Elternbrief 1 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch
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Elternbrief 1 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch
Elternbrief 1 für das Schuljahr 2014 /2015 Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch Hermann-Hesse-Str. 11 67071 Ludwigshafen Tel.: 0621 / 504432110 Fax: 0621 / 504432198 mail: [email protected] Internet: www.igs-ernstbloch.de Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch September 2014 Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, zum neuen Schuljahr 2014/2015 begrüße ich Sie und Ihre Kinder recht herzlich und wünsche allen, auch im Namen aller Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule, viel Glück und Erfolg. In diesem Schuljahr durften wir 168 neue Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang begrüßen. In die 11. Jahrgangsstufe der Mainzer Studienstufe sind 107 Schülerinnen und Schüler eingetreten. Allen unseren Schülerinnen und Schülern wünsche ich Freude beim Lernen und viele gute Noten. In unserer Schule wird die Elternmitwirkung und die Zusammenarbeit mit den Eltern groß geschrieben. Die Erziehung Ihrer Kinder ist die gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule und nur wenn beide an einem Strang ziehen, kann die Erziehung unserer Kinder gelingen. Deshalb lade ich Sie ein, engen Kontakt zu den Fachlehrerinnen und Fachlehrern und besonders zur Tutorin und zum Tutor Ihres Kindes zu halten. Auch die Stufenleitung und die Schulleitung stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir freuen uns besonders über eine rege Teilnahme am Schulleben. Auf unserer Homepage www.igsernstbloch.de finden Sie aktuelle Termine, Berichte und allgemeine Informationen; schauen Sie doch ab und zu einmal hinein. Wie in jedem Jahr wollen wir Sie mit dem ersten Elternbrief über personelle Veränderungen im Kollegium, über die Unterrichtssituation und über rechtliche und organisatorische Fragen im Zusammenhang mit dem Schulalltag informieren. 1. Personalnachrichten Zum Schuljahreswechsel gab es viele Veränderungen im Kollegium: Zum Ende des letzten Schuljahres haben wir Herrn Herrmann Bock und Herrn Wolfgang Bohrke in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Herr Bock war seit 2002 Lehrer an unserer Schule. Er unterrichtete unsere Schüler in Mathematik, Physik und Informatik. Herr Bohrke unterrichtete seit 1982 Englisch, Physik und Chemie. Als Lehrer der „ersten Stunde“ hat er am Aufbau unserer Schule mitgearbeitet. Wir danken Herrn Bock und Herrn Bohrke recht herzlich für ihre geleistete Arbeit und wünschen beiden Gesundheit und alles Gute für die Zukunft sowie einen erfüllten Ruhestand. Herr Bernhard Reinke wurde zu diesem Schuljahr an das Ausonius-Gymnasium in Kirchberg versetzt. Herr Oliver Satter wechselte an das Werner-Heisenberg-Gymnasium Bad Dürkheim, während Frau Svenja Heibrock nunmehr an der Friedrich-Schiller Realschule Plus in Frankenthal, Frau Sabine Luppert an der IGS Kandel und Frau Katharina Rautenberg am Carl-Bosch Gymnasium Ludwigshafen unterrichten. Frau Heinzelmann-Coronell, Herr Sandro Correa, Herr Stephan Dechert und Herr Frank Schmid haben ebenfalls neue Aufgabenfelder übernommen. Frau Uta Schubert haben wir in die Elternzeit verabschiedet. Den scheidenden Kolleginnen und Kollegen wünschen wir viel Erfolg in ihren neuen Tätigkeitsfeldern und persönlich alles Gute. Zu Beginn des Schuljahres durften wir viele neue Kolleginnen und Kollegen an unserer Schule begrüßen: Herr Timo Bäumle (Mathematik/Sport) ist Stammkursleiter im 11. Jahrgang, Herr Stephan Beck (Englisch/Erdkunde/Sport) ist Tutor im 5. Jahrgang, Frau Ann Kathrin Dethloff (Deutsch/Erdkunde) ist neue Stammkursleiterin im 12. Jahrgang, Frau Beate Drumm (Deutsch/Philosophie/Geschichte) ist Tutorin im 5. Jahrgang, Frau Katja Paul (Biologie/Physik) ist Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 1 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch