Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2005/06
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Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2005/06
61. Jahrgang/September 2006 B 1611 E www.blaek.de Bayerische 2005/06 Landesärztekammer Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2005/06 dem 62. Bayerischen Ärztetag vorgelegt Für gute Medizin in Bayern Tätigkeitsbericht Liebe Leserin, lieber Leser, genau zwei Monate nach der Bundestagswahl 2005 wurde die zweite Große Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik besiegelt. Die Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD unterzeichneten in Berlin den rund 190 Seiten langen Koalitionsvertrag. Und jetzt? Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Tätigkeitsberichtes 2005/06 sorgt die Große Koalition für eine gewisse Spannung in der Gesundheitspolitik. Die Gesundheitsreform hat mehr Unruhe als Zukunftsperspektiven gebracht. Es geht um Grundsätzliches. Mit diesem kleinsten aller Kompromisse werden weder die Finanzmisere noch die grundlegenden Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung behoben. Eine moderne, stabile Patientenversorgung ist in den von der Großen Koalition beschlossenen Eckpunkten keinesfalls gewährleistet. Die Koalition bleibt die Antwort schuldig, wie wir Ärzte und Patienten mit der schon heute bestehenden Unterfinanzierung und Rationierung umgehen sollen. Das Berichtsjahr 2005/06 war für die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) wieder ein sehr arbeitsintensives Jahr. Die Arbeit wurde von Reformen und Reformdiskussionen im zweiten Halbjahr 2005 und im ersten Halbjahr 2006 durch die Bundestagswahlen und die damit verbundenen anstehenden politischen Veränderungen beeinflusst. Dies bedeutete die Verarbeitung eines steten Informationsflusses und zugleich – bei aller aktuellen Diskussion – den Anspruch, auch die Grundlagen und Konstanten des Gesundheitswesens in Bayern und in Deutschland im Blick zu halten sowie ihre Verwaltungsaufgaben für die über 65 000 Mitglieder zu bewältigen. Dabei war und ist es der BLÄK in ihrer Tradition ein Anliegen, über aktuelle Entwicklungen zu informieren und zugleich langfristige Ziele und Prinzipien zu verdeutlichen. Es war und ist Ziel der BLÄK, aktiv „Für gute Medizin in Bayern“ zu arbeiten. Dabei versteht sich die BLÄK auch als Informationsdrehscheibe und Konsensplattform für ihre Mitglieder in Vernetzung mit anderen Institutionen. Deshalb spielten auch im Berichtsjahr insbesondere solche Themen eine große Rolle, bei denen das Zusammenwirken der zuständigen Akteure von besonderer Bedeutung ist. Dieses Zusammenwirken erfolgte im Rahmen der BLÄK bei zahlreichen Veranstaltungen, bei den verschiedenen Ärzte-Protesttagen und -Aktionen, auf dem Deutschen Ärztetag in Magdeburg, auf den beiden Bayerischen Ärztetagen in Coburg und in München insbesondere aber im Vorstand, in den Ausschüssen und in den zahlreichen Arbeitsgruppen, die im ver2 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 gangenen Jahr regelmäßig zu speziellen Fragestellungen gearbeitet haben. Die nationale und internationale Arbeit war 2005/06 durch große politische Aufgaben auf EU-Ebene geprägt. Dieser Bereich wies zahlreiche Veränderungen auf, gerade in Sachen Weiterbildung bedeuteten die vergangenen Monate für die BLÄK vergleichsweise „bewegtes Fahrwasser“ in bewährter Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Berlin und Brüssel. Aktion „Sonne(n) mit Verstand ... statt Sonnenbrand. Gleichwohl stand die BLÄK in einzelnen Projekten in Bayern und im Bund durchaus größeren Herausforderungen gegenüber – Herausforderungen, die Reformprozesse mit sich bringen. Es hat sich aber gezeigt, wie wichtig das Zusammenwirken der verantwortlichen Akteure für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Systeme ist. Das große Engagement ihrer Mitglieder hat es der BLÄK ermöglicht, diese Arbeit erfolgreich fortführen. Die BLÄK konnte somit im Jahr 2005/06 – wie in den Vorjahren – aktiv zur Gestaltung und Weiterentwicklung der Sozial-, Gesundheitsund Berufspolitik in Bayern und in Deutschland beitragen. In ihrer einzigartigen Struktur ist sie ihren Mitgliedern gemeinsame verwaltende Behörde, Plattform für Informationsaustausch, Strategieentwicklung und Positionierung. Ihren Partnern im In- und Ausland ist sie ein verlässlicher Partner. 56. Nürnberger Fortbildungskongress im neuen Messecentrum CCN. Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der BLÄK Neue Info-Broschüre der BLÄK ... Dr. Klaus Ottmann, Professor Dr. Hans Joachim Sewering, Dr. Fried Conrad, Professor Dr. Hans-Konrad Selbmann, Professor Dr. Klaus Riegel, Dr. Eduard Koschade, Professor Dr. Peter Hermanek und Berthold Müller (v. li.) auf der 23. Münchner Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe/Neonatologie/ Operative Gynäkologie 2005. Das Patienten-Forum „Osteoporose – vorbeugen, erkennen und behandeln“ mit Professor Dr. Reiner Bartl, Dr. Marianne Koch (BR), Dr. H. Hellmut Koch (v. li.) und BR-Moderator Werner Buchberger (vorne). Teilnehmer der Podiumsdiskussion auf dem 60. Bayerischen Ärztetag in Coburg: Dr. Max Kaplan, Professor Dr. Dr. phil. Eckhard Nagel, Conny Czymoch, Dr. H. Hellmut Koch, Dr. jur. Rainer Hess und Dr. Klaus Ottmann (v. li.). Nicht abgebildet ist die Sozialministerin Christa Stewens, die ebenfalls an der Podiumsdiskussion teilnahm. ... und BLÄK-Logo in neuem Lay-out. Dr. Max Kaplan, Dr. Franz-Josef Freisleder und Gesundheitsminister Dr. Werner Schnappauf auf dem Symposium „Alkohol- und Drogenmissbrauch im Jugendalter“ im Rahmen der Präventionskampagne 2006. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 3 Tätigkeitsbericht Ärzte-Protesttage allerorten, hier auf dem Münchner Marienplatz. Inhalt 2 11 11 12 Ausschüsse und Kommissionen Ausschuss ambulante/stationäre ärztliche Versorgung Ausschuss Angestellte und beamtete Ärzte Ausschuss für Weiterbildungsfragen und Widerspruchsfragen Finanzausschuss Hilfsausschuss Ausschuss für Hochschulfragen Ausschuss Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Ethik-Kommission Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende in Bayern für das Jahr 2005 Gemeinsame Kommission Prävention von BLÄK und KVB Kommission Qualitätssicherung Beirat und Vorstand der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung 13 Gebührenordnung für Ärzte 14 Berufsordnung 15 Rechtsabteilung 16 IT und Multimedia 17 Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen 18 Ärztestatistik Tätigkeitsbericht 5 5 6 6 7 7 8 8 10 20 21 24 28 31 32 33 4 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Editorial Weiterbildung Arzt im Praktikum – Praktische Ärzte – Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin Weiterbildungsbefugnisse Anerkennung von Arztbezeichnungen Verwaltungsverfahren – Qualifikationsnachweise und Fachkunden Fortbildung Fortbildungsangebot zum Thema Schmerz – Fortbildungskongresse – Fortbildungszertifikat – Schwerpunktthemen Suchtforum: Essstörungen – BLÄK-Fortbildungsausweis und Elektronischer Informationsverteiler (EIV) Strahlenschutzkurse – Kuratorium der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären Versorgung – Qualitätssicherung der quantitativen Bestimmungen im Laboratorium 34 Ärztliche Stellen 36 Medizinische Assistenzberufe 37 38 39 Kommunikation Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer Bayerisches Ärzteblatt im Verlag Bayerische Landesärztekammer Internet-Redaktion 39 Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz 40 Impressum Ausschüsse und Kommissionen Ausschuss ambulante/ stationäre ärztliche Versorgung Der Ausschuss ambulante/stationäre ärztliche Versorgung trat im Berichtszeitraum dreimal (20. Juli, 28. September 2005 und 1. Februar 2006) zusammen. Zentrale Themen in den Sitzungen waren im Hinblick auf die Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung insbesondere das Belegarztwesen, Medizinische Versorgungszentren und Bereitschaftspraxen. Zu diesem Themenkreis wurde auch auf dem 60. Bayerischen Ärztetag in Coburg ein Workshop durch den Ausschuss veranstaltet. Im Anschluss an die von Ausschussmitgliedern vorgetragenen Einführungsreferate entwickelte sich eine lebhafte Diskussion. Zahlreiche Entschließungsanträge konnten unter Federführung des Ausschusses erarbeitet werden. Hiervon wurden unter anderem die Entschließungen „GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz)“, „Workshop ‚ambulante/stationäre ärztliche Versorgung‘“, „Medizinisches Versorgungszentrum“ und „Förderung des Belegarztwesens“ durch den Bayerischen Ärztetag angenommen (siehe hierzu auch Bayerisches Ärzteblatt 11/2005, Seite 745 ff.). In seinem Fazit zu diesem Workshop wies der Ausschussvorsitzende, Professor Dr. Gerhard Wündisch auf die Chancen hin, die durch neue Versorgungsformen wie das Medizinische Versorgungszentrum eröffnet werden, wollte aber auch ein Bewusstsein schaffen für damit einhergehende Risiken. Im Belegarztwesen wurde ein hochwirtschaftlicher und leistungsfähiger Weiterhin befasste sich der Ausschuss in seinen Sitzungen mit der Frage der Kollegial-Liquidation vor dem Hintergrund eines Artikels von Vizepräsidenten Dr. Klaus Ottmann, der im Bayerischen Ärzteblatt publiziert worden war. Wie die außerordentlich große Resonanz auf diesen Artikel zeigte, besteht zu diesem Thema ein breites Meinungsspektrum in der Ärzteschaft, vermutlich bedingt durch Alter, Fachzugehörigkeit und Region der jeweiligen Ärzte. Es wurden im Ausschuss die Konsequenzen diskutiert, welche sich aus der zunehmenden Privatisierung von Krankenhäusern ergeben. Insbesondere die möglichen Folgen für die ärztliche Weiterbildung wurden debattiert. Diese Thematik sollte bei der nächsten Sitzung im Juli 2006 erneut aufgegriffen und vertieft werden. Der erforderliche Informationsfluss zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten bei der Entlassung von Patienten aus der stationären Versorgung wurde erörtert. Von einem niedergelassenen Arzt war beklagt worden, dass hier immer wieder Probleme insbesondere bei Entlassungen an Freitagen oder an Wochenenden aufgetreten waren. Die Ausschussmitglieder berieten über Möglichkeiten, diesen Informationsfluss zu verbessern um die fachgerechte Weiterversorgung der Patienten sicherzustellen. Berichtet wurde über die geplante Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Gesundheitswesen, die von den Mitgliedern des Ausschusses übereinstimmend abgelehnt wurden. Es wurde die Gefahr einer Deprofessionalisierung im Gesundheitswesen gesehen. Ausschuss Angestellte und beamtete Ärzte Mitglieder: Dr. Walter Burghardt, Würzburg Dr. Renate Demharter, Augsburg Dr. Christina Eversmann, München (Vorsitzende) Dr. Manfred Gunselmann, Buttenheim Dr. Harald Hollnberger, Lappersdorf Dr. Heidemarie Lux, Fürth (Stellvertretende Vorsitzende) Dr. Helmut Müller, Deggendorf Dr. Michael Schmutzler, Ingolstadt Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen des Ausschusses statt (14. September 2005, 8. Februar und 10. Mai 2006). In der Sitzung am 14. September 2005 befasste sich der Ausschuss eingehend mit den Tarifvertragsverhandlungen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie mit den damit verbundenen Protestkundgebungen. Breiten Raum nahm der Widerruf der Handlungsvollmacht des Marburger Bundes für VER.DI im Zusammenhang mit den Tarifvertragsverhandlungen ein. Ein weiteres Thema waren die Überlegungen in Bayern zu Bachelor- und Masterstudiengängen. Vorbereitet wurde der 60. Bayerische Ärztetag mit dem Workshop am 14. Oktober 2005 „Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus“. Über diesen Workshop, an dem neben den Ausschussmitgliedern auch weitere Delegierte teilnahmen, wurde im Bayerischen Ärzteblatt 11/2005, Seite 743, berichtet. Die erarbeiteten Entschließungsanträge, die die Einbeziehung der ärztlichen Kompetenz in strategische Unternehmensentscheidungen des Krankenhauses, tätigkeitsspezifische Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, die adäquate Bezahlung aller geleisteten Arbeiten sowie die sinnvolle Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten forderten, wurden durch den 60. Bayerischen Ärztetag in Coburg beschlossen. In der Sitzung vom 8. Februar 2006 wurde über die Bayerische Ärzteversorgung zur Thematik Beitragszahlungen, Zuzahlungen, Kindererziehungszeiten und zur noch offenen Frage „Rente mit 67“ diskutiert. Das Hauptthema der Sitzung war die Fortbildungspflicht für Ärzte im Krankenhaus. Hierzu stellte Dr. Johann-Wilhelm Weidringer, Geschäftsführender Arzt der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und Leiter des Referates Fortbildung die Regelungen der Paragraphen 95 d und 137 des Sozialgesetzbuches V, den Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses, die Regularien zum freiwilligen Fortbildungszertifikat der BLÄK sowie Überlegungen zur entsprechenden individuellen Umsetzung ausführlich dar. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 5 Tätigkeitsbericht Mitglieder: Dr. Henning Altmeppen, Erlangen Dr. Peter Eyrich, München Professor Dr. Detlef Kunze, München Dr. Anneliese Lengl, Freising (Stellvertretende Vorsitzende) Dr. Hans-Jörg Meyer, Aschaffenburg Dr. Lothar Musselmann, Rosenheim Dr. Hans Pecheim, Großheubach Dr. Klaus Reichel, Hersbruck Dr. Dirk Repkewitz, Günzburg Privatdozent Dr. Richard Stangl, Erlangen Professor Dr. Gerhard Wündisch, Bayreuth (Vorsitzender) Prototyp der integrierten Versorgung gesehen. Allerdings sah Wündisch das Belegarztwesen ebenso wie die Bereitschaftspraxen durch Einführung des EBM 2000plus in ihrem wirtschaftlichen Bestand bedroht. Tätigkeitsbericht In der Sitzung vom 10. Mai 2006 stellte Dr. Wolfgang Schaaf, Mitglied des Vorstandes der BLÄK, die Befragung der BLÄK zur Qualitätssicherung der ärztlichen Weiterbildung vor, mit der seit Frühjahr dieses Jahres sämtliche Kolleginnen und Kollegen anlässlich der Prüfung zum Facharzt (oder einer anderen Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung) gebeten werden, ihre Weiterbildung unter namentlicher Benennung der Weiterbilder und Weiterbildungsstätten zu beurteilen. Zuvor waren alle Weiterbilderinnen und Weiterbilder in Bayern über diese Befragung informiert worden. Die Kammer führt somit die bisherige anonyme Befragung über die Qualität der Weiterbildung künftig als personenbezogene Evaluation durch. Sollten sich Defizite in der Weiterbildung zeigen, setzt die Kammer in diesen Fällen auf eine Beratung und möchte Hilfestellung zur Verbesserung der Durchführung der Weiterbildung geben. es wurde durch den Ausschuss ein Fragebogen entwickelt, mit dem anlässlich der Prüfung zum Facharzt (oder einer anderen Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung) die Kolleginnen und Kollegen anhand von vier Fragen gebeten werden, zu ihrer eigenen Weiterbildung Stellung zu nehmen: So wird gefragt, ob die angebotenen Weiterbildungsinhalte mit den Anforderungen der Weiterbildungsordnung übereinstimmten, es wird gebeten, bezüglich der Anleitung und Vermittlung der Weiterbildungsinhalte durch den Weiterbilder eine Bewertung abzugeben, die Frage zu beantworten, ob die Weiterbildung strukturiert war und ob Lehrmittel und Informationsangebote bereitgestellt wurden. Diese Befragung erfolgt nicht in anonymisierter Form. Bei Erkennen von Defiziten ist es das Ziel der Kammer, durch Beratung dem Weiterbilder eine Hilfestellung zur Verbesserung der Durchführung der Weiterbildung zu geben. Weiter befasste sich der Ausschuss mit dem aktuellen Stand der Tarifverhandlungen, den Streiks der Ärzte sowie dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Der Vorstand der BLÄK hat auf Vorschlag des Ausschusses beschlossen, diese Befragung durchzuführen, sodass seit 28. März 2006 die Fragebögen mit der Einladung zum Prüfungsgespräch versandt werden. Ausschuss für Weiterbildungsfragen und Widerspruchsfragen Mitglieder: Dr. Andreas Baumgarten, Sonthofen Professor Dr. Thomas Grobe, Nürnberg Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen, (Vorsitzender) Professor Dr. Detlef Kunze, München Professor Dr. Günter Lob, München Dr. Hans-Joachim Lutz, Germering Dr. Helmut Müller, Deggendorf Dr. Wolfgang Schaaf, Straubing Im Berichtszeitraum fanden acht Sitzungen statt (13. Juni, 1. August, 26. September, 7. November, 5. Dezember 2005, 23. Januar, 13. März und 8. Mai 2006). Der Ausschuss entschied zum einen gemäß § 8 Absatz 4 der Satzung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) über Widersprüche gegen Verwaltungsentscheidungen (37 bezüglich einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung, 31 gegen Prüfungsbescheide, 37 gegen Weiterbildungsbefugnisse), zum anderen befasste er sich intensiv mit der Frage der Qualitätssicherung der Weiterbildung. So wurde im Rahmen der Widersprüche die Möglichkeit einer Verbundweiterbildung durch Schaffung von Rotationsstellen diskutiert und 6 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Finanzausschuss Mitglieder: Dr. Erdmute Baudach, Nüdlingen Dr. Peter Czermak, Senden Hans Ertl, Roding Dr. Hans-Günther Kirchberg, Coburg Professor Dr. Jan-Diether Murken, München (Vorsitzender) Dr. Jörg-Ulrich Thias, Lauf Dr. Heinz Zabel, Berchtesgaden (Stellvertretender Vorsitzender) Dr. Michael Zitzelsberger, Passau Der Bayerische Ärztetag hat nach der Satzung unter anderem die Aufgabe, den Haushaltsplan zu beschließen, die Jahresrechnung abzunehmen und den Prüfer zu bestellen. Der Finanzausschuss berät dabei den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK). In seiner Sitzung am 10. Juni 2005 beriet der Finanzausschuss den Rechnungsabschluss und die Prüfung des Jahresabschlusses 2004, den Zwischenbericht über das Haushaltsjahr 2005, den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2006 sowie die Wahl des Abschlussprüfers für 2005. Intensiv beschäftigte sich der Finanzausschuss mit dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2004. Auf Grund der ungewissen finanziellen Situation in den kommenden Jahren beschloss er, dem Bayerischen Ärztetag vorzuschlagen, aus den vorhandenen Überschüssen eine zweckgebundene Rücklage zu bilden. Mit dieser Rücklage sollen Mehraufwendungen, die sich durch neue und unabwendbare Projekte wie zum Beispiel den elektronischen Arztausweis ergeben, ausgeglichen werden. Weiter wurde darüber berichtet, dass das Darlehen, das zur Finanzierung des Kaufs des Halbanteils am Ärztehaus Bayern aufgenommen wurde, im Jahr 2005 vorzeitig vollständig getilgt wird, wodurch sich deutliche Einsparungen bei den zu zahlenden Zinsen ergeben. Der Finanzausschuss beschäftigte sich am 14. Oktober 2005 unter anderem mit der Ausschussarbeit aus juristischer Sicht. Weitere Schwerpunkthemen dieser Sitzung waren die Personalkosten für den Haushalt 2006, die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Deutschen Ärztetag, die EDV-Kosten sowie der Zwischenbericht über das laufende Geschäftsjahr 2005. Der 60. Bayerische Ärztetag 2005 in Coburg billigte den Rechnungsabschluss 2004, erteilte dem Vorstand Entlastung, bestellte die „Treuhand AG für Handel und Industrie, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft“, München, als Prüfungsgesellschaft und billigte den Haushaltsplan 2006, jeweils einstimmig bei einigen Enthaltungen. Auf Antrag des Finanzausschusses wurde vom Bayerischen Ärztetag für den Haushaltsplan 2005 eine sonstige Gewinnrücklage in Höhe von 2.900.000 Euro gebildet, um den Beitragssatz zur BLÄK für mehrere Jahre konstant halten zu können. Die finanzielle Entwicklung der BLÄK bei Aufwendungen und Erträgen ist aus Tabelle 1 zu ersehen. Für die Jahre 2005 und 2006 liegen noch keine Abschlüsse vor, sodass hier die Haushaltsplanzahlen dargestellt sind. Prüfung Die Rechnungslegung der BLÄK ist durch einen unabhängigen Prüfer zu überwachen. Die Prüfung fand durch die „Treuhand AG für Handel und Industrie, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft“, München, Anfang 2006 statt und umfasste neben der Betriebsführung auch Fragen der Wirtschaftlichkeit. Der Prüfbericht liegt noch nicht in endgültiger Fassung vor, es wird jedoch der „uneingeschränkte Bestätigungsvermerk“ erteilt werden. 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Aufwendungen 2005 2006 Haushalt Haushalt Personalaufwand 5740 6044 6308 6694 6938 7164 7558 8020 8400 Gremien und Organe 1243 1112 961 974 1263 1123 1098 1200 1185 Satzungsmäßige Aufgaben 5129 4826 5012 4806 5275 5457 5920 6465 6590 Bundesärztekammer 1412 1473 2076 2265 2574 1803 3949 1935 1960 Verwaltungskosten 2990 2843 3151 2887 2749 3447 2617 6080 2960 16 514 16 297 17 508 17 626 18 799 18 994 21 142 23 700 21 095 Beiträge 9514 9623 9951 10 384 12 702 13 012 17 888 14 000 14 500 Erlöse und Erträge aus der Kammertätigkeit 6681 6046 6452 6045 6402 6156 6169 6105 6150 289 215 86 47 679 286 2622 215 165 16 485 15 883 16 489 16 476 19 783 19 454 26 679 20 320 20 815 - 30 - 414 - 1019 - 1150 984 460 5537 - 3380 - 280 Zwischensumme Aufwendungen Erträge Zwischensumme Erträge Jahresergebnis Tätigkeitsbericht Entnahme aus zweckgebundenen Rücklagen Tabelle 1: Aufwands- und Ertragsentwicklung in Tausend Euro. Hilfsausschuss Mitglieder: Dr. Ekkhart Blum, Rothenburg Dr. Eduard Gilliar, Nabburg (Vorsitzender) Dr. Otmar Oppelt, Memmelsdorf (Stellvertretender Vorsitzender) Dr. Michael Rosenberger, Breitenberg Dr. Johanna Schuster, Weilheim Dr. Gerhard Seifert, Kaufbeuren Dr. Otto Adolf Welte, Saal Dr. Heide Wenzl, München Nach dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) hat die Berufsvertretung auch die Aufgabe, soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen. Für die Bewältigung dieser Aufgabe ist der Hilfsausschuss gewählt, der im Rahmen der zur Verfügung gestellten Finanzmittel über deren Verwendung entscheidet. In seiner jährlichen Sitzung nahm der Hilfsausschuss den Bericht über die bisherigen Aufwendungen und Erträge des laufenden Jahres zustimmend zur Kenntnis und beriet intensiv über die Weitergewährung der monatlichen Beihilfen für zwei Ärztinnen, einen Arzt und eine Arztwitwe, die in finanzieller Notlage leben. Weiter wurden einige einmalige Beihilfen diskutiert und beschlossen. Die Arbeit der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) bestand nicht nur in finanzieller Unterstützung, es konnte auch eine Vielzahl anderer Probleme dieses Personenkreises durch Leistungen des Ausschusses und der Verwaltung gelöst werden. Der Hilfsfonds der BLÄK belegt dadurch die kollegiale Solidarität der bayerischen Ärzteschaft. Privatdozent Dr. Ignaz Schneider, Erlangen Professor Dr. Kai Taeger, Regensburg Dr. Ludwig Weber, Vilshofen Ein weiteres Thema dieser Sitzung war die Situation von Ärztinnen und Ärzten im praktischen Jahr, deren Verbesserung ein Anliegen des Hilfsausschusses ist. Der Ausschuss befasste sich unter anderem mit der Studienplatzvergabe, den Wartezeiten vor dem Studium, dem Tarifrecht, dem sich immer mehr abzeichnenden Ärztemangel (und den Gründen hierfür) und der Betriebshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte. Ausschuss für Hochschulfragen Mitglieder: Dr. Eugen Allwein, München Professor Dr. Wolfgang Arnold, München Professor Dr. Bertold Emmerich, München Professor Dr. Jean-Michel Friedrich, Schweinfurt Univ.-Professor Dr. Dietbert Hahn, Würzburg (Stellvertretender Vorsitzender) Professor Dr. Norbert Lehn, Regensburg Professor Dr. Günter Lob, München (Vorsitzender) Professor Dr. Friedrich Wilhelm Neukam, Erlangen Der Ausschuss für Hochschulfragen trat im Berichtszeitraum dreimal zusammen (Sitzungen 21. Juni, 27. September 2005 und 14. Februar 2006). Nachdem es immer noch keinen eigenständigen Betriebshaftpflichtversicherungsschutz der bayerischen Universitätskliniken gibt (es bleibt beim Grundsatz der Selbstversicherung des Freistaates Bayern), hat Mitte des Jahres 2005 das Bayerische Staatsministerium der Finanzen eine Richtlinie zur „Betriebshaftpflichtversicherung für bayerische Universitätsklinika – Regress im Schadensfall bei Ärzten und Mitarbeitern in der Krankenversorgung der bayerischen Universitätsklinika“ herausgegeben. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung wird der an dem Universitätsklinikum tätige Beschäftigte bzw. Angestellte gegenüber dem Freistaat Bayern Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 7 Tätigkeitsbericht grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Die Richtlinie soll die Prüfung seitens der Universitätsklinika als Dienstherrn ermöglichen, ob die Einziehung der Schadensersatzforderung für den Schadensersatzpflichtigen eine besondere Härte darstellen könnte, da zum Beispiel „bei Ärzten im Bereich der Geburtshilfe“ erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen könnten. Mit dieser Richtlinie wird der Regress bei grob fahrlässigem Handeln auf das dreifache des Monatsbruttogehalts gesenkt – im Falle von vorsätzlichem Handeln verbleibt es beim vollen Regress. Dem vorsätzlichen Handeln ist das Handeln unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen gleichgestellt. Diese Richtlinie betrifft allerdings nur Ansprüche Dritter, wie Ansprüche der Patienten, aus Personen- und Sachschäden, nicht aber Ansprüche des Universitätsklinikums selbst, zum Beispiel wegen Beschädigung von medizinischen Geräten oder unzulässiger oder unwirtschaftlicher Arzneimittelverordnung. Obwohl die erwähnte Richtlinie das Regressrisiko für Ärzte an Universitätsklinika deutlich eingrenzt, muss ihnen nach wie vor geraten werden, sich von ihren Haftpflichtversicherungen über einen ausreichenden Versicherungsschutz beraten zu lassen. Thematisiert und intensiv erörtert wurden weiter insbesondere die Auswirkungen der geplanten Hochschulreform in Bayern auf Studium, Lehre und Hochschulorganisation. Der Bologna-Prozess war und wird auch im kommenden Berichtszeitraum ein zentrales Thema für den Ausschuss für Hochschulfragen sein: Die Einführung eines Bachelor- und Masterstudienganges in der Medizin wird strikt abgelehnt, ebenso „Bachelor-/Mastersonderstudiengänge“ einzurichten, die zu Lasten der medizinischen Studienplätze gehen und von ihrer Benennung her den Eindruck erwecken als handele es sich um einen medizinischen Studiengang. Der jeweils aktuelle Stand der Kammeraktivitäten wurde von Vizepräsident Dr. Klaus Ottmann im Ausschuss erläutert. Im Rahmen der berufspolitischen Tätigkeit der Kammer fanden und finden immer noch intensive Erörterungen zu diesem Thema mit den anderen Heilberufe-Kammern und den Ministerien bzw. unter anderem mit dem Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber statt. Der Ausschuss für Hochschulfragen hat mit seiner Arbeit zu diesen Diskussionen wesentlich beigetragen. 8 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Die Ablehnung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Medizin wird von der bayerischen Ärzteschaft getragen, wie die diesbezüglichen Beschlüsse auf dem 60. Bayerischen Ärztetag zeigen, die auf Initiative des Ausschusses für Hochschulfragen in das Plenum eingebracht wurden. Hierzu fanden am 60. Bayerischen Ärztetag als einem „politischen Ärztetag“ im Herbst Workshops der Ausschüsse statt, an dem Delegierte teilnehmen konnten (siehe auch Bayerisches Ärzteblatt, 11/2005, Seite 742 f.). Der Workshop des Ausschusses für Hochschulfragen mit dem Thema „Gefährden die aktuellen Hochschulreformen die ärztliche Versorgung unserer Bevölkerung?“ stieß auf großes Interesse. Die Diskussionsergebnisse des Workshops fasste der Vorsitzende des Ausschusses in einem Referat vor dem Bayerischen Ärztetag zusammen. Durch die Arbeit im Workshop konnten zahlreiche Beschlüsse am Ärztetag gefasst werden. Ausschuss Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Mitglieder: Dr. Jürgen Binder, Erlangen Dr. Dieter Geis, Randersacker Dr. Martin Huber, Straubing Dr. Wolfgang Krombholz, Isen (Vorsitzender) Dr. Heinz Mörlein, Kulmbach (Stellvertretender Vorsitzender) Dr. Wolfgang Rechl, Weiden Dr. Klaus Schenk, Kaufbeuren Dr. Elmar Schmid, München Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen des Ausschusses Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte statt. Nachdem der Ausschuss im vorangegangenen Berichtszeitraum keine Sitzungen abhielt, lag in der ersten Sitzung dieses Berichtszeitraums am 28. September 2005 der Schwerpunkt in der Aufarbeitung der Hintergründe für bis dahin nicht anberaumte Sitzungen. Weiterer Schwerpunkt war die Vorbereitung des zu Beginn des 60. Bayerischen Ärztetages erstmalig am 14. Oktober 2005 durchgeführten Workshops. Die dortige Diskussion mündete in mehreren, im Workshop erarbeiteten, Entschließungsanträgen, die allesamt vom Ärztetag angenommen wurden (Bayerisches Ärzteblatt, 11/2005, Seite 750). In seiner Sitzung am 11. Januar 2006 behandelte der Ausschuss die Themen: Ärztliche Versorgung von Pflegepatienten, Belastung des Patienten-Arzt-Verhältnisses durch die Verblis- terung von Medikamenten in den Apotheken, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und Gesundheitsreform 2006 – Was erwartet Niedergelassene und wie wollen wir darauf reagieren bzw. wie können wir darauf Einfluss nehmen. Schließlich fand zum Ende des Berichtszeitraums am 5. April 2006 die dritte Sitzung statt. Neben dem Schwerpunktthema „Aufgabenstellung und -bewältigung des IQWiG aus ärztlicher Sicht und aus der Sicht des Gesundheitsökonoms“ wurde folgendes weitere Thema behandelt: Aufgabenstellung des Betriebsarztes nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz – Prävention am Arbeitsplatz muss sich auf den Arbeitsplatz beziehen und wegen der aktuellen politischen Lage nochmals das Thema: Gesundheitsreform 2006 – Was erwartet Niedergelassene und wie wollen wir darauf reagieren bzw. wie können wir darauf Einfluss nehmen. Zum Schwerpunktthema IQWiG hatte der Ausschuss Dr. Berndt Birkner, München, und Professor Dr. Franz Porzsolt, Ulm, um die Darlegung ihrer Sichtweise und Erfahrungen gebeten. Die hierdurch vom Ausschuss gewonnenen Erkenntnisse wurden von Vizepräsident Dr. Max Kaplan, der als Präsidiumsmitglied den Ausschuss betreut, auf dem 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg vom 23. bis 26. Mai 2006 in Form eines dort gestellten und von den Abgeordneten angenommenen Antrags genutzt. Ethik-Kommission Mitglieder: Professor Dr. Joerg Hasford, München (Vorsitzender) Professor Dr. Olaf Bartels, Nürnberg (Stellvertretender Vorsitzender bis 20. Dezember 2005) Professor Dr. Dr. habil. Josef Schmucker-von Koch, Regensburg (Stellvertretender Vorsitzender ab 7. Februar 2006) Oberregierungsrat Johannes Möller, Berlin Dr.