Elternbrief 1 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch

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Elternbrief 1 - Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch
Elternbrief 1
für das
Schuljahr
2014 /2015
Integrierte Gesamtschule Ernst Bloch
Hermann-Hesse-Str. 11
67071 Ludwigshafen
Tel.: 0621 / 504432110
Fax: 0621 / 504432198
mail: [email protected]
Internet: www.igs-ernstbloch.de
Integrierte Gesamtschule
Ernst Bloch
September 2014
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
zum neuen Schuljahr 2014/2015 begrüße ich Sie und Ihre Kinder recht herzlich und wünsche allen,
auch im Namen aller Lehrerinnen und Lehrer unserer Schule, viel Glück und Erfolg.
In diesem Schuljahr durften wir 168 neue Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang begrüßen. In die
11. Jahrgangsstufe der Mainzer Studienstufe sind 107 Schülerinnen und Schüler eingetreten. Allen
unseren Schülerinnen und Schülern wünsche ich Freude beim Lernen und viele gute Noten.
In unserer Schule wird die Elternmitwirkung und die Zusammenarbeit mit den Eltern groß
geschrieben. Die Erziehung Ihrer Kinder ist die gemeinsame Aufgabe von Elternhaus und Schule und
nur wenn beide an einem Strang ziehen, kann die Erziehung unserer Kinder gelingen. Deshalb lade
ich Sie ein, engen Kontakt zu den Fachlehrerinnen und Fachlehrern und besonders zur Tutorin und
zum Tutor Ihres Kindes zu halten. Auch die Stufenleitung und die Schulleitung stehen Ihnen als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir freuen uns besonders über eine rege Teilnahme am Schulleben. Auf unserer Homepage www.igsernstbloch.de finden Sie aktuelle Termine, Berichte und allgemeine Informationen; schauen Sie doch
ab und zu einmal hinein.
Wie in jedem Jahr wollen wir Sie mit dem ersten Elternbrief über personelle Veränderungen im
Kollegium, über die Unterrichtssituation und über rechtliche und organisatorische Fragen im
Zusammenhang mit dem Schulalltag informieren.
1. Personalnachrichten
Zum Schuljahreswechsel gab es viele Veränderungen im Kollegium:
Zum Ende des letzten Schuljahres haben wir Herrn Herrmann Bock und Herrn Wolfgang Bohrke in
den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Herr Bock war seit 2002 Lehrer an unserer Schule. Er
unterrichtete unsere Schüler in Mathematik, Physik und Informatik. Herr Bohrke unterrichtete seit
1982 Englisch, Physik und Chemie. Als Lehrer der „ersten Stunde“ hat er am Aufbau unserer Schule
mitgearbeitet. Wir danken Herrn Bock und Herrn Bohrke recht herzlich für ihre geleistete Arbeit und
wünschen beiden Gesundheit und alles Gute für die Zukunft sowie einen erfüllten Ruhestand.
Herr Bernhard Reinke wurde zu diesem Schuljahr an das Ausonius-Gymnasium in Kirchberg versetzt.
Herr Oliver Satter wechselte an das Werner-Heisenberg-Gymnasium Bad Dürkheim, während Frau
Svenja Heibrock nunmehr an der Friedrich-Schiller Realschule Plus in Frankenthal, Frau Sabine
Luppert an der IGS Kandel und Frau Katharina Rautenberg am Carl-Bosch Gymnasium Ludwigshafen
unterrichten. Frau Heinzelmann-Coronell, Herr Sandro Correa, Herr Stephan Dechert und Herr Frank
Schmid haben ebenfalls neue Aufgabenfelder übernommen. Frau Uta Schubert haben wir in die
Elternzeit verabschiedet. Den scheidenden Kolleginnen und Kollegen wünschen wir viel Erfolg in
ihren neuen Tätigkeitsfeldern und persönlich alles Gute.
