Umschlag A4 32.3 05.2015.cdr

Transcrição

Umschlag A4 32.3 05.2015.cdr
KREIS BORKEN
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Burloer Straße 93
46325 Borken
Telefon: 02861/821173
E-Mail: [email protected]
Borken, Dezember 2014
Beschluss des Kreistages des Kreises Borken vom 11.12.2014
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
I.
1.
2.
II.
1.
2.
3.
4.
Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung ............................... 1
Allgemeines .................................................................................................... 1
Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2014............................................ 2
Beschreibung des Kreises Borken ............................................................... 3
Größe und geografische Lage ........................................................................ 3
Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken .................................................. 4
Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1975 -2030 .................................... 5
Verkehrsinfrastruktur ...................................................................................... 6
5.
Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur .................. 7
III.
Struktur des Rettungsdienstes ...................................................................... 8
1.
Rettungswachenstandorte .............................................................................. 8
1.1
Allgemeines .................................................................................................... 8
1.2
Hilfsfristen/Zielerreichungsgrad ...................................................................... 9
1.3
Standorte ...................................................................................................... 11
1.4
Einsatzbereiche ............................................................................................ 14
1.4.1 Rettungswache Ahaus .................................................................................. 14
1.4.2 Rettungswache Bocholt ................................................................................ 17
1.4.3 Rettungswache Borken ................................................................................. 20
1.4.4
1.4.5
1.4.6
1.4.7
1.4.8
1.4.9
1.4.10
1.4.11
2.
2.1
Rettungswache Gescher .............................................................................. 23
Rettungswache Gronau ................................................................................ 25
Rettungswache Heek.................................................................................... 28
Rettungswache Isselburg ............................................................................. 30
Rettungswache Reken .................................................................................. 32
Rettungswache Stadtlohn ............................................................................. 34
Rettungswache Südlohn ............................................................................... 37
Rettungswache Vreden ................................................................................ 39
Leitstelle ....................................................................................................... 41
Aufgaben ...................................................................................................... 41
2.2
Standort ........................................................................................................ 42
2.3
Technische Ausstattung ............................................................................... 42
2.4
Personelle Ausstattung ................................................................................. 43
IV.
Unterhaltung des Rettungsdienstes ........................................................... 45
1.
Fachliche Eignung des Personals................................................................. 45
2.
Personalbemessung ..................................................................................... 45
2.1
Einsatzpersonal ............................................................................................ 45
2.1.1 Allgemeines .................................................................................................. 45
2.1.2 Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst ................................................... 47
2.2
Verwaltungspersonal .................................................................................... 48
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
3.
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
5.
Aus- und Fortbildung .................................................................................... 49
Technik ......................................................................................................... 50
Fahrzeuge .................................................................................................... 50
Ausstattung ................................................................................................... 50
Fristen für die Ersatzbeschaffung ................................................................. 50
Fahrzeugbestand – ohne Reservefahrzeuge - ............................................. 51
Reserve-Fahrzeuge ...................................................................................... 52
Medizingeräte und Medikamente .................................................................. 54
6.
V.
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
2.
3.
3.1
Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene ...................................................... 54
Durchführung des Rettungsdienstes .......................................................... 55
Notfallmedizinische Versorgung ................................................................... 55
Notarzteinsatz ............................................................................................... 55
Leitender Notarzt (LNA) ................................................................................ 56
Ärztlicher Leiter Rettungsdienst .................................................................... 57
Organisatorischer Leiter Rettungsdienst ....................................................... 57
Notfallrettung ................................................................................................ 58
Krankentransport .......................................................................................... 58
Allgemein ...................................................................................................... 58
3.2
4.
4.1
4.2
4.3
5.
6.
7.
8.
9.
Krankentransport an Wochenenden ............................................................. 59
Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport................................ 60
Rettungseinsätze .......................................................................................... 60
Krankentransporte ........................................................................................ 60
Einsätze gesamt (Rettungseinsätze und Krankentransporte) ....................... 61
Außergewöhnliche Schadensereignisse ....................................................... 62
First-Responder-Systeme ............................................................................. 63
Krankenhäuser im Kreis Borken ................................................................... 64
Krankenhausapotheken ................................................................................ 66
Luftrettung .................................................................................................... 67
10.
11.
12.
13.
14.
Grenzüberschreitender Rettungsdienst ........................................................ 68
Trägergemeinschaften für besondere Einsatzanforderungen ....................... 68
Notfallseelsorge / psychosoziale Unterstützung ........................................... 69
Mitwirkung privater Anbieter ......................................................................... 69
Dokumentation, Qualitätsmanagement ......................................................... 69
Hinweis:
Angaben zum Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) beziehen sich auf die geänderte Fassung vom
25.03.15 (GV.NRW.2015 S. 305) – redaktionelle Änderungen nach Kreistagsbeschluss -
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
I.
I. Grundlagen der rettungsdienstlichen Bedarfsplanung
1. Allgemeines
Die Bedarfsplanung ist in § 12 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die
Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW)
gesetzlich geregelt.
Gem. § 12 Abs. 1 RettG stellen die Träger des Rettungsdienstes (Kreise und
kreisfreie Städte) Bedarfspläne auf.
Diese Verpflichtung erfordert die planerische Gestaltung der Infrastruktur des
Rettungsdienstsystems und die Festschreibung der geplanten Maßnahmen in
einem „Bedarfsplan für den Rettungsdienst“.
Das Bedarfsplanverfahren beinhaltet:
1. Aufstellungsverpflichtung
Im Bedarfsplan sind Aufbau- und Ablauforganisation des Rettungsdienstes
festzulegen und die verbindliche Organisation des Rettungsdienstes für das
Gebiet des Rettungsdienstträgers zu bestimmen.
2. Sicherstellungsverpflichtung
Der Bedarfsplan beinhaltet notwendige Maßnahmen zur bedarfsgerechten und
flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes. Ziel ist die Erreichung eines festgelegten Versorgungsniveaus unter
Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten.
3. Fortschreibungsverpflichtung
Um strukturellen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Veränderungen Rechnung
zu tragen, besteht für den Rettungsdienstträger die Verpflichtung, den
Bedarfsplan kontinuierlich den tatsächlichen Gegebenheiten und Vorgaben anzupassen. Die zur Einhaltung des geforderten Versorgungsniveaus und zur
Erhaltung der Funktionsfähigkeit notwendigen Änderungen sind im Bedarfsplan
aufzunehmen. Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der in § 12
Abs. 4 RettG genannten Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens
alle fünf Jahre, zu ändern. Zur Änderung der Bedarfsplanung können die
Verbände der Krankenkassen auffordern, soweit sich in zwei aufeinander
folgenden Kalenderjahren Anhaltspunkte für eine Veränderung der
Bedarfssituation ergeben haben.
Das Instrument „Bedarfsplanung“ fordert vom Träger des Rettungsdienstes,
seine erbrachten Leistungen zu bemessen und zu bewerten und dient somit
auch der Selbstkontrolle. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungs- und
Beschlussverfahren zur Verabschiedung des Bedarfsplanes schafft Transpa1
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
I.
renz für Kostenträger, politische Gremien und die zu versorgende Bevölkerung
des Rettungsdienstbereiches.
2. Fortschreibung des Bedarfsplanes im Jahr 2014
Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Borken aus dem Jahre
2001 wurde 2008 erstmals fortgeschrieben. Um für die aktuelle
Bedarfsplanfortschreibung fundierte Handlungsempfehlungen zu erhalten, ist im
Jahr 2012 von der Fa. ORGAKOM die rettungsdienstliche Organisation im Kreis
Borken begutachtet worden. Auf Grundlage der Einsatzdaten des Jahres 2011
wurden insbesondere die Hilfsfrist, die Rettungsmittelausstattung für die
Notfallrettung und den Krankentransport sowie die Vorhaltezeiten der
Einsatzfahrzeuge untersucht. Die Ergebnisse wurden mit den Krankenkassen
erörtert und auch dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Kreises
Borken vorgestellt. Die Verwaltung ist beauftragt worden, folgende Maßnahmen
umzusetzen
-
Ausweitung des Betriebes an der Rettungswache Heek von täglich 12 auf
24 Stunden
Inbetriebnahme eines 3. Rettungswagens an der Rettungswache Bocholt
montags bis freitags in der Zeit von 09.00 bis 21.00 Uhr
Probeweise Besetzung von Krankentransportwagen an Wochenenden
(samstags und sonntags in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr) an den
Standorten Ahaus und Bocholt
Ergänzend ist die Fa. ORGAKOM im Dezember 2013 beauftragt worden, die
Leistungsparameter im Rettungsdienst nach Umsetzung der im Gutachten aus
dem Jahr 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen zu evaluieren und zu bewerten.
Als Grundlage dienten hierzu die Einsatzzahlen für das Jahr 2013.
Die Evaluierung hat gezeigt, dass die Maßnahmen gegriffen haben. Trotz
gestiegener Einsatzzahlen konnte die Hilfsfristquote verbessert werden. Damit
der Rettungsdienst im Kreis Borken aber auch zukünftig auf hohem Niveau
betrieben werden kann, sieht der vorliegende Rettungsdienstbedarfsplan
weitere Maßnahmen zur Optimierung vor. Die wohl bedeutendste ist die
Errichtung eines weiteren Rettungswachenstandortes.
2
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
II.
II. Beschreibung des Kreises Borken
1. Größe und geografische Lage
Geografische Lage:
von 6°23‘12‘‘ bis
7°16‘28‘‘ östlicher Länge von Greenwich
von 51°43‘44‘‘ bis 52°14‘35‘‘ nördlicher Breite
Maximale Nord-Süd-Ausdehnung
57 km
Maximale West-Ost-Ausdehnung
61 km
Höhenlage:
Niedrigster Punkt über NHN (Issel-Flussniederung bei Anholt, Isselburg)
Höchster Punkt über NHN
(Schöppinger Berg)
14 m
154 m
Länge der Grenze des Kreises Borken:
insgesamt
davon mit
278 km
den Nachbarkreisen:
den Niederlanden
Steinfurt
33 km
Coesfeld
51 km
Recklinghausen
29 km
Wesel
45 km
Kleve
10 km
108 km
Niedersachsen
2 km
Fläche:
10 Städte und 7 Gemeinden
1.421, 0 km²
3
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
II.
2. Die Städte und Gemeinden im Kreis Borken
1)
Fläche
Bevölkerung
Bevölkerungsdichte
km²
Anzahl Einwohner
Gebiet
Ahaus
151,24
38.753
256,2
Bocholt
119,40
70.856
593,4
Borken
152,97
41.386
270,5
Gescher
80,84
16.887
208,9
Gronau
78,82
45.998
583,6
Heek
69,43
8.466
121,9
Heiden
53,39
8.071
151,2
Isselburg
42,80
10.701
250,0
Legden
56,28
6.926
123,1
Raesfeld
57,95
11.088
191,3
Reken
78,74
14.411
183,0
Rhede
78,90
19.051
241,5
Schöppingen
68,81
7.403
107,6
Stadtlohn
79,25
20.005
252,4
Südlohn
45,56
8.944
196,3
Velen
70,75
12.936
182,8
135,83
22.389
164,8
1.420,98
364.271
256,4
6.917,49
2.574.148
372,1
34.110,26
17.571.856
515,1
Vreden
Kreis Borken
Reg.-Bezirk
Münster
Land NRW
1)
Einwohner / km²
Stand: 31.12.2013
Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011
Quelle: IT.NRW
Flächennutzungsart
ha
Gebäude- und Freifläche
Reg.-Bez.
Münster
%
Kreis Borken
%
Land NRW
%
13.854
9,7
11,1
12,8
659
0,5
0,8
1,2
Erholungsfläche
1.410
1,0
1,6
2,0
Verkehrsfläche
8.193
5,8
6,4
7,1
Landwirtschaftsfläche
93.726
66,0
61,7
48,7
Waldfläche
21.515
15,1
16,0
25,8
2.463
1,7
2,0
2,0
Flächen anderer Nutzung
277
0,2
0,3
0,5
Bodenfläche insgesamt
142.098
100,0
100,0
100,0
Betriebsfläche
Wasserfläche
Quelle: IT.NRW
Stand: 31.12.2013
4
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
II.
