1.Rundschreiben August 2012 mit Anlagen o - Kant

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1.Rundschreiben August 2012 mit Anlagen o - Kant
Staatliches Kant-Gymnasium Boppard
Boppard, 31.08.2012
Rundschreiben Nr. 1
Schuljahr 2012/2013
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen*,
liebe Schülerinnen und Schüler*,
zu Beginn des neuen Schuljahres grüße ich alle sehr herzlich und gebe an dieser Stelle
Neuigkeiten und wichtige Informationen bekannt. Zudem lohnt sich ein Blick auf unsere
„neue“ Website, die von Herrn Friedsam betreut und fortlaufend aktualisiert wird. Zahlreiche Meldungen über das schulische Leben wie Erfolge bei der „Delf-Prüfung“ und bei anderen Wettbewerben, „Neue Wege in der Suchtprävention“, über neue „Bausteine“ und
vieles mehr können dort nachgelesen werden.
Auch dieses Rundschreiben wird als E-Mail versandt. Schüler und Eltern ohne InternetAnschluss oder E-Mail Adresse können es in Papierform über die Klassen- bzw. Stammkursleiter erhalten. Diese sammeln die unterschriebenen Empfangsbestätigungen ein, da
der Empfang des Rundschreibens bei minderjährigen Schülern von den Eltern schriftlich
bestätigt werden muss. Rückmeldungen auf elektronischem Weg können abgesprochen
werden. Das Rundschreiben kann zusätzlich auch auf unserer Website unter
http://www.kant-gymnasium-boppard.de/ abgerufen werden.
Schülerzahlen und Unterrichtsversorgung
Seit Beginn des Schuljahres 2012/2013 besuchen 758 Schüler (536 in der Sekundarstufe I,
222 in der Oberstufe) unsere Schule. Das Kollegium umfasst insgesamt 65 Lehrkräfte.
Der Unterrichtsausfall, bedingt durch Elternzeit, Mutterschutz und Abordnung von Lehrkräften, konnte erfreulicherweise durch die Verpflichtung der PES-Vertretungskräfte Frau
Augenstein (Biologie/NaWi), Frau Klein (Französisch), Herrn Nuzdic (Sport) und Frau
Rositzka (Deutsch/ Geschichte) zum Teil aufgefangen werden. Danke für die Bereitschaft
am Kant tätig zu werden und viel Freude und Erfolg bei der Arbeit.
Leider ist das Fach Physik nach wie vor unterbesetzt. Wir können nicht in allen Klassen
und Kursen den vorgesehenen Pflichtunterricht erteilen und müssen drastisch kürzen.
Kürzung und
Ausfall
Klassen
6
1 Std. Religion Ethik gekürzt
7
1 Std. Physik entfällt
Religion/Ethik entfällt
8
1 Std. Physik / 1 Std. Erdkunde gekürzt
10
1 Std. Religion Ethik gekürzt
MSS 11
1Std. LK Bildende Kunst gekürzt
∗
Wegen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die maskuline Form verwendet.
MSS 12
1 Std. LK Chemie,
LK Französisch und GK Musik gekürzt
MSS 13
1 Std. LK Chemie, Französisch, Latein
gekürzt
Erfreulich ist aber wieder die Tatsache, dass auch im aktuellen Schuljahr unsere Lehrer
eine abwechslungsreiche Palette attraktiver Arbeitsgemeinschaften anbieten (Liste der
Angebote auf der Website unter „Aktivitäten“). Ich danke ihnen sehr für die Arbeit in
Arbeitsgemeinschaften und anderen Aktivitäten über die Unterrichtsverpflichtung hinaus.
Personalia
In den Sommerferien hat Frau Reuter geheiratet und heißt jetzt Fett. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für die bevorstehende Elternzeit. Außerdem freuen wir uns mit
Herrn Rosenthal über die Geburt seines Sohnes. Ihm und seiner Familie wünschen wir
eine glückliche Zukunft!
Wie im letzten Rundschreiben bereits angekündigt, hat Herr Richter nach vielen Jahren
engagierter Arbeit auf eigenen Wunsch die Schule verlassen und unterrichtet nun an der
KGS Kirchberg.
Epochalunterricht
In einigen Klassenstufen wird der Unterricht in einstündigen Fächern epochal erteilt, das
heißt, diese Fächer werden im 1. oder im 2. Halbjahr zweistündig unterrichtet und fallen im
jeweils anderen Halbjahr aus.
Bitte beachten Sie, dass nach § 77 Abs. 5 der Schulordnung die Note der nur im
ersten Halbjahr unterrichteten Fächer, die im Halbjahreszeugnis erscheint, gleichzeitig die Jahresendnote und damit für die Versetzungsentscheidung relevant ist.
D.h., wenn ein Fach im ersten Halbjahr mit der Note „mangelhaft“ abgeschlossen
wird, so steht diese Note auch am Schuljahresende im Versetzungszeugnis und
wird in vollem Umfang bei der Versetzungsentscheidung gewertet.
Im Einzelnen ist der unten stehenden Tabelle zu entnehmen, welche Fächer in welchen
Klassen nur im 1. bzw. im 2. Schulhalbjahr unterrichtet werden:
Epochalunterricht
Klassenstufe
6a
6b
6c
6d
1. Halbjahr
--Erdkunde
-----
2. Halbjahr
Erdkunde
--Erdkunde
Erdkunde
7a
7b
7c
Bildende Kunst
-----
--Bildende Kunst
Bildende Kunst
8a
8b
8c
8d
Erdkunde
Physik
Physik
Musik
Physik
Musik
Erdkunde
Physik
10a
10b
10c
10d
Musik
Musik
Bildende Kunst
Bildende Kunst
Bildende Kunst
Bildende Kunst
Musik
Musik
2
Regelung bei vorzeitigem Unterrichtsschluss
An dieser Stelle muss ich auf die Vorschrift des Ministeriums hinweisen.