Zu Beginn des Schuljahres durften wir viele neue Kolleginnen und Kollegen an unserer Schule
begrüßen: Herr Timo Bäumle (Mathematik/Sport) ist Stammkursleiter im 11. Jahrgang, Herr Stephan
Beck (Englisch/Erdkunde/Sport) ist Tutor im 5. Jahrgang, Frau Ann Kathrin Dethloff
(Deutsch/Erdkunde) ist neue Stammkursleiterin im 12. Jahrgang, Frau Beate Drumm
(Deutsch/Philosophie/Geschichte) ist Tutorin im 5. Jahrgang, Frau Katja Paul (Biologie/Physik) ist
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neue Tutorin im 8. Jahrgang. Darüber hinaus dürfen wir in unserem Stammteam Frau Daniela Rößler
(Sport/Mathematik) sowie die Lehramtsanwärter Herrn Matthias Merk (Sport/Deutsch) und Herrn
Dominik Hauck (Sport/Englisch) willkommen heißen. Mit Frau Julia Bachmann (Päd. Fachkraft) und
Frau Ursula Jochim (Päd. Fachkraft) sowie Herrn Michael Gehlsen (Musik/Deutsch/Religion) sind drei
weitere Lehrkräfte für unsere Schule gewonnen worden. Wir freuen uns darüber, dass Frau Bettina
Braun (Bildende Kunst/Biologie/Religion) und Frau Katharina Fath (Deutsch/Mathematik) wieder an
unsere Schule zurückgekehrt sind. Eine Stärke unserer Schule ist die gute Zusammenarbeit und
gegenseitige Beratung unserer Kolleginnen und Kollegen. Unsere „Neuen“ werden sich deshalb
sicher rasch bei uns einarbeiten und einleben. Wir wünschen ihnen Kraft und Gelassenheit für ihren
Unterricht und immer eine glückliche Hand bei der Erziehung unserer Kinder.
2. Unterricht, Eigenarbeit und Arbeitsgemeinschaften
Auch in diesem Schuljahr ist unsere Schule mit Lehrerinnen und Lehrern insgesamt gut versorgt.
Durch die oben beschriebenen Neueinstellungen bzw. Versetzungen an unsere Schule konnten wir
eine gute Unterrichts- und Ganztagesversorgung erreichen. Alle Jahrgänge haben die maximal
mögliche Wochenstundenzahl von 35 Wochenstunden. Auch in diesem Schuljahr können wir sehr
viele Arbeitsgemeinschaften anbieten, ganz besonders in unseren Schwerpunkten Musik und
Naturwissenschaften. Auch im sportlichen Bereich haben wir wieder in vielen verschiedenen
Sportarten Arbeitsgemeinschaften.
Unsere drei Senior Partner in School (SIS-Partner) Frau Hollmann, Frau Rillig und Herr Wessel, die sich
mit Streitschlichtung, Mobbing und Mediation beschäftigen, haben ihre Sprechstunden in diesem
Jahr freitags von 8:45 bis 13:00 Uhr.
3. Anzahl der Klassenarbeiten im Schuljahr 2014/2015
Fach
Deutsch (Verfassen von Texten/Überprüfung von
Rechtschreibung)
Englisch
1. FS
Mathematik
Klassenstufe
7
8
5
6
9
10
3/1
3/1
3/1
3/1
4/0
4/0
3
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Latein
2. FS WPF
2
4
4
4
4
Französisch
2. FS WPF
2
4
4
4
4
Wahlpflichtfächer
außer 2. FS
2
4
4
4
4
Für alle Fächer und alle Klassenarbeiten, schriftlichen Überprüfungen und den zumindest
stichprobenweise überprüften Hausaufgaben gilt, dass Rechtschreib-, Grammatik- und
Zeichensetzungsfehler gekennzeichnet werden.
Von den Schülerinnen und Schülern muss, falls notwendig und sinnvoll, eine Berichtigung der
gekennzeichneten Fehler gefordert werden. Ebenso sollen Hinweise auf Übungen, die helfen können,
Mängel zu beheben, hinzutreten.
