Roxheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Staudernheim, Boos, Schloßböckelheim, Niederhausen, Norheim , Traisen, Rüdesheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bad Münster , Bad Kreuznach --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sommerloch, Braunweiler, St. Katharinen, Roxheim ------------------------------------------------------------------------------------------------------ --------------------Hüffelsheim, Weinsheim, Rüdesheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Langenlonsheim, Bretzenheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Dorsheim-Burg Layen, Rümmelsheim, Waldlaubersheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bingen, Weiler, Waldalgesheim, Genheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hackenheim, Bosenheim, Planig --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Planig, Ippesheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winzenheim ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Feilbingert, Hallgarten, Ebernburg ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bei Nachmittagsunterricht gibt es nur Heimfahrmöglichkeiten ab Hargesheim-Ort. -3- Schülerbeförderung (Stand 2014) Berufsbildende Schulen (Bad Kreuznach und Kirn) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch der nächstgelegenen BBS des gewählten Bildungsganges Der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. In Teilbereichen ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig Berufsbildende Schulen im Landkreis Bad Kreuznach BBS Technik-Gewerbe-Hauswirtschaft-Sozialwesen Bad Kreuznach BBS Wirtschaft Bad Kreuznach BBS Sozialwesen (Diakonie-Anstalten ) Bad Kreuznach BBS Kirn Bildungsgänge: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsfachschule 1. und 2. Jahr Fahrkostenübernahme nur auf Antrag (an der BBS erhältlich) Es ist kein Einkommensnachweis erforderlich Es ist kein Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bildungssgänge (z.B.).: Höhere Berufsfachschule Wirtschaftsgymnasium Fachoberschule Berufliche Gymnasien Fahrkostenübernahme nur auf Antrag (an der BBS erhältlich) Die Fahrkostenübernahme ist einkommensabhängig (s. Seite 2) Es ist ein Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmerkung: Beim Besuch von berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreis Bad Kreuznach (z.B. Bingen, Mainz, Idar-Oberstein) ist die Fahrkostenübernahme bei der dortigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen. -1- Einkommensgrenzen für die Fahrkostenübernahme: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte / Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG-Bescheid). Eigenanteil an den Fahrkosten: Ist bei Bewilligung grundsätzlich zu zahlen (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Ein Erlass kann beantragt werden. Einkommensgrenze für den Erlass (* 13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weiter Kind mit Kindergeld) Bei Bewilligung werden die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV bei rechtzeitiger Antragstellung spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern direkt beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN) zu beantragen und zu bezahlen. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / VGK: 0671 – 89 804 0 / Fa. Herz: 06788 - 350 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schülerbeförderung (Stand 2014) G-8 - Gymnasium Bad Sobernheim Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegenes G-8 Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrmöglichkeiten (s. Seiten 3 + 4): Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Sobernheim erfolgt ausnahmslos im Linienverkehr (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV-Linien gibt es nicht Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil (Klassestufen 5 – 10) Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei . -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schulbesuch des Gym. Bad Sobernheim als Ganztagsschule (freiwillig für Klassenstufen 5 – 6 / Schulende 15.20 Uhr) Für Schüler/innen die am Nachmittagsunterricht teilnehmen bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten (montags bis donnerstags) (Stand 2013/14 – Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten) ÖPNV - ORN 273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31/ ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf. 260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat) 251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer) haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer) (über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied (oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau – ab dort privat) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN: 0671 – 84 120 0 Fa. Scherer: 06765 - 270 -3- Schulbesuch des EFG Bad Sobernheim als G-8 Gymnasium Für die Schüler/innen (ab Klasse 7) bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten (montags bis donnerstags) (Stand 2013/14 – Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten) ÖPNV-ORN 273-35 / ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof Nussbaum, Monzingen, Merxheim, Weiler, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31/ ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 16.30 Uhr: ab Bahnhof Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied 260-127 / ca. 16.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim , Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Boos / Schloßböckelh. bis Staudernheim – dort Umstiegsmöglichkeit) 251 / ca. 16.41 Uhr ab Bahnhof Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau , (Ippenschied, Winterburg und Winterbach bis Bockenau – dort Umstiegsmöglichkeit) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN: 0671 – 84 120 0 -4- Schülerbeförderung (Stand 2014) Gymnasien Bad Kreuznach (Stama, Röka, Li-Hi) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegenes G 9 - Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung: Die Fahrten zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgen ausnahmslos im ÖPNV. durch die Linienbusse der ORN bzw. VGK Die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Fahrpläne Die jeweils aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse (ORN / VGK) sind an den Haltestellen veröffentlicht. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. -1- Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung / Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / VGK: 0671 – 89 804 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schülerbeförderung (Stand 2014) Gymnasium Kirn Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegenes G9 -Gymnasium (in öffentlicher Trägerschaft) und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN. Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für die Wohngebiete „Kirn-Auf dem Loh“ sowie aus Meckenbach ist jeweils ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich. Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Schulbusse Herz: Auf dem Loh ab 7.20 Uhr / Meckenbach ab 7.30 Uhr weiter „Über Nahe“. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende der Ganztagsschulen) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / Fa. Herz: 06788 - 350 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schülerbeförderung (Stand 2014) Paul-Schneider-Gym. Meisenheim (in privater Trägerschaft) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch des PSG als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für Lauschied, Abtweiler und Raumbach (Fa. Molter) sowie für Hefersweiler u.a. über Adenbach (Fa. Herz) ist je ein Schulbus eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrkostenübernahme für Schüler/innen aus dem Landkreis Kusel (gilt nicht für Lauterecken , Medard und Odenbach) Für diese Schüler/innen erfolgt die Fahrkostenübernahme im Rahmen der Barerstattung (Fahrkarte selber kaufen und zur Erstattung bei uns einreichen). Über das genaue Verfahren werden nach Eingang des Fahrkostenantrages die Eltern entsprechend informiert . Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. (bis einschl. Kl. 10) -1- Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 Fa. Herz: 06788 – 350 Fa. Molter: 06753 - 3089 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Fahrmöglichkeiten zum PSG Meisenheim bestehen aus: (Morgens und Rückfahrt nach 13.00 Uhr (teilweise in anderer Zusammensetzung) ORN Linienverkehre: 7.03 Uhr Heimweiler, Limbach, Hundsbach, Jeckenbach (Becherbach und Otzweiler - mit Umstieg bzw. privat) 7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim 7.35 Uhr Desloch, Breitenheim 7.15 Uhr Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim und Rehborn (2 Busse) 7.30 Uhr Lettweiler und Rehborn 7.00 Uhr Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach, Schmittweiler, Callbach 7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler 7.17 Uhr Roth, Becherbach, Gangloff und Reiffelbach 7.30 Uhr ab Lauterecken, Medard, Odenbach Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten Rückfahrten nach 13.00 Uhr: ORN – Linienverkehre lt. Fahrplan ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schulbusse: Fa. Molter: 7.03 Uhr Lauschied, Abtweiler, Raumbach Fa. Herz: 6.51 Uhr ab Hefersweiler über Adenbach Fa. Molter: ca. 13.15 Uhr nach Lauschied über Raumbach und Abtweiler Fa. Herz: ca. 13.15 Uhr nach Hefersweiler u.a. über Adenbach (außer mittwochs) ca. 15.40 Uhr nach Hefersweiler u.a. über Adenbach (nur mittwochs) Anmerkung: Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten außerhalb der VG Meisenheim ist bei der Hin- und/oder Rückfahrt evt. ein Umstieg erforderlich (z.B. in Bad Sobernheim oder Lauterecken). Die aktuellen Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen (0671 – 84 120 0). Ein Anspruch auf Einrichtung passender Anschlussfahrten besteht nicht. -3- Schülerbeförderung bei Schulende um 15.30 Uhr (nur mittwochs) (265 - 32 ÖPNV / ca. 15.35 Uhr ab Gym.) Breitenheim , Jeckenbach, Desloch, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Limbach, Heimweiler, Kirn --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------(260 - 151 ÖPNV – ca 15.40 Uhr ab Bahnhof) Odenbach, Medard , Lauterecken Mitfahrt der Odenbacher Schüler/innen im Schulbus Fa. Herz nach Adenbach u.a. möglich --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (260 -128 ÖPNV) Rehborn, Odernheim, Staudernheim , Bad Sobernheim täglich 260-128 (15.45 Uhr ab Bhf.) – Rehborn, Odernh., Staudernh., Bad Sob. nur mittwochs - 148 ( 15.38 Uhr ab PSG) – Rehborn, Odernheim (Lettweiler nur Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule - Ganztagsschule) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (252/254- 266 ÖPNV ca. 15.35 Uhr ab Gym.) Callbach, Schmittweiler, Reiffelbach, Gangloff/Roth/Becherbach, Unkenbach, Nieder/Obermoschel , Alsenz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schulbus Fa. Herz (ca. 15.35 Uhr ab Gymnasium) Adenbach, Ginsweiler, Nussbach, Rathskirchen, Reichsthal, Hefersweiler, Reipoltskirchen Mitnahme der Odenbacher PSG-Schüler/innen möglich --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schulbus Fa. Molter Raumbach, Abtweiler, Lauschied (Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule - Ganztagsschüler/innen) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. -4- Schülerbeförderung (Stand 2014) IGS Bad Kreuznach Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene integrierte Gesamtschule und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung (s. auch nachfolgende Auflistung): Die Fahrten zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgen ausnahmslos im ÖPNV. durch die Linienbusse der ORN bzw. VGK Die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Fahrpläne Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen zu entnehmen. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. -1- Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung / Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / VGK: 0671 – 89 804 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schülerbeförderung (Stand 2014) IGS Stromberg Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene integrierte Gesamtschule der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung (s. auch nachfolgende Auflistung): Durch den langjährigen „ gewachsenen Einzugsbereich der IGS Stromberg „ besteht für viele Schüler/innen eine Beförderungsmöglichkeit (ÖPNV / Schulbus – s. Blatt 4). Die Fahrten zum Schulstandort Stromberg erfolgen überwiegend im ÖPNV aber auch teilweise in Schulbussen (s. Blatt 4). Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Fahrpläne Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen in den Orten zu entnehmen. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Hinweis: Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / KVG: 0671 – 89 804 0 Fa. Sedlmeier: 06724 – 3000 / Fa. Wink: 0671 - 36073 Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Beim Besuch der IGS Stromberg bestehen folgende Fahrmöglichkeiten (Hinfahrt sowie Rückfahrt bei Schulende nach der 6. Stunde) Öffentliche Linienverkehre (ÖPNV) 230-508: Argenthal, Ellern (über Daxweiler und Warsmroth) 230-026: Rheinböllen (über Seibersbach) 230-901: (ab Bacharach – mit Umstieg) Bingen, Weiler, Waldalgesheim 203-007: Bingen, Weiler, Waldalgesheim/Genheim , Roth 231-004: Büdesheim, Münster-Sarmsheim, Rümmelsheim , Dorsheim 231-038: KH, Winzenheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Waldlaubersheim 232-205: Dörrebach, Seibersbach 232-209: Daxweiler, Warmsroth 240-203: Bretzenheim, Langenlonsheim, Guldental, Windesheim 240-005:Guldental, Windesheim 248-001: Schöneberg, Eckenroth, Schweppenhausen Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Schulbus