3. Bevölkerungsentwicklung und -prognose 1975 -2030
Einwohnerzahl
am 1. Januar
400.000
356.706
338.350
350.000
300.000
367.457 369.666 368.942 366.295 363.255
359.679
289.652 296.916
305.531
316.853
250.000
200.000
150.000
100.000
50.000
0
1975
1980
1985
1990
1995
5
2000
2005
2010
2015
2020
2025
2030
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
II.
4. Verkehrsinfrastruktur
Straßen:
Bundesautobahnen
Bundesstraßen
Landstraßen
Kreisstraßen
Insgesamt
49,3 km
176,2 km
382,0 km
450,4 km
1.057,9 km
Schienenverkehr:
Bahnstrecke Borken – Essen
Bahnstrecke Bocholt - Wesel
Bahnstrecke Münster - Gronau - Enschede
Bahnstrecke Gronau – Dortmund
Bahnstrecke Coesfeld - Dorsten
Flugplätze
Flugplatz Stadtlohn-Vreden
6
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
5.
II.
Risiken/Gefahrenpotentiale/Demografie/Sozial- und Infrastruktur
Um einen zu jeder Zeit bedarfsgerechten Rettungsdienst im Kreis Borken
sicherstellen zu können, müssen Risiken und Gefahren aber auch allgemeine
gesellschaftliche Entwicklungen, die Einfluss auf die Nachfrage und Leistungen
des Rettungsdienstes haben können, analysiert werden.
a) Bevölkerungsentwicklung
Der Kreis Borken ist der drittgrößte Flächenkreis in NRW. Die Einwohnerzahl
wird bis 2030 leicht rückläufig sein, jedoch lässt die Prognose zur Altersstruktur
ein starkes Anwachsen der Gruppe der über 50jährigen erwarten. Der
demografische Wandel wird auch den Kreis Borken erfassen und erheblichen
Einfluss auf das rettungsdienstliche Einsatzaufkommen zukünftiger Jahre
haben.
b) Straßenverkehr
Der Kreis Borken verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Das
Verkehrsaufkommen entspricht dem eines ländlichen Flächenkreises. Die
Statistik lässt hier keine besonderen Risiken erkennen. So lag die Zahl der
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden im Jahr 2012 bei 1.420 (3,8 pro
Tag). Im Vergleich zu Ballungsräumen ist der Anteil schwerer Unfälle allerdings
größer.
c) Industrie- und Gewerbe
Zahl und Art der Industrie-und Gewerbebetriebe im Kreis Borken lassen auf
kein überdurchschnittliches Einsatzaufkommen in diesem Bereich schließen.
Dieser Sektor spielt bei der Rettungsdienstbedarfsplanung daher keine
besondere Rolle.
d) Medizinische Versorgungsstruktur
Mit
zunehmender
Spezialisierung
und
Konzentration
in
der
Krankenhauslandschaft steigt auch die Zahl der Verlegungsfahrten bzw.
Fahrten zu Untersuchungen im Rahmen der stationären Behandlung. Aber
auch Defizite im System des kassenärztlichen Notdienstes (Erreichbarkeiten,
Wartezeiten) scheinen dazu zu führen, dass betroffene Personen auf den
Rettungsdienst zurückgreifen.
e) Erwartungshaltung der Bevölkerung
Die Anspruchs- und Erwartungshaltung der Bevölkerung hat sich in Bezug auf
die Nutzung der Rettungsdienstinfrastruktur erkennbar verändert. Die Schwelle
zur Betätigung des Notrufes sinkt. Hierdurch werden vermehrt Kapazitäten
gebunden, ohne dass im Ergebnis die Indikation für einen rettungsdienstlichen
Einsatz vorgelegen hat.
7
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
Struktur des Rettungsdienstes
1.
Rettungswachenstandorte
III.
1.1 Allgemeines
Gem. § 6 Abs. 1 RettG sind die Kreise und kreisfreien Städte sind als Träger des
Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende
Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der
notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes
sicherzustellen.
Beide
Aufgabenbereiche
bilden
eine
medizinischorganisatorische Einheit der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 RettG regelt ergänzend, dass der Träger des Rettungsdienstes
für die Einrichtung und den Betrieb der im Bedarfsplan festgelegten Zahl an
Rettungswachen sorgt. Weitere Hinweise enthält die amtliche Begründung zum
Entwurf des Rettungsgesetzes, die im Wortlaut nachfolgend wiedergegeben
wird.
Amtliche Begründung zum Entwurf des § 13 RettG
(Landtagsdrucksache 11/3181 vom 06.02.1992)
Die Verteilung der Rettungswachen und ihre Ausstattung mit Krankenkraftwagen
sowie der jeweilige Einsatzbereich sind für das gesamte Gebiet des Trägers des
Rettungsdienstes festzulegen. Der Anteil von Rettungswagen und
Krankentransportwagen muss in einem bedarfsgerechten Verhältnis stehen. Das
Netz der Rettungswachen soll so engmaschig sein, dass jeder an einer Straße
gelegene Notfallort in einer Eintreffzeit (Hilfsfrist) von 5-8 Minuten, im ländlichen
Bereich bis zu 12 Minuten, erreichbar ist.
8
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
1.2 Hilfsfristen/Zielerreichungsgrad
§ 12 RettG fordert vom Rettungsdienstträger, in den Bedarfsplänen
Qualitätsmerkmale festzulegen. Dies sind insbesondere die Eintreffzeit (Hilfsfrist)
sowie der Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau). Der Gesetzgeber hat diese
Werte nicht weiter bestimmt.
Eintreffzeit (Hilfsfrist)
Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für den jeweiligen Rettungsdienstbereich.
Wie andere Kreise im Münsterland hat der Kreis Borken diese definiert als
Zeitraum
zwischen
dem
Anfang
der
Disposition
durch
den
Leitstellendisponenten in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen des
ersten geeigneten Rettungsmittels an der dem Notfallort nächstgelegenen
öffentlichen Straße.
Dabei wird der „Anfang der Disposition“ als der Zeitpunkt definiert, zu dem der
Leitstellendisponent nach Erhalt aller für eine sachgerechte Disposition des
geeigneten Rettungsmittels erforderlichen Informationen durch den Notrufsteller
auf dem Einsatzleitrechner erfasst und die Disposition (=Vorschlag zur Alarmund Ausrückeordnung) aufgerufen hat.
In NRW hat sich bei der Hilfsfrist im ländlichen Bereich ein Richtwert von 12
Minuten verfestigt. Der Kreis Borken ist insgesamt als ländlicher Bereich
einzustufen. Der Richtwert von 12 Minuten gilt somit für das gesamte
Kreisgebiet.
Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau)
Der Zielerreichungsgrad sagt etwas darüber aus, in wieviel Prozent der
Einsatzfälle die festgelegte Eintreffzeit planmäßig eingehalten werden soll.
Als Anhaltspunkt zum Zielerreichungsgrad kann ein Beschluss des OVG Münster
vom 22.10.1999 zur Kostenregelung im Rettungsdienst dienen. Danach besteht
ein funktionsfähiger Rettungsdienst nur dann, wenn die vorgegebene Eintreffzeit
in 90 bis 95 % aller Fälle erreicht wird.
In der Praxis werden damit Fälle in Kauf genommen, in denen die festgelegte
Hilfsfrist nicht eingehalten wird. Hierzu kann es bei Einsätzen in entlegenen
Gebieten, in witterungs- oder verkehrsbedingten Ausnahmesituationen und auch
bei einer Nichtverfügbarkeit der nächstgelegenen Rettungswache aufgrund von
Paralleleinsätzen kommen.
Der Einsatzradius, den ein Rettungswagen in einer bestimmten Zeit abdecken
kann,
ist
im
Wesentlichen
von
der
Verkehrssituation,
den
Witterungsverhältnissen und der örtlichen Struktur (Stadtbereich, ländlicher
Bereich) abhängig. Diese Einsatzradien können von Wache zu Wache
unterschiedlich sein und sind individuell zu ermitteln.
9
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
Es können jedoch folgende Einsatzwerte den Planungen zugrunde gelegt
werden:
o Zeit von der Alarmierung bis zum Ausrücken des Fahrzeuges: 1 Minute
o Bei Alarmfahrten Zurücklegen einer Strecke von 1 km je Minute.
Vor
dem
Hintergrund
der
vorstehenden
Ausführungen
zu
den
Qualitätsmerkmalen des Rettungsdienstes legt der Kreis Borken die Merkmale
„Eintreffzeit“ und „Zielerreichungsgrad“ folgender Maßen fest:
Eintreffzeit (Hilfsfrist)
12 Minuten
Zielerreichungsgrad (Sicherheitsniveau)
90 %
Ein Zielerreichungsgrad von 95 % wird angestrebt
10
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
1.3 Standorte
Für eine flächendeckende rettungsdienstliche Versorgung werden im Kreis
Borken derzeit 10 Rettungswachen vorgehalten. Von diesen werden 4 als
kombinierte Feuer- und Rettungswachen betrieben. Die Rettungswache Heek,
die zunächst als Tagesdienstwache mit 12-Stunden-Besetzung betrieben wurde,
ist mit Neuvergabe dieses Standortes zum 01.01.2013 in eine täglich 24 Stunden
besetzte Rettungswache umgewandelt worden.
Bei der gegenwärtigen Verteilung der Rettungswachen über das Kreisgebiet lag
der Zielerreichungsgrad im Jahr 2013 bei 92,56 %.
Die Fa. ORGAKOM hat bei der Untersuchung der Leistungsparameter im
Rettungsdienst des Kreises Borken bestätigt, dass im Bereich des Ortsteils
Oeding (Gemeinde Südlohn) die Hilfsfrist von der zuständigen Rettungswache
Stadtlohn aus nicht im gewünschten Maße eingehalten werden kann.
Festgehalten werden muss, dass alle bislang ergriffenen Maßnahmen zur
Verbesserung der Erreichungsquote nicht zufriedenstellend gegriffen haben.
Der Gutachter schlägt daher vor, einen weiteren Rettungswachenstandort im
Kreis Borken einzurichten. Dieser soll in der Gemeinde Südlohn (Ortsteil
Südlohn) geplant werden. Von dem Standort aus kann das ganze
Gemeindegebiet (also auch der Ortsteil Oeding) innerhalb der Hilfsfrist versorgt
werden. Zusätzlich können von hier aus auch die nördlichen Bereiche der Städte
Borken und Velen hilfsfristgerecht erreicht werden. Dies erhöht die
Versorgungsqualität in den genannten Bereichen. Außerdem führt dies zu einer
Entlastung des Standortes Borken, was sich positiv auf den gesamten
Versorgungsbereich auswirkt. Der Gutachter schlägt vor, die neue
Rettungswache als 12 Stunden besetzte Tageswache anzulegen.
Der
Kreis
Borken
wird
im
Ortsteil
Südlohn
einen
neuen
Rettungswachenstandort realisieren. Die Rettungswache wird täglich 12
Stunden besetzt.
Damit wird es zukünftig im Kreis Borken 11 Rettungswachen an folgenden
Standorten geben:
Rettungswachen
Gescher
Heek
Isselburg
Reken
Südlohn
Stadtlohn
Vreden
Feuer- und Rettungswachen
Ahaus
Bocholt
Borken
Gronau
Die Einsatzbereiche der Rettungswachen umfassen im Regelfall komplette
Gemeindegebiete oder zumindest ganze Ortsteile. Zur Optimierung der
Eintreffzeiten können Einsatzbereiche aber auch straßengenau einzelnen
Rettungswachen zugeordnet werden.