Sinnentstellte oder völlig falsch geschriebene Fachbegriffe, die vorher besprochen oder geübt
wurden, können als Fehler in die Fachnote einfließen. Besonders gute und wiederholt gute
Leistungen auf dem Gebiet der Rechtschreibung und Zeichensetzung, ein sauberes, lesbares und
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gegliedertes Schriftbild, sollen ausdrücklich anerkannt werden und können in die Fachnote
einfließen.
Im Fach Deutsch werden in allen Klassenstufen die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auf dem
Gebiet der Rechtschreibung und Zeichensetzung bei Aufgaben zur Textbearbeitung und zum
Verfassen von Texten, die nicht der speziellen Überprüfung von Rechtschreib- und
Zeichensetzungsleistungen dienen, in schriftlicher Form beurteilt.
In der Orientierungsstufe wird diese Beurteilung jedoch weder in der Note für solche Aufgaben noch
in der Zeugnisnote berücksichtigt.
In den Klassenstufen 7 bis 10 kann die Note in Deutsch für Aufgaben zur Textbearbeitung und zum
Verfassen von Texten bei besonders schwachen Rechtschreib- und Zeichensetzungsleistungen um
höchstens eine ganze Notenstufe herabgesetzt werden. Aus der Notenbegründung muss dem
Schüler/der Schülerin ersichtlich werden, inwiefern die schwache Leistung in Rechtschreibung und
Zeichensetzung die Note beeinflusst hat.
4. Ferientermine im Schuljahr 2014/2015
(angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag)
20.10.2014 – 31.10.2014
22.12.2014 – 07.01.2015
16.02. und 17.02 2015
26.03.2015 – 10.04.2015
15.05.2015
05.06.2015
27.07.2015 – 04.09.2015
Herbstferien
Weihnachtsferien
Rosenmontag/Fastnachtsdienstag (bewegliche Ferientage)
Osterferien
Tag nach Christi Himmelfahrt (beweglicher Ferientag)
Tag nach Fronleichnam (beweglicher Ferientag)
Sommerferien
Das mündliche Abitur findet dieses Schuljahr am 12. und 13. März 2015 statt. Für die Jahrgänge 5 bis
12 ist an diesen Tagen unterrichtsfrei.
5. Wahlen
in diesem Schuljahr stehen in allen Klassen die Neuwahlen für die Elternvertretungen an.
Die Wahltermine für die Klassenelternsprecherwahl und Wahlvertreter für die Wahl zum
Schulelternbeirat sind:
Dienstag:
16.09.2014
19:30 Uhr für die Klassen 5
Dienstag:
23.09 2014
19:30 Uhr für die Klassen 6
Donnerstag: 25.09.2014
19:30 Uhr für die Klassen 7, 8 sowie MSS 11 und 12
Dienstag:
30.09.2014
19:30 Uhr für die Klassen 9 und 10.
Für alle 9. Klassen findet um 19:30 Uhr eine zentrale Berufsinformationsveranstaltung in der Mensa
unter Leitung von Frau Reich satt. Im Anschluss daran treffen sich die Eltern nach Klassen getrennt
zur Wahl in den jeweiligen Klassenzimmern. Die 10. Klassen treffen sich um 19:30 Uhr in ihren
Klassenzimmern.
Die Schulelternbeiratswahl findet am Donnerstag, dem 09.10.2014 um 19:30 Uhr statt. Am selben
Termin soll auch die Wahl der Elternvertreter des Schulparlaments stattfinden.
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Wahl der Vertreter für das Schulparlament
Das Schulparlament der IGSLO gibt es seit 2005 und ist im Land Rheinland-Pfalz einzigartig, denn nur
in diesem Gremium finden sich Schüler, Eltern und Lehrer zu einem regen Meinungsaustausch
zusammen. Pro Jahrgang wird jeweils 1 Vertreter aus allen drei Gruppen gewählt. Im Schulparlament
kommen alle drei Gruppen gleichberechtigt zu Wort. Es bietet eine Plattform, um Sorgen, Interessen
und Vorschläge, vor allem der Schüler, aber auch von Eltern und Lehrern anzusprechen und
gemeinsam darüber zu diskutieren. Für Schüler ist es eine gute Gelegenheit gelebte Demokratie zu
erfahren. In den letzten Jahren war das Schulparlament aktiv durch das Fassen von Beschlüssen für
die Gesamtkonferenz an der Schulgestaltung beteiligt (z.B. Etablierung einer Projektwoche in jedem
2. Schuljahr, „Handyordnung“, …).
Die Sitzungen finden ein- bis zweimal im Schulhalbjahr, am frühen Nachmittag statt.