KVG: 7.15 Uhr Schindeldorf Schulbus KVG: ab ca. 6.58 Hargesheim, Gutenberg, Wallhausen, Hergenfeld Schulbus KVG: ab ca. 7.03 Uhr Rüdesheim, Mandel, Roxheim Schulbus Fa. Wink: ab ca. 6.45 Uhr Spall, Münchwald, Argenschwang, Dalberg, Spabrücken Schulbus – Sedlmeier: Manubach, Breitscheid, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen (diese Touren werden je nach Schülerzahlen festgelegt – die Fahrzeiten können gegen Sommerferienende bei der Fa. Sedlmeier erfragt werden 06724 – 3000) Die Rückfahrten bei Schulende nach der 6. Stunde erfolgen im ÖPNV und bei den Schulbussen teilweise in anderer Zusammensetzung der Orte. (bitte die Haltestellenbeschilderung an der IGS Stromberg beachten) -3- Schülerbeförderung beim Besuch der IGS Stromberg als Ganztagsschule Für Ganztagsschüler/innen der IGS sind Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten eingerichtet (montags bis donnerstags). Derzeit bestehen folgende Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten (nach 16.00 Uhr): (montags bis freitags) ÖPNV - Bus 1: 16.05 Uhr ab IGS - Warsmroth, Daxweiler, Seibersbach, Dörrebach ÖPNV - Bus 2: 16.17 Uhr - Weiler b. Bingen, Waldalgesheim, Bingen ÖPNV - Bus 3: 16.19 Uhr ab IGS - Rheinböllen, Ellern, Argenthal ÖPNV – Bus 4: 16.07 Uhr ab Haltestelle Königsbergerstraße Schweppenhausen, Windesheim, Guldental, Langenlonsheim Bretzenheim , Bad Kreuznach Bei sonstigen Orten ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich. Schulbusse (ca. 16.05 Uhr / 16.10 Uhr ab IGS – nur montags bis donnerstags): Fa. Sedlmeier: Schindeldorf / Dichtelbach , Erbach, Breitscheid Fa. Sedlmeier: Rümmelsheim, Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim Fa. Wink: Roth, Genheim, Waldlaubersheim, Schweppenhausen, Eckenroth, Schöneberg, Hergenfeld, Wallhausen, Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim, Mandel Bei sonstigen Orten und bei Schulende freitags nach 13.00 Uhr ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich. -4- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Bad Kreuznach (kooperativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen zur Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrmöglichkeiten: Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgt ausnahmslos im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN bzw. Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach (VGK). Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich. Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich. Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / VGK: 0671 - 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Bad Sobernheim (kooperativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrmöglichkiewten (s. Seite 3): Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Sobernheim erfolgt ausnahmslos im Linienverkehr der ORN (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV-Linien gibt es nicht Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- morgendliche Fahrmöglichkeiten zum Besuch der Realschule plus Bad Sobernheim (vorbehaltlich Änderungen der Fahrrouten durch die ORN) Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Seesbach , Langenthal, Auen, Martinstein, Merxheim , Meddersheim ab Kirn, Martinstein, Weiler/Gonrather Hof, Monzingen, Nussbaum Merxheim, Meddersheim Monzingen, Nussbaum Monzingen hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernheim Meisenheim, Rehborn, Odernheim, Staudernheim Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Odernheim, Staudernheim Meisenheim, Rehborn, Lettweiler, Odernheim, Staudernheim (Lettweiler bei der Rückfahrt mit Umstieg in Rehborn) Abtweiler Staudernheim hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernh. Lauschied, Bärweiler, Kirschroth, Meddersheim Entenpfuhl, Ippenschied, Winterbach, Winterburg, Allenfeld, Rehbach, Daubach, Dörndich Bockenau, Sponheim, Burgsponheim, Waldböckelheim Bockenau, Steinhardt Boos, Schloßböckelheim, Waldböckelheim, Oberstreit ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 13.00 Uhr Rückfahrten von den Schulen Bad Sobernheim lt. Fahrplan Anmerkung Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten der VG Meisenheim (z.B. Callbach, Breitenheim u.a.) ist bei der Hin-/ Rückfahrt ein Umstieg in Meisenheim erforderlich. Die Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen. -3- Schulbesuch der RS plus Bad Sobernheim - Ganztagsschule (GTS) Für Schüler/innen der GTS bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten (montags bis donnerstags) (Stand 2013/14 - bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Änderungen insbesonders zum Schuljahresbeginn sind möglich) 273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31/ ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf. 260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat) 251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer) haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer) (über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied (oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau – ab dort privat) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN: 0671 – 84 120 0 Fa. Scherer: 06765 - 270 -4- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Ebernburg (kooperativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Eine Fahrkostenübernahme für Schüler/innen aus Bad Kreuznach erfolgt nur, wenn eine Ablehnung zum Besuch der Realschule plus Bad Kreuznach vorliegt Fahrten im ÖPNV (s. auch nachfolgende Auflistung): Für alle Schüler/innen aus den Orten der Verbandsgemeinde Bad Münster sowie teilweise für Schüler/innen aus Orten der Verbandsgemeinde Rüdesheim bestehen Fahrmöglichkeiten im ÖPNV (s. Seite 3). Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Ansonsten kann eine Barerstattung bei Privatbeförderung erfolgen. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der Linienbusse sind an den Haltestellen in den Orten veröffentlicht oder können bei den Verkehrsunternehmen erfragt werden (ORN: 0671 – 84 120 0 oder VGK: 0671 - 89 804 0) Fahränderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich. Deshalb bitte immer auch die Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. . -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ÖPNV-VGK 0671 – 84 120 0 ÖPNV-ORN: 0671 – 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Fahrmöglichkeiten zur Realschule plus Ebernburg (alles ÖPNV): Morgendliche Hinfarten KVG: ca. 7.18 Uhr ab Feilbingert KVG: ca. 7.05 Uhr Obermoschel über Hallgarten und Feilbingert KVG: ca. 7.01 Uhr Niedermoschel über Hochstätten und Altenbamberg ORN: ca. 7.13 Uhr Duchroth, Oberhausen, Niederhausen, Norheim ORN: ca. 7.20 Uhr Hüffelsheim, Traisen, Norheim ORN: ca. 6.53 Uhr Hargesheim, Mandel, Weinsheim, Hüffelsheim ORN: 7.03 Uhr Roxheim , Rüdesheim Änderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich, Deshalb immer die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse an den Haltestellen beachten. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rückfahrten nach Schulende 13.00 Uhr - lt. Fahrplänen KVG: ca. 13.05 Uhr ab Schule bis Feilbingert und Hallgarten KVG: ca. 13.10 Uhr ab Schulgelände bis Feilbingert und Hallgarten KVG: ca. 13.05 Uhr ab Schule nach Altenbamberg / Hochstätten bis Obermoschel (ORN) ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Norheim, Niederhausen, Oberhausen, Duchroth (ORN) ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Hüffelsheim, Weinsheim, Mandel, Roxheim (ORN) ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Norheim, Traisen, Rüdesheim, Roxheim, Hargesheim Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten und Fahrrouten an den Haltestellen beachten. Anmerkung: Für Alsenz besteht die Fahrmöglichkeit im Zug bis / ab Bad Münster – Bahnhof. Für Sitters besteht eine Fahrmöglichkeit im Bus ab / bis Obermoschel. -3- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Kirn – Auf Halmen (kooperativv) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN bzw. der Fa. Herz Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für das Wohngebiet „Auf dem Loh“ ist ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. (Hinfahrt 7.20 Uhr / Rückfahrten ab Bahnhof Kirn ca. 13.20 Uhr bzw. ca. 16.20 Uhr) Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / Fa. Herz: 06788 - 350 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Kirn – Kyrau (integrativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für die Wohngebiete „Kirn-Auf dem Loh“ sowie aus Meckenbach ist jeweils ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich. Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Schulbusse Herz: Auf dem Loh ab 7.20 Uhr / Meckenbach ab 7.30 Uhr weiter „Über Nahe“. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 / Fa. Herz: 06788 - 350 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Langenlonsheim (integrativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im Schulbus bzw. ÖPNV (s. auch nachfolgende Auflistung): Für Schüler/innen aus Windesheim, Guldental, Bretzenheim, Laubenheim, Rümmelsheim, Dorsheim, Winzenheim und Bad Kreuznach erfolgt die Schülerbeförderung in den bestehenden Schulbuslinien (s. Seite 3). Lediglich die Schüler/innen aus Münster-Sarmsheim fahren im ÖPNV. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Ansonsten kann eine Barerstattung bei Privatbeförderung erfolgen. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. . -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: KVG-Schulbusse: 0671 – 84 120 0 ÖPNV-ORN: 0671 – 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Fahrmöglichkeiten zum Besuch der Realschule plus Langenlonsheim: Morgens: KVG-Bus 1: 7.08 Uhr ab Bad Kreuznach Bhf. ab Wilhelmstraße-Brunnen über Stadtwerke KVG-Bus 2: 7.08 Uhr ab Bad Kreuznach (Stadthaus u.a. über Winzenheim) KVG-Bus 2a: 7.30 Uhr ab Bretzenheim (Riedle und Ortsmitte) KVG-Bus 4: 7.10 Uhr ab Rümmelsheim, Burg Layen, Dorsheim, Laubenheim KVG-Bus 5: 7.20 Uhr ab Windesheim über 7.25 Uhr Guldental ORN-ÖPNV: ca. 7.25 Uhr ab Münster-Sarmsheim ----------------------------------------------------------------------------------------------Heimfahrten bei Schulende um 13.00 Uhr (Mo. – Fr.): KVG-Bus 1: ca. 13.20 Uhr über Bretzenheim nach Bad Kreuznach (nur Bhf.) KVG-Bus 2: ca. 13.05 Uhr nach Laubenheim, Dorsheim, Rümmelsheim / Burg Layen KVG-Bus 3: ca. 13.05 Uhr über Guldental nach Windesheim KVG-Bus 4: ca. 13.30 Uhr über Winzenheim nach Bad Kreuznach ORN-ÖPNV: ca. 13.26 Uhr nach Münster-Sarmsheim (wegen Teilnahme der Ganztagsschüler/innen an den Heimfahrten freitags um 13.00 Uhr kann eine andere Tourenzusammenstellung erfolgen) -------------------------------------------------------------------------------------------------- Nachmittagsheimfahrten beim Besuch der Ganztagsschule: (montags bis donnerstags) Schulbus 1: ca. 16.10 Uhr ab Schule (Änderung der Abfahrtszeit ab dem Schuljahr 2014/15 möglich) Guldental, Windesheim, Dorsheim, Rümmelsheim/Burg Layen , Münster-Sarmsheim (nur Trollmühle), Laubenheim Schulbus 2: ca. 16.10 Uhr ab Schule (Änderung der Abfahrtszeit ab dem Schuljahr 2014/15 möglich) Bretzenheim, Winzenheim, Bad Kreuznach (bis Bahnhof) -3- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Meisenheim (integrativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr der ORN (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für Lauschied, Abtweiler und Raumbach (Fa. Molter) sowie für Ginsweiler und Adenbach (Fa. Herz) ist je ein Schulbus eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 Fa. Herz: 06788 – 350 Fa. Molter: 06753 - 3089 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Fahrmöglichkeiten zur Realschule plus Meisenheim bestehen aus: (Morgens und Rückfahrt nach 13.00 Uhr (teilweise in anderer Zusammensetzung) ORN Linienverkehre: 7.03 Uhr Heimweiler, Limbach, Hundsbach, Jeckenbach (Becherbach und Otzweiler - mit Umstieg bzw. privat) 7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim 7.35 Uhr Desloch, Breitenheim 7.15 Uhr Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim und Rehborn (2 Busse) 7.30 Uhr Lettweiler und Rehborn 7.00 Uhr Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach, Schmittweiler, Callbach 7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler 7.17 Uhr Roth, Becherbach, Gangloff und Reiffelbach 7.30 Uhr Lauterecken, Medard, Odenbach Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten Rückfahrten nach 13.00 Uhr: ORN – Linienverkehre lt. Fahrplan ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schulbusse: Fa. Molter: 7.03 Uhr Lauschied, Abtweiler, Raumbach Fa. Herz: 7.15 Uhr Ginsweiler, Adenbach über Odenbach Fa. Molter: ca. 13.15 Uhr nach Lauschied über Raumbach und Abtweiler Fa. Herz: ca. 13.15 Uhr nach Adenbach und Ginsweiler über Odenbach Anmerkung: Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten außerhalb der VG Meisenheim ist bei der Hin- und/oder Rückfahrt evt. ein Umstieg erforderlich (z.B. in Bad Sobernheim ). Die derzeitigen Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen (0671 – 84 120 0). Ein Anspruch auf Einrichtung passender Anschlussfahrten besteht nicht. -3- Schülerbeförderung beim Besuch der RS plus Meisenheim als Ganztagsschule Für die Ganztagsschüler/innen wird eine Nachmittagsheimfahrt (ÖPNV oder Schulbus) eingerichtet, wenn mindestens 5 Schüler/innen an der jeweiligen Fahrt teilnehmen. Teilweise nehmen auch die Schüler/innen der Grundschule und des Kindergartens Meisenheim teil. Die Zusammensetzung der Fahrrouten hängt von den Anmeldezahlen der einzelnen Orte ab. Fahrrouten (Stand 2013/14) – ca. 16.05 / 16.10 Uhr ab Grundschule/Kindergarten: Schulbus 1: Breitenheim, Jeckenbach, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Becherbach Heimweiler Schulbus 2: Raumbach, Abtweiler und