THC-Nachweis im Blut
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THC-Nachweis im Blut
Information zu MPU und Fahreignung THC-Nachweis im Blut – Zeitspanne der Nachweisbarkeit nach Cannabis-Konsum Sehr geehrte Damen und Herren, vielleicht kennen Sie das ja auch aus Ihrer Praxis: Nach einer Ordnungswidrigkeit mit THC im Straßenverkehr behauptet der Betroffene, dass er nur einmal an einem Joint gezogen habe und dass das am Abend des Tages vor der Fahrt gewesen sei. Er habe also annehmen können, dass er wieder fahren darf. Die Nachvollziehbarkeit solcher Angaben, die Personen hinsichtlich ihres Konsums im Zusammenhang mit einer Auffälligkeit nach § 24a StVG machen, ist nicht immer einfach zu bewerten. Leider lässt sich auch aus den Blutwerten nicht exakt ableiten, wann jemand was konsumiert hat. Eine wichtige Hilfestellung bei der Beurteilung von Konsumaussagen geben aber die von der Grenzwertkommission zusammengestellten wissenschaftlichen Erkenntnisse, die beim 49. Verkehrsgerichtstag in Goslar (Januar 2011) von Prof. Daldrup vorgestellt wurden. Im Folgenden sind die Schlussfolgerungen aus der Literaturstudie zusammengefasst (wörtliche Zitate farbig hinterlegt) und kurz erläutert: 1. „Wird die Droge Cannabis einmalig oder gelegentlich in Form üblicher Joints geraucht, so reicht der Nachweis von THC im Blutserum in einer Konzentration von mindestens 1ng/mL aus, um einen zeitnahen Konsum sicher zu belegen“. In den zitierten Studien wurden Joints mit einem THC-Anteil von 70 mg THC oder darunter geraucht. Die Versuchspersonen lagen jeweils nach 5-8 Stunden unter dem messbaren Grenzwert von 1 ng/mL. 2. „THC-Konzentrationen oberhalb von 1 ng/mL können auch nach einem Zeitintervall oberhalb von einem Tag zwischen letzter Drogenaufnahme und Fahrtantritt beobachtet werden, wenn der Betroffene vorher durch regelmäßigen/täglichen Konsum THC-Speicher im Körper aufgebaut hat.“ Interessant ist hier insbesondere eine zitierte Studie von Toennes (2008), wonach bei regelmäßigen Cannabiskonsumenten nach 8 Stunden noch durchschnittlich 3,5 ng/mL THC nachgewiesen werden konnten. Dies lag allerdings unter dem Wert von 4,1 ng/mL THC lag, den die Vp zu Versuchsbeginn hatten. D.h. die durch den konsumierten Joint aufgenommene THC-Menge hat nicht ausgereicht, um das Depot-Level über 8 Stunden aufrecht zu erhalten. Es spricht also vieles dafür, dass zur Aufrechterhaltung eines Depot eine Konsumintensität von mehr als 1 Joint / 8 Std. erforderlich ist. 3. „Nach den bisherigen Erkenntnissen liefert die Konzentration des THC-Metaboliten 11-OH-THC (im Gegensatz zu dem Metaboliten THC-COOH) zusätzliche Informationen über den Zeitpunkt des letzten Konsums“. Auch bei chronischen Konsumenten findet sich zwei Tage nach dem Konsum kein 11-OH-THC mehr. Das bedeutet dass bei chronischen Konsumenten der gleichzeitige Nachweis von THC und 11-OHTHC einen Konsum innerhalb der letzten 48 Stunden belegt. 4. „Nach regelmäßigem Konsum kommt es auch noch nach 7 Tagen zu Leistungseinbußen - vermutlich als Folge der andauernden Drogen-Wirkung.“ Langzeitstudien leiden zumeist darunter, dass im Untersuchungszeitraum nicht kontrolliert wird, ob erneuter THC-Konsum stattfand. Es wird eine Studie zitiert, die am 0., 1., 7. und 28. Tag nach Konsumende von chronischen Cannabiskonsumenten (Konsumpause mit Urinkontrollen überprüft) ausführliche Leistungstests gemacht wurden (Pope et al, 2001). Am 7. Tag schnitten die chronischen Konsumenten noch schlechter ab, als die Kontrollgruppe. Fazit Wird THC in einer Konzentration über 1ng/mL nachgewiesen, liegt entweder wegen des erst kurz zurückliegenden Konsums noch eine Wirkung im rechtlichen Sinn vor, oder es ist von einem länger zurückliegenden Konsum eines chronischen Konsumenten auszugehen, was Leistungsbeeinträchtigungen jedoch trotzdem wahrscheinlich macht. Es kann also in jedem Fall von einem unzureichenden Trennvermögen ausgegangen werden, das vom Betroffenen kritisch hinterfragt werden muss. Daldrup Th. (2011) Naturwissenschaftliche Grundlagen der Fahrlässigkeit – Zeitspanne der Nachweisbarkeit – Zuverlässigkeit von Drogenvortests. Blutalkohol (48), S. 72-77. Wörtliche Zitate farbig hinterlegt).