Schüler der Klassenstufen 5 bis einschließlich 9 dürfen das Schulgelände grundsätzlich
nicht verlassen; sie sind bis zum Ende des für die jeweilige Klasse stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichts zu beaufsichtigen. Eltern können sich jedoch damit einverstanden
erklären, dass ihr Kind das Schulgelände nach vorzeitiger Beendigung des Unterrichts
verlassen darf, um nach Hause zu gehen oder - wenn möglich - eine frühere Bus- bzw.
Zugverbindung zu benutzen. Für diesen Fall ist der gesetzliche Unfallversicherungsschutz
grundsätzlich nur für den direkten Heimweg gewährleistet.
Sofern Sie als Eltern nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Kind das Schulgelände nach
vorzeitig beendetem Unterricht verlassen darf, bitte ich Sie, den Klassenleiter Ihres Kindes
darüber schriftlich im Mitteilungsheft zu informieren.
Gesetzliche Unfallversicherung für Schüler
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
erstreckt sich auf alle Personenschäden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch
– d.h. Unterricht, Schulveranstaltungen und direktem Schulweg - stehen. Sachschäden
sind über die Schule nicht versichert. Unfälle, die eine kostenpflichtige, ärztliche Behandlung erfordern, müssen unverzüglich der Unfallkasse angezeigt werden. Das dafür notwendige Formular können Sie oder Ihr Kind im Sekretariat erhalten. Die ausgefüllte
Unfallanzeige wird über das Sekretariat der Schule an die Unfallkasse weitergeleitet.
Sprechzeiten der Lehrkräfte / Kontakte
Der Informationsaustausch über Leistung und Verhalten eines Kindes ist die notwendige
und unverzichtbare Voraussetzung für eine fruchtbare, pädagogische Zusammenarbeit
zwischen Elternhaus und Schule. Im Sinne unserer Informationspflicht möchten wir den
Eltern zur individuellen Planung durch flexible Sprechzeiten der Lehrkräfte entgegenkommen. Gerne können Eltern und Erziehungsberechtigte mittels des Mitteilungsheftes über
Ihre Kinder Termine vereinbaren oder können sich an das Sekretariat der Schule wenden,
wenn sie einen Rückruf zur Terminabsprache mit Lehrern wünschen. Die Klassenleiter
sind auch bei der Terminplanung behilflich, wenn Termine an einem Tag zusammengelegt
werden sollen.
Ansprechpartner für besondere Anliegen sind in erster Linie die Klassenleiter, die Stufenleiter (Unterstufe: Frau StD’ Herrmann, Mittelstufe: Herr OStR Dr. Bieligk (Klassen 7
und 8) Herr StD Monnerjahn (Klassen 9 und 10), Oberstufe: Herr StD Kaldenbach), der
Laufbahnberater Herr StD Will sowie die Verbindungslehrer Herr OStR Zinser und Herr
StR Giesing.
Mitteilungsheft
Das eingeführte Mitteilungsheft hat sich bewährt. Es dient der gegenseitigen Information
von Eltern und Lehrkräften, z.B. zur Absprache von Gesprächsterminen oder zur Weitergabe von Mitteilungen über Verhaltensauffälligkeiten. Auch die Entschuldigungen für
Fehlzeiten bei Erkrankung und unvorhersehbaren Unterrichtsversäumnissen werden in
dieses Mitteilungsbuch eingetragen.
Diese Regelung gilt auch für die Schüler der Oberstufe. Das Heft wird von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Es bleibt Eigentum der Schule und ist von allen Schülern mit
größter Sorgfalt aufzubewahren. Der Verlust des Heftes ist unverzüglich dem Klassenbzw. Stammkursleiter zu melden. Gegen eine Gebühr von 2 Euro wird ein neues Heft
ausgehändigt. Wenn das Heft voll ist, wird es von dem Klassen- bzw. Stammkursleiter
eingezogen, an das Sekretariat weitergeleitet und gegen ein neues Heft kostenlos ausgetauscht.
3
Termine
Der aktuelle Terminplan der Schule ist diesem Rundschreiben beigefügt. Über Änderungen werden wir gesondert informieren.
Um eine möglichst frühzeitige Ferienplanung zu ermöglichen, gebe ich die Ferientermine
für das Schuljahr 2012/2013 bekannt. Ich bitte alle Eltern und Erziehungsberechtigten
eindringlich, darauf zu achten, dass ihre Urlaubsplanung keine Unterrichtstage – insbesondere nicht den letzten Schultag vor Ferienbeginn und den ersten Schultag nach Ferienende - einschließt.
Die gesetzliche Vorgabe lässt eine Beurlaubung durch den Schulleiter nur in absoluten
Ausnahmefällen zu. Das Ministerium hat mit Nachdruck das strikte Einhalten dieser Regelung eingefordert.