Lauschied Schulbus 3: Vorfahrt Callbach – dann zurück und über Callbach nach Schmittweiler Schulbus 4: Roth, Gangloff, Becherbach Schulbus 5: Desloch, Breitenheim ÖPNV: Rehborn, Lettweiler, Odernheim, Staudernheim, Bad Sobernheim ÖPNV: Odenbach, Medard, Lauterecken Schulbusse 1: Schulbus 2: Schulbus 3: Schulbus 4: Schulbus 5: = Fa. Werner = Fa. Molter = Taxi-Schwarz. = Fa. Scherer = Taxi-Brauer Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN: 0671 – 84 120 0 Herz-Reisen, Sien (06788 – 350) Fa. Molter, Abtweiler (06753 / 3089) Fa. Werner, Odernheim (06755 / 1399) Fa. Schwarz, Meisenheim (06753 – 964488) Kreuznacher Verkehrsges. (0671 / 89 804 25) Fa. Scherer, Gemünden (06765 – 270) -4- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Waldböckelheim (integrativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Neuantrag nur erforderlich bei Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus (s. auch nachfolgende Auflistung): (Boos, Oberstreit, Schloßböckelheim, Hüffelsheim, Weinsheim, Bockenau, Sponheim, Burgsponheim und teilweise Orte der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim) Die Schülerbeförderung erfolgt für diese Orte im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN. Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Für Ippenschied, Winterburg, Daubach und Rehbach ist ein Schulbus eingesetzt Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Ein Anspruch auf Einrichtung zusätzlicher Fahrten oder Anschlussfahrten besteht nicht. In diesen Fällen kann eine Barerstattung für die Privatbeförderung erfolgen. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. . -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 Fa. Werner: 06755 - 1399 - Fa. Sedlmeier: 06724 – 3000 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Bus-Fahrmöglichkeiten zur Realschule plus Waldböckelheim bestehen aus: Hinfahrten: ÖPNV: ORN: ca. 7.12 Uhr Rother Hof, 7.13 Uhr Schloßböckelheim, 7.22 Uhr Boos ORN: ca. 7.21 Uhr Weinsheim, 7.25 Uhr Hüffelsheim ORN: ca. 7.08 Uhr Bockenau, 7.16 Uhr Sponheim, 7.19 Uhr Burgsponheim ORN: Auen, Langenthal, Monzingen, Nussbaum, Meddersheim Merxheim (alle bis Bad Sobernheim – evt. Umstieg erforderlich) ca. 7.21 Uhr ab Sobernheim über 7.26 Uhr Steinhardt ORN: ca. 7.11 Uhr ab Bad Sobernheim, 7.16 Uhr Staudernheim-Brücke, 7.21 Uhr Oberstreit Bitte aber immer die Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen der Haltestellen beachten Schulbus (Fa. Werner): 7.02 Uhr Ippenschied, 7.09 Uhr Winterburg, 7.13 Uhr Rehbach, 7.15 Uhr Daubach ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rückfahrten nach 13.00 Uhr ORN: Oberstreit, Staudernheim, Bad Sobernheim, Monzingen, Meddersheim, Merxheim, Martinstein ORN: Rother Hof, Schloßböckelheim, Boos ORN: Hüffelsheim, Weinsheim, Rüdesheim ORN: Bockenau, Sponheim, Burgsponheim Schulbus Fa. Werner: : ca. 12.55 Uhr ab Schule über Steinhardt nach Bockenau, Daubach, Rehbach, Schulbus Fa. Sedlmeier: ca. 12.50 Uhr nach Winterburg, Ippenschied (über Grundschule Bockenau) Anmerkung: Für Orte bei denen keine Heimfahrmöglichkeit besteht (z.B. Auen, Nußbaum, Kirschroth). ist eine Privatabholung ab der nächstgelegenen Haltestelle erforderlich. -3- Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Wallhausen (integrativ) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in integrativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus (s. Seite 3 + 4): Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für Mandel ist ein Schulbus eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. -1- Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde – nach Schulende Ganztagsschule) Bei „sonstigen“ Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine „ Überfüllung“ liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 – 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 – 84 120 0 Fa. Scherer: 06765-270 / Fa. Westrich: 06783 – 99500 / Fa. Wink: 0671 - 36073 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung -2- Fahrmöglichkeiten zur / ab Realschule plus Wallhausen bestehen aus: (Morgens und Rückfahrt nach 13.00 Uhr - Rückfahrten evt. in anderer Zusammensetzung) ORN Linienverkehr: ca. 7.17 Uhr Bad Kreuznach (ab Bahnhof), Rüdesheim, Roxheim (Gelenkbus) (Hackenheim, Bosenheim u.a. Fahrmöglichkeit mit Umstieg in Bad Kreuznach bitte prüfen ob zeitgerechte Anschlussfahrmöglichkeiten bestehen) ca.7.31 Uhr Hargesheim, Gutenberg ca. 7.30 Uhr St. Katharinen, Sommerloch, Braunweiler ca. 7.25 Uhr Spabrücken, Hergenfeld ca. 7.38 Uhr Spabrücken, Dalberg ca. 7.15 Uhr Allenfeld, Gebroth, Münchwald, Spall, Argenschwang ca. 7.27 Uhr Allenfeld, Argenschwang (kommt von Winterbach) Rückfahrten in die o.a. Orte lt. Fahrplänen - bis spätestens 13.20 Uhr Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich. Bitte deshalb immer auch die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Schulbus Fa. Scherer: 7.30 Uhr ab Mandel (7.05 Uhr Waldböckelheim, 7.15 Uhr Bockenau, 7.22 Uhr Sponheim – bei Ganztagsschulbesuch) 13.15 Uhr ab Schule nach Mandel (montags bis donnerstags) 13.15 Uhr ab Schule über Mandel bis Waldböckelheim (freitags) 16.10 Uhr ab Schule über Mandel bis Waldböckelheim (montags bis donnerstags) diverse Schulbusse Hüffelsheim und Weinsheim (Mitfahrt grundsätzlich nur bei Besuch der Realschule plus Wallhausen als Ganztagsschule oder Schwerpunktschule) -3- Schülerbeförderung beim Besuch der Schulen Wallhausen als Ganztagsschule Es bestehen folgende Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten um ca. 16.05 / 16.10 Uhr ab Schule (montags bis donnerstags) ORN-Linienfahrt: Gutenberg, Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim, Bad Kreuznach (bis Bahnhof) (Hackenheim, Bosenheim u.a. Fahrmöglichkeit mit Umstieg in Bad Kreuznach bitte prüfen ob zeitgerechte Anschlussfahrmöglichkeiten bestehen) Schulbus Fa. Westrich: Dalberg, Spabrücken, Argenschwang, Spall, Allenfeld, Winterburg Winterbach, Gebroth, Münchwald Schulbus Fa. Wink: Hergenfeld, Schöneberg, Schweppenhausen Schulbus Fa. Scherer: Braunweiler, St. Katharinen, Mandel, Sponheim, Bockenau, Waldböckelheim, Weinsheim, Hüffelsheim ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Fahrrouten werden je nach Anmeldezahlen zum Ganztagsschulbesuch zusammengestellt. Voraussetzung für die Einrichtung einer Fahrt ist, dass mindestens 5 Schüler/innen daran teilnehmen. Bei Privatbeförderung (für Orte die nicht angefahren werden) kann auf Antrag eine Kostenerstattung erfolgen. Erstattet werden die Kosten für eine (fiktive) ÖPNV Fahrkarte auf dieser Fahrstrecke. -4- Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II (Alfred-Delp-Schule Hargesheim / Klassenstufen 11 - 13) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II: Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM unterschreiten einer Einkommensgrenze Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich) Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid). Einkommensgrenzen: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen. Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer Einkommensgrenze*, beantragt werden. (*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld) Überschreiten der Einkommensgrenze: Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN) zu beantragen und zu bezahlen. -1- Fahrkarten: Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen ausgehändigt. Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen). Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz. Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Beförderungsarten zum Schulstandort Hargesheim Alle Touren nach Hargesheim sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN bzw. VGK. Nachmittagsheimfahrten erfolgen ab Hargesheim –ORT. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten. Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme 0671- 803 1642 Frau Rahner -2- Aus folgenden Orten bestehen direkte ÖPNV-Fahrmöglichkeiten zum Besuch der ADS Hargesheim (bitte immer die Fahrzeiten an den Haltesellten beachten) (Rückfahrten nach 13. 20 Uhr teilweise in anderer Zusammensetzung) Rheinböllen, Erbach, Dichtelbach, Seibersbach, Dörrebach, Liebshausen (mit Umstieg) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Schöneberg, Eckenroth, Stromberg, Roth, Schweppenhausen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Warmsroth, Daxweiler, Schweppenhausen, Windesheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entenpfuhl, Winterbach, Gebroth, Allenfeld, Argenschwang , Hergenfeld , Wallhausen --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winterburg, Gebroth, Winterbach, Münchwald, Spall, Argenschwang, Spabrücken, Dalberg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Wallhausen, Gutenberg --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Laubenheim, Guldental ------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------Bad Sobernheim, Oberstreit, Waldböckelheim, Burgsponheim , Bockenau Sponheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Mandel, Roxheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Staudernheim, Boos, Schloßböckelheim, Niederhausen, Norheim , Traisen, Rüdesheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bad Münster , Bad Kreuznach --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sommerloch, Braunweiler, St. Katharinen, Roxheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hüffelsheim, Weinsheim, Rüdesheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Langenlonsheim, Bretzenheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Dorsheim-Burg Layen, Rümmelsheim, Waldlaubersheim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ --Bingen, Weiler, Waldalgesheim, Genheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Hackenheim, Bosenheim, Planig --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Planig, Ippesheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Winzenheim ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Feilbingert, Hallgarten, Ebernburg ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Bei Nachmittagsunterricht gibt es nur Heimfahrmöglichkeiten ab Hargesheim-Ort. Fragen zur den Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten: 0671 - 84 120 0 (ORN) oder 0671 - 89 804 0 (VGK - Verkehrsges. Bad Kreuznach) -3- Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II (EFG Bad Sobernheim / Klassenstufen 11 - 13) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II: Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM unterschreiten einer Einkommensgrenze Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich) Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid). Einkommensgrenzen: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen. Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer Einkommensgrenze*, beantragt werden. (*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld) Überschreiten der Einkommensgrenze: Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN) zu beantragen und zu bezahlen. -1- Fahrkarten: Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen ausgehändigt. Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen). Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz. Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Beförderungsarten zum Schulstandort Bad Sobernheim Alle Touren nach Bad Bad Sobernheim sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten. Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme 0671- 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten: ORN Bad Kreuznach: 0671 – 84 120 0 -2- morgendliche Fahrmöglichkeiten zum Besuch des EFG Bad Sobernheim (vorbehaltlich Änderungen der Fahrrouten durch die ORN) Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Seesbach , Langenthal, Auen, Martinstein, Merxheim , Meddersheim ab Kirn, Martinstein, Weiler/Gonrather Hof, Monzingen, Nussbaum Merxheim, Meddersheim Monzingen, Nussbaum Monzingen hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernheim Meisenheim, Rehborn, Odernheim, Staudernheim Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Odernheim, Staudernheim Meisenheim, Rehborn, Lettweiler, Odernheim, Staudernheim (Lettweiler bei der Rückfahrt mit Umstieg in Rehborn) Abtweiler Staudernheim hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernh. Lauschied, Bärweiler, Kirschroth, Meddersheim Entenpfuhl, Ippenschied, Winterbach, Winterburg, Allenfeld, Rehbach, Daubach, Dörndich Bockenau, Sponheim, Burgsponheim, Waldböckelheim Bockenau, Steinhardt Boos, Schloßböckelheim, Waldböckelheim, Oberstreit ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 13.00 Uhr Rückfahrten von den Schulen Bad Sobernheim lt. Fahrplan Anmerkung Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten der VG Meisenheim (z.B. Callbach, Breitenheim u.a.) ist bei der Hin-/ Rückfahrt ein Umstieg in Meisenheim erforderlich. Die Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen. -3- Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten ÖPNV - ORN 273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31/ ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf. 260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat) 251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer) haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer) (über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied (oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau – ab dort privat) -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------__________________________________________________________________ ÖPNV-ORN 273-35 / ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof Nussbaum, Monzingen, Merxheim, Weiler, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31/ ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 16.30 Uhr: ab Bahnhof Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied 260-127 / ca. 16.