Gebührenbefreiung bei der GIS

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Gebührenbefreiung bei der GIS
Gebührunenbefreiung
bei der GIS
Eine Information über die Leistungen des Gebühren Info Service
© Willam Hook
Kurzinfo über die Gebührenbefreiung bei der GIS = Gebühren Info Service
Ein Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren,
Zuschussleistung zu den Fernsprechentgelten (z. B:
Telefon, Internet) und Befreiung von der Ökostrompauschale kann bei sozialer und/oder körperlicher
Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.
Gebührenbefreiung bei der GIS
Voraussetzungen sind u.a.:
■■ Volljährigkeit
■■ Hauptwohnsitz in Österreich
■■ geringes Haushalts-Nettoeinkommen für Bezieher von:
■■ Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung
■■ Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare
sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand
■■ Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz
■■ Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz
■■ Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz
■■ Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz
■■ Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus
sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer
Hilfsbedürftigkeit (Personen, die Rezeptgebühr
befreit sind) sowie
■■ Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen
(Gebührenbefreiung für Radioempfangseinrichtungen können nicht gewährt werde)
Was bedeutet geringes Haushaltsnettoeinkommen?
Das Haushalts-Nettoeinkommen ist das Nettoeinkommen
ALLER in einem Haushalt lebenden Personen. Dieses
Einkommen darf den gesetzlichen vorgeschriebenen
Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.
Ab 1.1.2014 geltender Richtsatz:
Haushalt mit 1 Person
Haushalt mit 2 Personen
für jede weitere Person
€960,66
€1.440,35
€148,22
Das Nettoeinkommen ist die Summe sämtlicher Einkünfte
in Geld oder Geldeswert nach Ausgleich mit Verlusten
und vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge.
Verbrechensopferrenten sowie Unfallrenten und das
Pflegegeld nicht anzurechnen.
Bei der Ermittlung des Nettoeinkommens sind
Leistungen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes, Impfschadengesetzes, Kriegsopferrenten,
Heeresversorgungsrenten, Opferfürsorgerenten,
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Übersteigt das Nettoeinkommen die maßgeblichen Betragsgrenzen, kann der Antragsteller folgende abzugsfähige Ausgaben geltend machen:
■■ Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im
Sinne des Mietrechtsgesetzes, wobei eine gewährte
Mietzinsbeihilfe anzurechnen ist, (entsprechende
Belege bitte dem Antrag in Kopie beilegen z. B. Mietvertrag, Bestätigung über eine Mietzinsbeihilfe etc.)
■■ anerkannte außergewöhnliche Belastungen im
Sinne des aktuellen Einkommenssteuergesetzes (z.B.
Pauschalsätze bei Behinderung, Diät, StVO-Parkausweis.....)
Wichtige Information: Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ist nur bei einem Festnetzanschluss oder einem
Wertkartenhandy möglich.
Haben Sie einen Antrag an die GIS mit allen erforderlichen Unterlagen und Bestätigungen eingeschickt,
so erhalten Sie einen Bescheid/Gutschein. Im Fall
einer positiven Erledigung Ihres Antrags, wird diesem
für maximal 5 Jahre stattgegeben. Diesen Bescheid/
Gutschein müssen Sie dann so rasch wie möglich an
den von Ihnen gewählten Telefonanbieter weiterleiten.
Allen Beziehern des Zuschusses zu den Fernsprechentgelten steht seit 1. Juli 2012 (Inkfrattreten des neuen
Ökostromgesetzes) eine Befreiung von der Entrichtung der sogenannten Ökostrompauschale, sowie von
der Bezahlung des € 20,- übersteigenden Teils des
Ökostromförderbeitrags zu.
Zur Auswahl stehen derzeit:
A1 Telekom Austria AG, AICALL Telekomm.-Dienstleistungs GmbH, Hutchison Drei Austria GmbH, Kabel-TV
Amstetten GmbH, T-Mobile Austria GmbH, xpirio Telekommunikation Service GmbH
Bei Fragen betreffend der Einlösung gewährter
Zuschüsse, wenden Sie sich bitte immer an den jeweiligen Betreiber. Die mit Verordnung festgelegte
Begünstigung beträgt monatlich € 10,-.
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Antragsformulare
erhältlich in Raiffeisenbanken, in Gemeindeämtern, Magistratische Bezirksämter bzw. Bürgerdienst-Bezirksstellen der Stadt Wien oder
■■ im Internet herunterzuladen unter https://www.
gis.at/information/gebuehrenbefreiung/
■■ telefonisch unter der Service-Nr. 0810 00 10 80
■■ FAX 05 0200 300, E-Mail [email protected]
Persönliche Beratung erhalten Sie im:
■■ GIS-Service-Center Wien (für Wien, Niederösterreich
und das Burgenland) Faulmanngasse 4, 1040 Wien,
Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr
■■ GIS-Service-Center Linz (für Oberösterreich und
Salzburg) Spittelwiese 4, 4020 Linz, Montag - Freitag
von 8.00 - 18.00 Uhr
SOZIALMINISTERIUMSERVICE
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel.: 05 99 88
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