Umschlag A4 32.3 05.2015.cdr
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KREIS BORKEN Fachbereich Sicherheit und Ordnung Burloer Straße 93 46325 Borken Telefon: 02861/821173 E-Mail: [email protected] Borken, Dezember 2014 Beschluss des Kreistages des Kreises Borken vom 11.12.2014 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan I. 1. 2. II. 1. 2. 3. 4. Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung ............................... 1 Allgemeines .................................................................................................... 1 Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2014............................................ 2 Beschreibung des Kreises Borken ............................................................... 3 Größe und geografische Lage ........................................................................ 3 Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken .................................................. 4 Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1975 -2030 .................................... 5 Verkehrsinfrastruktur ...................................................................................... 6 5. Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur .................. 7 III. Struktur des Rettungsdienstes ...................................................................... 8 1. Rettungswachenstandorte .............................................................................. 8 1.1 Allgemeines .................................................................................................... 8 1.2 Hilfsfristen/Zielerreichungsgrad ...................................................................... 9 1.3 Standorte ...................................................................................................... 11 1.4 Einsatzbereiche ............................................................................................ 14 1.4.1 Rettungswache Ahaus .................................................................................. 14 1.4.2 Rettungswache Bocholt ................................................................................ 17 1.4.3 Rettungswache Borken ................................................................................. 20 1.4.4 1.4.5 1.4.6 1.4.7 1.4.8 1.4.9 1.4.10 1.4.11 2. 2.1 Rettungswache Gescher .............................................................................. 23 Rettungswache Gronau ................................................................................ 25 Rettungswache Heek.................................................................................... 28 Rettungswache Isselburg ............................................................................. 30 Rettungswache Reken .................................................................................. 32 Rettungswache Stadtlohn ............................................................................. 34 Rettungswache Südlohn ............................................................................... 37 Rettungswache Vreden ................................................................................ 39 Leitstelle ....................................................................................................... 41 Aufgaben ...................................................................................................... 41 2.2 Standort ........................................................................................................ 42 2.3 Technische Ausstattung ............................................................................... 42 2.4 Personelle Ausstattung ................................................................................. 43 IV. Unterhaltung des Rettungsdienstes ........................................................... 45 1. Fachliche Eignung des Personals................................................................. 45 2. Personalbemessung ..................................................................................... 45 2.1 Einsatzpersonal ............................................................................................ 45 2.1.1 Allgemeines .................................................................................................. 45 2.1.2 Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst ................................................... 47 2.2 Verwaltungspersonal .................................................................................... 48 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 3. 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 5. Aus- und Fortbildung .................................................................................... 49 Technik ......................................................................................................... 50 Fahrzeuge .................................................................................................... 50 Ausstattung ................................................................................................... 50 Fristen für die Ersatzbeschaffung ................................................................. 50 Fahrzeugbestand – ohne Reservefahrzeuge - ............................................. 51 Reserve-Fahrzeuge ...................................................................................... 52 Medizingeräte und Medikamente .................................................................. 54 6. V. 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 2. 3. 3.1 Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene ...................................................... 54 Durchführung des Rettungsdienstes .......................................................... 55 Notfallmedizinische Versorgung ................................................................... 55 Notarzteinsatz ............................................................................................... 55 Leitender Notarzt (LNA) ................................................................................ 56 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst .................................................................... 57 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst ....................................................... 57 Notfallrettung ................................................................................................ 58 Krankentransport .......................................................................................... 58 Allgemein ...................................................................................................... 58 3.2 4. 4.1 4.2 4.3 5. 6. 7. 8. 9. Krankentransport an Wochenenden ............................................................. 59 Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport................................ 60 Rettungseinsätze .......................................................................................... 60 Krankentransporte ........................................................................................ 60 Einsätze gesamt (Rettungseinsätze und Krankentransporte) ....................... 61 Außergewöhnliche Schadensereignisse ....................................................... 62 First-Responder-Systeme ............................................................................. 63 Krankenhäuser im Kreis Borken ................................................................... 64 Krankenhausapotheken ................................................................................ 66 Luftrettung .................................................................................................... 67 10. 11. 12. 13. 14. Grenzüberschreitender Rettungsdienst ........................................................ 68 Trägergemeinschaften für besondere Einsatzanforderungen ....................... 68 Notfallseelsorge / psychosoziale Unterstützung ........................................... 69 Mitwirkung privater Anbieter ......................................................................... 69 Dokumentation, Qualitätsmanagement ......................................................... 69 Hinweis: Angaben zum Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) beziehen sich auf die geänderte Fassung vom 25.03.15 (GV.NRW.2015 S. 305) – redaktionelle Änderungen nach Kreistagsbeschluss - Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan I. I. Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung 1. Allgemeines Die Bedarfsplanung ist in § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) gesetzlich geregelt. Gem. § 12 Abs. 1 RettG stellen die Träger des Rettungsdienstes (Kreise und kreisfreie Städte) Bedarfspläne auf. Diese Verpflichtung erfordert die planerische Gestaltung der Infrastruktur des Rettungsdienstsystems und die Festschreibung der geplanten Maßnahmen in einem „Bedarfsplan für den Rettungsdienst“. Das Bedarfsplanverfahren beinhaltet: 1. Aufstellungsverpflichtung Im Bedarfsplan sind Aufbau- und Ablauforganisation des Rettungsdienstes festzulegen und die verbindliche Organisation des Rettungsdienstes für das Gebiet des Rettungsdienstträgers zu bestimmen. 2. Sicherstellungsverpflichtung Der Bedarfsplan beinhaltet notwendige Maßnahmen zur bedarfsgerechten und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes. Ziel ist die Erreichung eines festgelegten Versorgungsniveaus unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten. 3. Fortschreibungsverpflichtung Um strukturellen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, besteht für den Rettungsdienstträger die Verpflichtung, den Bedarfsplan kontinuierlich den tatsächlichen Gegebenheiten und Vorgaben anzupassen. Die zur Einhaltung des geforderten Versorgungsniveaus und zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit notwendigen Änderungen sind im Bedarfsplan aufzunehmen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der in § 12 Abs. 4 RettG genannten Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Zur Änderung der Bedarfsplanung können die Verbände der Krankenkassen auffordern, soweit sich in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Anhaltspunkte für eine Veränderung der Bedarfssituation ergeben haben. Das Instrument „Bedarfsplanung“ fordert vom Träger des Rettungsdienstes, seine erbrachten Leistungen zu bemessen und zu bewerten und dient somit auch der Selbstkontrolle. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungs- und Beschlussverfahren zur Verabschiedung des Bedarfsplanes schafft Transpa1 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan I. renz für Kostenträger, politische Gremien und die zu versorgende Bevölkerung des Rettungsdienstbereiches. 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2014 Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Borken aus dem Jahre 2001 wurde 2008 erstmals fortgeschrieben. Um für die aktuelle Bedarfsplanfortschreibung fundierte Handlungsempfehlungen zu erhalten, ist im Jahr 2012 von der Fa. ORGAKOM die rettungsdienstliche Organisation im Kreis Borken begutachtet worden. Auf Grundlage der Einsatzdaten des Jahres 2011 wurden insbesondere die Hilfsfrist, die Rettungsmittelausstattung für die Notfallrettung und den Krankentransport sowie die Vorhaltezeiten der Einsatzfahrzeuge untersucht. Die Ergebnisse wurden mit den Krankenkassen erörtert und auch dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Kreises Borken vorgestellt. Die Verwaltung ist beauftragt worden, folgende Maßnahmen umzusetzen - Ausweitung des Betriebes an der Rettungswache Heek von täglich 12 auf 24 Stunden Inbetriebnahme eines 3. Rettungswagens an der Rettungswache Bocholt montags bis freitags in der Zeit von 09.00 bis 21.00 Uhr Probeweise Besetzung von Krankentransportwagen an Wochenenden (samstags und sonntags in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr) an den Standorten Ahaus und Bocholt Ergänzend ist die Fa. ORGAKOM im Dezember 2013 beauftragt worden, die Leistungsparameter im Rettungsdienst nach Umsetzung der im Gutachten aus dem Jahr 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen zu evaluieren und zu bewerten. Als Grundlage dienten hierzu die Einsatzzahlen für das Jahr 2013. Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Maßnahmen gegriffen haben. Trotz gestiegener Einsatzzahlen konnte die Hilfsfristquote verbessert werden. Damit der Rettungsdienst im Kreis Borken aber auch zukünftig auf hohem Niveau betrieben werden kann, sieht der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan weitere Maßnahmen zur Optimierung vor. Die wohl bedeutendste ist die Errichtung eines weiteren Rettungswachenstandortes. 2 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan II. II. Beschreibung des Kreises Borken 1. Größe und geografische Lage Geografische Lage: von 6°23‘12‘‘ bis 7°16‘28‘‘ östlicher Länge von Greenwich von 51°43‘44‘‘ bis 52°14‘35‘‘ nördlicher Breite Maximale Nord-Süd-Ausdehnung 57 km Maximale West-Ost-Ausdehnung 61 km Höhenlage: Niedrigster Punkt über NHN (Issel-Flussniederung bei Anholt, Isselburg) Höchster Punkt über NHN (Schöppinger Berg) 14 m 154 m Länge der Grenze des Kreises Borken: insgesamt davon mit 278 km den Nachbarkreisen: den Niederlanden Steinfurt 33 km Coesfeld 51 km Recklinghausen 29 km Wesel 45 km Kleve 10 km 108 km Niedersachsen 2 km Fläche: 10 Städte und 7 Gemeinden 1.421, 0 km² 3 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan II. 2. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken 1) Fläche Bevölkerung Bevölkerungsdichte km² Anzahl Einwohner Gebiet Ahaus 151,24 38.753 256,2 Bocholt 119,40 70.856 593,4 Borken 152,97 41.386 270,5 Gescher 80,84 16.887 208,9 Gronau 78,82 45.998 583,6 Heek 69,43 8.466 121,9 Heiden 53,39 8.071 151,2 Isselburg 42,80 10.701 250,0 Legden 56,28 6.926 123,1 Raesfeld 57,95 11.088 191,3 Reken 78,74 14.411 183,0 Rhede 78,90 19.051 241,5 Schöppingen 68,81 7.403 107,6 Stadtlohn 79,25 20.005 252,4 Südlohn 45,56 8.944 196,3 Velen 70,75 12.936 182,8 135,83 22.389 164,8 1.420,98 364.271 256,4 6.917,49 2.574.148 372,1 34.110,26 17.571.856 515,1 Vreden Kreis Borken Reg.-Bezirk Münster Land NRW 1) Einwohner / km² Stand: 31.12.2013 Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 Quelle: IT.NRW Flächennutzungsart ha Gebäude- und Freifläche Reg.-Bez. Münster % Kreis Borken % Land NRW % 13.854 9,7 11,1 12,8 659 0,5 0,8 1,2 Erholungsfläche 1.410 1,0 1,6 2,0 Verkehrsfläche 8.193 5,8 6,4 7,1 Landwirtschaftsfläche 93.726 66,0 61,7 48,7 Waldfläche 21.515 15,1 16,0 25,8 2.463 1,7 2,0 2,0 Flächen anderer Nutzung 277 0,2 0,3 0,5 Bodenfläche insgesamt 142.098 100,0 100,0 100,0 Betriebsfläche Wasserfläche Quelle: IT.NRW Stand: 31.12.2013 4 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan II. 3. Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1975 -2030 Einwohnerzahl am 1. Januar 400.000 356.706 338.350 350.000 300.000 367.457 369.666 368.942 366.295 363.255 359.679 289.652 296.916 305.531 316.853 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 1975 1980 1985 1990 1995 5 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan II. 4. Verkehrsinfrastruktur Straßen: Bundesautobahnen Bundesstraßen Landstraßen Kreisstraßen Insgesamt 49,3 km 176,2 km 382,0 km 450,4 km 1.057,9 km Schienenverkehr: Bahnstrecke Borken – Essen Bahnstrecke Bocholt - Wesel Bahnstrecke Münster - Gronau - Enschede Bahnstrecke Gronau – Dortmund Bahnstrecke Coesfeld - Dorsten Flugplätze Flugplatz Stadtlohn-Vreden 6 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 5. II. Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur Um einen zu jeder Zeit bedarfsgerechten Rettungsdienst im Kreis Borken sicherstellen zu können, müssen Risiken und Gefahren aber auch allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen, die Einfluss auf die Nachfrage und Leistungen des Rettungsdienstes haben können, analysiert werden. a) Bevölkerungsentwicklung Der Kreis Borken ist der drittgrößte Flächenkreis in NRW. Die Einwohnerzahl wird bis 2030 leicht rückläufig sein, jedoch lässt die Prognose zur Altersstruktur ein starkes Anwachsen der Gruppe der über 50jährigen erwarten. Der demografische Wandel wird auch den Kreis Borken erfassen und erheblichen Einfluss auf das rettungsdienstliche Einsatzaufkommen zukünftiger Jahre haben. b) Straßenverkehr Der Kreis Borken verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Das Verkehrsaufkommen entspricht dem eines ländlichen Flächenkreises. Die Statistik lässt hier keine besonderen Risiken erkennen. So lag die Zahl der Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2012 bei 1.420 (3,8 pro Tag). Im Vergleich zu Ballungsräumen ist der Anteil schwerer Unfälle allerdings größer. c) Industrie- und Gewerbe Zahl und Art der Industrie-und Gewerbebetriebe im Kreis Borken lassen auf kein überdurchschnittliches Einsatzaufkommen in diesem Bereich schließen. Dieser Sektor spielt bei der Rettungsdienstbedarfsplanung daher keine besondere Rolle. d) Medizinische Versorgungsstruktur Mit zunehmender Spezialisierung und Konzentration in der Krankenhauslandschaft steigt auch die Zahl der Verlegungsfahrten bzw. Fahrten zu Untersuchungen im Rahmen der stationären Behandlung. Aber auch Defizite im System des kassenärztlichen Notdienstes (Erreichbarkeiten, Wartezeiten) scheinen dazu zu führen, dass betroffene Personen auf den Rettungsdienst zurückgreifen. e) Erwartungshaltung der Bevölkerung Die Anspruchs- und Erwartungshaltung der Bevölkerung hat sich in Bezug auf die Nutzung der Rettungsdienstinfrastruktur erkennbar verändert. Die Schwelle zur Betätigung des Notrufes sinkt. Hierdurch werden vermehrt Kapazitäten gebunden, ohne dass im Ergebnis die Indikation für einen rettungsdienstlichen Einsatz vorgelegen hat. 7 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. Struktur des Rettungsdienstes 1. Rettungswachenstandorte III. 1.1 Allgemeines Gem. § 6 Abs. 1 RettG sind die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen. Beide Aufgabenbereiche bilden eine medizinischorganisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr. § 7 Abs. 1 Satz 2 RettG regelt ergänzend, dass der Träger des Rettungsdienstes für die Einrichtung und den Betrieb der im Bedarfsplan festgelegten Zahl an Rettungswachen sorgt. Weitere Hinweise enthält die amtliche Begründung zum Entwurf des Rettungsgesetzes, die im Wortlaut nachfolgend wiedergegeben wird. Amtliche Begründung zum Entwurf des § 13 RettG (Landtagsdrucksache 11/3181 vom 06.02.1992) Die Verteilung der Rettungswachen und ihre Ausstattung mit Krankenkraftwagen sowie der jeweilige Einsatzbereich sind für das gesamte Gebiet des Trägers des Rettungsdienstes festzulegen. Der Anteil von Rettungswagen und Krankentransportwagen muss in einem bedarfsgerechten Verhältnis stehen. Das Netz der Rettungswachen soll so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit (Hilfsfrist) von 5-8 Minuten, im ländlichen Bereich bis zu 12 Minuten, erreichbar ist. 8 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 1.2 Hilfsfristen/Zielerreichungsgrad § 12 RettG fordert vom Rettungsdienstträger, in den Bedarfsplänen Qualitätsmerkmale festzulegen. Dies sind insbesondere die Eintreffzeit (Hilfsfrist) sowie der Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau). Der Gesetzgeber hat diese Werte nicht weiter bestimmt. Eintreffzeit (Hilfsfrist) Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für den jeweiligen Rettungsdienstbereich. Wie andere Kreise im Münsterland hat der Kreis Borken diese definiert als Zeitraum zwischen dem Anfang der Disposition durch den Leitstellendisponenten in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen des ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen öffentlichen Straße. Dabei wird der „Anfang der Disposition“ als der Zeitpunkt definiert, zu dem der Leitstellendisponent nach Erhalt aller für eine sachgerechte Disposition des geeigneten Rettungsmittels erforderlichen Informationen durch den Notrufsteller auf dem Einsatzleitrechner erfasst und die Disposition (=Vorschlag zur Alarmund Ausrückeordnung) aufgerufen hat. In NRW hat sich bei der Hilfsfrist im ländlichen Bereich ein Richtwert von 12 Minuten verfestigt. Der Kreis Borken ist insgesamt als ländlicher Bereich einzustufen. Der Richtwert von 12 Minuten gilt somit für das gesamte Kreisgebiet. Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau) Der Zielerreichungsgrad sagt etwas darüber aus, in wieviel Prozent der Einsatzfälle die festgelegte Eintreffzeit planmäßig eingehalten werden soll. Als Anhaltspunkt zum Zielerreichungsgrad kann ein Beschluss des OVG Münster vom 22.10.1999 zur Kostenregelung im Rettungsdienst dienen. Danach besteht ein funktionsfähiger Rettungsdienst nur dann, wenn die vorgegebene Eintreffzeit in 90 bis 95 % aller Fälle erreicht wird. In der Praxis werden damit Fälle in Kauf genommen, in denen die festgelegte Hilfsfrist nicht eingehalten wird. Hierzu kann es bei Einsätzen in entlegenen Gebieten, in witterungs- oder verkehrsbedingten Ausnahmesituationen und auch bei einer Nichtverfügbarkeit der nächstgelegenen Rettungswache aufgrund von Paralleleinsätzen kommen. Der Einsatzradius, den ein Rettungswagen in einer bestimmten Zeit abdecken kann, ist im Wesentlichen von der Verkehrssituation, den Witterungsverhältnissen und der örtlichen Struktur (Stadtbereich, ländlicher Bereich) abhängig. Diese Einsatzradien können von Wache zu Wache unterschiedlich sein und sind individuell zu ermitteln. 