Ferientermine zum Schuljahr 2012/2013 (Angegeben ist jeweils der erste und letzte Ferientag)
•
•
•
•
Herbstferien: Montag 01.10.2012 bis Freitag, 12.10.2012
Weihnachtsferien: Donnerstag, 20.12.2012 bis Freitag, 04.01.2013
Osterferien: Mittwoch, 20.03.2013 bis Freitag, 05.04.2013
Sommerferien: Montag, 08.07.2013 bis Freitag, 16.08.2013
Bewegliche Ferientage/Schulfreie Tage 2013
• Weiberfastnacht 07.02.2013 (Fortbildungstag des Kollegiums)
• Freitag vor Rosenmontag (Ausgleichstag für das Schulfest am 29.06.2013)
• Rosenmontag: 11.02.2013
• Fastnachtdienstag: 12.02.2013
• Freitag nach Christi Himmelfahrt: 10.05.2013
• Freitag nach Fronleichnam: 31.05.2013
Weitere unterrichtsfreie Tage sind im Terminplan aufgeführt.
Bereits heute kündige ich das für den 29.06.2013 geplante Schulfest an. Ich bitte um
Verständnis, dass Beurlaubungen für diesen außerplanmäßigen Schulsamstag (als Ausgleich ist der Freitag vor Karneval unterrichtsfrei!) grundsätzlich nicht ausgesprochen werden, da es sich für Lehrer und Schüler um eine verpflichtende Schulveranstaltung handelt.
Information zur Mittagsverpflegung
Seit September 2006 besteht eine Kooperation des Kant-Gymnasiums mit der Stiftung
Bethesda St.-Martin, die eine gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung für 3 Euro in
ihrer schulnahen, attraktiven Mensa für Schüler und Lehrer anbietet. Die Speisepläne
werden wöchentlich aktuell ausgehängt. Für unsere Schule ist eine Essenszeit von 12.45
bis 14.00 Uhr eingerichtet. Die Anmeldung erfolgt über den Einwurf des Schülerausweises
bis spätestens 9.35 Uhr in den dafür vorgesehenen Briefkasten an der Hausmeisterloge.
Bei der Essensausgabe wird der Ausweis zurückgegeben und das Essen bezahlt. Auch
Getränke (Mineralwasser, Apfelschorle) sind zu einem günstigen Preis erhältlich. Schüler,
die noch keinen Schülerausweis haben, wenden sich an das Sekretariat.
Essen und Trinken im Unterricht und Benutzung von elektronischen Geräten
Die geltenden Regelungen an unserer Schule werden von den Klassenleitern zu Beginn
jedes Schuljahres besprochen. Sie geraten dann jedoch oft in Vergessenheit oder werden
in Frage gestellt. Daher möchte ich sie an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung bringen.
Das Essen und Trinken während des Unterrichts ist grundsätzlich untersagt.
4
•
•
•
In besonderen Fällen können Lehrkräfte eine einmalige Ausnahmegenehmigung
erteilen.
Am Getränkeautomat gekaufte bzw. im MSS-Café zubereitete Getränke müssen im
Bereich der Pausenhallen, des Pausenhofs, des MSS-Cafés oder der Aufenthaltsräume konsumiert werden. Keinesfalls dürfen sie in die Klassen- und Fachräume
mitgenommen werden.
Das Kauen von Kaugummi während des Unterrichts ist nicht gestattet.
Wenn Schule ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht werden will, muss sie auch
dem Missbrauch von digitalen Medien Einhalt gebieten, soweit es ihren Verantwortungsbereich betrifft:
• Aus pädagogischer Sicht erschwert der Gebrauch von Mobilfunktelefonen, MP3
Playern und anderen elektronischen Geräten (auch in den Pausen) eine angemessene Kommunikation der Schüler untereinander, weil sich die Schüler bei der
Benutzung dieser Geräte akustisch von ihrer sozialen Umgebung isolieren.
• Daher ist aus den vorgenannten Gründen die Benutzung und das offene Tragen
von Mobilfunktelefonen, MP3 Playern und sonstigen elektronischen Geräten auf
dem gesamten Schulgelände grundsätzlich untersagt.
• Die Lehrkräfte sind angewiesen, bei Missachtung dieser Anordnung die Geräte einzuziehen und im Sekretariat abzugeben.
• Am Ende der Unterrichtszeit können die Geräte am selben Tag unter Vorlage des
Mitteilungsheftes von den Schülern im Sekretariat abgeholt werden. Im Mitteilungsheft werden die Erziehungsberechtigten durch das Sekretariat über den Regelverstoß informiert.
• Der jeweilige Klassen- bzw. Stammkursleiter erhält eine Mitteilung des Sekretariats,
damit die Kenntnisnahme der Eltern festgestellt werden kann.
• Verstoßen Schüler wiederholt gegen diese Regelungen, kommen Ordnungsmaßnahmen nach der Schulordnung in Betracht. In besonders schweren Fällen ist auch
ein Schulverweis möglich.
• Besteht ein begründeter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Inhalte auf den
elektronischen Geräten eines Schülers befinden, wird der Schulleiter informiert und
entscheidet über das weitere Vorgehen. So kann er direkt die Eltern, die Polizei
und sonstige Behörden (z.B. Jugendamt) informieren.
• In dringenden Fällen müssen Schüler die Eltern und Erziehungsberechtigten erreichen können. Dazu kann das Telefon im Sekretariat, das eigene Handy nach Unterrichtsschluss außerhalb des Schulgeländes oder der öffentliche Fernsprecher
vor dem Schuleingang in der Gymnasialstraße genutzt werden.
Run for help 2012
Im September organisiert die Fachschaft Sport zum sechsten Mal den „Run for help“ am
Kant-Gymnasium. Die Schule „rennt“, weil sie mit dem erlaufenen Spendengeld helfen
will. Unsere Initiative soll auch Schüler, Eltern und Menschen in deren Umfeld über das
Krankheitsbild „Multiple Sklerose“ und den Umgang mit MS-Betroffenen informieren und
sensibilisieren. Dabei hat sich auch die Vernetzung mit dem Biologie-Unterricht bewährt.
