Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2005/06

Transcrição

Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2005/06
61. Jahrgang/September 2006 B 1611 E
www.blaek.de
Bayerische
2005/06
Landesärztekammer
Tätigkeitsbericht der Bayerischen Landesärztekammer 2005/06 dem 62. Bayerischen Ärztetag vorgelegt
Für gute Medizin
in Bayern
Tätigkeitsbericht
Liebe Leserin, lieber Leser,
genau zwei Monate nach der Bundestagswahl
2005 wurde die zweite Große Koalition in der
Geschichte der Bundesrepublik besiegelt. Die
Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD
unterzeichneten in Berlin den rund 190 Seiten langen Koalitionsvertrag. Und jetzt? Zum
Zeitpunkt der Drucklegung dieses Tätigkeitsberichtes 2005/06 sorgt die Große Koalition für
eine gewisse Spannung in der Gesundheitspolitik. Die Gesundheitsreform hat mehr Unruhe
als Zukunftsperspektiven gebracht. Es geht
um Grundsätzliches. Mit diesem kleinsten aller
Kompromisse werden weder die Finanzmisere
noch die grundlegenden Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung behoben. Eine moderne, stabile Patientenversorgung ist in den
von der Großen Koalition beschlossenen Eckpunkten keinesfalls gewährleistet. Die Koalition
bleibt die Antwort schuldig, wie wir Ärzte und
Patienten mit der schon heute bestehenden
Unterfinanzierung und Rationierung umgehen
sollen.
Das Berichtsjahr 2005/06 war für die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) wieder ein
sehr arbeitsintensives Jahr. Die Arbeit wurde von Reformen und Reformdiskussionen im
zweiten Halbjahr 2005 und im ersten Halbjahr
2006 durch die Bundestagswahlen und die
damit verbundenen anstehenden politischen
Veränderungen beeinflusst. Dies bedeutete die
Verarbeitung eines steten Informationsflusses
und zugleich – bei aller aktuellen Diskussion – den Anspruch, auch die Grundlagen und
Konstanten des Gesundheitswesens in Bayern
und in Deutschland im Blick zu halten sowie
ihre Verwaltungsaufgaben für die über 65 000
Mitglieder zu bewältigen. Dabei war und ist es
der BLÄK in ihrer Tradition ein Anliegen, über
aktuelle Entwicklungen zu informieren und zugleich langfristige Ziele und Prinzipien zu verdeutlichen. Es war und ist Ziel der BLÄK, aktiv
„Für gute Medizin in Bayern“ zu arbeiten. Dabei
versteht sich die BLÄK auch als Informationsdrehscheibe und Konsensplattform für ihre
Mitglieder in Vernetzung mit anderen Institutionen. Deshalb spielten auch im Berichtsjahr
insbesondere solche Themen eine große Rolle,
bei denen das Zusammenwirken der zuständigen Akteure von besonderer Bedeutung ist.
Dieses Zusammenwirken erfolgte im Rahmen
der BLÄK bei zahlreichen Veranstaltungen, bei
den verschiedenen Ärzte-Protesttagen und
-Aktionen, auf dem Deutschen Ärztetag in
Magdeburg, auf den beiden Bayerischen Ärztetagen in Coburg und in München insbesondere
aber im Vorstand, in den Ausschüssen und in
den zahlreichen Arbeitsgruppen, die im ver2
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
gangenen Jahr regelmäßig zu speziellen Fragestellungen gearbeitet haben.
Die nationale und internationale Arbeit war
2005/06 durch große politische Aufgaben auf
EU-Ebene geprägt. Dieser Bereich wies zahlreiche Veränderungen auf, gerade in Sachen
Weiterbildung bedeuteten die vergangenen
Monate für die BLÄK vergleichsweise „bewegtes Fahrwasser“ in bewährter Fortsetzung
der Zusammenarbeit mit Berlin und Brüssel.
Aktion „Sonne(n) mit Verstand ... statt Sonnenbrand.
Gleichwohl stand die BLÄK in einzelnen Projekten in Bayern und im Bund durchaus größeren Herausforderungen gegenüber – Herausforderungen, die Reformprozesse mit sich
bringen. Es hat sich aber gezeigt, wie wichtig
das Zusammenwirken der verantwortlichen Akteure für die erfolgreiche Weiterentwicklung
der Systeme ist. Das große Engagement ihrer
Mitglieder hat es der BLÄK ermöglicht, diese
Arbeit erfolgreich fortführen.
Die BLÄK konnte somit im Jahr 2005/06 – wie
in den Vorjahren – aktiv zur Gestaltung und
Weiterentwicklung der Sozial-, Gesundheitsund Berufspolitik in Bayern und in Deutschland
beitragen. In ihrer einzigartigen Struktur ist
sie ihren Mitgliedern gemeinsame verwaltende
Behörde, Plattform für Informationsaustausch,
Strategieentwicklung und Positionierung. Ihren
Partnern im In- und Ausland ist sie ein verlässlicher Partner.
56. Nürnberger Fortbildungskongress im neuen
Messecentrum CCN.
Dr. H. Hellmut Koch,
Präsident der BLÄK
Neue Info-Broschüre der BLÄK ...
Dr. Klaus Ottmann, Professor Dr. Hans Joachim Sewering, Dr. Fried Conrad,
Professor Dr. Hans-Konrad Selbmann, Professor Dr. Klaus Riegel, Dr. Eduard
Koschade, Professor Dr. Peter Hermanek und Berthold Müller (v. li.) auf der
23. Münchner Konferenz für Qualitätssicherung Geburtshilfe/Neonatologie/
Operative Gynäkologie 2005.
Das Patienten-Forum „Osteoporose – vorbeugen,
erkennen und behandeln“ mit Professor Dr. Reiner
Bartl, Dr. Marianne Koch (BR), Dr. H. Hellmut Koch
(v. li.) und BR-Moderator Werner Buchberger (vorne).
Teilnehmer der Podiumsdiskussion auf dem 60. Bayerischen Ärztetag in Coburg:
Dr. Max Kaplan, Professor Dr. Dr. phil. Eckhard Nagel, Conny Czymoch,
Dr. H. Hellmut Koch, Dr. jur. Rainer Hess und Dr. Klaus Ottmann (v. li.). Nicht
abgebildet ist die Sozialministerin Christa Stewens, die ebenfalls an der Podiumsdiskussion teilnahm.
... und BLÄK-Logo in neuem Lay-out.
Dr. Max Kaplan, Dr. Franz-Josef Freisleder und Gesundheitsminister
Dr. Werner Schnappauf auf dem Symposium „Alkohol- und Drogenmissbrauch im Jugendalter“ im Rahmen der Präventionskampagne 2006.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
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Tätigkeitsbericht
Ärzte-Protesttage allerorten, hier auf dem Münchner Marienplatz.
Inhalt
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11
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Ausschüsse und Kommissionen
Ausschuss ambulante/stationäre ärztliche Versorgung
Ausschuss Angestellte und beamtete Ärzte
Ausschuss für Weiterbildungsfragen und Widerspruchsfragen
Finanzausschuss
Hilfsausschuss
Ausschuss für Hochschulfragen
Ausschuss Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Ethik-Kommission
Kommissionen zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der
Lebendspende in Bayern für das Jahr 2005
Gemeinsame Kommission Prävention von BLÄK und KVB
Kommission Qualitätssicherung
Beirat und Vorstand der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung
13
Gebührenordnung für Ärzte
14
Berufsordnung
15
Rechtsabteilung
16
IT und Multimedia
17
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
18
Ärztestatistik
Tätigkeitsbericht
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5
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6
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Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Editorial
Weiterbildung
Arzt im Praktikum – Praktische Ärzte – Seminarweiterbildung
Allgemeinmedizin
Weiterbildungsbefugnisse
Anerkennung von Arztbezeichnungen
Verwaltungsverfahren – Qualifikationsnachweise und Fachkunden
Fortbildung
Fortbildungsangebot zum Thema Schmerz – Fortbildungskongresse –
Fortbildungszertifikat – Schwerpunktthemen
Suchtforum: Essstörungen – BLÄK-Fortbildungsausweis und
Elektronischer Informationsverteiler (EIV)
Strahlenschutzkurse – Kuratorium der Bayerischen
Arbeitsgemeinschaft für Qualitätssicherung in der stationären
Versorgung – Qualitätssicherung der quantitativen Bestimmungen
im Laboratorium
34
Ärztliche Stellen
36
Medizinische Assistenzberufe
37
38
39
Kommunikation
Pressestelle der Bayerischen Landesärztekammer
Bayerisches Ärzteblatt im Verlag Bayerische Landesärztekammer
Internet-Redaktion
39
Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz
40
Impressum
Ausschüsse und Kommissionen
Ausschuss ambulante/
stationäre ärztliche
Versorgung
Der Ausschuss ambulante/stationäre ärztliche
Versorgung trat im Berichtszeitraum dreimal
(20. Juli, 28. September 2005 und 1. Februar
2006) zusammen.
Zentrale Themen in den Sitzungen waren im
Hinblick auf die Verzahnung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung insbesondere das Belegarztwesen, Medizinische
Versorgungszentren und Bereitschaftspraxen.
Zu diesem Themenkreis wurde auch auf dem
60. Bayerischen Ärztetag in Coburg ein Workshop durch den Ausschuss veranstaltet. Im Anschluss an die von Ausschussmitgliedern vorgetragenen Einführungsreferate entwickelte sich
eine lebhafte Diskussion. Zahlreiche Entschließungsanträge konnten unter Federführung des
Ausschusses erarbeitet werden. Hiervon wurden unter anderem die Entschließungen „GMG
(Gesundheitsmodernisierungsgesetz)“, „Workshop ‚ambulante/stationäre ärztliche Versorgung‘“, „Medizinisches Versorgungszentrum“
und „Förderung des Belegarztwesens“ durch
den Bayerischen Ärztetag angenommen (siehe
hierzu auch Bayerisches Ärzteblatt 11/2005,
Seite 745 ff.).
In seinem Fazit zu diesem Workshop wies der
Ausschussvorsitzende, Professor Dr. Gerhard
Wündisch auf die Chancen hin, die durch neue
Versorgungsformen wie das Medizinische Versorgungszentrum eröffnet werden, wollte aber
auch ein Bewusstsein schaffen für damit einhergehende Risiken. Im Belegarztwesen wurde
ein hochwirtschaftlicher und leistungsfähiger
Weiterhin befasste sich der Ausschuss in seinen
Sitzungen mit der Frage der Kollegial-Liquidation vor dem Hintergrund eines Artikels von Vizepräsidenten Dr. Klaus Ottmann, der im Bayerischen Ärzteblatt publiziert worden war. Wie
die außerordentlich große Resonanz auf diesen
Artikel zeigte, besteht zu diesem Thema ein
breites Meinungsspektrum in der Ärzteschaft,
vermutlich bedingt durch Alter, Fachzugehörigkeit und Region der jeweiligen Ärzte.
Es wurden im Ausschuss die Konsequenzen diskutiert, welche sich aus der zunehmenden Privatisierung von Krankenhäusern ergeben. Insbesondere die möglichen Folgen für die ärztliche Weiterbildung wurden debattiert. Diese
Thematik sollte bei der nächsten Sitzung im Juli
2006 erneut aufgegriffen und vertieft werden.
Der erforderliche Informationsfluss zwischen
Kliniken und niedergelassenen Ärzten bei der
Entlassung von Patienten aus der stationären
Versorgung wurde erörtert. Von einem niedergelassenen Arzt war beklagt worden, dass hier
immer wieder Probleme insbesondere bei Entlassungen an Freitagen oder an Wochenenden
aufgetreten waren. Die Ausschussmitglieder
berieten über Möglichkeiten, diesen Informationsfluss zu verbessern um die fachgerechte
Weiterversorgung der Patienten sicherzustellen.
Berichtet wurde über die geplante Einführung
von Bachelor- und Masterstudiengängen im
Gesundheitswesen, die von den Mitgliedern des
Ausschusses übereinstimmend abgelehnt wurden. Es wurde die Gefahr einer Deprofessionalisierung im Gesundheitswesen gesehen.
Ausschuss Angestellte und
beamtete Ärzte
Mitglieder:
Dr. Walter Burghardt, Würzburg
Dr. Renate Demharter, Augsburg
Dr. Christina Eversmann, München
(Vorsitzende)
Dr. Manfred Gunselmann, Buttenheim
Dr. Harald Hollnberger, Lappersdorf
Dr. Heidemarie Lux, Fürth
(Stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Helmut Müller, Deggendorf
Dr. Michael Schmutzler, Ingolstadt
Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen des
Ausschusses statt (14. September 2005, 8. Februar und 10. Mai 2006).
In der Sitzung am 14. September 2005 befasste
sich der Ausschuss eingehend mit den Tarifvertragsverhandlungen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sowie mit den damit verbundenen
Protestkundgebungen. Breiten Raum nahm der
Widerruf der Handlungsvollmacht des Marburger Bundes für VER.DI im Zusammenhang mit
den Tarifvertragsverhandlungen ein. Ein weiteres Thema waren die Überlegungen in Bayern
zu Bachelor- und Masterstudiengängen. Vorbereitet wurde der 60. Bayerische Ärztetag mit
dem Workshop am 14. Oktober 2005 „Attraktivität des Arbeitsplatzes Krankenhaus“. Über
diesen Workshop, an dem neben den Ausschussmitgliedern auch weitere Delegierte
teilnahmen, wurde im Bayerischen Ärzteblatt
11/2005, Seite 743, berichtet. Die erarbeiteten Entschließungsanträge, die die Einbeziehung der ärztlichen Kompetenz in strategische
Unternehmensentscheidungen des Krankenhauses, tätigkeitsspezifische Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes, die
adäquate Bezahlung aller geleisteten Arbeiten
sowie die sinnvolle Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten forderten, wurden durch den
60. Bayerischen Ärztetag in Coburg beschlossen.
In der Sitzung vom 8. Februar 2006 wurde über
die Bayerische Ärzteversorgung zur Thematik
Beitragszahlungen, Zuzahlungen, Kindererziehungszeiten und zur noch offenen Frage „Rente mit 67“ diskutiert.
Das Hauptthema der Sitzung war die Fortbildungspflicht für Ärzte im Krankenhaus. Hierzu stellte Dr. Johann-Wilhelm Weidringer, Geschäftsführender Arzt der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und Leiter des Referates
Fortbildung die Regelungen der Paragraphen
95 d und 137 des Sozialgesetzbuches V, den Beschluss des gemeinsamen Bundesausschusses,
die Regularien zum freiwilligen Fortbildungszertifikat der BLÄK sowie Überlegungen zur
entsprechenden individuellen Umsetzung ausführlich dar.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
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Tätigkeitsbericht
Mitglieder:
Dr. Henning Altmeppen, Erlangen
Dr. Peter Eyrich, München
Professor Dr. Detlef Kunze, München
Dr. Anneliese Lengl, Freising
(Stellvertretende Vorsitzende)
Dr. Hans-Jörg Meyer, Aschaffenburg
Dr. Lothar Musselmann, Rosenheim
Dr. Hans Pecheim, Großheubach
Dr. Klaus Reichel, Hersbruck
Dr. Dirk Repkewitz, Günzburg
Privatdozent Dr. Richard Stangl, Erlangen
Professor Dr. Gerhard Wündisch, Bayreuth
(Vorsitzender)
Prototyp der integrierten Versorgung gesehen.
Allerdings sah Wündisch das Belegarztwesen ebenso wie die Bereitschaftspraxen durch
Einführung des EBM 2000plus in ihrem wirtschaftlichen Bestand bedroht.
Tätigkeitsbericht
In der Sitzung vom 10. Mai 2006 stellte
Dr. Wolfgang Schaaf, Mitglied des Vorstandes
der BLÄK, die Befragung der BLÄK zur Qualitätssicherung der ärztlichen Weiterbildung vor,
mit der seit Frühjahr dieses Jahres sämtliche
Kolleginnen und Kollegen anlässlich der Prüfung
zum Facharzt (oder einer anderen Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung) gebeten
werden, ihre Weiterbildung unter namentlicher
Benennung der Weiterbilder und Weiterbildungsstätten zu beurteilen. Zuvor waren alle
Weiterbilderinnen und Weiterbilder in Bayern
über diese Befragung informiert worden. Die
Kammer führt somit die bisherige anonyme
Befragung über die Qualität der Weiterbildung künftig als personenbezogene Evaluation
durch. Sollten sich Defizite in der Weiterbildung zeigen, setzt die Kammer in diesen Fällen
auf eine Beratung und möchte Hilfestellung
zur Verbesserung der Durchführung der Weiterbildung geben.
es wurde durch den Ausschuss ein Fragebogen
entwickelt, mit dem anlässlich der Prüfung
zum Facharzt (oder einer anderen Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung) die Kolleginnen und Kollegen anhand von vier Fragen
gebeten werden, zu ihrer eigenen Weiterbildung Stellung zu nehmen: So wird gefragt, ob
die angebotenen Weiterbildungsinhalte mit den
Anforderungen der Weiterbildungsordnung
übereinstimmten, es wird gebeten, bezüglich
der Anleitung und Vermittlung der Weiterbildungsinhalte durch den Weiterbilder eine Bewertung abzugeben, die Frage zu beantworten,
ob die Weiterbildung strukturiert war und ob
Lehrmittel und Informationsangebote bereitgestellt wurden. Diese Befragung erfolgt nicht
in anonymisierter Form. Bei Erkennen von Defiziten ist es das Ziel der Kammer, durch Beratung dem Weiterbilder eine Hilfestellung zur
Verbesserung der Durchführung der Weiterbildung zu geben.
Weiter befasste sich der Ausschuss mit dem
aktuellen Stand der Tarifverhandlungen, den
Streiks der Ärzte sowie dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz.
Der Vorstand der BLÄK hat auf Vorschlag des
Ausschusses beschlossen, diese Befragung
durchzuführen, sodass seit 28. März 2006 die
Fragebögen mit der Einladung zum Prüfungsgespräch versandt werden.
Ausschuss für
Weiterbildungsfragen und
Widerspruchsfragen
Mitglieder:
Dr. Andreas Baumgarten, Sonthofen
Professor Dr. Thomas Grobe, Nürnberg
Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen, (Vorsitzender)
Professor Dr. Detlef Kunze, München
Professor Dr. Günter Lob, München
Dr. Hans-Joachim Lutz, Germering
Dr. Helmut Müller, Deggendorf
Dr. Wolfgang Schaaf, Straubing
Im Berichtszeitraum fanden acht Sitzungen
statt (13. Juni, 1. August, 26. September,
7. November, 5. Dezember 2005, 23. Januar,
13. März und 8. Mai 2006).
Der Ausschuss entschied zum einen gemäß
§ 8 Absatz 4 der Satzung der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK) über Widersprüche
gegen Verwaltungsentscheidungen (37 bezüglich einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung, 31 gegen Prüfungsbescheide,
37 gegen Weiterbildungsbefugnisse), zum anderen befasste er sich intensiv mit der Frage der Qualitätssicherung der Weiterbildung.
So wurde im Rahmen der Widersprüche die
Möglichkeit einer Verbundweiterbildung durch
Schaffung von Rotationsstellen diskutiert und
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Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Finanzausschuss
Mitglieder:
Dr. Erdmute Baudach, Nüdlingen
Dr. Peter Czermak, Senden
Hans Ertl, Roding
Dr. Hans-Günther Kirchberg, Coburg
Professor Dr. Jan-Diether Murken, München
(Vorsitzender)
Dr. Jörg-Ulrich Thias, Lauf
Dr. Heinz Zabel, Berchtesgaden
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Michael Zitzelsberger, Passau
Der Bayerische Ärztetag hat nach der Satzung
unter anderem die Aufgabe, den Haushaltsplan
zu beschließen, die Jahresrechnung abzunehmen und den Prüfer zu bestellen. Der Finanzausschuss berät dabei den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK).
In seiner Sitzung am 10. Juni 2005 beriet der
Finanzausschuss den Rechnungsabschluss und
die Prüfung des Jahresabschlusses 2004, den
Zwischenbericht über das Haushaltsjahr 2005,
den Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2006
sowie die Wahl des Abschlussprüfers für 2005.
Intensiv beschäftigte sich der Finanzausschuss
mit dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres
2004. Auf Grund der ungewissen finanziellen
Situation in den kommenden Jahren beschloss
er, dem Bayerischen Ärztetag vorzuschlagen, aus den vorhandenen Überschüssen eine
zweckgebundene Rücklage zu bilden. Mit dieser Rücklage sollen Mehraufwendungen, die
sich durch neue und unabwendbare Projekte
wie zum Beispiel den elektronischen Arztausweis ergeben, ausgeglichen werden. Weiter
wurde darüber berichtet, dass das Darlehen,
das zur Finanzierung des Kaufs des Halbanteils
am Ärztehaus Bayern aufgenommen wurde, im
Jahr 2005 vorzeitig vollständig getilgt wird,
wodurch sich deutliche Einsparungen bei den
zu zahlenden Zinsen ergeben.
Der Finanzausschuss beschäftigte sich am
14. Oktober 2005 unter anderem mit der Ausschussarbeit aus juristischer Sicht. Weitere
Schwerpunkthemen dieser Sitzung waren die
Personalkosten für den Haushalt 2006, die
Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
Deutschen Ärztetag, die EDV-Kosten sowie der
Zwischenbericht über das laufende Geschäftsjahr 2005.
Der 60. Bayerische Ärztetag 2005 in Coburg
billigte den Rechnungsabschluss 2004, erteilte
dem Vorstand Entlastung, bestellte die „Treuhand AG für Handel und Industrie, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft“,
München, als Prüfungsgesellschaft und billigte
den Haushaltsplan 2006, jeweils einstimmig bei
einigen Enthaltungen.
Auf Antrag des Finanzausschusses wurde vom
Bayerischen Ärztetag für den Haushaltsplan
2005 eine sonstige Gewinnrücklage in Höhe
von 2.900.000 Euro gebildet, um den Beitragssatz zur BLÄK für mehrere Jahre konstant halten zu können.
Die finanzielle Entwicklung der BLÄK bei Aufwendungen und Erträgen ist aus Tabelle 1 zu
ersehen. Für die Jahre 2005 und 2006 liegen
noch keine Abschlüsse vor, sodass hier die
Haushaltsplanzahlen dargestellt sind.
Prüfung
Die Rechnungslegung der BLÄK ist durch einen
unabhängigen Prüfer zu überwachen. Die Prüfung fand durch die „Treuhand AG für Handel
und Industrie, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft“, München, Anfang
2006 statt und umfasste neben der Betriebsführung auch Fragen der Wirtschaftlichkeit. Der
Prüfbericht liegt noch nicht in endgültiger Fassung vor, es wird jedoch der „uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk“ erteilt werden.
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Aufwendungen
2005
2006
Haushalt
Haushalt
Personalaufwand
5740
6044
6308
6694
6938
7164
7558
8020
8400
Gremien und Organe
1243
1112
961
974
1263
1123
1098
1200
1185
Satzungsmäßige Aufgaben
5129
4826
5012
4806
5275
5457
5920
6465
6590
Bundesärztekammer
1412
1473
2076
2265
2574
1803
3949
1935
1960
Verwaltungskosten
2990
2843
3151
2887
2749
3447
2617
6080
2960
16 514
16 297
17 508
17 626
18 799
18 994
21 142
23 700
21 095
Beiträge
9514
9623
9951
10 384
12 702
13 012
17 888
14 000
14 500
Erlöse und Erträge aus der
Kammertätigkeit
6681
6046
6452
6045
6402
6156
6169
6105
6150
289
215
86
47
679
286
2622
215
165
16 485
15 883
16 489
16 476
19 783
19 454
26 679
20 320
20 815
- 30
- 414
- 1019
- 1150
984
460
5537
- 3380
- 280
Zwischensumme Aufwendungen
Erträge
Zwischensumme Erträge
Jahresergebnis
Tätigkeitsbericht
Entnahme aus zweckgebundenen
Rücklagen
Tabelle 1: Aufwands- und Ertragsentwicklung in Tausend Euro.
Hilfsausschuss
Mitglieder:
Dr. Ekkhart Blum, Rothenburg
Dr. Eduard Gilliar, Nabburg (Vorsitzender)
Dr. Otmar Oppelt, Memmelsdorf
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Michael Rosenberger, Breitenberg
Dr. Johanna Schuster, Weilheim
Dr. Gerhard Seifert, Kaufbeuren
Dr. Otto Adolf Welte, Saal
Dr. Heide Wenzl, München
Nach dem Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)
hat die Berufsvertretung auch die Aufgabe, soziale Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige zu schaffen. Für die Bewältigung dieser
Aufgabe ist der Hilfsausschuss gewählt, der im
Rahmen der zur Verfügung gestellten Finanzmittel über deren Verwendung entscheidet.
In seiner jährlichen Sitzung nahm der Hilfsausschuss den Bericht über die bisherigen Aufwendungen und Erträge des laufenden Jahres
zustimmend zur Kenntnis und beriet intensiv
über die Weitergewährung der monatlichen
Beihilfen für zwei Ärztinnen, einen Arzt und
eine Arztwitwe, die in finanzieller Notlage leben. Weiter wurden einige einmalige Beihilfen
diskutiert und beschlossen.
Die Arbeit der Bayerischen Landesärztekammer
(BLÄK) bestand nicht nur in finanzieller Unterstützung, es konnte auch eine Vielzahl anderer
Probleme dieses Personenkreises durch Leistungen des Ausschusses und der Verwaltung
gelöst werden. Der Hilfsfonds der BLÄK belegt
dadurch die kollegiale Solidarität der bayerischen Ärzteschaft.
Privatdozent Dr. Ignaz Schneider, Erlangen
Professor Dr. Kai Taeger, Regensburg
Dr. Ludwig Weber, Vilshofen
Ein weiteres Thema dieser Sitzung war die Situation von Ärztinnen und Ärzten im praktischen
Jahr, deren Verbesserung ein Anliegen des
Hilfsausschusses ist.
Der Ausschuss befasste sich unter anderem mit
der Studienplatzvergabe, den Wartezeiten vor
dem Studium, dem Tarifrecht, dem sich immer
mehr abzeichnenden Ärztemangel (und den
Gründen hierfür) und der Betriebshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte.
Ausschuss für
Hochschulfragen
Mitglieder:
Dr. Eugen Allwein, München
Professor Dr. Wolfgang Arnold, München
Professor Dr. Bertold Emmerich, München
Professor Dr. Jean-Michel Friedrich,
Schweinfurt
Univ.-Professor Dr. Dietbert Hahn,
Würzburg (Stellvertretender Vorsitzender)
Professor Dr. Norbert Lehn, Regensburg
Professor Dr. Günter Lob, München
(Vorsitzender)
Professor Dr. Friedrich Wilhelm Neukam,
Erlangen
Der Ausschuss für Hochschulfragen trat im Berichtszeitraum dreimal zusammen (Sitzungen
21. Juni, 27. September 2005 und 14. Februar
2006).
Nachdem es immer noch keinen eigenständigen Betriebshaftpflichtversicherungsschutz
der bayerischen Universitätskliniken gibt (es
bleibt beim Grundsatz der Selbstversicherung
des Freistaates Bayern), hat Mitte des Jahres
2005 das Bayerische Staatsministerium der Finanzen eine Richtlinie zur „Betriebshaftpflichtversicherung für bayerische Universitätsklinika
– Regress im Schadensfall bei Ärzten und Mitarbeitern in der Krankenversorgung der bayerischen Universitätsklinika“ herausgegeben.
Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung wird der an dem
Universitätsklinikum tätige Beschäftigte bzw.
Angestellte gegenüber dem Freistaat Bayern
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
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Tätigkeitsbericht
grundsätzlich schadensersatzpflichtig. Die
Richtlinie soll die Prüfung seitens der Universitätsklinika als Dienstherrn ermöglichen, ob die
Einziehung der Schadensersatzforderung für
den Schadensersatzpflichtigen eine besondere
Härte darstellen könnte, da zum Beispiel „bei
Ärzten im Bereich der Geburtshilfe“ erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen
könnten. Mit dieser Richtlinie wird der Regress
bei grob fahrlässigem Handeln auf das dreifache des Monatsbruttogehalts gesenkt – im
Falle von vorsätzlichem Handeln verbleibt es
beim vollen Regress. Dem vorsätzlichen Handeln ist das Handeln unter dem Einfluss von
Alkohol und/oder Drogen gleichgestellt.
Diese Richtlinie betrifft allerdings nur Ansprüche Dritter, wie Ansprüche der Patienten,
aus Personen- und Sachschäden, nicht aber
Ansprüche des Universitätsklinikums selbst,
zum Beispiel wegen Beschädigung von medizinischen Geräten oder unzulässiger oder unwirtschaftlicher Arzneimittelverordnung.
Obwohl die erwähnte Richtlinie das Regressrisiko für Ärzte an Universitätsklinika deutlich
eingrenzt, muss ihnen nach wie vor geraten
werden, sich von ihren Haftpflichtversicherungen über einen ausreichenden Versicherungsschutz beraten zu lassen.
Thematisiert und intensiv erörtert wurden
weiter insbesondere die Auswirkungen der geplanten Hochschulreform in Bayern auf Studium, Lehre und Hochschulorganisation. Der
Bologna-Prozess war und wird auch im kommenden Berichtszeitraum ein zentrales Thema
für den Ausschuss für Hochschulfragen sein:
Die Einführung eines Bachelor- und Masterstudienganges in der Medizin wird strikt abgelehnt, ebenso „Bachelor-/Mastersonderstudiengänge“ einzurichten, die zu Lasten der medizinischen Studienplätze gehen und von ihrer
Benennung her den Eindruck erwecken als handele es sich um einen medizinischen Studiengang. Der jeweils aktuelle Stand der Kammeraktivitäten wurde von Vizepräsident Dr. Klaus
Ottmann im Ausschuss erläutert.
Im Rahmen der berufspolitischen Tätigkeit
der Kammer fanden und finden immer noch
intensive Erörterungen zu diesem Thema mit
den anderen Heilberufe-Kammern und den
Ministerien bzw. unter anderem mit dem Ministerpräsidenten Dr. Edmund Stoiber statt. Der
Ausschuss für Hochschulfragen hat mit seiner
Arbeit zu diesen Diskussionen wesentlich beigetragen.
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Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Die Ablehnung von Bachelor- und Masterstudiengängen in der Medizin wird von der bayerischen Ärzteschaft getragen, wie die diesbezüglichen Beschlüsse auf dem 60. Bayerischen Ärztetag zeigen, die auf Initiative des
Ausschusses für Hochschulfragen in das Plenum eingebracht wurden. Hierzu fanden am
60. Bayerischen Ärztetag als einem „politischen
Ärztetag“ im Herbst Workshops der Ausschüsse
statt, an dem Delegierte teilnehmen konnten
(siehe auch Bayerisches Ärzteblatt, 11/2005,
Seite 742 f.). Der Workshop des Ausschusses für
Hochschulfragen mit dem Thema „Gefährden
die aktuellen Hochschulreformen die ärztliche
Versorgung unserer Bevölkerung?“ stieß auf
großes Interesse. Die Diskussionsergebnisse
des Workshops fasste der Vorsitzende des
Ausschusses in einem Referat vor dem Bayerischen Ärztetag zusammen. Durch die Arbeit
im Workshop konnten zahlreiche Beschlüsse
am Ärztetag gefasst werden.
Ausschuss Niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte
Mitglieder:
Dr. Jürgen Binder, Erlangen
Dr. Dieter Geis, Randersacker
Dr. Martin Huber, Straubing
Dr. Wolfgang Krombholz, Isen (Vorsitzender)
Dr. Heinz Mörlein, Kulmbach
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Wolfgang Rechl, Weiden
Dr. Klaus Schenk, Kaufbeuren
Dr. Elmar Schmid, München
Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen des
Ausschusses Niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte statt.
Nachdem der Ausschuss im vorangegangenen
Berichtszeitraum keine Sitzungen abhielt, lag
in der ersten Sitzung dieses Berichtszeitraums
am 28. September 2005 der Schwerpunkt in
der Aufarbeitung der Hintergründe für bis dahin nicht anberaumte Sitzungen. Weiterer
Schwerpunkt war die Vorbereitung des zu Beginn des 60. Bayerischen Ärztetages erstmalig
am 14. Oktober 2005 durchgeführten Workshops. Die dortige Diskussion mündete in mehreren, im Workshop erarbeiteten, Entschließungsanträgen, die allesamt vom Ärztetag angenommen wurden (Bayerisches Ärzteblatt,
11/2005, Seite 750).
In seiner Sitzung am 11. Januar 2006 behandelte der Ausschuss die Themen: Ärztliche Versorgung von Pflegepatienten, Belastung des
Patienten-Arzt-Verhältnisses durch die Verblis-
terung von Medikamenten in den Apotheken,
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) und Gesundheitsreform 2006 – Was erwartet Niedergelassene
und wie wollen wir darauf reagieren bzw. wie
können wir darauf Einfluss nehmen.
Schließlich fand zum Ende des Berichtszeitraums am 5. April 2006 die dritte Sitzung
statt. Neben dem Schwerpunktthema „Aufgabenstellung und -bewältigung des IQWiG aus
ärztlicher Sicht und aus der Sicht des Gesundheitsökonoms“ wurde folgendes weitere Thema
behandelt: Aufgabenstellung des Betriebsarztes
nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz – Prävention
am Arbeitsplatz muss sich auf den Arbeitsplatz
beziehen und wegen der aktuellen politischen
Lage nochmals das Thema: Gesundheitsreform
2006 – Was erwartet Niedergelassene und wie
wollen wir darauf reagieren bzw. wie können
wir darauf Einfluss nehmen.