9 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. Es können jedoch folgende Einsatzwerte den Planungen zugrunde gelegt werden: o Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken des Fahrzeuges: 1 Minute o Bei Alarmfahrten Zurücklegen einer Strecke von 1 km je Minute. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen zu den Qualitätsmerkmalen des Rettungsdienstes legt der Kreis Borken die Merkmale „Eintreffzeit“ und „Zielerreichungsgrad“ folgender Maßen fest: Eintreffzeit (Hilfsfrist) 12 Minuten Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau) 90 % Ein Zielerreichungsgrad von 95 % wird angestrebt 10 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 1.3 Standorte Für eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung werden im Kreis Borken derzeit 10 Rettungswachen vorgehalten. Von diesen werden 4 als kombinierte Feuer- und Rettungswachen betrieben. Die Rettungswache Heek, die zunächst als Tagesdienstwache mit 12-Stunden-Besetzung betrieben wurde, ist mit Neuvergabe dieses Standortes zum 01.01.2013 in eine täglich 24 Stunden besetzte Rettungswache umgewandelt worden. Bei der gegenwärtigen Verteilung der Rettungswachen über das Kreisgebiet lag der Zielerreichungsgrad im Jahr 2013 bei 92,56 %. Die Fa. ORGAKOM hat bei der Untersuchung der Leistungsparameter im Rettungsdienst des Kreises Borken bestätigt, dass im Bereich des Ortsteils Oeding (Gemeinde Südlohn) die Hilfsfrist von der zuständigen Rettungswache Stadtlohn aus nicht im gewünschten Maße eingehalten werden kann. Festgehalten werden muss, dass alle bislang ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichungsquote nicht zufriedenstellend gegriffen haben. Der Gutachter schlägt daher vor, einen weiteren Rettungswachenstandort im Kreis Borken einzurichten. Dieser soll in der Gemeinde Südlohn (Ortsteil Südlohn) geplant werden. Von dem Standort aus kann das ganze Gemeindegebiet (also auch der Ortsteil Oeding) innerhalb der Hilfsfrist versorgt werden. Zusätzlich können von hier aus auch die nördlichen Bereiche der Städte Borken und Velen hilfsfristgerecht erreicht werden. Dies erhöht die Versorgungsqualität in den genannten Bereichen. Außerdem führt dies zu einer Entlastung des Standortes Borken, was sich positiv auf den gesamten Versorgungsbereich auswirkt. Der Gutachter schlägt vor, die neue Rettungswache als 12 Stunden besetzte Tageswache anzulegen. Der Kreis Borken wird im Ortsteil Südlohn einen neuen Rettungswachenstandort realisieren. Die Rettungswache wird täglich 12 Stunden besetzt. Damit wird es zukünftig im Kreis Borken 11 Rettungswachen an folgenden Standorten geben: Rettungswachen Gescher Heek Isselburg Reken Südlohn Stadtlohn Vreden Feuer- und Rettungswachen Ahaus Bocholt Borken Gronau Die Einsatzbereiche der Rettungswachen umfassen im Regelfall komplette Gemeindegebiete oder zumindest ganze Ortsteile. Zur Optimierung der Eintreffzeiten können Einsatzbereiche aber auch straßengenau einzelnen Rettungswachen zugeordnet werden. 11 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 12 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 13 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 1.4 Einsatzbereiche 1.4.1 Rettungswache Ahaus Träger Kreis Borken Betreiber Stadt Ahaus Standort Feuer- und Rettungswache Ahaus, Konrad-Adenauer-Ring 8, 48683 Ahaus Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Ahaus Legden Gesamt Einsatzbereich Notarzt Stadt-/GemeindeGebiet Ahaus Legden Heek OT Heek Schöppingen Gesamt Fläche in km² Einwohner 151 56 207 Fläche in km² 38.753 6.926 45.679 Einwohner 151 56 41 68 316 38.753 6.926 5.399 7.403 58.481 Einwohner je km² 256 123 220 Einwohner je km² 256 123 131 107 185 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Heek 10,9 Legden 9,5 Schöppingen 16,8 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 1 Rettungswagen (RTW) 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Täglich 24 Stunden 07.00 – 22.00 Uhr 09.00 – 18.00 Uhr 10.00 – 21.00 Uhr 08.00 – 17.00 Uhr Ergänzungsfahrzeug 1 Krankentransportwagen (KTW) 1 Krankentransportwagen (KTW) 14 Mo-Fr Sa So./Feiertag Mo-Fr Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Ahaus bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31: - AS Legden /Ahaus (RTW/Notarzt) - AS Heek (Notarzt) Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (Ortsteil Heek) wird notärztlich mitversorgt Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 2.063 2011 2.288 2012 2.583 2013 2.612 St. Marien-Krankenhaus Ahaus Ahaus Legden Schöppingen Heek, OT Heek Notarzteinsätze 1.192 1.273 1.312 1.420 15 Krankentransporte 1.502 1.574 1.480 1.448 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 16 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.2 III. Rettungswache Bocholt Betreiber (zugleich Träger der Rettungswache nach § 6 Abs. 2 RettG) Stadt Bocholt Standort Feuer- und Rettungswache Bocholt, Dingdener Straße 10, 46397 Bocholt Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeFläche in km² Gebiet Bocholt 112 ohne OT Suderwick Rhede 78 Gesamt 190 Einsatzbereich Notarzt Stadt-/GemeindeGebiet Bocholt Rhede Isselburg Gesamt Fläche in km² 119 78 42 239 Einwohner 68.920 Einwohner je km² 615 19.051 87.971 241 463 Einwohner 70.856 19.051 10.701 100.608 Einwohner je km² 593 241 250 421 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Rhede 7,0 Isselburg 15,0 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 1 Rettungswagen (RTW) 1 Rettungswagen (RTW) 1 Rettungswagen 1 Krankentransportwagen (KTW) 1 Krankentransportwagen (KTW) 1 Krankentransportwagen (KTW) Täglich 24 Stunden Täglich 24 Stunden Täglich 24 Stunden Mo-Fr. 12 Stunden Mo-Fr 1 Stunde Mo-Fr 10 Stunden Ergänzungsfahrzeug Einbindung eines Krankentransportwagens des Malteser-Hilfsdienstes Bocholt über eine entsprechende Vereinbarung 17 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Bocholt bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 3: - AS Rees (Notarzt) - Behelfszufahrt Wertherbruch/Fahrtrichtung Arnheim (RTW/Notarzt) Das Einsatzgebiet der Rettungswache Isselburg wird notärztlich mitversorgt Über vertragliche Regelung mit dem Kreis Wesel Mitversorgung einiger Teilbereiche der Stadt Hamminkeln (OT Dingden, Loikum, Wertherbruch) Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Agnes-Hospital Bocholt Bocholt Isselburg Rhede Der Gutachter hat einen überproportionalen Anstieg der Duplizitätsfälle bei den Rettungseinsätzen im südwestlichen Teil des Kreises Borken festgestellt. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, wird eine weitere Absicherung des bestehenden Notarztsystems für notwendig erachtet (z.B. durch einen weiteren Notarzt tagsüber). Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 3.581 2011 3.951 2012 4.024 2013 4.282 Notarzteinsätze 2.354 2.539 2.677 2.543 18 Krankentransporte 4.442 4.379 5.110 5.290 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 19 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.3 III. Rettungswache Borken Betreiber Stadt Borken Standort Feuer- und Rettungswache Borken, Butenwall 9 -11, 46325 Borken Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Borken Heiden Raesfeld Velen OT Ramsdorf Gesamt Einsatzbereich Notarzt Stadt-/GemeindeGebiet Borken Heiden Raesfeld Reken Velen Gesamt Fläche in km² Einwohner 152 53 58 32 295 Fläche in km² 41.386 8.071 11.088 5.896 66.441 Einwohner 152 53 58 78 70 411 41.386 8.071 11.088 14.411 12.936 87.892 Einwohner je km² 270 151 191 184 225 Einwohner je km² 270 151 191 183 182 213 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Heiden 5,9 Raesfeld 9,2 Reken 15,0 Velen 13,0 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 1 Rettungswagen (RTW) 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Täglich 24 Stunden 07.00 – 23.00 Uhr 08.00 – 22.00 Uhr 08.00 – 22.00 Uhr 08.30 – 16.30 Uhr Ergänzungsfahrzeug 1 Krankentransportwagen (KTW) 1 Krankentransportwagen (KTW) 20 Mo-Fr Sa So./Feiertag Mo-Fr Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. In den Einsatzbereichen Borken und Reken ist ein Anstieg der Zahl zeitgleicher Einsätze zu verzeichnen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfristen zur Folge. Es wird erwartet, dass sich diese Situation mit Einrichtung einer neuen Rettungswache in Südlohn verbessert. Sollten in diesen Versorgungsbereichen die Einsatzzahlen weiter steigen und sich die Zahl der Duplizitätsfälle nicht nennenswert verringern, wird der Standort Borken um einen zusätzlichen Rettungswagen verstärkt. Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Borken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31: - AS Borken (Notarzt) - AS Reken (Notarzt) Die Einsatzgebiete der Rettungswachen Reken und Gescher (Velen OT Velen) werden notärztlich mitversorgt. Randbereiche des Ortsteils Krommert (Stadt Rhede) werden mitversorgt Die Ortsteile Burlo und Weseke der Stadt Borken werden zukünftig zu den Besetzzeiten der neu einzurichtenden Rettungswache Südlohn von dieser versorgt Bei Verfügbarkeit des in der Gemeinde Schermbeck, Kreis Wesel, stationierten Rettungswagens wird dieser zur Versorgung des Ortsteils Erle der Gemeinde Raesfeld angefordert. Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Marien-Krankenhaus Borken Borken Heiden Raesfeld Reken Velen Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 2.528 2011 2.595 2012 2.847 2013 3.019 Notarzteinsätze 1.738 1.793 1.862 1.963 21 Krankentransporte 1.730 1.738 1.744 2.061 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 22 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.4 III. Rettungswache Gescher Betreiber DRK Kreisverband Borken e.V. Standort Rettungswache Gescher, Venneweg 16, 48712 Gescher Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Gescher Velen (OT Velen) Gesamt Fläche in km² Einwohner 81 39 119 16.887 7.040 23.927 Einwohner je km² 208 180 201 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Velen 8,3 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Gescher bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: - AS Gescher Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhäuser Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 956 2011 934 2012 1.084 2013 1.144 Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn St. Marien-Krankenhaus Borken Notarzteinsätze 23 Krankentransporte 253 235 232 272 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 24 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.5 III. Rettungswache Gronau Betreiber Stadt Gronau Standort Feuer- und Rettungswache Gronau, Eper Straße 76, 48599 Gronau Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Gronau Einsatzbereich Notarzt Stadt-/GemeindeGebiet Gronau Heek OT Nienborg Gesamt Fläche in km² Einwohner 78 45.998 Fläche in km² Einwohner 78 28 106 45.998 3.067 49.065 Einwohn er je km² 583 Einwohn er je km² 583 109 462 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Heek - Nienborg 9,5 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 1 Rettungswagen (RTW) 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Täglich 24 Stunden 07.00 – 22.00 Uhr 08.00 – 20.00 Uhr 09.00 – 22.00 Uhr 09.00 – 16.00 Uhr 1 Krankentransportwagen (KTW) Mo-Fr Sa So./Feiert. Mo-Fr Sondereinsatzregelungen Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (Ortsteil Nienborg) wird notärztlich mitversorgt Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt der Einsatz auch grenzüberschreitend im Bereich Losser/Overdinkel (Niederlande) 25 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 2.359 2011 2.370 2012 2.536 2013 2.630 III. St. Antonius-Hospital Gronau Gronau Heek, OT Nienborg Notarzteinsätze 1.220 1.266 1.214 1.174 26 Krankentransporte 1.288 1.253 1.274 1.272 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 27 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.6 III. Rettungswache Heek Betreiber Johanniter- Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Münsterland/Soest Standort Rettungswache Heek, Markt 6, 48619 Heek Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Heek Schöppingen Gesamt Fläche in km² Einwohner 69 68 137 8.466 7.403 15.869 Einwohne r je km² 121 107 115 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Schöppingen 8 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: - AS Heek Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhäuser Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 411 2011 432 2012 423 2013 819 St. Marien-Krankenhaus Ahaus St. Antonius-Hospital Gronau Notarzteinsätze Krankentransporte 38 47 35 114 Anmerkung zu den Einsatzzahlen: Inbetriebnahme der Rettungswache Heek am 1.6.2006 als Tageswache (Besetzung 6 – 18 Uhr); seit dem 1.1.2013 Betrieb als 24-Stunden-Wache 28 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 29 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.7 III. Rettungswache Isselburg Betreiber DRK Kreisverband Borken e.V. Standort Rettungswache Isselburg, Henry-Dunant-Str. 4, 46419 Isselburg Am Standort wurde vom Kreis Borken eine neue Rettungswache errichtet; Inbetriebnahme im Dezember 2013 Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Isselburg Bocholt OT Suderwick Gesamt Fläche in km² Einwohner 42 7 49 10.701 1.936 12.637 Einwohne r je km² 250 276 257 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Bocholt OT Suderwick 7,0 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Isselburg bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A3: - AS Rees Der Rettungswagen Isselburg wird aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung grenzüberschreitend im Bereich der Regio Noord- en OostGelderland/Niederlande eingesetzt. Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 614 2011 621 2012 615 2013 724 St. Agnes-Hospital Bocholt Notarzteinsätze 30 Krankentransporte 73 79 75 55 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 31 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.8 III. Rettungswache Reken Betreiber Gemeinde Reken Standort Rettungswache Reken, Am Wehrturm 12, 48734 Reken, OT Groß-Reken Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Reken Fläche in km² Einwohner 78 14.411 Einwohne r je km² 183 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Die Rettungswache Reken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A31: - AS Borken - AS Reken Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Einsatzaufkommen: Jahr Rettungseinsätze 2010 787 2011 762 2012 815 2013 887 St. Marien-Krankenhaus Borken Notarzteinsätze 32 Krankentransporte 218 210 201 170 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 33 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.9 III. Rettungswache Stadtlohn Betreiber Stadt Stadtlohn Standort: Rettungswache Stadtlohn, Steinkamp 2-6, 48703 Stadtlohn Die Rettungswache Stadtlohn ist gemeinsam mit der Feuerwehr in einem Gebäude untergebracht. Die Stadt Stadtlohn plant, den Gebäudekomplex für die Feuerwehr räumlich zu erweitern und die bestehenden Gebäudeteile den technischen und räumlichen Erfordernissen anzupassen. Hiervon sind auch Teile der Rettungswache betroffen. Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Stadtlohn Südlohn Gesamt Einsatzbereich Notarzt Stadt-/GemeindeGebiet Stadtlohn Südlohn Gescher Gesamt Fläche in km² 79 45 124 Fläche in km² 79 45 81 205 Einwohner 20.005 8.944 28.949 Einwohner 20.005 8.944 16.887 45.836 Einwohner je km² 252 196 233 Einwohner je km² 252 196 208 223 Mit der Errichtung einer Rettungswache in Südlohn wird das Gemeindegebiet Südlohn von der dortigen Wache versorgt werden Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Südlohn 6,5 Südlohn-Oeding 11,3 Gescher 11,0 34 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Täglich 24 Stunden Stationierung des Notarzteinsatzfahrzeuges tagsüber am Krankenhaus Stadtlohn Sondereinsatzregelungen Das Einsatzgebiet der Rettungswachen Gescher (Stadtgebiet Gescher) und Südlohn (Gemeindegebiet Südlohn) wird notärztlich mitversorgt: Die Rettungswache Stadtlohn bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31: - AS Gescher (Notarzt) Notfallversorgung: Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich Einsatzaufkommen: Jahr Rettungseinsätze 2010 1.241 2011 1.138 2012 1.262 2013 1.415 Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn Stadtlohn Südlohn Gescher Notarzteinsätze 905 866 870 991 35 Krankentransporte 425 435 393 379 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 36 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.10 III. Rettungswache Südlohn Betreiber NN Standort Südlohn (konkreter Standort noch nicht bestimmt) Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Südlohn Borken-Weseke Borken-Burlo Gesamt Fläche in km² Einwohner 45 23 24 92 8.944 4.979 3.588 17.511 Einwohne r je km² 198 216 150 190 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Borken-Weseke 5 Borken-Burlo 9 Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 8.00 – 20.00 Uhr Die noch einzurichtende Rettungswache Südlohn wird als Tageswache mit 12Stunden-Besetzung betrieben; nach derzeitiger Planung ist eine Besetzung in der Zeit von 8-20 Uhr vorgesehen Sondereinsatzregelungen Notfallversorgung: Notarzt/Notfallkrankenhäuser Einsatzaufkommen: Jahr Rettungseinsätze Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn St. Marien-Krankenhaus, Borken Notarzteinsätze 37 Krankentransporte Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 38 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 1.4.11 III. Rettungswache Vreden Betreiber DRK Kreisverband Borken e.V. Standort Rettungswache Vreden, Oldenkotter Straße 14, 48691 Vreden Einsatzbereich Rettung Stadt-/GemeindeGebiet Vreden Einsatzbereich Notarzt Stadt-/GemeindeGebiet Vreden Fläche in km² Einwohner 135 22.389 Fläche in km² Einwohner 135 22.389 Einwohne r je km² 164 Einwohne r je km² 164 Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes) Einsatzfahrzeuge Besetztzeiten 1 Rettungswagen (RTW) Täglich 24 Stunden Sondereinsatzregelungen Der Notarzt wird mit dem RTW am Krankenhaus abgeholt; Einsatzabwicklung als NAW (Notarztwagen) Notfallversorgung Notarzt/Notfallkrankenhaus Notfallaufnahmebereich St. Marien-Hospital Vreden Vreden Einsatzaufkommen Jahr Rettungseinsätze 2010 763 2011 787 2012 850 2013 908 Notarzteinsätze 418 425 508 465 39 Krankentransporte 185 240 222 205 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 40 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 2. Leitstelle 2.1 Aufgaben Der Träger des Rettungsdienstes errichtet und unterhält eine Leitstelle (§ 7 Abs. 1 RettG). Diese lenkt die Einsätze des Rettungsdienstes. Sie muss ständig besetzt und erreichbar sein. Sie arbeitet mit den Krankenhäusern, der Polizei, den Feuerwehren sowie den Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen. Mit der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen müssen eine geeignete Qualifikation haben; das Nähere regelt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden durch Erlass (§ 8 Abs. 1 RettG). Die Kreisleitstelle ist das zentrale Lenkungs- und Koordinierungsorgan für den Rettungsdienst. Zur Sicherstellung einer durchgängigen Gefahrenabwehr fordert der Gesetzgeber eine einheitliche Leitstelle für den Rettungsdienst und den Feuerschutz. Für eine optimale Wahrnehmung der zentralen Lenkungs- und Koordinierungsaufgaben im Rettungsdienst ist die Aufschaltung aller Notrufe 112 zur Kreisleitstelle sinnvoll. Mit Ausnahme des Notrufes 112 der Stadt Bocholt sind alle Notrufe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Borken zur Kreisleitstelle geschaltet. Die Stadt Bocholt macht von einer Regelung im Feuerschutzgesetz NRW Gebrauch, die es Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten erlaubt, den Notruf auf die eigene ständig besetzte Feuerwache zu schalten, wenn diese die Aufgabe einer Rettungswache wahrnehmen. Qualitätsanforderungen an eine optimale Aufgabenerfüllung - - schnellstmögliche Entgegennahme und Bearbeitung aller eingehenden Notrufe sachgerechte Alarmierung der Rettungsmittel unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Einsatzleitsystems, so dass im Rahmen des rettungsdienstlichen Gesamtsystems die Einhaltung der Hilfsfrist unterstützt wird. zeitgleiche Bearbeitung von mindestens 2 Notrufen Disposition des Krankentransportes unter Berücksichtigung von Zeiten mit hohem Einsatzaufkommen Beachtung wirtschaftlicher Aspekte bei der Planung und Lenkung der Krankentransporteinsätze 41 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 2.2 Standort Die Leitstelle des Kreises Borken befindet sich im Kreishaus Borken, Burloer Straße 93. Der Gebäudeteil für die Leitstelle wurde im Jahre 1999 neu errichtet. 