11
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
12
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
13
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
1.4 Einsatzbereiche
1.4.1 Rettungswache Ahaus
Träger
Kreis Borken
Betreiber
Stadt Ahaus
Standort
Feuer- und Rettungswache Ahaus, Konrad-Adenauer-Ring 8, 48683 Ahaus
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Ahaus
Legden
Gesamt
Einsatzbereich Notarzt
Stadt-/GemeindeGebiet
Ahaus
Legden
Heek OT Heek
Schöppingen
Gesamt
Fläche in km²
Einwohner
151
56
207
Fläche in km²
38.753
6.926
45.679
Einwohner
151
56
41
68
316
38.753
6.926
5.399
7.403
58.481
Einwohner je
km²
256
123
220
Einwohner je
km²
256
123
131
107
185
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Heek
10,9
Legden
9,5
Schöppingen
16,8
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
1 Rettungswagen (RTW)
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Täglich 24 Stunden
07.00 – 22.00 Uhr
09.00 – 18.00 Uhr
10.00 – 21.00 Uhr
08.00 – 17.00 Uhr
Ergänzungsfahrzeug
1 Krankentransportwagen (KTW)
1 Krankentransportwagen (KTW)
14
Mo-Fr
Sa
So./Feiertag
Mo-Fr
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
Sondereinsatzregelungen
Die Rettungswache Ahaus bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31:
- AS Legden /Ahaus (RTW/Notarzt)
- AS Heek (Notarzt)
Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (Ortsteil Heek) wird notärztlich
mitversorgt
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Notfallaufnahmebereich
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
2.063
2011
2.288
2012
2.583
2013
2.612
St. Marien-Krankenhaus Ahaus
Ahaus
Legden
Schöppingen
Heek, OT Heek
Notarzteinsätze
1.192
1.273
1.312
1.420
15
Krankentransporte
1.502
1.574
1.480
1.448
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
16
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.2
III.
Rettungswache Bocholt
Betreiber (zugleich Träger der Rettungswache nach § 6 Abs. 2 RettG)
Stadt Bocholt
Standort
Feuer- und Rettungswache Bocholt, Dingdener Straße 10, 46397 Bocholt
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeFläche in km²
Gebiet
Bocholt
112
ohne OT Suderwick
Rhede
78
Gesamt
190
Einsatzbereich Notarzt
Stadt-/GemeindeGebiet
Bocholt
Rhede
Isselburg
Gesamt
Fläche in km²
119
78
42
239
Einwohner
68.920
Einwohner
je km²
615
19.051
87.971
241
463
Einwohner
70.856
19.051
10.701
100.608
Einwohner
je km²
593
241
250
421
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Rhede
7,0
Isselburg
15,0
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
1 Rettungswagen (RTW)
1 Rettungswagen (RTW)
1 Rettungswagen
1 Krankentransportwagen (KTW)
1 Krankentransportwagen (KTW)
1 Krankentransportwagen (KTW)
Täglich 24 Stunden
Täglich 24 Stunden
Täglich 24 Stunden
Mo-Fr. 12 Stunden
Mo-Fr 1 Stunde
Mo-Fr 10 Stunden
Ergänzungsfahrzeug
Einbindung eines Krankentransportwagens des Malteser-Hilfsdienstes Bocholt
über eine entsprechende Vereinbarung
17
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
Sondereinsatzregelungen
Die Rettungswache Bocholt bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 3:
- AS Rees (Notarzt)
- Behelfszufahrt Wertherbruch/Fahrtrichtung Arnheim (RTW/Notarzt)
Das Einsatzgebiet der Rettungswache Isselburg wird notärztlich mitversorgt
Über vertragliche Regelung mit dem Kreis Wesel Mitversorgung einiger
Teilbereiche der Stadt Hamminkeln (OT Dingden, Loikum, Wertherbruch)
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Notfallaufnahmebereich
St. Agnes-Hospital Bocholt
Bocholt
Isselburg
Rhede
Der Gutachter hat einen überproportionalen Anstieg der Duplizitätsfälle bei den
Rettungseinsätzen im südwestlichen Teil des Kreises Borken festgestellt. Sollte
sich diese Entwicklung fortsetzen, wird eine weitere Absicherung des
bestehenden Notarztsystems für notwendig erachtet (z.B. durch einen weiteren
Notarzt tagsüber).
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
3.581
2011
3.951
2012
4.024
2013
4.282
Notarzteinsätze
2.354
2.539
2.677
2.543
18
Krankentransporte
4.442
4.379
5.110
5.290
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
19
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.3
III.
Rettungswache Borken
Betreiber
Stadt Borken
Standort
Feuer- und Rettungswache Borken, Butenwall 9 -11, 46325 Borken
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Borken
Heiden
Raesfeld
Velen OT Ramsdorf
Gesamt
Einsatzbereich Notarzt
Stadt-/GemeindeGebiet
Borken
Heiden
Raesfeld
Reken
Velen
Gesamt
Fläche in km²
Einwohner
152
53
58
32
295
Fläche in km²
41.386
8.071
11.088
5.896
66.441
Einwohner
152
53
58
78
70
411
41.386
8.071
11.088
14.411
12.936
87.892
Einwohner
je km²
270
151
191
184
225
Einwohner
je km²
270
151
191
183
182
213
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Heiden
5,9
Raesfeld
9,2
Reken
15,0
Velen
13,0
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
1 Rettungswagen (RTW)
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Täglich 24 Stunden
07.00 – 23.00 Uhr
08.00 – 22.00 Uhr
08.00 – 22.00 Uhr
08.30 – 16.30 Uhr
Ergänzungsfahrzeug
1 Krankentransportwagen (KTW)
1 Krankentransportwagen (KTW)
20
Mo-Fr
Sa
So./Feiertag
Mo-Fr
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
In den Einsatzbereichen Borken und Reken ist ein Anstieg der Zahl zeitgleicher
Einsätze zu verzeichnen. Dies hat negative Auswirkungen auf die Einhaltung der
Hilfsfristen zur Folge. Es wird erwartet, dass sich diese Situation mit Einrichtung
einer neuen Rettungswache in Südlohn verbessert. Sollten in diesen
Versorgungsbereichen die Einsatzzahlen weiter steigen und sich die Zahl der
Duplizitätsfälle nicht nennenswert verringern, wird der Standort Borken um einen
zusätzlichen Rettungswagen verstärkt.
Sondereinsatzregelungen
Die Rettungswache Borken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A 31:
- AS Borken (Notarzt)
- AS Reken (Notarzt)
Die Einsatzgebiete der Rettungswachen Reken und Gescher (Velen OT Velen)
werden notärztlich mitversorgt.
Randbereiche des Ortsteils Krommert (Stadt Rhede) werden mitversorgt
Die Ortsteile Burlo und Weseke der Stadt Borken werden zukünftig zu den
Besetzzeiten der neu einzurichtenden Rettungswache Südlohn von dieser
versorgt
Bei Verfügbarkeit des in der Gemeinde Schermbeck, Kreis Wesel, stationierten
Rettungswagens wird dieser zur Versorgung des Ortsteils Erle der Gemeinde
Raesfeld angefordert.
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Notfallaufnahmebereich
St. Marien-Krankenhaus Borken
Borken
Heiden
Raesfeld
Reken
Velen
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
2.528
2011
2.595
2012
2.847
2013
3.019
Notarzteinsätze
1.738
1.793
1.862
1.963
21
Krankentransporte
1.730
1.738
1.744
2.061
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
22
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.4
III.
Rettungswache Gescher
Betreiber
DRK Kreisverband Borken e.V.
Standort
Rettungswache Gescher, Venneweg 16, 48712 Gescher
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Gescher
Velen (OT Velen)
Gesamt
Fläche in km²
Einwohner
81
39
119
16.887
7.040
23.927
Einwohner
je km²
208
180
201
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Velen
8,3
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Sondereinsatzregelungen
Die Rettungswache Gescher bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31:
- AS Gescher
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhäuser
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
956
2011
934
2012
1.084
2013
1.144
Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn
St. Marien-Krankenhaus Borken
Notarzteinsätze
23
Krankentransporte
253
235
232
272
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
24
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.5
III.
Rettungswache Gronau
Betreiber
Stadt Gronau
Standort
Feuer- und Rettungswache Gronau, Eper Straße 76, 48599 Gronau
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Gronau
Einsatzbereich Notarzt
Stadt-/GemeindeGebiet
Gronau
Heek OT Nienborg
Gesamt
Fläche in km²
Einwohner
78
45.998
Fläche in km²
Einwohner
78
28
106
45.998
3.067
49.065
Einwohn
er je km²
583
Einwohn
er je km²
583
109
462
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Heek - Nienborg
9,5
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
1 Rettungswagen (RTW)
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Täglich 24 Stunden
07.00 – 22.00 Uhr
08.00 – 20.00 Uhr
09.00 – 22.00 Uhr
09.00 – 16.00 Uhr
1 Krankentransportwagen (KTW)
Mo-Fr
Sa
So./Feiert.
Mo-Fr
Sondereinsatzregelungen
Das Einsatzgebiet der Rettungswache Heek (Ortsteil Nienborg) wird
notärztlich mitversorgt
Aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erfolgt der Einsatz auch
grenzüberschreitend im Bereich Losser/Overdinkel (Niederlande)
25
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Notfallaufnahmebereich
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
2.359
2011
2.370
2012
2.536
2013
2.630
III.
St. Antonius-Hospital Gronau
Gronau
Heek, OT Nienborg
Notarzteinsätze
1.220
1.266
1.214
1.174
26
Krankentransporte
1.288
1.253
1.274
1.272
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
27
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.6
III.
Rettungswache Heek
Betreiber
Johanniter- Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Münsterland/Soest
Standort
Rettungswache Heek, Markt 6, 48619 Heek
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Heek
Schöppingen
Gesamt
Fläche in km²
Einwohner
69
68
137
8.466
7.403
15.869
Einwohne
r je km²
121
107
115
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Schöppingen
8
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Sondereinsatzregelungen
Die Rettungswache bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31:
- AS Heek
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhäuser
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
411
2011
432
2012
423
2013
819
St. Marien-Krankenhaus Ahaus
St. Antonius-Hospital Gronau
Notarzteinsätze
Krankentransporte
38
47
35
114
Anmerkung zu den Einsatzzahlen:
Inbetriebnahme der Rettungswache Heek am 1.6.2006 als Tageswache
(Besetzung 6 – 18 Uhr); seit dem 1.1.2013 Betrieb als 24-Stunden-Wache
28
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
29
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.7
III.
Rettungswache Isselburg
Betreiber
DRK Kreisverband Borken e.V.
Standort
Rettungswache Isselburg, Henry-Dunant-Str. 4, 46419 Isselburg
Am Standort wurde vom Kreis Borken eine neue Rettungswache errichtet;
Inbetriebnahme im Dezember 2013
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Isselburg
Bocholt OT Suderwick
Gesamt
Fläche in km²
Einwohner
42
7
49
10.701
1.936
12.637
Einwohne
r je km²
250
276
257
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Bocholt OT Suderwick
7,0
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Sondereinsatzregelungen
Die Rettungswache Isselburg bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A3:
- AS Rees
Der Rettungswagen Isselburg wird aufgrund einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung grenzüberschreitend im Bereich der Regio Noord- en OostGelderland/Niederlande eingesetzt.
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
614
2011
621
2012
615
2013
724
St. Agnes-Hospital Bocholt
Notarzteinsätze
30
Krankentransporte
73
79
75
55
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
31
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.8
III.
Rettungswache Reken
Betreiber
Gemeinde Reken
Standort
Rettungswache Reken, Am Wehrturm 12, 48734 Reken, OT Groß-Reken
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Reken
Fläche in km²
Einwohner
78
14.411
Einwohne
r je km²
183
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Sondereinsatzregelungen
Die Rettungswache Reken bedient folgende Einsatzabschnitte auf der A31:
- AS Borken
- AS Reken
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Einsatzaufkommen:
Jahr
Rettungseinsätze
2010
787
2011
762
2012
815
2013
887
St. Marien-Krankenhaus Borken
Notarzteinsätze
32
Krankentransporte
218
210
201
170
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
33
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.9
III.