Die langjährige Zusammenarbeit mit der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft
(DMSG) wird weitergeführt.
Nach den positiven Erfahrungen des letzten Jahres hat sich die Fachschaft Sport dazu
entschlossen die Laufaktivitäten wieder im Rahmen des Sportunterrichts in der Zeit vom
10. bis 21.09.2012 durchzuführen. Alle Schüler werden im Vorfeld über den Ablauf der
Aktion informiert und erhalten eine Laufkarte, auf der Sponsoren einen Geldbetrag eintragen, den sie für eine von den Schülern gelaufene Strecke spenden.
Jeder kann dabei mitmachen, auch wenn er vielleicht nicht so gerne läuft. Es können individuell Laufstrecken ausgehandelt (Geldbetrag pro Runde/ Kilometer) oder ein Festbetrag
5
gespendet werden. Die Runden können auch gehend absolviert werden. Ich bitte alle Eltern herzlich, unsere Aktion zu unterstützen und Ihre Kinder zum Mitmachen zu motivieren.
Schulsanitätsdienst
Bereits seit 2 Jahren arbeitet am Kant-Gymnasium ein Schulsanitätsdienst. Dieser wird
von Schülern durchgeführt, die freiwillig eine Sanitätsdienst-Ausbildung (früher San A/B/C)
erfolgreich abgeschlossen haben. Die Schulsanitäter werden bei Notfällen gerufen, um
eine kompetente Erstversorgung durchzuführen. In vierzehntägig stattfindenden Übungsstunden wird das angeeignete Fachwissen wiederholt und vertieft. Die Ausbildung wird
von unserem Kooperationspartner Sebapharma unterstützt. Herzlichen Dank!
Wichtiger Hinweis: Eltern minderjähriger Kinder und erwachsene Schüler haben die
Möglichkeit, über Herrn StD Monnerjahn ([email protected]) den
Schulsanitätern Vorerkrankungen (wie z. B. Diabetes mellitus, Epilepsie etc.) mitzuteilen.
Dadurch kann der Schulsanitätsdienst eine schnellere und sichere Erstversorgung leisten.
Des Weiteren kann auch in den Übungsstunden der Umgang mit diesen Krankheitsbildern
gezielt geschult werden. Alle Informationen über Vorerkrankungen unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht (§ 203 StGB: „Verletzung von Privatgeheimnissen“).
Neu: Zahl der benoteten Klassenarbeiten
Die neue Verwaltungsvorschrift des Ministeriums zur Zahl der benoteten Klassenarbeiten
ist für alle Schulen ab 01.08.2012 verbindlich, obwohl sie noch als „Entwurf“ gekennzeichnet ist. Insbesondere wurde die Zahl der Klassenarbeiten im Fach Deutsch in den Klassenstufen 5-9 auf insgesamt 4 (bisher 6) und in Mathematik in den Klassenstufen 5-10 auf
4 (bisher 5) reduziert.
Ich füge die neuen Bestimmungen diesem Schreiben bei (Anlage 1).
Wichtige Informationen und notwendige Einverständniserklärungen ...
sind in der Anlage 2 zu finden, mit der Bitte um Kenntnisnahme und 2 Unterschriften, damit wir im Umgang mit Medien (im weitesten Sinne) im schulischen Bereich auf der rechtlich aktuellen Seite sind.
Bitte geben Sie auch dieses Blatt unbedingt an die Klassenleiter bzw. die Stammkursleiter, die es gesammelt an Herrn Friedsam weiterleiten.
Abschließend wünsche ich uns allen ein erfolgreiches Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Wolfgang Spriewald
Schulleiter
6
…………………………………………………………………………………………………………
Empfangsbestätigung
Mit ihrer Unterschrift auf dem Rücklauf bestätigen die Eltern die Kenntnisnahme auch
schulrechtlicher Bedingungen.
.............................................................................................................................................
Name, Vorname
(Klasse / Stammkurs )
Das Rundschreiben vom 31.08.2012 habe/n ich/wir erhalten.
Insbesondere die Mitteilung über die Anzahl der Klassenarbeiten und den Epochalunterricht habe/n ich/wir zur Kenntnis genommen. Es ist mir/uns bekannt, dass in einem nur im
ersten Halbjahr epochal unterrichteten Fach, das mit einer Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ abgeschlossen wird, diese Note auch am Schuljahresende im Versetzungszeugnis steht und in vollem Umfang bei der Versetzungsentscheidung gewertet wird.
........................................
.......................................................................
Ort, Datum
Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
7
•
Anlage 1
Zahl der benoteten Klassenarbeiten in den Pflichtfächern
an Realschulen plus, Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen
(Klassenstufen 5 bis 10)
Verwaltungsvorschrift
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
vom
(9423 C - Tgb.Nr. 4690/12)
2. Zahl der Klassenarbeiten
2.1 Zahl der Klassenarbeiten in den einzelnen Fächern und Fachbereichen
1_
Fächer
Schulart(en)
110
Deutsch
ufgaben zur Textbearbeitung und
um Verfassen von Texten /
Überprüfungen zur Rechtschreibung
\.
