Pregnancy, Maternity Leave, Parental Allowance

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Pregnancy, Maternity Leave, Parental Allowance
Pregnancy, Maternity Leave, Parental Allowance
Schwanger an der TiHo
Sie sind schwanger und benötigen Informationen?
Wir haben für Sie als Studierende oder Beschäftigte der Tiho nützliche Hinweise in einem Infoblatt gesammelt, das hier zum
Download bereitsteht.
Info Sheets
for students
fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/Flyer_Studentinnen.pdf
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for employees
fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/Flyer_Beschaeftigt.pdf
Download
Request Parental Leave
Request Parental Leave
fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Formulare/Personal/elternzeitantrag.doc
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Guide for Parents to Universities in Lower Saxony
http://www.uni-goettingen.de/de/186498.html
Guide for Parents and Caregivers
Der DGB hat diese informative Broschüre herausgegeben.
Ratgeber
Betreuungsgeld: Anspruch seit 1. August
Am 1. August 2013 ist der Abschnitt über das Betreuungsgeld im Bundeseltergeld- und elternzeitgesetz (BEE) in Kraft getreten.
Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und die keine öffentlich
geförderte Kinderbetreuungseinrichtung (Krippe oder Tagespflege) nutzen.
Das Betreuungsgeld beträgt 100 Euro monatlich pro Kind, ab 1. August 2014 dann 150 Euro. Es wird maximal 22 Monate gezahlt,
längstens bis zum dritten Geburtstag. Das Betreuungsgeld wird nach dem Bezug des Elterngeldes - in der Regel also nach zwölf
oder 14 Monaten gezahlt. Ein paralleler Leistungsbezug von Betreuungs- und Elterngeld ist nicht möglich.
Betreuungsgeld kann auch von berufstätigen Eltern bezogen werden, wenn die Kinderbetreuung z. B. durch Großeltern
gewährleistet wird. Das Betreuungsgeld wird zum Teil auf staatliche Leistungen angerechnet. Ergänzende Leistungen vom
Jobcenter (Hartz IV) für GeringverdienerInnen und der Kinderzuschlag zum Beispiel werden um das Betreuungsgeld gekürzt. Das
Betreuungsgeld muss nicht versteuert werden.
Antragstellung: Eltern mit Wohnsitz im Stadtgebiet Hannover wenden sich an die Landeshauptstadt Hannover, Beschäftigte mit
Wohnsitz in anderen Kommunen wenden sich an ihr zuständiges Jugendamt.
Kontakt und Informationen:
Landeshauptstadt Hannover | Fachbereich Jugend und Familie | Elterngeld | Ihmeplatz 5 | 30449 Hannover | Telefon: 0511
168-46262 | E-Mail: [email protected]
Download: Infobroschüre des Bundesfamilienministeriums
Information
Merkblatt Schwangerenvetretungen
fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/merkblatt_schwang.pdf
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Mutterschutz Checkliste Arbeitsplatz
fileadmin/user_upload/tiho_hannover/kliniken_institute/01_verwaltung/Gleichstellungsbuero/Downloads/Dr.GlueerCheckliste-muschutz.pdf
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Wiedereinstiegscheck für Rückkehrerinnen
Mit dem Lotsenportal "Perspektive Wiedereinstieg" werden Frauen unterstützt, die zurück in den Beruf wollen
Hier finden Sie übersichtlich angeordnet die für Sie relevanten Informationen und Beratungsstellen.
http://www.perspektive-wiedereinstieg.de/
Links zum Thema Schwangerschaft und Elternzeit
Schwangerenberatungsstellen in der Region Hannover
Mutterschutzgesetz
Leitfaden zum Mutterschutz
Mutterschaftsgeld
Infos zur Elternzeit
Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz
Broschüre Elterngeld und Elternzeit
Infos zum Elterngeld
Elterngeldstellen in Niedersachsen
Familienwegweiser
Väter in Balance
VBL: Mutterschutzzeiten in der Pflichtversicherung
am 30. November 2011 hat der Verwaltungsrat die 17. Satzungsänderung der VBL-Satzung beschlossen. Mit dieser
Satzungsänderung wurde für die Pfl ichtversicherung unter anderem eine verbesserte Bewertung der Zeiten des
gesetzlichen Mutterschutzes bewirkt. Die Satzungsänderung setzt das Verhandlungsergebnis der Tarifvertragsparteien des
öffentlichen Dienstes zu den Mutterschutzzeiten um.
Zeiten des gesetzlichen Mutterschutzes, die während einer Pflichtversicherung zurückgelegt wurden, werden künftig wie
Umlagemonate mit zusatzversorgungspfl ichtigem Entgelt behandelt. Das bedeutet einmal, dass Kalendermonate mit
Mutterschutz nun wie Umlage-/Beitragsmonate für die Erfüllung der Wartezeit zählen. Darüber hinaus kann die Bewertung des
Mutterschutzes mit zusatzversorgungspflichtigem Entgelt zu einer Erhöhung von Anwartschaften und Renten führen.
Von der Neuregelung zu den Mutterschutzzeiten sind zahlreiche
Versicherte und Rentenberechtigte betroffen.
weitere Infos
Antrag auf Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten
Ausfüllhilfe zum Antrag
(Kopie 10)
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Letzte Aktualisierung dieses Dokumentes:16. November 2016
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