Sollte Ihr Interesse geweckt sein, dann werden Sie Mitglied in unserem Schulparlament!!! Jedes
Elternteil einer Schülerin oder eines Schülers unserer Schule kann sich am 09.10.2014 in das
Schulparlament wählen lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.igs-ernstbloch.de (Button
„Schulparlament“ links auf der Startseite) oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an:
[email protected]
All denjenigen, die sich bereit erklärt haben oder bereit erklären werden, für die Schulgemeinschaft
Aufgaben zu übernehmen, danken wir für ihr ehrenamtliches Engagement und wünschen ihnen viel
Erfolg bei der Ausübung ihres Amtes. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
6. Landesweiter Elternabend zur Berufsorientierung
Am 1. Dezember 2014 findet ein landesweiter Elternabend zur Berufsorientierung statt. Wir laden
die Eltern der 8., 9. und 10. Klassen hierzu um 19.30 Uhr herzlich in die Mensa unserer Schule ein.
Schwerpunkt dieses Elternabends wird die duale Ausbildung sein. Sie verbindet praktisches Lernen
im Ausbildungsbetrieb mit theoretischem Lernen in der Berufsschule und ist somit die ideale
Verbindung von Theorie und Praxis. Als Kooperationspartner haben die Agentur für Arbeit, die
Handwerkskammer sowie einige Ausbildungsbetriebe ihre Teilnahme bereits zugesagt.
Ein Flyer, den Ihr Kind nach den Herbstferien erhalten wird, informiert Sie ausführlich über das
Programm.
7. Aktion Tagwerk
Alle 2 Jahre nimmt unsere Schule an der Aktion Tagwerk des Landes Rheinland-Pfalz teil. Die
Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9, 10 und 11 arbeiten freiwillig einen Tag, den „Lohn“
spenden sie. Unterstützt werden mit dem Erlös der Kampagne „Dein Tag für Afrika“ Bildungsprojekte
für Kinder und Jugendliche in fünf Ländern Afrikas: Burundi, Ruanda, Südafrika, Uganda und der
Elfenbeinküste.
Die dortigen Kinder und Jugendlichen erhalten vielfältige Unterstützung auf ihrem Lebensweg.
Jährlich werden Schulgebühren finanziert, Aufklärungsarbeit für Kinder und Jugendliche geleistet.
Beispielsweise unterstützt Aktion Tagwerk in Ruanda jährlich 1.135 Kinder und Jugendliche aus 377
Familien, die ohne Eltern leben, sogenannte Kinderfamilien. Zu den weiteren unterstützten
Projekten in Ruanda zählen das Straßenkinderzentrum „Les Enfants de Dieu“ für 130 Kinder und
Jugendliche sowie das Jugend- und Ausbildungszentrum Gatenga, in dem ca. 1.000 Kinder und
Jugendliche das Ausbildungs- oder Freizeitangebot des Zentrums nutzen. Darüber hinaus werden mit
den Erlösen Einkommen schaffende Maßnahmen für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder
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finanziert. Gleichzeitig setzt sich Aktion Tagwerk für die Förderung des Sports für Menschen mit
Behinderung ein und unterstützt das National Paralympic Committee (NPC, Ruanda).
Aber auch unsere Schülerinnen und Schüler profitieren von ihrem Einsatz: Sie werden für die
Situation Afrikas, seine Menschen und deren Lebensumstände sensibilisiert. Über dieses Bewusstsein
fördert Aktion Tagwerk das nachhaltige Interesse und Engagement von Schülerinnen und Schülern.
Konkrete Hilfe für Schwächere und Bedürftige wird greifbar und kann noch stärker im Bewusstsein
unserer Gesellschaft verankert werden.
