Antragsunterlagen BetrSichV Tankstellen
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Antragsunterlagen BetrSichV Tankstellen
Stand: März 2013 Erlaubnisbedürftige Anlagen für leicht- und hochentzündliche Flüssigkeiten - Tankstellen - Die Erlaubnis ist schriftlich gem. § 13 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beantragen. Dem Antrag sind alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen beizufügen. Hierzu gehören u.a.: o o o o o o o o o o o o o Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Betreibers Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Errichters Vorgesehener Betriebsort mit Anschrift Art, Gefährlichkeitsmerkmal nach Gefahrstoffverordnung und Lagermenge der leicht- bzw. hochentzündlichen Flüssigkeiten für jeden Lagerbehälter Art der Behälter (ortsfest oder ortsbeweglich) Beschreibung der Anlage und der vorgesehenen Betriebsweise Genaue Lage der Behälter und Abgabeeinrichtungen mit den dazugehörigen Rohrleitungen Abstände zu vorhandenen oder geplanten baulichen Anlagen und anderen Lagerbehältern Bauart, Größe, Zahl und Rauminhalt der Lagerbehälter und Rohrleitungen, sowie die Anordnung, die Bauart und das Fassungsvermögen etwaiger Auffangräume Sicherheitstechnische und betriebliche Ausrüstung der Anlage (u.a. kathodischer Korrosionsschutz, Blitzschutz, Brandschutzeinrichtungen) Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 3 BetrSichV) Explosionsgefährdete Bereiche, Explosionsschutzkonzept (das vollständige Explosionsschutzdokument muss erst bei der Inbetriebnahme vorliegen) Angabe der Gesamtkosten einschl. Mehrwertsteuer Eine gutachterliche Äußerung der ZÜS ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Unterlagen sind in 6-facher Fertigung einzureichen. Ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Vorhabens erforderlich, so wird diese in das Erlaubnisverfahren nach BetrSichV eingeschlossen (Konzentrationswirkung). Ansprechpartner im Landratsamt Böblingen: Bauen und Gewerbe -GewerbeaufsichtFr. Gäbler Hr. Mohr Landratsamt Parkstraße 16 71034 Böblingen Tel. 07031 663-1807 Tel. 07031 663-1802 Telefon Telefax Internet E-Mail 07031 663-0 07031 663-1483 www.landkreis-boeblingen.de [email protected] Fax 07031 663-1963 Fax 07031 663-1963 Öffnungszeiten Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr Do 13.30-18.00 Uhr E-Mail [email protected] E-Mail [email protected] Kfz-Zulassungsstelle Mo-Mi 7.00-13.00 Uhr Do 7.00-18.00 Uhr Fr 7.00-12.00 Uhr Sa 8.00-12.00 Uhr Kreissparkasse Böblingen BLZ 603 501 30 Kto. Nr. 17