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim , Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Boos / Schloßböckelh. bis Staudernheim – dort Umstiegsmöglichkeit) 251 / ca. 16.41 Uhr ab Bahnhof Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau , (Ippenschied, Winterburg und Winterbach bis Bockenau – dort Umstiegsmöglichkeit) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -4- Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II (Gymnasien Bad Kreuznach – Stama / Röka / Li-Hi / Klassenstufen 11 - 13) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II: Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM unterschreiten einer Einkommensgrenze Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich) Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid). Einkommensgrenzen: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen. Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer Einkommensgrenze*, beantragt werden. (*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld) Überschreiten der Einkommensgrenze: Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN) zu beantragen und zu bezahlen. -1- Fahrkarten: Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen ausgehändigt. Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen). Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz. Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Beförderungsarten zum Schulstandort Bad Kreuznach Alle Touren nach Bad Kreuznach sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN bzw. VGK. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten. Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme: 0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten: 0671 – 84 120 0: ORN Bad Kreuznach 0671 – 89 804 0: Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach -2- Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II (Gymnasium Kirn / Klassenstufen 11 - 13) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II: Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM unterschreiten einer Einkommensgrenze Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich) Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid). Einkommensgrenzen: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen. Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer Einkommensgrenze*, beantragt werden. (*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld) Überschreiten der Einkommensgrenze: Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (ORN / Fa. Herz) zu beantragen und zu bezahlen. -1- Fahrkarten: Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen ausgehändigt. Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen). Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz. Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Beförderungsarten zum Schulstandort Kirn Alle Touren nach Kirn sind Linienfahrten (ÖPNV) der ORN bzw. Fa. Herz Ausnahme: Kirn „Auf dem Loh“ und Meckenbach = Schulbus Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten. Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur Schule oder zur nächstgelegenen Haltestelle erforderlich. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme: 0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten: 0671 – 84 120 0: ORN Bad Kreuznach 0671 – 89 804 0: Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach -2- Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II (PSG Meisenheim / Klassenstufen 11 - 13) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II: Besuch als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM unterschreiten einer Einkommensgrenze Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich) Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid). Einkommensgrenzen: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen. Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer Einkommensgrenze*, beantragt werden. (*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld) Überschreiten der Einkommensgrenze: Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern beim Verkehrsunternehmen (ORN / Fa. Herz) zu beantragen und zu bezahlen. -1- Fahrkarten: Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen ausgehändigt. Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen). Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz. Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Beförderungsarten zum Schulstandort Meisenheim Die Fahrten zum Schulstandort Meisenheim erfolgen überwiegend im ÖPNV Bitte immer die Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten Lediglich für Lauschied, Abtweiler und Raumbach (Fa. Molter) sowie für aus der Richtung Reipoltskirchen u.a. über Ginsweiler und Adenbach (Fa. Herz) ist je ein Schulbus eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur Schule oder nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme 0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrzeiten und Fahrmöglichkeiten: 0671 – 84 120 0: ORN Bad Kreuznach Fa. Herz: 06788 – 350 Fa. Molter, 06753 – 3089 -2- Direkte Fahrmöglichkeiten zum Besuch des PSG Meisenheim bestehen aus: (Rückfahrten nach Schulende um 13.00 Uhr bzw. mittwochs um 15.30 Uhr teilweise in anderer Zusammensetzung) ORN Linienverkehr: ca. 6.55 Uhr Kirn, Heimweiler, Limbach, Hundsbach, Jeckenbach (Becherbach, Otzweiler mit Umstieg) ca. 7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim ca. 7.35 Uhr Desloch, Breitenheim ca. 7.15 Uhr Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim und Rehborn (2 Busse) ca. 7.30 Uhr Lettweiler und Rehborn ca. 7.00 Uhr Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach ca.7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler ca. 7.17 Uhr Roth,Becherbach, Gangloff und Reiffelbach ca. 7.30 Uhr Lauterecken, Medard, Odenbach Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse lt. Fahrplanaushang beachten Schulbusse: Fa. Molter: 7.03 Uhr Lauschied, Abtweiler, Raumbach Rückfahrten: 13.10 Uhr bzw. 16.05 Uhr (nur mittwochs) Fa. Herz: 6.51Uhr Hefersweiler, Rathskirchen, Reipoltsk., Nussbach, Ginsweiler, Adenbach Rückfahrten: 13.00 Uhr bzw. 15.40 Uhr (nur mittwochs) ÖPNV - Rückfahrten nach Schulende 13.00 Uhr (lt. Fahrplanaushängen) ÖPNV – Rückfahrten nach Schulende 15.30 Uhr (nur mittwochs) (s. Blatt 4) -3- Nachmittagsheimfahrten (nur mittwochs) PSG (ca. 15.35 Uhr ab Gym.) Breitenheim , Jeckenbach, Desloch, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Limbach, Heimweiler, Kirn --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (ca 15.40 Uhr ab Bahnhof) Odenbach, Medard , Lauterecken (Mitfahrt der Odenbacher Schüler/innen im Schulbus Fa. Herz nach Adenbach u.a. möglich) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (260 -128 ÖPNV) Rehborn, Odernheim, Staudernheim , Bad Sobernheim täglich (15.45 Uhr ab