neue Tutorin im 8. Jahrgang. Darüber hinaus dürfen wir in unserem Stammteam Frau Daniela Rößler (Sport/Mathematik) sowie die Lehramtsanwärter Herrn Matthias Merk (Sport/Deutsch) und Herrn Dominik Hauck (Sport/Englisch) willkommen heißen. Mit Frau Julia Bachmann (Päd. Fachkraft) und Frau Ursula Jochim (Päd. Fachkraft) sowie Herrn Michael Gehlsen (Musik/Deutsch/Religion) sind drei weitere Lehrkräfte für unsere Schule gewonnen worden. Wir freuen uns darüber, dass Frau Bettina Braun (Bildende Kunst/Biologie/Religion) und Frau Katharina Fath (Deutsch/Mathematik) wieder an unsere Schule zurückgekehrt sind. Eine Stärke unserer Schule ist die gute Zusammenarbeit und gegenseitige Beratung unserer Kolleginnen und Kollegen. Unsere „Neuen“ werden sich deshalb sicher rasch bei uns einarbeiten und einleben. Wir wünschen ihnen Kraft und Gelassenheit für ihren Unterricht und immer eine glückliche Hand bei der Erziehung unserer Kinder. 2. Unterricht, Eigenarbeit und Arbeitsgemeinschaften Auch in diesem Schuljahr ist unsere Schule mit Lehrerinnen und Lehrern insgesamt gut versorgt. Durch die oben beschriebenen Neueinstellungen bzw. Versetzungen an unsere Schule konnten wir eine gute Unterrichts- und Ganztagesversorgung erreichen. Alle Jahrgänge haben die maximal mögliche Wochenstundenzahl von 35 Wochenstunden. Auch in diesem Schuljahr können wir sehr viele Arbeitsgemeinschaften anbieten, ganz besonders in unseren Schwerpunkten Musik und Naturwissenschaften. Auch im sportlichen Bereich haben wir wieder in vielen verschiedenen Sportarten Arbeitsgemeinschaften. Unsere drei Senior Partner in School (SIS-Partner) Frau Hollmann, Frau Rillig und Herr Wessel, die sich mit Streitschlichtung, Mobbing und Mediation beschäftigen, haben ihre Sprechstunden in diesem Jahr freitags von 8:45 bis 13:00 Uhr. 3. Anzahl der Klassenarbeiten im Schuljahr 2014/2015 Fach Deutsch (Verfassen von Texten/Überprüfung von Rechtschreibung) Englisch 1. FS Mathematik Klassenstufe 7 8 5 6 9 10 3/1 3/1 3/1 3/1 4/0 4/0 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Latein 2. FS WPF 2 4 4 4 4 Französisch 2. FS WPF 2 4 4 4 4 Wahlpflichtfächer außer 2. FS 2 4 4 4 4 Für alle Fächer und alle Klassenarbeiten, schriftlichen Überprüfungen und den zumindest stichprobenweise überprüften Hausaufgaben gilt, dass Rechtschreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehler gekennzeichnet werden. Von den Schülerinnen und Schülern muss, falls notwendig und sinnvoll, eine Berichtigung der gekennzeichneten Fehler gefordert werden. Ebenso sollen Hinweise auf Übungen, die helfen können, Mängel zu beheben, hinzutreten. Sinnentstellte oder völlig falsch geschriebene Fachbegriffe, die vorher besprochen oder geübt wurden, können als Fehler in die Fachnote einfließen. Besonders gute und wiederholt gute Leistungen auf dem Gebiet der Rechtschreibung und Zeichensetzung, ein sauberes, lesbares und Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 2 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch gegliedertes Schriftbild, sollen ausdrücklich anerkannt werden und können in die Fachnote einfließen. Im Fach Deutsch werden in allen Klassenstufen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auf dem Gebiet der Rechtschreibung und Zeichensetzung bei Aufgaben zur Textbearbeitung und zum Verfassen von Texten, die nicht der speziellen Überprüfung von Rechtschreib- und Zeichensetzungsleistungen dienen, in schriftlicher Form beurteilt. In der Orientierungsstufe wird diese Beurteilung jedoch weder in der Note für solche Aufgaben noch in der Zeugnisnote berücksichtigt. In den Klassenstufen 7 bis 10 kann die Note in Deutsch für Aufgaben zur Textbearbeitung und zum Verfassen von Texten bei besonders schwachen Rechtschreib- und Zeichensetzungsleistungen um höchstens eine ganze Notenstufe herabgesetzt werden. Aus der Notenbegründung muss dem Schüler/der Schülerin ersichtlich werden, inwiefern die schwache Leistung in Rechtschreibung und Zeichensetzung die Note