Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Trägerschaften und

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Leitfaden zur Zusammenarbeit zwischen den Trägerschaften und
Leitfaden Zusammenarbeit
zwischen den Trägerschaften, Koordinatorinnen und Koordinatoren sowie Lehrerinnen
und Lehrern des Unterrichts in Heimatlicher Sprache und Kultur HSK und den
öffentlichen Schulen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft
Überarbeitete Fassung September 2014
Inhaltsverzeichnis
A. Überblick
Vorwort
Organisationsformen HSK
Kantonale Vorgaben
B. Grundlegende Aufgaben
Administration und Organisation
• Kantonale Fachstelle
• Schulleitung der öffentlichen Schule
• Koordinatorinnen und Koordinatoren HSK
• Lehrerin oder Lehrer HSK
• Lehrerin oder Lehrer der öffentlichen Schulen
C. Schuljahresablauf im Überblick
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
D. Modelle Basel-Stadt
Erweiterte Zusammenarbeit
Modellhafte, integrierte Form der Zusammenarbeit im Schulhaus
E. Anhang
Adressen der kantonalen Stellen
Hinweise
Impressum
Dieser Leitfaden wurde 2007 in Zusammenarbeit der beiden Kantone Basel-Landschaft und
Basel-Stadt, Vertreterinnen des Unterrichts HSK und der öffentlichen Schule erstellt.
Überarbeitete Fassung 2014
Leitung Silvia Bollhalder, Erziehungsdepartement BS und Ursula Lanz, Bildungs-, Kultur- und
Sportdirektion BL
Mitglieder der Arbeitsgruppe Graziella De Barba, HSK Italienisch, Shihoko Hagiwara, HSK
Japanisch, Regula Kaiser, Schulleiterin Binningen BL, Margaret Litynska, HSK Polnisch,
Sebastian Mattmüller, DaZ-Lehrer Riehen, BS, Brigitta Vodopic, HSK Kroatisch, Kimiko Walzer,
HSK Japanisch
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A.
Überblick
Vorwort
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen gehören heute zum Bildungsgut. Es
ist nützlich oder sogar erforderlich, mehrere Sprachen zu sprechen und sich in
unterschiedlichen kulturellen Umfeldern bewegen zu können. Unterricht HSK fördert die
Schülerinnen und Schüler in ihrer Herkunftssprache und im Umgang mit
Mehrsprachigkeit. Diese Kompetenzen unterstützen die Sprachentwicklung in der lokalen
Standardsprache und in weiteren Sprachen.
Im Unterricht HSK setzen sich die Kinder mit verschiedenen Lebenswelten auseinander.
Sie erweitern dadurch ihre Fähigkeit, sich in die Volksschule und in die Gesellschaft zu
integrieren.
Es ist im lnteresse der Schulen und der Gesellschaft, dass Kinder ihre Herkunftssprachen möglichst gut beherrschen, denn dies bildet die Grundlage für den
erfolgreichen Erwerb von Deutsch und weiteren Sprachen.
Unterricht HSK ist in den beiden Basel ein anerkanntes ausserschulisches Angebot von
über 30 Trägerschaften, das von rund 3300 Schülerinnen und Schülern genutzt wird.
Die beiden Kantone unterstützen die diversen Gruppierungen in ihrer individuellen Arbeit
und durch gemeinsame Entwicklungsmassnahmen, von denen unsere Schülerinnen und
Schüler profitieren. Die über 30 Trägerschaften HSK erfüllen ihrerseits eine wichtige
Beratungs- und Integrationsaufgabe.
Das vorliegende Grundlagenpapier möchte im Sinne eines Leitfadens Zuständigkeiten
klären. Sowohl Volksschulen wie auch HSK haben komplexe Vorgaben, die vorderhand
nicht zu ändern sind und die der erwünschten Zusammenarbeit Grenzen setzen.
Es zeigt auf, was zwischen Lehrerinnen und Lehrern sowie Koordinatorinnen und
Koordinatoren HSK und der öffentlichen Schule in Bezug auf Organisation und
Administration grundsätzlich erforderlich ist.
Es wirft darüber hinaus einen Blick auf bereits bestehende integrative Modelle und
Projekte in Basel-Stadt, was vor allem für Schulstandorte mit hohem Anteil zwei- und
mehrsprachiger Kinder und Jugendlicher von Interesse ist.