Rettungswache Stadtlohn
Betreiber
Stadt Stadtlohn
Standort:
Rettungswache Stadtlohn, Steinkamp 2-6, 48703 Stadtlohn
Die Rettungswache Stadtlohn ist gemeinsam mit der Feuerwehr in einem Gebäude
untergebracht. Die Stadt Stadtlohn plant, den Gebäudekomplex für die Feuerwehr
räumlich zu erweitern und die bestehenden Gebäudeteile den technischen und
räumlichen Erfordernissen anzupassen. Hiervon sind auch Teile der Rettungswache
betroffen.
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Stadtlohn
Südlohn
Gesamt
Einsatzbereich Notarzt
Stadt-/GemeindeGebiet
Stadtlohn
Südlohn
Gescher
Gesamt
Fläche in km²
79
45
124
Fläche in km²
79
45
81
205
Einwohner
20.005
8.944
28.949
Einwohner
20.005
8.944
16.887
45.836
Einwohner
je km²
252
196
233
Einwohner
je km²
252
196
208
223
Mit der Errichtung einer Rettungswache in Südlohn wird das Gemeindegebiet
Südlohn von der dortigen Wache versorgt werden
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Südlohn
6,5
Südlohn-Oeding
11,3
Gescher
11,0
34
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Täglich 24 Stunden
Stationierung des Notarzteinsatzfahrzeuges tagsüber am Krankenhaus Stadtlohn
Sondereinsatzregelungen
Das Einsatzgebiet der Rettungswachen Gescher (Stadtgebiet Gescher) und Südlohn
(Gemeindegebiet Südlohn) wird notärztlich mitversorgt:
Die Rettungswache Stadtlohn bedient folgenden Einsatzabschnitt auf der A31:
- AS Gescher (Notarzt)
Notfallversorgung:
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Notfallaufnahmebereich
Einsatzaufkommen:
Jahr
Rettungseinsätze
2010
1.241
2011
1.138
2012
1.262
2013
1.415
Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn
Stadtlohn
Südlohn
Gescher
Notarzteinsätze
905
866
870
991
35
Krankentransporte
425
435
393
379
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
36
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.10
III.
Rettungswache Südlohn
Betreiber
NN
Standort
Südlohn (konkreter Standort noch nicht bestimmt)
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Südlohn
Borken-Weseke
Borken-Burlo
Gesamt
Fläche in km²
Einwohner
45
23
24
92
8.944
4.979
3.588
17.511
Einwohne
r je km²
198
216
150
190
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Borken-Weseke
5
Borken-Burlo
9
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 8.00 – 20.00 Uhr
Die noch einzurichtende Rettungswache Südlohn wird als Tageswache mit 12Stunden-Besetzung betrieben; nach derzeitiger Planung ist eine Besetzung in der
Zeit von 8-20 Uhr vorgesehen
Sondereinsatzregelungen
Notfallversorgung:
Notarzt/Notfallkrankenhäuser
Einsatzaufkommen:
Jahr
Rettungseinsätze
Krankenhaus Maria-Hilf, Stadtlohn
St. Marien-Krankenhaus, Borken
Notarzteinsätze
37
Krankentransporte
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
38
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
1.4.11
III.
Rettungswache Vreden
Betreiber
DRK Kreisverband Borken e.V.
Standort
Rettungswache Vreden, Oldenkotter Straße 14, 48691 Vreden
Einsatzbereich Rettung
Stadt-/GemeindeGebiet
Vreden
Einsatzbereich Notarzt
Stadt-/GemeindeGebiet
Vreden
Fläche in km²
Einwohner
135
22.389
Fläche in km²
Einwohner
135
22.389
Einwohne
r je km²
164
Einwohne
r je km²
164
Entfernungskilometer (Gemeinden außerhalb des Wachstandortes)
Einsatzfahrzeuge
Besetztzeiten
1 Rettungswagen (RTW)
Täglich 24 Stunden
Sondereinsatzregelungen
Der Notarzt wird mit dem RTW am Krankenhaus abgeholt; Einsatzabwicklung als
NAW (Notarztwagen)
Notfallversorgung
Notarzt/Notfallkrankenhaus
Notfallaufnahmebereich
St. Marien-Hospital Vreden
Vreden
Einsatzaufkommen
Jahr
Rettungseinsätze
2010
763
2011
787
2012
850
2013
908
Notarzteinsätze
418
425
508
465
39
Krankentransporte
185
240
222
205
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
40
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
2. Leitstelle
2.1 Aufgaben
Der Träger des Rettungsdienstes errichtet und unterhält eine Leitstelle (§ 7 Abs.
1 RettG). Diese lenkt die Einsätze des Rettungsdienstes. Sie muss ständig
besetzt und erreichbar sein. Sie arbeitet mit den Krankenhäusern, der Polizei,
den
Feuerwehren
sowie
den
Einrichtungen
der
ärztlichen
Selbstverwaltungskörperschaften für den ärztlichen Notfalldienst zusammen. Mit
der Lenkung rettungsdienstlicher Einsätze beauftragte Personen müssen eine
geeignete Qualifikation haben; das Nähere regelt das für das Gesundheitswesen
zuständige
Ministerium
nach
Abstimmung
mit
den
kommunalen
Spitzenverbänden durch Erlass (§ 8 Abs. 1 RettG).
Die Kreisleitstelle ist das zentrale Lenkungs- und Koordinierungsorgan für den
Rettungsdienst. Zur Sicherstellung einer durchgängigen Gefahrenabwehr fordert
der Gesetzgeber eine einheitliche Leitstelle für den Rettungsdienst und den
Feuerschutz.
Für eine
optimale Wahrnehmung der zentralen
Lenkungs- und
Koordinierungsaufgaben im Rettungsdienst ist die Aufschaltung aller Notrufe 112
zur Kreisleitstelle sinnvoll.
Mit Ausnahme des Notrufes 112 der Stadt Bocholt sind alle Notrufe der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Borken zur Kreisleitstelle
geschaltet. Die Stadt Bocholt macht von einer Regelung im Feuerschutzgesetz
NRW Gebrauch, die es Mittleren und Großen kreisangehörigen Städten erlaubt,
den Notruf auf die eigene ständig besetzte Feuerwache zu schalten, wenn diese
die Aufgabe einer Rettungswache wahrnehmen.
Qualitätsanforderungen an eine optimale Aufgabenerfüllung
-
-
schnellstmögliche Entgegennahme und Bearbeitung aller eingehenden Notrufe
sachgerechte Alarmierung der Rettungsmittel unter Ausnutzung der
Möglichkeiten des Einsatzleitsystems, so dass im Rahmen des
rettungsdienstlichen Gesamtsystems die Einhaltung der Hilfsfrist unterstützt
wird.
zeitgleiche Bearbeitung von mindestens 2 Notrufen
Disposition des Krankentransportes unter Berücksichtigung von Zeiten mit
hohem Einsatzaufkommen
Beachtung wirtschaftlicher Aspekte bei der Planung und Lenkung der
Krankentransporteinsätze
41
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
2.2 Standort
Die Leitstelle des Kreises Borken befindet sich im Kreishaus Borken, Burloer
Straße 93. Der Gebäudeteil für die Leitstelle wurde im Jahre 1999 neu errichtet.
2.3 Technische Ausstattung
Die Leitstellentechnik muss eine schnelle Einsatzdisposition ermöglichen.
Entscheidend dabei ist das Vorhalten moderner Alarmierungs- und
Kommunikationstechnik in redundanter Ausführung.
Das installierte Einsatzleitsystem ermöglicht eine zentrale Abfrage des Notrufes
112 im gesamten Kreisgebiet.
Um den Anforderungen einer modernen Leitstelle auch weiterhin gerecht zu
werden, wurde in den Jahren 2007 bis 2010 die Hard- und Software des
Einsatzleitsystems
sowie
die
Kommunikations-,
Alarmierungsund
Netzwerktechnik incl. des Leitstellenmobiliars schrittweise erneuert.
Digitalfunk
Die bundesweite Einführung des Digitalfunks macht es erforderlich, die
Kreisleitstelle an diese Technik anzubinden. Erste Maßnahmen hierfür sind in der
Kreisleitstelle Borken bereits umgesetzt worden, die abschließende Fertigstellung
hängt aber davon ab, bis wann das Land die weiteren Komponenten zur
Verfügung stellen kann. Erwartet wird dies für das Jahr 2015.
Zusammenarbeit mit anderen Leitstellen
Die Kreise Borken, Coesfeld und Steinfurt planen die Vernetzung ihrer
Leitstellen. Über den genauen Umfang einer solchen Zusammenarbeit muss
noch entschieden werden. Ein Ingenieurbüro ist beauftragt worden, ein Konzept
für mögliche technische Redundanzen zu entwickeln. Bei Technikausfällen soll
es zukünftig möglich sein, dass Einsätze in wesentlichen Teilen auch von einer
benachbarten Leitstelle abgewickelt werden können.
Fahrzeugortung im Rettungsdienst
Im Jahr 2014 sind die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes mit
Navigationssystemen ausgestattet worden. Mit deren Hilfe können die Fahrzeuge
durch die Leitstelle geortet werden. Über die Anbindung an den
Einsatzleitrechner ist es damit möglich, das am günstigsten positionierte
Fahrzeug zu einem Einsatz zu entsenden.
Mobile Datenerfassung (MDE)
Um Einsatzdaten im Rettungsdienst schneller zu erfassen, weiter zu verarbeiten
und letztlich auch unter dem Aspekt des Qualitätsmanagements auswerten zu
können, sollen mobile Datenerfassungsgeräte (MDE) beschafft werden. Die
MDE-Beschaffung ist für 2015 geplant.
42
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
2.4 Personelle Ausstattung
Personal der Kreisleitstelle (Sollbestand zum 01.10.2014)
Funktion
Anzahl
Leiter der Leitstelle
Stellvertretender Leiter
Einsatzdisponenten
1
1
18
Systemadministration
2
Qualifikation
a)
Rettungsdienst
Qualifikation
b)
c)
Feuerschutz
fachspezifische
Leitstellenausbildung
Besoldung/Vergütung nach
Stellenplan
A 12
A 11
A9
(13 Kräfte)
A 9 mit Zulage
( 3 Kräfte)
Entgeltgruppe 6 TVöD
( 2 Kräfte)
Entgeltgruppe 6 bzw. 8 TVöD
Anzahl
18
3
Rettungsassistenten
Rettungssanitäter
Anzahl
1
Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
17
Beamte des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes mit Führungsausbildung (BIII bzw. BmD)
3
Angestellte (mit Führungsausbildung
in der Freiw. Feuerwehr mindestens
Gruppenführer FIII-)
14
Leitstellenlehrgang (B LSt) am
Institut der Feuerwehr Münster
Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche
Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen
Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen. Die Disponenten in der
Leitstelle gehören zum Einsatzpersonal und unterliegen damit der
Fortbildungsverpflichtung.
Kräfte, die nicht die geforderte Qualifikation zum Rettungsassistenten haben,
werden vorrangig in der Krankentransport-Disposition eingesetzt.
43
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
III.
Der Personal-Ist-Bestand umfasst 18 Einsatzdisponenten im Schichtdienst, 2
Leitungsfunktionen im Tagesdienst (Leiter Leitstelle/stellvertretender Leiter)
sowie derzeit 2 Kräfte in der Systemadministration.
Einsatzaufkommen 2013
Einsatzart
Feuerwehr
Notfallrettung
Krankentransport
Gesamt
Anzahl der Einsätze
3.159
18.440
10.266
31.865
Kostenzuordnung
Die Kosten der Leitstelle werden in einem Verfahren, das mit den Krankenkassen
abgestimmt ist, auf den Feuerschutz und den Rettungsdienst verteilt.