2.3 Technische Ausstattung Die Leitstellentechnik muss eine schnelle Einsatzdisposition ermöglichen. Entscheidend dabei ist das Vorhalten moderner Alarmierungs- und Kommunikationstechnik in redundanter Ausführung. Das installierte Einsatzleitsystem ermöglicht eine zentrale Abfrage des Notrufes 112 im gesamten Kreisgebiet. Um den Anforderungen einer modernen Leitstelle auch weiterhin gerecht zu werden, wurde in den Jahren 2007 bis 2010 die Hard- und Software des Einsatzleitsystems sowie die Kommunikations-, Alarmierungsund Netzwerktechnik incl. des Leitstellenmobiliars schrittweise erneuert. Digitalfunk Die bundesweite Einführung des Digitalfunks macht es erforderlich, die Kreisleitstelle an diese Technik anzubinden. Erste Maßnahmen hierfür sind in der Kreisleitstelle Borken bereits umgesetzt worden, die abschließende Fertigstellung hängt aber davon ab, bis wann das Land die weiteren Komponenten zur Verfügung stellen kann. Erwartet wird dies für das Jahr 2015. Zusammenarbeit mit anderen Leitstellen Die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt planen die Vernetzung ihrer Leitstellen. Über den genauen Umfang einer solchen Zusammenarbeit muss noch entschieden werden. Ein Ingenieurbüro ist beauftragt worden, ein Konzept für mögliche technische Redundanzen zu entwickeln. Bei Technikausfällen soll es zukünftig möglich sein, dass Einsätze in wesentlichen Teilen auch von einer benachbarten Leitstelle abgewickelt werden können. Fahrzeugortung im Rettungsdienst Im Jahr 2014 sind die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit Navigationssystemen ausgestattet worden. Mit deren Hilfe können die Fahrzeuge durch die Leitstelle geortet werden. Über die Anbindung an den Einsatzleitrechner ist es damit möglich, das am günstigsten positionierte Fahrzeug zu einem Einsatz zu entsenden. Mobile Datenerfassung (MDE) Um Einsatzdaten im Rettungsdienst schneller zu erfassen, weiter zu verarbeiten und letztlich auch unter dem Aspekt des Qualitätsmanagements auswerten zu können, sollen mobile Datenerfassungsgeräte (MDE) beschafft werden. Die MDE-Beschaffung ist für 2015 geplant. 42 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. 2.4 Personelle Ausstattung Personal der Kreisleitstelle (Sollbestand zum 01.10.2014) Funktion Anzahl Leiter der Leitstelle Stellvertretender Leiter Einsatzdisponenten 1 1 18 Systemadministration 2 Qualifikation a) Rettungsdienst Qualifikation b) c) Feuerschutz fachspezifische Leitstellenausbildung Besoldung/Vergütung nach Stellenplan A 12 A 11 A9 (13 Kräfte) A 9 mit Zulage ( 3 Kräfte) Entgeltgruppe 6 TVöD ( 2 Kräfte) Entgeltgruppe 6 bzw. 8 TVöD Anzahl 18 3 Rettungsassistenten Rettungssanitäter Anzahl 1 Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes 17 Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes mit Führungsausbildung (BIII bzw. BmD) 3 Angestellte (mit Führungsausbildung in der Freiw. Feuerwehr mindestens Gruppenführer FIII-) 14 Leitstellenlehrgang (B LSt) am Institut der Feuerwehr Münster Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen. Die Disponenten in der Leitstelle gehören zum Einsatzpersonal und unterliegen damit der Fortbildungsverpflichtung. Kräfte, die nicht die geforderte Qualifikation zum Rettungsassistenten haben, werden vorrangig in der Krankentransport-Disposition eingesetzt. 43 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan III. Der Personal-Ist-Bestand umfasst 18 Einsatzdisponenten im Schichtdienst, 2 Leitungsfunktionen im Tagesdienst (Leiter Leitstelle/stellvertretender Leiter) sowie derzeit 2 Kräfte in der Systemadministration. Einsatzaufkommen 2013 Einsatzart Feuerwehr Notfallrettung Krankentransport Gesamt Anzahl der Einsätze 3.159 18.440 10.266 31.865 Kostenzuordnung Die Kosten der Leitstelle werden in einem Verfahren, das mit den Krankenkassen abgestimmt ist, auf den Feuerschutz und den Rettungsdienst verteilt. 60% werden als Vorhaltekosten zu gleichen Teilen dem Feuerschutz und Rettungsdienst zugeordnet. Die verbleibenden 40 % werden auf Grundlage von Einsatzzahlen und Einsatzdauer auf die Dienste verteilt. Die Gesamtkosten der Kreisleitstelle gehen im Ergebnis zu einem Anteil von 65 % zu Lasten des Rettungsdienstes und von 35 % zu Lasten des Feuerschutzes. 44 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. IV. Unterhaltung des Rettungsdienstes 1. Fachliche Eignung des Personals Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters (Notfallsanitätergesetz – NotSanG), das zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist, ändern sich die Anforderungen, die zukünftig an das Einsatzpersonal auf den Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen gestellt werden, wesentlich. Gegenüber dem bisherigen Rettungsassistentengesetz verlängert sich die Ausbildungsdauer von 2 auf 3 Jahre. Zudem ist die Ausbildung im neuen Notfallsanitätergesetz strukturell neu ausgestaltet und schafft dadurch einen neuen nichtärztlichen Rettungsdienstberuf. Ziel ist es, die Qualität des Rettungsdienstes zu steigern und damit die präklinische Versorgung zu verbessern. Insgesamt wird das Rettungswesen durch das neue Gesetz noch leistungsfähiger und vor allem zukunftsfähiger. Auf landesgesetzlicher Ebene fließen die Notfallsanitätergesetzes in das Rettungsgesetz NRW ein. Änderungen des So sieht § 4 Rettungsgesetz zur Betreuung und Versorgung der Patienten in der Notfallrettung sowie für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges eine Rettungsassistentin/ einen Rettungsassistenten bzw. eine Notfallsanitäterin/ einen Notfallsanitäter vor. Für die Anpassung an die geänderten Qualifikationsanforderungen räumt das Rettungsgesetz den Aufgabenträgern allerdings einen Übergangszeitraum ein. Die Funktion Rettungsassistent wird erst mit Ablauf des 31.12.2026 durch den Notfallsanitäter ersetzt (§ 4 Abs. 7 RettG). 2. Personalbemessung 2.1 Einsatzpersonal 2.1.1 Allgemeines Der Kreis Borken führt den Rettungsdienst ohne eigenes Personal durch. Verschiedene Vertragspartner sind mit dem Betrieb der Rettungswachen beauftragt worden. Von diesen wird auch das Einsatzpersonal gestellt. Von der Möglichkeit, den Rettungsdienst in Eigenregie durchzuführen, wird derzeit kein Gebrauch gemacht. Es bestehen folgende öffentlich-rechtlichen Verträge über die Einrichtung und den Betrieb von Rettungswachen: Vertragspartner Stadt Ahaus Stadt Borken Stadt Gronau Gemeinde Reken Stadt Stadtlohn Rettungswache Ahaus Borken Gronau Reken Stadtlohn 45 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. Vertragspartner DRK-Kreisverband Borken e.V. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Rettungswache Gescher, Isselburg, Vreden Heek An den Standorten Ahaus, Borken und Gronau wird der Rettungsdienst in Kombination mit einer Feuer- und Rettungswache umgesetzt. Die Stadt Bocholt ist als große kreisangehörige Stadt Trägerin einer Rettungswache und führt damit den Betrieb der Rettungswache Bocholt eigenverantwortlich durch. Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der damit verbundenen Änderung der Arbeitszeitrichtlinie ist im Rettungsdienst die 48Stunden-Woche weitestgehend umgesetzt worden. Eine sogenannte OPT-OutRegelung mit der Möglichkeit einer 54-Stunden-Woche findet nur noch ausnahmsweise Anwendung. Bei der Personalbedarfsberechnung wird daher von der 48-Stunden-Woche ausgegangen. Der Personalbedarf wird in Form von Personalvorhaltestunden pro Jahr und Rettungsmittel dargestellt. Die Stadt Bocholt als Trägerin einer Rettungswache ermittelt in Abstimmung mit dem Kreis Borken ihren Personalbedarf eigenständig. Ehrenamtliche Kräfte werden im Rettungsdienst nur noch ausnahmsweise eingesetzt, da sie die im Rettungsgesetz verankerten Qualifikationsanforderungen kaum noch erfüllen können. Zivildienst wird seit 2012 in Deutschland nicht mehr angeboten. Damit steht Einsatzpotential aus diesem Bereich auch nicht mehr zur Verfügung. An den zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Rettungswachen (Lehrrettungswachen) können Jahrespraktikanten eingesetzt werden. Die Personalkosten für die kombinierten Feuer- und Rettungswachen Ahaus, Borken und Gronau werden auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge abgerechnet. Die Städte erhalten je Vorhaltestunde einen vertraglich festgelegten Erstattungsbetrag. Darüber hinaus haben sich die Städte bereit erklärt, zu den reduzierten Zeiten nachts und an Wochenenden bzw. Feiertagen den Rettungsdienst auch im Duplizitätsfall zu bedienen. Dafür wird ein ergänzender Kostensatz/Stunde gezahlt. Die Personalkosten für die Rettungswachen Gescher, Isselburg, Reken und Stadtlohn werden vom Kreis zu 100 % getragen. Die Kosten des Betriebs der Rettungswachen Heek und Vreden sind auf Basis von Ausschreibungen für sieben Jahre zu einem Pauschalpreis vergeben. Das Personal der Feuer- und Rettungswache Bocholt ist mit einem Stellenanteil von 31,98 dem Einsatzdienst Rettung zugeordnet. Hinzu kommen 0,43 Stellenanteile für die Leitung der Rettungswache und 2,33 Stellen für die Verwaltung (s. Nr. IV. 2.2.) Die Stadt Bocholt als Trägerin der Rettungswache hat eine eigene Personal- und Satzungshoheit. 46 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. 2.1.2 Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst Rettungswache Ahaus Fahrzeuge Besetztzeit NEF RTW 1 RTW 2 tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 07.00 - 22.00 09.00 - 18.00 10.00 - 21.00 08.00 - 17.00 KTW Mo-Fr Sa So./Feiert. Mo-Fr Funktionsstellen 1 2 2 2 Zwischensumme Borken NEF RTW 1 RTW 2 KTW NEF RTW 1 RTW 2 KTW tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 07.00 - 23.00 08.00 - 22.00 08.00 - 22.00 08.30 - 16.30 Mo-Fr Sa So/Feiert. Mo-Fr 1 2 2 8.760 17.520 11.224 2 4.016 41.520 tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 07.00 – 22.00 08.00 – 20.00 09.00 – 22.00 09.00 - 16.00 Mo-Fr Sa So/Feiert. Mo-Fr 1 2 2 8.760 17.520 10.390 2 3.514 Zwischensumme Bocholt 4.518 40.628 Zwischensumme Gronau Vorhaltestunden 8.760 17.520 9.830 40.184 NEF RTW 1 RTW 2 RTW 3 KTW 1 KTW 2 KTW 3/MHD Zwischensumme tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 12 Std. 1 Std. 10 Std. 8 Std. 1 2 2 2 2 2 2 8.760 17.520 17.520 6.024 502 5.020 4.016 59.362 Gescher RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Heek RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Isselburg RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Reken RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Südlohn RTW tägl. 08.00-20.00 2 8.760 Stadtlohn NEF RTW tägl. 24 Std. tägl. 24 Std. 1 2 8.760 17.520 Vreden RTW tägl. 24 Std. 2 17.520 Ahaus KTW/HiOrg 08.00 – 18.00 Sa/So 2 2.080 Bocholt KTW/HiOrg 08.00 – 18.00 Sa/So 2 2.080 53 308.494 Summe: 47 Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. 