Zum Schwerpunktthema IQWiG hatte der Ausschuss Dr. Berndt Birkner, München, und Professor Dr. Franz Porzsolt, Ulm, um die Darlegung ihrer Sichtweise und Erfahrungen gebeten.
Die hierdurch vom Ausschuss gewonnenen Erkenntnisse wurden von Vizepräsident Dr. Max
Kaplan, der als Präsidiumsmitglied den Ausschuss betreut, auf dem 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg vom 23. bis 26. Mai 2006 in
Form eines dort gestellten und von den Abgeordneten angenommenen Antrags genutzt.
Ethik-Kommission
Mitglieder:
Professor Dr. Joerg Hasford, München
(Vorsitzender)
Professor Dr. Olaf Bartels, Nürnberg
(Stellvertretender Vorsitzender bis
20. Dezember 2005)
Professor Dr. Dr. habil.
Josef Schmucker-von Koch, Regensburg
(Stellvertretender Vorsitzender
ab 7. Februar 2006)
Oberregierungsrat Johannes Möller, Berlin
Dr.-Ing. Anton Obermayer, Erlangen
Professor Dr. Heide Rückle-Lanz, München
Professor Dr. Max Schmauß, Augsburg
Professor Dr. Peter H. Wünsch, Nürnberg
Professor Dr. Walter Zieglgänsberger,
München
Rechtliche Rahmenbedingungen
Am 31. Dezember 2005 wurde das Gesetz zur
Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes (GDVG) veröffentlicht
und trat rückwirkend zum 6. August 2004 in
Kraft. Damit hat sich die rechtliche Situation
der Ethik-Kommission in Bayern in folgenden
Punkten verändert:
Q Zuständigkeitsabgrenzung bei
Arzneimittelstudien
„Die Ethik-Kommissionen bei den staatlichen Hochschulen sind zuständig für die
Bewertung der klinischen Prüfung eines
Arzneimittels bei Menschen nach den
§§ 40 bis 42 des Arzneimittelgesetzes
(AMG), wenn der Prüfer Mitglied der Medizinischen Fakultät der jeweiligen Hochschule ist oder das Forschungsvorhaben an
der Medizinischen Fakultät der jeweiligen
Hochschule oder einer ihrer Einrichtungen
durchführt. In allen übrigen Fällen ist für
die Bewertung der klinischen Prüfung eines
Arzneimittels bei Menschen nach den §§ 40
bis 42 des AMG die Ethik-Kommission der
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) zuständig (Art. 29 b GDVG)."
Damit berät die Ethik-Kommission bei der
BLÄK nun nicht mehr alle bayerischen Prüfärzte vor der Durchführung klinischer Versuche nach dem AMG. Dies hatte zur Folge,
dass seit Bekanntwerden des Gesetzes eine
Reihe von wissenschaftlich tätigen Ärzten
abgewiesen wurden, da eine Ethik-Kommission bei den staatlichen Hochschulen zuständig war. Es betraf insbesondere Ärzte,
die Mitglieder einer bayerischen Medizinischen Fakultät sind, jedoch nicht (mehr)
an einer Hochschuleinrichtung tätig sind.
Um das Antragsverfahren nicht unnötig zu
verzögern, wird zukünftig neben den Anforderungen nach der Guten Klinischen PraxisVerordnung (GCP-V) auch eine Erklärung des
Prüfarztes verlangt, dass er kein Mitglied
einer Medizinischen Fakultät in Bayern ist
bzw. das Forschungsvorhaben nicht an einer
ihrer Einrichtungen durchgeführt wird.
Q Staatliche Aufsicht
Die Ethik-Kommission bei der BLÄK unterliegt kraft Gesetzes der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV).
Ihre Tätigkeit ist im Bereich des AMG eine
übertragene Staatsaufgabe. Als Konsequenz
hat der Vorstand der BLÄK die Mitglieder
im Einvernehmen mit dem Ministerium zu
bestellen. Außerdem kann das Ministerium
rechtswidrige Entscheidungen der EthikKommission aufheben.
Rückwirkend zum 6. August 2004 wurden
die amtierenden Kommissionsmitglieder im
Einvernehmen mit dem StMUGV von der
BLÄK bis zum 6. August 2008 bestellt.
Die Ethik-Kommission forderte in diesen Fällen
eine unmissverständliche Aufklärung der Eltern über die unterschiedlichen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Dieses dürfte die
Durchführbarkeit von klinischen Studien mit
nicht zugelassenen Impfstoffen an Kindern in
Deutschland erschweren, sofern sich die gesetzlichen Grundlagen nicht ändern.
Ein weiterer Schwerpunkt waren die Meldungen einzelner Protokollverletzungen an
die Ethik-Kommission. Diese sind nach GCP-V
weder notwendig noch sinnvoll, da die EthikKommission die Risiken für den einzelnen Patienten nicht beurteilen kann; dies liegt in der
Verantwortung des Prüfarztes. Abweichungen
von der Methodik des Prüfplans bzw. Nichtbeachtung von Ein- und Ausschlusskriterien etc.
betreffen das Verhältnis zwischen Sponsor und
Prüfer (ausgenommen sind lediglich Ereignisse,
die § 13 Absatz 4 Nr. 4 der GCP-V betreffen)
und institutionalisierte Abweichungen vom
Protokoll sind per Amendment zu regeln.
Im Berichtszeitraum wurde zur Geeignetheit
von 1230 Prüfzentren Stellung genommen. Nur
in einigen wenigen Fällen musste die EthikKommission die Freizeichnung versagen.
Auch im Hinblick auf die dramatischen Ereignisse im Rahmen einer Phase-I-Studie in
England wurde zur Verbesserung der Patientensicherheit in „Phase-I-Instituten“ die zustimmende Bewertung nur unter der Bedingung erteilt, dass der Diensthabende während
der Nacht ein approbierter Arzt ist und bei den
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
9
Tätigkeitsbericht
Stellvertretende Mitglieder:
Professor Dr. Dr. Margot Albus,
Haar b. München
Professor Dr. Hanns-Wolf Baenkler, Erlangen
Regierungsrat Andreas Dengler, München
Professor Dr. Stefan Endres, München
Dr. Karl P. Ittner, Regensburg
Professor Dr. Petra-Maria Schumm-Draeger,
München
Privatdozent Dr. Manfred Wildner,
Oberschleißheim
Inhaltliche Schwerpunkte
Einen zentralen inhaltlichen Schwerpunkt stellte einerseits die Vertretbarkeit von klinischen
Prüfungen an Minderjährigen dar und andererseits die klinische Notwendigkeit dieser Prüfungen. Problematisiert wurde in diesem Zusammenhang die Durchführung von klinischen
Prüfungen an Minderjährigen mit nicht zugelassenen Impfstoffen. So tritt bei Impfschäden
nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen
(IfSG) eine besondere Entschädigung ein, die
ebenfalls unabhängig vom ärztlichen Verschulden ist und darüber hinaus eine Erleichterung
für den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Impfung und Gesundheitsschaden beinhaltet. Diese besondere Entschädigung können Eltern jedoch nur dann in
Anspruch nehmen, wenn die Kinder mit einem
öffentlich empfohlenen Impfstoff behandelt
wurden, nicht jedoch bei der Teilnahme an einer klinischen Prüfung mit nicht zugelassenen
Impfstoffen.
Probanden ausreichende Deutschkenntnisse
vorhanden sind oder die Probandeninformation
in der jeweiligen Muttersprache ausgehändigt
wird.
zur Verfügung zu stehen. Professor Dr. Jochen
Eigler und Dr. Thomas Gutmann wurden durch
Dr. Hildegard Schub und Assessor Bijan FatehMogahadam ersetzt.
Die Arbeit der Ethik-Kommission in Zahlen
Anzahl der Anträge insgesamt: 483
Im November 2005 fand unter Leitung von
Vizepräsident Dr. Klaus Ottmann die jährliche
Mitgliederversammlung der Kommissionen
statt, wozu erstmalig auch Vertreter der sechs
bayerischen Transplantationszentren eingeladen wurden. Die Zusammenarbeit zwischen den
Transplantationszentren und zuständiger Kommission wurde allgemein als gut bezeichnet.
Tätigkeitsbericht
a) Forschungsvorhaben nach AMG
federführend: 80, davon 40 monozentrisch
und 40 multizentrisch
beteiligt: 275
Zahlen aus dem Bereich der Lebendspende
Im Jahr 2005 gaben die Kommissionen insgesamt 105 gutachterliche Stellungnahmen ab.
Die Anzahl stieg damit im Verhältnis zum Vorjahr um fast 27 Prozent. Von den abgegebenen
Stellungnahmen entfielen 26 Prozent auf die
Kommission „Regensburg“, jeweils 24 Prozent
auf die Kommission „Erlangen-Nürnberg“ und
die Kommission „München-Klinikum rechts der
Isar“, 21 Prozent auf die Kommission „München-Klinikum Großhadern“ und jeweils drei
Prozent auf die Kommis sion „Augsburg“ und
die Kommission „Würzburg“ (Diagramm 1).
b) Forschungsvorhaben nach Medizinproduktegesetz (MPG): 47,
davon 21 primärberatend und
26 mitberatend
c) Sonstige Forschungsvorhaben (epidemiologische Forschung/§ 15 Berufsordnung): 81
Bei 140 dieser Vorhaben konnte erst nach wesentlichen Änderungen zugestimmt werden;
88 davon betrafen Forschungsvorhaben, bei
denen die Ethik-Kommission mitberatend tätig war. Bei 30 Forschungsvorhaben, die primär/federführend beraten wurden, blieben die
Mängel bestehen.
Berufsrechtliche/berufsethische Anfragen: 88
Eingegangene Dokumente von anderen EthikKommissionen/zuständigen Bundesoberbehörden: 1520
Diagramm 1: Anzahl der gutachterlichen Stellungnahmen der einzelnen Kommissionen.
Eingegangene Dokumente zu Studienverläufen:
2110
Verdachtsfälle schwerwiegender und unerwarteter unerwünschter Arzneimittelwirkungen
(SUSAR-Meldungen) Follow-ups: 4710
Kommissionen zur Prüfung
von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende
in Bayern für das Jahr 2005
Neuernennung der Kommissionsmitglieder
Zum 31. Dezember 2005 endete mit Ausnahme
der Kommission „Augsburg“ die Amtsperiode
der Kommissionen zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende
in Bayern. 28 der insgesamt 30 Kommissionsmitglieder erklärten sich bereit, weiterhin für
die Kommission entsprechend ihrer Funktion
Diagramm 2: Gutachterliche Stellungnahmen nach den persönlichen Verhältnissen von Spender und Empfänger zueinander.
10
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
In zwei Fällen hatten die Kommissionsmitglieder Zweifel an der „Freiwilligkeit“ der
Lebendspende, weil sie Spender und Empfänger
für (noch) nicht ausreichend über die Risiken
der Lebendspende aufgeklärt hielten. Nur wenn
Spender bzw. Empfänger sich in Kenntnis aller
Umstände für eine Lebendspende entscheiden,
handeln sie freiwillig.
Im Berichtszeitraum gab es Aktivitäten zu
mehreren Themenschwerpunkten:
Vom 6. bis 10. Juni 2005 fand die Aktionswoche „Prävention für gesunde Haut“, unter Einbeziehung der Bezirksverbände und KVB-Bezirksstellen statt.
Ein weiteres Thema der Kommission war
„Prävention in der Schule“. Hierzu führte im
Februar 2006 Vizepräsident Dr. Max Kaplan
ein Gespräch mit Kultusminister Siegfried
Schneider.
Die durchgeführten Anhörungen betrafen in
98 Fällen die Spende einer Niere, in sieben Fällen die Spende einer Splittleber.
Am 1. März 2006 wurde die Nichtraucherkampagne „Rauchfrei 2006“ gestartet.
Im Jahr 2005 sollten deutlich mehr Männer
als Frauen (66 Prozent männliche Empfänger/
34 Prozent weibliche Empfänger) eine Lebendspende erhalten. Gleichzeitig waren in diesem
Jahr mehr Männer bereit, ein Organ zu spenden als Frauen (55 Prozent männliche Spender/
45 Prozent weibliche Spender).
Im Ärztehaus Bayern fand am 26. April 2006
im Rahmen des Suchtforums die Fortbildung
„Essstörungen – Vorbeugen, Erkennen, Beraten
und Behandeln“ mit Vorträgen und Podiumsdiskussion, veranstaltet von BLÄK, Bayerischer
Landesapothekerkammer und Bayerischer Akademie für Suchtfragen statt.
42 der Lebendspenden waren zwischen Eltern
und Kind, 29 zwischen Eheleuten sowie zwischen Geschwistern und 17 zwischen Personen,
die sich in „besonderer persönlicher Verbundenheit“ offenkundig nahe stehen, geplant
(Diagramm 2).
Die Auftaktveranstaltung der Präventionskampagne 2006 „Alkohol und Drogen im Kindesund Jugendalter“ wurde mit einem Fachsymposium „Alkohol und Drogen bei Kinder und
Jugendlichen: Prävention, Früherkennung, Diagnostik und Therapie“ in der Münchner Heckscher Klinik, zu dem auch Gesundheitsminister Dr. Werner Schnappauf referierte, am
3. Mai 2006 eingeleitet. Die ärztlichen Kreisund Bezirksverbände beteiligen sich daran aktiv mit lokalen Veranstaltungen.
Gemeinsame Kommission
Prävention von BLÄK und KVB
Mitglieder:
Dr. Maria Fick, Landshut
Dr. Franz J. Freisleder, München
Dr. Andreas Hellmann, Augsburg
Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen (Vorsitzender)
Professor Dr. Detlef Kunze, München
Dr. Ursel Lindlbauer-Eisenach, München
Dr. Ulrich Megerle, Bayreuth
Dr. Wolfgang Rechl, Weiden
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Kurt Reising, Neusäß
Dr. Elmar Schmid, München
Dr. Gabriel Schmidt, München
Dr. Peter Scholze, München
Professor Dr. Gerhard Wündisch, Bayreuth
Im Berichtszeitraum fanden drei Sitzungen
der gemeinsamen Kommission Prävention von
Bayerischer Landesärztekammer (BLÄK) und
Weiter unterstützte die BLÄK die Präventionsaktion „Sonne(n) mit Verstand – statt
Sonnenbrand – Aktion 2006“ der Bayerischen
Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz sowie für Unterricht und
Kultus, die mit einer Auftaktveranstaltung in
einem Münchner Kindergarten am 17. Mai 2006
begann. Diese Auftaktveranstaltung, die unter
dem Jahresmotto 2006 „Sonnenschutz (k)ein
Kinderspiel“ steht, stellte Gesundheitsminister
Werner Schnappauf gemeinsam mit Vertretern
der Projektpartner der Öffentlichkeit vor.
Auch auf Bundesebene ist die BLÄK mit Vizepräsident Max Kaplan in der Ständigen Konferenz
für „Prävention- und Gesundheitsförderung“
der Bundesärztekammer vertreten, die am
22. September 2005 zu ihrer Konstituierenden
Sitzung zusammentraf. Folgende Themen wur-
den unter anderem behandelt: Aktuelle Präventionsaktivitäten der Länder, Stand des Präventionsgesetzes, aktuelle Entwicklung in der
Sekundärprävention, Qualitätssiegel „Sport pro
Reha“/„Sport pro Gesundheit“.
Kommission
Qualitätssicherung
Mitglieder:
Aus dem Vorstand der BLÄK:
Dr. Klaus Ottmann, Ochsenfurt (Vorsitzender)
Professor Dr. Detlef Kunze, München
Dr. Irmgard Pfaffinger, München
Professor Dr. Peter Wünsch, Nürnberg
Vertreter der BLÄK:
Dr. Christina Eversmann, München
Dr. Wolfgang Krombholz, Isen
Kooptiert aus KVB-Vorstand:
Dr. Andreas Hellmann, Augsburg
Dr. Werner Sitter, Bechhofen
Ständige Gäste:
Dr. Berndt Birkner, München
Professor Dr. Peter Hermanek, München
Professor Dr. Hans-Konrad Selbmann,
Tübingen
Dr. Martin Zeuner, München
Aus der Geschäftsführung der BLÄK:
Dr. Rudolf Burger, München
Dr. Johann-Wilhelm Weidringer, München
Im Berichtszeitraum ist die Kommisson Qualitätssicherung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) dreimal zusammengetreten
(6. Juli 2005, 8. Januar sowie 10. Mai 2006).
Schwerpunkte der Kommissionsarbeit waren
im ambulanten Sektor die Begleitung der Qualitätszirkelarbeit und im stationären Sektor
vor allen Dingen Aufgabenbereiche des Kuratoriums der Bayerischen Arbeitsgemeinschaft
Qualitätssicherung in der stationären Versorgung (BAQ), in der die BLÄK bis Juli 2005 den
Vorsitz innehatte.
Weitere Themen waren die Qualitätssicherung
in der Labormedizin, Qualitätssicherungsverfahren in der Mammographie, Qualitätssicherung in der privatärztlichen Versorgung, Disease-Management-Programme (DMP), DRGKonzept-Bewertungen, Modalitäten des so genannten „strukturierten Dialogs“ in der externen
stationären Qualitätssicherung, Wertigkeit der
Qualitätsberichte in den Krankenhäusern und die
Weiterentwicklung der Qualitätsmanagement-
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
11
Tätigkeitsbericht
Den 105 abgegebenen gutachterlichen Stellungnahmen standen 81 tatsächlich durchgeführte Lebendspenden gegenüber. Die Differenz
erklärt sich unter anderem mit der Subsidiarität
der Lebendspende zur postmortalen Spende.
Steht kurzfristig ein postmortales Organ zur
Verfügung, wird dieses transplantiert.
Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB)
statt, und zwar am 1. Juni, 9. November 2005
und am 15. Februar 2006.
Seminare gemäß Curriculum Qualitätsmanagement (200 Stunden) der Bundesärztekammer
(BÄK) sowie auf Wunsch der BÄK die Realisierung eines ersten Pilotseminars „Ärztliche Führung“ im Oktober 2005.
Tätigkeitsbericht
Weitere Beratungsschwerpunkte waren das
„Positionspapier Qualitätspolitik“ der BÄK sowie die Vorbereitung und Begleitung einer
Festveranstaltung zum 30-jährigen Jubiläum
der Bayerischen Peri-/Neonatalerhebung im
November 2005.
Nach wie vor ist bundesweit ein gewisser
Nachfrage-Rückgang zu Qualitätsmanagement-Seminaren gemäß Curriculum der BÄK
zu verzeichnen; allerdings konnte hier die Kommission Qualitätssicherung der BLÄK sogar
eine Nachfragesteigerung bei den Qualitätsmanagement-Seminaren der BLÄK feststellen.
Gleiches gilt für die Riskmanagement-Seminare
der BLÄK.
Der Vorsitzende der Kommission Qualitätssicherung, Vizepräsident Dr. Klaus Ottmann,
sieht einen weiteren Aufgabenschwerpunkt für
die Qualitätsmanagement-Arbeit der BLÄK bei
der Umsetzung der Hämotherapie-Richtlinien
sowie bei Fragen der Qualitätssicherung privatärztlich erbrachter Leistungen.
Die im Jahre 2004 begonnene, inzwischen
etablierte Tätigkeit der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin gemäß § 83 Strahlenschutzverordnung war ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt
der Kommission Qualitätssicherung; die Berichterstattung zu den Tätigkeiten der Ärztlichen Stellen der BLÄK erfolgt eigenständig
(Seite 34 f.).
Beirat und Vorstand der
Bayerischen Akademie für
ärztliche Fortbildung
Mitglieder:
Aus dem Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK):
Dr. Maria E. Fick, Landshut
Dr. Max Kaplan, Pfaffenhausen (Vorsitzender
des Vorstandes der Bayerischen Akademie für
ärztliche Fortbildung)
Dr. Ulrich Megerle, Bayreuth
Dr. Kurt Reising, Neusäß (Vorstandsmitglied
des Beirates)
12
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Vertreter der BLÄK:
Dr. Markus Beck, Augsburg
Dr. Klaus-Jürgen Fresenius, Rottach-Egern
(seit April 2006)
Dr. Michael Probst, Herrsching
(ausgeschieden im März 2006)
Dr. Udo Reisp, Regensburg (Sprecher des Beirats, Stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung)
Dr. Florian Schuch, Erlangen
Professor Dr. Peter Sefrin, Würzburg
Dr. Hartmut Stöckle, München
(Vorstandsmitglied des Beirats)
Kooptiert aus Vorstand der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns (KVB):
Dr. Gerhard Bawidamann, Nittendorf
(seit April 2006, kooptiert von KVB)
Dr. Andreas Hellmann, Augsburg
(Stellvertretender Sprecher des Beirats)
Aus der Geschäftsführung der BLÄK:
Dr. Johann-Wilhelm Weidringer
Im Berichtszeitraum fanden vier Beiratssitzungen (15. Juni, 24. August und 21. Dezember
2005 sowie 3. April 2006) und eine Vorstandssitzung (1. März 2006) statt.
Schwerpunktthemen waren:
Juni 2005:
Q Prozedere zur Akademie-Beirats-Arbeit
Q Grundsatzdiskussion zu validen und reliablen Kriterien für die Vergabe des Kriteriums
„in Zusammenarbeit mit der Bayerischen
Akademie für ärztliche Fortbildung“
Q Fortbildung über „Notfälle in der ärztlichen
Praxis“ gemeinsam mit der KVB
Q Richtlinie des Vorstandes der BLÄK zur Vergabe des freiwilligen Fortbildungszertifikates
August 2005:
Q Wahl des Sprechers des Akademie-Beirates,
Wahl des Akademie-Vorstandes
Q Entwurf eines Arbeitskonzepts der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung
Dezember 2005:
Q Fortbildungsinitiativen der Akademie
Q Einbeziehung der „Psy“-Fächer in den Fortbildungskatalog der Bayerischen Akademie
für ärztliche Fortbildung
Q Sachstandsbericht zum Versand der Fortbildungsausweise und Barcode-Etiketten
Q Entschließungsantrag: Haushaltsplan – Aufwendungen für die Ausstattung der Fortbildungsakademie
April 2006:
Q Überregionale Fortbildungsthemen: Themensammlung; persönliche Ansprechpartner für die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände im Akademiebeirat
Q Sachstandsinformation/Rücksprache zu
Fortbildungs-Datenbank/-Portal der Bundesärztekammer
Q Berufsrechtskonforme industrielle Unterstützung
Q Information zum neuen BLÄK-Auftritt
Vorstands-Sitzung März 2006:
Q Überregionale Fortbildungsthemen
Q Überlegungen zu Sponsorenpool
Q Künftige Akademiearbeit
Q Sonographie-Tutorial
Gebührenordnung für Ärzte
Zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ) ist auch in diesem Berichtsjahr eine große
Anzahl von Fragen zu beantworten gewesen. Es
wurden ca. 600 neue Vorgänge schriftlich bearbeitet. Aus den im Vorjahr zu bearbeitenden
Vorgängen bildete sich ein „Überhang“ nicht
abgeschlossener Vorgänge, der ebenfalls zur
fortlaufenden Bearbeitung anstand.
Auffallend ist, dass von Seiten der privaten
Krankenversicherungen in verstärktem Maße
die medizinische Notwendigkeit ambulanter
Die Erstattungspraxis der Krankenversicherungen hat dazu geführt, dass der Kammer in
verstärktem Maße Honorarforderungen vorgelegt werden, die die Abrechnung von endoprothetischen Eingriffen (Hüfte, Knie) sowie
neuere Operationstechniken bei Hallux valgus
betreffen. Gefolgt werden diese von Fragen zu
neurochirurgischen Eingriffen (zum Beispiel
Bandscheibenoperationen). Große Verwirrung
herrscht zumeist, da die abrechnenden Ärzte
sich nach den Empfehlungen des Gebührenordnungsausschusses der Bundesärztekammer
(BÄK) richten, die seitens der Krankenversicherungen jedoch ignoriert bzw. abgelehnt werden.
Es ist nach wie vor äußerst schwierig und zeitaufwändig, für neue Operationsverfahren bzw.
technische Leistungen eine adäquate Vergütung nach GOÄ zu erarbeiten. Die BLÄK hat
deshalb im vorliegenden Berichtsjahr vermehrt
externe Sachverständige einbezogen, in der
Hoffnung, durch sachgerechte Argumentation
dem „Ablehnungs verhalten“ der Krankenversicherungen entgegenzuwirken.
Die konsentierten Beschlüsse des Zentralen
Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der BÄK decken leider nur
einen geringen Teil der hier vorliegenden Abrechnungsfragen ab, sodass der überwiegende
Teil der Anfragen in mühsamer Kleinarbeit
aufbereitet werden muss. Dies geschieht unter
Zuhilfenahme externer Sachverständiger, Empfehlungen der Ausschüsse der BÄK, Rechtsprechung, Kommentierungen zur GOÄ, Aussagen
von Berufsverbänden, und dergleichen. Somit
ergeben sich ein enormer Arbeitsaufwand und
Schriftwechsel, sodass die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge zeitlich durchaus längere Zeit
in Anspruch nimmt.
Auf den Internetseiten der BLÄK (www.blaek.de)
stehen die Beschlüsse des „Zentralen Konsultationsausschusses“ als PDF-Datei zur Verfügung
(ebenso die Beschlüsse des Gebührenordnungsausschusses).
Wiederum wurde die BLÄK mit der Erstellung
von Gutachten zu Liquidationen beauftragt. Es
handelte sich dabei sowohl um strafrechtlich
als auch zivilrechtlich relevante Fälle. Die gutachterliche Stellungnahme erfolgte dabei nach
Prüfung bzw. Einbeziehung der Krankenunterlagen.
Die BLÄK ist nach wie vor im „Ausschuss Gebührenordnung“ der BÄK vertreten und ist
maßgeblich an den Abrechnungsempfehlungen
auf dem Gebiet der Urologie beteiligt.
Die BÄK veröffentlicht regelmäßig Stellungnahmen zu Gebührenordnungsfragen im Deutschen Ärzteblatt. Die BLÄK stellt diese in der
GOÄ-Datenbank – die dadurch ständig aktualisiert wird – ein. Nachzulesen sind die Aussagen der BÄK unter der Rubrik „Ratgeber“ bzw.
„Mitteilungen“.
Weitere Informationen zur Auslegung der GOÄ
sind unter www.blaek.de – Beruf und Recht/
GOÄ zu finden.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
13
Tätigkeitsbericht
Überwiegend haben sich private Krankenversicherungen an die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) gewandt. Da die Erstattung von
Leistungen durch die privaten Krankenversicherungen immer mehr Probleme macht – insbesondere die Erstattung der Kosten operativer
Eingriffe –, haben sich auch viele Ärzte unter
Vorlage der Ablehnungs schreiben der Krankenversicherung direkt an uns gewandt und
um Beurteilung des Sachverhaltes gebeten.
Wir erhielten Anfragen von Patienten, die sich
– angefangen von Fragen zur Berechnung von
Portogebühren, bis hin zu Abrechnungsfragen
bei neurochirurgischen Eingriffen erstreckten.
Beihilfestellen haben zumeist Rechnungen vorgelegt, bei denen die Angemessenheit analoger
Bewertungen geprüft werden sollte.
wie auch stationärer Leistungen angezweifelt
wird. Hier musste auf den Rechtsweg verwiesen werden, da die BLÄK grundsätzlich nur
Stellungnahmen in gebührenrechtlicher Hinsicht abgibt.
Berufsordnung
Tätigkeitsbericht
In dem Berichtszeitraum sind gut über 3000
schriftliche Eingänge an das Referat Berufsordnung gerichtet worden. Diese Zahl der registrierten Vorgänge liegt damit ähnlich hoch wie
im letzten Jahr (die telefonischen Anfragen, die
das Referat erreichten, sind „unzählbar“).
Unter diese Zahl fallen rund 420 angeforderte
Bescheinigungen zur berufsrechtlichen Unbedenklichkeit, die den Approbationsbehörden
vorzulegen sind. Die Ärzte benötigen in der Regel diese Bescheinigung, wenn sie im Ausland
ärztlich tätig werden wollen. Gesprächsweise
ist von einem nicht geringen Teil der Ärzte zu
erfahren, dass sie diese Auslandstätigkeit neben ihrer Tätigkeit in Bayern aufnehmen wollen
(zum Beispiel im Rahmen von Vertretungen,
Wochenenddiensten oder zur Erbringung von
konsiliarischen Leistungen). Insgesamt ist zu
beobachten, dass immer mehr Ärzte eine solche Auslandstätigkeit anstreben.
Über 300 Mal hat das Referat Berufsordnung
gegenüber Gerichten und Staatsanwaltschaften
Gutachter-Benennungen durchgeführt; in einigen Fällen gab die Kammer auch selbst Gutachten ab, zum Beispiel zu berufsrechtlichen
Fragestellungen.
Das Referat Berufsordnung erreichten ca. 600
schriftliche Eingaben zum Gebührenrecht. Eine
detaillierte Darstellung findet sich unter „Gebührenordnung für Ärzte“, Seite 13. Diese waren zum Teil auch im Hinblick auf eine etwaige
berufsaufsichtliche Relevanz zu prüfen. Sofern
der Verdacht auf einen berufsrechtlichen Verstoß bestand, wurde der ärztliche Bezirksverband eingeschaltet.
Ein großer Teil des Schriftwechsels der Berufsordnung besteht aus Patientenanfragen,
aber auch aus Patientenbeschwerden. Häufig
können Beschwerden durch die Einschaltung
der ärztlichen Kreisverbände im Wege der Vermittlung versöhnlich vor Ort gelöst werden.
Die ärztlichen Bezirksverbände sind in den Fällen „gefordert“, wenn der Verdacht auf einen
Berufspflichtverstoß vorliegt oder wenn eine
berufsaufsichtliche Prüfung indiziert ist, beispielsweise wenn durch eine so genannte Mitteilung in Strafsachen bekannt wird, dass ein
Ermittlungs-/Strafverfahren gegen den Arzt
eingeleitet worden ist.
14
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Die Einschaltung der Gutachterstelle wird den
Patienten dann empfohlen, wenn diese einen
ärztlichen Behandlungsfehler vermuten.
Die Zahl der Anfragen von Ärzten zu berufsrechtlichen Fragestellungen bleibt konstant,
allerdings wechseln die „Themenschwerpunkte“.
War früher die Werbung noch ein äußerst gefragtes Thema, so werden heute doch eher die
Möglichkeiten von Zweigpraxen und Kooperationsformen nachgefragt.
Ein Schwerpunkt in der berufsrechtlichen Beratung bleibt die Vertragsprüfung nach § 24 der
Berufsordnung. So werden Chefarztverträge,
Anstellungsverträge und Verträge über Organisationsgemeinschaften und Berufsausübungsgemeinschaften (häufig auch im Zusammenhang mit Registergerichtsanfragen) überprüft.
In diesem Zusammenhang gehört sicherlich die
Problematik der „überörtlichen und fachübergreifenden Teilgemeinschaftspraxis“ als relativ
neue Kooperationsmöglichkeit derzeit zu den
berufsrechtlich spannendsten Themen.
Die Teilgemeinschaftspraxis ist nach § 18 Absatz 1 Berufsordnung für die Ärzte Bayerns
(BO) zulässig. Sie zeichnet sich dadurch aus,
dass die Ärzte sich nicht mit ihren „vollen“ Praxen in eine neue Berufsausübungsgemeinschaft
einbringen, sondern nur mit einem „Teil“ (der
durchaus „nur“ in der zur Verfügung gestellten Arbeitskraft liegen kann), um gemeinsam
einzelne ärztliche Leistungen zu erbringen. Als
Beispiel wäre der Zusammenschluss eines HalsNasen-Ohrenarztes mit einem Kinderarzt zum
Zwecke einer Sprechstunde zur Behandlung
von kindlichen Ohrerkrankungen zu nennen.
Hier betreiben der Hals-Nasen-Ohrenarzt und
der Kinderarzt ihre Einzelpraxen weiter, lediglich zu der genannten Sprechstunde behandeln
sie gemeinsam (auf der Grundlage eines eigenen Behandlungsvertrages zwischen der Teilgemeinschaftspraxis und dem Patienten) und
rechnen gemeinsam ab.
Derzeit ist die Gründung einer Teilgemeinschaftspraxis zwar berufsrechtlich, nicht aber
vertragsärztlich (vgl. § 15 Absatz 3 Bundesmantelvertrag – Ärzte) möglich. Aus diesem
Grunde können bis zu einer Änderung des Vertragsarztrechts regelmäßig nur privatärztliche
Teilgemeinschaftspraxen gegründet werden,
die dem örtlichen Bezirksverband angezeigt
werden müssen.
Besonderes Augenmerk ist bei der Vertragsprüfung nach § 24 BO darauf zu richten, ob der
Gesellschaftszweck allein oder zumindest primär darauf gerichtet sein könnte, Zuweisungen
gegen Entgelt (nach § 31 BO berufsrechtswidrig) durch Konstrukte wie der Teilgemeinschaftspraxis zu verschleiern.
Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn
mehrere Organfachärzte sich überörtlich mit
Laborärzten oder aber Radiologen im Grunde
genommen nur zum Zwecke der Zuweisung zusammenschließen, ohne dass erkennbar wäre,
aus welchen Teilen – außer der Zuweisung und
der gemeinsamen Abrechnung – die gemeinsame Berufsausübung besteht.