Organisationsformen HSK
Im Unterricht HSK werden Kinder und Jugendliche der jeweiligen Sprachen aus verschiedenen Schulorten zusammengezogen und auf ihrer Jahrgangsstufe oder
stufenübergreifend unterrichtet. Aus logistischen Gründen findet der Unterricht oft in
einem dem Kind fremden Schulhaus und häufig am schulfreien Mittwochnachmittag, an
einem späteren Nachmittag oder am Samstagmorgen statt. Viele Lehrerinnen und Lehrer
unterrichten jeden Tag an einem anderen Ort, häufig sogar in drei oder vier Kantonen;
andere haben nur ein kleines Teilzeitpensum. Deshalb haben sie erschwerte
Bedingungen, um an Konferenzen oder an Besprechungen teilzunehmen oder eine
erweiterte Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen der öffentlichen Schule zu
pflegen.
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In der Zusammenarbeit mit den grösseren Sprachgruppen wird an einigen
Schulstandorten in Basel-Stadt integrierte Zusammenarbeit angestrebt, mit Schwerpunkt
Integration und Förderung der Herkunftssprache und der Mehrsprachigkeit.
Unterricht HSK wird von Botschaften, Konsulaten oder Elternvereinen finanziert und
beaufsichtigt. Die diversen Trägerschaften des Unterrichts HSK sind somit sehr
unterschiedlich organisiert und geleitet.
Einige Sprachgruppen in der Schweiz erhalten Unterstützung durch ihre Konsulate oder
Botschaften. Diese stellen für eine jeweils beschränkte Amtszeit Lehrerinnen und Lehrer
aus der Heimat und tragen die Verantwortung für den Unterricht und die
Gesamtorganisation.
Die anderen Sprachgruppen oder Gruppierungen sind meist als Elternvereine organisiert.
Sie haben dieselben Aufgaben, sind aber selbst für die Einstellung und Entlöhnung von
Lehrerinnen und Lehrern verantwortlich. Sie verlangen von den Eltern in der Regel einen
finanziellen Beitrag an den Unterricht.
Jede Sprachgruppe benennt eine Koordinationsperson, die in der Region für die
fachliche, pädagogische, organisatorische und personelle Leitung des Angebotes
verantwortlich zeichnet und Ansprechperson für die kantonale Behörde von Basel-Stadt
oder Basel-Landschaft ist.
In den beiden Kantonen sind die Koordinationspersonen HSK in einer Konferenz HSK
zusammengeschlossen. Hier werden gemeinsame Anliegen zur Förderung der
Herkunftssprachen aufgenommen. Die Konferenz befasst sich zwei Mal jährlich mit
Fragen des Unterrichts HSK in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und
dient
• dem Austausch zwischen den Koordinationspersonen und den kantonalen
Fachstellen;
• der Meinungsbildung bei anstehenden pädagogischen und organisatorischen Fragen;
• der konkreten gegenseitigen Unterstützung und kooperativen Zusammenarbeit;
• als Instrument für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit;
• der administrativen, organisatorischen, pädagogischen und inhaltlichen
Weiterentwicklung des Unterrichts HSK.
Beiden Kantonen ist eine gute Zusammenarbeit mit den über 220 hier tätigen
Lehrerinnen und Lehrer für Unterricht HSK ein Anliegen.
Lehrerinnen und Lehrer HSK können das Weiterbildungsangebot der beiden Kantone
nutzen. Dazu gehören auch inhaltlich speziell auf den Bedarf von HSK ausgerichtete
Deutschkurse, die vom Erziehungsdepartement angeboten werden (Lehrpersonen HSK
müssen deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 ausweisen können).
Kantonale Vorgaben
Für die Unterrichtsinhalte gelten in beiden Kantonen die Vorgaben des
Rahmenlehrplans HSK (s. auch Beilage Basel-Stadt / Basel-Landschaft) und die
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Lehrpläne und Vorgaben der jeweiligen Länder. Es wird deren Standardsprache
berücksichtigt.
Im Kanton Basel-Stadt steht der Unterricht HSK auf dem Boden des HarmoSKonkordats (Art. 4, Abs. 4). Er richtet sich gemäss Erziehungsratsbeschluss nach den
Vorgaben des Rahmenlehrplans und verfolgt wie die Volksschule als wesentliches Ziel
die Förderung der mehrsprachigen und interkulturellen Kompetenzen. Basel-Stadt sieht
gemäss Gesamtsprachenkonzept einen konzeptionellen Einbezug der Migrationssprachen und eine Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern HSK vor. Das
Anliegen der Förderung von Mehrsprachigkeit wird regelmässig in strategischen Grundlagenpapieren des Erziehungsdepartements aufgenommen.
