Symantec™ Endpoint Protection Cloud

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Symantec™ Endpoint Protection Cloud
Symantec™ Endpoint Protection Cloud
Dienstbeschreibung
Juni 2016
Dienstübersicht
Symantec™ Endpoint Protection Cloud (der "Dienst") vereinfacht die Aufnahme, die Verwaltung und den Schutz sämtlicher Geräte
und der darauf gespeicherten Daten. Der Dienst bietet leistungsstarken aktiven Schutz, intuitive richtliniengestützte Konfiguration
und die Möglichkeit zur Anmeldung eigener Geräte, um so den Schutz und den Unternehmenszugriff für diese Geräte
sicherzustellen. Eine zentrale Cloud-basierte Management-Konsole vereinfacht die Verwaltung und die Berichterstellung.
Diese Dienstbeschreibung ist zusammen mit allen dazugehörigen Anhängen Bestandteil jeder Vereinbarung, die diese
Dienstbeschreibung durch Verweis einschließt (zusammenfassend als "Vereinbarung" bezeichnet), und gilt für diejenigen Dienste,
die in dieser Dienstbeschreibung beschrieben und von Symantec bereitgestellt werden. Durch die Zustimmung zu dieser
Dienstbeschreibung stimmt der Kunde auch den Bedingungen der jeweils gültigen EULA für die Dienstsoftware für die Symantec
Endpoint Protection Cloud zu, die als Anhang A diesem Dokument beigefügt ist; die Nutzung des Dienstes durch den Kunden, mit
Ausnahme der Dienstsoftware, wird durch diese Vereinbarung geregelt; die Nutzung der Dienstsoftware durch den Kunden wird
durch die Bedingungen der diesem Dokument als Anhang A beigefügten EULA geregelt.
Inhalt
TECHNISCHE/GESCHÄFTLICHE FUNKTIONEN UND LEISTUNGEN ............................................................................................ 2
Servicemerkmale................................................................................................................................................................ 2
Pflichten des Kunden ......................................................................................................................................................... 3
Unterstützte Plattformen und technische Voraussetzungen ............................................................................................ 4
Kundenservice und technischer Support ........................................................................................................................... 4
SERVICESPEZIFISCHE BEDINGUNGEN...................................................................................................................................... 6
Optionales Feedback .......................................................................................................................................................... 7
DATENSCHUTZHINWEIS ..................................................................................................................................................... 7
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ..................................................................................................................................................... 7
SYMANTEC SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG .................................................................................................. 10
SYMANTEC RECHTLICH GESCHÜTZT – VERWENDUNG NUR FÜR DEN ZUGELASSENEN ZWECK
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Copyright © 2016 Symantec Corporation. All rights reserved. Symantec, the Symantec Logo and any other trademark found on the Symantec-Markenliste t, auf die in diesem Dokument verwiesen wird
oder die in diesem Dokument abgebildet sind, sind Marken oder eingetragene Marken der Symantec Corporation oder ihrer verbundenen Unternehmen in den USA oder in anderen Ländern. Andere
Bezeichnungen können Marken anderer Rechteinhaber sein. Der Inhalt dieses Dokument ist ausschließlich für bestehende oder potenzielle Kunden oder Partner von Symantec zu dem alleinigen Zweck der
Nutzung und/oder des Erwerbs der in diesem Dokument beschriebenen Services bestimmt.
Symantec™ Endpoint Protection Cloud
Dienstbeschreibung
Juni 2016
TECHNISCHE/GESCHÄFTLICHE FUNKTIONEN UND LEISTUNGEN
Servicemerkmale

Der Service hat folgende Aufgaben:
o Schutz des Geräts vor erkannter Malware auf der Grundlage bekannter Methoden
o Blockieren bekannter bösartiger Angriffe, die aus dem Netzwerk auf das Gerät erfolgen
o Bereitstellen verfügbarer Antiphishing-Funktionalität in unterstützten Browsern, die vermutete Phishing-Angriffe
blockieren soll
o Blockieren oder Zulassen des Zugriffs von USB-Speichergeräten gemäß kundenspezifischer Konfiguration
o Ermöglichen, dass der Kunde den Zugriff auf das Gerät absichert
o Ermöglichen, dass der Kunde eine Zugriffsrichtlinie an bestimmte Gerätetypen verteilt
o Erfassen und Speichern des Gerätebestands
o Bereitstellen von E-Mail-Profilen auf angemeldeten Geräten

Der Kunde kann mithilfe sicherer, kennwortgeschützter Zugangsdaten auf die Symantec Security Cloud Console ("SSCC")
zugreifen. Über die Konsole kann der Kunde den Service konfigurieren und verwalten, Berichte abrufen sowie Daten und
Statistiken anzeigen, wenn diese als Teil des Service bereitgestellt werden.
Mithilfe der SSCC können Sicherheits- und Zugriffsrichtlinien erstellt und geändert werden. Diese Richtlinien werden dann
den Gruppen, für die diese Richtlinie gilt, zugeordnet und anschließend auf die Endgeräte innerhalb dieser Gruppe verteilt.
Jeder Service wird vierundzwanzig (24) Stunden/Tag, sieben (7) Tage/Woche verwaltet. Zum Serviceumfang gehören die
Überwachung auf Hardwareverfügbarkeit, Servicekapazität und die Auslastung von Netzwerkressourcen Der Service wird
regelmäßig auf die Einhaltung der Service-Level überwacht und Anpassungen werden bei Bedarf vorgenommen.
Die Berichterstattung für den Service erfolgt über die SSCC. Berichte können Aktivitätsprotokolle und/oder Statistiken
umfassen. Kunden können Berichte über die Konsole erstellen lassen.
Während der Laufzeit des Service können sämtliche Protokolle für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen in der SSCC
angezeigt und von dort heruntergeladen werden. Nach Ablauf dieser 90-tägigen Frist werden die Protokolle automatisch
gelöscht.
Der Service ist dafür vorgesehen, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, eine gültige und durchsetzbare Benutzerund/oder Geräterichtlinie (oder deren Entsprechung) zu implementieren.
Vorgeschlagene Wortlisten und Vorlagenregeln oder -richtlinien, die Symantec zur Verfügung stellt, können Wörter
enthalten, die als anstößig betrachtet werden.
Symantec veröffentlicht die aktuelle Liste unterstützter Betriebssysteme für den Agenten und unterstützter Browser für die
SSCC.
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Der Kunde kann den Service so konfigurieren, dass eine automatische Benachrichtigung an konfigurierte E-Mail-Empfänger
gesendet wird. Die Benachrichtigungen basieren auf der Regel für Warnmeldungen, die in der SSCC konfiguriert werden
kann. Benachrichtigungen können über die SSCC erstellt, gelöscht und angepasst werden.
Falls der Dienst über eine laufzeitbasierte Lizenz erworben wird, werden die Administratoren per E-Mail über anstehende
Verlängerungstermine benachrichtigt. Sind diese E-Mails nicht erwünscht, so kann der Administrator dies entsprechend im
System konfigurieren.
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oder die in diesem Dokument abgebildet sind, sind Marken oder eingetragene Marken der Symantec Corporation oder ihrer verbundenen Unternehmen in den USA oder in anderen Ländern. Andere
Bezeichnungen können Marken anderer Rechteinhaber sein. Der Inhalt dieses Dokument ist ausschließlich für bestehende oder potenzielle Kunden oder Partner von Symantec zu dem alleinigen Zweck der
Nutzung und/oder des Erwerbs der in diesem Dokument beschriebenen Services bestimmt.
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Juni 2016
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

Im Falle, dass die fortlaufende Bereitstellung der Software für den Kunden die Sicherheit des Service beeinträchtigt,
einschließlich, ohne darauf beschränkt zu sein, Hacker-Angriffe, Denial-of-Service-Angriffe, Mail-Bomben oder andere
bösartige Aktivitäten, die an die Domänen des Kunden gerichtet sind oder von dessen Domänen ausgehen, stimmt der
Kunde zu, dass Symantec den Service für den Kunden vorübergehend aussetzen kann. In einem solchen Fall wird Symantec
den Kunden umgehend informieren und mit dem Kunden zusammenarbeiten, um diese Probleme zu lösen. Sobald die
Sicherheitsbedrohung beseitigt ist, wird Symantec den Servicebetrieb wieder aufnehmen.
Sollte ein Service aus irgendeinem Grund ausgesetzt werden, macht Symantec sämtliche Konfigurationsänderungen, die
nach der Bereitstellung des Service vorgenommen wurden, rückgängig. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle
notwendigen Konfigurationsänderungen vorzunehmen, sobald der Servicebetrieb wieder aufgenommen wird.
Sollte ein Service aus irgendeinem Grund beendet werden, bleibt das Konto des Kunden möglichweise weiterhin bestehen,
der Kunde kann jedoch nicht mehr auf den Service zugreifen.
Zusatzdienste
 Verschlüsselungsverwaltung für Symantec™ Endpoint Protection Cloud ("zusätzliche Verschlüsselungsverwaltung")
Die zusätzliche Verschlüsselungsverwaltung (i) verwaltet die native Verschlüsselung auf angemeldeten Geräten und (ii) ermöglicht
die Wiederherstellung der Verschlüsselungscodes von Geräten bei vergessenen Kennwörtern. Die zusätzliche
Verschlüsselungsverwaltung wird pro Benutzer lizenziert und separat zur Dienstberechtigung erworben. Symantec haftet nicht
gegenüber dem Kunden bei einer fehlerhaften Verschlüsselung der Kundendaten mithilfe der nativen Verschlüsselung.
Pflichten des Kunden
Symantec kann den Service nur dann gemäß dieser Vereinbarung bereitstellen, wenn der Kunde erforderliche Informationen an
Symantec weiterleitet oder erforderliche Maßnahmen ergreift. Falls der Kunde den im Folgenden beschriebenen Pflichten nicht
nachkommt, kann dies die Erbringung der Serviceleistungen durch Symantec verzögern, beeinträchtigen oder verhindern (wie unten
beschrieben).
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
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