2.2 Verwaltungspersonal Neben dem Personal an den Rettungswachen sind für das Personal in den Verwaltungen des Kreises Borken und der Stadt Bocholt folgende Stellenanteile zu berücksichtigen: 1. Kreis Borken (als Träger des Rettungsdienstes Fachbereichsleiter Fachabteilungsleiter Sachbearbeiter Sachbearbeitung Abrechnungswesen Schreibdienst Gesamt 0,2 0,4 1,0 1,3 0,5 3,4 2. Stadt Bocholt (als Trägerin einer Rettungswache) Geschäftsführung, Rettungsdienstleitung Personalbewirtschaftung Finanzbuchhaltung Fakturierung Gesamt 48 0,64 0,21 0,49 0,99 2,33 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. 3. Aus- und Fortbildung Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen (§ 5 Abs. 4 RettG). Um auch zukünftig Personal mit der notwendigen Qualifikation im Rettungsdienst zur Verfügung zu haben, muss rechtzeitig mit der Ausbildung von neuen Notfallsanitätern begonnen werden. Es müssen aber auch die eigenen Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiterqualifiziert werden. Bei dieser Nachqualifizierung werden die Rettungsassistenten nach 3 Fallgruppen unterschieden: Voraussetzung Bei Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes mindestens 5 Jahre als Rettungsassistent tätig Bei mindestens 3jähriger Tätigkeit Umfang Nachqualifizierung Bis 31.12.2020 staatliche Ergänzungsprüfung ablegen. Weitere Ausbildung von 480 Stunden und staatliche Ergänzungsprüfung Weitere Ausbildung von 960 Stunden und staatliche Ergänzungsprüfung Weniger als 3 Jahre im Beruf tätig Die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sowie die Kosten der Fortbildung im Sinne von § 5 Abs. 4 Satz 1 RettG gelten als Kosten des Rettungsdienstes. Näheres bestimmt das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium in Abstimmung mit den Verbänden nach § 14 Abs. 2 RettG sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden. Detailregelungen stehen noch aus Die vom Gesetzgeber geforderten Qualifikationen sind für alle Rettungswachen im Kreis Borken bindend. Die Aus- und Fortbildung wird an geeigneten Ausbildungsstätten durchgeführt. Die 30stündige Fortbildung wird derzeit vom DRK-Kreisverband Borken in enger Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst organisiert. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich dabei an den aktuellen Entwicklungen im Rettungsdienst. Die Stadt Bocholt hat für die Aus- und Fortbildung im Brandschutz und Rettungsdienst eine eigene Ausbildungsstätte errichtet. Die Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie Bocholt erhielt mit Wirkung vom 01.07.2013 die staatliche Anerkennung als Berufsfachschule für den Rettungsdienst. Umfang und Inhalte der notwendigen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im Rettungsdienst werden durch die Landesärztekammern geregelt (§ 5 Abs. 4 RettG). 49 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 4. Technik 4.1 Fahrzeuge IV. 4.1.1 Ausstattung Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin, Technik und Hygiene entsprechen (§ 3 Abs. 4 RettG). Sie müssen zudem für besondere Einsatzfälle ausgerüstet sein, z.B. für - Intensiv-medizinische Transporte die Beförderung von Neugeborenen die Beförderung von schwergewichtigen oder hochkontagiösen Patienten Die Europanorm DIN EN 1789 definiert Anforderungen an die Einsatzfahrzeuge im Hinblick auf Beschaffenheit der Fahrzeuge (z.B. Außenmaße, Fahrverhalten, Elektrik, Belastungskapazität, Klimatisierung, Beschaffenheit des Krankenraumes, Kommunikationseinrichtungen, Geräuschpegel) Ausstattung und Beschaffenheit der Medizinprodukte Die Norm unterteilt die Krankenkraftwagen in 3 Kategorien. Es sind dies Krankentransportwagen (Typ A 1, A 2), Notfallkrankenwagen (Typ B) und Rettungswagen (Typ C). Über diese Typenklassen wird unter anderem definiert, wie viele Patienten das Fahrzeug aufnehmen kann bzw. welche medizinischtechnische Ausstattung vorhanden ist. Im Rettungsdienst des Kreises Borken kommen Fahrzeuge der Typklassen A 2 und C zum Einsatz. 4.1.2 Fristen für die Ersatzbeschaffung Die Einsatzfahrzeuge sind unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu betreiben und auch auszusondern. In der Vergangenheit erfolgte die Außerbetriebnahme von Fahrzeugen nach Ablauf eines definierten Zeitraumes. Aufgrund von Erfahrungswerten im Fuhrparkmanagement wird zukünftig die KilometerLaufleistung Hauptentscheidungskriterium für die Aussonderung von Fahrzeugen. Das Fahrzeugalter wird in der Gesamtbetrachtung aber auch weiterhin ein Entscheidungsfaktor sein. Als Abschreibungszeit der Fahrzeuge wird die geplante Nutzungsdauer herangezogen. Fahrzeugart Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Krankentransportwagen (KTW) Rettungswagen (RTW) 50 Laufleistung 200.000 km 300.000 km Nutzungsdauer 6 Jahre 6 Jahre 200.000 km 6 Jahre Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. Vor einer Fahrzeugaussonderung wird geprüft, ob unter betriebswirtschaftlichen Aspekten die weitere Nutzung von Teilkomponenten möglich ist (z.B. Umbau eines RTW-Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell). 4.1.3 Fahrzeugbestand – ohne Reservefahrzeuge Wache Ahaus Fahrzeugart NEF RTW RTW KTW KTW NEF RTW RTW RTW KTW KTW KTW-MHD NEF RTW RTW KTW KTW Baujahr 2013 2014 2014 2011 2007 2011 2014 2010 2009 2009 2007 2008 ** 2013 2013 2009 2007 Gescher RTW 2014 Gronau NEF RTW RTW KTW 2012 2014 2014 2007 RTW * 2013 Isselburg RTW 2014 Reken RTW 2010 Stadtlohn NEF 2008 RTW 2011 RTW* 2013 Bocholt Borken Heek Vreden Stand: 01.12.2014 * ** Fahrzeuge werden durch die Betreiber DRK und JUH gestellt. Fahrzeug nach Verkehrsunfall ausgesondert; Ersatzbeschaffung in 2015 51 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. 4.1.4 Reserve-Fahrzeuge Der Rettungsdienst muss jederzeit voll funktionsfähig sein. Daher ist es notwendig, planbare und auch nicht planbare Fahrzeugausfälle – z.B. bei Werkstattaufenthalten, Ausfällen nach Unfällen – durch eine Reservevorhaltung zu kompensieren. Das Orgakom-Gutachten schlägt folgende Fahrzeugreserve vor: 2 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) 5 Rettungswagen (RTW) 1 Krankentransportwagen (KTW) Die Fahrzeugreserve soll in der Regel aus abgeschriebenen Fahrzeugen gebildet werden. Die Kilometerleistung eines für die Reserve vorgesehenen Fahrzeuges muss es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten rechtfertigen, dieses noch weiter zu betreiben. Reservevorhaltung Kreis Borken (Stand: 01.12.2014) Fahrzeugart NEF BOR-272 RTW BOR-R 3831 RTW BOR-R 1832 RTW BOR-269 RTW BOR-282 RTW BOR-R 3832 Baujahr 2006 2008 2009 2004 2006 2009 Standort Borken Gescher Gronau Stadtlohn Reken Vreden Reservevorhaltung Stadt Bocholt (Stand: 01.12.2014) Fahrzeugart NEF BOH-F 2041 RTW BOH-F 2042 Baujahr 2000 2003 52 Transport 2. Notarzt Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes: Notarzteinsatzfahrzeug Krankentransportwagen Rettungswagen (2x) [von links nach rechts] 53 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan IV. 5. Medizingeräte und Medikamente Die Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge mit Geräten der Medizintechnik erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 1789 und DIN 75079 geregelt. Ergänzt werden diese Regelungen durch das - Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinproduktebetreiberverordnung. (MPBetreibV) Diese Vorschriften enthalten umfassende Regelungen über den Umgang mit Medizinprodukten von der Herstellung über das Inverkehrbringen, Inbetriebnehmen und Betreiben bis hin zu Anwendung, Nachweis der technischen sowie hygienischen Sicherheit von medizinischen Produkten. Zur Sicherstellung des richtigen Umgangs mit den Medizinprodukten sind an den Wachen Beauftragte nach MPG bestellt. Diese Beschäftigten haben die Aufgabe, - - - ausschließlich Medizinprodukte zum Einsatz zu bringen, bei denen der Verdacht auf eine Gefährdung von Patienten, Anwendern und Dritten ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 1 MPG) zu gewährleisten, dass Medizinprodukte nur von Personen angewendet werden, die durch den Hersteller oder die sog. beauftragte Person eingewiesen worden sind (§ 5 Abs. 2 MPBetreibV) die eingesetzten Medizinprodukte entsprechend empfohlener Vorgaben zu warten und sicherheitstechnischen Kontrollen zuzuführen Wartung und sicherheitstechnische Kontrollen erfolgen nach den Vorgaben der Hersteller und sind über Wartungsverträge abgesichert. Die im Rettungsdienst eingesetzten medizinischen Verbrauchsartikel werden zentral beschafft. Die Beschaffung erfolgt im Wege der Vergabe im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung. 6. Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene Die Einhaltung von Hygienestandards ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit im Rettungsdienst. An den Rettungswachen werden daher Hygienebeauftragte bestellt, die gemeinsam mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst diesen Part begleiten. Zur Unterstützung hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eine Hygienemappe für den Rettungsdienst des Kreises Borken erstellt. Diese Mappe ist Arbeitsgrundlage für den Teilbereich Hygiene im Rettungsdienst und soll die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, medizinischen Tatbestände und lokalen Regelungen an den Standorten nachvollziehbar machen und zweckbezogen darstellen. Jeder Beschäftigte im Rettungsdienst wird vor Aufnahme seiner Tätigkeit mit der erforderlichen Schutzkleidung ausgestattet. Die Reinigung und Instandhaltung der Kleidung erfolgt nach den Vorgaben eines Hygieneplanes. 54 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. V. Durchführung des Rettungsdienstes 1. Notfallmedizinische Versorgung 1.1 Notarzteinsatz Der Träger des Rettungsdienstes steht in der Verantwortung, gemeinsam mit den Krankenhäusern ein qualifiziertes Notarzt-System zu organisieren (§ 11 RettG) Im Rahmen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung sind Notfallaufnahmebereiche für die Krankenhäuser festzulegen. Den für die Notfallversorgung geeigneten Krankenhäusern wird ein räumlich bestimmtes Gebiet mit der Verpflichtung zugewiesen, Notfallpatientinnen und -patienten aus diesem Gebiet aufzunehmen. Im Einvernehmen mit den Krankenhäusern sind folgende Notfallaufnahmebereiche festgelegt worden. Die Krankenhäuser sind leistungsfähig, um die Erstversorgung der Notfallpatienten zu gewährleisten. Krankenhaus St. Marien-Krankenhaus, Ahaus St. Agnes-Hospital, Bocholt St. Marien-Hospital, Borken St. Antonius-Hospital, Gronau Krankenhaus Maria Hilf, Stadtlohn St. Marien-Hospital, Vreden Notfallaufnahmebereich Ahaus, Legden, Schöppingen, Heek (ohne Ortsteil Nienborg) Bocholt, Isselburg, Rhede Borken, Heiden, Raesfeld, Velen, Reken Gronau, Heek (Ortsteil Nienborg) Stadtlohn, Südlohn, Gescher Vreden Ärzte und Ärztinnen für die Notfallrettung Die Krankenhäuser sind vertraglich verpflichtet, für den Einsatz im Rettungsdienst rund um die Uhr jeweils einen Notarzt / eine Notärztin zur Verfügung zu stellen. Mit den Krankenhäusern Ahaus, Borken, Gronau, Stadtlohn und Vreden sind mit Wirkung vom 01.01.2013 Pauschalzahlungen für die Notarztgestellung vereinbart worden. Die Stadt Bocholt als Trägerin der Rettungswache hat mit dem Krankenhaus Bocholt einsatzbezogene Zahlungen vereinbart. 