Die fleißigen Schülerinnen und Schüler haben bei dieser Aktion 5220 € erarbeitet, eine tolle
Leistung. Allen Aktiven nochmals vielen Dank.
8. Ummeldung/Abmeldung, Entschuldigungen und Beurlaubungen
Eine schriftliche Abmeldung brauchen wir von Ihnen, wenn Ihr Kind wegen Umzugs oder aus anderen
Gründen die Schule wechseln soll. Wir müssen dann wegen der Schulpflicht auch wissen, an welche
Schule Ihr Kind wechselt.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler krank ist und deswegen nicht am Unterricht oder einer
anderen Schulveranstaltung teilnehmen kann, bitten wir Sie, die Eltern/Sorgeberechtigten, die Schule
so schnell wie möglich zu benachrichtigen, in der Regel durch einen kurzen Anruf im Sekretariat.
Wenn das Kind wieder gesund ist, brauchen wir eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern, aus
der die Dauer der Krankheit ersichtlich ist.
Eine Beurlaubung vom Unterricht, wegen eines Arztbesuches, Vorstellungsgesprächs oder aus
anderen privaten Gründen, muss vorher beantragt werden. Für einzelne Stunden können die
Fachlehrerinnen und Fachlehrer, für ganze Tage (bis zu drei Tagen) die Tutorinnen und Tutoren
beurlauben. Längere Beurlaubungen und Beurlaubungen vor und nach den Ferien können nur in
Ausnahmefällen und nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes durch die Schulleiterin
ausgesprochen werden. Geplante Urlaubsreisen außerhalb der Ferientermine sowie Billigflüge stellen
keinen ausreichenden Grund für eine Beurlaubung dar.
Bitte teilen Sie Änderungen von Personalien, Anschriften und Telefonnummern sowie
Veränderungen bei den Sorgeberechtigten umgehend dem Sekretariat mit.
9. Versicherungen, Wertsachen und Hausinstandhaltung
Alle Schülerinnen und Schüler sind in der Schülerunfallversicherung versichert. Damit können die
Heilungskosten für Unfälle auf dem Schulweg, im Unterricht, bei allen Schulveranstaltungen
(Klassenfahrten, Wanderungen, Exkursionen) und in den Pausen erstattet werden. Private
Tätigkeiten während der Schulveranstaltungen, Freistunden ab Klasse 10, die außerhalb des
Schulgeländes verbracht werden und unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes sind nicht versichert.
Bei Arztbesuchen nach einem Schulunfall zahlt die Schülerunfallversicherung nur die vertraglich
vereinbarten Sätze, eine Abrechnung als Privatpatient ist nicht möglich. Die Stadt Ludwigshafen als
Schulträger bittet Sie darum, die behandelnden Ärzte im Zweifelsfall vor Beginn der Behandlung
darauf hinzuweisen, damit Ihnen als Sorgeberechtigten keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Schülerinnen und Schüler mit kurzem Schulweg, die zum Mittagessen nach Hause gehen oder fahren
können, sind auch auf diesem Weg versichert. In diesen Fällen benötigen wir eine schriftliche
Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten.
Eine Versicherung für die in die Schule mitgebrachten Gegenstände besteht nicht. Im Fall von
Beschädigungen oder Diebstählen müssen Sie sich deswegen an Ihre private Hausratversicherung
wenden. Bitte helfen sie uns dabei, Diebstähle zu vermeiden, indem Sie darauf achten, dass Ihre
Kinder keine größeren Geldbeträge oder Wertsachen in die Schule mitbringen. Sollte dies doch
einmal nötig sein, können Wertsachen oder größere Geldbeträge im Sekretariat aufbewahrt werden.
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Während des Sportunterrichts nehmen die Sportlehrer abgegebene Geldbörsen u. a. unter
Verschluss. Ansonsten stehen den Schülerinnen und Schülern ihre Schließfächer zur Verfügung.
Unseren Hausverwaltern Herrn Volpp, Herrn Priefer und Herrn Lang danken wir für die
Aufmerksamkeit und Sorgfalt, mit der sie unsere Schule in Ordnung halten.