Plastisch und deutlich charakterisiert Rudolf
Ratzel in der 4. Auflage seines Kommentars zur
Muster-Berufsordnung dieses Thema:
„Schon jetzt ist bekannt, dass die neue Figur
der ‚Teilgemeinschaftspraxis‘ dazu beworben
wird, unzulässige Provisionierungsgeschäfte
zwischen Zuweisern und zum Beispiel Laborärzten oder Radiologen zu verschleiern, indem
diese Ärzte einfach eine Teilgemeinschaftspraxis gründen, in oder besser unter deren Mantel
dann Provisionen als ‚Gesellschaftsgewinn‘ ausgewiesen werden. Bleibt die Verschleierung von
Provisionen bestimmender Gesellschaftszweck,
ist diese Gesellschaft wegen § 31 Muster-Berufsordnung (MBO) nichtig – mit allen daraus
entstehenden Konsequenzen [...]“. Diesen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.
Bei den im Berichtszeitraum zur berufsrechtlichen Beratung vorgelegten Chefarztverträgen gewinnt man den Eindruck, dass den
Chefärzten überwiegend das Liquidationsrecht eingeräumt wurde. Dieser Eindruck wird
bestärkt durch eine Umfrage des Verbandes
Leitender Krankenhausärzte Deutschlands
e. V. (VLK) zur Vergütung leitender Krankenhausärzte auf Grund einer Befragung der aktiven VLK-Mitglieder im Februar 2006, aus der
hervorgeht, dass die Vergütung aus den Kombinationselementen „Grundgehalt zuzüglich Privatliquidation“ immer die am häufigsten gewählte Vergütungsform darstellt.
Rechtsabteilung
Mitwirkung im Rahmen der
Berufsaufsicht
Weitere Fälle betrafen das unberechtigte Führen akademischer Grade, Hochschultätigkeitsbezeichnungen bzw. Facharztbezeichnungen.
Schließlich war weiter Gegenstand berufsaufsichtlicher Verfahren die Verweigerung des
Einsichtsrechts in Patientenunterlagen und die
fehlende Kenntlichmachung der Niederlassung
mittels Praxisschild.
Die Rechtsabteilung unterstützte die Mehrzahl
der für die Berufsaufsicht zuständigen ärztlichen Bezirks verbände nicht nur telefonisch
und durch zur Verfügung gestellte Schriftsätze bei der berufsrechtlichen Beurteilung, sondern nahm auch in vielen Fällen die Berufsgerichtstermine wahr.
Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 34 Rügen erteilt und 14 Verfahren bei den Berufsgerichten geführt. Im Vergleich zum vergangenen
Berichtszeitraum ist ein erheblicher Rückgang
der Verfahren zu verzeichnen. Dies hat zum
einen seine Ursache darin, dass sich bei den
Berufsgerichten die Zuständigkeiten verändert haben. Waren bisher die Berufsgerichte
der 1. Instanz bei den Oberlandesgerichten in
München und Nürnberg ressortiert, sind sie
nunmehr bei den Landgerichten München I
und Nürnberg-Fürth eingerichtet. Die 2. Instanz ist statt bei dem inzwischen aufgelösten
Bayerischen Obersten Landesgericht nunmehr
beim Oberlandesgericht München angesiedelt.
Zum anderen ist die durch die Rechtsprechung bedingte erhebliche Lockerung der Arztwerbung auch mitursächlich, die in früheren
Jahren einen ganz erheblichen Anteil an der
Anzahl der Berufsgerichtsverfahren hatte.
Für die Tätigkeit der ärztlichen Bezirksverbände
informierte die Rechtsabteilung die Mitarbeiter
über die neueste Rechtsprechung durch Zuleitung der einschlägigen Gerichtsurteile.
Satzung
Die Rechtsabteilung war mit der Umsetzung der vom 59. Bayerischen Ärztetag am
23. April 2005 in München gefassten Beschlüsse zur Änderung der Satzung beauftragt
(Bayerisches Ärzteblatt 6/2005, Seite 467).
Beitragswesen
Berufsordnung
Die seit 1. Juni 2005 in Kraft getretene Änderung der Berufsordnung (Bayerisches Ärzteblatt 5/2005, Seite 375 ff.) hatte naturgemäß
die Folge vieler Anfragen zur Gründung weiterer Praxen, überörtlicher Berufsausübungsgemeinschaften oder Teilberufsausübungsgemeinschaften. In dem Zusammenhang gibt
die im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte
Mitteilung „Niederlassung und berufliche
Kooperation – Neue Möglichkeiten – Hinweise und Erläuterungen zu §§ 17 bis 19 und
23 a bis d (Muster-)Berufsordnung (MBO)“,
Deutsches Ärzteblatt, 24. März 2006, Seite
A 801 ff., wichtige Hinweise und spiegelt die
grundsätzliche Einschätzung wider.
Weiterbildungsordnung
Die Vorbereitung der vom 60. Bayerischen
Ärztetag am 16. Oktober 2005 in Coburg behandelten, jedoch nicht verabschiedeten Ergänzung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte
Bayerns zum Thema „praktischer Arzt“ sowie
der dann vom 61. Bayerischen Ärztetag am
6. Mai 2006 in München verabschiedeten Ergänzung (Bayerisches Ärzteblatt 7-8/2006,
Seite 380 f.), oblag dem Referat Weiterbildung
gemeinsam mit der Rechtsabteilung.
Im Auftrag der mittlerweile 42 von 63 ärztlichen
Kreisverbände bearbeitete die Rechtsabteilung
446 Widersprüche gegen die von der Kammer
erstellten und versandten Beitragsbescheide.
In keinem der Fälle, sowohl gegen Beitragsbescheide der Bayerischen Landes ärztekammer
(BLÄK) als auch der ärztlichen Kreisverbände,
wurden Klagen erhoben.
Zudem unterstützte die Rechtsabteilung die
Abteilung Beitragswesen bei der zwangsweisen
Durchsetzung offener Beitragsforderungen.
Fortbildung
Die Rechtsabteilung wirkte bei der Bewältigung von Rechtsfragen aus dem Bereich der
Abteilung Fortbildung, so zum Beispiel bei der
Fortentwicklung der Verträge im Rahmen der
Online-Fortbildung sowie bei der Umsetzung
des elektronischen Fortbildungskontos, mit.
Ärztliche Stellen nach
Röntgenverordnung und
Strahlenschutzverordnung
Beratungs- und Unterstützungsbedarf bestand
sowohl bei den Ärztlichen Stellen „Strahlentherapie“ als auch „Nuklearmedizin“ gemäß
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
15
Tätigkeitsbericht
Neben der Beantwortung zahlreicher telefonischer Anfragen wurde der Bitte der ärztlichen
Bezirksverbände entsprochen, Hilfestellungen
wegen festgestellter Verstöße gegen die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns zu leisten.
Gründe zur Einleitung von Berufsaufsichtsverfahren waren beispielsweise die nicht erfolgte Gutachtenserstellung in angemessener
Frist, die Missachtung des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung sowie der Verstoß
gegen die Meldeverpflichtung. In einem Fall
musste der Vorwurf der Berufspflichtverletzung
gemäß § 2 Absatz 2 der Berufsordnung – Verletzung des Vertrauensgrundsatzes – erhoben
und berufsgerichtlich sanktioniert werden, weil
der Betreffende ein ihm von einem Patienten
gewährtes Darlehen nicht zurückzahlte.
Die antragsberechtigten ärztlichen Berufsvertretungskörperschaften haben zunächst die
Abarbeitung der bisher bei den Berufsgerichten
noch anhängigen Verfahren durch die neu
zuständigen Berufsgerichte abgewartet. Dies
erscheint sinnvoll, um die Spruchpraxis dieser
Gerichte kennen zu lernen, um demzufolge
auch künftige Ent scheidungen in Kenntnis der
Spruchpraxis fällen zu können.
§ 83 der Strahlenschutzverordnung sowie beim
Tätigkeitsvollzug der Ärztlichen Stelle nach der
Röntgenverordnung. Insbesondere betraf dies
Fragen zur Gebührenerhebung der Ärztlichen
Stelle nach § 17 a der Röntgenverordnung,
auf Grund der seit Sommer des vergangenen
Jahres erfolgten gesetzlichen Neuordnung gemäß der Verordnung über die Zuständigkeiten
zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften vom
2. August 2005. Die bisherigen privatrechtlichen Entgelte werden künftig in einer staatlichen Gebührenordnung geregelt werden.
Tätigkeitsbericht
Wettbewerbsrecht
Mit der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg
bestand ein reger Informationsaustausch hinsichtlich der im gesamten Bundesgebiet laufenden Verfahren im Bereich des Gesundheitssektors, insbesondere Firmen betreffend, die
durch lukrative Angebote Ärzte zur Missachtung ihrer Berufspflichten anstifteten.
IT und Multimedia
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
präsentiert sich attraktiv und funktional mit
dem Ziel, ihre Aufgaben, Anliegen und Dienstleistungen auch im Internet umfassend und
transparent darzustellen. Unter der Adresse
www.blaek.de finden die Besucher eine Fülle
von Informationen rund um die BLÄK, wobei
das Themenspektrum die großen Bereiche wie
Berufsordnung, Fort- und Weiterbildung, Qualitätssicherung, Recht, Assistenzberufe und
Presse ebenso abdeckt, wie das Artikelangebot
des Bayerischen Ärzteblattes oder Merkblätter
und Formulare zum Herunterladen. Die BLÄK
hat zudem ein eigenes Patienteninformationssystem mit dem Namen „Der Arzt in Ihrer Nähe“ aufgebaut.
Arztsuche
In einem von der BLÄK selbst geführten Rechtsstreit begehrt die Kammer wegen des Verstoßes
gegen die abgegebene Unterlassungserklärung
nunmehr die Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe. Gegenstand der Erklärung ist die
Verpflichtung, es zu unterlassen, Herzpatienten
die Zuzahlungspflicht gemäß § 39 Absatz 4 Sozialgesetzbuch V bei stationärer Krankenhausbehandlung zu erlassen bzw. diesen rechtswidrigen Preisnachlass zu bewerben.
Die Adresse www.arzt-bayern.de bietet Infos
zu mehr als 16 000 niedergelassenen Ärztinnen
und Ärzten sowie leitenden Krankenhausärztinnen und -ärzten Bayerns. Gerade das Navigationssystem, die bildliche Darstellung des
Ortes, an dem der Arzt praktiziert, kommt bei
den Suchenden gut an.
Arbeitsplatz
Registergerichtsanfragen
Die Rechtsabteilung nahm Stellung zu 25 bei
den Registergerichten anhängigen Eintragungsverfahren gewerblicher Einrichtungen in Form
juristischer Personen des Privatrechts, die sich
unternehmensgegenständlich mit einer Betätigung auf dem Gesundheits sektor befassen.
Anerkennung im Ausland
erworbener
Professorenbezeichnungen
Da die Zulässigkeit der Führung im Ausland
verliehener Professorentitel einer Ent scheidung
des zuständigen Gremiums der BLÄK über
die Gleichwertigkeit mit einer in Deutschland verliehenen Bezeichnung bedarf, hatte
die Rechtsabteilung im Berichtszeitraum eine
Überprüfung und Bewertung von fünf Anträgen ausschließlich aus dem osteuropäischen
und asiatischen Raum vorzunehmen.
16
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
In der BLÄK sind alle Arbeitsplätze mit leistungsfähigen PCs ausgestattet, die Bearbeitung der Aufgaben wird in hohem Maß von
Standard- und Individualsoftware unterstützt.
Sämtliche Arbeitsplätze sind vernetzt sowie
über E-Mail erreichbar. Eine Firewall und AntiViren-Programme sorgen für Sicherheit bei der
elektronischen Kommunikation.
Internetauftritt
Im Zusammenhang mit dem für die BLÄK neu
entwickelten Corporate Design wurde auch
der Internetauftritt unter www.blaek.de neu
gestaltet. In einer zusätzlichen Spalte auf der
rechten Seite findet man so genannte „Quicklinks“, die den Nutzer direkt zu bestimmten interaktiven Seiten führt.
Insbesondere weisen wir auf „WILMA“ hin, die
Möglichkeit online Anträge auf Grundlagen der
Weiterbildungsordnung und sonstige Qualifikationen zu stellen sowie auf „Meine BLÄK“,
unser Portal für Ärzte. Nach der – aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten – notwendigen Anmeldung für die eine Schritt-fürSchritt-Anleitung zur Verfügung steht, haben
Ärzte die Möglichkeit, ihr Fortbildungs-Punktekonto einzusehen, Änderungen von Adressen
oder Haupt-/Nebentätigkeiten zu melden und
weitere Informationen zu erhalten, die nicht
auf der BLÄK-Homepage dargestellt sind.
Newsletter-Abonennten der BLÄK informieren
wir regelmäßig über die Neuigkeiten aus dem
Bereich der Selbstverwaltung
Ärztetag
Für die reibungslose organisatorische Durchführung der Bayerischen Ärztetage haben Mitarbeiter der BLÄK ein ausgefeiltes Programm
entwickelt, das das Schreiben der Anträge, die
Projektion der Anträge und der Struktur der
Tagesordnungspunkte auf eine Leinwand und
die weitere Bearbeitung der angenommenen
Anträge ermöglicht.
Auf Grund der steigenden Anforderungen durch
komplexe Tagesordnungen bzw. deren Strukturierung wurde dieses Programm optimiert.
Um technische Probleme an den wechselnden
Veranstaltungsorten zu reduzieren, wurde ein
spezieller „Ärztetagsserver“ konstruiert, in dem
alle Kabel zusammenlaufen.
Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen
Dauer eines
Gutachterverfahrens
Erfreulicherweise wirkte sich das weitere Ansteigen der Anträge nicht negativ auf die Verfahrensdauer aus. Während im vergangenen
Berichtszeitraum die Dauer eines Gutachterverfahrens bei etwa 73 Wochen lag, beträgt
diese nunmehr 72 Wochen. Das Ziel die Verfahrensdauer merklich zu senken, ist damit allerdings nicht erreicht worden. Verharren die
Antragszahlen weiterhin auf diesem hohen
Niveau, wird dieses Ziel mit den vorhandenen
Ressourcen auch nur schwerlich erreichbar
sein.
Tätigkeitsbericht
Kommissionsmitglieder:
Professor Dr. Alfred Schaudig, München
(ärztlicher Vorsitzender)
Ernst Karmasin, Vorsitzender Richter am
Bayerischen Obersten Landesgericht a. D.,
München
(juristischer Vorsitzender)
Professor Dr. Dietrich Berg, Amberg
Professor Dr. Bernulf Günther, Gräfelfing
Dr. Günter Hofmann, Ohlstadt
Dr. Wilfried Rothenberger, Bad Tölz
Personelle Verstärkung
Ab dem 1. Dezember 2005 kann die Gutachterstelle Dr. Wilfried Rothenberger, Facharzt
für Innere Medizin, Bad Tölz, als neues medizinisches Kommissionsmitglied begrüßen. Dieser
wird unter anderem Verfahren aus dem Bereich
der Inneren Medizin betreuen.
Damit hat die Gutachterstelle ihr Ziel erreicht,
die vier zahlenmäßig am stärksten vertretenden (beklagten) Fachgebiete, die Chirurgie,
die Orthopädie/Unfallchirurgie, die Frauenheilkunde/Geburtshilfe und nunmehr auch die
Innere Medizin durch einen Fachmann des gleichen Gebietes betreuen zu lassen.
Diagramm 3: An die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen gerichtete Anträge auf Durchführung eines
Verfahrens.
Die Gutachterstelle sieht darin einen weiteren
Schritt die qualitative Arbeit ihrer Einrichtung
zu verbessern.
Weiteres Ansteigen der
Anträge
Wie dem Diagramm 3 zu entnehmen ist, stiegen die Anträge auf Durchführung eines Gutachterverfahrens im Verhältnis zum Berichtszeitraum des Vorjahres von 822 auf 870 an.
Damit ist die höchste Zahl der Anträge seit
Bestehen der Gutachterstelle erreicht. Die Gutachterstelle führt das stetige Ansteigen der
Anträge auf ihren erhöhten Bekanntheitsgrad,
sowie darauf zurück, dass die Patienten eine
kritischere Einstellung gegenüber ärztlichem
Handeln einnehmen.
Diagramm 4: Festgestellte Behandlungsfehler in Bezug auf die durch Sachentscheidung abgeschlossenen
Verfahren. – Quelle: Eigene Darstellung auf Grund von Erhebungen für den Berichtszeitraum.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
17
Anzahl der festgestellten
Behandlungsfehler
Tätigkeitsbericht
Eine gerade bei Patienten stark beachtete
Kennziffer bildet die Anzahl der festgestellten
Behandlungsfehler im Verhältnis zu den durch
Votum abgeschlossenen Verfahren. Diese beträgt 30 Prozent (Diagramm 4). Sie lag damit
um 1 Prozentpunkt über der Zahl des vorangegangenen Berichtszeitraumes und damit im
allgemeinen Trend der vorangegangenen Jahre. Sie liegt in etwa auch auf dem Niveau der
Gutachter- und Schlichtungsstelle der anderen
Ärztekammern bzw. des Medizinischen Dienstes der gesetzlichen Krankenkassen.
Datenerhebung zur
Überprüfung der Akzeptanz
der Voten der Gutachterstelle
Die Gutachterstelle setzt sich als Ziel durch
ihre Arbeit die Grundlage für einen interessengerechten Ausgleich zwischen dem Patienten
und dem Arzt zu schaffen. Teuere Zivilprozesse
sollen möglichst vermieden werden. Als Kriterium hierfür, ob dieses Ziel erreicht wird, erhebt
die Gutachterstelle ab dem IV. Quartal 2005
Daten zur Bildung einer neuen Kennziffer. Erhoben wird, ob sich Patient, beschuldigter Arzt
und zuständige Berufshaftpflichtversicherung
der Sachentscheidung der Gutachterstelle
anschließen. Aktuell liegen noch keine ausreichenden Daten zu Bildung dieser Kennziffer
vor.
Ärztestatistik
Am 31. Dezember 2005 betrug die Gesamtzahl der bei der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) gemeldeten Ärztinnen und Ärzte
65 602. Sie erhöhte sich damit gegenüber dem
31. Dezember 2004 um 1156 oder um 1,79 Prozent.
Strukturdaten
Die Zahl der berufstätigen Ärztinnen/Ärzte
stieg vom 31. Dezember 2004 zum 31. Dezember 2005 von 48 870 auf 49 431, absolut um
561 oder um 1,15 Prozent. Die Veränderungen
in den einzelnen Tätigkeitsbereichen zum Vorjahr verdeutlicht Tabelle 2. Die Aufschlüsselung
nach Tätigkeitsbereichen ergibt sich aus Tabelle
3 bzw. Diagramm 5.
Der Vergleich der letzten zehn Jahre (1996 bis
2005) zeigt eine kontinuierliche Zunahme der
berufstätigen Ärztinnen und Ärzte Bayerns.
Während die bayerische Bevölkerung in diesem
Zeitraum um 421 128 Einwohner oder 3,50 Prozent zunahm, erhöhte sich die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte im gleichen Zeitraum um 5384 oder um 12,2 Prozent.
Besonders deutlich wird diese Steigerung am
Verhältnis Einwohner/berufstätige Ärzte. Waren es statistisch 1996 in Bayern noch 273 Einwohner, die von einem berufstätigen Arzt betreut wurden, so waren es zum 30. September
2005 nur noch 252 Einwohner (Tabelle 4).
Der Altersdurchschnitt der bayerischen Ärztinnen und Ärzte lag im Berichtszeitraum bei
49,22 Jahren. Mit 46,51 Jahren sind Ärztinnen
im Schnitt etwas über vier Jahre jünger, als ihre männlichen Kollegen (50,98 Jahre). Weitere
Einzelheiten sind im Diagramm 6 dargestellt.
Tätigkeitsbereiche
2004
2005
Veränderung
Ambulant/Praxis
22 539
22 993
+ 454
Stationär/Krankenhaus
+ 695
21 054
21 749
Behörden/Körperschaft des öffentlichen Rechts
1374
1374
0
Sonstige ärztliche Tätigkeit
3177
3315
+ 138
14 388
14 993
+ 605
836
1178
+ 342
Ohne ärztliche Tätigkeit
Freiwillige Mitglieder/Sonstige
Tabelle 2: Veränderungen in den einzelnen Tätigkeitsbereichen zum Vorjahr.
Gutachterkosten
Die Gutachterstelle vergibt zur Aufklärung
des Sachverhaltes an hoch qualifizierte Ärzte
(externe) Gutachtenaufträge. Diese bilden die
Entscheidungsgrundlage für das abschließende
Votum der Gutachterstelle. Die Kosten hierfür
trägt die an einem Verfahren beteiligte Berufshaftpflichtversicherung. Qualifizierte Gutachten haben ihren Preis. Wegen des auch bei der
Versicherungswirtschaft zunehmenden Kostendruckes sind die Berufshaftpflichtversicherer
an geringen Gutachterkosten interessiert. Einen interessengerechten Ausgleich zwischen
den Berufshaftpflichtversicherungen und den
beauftragten (externen) Gutachtern zu finden,
gestaltet sich immer schwieriger.
Behörden/Körp. öffentl. Rechts
1.374
2%
Sonstige ärztliche Tätigkeit
3.315
5%
Stationär/Krankenhaus 21.749
33 %
Ohne ärztliche Tätigkeit 14.993
23%
Freiwillige/Sonstige 1.178
2%
Ambulant/Praxis 22.993
35 %
Diagramm 5: Tätigkeitsbereiche der Ärztinnen/Ärzte am 31. Dezember 2005.
18
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Tätigkeitsbereich
Meldewesen
Alle ärztlichen Bezirksverbände sind online mit
der Datenbank der BLÄK verbunden. Sie nehmen gemäß Heilberufe-Kammergesetz und
Meldeordnung die Aufgaben der Meldestellen wahr. Die Kammer prüft die Daten, führt
zentrale Abfragen aus, erstellt Statistiken und
Datenauswertungen, unterstützt die ärztlichen
Kreis- und Bezirksverbände in allen melderechtlichen Belangen und Fragestellungen und
prüft melderelevante Sondertatbestände.
Seit Dezember 2005 erfolgt durch das Meldewesen der Versand von Unterlagen zum Fortbildungs-Punktekonto, das bei der BLÄK für jeden bayerischen Arzt geführt wird, an alle neu
gemeldeten Ärzte.
Das Punktekonto ist in enger Verbindung mit
der Realisierung unseres Portals „Meine BLÄK“
zu sehen. Seit November 2005 ermöglicht es
nach einer Anmeldung jedem Arzt den Blick auf
sein persönliches Punktekonto sowie einige seiner bei der BLÄK gespeicherten Stammdaten.
Wir verweisen auf den Artikel „Willkommen bei
‚Meine BLÄK‘ in Heft 3/2005 des Bayerischen
Ärzteblattes.
Derzeit prüft die BLÄK die Einführung der elektronischen Arztakte, um die Effizienz der Sachbearbeitung durch den schnellen Zugriff auf
die am PC verfügbare Akte weiter zu steigern.
Ambulant/Praxis
Allgemeinärzte
1.2
%
Bereich
15 236
7757
4386
1493
22 993 100,00 %
5879
25,57 %
Praktische Ärzte
593
733
1326
5,77 %
1.3
Angestellte Ärzte
553
1281
1834
7,98 %
1.4
Sonstige Ärzte ohne Gebiet
527
767
1294
5,63 %
1.5
Sonstige Ärzte mit Gebiet
9177
3483
12 660
55,06 %
21 749 100,00 %
2
Stationär/Krankenhaus
13 895
7854
2.1
Leitende Ärzte
1605
93
1698
7,81 %
2.2
Ober-/Assistenzärzte ohne Gebiet
5225
4676
9901
45,52 %
2.3
Ober-/Assistenärzte mit Gebiet
6970
3007
9977
45,87 %
2.4
Gastärzte
95
78
173
0,80 %
3
Behörden/KdöR
851
523
1374 100,00 %
3.1
Behörden
644
459
1103
80,28 %
3.2
Bundeswehr
271
19,72 %
4
Sonstige ärztliche Tätigkeit
4.1
4.2
207
64
1641
1674
Sonstige ärztliche Tätigkeit
808
861
1669
50,35 %
Angestellte Arbeitsmedizin
183
129
312
9,41 %
4.3
Angestellte Pharmazie
147
92
239
7,21 %
4.4
Gutachter
204
118
322
9,71 %
4.5
Medizinjournalist
4.6
Praxisvertreter
4.7
Stipendiat
5
Ohne ärztliche Tätigkeit
5.1
21
29
50
1,51 %
239
404
643
19,40 %
80
2,41 %
39
41
7590
7403
Arbeitslos
899
1435
5.2
Berufsfremd
548
5.3
Berufsunfähig
376
5.4
Erziehungsurlaub
5.5
Haushalt
5.6
Ruhestand
5.7
Sonstiger Grund
6
Freiwillige/Sonstige
Gesamtzahl der Ärzte
3315 100,00 %
14 993 100,00 %
2334
15,57 %
302
850
5,67 %
210
586
3,91 %
30
1255
1285
8,57 %
21
1273
1294
8,63 %
5689
2890
8579
57,22 %
27
38
65
0,43 %
638
540
39 851
25 751
1178 100,00 %
65 602
%
Gesamt
35,05 %
33,15 %
2,09 %
5,05 %
22,85 %
1,80 %
100,00 %
Tabelle 3: Statistik der BLÄK zum 31. Dezember 2005.
Jahr
Bevölkerung
Ärzte
Einwohner je
berufstätiger Arzt
1996
12 043 869
44 047
273
1997
12 065 849
44 715
270
1998
12 086 548
45 433
266
1999
12 154 967
46 568
261
2000
12 183 377
47 265
258
2001
12 329 714
47 943
257
2002
12 387 351
48 159
257
2003
12 423 386
48 472
256
2004
12 443 893
48 870
255
2005 *
12 464 997
49 431
252
Bevölkerung: Stichtag 31. Dezember – * Bevölkerung: Stichtag 30. September
Tabelle 4: Bevölkerung Bayerns – Berufstätige Ärztinnen/Ärzte.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
19
Tätigkeitsbericht
Diagramm 6: Alterspyramide der bayerischen Ärztinnen/Ärzte (Stand: 6. Juni 2006, Bezugsjahr 2005).
1
1.1
männlich weiblich Gesamt
Weiterbildung
Arzt im Praktikum (AiP)
Tätigkeitsbericht
Der Bundesrat hat am 11. Juni 2004 der Änderung der Bundesärzteordnung zugestimmt.
Damit entfiel die Praktikumsphase, die Ärztinnen und Ärzte bisher im Anschluss an das
Medizinstudium absolvieren mussten, ab dem
1. Oktober 2004 ersatzlos. Die entsprechende
Rechtsgrundlage wurde auch im Bayerischen
Ärzteblatt 7-8/2004 veröffentlicht.
Die Approbationsbehörden haben Ärzten, die
bis einschließlich 30. September 2004 ihr Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen haben und allen Ärzten, die sich zu der Zeit im
AiP befanden, auf Antrag – soweit die übrigen
Voraussetzungen vorlagen – unmittelbar die
Approbation erteilt. Erlaubnisse nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung (AiP-Erlaubnisse) berechtigen Ärzte nicht mehr zur Ausübung der Heilkunde, die nach der Änderung
der Bundesärzteordnung einen Anspruch auf
Erteilung der Approbation haben.
Praktische Ärzte
Im Zeitraum vom 1. Juni 2005 bis zum In-KraftTreten des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) am 24. Dezember
2005 (in Kraft getreten am 1. Januar 2006) mit
Einstellung des Artikel 21 wurden 18 Anträge
auf Führung der Bezeichnung praktische Ärztin/praktischer Arzt gestellt, wovon 15 (Vorjahr
20) bis zum Ende des Berichtszeitraumes positiv beschieden werden konnten.
14 der 16 deutschen Bundesländer haben in
ihren HKaG für diejenigen „praktischen Ärzte“,
die eine „spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ in Deutschland abgeschlossen
haben, geregelt, dass diese berechtigt sind,
die Bezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ – bzw. „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ nach entsprechender Notifizierung
bei der Kommission der Europäischen Union
(EU) – zu führen. Damit werden diese Kolleginnen und Kollegen den aus anderen Mitgliedstaaten der EU (sowie des EWR und der
Schweiz) zuwandernden Ärzten mit einem im
EU-Ausland nach der Richtlinie 93/16/EWG erworbenen Diplom in der „spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin“ hinsichtlich der
führbaren Bezeichnung gleichgestellt.
20
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Der Bayerische Landtag hat keine derartige
Regelung im HKaG getroffen, sodass derzeit
„praktische Ärzte“ mit einer abgeschlossenen
spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin in Bayern nicht zum Führen der Facharztbezeichnung berechtigt sind.
Der bayerische Gesetzgeber hat allerdings im
Dezember 2005 in das HKaG in Artikel 22 die
Regelung aufgenommen, dass das auf Grund
eines erteilten Zeugnisses über eine abgeschlossene spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin erworbene Bezeichnungsrecht
unberührt bleibt, sofern betroffene Ärzte nicht
aus anderem Grund die in der Weiterbildungsordnung für die Allgemeinmedizin vorgesehene
Gebietsbezeichnung berechtigt führen.
Somit konnte der 61. Bayerische Ärztetag am
6. Mai 2006 in der Weiterbildungsordnung eine Regelung treffen, die auch „praktischen
Ärzten“, die die „spezifische Ausbildung in der
Allgemeinmedizin“ in Bayern abgeschlossen haben, die Facharztbezeichnung zugänglich macht.
Durch Einfügung des § 19 a in die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom
24. April 2004 wird die Möglichkeit geschaffen,
dass Ärzte, die am 1. August 2006 nach Artikel 22 Absatz 1 des HKaG auf Grund eines erteilten Zeugnisses über eine abgeschlossene
spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin
berechtigt sind, die Bezeichnung „praktischer
Arzt“ zu führen und seit Zeugniserteilung
mindestens acht Jahre regelmäßig und überwiegend hausärztlich in der vertragsärztlichen
Versorgung oder entsprechend tätig waren auf
Antrag zur Prüfung zum „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ zugelassen werden
können.
Nach rechtsaufsichtlicher Genehmigung wird
diese Regelung am 1. August 2006 in Kraft treten, entsprechende Anträge können bis 31. Juli
2007 gestellt werden.
Seminarweiterbildung
Allgemeinmedizin
Seit In-Kraft-Treten der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Fassung vom
1. Oktober 1993 ist bei einer mindestens dreijährigen Weiterbildungszeit die Teilnahme an
Seminaren von insgesamt 240 Stunden Dauer
Pflichtbestandteil der Weiterbildung im Gebiet
Allgemeinmedizin, bei einer mindestens fünfjährigen Weiterbildungszeit gemäß der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte
Bayerns vom 1. Oktober 1993, in der Fassung
vom 11. Oktober 1998, zuletzt geändert am
13. Oktober 2002, in Kraft seit 1. Dezember
2002, die Absolvierung von Seminaren über
insgesamt 80 Stunden Dauer.
Im Berichtszeitraum nahmen insgesamt 397
Ärztinnen und Ärzte an den Weiterbildungsseminaren im Rahmen der fünfjährigen Weiterbildung teil.
Für Ärztinnen und Ärzte, die den Facharzt
für Allgemeinmedizin im Rahmen der mindestens fünfjährigen Weiterbildung gemäß Abschnitt I 1 der Weiterbildungsordnung für die
Ärzte Bayerns in der Fassung vom 1. Oktober
1993, zuletzt geändert am 13. Oktober 2002, in
Kraft seit 1. Dezember 2002, anstreben, führte
die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) im
Juni und Oktober 2005 je ein 80-StundenSeminar zu „Wichtigen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter in der Allgemeinmedizin“
als Alternative zu einer halbjährigen Weiterbildung in der Kinderheilkunde durch; daran nahmen 129 Ärztinnen und Ärzte teil.
Im März 2006 fand wiederum ein entsprechendes Seminar statt, an dem 60 Ärztinnen
und Ärzte teilnahmen.
Das 80-stündige Seminar im November 2005
für die fünfjährige Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte
Bayerns, Neufassung vom 1. Oktober 1993,
in der Fassung vom 11. Oktober 1998, zuletzt
geändert am 13. Oktober 2002, in Kraft seit
1. Dezember 2002, besuchten 83 Ärztinnen und
Ärzte, wovon 24 Teilnehmer den Kurs blockweise gebucht hatten.
Erstmalig führte die BLÄK das 80-StundenSeminar „Psychosomatische Grundversorgung“
durch, welches in der Weiterbildungsordnung
für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom
24. April 2004 (in Kraft seit 1. August 2004)
gefordert wird. Teil 3 (beinhaltend 30 Stunden
Verbale Intervention) fand vom 20. bis 22. Oktober 2005 statt und wurde von 50 Ärztinnen
und Ärzten besucht. Teil 1 (Theorieseminar)
fand am 20./21. Mai 2006 statt und wurde von
60 Teilnehmern besucht.
Weiterbildungsbefugnisse
Mit Stand 31. Mai 2006 waren in Bayern insgesamt 7969 (Vorjahr: 7466) Weiterbildungsbefugnisse erteilt, davon 1700 in der Allgemeinmedizin, 4092 in anderen Gebieten, 646 in
Schwerpunkten (inklusive alte Teilgebiete), 1185
in Bereichen, 238 in fakultativen Weiterbildungen in den Gebieten und 28 in Fachkunden
sowie 24 für Fallseminare. 108 Weiterbildungsbefugnisse waren nach § 7 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 1. Oktober 1993 an Fachärzte erteilt,
die nicht Fachärzte für Allgemeinmedizin sind.