Moderne Fremdsprachen
Englisch
Französisch
Englisch
Englisch im Modell Latein plus
Französisch/Russisch
Englisch
Französisch
Französisch
IFranzösisch, Italienisch,
Spanisch'"
Französisch, Italienisch,
Spanisch2)
Französisch, Italienisch,
Spanisch
1
)
Pfl
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IGS
13/1 13/1 13/1 13/11 4/0 14/0
1.FS
1.FS
2.FS
2.FS
2.FS
2.FS
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Pfl
Pfl
Pfl
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Alte Sprachen
Latein
4
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Latein
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Latein
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Latein
4
Griechisch
4
4
Griechisch
4
Mathematik
Mathematik
4
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Wahlpflichtfächer
(außer 2~
Insgesamt CU"
W~
I RS+, IGS
I 3 I 4 141 4 I
I
~
Abkürzungen:
Pfl: Pflichtunterri,
FS: Fremdsprac. e;
RS+: RealsChU~~~!allspraChliChes
Gmnasium (9 Jahre); AGy: Altsprachliches
IGymnasium (9 Jah '~
c: Gymnasium, altsprachlicher Zug (9 Jahre); G8GTS: 8-jähriges
Gvmnasium mit Ganita ..schule, IGS: Intearierte Gesamtschule
Falls nicht anders angegeben gelten alle Angaben für das 9-jährige Gymnasium auch für G8GTS, mit der Ausnahme, dass die Klassenarbeifen in Klassenstufe 10 entfallen ..
1)
Beide Aufgabenarten sind zu interpretieren im Sinne der Bildungsstandards
Sekundarstufe I.
2)
Auch andere Fremdsprachen sind zulässig.
4
4
4
4
4
4
4
4
und des Lehrplans Deutsch für die
4
4
4
4
4
4
4
4
Anlage 2
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
im Bereich der Medien möchten wir Sie zum Schuljahresbeginn aktuell informieren und Sie in einigen
Punkten um Ihr Einverständnis (siehe Anlage) bitten.
Moodle-Lernplattform
Das Kant-Gymnasium nutzt als „Medienkompetenz-Schule“ seit 2010 die Moodle-Lernplattform des
rheinland-pfälzischen Bildungsservers (https://lms.bildung-rp.de/gymboppard/). Mittlerweile nutzen ca.
75 % des Kollegiums und ca. 90 % der Schülerinnen und Schüler die geschützten Kursräume im
Fachunterricht und zur Kommunikation untereinander. Aus der Tatsache, dass (abhängig von den
jeweiligen Lehrpersonen) am Kant-Gymnasium oftmals schon in der Jahrgangsstufe 5 mit der
Lernplattform Moodle gearbeitet wird und die Schülerinnen und Schüler somit auch von schulischer
Seite an die Beschäftigung mit neuen Medien herangeführt werden, ergibt sich zwangsläufig eine
Verpflichtung der Schule, bereits zu diesem Zeitpunkt die (möglichen) Problemfelder der Medien-,
insbesondere aber der Internetnutzung zu thematisieren. Aus diesem Grunde wird es am Donnerstag,
20. September 2012 um 19:30 Uhr in der Aula eine Informationsveranstaltung für die Eltern der Stufe
5 mit dem Titel „Moodle.Medien.Möglichkeiten“ geben, die folgende Themenbereiche anspricht und
beleuchtet:
1) Ausführliche Informationen zur Lernplattform Moodle mit Praxisdemonstration,
2) Umfassende Informationen zur Internetsicherheit ( Virenschutz/Software, Datenschutz, Vorstellung
der Initiativen „Schau hin!“ und „Klicksafe“);
3) Vorstellung des Medienkonzeptes am Kant (Inhalte, Bausteine, Jugendmedienschutz)
Entwicklungen
In den Sommerferien hat unsere Schule einen Rahmenvertrag mit Microsoft geschlossen, der alle
Schulrechner automatisch mit dem jeweils aktuellsten Betriebssystem und der neuesten Office-Software
lizenziert. Die freie LibreOffice-Software ist ebenfalls auf dem neuesten Stand. Ein Computerraum wird
in den kommenden Wochen mit neuen Rechnern ausgestattet. Das pädagogische Netzwerk wurde durch
einen leistungsstarken Server ausgebaut, ein neuer DSL-Router versorgt uns seit Mai mit VDSL 25.000.
Jugendmedienschutz
Ein neuer Baustein wurde im letzten Schuljahr mit einer 8. Klasse getestet und wird nun Ende Januar
mit allen Klassen der Jahrgangsstufe 8 mit folgenden Inhalten durchgeführt: 1) Soziale Netzwerke,
Datenschutz, Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte; 2) - Sicherheit im Internet (Sicherheit des eigenen
PCs/der Datenübertragung), Sucht- und Abhängigkeitspotential von Medien; 3) - (Illegale)
Tauschbörsen und Verletzung des Urheberrechts (geltendes Recht und mögliche Folgen) 4) Cybermobbing.
Ein Elternabend zum Jugendmedienschutz für die Eltern der Stufe 8 schließt sich am 31. Januar um
19:30 Uhr in der Aula unmittelbar an die Bausteine an und bietet die Möglichkeit zum Gespräch und
Austausch.
Schreibtrainer
Das Kant-Gymnasium verfügt seit 2012 über eine Campuslizenz eines der erfolgreichsten
Lernprogramme für das 10-Fingersystem. Campuslizenz bedeutet, dass alle Schüler und Lehrer der
Schulgemeinschaft dieses Programm kostenfrei auf ihren Privatrechner installieren dürfen. In
1
Verhandlungen mit Neuber-Software wurde uns die Software für die kommenden drei Jahre kostenlos
zur Verfügung gestellt. Den Download der aktuellen Schreibtrainer-Version 4 für Windows 7/Vista/XP
finden Sie unter http://www.neuber.com/schreibtrainer/download.html
Zum Freischalten zur Vollversion geben Sie folgende Lizenznummer ein:
Die vertraulichen Daten wurden in der Rundschreiben-Mail mitgeteilt.