Das Erziehungsdepartement stellt Schulräume und die benötigten Infrastrukturen zur
Verfügung und gewährleistet ideelle Unterstützung. Bei den integrierten Modellen der
Herkunftssprachenförderung übernimmt es darüber hinaus bei Bedarf einen Teil der
Lohnkosten. Verbrauchsmaterial wird von den Schulen unentgeltlich abgegeben.
Copycards können im Schulhaus oder über die kantonale Fachstelle bezogen werden.
Im Kanton Basel-Landschaft bestehen rechtliche Grundlagen (s. unten). Die
öffentlichen Schulen ermöglichen den Besuch des Unterrichts HSK. Sie stellen den
nötigen Schulraum unentgeltlich zur Verfügung. Das benötigte Verbrauchsmaterial wird
von der Schule gratis abgegeben. Lehrpersonen HSK können an den Lehrerinnen- und
Lehrerkonventen mit beratender Stimme teilnehmen.
Rechtliche Grundlage Basel-Landschaft
Bildungsgesetz (SGS 640)
§5
Verordnung für Kindergarten und Primarschule (SGS 641.11)
§ 47
Verordnung Sekundarschule (SGS 642.11)
§27
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B. Grundlegende Aufgaben
Administration und Organisation
Die Fachexpertin HSK im Erziehungsdepartement Basel-Stadt / Eine zentrale Stelle
in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Basel-Landschaft
•
erfasst bildungspolitische Entwicklungen im Zusammenhang mit der Förderung
der Mehrsprachigkeit und stimmt die kantonalen Umsetzungen in
Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und der EDK ab.
o
•
ist Ansprech- und Vermittlungsstelle für alle Beteiligten (Schulen, Behörden,
Trägerschaften), informiert über die Vorgaben und Rechte beider Seiten und
sucht bei Bedarf nach Regelungen.
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•
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o
informiert die Koordinationspersonen über Abgabe Lernbericht/Zeugnis, Ferien und
schulfreie Tage der öffentlichen Schule.
informiert Trägerschaften und Koordinationspersonen für Unterricht HSK über
bildungspolitische Vorgaben und Veränderungen,
lässt Trägerschaften und Koordinationspersonen auf Wunsch das kantonale
Schulblatt (Schulblatt BS, Info Volksschulen BL) zukommen.
steuert und koordiniert das Unterrichtsangebot im Kanton und unterstützt
Schulleitungen, Trägerschaften und Koordinationspersonen in ihrer Arbeit und in
der Umsetzung der kantonalen Vorgaben.
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•
erfasst Unterricht HSK (Erstellung eines Verzeichnisses HSK),
erstellt zentrale Regelungen für Finanzierungsschlüssel für Material,
Kopiermöglichkeiten und Übersetzungsleistungen.
sorgt für adäquate Kommunikation.
o
•
entwickelt übergreifende Unterlagen, Dokumente und Angebote.
erstellt statistische Grundlagen zur Steuerung und Qualitätssicherung,
steuert die örtliche Verteilung der Unterrichtsangebote HSK im Kanton,
BS stellt bei Schulleitungen und bei grundlegenden Änderungen bei der
Volksschulleitung BS Antrag zur Raumbenutzung für Unterricht HSK
BL leitet die Raumanträge der Sprachgruppen zur Bewilligung an die
Schulleitungen,
leitet eine Konferenz für Koordinatorinnen und Koordinatoren für Unterricht HSK,
begrüsst neue Interessengruppierungen (weitere, noch nicht im Angebot befindliche
Sprachen) und unterstützt diese bei der Aufbauarbeit,
initiiert bedürfnisgerechte Weiterbildung für Koordinationspersonen, Lehrerinnen
und Lehrer HSK,
informiert im Kanton tätige Lehrpersonen HSK über das Bildungssystem.
sorgt dafür, dass den Koordinatorinnen und Koordinatoren eine gemeinsame
Datenbank zur Schuladministration zur Verfügung steht.
o
sorgt für die Bewirtschaftung der administrativen Datenbank HSK.
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•
erstellt und verwaltet ein Verzeichnis des Unterrichtsangebots,
Anmeldeformulare, Flyer und andere Infomaterialien.
o
o
•
sorgt für die Verteilung des Verzeichnisses HSK im Kanton und für die Aufschaltung
einer gekürzten Fassung auf Internet,
sorgt für einen adäquaten Einsatz von Flyer und anderen Infomaterialien.
erstellt Empfehlungen zur erweiterten Zusammenarbeit zwischen
Koordinationspersonen und der öffentlichen Schule.
o
gibt Eckwerte für spezielle Leistungen in integrierten Projekten (Finanzierung von
Übersetzungen und Teamarbeit).