Diese Kolleginnen und Kollegen sind in ihrem
Fachgebiet zur Weiterbildung befugt mit der
Einschränkung, dass diese Weiterbildung nur
als anrechnungsfähiges Gebiet im Rahmen der
Weiterbildung im Gebiet Allgemeinmedizin angerechnet werden kann.
Dies bedeutet insgesamt eine Steigerung der
erteilten Weiterbildungsbefugnisse gegenüber
dem Vorjahr von 6,7 Prozent. Die Aufschlüsselung in die einzelnen Gebiete, Schwerpunkte,
Bereiche und fakultativen Weiterbildungen im
Gebiet sowie nach Voll- und Teilbefugnis zeigen die Tabellen 5, 6 und 7.
Im Berichtsjahr wurden 1366 (Vorjahr: 1428)
Erweiterungs- und Neuanträge sowie Überprüfungsanträge im Hinblick auf die neue Weiterbildungsordnung gestellt, davon 128 in der
Allgemeinmedizin, 873 in anderen Gebieten,
135 in Schwerpunkten, 186 in Bereichen, 37
in fakultativen Weiterbildungen im Gebiet und
sieben für Fallseminare.
Einen Überblick über die Entwicklung der jährlich gestellten Anträge gibt Diagramm 7.
37 Widersprüche gegen Entscheidungen des
Vorstandes hinsichtlich der Erteilung bzw.
Nichterteilung einer Weiterbildungsbefugnis
wurden bearbeitet und 19 bereits entschieden,
fünf haben den Widerspruch zurückgezogen,
13 waren am Ende des Berichtszeitraumes noch
in Bearbeitung.
Fakultative Weiterbildung im Gebiet
Allgemeinmedizin:
1. Klinische Geriatrie
Anästhesiologie:
1. Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin
Chirurgie:
1. Spezielle Chirurgische Intensivmedizin
Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
1. Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
2. Gynäkologische Endokrinologie und
Reproduktionsmedizin
3. Spezielle Operative Gynäkologie
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde:
1. Spezielle Hals-Nasen-Ohrenchirurgie
Herzchirurgie:
1. Spezielle Herzchirurgische Intensivmedizin
Innere Medizin:
1. Klinische Geriatrie
2. Spezielle Internistische Intensivmedizin
Kinderchirurgie:
1. Spezielle Kinderchirurgische Intensivmedizin
Kinderheilkunde:
1. Spezielle Pädiatrische Intensivmedizin
Nervenheilkunde:
1. Klinische Geriatrie
Neurochirurgie:
1. Spezielle Neurochirurgische Intensivmedizin
Neurologie:
1. Klinische Geriatrie
2. Spezielle Neurologische Intensivmedizin
Orthopädie:
1. Spezielle Orthopädische Chirurgie
Pathologie:
1. Molekularpathologie
Plastische Chirurgie:
1. Spezielle Plastisch-Chirurgische
Intensivmedizin
Psychiatrie und Psychotherapie:
1. Klinische Geriatrie
Urologie:
1. Spezielle Urologische Chirurgie
Gesamt:
Insgesamt
Befugnisse
davon
VollbeTeilbefugnis
fugnis
1
1
–
31
26
5
3
3
–
19
18
1
10
7
3
19
17
2
7
7
–
5
5
–
29
31
21
29
8
2
–
–
–
7
4
3
–
–
–
8
5
3
8
9
5
8
3
1
15
9
6
5
5
–
1
1
–
10
10
–
20
18
2
238
199
39
Tabelle 5: Aufschlüsselung der Weiterbildungsbefugnisse in fakultativen Weiterbildungen im Gebiet
(Stand: 31. Mai 2006).
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
21
Tätigkeitsbericht
Der Anteil der Kursteilnehmer aus anderen
Kammerbereichen beträgt weiterhin ca. 15 Prozent. Die Finanzierung der Kurse erfolgte kostendeckend über die Teilnehmergebühren.
Im Berichtszeitraum wurden weiter drei Weiterbildungsbefugnisse im Gebiet Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Urologie und im Schwerpunkt Unfallchirurgie überprüft. Von diesen
drei Weiterbildungsbefugnissen wurde eine
Weiterbildungsbefugnis bestätigt, bei einer
eine Reduzierung der Weiterbildungsbefugnis
beschlossen und eine Weiterbildungsbefugnis
entzogen.
Befugnisse
Tätigkeitsbericht
Gebiet, Teilgebiet/Schwerpunkt
1. Allgemeinmedizin
andere Fachärzte nach § 7 (3) der Weiterbildungsordnung
2. Anästhesiologie
3. Arbeitsmedizin
4. Augenheilkunde
5. Chirurgie
Teilgebiete/Schwerpunkte:
Gefäßchirurgie
Kinderchirurgie
Plastische Chirurgie
Thorax- und Kardiovaskularchirurgie
Thoraxchirurgie
Unfallchirurgie
Visceralchirurgie
6. Diagnostische Radiologie
Schwerpunkte:
Kinderradiologie
Neuroradiologie
7. Frauenheilkunde und Geburtshilfe
8. Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
9. Haut- und Geschlechtskrankheiten
10. Herzchirurgie
Schwerpunkt:
Thoraxchirurgie
11. Humangenetik
12. Hygiene und Umweltmedizin
13. Innere Medizin
Teilgebiete/Schwerpunkte:
Angiologie
Endokrinologie
Gastroenterologie
Hämatologie und internistische Onkologie
Kardiologie
Nephrologie
Pneumologie
Rheumatologie
14. Kinderchirurgie
15. Kinderheilkunde
Teilgebiete/Schwerpunkte:
Kinderkardiologie
Neonatologie
16. Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
17. Klinische Pharmakologie
18. Laboratoriumsmedizin
19. Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
20. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
21. Nervenheilkunde
22. Neurochirurgie
23. Neurologie
24. Neuropathologie
25. Nuklearmedizin
26. Öffentliches Gesundheitswesen
27. Orthopädie
Teilgebiet/Schwerpunkt:
Rheumatologie
28. Pathologie
29. Pharmakologie und Toxikologie
22
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
insgesamt
1700
108
204
91
153
281
davon
Vollbefugnis
Teilbefugnis
921
779
–
108
35
169
80
11
12
141
66
215
35
5
7
4
5
95
56
161
16
4
6
3
4
30
31
33
19
1
1
1
1
65
25
128
5
12
294
101
161
10
4
7
46
14
7
9
1
5
248
87
154
1
1
13
4
788
1
4
3
115
–
9
1
673
6
18
68
36
92
47
57
18
10
231
3
10
26
11
31
16
16
10
6
28
3
8
42
25
61
31
41
8
4
203
7
23
36
7
25
18
26
–
20
121
5
35
–
254
3
15
10
3
1
7
6
–
14
27
5
9
–
18
4
8
26
4
24
11
20
–
6
94
–
26
–
236
12
27
4
8
10
1
4
17
3
J
Befugnisse
Gebiet, Teilgebiet/Schwerpunkt
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
38.
Phoniatrie und Pädaudiologie
Physikalische und Rehabilitative Medizin
Plastische Chirurgie
Psychiatrie und Psychotherapie
Psychotherapeutische Medizin
Rechtsmedizin
Strahlentherapie
Transfusionsmedizin
Urologie
davon
insgesamt
Vollbefugnis
Teilbefugnis
8
46
30
113
65
4
20
9
90
4
8
6
29
21
3
10
6
34
4
38
24
84
44
1
10
3
56
80
18
4
2
37
7
1
18
58
7
4
1
3
2
1
5
22
11
–
1
34
5
–
13
7
10
4
6
8
3
1
2
1
9
5
1
5
4
1
4
1
–
96
49
47
218
94
124
1
–
1
6
3
3
22
6
23
8
7
2
7
–
8
3
2
–
15
6
15
5
5
2
1
2
2
1
3
6
1
1
1
–
2
2
–
–
6
1
1
–
1
–
–
1
3
–
–
–
1
1
16
28
–
7
8
1
9
20
5
4
6546
4
2
2173
1
2
4373
Neue Bezeichnungen nach Weiterbildungsordnung 2004
Tabelle 6: Aufschlüsselung der Weiterbildungsbefugnisse in Gebieten und Teilgebieten/Schwerpunkten (Stand 31. Mai 2006).
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
23
Tätigkeitsbericht
Gebiet Chirurgie:
Basisweiterbildung Chirurgie
Facharzt für Gefäßchirurgie
Facharzt für Herzchirurgie
Facharzt für Kinderchirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Facharzt für Thoraxchirurgie
Facharzt für Visceralchirurgie
Schwerpunkte der Frauenheilkunde und Geburtshilfe:
Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Gynäkologische Onkologie
Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin
Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde:
Basisweiterbildung Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin:
Sektor der stationären internistischen Patientenversorgung
Sektor der ambulanten hausärztlichen Versorgung
(Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin/Hausarzt)
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Endokrinologie
und Diabetologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Nephrologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Pneumologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Rheumatologie
Schwerpunkte der Kinder- und Jugendmedizin:
Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
Kinder-Hämatologie und -Onkologie
Kinder-Pneumologie
Neuropädiatrie
Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
Basisweiterbildung Pathologie
Basisweiterbildung Pharmakologie
Facharzt für Klinische Pharmakologie
Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie
Schwerpunkt der Psychiatrie und Psychotherapie:
Forensische Psychiatrie
Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Radiologie
Schwerpunkte der Radiologie:
Kinderradiologie
Neuroradiologie
Gesamt
Tätigkeitsbericht
Bereich
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
Allergologie
Balneologie und medizinische Klimatologie
Betriebsmedizin
Bluttransfusionswesen
Chirotherapie
Flugmedizin
Handchirurgie
Homöopathie
Medizinische Genetik
Medizinische Informatik
Naturheilverfahren
Phlebologie
Physikalische Therapie
Plastische Operationen
Psychoanalyse
Psychotherapie
Rehabilitationswesen
Spezielle Schmerztherapie
Sozialmedizin
Sportmedizin
Stimm- und Sprachstörungen
Tropenmedizin
Umweltmedizin
insgesamt
233
–
24
10
–
1
20
76
4
3
399
61
62
14
–
–
17
21
81
2
8
2
19
Befugnisse
davon
Vollbefugnis Teilbefugnis
56
177
–
–
24
–
9
1
–
–
1
–
7
13
69
7
2
2
1
2
24
375
27
34
40
22
13
1
–
–
–
–
15
2
12
9
81
–
2
–
6
2
2
–
4
15
Neue Bezeichnungen nach
Weiterbildungsordnung 2004:
Akupunktur
Andrologie
Dermatohistologie
Diabetologie
Geriatrie
Hämostaseologie
Infektiologie
Intensivmedizin
Kinder-Gastroenterologie
Magnetresonanztomographie
Medikamentöse Tumortherapie
Palliativmedizin
Physikalische Therapie und Balneologie
Proktologie
Röntgendiagnostik
Schlafmedizin
Spezielle Orthopädische Chirurgie
Spezielle Unfallchirurgie
Gesamt:
9
3
4
6
16
1
4
35
1
1
2
4
4
3
4
3
3
25
1185
9
2
4
4
15
1
4
32
1
–
2
4
3
3
1
3
1
9
493
–
1
–
2
1
–
–
3
–
1
–
–
1
–
3
–
2
16
692
Tabelle 7: Aufschlüsselung der Wweiterbildungsbefugnisse in Bereichen (Stand 31. Mai 2006).
Anerkennung von
Arztbezeichnungen
Im Berichtszeitraum gingen bei der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK) 4721 Anträge (Vorjahr: 8362, Vorvorjahr: 3576) auf Anerkennung
einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung ein.
24
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Die hohe Zahl im Vorjahreszeitraum ergab sich
durch das In-Kraft-Treten der „neuen“ Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom
24. April 2004 am 1. August 2004, was insbesondere durch die Übergangsbestimmungen zu
der deutlichen Zunahme an Anträgen führte.
Gegenüber dem Berichtsjahr 2003/04 ergibt
sich dieses Jahr eine Steigerung von 32 Prozent.
Es entfielen 2277 Anträge (Vorjahr: 2659) auf
eine Facharzt-/Schwerpunktbezeichnung, 2051
(Vorjahr: 5169) auf eine Zusatzbezeichnung,
142 auf Anerkennung einer fakultativen Weiterbildung (Vorjahr: 135), 108 auf Fachkunden
(Vorjahr: 115) und 143 auf eine zusätzliche
Qualifikation nach § 3 a (Vorjahr: 249) der Weiterbildungsordnung.
Von den insgesamt 1920 Anträgen auf Anerkennung einer Facharztbezeichnung betrafen
306 Anträge (Vorjahr: 444) die Anerkennung
zum Führen der Facharztbezeichnung im Gebiet Allgemeinmedizin (nach Weiterbildungsordnung 1993 und früher) sowie 97 Anträge
(Vorjahr: 133) die Anerkennung zum Führen
der Bezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ (nach Weiterbildungsordnung
2004).
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass die Bezeichnung „Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin“ nur in der Form
„Facharzt für Allgemeinmedizin“ bis zu dem
Zeitpunkt geführt werden darf, an dem die
Bundesrepublik Deutschland nach Umsetzung
der (Muster-)Weiterbildungsordnung in allen
Kammerbereichen gegenüber der Europäischen
Union (EU) die Facharztbezeichnung „Facharzt
für Innere und Allgemeinmedizin“ notifiziert
hat und dies im Amtsblatt der EU amtlich bekannt gemacht worden ist.
Seit 1. Juni 2005 bietet die BLÄK die Möglichkeit, Anträge auf Anerkennung einer Qualifikation nach der Weiterbildungsordnung online
über ihre Webseite www.blaek.de zu stellen
(Bayerisches Ärzteblatt 10/2005, Seite 660),
wovon in 1942 Fällen (41 Prozent) Gebrauch
gemacht wurde.
Eine detaillierte Übersicht über die Anerkennungen geben die Tabellen 8 und 9; zusätzlich
wurden 148 Bescheinigungen über den Erwerb
einer fakultativen Weiterbildung in Gebieten
und 71 Bescheinigungen über den Erwerb einer
Fachkunde ausgestellt.
Nach den Richtlinien der EU, dem Abkommen
über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie
dem Abkommen zwischen der EU und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über
die Freizügigkeit erfolgte die Umschreibung
von Facharztanerkennungen bei 64 Kolleginnen
und Kollegen.
Im Berichtszeitraum gingen 3254 (Vorjahr
4028) schriftliche Anfragen zur Weiterbildung
ein.
ganztägig in teilweise bis zu sieben Räumen
gleichzeitig erforderlich.
Eine besondere Situation ergab sich im vierten
Quartal 2005 im Gebiet Allgemeinmedizin: Zum
1. Januar 2006 änderten sich im Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Voraussetzungen, die Fachärzte für Allgemeinmedizin für die Eintragung
in das Arztregister erfüllen müssen.
Diagramm 7: Überblick über die Entwicklung der jährlich gestellten Neu- und Erweiterungsanträge auf Weiterbildungsbefugnis sowie Überprüfungsanträge im Hinblick auf die neue Weiterbildungsordnung 2004.
Anerkennungen als Facharzt für Allgemeinmedizin nach der Weiterbildungsordnung für die
Ärzte Bayerns in der Fassung vom 1. Januar
1988 oder früher (vierjähriger Weiterbildungsgang) und der Weiterbildungsordnung für die
Ärzte Bayerns in der Neufassung vom 1. Oktober 1993 (dreijähriger Weiterbildungsgang)
erfüllen somit ab 1. Januar 2006 nicht mehr die
Voraussetzungen nach SGB V für die Eintragung in das Arztregister.
Somit musste die BLÄK bis zum Stichtag 31. Dezember 2005 Prüfungstermine für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte sicherstellen, um
für diese eine rechtzeitige Eintragung in das
Arztregister (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns) zu ermöglichen.
Aus diesem Grund wurden 51 zusätzliche Prüfungstage angesetzt (Bayerisches Ärzteblatt
3/2006, Seite 115). Diagramm 8 gibt einen
Überblick über die Entwicklung dieser Prüfungen im Jahr 2005.
Diagramm 8: Prüfungen im Gebiet „Allgemeinmedizin“ im Jahr 2005.
Zusätzlich waren im Berichtszeitraum im Rahmen des Programms „Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin“ 927 (Vorjahr
846) Anträge zu bearbeiten, davon 641 für eine
Weiterbildung im niedergelassenen Bereich, 286
für eine Weiterbildung im stationären Bereich.
Die Bearbeitung dieser Anträge unterscheidet
sich im Bearbeitungsaufwand nicht von Facharztanerkennungen, da die Frage zu beurteilen
ist, inwieweit die beantragten Weiterbildungs-
abschnitte im Weiterbildungsgang des Gebietes
„Allgemeinmedizin“ (Weiterbildungsordnung
1988, 1993, 1998) bzw. „Innere Medizin und
Allgemeinmedizin“
(Weiterbildungsordnung
2004) gefordert und anrechenbar sind.
Für die Durchführung der 3287 (Vorjahr: 2025)
Prüfungen (Gebiete, Schwerpunkte, fakultative
Weiterbildungen, Fachkunden, Bereiche und
andere) waren 118 Prüfungstage (Vorjahr: 137)
Gemäß § 4 Absatz 8 der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns wurde nach fachlicher Prüfung von Kursinhalten und Qualifikationen der Kursleiter die Durchführung von
Weiterbildungskursen in den Zusatz-Weiterbildungen Balneologie und Medizinische Klimatologie (4), Homöopathie (15), Manuelle Medizin/
Chirotherapie (33), Naturheilverfahren (29),
Palliativmedizin (8), Physikalische Therapie und
Balneologie (4), Spezielle Schmerztherapie (2),
Sportmedizin (47) sowie Strahlenschutz nach
der Strahlenschutzverordnung – offene und
umschlossene radioaktive Stoffe – (21) anerkannt.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
25
Tätigkeitsbericht
Auf Grund der Bestimmungen des § 95 a Absätze 2 und 3 SGB V können ab dem 1. Januar
2006 Fachärzte für Allgemeinmedizin nur noch
dann in das Arztregister eingetragen werden,
wenn ihr Weiterbildungsgang auf der Grundlage einer Weiterbildungsordnung abgeschlossen
wurde, die in der Allgemeinmedizin eine Mindestweiterbildungszeit von fünf Jahren vorschreibt.
Facharzt-, Schwerpunktbezeichnungen
Tätigkeitsbericht
1.
2.
3.
4.
Allgemeinmedizin
Anästhesiologie
Arbeitsmedizin
Augenheilkunde
5. a) Chirurgie (WBO 1993 und früher)
Schwerpunkte:
Gefäßchirurgie
Thorax- und Kardiovaskularchirurgie
Kinderchirurgie
Plastische Chirurgie
Thoraxchirurgie
Unfallchirurgie
Visceralchirurgie
5. b) Chirurgie (WBO 2004)
Facharzt für Allgemeine Chirurgie
Facharzt für Gefäßchirurgie
Facharzt für Herzchirurgie
Facharzt für Kinderchirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Facharzt für Thoraxchirurgie
Facharzt für Visceralchirurgie
6.
7.
Diagnostische Radiologie/Radiologie
Schwerpunkte:
Kinderradiologie
Neuroradiologie
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Schwerpunkte:
Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin
Gynäkologische Onkologie (WBO 2004)
Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin (WBO 2004)
Anerkennungen
darunter mit
insgesamt
Prüfung
Prüfung
nicht bestanden
395
156
23
34
375
154
23
34
49
10
1
–
179
178
4
15
–
–
–
8
55
36
15
–
–
–
8
55
36
–
–
–
–
1
2
1
1
–
1
1
138
4
–
1
–
–
–
1
135
4
–
1
–
–
–
1
3
–
–
–
56
55
5
2
5
2
5
–
–
102
97
2
1
16
2
1
16
2
–
–
–
8.
9.
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Haut- und Geschlechtskrankheiten
36
39
34
37
–
2
10.
Herzchirurgie (WBO 1993)
Schwerpunkt:
Thoraxchirurgie
12
12
1
–
–
–
11.
12.
Humangenetik
Hygiene und Umweltmedizin
2
–
2
–
–
–-
337
333
6
7
3
39
28
62
–
25
19
12
7
3
39
28
62
–
25
19
12
1
–
1
–
1
–
–
1
–
34
–
32
–
3
–
3
3
–
13. a) Innere Medizin (WBO 1993 und früher)
Schwerpunkte:
Angiologie
Endokrinologie
Gastroenterologie
Hämatologie und internistische Onkologie
Kardiologie
Lungen- und Bronchialheilkunde (WBO 1988)
Nephrologie
Pneumologie
Rheumatologie
13. b) Innere Medizin und Allgemeinmedizin (WBO 2004)
Facharzt für Innere und Allgemeinmedizin
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Angiologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Endokrinologie
und Diabetologie
26
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
J
Facharzt-, Schwerpunktbezeichnungen
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Gastroenterologie
Anerkennungen
darunter mit
insgesamt
Prüfung
1
–
Prüfung
nicht bestanden
–
6
4
–
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Kardiologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Nephrologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Pneumologie
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Rheumatologie
3
1
–
2
1
1
–
1
–
–
–
–
14.
Kinderchirurgie (WBO 1993)
5
5
–
15.
Kinder- und Jugendmedizin
Schwerpunkte:
Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie
Kinder-Hämatologie und -Onkologie
Kinder-Kardiologie
Kinder-Nephrologie
Kinder-Pneumologie
Neonatologie
Neuropädiatrie
82
81
3
4
5
1
2
6
26
24
4
5
1
2
6
26
24
–
–
–
–
–
–
1
16.
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
(WBO 1993 und früher)
20
20
–
17.
18.
19.
Klinische Pharmakologie
Laboratoriumsmedizin
Lungen- und Bronchialheilkunde (WBO 1978)
–
14
–
–
12
–
–
1
–
20.
Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie (WBO 1993 und früher)
Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (WBO 2004)
3
5
3
5
1
–
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Nervenheilkunde
Neurochirurgie
Neurologie
Neuropathologie
Nuklearmedizin
Öffentliches Gesundheitswesen*
8
12
16
59
–
7
11
8
12
16
56
–
5
–
–
1
–
5
–
–
–
28.
Orthopädie (WBO 1993 und früher)
Schwerpunkt:
Rheumatologie
80
80
–
11
11
–
29.
30.
Pathologie
Pharmakologie und Toxikologie
10
2
9
1
2
–
31.
Phoniatrie und Pädaudiologie/Sprach-,
Stimm- und kindliche Hörstörungen
1
1
–
32.
33.
Physikalische und Rehabilitative Medizin
Plastische Chirurgie (WBO 1993)
29
6
29
6
1
–
34.
Psychiatrie und Psychotherapie
Schwerpunkt:
Forensische Psychiatrie
92
89
2
10
10
1
35.
Psychotherapeutische Medizin (WBO 1993)
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (WBO 2004)
24
7
22
7
1
2
–
6
–
40
2530
–
5
–
40
2453
–
–
–
3
119
36. Rechtsmedizin
37.
Strahlentherapie
38. Transfusionsmedizin
39. Urologie
Gesamt:
* Anerkennungen werden nicht von der Bayerischen Landesärztekammer durchgeführt
Tabelle 8: Anerkennungen zum Führen von Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen durch die Bayerische Landesärztekammer..
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
27
Tätigkeitsbericht
Facharzt für Innere Medizin und Schwerpunkt Hämatologie
und Onkologie
Tätigkeitsbericht
Zusatz-Weiterbildung
Ärztliches Qualitätsmanagement
Akupunktur
Allergologie
Andrologie
Balneologie und Medizinische Klimatologie (WBO 1993)
Betriebsmedizin (WBO 1993)
Bluttransfusionswesen (WBO 1993)
Chirotherapie (WBO 1993)
Dermatohistologie
Diabetologie
Flugmedizin
Geriatrie
Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie
Hämostaseologie
Handchirurgie
Homöopathie
Infektiologie
Intensivmedizin
Kinder-Gastroenterologie
Kinder-Orthopädie
Kinder-Rheumatologie
Labordiagnostik
Magnetresonanztomographie
Manuelle Medizin/Chirotherapie
Medikamentöse Tumortherapie
Medizinische Genetik (WBO 1993)
Medizinische Informatik
Naturheilverfahren
Notfallmedizin
Orthopädische Rheumatologie
Palliativmedizin
Phlebologie
Physikalische Therapie (WBO 1993)
Physikalische Therapie und Balneologie
Plastische Operationen (HNO)
Plastische Operationen (MKG)
Proktologie
Psychoanalyse *)
Psychotherapie *)
Psychotherapie (WBO 2004)
Rehabilitationswesen
Röntgendiagnostik
Schlafmedizin
Sozialmedizin
Spezielle Orthopädische Chirurgie
Spezielle Schmerztherapie
Spezielle Unfallchirurgie
Sportmedizin
Stimm- und Sprachstörungen (WBO 1993)
Suchtmedizinische Grundversorgung
Transfusionsmedizin
Tropenmedizin
Umweltmedizin (WBO 1993)
Gesamt:
Anerkennungen
darunter mit
insgesamt
Prüfung
1
1
479
45
26
24
11
11
1
–
40
14
5
–
99
–
9
9
47
47
7
3
8
8
–
–
12
12
10
10
69
10
12
12
11
11
2
2
15
15
1
1
–
–
7
7
–
–
13
13
–
–
4
3
120
29
628
15
–
–
35
35
13
13
28
3
1
1
6
6
4
4
44
44
22
2
48
42
1
1
10
2
1
1
21
21
40
8
–
–
37
37
–
–
98
–
4
–
–
–
–
–
3
–
5
3
2058
525
*) Nachweis der Psychiatriekenntnisse im Rahmen der Weiterbildung zur Erlangung der
Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“
Tabelle 9: Anerkennungen zum Führen von Zusatzbezeichnungen.
28
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Prüfung
nicht
bestanden
–
8
–
1
–
4
–
–
1
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1
1
–
–
1
–
–
–
–
3
–
–
–
–
–
3
1
–
2
–
–
1
–
–
–
–
27
Verwaltungsverfahren
Im Berichtszeitraum waren gegen die Bayerische
Landesärztekammer (BLÄK) 14 Verwaltungsgerichtsverfahren in 1. Instanz zur Entscheidung
nach der Weiterbildungsordnung anhängig.
Bei fünf Klagen wurde das Verfahren eingestellt davon drei auf Grund Klagerücknahme.
In drei Verfahren wurde die Klage abgewiesen,
davon sind bereits zwei Urteile rechtskräftig.
Ein Verfahren wurde durch Vergleich beendet.
Ein Verfahren hat sich statistisch erledigt. Zum
Stichtag sind somit noch fünf Verfahren in
1. Instanz anhängig.
Somit hat sich die Zahl der anhängigen Verwaltungsstreitsachen (fünf) vor den Verwaltungsgerichten in Weiterbildungsangelegenheiten
im Verhältnis zum Vorjahr nicht wesentlich
verändert.
Strafverfahren im Weiterbildungsrecht
Das bereits im Berichtszeitraum 2003/04 von
der BLÄK initiierte Strafverfahren wegen des
dringenden Verdachts eines gefälschten Weiterbildungszeugnisses ist durch rechtskräftiges
Urteil abgeschlossen; der Beschuldigte wurde
der Urkundenfälschung überführt und zu einer
Geldbuße in Höhe von 5400 Euro verurteilt.
Qualifikationsnachweise und
Fachkunden
Qualitätsmanagement
Auf der Grundlage des Curriculums Qualitätssicherung der Bundesärztekammer (BÄK) aus dem
Jahre 2003 wurden im Berichtszeitraum insgesamt sechs Basisseminare (Gesamt-Teilnehmerzahl: 141) sowie vier Qualitätsmanagement-Aufbau-Seminare III (Gesamt-Teilnehmerzahl: 84)
mit einer maximalen Teilnehmerzahl von jeweils
24 Teilnehmern zum Erwerb des Qualifikationsnachweises „Qualitätsmanagement“ gemäß
§ 3 a Absatz 3 der Weiterbildungsordnung vom
11. Oktober 1998 bzw. zum Erwerb der Zusatzweiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ durchgeführt.
Der 59. Bayerische Ärztetag beschloss am
23. April 2005 die Einführung der Zusatzweiterbildung Ärztliches Qualitätsmanagement;
Rechtsgrundlage ist die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom
24. April 2004, für die weiterhin Seminare anzubieten sind.
Im Berichtszeitraum stellte die Bayerische
Landesärztekammer (BLÄK) insgesamt 56
(seit Einführung 816) Qualifikationsnachweise
„Qualitätsmanagement“ aus, es wurde eine
Zusatzweiterbildung „Ärztliches Qualitätsmanagement“ erteilt.
Des Weiteren hat die BLÄK im Rahmen des 56.
Nürnberger Fortbildungskongresses am 3. Dezember 2005 das „8. Forum Qualitätsmanagement“ mit 89 Teilnehmern organisiert.
Zusätzlich wurde ein viertägiges Seminar zum
Thema „Patientensicherheit-Risikomanagement:
Umgang mit Fehlern in Klinik und Praxis“ im
Januar 2006 mit 26 Teilnehmern veranstaltet.
Die Finanzierung erfolgte kostendeckend über
die Teilnehmergebühren.
Qualifikationsnachweis „Schutzimpfungen“
Der Vorstand der BLÄK hat in seiner Sitzung am
26. Februar 2000 beschlossen, den „Qualifikationsnachweis Schutzimpfungen“ gemäß § 3 a
der Weiterbildungsordnung einzuführen.
Am 1. August 2004 trat die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns vom
24. April 2004 in Kraft; in dieser entfallen die
„zusätzlichen Qualifikationen“, somit auch der
Qualifikationsnachweis „Schutzimpfungen“.
Ärzte der Gebiete Allgemeinmedizin, Innere
Medizin, Pädiatrie, Tropenmedizin, die nachweislich die Prüfung nach der Weiterbildungsordnung vom 1. Oktober 1993 absolviert haben,
können jedoch auf Antrag noch den Qualifikationsnachweis „Schutzimpfungen“ erwerben.
Im Berichtszeitraum wurden auf Grund der
Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 1. Oktober 1993 in der Fassung vom
11. Oktober 1998 insgesamt elf Qualifikationsnachweise „Schutzimpfungen“ ausgestellt, davon sechs für Fachärzte, die bereits die Qualifikation auf Grund ihrer Weiterbildung besitzen
sowie fünf durch Besuch anerkannter Seminare
vor In-Kraft-Treten der Weiterbildungsordnung
vom 1. August 2004.
Die BLÄK führte im Berichtsjahr je eine Fortbildung „Theorieseminar Schutzimpfungen“ am
8. Oktober 2005 mit 26 Teilnehmern und am
1. April 2006 mit 25 Teilnehmern im Ärztehaus
Bayern in München durch.
Im Berichtsjahr wurden 58 Bescheinigungen
über den Erwerb der Qualifikation „Leitende
Notärztin/Leitender Notarzt“ ausgestellt; somit
wurden seit 1. Januar 1992 insgesamt 1328 Bescheinigungen erteilt.
Verkehrsmedizinische Qualifikation
Im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung
„Verkehrsmedizinische Qualifikation“ gemäß
§ 65 der Verordnung über die Zulassung von
Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) vom 18. August 1998
wurden im Berichtszeitraum drei Seminare
durchgeführt. Ein Seminar fand in Nürnberg
statt, die beiden anderen jeweils im Ärztehaus
Bayern in München.
An diesen Veranstaltungen haben insgesamt
115 Ärztinnen und Ärzte aus verschiedenen
Facharztrichtungen teilgenommen.
Nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nr. 1 der FeV sind
Gutachten von den Führerscheinbehörden
grundsätzlich nur anzuerkennen, wenn der
Facharzt die verkehrsmedizinische Qualifikation, die sich aus den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften ergibt, vorweisen
kann. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage
eines Zeugnisses der zuständigen Ärztekammer.
Ärzte an Gesundheitsämtern oder der öffentlichen Verwaltung sowie Ärzte mit der Gebietsbezeichnung/Zusatzweiterbildung
Arbeits-,
Rechts- oder Betriebsmedizin benötigen diesen Nachweis – gemäß der genannten Rechtsgrundlage – nicht.
Suchtmedizinische Grundversorgung
Auf der Grundlage des 50-stündigen Curriculums „Suchtmedizinische Grundversorgung“
der BÄK (aus dem Jahr 1999) wurden von der
BLÄK anrechenbare Kurse zum Erwerb des
Qualifikationsnachweises „Suchtmedizinische
Grundversorgung“ gemäß § 3 a Absatz 3 der
Weiterbildungsordnung vom 11. Oktober 1998
durchgeführt. Die entsprechende Richtlinie ist
am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt „zwölf
Bausteine“ (Gesamt-Teilnehmerzahl: 350), das
heißt zweimal der „Baustein I“ mit 57 Teilneh-
mern, zweimal der „Baustein II“ mit 52 Teilnehmern, zweimal der „Baustein III“ mit 56
Teilnehmern, dreimal der „Baustein IV“ mit 103
Teilnehmern sowie dreimal der „Baustein V“ mit
82 Teilnehmern angeboten.
Im Berichtszeitraum stellte die BLÄK 56 (seit
Einführung insgesamt 835) Qualifikationsnachweise „Suchtmedizinische Grundversorgung“ aus; es wurde keine Zusatzweiterbildung
Suchtmedizinische Grundversorgung erworben.
Mit In-Kraft-Treten der 15. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung zum 1. Juli 2001,
in der ab 1. Juli 2002 Ärzte nur noch Substitutionsmittel verschreiben dürfen, wenn sie
entsprechend qualifiziert sind, sind bei einer
Vielzahl von Anträgen noch weitere Qualifizierungsnachweise erbeten worden.
