Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg

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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg
ZeitProd4 Name: 1403amtliche Ressort: sta Objekt:
Mittwoch, 12. März 2008 09:23:14 Uhr
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg
Wann sind die Ämter und Dienststellen
der Stadtverwaltung für Sie da?
쮿 Bürgerservicebüro im Rathaus, Erdgeschoss
Das Bürgerservicebüro im Erdgeschoss des
Rathauses ist
Montag, Mittwoch und Freitag
von 08.00 Uhr – 14.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
von 08.00 Uhr – 19.00 Uhr
durchgehend für Sie geöffnet.
Sie können im Bürgerservicebüro Ihre Melde-, Pass- und KFZ-Zulassungsangelegenheiten erledigen. Dort erhalten Sie außerdem
Bewohnerparkausweise und können ihren
Hund zur Hundesteuer oder Müllgefäße anoder abmelden. Außerdem erhalten Sie dort
Anträge auf Wohngeld, Rundfunkgebührenbefreiung oder Bankeinzugsermächtigungen sowie weitere Serviceleistungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an das Bürgerservicebüro:
Tel.: 330 555, Fax: 330 550
E-Mail: [email protected]
Umfassende Informationen erhalten Sie auch
im Internet unter: www.aschaffenburg.de
tung in Form eines Rundgangs durch das Bebauungsplangebiet statt. Treffpunkt ist die Kreuzung Adlerstraße / Herrenwaldstraße. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hierzu eingeladen.
Dieses Verfahren ersetzt nicht die nach § 3
Abs. 2 BauGB später folgende öffentliche Auslegung, während der nochmals Stellungnahmen
abgegeben werden können.
Aschaffenburg, 14.03.2008 Klaus Herzog
STADT ASCHAFFENBURG Oberbürgermeister
1.2
1.3
쮿 Sonstige Ämter und Dienststellen
im Rathaus, Dalbergstr. 15
und in den Gebäuden Dalbergstr. 9,
Pfaffengasse 9 + 11 sowie Karlsplatz 2
Ihr Antrag, Ihr persönliches Anliegen usw.
wird ohne Wartezeit erledigt bzw. in die Wege
geleitet, wenn Sie vorausgehend persönlich,
telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auf
ihren Wunsch während der besonderen Servicezeiten von
Montag bis Donnerstag zwischen
06.30 und 19.00 Uhr,
Freitag zwischen 06.30 bis 14.30 Uhr
festgelegt werden.
Telefonische und persönliche Auskünfte und
Rückfragen einfacher Art sind selbstverständlich nach wie vor innerhalb der allgemeinen
Servicezeiten möglich
Montag bis Donnerstag
von 08.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr.
쮿 Sprechstunden
von Oberbürgermeister Klaus Herzog
Jeden Donnerstagvormittag haben Sie Gelegenheit, den Oberbürgermeister persönlich zu
sprechen. Termine vergibt das Büro des Oberbürgermeisters (Rathaus, 3. Stock, ZimmerNr. 308, Tel.: 330 201).
쮿 Beschwerden, Anregungen, Vorschläge,
Hilfestellung
Die städtischen Dienststellen erbringen Leistungen und Service für Sie als Kunden der
Stadtverwaltung. Sollten Sie im Einzelfall mit
unseren Leistungen nicht zufrieden sein,
wenden Sie sich bitte zunächst an die verantwortliche Dienststelle. Im Büro des Oberbürgermeisters, Tel.: 330 209, Fax: 330 380 erhalten Sie ergänzende Hilfestellung.
Sie können Ihr Anliegen auch persönlich, per
E-Mail ([email protected]) oder auf
dem Postweg (Stadt Aschaffenburg - Büro des
Oberbürgermeisters, Dalbergstr. 15, 63739
Aschaffenburg) vortragen.
쮿 Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden
der Stadtverwaltung
Sie erreichen uns:
per Telefon: 330 0
per Telefax: 330 720
per E-Mail:
[email protected]
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB – in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden
Fassung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das
Gebiet »Östlich Adlerstraße« zwischen Adlerstraße, nördlicher und östlicher Begrenzung,
Weg am Steinkreuz und Herrenwaldstraße
mit naturschutzrechtlicher Ausgleichsfläche
nördlich der Herrenwaldstraße (Nr. 16/18)
Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in der
Sitzung am 21.11.2005 die Aufstellung eines Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das
Gebiet »Östlich Adlerstraße« zwischen Adlerstraße, nördlicher und östlicher Begrenzung,
Weg am Steinkreuz und Herrenwaldstraße (Nr.