Aktivierung des Service: Der Kunde hat grundlegende Informationen zu Kontoeinrichtung bereitzustellen, die erforderlich
sind, damit Symantec den Service für den Kunden aktivieren kann.
Fachlich geeignetes Personal im Unternehmen des Kunden: Der Kunde hat nach entsprechender Aufforderung durch
Symantec fachlich geeignetes Personal bereitzustellen, um Symantec bei der Bereitstellung des Service zu unterstützen.
Verlängerungsidentifikationsdaten: Falls zutreffend, muss der Kunde die Verlängerungsidentifikationsdaten, die im
Abonnementinstrument bereitgestellt werden, in seiner Kontoverwaltung anwenden, um weiterhin Serviceleistungen zu
beziehen oder Kontoinformationen und Kundendaten, die während der Servicelaufzeit verfügbar sind, zu pflegen.
Kundenseitige Konfigurationen und Standardeinstellungen: Der Kunde muss die Funktionen des Service über die SSCC
konfigurieren (falls zutreffend), andernfalls werden die für den Service geltenden Standardeinstellungen verwendet. In
einigen Fällen sind keine Standardeinstellungen vorhanden. In diesem Fall wird der Service erst bereitgestellt, nachdem der
Kunde eine Einstellung ausgewählt hat. Die Konfiguration und Nutzung der Services unterliegt vollständig der Kontrolle des
Kunden.
Die Servicesoftware muss gegebenenfalls auf bestimmten Endbenutzergeräten installiert werden, die den Service
empfangen.
Der Kunde muss die Servicesoftware über die SSCC verwalten.
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


Der Kunde muss Geräte, Richtlinien, Warnmeldungen, Berichte und andere Konfigurationsoptionen über die SSCC
verwalten.
Der Kunde muss erforderliche Firewall-Änderungen vornehmen, damit der Agent mit dem Service kommunizieren und
zusammenarbeiten kann.
Zertifikate/Lizenzen für die Geräteverwaltung: Für einige Funktionen ist ein Zertifikat oder eine Lizenz vom Anbieter eines
Betriebssystems oder vom Gerätehersteller erforderlich, damit das Betriebssystem bzw. das Gerät steuerspezifisch
verwaltet werden kann. Der Kunde muss das Zertifikat gemäß der Beschreibung im Dienstportal erwerben und es zum
Dienst hinzufügen oder aktualisieren, damit die Geräte ordnungsgemäß verwaltet und geschützt werden. Wird kein
Zertifikat erworben oder wird ein vorhandenes Zertifikat erneuert und zum Dienst hinzugefügt, können die Geräte
möglicherweise nicht verwaltet oder aktualisiert werden oder ihr Status kann nicht überprüft werden.
Unterstützte Plattformen und technische Voraussetzungen


Die vom Dienst unterstützten Plattformen sind hier definiert: http://www.symantec.com/unified-endpoint-protectioncloud-service/
Der Dienst umfasst die folgenden Softwarekomponenten für den Dienst, auf die nach Zahlung der betreffenden Gebühr
zugegriffen werden kann: Sicherheits- und Management Agents, internetbasierte Management-Konsole, Cloud-basierte
Management-Server.
Kundenservice und technischer Support
Kundenservice. Symantec erbringt als Teil des Dienstes folgende Kundendienstleistungen während ortsüblicher Geschäftszeiten:

Aufträge für die Bereitstellung des Service entgegennehmen und bearbeiten

Anfragen zu zugelassenen Änderungen von Servicefunktionen entgegennehmen und bearbeiten, und

Fragen im Zusammenhang mit Rechnungen und Zahlungen beantworten
Technischer Support. Die folgenden technischen Supportleistungen ("Support") sind im Service inbegriffen:

Support wird vierundzwanzig (24) Stunden/Tag und sieben (7) Tage/Woche geleistet, um den Kunden bei der
Konfiguration der Servicefunktionen zu unterstützen und Probleme mit dem Service zu lösen.

Support wird gemäß den Symantec-Supportbedingungen bereitgestellt und geleistet. Sämtliche Bezugnahmen auf
"Software" in den Supportbedingungen werden als Bezugnahmen auf den Service (wie zutreffend) angesehen, sofern
alle in den Supportbedingungen genannten Bedingungen oder Leistungen, die sich speziell auf Software beziehen, nur
für die Servicesoftware gelten und nicht für den Support des Services selbst.

Wann immer ein Kunde Symantec gegenüber per Telefon, über das Internet oder in einem Portal ein Problem oder
eine Störung meldet oder um Serviceinformationen bittet, wird die jeweilige Prioritätsstufe ermittelt, und Symantec
reagiert darauf in der in der folgenden Tabelle für das jeweilige Reaktionsziel definierten Weise:
PRIORITÄTSSTUFE
ESSENTIAL SUPPORT (24x7)
REAKTIONSZIELE NACH BESTÄTIGUNG
Prioritätsstufe 1: ein Problem ist aufgetreten, für das
eine Problemumgehung in einer der folgenden
Innerhalb von 30 Minuten
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Dienstbeschreibung
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Situationen nicht sofort verfügbar ist: (i) Der
Produktionsserver oder ein anderes geschäftskritisches
System ist ausgefallen oder darauf ist ein erheblicher
Verlust von Servicequalität eingetreten, oder (ii) ein
wesentlicher Teil der geschäftskritischen Daten des
Kunden sind einem erheblichen Risiko des Datenverlusts
oder der Datenbeschädigung ausgesetzt.

Prioritätsstufe 2: Es ist ein Problem aufgetreten, bei dem
eine wichtige Funktion stark beeinträchtigt ist. Der
Betrieb des Kunden kann eingeschränkt fortgesetzt
werden, das Problem könnte jedoch langfristig die
Produktivität beeinträchtigen.
Innerhalb von zwei Stunden
Prioritätsstufe 3: Es ist ein Problem aufgetreten, das sich
in einem bestimmten Umfang nachteilig auf die
Geschäftsabläufe des Kunden auswirkt.
Gleiche Zeit am nächsten Arbeitstag
Prioritätsstufe 4: Eine der folgenden Situationen: Ein
Problem, durch das die Geschäftsabläufe des Kunden
nicht beeinträchtigt werden, oder es wurde ein Vorschlag
für neue Funktionen oder für eine Verbesserung in Bezug
auf den Service oder die Servicesoftware unterbreitet
Innerhalb des nächsten Werktags. Symantec empfiehlt
darüber hinaus, dass der Kunde Vorschläge für neue
Funktionen oder Verbesserungen in Symantecs Foren
veröffentlicht.
Auf Handlungen des Kunden zurückzuführende Störungen oder Störungen, die Handlungen vonseiten anderer
Serviceanbieter erfordern, unterliegen nicht der Kontrolle von Symantec und sind als solche ausdrücklich aus dieser
Supportverpflichtung ausgeschlossen.
Wartung. Von Zeit zu Zeit muss Symantec Wartungsarbeiten durchführen. Folgendes gilt für die Durchführung von
Wartungsarbeiten:

Geplante Wartung. Bei geplanten Wartungsarbeiten wird Symantec alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen
unternehmen, um den Kunden sieben (7) Kalendertage im Voraus per E-Mail, SMS oder durch Veröffentlichung in der
SSCC darüber zu informieren. Symantec unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um die geplante
Wartung während Zeiten mit insgesamt geringen Kundenaktivitäten (in der Zeitzone, in der sich die jeweilige
Infrastruktur befindet) sowie nur für einzelne Teile des Netzwerks und nicht für das gesamte Netzwerk durchzuführen.
Soweit möglich, wird die geplante Wartung ohne Beeinträchtigung des Service erbracht. Während der Durchführung
der geplanten Wartung wird der Service über solche Teile des Netzwerks umgeleitet, die nicht gewartet werden, um
die Beeinträchtigung des Service gering zu halten.
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
Notfallwartung. Werden Notfallwartungsarbeiten notwendig und ist wahrscheinlich, dass hierdurch der Service
beeinträchtigt wird, wird sich Symantec bemühen, die betroffenen Parteien vorab zu informieren, indem eine
Warnmeldung in der SSCC mindestens eine (1) Stunde vor Beginn der Notfallwartungsarbeiten veröffentlicht wird.