beeinflusst hat. 4. Ferientermine im Schuljahr 2014/2015 (angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag) 20.10.2014 – 31.10.2014 22.12.2014 – 07.01.2015 16.02. und 17.02 2015 26.03.2015 – 10.04.2015 15.05.2015 05.06.2015 27.07.2015 – 04.09.2015 Herbstferien Weihnachtsferien Rosenmontag/Fastnachtsdienstag (bewegliche Ferientage) Osterferien Tag nach Christi Himmelfahrt (beweglicher Ferientag) Tag nach Fronleichnam (beweglicher Ferientag) Sommerferien Das mündliche Abitur findet dieses Schuljahr am 12. und 13. März 2015 statt. Für die Jahrgänge 5 bis 12 ist an diesen Tagen unterrichtsfrei. 5. Wahlen in diesem Schuljahr stehen in allen Klassen die Neuwahlen für die Elternvertretungen an. Die Wahltermine für die Klassenelternsprecherwahl und Wahlvertreter für die Wahl zum Schulelternbeirat sind: Dienstag: 16.09.2014 19:30 Uhr für die Klassen 5 Dienstag: 23.09 2014 19:30 Uhr für die Klassen 6 Donnerstag: 25.09.2014 19:30 Uhr für die Klassen 7, 8 sowie MSS 11 und 12 Dienstag: 30.09.2014 19:30 Uhr für die Klassen 9 und 10. Für alle 9. Klassen findet um 19:30 Uhr eine zentrale Berufsinformationsveranstaltung in der Mensa unter Leitung von Frau Reich satt. Im Anschluss daran treffen sich die Eltern nach Klassen getrennt zur Wahl in den jeweiligen Klassenzimmern. Die 10. Klassen treffen sich um 19:30 Uhr in ihren Klassenzimmern. Die Schulelternbeiratswahl findet am Donnerstag, dem 09.10.2014 um 19:30 Uhr statt. Am selben Termin soll auch die Wahl der Elternvertreter des Schulparlaments stattfinden. Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 3 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch Wahl der Vertreter für das Schulparlament Das Schulparlament der IGSLO gibt es seit 2005 und ist im Land Rheinland-Pfalz einzigartig, denn nur in diesem Gremium finden sich Schüler, Eltern und Lehrer zu einem regen Meinungsaustausch zusammen. Pro Jahrgang wird jeweils 1 Vertreter aus allen drei Gruppen gewählt. Im Schulparlament kommen alle drei Gruppen gleichberechtigt zu Wort. Es bietet eine Plattform, um Sorgen, Interessen und Vorschläge, vor allem der Schüler, aber auch von Eltern und Lehrern anzusprechen und gemeinsam darüber zu diskutieren. Für Schüler ist es eine gute Gelegenheit gelebte Demokratie zu erfahren. In den letzten Jahren war das Schulparlament aktiv durch das Fassen von Beschlüssen für die Gesamtkonferenz an der Schulgestaltung beteiligt (z.B. Etablierung einer Projektwoche in jedem 2. Schuljahr, „Handyordnung“, …). Die Sitzungen finden ein- bis zweimal im Schulhalbjahr, am frühen Nachmittag statt. Sollte Ihr Interesse geweckt sein, dann werden Sie Mitglied in unserem Schulparlament!!! Jedes Elternteil einer Schülerin oder eines Schülers unserer Schule kann sich am 09.10.2014 in das Schulparlament wählen lassen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.igs-ernstbloch.de (Button „Schulparlament“ links auf der Startseite) oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an: [email protected] All denjenigen, die sich bereit erklärt haben oder bereit erklären werden, für die Schulgemeinschaft Aufgaben zu übernehmen, danken wir für ihr ehrenamtliches Engagement und wünschen ihnen viel Erfolg bei der Ausübung ihres Amtes. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. 6. Landesweiter Elternabend zur Berufsorientierung Am 1. Dezember 2014 findet ein landesweiter Elternabend zur Berufsorientierung statt. Wir laden die Eltern der 8., 9. und 10. Klassen hierzu um 19.30 Uhr herzlich in die Mensa unserer Schule ein. Schwerpunkt dieses Elternabends wird die duale Ausbildung sein. Sie verbindet praktisches Lernen im Ausbildungsbetrieb mit theoretischem Lernen in der Berufsschule und ist somit die ideale Verbindung von Theorie und Praxis. Als Kooperationspartner haben die Agentur für Arbeit, die Handwerkskammer sowie einige Ausbildungsbetriebe ihre Teilnahme bereits zugesagt. Ein Flyer, den Ihr Kind nach den Herbstferien erhalten wird, informiert Sie ausführlich über das Programm. 