16/18) beschlossen. In den Sitzungen am
29.05.2006 und 19.11.2007 hat der Stadtrat die
Erweiterung des Geltungsbereichs (Ausgleichsfläche) beschlossen.
Dies wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich bekannt gemacht.
In der Sitzung am 19.11.2007 hat der Stadtrat der
Stadt Aschaffenburg den Bebauungsplanvorentwurf für das Gebiet »Östlich Adlerstraße«
(Nr. 16/18) vom 26.04.2006 in der Fassung vom
11.10.2007 gebilligt. Gleichzeitig wurde die
Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der
Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1
BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplanvorentwurf mit Vorentwurf
der Begründung ist in der Zeit
von Montag, 17.03.2008, bis
einschl. Freitag, 11.04.2008
während der Servicezeiten
Montag bis Donnerstag
von 6.30 Uhr bis 19.00 Uhr
Freitag von 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr
im Rathaus der Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, 6. Stock, im Flur vor Zimmer-Nrn. 611/
612 öffentlich ausgehängt. Die Planung kann
während der Dienststunden mit einem sachverständigen Mitarbeiter oder einer sachverständigen Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes erörtert werden. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Zeit im
Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft. Das Ergebnis wird dem Stadtrat
zu gegebener Zeit vorgetragen.
Außerdem findet am
Mittwoch, dem 02.04.2008, um 17:00 Uhr
vor Ort eine öffentliche Informationsveranstal-
Öffentliche Ausschreibung
gemäß VOL/A
a) Ausschreibende Stelle:
Stadt Aschaffenburg
Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg,
Telefon 06021/330-280,
Telefax 06021/330-682
Angebote sind zu richten an:
Stadt Aschaffenburg
Bauordnungsamt Zimmer 502
Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg
b) Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) Neubau eines Feuerwehrhauses
in Aschaffenburg-Damm
Möbelierung
Los 1:
3 Büroarbeitsplätze
ca. 4 lfm Palettenregale
ca. 5 lfm Steckregale
ca. 17 lfm verschiedene Schränke
1 Industrie-Werkbank
ca. 83 stapelbare Stühle
ca. 26 stapel- u. klappbare Tische
1 Leinwand
3 Whiteboards
1 Pult
1 Couch mit Tisch
ca. 4 lfm Sideboards
Los 2:
54 Feuerwehrgarderoben
Ausstattung des
Feuerwehrhauses Aschaffenburg-Damm
Ort der Ausführung:
Feuerwehrhaus Aschaffenburg-Damm,
Dyroffstraße 10, 63741 Aschaffenburg
d) Aufteilung in Lose:
ja
e) Ausführungsfristen:
Beginn:
ab 19. KW 2008
(Anlieferung und Montage)
Fertigstellung: Mai 2008
f/g) Anforderung der Verdingungsunterlagen
ab 18.3.2008
Anschrift:
Stadt Aschaffenburg
Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft
Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg,
Telefon 06021/330-280,
Telefax 06021/330-682
h) Schutzgebühr:
10.- €
mit Verrechnungsscheck oder
bar bei Abholung, Erstattung: keine
i) Einreichungstermin:
03.04.2008
k) geforderte Sicherheiten:
Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 v. Hundert
l) Zahlungsbedingungen nach VOL
m) Eignungsnachweise
nach Verdingungsunterlagen
n) Zuschlags- und Bindefrist:
02.05.2008
o) Mitteilung über Ablehnung eines Angebotes
nach § 27 VOL/A
Aschaffenburg, 14.03.2008
STADT ASCHAFFENBURG
Bekanntmachung über die
Schulanmeldung 2008
in der Stadt Aschaffenburg
1.
1.1
Schulanmeldung an der Volksschule
Am Mittwoch, dem 09. April 2008, findet in
der Zeit von 15:00 bis 17:30 Uhr die diesjährige Schulanmeldung für das Schuljahr
2008/09 an den Volksschulen in der Stadt
Aschaffenburg statt.
Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum
31. Oktober 2008 sechs Jahre alt sein
werden, d.h. die Kinder, die zwischen dem
01. Oktober 2001 und dem 31. Oktober 2002
geboren sind. Eltern, deren Kinder im Oktober 2002 geboren wurden, haben ohne
Einschränkung die Möglichkeit, den Einschulungstermin des Folgejahres wahrzunehmen. Dazu bedarf es lediglich einer
schriftlichen Erklärung, dass das Rücktrittsrecht wahrgenommen wird. Diese ist
der Schulleitung spätestens bei der Schuleinschreibung zu übermitteln. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen
Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht
auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch
der Volksschule zurückstellen zu lassen.
Auf Antrag der Eltern können Kinder mit
Geburtsdatum vom 01.11.2002 - 31.12.2002
1.4
2.
3.
4.
5.
6.
ebenfalls in die Schule aufgenommen werden. Für die Aufnahme eines Kindes mit Geburtsdatum ab 01.01.2003 ist ein entsprechendes schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Die Kinder müssen an der öffentlichen
Volksschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn
die Erziehungsberechtigten den Besuch einer anderen als der Sprengelschule (in der
Stadt Aschaffenburg) bzw. die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses (außerhalb der Stadt Aschaffenburg) beantragen
wollen.
Eltern, die aus zwingenden Gründen beabsichtigen, einen Antrag auf Sprengeländerung zu stellen oder um Genehmigung eines Gastschulverhältnisses nachzusuchen,
können dies bei der Anmeldung an der
Sprengelschule tun und dafür die durch die
Schulleitung bereitgehaltenen Formulare
verwenden.
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung
kommen. Ein in einem Heim untergebrachtes Kind kann vom Heimleiter angemeldet werden. Kinder, die aus zwingenden Gründen bei der Schulanmeldung
nicht vorgestellt werden können, dürfen im
begründeten Ausnahmefall schon vorher
schriftlich angemeldet werden. Bei der
Schulanmeldung haben die Erziehungsberechtigten die notwendigen Angaben zur
Person des Kindes zu machen und erforderlichenfalls durch entsprechende Urkunden (Geburtsurkunde, Bescheinigung/
Gesundheitsamt) zu belegen.
Über die Aufnahme in eine öffentliche
Volksschule entscheidet der Schulleiter; er
kann die Teilnahme an einem Verfahren
zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen.
Erklärung der Erziehungsberechtigten
Bei der Schulanmeldung an öffentlichen
Volksschulen geben die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls eine Erklärung
darüber ab, ob sie der Zuweisung ihres
Kindes in eine Klasse mit Schülern gleichen Bekenntnisses zustimmen, falls für
die Jahrgangsstufe Parallelklassen gebildet
werden.
Diese Erklärung gilt für die Dauer des Besuchs der Volksschule, wenn sie nicht widerrufen wird. Dieser Widerruf wird mit
Beginn des folgenden Schuljahres wirksam.
Schulanmeldung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, die deutsche Regelklassen besuchen
sollen, gelten die gleichen Bestimmungen
wie für deutsche Kinder (vgl. Ziffer 1).
Anmeldung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Die Anmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt an
der Grundschule. Vor der Aufnahme an
eine Förderschule ist ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen, das den Förderbedarf beschreibt und eine Empfehlung
zum geeigneten Förderort ausspricht.
Schwerst- und mehrfach behinderte Kinder und Kinder mit einem hohen Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können an der entsprechenden
Förderschule angemeldet werden.
Schulanmeldung ist Pflicht
Wer die altersgemäßen Voraussetzungen
erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht
(BayEUG).
Erziehungsberechtigte, welche die ihnen
obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund unterlassen, können mit einer Geldbuße belegt
werden.
Sprengeleinteilung der Volksschulen
In der Stadt Aschaffenburg gilt für die Anmeldung der Schulneulinge die nachfolgend genannte Sprengeleinteilung.
Sie bezeichnet für jeden Schulsprengel die
Sprengelgrenzen. Soweit bei deren Beschreibung der Zusatz »(einschließlich)«
hinter dem Straßennamen verwendet wird,
bedeutet dies, dass die Häuserreihen auf
beiden Seiten des Straßenzuges zum betreffenden Schulsprengel gehören. Straßennamen ohne diesen Zusatz bezeichnen
nur die Grenzlinie des betreffenden Schulsprengels, ohne dass die Häuserreihen zu
beiden Seiten des Straßenzuges zum
Schulsprengel gehören.