Die Fachexpertin HSK in Basel-Stadt stellt Anträge zu Handen der Volksschulleitung und
handelt in ihrem Auftrag.
Die Schulleitung
•
organisiert die Raumzuteilung und –benutzung.
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•
gewährleistet den Überblick über die Angebote in der Schule.
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•
bewilligt Raumanträge,
ermöglicht die Nutzung weiterer Räume für Elternarbeit und ausserordentliche
Aktivitäten (Bibliothek, Aula/Turnhalle für Veranstaltungen und spezielle Anlässe),
ermöglicht den Zugang ins Schulhaus (Lehrer- und Lehrerinnenzimmer /
Kopierraum) durch Abgabe eines Schlüssels, gibt die Schulhausordnung ab und
stellt ein Fächli für Lehrpersonen HSK zur Verfügung,
ermöglicht die Nutzung von Geräten (TV, Video, DVD, CD-Player, Fotokopierer,
Fax, Telefon),
sorgt dafür, dass die Lehrpersonen HSK auf Schulmaterial zurückgreifen können
(Kreide, Papier, Schulhefte, Verbrauchsmaterial, Kopiermöglichkeit),
vermittelt persönliche Kontakte und benennt verantwortliche Personen und deren
Erreichbarkeit (Ansprechpersonen im Kollegium, Hauswart oder Hauswartin),
zeigt die eigene Erreichbarkeit auf und / oder bestimmt eine Ansprechperson für
HSK im Schulhaus, die die Kontakte pflegt und gegenseitige Anliegen aufnimmt.
sorgt dafür, dass schulhauseigene Listen, Pensen oder Adresslisten mit den
Angaben der im Schulhaus arbeitenden Lehrpersonen HSK ergänzt werden,
ermöglicht, dass sich Lehrpersonen HSK vorstellen können (an Konferenzen,
Elternabenden, Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler),
kann Lehrpersonen HSK im Schulhaus über Kinder ihrer eigenen Sprachgruppe im
Schulhaus informieren, damit möglichst viele Kinder den Unterricht HSK besuchen,
stellt interessierten Personen Unterlagen für Unterricht HSK zur Verfügung (z.B.
Verzeichnis, Formulare und Flyer).
sorgt intern für Informationsfluss und Einbindung.
o
sorgt dafür, dass an geeigneten Veranstaltungen (1. Schultag, Elterninfoabende,
Ausschreibungen von Wahlfächern etc.) Unterlagen und Informationen zum
Unterricht HSK abgegeben werden,
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o
gibt schulinterne Infos (Einladungen an Konferenzen, Anlässe, Veranstaltungen,
Ausflüge) und Materialien (Broschüren, Elterninfos, nach Bedarf auch Lehrmittel) an
Lehrpersonen HSK weiter,
lädt Lehrpersonen HSK an Besprechungen und/oder Konferenzen oder Konvente
ein, um sie vorzustellen oder im Team einzubinden,
legt Sitzungen, an denen Lehrpersonen HSK teilnehmen sollen, so weit wie möglich
ausserhalb des Unterrichts HSK fest.
Die Koordinatorin oder der Koordinator HSK
•
beantragt gemäss kantonalen Vorgaben Schulraum bei der kantonalen Stelle.
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•
sorgt für Informationsfluss und Öffentlichkeitsarbeit.
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o
•
benutzt die offiziellen Eingabeformulare,
beachtet die kantonal vorgegebenen Termine,
benutzt die Schuladministration HSK für die Datenerfassung der Schülerinnen und
Schüler der eigenen Sprachgruppe.
informiert die Eltern über Beginn, Ort und Zeit des Unterrichts HSK,
kann in Absprache mit der kantonalen Stelle oder der Schulleitung Veranstaltungen
für Eltern organisieren,
unterstützt neue Lehrerinnen und Lehrern HSK bei der Organisation eines ersten
persönlichen Kontakts mit der Schulleitung,
meldet der Schulleitung personelle Wechsel und Neubesetzungen von Stellen,
beachtet, dass der Ferienplan und die unterrichtsfreien Tage der öffentlichen
Schulen (Feiertage, Schulsynode BS, Konferenzen BL) auch für den Unterricht HSK
gelten.
unterstützt Lehrpersonen HSK in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen
Schule.
