Besondere Bestimmungen
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Besondere Bestimmungen
Besondere Bestimmungen Kabelanschluss 1. Leistungen von upc cablecom upc cablecom liefert das Grundangebot von Fernseh- und Radioprogrammen. Das Grundangebot ist auch die Basis für die von upc cablecom angebotenen digitalen Produkte. Für den Empfang von digitalem Fernsehen ist ein zusätzliches Empfangsmodul von upc cablecom (Mediabox oder DigiCard) erforderlich. Die Veränderung des Programmangebotes bleibt vorbehalten. upc cablecom ist in keiner Weise verantwortlich für die übertragenen Inhalte. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie die alleinige Verantwortung tragen, dass in Ihrem Haushalt keine Minderjährigen Zugang zu ungeeigneten Inhalten erlangen. 2. Beginn und Dauer Der Vertrag tritt mit der Bezahlung der Faktura in Kraft, erstreckt sich auf mindestens 12 Monate und läuft im Anschluss unbefristet weiter. Spezielle Vereinbarungen bezüglich wiederkehrender Kabelanschluss-Gebühren gehen vor. 3. Zahlungsbedingungen Allfällige Beanstandungen zu einer Rechnung sind uns bis spätestens 10 Tage nach deren Erhalt schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befinden Sie sich in Verzug. Wir sind in diesem Fall berechtigt, Ihnen für den ausstehenden Betrag einen Verzugszins von 5% pro Jahr sowie Mahngebühren von CHF 27.-- zu belasten. Falls Sie trotz Mahnung Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist cablecom berechtigt, die Versorgung der Liegenschaft oder Wohnung zu unterbrechen. Zudem können wir den Vertrag sofort ausserordentlich aufheben und sind berechtigt, Ihnen die bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragsdauer geschuldeten Grundgebühren sowie weitere Kosten in Rechnung zu stellen. 4. Tarifanpassung upc cablecom ist berechtigt, Preise jederzeit zu ändern und veränderten Verhältnissen anzupassen. Ist der Kunde mit der Anpassung der Abonnementspreise nicht einverstanden, kann er die vorliegende Vereinbarung auf den Zeitpunkt der Anpassung hin schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig kündigen. 5. Kündigung Sie können den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf ein Monatsende schriftlich kündigen. Wenn Sie den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beenden, können wir Ihnen die bis zum Ende der Mindestlaufzeit geschuldeten Dienstleistungsentgelte in Rechnung stellen. upc cablecom ist berechtigt, gekündigte Anschlüsse plombieren bzw. sperren zu lassen. Das Entfernen von Plomben von den Kabelanschlussdosen sowie der Anschluss an unser Kommunikationsnetz in irgendeiner Form oder die Erweiterung der Installation ausserhalb der vertraglichen Vereinbarung gelten als missbräuchlich und können rechtlich verfolgt werden. Zudem ist der Kunde gegenüber der upc cablecom zu einer Umtriebspauschale von CHF 500.-verpflichtet. 6. Zutritt für Installation und Kontrollen upc cablecom bzw. deren Beauftragte sind berechtigt, die angeschlossenen Räumlichkeiten nach Voranmeldung zu betreten und die notwendigen Installationen, Reparaturen, Wartungsarbeiten, Plombierungen und Kontrollen vorzunehmen. 7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Das Vertragsverhältnis mit Ihnen untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist unter Vorbehalt zwingender Gesetzesbestimmungen Zürich 1. Zürich, im März 2011