Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen (KGS)

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Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen (KGS)
hna.de, 01.11.2011
Alternative für G8-Schüler
Wolfhager Land. In Hessen wird es von diesem Schuljahr an einen
Schulversuch geben, um für diejenigen Schüler des verkürzten gymnasialen
Bildungsgangs (G8), die die Schule nach Klasse neun verlassen und eine
Ausbildung beginnen, eine Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss zu
erreichen (HNA berichtete). Bisher haben diese Schüler einen dem
Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erhalten.
Zu diesen G8-Schulen gehört auch die Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen. Daher
können Schüler der WFS künftig auch dort den verkürzten Abschluss erreichen.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen. Der
Schulversuch ist zunächst auf fünf Jahre angelegt. Zielgruppe sind G8-Schüler, die
nach der 9. Klasse die Schule verlassen, weil sie aus Interesse oder wegen
schwacher Leistungen eine Ausbildung machen wollen.
Weil die Kultusministerkonferenz (KMK) für einen Mittleren Schulabschluss zehn
Schuljahre vorschreibt, standen Schüler des G8-Zweiges, die nach der 9. Klasse die
Schule verließen, ohne Mittleren Bildungsabschluss da. Eltern hatten gegen die
KMK-Regelung von zehn Schuljahren argumentiert, weil Schüler aus G8-Zweigen in
neun Schuljahren schließlich den komprimierten Stoff von zehn Jahren absolviert
haben.
Diese Lücke werde nun geschlossen, sagt WFS-Leiterin Rita Schmidt-Schales im
HNA-Gespräch. Sie ist sich aber sicher, dass diese Regelung nur einen ganz kleinen
Prozentsatz von Schülern betreffe. Anmelden dürften sich nur Schüler, die in einen
Ausbildungsberuf gehen. Die Prüfungen für den Abschluss müssen die Schüler dann
aber an dafür ausgewählten Pilotschulen ablegen, informiert Schulleiterin SchmidtSchales. Im Raum Kassel ist das unter anderem die Freiherr-vom-Stein-Schule in
Immenhausen.
Nach Angaben des Hessischen Kultusministeriums sei das Pilotprojekt
deutschlandweit ein Vorreiter. Nach fünf Jahren werde man die Ergebnisse der
Kultusministerkonferenz vorlegen, die auf dieser Grundlage entscheiden kann, ob die
geltende Verordnung geändert wird, sagte Horst Günter Herold, Pressesprecher des
Ministeriums.