München - Feinstaubplakette

Transcrição

München - Feinstaubplakette
München - Feinstaubplakette
Den gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings dürfen Sie ab 1. Oktober 2008 nur noch
mit gültiger roter, gelber oder grüner Plakette befahren.
Das betrifft alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw.
Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.
Wer mit Pkw/Lkw ohne Plakette in die Umweltzone fährt, riskiert 40 Euro Bußgeld!
Infos unter:
www.muenchen.de/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/luft/luftqualitaet/188711/index.html
Bürgertelefon Umweltzone: Tel.: 0049 89 233 Dw 9 60 80 (Stadtverwaltung München)
Montag – Donnerstag: 8–17 Uhr / Freitag: 8–13 Uhr
Einfahrverbot in die Umweltzone
ab dem 1. Oktober 2010 für Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette
ab dem 1. Oktober 2012 für Fahrzeuge mit gelber Feinstaubplakette.
Ohne Kat oder Rußfilter läuft nichts!
Sollte Ihr Auto weder einen geregelten Katalysator noch einen Partikelfilter haben, endet Ihre
Fahrt am Mittleren Ring. Den Ring selbst können Sie noch befahren.
Rotes, gelbes oder grünes „Pickerl“?
Die Plaketten gibt es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot, die jeweils einer Schadstoffgruppe
entsprechen.
Schadstoffguppe 2
Rote Plakette
Eurostufe
Schadstoffguppe 3
Gelbe Plakette
Schadstoffgruppe
Euro 1 oder älter
1
Euro 2
2
Euro 3
Euro 4
vor Euro 1
(ohne G-Kat)
Euro 1
und besser
Erstzulassung
PKW
Diesel
vor 01.01.1997
ab 01.01.1997
Schadstoffguppe 4
Grüne Plakette
Erstzulassung
LKW
vor 01.10.1996
ab 01.10.1996
Plakette
keine
rote
bis 31.12.2000
ab 01.01.2001
bis 30.09.2001
ab 01.10.2001
4
bis 31.12.2005
ab 01.01.2006
Benziner
bis 30.09.2006
ab 01.01.2006
1
vor 01.01.1993
keine
4
ab 01.01.1993
grüne
3
gelbe
grüne
Welche Kraftfahrzeuge erhalten welche Feinstaub-Plakette?
Die meisten Benziner mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeuge mit
Rußpartikelfilter erhalten die Plakette.
Pkw, Lkw und Busse sind von möglichen Fahrverboten betroffen. Ausgenommen sind Motorräder
und 3-rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit
Sonderrechten unterwegs sind.
Es gibt vier Schadstoffgruppen:
Je geringer die Feinstaubemission desto höher ist die Schadstoffgruppe.
Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 können keine Plakette erhalten. Das sind Pkw ohne geregelten
Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter.
Alle anderen Fahrzeuge können Plaketten erhalten.
Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung anhand der europäischen
Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren
erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dies nicht möglich, richtet sich die
Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem
Jahr der Erstzulassung des Fahrzeuges:
Wo wird die Feinstaubplakette angebracht?
Die Feinstaubplakette wird bei betroffenen Fahrzeugen an der Windschutzscheibe innen
angebracht. Die Sicht ist dann am wenigsten beeinträchtigt, wenn die Plakette rechts oben oder
unten angeklebt wird.
Wo erhalten Sie die Feinstaubplakette?
Von Österreich aus am besten über das Internet
DEKRA Austria Automotive [email protected] oder
TÜV SÜD Auto Service GmbH
www.tuev-sued.de
Dazu benötigen Sie Ihren Zulassungsschein in elektronischer Form (z.B. pdf oder jpg-Datei).
Sie bezahlen per Kreditkarte 15,-- € inkl. MwSt. und Versand und erhalten umgehend Ihre
Feinstaubplakette per Post zugestellt.
Bestellbeispiel über TÜV Süd:
www.tuev-sued.de
Lösungen für Privatkunden / → Auto & Fahrzeuge
Speziell bieten wir Ihnen Leistungen in den Bereichen: / → Feinstaub-Plakette
…runter scrollen zu → Zur Bestellung per Kreditkarte (gesicherte Verbindung)
Bestellformular
Achtung:
v o r h e r Zulassungsschein einscannen, da dieser bei der Bestellung mit eingefügt werden
muss!
Plakette wird nach wenigen Tagen per Post zugesandt.
Ansprechpartner bei TÜV SÜD:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
87616 Marktoberdorf, Nordstr. 20
Telefon: 0049 83 42 701 Dw 9263
E-Mail: [email protected]