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o
sorgt dafür, dass für den Unterricht Lehrpersonen mit guten Deutschkenntnissen
eingesetzt werden. Wenn dies nicht möglich ist, stellt sie sicher, dass die
Lehrpersonen ihre Deutschkenntnisse erweitern (Ziel: Niveau B1, Gemeinsamer
Europäischer Referenzrahmen),
informiert Lehrpersonen über Vorgaben und Termine der öffentlichen Schule
(Abgabe Lernbericht/Zeugnis, Schulferien, unterrichtsfreie Tage),
stellt Lehrpersonen für die Teilnahme an wichtigen Konferenzen der öffentlichen
Schule frei, so weit dies möglich und sinnvoll ist.
Die Lehrerin oder der Lehrer HSK
•
ist in betrieblichen Fragen der Schulleitung unterstellt.
•
stellt sich bei Einsätzen in einem neuen Schulhaus der Schulleitung vor.
o
o
o
erhält einen Schlüssel und damit Zugang zu den Räumen und Infrastrukturen,
zeigt ihre Erreichbarkeit und Zeitgefässe für Besprechungen auf (Tel, E-MailAdresse, Arbeitspensum),
fragt nach einer Ansprechperson für ihre Belange.
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•
stellt sich im Schulhaus und im Kollegium vor.
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•
sorgt dafür, dass die Schulhausregeln eingehalten werden.
o
•
sorgt dafür, dass die Lehrpersonen der öffentlichen Schule anfangs Schuljahr
wissen, wie sie erreichbar ist (Telefon, E-Mail-Adresse),
nimmt persönlichen Kontakt auf mit der Lehrperson, deren Schulzimmer sie benutzt,
nimmt auf Einladung der Schulleitung an Schulhauskonferenzen teil und stellt sich
und ihr Angebot dem Kollegium vor,
nimmt nach Möglichkeit an Veranstaltungen (Begrüssungen, klassenübergreifenden Elternveranstaltungen, grösseren Anlässen) im Schulhaus teil.
sorgt für Ordnung in und ausserhalb des Schulzimmers.
pflegt die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Schule.
o
o
leert ihr Fächli regelmässig,
verfügt über Deutschkenntnisse (mindestens auf Niveau B1) oder arbeitet aktiv an
ihren Deutschkenntnissen.
Die Lehrerin oder der Lehrer der öffentlichen Schule
•
informiert die Erziehungsberechtigten über den Unterricht HSK.
o
o
gibt den Flyer HSK ab (erhältlich in 30 Sprachen),
weist in Elterngesprächen auf den Nutzen des Unterrichts HSK hin und motiviert die
Schülerinnen und Schüler zu kontinuierlichem Besuch.
•
legt die Beurteilung des Unterrichts HSK dem Zeugnis bei.
•
kann die Lehrperson HSK zu einem Elternabend oder zu anderen
Veranstaltungen ihrer Klasse einladen.
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C. Schuljahresablauf im Überblick
Basel-Landschaft
Monat
Thema
August
Kontakte herstellen, Material und Infos
abgeben
Schulleitung,
Koordinationsperson,
Lehrpersonen
September
Angaben zu Unterrichtsangeboten
verifizieren
Koordinationsperson
Oktober
Verzeichnis HSK erstellen und versenden
Kantonale Stelle
November
Elterninformationsflyer bestellen
Schulleitungen
Dezember
Versand Elterninfoflyer
Anmeldeformulare
Kantonale Stelle
Januar
Abgabe Elterninfoflyer und
Anmeldeformulare an Eltern
Lehrpersonen
öffentliche Schule
Februar
Anmeldeverfahren in den öffentlichen
Schulen
Lehrpersonen und Schulleitung
April
Versand Anmeldungen an die
Koordinationspersonen
Verantwortung bei
Kantonale Stelle
Anträge für Schulräume an kantonale
Stelle
Koordinationspersonen
Mai
Schulräume im Kanton klären und
Schulleitungen informieren
Kantonale Stelle
Juni
Abgabe Beurteilung HSK
Lehrpersonen HSK
Beilage Beurteilung im Zeugnis
Lehrpersonen öffentliche Schule
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1. Schultag
Flyer und Anmeldeformulare HSK verteilen
Juni, August
Kontakte im Schulhaus herstellen
Oktober
Verzeichnis HSK verteilen und auflegen
Januar
Bei Standortgesprächen mit Eltern HSK
thematisieren
Februar bis
April
Mitte Mai
Strategische Gespräche zur Raumverteilung
Mitte Mai
Anträge Schulraum HSK einreichen
Juni
In Lernbericht oder Zeugnis
„Vermerk HSK besucht, s. Beilage“ einfügen
Juni
Raumeingaben beantworten
x
x
x
Kantonale Stelle
x
x
Klassenlehrer/-in
Unterrichtsort und –zeit HSK den Schülerinnen
und Schülern bekannt geben
Schulleitung
Schuljahresbeginn
Lehrperson HSK
Inhalte
Koordinationsperson HSK
Zeitpunkt
Trägerschaft HSK
Basel-Stadt
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Beurteilung HSK abgeben
x
x
x
x
x
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D. Modelle Basel-Stadt
Erweiterte Zusammenarbeit
Integrierter Unterricht HSK in Basel-Stadt
Das Basler Gesamtsprachenkonzept sieht in allen Bereichen und Stufen den Einbezug
der Migrationssprachen vor. Für eine erfolgreiche Förderung in der Herkunftssprache
sind Akzeptanz und Unterstützung durch die gesamte Schule massgeblich. Am besten
schneiden dabei offenbar Modelle ab, die einen kontinuierlichen, miteinander
koordinierten Unterricht in beiden Sprachen anbieten.