60% werden als Vorhaltekosten zu gleichen Teilen dem Feuerschutz und
Rettungsdienst zugeordnet. Die verbleibenden 40 % werden auf Grundlage von
Einsatzzahlen und Einsatzdauer auf die Dienste verteilt.
 Die Gesamtkosten der Kreisleitstelle gehen im Ergebnis zu einem Anteil
von 65 % zu Lasten des Rettungsdienstes und von 35 % zu Lasten des
Feuerschutzes.
44
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
IV. Unterhaltung des Rettungsdienstes
1. Fachliche Eignung des Personals
Mit dem Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters
(Notfallsanitätergesetz – NotSanG), das zum 01.01.2014 in Kraft getreten ist,
ändern sich die Anforderungen, die zukünftig an das Einsatzpersonal auf den
Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen gestellt werden, wesentlich.
Gegenüber dem bisherigen Rettungsassistentengesetz verlängert sich die
Ausbildungsdauer von 2 auf 3 Jahre. Zudem ist die Ausbildung im neuen
Notfallsanitätergesetz strukturell neu ausgestaltet und schafft dadurch einen
neuen nichtärztlichen Rettungsdienstberuf. Ziel ist es, die Qualität des
Rettungsdienstes zu steigern und damit die präklinische Versorgung zu
verbessern. Insgesamt wird das Rettungswesen durch das neue Gesetz noch
leistungsfähiger und vor allem zukunftsfähiger.
Auf
landesgesetzlicher
Ebene
fließen
die
Notfallsanitätergesetzes in das Rettungsgesetz NRW ein.
Änderungen
des
So sieht § 4 Rettungsgesetz zur Betreuung und Versorgung der Patienten in
der Notfallrettung sowie für die Führung eines Notarzt-Einsatzfahrzeuges eine
Rettungsassistentin/ einen Rettungsassistenten bzw. eine Notfallsanitäterin/
einen Notfallsanitäter vor.
Für die Anpassung an die geänderten Qualifikationsanforderungen räumt das
Rettungsgesetz den Aufgabenträgern allerdings einen Übergangszeitraum ein.
Die Funktion Rettungsassistent wird erst mit Ablauf des 31.12.2026 durch den
Notfallsanitäter ersetzt (§ 4 Abs. 7 RettG).
2. Personalbemessung
2.1 Einsatzpersonal
2.1.1 Allgemeines
Der Kreis Borken führt den Rettungsdienst ohne eigenes Personal durch.
Verschiedene Vertragspartner sind mit dem Betrieb der Rettungswachen
beauftragt worden. Von diesen wird auch das Einsatzpersonal gestellt. Von der
Möglichkeit, den Rettungsdienst in Eigenregie durchzuführen, wird derzeit kein
Gebrauch gemacht.
Es bestehen folgende öffentlich-rechtlichen Verträge über die Einrichtung und
den Betrieb von Rettungswachen:
Vertragspartner
Stadt Ahaus
Stadt Borken
Stadt Gronau
Gemeinde Reken
Stadt Stadtlohn
Rettungswache
Ahaus
Borken
Gronau
Reken
Stadtlohn
45
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
Vertragspartner
DRK-Kreisverband Borken e.V.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Rettungswache
Gescher, Isselburg, Vreden
Heek
An den Standorten Ahaus, Borken und Gronau wird der Rettungsdienst in
Kombination mit einer Feuer- und Rettungswache umgesetzt.
Die Stadt Bocholt ist als große kreisangehörige Stadt Trägerin einer
Rettungswache und führt damit den Betrieb der Rettungswache Bocholt
eigenverantwortlich durch.
Aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der damit
verbundenen Änderung der Arbeitszeitrichtlinie ist im Rettungsdienst die 48Stunden-Woche weitestgehend umgesetzt worden. Eine sogenannte OPT-OutRegelung mit der Möglichkeit einer 54-Stunden-Woche findet nur noch
ausnahmsweise Anwendung. Bei der Personalbedarfsberechnung wird daher
von der 48-Stunden-Woche ausgegangen.
Der Personalbedarf wird in Form von Personalvorhaltestunden pro Jahr und
Rettungsmittel dargestellt.
Die Stadt Bocholt als Trägerin einer Rettungswache ermittelt in Abstimmung mit
dem Kreis Borken ihren Personalbedarf eigenständig.
Ehrenamtliche Kräfte werden im Rettungsdienst nur noch ausnahmsweise
eingesetzt,
da
sie
die
im
Rettungsgesetz
verankerten
Qualifikationsanforderungen kaum noch erfüllen können.
Zivildienst wird seit 2012 in Deutschland nicht mehr angeboten. Damit steht
Einsatzpotential aus diesem Bereich auch nicht mehr zur Verfügung.
An
den zur Annahme von Praktikanten ermächtigten Rettungswachen
(Lehrrettungswachen) können Jahrespraktikanten eingesetzt werden.
Die Personalkosten für die kombinierten Feuer- und Rettungswachen Ahaus,
Borken und Gronau werden auf der Basis öffentlich-rechtlicher Verträge
abgerechnet. Die Städte erhalten je Vorhaltestunde einen vertraglich
festgelegten Erstattungsbetrag. Darüber hinaus haben sich die Städte bereit
erklärt, zu den reduzierten Zeiten nachts und an Wochenenden bzw. Feiertagen
den Rettungsdienst auch im Duplizitätsfall zu bedienen. Dafür wird ein
ergänzender Kostensatz/Stunde gezahlt.
Die Personalkosten für die Rettungswachen Gescher, Isselburg, Reken und
Stadtlohn werden vom Kreis zu 100 % getragen. Die Kosten des Betriebs der
Rettungswachen Heek und Vreden sind auf Basis von Ausschreibungen für
sieben Jahre zu einem Pauschalpreis vergeben.
Das Personal der Feuer- und Rettungswache Bocholt ist mit einem Stellenanteil
von 31,98 dem Einsatzdienst Rettung zugeordnet. Hinzu kommen 0,43
Stellenanteile für die Leitung der Rettungswache und 2,33 Stellen für die
Verwaltung (s. Nr. IV. 2.2.) Die Stadt Bocholt als Trägerin der Rettungswache
hat eine eigene Personal- und Satzungshoheit.
46
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
2.1.2 Personalvorhaltestunden im Einsatzdienst
Rettungswache
Ahaus
Fahrzeuge
Besetztzeit
NEF
RTW 1
RTW 2
tägl. 24 Std.
tägl. 24 Std.
07.00 - 22.00
09.00 - 18.00
10.00 - 21.00
08.00 - 17.00
KTW
Mo-Fr
Sa
So./Feiert.
Mo-Fr
Funktionsstellen
1
2
2
2
Zwischensumme
Borken
NEF
RTW 1
RTW 2
KTW
NEF
RTW 1
RTW 2
KTW
tägl. 24 Std.
tägl. 24 Std.
07.00 - 23.00
08.00 - 22.00
08.00 - 22.00
08.30 - 16.30
Mo-Fr
Sa
So/Feiert.
Mo-Fr
1
2
2
8.760
17.520
11.224
2
4.016
41.520
tägl. 24 Std.
tägl. 24 Std.
07.00 – 22.00
08.00 – 20.00
09.00 – 22.00
09.00 - 16.00
Mo-Fr
Sa
So/Feiert.
Mo-Fr
1
2
2
8.760
17.520
10.390
2
3.514
Zwischensumme
Bocholt
4.518
40.628
Zwischensumme
Gronau
Vorhaltestunden
8.760
17.520
9.830
40.184
NEF
RTW 1
RTW 2
RTW 3
KTW 1
KTW 2
KTW 3/MHD
Zwischensumme
tägl. 24 Std.
tägl. 24 Std.
tägl. 24 Std.
12 Std.
1 Std.
10 Std.
8 Std.
1
2
2
2
2
2
2
8.760
17.520
17.520
6.024
502
5.020
4.016
59.362
Gescher
RTW
tägl. 24 Std.
2
17.520
Heek
RTW
tägl. 24 Std.
2
17.520
Isselburg
RTW
tägl. 24 Std.
2
17.520
Reken
RTW
tägl. 24 Std.
2
17.520
Südlohn
RTW
tägl. 08.00-20.00
2
8.760
Stadtlohn
NEF
RTW
tägl. 24 Std.
tägl. 24 Std.
1
2
8.760
17.520
Vreden
RTW
tägl. 24 Std.
2
17.520
Ahaus
KTW/HiOrg
08.00 – 18.00
Sa/So
2
2.080
Bocholt
KTW/HiOrg
08.00 – 18.00
Sa/So
2
2.080
53
308.494
Summe:
47
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Mo-Fr
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
2.2 Verwaltungspersonal
Neben dem Personal an den Rettungswachen sind für das Personal in den
Verwaltungen des Kreises Borken und der Stadt Bocholt folgende Stellenanteile
zu berücksichtigen:
1. Kreis Borken (als Träger des Rettungsdienstes
Fachbereichsleiter
Fachabteilungsleiter
Sachbearbeiter
Sachbearbeitung Abrechnungswesen
Schreibdienst
Gesamt
0,2
0,4
1,0
1,3
0,5
3,4
2. Stadt Bocholt (als Trägerin einer Rettungswache)
Geschäftsführung, Rettungsdienstleitung
Personalbewirtschaftung
Finanzbuchhaltung
Fakturierung
Gesamt
48
0,64
0,21
0,49
0,99
2,33
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
3. Aus- und Fortbildung
Das in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzte nichtärztliche
Personal hat jährlich an einer mindestens 30stündigen aufgabenbezogenen
Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen (§ 5 Abs. 4 RettG).
Um auch zukünftig Personal mit der notwendigen Qualifikation im
Rettungsdienst zur Verfügung zu haben, muss rechtzeitig mit der Ausbildung
von neuen Notfallsanitätern begonnen werden. Es müssen aber auch die
eigenen Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern weiterqualifiziert werden. Bei
dieser Nachqualifizierung werden die Rettungsassistenten nach 3 Fallgruppen
unterschieden:
Voraussetzung
Bei Inkrafttreten des
Notfallsanitätergesetzes
mindestens 5 Jahre als
Rettungsassistent tätig
Bei mindestens 3jähriger Tätigkeit
Umfang Nachqualifizierung
Bis 31.12.2020 staatliche
Ergänzungsprüfung ablegen.
Weitere Ausbildung von 480
Stunden und staatliche
Ergänzungsprüfung
Weitere Ausbildung von 960
Stunden und staatliche
Ergänzungsprüfung
Weniger als 3 Jahre im Beruf tätig
Die Kosten der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz sowie die Kosten
der Fortbildung im Sinne von § 5 Abs. 4 Satz 1 RettG gelten als Kosten des
Rettungsdienstes. Näheres bestimmt das für das Gesundheitswesen
zuständige Ministerium in Abstimmung mit den Verbänden nach § 14 Abs. 2
RettG sowie mit den kommunalen Spitzenverbänden. Detailregelungen stehen
noch aus
Die vom Gesetzgeber geforderten Qualifikationen sind für alle Rettungswachen
im Kreis Borken bindend. Die Aus- und Fortbildung wird an geeigneten
Ausbildungsstätten durchgeführt. Die 30stündige Fortbildung wird derzeit vom
DRK-Kreisverband Borken in enger Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Leiter
Rettungsdienst organisiert. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich dabei an den
aktuellen Entwicklungen im Rettungsdienst.
Die Stadt Bocholt hat für die Aus- und Fortbildung im Brandschutz und
Rettungsdienst eine eigene Ausbildungsstätte errichtet. Die Feuerwehr- und
Rettungsdienstakademie Bocholt erhielt mit Wirkung vom 01.07.2013 die
staatliche Anerkennung als Berufsfachschule für den Rettungsdienst.