Routinemäßige Wartung. Symantec unternimmt alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, um routinemäßige
Wartungsarbeiten der SSCC während Zeiten mit insgesamt geringen Kundenaktivitäten auszuführen, um die
Verfügbarkeit der SSCC so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Der Kunde wird vorab nicht über diese
routinemäßigen Wartungsarbeiten unterrichtet.
SERVICESPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
Servicebedingungen
 Der Kunde ist berechtigt, den Service gemäß der unten angegebenen Bedingungen und wie im entsprechenden
Abonnementinstrument angegeben für den Berechtigungstyp zu nutzen, den der Kunde für den Service erhalten hat, sofern
in dieser Servicebeschreibung oder der EULA nichts anderes angegeben ist:
Benutzerlizenz. Der Kunde ist berechtigt, den Service für maximal die Anzahl an Benutzern zu verwenden, die in
dem zugehörigen Abonnementinstrument festgelegt ist.
Serverlizenz. Der Kunde ist berechtigt, den Service für maximal die Anzahl an Servern zu verwenden, die in dem
zugehörigen Abonnementinstrument festgelegt ist.






Der Kunde ist berechtigt, mit einer Benutzerlizenz des Service mehrere Endgeräte desselben Benutzers zu schützen, sofern
die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (a) Sämtliche Endgeräte müssen durch den Kunden für seine internen
Geschäftszwecke verwaltet werden; (b) die Anzahl lizenzierter Endgeräte pro Benutzer beträgt höchstens fünf. Der Kunde
ist nur dann berechtigt, den Service zur Verwaltung der persönlichen Geräte der Benutzer des Kunden zu verwenden, wenn
die Geräte vom Kunden oder dem betreffenden Benutzer zur Verwaltung durch den Kunden für die internen
Geschäftszwecke des Kunden angemeldet wurden.
Mit der SSCC lassen sich Sicherheits- und Zugriffsrichtlinien auf der Benutzerebene definieren. Diese Richtlinien werden
allen Geräten zugewiesen, die von einem bestimmten Benutzer angemeldet wurden, wobei maximal fünf Geräte pro
Benutzer möglich sind.
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Symantec die Ergebnisse von Benchmark-Tests
oder anderen Tests im Zusammenhang mit dem Service einer Drittpartei gegenüber offenzulegen.
Die Verwendung einer Servicekomponente unterliegt der Lizenzvereinbarung (EULA), die der Software beiliegt. Falls der
Servicekomponente keine EULA beiliegt, unterliegt die Software den Lizenzbestimmungen auf folgender Website:
http://www.symantec.com/content/en/us/enterprise/eulas/b-hosted-service-component-eula-eng.pdf. Alle zusätzlichen
Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwendung einer solchen Servicekomponente werden durch die in der vorliegenden
Servicebeschreibung enthaltenen Bedingungen festgelegt.
Sofern in der Servicebeschreibung nicht anders festgelegt, können der Service (einschließlich einer mit dem Service
bereitgestellten Softwarekomponente für gehostete Services (Hosted Service Software Component)) Open Source und
sonstige Inhalte Dritter nutzen, welche separaten Lizenzen unterliegen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in dem
jeweiligen Hinweis zu Drittanbietern (falls zutreffend) unter http://www.symantec.com/about/profile/policies/eulas/.
Symantec kann den Service jederzeit aktualisieren, um die Effektivität des Service aufrechtzuerhalten.
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
DER KUNDE AKZEPTIERT UND STIMMT ZU, DASS DIE SERVICELEISTUNGEN TEILWEISE ODER GANZ IN DEN VEREINIGTEN
STAATEN ERBRACHT WERDEN KÖNNEN.
Optionales Feedback


Im Service steht möglicherweise eine Funktion für freiwilliges Feedback zur Verfügung. Der Kunde kann uns auf diesem
Wege Feedback zum Service senden. Durch die Bereitstellung eines solchen Feedbacks gewährt der Kunde Symantec im
Rahmen seiner geistigen Eigentumsrechte eine weltweit gültige, gebührenfreie, unwiderrufliche und nicht-ausschließliche
Lizenz einschließlich des Rechts zur Vergabe von Unterlizenzen an die Lizenznehmer und Kunden von Symantec sowie der
Rechte zur Nutzung und Weitergabe des Feedbacks in beliebiger Weise nach Ermessen von Symantec und zur Ausstellung,
Vorführung, Herstellung, Auftragsvergabe zur Herstellung, Nutzung sowie zum Kopieren, Verkaufen und Vertrieb auf
beliebigem anderen Weg von Produkten von Symantec und seiner Unterlizenznehmer, in denen das Feedback des Kunden
in welcher Form und auf welchem Medium auch immer nach Ermessen von Symantec oder seiner Unterlizenznehmer
enthalten ist, ohne den Kunden zu nennen und ohne dass daraus Verpflichtungen dem Kunden gegenüber entstehen. Die
Nutzung des Service stellt keine Verpflichtung für den Kunden dar, Feedback zu senden. Die Verwendung der FeedbackFunktion ist freiwillig.
Verbesserungsvorschläge, die für die meisten Kunden relevant sind, werden auf Annahme oder Ablehnung überprüft und
von Symantecs Entwicklerteam für die Einbindung in künftige Versionen priorisiert.
DATENSCHUTZHINWEIS


