Checkliste - Welcome-Center

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Checkliste - Welcome-Center
Willkommen in Deutschland!
Checkliste: Bei Ihrer Ankunft in Würzburg
1. Registrieren Sie sich beim Einwohnermeldeamt ("Bürgerbüro")
 Falls Sie bei Ihrer Ankunft keine eigene Wohnung, bzw. Adresse angeben
können, so ist es auch möglich sich mit der Hotelanschrift oder der Adresse
der aktuellen Unterkunft anzumelden. Eine spätere Änderung ist jederzeit
möglich.
 Die Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Bürgerbüros Würzburg
finden Sie in der Broschüre Visa Application: Important Steps for Researchers
from non-European countries
2. Richten Sie ein Bankkonto bei einer deutschen Bank ein
 Mit dem Abschluss Ihres Arbeitsvertrages müssen Sie ein Konto bei einer
deutschen Bank einrichten, damit Sie Ihr Gehalt oder die Zahlung Ihres Stipendiums empfangen und am Geldautomaten ohne zusätzliche Gebühren
Geld abheben können. Es ist sinnvoll die Kontoführungsgebühren von verschiedenen Finanzinstituten zu vergleichen. Bei der Eröffnung eines Bankkontos müssen Sie Ihren Pass und eine Meldebestätigung, welche Sie bei der
Anmeldung im Bürgerbüro erhalten, mitbringen.
 Mit Ihrem neuen Konto erhalten Sie auch eine EC-Karte, mit der Sie Geld von
Geldautomaten Ihrer eigenen Bank kostenlos abheben können. Das Abheben an Geldautomaten anderer Banken ist in der Regel kostenpflichtig. Allerdings gibt es auch Online-Banken ohne Niederlassungen: Diese Finanzinstitute bieten Ihnen ausschließlich ein Online-Konto. Bei der Eröffnung dieses Kontos werden Ihnen alle erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post
zugesandt. Mit der EC-Karte dieser Banken können Sie normalerweise die
Geldautomaten anderer Banken ohne zusätzliche Gebühren benutzen. Bei
den Online-Banken ist nur Online-Banking möglich. Hier stellen Sie Anfragen
per E-Mail oder über eine Telefon-Hotline, die in der Regel kostenlos ist.
3. Schließen Sie eine Krankenversicherung ab
 Eine Krankenversicherung ist in Deutschland obligatorisch für alle in der Wissenschaft Tätigen, sowie die begleitenden Familienangehörigen. Bitte prüfen
Sie, ob die Krankenversicherung aus Ihrem Heimatland medizinische Behandlungen und mögliche Krankenhauskosten während Ihres Aufenthalts in
Deutschland deckt. Die Versicherungsgesellschaft muss schriftlich bestätigen, dass Versicherungsschutz für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes auch in Deutschland besteht. Die Einwanderungsbehörden verlangen den
Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei einem
Antrag auf ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung.
 Für Kurzaufenthalte (von weniger als drei Monaten), sollte eine Reisekrankenversicherung, gültig für den gesamten Schengenraum, ausreichen (Mindestdeckungssumme von 30.000 €).
 Für langfristige Aufenthalte (länger als drei Monate) ist eine Vollversicherung
erforderlich. Die Versicherung muss alle Kosten für die medizinische Behandlung im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls in Deutschland abdecken. Bestimmte Behandlungen, wie zum Beispiel bei Schwangerschaften
oder Geburten, dürfen nicht ausgeschlossen werden. Eine Obergrenze der
Versicherungssumme ist ebenfalls nicht zulässig.
4. Unterschreiben Sie Ihren Arbeitsvertrag bei der Personalabteilung
 Die Personalabteilung der Universität Würzburg informiert Sie im Voraus,
welche Dokumente Sie für den Arbeitsbeginn als Kopie oder als Original vorzeigen müssen, um Ihren Arbeitsvertrag unterzeichnen zu können. Sie können Ihren Vertrag in der Regel erst nach Abgabe aller Unterlagen und Angabe der Details zu Ihrer Krankenversicherung und Ihrem Bankkonto unterzeichnen.
5. Registrieren Sie sich bei der Abteilung Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Würzburg um Ihre Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern, bevor Ihr Visum ausläuft.
 Nicht-EU-Bürger, die einen Aufenthalt in Deutschland von mehr als drei Monaten planen müssen einen Aufenthaltstitel erwerben, wenn die geplante
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Aufenthaltsdauer die Dauer des von der Botschaft bewilligten Visums übersteigt. Dieser kann bei der Fachabteilung für Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten der Stadt Würzburg (angegliedert an das Bürgerbüro) beantragt werden. Es gibt verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln. Welcher von diesen auf Sie zutrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise Ihrem Arbeitsvertrag und Ihrem Einkommen, Ihrem Fachgebiet,
von möglichen begleitenden Familienangehörigen und der Länge Ihres Aufenthaltes. Die Mitarbeiter der Abteilung beraten Sie diesbezüglich.
Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen das Welcome Center gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zu Visabestimmungen und der Anmeldung finden Sie
in unserer Broschüre auf der Welcome Center Homepage.
 Weitere Informationen über die verschiedenen Arten von Aufenthaltsgenehmigungen finden Sie ebenfalls auf der Webseite der Hochschulrektorenkonferenz.
6. Treffen Sie die Entscheidung über die betriebliche Altersversorgung (VBL) innerhalb von 2 Monaten nach Arbeitsbeginn
 Öffentlich Bedienstete können selbst entscheiden, ob sie von einer ergänzenden oder betrieblichen Altersversorgung profitieren möchten. In der Regel meldet der Arbeitgeber den Mitarbeiter für die Pflichtversicherung bei
der VBL an (VBLklassik). Für wissenschaftliche Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen werden spezielle Tarife für eine gesonderte Altersversorgung
angeboten. Da wissenschaftliche Mitarbeiter in der Regel nur für eine kurzfristige Zeit beschäftigt sind, sind sie oft nicht in der Lage, die Qualifizierungsperiode von 60 Monaten zu erfüllen, die Voraussetzung für den Erwerb
der Versicherungsleistungen innerhalb des Tarifs „VBLklassik“ ist. Daher können Sie sich von der VBLklassik Altersversorgung befreien lassen. In diesem
Fall übernimmt der Arbeitgeber eine zusätzliche Rentenversicherung
(VBLextra). Der Vorteil: Sie haben einen Anspruch auf Ruhegehalt, ohne eine
Wartezeit.
 Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte der VBL Homepage.
 Weitere allgemeine Informationen zum deutschen Rentensystem finden Sie
auf der EURAXESS Webseite.
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 Bei Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter/-innen der Personalabteilung
der Universität Würzburg als Ansprechpartner zur Verfügung.
7. Erwerben Sie ein Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr (optional)
 Als Mitarbeiter der Julius-Maximilians-Universität sind Sie berechtigt das
Job-Ticket (oder "Mobil-Firmen-Abo") zu erwerben und damit vergünstigt
die öffentlichen Verkehrsmittel in Würzburg zu nutzen. Sobald Sie Ihre Novell-Benutzerkennung von der Universität Würzburg erhalten, können Sie
das Antragsformular aus dem Intranet downloaden und sich für das JobTicket anmelden.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die vom Welcome Center der Universität Würzburg recherchierten Informationen keine rechtsverbindliche Auskunft darstellen und auch nicht die
Auskunft von Fachleuten für das jeweilige Thema ersetzen können. Wir empfehlen
Ihnen immer sich zusätzlich bei den jeweiligen Servicestellen individuell beraten zu
lassen.
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