Absichtliche und unabsichtliche Beschädigungen durch Schülerinnen und Schüler kommen leider
immer wieder vor. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dann die Schadensurheber bzw. deren
Sorgeberechtigte den entstandenen Schaden auf ihre Kosten beheben lassen müssen.
10. Teilnahme am Sportunterricht
Viele Kinder und Jugendliche wachsen heute auf, ohne Sport zu treiben und ohne ausreichende
Bewegung im Freien. Umso wichtiger ist für die Heranwachsenden die Teilnahme am
Sportunterricht. Dies wird auch immer wieder von Kinderärzten bestätigt. Eine Schülerin/ein Schüler
nimmt nur dann nicht am Sportunterricht teil, wenn ihr/sein Gesundheitszustand dies nicht erlaubt.
Sie/er soll jedoch beim Sportunterricht anwesend sein. Über Nichtteilnahme bis zu einem Monat
entscheidet der Fachlehrer, über eine darüber hinausgehende Nichtteilnahme die Schulleiterin. In
solchen Fällen kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes notwendig werden. Die Sportlehrer werden
Sie dann auch darüber beraten, was in einem solchen Attest bescheinigt werden soll. Eine
Entschuldigung für den Sportunterricht durch die Eltern oder Sorgeberechtigten ist nicht möglich.
Um Verletzungen vermeiden zu können, müssen Uhren und Schmuck vor dem Sportunterricht
abgelegt werden. Schmuckstücke, die man nicht ablegen kann (Piercings), müssen aus
Sicherheitsgründen abgeklebt werden. Bitte unterstützen Sie unsere Sportlehrerinnen und
Sportlehrer bei ihren Bemühungen, Verletzungen zu vermeiden und die Gesundheit unserer
Schülerinnen und Schüler durch Bewegung zu fördern.
11. Übergang in die MSS
Zum Übergang in die MSS finden auch in diesem Jahr Informationsveranstaltungen am Tag der
offenen Tür (22.11.2014) statt.
Diese Veranstaltungen können sowohl externe als auch interne Schüler und Eltern nutzen, die
Interesse an einem Übergang in die MSS an unserer Schule haben.
12. Hygienebelehrung
(gem. Infektionsschutzgesetz (IfSG))
Das Infektionsschutzgesetz regelt, bei welchen Erkrankungen die Kinder die Einrichtungen nicht
betreten dürfen und welche sonstigen Verpflichtungen die Eltern haben, solange Ihre Kinder die
Gemeinschaftseinrichtung besuchen. In § 34 Abs. 5 ist darüber hinaus vorgeschrieben, dass die
Leitungen der Einrichtungen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten bei Aufnahme in die
Gemeinschaftseinrichtung über diese Pflichten zu belehren hat.
Bitte beachten Sie, dass Kinder, die mit den folgenden Krankheiten erkrankt sind, die Schule nicht
betreten und an schulischen Veranstaltungen so lange nicht teilnehmen dürfen, bis nach ärztlichem
Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Im Falle einer
Erkrankung oder des Verdachts auf Erkrankung mit einer der u.g. Infektionen bitten wir um sofortige
Information der Eltern an die Schulleitung.
Cholera, Diphtherie, Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem
hämorrhagischen Fieber, Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis, Impetigo contagiosa
(ansteckende Borkenflechte), Keuchhusten, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern,
Meningokokken-Infektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Scabies (Krätze), Scharlach oder
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sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A oder
E, Windpocken
Ausscheider von Vibrio cholerae O 1 und O 139, Corynebacterium diphtheriae, Toxin bildend,
Salmonella Typhi, Salmonella Paratyphi, Shigella sp., enterohämorrhagischen E. coli (EHEC), dürfen
nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider
und der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die Schule betreten, Einrichtungen
der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung
teilnehmen.