Der Service verwendet die LiveUpdate-Funktion. Informationen zu LiveUpdate finden Sie im entsprechenden
Datenschutzhinweis unter http://www.symantec.com/about/profile/policies/luprivacy.jsp.
In Verbindung mit der Verwendung des Service durch den Kunden kann Symantec bestimmte Informationen erfassen,
aufbewahren und offenlegen ("Erfasste Daten"). Erfasste Daten umfassen unter anderem personenbezogene Daten über
den Kunden, Geräte bzw. Systeme des Kunden oder die Softwareverwendung durch den Kunden. Symantec verwendet die
erfassten Daten zur Optimierung und Bereitstellung des Service oder von Support für den Kunden (und ermöglicht dies
eventuell auch Dritten), zur Verwaltung und Durchsetzung der Lizenzvereinbarungen mit dem Kunden und zur allgemeinen
Verbesserung der Produkte und Services von Symantec; dies schließt auch die Überprüfung sämtlicher Daten zu
statistischen Analysezwecken ein. Mit der Nutzung des Service erklärt sich der Kunde mit der Erfassung von Daten durch
Symantec im Sinne der Beschreibung in diesem Abschnitt einverstanden. Weitere Angaben dazu, welche Informationen
über den Kunden und seine Geräte von Symantec erfasst, aufbewahrt, offengelegt und verwendet werden, finden Sie in
den Produktdatenschutzhinweisen von Symantec unter http://www.symantec.com/about/profile/privacypolicy/ . Beachten
Sie, dass für die Nutzung des Service in einigen Ländern bestimmte Datenschutzgesetze und -bestimmungen zur
Anwendung kommen können. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung des Service durch den Kunden gemäß
diesen Gesetzen oder Bestimmungen erfolgt.
BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Sofern in der Vereinbarung oder in der vorliegenden Servicebeschreibung nicht anderweitig definiert, besitzen die in dieser
Servicebeschreibung verwendeten Begriffe die folgende Bedeutung:
 "Administrator" bezieht sich auf einen Benutzer im Unternehmen des Kunden, der autorisiert ist, den Service im Auftrag des
Kunden zu verwalten. Administratoren können wie vom Kunden festgelegt einen Service komplett oder teilweise verwalten.
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"Werktag" (Business Day) bezeichnet einen Tag in einer regulären Geschäftswoche in dem Land, in dem die Servicesoftware des
Kunden installiert ist.
"Gerät" bezeichnet einen einzelnen Computer, ein Tablet, ein Mobiltelefon oder ein anderes Gerät, auf dem der Lizenznehmer
(i) die Dienstsoftware installieren und nutzen kann oder (ii) auf die Infrastruktur von Symantec zugreifen kann, um das Gerät zur
Verwaltung durch den Dienst anzumelden.
"E-Mail" (Email) bezeichnet eine eingehende oder ausgehende SMTP-Nachricht, die über einen Service weitergeleitet wird.
"Notfallwartung" (Emergency Maintenance) bezeichnet ungeplante Wartungsintervalle, in denen der Service aufgrund der
Nichtverfügbarkeit der Serviceinfrastruktur oder aufgrund von Wartungsarbeiten, auf die sich Symantec nicht angemessen
vorbereiten konnte und deren Nichtausführung negative Folgen für den Kunden hätte, beeinträchtigt oder unterbrochen sein
kann.
"Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)" (End User License Agreement (EULA)) bezeichnet die Bedingungen und
Bestimmungen, die die Software (Definition siehe weiter unten) begleiten.
"Infrastruktur" (Infrastructure) bezeichnet Technologien und geistiges Eigentum von Symantec oder Lizenzgebern, die für die
Bereitstellung der Services genutzt werden.
"Monatliche Gebühr" (Monthly Charge) bedeutet die monatliche Gebühr für den (die) in der Vereinbarung aufgeführten
Service(s).
"Native Verschlüsselung" bezeichnet die durch Microsoft (BitLocker) und Apple Mac OS (FileVault) bereitgestellte
Verschlüsselung.
"Nächster Werktag" (Next Business Day) bezeichnet den Werktag direkt nach dem Tag, an dem der Kunde ein Problem bei
Symantec gemeldet hat, um Unterstützung zu erhalten.
"Geplante Wartung" (Planned Maintenance) bezeichnet geplante Wartungsintervalle, in denen der Service aufgrund der
Nichtverfügbarkeit der Serviceinfrastruktur beeinträchtigt oder unterbrochen werden kann.
"Problem" bezeichnet eine technische Frage oder ein technisches Problem, das beim Kunden in Bezug auf die Leistung des
Service oder der Servicesoftware aufgetreten ist.
"Server" bezeichnet ein Einzelsystem oder einen einzelnen Computer, das/der als Service oder Ressource für Clientcomputer
durch Bereitstellen von Ressourcen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur dient. Ein Server kann Serversoftware für andere
Computer oder Geräte ausführen.
"Servicekomponente" (Service Component) bezeichnet bestimmte für die Ausführung eines Service erforderliche Software,
Hardwaregeräte und zugehörige Dokumentation, die von Symantec als indirekter Teil des Service separat bereitgestellt werden
können.
"Servicesoftware" (Service Software) bezeichnet Software (Definition siehe weiter unten), die ggf. von einem Service benötigt
wird und die auf jedem Kundencomputer installiert sein muss, um den Service zu beziehen. Servicesoftware umfasst die
Software und zugehörige Dokumentation, die von Symantec als Teil des Service separat bereitgestellt werden kann.
"Software" bezeichnet ein Softwareprogramm von Symantec oder einem Lizenzgeber in Form von Objektcode, für das
Symantec dem Kunden eine Lizenz gewährt und das den Bestimmungen der beiliegenden EULA oder dieser Servicebeschreibung
unterliegt (wie zutreffend). Die Software umfasst uneingeschränkt neue Versionen oder Updates, die unter dieser Vereinbarung
bereitgestellt werden.
"Abonnementinstrument" (Subscription Instrument) bezieht sich auf eines oder mehrere der zugehörigen Dokumente, die die
Rechte und Pflichten des Kunden in Bezug auf den Service näher definieren: ein Symantec-Zertifikat bzw. ein vergleichbares von
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Nutzung und/oder des Erwerbs der in diesem Dokument beschriebenen Services bestimmt.
Symantec™ Endpoint Protection Cloud
Dienstbeschreibung
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Symantec ausgestelltes Dokument oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Symantec, das/die den
Service begleiten, ihm vorausgehen oder nachfolgen.