-Ing. Anton Obermayer, Erlangen Professor Dr. Heide Rückle-Lanz, München Professor Dr. Max Schmauß, Augsburg Professor Dr. Peter H. Wünsch, Nürnberg Professor Dr. Walter Zieglgänsberger, München Rechtliche Rahmenbedingungen Am 31. Dezember 2005 wurde das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) veröffentlicht und trat rückwirkend zum 6. August 2004 in Kraft. Damit hat sich die rechtliche Situation der Ethik-Kommission in Bayern in folgenden Punkten verändert: Q Zuständigkeitsabgrenzung bei Arzneimittelstudien „Die Ethik-Kommissionen bei den staatlichen Hochschulen sind zuständig für die Bewertung der klinischen Prüfung eines Arzneimittels bei Menschen nach den §§ 40 bis 42 des Arzneimittelgesetzes (AMG), wenn der Prüfer Mitglied der Medizinischen Fakultät der jeweiligen Hochschule ist oder das Forschungsvorhaben an der Medizinischen Fakultät der jeweiligen Hochschule oder einer ihrer Einrichtungen durchführt. In allen übrigen Fällen ist für die Bewertung der klinischen Prüfung eines Arzneimittels bei Menschen nach den §§ 40 bis 42 des AMG die Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zuständig (Art. 29 b GDVG)." Damit berät die Ethik-Kommission bei der BLÄK nun nicht mehr alle bayerischen Prüfärzte vor der Durchführung klinischer Versuche nach dem AMG. Dies hatte zur Folge, dass seit Bekanntwerden des Gesetzes eine Reihe von wissenschaftlich tätigen Ärzten abgewiesen wurden, da eine Ethik-Kommission bei den staatlichen Hochschulen zuständig war. Es betraf insbesondere Ärzte, die Mitglieder einer bayerischen Medizinischen Fakultät sind, jedoch nicht (mehr) an einer Hochschuleinrichtung tätig sind. Um das Antragsverfahren nicht unnötig zu verzögern, wird zukünftig neben den Anforderungen nach der Guten Klinischen PraxisVerordnung (GCP-V) auch eine Erklärung des Prüfarztes verlangt, dass er kein Mitglied einer Medizinischen Fakultät in Bayern ist bzw. das Forschungsvorhaben nicht an einer ihrer Einrichtungen durchgeführt wird. Q Staatliche Aufsicht Die Ethik-Kommission bei der BLÄK unterliegt kraft Gesetzes der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV). Ihre Tätigkeit ist im Bereich des AMG eine übertragene Staatsaufgabe. Als Konsequenz hat der Vorstand der BLÄK die Mitglieder im Einvernehmen mit dem Ministerium zu bestellen. Außerdem kann das Ministerium rechtswidrige Entscheidungen der EthikKommission aufheben. Rückwirkend zum 6. August 2004 wurden die amtierenden Kommissionsmitglieder im Einvernehmen mit dem StMUGV von der BLÄK bis zum 6. August 2008 bestellt. Die Ethik-Kommission forderte in diesen Fällen eine unmissverständliche Aufklärung der Eltern über die unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Dieses dürfte die Durchführbarkeit von klinischen Studien mit nicht zugelassenen Impfstoffen an Kindern in Deutschland erschweren, sofern sich die gesetzlichen Grundlagen nicht ändern. Ein weiterer Schwerpunkt waren die Meldungen einzelner Protokollverletzungen an die Ethik-Kommission. Diese sind nach GCP-V weder notwendig noch sinnvoll, da die EthikKommission die Risiken für den einzelnen Patienten nicht beurteilen kann; dies liegt in der Verantwortung des Prüfarztes. Abweichungen von der Methodik des Prüfplans bzw. Nichtbeachtung von Ein- und Ausschlusskriterien etc. betreffen das Verhältnis zwischen Sponsor und Prüfer (ausgenommen sind lediglich Ereignisse, die § 13 Absatz 4 Nr. 4 der GCP-V betreffen) und institutionalisierte Abweichungen vom Protokoll sind per Amendment zu regeln. Im Berichtszeitraum wurde zur Geeignetheit von 1230 Prüfzentren Stellung genommen. Nur in einigen wenigen Fällen musste die EthikKommission die Freizeichnung versagen. Auch im Hinblick auf die dramatischen Ereignisse im Rahmen einer Phase-I-Studie in England wurde zur Verbesserung der Patientensicherheit in „Phase-I-Instituten“ die zustimmende Bewertung nur unter der Bedingung erteilt, dass der Diensthabende während der Nacht ein approbierter Arzt ist und bei den Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 9 Tätigkeitsbericht Stellvertretende Mitglieder: Professor Dr. Dr. Margot Albus, Haar b. München Professor Dr. Hanns-Wolf Baenkler, Erlangen Regierungsrat Andreas Dengler, München Professor Dr. Stefan Endres, München Dr. Karl P. Ittner, Regensburg Professor Dr. Petra-Maria Schumm-Draeger, München Privatdozent Dr. Manfred Wildner, Oberschleißheim Inhaltliche Schwerpunkte Einen zentralen inhaltlichen Schwerpunkt stellte einerseits die Vertretbarkeit von klinischen Prüfungen an Minderjährigen dar und andererseits die klinische Notwendigkeit dieser Prüfungen. Problematisiert wurde in diesem Zusammenhang die Durchführung von klinischen Prüfungen an Minderjährigen mit nicht zugelassenen Impfstoffen. So tritt bei Impfschäden nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (IfSG) eine besondere Entschädigung ein, die ebenfalls unabhängig vom ärztlichen Verschulden ist und darüber hinaus eine Erleichterung für den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschaden beinhaltet. Diese besondere Entschädigung können Eltern jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Kinder mit einem öffentlich empfohlenen Impfstoff behandelt wurden, nicht jedoch bei der Teilnahme an einer klinischen Prüfung mit nicht zugelassenen Impfstoffen. Probanden ausreichende Deutschkenntnisse vorhanden sind oder die Probandeninformation in der jeweiligen Muttersprache ausgehändigt wird. zur Verfügung zu stehen. Professor Dr. Jochen Eigler und Dr. Thomas Gutmann wurden durch Dr. Hildegard Schub und Assessor Bijan FatehMogahadam ersetzt. Die Arbeit der Ethik-Kommission in Zahlen Anzahl der Anträge insgesamt: 483 Im November 2005 fand unter Leitung von Vizepräsident Dr. Klaus Ottmann die jährliche Mitgliederversammlung der Kommissionen statt, wozu erstmalig auch Vertreter der sechs bayerischen Transplantationszentren eingeladen wurden. Die Zusammenarbeit zwischen den Transplantationszentren und zuständiger Kommission wurde allgemein als gut bezeichnet. Tätigkeitsbericht a) Forschungsvorhaben nach AMG federführend: 80, davon 40 monozentrisch und 40 multizentrisch beteiligt: 275 Zahlen aus dem Bereich der Lebendspende Im Jahr 2005 gaben die Kommissionen insgesamt 105 gutachterliche Stellungnahmen ab. Die Anzahl stieg damit im Verhältnis zum Vorjahr um fast 27 Prozent. Von den abgegebenen Stellungnahmen entfielen 26 Prozent auf die Kommission „Regensburg“, jeweils 24 Prozent auf die Kommission „Erlangen-Nürnberg“ und die Kommission „München-Klinikum rechts der Isar“, 21 Prozent auf die Kommission „München-Klinikum Großhadern“ und jeweils drei Prozent auf die Kommis sion „Augsburg“ und die Kommission „Würzburg“ (Diagramm 1). b) Forschungsvorhaben nach Medizinproduktegesetz (MPG): 47, davon 21 primärberatend und 26 mitberatend c) Sonstige Forschungsvorhaben (epidemiologische Forschung/§ 15 Berufsordnung): 81 Bei 140 dieser Vorhaben konnte erst nach wesentlichen Änderungen zugestimmt werden; 88 davon betrafen Forschungsvorhaben, bei denen die Ethik-Kommission mitberatend tätig war. Bei 30 Forschungsvorhaben, die primär/federführend beraten wurden, blieben die Mängel bestehen. Berufsrechtliche/berufsethische Anfragen: 88 Eingegangene Dokumente von anderen EthikKommissionen/zuständigen Bundesoberbehörden: 1520 Diagramm 1: Anzahl der gutachterlichen Stellungnahmen der einzelnen Kommissionen. Eingegangene Dokumente zu Studienverläufen: 2110 Verdachtsfälle schwerwiegender und unerwarteter unerwünschter Arzneimittelwirkungen (SUSAR-Meldungen) Follow-ups: 4710 Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende in Bayern für das Jahr 2005 Neuernennung der Kommissionsmitglieder Zum 31. Dezember 2005 endete mit Ausnahme der Kommission „Augsburg“ die Amtsperiode der Kommissionen zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende in Bayern. 28 der insgesamt 30 Kommissionsmitglieder erklärten sich bereit, weiterhin für die Kommission entsprechend ihrer Funktion Diagramm 2: Gutachterliche Stellungnahmen nach den persönlichen Verhältnissen von Spender und Empfänger zueinander. 10 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 In zwei Fällen hatten die Kommissionsmitglieder Zweifel an der „Freiwilligkeit“ der Lebendspende, weil sie Spender und Empfänger für (noch) nicht ausreichend über die Risiken der Lebendspende aufgeklärt hielten. Nur wenn Spender bzw. Empfänger sich in Kenntnis aller Umstände für eine Lebendspende entscheiden, handeln sie freiwillig. Im Berichtszeitraum gab es Aktivitäten zu mehreren Themenschwerpunkten: Vom 6. bis 10. Juni 2005 fand die Aktionswoche „Prävention für gesunde Haut“, unter Einbeziehung der Bezirksverbände und KVB-Bezirksstellen statt. Ein weiteres Thema der Kommission war „Prävention in der Schule“. Hierzu führte im Februar 2006 Vizepräsident Dr. Max Kaplan ein Gespräch mit Kultusminister Siegfried Schneider. Die durchgeführten Anhörungen betrafen in 98 Fällen die Spende einer Niere, in sieben Fällen die Spende einer Splittleber. Am 1. März 2006 wurde die Nichtraucherkampagne „Rauchfrei 2006“ gestartet. Im Jahr 2005 sollten deutlich mehr Männer als Frauen (66 Prozent männliche Empfänger/ 34 Prozent weibliche Empfänger) eine Lebendspende erhalten. Gleichzeitig waren in diesem Jahr mehr Männer bereit, ein Organ zu spenden als Frauen (55 Prozent männliche Spender/ 45 Prozent weibliche Spender). Im Ärztehaus Bayern fand am 26. April 2006 im Rahmen des Suchtforums die Fortbildung „Essstörungen – Vorbeugen, Erkennen, Beraten und Behandeln“ mit Vorträgen und Podiumsdiskussion, veranstaltet von BLÄK, Bayerischer Landesapothekerkammer und Bayerischer Akademie für Suchtfragen statt. 42 der Lebendspenden waren zwischen Eltern und Kind, 29 zwischen Eheleuten sowie zwischen Geschwistern und 17 zwischen Personen, die sich in „besonderer persönlicher Verbundenheit“ offenkundig nahe stehen, geplant (Diagramm 2). Die Auftaktveranstaltung der Präventionskampagne 2006 „Alkohol und Drogen im Kindesund Jugendalter“ wurde mit einem Fachsymposium „Alkohol und Drogen bei Kinder und Jugendlichen: Prävention, Früherkennung, Diagnostik und Therapie“ in der Münchner Heckscher Klinik, zu dem auch Gesundheitsminister Dr. Werner Schnappauf referierte, am 3. Mai 2006 eingeleitet. Die ärztlichen Kreisund Bezirksverbände beteiligen sich daran aktiv mit lokalen Veranstaltungen. Gemeinsame Kommission Prävention von BLÄK und KVB Mitglieder: Dr. Maria Fick, Landshut Dr. Franz J. Freisleder, München Dr. Andreas Hellmann, Augsburg Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen (Vorsitzender) Professor Dr. Detlef Kunze, München Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach, München Dr. Ulrich Megerle, Bayreuth Dr. Wolfgang Rechl, Weiden (Stellvertretender Vorsitzender) Dr. Kurt Reising, Neusäß Dr. Elmar Schmid, München Dr. Gabriel Schmidt, München Dr. Peter Scholze, München Professor Dr. Gerhard Wündisch, Bayreuth Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen der gemeinsamen Kommission Prävention von Bayerischer Landesärztekammer (BLÄK) und Weiter unterstützte die BLÄK die Präventionsaktion „Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand – Aktion 2006“ der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie für Unterricht und Kultus, die mit einer Auftaktveranstaltung in einem Münchner Kindergarten am 17. Mai 2006 begann. Diese Auftaktveranstaltung, die unter dem Jahresmotto 2006 „Sonnenschutz (k)ein Kinderspiel“ steht, stellte Gesundheitsminister Werner Schnappauf gemeinsam mit Vertretern der Projektpartner der Öffentlichkeit vor. Auch auf Bundesebene ist die BLÄK mit Vizepräsident Max Kaplan in der Ständigen Konferenz für „Prävention- und Gesundheitsförderung“ der Bundesärztekammer vertreten, die am 22. September 2005 zu ihrer Konstituierenden Sitzung zusammentraf. Folgende Themen wur- den unter anderem behandelt: Aktuelle Präventionsaktivitäten der Länder, Stand des Präventionsgesetzes, aktuelle Entwicklung in der Sekundärprävention, Qualitätssiegel „Sport pro Reha“/„Sport pro Gesundheit“. Kommission Qualitätssicherung Mitglieder: Aus dem Vorstand der BLÄK: Dr. Klaus Ottmann, Ochsenfurt (Vorsitzender) Professor Dr. Detlef Kunze, München Dr. Irmgard Pfaffinger, München Professor Dr. Peter Wünsch, Nürnberg Vertreter der BLÄK: Dr. Christina Eversmann, München Dr. Wolfgang Krombholz, Isen Kooptiert aus KVB-Vorstand: Dr. Andreas Hellmann, Augsburg Dr. Werner Sitter, Bechhofen Ständige Gäste: Dr. Berndt Birkner, München Professor Dr. Peter Hermanek, München Professor Dr. Hans-Konrad Selbmann, Tübingen Dr. Martin Zeuner, München Aus der Geschäftsführung der BLÄK: Dr. Rudolf Burger, München Dr. Johann-Wilhelm Weidringer, München Im Berichtszeitraum ist die Kommisson Qualitätssicherung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) dreimal zusammengetreten (6. Juli 2005, 8. Januar sowie 10. Mai 2006). Schwerpunkte der Kommissionsarbeit waren im ambulanten Sektor die Begleitung der Qualitätszirkelarbeit und im stationären Sektor vor allen Dingen Aufgabenbereiche des Kuratoriums der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ), in der die BLÄK bis Juli 2005 den Vorsitz innehatte. Weitere Themen waren die Qualitätssicherung in der Labormedizin, Qualitätssicherungsverfahren in der Mammographie, Qualitätssicherung in der privatärztlichen Versorgung, Disease-Management-Programme (DMP), DRGKonzept-Bewertungen, Modalitäten des so genannten „strukturierten Dialogs“ in der externen stationären Qualitätssicherung, Wertigkeit der Qualitätsberichte in den Krankenhäusern und die Weiterentwicklung der Qualitätsmanagement- Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 11 Tätigkeitsbericht Den 105 abgegebenen gutachterlichen Stellungnahmen standen 81 tatsächlich durchgeführte Lebendspenden gegenüber. Die Differenz erklärt sich unter anderem mit der Subsidiarität der Lebendspende zur postmortalen Spende. Steht kurzfristig ein postmortales Organ zur Verfügung, wird dieses transplantiert. Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) statt, und zwar am 1. Juni, 9. November 2005 und am 15. Februar 2006. Seminare gemäß Curriculum Qualitätsmanagement (200 Stunden) der Bundesärztekammer (BÄK) sowie auf Wunsch der BÄK die Realisierung eines ersten Pilotseminars „Ärztliche Führung“ im Oktober 2005. Tätigkeitsbericht Weitere Beratungsschwerpunkte waren das „Positionspapier Qualitätspolitik“ der BÄK sowie die Vorbereitung und Begleitung einer Festveranstaltung zum 30-jährigen Jubiläum der Bayerischen Peri-/Neonatalerhebung im November 2005. Nach wie vor ist bundesweit ein gewisser Nachfrage-Rückgang zu Qualitätsmanagement-Seminaren gemäß Curriculum der BÄK zu verzeichnen; allerdings konnte hier die Kommission Qualitätssicherung der BLÄK sogar eine Nachfragesteigerung bei den Qualitätsmanagement-Seminaren der BLÄK feststellen. Gleiches gilt für die Riskmanagement-Seminare der BLÄK. Der Vorsitzende der Kommission Qualitätssicherung, Vizepräsident Dr. Klaus Ottmann, sieht einen weiteren Aufgabenschwerpunkt für die Qualitätsmanagement-Arbeit der BLÄK bei der Umsetzung der Hämotherapie-Richtlinien sowie bei Fragen der Qualitätssicherung privatärztlich erbrachter Leistungen. Die im Jahre 2004 begonnene, inzwischen etablierte Tätigkeit der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin gemäß § 83 Strahlenschutzverordnung war ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kommission Qualitätssicherung; die Berichterstattung zu den Tätigkeiten der Ärztlichen Stellen der BLÄK erfolgt eigenständig (Seite 34 f.). Beirat und Vorstand der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung Mitglieder: Aus dem Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK): Dr. Maria E. Fick, Landshut Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen (Vorsitzender des Vorstandes der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung) Dr. Ulrich Megerle, Bayreuth Dr. Kurt Reising, Neusäß (Vorstandsmitglied des Beirates) 12 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Vertreter der BLÄK: Dr. Markus Beck, Augsburg Dr. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern (seit April 2006) Dr. Michael Probst, Herrsching (ausgeschieden im März 2006) Dr. Udo Reisp, Regensburg (Sprecher des Beirats, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung) Dr. Florian Schuch, Erlangen Professor Dr. Peter Sefrin, Würzburg Dr. Hartmut Stöckle, München (Vorstandsmitglied des Beirats) Kooptiert aus Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB): Dr. Gerhard Bawidamann, Nittendorf (seit April 2006, kooptiert von KVB) Dr. Andreas Hellmann, Augsburg (Stellvertretender Sprecher des Beirats) Aus der Geschäftsführung der BLÄK: Dr. Johann-Wilhelm Weidringer Im Berichtszeitraum fanden vier Beiratssitzungen (15. Juni, 24. August und 21. Dezember 2005 sowie 3. April 2006) und eine Vorstandssitzung (1. März 2006) statt. Schwerpunktthemen waren: Juni 2005: Q Prozedere zur Akademie-Beirats-Arbeit Q Grundsatzdiskussion zu validen und reliablen Kriterien für die Vergabe des Kriteriums „in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung“ Q Fortbildung über „Notfälle in der ärztlichen Praxis“ gemeinsam mit der KVB Q Richtlinie des Vorstandes der BLÄK zur Vergabe des freiwilligen Fortbildungszertifikates August 2005: Q Wahl des Sprechers des Akademie-Beirates, Wahl des Akademie-Vorstandes Q Entwurf eines Arbeitskonzepts der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung Dezember 2005: Q Fortbildungsinitiativen der Akademie Q Einbeziehung der „Psy“-Fächer in den Fortbildungskatalog der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung Q Sachstandsbericht zum Versand der Fortbildungsausweise und Barcode-Etiketten Q Entschließungsantrag: Haushaltsplan – Aufwendungen für die Ausstattung der Fortbildungsakademie April 2006: Q Überregionale Fortbildungsthemen: Themensammlung; persönliche Ansprechpartner für die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände im Akademiebeirat Q Sachstandsinformation/Rücksprache zu Fortbildungs-Datenbank/-Portal der Bundesärztekammer Q Berufsrechtskonforme industrielle Unterstützung Q Information zum neuen BLÄK-Auftritt Vorstands-Sitzung März 2006: Q Überregionale Fortbildungsthemen Q Überlegungen zu Sponsorenpool Q Künftige Akademiearbeit Q Sonographie-Tutorial Gebührenordnung für Ärzte Zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist auch in diesem Berichtsjahr eine große Anzahl von Fragen zu beantworten gewesen. Es wurden ca. 600 neue Vorgänge schriftlich bearbeitet. Aus den im Vorjahr zu bearbeitenden Vorgängen bildete sich ein „Überhang“ nicht abgeschlossener Vorgänge, der ebenfalls zur fortlaufenden Bearbeitung anstand. Auffallend ist, dass von Seiten der privaten Krankenversicherungen in verstärktem Maße die medizinische Notwendigkeit ambulanter Die Erstattungspraxis der Krankenversicherungen hat dazu geführt, dass der Kammer in verstärktem Maße Honorarforderungen vorgelegt werden, die die Abrechnung von endoprothetischen Eingriffen (Hüfte, Knie) sowie neuere Operationstechniken bei Hallux valgus betreffen. Gefolgt werden diese von Fragen zu neurochirurgischen Eingriffen (zum Beispiel Bandscheibenoperationen). Große Verwirrung herrscht zumeist, da die abrechnenden Ärzte sich nach den Empfehlungen des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer (BÄK) richten, die seitens der Krankenversicherungen jedoch ignoriert bzw. abgelehnt werden. Es ist nach wie vor äußerst schwierig und zeitaufwändig, für neue Operationsverfahren bzw. technische Leistungen eine adäquate Vergütung nach GOÄ zu erarbeiten. Die BLÄK hat deshalb im vorliegenden Berichtsjahr vermehrt externe Sachverständige einbezogen, in der Hoffnung, durch sachgerechte Argumentation dem „Ablehnungs verhalten“ der Krankenversicherungen entgegenzuwirken. Die konsentierten Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der BÄK decken leider nur einen geringen Teil der hier vorliegenden Abrechnungsfragen ab, sodass der überwiegende Teil der Anfragen in mühsamer Kleinarbeit aufbereitet werden muss. Dies geschieht unter Zuhilfenahme externer Sachverständiger, Empfehlungen der Ausschüsse der BÄK, Rechtsprechung, Kommentierungen zur GOÄ, Aussagen von Berufsverbänden, und dergleichen. Somit ergeben sich ein enormer Arbeitsaufwand und Schriftwechsel, sodass die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge zeitlich durchaus längere Zeit in Anspruch nimmt. Auf den Internetseiten der BLÄK (www.blaek.de) stehen die Beschlüsse des „Zentralen Konsultationsausschusses“ als PDF-Datei zur Verfügung (ebenso die Beschlüsse des Gebührenordnungsausschusses). Wiederum wurde die BLÄK mit der Erstellung von Gutachten zu Liquidationen beauftragt. Es handelte sich dabei sowohl um strafrechtlich als auch zivilrechtlich relevante Fälle. Die gutachterliche Stellungnahme erfolgte dabei nach Prüfung bzw. Einbeziehung der Krankenunterlagen. Die BLÄK ist nach wie vor im „Ausschuss Gebührenordnung“ der BÄK vertreten und ist maßgeblich an den Abrechnungsempfehlungen auf dem Gebiet der Urologie beteiligt. Die BÄK veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen zu Gebührenordnungsfragen im Deutschen Ärzteblatt. Die BLÄK stellt diese in der GOÄ-Datenbank – die dadurch ständig aktualisiert wird – ein. Nachzulesen sind die Aussagen der BÄK unter der Rubrik „Ratgeber“ bzw. „Mitteilungen“. Weitere Informationen zur Auslegung der GOÄ sind unter www.blaek.de – Beruf und Recht/ GOÄ zu finden. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 13 Tätigkeitsbericht Überwiegend haben sich private Krankenversicherungen an die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) gewandt. Da die Erstattung von Leistungen durch die privaten Krankenversicherungen immer mehr Probleme macht – insbesondere die Erstattung der Kosten operativer Eingriffe –, haben sich auch viele Ärzte unter Vorlage der Ablehnungs schreiben der Krankenversicherung direkt an uns gewandt und um Beurteilung des Sachverhaltes gebeten. Wir erhielten Anfragen von Patienten, die sich – angefangen von Fragen zur Berechnung von Portogebühren, bis hin zu Abrechnungsfragen bei neurochirurgischen Eingriffen erstreckten. Beihilfestellen haben zumeist Rechnungen vorgelegt, bei denen die Angemessenheit analoger Bewertungen geprüft werden sollte. wie auch stationärer Leistungen angezweifelt wird. Hier musste auf den Rechtsweg verwiesen werden, da die BLÄK grundsätzlich nur Stellungnahmen in gebührenrechtlicher Hinsicht abgibt. Berufsordnung Tätigkeitsbericht In dem Berichtszeitraum sind gut über 3000 schriftliche Eingänge an das Referat Berufsordnung gerichtet worden. Diese Zahl der registrierten Vorgänge liegt damit ähnlich hoch wie im letzten Jahr (die telefonischen Anfragen, die das Referat erreichten, sind „unzählbar“). Unter diese Zahl fallen rund 420 angeforderte Bescheinigungen zur berufsrechtlichen Unbedenklichkeit, die den Approbationsbehörden vorzulegen sind. Die Ärzte benötigen in der Regel diese Bescheinigung, wenn sie im Ausland ärztlich tätig werden wollen. Gesprächsweise ist von einem nicht geringen Teil der Ärzte zu erfahren, dass sie diese Auslandstätigkeit neben ihrer Tätigkeit in Bayern aufnehmen wollen (zum Beispiel im Rahmen von Vertretungen, Wochenenddiensten oder zur Erbringung von konsiliarischen Leistungen). Insgesamt ist zu beobachten, dass immer mehr Ärzte eine solche Auslandstätigkeit anstreben. Über 300 Mal hat das Referat Berufsordnung gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften Gutachter-Benennungen durchgeführt; in einigen Fällen gab die Kammer auch selbst Gutachten ab, zum Beispiel zu berufsrechtlichen Fragestellungen. Das Referat Berufsordnung erreichten ca. 600 schriftliche Eingaben zum Gebührenrecht. Eine detaillierte Darstellung findet sich unter „Gebührenordnung für Ärzte“, Seite 13. Diese waren zum Teil auch im Hinblick auf eine etwaige berufsaufsichtliche Relevanz zu prüfen. Sofern der Verdacht auf einen berufsrechtlichen Verstoß bestand, wurde der ärztliche Bezirksverband eingeschaltet. Ein großer Teil des Schriftwechsels der Berufsordnung besteht aus Patientenanfragen, aber auch aus Patientenbeschwerden. Häufig können Beschwerden durch die Einschaltung der ärztlichen Kreisverbände im Wege der Vermittlung versöhnlich vor Ort gelöst werden. Die ärztlichen Bezirksverbände sind in den Fällen „gefordert“, wenn der Verdacht auf einen Berufspflichtverstoß vorliegt oder wenn eine berufsaufsichtliche Prüfung indiziert ist, beispielsweise wenn durch eine so genannte Mitteilung in Strafsachen bekannt wird, dass ein Ermittlungs-/Strafverfahren gegen den Arzt eingeleitet worden ist. 14 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Die Einschaltung der Gutachterstelle wird den Patienten dann empfohlen, wenn diese einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten. Die Zahl der Anfragen von Ärzten zu berufsrechtlichen Fragestellungen bleibt konstant, allerdings wechseln die „Themenschwerpunkte“. War früher die Werbung noch ein äußerst gefragtes Thema, so werden heute doch eher die Möglichkeiten von Zweigpraxen und Kooperationsformen nachgefragt. Ein Schwerpunkt in der berufsrechtlichen Beratung bleibt die Vertragsprüfung nach § 24 der Berufsordnung. So werden Chefarztverträge, Anstellungsverträge und Verträge über Organisationsgemeinschaften und Berufsausübungsgemeinschaften (häufig auch im Zusammenhang mit Registergerichtsanfragen) überprüft. In diesem Zusammenhang gehört sicherlich die Problematik der „überörtlichen und fachübergreifenden Teilgemeinschaftspraxis“ als relativ neue Kooperationsmöglichkeit derzeit zu den berufsrechtlich spannendsten Themen. Die Teilgemeinschaftspraxis ist nach § 18 Absatz 1 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns (BO) zulässig. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Ärzte sich nicht mit ihren „vollen“ Praxen in eine neue Berufsausübungsgemeinschaft einbringen, sondern nur mit einem „Teil“ (der durchaus „nur“ in der zur Verfügung gestellten Arbeitskraft liegen kann), um gemeinsam einzelne ärztliche Leistungen zu erbringen. Als Beispiel wäre der Zusammenschluss eines HalsNasen-Ohrenarztes mit einem Kinderarzt zum Zwecke einer Sprechstunde zur Behandlung von kindlichen Ohrerkrankungen zu nennen. Hier betreiben der Hals-Nasen-Ohrenarzt und der Kinderarzt ihre Einzelpraxen weiter, lediglich zu der genannten Sprechstunde behandeln sie gemeinsam (auf der Grundlage eines eigenen Behandlungsvertrages zwischen der Teilgemeinschaftspraxis und dem Patienten) und rechnen gemeinsam ab. Derzeit ist die Gründung einer Teilgemeinschaftspraxis zwar berufsrechtlich, nicht aber vertragsärztlich (vgl. § 15 Absatz 3 Bundesmantelvertrag – Ärzte) möglich. Aus diesem Grunde können bis zu einer Änderung des Vertragsarztrechts regelmäßig nur privatärztliche Teilgemeinschaftspraxen gegründet werden, die dem örtlichen Bezirksverband angezeigt werden müssen. Besonderes Augenmerk ist bei der Vertragsprüfung nach § 24 BO darauf zu richten, ob der Gesellschaftszweck allein oder zumindest primär darauf gerichtet sein könnte, Zuweisungen gegen Entgelt (nach § 31 BO berufsrechtswidrig) durch Konstrukte wie der Teilgemeinschaftspraxis zu verschleiern. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn mehrere Organfachärzte sich überörtlich mit Laborärzten oder aber Radiologen im Grunde genommen nur zum Zwecke der Zuweisung zusammenschließen, ohne dass erkennbar wäre, aus welchen Teilen – außer der Zuweisung und der gemeinsamen Abrechnung – die gemeinsame Berufsausübung besteht. Plastisch und deutlich charakterisiert Rudolf Ratzel in der 4. Auflage seines Kommentars zur Muster-Berufsordnung dieses Thema: „Schon jetzt ist bekannt, dass die neue Figur der ‚Teilgemeinschaftspraxis‘ dazu beworben wird, unzulässige Provisionierungsgeschäfte zwischen Zuweisern und zum Beispiel Laborärzten oder Radiologen zu verschleiern, indem diese Ärzte einfach eine Teilgemeinschaftspraxis gründen, in oder besser unter deren Mantel dann Provisionen als ‚Gesellschaftsgewinn‘ ausgewiesen werden. Bleibt die Verschleierung von Provisionen bestimmender Gesellschaftszweck, ist diese Gesellschaft wegen § 31 Muster-Berufsordnung (MBO) nichtig – mit allen daraus entstehenden Konsequenzen [...]