Ein Straßenzug mit dem Zusatz »(einschließlich)« gehört nur bis zu dem Punkt
zum Schulsprengel, an welchem die
Sprengelgrenze davon abzweigt.
Zur eindeutigen Orientierung wird empfohlen, einen Stadtplan heranzuziehen. Im
Zweifelsfalle erteilen die Schulleitungen
und das Staatliche Schulamt gern telefonisch Auskunft.
Hinweis:
Erziehungsberechtigte mit Schulanfängern im
Wohngebiet »Am Rosensee« melden ihre Kinder
an der Hefner-Alteneck-VS (Grund- und Hauptschule) an, zu dessen Schulsprengel sie künftig
gehören.
Das neu entstehende Wohngebiet (Ausfahrt
Würzburger Straße Richtung Haibach) auf dem
ehemaligen amerikanischen Gelände (vom
Sportplatz bis zum Recyclinghof) mit den Straßenbezeichnungen z.B. Fürther Straße, Nürnberger Straße, Bayreuther Straße, Bamberger
Straße, Coburger Straße u.a. gehört zum Schulsprengel der Pestalozzi-Grundschule (1.–4. Klasse) bzw. der Pestalozzi-Hauptschule (ab der 5.
Jahrgangsstufe). Schulanfänger aus diesem Gebiet sind an der Pestalozzi-Grundschule anzumelden.
Schule:
Brentano-Volksschule Aschaffenburg (G)
Schweinheimer Str. 11
Schulsprengel:
Löherstr. (einschl.) - Freihofgasse (einschl.)
- Sandgasse (einschl.) - Würzburger Straße
(gerade Hausnummern) - Medicusstr. (bis
Hausnummer 23) - Spessartstr. (einschl.) Schweinheimer Straße (ungerade Hausnum-
mern) - Bahnlinie Aschaffenburg/Miltenberg - ehemalige Stadtgrenze gegen Obernau
- rechtes Mainufer - Willigis-Brücke - Löherstr. (einschl.)
Dalberg-Volksschule Aschaffenburg (G)
Paulusstr. 19
Dammer Steg - Dammer Str. - Paulusstr. Boppstr. (einschl.) - Saaleweg (einschl.) Lohrweg (einschl.) und Verlängerung bis zur
nördlichen Stadtgrenze - Stadtgrenze gegen
Oberafferbach und Goldbach - Haselmühlweg (einschl.) - Güterbahngleis - Bahnlinie
Aschaffenburg/Würzburg - Dammer Steg
Erthal-Volksschule Aschaffenburg (G)
Friedrich-Krane-Platz 5
Stadtteil Leider
Erich-Kästner-Volksschule
Aschaffenburg-Gailbach (G)
Glaserstr. 1
Stadtteil Gailbach
Grünewald-Volksschule Aschaffenburg (G)
Ludwigsallee 2
Grünewaldstr. (einschl.) - Bismarckallee
(einschl.) - Schmerlenbacher Str. (einschl.) Stadtgrenze gegen Haibach - Würzburger
Str. (ungerade Hausnummern) - Grünewaldstr. (einschl.)
Gutenberg-Volksschule Aschaffenburg (G)
Fasaneriestr. 1
Grünewaldstr. - Bismarckallee - Schmerlenbacher Str. - Stadtgrenze gegen Goldbach Haselmühlweg - Güterbahngleis - Bahnlinie
Aschaffenburg/Würzburg - Goldbacher Str. Platanenallee (einschl.) - Hofgartenstr.
(einschl.) - Grünewaldstr.
Hefner-Alteneck-Volksschule
Aschaffenburg (G u. H)
Bavariastr. 39
Bahnlinie Aschaffenburg/Miltenberg Schweinheimer Str. (gerade Hausnummern
ab Nr. 30) - Spessartstr. - Würzburger Str.
