Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg
Transcrição
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg
ZeitProd4 Name: 1403amtliche Ressort: sta Objekt: Mittwoch, 12. März 2008 09:23:14 Uhr R Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Aschaffenburg Wann sind die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung für Sie da? 쮿 Bürgerservicebüro im Rathaus, Erdgeschoss Das Bürgerservicebüro im Erdgeschoss des Rathauses ist Montag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr – 14.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 08.00 Uhr – 19.00 Uhr durchgehend für Sie geöffnet. Sie können im Bürgerservicebüro Ihre Melde-, Pass- und KFZ-Zulassungsangelegenheiten erledigen. Dort erhalten Sie außerdem Bewohnerparkausweise und können ihren Hund zur Hundesteuer oder Müllgefäße anoder abmelden. Außerdem erhalten Sie dort Anträge auf Wohngeld, Rundfunkgebührenbefreiung oder Bankeinzugsermächtigungen sowie weitere Serviceleistungen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro: Tel.: 330 555, Fax: 330 550 E-Mail: [email protected] Umfassende Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.aschaffenburg.de tung in Form eines Rundgangs durch das Bebauungsplangebiet statt. Treffpunkt ist die Kreuzung Adlerstraße / Herrenwaldstraße. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hierzu eingeladen. Dieses Verfahren ersetzt nicht die nach § 3 Abs. 2 BauGB später folgende öffentliche Auslegung, während der nochmals Stellungnahmen abgegeben werden können. Aschaffenburg, 14.03.2008 Klaus Herzog STADT ASCHAFFENBURG Oberbürgermeister 1.2 1.3 쮿 Sonstige Ämter und Dienststellen im Rathaus, Dalbergstr. 15 und in den Gebäuden Dalbergstr. 9, Pfaffengasse 9 + 11 sowie Karlsplatz 2 Ihr Antrag, Ihr persönliches Anliegen usw. wird ohne Wartezeit erledigt bzw. in die Wege geleitet, wenn Sie vorausgehend persönlich, telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auf ihren Wunsch während der besonderen Servicezeiten von Montag bis Donnerstag zwischen 06.30 und 19.00 Uhr, Freitag zwischen 06.30 bis 14.30 Uhr festgelegt werden. Telefonische und persönliche Auskünfte und Rückfragen einfacher Art sind selbstverständlich nach wie vor innerhalb der allgemeinen Servicezeiten möglich Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr. 쮿 Sprechstunden von Oberbürgermeister Klaus Herzog Jeden Donnerstagvormittag haben Sie Gelegenheit, den Oberbürgermeister persönlich zu sprechen. Termine vergibt das Büro des Oberbürgermeisters (Rathaus, 3. Stock, ZimmerNr. 308, Tel.: 330 201). 쮿 Beschwerden, Anregungen, Vorschläge, Hilfestellung Die städtischen Dienststellen erbringen Leistungen und Service für Sie als Kunden der Stadtverwaltung. Sollten Sie im Einzelfall mit unseren Leistungen nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte zunächst an die verantwortliche Dienststelle. Im Büro des Oberbürgermeisters, Tel.: 330 209, Fax: 330 380 erhalten Sie ergänzende Hilfestellung. Sie können Ihr Anliegen auch persönlich, per E-Mail ([email protected]) oder auf dem Postweg (Stadt Aschaffenburg - Büro des Oberbürgermeisters, Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg) vortragen. 