Der 59. Bayerische Ärztetag beschloss am
23. April 2005 die Einführung der Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung, Rechtsgrundlage ist die Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte Bayerns
vom 24. April 2004, für die weiterhin Seminare
anzubieten sind.
Arbeitsmedizinische Fachkunde
Im Berichtszeitraum wurden entsprechend den
Bestimmungen der Neufassung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ vom 1. Januar 1985 insgesamt 38 arbeitsmedizinische
Fachkundebescheinigungen nach § 3 Absatz 3
Nr. 1 und 2 (Muster III) ausgestellt.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
29
Tätigkeitsbericht
Ferner hat die BLÄK auf Wunsch und in Zusammenarbeit mit der BÄK ein Pilotseminar zum
Thema und geplantem Curriculum „Ärztliche
Führung“ im Oktober 2005 durchgeführt, welches von 23 Teilnehmern besucht wurde.
Qualifikation „Leitende Notärztin/
Leitender Notarzt“
Im Berichtszeitraum wurden von der BLÄK
zwei Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb
der Qualifikation „Leitende Notärztin/Leitender Notarzt“ (Stufen E 1 bis E 3) in Würzburg
(53 Teilnehmer) und München (57 Teilnehmer)
durchgeführt.
Fachkundenachweis „Rettungsdienst“
Auf Beschluss des Kammervorstandes wurde
zum 1. Januar 1990 der Fachkundenachweis
„Rettungsdienst“ eingeführt.
Tätigkeitsbericht
Das Bayerische Gesetz zur Regelung von Notfallrettung, Krankentransport und Rettungsdienst (Bayerisches Rettungsdienstgesetz –
BayRDG), am 1. Januar 1998 in geänderter
Form in Kraft getreten, fordert seit 1. Januar
1995 für Ärzte, die als Notärzte am Rettungsdienst teilnehmen, den Fachkundenachweis
„Rettungsdienst“ der BLÄK oder eine gleichwertige Qualifikation.
Im Berichtszeitraum wurden 496 Fachkundenachweise „Rettungsdienst“ ausgestellt;
somit wurden seit 1. Januar 1990 insgesamt
15 739 Fachkunden erteilt.
An den Fortbildungsveranstaltungen nahmen
bisher an verschiedenen Orten Bayerns insgesamt 69 836 Ärztinnen/Ärzte teil, darunter 653
Teilnehmerinnen/Teilnehmer im Berichtszeitraum.
Der 80-stündige Kurs ist auch eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin.
Im Berichtszeitraum wurden 628 Zusatzweiterbildungen Notfallmedizin erteilt, 595 davon
nach den Übergangsbestimmungen.
Medizinische Fachkunde im Strahlenschutz
beim Umgang mit offenen und umschlossenen
radioaktiven Stoffen sowie beim Betrieb von
Beschleunigern und von Gamma-Bestrahlungseinrichtungen (nach Strahlenschutzverordnung)
Bei der BLÄK als zuständige Stelle für die Ausstellung der für den Strahlenschutz erforderlichen Medizinischen Fachkundebescheinigungen gingen im Berichtsjahr insgesamt 31
Anträge (Vorjahr 66) ein. 17 Bescheinigungen
(darunter neun Anträge aus dem Vorjahr)
konnten ausgestellt werden. Es wurden keine
Anträge auf Berechtigung zur Vermittlung der
Fachkunde eingereicht.
Ärztliche Fachkunde im Strahlenschutz in
der medizinischen Röntgendiagnostik/Röntgentherapie (nach RöV)
Im Berichtszeitraum stellte die BLÄK insgesamt 950 Bescheinigungen über die ärztliche
Fachkunde im Strahlenschutz (nach Röntgenverordnung – RöV) aus, die zum Teil mehrere
Anwendungsgebiete abdecken:
30
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
753
1073
1
113
5
9
Notfalldiagnostik
in anderen Anwendungsgebieten
Gesamtgebiet (ohne CT)
Gesamtgebiet (mit CT)
Röntgentherapie
Fachkunde für den Betrieb von
Osteoporose-Diagnostik-Geräten
mit Röntgenstrahlern
Zusätzlich wurden 493 Bescheinigungen nach
den Übergangsbestimmungen gemäß § 45 RöV
auf Grund der Teilnahme an Aktualisierungskursen gemäß § 18 a Absatz 2 ausgestellt.
Ergänzungsbescheinigungen
Durch die BLÄK wurden im Berichtszeitraum
insgesamt 45 „Ergänzende Bescheinigungen
über das Beherrschen der gebietsbezogenen/
speziellen Röntgendiagnostik“ und „gebiets-/
teilgebietsbezogenen Sonographie“ ausgestellt,
die sich wie folgt aufgliedern:
21 in der gebiets-/teilgebietsbezogenen Röntgendiagnostik, 20 in der gebiets-/teilgebietsbezogenen Sonographie, drei in gebietsbezogener Computertomographie, eine in der
Mammographie.
Medizinische und ethische Aspekte zum
Schwangerschaftsabbruch
Im Zuge der Umsetzung des Bayerischen
S chwangerenhilfeergänzungs ge s et ze s
(BaySchwHEG) vom 9. August 1996 bietet die
BLÄK gemäß Artikel 5 Satz 5 Fortbildungsveranstaltungen zu medizinischen und ethischen
Aspekten des Schwangerschaftsabbruches an.
Im Berichtszeitraum wurden zunächst zwei
Fortbildungsveranstaltungen angeboten, jedoch nachfragebedingt nur eine durchgeführt,
und zwar am 2. Juli 2005 in München mit zehn
Teilnehmern.
Kurse zum Erwerb der Qualifikation Transfusionsverantwortlicher/Transfusionsbeauftragter
Gemäß den Bestimmungen des Transfusionsgesetzes (TFG) vom 1. Juli 1998 (§ 15 TFG in
Verbindung mit § 39 TFG) hatte bis 7. Juli 2000
eine Bestellung von Transfusionsverantwortlichen/Transfusionsbeauftragten zu erfolgen.
Dies bezieht sich auf Einrichtungen der Krankenversorgung die Blutprodukte anwenden.
Auf der Grundlage des TFG, zuletzt fortgeschrieben und in Kraft getreten am 5. November 2005 und der Hämotherapie-Richtlinie
besteht Teilnahmepflicht am Seminar für diejenigen, die die Aufgaben des Transfusionsverantwortlichen/Transfusionsbeauftragten über-
nehmen, jedoch nicht vor dem 7. Juli 2000 in
oben genannter Funktion – auf der Grundlage
der Richtlinien der BÄK aus dem Jahre 1996
– tätig gewesen sind.
Im Berichtszeitraum wurden auf der Basis der
gültigen Hämotherapie-Richtlinie gemäß dem
Curriculum der BÄK zwei transfusionsmedizinische Seminare mit insgesamt 97 Teilnehmern
abgehalten sowie ein transfusionsmedizinischer
Refresher-Kurs mit 55 Teilnehmern.
Die Kurse gliedern sich wie folgt auf:
22./23. April 2005 in Würzburg
40 Teilnehmer
19./20. November 2005 in Erlangen
57 Teilnehmer
31. März 2006 in Erlangen
Transfusionsmedizinischer Refresher-Kurs
55 Teilnehmer
Basis-Wiedereinstiegsseminar für
Ärztinnen und Ärzte
Mit der Zielsetzung, Ärztinnen und Ärzten den
Wiedereinstieg in ihren ärztlichen Beruf zu erleichtern, führte die BLÄK im Berichtszeitraum
ein weiteres Wiedereinstiegsseminar mit 26
Ärztinnen und zwei Ärzten durch.
Seit 2003 haben insgesamt 128 Ärztinnen und
Ärzte an Wiedereinstiegsseminaren der BLÄK
teilgenommen. Der Anteil der Wiederaufnahme
einer ärztlichen Tätigkeit nach den Seminaren
betrug 51 Prozent.
Zielgruppe waren Ärztinnen/Ärzte, die nach
einer beruflichen Auszeit, Familienpause oder
Arbeitslosigkeit eine Rückkehr in Praxis oder
Klinik planen.
Beim Seminar wurde auch eine kostenlose Kinderbetreuung vor Ort angeboten.
Seminar „SBPM“ Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter Menschen
Die BLÄK bot im Jahr 2005 in Umsetzung eines
Beschlusses des Bayerischen Ärztetages aus
dem Oktober 2002 erstmals das Seminar „Standards zur Begutachtung psychotraumatisierter
Menschen“ (SBPM) an.
Dieses Seminar besteht aus drei Modulen, die
inhaltlich das entsprechende Curriculum der
BÄK abbilden.
Am Grund- und Aufbaumodul nahmen jeweils
31 überwiegend ärztlich tätige Teilnehmer teil,
das Modul Kinder und Jugendliche besuchten
27 Teilnehmer.
Fortbildung
Im Berichtsjahr nahmen an den Fortbildungsveranstaltungen der ärztlichen Kreisverbände
insgesamt 47 295 Kolleginnen und Kollegen
an 1183 Veranstaltungen teil, davon 39 089 an
1017 Nachmittags-/Abendveranstaltungen und
6404 an 88 Wochenendveranstaltungen.
Die ärztlichen Kreisverbände in Bayern haben
speziell zum Thema Schmerz 42 Veranstaltungen, die von 1588 Teilnehmern besucht wurden, durchgeführt.
Fortbildungskongresse
Von den zwei großen bayerischen Fortbildungskongressen (Augsburg und Nürnberg) entfielen
auf den 96. Augsburger Fortbildungskongress
2005 400 und auf den 56. Nürnberger Fortbildungskongress 2005 2500 Besucher.
Der 56. Nürnberger Fortbildungskongress
präsentierte sich runderneuert – mit neuem
Programm, mit neuem Konzept und an einem
neuen Ort, dem CongressCenter Nürnberg
(CCN) Ost – übersichtlich, wissenschaftsorientiert und praxisrelevant. Zusammen mit der
klaren Gliederung in die vier Hauptthemen
„Medizin aktuell“, „Das vielseitige Symptom“,
„Demenzerkrankungen“ und „Hypertonie“ wur-
Die gleichzeitig beim 56. Nürnberger Fortbildungskongress angebotene Fortbildung für Angehörige medizinischer Assistenzberufe wurde
von 484 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern an zwei
Tagen besucht. Davon nahmen 167 an röntgendiagnostischer, 84 an strahlentherapeutischer
und 123 an nuklearmedizinischer Fortbildung
teil sowie 64 an dem für Arzthelferinnen angebotenen Kurs.
Fortbildungszertifikat
Im Berichtszeitraum hat die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) insgesamt 33 673
Fortbildungsveranstaltungen zur Vergabe von
Fortbildungspunkten anerkannt. Im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum (24 737) ergibt sich eine
Angebotssteigerung von 36 Prozent.
Die Angaben in Tabelle 10 zur ärztlichen Fortbildung in Bayern beinhalten die Zahlen der
Teilnehmer, die der BLÄK formell von zum Beispiel ärztlichen Kreis- und Bezirksverbänden,
Kliniken, Arztpraxen sowie weiteren Fortbildungsveranstaltern mitgeteilt wurden (Diagramm 9).
Das freiwillige Fortbildungszertifikat wird bei
der BLÄK gemeldeten Ärztinnen und Ärzten
auf Antrag ausgestellt, wenn diese in maximal drei Jahren mindestens 150 Fortbildungspunkte erworben und dokumentiert haben.
Beim Erreichen von 250 Fortbildungspunkten
erfolgt künftig ebenfalls die Ausfertigung eines
Fortbildungszertifikates durch die BLÄK. Hinsichtlich der technischen Modalitäten dieser
250-Punkte-Fortbildungszertifikate wird derzeit seitens der BLÄK mit der Kassenärztlichen
Vereinigung Bayerns (KVB) ein Weg gesucht,
wie diese Fortbildungszertifikate möglichst
einfach und in datenschutzrechtlich einwandfreier Form übermittelt und zur Nachweisführung der Fortbildungspflicht gemäß § 95 d Sozialgesetzbuch V (SGB V) gegenüber der KVB
verwendet werden können. Für die Nachweisführung der Fortbildungspflicht gemäß § 137
SGB V wird die Ausfertigung eines geeigneten
Fortbildungszertifikates derzeit seitens der
BLÄK ebenfalls vorbereitet.
Schwerpunktthemen
Der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK)
hat in seiner Sitzung am 13. Januar 2006 die
von der Themenauswahlkommission der Interdisziplinären Foren der BÄK vorgeschlagenen
Themen für das 31. Interdisziplinäre Forum zustimmend zur Kenntnis genommen. Die damit
beschlossenen Themen sind zugleich Schwerpunktthemen für die ärztliche Fortbildung im
Fortbildungsjahr 2006/2007 und lauten:
FortbildungsTagesAnzahl
veranstaltungen
Teilnehmerzahl
eintägige Kurse
mehrtägige Kurse
Gesamtzahl
Diagramm 9: Zertifizierte Fortbildungs-Veranstaltungen in Bayern (Stand 31. Juni 2006).
28 723
3665
32 388
652 539
164 719
817 258
Tabelle 10: Fortbildungsveranstaltungen – anerkannt
für das freiwillige Fortbildungszertifikat.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
31
Tätigkeitsbericht
Fortbildungsangebot zum
Thema Schmerz
den viele Seminare, Workshops, Symposien und
Repetitorien angeboten. Außerdem präsentierten 67 Aussteller ihre Produkte und Dienstleistungen auf einer Ausstellerfläche von 1500
Quadratmeter. Präsident Dr. H. Hellmut Koch,
wissenschaftlicher Leiter des Kongresses, zog
positive Bilanz: „Aktuelle Fachvorträge, kleine
Seminare und Workshops, Industrieforen und
vieles mehr trugen dazu bei, dass die Besucher
wertvolles Wissen in die Klinik bzw. in die Praxis mitnehmen konnten“.
Q Suchterkrankungen (mit Schwerpunkt auf
Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit)
Q Andrologie
Q Therapie der Adipositas
Q Die Versorgung betagter Patienten
Q Lifestyle-Medikamente und Probleme der
Arzneimitteltherapie im Alter – Veranstaltung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
Tätigkeitsbericht
Diese Schwerpunktthemen waren den ärztlichen Kreisverbänden in Bayern mit Rundschreiben vom 22. Februar 2006 übermittelt
worden.
Suchtforum: Essstörungen –
Vorbeugen, Erkennen, Beraten
und Behandeln
Am 26. April 2006 fand im Ärztehaus Bayern
das 5. Suchtforum statt, das sich mit dem Thema Essstörungen beschäftigte. Die Bayerische
Landesärztekammer (BLÄK) veranstaltete dieses
Forum in guter Tradition gemeinsam mit der
Bayerischen Landesapothekerkammer und der
Bayerischen Akademie für Suchtfragen (BAS).
Aufgrund der großen Nachfrage wurde schon
im Vorfeld der Veranstaltung eine Folgeveranstaltung angeboten, die am 21. Juni 2006 im
Ärztehaus Bayern mit 215 Teilnehmern stattfand. Als beispielhaft begrüßte Vizepräsident
Dr. Max Kaplan den Impuls von ärztlicher Seite
wie auch von Seiten der Apotheker, im Sinne
der Patientinnen und Patienten vermehrt zusammenzuarbeiten. Dieses anzustrebende Miteinander spiegelte sich auch in der Auswahl der
Referenten wider: Neben zwei Vertretern der
bayerischen Ärzteschaft sprach im Rahmen des
Suchtforums eine Apothekerin, die das Auditorium unter anderem über die apothekerlichen
Möglichkeiten und Chancen einer behutsamen
Beratung bei bestimmten „Warnsignalen“, wie
zum Beispiel einer vermehrten Nachfrage von
gewichtsreduzierenden Medikamenten und
Präparaten, informierte. Dies müsse – so auch
Max Kaplan – idealerweise einen Dialog mit der
behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt
und entsprechende diagnostische und therapeutische Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch das Auditorium wertete das diesjährige
Suchtforum als vollen Erfolg.
32
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
BLÄK-Fortbildungsausweis
und Elektronischer
Informationsverteiler (EIV)
An nahezu 66 000 Ärztinnen und Ärzte in
Bayern wurden am 17. November 2005 Schreiben mit wichtigen Informationen zum Thema
gesetzliche Fortbildungspflicht gemäß §§ 95 d
sowie 137 Sozialgesetzbuch V (SGB V) versandt.
Da gemäß den im SGB V aufgeführten Fortbildungsverpflichtungen in den nächsten Jahren
voraussichtlich Millionen von Fortbildungspunkten gesammelt und dokumentiert werden – und die Bayerische Landesärztekammer
(BLÄK) Ärztinnen und Ärzten zukünftig das
Punktesammeln so einfach wie möglich machen will –, können erworbene Fortbildungspunkte bundesweit über einen zentralen Server
an die jeweiligen Landesärztekammern verteilt
werden.
Das Schreiben enthielt mehrere DIN A 4-Bögen,
auf denen Barcodes mit der individuellen, persönlichen „Einheitlichen Fortbildungsnummer“
(EFN) in mehrfacher Ausführung als Selbstklebeetiketten aufgedruckt waren sowie den
scheckkartengroßen Fortbildungsausweis mit
entsprechendem Barcode.
Sofern sich Teilnehmer an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen mittels Fortbildungsausweis oder Bacode-Klebeetiketten registrieren und der Veranstalter die Meldung an den
EIV tätigt, werden die entsprechenden Fortbildungspunkte auf den individuellen Fortbildungspunktekonten der Ärztinnen und Ärzte
gutgeschrieben, ohne dass ein späteres Einreichen einer Papier-Teilnahmebescheinigung
erforderlich ist.
Bei diesem Prozedere der Teilnehmerregistrierung und -Meldung handelt es sich derzeit um
die finanziell wie ablauftechnisch optimale Lösung: Würde die BLÄK im Lichte der gesetzlich
vorgegebenen Fortbildungspflicht weiterhin
allein auf der Basis papiergestützter BelegSammlungen und Bewertungsverfahren arbeiten, so würde dies für je 10 000 Ärzte pro Jahr
die Folge haben, dass etwa 20 Aktenschränke
zur (zwischenzeitlichen) Papierablage mit etwa
15 Metern laufender Schrankfläche ebenso erforderlich würden wie mindestens zwei zusätzliche Stellen pro Jahr mit Kosten von insgesamt
etwa 100 000 Euro; hinzu kämen zusätzlich
erhebliche Sach- und Raumkosten sowie personelle Spitzenbelastungen im zeitlichen Zu-
sammenhang mit den Nachweis-Stichtagen.
Verwaltungsaufwand und Personalkosten würden also im Vergleich zu einer elektronischen
Archivierungsform zur FortbildungspunkteNachweisführung extrem steigen; beides konnte bisher auch seitens der BLÄK im Sinne einer
möglichst servicefreundlichen Unterstützung
bayerischer Ärztinnen und Ärzte vermieden
werden.
Eine wechselseitige Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen unter den Kammern
macht es möglich, dass Ärzte anerkannte Fortbildungsveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet nutzen können. Werden die Punktemeldungen in Zukunft elektronisch vorgenommen,
muss sichergestellt werden, dass die Punkte
von jedem Teilnehmer zur jeweils zuständigen
Ärztekammer gelangen.
Dafür sorgt der Elektronische Informationsverteiler (EIV). Er verfügt über aktuelle Stammdaten zu den Veranstaltungsnummern (VNR)
sowie über die Information, welche Fortbildungsnummer mit Fortbildungspunkten zu
welcher Kammer gehört. Diese Daten werden
regelmäßig von den Kammern aktualisiert und
ermöglichen die Verifizierung und Zuordnung
der vom Veranstalter eingehenden Meldungen
und deren Verteilung an die richtige Ärztekammer. Derzeit nehmen lediglich die Landesärztekammer Baden-Württemberg sowie die Bezirksärztekammer Koblenz am EIV-Verfahren
nicht teil. Der EIV-Server war von September
2005 bis zum 28. Februar 2006 bei der BLÄK im
Ärztehaus Bayern „beheimatet“, seither ist er bei
der Bundesärztekammer in Berlin installiert.
Im nächsten Schritt werden diese Daten (EFN
und VNR) in den Kammern dann in elektronische Punktekonten eingelesen. Über einen
gesicherten Internet-Zugang können bei der
BLÄK gemeldete Ärztinnen und Ärzte ihren aktuellen Punktestand ansehen. Zu diesem Zweck
hat die BLÄK auf ihrer Homepage www.blaek.
de das Online-Portal „Meine BLÄK“ eingerichtet, über das nach Registrierung und Freischaltung (unter anderem) der aktuelle Kontoauszug
angesehen und ausgedruckt werden kann.
Teilnehmer, die ihren Fortbildungsausweis bzw.
ihre Barcode-Etiketten nicht zur Hand haben,
haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihre
Fortbildungspunkte dem elektronischen Fortbildungspunktekonto der BLÄK gutgeschrieben
werden, sofern sie dies wünschen.
Qualitätssicherung der
quantitativen Bestimmungen
im Laboratorium
Gemäß § 77 Absatz 7 der Eichordnung vom
12. August 1988, in Kraft getreten am 1. November 1988, wurde spätestens zum 1. Juli 1989 die
Teilnahme an Vergleichsmessungen (Ringversuchen) nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) vorgeschrieben.
Strahlenschutzkurse
Die BLÄK ist somit diejenige Institution, die die
Umsetzung des § 18 a Absatz 2 der RöV hinsichtlich der Art der Fortbildung für Ärztinnen
und Ärzte anerkennt.
Die BLÄK genehmigte im laufenden Berichtsjahr:
25 Aktualisierungskurse gemäß § 18 a Absatz
2 RöV, in der Fassung vom 30. April 2004
16 Kurse zur Unterweisung gemäß Anlage 6.1
der Fachkunde Richtlinie nach RöV Medizin
20 Grundkurse nach Anlage 1.1 nach RöV
Medizin
13 Spezialkurse nach Anlage 1.2 (Röntgendiagnostik) nach RöV Medizin
Kuratorium der Bayerischen
Arbeitsgemeinschaft für
Qualitätssicherung in der
stationären Versorgung (BAQ)
Seit 1995 ist die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) auf der Grundlage einer Anschlussbzw. Ergänzungsvereinbarung zum Vertrag
nach § 112 Sozialgesetzbuch V (SGB V) gemäß
§ 137 SGB V mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft der
Krankenkassenverbände in Bayern Mitglied im
Kuratorium der BAQ. Die BLÄK ist dabei eigenständiger Vertragspartner, keiner der Partner
Im Berichtszeitraum fanden drei Kuratoriumssitzungen statt. Am 30. Juni 2005 endete die
erfolgreiche Amtszeit von Dr. Klaus Ottmann
als Kuratoriumsvorsitzender, der Vorsitz ging
turnusmäßig an den 1. Vorsitzenden der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Oberbürgermeister Franz Stumpf, Forchheim, über. In der
Sitzung vom 22. Juni 2005 wurde Dr. Rudolf
Burger in Nachfolge von Dr. Enzo Amarotico
als ordentliches Kuratoriumsmitglied berufen.
Intensiv thematisiert wurde der strukturierte
Dialog mit auffälligen Krankenhäusern, der in
Bayern vereinzelt auch Beratungsgespräche vor
Ort beinhaltet. Die Durchführung dieser Beratungsgespräche erfreut sich überregionaler
Beachtung und wird von den verantwortlichen
Mitgliedern des Unterausschusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einhellig als
vorbildhaft betrachtet. Des Weiteren behandelt
wurden die Förderung der Organspende durch
Identifikation potenzieller Organspender im
Rahmen eines Pilotprojekts zur vergleichenden
externen Qualitätssicherung sowie neue bundesweite Projekte bei ambulant erworbener
Pneumonie und zur Dekubitusprophylaxe.
Am 24. November 2005 fand im Rahmen der
Münchner Konferenz für Geburtshilfe, Neonatologie und Operative Gynäkologie ein Festakt aus Anlass des 30-jährigen Bestehens der
Bayerischen Perinatalerhebung statt. Der 335seitige Qualitätsbericht Krankenhaus Bayern
2004/2005 liegt in gebundener Form vor; er
enthält neben einer Darstellung der Strukturen
der Qualitätssicherung die Gesamtergebnisse
der einzelnen Maßnahmen in komprimierter
Form und erfuhr große Resonanz und breite
Zustimmung.
Daraus resultiert für alle Träger von Krankenhäusern, Staatlichen Untersuchungsstellen,
Gutachterstellen und alle übrigen Einrichtungen, die quantitative Untersuchungen in
medizinischen Laboratorien durchführen, sowie
für alle Nichtvertragsärzte in Bayern, soweit sie
Labors betreiben, die Verpflichtung, die Durchführung von quantitativen Laboratoriumsuntersuchungen nach Anlage 1 dieser Richtlinie der
Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) anzuzeigen. Sie sind ferner verpflichtet, jährlich
an mindestens einem Ringversuch pro Quartal
entsprechend dieser Richtlinie teilzunehmen
und die Zertifikate (der Kammer unter dem
Stichwort „Qualitätssicherung Labor“) unaufgefordert zu übersenden.
Die BLÄK bewahrt die Zertifikate auf; sie ist
nicht verpflichtet, Termine zu überwachen oder
die Vollständigkeit der Zertifikate anzumahnen.
Sowohl die Medizinprodukte-Betreiberverordnung wie auch die Richtlinie der BÄK wurden
zum 1. Januar 2002 in neuer Fassung in Kraft
gesetzt
(www.bundesaerztekammer.de/30/
Richtlinien/Richtidx/Labor2002/RiliLabor.pdf;
www.rechtliches.de/info_MPBetreibV.html).
Des Weiteren hat der Vorstand der BÄK in der
Sitzung vom 24. September 2004 gemäß Abschnitt 7 der „Richtlinie der BÄK zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“ zwei Institutionen als
Referenzinstitutionen gemäß Abschnitt 4.1 der
vorgenannten Richtlinie bestellt.
Weiterhin hat der Vorstand der BÄK die Listen
der Referenzlaboratorien gemäß Abschnitt 4.2
der oben genannten Richtlinie und der Sollwertlaboratorien gemäß Abschnitt 4.3 der oben
genannten Richtlinie durch neue Bestellungen
aktualisiert (www.bundesaerztekammer.de/30/
Richtlinien/Richtidx/Labor2002/RiliLabor.pdf;
www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/
Richtidx/Labor2002Komm/Kommentar.pdf;
www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/
Richtidx/Labor2002Komm/Kontroll.pdf).
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
33
Tätigkeitsbericht
Nach § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der
Sicherheitstechnik, des Chemikalien-Medizinprodukterechts (ASiMPV) in Verbindung mit Nr.
10.1.9 der Anlage zu dieser Verordnung ist die
Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) zuständig für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen nach der Röntgenverordnung (RöV) im
medizinischen Bereich.
kann überstimmt werden. Für die Geschäftsstelle der BAQ ist der Bayerischen Krankenhausgesellschaft die Wahrnehmung der formalen Arbeitgeberpflichten übertragen; in allen mit
der Qualitätssicherung zusammenhängenden
Sachfragen ist die Geschäfts stelle dem Kuratorium fachlich unterstellt. Die Zusammenarbeit der Vertragspartner war und ist durch eine
vertrauensvolle, sachbezogene Atmosphäre gekennzeichnet.
Ärztliche Stellen
Tätigkeitsbericht
Fachliche Leitung der Ärztlichen Stellen:
Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV –
Röntgendiagnostik:
Dr. Jan Krüger, Surberg
(Vorsitzender)
Dr. Rupert Gaedt, München
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. rer. nat. Dipl.-Phys. Manfred Schätzl,
Burggen
Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV –
Röntgentherapie:
Dr. Peter von Rottkay, Landshut
(Vorsitzender)
Dr. Udo Zimmermann, Kempten
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dipl.-Phys. Uwe Oberndorfer, Moosburg
Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV –
Strahlentherapie:
Privatdozent Dr. Ludwig Keilholz, Bayreuth
(Vorsitzender)
Professor Dr. Michael Flentje, Würzburg
(Stellvertretender Vorsitzender)
Professor Dr. rer. nat. Dipl.-Phys.
Jürgen Richter, Würzburg
Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV –
Nuklearmedizin:
Professor Peter Heidenreich, Neusäß
(Vorsitzender)
Dr. Bernhard Lang, Burghausen
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dipl.-Phys. Jürgen Kopp, Augsburg
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK)
wurde im August 2005 durch § 1 in Verbindung
mit Ziffer 2.6 der Anlage zur Verordnung über
die Zuständigkeiten zum Vollzug atomrechtlicher Vorschriften (AtZustV) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 9. Oktober 2001 (GVBl.
Seite 680), zuletzt geändert durch Verordnung
vom 2. August 2005 (GVBl. Seite 330), sowohl
als Träger der „Ärztlichen Stelle gemäß § 83
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)“ und als
auch in Verbindung mit Ziffer 3.6 der genannten Anlage als Träger der „Ärztlichen Stelle
gemäß § 17 a Röntgenverordnung (RöV)“ bestimmt. Aufsichtsbehörde ist in beiden Fällen
das Bayerische Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV).
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten dieser
34
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Ärztlichen Stellen spiegeln sich in der Berufung
von insgesamt vier personell wie sachlich getrennten Fachlichen Leitungen wider:
Q Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV
(Röntgendiagnostik)
Q Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV
(Röntgentherapie)
Q Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV
(Strahlentherapie)
Q Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV
(Nuklearmedizin)
Zur organisatorischen Durchführung der Überprüfungen stützen sich beide Ärztliche Stellen
auf eine Geschäftsstelle, die im Jahr 2005 aus
Q einem organisatorischen Leiter,
Q sechs Sachbearbeiterinnen und
Q einer Aushilfskraft
bestand. Für die Durchführung der Überprüfungen stellt die Geschäftsstelle in Abstimmung mit der jeweiligen Fachlichen Leitung
Prüfungskommissionen zusammen.
Eine Prüfungskommission besteht jeweils mindestens aus
Q einem Facharzt als Vorsitzendem,
Q einem weiteren Facharzt (sowie bei der
Ärztlichen Stelle gemäß § 17 a Röntgendiagnostik in der Regel einem dritten Facharzt) und
Q einem Medizinphysik-Experten.
Beide Ärztlichen Stellen legen ihrer Tätigkeit die
Richtlinie „Ärztliche und zahnärztliche Stellen“
sowie die bayerische „Vereinbarung über die
Arbeit der Ärztlichen Stelle nach § 83 StrlSchV“
bzw. die in einem Schreiben des StMUGV für
die Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV fixierten
zusätzlichen Regelungen zugrunde. Insbesondere bewerten beide Ärztliche Stellen die
eingereichten Unterlagen nach folgender VierStufen-Skala:
I a Keine Mängel
I b Geringfügige Mängel
II Deutliche Mängel
III Erhebliche Mängel
Beide Ärztliche Stellen bewerten für die in
ihren Zuständigkeitsbereich fallenden radiologisch, nuklearmedizinisch bzw. strahlentherapeutisch tätigen Institute sowohl die Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen Qualitätssicherung der eingesetzten Geräte als auch
patientenbezogene Aufzeichnungen, wozu insbesondere die rechtfertigende Indikation, die
Aufnahmen und der Befundbericht ausgewählter Patienten gehören. Dazu werden alle ein bis
drei Jahre im Rahmen einer Regelanforderung
von jedem in den Zuständigkeitsbereich der
jeweiligen Ärztlichen Stelle fallenden Strahlenschutzverantwortlichen entsprechende Aufzeichnungen angefordert. Falls während einer
vorangegangenen Überprüfung Mängel bei den
Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen
Qualitätssicherung und/oder bei den patientenbezogenen Aufzeichnungen zu einer oder
zu mehreren Untersuchungs- bzw. Behand-
lungsmethoden festgestellt wurden, so erfolgt
in Abhängigkeit von Anzahl und Schwere der
bei der vorangegangenen Regel- oder Zusatzanforderung festgestellten Mängel innerhalb
von drei bzw. sechs Monaten eine Zusatzanforderung der entsprechenden Aufzeichnungen.
Seit Anfang 2004 werden von allen überprüften Instituten routinemäßig Dosismessgrößen
für jene Untersuchungen angefordert, für
welche das Bundesamt für Strahlenschutz diagnostische Referenzwerte veröffentlicht hat.
Von den auf der Basis der RÖV tätigen Instituten lieferte ein Großteil verwertbare Anga-
Referenzwerten lagen. In der ersten Überprüfungsrunde wurde eine derartige ungerechtfertigte bzw. unbegründete Überschreitung in der
Regel als deutlicher Mangel (Stufe II) bewertet.
Daraus resultiert eine Zusatzanforderung von
Unterlagen nach sechs Monaten, sodass eine
hinreichend kurzfristige Kontrolle bezüglich
der zukünftigen Beachtung der diagnostischen
Referenzwerte gegeben ist.
Die weiteren Details der Arbeit beider Ärztlicher
Stellen sind in Tabelle 11 zusammengefasst.