Umfang und Inhalte der notwendigen Fortbildungen für Ärztinnen und Ärzte im
Rettungsdienst werden durch die Landesärztekammern geregelt (§ 5 Abs. 4
RettG).
49
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
4.
Technik
4.1
Fahrzeuge
IV.
4.1.1 Ausstattung
Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes müssen in ihrer Ausstattung, Ausrüstung
und Wartung den allgemein anerkannten Regeln von Medizin, Technik und
Hygiene entsprechen (§ 3 Abs. 4 RettG). Sie müssen zudem für besondere
Einsatzfälle ausgerüstet sein, z.B. für
-
Intensiv-medizinische Transporte
die Beförderung von Neugeborenen
die Beförderung von schwergewichtigen oder hochkontagiösen Patienten
Die Europanorm DIN EN 1789 definiert Anforderungen an die Einsatzfahrzeuge
im Hinblick auf
 Beschaffenheit der Fahrzeuge (z.B. Außenmaße, Fahrverhalten, Elektrik,
Belastungskapazität, Klimatisierung, Beschaffenheit des Krankenraumes,
Kommunikationseinrichtungen, Geräuschpegel)
 Ausstattung und Beschaffenheit der Medizinprodukte
Die Norm unterteilt die Krankenkraftwagen in 3 Kategorien. Es sind dies
Krankentransportwagen (Typ A 1, A 2), Notfallkrankenwagen (Typ B) und
Rettungswagen (Typ C). Über diese Typenklassen wird unter anderem definiert,
wie viele Patienten das Fahrzeug aufnehmen kann bzw. welche medizinischtechnische Ausstattung vorhanden ist.
Im Rettungsdienst des Kreises Borken kommen Fahrzeuge der Typklassen A 2
und C zum Einsatz.
4.1.2 Fristen für die Ersatzbeschaffung
Die Einsatzfahrzeuge sind unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu betreiben und
auch auszusondern. In der Vergangenheit erfolgte die Außerbetriebnahme von
Fahrzeugen nach Ablauf eines definierten Zeitraumes. Aufgrund von
Erfahrungswerten im Fuhrparkmanagement wird zukünftig die KilometerLaufleistung Hauptentscheidungskriterium für die Aussonderung von Fahrzeugen.
Das Fahrzeugalter wird in der Gesamtbetrachtung aber auch weiterhin ein
Entscheidungsfaktor sein. Als Abschreibungszeit der Fahrzeuge wird die geplante
Nutzungsdauer herangezogen.
Fahrzeugart
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Krankentransportwagen
(KTW)
Rettungswagen (RTW)
50
Laufleistung
200.000 km
300.000 km
Nutzungsdauer
6 Jahre
6 Jahre
200.000 km
6 Jahre
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
Vor einer Fahrzeugaussonderung wird geprüft, ob unter betriebswirtschaftlichen
Aspekten die weitere Nutzung von Teilkomponenten möglich ist (z.B. Umbau eines
RTW-Kofferaufbaus auf ein neues Fahrgestell).
4.1.3 Fahrzeugbestand – ohne Reservefahrzeuge Wache
Ahaus
Fahrzeugart
NEF
RTW
RTW
KTW
KTW
NEF
RTW
RTW
RTW
KTW
KTW
KTW-MHD
NEF
RTW
RTW
KTW
KTW
Baujahr
2013
2014
2014
2011
2007
2011
2014
2010
2009
2009
2007
2008
**
2013
2013
2009
2007
Gescher
RTW
2014
Gronau
NEF
RTW
RTW
KTW
2012
2014
2014
2007
RTW *
2013
Isselburg
RTW
2014
Reken
RTW
2010
Stadtlohn
NEF
2008
RTW
2011
RTW*
2013
Bocholt
Borken
Heek
Vreden
Stand: 01.12.2014
*
**
Fahrzeuge werden durch die Betreiber DRK und JUH gestellt.
Fahrzeug nach Verkehrsunfall ausgesondert; Ersatzbeschaffung in 2015
51
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
4.1.4 Reserve-Fahrzeuge
Der Rettungsdienst muss jederzeit voll funktionsfähig sein. Daher ist es
notwendig, planbare und auch nicht planbare Fahrzeugausfälle – z.B. bei
Werkstattaufenthalten, Ausfällen nach Unfällen – durch eine Reservevorhaltung
zu kompensieren. Das Orgakom-Gutachten schlägt folgende Fahrzeugreserve
vor:
2 Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)
5 Rettungswagen (RTW)
1 Krankentransportwagen (KTW)
Die Fahrzeugreserve soll in der Regel aus abgeschriebenen Fahrzeugen
gebildet werden. Die Kilometerleistung eines für die Reserve vorgesehenen
Fahrzeuges muss es unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten
rechtfertigen, dieses noch weiter zu betreiben.
Reservevorhaltung Kreis Borken (Stand: 01.12.2014)
Fahrzeugart
NEF BOR-272
RTW BOR-R 3831
RTW BOR-R 1832
RTW BOR-269
RTW BOR-282
RTW BOR-R 3832
Baujahr
2006
2008
2009
2004
2006
2009
Standort
Borken
Gescher
Gronau
Stadtlohn
Reken
Vreden
Reservevorhaltung Stadt Bocholt (Stand: 01.12.2014)
Fahrzeugart
NEF BOH-F 2041
RTW BOH-F 2042
Baujahr
2000
2003
52
Transport 2. Notarzt
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes:

Notarzteinsatzfahrzeug

Krankentransportwagen

Rettungswagen (2x)
[von links nach rechts]
53
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
IV.
5. Medizingeräte und Medikamente
Die Ausstattung der Rettungsdienstfahrzeuge mit Geräten der Medizintechnik
erfolgt nach den Vorgaben der DIN EN 1789 und DIN 75079 geregelt.
Ergänzt werden diese Regelungen durch das
-
Medizinproduktegesetz (MPG) und die
Medizinproduktebetreiberverordnung. (MPBetreibV)
Diese Vorschriften enthalten umfassende Regelungen über den Umgang mit
Medizinprodukten von der Herstellung über das Inverkehrbringen,
Inbetriebnehmen und Betreiben bis hin zu Anwendung, Nachweis der
technischen sowie hygienischen Sicherheit von medizinischen Produkten.
Zur Sicherstellung des richtigen Umgangs mit den Medizinprodukten sind an
den Wachen Beauftragte nach MPG bestellt. Diese Beschäftigten haben die
Aufgabe,
-
-
-
ausschließlich Medizinprodukte zum Einsatz zu bringen, bei denen der
Verdacht auf eine Gefährdung von Patienten, Anwendern und Dritten
ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 1 MPG)
zu gewährleisten, dass Medizinprodukte nur von Personen angewendet
werden, die durch den Hersteller oder die sog. beauftragte Person
eingewiesen worden sind (§ 5 Abs. 2 MPBetreibV)
die eingesetzten Medizinprodukte entsprechend empfohlener Vorgaben zu
warten und sicherheitstechnischen Kontrollen zuzuführen
Wartung und sicherheitstechnische Kontrollen erfolgen nach den Vorgaben der
Hersteller und sind über Wartungsverträge abgesichert.
Die im Rettungsdienst eingesetzten medizinischen Verbrauchsartikel werden
zentral beschafft. Die Beschaffung erfolgt im Wege der Vergabe im Rahmen
einer öffentlichen Ausschreibung.
6. Persönliche Schutzausrüstung, Hygiene
Die Einhaltung von Hygienestandards ist wesentlicher Bestandteil der Arbeit im
Rettungsdienst. An den Rettungswachen werden daher Hygienebeauftragte
bestellt, die gemeinsam mit dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst diesen Part
begleiten. Zur Unterstützung hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst eine
Hygienemappe für den Rettungsdienst des Kreises Borken erstellt. Diese
Mappe ist Arbeitsgrundlage für den Teilbereich Hygiene im Rettungsdienst und
soll die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen, medizinischen Tatbestände
und lokalen Regelungen an den Standorten nachvollziehbar machen und
zweckbezogen darstellen.
Jeder Beschäftigte im Rettungsdienst wird vor Aufnahme seiner Tätigkeit mit
der erforderlichen Schutzkleidung ausgestattet. Die Reinigung und
Instandhaltung der Kleidung erfolgt nach den Vorgaben eines Hygieneplanes.
54
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
V.
Durchführung des Rettungsdienstes
1.
Notfallmedizinische Versorgung
1.1 Notarzteinsatz
Der Träger des Rettungsdienstes steht in der Verantwortung, gemeinsam
mit den Krankenhäusern ein qualifiziertes Notarzt-System zu
organisieren (§ 11 RettG)
Im
Rahmen
der
rettungsdienstlichen
Bedarfsplanung
sind
Notfallaufnahmebereiche für die Krankenhäuser festzulegen. Den für
die Notfallversorgung geeigneten Krankenhäusern wird ein räumlich
bestimmtes Gebiet mit der Verpflichtung zugewiesen, Notfallpatientinnen
und -patienten aus diesem Gebiet aufzunehmen.
Im
Einvernehmen
mit den
Krankenhäusern
sind
folgende
Notfallaufnahmebereiche festgelegt worden. Die Krankenhäuser sind
leistungsfähig, um die Erstversorgung der Notfallpatienten zu
gewährleisten.
Krankenhaus
St. Marien-Krankenhaus, Ahaus
St. Agnes-Hospital, Bocholt
St. Marien-Hospital, Borken
St. Antonius-Hospital, Gronau
Krankenhaus Maria Hilf, Stadtlohn
St. Marien-Hospital, Vreden
Notfallaufnahmebereich
Ahaus, Legden, Schöppingen,
Heek (ohne Ortsteil Nienborg)
Bocholt, Isselburg, Rhede
Borken, Heiden, Raesfeld,
Velen, Reken
Gronau, Heek (Ortsteil
Nienborg)
Stadtlohn, Südlohn, Gescher
Vreden
Ärzte und Ärztinnen für die Notfallrettung
Die Krankenhäuser sind vertraglich verpflichtet, für den Einsatz im
Rettungsdienst rund um die Uhr jeweils einen Notarzt / eine Notärztin zur
Verfügung zu stellen.
Mit den Krankenhäusern Ahaus, Borken, Gronau, Stadtlohn und Vreden
sind mit Wirkung vom 01.01.2013 Pauschalzahlungen für die
Notarztgestellung vereinbart worden. Die Stadt Bocholt als Trägerin der
Rettungswache hat mit dem Krankenhaus Bocholt einsatzbezogene
Zahlungen vereinbart.
55
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
1.2 Leitender Notarzt (LNA)
Gem. § 7 Abs. 4 RettG ist Vorsorge zu treffen, dass bei größeren
Schadensereignissen mit zahlreichen Verletzten oder Erkrankten ein Arzt
zur Verfügung steht, der notfallmedizinische Leitungsaufgaben
übernehmen kann (Leitender Notarzt).
Am Schadensort obliegt ihm
 die Festlegung des rettungsdienstlichen Bedarfs
 die Einsatzkoordinierung des rettungsdienstlichen Personals
einschließlich der Notärzte
 die Koordinierung der Zusammenarbeit der am Schadensort
eingesetzten Rettungs- und Sanitätsdienste
 die Zuweisung der Notfallpatienten in fachlich geeignete
Krankenhäuser
Die Gestellung von Leitenden Notärzten / Leitenden Notärztinnen ist in
den Vereinbarungen über die Mitwirkung der Krankenhäuser im
Rettungsdienst geregelt.