"Supportbedingungen" bezeichnet die Richtlinie für Symantecs Enterprise Technical Support sowie andere Supportrichtlinien,
die von Symantec von Zeit zu Zeit und ohne vorherige Ankündigung überarbeitet und aktualisiert werden können. Exemplare
dieser Richtlinien finden Sie unter www.symantec.com/enterprise/support/support_policies.jsp, insbesondere unter
https://support.symantec.com/content/dam/Enterprise%20Support/Terms/Enterprise_Technical_Support_Policy.pdf für die
Richtlinie
für
Symantec
Enterprise
Technical
Support
und
https://support.symantec.com/content/dam/Enterprise%20Support/Terms/Symantec-Enterprise-Technical-SupportHandbook.pdf für das Handbuch für den Enterprise Technical Support.
"Benutzer" bezeichnet eine Einzelperson, die vom Kunden autorisiert wurde, den Service zu nutzen und/oder von der Nutzung
des Service zu profitieren bzw. die effektiv einen Teil des Service nutzt.
"Problemumgehung" bezeichnet eine Zwischenlösung für ein bekanntes Problem, um die negativen Auswirkungen eines
Problems zu mindern, und kann bestimmte Änderungen an der Software beinhalten, um gravierende Probleme zu beheben
(manchmal auch als Hotfixes bezeichnet). In einigen Fällen ist es Symantec nicht möglich, weitere Korrekturmaßnahmen
vorzunehmen. In diesen Situationen wird die Zwischenlösung als endgültige Lösung angesehen.
ENDE DER SERVICEBESCHREIBUNG
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Anhang A
EULA für die Dienstsoftware für Symantec Endpoint Protection Cloud
SYMANTEC SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG
SYMANTEC CORPORATION UND/ODER DEREN VERBUNDENE UNTERNEHMEN ("SYMANTEC") GEWÄHREN IHNEN ALS
NATÜRLICHE PERSON, ALS UNTERNEHMEN ODER ALS JURISTISCHE PERSON, DIE DIESE LIZENZIERTE SOFTWARE
VERWENDET (IM WEITEREN ALS "SIE" ODER "IHRE" BEZEICHNET), DIE LIZENZ FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE
AUSSCHLIESSLICH UNTER DER VORAUSSETZUNG, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG
("LIZENZVEREINBARUNG") AKZEPTIEREN. LESEN SIE DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE LIZENZIERTE SOFTWARE VERWENDEN. DIESES
DOKUMENT STELLT EINEN RECHTSWIRKSAMEN UND DURCHSETZBAREN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND SYMANTEC
DAR. DURCH ÖFFNEN DES PAKETS ODER DER VERSIEGELUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE, KLICKEN AUF DIE
SCHALTFLÄCHE "ICH AKZEPTIERE DIE LIZENZVEREINBARUNG" ODER "JA", LADEN ODER ANDERWEITIGE NUTZUNG DER
LIZENZIERTEN SOFTWARE ODER INDEM SIE AUF IRGENDEINE ANDERE ELEKTRONISCHE ART IHR EINVERSTÄNDNIS
AUSDRÜCKEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG
EINVERSTANDEN. WENN SIE NICHT MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE
AUF DIE SCHALTFLÄCHE "ICH AKZEPTIERE DIE LIZENZVEREINBARUNG NICHT" ODER "NEIN" ODER ERKLÄREN SIE AUF
ANDERE ART UND WEISE, DASS SIE NICHT MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND.
VERWENDEN SIE IN DIESEM FALL DIE LIZENZIERTE SOFTWARE NICHT WEITER. SOWEIT HIERIN NICHT ANDERWEITIG
DEFINIERT, TRAGEN BESTIMMTE BEGRIFFE DIE BEDEUTUNG, DIE IM ABSCHNITT "DEFINITIONEN" DIESER
LIZENZVEREINBARUNG FESTGELEGT IST. DIESE BEGRIFFE KÖNNEN JE NACH DEN ERFORDERNISSEN DES KONTEXTS IM
SINGULAR ODER IM PLURAL VERWENDET WERDEN.
1.
DEFINITIONEN.
"Content-Updates" bezieht sich auf von bestimmten Symantec-Produkten verwendeten Inhalt, der von Zeit zu Zeit aktualisiert wird.
Dazu gehören unter anderem: aktualisierte Antispyware-Definitionen für Antispyware-Produkte; aktualisierte Antispam-Regeln für
Antispam-Produkte; aktualisierte Virendefinitionen für Antivirus- und Crimeware-Produkte; aktualisierte URL-Listen für Content Filteringund Antiphishing-Produkte; aktualisierte Firewall-Regeln für Firewall-Produkte; aktualisierte Intrusion Detection-Daten für Intrusion
Detection-Produkte; aktualisierte Listen authentifizierter Websites für Produkte zur Authentifizierung von Websites; aktualisierte
Richtlinieneinhaltungs-Updates für Produkte zur Richtlinieneinhaltung und aktualisierte Schwachstellensignaturen für
Schwachstellenanalyse-Produkte.
"Dokumentation" bezieht sich auf die von Symantec zusammen mit der Lizenzierten Software bereitgestellte Benutzerdokumentation.
"Lizenzinstrument" bezieht sich auf ein oder mehrere der zugehörigen Dokumente, die Ihre Lizenzrechte an der Lizenzierten
Software näher definieren: ein Symantec-Lizenzzertifikat bzw. ein vergleichbares von Symantec ausgestelltes Lizenzdokument oder
eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Symantec, das diese Lizenzvereinbarung begleitet, ihr vorausgeht oder nachfolgt.
"Lizenzierte Software" bezeichnet das Symantec-Softwareprodukt in Form von Objektcode, das diese Lizenzvereinbarung begleitet,
einschließlich jeglicher Dokumentation, die in der Software enthalten bzw. zur Nutzung der Software bereitgestellt oder zusammen mit
dieser Lizenzvereinbarung ausgehändigt wird.
"Supportzertifikat" bezeichnet das von Symantec ausgestellte Zertifikat, mit dem Ihr Kauf der betreffenden Maintenance/Supportleistungen von Symantec für die Lizenzierte Software bestätigt wird.
"Upgrade" bezieht sich auf jedwede Version der Lizenzierten Software, die offiziell herausgegeben wurde und die vorhergehende
Version der Lizenzierten Software auf der Preisliste von Symantec gemäß den dann gültigen Upgrade-Richtlinien von Symantec
ersetzt.
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Bezeichnungen können Marken anderer Rechteinhaber sein. Der Inhalt dieses Dokument ist ausschließlich für bestehende oder potenzielle Kunden oder Partner von Symantec zu dem alleinigen Zweck der
Nutzung und/oder des Erwerbs der in diesem Dokument beschriebenen Services bestimmt.
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"Nutzungsstufe" bezieht sich auf die Nutzungsparameter oder das Lizenzmodell (das, soweit zutreffend, Betriebssystem-,
Hardwaresystem-, Anwendungs- oder Computerebenenbeschränkungen enthalten kann), nach denen Symantec das Recht zur
Nutzung der Lizenzierten Software misst, preislich festlegt und verkauft und die zum Zeitpunkt der Bestellabgabe für diese Lizenzierte
Software gültig sind, wie in dieser Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen Lizenzinstrument beschrieben.
2.
LIZENZ. Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung gewährt Ihnen
Symantec die folgenden Rechte: (i) eine (ausgenommen anders lautenden Bestimmungen in Abschnitt 16.1) nicht ausschließliche,
nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Lizenzierten Software zum alleinigen Zweck der Unterstützung Ihrer internen
Unternehmensabläufe in den Mengen und auf den Nutzungsstufen, die in dieser Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen
Lizenzinstrument beschrieben sind; und (ii) das Recht zum Anfertigen einer einzigen nicht installierten Kopie der Lizenzierten Software
zu Archivierungszwecken, die Sie zu Systemwiederherstellungszwecken (d. h., wenn die primäre Installation der Lizenzierten Software
nicht für eine Nutzung verfügbar ist) nutzen und installieren dürfen.
2.1
LAUFZEIT. Die unter der vorliegenden Lizenzvereinbarung gewährte Lizenz für die Lizenzierte Software ist zeitlich
unbegrenzt gültig (gemäß Abschnitt 14), soweit in Abschnitt 17 nicht anders angegeben oder sofern Sie die Lizenzierte Software nicht
mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben haben, z. B. in Form eines Abonnements oder als laufzeitbasierte Lizenz für die auf dem
zugehörigen Lizenzinstrument angegebene Dauer. Wenn Sie die Lizenzierte Software mit zeitlich begrenzter Gültigkeit erworben
haben, enden Ihre Rechte auf Nutzung der Lizenzierten Software mit dem geltenden Ablaufdatum, das auf dem zugehörigen
Lizenzinstrument angegeben ist, und Sie stellen die Nutzung der Lizenzierten Software zu diesem geltenden Ablaufdatum ein.
3.
LIZENZBESCHRÄNKUNGEN. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Symantec ist Ihnen das Durchführen,
Veranlassen oder Zulassen von Folgendem untersagt: (i) Nutzung, Kopieren, Änderung, Vermietung, Untervermietung, Vergabe von
Unterlizenzen oder Übertragung der Lizenzierten Software soweit nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung festgelegt; (ii)
Erstellen abgeleiteter Werke, die auf dieser Lizenzierten Software basieren; (ii) Zurückentwicklung (Reverse Engineering),
Disassemblierung oder Dekompilierung der Lizenzierten Software (mit der Ausnahme, dass Sie die Lizenzierte Software ausschließlich
zu Interoperabilitätszwecken in dem gesetzlich zulässigen Ausmaß und unter strikter Einhaltung diesbezüglicher gesetzlicher
Bestimmungen dekompilieren dürfen); (iv) Nutzung der Software in Verbindung mit Servicebüro-, Gebäudeverwaltungs-, Timeshare-,
Dienstanbieter- oder ähnlichen Aktivitäten, in deren Rahmen Sie die Lizenzierte Software zum Vorteil Dritter nutzen; (v) Nutzung der
Lizenzierten Software durch Dritte; (vi) Nutzung einer Version der Lizenzierten Software, die neueren Datums ist als die zu dieser
Lizenzvereinbarung gehörende Version, es sei denn, Sie haben das Recht auf Nutzung einer solchen neueren Version über ein
Lizenzinstrument oder ein Supportzertifikat separat erworben; oder (vii) Nutzung der Lizenzierten Software über die Menge und die
Nutzungsstufe hinaus, für die Ihnen unter dieser Lizenzvereinbarung oder dem zugehörigen Lizenzinstrument eine Lizenz erteilt wurde.
4.
SCHUTZRECHTE. Die Lizenzierte Software ist Eigentum der Firma Symantec oder deren Lizenzgeber und ist durch nationale