Von den auf der Basis der StrlSchV tätigen Instituten wurden teilweise Aktivitätsangaben
genannt, die deutlich über den diagnostischen
Ärztliche Stelle gemäß § 17 a RöV
Röntgendiagnostik
Röntgentherapie
Ärztliche Stelle gemäß § 83 StrlSchV
Strahlentherapie
Nuklearmedizin
Alle Institute in
Bayern, die keine
vertragsärztlichen
Leistungen abrechnen
(im allgemeinen Kliniken und Privatärzte)
Alle Institute in Bayern
(im allgemeinen
Kliniken, Vertrags- und
Privatärzte)
Alle Institute in Bayern
(im allgemeinen
Kliniken, Vertrags- und
Privatärzte)
Alle Institute in Bayern
(im allgemeinen
Kliniken, Vertrags- und
Privatärzte)
Anzahl der Ärzte (Kommissionsmitglieder)
Anzahl der Medizinphysik-Experten
46
16
12
6
7
5
18
10
Anzahl der Sitzungen
(Strahlentherapie: Anzahl der Audits)
55
–
19
63
662
(mit insgesamt
2966 Röntgenröhren)
76
45
192
415
–
26
127
17 (65 %)
7 (27 %)
2 (8 %)
–
5 (3,9 %)
65 (51,2 %)
54 (42,5 %)
3 (2,4 %)
Zuständigkeit
Anzahl der regelmäßig zu überprüfenden
Institute (Stand Ende 2005)
Anzahl der 2005 abschließend überprüften
Aufzeichnungen zur physikalisch-technischen
Qualitätssicherung
Davon: Keine Mängel
Davon: Geringfügige Mängel
Davon: Deutliche Mängel
Davon: Erhebliche Mängel
Anzahl der 2005 abschließend überprüften
Untersuchungen bzw. Behandlungen
Davon: Keine Mängel
Davon: Geringfügige Mängel
Davon: Deutliche Mängel
Davon: Erhebliche Mängel
75 (18 %)
162 (39 %)
141 (34 %)
37 (9 %)
8771
(Geänderte Basis: im
Jahr 2004 Aufnahmen)
–
6399 (72,9 %)
1463 (16,7 %)
795 (9,1 %)
114 (1,3 %)
26
(nur pauschale
Beurteilung je Institut)
2823
3 (12 %)
18 (69 %)
5 (19 %)
–
768 (27,2 %)
1442 (51,1 %)
553 (19,6 %)
60 (2,1 %)
Verwaltungsrelevante Widersprüche gegen
Entscheidungen der Ärztlichen Stelle
–
–
–
4
Anzahl der Mitteilungen an die
Aufsichtbehörde, davon wegen
10
–
–
1
Nichteinreichung von Unterlagen
5
–
–
–
Schwerwiegende sachliche Mängel
(inkl. beständige ungerechtfertigte
Überschreitung von diagnostischen
Referenzwerten)
3
–
–
–
Wiederholte Nichtbeachtung von
Optimierungsvorschlägen
2
–
–
–
Tabelle 11: Arbeitsergebnisse der Ärztlichen Stellen.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
35
Tätigkeitsbericht
Position
ben, die in keinem Einzelfall eine beständige
ungerechtfertigte Überschreitung der diagnostischen Referenzwerte erkennen ließen. Ein
geringer Teil der Angaben war auf Grund offensichtlich unzutreffender Messgrößen bzw.
-einheiten nicht verwertbar. Diese Institute
wurden auf die Notwendigkeit einer korrekten
Erfassung der Dosismessgrößen hingewiesen,
auf eine Nachforderung entsprechender Angaben wurde im Rahmen dieser ersten Anforderungsrunde verzichtet.
Medizinische Assistenzberufe
Tätigkeitsbericht
Ausbildung
Für das Kalenderjahr 2005 waren zum 31.
Dezember 2912 neue Ausbildungsverträge
gemeldet. Das entspricht einem Minus von
3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, in dem
3004 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen
wurden. Die Vertragszahl ist bereits bereinigt
um die Kündigungen während der Probezeit,
die zu keinem neuen Ausbildungsvertrag geführt haben. Insgesamt waren 9263 bestehende Ausbildungsverhältnisse registriert und
damit 238 weniger als im Vorjahr. Der Anteil
der ausländischen Auszubildenden belief sich
auf 745 (minus 42), darunter als größte Gruppen 267 türkische Auszubildende (minus 39)
und 143 aus dem ehemaligen Jugoslawien (minus 16).
Der Ausbildung dieser künftigen Arzthelferinnen widmeten sich einschließlich der Krankenhäuser und sonstiger Einrichtungen, wie
zum Beispiel der Bundeswehr, 5625 Ausbildungsstätten, dies entspricht einem Minus von
114 gegenüber dem Vorjahreswert. Für diese
Ausbildungsbetriebe wurden in allen Regierungsbezirken wieder Kurse zur Vermittlung
der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
durchgeführt. An den insgesamt elf Veranstaltungen nahmen 303 Ärzte und Ärztinnen teil
sowie 119 Arzthelferinnen, die die fünftägigen
Ausbilderseminare für das Personal besuchten.
Seit ihrer Einführung haben nun ca. 4900 Arbeitgeber und ca. 1300 Arzthelferinnen diese
Kurse besucht.
Die Zahl der vorzeitig gelösten Ausbildungsverhältnisse entsprach mit 451 der des Vorjahres
(453). Die Kündigungen im ersten Ausbildungsjahr entfielen – wie in den vergangenen Jahren – fast vollständig auf die Probezeit (158),
eine etwa gleich große Zahl (142) ist im zwei-
Neuverträge
Hauptschulabschluss
2002
1,0 %
ten Ausbildungsjahr zu registrieren; der Rest
verteilt sich auf das dritte Ausbildungsjahr (63)
und auf die darüber hinaus verlängerten Ausbildungsverträge (91).
Die insgesamt 9193 weiblichen und 70 männlichen Auszubildenden haben unterschiedlichste Schulbildung, wie Tabelle 12 zu den Neuverträgen zeigt. Die seit 2002 gestiegene Zahl von
Auszubildenden ohne qualifizierenden Hauptschulabschluss ist auf öffentliche Fördermaßnahmen zurückzuführen.
Berufsbildungsausschuss
Prüfungen und
Prüfungsausschüsse
Die Zwischenprüfung, die wie stets im zweiten Ausbildungsjahr an zwei Schultagen in der
letzten Schulwoche vor den Osterferien an den
Berufsschulen stattfand, legten 2863 (Vorjahr
3037) Auszubildende ab.
An den jährlich zwei Abschlussprüfungen haben einschließlich der Wiederholer insgesamt
3204 (Vorjahr 3101) Prüflinge teilgenommen;
2932 Prüflinge (Vorjahr 2873) oder 91,5 Prozent (Vorjahr 92,6 Prozent) haben die Prüfung
bestanden. Zu den beiden Abschlussprüfungen
wurden neben 249 Wiederholerinnen (Vorjahr:
280) auch 209 Prüflinge mit verkürzter Ausbildungsdauer (Vorjahr: 202) zugelassen, wobei
die Verkürzungen teils auf die Vorbildung, teils
auf die besonders guten Leistungen während
der Ausbildung zurückzuführen waren.
Mit dem letztjährigen Beschluss des Berufsbildungsausschusses, die Einzelnoten der Abschlussprüfung im Prüfungszeugnis auszuweisen, wurde gleichzeitig das Notenermittlungsverfahren umgestellt. Die Prüfungsausschüsse
erhalten nun eine Excel-Tabelle, in die nur noch
die Punkte aus den einzelnen Prüfungsfächern
2004
3,7 % (112)
2005
4,0 % (118)
qualifizierender
Hauptschulabschluss
46,0 % 40,3 % (1231) 34,2 % (1028)
34,1 % (993)
mittlerer Schulabschluss
(Fach-)Hochschulreife
49,5 % 52,0 % (1587)
3,5 %
4,5 % (138)
Tabelle 12
36
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
eingetragen werden müssen. Die Einzelnoten
und die Gesamtnote werden automatisch ermittelt, eine eventuelle mündliche Ergänzungsprüfung wird ebenso angezeigt wie das Bestehen bzw. Nichtbestehen; ein entsprechender
Bescheid kann vor Ort ausgedruckt werden.
Die Daten werden schließlich online oder per
Diskette an die Bayerische Landesärztekammer
(BLÄK) gesandt, die das Prüfungszeugnis ohne
weiteren Verwaltungsaufwand erstellt.
2003
3,2 % (97)
57,9 % (1739)
4,2 % (125)
57,7 % (1679)
4,2 % (122)
Der Berufsbildungsausschuss für Arzthelferinnen – künftig für Medizinische Fachangestellte – tagte letztmalig im März 2005; die
Ergebnisse der Sitzung wurden bereits im Tätigkeitsbericht 2004/05 dargestellt. Die nächste Sitzung, dann mit dem mittlerweile von der
Aufsichtsbehörde neu berufenen Ausschuss,
wird erst Ende 2006 stattfinden, da die Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung,
die zum 1. August 2006 in Kraft tritt, zentrales Thema der Veranstaltung sein wird. Die
gegenwärtigen Beschlüsse zur Verkürzung der
Ausbildung und zur vorzeitigen Zulassung zur
Abschlussprüfung sind dann ebenso zu beraten wie die künftige Prüfungsordnung und
die Satzung des Berufsbildungsausschusses.
Von besonderem Interesse wird die inhaltliche
Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnung
sein, sowohl was die schulische als auch die betriebliche Ausbildung anbelangt.
Die Berufsschulen haben sich bundesweit
für ein neues Lernkonzept entschieden: Die
einzelnen Inhalte sind fortan so genannten
Lernfeldern zugeteilt und nicht mehr nach
traditionellen Unterrichtsfächern gegliedert.
Konsequenterweise werden in komplexen Lernsituationen, die den betrieblichen Abläufen
nachempfunden sind, fächerübergreifend die
berufsrelevanten Kenntnisse und das nötige
Wissen vermittelt bzw. von den Schülern selbst
erarbeitet. Als Ergebnis wird eine höhere fachliche, soziale und persönliche Kompetenz der
Auszubildenden angestrebt, das heißt ein insgesamt höheres Maß an Handlungskompetenz.
Hinsichtlich der betrieblichen Ausbildung
wurden in der neuen Ausbildungsverordnung
für Medizinische Fachangestellte vor allem
die medizinischen Mindestausbildungsinhalte
Fortbildung
Die landeseinheitliche und zentral durchgeführte Abschlussprüfung „Arztfachhelferin“ legten
im Sommer 2005 56 Arzthelferinnen ab; alle
Teilnehmerinnen bestanden die Prüfung. Wie
schon in den vergangenen Jahren, wurde das
Angebot an Wahlmodulen weiter ausgebaut.
Die beiden Curricula „DRG- und Dokumentationsassistentin“ sowie „Ambulantes Operieren
in der Augenheilkunde“ sind mittlerweile in die
Aufstiegsfortbildung aufgenommen.
An den 90-stündigen Strahlenschutzkursen für
die Hilfskräfte nahmen 502 (Vorjahr 610) und an
den 20-stündigen Kursen für das OP-Personal
309 (Vorjahr 284) Personen teil. Sie erhielten
von der BLÄK als der für die Anerkennung von
Strahlenschutzkursen sowie die Bescheinigung
der Kenntnisse nach § 18 a Röntgenverordnung
zuständigen Stelle nach erfolgreich abgelegter
Prüfung ihren Befähigungsnachweis.
Kommunikation
Pressestelle der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK)
Zu den wichtigsten Aufgaben in der BLÄKPressestelle zählen der Anfragen-Service und
die Vermittlung von Interviews für Printmedien, Hörfunk und Fernsehen. Die Pressestelle
der BLÄK erreichten hierzu etwa 255 telefonische und schriftliche Anfragen. Wichtige Instrumente der Pressearbeit sind auch die persönlichen Hintergrund- und Exklusivgespräche
des Präsidenten und der beiden Vizepräsidenten sowie des Hauptgeschäftsführers mit Medienvertretern. Außerdem werden in der Pressestelle diverse Textentwürfe für Grußworte,
Reden und Ansprachen erstellt sowie Fernsehauftritte vorbereitet (Tabelle 13).
Im Berichtszeitraum konnten 27 Presseinfos
herausgegeben werden, die in bayerischen und
bundesweiten Medien abgedruckt oder gesendet wurden. Die Presseinfos behandelten aktuelle gesundheits-, berufs- oder medizinpolitische Themen.
Durch eine spezielle Kooperation mit „news
aktuell“, einer Tochter der Deutschen Presse
Agentur (dpa) verbreitet die BLÄK ausgewählte Pressetexte über Satellit als „Originaltextservice“ (ots), die mehr als 320 Redaktionen aus
Print, TV und Hörfunk erreichen.
Als Instrument der dezentralen Pressearbeit
dient „Kammer-Xtra“, ein interner ArtikelDienst, der sich an alle ärztlichen Kreisverbände (ÄKV) richtet, um die flächendeckende
Medienpräsenz in Bayern zu verbessern. Neun
Ausgaben wurden erstellt.
Im Berichtsjahr veranstaltete die BLÄK vier
Pressekonferenzen und bereitete das alljährliche „Sommer-Gespräch“ mit über 150 geladenen Gästen am 1. Juli 2005 im Ärztehaus
Bayern vor. Zahlreiche Aktionen und Projekte
wurden mit den Partnern Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV), Bayerische Landesapothekerkammer (BLAK) oder Bayerischer
Rundfunk (BR) veranstaltet (Tabelle 14).
Zu den Basisarbeiten der Pressestelle zählen
die laufenden Auswertungen von insgesamt
155 Tageszeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften und Informationsdiensten. Auch
die ärztlichen Kreis- und Bezirksverbände
(ÄKBV) und die Vorstandsmitglieder können
über einen speziellen Service auf dieses interne
Archiv zugreifen. Per Fax-Dienst (32) erhielten Vorstandsmitglieder und ÄKBV regelmäßig
wichtige Informationen und Mitteilungen, zum
Beispiel der Bundesärztekammer (BÄK).
Als Stipendiatinnen der „Begabtenförderung
berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung wurden von der BLÄK
im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Ausund Fortbildung der Arzthelferinnen insgesamt
85 Arzthelferinnen betreut, von denen 30 im
Berichtszeitraum neu aufgenommen wurden.
Diesen Stipendiatinnen wurden einschließlich
der Fahrkostenabrechnungen 281 Anträge auf
Förderung einer Fortbildungsmaßnahme bewilligt. Für diese Förderung wurden vom Begabtenförderungswerk berufliche Bildung für das
Haushaltsjahr 2005 insgesamt 119 500 Euro
zugewiesen.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
37
Tätigkeitsbericht
der Berufsbildpositionen 8 bis 10 wesentlich
präziser formuliert. Gleichzeitig wurden die
Anforderungen im praktischen Teil der Abschlussprüfung, der sich fast ausschließlich
auf die betriebliche Ausbildung bezieht, deutlich erhöht; die praktische Prüfung ist faktisch
zum zentralen Prüfungsteil geworden. Es ist zu
erwarten, dass der Berufsbildungsausschuss,
der auf eine stetige Entwicklung der Qualität
der beruflichen Bildung hinzuwirken hat (§ 79
Absatz 1 BBiG), das In-Kraft-Treten der neuen
Ausbildungsverordnung zum Anlass nehmen
wird, wie schon in der Vergangenheit auf die
– je nach ärztlicher Fachrichtung – mehr oder
weniger großen Probleme in der betrieblichen
Ausbildung aufmerksam zu machen und die
Frage nach der Eignung der einzelnen Ausbildungsstätten zu diskutieren.
•
Anfragen-Service für Medienschaffende
•
Interview-Vermittlung und -Organisation
•
Hintergrundgespräche
•
Redaktionsbesuche
•
Presseinformationen
•
Pressekonferenzen
•
Pressematerial (Text und Bild)
•
Leserbriefe
•
Grußworte
•
Reden
Tätigkeitsbericht
Tabelle 13: Instrumente der Pressearbeit.
Im Berichtszeitraum hat sich die BLÄK entschlossen, ein einheitliches, klares und ausbaufähiges Erscheinungsbild, ein Corporate
Design (CD) entstehen zu lassen, in dem alle
Mosaiksteine aufeinander abgestimmt sind.
Die Vorzüge eines CD liegen auf der Hand: optische positive Wahrnehmung, hohe Wiedererkennung und Arbeitserleichterung, da die
Ressourcen von allen besser genutzt werden
können. Die Elemente – Logo, Schrift, Farbe,
typographische Anordnung, Material- und Bilderwelt – sind die tragenden Säulen des neuen
CD, geben sie doch die grundlegenden Gestaltungsmöglichkeiten vor. Sie gelten für alle Organisationsmittel, für Broschüren, für Anzeigen
und Plakate und ebenso für den Auftritt in den
neuen Medien. In einer Auftaktveranstaltung
wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
das neue CD erklärt und für alle ein Manual erarbeitet.
Rechtzeitig zum neuen CD wurde auch eine
neue Image-Broschüre „Aufgaben der BLÄK“
herausgebracht, die im Internet unter www.
blaek.de abrufbar oder in der Redaktion des
Bayerischen Ärzteblattes erhältlich ist.
Bayerisches Ärzteblatt im
Verlag Bayerische
Landesärztekammer
Das Bayerische Ärzteblatt als Mitgliedermagazin von Bayerischer Landesärztekammer (BLÄK)
und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB)
richtet sich an die über 65 000 Ärztinnen und
Die gemeinsame Redaktion von BLÄK und KVB
legen in einer Jahresplanung und monatlichen
Redaktionskonferenzen die Inhalte der einzelnen Ausgaben fest. Planung, Lay-out und Umbruch werden auf Apple-Macintosh-Computern mit dem Programm QuarkXPress 6.5 in der
BLÄK erstellt. Das Bayerische Ärzteblatt zeich-
Termin
1. Juli 2005
Titel
„Sommer-Gespräch 2005“
13. Juli 2005
„Das Patienten-Forum – OSTEOPOROSE – vorbeugen, erkennen, Ärztehaus Bayern
behandeln“
30. Juli bis
6. August 2005
BR-Radltour
Etappe von Pfaffenhofen bis Aschaffenburg
11. Oktober 2005
Vorpressegespräch zum 60.
Bayerischen Ärztetag in Coburg
PresseClub München
14. Oktober 2005
Pressekonferenz vor dem 60.
Bayerischen Ärztetag in Coburg
Kongresshaus Rosengarten, Coburg
2. Dezember 2005
Pressegespräch vor dem Nürnberger Fortbildungskongress
ÄBV Mittelfranken
18. Januar 2006
Tag der Ärzte
Marienplatz, München
Ärzteunion, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, NAV-Verband
der niedergelassenen Ärzte Deutschlands und viele mehr
26. April 2006
Pressekonferenz zum
5. Suchtforum „Essstörungen“
Ärztehaus Bayern
Bayerische Landesärztekammer, Bayerische Landesapothekerkammer, Bayerische Akademie für Suchtfragen e. V.
3. Mai 2006
Pressekonferenz und Symposium
Heckscher-Klinik,
„Alkohol- und Drogenmissbrauch
München
im Jugendalter“
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Bezirk Oberbayern, Heckscher-Klinik,
Bayerische Landesärztekammer
17. Mai 2006
Pressekonferenz und Auftaktveranstaltung „Aktion Sonne(n) mit
Verstand ... statt Sonnenbrand,
Jahresmotto 2006 – Sonnenschutz ist (k)ein Kinderspiel!“
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz, AOK-Bayern – Die Gesundheitskasse,
Bayerischer Apothekerverband e. V., Bayerischer Landes-Sportverband e. V, DAV Deutscher Alpenverein e. V., LIV Landesinnungsverband des bayerischen Augenoptiker-Handwerks,
LSV Land- und forstwirtschaftliche Sozialversicherungsträger in
Bayern, Bayerische Landesärztekammer
Tabelle 14: Veranstaltungen 2005/06.
38
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
Ort
Ärztehaus Bayern
Ärzte und über 2000 Psychologischen Psychotherapeuten in Bayern. Es ist damit die einzige
Publikation, die diesen Personenkreis in Gänze
erreicht. Das Bayerische Ärzteblatt versteht
sich als Mitteilungsblatt und veröffentlicht die
amtlichen Mitteilungen der beiden Selbstverwaltungskörperschaften sowie amtliche Mitteilungen der Ministerien. In seinen Rubriken
„KVB informiert“ und „BLÄK informiert“ publiziert das Bayerische Ärzteblatt Aktivitäten von
BLÄK und KVB. Hier erhalten die Leserinnen
und Leser Informationen über Aktionen, Projekte, politische Vorhaben und Gesetze, die ihre
ärztliche Tätigkeit betreffen. Der aktuelle Stellenmarkt ist eine der wichtigsten Jobbörsen in
Bayern und das große Angebot an Kleinanzeigen sorgt nicht nur für eine gute Leser-BlattBindung, sondern ist auch eine unverzichtbare
Informationsquelle.
Katholischer Kindergarten St. Lorenz,
München
Partner
Bayerischer Rundfunk, Ressort Gesundheit, Familienfunk,
Bayern2Radio
Bayerischer Rundfunk
Ausgabe Titel
Seiten
9/2005
Tätigkeitsbericht
2004/2005
32
9/2005
Satzung der BLÄK
8
9/2005
Berufsordnung für die
Ärzte Bayerns
12
Tabelle 15: Spezials.
In zwei Ausgaben konnten die Leserinnen und
Leser Fortbildungsfragen auf redaktionelle Beiträge beantworten und Punkte für das freiwillige Fortbildungszertifikat der BLÄK erwerben.
Die Teilnehmerzahl lag dabei zwischen 1450
und 2850. In den vergangenen Heften wurden drei Gastkommentare veröffentlicht. In
den Leitartikeln nahmen alternierend Funktionsträger von BLÄK und KVB zu berufs- und
gesundheitspolitischen Fragen kommentierend
Stellung. Diese und andere Beiträge fanden in
anderen Ärzteblättern und in Fachzeitschriften
und Tageszeitungen publizistische Resonanz.
Im Berichtszeitraum wurden drei Spezials herausgegeben (Tabelle 15).
Die Autoren medizinischer Artikel werden gebeten, ein „Conflict of interest statement“ abzugeben, um die Transparenz und Unabhängigkeit
gegenüber der Pharma- und Medizinprodukteindustrie zu gewährleisten. Zusätzlich werden
Quellen- und Literaturverzeichnisse zu medizinischen Artikeln ins Internet auf unserer
Homepage www.blaek.de eingestellt. Die Weiterentwicklung des Blattes brachte und bringt
weitere Neuerungen mit sich. Im Wesentlichen betrafen diese im Berichtszeitraum die
Druckerei.
Zum Ende des Jahres 2005 lief der Druckvertrag für das Bayerische Ärzteblatt mit der
Druckerei Zauner aus. Die BLÄK entschloss
Die monatliche Auflage beträgt derzeit 67 000
etwa 250 Interessenten haben die Zeitschrift
abonniert.
Internet-Redaktion
Mitte des Jahres 2005 wurde die Internet-Redaktion personell neu aufgestellt. Aus allen
Bereichen/Referaten/Stabsstellen der BLÄK
wurde ein „Internet-Redakteur“ benannt und
die Gesamtzuständigkeit der Pressestelle/Re-
daktion Bayerisches Ärzteblatt zugeordnet.
Diese ist verantwortlich für die referatsübergreifenden Inhalte des Web-Auftritts und für
die Ausrichtung der Online-Redaktionskonferenz, die monatlich abgehalten wird. Die technische Umsetzung läuft über die IT-Administration. Im Rahmen der CD-Einführung wurde
auch der Internet-Auftritt relauncht. So strahlt
jetzt auch die Homepage www. blaek.de im dezenten „Process Blue C“, der neuen Hausfarbe
der BLÄK, geschrieben wird auch online mit den
Schriften „Rotis“ und „Arial“. Bewusst wurde
bei der Neugestaltung auf Klarheit und Übersichtlichkeit gesetzt ohne dabei auf optisch ansprechende Grafiken und Bildpräsentationen zu
verzichten. Neue Schnellzugriffe, so genannte
Quicklinks, auf der rechten Bildschirmseite erlauben zum Beispiel einen direkten Zugang zu
interaktiven Themen.
Im vergangenen Jahr haben fünf Praktikantinnen und Praktikanten in der Pressestelle der
BLÄK sowie in der Redaktion des Bayerischen
Ärzteblattes ein mehrwöchiges Praktikum absolviert.
ReichsärztekammerAbwicklungsgesetz
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) istseit 1974 für die Durchführung des Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetzes vom 9. Oktober 1973 zum Treuhänder bestellt.
Die Einnahmen- und Ausgabenrechnung des
Treuhänders für das Geschäftsjahr 2005 ist
dem Finanzbericht 2005 der BLÄK als Anlage
beigefügt.
Aus den Mitteln des Treuhänders (ein anteiliges
Sondervermögen aller „alten“ Landesärztekammern) sollte ein Personenkreis Versorgungsbezüge erhalten, der zunächst unter das Gesetz
nach Artikel 131 (Frühere Angehörige des öffentlichen Dienstes) des Grundgesetzes fiel, jedoch nicht nationalsozialistisch belastet war.
Die noch zur Verfügung stehenden Mittel werden aus heutiger Sicht ausreichen, da nur noch
eine Witwe eines früheren Mitarbeiters der
Reichsärztekammer anteilig Versorgungsbezüge erhält. Damit wird keine weitere Umlage
bei den „alten“ Landesärztekammern notwendig werden. Die Landesärztekammern in den
„neuen“ Ländern sind nach dem „Wiedervereinigungs-Vertrag“ ausgenommen.
Bayerisches Ärzteblatt SPEZIAL 1/2006
39
Tätigkeitsbericht
net sich einerseits inhaltlich durch einen bunten Themenmix – von „amtlichen Mitteilungen“
bis hin zu „gesundheitspolitischen Reportagen“
– aus. Andererseits variiert das elfmal jährlich
erscheinende Heft auch in seinem Repertoire
an journalistischen Darstellungsformen. Die
vielen Zuschriften, Feedbacks und auch Leserbriefe sowie die Nachdruckanfragen zeugen
von einem Leserinteresse auf hohem Niveau.
sich, vom bisherigen Bogenoffset- auf ein
Rollenoffset-Druckverfahren umzusteigen, da
die Auflage des Bayerischen Ärzteblattes mit
67 000 Exemplaren mittlerweile eindeutig im
Bereich des Rollenoffset-Druckverfahrens liegt
und Kosteneinsparungen bei der Umstellung
von Bogen auf Rolle zu erwarten sind. Eine öffentliche Ausschreibung wurde durchgeführt
und der Zuschlag schließlich an die Oldenbourg
Druckerei vergeben, mit der die BLÄK seit Jahresbeginn gut und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Ausdrücklich zu erwähnen ist die gute Zusammenarbeit mit dem atlas Verlag und
Werbung, der Anzeigenverwaltung.
Spezial 1/2006 ist eine Sonderausgabe des „Bayerischen Ärzteblattes“
Inhaber und Verleger: Bayerische Landesärztekammer (Körperschaft
des öffentlichen Rechts); Präsident: Dr. med. H. Hellmut Koch
Alle Rechte, insbesondere das Recht der Verbreitung, Vervielfältigung
und Mikrofotografie sowie das Recht der Übersetzung in Fremdsprachen für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten.
Herausgeber: Dr. med. H. Hellmut Koch,
Bayerische Landesärztekammer
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlags.
Redaktion: Dagmar Nedbal (verantwortlich); Dr. med. Rudolf Burger
Berichtszeitraum 1. Juni 2005 bis 31. Mai 2006.
CvD: Marianne Zadach
Das „Bayerische Ärzteblatt“ wird auf Recycling-Papier gedruckt.
Layout: Robert Pölzl
ISSN 0005-7126
Redaktionsbüro: Mühlbaurstraße 16, 81677 München,
Tel. 089 4147-274, Fax 089 4147-202, E-Mail: [email protected]
Bildnachweis: Titelbild und Bilder auf Seite 2 und 3 BLÄK, alle weiteren
Bilder www.BilderBox.com
Druck: Oldenbourg Druckerei, Vertriebs GmbH & Co. KG,
Sonnenallee 1, 85551 Kirchheim
Beschlüsse des 59. und 60. Bayerischen Ärztetages 2005 und ihre Ergebnisse
Der Wortlaut der einzelnen Beschlüsse wurde im Mai- und November-Heft 2005 des Bayerischen Ärzteblattes veröffentlicht und über die Pressestelle in den Medien verbreitet, sodass
an dieser Stelle darauf verzichtet wird, den Text der Beschlüsse nochmals abzudrucken.
Die Stellungnahme der beteiligten Institutionen und Ministerien wird wie folgt zusammengefasst:
Vorstandsüberweisungen
Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer hat sich in seinen Sitzungen am 1./2. Juli 2005
und 12. November 2005 mit den Beschlüssen befasst. Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom
24. August 2005 und 9. Dezember 2005 über das jeweilige Ergebnis informiert.
Beschlüsse des 59. Bayerischen Ärztetags 2005 in München
Weiterbildung/Fortbildung
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) antwortete
mit Schreiben vom 25. Juli 2005:
Das StMWFK darf vorausschicken, dass veränderte Rahmenbedingungen Strukturverbesserungen
erfordern. Gleichwohl werden die Universitätsklinika neben ihrem gesetzlichen Auftrag zur
Forschung und Lehre auch den Bereich der ärztlichen Fort- und Weiterbildung nicht aus den
Augen verlieren.
Angesichts der Situation des Staatshaushaltes und der wirtschaftlichen Lage der Universitätsklinika muss andererseits das staatliche finanzielle Engagement mit den zur Verfügung stehenden
Ressourcen in Einklang gebracht werden. Im Rahmen des auf den Weg gebrachten Optimierungsprozesses werden die Universitätsklinika und das Staatsministerium von verschiedenen
Expertengremien begleitet. So hat die vom Staatsministerium eingesetzte Expertenkommission
Wissenschaftsland Bayern 2020 speziell auch zur Hochschulmedizin Empfehlungen abgegeben.
Der Medizinausschuss des Wissenschaftsrates hat seinerseits im Frühjahr 2005 die bayerischen
Uniklinika besucht und es wird erwartet, dass er im November 2005 seinen Bericht hierzu abgeben
wird. Speziell für die Problematik des Hochschulstandortes München haben die beiden Aufsichtsräte der Münchner Klinika Ende 2004 einen Lenkungsausschuss eingesetzt, der im Laufe des
Jahres 2005 Empfehlungen erarbeiten wird, die dann wiederum den beiden Aufsichtsräten zur
Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.
Das StMWFK ist gerne bereit, die Bayerische Landesärztekammer als Organ der Selbstverwaltung
einzubeziehen, sobald von den jeweiligen Gremien auch über den internen Bereich hinaus
erörterungsfähige Berichte und Empfehlungen abgegeben wurden. Diese Bereitschaft wurde
gegenüber dem Hauptgeschäftsführer der Bayerischen Landesärztekammer auch bereits direkt mit
Schreiben vom 1. Juni 2005 erklärt.
Die Stellungnahme, die die Grundlage für das Beratungsergebnis darstellte, ist größtenteils identisch mit der Stellungnahme des StMWFK vom 1. Juni 2005.
Das StMWFK hatte mit Schreiben vom 1. Juni 2005 mitgeteiltt:
Wir dürfen Ihnen hierzu zunächst mitteilen, dass das StMWFK bei all den aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen erforderlichen Strukturverbesserungen den gesetzlichen Auftrag der
2
in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Universitätsklinika in Forschung und Lehre große
Priorität einräumt, aber auch den Bereich der ärztlichen Fort- und Weiterbildung nicht aus den
Augen verlieren wird. Angesichts der Situation des Staatshaushalts und der wirtschaftlichen Lage
der Klinika muss andererseits das staatliche finanzielle Engagement mit den zur Verfügung
stehenden Ressourcen in Einklang gebracht werden. Im Rahmen des auf den Weg gebrachten
Optimierungsprozesses werden die Universitätsklinika und das Staatsministerium von verschiedenen Expertengremien begleitet. So hat die von Staatsminister Dr. Thomas Goppel eingesetzte
Expertenkommission Wissenschaftsland Bayern 2020 speziell auch zur Hochschulmedizin
Empfehlungen abgegeben. Der Medizinausschuss des Wissenschaftsrates hat seinerseits im
Frühjahr 2005 die bayerischen Universitätsklinika besucht und es wird erwartet, dass er im
November 2005 seinen Bericht hierzu abgeben wird. Speziell für die Problematik des hochschulmedizinischen Standortes München haben die beiden Aufsichtsräte der Münchner Klinika
Ende 2004 einen Lenkungsausschuss eingesetzt, der im Laufe des Jahres 2005 Empfehlungen
erarbeiten wird, die dann wiederum den beiden Aufsichtsräten zur Beschlussfassung vorgelegt
werden sollen.
Das Staatsministerium ist gerne bereit, die Bayerische Landesärztekammer als Organ der
Selbstverwaltung einzubeziehen, sobald von den jeweiligen Gremien auch über den internen
Bereich hinaus erörterungsfähige Berichte und Empfehlungen abgegeben worden sind.
Beschlüsse des 60. Bayerischen Ärztetages 2005 in Coburg
Studium
Erhalt des Medizinstudiums als universitäre Ausbildung
Die Medizinische Fakultät der Universität Regensburg führte mit Schreiben vom 5. Januar 2006
aus:
Der 60. Bayerische Ärztetag fordert die Medizinischen Fakultäten in Bayern auf, vermehrt von der
Möglichkeit der Auswahlgespräche von Hochschullehrern und Studienbewerbern Gebrauch zu
machen, damit sich langfristig die zentrale Studienplatzvergabe erübrigt. Das Instrument der
Auswahlgespräche halten wir für sinnvoll. Die Modalitäten hierzu müssen jedoch sehr genau
überlegt sein.
Eine Stellungnahme der Medizinischen Fakultät der Ludwig-Maximilans-Universität (LMU) München, der Technischen Universität München (TUM), der Friedrich-Alexander-Universität (FAU)
Erlangen-Nürnberg und der Julius-Maximilans-Universität Würzburg lag bis zum Drucktermin nicht
vor.