Krankenhäuser
Ahaus, Borken, Gronau:
Krankenhäuser
Stadtlohn, Vreden:
Krankenhaus Bocholt:
mind. 3 Leitende Notärzte
/Notärztinnen
mind. 1 Leitender Notarzt / Notärztin
(gegenwärtig keine Vereinbarung)
Zur Zeit sind in das LNA-System 19 Ärzte/Ärztinnen eingebunden die
unter folgenden Rahmenbedingungen arbeiten:
 Einbindung mehrerer Ärzte als Leitende Notärzte anstelle eines
Bereitschaftsdienstes
 Alarmierung über digitale Meldeempfänger (Sammelruf)
 Einsatzentscheidung durch die Kreisleitstelle im Rahmen der zeitlichen
und örtlichen Verfügbarkeit
 Kein eigenes Einsatzfahrzeug (Leitstelle organisiert den Transport mit
einem Fahrzeug des Rettungsdienstes)
 Vorhaltung der notwendigen persönlichen und sächlichen Ausstattung
auf den arztbesetzten Rettungsmitteln
 Abgeltung des Einsatzes in Abhängigkeit von der Einsatzdauer als
Pauschalsatz für den Notarzteinsatz bzw. als Stundenabrechnung
nach TvöD. Das Einsatzgebiet umfasst den gesamten Kreis Borken.
56
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
1.3 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Für die Unterstützung des Rettungsdienstträgers in medizinischen
Belangen und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements sowie der
Qualitätssicherung ist die Stelle des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
(ÄLRD) geschaffen worden. Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes
– Fassung vom 25.03.2015 - wird diese Funktion auch gesetzlich
verankert (§ 7 Abs. 3 RettG).
Die Unterstützung erfolgt in folgenden Bereichen:
- rettungsdienstliche Bedarfsanalyse
- pharmakologische und medizinisch-technische
Ausrüstung der Fahrzeuge
- medizinische Behandlungsrichtlinien
- Aus- und Fortbildung
- Arbeitsmedizin/Hygiene
Ausstattung
und
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst hat durch das zum 01.01.2014 in
Kraft getretene Notfallsanitätergesetz zusätzliche Aufgaben bekommen.
So hat er nach den Ausführungsbestimmungen zur Ausbildung der
Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen für seinen Verantwortungsbereich
einheitliche Arbeitsanweisungen für die Anwendung von Maßnahmen
und Medikamenten in der rettungsdienstlichen Praxis zu entwickeln und
regelmäßig dem zuständigen Ministerium vorzulegen.
Der Kreis Borken hat die Stelle eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
am 01.07.2003 eingerichtet. Derzeit beträgt der Stellenumfang 0,2
Stellenanteile. Aufgrund des erweiterten Aufgabenfeldes – insbesondere
im Qualitätsmanagement – muss der Stellenanteil auf mindestens 0,5
erhöht werden.
1.4 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst
Zur Unterstützung des Leitenden Notarztes in der rettungsdienstlichen
Führungsorganisation bei Einsätzen mit einer größeren Anzahl Verletzter
und Erkrankter gibt es den Organisatorischen Leiter Rettungsdienst
(OrgL). Mit der Novellierungsfassung vom 25.03.2015 wird diese
Funktion erstmals in das Rettungsgesetz aufgenommen (§ 7 Abs. 4). Der
Gesetzgeber stellt die Einführung dieser Funktion in das Ermessen des
Rettungsdienstträgers.
Der Kreis Borken hat bereits im Jahr 2008 ein OrgL-System eingerichtet.
Derzeit wirken rd. 30 für diese Aufgabe ausgebildete Einsatzkräfte mit. In
einer Dienstordnung sind die Kriterien für den Einsatz des
Organisatorischen Leiters Rettungsdienst geregelt.
57
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
2. Notfallrettung
Die Notfallrettung hat die Aufgabe, bei Notfallpatientinnen und
Notfallpatienten
lebensrettende
Maßnahmen
am
Notfallort
durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter
Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer
Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen in ein für
die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern. Hierzu
zählt auch die Beförderung von erstversorgten Notfallpatientinnen und
Notfallpatienten zu Diagnose- und geeigneten Behandlungseinrichtungen.
Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind Personen, die sich in Folge
Verletzung, Krankheit oder sonstiger Umstände entweder in
Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche
Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische
Hilfe erhalten (§ 2 Abs. 2 Rettungsgesetz).
Einsatzpersonal in der Notfallrettung
Funktion
Patientenbetreuung/-versorgung
Qualifikation
Rettungsassistent/in bzw.
Notfallsanitäter/in
Rettungssanitäter/in
Fahrer/in
3. Krankentransport
3.1 Allgemein
Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken oder Verletzten oder
sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die nicht als Notfallpatienten zählen,
fachgerechte Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes
Personal mit Krankenkraftwagen oder mit Luftfahrzeugen zu befördern (§
2 Abs. 3 Rettungsgesetz)
Einsatzpersonal im Krankentransport
Funktion
Patientenbetreuung/-versorgung
Qualifikation
Rettungssanitäter/in
Fahrer/in
Rettungshelfer/in
Während in der Notfallrettung durch die Hilfsfrist ein zeitlicher Rahmen
gesetzt
wird,
besteht
im
Krankentransport
ein
gewisser
Dispositionsspielraum. Im Interesse des Patienten wird eine Eintreffzeit
des Krankentransportwagens innerhalb eines Zeitraumes vom 30 bis
maximal 60 Minuten angestrebt.
58
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
3.2 Krankentransport an Wochenenden
Die gutachterliche Untersuchung des Rettungsdienstes durch Fa.
Orgakom hat ergeben, dass – neben den Werktagen - auch an
Wochenenden zu bestimmten Zeiten ein Bedarf an KrankentransportDienstleistungen besteht. Die derzeitigen öffentlich-rechtlichen Verträge
über den Betrieb der Rettungswachen sehen Besetztzeiten von
Krankentransportwagen an Wochenenden jedoch nicht vor.
Vor diesem Hintergrund wurden mit dem
- DRK-Kreisverband Borken sowie
- Malteser Hilfsdienst e.V.
Vereinbarungen über die Personal- und Fahrzeuggestellung für die
Durchführung von Krankentransporten an Wochenenden geschlossen.
Diese mit den Krankenkassen abgestimmten Vereinbarungen beinhalten
folgende Eckpunkte:
- Bereitstellung jeweils eines Krankentransportwagens
- samstags und sonntags (8.00 – 18.00 Uhr)
- an den Standorten Ahaus und Bocholt
- Unterbringung in organisationseigenen Unterkünften
- wochenweiser Wechsel der Aufgabenwahrnehmung zwischen DRK und
Maltesern.
Der zum 01.04.2013 zunächst probeweise aufgenommene Dienstbetrieb
hat sich bewährt und wird fortgesetzt, dabei einer jährlichen Überprüfung
unterzogen. Über die beiden Standorte Ahaus und Bocholt wird
sichergestellt, dass die Einsätze flächendeckend in einem
angemessenen zeitlichen Rahmen abgewickelt werden können.
59
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
4. Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport
4.1 Rettungseinsätze
2010
2011
2012
2013
Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek
Isselb. Reken Stadtl. Vreden
2.063
3.581 2.528
956
2.359
411
614
787 1.241
763
2.288
3.951 2.595
934
2.370
432
621
762 1.138
787
2.583
4.024 2.847
1.084
2.536
423
615
815 1.262
850
2.612
4.282 3.019
1.144
2.630
819
724
887 1.415
908
Rettungseinsätze pro Tag:
2010
2011
2012
2013
Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek
Isselb. Reken Stadtl. Vreden
5,6
9,8
6,9
2,6
6,4
1,1
1,6
2,1
3,4
2,0
6,2
10,8
7,1
2,5
6,5
1,1
1,7
2,1
3,1
2,1
7,0
11,0
7,8
2,9
6,9
1,1
1,6
2,2
3,4
2,3
7,1
11,7
8,2
3,1
7,2
2,2
1,9
2,4
3,8
2,5
4.2 Krankentransporte
2010
2011
2012
2013
Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek
Isselb. Reken Stadtl. Vreden
1.502
4.442 1.730
253
1.288
38
73
218
425
185
1.574
4.379 1.738
235
1.253
47
79
210
435
240
1.480
5.110 1.744
232
1.274
35
75
201
393
222
1.448
5.290 2.061
272
1.272
114
55
170
379
205
Krankentransporte pro Tag:
2010
2011
2012
2013
Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek
Isselb. Reken Stadtl. Vreden
4,1
12,1
4,7
0,7
3,5
0,1
0,2
0,6
1,1
0,5
4,3
12,0
4,7
0,6
3,4
0,1
0,2
0,6
1,2
0,6
4,0
14,0
4,8
0,6
3,5
0,1
0,2
0,5
1,1
0,6
3,9
14,5
5,6
0,7
3,5
0,3
0,1
0,4
1,0
0,5
60
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
4.3 Einsätze gesamt (Rettungseinsätze und Krankentransporte)
2010
2011
2012
2013
Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek
Isselb. Reken Stadtl. Vreden
3.565
8.023 4.258
1.209
3.647
449
687
1.005 1.666
948
3.862
8.330 4.333
1.169
3.623
479
700
972 1.573
1.027
4.063
9.134 4.591
1.316
3.810
458
690
1.016 1.655
1.072
4.060
9.572 5.080
1.416
3.902
933
779
1.057 1.794
1.113
Einsätze pro Tag:
2010
2011
2012
2013
Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek
Isselb. Reken Stadtl. Vreden
9,7
21,9
11,6
3,3
10,0
1,2
1,9
2,7
4,5
2,6
10,6
22,8
11,8
3,2
9,9
1,3
1,9
2,6
4,3
2,8
11,1
25,0
12,5
3,6
10,4
1,2
1,8
2,8
4,5
2,9
11,1
26,2
13,9
3,8
10,7
2,6
2,1
2,9
4,9
3,0
61
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
5. Außergewöhnliche Schadensereignisse
Neben Notfallrettung und Krankentransport gehört auch die Versorgung
einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bei außergewöhnlichen
Schadensereignissen zum Rettungsdienst (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 RettG). Der
Rettungsdienst arbeitet hierbei eng mit den Feuerwehren, den
Katastrophenschutzeinrichtungen, den Krankenhäusern und dem
öffentlichen Gesundheitsdienst zusammen.
Für Einsätze, die über eine individual-medizinische Betreuung
hinausgehen, bestellt der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte
(siehe Teil V. Nr. 1.2). Er trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für
den Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals
(§ 7 Abs. 4 RettG).
Zur Abwicklung derartiger Einsätze, die in der Fachsprache als
Massenanfall von Verletzten bzw. Erkrankten (MANV) bezeichnet
werden, hat der Kreis einen speziellen Einsatzplan aufgestellt
(Einsatzplan für den Massenanfall von Verletzten und/oder
Erkrankten – Einsatzplan MANV - ).
Typische Einsatzsituationen, bei denen viele Personen verletzt oder
erkrankt sind, sind üblicherweise Verkehrsunfälle oder Brände, aber auch
Lebensmittelvergiftungen.
Die
Kapazitäten
des
regulären
Rettungsdienstes stoßen dabei schnell an Grenzen. Für die ergänzende
Unterstützung ist ein System aufgebaut worden, das im Wesentlichen
von den Sanitätseinheiten der Hilfsorganisationen mitgetragen wird.
Der Einsatzplan MANV dient als Leitfaden, um Rettungskräfte
unterschiedlicher Organisationen nach einem einheitlichen Schema in
den Einsatz einzubinden und eine organisierte Struktur an der
Einsatzstelle aufzubauen. Hierzu werden in der Nähe der Einsatzstelle
Patientenablagen, Sammelstellen für Unverletzte, Behandlungsplätze
(BHP) für Verletzte/Erkrankte, Bereitstellungsräume für Rettungsmittel
usw. eingerichtet.
Diese wichtigen organisatorischen Maßnahmen müssen bereits von den
ersteintreffenden Rettungskräften eingeleitet werden. So schnell wie
möglich wird dann eine erweiterte Führungsstruktur geschaffen. Bei
einem reinen Rettungsdiensteinsatz übernehmen der Leitende Notarzt
(LNA) und der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (OrgL) die
erforderliche Koordination. Bei größeren Einsätzen kann eine
Unterstützung durch den Führungsstab der Einsatzleitung (Stab EL)
sowie die Informations- und Kommunikationsgruppe (IuK) erfolgen.