Bhf.) – Rehborn, Odernh., Staudernh., Bad Sob. nur mittwochs zusätzlich ( 15.38 Uhr ab PSG) – Rehborn, Odernheim Lettweiler - Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule Meisenheim --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- (ca. 15.35 Uhr ab Gym.) Callbach, Schmittweiler, Reiffelbach, Gangloff/Roth/Becherbach, Unkenbach, Nieder/Obermoschel , Alsenz --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schulbus Fa. Herz (ca. 15.35 Uhr ab Gymnasium) Adenbach, Ginsweiler, Nussbach, Rathskirchen, Reichsthal, Hefersweiler, Reipoltskirchen (teilweise Mitfahrt von Odenbacher PSG-Schüler/innen möglich) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schulbus Fa. Molter (ca. 16.05 Uhr ab Grundschule Meisenheim) Raumbach, Abtweiler, Lauschied --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- -4- Fahrkostenübernahme im Bereich der Sekundarstufe II (IGS Stromberg / Klassenstufen 11 - 13) Die „ Schülerbeförderung „ ist in § 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme in der Sek. II: Besuch als nächstgelegene IGS in öffentlicher Trägerschaft der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM unterschreiten einer Einkommensgrenze Antrag ist erforderlich (im Schulsekretariat erhältlich) Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte/Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.B. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG II-Bescheid). Einkommensgrenzen: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- € + 3.750,00 € für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- € + 3.750,-- € für jedes weitere Kind Bei Bewilligung der Übernahme der Fahrkosten wird grundsätzlich die Zahlung eines Eigenanteils fällig (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 €). Dafür ist die dem Antrag beiliegende Einzugsermächtigung auszufüllen. Die Befreiung zur Zahlung des Eigenanteils kann, bei unterschreiten einer Einkommensgrenze*, beantragt werden. (*13.000,-- € Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- € für jedes weitere Kind mit Kindergeld) Überschreiten der Einkommensgrenze: Dann ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern bei den Verkehrsunternehmen (ORN/VRM) zu beantragen und zu bezahlen. Ausnahme: Bei Mitfahrt in Schulbussen (z.B. Orte der VG Rüdesheim, Breitscheid, Erbach u.a. ) ist auch bei überschreiten der Einkommensgrenze ein Antrag auf Mitfahrt im Schulbus bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach zu stellen. -1- Fahrkarten: Bei rechtzeitiger Antragstellung und Bewilligung des Fahrkostenantrages erhalten die Schüler/innen die Fahrkarten spätestens zum Schuljahresbeginn in den Schulen ausgehändigt. Die ÖPNV-Fahrkarten berechtigen zur Mitfahrt in allen Buslinien innerhalb der Wabengültigkeit der Karte (z.B. auch an Ferientagen). Bei Verlust des Fahrkartenblockes erfolgt gegen Zahlung einer Gebühr beim Verkehrsträger pro Schuljahr ein einmaliger Ersatz. Bei Fahrt im Schulbus erhalten die Schüler/innen einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus (kein Kauf einer „Fritz-Card“ möglich.). Bei Umzug oder Schulwechsel sind die restlichen Fahrkarten unverzüglich bei der Schule oder direkt an die Kreisverwaltung zurückzugeben. Soweit dies verspätet oder nicht erfolgt, sind die dem Landkreis dadurch entstandenen Kosten zu erstatten. Beförderungsarten zum Schulstandort Stromberg Die Fahrten zum Schulstandort Stromberg erfolgen überwiegend im ÖPNV aber auch in Schulbussen (s. nachfolgende Auflistung) Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Bei Ortschaften die keine Fahrverbindung haben ist eine Privatbeförderung zur Schule oder nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671- 803 1640 Herr Barthelmeh Weitere Fragen zum Antrag auf Fahrkostenübernahme: 0671 – 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Soine Fragen zu den Fahrmöglichkeiten: ORN Bad Kreuznach: 0671 – 84 120 0 / KVG: 0671 – 89 804 0 Fa. Sedlmeier: 06724 – 3000 Fa. Wink: 0671 - 36073 Fa. Herz: 06788 – 350 Fa. Molter, 06753 – 3089 -2- Beim Besuch der IGS Stromberg bestehen folgende Fahrmöglichkeiten (Hinfahrt sowie Rückfahrt bei Schulende nach der 6. Stunde / 13.00 Uhr) Öffentliche Linienverkehre (ÖPNV) 230-508: Argenthal, Ellern (über Daxweiler und Warsmroth) 230-026: Rheinböllen (über Seibersbach) 230-901: (ab Bacharach – mit Umstieg) Bingen, Weiler, Waldalgesheim 203-007: Bingen, Weiler, Waldalgesheim/Genheim , Roth 231-004: Büdesheim, Münster-Sarmsheim, Rümmelsheim , Dorsheim 231-038: KH, Winzenheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Waldlaubersheim 232-205: Dörrebach, Seibersbach 232-209: Daxweiler, Warmsroth 240-203: Bretzenheim, Langenlonsheim, Guldental, Windesheim 240-005:Guldental, Windesheim 248-001: Schöneberg, Eckenroth, Schweppenhausen Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Schulbus KVG: 7.15 Uhr Schindeldorf Schulbus KVG: ab ca. 6.58 Hargesheim, Gutenberg, Wallhausen, Hergenfeld Schulbus KVG: ab ca. 7.03 Schulbus Fa. Wink: ab Uhr Rüdesheim, Mandel, Roxheim ca. 6.45 Uhr Spall, Münchwald, Argenschwang, Dalberg, Spabrücken Schulbusse – Fa. Sedlmeier: Manubach, Breitscheid, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen (diese Touren werden je nach Schülerzahlen festgelegt – die Fahrzeiten können gegen Sommerferienende bei der Fa. Sedlmeier erfragt werden 06724 – 3000) Die Rückfahrten bei Schulende nach der 6. Stunde (13.00 Uhr) erfolgen im ÖPNV und bei den Schulbussen teilweise in anderer Zusammensetzung der Orte als morgens (bitte die Haltestellenbeschilderung an der IGS Stromberg beachten). -3- Schülerbeförderung bei Nachmittagsunterricht Für Ganztagsschüler/innen der IGS sind Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten eingerichtet (montags bis donnerstags). Diese können auch von den Oberstufenschüler/innen genutzt werden. Derzeit bestehen folgende Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten (nach 16.00 Uhr): (montags bis freitags) ÖPNV - Bus 1: 16.05 Uhr ab IGS - Warsmroth, Daxweiler, Seibersbach, Dörrebach ÖPNV - Bus 2: 16.17 Uhr - Weiler b. Bingen, Waldalgesheim, Bingen ÖPNV - Bus 3: 16.19 Uhr ab IGS - Rheinböllen, Ellern, Argenthal ÖPNV – Bus 4: 16.07 Uhr ab Haltestelle Königsbergerstraße Schweppenhausen, Windesheim, Guldental, Langenlonsheim Bretzenheim , Bad Kreuznach Bei sonstigen Orten ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich. Schulbusse (ca. 16.05 Uhr / 16.10 Uhr ab IGS – nur montags bis donnerstags): Fa. Sedlmeier: Schindeldorf / Dichtelbach , Erbach, Breitscheid Fa. Sedlmeier: Rümmelsheim, Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim Fa. Wink: Roth, Genheim, Waldlaubersheim, Schweppenhausen, Eckenroth, Schöneberg, Hergenfeld, Wallhausen, Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim, Mandel Bei sonstigen Orten und bei Schulende freitags nach 13.00 Uhr ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich. -4-