Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen (KGS)
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Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen (KGS)
hna.de, 01.11.2011 Alternative für G8-Schüler Wolfhager Land. In Hessen wird es von diesem Schuljahr an einen Schulversuch geben, um für diejenigen Schüler des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8), die die Schule nach Klasse neun verlassen und eine Ausbildung beginnen, eine Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss zu erreichen (HNA berichtete). Bisher haben diese Schüler einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss erhalten. Zu diesen G8-Schulen gehört auch die Wilhelm-Filchner-Schule in Wolfhagen. Daher können Schüler der WFS künftig auch dort den verkürzten Abschluss erreichen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sie bestimmte Kriterien erfüllen. Der Schulversuch ist zunächst auf fünf Jahre angelegt. Zielgruppe sind G8-Schüler, die nach der 9. Klasse die Schule verlassen, weil sie aus Interesse oder wegen schwacher Leistungen eine Ausbildung machen wollen. Weil die Kultusministerkonferenz (KMK) für einen Mittleren Schulabschluss zehn Schuljahre vorschreibt, standen Schüler des G8-Zweiges, die nach der 9. Klasse die Schule verließen, ohne Mittleren Bildungsabschluss da. Eltern hatten gegen die KMK-Regelung von zehn Schuljahren argumentiert, weil Schüler aus G8-Zweigen in neun Schuljahren schließlich den komprimierten Stoff von zehn Jahren absolviert haben. Diese Lücke werde nun geschlossen, sagt WFS-Leiterin Rita Schmidt-Schales im HNA-Gespräch. Sie ist sich aber sicher, dass diese Regelung nur einen ganz kleinen Prozentsatz von Schülern betreffe. Anmelden dürften sich nur Schüler, die in einen Ausbildungsberuf gehen. Die Prüfungen für den Abschluss müssen die Schüler dann aber an dafür ausgewählten Pilotschulen ablegen, informiert Schulleiterin SchmidtSchales. Im Raum Kassel ist das unter anderem die Freiherr-vom-Stein-Schule in Immenhausen. Nach Angaben des Hessischen Kultusministeriums sei das Pilotprojekt deutschlandweit ein Vorreiter. Nach fünf Jahren werde man die Ergebnisse der Kultusministerkonferenz vorlegen, die auf dieser Grundlage entscheiden kann, ob die geltende Verordnung geändert wird, sagte Horst Günter Herold, Pressesprecher des Ministeriums.