Integrierter Unterricht nimmt Inhalte des Unterrichts HSK auf, ist aber konzeptionell
weiter gefasst. Ein auffälliger Unterschied ist, dass der Unterricht in der Schule der
Kinder und Jugendlichen stattfindet und nicht losgelöst ist vom gewohnten Umfeld und
von den Themen des Unterrichts. Die Lehrerinnen und Lehrer HSK arbeiten in
verschiedenen Formen mit den Kolleginnen und Kollegen des Schulhauses zusammen
und unterrichten teilweise gemeinsam. Integriert arbeitende Lehrerinnen und Lehrer HSK
übernehmen darüber hinaus eine beratende Funktion, können u.a. an Elternabende und
zu Gesprächen mit fremdsprachigen Eltern beigezogen werden und werden dafür vom
Kanton entlöhnt.
In Basel-Stadt wird in eigens entwickelten Modellen der Vielfalt an Sprachen und
Kulturen in den Schulhäusern der Volksschule Rechnung getragen und auch damit der
Unterricht für die Mehrsprachigkeit geöffnet. Es wird auf Grundlage der Basler Lehrpläne
unterrichtet, der Kanton trägt einen grösseren Teil der Kosten.
Das Modell St. Johann / Volta (entwickelt 1993 und umgesetzt in den Primarschulen St.
Johann und Volta) trägt als Schulentwicklungsprojekt der besonderen Situation im St.
Johann-Quartier Rechnung. Ein hoher Anteil der Kinder kommt aus der sozialen
Grundschicht und aus Migrantenfamilien. Alle Kinder, ob sie nun Mehmet, Sandra,
Halime oder Dominique heissen, werden in der Schule mit ihrer Herkunftskultur und ihrer
Muttersprache individuell wahrgenommen. Sie lernen sich kennen und respektieren und
sie werden ihren Fähigkeiten entsprechend gefördert. Im Zentrum des Projekts steht die
angemessenen Sprachförderung von fremd- und deutschsprachigen Kindern.
Schwerpunkte des Schulmodells sind integrierte Lektionen in der Erstsprache,
klassenübergreifende Sprachförderung in leistungshomogenen Gruppen und integrierte
heilpädagogische Unterstützung.
Der Unterricht HSK findet klassenübergreifend statt und wird ausschliesslich von
Lehrkräften des jeweiligen Kulturkreises erteilt (ausser bei der multikulturellen Gruppe).
Die sprachlichen und thematischen Schwerpunkte werden zwischen den
Klassenlehrpersonen abgesprochen. Folgende Kriterien steuern die Einteilung: Sprache
zu Hause, Kultur zu Hause und Beziehungen zu Verwandten und Bekannten im
Heimatland. Kinder, die keinen ihrer Situation entsprechenden Kulturkurs besuchen
können, werden in einer multikulturellen Gruppe in der Standardsprache geschult und
betreut.