쮿 Erreichbarkeit außerhalb der Sprechstunden der Stadtverwaltung Sie erreichen uns: per Telefon: 330 0 per Telefax: 330 720 per E-Mail: [email protected] Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet »Östlich Adlerstraße« zwischen Adlerstraße, nördlicher und östlicher Begrenzung, Weg am Steinkreuz und Herrenwaldstraße mit naturschutzrechtlicher Ausgleichsfläche nördlich der Herrenwaldstraße (Nr. 16/18) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in der Sitzung am 21.11.2005 die Aufstellung eines Bebauungsplanes i. S. d. § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet »Östlich Adlerstraße« zwischen Adlerstraße, nördlicher und östlicher Begrenzung, Weg am Steinkreuz und Herrenwaldstraße (Nr. 16/18) beschlossen. In den Sitzungen am 29.05.2006 und 19.11.2007 hat der Stadtrat die Erweiterung des Geltungsbereichs (Ausgleichsfläche) beschlossen. Dies wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. In der Sitzung am 19.11.2007 hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg den Bebauungsplanvorentwurf für das Gebiet »Östlich Adlerstraße« (Nr. 16/18) vom 26.04.2006 in der Fassung vom 11.10.2007 gebilligt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplanvorentwurf mit Vorentwurf der Begründung ist in der Zeit von Montag, 17.03.2008, bis einschl. Freitag, 11.04.2008 während der Servicezeiten Montag bis Donnerstag von 6.30 Uhr bis 19.00 Uhr Freitag von 6.30 Uhr bis 14.30 Uhr im Rathaus der Stadt Aschaffenburg, Dalbergstraße 15, 6. Stock, im Flur vor Zimmer-Nrn. 611/ 612 öffentlich ausgehängt. Die Planung kann während der Dienststunden mit einem sachverständigen Mitarbeiter oder einer sachverständigen Mitarbeiterin des Stadtplanungsamtes erörtert werden. Äußerungen zur dargelegten Planung können während dieser Zeit im Stadtplanungsamt vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft. Das Ergebnis wird dem Stadtrat zu gegebener Zeit vorgetragen. Außerdem findet am Mittwoch, dem 02.04.2008, um 17:00 Uhr vor Ort eine öffentliche Informationsveranstal- Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A a) Ausschreibende Stelle: Stadt Aschaffenburg Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/330-280, Telefax 06021/330-682 Angebote sind zu richten an: Stadt Aschaffenburg Bauordnungsamt Zimmer 502 Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg b) Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) Neubau eines Feuerwehrhauses in Aschaffenburg-Damm Möbelierung Los 1: 3 Büroarbeitsplätze ca. 4 lfm Palettenregale ca. 5 lfm Steckregale ca. 17 lfm verschiedene Schränke 1 Industrie-Werkbank ca. 83 stapelbare Stühle ca. 26 stapel- u. klappbare Tische 1 Leinwand 3 Whiteboards 1 Pult 1 Couch mit Tisch ca. 4 lfm Sideboards Los 2: 54 Feuerwehrgarderoben Ausstattung des Feuerwehrhauses Aschaffenburg-Damm Ort der Ausführung: Feuerwehrhaus Aschaffenburg-Damm, Dyroffstraße 10, 63741 Aschaffenburg d) Aufteilung in Lose: ja e) Ausführungsfristen: Beginn: ab 19. KW 2008 (Anlieferung und Montage) Fertigstellung: Mai 2008 f/g) Anforderung der Verdingungsunterlagen ab 18.3.2008 Anschrift: Stadt Aschaffenburg Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg, Telefon 06021/330-280, Telefax 06021/330-682 h) Schutzgebühr: 10.- € mit Verrechnungsscheck oder bar bei Abholung, Erstattung: keine i) Einreichungstermin: 03.04.2008 k) geforderte Sicherheiten: Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 v. Hundert l) Zahlungsbedingungen nach VOL m) Eignungsnachweise nach Verdingungsunterlagen n) Zuschlags- und Bindefrist: 02.05.2008 o) Mitteilung über Ablehnung eines Angebotes nach § 27 VOL/A Aschaffenburg, 14.03.2008 STADT ASCHAFFENBURG Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2008 in der Stadt Aschaffenburg 1. 