Gesetze und internationale Verträge urheberrechtlich geschützt. Symantec und deren Lizenzgeber bleiben Eigentümer aller Rechte,
Titel und Interessensansprüche an der Lizenzierten Software einschließlich sämtlicher Kopien, Verbesserungen, Erweiterungen,
Änderungen und abgeleiteten Werke der Lizenzierten Software. Ihre Rechte zur Nutzung der Lizenzierten Software sind auf die
ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährten Rechte beschränkt. Alle Ihnen nicht ausdrücklich gewährten Rechte verbleiben
bei Symantec und/oder deren Lizenzgebern.
5.
CONTENT-UPDATES. Beim Kauf eines Maintenance-/Supportangebots von Symantec, das aus den auf Ihrem
Supportzertifikat angegebenen Content-Updates besteht oder diese enthält, wird Ihnen als Teil der Lizenzierten Software das Recht
gewährt, die Content-Updates zu nutzen, sobald diese den Endkunden von Symantec, die ein solches Maintenance-/Supportangebot
für die auf dem zugehörigen Supportzertifikat angegebene Dauer erworben haben, generell zur Verfügung gestellt werden. Diese
Lizenzvereinbarung berechtigt Sie nicht zu anderweitigem Erwerb und zu anderweitiger Verwendung von Content-Updates.
6.
UPGRADES/CROSSGRADES. Symantec behält sich das Recht vor, darauf zu bestehen, dass Upgrades (falls verfügbar) der
Lizenzierten Software nur in der auf dem zugehörigen Lizenzinstrument angegebenen Menge erworben werden können. Ein Upgrade
zu einer bestehenden Lizenz wirkt sich nicht dahingehend aus, dass es die Zahl der Lizenzen erhöht, zu deren Nutzung Sie berechtigt
sind. Wenn Sie darüber hinaus ein Upgrade einer Lizenz für eine Lizenzierte Software vornehmen oder eine Lizenz für eine auf dem
zugehörigen Lizenzinstrument aufgelistete Lizenzierte Software erwerben, um ein Crossgrade für eine bestehende Lizenz
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durchzuführen (d. h., um deren Funktionalität zu erweitern und/oder um sie auf ein neues Betriebssystem, eine neue Hardwareebene
oder ein neues Lizenzerfassungssystem zu übertragen), stellt Symantec das zugehörige Lizenzinstrument unter der Bedingung aus,
dass Sie die Nutzung der Originallizenz einstellen. Jedes derartige Lizenz-Upgrade oder -Crossgrade wird gemäß den SymantecRichtlinien bereitgestellt, die zum Zeitpunkt der Bestellung gelten. Diese Lizenzvereinbarung stellt keine separate Erteilung zusätzlicher
Lizenzen über die von Ihnen erworbenen Lizenzen hinaus dar, die von Symantec gemäß den Angaben auf dem zugehörigen
Lizenzinstrument autorisiert wurden.
7.
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE.
7.1.
GARANTIE AUF MEDIEN. Wenn Symantec Ihnen die Lizenzierte Software auf physischen Medien bereitstellt, garantiert
Symantec für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Auslieferung, dass die magnetischen Medien, auf denen die
Lizenzierte Software aufgezeichnet ist, bei normaler Nutzung keine Mängel aufweisen. Innerhalb des Garantiezeitraums an Symantec
zurückgegebene fehlerhafte Medien werden von Symantec kostenlos ersetzt. Die oben genannte Garantie gilt nicht, wenn die Medien
mit der Lizenzierten Software als Folge einer unberechtigten Nutzung der Lizenzierten Software fehlerhaft geworden sind. DIE
VORGENANNTEN AUSFÜHRUNGEN STELLEN IHREN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF BEI
NICHTERFÜLLUNG DIESER GARANTIE DURCH SYMANTEC DAR.
7.2.
GARANTIE AUF FUNKTIONSFÄHIGKEIT. Symantec garantiert für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der
Auslieferung, dass die Lizenzierte Software in dem bei Lieferung von Symantec befindlichen Zustand und bei Nutzung in
Übereinstimmung mit den Anweisungen in der Dokumentation im Wesentlichen gemäß den Ausführungen der Dokumentation
funktioniert. Wenn die Lizenzierte Software diese Garantie nicht erfüllt und Sie Symantec von einer solchen Nichterfüllung innerhalb der
Garantiefrist von neunzig (90) Tagen unterrichten, unternimmt Symantec einen der folgenden Schritte, über den nach Symantecs
eigenem Ermessen entschieden wird: entweder (i) die Nachbesserung der Lizenzierten Software, (ii) das Ersetzen der Lizenzierten
Software durch Software mit im Wesentlichen gleicher Funktionalität oder (iii) Kündigung der Lizenzvereinbarung und Rückerstattung
der Lizenzgebühren, die für die nicht einwandfrei funktionierende Lizenzierte Software entrichtet wurden. Ausdrücklich ausgeschlossen
von der oben genannten Garantie sind Mängel, die durch Unfall, Missbrauch, unbefugte Reparatur, Änderungen oder Erweiterungen
bzw. durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. DIE VORGENANNTEN AUSFÜHRUNGEN STELLEN IHREN EINZIGEN UND
AUSSCHLIESSLICHEN RECHTSBEHELF BEI NICHTERFÜLLUNG DIESER GARANTIE DURCH SYMANTEC DAR.
8.
GARANTIEAUSSCHLUSS. SOWEIT DIES DIE GELTENDEN GESETZE ZULASSEN STELLEN DIE GARANTIEN IN DEN
ABSCHNITTEN 7.1 UND 7.2 IHRE AUSSCHLIESSLICHEN GARANTIEN DAR UND GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN
AUSDRÜCKLICHEN UND STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT DARAUF BESCHRÄNKT,
DER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN IN BEZUG AUF VERKÄUFLICHKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTÜBERTRETUNG VON RECHTEN AN GEISTIGEM EIGENTUM. SYMANTEC GIBT
KEINE ZUSAGEN ODER GARANTIEN, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, DIE CONTENT-UPDATES ODER DIE UPGRADES
IHREN ANFORDERUNGEN ENTSPRECHEN ODER DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER LIZENZIERTEN
SOFTWARE, DER CONTENT-UPDATES UND DER UPGRADES UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI SIND. JE NACH
LAND ODER STAAT KÖNNEN SIE WEITERE ODER ANDERE GARANTIERECHTE HABEN.
9.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT DIES DIE GELTENDEN GESETZE ZULASSEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB
EINER DER HIERIN DARGELEGTEN RECHTSBEHELFE SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, SIND SYMANTEC
ODER DEREN LIZENZGEBER, HÄNDLER, ZULIEFERER ODER VERTRETER IN KEINEM FALL ERSATZPFLICHTIG FÜR (i)
IRGENDWELCHE KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZ- ODER AUSTAUSCHGÜTERN UND -SERVICES,
ENTGANGENE GEWINNE, PRODUKTIONSAUSFÄLLE, UMSATZEINBUßEN, NICHT ZUSTANDEKOMMEN VON VERTRÄGEN,
VERLUST VON ANSEHEN ODER ERWARTETE EINSPARUNGEN ODER VERSCHWENDETE ARBEITSZEIT VON
FÜHRUNGSKRÄFTEN UND MITARBEITERN; ODER FÜR (ii) IRGENDWELCHE INDIREKTEN, FOLGE- ODER ÄHNLICHEN
SCHÄDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIREKT ODER INDIREKT AUS DEN BESTIMMUNGEN DIESER
LIZENZVEREINBARUNG ENTSTEHEN, UND ZWAR AUCH DANN NICHT, WENN SYMANTEC ODER DEREN LIZENZGEBER,
HÄNDLER, ZULIEFERER ODER VERTRETER VON DER MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN SIND.
IN JEDEM FALL IST DIE HAFTUNG VON SYMANTEC AUF DIE HÖHE DER GEBÜHREN BESCHRÄNKT, DIE SIE FÜR DIE
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LIZENZIERTE SOFTWARE, AUF DIE SICH DER ANSPRUCH BEZIEHT, ENTRICHTET HABEN. KEINE DER IN DIESER
VEREINBARUNG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN SOLL BEWIRKEN, DASS SYMANTECS HAFTUNG IHNEN GEGENÜBER
FÜR FAHRLÄSSIG VERURSACHTE TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN SOWIE FÜR JEDWEDE ANDEREN
HAFTUNGSANSPRÜCHE, DIE NACH GELTENDEN GESETZEN NICHT AUSSCHLIESSBAR ODER EINSCHRÄNKBAR SIND,
AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WIRD. DER OBEN DARGELEGTE AUSSCHLUSS UND DIE BESCHRÄNKUNG
SIND UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE DIE LIZENZIERTE SOFTWARE, CONTENT-UPDATES ODER UPGRADES AKZEPTIEREN
ODER NICHT.
10.
MAINTENANCE/SUPPORT. Symantec ist unter dieser Lizenzvereinbarung nicht zur Bereitstellung von Maintenance/Support
für die Lizenzierte Software verpflichtet. Jegliche für die Lizenzierte Software erworbenen Maintenance-/Supportleistungen unterliegen
den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Maintenance-/Supportrichtlinien von Symantec.
11.
SOFTWAREEVALUIERUNG. Falls Ihnen die Lizenzierte Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird und
Sie eine Evaluierungsvereinbarung mit Symantec für die Lizenzierte Software besitzen, unterliegen Ihre Rechte zur Evaluierung der
Lizenzierten Software den Bestimmungen dieser Evaluierungsvereinbarung. Wenn Sie keine Evaluierungsvereinbarung mit Symantec
für die Lizenzierte Software besitzen und Ihnen die Lizenzierte Software zu Evaluierungszwecken zur Verfügung gestellt wird, dann
gelten die nachfolgenden Bestimmungen und Bedingungen. Symantec gewährt Ihnen eine nicht ausschließliche, zeitlich beschränkte,
gebührenfreie und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung der Lizenzierten Software ausschließlich für die interne Evaluierung,
was die Verwendung der Software zu Produktionszwecken ausschließt. Die Evaluierungslizenz endet (i) mit dem Enddatum des zuvor
festgelegten Evaluierungszeitraums, sofern in der Lizenzierten Software ein Evaluierungszeitraum vorgegeben ist, oder (ii) sechzig (60)
Tage nach dem Datum Ihrer Erstinstallation der Lizenzierten Software, wenn kein Evaluierungszeitraum in der Lizenzierten Software
("Evaluierungszeitraum") vorgegeben wurde. Die Lizenzierte Software darf nicht übertragen werden und wird Ihnen "wie geliefert" ohne
jede Gewährleistung bereitgestellt. Sie sind alleinig dafür verantwortlich, entsprechende Maßnahmen zur Erstellung eines Backups
Ihres Systems sowie andere Maßnahmen zum Schutz vor Datei- oder Datenverlust zu ergreifen. Die Lizenzierte Software kann einen
automatischen Deaktivierungsmechanismus enthalten, der ihre Nutzung nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums verhindert. Nach