Das Modell Sprach- und Kulturbrücke (S&K) mit integrierter Erstsprachförderung
entstand 1997 auf Stufe Orientierungsschule (5. – 7. Schuljahr). Lehrpersonen bereits
bestehender Angebote HSK werden so weit wie möglich und mit erweitertem Auftrag ins
jeweilige Kollegium integriert, bei Bedarf werden neue Lehrerinnen und Lehrer
beigezogen. Sie bieten Teamteaching in verschiedenen Fächern an, können bei der
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Elternarbeit mitwirken und bieten individuelle Betreuung an. Punktuell wird auf
verschiedenen Ebenen und in allen Fächern Zusammenarbeit angestrebt, immer mit der
Zielsetzung einer Förderung der vorhandenen Mehrsprachigkeit und des Respekts
gegenüber den Erstsprachen. Der eigentliche Sprachunterricht findet meistens
ausserhalb der Regelstunden, aber innerhalb des Pensums statt. Ein speziell
entwickelter Lehrplan mit sprachvergleichendem Ansatz und Unterrichtseinheiten
erleichtert die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der öffentlichen Schule.
Es wurden konzeptionell Ansätze von ELBE, Sprachprofil und Fachdingsda
(fächerorientierter Grundwortschatz für das 5.-9. Schuljahr) aufgenommen.
Das Angebot „Sesam öffne dich!“: Um den Zweitsprachenerwerb der Schülerinnen
und Schüler wirkungsvoll zu unterstützen und Sprach- und Kulturvergleiche zu
ermöglichen, sollen Vernetzungen zwischen dem Unterricht in der Primarklasse und dem
Unterricht in heimatlicher Sprache und Kultur (Unterricht HSK) ermöglicht werden.
Sesam bietet Primarlehr- und neu auch Kindergartenlehrerinnen und lehrern die
Möglichkeit, aus einer Palette von Themen und Sprachen eine Auswahl zu treffen und
sich für ein Angebot anzumelden. Gemeinsam ist allen Angeboten, dass im
Teamteaching unterrichtet wird. Die Angebote unterscheiden sich jedoch hinsichtlich
ihrer thematischen Ausrichtung sowie ihrer Dauer.
Mit „Uno – iki – drei“ wird Sesam zu einem Angebot, mit der die Zusammenarbeit mit
HSK am Schulstandort regulär im Schulprogramm aufgenommen werden kann. Infos für
die Schulleitungen gibt es über die Schulkreisleitung, Beratung über die Fachexpertin
Herkunftssprachen. Es ist eine Koordinationsperson erforderlich (Instruktion der
Lehrerinnen und Lehrer HSK, Vermittlung an die Schulhäuser / Koordination im
Schulhaus).
Zuständigkeiten im Modell Sprach- und Kulturbrücke (S&K)
Der Austausch zwischen den Lehrerinnen und Lehrern ist institutionalisiert, sie sind ein
Bestandteil des Kollegiums. Spezielle Einsätze der S&K-Lehrpersonen sind geregelt, die
erforderlichen Abläufe sind bekannt.
Die Lehrerinnen und Lehrer S&K
bilden im Schulhaus / im Quartier eine eigene Fachgruppe, treffen sich regelmässig und
tauschen sich dabei aus,
arbeiten teilweise mit denselben Materialien, Lehrmitteln und Instrumenten (z.B.
Sprachprofile, Wortschatz, Sprachfenster),
ziehen sich bei Beratungsaufgaben, Problemen oder Konflikten gegenseitig bei und
unterstützen einander,
können sporadisch im Team unterrichten und fördern dabei die in der Klasse
vorhandenen sprachlichen Potentiale,
haben ihre feste Rolle in der Zusammenarbeit mit den Eltern (Teilnahme an
Elternabenden für Sprachgruppen) und können bei entsprechender Qualifikation z.B.
Deutschkurse für Mütter erteilen,
können ihrer jeweiligen Qualifikation entsprechend Stellvertretungen im Schulhaus / in
den Regelklassen übernehmen.
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Die Lehrerin oder der Lehrer S&K
•
bespricht mit der Schulhausleitung, ob und wie spezielle Einsätze überhaupt
möglich sind.
o
o
•
kann mündliche und schriftliche Übersetzungsarbeiten (Einladung, Infos) auf Klassenund Schulhausebene übernehmen,
kann für eine Vermittlungsrolle zu den Eltern ihrer Sprache angefragt werden, kann an
Elternabenden, Elterngesprächen und im Elternrat als Mediatorin eingesetzt werden.
steht mit den Kolleginnen und Kollegen des Schulhauses in Kontakt.
