Antragsunterlagen BetrSichV Tankstellen

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Antragsunterlagen BetrSichV Tankstellen
Stand: März 2013
Erlaubnisbedürftige Anlagen für leicht- und hochentzündliche Flüssigkeiten
- Tankstellen -
Die Erlaubnis ist schriftlich gem. § 13 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu
beantragen. Dem Antrag sind alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen beizufügen.
Hierzu gehören u.a.:
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Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Betreibers
Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Errichters
Vorgesehener Betriebsort mit Anschrift
Art, Gefährlichkeitsmerkmal nach Gefahrstoffverordnung und Lagermenge der leicht- bzw.
hochentzündlichen Flüssigkeiten für jeden Lagerbehälter
Art der Behälter (ortsfest oder ortsbeweglich)
Beschreibung der Anlage und der vorgesehenen Betriebsweise
Genaue Lage der Behälter und Abgabeeinrichtungen mit den dazugehörigen Rohrleitungen
Abstände zu vorhandenen oder geplanten baulichen Anlagen und anderen Lagerbehältern
Bauart, Größe, Zahl und Rauminhalt der Lagerbehälter und Rohrleitungen, sowie die
Anordnung, die Bauart und das Fassungsvermögen etwaiger Auffangräume
Sicherheitstechnische und betriebliche Ausrüstung der Anlage (u.a. kathodischer
Korrosionsschutz, Blitzschutz, Brandschutzeinrichtungen)
Gefährdungsbeurteilung (gemäß § 3 BetrSichV)
Explosionsgefährdete Bereiche, Explosionsschutzkonzept (das vollständige
Explosionsschutzdokument muss erst bei der Inbetriebnahme vorliegen)
Angabe der Gesamtkosten einschl. Mehrwertsteuer
Eine gutachterliche Äußerung der ZÜS ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Unterlagen sind in 6-facher Fertigung einzureichen.
Ist eine Baugenehmigung im Rahmen des Vorhabens erforderlich, so wird diese in das
Erlaubnisverfahren nach BetrSichV eingeschlossen (Konzentrationswirkung).
Ansprechpartner im Landratsamt Böblingen:
Bauen und Gewerbe
-GewerbeaufsichtFr. Gäbler
Hr. Mohr
Landratsamt
Parkstraße 16
71034 Böblingen
Tel. 07031 663-1807
Tel. 07031 663-1802
Telefon
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07031 663-0
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www.landkreis-boeblingen.de
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Fax 07031 663-1963
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Kto. Nr. 17

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