1.1 Schulanmeldung an der Volksschule Am Mittwoch, dem 09. April 2008, findet in der Zeit von 15:00 bis 17:30 Uhr die diesjährige Schulanmeldung für das Schuljahr 2008/09 an den Volksschulen in der Stadt Aschaffenburg statt. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 31. Oktober 2008 sechs Jahre alt sein werden, d.h. die Kinder, die zwischen dem 01. Oktober 2001 und dem 31. Oktober 2002 geboren sind. Eltern, deren Kinder im Oktober 2002 geboren wurden, haben ohne Einschränkung die Möglichkeit, den Einschulungstermin des Folgejahres wahrzunehmen. Dazu bedarf es lediglich einer schriftlichen Erklärung, dass das Rücktrittsrecht wahrgenommen wird. Diese ist der Schulleitung spätestens bei der Schuleinschreibung zu übermitteln. Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Volksschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Volksschule zurückstellen zu lassen. Auf Antrag der Eltern können Kinder mit Geburtsdatum vom 01.11.2002 - 31.12.2002 1.4 2. 3. 4. 5. 6. ebenfalls in die Schule aufgenommen werden. Für die Aufnahme eines Kindes mit Geburtsdatum ab 01.01.2003 ist ein entsprechendes schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten den Besuch einer anderen als der Sprengelschule (in der Stadt Aschaffenburg) bzw. die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses (außerhalb der Stadt Aschaffenburg) beantragen wollen. Eltern, die aus zwingenden Gründen beabsichtigen, einen Antrag auf Sprengeländerung zu stellen oder um Genehmigung eines Gastschulverhältnisses nachzusuchen, können dies bei der Anmeldung an der Sprengelschule tun und dafür die durch die Schulleitung bereitgehaltenen Formulare verwenden. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Ein in einem Heim untergebrachtes Kind kann vom Heimleiter angemeldet werden. Kinder, die aus zwingenden Gründen bei der Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können, dürfen im begründeten Ausnahmefall schon vorher schriftlich angemeldet werden. Bei der Schulanmeldung haben die Erziehungsberechtigten die notwendigen Angaben zur Person des Kindes zu machen und erforderlichenfalls durch entsprechende Urkunden (Geburtsurkunde, Bescheinigung/ Gesundheitsamt) zu belegen. Über die Aufnahme in eine öffentliche Volksschule entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. Erklärung der Erziehungsberechtigten Bei der Schulanmeldung an öffentlichen Volksschulen geben die Erziehungsberechtigten gegebenenfalls eine Erklärung darüber ab, ob sie der Zuweisung ihres Kindes in eine Klasse mit Schülern gleichen Bekenntnisses zustimmen, falls für die Jahrgangsstufe Parallelklassen gebildet werden. Diese Erklärung gilt für die Dauer des Besuchs der Volksschule, wenn sie nicht widerrufen wird. Dieser Widerruf wird mit Beginn des folgenden Schuljahres wirksam. Schulanmeldung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache, die deutsche Regelklassen besuchen sollen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Kinder (vgl. Ziffer 1). Anmeldung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf Die Anmeldung eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt an der Grundschule. Vor der Aufnahme an eine Förderschule ist ein sonderpädagogisches Gutachten zu erstellen, das den Förderbedarf beschreibt und eine Empfehlung zum geeigneten Förderort ausspricht. Schwerst- und mehrfach behinderte Kinder und Kinder mit einem hohen Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können an der entsprechenden Förderschule angemeldet werden. Schulanmeldung ist Pflicht Wer die altersgemäßen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht (BayEUG). Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund unterlassen, können mit einer Geldbuße belegt werden. Sprengeleinteilung der Volksschulen In der Stadt Aschaffenburg gilt für die Anmeldung der Schulneulinge die nachfolgend genannte Sprengeleinteilung. Sie bezeichnet für jeden Schulsprengel die Sprengelgrenzen. Soweit bei deren Beschreibung der Zusatz »(einschließlich)« hinter dem Straßennamen verwendet wird, bedeutet dies, dass die Häuserreihen auf beiden Seiten des Straßenzuges zum betreffenden Schulsprengel gehören. Straßennamen ohne diesen Zusatz bezeichnen nur die Grenzlinie des betreffenden Schulsprengels, ohne dass die Häuserreihen zu beiden Seiten des Straßenzuges zum Schulsprengel gehören. Ein Straßenzug mit dem Zusatz »(einschließlich)« gehört nur bis zu dem Punkt zum Schulsprengel, an welchem die Sprengelgrenze davon abzweigt. Zur eindeutigen Orientierung wird empfohlen, einen Stadtplan heranzuziehen. Im Zweifelsfalle erteilen die Schulleitungen und das Staatliche Schulamt gern telefonisch Auskunft. Hinweis: Erziehungsberechtigte mit Schulanfängern im Wohngebiet »Am Rosensee« melden ihre Kinder an der Hefner-Alteneck-VS (Grund- und Hauptschule) an, zu dessen Schulsprengel sie künftig gehören. Das neu entstehende Wohngebiet (Ausfahrt Würzburger Straße Richtung Haibach) auf dem ehemaligen amerikanischen Gelände (vom Sportplatz bis zum Recyclinghof) mit den Straßenbezeichnungen z.B. Fürther Straße, Nürnberger Straße, Bayreuther Straße, Bamberger Straße, Coburger Straße u.a. gehört zum Schulsprengel der Pestalozzi-Grundschule (1.–4. Klasse) bzw. der Pestalozzi-Hauptschule (ab der 5. Jahrgangsstufe). Schulanfänger aus diesem Gebiet sind an der Pestalozzi-Grundschule anzumelden. Schule: Brentano-Volksschule Aschaffenburg (G) Schweinheimer Str. 11 Schulsprengel: Löherstr. (einschl.) - Freihofgasse (einschl.) - Sandgasse (einschl.) - Würzburger Straße (gerade Hausnummern) - Medicusstr. (bis Hausnummer 23) - Spessartstr. (einschl.) Schweinheimer Straße (ungerade Hausnum- mern) - Bahnlinie Aschaffenburg/Miltenberg - ehemalige Stadtgrenze gegen Obernau - rechtes Mainufer - Willigis-Brücke - Löherstr. (einschl.) Dalberg-Volksschule Aschaffenburg (G) Paulusstr. 19 Dammer Steg - Dammer Str. - Paulusstr. Boppstr. (einschl.) - Saaleweg (einschl.) Lohrweg (einschl.) und Verlängerung bis zur nördlichen Stadtgrenze - Stadtgrenze gegen Oberafferbach und Goldbach - Haselmühlweg (einschl.) - Güterbahngleis - Bahnlinie Aschaffenburg/Würzburg - Dammer Steg Erthal-Volksschule Aschaffenburg (G) Friedrich-Krane-Platz 5 Stadtteil Leider Erich-Kästner-Volksschule Aschaffenburg-Gailbach (G) Glaserstr. 1 Stadtteil Gailbach Grünewald-Volksschule Aschaffenburg (G) Ludwigsallee 2 Grünewaldstr. (einschl.) - Bismarckallee (einschl.) - Schmerlenbacher Str. (einschl.) Stadtgrenze gegen Haibach - Würzburger Str. (ungerade Hausnummern) - Grünewaldstr. (einschl.) Gutenberg-Volksschule Aschaffenburg (G) Fasaneriestr. 1 Grünewaldstr. - Bismarckallee - Schmerlenbacher Str. - Stadtgrenze gegen Goldbach Haselmühlweg - Güterbahngleis - Bahnlinie Aschaffenburg/Würzburg - Goldbacher Str. Platanenallee (einschl.) - Hofgartenstr. (einschl.) - Grünewaldstr. Hefner-Alteneck-Volksschule Aschaffenburg (G u. H) Bavariastr. 