Ablauf des Evaluierungszeitraums für die Lizenzierte Software dürfen Sie die Lizenzierte Software nicht mehr verwenden und müssen
alle Kopien der Lizenzierten Software vernichten. Ansonsten gelten alle anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser
Lizenzvereinbarung für Ihre Evaluierung der Lizenzierten Software wie in dieser Vereinbarung erlaubt.
12.
BESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG. Diese Lizenzierte Software wird als kommerzielle Computersoftware nach
FAR 12.212 angesehen und unterliegt, je nach Anwendbarkeit, eingeschränkten Rechten gemäß der Definition in FAR-Abschnitt
52.227-19 "Commercial Computer Software – Restricted Rights" und DFARS 227.7202, "Rights in Commercial Computer Software or
Commercial Computer Software Documentation" sowie etwaigen Nachfolgebestimmungen. Jegliche Verwendung, Änderung,
Reproduktion, Veröffentlichung, Vorführung, Demonstration oder Offenlegung der Lizenzierten Software durch die US-Regierung erfolgt
ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung.
13.
EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Sie erkennen an, dass die lizenzierte Software sowie die zugehörigen technischen Daten und
Services (zusammenfassend als "Kontrollgesetzen unterliegende Technologie" bezeichnet) den Import- und Exportgesetzen der
Vereinigten Staaten von Amerika, insbesondere den Export Administration Regulations (US-Bestimmungen zur Verwaltung des
Exports, EAR), sowie jedes Landes unterliegen, in das Kontrollgesetzen unterliegende Technologie importiert oder aus dem sie
wiederausgeführt ("re-exportiert") wird. Sie erklären sich des Weiteren damit einverstanden, alle relevanten Gesetze einzuhalten und
keine Kontrollgesetzen unterliegende Technologie im Verstoß gegen US-Gesetze an Länder, Organisationen oder Personen zu
exportieren, für die eine Exportlizenz oder andere behördliche Genehmigung erforderlich ist. Alle Symantec-Produkte, einschließlich
der Kontrollgesetzen unterliegenden Technologie, dürfen nicht nach Kuba, Nordkorea, Syrien, in den Iran, den Sudan oder ein anderes
Land, das Handelssanktionen unterliegt, exportiert bzw. wiederausgeführt ("re-exportiert") werden. Sie erklären sich damit
einverstanden, keine Kontrollgesetzen unterliegende Technologie für den Einsatz mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen
bzw. mit Raketen, Drohnen oder Weltraumträgerraketen, die als Träger solcher Waffen dienen können, zu exportieren oder zu
verkaufen.
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14.
KÜNDIGUNG. Diese Lizenzvereinbarung endet, wenn Sie eine darin enthaltene Bestimmungen verletzten. Im Fall der
Kündigung sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Lizenzierten Software mit sofortiger Wirkung einzustellen und sämtliche davon
bestehenden Kopien zu zerstören.
15.
WEITERBESTEHEN. Die folgenden Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung bleiben auch über die Beendigung dieser
Lizenzvereinbarung hinaus bestehen: Definitionen, Lizenzbeschränkungen und andere Beschränkungen der Nutzung geistigen
Eigentums,
Schutzrechte,
Garantieausschluss,
Haftungsbeschränkung,
Beschränkte
Rechte
der
US-Regierung,
Exportbeschränkungen, Weiterbestehen und Allgemein.
16.
ALLGEMEIN.
16.1.
KEINE ÜBERTRAGUNG. Sie sind nicht berechtigt, die hierin gewährten Rechte oder diese Lizenzvereinbarung ganz oder
teilweise auf vertraglicher, gesetzlicher oder anderweitiger Grundlage ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Symantec
abzutreten.
16.2.
EINHALTUNG GELTENDER GESETZE. Sie verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher geltenden Gesetze, Regeln und
Bestimmungen in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Lizenzierten Software und sind alleinig für deren Einhaltung verantwortlich.
16.3.
PRÜFUNG. Ein von Symantec bestellter und Ihnen zumutbarer Wirtschaftsprüfer kann nach rechtzeitiger Ankündigung und
während der normalen Geschäftszeiten, jedoch nicht häufiger als einmal im Jahr, Ihre Unterlagen und Installationen überprüfen, um zu
bestätigen, dass Ihre Nutzung der Lizenzierten Software mit dieser Lizenzvereinbarung und dem zugehörigen Lizenzinstrument in
Einklang steht. Die Kosten einer solchen Prüfung werden von Symantec getragen, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass der Wert der
unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers Ihrer nicht konformen Softwareinstallationen mehr als fünf Prozent (5 %) des Werts
der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers Ihrer konformen Softwareinstallationen ausmacht. In diesem Fall müssen Sie
nicht nur die entsprechenden Lizenzen für überzählige Installationen der Lizenzierten Software nachträglich erwerben, sondern auch
Symantec die Ausgaben für die vom Prüfer berechneten angemessenen Prüfgebühren erstatten.
16.4.
GELTENDE GESETZE; DURCHSETZBARKEIT; VERZICHT. Wenn Sie sich in Nord- oder Südamerika befinden, unterliegt
diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung des US-Bundesstaats Kalifornien in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wenn Sie sich
in China befinden, unterliegt diese Lizenzvereinbarung der Gesetzgebung der Volksrepublik China. Andernfalls unterliegt diese
Lizenzvereinbarung den Gesetzen von England. Diese Gesetze gelten ungeachtet etwaiger Vorschriften seitens des Übereinkommens
der Vereinten Nationen für Verträge über den internationalen Warenkauf und ohne Berücksichtigung von Regeln zu
Gesetzeskonflikten. Sofern eine Klausel dieser Lizenzvereinbarung für ganz oder teilweise unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar
befunden wird, wird diese Klausel bis zum maximal möglichen Umfang durchgesetzt. Die anderen Klauseln dieser Lizenzvereinbarung
bleiben im vollen Umfang gültig und in Kraft. Ein Verzicht auf die Wahrnehmung der Rechte bei einem Vertragsbruch oder einer
Nichterfüllung unter dieser Lizenzvereinbarung stellt keinen Verzicht auf die Wahrnehmung der Rechte bei einem künftigen
Vertragsbruch oder einer künftigen Nichterfüllung dar.
16.5.
PROGRAMME VON DRITTANBIETERN. Diese Lizenzierte Software enthält möglicherweise Softwareprogramme von
Drittanbietern ("Programme von Drittanbietern"), die unter Open-Source-Lizenzen oder Lizenzen kostenloser Software verfügbar sind.
Diese Lizenzvereinbarung ändert keine der Rechte oder Verpflichtungen, die sich für Sie eventuell aus Open-Source-Lizenzen oder
Lizenzen kostenloser Software ergeben. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in solchen Lizenzen, gelten die Ausführungen zum
Garantieausschluss und zur Haftungsbeschränkung in dieser Lizenzvereinbarung auch für Programme von Drittanbietern.
16.6.
KUNDENSERVICE. Sollten Sie Fragen zu dieser Lizenzvereinbarung haben oder sich aus anderen Gründen mit Symantec in
Verbindung setzen wollen, wenden Sie sich bitte an: (i) Symantec Enterprise Customer Care, 555 International Way, Springfield,
Oregon 97477, USA., (ii) Symantec Enterprise Customer Care Center, PO BOX 5689, Dublin 15, Irland, oder (iii) Symantec Enterprise
Customer Care, 1 Julius Ave, North Ryde, NSW 2113, Australien.
16.7.
VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG. Diese Lizenzvereinbarung und alle zugehörigen Lizenzinstrumente stellen die
vollständige und ausschließliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Symantec hinsichtlich der Lizenzierten Software dar und treten an
die Stelle aller vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Vorschläge und Zusagen bezüglich des
Gegenstands dieser Vereinbarung. Diese Lizenzvereinbarung hat Vorrang vor widersprüchlichen oder zusätzlichen Bestimmungen
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jeder Bestellung, jedes Bestellformulars, jeder Bestätigung oder jedes anderen von Ihnen ausgefertigten Dokuments, auch wenn dieses
unterschrieben und zurückgeschickt wurde. Diese Lizenzvereinbarung kann nur durch ein Lizenzinstrument geändert werden, das
dieser Lizenzvereinbarung beiliegt oder ihr folgt.
17.
ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN. Ihre Nutzung der Lizenzierten Software unterliegt den obigen
Ausführungen sowie den nachstehenden Bestimmungen und Bedingungen.
17.1
ZUSÄTZLICHE DEFINITIONEN.
"Server" bezeichnet ein eigenständiges System oder einen einzelnen Computer, das/der als Service- oder Ressourcenanbieter für
Clientcomputer durch Bereitstellen der Ressourcen innerhalb der Netzwerkinfrastruktur dient. Ein Server kann Serversoftware für
andere Computer oder Geräte ausführen.
"Benutzer" bezeichnet eine Einzelperson, die vom Lizenznehmer dazu autorisiert wird, die Software zu nutzen und/oder von ihr zu
profitieren, oder die Person, die das Produkt oder den Dienst ganz oder teilweise verwendet.
"Gerät" bezeichnet einen einzelnen Computer, ein Tablet, ein Mobiltelefon oder ein anderes Gerät, auf dem der Lizenznehmer (i) die
Lizenzierte Software installieren und nutzen kann oder (ii) auf die Infrastruktur von Symantec zugreifen kann, um das Gerät zur
Verwaltung durch einen Symantec-Dienst anzumelden.
17.2
Zusätzliche Nutzungsrechte und -einschränkungen.
17.2.A Sie sind berechtigt, die Lizenzierte Software gemäß der unten angegebenen Bedingungen und wie im entsprechenden
Lizenzinstrument angegeben für den Lizenztyp zu nutzen, der der für die lizenzierte Software erhaltenen Lizenz entspricht, sofern in
dieser Lizenzvereinbarung nicht anders angegeben:

Benutzerlizenz. Sie sind berechtigt, die Lizenzierte Software für maximal die Anzahl an Benutzern zu verwenden, die in dem
zugehörigen Lizenzinstrument festgelegt sind.

Serverlizenz. Sie sind berechtigt, die Lizenzierte Software für maximal die Anzahl an Servern zu verwenden, die in dem
zugehörigen Lizenzinstrument festgelegt sind.
17.2.B Sie sind berechtigt, mit einer Benutzerlizenz der Lizenzierten Software mehrere Endgeräte desselben Benutzers zu schützen,
sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (a) Sämtliche Endgeräte müssen durch Sie für Ihre internen Geschäftszwecke
verwaltet werden; (b) die Anzahl lizenzierter Endprodukte pro Benutzer beträgt höchstens fünf. Sie sind nur dann berechtigt, die
Lizenzierte Software zur Verwaltung der persönlichen Geräte Ihrer Benutzer zu verwenden, wenn die Geräte von Ihnen oder dem
betreffenden Benutzer zur Verwaltung durch Sie für Ihre internen Geschäftszwecke angemeldet wurden.
12.2.C Sie sind dafür verantwortlich, den für Ihre Umgebung erforderlichen Lizenztyp für die Lizenzierte Software zu erwerben.Sie
sind nicht berechtigt, eine Benutzerlizenz der Lizenzierten Software zum Schutz von Servern in Ihrer Umgebung oder eine Serverlizenz
zum Schutz Ihrer einzelnen Benutzer zu verwenden.
12.2.D Sie müssen für jede in Abschnitt 17.2.A erwähnte physische und virtuelle Instanz der Lizenzierten Software gemäß der
Bedingungen in Abschnitt 17.2.B, wonach bis zu fünf Geräte pro Benutzer zulässig sind, über eine Lizenz verfügen. So erstellen Sie
eine Softwareinstanz: (i) durch Ausführen des Einrichtungs- oder Installationsvorgangs der Software; (ii) durch Duplizieren einer
vorhandenen Instanz oder (iii) wenn Ihr Endgerät direkt per API-Kommunikation zwischen dem Endgerät und dem Server verwaltet
wird. Verweise auf "Lizenzierte Software" schließen "Instanzen" der Lizenzierten Software ein.
17.3.
DATENERFASSUNG; DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN. In Verbindung mit der Verwendung der Lizenzierten Software
kann Symantec bestimmte Informationen erfassen, aufbewahren und offenlegen ("Erfasste Daten"). Erfasste Daten umfassen unter
anderem Angaben zu Ihrer Person, Ihren Geräten bzw. Systemen oder zu Ihrer Softwareverwendung. Symantec verwendet die
erfassten Daten zur Optimierung und Bereitstellung der Lizenzierten Software oder von Wartung/Support an Sie (und ermöglicht dies
eventuell auch Dritten), zur Verwaltung und Durchsetzung der Lizenzvereinbarungen mit Ihnen und zur allgemeinen Verbesserung der
Produkte und Services von Symantec; dies schließt auch die Überprüfung sämtlicher Daten zu statistischen Analysezwecken
ein.Symantec verwendet möglicherweise elektronisch erfasste Daten zur Bestätigung, dass die Nutzung der Lizenzierten Software
durch Sie gemäß den zwischen Ihnen und Symantec abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen erfolgt. Ist dies nicht der Fall, so kann
Symantec von seinem Recht Gebrauch machen, die Bedingungen der Lizenzvereinbarungen durchzusetzen; außerdem sind Sie
verpflichtet, sämtliche Gebühren an Symantec zu entrichten, die für die Ihre Lizenzrechte übersteigende Nutzung der Lizenzierten
Software anfallen. Mit der Installation und/oder Verwendung der Lizenzierten Software erklären Sie sich mit der Erfassung von Daten
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durch Symantec im Sinne der Beschreibung in diesem Abschnitt einverstanden.Weitere Angaben dazu, welche Informationen über Sie
und Ihre Geräte von Symantec erfasst, aufbewahrt, offengelegt und verwendet werden, finden Sie in den Produktdatenschutzhinweisen
von Symantec unter ://http://www.symantec.com/about/profile/privacypolicy/.Bitte beachten Sie, dass für die Verwendung der
Lizenzierten Software in einigen Ländern bestimmte Datenschutzgesetze und -bestimmungen zur Anwendung kommen können.Sie
haben dafür Sorge zu tragen, dass die Verwendungen der Lizenzierten Software gemäß diesen Gesetzen oder Bestimmungen erfolgt.
17.4
JAVA-SOFTWARE. Die Lizenzierte Software beinhaltet von Oracle Corporation lizenzierte Java-Software. Die Verwendung
von Java in der Lizenzierten Software ("Java-Software") unterliegt den nachfolgenden zusätzlichen Bedingungen:
17.4.A Einschränkungen von Java. Sie dürfen keine Klassen, Schnittstellen oder Unterpakete erstellen, modifizieren oder
Änderungen an deren Verhalten vornehmen bzw. deren Erstellung, Modifizierung oder die Verhaltensänderung durch Lizenzgeber von
Symantec zulassen, die in irgendeiner Weise als "java", "javax" oder "sun" oder durch ähnliche Konventionen identifiziert werden, die
von Oracle in Benennungskonventionen spezifiziert sind. Wenn Symantec eine zusätzliche API erstellt, die: (a) über die Funktionen der
Java-Umgebung hinausgeht; und (b) Entwicklern von Drittanbieter-Software zur Entwicklung zusätzlicher Software, die eine derartige
API aktiviert, ausgesetzt ist, muss Symantec umgehend eine genaue Spezifikation für eine derartige API für kostenlose Verwendung für
alle Entwickler veröffentlichen.
17.4.B Warenzeichen und Logos. Diese Lizenzvereinbarung berechtigt Sie nicht zur Nutzung von Namen, Warenzeichen, ServiceMarken, Logos oder Symbolen von Oracle America, Inc. Sie erkennen an, dass das Java-Warenzeichen und alle Java-bezogenen
Warenzeichen, Logos, einschließlich der Kaffeetasse und Duke ("Java-Marken") Eigentum von Oracle sind, und Sie stimmen zu, (a)
alle Richtlinien für Java-Warenzeichen unter http://www.oracle.com/us/legal/third-party-trademarks/index.html einzuhalten; (b) nichts
Abträgliches oder Änderungen an den Java-Marken, die sich nicht mit Oracle-Rechten vereinbaren lassen, vorzunehmen; und (c) zu
helfen, diese Rechte zu schützen, zum Beispiel durch das Abtreten von Rechten, die von Symantec in einer Java-Marke erworben
wurden, an Oracle.
17.4.C Quellcode. Die Java-Software kann Quellcode enthalten, der nur für Referenzzwecke gemäß den Bedingungen dieses
Vertrags bereitgestellt wird, es sei denn, er wird ausdrücklich für andere Zwecke lizenziert. Quellcode kann nicht weiterverteilt werden,
es sei denn, dies ist in dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich gestattet.
17.4.D Code von Drittanbietern. Zusätzliche Urheberrechte und Lizenzbedingungen, die für Teile der Java-Software gelten, werden in
der Datei THIRDPARTYLICENSEREADME.txt beschreiben.
17.4.E Kommerzielle Funktionen. Die Verwendung von kommerziellen Funktionen für kommerzielle oder Produktionszwecke
erfordern eine andere Lizenz von Oracle. "Kommerzielle Funktionen" bezeichnet jene Funktionen, die in der Dokumentation der JavaSoftware definiert sind. Die Dokumentation ist unter http://www.oracle.com/technetwork/java/javase/documentation/index.html
verfügbar. Die Lizenzvereinbarung gewährt keine Rechte zur Verwendung von kommerziellen Funktionen der Java-Software.
17.5
Sie sind allein dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass Sie über die erforderlichen Rechte und die Vollmacht zur Nutzung
der Lizenzierten Software verfügen; dies beinhaltet auch die Nutzung der Lizenzierten Software in Verbindung mit der Entwicklung und
Verteilung von Anwendungen und/oder Inhalten und das Sicherstellen, dass die Aktivitäten gemäß sämtlicher geltender
Plattformvereinbarungen und -anforderungen erfolgen.
GLB ENT EULA TEMPLATE v.1.0_ Symantec Endpoint Protection Cloud Service Software_03June2016
SYMANTEC RECHTLICH GESCHÜTZT – VERWENDUNG NUR FÜR DEN ZUGELASSENEN ZWECK
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oder die in diesem Dokument abgebildet sind, sind Marken oder eingetragene Marken der Symantec Corporation oder ihrer verbundenen Unternehmen in den USA oder in anderen Ländern. Andere
Bezeichnungen können Marken anderer Rechteinhaber sein. Der Inhalt dieses Dokument ist ausschließlich für bestehende oder potenzielle Kunden oder Partner von Symantec zu dem alleinigen Zweck der
Nutzung und/oder des Erwerbs der in diesem Dokument beschriebenen Services bestimmt.

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