Wartezeiten vor dem Medizinstudium
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) antwortete
mit Schreiben vom 21. Dezember 2005:
Wir haben den Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages zur Kenntnis genommen, können uns
diesem aber inhaltlich nicht anschließen. Die Kritik in dem Beschluss richtet sich offensichtlich
gegen den in § 32 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Hochschulrahmengesetzes und in anderen Rechtsvorschriften (wie zum Beispiel in § 14 Abs. 6 der Vergabeverordnung ZVS) normierten Grundsatz,
dass Zeiten an einer deutschen Hochschule auf die Wartezeit im Rahmen von Auswahlverfahren
nicht angerechnet werden.
Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass Studiengänge nicht nur zur Überbrückung
von Wartezeiten gewählt werden und diese für die tatsächlich Interessierten offen bleiben. Soweit
3
in dem Beschluss darauf hingewiesen wird, dass ein möglichst breit angelegtes Basiswissen
grundsätzlich hoch erwünscht sei, ist dies sicherlich zutreffend. Allerdings müssen hier auch
andere Aspekte wie zum Beispiel der verantwortungsbewusste Umgang mit den beschränkten
Ressourcen der Hochschulen, die von der Allgemeinheit finanziert werden, berücksichtigt werden.
Weiterhin müssen die Interessen derjenigen Bewerberinnen und Bewerber beachtet werden, die
unter Umständen von der Aufnahme des gewünschten Studiums abgehalten würden, wenn die
Studienplätze von Studentinnen und Studenten blockiert würden, die die Wartezeit mit dem Erwerb
von Basiswissen überbrücken.
Kein Bachelor-Masterstudiengang in der Medizin
Bologna-Deklaration
Bologna-Prozess Bachelor-Masterstudiengang in der Humanmedizin
Diese Beschlüsse des 60. Bayerischen Ärztetages waren Grundlage mehrerer Schreiben an den
Bayerischen Ministerpräsidenten, Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Landtages sowie vielfacher Gespräche mit Entscheidungsträgern.
Stellungnahme der bayerischen Bezirke und der Privatkrankenanstalten in Bayern zum Beschluss des 58. Bayerischen Ärztetages zur Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen
für die Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ)
Der Verband der bayerischen Bezirke teilte mit Schreiben vom 12. Januar 2006 mit:
Die vom Bayerischen Ärztetag angeregte Initiative zur Verbesserung der Arbeitssituation der
Medizinstudenten im Praktischen Jahr in Form einer kostenlosen Mittagsverpflegung oder der
Zahlung eines Taschengeldes ist durchaus überlegenswert. Die Tatsache, dass ein erheblicher
Teil frisch approbierter Ärzte in patientenferne Berufe oder ins Ausland abwandert, liegt unseres
Erachtens allerdings weniger in den Rahmenbedingungen der Zeit des Praktischen Jahres begründet, sondern in den zunehmend unattraktiven Arbeitsbedingungen nach Abschluss des
Studiums. Demotivierend wirken hier - auch aktuellen Publikationen zur Folge - vor allem die
langen, familienunfreundlichen Arbeitszeiten, die - gemessen an diesen Arbeitszeiten und der
Verantwortung - als unzureichend erachtete Bezahlung und die immer weiter ausufernden
Dokumentationspflichten.
Die Initiative des Bayerischen Ärztetages würde ein Präjudiz für viele andere universitäre Ausbildungsbereiche, beispielsweise der Juristen und Lehrer, darstellen, bei denen die Studenten, die
ein Praktikum während ihrer Studienzeit an Schulen, Behörden und Gerichten absolvieren (welches ebenfalls verpflichtend in der Studienordnung festgeschrieben ist), auch keinerlei Entgelt
erhalten. Erst nach Ablegung des 1. Staatsexamens und den verpflichtenden Eintritt in den
Staatsdienst als Referendar wird dort ein Entgelt gezahlt.
Zwar muss eine kostenlose Verpflegung und im Bedarfsfall auch eine kostenlose Unterkunft von
Medizinstudenten im Praktischen Jahr in den Bezirkskrankenhäusern im Einzelfall nicht völlig
ausgeschlossen werden, sollte dann aber Praktikanten aller Berufsgruppen offen stehen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage der Krankenhäuser müssen
wir aber von einer entsprechenden Empfehlung unseres Verbandes Abstand nehmen.
Letzten Endes ist hier der Gesetzgeber gefragt, entsprechende Möglichkeiten und Lösungen zu
schaffen.
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. erläuterte am 15. Dezember 2005
Folgendes:
4
Nach Durchsicht der Beschlüsse kann aus Sicht unseres Verbandes festgestellt werden, dass es
im Kern bei allen Beschlüssen darum geht, dass Maßnahmen umgesetzt werden, die nur dann
realisiert werden können, wenn die dafür erforderlichen wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung
stehen.
Angesichts der Jahre, ja schon fast jahrzehntelangen Einsparungsgesetzgebung, die vor allen
Dingen die stationären Versorgungseinrichtungen betroffen haben, muss leider festgestellt werden, dass für derartige Maßnahmen in der Regel bei den Krankenhausträgern kein Spielraum
vorhanden sein dürfte.
Selbst wenn die Beschlüsse des Bayerischen Ärztetages sich nur auf Punkte beziehen, die sich
geringfügig wirtschaftlich auswirken werden (Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen für
die Medizinstudenten im praktischen Jahr) oder deren wirtschaftliche Auswirkungen derzeit nicht
genau abgeschätzt werden können, müssen die Krankenhausträger daher erhöhte Sorgfalt walten
lassen. Ohne die Sinnhaftigkeit der von Ihnen dargelegten Beschlüsse in Frage stellen zu wollen,
müssen wir auf diese wirtschaftliche Zwangssituation hinweisen.
Sehr gut können wir uns vorstellen, dass die gesamte Ärzteschaft aber auch die Krankenhausträger hier eigentlich natürliche Verbündete sind, um eine bessere Planbarkeit wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen zu erreichen. Nur damit kann es uns möglich sein, die
dringend erforderlichen Weiterentwicklungen sowohl in der Berufsausbildung als auch in der
Berufstätigkeit der Ärzteschaft an Krankenhäusern zu erreichen. Mit großem Interesse sehen wir
daher einer inhaltlichen Diskussion mit Ihnen entgegen.
Hochschule
Betriebshaftpflichtversicherung von Universitätsklinika
Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK).
Das StMWFK führte mit Schreiben vom 19. Dezember 2005 Folgendes aus:
Die von Ihnen angesprochenen Regelungen haben die Form einer Richtlinie des StMF, die vom
StMWFK den Klinika bekannt gegeben wurde. Sie bestimmen somit den Entscheidungsspielraum
der Vorstände der bayerischen Universitätsklinika in Regressfragen.
Dem Anliegen des Ärztetages, den Regelungen "umgehend Rechtskraft zu verleihen", ist damit
bereits Rechnung getragen.
Eine Stellungnahme des StMF lag bis zum Drucktermin nicht vor.
Zusammenlegung von Hochschulklinika im neuen Bayerischen Hochschulrecht
Universitäts-Klinikums-Gesetz
Hochschulpersonalgesetz: Sonderregelung für Mediziner
Die Beschlüsse wurden mit der Bitte um Berücksichtigung dem Bayerischen Staatsministerium für
Wissenschaft, Forschung und Kunst übersandt.
Universitätsklinika Tarifverträge für Ärzte
5
Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK).
Das StMF antwortete mit Schreiben vom 22. Dezember 2005:
Die Tarifverträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaates Bayern werden auf
Arbeitgeberseite von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossen. Der Freistaat
Bayern ist Mitglied der TdL. Bayern schließt daher nur für wenige, ganz spezielle Bereiche selbst
Tarifverträge ab.
Die Mitgliederversammlung hat am 22. September 2005 beschlossen, mit dem Marburger Bund
Tarifverhandlungen aufzunehmen. Seit 12./13. Oktober 2005 wird mit dem Marburger Bund über
einen "Ärztetarif" verhandelt.
Die Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre gehört regelmäßig zu den Dienstaufgaben aller wissenschaftlicher Angestellter und ist damit als Arbeitszeit zu werten. Eine wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb dieses Aufgabenbereichs, die primär der eigenen wissenschaftlichen Reputation dient, wird im Regelfall außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht. Hier
sind Abgrenzungsschwierigkeiten unvermeidbar.
Rechtliche Vorgaben hierzu enthält das Bayerische Hochschulgesetz. Die Thematik ist auch
Gegenstand der laufenden Tarifverhandlungen. Eine tarifvertragliche Vereinbarung fester
Deputate, Quoten etc. wird aber den Anforderungen an die klinische Forschung nicht gerecht
werden. Denn gerade im klinischen Bereich sind Forschung und Lehre von der Krankenversorgung
tatsächlich nur schwer trennbar.
Das StWFK teilte am 2. Januar 2006 Folgendes mit:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit für Tarifverträge und deren Abschluss
beim StMF liegt, das insofern in die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder eingebunden ist. Unabhängig davon setzt sich das Wissenschaftsministerium in diesem Rahmen dafür ein,
dass den besonderen Belangen der Mitarbeiter an den bayerischen Universitätsklinika im Hinblick
auf die Besonderheiten von Forschung, Lehre und Krankenversorgung Rechnung getragen wird.
Vergütung der Mehrbelastung von Forschung und Lehre
Das StMWFK hat am 2. Januar 2006 Folgendes mitgeteilt:
Den bayerischen Universitätsklinika werden vom Freistaat für ihre Aufgaben in Forschung und
Lehre sowie für die von ihnen zu erfüllenden sonstigen Trägeraufgaben Zuschüsse gewährt, über
die die entstehenden Kosten abgedeckt werden müssen. Im Hinblick auf die angespannte
Situation der öffentlichen Haushalte und der unabweisbar notwendigen Ausgabendisziplin, ist
insoweit eine Erhöhung der jeweiligen Zuschüsse nicht möglich.
Vergütung/Freizeitausgleich bei Mehrarbeit etc.
Das StMWFK antwortete mit Schreiben vom 2. Januar 2006:
Dem Staatsministerium sind keine Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen bekannt, es
geht vielmehr davon aus, dass die Verwaltungsdirektoren als Beauftragte für den Haushalt im
Sinne von Art. 9 der Bayerischen Haushaltsordnung und auch die Klinikdirektoren ihrer Verpflichtung, Recht und Gesetz zu beachten, nachkommen.
Der Ärztliche Direktor des Klinikums der Universität München, Professor Dr. Dr. Klaus Peter, führte
mit Schreiben vom 26. Januar 2006 aus:
6
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass sich das Klinikum der Universität München hinsichtlich der
Regelung zur Vergütung bzw. Freizeitausgleich bei Mehrarbeit bei Ärzten an die geltenden
gesetzlichen Vorschriften hält.
Aus unserer Sicht sollte der Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, der zuständigen Stelle
der Bundesregierung sowie den Gremien innerhalb der Europäischen Union übermittelt werden, da
hier die maßgeblichen Entscheidungskompetenzen liegen.
Der Ärztliche Direktor des Klinikums der Universität Würzburg, Professor Dr. Christoph Reiners,
teilte am 2. Januar 2006 mit, dass am Klinikum sämtliche bei der Verwaltung eingereichten Mehrarbeitsbögen bearbeitet und die geleisteten Dienste (Überstunden, Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften) im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorschriften durch Freizeit oder
Vergütung ausgeglichen werden.
Das Klinikum der Universität Würzburg unterstützt daher den Beschluss.
Eine Stellungnahme des Ärztlichen Direktors des Kliniums rechts der Isar, des Universitätsklinikums Erlangen und des Universitätsklinikums Regensburg lag bis zum Drucktermin nicht vor.
Weiterbildung
Weiterbildungsstellen
Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen (StMAS), die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB), der Bayerische Städtetag, der Bayerische Landkreistag, der Verband der bayerischen Bezirke, die
Bayerische Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG) und der Verband der Privatkrankenanstalten e. V.
Das StMAS teilte mit Schreiben vom 8. Februar 2006 mit:
Für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wurde zum 1. Januar 2001 eine Vereinbarung
zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der privaten Krankenversicherung und der Deutschen
Krankenhausgesellschaft geschlossen.
An diesem Förderprogramm beteiligen sich in Bayern 175 Krankenhäuser und zwölf Reha-Kliniken. Im Jahr 2004 wurden damit in Bayern 390 Weiterbildungsmaßnahmen, entsprechend 350
Weiterbildungsstellen in Krankenhäusern, zur Verfügung gestellt.
Am 9. März 2006 erhielten wir vom StMAS folgende weitere Antwort:
Nach den dem Staatsministerium vorliegenden Zahlen ist eine Unterversorgung mit Vertragsärzten
in Bayern zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, fraglos ist jedoch ein Nachwuchsproblem
feststellbar. Die für den Sicherstellungsauftrag zuständige KVB bemüht sich durch Werbemaßnahmen an den Universitäten und durch ihre aktive Politik den Arztberuf, insbesondere den Hausarztberuf, attraktiver zu gestalten. Sie hat eine Initiative ergriffen, um jungen, weiterbildungswilligen
Kolleginnen und Kollegen die Stellensuche an den Kliniken und in den Praxen zu erleichtern.
Darüber hinaus fördert sie die finanzielle Weiterbildung in Krankenhäusern und bei niedergelassenen Ärzten. Die KVB hat dem Staatsministerium zugesichert, auch in Zukunft alle nötigen
Anstrengungen für die Nachbesetzung freiwerdender Arztsitze zu unterstützen, um auch in den
nächsten Jahren und Jahrzehnten die bayerische Bevölkerung wohnortnah auf hohem Qualitätsstandard versorgen zu können. Auch von Seiten des Staatsministeriums werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Situation der Vertragsärzte zu verbessern und einer drohenden
Unterversorgung vorzubeugen. Die Bemühungen zur Liberalisierung der Tätigkeit der Ver-
7
tragsärzte in Anlehnung an die Änderungen in der Berufsordnung werden begrüßt.
Kostenerstattung für Weiterbildung
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
führte mit Schreiben vom 8. Februar 2006 Folgendes aus:
Alle stationären Leistungen, ausgenommen solche in psychiatrischen Einrichtungen, werden seit
1. Januar 2004 über das neue Fallpauschalensystem vergütet, das als Preissystem ausgestaltet
ist. Die Selbstkosten bzw. die Stellenausstattung der Krankenhäuser spielen nach der Logik des
Systems für die Vergütungshöhe keine Rolle mehr. Beides ist folgerichtig auch nicht mehr Gegenstand der Pflegesatzverhandlungen. Die Kostenträger können daher keine Stellen für besondere
Zwecke zur Verfügung stellen, selbst wenn sie das wollten.
Tätigkeit der Körperschaften
Keine Übertragung der Berufszulassungsentscheidungen auf die Bayerische Landesärztekammer
Dieser Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages war Grundlage mehrerer Schreiben an den
Bayerischen Ministerpräsidenten und Besprechungen mit dem Bayerischen Gesundheitsministerium.
Ärztliche Tätigkeit
Ärztemangel: Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Angeschrieben wurden das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen (StMAS) und die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in
Bayern (ARGE).
Das StMAS erläuterte mit Schreiben vom 9. März 2006 Folgendes:
Siehe Stellungnahme zum Beschluss "Weiterbildungsstellen".
Eine Stellungnahme der ARGE lag bis zum Drucktermin nicht vor.
Attraktivität des Arztberufes im Krankenhaus
Der Verband der bayerischen Bezirke teilte mit Schreiben vom 12. Januar 2006 mit:
Auch der Verband der bayerischen Bezirke ist der Auffassung, dass medizinische und ökonomische Fragen sowie Fragen der strategischen Ausrichtung einer Klinik oder eines Klinikkonzerns
untrennbar miteinander verknüpft sind und dass die Fachkräfte aus dem ärztlichen Bereich bei der
Entscheidungsfindung intensiv mitbeteiligt werden müssen.
Auf der Ebene der örtlichen Krankenhausleitungen der Bezirkskrankenhäuser werden neben den
Verwaltungs- und Pflegedienstleitungen auch die Ärztlichen Leitungen in alle strategischen Unternehmensentscheidungen mit einbezogen.
Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. erläuterte mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 Folgendes:
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Siehe Stellungnahme zum Beschluss "Stellungnahme der bayerischen Bezirke und der Privatkrankenanstalten in Bayern zum Beschluss des 58. Bayerischen Ärztetages zur Verbesserung beruflicher Rahmenbedingungen für die Medizinstudenten im Praktischen Jahr (PJ)"
Eine Stellungnahme des Bayerischen Landkreistages, des Bayerischen Städtetages, der BKG und
des Landesverbandes Bayern des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte e. V. lag bis zum
Drucktermin nicht vor.
Attraktivität des Arztberufes im Krankenhaus
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
antwortete mit Schreiben vom 8. Februar 2006:
Arbeitszeiten und Einkommenshöhe angestellter Ärzte unterliegen der Tarifautonomie von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, die staatliche Einfluss- und Stellungnahmen ausschließt.
Ähnliches gilt für das Vergütungssystem im Bereich der niedergelassenen Ärzte, das der Regelungskompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung vorbehalten ist.
Auch die Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten kann nicht staatlich geregelt werden, weil
damit die aus der wirtschaftlichen Alleinverantwortung ihrer Träger resultierende Organisationsfreiheit der Krankenhäuser verletzt würde.
Zumindest aus den aktuellen Zahlen der Bayerischen Landesärztekammer lässt sich eine bereits
bestehende Fluchtbewegung aus der klinischen Tätigkeit nicht ableiten. Am 31. Dezember 2005
waren in Krankenhäusern 21.749 Ärztinnen und Ärzte tätig. Dies ist ebenso ein Rekordstand wie
die Zahl der 3.619 arbeitslosen oder derzeit im Erziehungsurlaub befindlichen Ärztinnen und Ärzte.
Inwieweit die Nachwuchsentwicklung Versorgungslücken befürchten lässt, ist nicht absehbar. Die
wegen der demographischen Entwicklung von Experten erwarteten Fallzahlsteigerungen sind
bisher nicht eingetreten, die Zahl der Patienten in den bayerischen Krankenhäusern ist seit vier
Jahren rückläufig.
Das StMUGV vertritt mit Schreiben vom 31. Januar 2006 folgende Auffassung:
Zu dem Beschluss nimmt das StMUGV in den Grenzen seiner Zuständigkeit wie folgt Stellung:
1. Tätigkeitsspezifische Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes:
Es besteht Einigkeit, dass die Herstellung attraktiver Arbeits(zeit)bedingungen in Krankenhäusern zwingende Voraussetzung für eine Lösung der vielfältigen Problematik ist, unter
anderem für die Beseitigung des zunehmenden Ärztemangels. Die Komplexität der Probleme
in Krankenhäusern führt dazu, dass gesetzliche Vorgaben - insbesondere des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) - und entsprechende Kontrollen der Aufsichtsorgane allein die Ursachen
dieser spezifischen Schwierigkeiten nicht beseitigen können. Die bisherigen Aktivitäten der
bayerischen Gewerbeaufsicht haben vielmehr gezeigt, dass die Krankenhäuser nicht nur
alternative, bedarfsgerechtere Arbeitszeitmodelle erarbeiten, sondern auch ihre Organisationsstrukturen auf den Prüfstand stellen müssen, um nachhaltig eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu erreichen. Demnach gibt es konkrete Beispiele von Kliniken, die mit arbeitsorganisatorischen Veränderungen gesetzeskonforme und für die Beschäftigten attraktive
Arbeitszeitgestaltungen eingeführt haben, während dies in anderen Kliniken noch große
Schwierigkeiten bereitet.
Insbesondere die Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit führt in der Praxis zu zahlreichen Problemen.
Zum 1. Januar 2004 wurde das ArbZG an die Rechtsprechung des EuGH angepasst mit der
Folge, dass Bereitschaftsdienste in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu
werten sind. In den meisten Fällen erfordert dies umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen,
so dass die tatsächliche Umsetzung durch Anpassung der Dienstvereinbarungen und
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Dienstpläne noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Nur aufgrund der Übergangsregelung in § 25 ArbZG gelten teilweise die bisherigen Tarifverträge, die verlängerte Arbeitszeiten im Zusammenhang mit Bereitschaftsdienst ermöglichen und die Rechtsprechung des
EuGH noch nicht berücksichtigen, noch bis längstens Ende 2006 fort. Die mit Ablauf der Übergangsfrist spätestens ab 2007 für alle Einrichtungen geltende volle Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als Arbeitszeit könnte nur nach einer Änderung der EG-Arbeitszeitrichtlinie
wieder anders geregelt werden.
Nicht nur die Rechtsprechung des EuGH erschwert derzeit eine an den Bedürfnissen von Arzt
und Patient orientierte flexiblere Dienstplangestaltung, sondern auch die im deutschen ArbZG
enthaltene Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden. Bayern und Baden-Württemberg haben diesbezüglich bereits Ende 2003 angestrebt, die Handlungsspielräume der EGArbeitszeitrichtlinie besser auszuschöpfen und auf die Festlegung einer täglichen Höchstarbeitszeit (in allen Betrieben, aber eben gerade auch in Krankenhäusern) zu verzichten. Unter
Berücksichtigung der zwingenden Mindestruhepause und -ruhezeit würde sich dann eine zulässige tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 1/4 Stunden errechnen.
Letztlich ist und bleibt es ein Anliegen Bayerns, sowohl auf europäischer Ebene als auch im
nationalen Arbeitszeitrecht flexible Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Interessen von
Arbeitgebern und Beschäftigten ausreichend Rechnung tragen. Tätigkeitsspezifische Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Arbeitsschutzes erfordern daher arbeitsschutzrechtliche
Vorgaben, die einerseits dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen, andererseits aber
auch ein gewisses Maß an Flexibilität aufweisen, um die konkreten Arbeitszeitmodelle an den
individuellen Belangen der jeweiligen Tätigkeitsbereiche orientieren zu können.
2. Adäquate Bezahlung aller geleisteten Arbeiten
Die Frage einer adäquaten Bezahlung betrifft nur die Tarifvertragsparteien und kann durch
arbeitsschutzrechtliche Regelungen, die ausschließlich dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dienen, nicht beeinflusst werden.
3. Sinnvolle Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten
Die Entlastung von nichtärztlichen Tätigkeiten ist seit Jahren ein allgemeines gewichtiges
Anliegen. Da die weitaus überwiegende Belastung aus Dokumentationsverpflichtungen im
System der vertragsärztlichen Versorgung herrührt, wird es insoweit maßgeblich auf die
Stellungnahme des dafür zuständigen StMAS ankommen.
Tarifpolitik
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (StMF) hat am 24. Dezember 2005 Folgendes
mitgeteilt:
Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat am 22. September 2005
beschlossen, mit dem Marburger Bund Tarifverhandlungen aufzunehmen. Seit 12./13. Oktober
2005 wird mit dem Marburger Bund über einen "Ärztetarif" verhandelt. Die Tarifverhandlungen
werden am 16./17. Januar 2006 fortgesetzt.
Gegenstand dieser Verhandlungen sind insbesondere flexible Modelle bei der Arbeitszeit und beim
Entgelt, die sowohl den Interessen der Ärztinnen und Ärzte entsprechen als auch den Erwartungen
der Universitätsklinika Rechnung tragen. Dabei müssen auch neue Wege bei der Arbeitszeit
beschritten werden. Des Weiteren sollen Möglichkeiten erörtert werden, kurzfristige Befristungen
von Arbeitsverträgen mit Ärztinnen und Ärzten einzudämmen.
Wir hoffen, dass in diesen Tarifverhandlungen eine für beide Seiten akzeptable Lösung erreicht
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werden kann.
Für die beamteten Ärzte stellt sich die Situation anders dar. Die Besoldung wird hier, wie bei allen
Beamten, durch Bundesgesetz festgelegt. Dementsprechend kann nicht damit gerechnet werden,
dass das Tarifergebnis automatisch Auswirkungen auf die Besoldung haben wird.
Honorierung ärztlicher Leistungen
Am 9. März 2006 erhielten wir vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung,
Familie und Frauen (StMAS) folgende Antwort:
Die Bayerische Staatsregierung verkennt nicht, dass in Folge der knappen Finanzmittel in der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Rationierungstendenzen auch im Bereich der ärztlichen
Honorierung drohen können. Die individuelle wirtschaftliche Situation der Vertragsärzte ist jedoch
zwangsläufig mit abhängig von der wirtschaftlichen Gesamtsituation in Deutschland, die sich auch
auf die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung auswirkt. Um deren Ausgabenvolumen
zu steigern, müssten die Beiträge angehoben werden, was zu einer zusätzlichen Erhöhung der
Lohnnebenkosten führen und damit die Arbeitsmarktsituation und die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich beeinträchtigen würde.
CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Vergütungssystem zu schaffen, das
Transparenz schafft und in dem die heutige Systematik verstärkt durch Pauschalvergütungen
kombiniert mit Einzelvergütungsmöglichkeiten für spezielle Leistungen ersetzt wird.
Anpassung der gesetzlichen Regeln an die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechtes
Vgl. den zum Zeitpunkt der Drucklegung in der parlamentarischen Behandlung befindlichen Entwurf des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes.
Managementgesellschaft
Angeschrieben wurde die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern
(ARGE).
Eine Stellungnahme der ARGE lag bis zum Drucktermin nicht vor.
Förderung des Belegarztwesens
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) teilte
mit Schreiben vom 9. März 2006 mit:
Der auf Bundesebene vereinbarte einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM), der den Inhalt der
abrechnungsfähigen Leistungen beschreibt, ist Grundlage für die Honorarverteilung durch die
Kassenärztliche Vereinigung an den einzelnen Arzt. Nach dem geltenden Recht ist es eigenverantwortliche Aufgabe der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Spitzenverbände der
Krankenkassen, einen EBM durch Bewertungsausschüsse als Bestandteil der Bundesmantelverträge zu vereinbaren. Damit sind die Partner der gemeinsamen Verwaltung von Ärzten und
Krankenkassen gefordert, die erforderlichen Regelungen vorzunehmen.
Die KVB führte mit Schreiben vom 3. Januar 2006 aus:
Die KVB setzt sich schon seit längerem besonders für die Belange der Belegärzte ein. So fanden
zum Beispiel bereits im Dezember 2004 vor In-Kraft-Treten des EBM 2000 plus Gespräche mit den
Belegärzten und der KBV statt, in denen die Probleme und Schwachstellen des neuen EBM
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dargestellt wurden. Nicht zuletzt auf Initiative der KVB wurden bisher bereits folgende Änderungen
im EBM vorgenommen:
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Die Abschläge bei stationären Operationen wurden von einheitlich 50 % in gestaffelte Abschläge von 50 % für Eingriffe der Kategorien 1 bis 3, 40 % für Eingriffe der Kategorien 4 bis 6
und 30 % für Eingriffe der Kategorie 7 geändert. Ab 1. Januar 2006 erfolgt eine erneute
Änderung dahingehend, dass für Eingriffe der Kategorien 5 und 6 der Abschlag ebenfalls auf
30 % reduziert wird.
Seit 1. Juli 2005 kann für Simultaneingriffe der höchstbewertete Zuschlag abgerechnet werden,
wenn Teileingriffe aus unterschiedlichen Unterabschnitten erbracht werden.
Seit 1. Juli 2005 ist für die Zeitermittlung bei Simultaneingriffen die tatsächliche Schnitt-NahtZeit des Haupteingriffs maßgeblich und nicht mehr die kalkulatorischen Zeiten aus Anhang 2
zum EBM.
Seit 1. Juli 2005 sind die postoperativen Überwachungskomplexe auch stationär (mit einem
Abschlag von 90 %) berechnungsfähig.
Zum 1. Juli 2005 wurde der Abschlag für die postoperativen Behandlungskomplexe nach
einem stationären Eingriff von 65 % auf 45 % reduziert.
Ab 1. Januar 2006 wurde die Begrenzung für die Berechnung der Zuschläge zu Eingriffen der
Kategorie 7 von maximal 3 Stunden 30 Minuten aufgehoben; die Zuschläge können entsprechend der tatsächlichen Schnitt-Naht-Zeit berechnet werden.
Für definierte Eingriffe wurde die Berechnung von Simultaneingriffen ermöglicht, auch wenn
nur ein operativer Zugang vorliegt.
Diese Änderungen haben bereits zur Verbesserung der belegärztlichen Abrechnungsmöglichkeiten beigetragen. Allerdings sehen auch wir die vorgenannten Änderungen nur als Übergangslösung bis für die Belegärzte - wie von Bundesebene angekündigt - ein eigenes belegärztliches
Kapitel in den EBM aufgenommen wird. Weitere noch offene Punkte sind die Vergütung der zusätzlichen Kosten für die belegärztliche Haftpflichtversicherung sowie die Kalkulation der Assistenzen als Inhalt der operativen Eingriffe.
Wir haben der KBV umfangreiches Datenmaterial aus der Abrechnung 2/2005 zur Verfügung gestellt und hoffen auf schnellstmögliche Beschlüsse des zuständigen Bewertungsausschusses. Bis
einschließlich Quartal 1/2006 wird die KVB über ihre "EBM-Auffangregelung" die schlimmsten Verwerfungen weitgehend ausgleichen.
GMG (Gesundheitsmodernisierungsgesetz)
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) antwortete mit Schreiben vom 9. März 2006:
Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Modernisierungsgesetz neue Versorgungsformen eingeführt,
um die vorhandenen Versorgungsstrukturen zu verbessern und die dringend notwendige Reduzierung von Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen. Medizinische
Versorgungszentren und integrierte Versorgungsverträge sollen die Grenzen der sektorierten
Versorgung in Deutschland sprengen und die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten einsparen.
Eine bessere Verzahnung zwischen dem ambulanten und stationären Sektor ist seit Jahren ein
gesundheitspolitisches Anliegen. Wie sich die Akzeptanz bei den Versicherten, den Leistungserbringern und den Kostenträgern weiter entwickeln wird und ob die vom Gesetzgeber geforderte
Qualität und Wirtschaftlichkeit erreicht werden kann, bleibt jedoch abzuwarten.
Bereitschaftspraxen
Die KBV teilte mit Schreiben vom 29. Dezember 2005 mit:
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Ergebnisse der KVB zur Honorarentwicklung von Bereitschaftspraxen nach Einführung des neuen
EBM zum 1. April 2005 liegen uns nicht vor.
Auch sind weder ärztliche Leiter von Bereitschaftspraxen bzw. Obleute der Bereitschafts-/ und
Notfallpraxen Bayerns mit Berichten an uns herangetreten, aus denen Honorareinbußen bzw.
Verwerfungen zu erkennen sind, welche die Existenz von Bereitschaftspraxen im KV-Bereich
Bayern ernsthaft gefährden.
Aus diesem Grunde ist es der KBV nicht möglich, den Beschluss zu bewerten. Nur wenn uns verlässliche Daten, die mindestens als Beobachtungszeitraum ein bis zwei Quartale einschließen,
vorliegen, ist es möglich, einen evtl. Änderungsbedarf der Leistungsinhalte des Kapitels 1.2 "Leistungen im Notfall und im organisierten ärztlichen Not(fall)dienst" zu prüfen.
Die KVB antwortete mit Schreiben vom 31. Januar 2006:
Im Dezember 2005 wurde - rückwirkend zum 1. Oktober 2005 - mit zwölf bisher privat organisierten Bereitschaftspraxen ein Kooperationsvertrag geschlossen. Die Leistungen in diesen Praxen
werden ab 1. Oktober 2005 im Rahmen des organisierten Bereitschaftsdienstes erbracht und
entsprechend vergütet.
Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Schreiben mit den Vertragsverhandlungen überschnitten hat
und die Angelegenheit zur Zufriedenheit der Ärzte und im Sinne einer optimalen Notfallversorgung
für Patienten geklärt werden konnte.
Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
vertritt mit Schreiben vom 8. Februar 2006 folgende Auffassung:
Die Forderung richtet sich an den Bundesgesetzgeber. Es wird insbesondere auf die KVen und die
KVB ankommen, ob sie dies mit der grundsätzlich freiberuflichen Tätigkeit niedergelassener Ärzte
als vereinbar ansehen und eine entsprechende Gesetzesinitiative unterstützen.
Falls ja, wären künftig Belegärzte überflüssig, bzw. könnten in Angestelltenverhältnisse überführt
werden, zumindest wären unterschiedliche Vergütungen nicht mehr begründbar. Die Forderung
der Krankenkassen nach einer Ausgliederung bisheriger Vergütungen für belegärztliche Leistungen aus der kassenärztlichen Gesamtvergütung ist absehbar.
Patientenversorgung
Palliativmedizin
Das StMAS begrüßt nachdrücklich den Beschluss zur Palliativmedizin.
Auch das StMAS sieht es als Ziel an, die stationäre palliativmedizinische Versorgung durch Errichtung weiterer Palliativstationen in bayerischen Krankenhäusern auszubauen. Palliativstationen
sind Kompetenzzentren für die Versorgung schwerstkranker Menschen mit weit fortgeschrittenen
und nicht mehr heilbaren Krankheiten. Ziel ist es, durch Linderung der quälenden Symptome die
Patienten so zu stabilisieren, dass sie wieder in die häusliche Umgebung entlassen werden
können.
Die von der Bayerischen Landesärztekammer angebotene Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
und die regelmäßig stattfindenden Fortbildungen zum Thema tragen dazu bei, palliativmedizinisches Wissen auf eine breite Basis zu stellen. Der in jüngster Zeit immer wieder aufkeimenden
Forderung nach Zulassung der aktiven Sterbehilfe können wir nur durch eine qualitativ hochwertige palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung verbunden mit einer mensch-
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lichen Begleitung im Sinne des Hospizgedankens begegnen.