o
o
o
o
o
•
kann an wichtigen Gesprächen, Besprechungen, Konferenzen und an
gesellschaftlichen Anlässen und Feiern teilnehmen,
wird an Veranstaltungen auf Klassenebene eingeladen (Elternabende, Exkursionen,
Ausflüge, Schulreisen, Schullager),
nimmt Kontakt auf, wenn sich bei einem Kind spezielle Anliegen zeigen,
kann bei der Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler im
Regelunterricht unterstützend wirken,
bietet punktuell Zusammenarbeit an (z.B. ELBE: Blick auf andere Sprachen, Schriften,
Kulturen) und geht damit auf Kolleginnen und Kollegen zu.
vernetzt sich mit S&K- und HSK-Lehrpersonen der eigenen und anderer
Sprachen, die am selben Ort unterrichten.
o
o
trifft sich regelmässig mit den S&K-Lehrpersonen und tauscht sich mit ihnen aus,
kennt die HSK-Lehrpersonen und weiss, wie sie erreichbar sind.
Die Lehrerin oder der Lehrer der öffentlichen Schule
•
kennt die Wege, wie sie mit S&K-Lehrpersonen im Schulhaus (und mit HSKLehrpersonen, die teilweise anderenorts unterrichten) in Kontakt treten kann.
o
o
o
•
kennt deren Verfügbarkeit (gemäss zu erteilendem Pensum),
lädt die Lehrpersonen S&K an Elterngespräche, Elternabende und andere
Veranstaltungen ein,
informiert die Lehrperson S&K über Teilnahmemöglichkeiten an Schullagern, an
Schulreisen und Klassenveranstaltungen.
kennt mögliche Formen der Zusammenarbeit an Ort
o
o
o
pflegt den Austausch über gemeinsame Schülerinnen und Schüler,
kann Lehrpersonen S&K als Übersetzerin oder Übersetzer beiziehen,
zieht bei Bedarf bei der Beurteilung der Leistungen und für Elterngespräche die
Lehrperson HSK bei.
Die Schulleitung
•
koordiniert den Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer S&K im Schulhaus.
o
•
sichert die Qualität der Arbeit, bespricht die Situation und geht Optimierungen an.
steht in Kontakt mit der kantonalen Fachstelle.
o
bespricht mit ihr strategische Veränderungen und allfällige personelle Wechsel.
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E.
Anhang
Adressen der kantonalen Stellen
Basel-Landschaft:
Amt für Volkschulen
Abteilung Pädagogik
Fachbereich Interkulturelle Pädagogik
Munzachstrasse 25 c
4410 Liestal
061 552 50 98 / 59 66
[email protected]
www.avs.bl.ch
Basel-Stadt:
Fachexpertin Herkunftssprachen
Pädagogisches Zentrum Basel-Stadt
Claragraben 132a
4005 Basel
061 695 99 24
[email protected]
http://www.pz.bs.ch/unterricht/hsk
Unterlagen und Adressen
Verzeichnis HSK Trägerschaften, Kurzfassung
BL: www.avs.bl.ch unter Pädagogik, Unterricht in Herkunftssprachen
BS: http://www.pz.bs.ch/unterricht/hsk unter Angebote
Verzeichnis HSK Trägerschaften; Lehrpersonen und Unterrichtsangebote
BL, BS: Papierfassung für Schulleitungen sowie Koordinatorinnen und Koordinatoren
Anmeldeformulare und Flyer
BL: www.avs.bl.ch unter Pädagogik, Unterricht in Herkunftssprachen
BS: http://www.pz.bs.ch/unterricht/hsk unter Angebote
Rahmenlehrplan HSK
BL: www.avs.bl.ch unter Pädagogik, Unterricht in Herkunftssprachen
BS: http://www.ed-bs.ch/bildung/pzbs/unterricht/lehrplaene/rahmenlehrplan-hsk
Lehrpläne der öffentlichen Schule
BL: www.avs.bl.ch Lehrpläne
BS: http://www.edubs.ch/die_schulen/schulen_bs
Adressverzeichnis Schulen und Schulhäuser
BL: www.avs.bl.ch Adressverzeichnis Volksschulen
BS: http://www.edubs.ch/lehrpersonen/schulen/index.pt
Schulferien, unterrichtsfreie Tage, Semesterbeginn und -ende
BL: www.avs.bl.ch Schulferien
BS: http://www.edubs.ch/die_schulen/schulen_bs
Rechtliche Grundlagen
BL: www.avs.bl.ch unter Dienstleistungen/Unterricht in Herkunftssprachen
BS: Harmoskonkordat, § 4, Abs 4
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