7. Aktion Tagwerk Alle 2 Jahre nimmt unsere Schule an der Aktion Tagwerk des Landes Rheinland-Pfalz teil. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9, 10 und 11 arbeiten freiwillig einen Tag, den „Lohn“ spenden sie. Unterstützt werden mit dem Erlös der Kampagne „Dein Tag für Afrika“ Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche in fünf Ländern Afrikas: Burundi, Ruanda, Südafrika, Uganda und der Elfenbeinküste. Die dortigen Kinder und Jugendlichen erhalten vielfältige Unterstützung auf ihrem Lebensweg. Jährlich werden Schulgebühren finanziert, Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche geleistet. Beispielsweise unterstützt Aktion Tagwerk in Ruanda jährlich 1.135 Kinder und Jugendliche aus 377 Familien, die ohne Eltern leben, sogenannte Kinderfamilien. Zu den weiteren unterstützten Projekten in Ruanda zählen das Straßenkinderzentrum „Les Enfants de Dieu“ für 130 Kinder und Jugendliche sowie das Jugend- und Ausbildungszentrum Gatenga, in dem ca. 1.000 Kinder und Jugendliche das Ausbildungs- oder Freizeitangebot des Zentrums nutzen. Darüber hinaus werden mit den Erlösen Einkommen schaffende Maßnahmen für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 4 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch finanziert. Gleichzeitig setzt sich Aktion Tagwerk für die Förderung des Sports für Menschen mit Behinderung ein und unterstützt das National Paralympic Committee (NPC, Ruanda). Aber auch unsere Schülerinnen und Schüler profitieren von ihrem Einsatz: Sie werden für die Situation Afrikas, seine Menschen und deren Lebensumstände sensibilisiert. Über dieses Bewusstsein fördert Aktion Tagwerk das nachhaltige Interesse und Engagement von Schülerinnen und Schülern. Konkrete Hilfe für Schwächere und Bedürftige wird greifbar und kann noch stärker im Bewusstsein unserer Gesellschaft verankert werden. Die fleißigen Schülerinnen und Schüler haben bei dieser Aktion 5220 € erarbeitet, eine tolle Leistung. Allen Aktiven nochmals vielen Dank. 8. Ummeldung/Abmeldung, Entschuldigungen und Beurlaubungen Eine schriftliche Abmeldung brauchen wir von Ihnen, wenn Ihr Kind wegen Umzugs oder aus anderen Gründen die Schule wechseln soll. Wir müssen dann wegen der Schulpflicht auch wissen, an welche Schule Ihr Kind wechselt. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler krank ist und deswegen nicht am Unterricht oder einer anderen Schulveranstaltung teilnehmen kann, bitten wir Sie, die Eltern/Sorgeberechtigten, die Schule so schnell wie möglich zu benachrichtigen, in der Regel durch einen kurzen Anruf im Sekretariat. Wenn das Kind wieder gesund ist, brauchen wir eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern, aus der die Dauer der Krankheit ersichtlich ist. Eine Beurlaubung vom Unterricht, wegen eines Arztbesuches, Vorstellungsgesprächs oder aus anderen privaten Gründen, muss vorher beantragt werden. Für einzelne Stunden können die Fachlehrerinnen und Fachlehrer, für ganze Tage (bis zu drei Tagen) die Tutorinnen und Tutoren beurlauben. Längere Beurlaubungen und Beurlaubungen vor und nach den Ferien können nur in Ausnahmefällen und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Schulleiterin ausgesprochen werden. Geplante Urlaubsreisen außerhalb der Ferientermine sowie Billigflüge stellen keinen ausreichenden Grund für eine Beurlaubung dar. Bitte teilen Sie Änderungen von Personalien, Anschriften und Telefonnummern sowie Veränderungen bei den Sorgeberechtigten umgehend dem Sekretariat mit. 9. Versicherungen, Wertsachen und Hausinstandhaltung Alle Schülerinnen und Schüler sind in der Schülerunfallversicherung versichert. Damit können die Heilungskosten für Unfälle auf dem Schulweg, im Unterricht, bei allen Schulveranstaltungen (Klassenfahrten, Wanderungen, Exkursionen) und in den Pausen erstattet werden. Private Tätigkeiten während der Schulveranstaltungen, Freistunden ab Klasse 10, die außerhalb des Schulgeländes verbracht werden und unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes sind nicht versichert. Bei Arztbesuchen nach einem Schulunfall zahlt die Schülerunfallversicherung nur die vertraglich vereinbarten Sätze, eine Abrechnung als Privatpatient ist nicht möglich. Die Stadt Ludwigshafen als Schulträger bittet Sie darum, die behandelnden Ärzte im Zweifelsfall vor Beginn der Behandlung darauf hinzuweisen, damit Ihnen als Sorgeberechtigten keine zusätzlichen Kosten entstehen. Schülerinnen und Schüler mit kurzem Schulweg, die zum Mittagessen nach Hause gehen oder fahren können, sind auch auf diesem Weg versichert. In diesen Fällen benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten. Eine Versicherung für die in die Schule mitgebrachten Gegenstände besteht nicht. Im Fall von Beschädigungen oder Diebstählen müssen Sie sich deswegen an Ihre private Hausratversicherung wenden. Bitte helfen sie uns dabei, Diebstähle zu vermeiden, indem Sie darauf achten, dass Ihre Kinder keine größeren Geldbeträge oder Wertsachen in die Schule mitbringen. Sollte dies doch einmal nötig sein, können Wertsachen oder größere Geldbeträge im Sekretariat aufbewahrt werden. Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 5 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch Während des Sportunterrichts nehmen die Sportlehrer abgegebene Geldbörsen u. a. unter Verschluss. Ansonsten stehen den Schülerinnen und Schülern ihre Schließfächer zur Verfügung. Unseren Hausverwaltern Herrn Volpp, Herrn Priefer und Herrn Lang danken wir für die Aufmerksamkeit und Sorgfalt, mit der sie unsere Schule in Ordnung halten. Absichtliche und unabsichtliche Beschädigungen durch Schülerinnen und Schüler kommen leider immer wieder vor. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dann die Schadensurheber bzw. deren Sorgeberechtigte den entstandenen Schaden auf ihre Kosten beheben lassen müssen. 10. Teilnahme am Sportunterricht Viele Kinder und Jugendliche wachsen heute auf, ohne Sport zu treiben und ohne ausreichende Bewegung im Freien. Umso wichtiger ist für die Heranwachsenden die Teilnahme am Sportunterricht. Dies wird auch immer wieder von Kinderärzten bestätigt. Eine Schülerin/ein Schüler nimmt nur dann nicht am Sportunterricht teil, wenn ihr/sein Gesundheitszustand dies nicht erlaubt. Sie/er soll jedoch beim Sportunterricht anwesend sein. Über Nichtteilnahme bis zu einem Monat entscheidet der Fachlehrer, über eine darüber hinausgehende Nichtteilnahme die Schulleiterin. In solchen Fällen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig werden. Die Sportlehrer werden Sie dann auch darüber beraten, was in einem solchen Attest bescheinigt werden soll. Eine Entschuldigung für den Sportunterricht durch die Eltern oder Sorgeberechtigten ist nicht möglich. Um Verletzungen vermeiden zu können, müssen Uhren und Schmuck vor dem Sportunterricht abgelegt werden. Schmuckstücke, die man nicht ablegen kann (Piercings), müssen aus Sicherheitsgründen abgeklebt werden. Bitte unterstützen Sie unsere Sportlehrerinnen und Sportlehrer bei ihren Bemühungen, Verletzungen zu vermeiden und die Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler durch Bewegung zu fördern. 11. Übergang in die MSS Zum Übergang in die MSS finden auch in diesem Jahr Informationsveranstaltungen am Tag der offenen Tür (22.11.2014) statt. Diese Veranstaltungen können sowohl externe als auch interne Schüler und Eltern nutzen, die Interesse an einem Übergang in die MSS an unserer Schule haben. 12. Hygienebelehrung (gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG)) Das Infektionsschutzgesetz regelt, bei welchen Erkrankungen die Kinder die Einrichtungen nicht betreten dürfen und welche sonstigen Verpflichtungen die Eltern haben, solange Ihre Kinder die Gemeinschaftseinrichtung besuchen. In § 34 Abs. 5 ist darüber hinaus vorgeschrieben, dass die Leitungen der Einrichtungen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung über diese Pflichten zu belehren hat. Bitte beachten Sie, dass Kinder, die mit den folgenden Krankheiten erkrankt sind, die Schule nicht betreten und an schulischen Veranstaltungen so lange nicht teilnehmen dürfen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Im Falle einer Erkrankung oder des Verdachts auf Erkrankung mit einer der u.g. Infektionen bitten wir um sofortige Information der Eltern an die Schulleitung. Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 6 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E, Windpocken Ausscheider von Vibrio cholerae O 1 und O 139, Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend, Salmonella Typhi, Salmonella Paratyphi, Shigella sp., enterohämorrhagischen E. coli (EHEC), dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die Schule betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen. Diese Regelungen gelten entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, MeningokokkenInfektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder E aufgetreten ist. Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen: Grundsätzlich ist nach § 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, die im Gesetz (§ 6) genannten Krankheiten zu melden. Liegt der Schulleitung hierüber jedoch kein Nachweis vor bzw. treten die im § 34 Abs. 1 bis 3 IfSG zusätzlich genannten Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen auf, so hat die Schulleitung über das Auftreten bzw. den Verdacht der genannten Erkrankungen unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dies gilt auch beim Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind. 13. Mensa Ihr Kind kann in unserer Mensa ein warmes Mittagessen bekommen. Das Catering hat die Firma Apetito (www.apetito-catering.de) übernommen. Zur Auswahl stehen täglich außer mittwochs drei Menüs. Grundsätzlich sollte das Essen vorbestellt werden, aber es besteht auch die Möglichkeit das Trend-Gericht gegen Barzahlung zu erhalten (solange der Vorrat reicht). Bitte melden Sie sich bzw. Ihr Kind unter https://www.restoyoung.com/ an. Auf unserer Homepage (www.igs-ernstbloch.de) finden Sie alle weiteren Informationen zum Essen und zur Anmeldung bzw. den Speiseplänen. Zu jedem Menü gehört auch ein Getränk. Das tägliche Mittagessen ist bei Empfängern von ALG II, dem Sozialgeld und der Sozialhilfe bereits im Regelsatz mit enthalten. Allerdings wird bei dem Regelsatz davon ausgegangen, dass das Essen zu Hause selbst zubereitet wird, was zumindest bei einem warmen Mittagessen während des Schulbesuches kaum möglich ist. Da aber das auswärtige Essen teurer als das im Regelsatz enthaltene Essen zu Hause ist, wurde im Bildungspaket ein Zuschuss zum Mittagessen in der Schule bzw. der Kita verankert. Es wird ein Zuschuss zu den Kosten des schultäglichen warmen gemeinschaftlichen Mittagessens erbracht, wobei ein Eigenanteil des Antragstellers von 1 Euro je Mittagessen vorausgesetzt wird (Anspruchsberechtigt ist, wer Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht). Verpflegung außerhalb der Gemeinschaftsverpflegung (also zum Beispiel belegte Brötchen am Schulkiosk) wird nicht bezuschusst. Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt werden, wobei Voraussetzung dafür ist, dass an der Schule oder der Kita auch tatsächlich ein Gemeinschaftsessen angeboten wird und das Kind auch daran teilnimmt. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht auch kein Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 7 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch Anspruch auf den Zuschuss. Dem Antrag ist die Anmeldung des Kindes zur Gemeinschaftsverpflegung beizulegen. Prinzipiell erhält der Antragsteller beim Bildungspaket keine Leistungen im Voraus. Das bedeutet, dass er entweder dem Amt die Rechnung des Anbieters der Schulverpflegung vorlegt. In diesem Fall werden die Kosten ohne den Eigenanteil von 1 Euro je Mittagessen direkt an den Anbieter vom Amt gezahlt. Den Eigenanteil muss der Antragsteller selbst in Eigenregie zahlen. durch Quittungen, Überweisungsscheine oder Kontoauszug die Bezahlung der in der ebenfalls vorzulegenden Rechnung des Anbieters der Schulverpflegung nachweist. Dann werden dem Antragsteller die verauslagten Kosten, die über dem Eigenanteil liegen, erstattet. (Quelle:2011 bafoeg-aktuell.de) Nach Genehmigung Ihres Antrages müssen Sie sich mit Apetito direkt in Verbindung setzen. 