Um NEF-Fahrer auf organisatorische Führungsaufgaben in der
Erstphase größerer Einsatzlagen vorzubereiten, bietet der Kreis diesem
Personenkreis eine einwöchige Fortbildung zum Gruppenführer
Rettungsdienst an.
62
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
6. First-Responder-Systeme
First-Responder-Systeme werden eingerichtet, um in Notfällen den
Zeitraum
bis
zum
Eintreffen
des
Rettungsdienstes
mit
basismedizinischen Maßnahmen zu überbrücken. Solche Erst-HelferGruppen werden auf ehrenamtlicher Basis in der Regel von
Hilfsorganisationen und Feuerwehren gebildet. Sie sollen vor allem in
Bereichen ergänzend tätig werden, in denen auf Grund von weiten
Anfahrtswegen ein zeitgerechtes Eintreffen des Rettungsdienstes nicht
gewährleistet werden kann.
Im Kreis Borken gibt es seit 2001 für das Gebiet der Gemeinde
Schöppingen ein First-Responder-System. Mit der Errichtung der
Rettungswache Heek, die mittlerweile im 24-Stunden-Dienst betrieben
wird, ist die Zielerreichungsquote in der Gemeinde Schöppingen
wesentlich verbessert worden. Die Einsatzzahlen für die Erst-HelferGruppe Schöppingen sind stark rückläufig, da diese im Regelfall nur
noch alarmiert wird, wenn der Rettungswagen Heek nicht verfügbar ist.
Der Kreis Borken hat sich mit der Gemeinde Schöppingen und der
Freiwilligen Feuerwehr Schöppingen daher darauf verständigt, das FirstResponder System in seiner bisherigen Form zum 31.12.2014 zu
beenden und als klassisches First-Responder-System fortzuführen
Weitere First-Responder-Systeme gibt es im Kreis Borken zurzeit nicht.
63
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
7. Krankenhäuser im Kreis Borken
7.1 St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Vreden, Betriebsstätte Ahaus
Abteilung
Betten
Innere Medizin
Allgemein- und Visceralchirurgie
Unfall- und Orthopädische Chirurgie
Urologie
Gynäkologie und Geburtshilfe
Augenheilkunde
Hals-Nasen-Ohren
Gesamt
93
29
62
32
33
17
9
275
7.2 St. Agnes-Hospital Bocholt
Abteilung
Betten
Allgemeinchirurgie
Unfallchirurgie
Gefäßchirurgie
Frauenheilkunde
Geburtshilfe
Kardiologie
Gastroenterologie
Kinderheilkunde
Urologie
Strahlentherapie
Hals-Nasen-Ohren
Gesamt
51
61
40
29
22
84
89
40
42
9
3
470
7.3 St. Marien-Hospital Borken
Abteilung
Betten
Chirurgie
Frauenheilkunde
Geburtshilfe
Innere Medizin
Geriatrie
Neurologie
Orthopädie
Geriatrie (Tagesklinik)
Gesamt
75
20
10
80
40
42
60
10
337
64
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
7.4 Ev. Lukas-Krankenhaus Gronau
Abteilung
Betten
Geriatrie
Psychiatrie
Geriatrie (Tagesklinik)
Psychiatrie (Tagesklinik)
Gesamt
55
55
10
25
145
7.5 St. Antonius-Hospital Gronau
Abteilung
Betten
Allgemeinchirurgie
Frauenheilkunde
Geburtshilfe
Hals-Nasen-Ohren
Innere Medizin
Urologie
Gesamt
92
21
10
3
90
24
240
7.6. St. Augusta-Hospital Isselburg-Anholt
Abteilung
Betten
Neurologie
94
7.7. St. Vinzenz-Hospital Rhede
Abteilung
Psychiatrie
Psychiatrie (Tagesklinik)
Gesamt
Betten
95
30
125
7.8. Krankenhaus Maria-Hilf Stadtlohn
Abteilung
Innere Medizin
Chirurgie
Gynäkologie/Geburtshilfe
Interdisziplinäre Intensivstation
Gesamt
Betten
70
55
15
6
146
7.9 St. Marien-Krankenhaus Ahaus-Vreden, Betriebsstätte Vreden
Abteilung
Geriatrie
Allgemeine Innere Medizin
Rheumatologie
Gesamt
Betten
55
35
35
125
65
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
8. Krankenhausapotheken
Mit den an den Krankenhäusern Ahaus und Stadtlohn angesiedelten
Krankenhausapotheken sind Versorgungsverträge zur Belieferung des
Rettungsdienstes mit Medikamenten abgeschlossen worden.
Die Belieferung der Rettungswachen ist zum 1.1.2012 folgender Maßen
geregelt worden:
Krankenhausapotheke
Rettungswache
Bocholt
Ahaus
Bocholt
Borken
Heek
Isselburg
Reken
Vreden
Stadtlohn
Gescher
Gronau
Stadtlohn
66
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
9. Luftrettung
Ergänzend zum bodengebundenen Rettungsdienst werden für die
Notfallrettung
und
den
Krankentransport
Luftfahrzeuge
(Rettungshubschrauber, andere geeignete Luftfahrzeuge) eingesetzt (§ 3
Abs. 3 RettG).
Dabei bilden die Träger des Rettungsdienstes im regelmäßigen
Einsatzbereich eines Luftfahrzeuges eine Trägergemeinschaft.
Rettungshubschrauber und andere geeignete Luftfahrzeuge werden vor
allem eingesetzt für die schnelle Heranführung des Notarztes
1. an einen Notfallort. Dort werden lebensrettende Maßnahmen
durchgeführt und die Transportfähigkeit des Notfallpatienten
hergestellt. Anschließend erfolgt der Transport vom Notfallort in ein
geeignetes Krankenhaus (Primäreinsatz).
2. zu einem Krankenhaus, welches die Erstversorgung eines
Notfallpatienten übernommen hat. Der Patient wird zur weiteren
medizinischen Versorgung in ein geeignetes Krankenhaus verlegt
(Sekundäreinsatz).
Vorteile der Luftrettung liegen in der wesentlich höheren Geschwindigkeit
und der Unabhängigkeit vom Straßennetz.
Die Luftrettung ergänzt zwischen Sonnenaufgang und -untergang den
bodengebundenen Rettungsdienst.
Mit dem Rettungshubschrauber kann in einem Zeitraum von 8 Minuten
ein Einsatzradius von etwa 30 Kilometern, in 13 Minuten von 50
Kilometern und in 18 Minuten von 70 Kilometern abgedeckt werden.
Der Kreis Borken ist Mitglied in der Trägergemeinschaft des
Rettungshubschraubers „Christoph Europa 2“. Stationiert ist der
Rettungshubschrauber (RTH) in Rheine. Die Funktion des Kernträgers
wird vom Kreis Steinfurt wahrgenommen. Die Mitträger der
Trägergemeinschaft „Christoph Europa 2“ übernehmen vertraglich
vereinbarte
Höchstanteile
zu
den
Betriebskosten
des
Luftrettungsdienstes.
Für den nördlichen Teil des Kreises Borken stellt der
Rettungshubschrauber „Christoph Europa 2“ eine wichtige Ergänzung
des bodengebundenen Rettungsdienstes dar. Dies gilt ganz besonders
für den Bereich der Gemeinde Schöppingen.
Der südliche Teil des Kreises Borken wird schneller durch die
Rettungshubschrauber „Christoph 8“, Lünen, und „Christoph 9“,
Duisburg, versorgt.
Einsätze im Kreisgebiet (Primärrettung und Sekundärflüge)
2011
174
2012
157
2013
162
67
V.
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
10. Grenzüberschreitender Rettungsdienst
Der Kreis Borken grenzt auf einer Länge von 108 km an die Niederlande.
Seit Jahren gibt es eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Kreis
Borken und den rettungsdienstlichen Aufgabenträgern im Nachbarland.
Derzeit bestehen folgende Vereinbarungen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Regio Achterhoek (jetzt:
Connexxion Ambulancezorg) vom 26.11.1997
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine grenzüberschreitende
Zusammenarbeit im Rettungsdienst mit der Ambulance Oost vom
27.06.2005
11. Trägergemeinschaften für besondere Einsatzanforderungen
Um besonderen Einsatzanforderungen gerecht zu werden, müssen im
Rettungsdienst
Fahrzeuge
vorgehalten
werden,
die
für
intensivmedizinische Transporte, für die Beförderung von Neugeborenen,
schwergewichtigen oder hochkontagiösen Patientinnen und Patienten
besonders ausgestattet sind.
Die Novellierungsfassung des Rettungsgesetzes vom 25.03.2015 sieht
erstmals vor, zur wirtschaftlichen Durchführung dieser Transporte
Trägergemeinschaften unter Berücksichtigung bereits genehmigter oder
in den Rettungsdienst eingebundener Spezialfahrzeuge zu bilden. Beim
Einsatz
von
Spezialfahrzeugen
darf
anlassbezogen
ein
Patiententransport auch über die kommunalen Gebietsgrenzen hinaus
erfolgen (§ 3 Abs. 4 RettG)
68
Kreis Borken
Rettungsdienstbedarfsplan
V.
12. Notfallseelsorge / psychosoziale Unterstützung
Im Kreis Borken ist ein Notfallseelsorgesystem eingerichtet. Geistliche
verschiedener
Konfessionen,
aber
auch
Privatpersonen
mit
entsprechender Qualifizierung sind über einen Bereitschaftsplan und
Kommunikationsmittel rund um die Uhr erreichbar.
Die Notfallseelsorger werden unmittelbar über die Kreisleitstelle
angefordert. Sie leisten Hilfestellung beim Überbringen von
Todesnachrichten und helfen Unfallbeteiligten, Angehörigen und Helfern
bei der Bewältigung der Unfall- und Katastrophenereignisse.
Daneben ist ein System zur psychosozialen Unterstützung (PSU)
aufgebaut worden. Während sich die Notfallseelsorge schwerpunktmäßig
an die von einem Ereignis Betroffenen richtet, steht die PSU vor allem den
Helferinnen und Helfern zur Unterstützung nach belastenden Einsätzen
zur Verfügung. Die PSU-Teams stützen sich dabei auf ehrenamtliche
Kräfte der Feuerwehren, die für diesen Zweck besonders geschult worden
sind.
13. Mitwirkung privater Anbieter
Unternehmen,
die
Aufgaben
der
Notfallrettung
oder
des
Krankentransports wahrnehmen wollen, bedürfen der Genehmigung der
Kreisordnungsbehörde (§ 17 RettG)
Der Malteser Hilfsdienst Bocholt e. V. ist mit 1 Krankentransportwagen in
den Rettungsdienst des Kreises Borken eingebunden.
Weitere Genehmigungen nach § 17 RettG sind bisher nicht erteilt
worden.
14. Dokumentation, Qualitätsmanagement
Die Durchführung der Rettungsdiensteinsätze und deren Abwicklung sind
zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang dürfen personenbezogene
Daten nur verarbeitet werden, soweit dieses für
1. die Durchführung eines Einsatzes
2. die medizinische Versorgung der Patientin oder des Patienten oder
3. die Abrechnung eines Rettungseinsatzes erforderlich ist.
Für die Verarbeitung der Daten gelten die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes NRW.
Es sind geeignete Qualitätsmanagementstrukturen zu schaffen (§ 7 a
RettG). Diese sollen unter Mitwirkung aller Beteiligten anhand einer
differenzierten Datenerfassung und –auswertung eine regelmäßige
Analyse
der Struktur-,
Prozess- und Ergebnisqualität des
Rettungsdienstes ermöglichen, um daraus etwaige Verbesserungen zu
ermitteln und deren Umsetzung zu realisieren.
69