Diese Regelungen gelten entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem
Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf Cholera, Diphtherie, Enteritis durch
enterohämorrhagische E. coli (EHEC), virusbedingtem hämorrhagischem Fieber, Haemophilus
influenzae Typ b-Meningitis, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Masern, MeningokokkenInfektion, Mumps, Paratyphus, Pest, Poliomyelitis, Shigellose, Typhus abdominalis, Virushepatitis A
oder E aufgetreten ist.
Vorgehen bei meldepflichtigen Erkrankungen:
Grundsätzlich ist nach § 8 IfSG der feststellende Arzt verpflichtet, die im Gesetz (§ 6) genannten
Krankheiten zu melden. Liegt der Schulleitung hierüber jedoch kein Nachweis vor bzw. treten die im
§ 34 Abs. 1 bis 3 IfSG zusätzlich genannten Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen auf, so hat
die Schulleitung über das Auftreten bzw. den Verdacht der genannten Erkrankungen unverzüglich
(innerhalb von 24 Stunden) das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dies gilt auch beim
Auftreten von zwei oder mehr gleichartigen, schwerwiegenden Erkrankungen, wenn als deren
Ursache Krankheitserreger anzunehmen sind.
13. Mensa
Ihr Kind kann in unserer Mensa ein warmes Mittagessen bekommen. Das Catering hat die Firma
Apetito (www.apetito-catering.de) übernommen. Zur Auswahl stehen täglich außer mittwochs drei
Menüs. Grundsätzlich sollte das Essen vorbestellt werden, aber es besteht auch die Möglichkeit das
Trend-Gericht gegen Barzahlung zu erhalten (solange der Vorrat reicht).
Bitte melden Sie sich bzw. Ihr Kind unter https://www.restoyoung.com/ an. Auf unserer Homepage
(www.igs-ernstbloch.de) finden Sie alle weiteren Informationen zum Essen und zur Anmeldung bzw.
den Speiseplänen. Zu jedem Menü gehört auch ein Getränk.
Das tägliche Mittagessen ist bei Empfängern von ALG II, dem Sozialgeld und der Sozialhilfe bereits im
Regelsatz mit enthalten. Allerdings wird bei dem Regelsatz davon ausgegangen, dass das Essen zu
Hause selbst zubereitet wird, was zumindest bei einem warmen Mittagessen während des
Schulbesuches kaum möglich ist. Da aber das auswärtige Essen teurer als das im Regelsatz
enthaltene Essen zu Hause ist, wurde im Bildungspaket ein Zuschuss zum Mittagessen in der Schule
bzw. der Kita verankert.



Es wird ein Zuschuss zu den Kosten des schultäglichen warmen gemeinschaftlichen
Mittagessens erbracht, wobei ein Eigenanteil des Antragstellers von 1 Euro je Mittagessen
vorausgesetzt wird (Anspruchsberechtigt ist, wer Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld,
Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bezieht).
Verpflegung außerhalb der Gemeinschaftsverpflegung (also zum Beispiel belegte Brötchen
am Schulkiosk) wird nicht bezuschusst.
Für jedes Kind muss ein eigener Antrag gestellt werden, wobei Voraussetzung dafür ist, dass
an der Schule oder der Kita auch tatsächlich ein Gemeinschaftsessen angeboten wird und das
Kind auch daran teilnimmt. Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht auch kein
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Anspruch auf den Zuschuss. Dem Antrag ist die Anmeldung des Kindes zur
Gemeinschaftsverpflegung beizulegen.
Prinzipiell erhält der Antragsteller beim Bildungspaket keine Leistungen im Voraus. Das bedeutet,
dass er entweder dem Amt


die Rechnung des Anbieters der Schulverpflegung vorlegt. In diesem Fall werden die
Kosten ohne den Eigenanteil von 1 Euro je Mittagessen direkt an den Anbieter vom Amt
gezahlt. Den Eigenanteil muss der Antragsteller selbst in Eigenregie zahlen.
durch Quittungen, Überweisungsscheine oder Kontoauszug die Bezahlung der in der
ebenfalls vorzulegenden Rechnung des Anbieters der Schulverpflegung nachweist. Dann
werden dem Antragsteller die verauslagten Kosten, die über dem Eigenanteil liegen,
erstattet.