14. Schülerschränke Alle Schülerinnen und Schüler haben, wenn gewünscht, einen Zugang zu modernen sicheren Schrankfächern mit Zahlenschlössern (Pin-Code). Anträge können im Sekretariat geholt oder online ausgefüllt werden. Sollte es irgendwann einmal ein Problem mit dem gemieteten Schrank geben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Vertragspartner: Astra Direkt Leasing & Service GmbH Alois-Senefelder-Str. 1-3 D-68167 Mannheim Telefon: 0621/124768 0 Fax: 0621/124768 29 e-Mail: [email protected] (link auf homepage der IGS Ernst Bloch) Wichtige Hinweise: Es gibt auf der Homepage www.astradirekt.de alle benötigten Formulare zum direkten Ausfüllen. Bitte sehen Sie von Anrufen im Sekretariat ab, da die Hausverwaltung keinen Zugang zu den Fächern hat und auch keine Reparaturen durchführen kann. Wir danken für Ihr Verständnis. 15. Termine Eine umfassende Übersicht über sämtliche Termine des laufenden Schuljahres sowie die Sprechstunden der Kolleginnen und Kollegen finden Sie auf unserer Homepage www.igsernstbloch.de. Dort pflegen wir auch eventuelle Terminänderungen ein. 16. Eltern und Schule Unterricht und Erziehung sind viel einfacher und erfolgreicher, wenn Eltern und Schule engen Kontakt pflegen. In den Sprechstunden der Lehrkräfte haben Sie die Gelegenheit, sich über die Entwicklung, das Verhalten und den Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren und gegebenenfalls aufgetretene Probleme zu besprechen. Bitte melden Sie sich im Voraus über Ihre Kinder zu einem Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 8 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch Gespräch an und halten Sie, wenn es Ihnen möglich ist, die Sprechzeiten ein, damit kein Unterricht ausfallen muss. Der Freundeskreis hat uns in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht großzügig unterstützt. Den vielen aktiven Mitgliedern des Freundeskreises und seinem Vorstand unter der Leitung von Frau Kühn danken wir dafür ganz herzlich. Viele Anschaffungen und Veranstaltungen sind nur mit seiner Hilfe möglich. Bitte beachten Sie das Informationsblatt des Freundeskreises, das diesem Elternbrief beigefügt ist. Unser herzlicher Dank gilt allen im Haus ehrenamtlich mitarbeitenden Eltern, deren großes Engagement im Freizeitbereich ein nicht zu ersetzendes Stück Schulqualität darstellt. Auch über die vielen Eltern, die im Schulelternbeirat und in den Jahrgangselternbeiräten mitarbeiten und über die Mitarbeit von Vätern und Müttern bei vielen Schulveranstaltungen freuen wir uns sehr und bedanken uns ausdrücklich. Die Mitarbeit vieler Mütter und Väter wird uns auch in Zukunft dabei helfen, ein angenehmes und lernfreundliches Schulklima zu schaffen. Für Ihre Anregungen und auch für Ihre Kritik haben wir, Kolleginnen und Kollegen und die Schulleitung, immer ein offenes Ohr. Mit freundlichen Grüßen Gaby Lausberg Schulleiterin Wir bitten Sie, den Empfang des Elternbriefes auf dem anhängenden Abschnitt zu bestätigen. ----------bitte hier abtrennen und umgehend an die Tutoren/Stammkursleiter zurückgeben------------ Empfangsbescheinigung Ich habe den ersten Elternbrief im Schuljahr 2014/2015 der IGS Ernst Bloch vom September 2014 zur Kenntnis genommen. ________________________________ Name der Schülerin / des Schülers _____________________ Klasse/Kurs _________________________________ Ort und Datum ____________________________________ Unterschrift (Eltern/Sorgeberechtige(r) oder volljährige Schülerinnen und Schüler) Elternbrief 1 2014 / 2015 der Integrierten Gesamtschule Ernst Bloch, Hermann-Hesse-Str. 11, 67071 Ludwigshafen - Seite 9 -