Viele Menschen wünschen sich, auch bei schweren Erkrankungen bis zuletzt zu Hause versorgt
zu werden. Tatsächlich sterben die meisten Menschen in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen. Besonders im niedergelassenen Bereich tragen die verstärkten Qualifizierungsmaßnahmen dazu bei, Sterben wieder mehr als Teil des Lebens zu betrachten und in das Leben zu
integrieren.
An dieser Stelle möchten wir einen an uns herangetragenen Wunsch weiterleiten, den Zeitraum
zwischen Abschluss der Zusatz-Weiterbildung und Prüfung möglichst kurz zu halten.
Altenpflege
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
erläuterte mit Schreiben vom 24. Januar 2006 Folgendes:
Gravierende Missstände, wie sie in den Medien geschildert werden, darf es in den Alten- und
Pflegeheimen nicht geben. Unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben ein Recht auf eine
menschenwürdige Behandlung und eine qualitativ ausreichende Versorgung.
Werden im Einzelfall Mängel festgestellt, erlassen die Heimaufsichtsbehörden (unabhängig von
ihrem Beratungsauftrag) unverzüglich die nach dem Heimgesetz erforderlichen Anordnungen. Die
Heimnachschauen werden grundsätzlich unangemeldet durchgeführt; das gleiche gilt für die
Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Bayern.
Die Personalsituation im Bereich der stationären Altenpflege hat sich im Vergleich zu früheren
Jahren selbst in Ballungsgebieten entspannt. Der Personalschlüssel (Verhältnis zwischen der Zahl
der Heimbewohner und der Zahl der Pflege- und Betreuungskräfte) wird von der Landespflegesatzkommission vorgegeben (der Staat ist an den Vergütungsverhandlungen nicht beteiligt). Die
Pflegekassen und Bezirke bieten den Heimen seit 2002 im Bereich der allgemeinen Pflege bayernweit einen Personalschlüssel von 1 : 2,4 an; im Bereich der Gerontopsychiatrie ist der Personalschlüssel etwas günstiger. Der gegenüber früher spürbar verbesserte Personalschlüssel wird
von der Mehrheit der Einrichtungsträger angenommen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern antwortete am 10. Januar 2006:
Vorweg bedanken wir uns, dass Sie uns über die Ärztetagbeschlüsse in Sachen Altenpflege und
Versorgung von Heimpatienten informieren und uns gleichzeitig Gelegenheit geben, unsere
Haltung dazu zum Ausdruck zu bringen. Wir tun dies gerne, zumal es sich um Themen handelt,
die teilweise von standespolitischen Erwägungen beeinflusst und vielleicht auch deshalb manchmal am Thema vorbei diskutiert und erörtert werden. Vielfach ist auch zu beobachten, dass die
Argumentationen und daraus abgeleiteten bzw. hergestellten Forderungen der Wohlfahrts- und
Verbände der privaten Pflegeheime von Annahmen und Unterstellungen ausgehen, die bestenfalls
nur annähernd mit der Realität im Einklang stehen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit haben wir die hier interessierenden Ärztetagbeschlüsse in
Schwerpunkte gegliedert, die wir versuchen, in der gebotenen Kürze wie folgt zu behandeln:
1. Missstände in einzelnen Pflegeheimen
Gerade im stationären Bereich ist von pflegebedürftigen Heimbewohnern, die sich nicht ordentlich
versorgt fühlen, oder ihren Angehörigen - auch in öffentlichen Diskussionen - die Frage zu hören
"Wir müssen monatlich 5.000,00 DM, 6.000,00 DM oder 7.000,00 DM Heimentgelt zahlen, angeblich reicht das nicht für eine ausreichende Personalausstattung, was machen die Heime eigentlich
mit unserem Geld?"
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Anlass für diese und ähnliche Fragen sind häufig Berichte über Mängel in der Pflege. Wachsame
Medien haben mit - bemerkenswertem Augenmaß - vor allem in Pflegeheimen Missstände aufgezeigt, die unerträglich sind und daher, wo immer sie auftreten, aus der Sicht aller Beteiligten mit
Nachdruck beseitigt werden müssen.
Diese aus der Begründung des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege mit Datum 9. September 2001entnommenen Hinweise zeigen und
belegen quasi amtlich, dass die Missstände selbst in der Bundespolitik angekommen und auch als
ein über alle staatlichen Ebenen hinweg anerkanntes Dauerärgernis bestens bekannt sind.
Die Missstände - wir behaupten es einmal - gibt es, seit es die Pflegeheime gibt. Nur in der
Vergangenheit - so unser Eindruck - war die heute glücklicherweise anzutreffende Sensibilität
noch nicht in dem Maße ausgeprägt, wobei natürlich auch gesehen werden muss, dass die
fortschreitende demografische Entwicklung sicherlich auch durch die Mehrung der betroffenen
Personen in gewisser Weise ihren Teil zu mehr Transparenz beigetragen hat. Ungeachtet dessen,
welche noch für die Thematisierung verantwortbar machenden Gründe ins Feld geführt werden
können, steht eines fest: Bei den Missständen handelt es sich um keine neuzeitliche Erscheinungsform.
"Menschen würdig pflegen" - zu diesem Postulat gibt es keine moralische, ethische und kulturelle
Alternative oder gar nur Relativierung, auch nicht was das Geld anbelangt. Mit diesen wenigen
Worten soll auf den Punkt gebracht das gesagt sein, was in Bayern kassenartenübergreifende
Meinung und Auffassung ist.
Es ist Handlungsbedarf geboten; dazu später noch ausführlicher und mehr.
2. Anpassung des Stellenschlüssels
Aus den zahlreichen Besprechungen mit den Vertretern der Leistungserbringer kennen wir den
Ruf nach einem Mehr an Personal bestens. Mit der Forderung war dann immer der Hinweis
verbunden, dass mit einem Mehr an Personal die bestehenden Probleme und Schwierigkeiten
gelindert und verbessert werden können. Daraus hat sich eine Eigendynamik entwickelt, die im
Prinzip in der öffentlichen Diskussion immer zu Lasten der Kostenträger gegangen ist.
Der Ansatz aber, dass ein Mehr an Personal das wirksame Allheilmittel für eine Verbesserung der
Qualität darstellt, kann in dieser Form sicherlich nicht durchgängig aufrechterhalten werden. Zu
sehen ist nämlich, dass es in Bayern Heime gibt, die bei gleichem Personalschlüssel selbst vom
"Pflegeexperten" Fussek als gut bis hervorragend bewertet werden. Dass aber ein angemessener
Pflegeschlüssel bei einer intakten Infrastruktur im Pflegeheim die Gewähr für eine ordentliche
Pflege bieten kann, sollte damit aber keinesfalls in Abrede gestellt werden.
Vor Jahren schon waren insbesondere Pflegekassen und die Bezirke in öffentlicher Kritik wegen
des angebotenen ungenügenden Pflegeschlüssels. Diese Kritik verstummte nach unserer Wahrnehmung, seitdem die Pflegekassen nachweisen konnten, dass die von den Kostenträgern (Pflegekassen und Bezirke) angebotenen Pflegeschlüssel bayernweit von den Pflegeheimen aus den
verschiedensten Gründen nicht ausgeschöpft werden bzw. werden können.
Über das ganze Land gesehen werden bzw. können die angebotenen Personalschlüssel nur zu
ca. 70 v. H. ausgeschöpft werden. Die dahinterstehenden Gründe (zum Beispiel fehlendes Personal, weil nicht auf dem Arbeitsmarkt; die Ausschöpfung des angebotenen Personalschlüssels
würde zu einer massiven wettbewerblichen Gefährdung des Heimes führen) sollten von den
Ursachen her angegangen werden.
Bei einer solchen Ausgangslage kann unseres Erachtens der Ruf nach mehr Personal allein nicht
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zielführend sein. Es müssen konzeptionelle Vorstellungen vorangetrieben werden, die auch unter
den heutigen wirtschaftlichen Zwängen realisierbar sind. Es nutzt Niemanden, wenn man Wünschenswertes und theoretisch Mögliches als die Heilmittel probagiert immer im Bewusstsein, dass
die Überlegungen und Vorstellungen - so gut und fundiert sie auch sein mögen - nicht realisierbar
sind. Ein Blick in den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005
zeigt, wo und was die Wirklichkeit ist und werden wird (siehe zum Beispiel Seiten 21 und 22; 62
und 63, 79 - 94 und 108 - 110 a. a. O.). Diese ernüchternde Vorgabe muss mehr noch als bisher
im täglichen Bewusstsein und in der öffentlichen Diskussion präsent sein.
Was könnten aber nun die kleinen und vor allen Dingen finanziell realisierbaren Dinge sein?
-
Obligatorische Benennung eines Ombudsmannes für jedes Pflegeheim;
-
Intensivierung des Ehrenamtes in den Heimen; Sponsoring im Sinne einer kleinen Anerkennungsprämie zum Beispiel durch Firmen oder aber durch Einstellung in den Pflegesatz;
-
Einbindung der in den Pflegeheimen tätigen Vertragsärzte in Fragen der Qualität und eines
damit einhergehenden Informationssystems bei Qualitätsdefiziten;
-
Öffnung der Pflegeheime nach außen zum Beispiel durch regelmäßige öffentliche Veranstaltungen; zur Verfügungstellung von Räumlichkeiten an die VHS dgl.;
-
Weitergabe schlechter Qualitätsberichte zum Beispiel an den Heimbeirat des betroffenen
Heimes, den Ombudsmann sowie mündliche Besprechungen unter Beteiligung von Heimbeirat
und Ombudsmann und - soweit vorhanden - auch des Beschwerdeführers mit den Pflegekassen und MDK;
-
Patenschaften durch gute Heime mit Heimen in der näheren Umgebung und daraus Ableitung
eines Schneeballsystems;
-
"Rote Liste" über schlechte Heimleiter und schlechte verantwortliche PDL;
-
Hitliste der Heime entsprechend ihrer Qualität;
-
Fluktuationsliste Heimleiter - PDL;
-
Bonus für gute Heime in Form einmaliger finanzieller Zuwendungen (zum Beispiel für die
Personalgemeinschaftskasse);
-
Freiwillige Stunde in den Ausbildungsstätten für die Schüler des Abschlussjahres zum Thema
Beschwerden unter Beteiligung Pflegekassen und MDK;
-
Freistellung der verantwortlichen Pflegefachkraft vom operativen Tagesgeschäft und Entwicklung eines Standards für die Qualifikation eines Pflegeheimleiters.
Mit diesen wenigen Punkten wollten wir zum einen deutlich machen, dass durchaus auch in der
heutigen Zeit Möglichkeiten gesehen werden, die problementschärfend sein könnten und zum
anderen sollte auch gesagt sein, dass es keine Einzelmaßnahme gibt, die das bestehende
Problem bei der Qualität allein bewältigen könnte. Wir brauchen vielmehr ein Bündel von Maßnahmen, die im mosaikartigen Zusammenwirken geeignet erscheinen, die Gesamtsituation zu
verbessern. Gefordert sind aber nicht bloß die Kostenträger, sondern mehr noch als bisher die
Träger der Pflegeeinrichtungen und alle, die aus welchen Gründen auch immer, Einblick in die
Pflegeheime haben.
3. Effektivere Kontrollmaßnahmen
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Die Vorschläge der Bundesregierung zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität sind
von der Erkenntnis und der darauf gestützten Philosophie geprägt, dass Qualität nicht von außen
in die Pflegeeinrichtungen hineingeprüft werden kann, sondern von innen heraus - aus der Eigenverantwortung der Einrichtungsträger und aus der Mitverantwortung der Leistungsträger - entwickelt werden muss. Notwendig ist ein doppelter Ansatz:
-
Primär sind die Träger der Pflegeeinrichtungen für die Sicherung und für die Weiterentwicklung
der Qualität ihrer ambulanten, teil- oder vollstationären Leistungen verantwortlich.
-
Parallel dazu bleibt es bei der externen Qualitätssicherung durch die Landesverbände der
Pflegekassen (und die staatlichen Kontrollen durch die Heimaufsicht).
Diese aus der Begründung des Gesetzes zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege mit Datum 9. September 2001 entnommenen Hinweise (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5395, Seite 18) sind ein Beweis mehr um zu belegen, dass mit Kontrollmaßnahmen allein nichts verändert werden kann. Damit aber kein Missverständnis entsteht: Die Kontrollen sind ein wichtiger Bestandteil des Gesamten; sie müssen aber durch flankierende Maßnahmen (siehe beispielsweise die unter Ordnungsnummer 2 entwickelten Einzelpunkte) begleitet
werden. Die den Pflegekassen beim Vorliegen von erheblichen Qualitätsdefiziten an die Hand
gegebenen Werkzeuge reichen unseres Erachtens nicht aus. So sollte - dem Vorbild im Insolvenzrecht folgend - daran gedacht werden, dass die Pflegekassen und die überörtlichen Träger der
Sozialhilfe einen versierten und unabhängigen Pflegeheimverwalter und Pflegemanager zu Lasten
des Heimes bzw. des Trägers einsetzen können, damit ein negativ auffällig gewordenes Haus
wieder auf Vordermann gebracht wird. Weitere Punkte könnten genannt und hinzugefügt werden.
Dass wir in Bayern von jeher die gesetzlich abgesicherten Kontrollen sehr ernst genommen haben,
zeigen und beweisen die entsprechenden MDK-Statistiken. Wir gehen davon aus, dass diese
Ihnen bekannt sind und dürfen deshalb zur Vermeidung von Wiederholungen darauf hinweisen.
Versorgung von Heimpatienten
Das StMAS führte mit Schreiben vom 24. Januar 2006 aus, dass der in dem Beschluss formulierte
Vorwurf bürokratischer Hemmnisse sehr allgemein gehalten ist. Eine Stellungnahme hierzu ist erst
dann möglich, wenn dieser Ärztetagsbeschluss durch die Benennung von Themen konkretisiert
wird.
Die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern teilte mit Schreiben vom 10. Januar
2006 mit:
1. Was den Bürokratieabbau anbelangt, möchten wir zuerst Ihre Aufmerksamkeit auf einen
Aufsatz von Herrn Ressortdirektor Engel von der Zentrale der AOK Bayern in der Zeitschrift
Bayerische Sozialnachrichten 2/2004 hinweisen. Die darin im einzelnen vertretenen Standpunkte werden von sämtlichen, die Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände in Bayern tragenden Kassenarten, uneingeschränkt geteilt.
2. Eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung befasste sich unter anderem mit dem Dokumentationsaufwand von Pflegekräften, der von
verschiedenen Organisationen, wie unter anderem dem VDAB, mit fast der Hälfte der
Gesamtarbeitszeit eingestuft wurde. In Punkt 13 des Fragenkataloges der Unionsparteien heißt
es dazu:
"Wie viel Prozent der Arbeitszeit der Pflegekräfte wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung für verwaltende Tätigkeiten (Dokumentation von Arbeitsabläufen) aufgewandt? Teilt die
Bundesregierung die Schätzung des Verbandes Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V.
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(VDAB), der zufolge rund 40 Prozent der Arbeitszeit von Pflegekräften für verwaltende Tätigkeiten aufgewandt werden müssen?"
Die Antwort der Bundesregierung:
"Die Bundesregierung teilt diese Einschätzung nicht. Der Zeitbedarf für Verwaltungstätigkeiten
wird nach Auffassung der Bundesregierung oft überschätzt. Nach einer Studie von Wingenfeld
und Schnabel zum Pflegebedarf und der Leistungsstruktur in vollstationären Einrichtungen,
Düsseldorf 2002, beträgt der Aufwand für alle indirekten Leistungen insgesamt 17 %. Bei
diesen indirekten Leistungen sind aber nicht nur Leistungen für verwaltende Tätigkeiten, sondern auch Pflegeplanung und Dokumentation, Übergabebesprechungen, Fallbesprechungen
mit den Angehörigen etc. mit enthalten. Die Notwendigkeit von Pflegedokumentationen ist
unbestritten. Der Aufwand für Pflegedokumentation wurde in der Studie mit sieben Minuten pro
Tag und Bewohner angenommen. Gleichwohl wird vielfach über den damit verbundenen Aufwand geklagt. Dies kann interne oder externe Gründe haben. Der "Runde Tisch Pflege" hat
den Auftrag zu prüfen, worauf die Klagen beruhen, und Vorschläge zu unterbreiten, wie den
Klagen abgeholfen werden kann."
3. Das auf Initiative von Frau Staatsministerin Christa Stewens gebildete „Forum Soziales
Bayern" hat sich in der Arbeitsgruppe 2 schwerpunktmäßig mit der Entbürokratisierung/Deregulierung beschäftigt. Dabei wurden auf den Zuständigkeitsbereich der Pflegekassen zurückgehende und von diesen veränderbare Hemmnisse nicht festgestellt.
Mit diesen Ausführungen möchten wir keineswegs das Thema Entbürokratisierung "erschlagen",
sondern es sollte nur deutlich gemacht werden, wie bei einer differenzierten Betrachtung die Dinge
auch von anderer Seite gesehen werden. Sollte sich aus Ihrer Sicht in dem einen oder anderen
konkreten Punkt aber die Notwendigkeit zu einem Überdenken des Status quo ergeben mit dem
Ziel Bürokratie abzubauen, stehen wir selbstverständlich zu Gesprächen bereit.
Ein Letztes: Über den naturgemäß begrenzten Informationsumfang dieses Schreibens hinaus
stehen wir Ihnen für weiterführende Gespräche selbstverständlich zur Verfügung; ein Anruf
genügt.
Versorgung von Heimpatienten
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
vertritt mit Schreiben vom 24. Januar 2006 folgende Auffassung:
Die ärztliche Versorgung in Alten- und Pflegeheimen ist nicht so schlecht, wie in diversen Veröffentlichungen vermittelt wird. Gleichwohl ist ein Optimierungsbedarf angesichts der Tatsache zu
sehen, dass eine größere Anzahl von Ärzten unter schwierigen Arbeitsbedingungen Leistungen
erbringt.
Die KVB hat einen Sofortmaßnahmekatalog erstellt, der im Rahmen des bestehenden Systems zur
Anwendung kommen soll. Das Konzept sieht vor, Anreizsysteme zu schaffen, die die ärztliche
Versorgung der Pflegeheimbewohner durch eine kleine Gruppe von betreuenden Ärzten umfassend erfolgen lässt, die Qualität der ärztlichen Versorgung durch "Spezialisierung" fördert und die
Kooperation und Koordination mit dem Pflegepersonal verbessert. Dadurch sollen vor allem unnötige Krankenhauseinweisungen vermieden und damit die Lebensqualität der Heimbewohner
verbessert werden.
Qualität der Patientenversorgung in Deutschland
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) führte mit Schreiben vom 23. Dezember 2005 aus:
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In einer vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen vorgestellten internationalen Studie wird die Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland als sehr gut bezeichnet. Herr Staatssekretär Dr. Schröder hat anlässlich der Veröffentlichung dieser Studie betont, dass die Weichen für die Zukunft im deutschen Gesundheitswesen richtig gestellt sind und
sich die Reformen in vielen Bereichen für Patientinnen und Patienten positiv auswirken. So hat er
hierzu auch betont, dass das deutsche Gesundheitssystem besser als sein Ruf ist und es an der
Zeit sei, dass wir Deutschen uns unserer Stärken bewusst werden.
Ungeachtet dieser positiven Bewertung sollte jedoch nicht verkannt werden, dass es auch im
deutschen Gesundheitswesen Verbesserungsbedarf gibt, den nicht zuletzt auch diese Studie
nachgewiesen hat. Das Bemühen um eine stetige Qualitätsverbesserung sollte daher Ziel der
Bemühungen aller Verantwortlichen im Gesundheitswesen sein.
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) teilte
am 9. März 2006 Folgendes mit:
Wesentliche Ursachen der schlechten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
sind der demografische Wandel, die schwierige Lage am Arbeitsmarkt und nicht zuletzt medizinischer und medizinisch-technischer Fortschritt. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit - derzeit gibt
es in Deutschland beinahe fünf Millionen Arbeitssuchende - wirkt sich negativ auch auf der Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Die demografische Entwicklung führt für
den Bereich der Krankenversicherung nicht nur zu geringeren Beitragseinnahmen aufgrund der im
Vergleich zum Erwerbseinkommen regelmäßig geringeren Alterseinkünfte. Vielmehr nimmt auch
die durchschnittliche Morbidität im Alter zu.
Elektronische Patientenkarte
Angeschrieben wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH
(gematik).
Die gematik antwortete mit Schreiben vom 27. Dezember 2005:
Wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die deutlich unterstreicht, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte eine breite Unterstützung aller Beteiligten erfordert. Eine Mitwirkung
insbesondere der Ärzteschaft wird durch die gematik nachhaltig begrüßt.
Höhere Durchimpfungsrate bei Kindern
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV)
vertritt mit Schreiben vom 2. Dezember 2005 folgende Auffassung:
Wir begrüßen das Engagement der bayerischen Ärzteschaft um höhere Durchimpfungsraten in
Bayern sehr. Sie stellen auch gesundheitspolitisch ein wichtiges Ziel dar, dem wir gemeinsam
verpflichtet sind. Wir bauen dabei weiterhin auf die gute und bewährte Kooperation. Das im
Beschluss geäußerte Anliegen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht wurde im Staatsministerium geprüft.
Jede Impfung ist per se ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sodass der Schutzbereich
von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG berührt ist (Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit).
Impfzwang ist allerdings unter engen rechtlichen Voraussetzungen (§ 20 Abs. 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)) als ultima ratio möglich, wenn eine erhebliche Gesundheitsgefahr für die
Bevölkerung besteht.
Kriterien für diese Entscheidung sind vor allem:
- Schwere der klinischen Verlaufsform der Krankheit und
19
-
der epidemische Verbreitungsgrad.
Ein Impfzwang muss allerdings auch immer Ausnahmen für diejenigen vorsehen, denen die
Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Die Einführung einer notwendigen Impfung als Voraussetzung für den Besuch von öffentlichen
Kindergärten käme einem Impfzwang gleich und berührte daher das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2
GG. Hier stellt sich im besonderem Maße die Frage der Geeignetheit der Maßnahme und der
Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Im Lichte der angeführten strengen Kriterien können sie
hier nicht bejaht werden. Zweifel ergeben sich alleine schon dann, wenn der Ausschluss vom
Besuch ohne vorherige Impfung nur öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen betrifft.
Im Übrigen müsste der Nutzen einer (Zwangs-)Impfung gegen den Ausschluss vom Besuch einer
Kindertagesstätte bei fehlender Impfung und dem damit verbundenen Verlust der dort möglichen
pädagogischen Betreuung abgewogen werden.
Auf diese Aspekte hätte ggf. das dafür zuständige StMAS einzugehen, das Abdruck dieses
Schreibens erhält.
Allein aufgrund der Vorgaben des § 20 Abs. 6 IfSG scheidet aber derzeit ein Impfzwang als
Voraussetzung für die Aufnahme in öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen aus.
Unabhängig davon möchten wir Sie bitten, die gemeinsamen Anstrengungen zur Erhöhung der
Durchimpfungsraten in Bayern fortzuführen.
Fortbildung
Fortbildung
Angeschrieben wurde die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB).
Eine Stellungnahme der KVB lag bis zum Drucktermin nicht vor.
Einbeziehung der "Psy"-Fächer in den Fortbildungskatalog der Bayerischen Akademie für
ärztliche Fortbildung
Der Beschluss wurde der Bayerischen Akademie für ärztliche Fortbildung zugeleitet.
Verschiedenes
Influenza-Pandemie - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Die Bayerische Staatskanzlei führte mit Schreiben vom 4. Januar 2006 Folgendes aus:
Wie Ihnen das fachlich federführende Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz bereits mitgeteilt hat, wird derzeit ein Konzept für die künftige Ausrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes erarbeitet. Hierbei wird das StMUGV auch den Beschluss des Ärztetages in die Überlegungen einbeziehen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV)
vertritt mit Schreiben vom 22. Dezember 2005 folgende Auffassung:
Wir begrüßen den übermittelten Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetags in Coburg, der die unverzichtbare, zentrale Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes so eindrucksvoll hervorhebt.
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Im Hinblick auf die zwingend notwendige Neuausrichtung der Kernaufgaben des Staates ist es
jedoch unumgänglich, alle Felder staatlichen Handelns zu überprüfen. Wir bitten deshalb um
Verständnis, dass der öffentliche Gesundheitsdienst hiervon nicht ausgenommen werden kann.
Gegenwärtig erarbeiten wir deshalb ein Konzept über die zukünftigen Aufgaben und die Struktur
des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wir dürfen Ihnen in diesem Zusammenhang versichern,
dass der Beschluss des diesjährigen Ärztetages darin seinen Niederschlag finden wird.
Für das entschiedene Engagement der Bayerischen Landesärztekammer für den öffentlichen
Gesundheitsdienst danken wir sehr.
Rauchfreie Öffentlichkeit
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS)
führte mit Schreiben vom 8. Februar 2006 aus:
Eine weitgehende Rauchfreiheit in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden ist bereits geregelt. Die entsprechende Verpflichtung für staatliche und kommunale Krankenhäuser enthält die
"Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und der Bayerischen Staatsministerien vom 3. Mai 2004 Az.: 741/3211-1/103/04 zum Nichtraucherschutz in Behörden". Private
und freigemeinnützige Krankenhäuser sind zwar nicht an diese Bekanntmachung gebunden,
unterliegen aber den ähnlichen Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die
nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch
Tabakrauch geschützt sind.
Das StMUGV teilte mit Schreiben vom 22. März 2006 mit:
Wir begrüßen den übermittelten Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages in Coburg, der die
Bedeutung einer rauchfreien Umgebung in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden hervorhebt.
Gerade Krankenhäuser werden als Orte der Heilung wahrgenommen und besitzen in diesem
Zusammenhang eine wichtige Vorbildfunktion.
Auch das Bayerische Gesundheitsministerium wirkt im Rahmen verschiedener Maßnahmen und
Aktionen auf die Umsetzung einer tabakrauchfreien Lebensumwelt in öffentlichen Gebäuden und
Krankenhäusern hin. So stellt die Eindämmung des Tabakkonsums einen Schwerpunkt der
Gesundheitsinitiative Gesund.Leben.Bayern. dar. Daneben startet ab Juni 2006 ein Projekt der
Bayerischen Gewerbeaufsicht zum "Schutz der Beschäftigten vor Tabakrauch am Arbeitsplatz
Krankenhaus".
Zur Koordination weiterer Aktivitäten hinsichtlich rauchfreier Krankenhäuser wurde vom Bayerischen Gesundheitsministerium ein Runder Tisch ins Leben gerufen, an dem auch Vertreter der
Bayerischen Landesärztekammer beteiligt sind. Ein erstes Treffen fand am 24. Januar 2006 statt.
Für die staatlichen bayerischen Schulen tritt zum 1. August 2006 ein gesetzliches, umfassendes
Rauchverbot in Kraft. Der Staat kommt mit diesem Verbot seinem besonderen Bildungs- und
Erziehungsauftrag in der Schule nach, die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern
und sie vor dem Einstieg in den Konsum legaler und illegaler Drogen möglichst zu bewahren.
Wir dürfen Ihnen versichern, dass der vorliegende Beschluss des 60. Bayerischen Ärztetages bei
unseren weiteren Maßnahmen Berücksichtigung finden wird.
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Für das entschiedene Engagement der Bayerischen Landesärztekammer in Sachen Rauchfreiheit
und Nichtraucherschutz danken wir sehr.
Abschiebung aus stationärer Krankenhausbehandlung
Angeschrieben wurde das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI).
Eine Stellungnahme des StMI lag bis zum Drucktermin nicht vor.
Medizinische Begutachtung bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländerinnen und
Ausländer - besserer Abschiebeschutz aus Gesundheitsgründen
Angeschrieben wurde das Bayerische Staatsministerium des Innern (StMI).
Eine Stellungnahme des StMI lag bis zum Drucktermin nicht vor.
Patientenaufklärung und Haftung
Dem Anliegen des Beschlusses ist durch seine Veröffentlichung Rechnung getragen.
Gesetzliche Regelung aktiver Sterbehilfe
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz (StMJ) vertritt mit Schreiben vom 19. Dezember 2005
folgende Auffassung:
Mit dem Beschluss hat der Bayerische Ärztetag die gesetzliche Zulassung aktiver Sterbehilfe
abgelehnt. Dies entspricht der Haltung, die die Bayerische Staatsregierung seit jeher einnimmt.
Die Straflosigkeit der aktiven Sterbehilfe würde einen Dammbruch im Lebensschutz bedeuten.
Zudem liegen die Missbrauchsgefahren auf der Hand. Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe
ist mit Bayern nicht zu machen.
Ergänzend können wir Ihnen mitteilen, dass auch die Justizministerkonferenz bei ihrer Herbsttagung am 17. November 2005 ihre Ablehnung gegenüber der aktiven Sterbehilfe nochmals
nachdrücklich und nahezu einhellig bekräftigt hat.
Optimierte Versorgung in Pflegeeinrichtungen
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) führte mit Schreiben vom 22. Dezember 2005
aus:
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an dem von uns erarbeiteten Konzept zur Verbesserung der
ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen, welche in zunehmendem Maße eine gesellschaftliche
Herausforderung darstellt.
Wir fühlen uns insbesondere dem Wohl der Patienten verpflichtet und wollen aus diesem Grunde
durch eigene Lösungsansätze einen Beitrag dazu leisten, dass die ärztliche Versorgung von
Heimbewohnern - wie von Politik und Gesellschaft gefordert - spürbar und nachhaltig verbessert
wird.
Um uns ein objektives Bild von der Versorgungssituation in Pflegeheimen zu verschaffen, haben
wir zunächst eine Umfrage bei allen vollstationären Pflegeheimen in Bayern (insgesamt 1206)
durchgeführt. Nach Auswertung unserer Erhebungen können wir zwar ein grundsätzlich positives
Fazit ziehen, was die Leistungen der bayerischen Vertragsärzte betrifft. Gleichwohl besteht aus
unserer Sicht in manchen Heimen ein Optimierungsbedarf angesichts der Tatsache, dass dort eine
verhältnismäßig große Anzahl von Ärzten unter schwierigen Arbeitsbedingungen Leistungen zu
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erbringen hat, die für sie nicht rentabel sind. So betreuen 80 % der Ärzte weniger als zehn, knapp
50 % sogar nur bis zu drei Patienten pro Pflegeeinrichtung. Gerade bei großen Zahlen
betreuender Ärzte sind Abstimmungsprobleme untereinander und mit dem Pflegepersonal unvermeidlich.
Unsere Konzeption sieht vor, dass wir auf einer ersten Stufe in den ermittelten Brennpunktheimen,
also in Heimen mit Versorgungsdefiziten, einen heimbezogenen regelmäßigen Visit- und Rufbereitschaftsdienst einrichten, welcher jeweils durch eine relativ kleine Gruppe von niedergelassenen
Ärzten sichergestellt werden könnte.
Damit Ärzte ihre Bereitschaft erklären, sich an einem regelmäßigen Visitdienst zu beteiligen sowie
regelmäßig Rufbereitschaftsdienste zu übernehmen, haben wir Anreizsysteme entwickelt. Diese
sehen beispielsweise die Förderung von Sicherstellungsassistenzen, besondere Kooperationsmöglichkeiten und spezifische Abrechnungsregelungen vor, welche eine bessere Honorierung
ärztlicher Leistungen in Heimen ermöglichen.
In einer zweiten Stufe möchten wir die Koordination der Versorgungsabläufe im Heim verbessern.
Diese noch weitergehende Optimierung kann jedoch nur durch strukturvertragliche Regelungen
erreicht werden. Diesbezüglich stehen wir in Verhandlungen mit den bayerischen Kassenverbänden. Bei Zustandekommen strukturvertraglicher Regelungen könnten insbesondere auch
Maßnahmen, wie etwa Fallbesprechungen mit dem Pflegepersonal, Schulungen des Pflegepersonals, interdisziplinäre Abstimmungsprozesse und das Dokumentationswesen optimiert werden.
Ein besonderes Anliegen ist uns, eine strukturvertragliche Regelung mit allen Kassenarten zu
erreichen, damit eine einheitliche und durchgängige Versorgungsstruktur für alle GKV-Versicherten ermöglicht wird.
Im Rahmen der Pilotphase unseres Projektes haben wir nun Gespräche mit Ärzten geführt, welche
Bewohner von sog. Brennpunktheimen betreuen. In einem nächsten Schritt werden wir Gespräche
mit Ärzten und den jeweiligen Heimleitungen führen. Anhand dieser Gespräche führen wir laufend
Statusanalysen durch, um das von uns erarbeitete Konzept individuell auf die betreffenden Heime
anzupassen.
Als Ziel haben wir uns gesetzt, anhand der Erkenntnisse, welche wir aus den Statusgesprächen
gewinnen, gemeinsam mit den beteiligten Ärzten und den Heimleitungen ein individuelles, auf das
jeweilige Brennpunktheim zugeschnittenes Versorgungskonzept zu erstellen, welches Faktoren
wie Größe, Lage, Infrastruktur und Patientenklientel des jeweiligen Heimes berücksichtigt.
Abschließend möchten wir betonen, dass der Focus unseres Konzeptes nicht mehr, wie in der
Vergangenheit, auf einzelnen Modellvorhaben, sondern auf einem bayernweiten Vorgehen liegt.
Wir haben uns vorgenommen, die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen flächendeckend und
angepasst an die regionalen Verhältnisse zu optimieren.

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