München - Feinstaubplakette
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München - Feinstaubplakette
München - Feinstaubplakette Den gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings dürfen Sie ab 1. Oktober 2008 nur noch mit gültiger roter, gelber oder grüner Plakette befahren. Das betrifft alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone. Wer mit Pkw/Lkw ohne Plakette in die Umweltzone fährt, riskiert 40 Euro Bußgeld! Infos unter: www.muenchen.de/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/luft/luftqualitaet/188711/index.html Bürgertelefon Umweltzone: Tel.: 0049 89 233 Dw 9 60 80 (Stadtverwaltung München) Montag – Donnerstag: 8–17 Uhr / Freitag: 8–13 Uhr Einfahrverbot in die Umweltzone ab dem 1. Oktober 2010 für Fahrzeuge mit roter Feinstaubplakette ab dem 1. Oktober 2012 für Fahrzeuge mit gelber Feinstaubplakette. Ohne Kat oder Rußfilter läuft nichts! Sollte Ihr Auto weder einen geregelten Katalysator noch einen Partikelfilter haben, endet Ihre Fahrt am Mittleren Ring. Den Ring selbst können Sie noch befahren. Rotes, gelbes oder grünes „Pickerl“? Die Plaketten gibt es in den drei Farben Grün, Gelb und Rot, die jeweils einer Schadstoffgruppe entsprechen. Schadstoffguppe 2 Rote Plakette Eurostufe Schadstoffguppe 3 Gelbe Plakette Schadstoffgruppe Euro 1 oder älter 1 Euro 2 2 Euro 3 Euro 4 vor Euro 1 (ohne G-Kat) Euro 1 und besser Erstzulassung PKW Diesel vor 01.01.1997 ab 01.01.1997 Schadstoffguppe 4 Grüne Plakette Erstzulassung LKW vor 01.10.1996 ab 01.10.1996 Plakette keine rote bis 31.12.2000 ab 01.01.2001 bis 30.09.2001 ab 01.10.2001 4 bis 31.12.2005 ab 01.01.2006 Benziner bis 30.09.2006 ab 01.01.2006 1 vor 01.01.1993 keine 4 ab 01.01.1993 grüne 3 gelbe grüne Welche Kraftfahrzeuge erhalten welche Feinstaub-Plakette? Die meisten Benziner mit geregeltem Katalysator und Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter erhalten die Plakette. Pkw, Lkw und Busse sind von möglichen Fahrverboten betroffen. Ausgenommen sind Motorräder und 3-rädrige Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mobile Maschinen/Geräte, Oldtimer, Behinderten-Kraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die mit Sonderrechten unterwegs sind. Es gibt vier Schadstoffgruppen: Je geringer die Feinstaubemission desto höher ist die Schadstoffgruppe. Kraftfahrzeuge der Gruppe 1 können keine Plakette erhalten. Das sind Pkw ohne geregelten Katalysator, Diesel-Pkw nach EURO 1 oder schlechter und Lkw nach EURO 1 oder schlechter. Alle anderen Fahrzeuge können Plaketten erhalten. Für im Ausland zugelassene Fahrzeuge erfolgt die Zuordnung anhand der europäischen Abgasnorm nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, sofern diese aus den Fahrzeugpapieren erkennbar ist oder auf andere Weise nachgewiesen wird. Ist dies nicht möglich, richtet sich die Vergabe von Plaketten an ausländische Fahrzeuge in einem vereinfachten Verfahren nach dem Jahr der Erstzulassung des Fahrzeuges: Wo wird die Feinstaubplakette angebracht? Die Feinstaubplakette wird bei betroffenen Fahrzeugen an der Windschutzscheibe innen angebracht. Die Sicht ist dann am wenigsten beeinträchtigt, wenn die Plakette rechts oben oder unten angeklebt wird. Wo erhalten Sie die Feinstaubplakette? Von Österreich aus am besten über das Internet DEKRA Austria Automotive [email protected] oder TÜV SÜD Auto Service GmbH www.tuev-sued.de Dazu benötigen Sie Ihren Zulassungsschein in elektronischer Form (z.B. pdf oder jpg-Datei). Sie bezahlen per Kreditkarte 15,-- € inkl. MwSt. und Versand und erhalten umgehend Ihre Feinstaubplakette per Post zugestellt. Bestellbeispiel über TÜV Süd: www.tuev-sued.de Lösungen für Privatkunden / → Auto & Fahrzeuge Speziell bieten wir Ihnen Leistungen in den Bereichen: / → Feinstaub-Plakette …runter scrollen zu → Zur Bestellung per Kreditkarte (gesicherte Verbindung) Bestellformular Achtung: v o r h e r Zulassungsschein einscannen, da dieser bei der Bestellung mit eingefügt werden muss! Plakette wird nach wenigen Tagen per Post zugesandt. Ansprechpartner bei TÜV SÜD: TÜV SÜD Auto Service GmbH 87616 Marktoberdorf, Nordstr. 20 Telefon: 0049 83 42 701 Dw 9263 E-Mail: [email protected]