39 Bahnlinie Aschaffenburg/Miltenberg Schweinheimer Str. (gerade Hausnummern ab Nr. 30) - Spessartstr. - Würzburger Str. (gerade Hausnummern ab Nr. 102) - Medicusstr. (ab Hausnummer 25) - Rhönstr. - Rotwasserstr. - Haidbergstr. - Schweinheimer Str. bis Einmündung Bergstr. - Bergstr. - Unterhainstr. (einschl.) - Bahnhlinie Aschaffenburg/Miltenberg Kolping-Volksschule Aschaffenburg (G) Kolpingstr. 4 Stadtgrenze gegen Mainaschaff - Bahnlinie Aschaffenburg/Frankfurt - Hauptbahnhof Bahnlinie Aschaffenburg/Würzburg - Goldbacher Str. (einschl.) - Platanenallee - Hofgartenstr. - Würzburger Str. (ungerade Hausnummern) - Sandgasse - Freihofgasse Löherstr. -Willigis-Brücke - rechtes Mainufer - Stadtgrenze gegen Mainaschaff Christian-Schad-Volksschule Aschaffenburg-Nilkheim (G) Lindenweg 14 Stadtteil Nilkheim Mozart-Volksschule Aschaffenburg-Obernau (G u. H) Mozartstr. 4 Stadtteil Obernau Pestalozzi-Volksschule Aschaffenburg (G) Matthäusstr. 18 Bergstr. (einschl.) - Unterhainstr. - Bahnlinie Aschaffenburg/Miltenberg ehemalige Stadtgrenze gegen Obernau und Sulzbach a. Main - ehemalige Stadtgrenze gegen Gailbach - Würzburger Str. (gerade Hausnummern) - Rhönstr. (einschl.) - Rotwasserstr. (einschl.) - Haidbergstr. (einschl.) Schweinheimer Str. - Bergstr. (einschl.) Schiller-Volksschule Aschaffenburg (G) Schulstr. 39 Lohmühle - Lohmühlgraben - Wilhelmstr. (einschl.) - Michaelstr. (einschl.) - Bahnlinie Aschaffenburg/Frankfurt - Dammer Steg Dammer Str. (einschl.) - Paulusstr. (einschl.) - Boppstr. - Saaleweg - Lohrweg und Verlängerung bis zur nördlichen Stadtgrenze Stadtgrenze gegen Oberafferbach - Steinbacher Str. - Lohmühlgraben - Lohmühle Volksschule Aschaffenburg-Strietwald (G) Herrenwaldstr. 40 Lohmühle - Lohmühlgraben - Wilhelmstr. Michaelstr. - Bahnlinie Aschaffenburg/ Frankfurt - Stadtgrenze gegen Mainaschaff und Steinbach - Steinbacher Str. (einschl.) Lohmühlgraben (einschl.) - Lohmühle Staatliches Schulamt in der Stadt Aschaffenburg Verbote und Beschränkungen durch das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG) in der Karwoche Neben den allgemeinen Vorschriften zum Schutz der Sonn- und Feiertage gelten für die Karwoche zusätzlich folgende Beschränkungen: Gründonnerstag, 20.03.2008 Verboten sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter ( z. B. auch der Betrieb von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit ). Das Verbot gilt für den ganzen Tag (00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) Karfreitag, 21.03.2008 Verboten sind: a) Sportveranstaltungen b) musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb c) öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter. Das Verbot gilt für den ganzen Tag (00.00 Uhr bis 24.00 Uhr). Karsamstag, 22.03.2008 Verboten sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen ohne ernsten Charakter. Das Verbot gilt für den ganzen Tag (00.00 Uhr bis 24.00 Uhr). Hinweis: Dieses Verbot gilt auch für den Betrieb von Geldspielgeräten und Unterhaltungsspielgeräten. Ausstellung in der Kunsthalle Jesuitenkirche Henri de Toulouse-Lautrec und die Stars vom Montmartre vom 15. März bis 25. Mai 2008 in der Kusthalle Jesuitenkirche Öffnungszeiten: Di. 14 – 20 Uhr Mi.–So. 10 – 17 Uhr Mo. geschlossen Öffentliche Führungen: jeden Sonntag um 11 Uhr und jeden Dienstag um 19 Uhr