55 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 1.2 Leitender Notarzt (LNA) Gem. § 7 Abs. 4 RettG ist Vorsorge zu treffen, dass bei größeren Schadensereignissen mit zahlreichen Verletzten oder Erkrankten ein Arzt zur Verfügung steht, der notfallmedizinische Leitungsaufgaben übernehmen kann (Leitender Notarzt). Am Schadensort obliegt ihm die Festlegung des rettungsdienstlichen Bedarfs die Einsatzkoordinierung des rettungsdienstlichen Personals einschließlich der Notärzte die Koordinierung der Zusammenarbeit der am Schadensort eingesetzten Rettungs- und Sanitätsdienste die Zuweisung der Notfallpatienten in fachlich geeignete Krankenhäuser Die Gestellung von Leitenden Notärzten / Leitenden Notärztinnen ist in den Vereinbarungen über die Mitwirkung der Krankenhäuser im Rettungsdienst geregelt. Krankenhäuser Ahaus, Borken, Gronau: Krankenhäuser Stadtlohn, Vreden: Krankenhaus Bocholt: mind. 3 Leitende Notärzte /Notärztinnen mind. 1 Leitender Notarzt / Notärztin (gegenwärtig keine Vereinbarung) Zur Zeit sind in das LNA-System 19 Ärzte/Ärztinnen eingebunden die unter folgenden Rahmenbedingungen arbeiten: Einbindung mehrerer Ärzte als Leitende Notärzte anstelle eines Bereitschaftsdienstes Alarmierung über digitale Meldeempfänger (Sammelruf) Einsatzentscheidung durch die Kreisleitstelle im Rahmen der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit Kein eigenes Einsatzfahrzeug (Leitstelle organisiert den Transport mit einem Fahrzeug des Rettungsdienstes) Vorhaltung der notwendigen persönlichen und sächlichen Ausstattung auf den arztbesetzten Rettungsmitteln Abgeltung des Einsatzes in Abhängigkeit von der Einsatzdauer als Pauschalsatz für den Notarzteinsatz bzw. als Stundenabrechnung nach TvöD. Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Kreis Borken. 56 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 1.3 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Für die Unterstützung des Rettungsdienstträgers in medizinischen Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements sowie der Qualitätssicherung ist die Stelle des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) geschaffen worden. Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes – Fassung vom 25.03.2015 - wird diese Funktion auch gesetzlich verankert (§ 7 Abs. 3 RettG). Die Unterstützung erfolgt in folgenden Bereichen: - rettungsdienstliche Bedarfsanalyse - pharmakologische und medizinisch-technische Ausrüstung der Fahrzeuge - medizinische Behandlungsrichtlinien - Aus- und Fortbildung - Arbeitsmedizin/Hygiene Ausstattung und Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst hat durch das zum 01.01.2014 in Kraft getretene Notfallsanitätergesetz zusätzliche Aufgaben bekommen. So hat er nach den Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung der Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen für seinen Verantwortungsbereich einheitliche Arbeitsanweisungen für die Anwendung von Maßnahmen und Medikamenten in der rettungsdienstlichen Praxis zu entwickeln und regelmäßig dem zuständigen Ministerium vorzulegen. Der Kreis Borken hat die Stelle eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst am 01.07.2003 eingerichtet. Derzeit beträgt der Stellenumfang 0,2 Stellenanteile. Aufgrund des erweiterten Aufgabenfeldes – insbesondere im Qualitätsmanagement – muss der Stellenanteil auf mindestens 0,5 erhöht werden. 1.4 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst Zur Unterstützung des Leitenden Notarztes in der rettungsdienstlichen Führungsorganisation bei Einsätzen mit einer größeren Anzahl Verletzter und Erkrankter gibt es den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL). Mit der Novellierungsfassung vom 25.03.2015 wird diese Funktion erstmals in das Rettungsgesetz aufgenommen (§ 7 Abs. 4). Der Gesetzgeber stellt die Einführung dieser Funktion in das Ermessen des Rettungsdienstträgers. Der Kreis Borken hat bereits im Jahr 2008 ein OrgL-System eingerichtet. Derzeit wirken rd. 30 für diese Aufgabe ausgebildete Einsatzkräfte mit. In einer Dienstordnung sind die Kriterien für den Einsatz des Organisatorischen Leiters Rettungsdienst geregelt. 57 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 2. Notfallrettung Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen. Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich in Folge Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten (§ 2 Abs. 2 Rettungsgesetz). Einsatzpersonal in der Notfallrettung Funktion Patientenbetreuung/-versorgung Qualifikation Rettungsassistent/in bzw. Notfallsanitäter/in Rettungssanitäter/in Fahrer/in 3. Krankentransport 3.1 Allgemein Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht als Notfallpatienten zählen, fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern (§ 2 Abs. 3 Rettungsgesetz) Einsatzpersonal im Krankentransport Funktion Patientenbetreuung/-versorgung Qualifikation Rettungssanitäter/in Fahrer/in Rettungshelfer/in Während in der Notfallrettung durch die Hilfsfrist ein zeitlicher Rahmen gesetzt wird, besteht im Krankentransport ein gewisser Dispositionsspielraum. Im Interesse des Patienten wird eine Eintreffzeit des Krankentransportwagens innerhalb eines Zeitraumes vom 30 bis maximal 60 Minuten angestrebt. 58 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 3.2 Krankentransport an Wochenenden Die gutachterliche Untersuchung des Rettungsdienstes durch Fa. Orgakom hat ergeben, dass – neben den Werktagen - auch an Wochenenden zu bestimmten Zeiten ein Bedarf an KrankentransportDienstleistungen besteht. Die derzeitigen öffentlich-rechtlichen Verträge über den Betrieb der Rettungswachen sehen Besetztzeiten von Krankentransportwagen an Wochenenden jedoch nicht vor. Vor diesem Hintergrund wurden mit dem - DRK-Kreisverband Borken sowie - Malteser Hilfsdienst e.V. Vereinbarungen über die Personal- und Fahrzeuggestellung für die Durchführung von Krankentransporten an Wochenenden geschlossen. Diese mit den Krankenkassen abgestimmten Vereinbarungen beinhalten folgende Eckpunkte: - Bereitstellung jeweils eines Krankentransportwagens - samstags und sonntags (8.00 – 18.00 Uhr) - an den Standorten Ahaus und Bocholt - Unterbringung in organisationseigenen Unterkünften - wochenweiser Wechsel der Aufgabenwahrnehmung zwischen DRK und Maltesern. Der zum 01.04.2013 zunächst probeweise aufgenommene Dienstbetrieb hat sich bewährt und wird fortgesetzt, dabei einer jährlichen Überprüfung unterzogen. Über die beiden Standorte Ahaus und Bocholt wird sichergestellt, dass die Einsätze flächendeckend in einem angemessenen zeitlichen Rahmen abgewickelt werden können. 59 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 4. Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport 4.1 Rettungseinsätze 2010 2011 2012 2013 Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Isselb. Reken Stadtl. Vreden 2.063 3.581 2.528 956 2.359 411 614 787 1.241 763 2.288 3.951 2.595 934 2.370 432 621 762 1.138 787 2.583 4.024 2.847 1.084 2.536 423 615 815 1.262 850 2.612 4.282 3.019 1.144 2.630 819 724 887 1.415 908 Rettungseinsätze pro Tag: 2010 2011 2012 2013 Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Isselb. Reken Stadtl. Vreden 5,6 9,8 6,9 2,6 6,4 1,1 1,6 2,1 3,4 2,0 6,2 10,8 7,1 2,5 6,5 1,1 1,7 2,1 3,1 2,1 7,0 11,0 7,8 2,9 6,9 1,1 1,6 2,2 3,4 2,3 7,1 11,7 8,2 3,1 7,2 2,2 1,9 2,4 3,8 2,5 4.2 Krankentransporte 2010 2011 2012 2013 Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Isselb. Reken Stadtl. Vreden 1.502 4.442 1.730 253 1.288 38 73 218 425 185 1.574 4.379 1.738 235 1.253 47 79 210 435 240 1.480 5.110 1.744 232 1.274 35 75 201 393 222 1.448 5.290 2.061 272 1.272 114 55 170 379 205 Krankentransporte pro Tag: 2010 2011 2012 2013 Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Isselb. Reken Stadtl. Vreden 4,1 12,1 4,7 0,7 3,5 0,1 0,2 0,6 1,1 0,5 4,3 12,0 4,7 0,6 3,4 0,1 0,2 0,6 1,2 0,6 4,0 14,0 4,8 0,6 3,5 0,1 0,2 0,5 1,1 0,6 3,9 14,5 5,6 0,7 3,5 0,3 0,1 0,4 1,0 0,5 60 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 4.3 Einsätze gesamt (Rettungseinsätze und Krankentransporte) 2010 2011 2012 2013 Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Isselb. Reken Stadtl. Vreden 3.565 8.023 4.258 1.209 3.647 449 687 1.005 1.666 948 3.862 8.330 4.333 1.169 3.623 479 700 972 1.573 1.027 4.063 9.134 4.591 1.316 3.810 458 690 1.016 1.655 1.072 4.060 9.572 5.080 1.416 3.902 933 779 1.057 1.794 1.113 Einsätze pro Tag: 2010 2011 2012 2013 Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Isselb. Reken Stadtl. Vreden 9,7 21,9 11,6 3,3 10,0 1,2 1,9 2,7 4,5 2,6 10,6 22,8 11,8 3,2 9,9 1,3 1,9 2,6 4,3 2,8 11,1 25,0 12,5 3,6 10,4 1,2 1,8 2,8 4,5 2,9 11,1 26,2 13,9 3,8 10,7 2,6 2,1 2,9 4,9 3,0 61 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 5. Außergewöhnliche Schadensereignisse Neben Notfallrettung und Krankentransport gehört auch die Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen Schadensereignissen zum Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 RettG). Der Rettungsdienst arbeitet hierbei eng mit den Feuerwehren, den Katastrophenschutzeinrichtungen, den Krankenhäusern und dem öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen. Für Einsätze, die über eine individual-medizinische Betreuung hinausgehen, bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte (siehe Teil V. Nr. 1.2). Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals (§ 7 Abs. 4 RettG). Zur Abwicklung derartiger Einsätze, die in der Fachsprache als Massenanfall von Verletzten bzw. Erkrankten (MANV) bezeichnet werden, hat der Kreis einen speziellen Einsatzplan aufgestellt (Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und/oder Erkrankten – Einsatzplan MANV - ). Typische Einsatzsituationen, bei denen viele Personen verletzt oder erkrankt sind, sind üblicherweise Verkehrsunfälle oder Brände, aber auch Lebensmittelvergiftungen. Die Kapazitäten des regulären Rettungsdienstes stoßen dabei schnell an Grenzen. Für die ergänzende Unterstützung ist ein System aufgebaut worden, das im Wesentlichen von den Sanitätseinheiten der Hilfsorganisationen mitgetragen wird. Der Einsatzplan MANV dient als Leitfaden, um Rettungskräfte unterschiedlicher Organisationen nach einem einheitlichen Schema in den Einsatz einzubinden und eine organisierte Struktur an der Einsatzstelle aufzubauen. Hierzu werden in der Nähe der Einsatzstelle Patientenablagen, Sammelstellen für Unverletzte, Behandlungsplätze (BHP) für Verletzte/Erkrankte, Bereitstellungsräume für Rettungsmittel usw. eingerichtet. Diese wichtigen organisatorischen Maßnahmen müssen bereits von den ersteintreffenden Rettungskräften eingeleitet werden. So schnell wie möglich wird dann eine erweiterte Führungsstruktur geschaffen. Bei einem reinen Rettungsdiensteinsatz übernehmen der Leitende Notarzt (LNA) und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL) die erforderliche Koordination. Bei größeren Einsätzen kann eine Unterstützung durch den Führungsstab der Einsatzleitung (Stab EL) sowie die Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) erfolgen. Um NEF-Fahrer auf organisatorische Führungsaufgaben in der Erstphase größerer Einsatzlagen vorzubereiten, bietet der Kreis diesem Personenkreis eine einwöchige Fortbildung zum Gruppenführer Rettungsdienst an. 62 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 6. First-Responder-Systeme First-Responder-Systeme werden eingerichtet, um in Notfällen den Zeitraum bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes mit basismedizinischen Maßnahmen zu überbrücken. Solche Erst-HelferGruppen werden auf ehrenamtlicher Basis in der Regel von Hilfsorganisationen und Feuerwehren gebildet. Sie sollen vor allem in Bereichen ergänzend tätig werden, in denen auf Grund von weiten Anfahrtswegen ein zeitgerechtes Eintreffen des Rettungsdienstes nicht gewährleistet werden kann. Im Kreis Borken gibt es seit 2001 für das Gebiet der Gemeinde Schöppingen ein First-Responder-System. Mit der Errichtung der Rettungswache Heek, die mittlerweile im 24-Stunden-Dienst betrieben wird, ist die Zielerreichungsquote in der Gemeinde Schöppingen wesentlich verbessert worden. Die Einsatzzahlen für die Erst-HelferGruppe Schöppingen sind stark rückläufig, da diese im Regelfall nur noch alarmiert wird, wenn der Rettungswagen Heek nicht verfügbar ist. Der Kreis Borken hat sich mit der Gemeinde Schöppingen und der Freiwilligen Feuerwehr Schöppingen daher darauf verständigt, das FirstResponder System in seiner bisherigen Form zum 31.12.2014 zu beenden und als klassisches First-Responder-System fortzuführen Weitere First-Responder-Systeme gibt es im Kreis Borken zurzeit nicht. 63 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 7. Krankenhäuser im Kreis Borken 7.1 St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Vreden, Betriebsstätte Ahaus Abteilung Betten Innere Medizin Allgemein- und Visceralchirurgie Unfall- und Orthopädische Chirurgie Urologie Gynäkologie und Geburtshilfe Augenheilkunde Hals-Nasen-Ohren Gesamt 93 29 62 32 33 17 9 275 7.2 St. Agnes-Hospital Bocholt Abteilung Betten Allgemeinchirurgie Unfallchirurgie Gefäßchirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Kardiologie Gastroenterologie Kinderheilkunde Urologie Strahlentherapie Hals-Nasen-Ohren Gesamt 51 61 40 29 22 84 89 40 42 9 3 470 7.3 St. Marien-Hospital Borken Abteilung Betten Chirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Innere Medizin Geriatrie Neurologie Orthopädie Geriatrie (Tagesklinik) Gesamt 75 20 10 80 40 42 60 10 337 64 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 7.4 Ev. Lukas-Krankenhaus Gronau Abteilung Betten Geriatrie Psychiatrie Geriatrie (Tagesklinik) Psychiatrie (Tagesklinik) Gesamt 55 55 10 25 145 7.5 St. Antonius-Hospital Gronau Abteilung Betten Allgemeinchirurgie Frauenheilkunde Geburtshilfe Hals-Nasen-Ohren Innere Medizin Urologie Gesamt 92 21 10 3 90 24 240 7.6. St. Augusta-Hospital Isselburg-Anholt Abteilung Betten Neurologie 94 7.7. St. Vinzenz-Hospital Rhede Abteilung Psychiatrie Psychiatrie (Tagesklinik) Gesamt Betten 95 30 125 7.8. Krankenhaus Maria-Hilf Stadtlohn Abteilung Innere Medizin Chirurgie Gynäkologie/Geburtshilfe Interdisziplinäre Intensivstation Gesamt Betten 70 55 15 6 146 7.9 St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Vreden, Betriebsstätte Vreden Abteilung Geriatrie Allgemeine Innere Medizin Rheumatologie Gesamt Betten 55 35 35 125 65 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 8. Krankenhausapotheken Mit den an den Krankenhäusern Ahaus und Stadtlohn angesiedelten Krankenhausapotheken sind Versorgungsverträge zur Belieferung des Rettungsdienstes mit Medikamenten abgeschlossen worden. Die Belieferung der Rettungswachen ist zum 1.1.2012 folgender Maßen geregelt worden: Krankenhausapotheke Rettungswache Bocholt Ahaus Bocholt Borken Heek Isselburg Reken Vreden Stadtlohn Gescher Gronau Stadtlohn 66 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan 9. Luftrettung Ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst werden für die Notfallrettung und den Krankentransport Luftfahrzeuge (Rettungshubschrauber, andere geeignete Luftfahrzeuge) eingesetzt (§ 3 Abs. 3 RettG). Dabei bilden die Träger des Rettungsdienstes im regelmäßigen Einsatzbereich eines Luftfahrzeuges eine Trägergemeinschaft. Rettungshubschrauber und andere geeignete Luftfahrzeuge werden vor allem eingesetzt für die schnelle Heranführung des Notarztes 1. an einen Notfallort. Dort werden lebensrettende Maßnahmen durchgeführt und die Transportfähigkeit des Notfallpatienten hergestellt. Anschließend erfolgt der Transport vom Notfallort in ein geeignetes Krankenhaus (Primäreinsatz). 2. zu einem Krankenhaus, welches die Erstversorgung eines Notfallpatienten übernommen hat. Der Patient wird zur weiteren medizinischen Versorgung in ein geeignetes Krankenhaus verlegt (Sekundäreinsatz). Vorteile der Luftrettung liegen in der wesentlich höheren Geschwindigkeit und der Unabhängigkeit vom Straßennetz. Die Luftrettung ergänzt zwischen Sonnenaufgang und -untergang den bodengebundenen Rettungsdienst. Mit dem Rettungshubschrauber kann in einem Zeitraum von 8 Minuten ein Einsatzradius von etwa 30 Kilometern, in 13 Minuten von 50 Kilometern und in 18 Minuten von 70 Kilometern abgedeckt werden. Der Kreis Borken ist Mitglied in der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph Europa 2“. Stationiert ist der Rettungshubschrauber (RTH) in Rheine. Die Funktion des Kernträgers wird vom Kreis Steinfurt wahrgenommen. Die Mitträger der Trägergemeinschaft „Christoph Europa 2“ übernehmen vertraglich vereinbarte Höchstanteile zu den Betriebskosten des Luftrettungsdienstes. Für den nördlichen Teil des Kreises Borken stellt der Rettungshubschrauber „Christoph Europa 2“ eine wichtige Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes dar. Dies gilt ganz besonders für den Bereich der Gemeinde Schöppingen. Der südliche Teil des Kreises Borken wird schneller durch die Rettungshubschrauber „Christoph 8“, Lünen, und „Christoph 9“, Duisburg, versorgt. Einsätze im Kreisgebiet (Primärrettung und Sekundärflüge) 2011 174 2012 157 2013 162 67 V. Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 10. Grenzüberschreitender Rettungsdienst Der Kreis Borken grenzt auf einer Länge von 108 km an die Niederlande. Seit Jahren gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Borken und den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern im Nachbarland. Derzeit bestehen folgende Vereinbarungen: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Regio Achterhoek (jetzt: Connexxion Ambulancezorg) vom 26.11.1997 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Ambulance Oost vom 27.06.2005 11. Trägergemeinschaften für besondere Einsatzanforderungen Um besonderen Einsatzanforderungen gerecht zu werden, müssen im Rettungsdienst Fahrzeuge vorgehalten werden, die für intensivmedizinische Transporte, für die Beförderung von Neugeborenen, schwergewichtigen oder hochkontagiösen Patientinnen und Patienten besonders ausgestattet sind. Die Novellierungsfassung des Rettungsgesetzes vom 25.03.2015 sieht erstmals vor, zur wirtschaftlichen Durchführung dieser Transporte Trägergemeinschaften unter Berücksichtigung bereits genehmigter oder in den Rettungsdienst eingebundener Spezialfahrzeuge zu bilden. Beim Einsatz von Spezialfahrzeugen darf anlassbezogen ein Patiententransport auch über die kommunalen Gebietsgrenzen hinaus erfolgen (§ 3 Abs. 4 RettG) 68 Kreis Borken Rettungsdienstbedarfsplan V. 12. Notfallseelsorge / psychosoziale Unterstützung Im Kreis Borken ist ein Notfallseelsorgesystem eingerichtet. Geistliche verschiedener Konfessionen, aber auch Privatpersonen mit entsprechender Qualifizierung sind über einen Bereitschaftsplan und Kommunikationsmittel rund um die Uhr erreichbar. Die Notfallseelsorger werden unmittelbar über die Kreisleitstelle angefordert. Sie leisten Hilfestellung beim Überbringen von Todesnachrichten und helfen Unfallbeteiligten, Angehörigen und Helfern bei der Bewältigung der Unfall- und Katastrophenereignisse. Daneben ist ein System zur psychosozialen Unterstützung (PSU) aufgebaut worden. Während sich die Notfallseelsorge schwerpunktmäßig an die von einem Ereignis Betroffenen richtet, steht die PSU vor allem den Helferinnen und Helfern zur Unterstützung nach belastenden Einsätzen zur Verfügung. Die PSU-Teams stützen sich dabei auf ehrenamtliche Kräfte der Feuerwehren, die für diesen Zweck besonders geschult worden sind. 13. Mitwirkung privater Anbieter Unternehmen, die Aufgaben der Notfallrettung oder des Krankentransports wahrnehmen wollen, bedürfen der Genehmigung der Kreisordnungsbehörde (§ 17 RettG) Der Malteser Hilfsdienst Bocholt e. V. ist mit 1 Krankentransportwagen in den Rettungsdienst des Kreises Borken eingebunden. Weitere Genehmigungen nach § 17 RettG sind bisher nicht erteilt worden. 14. Dokumentation, Qualitätsmanagement Die Durchführung der Rettungsdiensteinsätze und deren Abwicklung sind zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang dürfen personenbezogene Daten nur verarbeitet werden, soweit dieses für 1. die Durchführung eines Einsatzes 2. die medizinische Versorgung der Patientin oder des Patienten oder 3. die Abrechnung eines Rettungseinsatzes erforderlich ist. Für die Verarbeitung der Daten gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes NRW. Es sind geeignete Qualitätsmanagementstrukturen zu schaffen (§ 7 a RettG). Diese sollen unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer differenzierten Datenerfassung und –auswertung eine regelmäßige Analyse der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Rettungsdienstes ermöglichen, um daraus etwaige Verbesserungen zu ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren. 69