(gültig bis 2015). Viel Freude damit!
Information zur Antiviren-Software
Die Schulen in Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, einen kostenlosen Virenschutz auf der
Grundlage einer Landeslizenz zu nutzen, deren Kosten das Land übernimmt. Diese Landeslizenz ist bis
zum 30.08.2014 gültig.
Die Lizenz enthält die für Windows Betriebssysteme geeigneten Produkte:
- G Data AntiVirus Business EDU: für vernetzte Systeme;
- G Data InternetSecurity EDU: für Einzelplatzrechner, die nicht Teil eines Server basierten Netzwerks
sind. Die Lizenz umfasst auch die Nutzung für alle privaten Computer der Schülerinnen und Schüler der
Schule. Dies gilt für alle staatlichen und staatlich anerkannten allgemein- und berufsbildenden Schulen.
Wir möchten Ihnen die Zugangsdaten vertraulich weitergeben, damit Sie die privaten Rechner,
an denen Ihre Kinder arbeiten, mit der kostenlosen Sicherheitssoftware schützen können.
Sie können folgendermaßen vorgehen: Gehen Sie auf die WebSite des Modularen Netzwerks für
Schulen in Rheinland-Pfalz: http://mnsnet.de/avk
Dort werden Sie unmittelbar aufgefordert Benutzername und Passwort einzugeben:
Benutzername: Die vertraulichen Daten wurden in der Rundschreiben-Mail mitgeteilt.
Passwort:
Die vertraulichen Daten wurden in der Rundschreiben-Mail mitgeteilt.
Sie erhalten nun Zugang zum MNS-Server und können dort die
Internetsecurity_2013_(Installationsdatei).exe herunterladen bzw. auf ihrem Rechner speichern.
Die Datei hat eine Größe von 353 MB. Sie können die exe-Anwendungsdatei nun auf Ihrem Rechner
ausführen/installieren. Für die Installation/kostenfreie Nutzung benötigen Sie die Lizenzdaten, die das
Ministerium unserer Schule zugeteilt hat:
Benutzername: Die vertraulichen Daten wurden in der Rundschreiben-Mail mitgeteilt.
Passwort:
Die vertraulichen Daten wurden in der Rundschreiben-Mail mitgeteilt.
Es bleibt zu hoffen, dass das Land den Rahmenvertrag über 2014 hinaus verlängert.
Omega-Medien-Server Rheinland-Pfalz
Das Pädagogische Landesinstitut stellt gemeinsam mit seinen Partnern eine Plattform für den OnlineZugriff auf Lernmedien und Übungsmaterialien zur Verfügung.
Das
Projekt
ist ein
Baustein
im
Landesprogramm
Medienkompetenz macht Schule. Alle über die Plattform zu
findenden Medien sind für die Nutzung im unterrichtlichen Kontext
lizenziert. Der OMEGA-Medien-Server ist erreichbar über
http://omega.bildung-rp.de/
Besonders interessant ist die Fülle (ca. 12.000!!!) an Unterrichtsmedien, die von allen Schülern über das
Internet von zu Hause aus erreicht werden können. Ein 8-minütges Einführungsvideo gibt dort einen
ersten Überblick - auch ohne Zugangsdaten.
Die Zugangsdaten erhalten Sie bzw. Ihr Kind nach Akzeptanz (siehe Anhang) der untenstehenden
Nutzungsbedingungen, die in erster Linie den Urheberechtsschutz der angebotenen Medien garantieren
sollen.
2
Nutzungsbedingungen des Online-Medienangebotes im Rahmen von OMEGA
[Version für Schülerinnen und Schüler, in der Fassung vom 05.09.2011 ]
Die Medien stehen grundsätzlich für schulische Zwecke zur Verfügung. Sie können sowohl im
Unterricht als auch von zu Hause aus genutzt werden.
1. Das Pädagogische Landesinstitut (PL) räumt der Schülerin/dem Schüler (im Folgenden Nutzer
genannt) die im Folgenden näher benannten Nutzungsrechte an den Funktionen und Inhalten von
OMEGA (erreichbar über: http://omega.bildung-rp.de) bis auf Widerruf ein. Das Recht zur Nutzung
endet spätestens mit der Abmeldung des Nutzers von der Schule.
2. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm übermittelten Zugangsdaten vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3. Der Nutzer darf die Medien nur für seinen eigenen Gebrauch wiedergeben. Eine öffentliche
Vorführung ist Nutzern nicht erlaubt. Mitschnitte der Dateien über Softwaretools sind ausdrücklich
verboten.
4. Alle, unmittelbar über den Contentserver abrufbaren, Inhalte dienen Informations-, Instruktionsund Lehrzwecken und sind gemäß der Schulstufe filterbar. Für den Inhalt von Online-Seiten, welche
indirekt über unser Angebot erreicht werden können, sind allein die Betreiber dieser Seiten
verantwortlich. Die Verantwortung für die Filterung etwaig ungeeigneter Seiten obliegt grundsätzlich
den Nutzern bzw. deren Vertretern.
5. Erhält der Nutzer im Rahmen von Arbeitsaufträgen eine Kopie eines Mediums zu Lernzwecken,
dürfen diese Medien (oder Abwandlungen davon) nicht unberechtigten Dritten (z.B.