(gerade Hausnummern ab Nr. 102) - Medicusstr. (ab Hausnummer 25) - Rhönstr. - Rotwasserstr. - Haidbergstr. - Schweinheimer
Str. bis Einmündung Bergstr. - Bergstr. - Unterhainstr. (einschl.) - Bahnhlinie Aschaffenburg/Miltenberg
Kolping-Volksschule Aschaffenburg (G)
Kolpingstr. 4
Stadtgrenze gegen Mainaschaff - Bahnlinie
Aschaffenburg/Frankfurt - Hauptbahnhof Bahnlinie Aschaffenburg/Würzburg - Goldbacher Str. (einschl.) - Platanenallee - Hofgartenstr. - Würzburger Str. (ungerade
Hausnummern) - Sandgasse - Freihofgasse Löherstr. -Willigis-Brücke - rechtes Mainufer - Stadtgrenze gegen Mainaschaff
Christian-Schad-Volksschule
Aschaffenburg-Nilkheim (G)
Lindenweg 14
Stadtteil Nilkheim
Mozart-Volksschule
Aschaffenburg-Obernau (G u. H)
Mozartstr. 4
Stadtteil Obernau
Pestalozzi-Volksschule Aschaffenburg (G)
Matthäusstr. 18
Bergstr. (einschl.) - Unterhainstr. - Bahnlinie
Aschaffenburg/Miltenberg
ehemalige
Stadtgrenze gegen Obernau und Sulzbach a.
Main - ehemalige Stadtgrenze gegen Gailbach - Würzburger Str. (gerade Hausnummern) - Rhönstr. (einschl.) - Rotwasserstr.
(einschl.) - Haidbergstr. (einschl.) Schweinheimer Str. - Bergstr. (einschl.)
Schiller-Volksschule Aschaffenburg (G)
Schulstr. 39
Lohmühle - Lohmühlgraben - Wilhelmstr.
(einschl.) - Michaelstr. (einschl.) - Bahnlinie
Aschaffenburg/Frankfurt - Dammer Steg Dammer Str. (einschl.) - Paulusstr. (einschl.)
- Boppstr. - Saaleweg - Lohrweg und Verlängerung bis zur nördlichen Stadtgrenze Stadtgrenze gegen Oberafferbach - Steinbacher Str. - Lohmühlgraben - Lohmühle
Volksschule Aschaffenburg-Strietwald (G)
Herrenwaldstr. 40
Lohmühle - Lohmühlgraben - Wilhelmstr. Michaelstr. - Bahnlinie Aschaffenburg/
Frankfurt - Stadtgrenze gegen Mainaschaff
und Steinbach - Steinbacher Str. (einschl.) Lohmühlgraben (einschl.) - Lohmühle
Staatliches Schulamt
in der Stadt Aschaffenburg
Verbote und Beschränkungen
durch das Gesetz über den Schutz
der Sonn- und Feiertage (FTG)
in der Karwoche
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Schutz
der Sonn- und Feiertage gelten für die Karwoche
zusätzlich folgende Beschränkungen:
Gründonnerstag, 20.03.2008
Verboten sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter ( z. B.
auch der Betrieb von Spielgeräten mit und
ohne Gewinnmöglichkeit ).
Das Verbot gilt für den ganzen Tag
(00.00 Uhr bis 24.00 Uhr)
Karfreitag, 21.03.2008
Verboten sind:
a) Sportveranstaltungen
b) musikalische Darbietungen jeder Art in
Räumen mit Schankbetrieb
c) öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter.
Das Verbot gilt für den ganzen Tag
(00.00 Uhr bis 24.00 Uhr).
Karsamstag, 22.03.2008
Verboten sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter.
Das Verbot gilt für den ganzen Tag
(00.00 Uhr bis 24.00 Uhr).
Hinweis:
Dieses Verbot gilt auch für den Betrieb
von Geldspielgeräten und
Unterhaltungsspielgeräten.
Ausstellung
in der Kunsthalle Jesuitenkirche
Henri de Toulouse-Lautrec
und die Stars vom Montmartre
vom 15. März bis 25. Mai 2008
in der Kusthalle Jesuitenkirche
Öffnungszeiten: Di.
14 – 20 Uhr
Mi.–So. 10 – 17 Uhr
Mo.
geschlossen
Öffentliche Führungen:
jeden Sonntag um 11 Uhr und
jeden Dienstag um 19 Uhr