“. Diesen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Bei den im Berichtszeitraum zur berufsrechtlichen Beratung vorgelegten Chefarztverträgen gewinnt man den Eindruck, dass den Chefärzten überwiegend das Liquidationsrecht eingeräumt wurde. Dieser Eindruck wird bestärkt durch eine Umfrage des Verbandes Leitender Krankenhausärzte Deutschlands e. V. (VLK) zur Vergütung leitender Krankenhausärzte auf Grund einer Befragung der aktiven VLK-Mitglieder im Februar 2006, aus der hervorgeht, dass die Vergütung aus den Kombinationselementen „Grundgehalt zuzüglich Privatliquidation“ immer die am häufigsten gewählte Vergütungsform darstellt. Rechtsabteilung Mitwirkung im Rahmen der Berufsaufsicht Weitere Fälle betrafen das unberechtigte Führen akademischer Grade, Hochschultätigkeitsbezeichnungen bzw. Facharztbezeichnungen. Schließlich war weiter Gegenstand berufsaufsichtlicher Verfahren die Verweigerung des Einsichtsrechts in Patientenunterlagen und die fehlende Kenntlichmachung der Niederlassung mittels Praxisschild. Die Rechtsabteilung unterstützte die Mehrzahl der für die Berufsaufsicht zuständigen ärztlichen Bezirks verbände nicht nur telefonisch und durch zur Verfügung gestellte Schriftsätze bei der berufsrechtlichen Beurteilung, sondern nahm auch in vielen Fällen die Berufsgerichtstermine wahr. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 34 Rügen erteilt und 14 Verfahren bei den Berufsgerichten geführt. Im Vergleich zum vergangenen Berichtszeitraum ist ein erheblicher Rückgang der Verfahren zu verzeichnen. Dies hat zum einen seine Ursache darin, dass sich bei den Berufsgerichten die Zuständigkeiten verändert haben. Waren bisher die Berufsgerichte der 1. Instanz bei den Oberlandesgerichten in München und Nürnberg ressortiert, sind sie nunmehr bei den Landgerichten München I und Nürnberg-Fürth eingerichtet. Die 2. Instanz ist statt bei dem inzwischen aufgelösten Bayerischen Obersten Landesgericht nunmehr beim Oberlandesgericht München angesiedelt. Zum anderen ist die durch die Rechtsprechung bedingte erhebliche Lockerung der Arztwerbung auch mitursächlich, die in früheren Jahren einen ganz erheblichen Anteil an der Anzahl der Berufsgerichtsverfahren hatte. Für die Tätigkeit der ärztlichen Bezirksverbände informierte die Rechtsabteilung die Mitarbeiter über die neueste Rechtsprechung durch Zuleitung der einschlägigen Gerichtsurteile. Satzung Die Rechtsabteilung war mit der Umsetzung der vom 59. Bayerischen Ärztetag am 23. April 2005 in München gefassten Beschlüsse zur Änderung der Satzung beauftragt (Bayerisches Ärzteblatt 6/2005, Seite 467). Beitragswesen Berufsordnung Die seit 1. Juni 2005 in Kraft getretene Änderung der Berufsordnung (Bayerisches Ärzteblatt 5/2005, Seite 375 ff.) hatte naturgemäß die Folge vieler Anfragen zur Gründung weiterer Praxen, überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften oder Teilberufsausübungsgemeinschaften. In dem Zusammenhang gibt die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Mitteilung „Niederlassung und berufliche Kooperation – Neue Möglichkeiten – Hinweise und Erläuterungen zu §§ 17 bis 19 und 23 a bis d (Muster-)Berufsordnung (MBO)“, Deutsches Ärzteblatt, 24. März 2006, Seite A 801 ff., wichtige Hinweise und spiegelt die grundsätzliche Einschätzung wider. Weiterbildungsordnung Die Vorbereitung der vom 60. Bayerischen Ärztetag am 16. Oktober 2005 in Coburg behandelten, jedoch nicht verabschiedeten Ergänzung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns zum Thema „praktischer Arzt“ sowie der dann vom 61. Bayerischen Ärztetag am 6. Mai 2006 in München verabschiedeten Ergänzung (Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2006, Seite 380 f.), oblag dem Referat Weiterbildung gemeinsam mit der Rechtsabteilung. Im Auftrag der mittlerweile 42 von 63 ärztlichen Kreisverbände bearbeitete die Rechtsabteilung 446 Widersprüche gegen die von der Kammer erstellten und versandten Beitragsbescheide. In keinem der Fälle, sowohl gegen Beitragsbescheide der Bayerischen Landes ärztekammer (BLÄK) als auch der ärztlichen Kreisverbände, wurden Klagen erhoben. Zudem unterstützte die Rechtsabteilung die Abteilung Beitragswesen bei der zwangsweisen Durchsetzung offener Beitragsforderungen. Fortbildung Die Rechtsabteilung wirkte bei der Bewältigung von Rechtsfragen aus dem Bereich der Abteilung Fortbildung, so zum Beispiel bei der Fortentwicklung der Verträge im Rahmen der Online-Fortbildung sowie bei der Umsetzung des elektronischen Fortbildungskontos, mit. Ärztliche Stellen nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestand sowohl bei den Ärztlichen Stellen „Strahlentherapie“ als auch „Nuklearmedizin“ gemäß Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 15 Tätigkeitsbericht Neben der Beantwortung zahlreicher telefonischer Anfragen wurde der Bitte der ärztlichen Bezirksverbände entsprochen, Hilfestellungen wegen festgestellter Verstöße gegen die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns zu leisten. Gründe zur Einleitung von Berufsaufsichtsverfahren waren beispielsweise die nicht erfolgte Gutachtenserstellung in angemessener Frist, die Missachtung des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie der Verstoß gegen die Meldeverpflichtung. In einem Fall musste der Vorwurf der Berufspflichtverletzung gemäß § 2 Absatz 2 der Berufsordnung – Verletzung des Vertrauensgrundsatzes – erhoben und berufsgerichtlich sanktioniert werden, weil der Betreffende ein ihm von einem Patienten gewährtes Darlehen nicht zurückzahlte. Die antragsberechtigten ärztlichen Berufsvertretungskörperschaften haben zunächst die Abarbeitung der bisher bei den Berufsgerichten noch anhängigen Verfahren durch die neu zuständigen Berufsgerichte abgewartet. Dies erscheint sinnvoll, um die Spruchpraxis dieser Gerichte kennen zu lernen, um demzufolge auch künftige Ent scheidungen in Kenntnis der Spruchpraxis fällen zu können. § 83 der Strahlenschutzverordnung sowie beim Tätigkeitsvollzug der Ärztlichen Stelle nach der Röntgenverordnung. Insbesondere betraf dies Fragen zur Gebührenerhebung der Ärztlichen Stelle nach § 17 a der Röntgenverordnung, auf Grund der seit Sommer des vergangenen Jahres erfolgten gesetzlichen Neuordnung gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften vom 2. August 2005. Die bisherigen privatrechtlichen Entgelte werden künftig in einer staatlichen Gebührenordnung geregelt werden. Tätigkeitsbericht Wettbewerbsrecht Mit der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg bestand ein reger Informationsaustausch hinsichtlich der im gesamten Bundesgebiet laufenden Verfahren im Bereich des Gesundheitssektors, insbesondere Firmen betreffend, die durch lukrative Angebote Ärzte zur Missachtung ihrer Berufspflichten anstifteten. IT und Multimedia Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) präsentiert sich attraktiv und funktional mit dem Ziel, ihre Aufgaben, Anliegen und Dienstleistungen auch im Internet umfassend und transparent darzustellen. Unter der Adresse www.blaek.de finden die Besucher eine Fülle von Informationen rund um die BLÄK, wobei das Themenspektrum die großen Bereiche wie Berufsordnung, Fort- und Weiterbildung, Qualitätssicherung, Recht, Assistenzberufe und Presse ebenso abdeckt, wie das Artikelangebot des Bayerischen Ärzteblattes oder Merkblätter und Formulare zum Herunterladen. Die BLÄK hat zudem ein eigenes Patienteninformationssystem mit dem Namen „Der Arzt in Ihrer Nähe“ aufgebaut. Arztsuche In einem von der BLÄK selbst geführten Rechtsstreit begehrt die Kammer wegen des Verstoßes gegen die abgegebene Unterlassungserklärung nunmehr die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe. Gegenstand der Erklärung ist die Verpflichtung, es zu unterlassen, Herzpatienten die Zuzahlungspflicht gemäß § 39 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V bei stationärer Krankenhausbehandlung zu erlassen bzw. diesen rechtswidrigen Preisnachlass zu bewerben. Die Adresse www.arzt-bayern.de bietet Infos zu mehr als 16 000 niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzten Bayerns. Gerade das Navigationssystem, die bildliche Darstellung des Ortes, an dem der Arzt praktiziert, kommt bei den Suchenden gut an. Arbeitsplatz Registergerichtsanfragen Die Rechtsabteilung nahm Stellung zu 25 bei den Registergerichten anhängigen Eintragungsverfahren gewerblicher Einrichtungen in Form juristischer Personen des Privatrechts, die sich unternehmensgegenständlich mit einer Betätigung auf dem Gesundheits sektor befassen. Anerkennung im Ausland erworbener Professorenbezeichnungen Da die Zulässigkeit der Führung im Ausland verliehener Professorentitel einer Ent scheidung des zuständigen Gremiums der BLÄK über die Gleichwertigkeit mit einer in Deutschland verliehenen Bezeichnung bedarf, hatte die Rechtsabteilung im Berichtszeitraum eine Überprüfung und Bewertung von fünf Anträgen ausschließlich aus dem osteuropäischen und asiatischen Raum vorzunehmen. 16 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 In der BLÄK sind alle Arbeitsplätze mit leistungsfähigen PCs ausgestattet, die Bearbeitung der Aufgaben wird in hohem Maß von Standard- und Individualsoftware unterstützt. Sämtliche Arbeitsplätze sind vernetzt sowie über E-Mail erreichbar. Eine Firewall und AntiViren-Programme sorgen für Sicherheit bei der elektronischen Kommunikation. Internetauftritt Im Zusammenhang mit dem für die BLÄK neu entwickelten Corporate Design wurde auch der Internetauftritt unter www.blaek.de neu gestaltet. In einer zusätzlichen Spalte auf der rechten Seite findet man so genannte „Quicklinks“, die den Nutzer direkt zu bestimmten interaktiven Seiten führt. Insbesondere weisen wir auf „WILMA“ hin, die Möglichkeit online Anträge auf Grundlagen der Weiterbildungsordnung und sonstige Qualifikationen zu stellen sowie auf „Meine BLÄK“, unser Portal für Ärzte. Nach der – aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten – notwendigen Anmeldung für die eine Schritt-fürSchritt-Anleitung zur Verfügung steht, haben Ärzte die Möglichkeit, ihr Fortbildungs-Punktekonto einzusehen, Änderungen von Adressen oder Haupt-/Nebentätigkeiten zu melden und weitere Informationen zu erhalten, die nicht auf der BLÄK-Homepage dargestellt sind. Newsletter-Abonennten der BLÄK informieren wir regelmäßig über die Neuigkeiten aus dem Bereich der Selbstverwaltung Ärztetag Für die reibungslose organisatorische Durchführung der Bayerischen Ärztetage haben Mitarbeiter der BLÄK ein ausgefeiltes Programm entwickelt, das das Schreiben der Anträge, die Projektion der Anträge und der Struktur der Tagesordnungspunkte auf eine Leinwand und die weitere Bearbeitung der angenommenen Anträge ermöglicht. Auf Grund der steigenden Anforderungen durch komplexe Tagesordnungen bzw. deren Strukturierung wurde dieses Programm optimiert. Um technische Probleme an den wechselnden Veranstaltungsorten zu reduzieren, wurde ein spezieller „Ärztetagsserver“ konstruiert, in dem alle Kabel zusammenlaufen. Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen Dauer eines Gutachterverfahrens Erfreulicherweise wirkte sich das weitere Ansteigen der Anträge nicht negativ auf die Verfahrensdauer aus. Während im vergangenen Berichtszeitraum die Dauer eines Gutachterverfahrens bei etwa 73 Wochen lag, beträgt diese nunmehr 72 Wochen. Das Ziel die Verfahrensdauer merklich zu senken, ist damit allerdings nicht erreicht worden. Verharren die Antragszahlen weiterhin auf diesem hohen Niveau, wird dieses Ziel mit den vorhandenen Ressourcen auch nur schwerlich erreichbar sein. Tätigkeitsbericht Kommissionsmitglieder: Professor Dr. Alfred Schaudig, München (ärztlicher Vorsitzender) Ernst Karmasin, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a. D., München (juristischer Vorsitzender) Professor Dr. Dietrich Berg, Amberg Professor Dr. Bernulf Günther, Gräfelfing Dr. Günter Hofmann, Ohlstadt Dr. Wilfried Rothenberger, Bad Tölz Personelle Verstärkung Ab dem 1. Dezember 2005 kann die Gutachterstelle Dr. Wilfried Rothenberger, Facharzt für Innere Medizin, Bad Tölz, als neues medizinisches Kommissionsmitglied begrüßen. Dieser wird unter anderem Verfahren aus dem Bereich der Inneren Medizin betreuen. Damit hat die Gutachterstelle ihr Ziel erreicht, die vier zahlenmäßig am stärksten vertretenden (beklagten) Fachgebiete, die Chirurgie, die Orthopädie/Unfallchirurgie, die Frauenheilkunde/Geburtshilfe und nunmehr auch die Innere Medizin durch einen Fachmann des gleichen Gebietes betreuen zu lassen. Diagramm 3: An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen gerichtete Anträge auf Durchführung eines Verfahrens. Die Gutachterstelle sieht darin einen weiteren Schritt die qualitative Arbeit ihrer Einrichtung zu verbessern. Weiteres Ansteigen der Anträge Wie dem Diagramm 3 zu entnehmen ist, stiegen die Anträge auf Durchführung eines Gutachterverfahrens im Verhältnis zum Berichtszeitraum des Vorjahres von 822 auf 870 an. Damit ist die höchste Zahl der Anträge seit Bestehen der Gutachterstelle erreicht. Die Gutachterstelle führt das stetige Ansteigen der Anträge auf ihren erhöhten Bekanntheitsgrad, sowie darauf zurück, dass die Patienten eine kritischere Einstellung gegenüber ärztlichem Handeln einnehmen. Diagramm 4: Festgestellte Behandlungsfehler in Bezug auf die durch Sachentscheidung abgeschlossenen Verfahren. – Quelle: Eigene Darstellung auf Grund von Erhebungen für den Berichtszeitraum. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 17 Anzahl der festgestellten Behandlungsfehler Tätigkeitsbericht Eine gerade bei Patienten stark beachtete Kennziffer bildet die Anzahl der festgestellten Behandlungsfehler im Verhältnis zu den durch Votum abgeschlossenen Verfahren. Diese beträgt 30 Prozent (Diagramm 4). Sie lag damit um 1 Prozentpunkt über der Zahl des vorangegangenen Berichtszeitraumes und damit im allgemeinen Trend der vorangegangenen Jahre. Sie liegt in etwa auch auf dem Niveau der Gutachter- und Schlichtungsstelle der anderen Ärztekammern bzw. des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen. Datenerhebung zur Überprüfung der Akzeptanz der Voten der Gutachterstelle Die Gutachterstelle setzt sich als Ziel durch ihre Arbeit die Grundlage für einen interessengerechten Ausgleich zwischen dem Patienten und dem Arzt zu schaffen. Teuere Zivilprozesse sollen möglichst vermieden werden. Als Kriterium hierfür, ob dieses Ziel erreicht wird, erhebt die Gutachterstelle ab dem IV. Quartal 2005 Daten zur Bildung einer neuen Kennziffer. Erhoben wird, ob sich Patient, beschuldigter Arzt und zuständige Berufshaftpflichtversicherung der Sachentscheidung der Gutachterstelle anschließen. Aktuell liegen noch keine ausreichenden Daten zu Bildung dieser Kennziffer vor. Ärztestatistik Am 31. Dezember 2005 betrug die Gesamtzahl der bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gemeldeten Ärztinnen und Ärzte 65 602. Sie erhöhte sich damit gegenüber dem 31. Dezember 2004 um 1156 oder um 1,79 Prozent. Strukturdaten Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen/Ärzte stieg vom 31. Dezember 2004 zum 31. Dezember 2005 von 48 870 auf 49 431, absolut um 561 oder um 1,15 Prozent. Die Veränderungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen zum Vorjahr verdeutlicht Tabelle 2. Die Aufschlüsselung nach Tätigkeitsbereichen ergibt sich aus Tabelle 3 bzw. Diagramm 5. Der Vergleich der letzten zehn Jahre (1996 bis 2005) zeigt eine kontinuierliche Zunahme der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte Bayerns. Während die bayerische Bevölkerung in diesem Zeitraum um 421 128 Einwohner oder 3,50 Prozent zunahm, erhöhte sich die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte im gleichen Zeitraum um 5384 oder um 12,2 Prozent. Besonders deutlich wird diese Steigerung am Verhältnis Einwohner/berufstätige Ärzte. Waren es statistisch 1996 in Bayern noch 273 Einwohner, die von einem berufstätigen Arzt betreut wurden, so waren es zum 30. September 2005 nur noch 252 Einwohner (Tabelle 4). Der Altersdurchschnitt der bayerischen Ärztinnen und Ärzte lag im Berichtszeitraum bei 49,22 Jahren. Mit 46,51 Jahren sind Ärztinnen im Schnitt etwas über vier Jahre jünger, als ihre männlichen Kollegen (50,98 Jahre). Weitere Einzelheiten sind im Diagramm 6 dargestellt. Tätigkeitsbereiche 2004 2005 Veränderung Ambulant/Praxis 22 539 22 993 + 454 Stationär/Krankenhaus + 695 21 054 21 749 Behörden/Körperschaft des öffentlichen Rechts 1374 1374 0 Sonstige ärztliche Tätigkeit 3177 3315 + 138 14 388 14 993 + 605 836 1178 + 342 Ohne ärztliche Tätigkeit Freiwillige Mitglieder/Sonstige Tabelle 2: Veränderungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen zum Vorjahr. Gutachterkosten Die Gutachterstelle vergibt zur Aufklärung des Sachverhaltes an hoch qualifizierte Ärzte (externe) Gutachtenaufträge. Diese bilden die Entscheidungsgrundlage für das abschließende Votum der Gutachterstelle. Die Kosten hierfür trägt die an einem Verfahren beteiligte Berufshaftpflichtversicherung. Qualifizierte Gutachten haben ihren Preis. Wegen des auch bei der Versicherungswirtschaft zunehmenden Kostendruckes sind die Berufshaftpflichtversicherer an geringen Gutachterkosten interessiert. Einen interessengerechten Ausgleich zwischen den Berufshaftpflichtversicherungen und den beauftragten (externen) Gutachtern zu finden, gestaltet sich immer schwieriger. Behörden/Körp. öffentl. Rechts 1.374 2% Sonstige ärztliche Tätigkeit 3.315 5% Stationär/Krankenhaus 21.749 33 % Ohne ärztliche Tätigkeit 14.993 23% Freiwillige/Sonstige 1.178 2% Ambulant/Praxis 22.993 35 % Diagramm 5: Tätigkeitsbereiche der Ärztinnen/Ärzte am 31. Dezember 2005. 18 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Tätigkeitsbereich Meldewesen Alle ärztlichen Bezirksverbände sind online mit der Datenbank der BLÄK verbunden. Sie nehmen gemäß Heilberufe-Kammergesetz und Meldeordnung die Aufgaben der Meldestellen wahr. Die Kammer prüft die Daten, führt zentrale Abfragen aus, erstellt Statistiken und Datenauswertungen, unterstützt die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände in allen melderechtlichen Belangen und Fragestellungen und prüft melderelevante Sondertatbestände. Seit Dezember 2005 erfolgt durch das Meldewesen der Versand von Unterlagen zum Fortbildungs-Punktekonto, das bei der BLÄK für jeden bayerischen Arzt geführt wird, an alle neu gemeldeten Ärzte. Das Punktekonto ist in enger Verbindung mit der Realisierung unseres Portals „Meine BLÄK“ zu sehen. Seit November 2005 ermöglicht es nach einer Anmeldung jedem Arzt den Blick auf sein persönliches Punktekonto sowie einige seiner bei der BLÄK gespeicherten Stammdaten. Wir verweisen auf den Artikel „Willkommen bei ‚Meine BLÄK‘ in Heft 3/2005 des Bayerischen Ärzteblattes. Derzeit prüft die BLÄK die Einführung der elektronischen Arztakte, um die Effizienz der Sachbearbeitung durch den schnellen Zugriff auf die am PC verfügbare Akte weiter zu steigern. Ambulant/Praxis Allgemeinärzte 1.2 % Bereich 15 236 7757 4386 1493 22 993 100,00 % 5879 25,57 % Praktische Ärzte 593 733 1326 5,77 % 1.3 Angestellte Ärzte 553 1281 1834 7,98 % 1.4 Sonstige Ärzte ohne Gebiet 527 767 1294 5,63 % 1.5 Sonstige Ärzte mit Gebiet 9177 3483 12 660 55,06 % 21 749 100,00 % 2 Stationär/Krankenhaus 13 895 7854 2.1 Leitende Ärzte 1605 93 1698 7,81 % 2.2 Ober-/Assistenzärzte ohne Gebiet 5225 4676 9901 45,52 % 2.3 Ober-/Assistenärzte mit Gebiet 6970 3007 9977 45,87 % 2.4 Gastärzte 95 78 173 0,80 % 3 Behörden/KdöR 851 523 1374 100,00 % 3.1 Behörden 644 459 1103 80,28 % 3.2 Bundeswehr 271 19,72 % 4 Sonstige ärztliche Tätigkeit 4.1 4.2 207 64 1641 1674 Sonstige ärztliche Tätigkeit 808 861 1669 50,35 % Angestellte Arbeitsmedizin 183 129 312 9,41 % 4.3 Angestellte Pharmazie 147 92 239 7,21 % 4.4 Gutachter 204 118 322 9,71 % 4.5 Medizinjournalist 4.6 Praxisvertreter 4.7 Stipendiat 5 Ohne ärztliche Tätigkeit 5.1 21 29 50 1,51 % 239 404 643 19,40 % 80 2,41 % 39 41 7590 7403 Arbeitslos 899 1435 5.2 Berufsfremd 548 5.3 Berufsunfähig 376 5.4 Erziehungsurlaub 5.5 Haushalt 5.6 Ruhestand 5.7 Sonstiger Grund 6 Freiwillige/Sonstige Gesamtzahl der Ärzte 3315 100,00 % 14 993 100,00 % 2334 15,57 % 302 850 5,67 % 210 586 3,91 % 30 1255 1285 8,57 % 21 1273 1294 8,63 % 5689 2890 8579 57,22 % 27 38 65 0,43 % 638 540 39 851 25 751 1178 100,00 % 65 602 % Gesamt 35,05 % 33,15 % 2,09 % 5,05 % 22,85 % 1,80 % 100,00 % Tabelle 3: Statistik der BLÄK zum 31. Dezember 2005. Jahr Bevölkerung Ärzte Einwohner je berufstätiger Arzt 1996 12 043 869 44 047 273 1997 12 065 849 44 715 270 1998 12 086 548 45 433 266 1999 12 154 967 46 568 261 2000 12 183 377 47 265 258 2001 12 329 714 47 943 257 2002 12 387 351 48 159 257 2003 12 423 386 48 472 256 2004 12 443 893 48 870 255 2005 * 12 464 997 49 431 252 Bevölkerung: Stichtag 31. Dezember – * Bevölkerung: Stichtag 30. September Tabelle 4: Bevölkerung Bayerns – Berufstätige Ärztinnen/Ärzte. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 19 Tätigkeitsbericht Diagramm 6: Alterspyramide der bayerischen Ärztinnen/Ärzte (Stand: 6. Juni 2006, Bezugsjahr 2005). 1 1.1 männlich weiblich Gesamt Weiterbildung Arzt im Praktikum (AiP) Tätigkeitsbericht Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 der Änderung der Bundesärzteordnung zugestimmt. Damit entfiel die Praktikumsphase, die Ärztinnen und Ärzte bisher im Anschluss an das Medizinstudium absolvieren mussten, ab dem 1. Oktober 2004 ersatzlos. Die entsprechende Rechtsgrundlage wurde auch im Bayerischen Ärzteblatt 7-8/2004 veröffentlicht. Die Approbationsbehörden haben Ärzten, die bis einschließlich 30. September 2004 ihr Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen haben und allen Ärzten, die sich zu der Zeit im AiP befanden, auf Antrag – soweit die übrigen Voraussetzungen vorlagen – unmittelbar die Approbation erteilt. Erlaubnisse nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung (AiP-Erlaubnisse) berechtigen Ärzte nicht mehr zur Ausübung der Heilkunde, die nach der Änderung der Bundesärzteordnung einen Anspruch auf Erteilung der Approbation haben. Praktische Ärzte Im Zeitraum vom 1. Juni 2005 bis zum In-KraftTreten des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) am 24. Dezember 2005 (in Kraft getreten am 1. Januar 2006) mit Einstellung des Artikel 21 wurden 18 Anträge auf Führung der Bezeichnung praktische Ärztin/praktischer Arzt gestellt, wovon 15 (Vorjahr 20) bis zum Ende des Berichtszeitraumes positiv beschieden werden konnten. 14 der 16 deutschen Bundesländer haben in ihren HKaG für diejenigen „praktischen Ärzte“, die eine „spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ in Deutschland abgeschlossen haben, geregelt, dass diese berechtigt sind, die Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ – bzw. „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ nach entsprechender Notifizierung bei der Kommission der Europäischen Union (EU) – zu führen. Damit werden diese Kolleginnen und Kollegen den aus anderen Mitgliedstaaten der EU (sowie des EWR und der Schweiz) zuwandernden Ärzten mit einem im EU-Ausland nach der Richtlinie 93/16/EWG erworbenen Diplom in der „spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ hinsichtlich der führbaren Bezeichnung gleichgestellt. 20 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Der Bayerische Landtag hat keine derartige Regelung im HKaG getroffen, sodass derzeit „praktische Ärzte“ mit einer abgeschlossenen spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin in Bayern nicht zum Führen der Facharztbezeichnung berechtigt sind. Der bayerische Gesetzgeber hat allerdings im Dezember 2005 in das HKaG in Artikel 22 die Regelung aufgenommen, dass das auf Grund eines erteilten Zeugnisses über eine abgeschlossene spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin erworbene Bezeichnungsrecht unberührt bleibt, sofern betroffene Ärzte nicht aus anderem Grund die in der Weiterbildungsordnung für die Allgemeinmedizin vorgesehene Gebietsbezeichnung berechtigt führen. Somit konnte der 61. Bayerische Ärztetag am 6. Mai 2006 in der Weiterbildungsordnung eine Regelung treffen, die auch „praktischen Ärzten“, die die „spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ in Bayern abgeschlossen haben, die Facharztbezeichnung zugänglich macht. Durch Einfügung des § 19 a in die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 wird die Möglichkeit geschaffen, dass Ärzte, die am 1. August 2006 nach Artikel 22 Absatz 1 des HKaG auf Grund eines erteilten Zeugnisses über eine abgeschlossene spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin berechtigt sind, die Bezeichnung „praktischer Arzt“ zu führen und seit Zeugniserteilung mindestens acht Jahre regelmäßig und überwiegend hausärztlich in der vertragsärztlichen Versorgung oder entsprechend tätig waren auf Antrag zur Prüfung zum „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ zugelassen werden können. Nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung wird diese Regelung am 1. August 2006 in Kraft treten, entsprechende Anträge können bis 31. Juli 2007 gestellt werden. Seminarweiterbildung Allgemeinmedizin Seit In-Kraft-Treten der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Fassung vom 1. Oktober 1993 ist bei einer mindestens dreijährigen Weiterbildungszeit die Teilnahme an Seminaren von insgesamt 240 Stunden Dauer Pflichtbestandteil der Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin, bei einer mindestens fünfjährigen Weiterbildungszeit gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 1. Oktober 1993, in der Fassung vom 11. Oktober 1998, zuletzt geändert am 13. Oktober 2002, in Kraft seit 1. Dezember 2002, die Absolvierung von Seminaren über insgesamt 80 Stunden Dauer. Im Berichtszeitraum nahmen insgesamt 397 Ärztinnen und Ärzte an den Weiterbildungsseminaren im Rahmen der fünfjährigen Weiterbildung teil. Für Ärztinnen und Ärzte, die den Facharzt für Allgemeinmedizin im Rahmen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung gemäß Abschnitt I 1 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Fassung vom 1. Oktober 1993, zuletzt geändert am 13. Oktober 2002, in Kraft seit 1. Dezember 2002, anstreben, führte die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) im Juni und Oktober 2005 je ein 80-StundenSeminar zu „Wichtigen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter in der Allgemeinmedizin“ als Alternative zu einer halbjährigen Weiterbildung in der Kinderheilkunde durch; daran nahmen 129 Ärztinnen und Ärzte teil. Im März 2006 fand wiederum ein entsprechendes Seminar statt, an dem 60 Ärztinnen und Ärzte teilnahmen. Das 80-stündige Seminar im November 2005 für die fünfjährige Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns, Neufassung vom 1. Oktober 1993, in der Fassung vom 11. Oktober 1998, zuletzt geändert am 13. Oktober 2002, in Kraft seit 1. Dezember 2002, besuchten 83 Ärztinnen und Ärzte, wovon 24 Teilnehmer den Kurs blockweise gebucht hatten. Erstmalig führte die BLÄK das 80-StundenSeminar „Psychosomatische Grundversorgung“ durch, welches in der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 (in Kraft seit 1. August 2004) gefordert wird. Teil 3 (beinhaltend 30 Stunden Verbale Intervention) fand vom 20. bis 22. Oktober 2005 statt und wurde von 50 Ärztinnen und Ärzten besucht. Teil 1 (Theorieseminar) fand am 20./21. Mai 2006 statt und wurde von 60 Teilnehmern besucht. Weiterbildungsbefugnisse Mit Stand 31. Mai 2006 waren in Bayern insgesamt 7969 (Vorjahr: 7466) Weiterbildungsbefugnisse erteilt, davon 1700 in der Allgemeinmedizin, 4092 in anderen Gebieten, 646 in Schwerpunkten (inklusive alte Teilgebiete), 1185 in Bereichen, 238 in fakultativen Weiterbildungen in den Gebieten und 28 in Fachkunden sowie 24 für Fallseminare. 108 Weiterbildungsbefugnisse waren nach § 7 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 1. Oktober 1993 an Fachärzte erteilt, die nicht Fachärzte für Allgemeinmedizin sind. Diese Kolleginnen und Kollegen sind in ihrem Fachgebiet zur Weiterbildung befugt mit der Einschränkung, dass diese Weiterbildung nur als anrechnungsfähiges Gebiet im Rahmen der Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin angerechnet werden kann. Dies bedeutet insgesamt eine Steigerung der erteilten Weiterbildungsbefugnisse gegenüber dem Vorjahr von 6,7 Prozent. Die Aufschlüsselung in die einzelnen Gebiete, Schwerpunkte, Bereiche und fakultativen Weiterbildungen im Gebiet sowie nach Voll- und Teilbefugnis zeigen die Tabellen 5, 6 und 7. Im Berichtsjahr wurden 1366 (Vorjahr: 1428) Erweiterungs- und Neuanträge sowie Überprüfungsanträge im Hinblick auf die neue Weiterbildungsordnung gestellt, davon 128 in der Allgemeinmedizin, 873 in anderen Gebieten, 135 in Schwerpunkten, 186 in Bereichen, 37 in fakultativen Weiterbildungen im Gebiet und sieben für Fallseminare. Einen Überblick über die Entwicklung der jährlich gestellten Anträge gibt Diagramm 7. 37 Widersprüche gegen Entscheidungen des Vorstandes hinsichtlich der Erteilung bzw. Nichterteilung einer Weiterbildungsbefugnis wurden bearbeitet und 19 bereits entschieden, fünf haben den Widerspruch zurückgezogen, 13 waren am Ende des Berichtszeitraumes noch in Bearbeitung. Fakultative Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin: 1. Klinische Geriatrie Anästhesiologie: 1. Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin Chirurgie: 1. Spezielle Chirurgische Intensivmedizin Frauenheilkunde und Geburtshilfe: 1. Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin 2. Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin 3. Spezielle Operative Gynäkologie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: 1. Spezielle Hals-Nasen-Ohrenchirurgie Herzchirurgie: 1. Spezielle Herzchirurgische Intensivmedizin Innere Medizin: 1. Klinische Geriatrie 2. Spezielle Internistische Intensivmedizin Kinderchirurgie: 1. Spezielle Kinderchirurgische Intensivmedizin Kinderheilkunde: 1. Spezielle Pädiatrische Intensivmedizin Nervenheilkunde: 1. Klinische Geriatrie Neurochirurgie: 1. Spezielle Neurochirurgische Intensivmedizin Neurologie: 1. Klinische Geriatrie 2. Spezielle Neurologische Intensivmedizin Orthopädie: 1. Spezielle Orthopädische Chirurgie Pathologie: 1. Molekularpathologie Plastische Chirurgie: 1. Spezielle Plastisch-Chirurgische Intensivmedizin Psychiatrie und Psychotherapie: 1. Klinische Geriatrie Urologie: 1. Spezielle Urologische Chirurgie Gesamt: Insgesamt Befugnisse davon VollbeTeilbefugnis fugnis 1 1 – 31 26 5 3 3 – 19 18 1 10 7 3 19 17 2 7 7 – 5 5 – 29 31 21 29 8 2 – – – 7 4 3 – – – 8 5 3 8 9 5 8 3 1 15 9 6 5 5 – 1 1 – 10 10 – 20 18 2 238 199 39 Tabelle 5: Aufschlüsselung der Weiterbildungsbefugnisse in fakultativen Weiterbildungen im Gebiet (Stand: 31. Mai 2006). Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 21 Tätigkeitsbericht Der Anteil der Kursteilnehmer aus anderen Kammerbereichen beträgt weiterhin ca. 15 Prozent. Die Finanzierung der Kurse erfolgte kostendeckend über die Teilnehmergebühren. Im Berichtszeitraum wurden weiter drei Weiterbildungsbefugnisse im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie und im Schwerpunkt Unfallchirurgie überprüft. Von diesen drei Weiterbildungsbefugnissen wurde eine Weiterbildungsbefugnis bestätigt, bei einer eine Reduzierung der Weiterbildungsbefugnis beschlossen und eine Weiterbildungsbefugnis entzogen. Befugnisse Tätigkeitsbericht Gebiet, Teilgebiet/Schwerpunkt 1. Allgemeinmedizin andere Fachärzte nach § 7 (3) der Weiterbildungsordnung 2. Anästhesiologie 3. Arbeitsmedizin 4. Augenheilkunde 5. Chirurgie Teilgebiete/Schwerpunkte: Gefäßchirurgie Kinderchirurgie Plastische Chirurgie Thorax- und Kardiovaskularchirurgie Thoraxchirurgie Unfallchirurgie Visceralchirurgie 6. Diagnostische Radiologie Schwerpunkte: Kinderradiologie Neuroradiologie 7. Frauenheilkunde und Geburtshilfe 8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 9. Haut- und Geschlechtskrankheiten 10. Herzchirurgie Schwerpunkt: Thoraxchirurgie 11. Humangenetik 12. Hygiene und Umweltmedizin 13. Innere Medizin Teilgebiete/Schwerpunkte: Angiologie Endokrinologie Gastroenterologie Hämatologie und internistische Onkologie Kardiologie Nephrologie Pneumologie Rheumatologie 14. Kinderchirurgie 15. Kinderheilkunde Teilgebiete/Schwerpunkte: Kinderkardiologie Neonatologie 16. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie 17. Klinische Pharmakologie 18. Laboratoriumsmedizin 19. Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie 20. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 21. Nervenheilkunde 22. Neurochirurgie 23. Neurologie 24. Neuropathologie 25. Nuklearmedizin 26. Öffentliches Gesundheitswesen 27. Orthopädie Teilgebiet/Schwerpunkt: Rheumatologie 28. Pathologie 29. Pharmakologie und Toxikologie 22 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 insgesamt 1700 108 204 91 153 281 davon Vollbefugnis Teilbefugnis 921 779 – 108 35 169 80 11 12 141 66 215 35 5 7 4 5 95 56 161 16 4 6 3 4 30 31 33 19 1 1 1 1 65 25 128 5 12 294 101 161 10 4 7 46 14 7 9 1 5 248 87 154 1 1 13 4 788 1 4 3 115 – 9 1 673 6 18 68 36 92 47 57 18 10 231 3 10 26 11 31 16 16 10 6 28 3 8 42 25 61 31 41 8 4 203 7 23 36 7 25 18 26 – 20 121 5 35 – 254 3 15 10 3 1 7 6 – 14 27 5 9 – 18 4 8 26 4 24 11 20 – 6 94 – 26 – 236 12 27 4 8 10 1 4 17 3 J Befugnisse Gebiet, Teilgebiet/Schwerpunkt 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. Phoniatrie und Pädaudiologie Physikalische und Rehabilitative Medizin Plastische Chirurgie Psychiatrie und Psychotherapie Psychotherapeutische Medizin Rechtsmedizin Strahlentherapie Transfusionsmedizin Urologie davon insgesamt Vollbefugnis Teilbefugnis 8 46 30 113 65 4 20 9 90 4 8 6 29 21 3 10 6 34 4 38 24 84 44 1 10 3 56 80 18 4 2 37 7 1 18 58 7 4 1 3 2 1 5 22 11 – 1 34 5 – 13 7 10 4 6 8 3 1 2 1 9 5 1 5 4 1 4 1 – 96 49 47 218 94 124 1 – 1 6 3 3 22 6 23 8 7 2 7 – 8 3 2 – 15 6 15 5 5 2 1 2 2 1 3 6 1 1 1 – 2 2 – – 6 1 1 – 1 – – 1 3 – – – 1 1 16 28 – 7 8 1 9 20 5 4 6546 4 2 2173 1 2 4373 Neue Bezeichnungen nach Weiterbildungsordnung 2004 Tabelle 6: Aufschlüsselung der Weiterbildungsbefugnisse in Gebieten und Teilgebieten/Schwerpunkten (Stand 31. Mai 2006). Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 23 Tätigkeitsbericht Gebiet Chirurgie: Basisweiterbildung Chirurgie Facharzt für Gefäßchirurgie Facharzt für Herzchirurgie Facharzt für Kinderchirurgie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Facharzt für Thoraxchirurgie Facharzt für Visceralchirurgie Schwerpunkte der Frauenheilkunde und Geburtshilfe: Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Gynäkologische Onkologie Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: Basisweiterbildung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin: Sektor der stationären internistischen Patientenversorgung Sektor der ambulanten hausärztlichen Versorgung (Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin/Hausarzt) Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Nephrologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Pneumologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Rheumatologie Schwerpunkte der Kinder- und Jugendmedizin: Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie Kinder-Hämatologie und -Onkologie Kinder-Pneumologie Neuropädiatrie Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie Basisweiterbildung Pathologie Basisweiterbildung Pharmakologie Facharzt für Klinische Pharmakologie Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie Schwerpunkt der Psychiatrie und Psychotherapie: Forensische Psychiatrie Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Radiologie Schwerpunkte der Radiologie: Kinderradiologie Neuroradiologie Gesamt Tätigkeitsbericht Bereich 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Allergologie Balneologie und medizinische Klimatologie Betriebsmedizin Bluttransfusionswesen Chirotherapie Flugmedizin Handchirurgie Homöopathie Medizinische Genetik Medizinische Informatik Naturheilverfahren Phlebologie Physikalische Therapie Plastische Operationen Psychoanalyse Psychotherapie Rehabilitationswesen Spezielle Schmerztherapie Sozialmedizin Sportmedizin Stimm- und Sprachstörungen Tropenmedizin Umweltmedizin insgesamt 233 – 24 10 – 1 20 76 4 3 399 61 62 14 – – 17 21 81 2 8 2 19 Befugnisse davon Vollbefugnis Teilbefugnis 56 177 – – 24 – 9 1 – – 1 – 7 13 69 7 2 2 1 2 24 375 27 34 40 22 13 1 – – – – 15 2 12 9 81 – 2 – 6 2 2 – 4 15 Neue Bezeichnungen nach Weiterbildungsordnung 2004: Akupunktur Andrologie Dermatohistologie Diabetologie Geriatrie Hämostaseologie Infektiologie Intensivmedizin Kinder-Gastroenterologie Magnetresonanztomographie Medikamentöse Tumortherapie Palliativmedizin Physikalische Therapie und Balneologie Proktologie Röntgendiagnostik Schlafmedizin Spezielle Orthopädische Chirurgie Spezielle Unfallchirurgie Gesamt: 9 3 4 6 16 1 4 35 1 1 2 4 4 3 4 3 3 25 1185 9 2 4 4 15 1 4 32 1 – 2 4 3 3 1 3 1 9 493 – 1 – 2 1 – – 3 – 1 – – 1 – 3 – 2 16 692 Tabelle 7: Aufschlüsselung der Wweiterbildungsbefugnisse in Bereichen (Stand 31. Mai 2006). Anerkennung von Arztbezeichnungen Im Berichtszeitraum gingen bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) 4721 Anträge (Vorjahr: 8362, Vorvorjahr: 3576) auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung ein. 24 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Die hohe Zahl im Vorjahreszeitraum ergab sich durch das In-Kraft-Treten der „neuen“ Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 am 1. August 2004, was insbesondere durch die Übergangsbestimmungen zu der deutlichen Zunahme an Anträgen führte. Gegenüber dem Berichtsjahr 2003/04 ergibt sich dieses Jahr eine Steigerung von 32 Prozent. Es entfielen 2277 Anträge (Vorjahr: 2659) auf eine Facharzt-/Schwerpunktbezeichnung, 2051 (Vorjahr: 5169) auf eine Zusatzbezeichnung, 142 auf Anerkennung einer fakultativen Weiterbildung (Vorjahr: 135), 108 auf Fachkunden (Vorjahr: 115) und 143 auf eine zusätzliche Qualifikation nach § 3 a (Vorjahr: 249) der Weiterbildungsordnung. Von den insgesamt 1920 Anträgen auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung betrafen 306 Anträge (Vorjahr: 444) die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung im Gebiet Allgemeinmedizin (nach Weiterbildungsordnung 1993 und früher) sowie 97 Anträge (Vorjahr: 133) die Anerkennung zum Führen der Bezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ (nach Weiterbildungsordnung 2004). An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Bezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ nur in der Form „Facharzt für Allgemeinmedizin“ bis zu dem Zeitpunkt geführt werden darf, an dem die Bundesrepublik Deutschland nach Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung in allen Kammerbereichen gegenüber der Europäischen Union (EU) die Facharztbezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ notifiziert hat und dies im Amtsblatt der EU amtlich bekannt gemacht worden ist. Seit 1. Juni 2005 bietet die BLÄK die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung online über ihre Webseite www.blaek.de zu stellen (Bayerisches Ärzteblatt 10/2005, Seite 660), wovon in 1942 Fällen (41 Prozent) Gebrauch gemacht wurde. Eine detaillierte Übersicht über die Anerkennungen geben die Tabellen 8 und 9; zusätzlich wurden 148 Bescheinigungen über den Erwerb einer fakultativen Weiterbildung in Gebieten und 71 Bescheinigungen über den Erwerb einer Fachkunde ausgestellt. Nach den Richtlinien der EU, dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie dem Abkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit erfolgte die Umschreibung von Facharztanerkennungen bei 64 Kolleginnen und Kollegen. Im Berichtszeitraum gingen 3254 (Vorjahr 4028) schriftliche Anfragen zur Weiterbildung ein. ganztägig in teilweise bis zu sieben Räumen gleichzeitig erforderlich. Eine besondere Situation ergab sich im vierten Quartal 2005 im Gebiet Allgemeinmedizin: Zum 1. Januar 2006 änderten sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Voraussetzungen, die Fachärzte für Allgemeinmedizin für die Eintragung in das Arztregister erfüllen müssen. Diagramm 7: Überblick über die Entwicklung der jährlich gestellten Neu- und Erweiterungsanträge auf Weiterbildungsbefugnis sowie Überprüfungsanträge im Hinblick auf die neue Weiterbildungsordnung 2004. Anerkennungen als Facharzt für Allgemeinmedizin nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Fassung vom 1. Januar 1988 oder früher (vierjähriger Weiterbildungsgang) und der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 1. Oktober 1993 (dreijähriger Weiterbildungsgang) erfüllen somit ab 1. Januar 2006 nicht mehr die Voraussetzungen nach SGB V für die Eintragung in das Arztregister. Somit musste die BLÄK bis zum Stichtag 31. Dezember 2005 Prüfungstermine für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte sicherstellen, um für diese eine rechtzeitige Eintragung in das Arztregister (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns) zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurden 51 zusätzliche Prüfungstage angesetzt (Bayerisches Ärzteblatt 3/2006, Seite 115). Diagramm 8 gibt einen Überblick über die Entwicklung dieser Prüfungen im Jahr 2005. Diagramm 8: Prüfungen im Gebiet „Allgemeinmedizin“ im Jahr 2005. Zusätzlich waren im Berichtszeitraum im Rahmen des Programms „Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin“ 927 (Vorjahr 846) Anträge zu bearbeiten, davon 641 für eine Weiterbildung im niedergelassenen Bereich, 286 für eine Weiterbildung im stationären Bereich. Die Bearbeitung dieser Anträge unterscheidet sich im Bearbeitungsaufwand nicht von Facharztanerkennungen, da die Frage zu beurteilen ist, inwieweit die beantragten Weiterbildungs- abschnitte im Weiterbildungsgang des Gebietes „Allgemeinmedizin“ (Weiterbildungsordnung 1988, 1993, 1998) bzw. „Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ (Weiterbildungsordnung 2004) gefordert und anrechenbar sind. Für die Durchführung der 3287 (Vorjahr: 2025) Prüfungen (Gebiete, Schwerpunkte, fakultative Weiterbildungen, Fachkunden, Bereiche und andere) waren 118 Prüfungstage (Vorjahr: 137) Gemäß § 4 Absatz 8 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wurde nach fachlicher Prüfung von Kursinhalten und Qualifikationen der Kursleiter die Durchführung von Weiterbildungskursen in den Zusatz-Weiterbildungen Balneologie und Medizinische Klimatologie (4), Homöopathie (15), Manuelle Medizin/ Chirotherapie (33), Naturheilverfahren (29), Palliativmedizin (8), Physikalische Therapie und Balneologie (4), Spezielle Schmerztherapie (2), Sportmedizin (47) sowie Strahlenschutz nach der Strahlenschutzverordnung – offene und umschlossene radioaktive Stoffe – (21) anerkannt. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 25 Tätigkeitsbericht Auf Grund der Bestimmungen des § 95 a Absätze 2 und 3 SGB V können ab dem 1. Januar 2006 Fachärzte für Allgemeinmedizin nur noch dann in das Arztregister eingetragen werden, wenn ihr Weiterbildungsgang auf der Grundlage einer Weiterbildungsordnung abgeschlossen wurde, die in der Allgemeinmedizin eine Mindestweiterbildungszeit von fünf Jahren vorschreibt. Facharzt-, Schwerpunktbezeichnungen Tätigkeitsbericht 1. 2. 3. 4. Allgemeinmedizin Anästhesiologie Arbeitsmedizin Augenheilkunde 5. a) Chirurgie (WBO 1993 und früher) Schwerpunkte: Gefäßchirurgie Thorax- und Kardiovaskularchirurgie Kinderchirurgie Plastische Chirurgie Thoraxchirurgie Unfallchirurgie Visceralchirurgie 5. b) Chirurgie (WBO 2004) Facharzt für Allgemeine Chirurgie Facharzt für Gefäßchirurgie Facharzt für Herzchirurgie Facharzt für Kinderchirurgie Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Facharzt für Thoraxchirurgie Facharzt für Visceralchirurgie 6. 7. Diagnostische Radiologie/Radiologie Schwerpunkte: Kinderradiologie Neuroradiologie Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schwerpunkte: Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin Gynäkologische Onkologie (WBO 2004) Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin (WBO 2004) Anerkennungen darunter mit insgesamt Prüfung Prüfung nicht bestanden 395 156 23 34 375 154 23 34 49 10 1 – 179 178 4 15 – – – 8 55 36 15 – – – 8 55 36 – – – – 1 2 1 1 – 1 1 138 4 – 1 – – – 1 135 4 – 1 – – – 1 3 – – – 56 55 5 2 5 2 5 – – 102 97 2 1 16 2 1 16 2 – – – 8. 9. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Haut- und Geschlechtskrankheiten 36 39 34 37 – 2 10. Herzchirurgie (WBO 1993) Schwerpunkt: Thoraxchirurgie 12 12 1 – – – 11. 12. Humangenetik Hygiene und Umweltmedizin 2 – 2 – – –- 337 333 6 7 3 39 28 62 – 25 19 12 7 3 39 28 62 – 25 19 12 1 – 1 – 1 – – 1 – 34 – 32 – 3 – 3 3 – 13. a) Innere Medizin (WBO 1993 und früher) Schwerpunkte: Angiologie Endokrinologie Gastroenterologie Hämatologie und internistische Onkologie Kardiologie Lungen- und Bronchialheilkunde (WBO 1988) Nephrologie Pneumologie Rheumatologie 13. b) Innere Medizin und Allgemeinmedizin (WBO 2004) Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Endokrinologie und Diabetologie 26 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 J Facharzt-, Schwerpunktbezeichnungen Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie Anerkennungen darunter mit insgesamt Prüfung 1 – Prüfung nicht bestanden – 6 4 – Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Nephrologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Pneumologie Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Rheumatologie 3 1 – 2 1 1 – 1 – – – – 14. Kinderchirurgie (WBO 1993) 5 5 – 15. Kinder- und Jugendmedizin Schwerpunkte: Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie Kinder-Hämatologie und -Onkologie Kinder-Kardiologie Kinder-Nephrologie Kinder-Pneumologie Neonatologie Neuropädiatrie 82 81 3 4 5 1 2 6 26 24 4 5 1 2 6 26 24 – – – – – – 1 16. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (WBO 1993 und früher) 20 20 – 17. 18. 19. Klinische Pharmakologie Laboratoriumsmedizin Lungen- und Bronchialheilkunde (WBO 1978) – 14 – – 12 – – 1 – 20. Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie (WBO 1993 und früher) Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (WBO 2004) 3 5 3 5 1 – 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie Nervenheilkunde Neurochirurgie Neurologie Neuropathologie Nuklearmedizin Öffentliches Gesundheitswesen* 8 12 16 59 – 7 11 8 12 16 56 – 5 – – 1 – 5 – – – 28. Orthopädie (WBO 1993 und früher) Schwerpunkt: Rheumatologie 80 80 – 11 11 – 29. 30. Pathologie Pharmakologie und Toxikologie 10 2 9 1 2 – 31. Phoniatrie und Pädaudiologie/Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen 1 1 – 32. 33. Physikalische und Rehabilitative Medizin Plastische Chirurgie (WBO 1993) 29 6 29 6 1 – 34. Psychiatrie und Psychotherapie Schwerpunkt: Forensische Psychiatrie 92 89 2 10 10 1 35. Psychotherapeutische Medizin (WBO 1993) Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (WBO 2004) 24 7 22 7 1 2 – 6 – 40 2530 – 5 – 40 2453 – – – 3 119 36. Rechtsmedizin 37. Strahlentherapie 38. Transfusionsmedizin 39. Urologie Gesamt: * Anerkennungen werden nicht von der Bayerischen Landesärztekammer durchgeführt Tabelle 8: Anerkennungen zum Führen von Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen durch die Bayerische Landesärztekammer.. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 27 Tätigkeitsbericht Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie Tätigkeitsbericht Zusatz-Weiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement Akupunktur Allergologie Andrologie Balneologie und Medizinische Klimatologie (WBO 1993) Betriebsmedizin (WBO 1993) Bluttransfusionswesen (WBO 1993) Chirotherapie (WBO 1993) Dermatohistologie Diabetologie Flugmedizin Geriatrie Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie Hämostaseologie Handchirurgie Homöopathie Infektiologie Intensivmedizin Kinder-Gastroenterologie Kinder-Orthopädie Kinder-Rheumatologie Labordiagnostik Magnetresonanztomographie Manuelle Medizin/Chirotherapie Medikamentöse Tumortherapie Medizinische Genetik (WBO 1993) Medizinische Informatik Naturheilverfahren Notfallmedizin Orthopädische Rheumatologie Palliativmedizin Phlebologie Physikalische Therapie (WBO 1993) Physikalische Therapie und Balneologie Plastische Operationen (HNO) Plastische Operationen (MKG) Proktologie Psychoanalyse *) Psychotherapie *) Psychotherapie (WBO 2004) Rehabilitationswesen Röntgendiagnostik Schlafmedizin Sozialmedizin Spezielle Orthopädische Chirurgie Spezielle Schmerztherapie Spezielle Unfallchirurgie Sportmedizin Stimm- und Sprachstörungen (WBO 1993) Suchtmedizinische Grundversorgung Transfusionsmedizin Tropenmedizin Umweltmedizin (WBO 1993) Gesamt: Anerkennungen darunter mit insgesamt Prüfung 1 1 479 45 26 24 11 11 1 – 40 14 5 – 99 – 9 9 47 47 7 3 8 8 – – 12 12 10 10 69 10 12 12 11 11 2 2 15 15 1 1 – – 7 7 – – 13 13 – – 4 3 120 29 628 15 – – 35 35 13 13 28 3 1 1 6 6 4 4 44 44 22 2 48 42 1 1 10 2 1 1 21 21 40 8 – – 37 37 – – 98 – 4 – – – – – 3 – 5 3 2058 525 *) Nachweis der Psychiatriekenntnisse im Rahmen der Weiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“ Tabelle 9: Anerkennungen zum Führen von Zusatzbezeichnungen. 28 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Prüfung nicht bestanden – 8 – 1 – 4 – – 1 – – – – – – – – – – – – – – – – – – 1 1 – – 1 – – – – 3 – – – – – 3 1 – 2 – – 1 – – – – 27 Verwaltungsverfahren Im Berichtszeitraum waren gegen die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) 14 Verwaltungsgerichtsverfahren in 1. Instanz zur Entscheidung nach der Weiterbildungsordnung anhängig. Bei fünf Klagen wurde das Verfahren eingestellt davon drei auf Grund Klagerücknahme. In drei Verfahren wurde die Klage abgewiesen, davon sind bereits zwei Urteile rechtskräftig. Ein Verfahren wurde durch Vergleich beendet. Ein Verfahren hat sich statistisch erledigt. Zum Stichtag sind somit noch fünf Verfahren in 1. Instanz anhängig. Somit hat sich die Zahl der anhängigen Verwaltungsstreitsachen (fünf) vor den Verwaltungsgerichten in Weiterbildungsangelegenheiten im Verhältnis zum Vorjahr nicht wesentlich verändert. Strafverfahren im Weiterbildungsrecht Das bereits im Berichtszeitraum 2003/04 von der BLÄK initiierte Strafverfahren wegen des dringenden Verdachts eines gefälschten Weiterbildungszeugnisses ist durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossen; der Beschuldigte wurde der Urkundenfälschung überführt und zu einer Geldbuße in Höhe von 5400 Euro verurteilt. Qualifikationsnachweise und Fachkunden Qualitätsmanagement Auf der Grundlage des Curriculums Qualitätssicherung der Bundesärztekammer (BÄK) aus dem Jahre 2003 wurden im Berichtszeitraum insgesamt sechs Basisseminare (Gesamt-Teilnehmerzahl: 141) sowie vier Qualitätsmanagement-Aufbau-Seminare III (Gesamt-Teilnehmerzahl: 84) mit einer maximalen Teilnehmerzahl von jeweils 24 Teilnehmern zum Erwerb des Qualifikationsnachweises „Qualitätsmanagement“ gemäß § 3 a Absatz 3 der Weiterbildungsordnung vom 11. Oktober 1998 bzw. zum Erwerb der Zusatzweiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ durchgeführt. Der 59. Bayerische Ärztetag beschloss am 23. April 2005 die Einführung der Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement; Rechtsgrundlage ist die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004, für die weiterhin Seminare anzubieten sind. Im Berichtszeitraum stellte die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) insgesamt 56 (seit Einführung 816) Qualifikationsnachweise „Qualitätsmanagement“ aus, es wurde eine Zusatzweiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ erteilt. Des Weiteren hat die BLÄK im Rahmen des 56. Nürnberger Fortbildungskongresses am 3. Dezember 2005 das „8. Forum Qualitätsmanagement“ mit 89 Teilnehmern organisiert. Zusätzlich wurde ein viertägiges Seminar zum Thema „Patientensicherheit-Risikomanagement: Umgang mit Fehlern in Klinik und Praxis“ im Januar 2006 mit 26 Teilnehmern veranstaltet. Die Finanzierung erfolgte kostendeckend über die Teilnehmergebühren. Qualifikationsnachweis „Schutzimpfungen“ Der Vorstand der BLÄK hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2000 beschlossen, den „Qualifikationsnachweis Schutzimpfungen“ gemäß § 3 a der Weiterbildungsordnung einzuführen. Am 1. August 2004 trat die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 in Kraft; in dieser entfallen die „zusätzlichen Qualifikationen“, somit auch der Qualifikationsnachweis „Schutzimpfungen“. Ärzte der Gebiete Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Pädiatrie, Tropenmedizin, die nachweislich die Prüfung nach der Weiterbildungsordnung vom 1. Oktober 1993 absolviert haben, können jedoch auf Antrag noch den Qualifikationsnachweis „Schutzimpfungen“ erwerben. Im Berichtszeitraum wurden auf Grund der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 1. Oktober 1993 in der Fassung vom 11. Oktober 1998 insgesamt elf Qualifikationsnachweise „Schutzimpfungen“ ausgestellt, davon sechs für Fachärzte, die bereits die Qualifikation auf Grund ihrer Weiterbildung besitzen sowie fünf durch Besuch anerkannter Seminare vor In-Kraft-Treten der Weiterbildungsordnung vom 1. August 2004. Die BLÄK führte im Berichtsjahr je eine Fortbildung „Theorieseminar Schutzimpfungen“ am 8. Oktober 2005 mit 26 Teilnehmern und am 1. April 2006 mit 25 Teilnehmern im Ärztehaus Bayern in München durch. Im Berichtsjahr wurden 58 Bescheinigungen über den Erwerb der Qualifikation „Leitende Notärztin/Leitender Notarzt“ ausgestellt; somit wurden seit 1. Januar 1992 insgesamt 1328 Bescheinigungen erteilt. Verkehrsmedizinische Qualifikation Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung „Verkehrsmedizinische Qualifikation“ gemäß § 65 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) vom 18. August 1998 wurden im Berichtszeitraum drei Seminare durchgeführt. Ein Seminar fand in Nürnberg statt, die beiden anderen jeweils im Ärztehaus Bayern in München. An diesen Veranstaltungen haben insgesamt 115 Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen Facharztrichtungen teilgenommen. Nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 der FeV sind Gutachten von den Führerscheinbehörden grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn der Facharzt die verkehrsmedizinische Qualifikation, die sich aus den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften ergibt, vorweisen kann. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer. Ärzte an Gesundheitsämtern oder der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung/Zusatzweiterbildung Arbeits-, Rechts- oder Betriebsmedizin benötigen diesen Nachweis – gemäß der genannten Rechtsgrundlage – nicht. Suchtmedizinische Grundversorgung Auf der Grundlage des 50-stündigen Curriculums „Suchtmedizinische Grundversorgung“ der BÄK (aus dem Jahr 1999) wurden von der BLÄK anrechenbare Kurse zum Erwerb des Qualifikationsnachweises „Suchtmedizinische Grundversorgung“ gemäß § 3 a Absatz 3 der Weiterbildungsordnung vom 11. Oktober 1998 durchgeführt. Die entsprechende Richtlinie ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt „zwölf Bausteine“ (Gesamt-Teilnehmerzahl: 350), das heißt zweimal der „Baustein I“ mit 57 Teilneh- mern, zweimal der „Baustein II“ mit 52 Teilnehmern, zweimal der „Baustein III“ mit 56 Teilnehmern, dreimal der „Baustein IV“ mit 103 Teilnehmern sowie dreimal der „Baustein V“ mit 82 Teilnehmern angeboten. Im Berichtszeitraum stellte die BLÄK 56 (seit Einführung insgesamt 835) Qualifikationsnachweise „Suchtmedizinische Grundversorgung“ aus; es wurde keine Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung erworben. Mit In-Kraft-Treten der 15. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung zum 1. Juli 2001, in der ab 1. Juli 2002 Ärzte nur noch Substitutionsmittel verschreiben dürfen, wenn sie entsprechend qualifiziert sind, sind bei einer Vielzahl von Anträgen noch weitere Qualifizierungsnachweise erbeten worden. Der 59. Bayerische Ärztetag beschloss am 23. April 2005 die Einführung der Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung, Rechtsgrundlage ist die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom 24. April 2004, für die weiterhin Seminare anzubieten sind. Arbeitsmedizinische Fachkunde Im Berichtszeitraum wurden entsprechend den Bestimmungen der Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ vom 1. Januar 1985 insgesamt 38 arbeitsmedizinische Fachkundebescheinigungen nach § 3 Absatz 3 Nr. 1 und 2 (Muster III) ausgestellt. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 29 Tätigkeitsbericht Ferner hat die BLÄK auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit der BÄK ein Pilotseminar zum Thema und geplantem Curriculum „Ärztliche Führung“ im Oktober 2005 durchgeführt, welches von 23 Teilnehmern besucht wurde. Qualifikation „Leitende Notärztin/ Leitender Notarzt“ Im Berichtszeitraum wurden von der BLÄK zwei Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Qualifikation „Leitende Notärztin/Leitender Notarzt“ (Stufen E 1 bis E 3) in Würzburg (53 Teilnehmer) und München (57 Teilnehmer) durchgeführt. Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ Auf Beschluss des Kammervorstandes wurde zum 1. Januar 1990 der Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ eingeführt. Tätigkeitsbericht Das Bayerische Gesetz zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst (Bayerisches Rettungsdienstgesetz – BayRDG), am 1. Januar 1998 in geänderter Form in Kraft getreten, fordert seit 1. Januar 1995 für Ärzte, die als Notärzte am Rettungsdienst teilnehmen, den Fachkundenachweis „Rettungsdienst“ der BLÄK oder eine gleichwertige Qualifikation. Im Berichtszeitraum wurden 496 Fachkundenachweise „Rettungsdienst“ ausgestellt; somit wurden seit 1. Januar 1990 insgesamt 15 739 Fachkunden erteilt. An den Fortbildungsveranstaltungen nahmen bisher an verschiedenen Orten Bayerns insgesamt 69 836 Ärztinnen/Ärzte teil, darunter 653 Teilnehmerinnen/Teilnehmer im Berichtszeitraum. Der 80-stündige Kurs ist auch eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin. Im Berichtszeitraum wurden 628 Zusatzweiterbildungen Notfallmedizin erteilt, 595 davon nach den Übergangsbestimmungen. Medizinische Fachkunde im Strahlenschutz beim Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen sowie beim Betrieb von Beschleunigern und von Gamma-Bestrahlungseinrichtungen (nach Strahlenschutzverordnung) Bei der BLÄK als zuständige Stelle für die Ausstellung der für den Strahlenschutz erforderlichen Medizinischen Fachkundebescheinigungen gingen im Berichtsjahr insgesamt 31 Anträge (Vorjahr 66) ein. 17 Bescheinigungen (darunter neun Anträge aus dem Vorjahr) konnten ausgestellt werden. Es wurden keine Anträge auf Berechtigung zur Vermittlung der Fachkunde eingereicht. Ärztliche Fachkunde im Strahlenschutz in der medizinischen Röntgendiagnostik/Röntgentherapie (nach RöV) Im Berichtszeitraum stellte die BLÄK insgesamt 950 Bescheinigungen über die ärztliche Fachkunde im Strahlenschutz (nach Röntgenverordnung – RöV) aus, die zum Teil mehrere Anwendungsgebiete abdecken: 30 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 753 1073 1 113 5 9 Notfalldiagnostik in anderen Anwendungsgebieten Gesamtgebiet (ohne CT) Gesamtgebiet (mit CT) Röntgentherapie Fachkunde für den Betrieb von Osteoporose-Diagnostik-Geräten mit Röntgenstrahlern Zusätzlich wurden 493 Bescheinigungen nach den Übergangsbestimmungen gemäß § 45 RöV auf Grund der Teilnahme an Aktualisierungskursen gemäß § 18 a Absatz 2 ausgestellt. Ergänzungsbescheinigungen Durch die BLÄK wurden im Berichtszeitraum insgesamt 45 „Ergänzende Bescheinigungen über das Beherrschen der gebietsbezogenen/ speziellen Röntgendiagnostik“ und „gebiets-/ teilgebietsbezogenen Sonographie“ ausgestellt, die sich wie folgt aufgliedern: 21 in der gebiets-/teilgebietsbezogenen Röntgendiagnostik, 20 in der gebiets-/teilgebietsbezogenen Sonographie, drei in gebietsbezogener Computertomographie, eine in der Mammographie. Medizinische und ethische Aspekte zum Schwangerschaftsabbruch Im Zuge der Umsetzung des Bayerischen S chwangerenhilfeergänzungs ge s et ze s (BaySchwHEG) vom 9. August 1996 bietet die BLÄK gemäß Artikel 5 Satz 5 Fortbildungsveranstaltungen zu medizinischen und ethischen Aspekten des Schwangerschaftsabbruches an. Im Berichtszeitraum wurden zunächst zwei Fortbildungsveranstaltungen angeboten, jedoch nachfragebedingt nur eine durchgeführt, und zwar am 2. Juli 2005 in München mit zehn Teilnehmern. Kurse zum Erwerb der Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter Gemäß den Bestimmungen des Transfusionsgesetzes (TFG) vom 1. Juli 1998 (§ 15 TFG in Verbindung mit § 39 TFG) hatte bis 7. Juli 2000 eine Bestellung von Transfusionsverantwortlichen/Transfusionsbeauftragten zu erfolgen. Dies bezieht sich auf Einrichtungen der Krankenversorgung die Blutprodukte anwenden. Auf der Grundlage des TFG, zuletzt fortgeschrieben und in Kraft getreten am 5. November 2005 und der Hämotherapie-Richtlinie besteht Teilnahmepflicht am Seminar für diejenigen, die die Aufgaben des Transfusionsverantwortlichen/Transfusionsbeauftragten über- nehmen, jedoch nicht vor dem 7. Juli 2000 in oben genannter Funktion – auf der Grundlage der Richtlinien der BÄK aus dem Jahre 1996 – tätig gewesen sind. Im Berichtszeitraum wurden auf der Basis der gültigen Hämotherapie-Richtlinie gemäß dem Curriculum der BÄK zwei transfusionsmedizinische Seminare mit insgesamt 97 Teilnehmern abgehalten sowie ein transfusionsmedizinischer Refresher-Kurs mit 55 Teilnehmern. Die Kurse gliedern sich wie folgt auf: 22./23. April 2005 in Würzburg 40 Teilnehmer 19./20. November 2005 in Erlangen 57 Teilnehmer 31. März 2006 in Erlangen Transfusionsmedizinischer Refresher-Kurs 55 Teilnehmer Basis-Wiedereinstiegsseminar für Ärztinnen und Ärzte Mit der Zielsetzung, Ärztinnen und Ärzten den Wiedereinstieg in ihren ärztlichen Beruf zu erleichtern, führte die BLÄK im Berichtszeitraum ein weiteres Wiedereinstiegsseminar mit 26 Ärztinnen und zwei Ärzten durch. Seit 2003 haben insgesamt 128 Ärztinnen und Ärzte an Wiedereinstiegsseminaren der BLÄK teilgenommen. Der Anteil der Wiederaufnahme einer ärztlichen Tätigkeit nach den Seminaren betrug 51 Prozent. Zielgruppe waren Ärztinnen/Ärzte, die nach einer beruflichen Auszeit, Familienpause oder Arbeitslosigkeit eine Rückkehr in Praxis oder Klinik planen. Beim Seminar wurde auch eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort angeboten. Seminar „SBPM“ Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen Die BLÄK bot im Jahr 2005 in Umsetzung eines Beschlusses des Bayerischen Ärztetages aus dem Oktober 2002 erstmals das Seminar „Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen“ (SBPM) an. Dieses Seminar besteht aus drei Modulen, die inhaltlich das entsprechende Curriculum der BÄK abbilden. Am Grund- und Aufbaumodul nahmen jeweils 31 überwiegend ärztlich tätige Teilnehmer teil, das Modul Kinder und Jugendliche besuchten 27 Teilnehmer. Fortbildung Im Berichtsjahr nahmen an den Fortbildungsveranstaltungen der ärztlichen Kreisverbände insgesamt 47 295 Kolleginnen und Kollegen an 1183 Veranstaltungen teil, davon 39 089 an 1017 Nachmittags-/Abendveranstaltungen und 6404 an 88 Wochenendveranstaltungen. Die ärztlichen Kreisverbände in Bayern haben speziell zum Thema Schmerz 42 Veranstaltungen, die von 1588 Teilnehmern besucht wurden, durchgeführt. Fortbildungskongresse Von den zwei großen bayerischen Fortbildungskongressen (Augsburg und Nürnberg) entfielen auf den 96. Augsburger Fortbildungskongress 2005 400 und auf den 56. Nürnberger Fortbildungskongress 2005 2500 Besucher. Der 56. Nürnberger Fortbildungskongress präsentierte sich runderneuert – mit neuem Programm, mit neuem Konzept und an einem neuen Ort, dem CongressCenter Nürnberg (CCN) Ost – übersichtlich, wissenschaftsorientiert und praxisrelevant. Zusammen mit der klaren Gliederung in die vier Hauptthemen „Medizin aktuell“, „Das vielseitige Symptom“, „Demenzerkrankungen“ und „Hypertonie“ wur- Die gleichzeitig beim 56. Nürnberger Fortbildungskongress angebotene Fortbildung für Angehörige medizinischer Assistenzberufe wurde von 484 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern an zwei Tagen besucht. Davon nahmen 167 an röntgendiagnostischer, 84 an strahlentherapeutischer und 123 an nuklearmedizinischer Fortbildung teil sowie 64 an dem für Arzthelferinnen angebotenen Kurs. Fortbildungszertifikat Im Berichtszeitraum hat die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) insgesamt 33 673 Fortbildungsveranstaltungen zur Vergabe von Fortbildungspunkten anerkannt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (24 737) ergibt sich eine Angebotssteigerung von 36 Prozent. Die Angaben in Tabelle 10 zur ärztlichen Fortbildung in Bayern beinhalten die Zahlen der Teilnehmer, die der BLÄK formell von zum Beispiel ärztlichen Kreis- und Bezirksverbänden, Kliniken, Arztpraxen sowie weiteren Fortbildungsveranstaltern mitgeteilt wurden (Diagramm 9). Das freiwillige Fortbildungszertifikat wird bei der BLÄK gemeldeten Ärztinnen und Ärzten auf Antrag ausgestellt, wenn diese in maximal drei Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert haben. Beim Erreichen von 250 Fortbildungspunkten erfolgt künftig ebenfalls die Ausfertigung eines Fortbildungszertifikates durch die BLÄK. Hinsichtlich der technischen Modalitäten dieser 250-Punkte-Fortbildungszertifikate wird derzeit seitens der BLÄK mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ein Weg gesucht, wie diese Fortbildungszertifikate möglichst einfach und in datenschutzrechtlich einwandfreier Form übermittelt und zur Nachweisführung der Fortbildungspflicht gemäß § 95 d Sozialgesetzbuch V (SGB V) gegenüber der KVB verwendet werden können. Für die Nachweisführung der Fortbildungspflicht gemäß § 137 SGB V wird die Ausfertigung eines geeigneten Fortbildungszertifikates derzeit seitens der BLÄK ebenfalls vorbereitet. Schwerpunktthemen Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2006 die von der Themenauswahlkommission der Interdisziplinären Foren der BÄK vorgeschlagenen Themen für das 31. Interdisziplinäre Forum zustimmend zur Kenntnis genommen. Die damit beschlossenen Themen sind zugleich Schwerpunktthemen für die ärztliche Fortbildung im Fortbildungsjahr 2006/2007 und lauten: FortbildungsTagesAnzahl veranstaltungen Teilnehmerzahl eintägige Kurse mehrtägige Kurse Gesamtzahl Diagramm 9: Zertifizierte Fortbildungs-Veranstaltungen in Bayern (Stand 31. Juni 2006). 28 723 3665 32 388 652 539 164 719 817 258 Tabelle 10: Fortbildungsveranstaltungen – anerkannt für das freiwillige Fortbildungszertifikat. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 31 Tätigkeitsbericht Fortbildungsangebot zum Thema Schmerz den viele Seminare, Workshops, Symposien und Repetitorien angeboten. Außerdem präsentierten 67 Aussteller ihre Produkte und Dienstleistungen auf einer Ausstellerfläche von 1500 Quadratmeter. Präsident Dr. H. Hellmut Koch, wissenschaftlicher Leiter des Kongresses, zog positive Bilanz: „Aktuelle Fachvorträge, kleine Seminare und Workshops, Industrieforen und vieles mehr trugen dazu bei, dass die Besucher wertvolles Wissen in die Klinik bzw. in die Praxis mitnehmen konnten“. Q Suchterkrankungen (mit Schwerpunkt auf Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit) Q Andrologie Q Therapie der Adipositas Q Die Versorgung betagter Patienten Q Lifestyle-Medikamente und Probleme der Arzneimitteltherapie im Alter – Veranstaltung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Tätigkeitsbericht Diese Schwerpunktthemen waren den ärztlichen Kreisverbänden in Bayern mit Rundschreiben vom 22. Februar 2006 übermittelt worden. Suchtforum: Essstörungen – Vorbeugen, Erkennen, Beraten und Behandeln Am 26. April 2006 fand im Ärztehaus Bayern das 5. Suchtforum statt, das sich mit dem Thema Essstörungen beschäftigte. Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltete dieses Forum in guter Tradition gemeinsam mit der Bayerischen Landesapothekerkammer und der Bayerischen Akademie für Suchtfragen (BAS). Aufgrund der großen Nachfrage wurde schon im Vorfeld der Veranstaltung eine Folgeveranstaltung angeboten, die am 21. Juni 2006 im Ärztehaus Bayern mit 215 Teilnehmern stattfand. Als beispielhaft begrüßte Vizepräsident Dr. Max Kaplan den Impuls von ärztlicher Seite wie auch von Seiten der Apotheker, im Sinne der Patientinnen und Patienten vermehrt zusammenzuarbeiten. Dieses anzustrebende Miteinander spiegelte sich auch in der Auswahl der Referenten wider: Neben zwei Vertretern der bayerischen Ärzteschaft sprach im Rahmen des Suchtforums eine Apothekerin, die das Auditorium unter anderem über die apothekerlichen Möglichkeiten und Chancen einer behutsamen Beratung bei bestimmten „Warnsignalen“, wie zum Beispiel einer vermehrten Nachfrage von gewichtsreduzierenden Medikamenten und Präparaten, informierte. Dies müsse – so auch Max Kaplan – idealerweise einen Dialog mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt und entsprechende diagnostische und therapeutische Konsequenzen nach sich ziehen. Auch das Auditorium wertete das diesjährige Suchtforum als vollen Erfolg. 32 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 BLÄK-Fortbildungsausweis und Elektronischer Informationsverteiler (EIV) An nahezu 66 000 Ärztinnen und Ärzte in Bayern wurden am 17. November 2005 Schreiben mit wichtigen Informationen zum Thema gesetzliche Fortbildungspflicht gemäß §§ 95 d sowie 137 Sozialgesetzbuch V (SGB V) versandt. Da gemäß den im SGB V aufgeführten Fortbildungsverpflichtungen in den nächsten Jahren voraussichtlich Millionen von Fortbildungspunkten gesammelt und dokumentiert werden – und die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) Ärztinnen und Ärzten zukünftig das Punktesammeln so einfach wie möglich machen will –, können erworbene Fortbildungspunkte bundesweit über einen zentralen Server an die jeweiligen Landesärztekammern verteilt werden. Das Schreiben enthielt mehrere DIN A 4-Bögen, auf denen Barcodes mit der individuellen, persönlichen „Einheitlichen Fortbildungsnummer“ (EFN) in mehrfacher Ausführung als Selbstklebeetiketten aufgedruckt waren sowie den scheckkartengroßen Fortbildungsausweis mit entsprechendem Barcode. Sofern sich Teilnehmer an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen mittels Fortbildungsausweis oder Bacode-Klebeetiketten registrieren und der Veranstalter die Meldung an den EIV tätigt, werden die entsprechenden Fortbildungspunkte auf den individuellen Fortbildungspunktekonten der Ärztinnen und Ärzte gutgeschrieben, ohne dass ein späteres Einreichen einer Papier-Teilnahmebescheinigung erforderlich ist. Bei diesem Prozedere der Teilnehmerregistrierung und -Meldung handelt es sich derzeit um die finanziell wie ablauftechnisch optimale Lösung: Würde die BLÄK im Lichte der gesetzlich vorgegebenen Fortbildungspflicht weiterhin allein auf der Basis papiergestützter BelegSammlungen und Bewertungsverfahren arbeiten, so würde dies für je 10 000 Ärzte pro Jahr die Folge haben, dass etwa 20 Aktenschränke zur (zwischenzeitlichen) Papierablage mit etwa 15 Metern laufender Schrankfläche ebenso erforderlich würden wie mindestens zwei zusätzliche Stellen pro Jahr mit Kosten von insgesamt etwa 100 000 Euro; hinzu kämen zusätzlich erhebliche Sach- und Raumkosten sowie personelle Spitzenbelastungen im zeitlichen Zu- sammenhang mit den Nachweis-Stichtagen. Verwaltungsaufwand und Personalkosten würden also im Vergleich zu einer elektronischen Archivierungsform zur FortbildungspunkteNachweisführung extrem steigen; beides konnte bisher auch seitens der BLÄK im Sinne einer möglichst servicefreundlichen Unterstützung bayerischer Ärztinnen und Ärzte vermieden werden. Eine wechselseitige Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen unter den Kammern macht es möglich, dass Ärzte anerkannte Fortbildungsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet nutzen können. Werden die Punktemeldungen in Zukunft elektronisch vorgenommen, muss sichergestellt werden, dass die Punkte von jedem Teilnehmer zur jeweils zuständigen Ärztekammer gelangen. Dafür sorgt der Elektronische Informationsverteiler (EIV). Er verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern (VNR) sowie über die Information, welche Fortbildungsnummer mit Fortbildungspunkten zu welcher Kammer gehört. Diese Daten werden regelmäßig von den Kammern aktualisiert und ermöglichen die Verifizierung und Zuordnung der vom Veranstalter eingehenden Meldungen und deren Verteilung an die richtige Ärztekammer. Derzeit nehmen lediglich die Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie die Bezirksärztekammer Koblenz am EIV-Verfahren nicht teil. Der EIV-Server war von September 2005 bis zum 28. Februar 2006 bei der BLÄK im Ärztehaus Bayern „beheimatet“, seither ist er bei der Bundesärztekammer in Berlin installiert. Im nächsten Schritt werden diese Daten (EFN und VNR) in den Kammern dann in elektronische Punktekonten eingelesen. Über einen gesicherten Internet-Zugang können bei der BLÄK gemeldete Ärztinnen und Ärzte ihren aktuellen Punktestand ansehen. Zu diesem Zweck hat die BLÄK auf ihrer Homepage www.blaek. de das Online-Portal „Meine BLÄK“ eingerichtet, über das nach Registrierung und Freischaltung (unter anderem) der aktuelle Kontoauszug angesehen und ausgedruckt werden kann. Teilnehmer, die ihren Fortbildungsausweis bzw. ihre Barcode-Etiketten nicht zur Hand haben, haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre Fortbildungspunkte dem elektronischen Fortbildungspunktekonto der BLÄK gutgeschrieben werden, sofern sie dies wünschen. Qualitätssicherung der quantitativen Bestimmungen im Laboratorium Gemäß § 77 Absatz 7 der Eichordnung vom 12. August 1988, in Kraft getreten am 1. November 1988, wurde spätestens zum 1. Juli 1989 die Teilnahme an Vergleichsmessungen (Ringversuchen) nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) vorgeschrieben. Strahlenschutzkurse Die BLÄK ist somit diejenige Institution, die die Umsetzung des § 18 a Absatz 2 der RöV hinsichtlich der Art der Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte anerkennt. Die BLÄK genehmigte im laufenden Berichtsjahr: 25 Aktualisierungskurse gemäß § 18 a Absatz 2 RöV, in der Fassung vom 30. April 2004 16 Kurse zur Unterweisung gemäß Anlage 6.1 der Fachkunde Richtlinie nach RöV Medizin 20 Grundkurse nach Anlage 1.1 nach RöV Medizin 13 Spezialkurse nach Anlage 1.2 (Röntgendiagnostik) nach RöV Medizin Kuratorium der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ) Seit 1995 ist die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) auf der Grundlage einer Anschlussbzw. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag nach § 112 Sozialgesetzbuch V (SGB V) gemäß § 137 SGB V mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern Mitglied im Kuratorium der BAQ. Die BLÄK ist dabei eigenständiger Vertragspartner, keiner der Partner Im Berichtszeitraum fanden drei Kuratoriumssitzungen statt. Am 30. Juni 2005 endete die erfolgreiche Amtszeit von Dr. Klaus Ottmann als Kuratoriumsvorsitzender, der Vorsitz ging turnusmäßig an den 1. Vorsitzenden der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Oberbürgermeister Franz Stumpf, Forchheim, über. In der Sitzung vom 22. Juni 2005 wurde Dr. Rudolf Burger in Nachfolge von Dr. Enzo Amarotico als ordentliches Kuratoriumsmitglied berufen. Intensiv thematisiert wurde der strukturierte Dialog mit auffälligen Krankenhäusern, der in Bayern vereinzelt auch Beratungsgespräche vor Ort beinhaltet. Die Durchführung dieser Beratungsgespräche erfreut sich überregionaler Beachtung und wird von den verantwortlichen Mitgliedern des Unterausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einhellig als vorbildhaft betrachtet. Des Weiteren behandelt wurden die Förderung der Organspende durch Identifikation potenzieller Organspender im Rahmen eines Pilotprojekts zur vergleichenden externen Qualitätssicherung sowie neue bundesweite Projekte bei ambulant erworbener Pneumonie und zur Dekubitusprophylaxe. Am 24. November 2005 fand im Rahmen der Münchner Konferenz für Geburtshilfe, Neonatologie und Operative Gynäkologie ein Festakt aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der Bayerischen Perinatalerhebung statt. Der 335seitige Qualitätsbericht Krankenhaus Bayern 2004/2005 liegt in gebundener Form vor; er enthält neben einer Darstellung der Strukturen der Qualitätssicherung die Gesamtergebnisse der einzelnen Maßnahmen in komprimierter Form und erfuhr große Resonanz und breite Zustimmung. Daraus resultiert für alle Träger von Krankenhäusern, Staatlichen Untersuchungsstellen, Gutachterstellen und alle übrigen Einrichtungen, die quantitative Untersuchungen in medizinischen Laboratorien durchführen, sowie für alle Nichtvertragsärzte in Bayern, soweit sie Labors betreiben, die Verpflichtung, die Durchführung von quantitativen Laboratoriumsuntersuchungen nach Anlage 1 dieser Richtlinie der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) anzuzeigen. Sie sind ferner verpflichtet, jährlich an mindestens einem Ringversuch pro Quartal entsprechend dieser Richtlinie teilzunehmen und die Zertifikate (der Kammer unter dem Stichwort „Qualitätssicherung Labor“) unaufgefordert zu übersenden. Die BLÄK bewahrt die Zertifikate auf; sie ist nicht verpflichtet, Termine zu überwachen oder die Vollständigkeit der Zertifikate anzumahnen. Sowohl die Medizinprodukte-Betreiberverordnung wie auch die Richtlinie der BÄK wurden zum 1. Januar 2002 in neuer Fassung in Kraft gesetzt (www.bundesaerztekammer.de/30/ Richtlinien/Richtidx/Labor2002/RiliLabor.pdf; www.rechtliches.de/info_MPBetreibV.html). Des Weiteren hat der Vorstand der BÄK in der Sitzung vom 24. September 2004 gemäß Abschnitt 7 der „Richtlinie der BÄK zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ zwei Institutionen als Referenzinstitutionen gemäß Abschnitt 4.1 der vorgenannten Richtlinie bestellt. Weiterhin hat der Vorstand der BÄK die Listen der Referenzlaboratorien gemäß Abschnitt 4.2 der oben genannten Richtlinie und der Sollwertlaboratorien gemäß Abschnitt 4.3 der oben genannten Richtlinie durch neue Bestellungen aktualisiert (www.bundesaerztekammer.de/30/ Richtlinien/Richtidx/Labor2002/RiliLabor.pdf; www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/ Richtidx/Labor2002Komm/Kommentar.pdf; www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/ Richtidx/Labor2002Komm/Kontroll.pdf). Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 33 Tätigkeitsbericht Nach § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien-Medizinprodukterechts (ASiMPV) in Verbindung mit Nr. 10.1.9 der Anlage zu dieser Verordnung ist die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zuständig für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach der Röntgenverordnung (RöV) im medizinischen Bereich. kann überstimmt werden. Für die Geschäftsstelle der BAQ ist der Bayerischen Krankenhausgesellschaft die Wahrnehmung der formalen Arbeitgeberpflichten übertragen; in allen mit der Qualitätssicherung zusammenhängenden Sachfragen ist die Geschäfts stelle dem Kuratorium fachlich unterstellt. Die Zusammenarbeit der Vertragspartner war und ist durch eine vertrauensvolle, sachbezogene Atmosphäre gekennzeichnet. Ärztliche Stellen Tätigkeitsbericht Fachliche Leitung der Ärztlichen Stellen: Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV – Röntgendiagnostik: Dr. Jan Krüger, Surberg (Vorsitzender) Dr. Rupert Gaedt, München (Stellvertretender Vorsitzender) Dr. rer. nat. Dipl.-Phys. Manfred Schätzl, Burggen Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV – Röntgentherapie: Dr. Peter von Rottkay, Landshut (Vorsitzender) Dr. Udo Zimmermann, Kempten (Stellvertretender Vorsitzender) Dipl.-Phys. Uwe Oberndorfer, Moosburg Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV – Strahlentherapie: Privatdozent Dr. Ludwig Keilholz, Bayreuth (Vorsitzender) Professor Dr. Michael Flentje, Würzburg (Stellvertretender Vorsitzender) Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Phys. Jürgen Richter, Würzburg Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV – Nuklearmedizin: Professor Peter Heidenreich, Neusäß (Vorsitzender) Dr. Bernhard Lang, Burghausen (Stellvertretender Vorsitzender) Dipl.-Phys. Jürgen Kopp, Augsburg Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) wurde im August 2005 durch § 1 in Verbindung mit Ziffer 2.6 der Anlage zur Verordnung über die Zuständigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften (AtZustV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Oktober 2001 (GVBl. Seite 680), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. August 2005 (GVBl. Seite 330), sowohl als Träger der „Ärztlichen Stelle gemäß § 83 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ und als auch in Verbindung mit Ziffer 3.6 der genannten Anlage als Träger der „Ärztlichen Stelle gemäß § 17 a Röntgenverordnung (RöV)“ bestimmt. Aufsichtsbehörde ist in beiden Fällen das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV). Die unterschiedlichen Zuständigkeiten dieser 34 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Ärztlichen Stellen spiegeln sich in der Berufung von insgesamt vier personell wie sachlich getrennten Fachlichen Leitungen wider: Q Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV (Röntgendiagnostik) Q Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV (Röntgentherapie) Q Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV (Strahlentherapie) Q Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV (Nuklearmedizin) Zur organisatorischen Durchführung der Überprüfungen stützen sich beide Ärztliche Stellen auf eine Geschäftsstelle, die im Jahr 2005 aus Q einem organisatorischen Leiter, Q sechs Sachbearbeiterinnen und Q einer Aushilfskraft bestand. Für die Durchführung der Überprüfungen stellt die Geschäftsstelle in Abstimmung mit der jeweiligen Fachlichen Leitung Prüfungskommissionen zusammen. Eine Prüfungskommission besteht jeweils mindestens aus Q einem Facharzt als Vorsitzendem, Q einem weiteren Facharzt (sowie bei der Ärztlichen Stelle gemäß § 17 a Röntgendiagnostik in der Regel einem dritten Facharzt) und Q einem Medizinphysik-Experten. Beide Ärztlichen Stellen legen ihrer Tätigkeit die Richtlinie „Ärztliche und zahnärztliche Stellen“ sowie die bayerische „Vereinbarung über die Arbeit der Ärztlichen Stelle nach § 83 StrlSchV“ bzw. die in einem Schreiben des StMUGV für die Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV fixierten zusätzlichen Regelungen zugrunde. Insbesondere bewerten beide Ärztliche Stellen die eingereichten Unterlagen nach folgender VierStufen-Skala: I a Keine Mängel I b Geringfügige Mängel II Deutliche Mängel III Erhebliche Mängel Beide Ärztliche Stellen bewerten für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden radiologisch, nuklearmedizinisch bzw. strahlentherapeutisch tätigen Institute sowohl die Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung der eingesetzten Geräte als auch patientenbezogene Aufzeichnungen, wozu insbesondere die rechtfertigende Indikation, die Aufnahmen und der Befundbericht ausgewählter Patienten gehören. Dazu werden alle ein bis drei Jahre im Rahmen einer Regelanforderung von jedem in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Ärztlichen Stelle fallenden Strahlenschutzverantwortlichen entsprechende Aufzeichnungen angefordert. Falls während einer vorangegangenen Überprüfung Mängel bei den Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung und/oder bei den patientenbezogenen Aufzeichnungen zu einer oder zu mehreren Untersuchungs- bzw. Behand- lungsmethoden festgestellt wurden, so erfolgt in Abhängigkeit von Anzahl und Schwere der bei der vorangegangenen Regel- oder Zusatzanforderung festgestellten Mängel innerhalb von drei bzw. sechs Monaten eine Zusatzanforderung der entsprechenden Aufzeichnungen. Seit Anfang 2004 werden von allen überprüften Instituten routinemäßig Dosismessgrößen für jene Untersuchungen angefordert, für welche das Bundesamt für Strahlenschutz diagnostische Referenzwerte veröffentlicht hat. Von den auf der Basis der RÖV tätigen Instituten lieferte ein Großteil verwertbare Anga- Referenzwerten lagen. In der ersten Überprüfungsrunde wurde eine derartige ungerechtfertigte bzw. unbegründete Überschreitung in der Regel als deutlicher Mangel (Stufe II) bewertet. Daraus resultiert eine Zusatzanforderung von Unterlagen nach sechs Monaten, sodass eine hinreichend kurzfristige Kontrolle bezüglich der zukünftigen Beachtung der diagnostischen Referenzwerte gegeben ist. Die weiteren Details der Arbeit beider Ärztlicher Stellen sind in Tabelle 11 zusammengefasst. Von den auf der Basis der StrlSchV tätigen Instituten wurden teilweise Aktivitätsangaben genannt, die deutlich über den diagnostischen Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV Röntgendiagnostik Röntgentherapie Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV Strahlentherapie Nuklearmedizin Alle Institute in Bayern, die keine vertragsärztlichen Leistungen abrechnen (im allgemeinen Kliniken und Privatärzte) Alle Institute in Bayern (im allgemeinen Kliniken, Vertrags- und Privatärzte) Alle Institute in Bayern (im allgemeinen Kliniken, Vertrags- und Privatärzte) Alle Institute in Bayern (im allgemeinen Kliniken, Vertrags- und Privatärzte) Anzahl der Ärzte (Kommissionsmitglieder) Anzahl der Medizinphysik-Experten 46 16 12 6 7 5 18 10 Anzahl der Sitzungen (Strahlentherapie: Anzahl der Audits) 55 – 19 63 662 (mit insgesamt 2966 Röntgenröhren) 76 45 192 415 – 26 127 17 (65 %) 7 (27 %) 2 (8 %) – 5 (3,9 %) 65 (51,2 %) 54 (42,5 %) 3 (2,4 %) Zuständigkeit Anzahl der regelmäßig zu überprüfenden Institute (Stand Ende 2005) Anzahl der 2005 abschließend überprüften Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung Davon: Keine Mängel Davon: Geringfügige Mängel Davon: Deutliche Mängel Davon: Erhebliche Mängel Anzahl der 2005 abschließend überprüften Untersuchungen bzw. Behandlungen Davon: Keine Mängel Davon: Geringfügige Mängel Davon: Deutliche Mängel Davon: Erhebliche Mängel 75 (18 %) 162 (39 %) 141 (34 %) 37 (9 %) 8771 (Geänderte Basis: im Jahr 2004 Aufnahmen) – 6399 (72,9 %) 1463 (16,7 %) 795 (9,1 %) 114 (1,3 %) 26 (nur pauschale Beurteilung je Institut) 2823 3 (12 %) 18 (69 %) 5 (19 %) – 768 (27,2 %) 1442 (51,1 %) 553 (19,6 %) 60 (2,1 %) Verwaltungsrelevante Widersprüche gegen Entscheidungen der Ärztlichen Stelle – – – 4 Anzahl der Mitteilungen an die Aufsichtbehörde, davon wegen 10 – – 1 Nichteinreichung von Unterlagen 5 – – – Schwerwiegende sachliche Mängel (inkl. beständige ungerechtfertigte Überschreitung von diagnostischen Referenzwerten) 3 – – – Wiederholte Nichtbeachtung von Optimierungsvorschlägen 2 – – – Tabelle 11: Arbeitsergebnisse der Ärztlichen Stellen. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 35 Tätigkeitsbericht Position ben, die in keinem Einzelfall eine beständige ungerechtfertigte Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte erkennen ließen. Ein geringer Teil der Angaben war auf Grund offensichtlich unzutreffender Messgrößen bzw. -einheiten nicht verwertbar. Diese Institute wurden auf die Notwendigkeit einer korrekten Erfassung der Dosismessgrößen hingewiesen, auf eine Nachforderung entsprechender Angaben wurde im Rahmen dieser ersten Anforderungsrunde verzichtet. Medizinische Assistenzberufe Tätigkeitsbericht Ausbildung Für das Kalenderjahr 2005 waren zum 31. Dezember 2912 neue Ausbildungsverträge gemeldet. Das entspricht einem Minus von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in dem 3004 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden. Die Vertragszahl ist bereits bereinigt um die Kündigungen während der Probezeit, die zu keinem neuen Ausbildungsvertrag geführt haben. Insgesamt waren 9263 bestehende Ausbildungsverhältnisse registriert und damit 238 weniger als im Vorjahr. Der Anteil der ausländischen Auszubildenden belief sich auf 745 (minus 42), darunter als größte Gruppen 267 türkische Auszubildende (minus 39) und 143 aus dem ehemaligen Jugoslawien (minus 16). Der Ausbildung dieser künftigen Arzthelferinnen widmeten sich einschließlich der Krankenhäuser und sonstiger Einrichtungen, wie zum Beispiel der Bundeswehr, 5625 Ausbildungsstätten, dies entspricht einem Minus von 114 gegenüber dem Vorjahreswert. Für diese Ausbildungsbetriebe wurden in allen Regierungsbezirken wieder Kurse zur Vermittlung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. An den insgesamt elf Veranstaltungen nahmen 303 Ärzte und Ärztinnen teil sowie 119 Arzthelferinnen, die die fünftägigen Ausbilderseminare für das Personal besuchten. Seit ihrer Einführung haben nun ca. 4900 Arbeitgeber und ca. 1300 Arzthelferinnen diese Kurse besucht. Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse entsprach mit 451 der des Vorjahres (453). Die Kündigungen im ersten Ausbildungsjahr entfielen – wie in den vergangenen Jahren – fast vollständig auf die Probezeit (158), eine etwa gleich große Zahl (142) ist im zwei- Neuverträge Hauptschulabschluss 2002 1,0 % ten Ausbildungsjahr zu registrieren; der Rest verteilt sich auf das dritte Ausbildungsjahr (63) und auf die darüber hinaus verlängerten Ausbildungsverträge (91). Die insgesamt 9193 weiblichen und 70 männlichen Auszubildenden haben unterschiedlichste Schulbildung, wie Tabelle 12 zu den Neuverträgen zeigt. Die seit 2002 gestiegene Zahl von Auszubildenden ohne qualifizierenden Hauptschulabschluss ist auf öffentliche Fördermaßnahmen zurückzuführen. Berufsbildungsausschuss Prüfungen und Prüfungsausschüsse Die Zwischenprüfung, die wie stets im zweiten Ausbildungsjahr an zwei Schultagen in der letzten Schulwoche vor den Osterferien an den Berufsschulen stattfand, legten 2863 (Vorjahr 3037) Auszubildende ab. An den jährlich zwei Abschlussprüfungen haben einschließlich der Wiederholer insgesamt 3204 (Vorjahr 3101) Prüflinge teilgenommen; 2932 Prüflinge (Vorjahr 2873) oder 91,5 Prozent (Vorjahr 92,6 Prozent) haben die Prüfung bestanden. Zu den beiden Abschlussprüfungen wurden neben 249 Wiederholerinnen (Vorjahr: 280) auch 209 Prüflinge mit verkürzter Ausbildungsdauer (Vorjahr: 202) zugelassen, wobei die Verkürzungen teils auf die Vorbildung, teils auf die besonders guten Leistungen während der Ausbildung zurückzuführen waren. Mit dem letztjährigen Beschluss des Berufsbildungsausschusses, die Einzelnoten der Abschlussprüfung im Prüfungszeugnis auszuweisen, wurde gleichzeitig das Notenermittlungsverfahren umgestellt. Die Prüfungsausschüsse erhalten nun eine Excel-Tabelle, in die nur noch die Punkte aus den einzelnen Prüfungsfächern 2004 3,7 % (112) 2005 4,0 % (118) qualifizierender Hauptschulabschluss 46,0 % 40,3 % (1231) 34,2 % (1028) 34,1 % (993) mittlerer Schulabschluss (Fach-)Hochschulreife 49,5 % 52,0 % (1587) 3,5 % 4,5 % (138) Tabelle 12 36 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 eingetragen werden müssen. Die Einzelnoten und die Gesamtnote werden automatisch ermittelt, eine eventuelle mündliche Ergänzungsprüfung wird ebenso angezeigt wie das Bestehen bzw. Nichtbestehen; ein entsprechender Bescheid kann vor Ort ausgedruckt werden. Die Daten werden schließlich online oder per Diskette an die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) gesandt, die das Prüfungszeugnis ohne weiteren Verwaltungsaufwand erstellt. 2003 3,2 % (97) 57,9 % (1739) 4,2 % (125) 57,7 % (1679) 4,2 % (122) Der Berufsbildungsausschuss für Arzthelferinnen – künftig für Medizinische Fachangestellte – tagte letztmalig im März 2005; die Ergebnisse der Sitzung wurden bereits im Tätigkeitsbericht 2004/05 dargestellt. Die nächste Sitzung, dann mit dem mittlerweile von der Aufsichtsbehörde neu berufenen Ausschuss, wird erst Ende 2006 stattfinden, da die Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung, die zum 1. August 2006 in Kraft tritt, zentrales Thema der Veranstaltung sein wird. Die gegenwärtigen Beschlüsse zur Verkürzung der Ausbildung und zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung sind dann ebenso zu beraten wie die künftige Prüfungsordnung und die Satzung des Berufsbildungsausschusses. Von besonderem Interesse wird die inhaltliche Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung sein, sowohl was die schulische als auch die betriebliche Ausbildung anbelangt. Die Berufsschulen haben sich bundesweit für ein neues Lernkonzept entschieden: Die einzelnen Inhalte sind fortan so genannten Lernfeldern zugeteilt und nicht mehr nach traditionellen Unterrichtsfächern gegliedert. Konsequenterweise werden in komplexen Lernsituationen, die den betrieblichen Abläufen nachempfunden sind, fächerübergreifend die berufsrelevanten Kenntnisse und das nötige Wissen vermittelt bzw. von den Schülern selbst erarbeitet. Als Ergebnis wird eine höhere fachliche, soziale und persönliche Kompetenz der Auszubildenden angestrebt, das heißt ein insgesamt höheres Maß an Handlungskompetenz. Hinsichtlich der betrieblichen Ausbildung wurden in der neuen Ausbildungsverordnung für Medizinische Fachangestellte vor allem die medizinischen Mindestausbildungsinhalte Fortbildung Die landeseinheitliche und zentral durchgeführte Abschlussprüfung „Arztfachhelferin“ legten im Sommer 2005 56 Arzthelferinnen ab; alle Teilnehmerinnen bestanden die Prüfung. Wie schon in den vergangenen Jahren, wurde das Angebot an Wahlmodulen weiter ausgebaut. Die beiden Curricula „DRG- und Dokumentationsassistentin“ sowie „Ambulantes Operieren in der Augenheilkunde“ sind mittlerweile in die Aufstiegsfortbildung aufgenommen. An den 90-stündigen Strahlenschutzkursen für die Hilfskräfte nahmen 502 (Vorjahr 610) und an den 20-stündigen Kursen für das OP-Personal 309 (Vorjahr 284) Personen teil. Sie erhielten von der BLÄK als der für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen sowie die Bescheinigung der Kenntnisse nach § 18 a Röntgenverordnung zuständigen Stelle nach erfolgreich abgelegter Prüfung ihren Befähigungsnachweis. Kommunikation Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) Zu den wichtigsten Aufgaben in der BLÄKPressestelle zählen der Anfragen-Service und die Vermittlung von Interviews für Printmedien, Hörfunk und Fernsehen. Die Pressestelle der BLÄK erreichten hierzu etwa 255 telefonische und schriftliche Anfragen. Wichtige Instrumente der Pressearbeit sind auch die persönlichen Hintergrund- und Exklusivgespräche des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten sowie des Hauptgeschäftsführers mit Medienvertretern. Außerdem werden in der Pressestelle diverse Textentwürfe für Grußworte, Reden und Ansprachen erstellt sowie Fernsehauftritte vorbereitet (Tabelle 13). Im Berichtszeitraum konnten 27 Presseinfos herausgegeben werden, die in bayerischen und bundesweiten Medien abgedruckt oder gesendet wurden. Die Presseinfos behandelten aktuelle gesundheits-, berufs- oder medizinpolitische Themen. Durch eine spezielle Kooperation mit „news aktuell“, einer Tochter der Deutschen Presse Agentur (dpa) verbreitet die BLÄK ausgewählte Pressetexte über Satellit als „Originaltextservice“ (ots), die mehr als 320 Redaktionen aus Print, TV und Hörfunk erreichen. Als Instrument der dezentralen Pressearbeit dient „Kammer-Xtra“, ein interner ArtikelDienst, der sich an alle ärztlichen Kreisverbände (ÄKV) richtet, um die flächendeckende Medienpräsenz in Bayern zu verbessern. Neun Ausgaben wurden erstellt. Im Berichtsjahr veranstaltete die BLÄK vier Pressekonferenzen und bereitete das alljährliche „Sommer-Gespräch“ mit über 150 geladenen Gästen am 1. Juli 2005 im Ärztehaus Bayern vor. Zahlreiche Aktionen und Projekte wurden mit den Partnern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV), Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) oder Bayerischer Rundfunk (BR) veranstaltet (Tabelle 14). Zu den Basisarbeiten der Pressestelle zählen die laufenden Auswertungen von insgesamt 155 Tageszeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften und Informationsdiensten. Auch die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände (ÄKBV) und die Vorstandsmitglieder können über einen speziellen Service auf dieses interne Archiv zugreifen. Per Fax-Dienst (32) erhielten Vorstandsmitglieder und ÄKBV regelmäßig wichtige Informationen und Mitteilungen, zum Beispiel der Bundesärztekammer (BÄK). Als Stipendiatinnen der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurden von der BLÄK im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Ausund Fortbildung der Arzthelferinnen insgesamt 85 Arzthelferinnen betreut, von denen 30 im Berichtszeitraum neu aufgenommen wurden. Diesen Stipendiatinnen wurden einschließlich der Fahrkostenabrechnungen 281 Anträge auf Förderung einer Fortbildungsmaßnahme bewilligt. Für diese Förderung wurden vom Begabtenförderungswerk berufliche Bildung für das Haushaltsjahr 2005 insgesamt 119 500 Euro zugewiesen. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 37 Tätigkeitsbericht der Berufsbildpositionen 8 bis 10 wesentlich präziser formuliert. Gleichzeitig wurden die Anforderungen im praktischen Teil der Abschlussprüfung, der sich fast ausschließlich auf die betriebliche Ausbildung bezieht, deutlich erhöht; die praktische Prüfung ist faktisch zum zentralen Prüfungsteil geworden. Es ist zu erwarten, dass der Berufsbildungsausschuss, der auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken hat (§ 79 Absatz 1 BBiG), das In-Kraft-Treten der neuen Ausbildungsverordnung zum Anlass nehmen wird, wie schon in der Vergangenheit auf die – je nach ärztlicher Fachrichtung – mehr oder weniger großen Probleme in der betrieblichen Ausbildung aufmerksam zu machen und die Frage nach der Eignung der einzelnen Ausbildungsstätten zu diskutieren. • Anfragen-Service für Medienschaffende • Interview-Vermittlung und -Organisation • Hintergrundgespräche • Redaktionsbesuche • Presseinformationen • Pressekonferenzen • Pressematerial (Text und Bild) • Leserbriefe • Grußworte • Reden Tätigkeitsbericht Tabelle 13: Instrumente der Pressearbeit. Im Berichtszeitraum hat sich die BLÄK entschlossen, ein einheitliches, klares und ausbaufähiges Erscheinungsbild, ein Corporate Design (CD) entstehen zu lassen, in dem alle Mosaiksteine aufeinander abgestimmt sind. Die Vorzüge eines CD liegen auf der Hand: optische positive Wahrnehmung, hohe Wiedererkennung und Arbeitserleichterung, da die Ressourcen von allen besser genutzt werden können. Die Elemente – Logo, Schrift, Farbe, typographische Anordnung, Material- und Bilderwelt – sind die tragenden Säulen des neuen CD, geben sie doch die grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten vor. Sie gelten für alle Organisationsmittel, für Broschüren, für Anzeigen und Plakate und ebenso für den Auftritt in den neuen Medien. In einer Auftaktveranstaltung wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das neue CD erklärt und für alle ein Manual erarbeitet. Rechtzeitig zum neuen CD wurde auch eine neue Image-Broschüre „Aufgaben der BLÄK“ herausgebracht, die im Internet unter www. blaek.de abrufbar oder in der Redaktion des Bayerischen Ärzteblattes erhältlich ist. Bayerisches Ärzteblatt im Verlag Bayerische Landesärztekammer Das Bayerische Ärzteblatt als Mitgliedermagazin von Bayerischer Landesärztekammer (BLÄK) und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) richtet sich an die über 65 000 Ärztinnen und Die gemeinsame Redaktion von BLÄK und KVB legen in einer Jahresplanung und monatlichen Redaktionskonferenzen die Inhalte der einzelnen Ausgaben fest. Planung, Lay-out und Umbruch werden auf Apple-Macintosh-Computern mit dem Programm QuarkXPress 6.5 in der BLÄK erstellt. Das Bayerische Ärzteblatt zeich- Termin 1. Juli 2005 Titel „Sommer-Gespräch 2005“ 13. Juli 2005 „Das Patienten-Forum – OSTEOPOROSE – vorbeugen, erkennen, Ärztehaus Bayern behandeln“ 30. Juli bis 6. August 2005 BR-Radltour Etappe von Pfaffenhofen bis Aschaffenburg 11. Oktober 2005 Vorpressegespräch zum 60. Bayerischen Ärztetag in Coburg PresseClub München 14. Oktober 2005 Pressekonferenz vor dem 60. Bayerischen Ärztetag in Coburg Kongresshaus Rosengarten, Coburg 2. Dezember 2005 Pressegespräch vor dem Nürnberger Fortbildungskongress ÄBV Mittelfranken 18. Januar 2006 Tag der Ärzte Marienplatz, München Ärzteunion, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, NAV-Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands und viele mehr 26. April 2006 Pressekonferenz zum 5. Suchtforum „Essstörungen“ Ärztehaus Bayern Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landesapothekerkammer, Bayerische Akademie für Suchtfragen e. V. 3. Mai 2006 Pressekonferenz und Symposium Heckscher-Klinik, „Alkohol- und Drogenmissbrauch München im Jugendalter“ Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Bezirk Oberbayern, Heckscher-Klinik, Bayerische Landesärztekammer 17. Mai 2006 Pressekonferenz und Auftaktveranstaltung „Aktion Sonne(n) mit Verstand ... statt Sonnenbrand, Jahresmotto 2006 – Sonnenschutz ist (k)ein Kinderspiel!“ Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, AOK-Bayern – Die Gesundheitskasse, Bayerischer Apothekerverband e. V., Bayerischer Landes-Sportverband e. V, DAV Deutscher Alpenverein e. V., LIV Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks, LSV Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger in Bayern, Bayerische Landesärztekammer Tabelle 14: Veranstaltungen 2005/06. 38 Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 Ort Ärztehaus Bayern Ärzte und über 2000 Psychologischen Psychotherapeuten in Bayern. Es ist damit die einzige Publikation, die diesen Personenkreis in Gänze erreicht. Das Bayerische Ärzteblatt versteht sich als Mitteilungsblatt und veröffentlicht die amtlichen Mitteilungen der beiden Selbstverwaltungskörperschaften sowie amtliche Mitteilungen der Ministerien. In seinen Rubriken „KVB informiert“ und „BLÄK informiert“ publiziert das Bayerische Ärzteblatt Aktivitäten von BLÄK und KVB. Hier erhalten die Leserinnen und Leser Informationen über Aktionen, Projekte, politische Vorhaben und Gesetze, die ihre ärztliche Tätigkeit betreffen. Der aktuelle Stellenmarkt ist eine der wichtigsten Jobbörsen in Bayern und das große Angebot an Kleinanzeigen sorgt nicht nur für eine gute Leser-BlattBindung, sondern ist auch eine unverzichtbare Informationsquelle. Katholischer Kindergarten St. Lorenz, München Partner Bayerischer Rundfunk, Ressort Gesundheit, Familienfunk, Bayern2Radio Bayerischer Rundfunk Ausgabe Titel Seiten 9/2005 Tätigkeitsbericht 2004/2005 32 9/2005 Satzung der BLÄK 8 9/2005 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns 12 Tabelle 15: Spezials. In zwei Ausgaben konnten die Leserinnen und Leser Fortbildungsfragen auf redaktionelle Beiträge beantworten und Punkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat der BLÄK erwerben. Die Teilnehmerzahl lag dabei zwischen 1450 und 2850. In den vergangenen Heften wurden drei Gastkommentare veröffentlicht. In den Leitartikeln nahmen alternierend Funktionsträger von BLÄK und KVB zu berufs- und gesundheitspolitischen Fragen kommentierend Stellung. Diese und andere Beiträge fanden in anderen Ärzteblättern und in Fachzeitschriften und Tageszeitungen publizistische Resonanz. Im Berichtszeitraum wurden drei Spezials herausgegeben (Tabelle 15). Die Autoren medizinischer Artikel werden gebeten, ein „Conflict of interest statement“ abzugeben, um die Transparenz und Unabhängigkeit gegenüber der Pharma- und Medizinprodukteindustrie zu gewährleisten. Zusätzlich werden Quellen- und Literaturverzeichnisse zu medizinischen Artikeln ins Internet auf unserer Homepage www.blaek.de eingestellt. Die Weiterentwicklung des Blattes brachte und bringt weitere Neuerungen mit sich. Im Wesentlichen betrafen diese im Berichtszeitraum die Druckerei. Zum Ende des Jahres 2005 lief der Druckvertrag für das Bayerische Ärzteblatt mit der Druckerei Zauner aus. Die BLÄK entschloss Die monatliche Auflage beträgt derzeit 67 000 etwa 250 Interessenten haben die Zeitschrift abonniert. Internet-Redaktion Mitte des Jahres 2005 wurde die Internet-Redaktion personell neu aufgestellt. Aus allen Bereichen/Referaten/Stabsstellen der BLÄK wurde ein „Internet-Redakteur“ benannt und die Gesamtzuständigkeit der Pressestelle/Re- daktion Bayerisches Ärzteblatt zugeordnet. Diese ist verantwortlich für die referatsübergreifenden Inhalte des Web-Auftritts und für die Ausrichtung der Online-Redaktionskonferenz, die monatlich abgehalten wird. Die technische Umsetzung läuft über die IT-Administration. Im Rahmen der CD-Einführung wurde auch der Internet-Auftritt relauncht. So strahlt jetzt auch die Homepage www. blaek.de im dezenten „Process Blue C“, der neuen Hausfarbe der BLÄK, geschrieben wird auch online mit den Schriften „Rotis“ und „Arial“. Bewusst wurde bei der Neugestaltung auf Klarheit und Übersichtlichkeit gesetzt ohne dabei auf optisch ansprechende Grafiken und Bildpräsentationen zu verzichten. Neue Schnellzugriffe, so genannte Quicklinks, auf der rechten Bildschirmseite erlauben zum Beispiel einen direkten Zugang zu interaktiven Themen. Im vergangenen Jahr haben fünf Praktikantinnen und Praktikanten in der Pressestelle der BLÄK sowie in der Redaktion des Bayerischen Ärzteblattes ein mehrwöchiges Praktikum absolviert. ReichsärztekammerAbwicklungsgesetz Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) istseit 1974 für die Durchführung des Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetzes vom 9. Oktober 1973 zum Treuhänder bestellt. Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Treuhänders für das Geschäftsjahr 2005 ist dem Finanzbericht 2005 der BLÄK als Anlage beigefügt. Aus den Mitteln des Treuhänders (ein anteiliges Sondervermögen aller „alten“ Landesärztekammern) sollte ein Personenkreis Versorgungsbezüge erhalten, der zunächst unter das Gesetz nach Artikel 131 (Frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes) des Grundgesetzes fiel, jedoch nicht nationalsozialistisch belastet war. Die noch zur Verfügung stehenden Mittel werden aus heutiger Sicht ausreichen, da nur noch eine Witwe eines früheren Mitarbeiters der Reichsärztekammer anteilig Versorgungsbezüge erhält. Damit wird keine weitere Umlage bei den „alten“ Landesärztekammern notwendig werden. Die Landesärztekammern in den „neuen“ Ländern sind nach dem „Wiedervereinigungs-Vertrag“ ausgenommen. Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006 39 Tätigkeitsbericht net sich einerseits inhaltlich durch einen bunten Themenmix – von „amtlichen Mitteilungen“ bis hin zu „gesundheitspolitischen Reportagen“ – aus. Andererseits variiert das elfmal jährlich erscheinende Heft auch in seinem Repertoire an journalistischen Darstellungsformen. Die vielen Zuschriften, Feedbacks und auch Leserbriefe sowie die Nachdruckanfragen zeugen von einem Leserinteresse auf hohem Niveau. sich, vom bisherigen Bogenoffset- auf ein Rollenoffset-Druckverfahren umzusteigen, da die Auflage des Bayerischen Ärzteblattes mit 67 000 Exemplaren mittlerweile eindeutig im Bereich des Rollenoffset-Druckverfahrens liegt und Kosteneinsparungen bei der Umstellung von Bogen auf Rolle zu erwarten sind. Eine öffentliche Ausschreibung wurde durchgeführt und der Zuschlag schließlich an die Oldenbourg Druckerei vergeben, mit der die BLÄK seit Jahresbeginn gut und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Ausdrücklich zu erwähnen ist die gute Zusammenarbeit mit dem atlas Verlag und Werbung, der Anzeigenverwaltung. Spezial 1/2006 ist eine Sonderausgabe des „Bayerischen Ärzteblattes“ Inhaber und Verleger: Bayerische Landesärztekammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts); Präsident: Dr. med. H. Hellmut Koch Alle Rechte, insbesondere das Recht der Verbreitung, Vervielfältigung und Mikrofotografie sowie das Recht der Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Herausgeber: Dr. med. H. Hellmut Koch, Bayerische Landesärztekammer Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlags. Redaktion: Dagmar Nedbal (verantwortlich); Dr. med. Rudolf Burger Berichtszeitraum 1. Juni 2005 bis 31. Mai 2006. CvD: Marianne Zadach Das „Bayerische Ärzteblatt“ wird auf Recycling-Papier gedruckt. Layout: Robert Pölzl ISSN 0005-7126 Redaktionsbüro: Mühlbaurstraße 16, 81677 München, Tel. 089 4147-274, Fax 089 4147-202, E-Mail: [email protected] Bildnachweis: Titelbild und Bilder auf Seite 2 und 3 BLÄK, alle weiteren Bilder www.BilderBox.com Druck: Oldenbourg Druckerei, Vertriebs GmbH & Co. KG, Sonnenallee 1, 85551 Kirchheim Beschlüsse des 59. und 60. Bayerischen Ärztetages 2005 und ihre Ergebnisse Der Wortlaut der einzelnen Beschlüsse wurde im Mai- und November-Heft 2005 des Bayerischen Ärzteblattes veröffentlicht und über die Pressestelle in den Medien verbreitet, sodass an dieser Stelle darauf verzichtet wird, den Text der Beschlüsse nochmals abzudrucken. Die Stellungnahme der beteiligten Institutionen und Ministerien wird wie folgt zusammengefasst: Vorstandsüberweisungen Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer hat sich in seinen Sitzungen am 1./2. Juli 2005 und 12. November 2005 mit den Beschlüssen befasst. Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 24. August 2005 und 9. Dezember 2005 über das jeweilige Ergebnis informiert. Beschlüsse des 59. Bayerischen Ärztetags 2005 in München Weiterbildung/Fortbildung Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) antwortete mit Schreiben vom 25. Juli 2005: Das StMWFK darf vorausschicken, dass veränderte Rahmenbedingungen Strukturverbesserungen erfordern. Gleichwohl werden die Universitätsklinika neben ihrem gesetzlichen Auftrag zur Forschung und Lehre auch den Bereich der ärztlichen Fort- und Weiterbildung nicht aus den Augen verlieren. Angesichts der Situation des Staatshaushaltes und der wirtschaftlichen Lage der Universitätsklinika muss andererseits das staatliche finanzielle Engagement mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in Einklang gebracht werden. Im Rahmen des auf den Weg gebrachten Optimierungsprozesses werden die Universitätsklinika und das Staatsministerium von verschiedenen Expertengremien begleitet. So hat die vom Staatsministerium eingesetzte Expertenkommission Wissenschaftsland Bayern 2020 speziell auch zur Hochschulmedizin Empfehlungen abgegeben. Der Medizinausschuss des Wissenschaftsrates hat seinerseits im Frühjahr 2005 die bayerischen Uniklinika besucht und es wird erwartet, dass er im November 2005 seinen Bericht hierzu abgeben wird. Speziell für die Problematik des Hochschulstandortes München haben die beiden Aufsichtsräte der Münchner Klinika Ende 2004 einen Lenkungsausschuss eingesetzt, der im Laufe des Jahres 2005 Empfehlungen erarbeiten wird, die dann wiederum den beiden Aufsichtsräten zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Das StMWFK ist gerne bereit, die Bayerische Landesärztekammer als Organ der Selbstverwaltung einzubeziehen, sobald von den jeweiligen Gremien auch über den internen Bereich hinaus erörterungsfähige Berichte und Empfehlungen abgegeben wurden. Diese Bereitschaft wurde gegenüber dem Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landesärztekammer auch bereits direkt mit Schreiben vom 1. Juni 2005 erklärt. Die Stellungnahme, die die Grundlage für das Beratungsergebnis darstellte, ist größtenteils identisch mit der Stellungnahme des StMWFK vom 1. Juni 2005. Das StMWFK hatte mit Schreiben vom 1. Juni 2005 mitgeteiltt: Wir dürfen Ihnen hierzu zunächst mitteilen, dass das StMWFK bei all den aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen erforderlichen Strukturverbesserungen den gesetzlichen Auftrag der 2 in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Universitätsklinika in Forschung und Lehre große Priorität einräumt, aber auch den Bereich der ärztlichen Fort- und Weiterbildung nicht aus den Augen verlieren wird. Angesichts der Situation des Staatshaushalts und der wirtschaftlichen Lage der Klinika muss andererseits das staatliche finanzielle Engagement mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in Einklang gebracht werden. Im Rahmen des auf den Weg gebrachten Optimierungsprozesses werden die Universitätsklinika und das Staatsministerium von verschiedenen Expertengremien begleitet. So hat die von Staatsminister Dr. Thomas Goppel eingesetzte Expertenkommission Wissenschaftsland Bayern 2020 speziell auch zur Hochschulmedizin Empfehlungen abgegeben. Der Medizinausschuss des Wissenschaftsrates hat seinerseits im Frühjahr 2005 die bayerischen Universitätsklinika besucht und es wird erwartet, dass er im November 2005 seinen Bericht hierzu abgeben wird. Speziell für die Problematik des hochschulmedizinischen Standortes München haben die beiden Aufsichtsräte der Münchner Klinika Ende 2004 einen Lenkungsausschuss eingesetzt, der im Laufe des Jahres 2005 Empfehlungen erarbeiten wird, die dann wiederum den beiden Aufsichtsräten zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen. Das Staatsministerium ist gerne bereit, die Bayerische Landesärztekammer als Organ der Selbstverwaltung einzubeziehen, sobald von den jeweiligen Gremien auch über den internen Bereich hinaus erörterungsfähige Berichte und Empfehlungen abgegeben worden sind. Beschlüsse des 60. Bayerischen Ärztetages 2005 in Coburg Studium Erhalt des Medizinstudiums als universitäre Ausbildung Die Medizinische Fakultät der Universität Regensburg führte mit Schreiben vom 5. Januar 2006 aus: Der 60. Bayerische Ärztetag fordert die Medizinischen Fakultäten in Bayern auf, vermehrt von der Möglichkeit der Auswahlgespräche von Hochschullehrern und Studienbewerbern Gebrauch zu machen, damit sich langfristig die zentrale Studienplatzvergabe erübrigt. Das Instrument der Auswahlgespräche halten wir für sinnvoll. Die Modalitäten hierzu müssen jedoch sehr genau überlegt sein. Eine Stellungnahme der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilans-Universität (LMU) München, der Technischen Universität München (TUM), der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilans-Universität Würzburg lag bis zum Drucktermin nicht vor. Wartezeiten vor dem Medizinstudium Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) antwortete mit Schreiben vom 21. Dezember 2005: Wir haben den Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages zur Kenntnis genommen, können uns diesem aber inhaltlich nicht anschließen. Die Kritik in dem Beschluss richtet sich offensichtlich gegen den in § 32 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Hochschulrahmengesetzes und in anderen Rechtsvorschriften (wie zum Beispiel in § 14 Abs. 6 der Vergabeverordnung ZVS) normierten Grundsatz, dass Zeiten an einer deutschen Hochschule auf die Wartezeit im Rahmen von Auswahlverfahren nicht angerechnet werden. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass Studiengänge nicht nur zur Überbrückung von Wartezeiten gewählt werden und diese für die tatsächlich Interessierten offen bleiben. Soweit 3 in dem Beschluss darauf hingewiesen wird, dass ein möglichst breit angelegtes Basiswissen grundsätzlich hoch erwünscht sei, ist dies sicherlich zutreffend. Allerdings müssen hier auch andere Aspekte wie zum Beispiel der verantwortungsbewusste Umgang mit den beschränkten Ressourcen der Hochschulen, die von der Allgemeinheit finanziert werden, berücksichtigt werden. Weiterhin müssen die Interessen derjenigen Bewerberinnen und Bewerber beachtet werden, die unter Umständen von der Aufnahme des gewünschten Studiums abgehalten würden, wenn die Studienplätze von Studentinnen und Studenten blockiert würden, die die Wartezeit mit dem Erwerb von Basiswissen überbrücken. Kein Bachelor-Masterstudiengang in der Medizin Bologna-Deklaration Bologna-Prozess Bachelor-Masterstudiengang in der Humanmedizin Diese Beschlüsse des 60. Bayerischen Ärztetages waren Grundlage mehrerer Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten, Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtages sowie vielfacher Gespräche mit Entscheidungsträgern. Stellungnahme der bayerischen Bezirke und der Privatkrankenanstalten in Bayern zum Beschluss des 58. Bayerischen Ärztetages zur Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen für die Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ) Der Verband der bayerischen Bezirke teilte mit Schreiben vom 12. Januar 2006 mit: Die vom Bayerischen Ärztetag angeregte Initiative zur Verbesserung der Arbeitssituation der Medizinstudenten im Praktischen Jahr in Form einer kostenlosen Mittagsverpflegung oder der Zahlung eines Taschengeldes ist durchaus überlegenswert. Die Tatsache, dass ein erheblicher Teil frisch approbierter Ärzte in patientenferne Berufe oder ins Ausland abwandert, liegt unseres Erachtens allerdings weniger in den Rahmenbedingungen der Zeit des Praktischen Jahres begründet, sondern in den zunehmend unattraktiven Arbeitsbedingungen nach Abschluss des Studiums. Demotivierend wirken hier - auch aktuellen Publikationen zur Folge - vor allem die langen, familienunfreundlichen Arbeitszeiten, die - gemessen an diesen Arbeitszeiten und der Verantwortung - als unzureichend erachtete Bezahlung und die immer weiter ausufernden Dokumentationspflichten. Die Initiative des Bayerischen Ärztetages würde ein Präjudiz für viele andere universitäre Ausbildungsbereiche, beispielsweise der Juristen und Lehrer, darstellen, bei denen die Studenten, die ein Praktikum während ihrer Studienzeit an Schulen, Behörden und Gerichten absolvieren (welches ebenfalls verpflichtend in der Studienordnung festgeschrieben ist), auch keinerlei Entgelt erhalten. Erst nach Ablegung des 1. Staatsexamens und den verpflichtenden Eintritt in den Staatsdienst als Referendar wird dort ein Entgelt gezahlt. Zwar muss eine kostenlose Verpflegung und im Bedarfsfall auch eine kostenlose Unterkunft von Medizinstudenten im Praktischen Jahr in den Bezirkskrankenhäusern im Einzelfall nicht völlig ausgeschlossen werden, sollte dann aber Praktikanten aller Berufsgruppen offen stehen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage der Krankenhäuser müssen wir aber von einer entsprechenden Empfehlung unseres Verbandes Abstand nehmen. Letzten Endes ist hier der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Möglichkeiten und Lösungen zu schaffen. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. erläuterte am 15. Dezember 2005 Folgendes: 4 Nach Durchsicht der Beschlüsse kann aus Sicht unseres Verbandes festgestellt werden, dass es im Kern bei allen Beschlüssen darum geht, dass Maßnahmen umgesetzt werden, die nur dann realisiert werden können, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Angesichts der Jahre, ja schon fast jahrzehntelangen Einsparungsgesetzgebung, die vor allen Dingen die stationären Versorgungseinrichtungen betroffen haben, muss leider festgestellt werden, dass für derartige Maßnahmen in der Regel bei den Krankenhausträgern kein Spielraum vorhanden sein dürfte. Selbst wenn die Beschlüsse des Bayerischen Ärztetages sich nur auf Punkte beziehen, die sich geringfügig wirtschaftlich auswirken werden (Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen für die Medizinstudenten im praktischen Jahr) oder deren wirtschaftliche Auswirkungen derzeit nicht genau abgeschätzt werden können, müssen die Krankenhausträger daher erhöhte Sorgfalt walten lassen. Ohne die Sinnhaftigkeit der von Ihnen dargelegten Beschlüsse in Frage stellen zu wollen, müssen wir auf diese wirtschaftliche Zwangssituation hinweisen. Sehr gut können wir uns vorstellen, dass die gesamte Ärzteschaft aber auch die Krankenhausträger hier eigentlich natürliche Verbündete sind, um eine bessere Planbarkeit wirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zu erreichen. Nur damit kann es uns möglich sein, die dringend erforderlichen Weiterentwicklungen sowohl in der Berufsausbildung als auch in der Berufstätigkeit der Ärzteschaft an Krankenhäusern zu erreichen. Mit großem Interesse sehen wir daher einer inhaltlichen Diskussion mit Ihnen entgegen. Hochschule Betriebshaftpflichtversicherung von Universitätsklinika Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK). Das StMWFK führte mit Schreiben vom 19. Dezember 2005 Folgendes aus: Die von Ihnen angesprochenen Regelungen haben die Form einer Richtlinie des StMF, die vom StMWFK den Klinika bekannt gegeben wurde. Sie bestimmen somit den Entscheidungsspielraum der Vorstände der bayerischen Universitätsklinika in Regressfragen. Dem Anliegen des Ärztetages, den Regelungen "umgehend Rechtskraft zu verleihen", ist damit bereits Rechnung getragen. Eine Stellungnahme des StMF lag bis zum Drucktermin nicht vor. Zusammenlegung von Hochschulklinika im neuen Bayerischen Hochschulrecht Universitäts-Klinikums-Gesetz Hochschulpersonalgesetz: Sonderregelung für Mediziner Die Beschlüsse wurden mit der Bitte um Berücksichtigung dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst übersandt. Universitätsklinika Tarifverträge für Ärzte 5 Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK). Das StMF antwortete mit Schreiben vom 22. Dezember 2005: Die Tarifverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern werden auf Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossen. Der Freistaat Bayern ist Mitglied der TdL. Bayern schließt daher nur für wenige, ganz spezielle Bereiche selbst Tarifverträge ab. Die Mitgliederversammlung hat am 22. September 2005 beschlossen, mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen aufzunehmen. Seit 12./13. Oktober 2005 wird mit dem Marburger Bund über einen "Ärztetarif" verhandelt. Die Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre gehört regelmäßig zu den Dienstaufgaben aller wissenschaftlicher Angestellter und ist damit als Arbeitszeit zu werten. Eine wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb dieses Aufgabenbereichs, die primär der eigenen wissenschaftlichen Reputation dient, wird im Regelfall außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht. Hier sind Abgrenzungsschwierigkeiten unvermeidbar. Rechtliche Vorgaben hierzu enthält das Bayerische Hochschulgesetz. Die Thematik ist auch Gegenstand der laufenden Tarifverhandlungen. Eine tarifvertragliche Vereinbarung fester Deputate, Quoten etc. wird aber den Anforderungen an die klinische Forschung nicht gerecht werden. Denn gerade im klinischen Bereich sind Forschung und Lehre von der Krankenversorgung tatsächlich nur schwer trennbar. Das StWFK teilte am 2. Januar 2006 Folgendes mit: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit für Tarifverträge und deren Abschluss beim StMF liegt, das insofern in die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder eingebunden ist. Unabhängig davon setzt sich das Wissenschaftsministerium in diesem Rahmen dafür ein, dass den besonderen Belangen der Mitarbeiter an den bayerischen Universitätsklinika im Hinblick auf die Besonderheiten von Forschung, Lehre und Krankenversorgung Rechnung getragen wird. Vergütung der Mehrbelastung von Forschung und Lehre Das StMWFK hat am 2. Januar 2006 Folgendes mitgeteilt: Den bayerischen Universitätsklinika werden vom Freistaat für ihre Aufgaben in Forschung und Lehre sowie für die von ihnen zu erfüllenden sonstigen Trägeraufgaben Zuschüsse gewährt, über die die entstehenden Kosten abgedeckt werden müssen. Im Hinblick auf die angespannte Situation der öffentlichen Haushalte und der unabweisbar notwendigen Ausgabendisziplin, ist insoweit eine Erhöhung der jeweiligen Zuschüsse nicht möglich. Vergütung/Freizeitausgleich bei Mehrarbeit etc. Das StMWFK antwortete mit Schreiben vom 2. Januar 2006: Dem Staatsministerium sind keine Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen bekannt, es geht vielmehr davon aus, dass die Verwaltungsdirektoren als Beauftragte für den Haushalt im Sinne von Art. 9 der Bayerischen Haushaltsordnung und auch die Klinikdirektoren ihrer Verpflichtung, Recht und Gesetz zu beachten, nachkommen. Der Ärztliche Direktor des Klinikums der Universität München, Professor Dr. Dr. Klaus Peter, führte mit Schreiben vom 26. Januar 2006 aus: 6 Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass sich das Klinikum der Universität München hinsichtlich der Regelung zur Vergütung bzw. Freizeitausgleich bei Mehrarbeit bei Ärzten an die geltenden gesetzlichen Vorschriften hält. Aus unserer Sicht sollte der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, der zuständigen Stelle der Bundesregierung sowie den Gremien innerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, da hier die maßgeblichen Entscheidungskompetenzen liegen. Der Ärztliche Direktor des Klinikums der Universität Würzburg, Professor Dr. Christoph Reiners, teilte am 2. Januar 2006 mit, dass am Klinikum sämtliche bei der Verwaltung eingereichten Mehrarbeitsbögen bearbeitet und die geleisteten Dienste (Überstunden, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften) im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften durch Freizeit oder Vergütung ausgeglichen werden. Das Klinikum der Universität Würzburg unterstützt daher den Beschluss. Eine Stellungnahme des Ärztlichen Direktors des Kliniums rechts der Isar, des Universitätsklinikums Erlangen und des Universitätsklinikums Regensburg lag bis zum Drucktermin nicht vor. Weiterbildung Weiterbildungsstellen Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS), die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag, der Verband der bayerischen Bezirke, die Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG) und der Verband der Privatkrankenanstalten e. V. Das StMAS teilte mit Schreiben vom 8. Februar 2006 mit: Für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wurde zum 1. Januar 2001 eine Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft geschlossen. An diesem Förderprogramm beteiligen sich in Bayern 175 Krankenhäuser und zwölf Reha-Kliniken. Im Jahr 2004 wurden damit in Bayern 390 Weiterbildungsmaßnahmen, entsprechend 350 Weiterbildungsstellen in Krankenhäusern, zur Verfügung gestellt. Am 9. März 2006 erhielten wir vom StMAS folgende weitere Antwort: Nach den dem Staatsministerium vorliegenden Zahlen ist eine Unterversorgung mit Vertragsärzten in Bayern zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, fraglos ist jedoch ein Nachwuchsproblem feststellbar. Die für den Sicherstellungsauftrag zuständige KVB bemüht sich durch Werbemaßnahmen an den Universitäten und durch ihre aktive Politik den Arztberuf, insbesondere den Hausarztberuf, attraktiver zu gestalten. Sie hat eine Initiative ergriffen, um jungen, weiterbildungswilligen Kolleginnen und Kollegen die Stellensuche an den Kliniken und in den Praxen zu erleichtern. Darüber hinaus fördert sie die finanzielle Weiterbildung in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten. Die KVB hat dem Staatsministerium zugesichert, auch in Zukunft alle nötigen Anstrengungen für die Nachbesetzung freiwerdender Arztsitze zu unterstützen, um auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten die bayerische Bevölkerung wohnortnah auf hohem Qualitätsstandard versorgen zu können. Auch von Seiten des Staatsministeriums werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Situation der Vertragsärzte zu verbessern und einer drohenden Unterversorgung vorzubeugen. Die Bemühungen zur Liberalisierung der Tätigkeit der Ver- 7 tragsärzte in Anlehnung an die Änderungen in der Berufsordnung werden begrüßt. Kostenerstattung für Weiterbildung Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) führte mit Schreiben vom 8. Februar 2006 Folgendes aus: Alle stationären Leistungen, ausgenommen solche in psychiatrischen Einrichtungen, werden seit 1. Januar 2004 über das neue Fallpauschalensystem vergütet, das als Preissystem ausgestaltet ist. Die Selbstkosten bzw. die Stellenausstattung der Krankenhäuser spielen nach der Logik des Systems für die Vergütungshöhe keine Rolle mehr. Beides ist folgerichtig auch nicht mehr Gegenstand der Pflegesatzverhandlungen. Die Kostenträger können daher keine Stellen für besondere Zwecke zur Verfügung stellen, selbst wenn sie das wollten. Tätigkeit der Körperschaften Keine Übertragung der Berufszulassungsentscheidungen auf die Bayerische Landesärztekammer Dieser Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages war Grundlage mehrerer Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten und Besprechungen mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium. Ärztliche Tätigkeit Ärztemangel: Verbesserung der Arbeitsbedingungen Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE). Das StMAS erläuterte mit Schreiben vom 9. März 2006 Folgendes: Siehe Stellungnahme zum Beschluss "Weiterbildungsstellen". Eine Stellungnahme der ARGE lag bis zum Drucktermin nicht vor. Attraktivität des Arztberufes im Krankenhaus Der Verband der bayerischen Bezirke teilte mit Schreiben vom 12. Januar 2006 mit: Auch der Verband der bayerischen Bezirke ist der Auffassung, dass medizinische und ökonomische Fragen sowie Fragen der strategischen Ausrichtung einer Klinik oder eines Klinikkonzerns untrennbar miteinander verknüpft sind und dass die Fachkräfte aus dem ärztlichen Bereich bei der Entscheidungsfindung intensiv mitbeteiligt werden müssen. Auf der Ebene der örtlichen Krankenhausleitungen der Bezirkskrankenhäuser werden neben den Verwaltungs- und Pflegedienstleitungen auch die Ärztlichen Leitungen in alle strategischen Unternehmensentscheidungen mit einbezogen. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. erläuterte mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 Folgendes: 8 Siehe Stellungnahme zum Beschluss "Stellungnahme der bayerischen Bezirke und der Privatkrankenanstalten in Bayern zum Beschluss des 58. Bayerischen Ärztetages zur Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen für die Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ)" Eine Stellungnahme des Bayerischen Landkreistages, des Bayerischen Städtetages, der BKG und des Landesverbandes Bayern des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte e. V. lag bis zum Drucktermin nicht vor. Attraktivität des Arztberufes im Krankenhaus Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) antwortete mit Schreiben vom 8. Februar 2006: Arbeitszeiten und Einkommenshöhe angestellter Ärzte unterliegen der Tarifautonomie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, die staatliche Einfluss- und Stellungnahmen ausschließt. Ähnliches gilt für das Vergütungssystem im Bereich der niedergelassenen Ärzte, das der Regelungskompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung vorbehalten ist. Auch die Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten kann nicht staatlich geregelt werden, weil damit die aus der wirtschaftlichen Alleinverantwortung ihrer Träger resultierende Organisationsfreiheit der Krankenhäuser verletzt würde. Zumindest aus den aktuellen Zahlen der Bayerischen Landesärztekammer lässt sich eine bereits bestehende Fluchtbewegung aus der klinischen Tätigkeit nicht ableiten. Am 31. Dezember 2005 waren in Krankenhäusern 21.749 Ärztinnen und Ärzte tätig. Dies ist ebenso ein Rekordstand wie die Zahl der 3.619 arbeitslosen oder derzeit im Erziehungsurlaub befindlichen Ärztinnen und Ärzte. Inwieweit die Nachwuchsentwicklung Versorgungslücken befürchten lässt, ist nicht absehbar. Die wegen der demographischen Entwicklung von Experten erwarteten Fallzahlsteigerungen sind bisher nicht eingetreten, die Zahl der Patienten in den bayerischen Krankenhäusern ist seit vier Jahren rückläufig. Das StMUGV vertritt mit Schreiben vom 31. Januar 2006 folgende Auffassung: Zu dem Beschluss nimmt das StMUGV in den Grenzen seiner Zuständigkeit wie folgt Stellung: 1. Tätigkeitsspezifische Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes: Es besteht Einigkeit, dass die Herstellung attraktiver Arbeits(zeit)bedingungen in Krankenhäusern zwingende Voraussetzung für eine Lösung der vielfältigen Problematik ist, unter anderem für die Beseitigung des zunehmenden Ärztemangels. Die Komplexität der Probleme in Krankenhäusern führt dazu, dass gesetzliche Vorgaben - insbesondere des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) - und entsprechende Kontrollen der Aufsichtsorgane allein die Ursachen dieser spezifischen Schwierigkeiten nicht beseitigen können. Die bisherigen Aktivitäten der bayerischen Gewerbeaufsicht haben vielmehr gezeigt, dass die Krankenhäuser nicht nur alternative, bedarfsgerechtere Arbeitszeitmodelle erarbeiten, sondern auch ihre Organisationsstrukturen auf den Prüfstand stellen müssen, um nachhaltig eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Demnach gibt es konkrete Beispiele von Kliniken, die mit arbeitsorganisatorischen Veränderungen gesetzeskonforme und für die Beschäftigten attraktive Arbeitszeitgestaltungen eingeführt haben, während dies in anderen Kliniken noch große Schwierigkeiten bereitet. Insbesondere die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen. Zum 1. Januar 2004 wurde das ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH angepasst mit der Folge, dass Bereitschaftsdienste in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu werten sind. In den meisten Fällen erfordert dies umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen, so dass die tatsächliche Umsetzung durch Anpassung der Dienstvereinbarungen und 9 Dienstpläne noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Nur aufgrund der Übergangsregelung in § 25 ArbZG gelten teilweise die bisherigen Tarifverträge, die verlängerte Arbeitszeiten im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst ermöglichen und die Rechtsprechung des EuGH noch nicht berücksichtigen, noch bis längstens Ende 2006 fort. Die mit Ablauf der Übergangsfrist spätestens ab 2007 für alle Einrichtungen geltende volle Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit könnte nur nach einer Änderung der EG-Arbeitszeitrichtlinie wieder anders geregelt werden. Nicht nur die Rechtsprechung des EuGH erschwert derzeit eine an den Bedürfnissen von Arzt und Patient orientierte flexiblere Dienstplangestaltung, sondern auch die im deutschen ArbZG enthaltene Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden. Bayern und Baden-Württemberg haben diesbezüglich bereits Ende 2003 angestrebt, die Handlungsspielräume der EGArbeitszeitrichtlinie besser auszuschöpfen und auf die Festlegung einer täglichen Höchstarbeitszeit (in allen Betrieben, aber eben gerade auch in Krankenhäusern) zu verzichten. Unter Berücksichtigung der zwingenden Mindestruhepause und -ruhezeit würde sich dann eine zulässige tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 1/4 Stunden errechnen. Letztlich ist und bleibt es ein Anliegen Bayerns, sowohl auf europäischer Ebene als auch im nationalen Arbeitszeitrecht flexible Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten ausreichend Rechnung tragen. Tätigkeitsspezifische Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes erfordern daher arbeitsschutzrechtliche Vorgaben, die einerseits dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, andererseits aber auch ein gewisses Maß an Flexibilität aufweisen, um die konkreten Arbeitszeitmodelle an den individuellen Belangen der jeweiligen Tätigkeitsbereiche orientieren zu können. 2. Adäquate Bezahlung aller geleisteten Arbeiten Die Frage einer adäquaten Bezahlung betrifft nur die Tarifvertragsparteien und kann durch arbeitsschutzrechtliche Regelungen, die ausschließlich dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dienen, nicht beeinflusst werden. 3. Sinnvolle Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten Die Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten ist seit Jahren ein allgemeines gewichtiges Anliegen. Da die weitaus überwiegende Belastung aus Dokumentationsverpflichtungen im System der vertragsärztlichen Versorgung herrührt, wird es insoweit maßgeblich auf die Stellungnahme des dafür zuständigen StMAS ankommen. Tarifpolitik Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) hat am 24. Dezember 2005 Folgendes mitgeteilt: Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat am 22. September 2005 beschlossen, mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen aufzunehmen. Seit 12./13. Oktober 2005 wird mit dem Marburger Bund über einen "Ärztetarif" verhandelt. Die Tarifverhandlungen werden am 16./17. Januar 2006 fortgesetzt. Gegenstand dieser Verhandlungen sind insbesondere flexible Modelle bei der Arbeitszeit und beim Entgelt, die sowohl den Interessen der Ärztinnen und Ärzte entsprechen als auch den Erwartungen der Universitätsklinika Rechnung tragen. Dabei müssen auch neue Wege bei der Arbeitszeit beschritten werden. Des Weiteren sollen Möglichkeiten erörtert werden, kurzfristige Befristungen von Arbeitsverträgen mit Ärztinnen und Ärzten einzudämmen. Wir hoffen, dass in diesen Tarifverhandlungen eine für beide Seiten akzeptable Lösung erreicht 10 werden kann. Für die beamteten Ärzte stellt sich die Situation anders dar. Die Besoldung wird hier, wie bei allen Beamten, durch Bundesgesetz festgelegt. Dementsprechend kann nicht damit gerechnet werden, dass das Tarifergebnis automatisch Auswirkungen auf die Besoldung haben wird. Honorierung ärztlicher Leistungen Am 9. März 2006 erhielten wir vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) folgende Antwort: Die Bayerische Staatsregierung verkennt nicht, dass in Folge der knappen Finanzmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Rationierungstendenzen auch im Bereich der ärztlichen Honorierung drohen können. Die individuelle wirtschaftliche Situation der Vertragsärzte ist jedoch zwangsläufig mit abhängig von der wirtschaftlichen Gesamtsituation in Deutschland, die sich auch auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung auswirkt. Um deren Ausgabenvolumen zu steigern, müssten die Beiträge angehoben werden, was zu einer zusätzlichen Erhöhung der Lohnnebenkosten führen und damit die Arbeitsmarktsituation und die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen würde. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Vergütungssystem zu schaffen, das Transparenz schafft und in dem die heutige Systematik verstärkt durch Pauschalvergütungen kombiniert mit Einzelvergütungsmöglichkeiten für spezielle Leistungen ersetzt wird. Anpassung der gesetzlichen Regeln an die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechtes Vgl. den zum Zeitpunkt der Drucklegung in der parlamentarischen Behandlung befindlichen Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes. Managementgesellschaft Angeschrieben wurde die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE). Eine Stellungnahme der ARGE lag bis zum Drucktermin nicht vor. Förderung des Belegarztwesens Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) teilte mit Schreiben vom 9. März 2006 mit: Der auf Bundesebene vereinbarte einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen beschreibt, ist Grundlage für die Honorarverteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung an den einzelnen Arzt. Nach dem geltenden Recht ist es eigenverantwortliche Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der Krankenkassen, einen EBM durch Bewertungsausschüsse als Bestandteil der Bundesmantelverträge zu vereinbaren. Damit sind die Partner der gemeinsamen Verwaltung von Ärzten und Krankenkassen gefordert, die erforderlichen Regelungen vorzunehmen. Die KVB führte mit Schreiben vom 3. Januar 2006 aus: Die KVB setzt sich schon seit längerem besonders für die Belange der Belegärzte ein. So fanden zum Beispiel bereits im Dezember 2004 vor In-Kraft-Treten des EBM 2000 plus Gespräche mit den Belegärzten und der KBV statt, in denen die Probleme und Schwachstellen des neuen EBM 11 dargestellt wurden. Nicht zuletzt auf Initiative der KVB wurden bisher bereits folgende Änderungen im EBM vorgenommen: − − − − − − − Die Abschläge bei stationären Operationen wurden von einheitlich 50 % in gestaffelte Abschläge von 50 % für Eingriffe der Kategorien 1 bis 3, 40 % für Eingriffe der Kategorien 4 bis 6 und 30 % für Eingriffe der Kategorie 7 geändert. Ab 1. Januar 2006 erfolgt eine erneute Änderung dahingehend, dass für Eingriffe der Kategorien 5 und 6 der Abschlag ebenfalls auf 30 % reduziert wird. Seit 1. Juli 2005 kann für Simultaneingriffe der höchstbewertete Zuschlag abgerechnet werden, wenn Teileingriffe aus unterschiedlichen Unterabschnitten erbracht werden. Seit 1. Juli 2005 ist für die Zeitermittlung bei Simultaneingriffen die tatsächliche Schnitt-NahtZeit des Haupteingriffs maßgeblich und nicht mehr die kalkulatorischen Zeiten aus Anhang 2 zum EBM. Seit 1. Juli 2005 sind die postoperativen Überwachungskomplexe auch stationär (mit einem Abschlag von 90 %) berechnungsfähig. Zum 1. Juli 2005 wurde der Abschlag für die postoperativen Behandlungskomplexe nach einem stationären Eingriff von 65 % auf 45 % reduziert. Ab 1. Januar 2006 wurde die Begrenzung für die Berechnung der Zuschläge zu Eingriffen der Kategorie 7 von maximal 3 Stunden 30 Minuten aufgehoben; die Zuschläge können entsprechend der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit berechnet werden. Für definierte Eingriffe wurde die Berechnung von Simultaneingriffen ermöglicht, auch wenn nur ein operativer Zugang vorliegt. Diese Änderungen haben bereits zur Verbesserung der belegärztlichen Abrechnungsmöglichkeiten beigetragen. Allerdings sehen auch wir die vorgenannten Änderungen nur als Übergangslösung bis für die Belegärzte - wie von Bundesebene angekündigt - ein eigenes belegärztliches Kapitel in den EBM aufgenommen wird. Weitere noch offene Punkte sind die Vergütung der zusätzlichen Kosten für die belegärztliche Haftpflichtversicherung sowie die Kalkulation der Assistenzen als Inhalt der operativen Eingriffe. Wir haben der KBV umfangreiches Datenmaterial aus der Abrechnung 2/2005 zur Verfügung gestellt und hoffen auf schnellstmögliche Beschlüsse des zuständigen Bewertungsausschusses. Bis einschließlich Quartal 1/2006 wird die KVB über ihre "EBM-Auffangregelung" die schlimmsten Verwerfungen weitgehend ausgleichen. GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz) Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) antwortete mit Schreiben vom 9. März 2006: Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Modernisierungsgesetz neue Versorgungsformen eingeführt, um die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu verbessern und die dringend notwendige Reduzierung von Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen. Medizinische Versorgungszentren und integrierte Versorgungsverträge sollen die Grenzen der sektorierten Versorgung in Deutschland sprengen und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten einsparen. Eine bessere Verzahnung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor ist seit Jahren ein gesundheitspolitisches Anliegen. Wie sich die Akzeptanz bei den Versicherten, den Leistungserbringern und den Kostenträgern weiter entwickeln wird und ob die vom Gesetzgeber geforderte Qualität und Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann, bleibt jedoch abzuwarten. Bereitschaftspraxen Die KBV teilte mit Schreiben vom 29. Dezember 2005 mit: 12 Ergebnisse der KVB zur Honorarentwicklung von Bereitschaftspraxen nach Einführung des neuen EBM zum 1. April 2005 liegen uns nicht vor. Auch sind weder ärztliche Leiter von Bereitschaftspraxen bzw. Obleute der Bereitschafts-/ und Notfallpraxen Bayerns mit Berichten an uns herangetreten, aus denen Honorareinbußen bzw. Verwerfungen zu erkennen sind, welche die Existenz von Bereitschaftspraxen im KV-Bereich Bayern ernsthaft gefährden. Aus diesem Grunde ist es der KBV nicht möglich, den Beschluss zu bewerten. Nur wenn uns verlässliche Daten, die mindestens als Beobachtungszeitraum ein bis zwei Quartale einschließen, vorliegen, ist es möglich, einen evtl. Änderungsbedarf der Leistungsinhalte des Kapitels 1.2 "Leistungen im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst" zu prüfen. Die KVB antwortete mit Schreiben vom 31. Januar 2006: Im Dezember 2005 wurde - rückwirkend zum 1. Oktober 2005 - mit zwölf bisher privat organisierten Bereitschaftspraxen ein Kooperationsvertrag geschlossen. Die Leistungen in diesen Praxen werden ab 1. Oktober 2005 im Rahmen des organisierten Bereitschaftsdienstes erbracht und entsprechend vergütet. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Schreiben mit den Vertragsverhandlungen überschnitten hat und die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Ärzte und im Sinne einer optimalen Notfallversorgung für Patienten geklärt werden konnte. Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) vertritt mit Schreiben vom 8. Februar 2006 folgende Auffassung: Die Forderung richtet sich an den Bundesgesetzgeber. Es wird insbesondere auf die KVen und die KVB ankommen, ob sie dies mit der grundsätzlich freiberuflichen Tätigkeit niedergelassener Ärzte als vereinbar ansehen und eine entsprechende Gesetzesinitiative unterstützen. Falls ja, wären künftig Belegärzte überflüssig, bzw. könnten in Angestelltenverhältnisse überführt werden, zumindest wären unterschiedliche Vergütungen nicht mehr begründbar. Die Forderung der Krankenkassen nach einer Ausgliederung bisheriger Vergütungen für belegärztliche Leistungen aus der kassenärztlichen Gesamtvergütung ist absehbar. Patientenversorgung Palliativmedizin Das StMAS begrüßt nachdrücklich den Beschluss zur Palliativmedizin. Auch das StMAS sieht es als Ziel an, die stationäre palliativmedizinische Versorgung durch Errichtung weiterer Palliativstationen in bayerischen Krankenhäusern auszubauen. Palliativstationen sind Kompetenzzentren für die Versorgung schwerstkranker Menschen mit weit fortgeschrittenen und nicht mehr heilbaren Krankheiten. Ziel ist es, durch Linderung der quälenden Symptome die Patienten so zu stabilisieren, dass sie wieder in die häusliche Umgebung entlassen werden können. Die von der Bayerischen Landesärztekammer angebotene Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin und die regelmäßig stattfindenden Fortbildungen zum Thema tragen dazu bei, palliativmedizinisches Wissen auf eine breite Basis zu stellen. Der in jüngster Zeit immer wieder aufkeimenden Forderung nach Zulassung der aktiven Sterbehilfe können wir nur durch eine qualitativ hochwertige palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung verbunden mit einer mensch- 13 lichen Begleitung im Sinne des Hospizgedankens begegnen. Viele Menschen wünschen sich, auch bei schweren Erkrankungen bis zuletzt zu Hause versorgt zu werden. Tatsächlich sterben die meisten Menschen in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen. Besonders im niedergelassenen Bereich tragen die verstärkten Qualifizierungsmaßnahmen dazu bei, Sterben wieder mehr als Teil des Lebens zu betrachten und in das Leben zu integrieren. An dieser Stelle möchten wir einen an uns herangetragenen Wunsch weiterleiten, den Zeitraum zwischen Abschluss der Zusatz-Weiterbildung und Prüfung möglichst kurz zu halten. Altenpflege Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) erläuterte mit Schreiben vom 24. Januar 2006 Folgendes: Gravierende Missstände, wie sie in den Medien geschildert werden, darf es in den Alten- und Pflegeheimen nicht geben. Unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben ein Recht auf eine menschenwürdige Behandlung und eine qualitativ ausreichende Versorgung. Werden im Einzelfall Mängel festgestellt, erlassen die Heimaufsichtsbehörden (unabhängig von ihrem Beratungsauftrag) unverzüglich die nach dem Heimgesetz erforderlichen Anordnungen. Die Heimnachschauen werden grundsätzlich unangemeldet durchgeführt; das gleiche gilt für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Bayern. Die Personalsituation im Bereich der stationären Altenpflege hat sich im Vergleich zu früheren Jahren selbst in Ballungsgebieten entspannt. Der Personalschlüssel (Verhältnis zwischen der Zahl der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte) wird von der Landespflegesatzkommission vorgegeben (der Staat ist an den Vergütungsverhandlungen nicht beteiligt). Die Pflegekassen und Bezirke bieten den Heimen seit 2002 im Bereich der allgemeinen Pflege bayernweit einen Personalschlüssel von 1 : 2,4 an; im Bereich der Gerontopsychiatrie ist der Personalschlüssel etwas günstiger. Der gegenüber früher spürbar verbesserte Personalschlüssel wird von der Mehrheit der Einrichtungsträger angenommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern antwortete am 10. Januar 2006: Vorweg bedanken wir uns, dass Sie uns über die Ärztetagbeschlüsse in Sachen Altenpflege und Versorgung von Heimpatienten informieren und uns gleichzeitig Gelegenheit geben, unsere Haltung dazu zum Ausdruck zu bringen. Wir tun dies gerne, zumal es sich um Themen handelt, die teilweise von standespolitischen Erwägungen beeinflusst und vielleicht auch deshalb manchmal am Thema vorbei diskutiert und erörtert werden. Vielfach ist auch zu beobachten, dass die Argumentationen und daraus abgeleiteten bzw. hergestellten Forderungen der Wohlfahrts- und Verbände der privaten Pflegeheime von Annahmen und Unterstellungen ausgehen, die bestenfalls nur annähernd mit der Realität im Einklang stehen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir die hier interessierenden Ärztetagbeschlüsse in Schwerpunkte gegliedert, die wir versuchen, in der gebotenen Kürze wie folgt zu behandeln: 1. Missstände in einzelnen Pflegeheimen Gerade im stationären Bereich ist von pflegebedürftigen Heimbewohnern, die sich nicht ordentlich versorgt fühlen, oder ihren Angehörigen - auch in öffentlichen Diskussionen - die Frage zu hören "Wir müssen monatlich 5.000,00 DM, 6.000,00 DM oder 7.000,00 DM Heimentgelt zahlen, angeblich reicht das nicht für eine ausreichende Personalausstattung, was machen die Heime eigentlich mit unserem Geld?" 14 Anlass für diese und ähnliche Fragen sind häufig Berichte über Mängel in der Pflege. Wachsame Medien haben mit - bemerkenswertem Augenmaß - vor allem in Pflegeheimen Missstände aufgezeigt, die unerträglich sind und daher, wo immer sie auftreten, aus der Sicht aller Beteiligten mit Nachdruck beseitigt werden müssen. Diese aus der Begründung des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege mit Datum 9. September 2001entnommenen Hinweise zeigen und belegen quasi amtlich, dass die Missstände selbst in der Bundespolitik angekommen und auch als ein über alle staatlichen Ebenen hinweg anerkanntes Dauerärgernis bestens bekannt sind. Die Missstände - wir behaupten es einmal - gibt es, seit es die Pflegeheime gibt. Nur in der Vergangenheit - so unser Eindruck - war die heute glücklicherweise anzutreffende Sensibilität noch nicht in dem Maße ausgeprägt, wobei natürlich auch gesehen werden muss, dass die fortschreitende demografische Entwicklung sicherlich auch durch die Mehrung der betroffenen Personen in gewisser Weise ihren Teil zu mehr Transparenz beigetragen hat. Ungeachtet dessen, welche noch für die Thematisierung verantwortbar machenden Gründe ins Feld geführt werden können, steht eines fest: Bei den Missständen handelt es sich um keine neuzeitliche Erscheinungsform. "Menschen würdig pflegen" - zu diesem Postulat gibt es keine moralische, ethische und kulturelle Alternative oder gar nur Relativierung, auch nicht was das Geld anbelangt. Mit diesen wenigen Worten soll auf den Punkt gebracht das gesagt sein, was in Bayern kassenartenübergreifende Meinung und Auffassung ist. Es ist Handlungsbedarf geboten; dazu später noch ausführlicher und mehr. 2. Anpassung des Stellenschlüssels Aus den zahlreichen Besprechungen mit den Vertretern der Leistungserbringer kennen wir den Ruf nach einem Mehr an Personal bestens. Mit der Forderung war dann immer der Hinweis verbunden, dass mit einem Mehr an Personal die bestehenden Probleme und Schwierigkeiten gelindert und verbessert werden können. Daraus hat sich eine Eigendynamik entwickelt, die im Prinzip in der öffentlichen Diskussion immer zu Lasten der Kostenträger gegangen ist. Der Ansatz aber, dass ein Mehr an Personal das wirksame Allheilmittel für eine Verbesserung der Qualität darstellt, kann in dieser Form sicherlich nicht durchgängig aufrechterhalten werden. Zu sehen ist nämlich, dass es in Bayern Heime gibt, die bei gleichem Personalschlüssel selbst vom "Pflegeexperten" Fussek als gut bis hervorragend bewertet werden. Dass aber ein angemessener Pflegeschlüssel bei einer intakten Infrastruktur im Pflegeheim die Gewähr für eine ordentliche Pflege bieten kann, sollte damit aber keinesfalls in Abrede gestellt werden. Vor Jahren schon waren insbesondere Pflegekassen und die Bezirke in öffentlicher Kritik wegen des angebotenen ungenügenden Pflegeschlüssels. Diese Kritik verstummte nach unserer Wahrnehmung, seitdem die Pflegekassen nachweisen konnten, dass die von den Kostenträgern (Pflegekassen und Bezirke) angebotenen Pflegeschlüssel bayernweit von den Pflegeheimen aus den verschiedensten Gründen nicht ausgeschöpft werden bzw. werden können. Über das ganze Land gesehen werden bzw. können die angebotenen Personalschlüssel nur zu ca. 70 v. H. ausgeschöpft werden. Die dahinterstehenden Gründe (zum Beispiel fehlendes Personal, weil nicht auf dem Arbeitsmarkt; die Ausschöpfung des angebotenen Personalschlüssels würde zu einer massiven wettbewerblichen Gefährdung des Heimes führen) sollten von den Ursachen her angegangen werden. Bei einer solchen Ausgangslage kann unseres Erachtens der Ruf nach mehr Personal allein nicht 15 zielführend sein. Es müssen konzeptionelle Vorstellungen vorangetrieben werden, die auch unter den heutigen wirtschaftlichen Zwängen realisierbar sind. Es nutzt Niemanden, wenn man Wünschenswertes und theoretisch Mögliches als die Heilmittel probagiert immer im Bewusstsein, dass die Überlegungen und Vorstellungen - so gut und fundiert sie auch sein mögen - nicht realisierbar sind. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005 zeigt, wo und was die Wirklichkeit ist und werden wird (siehe zum Beispiel Seiten 21 und 22; 62 und 63, 79 - 94 und 108 - 110 a. a. O.). Diese ernüchternde Vorgabe muss mehr noch als bisher im täglichen Bewusstsein und in der öffentlichen Diskussion präsent sein. Was könnten aber nun die kleinen und vor allen Dingen finanziell realisierbaren Dinge sein? - Obligatorische Benennung eines Ombudsmannes für jedes Pflegeheim; - Intensivierung des Ehrenamtes in den Heimen; Sponsoring im Sinne einer kleinen Anerkennungsprämie zum Beispiel durch Firmen oder aber durch Einstellung in den Pflegesatz; - Einbindung der in den Pflegeheimen tätigen Vertragsärzte in Fragen der Qualität und eines damit einhergehenden Informationssystems bei Qualitätsdefiziten; - Öffnung der Pflegeheime nach außen zum Beispiel durch regelmäßige öffentliche Veranstaltungen; zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten an die VHS dgl.; - Weitergabe schlechter Qualitätsberichte zum Beispiel an den Heimbeirat des betroffenen Heimes, den Ombudsmann sowie mündliche Besprechungen unter Beteiligung von Heimbeirat und Ombudsmann und - soweit vorhanden - auch des Beschwerdeführers mit den Pflegekassen und MDK; - Patenschaften durch gute Heime mit Heimen in der näheren Umgebung und daraus Ableitung eines Schneeballsystems; - "Rote Liste" über schlechte Heimleiter und schlechte verantwortliche PDL; - Hitliste der Heime entsprechend ihrer Qualität; - Fluktuationsliste Heimleiter - PDL; - Bonus für gute Heime in Form einmaliger finanzieller Zuwendungen (zum Beispiel für die Personalgemeinschaftskasse); - Freiwillige Stunde in den Ausbildungsstätten für die Schüler des Abschlussjahres zum Thema Beschwerden unter Beteiligung Pflegekassen und MDK; - Freistellung der verantwortlichen Pflegefachkraft vom operativen Tagesgeschäft und Entwicklung eines Standards für die Qualifikation eines Pflegeheimleiters. Mit diesen wenigen Punkten wollten wir zum einen deutlich machen, dass durchaus auch in der heutigen Zeit Möglichkeiten gesehen werden, die problementschärfend sein könnten und zum anderen sollte auch gesagt sein, dass es keine Einzelmaßnahme gibt, die das bestehende Problem bei der Qualität allein bewältigen könnte. Wir brauchen vielmehr ein Bündel von Maßnahmen, die im mosaikartigen Zusammenwirken geeignet erscheinen, die Gesamtsituation zu verbessern. Gefordert sind aber nicht bloß die Kostenträger, sondern mehr noch als bisher die Träger der Pflegeeinrichtungen und alle, die aus welchen Gründen auch immer, Einblick in die Pflegeheime haben. 3. Effektivere Kontrollmaßnahmen 16 Die Vorschläge der Bundesregierung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität sind von der Erkenntnis und der darauf gestützten Philosophie geprägt, dass Qualität nicht von außen in die Pflegeeinrichtungen hineingeprüft werden kann, sondern von innen heraus - aus der Eigenverantwortung der Einrichtungsträger und aus der Mitverantwortung der Leistungsträger - entwickelt werden muss. Notwendig ist ein doppelter Ansatz: - Primär sind die Träger der Pflegeeinrichtungen für die Sicherung und für die Weiterentwicklung der Qualität ihrer ambulanten, teil- oder vollstationären Leistungen verantwortlich. - Parallel dazu bleibt es bei der externen Qualitätssicherung durch die Landesverbände der Pflegekassen (und die staatlichen Kontrollen durch die Heimaufsicht). Diese aus der Begründung des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege mit Datum 9. September 2001 entnommenen Hinweise (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5395, Seite 18) sind ein Beweis mehr um zu belegen, dass mit Kontrollmaßnahmen allein nichts verändert werden kann. Damit aber kein Missverständnis entsteht: Die Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamten; sie müssen aber durch flankierende Maßnahmen (siehe beispielsweise die unter Ordnungsnummer 2 entwickelten Einzelpunkte) begleitet werden. Die den Pflegekassen beim Vorliegen von erheblichen Qualitätsdefiziten an die Hand gegebenen Werkzeuge reichen unseres Erachtens nicht aus. So sollte - dem Vorbild im Insolvenzrecht folgend - daran gedacht werden, dass die Pflegekassen und die überörtlichen Träger der Sozialhilfe einen versierten und unabhängigen Pflegeheimverwalter und Pflegemanager zu Lasten des Heimes bzw. des Trägers einsetzen können, damit ein negativ auffällig gewordenes Haus wieder auf Vordermann gebracht wird. Weitere Punkte könnten genannt und hinzugefügt werden. Dass wir in Bayern von jeher die gesetzlich abgesicherten Kontrollen sehr ernst genommen haben, zeigen und beweisen die entsprechenden MDK-Statistiken. Wir gehen davon aus, dass diese Ihnen bekannt sind und dürfen deshalb zur Vermeidung von Wiederholungen darauf hinweisen. Versorgung von Heimpatienten Das StMAS führte mit Schreiben vom 24. Januar 2006 aus, dass der in dem Beschluss formulierte Vorwurf bürokratischer Hemmnisse sehr allgemein gehalten ist. Eine Stellungnahme hierzu ist erst dann möglich, wenn dieser Ärztetagsbeschluss durch die Benennung von Themen konkretisiert wird. Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern teilte mit Schreiben vom 10. Januar 2006 mit: 1. Was den Bürokratieabbau anbelangt, möchten wir zuerst Ihre Aufmerksamkeit auf einen Aufsatz von Herrn Ressortdirektor Engel von der Zentrale der AOK Bayern in der Zeitschrift Bayerische Sozialnachrichten 2/2004 hinweisen. Die darin im einzelnen vertretenen Standpunkte werden von sämtlichen, die Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände in Bayern tragenden Kassenarten, uneingeschränkt geteilt. 2. Eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung befasste sich unter anderem mit dem Dokumentationsaufwand von Pflegekräften, der von verschiedenen Organisationen, wie unter anderem dem VDAB, mit fast der Hälfte der Gesamtarbeitszeit eingestuft wurde. In Punkt 13 des Fragenkataloges der Unionsparteien heißt es dazu: "Wie viel Prozent der Arbeitszeit der Pflegekräfte wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung für verwaltende Tätigkeiten (Dokumentation von Arbeitsabläufen) aufgewandt? Teilt die Bundesregierung die Schätzung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. 17 (VDAB), der zufolge rund 40 Prozent der Arbeitszeit von Pflegekräften für verwaltende Tätigkeiten aufgewandt werden müssen?" Die Antwort der Bundesregierung: "Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Der Zeitbedarf für Verwaltungstätigkeiten wird nach Auffassung der Bundesregierung oft überschätzt. Nach einer Studie von Wingenfeld und Schnabel zum Pflegebedarf und der Leistungsstruktur in vollstationären Einrichtungen, Düsseldorf 2002, beträgt der Aufwand für alle indirekten Leistungen insgesamt 17 %. Bei diesen indirekten Leistungen sind aber nicht nur Leistungen für verwaltende Tätigkeiten, sondern auch Pflegeplanung und Dokumentation, Übergabebesprechungen, Fallbesprechungen mit den Angehörigen etc. mit enthalten. Die Notwendigkeit von Pflegedokumentationen ist unbestritten. Der Aufwand für Pflegedokumentation wurde in der Studie mit sieben Minuten pro Tag und Bewohner angenommen. Gleichwohl wird vielfach über den damit verbundenen Aufwand geklagt. Dies kann interne oder externe Gründe haben. Der "Runde Tisch Pflege" hat den Auftrag zu prüfen, worauf die Klagen beruhen, und Vorschläge zu unterbreiten, wie den Klagen abgeholfen werden kann." 3. Das auf Initiative von Frau Staatsministerin Christa Stewens gebildete „Forum Soziales Bayern" hat sich in der Arbeitsgruppe 2 schwerpunktmäßig mit der Entbürokratisierung/Deregulierung beschäftigt. Dabei wurden auf den Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen zurückgehende und von diesen veränderbare Hemmnisse nicht festgestellt. Mit diesen Ausführungen möchten wir keineswegs das Thema Entbürokratisierung "erschlagen", sondern es sollte nur deutlich gemacht werden, wie bei einer differenzierten Betrachtung die Dinge auch von anderer Seite gesehen werden. Sollte sich aus Ihrer Sicht in dem einen oder anderen konkreten Punkt aber die Notwendigkeit zu einem Überdenken des Status quo ergeben mit dem Ziel Bürokratie abzubauen, stehen wir selbstverständlich zu Gesprächen bereit. Ein Letztes: Über den naturgemäß begrenzten Informationsumfang dieses Schreibens hinaus stehen wir Ihnen für weiterführende Gespräche selbstverständlich zur Verfügung; ein Anruf genügt. Versorgung von Heimpatienten Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) vertritt mit Schreiben vom 24. Januar 2006 folgende Auffassung: Die ärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen ist nicht so schlecht, wie in diversen Veröffentlichungen vermittelt wird. Gleichwohl ist ein Optimierungsbedarf angesichts der Tatsache zu sehen, dass eine größere Anzahl von Ärzten unter schwierigen Arbeitsbedingungen Leistungen erbringt. Die KVB hat einen Sofortmaßnahmekatalog erstellt, der im Rahmen des bestehenden Systems zur Anwendung kommen soll. Das Konzept sieht vor, Anreizsysteme zu schaffen, die die ärztliche Versorgung der Pflegeheimbewohner durch eine kleine Gruppe von betreuenden Ärzten umfassend erfolgen lässt, die Qualität der ärztlichen Versorgung durch "Spezialisierung" fördert und die Kooperation und Koordination mit dem Pflegepersonal verbessert. Dadurch sollen vor allem unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden und damit die Lebensqualität der Heimbewohner verbessert werden. Qualität der Patientenversorgung in Deutschland Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte mit Schreiben vom 23. Dezember 2005 aus: 18 In einer vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vorgestellten internationalen Studie wird die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland als sehr gut bezeichnet. Herr Staatssekretär Dr. Schröder hat anlässlich der Veröffentlichung dieser Studie betont, dass die Weichen für die Zukunft im deutschen Gesundheitswesen richtig gestellt sind und sich die Reformen in vielen Bereichen für Patientinnen und Patienten positiv auswirken. So hat er hierzu auch betont, dass das deutsche Gesundheitssystem besser als sein Ruf ist und es an der Zeit sei, dass wir Deutschen uns unserer Stärken bewusst werden. Ungeachtet dieser positiven Bewertung sollte jedoch nicht verkannt werden, dass es auch im deutschen Gesundheitswesen Verbesserungsbedarf gibt, den nicht zuletzt auch diese Studie nachgewiesen hat. Das Bemühen um eine stetige Qualitätsverbesserung sollte daher Ziel der Bemühungen aller Verantwortlichen im Gesundheitswesen sein. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) teilte am 9. März 2006 Folgendes mit: Wesentliche Ursachen der schlechten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind der demografische Wandel, die schwierige Lage am Arbeitsmarkt und nicht zuletzt medizinischer und medizinisch-technischer Fortschritt. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit - derzeit gibt es in Deutschland beinahe fünf Millionen Arbeitssuchende - wirkt sich negativ auch auf der Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Die demografische Entwicklung führt für den Bereich der Krankenversicherung nicht nur zu geringeren Beitragseinnahmen aufgrund der im Vergleich zum Erwerbseinkommen regelmäßig geringeren Alterseinkünfte. Vielmehr nimmt auch die durchschnittliche Morbidität im Alter zu. Elektronische Patientenkarte Angeschrieben wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik). Die gematik antwortete mit Schreiben vom 27. Dezember 2005: Wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die deutlich unterstreicht, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine breite Unterstützung aller Beteiligten erfordert. Eine Mitwirkung insbesondere der Ärzteschaft wird durch die gematik nachhaltig begrüßt. Höhere Durchimpfungsrate bei Kindern Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) vertritt mit Schreiben vom 2. Dezember 2005 folgende Auffassung: Wir begrüßen das Engagement der bayerischen Ärzteschaft um höhere Durchimpfungsraten in Bayern sehr. Sie stellen auch gesundheitspolitisch ein wichtiges Ziel dar, dem wir gemeinsam verpflichtet sind. Wir bauen dabei weiterhin auf die gute und bewährte Kooperation. Das im Beschluss geäußerte Anliegen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht wurde im Staatsministerium geprüft. Jede Impfung ist per se ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sodass der Schutzbereich von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG berührt ist (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit). Impfzwang ist allerdings unter engen rechtlichen Voraussetzungen (§ 20 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)) als ultima ratio möglich, wenn eine erhebliche Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung besteht. Kriterien für diese Entscheidung sind vor allem: - Schwere der klinischen Verlaufsform der Krankheit und 19 - der epidemische Verbreitungsgrad. Ein Impfzwang muss allerdings auch immer Ausnahmen für diejenigen vorsehen, denen die Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Die Einführung einer notwendigen Impfung als Voraussetzung für den Besuch von öffentlichen Kindergärten käme einem Impfzwang gleich und berührte daher das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG. Hier stellt sich im besonderem Maße die Frage der Geeignetheit der Maßnahme und der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Im Lichte der angeführten strengen Kriterien können sie hier nicht bejaht werden. Zweifel ergeben sich alleine schon dann, wenn der Ausschluss vom Besuch ohne vorherige Impfung nur öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft. Im Übrigen müsste der Nutzen einer (Zwangs-)Impfung gegen den Ausschluss vom Besuch einer Kindertagesstätte bei fehlender Impfung und dem damit verbundenen Verlust der dort möglichen pädagogischen Betreuung abgewogen werden. Auf diese Aspekte hätte ggf. das dafür zuständige StMAS einzugehen, das Abdruck dieses Schreibens erhält. Allein aufgrund der Vorgaben des § 20 Abs. 6 IfSG scheidet aber derzeit ein Impfzwang als Voraussetzung für die Aufnahme in öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen aus. Unabhängig davon möchten wir Sie bitten, die gemeinsamen Anstrengungen zur Erhöhung der Durchimpfungsraten in Bayern fortzuführen. Fortbildung Fortbildung Angeschrieben wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Eine Stellungnahme der KVB lag bis zum Drucktermin nicht vor. Einbeziehung der "Psy"-Fächer in den Fortbildungskatalog der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung Der Beschluss wurde der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung zugeleitet. Verschiedenes Influenza-Pandemie - Öffentlicher Gesundheitsdienst Die Bayerische Staatskanzlei führte mit Schreiben vom 4. Januar 2006 Folgendes aus: Wie Ihnen das fachlich federführende Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bereits mitgeteilt hat, wird derzeit ein Konzept für die künftige Ausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes erarbeitet. Hierbei wird das StMUGV auch den Beschluss des Ärztetages in die Überlegungen einbeziehen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) vertritt mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 folgende Auffassung: Wir begrüßen den übermittelten Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetags in Coburg, der die unverzichtbare, zentrale Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes so eindrucksvoll hervorhebt. 20 Im Hinblick auf die zwingend notwendige Neuausrichtung der Kernaufgaben des Staates ist es jedoch unumgänglich, alle Felder staatlichen Handelns zu überprüfen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass der öffentliche Gesundheitsdienst hiervon nicht ausgenommen werden kann. Gegenwärtig erarbeiten wir deshalb ein Konzept über die zukünftigen Aufgaben und die Struktur des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wir dürfen Ihnen in diesem Zusammenhang versichern, dass der Beschluss des diesjährigen Ärztetages darin seinen Niederschlag finden wird. Für das entschiedene Engagement der Bayerischen Landesärztekammer für den öffentlichen Gesundheitsdienst danken wir sehr. Rauchfreie Öffentlichkeit Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) führte mit Schreiben vom 8. Februar 2006 aus: Eine weitgehende Rauchfreiheit in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden ist bereits geregelt. Die entsprechende Verpflichtung für staatliche und kommunale Krankenhäuser enthält die "Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und der Bayerischen Staatsministerien vom 3. Mai 2004 Az.: 741/3211-1/103/04 zum Nichtraucherschutz in Behörden". Private und freigemeinnützige Krankenhäuser sind zwar nicht an diese Bekanntmachung gebunden, unterliegen aber den ähnlichen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das StMUGV teilte mit Schreiben vom 22. März 2006 mit: Wir begrüßen den übermittelten Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages in Coburg, der die Bedeutung einer rauchfreien Umgebung in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden hervorhebt. Gerade Krankenhäuser werden als Orte der Heilung wahrgenommen und besitzen in diesem Zusammenhang eine wichtige Vorbildfunktion. Auch das Bayerische Gesundheitsministerium wirkt im Rahmen verschiedener Maßnahmen und Aktionen auf die Umsetzung einer tabakrauchfreien Lebensumwelt in öffentlichen Gebäuden und Krankenhäusern hin. So stellt die Eindämmung des Tabakkonsums einen Schwerpunkt der Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. dar. Daneben startet ab Juni 2006 ein Projekt der Bayerischen Gewerbeaufsicht zum "Schutz der Beschäftigten vor Tabakrauch am Arbeitsplatz Krankenhaus". Zur Koordination weiterer Aktivitäten hinsichtlich rauchfreier Krankenhäuser wurde vom Bayerischen Gesundheitsministerium ein Runder Tisch ins Leben gerufen, an dem auch Vertreter der Bayerischen Landesärztekammer beteiligt sind. Ein erstes Treffen fand am 24. Januar 2006 statt. Für die staatlichen bayerischen Schulen tritt zum 1. August 2006 ein gesetzliches, umfassendes Rauchverbot in Kraft. Der Staat kommt mit diesem Verbot seinem besonderen Bildungs- und Erziehungsauftrag in der Schule nach, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie vor dem Einstieg in den Konsum legaler und illegaler Drogen möglichst zu bewahren. Wir dürfen Ihnen versichern, dass der vorliegende Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages bei unseren weiteren Maßnahmen Berücksichtigung finden wird. 21 Für das entschiedene Engagement der Bayerischen Landesärztekammer in Sachen Rauchfreiheit und Nichtraucherschutz danken wir sehr. Abschiebung aus stationärer Krankenhausbehandlung Angeschrieben wurde das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI). Eine Stellungnahme des StMI lag bis zum Drucktermin nicht vor. Medizinische Begutachtung bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und Ausländer - besserer Abschiebeschutz aus Gesundheitsgründen Angeschrieben wurde das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI). Eine Stellungnahme des StMI lag bis zum Drucktermin nicht vor. Patientenaufklärung und Haftung Dem Anliegen des Beschlusses ist durch seine Veröffentlichung Rechnung getragen. Gesetzliche Regelung aktiver Sterbehilfe Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (StMJ) vertritt mit Schreiben vom 19. Dezember 2005 folgende Auffassung: Mit dem Beschluss hat der Bayerische Ärztetag die gesetzliche Zulassung aktiver Sterbehilfe abgelehnt. Dies entspricht der Haltung, die die Bayerische Staatsregierung seit jeher einnimmt. Die Straflosigkeit der aktiven Sterbehilfe würde einen Dammbruch im Lebensschutz bedeuten. Zudem liegen die Missbrauchsgefahren auf der Hand. Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ist mit Bayern nicht zu machen. Ergänzend können wir Ihnen mitteilen, dass auch die Justizministerkonferenz bei ihrer Herbsttagung am 17. November 2005 ihre Ablehnung gegenüber der aktiven Sterbehilfe nochmals nachdrücklich und nahezu einhellig bekräftigt hat. Optimierte Versorgung in Pflegeeinrichtungen Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) führte mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 aus: Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an dem von uns erarbeiteten Konzept zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen, welche in zunehmendem Maße eine gesellschaftliche Herausforderung darstellt. Wir fühlen uns insbesondere dem Wohl der Patienten verpflichtet und wollen aus diesem Grunde durch eigene Lösungsansätze einen Beitrag dazu leisten, dass die ärztliche Versorgung von Heimbewohnern - wie von Politik und Gesellschaft gefordert - spürbar und nachhaltig verbessert wird. Um uns ein objektives Bild von der Versorgungssituation in Pflegeheimen zu verschaffen, haben wir zunächst eine Umfrage bei allen vollstationären Pflegeheimen in Bayern (insgesamt 1206) durchgeführt. Nach Auswertung unserer Erhebungen können wir zwar ein grundsätzlich positives Fazit ziehen, was die Leistungen der bayerischen Vertragsärzte betrifft. Gleichwohl besteht aus unserer Sicht in manchen Heimen ein Optimierungsbedarf angesichts der Tatsache, dass dort eine verhältnismäßig große Anzahl von Ärzten unter schwierigen Arbeitsbedingungen Leistungen zu 22 erbringen hat, die für sie nicht rentabel sind. So betreuen 80 % der Ärzte weniger als zehn, knapp 50 % sogar nur bis zu drei Patienten pro Pflegeeinrichtung. Gerade bei großen Zahlen betreuender Ärzte sind Abstimmungsprobleme untereinander und mit dem Pflegepersonal unvermeidlich. Unsere Konzeption sieht vor, dass wir auf einer ersten Stufe in den ermittelten Brennpunktheimen, also in Heimen mit Versorgungsdefiziten, einen heimbezogenen regelmäßigen Visit- und Rufbereitschaftsdienst einrichten, welcher jeweils durch eine relativ kleine Gruppe von niedergelassenen Ärzten sichergestellt werden könnte. Damit Ärzte ihre Bereitschaft erklären, sich an einem regelmäßigen Visitdienst zu beteiligen sowie regelmäßig Rufbereitschaftsdienste zu übernehmen, haben wir Anreizsysteme entwickelt. Diese sehen beispielsweise die Förderung von Sicherstellungsassistenzen, besondere Kooperationsmöglichkeiten und spezifische Abrechnungsregelungen vor, welche eine bessere Honorierung ärztlicher Leistungen in Heimen ermöglichen. In einer zweiten Stufe möchten wir die Koordination der Versorgungsabläufe im Heim verbessern. Diese noch weitergehende Optimierung kann jedoch nur durch strukturvertragliche Regelungen erreicht werden. Diesbezüglich stehen wir in Verhandlungen mit den bayerischen Kassenverbänden. Bei Zustandekommen strukturvertraglicher Regelungen könnten insbesondere auch Maßnahmen, wie etwa Fallbesprechungen mit dem Pflegepersonal, Schulungen des Pflegepersonals, interdisziplinäre Abstimmungsprozesse und das Dokumentationswesen optimiert werden. Ein besonderes Anliegen ist uns, eine strukturvertragliche Regelung mit allen Kassenarten zu erreichen, damit eine einheitliche und durchgängige Versorgungsstruktur für alle GKV-Versicherten ermöglicht wird. Im Rahmen der Pilotphase unseres Projektes haben wir nun Gespräche mit Ärzten geführt, welche Bewohner von sog. Brennpunktheimen betreuen. In einem nächsten Schritt werden wir Gespräche mit Ärzten und den jeweiligen Heimleitungen führen. Anhand dieser Gespräche führen wir laufend Statusanalysen durch, um das von uns erarbeitete Konzept individuell auf die betreffenden Heime anzupassen. Als Ziel haben wir uns gesetzt, anhand der Erkenntnisse, welche wir aus den Statusgesprächen gewinnen, gemeinsam mit den beteiligten Ärzten und den Heimleitungen ein individuelles, auf das jeweilige Brennpunktheim zugeschnittenes Versorgungskonzept zu erstellen, welches Faktoren wie Größe, Lage, Infrastruktur und Patientenklientel des jeweiligen Heimes berücksichtigt. Abschließend möchten wir betonen, dass der Focus unseres Konzeptes nicht mehr, wie in der Vergangenheit, auf einzelnen Modellvorhaben, sondern auf einem bayernweiten Vorgehen liegt. Wir haben uns vorgenommen, die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen flächendeckend und angepasst an die regionalen Verhältnisse zu optimieren.