Schülerinnen/Schülern, die diese Nutzungsbedingungen nicht erhalten und akzeptiert haben) zur
Verfügung gestellt werden. Insbesondere ist das Einstellen von Kopien auf anderen Plattformen (z.B.
YouTube) verboten.
6. Kopien dürfen nur zu dem Zweck, zu dem die Lehrkraft diese zur Verfügung gestellt hat, verwendet
werden. Die Kopien sind nach Abschluss derjenigen Unterrichtseinheit, zu dessen Zweck sie
angefertigt wurden, der Lehrkraft zurückzugeben bzw. zu löschen.
7.
Werden Medien oder Ausschnitte davon in eigenen Werken (z.B. Präsentationen oder
Arbeitsblättern) genutzt, ist immer die Quelle (Produzent bzw. Urheber, Jahr, Titel) anzugeben. Diese
Angaben sind unter den Details zum Medium aufgeführt.
8. Verstößt ein Nutzer gegen die hier dargelegten Bedingungen, steht dem PL das Recht zu, die
gewährten Nutzungsrechte sofort zu entziehen. Davon ungeachtet haftet der Nutzer (bzw. dessen
rechtlicher Vertreter) bei vorsätzlichen Verstößen unmittelbar gegenüber den jeweils betroffenen
Urhebern bzw. Rechteinhabern.
Website des Kant-Gymnasiums
Die WebSite des Kant-Gymnasiums hat im vergangenen Schuljahr ein neues Gesicht bekommen. Eine
Website lebt insbesondere auch durch Bilder von schulischen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theater,
Ehrung von Wettbewerbspreisträgern, Jugend forscht, Sportveranstaltungen, Spendenaktionen, Projektwoche, etc). Auch eine Zurverfügungstellung von Werken (z. B. künstlerische Zeichnungen und Werke,
Bilder, Gedichte, u.v.m.) durch Schülerinnen und Schüler kann die Darstellung des Schullebens ebenfalls bereichern.
Da sowohl die Veröffentlichung personenbezogener Daten (§67 Abs.5 SchulG), das Recht am eigenen
Bilde (§§22 f. KunstUrhG) sowie der Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken (§2 UrhG) auf
der Schul-Website, im Intranet der Schule, auf der MOODLE-Lernplattform sowie in den Printmedien
ihre Rechte berührt, ist es erforderlich, ihre Zustimmung zu erhalten. Ihre Einverständniserklärung ist
jederzeit widerruflich. In Absprache mit dem SEB wird es bei Fotos keine direkte Namenszuordnung
geben. Wenn dies bei einzelnen Preisträgern bzw. Künstlern von den Eltern ausdrücklich gewünscht
wird, wird dies über eine gesonderte schriftliche Einverständniserklärung eingeholt. Ihre - jederzeit
widerrufliche - Zustimmung (siehe Anhang) ermöglicht es uns, zeitnah vom Schulgeschehen zu
berichten.
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Bitte geben Sie dieses Blatt an die Klassenleiter bzw. die Stammkursleiter, die es gesammelt an Herrn Friedsam weiterleiten.
Einverständniserklärung auf Widerruf --- Einwilligung zur Publikation von Personenfotos und
personenbezogenen Daten, Nutzung von Werken
Schüler/in: ______________________________ Gebdatum: __________ Klasse/Kurs: _____
Name, Vorname
Hiermit erkläre ich mich -bis auf Widerruf- damit einverstanden, dass im Rahmen der Berichterstattung
über schulische Aktivitäten Bilder auf dem mein Kind zu erkennen ist – ohne direkte Namenszuordnung
- auf der SchulWebSite www.kant-gymnasium-boppard.de , im Schul-Intranet, auf der MOODLELernplattform des Kant-Gymnasiums Boppard und in den gängigen Printmedien (z.B. Rhein-HunsrückZeitung) veröffentlicht werden.
Ich willige bis auf Widerruf in die Verwendung von Werken meines Kindes (z.B. Zeichnungen und
Bilder aus dem Kunstunterricht) zu Zwecken der Veröffentlichung in o.g. Medien ein, soweit mein Kind
ebenfalls damit einverstanden ist und einer Veröffentlichung mündlich zustimmt.
____________________________________
Ort, Datum
____________________________________
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
____________________________________
Unterschrift Schüler/in
Anerkennung der Nutzungsbedingungen zum
Online-Medienangebot im Rahmen des Contentservers
Die Nutzungsbedingungen für Schülerinnen und Schüler
(in der Version vom 05.09.2011) habe ich / wir erhalten und verstanden.
Die Bestimmungen erkenne/n ich / wir an.
Name und Vorname (Schülerin/Schüler)
Schule (Kurzform genügt):
Schulnummer (falls bekannt):
Kant-Gymnasium Boppard
50750
Klasse:
________
_______________________
_____________________________
Datum
Unterschrift (Schülerin/Schüler) Unterschrift (Vertreterin/Vertreter)
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Terminplan Schuljahr 2012/13
Stand: 30.08.2012
Bitte beachten Sie zu Terminänderungen auch die Informationen auf unserer
Website!
intern
Termine
August 2012
13.08.
17.08.
20./21.08.
22.08.
22.-24.08.
27.-30.08.
28.08.
30.08.