(Quelle:2011 bafoeg-aktuell.de)
Nach Genehmigung Ihres Antrages müssen Sie sich mit Apetito direkt in Verbindung setzen.
14. Schülerschränke
Alle Schülerinnen und Schüler haben, wenn gewünscht, einen Zugang zu modernen sicheren
Schrankfächern mit Zahlenschlössern (Pin-Code). Anträge können im Sekretariat geholt oder online
ausgefüllt werden. Sollte es irgendwann einmal ein Problem mit dem gemieteten Schrank geben,
wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Vertragspartner:
Astra Direkt Leasing & Service GmbH
Alois-Senefelder-Str. 1-3
D-68167 Mannheim
Telefon:
0621/124768 0
Fax:
0621/124768 29
e-Mail:
[email protected] (link auf homepage der IGS Ernst Bloch)
Wichtige Hinweise: Es gibt auf der Homepage www.astradirekt.de alle benötigten Formulare zum
direkten Ausfüllen. Bitte sehen Sie von Anrufen im Sekretariat ab, da die Hausverwaltung keinen
Zugang zu den Fächern hat und auch keine Reparaturen durchführen kann. Wir danken für Ihr
Verständnis.
15. Termine
Eine umfassende Übersicht über sämtliche Termine des laufenden Schuljahres sowie die
Sprechstunden der Kolleginnen und Kollegen finden Sie auf unserer Homepage www.igsernstbloch.de. Dort pflegen wir auch eventuelle Terminänderungen ein.
16. Eltern und Schule
Unterricht und Erziehung sind viel einfacher und erfolgreicher, wenn Eltern und Schule engen
Kontakt pflegen. In den Sprechstunden der Lehrkräfte haben Sie die Gelegenheit, sich über die
Entwicklung, das Verhalten und den Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren und gegebenenfalls
aufgetretene Probleme zu besprechen. Bitte melden Sie sich im Voraus über Ihre Kinder zu einem
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Gespräch an und halten Sie, wenn es Ihnen möglich ist, die Sprechzeiten ein, damit kein Unterricht
ausfallen muss.
Der Freundeskreis hat uns in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht großzügig unterstützt. Den
vielen aktiven Mitgliedern des Freundeskreises und seinem Vorstand unter der Leitung von Frau
Kühn danken wir dafür ganz herzlich. Viele Anschaffungen und Veranstaltungen sind nur mit seiner
Hilfe möglich. Bitte beachten Sie das Informationsblatt des Freundeskreises, das diesem Elternbrief
beigefügt ist.
Unser herzlicher Dank gilt allen im Haus ehrenamtlich mitarbeitenden Eltern, deren großes
Engagement im Freizeitbereich ein nicht zu ersetzendes Stück Schulqualität darstellt. Auch über die
vielen Eltern, die im Schulelternbeirat und in den Jahrgangselternbeiräten mitarbeiten und über die
Mitarbeit von Vätern und Müttern bei vielen Schulveranstaltungen freuen wir uns sehr und
bedanken uns ausdrücklich.
Die Mitarbeit vieler Mütter und Väter wird uns auch in Zukunft dabei helfen, ein angenehmes und
lernfreundliches Schulklima zu schaffen. Für Ihre Anregungen und auch für Ihre Kritik haben wir,
Kolleginnen und Kollegen und die Schulleitung, immer ein offenes Ohr.
Mit freundlichen Grüßen
Gaby Lausberg
Schulleiterin
Wir bitten Sie, den Empfang des Elternbriefes auf dem anhängenden Abschnitt zu bestätigen.
----------bitte hier abtrennen und umgehend an die Tutoren/Stammkursleiter zurückgeben------------
Empfangsbescheinigung
Ich habe den ersten Elternbrief im Schuljahr 2014/2015 der IGS Ernst Bloch vom September 2014 zur
Kenntnis genommen.
________________________________
Name der Schülerin / des Schülers
_____________________
Klasse/Kurs
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Ort und Datum
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Unterschrift (Eltern/Sorgeberechtige(r) oder
volljährige Schülerinnen und Schüler)
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