30.08
1. Schultag nach den Sommerferien
14.00 Uhr Dienstbesprechung für alle Lehrkräfte (Aula)
Spät. Anmeldung einer BLL
Baustein 7a Loreley (Klassengemeinschaft)
Elternabend Stufe 5 (18.45 Uhr Info Lernbausteine,
19.30 Uhr einzelne Klassen)
Methodentraining 11
Integrationstage der Stufe 5 in Bad Ems (Reihenfolge:
5a,5b,5c)
14.00 Uhr Fortbildung Klassenrat, im Anschluss für die
Klassenlehrer 7. Klassen Planung Loreley (Klassengemeinschaft)
Klassenelternabend Klassen 7 und 9
Bewerbertraining Stufe 9 ( VOBA 9c + d und KSPK 9a + b)
September 2012
03./04.09.
03.-10.09.
10.-21.09.
11.09.
17./18.09.
17./18.09.
18.09.
20.09.
25.09
25.09.
26.-28.09.
Baustein 7b Loreley (Klassengemeinschaft)
Ungarnfahrt nach Keszthely
Run for help (im Rahmen des Sportunterrichts)
Fachkonferenzen Teil 1
Klassenfahrt 6d
Baustein 7c Loreley (Klassengemeinschaft)
19.30 Uhr Informationsabend für Eltern Stufe 9 zum
Pflichtpraktikum
19:30 Uhr Elterninformation Stufe 5
„Moodle.Medien.Möglichkeiten“ (Aula)
Umwahltermin Stufe 11
1. Gesamtkonferenz 14.00 Uhr
Besuch der Stufe 9 im Berufsinformationszentrum (BIZ)
Koblenz ( 9a am 26.9, 9b und 9d am 27.09, 9c am 28.09)
Oktober 2012
01.-12.10.
16.10.
Herbstferien
Fachkonferenzen Teil 2
November 2012
14.-16.11.
28.-30.11.
Besinnungstage Stufe 10
Besinnungstage Stufe 10
Dezember 2012
03.-05.
12.-14.
18.12.
Besinnungstage Stufe 10
Besinnungstage Stufe 10
Ende schriftliche Überprüfungen (10-Std.Test) des 1.Hj. Kl.5-12
Januar 2013
09.01.-18.01.
21./22.01.
23.-25.01.
25.01.
26.01.
28.01.
29.01.
29.01.
Schriftliche Abiturprüfungen
Zeugniskonferenzen
Orchester in Kirchähr
Zeugnisausgabe
Tag der offenen Tür am Kant-Gymnasium (Beginn: 10.00 Uhr)
Baustein ‚Jugendmedienschutz‘ Klasse 8a (3.-6. Std.)
Baustein ‚Jugendmedienschutz‘ Klasse 8b (3.-6. Std.)
Späteste Anmeldung einer Facharbeit
1
29.-31.01.
30.01.
30.01.
31.01.
31.01.
Februar 2013
01.02.
05.02.
07.02.
08.02.
11.02.
12.02.
16.-22.02.
19.02.
20.-22.02.
21.02.
22.02.
März 2013
04.-15.3.
11./12.03.
15.03.
April 2013
11.04.
15.-19.04.
29.04.
Mai 2013
07.05.
10.05.
14.05.
15./16.05.
31.05.
31.05.
Juni 2013
10.-14.06.
10.06
12.06.
13.06.
18.06
21.06.
25.06.
26./27.06.
27.06.
29.06.
Juli 2013
04.07.
05.07.
Chor in Kirchähr
Tag der offenen Tür an der Universität Mainz
Baustein ‚Jugendmedienschutz‘ Klasse 8c (3.-6. Std.)
Baustein ‚Jugendmedienschutz‘ Klasse 8d (3.-6. Std.)
Elternabend Stufe 8 zum Thema „Jugendmedienschutz“
19.30 Uhr
Elternsprechtag
Regionalentscheid ‚Jugend trainiert‘ Schwimmen
Studientag (geplant)
Ausgleichstag für Schulfest (geplant)
Rosenmontag: Beweglicher Ferientag
Fastnachtsdienstag: Beweglicher Ferientag
Klassenfahrt 8 a und 8c
13.10 Uhr Zeugniskonferenz Stufe 13
Anmeldung neue Klassen 5
Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen
Ausgabe der Zeugnisse Stufe 13, Ende des Unterrichts Stufe 13
Pflichtpraktikum Stufe 9
Mündliche Abiturprüfungen (unterrichtsfrei)
Entlassungsfeier Stufe 13
Känguru-Wettbewerb Mathematik
Exkursion 12 BioLK zur Biolog.-Ökolog. Station in Bettenfeld
Mitteilung an die Eltern über Gefährdung der Versetzung
2. Gesamtkonferenz (geplant)
Beweglicher Ferientag nach Christi Himmelfahrt
Ende schriftliche Überprüfungen (10-Std. Test) Stufe 6
Vorrunde ‚Jugend trainiert‘ Leichtathletik
Ende schriftliche Überprüfungen (10-Std.Test) des 2. Hj.
Kl.5, 7-12
Beweglicher Ferientag nach Fronleichnam
Kursfahrten Stufe 12
Landesentscheid Jugend trainiert für Olympia Rudern
Regionalentscheid ‚Jugend trainiert‘ Leichtathletik (I/IV)
Regionalentscheid ‚Jugend trainiert‘ Leichtathletik (II/III)
Zeugniskonferenzen Stufe 6
Zeugnisausgabe Stufe 6
Landesentscheid ‚Jugend trainiert‘ Leichtathletik (II/III)
Zeugniskonferenzen Stufe 5, 7-12
Landesentscheid ‚Jugend trainiert‘ Leichtathletik (I/IV)
Schulfest
Gemeinsamer Wandertag
Zeugnisausgabe (Unterrichtsende nach der 4.Stunde)
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